Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...
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LI N DEWITT<br />
Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />
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Errichtung der Windenergieanlagen beruhen zwar voraussichtlich ebenso wie die wesentlichen<br />
Vorlaufkosten auf Verträgen mit Festpreisvereinbarungen; sollten jedoch Zusatzleistungen<br />
infolge unvorhergesehener Ereignisse in der Bauphase oder im Rahmen der<br />
Endabnahme erforderlich sein, die über den im Vertrag mit dem Anlagenhersteller REpower<br />
Systems SE über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen vereinbarten<br />
Leistungsumfang hinausgehen, besteht das Risiko von Kostenüberschreitungen,<br />
die von der Betreibergesellschaft finanziert werden müssen. Mit REpower Systems SE wurde<br />
ein Kaufvertrag mit einer Kaufpreisgleitklausel abgeschlossen. Dieses kann zur Insolvenz<br />
der Beteiligungsgesellschaft führen (anlagegefährdendes Risiko) bzw. zu erheblichen Mehrbelastungen<br />
durch zusätzlichen Finanzierungsaufwand. Das Bauherrenrisiko beinhaltet<br />
auch das Risiko der möglichen zeitlichen Verzögerung, was unter 3.3.4 beschrieben wurde.<br />
Als Bauherr besteht bei einer Insolvenz eines Generalunternehmers die Gefahr, dass zugesagte<br />
Leistungen nicht oder nur zum Teil erbracht werden, was unter 3.3.2 beschrieben<br />
wurde. Das Bauherrenrisiko kann dazu führen, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen<br />
an die Anleger ganz oder teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen nicht nachkommen kann, was<br />
zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann.<br />
Dasselbe gilt für Kostenüberschreitungen im Zusammenhang mit der Errichtung der<br />
Windparkinfrastruktur (z.B. Kabeltrassen, Wegebau, Genehmigungen, Finanzierungskosten,<br />
Nebenkosten, etc.). Derzeit sind noch nicht mit allen Landeigentümern entsprechende<br />
Verträge über die Verlegung der Kabel abgeschlossen. Das gleiche gilt für die Eintragung<br />
von Dienstbarkeiten und Baulasten. Darüber hinaus liegt noch keine verbindliche Einspeisezusage<br />
hinsichtlich des Netzanschlusspunktes des zuständigen Netzbetreibers vor. Aus<br />
einem sich zusätzlich ergebenden Finanzierungsbedarf können sich erhebliche finanzielle<br />
Mehrbelastungen bzw. höhere Eigenkapitalanforderungen ergeben. Dieses kann dazu<br />
führen, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder<br />
teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen<br />
nicht nachkommen kann, was zur Privatinsolvenz des Anlegers<br />
führen kann.<br />
3.3.6 Fremdfinanzierungsrisiken<br />
Auf Ebene der Betreibergesellschaft – die mit ihrem gesamten Vermögen haftet – ist die Aufnahme<br />
von Fremdmitteln vorgesehen, für die Zinsbindungsfristen von 10 Jahren vereinbart<br />
wurden. Nach Ablauf der Zinsbindungsfristen werden für die verbleibenden Fremdmittel die<br />
Zinssätze neu festgelegt. Den finanzierenden Kreditinstituten werden zur Absicherung<br />
Sicherheiten bestellt. In diesem Zusammenhang können die Kreditinstitute ihre Finanzierungszusagen<br />
aufgrund von Kündigungsmöglichkeiten zurückziehen bzw. nur zu einem<br />
höheren Zinssatz als prognostiziert eine Anschlussfinanzierung vornehmen. Dadurch ergeben<br />
sich für die Betreibergesellschaft höhere Kosten. Dieses kann dazu führen, dass die prognostizierten<br />
Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder teilweise ausfallen.<br />
Weiterhin besteht das Risiko, dass vereinbarte Darlehensbeträge nicht oder nicht planmäßig<br />
zur Auszahlung kommen, weil die Auszahlungsbedingungen seitens der <strong>Bürgerwindpark</strong><br />
<strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden oder die<br />
Auszahlungsvoraussetzungen seitens der finanzierenden Kreditinstitute nicht oder nicht<br />
rechtzeitig vorliegen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt noch keine verbindliche<br />
Finanzierungszusage seitens der Kreditinstitute vor. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Kreditmittel nur zu höheren, als den der Prognose zugrunde liegenden Zinssätzen,<br />
verbindlich zugesagt werden. Insofern besteht für den Anleger ein prognosegefähr-<br />
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