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LANXESS<br />
Überleitu ngsverei nbaru ng<br />
Group Function Logistics I Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der LANXESS DEUTSCHLANDGMBH auf die<br />
ALiSECA GMBH<br />
Präambel<br />
Zwischen der Unternehmensleitung der LANXESS DEUTSCHLAND GMBH und dem<br />
Gesamtbetriebsrat LANXESS besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass die Aktivitäten der Group Function<br />
Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (im folgenden LSC) auf die ALiSECA GMBH (im folgenden ALiSECA)<br />
übertragen werden sollen. Die Parteien haben nachstehende Regelungen für die<br />
Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter (im folgenden ARBEITNEHMER)der Group Function LSC, die auf<br />
die ALiSECAübergehen, <strong>als</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barung vere<strong>in</strong>bart.<br />
Die Übertragung der Aktivitäten der Group Function LSC auf ALiSECA wird mit dem Ziel e<strong>in</strong>er<br />
bestmöglichen Führung und Stärkung des Geschäftes, der jeweiligen Aktivitäten und der<br />
Sicherung der Arbeitsplätze vorgenommen. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass mit den<br />
nachstehend erarbeiteten Regelungen etwaige Nachteile für die ARBEITNEHMERvermieden<br />
werden sollen. Es besteht ferner E<strong>in</strong>vernehmen, dass es sich bei dieser<br />
Überleitungsvere<strong>in</strong>barung um e<strong>in</strong>en Interessenausgleich im S<strong>in</strong>ne von § 112 BetrVG handelt.<br />
I. Übergang der Arbeitsverhältnisse<br />
Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen darüber, dass die Übertragung des o. g. Geschäfts auf die<br />
GESELLSCHAFTe<strong>in</strong>en Teilbetriebsübergang gemäß § 613 a BGB darstellt. Von diesem<br />
Teilbetriebsübergang s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Anlage 1 aufgeführten ARBEITNEHMERder LANXESS<br />
DEUTSCHLAND GMBH betroffen. Der Teilbetriebsübergang erfolgt voraussichtlich zum<br />
01.09.2007 (STICHTAG).ALiSECA tritt mit Wirkung zum STICHTAG<strong>in</strong> die Arbeitsverhältnisse der<br />
ARBEITNEHMERkraft Gesetzes <strong>als</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong> und übernimmt die Rechte und Pflichten aus<br />
den Arbeitsverhältnissen mit diesen ARBEITNEHMERN.<br />
11. Inhalt der Arbeitsverhältnisse gern. § 613 a BGB<br />
1. Tarifverträge<br />
ALiSECA hat die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie erworben und<br />
so ihrerseits die Voraussetzungen geschaffen, dass die Tarifverträge der Chemischen Industrie<br />
zum Stichtag unmittelbar gelten.<br />
2. Sonstige Kollektive Regelungen<br />
a) Individualrechtliche Regelungen mit kollektivem Charakter<br />
Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Teilbetriebsübergangs geltenden<br />
<strong>in</strong>dividualrechtlichen Regelungen mit kollektivem Charakter (Gesamtzusagen,<br />
arbeitsvertragliche E<strong>in</strong>heitsregelungen, betriebliche Übungen, Richtl<strong>in</strong>ien) gelten gemäß § 613a<br />
Abs. 1 Satz 1 BGB weiterh<strong>in</strong> <strong>als</strong> Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der zu ALiSECA<br />
übergehenden<br />
ARBEITNEHMERfort.<br />
b) Betriebsvere<strong>in</strong>barungen, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />
Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass nach dem Teilbetriebsübergang die<br />
Konzernbetriebsvere<strong>in</strong>barungen, Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungen und Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />
der ALiSECA GMBH kollektivrechtlich gelten.<br />
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LANXESS<br />
Für Regelungen der betrieblichen Altersversorgung und der STI-Bonuszahlung gilt dies nach<br />
näherer Maßgabe von Ziffer 11. 4. und 5. dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>.<br />
c) Arbeitszeit<br />
H<strong>in</strong>sichtlich der Arbeitszeit gelten für die übergehenden vollzeitig beschäftigten Tarifmitarbeiter<br />
folgende - von denen für die restlichen Tarifmitarbeiter der ALiSECA GMBH abweichende <br />
Regelungen:<br />
3. Dienstzeiten<br />
1. Die tariflich vere<strong>in</strong>barte Arbeitszeit beträgt bis zum 31.12.2007 35 StundenlWoche.<br />
Ab 01.01.2008 gilt die normal vere<strong>in</strong>barte tarifliche Arbeitszeit von 37,5<br />
StundenlWoche.<br />
2. Gem. § 2 MTV der Chemischen Industrie wird vere<strong>in</strong>bart, dass e<strong>in</strong>e andere<br />
Verteilung der Arbeitszeit erforderlich ist.<br />
a. Die Betriebsparteien s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass ab dem 01.09.2007 aufgrund<br />
der zu erwartenden hohen Arbeitsauslastung für die nächsten 16 Monate die<br />
durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bis zu 40 Stunden von Montag bis<br />
Freitag beträgt.<br />
b. Der Verteilzeitraum beträgt 36 Monate. Während des Verteilzeitraumes führt die<br />
anderweitige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 3 Abs. 1 MTV nicht<br />
zur Mehrarbeit.<br />
c. Die Stunden werden auf e<strong>in</strong>em separaten Arbeitszeitkonto geführt und s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>nerhalb des Verteilzeitraumes ke<strong>in</strong>er Kappung unterworfen.<br />
d. Das Arbeitszeitguthaben steht den Mitarbeitern ab 01.01.2009 zur Verfügung<br />
und soll <strong>als</strong> Freizeit nach den e<strong>in</strong>schlägigen betrieblichen Regelungen gewährt<br />
werden.<br />
e. Sollte <strong>in</strong>nerhalb des Ausgleichszeitraums (01.01.2009 - 31.08.2010) ke<strong>in</strong><br />
Freizeitausgleich möglich se<strong>in</strong>, so wird mit dem Betriebsrat e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche<br />
Lösung gesucht.<br />
Die bei LANXESSDEUTSCHLANDGMBH geleisteten und/oder von ihr anerkannten Dienstzeiten<br />
werden bei ALiSECAanerkannt.<br />
4. Erfolgsbeteiligung: STI-Bonuszahlung<br />
H<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er STI-Bonuszahlung gelten die Bestimmungen der<br />
Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "über die Wettbewerbssicherung für die Group Function TS" vom<br />
15.12.2006 ab dem Stichtag (Ziffer I) auch für die übergehenden Mitarbeiter. Näheres hierzu<br />
regeln noch zwischen ALiSECA und dem Gesamtbetriebsrat für Tarifmitarbeiter und Leitende<br />
Mitarbeiter der Management Grades I und 11 abzuschließende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en, die ebenfalls<br />
auf die übergehenden Mitarbeiter anzuwenden s<strong>in</strong>d. Vor dem Stichtag s<strong>in</strong>d die bisherigen STI<br />
Regelungen zeitanteilig anzuwenden.<br />
5. Betriebliche Altersversorgung<br />
Die zum Stichtag (Ziffer I) gültigen Betriebsvere<strong>in</strong>barungen zur betrieblichen Altersversorgung<br />
("Ordnung der betrieblichen Grundrente" (Bayer Pensionskasse), "Ordnung der betrieblichen<br />
Grundrente zur Rhe<strong>in</strong>ischen Pensionskasse", "Ordnung der betrieblichen Zusatzrente",<br />
"Ordnung der betrieblichen Zusatzrente für Neue<strong>in</strong>tritte ab dem 01.01.2005") werden durch den<br />
Teilbetriebsübergang nicht berührt. ALiSECA versichert, dass sie <strong>als</strong> Mitglied <strong>in</strong> die jeweilige<br />
Pensionskasse aufgenommen wurde. ALiSECA sichert allen Arbeitnehmern mit Zusage e<strong>in</strong>er<br />
betrieblichen Altersversorgung bei der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH ab dem STICHTAG(Ziffer I)<br />
deren unveränderte Fortführung nach Maßgabe des § 613a BGB zu. Die ARBEITNEHMER<br />
bleiben ordentliche Mitglieder der Pensionskasse, der sie zum STICHTAG angehören. Die<br />
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LANXESS<br />
Gesellschaft wird die entsprechenden Firmenbeiträge für die Arbeitnehmer an die jeweilige<br />
Pensionskasse entrichten. Die bei LANXESSDEUTSCHLANDGMBH bis zum STICHTAG (Ziffer I)<br />
erworbenen Rentenanwartschaften werden von ALISECAübernommen.<br />
ALISECA wird für diesen Personenkreis weiterh<strong>in</strong> für die ordnungsgemäße Abwicklung der<br />
Mitgliedschaften bzw. für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen sorgen.<br />
Vorstehendes gilt entsprechend für andere Formen der Versorgungszusage.<br />
111. Information der Mitarbeiter<br />
Die LANXESSDEUTSCHLANDGMBH wird die ARBEITNEHMERumfassend über den Grund des<br />
Übergangs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen mündlich, durch geme<strong>in</strong>same<br />
Informationsveranstaltungen mit dem Betriebsrat und schriftlich unterrichten.<br />
IV. Sonstige Leistungen I betriebliche E<strong>in</strong>richtungen<br />
E<strong>in</strong> Überblick über derzeit bestehende und weiterh<strong>in</strong> nach Maßgabe des § 613a BGB gewährte<br />
sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen ist <strong>als</strong> Anlage 2 der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung<br />
beigefügt, die <strong>als</strong> solche Bestandteil dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist.<br />
V.<br />
Sollte es bei der Anwendung dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> zu Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten kommen,<br />
werden die Beteiligten nach e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen Lösung suchen. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen<br />
zwischen den Parteien, dass dadurch der Bestand der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung unberührt<br />
bleibt.<br />
Leverkusen, den 23.07.2007<br />
Die ALISECA GMBH stimmt dem Inhalt dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> und den sich daraus ergebenden<br />
Verpflichtungen zu:<br />
AnlaQen:<br />
1) Liste der ARBEITNEHMER,deren Arbeitsverhältnisse auf die ALISECAGMBH übergehen<br />
2) sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen<br />
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Anlage 2<br />
zur Überleitungsvere<strong>in</strong>barung der Group Function<br />
LANXESS DEUTSCHLANDGMBHauf die ALiSECAGMBH<br />
Logistics & Supply Cha<strong>in</strong> der<br />
Sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen<br />
1. Arbeitgeberdarlehen<br />
Gewährte Arbeitgeberdarlehen müssen von den ARBEITNEHMERN wegen des<br />
Teilbetriebsübergangs nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Gläubiger dieser Darlehen wird<br />
die ALiSECA GMBH. Die Darlehen s<strong>in</strong>d zu den vere<strong>in</strong>barten Konditionen weiterh<strong>in</strong> von den<br />
Darlehensnehmern zu tilgen und zu verz<strong>in</strong>sen.<br />
2. Pensionskassendarlehen<br />
Die zwischen den ARBEITNEHMERNund der Bayer-Pensionskasse begründeten Darlehen<br />
werden durch den Teilbetriebsübergang nicht berührt.<br />
3. Mitarbeiter-Depots<br />
Bestehende Mitarbeiterdepots für Belegschaftsaktien und DEGEF-Fonds-Anteile werden<br />
durch den Teilbetriebsübergang nicht berührt. Dies gilt, solange der entsprechende<br />
Servicevertrag für die ALiSECAGMBH besteht.<br />
4. Jubiläen<br />
Mit dem Teilbetriebsübergang gehen die zum STICHTAG geltenden Regelungen der<br />
LANXESS DEUTSCHLANDGMBH für Dienstjubiläen auf ALiSECA über.<br />
5. Privatversicherungen<br />
Durch den Teilbetriebsübergang werden die bestehenden Versicherungsverträge (pallas<br />
Versicherung AG) der ARBEITNEHMER mit den bestehenden Prämienkonditionen nicht<br />
berührt. Die Palias Versicherung AG bleibt bis auf weiteres auch zukünftig Ansprechpartner<br />
für die privaten Versicherungsangelegenheiten; dies gilt auch für die Möglichkeit des<br />
Abschlusses neuer Verträge.<br />
6. Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung<br />
Die Verpflegung der ARBEITNEHMERwird bis auf weiteres entsprechend den Bed<strong>in</strong>gungen für<br />
Mitarbeiter der LANXESS DEUTSCHLAND GMBH sichergestellt. Dies gilt, solange der<br />
entsprechende Servicevertrag zwischen BayGast und der ALiSECAGMBH besteht.<br />
7. Fortbildung<br />
Die Fortbildungse<strong>in</strong>richtungen der BBS können von den Arbeitnehmern während der<br />
Arbeitszeit und <strong>in</strong> ihrer Freizeit zu gleichen Bed<strong>in</strong>gungen, wie sie für LANxEss-Mitarbeiter<br />
gelten, weiterh<strong>in</strong> genutzt werden. Dies gilt, solange der entsprechende Servicevertrag<br />
zwischen BBS und der ALiSECAGMBH besteht.<br />
8.Beistandskasse<br />
Die Mitgliedschaften der ARBEITNEHMER<strong>in</strong> der Bayer Beistandskasse bleiben erhalten.<br />
9. Mietverhältnisse<br />
Mietverhältnisse über ehemalige Werkswohnungen bleiben durch den Teilbetriebsübergang<br />
<strong>in</strong> ihrem Bestand und Konditionen unberührt.<br />
10. Werksausweis<br />
Anlässlich des Übergangs werden sich für die ARBEITNEHMERder ALiSECA GmbH ke<strong>in</strong>e<br />
Veränderungen h<strong>in</strong>sichtlich der Verwendung des Werksausweises ergeben.<br />
11. K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />
K<strong>in</strong>der der ARBEITNEHMER können die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden<br />
K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen, für die die LANXESS DEUTSCHLAND GMBH e<strong>in</strong><br />
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Belegungsrecht hat, weiter nutzen. Aus Anlass des Teilbetriebsübergangs gemäß § 613 a<br />
BGB treten ke<strong>in</strong>e Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich der aktuellen Konditionen e<strong>in</strong>.<br />
12. Parkplätze<br />
Die Arbeitnehmer<br />
besteht.<br />
können Parkplätze nutzen, solange der entsprechende Servicevertrag<br />
13. Vorschlagswesen<br />
ALiSECA wird die zum Stichtag geltenden Regelungen des Vorschlagwesens der LANXESS<br />
DEUTSCHLANDGMBH übernehmen und analog anwenden.<br />
14. Fremdfirmene<strong>in</strong>sätze<br />
Die Beschäftigung des eigenen Person<strong>als</strong> der ALiSECA GMBH mit entsprechender<br />
Qualifikation, Flexibilität und Mobilität bzw. die Auslastung bestehender eigener Kapazität<br />
geht grundsätzlich vor Fremdvergabe (gemäß GBV Fremdfirmene<strong>in</strong>sätze).<br />
15. Vorzeitiges Ausscheiden<br />
<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en über Altersteilzeit bzw. Aufhebungsverträge für ältere Mitarbeiter oder e<strong>in</strong>e<br />
anderweitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gelten auch nach dem<br />
Teilbetriebsübergang unverändert fort.<br />
16. Personalanpassungen<br />
a.<br />
Sollte es nach Auslaufen der GBV "SOS 111" bei ALiSECAzu Personalanpassungen kommen,<br />
wird ALiSECA ungeachtet e<strong>in</strong>er etwaigen Verpflichtung zu vorherigen Verhandlungen über<br />
den Abschluss e<strong>in</strong>es Interessenausgleichs und Sozialplans vor dem Ausspruch<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gter Beendigungskündigungen alle Maßnahmen des sozialverträglichen<br />
Personalabbaus prüfen. Soweit es die wirtschaftliche Lage zulässt, werden andere<br />
Abbau<strong>in</strong>strumentarien und Möglichkeiten der Personalkostenreduzierung vor dem Ausspruch<br />
betriebsbed<strong>in</strong>gter Beendigungskündigungen genutzt.<br />
b.<br />
ALiSECAnimmt am Personalverbund nach den bestehenden Regelungen teil.<br />
Für den Fall, dass ARBEITNEHMERvon ALiSECA von e<strong>in</strong>er betriebsbed<strong>in</strong>gten Kündigung<br />
betroffen s<strong>in</strong>d, wird LANXESSprüfen, ob e<strong>in</strong>e Vermittlung der betroffenen ARBEITNEHMERmit<br />
Vorrang vor Lanxess-Konzern externen Bewerbern auf ausgeschriebene Stellen bei<br />
LANxESSmöglich ist. E<strong>in</strong>e solche Vermittlung setzt e<strong>in</strong>e ansonsten gleichwertige persönliche<br />
und fachliche Eignung der ARBEITNEHMERvoraus.<br />
Dem ARBEITNEHMERgegenüber Vorrang hat <strong>in</strong> jedem Fall die Vermittlung und E<strong>in</strong>stellung<br />
von Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern von anderen Bayer- oder LANxEss-Geselischaften, die<br />
e<strong>in</strong>en rechtlich (gesetzlich, kollektiv-rechtlichen oder vertraglichen) begründeten Anspruch<br />
haben.<br />
ALiSECAwird den betroffenen ARBEITNEHMERüber das Ergebnis der Prüfung <strong>in</strong>formieren. Die<br />
vorstehenden Bestimmungen schränken externe Ausschreibungen nicht e<strong>in</strong>.<br />
Diese vorstehende Zusage gilt befristet bis zum 31.12.2009.<br />
Leverkusen, den 23.07.2007<br />
t:ECtl<br />
GMBH<br />
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Überleitungsvere<strong>in</strong>barung Group Function Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der<br />
LANXESS DEUTSCHLANDGMBH auf die ALiSECA GMBH:<br />
Protokollnotiz zur GBV "Wettbewerbssicherung für die Group Function TS"<br />
Es besteht E<strong>in</strong>igkeit zwischen den Betriebsparteien, dass für die auf die Aliseca<br />
GmbH übergehenden Mitarbeiter der Group Function Logistics and Supply Cha<strong>in</strong> die<br />
GBV "Wettbewerbssicherung" vom 15. Dezember 2006 mit Ausnahme der<br />
Regelungen zum STI-Bonus ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />
Leverkusen, den 23. Juli 2007
Überleitungsvere<strong>in</strong>barungGroup Function Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der LANXESS<br />
DEUTSCHLAND GMBH auf die ALiSECA GMBH:<br />
Protokoll notiz zur GBV "Maßnahmen der Flexibilisierung <strong>in</strong> der Group Function<br />
TS"<br />
Es besteht E<strong>in</strong>igkeit zwischen den Betriebsparteien, dass auf die Aliseca GmbH<br />
übergehenden Mitarbeiter der Group Function Logistics and Supply Cha<strong>in</strong> die GBV<br />
"Maßnahmen der Flexibilisierung" vom 07. Februar 2007 ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />
Leverkusen, den 23. Juli 2007<br />
~~-- A iseca mbH l / L