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Jahresbericht 2010 - Tiroler Gebietskrankenkasse

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FINANZBERICHT<br />

ANSTALTSPFLEGE<br />

Ende März 1996 einigten sich der Bund, die Bundesländer<br />

und Sozialversicherung für die Jahre 1997 bis einschließlich<br />

2000 auf eine Neuordnung der Krankenanstaltenfinanzierung<br />

(Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG), welche<br />

im Jahr 2001 bis einschließlich 2004 verlängert wurde.<br />

An Stelle des 18 Jahre lang bestandenen KRAZAF wurden<br />

für die öffentlichen Krankenanstalten neun Länderfonds<br />

und für die privaten bettenführenden Krankenanstalten<br />

der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF)<br />

gebildet. Somit wurde die Verteilung des insgesamt für<br />

die Spitalsfinanzierung von Bund und Sozialversicherung<br />

zur Verfügung gestellten Geldbetrages „verländert“.<br />

Die Zahlungen der Sozialversicherung für die stationäre,<br />

tagesklinische und spitalsambulante Betreuung ihrer Versicherten<br />

wurden betraglich fixiert und indexiert.<br />

Sie bauen auf den Aufwendungen des Jahres 1994 auf<br />

und werden jährlich entsprechend der Beitragseinnahmenentwicklung<br />

valorisiert. Der durch die Sozialversicherung<br />

nicht abgedeckte Betrag ist von den Krankenanstaltenträgern<br />

aufzubringen.<br />

An die Stelle der vorher zwischen der Sozialversicherung<br />

und den Krankenanstalten abgerechneten täglichen Pflegegebührenersätze<br />

trat ein neues zwischen den Landesfonds<br />

und den Krankenanstalten abzuwickelndes Abrechnungssystem.<br />

Die Spitalsleistungen werden nicht mehr mit<br />

einem je nach Spitalstyp verschiedenen Tagessatz vergütet,<br />

sondern nunmehr fall- und diagnosebezogen abgegolten.<br />

Im Zuge des Finanzausgleichsgesetzes 2005 (BGBl. I 156/<br />

2004) wurden durch eine Änderung der Bestimmungen im<br />

ASVG die „Beiträge der Träger der Sozialversicherung für<br />

die Krankenanstaltenfinanzierung; Ausgleichsfonds“ neu<br />

geregelt:<br />

Gemäß § 447f Abs. 3 Z 1 u. 2 ASVG leisten die Träger der<br />

Sozialversicherung an die Landesgesundheitsfonds (LGF)<br />

für Leistungen der landesfondsfinanzierten Krankenanstalten<br />

für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des beim<br />

Hauptverband errichteten Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung<br />

einen jährlichen Pauschalbetrag.<br />

Für <strong>2010</strong> beträgt dieser vorläufig € 4,1 Mrd. Davon<br />

entfallen auf die TGKK € 230,2 Mio.<br />

Gemäß § 447f Abs. 3 Z 3 ASVG überweisen die Träger der<br />

Krankenversicherung an die Landesgesundheitsfonds (LGF)<br />

für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des Ausgleichsfonds<br />

den Betrag von € 15 Mio. aus der Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen<br />

aufgrund des Pensionsharmonisierungsgesetzes<br />

und € 60 Mio. aus den Beitragseinnahmen aufgrund<br />

der Erhöhung der Krankenversicherungsbeitragssätze<br />

ab 1. Jänner 2005 um 0,1 Prozentpunkte. Von diesen<br />

insgesamt € 75 Mio. entfallen auf die TGKK € 4,22 Mio.<br />

Nach § 447f Abs. 6 ASVG überweisen die Träger der<br />

Krankenversicherung an die Bundesgesundheitsagentur<br />

(BGA) für die Jahre 2009 bis 2013 im Wege des Ausgleichsfonds<br />

einen Pauschalbetrag in der Höhe von € 83,57 Mio.<br />

Auf die Kasse entfällt ein Anteil von € 4,71 Mio.<br />

Gemäß den Rechnungsvorschriften der Sozialversicherungsträger<br />

sind von diesen Pauschalbeträgen (einschließlich<br />

der erfolgten Nachzahlungen für Vorjahre) € 195,7 Mio.<br />

dem stationären Bereich der Anstaltspflege (vergleichbar<br />

mit den seinerzeitigen Pflegegebührenersätzen),<br />

€ 10,6 Mio. dem stationären Bereich der Anstaltspflege für<br />

Mutterschaftsleistungen sowie € 31,0 Mio. dem ambulanten<br />

Bereich der Anstaltspflege als Aufwendungen der<br />

ärztlichen Hilfe zuzurechnen.<br />

Die Beziehungen zu den nicht-landesfondsfinanzierten<br />

Krankenanstalten wurden gem. § 149 Abs. 3 ASVG mit<br />

Wirkung ab 1. Jänner 2002 neu geregelt (gilt für alle Leistungen<br />

von bettenführenden Krankenanstalten, die von<br />

dem am 31. Dezember 2000 geltenden Vertrag zwischen<br />

Hauptverband und Wirtschaftskammer Österreich erfasst<br />

sind). Alle stationären und tageschirurgischen Leistungen<br />

einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden<br />

Leistungen sind mit der Zahlung von € 93,5 Mio.<br />

an den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRI-<br />

KRAF) abgegolten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen<br />

beträgt der vorläufige Anteil der <strong>Tiroler</strong> <strong>Gebietskrankenkasse</strong><br />

im Jahre <strong>2010</strong> 7,03 %. Einschließlich einer enthaltenen<br />

Nachzahlung durch die Kasse für 2009 beträgt der<br />

Gesamtaufwand inkl. nicht abziehbarer Vorsteuer (NaV)<br />

der Kasse im Berichtsjahr € 7,43 Mio.<br />

Sofern es sich nicht um pauschalierte Kosten handelt, werden<br />

die Kosten für ausländische Gastpatienten von der<br />

TGKK als aushelfender Träger für die Länderfonds mit den<br />

zuständigen ausländischen Sozialversicherungsträgern in<br />

voller Höhe verrechnet.<br />

ANSTALTSPFLEGE – 1,5 %<br />

Geschäftsbericht <strong>2010</strong><br />

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