Jahresbericht 2010 - Tiroler Gebietskrankenkasse
Jahresbericht 2010 - Tiroler Gebietskrankenkasse
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FINANZBERICHT<br />
MELDE- UND BEITRAGSABTEILUNG<br />
Im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens<br />
war das Inkrafttreten der im Kapitel „Rechtliche Änderungen“<br />
beschriebenen VO 883/2004 eine wesentliche Neuerung<br />
im Jahr <strong>2010</strong>. Aber auch die künftige Einhebung von<br />
Krankenversicherungsbeiträgen von ausländischen Renten<br />
sowie die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />
waren von Bedeutung.<br />
Krankenversicherungsbeitrag von ausländischen<br />
Renten<br />
Der Bezieher einer ausländischen Rente ist künftig verpflichtet,<br />
auch von dieser Rente einen Beitrag zur Krankenversicherung<br />
zu entrichten, wenn er vom Geltungsbereich<br />
der VO 883/2004 oder 1408/71 erfasst ist und der<br />
betroffene Bezieher in Österreich einen Leistungsanspruch<br />
aus der Krankenversicherung hat. Diese Regelung<br />
wird im Verordnungsweg umgesetzt werden, sobald die<br />
technischen Mittel zur Einbehaltung bzw. zur Einhebung<br />
von Beiträgen für ausländische Renten zur Verfügung<br />
stehen. Zielsetzung ist dabei, dass Krankenversicherungsbeiträge<br />
ehestmöglich, tunlichst jedoch erstmals für ausländische<br />
Renten, die ab Juli 2011 ausgezahlt werden,<br />
einzubehalten bzw. einzuheben sind.<br />
Der inländische Pensionsversicherungsträger hat den für<br />
die ausländische Rente zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrag<br />
von der inländischen Pension einzubehalten<br />
und unmittelbar an den zuständigen Krankenversicherungsträger<br />
abzuführen, wenn die ausländische Rente<br />
gleichzeitig mit einer inländischen Pension bezogen wird.<br />
Übersteigt der von einer ausländischen Rente zu entrichtende<br />
Krankenversicherungsbeitrag die Höhe der gleichzeitig<br />
bezogenen inländischen Pension, ist dem Versicherten<br />
der Restbetrag vom zuständigen Krankenversicherungsträger<br />
vorzuschreiben.<br />
Mit Ende <strong>2010</strong> waren der <strong>Tiroler</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> insgesamt<br />
13.432 Fälle bekannt, bei denen eine Beitragseinhebung<br />
auch von der ausländischen Rente durchzuführen<br />
sein wird. Ersten Schätzungen zufolge wird die <strong>Tiroler</strong><br />
<strong>Gebietskrankenkasse</strong> in diesem Bereich mit jährlichen Einnahmen<br />
von rund € 2,2 Mio. rechnen dürfen.<br />
Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />
Mit dem Ziel Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen,<br />
hat der <strong>Tiroler</strong> Landtag mit Wirkung vom 1. September<br />
<strong>2010</strong> das <strong>Tiroler</strong> Mindestsicherungsgesetz beschlossen,<br />
das die Gewährung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />
für Personen in Notlage vorsieht. Die Bezieher<br />
einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung,<br />
die nicht schon aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen<br />
in der Krankenversicherung pflichtversichert<br />
waren, wurden in die Krankenversicherung nach dem<br />
ASVG einbezogen.<br />
Mit Ende <strong>2010</strong> gab es in Tirol 1.109 Bezieher einer „Hilfe<br />
zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ gemäß § 5 <strong>Tiroler</strong><br />
Mindestsicherungsgesetz und 542 Angehörige, die allesamt<br />
in die Krankenversicherung nach dem ASVG einbezogen<br />
wurden.<br />
Geschäftsbericht <strong>2010</strong> 21