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Bürgerwindpark Rodautal GmbH & Co. KG - Bürgerwindkraft ...

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LI N DEWITT<br />

Verkaufsprospekt Stand: 2. April 2012<br />

Bis auf die beschriebenen Beschränkungen hinsichtlich der Schallemissionen, Schattenwürfe<br />

(rechtliche Beschränkungen über die Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>) und der automatischen Anlagenabschaltung bei Erreichen der Abschaltwindgeschwindigkeit<br />

bzw. Nicht-Erreichen der Einschaltgeschwindigkeit (tatsächliche Beschränkung<br />

über die Beteiligung an der <strong>Bürgerwindpark</strong> <strong>Rodautal</strong> <strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>),<br />

bestehen hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das<br />

Anlageziel, keine darüber hinausgehenden rechtlichen und/oder tatsächlichen Beschränkungen.<br />

Die rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen sind im Sicherheitsabschlag<br />

berücksichtigt worden.<br />

Bei der Kalkulation der Einspeisevergütung wurde davon ausgegangen, dass die Windenergieanlagen<br />

im ersten Quartal 2013 in Betrieb genommen werden und elektrischen Strom<br />

erzeugen können. Aufgrund des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) wurde die Einspeisevergütung mit 8,80 Cent/kWh<br />

(Anfangsvergütung, maßgeblich für Inbetriebnahme in 2013) berücksichtigt. Zusätzlich<br />

wurde ein Systemdienstleistungsbonus mit 0,48 Cent/kWh bei der Prognose angesetzt.<br />

Sollten die Windenergieanlagen im Kalenderjahr 2013 in Betrieb genommen werden,<br />

beträgt die Basisvergütung 4,80 Cent/kWh.<br />

In den ersten fünf Jahren ab der Inbetriebnahme der Anlage wird die höhere Anfangsvergütung<br />

gezahlt. Diese Frist verlängert sich jeweils um zwei Monate je 0,75 Prozent des Referenzertrages,<br />

um den der Ertrag der Anlage 150 Prozent des Referenzertrages unterschreitet.<br />

Nach Ablauf dieser Verlängerungszeit wird die Basisvergütung gezahlt.<br />

In der Prognose wurde davon ausgegangen, dass bei den einzelnen Windenergieanlagen<br />

die Einspeisevergütung – je nach Standort – nicht vor dem 240. Betriebsmonat auf die<br />

Basisvergütung sinkt.<br />

79<br />

80<br />

Ertrags- und Laufzeitprognose<br />

Zeitraum Anfangsvergütung<br />

lt. EEG<br />

Referenzertrag REpower 3.4M/MM92<br />

lt. Referenzzertifikat in kWh<br />

Sollertrag der WEA (Prognose)<br />

nach Sicherheitsabschlägen<br />

WEA 1 WEA 2 WEA 3<br />

5,0 Jahre 5,0 Jahre 5,0 Jahre<br />

47.592.422,00 47.592.422,00 29.169.682,00<br />

7.627.000,00 7.841.000,00 4.511.000,00<br />

Sollertrag x 5 38.135.000,00 39.205.000,00 22.555.000,00<br />

Sollertrag x 5<br />

in % des Referenzertrags<br />

80,13 82,38 77,32<br />

Unterschreitung 150%<br />

des Referenzertrags in %<br />

46,58 45,08 48,45<br />

Je 0,75% Unterschreitung<br />

wird die erhöhte Vergütung<br />

für weitere 2 Monate gezahlt;<br />

Es ergeben sich folgende<br />

246 240 253<br />

Gesamtlaufzeiten der erhöhten<br />

Vergütung (inkl. der ersten 60 Monate)<br />

Die installierte Leistung aller im gemeinsamen Windpark errichteter WEA soll 8,39 Megawatt<br />

betragen. Davon entfällt auf die Beteiligungsgesellschaft <strong>Bürgerwindkraft</strong> Lindewitt<br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong>, an der sich der Anleger beteiligen kann, indirekt eine installierte Leistung<br />

in Höhe von 3,69 Megawatt.<br />

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