verhandlungsschrift - der Gemeinde Überackern
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VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
über die öffentliche Sitzung des<br />
GEMEINDERATES<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> am Dienstag, den 25.03.1997<br />
Tagungsort: <strong>Gemeinde</strong>amt Kreuzlinden 11, Sitzungszimmer<br />
Anwesende<br />
1. Bgm. Pfaffelmoser Johann als Vorsitzen<strong>der</strong> ÖVP<br />
2. Asen Helmut ÖVP<br />
3. Fellner Josef ÖVP<br />
4. Hai<strong>der</strong> Ingeborg ÖVP<br />
5. Kirnstötter Johann ÖVP<br />
6. Mayer Johann FPÖ<br />
7. Patsch Horst SPÖ<br />
8. Mag. Schmitzberger Rudolf FPÖ<br />
9. Weber Johann ÖVP<br />
10. Mag. Wolfgruber Andrea FPÖ<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />
1. Asen Franz SPÖ<br />
2. Huber Alfred ÖVP<br />
3. Huber Karl Erwin SPÖ<br />
4.<br />
5.<br />
Der Leiter Des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL Harweck Helmut<br />
Lfd. Nr 1/1997<br />
Fachkundige Personen: .......................................................................................................<br />
.......................................................................................................<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt unentschuldigt<br />
Barber Eduard, SPÖ<br />
Berger Gerhard, SPÖ<br />
Mayrhofer Franz, ÖVP<br />
Der Schriftführer (§54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Harweck Helmut<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19,30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglie<strong>der</strong><br />
bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong> zeitgerecht schriftlich am 17.03.1997 erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.12.1996 bis zur heutigen Sitzung<br />
während <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist, während <strong>der</strong><br />
Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Schluss<br />
<strong>der</strong> Sitzung Einwände erhoben werden können.<br />
Sodann gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
-----<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. TOP.: Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses zum<br />
Rechnungsabschluss 1996 Zl. 014/0<br />
2. TOP.: Rechnungsabschluss 1996<br />
Zl. 904<br />
3. TOP.: Än<strong>der</strong>ungsanträge Flächenwidmungsplan<br />
Zl. 031<br />
4. TOP.: Finanzierungsplan a.o. Vorhaben<br />
Zl. 940<br />
5. TOP.: Allfälliges<br />
1. TOP.: Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses zum<br />
Rechnungsabschluss 1996 Zl. 014/0
Mag. Schmitzberger trägt den Bericht über die am 25.02.1997 durchgeführte Überprüfung des<br />
Rechnungsabschlusses vor.<br />
Er erklärt, dass die Überprüfung anhand des Standardformulares <strong>der</strong> Amtsdruckerei des<br />
Landes OÖ durchgeführt wurde.<br />
Bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Belege kommt es vereinzelt vor, dass Unterschriften fehlen.<br />
Mag. Schmitzberger erklärt, dass die Arbeit des Prüfungsausschusses vor allem darin besteht,<br />
die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung zu kontrollieren, und<br />
eventuelle Sparpotentiale aufzuzeigen bzw. kritisch zu hinterfragen.<br />
Abschließend spricht er ein Lob für die sauber geführten Bücher und Aufzeichnungen aus,<br />
was vor allem auf die EDV zurückzuführen sei. Er lässt den 12-seitigen Prüfungsbericht samt<br />
Beilagen durch die Reihe gehen.<br />
Nach erfolgter Begutachtung durch den Gemein<strong>der</strong>at wird <strong>der</strong> Bericht einstimmig ohne<br />
Einwendungen zur Kenntnis genommen.<br />
2. TOP.: Rechnungsabschluss 1996<br />
Zl. 904<br />
Der vorliegende Rechnungsabschluss 1996 wurde vom Prüfungsausschuss am 25. Februar<br />
1997 überprüft, worüber <strong>der</strong> Bericht unter TOP. 1 vorgetragen wurde. Bei <strong>der</strong> anschließenden<br />
2-wöchigen öffentlichen Auflage des Rechnungsabschlusses wurden keine Erinnerungen<br />
eingebracht. AL Harweck trägt die wesentlichen Inhalte vor:<br />
A. ORDENTLICHER HAUSHALT<br />
Der ordentliche Haushalt 1996 ist mit einem Gesamtvolumen von S 5.325.097,38 in den<br />
Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Das Ergebnis entspricht daher insgesamt dem<br />
Nachtragsvoranschlag, wobei jedoch ziffernmäßig Abweichungen zu verzeichnen sind.<br />
Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben liegen ca. S 166.000,- hinter dem<br />
Nachtragsvoranschlag zurück. AL Harweck betont in diesem Zusammenhang die positive<br />
Entwicklung gegenüber dem Voranschlag für 1996, in welchem noch S 616.000,- Fehlabgang<br />
präliminiert waren.<br />
AL Harweck geht auf die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag (einschließlich<br />
Nachtragsvoranschlag) ein:<br />
Einnahmen:<br />
2 6120 8500 Fahrbahnkostenbeiträge - 47.375,00 S
Das Voranschlagssoll wurde nicht erreicht. Dies ist vor allem in Soll-<br />
Korrekturen aus den Vorjahren begründet, die zu einer Reduzierung <strong>der</strong><br />
tatsächlichen Vorschreibungen geführt haben. In den Vorjahren wurden<br />
teilweise zu hohe Beträge zum Soll gestellt.<br />
2 8100 8500 Wasseranschlussgebühren - 40.000,00 S<br />
Es wurden weniger Anschlussgebühren als vorgesehen vorgeschrieben. Die<br />
Vorschreibung ist bereits im Finanzjahr 1997 durchgeführt worden.<br />
2 9200 8360 Getränkesteuer - 29.092,93 S<br />
Das Steueraufkommen ist gegenüber den Vorjahren um ca. S 30.000,-<br />
zurückgegangen. Dies konnte nicht vorhergesehen werden.<br />
Ausgaben:<br />
1 0100 0200 Maschinen und masch. Anlagen – Anschaffung (<strong>Gemeinde</strong>amt) - 10.000,- S<br />
Auf die vorgesehenen Anschaffungen wurde im Sinne des<br />
Haushaltsausgleiches verzichtet.<br />
1 0700 7290 Verfügungsmittel - 11.943,- S<br />
Der Bürgermeister hat die veranschlagten Verfügungsmittel nur im Sinne <strong>der</strong><br />
Sparsamkeit nur sehr wenig beansprucht.<br />
1 2110 6160 Instandhaltung von Maschinen und masch. Anlagen (Schule) + 11.461,- S<br />
Durch unverhältnismäßig hohe Reparaturen bzw. Ersatzmaterialien für die<br />
Büromaschinen in <strong>der</strong> Volksschule wurde <strong>der</strong> Voranschlagsansatz erheblich<br />
überschritten. Die Ausgaben waren jedoch nicht zu vermeiden, weil ansonsten<br />
<strong>der</strong> ordnungsgemäße Schulbetrieb nicht gewährleistet gewesen wäre.<br />
1 6170 6170 Instandhaltung von Fahrzeugen (Bauhof) - 14.331,20 S<br />
Für die Bauhoffahrzeuge sind erfreulicherweise kaum Instandhaltungskosten<br />
angefallen, wodurch die Einsparung <strong>der</strong> vorgesehenen Mittel ermöglicht<br />
wurde.<br />
1 8100 2981 Zuführung zur Wasserversorgungsrücklage - 13.202,81 S<br />
Wegen <strong>der</strong> geringeren Anschlussgebühren konnte auch die<br />
Rücklagenzuführung nicht im geplanten Ausmaß durchgeführt werden.<br />
1 8100 6120 Instandhaltung von Wasser- und Kanalanlagen - 23.200,00 S<br />
Erfreulicherweise konnten auch hier Mittel eingespart werden.<br />
1 8460 6140 Instandhaltung von Gebäuden (Haus Ü 48) - 14.400,00 S<br />
Obwohl <strong>der</strong> Auftrag für die Dachrinnenerneuerung bzw. –ausbesserung bereits<br />
erteilt worden war, kam es aus diversen Gründen nicht zur Ausführung<br />
<strong>der</strong>selben. Daher wurden auch die vorgesehenen Mittel nicht beansprucht.<br />
1 9800 9100 Zuführungen zum ao. Haushalt + 79.022,76 S<br />
Bedingt durch die gute Finanzentwicklung bzw. Einsparungen in an<strong>der</strong>en<br />
Bereichen konnten Mittel für den ao Haushalt zur Verfügung gestellt werden.
Neben den detailliert angeführten Voranschlagsansätzen gibt es noch eine Vielzahl kleinerer<br />
Abweichungen, die aus dem Rechnungsabschluss ersichtlich sind.<br />
AL Harweck geht auf den Dienstleistungsbereich ein:<br />
Wasserversorgung: Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben, geringe<br />
Rücklagenzuführung war möglich (S 1.797,19).<br />
Abfallabfuhr: Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben. Im Bereich <strong>der</strong><br />
Abfallgebühren war eine geringfügige Rücklagenentnahme<br />
(S 6.756,-) erfor<strong>der</strong>lich, um den Ausgleich herbeiführen zu<br />
können, während im Bereich des Abfallbehandlungsbeitrages<br />
eine geringfügige Aufstockung <strong>der</strong> Rücklage (S 2.279,40)<br />
möglich war.<br />
Mietwesen: Die Einnahmen aus den bestehenden Mietverhältnissen reichen<br />
nicht aus, um die Ausgaben abzudecken. Dieser Zustand wird<br />
jedoch aus sozialen Gründen bewusst akzeptiert.<br />
B. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:<br />
Im außerordentlichen Haushalt sind 4 Vorhaben abgewickelt worden, wobei das<br />
Gesamtvolumen bei S 1.650.656,82 in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Der Ist-<br />
Fehlbetrag in Höhe von S 1.044.000,- ergibt sich aus den zwar schriftlich bewilligten, jedoch<br />
bis zur Rechnungsabschlusserstellung noch nicht ausbezahlten Landesmitteln ( BZ bzw.<br />
Landesbeitrag, För<strong>der</strong>ungsdarlehen). Diese Mittel sind mittlerweile zur Gänze vereinnahmt<br />
worden. Insgesamt konnte <strong>der</strong> Haushaltsausgleich nur durch die Heranziehung von Rücklagen<br />
erreicht werden (vorübergehende Entnahme aus <strong>der</strong> WVA-Rücklage).<br />
1) Sanierung <strong>Gemeinde</strong>amt:<br />
Der erste und zugleich wichtigste Schritt <strong>der</strong> Sanierungsarbeiten (insbeson<strong>der</strong>e Heizung und<br />
Fenster) ist durchgeführt. Die Kosten belaufen sich bisher (inklusive Vorsteuerabzug) auf<br />
S 643.646,44. Diese sind durch Bedarfszuweisung, För<strong>der</strong>ungsdarlehen, Rücklagenentnahme<br />
und Anteilsbetrag des o.H. abgedeckt. Die nächsten Mittel sind für 1998 vorgesehen, und<br />
dienen dem Ausbau des Dachgeschosses für Archivzwecke.<br />
2) ASKÖ-Sportför<strong>der</strong>ung<br />
Die dem ASKÖ gewährte För<strong>der</strong>ung für die Instandsetzung des Sportheimes ist durch die<br />
Bedarfszuweisung des Landes finanziert.<br />
3) Straßenbauprogramm I<br />
Im Rechnungsjahr wurden S 737.010,38 aufgewendet. Die Abdeckung erfolgt durch<br />
Bedarfszuweisungsmittel, Landesbeiträge, Anteilsbeträge des ordentlichen Haushaltes und<br />
Interessentenbeiträge. Bei den Interessentenbeiträgen handelt es sich um
Fahrbahnkostenbeiträge nach <strong>der</strong> Bauordnung. Hier wurden auch Mittel berücksichtigt, die<br />
bereits in Vorjahren vereinnahmt wurden.<br />
4) Bauhof- und Feuerwehrhausneubau<br />
Der Haushalt wird hier mit S 240.000,- belastet, die für die Einreichplanung herangezogen<br />
wurden. Die Bedeckung erfolgt durch eine vorübergehende Rücklagenentnahme aus <strong>der</strong><br />
WVA, da die ersten Landesmittel erst nach Genehmigung des Projektes zu erwarten sind.<br />
Berücksichtigt man die Vorjahresaufwendungen, so hat die <strong>Gemeinde</strong> bereits S 312.000,- für<br />
Planungsarbeiten (incl. Vorentwurf) aufgewendet, wobei in dieser Summe keine Zinsen<br />
berücksichtigt sind.<br />
C. SCHULDENSTAND:<br />
Anhand des Schuldennachweises auf Seite 66 / 67 des Rechnungsabschlusses nennt AL<br />
Harweck den Gesamtstand am Ende des Haushaltsjahres mit S 684.821,73. Hiervon entfallen<br />
auf den Volksschulum- und Erweiterungsbau S 613.738,39 und auf den Bauhof-<br />
Feuerwehrhausneubau S 71.082,80.<br />
D. VERMÖGENSRECHNUNG:<br />
Die Vermögensrechnung weist einen Stand zum Ende des Finanzjahres von S 9.153.544,40<br />
aus, was eine Verringerung um S 266.322,54 bedeutet. Dies ist vor allem auf die<br />
Rücklagenentnahmen zurückzuführen. Sollten vorgesehene Landesmittel nicht erreicht<br />
werden können, so muss die Rücklage durch Darlehensaufnahmen wie<strong>der</strong> aufgefüllt werden,<br />
da es sich um zweckgebundene Mittel handelt.<br />
Bgm. Pfaffelmoser bittet um Wortmeldungen zum Vorgetragenen.<br />
Mag. Schmitzberger erkundigt sich nach dem Schätzgutachten für den Grundkauf betreffend<br />
Feuerwehr/Bauhof. Er fragt, wie stark die <strong>Gemeinde</strong> an das Gutachten gebunden ist, sprich,<br />
welchen Verhandlungsspielraum die <strong>Gemeinde</strong> noch hat. Bgm. Pfaffelmoser sagt, er müsse<br />
sich erst erkundigen. Mag. Schmitzberger meint, die <strong>Gemeinde</strong> sollte auch nach Alternativen<br />
Ausschau halten, falls man mit Rothenbuchner nicht einig werden kann. GR Kirnstötter<br />
erwi<strong>der</strong>t, er würde vorher verhandeln, und erst beim Scheitern <strong>der</strong> Verhandlungen einen<br />
Ersatzgrund suchen. GR Huber Karl Erwin stellt die Frage, warum die Grundfrage nicht<br />
bereits am Anfang geklärt wurde. AL Harweck erklärt, man habe zuerst die Planung<br />
abschließen müssen, um den Platzbedarf zu kennen.<br />
Nachdem es kein Anfragen bzw. Wortmeldungen gibt, beantragt Bgm. Pfaffelmoser die<br />
Beschlussfassung.<br />
Durch Erheben <strong>der</strong> Hand wird folgen<strong>der</strong> Beschluss einstimmig genehmigt:<br />
1. Dem Rechnungsabschluss 1996 liegen <strong>der</strong> Voranschlag und 1 Nachtragsvoranschlag<br />
zugrunde. Die Prüfung durch den örtlichen Prüfungsausschuss erfolgte am 28.02.1997. Die<br />
öffentliche Auflage wurde in <strong>der</strong> Zeit vom 26. Februar bis 13. März 1996 durchgeführt,<br />
worauf durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel hingewiesen wurde.
2. Gegen den vorliegenden Entwurf des Rechnungsabschlusses wurden während <strong>der</strong><br />
Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht.<br />
3. Die Abweichungen des Rechnungsabschlusses gegenüber dem Voranschlag werden<br />
genehmigt.<br />
4. Der Rechnungsabschluss 1996 wird mit folgendem Ergebnis beschlossen:<br />
a) ordentlicher Haushalt:<br />
Soll-Einnahmen: 5.325.097,38 S<br />
Soll-Ausgaben: 5.325.097,38 S<br />
____________________________________<br />
Abgang 0,00 S<br />
b) voranschlagsunwirksame Gebarung:<br />
unerledigte Verwahrgel<strong>der</strong> 1.184.890,99 S<br />
unerledigte Vorschüsse 50.363,41 S<br />
c) außerordentlicher Haushalt<br />
Soll-Einnahmen: 1.650.656,82 S<br />
Soll-Ausgaben: 1.650.656,82 S<br />
___________________________________________<br />
Abgang/Überschuss: 0,00 S<br />
3. TOP.: Än<strong>der</strong>ungsanträge Flächenwidmungsplan<br />
Zl. 031<br />
AL Harweck legt vier Einzelanträge auf Umwidmung von Grünland in Bauland vor<br />
(Rothenbuchner Josef vom 13.01.1997, Gratzl Helga vom 03.07.1996, Wolfgruber Peter vom<br />
30.01.1997, Walter und Erika Schwanninger vom 22.01.1997). Er zeigt die Situation anhand<br />
von Overheadfolien vor. Er erklärt, dass es nun um einen Grundsatzbeschluss gehe, ob die<br />
Verfahren auf Einzelumwidmungen eingeleitet werden sollen, o<strong>der</strong> ob in Anbetracht des zu<br />
erstellenden Örtlichen Entwicklungskonzeptes, in dem <strong>der</strong> Flächenwidmungsplan einen<br />
Bestandteil bildet, auf dieses gewartet werden soll. Grundsätzlich hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>der</strong>zeit<br />
noch das Problem, dass sie keinen Ortsplaner hat. Arch. Schmitzberger hat die<br />
Planungsarbeiten zurückgelegt und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> die Mutterpause des<br />
Flächenwidmungsplanes übermittelt. Egal, ob nun Einzelwidmungen eingeleitet werden o<strong>der</strong><br />
das Örtliche Entwicklungskonzept in Angriff genommen wird, zuerst muss ein Ortsplaner<br />
gefunden werden.<br />
Bauausschussobmann Kirnstötter berichtet über die Beratungen in <strong>der</strong> letzten<br />
Bauausschusssitzung. Man habe vorgeschlagen, folgende Architekten um ein Angebot zu<br />
ersuchen:
Arch. Wimreiter (Saalbach), Arch. Kurz (Linz), Dipl.Ing. Rothuber (Vöcklabruck)<br />
und, falls die Obgenannten keine Konzepte erstellen, Arch. Krebs aus Grieskirchen.<br />
Mag. Schmitzberger spricht sich dafür aus, auf bewährte Leute zurückzugreifen. Arch.<br />
Wimreiter hätte einen guten Eindruck gemacht.<br />
AL Harweck schlägt vor, die einzelnen Anbotsteller einzeln zu einem Gespräch einzuladen,<br />
um <strong>der</strong>en Vorstellungen und Vorgangsweisen sowie den Leitungsumfang hinterfragen zu<br />
können. Man spricht sich dafür aus, dies im Rahmen des Gemein<strong>der</strong>ates durchzuführen.<br />
Bgm. Pfaffelmoser leitet zum eigentlichen Thema, <strong>der</strong> Frage nach den Einzelumwidmungen,<br />
zurück. In einer längeren Debatte werden die verschiedensten Argumente für und gegen die<br />
Einzelumwidmungen vorgebracht.<br />
GR Patsch Horst spricht sich für die Einzelumwidmungen aus. Er sehe keinen Grund,<br />
weshalb man kein Verfahren einleiten sollte.<br />
GR Mayer Johann kann den Einzelumwidmungen nichts abgewinnen. Man müsse ohnehin<br />
das Entwicklungskonzept in Angriff nehmen, und hätte dann zwei parallele Verfahren laufen.<br />
GR Weber Johann spricht sich allgemein gegen Einzelumwidmungen aus. Es könnte<br />
andauernd jemand kommen, die <strong>Gemeinde</strong> würde gar nicht mehr mit den einzelnen Verfahren<br />
fertig. Seiner Meinung nach genügt es, wenn alle 5 Jahre die Überarbeitung erfolgt.<br />
GR Kirnstötter bringt vor, dass z. B. Herr Rothenbuchner erst kürzlich ein Einzelverfahren<br />
abgeschlossen hat. Kaum sei dieses abgeschlossen, liege das nächste am Tisch.<br />
GR Mag. Schmitzberger vertritt die Meinung, dass das Entwicklungskonzept nicht wesentlich<br />
mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, als die Einzelumwidmungsverfahren. Man müsse eben<br />
mit Nachdruck am Entwicklungskonzept arbeiten.<br />
GR Huber Alfred stellt den Antrag, dass die Sitzung kurz unterbrochen wird, damit sich die<br />
Fraktion beraten kann. Nach 5-minütiger Unterbrechung wird die Sitzung fortgesetzt. Bgm.<br />
Pfaffelmoser lässt abstimmen. Er stellt die Frage, ob die Einzelverfahren eingeleitet werden<br />
sollen:<br />
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dagegen (ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion)<br />
3 Stimmen dafür (SPÖ-Fraktion)<br />
Bgm. Pfaffelmoser erklärt, dass die vier schriftlich eingebrachten Anträge auf<br />
Einzelumwidmung damit abgelehnt sind. GR Kirnstötter erklärt, dass die ÖVP-Fraktion als<br />
Ziel für die Fertigstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes den 01.01.1998 sieht.<br />
4. TOP.: Finanzierungsplan a.o. Vorhaben<br />
Zl. 940<br />
AL Harweck erklärt, daß für das bereits abgewickelte ausserordentliche Vorhaben „För<strong>der</strong>ung<br />
ASKÖ“ von <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde noch ein vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossener abgeän<strong>der</strong>ter<br />
Finanzierungsplan verlangt wird. Gegenüber <strong>der</strong> ursprünglichen Kostenaufteilung haben sich<br />
geringfügige Än<strong>der</strong>ungen ergeben.
AL Harweck erläutert den neuen Finanzierungsplan, welcher im Erlaß des Amtes <strong>der</strong> o.ö.<br />
Landesregierung, Gem-311048/8-1996-Rei, vom 08.05.1996, dargestellt ist.<br />
Bgm. Pfaffelmoser beantragt, den abgeän<strong>der</strong>ten Finanzierungsplan gemäß dem o. cit. Erlass<br />
zu genehmigen.<br />
Beschluss: Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
5. TOP.: Allfälliges<br />
Bgm. Pfaffelmoser spricht die bevorstehende Sperrmüllabfuhr an. Er möchte die Bevölkerung<br />
besser aufklären, welche Materialien nicht zum Sperrmüll gehören.<br />
Bgm. Pfaffelmoser berichtet über die geplante Bauordnungsnovelle. Er war bei <strong>der</strong><br />
Informationsveranstaltung in Braunau sowie beim Bürgermeistertag in Linz, und berichtet<br />
über die wichtigsten Neuerungen.<br />
Bgm. Pfaffelmoser verliest das Schreiben von LH Dr. Pühringer betreffend den<br />
Kanalanschluss bei <strong>der</strong> Wacker-Chemie. AL Harweck informiert über den <strong>der</strong>zeitigen Stand<br />
<strong>der</strong> Studie.<br />
Bgm. Pfaffelmoser spricht die illegalen Bauwerke im Bereich <strong>der</strong> Riviera an. Er könne sich<br />
eine Baugenehmigung nur dann vorstellen, wenn sich die Bootsfahrer bereit erklären, die<br />
Toilette öffentlich zugänglich zu machen. AL Harweck sagt, man müsse das Bauvorhaben<br />
nach den einschlägigen Gesetzen beurteilen, die For<strong>der</strong>ungen des Bgm. könnten rechtlich<br />
nicht durchgesetzt werden.<br />
AL Harweck bringt vor, dass eine <strong>der</strong> Mieterinnen im Wohnhaus <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> künftig von<br />
den Altenhelferinnen betreut werden wird. Es fehlt jedoch nach wie vor eine geeignete<br />
Waschgelegenheit, da we<strong>der</strong> Badewanne noch Brausekabine vorhanden sind. Er regt an, eine<br />
Lösung herbeizuführen. Dieser Vorschlag wird vom Gemein<strong>der</strong>at einhellig befürwortet. AL<br />
Harweck erklärt, er wird sich mit FW-Kommandant Wengler bezüglich den von <strong>der</strong><br />
Feuerwehr <strong>der</strong>zeit beanspruchten Räumen in Verbindung setzen. Eventuell könnte die<br />
Feuerwehr einen Raum abtreten.<br />
AL Harweck teilt mit, dass die Reinigungskraft <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, Frau Schmidtner, mit<br />
01.09.1997 in die Pension übertreten wird. Die <strong>Gemeinde</strong> müsse sich nun Gedanken machen,<br />
ob sie wie<strong>der</strong> selbst eine(n) Bedienstete(n) aufnehmen, o<strong>der</strong> die Arbeiten an eine Firma<br />
vergeben will. Es liege auch bereits ein unverbindliches Angebot vor, zumal bereits im<br />
Vorjahr ein Vertreter <strong>der</strong> Fa. Schmidt vorgesprochen habe. Es sei jedoch Sache des<br />
Gemein<strong>der</strong>ates, darüber zu entscheiden. GR Patsch Horst sagt, er kenne die Schwierigkeiten<br />
mit den Fremdfirmen aus dem Wacker-Bereich. Er wäre strikt gegen die Vergabe an eine<br />
Firma, zumal es auch in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Arbeitslose gebe. GR Mag. Schmitzberger verlangt als<br />
Obmann des Prüfungsausschusses eine Kostengegenüberstellung, da die <strong>Gemeinde</strong> auch die<br />
Kostenseite beachten müsse. AL Harweck erklärt, dass die Firma Schmidt eine Garantie<br />
abgeben würde, Bewerber aus <strong>der</strong> eigenen <strong>Gemeinde</strong> zu beschäftigen.
Bgm. Pfaffelmoser informiert über das Anliegen <strong>der</strong> Pfarre, die Friedhofserweiterung weiter<br />
zu verfolgen. Pater Roman habe das bereits schriftlich eingebrachte Vorhaben in Erinnerung<br />
gerufen.<br />
Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschrift über die<br />
letzte Sitzung vom 16.12.1996 wurden keine Einwendungen erhoben.
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 21,45 Uhr.<br />
.................................................................................................................................................<br />
(Vorsitzen<strong>der</strong>) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />
.................................................................................................................................................<br />
(Schriftführer) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in <strong>der</strong><br />
Sitzung vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden *über die<br />
Einwendungen <strong>der</strong> beiliegende Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Überackern</strong>, am ________________ Der Vorsitzende:<br />
__________________