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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

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führen. Da es sich bei den zwei REpower 3.2M um neue Windenergieanlagentypen handelt,<br />

ist der verwendete Referenzertrag unter Vorbehalt. Es handelt sich bei dem verwendeten<br />

Referenzertrag lediglich um eine Abschätzung von REpower Systems SE. Ein falscher Referenzertrag<br />

kann unter anderem zu Änderungen bei der Zahlungsdauer der Anfangsvergütung<br />

und somit zu niedrigeren Einnahmen führen.<br />

Es ist möglich, dass Änderungen des EEG auch auf bestehende Anlagen bzw. rückwirkend<br />

Anwendung finden. Es besteht daher das Risiko, dass die Betreibergesellschaft aufgrund von<br />

Nichtanwendbarkeit, Aufhebung, Änderung oder anderer Auslegung der einschlägigen<br />

gesetzlichen Bestimmungen den durch die Windenergieanlage erzeugten Strom nur zu<br />

ungünstigeren Bedingungen als zum Investitionszeitpunkt angenommen oder gar nicht<br />

verkaufen können.<br />

Sollte beispielsweise die Betreibergesellschaft in Zukunft verpflichtet werden, entgegen der<br />

konzeptionsgemäß unterstellten Annahmen, den Strom am freien Markt zu niedrigeren Preisen<br />

(ungünstigeren Konditionen) zu veräußern, besteht das Risiko einer Verschlechterung der<br />

Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> bis hin zum Totalverlust, soweit<br />

die Einnahmen nicht mehr zur rechtzeitigen Bedienung der laufenden Darlehen ausreichen.<br />

3.4.3 Rechtliche und steuerliche Risiken<br />

Die Darstellung der rechtlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

beruht auf dem Stand des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />

Rechts sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften und der<br />

Verwaltungspraxis. Das Risiko einer Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

während der Laufzeit der Beteiligung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht ausgeschlossen werden. Die Anleger der Beteiligungsgesellschaft tragen<br />

ebenfalls das Risiko, dass gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften oder ihre Anwendung<br />

und Auslegung rückwirkend geändert werden und dies negative Auswirkungen<br />

auf die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft hat. Es ist möglich, dass die Aufsichtsbehörden<br />

die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sowie der beteiligten Partner zeitweise oder<br />

dauerhaft untersagen bzw. nur unter Auflagen oder bestimmten Voraussetzungen genehmigen<br />

und es insoweit zu Nachteilen für die Anleger kommt. Die Nachteile können<br />

sein, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder<br />

teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen<br />

nicht nachkommen kann bzw. dass bei einer dauerhaften Untersagung<br />

die Beteiligungsgesellschaft abgewickelt werden muss.<br />

Insbesondere gibt es keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts<br />

geltenden Steuergesetze und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung<br />

und Verwaltungspraxis in unveränderter Form bestehen bleiben. Soweit die Finanzbehörden<br />

oder Finanzgerichte der steuerlichen Auffassung der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />

oder nur teilweise folgen, kann die Besteuerung der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />

nachteilig von der Darstellung in diesem Verkaufsprospekt abweichen. Die endgültige<br />

Anerkennung der steuerlichen Auswirkungen erfolgt erst durch die vorbehaltlose<br />

Veranlagung nach einer steuerlichen Außenprüfung.<br />

Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallende Gewerbesteuer kann nicht in jedem<br />

Fall durch die Anrechnung gemäß § 35 EStG bei der Einkommensteuer des Anlegers kompensiert<br />

werden. Eine vollständige Anrechnung ist von der persönlichen Situation des<br />

Anlegers abhängig, insbesondere von seinen übrigen gewerblichen Einkünften. Sie kann<br />

ausscheiden, wenn der Anleger aus anderen Tätigkeiten negative Einkünfte erzielt.<br />

Im Falle der Fremdfinanzierung der Einlage durch einen Anleger besteht die Gefahr, dass<br />

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