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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

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Errichtung der Windenergieanlagen beruhen zwar voraussichtlich ebenso wie die wesentlichen<br />

Vorlaufkosten auf Verträgen mit Festpreisvereinbarungen; sollten jedoch Zusatzleistungen<br />

infolge unvorhergesehener Ereignisse in der Bauphase oder im Rahmen der<br />

Endabnahme erforderlich sein, die über den im Vertrag mit dem Anlagenhersteller REpower<br />

Systems SE über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vereinbarten<br />

Leistungsumfang hinausgehen, besteht das Risiko von Kostenüberschreitungen,<br />

die von der Betreibergesellschaft finanziert werden müssen. Mit REpower Systems SE wurde<br />

ein Kaufvertrag mit einer Kaufpreisgleitklausel abgeschlossen. Dieses kann zur Insolvenz<br />

der Beteiligungsgesellschaft führen (anlagegefährdendes Risiko) bzw. zu erheblichen Mehrbelastungen<br />

durch zusätzlichen Finanzierungsaufwand. Das Bauherrenrisiko beinhaltet<br />

auch das Risiko der möglichen zeitlichen Verzögerung, was unter 3.3.4 beschrieben wurde.<br />

Als Bauherr besteht bei einer Insolvenz eines Generalunternehmers die Gefahr, dass zugesagte<br />

Leistungen nicht oder nur zum Teil erbracht werden, was unter 3.3.2 beschrieben<br />

wurde. Das Bauherrenrisiko kann dazu führen, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen<br />

an die Anleger ganz oder teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen nicht nachkommen kann, was<br />

zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.<br />

Dasselbe gilt für Kostenüberschreitungen im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />

Windparkinfrastruktur (z.B. Kabeltrassen, Wegebau, Genehmigungen, Finanzierungskosten,<br />

Nebenkosten, etc.). Derzeit sind noch nicht mit allen Landeigentümern entsprechende<br />

Verträge über die Verlegung der Kabel abgeschlossen. Das gleiche gilt für die Eintragung<br />

von Dienstbarkeiten und Baulasten. Darüber hinaus liegt noch keine verbindliche Einspeisezusage<br />

hinsichtlich des Netzanschlusspunktes des zuständigen Netzbetreibers vor. Aus<br />

einem sich zusätzlich ergebenden Finanzierungsbedarf können sich erhebliche finanzielle<br />

Mehrbelastungen bzw. höhere Eigenkapitalanforderungen ergeben. Dieses kann dazu<br />

führen, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder<br />

teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen<br />

nicht nachkommen kann, was zur Privatinsolvenz des Anlegers<br />

führen kann.<br />

3.3.6 Fremdfinanzierungsrisiken<br />

Auf Ebene der Betreibergesellschaft – die mit ihrem gesamten Vermögen haftet – ist die Aufnahme<br />

von Fremdmitteln vorgesehen, für die Zinsbindungsfristen von 10 Jahren vereinbart<br />

wurden. Nach Ablauf der Zinsbindungsfristen werden für die verbleibenden Fremdmittel die<br />

Zinssätze neu festgelegt. Den finanzierenden Kreditinstituten werden zur Absicherung<br />

Sicherheiten bestellt. In diesem Zusammenhang können die Kreditinstitute ihre Finanzierungszusagen<br />

aufgrund von Kündigungsmöglichkeiten zurückziehen bzw. nur zu einem<br />

höheren Zinssatz als prognostiziert eine Anschlussfinanzierung vornehmen. Dadurch ergeben<br />

sich für die Betreibergesellschaft höhere Kosten. Dieses kann dazu führen, dass die prognostizierten<br />

Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder teilweise ausfallen.<br />

Weiterhin besteht das Risiko, dass vereinbarte Darlehensbeträge nicht oder nicht planmäßig<br />

zur Auszahlung kommen, weil die Auszahlungsbedingungen seitens der <strong>Bürgerwindpark</strong><br />

<strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden oder die<br />

Auszahlungsvoraussetzungen seitens der finanzierenden Kreditinstitute nicht oder nicht<br />

rechtzeitig vorliegen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch keine verbindliche<br />

Finanzierungszusage seitens der Kreditinstitute vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Kreditmittel nur zu höheren, als den der Prognose zugrunde liegenden Zinssätzen,<br />

verbindlich zugesagt werden. Insofern besteht für den Anleger ein prognosegefähr-<br />

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