03.11.2013 Aufrufe

Insolvenz Geschäftspartnern - fückert consult interim

Insolvenz Geschäftspartnern - fückert consult interim

Insolvenz Geschäftspartnern - fückert consult interim

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zum Schutz der Gläubiger hat die Rechtsprechung darüber hinaus den Grundsatz der Kapitalerhaltung<br />

weiter gestärkt und in bestimmten Konstellationen einen Haftungsdurchgriff auf<br />

die Gesellschafter ermöglicht. Danach machen sich die Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern<br />

schadenersatzpflichtig, wenn sie ihrer Gesellschaft die Vermögenswerte<br />

entziehen, die diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (Haftung wegen „existenzvernichtenden<br />

Eingriffs“). Insoweit kann sich der Gläubiger vor allem auf die Anspruchsgrundlagen<br />

des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz und auf §<br />

826 BGB stützen.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!