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3/2006 - .PDF - der Gemeinde Überackern

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Protokoll Nr. 3/<strong>2006</strong>V E R H A N D L U N G S S C H R I F Tüber die ö f f e n t l i c h e Sitzung desG E M E I N D E R A T E S<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern am Dienstag, den 12.09.<strong>2006</strong>Tagungsort: Sitzungszimmer <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern, Kreuzlinden 11Anwesende1. Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong> SPÖ2. Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge ÖVP3. GV Mayrhofer Franz ÖVP4. GR Ammerer Sebastian SPÖ5. GR Berger Gerhard SPÖ6. GR Fellner Josef ÖVP7. GR Kirnstötter Johann ÖVP8. GR Kreil Manfred SPÖ9. GR Kugler Christa ÖVP10. GR Patsch Siegfried SPÖ11. GR Priewasser Ferdinand ÖVP12. GR Stahlhofer Herbert FPÖ13.Ersatzmitglie<strong>der</strong>1. Esterbauer Gerhard FPÖ2.3.4.5.Der Leiter Des <strong>Gemeinde</strong>amtes:AL Harweck HelmutFachkundige Personen:..................................................................................................................................................................................................Es fehlen:EntschuldigtMag. Wolfgruber-Dörfl Andrea, FPÖunentschuldigtDer Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Harweck Helmut


Der Vorsitzende eröffnet um 19,30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dassa) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990)enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong>zeitgerecht schriftlich am 04.09.<strong>2006</strong> unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgtist;die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlichkundgemacht wurde;c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 08.06.<strong>2006</strong> bis zur heutigenSitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist,während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschriftbis zum Schluss <strong>der</strong> Sitzung Einwände erhoben werden können.Als Protokollunterzeichner werden von den Fraktionen folgende Personen genannt:ÖVP: Mayrhofer FranzSPÖ: Berger GerhardFPÖ: Stahlhofer HerbertSodann gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:Bgm. Patsch Horst begrüßt Herrn Esterbauer Gerhard, <strong>der</strong> zum ersten mal an einerSitzung teilnimmt, und nimmt die Angelobung vor.Bgm. Patsch Horst gibt bekannt, dass er den auf <strong>der</strong> Sitzungseinladung enthaltenenTOP. 2 von <strong>der</strong> Tagesordnung absetzt. Er begründet dies damit, dass aufgrund <strong>der</strong>nunmehr vorliegenden Landesrichtlinien für die Abhaltung eines Architektenwettbewerbes<strong>der</strong> Zeitpunkt für die Beschlussfassung verfrüht wäre. Die Richtlinien warenlei<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ausschreibung <strong>der</strong> Sitzung noch nicht bekannt.Bgm. Patsch Horst verliest auszugsweise den § 13 <strong>der</strong> Geschäftsordnung für dieKollegialorgane, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Anzahl und Dauer <strong>der</strong> Wortmeldungen.Er bitttet um entsprechende Beachtung.Tagesordnung:1. Grundsatzbeschluss für einen Löschwasserbehälter im Ortszentrum2. Nachtragsvoranschlag <strong>2006</strong>3. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wassergebührenordnung5. Grundsatzbeschluss über den Breitbandausbau mit dem City-Netz des TechnoZBraunau6. Biogene Abfälle - Neuregelung7. Nachwahl eines Mitgliedes <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion im Sanitätsausschuss8. Allfälliges


1. Grundsatzbeschluss für einen Löschwasserbehälter im OrtszentrumBgm. Patsch Horst berichtet über einen Lokalaugenschein beim bestehenden offenenLöschwasserbehälter im Ortszentrum, an dem auch Kdt. Kugler Theodor teilgenommenhat.Bei diesem Lokalaugenschein wurde festgehalten, dass aus Sicht <strong>der</strong> Feuerwehr eingeschlossener Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 200 m³ idealwäre.GR Kirnstötter Johann bringt vor, dass ihm ein offenes Gewässer besser gefalle. Erhabe solche Löschteiche etwa in Tarsdorf und Hochburg gesehen. Seiner Meinungnach ist die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt noch zu früh, weil <strong>der</strong> Bauausschussnoch viele Fragen im Hinblick auf die Gesamtgestaltung des Ortszentrums zuklären hat. Er spricht sich dafür aus, den Löschwasserbehälter in Wenig so bald alsmöglich zu bauen, und im Dorfzentrum noch zuzuwarten.Auch GR Stahlhofer meint, dass eine endgültige Entscheidung – geschlossener Behältero<strong>der</strong> offenes Biotop- noch zu früh ist, weil bei <strong>der</strong> Realisierung des ÖEK nochzu viele Fragen offen sind.GV Mayrhofer Franz erkundigt sich, wie lange es die För<strong>der</strong>ung noch gibt. AL Harwecksagt, es gebe die För<strong>der</strong>ung schon lange und ihm sei auch nicht bekannt, dasses Än<strong>der</strong>ungen im För<strong>der</strong>ungsbereich geben wird. Am besten würde jedoch FeuerwehrkommandantKugler Theo über die aktuelle Situation bescheid wissen. Da Kdt.Kugler unter den Zuhörern anwesend ist, erteilt ihm Bgm. Patsch Horst das Wort.Kdt. Kugler bestätigt die Aussagen von AL Harweck. Es sind keine Än<strong>der</strong>ungen bei<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von geschlossenen Behältern in Diskussion. Er nennt Details aus denFör<strong>der</strong>ungsrichtlinien. Die Praxis hat gezeigt, dass bei geschicktem Vorgehen <strong>der</strong><strong>Gemeinde</strong> mit dem Normkostenrahmen immer das Auslangen gefunden wird, undsogar noch einige gestalterische Elemente untergebracht werden können. Kuglerbekräftigt, dass die <strong>Gemeinde</strong> für die Bereitstellung von Löschwasser zuständig ist,und nicht die Feuerwehr. In diesem Zusammenhang regt er auch an, die Tafel„Löschwasserbehälter <strong>der</strong> FF Überackern“ zu entfernen, weil es eigentlich heißenmüsste „<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern“. Kdt. Kugler nennt die Nachteile eines offenenGewässers und untermauert den Wunsch <strong>der</strong> Feuerwehr nach einem geschlossenenBehältnis.GR Stahlhofer erkundigt sich, ob nur geschlossene Behälter geför<strong>der</strong>t werden. Kdt.Kugler weiß, dass es auch unter Bestimmten Voraussetzungen För<strong>der</strong>ungen für offeneLöschteiche gibt o<strong>der</strong> zumindest gegeben hat. Seines Wissens ist hier abereine Än<strong>der</strong>ung geplant o<strong>der</strong> sogar bereits beschlossen, sodass künftig wahrscheinlichoffene Löschwasserbehälter nicht mehr geför<strong>der</strong>t werden.Bgm. Patsch Horst beantragt, den Bau eines geschlossenen Löschwasserbehältersmit einem Fassungsvermögen von 200 m³ im Ortszentrum in die Wege zu leiten.Beschluss:Dem Antrag wir mit 10 Ja-Stimmen stattgegeben.1 Stimmenthaltung: Kirnstötter Johann (ÖVP)2 Gegenstimmen: Stahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard(beide FPÖ).


3. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> KanalgebührenordnungBgm. Patsch Horst legt die überarbeitete Kanalgebührenordnung vor. Die erfor<strong>der</strong>lichenÄn<strong>der</strong>ungen seien bereits im Gemein<strong>der</strong>at bei <strong>der</strong> Behandlung des Prüfungsberichtesüber die im Jahr 2005 durchgeführte Gebarungseinschau, weiters im örtlichenPrüfungsausschuss und schließlich bei <strong>der</strong> Vorbesprechung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzungmit den Fraktionsvorsitzenden unter <strong>der</strong> Leitung von Vbgm. Hai<strong>der</strong> Ingeeingehend erläutert worden.Von AL Harweck wurde die Abstimmung mit <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde durchgeführt, sodassdie vorliegende Verordnung aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>abteilung und <strong>der</strong> AbteilungWasserbau genehmigungsfähig ist.Bgm. Patsch Horst betont die Notwendigkeit <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong> Verordnung, weildie Aufsichtsbehörde massive Einwände gegen die geltende Verordnung aufgezeigthat und die <strong>Gemeinde</strong> mehrmals schriftlich zur Vorlage einer an die Vorgaben <strong>der</strong>Aufsichtsbehörde angepassten Verordnung aufgefor<strong>der</strong>t wurde.Er stellt den vorliegenden Verordnungsentwurf zur Diskussion.GR Berger Gerhard spricht sich für die Abschaffung <strong>der</strong> Pauschalierung aus, undfor<strong>der</strong>t, dass zwingend bei allen angeschlossenen Objekten ein Wasserzähler zuinstallieren ist. Seiner Meinung nach wäre das einfacher und gerechter.GV Mayrhofer Franz beruft sich darauf, dass die <strong>Gemeinde</strong> eine geltende Verordnunghat, die seiner Meinung nach in Ordnung ist. Er steht auf dem Standpunkt,dass eine Än<strong>der</strong>ung verfrüht ist, weil die Verordnung ja noch nicht lange in Geltungsteht.Bgm. Patsch Horst verweist auf die eindeutigen Auffor<strong>der</strong>ungen seitens des LandesOÖ. Gleichzeitig wie<strong>der</strong>holt er seinen bisher zu diesem Thema immer geäußertenStandpunkt, dass man nicht von einem Extrem ins an<strong>der</strong>e fallen soll, was seinerMeinung nach im vorliegenden Entwurf auch nicht <strong>der</strong> Fall ist.GR Ammerer Sebastian spricht wörtlich von einer Erpressung seitens des Landes.Man müsse seiner Meinung nach nicht alle For<strong>der</strong>ungen umsetzen, es müsse genügen,die Mindestgebühr zu erhöhen und die Pauschalierung abzuschaffen.GR Stahlhofer Herbert spricht sich vehement für die Beibehaltung <strong>der</strong> Möglichkeit<strong>der</strong> Pauschalierung aus. Die Erhebungen im Prüfungsausschuss haben gezeigt,dass die Pauschalierten in Summe eher mehr bezahlen als beim Vorhandensein vonWasserzählern. Viele hätten sich nicht wegen <strong>der</strong> laufenden Kosten, son<strong>der</strong>n wegen<strong>der</strong> Kompliziertheit bei den Installationen für eine Pauschalierung entschieden.GR Patsch Siegfried for<strong>der</strong>t die generelle Zählerpflicht. Eine Pauschalierung ist seinerMeinung nach ein zu großes Risiko für die <strong>Gemeinde</strong>, weil man keine Kontrolleüber den tatsächlichen Verbrauch hat. Auch die Mindestgebühr ist seiner Meinungnach abzuschaffen, weil <strong>der</strong> Sparwille dadurch untergraben wird.


GR Berger teilt die Meinung von GR Patsch Siegfried, dass die Mindestgebühr von80 m³ dem Gedanken des Wassersparens entgegenwirkt, weil sich anhand <strong>der</strong> Ablesungenzeigt, dass viele Bürger deutlich weniger verbrauchen. Diese Meinung wirdauch von GV Mayrhofer Franz vertreten.Aufgrund <strong>der</strong> vielen einzelnen Meinungen kommt man zu <strong>der</strong> Erkenntnis, dass übereinzelne Verordnungsinhalte getrennt abgestimmt wird, um zu einem Ergenis zu gelangen.Bgm. Patsch Horst lässt über den Antrag von GR Berger Gerhard auf Abschaffung<strong>der</strong> Pauschalierungsmöglichkeit mit folgendem Ergebnis abstimmen:3 Ja- Stimmen: Berger Gerhard, Patsch Siegfried und Ammerer Sebastian,alle SPÖ4 Enthaltungen: Kreil Manfred und Patsch Horst (SPÖ) sowieMayrhofer Franz und Kugler Christa (ÖVP)6 Gegenstimmen: Hai<strong>der</strong> Inge, Kirnstötter Johann, Priewasser Ferdinand undFellner Josef (alle ÖVP)Stahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard (FPÖ)Somit steht fest, dass die Pauschalierungsmöglichkeit weiterhin erhalten bleibt.GR Stahlhofer Herbert stellt den Antrag, dass die verrechnete Abwassermenge beiPauschalierung auf 160 m³ festgesetzt wird, was er damit begründet, dass die pauschaliertenHaushalte im Durchschnitt 4 Personen umfassen, und <strong>der</strong> Durchschnittverbrauchbei 35 m³ bis 40 m³ pro Person und Jahr liegt.Bgm. Patsch Horst lässt über diesen Antrag mit folgendem Ergebnis abstimmen:7 Ja-Stimmen: Bgm. Patsch Horst und Kreil Manfred, SPÖVbgm. Hai<strong>der</strong> Inge, Priewasser Ferdinand, u. Fellner Josef, ÖVPStahlhofer Herbert u. Esterbauer Gerhard, FPÖ5 Enthaltungen: Ammerer Sebastian u. Berger Gerhard, SPÖKirnstötter Johann, Mayrhofer Franz u. Kugler Christa, ÖVP1 Gegenstimme: Patsch Siegfried, SPÖGR Patsch Siegfried stellt den Antrag, die Mindestgebühr abzuschaffen.Bgm. Patsch Horst lässt über diesen Antrag mit folgendem Ergebnis abstimmen:1 Ja-Stimme: Patsch Siegfried, SPÖ12 Gegenstimmen: Bgm. Patsch Horst, Ammerer Sebastian, Berger Gerhardu. Kreil Manfred, alle SPÖ;Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge, Kirnstötter Johann, Priewasser Ferdinand,GV Mayrhofer Franz, Kugler Christa u. Fellner Josef, alle ÖVP;Stahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard, FPÖ


Nun lässt Bgm. Patsch Horst über den restlichen Verordnungstext mit folgendemErgebnis abstimmen:10 Ja-Stimmen: Bgm. Patsch Horst, Ammerer Sebastian, Berger Gerhardu. Kreil Manfred, alle SPÖVbgm. Hai<strong>der</strong> Inge, Kugler Christa, Priewasser Ferdinandu. Fellner Josef, alle ÖVPStahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard, FPÖ1 Enthaltung: Patsch Siegfried, SPÖ2 Gegenstimmen: GV mayrhofer Franz u. GR Kirnstötter Johann, ÖVPSomit ist <strong>der</strong> nachstehende Verordnungstext mehrheitlich beschlossen:VERORDNUNGdes Gemein<strong>der</strong>ates <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern vom 12.09.<strong>2006</strong> mit <strong>der</strong> eineerlassen wird.Kanalgebührenordnungfür die <strong>Gemeinde</strong> ÜberackernAufgrund des Interessentenbeiträgegesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, und des § 15 Abs.3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 156/2004, jeweils in <strong>der</strong> geltendenFassung wird verordnet:§ 1AnschlussgebührFür den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern wird eine Kanalanschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtigist <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> angeschlossenen Grundstücke, im Falle des Bestehensvon Baurechten <strong>der</strong> Bauberechtigte.§ 2Ausmaß <strong>der</strong> Anschlussgebühr(1) Die Kanalanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke pro Quadratmeter<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage nach Abs. 2a) ab 01.01.2007 18,00 Eurob) ab 01.01.2008 18,54 Euroc) ab 01.01.2009 19,10 Eurod) ab 01.01.2010 19,67 Euroe) ab 01.01.2011 20,26 Euromindestens aber


a) ab 01.01.2007 2.800,00 Eurob) ab 01.01.2008 2.884,00 Euroc) ab 01.01.2009 2.970,00 Eurod) ab 01.01.2010 3.060,00 Euroe) ab 01.01.2011 3.151,00 Euro(2) Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossigerBebauung die Quadratmeteranzahl <strong>der</strong> bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossigerBebauung die Summe <strong>der</strong> bebauten Fläche <strong>der</strong> einzelnen Geschoße jener Bauwerke,die einen unmittelbaren o<strong>der</strong> mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene,öffentliche Kanalnetz aufweisen. Bei <strong>der</strong> Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl<strong>der</strong> einzelnen Geschoße abzurunden.Dachräume sowie Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt,als sie für Wohn-, Geschäfts- o<strong>der</strong> Betriebszwecke benützbar ausgebautsind.Heizungs- und Brennstoffräume sowie Schutzräume werden nicht in die Bemessungsgrundlagemit einbezogen.Waschküchen und Wintergärten sind in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen.Garagen und freistehende Garagengebäude sowie Gartenhütten werden nicht in dieBemessungsgrundlage mit einbezogen, sofern sie nicht gewerblich genützt werden.Nebengebäude werden nur dann in die Berechnungsgrundlage mit einbezogen,wenn dort kanalwirksame Abwässer anfallen.Bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind nur jene bebauten Flächen in dieBemessungsgrundlage einzubeziehen, die für Wohnzwecke bestimmt sind (Wohntrakt).Soweit vom Wirtschaftstrakt eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Abwässerin das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden, zählen zur Bemessungsgrundlagezusätzlich 50 % <strong>der</strong> bebauten Grundfläche des Wirtschaftstraktes.Kellerbars, Saunen, Waschküchen und Hobbyräume zählen zur Bemessungsgrundlage.Schwimmbä<strong>der</strong> sind mit <strong>der</strong> Quadratmeteranzahl <strong>der</strong> Wasseroberfläche in die Bemessungsgrundlageeinzubeziehen, sofern die Ableitung des Inhaltes in die öffentlicheKanalisation erfolgt.Balkone und Terrassen zählen nicht zur Bemessungsgrundlage.(3) Als Kanalanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke wird die Mindestanschlussgebührvorgeschrieben.


(4) In allen Fällen, in denen für ein Grundstück mehr als eine Einmündungsstelle indas gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz geschaffen wird, ist für jede weitereEinmündungsstelle ein Zuschlag im Ausmaß von 50 % <strong>der</strong> Mindestanschlussgebührzu entrichten.(5) Bei nachträglichen Abän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> angeschlossenen Grundstücke ist eineergänzende Kanalanschlussgebühr zu entrichten, die im Sinne <strong>der</strong> obigen Bestimmungenmit folgen<strong>der</strong> Maßgabe errechnet wird:a) wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet, ist von <strong>der</strong> ermitteltenKanalanschlussgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffendeunbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlussgebühr abzusetzen, wenn fürden Anschluss des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit vom Grundstückseigentümero<strong>der</strong> dessen Vorgänger bereits eine Kanalanschlussgebühr entrichtetwurde;b) bei Än<strong>der</strong>ung eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu-, Ein- und Umbau sowiebei Neubau nach Abbruch und bei Än<strong>der</strong>ung des Widmungszweckes ist die Kanalanschlussgebührin dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigenZustand eine Vergrößerung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 2 gegeben ist,sofern die <strong>der</strong> Mindestgebühr entsprechende Fläche überschritten wird.c) eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlussgebühren aufgrund einerNeuberechnung nach diesem Absatz findet nicht statt.§ 3Kanalanschlussgebühr für die Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswässern1. Die Kanalanschlussgebühr für die Ableitung von Nie<strong>der</strong>schlagswässern beträgt jeQuadratmeter <strong>der</strong> an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Fläche (projizierteDachflächen, Vorplatzflächen u. ä.)• bis 200 m²........................... 2,00 Euro• von 201 m² bis 600 m²........ 1,50 Euro• über 600 m² ....................... 1,00 Euro• mindestens aber ……… 200,00 Euro2. Bei Än<strong>der</strong>ung eines angeschlossenen Gebäudes durch Zu-, o<strong>der</strong> Umbau sowiebei Neubau nach Abbruch ist die Kanalanschlussgebühr in dem Umfang zu entrichten,als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlagegemäß Abs. 1 gegeben ist.§ 4Vorauszahlung auf die Kanalanschlussgebühr(1) Die zum Anschluss an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz verpflichtetenGrundstückseigentümer und Bauberechtigten haben auf die von ihnen nach dieser


Kanalgebührenordnung zu entrichtenden Kanalanschlussgebühren Vorauszahlungenzu leisten. Die Vorauszahlung beträgt 50 % jenes Betrages, <strong>der</strong> von dem betreffendenGrundstückseigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten unter Zugrundelegung <strong>der</strong>Verhältnisse im Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Vorauszahlung als Kanalanschlussgebührzu entrichten wäre.(2) Die Vorauszahlungen sind nach Baubeginn des gegenständlichen gemeindeeigenen,öffentlichen Kanalnetzes bescheidmäßig vorzuschreiben. Die Vorauszahlungist innerhalb eines Monates nach Zustellung dieses Bescheides fällig.(3) Ergibt sich bei <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Kanalanschlussgebühr, dass die von dembetreffenden Grundstückseigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten bereits geleistete Vorauszahlungdie vorzuschreibende Kanalanschlussgebühr übersteigt, so hat die <strong>Gemeinde</strong>den Unterschiedsbetrag innerhalb von zwei Wochen ab <strong>der</strong> Vorschreibung<strong>der</strong> Kanalanschlussgebühr von Amts wegen zurückzuzahlen.(4) Än<strong>der</strong>n sich nach Leistung <strong>der</strong> Vorauszahlungen die Verhältnisse <strong>der</strong>art, dass diePflicht zur Entrichtung einer Kanalanschlussgebühr voraussichtlich überhaupt nichtentstehen wird, so hat die <strong>Gemeinde</strong> die Vorauszahlung innerhalb von vier Wochenab <strong>der</strong> maßgeblichen Än<strong>der</strong>ung, spätestens aber innerhalb von vier Wochen ab Fertigstellungdes gemeindeeigenen Kanalnetzes, verzinst mit 4 % pro Jahr ab Leistung<strong>der</strong> Vorauszahlung, von Amts wegen zurückzuzahlen.§ 5Kanalbenützungsgebühren(1) Die Eigentümer <strong>der</strong> an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstückebzw. bei Bestehen von Baurechten die Bauberechtigten haben eine jährliche Kanalbenützungsgebührzu entrichten.(2) Dem Grundeigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigten steht es frei, zum Zwecke <strong>der</strong> Ermittlung<strong>der</strong> Kanalbenützungsgebühren einen Wasserzähler einzubauen. Wird einWasserzähler eingebaut, dann erfolgt die Berechnung <strong>der</strong> Kanalbenützungsgebührgrundsätzlich aufgrund des abgelesenen Wasserverbrauches. Der Wasserzählermuss so eingebaut werden, dass alle kanalwirksamen Abwässer erfasst werden. Diegetroffene Wahl zwischen Pauschalierung gemäß Abs. 4 und Abrechnung nachWasserverbrauch gilt frühestens ab dem nächsten Kalen<strong>der</strong>jahr und ist jeweils mindestensfür 1 volles Kalen<strong>der</strong>jahr gültig. Ist ein Wasserzähler eingebaut, so ist jedenfallsdie Zählermiete gemäß Abs. 8 bis zum Ablauf des Austauschintervalles weiterzu entrichten, auch wenn von <strong>der</strong> Pauschalierung gemäß Abs. 4 Gebrauch gemachtwird.(3) Bei allen Objekten, für <strong>der</strong>en Abwässer die <strong>Gemeinde</strong> Überackern an die <strong>Gemeinde</strong>Hochburg-Ach aufgrund <strong>der</strong> Vereinbarung vom 03.04.2000 Gebühren zuentrichten hat, ist für die Ermittlung <strong>der</strong> Kanalgebühr zwingend ein Wasserzähler zuverwenden.(4) Ist kein Wasserzähler vorhanden, entspricht die jährliche Kanalbenützungsgebührje Belastungsanteil jenem Betrag, <strong>der</strong> sich bei einem Wasserverbrauch vonjährlich 160 m3 errechnet. Für betriebliche Abwässer gilt diese Pauschalierung nicht,


es sind jedenfalls Wasserzähler zur Ermittlung <strong>der</strong> Berechnungsgrundlage einzubauen.(5) Ist ein Wasserzähler vorhanden, so beträgt die jährliche Kanalbenützungsgebührpro abgelesenem m 3 Wassera) ab 01.01.2007 € 3,30b) ab 01.01.2008 € 3,45c) ab 01.01.2009 € 3,60d) ab 01.01.2010 € 3,75e) ab 01.01.2011 € 3,90(6) Wenn <strong>der</strong> Wasserzähler unrichtig anzeigt o<strong>der</strong> ausfällt, ist die verbrauchte Wassermengezu schätzen. Bei <strong>der</strong> Schätzung des Wasserverbrauches ist insbeson<strong>der</strong>eauf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres und auf etwa geän<strong>der</strong>teVerhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.(7) Für die Ableitung <strong>der</strong> von einem Grundstück in die öffentliche Misch- o<strong>der</strong> Regenwasserkanalisationeingeleiteten Nie<strong>der</strong>schlagswässer von Dach- und Vorplatzflächenist je Quadratmeter <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage gem. § 3 Abs. 1 eine jährlicheGebühr in Höhe von Euro 0,15 zu entrichten.(8) Für die Erfassung des kanalwirksamen Wasserverbrauches dürfen nur die von<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellten Wasserzähler verwendet werden. Die Kostenfür den Einbau des Wasserzählers trägt <strong>der</strong> Eigentümer o<strong>der</strong> Bauberechtigte.Für die Beistellung, Instandhaltung und Eichung <strong>der</strong> Wasserzähler und die damitverbundenen Manipulationen wird eine monatliche Zählergebühr in <strong>der</strong> Höhe von1,50 Euro je Wasserzähler eingehoben.(9) Erfolgt ein teilweiser kanalwirksamer Wasserbezug aus Regenwasserspeichernund ist <strong>der</strong> Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers für die Messung <strong>der</strong> vorangeführtenWässer aus technischen Gründen nicht durchführbar, dann erhöht sich dienach dieser Verordnung für das betreffende Gründstück zu berechnende jährlicheKanalbenützungsgebühr um 8 v.H. .(10) Für die Kanalbenützungsgebühr für betriebliche Abwässer, für <strong>der</strong>en Einleitungin die öffentliche Kanalisation eine geson<strong>der</strong>te wasserrechtliche Bewilligung bzw.eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens erfor<strong>der</strong>lich ist, istdie BSB 5-Konzentration bzw. CSB-Konzentration laut wr. Bewilligungsbescheidbzw. Indirekteinleiterzustimmung zu ermitteln.Liegt diese Konzentration über 300 mg BSB 5/l bzw. über 500 mg CSB/l, wird folgendeKanalbenützungsgebühr je m³ berechnet, wobei die Ausdrücke "Bescheid"und "Indirekteinleiterzustimmung" gleichzusetzen sind.


Ermittlung für BSB 5:BSB 5-Konz. lt. Bescheid - 300 mg/l---------------------------------------- x m³ Betrag lt. § 5 Abs.5 x 0,1 + m³ Betrag lt. § 5 Abs.5300 mg/lErmittlung für CSBCSB-Konz. lt. Bescheid - 500 mg/l----------------------------------------- x m³ Betrag lt. § 5 Abs. 5x 0,1 + m³ Betrag lt. § 5 Abs.5500 mg/lEs wird <strong>der</strong> höhere, sich aus vorstehen<strong>der</strong> Ermittlung ergebende, Betrag je m³ verrechnet.Liegen die BSB-5-Konzentrationen unter 300 mg BSB 5/l bzw. die CSB-Konzentrationen unter 500 mg CSB/l (gem. wr. Bewilligungsbescheid bzw. Indirekteinleiterzustimmung),ist die Kanalbenützungsgebühr gemäß § 5 Abs. 5 anzuwenden.Für jene Bereiche, in denen betriebliche Abwässer entstehen, sind zwingend die von<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern zur Verfügung gestellten geeichten Wasserzähler einzubauen.(11) Zur Deckung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aus dem Betrieb <strong>der</strong> öffentlichen Kanalisationsanlageentstehenden Fixkosten wird eine Mindestgebühr eingehoben. Die Mindestgebührentspricht einem fiktiven Wasserverbrauch von 80 m³ pro Kalen<strong>der</strong>jahr. Beinachgewiesenen ganzjährigen 1-Personen-Haushalten sowie bei unbewohnten Objektenwird zur Berechnung <strong>der</strong> Mindestgebühr ein fiktiver Jahresverbrauch von 40m³ herangezogen.§ 6 Bereitstellungsgebühr(1) Für die Bereitstellung des Kanalnetzes wird für angeschlossene aber unbebauteGrundstücke eine jährliche Kanalbereitstellungsgebühr erhoben. Gebührenpflichtigist <strong>der</strong> Eigentümer des an die Kanalisation angeschlossenen, jedoch unbebautenGrundstückes.(2) Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt 0,15 Euro je Quadratmeter.(3) Die Bereitstellungsgebühr ist erstmals im 10. Jahr nach Fälligkeit <strong>der</strong> Anschlussgebühreinzuheben.§ 7Entstehen des Abgabenanspruches und Fälligkeit(1) Die Kanalanschlussgebührenpflicht entsteht mit dem Anschluss eines Grundstückesan das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz; geleistete Vorauszahlungennach § 4 dieser Kanalgebührenordnung sind zu jenem Wert anzurechnen, <strong>der</strong> sichaus <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> in den m²-Satz eingeflossenen Preissteigerungskom-


ponente gegenüber dem zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Vorschreibung <strong>der</strong> Vorauszahlung kalkuliertenm²-Satz ergibt.(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr nach§ 2 Abs. 5 lit. a o<strong>der</strong> b dieser Kanalgebührenordnung entsteht mit <strong>der</strong> Vollendung<strong>der</strong> Rohbauarbeiten.(3) Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich,und zwar jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jedenJahres im Nachhinein zu entrichten. Die Einhebung kann auch in Form pauschalierterTeilzahlungen gegen jährliche Abrechnung erfolgen, wobei ein Min<strong>der</strong>betragnachgefor<strong>der</strong>t, ein Mehrbetrag gutgeschrieben wird.§ 8UmsatzsteuerZu den Gebührensätzen in dieser Verordnung wird die gesetzliche Umsatzsteuerhinzugerechnet.§ 9InkrafttretenDie Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit 01.01.2007,gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung vom 11.06.2002 außer Kraft.Der Bürgermeister:4. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> WassergebührenordnungAnalog <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung waren im Prüfungsbericht über die im Jahre2005 durchgeführte Gebarungseinschau auch Aufträge im Hinblick auf die Abän<strong>der</strong>ung<strong>der</strong> Wassergebührenordnung enthalten.Von AL Harweck wurde eine entsprechende neue Verordnung ausgearbeitet, mit <strong>der</strong>Aufsichtsbehörde abgestimmt und mit den Fraktionsvertretern detailliert besprochen.AL Harweck nennt die 3 wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen gegenüber <strong>der</strong> alten Verordnung:1) Die Formulierung hinsichtlich <strong>der</strong> pauschalierten Abrechnung wurde dahingehendkorrigiert, dass nun klargestellt ist, dass ab bestimmungsgemäßer Verwendungeines Objektes zwingend ein Wasserzähler einzubauen ist.2) Analog <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung gibt es nun auch bei <strong>der</strong> Wassergebühreine Mindestgebühr und eine Bereitstellungsgebühr.3) Die Wasserbenützungsgebühren wurden an die Vorgaben des Landes OÖangepasst (Mindestgebühr + 20 Cent in Abgangsgemeinden)


Bgm. Patsch Horst will hier nicht weiter ins Detail gehen, weil <strong>der</strong> Verordnungstext jaohnehin bereits ausführlich mit den Fraktionsvertretern besprochen wurde.GV Mayrhofer Franz hinterfragt, ob auch diese Verordnung nur aufgrund <strong>der</strong> Gebarungseinschauabzuän<strong>der</strong>n ist. AL Harweck verneint dies, weil die Gebührenhöhebereits mehrmals von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde kritisiert wurde und es außerdem bereitsweitere Schreiben und Erlässe hinsichtlich <strong>der</strong> Mindestgebühr gibt.Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des neuen Verordnungstextes.Beschluss: Der Antrag wird mit 1 Stimmenthaltung (GV Mayrhofer Franz) und 10Gegenstimmen (Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge, Kugler Christa, Kirnstötter Johann, PriewasserFerdinand und Fellner Josef, ÖVP; Kreil Manfred, Ammerer Sebastian, und PatschSiegfried, SPÖ; Stahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard, FPÖ) mit großer Mehrheitabgelehnt.Für die Verordnung stimmten Bgm. Patsch Horst und GR Berger Gerhard, beideSPÖ.AL Harweck weist eindringlich auf die Folgen dieses Beschlusses hin, <strong>der</strong> seinerMeinung nach <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sehr schaden wird. Man muss damit rechnen, dass dieFehlabgänge nicht mehr ersetzt werden, und es entsteht eine grobe Ungleichheitgegenüber <strong>der</strong> Kanalgebührenordnung. Zudem bleibt die im Prüfungsbericht angesprocheneunklare Formulierung hinsichtlich <strong>der</strong> Pauschalierung bei Nichtvorhandenseineines Wasserzählers weiterhin bestehen.Bgm. Patsch Horst ist <strong>der</strong> Meinung, dass es sich hier um eine große Fehlentscheidunghandelt, und die Aufsichtsbehörde auch Verordnungen aufheben könne.Nachdem es keine weiteren Anträge gibt, bleibt vorerst die geltende Verordnung inKraft.5. Grundsatzbeschluss über den Breitbandausbau mit dem City-Netz desTechnoZ BraunauBgm. Patsch Horst geht auf die Beweggründe ein, warum <strong>der</strong> Ausbau des Breitbandnetzesvia City-Netz des TechnoZ Braunau ins Auge gefasst wurde. Es wurdeüber einen langen Zeitraum hinweg mit <strong>der</strong> Telekom über den ADSL-Ausbau im gesamten<strong>Gemeinde</strong>gebiet verhandelt. Die Auskunft <strong>der</strong> Telekom war, dass die Reichweite<strong>der</strong> Modems ca. 5 km beträgt, und somit in einem großen Teil des <strong>Gemeinde</strong>gebietesADSL nicht verfügbar ist und auch längerfristig nicht sein wird. Insbeson<strong>der</strong>eim Hinblick auf eine mögliche Erschließung des im ÖEK enthaltenen Betriebsbaugebietesund um <strong>der</strong> gesamten Bevölkerung einen Breitbandanschluss zu ermöglichen,stieß man bei <strong>der</strong> Suche nach Alternativen auf das TechnoZ Braunau.Mittlerweile liegen auch die schriftlichen Angebote vor, aus denen die einmaligenAnschlusskostenfür die <strong>Gemeinde</strong> in Höhe von 1.500,- Euro sowie die laufendenKosten für die Leitungsmiete an die Energie Ag mit monatlich 207,- Euro hervorgehen.


In <strong>der</strong> Zwischenzeit gibt es eine neue Technologie im ADSL-Bereich, die die Abdeckungdes gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebietes ermöglich soll. Es sind bereits mehrere Objektemit ADSL versorgt, bei denen bisher lt. Telekom die Verfügbarkeit nicht gegebenwar. Nach Auskunft des Computerstudios S&S in Braunau am Inn, welches alsVertragspartner <strong>der</strong> Telekom auftritt, ist die Verfügbarkeit im gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebietgewährleistet.Aufgrund dieser Tatsachen sieht es Bgm. Patsch Horst nicht mehr für erfor<strong>der</strong>lichan, dass von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Ausgaben für den Breitbandzugang getätigt werden.AL Harweck nennt die sehr geringe Anzahl <strong>der</strong> Interessenten, die sich überhaupt aufdas Rundschreiben <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gemeldet haben. Auch aus diesem Grunde erscheinendie doch nicht unerheblichen Kosten in Höhe von jährlich ca. 2.500,- Euronicht gerechtfertigt. Es stehen nur 9 Interessenten auf <strong>der</strong> Liste.GV Mayrhofer Franz erkundigt sich, ob die Bevölkerung über das Angebot desTechnoZ Braunau auch entsprechend informiert wurde. Bgm. Patsch Horst verweistauf das letzte Gemein<strong>der</strong>undschreiben, dem auch ein Fol<strong>der</strong> des TechnoZ beigelegtwar.Bgm. Patsch Horst lässt über die Realisierung des City-Netzes des TechnoZ Braunauabstimmen.Beschluss: Durch Erheben <strong>der</strong> Hand wird einstimmig beschlossen, das City-Netznicht von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Überackern zu unterstützen.6. Biogene Abfälle - NeuregelungBgm. Patsch Horst verweist auf die Beratungen im Umweltausschuss. Es wurdenviele Möglichkeiten geprüft, um eine Verbesserung zu erzielen. Es wurde auch einexterner Berater beigezogen, wobei sich herausgestellt hat, dass die <strong>Gemeinde</strong> Ü-berackern für die Errichtung einer eigenen Kompostierungsanlage viel zu klein ist.Auf <strong>der</strong> Suche nach Alternativen ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass eineContainerlösung ideal wäre. Die Aufstellung <strong>der</strong> Container soll an 3 Standorten erfolgen,nämlich in <strong>der</strong> Ortschaft Wenig, beim Bauhof sowie beim Friedhof.Es wurden 2 Angebote eingeholt, aus denen die Kosten für die monatliche Containermiete,den Containertransport sowie die Übernahme <strong>der</strong> biogenen Materialienhervorgehen.Es liegen Angebote <strong>der</strong> Firma Neuhauser aus St. Pantaleon sowie <strong>der</strong> Firma Seidlaus Burgkirchen vor, wobei das Angebot <strong>der</strong> Firma Neuhauser deutlich günstiger ist.GR Priewasser stellt die Frage, wer die zusätzlichen Kosten, die durch diese Lösungentstehen, tragen soll. Bgm. Patsch Horst erklärt, dass diese Kosten in die Müllgebühreneingerechnet werden, so wie es bei allen an<strong>der</strong>en <strong>Gemeinde</strong>n des Bezirkesauch <strong>der</strong> Fall sei.


GV Mayrhofer Franz befürchtet, dass sich die Eigenkompostierung aufhören wird,sobald man bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ohne direkte Bezahlung Grün- und Strauchschnitt abgebenkann. Wer selbst kompostiert, wird bestraft. Er werde, falls diese Lösungkommt, jedenfalls alles zum Container bringen.Bgm. Patsch Horst entgegnet, dass man eben auf die Bevölkerung einwirken müsse,damit die Eigenkompostierung weiterhin forciert wird.GR Kirnstötter erkundigt sich, wie hoch die Kostenerhöhung ausfallen wird. AL Harweckgeht von den zuletzt bekannten Zahlen aus. Bei geschätzten Kosten von ca.3.000,- bis 4.000,- Euro müsste man im Schnitt pro Haushalt etwa mit 15,- bis 20,-Euro rechnen. Die tatsächlichen Kosten seien natürlich noch unbekannt.GR Ammerer bezweifelt, ob es sich rechnet, eine kontrollierte Annahme zu organisieren.Man muss sich vor Augen halten, dass auch die dafür erfor<strong>der</strong>liche Infrastrukturund die Arbeitszeit des Personals gerechnet werden müssen.Bgm. Patsch Horst wirft ein, dass die Fa. Neuhauser bestätigen kann, dass geradein ländlichen <strong>Gemeinde</strong>n die unkontrollierte Annahme recht gut funktioniert.GR Stahlhofer befürwortet das Verursacherprinzip. Es könne nicht sein, dass all Jene,die sich zu Hause Arbeit antun und Kosten haben, für die An<strong>der</strong>en zahlen müssen,die es sich einfach machen, und alles zum Container bringen.GR Berger Gerhard sieht es als moralische Pflicht, eine Abgabemöglichkeit anzubieten.GR Kirnstötter und Priewasser befürworten das Containersystem, wollen jedoch keineUmlegung <strong>der</strong> Kosten auf die Allgemeinheit. Wer etwas anliefert, <strong>der</strong> soll auchdafür bezahlen.Bgm. Patsch Horst versucht deutlich zu machen, dass dieses System in <strong>der</strong> Praxisnicht funktionieren kann, weil es viel zu teuer ist. Die Frage stelle sich auch, wonachabgerechnet wird. Wer legt fest, wie viel <strong>der</strong> Anlieferer zu bezahlen hat?Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge sagt, dass auch im ASZ in Ach nur am Freitag angeliefert werdenkann. Warum sollte das in Überackern nicht umzusetzen sein? Bgm. Patsch Horstverweist auf die geplanten 3 Containerstandorte. Das Personal für die Überwachungist nicht vorhanden. GR Berger Gerhard verweist darauf, dass Bichler Otto schonjetzt an <strong>der</strong> Leistungsgrenze angelangt ist, und man ihm keine zusätzlichen Aufgabenmehr zumuten könne.Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion <strong>der</strong> verschiedenen Standpunkte beantragt Bgm.Patsch Horst nachstehenden Beschluss:1) Die Grün- und Strauchschnittentsorgung soll auf ein Containersystem umgestelltwerden.2) Die Aufstellungsorte für die Container sollen in <strong>der</strong> Ortschaft Weng, beimBauhof sowie beim Friedhof sein.3) Die Kosten sollen auf die Gebühr pro Mülltonne umgelegt werden.4) Es soll eine unkontrollierte Annahme geben.


Abstimmungsergebnis:6 Ja-Stimmen: Bgm. Patsch Horst, Berger Gerhard, Patsch Siegfried, Kreil Manfredund Ammerer Sebastian, SPÖ;Kugler Christa, ÖVP;6 Gegenstimmen: Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge, GV Mayrhofer Franz, Kirnstötter Johann,Priewasser Ferdinand, ÖVP;Stahlhofer Herbert und Esterbauer Gerhard, FPÖ;1 Stimmenthaltung: Fellner Josef, ÖVPSomit ist <strong>der</strong> Antrag abgelehnt, worüber Bgm. Patsch Horst seinen großen Unmutäußert.GR Kirnstötter Johann und GR Priewasser Ferdinand weisen darauf hin, dass siegrundsätzlich mit dem Antrag einverstanden wären, und nur gegen die Umlegung <strong>der</strong>Kosten auf die Allgemeinheit sind. Diese Variante habe Bgm. Patsch Horst nicht zugelassen.7. Nachwahl eines Mitgliedes <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion im SanitätsausschussDurch den Mandatsverzicht von Frau Hochreiter Helga ist ein Ersatzmitglied im Sanitätsausschussnach zu besetzen.Es liegt ein schriftlicher Wahlvorschlag <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion, lautend auf Mlakar Gabrielevor.Die Wahl ist als Fraktionswahl durchzuführen.GV Mayrhofer beantragt, nicht geheim mittels Stimmzettel, son<strong>der</strong>n per Akklamationabzustimmen. Dem Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig stattgegeben.Ergebnis <strong>der</strong> Fraktionswahl:Durch Erheben <strong>der</strong> Hand ist <strong>der</strong> Wahlvorschlag einstimmig angenommen.


8. TOP.: AllfälligesGR Kugler Christa spricht über den Vorschlag des Kulturausschusses, im Jahr 2007eine Fahrt ins Burgenland zu organisieren. Im Steinbruch bei St. Margarethen wirdNabucco gespielt. Sie nennt die Preise und mögliche Varianten, je nach Programm 2o<strong>der</strong> 3 Tage. Man könnte das Ganze als <strong>Gemeinde</strong>ausflug organisieren, wobei manin diesem Fall aber eher 3 Tage einplanen müsste. Bgm. Patsch Horst erwi<strong>der</strong>t, dasses erfahrungsgemäß kaum möglich ist, für 3 Tage einen Bus vollzubringen. KuglerChrista wird daher die Fahrt nur über den Kulturausschuss anbieten, wobei privat mitPKW’s gefahren werden muss.GR Kirnstötter erkundigt sich, wie es mit dem Straßenbau weitergehen wird. Derzeitist kein Mitarbeiter <strong>der</strong> Fa. Alpine-Mayre<strong>der</strong> mehr zu sehen, obwohl noch viele Dingeoffen sind. Die Hebung <strong>der</strong> Schieber etc. sei sehr mangelhaft ausgeführt worden.Bgm. Patsch Horst erwi<strong>der</strong>t, dass die angesprochenen Arbeiten seiner Meinungnach nicht fachgerecht ausgeführt wurden. Die Vorgangsweise wurde intern schonbesprochen. Man wird jedenfalls einen Fachmann beiziehen und gegebenenfallsauch rechtliche Schritte unternehmen. Zumindest wird es einen Abzug wegen mangelhafterAusführung geben.GR Kugler Christa erkundigt sich nach <strong>der</strong> vereinbarten Wasserrinne im Bereich desHauses Kreuzlinden 24. Bgm. Patsch Horst sagt, dass diese Arbeit bei <strong>der</strong> Firma inAuftrag gegeben, jedoch lei<strong>der</strong> nicht ausgeführt wurde. Er wird sich darum kümmern,dass das nachgeholt wird.GR Priewasser Ferdinand erkundigt sich nach <strong>der</strong> Vorgangsweise bei <strong>der</strong> Schadensregulierungdurch die Erdgassuche. AL Harweck erwi<strong>der</strong>t, dass es schon mehrereBeschwerden gibt. Er habe mit einem Vertreter <strong>der</strong> Firma bereits einige Schädenbesichtigt. Es wurde vereinbart, dass es nach Fertigstellung <strong>der</strong> Arbeiten, soweit esöffentliches Gut betrifft, eine Abschlussbegehung geben wird. Private müssen sichselbst mit <strong>der</strong> Firma einigen.Mitteilungen des Bürgermeisters:Am 25. September wird es eine Veranstaltung zum Thema Hausbrunnen geben, <strong>der</strong>vom WVW organisiert wurde.Vom WVW wurde eine Studie über die künftige Trinkwasserversorgung <strong>der</strong> Regionin Auftrag gegeben. Der Diplomand wurde von Univ.Prof. Dr. Perfler von <strong>der</strong> BoKU inWien im Rahmen einer Sitzung des WVW vorgestellt und hat die Arbeit bereits aufgenommen.Am 20.09.<strong>2006</strong> wird die Fa. Habau die durch den Bau <strong>der</strong> RAG-Gasleitung entstandenenSchäden besichtigen. Es wird auf Wunsch von GR Kirnstötter Johann zu diesemThema eine Bauausschusssitzung abgehalten. Treffpunkt ist um 13 Uhr beim<strong>Gemeinde</strong>amt.Bgm. Patsch Horst verliest ein Dankesschreiben <strong>der</strong> UNION Überackern hinsichtlich<strong>der</strong> guten Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, insbeson<strong>der</strong>e auch im Hinblick auf


die Pflege des Faustballplatzes. Mit <strong>der</strong> Vereinsleitung wird die künftige Abwicklungbesprochen werden.Bgm. Patsch Horst berichtet über das Ergebnis <strong>der</strong> kürzlich vom Finanzamt Linzdurchgeführten Betriebsprüfung. Es wird keine Nachzahlungen geben, wofür er ALHarweck ein Lob für die gute Arbeit ausspricht.Bgm. Patsch Horst nimmt Bezug auf die kürzlich abgehaltene Sitzung des Prüfungsausschusses,bei <strong>der</strong> die Ausgaben des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes geprüft wurden. Esgab keine Beanstandungen, und er spricht daher dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand ein Lob fürdie gute Arbeit aus.Am 29. September sind LR Ackerl und LR Hiesl in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu Besuch. DerZeitrahmen wurde von 4 auf 2 Stunden reduziert, was wohl mit den bevorstehendenWahlen zusammenhängen dürfte. Bgm. Patsch Horst skizziert das geän<strong>der</strong>te Programm,und ersucht um vollzähliges Erscheinen des Gemein<strong>der</strong>ates.


Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die letzte SitzungGegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschriftüber die letzte Sitzung vom 08.06.<strong>2006</strong> wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdemdie Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungennicht mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 23,00 Uhr..................................................................................................................................................(Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong>)Mayrhofer Franz (ÖVP).................................................................................................................................................Stahlhofer Herbert (FPÖ)Berger Gerhard (SPÖ).................................................................................................................................................(Schriftführer Harweck Helmut)Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in <strong>der</strong>Sitzung vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden *über die Einwendungen<strong>der</strong> beiliegende Beschluss gefasst wurde.Überackern, am ________________Der Vorsitzende:__________________

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