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ÖKORENTA Zukunftsenergien I - projekt21plus

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isiken der beteiligung<br />

Risiken auf Ebene der Zielunternehmen<br />

Allgemein<br />

Auch auf der Ebene der Zielunternehmen können Interessenkonflikte<br />

der dort wichtigen Vertragspartner und<br />

handelnden Personen auftreten. Dann besteht das Risiko,<br />

dass die Interessen der Zielunternehmen und damit die Interessen<br />

der Fondsgesellschaft nicht oder nicht nachhaltig<br />

durchgesetzt werden, was sich nachteilig auf die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirken kann.<br />

Zielgesellschaften (Direktinvestitionen)<br />

Bei den Direktinvestitionen wird es sich konzeptionsgemäß<br />

regelmäßig um nicht oder noch nicht börsennotierte Unternehmen<br />

handeln. Die Zielgesellschaften können sich noch<br />

in der Startphase und damit oft in einer Verlustphase mit den<br />

damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Risiken<br />

befinden. In jeder Entwicklungsphase können bei den Direktinvestitionen<br />

sowohl bei der investierten Zielgesellschaft, als<br />

auch in deren Umfeld, etwa dem speziellen Marktsegment,<br />

unvorhergesehene Entwicklungen eintreten. Insbesondere<br />

können Managementprobleme und Probleme technischer,<br />

rechtlicher, operativer oder sonstiger Art auftreten, die dazu<br />

führen können, dass Beteiligungen an einzelnen Zielgesellschaften<br />

teilweise oder vollständig abgeschrieben werden<br />

müssen.<br />

Probleme bei Direktinvestitionen können beispielsweise<br />

dadurch entstehen, dass die von der Zielgesellschaft angebotenen<br />

Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nicht<br />

wie geplant angenommen werden oder interne Schwierigkeiten<br />

- beispielsweise im Produktions-, Personal- oder Verwaltungsbereich<br />

- zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Lage des Unternehmens bis hin zur Insolvenz führen.<br />

Das Gleiche gilt, wenn die Zielgesellschaften in hohem<br />

Maße mit Fremdfinanzierungen belastet sind und damit<br />

einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte für den dafür erforderlichen<br />

Kapitaldienst einsetzen müssen. Dies kann dazu<br />

führen, dass andere für die Entwicklung des Unternehmens<br />

wichtige Investitionen nicht getätigt werden können und<br />

kein Kapitalrückfluss an die Investoren erfolgen kann.<br />

Neben der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation<br />

einer Zielgesellschaft kann es dazu kommen, dass sich deren<br />

erwartete Entwicklung zeitlich verzögert. Dies kann dazu<br />

führen, dass zusätzliches Kapital erforderlich ist, um die weitere<br />

Entwicklung der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Kann in<br />

diesem Fall weder die Zielgesellschaft, noch der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I das hierfür erforderliche zusätzliche Kapital<br />

aufbringen, weil die zur Verfügung stehenden Kapitaleinlagen<br />

erschöpft sind, besteht das Risiko, dass die Beteiligung<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an der Zielgesellschaft<br />

durch die Aufnahme weiterer Kapitalgeber verwässert wird.<br />

Danach können häufig nur geringere oder keine Erlöse aus<br />

der betreffenden Beteiligung erzielt werden, was sich nachteilig<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken kann.<br />

Zielfonds<br />

Bei den Zielfonds handelt es sich um in- oder ausländische<br />

Gesellschaften, an denen der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I über die Luxemburger Tochtergesellschaft Minderheitsbeteiligungen<br />

erwirbt. Die für die Fondsgesellschaft genannten<br />

Risiken gelten auch für die Zielfonds. Sollte sich eines<br />

der für die Fondsgesellschaft genannten Risiken für einen<br />

oder mehrere der Zielfonds realisieren, so kann sich dies<br />

nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an die<br />

Anleger auswirken.<br />

Insbesondere besteht das Risiko, dass die Zielfonds ihr angestrebtes<br />

Fondsvolumen nicht erreichen und daher ihre<br />

geplante Investitionsstrategie nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang umsetzen können. Die angestrebte Risikostreuung<br />

könnte nicht erreicht werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zielfonds den<br />

Erwerb ihrer Beteiligungen auch durch Fremdkapital finanzieren.<br />

Sollte die von dem Zielfonds getätigte Investition<br />

nicht den angenommenen Erfolg erbringen, d.h. der Wert<br />

der Beteiligung sinken, erhöht sich das Beteiligungsrisiko<br />

erheblich durch eine etwaige Fremdfinanzierung. Da das<br />

Fremdkapital einschließlich Zinsen vorrangig bedient werden<br />

muss, besteht das Risiko, dass aus einer solchen Investition<br />

ein erheblicher Verlust für den Zielfonds entsteht.<br />

Dieses Risiko kann sich bei einer Zinserhöhung noch<br />

potenzieren.<br />

Die Zielfonds könnten in Zielunternehmen investieren, deren<br />

Bonität und Ertragskraft nicht den angenommenen Prognosen<br />

entspricht und die später nicht veräußert werden können.<br />

Auch hier besteht ein Risiko des Totalverlustes der eingesetzten<br />

Mittel. Es ist möglich, dass die Anlagegrundsätze der Zielfonds<br />

eine Investition in diverse Finanzmarktinstrumente und<br />

Derivate ermöglichen. Dies ist regelmäßig mit einer erhöhten<br />

Hebelwirkung verbunden, wodurch sich das Risiko der wirtschaftlichen<br />

Fehlentwicklungen potenziert.<br />

An den Zielfonds werden nur Minderheitsbeteiligungen erworben,<br />

so dass die Luxemburger Tochtergesellschaft auf<br />

die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte beschränkt<br />

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