04.11.2013 Aufrufe

Jahrgang 24 Freitag, den 14. Juni 2013 Nr. 24 - Langweid am Lech

Jahrgang 24 Freitag, den 14. Juni 2013 Nr. 24 - Langweid am Lech

Jahrgang 24 Freitag, den 14. Juni 2013 Nr. 24 - Langweid am Lech

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeindeanzeiger - 4 - <strong>Nr</strong>. <strong>24</strong>/13<br />

Obst- und Gartenbauverein<br />

Lützelburg<br />

Einladung zur Radtour<br />

Der Obst- und Gartenbauverein lädt alle Radlfreunde herzlich<br />

zur Fahrt zum Taglilienfeld nach <strong>Langweid</strong> ein. Das Taglilienfeld<br />

ist eine ursprüngliche <strong>Lech</strong>auenlandschaft. Dort blühen nicht<br />

nur Taglilien, sondern auch Frauenschuh, Seidelbast, Laserkraut<br />

und Hummelragwurz. Dieses geschützte Stück Natur ist<br />

sicher sehr sehenswert.<br />

Anschließend geht die Fahrt weiter in <strong>den</strong> Biergarten nach<br />

Scherneck.<br />

Am Sonntag, 16. <strong>Juni</strong> 13<br />

Treffpunkt 13 Uhr <strong>am</strong> Kirchplatz<br />

Einladung zum Johannisfeuer<br />

Auch in diesem Jahr wird der Gartenbauverein wieder sein traditionelles<br />

Johannisfeuer entzün<strong>den</strong>. Erwachsene und Kinder sollen<br />

einen angenehmen Abend <strong>am</strong> Feuer erleben, bei hoffentlich<br />

schönem Wetter. Frauen des ehemaligen Kinderarbeitskreises<br />

kümmern sich in bewährter Weise wieder um Kinder und Spiele,<br />

der Gartenbauverein sorgt für das leibliche Wohl. Bei Dämmerung<br />

wird ein kleines Feuer entzündet.<br />

Feiern dürfen wir dankenswerterweise wieder in der (Pfarrfest-)<br />

Wiese von F<strong>am</strong>ilie Thoma.<br />

Zu diesem Abend la<strong>den</strong> wir herzlich alle Kinder und Eltern,<br />

sowie Mitglieder und Freunde des Gartenbauvereins ein.<br />

Besonders herzlich sind die Kindergartenkinder mit dem Elternbeirat<br />

eingela<strong>den</strong>.<br />

Am S<strong>am</strong>stag, dem 22. <strong>Juni</strong> 13,<br />

Beginn 18.30 Uhr<br />

Auf viele Besucher bei bei<strong>den</strong> Veranstaltungen freut sich die<br />

Vereinsleitung<br />

RK Gablingen/Lützelburg<br />

RK - Abend<br />

Der nächste RK - Abend der Reservistenk<strong>am</strong>eradschaft<br />

Gablingen/Lützelburg findet <strong>am</strong> <strong>Freitag</strong>,<br />

<strong>14.</strong>06.13 um 20.00 Uhr im Theaterheim Lützelburg statt.<br />

Michael Zöllinger<br />

1. Vorstand<br />

Beschilderungsplanung<br />

der Radwegenetze<br />

im Rahmen des LEADER Kooperationsprojektes<br />

Radwegenetz Nordschwaben im Bereich des<br />

Landkreises Augsburg<br />

Die vorhan<strong>den</strong>e Radwege-Beschilderung in <strong>den</strong> Gebieten Nordschwabens<br />

und d<strong>am</strong>it auch im Landkreis Augsburg ist bislang<br />

noch nicht vollständig, durchgängig und einheitlich ausgeprägt.<br />

Aus diesem Grund hat der Landkreis Augsburg sich mit<br />

dem Naturpark Augsburg Westliche Wälder e.V., <strong>den</strong> lokalen<br />

Aktionsgruppen REAL West, Begegnungsland <strong>Lech</strong>-Wertach,<br />

Wittelsbacher Land, Monheimer Alb/Altmühl Jura und Schwäbisches<br />

Donautal sowie <strong>den</strong> Landkreisen Dillingen a.d. Donau<br />

und Günzburg zus<strong>am</strong>mengeschlossen und das LEADER-Kooperationsprojekt<br />

Radwegenetz Nordschwaben initiiert. Federführend<br />

ist dabei das Schwäbische Donautal-Aktiv e.V., Hauptstr.<br />

16, 89431 Bächingen. Ziel des Kooperationsprojektes ist<br />

die Weiterentwicklung eines durchgängigen Radwegenetzes<br />

und die Einführung einer qualitativ einheitlichen wegweisen<strong>den</strong><br />

Beschilderung der Radwege gemeins<strong>am</strong> zu planen und umzusetzen.<br />

Beschildert wer<strong>den</strong> sowohl die touristischen wie auch<br />

die Alltagsradwege. Die Art der Beschilderung orientiert sich an<br />

dem vom bayerischen Staatsministerium des Inneren vorgegebenen<br />

Standard für eine wegweisende Beschilderung an Radwegen<br />

in Bayern. Das Radwegenetz im Landkreis Augsburg<br />

wurde vom Büro Top-plan in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Landkreis<br />

Augsburg, dem Naturparkt Augsburg, <strong>den</strong> lokalen Aktionsgruppen<br />

und Gemein<strong>den</strong> erarbeitet und orientiert sich an <strong>den</strong><br />

bereits bestehen<strong>den</strong> Radwegen. Teilweise wer<strong>den</strong> Routen auch<br />

verändert bzw. neue Radwege beschildert. Die vorhan<strong>den</strong>e<br />

Beschilderung (Rad- und Wanderwege) wird ausgetauscht oder<br />

ergänzt. Die Schilder wer<strong>den</strong> vorwiegend an bereits vorhan<strong>den</strong>en<br />

Pfosten befestigt. Wo dies nicht möglich ist, wer<strong>den</strong> neue<br />

Pfosten aufgestellt. Die Genehmigung zur Aufstellung der Radwegebeschilderung<br />

gemäß dem Beschilderungsplan der Firma<br />

top-plan nach Art. 28 Abs. 3 Abs. 1 BayNatschG wurde durch<br />

das Landrats<strong>am</strong>t Augsburg, untere Naturschutzbehörde, erteilt.<br />

Im verfügen<strong>den</strong> Teil des Genehmigungsbescheides wird<br />

folgendes festgestellt:<br />

1. Der Antrag vom 18.04.<strong>2013</strong>, auf Genehmigung zur Aufstellung<br />

der Beschilderung für das Radwegenetz im Bereich des<br />

Landkreises Augsburg, gemäß dem beiliegen<strong>den</strong> Beschilderungsplan,<br />

wird unter folgen<strong>den</strong> Auflagen genehmigt:<br />

a. die Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die<br />

Beschilderungen angebracht wer<strong>den</strong>, sind vor der Anbringung<br />

zu benachrichtigen,<br />

b. auf die Grundstücksnutzung der Eigentümer ist Rücksicht zu<br />

nehmen und<br />

c. das Radfahren im Wald ist nur auf Straßen und geeigneten<br />

Wegen zulässig.<br />

2. Die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigten<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Grundstücke, haben die Beschilderung<br />

zu dul<strong>den</strong>.<br />

3. Der beiliegende Beschilderungsplan der Firma top-plan ist<br />

Bestandteil dieses Bescheides und zu beachten.<br />

4. Soweit möglich, sind die Schilder an bereits vorhan<strong>den</strong>e<br />

Pfosten anzubringen.<br />

Die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigten<br />

der entsprechen<strong>den</strong> Grundstücke, haben die Beschilderung zu<br />

dul<strong>den</strong>. Die Duldungspflicht ergibt sich aus Art. 28 Abs. 3 Satz 1<br />

BayNatSchG, wonach die Eigentümer oder sonstige Berechtigte<br />

Markierungen und Wegetafeln, hier die Beschilderung des Radwegenetzes<br />

zu dul<strong>den</strong> haben, die Gemein<strong>den</strong> oder Organisationen,<br />

hier die Schwäbische Donautal-Aktiv e.V., die sich satzungsgemäß<br />

vorwiegend der Förderung des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege widmen, mit Genehmigung der unteren<br />

Naturschutzbehörde anbringen.<br />

Hinweise zur Bekanntmachung<br />

Die Benachrichtigung i.S. von Art. 28 Abs. 3 Satz 3 Bay-<br />

NatSchG an die betroffenen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten<br />

über die Aufstellung vor der Anbringung der Beschilderung<br />

erfolgt durch diese Bekanntmachung.<br />

Die Aufstellpunkte, Lage in der örtlichen Umgebung und die<br />

vorgesehenen Schilder sind aus der Beschilderungsplanung<br />

der Firma top-plan zu entnehmen. Die Beschilderungsplanung<br />

kann zu <strong>den</strong> üblichen Geschäftszeiten beim Landrats<strong>am</strong>t Augsburg,<br />

Abteilungsbüro 6, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg,<br />

Tel. 0821/3102-<strong>24</strong>52 und bei der jeweiligen Gemeinde in deren<br />

Gemarkung der Radwegeabschnitt liegt, eingesehen wer<strong>den</strong>.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!