Jahrgang 24 Freitag, den 14. Juni 2013 Nr. 24 - Langweid am Lech
Jahrgang 24 Freitag, den 14. Juni 2013 Nr. 24 - Langweid am Lech
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Gemeindeanzeiger - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong>/13<br />
Obst- und Gartenbauverein<br />
Lützelburg<br />
Einladung zur Radtour<br />
Der Obst- und Gartenbauverein lädt alle Radlfreunde herzlich<br />
zur Fahrt zum Taglilienfeld nach <strong>Langweid</strong> ein. Das Taglilienfeld<br />
ist eine ursprüngliche <strong>Lech</strong>auenlandschaft. Dort blühen nicht<br />
nur Taglilien, sondern auch Frauenschuh, Seidelbast, Laserkraut<br />
und Hummelragwurz. Dieses geschützte Stück Natur ist<br />
sicher sehr sehenswert.<br />
Anschließend geht die Fahrt weiter in <strong>den</strong> Biergarten nach<br />
Scherneck.<br />
Am Sonntag, 16. <strong>Juni</strong> 13<br />
Treffpunkt 13 Uhr <strong>am</strong> Kirchplatz<br />
Einladung zum Johannisfeuer<br />
Auch in diesem Jahr wird der Gartenbauverein wieder sein traditionelles<br />
Johannisfeuer entzün<strong>den</strong>. Erwachsene und Kinder sollen<br />
einen angenehmen Abend <strong>am</strong> Feuer erleben, bei hoffentlich<br />
schönem Wetter. Frauen des ehemaligen Kinderarbeitskreises<br />
kümmern sich in bewährter Weise wieder um Kinder und Spiele,<br />
der Gartenbauverein sorgt für das leibliche Wohl. Bei Dämmerung<br />
wird ein kleines Feuer entzündet.<br />
Feiern dürfen wir dankenswerterweise wieder in der (Pfarrfest-)<br />
Wiese von F<strong>am</strong>ilie Thoma.<br />
Zu diesem Abend la<strong>den</strong> wir herzlich alle Kinder und Eltern,<br />
sowie Mitglieder und Freunde des Gartenbauvereins ein.<br />
Besonders herzlich sind die Kindergartenkinder mit dem Elternbeirat<br />
eingela<strong>den</strong>.<br />
Am S<strong>am</strong>stag, dem 22. <strong>Juni</strong> 13,<br />
Beginn 18.30 Uhr<br />
Auf viele Besucher bei bei<strong>den</strong> Veranstaltungen freut sich die<br />
Vereinsleitung<br />
RK Gablingen/Lützelburg<br />
RK - Abend<br />
Der nächste RK - Abend der Reservistenk<strong>am</strong>eradschaft<br />
Gablingen/Lützelburg findet <strong>am</strong> <strong>Freitag</strong>,<br />
<strong>14.</strong>06.13 um 20.00 Uhr im Theaterheim Lützelburg statt.<br />
Michael Zöllinger<br />
1. Vorstand<br />
Beschilderungsplanung<br />
der Radwegenetze<br />
im Rahmen des LEADER Kooperationsprojektes<br />
Radwegenetz Nordschwaben im Bereich des<br />
Landkreises Augsburg<br />
Die vorhan<strong>den</strong>e Radwege-Beschilderung in <strong>den</strong> Gebieten Nordschwabens<br />
und d<strong>am</strong>it auch im Landkreis Augsburg ist bislang<br />
noch nicht vollständig, durchgängig und einheitlich ausgeprägt.<br />
Aus diesem Grund hat der Landkreis Augsburg sich mit<br />
dem Naturpark Augsburg Westliche Wälder e.V., <strong>den</strong> lokalen<br />
Aktionsgruppen REAL West, Begegnungsland <strong>Lech</strong>-Wertach,<br />
Wittelsbacher Land, Monheimer Alb/Altmühl Jura und Schwäbisches<br />
Donautal sowie <strong>den</strong> Landkreisen Dillingen a.d. Donau<br />
und Günzburg zus<strong>am</strong>mengeschlossen und das LEADER-Kooperationsprojekt<br />
Radwegenetz Nordschwaben initiiert. Federführend<br />
ist dabei das Schwäbische Donautal-Aktiv e.V., Hauptstr.<br />
16, 89431 Bächingen. Ziel des Kooperationsprojektes ist<br />
die Weiterentwicklung eines durchgängigen Radwegenetzes<br />
und die Einführung einer qualitativ einheitlichen wegweisen<strong>den</strong><br />
Beschilderung der Radwege gemeins<strong>am</strong> zu planen und umzusetzen.<br />
Beschildert wer<strong>den</strong> sowohl die touristischen wie auch<br />
die Alltagsradwege. Die Art der Beschilderung orientiert sich an<br />
dem vom bayerischen Staatsministerium des Inneren vorgegebenen<br />
Standard für eine wegweisende Beschilderung an Radwegen<br />
in Bayern. Das Radwegenetz im Landkreis Augsburg<br />
wurde vom Büro Top-plan in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Landkreis<br />
Augsburg, dem Naturparkt Augsburg, <strong>den</strong> lokalen Aktionsgruppen<br />
und Gemein<strong>den</strong> erarbeitet und orientiert sich an <strong>den</strong><br />
bereits bestehen<strong>den</strong> Radwegen. Teilweise wer<strong>den</strong> Routen auch<br />
verändert bzw. neue Radwege beschildert. Die vorhan<strong>den</strong>e<br />
Beschilderung (Rad- und Wanderwege) wird ausgetauscht oder<br />
ergänzt. Die Schilder wer<strong>den</strong> vorwiegend an bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />
Pfosten befestigt. Wo dies nicht möglich ist, wer<strong>den</strong> neue<br />
Pfosten aufgestellt. Die Genehmigung zur Aufstellung der Radwegebeschilderung<br />
gemäß dem Beschilderungsplan der Firma<br />
top-plan nach Art. 28 Abs. 3 Abs. 1 BayNatschG wurde durch<br />
das Landrats<strong>am</strong>t Augsburg, untere Naturschutzbehörde, erteilt.<br />
Im verfügen<strong>den</strong> Teil des Genehmigungsbescheides wird<br />
folgendes festgestellt:<br />
1. Der Antrag vom 18.04.<strong>2013</strong>, auf Genehmigung zur Aufstellung<br />
der Beschilderung für das Radwegenetz im Bereich des<br />
Landkreises Augsburg, gemäß dem beiliegen<strong>den</strong> Beschilderungsplan,<br />
wird unter folgen<strong>den</strong> Auflagen genehmigt:<br />
a. die Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die<br />
Beschilderungen angebracht wer<strong>den</strong>, sind vor der Anbringung<br />
zu benachrichtigen,<br />
b. auf die Grundstücksnutzung der Eigentümer ist Rücksicht zu<br />
nehmen und<br />
c. das Radfahren im Wald ist nur auf Straßen und geeigneten<br />
Wegen zulässig.<br />
2. Die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigten<br />
der entsprechen<strong>den</strong> Grundstücke, haben die Beschilderung<br />
zu dul<strong>den</strong>.<br />
3. Der beiliegende Beschilderungsplan der Firma top-plan ist<br />
Bestandteil dieses Bescheides und zu beachten.<br />
4. Soweit möglich, sind die Schilder an bereits vorhan<strong>den</strong>e<br />
Pfosten anzubringen.<br />
Die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigten<br />
der entsprechen<strong>den</strong> Grundstücke, haben die Beschilderung zu<br />
dul<strong>den</strong>. Die Duldungspflicht ergibt sich aus Art. 28 Abs. 3 Satz 1<br />
BayNatSchG, wonach die Eigentümer oder sonstige Berechtigte<br />
Markierungen und Wegetafeln, hier die Beschilderung des Radwegenetzes<br />
zu dul<strong>den</strong> haben, die Gemein<strong>den</strong> oder Organisationen,<br />
hier die Schwäbische Donautal-Aktiv e.V., die sich satzungsgemäß<br />
vorwiegend der Förderung des Naturschutzes und<br />
der Landschaftspflege widmen, mit Genehmigung der unteren<br />
Naturschutzbehörde anbringen.<br />
Hinweise zur Bekanntmachung<br />
Die Benachrichtigung i.S. von Art. 28 Abs. 3 Satz 3 Bay-<br />
NatSchG an die betroffenen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten<br />
über die Aufstellung vor der Anbringung der Beschilderung<br />
erfolgt durch diese Bekanntmachung.<br />
Die Aufstellpunkte, Lage in der örtlichen Umgebung und die<br />
vorgesehenen Schilder sind aus der Beschilderungsplanung<br />
der Firma top-plan zu entnehmen. Die Beschilderungsplanung<br />
kann zu <strong>den</strong> üblichen Geschäftszeiten beim Landrats<strong>am</strong>t Augsburg,<br />
Abteilungsbüro 6, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg,<br />
Tel. 0821/3102-<strong>24</strong>52 und bei der jeweiligen Gemeinde in deren<br />
Gemarkung der Radwegeabschnitt liegt, eingesehen wer<strong>den</strong>.