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Jahresbericht 2010 - Tiroler Gebietskrankenkasse

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FINANZBERICHT<br />

MELDE- UND BEITRAGSABTEILUNG<br />

Im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragswesens<br />

war das Inkrafttreten der im Kapitel „Rechtliche Änderungen“<br />

beschriebenen VO 883/2004 eine wesentliche Neuerung<br />

im Jahr <strong>2010</strong>. Aber auch die künftige Einhebung von<br />

Krankenversicherungsbeiträgen von ausländischen Renten<br />

sowie die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />

waren von Bedeutung.<br />

Krankenversicherungsbeitrag von ausländischen<br />

Renten<br />

Der Bezieher einer ausländischen Rente ist künftig verpflichtet,<br />

auch von dieser Rente einen Beitrag zur Krankenversicherung<br />

zu entrichten, wenn er vom Geltungsbereich<br />

der VO 883/2004 oder 1408/71 erfasst ist und der<br />

betroffene Bezieher in Österreich einen Leistungsanspruch<br />

aus der Krankenversicherung hat. Diese Regelung<br />

wird im Verordnungsweg umgesetzt werden, sobald die<br />

technischen Mittel zur Einbehaltung bzw. zur Einhebung<br />

von Beiträgen für ausländische Renten zur Verfügung<br />

stehen. Zielsetzung ist dabei, dass Krankenversicherungsbeiträge<br />

ehestmöglich, tunlichst jedoch erstmals für ausländische<br />

Renten, die ab Juli 2011 ausgezahlt werden,<br />

einzubehalten bzw. einzuheben sind.<br />

Der inländische Pensionsversicherungsträger hat den für<br />

die ausländische Rente zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrag<br />

von der inländischen Pension einzubehalten<br />

und unmittelbar an den zuständigen Krankenversicherungsträger<br />

abzuführen, wenn die ausländische Rente<br />

gleichzeitig mit einer inländischen Pension bezogen wird.<br />

Übersteigt der von einer ausländischen Rente zu entrichtende<br />

Krankenversicherungsbeitrag die Höhe der gleichzeitig<br />

bezogenen inländischen Pension, ist dem Versicherten<br />

der Restbetrag vom zuständigen Krankenversicherungsträger<br />

vorzuschreiben.<br />

Mit Ende <strong>2010</strong> waren der <strong>Tiroler</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong> insgesamt<br />

13.432 Fälle bekannt, bei denen eine Beitragseinhebung<br />

auch von der ausländischen Rente durchzuführen<br />

sein wird. Ersten Schätzungen zufolge wird die <strong>Tiroler</strong><br />

<strong>Gebietskrankenkasse</strong> in diesem Bereich mit jährlichen Einnahmen<br />

von rund € 2,2 Mio. rechnen dürfen.<br />

Bedarfsorientierte Mindestsicherung<br />

Mit dem Ziel Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen,<br />

hat der <strong>Tiroler</strong> Landtag mit Wirkung vom 1. September<br />

<strong>2010</strong> das <strong>Tiroler</strong> Mindestsicherungsgesetz beschlossen,<br />

das die Gewährung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung<br />

für Personen in Notlage vorsieht. Die Bezieher<br />

einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung,<br />

die nicht schon aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen<br />

in der Krankenversicherung pflichtversichert<br />

waren, wurden in die Krankenversicherung nach dem<br />

ASVG einbezogen.<br />

Mit Ende <strong>2010</strong> gab es in Tirol 1.109 Bezieher einer „Hilfe<br />

zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ gemäß § 5 <strong>Tiroler</strong><br />

Mindestsicherungsgesetz und 542 Angehörige, die allesamt<br />

in die Krankenversicherung nach dem ASVG einbezogen<br />

wurden.<br />

Geschäftsbericht <strong>2010</strong> 21

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