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OneTouch 4.0 Scanned Documents - Notar Dr. Stefan Zimmermann

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- 12 -<br />

Der in den AGB der Beklagten festgelegte Ausschluß der Kündigungsregeln<br />

der §§ 627, 628 BGB könnte nur solche Kunden treffen, die<br />

erst nach und nach die 25 Partner-Adressen abrufen. Die Beklagte hat<br />

indes darin Recht, daß sie §§ 627, 628 BGB nicht für anwendbar<br />

hält. Das Rechtsverhältnis zwischen der Beklagten und ihren Kunden<br />

ist nicht als Dienstvertrag anzusehen. Es stellt allerdings<br />

auch keinen Werkvertrag dar.<br />

2. Die Beklagte weist ihren Kunden gegen Zahlung von 3.876,-- DM<br />

bis zu 25 Personen nach, von denen sie meint, daß sie den· Partnerwünschen<br />

ihrer Kunden entsprechen. Die Beklagte bietet, wie<br />

sie in Nr. 1 Abs. 2 ihrer AGB formuliert, "die besondere Chance,<br />

Menschen kennenulernen, Bekanntschaften und Freundschaften<br />

zu schließen oder auch den Partner fürs Leben zu finden".<br />

a) Diese Partnerschaftsvermittlung ist neben oder weithin sogar<br />

an die Stelle der Heiratsvermittlung getreten. Das Gesetz versagt<br />

den Heiratsvermittlern immer noch einen klagbaren Anspruch auf<br />

ihren Lohn (§ 656 BGB). Diese Rechtslage hat zunächst dazu geführt ,<br />

daß der vor etwa 8 bis 1o Jahren größte Anbieter von Ehevermittlungsdiensten<br />

seine Maklerverträge rechtlich als Mitgliedschaften<br />

in dem<br />

._.Partner-Kreis" ausgestaltete. Der Kunde mußte einen<br />

"Aufnahmebeitrag" von 2.1oo,--<br />

DM leisten sowie für die Dauer des<br />

auf 12 Monate angelegten Vertrages ein "Betreuungshonorar" von<br />

1.5oo,-- DM; von diesen wurden bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages<br />

für<br />

jeden nicht in Anspruch genommenen Mitgliedschaftsmonat<br />

125,-- ·DM zurückgezahlt.<br />

Unter Berücksichtigung der Tatsache,<br />

daß nach dem Inhalt des Vertrages<br />

der Schwerpunkt der Ehevermittlung in der Erbringung einer<br />

ständigen Leistung lag, hat es das OLG fiamburg in einem nach § 13<br />

AGBG angestrengten Kontrollverfahren für vertretbar gehalten, den

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