Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...
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LI N DEWITT<br />
Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />
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führen. Da es sich bei den zwei REpower 3.2M um neue Windenergieanlagentypen handelt,<br />
ist der verwendete Referenzertrag unter Vorbehalt. Es handelt sich bei dem verwendeten<br />
Referenzertrag lediglich um eine Abschätzung von REpower Systems SE. Ein falscher Referenzertrag<br />
kann unter anderem zu Änderungen bei der Zahlungsdauer der Anfangsvergütung<br />
und somit zu niedrigeren Einnahmen führen.<br />
Es ist möglich, dass Änderungen des EEG auch auf bestehende Anlagen bzw. rückwirkend<br />
Anwendung finden. Es besteht daher das Risiko, dass die Betreibergesellschaft aufgrund von<br />
Nichtanwendbarkeit, Aufhebung, Änderung oder anderer Auslegung der einschlägigen<br />
gesetzlichen Bestimmungen den durch die Windenergieanlage erzeugten Strom nur zu<br />
ungünstigeren Bedingungen als zum Investitionszeitpunkt angenommen oder gar nicht<br />
verkaufen können.<br />
Sollte beispielsweise die Betreibergesellschaft in Zukunft verpflichtet werden, entgegen der<br />
konzeptionsgemäß unterstellten Annahmen, den Strom am freien Markt zu niedrigeren Preisen<br />
(ungünstigeren Konditionen) zu veräußern, besteht das Risiko einer Verschlechterung der<br />
Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> bis hin zum Totalverlust, soweit<br />
die Einnahmen nicht mehr zur rechtzeitigen Bedienung der laufenden Darlehen ausreichen.<br />
3.4.3 Rechtliche und steuerliche Risiken<br />
Die Darstellung der rechtlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
beruht auf dem Stand des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden<br />
Rechts sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften und der<br />
Verwaltungspraxis. Das Risiko einer Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
während der Laufzeit der Beteiligung kann zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht ausgeschlossen werden. Die Anleger der Beteiligungsgesellschaft tragen<br />
ebenfalls das Risiko, dass gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorschriften oder ihre Anwendung<br />
und Auslegung rückwirkend geändert werden und dies negative Auswirkungen<br />
auf die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft hat. Es ist möglich, dass die Aufsichtsbehörden<br />
die Tätigkeit der Beteiligungsgesellschaft sowie der beteiligten Partner zeitweise oder<br />
dauerhaft untersagen bzw. nur unter Auflagen oder bestimmten Voraussetzungen genehmigen<br />
und es insoweit zu Nachteilen für die Anleger kommt. Die Nachteile können<br />
sein, dass die prognostizierten Entnahmen/Ausschüttungen an die Anleger ganz oder<br />
teilweise ausfallen bzw. dass die <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> ihren Kapitaldienstverpflichtungen<br />
nicht nachkommen kann bzw. dass bei einer dauerhaften Untersagung<br />
die Beteiligungsgesellschaft abgewickelt werden muss.<br />
Insbesondere gibt es keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts<br />
geltenden Steuergesetze und -verordnungen sowie die Finanzrechtsprechung<br />
und Verwaltungspraxis in unveränderter Form bestehen bleiben. Soweit die Finanzbehörden<br />
oder Finanzgerichte der steuerlichen Auffassung der Beteiligungsgesellschaft nicht<br />
oder nur teilweise folgen, kann die Besteuerung der Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft<br />
nachteilig von der Darstellung in diesem Verkaufsprospekt abweichen. Die endgültige<br />
Anerkennung der steuerlichen Auswirkungen erfolgt erst durch die vorbehaltlose<br />
Veranlagung nach einer steuerlichen Außenprüfung.<br />
Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft anfallende Gewerbesteuer kann nicht in jedem<br />
Fall durch die Anrechnung gemäß § 35 EStG bei der Einkommensteuer des Anlegers kompensiert<br />
werden. Eine vollständige Anrechnung ist von der persönlichen Situation des<br />
Anlegers abhängig, insbesondere von seinen übrigen gewerblichen Einkünften. Sie kann<br />
ausscheiden, wenn der Anleger aus anderen Tätigkeiten negative Einkünfte erzielt.<br />
Im Falle der Fremdfinanzierung der Einlage durch einen Anleger besteht die Gefahr, dass<br />
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