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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

Die Gesellschafter können eine hiervon abweichende Verwendung<br />

des Ergebnisses beschließen.<br />

§ 19<br />

Entnahmen und Einlagen<br />

Die sich im Falle von verrechnungsfähigen Verlusten bei der<br />

persönlichen Liquidität der Gesellschafter ergebenden Vorteile<br />

aus ersparten Steuern verbleiben den Gesellschaftern. Insoweit<br />

erfolgen keine Sondereinzahlungen in die Kapitalrücklage.<br />

Umgekehrt hat jeder Gesellschafter die Belastungen seiner<br />

persönlichen Liquidität selbst zu tragen, wenn Gewinne ausgewiesen<br />

werden und hierauf von den Gesellschaftern Steuern<br />

gezahlt werden müssen. Sonderentnahmen aufgrund von Steuerzahlungen<br />

sind nicht zulässig.<br />

Einlagen zum Ausgleich von Verlustkonten sind jederzeit frei<br />

zulässig. Einlagen auf verzinslichen Konten sind nur im Rahmen<br />

bestehender Vereinbarungen zulässig.<br />

Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter haben grundsätzlich<br />

jeweils einvernehmlich nach dem Verhältnis der festen Kapitalkonten<br />

zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung<br />

aller Gesellschafter möglich.<br />

§ 20<br />

Liquidation<br />

Die Gesellschaft wird von dem Komplementär liquidiert, der dazu<br />

allein berechtigt und verpflichtet ist. Das Ergebnis der Auseinandersetzung<br />

wird unter den Gesellschaftern nach dem Verhältnis<br />

ihrer Einlagen gemäß § 3 verteilt.<br />

§ 21<br />

Schlussbestimmungen<br />

Jeder Kommanditist ist verpflichtet, dem Komplementär auf<br />

Anforderung eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkehr<br />

mit dem Registergericht zu erteilen.<br />

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Alle bisher<br />

getroffenen Vereinbarungen werden aufgehoben, soweit sie den<br />

Regelungen in dieser Urkunde entgegenstehen.<br />

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung der Vereinbarung<br />

bedürfen der Schriftform, sofern nicht die notarielle Beurkundung<br />

vorgeschrieben ist; dieses gilt auch für einen Verzicht auf<br />

das Schriftformerfordernis selbst. Keine Vertragspartei kann sich<br />

auf eine vom Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen,<br />

solange diese nicht schriftlich fixiert ist.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen wirksam<br />

bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist – soweit tatsächlich<br />

möglich und rechtlich zulässig – im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung<br />

durch eine angemessene Regelung zu ersetzen;<br />

anderenfalls sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich und formgerecht<br />

eine Ersatzregelung zu vereinbaren. Dabei sind der Sinn<br />

und Zweck des Vertrages sowie der mutmaßliche Wille der Parteien<br />

zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den Fall einer<br />

Lücke oder wenn eine Bestimmung undurchführbar sein sollte.<br />

Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen soll von einer solchen<br />

Teilunwirksamkeit nicht berührt werden. Die einzelnen Regelungen<br />

sollen unabhängig voneinander wirksam sein.<br />

Lindewitt, den 16.09.2011<br />

gez. <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />

Komplementär<br />

gez. Peter Andresen<br />

Kommanditist<br />

gez. Andreas Andresen<br />

Kommanditist<br />

gez. Niko Axelsen<br />

Kommanditist<br />

gez. Ralf Axelsen<br />

Kommanditist<br />

gez. Peter Jepsen<br />

Kommanditist<br />

gez. Dina Jepsen<br />

Kommanditist<br />

gez. <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Kommanditist<br />

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