Jahresbericht 2010 - Tiroler Gebietskrankenkasse
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FINANZBERICHT<br />
ANSTALTSPFLEGE<br />
Ende März 1996 einigten sich der Bund, die Bundesländer<br />
und Sozialversicherung für die Jahre 1997 bis einschließlich<br />
2000 auf eine Neuordnung der Krankenanstaltenfinanzierung<br />
(Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG), welche<br />
im Jahr 2001 bis einschließlich 2004 verlängert wurde.<br />
An Stelle des 18 Jahre lang bestandenen KRAZAF wurden<br />
für die öffentlichen Krankenanstalten neun Länderfonds<br />
und für die privaten bettenführenden Krankenanstalten<br />
der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF)<br />
gebildet. Somit wurde die Verteilung des insgesamt für<br />
die Spitalsfinanzierung von Bund und Sozialversicherung<br />
zur Verfügung gestellten Geldbetrages „verländert“.<br />
Die Zahlungen der Sozialversicherung für die stationäre,<br />
tagesklinische und spitalsambulante Betreuung ihrer Versicherten<br />
wurden betraglich fixiert und indexiert.<br />
Sie bauen auf den Aufwendungen des Jahres 1994 auf<br />
und werden jährlich entsprechend der Beitragseinnahmenentwicklung<br />
valorisiert. Der durch die Sozialversicherung<br />
nicht abgedeckte Betrag ist von den Krankenanstaltenträgern<br />
aufzubringen.<br />
An die Stelle der vorher zwischen der Sozialversicherung<br />
und den Krankenanstalten abgerechneten täglichen Pflegegebührenersätze<br />
trat ein neues zwischen den Landesfonds<br />
und den Krankenanstalten abzuwickelndes Abrechnungssystem.<br />
Die Spitalsleistungen werden nicht mehr mit<br />
einem je nach Spitalstyp verschiedenen Tagessatz vergütet,<br />
sondern nunmehr fall- und diagnosebezogen abgegolten.<br />
Im Zuge des Finanzausgleichsgesetzes 2005 (BGBl. I 156/<br />
2004) wurden durch eine Änderung der Bestimmungen im<br />
ASVG die „Beiträge der Träger der Sozialversicherung für<br />
die Krankenanstaltenfinanzierung; Ausgleichsfonds“ neu<br />
geregelt:<br />
Gemäß § 447f Abs. 3 Z 1 u. 2 ASVG leisten die Träger der<br />
Sozialversicherung an die Landesgesundheitsfonds (LGF)<br />
für Leistungen der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten<br />
für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des beim<br />
Hauptverband errichteten Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung<br />
einen jährlichen Pauschalbetrag.<br />
Für <strong>2010</strong> beträgt dieser vorläufig € 4,1 Mrd. Davon<br />
entfallen auf die TGKK € 230,2 Mio.<br />
Gemäß § 447f Abs. 3 Z 3 ASVG überweisen die Träger der<br />
Krankenversicherung an die Landesgesundheitsfonds (LGF)<br />
für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des Ausgleichsfonds<br />
den Betrag von € 15 Mio. aus der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen<br />
aufgrund des Pensionsharmonisierungsgesetzes<br />
und € 60 Mio. aus den Beitragseinnahmen aufgrund<br />
der Erhöhung der Krankenversicherungsbeitragssätze<br />
ab 1. Jänner 2005 um 0,1 Prozentpunkte. Von diesen<br />
insgesamt € 75 Mio. entfallen auf die TGKK € 4,22 Mio.<br />
Nach § 447f Abs. 6 ASVG überweisen die Träger der<br />
Krankenversicherung an die Bundesgesundheitsagentur<br />
(BGA) für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des Ausgleichsfonds<br />
einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 83,57 Mio.<br />
Auf die Kasse entfällt ein Anteil von € 4,71 Mio.<br />
Gemäß den Rechnungsvorschriften der Sozialversicherungsträger<br />
sind von diesen Pauschalbeträgen (einschließlich<br />
der erfolgten Nachzahlungen für Vorjahre) € 195,7 Mio.<br />
dem stationären Bereich der Anstaltspflege (vergleichbar<br />
mit den seinerzeitigen Pflegegebührenersätzen),<br />
€ 10,6 Mio. dem stationären Bereich der Anstaltspflege für<br />
Mutterschaftsleistungen sowie € 31,0 Mio. dem ambulanten<br />
Bereich der Anstaltspflege als Aufwendungen der<br />
ärztlichen Hilfe zuzurechnen.<br />
Die Beziehungen zu den nicht-landesfondsfinanzierten<br />
Krankenanstalten wurden gem. § 149 Abs. 3 ASVG mit<br />
Wirkung ab 1. Jänner 2002 neu geregelt (gilt für alle Leistungen<br />
von bettenführenden Krankenanstalten, die von<br />
dem am 31. Dezember 2000 geltenden Vertrag zwischen<br />
Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich erfasst<br />
sind). Alle stationären und tageschirurgischen Leistungen<br />
einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden<br />
Leistungen sind mit der Zahlung von € 93,5 Mio.<br />
an den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRI-<br />
KRAF) abgegolten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />
beträgt der vorläufige Anteil der <strong>Tiroler</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />
im Jahre <strong>2010</strong> 7,03 %. Einschließlich einer enthaltenen<br />
Nachzahlung durch die Kasse für 2009 beträgt der<br />
Gesamtaufwand inkl. nicht abziehbarer Vorsteuer (NaV)<br />
der Kasse im Berichtsjahr € 7,43 Mio.<br />
Sofern es sich nicht um pauschalierte Kosten handelt, werden<br />
die Kosten für ausländische Gastpatienten von der<br />
TGKK als aushelfender Träger für die Länderfonds mit den<br />
zuständigen ausländischen Sozialversicherungsträgern in<br />
voller Höhe verrechnet.<br />
ANSTALTSPFLEGE – 1,5 %<br />
Geschäftsbericht <strong>2010</strong><br />
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