Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...
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LI N DEWITT<br />
Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />
Bis auf die beschriebenen Beschränkungen hinsichtlich der Schallemissionen, Schattenwürfe<br />
(rechtliche Beschränkungen über die Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) und der automatischen Anlagenabschaltung bei Erreichen der Abschaltwindgeschwindigkeit<br />
bzw. Nicht-Erreichen der Einschaltgeschwindigkeit (tatsächliche Beschränkung<br />
über die Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>),<br />
bestehen hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das<br />
Anlageziel, keine darüber hinausgehenden rechtlichen und/oder tatsächlichen Beschränkungen.<br />
Die rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen sind im Sicherheitsabschlag<br />
berücksichtigt worden.<br />
Bei der Kalkulation der Einspeisevergütung wurde davon ausgegangen, dass die Windenergieanlagen<br />
im ersten Quartal 2013 in Betrieb genommen werden und elektrischen Strom<br />
erzeugen können. Aufgrund des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) wurde die Einspeisevergütung mit 8,80 Cent/kWh<br />
(Anfangsvergütung, maßgeblich für Inbetriebnahme in 2013) berücksichtigt. Zusätzlich<br />
wurde ein Systemdienstleistungsbonus mit 0,48 Cent/kWh bei der Prognose angesetzt.<br />
Sollten die Windenergieanlagen im Kalenderjahr 2013 in Betrieb genommen werden,<br />
beträgt die Basisvergütung 4,80 Cent/kWh.<br />
In den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage wird die höhere Anfangsvergütung<br />
gezahlt. Diese Frist verlängert sich jeweils um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrages,<br />
um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrages unterschreitet.<br />
Nach Ablauf dieser Verlängerungszeit wird die Basisvergütung gezahlt.<br />
In der Prognose wurde davon ausgegangen, dass bei den einzelnen Windenergieanlagen<br />
die Einspeisevergütung – je nach Standort – nicht vor dem 240. Betriebsmonat auf die<br />
Basisvergütung sinkt.<br />
79<br />
80<br />
Ertrags- und Laufzeitprognose<br />
Zeitraum Anfangsvergütung<br />
lt. EEG<br />
Referenzertrag REpower 3.4M/MM92<br />
lt. Referenzzertifikat in kWh<br />
Sollertrag der WEA (Prognose)<br />
nach Sicherheitsabschlägen<br />
WEA 1 WEA 2 WEA 3<br />
5,0 Jahre 5,0 Jahre 5,0 Jahre<br />
47.592.422,00 47.592.422,00 29.169.682,00<br />
7.627.000,00 7.841.000,00 4.511.000,00<br />
Sollertrag x 5 38.135.000,00 39.205.000,00 22.555.000,00<br />
Sollertrag x 5<br />
in % des Referenzertrags<br />
80,13 82,38 77,32<br />
Unterschreitung 150%<br />
des Referenzertrags in %<br />
46,58 45,08 48,45<br />
Je 0,75% Unterschreitung<br />
wird die erhöhte Vergütung<br />
für weitere 2 Monate gezahlt;<br />
Es ergeben sich folgende<br />
246 240 253<br />
Gesamtlaufzeiten der erhöhten<br />
Vergütung (inkl. der ersten 60 Monate)<br />
Die installierte Leistung aller im gemeinsamen Windpark errichteter WEA soll 8,39 Megawatt<br />
betragen. Davon entfällt auf die Beteiligungsgesellschaft <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt<br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, an der sich der Anleger beteiligen kann, indirekt eine installierte Leistung<br />
in Höhe von 3,69 Megawatt.<br />
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