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#ALISECAKnow-How & ServiceGesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung "Diskonti-E<strong>in</strong>sätze und Rufbereitschaften"Zwischen der Aliseca GmbH und dem Gesamtbetriebsrat der Aliseca GmbH wird - <strong>in</strong>Abstimmung mit der Unternehmensleitung der LANXESS AG - folgende Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barungüber Diskonti-E<strong>in</strong>sätze und Rufbereitschaften abgeschlossen:1. GeltungsbereichDiese Gesamtbetriebsvere<strong>in</strong>barung f<strong>in</strong>det Anwendung auf alle tariflichen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nender Aliseca GmbH.2. GrundsatzZiel dieser Vere<strong>in</strong>barung ist es, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Regelung zur Vergütung für die Fällezu treffen, <strong>in</strong> denen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen <strong>in</strong> besonderen betrieblichen Situationen zu diskont<strong>in</strong>uierlichenEntstördiensten und Bereitschaften herangezogen werden. Dabeibesteht E<strong>in</strong>vernehmen, dass Diskonti-E<strong>in</strong>sätze und personen bezogene Rufbereitschaftenauf den betrieblich zw<strong>in</strong>gend erforderlichem Umfang zu begrenzen s<strong>in</strong>d.3. Diskonti-E<strong>in</strong>sätze3.1 BegriffsbestimmungDiskonti-E<strong>in</strong>sätze liegen dann vor, wenn Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen nach Beendigung ihrernormalen Arbeitszeit und vor Ablauf der 11-stündigen Ruhezeit nochm<strong>als</strong> bzw. anarbeitsfreien Tagen auch nach Ablauf der 11-stündigen Ruhezeit unvorhergesehengerufen werden, um Arbeiten <strong>in</strong> besonderen betrieblichen Situationen (Notfällen/außergewöhnlichenFälle) durchzuführen.Hierzu zählen grundsätzlich auch die E<strong>in</strong>satzdienste, <strong>in</strong> denen von zu Hause aus(onl<strong>in</strong>e/telefonisch) e<strong>in</strong>e Störungsbeseitigung vorgenommen wird.E<strong>in</strong>e Verlängerung der täglichen Arbeitszeit oder aber das geplante Here<strong>in</strong>holen(z. B. an Samstagen) ist ke<strong>in</strong> Diskonti-E<strong>in</strong>satz.3.2 Vergütung von Diskonti-E<strong>in</strong>sätzenDiskonti-E<strong>in</strong>sätze werden entsprechend der geleisteten Arbeitszeit vergütet.• Mitarbeiter/Innen <strong>in</strong> den Entgeltgruppen E01 - E08 erhalten 36,00 € pro Stunde• Mitarbeiter/Innen <strong>in</strong> den Entgeltgruppen E09 - E13 erhalten 38,00 € pro Stunde.Diskonti-E<strong>in</strong>sätze werden dem Betriebsrat zeitnah gemeldet. Halbjährlich erfolgt e<strong>in</strong>eInformation über die Anzahl der Diskonti-E<strong>in</strong>sätze je Mitarbeiter. Auf dieser Basis erfolgte<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Prüfung mit dem Ziel e<strong>in</strong>er Reduktion von ggf. überdurchschnittlichhäufigen E<strong>in</strong>sätzen e<strong>in</strong>zelner Mitarbeiter./)/Seite 1 von 4


#ALISECAKnow-How & ServiceZuschläge:Zuschläge für Nacht-, Sonntags- u. Feiertagsarbeit werden für die geleistete Arbeitszeitauf Basis des Grundentgeltes zusätzlich zur Diskonti-Vergütung gezahlt.M<strong>in</strong>destzeiten:Für jeden E<strong>in</strong>satz, der die Anwesenheit des Mitarbeiters vor Ort verlangt, wird dieVergütung für m<strong>in</strong>destens 2 Stunden gewährt, auch dann, wenn die tatsächliche Arbeitszeitweniger <strong>als</strong> 2 Stunden beträgt. Für den E<strong>in</strong>satz an arbeitsfreien Tagen wirddie Vergütung für m<strong>in</strong>destens 3 Stunden gewährt.Überschreitet die geleistete Arbeitszeit 2 bzw. 3 Stunden, wird für die Berechnung derVergütung auf die nächste 1/2 Stunde aufgerundet.Für Störungsbeseitigungen, die von zu Hause aus (onl<strong>in</strong>e/telefonisch) geleistet werden,wird die Vergütung für m<strong>in</strong>destens 1/2 Stunde gewährt, auch dann, wenn dietatsächliche Arbeitszeit weniger <strong>als</strong> 1/2 Stunde beträgt. Überschreitet die geleisteteArbeitszeit 1/2 Stunde, wird für die Berechnung der Vergütung jeweils auf die nächste1/2 Stunde aufgerundet.3.3 RuhezeitenAufgrund der 11-stündigen Ruhezeit gem. § 5 (1) ArbZG wird für ggf. ausfallende Arbeitszeit<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den Zeiten des Diskonti-E<strong>in</strong>satzes wie folgt verfahren:Erfolgt der Diskonti-E<strong>in</strong>satz nach 11-stündiger Ruhezeit und endet dieser nach3.00 Uhr, schließt sich - sofern e<strong>in</strong> Arbeitstag folgt - hier die normale Arbeitszeit an,so dass e<strong>in</strong>schließlich des Diskonti-E<strong>in</strong>satzes die vere<strong>in</strong>barte Normalarbeitszeit erbrachtwird. Die Bezahlung für den Diskonti-E<strong>in</strong>satz erfolgt für die Zeit der E<strong>in</strong>satztätigkeit- längstens bis zum Beg<strong>in</strong>n der Normalarbeitszeit - mit der Diskonti-Vergütunganstelle der Grundvergütung. Die über den Diskonti-E<strong>in</strong>satz h<strong>in</strong>ausgehende Arbeitszeitwird mit dem Grundentgelt vergütet.Endet der vor Erreichen der 11-stündigen Ruhezeit begonnene Diskonti-E<strong>in</strong>satz fürMitarbeiter/Innen mit e<strong>in</strong>er Normalarbeitszeit so, dass zwischen Ende der folgenden11-stündigen Ruhezeit und dem Ende der Normalarbeitszeit e<strong>in</strong>e Zeitdifferenz von biszu maximal 1 3/4 Stunden liegt, braucht die Arbeit nicht nochm<strong>als</strong> aufgenommenwerden. (Beispiel: Diskonti-E<strong>in</strong>satz von 24.00 Uhr bis 04.00 Uhr, Ende der 11­stündigen Ruhezeit 15.00 Uhr, Ende Normalarbeitszeit 16.00 Uhr).Durch die ausfallende Arbeitszeit von bis zu maximal 1 3/4 Stunden wird das Grundentgeltnicht gekürzt. Bei Mitarbeitern/Innen mit e<strong>in</strong>er von der o. g. Arbeitszeit abweichendenArbeitszeit wird analog verfahren. Die ausfallende Arbeitszeit wird imGLAZ-Konto <strong>in</strong> Abzug gebracht. In Absprache zwischen Mitarbeiter/Innen und Vorgesetztenkann unter Ausnutzung der GLAZ-Bandbreite unter Beachtung der betrieblichenAnforderungen die Arbeit wieder aufgenommen werden.AllSeite 2 von 4

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