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gemeinderates - der Gemeinde Überackern

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Lfd. Nr. 1/2011<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die ö f f e n t l i c h e Sitzung des<br />

GEMEINDERATES<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern am Donnerstag, den 24.03.2011<br />

Tagungsort: <strong>Gemeinde</strong>amt, Kreuzlinden 11, Sitzungszimmer<br />

Anwesende<br />

1. Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong> SPÖ<br />

2. Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge ÖVP<br />

3. GV Huber Gerhard ÖVP<br />

4. GR Ammerer Sebastian SPÖ<br />

5. GR Berger Gerhard SPÖ<br />

6. GR Esterbauer Ralph FPÖ<br />

7. GR Huber Michael ÖVP<br />

8. GR Kirnstötter Johann ÖVP<br />

9. GR Kramer Alexandra SPÖ<br />

10. GR Mayrhofer Andreas ÖVP<br />

11. GR Patsch Katrin SPÖ<br />

12. GR Wimmer Christian ÖVP<br />

13. GR Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea FPÖ<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes:<br />

Helmut Harweck<br />

Fachkundige Personen:<br />

.................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt<br />

Unentschuldigt<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Harweck Helmut<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass


a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />

b) die Sitzung im Sitzungsplan 2011 enthalten ist, <strong>der</strong> allen Gemein<strong>der</strong>atsmitglie<strong>der</strong>n nachweislich<br />

zugestellt wurde und die Verständigung zur heutigen Sitzung an alle Mitglie<strong>der</strong><br />

bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong> zeitgerecht schriftlich am 17.03.2011 unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

erfolgt ist. Die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung wurde durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel<br />

am gleichen Tage öffentlich kundgemacht;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.2011 bis zur heutigen Sitzung<br />

während <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während <strong>der</strong> Sitzung<br />

zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Schluss <strong>der</strong><br />

Sitzung Einwände erhoben werden können.<br />

Als Protokollunterzeichner werden von den Fraktionen folgende Personen genannt:<br />

ÖVP: FO Huber Gerhard<br />

SPÖ: FO Ammerer Sebastian<br />

FPÖ: FO Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea<br />

Sodann gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

----<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf, Beschlüsse<br />

1. TOP.: Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

(Rückwidmung Biogasanlage Mairhofer)<br />

2. TOP.: Vereinbarung <strong>Gemeinde</strong> Überackern / Mairhofer Herbert (Rückwidmung<br />

Bio- gasanlage und Än<strong>der</strong>ung ÖEK)<br />

3. TOP.: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses zum ausgeglie<strong>der</strong>ten<br />

Schulbudget 2010<br />

4. TOP.: Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss 2010<br />

5. TOP.: Rechnungsabschluss 2010<br />

6. TOP.: Prüfbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn zum Nachtragsvoranschlag 2010<br />

7. TOP.: Bedarfszuweisungsansuchen für 2011<br />

8. TOP.: Beschluss eines Frauenför<strong>der</strong>programmes gemäß § 34 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-<br />

Gleichbehandlungsgesetzes und Bestellung einer Koordinatorin<br />

9. TOP.: Brandschutzordnung für den Waldkin<strong>der</strong>garten im Bereich des VS Überackern<br />

10. TOP.: Vermessung Bergstraße – Antrag gemäß §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz<br />

11. TOP.: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rückzahlungskonditionen bei den Landesdarlehen für Abwasser-<br />

beseitigungsanlagen<br />

12. TOP.: Auftragsvergabe Straßenbau<br />

13. TOP.: Richtlinien für den Winterdienst<br />

14. TOP.: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG 2008)<br />

15. TOP.: Auftragsvergabe Bodengutachten (Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt)<br />

16. TOP.: Allfälliges


1. TOP.: Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes (Rückwidmung Biogasanlage Mairhofer)<br />

Bgm. Horst Patsch skizziert die bisherigen Verfahrensschritte. Nach Abschluss des<br />

Stellungnahmeverfahrens gab es noch einige Gespräche mit dem Grundeigentümer,<br />

<strong>der</strong> Raumordnungsabteilung und <strong>der</strong> Naturschutzbehörde. Der Bauausschuss hat<br />

sich in mehreren Sitzungen intensiv mit <strong>der</strong> Angelegenheit befasst. Als Ergebnis liegen<br />

nun folgende Pläne zur Beschlussfassung vor:<br />

ÖEK-Än<strong>der</strong>ung Nr. 1.7<br />

ÖEK-Än<strong>der</strong>ung Nr. 1.8<br />

Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung 4.25<br />

(Baulan<strong>der</strong>weiterung)<br />

(Herausnahme Biogasanlage)<br />

(Rücknahme Widmung Biogasanlage)<br />

AL Harweck erläutert anhand <strong>der</strong> Pläne (Beamer-Präsentation) das Ausmaß <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Durch die ÖEK-Än<strong>der</strong>ung 1.7 wird eine direkt an bereits bebautes Gebiet anschließende<br />

Baulan<strong>der</strong>weiterung in <strong>der</strong> Ortschaft Weng ermöglicht. Laut dem vorliegenden<br />

Parzellierungsentwurf können dort ca. 20 Bauparzellen geschaffen werden, eine spätere<br />

Erweiterungsmöglichkeit ist im Parzellierungsentwurf berücksichtigt.<br />

Durch die ÖEK-Än<strong>der</strong>ung 1.8 wird <strong>der</strong> Standort für die geplante Biogasanlage aus<br />

dem ÖEK herausgenommen.<br />

Durch die Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung Nr. 4.25 wird die Widmung für die Biogasanlage<br />

zurückgenommen und <strong>der</strong> Zustand hergestellt, wie er vor <strong>der</strong> Widmung „Biogasanlage“<br />

war (ein Teil des Areals erhält wie<strong>der</strong> die Widmung „MT“-<br />

Massentierhaltung, <strong>der</strong> nördliche Bereich wird wie<strong>der</strong> Grünland).<br />

Herr Mairhofer wird gleichzeitig seinen Antrag auf Genehmigung <strong>der</strong> Biogasanlage<br />

zurückziehen. Im Gegenzug wird unter TOP. 2 eine Vereinbarung zwischen Herrn<br />

Mairhofer und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern abgeschlossen, die regelt, dass bei Rücknahme<br />

<strong>der</strong> gegenständlichen ÖEK-Än<strong>der</strong>ung (aus welchen Gründen auch immer) die<br />

<strong>Gemeinde</strong> Überackern an Herrn Mairhofer Entschädigungszahlungen für die Ausgaben<br />

für das Projekt Biogasanlage zu leisten hat.<br />

Fraktionsobmann Huber Gerhard hält fest, dass die ÖVP-Fraktion seinerzeit (so wie<br />

<strong>der</strong> restliche Gemein<strong>der</strong>at auch) <strong>der</strong> Umwidmung zugestimmt hat, weil die ÖVP dafür<br />

eintritt, dass man in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern Unternehmer för<strong>der</strong>t. Da nun Herr<br />

Mairhofer aufgrund <strong>der</strong> gegebenen Umstände (Bürgerinitiative etc.) von diesem Projekt<br />

Abstand nehmen möchte, stimmt die ÖVP-Fraktion dieser Rückwidmung zu, hält<br />

aber ausdrücklich fest, dass man nach wie vor dazu steht, dass man Unternehmer in<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern för<strong>der</strong>n und ihnen Betriebsstandorte ermöglichen will.<br />

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Bgm. Horst Patsch über die 3<br />

vorliegenden Pläne (ÖEK-Än<strong>der</strong>ung Nr. 1.7, ÖEK-Än<strong>der</strong>ung Nr. 1.8 und Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

4.25) abstimmen.<br />

Durch Erheben <strong>der</strong> Hand werden alle Pläne einstimmig beschlossen.


TOP. 2<br />

Vereinbarung <strong>Gemeinde</strong> Überackern / Mairhofer Herbert (Rückwidmung<br />

Biogasanlage und Än<strong>der</strong>ung ÖEK)<br />

Wie bereits unter TOP. 1 erwähnt soll im Zusammenhang mit <strong>der</strong> ÖEK- und Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

die nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen werden.<br />

Durch diese Vereinbarung wird geregelt, dass die <strong>Gemeinde</strong> Überackern Schadenersatzzahlungen<br />

leisten muss, wenn die im ÖEK vorgesehene Baulan<strong>der</strong>weiterung<br />

(ÖEK-Än<strong>der</strong>ung Nr. 1.7) zurückgenommen werden sollte.<br />

FO Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea hält fest, dass die FPÖ-Fraktion dieser Vereinbarung<br />

nicht zustimmen wird, weil sie das Kostenrisiko für die <strong>Gemeinde</strong> Überackern<br />

als zu hoch einschätzt.<br />

Bgm. Horst Patsch erklärt, dass <strong>der</strong> nun vorliegende Vereinbarungstext mit dem<br />

Rechtsanwalt von Herrn Mairhofer abgestimmt ist, und schlägt den nachstehenden<br />

Text zur Beschlussfassung vor.<br />

Vereinbarung<br />

Ich, Herbert Mairhofer, geb. am 15.09.1969, wohnhaft in 5122 Überackern, Weng 1, erkläre<br />

hiermit, dass ich beim Amt <strong>der</strong> O.ö. Landesregierung, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft,<br />

einen Antrag auf Genehmigung <strong>der</strong> Errichtung einer Betriebsanlage („Biogasanlage“)<br />

im Sinne des Oö. Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes 2006 (Oö. ElWOG<br />

2006), LGBl. Nr. 1/2006, gestellt habe. Ich erkläre hiermit weiters, dass ich diesen Antrag<br />

beim Amt <strong>der</strong> O.ö. Landesregierung zurückziehen werde und keine Ersatzansprüche gegen<br />

die <strong>Gemeinde</strong> Überackern im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Rückwidmung <strong>der</strong> bestehenden Widmung<br />

„Biogasanlage“ im Bereich des Grundstückes Nr. 150/2, KG Überackern geltend machen<br />

werde, die mit <strong>der</strong> Antragsstellung im Hinblick auf diese Anlagengenehmigung im Zusammenhang<br />

stehen. Dieser Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche umfasst sämtliche Kosten<br />

einer rechtsfreundlichen Vertretung, sämtliche Gebühren und überhaupt alles, was mit<br />

diesen Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang steht bzw. stand, insbeson<strong>der</strong>e auch etwaige<br />

Plan- bzw. Projektierungskosten, aber auch alle Kosten, die eventuell daraus resultieren,<br />

dass diese geplante Anlage nicht errichtet werden wird (zum Beispiel auch Nichterfüllungsschäden).<br />

Im Gegenzug erklärt die <strong>Gemeinde</strong> Überackern, dass Teile <strong>der</strong> Grundstücke 83/1, 83/2, 90<br />

und 91, jeweils KG Überackern, in das Entwicklungskonzept so aufgenommen werden, dass<br />

im Bereich dieser Grundstücke ungefähr 20 (zwanzig) Bauparzellen geschaffen werden können.<br />

Eine spätere Erweiterungsmöglichkeit ist bei dieser ÖEK-Än<strong>der</strong>ung zu berücksichtigen.<br />

Sollte nach rechtskräftiger Än<strong>der</strong>ung des ÖEK im Bereich <strong>der</strong> oben angeführten Grundstücke<br />

seitens <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern wie<strong>der</strong>um die Än<strong>der</strong>ung des ÖEK rückgängig gemacht<br />

werden, durch die eine Verwertung durch Herrn Mairhofer von ca. 40 (vierzig) Baugrundstücken<br />

unmöglich gemacht wird, so steht es Herrn Mairhofer offen, etwaige Schadenersatzansprüche<br />

gegen die <strong>Gemeinde</strong> Überackern im Sinne des ersten Absatzes in voller<br />

Höhe geltend zu machen.<br />

Beschluss:<br />

Die Vereinbarung wird mit 11 Ja-Stimmen (ÖVP- und SPÖ-Fraktion) angenommen. 2<br />

Gegenstimmen: Esterbauer Ralph und Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea (beide FPÖ).


3. TOP.: Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses zum ausgeglie<strong>der</strong>ten<br />

Schulbudget 2010<br />

Die Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea, trägt den nachstehenden<br />

Prüfbericht vor:<br />

Datum <strong>der</strong> Prüfung: 14.02.2011<br />

Anwesend:<br />

Obfrau Wolfgruber-Dörfl Andrea<br />

GR Ammerer Sebastian<br />

GR Mayrhofer Andreas<br />

AL Harweck Helmut<br />

Direktorin Lindlbauer Gerlinde<br />

1. TOP.: Ausgeglie<strong>der</strong>tes Schulbudget<br />

2. TOP.: Allfälliges<br />

Beginn 18:00 Uhr<br />

1. TOP Ausgeglie<strong>der</strong>tes Schulbudget<br />

Fr. Lindlbauer legt alle Unterlagen vor:<br />

Girokonto<br />

Bargeldkasse<br />

Sparbuch<br />

Fr. Lindlbauer gibt den Hinweis, dass ein Subkonto des Schulkontos geführt wurde. Es ist<br />

nicht mehr nachvollziehbar, warum dieses Konto eröffnet wurde. Ab 31.08.2010 wurden<br />

auch Überweisungen vom Hauptkonto getätigt. Am 26.11.2010 wurde das Guthaben des<br />

Subkontos auf das Hauptkonto umgebucht. Ende 2010 wurde das Subkonto geschlossen.<br />

Somit existiert nur mehr ein Konto.<br />

a) Prüfung <strong>der</strong> Belege (Girokonto):<br />

Kontostand 01.01.2010: € 37,64<br />

lfd. Nr. Beleg Nr. Beleg Betrag<br />

Subkonto<br />

1 4 Fa. Netcon, Kopiererservice 61,93<br />

2 10 Werbegrafik Geisberger, Homepage 64,80<br />

3 17 S&S Computerstudio 63,60<br />

4 25 Thallinger Elektro, Kaffeemaschine 179,00<br />

5 33 Telekom 130,76<br />

6 42 Hartlauer, Akku Fotoapparat 32,99<br />

7 51 Winkler Schulbedarf 105,65<br />

8 58 Hape KIGA, Spiele 556,96<br />

9 60 Hase und Igel Verlag, Bücher 62,10<br />

10 67 Telekom 131,14<br />

Hauptkonto<br />

11 1 Fa. Netcon 38,26<br />

12 2 Pagro, Tinte 67,25<br />

13 3 Umbuchung vom Sparbuch 3700,00<br />

14 4 Fa. Kreuzpointner (8 neue PC’s) 3747,22<br />

Kontostand 31.12.2010: € 410,16


) Prüfung <strong>der</strong> Bargeldkasse:<br />

Kassastand 01.01.2010 € 40,52<br />

lfd. Beleg Nr. Beleg Betrag<br />

Nr.<br />

1 3 Amazon Bücher 22,85<br />

2 9 Paket 4,30<br />

3 13 Geschmacksschule 30,00<br />

Kassastand 31.12.2010 € 61,67<br />

c) Prüfung des Sparbuches<br />

Umbuchung auf Girokonto 23.12.2010: € 3.700,--<br />

Stand 23.12.2010 € 2.235,30<br />

Die Prüfung ergab keinerlei Beanstandung.<br />

Als größerer Posten war im Jahr 2010 die Neuanschaffung <strong>der</strong> Computer (6 Schüler-PC’s<br />

und 2 Lehrer-PC’s) mit € 3747,22 zu verzeichnen.<br />

2. TOP Allfälliges<br />

Fr. Lindlbauer informierte über die neue Zusammenarbeit mit Fa. Kreuzpointner.<br />

Der Rechnertausch funktionierte reibungslos und die Betreuung durch die Firma ist sehr gut.<br />

Der Prüfbericht wird ohne Einwendungen einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

4. TOP.: Prüfbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses zum Rechnungsabschluss<br />

2010<br />

Die Obfrau des Prüfungsausschusses, Frau Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea, trägt den<br />

nachstehenden Prüfbericht vor:<br />

Prüfbericht: Rechnungsabschluss 2010<br />

03.03.2011<br />

Anwesend:<br />

Obfrau Wolfgruber-Dörfl Andrea<br />

GR Kronberger Gerhard<br />

GR Kirnstötter Johann<br />

AL Harweck Helmut<br />

1. TOP.: Rechnungsabschluss 2010<br />

2. TOP.: Allfälliges<br />

Beginn 17:30 Uhr


AL Harweck legte den Rechnungsabschluss 2010, die Tagesabschlüsse, Monatsabschlüsse,<br />

Zeitbücher, Kontoauszüge, Grundsteuerhebeliste, Haushaltskonten, Steuerkonten,<br />

das Kassabuch, die Darlehenskonten sowie alle Belege des Finanzjahres<br />

2009 vor.<br />

Feststellung des Rechnungsergebnisses 2010:<br />

Summe Einnahmen 1.151.175,15 €<br />

Summe Ausgaben 1.366.403,36 €<br />

Fehlabgang: - 215.228,21 €<br />

Im NVA ausgewiesener Fehlabgang: - 262.600,00 €<br />

Verbesserung gegenüber dem NVA: 47.371,79 €<br />

Zunächst wird anhand <strong>der</strong> Kontoauszüge und dem Bargeld-Kassabuch <strong>der</strong> Kassenstand<br />

zum 31.12.2010 überprüft und wie folgt festgestellt:<br />

Bargeldstand 773,19 €<br />

Giro Raiba 86100675 - 245.081,17 €<br />

Giro Sparkasse 250,75 €<br />

Tatsächlicher Ist-Bestand: - 244.057,23 €<br />

Ist-Bestand lt. Rechnungsabschl.: - 244.057,23 €<br />

Ergebnis: Übereinstimmung<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Einnahmen im ordentlichen Haushalt..<br />

Ertragsanteile: VA 386.600,00 €<br />

RA 396.583,60 €<br />

Differenz: 10.583,60 €<br />

Strukturbeihilfe: VA 50.000,00 €<br />

RA 21.999,19 €<br />

Differenz: - 28.000,81 €


Lt. Voranschlagserlass ist in etwa die Höhe des Vorjahres zu veranschlagen, sofern<br />

sich die Finanzkraft nicht wesentlich än<strong>der</strong>t.<br />

Finanzkraft 2008: 433.820,-<br />

Finanzkraft 2009: 423.610,-<br />

Aus diesen Zahlen (die Finanzkraft ist sogar gesunken) konnte man davon ausgehen,<br />

dass die Strukturhilfe wie<strong>der</strong> ca. in <strong>der</strong>selben Höhe gewährt wird wie im Vorjahr.<br />

Lei<strong>der</strong> hat sich diese Vermutung nicht bewahrheitet. Offensichtlich ist bei vielen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

die Finanzkraft noch viel stärker gesunken. Es wurden auch die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

bei den Einwohnerzahlen herangezogen, sodass die veranschlagten Einnahmen<br />

hier um 28.000,- Euro unterschritten wurden.<br />

Finanzzuweisung § 21 FAG: VA 53.000,00 €<br />

RA 52.984,00 €<br />

keine Abweichung zum VA<br />

Eigene Steuern und Abgaben:<br />

Die im Unterabschnitt 920 ausgewiesenen Einnahmen machen in Summe<br />

60.550,00 € aus. Der Voranschlagswert wurde hier knapp unterschritten.<br />

Fehlabgang aus dem ordentlichen Haushalt 2009:<br />

Der Fehlabgang aus 2009 wurde mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von<br />

148.000,00 € lei<strong>der</strong> nur teilweise abgedeckt. Es bleibt ein Fehlbetrag von<br />

28.688,49 Euro offen.<br />

Folgende Ausgaben wurden nicht anerkannt:<br />

Investition Kin<strong>der</strong>garten (1/240/043):<br />

13.024,30 Euro<br />

Bei dieser Investition wurde mit <strong>der</strong> Abteilung IKD keine Rücksprache gehalten.<br />

Rücklagenzuführung Überschuss Wasserversorgung (1/810/2981):<br />

3.241,00 Euro<br />

Für Abgangsgemeinden ist eine Zuführung zur Rücklage von reinen Betriebsüberschüssen<br />

nicht möglich.<br />

Fehlbetrag Abfallwirtschaft (Abschnitt 813):<br />

2.178,49 Euro<br />

Der Bereich <strong>der</strong> Abfallwirtschaft muss unbedingt ausgeglichen sein. Etwaige Abgänge<br />

werden nicht anerkannt.


Ausgaben Hausanschlüsse Abwasserbereich (1/851/612):<br />

8.050,00 Euro<br />

Bei diesen Ausgaben handelt es sich um Hausanschlüsse für den Kanal. Diese hätten<br />

unter <strong>der</strong> Position (1/851/004) veranschlagt werden müssen und die Finanzierung<br />

hätte mittels <strong>der</strong> angefallenen Interessentenbeiträge erfolgen müssen.<br />

Zuführung a.o.H. (1/980/9101):<br />

1.834,40 Euro<br />

Eine Zuführung von Mitteln aus dem ordentlichen Haushalt war im Finanzierungsplan<br />

nicht vorgesehen.<br />

Reaktion <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>:<br />

Für die Kin<strong>der</strong>gartenkosten sind Landesbeiträge sowie eine Bedarfszuweisung<br />

beantragt.<br />

Die Rücklagenzuführung bei <strong>der</strong> Wasserversorgung wurde rückgebucht<br />

Die Gebühren im Abfallbereich wurden angehoben<br />

Die Ausgaben für die Hausanschlüsse wurden umgebucht<br />

Die Ausfinanzierung <strong>der</strong> Vorhaben wird beim Sprechtagstermin mit LR Ackerl<br />

am 14. März 2011 besprochen werden.<br />

Anschlussgebühren und Verkehrsflächenbeiträge:<br />

Es kamen folgende Beträge zur Vorschreibung:<br />

Wasseranschlussgebühren 0,00 €<br />

Kanalanschlussgebühren 12.440,85 €<br />

Verkehrsflächenbeiträge 4.384,88 €<br />

Summe: 16.825,73 €<br />

Ausgaben im ordentlichen Haushalt Vergleich VA-RA<br />

Hauptverwaltung<br />

In Gruppe 0 wurde im <strong>Gemeinde</strong>amt bei den Posten „Maschinenelle Anschaffungen“,<br />

„Amtsausstattung“ und „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ ca. 6.000,- € gegenüber den<br />

genehmigten Mitteln eingespart. Auch beim Konto „Druckwerke“ konnten 1.381,85 €<br />

gespart werden.<br />

Bei den Personalkosten war eine Jubiläumszuwendung nicht veranschlagt. Umgekehrt<br />

wurde dafür <strong>der</strong> für allfällige Belohnungen vorgesehene Betrag vollständig eingespart.<br />

In Summe wurden in <strong>der</strong> Gruppe 0 um 1.400,- € weniger Ausgaben für das<br />

Personal geleistet als veranschlagt.<br />

Bei <strong>der</strong> Gebäudeinstandhaltung wurden ebenfalls mehr als 2.000,- € eingespart.


Örtliche Raumordnung<br />

Bei <strong>der</strong> örtlichen Raumordnung (Konto 1/0310/7280) waren 6.000,00 € veranschlagt.<br />

Tatsächlich wurden nur ca. 3.800,- € aufgewendet, die Einsparung beträgt also ca.<br />

2.200,- €.<br />

Pensionsbeiträge<br />

Durch das Ableben von Herrn Kons. Harner haben sich die von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu<br />

leistenden Pensionsbeiträge entsprechend reduziert. Es wurden 5.359,97 € eingespart.<br />

Aus- und Fortbildung<br />

Es wurden ca. 1.400,- € eingespart.<br />

Feuerwehr:<br />

Gegenüber dem Voranschlag wurden im Feuerwehrbereich ca.1.500,- € eingespart.<br />

Schulwesen:<br />

Bei den Heizkosten in <strong>der</strong> Volksschule fielen gegenüber dem Voranschlag ca. 1.100,-<br />

€ mehr an. Dies hängt mit <strong>der</strong> Nachzahlung bei <strong>der</strong> Jahresrechnung und dem Austausch<br />

einer Umwälzpumpe zusammen.<br />

Bei <strong>der</strong> Gebäudeinstandhaltung wurden dafür ca. 1.300,- Euro eingespart. Die Vergütungen<br />

an den Bauhof fielen um ca. 5.500,- € geringer aus.<br />

Kin<strong>der</strong>garten:<br />

Der Gesamtaufwand für den Kin<strong>der</strong>garten beträgt im Finanzjahr 2010 102.652,91 €.<br />

Diesen Ausgaben stehen 59.267,49 € Einnahmen gegenüber. Der Nettoaufwand beläuft<br />

sich somit auf 43.385,42 €. Dies entspricht ca. 3.100,- € pro Kind.<br />

7.405,39 € stammen aus den Vergütungen an den Bauhof. Diese Kosten waren nicht<br />

veranschlagt, wurden aber aufgrund <strong>der</strong> Stundenliste des Bauhofes verbucht. Für die<br />

Betriebsausstattung waren 5.000,- € veranschlagt. Hier wurden fast 2.000,- € eingespart.<br />

Ohne Verbuchung <strong>der</strong> Vergütungen an den Bauhof wären 3.552,48 € gegenüber<br />

dem Voranschlag eingespart worden. Durch die Verbuchung <strong>der</strong> Vergütungen<br />

ergeben sich jedoch Mehrausgaben in Höhe von 3.852,91€!<br />

Ortsbildpflege<br />

Beim Konto 1/3630/7280 wurden ca. 1.400,- € eingespart.<br />

Feste und Feiern<br />

Der im Voranschlag genehmigte Betrag wurde um 1.278,21 € unterschritten.<br />

Wohnbauinitiative<br />

Vom Voranschlagsbetrag wurden 1.397,13 € eingespart.


Umlagen<br />

Sehr belastend für die Abgangsgemeinde sind die Zahlungen für div. Umlagen.<br />

Krankenanstaltenbeitrag 100.977,00 € ( 95.733,00 € 2009) + 5.244,00 €<br />

Bezirksumlage 108.021,12 € (101.628,00 € 2009) + 6.393,12 €<br />

Straßenwesen und Verkehr<br />

Für den Winterdienst auf Landesstraßen musste die <strong>Gemeinde</strong> 10.394,40 € an das<br />

Land OÖ bezahlen (Konto 1/6110/7200).<br />

Die reinen Materialkosten für den Winterdienst auf den <strong>Gemeinde</strong>straßen betragen<br />

11.383,05 €. Weitere 12.129,51 € scheinen an Vergütung an den Bauhof auf. Zusammen<br />

kostete also <strong>der</strong> Winterdienst die <strong>Gemeinde</strong> im Finanzjahr 2010<br />

23.512,56 €.<br />

Beim laufenden Aufwand für die <strong>Gemeinde</strong>straßen (nur Instandhaltung - ohne Neubauten)<br />

wurden gegenüber dem Voranschlag mit 8.237,65 € eingespart!<br />

Für die Instandhaltung von Rad- und Wan<strong>der</strong>wegen waren 1.500,00 € veranschlagt,<br />

es wurden nur 160,- € beansprucht.<br />

Bauhof<br />

In Summe wurden ca. 6.300,- € gegenüber dem Voranschlag eingespart.<br />

Wasserversorgung<br />

Der Bereich Wasserversorgung schließt mit einem Überschuss von 4.588,51 €. Da<br />

es sich hier um reine Überschüsse aus dem laufenden Betrieb handelt darf <strong>der</strong> Betrag<br />

nicht <strong>der</strong> Rücklage zugeführt werden.<br />

Abfallabfuhr<br />

Die Ausgaben bei <strong>der</strong> Abfallabfuhr übersteigen die Einnahmen um 3.973,43 €. Die<br />

Gebührenerhöhung griff erst ab dem 2. Quartal 2010. Für 2011 wurde eine weitere<br />

mo<strong>der</strong>ate Gebührenerhöhung beschlossen.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Den Ausgaben von 180.964,98 € stehen 241.553,95 € Einnahmen gegenüber. Hier<br />

scheinen aber die Abschreibungskosten nicht auf. Insofern täuscht das Ergebnis natürlich.<br />

Wohn- und Geschäftsgebäude<br />

Die Einnahmen aus Miete und Betriebskosten übersteigen die Ausgaben um<br />

3.178,11 €.


Finanzwirtschaft<br />

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus konnten die Zinsen für den Kassenkredit niedriger<br />

gehalten werden als veranschlagt. Mit 1.748,72 € liegen sie um 3.434,15 € unter<br />

dem Voranschlag. Zur Reduktion des Maastrichtdefizites wurden 25.594,30 € als Investitions-<br />

und Tilgungszuschuss an den Kanalbau ausgebucht, was nicht veranschlagt<br />

war (ebenso die Gegenbuchung auf <strong>der</strong> Einnahmeseite beim UA 851). Für<br />

das Rechnungsergebnis haben diese beiden Buchungen keine Auswirkung, sie beeinflussen<br />

nur das Maastricht-Ergebnis.<br />

Unter 1/9800/9101 wurden Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt gebucht.<br />

5.149,89 stammen aus den Einnahmen aus Verkehrsflächenbeiträgen und Aufschließungsbeiträgen,<br />

die zweckgebunden im ao Vorhaben unter 6/6122/9101 vereinnahmt<br />

wurden.<br />

Schulden<br />

Sämtliche Darlehenskonten sind im Schuldennachweis ab Seite 74 im Rechnungsabschluss<br />

ausgewiesen. Der Schuldenstand hat sich wie folgt entwickelt:<br />

Stand zu Beginn des Finanzjahres: 2.439.732,03 €<br />

Stand am Ende des Finanzjahres: 2.419.053,88 €<br />

Verän<strong>der</strong>ung: - 20.678,15 €<br />

Schuldendienst:<br />

Tilgungen 106.245,97 €<br />

Zinsen 24.396,18 €<br />

Zwischensumme: 130.642,15 €<br />

Schuldendienstersätze: 107.345,94 €<br />

Nettoaufwand 23.296,21 €<br />

1 Darlehen für den Neubau Bauhof/Feuerwehr (ursprüngliche Höhe 39.970,06 €) ist<br />

ausgelaufen (Schuldenkonto 7 0007 10 0000).<br />

Für dieses Bauvorhaben sind zum Jahresende noch 30.506,31 € an Darlehensfor<strong>der</strong>ungen<br />

offen (aufgeteilt auf 2 Darlehenskonten).<br />

Neu aufgenommen wurde das Darlehen für den Grundlauf Wohnbau (85.567,82 €).<br />

Vom Schuldenstand am Ende des Finanzjahres entfallen auf<br />

Kanalbau 2.302.979,75 €<br />

Bauhof- und Feuerwehrhaus 30.506,31 €<br />

Grundkauf Wohnbau 85.567,82 €


Außerordentlicher Haushalt:<br />

Im außerordentlichen Haushalt 2010 wurden folgende Vorhaben bebucht:<br />

Löschfahrzeug LF-A<br />

ausgeglichen<br />

ASKÖ-Sportheimsanierung<br />

ausgeglichen<br />

Straßenbauprogramm 2005 – 2010 Fehlabgang 15.900,30 €<br />

Friedhofserweiterung Fehlabgang 13.580,38 €<br />

Grundkauf Wohnbau Sollüberschuss 875,74 €<br />

Kanalbau BA 03<br />

ausgeglichen<br />

Kanalbau BA 04 Überschuss 14.189,97<br />

Der Fehlabgang beim Vorhaben Friedhofserweiterung soll lt. schriftlicher Auskunft<br />

<strong>der</strong> IKD bis zur Erstellung eines endgültigen Finanzierungsplanes im aoh. stehen<br />

bleiben. Der Fehlabgang beim Straßenbauvorhaben muss durch Interessentenbeiträge<br />

abgebaut werden. Der geringe Überschuss beim Grundkauf Wohnbau wird<br />

2011 im Rahmen des Projektes Wohnbau verwendet werden. Der Überschuss beim<br />

Kanalbau BA 04 wird 2011 voraussichtlich durch eine Darlehensrückzahlung abgebaut.<br />

Diese war zwar schon im NVA 2009 enthalten, wurde aber wegen <strong>der</strong> angespannten<br />

Kassenlage (<strong>der</strong> Kassenkredit war bereits überzogen) nicht vorgenommen.<br />

Weitere Prüfungsfeststellungen:<br />

Anhand <strong>der</strong> Haushaltsanalyse wurden die wichtigsten Eckdaten geprüft.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Buchungszeilen ergibt nachstehendes Bild:<br />

Buchungen im Bereich Steuern und Abgaben 7.121 davon 74,92% mit Ust.<br />

Buchungen im Bereich OH und AOH<br />

3.688 davon 29,26% mit Ust.<br />

Buchungen im Bereich durchlaufende Gebarung 1.762 davon 44,27% mit Ust.<br />

Buchungen im Bereich Vermögen und Schulden 1.139 davon 0% mit Ust.<br />

Summe:<br />

13.710 davon 52,47% mit Ust.<br />

Umsatzsteuererklärung:<br />

Die Jahreserklärung 2010 wurde fristgerecht eingereicht und ergibt eine Gutschrift<br />

in Höhe von 11.485,37 €<br />

Anfragen aus dem Ausschuss:<br />

Die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen werden von Amtsl. Harweck erläutert.<br />

Folgende Belege werden bei <strong>der</strong> stichprobenartigen Belegprüfung herangezogen:


Beleg Betrag Gegenstand<br />

1000 70,07 Abfallgebühren<br />

1151 576,00 Rechnung Hangöbl f. Schottertransport<br />

1199 1.320,81 Rückzahlung KFG-Beiträge Patsch Horst<br />

1 352,97 Mehrleistung Strini Rosemarie im Kin<strong>der</strong>garten<br />

Der Prüfbericht wird ohne Einwendungen einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

5. TOP.: Rechnungsabschluss 2010<br />

Die Grundlage für die Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses bildet <strong>der</strong> umfassende<br />

Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses.<br />

Da es keine Anfragen zum Rechnungsabschluss 2010 gibt beantragt Bgm. Horst<br />

Patsch nachstehende Beschlussfassung:<br />

1. Dem Rechnungsabschluss 2010 liegen <strong>der</strong> Voranschlag 2010 sowie 1 Nachtragsvoranschlag<br />

zu Grunde. Die Prüfung durch den örtlichen Prüfungsausschuss erfolgte<br />

am 03.03.2011. Die öffentliche Auflage wurde in <strong>der</strong> Zeit vom 09. bis 22. März<br />

durchgeführt, worauf durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel hingewiesen wurde.<br />

2. Gegen den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschlusses wurden während<br />

<strong>der</strong> Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht.<br />

3. Die Abweichungen des Rechnungsabschlusses gegenüber dem Voranschlag werden<br />

genehmigt.<br />

4. Der Rechnungsabschluss 2010 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />

a) ordentlicher Haushalt:<br />

Soll- Einnahmen 1.151.175,15 €<br />

Soll- Ausgaben 1.366.403,36 €<br />

Fehlabgang: - 215.228,21 €<br />

b) voranschlagsunwirksame Gebarung:<br />

unerledigte Verwahrgel<strong>der</strong> 390.019,86 €<br />

unerledigte Vorschüsse 22.481,61 €<br />

c) außerordentlicher Haushalt<br />

Soll-Einnahmen: 407.094,06 €<br />

Soll-Ausgaben: 421.509,03 €<br />

Fehlabgang - 14.414,97 €<br />

5. Zum Ausgleich des Fehlabganges im ordentlichen Haushalt wird um eine Bedarfszuweisung<br />

beim Land OÖ angesucht.


6. Der Soll-Überschuss beim Vorhaben 84600 – Grundkauf Wohnbau ist für die im<br />

Jahr 2011 anfallenden Kosten zweckgebunden zu verwenden.<br />

7. Der Soll-Fehlbetrag beim Vorhaben 6122 – Straßenbau muss durch Anliegerbeiträge<br />

abgedeckt werden.<br />

8. Der Soll-Abgang beim Vorhaben 8170 – Friedhofserweiterung wird durch die Beanspruchung<br />

des Zwischendarlehens abgedeckt. (Lt. Zusage Landesrat Ackerl vom<br />

14.03.2011)<br />

9. Der Soll-Überschuss beim Vorhaben 8514 - Kanalbau BA 04 ist zur Rückzahlung<br />

von Kanalbaudarlehen zu verwenden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

6. TOP.: Prüfbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn zum Nachtragsvoranschlag 2010<br />

Amtsl. Harweck trägt den nachstehenden Prüfbericht vollinhaltlich vor:<br />

Der Prüfbericht wird ohne Einwendungen einstimmig zur Kenntnis genommen.


7. TOP.: Bedarfszuweisungsansuchen 2011<br />

Bgm. Horst Patsch berichtet über die Vorsprache bei Herrn Landesrat Ackerl am<br />

14.03.2011, bei <strong>der</strong> die Anliegen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern besprochen wurden.<br />

Nach wie vor ist die finanzielle Situation <strong>der</strong> Oö. <strong>Gemeinde</strong>n äußerst angespannt.<br />

BZ-Mittel werden zuerst zur Abdeckung <strong>der</strong> Fehlabgänge im o.H. 2010 herangezogen,<br />

für Investitionen bleibt nur sehr wenig übrig.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> Vorsprache am 14.03.2011 bei Herrn Landesrat Ackerl werden folgende<br />

BZ-Ansuchen eingereicht:<br />

1) Haushaltsausgleich 216.000,00 €<br />

108.000,- wurden bereits als Vorgriffszahlung genehmigt. Der Rest wird erst<br />

nach Prüfung des Rechnungsabschlusses entschieden.<br />

2) Erstausstattung, Heizung und Dach beim Waldkin<strong>der</strong>garten 25.300,-<br />

Bisher sind 8.800,- € BZ-Mittel und 8.800,- € Landesbeitrag zugesagt.<br />

Der Restbetrag wird im Rahmen <strong>der</strong> Abgangsdeckung abgedeckt.<br />

3) Straßenbau 25.000,00<br />

Für 2011 sind von LR Hiesl 25.000,- € zugesagt. Dieselbe Summe soll auch<br />

als BZ beantragt werden. Bei <strong>der</strong> Vorsprache bei LR Ackerl am 14.03.2011<br />

wurde festgehalten, dass man mit Zusagen bis Jahresmitte abwarten wird,<br />

weil man dann schon einen besseren Überblick über die Entwicklung <strong>der</strong> Ertragsanteile<br />

hat. Vorerst soll das Hauptaugenmerk auf die Sanierung <strong>der</strong><br />

Frostschäden im o.H. gerichtet werden. Erst wenn die erfor<strong>der</strong>lichen Mittel<br />

hierfür feststehen, wird über eine BZ für den ao. H. entschieden.<br />

Mehr als 3 Projekte (einschließlich Haushaltsausgleich) dürfen generell nicht eingebracht<br />

werden.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt, diese 3 BZ-Ansuchen zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

8. TOP.: Beschluss eines Frauenför<strong>der</strong>programmes sowie Bestellung einer<br />

Koordinatorin (§ 34 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Gleichbehandlungsgesetzes)<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Überackern wurde von <strong>der</strong> Gleichbehandlungsbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n<br />

OÖ, Frau Anita Schlögl, kontaktiert. Sie hat darauf hingewiesen, dass jede<br />

<strong>Gemeinde</strong> verpflichtet ist, nach § 34 des Oö. <strong>Gemeinde</strong>-Gleichbehandlungsgesetzes<br />

ein Frauenför<strong>der</strong>programm zu beschließen. Da dies in Überackern noch fehlt, ist die<br />

Beschlussfassung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Ebenso ist auf Vorschlag des GR eine Koordinatorin vom Bgm. zu bestellen (§ 30).


Amtsl. Harweck geht kurz auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein.<br />

Eine Vorlage wurde <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> von Frau Schlögl zur Verfügung gestellt. Diese<br />

Vorlage wurde nur geringfügig, und zwar in § 15, abgeän<strong>der</strong>t. Anhand einer Powerpointpräsentation<br />

wird das Programm dem GR zur Kenntnis gebracht. Auf eine detaillierte<br />

Besprechung wird verzichtet, da alle Fraktionen die Unterlagen bereits vor<br />

<strong>der</strong> Sitzung erhalten haben.<br />

Neben <strong>der</strong> Beschlussfassung des Frauenför<strong>der</strong>programmes hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

auch einen Vorschlag zu erstatten, wer als Koordinatorin im Sinne des § 30 des Oö.<br />

<strong>Gemeinde</strong>-Gleichbehandlungsgesetzes vom Bürgermeister bestellt werden soll.<br />

Frau Ortner Regina hat ausdrücklich zugestimmt, die Funktion <strong>der</strong> Koordinatorin<br />

auszuüben. Sie soll daher vom Gemein<strong>der</strong>at zur Bestellung durch den Bürgermeister<br />

vorgeschlagen werden.<br />

Bgm. Horst Patsch lässt über das Frauenför<strong>der</strong>programm (siehe Beilage 1 zum Protokoll)<br />

sowie den Vorschlag, dass Frau Regina Ortner als Koordinatorin bestellt werden<br />

soll, abstimmen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

9. TOP.: Brandschutzordnung Waldkin<strong>der</strong>garten<br />

Für den Raum des Waldkin<strong>der</strong>gartens in <strong>der</strong> Volksschule ist zwingend eine Brandschutzordnung<br />

zu beschließen und <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde vorzulegen.<br />

Dankenswerter Weise wurde die nachstehende Brandschutzordnung vom Kommandanten<br />

<strong>der</strong> FF Überackern, Herrn Kugler Theo ausgearbeitet.<br />

Bgm. Horst Patsch berichtet, dass diese Brandschutzordnung <strong>der</strong> Behörde bereits<br />

bei <strong>der</strong> Verhandlung über die Verwendungsbewilligung des Raumes für den Kin<strong>der</strong>garten<br />

in <strong>der</strong> Volksschule vorgelegt wurde. Herr Kugler war bei dieser Verhandlung<br />

anwesend.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt, nachstehende Brandschutzordnung zu beschließen:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern hat im Sinne des § 18 des Oö. Feuerpolizeigesetzes<br />

- Oö. FPG; LGBl. Nr. 113/1994 i.d.g.F., in <strong>der</strong> Sitzung am 24.03.2011<br />

nachstehende


BRANDSCHUTZORDNUNG<br />

für den<br />

Waldkin<strong>der</strong>garten Überackern im <strong>der</strong> Bereich Volksschule Überackern<br />

erlassen.<br />

Vorbemerkung:<br />

Die Brandschutzordnung dient <strong>der</strong> Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Brandsicherheit im Kin<strong>der</strong>garten.<br />

Ihre wesentlichen Inhalte sind:<br />

1. Festlegung <strong>der</strong> Brandschutzorganisation incl. Definition <strong>der</strong> Aufgabe des Brandschutzbeauftragten,<br />

dessen Stellvertreters sowie sonstiger mit Brandschutzaufgaben<br />

betrauter Personen.<br />

2. Festlegen von Maßnahmen, die zur Brandverhütung, Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Brandausbreitung,<br />

Rettung von Personen sowie zur Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung<br />

dienen.<br />

3. Festlegen des „Verhalten im Brandfall“.<br />

Sie besteht aus:<br />

Teil I:<br />

Teil II:<br />

Teil III:<br />

Brandschutzorganisation, Personen, Aufgaben incl. Berichtsweg<br />

Maßnahmen zur Brandverhütung<br />

Verhalten im Brandfall sowie nach einem Brand<br />

Anhang: Anschlag „Verhalten im Brandfall“, Brandschutzplan, Brandalarmplan, Eigenkontrollplan:<br />

Teil I: BRANDSCHUTZORGANISATION<br />

Als Brandschutzbeauftragter und als Stellvertreter des Brandschutzbeauftragten sind<br />

bestellt:<br />

Brandschutzbeauftragter:<br />

Hr. Bichler Otto<br />

Stellvertreter des Brandschutzbeauftragten:<br />

nicht bestellt


Aufgabe des Brandschutzbeauftragten ist die Sicherstellung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Brandschutzmaßnahmen und <strong>der</strong> Brandschutzordnung im Kin<strong>der</strong>garten.<br />

Hiezu gehören insbeson<strong>der</strong>e:<br />

a) regelmäßige Durchführung von Eigenkontrollen zur Sicherstellung <strong>der</strong> Funktion<br />

von Brandschutzeinrichtungen wie insbeson<strong>der</strong>e<br />

1. ordnungsgemäßer Zustand und Zugänglichkeit von Löschgeräten<br />

(Feuerlöscher)<br />

2. ordnungsgemäßer Zustand von Brand- und Rauchschutztüren incl.<br />

Funktion <strong>der</strong> Türschließer<br />

3. Freihalten und Kennzeichnung von Fluchtwegen und Feuerwehrzufahrten<br />

4. Eigenkontrollen an Brandmeldeanlagen gem. ÖNORM F3070<br />

5. Brandsichere Aufstellung von Koch- und Heizgeräten<br />

6. Veranlassung von notwendigen Überprüfungen durch befugte Fachkräfte nach<br />

folgen<strong>der</strong> Empfehlung:<br />

jährlich<br />

alle 2 Jahre<br />

alle 5 Jahre<br />

Gasanlagen<br />

Handfeuerlöscher<br />

elektrische Anlagen, Blitzschutz<br />

7. Einhaltung <strong>der</strong> Bestimmungen <strong>der</strong> Brandschutzordnung Teil II -<br />

Maßnahmen zur Brandverhütung;<br />

b) die Meldung <strong>der</strong> festgestellten Mängel an den Kin<strong>der</strong>gartenerhalter;<br />

c) die Erstellung des Brandschutzplanes sowie des Brandalarmplanes in<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> örtlichen Feuerwehr;<br />

d) die Führung des Brandschutzbuches;<br />

e) zumindest alljährlich die Information des Kin<strong>der</strong>gartenpersonals in Fragen<br />

<strong>der</strong> Brandschutzordnung und des Brandschutzplanes;<br />

f) die Unterweisung des Kin<strong>der</strong>gartenpersonals in <strong>der</strong> Handhabung von<br />

Kleinfeuerlöschgeräten;<br />

g) die Anbringung des Anschlagblattes „Verhalten im Brandfall“ sowie die Brandschutzordnung<br />

und des Brandschutzplanes im Kin<strong>der</strong>gartengebäude;<br />

h) die Regelung des Verhaltens <strong>der</strong> während des Kin<strong>der</strong>gartenbetriebes im<br />

Kin<strong>der</strong>gartenbereich Anwesenden im Brandfall;<br />

i) die Mitwirkung bei <strong>der</strong> Durchführung von Räumungsübungen.


Dem Stellvertreter des Brandschutzbeauftragten obliegt die Wahrnehmung <strong>der</strong> oben<br />

angeführten Aufgaben während einer Abwesenheit des Brandschutzbeauftragten. Im<br />

Übrigen kann eine Aufteilung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Kontrolltätigkeiten, sinnvoll sein.<br />

Erläuterungen<br />

Brandschutzplan<br />

Der Brandschutzplan hat die Aufgabe, den mit <strong>der</strong> Brandverhütung und Brandbekämpfung<br />

betrauten Organen eine rasche Orientierung im Kin<strong>der</strong>gartenbereich zu<br />

ermöglichen. Zu diesem Zweck sind die vom Standpunkt des Brandschutzes aus wesentlichen<br />

Angaben im Brandschutzplan einzutragen.<br />

Die Erstellung des Brandschutzplanes ist entsprechend den einschlägigen technischen<br />

Richtlinien bzw. <strong>der</strong> Norm durchzuführen (TRVB 121, ÖNORM F2031).<br />

Brandschutzbuch<br />

In das Brandschutzbuch sind vom Brandschutzbeauftragten alle für die Brandverhütung<br />

und die Brandbekämpfung wesentlichen Umstände mit den entsprechenden<br />

Zeitangaben einzutragen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind in das Brandschutzbuch einzutragen:<br />

a) die Durchführung <strong>der</strong> jährlichen mehrmaligen Kontrollen <strong>der</strong> Brandsicherheit, <strong>der</strong><br />

Brandschutzeinrichtungen und <strong>der</strong> Fluchtwege;<br />

b) die bei den Kontrollen festgestellten Mängel und <strong>der</strong>en Behebung;<br />

c) die durchgeführten Brandschutz- bzw. Räumungsübungen;<br />

d) Verstöße gegen die allgemeinen Grundsätze des Brandschutzes (Handfeuerlöscher,<br />

Alarmanlagen, Fluchtwege, Kin<strong>der</strong>gartenzufahrten);<br />

e) <strong>der</strong> Zu- und Abgang an Feuerlöschgeräten;<br />

f) festgestellte Mängel und <strong>der</strong>en Behebung (z.B. bei <strong>der</strong> Feuerbeschau);<br />

g) Brände, auch wenn sie sofort gelöscht werden konnten, und ihre Ursachen.<br />

Das Brandschutzbuch ist ständig auf dem Laufenden zu halten und mindestens einmal<br />

im Jahr (am Ende des Kin<strong>der</strong>garten-Arbeitsjahres) dem Leiter des Kin<strong>der</strong>gartens<br />

und Kin<strong>der</strong>gartenerhalter zur Einsichtnahme vorzulegen.<br />

Unterweisung des Kin<strong>der</strong>gartenpersonals: Durchführung von Räumungsübungen.<br />

Zu Beginn jedes Arbeitsjahres ist im Einvernehmen mit <strong>der</strong> örtlichen zuständigen<br />

Feuerwehr eine Räumungsübung mit den Kin<strong>der</strong>n durchzuführen. Der Übung hat<br />

eine Unterweisung des Kin<strong>der</strong>garten-Personals über das Verhalten im Brandfall voranzugehen.<br />

Die Räumungsübungen sind unter Annahme verschiedener Brandursachen<br />

und Brandabläufe durchzuführen.


Teil II: MASSNAHMEN ZUR BRANDVERHÜTUNG<br />

Verstöße gegen diese Brandschutzordnung können zu Bränden führen o<strong>der</strong> im<br />

Brandfall eine Rettung von Menschen erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n. Die folgenden<br />

Maßnahmen sind daher von allen Mitarbeitern einzuhalten. Zuwi<strong>der</strong>handelnde Personen<br />

sind auf die bestehenden Vorschriften hinzuweisen.<br />

a) Fahrzeuge dürfen im Kin<strong>der</strong>gartenbereich nur dort abgestellt werden, wo dies<br />

ausdrücklich zugelassen ist. Ein- und Ausfahrten dürfen nicht verstellt werden.<br />

b) Hinweisschil<strong>der</strong> und Hinweiszeichen sind zu beachten. Sie dürfen nicht <strong>der</strong> Sicht<br />

entzogen und nicht beschädigt o<strong>der</strong> entfernt werden.<br />

c) Fluchtwege sind ständig in ihrer erfor<strong>der</strong>lichen Breite freizuhalten. Die Benutzbarkeit<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Ausgänge muss sichergestellt sein.<br />

d) Brandschutztüren sind ständig geschlossen zu halten, ausgenommen solche mit<br />

selbsttätiger Auslösung im Brandfalle. Die Selbstschließvorrichtungen dürfen nicht<br />

blockiert o<strong>der</strong> außer Funktion gesetzt werden.<br />

e) Hauptschalter für die Stromversorgung sowie Hauptabsperrhähne <strong>der</strong> Gas- und<br />

Wasserversorgung müssen für befugte Personen ständig zugänglich und bezeichnet<br />

werden.<br />

f) Das Rauchen und das Hantieren mit offenem Feuer und Licht in Dachböden, Lager-<br />

und feuergefährlichen Räumen sind verboten.<br />

g) Schäden o<strong>der</strong> Störungen an elektrischen Geräten o<strong>der</strong> Anlagen sind unverzüglich<br />

dem Brandschutzbeauftragten zu melden.<br />

h) Nach Betriebsschluss sind sämtliche elektrischen Betriebsmittel, soweit diese<br />

nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes benötigt werden, abzuschalten und<br />

die Netzstecker aus <strong>der</strong> Steckdose herauszuziehen.<br />

i) In <strong>der</strong> Nähe von Feuerstätten, Heiz- o<strong>der</strong> Wärmegeräten dürfen keine brennbaren<br />

Gegenstände gelagert werden.<br />

j) Die Lagerung leicht brennbarer Gegenstände und Stoffe sowie brennbarer Flüssigkeiten<br />

und Gase auf Dachböden ist unzulässig.<br />

k) Gasgeräte und -leitungen sind in betriebssicherem Zustand zu erhalten. Ortsbewegliche<br />

Druckgasbehälter sind vor Wärmeeinwirkung zu schützen und standsicher<br />

zu lagern.<br />

l) Brennbare Abfälle dürfen nur in den hiefür vorgesehenen Müllsammelräumen<br />

bzw. in den bereitgestellten Mülltonnen gelagert werden. Asche darf nur in nicht


ennbaren Behältern mit dichtschließenden Deckeln gesammelt und außerhalb<br />

des Hauses aufbewahrt werden.<br />

m) Zu Kin<strong>der</strong>gartenveranstaltungen dürfen nur Räume benützt werden, die für diesen<br />

Zweck bestimmt sind. Die Festlegung allfälliger beson<strong>der</strong>er Brandschutzmaßnahmen<br />

hat <strong>der</strong> Brandschutzbeauftragte im Einvernehmen mit <strong>der</strong> örtlich<br />

zuständigen Feuerwehr zu treffen (z.B. Brandsicherheitswache, Bereitstellung<br />

von Löschgeräten). Er hat dabei auf die behördliche Vorschreibung zur Brandsicherheit<br />

entsprechend Bedacht zu nehmen.<br />

n) Dekorationsmaterialien größeren Ausmaßes müssen mindestens schwer brennbar<br />

sein. Nicht davon betroffenen sind Ausstellungsmaterialien.<br />

o) Feuerarbeiten für Reparaturen bzw. Erhaltung (Schweißen, Schneiden, Löten,<br />

Trennschleifen, Aufbauarbeiten etc.) dürfen nur in betriebsfreier Zeit vorgenommen<br />

werden, wenn <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenerhalter hievon verständigt wurde und von<br />

ihm die allenfalls erfor<strong>der</strong>lichen Brandschutzmaßnahmen getroffen wurden<br />

(Merkblatt <strong>der</strong> österreichischen Brandverhütungsstellen BV 104).<br />

p) Wahrgenommene feuerpolizeiliche Mängel und sonstige Übelstände, die die<br />

Brandsicherheit beeinträchtigen, sind unverzüglich dem Brandschutzbeauftragten<br />

zu melden und umgehend zu beheben.<br />

q) Bei Fehlen einer Notbeleuchtung ist für die Bereithaltung und Wartung einer ausreichenden<br />

Anzahl von Taschenlampen zu sorgen.<br />

Teil III: VERHALTEN IM BRANDFALL<br />

a) Ruhe und Besonnenheit bewahren.<br />

b) Feuerwehr verständigen (Druckknopfmel<strong>der</strong> o<strong>der</strong> telefonischer Notruf 122).<br />

c) Räumungsalarm auslösen. Alarmzeichen ist: Trillerpfeife<br />

d) Gefährdeten sofort Hilfe leisten.<br />

e) Anordnungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenleiterin und des Brandschutzbeauftragten Folge<br />

leisten.<br />

f) Die Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen haben nach dem Ertönen des Räumungsalarmes das<br />

Kin<strong>der</strong>gartengebäude mit den Kin<strong>der</strong>n gruppenweise in Richtung Sammelstelle<br />

zu verlassen.


Sammelstelle ist:<br />

Parkplatz bzw. Wiese gegenüber Haupteingang<br />

g) Die Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen haben sich zu überzeugen, dass niemand zurückgeblieben<br />

ist, dabei Türen und Fenster schließen.<br />

h) Die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> ist auf den Sammelstellen festzuhalten.<br />

i) Mit <strong>der</strong> Räumung des Kin<strong>der</strong>gartens nicht beschäftigte Personen haben sofort<br />

mit den vorhandenen Löschgeräten die Brandbekämpfung aufzunehmen.<br />

j) Lüftungsöffnungen und Stiegenhausfenster zur Verhin<strong>der</strong>ung einer Verqualmung<br />

<strong>der</strong> Fluchtwege öffnen.<br />

k) Ist die Benützung <strong>der</strong> Fluchtwege durch Verqualmung nicht mehr möglich, dann<br />

Kin<strong>der</strong> in den Gruppenräumen belassen, Türen schließen und sich durch Zurufe<br />

den Einsatzkräften bemerkbar machen.<br />

l) Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie Einsatzleiter bekanntgeben, ob Personen<br />

vermisst werden.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

10. TOP.: Vermessung Bergstraße<br />

Zur grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplanes über die Vermessung <strong>der</strong><br />

sogenannten „Bergstraße“ nach den Son<strong>der</strong>bestimmungen <strong>der</strong> §§ 15 ff des Liegenschaftsteilungsgesetzes,<br />

BGBl. 3/1930 i.d.F. BGBl. Nr. 100/2008, ist beim Vermessungsamt<br />

Braunau am Inn <strong>der</strong> entsprechende Antrag einzureichen.<br />

Der Antrag kann vom Bürgermeister auf <strong>der</strong> Grundlage eines Beschlusses des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

eingebracht werden.<br />

Bgm. Horst Patsch stellt den Antrag, den Beschluss für die Eigentumsübertragungen<br />

lt. Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl. Ing. Martin<br />

Brunn er, 5280 Braunau am Inn, Kaiserschützenstraße 26, vom 08.02.2011, GZ<br />

12067/06, zu fassen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.


11. TOP.: Darlehen an <strong>Gemeinde</strong>n, Wasserverbände, Wassergenossenschaft<br />

und privatrechtliche Unternehmen zum Bau von Wasserversorgungs-<br />

und Abwasserentsorgungsanlagen; Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Rückzahlungskonditionen<br />

Amtsl. Harweck bringt dem Gemein<strong>der</strong>at nachstehenden Erlass zur Kenntnis:<br />

Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />

Direktion Inneres und Kommunales<br />

4021 Linz, Bahnhofplatz 1<br />

Bezirkshauptmannschaften, Magistrate und <strong>Gemeinde</strong>ämter<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Geschäftszeichen: IKD(Gem)-300030/312-2011-Sec<br />

Bearbeiter/in: Rainer Secklehner<br />

Tel.: (+43 732) 77 20-114 69<br />

Fax: (+43 732) 77 20-214815<br />

E-mail: ikd.post@ooe.gv.at<br />

18. Februar 2011<br />

Die Oberösterreichische Landesregierung hat am 29. November 2010 mit dem Sitzungsstück<br />

OGW-070000/764-2010-At/Al folgendes beschlossen:<br />

"Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und -<br />

/Bedarfszuweisungen, die zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen<br />

gewährt wurden, wird für die Darlehen, die vor dem Inkrafttreten <strong>der</strong><br />

Landesför<strong>der</strong>ungsrichtlinien 1994 gewährt wurden, in Abän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> OÖ. Landesregierung Gem-80099/45-1991-Km vom 17. August 1992 und Gem-<br />

300030/175-2005-Sec vom 23. Jänner 2006 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.<br />

Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und -<br />

/Bedarfszuweisungen, die nach <strong>der</strong> Verlautbarung <strong>der</strong> Landesför<strong>der</strong>ungsrichtlinien<br />

für die Siedlungswasserwirtschaft des Jahre 1994 (Beschluss <strong>der</strong> OÖ. Landesregierung<br />

BauW-III-400000/352-1994/Pf/Has/Al vom 9. Mai 1994) gewährt wurden, wird<br />

ebenfalls bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Hievon ausgenommen sind jene<br />

Darlehen von <strong>Gemeinde</strong>n und Wasserverbänden, bei denen Verträge gemäß § 18<br />

Wasserbautenför<strong>der</strong>ungsgesetz 1985 abgeschlossen wurden.<br />

Die sonstigen Bestandteile <strong>der</strong> Beschlüsse vom 21. Oktober 1981, 17. August 1992,<br />

9. Mai 1994, 11. März 2002 und vom 23. Jänner 2006 bleiben wie bisher unverän<strong>der</strong>t<br />

aufrecht.<br />

Von diesem Beschluss werden die betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n, Wasserverbände und<br />

Wassergenossenschaften und sonstigen geför<strong>der</strong>ten Unternehmen durch die Direktion<br />

Inneres und Kommunales in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig darüber informiert,<br />

dass dieser Beschluss im Rahmen einer Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ates bzw. Versammlung<br />

des zuständigen Organs des Wasserverbandes, <strong>der</strong> Wassergenossenschaft,<br />

Firma o<strong>der</strong> Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen ist."


Wir laden Sie ein, diesen Run<strong>der</strong>lass ihrem/r Gemein<strong>der</strong>at, Verbandsversammlung,<br />

Genossenschaftsversammlung, Aufsichtsrat nachweislich zur Kenntnis zu bringen<br />

und uns eine auszugsweise Protokollabschrift <strong>der</strong> betreffenden Sitzung bis 30. August<br />

2011 vorzulegen. Wir ersuchen die <strong>Gemeinde</strong>n, in <strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>gebiet sich<br />

<strong>der</strong> Sitz einer Wassergenossenschaft befindet, für <strong>der</strong>en Landesdarlehen die <strong>Gemeinde</strong><br />

haftet, jene Wassergenossenschaft(en) über den gegenständlichen Erlass zu<br />

informieren.<br />

Dieser Erlass ist im Oö. GemNet unter Direktion Inneres und Kommunales veröffentlicht<br />

und wird nur per E-Mail versendet.<br />

Darlehen an <strong>Gemeinde</strong>n, Wasserverbände, Wassergenossenschaft und privatrechtliche<br />

Unternehmen zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgun...<br />

http://gemnet.ooe.intra.gv.at/cps/rde/xchg/intranet/hs.xsl/49360_DEU_DRUCK.htm[1<br />

5.03.2011 14:49:55]<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Für die Oö. Landesregierung:<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Michael Gugler<br />

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:<br />

Amt <strong>der</strong> Oö. Landesregierung<br />

Direktion Inneres und Kommunales<br />

Bahnhofplatz 1 - Lageplan<br />

4021 Linz<br />

Telefon (+43 732) 77 20-114 51<br />

Fax (+43 732) 77 20-21 48 15<br />

E-Mail ikd.post@ooe.gv.at<br />

Der Erlass wird vom Gemein<strong>der</strong>at zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

12. TOP.: Auftragsvergabe Straßenbau<br />

Vom Bauausschuss wurde festgelegt, dass mit den für 2011 zu erwartenden Straßenbaumitteln<br />

folgende Straßenzüge lt. Kostenschätzung vom 19.05.2008 asphaltiert<br />

werden sollen:<br />

Kreuzlinden Nord und Prof. Wolfgruber Straße<br />

Es wurden folgende Firmen zur Angebotslegung eingeladen:<br />

Nie<strong>der</strong>ndorfer, Strabag, Erdbau und Swietelsky<br />

Kosten lt. Schätzung 2008:<br />

Kreuzlinden Nord<br />

Prof. Wolfgruber Straße<br />

Summe<br />

ca. 17.300,- € brutto<br />

ca. 27.300,- € brutto<br />

ca. 44.600,- € brutto


Amtsl. Harweck erläutert die zur Verfügung stehenden Mittel wie folgt:<br />

Einnahmen für Straßenbau 2011<br />

Kreuzlinden<br />

Weng<br />

Verkehrsflächenbeiträge 15.926,95 2.443,03 € 13.483,92 €<br />

LR Hiesl 25.000,00<br />

Aufschließungsbeiträge 2.000,00<br />

Summe 42.926,95 29.443,03 € 40.483,92 €<br />

Abzüglich Fehlbetrag 2010 15.900,30<br />

Für Investition 2011 zur Verfügung 27.026,65 13.542,73 € 24.583,62 €<br />

Die Angebotsfrist endete am Dienstag, 22.03.2011, um 12 Uhr<br />

Abgegebene Angebote:<br />

Firma Kreuzlinden Prof. Wolfgruber Str. Summe<br />

Erdbau 19.726,54 € 33.371,02 € 53,097,56 €<br />

Strabag 21.107,98 € 35.499,61 € 56.607,59 €<br />

Swietelsky 22.784,04 € 36.635,64 € 59.419,68 €<br />

Nie<strong>der</strong>ndorfer 22.309,20 € 37.496,76 € 59.805,96 €<br />

Anliegerbeiträge fallen nur dort an, wo die Asphaltierung erfolgt. Für beide Straßenzüge<br />

reichen die Einnahmen daher nicht aus, wenn nicht doch noch eine Bedarfszuweisung<br />

gewährt wird. Lt. Vorsprache bei LR Ackerl wird Mitte des Jahres eine Entscheidung<br />

kommen.<br />

Die Fa. Erdbau als Billigstbieter wurde bezüglich einer eventuellen Teilzahlung kontaktiert.<br />

Vorgeschlagen wurde folgende Zahlungsweise: 1. Rate Ende 2011, 2. Rate<br />

Anfang 2012, Durchführung <strong>der</strong> Arbeiten im Oktober 2011. Die Fa. Erdbau hat diesem<br />

Vorschlag zugestimmt, es ist auch schriftlich bestätigt worden, dass keine Zinsen<br />

verrechnet werden. Da auch für 2012 25.000,- € von Herrn Landesrat Hiesl zugesagt<br />

sind, und auch noch Interessentenbeiträge hinzukommen, könnte <strong>der</strong> Auftrag<br />

für beide Straßenzüge erteilt werden.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt die Auftragsvergabe an die Fa. Erdbau zu folgenden<br />

Konditionen:<br />

Preise lt. vorliegendem Angebot Nr. 11-109 vom 21.03.2011<br />

Durchführung <strong>der</strong> Arbeiten im Oktober 2011<br />

1. Teilrechnung 2011 nach Durchführung <strong>der</strong> Arbeiten (ca. 25.000,- €)<br />

2. Teilrechnung zinsenfrei fällig bis Ende Februar 2012<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.


13. TOP.: Richtlinien für den Winterdienst<br />

Vom OÖ <strong>Gemeinde</strong>bund wurde den OÖ <strong>Gemeinde</strong>n Folgendes mitgeteilt:<br />

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr hat im Zusammenwirken<br />

mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,<br />

<strong>der</strong> ASFINAG und den Landesbaudirektionen <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong> die RVS 12.04.12-<br />

Richtlinie für den Winterdienst (Organisation und Durchführung sowie Schneeräumung<br />

und Streuung) ausgearbeitet, die ab sofort im Bereich <strong>der</strong> Bundesstraßen anzuwenden<br />

ist.<br />

Diese RVS stellt den Stand <strong>der</strong> Technik in dem o. a. Fachbereich dar. Eine Anwendung<br />

auch außerhalb des Bundesstraßenbereiches wird angeregt.<br />

Sie wird durch die Dienstanweisung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie für Bundesstraßen verbindlich.<br />

Zu diesen Richtlinien konnte <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>bund Stellung nehmen. Der <strong>Gemeinde</strong>bund<br />

hat auch erreicht, dass eine eigene Kategorie für Güterwege geschaffen wurde<br />

und somit die Anfor<strong>der</strong>ungen des Winterdienstes für Güterwege geringer sind als für<br />

das übrige <strong>Gemeinde</strong>straßennetz.<br />

Der OÖ <strong>Gemeinde</strong>bund hat die Lizenz für die Veröffentlichung <strong>der</strong> RVS 12.04.12<br />

angekauft und kann nun diese Richtlinien, die am vergangenen Freitag bei uns eingelangt<br />

sind, zur Verfügung stellen.<br />

Jede <strong>Gemeinde</strong> kann mit Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss diese Richtlinien freiwillig<br />

anwenden. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Anwendung dieser Richtlinien.<br />

Es ist allerdings zu erwarten, dass dieses Regelwerk in Haftungsfragen als<br />

Grundlage herangezogen wird. Die Anwendung hat daher den Vorteil, dass die<br />

<strong>Gemeinde</strong> bei Einhaltung dieser Richtlinien weitgehend haftungsfrei beim Winterdienst<br />

sein wird. Von Bedeutung ist vor allem <strong>der</strong> Anhang 7. ab Seite 19.<br />

Bei <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Richtlinien handelt es sich um Mindesterfor<strong>der</strong>nisse. Die tatsächlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse in einer <strong>Gemeinde</strong> ergeben sich aus <strong>der</strong> Praxis, das heißt,<br />

aus dem Verkehrsbedürfnis, <strong>der</strong> geografischen Lage und aus <strong>der</strong> Linienführung einer<br />

Straße.<br />

Ohne Richtlinien sollte keine <strong>Gemeinde</strong> ihren Winterdienst durchführen. Soweit eine<br />

<strong>Gemeinde</strong> keine eigenen brauchbaren Richtlinien erstellt, erscheint es daher zweckmäßig,<br />

die von <strong>der</strong> Forschungsgesellschaft im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium<br />

für Verkehr ausgearbeiteten Richtlinien anzuwenden.<br />

Bgm. Horst Patsch spricht sich für die Beschlussfassung <strong>der</strong> Richtlinien aus. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> hat dadurch eine mit dem Land und vielen <strong>Gemeinde</strong>n gleichlautende<br />

Richtlinie für die Durchführung des Winterdienstes. Im Anlassfall kann die Richtlinie<br />

dazu beitragen, Haftungsansprüche abzuwehren.<br />

Amtsl. Harweck weist nochmals darauf hin, dass diese Richtlinien als Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu sehen sind. In Überackern ist bereits ein höherer Standard zur Praxis<br />

geworden. Dieser höhere Standard soll selbstverständlich beibehalten werden. Es


wird auch Gespräche mit den Nachbargemeinden geben (DLZ Adenberg, <strong>Gemeinde</strong><br />

Hochburg-Ach), um im Grenzbereich Optimierungsmöglichkeiten auszuloten.<br />

GR Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea erkundigt sich, wie <strong>der</strong> Winterdienst in Überackern<br />

genau organisiert ist. Wer stellt fest, welche Straße in welche Kategorie fällt. Amtsl.<br />

Harweck erklärt, dass es vor jedem Winter eine Dienstbesprechung mit dem eingesetzten<br />

Personal gibt. Es gibt einen Räum- und Streuplan, <strong>der</strong> den Bediensteten<br />

ausgehändigt wird. Vor dem letzten Winter war z.B. auch die Straßenmeisterei bei<br />

<strong>der</strong> Winterdienstbesprechung anwesend. Man hat die <strong>Gemeinde</strong> darum gebeten, im<br />

Notfall auf <strong>der</strong> L 1002 gegen Entgelt auszuhelfen. Selbstverständlich wird die neue<br />

Richtlinie in die Organisation des künftigen Winterdienstes einfließen.<br />

GV Huber Gerhard streicht deutlich hervor, dass das Niveau des Winterdienstes in<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern deutlich über dem in den Richtlinien beschriebenen Standard<br />

liegt. Es dürfe nie passieren, dass man den Winterdienst tatsächlich auf diesen<br />

Standard reduziert o<strong>der</strong> diesen Standard sogar unterschreitet und <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

deswegen vor dem Richter steht. Überackern leistet hier bei weitem mehr und das<br />

soll auch so bleiben.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt, die RVS 12.04.12 (siehe Beilage 2 zum Protokoll) für<br />

den Winterdienst in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern als Mindestanfor<strong>der</strong>ung für verbindlich<br />

zu erklären.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

14. TOP.: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG 2008)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Novelle 2010 zum Bundes-Vergabegesetz ist eine Anpassung <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Amtsl. Harweck verweist auf die an die Fraktionsobleute ausgehändigten Unterlagen.<br />

Auf eine vollständige Verlesung wird daher verzichtet. Nachstehende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 2008) sollen im Gemein<strong>der</strong>at beschlossen<br />

werden, um diese mit dem neuerlich novellierten Bundes-Vergabegesetz in Einklang<br />

zu bringen.<br />

Ergänzungsblatt zu den AGB 2008 - Än<strong>der</strong>ungen auf Grund <strong>der</strong> BVergG-<br />

Novelle 2010 in Geltung ab 5.3.2010<br />

Pkt. 1.4 AGB 2008 lautet:<br />

Der Bieter/Die Bieterin hat lose Bestandteile des Angebotes, bei elektronisch abgegebenen<br />

Angeboten geson<strong>der</strong>te Datensätze, mit seinem/ihrem Namen bzw. mit einer qualifizierten<br />

elektronischen Signatur zu versehen, als zum Angebot gehörend zu kennzeichnen und mit<br />

diesem abzugeben.<br />

Pkt. 1.5. AGB 2008 wird geän<strong>der</strong>t:<br />

§ 2 Z. 3 Signaturgesetz wird geän<strong>der</strong>t in § 2 Z. 3a Signaturgesetz.


Pkt. 1.8 AGB 2008 lautet:<br />

Sofern die Vergabestelle über die technischen und sonstigen Voraussetzungen verfügt, werden<br />

die Ausschreibungsunterlagen und alle sonstigen nach § 88 Abs. 1 Bundesvergabegesetz<br />

2006 für die Erstellung des Angebotes erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen ausschließlich elektronisch<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Sofern die Unterlagen nicht elektronisch zur Verfügung gestellt werden, werden sie nach §<br />

88 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 bei offenen Verfahren jedem/je<strong>der</strong> Bewerber/Bewerberin,<br />

bei nicht offenen Verfahren und Verhandlungsverfahren jedem/je<strong>der</strong> zum<br />

Einreichen eines Angebotes aufgefor<strong>der</strong>ten Bewerber/Bewerberin übermittelt o<strong>der</strong> es wird<br />

ihm/ihr unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit gegeben, in die Unterlagen Einsicht<br />

zu nehmen, Abschriften anzufertigen und, soweit es vorgesehen o<strong>der</strong> üblich ist, sie zu<br />

erwerben.<br />

Pkt. 2.1. AGB 2008 lautet:<br />

Name und Geschäftssitz<br />

Der Bieter/Die Bieterin hat seinen/ihren Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) und seinen/ihren<br />

Geschäftssitz mit Anschrift <strong>der</strong> zum Empfang <strong>der</strong> Post berechtigten Stelle anzugeben.<br />

Ferner sind die Telefaxnummer und, wenn eine elektronische Adresse vorhanden<br />

ist, auch diese anzugeben.<br />

Pkt. 2.3.1. AGB 2008 lautet:<br />

Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften/Bieterinnengemeinschaften können Angebote<br />

o<strong>der</strong> Teilnahmeanträge einreichen, sofern nicht in <strong>der</strong> Ausschreibung die Bildung von<br />

Arbeits- o<strong>der</strong> Bietergemeinschaften für unzulässig erklärt wurde. Arbeitsgemeinschaften und<br />

Bietergemeinschaften/Bieterinnengemeinschaften haben einen/eine zum Abschluss und zur<br />

Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Ansprechpartner/bevollmächtigte<br />

Ansprechpartnerin unter Angabe seiner/ihrer Zustelladresse und elektronischen<br />

Adresse jener Stelle, die zum Empfang <strong>der</strong> Post berechtigt ist, zu nennen. Allfällige<br />

Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Person des/<strong>der</strong> für die Arbeitsgemeinschaft Handlungsberechtigten<br />

sowie des Umfanges <strong>der</strong> Vollmacht sind <strong>der</strong> Auftraggeberin unverzüglich bekannt zu geben.<br />

Im Auftragsfall schulden Bietergemeinschaften/Bieterinnengemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften<br />

<strong>der</strong> Auftraggeberin die solidarische Leistungserbringung.<br />

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach erfolgter Angebotslegung ist nicht zulässig.<br />

Pkt. 2.7.1 AGB 2008 lautet:<br />

Sämtliche Preise gelten als Festpreise für die Dauer von 12 Monaten ab dem Ende <strong>der</strong> Angebotsfrist,<br />

sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht ein an<strong>der</strong>er Zeitraum o<strong>der</strong> ausdrücklich<br />

verän<strong>der</strong>liche Preise vorgesehen sind.<br />

Pkt. 2.9 AGB 2008 lautet:<br />

Verlangen <strong>der</strong> Nachweise <strong>der</strong> Befugnis, Leistungsfähigkeit und beruflichen Zuverlässigkeit<br />

(Eignung) durch die Auftraggeberin und Eigenerklärung Die Auftraggeberin legt<br />

nach § 70 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 in <strong>der</strong> Ausschreibungsunterlage fest, mit welchen<br />

Nachweisen <strong>der</strong> Bieter/die Bieterin seine/ihre Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche<br />

Zuverlässigkeit zu belegen hat.<br />

Pkt. 2.9.2 (2) AGB 2008 lautet:<br />

Bewerber/Bewerberinnen o<strong>der</strong> Bieter/Bieterinnen, die im Gebiet einer an<strong>der</strong>en Vertragspartei<br />

des EU/EWR-Abkommens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer<br />

Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen<br />

müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf<br />

<strong>der</strong> Angebotsfrist einzuleiten. Auf § 20 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 wird hingewiesen.


Pkt. 2.9.4 AGB 2008 lautet:<br />

Alle in <strong>der</strong> Ausschreibung gefor<strong>der</strong>ten Nachweise/Unterlagen für das Vorliegen <strong>der</strong> Befugnis,<br />

Leistungsfähigkeit und beruflichen Zuverlässigkeit sind dem Teilnahmeantrag/Angebot vollständig<br />

anzuschließen.<br />

Diese Nachweise können auch in Form einer jeweils aktuellen Eintragung in einem einschlägigen,<br />

allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten/einer Dritten, sofern diesem/dieser<br />

die von <strong>der</strong> Auftraggeberin gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen vorliegen und von <strong>der</strong> Auftraggeberin<br />

selbst unmittelbar abrufbar sind, erbracht werden.<br />

Der Bieter/die Bieterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bewerber/die Bewerberin kann bei Vergabeverfahren mit<br />

unbestimmten Bieterkreis auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot<br />

belegen (§ 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006), dass er/sie die von <strong>der</strong> Auftraggeberin<br />

verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Auffor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Auftraggeberin unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in <strong>der</strong> Eigenerklärung<br />

konkret angegeben werden, über welche Befugnisse <strong>der</strong> Bieter/die Bieterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Bewerber/die Bewerberin verfügt. Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz<br />

2006 ist nur zum Beleg <strong>der</strong> Nachweise <strong>der</strong> Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit<br />

zulässig. Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot<br />

beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung in einem einschlägigen,<br />

allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten/einer Dritten zu erbringen.<br />

Die Auftraggeberin kann die Vorlage bestimmter Nachweise von bestimmten Bewerbern/Bewerberinnen<br />

o<strong>der</strong> Bietern/Bieterinnen verlangen, wenn dies nach Auffassung <strong>der</strong><br />

Auftraggeberin erfor<strong>der</strong>lich ist. Bei <strong>der</strong> Vergabe von Bauaufträgen, <strong>der</strong>en geschätzter Auftragswert<br />

mindestens 120.000 Euro beträgt und bei <strong>der</strong> Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsauftragen,<br />

<strong>der</strong>en geschätzter Auftragswert mindestens 80.000 Euro beträgt, hat <strong>der</strong><br />

vorgesehene Zuschlagsempfänger/die vorgesehene Zuschlagsempfängerin vor Zuschlagserteilung<br />

die festgelegten Nachweise vorzulegen.<br />

Die Auftraggeberin kann auch eigene Erkundungen einholen.<br />

Pkt. 2.9.5 AGB 2008 lautet:<br />

Die Auftraggeberin kann den Bieter/die Bieterin darüber hinaus auffor<strong>der</strong>n, erfor<strong>der</strong>liche<br />

Nachweise binnen einer angemessenen Frist vorzulegen bzw. vorgelegte Bescheinigungen<br />

binnen einer angemessenen Frist zu vervollständigen o<strong>der</strong> zu erläutern. Sofern für die Auftraggeberin<br />

konkrete Anhaltspunkte für den Verlust eines Eignungselementes bestehen,<br />

muss <strong>der</strong> davon betroffene Bewerber/die davon betroffene Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> davon betroffene<br />

Bieter/die davon betroffene Bieterin das Bestehen <strong>der</strong> Eignung (vgl. auch § 69 Bundesvergabegesetz<br />

2006) verifizieren.<br />

Pkt. 2.9.7 AGB 2008 lautet:<br />

Der Bewerber/Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bieter/die Bieterin kann die gefor<strong>der</strong>ten Nachweise<br />

auch in Kopie o<strong>der</strong> elektronisch vorlegen. Der Bewerber/Die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bieter/die<br />

Bieterin kann aus einem gerechtfertigten Grund auch mit an<strong>der</strong>en als den gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen<br />

den Nachweis für die Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit führen.<br />

Der Nachweis <strong>der</strong> gleichen Aussagekraft dieser Unterlagen ist vom Bewerber/von <strong>der</strong><br />

Bewerberin o<strong>der</strong> vom Bieter/von <strong>der</strong> Bieterin zu erbringen.<br />

Pkt. 2.9.8 AGB 2008 lautet:<br />

Erfolgt eine Angebotslegung durch eine Arbeitsgemeinschaft o<strong>der</strong> eine Bietergemeinschaft/Bieterinnengemeinschaft,<br />

muss jedes einzelne Mitglied die Nachweise für das Nichtvorliegen<br />

von Ausschlussgründen nach § 68 Abs. 1 Z. 1 bis Z. 4 und Z. 6 Bundesvergabegesetz<br />

2006 und seine/ihre berufliche Zuverlässigkeit nach § 72 Bundesvergabegesetz 2006<br />

für sich selbst erfüllen und nach Pkt. 2.9.4 nachweisen. Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft<br />

o<strong>der</strong> einer Bietergemeinschaft/Bieterinnengemeinschaft hat die Befugnis für den<br />

ihm/ihr konkret zufallenden Leistungsteil nachzuweisen. Alle Mitglie<strong>der</strong> einer Arbeitsgemeinschaft<br />

o<strong>der</strong> Bietergemeinschaft/Bieterinnengemeinschaft haben daher einen Auszug aus<br />

dem in Anhang VII des Bundesvergabegesetzes 2006 angeführten Berufs- o<strong>der</strong> Handelsregister<br />

(z.B. Firmenbuch, Gewerberegister etc.) des Herkunftslandes des Unternehmers/<strong>der</strong><br />

Unternehmerin o<strong>der</strong> eine entsprechende Bescheinigung o<strong>der</strong> eidesstattliche Erklärung nach<br />

§ 71 Z. 1 und Z. 2 Bundesvergabegesetz 2006 dem Angebot beizulegen, durch eine Eigen-


erklärung zu belegen o<strong>der</strong> durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung in einem<br />

einschlägigen, allgemein zugänglichen Verzeichnis eines Dritten/einer Dritten zu erbringen.<br />

Die Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 74 Bundesvergabegesetz<br />

2006 sowie die technische Leistungsfähigkeit nach § 75 Bundesvergabegesetz<br />

2006 muss die Arbeitsgemeinschaft o<strong>der</strong> die Bietergemeinschaft/Bieterinnengemeinschaft<br />

insgesamt erfüllen und nach Pkt. 2.9.4 erbringen.<br />

Pkt. 2.9.9 AGB 2008 lautet:<br />

Zum Nachweis <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Befugnis kann sich eine Arbeitsgemeinschaft<br />

o<strong>der</strong> eine Bietergemeinschaft/Bieterinnengemeinschaft auch auf die Kapazitäten<br />

ihrer Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Unternehmer/Unternehmerinnen stützen. Es muss allerdings<br />

bereits gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag bzw. dem Angebot <strong>der</strong> Nachweis erbracht<br />

werden, dass die für die Ausführung des Auftrages erfor<strong>der</strong>lichen, bei den an<strong>der</strong>en<br />

Unternehmern/Unternehmerinnen im erfor<strong>der</strong>lichen Ausmaß nachgewiesenermaßen vorhandenen<br />

Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen und die Auftraggeberin die zur<br />

Durchführung des Gesamtauftrages erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheiten über die finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit hat. Bei <strong>der</strong> Substitution <strong>der</strong> wirtschaftlichen und finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit ist eine ausreichende Risikoabdeckung z.B. in Form einer unbedingten<br />

Bankgarantie zugunsten <strong>der</strong> Auftraggeberin sicherzustellen. Unter den gleichen Voraussetzungen<br />

kann sich ein Bewerber/eine Bewerberin o<strong>der</strong> ein Bieter/eine Bieterin auf die Kapazitäten<br />

an<strong>der</strong>er Unternehmer/Unternehmerinnen - ungeachtet des Charakters <strong>der</strong> zwischen<br />

ihm/ihr und diesem an<strong>der</strong>en Unternehmen bestehenden Verbindungen - stützen.<br />

Pkt. 2.10 AGB 2008 lautet:<br />

Angaben über beabsichtigte Subunternehmer/Subunternehmerinnen Der Auftragnehmer/<br />

Die Auftragnehmerin hat jene wesentlichen Teile, die er/sie jedenfalls o<strong>der</strong> möglicherweise<br />

an Subunternehmer/Subunternehmerinnen weiterzugeben beabsichtigt, unverzüglich<br />

bekannt zu geben. Werden Subunternehmer/Subunternehmerinnen zum Nachweis <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Befugnis benötigt, so sind die in Frage kommenden<br />

Subunternehmer/Subunternehmerinnen bereits mit dem Teilnahmeantrag bekannt zu geben.<br />

Die jeweils in Frage kommenden Unternehmer/Unternehmerinnen, an die er/sie Teile <strong>der</strong><br />

Leistung weiter zu geben beabsichtigt, bzw. die allenfalls bereits ausgewählten Unternehmer/Unternehmerinnen<br />

sind im Angebot zu nennen. Die Nennung mehrerer Subunternehmer/Subunternehmerinnen<br />

je Leistungsteil ist zulässig. Die Weitergabe von Teilen <strong>der</strong> Leistung<br />

ist nur insoweit zulässig, als <strong>der</strong> Subunternehmer/die Subunternehmerin die für die Ausführung<br />

seines/ihres Teiles erfor<strong>der</strong>liche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit und die berufliche Zuverlässigkeit nach §§ 72 und 73 Bundesvergabegesetz<br />

2006 besitzt. Die erfor<strong>der</strong>lichen Eignungen und Befugnisse zur Erbringung <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

Teilleistungen <strong>der</strong> Subunternehmer/Subunternehmerinnen sind nachzuweisen und<br />

dem Angebot anzuschließen. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig; eine<br />

Ausnahme stellen Kaufverträge und die Weitergabe an verbundene Unternehmen dar. Der<br />

Bieter/Die Bieterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat zu gewährleisten, dass<br />

seine Subunternehmer/ihre Subunternehmerinnen von den ihnen übertragenen Aufträgen<br />

den überwiegenden Teil selbst erbringen. Die Weitergabe an Subunternehmer/Subunternehmerinnen<br />

ist nur dann und insoweit zulässig, als <strong>der</strong> Auftragnehmer/die<br />

Auftragnehmerin <strong>der</strong> Auftraggeberin im Rahmen <strong>der</strong> Eignungs- bzw. Angebotsprüfung die<br />

Möglichkeit eingeräumt hat, die Befugnis und Eignung <strong>der</strong> Subunternehmer/Subunternehmerinnen<br />

zu prüfen. Der Unternehmer/Die Unternehmerin muss nachweisen,<br />

dass er/sie tatsächlich über die diesen/dieser Dritten zustehenden Mittel, die er/sie<br />

selbst nicht besitzt und die zur Ausführung des Auftrages erfor<strong>der</strong>lich sind, verfügt. Die Subunternehmer/Subunternehmerinnen,<br />

<strong>der</strong>en Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Befugnis für den Nachweis<br />

<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit o<strong>der</strong> Befugnis des Bewerbers/<strong>der</strong> Bewerberin o<strong>der</strong> des Bieters/<strong>der</strong><br />

Bieterin erfor<strong>der</strong>lich sind, sind unter Beilage <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Bescheinigungen und<br />

dem Nachweis, dass <strong>der</strong> Bewerber/die Bewerberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bieter/die Bieterin über <strong>der</strong>en<br />

Kapazitäten bzw. bei <strong>der</strong> finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Auftraggeberin<br />

über die für die Durchführung des Gesamtauftrages erfor<strong>der</strong>lichen Sicherheiten bzw.<br />

eine Risikoabdeckung verfügt, mit dem Angebot bzw. mit dem Teilnahmeantrag bekannt zu


geben. Weitere Festlegungen über Subunternehmer/Subunternehmerinnen sind in Pkt. 10.<br />

getroffen.<br />

Pkt. 2.13 AGB 2008 lautet:<br />

Angebotsinhaltsverzeichnis und sonstige Unterlagen Das Angebot hat eine Aufzählung<br />

<strong>der</strong> dem Angebot beigeschlossenen sowie geson<strong>der</strong>t eingereichten Unterlagen (zB. allenfalls<br />

vorgelegte Nachweise <strong>der</strong> Befugnis, Zuverlässigkeit o<strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, Proben, Muster,<br />

Pläne, Skizzen etc.) zu beinhalten. Sonstige für die Beurteilung des Angebotes gefor<strong>der</strong>te<br />

o<strong>der</strong> vom Bieter/von <strong>der</strong> Bieterin für notwendig erachtete Erläuterungen o<strong>der</strong> (beson<strong>der</strong>e)<br />

Erklärungen sowie Vorbehalte sind dem Angebot beizulegen.<br />

Alle weiteren für die Gesamtbeurteilung des Angebotes von <strong>der</strong> Auftraggeberin gefor<strong>der</strong>ten<br />

Unterlagen sind vom Bieter/von <strong>der</strong> Bieterin innerhalb <strong>der</strong> vorgegebenen Frist beizubringen.<br />

Werden diese Nachweise vom Bieter/von <strong>der</strong> Bieterin nicht innerhalb <strong>der</strong> gesetzten Frist<br />

vorgelegt, ist das Angebot des Bieters/<strong>der</strong> Bieterin auszuscheiden.<br />

Pkt. 2.14 AGB 2008 lautet:<br />

Unterfertigung<br />

Das Angebot ist vom Bieter/von <strong>der</strong> Bieterin rechtsgültig zu unterfertigen und mit dem Datum<br />

zu versehen. Dem Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> rechtsgültigen Unterfertigung des Angebotes wird bei<br />

elektronisch übermittelten Angeboten durch eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß §<br />

2 Z. 3 a Signaturgesetz entsprochen. Eine fehlende rechtsgültige Unterfertigung des Angebotes<br />

stellt einen unbehebbaren Mangel dar, <strong>der</strong> zur Ausscheidung des Angebotes führt.<br />

Pkt. 5.1 AGB 2008 lautet:<br />

Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag innerhalb <strong>der</strong> Angebotsfrist an die<br />

bekannt gegebene Einreichungsstelle zu übermitteln. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist<br />

<strong>der</strong> Zeitpunkt des Einlangens. Die fristgerechte Einreichung <strong>der</strong> Angebote bei <strong>der</strong> Einreichungsstelle<br />

liegt in alleiniger Verantwortung des Bieters/<strong>der</strong> Bieterin. Verspätet bei <strong>der</strong> Einreichungsstelle<br />

eingelangte Angebote werden als solche gekennzeichnet und vom weiteren<br />

Vergabeverfahren ausgeschieden. Offen abgegebene Angebote werden zurückgewiesen.<br />

Pkt. 7.1.1 AGB 2008 lautet:<br />

Nach <strong>der</strong> Angebotsöffnung werden die Angebote, die für eine Zuschlagserteilung in Betracht<br />

kommen, von <strong>der</strong> Auftraggeberin einer Prüfung und Beurteilung nach den in <strong>der</strong> Ausschreibung<br />

festgelegten Kriterien unterzogen.<br />

Pkt. 18.3 AGB 2008 lautet:<br />

Mindestumfang <strong>der</strong> Rechnung<br />

(1) Rechnungsmerkmale nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. insbeson<strong>der</strong>e<br />

§ 11 Umsatzsteuergesetz 1994 idgF.).<br />

(2) Genaue Bezeichnung des Auftrages, auf den sich die Rechnung bezieht mit Angabe <strong>der</strong><br />

Auftrags- bzw. Bestellscheinnummer und <strong>der</strong>en Datum;<br />

(3) Übersichtliche Aufstellung <strong>der</strong> erbrachten Leistungen mit kurzer Positionsbezeichnung,<br />

<strong>der</strong> Nummerierung und Reihenfolge des Leistungsverzeichnisses;<br />

(4) Alle für die Rechnungsprüfung erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen, Nachweise und Beilagen, Mengenberechnungen,<br />

Pläne, Lieferscheine, Stundennachweise, Leistungsberichte, Aufmaße<br />

udgl.) in einer übersichtlichen Zusammenstellung;<br />

(5) Vorlage <strong>der</strong> Rechnungen in Papierform in einem Original und mit einer Kopie, soweit<br />

nichts an<strong>der</strong>es vereinbart ist. Eine elektronische Übermittlung ist nicht zulässig;<br />

(6) Die Beträge aller bereits erhaltenen Zahlungen sind unter Ausweisung <strong>der</strong> jeweiligen Netto-,<br />

USt.- und Bruttobeträge in Abzug zu bringen;<br />

(7) Bei Schlussrechnungen ist <strong>der</strong> Vermerk anzuführen, dass das zu erstellende Schlussabrechnungsprotokoll<br />

und die dazugehörige Zahlungsaufstellung Bestandteile <strong>der</strong> Schlussrechnung<br />

darstellen und die im Schlussabrechnungsprotokoll angeführten Details die<br />

Schlussrechnung insoweit berichtigen.


Pkt. 18.4 AGB 2008 lautet:<br />

Teilrechnungen Sämtliche Teilrechnungen sind auf die jeweils vorigen Teilrechnungen aufbauend<br />

und insgesamt kumulierend unter Beachtung von Pkt. 18.3 (6) zu erstellen.<br />

Für Teilrechnungen gelten sämtliche Mengenansätze nur als vorläufig erstellt und werden<br />

erst im Zuge <strong>der</strong> (Teil-) Schlussrechnungsprüfung endgültig festgestellt und anerkannt.<br />

Abschlagszahlungen gelten nicht als Übernahme von Teilleistungen (siehe 16.3).<br />

Teilrechnungen dürfen nicht kürzer als in Monatsintervallen gelegt werden.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt, die angeführten Än<strong>der</strong>ungen in den AGB 2008 zu beschließen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

15. TOP.: Auftragsvergabe Bodengutachten<br />

Beim Bauberatungsgespräch mit Hofrat Dr. Gugler am 30.11.2010 wurde <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Überackern aufgetragen, ein Bodengutachten in Auftrag zu geben, um die Standortfrage<br />

bezüglich Neubau <strong>Gemeinde</strong>amt (mit Kin<strong>der</strong>garten und ev. Pfarr-Räumlichkeiten) beurteilen<br />

zu können. Es wurde außerdem gefor<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde die eingeholten Angebote<br />

vor Auftragserteilung vorzulegen.<br />

Von <strong>der</strong> IKD ist folgende Erledigung eingelangt:


In diesem Sinne soll nun <strong>der</strong> Auftrag an die Fa. Geotec aus St. Pantaleon erteilt werden. Bei<br />

<strong>der</strong> Vorbesprechung mit den Fraktionen wurden einige Fragen aufgeworfen. Von Amtsl.<br />

Harweck wurden daher ergänzende Unterlagen von den Anbietern eingeholt die nun im Gemein<strong>der</strong>at<br />

diskutiert werden.<br />

Man kommt zu <strong>der</strong> Auffassung, dass man die angebotenen weiterführenden Untersuchungen<br />

<strong>der</strong> Bodenverhältnisse erst dann durchführen sollte, wenn Klarheit über den Umfang des<br />

Bauvorhabens herrscht. Für die grundsätzliche Beurteilung genügt nach Auffassung des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> ursprünglich angebotene Leistungsumfang.<br />

GR Kirnstötter Johann weist darauf hin, dass vor den Arbeiten die Zustimmung <strong>der</strong> Grundeigentümer<br />

einzuholen ist.<br />

Bgm. Horst Patsch beantragt daher, im Sinne <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde den<br />

Auftrag an die Fa. Geotec auf Grundlage des Angebotes Nr. 10/004 vom 10.12.2010 zu erteilen.<br />

Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

16. TOP.: Allfälliges<br />

GR Wimmer Christian hat den Entwurf eines Fol<strong>der</strong>s über die Volksschule Überackern an<br />

alle Gemein<strong>der</strong>äte verteilt. Er bittet darum, den Fol<strong>der</strong> kritisch durchzusehen und eventuelle<br />

Än<strong>der</strong>ungswünsche bekannt zu geben. Der Fol<strong>der</strong> soll demnächst produziert werden. Man<br />

will die Vorzüge und beson<strong>der</strong>en Qualitäten unserer kleinen Volksschule ins rechte Licht<br />

rücken und Borurteile ausräumen. Der Fol<strong>der</strong> soll ein positives Bild unserer Volksschule<br />

vermitteln und an den entsprechenden Personenkreis verteilt bzw. an wichtigen Stellen aufgelegt<br />

werden.<br />

GR Patsch Katrin berichtet über die wichtigsten Punkte aus den Sitzungen des Familienausschusses.<br />

Wichtigstes Thema ist die Teilnahme am Projekt „familienfreundliche <strong>Gemeinde</strong>“.<br />

In <strong>der</strong> Juni-Sitzung wird ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag eingebracht werden. Kürzlich war Frau<br />

Mag. a (FH) Andrea Pirngruber von <strong>der</strong> SPES-Familienakademie bei <strong>der</strong> Ausschusssitzung in<br />

Überackern und hat das Projekt vorgestellt. Sie konnte viele Fragen klären und Missverständnisse<br />

ausräumen.<br />

GR Ammerer gibt bekannt, dass am 14.02.2011 eine Sitzung des Bautenkomitees <strong>der</strong> Diözese<br />

stattgefunden hat. Die Diözese ist nicht bereit, das Protokoll über diese Sitzung herauszugeben.<br />

Am 4. April (Montag) kommt jedoch <strong>der</strong> Finanzreferent <strong>der</strong> Diözese, Herr<br />

Prinz, nach Überackern. Er will sich vor Ort ein Bild machen, um über die weitere Vorgangsweise<br />

beim Projekt Pfarrheim entscheiden zu können. Herr Gutschi soll zu diesem Termin<br />

eingeladen werden!<br />

GR Huber Michael erkundigt sich über den Stand beim Thema Wohnbau. Bgm. Horst Patsch<br />

berichtet, dass nochmals alle Wohnungswerber gebeten wurden, neue Formulare abzugeben,<br />

um die Aktualität <strong>der</strong> Wohnungswünsche zu gewährleisten. Diese Fragebögen<br />

wurden an die GEWOG und an die ISG übermittelt. Es werden demnächst Gespräche geführt<br />

werden. Bgm. Horst Patsch will sich selbst noch dem Thema „betreubares Wohnen“<br />

widmen, um auch diese Möglichkeit auszuloten. Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge verweist darauf, dass es<br />

noch viele an<strong>der</strong>e Wohnbauträger gäbe. Bgm. Horst Patsch will sich vorerst auf GEWOG<br />

und ISG beschränken. Er sieht hier die besten Chancen, rasch ein Projekt zu realisieren.<br />

GR Kirnstötter Johann regt an, den Radweg mit <strong>der</strong> Kehrmaschine zu reinigen.


Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />

o 31.03.2011, 18:00 Uhr: Besprechung mit dem Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Haiming<br />

zum Thema „Brücke zwischen Haiming und Überackern“. Möglichst alle<br />

Gemein<strong>der</strong>äte sollen an dieser Besprechung teilnehmen. Abfahrt ist um 17:30<br />

beim <strong>Gemeinde</strong>amt Überackern. Eine schriftliche Einladung ergeht nicht mehr.<br />

o Bgm. Horst Patsch berichtet nochmals über die Vorsprache am 14.03.2011 bei<br />

Herrn Landesrat Ackerl. Es wurde dabei nochmals klargestellt, dass <strong>der</strong> Abgang<br />

im o.H. im Zusammenhang mit den Kosten für den Kin<strong>der</strong>garten vom Land getragen<br />

wird.<br />

o Der Glasfaseranschluss des <strong>Gemeinde</strong>amtes soll einer Mitteilung <strong>der</strong> Energie AG<br />

zufolge nun über das im Zuge <strong>der</strong> RAG-Gasleitung verlegte Kabel erfolgen. GR<br />

Kirnstötter glaubt, dass es ev. zu Problemen im Hinblick auf die Entschädigung<br />

<strong>der</strong> Grundeigentümer kommen könnte. Amtsl. Harweck geht davon aus, dass die<br />

RAG dieses Thema klären wird.<br />

o Bei <strong>der</strong> Juni-Sitzung soll <strong>der</strong> Verkauf des Objektes Überackern 48 im Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschlossen werden. Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich mit <strong>der</strong> Käuferin bereits<br />

geeinigt. Bis zur Sitzung am 28.06. sind die Verträge vorzubereiten.<br />

o Am 7. April wird die Gesunde <strong>Gemeinde</strong> eine Auszeichnung für das Projekt<br />

„Kneippanlage“ erhalten.<br />

o Zum Thema Grünschnitt gab es kürzlich ein Gespräch mit Herrn Steidl. Die<br />

Sammelstelle Köprunner wird vom BAV übernommen. Die Anlieferung ist ab<br />

Samstag, 26.03.2011, wie<strong>der</strong> möglich. Die Öffnungszeit ist unverän<strong>der</strong>t jeden<br />

Samstag von 9 bis 12 Uhr. Amtsl. Harweck verweist darauf, dass durch die Bezirkslösung<br />

nun auch während <strong>der</strong> Öffnungszeiten zum ASZ Hochburg-Ach (Freitag<br />

und Samstag) sowie von Montag bis Samstag direkt zum Kompostierungsbetrieb<br />

Reschenhofer geliefert werden kann.<br />

o Über die Umsetzung <strong>der</strong> Kooperation mit dem DLZ Adenberg wird demnächst ein<br />

Gespräch stattfinden. Es war ja vereinbart worden, dass Überackern 20 Wochenstunden<br />

aus dem Personalpool anfor<strong>der</strong>n kann.<br />

o Am 29. März findet die Generalversammlung <strong>der</strong> Inn-Salzach-Euregio statt. Die<br />

Gemein<strong>der</strong>äte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Im Anschluss an die Generalversammlung<br />

findet das EUREGIO-Forum statt.<br />

o Der österr. <strong>Gemeinde</strong>tag findet heuer am 9. U. 10. Juni in Kitzbühel statt. Bgm.<br />

Horst Patsch wünscht sich, dass sich einige Gemein<strong>der</strong>äte anmelden. Die Anmeldung<br />

sollte umgehend erfolgen, da die Frist bereits läuft und die Zimmer in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge <strong>der</strong> Anmeldungen vergeben werden.<br />

o Bgm. Horst Patsch berichtet, dass er einen Anruf vom Büro Landeshauptmann<br />

Dr. Pühringer erhalten hat. LH Pühringer will über das Thema RAG-Messstation<br />

sprechen. Der Termin ist am Donnerstag, 5. Mai um 13:00 Uhr. Amtsl. Harweck<br />

erkundigt sich, wer an diesem Gespräch von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> teilnehmen soll. Bgm.<br />

Horst Patsch gibt an, dass er den Auftrag bekommen hat, Frau Vbgm. Hai<strong>der</strong> den<br />

Termin mitzuteilen. GV Huber Gerhard erkundigt sich, auf wessen Betreiben <strong>der</strong><br />

Termin zustande kam. Bgm. Horst Patsch erwi<strong>der</strong>t, er habe keine Ahnung. GV<br />

Huber Gerhard beantragt, dies ins Protokoll aufzunehmen.<br />

o Bgm. Horst Patsch berichtet, dass immer mehr <strong>Gemeinde</strong>n Resolutionen im Zusammenhang<br />

mit den Kosten für den Gratiskin<strong>der</strong>garten beschließen. Er wird alle<br />

Resolutionen an Wimmer Christian weiterleiten. Er soll im Ausschuss darüber beraten,<br />

ob auch Überackern eine Resolution beschließen soll.


o Am 21.01.2012 wird <strong>der</strong> Ball <strong>der</strong> Oberösterreicher in Wien stattfinden. Veranstalter<br />

ist <strong>der</strong> Bezirk Braunau. Es wurde bereits <strong>der</strong> grobe Ablauf übermittelt. Zu diesem<br />

Thema wird es noch Gespräche geben. Es wird selbstverständlich erwartet,<br />

dass sich alle <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkes beteiligen.<br />

o Demnächst wird die Homepage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> auf die Version RIS 4 umgestellt.<br />

In diesem Zuge möchte Bgm. Horst Patsch die Intranet-Lösung implementieren.<br />

Dies ermöglicht allen Berechtigten (z.B. allen Gemein<strong>der</strong>äten) mit speziellen<br />

Zugriffsrechten auf spezifische Informationen zuzugreifen (z.B. Sitzungsunterlagen,<br />

Ausschussunterlagen, Terminkoordinierung und Vieles mehr).


Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschrift<br />

über die letzte Sitzung vom 16.12.2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 21:20 Uhr.<br />

......................................................................................................................................<br />

.<br />

(Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

GV Huber Gerhard (ÖVP)<br />

......................................................................................................................................<br />

.<br />

GR Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea (FPÖ)<br />

GR Ammerer Sebastian (SPÖ)<br />

......................................................................................................................................<br />

Schriftführer Helmut Harweck<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

in <strong>der</strong> Sitzung vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden<br />

*über die Einwendungen <strong>der</strong> beiliegende Beschluss gefasst wurde.<br />

Überackern, am ________________<br />

Der Vorsitzende:<br />

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