GBV als PDF in neuem Fenster öffnen - Durchschaubare
GBV als PDF in neuem Fenster öffnen - Durchschaubare
GBV als PDF in neuem Fenster öffnen - Durchschaubare
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gesamtbetriebsverei nbarung "Dienstjubi läen"<br />
LANXESS<br />
Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />
Die Unternehmens leitung der LANXESS Deutschland<br />
GmbH schließt im Namen und Auftrag der LANXESS AG, LANXESS<br />
Deutschland GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo GmbH und<br />
Aliseca GmbH mit dem Gesamtbetriebsrat LANXESS nachstehende<br />
Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung (<strong>GBV</strong>) zu Dienstjubiläen.<br />
1. Geltungsbereich<br />
Diese <strong>GBV</strong> gilt für alle Tarif-Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen und Leitenden<br />
Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades I und 11der LANXESS AG,<br />
LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo<br />
GmbH und Aliseca GmbH mit Ausnahme der Leitenden Angestellten im<br />
S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 3 BetrVG.<br />
2. Dienstjubiläen bis zum 31. Dezember 2011<br />
LANXESS gewährt den Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern anlässlich von<br />
Dienstjubiläen bis zum 31. Dezember 2011 neben e<strong>in</strong>er Urkunde und<br />
e<strong>in</strong>em Sachgeschenk nachstehende Geldgeschenke:<br />
2.1 Geldgeschenke bei 25-jährigen Dienstjubiläen<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Tagschicht erhalten:<br />
e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,1.<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> teilkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />
e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,3.<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> vollkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />
e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,5.<br />
Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades 1/11erhalten:<br />
1/12 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens.*<br />
2.2 Geldgeschenke bei 40-/50-jährigen Dienstjubiläen<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren zwei monatl.<br />
Tarifentgelte und nach 50 Diensljahren drei monatl. Tarifentgelte, jeweils<br />
unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 genannten Faktoren (1,1 / 1,3<br />
/1,5).<br />
Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren 2/12 und nach<br />
50 Dienstjahren 3/12 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens*.<br />
* /ndiv. lie/e<strong>in</strong>kommen = /ndiv. funktionse<strong>in</strong>kommen + STI-Prozentsatz auf Basis 100 % Ziele"eichung<br />
<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite I von 4
3. Dienstjubiläen ab 1. Januar 2012<br />
LANXESS<br />
Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />
LANXESS gewährt den Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern<br />
anlässlich von Dienstjubiläen ab dem 1. Januar 2012<br />
neben e<strong>in</strong>er Urkunde und e<strong>in</strong>em Sachgeschenk nachstehende<br />
Geldgeschenke:<br />
3.1 Geldgeschenke bei 25-jährigen Dienstjubiläen<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Tagschicht erhalten:<br />
bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,1,<br />
bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes.<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> teilkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />
bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,3,<br />
bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monat!. Tarifentgeltes.<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> vollkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />
bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,5,<br />
bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monat!. Tarifentgeltes.<br />
Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades 1/11 erhalten:<br />
bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 1/30 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens*,<br />
bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 1/30 des <strong>in</strong>div. Funktionse<strong>in</strong>kommens.<br />
3.2 Geldgeschenke bei 40-/50-jährigen Dienstjubiläen<br />
Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren 80 % e<strong>in</strong>es monatl.<br />
Tarifentgeltes und nach 50 Dienstjahren 120 % e<strong>in</strong>es monatl.<br />
Tarifentgeltes, bei E<strong>in</strong>tritt der Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen vor 1. März 2006 mit den<br />
unter Ziffer 3.1 genannten Faktoren (1,1 / 1,3/ 1,5).<br />
Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen mit E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006 erhalten nach 40<br />
Dienstjahren 1/15 und nach 50 Dienstjahren 1/10 des <strong>in</strong>div.<br />
Ziele<strong>in</strong>kommens*.<br />
Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen mit E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006 erhalten nach 40<br />
Dienstjahren 1/15 und nach 50 Dienstjahren 1/10 des <strong>in</strong>div.<br />
Funktionse<strong>in</strong>kommens.<br />
4. Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />
Bei der Berechnung der Dienstjahre werden alle anerkannten<br />
Dienstjahre e<strong>in</strong>bezogen.<br />
* Indiv. Ziele<strong>in</strong>kommen = Indiv. Funktionse<strong>in</strong>kommen + STI-Prozentsatz auf Basis 100 % Zieleffeichung<br />
<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 2 von 4
LANXESS<br />
Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />
Bemessungsgrundlage für das Jubiläumsgeldgeschenk ist<br />
das <strong>in</strong>dividuelle monat!. Tarifentgelt beziehungsweise<br />
<strong>in</strong>dividuelle Ziel-/ Funktionse<strong>in</strong>kommen sowie das<br />
Arbeitszeitsystem (Schichtmodell), <strong>in</strong> dem die Jubilar<strong>in</strong> / der Jubilar sich<br />
jeweils am ersten Tag im Jubiläumsmonat bef<strong>in</strong>det.<br />
Sollte das Arbeitszeitsystem für e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> / e<strong>in</strong>en Mitarbeiter <strong>in</strong><br />
Vollzeit am ersten Tag im Jubiläumsmonat von der zu diesem Zeitpunkt<br />
geltenden regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit gemäß Manteltarifvertrag<br />
(MTV) der chemischen Industrie abweichen (z.B. aufgrund der Nutzung<br />
des tarif!. Arbeitszeitkorridors ), geht die tarifliche Arbeitszeit gemäß MTV<br />
<strong>in</strong> die Berechnungsgrundlage des Geldgeschenkes e<strong>in</strong>.<br />
Bei Jubiläen während der Arbeits- und Freistellungsphase der<br />
Altersteilzeit werden das letzte Schichtmodell und die Arbeitszeit vor<br />
dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Altersteilzeit zur Berechnung herangezogen.<br />
Für Teilzeitmitarbeiter/<strong>in</strong>nen wird das anteilige, der geleisteten<br />
Arbeitszeit entsprechende Tarifentgelt beziehungsweise Ziel-/Funktionse<strong>in</strong>kommen<br />
<strong>in</strong> Ansatz gebracht.<br />
Jubiläumsgeldgeschenke für Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen, die aus betrieblichen<br />
oder krankheitsbed<strong>in</strong>gten Gründen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres vor dem<br />
Jubiläum das Arbeitszeitsystem wechseln mussten, können <strong>als</strong> E<strong>in</strong>zelfall<br />
gesondert betrachtet werden.<br />
Beschäftigte, die über e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag für Ältere<br />
Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen ausscheiden und deren Jubiläumszeitpunkt <strong>in</strong>nerhalb<br />
e<strong>in</strong>es Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattf<strong>in</strong>den<br />
würde, erhalten mit dem Ausscheiden 50 % e<strong>in</strong>es<br />
Jubiläumsgeldgeschenkes.<br />
Das Jubiläumsgeldgeschenk ist e<strong>in</strong>e Bruttozuwendung. Soweit aufgrund<br />
der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen diese Zuwendung<br />
steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, trägt die Mitarbeiter<strong>in</strong> / der<br />
Mitarbeiter die gesetzlichen Abgaben. Der Arbeitgeber übernimmt die<br />
Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben beim<br />
Jubiläumssachgeschenk.<br />
5. Schlussbestimmungen<br />
Diese <strong>GBV</strong> tritt zum 1. September 2009 <strong>in</strong> Kraft und kann mit e<strong>in</strong>er Frist<br />
von 6 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2014<br />
gekündigt werden.<br />
Die <strong>GBV</strong> entfaltet im Falle e<strong>in</strong>er Kündigung ke<strong>in</strong>e Nachwirkung.<br />
<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 3 von 4
LANXESS<br />
Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />
Für Bereiche der LANXESS AG, LANXESS Deutschland<br />
GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo GmbH und<br />
Aliseca GmbH, die <strong>in</strong> selbständige Gesellschaften<br />
überführt werden und an denen LANXESS im Zeitpunkt des Verkaufes<br />
ke<strong>in</strong>e Mehrheitsbeteiligung halten wird, besteht seitens LANXESS e<strong>in</strong><br />
außerordentliches Kündigungsrecht mit e<strong>in</strong>er Frist von e<strong>in</strong>em Monat vor<br />
dem Übergang. Auch <strong>in</strong> diesem Fall entfaltet die <strong>GBV</strong> ke<strong>in</strong>e<br />
Nachwirkung.<br />
Diese <strong>GBV</strong> löst die bisherige <strong>GBV</strong> Dienstjubiläen vom 29. März 2006<br />
e<strong>in</strong>schließlich der dazu gehörenden Protokollnotiz ab. Diese <strong>GBV</strong> löst<br />
ebenfalls die zwischenzeitlich auf die Saltigo GmbH und Aliseca GmbH<br />
übergegangenen Vere<strong>in</strong>barungen/Regelungen zu Dienstjubiläen ab.<br />
Sollte bei der Anwendung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen e<strong>in</strong>e Bestimmung dieser <strong>GBV</strong><br />
ganz oder teilweise unwirksam se<strong>in</strong> oder ergibt sich <strong>in</strong> der Anwendung<br />
e<strong>in</strong>e Regelungslücke, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt werden.<br />
An Stelle der im E<strong>in</strong>zelfall unwirksamen Bestimmung soll e<strong>in</strong>e<br />
angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich zulässig - der<br />
Absicht der Vertragsparteien am nächsten kommt. Zur Ausfüllung e<strong>in</strong>er<br />
Lücke im E<strong>in</strong>zelfall soll e<strong>in</strong>e angemessene Regelung gelten, die die<br />
Parteien dem S<strong>in</strong>n und Zweck nach verabredet hätten, wenn der Punkt<br />
bedacht worden wäre.<br />
Leverkusen, den 12. August 2009<br />
<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 4 von 4