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Gesamtbetriebsverei nbarung "Dienstjubi läen"<br />

LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

Die Unternehmens leitung der LANXESS Deutschland<br />

GmbH schließt im Namen und Auftrag der LANXESS AG, LANXESS<br />

Deutschland GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo GmbH und<br />

Aliseca GmbH mit dem Gesamtbetriebsrat LANXESS nachstehende<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung (<strong>GBV</strong>) zu Dienstjubiläen.<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese <strong>GBV</strong> gilt für alle Tarif-Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen und Leitenden<br />

Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades I und 11der LANXESS AG,<br />

LANXESS Deutschland GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo<br />

GmbH und Aliseca GmbH mit Ausnahme der Leitenden Angestellten im<br />

S<strong>in</strong>ne des § 5 Abs. 3 BetrVG.<br />

2. Dienstjubiläen bis zum 31. Dezember 2011<br />

LANXESS gewährt den Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern anlässlich von<br />

Dienstjubiläen bis zum 31. Dezember 2011 neben e<strong>in</strong>er Urkunde und<br />

e<strong>in</strong>em Sachgeschenk nachstehende Geldgeschenke:<br />

2.1 Geldgeschenke bei 25-jährigen Dienstjubiläen<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Tagschicht erhalten:<br />

e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,1.<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> teilkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />

e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,3.<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> vollkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />

e<strong>in</strong> monatl. Tarifentgelt x 1,5.<br />

Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades 1/11erhalten:<br />

1/12 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens.*<br />

2.2 Geldgeschenke bei 40-/50-jährigen Dienstjubiläen<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren zwei monatl.<br />

Tarifentgelte und nach 50 Diensljahren drei monatl. Tarifentgelte, jeweils<br />

unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 genannten Faktoren (1,1 / 1,3<br />

/1,5).<br />

Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren 2/12 und nach<br />

50 Dienstjahren 3/12 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens*.<br />

* /ndiv. lie/e<strong>in</strong>kommen = /ndiv. funktionse<strong>in</strong>kommen + STI-Prozentsatz auf Basis 100 % Ziele"eichung<br />

<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite I von 4


3. Dienstjubiläen ab 1. Januar 2012<br />

LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

LANXESS gewährt den Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern<br />

anlässlich von Dienstjubiläen ab dem 1. Januar 2012<br />

neben e<strong>in</strong>er Urkunde und e<strong>in</strong>em Sachgeschenk nachstehende<br />

Geldgeschenke:<br />

3.1 Geldgeschenke bei 25-jährigen Dienstjubiläen<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> Tagschicht erhalten:<br />

bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,1,<br />

bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes.<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> teilkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />

bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,3,<br />

bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monat!. Tarifentgeltes.<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> vollkont<strong>in</strong>uierl. Wechselschicht erhalten:<br />

bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monatl. Tarifentgeltes x 1,5,<br />

bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 40 % e<strong>in</strong>es monat!. Tarifentgeltes.<br />

Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen der Management Grades 1/11 erhalten:<br />

bei E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006: 1/30 des <strong>in</strong>div. Ziele<strong>in</strong>kommens*,<br />

bei E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006: 1/30 des <strong>in</strong>div. Funktionse<strong>in</strong>kommens.<br />

3.2 Geldgeschenke bei 40-/50-jährigen Dienstjubiläen<br />

Tarifmitarbeiter/<strong>in</strong>nen erhalten nach 40 Dienstjahren 80 % e<strong>in</strong>es monatl.<br />

Tarifentgeltes und nach 50 Dienstjahren 120 % e<strong>in</strong>es monatl.<br />

Tarifentgeltes, bei E<strong>in</strong>tritt der Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen vor 1. März 2006 mit den<br />

unter Ziffer 3.1 genannten Faktoren (1,1 / 1,3/ 1,5).<br />

Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen mit E<strong>in</strong>tritt vor 1. März 2006 erhalten nach 40<br />

Dienstjahren 1/15 und nach 50 Dienstjahren 1/10 des <strong>in</strong>div.<br />

Ziele<strong>in</strong>kommens*.<br />

Leitende Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen mit E<strong>in</strong>tritt ab 1. März 2006 erhalten nach 40<br />

Dienstjahren 1/15 und nach 50 Dienstjahren 1/10 des <strong>in</strong>div.<br />

Funktionse<strong>in</strong>kommens.<br />

4. Allgeme<strong>in</strong>e Bestimmungen<br />

Bei der Berechnung der Dienstjahre werden alle anerkannten<br />

Dienstjahre e<strong>in</strong>bezogen.<br />

* Indiv. Ziele<strong>in</strong>kommen = Indiv. Funktionse<strong>in</strong>kommen + STI-Prozentsatz auf Basis 100 % Zieleffeichung<br />

<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 2 von 4


LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

Bemessungsgrundlage für das Jubiläumsgeldgeschenk ist<br />

das <strong>in</strong>dividuelle monat!. Tarifentgelt beziehungsweise<br />

<strong>in</strong>dividuelle Ziel-/ Funktionse<strong>in</strong>kommen sowie das<br />

Arbeitszeitsystem (Schichtmodell), <strong>in</strong> dem die Jubilar<strong>in</strong> / der Jubilar sich<br />

jeweils am ersten Tag im Jubiläumsmonat bef<strong>in</strong>det.<br />

Sollte das Arbeitszeitsystem für e<strong>in</strong>e Mitarbeiter<strong>in</strong> / e<strong>in</strong>en Mitarbeiter <strong>in</strong><br />

Vollzeit am ersten Tag im Jubiläumsmonat von der zu diesem Zeitpunkt<br />

geltenden regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit gemäß Manteltarifvertrag<br />

(MTV) der chemischen Industrie abweichen (z.B. aufgrund der Nutzung<br />

des tarif!. Arbeitszeitkorridors ), geht die tarifliche Arbeitszeit gemäß MTV<br />

<strong>in</strong> die Berechnungsgrundlage des Geldgeschenkes e<strong>in</strong>.<br />

Bei Jubiläen während der Arbeits- und Freistellungsphase der<br />

Altersteilzeit werden das letzte Schichtmodell und die Arbeitszeit vor<br />

dem E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Altersteilzeit zur Berechnung herangezogen.<br />

Für Teilzeitmitarbeiter/<strong>in</strong>nen wird das anteilige, der geleisteten<br />

Arbeitszeit entsprechende Tarifentgelt beziehungsweise Ziel-/Funktionse<strong>in</strong>kommen<br />

<strong>in</strong> Ansatz gebracht.<br />

Jubiläumsgeldgeschenke für Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen, die aus betrieblichen<br />

oder krankheitsbed<strong>in</strong>gten Gründen <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres vor dem<br />

Jubiläum das Arbeitszeitsystem wechseln mussten, können <strong>als</strong> E<strong>in</strong>zelfall<br />

gesondert betrachtet werden.<br />

Beschäftigte, die über e<strong>in</strong>en Aufhebungsvertrag für Ältere<br />

Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen ausscheiden und deren Jubiläumszeitpunkt <strong>in</strong>nerhalb<br />

e<strong>in</strong>es Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattf<strong>in</strong>den<br />

würde, erhalten mit dem Ausscheiden 50 % e<strong>in</strong>es<br />

Jubiläumsgeldgeschenkes.<br />

Das Jubiläumsgeldgeschenk ist e<strong>in</strong>e Bruttozuwendung. Soweit aufgrund<br />

der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen diese Zuwendung<br />

steuer- und sozialversicherungspflichtig ist, trägt die Mitarbeiter<strong>in</strong> / der<br />

Mitarbeiter die gesetzlichen Abgaben. Der Arbeitgeber übernimmt die<br />

Zahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben beim<br />

Jubiläumssachgeschenk.<br />

5. Schlussbestimmungen<br />

Diese <strong>GBV</strong> tritt zum 1. September 2009 <strong>in</strong> Kraft und kann mit e<strong>in</strong>er Frist<br />

von 6 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31. Dezember 2014<br />

gekündigt werden.<br />

Die <strong>GBV</strong> entfaltet im Falle e<strong>in</strong>er Kündigung ke<strong>in</strong>e Nachwirkung.<br />

<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 3 von 4


LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

Für Bereiche der LANXESS AG, LANXESS Deutschland<br />

GmbH, LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, Saltigo GmbH und<br />

Aliseca GmbH, die <strong>in</strong> selbständige Gesellschaften<br />

überführt werden und an denen LANXESS im Zeitpunkt des Verkaufes<br />

ke<strong>in</strong>e Mehrheitsbeteiligung halten wird, besteht seitens LANXESS e<strong>in</strong><br />

außerordentliches Kündigungsrecht mit e<strong>in</strong>er Frist von e<strong>in</strong>em Monat vor<br />

dem Übergang. Auch <strong>in</strong> diesem Fall entfaltet die <strong>GBV</strong> ke<strong>in</strong>e<br />

Nachwirkung.<br />

Diese <strong>GBV</strong> löst die bisherige <strong>GBV</strong> Dienstjubiläen vom 29. März 2006<br />

e<strong>in</strong>schließlich der dazu gehörenden Protokollnotiz ab. Diese <strong>GBV</strong> löst<br />

ebenfalls die zwischenzeitlich auf die Saltigo GmbH und Aliseca GmbH<br />

übergegangenen Vere<strong>in</strong>barungen/Regelungen zu Dienstjubiläen ab.<br />

Sollte bei der Anwendung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen e<strong>in</strong>e Bestimmung dieser <strong>GBV</strong><br />

ganz oder teilweise unwirksam se<strong>in</strong> oder ergibt sich <strong>in</strong> der Anwendung<br />

e<strong>in</strong>e Regelungslücke, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt werden.<br />

An Stelle der im E<strong>in</strong>zelfall unwirksamen Bestimmung soll e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Regelung gelten, die - soweit rechtlich zulässig - der<br />

Absicht der Vertragsparteien am nächsten kommt. Zur Ausfüllung e<strong>in</strong>er<br />

Lücke im E<strong>in</strong>zelfall soll e<strong>in</strong>e angemessene Regelung gelten, die die<br />

Parteien dem S<strong>in</strong>n und Zweck nach verabredet hätten, wenn der Punkt<br />

bedacht worden wäre.<br />

Leverkusen, den 12. August 2009<br />

<strong>GBV</strong> "Dienstjubiläen" Seite 4 von 4

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