OneTouch 4.0 Scanned Documents - Notar Dr. Stefan Zimmermann
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18<br />
cc) Ferner ist einer Werkleistung eigen, daß der Auftraggeber sie reg,<br />
mäßig auf ihre Qualität überprüfen und das Werk als vertragsgerecht<br />
billigen, es also abnehmen kann (vgl. dazu RGRK-Glanzrnann, § 631<br />
Rdnr.<br />
13). Das kann bei der Leistung der Beklagten nicht festgestellt<br />
werden.<br />
Die Beklagte erklärt die von ihr geschuldete Leistung<br />
mit der Bereitstellung des Depots als "vollendet" im Sinne des §<br />
646 BGB und stellt mit dieser Vollendung die Vergütung fällig.<br />
Bei einem Gutachten,<br />
mit dem die Beklagte ihre Leistung oft vergleicht,<br />
kann der Auftraggeber durchaus prüfen, ob der Gutachter<br />
die ihm gestellte Aufgabe überhaupt erfüllt hat.<br />
Der Kunde der<br />
Beklagten erhält zeitlich nach bereits eingetretener Fälligkeit<br />
der Vergütung 25 Anschriften von Personen,<br />
von denen er nicht einmal<br />
weiß,<br />
ob sie noch partnerschaftswillig sind und ob sie wirk-·<br />
lieh die ausgedruckten Eigenschaften aufweisen.<br />
Der Kunde hat also<br />
keine Gelegenheit,<br />
die Qualität des Adressenmaterials zu überprüfen,<br />
sondern er hat nach den AGB der Beklagten nur den Anspruch<br />
auf "Nachbesserung",<br />
falls nachgewiesene Personen an einer Kontaktaufnahme<br />
mit dem Kunden nicht mehr interessiert sind.<br />
Der Kläger<br />
hat in der Berufungsinstanz das Urteil des Landgerichts Weiden vorn<br />
24.7.1984 vorgelegt (2 S 241/84; Anlage Bf 2). In jenem Fall hatte<br />
ein 39 Jahre alter, 1,65 rn großer Mann eine Partnerin gesucht, die<br />
Nichtraucherin sein mußte.<br />
Die 25 benannten Frauen waren überwiewiegend<br />
entweder Raucherinnen oder zu groß oder wünschten sich<br />
einen jüngeren Mann. Das Landgericht Weiden ermittelte, "daß<br />
nur<br />
3 Damen annähernd als mögliche Partnerinnen in Frage gekommen<br />
wären".<br />
Die Beklagte hat zu diesem Vortrag der Beklagten nicht<br />
StelluP genommen.<br />
Daß es sich um einen bloßen Ausreißer gehandelt<br />
habe,<br />
kann nicht angenommen werden.