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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

jedoch vertreten lassen (§ 6 des Gesellschaftsvertrags).<br />

Auf Form- und Fristerfordernisse kann nur<br />

verzichtet werden, sofern alle Gesellschafter<br />

einverstanden sind.<br />

Soweit über die Verhandlung der Versammlung<br />

nicht eine notarielle Niederschrift<br />

aufgenommen wird, ist von dem<br />

Leiter bzw. dem Protokollführer ein Protokoll<br />

anzufertigen. Darin sind Ort und Tag der<br />

Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände<br />

der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt<br />

der Verhandlung und die Beschlüsse der<br />

Versammlung anzugeben. Das Protokoll ist<br />

von dem Leiter zu unterzeichnen und jedem<br />

Gesellschafter in Kopie zu übersenden. Das<br />

Protokoll muss auf der nächsten Versammlung<br />

genehmigt werden. Die Beschlüsse der<br />

Gesellschafterversammlung gelten als<br />

genehmigt, wenn nicht innerhalb eines<br />

Monats Klage erhoben wird.<br />

Die Gesellschafterversammlung wird von<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

geleitet.<br />

Außerhalb von Versammlungen können sie,<br />

soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht,<br />

schriftlich, mündlich oder in sonst geeigneter<br />

Weise durch Abstimmung gefasst<br />

werden, wenn sich jeder Gesellschafter an<br />

der Abstimmung beteiligt und keine Einwendungen<br />

gegen dieses Verfahren erhoben<br />

werden.<br />

Soweit nicht im Gesellschaftsvertrag oder<br />

im Gesetz etwas anderes bestimmt ist, werden<br />

Beschlüsse der Gesellschaft mit einfacher<br />

Mehrheit gefasst. Sehen der Gesellschaftsvertrag<br />

oder das Gesetz zwingend<br />

eine abweichende Mehrheit vor, so muss<br />

der Beschluss mit der vorgesehenen Mehrheit<br />

gefasst werden. Stimmenenthaltungen<br />

werden nicht mitgezählt (außer bei einstimmigen<br />

Beschlüssen; diese bedürfen aller<br />

stimmberechtigten Stimmen).<br />

Je 10,00 Euro Kommanditeinlage wird dem<br />

Kommanditisten eine Stimme gewährt. Die<br />

Stimmzahl jedes Kommanditisten ist betragsmäßig<br />

begrenzt auf 2 % des im Handelsregister<br />

eingetragenen Festkapitals der<br />

Gesellschaft.<br />

8.1.4 Informations- und<br />

Kontrollrechte<br />

(§ 166 HGB)<br />

Der Kommanditist ist berechtigt, die abschriftliche<br />

Mitteilung des Jahresabschlusses<br />

zu verlangen und dessen Richtigkeit<br />

unter Einsicht der Bücher und Papiere zu<br />

prüfen.<br />

8.1.5 Kündigungsrecht<br />

(§ 10 des Gesellschaftsvertrags)<br />

Eine Kündigung der Mitgliedschaft des<br />

Kommanditisten ist unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende<br />

eines Geschäftsjahres, erstmals zum<br />

31.12.2032, möglich. Jeder Gesellschafter ist<br />

berechtigt, sich der Austrittserklärung eines<br />

anderen Gesellschafters anzuschließen. Sofern<br />

die Frist für eine ordentliche Austrittserklärung<br />

bereits abgelaufen ist, muss die<br />

Anschlusserklärung innerhalb von einem<br />

Monat erfolgen, nachdem ihm der Austritt<br />

des ersten Gesellschafters bekannt geworden<br />

ist.<br />

Jede Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen<br />

und ist an die Gesellschaft zu richten.<br />

8.1.6 Recht auf Abtretung,<br />

Übertragung, Veräußerung oder<br />

Verpfändung der Kommanditanteile<br />

(§§ 11, 12 des Gesellschaftsvertrags)<br />

Die Übertragung der Anteile erfolgt im<br />

Wege der Abtretung (§ 398 BGB). Verfügungen<br />

über den Kommanditanteil unterliegen<br />

jedoch nach § 11 des Gesellschaftsvertrages<br />

verschiedenen Beschränkungen. Der Kommanditist<br />

hat nur ein begrenztes Recht darauf,<br />

über seinen Anteil zu verfügen.<br />

Jeder Gesellschafter kann seinen Geschäftsanteil<br />

ganz an andere Gesellschafter,<br />

seinen Ehepartner, Abkömmlinge,<br />

24<br />

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