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LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zu nachträglichen Transaktionskontrollen im Rahmen<br />

des SAP-Berechtigu ngskonzepts<br />

Zwischen dem Vorstand der LANXESS AG, der Geschäftsleitung der LANXESS<br />

Deutschland GmbH, der LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH und dem Gesamtbetriebsrat der<br />

LANXESS AG / LANXESS Deutschland GmbH / LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH wird<br />

nachfolgend beschriebene .Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung zu nachträglichen<br />

Transaktionskontrollen im Rahmen des SAP-Berechtigungskonzepts" abgeschlossen<br />

1. Präambel<br />

Im Zuge der Zusammenfassung von Transaktionen im LANXESS SAP-System (LXP) <strong>in</strong><br />

Sammelrollen lässt es sich nicht immer vermeiden, dass SAP-User durch e<strong>in</strong>e BU- oder GFspezifische<br />

Rolle oder e<strong>in</strong>er Komb<strong>in</strong>ation von solchen kritische Aktionen durchführen<br />

können.<br />

Dies macht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fällen die Durchführung nachträglicher Kontrollen erforderlich.<br />

Diese nachträglichen Transaktionskontrollen (second tier controls) sollen die E<strong>in</strong>haltung<br />

wichtiger Funktions- und Aufgabentrennungen sicherstellen.<br />

Zu diesem Zweck werden zentrale und dezentrale Explizite Organisatorische Anweisungen<br />

(EOA) erstellt, die Bestandteil der nachträglichen Transaktionskontrollen s<strong>in</strong>d und deren<br />

E<strong>in</strong>haltung periodisch automatisiert kontrolliert und ausgewertet wird.<br />

Diese Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung regelt die automatisierte Kontrolle von EOA bis zu<br />

Auswertungen und möglichen Maßnahmen aus den Auswertungen.<br />

Ziel dieser Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung ist, e<strong>in</strong>e Regelung zu erzielen, die es e<strong>in</strong>erseits<br />

ermöglicht, die Anzahl der Sammelrollen überschaubar zu halten und die, seitens des<br />

Unternehmens gewünschte, Flexibilität im Umgang mit dem SAP-System zu erhalten,<br />

andererseits aber die Interessen der Beschäftigten h<strong>in</strong>sichtlich ihrer <strong>in</strong>formationellen<br />

Selbstbestimmung zu wahren sowie Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten von<br />

Beschäftigten nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsverhältnisses und zur<br />

Erfüllung der Unternehmensaufgaben verarbeitet werden. Die E<strong>in</strong>haltung der Bestimmungen<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden hierbei gewährleistet und die Rechte<br />

sowie die berechtigten Interessen der Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen werden gewahrt.<br />

2. Geltungsbereich<br />

Diese Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung gilt:<br />

persönlich<br />

örtlich<br />

sachlich<br />

für alle Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter der LANXESS AG, der LANXESS<br />

Deutschland GmbH, der LANXESS Account<strong>in</strong>g GmbH, soweit es sich nicht<br />

um Leitende Angestellte im S<strong>in</strong>ne § 5, Absatz 3 BetrVG handelt<br />

für die Standorte Leverkusen, Dormagen, Uerd<strong>in</strong>gen und Brunsbüttel<br />

für das ERP-SAP-System LXP<br />

3. Allgeme<strong>in</strong>e Rahmenbed<strong>in</strong>gungen I Zweckbestimmung<br />

EOA werden nur ausgesprochen, wenn dies zur SichersteIlung wichtiger<br />

Funktionstrennungen oder Aufgabenaufteilungen erforderlich ist. E<strong>in</strong>e EOA ist erforderlich<br />

wenn<br />

• E<strong>in</strong>e Funktionstrennung / Aufgabenteilung gesetzlich gefordert ist oder<br />

<strong>GBV</strong> .nachträgliche Transaktionskontrollen" Seite 1 von 4


LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

• e<strong>in</strong>e Nichte<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er entsprechenden Anweisung e<strong>in</strong> Risiko für das<br />

Unternehmen bedeutet und<br />

• e<strong>in</strong>e entsprechende Funktionsaufteilung technisch nur mit e<strong>in</strong>em unverhältnismäßig<br />

hohen Aufwand zu realisieren ist<br />

Die Unternehmensleitung wird durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass e<strong>in</strong>e EOA,<br />

die nicht mehr erforderlich ist, außer Kraft gesetzt wird. Die betroffenen SAP-User werden<br />

über jede Änderung sowie die Außerkraftsetzung e<strong>in</strong>er EOA <strong>in</strong>formiert.<br />

Ziele der nachträglichen Transaktionskontrollen s<strong>in</strong>d:<br />

• Vermeidung von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften<br />

• Vermeidung von f<strong>in</strong>anziellen Nachteilen für das Unternehmen<br />

4. Aufbau des Kontrollsystems<br />

Zur Kontrolle der EOA werden regelmäßig ausschließlich die Transaktionsdaten, die den<br />

Inhalt der EOA betreffen, für den letzten, noch nicht ausgewerteten Zeitraum (<strong>in</strong> der Regel<br />

monatlich) aus dem SAP-System mit dem Werkzeug DabExporter ausgelesen, auf den dafür<br />

vorgesehenen Rechner der Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g übertragen und dort<br />

gespeichert.<br />

Die ausgelesenen Daten werden anschließend <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em automatisierten Prozess mit Hilfe<br />

der Software ACL und dar<strong>in</strong> spezifizierten Skripten auf Regelabweichungen überprüft.<br />

Solche Regelabweichungen werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Ausgabedatei ausgegeben, auf die nur die<br />

Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g zugreifen kann.<br />

Regelabweichungen werden den betroffenen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen per Email mitgeteilt. Gemäß<br />

der Anlage 1 werden bei wiederholten Regelabweichungen neben den betroffenen<br />

Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen auch deren Vorgesetzte über die jeweiligen so genannten EOA­<br />

Beauftragten sowie die Group Function Human Resources <strong>in</strong>formiert.<br />

Nach Auswertung und Erstellung der Ausgabedatei mit Regelabweichungen werden die<br />

ausgelesenen Transaktionsdaten gelöscht. Die Ausgabedateien mit den Regelabweichungen<br />

sowie die versandten Informationsemails an die betroffenen Mitarbeiter werden - sollten <strong>in</strong><br />

der Zwischenzeit ke<strong>in</strong>e weiteren Verstöße gegen e<strong>in</strong>e EOA erfolgen - zu<br />

Dokumentationszwecken für max. 1 Jahr nach Feststellung der Regelabweichung<br />

aufbewahrt und anschließend gelöscht.<br />

E<strong>in</strong>e darüber h<strong>in</strong>ausgehende Weitergabe der o. g. Daten sowie deren Speicherung <strong>in</strong><br />

anderen Systemen ist nicht zulässig, soweit dies nicht für ggf. zu ergreifende Maßnahmen<br />

nach Punkt 6 notwendig ist.<br />

Anlage 2 beschreibt den schematischen Ablauf und die Konfiguration des Kontrollverfahrens.<br />

In Anlage 3 werden e<strong>in</strong> Muster für e<strong>in</strong>e Auswertung sowie der Informationsmails <strong>als</strong><br />

Bestandteil dieser <strong>GBV</strong> dokumentiert.<br />

5. Voraussetzungen für die Durchführung von Kontrollen<br />

Kontrollen werden durchgeführt, nachdem e<strong>in</strong>e EOA <strong>in</strong> Kraft getreten ist.<br />

Zentrale EOA treten <strong>in</strong> Kraft, wenn diese im LEXCORE veröffentlicht wurden und der<br />

angegebene Gültigkeitszeitpunkt e<strong>in</strong>getreten ist. Der Gesamtbetriebsrat wird regelmäßig<br />

über das Inkrafttreten e<strong>in</strong>er zentralen EOA <strong>in</strong>formiert.<br />

Dezentrale EOA treten zu den jeweils festgelegten Gültigkeitsterm<strong>in</strong>en <strong>in</strong> Kraft, soweit sie<br />

den hiervon betroffenen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen zuvor mitgeteilt wurden. Die Mitteilung an die<br />

betroffenen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen über das Inkrafttreten der dezentralen EOA und der damit<br />

verbundenen Kontrolle erfolgt per Email spätestens e<strong>in</strong>e Woche vor Inkrafttreten. Ebenfalls<br />

<strong>GBV</strong> "nachträgliche Transaktionskontrollen" Seite 2 von 4


LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

erhält der/die betroffene Mitarbeiter/<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Merkblatt, welches über die Systematik der EOA<br />

sowie der Kontrollen <strong>in</strong>formiert (Anlage 4). Der Betriebsrat erhält e<strong>in</strong>e Kopie der Mitteilung.<br />

Die verantwortlichen Vorgesetzten bzw. die zuständigen EOA-Beauftragten s<strong>in</strong>d aufgerufen,<br />

den Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen die für sie geltenden dezentralen EOA <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gespräch zu erläutern.<br />

Vor Inkrafttreten e<strong>in</strong>er dezentralen EOA und vor Mitteilung an den/die betroffenen<br />

MitarbeiterI<strong>in</strong> erfolgt e<strong>in</strong>e Vorabprüfung durch die Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g. Der<br />

Betriebsrat kann <strong>in</strong>nerhalb von e<strong>in</strong>er Woche nach Erhalt der Information Bedenken gegen<br />

deren E<strong>in</strong>führung bei der Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g anzeigen. Ist e<strong>in</strong>e solche Anzeige<br />

erfolgt, wird der EOA-Beauftragte zusammen mit der Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g und<br />

dem Betriebsrat die Erforderlichkeit der beabsichtigten dezentralen EOA <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gespräch<br />

diskutieren.<br />

6. Maßnahmen<br />

LANXESS verfolgt die Absicht, die Befolgung der EOA möglichst ohne diszipl<strong>in</strong>arische<br />

Maßnahmen zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

• <strong>in</strong>formiert die Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g die SAP-User über neu<br />

h<strong>in</strong>zukommende zentrale EOA und weist neu h<strong>in</strong>zukommende SAP-User auf das<br />

Bestehen von solchen EOA h<strong>in</strong>.<br />

• stellt die Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g bei dezentralen EOA sicher, dass diese<br />

sachgerecht erstellt und betroffenen SAP-Usern ordnungsgemäß mitgeteilt werden.<br />

• <strong>in</strong>formiert die Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g die SAP-User ggf. über Regelverstöße<br />

gemäß Anlage 1 zu dieser Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung.<br />

• wird die Group Function Internal Audit<strong>in</strong>g regelmäßig prüfen, ob aus sachlichen<br />

Gründen e<strong>in</strong> Änderungsbedarf der jeweiligen EOA besteht. Sollte e<strong>in</strong>e EOA oder<br />

Teile der EOA aus diesem Grunde geändert werden, entfalten diesbezüglich zuvor<br />

festgestellte Regelabweichungen ke<strong>in</strong>e Wirkung.<br />

Sollten Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen trotz mehrfacher Informationsmails gemäß Anlage 1 weiterh<strong>in</strong><br />

gegen EOA verstoßen, so können nach Würdigung des jeweiligen E<strong>in</strong>zelfalls diszipl<strong>in</strong>arische<br />

Maßnahmen gegen diese getroffen werden. Bei der E<strong>in</strong>zelfallwürdigung werden u. a.<br />

folgende Gesichtspunkte e<strong>in</strong>bezogen:<br />

• Wird die Regelabweichung von e<strong>in</strong>em oder mehreren Usern verursacht<br />

• Ist das Verständnis des Inhaltes der EOA gewährleistet<br />

• Ist bei der Regelabweichung Absicht zu vermuten<br />

• Ist e<strong>in</strong> Schaden entstanden und wie hoch ist dieser<br />

In Ausnahmefällen, <strong>in</strong> denen neben den <strong>in</strong> Punkt 4 aufgeführten Auswertungen weitere<br />

H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>e absichtliche oder grob fahrlässige Missachtung der EOA und e<strong>in</strong><br />

materieller Schaden für LANXESS vorliegen, können diszipl<strong>in</strong>arische Maßnahmen auch<br />

ohne vorherige Informationsmails an die betroffenen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>geleitet werden.<br />

S<strong>in</strong>n dieses Ausnahmepassus ist es, diszipl<strong>in</strong>arische Maßnahmen, die auch ohne die<br />

Durchführung der EOA-Kontrollen angezeigt wären, nicht durch die Durchführung von<br />

nachträglichen Transaktionskontrollen auszuschließen.<br />

Bei häufigen Übertretungen e<strong>in</strong>er EOA soll im H<strong>in</strong>blick auf die Zweckbestimmung dieser<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung untersucht werden, ob e<strong>in</strong>e technische Möglichkeit zur<br />

Vermeidung von Übertretungen technisch und ökonomisch vertretbar e<strong>in</strong>geführt werden<br />

kann.<br />

<strong>GBV</strong> .nachträgliche<br />

Transaktionskontrollen"<br />

Seite 3 von 4


LANXESS<br />

Energiz<strong>in</strong>g Chemistry<br />

7. Rechte des Betriebsrats<br />

Der Gesamtbetriebsrat hat das Recht, <strong>in</strong> den Prozess der nachträglichen<br />

Transaktionskontrollen, die damit verbundenen Auswertungen der Group Function Internal<br />

Audit<strong>in</strong>g sowie <strong>in</strong> die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang versendeten Informationsmails E<strong>in</strong>blick zu<br />

nehmen. Dem Gesamtbetriebsrat werden zur Kontrolle der E<strong>in</strong>haltung dieser<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung bei Bedarf entsprechende Auswertungsmöglichkeiten zur<br />

Verfügung gestellt (z.B. zur Auswertung von Zugriffsprotokollen).<br />

Soweit sich im Zusammenhang mit dieser <strong>GBV</strong> Fragen oder Probleme ergeben, die der<br />

Betriebsrat nach Ausschöpfung der <strong>in</strong>nerbetrieblichen Erkenntnisquellen nicht <strong>in</strong> der Lage<br />

ist, zu beurteilen und zu entscheiden, so kann er e<strong>in</strong>en Sachverständigen nach Maßgabe<br />

des § 80 Abs. 3 BetrVG h<strong>in</strong>zuziehen.<br />

Im Übrigen bleiben sonstige Mitbestimmungsrechte des Gesamtbetriebsrats und die<br />

Zuständigkeiten der örtlichen Betriebsräte von dieser Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

unberührt.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

Personelle Maßnahmen, die auf e<strong>in</strong>er unzulässigen Anwendung des <strong>in</strong> dieser<br />

Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung geregelten Verfahrens basieren, s<strong>in</strong>d zurückzunehmen.<br />

Personenbezogene Erkenntnisse aus e<strong>in</strong>er solchen Anwendung dürfen weder bei <strong>in</strong>ternen<br />

Beurteilungen noch bei arbeitsgerichtlichen Verfahren <strong>als</strong> Beweismaterial verwendet werden.<br />

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen das <strong>in</strong> dieser Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

geregelte Verfahren wird das Kontrollverfahren so lange ausgesetzt, bis durch geeignete<br />

Maßnahmen sichergestellt ist, dass e<strong>in</strong>e Wiederholung ausgeschlossen ist.<br />

Alle angeführten Anlagen zu dieser Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung s<strong>in</strong>d Bestandteil der<br />

Vere<strong>in</strong>barung. Veränderungen bedürfen der Zustimmung durch den Gesamtbetriebsrat.<br />

Diese Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung tritt mit Unterzeichnung <strong>in</strong> Kraft. Sie kann von den<br />

Vertragsparteien mit e<strong>in</strong>er Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt<br />

werden. Nach e<strong>in</strong>er Kündigung behält diese Vere<strong>in</strong>barung Gültigkeit bis zum Abschluss e<strong>in</strong>er<br />

neuen Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung.<br />

Le<br />

1~f- . I )<br />

f~!"LANXESS<br />

AG<br />

LANXESS \i U DeutschlaAd~GmbH \ /<br />

Anlagenübersicht<br />

Anlage 1: Ablaufplan Eskalationsverfahren<br />

Anlage 2: Aufbau des Kontrollsystems (Datenflussplan)<br />

Anlage 3: Muster e<strong>in</strong>er Auswertung mit Informationsschreiben und Merkblatt zum<br />

Informationsschreiben<br />

Anlage 4: Merkblatt zur Erteilung e<strong>in</strong>er dezentralen EOA<br />

<strong>GBV</strong> "nachträgliche Transaktionskontrollen" Seite 4 von 4

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