Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...
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LI N DEWITT<br />
Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />
Die Gesellschafter können eine hiervon abweichende Verwendung<br />
des Ergebnisses beschließen.<br />
§ 19<br />
Entnahmen und Einlagen<br />
Die sich im Falle von verrechnungsfähigen Verlusten bei der<br />
persönlichen Liquidität der Gesellschafter ergebenden Vorteile<br />
aus ersparten Steuern verbleiben den Gesellschaftern. Insoweit<br />
erfolgen keine Sondereinzahlungen in die Kapitalrücklage.<br />
Umgekehrt hat jeder Gesellschafter die Belastungen seiner<br />
persönlichen Liquidität selbst zu tragen, wenn Gewinne ausgewiesen<br />
werden und hierauf von den Gesellschaftern Steuern<br />
gezahlt werden müssen. Sonderentnahmen aufgrund von Steuerzahlungen<br />
sind nicht zulässig.<br />
Einlagen zum Ausgleich von Verlustkonten sind jederzeit frei<br />
zulässig. Einlagen auf verzinslichen Konten sind nur im Rahmen<br />
bestehender Vereinbarungen zulässig.<br />
Entnahmen und Einlagen der Gesellschafter haben grundsätzlich<br />
jeweils einvernehmlich nach dem Verhältnis der festen Kapitalkonten<br />
zu erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur mit Zustimmung<br />
aller Gesellschafter möglich.<br />
§ 20<br />
Liquidation<br />
Die Gesellschaft wird von dem Komplementär liquidiert, der dazu<br />
allein berechtigt und verpflichtet ist. Das Ergebnis der Auseinandersetzung<br />
wird unter den Gesellschaftern nach dem Verhältnis<br />
ihrer Einlagen gemäß § 3 verteilt.<br />
§ 21<br />
Schlussbestimmungen<br />
Jeder Kommanditist ist verpflichtet, dem Komplementär auf<br />
Anforderung eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkehr<br />
mit dem Registergericht zu erteilen.<br />
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Alle bisher<br />
getroffenen Vereinbarungen werden aufgehoben, soweit sie den<br />
Regelungen in dieser Urkunde entgegenstehen.<br />
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung der Vereinbarung<br />
bedürfen der Schriftform, sofern nicht die notarielle Beurkundung<br />
vorgeschrieben ist; dieses gilt auch für einen Verzicht auf<br />
das Schriftformerfordernis selbst. Keine Vertragspartei kann sich<br />
auf eine vom Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen,<br />
solange diese nicht schriftlich fixiert ist.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Urkunde ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen wirksam<br />
bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist – soweit tatsächlich<br />
möglich und rechtlich zulässig – im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung<br />
durch eine angemessene Regelung zu ersetzen;<br />
anderenfalls sind die Parteien verpflichtet, unverzüglich und formgerecht<br />
eine Ersatzregelung zu vereinbaren. Dabei sind der Sinn<br />
und Zweck des Vertrages sowie der mutmaßliche Wille der Parteien<br />
zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den Fall einer<br />
Lücke oder wenn eine Bestimmung undurchführbar sein sollte.<br />
Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen soll von einer solchen<br />
Teilunwirksamkeit nicht berührt werden. Die einzelnen Regelungen<br />
sollen unabhängig voneinander wirksam sein.<br />
Lindewitt, den 16.09.2011<br />
gez. <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> Verwaltungs <strong>GmbH</strong><br />
Komplementär<br />
gez. Peter Andresen<br />
Kommanditist<br />
gez. Andreas Andresen<br />
Kommanditist<br />
gez. Niko Axelsen<br />
Kommanditist<br />
gez. Ralf Axelsen<br />
Kommanditist<br />
gez. Peter Jepsen<br />
Kommanditist<br />
gez. Dina Jepsen<br />
Kommanditist<br />
gez. <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Kommanditist<br />
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