ÖKORENTA Zukunftsenergien I - projekt21plus
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isiken der beteiligung<br />
Risiken auf Ebene der Zielunternehmen<br />
Allgemein<br />
Auch auf der Ebene der Zielunternehmen können Interessenkonflikte<br />
der dort wichtigen Vertragspartner und<br />
handelnden Personen auftreten. Dann besteht das Risiko,<br />
dass die Interessen der Zielunternehmen und damit die Interessen<br />
der Fondsgesellschaft nicht oder nicht nachhaltig<br />
durchgesetzt werden, was sich nachteilig auf die prognostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger auswirken kann.<br />
Zielgesellschaften (Direktinvestitionen)<br />
Bei den Direktinvestitionen wird es sich konzeptionsgemäß<br />
regelmäßig um nicht oder noch nicht börsennotierte Unternehmen<br />
handeln. Die Zielgesellschaften können sich noch<br />
in der Startphase und damit oft in einer Verlustphase mit den<br />
damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Risiken<br />
befinden. In jeder Entwicklungsphase können bei den Direktinvestitionen<br />
sowohl bei der investierten Zielgesellschaft, als<br />
auch in deren Umfeld, etwa dem speziellen Marktsegment,<br />
unvorhergesehene Entwicklungen eintreten. Insbesondere<br />
können Managementprobleme und Probleme technischer,<br />
rechtlicher, operativer oder sonstiger Art auftreten, die dazu<br />
führen können, dass Beteiligungen an einzelnen Zielgesellschaften<br />
teilweise oder vollständig abgeschrieben werden<br />
müssen.<br />
Probleme bei Direktinvestitionen können beispielsweise<br />
dadurch entstehen, dass die von der Zielgesellschaft angebotenen<br />
Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nicht<br />
wie geplant angenommen werden oder interne Schwierigkeiten<br />
- beispielsweise im Produktions-, Personal- oder Verwaltungsbereich<br />
- zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Lage des Unternehmens bis hin zur Insolvenz führen.<br />
Das Gleiche gilt, wenn die Zielgesellschaften in hohem<br />
Maße mit Fremdfinanzierungen belastet sind und damit<br />
einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte für den dafür erforderlichen<br />
Kapitaldienst einsetzen müssen. Dies kann dazu<br />
führen, dass andere für die Entwicklung des Unternehmens<br />
wichtige Investitionen nicht getätigt werden können und<br />
kein Kapitalrückfluss an die Investoren erfolgen kann.<br />
Neben der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation<br />
einer Zielgesellschaft kann es dazu kommen, dass sich deren<br />
erwartete Entwicklung zeitlich verzögert. Dies kann dazu<br />
führen, dass zusätzliches Kapital erforderlich ist, um die weitere<br />
Entwicklung der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Kann in<br />
diesem Fall weder die Zielgesellschaft, noch der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I das hierfür erforderliche zusätzliche Kapital<br />
aufbringen, weil die zur Verfügung stehenden Kapitaleinlagen<br />
erschöpft sind, besteht das Risiko, dass die Beteiligung<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an der Zielgesellschaft<br />
durch die Aufnahme weiterer Kapitalgeber verwässert wird.<br />
Danach können häufig nur geringere oder keine Erlöse aus<br />
der betreffenden Beteiligung erzielt werden, was sich nachteilig<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken kann.<br />
Zielfonds<br />
Bei den Zielfonds handelt es sich um in- oder ausländische<br />
Gesellschaften, an denen der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I über die Luxemburger Tochtergesellschaft Minderheitsbeteiligungen<br />
erwirbt. Die für die Fondsgesellschaft genannten<br />
Risiken gelten auch für die Zielfonds. Sollte sich eines<br />
der für die Fondsgesellschaft genannten Risiken für einen<br />
oder mehrere der Zielfonds realisieren, so kann sich dies<br />
nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an die<br />
Anleger auswirken.<br />
Insbesondere besteht das Risiko, dass die Zielfonds ihr angestrebtes<br />
Fondsvolumen nicht erreichen und daher ihre<br />
geplante Investitionsstrategie nicht oder nicht in vollem<br />
Umfang umsetzen können. Die angestrebte Risikostreuung<br />
könnte nicht erreicht werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zielfonds den<br />
Erwerb ihrer Beteiligungen auch durch Fremdkapital finanzieren.<br />
Sollte die von dem Zielfonds getätigte Investition<br />
nicht den angenommenen Erfolg erbringen, d.h. der Wert<br />
der Beteiligung sinken, erhöht sich das Beteiligungsrisiko<br />
erheblich durch eine etwaige Fremdfinanzierung. Da das<br />
Fremdkapital einschließlich Zinsen vorrangig bedient werden<br />
muss, besteht das Risiko, dass aus einer solchen Investition<br />
ein erheblicher Verlust für den Zielfonds entsteht.<br />
Dieses Risiko kann sich bei einer Zinserhöhung noch<br />
potenzieren.<br />
Die Zielfonds könnten in Zielunternehmen investieren, deren<br />
Bonität und Ertragskraft nicht den angenommenen Prognosen<br />
entspricht und die später nicht veräußert werden können.<br />
Auch hier besteht ein Risiko des Totalverlustes der eingesetzten<br />
Mittel. Es ist möglich, dass die Anlagegrundsätze der Zielfonds<br />
eine Investition in diverse Finanzmarktinstrumente und<br />
Derivate ermöglichen. Dies ist regelmäßig mit einer erhöhten<br />
Hebelwirkung verbunden, wodurch sich das Risiko der wirtschaftlichen<br />
Fehlentwicklungen potenziert.<br />
An den Zielfonds werden nur Minderheitsbeteiligungen erworben,<br />
so dass die Luxemburger Tochtergesellschaft auf<br />
die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte beschränkt<br />
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