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<strong>DIPL</strong>.-<strong>KFM</strong>. <strong>FRANK</strong> <strong>EHLIG</strong><br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER - STEUERBERATER<br />

Kirchhör<strong>de</strong>r Straße 29, 44229 Dortmund, Tel. 0231 / 574586, Fax 0231 / 572039, frank-<strong>ehlig</strong>@t-online.<strong>de</strong><br />

07.03.2007<br />

Bilanzrechtsreformgesetz<br />

Das "Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r<br />

Abschlußprüfung" (Kurztitel: Bilanzrechtsreformgesetz, BilReG) vom 4.12.2004 beinhaltet nachfolgen<strong>de</strong> Eckpunkte:<br />

1. Erhöhung <strong>de</strong>r Schwellenwerte nach § 267 HGB<br />

Die in § 267 HGB genannten Schwellenwerte zur Abgrenzung zwischen kleinen, mittleren und großen<br />

Unternehmen sind um ca. 17 % angehoben wer<strong>de</strong>n. Die <strong>de</strong>r Höhe nach verän<strong>de</strong>rten Abgrenzungskriterien<br />

beschränken sich auf die Bilanzsumme und die Umsatzerlöse. Das Abgrenzungskriterium "Zahl <strong>de</strong>r<br />

Arbeitnehmer" bleibt <strong>de</strong>r Höhe nach unverän<strong>de</strong>rt. Die neuen Werte sind erstmals für <strong>de</strong>n Abschluß zum<br />

31.12.2004 anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Beratungshinweis:<br />

Die Einteilung von Kapitalgesellschaften (und Personenhan<strong>de</strong>lsgesellschaften mit ausschließlich beschränkt<br />

haften<strong>de</strong>n Gesellschaftern) in Größenklassen gemäß § 267 HGB hat Be<strong>de</strong>utung für die Inanspruchnahme von<br />

Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen sowie die Prüfungspflicht durch einen Abschlußprüfer. Die<br />

heraufgesetzten Schwellenwerte sollten Veranlassung geben, die sich hieraus ggf. entstehen<strong>de</strong>n Möglichkeiten<br />

von Rechnungslegungs- und Prüfungserleichterungen zu untersuchen.<br />

2. Erweiterte Angabepflichten für Anhang und Lagebericht zum Einzel- und Konzernabschluß:<br />

º Anhangsangaben zu Art und Umfang von <strong>de</strong>rivativen Finanzinstrumenten (z.B. Swaps, Optionen, Futures)<br />

sowie zum fair value (beizulegen<strong>de</strong>r Zeitwert).<br />

º Wer<strong>de</strong>n Finanzanlagen (Aktien, Beteiligungen, Darlehen) als Finanzinstrumente über <strong>de</strong>m fair value bewertet<br />

(gemil<strong>de</strong>rtes Nie<strong>de</strong>rstwertprinzip), sind im Anhang fair value, Buchwert und die Grün<strong>de</strong> für das Unterlassen<br />

einer Abschreibung anzugeben.<br />

º Im Lagebericht und Konzernlagebericht sind hinsichtlich <strong>de</strong>r Verwendung von Finanzinstrumenten die<br />

Risikomanagementziele und -metho<strong>de</strong>n, Absicherungsmetho<strong>de</strong>n sowie die Preisän<strong>de</strong>rungs-, Ausfall-,<br />

Liquiditäts- und Zahlungsstromschwankungsrisiken zu nennen.<br />

º Bei börsennotierten Gesellschaften: Anhangsangaben zur Honorierung <strong>de</strong>s Abschluß- bzw.<br />

Konzernabschlußprüfers sowie zu <strong>de</strong>n Honoraraufwendungen für weitere Dienstleistungen <strong>de</strong>s<br />

Abschlußprüfers.<br />

º Die Lageberichterstattung hat hinsichtlich Geschäftsverlauf und Lage <strong>de</strong>r Gesellschaft bzw. <strong>de</strong>s Konzerns <strong>de</strong>n<br />

Umfang und die Komplexität <strong>de</strong>r Geschäfte zu berücksichtigen. Der Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Größenabhängigkeit<br />

soll insoweit die Belange <strong>de</strong>s Mittelstan<strong>de</strong>s beachten. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind damit<br />

geringere Anfor<strong>de</strong>rungen an <strong>de</strong>n Lageberichtsumfang im Vergleich zu Großunternehmen zu stellen.<br />

º Erläuterung <strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utsamsten finanziellen Leistungsindikatoren unter Bezugnahme auf <strong>de</strong>n Jahresabschluß<br />

im Lagebericht.<br />

º Beurteilung und Erläuterung <strong>de</strong>r Chancen und Risiken im Lagebericht (bisher nur Darstellung <strong>de</strong>r Risiken <strong>de</strong>r<br />

zukünftigen Entwicklung).<br />

º Große Kapitalgesellschaften haben im Lagebericht nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie z.B. Informationen<br />

über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, aufzunehmen.<br />

www.frank-<strong>ehlig</strong>.<strong>de</strong> | Seite 1/3


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WIRTSCHAFTSPRÜFER - STEUERBERATER<br />

Kirchhör<strong>de</strong>r Straße 29, 44229 Dortmund, Tel. 0231 / 574586, Fax 0231 / 572039, frank-<strong>ehlig</strong>@t-online.<strong>de</strong><br />

3. Kapitalflußrechnung und Eigenkapitalspiegel wer<strong>de</strong>n Pflichtbestandteile für alle Konzernabschlüsse (gilt bisher<br />

nur für börsennotierte Konzerne)<br />

4. Anwendung von IFRS bzw. IAS im Konzernabschluß<br />

º Kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben ab 2005 ihren Konzernabschluß nach International Financial<br />

Reporting Standards (IFRS) bzw. International Accounting Standards (IAS) aufzustellen.<br />

º Die bisher nach § 292a HGB gegebene Option eines Konzernabschlusses nach US-GAAP entfällt.<br />

º Ein zweijähriger Aufschub bis 2007 für die IFRS-Bilanzierungspflicht wird bestimmten Unternehmen<br />

eingeräumt:<br />

■ Gesellschaften, die nur mit Schuldtiteln (z.B. Anleihen) und nicht mit Aktien börsennotiert sind.<br />

■ Gesellschaften, die aufgrund einer Börsennotierung im Drittland (z.B. Daimler-Chrysler an <strong>de</strong>r New York<br />

Stock Exchange) US-GAAP anwen<strong>de</strong>n. Gesellschaften, die nur an einer inländischen Börse notiert sind und<br />

US-GAAP anwen<strong>de</strong>n, erhalten keinen Aufschub.<br />

º Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne können ab 2005 einen Konzernabschluß nach IFRS bzw. IAS aufstellen.<br />

Sie können aber auch weiterhin nach <strong>de</strong>m Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB) bilanzieren.<br />

º Bei allen IFRS-Konzernabschlüssen sind folgen<strong>de</strong> Vorgaben aus <strong>de</strong>m HGB zu übernehmen: Aufstellung und<br />

Inhalt <strong>de</strong>s Konzernlageberichtes sowie die Verwendung <strong>de</strong>s Euro und <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Sprache.<br />

º Beratungshinweis:<br />

IFRS bzw. IAS sind danach für <strong>de</strong>n Einzelabschluß nicht freigegeben wor<strong>de</strong>n. Große Kapitalgesellschaften<br />

haben zwar das Wahlrecht, ihren Jahresabschluß nach IFRS bzw. IAS beim Bun<strong>de</strong>sanzeiger zur<br />

Veröffentlichung einzureichen. Sie bleiben für ihren Einzelabschluß aber zur Bilanzierung nach HGB<br />

verpflichtet und müssen diesen auch - wie kleine und mittlere Unternehmen - zur Offenlegung beim<br />

Han<strong>de</strong>lsregister einreichen.<br />

Für kleine und mittlere Unternehmen (also <strong>de</strong>n Mittelstand) wer<strong>de</strong>n m.E. die internationalen<br />

Rechnungslegungsnormen damit zumin<strong>de</strong>st bis auf weiteres keine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung und Notwendigkeit<br />

erhalten. Auch die Ratinganfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r kreditvergeben<strong>de</strong>n Banken aufgrund "Basel II" wer<strong>de</strong>n daran<br />

nichts nachhaltiges än<strong>de</strong>rn.<br />

Der Referentenentwurf ist auch insoweit systemgerecht, wie die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur<br />

Kapitalerhaltung nach <strong>de</strong>m Aktien- und <strong>de</strong>m GmbH-Gesetz für <strong>de</strong>n Jahresabschluß eine<br />

Ausschüttungsbemessungsfunktion im Sinne <strong>de</strong>r Rechnungslegungsvorschriften <strong>de</strong>s HGB implizieren. Der<br />

Einzelabschluß dürfte daher so lange nach <strong>de</strong>n bisherigen HGB-Vorschriften aufgestellt wer<strong>de</strong>n, wie das<br />

Gesellschaftsrecht hinsichtlich seiner Regelungen zur Eigenkapitalverwendung nicht geän<strong>de</strong>rt wird.<br />

Es ist jedoch fraglich, ob die Manifestierung einer "dualen" Rechnungslegung für Einzel- und Konzernabschluß<br />

durch das BilReG dauerhaft Bestand haben wird.<br />

Steuerbilanziell dürfte <strong>de</strong>r Fiskus eher die internationalen Regeln präferieren, da sie ten<strong>de</strong>nziell eine höhere<br />

steuerliche Bemessungsgrundlage zur Folge hätten, was bereits bisher in <strong>de</strong>r Literatur durch Aufhebung <strong>de</strong>r<br />

Maßgeblichkeit <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz für die Steuerbilanz und einer stringenteren Besteuerung nach <strong>de</strong>r<br />

Leistungsfähigkeit diskutiert wird.<br />

5. Stärkung <strong>de</strong>r Stellung <strong>de</strong>s Abschlußprüfers<br />

º Ein Abschlußprüfer ist zukünftig (ab <strong>de</strong>m Geschäftsjahr 2005) ausgeschlossen, wenn er folgen<strong>de</strong> Tätigkeiten<br />

erbracht hat, soweit sie nicht von untergeordneter Be<strong>de</strong>utung sind:<br />

■ bei <strong>de</strong>r internen Revision mitgewirkt hat;<br />

■ Management- und Finanzdienstleistungen erbracht hat;<br />

■ versicherungsmathematische Pensionsgutachten erstellt hat;<br />

■ Beratungsleistungen bei Bilanzierungs- und Bewertungsfragen erbracht hat.<br />

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º Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigte Buchprüfer sind darüber hinaus von <strong>de</strong>r Abschlußprüfung bei Unternehmen<br />

im öffentlichen Interesse (Kapitalmarktunternehmen, Banken, Versicherungen) ausgeschlossen, wenn sie<br />

zugleich auch<br />

■ Rechts- und Steuerberatungsleistungen erbringen, die über das Aufzeigen von Gestaltungsalternativen<br />

hinausgehen und sich wesentlich auf <strong>de</strong>n Jahresabschluß auswirken;<br />

■ maßgeblich an <strong>de</strong>r Einführung von IT-Systemen zur Rechnungslegung mitwirken.<br />

www.frank-<strong>ehlig</strong>.<strong>de</strong> | Seite 3/3

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