Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...
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LI N DEWITT<br />
Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />
2.3 Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlagen<br />
Es wird eine Beteiligung an der Kommanditgesellschaft <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt <strong>GmbH</strong><br />
& <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong> angeboten. Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist.<br />
Die Kapitalanlage ist als geschlossener Fonds konzipiert. Das bedeutet, dass in einem festgelegten<br />
Zeichnungszeitraum eine Beteiligung gezeichnet werden kann. Ist der Zeichnungszeitraum<br />
abgelaufen, wird der Fonds geschlossen. Ein späterer Beitritt ist nicht<br />
mehr möglich.<br />
Art der Anteile: Kommanditanteile.<br />
Der Gesamtbetrag der angebotenen Anteile beläuft sich auf insgesamt 706.400,00 €.<br />
Rechnerisch können bis zu 2.825 Anteile mit einer Mindestzeichnungssumme von<br />
250,00 € ausgegeben werden.<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sind im gesonderten Abschnitt „Rechtliche<br />
Angaben“ ab Seite 84 abschließend dargestellt.<br />
2.4 Steuerliche Behandlung<br />
Die jährlichen Ausschüttungen werden direkt auf das vom Anleger angegebene Konto<br />
überwiesen und sind nicht bei der Steuererklärung anzugeben. Eine Mitteilung über den<br />
zu versteuernden Ergebnisanteil des Gesellschafters am Gesamtergebnis der Beteiligungsgesellschaft<br />
erfolgt nach dem Geschäftsjahr an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers<br />
und wird von Amts wegen im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung<br />
berücksichtigt. Dieses Ergebnis ist mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu versteuern.<br />
Die Anleger erzielen im Rahmen ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft<br />
steuerliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Prognosegemäß<br />
werden auf Ebene der Betreibergesellschaft negative steuerliche Ergebnisse entstehen,<br />
die aufgrund der Anwendung der Verlustausgleichsbeschränkungen der §§ 15a und 15b<br />
EStG im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung unter Umständen nicht<br />
mit anderen positiven Einkünften des Anlegers ausgeglichen werden können.<br />
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