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LANXESS<br />

Überleitu ngsverei nbaru ng<br />

Group Function Logistics I Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der LANXESS DEUTSCHLANDGMBH auf die<br />

ALiSECA GMBH<br />

Präambel<br />

Zwischen der Unternehmensleitung der LANXESS DEUTSCHLAND GMBH und dem<br />

Gesamtbetriebsrat LANXESS besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass die Aktivitäten der Group Function<br />

Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (im folgenden LSC) auf die ALiSECA GMBH (im folgenden ALiSECA)<br />

übertragen werden sollen. Die Parteien haben nachstehende Regelungen für die<br />

Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter (im folgenden ARBEITNEHMER)der Group Function LSC, die auf<br />

die ALiSECAübergehen, <strong>als</strong> Betriebsvere<strong>in</strong>barung vere<strong>in</strong>bart.<br />

Die Übertragung der Aktivitäten der Group Function LSC auf ALiSECA wird mit dem Ziel e<strong>in</strong>er<br />

bestmöglichen Führung und Stärkung des Geschäftes, der jeweiligen Aktivitäten und der<br />

Sicherung der Arbeitsplätze vorgenommen. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass mit den<br />

nachstehend erarbeiteten Regelungen etwaige Nachteile für die ARBEITNEHMERvermieden<br />

werden sollen. Es besteht ferner E<strong>in</strong>vernehmen, dass es sich bei dieser<br />

Überleitungsvere<strong>in</strong>barung um e<strong>in</strong>en Interessenausgleich im S<strong>in</strong>ne von § 112 BetrVG handelt.<br />

I. Übergang der Arbeitsverhältnisse<br />

Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen darüber, dass die Übertragung des o. g. Geschäfts auf die<br />

GESELLSCHAFTe<strong>in</strong>en Teilbetriebsübergang gemäß § 613 a BGB darstellt. Von diesem<br />

Teilbetriebsübergang s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> der Anlage 1 aufgeführten ARBEITNEHMERder LANXESS<br />

DEUTSCHLAND GMBH betroffen. Der Teilbetriebsübergang erfolgt voraussichtlich zum<br />

01.09.2007 (STICHTAG).ALiSECA tritt mit Wirkung zum STICHTAG<strong>in</strong> die Arbeitsverhältnisse der<br />

ARBEITNEHMERkraft Gesetzes <strong>als</strong> Arbeitgeber e<strong>in</strong> und übernimmt die Rechte und Pflichten aus<br />

den Arbeitsverhältnissen mit diesen ARBEITNEHMERN.<br />

11. Inhalt der Arbeitsverhältnisse gern. § 613 a BGB<br />

1. Tarifverträge<br />

ALiSECA hat die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie erworben und<br />

so ihrerseits die Voraussetzungen geschaffen, dass die Tarifverträge der Chemischen Industrie<br />

zum Stichtag unmittelbar gelten.<br />

2. Sonstige Kollektive Regelungen<br />

a) Individualrechtliche Regelungen mit kollektivem Charakter<br />

Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Teilbetriebsübergangs geltenden<br />

<strong>in</strong>dividualrechtlichen Regelungen mit kollektivem Charakter (Gesamtzusagen,<br />

arbeitsvertragliche E<strong>in</strong>heitsregelungen, betriebliche Übungen, Richtl<strong>in</strong>ien) gelten gemäß § 613a<br />

Abs. 1 Satz 1 BGB weiterh<strong>in</strong> <strong>als</strong> Bestandteil der Arbeitsverhältnisse der zu ALiSECA<br />

übergehenden<br />

ARBEITNEHMERfort.<br />

b) Betriebsvere<strong>in</strong>barungen, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass nach dem Teilbetriebsübergang die<br />

Konzernbetriebsvere<strong>in</strong>barungen, Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungen und Betriebsvere<strong>in</strong>barungen<br />

der ALiSECA GMBH kollektivrechtlich gelten.<br />

Seite 1 von 3


LANXESS<br />

Für Regelungen der betrieblichen Altersversorgung und der STI-Bonuszahlung gilt dies nach<br />

näherer Maßgabe von Ziffer 11. 4. und 5. dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>.<br />

c) Arbeitszeit<br />

H<strong>in</strong>sichtlich der Arbeitszeit gelten für die übergehenden vollzeitig beschäftigten Tarifmitarbeiter<br />

folgende - von denen für die restlichen Tarifmitarbeiter der ALiSECA GMBH abweichende ­<br />

Regelungen:<br />

3. Dienstzeiten<br />

1. Die tariflich vere<strong>in</strong>barte Arbeitszeit beträgt bis zum 31.12.2007 35 StundenlWoche.<br />

Ab 01.01.2008 gilt die normal vere<strong>in</strong>barte tarifliche Arbeitszeit von 37,5<br />

StundenlWoche.<br />

2. Gem. § 2 MTV der Chemischen Industrie wird vere<strong>in</strong>bart, dass e<strong>in</strong>e andere<br />

Verteilung der Arbeitszeit erforderlich ist.<br />

a. Die Betriebsparteien s<strong>in</strong>d sich darüber e<strong>in</strong>ig, dass ab dem 01.09.2007 aufgrund<br />

der zu erwartenden hohen Arbeitsauslastung für die nächsten 16 Monate die<br />

durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bis zu 40 Stunden von Montag bis<br />

Freitag beträgt.<br />

b. Der Verteilzeitraum beträgt 36 Monate. Während des Verteilzeitraumes führt die<br />

anderweitige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit gem. § 3 Abs. 1 MTV nicht<br />

zur Mehrarbeit.<br />

c. Die Stunden werden auf e<strong>in</strong>em separaten Arbeitszeitkonto geführt und s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>nerhalb des Verteilzeitraumes ke<strong>in</strong>er Kappung unterworfen.<br />

d. Das Arbeitszeitguthaben steht den Mitarbeitern ab 01.01.2009 zur Verfügung<br />

und soll <strong>als</strong> Freizeit nach den e<strong>in</strong>schlägigen betrieblichen Regelungen gewährt<br />

werden.<br />

e. Sollte <strong>in</strong>nerhalb des Ausgleichszeitraums (01.01.2009 - 31.08.2010) ke<strong>in</strong><br />

Freizeitausgleich möglich se<strong>in</strong>, so wird mit dem Betriebsrat e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>vernehmliche<br />

Lösung gesucht.<br />

Die bei LANXESSDEUTSCHLANDGMBH geleisteten und/oder von ihr anerkannten Dienstzeiten<br />

werden bei ALiSECAanerkannt.<br />

4. Erfolgsbeteiligung: STI-Bonuszahlung<br />

H<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er STI-Bonuszahlung gelten die Bestimmungen der<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "über die Wettbewerbssicherung für die Group Function TS" vom<br />

15.12.2006 ab dem Stichtag (Ziffer I) auch für die übergehenden Mitarbeiter. Näheres hierzu<br />

regeln noch zwischen ALiSECA und dem Gesamtbetriebsrat für Tarifmitarbeiter und Leitende<br />

Mitarbeiter der Management Grades I und 11 abzuschließende <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en, die ebenfalls<br />

auf die übergehenden Mitarbeiter anzuwenden s<strong>in</strong>d. Vor dem Stichtag s<strong>in</strong>d die bisherigen STI­<br />

Regelungen zeitanteilig anzuwenden.<br />

5. Betriebliche Altersversorgung<br />

Die zum Stichtag (Ziffer I) gültigen Betriebsvere<strong>in</strong>barungen zur betrieblichen Altersversorgung<br />

("Ordnung der betrieblichen Grundrente" (Bayer Pensionskasse), "Ordnung der betrieblichen<br />

Grundrente zur Rhe<strong>in</strong>ischen Pensionskasse", "Ordnung der betrieblichen Zusatzrente",<br />

"Ordnung der betrieblichen Zusatzrente für Neue<strong>in</strong>tritte ab dem 01.01.2005") werden durch den<br />

Teilbetriebsübergang nicht berührt. ALiSECA versichert, dass sie <strong>als</strong> Mitglied <strong>in</strong> die jeweilige<br />

Pensionskasse aufgenommen wurde. ALiSECA sichert allen Arbeitnehmern mit Zusage e<strong>in</strong>er<br />

betrieblichen Altersversorgung bei der LANXESSDEUTSCHLANDGMBH ab dem STICHTAG(Ziffer I)<br />

deren unveränderte Fortführung nach Maßgabe des § 613a BGB zu. Die ARBEITNEHMER<br />

bleiben ordentliche Mitglieder der Pensionskasse, der sie zum STICHTAG angehören. Die<br />

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LANXESS<br />

Gesellschaft wird die entsprechenden Firmenbeiträge für die Arbeitnehmer an die jeweilige<br />

Pensionskasse entrichten. Die bei LANXESSDEUTSCHLANDGMBH bis zum STICHTAG (Ziffer I)<br />

erworbenen Rentenanwartschaften werden von ALISECAübernommen.<br />

ALISECA wird für diesen Personenkreis weiterh<strong>in</strong> für die ordnungsgemäße Abwicklung der<br />

Mitgliedschaften bzw. für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen sorgen.<br />

Vorstehendes gilt entsprechend für andere Formen der Versorgungszusage.<br />

111. Information der Mitarbeiter<br />

Die LANXESSDEUTSCHLANDGMBH wird die ARBEITNEHMERumfassend über den Grund des<br />

Übergangs, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen mündlich, durch geme<strong>in</strong>same<br />

Informationsveranstaltungen mit dem Betriebsrat und schriftlich unterrichten.<br />

IV. Sonstige Leistungen I betriebliche E<strong>in</strong>richtungen<br />

E<strong>in</strong> Überblick über derzeit bestehende und weiterh<strong>in</strong> nach Maßgabe des § 613a BGB gewährte<br />

sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen ist <strong>als</strong> Anlage 2 der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung<br />

beigefügt, die <strong>als</strong> solche Bestandteil dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> ist.<br />

V.<br />

Sollte es bei der Anwendung dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> zu Me<strong>in</strong>ungsverschiedenheiten kommen,<br />

werden die Beteiligten nach e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>vernehmlichen Lösung suchen. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen<br />

zwischen den Parteien, dass dadurch der Bestand der Überleitungsvere<strong>in</strong>barung unberührt<br />

bleibt.<br />

Leverkusen, den 23.07.2007<br />

Die ALISECA GMBH stimmt dem Inhalt dieser <strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong> und den sich daraus ergebenden<br />

Verpflichtungen zu:<br />

AnlaQen:<br />

1) Liste der ARBEITNEHMER,deren Arbeitsverhältnisse auf die ALISECAGMBH übergehen<br />

2) sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen<br />

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Anlage 2<br />

zur Überleitungsvere<strong>in</strong>barung der Group Function<br />

LANXESS DEUTSCHLANDGMBHauf die ALiSECAGMBH<br />

Logistics & Supply Cha<strong>in</strong> der<br />

Sonstige Leistungen I Betriebse<strong>in</strong>richtungen<br />

1. Arbeitgeberdarlehen<br />

Gewährte Arbeitgeberdarlehen müssen von den ARBEITNEHMERN wegen des<br />

Teilbetriebsübergangs nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Gläubiger dieser Darlehen wird<br />

die ALiSECA GMBH. Die Darlehen s<strong>in</strong>d zu den vere<strong>in</strong>barten Konditionen weiterh<strong>in</strong> von den<br />

Darlehensnehmern zu tilgen und zu verz<strong>in</strong>sen.<br />

2. Pensionskassendarlehen<br />

Die zwischen den ARBEITNEHMERNund der Bayer-Pensionskasse begründeten Darlehen<br />

werden durch den Teilbetriebsübergang nicht berührt.<br />

3. Mitarbeiter-Depots<br />

Bestehende Mitarbeiterdepots für Belegschaftsaktien und DEGEF-Fonds-Anteile werden<br />

durch den Teilbetriebsübergang nicht berührt. Dies gilt, solange der entsprechende<br />

Servicevertrag für die ALiSECAGMBH besteht.<br />

4. Jubiläen<br />

Mit dem Teilbetriebsübergang gehen die zum STICHTAG geltenden Regelungen der<br />

LANXESS DEUTSCHLANDGMBH für Dienstjubiläen auf ALiSECA über.<br />

5. Privatversicherungen<br />

Durch den Teilbetriebsübergang werden die bestehenden Versicherungsverträge (pallas<br />

Versicherung AG) der ARBEITNEHMER mit den bestehenden Prämienkonditionen nicht<br />

berührt. Die Palias Versicherung AG bleibt bis auf weiteres auch zukünftig Ansprechpartner<br />

für die privaten Versicherungsangelegenheiten; dies gilt auch für die Möglichkeit des<br />

Abschlusses neuer Verträge.<br />

6. Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung<br />

Die Verpflegung der ARBEITNEHMERwird bis auf weiteres entsprechend den Bed<strong>in</strong>gungen für<br />

Mitarbeiter der LANXESS DEUTSCHLAND GMBH sichergestellt. Dies gilt, solange der<br />

entsprechende Servicevertrag zwischen BayGast und der ALiSECAGMBH besteht.<br />

7. Fortbildung<br />

Die Fortbildungse<strong>in</strong>richtungen der BBS können von den Arbeitnehmern während der<br />

Arbeitszeit und <strong>in</strong> ihrer Freizeit zu gleichen Bed<strong>in</strong>gungen, wie sie für LANxEss-Mitarbeiter<br />

gelten, weiterh<strong>in</strong> genutzt werden. Dies gilt, solange der entsprechende Servicevertrag<br />

zwischen BBS und der ALiSECAGMBH besteht.<br />

8.Beistandskasse<br />

Die Mitgliedschaften der ARBEITNEHMER<strong>in</strong> der Bayer Beistandskasse bleiben erhalten.<br />

9. Mietverhältnisse<br />

Mietverhältnisse über ehemalige Werkswohnungen bleiben durch den Teilbetriebsübergang<br />

<strong>in</strong> ihrem Bestand und Konditionen unberührt.<br />

10. Werksausweis<br />

Anlässlich des Übergangs werden sich für die ARBEITNEHMERder ALiSECA GmbH ke<strong>in</strong>e<br />

Veränderungen h<strong>in</strong>sichtlich der Verwendung des Werksausweises ergeben.<br />

11. K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen<br />

K<strong>in</strong>der der ARBEITNEHMER können die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden<br />

K<strong>in</strong>derbetreuungse<strong>in</strong>richtungen, für die die LANXESS DEUTSCHLAND GMBH e<strong>in</strong><br />

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Belegungsrecht hat, weiter nutzen. Aus Anlass des Teilbetriebsübergangs gemäß § 613 a<br />

BGB treten ke<strong>in</strong>e Änderungen h<strong>in</strong>sichtlich der aktuellen Konditionen e<strong>in</strong>.<br />

12. Parkplätze<br />

Die Arbeitnehmer<br />

besteht.<br />

können Parkplätze nutzen, solange der entsprechende Servicevertrag<br />

13. Vorschlagswesen<br />

ALiSECA wird die zum Stichtag geltenden Regelungen des Vorschlagwesens der LANXESS<br />

DEUTSCHLANDGMBH übernehmen und analog anwenden.<br />

14. Fremdfirmene<strong>in</strong>sätze<br />

Die Beschäftigung des eigenen Person<strong>als</strong> der ALiSECA GMBH mit entsprechender<br />

Qualifikation, Flexibilität und Mobilität bzw. die Auslastung bestehender eigener Kapazität<br />

geht grundsätzlich vor Fremdvergabe (gemäß GBV Fremdfirmene<strong>in</strong>sätze).<br />

15. Vorzeitiges Ausscheiden<br />

<strong>Vere<strong>in</strong>barung</strong>en über Altersteilzeit bzw. Aufhebungsverträge für ältere Mitarbeiter oder e<strong>in</strong>e<br />

anderweitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gelten auch nach dem<br />

Teilbetriebsübergang unverändert fort.<br />

16. Personalanpassungen<br />

a.<br />

Sollte es nach Auslaufen der GBV "SOS 111" bei ALiSECAzu Personalanpassungen kommen,<br />

wird ALiSECA ungeachtet e<strong>in</strong>er etwaigen Verpflichtung zu vorherigen Verhandlungen über<br />

den Abschluss e<strong>in</strong>es Interessenausgleichs und Sozialplans vor dem Ausspruch<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gter Beendigungskündigungen alle Maßnahmen des sozialverträglichen<br />

Personalabbaus prüfen. Soweit es die wirtschaftliche Lage zulässt, werden andere<br />

Abbau<strong>in</strong>strumentarien und Möglichkeiten der Personalkostenreduzierung vor dem Ausspruch<br />

betriebsbed<strong>in</strong>gter Beendigungskündigungen genutzt.<br />

b.<br />

ALiSECAnimmt am Personalverbund nach den bestehenden Regelungen teil.<br />

Für den Fall, dass ARBEITNEHMERvon ALiSECA von e<strong>in</strong>er betriebsbed<strong>in</strong>gten Kündigung<br />

betroffen s<strong>in</strong>d, wird LANXESSprüfen, ob e<strong>in</strong>e Vermittlung der betroffenen ARBEITNEHMERmit<br />

Vorrang vor Lanxess-Konzern externen Bewerbern auf ausgeschriebene Stellen bei<br />

LANxESSmöglich ist. E<strong>in</strong>e solche Vermittlung setzt e<strong>in</strong>e ansonsten gleichwertige persönliche<br />

und fachliche Eignung der ARBEITNEHMERvoraus.<br />

Dem ARBEITNEHMERgegenüber Vorrang hat <strong>in</strong> jedem Fall die Vermittlung und E<strong>in</strong>stellung<br />

von Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeitern von anderen Bayer- oder LANxEss-Geselischaften, die<br />

e<strong>in</strong>en rechtlich (gesetzlich, kollektiv-rechtlichen oder vertraglichen) begründeten Anspruch<br />

haben.<br />

ALiSECAwird den betroffenen ARBEITNEHMERüber das Ergebnis der Prüfung <strong>in</strong>formieren. Die<br />

vorstehenden Bestimmungen schränken externe Ausschreibungen nicht e<strong>in</strong>.<br />

Diese vorstehende Zusage gilt befristet bis zum 31.12.2009.<br />

Leverkusen, den 23.07.2007<br />

t:ECtl<br />

GMBH<br />

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Überleitungsvere<strong>in</strong>barung Group Function Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der<br />

LANXESS DEUTSCHLANDGMBH auf die ALiSECA GMBH:<br />

Protokollnotiz zur GBV "Wettbewerbssicherung für die Group Function TS"<br />

Es besteht E<strong>in</strong>igkeit zwischen den Betriebsparteien, dass für die auf die Aliseca<br />

GmbH übergehenden Mitarbeiter der Group Function Logistics and Supply Cha<strong>in</strong> die<br />

GBV "Wettbewerbssicherung" vom 15. Dezember 2006 mit Ausnahme der<br />

Regelungen zum STI-Bonus ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />

Leverkusen, den 23. Juli 2007


Überleitungsvere<strong>in</strong>barungGroup Function Logistics / Supply Cha<strong>in</strong> (LSC) der LANXESS<br />

DEUTSCHLAND GMBH auf die ALiSECA GMBH:<br />

Protokoll notiz zur GBV "Maßnahmen der Flexibilisierung <strong>in</strong> der Group Function<br />

TS"<br />

Es besteht E<strong>in</strong>igkeit zwischen den Betriebsparteien, dass auf die Aliseca GmbH<br />

übergehenden Mitarbeiter der Group Function Logistics and Supply Cha<strong>in</strong> die GBV<br />

"Maßnahmen der Flexibilisierung" vom 07. Februar 2007 ke<strong>in</strong>e Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />

Leverkusen, den 23. Juli 2007<br />

~~-- A iseca mbH l / L

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