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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

2.3 Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlagen<br />

Es wird eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt <strong>GmbH</strong><br />

& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> angeboten. Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist.<br />

Die Kapitalanlage ist als geschlossener Fonds konzipiert. Das bedeutet, dass in einem festgelegten<br />

Zeichnungszeitraum eine Beteiligung gezeichnet werden kann. Ist der Zeichnungszeitraum<br />

abgelaufen, wird der Fonds geschlossen. Ein späterer Beitritt ist nicht<br />

mehr möglich.<br />

Art der Anteile: Kommanditanteile.<br />

Der Gesamtbetrag der angebotenen Anteile beläuft sich auf insgesamt 706.400,00 €.<br />

Rechnerisch können bis zu 2.825 Anteile mit einer Mindestzeichnungssumme von<br />

250,00 € ausgegeben werden.<br />

Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sind im gesonderten Abschnitt „Rechtliche<br />

Angaben“ ab Seite 84 abschließend dargestellt.<br />

2.4 Steuerliche Behandlung<br />

Die jährlichen Ausschüttungen werden direkt auf das vom Anleger angegebene Konto<br />

überwiesen und sind nicht bei der Steuererklärung anzugeben. Eine Mitteilung über den<br />

zu versteuernden Ergebnisanteil des Gesellschafters am Gesamtergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />

erfolgt nach dem Geschäftsjahr an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers<br />

und wird von Amts wegen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />

berücksichtigt. Dieses Ergebnis ist mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu versteuern.<br />

Die Anleger erzielen im Rahmen ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />

steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Prognosegemäß<br />

werden auf Ebene der Betreibergesellschaft negative steuerliche Ergebnisse entstehen,<br />

die aufgrund der Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkungen der §§ 15a und 15b<br />

EStG im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung unter Umständen nicht<br />

mit anderen positiven Einkünften des Anlegers ausgeglichen werden können.<br />

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