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ÖKORENTA Zukunftsenergien I - projekt21plus

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Premium Selection<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

Nachhaltige Kapitalanlagen


Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung<br />

Die Prospektherausgeberin erklärt, dass ihres Wissens nach zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung die in diesem Prospekt gemachten<br />

Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ist für den Inhalt des Verkaufsprospekts verantwortlich.<br />

Sie ist Anbieterin der Beteiligung und Prospektherausgeberin.<br />

Angabe zu den Fremdwährungen<br />

Alle Angaben in Fremdwährungen wurden zur Verdeutlichung für den<br />

deutschen Anleger mit dem jeweiligen Euro-Wechselkurs per Stand<br />

15.01.2009 umgerechnet und in Klammern angefügt.<br />

Fotos Titelseite<br />

Fertigungsstraße für Photovoltaikmodule,<br />

Produktion einer Windenergieanlage.<br />

Fotonachweise siehe Rücktitel<br />

Sitz der Anbieterin<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Düsseldorfer Str. 38<br />

40721 Hilden<br />

Telefon: 02103 9457-0<br />

Telefax: 02103 9457-79<br />

E-Mail: info@oekorenta.de<br />

www.oekorenta.de<br />

Datum der Prospektaufstellung: 27.04.2009<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Tjark Goldenstein<br />

(Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG)


Inhaltsverzeichnis<br />

3<br />

Vorwort<br />

Private Equity für Erneuerbare Energien 4<br />

Erneuerbare Energien sind die Zukunft 6<br />

Das Angebot im Überblick 24<br />

Risiken der Beteiligung 28<br />

Vorteile für den Anleger<br />

Private Equity als Anlageklasse 38<br />

Private Equity und Erneuerbare Energien 44<br />

Beispielhafte Technologiesparten: gute Prognosen 48<br />

Anlageziele und Anlagepolitik:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I 52<br />

Beispielhafte Liquiditätsrückflüsse einschließlich<br />

Sensitivitätsanalyse (Prognose) 58<br />

Rechtliche Grundlagen 82<br />

Besondere Angaben nach Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung 92<br />

Steuerliche Grundlagen 94<br />

Beitrittshinweise 102<br />

Anhang<br />

- Gesellschaftsvertrag 104<br />

- Treuhand- und Verwaltungsvertrag 114<br />

- Mittelverwendungskontrollvertrag 120<br />

- Advisoryvertrag 122<br />

Anlagerichtlinien 125<br />

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 127<br />

Vorbild: New Energies Invest AG 62<br />

Der Verwaltungsrat 66<br />

Nachhaltigkeitsexperte Sarasin 68<br />

Private Equity Spezialist Remaco 70<br />

Erfolgsstory <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe 72<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 74<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 76<br />

Glossar 129<br />

Anlagen<br />

Beitrittserklärung<br />

Handelsregistervollmacht<br />

Informationsblatt zum Postident-Verfahren<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.


Vorwort<br />

Private Equity für Erneuerbare Energien<br />

4<br />

Erklärung<br />

Wussten Sie, dass Private Equity heute zunehmend fester Bestandteil der Portfolios<br />

institutioneller und vermögender privater Investoren ist?<br />

Tjark Goldenstein,<br />

Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Die Gründe liegen auf der Hand:<br />

Als Anlageform bietet Private Equity überdurchschnittliche Ertragschancen<br />

Wegen der weitgehenden Unabhängigkeit von der Börsenentwicklung stabilisiert<br />

die Beimischung eines Private Equity-Anteils das Anlegerportfolio<br />

Gerade in Zeiten volatiler Märkte gehören Private-Equity-Gesellschaften zu den<br />

Profiteuren, denn Unternehmensanteile sind günstig zu erwerben<br />

Mit dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I profitieren nun auch Sie von diesen Möglichkeiten,<br />

denn der Fonds eröffnet privaten Anlegern den Zugang zu außerbörslichen<br />

Unternehmensbeteiligungen, die über hohe Wertsteigerungspotenziale verfügen.<br />

Marktumfeld mit<br />

hohen Wachstumsraten<br />

Leitindustrie des 21. Jahrhunderts<br />

Der Fonds investiert in einen Bereich, der weltweit zu den Zukunftsbranchen zählt:<br />

die Umwelttechnologien, speziell die Erneuerbaren Energien. Eine Studie des<br />

Beratungsunternehmens Roland Berger prognostiziert, dass sich dieser Wirtschaftszweig<br />

bis zum Jahr 2020 in Deutschland zur Leitindustrie entwickeln und<br />

die Automobilindustrie überholt haben wird. Nach Branchenschätzungen soll der<br />

Umsatz der Umwelttechnologiemärkte allein in Deutschland bis 2030 auf 1.000<br />

Milliarden Euro anwachsen. - Das sind enorme Potenziale für die Wirtschaft und<br />

den Kapitalmarkt.<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nutzt diese Wachstumsraten der Branche und<br />

die Möglichkeiten einer breiten Diversifikation, sowohl in Bezug auf die verschiedenen<br />

Sparten der Umwelttechnologien als auch in Bezug auf die Märkte in Europa<br />

und anderer OECD-Mitgliedstaaten.


Bewährtes Konzept<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nutzt das Konzept der New Energies Invest AG, einer Private Equity<br />

Gesellschaft mit Sitz in Basel, die seit über acht Jahren erfolgreich von der Schweizer Privatbank Sarasin<br />

und der Remaco Merger AG beraten wird. Seit ihrer Gründung verzeichnet die New Energies Invest AG<br />

eine beachtliche Performance. Die New Energies Invest AG stand Pate bei der Konzeption des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

5<br />

Solide Partner mit Erfolgsgeschichte<br />

Alle beteiligten Partner verfügen über umfangreiche Erfahrungen,<br />

beste Referenzen und eine nachgewiesene Erfolgshistorie:<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> als Anbieterin der Beteiligung ist mit 10 Jahren<br />

Unternehmensgeschichte das Allround-Talent auf dem<br />

Gebiet der nachhaltigen Kapitalanlagen. Eine erfolgreiche<br />

Beteiligungsserie trägt bereits ihren Namen. Das beratende<br />

Expertenteam für den Fonds aus Nachhaltigkeitsspezialisten<br />

der Bank Sarasin & Cie AG und der Remaco Merger AG<br />

stellt seit 2000 sein Private Equity-Know-how unter Beweis.<br />

Gemeinsam betreut es die New Energies Invest AG, ein Private<br />

Equity Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das in Bezug auf<br />

Investitionsziele, Investmentprozess und Investitionsthemen<br />

dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I Pate gestanden hat.<br />

Elite Report zum besten Vermögensverwalter der Schweiz<br />

gekürt.<br />

Ökologisch-Sozial-Ethisch<br />

Jenseits guter Renditeaussichten überzeugt der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I mit weiteren Argumenten:<br />

Volkswirtschaftlich betrachtet, gilt Private Equity als eine<br />

der Grundlagen für ökonomisches Wachstum, denn<br />

darüber wird Kapital in zukunftsorientierte Wirtschaftszweige<br />

gelenkt. Das sorgt für Innovation und schafft<br />

Arbeitsplätze.<br />

Eine Investition in Klimaschutz und die Zukunftswährung<br />

„Energie“ weist die richtige Richtung: weg von<br />

fossilen Ressourcen hin zu einer sicheren, bezahlbaren<br />

und sauberen Energieversorgung.<br />

Mit einer Beteiligung am <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I setzen<br />

Anleger daher auf ein erprobtes Konzept. Jährlich veröffentlichte<br />

Geschäftsberichte der New Energies Invest AG sorgen<br />

für ein hohes Maß an Transparenz. Sie belegen: das Team aus<br />

Sarasin und Remaco-Managern verfügt über die Qualifikationen,<br />

die für eine erfolgreiche Betreuung eines Private Equity<br />

Fonds erforderlich sind, den guten Marktzugang, um den Deal<br />

Flow herzustellen und die Kompetenz, um den Wert der Portfoliounternehmen<br />

deutlich zu steigern, damit lukrative Renditen<br />

für die Anleger erwirtschaftet werden können.<br />

Anleger können Wirtschaft aktiv mitgestalten und Verantwortung<br />

übernehmen für eine Entwicklung, die<br />

Wachstum fördert und zugleich die Bedürfnisse zukünftiger<br />

Generationen berücksichtigt.<br />

Wir möchten Sie einladen, unser innovatives Fondskonzept<br />

kennen zu lernen und sich an einer Gesellschaft zu beteiligen,<br />

die hohe Renditeerwartungen mit einem vernünftigen<br />

Blick auf die Zukunftsfähigkeit unserer Welt kombiniert.<br />

In Sachen Nachhaltigkeit gehört Sarasin zu den ersten Adressen.<br />

Das Sustainable Investment Team der Bank betreut<br />

rund 4 Mrd. Euro Anlegergelder im ethisch-ökologischen<br />

Bereich. Sarasin wurde im Jahr 2008 vom Handelsblatt<br />

Tjark Goldenstein<br />

Vorstand <strong>ÖKORENTA</strong> AG


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

6<br />

Erneuerbare Energien sind die Zukunft<br />

Erklärung<br />

Das starke Wachstum in den aufstrebenden Ländern wie Indien und China fördert die Nachfrage<br />

nach Energie. So geht die Internationale Energieagentur (IEA) davon aus, dass der weltweite<br />

Bedarf an Energie bis 2030 um zwei Drittel steigen wird. Hinzu kommt die Erkenntnis,<br />

dass der heutige Energiemix einen wesentlichen Faktor im Rahmen des globalen Klimawandels<br />

darstellt und langfristig einem grundlegenden Wandel unterliegen muss.<br />

Unverzichtbar: Neue Energie- und Umwelttechnologien<br />

Angesichts der begrenzten fossilen Energien und des bevorstehenden Endes des Rohöls<br />

müssen Lösungen gefunden werden, die eine sichere Energieversorgung gewährleisten und<br />

dabei gleichzeitig das globale Klima nicht weiter gefährden.<br />

Für diese Herausforderung bieten sich zwei Erfolg versprechende Wege an: die Nutzung<br />

erneuerbarer Energiequellen einerseits und eine höhere Energieeffizienz andererseits. Im<br />

Bereich der Erneuerbaren Energien haben insbesondere die Sonnen- und Windenergie innerhalb<br />

der letzten Jahre stark an Popularität gewonnen. Sie verbuchten zusammen etwa<br />

drei Viertel der 118 Milliarden US-Dollar (90,2 Mrd. Euro), die 2007 für Erneuerbare Energien<br />

investiert wurden. Staatliche Unterstützungsprogramme, etwa für die Installation von<br />

Solardächern in Kalifornien oder Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen<br />

in Deutschland haben die Branche aus ihrem langjährigen Nischendasein herauskatapultiert.<br />

Bereits im Jahr 2007 ist der globale Photovoltaik-Markt um mehr als 40 Prozent gewachsen,<br />

und auch bezüglich des Investitionsvolumens und der Anlageperformance hat sich dieser<br />

Bereich 2007 bei den „sauberen Energien“ hervorragend entwickelt. Auch für den Windmarkt<br />

sind die Aussichten ungebrochen gut. Wachstumsperspektiven von jährlich plus 25<br />

Prozent unterstreichen dies.<br />

Wachsende Einsicht weltweit<br />

Insbesondere in den letzten Monaten haben verschiedene Regierungen weltweit klare<br />

positive Signale für die zukünftige Förderung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt:


7<br />

Andreas Knörzer, Bank Sarasin & Cie AG<br />

So bieten verschiedene US-Staaten für Investitionen in Erneuerbare Energien attraktive Steuerersparnisse<br />

und durch die neue US-Administration sind weitere umfangreiche Maßnahmen<br />

zu erwarten. Die australische Regierung hat im Dezember 2007 als erste Amtshandlung das<br />

Kyoto-Protokoll zur Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase unterzeichnet. Der Richtlinienentwurf<br />

der EU-Kommission zur Förderung Erneuerbarer Energien schafft zudem die<br />

Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union. Diese<br />

politisch bindende Zielsetzung der EU fördert den Klimaschutz nachhaltig und prägt maßgeblich<br />

die weiteren positiven Aussichten im Bereich der Erneuerbaren Energien.<br />

Engagement der Profis<br />

Ein weiteres Anzeichen für die besondere Attraktivität der Erneuerbaren Energien ist das zunehmende<br />

Engagement von etablierten Unternehmen aus der Energie- und Versorgungsbranche<br />

sowie der Finanzinvestoren in das Geschäft rund um die alternative Energieerzeugung.<br />

Wir trennen Spreu vom Weizen<br />

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist es, zu erkennen, dass nicht alle Technologien im Bereich der<br />

Erneuerbaren Energien gleich attraktiv sind. Im Bereich der Biokraftstoffe favorisiert die Bank<br />

Sarasin Investitionen in Biokraftstoffe der so genannten zweiten Generation, die Biomasse<br />

jedweder Art verwenden können, darunter vor allem auch Abfälle. Neben den inzwischen<br />

etablierten Technologien wie Solarenergie, Wind-, Wasserkraft und Biomasse werden noch<br />

weitere Wachstumsmärkte nachrücken, wie Wellenenergie, Geothermie oder auch Technologien<br />

zur Energiespeicherung, die große Entwicklungspotenziale aufweisen.<br />

Alle diese Entwicklungen zeigen, dass zukunftsgerichtete Lösungen und Investitionen in die<br />

am besten positionierten Marktteilnehmer in attraktive Renditen umgewandelt werden können.<br />

Wer als Kapitalanleger davon profitieren möchte, der muss jedoch auf Kenntnis und<br />

Erfahrung setzen, um von den überdurchschnittlichen Wachstumserwartungen dieser Märkte<br />

in einem ausgewogenen Verhältnis von Risiken und Rendite zu profitieren.


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

8<br />

Gigantische Potenziale: Photovoltaik,<br />

Solarthermie, Solarkonzentratoren<br />

nutzen die unendliche Energie der Sonne


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

10<br />

40 Prozent weltweites Marktwachstum<br />

verzeichnete allein der Photovoltaikmarkt<br />

im Jahr 2007.<br />

Die globale PV-Industrie schreibt Rekorde. 2008 brachten Unternehmen<br />

mehr Geld für den Auf- und Ausbau und für Forschung und Entwicklung<br />

in diesem Sektor auf als jemals zuvor. Das Ergebnis sind 2,3 GW p<br />

neu<br />

installierte Leistung. Deutschland ist mit einem Anteil von 50 Prozent der<br />

bedeutendste Markt, dahinter folgen Japan, Spanien und die USA.


11<br />

Die Herstellung von Photovoltaikmodulen erfordert Laborbedingungen und hoch spezialisiertes Personal.<br />

Unter Reinraumbedingungen werden die Module gefertigt.


12<br />

Erneuerbare energien sind die zukunft


Kraftwerke auf die sanfte Tour<br />

Windenergie kann ab 2020 weltweit<br />

mehr Strom liefern als die Kernkraft<br />

13


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

Global produzieren Windenergieanlagen<br />

14<br />

jährlich rund 200 TWh Elektrizität, die<br />

Erklärung<br />

Strommenge von fast 30 Atommeilern.<br />

Der Anteil des Windstroms am globalen Energiemix nimmt stetig<br />

zu. Im Jahr 2007 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung<br />

von rund 20 GW neu installiert. Deutschland ist der zweitgrößte<br />

Windmarkt weltweit.


Nur für Schwindelfreie: Der Service an Windenergieanlagen schafft gelegentlich Bedingungen wie im Extremsport.<br />

Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sorgen dafür, dass die Anlagen maximale Leistungen erbringen.<br />

15


16<br />

Erneuerbare energien sind die zukunft


Artenreich und vielfältig: Bioenergie<br />

erzeugt Elektrizität, Gas und Wärme<br />

– und das alles klimaneutral<br />

17


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

18<br />

Energieerzeugung aus Biomasse erreicht<br />

in der Kraft-Wärme-Kopplung sehr hohe<br />

Erklärung<br />

Wirkungsgrade bis zu 80 Prozent.<br />

Das Besondere an der Bioenergie ist ihre Vielfalt. Energie lässt sich<br />

selbst aus organischen Nebenprodukten und Abfällen produzieren.<br />

Bioenergien sind klimaneutral, denn bei ihrer Erzeugung wird nicht<br />

mehr CO 2<br />

freigesetzt, als die Pflanze in ihrem Wachstum gebunden hat.


Eine viel versprechende Möglichkeit ist die Biogastechnologie. Für Deutschland kann sie zu einem Exportschlager werden,<br />

denn deutsche Unternehmen sind in diesem Bereich weltweit führend.<br />

19


20<br />

Erneuerbare energien sind die zukunft


21<br />

Wo Wasser fließt, kann auch Strom fließen.<br />

Kleinwasserkraftwerke produzieren Energie<br />

ohne die Umwelt zu belasten


Erneuerbare energien sind die zukunft<br />

22<br />

Die Nutzung von Wasserkraft zur Energie-<br />

erzeugung ist ein „alter Hut“, denn sie wird<br />

Erklärung<br />

bereits seit dem Mittelalter praktiziert.<br />

Moderne Anlagen und laufende Fortschritte in der Automation sowie die<br />

Reduktion der Herstellungskosten machen diese Technologie jedoch auch<br />

für die heutige Zeit sehr attraktiv. Das große Plus der Kleinwasserkraft: die<br />

Anlagen lassen sich in das Landschaftsbild integrieren.


23<br />

Kleinwasserkraftwerke bieten vielfältige Möglichkeiten für dezentrale Energieversorgungs-Lösungen und garantieren eine hohe<br />

Wertschöpfung mit positiver Auswirkung auf regionale Beschäftigungssituationen.


Investitionsobjekte<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I ist die Investition des Kommanditkapitals über die<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft in Unternehmen aus dem<br />

Bereich der regenerativen Energiewirtschaft, insbesondere<br />

der Solarenergie, Windkraft, Bioenergie und Wasserkraft.<br />

Daneben wird in Unternehmen investiert, die den Einsatz soldas<br />

angebot im Überblick<br />

24<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Beteiligungsangebot<br />

Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern die Beteiligung<br />

an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

(nachfolgend auch „<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I“ oder<br />

„Fondsgesellschaft“).<br />

Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

oder mittelbar über die SG-Treuhand GmbH<br />

als Treugeber am Emissionskapital der Fondsgesellschaft.<br />

Der als Blind Pool konzipierte Fonds ist eine Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Recht. Er erwirbt, verwaltet<br />

und verwertet Unternehmensbeteiligungen und Anteile an<br />

Private Equity Fonds aus dem Bereich der Umwelttechnologien<br />

(Clean Technology), speziell der Erneuerbaren Energien.<br />

Die Beteiligungen werden über eine 100prozentige<br />

Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg, der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I (LUX) S.A. („Luxemburger Tochtergesellschaft“<br />

- Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV) gehalten.<br />

Fondsvolumen<br />

Es ist vorgesehen, ein Kommanditkapital in Höhe von mindestens<br />

20 Mio. Euro zuzüglich 5 Prozent Agio bis zu 100<br />

Mio. Euro zuzüglich 5 Prozent Agio einzuwerben. Die komprimierte<br />

Darstellung (s.u.) sowie der dargestellte Investitionsund<br />

Finanzierungsplan (Seite 74) gehen von einem Basisvolumen<br />

in Höhe von 80 Mio. Euro Kommanditkapital aus.<br />

Beteiligungsziel<br />

Die Bereiche Erneuerbare Energien im engeren und Umwelttechnologien<br />

im weiteren Sinn gehören derzeit zu den<br />

am schnellsten wachsenden Branchen. Anlageziel ist die<br />

langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch Investition<br />

des Vermögens über die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

in ein diversifiziertes Portfolio von Unternehmen, die<br />

in diesen Märkten tätig sind. Die Fondsgesellschaft strebt<br />

dabei an, für die Anleger mittel- und langfristig einen Kapitalgewinn<br />

zu erzielen. Hierbei sollen die erwirtschafteten<br />

Erträge zunächst wieder angelegt werden bis 105 Prozent<br />

des Kommanditkapitals investiert sind.<br />

Komprimierte Darstellung der Mittelherkunft und -verwendung (Prognose)<br />

in % in %<br />

EUR exkl. Agio inkl. Agio<br />

A. Mittelherkunft<br />

1. Gezeichnetes Kapital des Gründungskommanditisten 100.000 0,13 0,12<br />

2. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />

3. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />

Summe 83.995.000 105,00 100,00<br />

B. Mittelverwendung<br />

4. Anschaffungskosten 72.561.000 90,69 86,39<br />

5. Emissionskosten 10.391.000 13,00 12,37<br />

6. Liquiditätsreserve 1.043.000 1,31 1,24<br />

Summe 83.995.000 105,00 100,00


das angebot im Überblick<br />

25<br />

cher Umwelttechnologien ermöglichen oder erweitern bzw.<br />

die Effizienz und/oder den Ertrag dieser Technologien steigern.<br />

Der Fokus liegt auf bereits etablierten Unternehmen<br />

mit marktreifen Produkten und Dienstleistungen, die nicht<br />

börsennotiert sind. Angestrebt werden überwiegend Direktinvestitionen<br />

in Gesellschaften (70-100 Prozent) mit erfahrenem<br />

Management, Vorsprung in einer betreffenden<br />

Technologie und/oder besonderem Marktzugang. Entsprechend<br />

der Entwicklung der Branche stehen Unternehmen<br />

im Fokus, die im Vergleich über ein überdurchschnittliches<br />

Wachstumspotenzial verfügen.<br />

Es können auch Investitionen in Zielfonds getätigt werden<br />

(bis zu 30 Prozent), deren Anlagepolitik im Einklang mit den<br />

Anlagezielen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I steht.<br />

Sicherheitsfaktoren<br />

Ein Engagement in den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist<br />

eine unternehmerische Beteiligung, deren tatsächliche Entwicklung<br />

nicht vorhersehbar ist. Dieses Angebot richtet<br />

sich an Anleger, die chancenreich investieren und dies<br />

mit einer angemessenen Diversifikation verbinden wollen.<br />

Für ein ausgewogenes Rendite-Risiko-Profil sorgen<br />

unter anderem folgende Sicherheitsaspekte:<br />

• Investition in verschiedene Technologien<br />

• Breiter Anlagehorizont in Unternehmen mit Sitz in den<br />

OECD-Staaten<br />

• Begleitende Investition in Zielfonds bis zu 30 Prozent<br />

möglich<br />

• Einstieg in Unternehmen mit marktreifen Produkten<br />

oder Dienstleistungen in einer fortgeschrittenen Unternehmensphase<br />

• Reiner Eigenkapitalfonds<br />

Investmentmanager/Berater<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

trifft sämtliche Investitionsentscheidungen für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I. Ihm gehören an: Tjark Goldenstein,<br />

Vorsitzender (<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Gerold Schmidt<br />

(<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Andreas Knörzer (Bank Sarasin), Nils<br />

Ossenbrink (Bank Sarasin) und Lothar Antz (GIP Invest<br />

S.A.). Die Bank Sarasin & Cie AG als erfahrener Spezialist<br />

im Bereich des nachhaltigen Investments wird den gesamten<br />

Investitionsprozess als Berater begleiten und steuern. Sie<br />

wird dabei vom international tätigen Transaktionsspezialisten<br />

Remaco Merger AG, der gegenüber der Bank Sarasin & Cie<br />

AG als Sub-Advisor tätig wird, unterstützt.<br />

Investition und Finanzierung<br />

Das Kommanditkapital von mindestens 20 Mio. Euro („Mindestvolumen“),<br />

geplanten 80 Mio. Euro („Basisvolumen“) und<br />

bis zu 100 Mio. Euro („Höchstvolumen“) jeweils zuzüglich<br />

Agio wird vollständig aus Kapitaleinlagen der Anleger finanziert.<br />

Sämtliche Anschaffungskosten der Beteiligung, die Emissionskosten<br />

sowie laufenden Kosten werden aus diesen Eigenmitteln<br />

finanziert. Die Liquiditätsreserve steht für die laufenden Kosten<br />

während der Einwerbungs- und Investitionsphase zur Verfügung.<br />

Die laufenden Kosten betragen bei Erreichen des Basisvolumens<br />

jährlich rund 540.000 Euro. Ausführliche Angaben<br />

finden sich im Investitions- und Finanzierungsplan (s. Seite 74).<br />

Mindestbeteiligung/Einzahlung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro zuzüglich<br />

5 Prozent Agio. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

hat unverzüglich nach Mitteilung über die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch Überweisung auf das benannte Treuhandkonto<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs (s. S. 102) zu<br />

erfolgen. Das Agio entfällt, wenn sich ein Anleger mit 1 Mio.<br />

Euro oder mehr an der Fondsgesellschaft beteiligt.


Haftung/Nachschusspflicht<br />

Die persönliche Haftung der Anleger ist durch die Rechtsform<br />

der Kommanditgesellschaft auf Ihre jeweilige Hafteinlage<br />

begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahdas<br />

angebot im Überblick<br />

26<br />

Zeichnungsfrist<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes und läuft planmäßig bis<br />

zum 31.12.2010. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

kann die Zeichnungsfrist jederzeit zu einem früheren<br />

Zeitpunkt beenden, wenn ein ausreichendes Fondsvolumen,<br />

mindestens 20 Mio. Euro (ohne Agio), vorhanden ist.<br />

Zudem kann die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

die Zeichnungsfrist zwei Mal um jeweils 12 Monate, also<br />

längstens bis zum 31.12.2012, verlängern.<br />

lung der Hafteinlage, §§ 171 ff. HGB. Die Kommanditisten<br />

werden mit einer Hafteinlage von 1 Prozent der Pflichteinlage<br />

in das Handelsregister eingetragen. Werden die Kapitalkonten<br />

der Anleger durch Entnahmen (Auszahlungen)<br />

unter die Hafteinlage gemindert, so lebt die Außenhaftung<br />

gegenüber Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der<br />

Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171 Abs. 1<br />

HGB). Einzelheiten hierzu finden Sie im Kapitel „Rechtliche<br />

Grundlagen“ (Seite 82 ff.). Eine Nachschusspflicht der Anleger<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Die Anleger erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />

4 Prozent p.a. (Vorabauszahlung) bezogen auf ihre eingezahlte<br />

Kommanditeinlage bis zum Ende der Zeichnungsfrist.<br />

Nähere Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag, der im<br />

Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ erläutert wird.<br />

Laufzeit<br />

Die beabsichtigte Laufzeit der Fondsgesellschaft beträgt ca. 8<br />

Jahre und endet am 30.11.2016. Die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft kann die feste Laufzeit zwei Mal um jeweils<br />

ein Jahr verlängern. Die Anleger können die Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft bis zum Ende der Laufzeit nicht kündigen.<br />

Auszahlungsprognose<br />

Die Auszahlungen an die Anleger erfolgen, nachdem die<br />

Fondsgesellschaft Ausschüttungen oder Kapitalrückführungen<br />

von der Luxemburger Tochtergesellschaft erhalten<br />

hat. Für den Anleger ergibt sich eine Rentabilität auf Basis<br />

von drei Komponenten: erstens aus dem Frühzeichnerbonus<br />

(4 Prozent ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes),<br />

zweitens aus der Basisgewinnverteilung in Höhe von<br />

9 Prozent p.a. ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes<br />

auf das effektiv gebundene Kapital und drittens aus<br />

dem Schlussgewinnanteil als Erfolgsbeteiligung in Höhe von<br />

80 Prozent (s. ausführlich S. 60). Dieser Schlussgewinnanteil<br />

ergibt sich aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis der<br />

Fondsgesellschaft nach Abzug sämtlicher Kosten und der<br />

Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung, Frühzeichnerbonus<br />

und Basisgewinnverteilung. Die verbleibenden 20<br />

Prozent des Schlussgewinns werden zu 17,5 Prozentpunkten<br />

an die Bank Sarasin & Cie AG und zu 2,5 Prozentpunkten<br />

an die <strong>ÖKORENTA</strong> AG verteilt.<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Fondsgesellschaft ist gewerblich tätig. Die Anleger<br />

erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die wegen der<br />

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf die Ausschüttungen<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft zu 40 Prozent<br />

steuerfrei bleiben. Eine umfassende Darstellung der steuerlichen<br />

Bedingungen ist im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

dieses Prospekts (s. S. 94 ff.) zu finden.<br />

Rechte der Treugeber und Kommanditisten<br />

Die mit der Beteiligung an der Vermögensanlage verbundenen<br />

Rechte, insbesondere Rechte auf Ergebnisverteilung,<br />

Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie Mitwirkungsund<br />

Kontrollrechte sind im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“<br />

(Seiten 82 ff.) detailliert beschrieben.<br />

Anlegerkreis<br />

Das Angebot richtet sich vorrangig an natürliche Personen,<br />

die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind und die Beteiligung in ihrem Privatvermögen<br />

halten. Der Anleger sollte über einen langfristigen Anlagehorizont<br />

bis mindestens Ende 2016 verfügen. Er sollte<br />

nicht auf regelmäßige Rückflüsse aus der Beteiligung angewiesen<br />

sein. Die angebotene unternehmerische Beteiligung<br />

sollte lediglich der Beimischung zu den sonstigen<br />

Vermögensanlagen des Anlegers dienen. Sofern der Anleger<br />

nicht dem vorgenannten Personenkreis zugehörig ist,<br />

sollte er beachten, dass hinsichtlich der zu erwartenden<br />

Auszahlungen für ihn andere steuerliche Betrachtungen<br />

erforderlich werden.<br />

Prospekt<br />

Die Darstellung in diesem Prospekt orientiert sich an dem<br />

vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />

(IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Beurteilung von Verkaufsprospekten über<br />

öffentlich angebotene Vermögensanlagen in der Fassung<br />

vom 18.05.2006 (IDW S4) sowie an der „Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte“ vom 16.12.2004.<br />

Der Prospekt berücksichtigt die Fakten bis zum 27.04.2009<br />

(Datum der Prospektaufstellung).


das angebot im Überblick<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auf einen Blick<br />

Investitionsgegenstand<br />

Investition über eine Luxemburger Tochtergesellschaft in nicht<br />

börsennotierte Unternehmen (70-100 %) sowie Investition in<br />

Zielfonds (0-30 %); Wachstumsmärkte Umwelttechnologien,<br />

speziell Erneuerbare Energien; Firmensitze der Zielgesellschaften<br />

(Direktinvestitionen) in OECD-Staaten<br />

27<br />

Fondsvolumen<br />

Basisvolumen 80 Mio. Euro zuzüglich 5 % Agio (Schließung des<br />

Fonds bei mindestens 20 Mio. Euro möglich. Mehreinwerbung<br />

bis 100 Mio. Euro möglich).<br />

Finanzierungsart<br />

Reiner Eigenkapitalfonds<br />

Mindestlaufzeit<br />

8 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr<br />

Mindestbeteiligung/Stückelung<br />

10.000 Euro/1.000 Euro<br />

Beginn/Ende der Zeichnungsfrist Geplant Mai 2009 bis 31. Dezember 2010<br />

Frühzeichnerbonus (Prognose)<br />

4 % p.a. bezogen auf die Kommanditeinlage ab Eingang der<br />

Einzahlung bis zum Ende der Zeichnungsfrist. Geplante Auszahlung<br />

ab 2012<br />

Basisgewinnverteilung (Prognose)<br />

9 % p.a. auf das gebundene Kapital ab Ende der<br />

Zeichnungsfrist<br />

Schlussgewinnanteil (Prognose)<br />

80 % Erfolgsbeteiligung nach Abzug sämtlicher Kosten<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Steuerliche Behandlung beim Anleger<br />

Erfolgt durch SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft,<br />

Heinrichstraße 155, 40239 Düsseldorf<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) unter Berücksichtigung<br />

des Teileinkünfteverfahrens


Risiken der beteiligung<br />

28<br />

Risiken der Beteiligung<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Eine Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />

& Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement, das mit<br />

einer Reihe von Risiken verbunden ist. Anleger sollten bei<br />

der Entscheidung über eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

die nachstehenden Risikohinweise über die wesentlichen<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken unbedingt<br />

beachten, alle anderen in diesem Prospekt enthaltenen<br />

Informationen sorgfältig prüfen und eine Anlageentscheidung<br />

nicht ohne ihre Berücksichtigung treffen.<br />

Die Beteiligung an dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist<br />

in erster Linie eine wirtschaftliche Investition, die mit spezifischen<br />

Risiken verbunden ist. Daneben gibt es für jeden<br />

einzelnen Anleger zusätzliche individuelle Risiken, die sich<br />

aus seinen persönlichen Umständen ergeben und die von<br />

der Fondsgesellschaft naturgemäß nicht beurteilt werden<br />

können. Jedem Anleger wird deshalb ausdrücklich empfohlen,<br />

selbst alle Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit<br />

erforderlich, fachkundigen Rat einzuholen, bevor er sich an<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Unternehmerische Beteiligung - Risiko des<br />

Totalverlustes<br />

Als Kommanditist der Fondsgesellschaft ist der Anleger als<br />

Mitunternehmer langfristig bis mindestens Ende 2016 anteilig<br />

am Betriebsergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Der Anleger wird Unternehmer. Er nimmt<br />

an zahlreichen vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren,<br />

schwer einzuschätzenden und damit nicht berechenbaren<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken teil.<br />

Mitunternehmerische Beteiligungen sind keineswegs mit<br />

mündelsicheren Geldanlagen oder festverzinslichen Anlagen<br />

vergleichbar. Gewährleistungen hinsichtlich Ertrag oder<br />

Rückzahlung der Vermögensanlage existieren nicht.<br />

Sollten sich die Investitionen in Zielgesellschaften und Zielfonds<br />

(nachfolgend gemeinsam auch: „Zielunternehmen“), an denen<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I mittelbar beteiligt ist,<br />

nicht erwartungsgemäß entwickeln, kann es dazu kommen,<br />

dass die Zielunternehmen nicht in der Lage sind, die jeweiligen<br />

Kapitaleinlagen der Fondsgesellschaft zurückzuzahlen.<br />

Die Fondsgesellschaft kann ihrerseits nur das Kapital an ihre<br />

Anleger auszahlen, das von den Zielunternehmen erwirtschaftet<br />

und an die Fondsgesellschaft ausgezahlt wird.<br />

Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann das Erreichen<br />

der geplanten Auszahlungen gefährden oder unmöglich<br />

machen. Es sollten sich daher nur risikobewusste Anleger<br />

beteiligen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation<br />

sogar den Totalverlust der Kapitalanlage<br />

wirtschaftlich verkraften können. Das den Anleger maximal<br />

treffende Risiko umfasst den Totalverlust seiner Kapitaleinlage<br />

nebst Agio einschließlich nicht ausgezahlter Gewinne.<br />

Im Falle einer Fremdfinanzierung der Anlage besteht das zusätzliche<br />

Risiko, dass beim Ausbleiben der prognostizierten<br />

Auszahlungen oder bei Insolvenz der Fondsgesellschaft die<br />

Zins- und Tilgungsleistungen des Kredits nicht aus den Zahlungen<br />

der Fondsgesellschaft gedeckt wird, sondern vollständig<br />

aus eigenen Mittel des Anlegers zu erfolgen hat.<br />

Wirtschaftlichkeitsprognose<br />

Die Aussagen über das Beteiligungsangebot beruhen auf<br />

Prognosen künftiger Entwicklungen, die anhand aktueller<br />

Annahmen und Erwartungen auf dem Erkenntnisstand bis<br />

zum 27.04.2009 vorgenommen wurden. Während der Fondslaufzeit<br />

können Abweichungen von der erwarteten wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und den Rahmenbedingungen<br />

eintreten, die das Ergebnis der Fondsgesellschaft stark beeinflussen<br />

können. Negative wirtschaftliche Entwicklungen führen<br />

regelmäßig zu geringeren Auszahlungen an die Anleger.


Eingeschränkte Handelbarkeit (Fungibilität)<br />

der Anteile<br />

Die Beteiligung an dem Private Equity Fonds ist ein langfristiges<br />

unternehmerisches Engagement mit einer vorgesehenen<br />

Bindung bis in das Jahr 2016, die durch den<br />

Komplementär zweimal um jeweils ein Jahr verlängert<br />

werden kann. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert<br />

bundesweit kein einheitlicher, staatlich kontrollierter<br />

Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds. Falls<br />

Anleger ihre Anteile verkaufen wollen, ist zu berücksichrisiken<br />

der beteiligung<br />

29<br />

Das Ergebnis der Fondsgesellschaft setzt sich im Wesentlichen<br />

aus den anteiligen Ergebnissen der einzelnen Unternehmen,<br />

in die investiert wird, nach Abzug der Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft zusammen. Die Anlageklasse<br />

Private Equity zeichnet sich dabei durch eine sehr geringe<br />

Planbarkeit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.<br />

Die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen<br />

über den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beruhen auf Annahmen<br />

und haben lediglich Modellcharakter. Sie bilden<br />

nur einen möglichen Verlauf ab, von dem der tatsächliche<br />

Verlauf vollständig abweichen kann. Es besteht in keiner<br />

Weise eine Gewähr dafür, dass sich die Prognosen über die<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft realisieren. Es wird ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass die Anbieterin und die Fondsgesellschaft<br />

gegenüber den Anlegern keine Haftung für<br />

deren Eintritt übernimmt. Abweichungen von der Prognose<br />

können dazu führen, dass teilweise oder vollständig andere<br />

Ergebnisse eintreten. Insbesondere sind die in der Vergangenheit<br />

von Private Equity Fonds erwirtschafteten Erträge<br />

kein Indikator für künftige Erträge. Es besteht keine Sicherheit,<br />

dass ähnliche Ergebnisse künftig realisiert werden können.<br />

Sollten sich ähnliche Ergebnisse zukünftig nicht realisieren<br />

lassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die<br />

prognostizierten Auszahlungen an die Anleger haben.<br />

über die Luxemburger Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I (LUX) S.A., deren Anteile zu 100 Prozent von<br />

der Fondsgesellschaft gehalten werden.<br />

Dem Anleger sind zum Zeitpunkt seiner Beteiligung am<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I lediglich die Investitionskriterien<br />

bekannt, nach denen die Fondsgesellschaft über die<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft Investments tätigen wird.<br />

Die Zusammensetzung des Portfolios steht noch nicht fest.<br />

Der Qualität des Fondsmanagements und dessen Fähigkeit,<br />

Unternehmen, in die investiert werden soll, zu finden und zu<br />

bewerten, kommt insofern besonders große Bedeutung zu.<br />

Es wurden Investitionskriterien (Anlagerichtlinien) festgelegt,<br />

die den Rahmen sämtlicher Investitionsentscheidungen<br />

bilden und die Mindeststandards setzen, die von den Investitionsobjekten<br />

erfüllt sein müssen. Sind die Kriterien zu<br />

ungenau oder falsch spezifiziert, könnten Investitionen in<br />

unwirtschaftliche Zielunternehmen erfolgen. Außerdem<br />

können bei dem Prüfungsverfahren durch das Fondsmanagement<br />

fehlerhafte Analysen und Auswertungen vorgenommen<br />

werden. Dies hätte die Investition in unrentable<br />

Zielunternehmen zur Folge. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

und damit die Auszahlung an den Anleger könnte<br />

sich dadurch reduzieren.<br />

Blind Pool-Risiko<br />

Das vorliegende Konzept sieht eine sogenannte Blind Pool-<br />

Investition vor. Zwar ist das Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

die Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft, gleichwohl stehen zum Zeitpunkt<br />

der Einwerbung des Kommanditkapitals die Zielunternehmen<br />

(Investitionsobjekte) aus dem Segment<br />

der Erneuerbaren Energien nicht fest. Insofern handelt<br />

es sich um einen Blind Pool. Investiert wird hierbei<br />

nicht unmittelbar durch die Fondsgesellschaft sondern


Risiken der beteiligung<br />

30<br />

tigen, dass sie ihre Beteiligung nicht oder nur zu einem<br />

geringeren Verkaufspreis veräußern können. Neben Notarkosten<br />

und gegebenenfalls Kosten einer Löschung im<br />

Handelsregister könnten hierbei auch zusätzliche Vermittlungskosten<br />

vom Anleger zu zahlen sein. Im Falle einer<br />

Anteilsfinanzierung könnten gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

anfallen. Dies könnte nachteilige Auswirkungen<br />

auf das Ergebnis des einzelnen Anlegers haben.<br />

Auszahlungen<br />

Über den Zeitpunkt und die Höhe von Auszahlungen lassen<br />

sich bei Private Equity Fonds keine zuverlässigen Annahmen<br />

treffen. Sie hängen wesentlich vom Erfolg bei der Veräußerung<br />

von Beteiligungen an Zielunternehmen ab. In der<br />

Regel erfolgt bei Private Equity Fonds die Auszahlung an<br />

die Anleger erst gegen Ende der geplanten Laufzeit; laufende<br />

Erträge zu erzielen, steht bei der Fondsgesellschaft nicht<br />

im Vordergrund. Die Kapitalrückflüsse aus Zielunternehmen<br />

erfolgen auf jeden Fall unregelmäßig und sind ihrer Höhe<br />

nach nicht festgelegt. Sie hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher<br />

Parameter ab. Es können daher keine verlässlichen<br />

Annahmen über die Höhe und den Zeitpunkt der<br />

Kapitalrückflüsse und somit für die Auszahlungen an die Anleger<br />

getroffen werden. Veräußerungen von Beteiligungen<br />

sind erfahrungsgemäß nicht vor Ablauf von zwei bis fünf<br />

Jahren nach der Investition zu erwarten. Entscheidend sind<br />

immer die wirtschaftliche Entwicklung und die Laufzeit der<br />

einzelnen Investitionen, unabhängig davon, ob es sich um<br />

Direktinvestitionen oder Beteiligungen an Zielfonds handelt.<br />

Ferner müssen sowohl bei der Fondsgesellschaft als auch<br />

in den Zielunternehmen zunächst Anfangsaufwendungen<br />

und laufende betriebliche Aufwendungen sowie Ergebnisbeteiligungen<br />

erwirtschaftet werden, bevor Auszahlungen<br />

erfolgen können. Werden von Zielunternehmen zu einem<br />

späteren Zeitpunkt, als bei der Investition angenommen,<br />

Auszahlungen getätigt, kann auch dies zu einem insgesamt<br />

geringeren Beteiligungserfolg führen, was sich nachteilig<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger auswirken<br />

könnte.<br />

Fremdfinanzierter Anteilserwerb<br />

Eine Anteilsfinanzierung durch den Anleger erhöht das<br />

Risiko der Beteiligung erheblich. Erfolgt der Anteilserwerb<br />

durch einen vom Kommanditisten aufgenommenen Kredit,<br />

so besteht das zusätzliche Risiko, dass beim Ausbleiben<br />

der prognostizierten Auszahlungen oder bei Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft die Zins- und Tilgungsleistung des Kredits<br />

nicht aus den Zahlungen der Fondsgesellschaft gedeckt<br />

wird, sondern vollständig aus eigenen Mitteln des Anlegers<br />

zu erfolgen hat. Da Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />

nicht garantiert sind, sondern nur Annahmen darstellen,<br />

sollten sie nicht Gegenstand der Finanzierungsplanung<br />

des Anlegers sein. Bei teilweiser oder vollständiger Fremdfinanzierung<br />

der Einlage eines Kommanditisten besteht<br />

außerdem das Risiko steuerlicher Nachteile (Problem der<br />

Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene wegen<br />

Sonderbetriebsausgaben durch Zinsaufwand). Für den Fall<br />

der Anteilsfinanzierung sollte zuvor unbedingt der Rat eines<br />

fachkundigen Beraters eingeholt werden.<br />

Kostenrisiko<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Investitionsrechnung<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I kalkulierten<br />

Aufwendungen überschritten werden, soweit<br />

diese Aufwendungen nicht vertraglich festgelegt sind.<br />

Auch können die laufenden Kosten die kalkulierten Kosten<br />

übersteigen. Es können während der gesamten Fondslaufzeit<br />

unvorhergesehene Aufwendungen anfallen. Dies kann<br />

sich nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an<br />

die Anleger auswirken.<br />

Rückabwicklungsrisiko<br />

Sollte bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht genügend Kapital<br />

(Mindestvolumen 20 Mio. Euro) von Anlegern eingeworben<br />

werden können, ist der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

rückabzuwickeln. Trotz der Kostenübernahme bei Rückabwicklung<br />

durch die Anbieterin der Beteiligung kann der Fall<br />

eintreten, dass der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I die eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen und das Agio nicht oder nicht in<br />

voller Höhe an die Anleger zurückzahlen kann.<br />

Unabhängig davon besteht das Risiko, dass der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I keine oder nur sehr wenige Beteiligungen<br />

an Zielunternehmen erwerben kann. Auch in diesem<br />

Fall wäre die Fondsgesellschaft gezwungen, den Fonds<br />

rückabzuwickeln. Auch der Ausfall wichtiger Partner, etwa<br />

der Bank Sarasin & Cie AG, kann zu einer Rückabwicklung<br />

der Fondsgesellschaft führen. Bereits erworbene Beteiligungen<br />

an Zielunternehmen können dann eventuell überhaupt<br />

nicht oder nur mit deutlichen Preisabschlägen wieder<br />

veräußert werden. Zudem ist die Fondsgesellschaft mit den<br />

Gründungskosten und bis dahin bereits angefallenen weiteren<br />

laufenden Kosten belastet. Im Falle der Rückabwicklung<br />

könnte der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht in der<br />

Lage sein, die eingezahlten Kapitaleinlagen und das Agio in<br />

voller Höhe an die Anleger zurückzuzahlen.


Schlüsselpersonen<br />

Der geplante Erfolg des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

hängt wesentlich von der Qualität des Fondsmanagements,<br />

insbesondere dem Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

und ihren Vertragspartnern, primär der Bank<br />

Sarasin & Cie AG als Advisor als auch der Remaco Merger<br />

AG als Sub-Advisor ab. Ein Ausfall dieser Partner könnte<br />

das Erreichen der Unternehmensziele nachhaltig gefährden<br />

oder unmöglich machen und dadurch die angestrebten Ergebnisse<br />

negativ - bis hin zum Totalverlust - beeinflussen.<br />

Wesentliche Aufgabe des Managements ist die Identifizierung,<br />

Bewertung und Auswahl geeigneter Unternehmen,<br />

in die investiert werden soll. Es ist möglich, dass das ausgesuchte<br />

Management nicht über die gesamte Laufzeit<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I zur Verfügung steht.<br />

Gleiches gilt entsprechend für das Management eines jeden<br />

Zielfonds, an dem sich der <strong>ÖKORENTA</strong> Zukunftsenerrisiken<br />

der beteiligung<br />

Besondere Risiken der Fondskonzeption<br />

Allgemein<br />

Es besteht das Risiko, dass investitionswürdige Zielunternehmen<br />

nicht in entsprechendem Umfang gefunden werden.<br />

Ein im Gesamtmarkt verfügbares höheres Kapitalangebot<br />

kann zudem zu einer Verteuerung der Erfolg versprechenden<br />

Investitionsobjekte führen. Damit besteht das Risiko, dass die<br />

angestrebte Rendite der Fondsgesellschaft sinkt. Dies kann<br />

sich nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an<br />

die Anleger auswirken.<br />

Konjunkturrisiko<br />

Private Equity Investitionen sind im besonderen Maße vom<br />

gesamtwirtschaftlichen Umfeld an den nationalen und internationalen<br />

Märkten abhängig. In Zeiten fallender Konjunktur<br />

ist die Einwerbung von Kommanditkapital erschwert, da<br />

sich die Investoren zurückhalten, was zu einer Verzögerung<br />

beim Aufbau eines differenzierten Portfolios führen kann.<br />

Eng verbunden mit dem Konjunkturrisiko ist das Risiko einer<br />

negativen Marktstimmung. Sie kann die konjunkturelle<br />

Situation nachhaltig beeinflussen. Jeder dieser Faktoren<br />

könnte sich nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

und damit auch auf die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger auswirken.<br />

Auswahlrisiko<br />

Die Auswahl der Zielunternehmen, an denen sich der Fonds<br />

beteiligt, übernimmt das Fondsmanagement. Es kann keine<br />

Gewähr dafür übernommen werden, dass es dem ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I bei der Suche, Prüfung und<br />

Verhandlung mit Zielunternehmen gelingt, geeignete Zielunternehmen<br />

zu finden, um die Anlageziele der Fondsgesellschaft<br />

zu erreichen.<br />

Es kann zudem keine Gewähr dafür übernommen werden,<br />

dass sich - insbesondere auch bei sich ändernden Marktbedingungen<br />

- die ausgewählten Zielunternehmen erwartungsgemäß<br />

entwickeln. Der Anleger trägt zudem das Risiko, dass<br />

sich die Investitionen in Zielunternehmen zeitlich verzögern.<br />

In diesem Fall wird das liquide Fondskapital vorübergehend<br />

verzinslich angelegt und erwirtschaftet während dieser Zeit<br />

nicht die für Private Equity Beteiligungen erwarteten Erträge.<br />

Die aufgezeigten Risiken können dazu führen, dass die Anlageziele<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I - insbesondere<br />

das angestrebte Ergebnis - nicht erreicht werden, was ein<br />

geringeres Ergebnis für den Anleger zur Folge hätte.<br />

Eingeschränkte Risikodiversifikation<br />

Es wird angestrebt, das zur Verfügung stehende Kapital über<br />

die Luxemburger Tochtergesellschaft überwiegend in unmittelbare<br />

Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Dies<br />

kann zu einer eingeschränkten Risikodiversifizierung führen.<br />

Zudem besteht eine eingeschränkte Risikodiversifikation, da<br />

sich der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I konzeptionell in erster<br />

Linie auf Erneuerbare Energien fokussiert. Ein Ausgleich<br />

des Branchenrisikos durch eine Risikodiversifikation über Beteiligungen<br />

in anderen Branchen erfolgt nicht. Grundlegende<br />

Verschlechterungen der Markt- und Wirtschaftsverhältnisse<br />

in dieser Branche können deshalb die gesamte Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft nachhaltig gefährden, was sich nachteilig<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken kann.<br />

Begrenzte Laufzeit<br />

Können die Beteiligungen an Zielunternehmen nicht vor<br />

der geplanten Beendigung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I zu den angestrebten Konditionen verkauft werden,<br />

etwa weil aufgrund der aktuellen Marktbedingungen kein<br />

Käufer vorhanden ist, müssen gegebenenfalls Abschläge<br />

beim Verkaufspreis der betreffenden Beteiligung bis hin<br />

zum Totalverlust in Kauf genommen werden. Dieses Risiko<br />

betrifft sowohl Direktinvestitionen, als auch mittelbare<br />

Beteiligungen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an bzw.<br />

über Zielfonds. Eine ungünstige Marktsituation kann dazu<br />

führen, dass die Laufzeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I verlängert werden muss. Hierdurch kann sich das Ergebnis<br />

der Fondsgesellschaft wie auch das Ergebnis des einzelnen<br />

Anlegers verringern.<br />

31


Risiken der beteiligung<br />

32<br />

gien I beteiligt. Dies kann dazu führen, dass sich die Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft für den Anleger nicht wie<br />

gewünscht entwickelt.<br />

Interessenkonflikte<br />

Der geschäftsführende Komplementär, der Verwaltungsrat<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft sowie der beauftragte<br />

Investmentberater unterliegen gegenüber dem <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I keinem Wettbewerbsverbot. Tätigkeiten<br />

des Fondsmanagements oder der beauftragten Investmentberater,<br />

die im Wettbewerb zu den Anlagetätigkeiten des<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I stehen, können dazu führen,<br />

dass Interessenkonflikte entstehen und zu Lasten der<br />

Fondsgesellschaft gelöst werden. Etwa, wenn eine Beteiligungsmöglichkeit<br />

nur begrenzt zur Verfügung steht und<br />

eine Beteiligung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht<br />

ermöglicht wird. Hierdurch kann sich das Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft wie auch das Ergebnis des einzelnen Anlegers<br />

verringern.<br />

Währungs- und Auslandsrisiken<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I kann Beteiligungen<br />

an Zielunternehmen in anderen Währungen als Euro eingehen.<br />

Weder die Luxemburger Tochtergesellschaft noch<br />

die Zielunternehmen werden üblicherweise ihre Investitionen<br />

oder die erwarteten Rückflüsse gegen Wechselkursschwankungen<br />

absichern. Eine Veränderung des<br />

Wechselkurses der betreffenden Fremdwährung im<br />

Verhältnis zum Euro kann für die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

und damit für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I und dessen Anleger zu Verlusten führen.<br />

Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I gegenüber Unternehmen mit Sitz im<br />

Ausland kann wesentlich erschwert und mit höheren Kosten<br />

als im Inland verbunden sein. Dies gilt entsprechend für<br />

die Durchsetzung von Ansprüchen der Fondsgesellschaft<br />

gegenüber der Luxemburger Tochtergesellschaft sowie für<br />

Ansprüche der Luxemburger Tochtergesellschaft gegen den<br />

Investmentberater.<br />

Da sich die Luxemburger Tochtergesellschaft an ausländischen<br />

Zielgesellschaften und Zielfonds beteiligt, unterliegt<br />

sie als Gesellschafter den jeweiligen ausländischen<br />

Rechtsordnungen. Darüber hinaus kann es aufgrund von<br />

Änderungen in dem jeweiligen ausländischen Rechts- und<br />

Steuersystem für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I und<br />

damit mittelbar auch für die Anleger zu Nachteilen kommen.<br />

Schließlich können allgemeine Veränderungen der<br />

politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern,<br />

in denen die Unternehmen ansässig sind, negative Auswirkungen<br />

haben. Es ist außerdem möglich, dass Beschränkungen<br />

des Kapitalverkehrs in anderen Staaten verfügt<br />

werden. Jeder dieser Faktoren könnte nachteilige Auswirkungen<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

haben.<br />

Mangelnder Einfluss bei Zielunternehmen<br />

Eigene Investitionsentscheidungen können vom Fondsmanagement<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nur im Hinblick<br />

auf den Erwerb von Zielunternehmen getätigt werden.<br />

Auf die unternehmerischen Entscheidungen der Geschäftsleitung<br />

der Zielgesellschaft und die Investitionsentscheidungen<br />

der Zielfonds hat der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I nach Eingehen einer Beteiligung nur noch eingeschränkt<br />

oder überhaupt keinen Einfluss mehr. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass das Fondsmanagement nicht in der<br />

Lage ist, die Interessen der Fondsgesellschaft durchzusetzen,<br />

was den Anlageerfolg der Gesellschaft und damit auch das<br />

Ergebnis des einzelnen Anlegers negativ beeinflussen kann.<br />

Veräußerungs-/ Exitrisiko<br />

Die Wertentwicklung der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

und damit auch der Fondsgesellschaft wird wesentlich<br />

durch die Wertentwicklung der Zielunternehmen, hier insbesondere<br />

die Konditionen bei Erwerb und Verkauf der Beteiligung<br />

beeinflusst. Diese lässt sich wegen der vielfältigen<br />

Einflussgrößen und Ungewissheiten bei der Unternehmensbewertung<br />

nicht konkret prognostizieren. Das konjunkturelle<br />

Umfeld und die Verfassung der Kapitalmärkte haben<br />

sowohl maßgeblichen Einfluss auf die Möglichkeiten eines<br />

Verkaufs der Zielunternehmen als auch auf den dabei zu erzielenden<br />

Preis. Selbst bei positiver Entwicklung einer Zielgesellschaft<br />

oder eines Zielfonds besteht das Risiko, dass<br />

kein angemessener Verkaufspreis erzielt werden kann. Es ist<br />

möglich, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt<br />

kein Käufer gefunden wird, oder zumindest Preisabschläge<br />

hinzunehmen sind. Bei den verschiedenen Exitmöglichkeiten,<br />

beispielsweise bei einem Börsengang der Zielgesellschaft<br />

oder der außerbörslichen Veräußerung einer<br />

Beteiligung an einen anderen Investor, kann es zu Schadensersatzforderungen<br />

z. B. aus Vertragsstreitigkeiten oder<br />

der Insolvenz eines Vertragspartners kommen. Es besteht<br />

das Risiko, dass hierdurch mehrere Anteile an Zielunternehmen<br />

wertlos werden oder nicht mehr verkäuflich sind. Es ist<br />

möglich, dass eine größere Anzahl an Zielunternehmen und<br />

damit auch die Luxemburger Tochtergesellschaft erheblich<br />

- bis hin zum Totalverlust - an Wert verlieren. Dies könnte<br />

nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen<br />

an die Anleger haben.


isiken der beteiligung<br />

Risiken auf Ebene der Zielunternehmen<br />

Allgemein<br />

Auch auf der Ebene der Zielunternehmen können Interessenkonflikte<br />

der dort wichtigen Vertragspartner und<br />

handelnden Personen auftreten. Dann besteht das Risiko,<br />

dass die Interessen der Zielunternehmen und damit die Interessen<br />

der Fondsgesellschaft nicht oder nicht nachhaltig<br />

durchgesetzt werden, was sich nachteilig auf die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirken kann.<br />

Zielgesellschaften (Direktinvestitionen)<br />

Bei den Direktinvestitionen wird es sich konzeptionsgemäß<br />

regelmäßig um nicht oder noch nicht börsennotierte Unternehmen<br />

handeln. Die Zielgesellschaften können sich noch<br />

in der Startphase und damit oft in einer Verlustphase mit den<br />

damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Risiken<br />

befinden. In jeder Entwicklungsphase können bei den Direktinvestitionen<br />

sowohl bei der investierten Zielgesellschaft, als<br />

auch in deren Umfeld, etwa dem speziellen Marktsegment,<br />

unvorhergesehene Entwicklungen eintreten. Insbesondere<br />

können Managementprobleme und Probleme technischer,<br />

rechtlicher, operativer oder sonstiger Art auftreten, die dazu<br />

führen können, dass Beteiligungen an einzelnen Zielgesellschaften<br />

teilweise oder vollständig abgeschrieben werden<br />

müssen.<br />

Probleme bei Direktinvestitionen können beispielsweise<br />

dadurch entstehen, dass die von der Zielgesellschaft angebotenen<br />

Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nicht<br />

wie geplant angenommen werden oder interne Schwierigkeiten<br />

- beispielsweise im Produktions-, Personal- oder Verwaltungsbereich<br />

- zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Lage des Unternehmens bis hin zur Insolvenz führen.<br />

Das Gleiche gilt, wenn die Zielgesellschaften in hohem<br />

Maße mit Fremdfinanzierungen belastet sind und damit<br />

einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte für den dafür erforderlichen<br />

Kapitaldienst einsetzen müssen. Dies kann dazu<br />

führen, dass andere für die Entwicklung des Unternehmens<br />

wichtige Investitionen nicht getätigt werden können und<br />

kein Kapitalrückfluss an die Investoren erfolgen kann.<br />

Neben der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation<br />

einer Zielgesellschaft kann es dazu kommen, dass sich deren<br />

erwartete Entwicklung zeitlich verzögert. Dies kann dazu<br />

führen, dass zusätzliches Kapital erforderlich ist, um die weitere<br />

Entwicklung der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Kann in<br />

diesem Fall weder die Zielgesellschaft, noch der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I das hierfür erforderliche zusätzliche Kapital<br />

aufbringen, weil die zur Verfügung stehenden Kapitaleinlagen<br />

erschöpft sind, besteht das Risiko, dass die Beteiligung<br />

des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an der Zielgesellschaft<br />

durch die Aufnahme weiterer Kapitalgeber verwässert wird.<br />

Danach können häufig nur geringere oder keine Erlöse aus<br />

der betreffenden Beteiligung erzielt werden, was sich nachteilig<br />

auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />

auswirken kann.<br />

Zielfonds<br />

Bei den Zielfonds handelt es sich um in- oder ausländische<br />

Gesellschaften, an denen der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I über die Luxemburger Tochtergesellschaft Minderheitsbeteiligungen<br />

erwirbt. Die für die Fondsgesellschaft genannten<br />

Risiken gelten auch für die Zielfonds. Sollte sich eines<br />

der für die Fondsgesellschaft genannten Risiken für einen<br />

oder mehrere der Zielfonds realisieren, so kann sich dies<br />

nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an die<br />

Anleger auswirken.<br />

Insbesondere besteht das Risiko, dass die Zielfonds ihr angestrebtes<br />

Fondsvolumen nicht erreichen und daher ihre<br />

geplante Investitionsstrategie nicht oder nicht in vollem<br />

Umfang umsetzen können. Die angestrebte Risikostreuung<br />

könnte nicht erreicht werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zielfonds den<br />

Erwerb ihrer Beteiligungen auch durch Fremdkapital finanzieren.<br />

Sollte die von dem Zielfonds getätigte Investition<br />

nicht den angenommenen Erfolg erbringen, d.h. der Wert<br />

der Beteiligung sinken, erhöht sich das Beteiligungsrisiko<br />

erheblich durch eine etwaige Fremdfinanzierung. Da das<br />

Fremdkapital einschließlich Zinsen vorrangig bedient werden<br />

muss, besteht das Risiko, dass aus einer solchen Investition<br />

ein erheblicher Verlust für den Zielfonds entsteht.<br />

Dieses Risiko kann sich bei einer Zinserhöhung noch<br />

potenzieren.<br />

Die Zielfonds könnten in Zielunternehmen investieren, deren<br />

Bonität und Ertragskraft nicht den angenommenen Prognosen<br />

entspricht und die später nicht veräußert werden können.<br />

Auch hier besteht ein Risiko des Totalverlustes der eingesetzten<br />

Mittel. Es ist möglich, dass die Anlagegrundsätze der Zielfonds<br />

eine Investition in diverse Finanzmarktinstrumente und<br />

Derivate ermöglichen. Dies ist regelmäßig mit einer erhöhten<br />

Hebelwirkung verbunden, wodurch sich das Risiko der wirtschaftlichen<br />

Fehlentwicklungen potenziert.<br />

An den Zielfonds werden nur Minderheitsbeteiligungen erworben,<br />

so dass die Luxemburger Tochtergesellschaft auf<br />

die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte beschränkt<br />

33


Risiken der beteiligung<br />

34<br />

ist. Gegenüber dem Management der Zielfonds hat die<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft keine Weisungsbefugnis<br />

und damit auch keinen Einfluss auf die Auswahl der Zielunternehmen.<br />

Das Management der jeweiligen Zielfonds<br />

hat bei den Anlageentscheidungen und bei den Strukturierungen<br />

ihrer Investitionen ein weites Ermessen. Es besteht<br />

das Risiko, dass das Management des Zielfonds,<br />

aufgrund dessen Qualität die Investition getätigt wurde,<br />

im Laufe der Investition wechselt und durch weniger<br />

qualifizierte oder erfahrene Manager ersetzt wird. Dies<br />

kann die Geschäftsentwicklung des jeweiligen Zielfonds<br />

negativ beeinflussen.<br />

sollte, ihre Tätigkeit einstellen. In diesem Fall müsste die<br />

Fondsgesellschaft liquidiert werden, was zu Verlusten für die<br />

Anleger führen kann, falls die bis dahin getätigten Investitionen<br />

nicht oder nur unter dem Einstandspreis verkauft werden<br />

können. Im Übrigen liegen dem Verkaufsprospekt die<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Gesetze,<br />

die veröffentlichte Rechtsprechung, die einschlägigen Verwaltungserlasse,<br />

die erkennbare Behördenpraxis sowie die<br />

herrschende Meinung in der Literatur zugrunde. Nachträgliche<br />

Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung<br />

können das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

negativ beeinflussen und sind nicht vorhersehbar.<br />

Auch bei den Zielfonds hängt der Erfolg maßgeblich davon<br />

ab, dass die Vertragspartner ihre Verpflichtungen einhalten.<br />

Vertragsverletzungen der Zielfonds wiederum können zu<br />

Schadensersatzverpflichtungen führen, die das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Zielfonds beeinträchtigen.<br />

Besondere rechtliche Risiken<br />

Gesetzesänderung<br />

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

vom 27. Februar 2008 (Az: 6 C 11.07 und 6 C 12.07)<br />

hat der Gesetzgeber den neuen Finanzdienstleistungstatbestand<br />

der „Anlageverwaltung“ in das Kreditwesengesetz (§ 1<br />

Abs. 1 a, Nr. 11, KWG) aufgenommen. Mit dem neuen Tatbestand<br />

soll eine Erlaubnispflicht für bestimmte, so genannte<br />

„kollektive Anlagemodelle“ eingeführt werden. Laut der<br />

Gesetzesbegründung liegt eine Anlageverwaltung vor, wenn<br />

die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />

ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist. Das ist<br />

nicht der Fall, wenn die Anschaffung und Veräußerung von<br />

Finanzinstrumenten als Nebentätigkeit anfällt und auch nicht<br />

im Mittelpunkt der Werbung für das Angebot steht, beispielsweise<br />

bei Private Equity Fonds. So soll die Tätigkeit von<br />

Private Equity Fonds selbst dann nicht als Anlageverwaltung<br />

erlaubnispflichtig sein, wenn die Zielgesellschaft, in die investiert<br />

wird, eine Aktiengesellschaft ist. Nach derzeitigem<br />

Erkenntnisstand stellt sich die geplante Tätigkeit des ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht als erlaubnispflichtige Anlageverwaltung<br />

im Sinne des KWG dar. Dennoch kann keine<br />

Gewähr übernommen werden, dass die Tätigkeit erlaubnispflichtig<br />

wird oder, dass die für die Überwachung des KWG<br />

zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) die Tätigkeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I als<br />

erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung einstuft. Die Fondsgesellschaft<br />

müsste dann eine entsprechende Erlaubnis erlangen<br />

oder für den Fall, dass die Erlaubnis versagt werden<br />

Allgemeine Vertragsrisiken<br />

Sowohl auf der Ebene des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

und der Luxemburger Tochtergesellschaft als auch auf Ebene<br />

der Zielunternehmen, in die investiert werden soll, wurde<br />

eine Vielzahl von Verträgen bereits geschlossen und werden<br />

auch in Zukunft noch abgeschlossen. Es ist möglich, dass diese<br />

Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam, unvollständig,<br />

fehlerhaft und/oder unvorteilhaft sind oder werden. Zudem<br />

besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />

ändern, etwa durch Gesetzesänderungen oder Änderungen in<br />

der Rechtsprechung, die sich wiederum nachteilig auf die bis<br />

dahin geschlossenen Verträge auswirken können. Dies könnte<br />

sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung des ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I auswirken und zu einer finanziellen<br />

Belastung der Fondsgesellschaft, insbesondere ihrer Liquidität<br />

führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft<br />

und/oder die verschiedenen Zielunternehmen durch die Realisation<br />

eines oder mehrerer Vertragsrisiken Ansprüchen von<br />

Vertragspartnern ausgesetzt werden, denen sie aus vorhandenen<br />

liquiden Mitteln nicht nachkommen können. Dies kann<br />

die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen<br />

und sich dadurch nachteilig auf die prognostizierten<br />

Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />

Anspruchsdurchsetzungen<br />

Im Verhältnis zwischen dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I, der Luxemburger Tochtergesellschaft und den Zielunternehmen<br />

kann es zu Leistungsstörungen und/oder Meinungsverschiedenheiten<br />

kommen. Für den Fall, dass eine<br />

Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden kann,<br />

wäre eine Entscheidung durch die zuständigen Gerichte<br />

herbeizuführen. Dadurch können zeitliche Verzögerungen<br />

und zusätzliche Kosten entstehen, die die wirtschaftliche<br />

Entwicklung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I negativ<br />

beeinflussen können. Über die Dauer eines Rechtsstreits<br />

könnte es dazu kommen, dass ein in Anspruch genommener<br />

Vertragspartner zahlungsunfähig wird, so dass selbst


Risiken der beteiligung<br />

im Fall des Obsiegens in einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />

die dann positiv festgestellten Ansprüche nicht<br />

mehr durchgesetzt werden können. Ein eventuelles Kostenund<br />

Prozessrisiko kann sich erhöhen, soweit ausländische<br />

Rechtsordnungen betroffen sind. Letztlich besteht das Risiko,<br />

dass der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I in Folge zusätzlicher<br />

finanzieller Belastungen aus streitigen Verfahren<br />

bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen<br />

kann. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf<br />

die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger haben.<br />

Anlegerhaftung<br />

Die Haftung des Anlegers gegenüber Dritten ist auf die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 Prozent der<br />

Kapitaleinlage) beschränkt. Soweit die vertraglich vereinbarte<br />

Einlage von dem Anleger geleistet wurde, ist eine weitere<br />

Haftung ausgeschlossen. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />

Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt<br />

aber, gegebenenfalls mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />

gemäß § 171ff. HGB bis zur Höhe der eingetragenen<br />

Haftsumme wieder auf, soweit nicht durch Gewinne gedeckte<br />

Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen an den<br />

Anleger geleistet wurden und hierdurch ein negatives Kapitalkonto<br />

entstanden ist. In diesem Fall müssten erhaltene<br />

Auszahlungen zurückgezahlt werden, wobei die Gläubiger<br />

der Fondsgesellschaft den Anleger dann bis zu der Höhe<br />

seiner eingetragenen Haftsumme (1 Prozent der Kapitaleinlage)<br />

auch persönlich in Anspruch nehmen könnten.<br />

Falls ein Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet,<br />

haftet er gemäß § 160 HGB wie soeben dargestellt bis zur<br />

Höhe der gegebenenfalls wieder aufgelebten Haftung persönlich<br />

für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren ab seinem<br />

Ausscheiden für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />

die bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Unter den<br />

vorgenannten Voraussetzungen kann ein Anleger also auch<br />

nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft bis zu der<br />

Höhe seiner eingetragenen Haftsumme in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Allgemein<br />

Aufgrund kontinuierlicher Anpassungen des Steuerrechts,<br />

und zwar sowohl der Gesetze als auch deren Auslegung<br />

und Anwendung, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

sich während der Laufzeit der Beteiligung Änderungen ergeben.<br />

Welche Auswirkungen diese Änderungen haben können,<br />

lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Deshalb<br />

kann eine Haftung hierfür nicht übernommen werden. Wie<br />

und in welcher Form negative Einflüsse auf die steuerliche<br />

Situation der Beteiligung eintreten können, lässt sich über<br />

den geplanten Investitionszeitraum ebenfalls nicht sagen.<br />

Beachtet werden muss auch, dass sich aus der Anwendung<br />

des Steuerrechts ebenso Änderungen mit Rückwirkung auf<br />

vergangene Zeiträume ergeben können. Jede Änderung der<br />

steuerlichen Behandlung könnte nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anleger<br />

haben.<br />

Erst wenn durch eine Betriebsprüfung die endgültige Bestandskraft<br />

der Steuerbescheide eingetreten ist, steht die<br />

steuerliche Behandlung der erzielten Erträge fest. Hierdurch<br />

können sich zusätzliche steuerliche Belastungen auf der<br />

Ebene der Fondsgesellschaft, der Ebene der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft als auch unmittelbar auf Ebene der Anleger<br />

ergeben. Das sich daraus ergebende wirtschaftliche<br />

Risiko tragen ausschließlich die Anleger.<br />

Einkommensteuerliche Risiken<br />

Die Planung des <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I wurde auf<br />

Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültigen<br />

einkommensteuerrechtlichen Vorschriften erstellt.<br />

Änderungen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie<br />

Änderungen in der Gesetzesumsetzung durch die Finanzverwaltung<br />

können die getroffenen Annahmen entsprechend<br />

verändern. Da Personengesellschaften so genannte<br />

transparente Gesellschaften sind, werden sich Änderungen<br />

immer auf der Ebene der Beteiligten auswirken, sofern keine<br />

Anpassungen in Analogie zu Kapitalgesellschaften erfolgen<br />

oder verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.<br />

Gewerbesteuerliche Risiken<br />

Im Zusammenhang mit der gewerblichen Prägung des<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist bei der Gewerbesteuer<br />

zu beachten, dass nur durch die Anwendung des Schachtelprivilegs,<br />

d. h. einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent<br />

an der Luxemburger Tochtergesellschaft mit einer geringen<br />

Belastung auf Ebene der Gesellschaft zu rechnen ist. Sollte<br />

es hier zu einer wesentlichen Änderung der Eigentumsverhältnisse<br />

kommen, könnte sich dadurch eine zusätzliche<br />

Steuerbelastung mit Gewerbesteuer ergeben. Die nach<br />

§ 35 EStG bestehende Anrechnung der Gewerbesteuer auf<br />

die persönliche Einkommensteuer wird hierdurch nicht berührt.<br />

Da die Anrechnung aber nur unter Beachtung des<br />

Grundsatzes erfolgen kann, dass der Anleger aus anderen<br />

gewerblichen Beteiligungen keine oder nur sehr geringe<br />

Verluste erzielt hat, besteht die Möglichkeit einer Mehrbelastung,<br />

deren Ausmaß sich derzeit nicht bestimmen lässt.<br />

35


isiken der beteiligung<br />

36<br />

Umsatzsteuerliche Risiken<br />

Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht als Unternehmer einzustufen. Werden der<br />

Gesellschaft Leistungen in Rechnung gestellt, führt dies<br />

dazu, dass die Liquidität durch die Versagung des Vorsteuerabzuges<br />

belastet wird. Sofern während des Beteiligungsverlaufs<br />

zusätzliche Ausgaben erforderlich werden, so stellt<br />

auch die dabei fällige Umsatzsteuer eine weitere Kostenbelastung<br />

dar.<br />

Erbschaft- und schenkungssteuerliche Risiken<br />

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 31.01.2007 seine<br />

Beschlussfassung vom 7.11.2006 bekannt gegeben hat,<br />

dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer in der bestehenden<br />

Form verfassungswidrig sei, hat die Bundesregierung<br />

zwischenzeitlich ein Reformgesetz erlassen, das seit dem<br />

1.1.2009 in Kraft ist. Welche endgültigen steuerlichen Auswirkungen<br />

sich auf den Übergang einer Beteiligung auf Erben<br />

oder bei einer Übertragung im Wege der Schenkung<br />

ergeben werden, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

und auch für die sich anschließenden Phasen der Fondsgesellschaft<br />

nicht bzw. kaum vorhersehbar. Dies liegt im<br />

Wesentlichen darin begründet, dass derzeit zu diesem Reformgesetz<br />

außer einer Gesetzesbegründung nur wenige<br />

Ausführungsbestimmungen bzw. Erläuterungen seitens des<br />

Gesetzgebers oder der Finanzverwaltung vorliegen. Daher<br />

sollte vor der Durchführung z. B. von Maßnahmen im Wege<br />

einer vorweggenommenen Erbfolge unbedingt der Rat des<br />

persönlichen Steuerberaters eingeholt werden.<br />

Ausländische Steuerfolgen<br />

Neben den Steuern, die die deutsche Steuerverwaltung<br />

erhebt, kann der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auch mit<br />

Steuerzahlungen belastet sein, die von den Staaten erhoben<br />

werden, in denen die Beteiligungsgesellschaften steuerlich<br />

geführt werden. Neben steuerrechtlichen Hindernissen<br />

kann es hier auch zur Anwendung von Vorschriften<br />

kommen, die eine eventuelle Anrechnung der in den Ansässigkeitsstaaten<br />

von Portfoliounternehmen gezahlten<br />

Steuern verhindern. Sollten auf Erträge aus Beteiligungen,<br />

die von der Luxemburger Tochtergesellschaft gehalten werden,<br />

Quellensteuerzahlungen anfallen, so sind diese dort zu<br />

erfassen. Daneben kann aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen<br />

auch eine Freistellung erfolgen.<br />

Daneben kann es auch zu Änderungen des Außensteuerrechtes<br />

oder des Auslandinvestmentgesetzes kommen, die<br />

direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Halten der<br />

Beteiligungen an und durch die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

haben. Sollten sich durch diese Gesetzes- oder<br />

Rechtsprechungsänderungen zusätzliche Steuerbelastungen<br />

ergeben, gehen diese voll zu Lasten der Anleger, da es<br />

sich bei der Fondsgesellschaft um eine im Sinne des Steuerrechtes<br />

transparente Gesellschaft handelt.<br />

Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken hinaus sind<br />

dem Anbieter keine wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen<br />

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen<br />

Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

bekannt.


private equity als anlageklasse<br />

38<br />

Private Equity als Anlageklasse<br />

Viele profitieren bereits indirekt<br />

Die meisten Verbraucher kommen mit Private Equity in<br />

Berührung, auch wenn es ihnen nicht bewusst ist. Private<br />

Equity ist nämlich ein Bestandteil vieler Lebensversicherungen<br />

und anderer Altersvorsorgeprodukte, die von Banken<br />

oder Versicherungen angeboten werden. Institutionelle<br />

Investoren wie Banken, Versicherungen oder Pensionsfonds<br />

sind neben vermögenden Privatkunden die wichtigsten<br />

Kapitalgeber für Private Equity-Gesellschaften und die<br />

Anlageklasse Private Equity hat sich als fester Bestandteil<br />

institutioneller Anlagestrategie etabliert. Institutionelle<br />

Private Equity ist fester Bestandteil<br />

institutioneller Anlagestrategien<br />

Investoren und vermögende Privatinvestoren haben in den<br />

USA bereits seit den 50er Jahren und in Großbritannien seit<br />

den 70er Jahren positive Erfahrungen mit der Anlageform<br />

gemacht. Obwohl auch in Deutschland die wirtschaftliche<br />

Bedeutung von Private Equity stetig zunimmt, sind vielen<br />

Anlegern die Bedeutung des Begriffs und die Chancen, die<br />

in diesem Segment liegen, noch wenig bekannt.<br />

öffentlichen Börsen generiert wird. „Equity“ unterstreicht<br />

den Eigenkapitalcharakter. Während Fremdkapital, das Unternehmen<br />

von Banken als Darlehen erhalten, mit einer<br />

vorrangigen festen Verzinsung abgegolten wird, nimmt<br />

Eigenkapital uneingeschränkt am Gewinn und Verlust eines<br />

Unternehmens teil.<br />

Verschiedene Investitionsformen<br />

Private Equity Gesellschaften leisten neben der reinen<br />

Finanzinvestition oftmals auch eine Managementunterstützung<br />

und helfen auf diese Weise, das finanzierte Unternehmen<br />

in seiner Organisation und Struktur zu optimieren.<br />

Insbesondere bei jüngeren Unternehmen ist dies der Fall.<br />

Bei Investitionen in solche jungen Wachstumsunternehmen<br />

spricht man von Venture Capital (VC). Die Kapitalunterstützung<br />

wird meist benötigt, um Produkte zur Marktreife<br />

zu entwickeln oder erstes Unternehmenswachstum zu<br />

finanzieren. Im Gegensatz dazu investiert Buy-out Capital<br />

in reife Unternehmen, welche mit ihren Produkten und<br />

Dienstleistungen bereits länger am Markt etabliert sind.<br />

Das Investitionsrisiko ist hier naturgemäß deutlich geringer<br />

als bei der frühen Phase. Die Buy-out-Finanzierungen gelten<br />

als wichtigstes und ertragreichstes Segment des Private<br />

Equity Geschäftes.<br />

Wissenswertes über Private Equity<br />

Private Equity ist ein Sammelbegriff für eine Anlageklasse,<br />

die verschiedene Formen der Investition umfasst. Er bezeichnet<br />

die Bereitstellung von Eigenkapital für nicht börsennotierte<br />

Unternehmen. „Private“ steht dabei für den nicht<br />

öffentlichen Charakter der Anlageklasse. Das bekanntere<br />

Gegenstück bildet das Public Equity, also die Finanzierung<br />

über Eigenkapital, das zum Beispiel über die Notierung an<br />

Die Besonderheit von Private Equity<br />

Die Rendite im Bereich einer Private Equity Investition wird<br />

nicht vorrangig durch Dividendenausschüttungen erzielt,<br />

sondern über die Beteiligung am Unternehmenswachstum.<br />

Die Investitionen sind zeitlich befristet und die Unternehmenswertsteigerungen<br />

werden mit dem Verkauf der Beteiligung<br />

(Exit) aus der Beteiligung realisiert.


private equity als anlageklasse<br />

39<br />

Private Equity Segmente/Unternehmensphasen<br />

Nicht börsennotierte<br />

Unternehmen<br />

Öffentlicher Markt<br />

Verkauf / Börsengang (Trade Sale/IPO)<br />

*<br />

Spätphase<br />

*<br />

Expansionsphase<br />

Frühphase<br />

Gründungsphase<br />

*<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

investiert vornehmlich in Unternehmen<br />

mit fortgeschrittenem Reifegrad<br />

Venture Capital<br />

Private Equity<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Reifephase<br />

INFO<br />

Für einen Private Equity Fonds kann der Einstieg in<br />

ein Portfoliounternehmen generell in jedem Stadium<br />

der Unternehmensentwicklung erfolgen. In frühen<br />

Phasen benötigen Unternehmen Kapital, um ihr Geschäftsmodell<br />

zu etablieren oder das erste Wachstum zu finanzieren.<br />

Investitionen in solche, so genannte „Start-up-Unternehmen“<br />

sind naturgemäß mit einem überdurchschnittlichen<br />

Risiko behaftet. Hier spricht man von Venture Capital oder<br />

Wagnis-Kapital. Ein weiteres Private Equity-Segment umfasst<br />

Unternehmen, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase<br />

befinden und marktreife Produkte aufweisen.<br />

Der Fokus beim Finanzierungsbedarf liegt hier mehr im<br />

Aufbau von Vertriebskanälen, Weiterentwicklung der Produktpalette<br />

oder Aufbau von Produktionskapazitäten. In der so<br />

genannten Expansionsphase können Unternehmen bereits die<br />

ersten Markterfolge aufweisen. Das Kapital wird dann hauptsächlich<br />

zur kommerziellen Weiterentwicklung der Produkte<br />

oder Dienstleistungen verwendet oder für den Ausbau neuer<br />

Absatzmärkte benötigt. Ziel solcher Finanzierungen („Buyout“)<br />

ist die Steigerung des Unternehmenswertes über die aktive<br />

Förderung von Wachstum, Profitabilitätssteigerungen sowie<br />

der Einsatz effizienter Kapitalstrukturen. Durch die spätere<br />

Veräußerung der Beteiligungen realisiert der Fonds die Wertsteigerung<br />

und liefert auf diese Weise Erträge für die Anleger.


private equity als anlageklasse<br />

40<br />

Warum ist Private Equity attraktiv?<br />

Ein großer Anteil der Private Equity Renditen wird nicht<br />

auf Basis von Marktfaktoren erzielt. Private Equity Gesellschaften<br />

versuchen stattdessen, unabhängig von der Bewegung<br />

öffentlicher Märkte absolute Renditen zu erwirtschaften,<br />

das heißt, echte Wertschöpfung durch operative Leistungssteigerung<br />

zu schaffen. Dies führt zu einer Wertsteigerung<br />

der Unternehmen.<br />

Im Vergleich zu börsennotierten werden außerbörsliche<br />

Unternehmensbeteiligungen typischerweise zu erheblich<br />

günstigeren Bewertungen erworben, die zudem mehr auf<br />

realen Kennzahlen als auf Marktstimmungen basieren. Außerdem<br />

stehen privat gehaltene Unternehmen weniger im<br />

Rampenlicht und können insofern ruhiger entwickelt werden.<br />

Durch die relative Unabhängigkeit von der Wertentwicklung<br />

anderer Märkte und Asset-Klassen wie Aktien,<br />

Anleihen, Renten oder Immobilien kann die Beimischung<br />

von Private Equity insofern im Depot eines Anlegers größere<br />

Schwankungen ausgleichen.<br />

INFO<br />

Wie wird eine ideale Portfolio-<br />

Gewichtung erreicht?<br />

Grundlegend dazu sind die Einsichten von Harry<br />

M. Markowitz zur Bildung idealer Portfolios, für<br />

die er 1990 den Nobelpreis erhielt. Jede Anlageklasse<br />

hat typische Eigenschaften bezüglich<br />

Renditeaussichten, Risiko (Schwankungsbreite)<br />

und Abhängigkeit von anderen Anlageklassen<br />

(Korrelation).<br />

Laut einer Studie von Merrill Lynch führt die Beimischung<br />

von Private Equity in einem Portfolio<br />

zu einer Erhöhung der Gesamtrendite bei gleichzeitiger<br />

Verminderung des Gesamtrisikos. Die<br />

unten stehende Grafik zeigt: Je weiter sich die<br />

Kurve im linken Bereich befindet, desto niedriger<br />

das Risiko bei gleicher Rendite.<br />

Rendite- und Risikostruktur eines Portfolios bei Beimischung von Private Equity<br />

Rendite<br />

Optimale Portfoliolinie<br />

mit 10 % Private Equity<br />

Optimale Portfoliolinie<br />

mit 5 % Private Equity<br />

Optimale Portfoliolinie<br />

ohne Private Equity<br />

Negative Korrelation von Private Equity<br />

mit anderen Vermögensklassen führt zu<br />

deutlicher Verbesserung der Rendite-/Risiko-<br />

Struktur eines Gesamtportfolios.<br />

Quelle: Merrill Lynch: Quantitative Analysis and Equity Derivates Research, Juli 1995; eigene Darstellung<br />

Risiko


private equity als anlageklasse<br />

Unabhängigkeit von Börsenpsychologie<br />

und Suprime-Krisen<br />

Gute Renditen<br />

Ein wesentlicher Punkt, warum institutionelle Investoren<br />

in Private Equity investieren, liegt in der Erwartung einer<br />

höheren Rendite im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten.<br />

Laut einer Studie des europäischen Private Equity<br />

Branchenverbandes EVCA, hat sich im Jahr 2007 gegenüber<br />

2006 die langfristige Durchschnittsrendite von Private<br />

Equity Investitionen auf 11,8 Prozent p. a. nach IRR<br />

weiter erhöht. Damit erzielte Private Equity nicht nur eine<br />

steigende, sondern auch eine höhere Rendite als andere<br />

Assetklassen.<br />

Die Performance von Private Equity Fonds wird in der Zuordnung<br />

zu einem der sogenannten Quartile kenntlich<br />

gemacht. Im Top-Quartil ist das erste Viertel der Fondsgesellschaften<br />

zusammengefasst. Die Performance dieses Top-<br />

Quartils liegt noch deutlich über den genannten 11,8 Prozent<br />

p. a. und hebt sich damit vom Durchschnitt der Private<br />

Equity Fonds - und noch eklatanter - von anderen Anlageklassen<br />

ab.<br />

Wachstumssegment<br />

Unabhängig von der Finanzmarktkrise, die durch die Turbulenzen<br />

an den Immobilienmärkten in den USA ausgelöst<br />

wurde und trotz zurückgehender weltweiter Konjunkturprognosen,<br />

sind Private Equity Gesellschaften nach wie<br />

vor erfolgreich: In der Summe hat die europäische Private<br />

Equity Industrie im Jahr 2007 rund 79 Milliarden Euro eingeworben<br />

und rund 74 Milliarden Euro in mehr als 5.600<br />

41<br />

Private Equity Investments in Europa: steigende Tendenz<br />

in Mrd. €<br />

Im Jahr 2007 wurden 74 Mrd. Euro in mehr als 5.600 Unternehmen investiert<br />

80<br />

70<br />

71<br />

74<br />

60<br />

47<br />

50<br />

40<br />

35<br />

37<br />

30<br />

25<br />

24<br />

28<br />

29<br />

20<br />

10<br />

10<br />

14<br />

0<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

Quelle: EVCA, European Private Equity & Venture Capital Association; PEREP_Analytics for 2007; eigene Darstellung


private equity als anlageklasse<br />

42<br />

Unternehmen investiert, so viel wie nie zuvor. Gerade in<br />

Europa mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen<br />

ist der Anteil der Finanzierungen durch Private Equity immer<br />

noch relativ gering. Das bedeutet: Es bestehen weiterhin<br />

beste Wachstumschancen für dieses Segment.<br />

Anlegen wie die Profis<br />

Institutionelle Investoren nutzen die Vorteile des Segments<br />

Private Equity in großem Stile. Betrachtet man die Herkunft<br />

der Mittel, die im Jahr 2007 eingeworben wurden, so zeigt<br />

sich, dass die Pensionsfonds, die als besonders risikoscheu<br />

durch umfangreiches, zeitnahes Beteiligungscontrolling.<br />

Außerdem verfügen sie in der Regel über Mitsprache und<br />

Veto-Rechte in strategischen und finanziellen Fragen. Damit<br />

unterstützen sie aktiv die Wertsteigerung der Portfoliounternehmen<br />

und können bei negativen Entwicklungen<br />

gegensteuern.<br />

Positive Gesamtwirkung<br />

Auch volkswirtschaftlich gesehen hat Private Equity eine<br />

große Bedeutung. In Deutschland zum Beispiel entspricht der<br />

Umsatz Private Equity-finanzierter Unternehmen mittlerweile<br />

Private Equity Investments nach Investorengruppen im Jahr 2007<br />

Institute 0,3 % Kapitalmarkt 7,6 %<br />

Versicherungen 8,3 %<br />

Dachfonds 11,2 %<br />

Stiftungen 1,6 %<br />

Family offices 1,4 %<br />

Andere Vermögensverwalter 4,5 %<br />

Andere 22,8 %<br />

Pensionsfonds 18,0 %<br />

Banken 11,8 %<br />

Behörden 5,4 %<br />

Privatpersonen 4,7 %<br />

Unternehmen 2,5 %<br />

Quelle: EVCA, European Private Equity & Venture Capital Association; PEREP_Analytics for 2007; eigene Darstellung<br />

gelten, mit einem Anteil von 18 Prozent die wichtigste<br />

Geldquelle in diesem Segment sind. Gleich dahinter liegen<br />

die Banken, die 11,8 Prozent der Mittel zur Verfügung stellten<br />

und die Private Equity Dachfonds mit einem Anteil von<br />

11,2 Prozent. Mit Private Equity Fonds wie dem ÖKOREN-<br />

TA <strong>Zukunftsenergien</strong> I wird das chancenreiche Anlagesegment,<br />

das ansonsten diesen institutionellen Investoren zur<br />

Verfügung steht, für private Anleger geöffnet.<br />

Professionelles Management<br />

Private Equity Manager haben einen hohen Informationsgrad<br />

über die Entwicklung ihrer Portfoliounternehmen<br />

8,2 Prozent des Bruttosozialprodukts. Diese Unternehmen<br />

beschäftigen fast eine Million Arbeitnehmer, Tendenz steigend.<br />

Eine neue Studie zur USA, die im Januar 2008 auf<br />

dem Weltwirtschaftsforum in Davos vorgestellt wurde,<br />

belegt die positive Beschäftigungsentwicklung durch Private<br />

Equity. Der Studie zufolge beschäftigen Firmen zwar<br />

zwei Jahre nach ihrem Erwerb durch Private Equity Gesellschaften<br />

sieben Prozent weniger Mitarbeiter als vergleichbare<br />

Unternehmen. Nach 4-5 Jahren ist jedoch ein deutlich<br />

erhöhter Bedarf an Arbeitskräften festzustellen, womit<br />

die langfristig positive Wirkung von Private Equity auf die<br />

Beschäftigtensituation belegt wird.


private equity als anlageklasse<br />

Renditevergleich unterschiedlicher Anlageformen über 10 Jahre bis 2007<br />

∅-Rendite p. a. in %, Private Equity nach IRR<br />

15<br />

14,9<br />

43<br />

11.6<br />

10<br />

5,38 5,43<br />

6,68<br />

5<br />

4,78<br />

0<br />

Anleihen<br />

REXP<br />

NASDAQ MSCI World DAX<br />

Private Equity<br />

(Europa)<br />

Private Equity<br />

(Top Quartil Europa<br />

seit 1980)<br />

Datenquellen: Morningstar Direct, EVCA (European Private Equity & Venture Capital Association); eigene Darstellung<br />

Private Equity Investments nach Unternehmensphasen 2006/2007<br />

Buy-out<br />

2007 2006<br />

58,3<br />

50,3<br />

Expansionsphase<br />

9,5<br />

11,4<br />

Frühphase<br />

2,6<br />

5,9<br />

0 10 20 30 40 50 60<br />

Mrd. Euro<br />

Quelle: EVCA (European Private Equity & Venture Capital Association); eigene Darstellung


private equity und erneuerbare energien<br />

44<br />

Private Equity und Erneuerbare Energien<br />

Attraktives Feld für Finanzinvestoren<br />

Die nachfolgenden Zahlen aus der Studie „Global Trends in<br />

Sustainable Energy Investments 2008“ des United Nations<br />

Environment Programme (UNEP) belegen, dass Umwelttechnologien,<br />

speziell der Markt der Erneuerbaren Energien, im<br />

Private Equity-Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />

Finanzinvestoren haben die großen Chancen erkannt, die in<br />

der Milliarden-Industrie der nachhaltigen Energieerzeugung<br />

liegen und fokussieren ihr Interesse auf die Segmente mit<br />

deutlichen Entwicklungspotenzialen, die auch der ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I in den Fokus nimmt.<br />

INFO<br />

Die attraktivsten Branchen aus Sicht<br />

der Finanzinvestoren<br />

- Clean Tech<br />

- Umwelttechnologie<br />

- Solartechnologie<br />

- Medizintechnik/Gesundheit<br />

- Maschinen- und Anlagenbau<br />

Quelle: Studie deutsche Beteiligungsbranche 2008;<br />

Beteiligungsreport 3/2008<br />

Wachstumsmotor Private Equity<br />

Die Märkte der Erneuerbaren Energien konnten in den vergangenen<br />

Jahren zunehmend von Private Equity-Engagements<br />

profitieren. Weltweit wuchs die Summe, die als Venture<br />

Capital oder Private Equity in Unternehmen aus dem<br />

Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung geflossen ist,<br />

im Jahr 2007 gegenüber 2006 weltweit um stolze 42 Prozent<br />

auf 13,2 Mrd. Dollar (10 Mrd. Euro). Ebenso erhöhte<br />

sich die Anzahl der Transaktionen, und zwar um 22 Prozent<br />

auf 537 von 439 im Jahr 2006.


private equity und erneuerbare energien<br />

Solarenergie führend<br />

Solarenergie, und zwar sowohl im Bereich der neuen Technologien<br />

wie auch im Bereich der Erhöhung der Herstellerkapazitäten,<br />

zog bei weitem den größten Anteil der Private Equity<br />

Investments mit 3,7 Mrd. Dollar (2,8 Mrd. Euro) an. Das ist<br />

eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 85 Prozent.<br />

Biomasse wachstumsstark<br />

Das stärkste Wachstumssegment war jedoch die Biomasse<br />

im Verbund mit Technologien die aus Abfallstoffen Energie<br />

erzeugen („waste to energy“). Dieses Investmentsegment<br />

wuchs mit 431 Prozent gegenüber 2006 auf 1,3 Mrd. Dollar<br />

(0,9 Mrd. Euro).<br />

Windenergie auf hohem Niveau<br />

In ausgereiften Technologien wie der Windkraft war die<br />

Wachstumsrate mit 20 Prozent in 2007 gegenüber dem<br />

Vorjahr erwartungsgemäß moderater.<br />

Europa holt auf<br />

Betrachtet man die Herkunft des Kapitals, so waren die USA<br />

auch 2007 weiterhin führend in der Bereitstellung von Venture<br />

Capital und Private Equity, allerdings bei nur geringem<br />

Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. In Europa wuchsen beide<br />

Segmente hingegen deutlich, nämlich zusammen genommen<br />

um 156 Prozent auf 4,6 Mrd. Dollar (3,5 Mrd. Euro)<br />

gegenüber dem Vorjahr. Auch im Jahr 2008 blieben Venture<br />

Capital- und Private Equity-Investments in nachhaltige Energien<br />

weiterhin stark. Im ersten Quartal wurden bereits 4,7<br />

Mrd. Dollar (3,6 Mrd. Euro) investiert. Das ist ein Wachstum<br />

von 33 Prozent gegenüber 2007.<br />

INFO<br />

Kleine bis mittelständische Betriebe<br />

haben gute Potenziale<br />

Die Branche der Erneuerbaren Energien ist stark<br />

fragmentiert. Die meisten Unternehmen sind klein<br />

bis mittelständisch. Das sind gute Potenziale für Private<br />

Equity Investments.<br />

45<br />

Private Equity Investitionen nach Energiesparten 2004-2007<br />

Mrd.$<br />

14<br />

13,2<br />

12<br />

10<br />

9,3<br />

8<br />

6<br />

6,4<br />

Andere Erneuerbare Energien<br />

Biomasse & -abfall<br />

Andere CO 2<br />

-arme Technologien<br />

Wind<br />

4<br />

2<br />

2,5<br />

Energieeffizienz<br />

Biokraftstoffe<br />

Solar<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

Jahr<br />

Quelle: United Nations Environment Programme; eigene Darstellung


private equity und erneuerbare energien<br />

46<br />

Klimaschutz und Kapitalmarkt<br />

Der Klimawandel gewinnt zunehmend an Einfluss auf die<br />

Finanzwelt. Einerseits steigen die Marktanteile von Unternehmen,<br />

die klimafreundliche Technologien anbieten, andererseits<br />

muss die Versicherungsbranche immer größere<br />

Schäden regulieren, die durch extreme Wetterereignisse entstehen.<br />

Die Auswirkungen des Klimawandels werden in der<br />

Wirtschaft wie in der Politik mehr und mehr konkret.<br />

Weltweiter Milliarden-Markt<br />

Der Wechsel zu Erneuerbaren Energien ist insofern nur eine<br />

Frage der Zeit – aus ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />

Gründen. Die Erdölvorräte gehen zur Neige, Ressourcenkonflikte<br />

schüren die Kriege unseres Jahrhunderts. Bei<br />

weltweit steigendem Energieverbrauch ist eine existenzielle<br />

Krise unvermeidbar, wenn nicht sinnvoll gegengesteuert<br />

wird. In diesem Szenario liegt eine große Chance, die auf<br />

Experten sind sich einig: Der Klimawandel verändert fundamental<br />

die Bedingungen, die den Erfolg von Unternehmen,<br />

Individuen und Volkswirtschaften bestimmen - im Guten<br />

wie im Schlechten.<br />

Ausgezeichnetes Marktumfeld<br />

für Unternehmen der<br />

Erneuerbaren Energien-Branche<br />

Umwelttechnologien und insbesondere die Erzeugung<br />

von Energie aus erneuerbaren Ressourcen gelten als die<br />

Märkte der Zukunft. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien<br />

gehört zu den effektivsten Klimaschutzinstrumenten. Im<br />

Jahr 2007 führte der Zuwachs der Erneuerbaren Energien<br />

in Deutschland zur Reduktion von 14 Mio. Tonnen CO 2<br />

. Das<br />

entspricht der Jahresemission von fünf Millionen PKW oder<br />

einer Großstadt wie Köln.<br />

internationaler Ebene von der Wirtschaft und der Politik<br />

wahrgenommen und auf zunehmend breiterer Ebene genutzt<br />

wird.<br />

Schon heute bietet die Erneuerbare Energien-Industrie weltweit<br />

mehr als 2,4 Millionen Arbeitsplätze. Für das Jahr 2007 beliefen<br />

sich laut Studie des United Nation Environmental Programme<br />

die Neuinvestitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz<br />

weltweit auf 118 Mrd. Dollar (90,2 Mrd. Euro).<br />

Weltweite Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 2007<br />

Biokraftstoffe<br />

19,5 Mrd. $ (17 %)<br />

Biomasse und Abfall<br />

10,5 Mrd. $ (9 %)<br />

Windenergie<br />

51,2 Mrd. $ (43 %)<br />

Solarenergie<br />

28,1 Mrd. $ (24 %)<br />

rd. 118 Mrd. $*<br />

Sonstige<br />

3,3 Mrd. $ (3 %)<br />

Energieeffizienz und CO 2<br />

-arme<br />

Technologien 5,3 Mrd. $ (4 %)<br />

*umfasst nur Neuinvestitionen in Energieversorgung ohne Re-Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben Klein-Projekte;<br />

ohne Firmenübernahmen/Finanztransaktionen.<br />

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien, 2007; eigene Darstellung


private equity und erneuerbare energien<br />

97 Prozent der Deutschen unterstützen den verstärkten Ausbau Erneuerbarer Energien<br />

„Nutzung und Ausbau der Erneuerbaren Energien sind...“<br />

wichtig 16 %<br />

weniger oder überhaupt<br />

nicht wichtig 3 %<br />

47<br />

sehr wichtig 81 %<br />

Quelle: www.unendlich-viel-energie.de; eigene Darstellung<br />

Positive politische Rahmenbedingungen<br />

Die politischen Signale für steigende Investitionen in Umwelttechnologien<br />

und Erneuerbare Energien stehen gut.<br />

Die Regierungen nehmen sich des Themas verstärkt an, sowohl<br />

aufgrund der gesteckten Klimaziele als auch aufgrund<br />

der laufend steigenden Energie- und Rohstoffpreise.<br />

Erneuerbare Energien können bis 2050<br />

die Hälfte der weltweiten<br />

Energie-Versorgung bereitstellen<br />

In Europa haben die Rahmenbedingungen für Erneuerbare<br />

Energien durch die jeweilig geltenden Energie-Einspeiseregelungen<br />

für Wachstum gesorgt. Das erfolgreiche deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz,<br />

das aktuell Mitte 2008 novelliert<br />

wurde, hat sich zum Exportschlager entwickelt und wurde<br />

von zahlreichen Ländern kopiert. In Deutschland haben sich<br />

auf der Basis der Gesetzesnovelle die Einspeisevergütungen<br />

für die erzeugte Energie zum 1. Januar 2009 geändert, wobei<br />

die Sätze für Biomasse und Windenergie gestiegen sind.<br />

Das sind weitere positive Anreize für die Märkte.<br />

Auch die mit den Wahlen vom 4. November 2008 neu bestimmte<br />

US-Administration wird sich verstärkt dem Thema<br />

Renewable Energies zuwenden, um fossile Rohstoff-Abhängigkeiten<br />

nachhaltig zu reduzieren.<br />

Globaler Kapazitätsausbau<br />

Die Internationale Energieagentur IEA geht davon aus, dass<br />

bis 2030 mehr als ein Viertel des weltweiten Primärenergieverbrauchs<br />

durch Erneuerbare Energien gedeckt werden<br />

kann. Studien von Greenpeace/EREC (2007) und des Wissenschaftlichen<br />

Beirats für Globale Umweltveränderungen<br />

der Bundesregierung zeigen, dass Erneuerbare Energien bis<br />

2050 die Hälfte der weltweiten Energieversorgung bereitstellen<br />

können.


eispielhafte technologiesparten<br />

48<br />

Beispielhafte Technologiesparten: gute Prognosen<br />

Photovoltaik (PV)<br />

Der globale Photovoltaik-Markt wuchs laut dem Europäischen<br />

PV-Industrieverband (EPIA) 2007 um über 40<br />

Prozent, dies entspricht rund 2,3 GW neu installierter PV-<br />

Leistung. Der deutsche Markt war mit 1.150 MW neu installierter<br />

Leistung (+20 Prozent) und einem globalen Anteil<br />

von 50 Prozent weiterhin führend.<br />

Deutschland ist der wichtigste<br />

Photovoltaik-Markt weltweit<br />

Dahinter folgen Japan und Spanien mit je 300 MW, sowie<br />

die USA mit 260 MW neu installierter Leistung. Dank der<br />

großen Investitionen in den Kapazitätsausbau auf allen<br />

Wertschöpfungsstufen, speziell auch der Produktion von<br />

Solarsilizium, konnte das Wachstum von 2006 (+17 Pro-<br />

zent) übertroffen werden. Die chinesische PV-Industrie hat<br />

2007 ein überdurchschnittliches Wachstum vorgelegt und<br />

ist auf allen Ebenen stark vertreten. Experten gehen davon<br />

aus, dass sich die Photovoltaik weltweit zu einer Leitindustrie<br />

entwickeln wird.<br />

Solarthermie<br />

Die Solarthermie erhielt im letzten Jahr verstärkten Rückhalt<br />

in der Öffentlichkeit, den Medien aber auch in der Politik.<br />

Die neue EU-Direktive zu den Zielsetzungen für Erneuerbare<br />

Energien bis 2020 beinhaltet explizit auch Vorgaben für solare<br />

Wärme und solares Kühlen. Besonders letztgenannte<br />

Nutzung stößt auf enormes Interesse. Der weltweite Solar-<br />

Solarthermie-Markt: über<br />

50 % Wachstum in 2007<br />

Entwicklung des weltweiten Photovoltaik-Marktes (Prognose)<br />

60<br />

Jährlicher Zubau (GWp)<br />

45<br />

30<br />

15<br />

0<br />

2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Jahr<br />

Quelle: Bank Sarasin; eigene Darstellung


eispielhafte technologiesparten<br />

49<br />

thermiemarkt wuchs 2007 um 26 Prozent. Europa selbst<br />

zeigte ein starkes Wachstum von 45 Prozent und wird von<br />

den sechs Ländern Deutschland, Österreich, Griechenland,<br />

Italien, Spanien und Frankreich mit einem gemeinsamen<br />

Marktanteil von 87 Prozent dominiert. Deutschland als<br />

grösster europäischer Markt wuchs um 55 Prozent.<br />

Solarkonzentratoren<br />

Bei dieser Technologie wird mit Hilfe von optischen Systemen<br />

das Sonnenlicht auf kleine, hocheffiziente Photovoltaikzellen<br />

gebündelt. Auf diese Weise kann erreicht<br />

werden, dass sich der Energieoutput pro Flächeneinheit<br />

Solarzelle erhöht und damit der auf diese Weise produzierte<br />

PV-Strom kostengünstiger wird. Als Bezeichnung hat sich<br />

die Abkürzung CPV etabliert. Sie steht für „concentrating<br />

photovoltaics“. Im Jahr 2007 wurden weltweit rund 4 MW<br />

an neuer Kapazität installiert.<br />

Diese Technologie eignet sich zukünftig auch für den Einsatz<br />

von Großanlagen und scheint nach Meinung der Experten<br />

deshalb vor allem für Stromversorger hoch attraktiv zu sein.<br />

Im Gesamtjahr 2008 könnte die neu installierte Kapazität<br />

10 bis 15 MW erreichen.<br />

Biomasse<br />

Die Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Elektrizität,<br />

Gas und Wärme ist um einiges sinnvoller und nachhaltiger<br />

als die Biokraftstoffproduktion. Im Jahr 2007 wurden in<br />

Deutschland 23,8 TWh Strom aus Biomasse erzeugt. Damit<br />

deckt Biomasse allein rund 3,8 Prozent des deutschen<br />

Stromverbrauchs ab. Der größte Anteil des Stroms aus Biomasse<br />

stammt aus den Blockheizkraftwerken der über<br />

3.700 Biogasanlagen, die 2007 über eine installierte Leistung<br />

von 1.270 MW verfügten. Die Stromproduktion<br />

aus diesen Anlagen belief sich 2007 auf 7,4 TWh. Das<br />

entspricht dem Stromverbrauch von über 2 Mio. Durchschnittshaushalten<br />

- oder in etwa der jährlichen Stromproduktion<br />

eines Atomreaktors. In Deutschland<br />

hat die Verabschiedung der Novelle des Erneuerbaren<br />

Energien Gesetzes am 6. Juni 2008<br />

gute Rahmenbedingungen geschaffen, dass<br />

der in 2007 stagnierende Biomassemarkt wieder<br />

Fahrt aufnehmen kann. Grund dafür sind<br />

die Anhebungen der festgeschriebenen Vergütungen.<br />

Nach Brancheneinschätzung kann<br />

die Biogastechnologie für Deutschland zu<br />

einem Exportschlager werden, denn wie<br />

in der Wind- und der Solarbranche sind die<br />

deutschen Unternehmen auch bei Biogas<br />

technologisch weltweit führend.


eispielhafte technologiesparten<br />

Windenergie<br />

Die Bedeutung des Windstroms am globalen Energiemix<br />

nimmt stetig zu. Im Jahr 2007 wurden weltweit Windenergieanlagen<br />

mit einer Leistung von rund 20 GW neu<br />

installiert. Dies entspricht einer Steigerung von 27 Prozent<br />

gegenüber 2006. Spitzenreiter sind abermals die USA mit<br />

einem geschätzten Zubau von 5,2 GW, gefolgt von Spanien<br />

und China. Im Jahr 2008 haben die USA Deutschland als<br />

bis dahin größten Windmarkt abgelöst. Die weltweiten Anlagen<br />

produzieren jährlich rund 200 TWh Elektrizität, dies<br />

entspricht rund 1,3 Prozent des globalen Strombedarfs.<br />

Von der internationalen Windenergie Vereinigung (WWEA)<br />

wurde die Prognose für die Ende 2010 kumulierte Kapazität<br />

auf 170 GW erhöht.<br />

Wasserkraft („Small Hydro“)<br />

Fortschritte in der Automation von Kleinwasserkraftwerken<br />

sowie die Reduktion der Herstellungskosten haben diese<br />

Technologie sehr attraktiv gemacht. Bei der Internationalen<br />

Energie Agentur (IEA) wurde für diesen Bereich eine eigene<br />

Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe unter anderem<br />

darin besteht, eine Datenbank über Wasserkraftprojekte<br />

von 50 kW bis 10 MW zu unterhalten. In der Schweiz<br />

macht die Kleinwasserkraft beispielsweise rund 10 Prozent<br />

der gesamten Wasserkraftproduktion aus. Nach Expertenschätzungen<br />

ist das Potenzial für Erneuerungen und Reaktivierungen<br />

von Kleinwasserkraftwerken in der Schweiz, aber<br />

auch in Osteuropa sowie China und Indien enorm groß.<br />

Chancenreich investieren<br />

Ökologisch fokussierte Finanzprodukte wie der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I lenken Kapital in Zukunftsmärkte wie die<br />

Erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen Anlegern, von den<br />

großen Potenzialen eines Marktes zu profitieren, der in den<br />

nächsten Jahren weiterhin deutlich ausgebaut werden wird.<br />

51<br />

Entwicklung des weltweiten Marktwachstums Windenergie (Prognose)<br />

GW<br />

175<br />

Ende 2006: ~74 GW; Prognose bis 2010: ~170 GW<br />

Durchschnittliches Marktwachstum 2005 - 2010: 17 % p. a.<br />

150<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Quelle: Bank Sarasin, basierend auf Daten von BTM Consult, Dänemark; eigene Darstellung


Anlageziele und anlagepolitik<br />

52<br />

Anlageziele und Anlagepolitik:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

Anlagestrategie<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist ein geschlossener<br />

Private Equity Fonds, der gemäß der Anlagerichtlinien (S.<br />

125) in Unternehmen der Umwelttechnologien, speziell der<br />

Erneuerbaren Energien investiert.<br />

Schwerpunkt Direktinvestments<br />

Der Fokus liegt auf der Direktinvestition in Unternehmen, die<br />

nicht börsennotiert sind. Für diese Direktbeteiligungen sind<br />

70 bis 100 Prozent des Investitionskapitals vorgesehen. Um<br />

eine ausreichende Diversifikation zu gewährleisten, wird ein<br />

Portfolio von mindestens 8 bis 12 Beteiligungen angestrebt.<br />

Aufgrund der hohen Direktinvestitionsquote profitiert der<br />

Anleger - anders als bei Vergleichsprodukten am Markt -<br />

unmittelbar von der Entwicklung der Portfoliounternehmen<br />

und von einer im Vergleich mit zahlreichen Dachfonds<br />

günstigeren Kostenstruktur.<br />

Die Investitionen werden dabei entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette erfolgen. Das bedeutet, es kommen<br />

Unternehmen für das Portfolio in Frage, die in Produktion,<br />

Vertrieb, Handel, Beratung, Entwicklung, Herstellung,<br />

Montage, Betrieb und Wartung tätig sind, aber auch<br />

Unternehmen, die erneuerbare Energieformen finanzieren,<br />

Unternehmen beraten, die Energie produzieren, verteilen,<br />

vertreiben und damit handeln, sowie in Unternehmen, die<br />

zur Produktion, Speicherung oder Einspeisung Erneuerbarer<br />

Energien notwendige Anlagen und Komponenten entwickeln,<br />

herstellen und montieren.<br />

Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

Investitionsbereiche<br />

Bis zu maximal 30 Prozent des Investitionsvolumens können<br />

in Beteiligungen an Zielfonds investiert werden. Diese<br />

Investitionen in Zielfonds ermöglichen die Einbeziehung<br />

geografischer Räume, wie zum Beispiel Asien, die durch die<br />

Direktinvestitionen, die ausschließlich in Firmen mit Sitz in<br />

den OECD-Staaten erfolgen, nicht abgedeckt werden. Auf<br />

diese Weise kann für das Fondsportfolio eine weltweite<br />

Diversifikation erreicht werden.<br />

Wasserkraft<br />

Solarenergie<br />

Bioenergie<br />

Fokus Erneuerbare Energien<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I setzt auf die Wachstumschancen<br />

in den verschiedenen Sektoren der Umwelttechnologien,<br />

speziell der Erneuerbaren Energien. Der Investitionsschwerpunkt<br />

wird dabei in den erprobten Technologien<br />

wie Solar-, Wind-, Bioenergie und Wasserkraft liegen.<br />

Es kann jedoch auch in weitere Technologien des Sektors<br />

investiert werden, sofern diese Produkte oder Dienstleistungen<br />

bereits Marktreife erreicht haben.<br />

Weitere<br />

Windenergie<br />

Energieeffizienz


Anlageziele und anlagepolitik<br />

53<br />

Unabhängig von der thematischen Ausrichtung wird ausschließlich<br />

in Unternehmen investiert werden, die im Vergleich<br />

zur Gesamtbranche überdurchschnittliche Managementleistungen,<br />

einen Technologievorsprung und/oder<br />

einen Vorsprung im Marktzugang vorweisen können und<br />

damit über hohe Wachstumschancen verfügen.<br />

Das Beispiel Solarenergie:<br />

• PV-Zellenhersteller<br />

• PV-Modulhersteller<br />

• Solarparkprojektierer<br />

• Solarthermie<br />

• Solare Kühlung<br />

• Maschinenbauer<br />

• Sonstige Zulieferfirmen<br />

• Betreiber- und Wartungsfirmen<br />

• Dienstleister<br />

• Weitere<br />

OECD-Staaten<br />

Geografisch betrachtet, werden die Direktinvestitionen in<br />

den OECD-Staaten erfolgen und hierbei vor allem Europa<br />

aber auch Nordamerika in den Fokus nehmen. Diese Ausrichtung<br />

trägt dem Umstand Rechnung, dass die Leitmärkte<br />

für die Erneuerbaren Energien in diesen Regionen liegen.<br />

Europa, und hier vor allem Deutschland, verfügt in vielen<br />

Bereichen über einen Technologievorsprung. Hier, wie in<br />

Nordamerika, sind die Märkte am weitesten entwickelt. Den<br />

Investitionsvoraussetzungen entsprechend, werden nur Unternehmen<br />

in das Portfolio aufgenommen, deren Firmensitz<br />

in einem der OECD-Staaten liegt und die darüber hinaus den<br />

strengen Prüfkriterien der Fondsmanager des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I (s. S. 54 und 57) standgehalten haben.<br />

Fokus Expansionsphase<br />

Das Management des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I konzentriert<br />

sich auf die Investition des Anlagevolumens in<br />

Portfoliounternehmen, die sich in der Expansionsphase befinden.<br />

Investitionen in der Frühphase sind bis maximal 25<br />

Prozent des Anlagevolumens möglich. Dabei wird bei keiner<br />

Investition gezielt eine Mehrheitsbeteiligung angestrebt.<br />

Auswahl der Zielunternehmen<br />

Der oberste Grundsatz für das Fondsmanagement des ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I bei der Identifikation der Portfoliounternehmen<br />

lautet: Es wird nur in Unternehmen investiert,<br />

die so gut aufgestellt sind, dass sie ebenso aus eigener<br />

Kraft - wenn auch langsamer - wachsen könnten, prinzipiell<br />

eine Unterstützung durch den Private Equity-Fonds also gar<br />

nicht benötigen. Das bedeutet: als Grundvoraussetzung und<br />

Basis für die Beteiligung müssen gesunde finanzielle, personelle<br />

und organisatorische Strukturen gegeben sein, die eine<br />

positive Gesamtentwicklung erwarten lassen.<br />

Quelle: Eigene Darstellung<br />

Um diese Strukturen und die Wachstumspotenziale im Einzelnen<br />

zu verifizieren, verfügt das Fondsmanagement des<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I über strenge Richtlinien, die in<br />

einem mehrstufigen Auswahl-Prozess abgearbeitet werden:


Anlageziele und anlagepolitik<br />

54<br />

Der Investmentprozess<br />

1. Prüfung der Grundvoraussetzungen<br />

Die Berater nehmen eine permanente Sichtung und Analyse<br />

der Märkte vor. Die Unternehmen, die im Bereich der Erneuerbaren<br />

Energien tätig sind, werden auf eine sogenannte<br />

Screening-Liste gesetzt und einer eingehenden Chancen-/<br />

Risikenanalyse unterzogen.<br />

2. Analyse und Bewertung des Businessplans<br />

Ein potenzielles Portfoliounternehmen gelangt erst dann in<br />

die weitere Aufmerksamkeit, wenn folgende Kriterien zu<br />

einem positiven Ergebnis geführt haben:<br />

• Passt das Zielunternehmen in die Anlagestrategie des<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I?<br />

• Existieren Entwicklungspotenziale aus technologischer<br />

und marktbezogener Sicht?<br />

• Gibt es einen Erfolgsausweis des Managements?<br />

• Ist das Chancen-/Risiken-Verhältnis angemessen?<br />

• Besteht ein Exit-Szenario?<br />

• Ist der Preis angemessen?<br />

3. Verhandlung der finanziellen Beteiligung und der<br />

Stellung des Investors<br />

Bei positiver Einschätzung der genannten Kriterien werden<br />

die Konditionen für die Transaktion festgelegt.<br />

4. Due Diligence<br />

Es folgt als weitere Prüfung die sogenannte Due Diligence,<br />

in der unter anderem die rechtlichen und steuerlichen<br />

Aspekte der Unternehmensbeteiligung abgeklärt werden.<br />

5. Abschluss<br />

Die Vertragsunterzeichnung und die Abwicklung der Transaktion<br />

erfolgt, sobald alle Prüfungsschritte positiv beschieden<br />

wurden.<br />

6. Überwachung der Investition<br />

Durch regelmäßige Kontakte mit den Führungskräften, gegebenenfalls<br />

durch ein Mandat in den Aufsichtsgremien,<br />

werden die Portfoliounternehmen aktiv begleitet werden.<br />

Auch die Einschaltung von Beratern auf den Gebieten<br />

Strategie, Controlling/Reporting, Organisation, Expansion,<br />

Umwelt- und Sozialmanagement ist möglich. Des weiteren<br />

wird ein regelmäßiger Abgleich zwischen dem aktuellen<br />

Status der Geschäftsstrategie sowie der Business- und<br />

Finanzpläne gegenüber der Ausgangssituation vorgenommen.<br />

Außerdem wird sich das Fondsmanagement aktiv bei<br />

Veränderungen in der Kapitalstruktur der Portfoliounternehmen<br />

beteiligen.<br />

Auswahl der Zielfonds<br />

Neben der Direktinvestition in Zielunternehmen hat der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I die Möglichkeit, sich mit<br />

bis zu 30 Prozent seines Investitionsvolumens an anderen<br />

Private Equity Fonds (Zielfonds) zu beteiligen. Diese Möglichkeit<br />

wird genutzt, um das Fondsportfolio geografisch<br />

breiter zu diversifizieren und viel versprechende Märkte außerhalb<br />

der OECD-Staaten mit zu berücksichtigen. Die Zielfonds-Auswahl<br />

erfolgt nach einem ebenso umfassenden Prüfungsprozess<br />

wie die Auswahl der Direktinvestitionen.<br />

Grundvoraussetzung für eine Beteiligung ist die Übereinstimmung<br />

mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik<br />

des Fonds. Auf dieser Basis werden bei den Zielfonds die<br />

Entwicklungen, die Managementleistungen, die Portfoliounternehmen,<br />

Wachstumsstrategien, Transaktionen und<br />

Exitszenarien im einzelnen überprüft, wobei insbesondere<br />

der Faktor Transparenz eine wichtige Rolle spielt. Bei positivem<br />

Ausgang der Analyse ist der Weg frei für die Investition,<br />

der ebenfalls ein umfassendes Monitoring, das heißt<br />

eine laufende Überwachung, folgt.<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

Die Direktinvestitionen und Zielfonds werden von der ÖKO-<br />

RENTA Private Equity I (LUX) S.A., einer am Tag der Aufstellung<br />

des Verkaufsprospektes hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co.<br />

KG, gehalten. Sie ist Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />

Die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot werden genutzt, um sukzessive die Kapitalbeteiligung<br />

an der Luxemburger Tochtergesellschaft aufzustocken.<br />

Die Nettoeinnahmen reichen hierfür alleine aus<br />

und werden nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />

Wirtschaftlich betrachtet und im Sinne der Prospektprüfung<br />

nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

sind Anlageobjekte die Zielgesellschaften und Zielfonds<br />

(Investitionsobjekte), in die über die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

investiert wird. Der Begriff „Anlageobjekte“<br />

wird insofern an dieser Stelle abweichend verwandt. In Bezug<br />

auf die wirtschaftliche Betrachtung und die Grundsätze<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer werden im Folgenden<br />

nur noch die Bezeichnungen „Investitionsobjekte“ bzw.<br />

„Zielgesellschaften“ und „Zielfonds“ (die letztgenannten<br />

gemeinsam auch „Zielunternehmen“) verwandt. Der Begriff<br />

„Anlageobjekte“ wird in diesem Verkaufsprospekt<br />

nur noch im Zusammenhang mit der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung verwandt. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung sind die Investitionsobjekte noch nicht


Anlageziele und anlagepolitik<br />

Phasen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I (Prognose)<br />

Fundraising<br />

Fundraising: Einwerbung der Investorengelder<br />

Investition: Einsatz der Investorengelder/Investition in Unternehmensbeteiligungen<br />

Entwicklung: Entwicklung und Wertsteigerung der Unternehmensbeteiligungen<br />

Exit: Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen<br />

55<br />

Investition<br />

Entwicklung<br />

Exit<br />

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

bekannt; insofern wurde mit der Realisierung der Anlageziele<br />

und der Anlagepolitik noch nicht begonnen. In Bezug auf die<br />

Investitionsobjekte handelt es sich um einen Blind Pool.<br />

Der Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

trifft sämtliche Investitionsentscheidungen für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I. Ihm gehören an: Tjark Goldenstein, Vorsitzender,<br />

(<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Gerold Schmidt (<strong>ÖKORENTA</strong>-<br />

Gruppe), Andreas Knörzer (Bank Sarasin), Nils Ossenbrink<br />

(Bank Sarasin) und Lothar Antz (GIP Invest S.A.).<br />

Für die Identifizierung, Bewertung und Auswahl geeigneter<br />

Zielunternehmen hat die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

einen Beratungsvertrag mit der Bank Sarasin & Cie AG geschlossen<br />

(s. S. 122 ff). Als Investmentberater (Advisor) wird<br />

Sarasin dabei von der Remaco Merger AG als Sub-Advisor unterstützt.<br />

Die Berater haben ihre Tätigkeit mit dem o.g. Verwaltungsrat<br />

abzustimmen und die hier auf den Seiten 125 f.<br />

abgedruckten Anlagerichtlinien zu berücksichtigen. Für<br />

eine umfassende Transparenz wird Sarasin der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft quartalsweise einen Bericht über<br />

ihre Beratungsleistungen und die Entwicklung der Investitionsobjekte<br />

übermitteln.<br />

Phasen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

Die Laufzeit des Fonds ist auf 8 Jahre zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen<br />

festgelegt. Innerhalb dieses Zeitkorridors<br />

ist es das Ziel, das Fondskapital von den Investoren einzuwerben,<br />

es wertsteigernd zu investieren, die Entwicklung<br />

der Zielgesellschaften voranzutreiben sowie einen lukrativen<br />

Exit vorzubereiten und zu realisieren.<br />

Investitionsphase<br />

In der Investitionsphase wird das eingeworbene Kapital<br />

werthaltig angelegt. Dabei sind die umfassenden Marktund<br />

Branchenkenntnisse der Bank Sarasin & Cie AG als<br />

Investment Advisor bzw. der Remaco Merger AG als Sub-<br />

Advisor fundamental. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit<br />

im Sektor der Erneuerbaren Energien und der Wachstumsfinanzierung<br />

(s. S. 68 ff.) sowie der Betreuung der New<br />

Energies Invest AG (ausführlicher zur New Energies Invest AG<br />

s. S. 62 ff.), gehen bei beiden Partnern regelmäßig und in erheblicher<br />

Anzahl Finanzierungsanfragen von Unternehmen<br />

ein. Diese Anfragen belegen die exquisite Vernetzung von<br />

Sarasin und Remaco im Markt. Sie bieten dem <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I eine große Auswahl an möglichen Portfoliounternehmen,<br />

schaffen damit die besten Voraussetzungen<br />

für den Zugang zu attraktiven Beteiligungen und<br />

stellen den sogenannten „Deal Flow“ für den Fonds sicher.<br />

Entwicklungsphase<br />

In der Entwicklungsphase des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I geht es um die Umsetzung eines strategisch-operativen<br />

Plans zur Entwicklung der Portfoliounternehmen. Das umfas-


Anlageziele und anlagepolitik<br />

56<br />

sende Finanz-Know-how der Sarasin- und Remaco-Manager<br />

ist hier von großem Wert. Der zeitliche Anlagehorizont,<br />

das heißt die Haltedauer der Beteiligungen an den Portfoliounternehmen,<br />

wird aus den Erfahrungen der Fondsmanager<br />

auf 2 bis 5 Jahre kalkuliert. Bereits nach dieser Zeit<br />

kann es zu den ersten Exits (s.o.) und einer Reinvestition der<br />

Kapitalerlöse kommen.<br />

Veräußerungsphase<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I realisiert seine Erträge<br />

über die Veräußerung seiner Beteiligungen. Dieser Vorgang<br />

wird Ausstieg oder „Exit“ genannt. Der Exit kann durch den<br />

Verkauf an ein Unternehmen („Trade Sale“), die Veräußerung<br />

an eine andere Private Equity Gesellschaft („Secondary<br />

Buy-out“) oder durch einen Börsengang („IPO“) erfolgen.<br />

Aufgabe des Fondsmanagements ist es, einen lukrativen<br />

Ausstieg vorzubereiten und zu realisieren.<br />

Ergebniserwartung<br />

Eine konkrete Prognose zum Ergebnis und zu den Auszahlungen<br />

an die Anleger ist nicht möglich, da der jeweilige<br />

Erlös aus den Exits nicht kalkulierbar ist. Gegenüber vergleichbaren<br />

Private Equity Fonds am Markt verfügt der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I jedoch über Erfahrungswerte<br />

aus der guten Entwicklung der New Energies Invest<br />

AG, der genannten Schweizer Private Equity Gesellschaft,<br />

die in Grundzügen das Basiskonzept des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I vorgegeben hat und die seit dem<br />

Jahr 2000 auf eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zurückblicken<br />

kann. Auch wenn berücksichtigt werden sollte,<br />

dass erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit kein<br />

verlässlicher Indikator für künftige Erträge sind, können<br />

die historische Erfolgsbilanz (der so genannte Track Record)<br />

des Managementteams und die guten Ertragsentwicklungen<br />

der vergangenen 20 Jahre im Bereich von Private<br />

Equity generell das hohe Chancenpotenzial des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I verdeutlichen.<br />

Die Struktur des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Augeo II<br />

Beteiligungs GmbH<br />

Anleger<br />

Gründungskommanditist<br />

Komplementär und<br />

Geschäftsführung<br />

Direktkommanditist<br />

SG-Treuhand GmbH<br />

(Treuhandkommanditist)<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. (Luxemburger Tochtergesellschaft) hält Beteiligungen;<br />

Verwaltungsrat trifft Investitionsentscheidungen<br />

Sarasin & Cie AG<br />

Investmentadvisor<br />

Sub-Advisor<br />

Remaco Merger AG<br />

Beteiligungen an Unternehmen/Zielfonds der Eneuerbaren Energien<br />

und Umwelttechnologie


Anlageziele und anlagepolitik<br />

Investitionskriterien des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auf einen Blick<br />

57<br />

1<br />

Gesamter Bereich der Umwelttechnologien,<br />

speziell der regenerativen Energien mit Fokus<br />

auf Solar- und Windenergie<br />

6<br />

Unternehmen mit marktreifen Produkten und<br />

ersten konkreten Markterfolgen<br />

2<br />

Unternehmen, die den Einsatz solcher Technologien<br />

ermöglichen oder erweitern bzw. deren<br />

Effizienz oder Ertrag steigern<br />

7 Unternehmen mit überdurchschnittlichem<br />

Management, Vorsprung in Technologie<br />

und Marktzugang und hohem Wachstum<br />

im Industrievergleich<br />

3<br />

Investitionen entlang der gesamten<br />

Wertschöpfungskette<br />

8<br />

Nicht-börsennotierte Unternehmen, vornehmlich<br />

fortgeschrittener Entwicklungsstufen<br />

(Expansionsphase)<br />

4 Bis maximal 30 Prozent des Kapitals können<br />

in Zielfonds investiert werden, deren Anlagepolitik<br />

den Anlagekriterien des <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I entspricht<br />

9<br />

Vor der Investitionsentscheidung durchlaufen<br />

die potenziellen Zielunternehmen einen umfangreichen<br />

Prüfungs- und Analyseprozess<br />

5 Anlageraum OECD-Staaten; Direkt-Investments<br />

erfolgen überwiegend in Europa und Nordamerika.<br />

Es werden keine Investitionen in<br />

Kriegs- und Krisengebieten getätigt.<br />

10 Unternehmen mit gesunden finanziellen,<br />

personellen und organisatorischen Strukturen,<br />

die eine positive Gesamtentwicklung erwarten<br />

lassen


Anlageziele und anlagepolitik<br />

58<br />

Beispielhafte Liquiditätsrückflüsse einschließlich Sensitivitätsanalyse<br />

(Abweichungen von der Prognose)<br />

Beitritt des Anlegers zur Gesellschaft 15.6.2009<br />

Beteiligungshöhe: € 100.000<br />

abweichende<br />

schlechtere<br />

Prognose<br />

EURO<br />

Prognose<br />

EURO<br />

abweichende<br />

bessere<br />

Prognose<br />

EURO<br />

15.06.2009 Kapitaleinzahlung inkl. Agio -105.000 -105.000 -105.000<br />

2009 0 0 0<br />

2010 0 0 0<br />

2011 0 0 0<br />

2012 Auszahlung Frühzeichnerbonus (geplant)* 3.125 3.125 3.125<br />

2013 Kapitalrückzahlung 5.000 5.000 5.000<br />

2014 Kapitalrückzahlung 23.125 27.500 27.500<br />

2015 Kapitalrückzahlung 47.500 65.625 66.250<br />

2016 Kapitalrückzahlung 24.375 1.875 1.250<br />

Auszahlung Basisgewinnanteil 35.213 32.794 32.738<br />

Auszahlung Schlussgewinnanteil 6.512 43.203 70.855<br />

Gesamtauszahlung 144.849 179.122 206.717<br />

Gesamtauszahlung in % 145 179 207<br />

Rendite vor Steuern (nach IRR) in % p.a. 5,38 9,09 11,48<br />

*Bei Verlängerung der Zeichnungsfrist Auszahlung 2013 geplant<br />

INFO Internal Rate of Return (IRR)<br />

Methode des internen Zinsfußes (IRR, Internal Rate of Return)<br />

Die Renditeangaben zum <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I sind in<br />

diesem Prospekt nach der Methode des Internen Zinsfußes (IRR) berechnet.<br />

Die Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes ist<br />

eine Kennziffer zur Ermittlung der Rentabilität der Investition. Hierbei<br />

werden, unter Beachtung der Zahlungszeitpunkte, den Kapitaleinzahlungen<br />

die Kapitalauszahlungen gegenübergestellt. Der sich hieraus<br />

ergebende interne Zinsfuß ist nicht vergleichbar mit den Renditeangaben<br />

anderer Kapitalanlagen, da er sich nicht auf die volle<br />

Beteiligungssumme, sondern nur auf das durch Ausschüttungen<br />

reduzierte noch gebundene Kapital bezieht. Der interne Zinsfuß ist<br />

derjenige gedachte Kalkulationszinsfuß, der zu einem Kapitalwert<br />

von null führt.<br />

r : = i, wenn<br />

n<br />

C = -a 0<br />

+ ∑ d t<br />

• q -t = 0<br />

(-)<br />

r interner Zinsfuß<br />

i Kalkulationszinsfuß<br />

c Kapitalwert<br />

aO Anschaffungsauszahlung<br />

dt jährlicher Einzahlungsüberschuss in Bezug auf den Zeitpunkt<br />

q Aufzinsfaktor (=1+r)<br />

t Periodenindex<br />

n Nutzungsdauer<br />

Ein umfassendes Verständnis über die Aussagen von Renditeangaben,<br />

die auf der Methode des internen Zinsfußes beruhen, ist nur mit detaillierten<br />

finanzmathematischen Kenntnissen möglich.


59<br />

Allgemeines<br />

Bei Investitionen in Private Equity muss der Anleger davon<br />

ausgehen, dass der weit überwiegende Teil der Auszahlungen<br />

in den letzten Geschäftsjahren im Rahmen der<br />

Exitstrategie der Fondsgesellschaft (Veräußerungsphase;<br />

s. Grafik S. 39) anfällt. Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen,<br />

dass bereits in der Investitionsphase Beteiligungen<br />

veräußert werden.<br />

Beim <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I fließt die Liquidität<br />

aus diesen Exits zunächst der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

zu, da über sie die Beteiligungen gehalten werden.<br />

Sofern die Zielunternehmen Auszahlungen vornehmen,<br />

werden auch diese zunächst auf Ebene der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft thesauriert. Die Fondsgesellschaft generiert<br />

ihre Erträge vor allem aus der Veräußerung der von<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft gehaltenen Unternehmensbeteiligungen.<br />

Darüber hinaus können Zinsen aus der<br />

Anlage liquider Mittel anfallen. Diese Liquidität kann sich<br />

dann aufbauen, wenn sich zeitweise keine geeigneten Zielunternehmen<br />

für eine Investition identifizieren lassen.<br />

Bevor an die Gesellschafter Auszahlungen vorgenommen<br />

werden können, müssen sämtliche, auf Fondsebene entstehenden<br />

Kosten sowie Vergütungen für die Geschäftsführung<br />

beglichen werden. Eine Ausnahme kann die Aus-<br />

zahlung des Frühzeichnerbonus darstellen. Sodann sollen<br />

aus den Liquiditätszuflüssen zur Verbesserung der Ergebnisstruktur<br />

solange Mittel in geeignete Investitionen fließen,<br />

bis 105 Prozent der ursprünglich von den Anlegern geleisteten<br />

Kapitaleinlage ohne Agio investiert sind. Die danach<br />

verbleibenden Liquiditätsüberschüsse werden auf Beschluss<br />

des geschäftsführenden Komplementärs an die Anleger<br />

nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ausgeschüttet.<br />

Berücksichtigt wird hierbei, dass der Fondsgesellschaft eine<br />

ausreichende Liquiditätsreserve zur Verfügung steht, um ihren<br />

laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Ausschüttungsfähige<br />

Beträge fließen den Anlegern als Auszahlungen<br />

bzw. Entnahmen aus der Kapitaleinlage zeitnah nur solange<br />

zu, wie die Hafteinlage dadurch nicht angegriffen wird.<br />

Konservative Planung<br />

Die modellhafte Darstellung der Liquiditätsrückflüsse basiert<br />

auf einer Vielzahl von Annahmen über zukünftige<br />

Entwicklungen. Sie gibt beispielhaft eine mögliche Auszahlungsprognose<br />

wieder. Im Wesentlichen wird diese Prognose<br />

von der Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen<br />

beeinflusst. Neben den für die Zukunft angenommenen<br />

Erwartungen fußt die Schätzung jedoch auch auf Vergangenheitsdaten,<br />

die allgemein für die Investition in Private<br />

Die Rentabilität fußt auf drei Säulen<br />

Rentabilität für den Anleger<br />

Frühzeichnerbonus Basisgewinnverteilung Schlussgewinnverteilung


60<br />

Equity gelten. Dabei muss ausdrücklich darauf hingewiesen<br />

werden, dass frühere Ertragsentwicklungen keine positiven<br />

Renditeaussichten in der Zukunft gewährleisten.<br />

INFO<br />

Gemäß dem Bericht 2008 des Europäischen Private<br />

Equity Verbands (EVCA) beläuft sich die langfristige<br />

Rendite (IRR) für Private Equity von 1980 bis 2007<br />

in Europa auf 11,8 Prozent p.a. Über eine Laufzeit<br />

von 10 Jahren betrachtet, ergibt sich eine Rendite<br />

von 11,6 Prozent p.a. Das Top Quartil, das heißt das<br />

beste Viertel der Fonds, konnte seit 1980 sogar eine<br />

Rendite von 14,9 Prozent p.a. erwirtschaften.<br />

Nach der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Verteilung<br />

der Auszahlungen/Entnahmen werden für den Anleger, der<br />

sich am <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beteiligt, bei einem<br />

Kapitaleinsatz von 105.000 Euro (inkl. Agio) nach der modellhaften<br />

Darstellung und bei konservativer Schätzung folgende<br />

Renditen (IRR) prognostiziert:<br />

• Rund 9,1 Prozent p.a. im sogenannten Basisszenario<br />

(Mittlere Prognose).<br />

• Für eine schlechtere abweichende Prognose<br />

wurde hierauf ein Abschlag von 25 Prozent kalkuliert<br />

(Renditeerwartung 5,4 Prozent p.a.)<br />

• Die Darstellung einer besseren abweichenden<br />

Prognose basiert auf einem Zuschlag von 25<br />

Prozent, woraus sich eine erwartete Rendite<br />

von rund 11,5 Prozent p.a. ergibt.<br />

Basisgewinnverteilung<br />

Die weiteren Rückflüsse oder Auszahlungen an die<br />

Anleger erfolgen nach Abwicklung der Frühzeichnerboni<br />

im Verhältnis der Kapitalkonten. Nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag handelt es sich hierbei um<br />

Rückzahlungen auf die bei Beitritt zur Gesellschaft geleistete<br />

Kapitaleinlage ohne Agio. Sobald die Gesellschaft<br />

entsprechend den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags<br />

oder auf Beschluss der Gesellschafter liquidiert<br />

wird, errechnet die Geschäftsführung zunächst eine<br />

Basisgewinnverteilung von 9 Prozent p.a., bezogen auf<br />

das effektiv gebundene Kapital der Anleger. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Höhe dieser Basisgewinnverteilung<br />

in den letzten Geschäftsjahren vor Beendigung<br />

der Gesellschaft entsprechend niedriger ausfällt. Hier<br />

spiegeln sich die in den Vorjahren erfolgten Kapitalrückzahlungen<br />

wider.<br />

Schlussgewinnverteilung<br />

Im Anschluss daran erfolgt die Schlussgewinnverteilung.<br />

Diese stellt eine Erfolgsbeteiligung dar und berücksichtigt<br />

neben den Anlegern auch den Investmentberater Bank<br />

Sarasin & Cie AG sowie den Gründungskommanditisten.<br />

Der Schlussgewinnanteil ergibt sich aus dem erwirtschafteten<br />

Gesamtergebnis der Fondsgesellschaft einschließlich<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft nach Abzug folgender<br />

Positionen:<br />

• Sämtliche Kosten, die für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />

Gesellschaft erforderlich waren<br />

• Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung, Früh -<br />

zeichnerbonus und Basisgewinnverteilung<br />

Auszahlungen<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Es ist geplant und in der Renditerechnung berücksichtigt,<br />

dass die Anleger zunächst den Frühzeichnerbonus<br />

in Höhe von nominal 4 Prozent jährlich, bezogen auf die<br />

vor Ablauf der Zeichnungsfrist vollständig eingezahlte<br />

Kapitaleinlage, erhalten. Die Auszahlung ist frühestens<br />

ab 2012 geplant. Der Frühzeichnerbonus berechnet sich<br />

für die Zeit vom ersten Tag des Monats, der auf die<br />

vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage folgt, bis<br />

einschließlich des ersten Tages des Monats, der auf den<br />

Ablauf der Zeichnungsfrist folgt.<br />

Der danach verbleibende Gesamtgewinn wird zu 80 Prozent<br />

an die Anleger und zu 17,5 Prozent an die Bank Sarasin<br />

& Cie AG verteilt. Auf den Gründungskommanditisten ÖKO-<br />

RENTA AG entfallen die verbleibenden 2,5 Prozent.<br />

Die prognostizierten Auszahlungen sind vor Berücksichtigung<br />

der persönlichen Einkommensteuerbelastung zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag des Anlegers dargestellt.


Anlageziele und anlagepolitik<br />

61<br />

Vorteile für den Anleger<br />

Umwelttechnologien<br />

Private Equity<br />

• Umwelttechnologien, speziell die Erneuerbaren<br />

Energien sind für die Zukunft weltweit<br />

unverzichtbar<br />

• Das Marktumfeld der Erneuerbaren Energien<br />

weist Wachstumsraten von teilweise über<br />

50 Prozent p .a. aus, z. B. Solarthermie.<br />

• Die Branche ist stark fragmentiert. Die Mehrzahl<br />

der Unternehmen sind klein und mittelständisch.<br />

Das bietet gute Voraussetzungen<br />

für Anteilskäufe<br />

• Die Anlageklasse Private Equity bietet Renditechancen<br />

im zweistelligen Prozent-Bereich<br />

• Private Equity ist vergleichsweise unabhängig<br />

von Aktienmärkten und anderen Assetklassen<br />

• Eine Beimischung von Private Equity reduziert<br />

die Volatilität des Anlageportfolios<br />

• Die derzeitige Lage an den Kapitalmärkten<br />

verspricht Chancen auf günstige Einstiegspreise<br />

Fondskonzept<br />

Fondsmanagement<br />

• Günstige Kostenstruktur durch Fous auf<br />

Direkt-Investitionen<br />

• Regional breite Investitionsausrichtung auf<br />

OECD-Staaten<br />

• Diversifikation über verschiedene Technologien<br />

und Märkte<br />

• Sehr erfahrenes Team aus Sarasin-, Remacound<br />

<strong>ÖKORENTA</strong>-Spezialisten mit ausgewiesener<br />

Erfolgsbilanz<br />

• Beste Vernetzung im Markt sowie umfassender<br />

Zugang zu Portfoliounternehmen<br />

und Zielfonds


62<br />

Vorbild: New Energies Invest AG<br />

Investitionsgrundsätze der New Energies Invest AG<br />

Bewährtes Konzept<br />

Bei der Entwicklung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I stand die Schweizer Private Equity Gesellschaft „New<br />

Energies Invest AG“ Pate, die unter der Leitung der Bank<br />

Sarasin gegründet wurde und die in den vergangenen Jahren<br />

eine sehr erfolgreiche Performance vorgelegt hat. Ihr<br />

eingespieltes Beratungsteam (s.S. 68 ff). wird auch am Aufbau<br />

und an der Betreuung des Fondsportfolios des ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I entscheidend mitwirken. Insofern<br />

profitieren die Anleger des Fonds von den Erfahrungen<br />

der New Energies Invest AG nicht nur auf der Ebene des<br />

bewährten Investmentkonzepts, sondern auch auf der Ebene<br />

der erfolgreich handelnden Personen.<br />

• Konzentration auf Solarenergie<br />

• Weitere Beteiligungen im Bereich Wasserenergie<br />

(Kleinkraftwerke), Geothermie, Biomasse,<br />

Brennstoffzellen und Meeresenergie<br />

• Anlageraum überwiegend Europa und Nordamerika<br />

• Beteiligungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

der Erneuerbaren Energien<br />

• Anlagen in börsennotierte Unternehmen<br />

ergänzen Private Equity<br />

INFO<br />

Die Gesellschaft<br />

Die New Energies Invest AG wurde im Jahre 2000 als Aktiengesellschaft<br />

nach schweizerischem Recht mit Sitz in<br />

Basel gegründet. Die Gesellschaft widmet sich dem Erwerb,<br />

der dauernden Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen<br />

an Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren<br />

Energien im In- und Ausland. Investment Berater ist die<br />

Remaco Merger AG. Diese wird bei ihrer Tätigkeit vom<br />

Bereich „Sustainable Investment“ der Bank Sarasin & Cie<br />

AG unterstützt.<br />

Die Unternehmenspolitik der New Energies Invest AG orientiert<br />

sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Hauptziel ist<br />

die langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch Investitionen<br />

des Vermögens in ein weltweit diversifiziertes aber<br />

fokussiertes Portfolio. Investitionen erfolgen in Unternehmen,<br />

die Erneuerbare Energien finanzieren, produzieren und<br />

verteilen sowie in Firmen, die die Komponenten und Anlagen<br />

entwickeln, herstellen, montieren oder anwenden.<br />

Die New Energies Invest AG ist nicht<br />

börsennotiert. Ihre Anteile werden von<br />

Institutionellen Investoren und vermögenden<br />

Privatanlegern gehalten.<br />

Nachfolgende Grafik dokumentiert die Entwicklung des<br />

Portfolio-Nettowertes der New Energies Invest AG seit Dezember<br />

2001 bis Ende 2008. Nach einer Periode von Investitionen<br />

in die ersten Portfoliofirmen erfolgte der stetige<br />

Wertanstieg durch Aufwertungen und erfolgreiche Veräußerungen.


63<br />

Wertentwicklung der New Energies Invest AG im Vergleich zu Investmentfonds<br />

im Bereich der Erneuerbaren Energien<br />

Indexierte Netto-Performance 31.12.2001 – 31.12.2008 in EUR<br />

New Energies Invest AG<br />

Vontobel New Power<br />

Blackrock New Energy<br />

Sarasin New Power<br />

KBC Alternative Energy<br />

SAM Smart Energy<br />

Indexierte Wertentwicklung (31.12.2001 = 100) auf EUR-Basis.<br />

Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen. Es sollte berücksichtigt werden, dass der Fokus von new energies invest AG auf Private-Equity Investments liegt,<br />

während die übrigen Fonds und Beteiligungsgesellschaften mehrheitlich in börsennotierte Wertpapiere investieren.<br />

Quelle Bank Sarasin; eigene Darstellung<br />

Einer der Managementgrundsätze der New Energies Invest<br />

AG ist ein hohes Maß an Transparenz. Unter anderem informieren<br />

umfangreiche jährliche Geschäftsberichte über die<br />

Entwicklung des Fonds. Detaillierte Informationen bietet<br />

die Website www.newenergies.ch.<br />

Beispiele für erfolgreiche Transaktionen<br />

Die New Energies Invest AG hat im Laufe ihrer inzwischen<br />

neunjährigen Unternehmenshistorie 24 Titel in ihr Portfolio<br />

aufgenommen. Im Durchschnitt wurden die Portfoliounternehmen<br />

ca. drei Jahre gehalten.<br />

Im Folgenden werden exemplarisch zwei erfolgreiche Transaktionen<br />

dargestellt:


Anlageziele und anlagepolitik<br />

Erfolgreiches Exit-Beispiel der New Energies Invest AG<br />

64<br />

PowerLight Corp., USA<br />

Unternehmensprofil<br />

Die kalifornische PowerLight Corp. ist in der Entwicklung,<br />

der Herstellung und der Vermarktung von Photovoltaik-<br />

Systemen tätig. Zielkunden sind große Hotelanlagen<br />

und Ferienresorts, Produktionsstätten, Verteilerzentren<br />

und Lagerhallen der Industrie, Großüberbauungen,<br />

Messezentren und Gebäude der öffentlichen Hand.<br />

Investments und Exit<br />

Jahr/CHF Invest Exit<br />

2001 9,7 Mio.<br />

2005 6,9 Mio.<br />

2007* 21,4 Mio.<br />

2007** 33,2 Mio.<br />

2007*** 10,7 Mio.<br />

Total 16,6 Mio. 65,3 Mio.<br />

*Cash<br />

**realisierte Sunpoweraktien<br />

***verbleibende Sunpoweraktien<br />

➡<br />

Investment Story<br />

Die New Energies Invest AG hat sich im Jahre 2001 mit einem<br />

Investment von 9,7 Mio. CHF (6,6 Mio. Euro) beteiligt und<br />

hielt einen Anteil von 9,3 Prozent. Das anfänglich kleine<br />

Unternehmen erreichte im Jahr 2001 einen Umsatz von<br />

umgerechnet 8,4 Mio. Euro und wuchs danach rasant bis<br />

zu einem Umsatz in 2006 von ca. 191 Mio. Euro an. Im<br />

Jahre 2005 erfolgte eine Kapitalerhöhung auf einen Anteil<br />

von 11,9 Prozent und 2006, nach Realisierung einer Option,<br />

auf 12,2 Prozent. Ende 2006 wurde der Zusammenschluss<br />

mit SunPower, einem börsennotierten US-amerikanischen<br />

Unternehmen, angekündigt und im Januar 2007 vollzogen.<br />

Der damit verbundene Ausstieg der New Energies Invest<br />

AG markierte den Endpunkt eines sehr erfolgreichen<br />

Investments mit substanziellem Kapitalgewinn.<br />

Rendite (IRR): 49 Prozent<br />

Wertsteigerung absolut: 293 Prozent<br />

Wertentwicklung in Mio. USD<br />

Nettogewinn<br />

Exit<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006


Anlageziele und anlagepolitik<br />

Erfolgreiches Exit-Beispiel der New Energies Invest AG<br />

Proma Energie AG, Schweiz<br />

Unternehmensprofil<br />

Das Schweizer Unternehmen produziert und vertreibt<br />

seit 1994 Strom und Wärme aus Kraftwerksanlagen.<br />

Es übernimmt, baut und betreibt Kleinwasserkraftwerke,<br />

Solaranlagen, Holz-, Wind- und Blockheizkraftwerke. Im<br />

Jahr 2004 wurde ein Umsatz von CHF 3,4 Mio. (2,3 Mio.<br />

Euro) erzielt (2003: CHF 2,8 Mio. (1,89 Mio. Euro)) und ein<br />

Gewinn geschrieben.<br />

65<br />

Investments und Exit<br />

Jahr/CHF Invest Exit<br />

2004 2,5 Mio.<br />

2005 0,2 Mio.<br />

2006 2,1 Mio.<br />

2007* 7,5 Mio.<br />

Total 4,8 Mio. 7,5 Mio.<br />

*Cash<br />

Investment Story<br />

Die New Energies Invest AG hat sich im März 2004<br />

mit 30 Prozent an der Proma Energie AG beteiligt. Die<br />

Beteiligung stieg im Jahre 2005 auf 32 Prozent und 2006<br />

auf 49,87 Prozent an. Zudem beteiligte sich die NOK (Teil<br />

der Axpo Holding AG) mit 46,81 Prozent. Seit dem Eintritt<br />

der NOK als bedeutendem Minderheitsaktionär wurde<br />

die Wachstumsstrategie verstärkt weitergeführt. Proma<br />

Energie AG wurde innerhalb der NOK zur Plattform für<br />

neue Projekte zur Verstromung und Wärmenutzung von<br />

Biomasse/Holz in der Schweiz ausgebaut. Der Verkauf der<br />

Proma erfolgte im Jahr 2007 zu einer Bewertung von CHF<br />

16 Mio. (10,8 Mio. Euro) (Anteil der New Energies Invest<br />

AG ca. CHF 7,5 Mio. (5,0 Mio. Euro)).<br />

➡<br />

Rendite (IRR): 23 Prozent<br />

Wertsteigerung absolut: 56 Prozent<br />

Wertentwicklung in Mio. CHF<br />

Nettogewinn<br />

Exit<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

2004 2005 2006 2007


Der Verwaltungsrat<br />

Gebündelte Kompetenz<br />

66<br />

„Der fünfköpfige Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. bündelt Erfahrungen,<br />

die sich als Schlüsselkompetenzen für das Management des Fonds ideal ergänzen.“<br />

Tjark Goldenstein, 1958, ist Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

Herr Goldenstein ist Gründungsvorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG sowie Initiator und Vorsitzender<br />

des Vorstands der <strong>ÖKORENTA</strong> FINANZ AG. Unter seiner Leitung hat sich die ÖKO-<br />

RENTA von der reinen Vertriebsgesellschaft für Kapitalanlageprodukte im ethisch-ökologischen<br />

Segment zu einer Firmengruppe mit umfassenden Finanzdienstleistungen entwickelt.<br />

Vor rund 30 Jahren startete Tjark Goldenstein seine berufliche Laufbahn bei der<br />

Mannheimer Versicherung. Anschließend nahm er bei der Hanse Merkur Versicherungsgruppe<br />

verschiedene Direktionspositionen ein. Dort leitete er als Organisationsdirektor<br />

den Vertriebszweig Maklerorganisation und verantwortete als Prokurist den Aufbau einer<br />

Außendienststruktur und die Entwicklung des Kooperationsgeschäfts. Im Anschluss daran<br />

gründete er 1999 die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Herr Goldenstein ist in verschiedenen Aufsichts- und<br />

Verwaltungsgremien tätig. Zahlreiche Beteiligungs-, Investment- und Versicherungsprodukte<br />

tragen seine Handschrift. Er verfasste zahlreiche Fachpublikationen zum Thema ökologisches<br />

Investieren und ist laufend Fachreferent auf Kongressen. Unter anderem ist die<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Mitbegründerin des Vereins für den Sustainability Gedanken e. V., der jährlich<br />

den Sustainability Congress in Bonn veranstaltet, der in der Branche als Leitveranstaltung<br />

für Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Wissenschaft zum Thema des ethisch-ökologischen<br />

Investierens gilt.<br />

Gerold Schmidt, 1966, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

In der <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe gehört Herr Schmidt zu den Experten für Erneuerbare Energien<br />

und Unternehmensbeteiligungen für private Kapitalanleger. Er ist seit 2007 als Geschäftsführer<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH verantwortlich für die Bewertung und das Ankaufmanagement<br />

von Zweitmarkt-Kommanditanteilen im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie<br />

für die Projektierung und Prospektierung von Unternehmensbeteiligungen (geschlossene<br />

Fonds). Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Emden<br />

begann er seine berufliche Laufbahn 1994 mit einer Tätigkeit als Assistent der Geschäftsleitung<br />

beim Windanlagenhersteller ENERCON GmbH in Aurich. Nach einer weiteren beruflichen<br />

Station bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen und der Telekom AG in Bremen, wo<br />

er unter anderem den Börsengang der Gesellschaft begleitete, war er bei einer Treuhandgesellschaft<br />

in Leer verantwortlich für die Kommanditistenbetreuung von rund 40 Beteiligungsgesellschaften,<br />

darunter auch geschlossene Fonds im Bereich der Erneuerbaren Energien.


Der verwaltungsrat<br />

Andreas Knörzer, 1960, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

In der Bank Sarasin ist Herr Knörzer Managing Director und Leiter des Geschäftsfeldes<br />

Sustainable Investment. Er arbeitet seit 1989 für die Bank Sarasin & Cie AG und war in<br />

den verschiedensten Analyse- und Vermögensverwaltungsfunktionen tätig. Er schloss die<br />

HWV Bern (heute Fachhochschule, Abteilung Wirtschaft) im Hauptfach Rechnungswesen<br />

ab, besitzt Diplome als eidg. dipl. Bankfachmann sowie der Swiss Banking School und hat<br />

ein Senior Executive Programme der Columbia University, New York, absolviert. Er verfügt<br />

über mehr als 20 Jahre Kapitalmarkterfahrung und ist Begründer des Produktbereichs Nachhaltige<br />

Vermögensanlagen bei der Bank Sarasin & Cie AG (u.a. ‘OekoSar Portfolio’, der<br />

weltweit erste Ökoeffizienz-Fonds), außerdem publiziert und referiert er regelmäßig zum<br />

Thema, ist Mitglied des Vorstandes der ÖBU – Schweizerische Vereinigung für ökologisch<br />

bewusste Unternehmensführung sowie Experte in zwei eidgenössischen Beratungsgremien,<br />

eines für ökologische Ausbildung und eines für Energie. Er ist zudem Mitbegründer und<br />

Delegierter des Verwaltungsrates der New Energies Invest AG.<br />

67<br />

Nils Ossenbrink, 1966, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

In der Bank Sarasin & Cie AG ist Herr Ossenbrink seit 2005 Geschäftsleitungsmitglied des<br />

Geschäftsbereichs Asset Management Products & Sales und gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrates<br />

verschiedener Sarasin Investmentfonds-Gesellschaften in Basel, Luxembourg,<br />

Guernsey und London, von denen er im Jahr 2008 den Vorsitz des Verwaltungsrates übernahm.<br />

Bei der Bank Sarasin AG, Frankfurt am Main, ist er zudem Aufsichtsratsmitglied. Herr<br />

Ossenbrink studierte Wirtschaftswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität<br />

Münster. Danach war er einige Jahre als Senior-Manager bei dem auf die Finanzdienstleistungsbranche<br />

spezialisierten Beratungsunternehmen zeb/rolfes.schierenbeck.associates<br />

tätig; davon war er von 1997 bis 2000 für den Aufbau und die Leitung der Niederlassung<br />

in der Schweiz zuständig. Zur Bank Sarasin & Cie AG stieß er im Jahr 2000 und begann dort<br />

im Bereich Private Banking als Management Support und Projektleiter E-Banking. Im Jahr<br />

2002 wurde er zum Mitglied der Geschäftsleitung des Geschäftsbereiches Investmentfonds<br />

mit der Verantwortung für Products & Services ernannt.<br />

Lothar Antz, 1963, ist Mitglied des Verwaltungsrats der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I (LUX) S.A.<br />

Vor rund 18 Jahren begann Herr Antz seine berufliche Laufbahn bei der Union Investment<br />

Euromarketing in Luxemburg. Nach einer Station als Abteilungsleiter bei der Euro-Fonds-<br />

Service S.A. (Tochter der DG Bank Luxemburg und der Union Investment Luxemburg S.A.),<br />

leitete Herr Antz als Prokurist die Vermögensverwaltung der Union Investment Euromarketing<br />

S.A. Im Jahre 2000 wechselte Lothar Antz als zuständiger Geschäftsführer für die<br />

Bereiche Vertrieb, Kundenbetreuung, Recht und Personal zur Luxemburger Fondsplattform<br />

Attrax. Anschließend war er als Leiter des Fondsvertriebes in Deutschland und Österreich<br />

bei der Dexia Asset Management tätig. Der Schwerpunkt lag hier im Bereich der nachhaltigen<br />

Investmentfonds. Im Juli 2004 stieß er zur GIP Gruppe als Mitglied des Verwaltungsrates<br />

bei der GIP Invest S.A.


Nachhaltigkeitsexperte sarasin<br />

68<br />

Nachhaltigkeitsexperte Sarasin<br />

Sarasin gilt in der Nachhaltigkeitsszene als Trendsetter und<br />

Marktführer mit einer fast zwanzigjährigen Erfahrung im<br />

ethisch-ökologischen Segment und einer traditionsreichen<br />

Geschichte. Als eine der führenden Schweizer Privatbanken<br />

blickt die Sarasin-Gruppe auf eine über 160jährige Historie<br />

zurück. Sie ist als nachhaltiger internationaler Finanzdienstleister<br />

weltweit an 18 Standorten in Europa, dem Mittleren<br />

Osten und Asien vertreten. Per Ende Dezember 2008 betreute<br />

sie Vermögenswerte in Höhe von CHF 69,7 Mrd. (49,4<br />

Mrd. Euro) und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter. Ihre Mehrheitsaktionärin<br />

ist die niederländische Rabobank, die über ein<br />

Triple-A-Rating und damit über höchstmögliche Bonität verfügt.<br />

Im Handelsblatt Elite Report 2008 wurde die Bank Sarasin<br />

als bester Vermögensverwalter der Schweiz ausgezeichnet.<br />

Handelsblatt Elite Report 2008:<br />

Sarasin, bester Vermögensverwalter<br />

in der Schweiz<br />

Mit einem der erfahrensten und größten Nachhaltigkeitsteams<br />

in Kontinentaleuropa steht die Bank Sarasin für erstklassige<br />

Analysen und Nachhaltigkeitsprodukte aus einer<br />

Hand. Ihr Research-Ansatz beruht dabei nicht, wie bei anderen<br />

Marktteilnehmern, auf eindimensionalen Ratingergebnissen,<br />

sondern auf der sogenannten Sarasin Sustainability-<br />

Matrix, die Mitbewerber und zugleich einzelne Branchen<br />

untereinander vergleicht. Das Nachhaltigkeitsresearch der<br />

Bank wurde im Jahr 2000 mit einem eigenen Portfoliomanagement<br />

zur strategischen Geschäftseinheit „Sarasin<br />

Sustainable Investment“ zusammengeschlossen.<br />

Erfahrung mit Erneuerbaren Energien<br />

Sarasin Sustainable Investment ist bereits seit Mitte der 90er<br />

Jahre als Investor im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig.<br />

Das interdisziplinäre Team umfasst über 30 Mitarbeiter,<br />

davon acht Nachhaltigkeitsanalysten und neun Portfoliomanager.<br />

Das Nachhaltigkeitsresearch veröffentlicht seit<br />

1999 fundierte Studien zu den Erneuerbaren Energien und<br />

verfügt über ein ausgewiesenes Expertenwissen.<br />

Sarasin: rund 4 Mrd. EUR<br />

„under management“ im<br />

Nachhaltigkeitsbereich<br />

Die Spezialisten von Sarasin genießen einen hohen Bekannt-<br />

heitsgrad bei Unternehmen im Sektor der Erneuerbare<br />

Energien und unterhalten einen engen Dialog mit den verschiedenen<br />

Akteuren in diesem Segment. Im Jahr 2000<br />

lancierte Sarasin den ersten eigenen Investmentfonds zum<br />

Thema der Erneuerbaren Energien. Im gleichen Jahr wurde<br />

die Private Equity Gesellschaft New Energies Invest AG<br />

unter der Führung von Sarasin Sustainable Investment gegründet.<br />

Deren erfolgreiche Entwicklung unterstreicht die<br />

Expertise des Sarasin Sustainable Investment-Teams bei der<br />

Finanzierung von Beteiligungen an nicht-börsennotierten<br />

Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das<br />

Sarasin Sustainable Investment-Team um Andreas Knörzer<br />

verwaltet rund 4 Mrd. Euro Anlagesumme. Bis heute wurde<br />

es mehrfach ausgezeichnet, darunter etwa von der renommierten<br />

Wirtschaftszeitung Financial Times.


nachhaltigkeitsexperte sarasin<br />

Dr. Eckhard Plinke, 1959, gehört zum Beratungsteam für den<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

Als Executive Director, Leiter Sustainability Research, ist Herr Plinke bei der Bank Sarasin zuständig<br />

für die Branchen Maschinenbau und Engineering, sowie Elektronik und Elektrotechnik.<br />

Er hat eine Ausbildung als Diplom-Wirtschaftsingenieur und im Bereich Wirtschaftswissenschaften<br />

mit einem umweltbezogenen Thema promoviert. Er verfügt über eine mehr als<br />

10jährige Erfahrung in der Umweltberatung. Nach Abschluss des Studiums beschäftigte er<br />

sich als Assistent an der Universität Karlsruhe mit Energie- und Umweltplanungsstudien für<br />

verschiedene europäische Länder. Anschliessend war er sieben Jahre als Senior Consultant bei<br />

der Basler Prognos AG tätig, wo er für öffentliche und private Auftraggeber eine Vielzahl von<br />

Beratungsprojekten zu umweltbezogenen Fragestellungen durchführte.<br />

69<br />

Dr. Matthias Fawer, 1963, gehört zum Beratungsteam für den<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

In der Bank Sarasin ist Herr Fawer Vice President und Sustainability Analyst. Er ist zuständig<br />

für den gesamten Energiebereich (Öl- und Gassektor, Energieversorger und Erneuerbare<br />

Energien). Seit 2004 ist er der Hauptautor der jährlich erscheinenden Solarenergie-Studie<br />

der Bank Sarasin & Cie AG. Matthias Fawer ist Biotechnologe ETH und promovierte 1991<br />

im Bereich Biosensorik und Enzymtechnologie. Danach arbeitete er in der Abteilung Ökologie<br />

der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) in St. Gallen. Hier<br />

leitete er als «Senior Expert» Ökobilanzprojekte im Auftrag von schweizerischen und europäischen<br />

Industrieverbänden. 1996 verbrachte er ein Jahr bei der Boustead Consulting Ltd.<br />

in England und erweiterte seine Erfahrungen in Life Cycle Assessment (LCA) und anderen<br />

Umweltbeurteilungs-Instrumenten. Zusätzlich absolvierte er eine Ausbildung zum leitenden<br />

Auditor für Umweltmanagementsysteme (UMS) nach ISO 14001 und als Auditor für „social<br />

accountability“ nach SA 8000.<br />

Klaus Kämpf, 1964, gehört zum Beratungsteam für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

In der Bank Sarasin ist Herr Kämpf Vice President und Sustainability Analyst für die Bankenbranche.<br />

Er studierte Physik an den Universitäten Freiburg/Brsg., London und Hamburg.<br />

Anschließend war Klaus Kämpf zehn Jahre in den Bereichen Umwelt und Verkehr der Prognos<br />

AG in Basel tätig. Dort hat er in seiner Funktion als Seniorprojektleiter zahlreiche<br />

Forschungs- und Beratungsaufträge – u.a. auf den Gebieten Umweltwirkungen des Verkehrs,<br />

Stoffstrommanagement in der Chemischen Industrie, Verpackungsabfallwirtschaft,<br />

umweltrechtliche Genehmigungsverfahren/Umweltverträglichkeitsprüfung für öffentliche<br />

und private Auftraggeber in Europa bearbeitet.


private equity spezialist remaco<br />

70<br />

Private Equity Spezialist Remaco<br />

Die Remaco Merger AG ist der Unternehmensbereich für<br />

Corporate Finance der Internationalen Treuhand Gruppe<br />

(itag) in Basel. Mit einer rund 60-jährigen Historie verfügt<br />

die itag über umfang- und erfolgreiche Referenzen als unabhängiges<br />

und integriertes Schweizer Finanzdienstleistungs-<br />

und Beratungsunternehmen.<br />

Die itag bietet Lösungen in den Bereichen Advisory Services,<br />

Corporate Finance und Portfolio Management an und ist<br />

mit rund 70 hochqualifizierten Mitarbeitern in der Nordwestschweiz<br />

eines der führenden unabhängigen Unternehmen.<br />

Als Finanzdienstleistungsgruppe untersteht die itag<br />

der konsolidierten Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission<br />

(EBK), der sie mit einer Effektenhändler-Lizenz<br />

unterstellt ist. Als Mitglied von Nexia International, einem<br />

global tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen,<br />

verfügt die itag darüber hinaus auch international<br />

über eine exzellente globale Positionierung.<br />

Die Remaco Merger AG betreut als bankenunabhängiges<br />

Schweizer Merger & Akquisition-Unternehmen seit über<br />

35 Jahren kleine und mittlere Unternehmen, vornehmlich<br />

Familienunternehmen sowie Finanzinvestoren bei nationalen<br />

und internationalen Transaktionen. Diese umfassen<br />

Akquisitionen, Unternehmensverkäufe, Fusionen, Wachstumsfinanzierungen<br />

und Börsengänge. Außerdem nimmt<br />

Remaco für Private Equity Beteiligungsgesellschaften die<br />

Funktion des Investment-Beraters wahr.<br />

Die New Energies Invest AG ist ein Beispiel einer solchen<br />

Aktivität. Die Remaco Merger AG fungiert hier als Investment<br />

Advisor, die Bank Sarasin als Sub-Advisor und Administrator.


private equity spezialist remaco<br />

Das remaco Experten-Team<br />

Georg Fankhauser, 1950, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />

für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

71<br />

Herr Fankhauser ist seit 1986 Merger & Akquisition Berater und Partner der Remaco. Er hat<br />

inzwischen über 100 Firmenverkäufe und Nachfolgeregelungen in der Schweiz, Deutschland<br />

und Frankreich abgeschlossen. Herr Fankhauser leitet die Investment Beratung der<br />

New Energies Invest AG. Nach seinem Studium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre an<br />

der Universität Basel war Herr Fankhauser über längere Zeit bei Hoffmann-la-Roche tätig,<br />

zuletzt als Leiter eines Profitcenters. Georg Fankhauser nimmt Mandate in diversen Unternehmen<br />

wahr, so z. B. als Verwaltungsrat bei der Weleda AG und als Vorsitzender des<br />

Aufsichtsrates der Solarwatt AG in Dresden.<br />

Michael Hohn, 1968, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />

für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

In der Remaco ist Herr Hohn Principal (Private Equity) für die New Energies Invest AG. Er verfügt<br />

über ein Diplom als Maschineningenieur an der ETH Zürich, und einen MBA-Abschluss<br />

der University of Chicago, USA. Er bekleidete verschiedene Führungsfunktionen bei der ABB<br />

Kraftwerke AG im Projektmanagement von internationalen Kraftwerksprojekten und leitete<br />

dort ein Profitcenter. Er verfügt über Managementerfahrung in risikokapitalfinanzierten<br />

Wachstumsfirmen der Gesundheitsdienstleistungs- und Medizintechnologiebranche und<br />

war selbstständiger Berater in den Bereichen internationale Strategieberatung und Private<br />

Equity. Er verantwortete den Aufbau und die Leitung eines neuen globalen Geschäftsbereiches<br />

bei einer Medizintechnologiefirma. Er bekleidet verschiedene Mandate in diversen<br />

Unternehmen.<br />

Pascal Böni, 1967, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />

für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />

Herr Böni ist Verwaltungsratspräsident und Vorstand (CEO) der Internationalen Treuhand<br />

Gruppe und Partner bei Remaco. Er verfügt über ein Studium der Betriebswirtschaft in der<br />

Schweiz und an der University of Rochester, New York, sowie ein Studium des internationalen<br />

Wirtschaftsrechts an der Universität St. Gallen. Er war Partner in der Management<br />

Beratung bei der Groupe BPI (Paris) sowie Manager bei Roland Berger & Partner. Er nimmt<br />

diverse Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate im In- und Ausland wahr und ist Mitglied<br />

der Schweizerischen Bankiervereinigung.


Erfolgsstory ökorenta-gruppe<br />

72<br />

Erfolgsstory <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe<br />

Als Spezialistin für das nachhaltige Segment hat die ÖKO-<br />

RENTA seit ihrer Gründung im Jahr 1999 die Entwicklung<br />

der ethisch-ökologischen Finanzprodukte vom Nischen- bis<br />

zum Trendmarkt miterlebt und mitgestaltet.<br />

Die anfangs als reine Vertriebsgesellschaft gegründete<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> wurde von ihrer Geschäftsleitung sukzessive<br />

zu einer Unternehmensgruppe mit einer Reihe an Gesellschaften<br />

und Kompetenz-Centern entwickelt, die ihr eine<br />

Sonderstellung im Markt verschaffen. Ihr Angebotsspektrum<br />

reicht von Beteiligungen über Investmentfonds bis hin<br />

zu Versicherungen, ihr Dienstleistungsspektrum vom Vertrieb<br />

über die Produktentwicklung bis hin zu Consulting-<br />

Dienstleistungen für das nachhaltige Segment.<br />

Geschäftsfeld Investmentfonds<br />

Im Investmentbereich setzt die <strong>ÖKORENTA</strong> auf die Kooperation<br />

mit namhaften Banken. Seit Mitte 2007 kooperiert<br />

sie mit der Bank Sarasin AG, für die sie als Vertriebsgesellschaft<br />

im Segment der nachhaltigen Investments exklusiv<br />

den Maklermarkt im deutschsprachigen Raum bedient. Als<br />

„Sustainable Partners“ bauen <strong>ÖKORENTA</strong> und Sarasin dabei<br />

auf Innovation, Transparenz, Performance und erstklassige<br />

Produktqualität.<br />

Geschäftsfeld Beteiligungen<br />

Im Bereich der Beteiligungen setzt die <strong>ÖKORENTA</strong> schwerpunktmäßig<br />

auf den Sektor der Erneuerbaren Energien. Ihre<br />

Expertise liegt in der Analyse und Bewertung von Wind-,<br />

Bioenergie und Solargesellschaften. Bis heute hat sie über<br />

300 Fondsgesellschaften verschiedener Emissionshäuser<br />

geprüft und gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern rund<br />

95 Mio. Euro Eigenkapital im Beteiligungssektor für Erneuerbare<br />

Energien platziert.<br />

Im Jahr 2005 entwickelten sich aus dieser Expertise fast<br />

zwangsläufig die Geschäftsaktivitäten als Emissionshaus.<br />

Unter ihrem Label „Premium Selection“ hat die ÖKOREN-<br />

TA seitdem drei Zweitmarktfonds aufgelegt und erfolgreich<br />

vermarktet. Sie ist inzwischen als innovatives Emissionshaus<br />

bekannt und ihr Zweitmarktservice hat sich als fairer Ankaufspartner<br />

für verkaufswillige Anteilseigner im Fondsbereich<br />

der Erneuerbaren Energien etabliert.<br />

Geprüfte Leistungsbilanzen<br />

Transparenz ist aus Sicht der <strong>ÖKORENTA</strong> eine Pflicht gegenüber<br />

den Anlegern. Aus diesem Grund veröffentlicht sie<br />

jährlich eine Leistungsbilanz, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

testiert wird. Die aktuelle Ausgabe steht<br />

unter www.oekorenta.de zum Download zur Verfügung<br />

und kann von interessierten Anlegern jederzeit abgerufen<br />

werden. Das Fazit der Leistungsbilanz lautet: Das Beteiligungskonzept<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> hat sich bewährt. Die Entwicklung<br />

der Fonds verläuft planmäßig, siehe auch nebenstehende<br />

Darstellung.<br />

Geschäftsfeld Versicherungen<br />

Neben ihrer Expertise in nachhaltigen Anlageklassen verfügt<br />

die <strong>ÖKORENTA</strong> ebenfalls über ein umfassendes Knowhow<br />

für nachhaltige Vorsorgelösungen. Aktuell hat sie den<br />

ersten, auf Nachhaltigkeit fokussierten Maklerpool, die<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> FINANZ AG, gegründet. In Partnerschaft mit<br />

namhaften Versicherungen wie der Barmenia, dem MÜN-<br />

CHENER VEREIN und dem VOLKSWOHL BUND stellt der<br />

Ökopool umfassende Lösungen zur Verfügung, die Maklern<br />

systematisch das Nachhaltigkeitssegment erschließen.<br />

In den Geschäftsfeldern Versicherungen und Investmentfonds<br />

ist die <strong>ÖKORENTA</strong> darüber hinaus als Consulting-Partner tätig.<br />

Ihre Mandanten sind namhafte Versicherungen, Banken und<br />

Finanzdienstleister, die sie als Nachhaltigkeitsexpertin bei Produktkonzeptionen<br />

und im Portfoliomanagement berät.<br />

Das Plus für die Anleger<br />

Als unabhängiger Finanzdienstleister ist die <strong>ÖKORENTA</strong>-<br />

Gruppe wie kaum ein anderer Marktteilnehmer in der Lage,<br />

die Märkte im Segment der ethischen-ökologischen Produkte<br />

zu sondieren, die Tendenzen, die den größten Erfolg<br />

versprechen, zu erkennen und für die Anleger auf verschiedenen<br />

Ebenen zu nutzen.<br />

Im Bereich ihrer Tätigkeit als Emissionshaus wird sie die<br />

Chancen der Zukunftsmärkte Umwelttechnologien und<br />

Erneuerbare Energien auch zukünftig für die Anleger erschließen,<br />

indem sie weitere interessante Anlageprodukte<br />

in diesem Bereich entwickelt und anbietet.


erfolgsstory ökorenta-gruppe<br />

ÖkoRenta Wind-Renditefonds I<br />

Leistungsbilanz<br />

Stand: Dezember 2007<br />

ÖkoRenta Wind-Renditefonds I<br />

Soll<br />

in EUR<br />

Ist<br />

in EUR<br />

Investitionsvolumen 7.000.000 7.454.451<br />

73<br />

Summe des eingeworbenen Eigenkapitals 8.500.000 8.925.000<br />

Fremdkapital 0 0<br />

Einnahmen 1.259.100 1.393.654<br />

Ausgaben 383.853 302.799<br />

Liquiditätsergebnis 875.247 1.090.855<br />

Auszahlungen an Anleger 595.000 502.635<br />

Die Differenz in der Auszahlung an die Anleger ergibt sich aus dem Beitrittsprocedere und dem<br />

geringeren abgerufenen Volumen an Frühzeichnerbonus als geplant.<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien II<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien II wurde vorzeitig geschlossen.<br />

Er befand sich per 31. Dezember 2007 in<br />

der Investitionsphase. Seine 12 Mio. Euro Kommanditkapital<br />

wurden voll platziert und um 5 Prozent<br />

überzeichnet. Die erste Auszahlung an die Anleger<br />

ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Entsprechend der<br />

prospektierten Planung erfolgte demnach noch keine<br />

Auszahlung an die Anleger.<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien III<br />

Der Fonds <strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien III wurde im<br />

Jahr 2008 aufgelegt und ebenfalls vorzeitig geschlossen.<br />

Seine 10 Mio. Euro Kommanditkapital<br />

wurden um die 5 Prozent überzeichnet. Die erste<br />

Auszahlung an die Anleger ist ab dem Jahr 2010<br />

vorgesehen. Planungsgemäß wurde demnach noch<br />

keine Auszahlung an die Anleger vorgenommen.


Investitions- und Finanzierungsplan<br />

74<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

EUR<br />

in %<br />

exkl. Agio<br />

in %<br />

inkl. Agio<br />

A. Investitionsplan<br />

Anschaffungskosten<br />

1. Investitionsvolumen 72.561.000 90,69 86,39<br />

Emissionskosten<br />

2. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung inkl. Agio 8.789.000 11,00 10,46<br />

3. Prospektierung, Konzeption und Projektkoordination 880.000 1,10 1,05<br />

4. Einrichtung Treuhand 120.000 0,15 0,14<br />

5. Umsatzsteuer 190.000 0,24 0,23<br />

6. Gründungskosten (brutto) 412.000 0,51 0,49<br />

Liquiditätsreserve<br />

7. Liquide Mittel 1.043.000 1,31 1,24<br />

Gesamtinvestitionskosten 83.995.000 105,00 100,00<br />

B. Finanzierungsplan<br />

8. Gründungskapital 100.000 0,13 0,12<br />

9. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />

10. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />

Gesamtkapital 83.995.000 105,00 100,00


Investitions- und finanzierungsplan<br />

Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 75<br />

Die Posten unter 1. bis 5. des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

sind prozentual an das Zeichnungskapital gekoppelt.<br />

Sollte das eingeworbene Kommanditkapital von dem hier dargestellten<br />

Basisszenario (80 Mio. Euro) nach oben oder unten<br />

abweichen, erhöhen oder reduzieren sich die Aufwendungen<br />

entsprechend. Die unter dem Posten 6. Gründungskosten ausgewiesenen<br />

Aufwendungen stellen fest vereinbarte Kosten<br />

dar, die unabhängig von dem Platzierungsvolumen sind. Bei<br />

einem eingeworbenen Kommanditkapital unterhalb des dargestellten<br />

Basisszenarios kann sich der prozentuale Anteil der<br />

Gründungskosten zu Lasten der Investitionsquote erhöhen.<br />

zu 1. Zur Kapitalausstattung der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

steht bei dem geplanten Basisvolumen von 80 Mio. Euro<br />

zunächst ein Investitionsvolumen von rund 72,5 Mio. Euro<br />

zur Verfügung. Die Fondgesellschaft plant ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von 105 Prozent der gezeichneten Kapitaleinlagen.<br />

Der Differenzbetrag soll aus Zinserträgen sowie aus den<br />

ersten Rückflüssen aus der Veräußerung von Beteiligungen<br />

finanziert werden. Sofern die Liquiditätsreserve nicht verbraucht<br />

wird, dient sie ebenfalls der Aufstockung der Investitionsquote.<br />

Der Erwerb der Beteiligungen an Zielunternehmen (Investitionsobjekte)<br />

erfolgt über die Luxemburger Tochtergesellschaft.<br />

Sofern das eingeworbene Kommanditkapital von dem in der<br />

Tabelle dargestellten Basisszenario nach oben oder unten abweicht,<br />

erhöht oder verringert sich dieser Posten nach Abzug<br />

der Emissionskosten. Die Nettozuflüsse allein reichen für die<br />

Realisierung der Anlageziele und Anlagepolitik aus und werden<br />

nicht für sonstige Zwecke genutzt. Eine Fremd- oder Zwischenfinanzierung<br />

ist nicht geplant und wurde auch nicht<br />

vereinbart.<br />

zu 2. Bei den Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handelt es<br />

sich um Kosten für den Vertrieb. Die Platzierung des Eigenkapitals<br />

erfolgt durch entsprechend vertraglich gebundene<br />

Vertriebsbeauftragte der <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Sie erhält für die Eigenkapitalvermittlung<br />

6 Prozent des vermittelten Eigenkapitals<br />

sowie das von den Anlegern gegebenenfalls zu zahlende Agio<br />

in Höhe von 5 Prozent. Es werden damit insgesamt Vertriebsprovisionen<br />

in Höhe von 11 Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital<br />

der Gesellschaft gezahlt (Gesamthöhe der Provisionen).<br />

Sie werden quotal nach Einzahlung des Eigenkapitals<br />

fällig. Weitere Provisionen oder vergleichbare Vergütungen<br />

fallen nicht an.<br />

zu 3. Für die Prospektierung, Konzeption und Projektkoordination<br />

des Fonds erhält die <strong>ÖKORENTA</strong> AG eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 1,10 Prozent des Kommanditkapitals<br />

zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

zu 4. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die<br />

SG-Treuhand GmbH eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />

0,15 Prozent des Kommanditkapitals zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

zu 5. Die Gesellschaft trägt die auf die vorstehenden Posten<br />

3 und 4 entstehende Umsatzsteuer.<br />

zu 6. Die Kosten für die Errichtung der Gesellschaft sowie der<br />

Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. sind<br />

hierin enthalten. Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsund<br />

Steuerberatung für die Konzeptionierung der Gesellschaft<br />

sowie sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />

Eintragung. Die Kosten der Prospektprüfung gehören ebenfalls<br />

zu diesem Posten. Der aufgeführte Betrag enthält die auf<br />

diese Aufwendungen entfallende Umsatzsteuer.<br />

zu 7. Die Liquiditätsreserve steht für die laufenden Kosten während<br />

der Einwerbungs- und Investitionsphase zur Verfügung.<br />

zu 8. Der Gründungskommanditist, die <strong>ÖKORENTA</strong> AG, hat<br />

eine Einlage von 100.000 Euro gezeichnet und voll eingezahlt.<br />

zu 9. Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt<br />

79.900.000 Euro.<br />

zu 10. Auf die Zeichnungsbeträge der Anleger wird ein Agio<br />

von 5 Prozent erhoben. Sofern ein Anleger einen Betrag von<br />

1 Mio. Euro oder mehr zeichnet, entfällt das Agio.


vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

76<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co KG wurde am<br />

01.09.2008 gegründet und am 10.09.2008 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Aurich unter HRA 200823 eingetragen.<br />

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hat mit der<br />

Jahresabschluss per 30. November 2008<br />

Eintragung im Handelsregister am 10.09.2008 begonnen.<br />

Die Emittentin ist ein junges Unternehmen (Gründung vor<br />

weniger als 18 Monaten), das nach § 10 VermVerkProspV<br />

prospektiert, da ein geprüfter Jahresabschluss sowie ein<br />

Lagebericht vorliegen.<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich, Bilanz zum 30. November 2008<br />

Aktiva<br />

Euro<br />

Passiva<br />

Euro<br />

A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 99.737,60 I. Kapitalanteile Kommanditisten 100.000,00<br />

II. Jahresfehlbetrag -1.761,00<br />

B. Rückstellungen 892,50<br />

C. Verbindlichkeiten 606,10<br />

- davon mit einer Restlaufzeit<br />

bis zu einem Jahr 606,10<br />

99.737,60 99.737,60<br />

Gewinn- und Verlustrechnung bis 30. November 2008<br />

Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich<br />

für den Zeitraum vom 1. September bis zum 30. November 2008<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.761,00<br />

Euro<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.761,00<br />

3. Jahresfehlbetrag 1.761,00


vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

77<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />

1. Vorbemerkungen<br />

a. Sitz der Gesellschaft<br />

Die Firma <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG hat<br />

ihren Sitz in Aurich. Die Anschrift lautet:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

Kornkamp 2<br />

26605 Aurich<br />

b. Handelsregistereintragung<br />

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Aurich unter der<br />

Nummer HRA 200823 eingetragen. Der Jahresabschluss<br />

2008 umfasst den Zeitraum vom 1. September bis zum 30.<br />

November 2008.<br />

c. Größenqualifizierung<br />

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen<br />

ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.<br />

2. Grundsätze der Gliederung, Bilanzierung und<br />

Bewertung<br />

a. Generalklausel<br />

Der Jahresabschluss der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />

& Co. KG, Aurich, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage.<br />

b. Gliederungsgrundsätze<br />

Es werden die Gliederungsvorschriften für kleine Personengesellschaften<br />

angewendet.<br />

c. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Der Jahresabschluss 2008 ist entsprechend den handelsrechtlichen<br />

Vorschriften aufgestellt worden. Bilanzsteuerrechtliche<br />

Vorschriften wurden ebenfalls beachtet. Für die<br />

Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />

gewählt. Die Rückstellungen sind so bemessen,<br />

dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten<br />

werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.<br />

Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.<br />

3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz<br />

Sonstige Rückstellungen<br />

Die Position Sonstige Rückstellungen beinhaltet die Kosten der<br />

Jahresabschlussprüfung für das Rumpfwirtschaftsjahr 2008.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten in Höhe<br />

von 595,00 Euro gegenüber der Komplementär GmbH.<br />

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und<br />

Verlustrechnung<br />

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich aus<br />

der Haftungsvergütung, Gründungskosten, den Abschlussund<br />

Prüfungskosten sowie Bankgebühren zusammen.<br />

5. Sonstige Angaben<br />

a. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Augeo Beteiligungs<br />

GmbH, Aurich, mit einem Stammkapital von<br />

25.000,00 Euro. Sie ist an der Gesellschaft ohne Kapitaleinlage<br />

beteiligt.<br />

Geschäftsführer: Herr Tjark Goldenstein, Ihlow<br />

b. Organe und damit verbundene Angaben<br />

Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:<br />

den Geschäftsführer der Komplementärin: siehe unter a.<br />

Aurich, den 01. Dezember 2008<br />

Tjark Goldenstein<br />

Geschäftsführer


vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

78<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich<br />

Lagebericht 2008<br />

Die Gesellschaft war im Rumpfgeschäftsjahr nicht aktiv<br />

tätig und hat nur ihr eigenes Vermögen verwaltet. Mit dem<br />

Geschäftsjahr 2008/2009 wird die Gesellschaft ihre aktive<br />

Tätigkeit aufnehmen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in<br />

Höhe von 1.761,00 Euro betrifft die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen<br />

der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschaft wird als Beteiligungsfonds für Private Equity<br />

Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig<br />

werden. Die Aufnahme der Platzierung wird voraussichtlich<br />

ab Februar 2009 sein. Die Höhe des Eigenkapitals soll bis<br />

zu 100 Mio. Euro (zuzüglich 5 Prozent Agio) betragen. Der<br />

Erwerb von Beteiligungen soll bei einer Mindesteinwerbung<br />

von 20 Mio. Euro begonnen werden.<br />

Für die folgenden Geschäftsjahre 2008/2009 und<br />

2009/2010 rechnet die Gesellschaft mit Jahresfehlbeträgen<br />

von insgesamt ca. 4,47 Mio. Euro aus den einmaligen Anlaufkosten<br />

in der Investitionsphase sowie den notwendigen<br />

Verwaltungsaufwendungen.<br />

Die Komplementärin Augeo Beteiligungs GmbH, Aurich<br />

scheidet im neuen Geschäftsjahr als Komplementärin der<br />

Gesellschaft aus. Neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />

ist die neu gegründete Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich.<br />

Aurich, den 1. Dezember 2008<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG wird bei der<br />

Investition auf die Erfahrungen des Advisors, Bank Sarasin<br />

& Cie AG, Basel, sowie der Remaco Merger AG, Basel, als<br />

Sub-Advisor zurückgreifen können.<br />

gez. Tjark Goldenstein<br />

als Geschäftsführer der Augeo Beteiligungs GmbH<br />

diese wiederum als Geschäftsführerin für die <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I GmbH & Co. KG


vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

79<br />

Anschrift des Abschlussprüfers: Heuer Sutor + Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heinrichstr. 155, 40239 Düsseldorf


vermögens-, finanz- und ertragslage<br />

Angaben über die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsaussichten<br />

80<br />

Die Gesellschaft hat bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nur ihr eigenes Vermögen verwaltet. Eine Aufnahme<br />

der Geschäftstätigkeit, wie zukünftig geplant, war bis zu<br />

diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Aufwendungen im<br />

Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielunternehmen<br />

über die Luxemburger Tochtergesellschaft sind noch nicht<br />

erfolgt. Eine Auswirkung auf die Liquiditätslage ergibt sich<br />

somit nicht.<br />

Entsprechend dem bereits entwickelten Konzept wird die<br />

Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH &<br />

Co. KG als geschlossener Beteiligungsfonds öffentlich angeboten.<br />

Die Einwerbung des geplanten Kommanditkapitals<br />

erfolgt ab der Gestattung der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes bis zur Vollplatzierung und soll am<br />

31.12.2010 abgeschlossen sein. Die Gesellschaft geht von<br />

einem zügigen Platzierungsverlauf aus, da der Bereich der<br />

nicht börsennotierten Firmenbeteiligungen aufgrund des<br />

veränderten wirtschaftlichen Umfeldes an Attraktivität gewonnen<br />

hat.<br />

Das Geschäftsjahr, das am 30. November 2008 endete, hat<br />

trotz des positiv zu bewertenden Umfeldes mit einem Verlust<br />

abgeschlossen. Diese Entwicklung wird sich auch in den<br />

kommenden Jahren abzeichnen, da den handelsrechtlich<br />

als Aufwand zu verbuchenden Emissionskosten keine oder<br />

nur sehr geringe Erträge gegenüber stehen. Erträge wird<br />

die Gesellschaft – sofern noch keine Investitionen in Zielunternehmen<br />

erfolgt sind -– durch die Anlage des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals zunächst in Form von Fest- bzw.<br />

Tagesgeld erzielen. Die aus der Emission zur Verfügung<br />

stehende Investitionssumme ergibt sich nach Abzug der in<br />

diesem Prospekt detailliert dargestellten Emissionskosten.<br />

Investitionsobjekte werden Unternehmensbeteiligungen im<br />

Bereich der Umwelttechnologien, speziell der Erneuerbaren<br />

Energien sein und zwar an Unternehmen, die nicht an einer<br />

Börse notiert sind. Für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />

zu erwerbenden Beteiligungen werden in erster Linie die<br />

Partner maßgeblich sein, die im Rahmen des abgeschlossenen<br />

Advisoryvertrags die hierfür notwendige Kompetenz<br />

mitbringen.<br />

Da im Bereich Private Equity die Investitionsphase erfahrungsgemäß<br />

einen längeren Zeitraum zum optimalen Einsatz<br />

der vorhandenen Investitionsmittel benötigt, ist ein<br />

konkretes Ende nur sehr schwer zu definieren.<br />

Ergänzende Angaben nach § 10 VermVerkProspV<br />

Die Gesellschaft hat seit Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

auf den 30. November 2008 keine Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

besteht nicht und es erfolgt somit auch<br />

keine Aufnahme in den Prospekt.<br />

Nach Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres auf den<br />

30. November 2008 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben<br />

nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV (Jahresabschluss<br />

und Lagebericht) eingetreten. Seit Aufstellung<br />

des Jahresabschlusses hat sich die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage nicht wesentlich geändert.


Weiterer Gründungsgesellschafter war die Augeo Beteiligungs<br />

GmbH, Aurich (Kornkamp 2, 26605 Aurich), eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter<br />

der Nummer HRB 200108, als persönlich haftender Gesellschafter,<br />

der keine Kapitaleinlage leistete und am Gerechtliche<br />

grundlagen<br />

82<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Grundlagen der Beteiligung<br />

Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „ÖKO-<br />

RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I“ oder „Fondsgesellschaft“) werden<br />

in diesem Kapitel dargestellt. Für die Rechtsbeziehung<br />

des Anlegers im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I sind insbesondere der Gesellschaftsvertrag<br />

und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

maßgeblich, die mit ihrem vollständigen Wortlaut Bestandteil<br />

dieses Prospektes sind (vgl. S. 104 ff. sowie S. 114 ff.).<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, mit<br />

Sitz in Aurich wurde am 01.09.2008 gegründet und ist seit<br />

dem 10.09.2008 unter der HRA 200823 im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Aurich eingetragen. Die Dauer der Fondsgesellschaft<br />

ist fest bis zum 30.11.2016 geschlossen. Sie kann<br />

vom Komplementär zweimal um jeweils ein Jahr verlängert<br />

werden. Die Geschäftsanschrift der Fondsgesellschaft lautet:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2,<br />

26605 Aurich. Die Fondsgesellschaft fungiert als Emittentin<br />

und unterliegt der deutschen Rechtsordnung.<br />

Gegenstand und Zweck des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung<br />

von unmittelbaren und mittelbaren eigenkapitalund<br />

eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an<br />

Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem Bereich<br />

der Umwelttechnologien (Clean Technology), speziell der<br />

Erneuerbaren Energien über eine in Luxemburg ansässige<br />

Tochtergesellschaft. Die Fondsgesellschaft ist zu allen Handlungen<br />

berechtigt, die notwendig und geeignet erscheinen,<br />

den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />

Die Fondsgesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />

Zweckes erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen<br />

selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

Gründungsgesellschafter und sonstige Gesellschafter<br />

Initiator der Fondsgesellschaft und Gründungskommanditist<br />

ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden, mit einer Einlage von<br />

ursprünglich 4.000 Euro. Weiterer Gründungskommanditist<br />

war die <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH, Aurich (Kornkamp 2,<br />

26605 Aurich), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Aurich unter der Nummer HRB 200314 mit einer Einlage<br />

von 1.000 Euro. Ihre Geschäftsanteile gehören zu 100<br />

Prozent der <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Nach Erhöhung der Einlage im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge nach dem zugleich ausgeschiedenen<br />

Kommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH<br />

und gleichzeitiger Einlagenerhöhung um 95.000,00 EUR ist<br />

die <strong>ÖKORENTA</strong> AG nunmehr einziger Gründungskommanditist<br />

mit einer Einlage von 100.000 Euro. Sie partizipiert<br />

quotal am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft. Die<br />

Einlage ist voll eingezahlt und entspricht dem Gesamtbetrag<br />

der von den derzeitigen Gesellschaftern insgesamt<br />

gezeichneten und eingezahlten Einlage. Zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung beläuft sich die gezeichnete und eingezahlte<br />

Einlage des Gründungsgesellschafters <strong>ÖKORENTA</strong><br />

AG damit auf 100.000 Euro.<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ist unter der Nummer HRB 46452 in<br />

das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf mit einem<br />

Stammkapital von 1.000.000 Euro eingetragen. Sie übernimmt<br />

die Konzeption des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

und ist verantwortlich für den Inhalt des Verkaufsprospekts.<br />

An der <strong>ÖKORENTA</strong> AG hält die SG-Finanz GmbH 75,1 Prozent<br />

der Geschäftsanteile. Sie wurde von dem Vorstand der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Herrn Tjark Goldenstein, gegründet.


echtliche grundlagen<br />

83<br />

sellschaftsvermögen nicht beteiligt war. Am 22.01.2009<br />

ist die Augeo Beteiligungs GmbH aus der Gesellschaft ausgeschieden.<br />

Als neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />

ist die Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich, eingetreten<br />

(nachfolgend auch: „Komplementär“). Die Augeo II Beteiligungs<br />

GmbH ist unter der Nummer HRB 200977 in<br />

das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich eingetragen.<br />

Der Komplementär leistet keine Kapitaleinlage und ist am<br />

Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt. Er ist allein mit der<br />

Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft betraut.<br />

Seine gleichberechtigten Geschäftsführer ohne besondere<br />

Funktionsaufteilung sind Herr Tjark Goldenstein und Herr<br />

Gerold Schmidt. Gesellschafter des Komplementärs ist zu<br />

100 Prozent die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

hat weder ein Aufsichtsgremium noch einen Beirat.<br />

Geschäftszweck des Komplementärs ist die Übernahme der<br />

Stellung als persönlich haftender Gesellschafter des ÖKOREN-<br />

TA <strong>Zukunftsenergien</strong> I und dessen Geschäftsführung. Seine<br />

Satzung enthält keine wesentlichen Abweichungen von den<br />

gesetzlichen Bestimmungen und keine Regelungen, die der<br />

Übernahme dieser Stellung entgegenstehen. Das voll eingezahlte<br />

Stammkapital des Komplementärs beträgt 25.000<br />

Euro. Er haftet unbeschränkt, jedoch nur bis zur Höhe des<br />

Stammkapitals bzw. des Gesellschaftsvermögens. Grundsätzlich<br />

haftet der Komplementär einer KG unbeschränkt, § 161<br />

Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Abweichend von der<br />

gesetzlichen Regelung ist vorliegend der Komplementär eine<br />

Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf sein<br />

Gesellschaftsvermögen; er ist am Ergebnis und Vermögen der<br />

Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Im Übrigen gibt es weder in<br />

der Satzung des Komplementärs noch im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft (Emittentin) Bestimmungen, welche den<br />

persönlich haftenden Gesellschafter betreffen, die von den gesetzlichen<br />

Regelungen abweichen. Der Komplementär erhält<br />

für das ihn treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe<br />

von 10.000 Euro p.a. zuzüglich gültiger Umsatzsteuer. Für<br />

seine geschäftsführende Tätigkeit erhält der Komplementär<br />

eine Vergütung von 0,25 Prozent p.a. zuzüglich gültiger Umsatzsteuer<br />

bezogen auf das Zeichnungskapital. Die Vergütung<br />

wird von der Fondsgesellschaft getragen. Die Zahlung der<br />

jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am<br />

31.05. und 30.11. eines Jahres, erstmalig am 31.05.2009. Für<br />

das Rumpfgeschäftsjahr 2008 erhält der Komplementär eine<br />

einmalige Vergütung in Höhe von 500 Euro inklusive gültiger<br />

Umsatzsteuer; sie ist am 30.11.2008 fällig.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Treuhandkommanditist der Gesellschaft ist die SG-Treuhand<br />

GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288,<br />

der sich nach Vertriebsbeginn zunächst mit einer Kapitaleinlage<br />

von 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen wird. Die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />

kann aufgrund seiner Funktion erhöht<br />

werden.<br />

Die SG-Treuhand GmbH übernimmt als Treuhänder und Verwalter<br />

die Betreuung der Anleger (siehe Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />

S. 114). Sie fungiert zudem als so genannte<br />

Zahlstelle (u. a. Auskehrung der Auszahlungen). Im Rahmen<br />

des Verwaltungsvertrages werden sämtliche Anleger regelmäßig<br />

von ihr über die Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />

informiert. Sämtliche Gesellschaftsanteile der SG-Treuhand<br />

GmbH werden von der SG-Finanz GmbH gehalten, deren<br />

geschäftsführender Gesellschafter Tjark Goldenstein ist, der<br />

zugleich Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Geschäftsführer der<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH und Vorsitzender des Verwaltungsrates<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft ist. Dieser<br />

Umstand kann einen Interessenskonflikt begründen. Weitere<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

bei dem Treuhänder begründen können, liegen nicht vor.


echtliche grundlagen<br />

84<br />

Beteiligungsmöglichkeit/Beitritt<br />

Der Anleger kann dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I als<br />

Kommanditist entweder direkt oder indirekt beitreten, bis<br />

das mindestens geplante Kommanditkapital in Höhe von<br />

insgesamt 20.000.000 Euro erreicht ist. Eine Mehreinwerbung<br />

bis zu einem Kommanditkapital von 100.000.000<br />

Euro ist möglich. Auf den Zeichnungsbetrag des Anlegers<br />

wird ein Agio (Aufgeld) in Höhe von 5 Prozent erhoben.<br />

Das Agio entfällt, wenn sich ein Anleger mit einer Kapitaleinlage<br />

von mindestens 1 Mio. Euro oder mehr an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Bei der direkten Beteiligungsform tritt der Anleger der<br />

Fondsgesellschaft mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

und Annahme durch den Treuhandkommanditisten bei.<br />

Zur Eintragung hat der Anleger eine notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht vorzulegen. Um die persönliche<br />

Haftung des Anlegers aus § 176 Absatz 1 HGB auszuschließen,<br />

wird er im Innenverhältnis zunächst als atypisch stiller<br />

Gesellschafter in die Fondsgesellschaft aufgenommen. Im<br />

Außenverhältnis wird der Beitritt des Anlegers mit der Eintragung<br />

im Handelsregister wirksam. Damit endet seine<br />

atypisch stille Beteiligung.<br />

Bei der indirekten Beteiligungsform wird statt des Anlegers<br />

(Treugeber) der Treuhänder (SG-Treuhand GmbH) in das<br />

Handelsregister eingetragen bzw. seine Kommanditeinlage<br />

um die jeweilige Anlegerbeteiligung erhöht. Für den<br />

Treugeber gelten die gesellschaftsvertraglichen Rechte und<br />

Pflichten der Kommanditisten entsprechend. Der Treugeber<br />

kann jederzeit auch nach außen hin die Stellung eines (Direkt-)<br />

Kommanditisten einnehmen.<br />

Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />

Vermögensanlage<br />

Der Anleger beteiligt sich mit einem Mindestbetrag von<br />

10.000 Euro (Erwerbspreis) zzgl. 5 Prozent Agio. Höhere<br />

Kommanditeinlagen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

beträgt jedoch lediglich 1 Prozent seiner Kommanditeinlage.<br />

Die Anzahl der Anleger, die sich entweder als<br />

Kommanditisten oder als Treugeber an der Gesellschaft<br />

beteiligen, und damit die Anzahl der Anteile sowie der<br />

Gesamtbetrag stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht fest. Sie ist abhängig vom Emissionsvolumen<br />

und von der Höhe jeder einzelnen Beteiligung. Im Falle der<br />

Mindestplatzierung (19.900.000 Euro) beträgt demnach<br />

die Mindestanzahl 1.990 Anteile.<br />

Sofern bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens<br />

ein Zeichnungskapital von 20 Mio. Euro zuzüglich Agio eingeworben<br />

werden konnte, wird die Gesellschaft liquidiert.<br />

Den Anlegern wird in diesem Fall die jeweils eingezahlte<br />

Kapitaleinlage durch die Fondsgesellschaft zurückgezahlt.<br />

Der Gründungskommanditist <strong>ÖKORENTA</strong> AG stellt in diesem<br />

Fall sicher, dass die Fondsgesellschaft ihrer Rückzahlungsverpflichtung<br />

nachkommt.<br />

Weitere Kosten und Anlegerhaftung<br />

Gegenüber der Fondsgesellschaft sind die Anleger verpflichtet,<br />

die übernommene Kommanditeinlage nebst Agio<br />

einzuzahlen und gegebenenfalls die Kosten für die notarielle<br />

Beglaubigung der Handelsregistervollmacht zu übernehmen,<br />

deren genaue Höhe nicht beziffert werden kann. Im<br />

Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungs-, Porto- und<br />

Telefongebühren für die Kommunikation an, deren genaue<br />

Höhe nicht beziffert werden kann. Nach dem Beitritt zu<br />

der Fondsgesellschaft hat der Kommanditist bei einer evtl.<br />

Veräußerung seiner Beteiligung der Fondsgesellschaft die<br />

Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister zu erstatten,<br />

deren genaue Höhe nicht beziffert werden kann.<br />

Daneben hat er für jede Übertragung eine pauschale Bearbeitungsgebühr<br />

in Höhe von 1 Prozent der ursprünglichen<br />

Kapitaleinlage, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />

von 250 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die<br />

Fondsgesellschaft zu entrichten. Schaltet er bei der Veräußerung<br />

Dritte ein, können dort weitere Kosten anfallen, deren<br />

genaue Höhe nicht beziffert werden kann. Im Übrigen<br />

sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und Veräußerung der<br />

Beteiligung keine weiteren Kosten verbunden.<br />

Die Haftung der Anleger gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />

ist auf die Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme begrenzt, sofern sie vollständig<br />

eingezahlt ist (vgl. § 171 f. HGB). Die Haftsumme beträgt 1<br />

Prozent der Kommanditeinlage und es besteht keine Nachschusspflicht.<br />

Sinkt die Höhe der Kommanditeinlage durch<br />

Entnahmen unter die Haftsumme ab, so lebt die Haftung<br />

bis zum erneuten Erreichen der Haftsumme wieder auf<br />

(§§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1 HGB). Zu einer Rückforderung<br />

bereits geleisteter Barauszahlungen kann es dann, z. B. im<br />

Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, kommen. Die<br />

vorgenannten Regeln zur Haftung der Kommanditisten gelten<br />

aufgrund der Bestimmungen im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

wirtschaftlich entsprechend für den Anleger,<br />

der sich als Treuhandkommanditist an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen, insbesondere keine weiteren Zahlungen<br />

zu erbringen.


echtliche grundlagen<br />

Geschäftsführung/Vertretung<br />

Die Geschäftsführung und Vertretung der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I obliegt dem Komplementär. Er ist von den<br />

Beschränkungen des § 181 BGB befreit, unterliegt keinem<br />

Wettbewerbsverbot und darf in anderen Kommanditgesellschaften<br />

die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters<br />

einnehmen. Die Geschäfte sind von ihm mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Der<br />

Komplementär hat Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

zu beachten. Geschäfte und Handlungen, die nach<br />

Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung. Hiervon ausgenommen<br />

sind Maßnahmen zur Durchführung der Investitionen,<br />

insbesondere die Zeichnung und Übernahme von Anteilen<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. Der Komplementär<br />

darf zur Ausübung seines Geschäftsführungsauftrages<br />

dritte Personen und Firmen heranziehen, haftet jedoch der<br />

Fondsgesellschaft für deren Verhalten. Nähere Einzelheiten<br />

zur Geschäftsführung und Vertretung ergeben sich aus dem<br />

Gesellschaftsvertrag.<br />

Mitwirkungsrechte der Gesellschafter/Treugeber<br />

Die Gesellschafter und Treugeber entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse.<br />

Die Gesellschafterbeschlüsse erfolgen<br />

in der Regel im schriftlichen Verfahren, soweit nicht mehr<br />

als 25 Prozent der in der Fondsgesellschaft vorhandenen<br />

Stimmen widersprechen. Möglich ist auch eine Präsenzversammlung.<br />

Die Gesellschafter und Treugeber entscheiden<br />

unter anderem über die Entlastung des Komplementärs, die<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anlagerichtlinien,<br />

den Ausschluss von Kommanditisten und die Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft. Auf einer Gesellschafterversammlung<br />

kann der Anleger seine Informations-, Mitwirkungs- und<br />

Kontrollrechte, insbesondere sein Stimmrecht entweder<br />

selbst wahrnehmen oder sich vertreten lassen, z.B. durch<br />

einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten, Testamentsvollstrecker,<br />

eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />

Person oder die Treuhandkommanditistin, die dabei seinen<br />

Weisungen unterliegt. Beschlussfähig sind die Gesellschafter,<br />

wenn eine Versammlung ordnungsgemäß einberufen<br />

wurde bzw. ein Umlaufverfahren ordnungsgemäß durchgeführt<br />

wird und mindestens 50 Prozent des stimmberechtigten<br />

Kapitals anwesend sind bzw. im Umlaufverfahren abgestimmt<br />

haben. Beschlüsse werden generell mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit gefasst. Bei wichtigen Entscheidungen<br />

wie dem Ausschluss von Kommanditisten, der Auflösung<br />

oder der Fortsetzung der Fondsgesellschaft über die vorgesehene<br />

Laufzeit hinaus ist eine Mehrheit von mindestens<br />

75 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich. Je 1.000<br />

Euro seiner Kapitaleinlage hat der Anleger eine Stimme.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen,<br />

Auszahlungen<br />

Das nach der Vergütung des Komplementärs und des Treuhandkommanditisten<br />

sowie der übrigen Betriebsausgaben<br />

verbleibende Fondsergebnis (Gewinn oder Verlust) wird<br />

grundsätzlich an die Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />

ihrer Einlagen verteilt. Die Kapitaleinlagen der Anleger werden<br />

nicht verzinst.<br />

Abweichend von der grundsätzlichen Ergebnisverteilung<br />

erfolgen sämtliche Auszahlungen (Kapitalrückzahlungen<br />

und/oder Gewinn- oder sonstige Liquiditätsüberschussanteile)<br />

zunächst zur Auszahlung der Frühzeichnerboni. Der<br />

Frühzeichnerbonus ist ein individueller Vorzug der Kommanditisten<br />

bei der Auszahlung in Höhe von 4 Prozent p.a.,<br />

bezogen auf die Kapitaleinzahlung des jeweiligen Kommanditisten<br />

(ohne Agio), jeweils taggenau berechnet ab dem<br />

ersten Tag des Monats, der auf den Zahlungseingang auf<br />

dem Treuhandkonto folgt bis einschließlich dem ersten Tag<br />

des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist folgt<br />

ohne Zinseszinsberechnung. Sofern sämtliche Ansprüche<br />

auf die Frühzeichnerboni befriedigt sind, erfolgen Auszahlungen<br />

zur Kapitalrückführung und wenn diese Ansprüche<br />

befriedigt wurden, zur Auszahlung der Ansprüche auf<br />

Basisgewinnverteilung. Die Basisgewinnverteilung ist eine<br />

interne (rechnerische) Verzinsung in Höhe von 9 Prozent<br />

p.a., bezogen auf die von den Kommanditisten geleistete<br />

Kapitaleinlage für die Zeit der effektiven Kapitalbindung bei<br />

der Gesellschaft. Die effektive Kapitalbindung berücksichtigt<br />

sämtliche Auszahlungen auf die tatsächlich geleistete Kapitaleinlage<br />

eines jeweiligen Kommanditisten. Die Berechnung<br />

erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den<br />

Ablauf der Zeichnungsfrist folgt. Die Basisgewinnverteilung<br />

wird nur so weit und solange berechnet, wie die Summe<br />

der tatsächlich geleisteten Kapitaleinlage die Summe der<br />

empfangenen Auszahlungen übersteigt.<br />

Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf den<br />

Frühzeichnerbonus, die Kapitalrückführung und die Basisgewinnverteilung<br />

erfüllt sind, erfolgen weitere Auszahlungen<br />

zu 97 Prozent an die Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen und zu 3<br />

Prozent an den Gründungskommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG.<br />

Diese Betrachtung entspricht der gesellschaftsrechtlichen<br />

Regelung auf der Ebene der Fondsgesellschaft. Wirtschaftlich<br />

betrachtet wird der Schlussgewinn zu 17,5 Prozent an<br />

85


echtliche grundlagen<br />

86<br />

den Advisor, Bank Sarasin & Cie AG, bereits auf der Ebene<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft und zu 80 Prozent an<br />

die Kommanditisten sowie 2,5 Prozent an den Gründungskommanditisten<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />

verteilt. Vertraglich abgesichert ist, dass im<br />

Rahmen der Gewinnverteilung zuvor immer die Ansprüche<br />

der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus, Kapitalrückführung<br />

und Basisgewinnerteilung erfüllt werden.<br />

Übertragung der Beteiligung/Erbfall<br />

Der Anleger kann seinen Gesellschaftsanteil auf seinen<br />

Ehegatten, seine Abkömmlinge oder Mitgesellschafter<br />

durch Abtretung übertragen. Soweit der Gesellschaftsanteil<br />

auf sonstige Dritte übertragen wird, ist die Einwilligung<br />

des Komplementärs erforderlich, die nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf. Übertragungen sind nur zum<br />

01.12. eines jeden Jahres möglich. Darüber hinaus hat der<br />

Gründungskommanditist <strong>ÖKORENTA</strong> AG in diesem Fall ein<br />

Vorkaufsrecht. Sicherungsabtretung oder Verpfändung von<br />

Kommanditanteilen erfordern ebenfalls die Einwilligung des<br />

Komplementärs.<br />

Im Erbfall wird die Fondsgesellschaft mit dem Erben/Vermächtnisnehmer<br />

fortgesetzt. Im Falle einer Mehrheit von<br />

Erben/Vermächtnisnehmern haben diese einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten zu bestimmen.<br />

Hauptmerkmale der Anteile<br />

Die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

sind die <strong>ÖKORENTA</strong> AG sowie die Augeo II Beteiligungs<br />

GmbH. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Augeo<br />

II Beteiligungs GmbH sind die Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft und die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung, wofür sie wie dargestellt vergütet wird. Sie hat<br />

keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust<br />

der Fondsgesellschaft nicht teil. Die wesentlichen Rechte<br />

und Pflichten der <strong>ÖKORENTA</strong> AG sind die Übernahme der<br />

Haftung in voller Höhe der Kapitaleinlage und die Rückabwicklungsgarantie<br />

gegenüber den hinzutretenden Kommanditisten.<br />

Ihr steht ein gesonderter Schlussgewinnanteil<br />

und ein Vorkaufsrecht zu.<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der hinzutretenden<br />

Kommanditisten sind der Frühzeichnerbonus und der<br />

Schlussgewinnanteil von 80 Prozent. Ihre Hafteinlage beträgt<br />

1 Prozent der geleisteten Kapitaleinlage. Der hinzutretende<br />

Treuhandkommanditist fungiert als Treuhänder<br />

und Verwalter für die Anleger sowie als Zahlstelle und wird<br />

hierfür wie dargestellt gesondert vergütet. Im Übrigen stimmen<br />

die wesentlichen Rechte und Pflichten der derzeitigen<br />

Gesellschafter und der hinzutretenden Kommanditisten<br />

überein.<br />

Handelbarkeit der Beteiligung<br />

Es existiert kein einheitlicher, staatlich kontrollierter Zweitmarkt<br />

für Anteile an geschlossenen Fonds. Falls Anleger<br />

ihren Gesellschaftsanteil an Dritte verkaufen wollen, ist zu<br />

berücksichtigen, dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung<br />

nicht oder nur zu einem geringeren Verkaufspreis veräußern<br />

können.<br />

Ausscheiden eines Gesellschafters/Abfindung/Widerruf<br />

Der Anleger scheidet aus dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />

I aus, wenn er seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt,<br />

ein Gläubiger von ihm die Zwangsvollstreckung in<br />

seinen Gesellschaftsanteil betreibt und die Vollstreckung<br />

nicht spätestens innerhalb von vier Wochen aufgehoben ist<br />

oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet<br />

bzw. mangels Masse abgelehnt wird, die Gesellschafterversammlung<br />

seinen Ausschluss aus der Fondsgesellschaft aus<br />

wichtigem, in seiner Person liegendem Grunde beschließt,<br />

er Klage auf Auflösung der Fondsgesellschaft erhebt oder er<br />

das Gesellschafterverhältnis wirksam aus wichtigem Grund<br />

kündigt. Mit dem Ausschluss endet zugleich der Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

Die ordentliche Kündigung ist für die Dauer der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht der<br />

Treugeber, ihre Beteiligung jederzeit in eine Direktbeteiligung<br />

umzuwandeln.<br />

Im Falle des Ausscheidens steht dem Anleger ein Abfindungs-<br />

oder Auseinandersetzungsguthaben abzüglich seiner<br />

eventuellen Verbindlichkeiten gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zu. Grundlage des Abfindungsguthabens ist die<br />

Auseinandersetzungsbilanz zum 30.11. des Jahres seines<br />

Ausscheidens. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag.<br />

Sollte der Beitritt des Anlegers im Wege eines Haustürgeschäftes<br />

oder im Wege des Fernabsatzes durch sogenannte<br />

Fernkommunikationsmittel erfolgt sein, so steht ihm ein besonderes<br />

Widerrufsrecht seiner Beteiligung zu, wodurch zugleich<br />

der Treuhand- und Verwaltungsvertrag widerrufen wird.<br />

Auflösung der Gesellschaft<br />

Im Fall der Auflösung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />

wird die Fondsgesellschaft durch den Komplementär liquidiert.<br />

Der Komplementär hat dabei die unmittelbar und mittelbar<br />

gehaltenen Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte<br />

der Fondsgesellschaft bestmöglich zu verwerten.


Mittelverwendungskontrolle<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I hat mit der SW Unitax<br />

GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Heinrichstr. 155,<br />

40239 Düsseldorf, am 24.04.2009 einen Vertrag über<br />

die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des<br />

Fondskapitals abgeschlossen (nachfolgend: „Mittelverwendungskontrollvertrag“).<br />

Die wesentlichen Rechte und<br />

Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs sind: der unabhängige<br />

Mittelverwendungskontrolleur hat während<br />

der Investitionsphase die ordnungsgemäße Verwenrechtliche<br />

grundlagen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag/Vergütung<br />

Beteiligt sich der Anleger indirekt über den Treuhandkommanditisten<br />

an dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I,<br />

schließt er durch seine Beitrittserklärung mit der SG-Treuhand<br />

GmbH einen Treuhand- und Verwaltungsvertrag ab,<br />

welcher die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt. Die<br />

wesentlichen Rechte und Pflichten des Treuhänders sind:<br />

Der Treuhänder hat insbesondere wegen sämtlicher Maßnahmen<br />

und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der<br />

treuhänderisch gehaltenen Beteiligung den Weisungen des<br />

Anlegers zu folgen. Der Treuhänder verwaltet die von den<br />

Anlegern übernommenen Beteiligungen im eigenen Namen,<br />

jedoch für Rechnung der beigetretenen Anleger. Beteiligt<br />

sich der Anleger als direkter Kommanditist, schließt er<br />

mit seiner Beitrittserklärung mit der SG-Treuhand GmbH einen<br />

Verwaltungsvertrag ab. Er beauftragt die SG-Treuhand<br />

GmbH dann als Verwalter und bevollmächtigt sie, alle aus<br />

dem verwalteten Kommanditanteil folgenden Rechte und<br />

Pflichten, insbesondere das Stimmrecht, in seinem Namen<br />

und nach Maßgabe seiner Weisungen auszuüben, es sei<br />

denn, der Anleger übt die Rechte selbst aus. Einzelheiten<br />

regeln der im Verkaufsprospekt abgedruckte Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag sowie der Gesellschaftsvertrag.<br />

Der Treuhänder erhält, neben einer einmaligen Einrichtungsgebühr<br />

in Höhe von 0,15 Prozent bezogen auf das<br />

Zeichnungskapital der Fondsgesellschaft, für seine Tätigkeit<br />

eine laufende Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen<br />

auf das Zeichnungskapital, jeweils zuzüglich gültiger<br />

Umsatzsteuer (Gesamtbetrag). Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />

Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />

jeweils am 31.05. und am 30.11. eines Jahres, erstmalig<br />

am 31.05.2009. Die Vergütung wird von der Fondsgesellschaft<br />

getragen. Der Treuhänder darf zur Ausübung<br />

der ihm obliegenden Aufgaben dritte Personen und Firmen<br />

heranziehen, haftet jedoch gegenüber der Gesellschaft für<br />

deren Verhalten.<br />

dung der Anlegergelder zu überwachen und ist alleiniger<br />

Verfügungsberechtigter über das Treuhandkonto,<br />

auf dem die Kommanditeinlagen inklusive Agio eingezahlt<br />

werden. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die<br />

betragsmäßige Übereinstimmung der zu veranlassenden<br />

Verfügungen über die Mittel mit den Angaben des Verkaufsprospektes,<br />

des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der Fondsgesellschaft und den entsprechenden Verträgen<br />

und Honorarvereinbarungen. Soweit die Mittel für die Aufstockung<br />

der Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />

(LUX) S.A. abgerufen werden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

ein Nachweis über die Kapitalmaßnahme vorzulegen.<br />

Mit Abschluss der Investitionsphase endet auch<br />

der Mittelverwendungskontrollvertrag. Eventuelle Restguthaben<br />

kehrt der Mittelverwendungskontrolleur auf ein von<br />

der Fondsgesellschaft anzugebendes Konto aus. Eine Kündigung<br />

ist nicht notwendig; sie ist, außer aus wichtigem<br />

Grund, ausgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 10.000 Euro<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Gesamtbetrag). Einzelheiten<br />

regelt der im Verkaufsprospekt abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist zugleich Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

die den Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />

geprüft hat. Dieser Umstand kann einen Interessenskonflikt<br />

begründen. Weitere Umstände und Beziehungen,<br />

die Interessenkonflikte beim Mittelverwendungskontrolleur<br />

begründen können, liegen nicht vor.<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I hat in Luxemburg eine<br />

hundertprozentige Tochtergesellschaft unter der Firma<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. (die „Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft“ – Anlageobjekt i.S.d. VermVerkProspV)<br />

gegründet. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft nach<br />

Luxemburger Recht, die am 24.03.2009 in das Luxemburger<br />

Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen wurde.<br />

Das Grundkapital beträgt € 31.000. Die Satzung enthält<br />

keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />

Bestimmungen. Neben der hier aufgeführten Satzung hat<br />

die Fondsgesellschaft keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />

oder Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher<br />

Teile davon geschlossen. Für die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

wird bei der Commission de Surveillance du<br />

Secteur Financier (CSSF, Luxemburger Finanzaufsicht) eine<br />

Erlaubnis als Spezialinvestmentfonds (SIF-SICAV) beantragt.<br />

Sie liegt noch nicht vor. Bis auf die zuvor dargelegte behördliche<br />

Genehmigung sind keine weiteren behördlichen<br />

87


echtliche grundlagen<br />

Genehmigungen beantragt. Der Erteilung stehen nach<br />

Kenntnis des Anbieters keine Hindernisse entgegen.<br />

artverwandter Branchen bis hin zum gesamten Bereich<br />

der Umwelttechnologien („Clean Technology“)<br />

88<br />

Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjekts, insbesondere im<br />

Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nach Kenntnis des<br />

Anbieters nicht. Sämtliche Anteile an der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft hält am Tag der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH &<br />

Co. KG. Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />

Belastungen des Anlageobjekts.<br />

Der Ausweis der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />

i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV in einer<br />

Aufgliederung, insbesondere der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />

ist nicht möglich. Dies liegt in der Tatsache<br />

begründet, dass das Volumen der Kapitalerhöhungen bei<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

Prospektaufstellung nicht bekannt ist. Bei einem geplanten<br />

Basisvolumen von 80 Mio. Euro sollen rund 72,5 Mio. Euro<br />

in die Kapitalerhöhung investiert werden.<br />

Der Verwaltungsrat wird gebildet aus Tjark Goldenstein<br />

(Vorsitzender), Gerold Schmidt, Andreas Knörzer, Nils Ossenbrink,<br />

Lothar Antz. Auf der Ebene des Verwaltungsrates<br />

fallen für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

keine Honorarvergütungen an. Gegenstand und Zweck der<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft ist der Aufbau, das Halten,<br />

Verwalten und Verwerten eines Portfolios von mehreren<br />

unmittelbaren und mittelbaren Eigenkapital- und<br />

eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an Unternehmen<br />

und Private Equity Fonds aus dem Bereich der<br />

Umwelttechnologien, speziell der Erneuerbaren Energien<br />

(Investitionsobjekte). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

hält die Fondsgesellschaft 100 Prozent der Anteile an<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. als wichtigste laufende<br />

Investition. Weitere wichtige laufende Investitionen<br />

existieren nicht.<br />

Advisoryvertrag<br />

Eine wesentliche Aufgabe des Managements der Fondsgesellschaft<br />

ist die Identifizierung, Bewertung und Auswahl<br />

geeigneter Unternehmen, in die investiert werden soll. Die<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft hat zu diesem Zweck mit<br />

der Bank Sarasin & Cie AG (nachfolgend auch: „Sarasin“) einen<br />

Advisoryvertrag nach Schweizer Recht abgeschlossen.<br />

Danach erbringt Sarasin unter anderem folgende Leistungen:<br />

• Suche nach geeigneten Zielgesellschaften und Zielfonds<br />

aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien und<br />

• Analyse, Untersuchung und Bewertung der Investitionsobjekte<br />

• Unterstützung bei der Vorbereitung der Investitionsund<br />

Devestitionsentscheidungen<br />

• Unterstützung bei der Umsetzung der Investitions- und<br />

Devestitionsentscheidungen in Bezug auf Strukturierung<br />

und Konditionen des mit der jeweiligen Entscheidung<br />

verbundenen Vorhabens<br />

• Beteiligungscontrolling der ausgewählten Zielgesellschaften<br />

und Zielfonds<br />

• Wahrnehmung der Interessen der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

gegenüber den Zielunternehmen<br />

• Analyse und Bewertung des jeweils relevanten Marktes<br />

für Erneuerbare Energien<br />

• Beratung im Hinblick auf die Struktur des Portfolios bezüglich<br />

der Gewichtung von Technologien, Märkten,<br />

Größe und Entwicklungsstand der Investitionsobjekte<br />

• Kontaktpflege zu Co-Investoren<br />

Sarasin wird als Investmentberater („Advisor“) für die Fondsgesellschaft,<br />

vertraglich gebunden an die Luxemburger Tochtergesellschaft,<br />

tätig, ist weisungsgebunden und hat seine<br />

Tätigkeit mit dem Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

abzustimmen. Sarasin hat bei der Beratung<br />

die im Verkaufsprospekt abgedruckten Anlagerichtlinien<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft, die von der Fondsgesellschaft<br />

festgelegt wurden, zu beachten. Sarasin wird der<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft quartalsweise einen Bericht<br />

über ihre Managementleistungen und die Entwicklung der<br />

Investitionsobjekte übermitteln. Sämtliche Investitionsentscheidungen<br />

werden vom Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I (LUX) S.A. getroffen.<br />

Sarasin erhält eine laufende jährliche Beratervergütung. Diese<br />

beträgt, bezogen auf das gesamte von <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity I (LUX) S.A. in Direktinvestitionen investierte Kapital<br />

2,5 Prozent p. a. und für das gesamte in Zielfonds investierte<br />

Kapital 1,5 Prozent p.a. Die Vergütung ist vierteljährlich auf<br />

der Basis der tatsächlich investierten Beträge abzurechnen.<br />

Zusätzlich erhält Sarasin von der Luxemburger Tochterge-


echtliche grundlagen<br />

sellschaft am Ende der Laufzeit eine erfolgsabhängige Vergütung<br />

in Höhe von 17,5 Prozent, wobei vertraglich sichergestellt<br />

ist, dass zunächst sämtliche Ansprüche der Anleger<br />

laut Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft befriedigt<br />

werden. Die Laufzeit des Advisoryvertrages ist unbefristet.<br />

Er kann durch Sarasin mit einer Kündigungsfrist von<br />

12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens<br />

jedoch zum 31.12.2012. Nähere Einzelheiten regelt<br />

der im Verkaufsprospekt abgedruckte Advisoryvertrag. Der<br />

wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich<br />

vom Bestand und der ordnungsgemäßen Durchführung<br />

dieses Vertrages ab.<br />

Personelle und rechtliche Verflechtungen<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gehört die Fondsgesellschaft<br />

zum Konzern der <strong>ÖKORENTA</strong> Unternehmensgruppe<br />

(siehe auch Seite 72), da die alleinigen Gesellschafter<br />

die Augeo II Beteiligungs GmbH und die <strong>ÖKORENTA</strong><br />

AG sind. Alleiniger Gesellschafter der Augeo II Beteiligungs<br />

GmbH ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Die Fondsgesellschaft ist zu<br />

diesem Zeitpunkt somit ein Konzernunternehmen der ÖKO-<br />

RENTA AG im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB, das<br />

jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 296 Abs.<br />

2 HGB nicht konsolidiert wird. Sobald der Anteil der neu<br />

beitretenden Gesellschafter (Direktkommanditisten oder<br />

Treuhandkommanditisten) und entsprechender Kapitalerhöhung<br />

über dem Anteil der Gründungsgesellschafter liegt,<br />

ist die Fondsgesellschaft kein Konzernunternehmen mehr.<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit dem Gründungskommanditisten<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG einen Vertrag über die betriebswirtschaftliche<br />

Konzeption und über den Vertrieb der emittierten<br />

Vermögensanlage abgeschlossen. Hieraus stehen ihr,<br />

wie aus dem Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite<br />

74 ersichtlich, Provisionen und sonstige Gesamtbezüge (11<br />

Prozent und 1,1 Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital<br />

der Fondsgesellschaft) zu. Der <strong>ÖKORENTA</strong> AG steht an<br />

dem Schlussgewinn der Fondsgesellschaft eine zusätzliche<br />

Gewinnbeteiligung in Höhe von 3 Prozent zu (siehe Seite<br />

85). Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />

sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art stehen<br />

den Gründungsgesellschaftern nicht zu.<br />

Der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft Tjark Goldenstein<br />

ist zugleich Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, die mit dem Vertrieb<br />

der Vermögensanlage betraut ist. Weitere Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind nicht für<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />

Vermögensanlagen betraut sind. Die Fondsgesellschaft hat<br />

kein Aufsichtsgremium und keinen Beirat.<br />

89


Beteiligte partner<br />

Übersicht Beteiligte Partner<br />

Name Funktion Geschäftsanschrift/Sitz<br />

90<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />

GmbH & Co. KG<br />

Fondsgesellschaft, Emittentin<br />

Kornkamp 2,<br />

26605 Aurich<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter<br />

Kornkamp 2,<br />

26605 Aurich<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche,<br />

Konzeption und Koordination der Emission des Fondskapitals,<br />

Kapitalvertrieb, Gründungskommanditist, Prospektherausgeberin<br />

Düsseldorfer Str. 38,<br />

40721 Hilden<br />

SG-Treuhand GmbH<br />

Treuhandkommanditist, Treuhänder, Zahlstelle, Betreuung<br />

und Information der Anleger/Gesellschafter<br />

Kornkamp 2,<br />

26605 Aurich<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />

(LUX) S.A.<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft<br />

3 A, rue G. Kroll<br />

L-1882 Luxembourg<br />

Bank Sarasin & Cie AG<br />

Investment Advisor<br />

Elisabethenstr. 62<br />

CH-4002 Basel<br />

Remaco Merger AG<br />

Investment Sub-Advisor<br />

Hirzbodenweg 103<br />

CH-4020 Basel<br />

*Geschäftsanschrift der jeweiligen Person ist der Geschäftssitz der Gesellschaft.


eteiligte partner<br />

Handelsregister Kapital Kommanditisten/Gesellschafter Komplementär/Geschäftsführung<br />

Amtsgericht Aurich,<br />

HRA 200823, Tag der<br />

ersten Eintragung:<br />

10.09.2008<br />

Grundkapital:<br />

€ 100.000,-<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden,<br />

Gründungskommanditist<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH<br />

91<br />

Amtsgericht Aurich,<br />

HRB 200977, Tag der<br />

ersten Eintragung:<br />

08.01.2009<br />

Stammkapital:<br />

€ 25.000,-<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden,<br />

100 % der Anteile<br />

Tjark Goldenstein*<br />

Gerold Schmidt*<br />

Amtsgericht Düsseldorf,<br />

HRB 46452, Tag<br />

der ersten Eintragung:<br />

22.02.1999<br />

Grundkapital:<br />

€ 1.000.000,-<br />

SG-Finanz GmbH, Aurich,<br />

75,1 % der Anteile, versiko AG, Hilden,<br />

24,9 % der Anteile<br />

Vorstand: Tjark Goldenstein*<br />

Aufsichtsrat: Hans-Josef Müller<br />

(Vorsitzender)<br />

Amtsgericht Aurich,<br />

HRB 200288, Tag der<br />

ersten Eintragung:<br />

01.02.2007<br />

Stammkapital:<br />

€ 25.000,-<br />

SG-Finanz GmbH, Aurich,<br />

100 % der Anteile<br />

Mario Behrends*<br />

Handels- und Gesellschaftsregister<br />

Luxemburg,<br />

Sektion B,<br />

Nummer 145318, Tag<br />

der ersten Eintragung:<br />

24.03.2009<br />

Grundkapital:<br />

€ 31.000,-<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />

GmbH & Co. KG,<br />

100 % der Anteile<br />

Verwaltungsratvorsitzender:<br />

Tjark Goldenstein, Ihlow<br />

Handelsregister<br />

Basel-Stadt,<br />

CH 270.8.000.003-8<br />

Tag der ersten Eintragung:<br />

20.03.1987<br />

Aktienkapital:<br />

61.155.300 CHF<br />

Präsident des Verwaltungsrates:<br />

Christoph Ammann<br />

Handelsregister<br />

Basel-Stadt,<br />

CH 270.3.917.199-1<br />

Tag der ersten Eintragung:<br />

07.11.2005<br />

Aktienkapital:<br />

432.100 CHF<br />

Präsident des Verwaltungsrates:<br />

Pascal Böni


echtliche grundlagen<br />

Besondere Angaben nach Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

92<br />

Der Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung vom 16. Dezember 2004<br />

(VermVerkProspV).<br />

Die nachstehenden besonderen Angaben sind aus rechtlichen<br />

Gründen erforderlich. Im Einzelnen:<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV<br />

Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Anbieter und die Fondsgesellschaft übernehmen keine<br />

Zahlungen von Steuern für den Anleger.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Es besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder<br />

Beteiligungen zu kürzen. Eine vorzeitige Schließung der<br />

Zeichnung ist möglich und wird auf Seite 26 (Zeichnungsfrist)<br />

erläutert.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Ein Vertrieb in anderen Staaten ist nicht geplant. Es<br />

kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auch<br />

Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen<br />

erwerben.<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />

Zum Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts sind nur<br />

die Augeo II Beteiligungs GmbH als persönlich haftender<br />

Gesellschafter sowie der Gründungskommanditist ÖKO-<br />

RENTA AG an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Fondsgesellschaft<br />

hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8f Abs. 1 VerkProspG ausgegeben.<br />

Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlagen beauftragt sind.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ erläuterte Advisoryvertrag<br />

ist für die Geschäftstätigkeit und Ertragslage der<br />

Fondsgesellschaft von wesentlicher Bedeutung; insoweit<br />

besteht eine Abhängigkeit. Sonstige Abhängigkeiten der<br />

Fondsgesellschaft von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />

neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />

für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage wären, bestehen<br />

nicht.<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die Einfluss auf die wirtschaftliche<br />

Lage der Fondsgesellschaft haben könnten, sind<br />

nicht anhängig.<br />

§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />

sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung, dem<br />

Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur steht<br />

oder stand kein Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen<br />

Teilen desselben noch eine sonstige dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />

Ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt wurde nicht<br />

erstellt.


echtliche grundlagen<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

Weder der Prospektverantwortliche noch die Gründungsgesellschafter,<br />

die Mitglieder der Geschäftsführung, der<br />

Treuhänder oder der Mittelverwendungskontrolleur erbringen<br />

nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen im<br />

Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV.<br />

93<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten wurden<br />

insgesamt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

keine Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art<br />

gewährt. Der Emittent hat weder ein Aufsichtsgremium<br />

noch einen Beirat.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />

Die Fondsgesellschaft nimmt kein Fremdkapital auf. Es gibt<br />

deshalb keine Mitglieder der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien<br />

oder Beiräte, die für Unternehmen tätig sind, die<br />

der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />

Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind nicht<br />

für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen. Der Emittent hat weder<br />

ein Aufsichtsgremium noch einen Beirat.<br />

§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />

Der Prospekt wurde ausschließlich vom Anbieter erstellt.<br />

Daher gibt es keine Personen, die nicht in den Kreis der<br />

nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />

aber die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt des Angebots oder Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben („Sonstige Personen“).<br />

§ 14 VermVerkProspV<br />

Für das Angebot der Vermögensanlage wurde für deren<br />

Verzinsung oder Rückzahlung von einer juristischen Person<br />

oder Gesellschaft keine Gewährleistung übernommen.


steuerliche grundlagen<br />

94<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

und stellen die steuerlichen Konsequenzen ausschließlich<br />

für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, dar. Sie erläutern die steuerlichen Konsequenzen<br />

ausschließlich für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten. Sofern Anleger, die sich an dem geschlossenen<br />

Fonds <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beteiligen,<br />

diese Voraussetzungen nicht erfüllen wie z.B. Kapitalgesellschaften<br />

oder andere Personenvereinigungen, sollten diese<br />

unbedingt den Rat ihres persönlichen Steuerberaters einholen.<br />

In der folgenden Darstellung werden die nach derzeitigem<br />

Gesetzesstand anzuwendenden steuerrechtlichen<br />

Grundlagen erläutert. Die konkrete steuerliche Behandlung<br />

der von der Fondsgesellschaft erzielten Erträge steht jedoch<br />

erst dann fest, wenn durch eine Betriebsprüfung die<br />

endgültige Bestandskraft der Steuerbescheide eingetreten<br />

ist. Änderungen, die sich hierdurch ergeben, können auch<br />

zu Abweichungen von den hier dargestellten Grundlagen<br />

der Besteuerung führen. Neben den Auswirkungen auf die<br />

Fondsgesellschaft werden auch jene, die die Investoren betreffen,<br />

erläutert, sofern sie von allgemeinem Interesse für<br />

diese sind.<br />

Diese Darstellung stellt keine steuerliche Beratung dar<br />

und kann eine solche Beratung auch nicht ersetzen. Da<br />

hier nicht alle Details und Spezialprobleme des einzelnen<br />

Investors dargestellt werden können, wird ausdrücklich<br />

empfohlen, den Rat des persönlichen Steuerberaters einzuholen.<br />

Diese zusammenfassende Darstellung der steuerlichen<br />

Folgen aus der Beteiligung für den Anleger stellt die<br />

Auffassung der Gesellschaft dar und beruht nicht auf der<br />

Einholung einer verbindlichen Auskunft, da die Finanzverwaltung<br />

nur den derzeitigen Gesetzesstand erläutern kann.<br />

Eine abweichende Auffassung der Finanzverwaltung oder<br />

Finanzgerichte bei einzelnen Tatbeständen kann nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Fondsgesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH &<br />

Co. KG geführt. Persönlich haftender Gesellschafter ist die<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH. Beschränkt haftende Gesellschafter<br />

sind die Direkt- und Treuhandkommanditisten. Die<br />

Geschäftsführung erfolgt ausschließlich durch den Komplementär.<br />

Er vertritt die Gesellschaft auch im Außenverhältnis.<br />

Die Fondsgesellschaft ist somit als gewerblich geprägt<br />

einzustufen.<br />

Entscheidend für eine Zeichnung der Kommanditanteile<br />

können nur die langfristigen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten<br />

des Unternehmenskonzeptes der Gesellschaft sein.<br />

Nicht Entscheidungsgrundlage für die Investition sollten<br />

steuerliche Faktoren sein. Hier gilt es auch zu beachten,<br />

dass bei Redaktionsschluss für dieses öffentliche Angebot<br />

die Zielobjekte noch nicht identifiziert sind und so spezielle<br />

steuerliche Fragestellungen, die auch die steuerliche Situation<br />

des Investors betreffen, noch nicht vollständig vorhersehbar<br />

sind.<br />

Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />

berücksichtigt die am 27. April 2009 geltende Rechtslage,<br />

die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen,<br />

Gerichtsentscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen<br />

ergibt. Gesetzesvorhaben oder sonstige zu diesem<br />

Zeitpunkt nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen<br />

oder Gerichtsentscheidungen finden keine Berücksichtigung.<br />

Im Übrigen beschränkt sich die Darstellung der<br />

steuerlichen Grundlagen auf Sachverhalte, die natürliche


steuerliche grundlagen<br />

95<br />

Personen betreffen, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung im<br />

Privatvermögen halten. Auf etwaige individuelle Verhältnisse<br />

einzelner Zeichner kann an dieser Stelle nicht eingegangen<br />

werden. Dies trifft insbesondere auf Anleger zu, die<br />

die Beteiligung in einem Betriebvermögen halten. Beachtet<br />

werden muss, dass Gesetzgebung, Rechtsauffassung der<br />

Finanzverwaltung sowie die Rechtsprechung einer ständigen<br />

Entwicklung unterliegen.<br />

Gegenüber der Fondsgesellschaft einbehaltene Steuern<br />

werden den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />

zugewiesen und in deren persönlicher Steuererklärung<br />

berücksichtigt.<br />

Es wird daher empfohlen, vor der Zeichnung dieses Beteiligungsangebotes<br />

die steuerlichen Auswirkungen mit einem<br />

Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe<br />

zu erörtern.<br />

Die Ausarbeitung der steuerlichen Konzeption und deren<br />

Darstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.<br />

Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

erfolgt durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt der<br />

Gesellschaft im Rahmen der steuerlichen Veranlagung bzw.<br />

durch eine spätere steuerliche Außenprüfung. Eine Haftung<br />

für die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />

angestrebte steuerliche Behandlung der Unternehmensentwicklung<br />

kann daher nicht übernommen werden. Ist die<br />

Beteiligung dem steuerlichen Betriebsvermögen des Anlegers<br />

zuzuordnen, können sich von dieser Darstellung abweichende<br />

Auswirkungen ergeben. Das Gleiche gilt auch<br />

für Anleger, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />

in Deutschland haben.<br />

Die Fondsgesellschaft übernimmt für den Anleger keine<br />

Steuerzahlungen. Die sich aus der Tätigkeit ergebenden<br />

Ergebnisse werden für Zwecke der Ertragsteuern auf Ebene<br />

der Fondsgesellschaft ermittelt und gesondert und einheitlich<br />

festgestellt ausschließlich für steuerliche Zwecke.<br />

Mittels dieses Verfahrens werden den Anlegern die auf sie<br />

entfallenden Gewinnanteile zugewiesen. Die darauf entfallenden<br />

Steuern ergeben sich dann aus dem individuellen<br />

Steuersatz eines jeden Anlegers.<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Die Gesellschafter des Fonds sind nach § 15 Abs. 1 Nr. 2<br />

Satz 2 EStG als Mitunternehmer an einer GmbH & Co. KG<br />

einzustufen und erzielen folglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

(vgl. BMF-Schreiben v. 13. Mai 1966, BStBl. 1 S.<br />

622). Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

ist jeder Anleger auf der Grundlage der geltenden steuerlichen<br />

Regelungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr.<br />

2 EStG zu qualifizieren. Die Anleger partizipieren am laufenden<br />

Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />

entsprechend ihrer Beteiligung und es stehen ihnen nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll-<br />

und Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />

Aufgrund der bestehenden Mitunternehmerschaft sind die<br />

Einkünfte der Fondsgesellschaft den Anlegern grundsätzlich<br />

als gewerbliche Einkünfte zuzurechnen und von diesen der<br />

Besteuerung zu unterwerfen. Die Beteiligung am Gewinn<br />

und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Auszahlung der<br />

Liquiditätsüberschüsse (Entnahmen) erfolgt entsprechend<br />

dem Verhältnis der Beteiligung am Kommanditkapital<br />

der Fondsgesellschaft. Ausnahmen hiervon bestehen dann,<br />

wenn der Gesellschaftsvertrag eine andere Gewinn- oder


steuerliche grundlagen<br />

96<br />

Verlustverteilung vorsieht. Wird die Fondsbeteiligung vor<br />

Ende der geplanten Laufzeit veräußert, kann es auf der<br />

persönlichen Ebene des Gesellschafters zu einer Steuerbelastung<br />

kommen. Inwieweit dann persönliche Begünstigungen<br />

die Besteuerung des möglichen Veräußerungsgewinnes<br />

betreffen, kann an dieser Stelle nicht dargestellt<br />

werden mangels der dafür erforderlichen Informationen. Es<br />

ist deshalb erforderlich, vor einer geplanten Veräußerung<br />

den Rat eines steuerlichen Berater einzuholen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

Grundlegende Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher<br />

Einkünfte ist, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auf<br />

Betriebsvermögensmehrung ausgerichtet ist. Dies ist laut<br />

Rechtsprechung und Finanzverwaltung dann erfüllt, wenn<br />

die Erzielung eines Totalgewinns beabsichtigt ist. Der Totalgewinn<br />

ist definiert als das positive steuerliche Gesamtergebnis<br />

der Gesellschaft über deren gesamten Lebenszyklus.<br />

Hierbei ist darauf abzustellen, ob der Gewerbebetrieb der<br />

Gesellschaft aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zum gegenwärtigen Zeitpunkt objektiv geeignet ist, über<br />

die Betriebsdauer einen Totalgewinn zu erwirtschaften. Die<br />

Totalgewinnerzielungsabsicht kann nach den aufgestellten<br />

Prognoserechnungen als nachgewiesen angesehen werden.<br />

Nach Auffassung der Beteiligungsgesellschaft liegen die<br />

vorgenannten Voraussetzungen für die Anerkennung der<br />

Gewinnerzielungsabsicht vor, da der Geschäftsbetrieb der<br />

Beteiligungsgesellschaft ausschließlich auf den Erwerb von<br />

Beteiligungen – bezogen auf die Anschaffungskosten der Beteiligung<br />

– mit überdurchschnittlichen Gewinnerwartungen<br />

ausgerichtet ist. Es ist davon auszugehen, dass aus den Anteilen<br />

an den Beteiligungsgesellschaften Gewinnanteile zu<br />

erwarten sind, die die steuerlich relevanten Aufwendungen<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft deutlich übersteigen, so<br />

dass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht<br />

zu bejahen ist.<br />

erforderlich, da sichergestellt sein muss, dass auch in seinem<br />

Fall ein Totalgewinn entsteht. Um den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht<br />

bei Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

erbringen zu können wird dringend die Hinzuziehung eines<br />

steuerlichen Beraters durch den Kommanditisten empfohlen.<br />

(Siehe hierzu auch die Anmerkungen auf Seite 30).<br />

Einkommensteuer<br />

Anlegern, die als natürliche Personen in Deutschland ansässig<br />

sind, wird mit diesem Angebot die Möglichkeit geboten,<br />

sich im Bereich Private Equity zu engagieren. Zu diesem<br />

Zweck wird die Gesellschaft Beteiligungen erwerben, die<br />

über eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg gehalten<br />

werden. Bei der Luxemburger Tochtergesellschaft handelt<br />

es sich um eine Aktiengesellschaft. Sie soll als Spezialinvestmentfonds<br />

(SIF-SICAV) geführt werden.<br />

Die im Folgenden behandelten steuerlichen Aspekte gehen<br />

von folgender Struktur aus:<br />

Bei der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & CO. KG handelt<br />

es sich um eine Personengesellschaft an der sich die Anleger<br />

direkt oder indirekt über einen Treuhänder beteiligen. Die<br />

Gesellschaft wird nach derzeitiger Rechtslage keine originäre<br />

gewerbliche Tätigkeit ausüben sondern ausschließlich<br />

Beteiligungen halten. Eine gewerbliche Prägung im Sinne<br />

des §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG liegt aber deshalb vor, weil die<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH als persönlich haftender Komplementär<br />

der Gesellschaft ausschließlich zur Geschäftsführung<br />

berufen ist. Eine so genannte „gewerbliche Prägung“<br />

im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt somit vor.<br />

Anbieten gegenüber breiter Öffentlichkeit/Handeln<br />

auf eigene Rechnung<br />

Die Fondsgesellschaft darf, im Gegensatz zur reinen Vermögensverwaltung,<br />

Beteiligungen an Zielunternehmen und<br />

der Luxemburger Tochtergesellschaft anbieten oder auch<br />

auf fremde Rechnung handeln.<br />

Der Nachweis muss sowohl auf Ebene der Gesellschaft als<br />

auch auf der des Beteiligten gegeben sein. Von Bedeutung<br />

ist sie gerade dann, wenn Fremdmittel zur Finanzierung der<br />

Beteiligung in Anspruch genommen werden. Auf Ebene<br />

des Fonds besteht grundsätzlich das Bestreben nach einem<br />

Totalgewinn, da es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds<br />

handelt. Im Fall der Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage<br />

durch einen Beteiligten entstehen bei diesem Sonderbetriebsausgaben.<br />

Auf Gesellschafterebene ist dann zu<br />

prüfen, ob ein Totalgewinn zu einem späteren Zeitpunkt<br />

entsteht. Wird die gesamte Beteiligung durch Fremdmittel<br />

finanziert, ist eine genaue Prüfung durch den Gesellschafter<br />

Kurzfristige Beteiligung<br />

Im Gegensatz zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />

erlaubt die gewerbliche Prägung, dass aus steuerlicher<br />

Sicht die Beteiligungen nicht mindestens „mittelfristig“,<br />

d. h. drei bis fünf Jahre gehalten werden. Ein Verkauf der<br />

Beteiligung kann schon vor Ablauf dieser Fristen erfolgen,<br />

sofern dies aus außersteuerlichen Überlegungen für das zu<br />

erwartende Ergebnis positiv ist. Dies wäre dann der Fall,<br />

wenn beispielsweise die Beteiligung an der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft veräußert würde soweit sich durch diesen<br />

Vorgang eine größtmögliche Rendite für die Anleger<br />

ergeben würde.


steuerliche grundlagen<br />

Steuerliche Transparenz der Personengesellschaft<br />

Beim <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I handelt es sich um eine<br />

Personengesellschaft und damit für Zwecke der Einkommensteuer<br />

um kein eigenes Steuersubjekt. Das steuerliche<br />

Ergebnis wird zunächst auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

festgestellt und anschließend den einzelnen Gesellschaftern<br />

zugerechnet. Die steuerliche Ergebnisverteilung orientiert<br />

sich hierbei an der gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsabrede.<br />

Hiernach wird jedem Anleger sein anteiliges<br />

steuerliches Ergebnis entsprechend dem Verhältnis seiner<br />

Kapitaleinlage zu den Einlagen der übrigen Gesellschafter<br />

zugerechnet, sofern nicht für gesellschaftsvertraglich benannte<br />

Zeiträume eine abweichende Verteilung gilt. Man<br />

spricht hier auch von der so genannten Transparenz der<br />

Gesellschaftsform. Ein eigenes Steuersubjekt kann die Gesellschaft<br />

nur dann sein, wenn Gewerbesteuer anfällt. Die<br />

steuerliche Zuordnung der Einkünfte erfolgt unabhängig<br />

davon, ob die Überschüsse der Gesellschaft an die Anleger<br />

ausgeschüttet bzw. entnommen werden.<br />

Treuhandverhältnis<br />

Die Beteiligung der Anleger kann über den Treuhandkommanditisten<br />

SG-Treuhand GmbH erworben und von diesem<br />

für Rechnung des Anlegers gehalten und verwaltet werden.<br />

Die Anleger sind dann mittelbar an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt. Gesellschafter ist der Treuhandkommanditist, der<br />

den Weisungen der Anleger unterworfen ist. Dennoch werden<br />

nicht dem Treuhandkommanditisten selbst, sondern<br />

den wirtschaftlich an der Fondsgesellschaft als so genannte<br />

„Treugeber“ beteiligten Anlegern die Einkünfte zugerechnet<br />

(vgl. § 39 Abs. 2Nr.1 S. 2 AO).<br />

hang mit der Verwaltung der erworbenen Anteile an der<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft entstehenden Betriebsausgaben<br />

sind zu 60 Prozent abzugsfähig, aufgrund der<br />

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei der Fondsgesellschaft.<br />

Besteuerung von Dividenden der Tochtergesellschaft<br />

Dividenden, die von der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

ab dem 1. Januar 2009 ausgeschüttet werden, unterliegen<br />

bei dem Anleger dem Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet,<br />

dass Dividenden mit 40 Prozent von der Besteuerung<br />

freigestellt werden.<br />

Zinsen<br />

Zinserträge aus der Anlage frei verfügbarer Mittel sind vollumfänglich<br />

steuerpflichtig und vom Anleger mit dem persönlichen<br />

Steuersatz zu versteuern. Im Gegenzug dazu sind<br />

sämtliche Betriebsausgaben, die mit diesen Einkünften im<br />

Zusammenhang stehen, voll abzugsfähig. Da es sich hier<br />

um gewerbliche Einkünfte handelt, sind die Folgen der Abgeltungsteuer,<br />

wie Untersagung des Werbungskostenabzugs,<br />

nicht anwendbar.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Es können Veräußerungsgewinne sowohl auf Ebene der<br />

Fondsgesellschaft als auch der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

entstehen. Ein Veräußerungsgewinn kann nur dann<br />

entstehen, wenn die Fondsgesellschaft für ihre Beteiligung<br />

an der Luxemburger Tochtergesellschaft einen Veräußerungserlös<br />

erzielt, der nur dann entsteht, wenn der Verkaufspreis<br />

über den aktivierten Anschaffungskosten liegen würde.<br />

97<br />

Erforderlich für die persönliche Zurechnung von Einkünften<br />

beim Treugeber/Anleger ist, dass er gegenüber dem Treuhänder<br />

eine beherrschende Stellung innehat, die sich insbesondere<br />

in der Weisungsgebundenheit des Treuhänders<br />

und der Verpflichtung zur Rückübertragung des Treugutes<br />

an den Treugeber dokumentiert. Der Treugeber muss im<br />

Rahmen des Treuhandverhältnisses einem unmittelbar beteiligten<br />

Anleger auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Risikos<br />

gleichgestellt sein.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, die im<br />

Wesentlichen aus den Ausschüttungen der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft sowie Zinsen aus der Anlage der freien<br />

Liquidität bestehen.<br />

Das steuerliche Ergebnis wird im Wege des Betriebsvermögensvergleiches<br />

(Bilanzierung) ermittelt. Die im Zusammen-<br />

Soweit Anteile der Luxemburger Tochtergesellschaft veräußert<br />

werden, handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />

Diese Gewinne unterliegen grundsätzlich dem<br />

Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass nur 60 Prozent<br />

des Gewinnes steuerpflichtig sind. Kosten, die in direktem<br />

Zusammenhang mit dieser Veräußerung stehen, sind dann<br />

zu 60 Prozent als Betriebsausgaben abzugsfähig. Veräußerungsgewinne<br />

auf Ebene der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

sind nach Luxemburger Steuerrecht derzeit steuerfrei.<br />

Soweit aus diesen Veräußerungserlösen Dividenden an<br />

die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen<br />

diese der zuvor dargestellten Dividendenbesteuerung.<br />

Steuerliche Behandlung der Anlaufkosten<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Entsprechend der analogen Anwendung des Bauherrenund<br />

Fondserlass vom 20. Oktober 2003 (BStBl I, S. 546)<br />

vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass zu den


steuerliche grundlagen<br />

98<br />

Anschaffungskosten eines Fonds grundsätzlich alle Aufwendungen<br />

gehören, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />

mit der Abwicklung der Projekte in der Investitionsphase<br />

anfallen. Dies steht im Gegensatz zu dem Grundsatz, dass<br />

Aufwendungen, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />

sind, im Jahr der Entstehung als Aufwand steuerlich geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Diese Auffassung hat die Finanzverwaltung in einem weiteren<br />

Erlass, der gerade für Private Equity Fonds ergangen<br />

ist (OFD Rheinland vom 8. Januar 2007, S 2241 – 1002<br />

– St 222 mit Bezug auf BMF-Schreiben vom 20.10.2003)<br />

weiter verfestigt. Nach diesem Erlass sind sämtliche Aufwendungen<br />

den Anschaffungskosten zuzuordnen, die auf<br />

den Erwerb von Beteiligungen gerichtet sind. Dies gilt insbesondere<br />

für:<br />

• Gründungskosten<br />

• Haftungsvergütungen des Komplementärs<br />

• Managementgebühr geschäftsführender Gesellschafter<br />

• Treuhandvergütungen<br />

• Kosten der Prospekterstellung<br />

• Konzeptions- und Projektierungskosten<br />

• Marketingaufwand<br />

• Eigenkapital - Vermittlungsprovisionen<br />

• Rechtsberatungskosten<br />

Daneben sieht dieses Schreiben vor, dass Aufwendungen,<br />

die nicht den Anschaffungskosten zuzurechnen sind, steuerlich<br />

nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden<br />

dürfen, da bei Private Equity Fonds regelmäßig die Absicht<br />

zur Erzielung von Wertsteigerungen im Vordergrund steht.<br />

Hier vertritt der Prospektherausgeber die Ansicht, dass bei<br />

gewerblicher Prägung mindestens 60 Prozent der in Frage<br />

kommenden Aufwendungen abzugsfähig sind, da keine<br />

steuerfreien Veräußerungsgewinne, sondern fast ausschließlich<br />

Dividenden aus der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

erzielt werden.<br />

Sonderwerbungskosten<br />

Als Sonderwerbungskosten werden Kosten bezeichnet,<br />

die der Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung<br />

persönlich zu tragen hat (z. B. Reisekosten zur Gesellschafterversammlung,<br />

Zinsen aus Darlehensfinanzierungen zum<br />

Erwerb der Beteiligung). Die steuerliche Berücksichtigung<br />

der Sonderwerbungskosten erfolgt wie bisher nach den allgemein<br />

anerkannten Grundsätzen im Rahmen der Steuererklärung<br />

für die Gesellschaft. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />

2009 ist ein Abzug von Sonderwerbungskosten durch<br />

Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf maximal 60<br />

Prozent der persönlichen Aufwendungen begrenzt.<br />

Steuerermäßigung des § 35 EStG<br />

Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer,<br />

sofern nicht besondere Kürzungsvorschriften<br />

zur Anwendung kommen. Sofern Einkommensteuer auf<br />

die gewerblichen Einkünfte des Anlegers entfällt, ermäßigt<br />

sich diese um das 3,8-fache des anteiligen, auf den Anleger<br />

entfallenden Gewerbesteuermessbetrages. Die Höhe der<br />

Ermäßigung ist abhängig von dem anzuwendenden Hebesatz<br />

und ist beschränkt auf die tatsächlich auf den Investor<br />

entfallende Gewerbesteuerzahlung der Fondsgesellschaft.<br />

Der derzeit auf den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />

anzuwendende Gewerbesteuerhebesatz von 390 Prozent<br />

hat zur Folge, dass die Einkommensteuerermäßigung die<br />

anteilig auf den Anleger entfallende Gewerbesteuerzahlung<br />

fast vollständig kompensiert. Beachtet werden muss aber,<br />

dass die Anrechnung von den individuellen steuerlichen<br />

Verhältnissen des einzelnen Beteiligten abhängig ist. Insbesondere<br />

die übrigen gewerblichen Einkünfte des Anlegers<br />

sind hier von besonderer Bedeutung, da sich die Ermäßigung<br />

ausschließlich auf die Einkommensteuer beschränkt,<br />

die durch Einkünfte aus Gewerbebetrieb entsteht.<br />

Einkommensteuersatz § 15 b EStG<br />

Seit dem 1. Januar 2008 beträgt der Höchstsatz der Einkommensteuer<br />

45 Prozent des zu versteuernden Einkommens<br />

ab einem Betrag über EUR 250.000 (bei zusammen<br />

veranlagten Ehegatten EUR 500.000). Zusätzlich wird der<br />

Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer<br />

erhoben. Werden diese Beträge nicht überschritten,<br />

beträgt der Höchststeuersatz 42 Prozent.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen<br />

grundsätzlich alle Vermögensübertragungen von Todes wegen<br />

(Erbschaft: sogenannte „Gesamtrechtsnachfolge“) sowie<br />

Vermögensübertragungen unter Lebenden (Schenkung: sogenannte<br />

„Einzelrechtsnachfolge“). Dieser Grundsatz wurde<br />

auch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes<br />

zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 31. Januar 2007<br />

nicht in Frage gestellt. Auch das Reformgesetz, welches am<br />

1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, beinhaltet an dieser Stelle<br />

keine Änderung. Lediglich die Bewertung der einzelnen<br />

zu übertragenden Wirtschaftsgüter ist neu geregelt worden.<br />

Die Höhe der individuellen Steuerbelastung ist von dem Verwandtschaftsgrad<br />

zum Erblasser/Schenker sowie der eventuellen<br />

Ausnutzung von Freibeträgen abhängig. Gemäß § 16<br />

ErbStG gibt es individuelle persönliche Freibeträge. So betragen<br />

diese z. B. für Übertragungen bei Ehegatten 500.000<br />

Euro und bei Kindern 400.000 Euro. Die Freibeträge finden<br />

jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren Anwendung.


steuerliche grundlagen<br />

Der Mindeststeuersatz der Steuerklasse I beträgt derzeit<br />

7 Prozent und der maximale 30 Prozent. Liegt kein Verwandtschaftsverhältnis<br />

zwischen Erblasser/Schenker und Erwerber<br />

vor, kann der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen.<br />

Durch die Änderung des Bewertungsgesetzes wurde eine<br />

gesonderte Wertfeststellung für Wirtschaftsgüter und<br />

Schulden von vermögensverwaltenden Personengesellschaften<br />

sowie Gemeinschaften eingeführt. Gehören Anteile<br />

an solchen Wirtschaftsgütern und Schulden zum steuerpflichtigen<br />

Erwerb, wird der darauf entfallende Teilbetrag<br />

des gesondert festgestellten Wertes gemäß § 151 Abs. 1<br />

Nr. 4 BewG i.d.F. des JStG 2007 anzusetzen sein.<br />

Bewertung der Beteiligungen<br />

Im Zusammenhang mit der Reform der Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer wurde auch die Bewertung des Betriebsvermögens<br />

neu geregelt. Mittels Einführung eines vereinfachten<br />

Ertragswertverfahrens mit Durchführung verschiedener<br />

Korrekturen soll für steuerliche Zwecke eine Bemessungsgrundlage<br />

festgestellt werden. Dieses Verfahren<br />

wird auch für die Bewertung der Beteiligung an der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft Anwendung finden. Durch diese<br />

Form der Bewertung will der Gesetzgeber erreichen, dass<br />

Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage der Besteuerung<br />

zugrunde gelegt werden. Erfolgt die Bewertung nach dem<br />

vereinfachten Ertragswertverfahren, muss der in regelmäßigen<br />

Abständen durch das Bundesministerium für Finanzen<br />

veröffentlichte Basiszins, der auf den Zinsstrukturdaten<br />

basiert, für die Wertermittlung angewendet werden. Weitere<br />

konkrete Ausführungsbestimmungen, beispielsweise in<br />

Form von BMF-Schreiben liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht vor.<br />

Besonderheiten bei Gewerblichkeit<br />

Die besonderen Verschonungstatbestände für gewerbliche Unternehmen,<br />

die sich aus der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

ergeben, kommen sehr wahrscheinlich bei der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co KG nicht zur Anwendung.<br />

Zum einen werden diese Vorschriften nur Unternehmen<br />

nutzen können, die im Wesentlichen keine Verwaltung von<br />

Unternehmensbeteiligungen betreiben und zusätzlich weitestgehend<br />

in unveränderter wirtschaftlicher Form am Markt tätig<br />

sind. Dies bedeutet, dass innerhalb von 7 bzw. 10 Jahren keine<br />

Veränderung innerhalb der Gesellschaft eintreten darf. Bei<br />

einer Publikumskommanditgesellschaft ist wegen der Vielzahl<br />

der Beteiligten nicht davon auszugehen, dass dieser Umstand<br />

eintritt. Die Beteiligung wird im Fall des unentgeltlichen Übergangs<br />

zukünftig wie die Übertragung von börsennotierten Anteile<br />

ohne eine Begünstigung erfolgen.<br />

Übergang vom Treugeber<br />

Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Schenkung oder Erbschaft<br />

lediglich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

beteiligt, ist der gemeine Wert anzusetzen. Die Finanzverwaltung<br />

unterstellt in dieser Situation, dass Gegenstand<br />

der Zuwendung nicht die Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

<strong>Zukunftsenergien</strong> I ist, sondern der Herausgabeanspruch<br />

aus dem Treuhandverhältnis (vgl. koordinierter Ländererlass<br />

vom 27. Juni 2005, 3-S-3806/51, DB 2005, 1493). Die<br />

Bewertung des Herausgabeanspruches erfolgt nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG<br />

i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG anhand des gemeinen Wertes des<br />

Herausgabeanspruches. Der Wert bestimmt sich durch den<br />

Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit<br />

des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung<br />

erzielt werden könnte. Würde der Fonds als gewerblich<br />

durch die Finanzverwaltung eingestuft, finden die im vorherigen<br />

Abschnitt angeführten Besonderheiten bei einem<br />

gewerblich geprägten Fonds keine Anwendung, wenn die<br />

Anteile über einen Treuhänder gehalten werden.<br />

Entsprechend dem koordinierten Ländererlass vom 16.<br />

Februar 2007 (Fin.Min. Baden-Würtemberg 3-S3806/51,<br />

DStR 2007,627) gilt die vorgenannte Bewertung der Anteile<br />

nicht, wenn das Treuhandverhältnis bei Tod des Treugebers<br />

bzw. bei Übertragung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag<br />

endet und der Erwerber unmittelbar in die Gesellschafterstellung<br />

eintritt. In den Treuhandvertrag und den<br />

Gesellschaftsvertrag wurde eine entsprechende Regelung<br />

aufgenommen. Inwieweit die Finanzverwaltung dieser Auffassung<br />

folgen wird, ist derzeit nicht eindeutig absehbar.<br />

Besteuerung der Fondsgesellschaft<br />

Aufgrund des Transparenzprinzips der Personengesellschaft<br />

werden alle Erträge den Anlegern zugerechnet. Die Fondsgesellschaft<br />

wird nur dann als Steuersubjekt betrachtet,<br />

wenn sie als gewerblich geprägt der Gewerbesteuerpflicht<br />

unterliegt.<br />

Gewerbesteuer<br />

Wird die Tätigkeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I wie<br />

geplant als gewerblich geprägt eingestuft, unterliegt die Gesellschaft<br />

nach derzeitiger Rechtslage der Gewerbesteuer.<br />

Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne, die die Gesellschaft<br />

aus den von ihr gehaltenen Beteiligungen erwirtschaftet,<br />

werden mit Gewerbesteuer belastet.<br />

Die ertragsteuerlichen Vorschriften über die Ermittlung des<br />

Gewerbeertrages kommen voll zur Anwendung. Ebenso<br />

derzeitigem Stand diese Grenze überschreitet, werden die<br />

99


steuerliche grundlagen<br />

100<br />

Dividenden nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern<br />

Zinseinnahmen aus den liquiden Mitteln, die noch nicht<br />

investiert sind, erzielt werden, sind diese vollständig gewerbesteuerpflichtig.<br />

greifen die Hinzurechnungsvorschriften<br />

des § 8 GewStG sowie die Kürzungsvorschriften des § 9<br />

GewStG.<br />

Hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrages einer gewerblichen<br />

Personengesellschaft gilt in Bezug auf Gewinne<br />

aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />

nach Einführung der Unternehmenssteuerreform 2008 das<br />

Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) sofern natürliche<br />

Personen die Beteiligung halten (§ 7 Satz 4 GewStG). Im Ergebnis<br />

unterliegen somit ab 2009 die Erträge bei Veräußerungen<br />

der Anteile an der Tochterkapitalgesellschaft oder<br />

weiterer Beteiligungsgesellschaften nur mit 60 Prozent der<br />

Gewerbesteuer. Die übrigen 40 Prozent bleiben steuerfrei.<br />

Voraussetzung ist, das das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg<br />

(Beteiligungsquote mindestens 15 Prozent) Anwendung<br />

findet. Hinsichtlich der Dividendenzahlungen muss<br />

beachtet werden, dass das Teileinkünfteverfahren nur dann<br />

angewandt werden kann, wenn die Fondsgesellschaft mindestens<br />

zu 15 Prozent mittelbar oder unmittelbar an der Kapitalgesellschaft<br />

beteiligt ist (§§ 8 Nr. 5, 9 Nr. 2a, 7 GewStG).<br />

Da die Beteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft nach<br />

Nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beträgt<br />

die Gewerbesteuermesszahl ab 2008 einheitlich 3,5 Prozent<br />

unabhängig von der Rechtsform. Der bisherige Freibetrag<br />

von 24.500 Euro ist erhalten geblieben. Die Gewerbesteuer<br />

ist in allen Fällen nicht mehr als Betriebsausgabe<br />

abzugsfähig.<br />

In dem BMF-Schreiben vom 31. Mai 2007 (Az: IV A 5 – S<br />

7100/07/0031) hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung<br />

insoweit präzisiert, als dass sie ausführt, wann<br />

ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt. Die Aussagen<br />

dieses Schreibens wurden in die Umsatzsteuerrichtlinien<br />

2008 aufgenommen. Nunmehr liegt dann ein steuerbarer<br />

Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />

vor, wenn sich die Vergütung im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />

ergebnismindernd auswirkt, auch wenn im Rahmen<br />

der Ergebnisermittlung sie nicht als Aufwand gebucht<br />

wurde.<br />

So wird von der Finanzverwaltung die Leistung dann als<br />

umsatzsteuerbar angesehen, wenn es sich um eine vertraglich<br />

vereinbarte jährliche Managementfee handelt.<br />

Verfahrensrecht<br />

Die Gesellschaft reicht beim zuständigen Betriebsfinanzamt<br />

jährlich eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen<br />

Ergebnisfeststellung gemäß § 180 AO ein, auf deren<br />

Grundlage die Einkünfte der Gesellschaft veranlagt und<br />

festgestellt werden. Eine endgültige Veranlagung erfolgt<br />

gegebenenfalls im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung.<br />

Die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen werden<br />

amtsintern dem für den Anleger zuständigen Wohnsitzfinanzamt<br />

verbindlich mitgeteilt und auf diesem Wege quasi<br />

„automatisch“ bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

des Anlegers berücksichtigt. Etwaige Sonderwerbungskosten<br />

können nur im Rahmen der gesonderten<br />

und einheitlichen Ergebnisfeststellung steuerlich geltend<br />

gemacht werden.<br />

Umsatzsteuer Unternehmereigenschaft<br />

Die Gesellschaft ist im umsatzsteuerlichen Sinne kein Unternehmer,<br />

da sich ihre Tätigkeit auf das Halten und Verwalten<br />

von Beteiligungen an anderen Unternehmen beschränkt.<br />

Aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft der Gesellschaft<br />

ist ein Vorsteuerabzug von gesondert in Rechnung<br />

gestellter Umsatzsteuer nicht möglich. Zahlungen von<br />

Vorsteuer belasten somit als Aufwand das Ergebnis.<br />

Geschäftsführervergütung bei der Umsatzsteuer<br />

Erhält der Komplementär für seine geschäftsführende Tätigkeit<br />

eine Vergütung, so unterliegt diese der Umsatzsteuer.<br />

Vom Grundsatz her sind Leistungen, die der Gesellschafter<br />

an seine Gesellschaft erbringt, umsatzsteuerfrei, wenn sie<br />

durch eine Beteiligung am Gewinn oder Verlust abgegolten<br />

sind. Sind die Leistungen dagegen als Gesellschafterbeiträge<br />

zu qualifizieren, die Sonderentgelte darstellen, liegt ein<br />

umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor.<br />

Sofern begünstigte Einkunftsbestandteile (z.B. Anwendung<br />

des Teileinkünfteverfahrens) vorliegen, werden diese Sachverhalte<br />

ebenfalls in der Erklärung der Gesellschaft ausgewiesen.<br />

Die entsprechenden Daten werden von dem für die<br />

Fondsgesellschaft zuständigen Finanzamt den jeweiligen<br />

Wohnsitzfinanzämtern gemeldet.<br />

Da es sich bei der Beteiligungskette um wenigstens eine Auslandsbeteiligung<br />

der Fondsgesellschaft bzw. deren Anleger<br />

handelt, liegt eine Anzeigepflicht der Anleger gemäß § 138<br />

Abs. 2 AO vor. Die Durchführung der Anzeigepflicht wird von<br />

der Fondsgesellschaft für die Beteiligten übernommen.<br />

Investmentsteuergesetz<br />

Auf die Fondsgesellschaft findet das Investmentsteuergesetz<br />

keine Anwendung. Die Vorschrift des § 18 Abs. 2a InvStG<br />

kommen hier nicht zur Anwendung, da gem. dem BMF-<br />

Schreiben vom 22.10.2008 (IV C 1-S 1980 – 1/08/10011)


steuerliche grundlagen<br />

von dieser Regel nur Fondsanteile betroffen sind, die sich<br />

in einem Privatvermögen befinden und nicht von einer gewerblich<br />

geprägten Gesellschaft gehalten werden.<br />

Außensteuergesetz<br />

Nach dem Außensteuergesetz kann es unter bestimmten<br />

Voraussetzungen zu einer so genannten Hinzurechnungsbesteuerung<br />

kommen. Sofern die ausländischen Beteiligungsunternehmen<br />

in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft<br />

organisiert sind, könnte die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung<br />

nach den §§ 7, 8 und 14 AStG greifen, sofern<br />

mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft<br />

in der Hand der Fondsgesellschaft wäre und die<br />

ausländische Gesellschaft die Aktivitätsklausel nicht erfüllen<br />

würde. Dies kann aber ausgeschlossen werden, da die Zielgesellschaften<br />

alle aktiv gewerblich tätig sind im Sinne des<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG. Sollten die Gesellschaften trotzdem<br />

über passive Kapitaleinkünfte verfügen, die in einem<br />

funktionalen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen,<br />

kann die Hinzurechnungsbesteuerung ausgeschlossen<br />

werden. Für die Beteiligung an den Zielfonds wird eine Hinzurechungsbesteuerung<br />

ebenfalls nicht zu treffen, da die<br />

Beteiligungsquoten unterhalb von 50 Prozent der Stimmrechte<br />

liegen werden, auch wenn eine Durchgriffsbetrachtung<br />

erfolgen sollte.<br />

Besteuerung der Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I (LUX) S.A. in Luxemburg<br />

Die Luxemburger Tochtergesellschaft unterliegt der<br />

dortigen Steuergesetzgebung. Kapitalgesellschaften, die<br />

in Luxemburg ansässig sind, unterliegen der Körperschaftsteuer<br />

und der Gewerbesteuer. Die Berechnung des zu<br />

versteuernden Einkommens erfolgt auf der Grundlage der<br />

Regeln des Luxemburger Steuergesetzes vom 4.12.1967,<br />

einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen,<br />

so wie es derzeit ausgelegt und durch die Luxemburger<br />

Steuerbehörden angewandt wird. Anwendung auf<br />

die Gesellschaft finden die Vorschriften für Gesellschaften,<br />

die dort als Spezialinvestmentfonds (SIF) geführt werden.<br />

der Fondsgesellschaft als steuerpflichte Erträge zu erfassen,<br />

die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.<br />

Zeichnungssteuer<br />

Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. unterliegt in<br />

Luxemburg einer jährlich zu zahlenden Zeichnungssteuer<br />

(Taxe d`Abonnement) in Höhe von 0,01 Prozent des am<br />

letzten Tag des Quartals bewerteten gesamten Nettovermögens<br />

der Gesellschaft.<br />

Ertragbesteuerung der Anleger in Luxemburg<br />

Anleger, die nicht in Luxemburg ansässig sind, unterliegen<br />

dort keiner Einkommensteuerpflicht aus der Beteiligung.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Verwaltung eines Luxemburger Investmentvermögens<br />

unterliegt in Luxemburg nicht der Umsatzsteuer.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer in Luxemburg<br />

Unter der Voraussetzung, dass der Anleger nicht in Luxemburg<br />

ansässig ist und die von der Fondsgesellschaft gehaltenen<br />

Beteiligungen keinen Grundbesitz in Luxemburg<br />

umfassen, fällt bei einer Übertragung der Beteiligung im<br />

Wege der Erbfolge oder Schenkung in Luxemburg keine<br />

Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.<br />

101<br />

Ergeben sich aus der Veräußerung der durch diese Gesellschaft<br />

erworbenen Direktbeteiligungen oder Anteilen an<br />

Zielfonds Veräußerungsgewinne oder -verluste so erfolgt<br />

deren Verrechnung grundsätzlich auf Ebene der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft. Für Zwecke der Besteuerung in<br />

Deutschland sind die Ergebnisse dieser Gesellschaft nicht relevant,<br />

da es sich um eine Kapitalgesellschaft und nicht um<br />

eine steuerlich transparente Personenhandelsgesellschaft<br />

handelt. In Deutschland sind die Dividenden-Zahlungen bei


Vertriebshinweis<br />

Das Emissionskapital wird durch die Vertriebsbeauftragte<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG platziert, die wiederum entsprechende<br />

Unter-Vertriebsvereinbarungen abschließt. Sämtliche Verbeitrittshinweise<br />

102<br />

Beitrittshinweise<br />

Wenn Sie sich an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH &<br />

Co. KG beteiligen wollen, senden Sie bitte die ausgefüllte<br />

und unterschriebene Beitrittserklärung an:<br />

Höhe von 4 Prozent p. a. bis zum Ende der Zeichnungs-<br />

frist, die bei den ersten Auszahlungen der Gesellschaft<br />

berücksichtigt werden.<br />

SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich.<br />

Der Betritt zur Fondsgesellschaft wird mit der Annahme der<br />

Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten SG-<br />

Treuhand GmbH wirksam. Das öffentliche Angebot beginnt<br />

einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz und endet mit der<br />

Platzierung des vorgesehenen Fondskapitals oder der vorzeitigen<br />

Schließung des Beteiligungsangebots, spätestens<br />

jedoch am 31.12.2012.<br />

Mindestzeichnungssumme/Beteiligungsbetrag<br />

Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro zuzüglich<br />

5 Prozent Agio (Erwerbspreis). Höhere Beträge müssen<br />

durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die vom Anleger zu zahlende<br />

Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe, mit der sich<br />

der Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligen möchte (Kapitaleinlage).<br />

Das Agio entfällt bei einer Kapitaleinlage von<br />

1 Mio. Euro und mehr.<br />

Beitritts- und Zahlungstermin<br />

Der Zeichnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung<br />

einzuzahlen. Die Anleger erhalten mit<br />

dem ersten Tag des Monats, der auf die Einzahlung<br />

folgt, eine Vorzugsauszahlung (Frühzeichnerbonus) in<br />

Einzahlungskonto/Treuhandkonto<br />

Einzahlungen sind auf das Mittelverwendungskontroll-<br />

konto zu leisten:<br />

SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Sparkasse<br />

Aurich-Norden, Konto Nr. 1073410, BLZ 28350000, Verwendungszweck:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> PE I<br />

Zahlstelle<br />

Die Zahlstelle SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605<br />

Aurich, führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger<br />

aus. Die Zahlstelle <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Düsseldorfer Str. 38,<br />

40721 Hilden, hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereit.<br />

Handelsregistereintragungen<br />

Die SG-Treuhand GmbH wird als Treuhänder für die Anleger<br />

unmittelbar in das Handelsregister eingetragen. Die<br />

Anleger haben auch das Recht, sich nach Maßgabe des<br />

Gesellschafts- sowie des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

direkt in das Handelsregister eintragen zu lassen.


eitrittshinweise<br />

103<br />

triebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer.<br />

Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufsprospekt<br />

abweichende Angaben zu tätigen oder Zusicherungen<br />

abzugeben. Prospektherausgeber ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />

Hilden.<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über die Entwicklungen,<br />

Berechnungen sowie die steuerlichen und<br />

rechtlichen Grundlagen wurden von der Prospektverantwortlichen<br />

des Beteiligungsangebots (Prospektherausgeber),<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />

Eine Haftung für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt<br />

enthaltenen Prognosen wird nicht übernommen. Für den<br />

Inhalt des Verkaufsprospekts sind nur die bis zum Datum<br />

der Aufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte<br />

maßgeblich. Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />

basieren auf den abgeschlossenen Verträgen sowie Markteinschätzungen,<br />

die auf Erfahrungen und Erwartungen der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG und der von ihr einbezogenen Fachleute<br />

bzw. Berater beruhen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die<br />

bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust bis<br />

zum Totalverlust hinnehmen können. Anlegern wird empfohlen,<br />

diesen Verkaufsprospekt mit den weiteren ihnen<br />

gegebenenfalls überlassenen Unterlagen aufzubewahren.


gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

104<br />

Präambel: Errichtung der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft wurde am 01.09.2008 gegründet und am 10.09.2008<br />

unter der Firma <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend:<br />

„Gesellschaft“) im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich<br />

unter HRA 200823 eingetragen. Ursprünglich gegründet wurde die<br />

Gesellschaft von der Augeo Beteiligungs GmbH, Aurich, als persönlich<br />

haftendem Gesellschafter und den Kommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />

Hilden, eingetragen mit einer Hafteinlage von 4.000 Euro und ÖKO-<br />

RENTA Service GmbH, Aurich, eingetragen mit einer Hafteinlage von<br />

1.000 Euro. Am 22.01.2009 ist die Augeo Beteiligungs GmbH aus der<br />

Gesellschaft ausgeschieden und als neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />

die Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich, eingetreten. Ferner<br />

ist der von der <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH gehaltene Kommanditanteil<br />

unter Erhöhung der Hafteinlage auf 100.000 Euro auf die <strong>ÖKORENTA</strong><br />

AG, Hilden, übertragen worden. Die Gesellschafter vereinbaren folgenden<br />

Gesellschaftsvertrag:<br />

3.2. Gründungskommanditist der Gesellschaft ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />

Düsseldorfer Strasse 38, 40721 Hilden, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46452. Seine Kapitaleinlage<br />

und Hafteinlage beträgt 100.000 Euro.<br />

3.3. Treuhandkommanditist der Gesellschaft ist die SG-Treuhand<br />

GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich („Treuhandkommanditist“), eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288.<br />

Er wird sich nach Vertriebsbeginn mit einer Kapitaleinlage von zunächst<br />

10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio an der Gesellschaft beteiligten.<br />

Diese Beteiligung kann er nach Maßgabe von § 7 durch Aufnahme von<br />

Treugebern erhöhen.<br />

3.4. Weitere Kommanditisten der Gesellschaft sind die von dem Treuhandkommanditisten<br />

gemäß § 6 aufgenommenen Direktkommanditisten.<br />

§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />

1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG.<br />

1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aurich. Die Geschäftsräume befinden<br />

sich in 26605 Aurich, Kornkamp 2.<br />

§ 2 Gegenstand der Gesellschaft<br />

Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das<br />

Verwalten und die Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren eigenkapital-<br />

und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an<br />

Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem Bereich der Umwelttechnologien<br />

(Clean Technology), speziell der Erneuerbaren Energien<br />

über eine in Luxemburg ansässige Tochtergesellschaft. Die Gesellschaft<br />

ist zu allen Handlungen berechtigt, die notwendig und geeignet erscheinen,<br />

den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />

Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />

oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch<br />

Dritte vornehmen lassen.<br />

§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />

3.1. Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die Augeo<br />

II Beteiligungs GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich („Komplementär“),<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB<br />

200977. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist der Komplementär weder<br />

berechtigt noch verpflichtet. Er ist weder am Vermögen noch am Gewinn<br />

oder Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />

3.5. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind natürliche<br />

und juristische Personen sowie Gemeinschaften, welche die<br />

US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder nach US-amerikanischem<br />

Recht errichtet wurden und/oder in den USA ihren (Wohn-)<br />

Sitz haben und/oder Inhaber einer Greencard sind oder über einen<br />

ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig<br />

sind. Gleiches gilt für Staatsangehörige von und juristische<br />

Personen mit Sitz in Kanada, Japan und Australien.<br />

3.6. Die Gesellschafter verpflichten sich zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />

(„Kapitaleinlage“). Die Summe der Kapitaleinlagen bei der Gesellschaft<br />

bildet das Zeichnungskapital („Zeichnungskapital“). Zusätzlich haben<br />

die neu hinzutretenden Gesellschafter („weitere Kommanditisten“) ein<br />

Aufgeld („Agio“) in Höhe von 5 Prozent der Kapitaleinlage zu zahlen.<br />

Das Agio entfällt, wenn der weitere Kommanditist eine Kapitaleinlage<br />

in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro zahlt. Die in das Handelsregister<br />

für die weiteren Kommanditisten einzutragende Hafteinlage<br />

beträgt 1 Prozent der jeweiligen Kapitaleinlage ohne Agio („Hafteinlage“).<br />

Gleiches gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

bei treuhänderischer Erhöhung seiner eigenen Kapitaleinlage für Rechnung<br />

und im Interesse der Treugeber (§ 7). Die Hafteinlagen bilden den<br />

Kapitalanteil im Sinne von § 264 c) Abs. 2 S. 1 Ziff. I HGB. Die weiteren<br />

99 Prozent der jeweils gezeichneten Kapitaleinlagen eines jeden Kommanditisten<br />

werden als Rücklage im Sinne des § 264 c) Abs. 2 S. 1 Ziff.<br />

II HGB verbucht. Die Kapitaleinlagen werden nicht verzinst.<br />

3.7. Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis auf die<br />

Höhe der in der Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage und


gesellschaftsvertrag<br />

im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft auf die im<br />

Handelsregister eingetragene Hafteinlage beschränkt. Zu darüber hinausgehenden<br />

Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen<br />

gegenüber Dritten sind die Kommanditisten nicht verpflichtet.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen der § 171 ff. HGB.<br />

§ 5 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

5.1. Die voraussichtliche Höhe der Finanzierungen und Investitionen<br />

der Gesellschaft sind in dem nachfolgenden Investitions- und Finanzierungsplan<br />

dargestellt. Sie basieren auf einem angenommenen Zeichnungskapital<br />

von 80 Mio. Euro zzgl. Agio:<br />

105<br />

3.8. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und von den Gesellschaftern<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />

bevollmächtigt und ermächtigt, das Zeichnungskapital der Gesellschaft<br />

durch Aufnahme weiterer Kommanditisten oder durch Erhöhung seiner<br />

eigenen Kapitaleinlage treuhänderisch und für Rechnung der Treugeber<br />

auf bis zu insgesamt 100 Mio. Euro zzgl. Agio zu erhöhen, ohne<br />

dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />

§ 4 Beginn, Dauer und Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />

4.1. Die Gesellschaft hat mit ihrer Eintragung im Handelsregister begonnen<br />

und ist fest bis zum 30.11.2016 geschlossen. Der Komplementär<br />

kann die feste Laufzeit der Gesellschaft über den 30.11.2016<br />

hinaus durch schriftliche Erklärung gegenüber den Kommanditisten<br />

zweimal um jeweils ein Jahr verlängern. Die Erklärung muss drei Monate<br />

vor Ablauf des letzten Geschäftsjahres abgesandt werden.<br />

4.2. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.12. eines Jahres und endet<br />

am 30.11. des folgenden Jahres. Das erste Geschäftsjahr ist ein<br />

Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30.11.2008.<br />

Soweit das tatsächliche Zeichnungskapital von dem angenommenen<br />

Zeichnungskapital von 80 Mio. Euro zzgl. 5 Prozent Agio abweicht,<br />

ändern sich die vorstehenden Planzahlen entsprechend. Nur die Gründungskosten<br />

unter § 5.1. A Nr. 6 ändern sich nicht.<br />

5.2. Der Komplementär ist berechtigt, die Gesellschaft unabhängig<br />

von der Höhe des eingeworbenen Zeichnungskapitals spätestens zum<br />

31.12.2010 für den weiteren Beitritt von Kommanditisten und Treugebern<br />

zu schließen („Zeichnungsfrist“). Er kann die Zeichnungsfrist<br />

zweimalig um jeweils 12 Monate, also längstens bis zum 31.12.2012<br />

verlängern. Der Komplementär ist berechtigt, die Gesellschaft für den<br />

Beitritt weiterer Kommanditisten/Treugeber zu schließen, soweit das<br />

von Gesellschaftern übernommene Zeichnungskapital bereits vor planmäßiger<br />

Schließung (§ 5.2.) den Betrag von mindestens 20 Mio. Euro<br />

zzgl. Agio erreicht. Die Zeichnungsfrist endet ferner spätestens, wenn<br />

ein Zeichnungskapital von 100 Mio Euro. zzgl. Agio eingeworben ist.<br />

5.3. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Auszahlungen von dem<br />

Treuhandkonto zugunsten der Gesellschaft nur im Rahmen des Investitions-<br />

und Finanzierungsplanes und bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />

des Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle vornehmen.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) EUR in % in %<br />

A. Investitionsplan<br />

exkl. Agio inkl. Agio<br />

Anschaffungskosten<br />

1. Investitionsvolumen 72.561.000 90,69 86,39<br />

Emissionskosten<br />

2. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung inkl. Agio 8.789.000 11,00 10,46<br />

3. Prospektierung, Konzeption, Projektkoordination 880.000 1,10 1,05<br />

4. Einrichtung Treuhand 120.000 0,15 0,14<br />

5. Umsatzsteuer 190.000 0,24 0,23<br />

6. Gründungskosten (brutto) 412.000 0,51 0,49<br />

Liquiditätsreserve<br />

7. Liquide Mittel 1.043.000 1,31 1,24<br />

Gesamtinvestitionskosten 83.995.000 105,00 100,00<br />

B. Finanzierungsplan<br />

8. Gründungskapital 100.000 0,13 0,12<br />

9. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />

10. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />

Gesamtkapital 83.995.000 105,00 100,00


gesellschaftsvertrag<br />

106<br />

5.4. Sofern bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens ein<br />

Zeichnungskapital von 20 Mio. Euro zzgl. Agio eingeworben werden<br />

konnte, wird der Komplementär mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />

und ohne das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

die Gesellschaft liquidieren. Den Gesellschaftern wird in diesem Fall,<br />

abweichend von § 18 und § 19 des Gesellschaftsvertrages, die jeweils<br />

eingezahlte Kapitaleinlage zurückgezahlt. Der Gründungskommanditist<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG stellt sicher, dass die Gesellschaft ihrer Rückzahlungsverpflichtung<br />

in diesem Fall nachkommt.<br />

§ 6 Beitritt von Anlegern als Kommanditisten<br />

6.1. Der Treuhandkommanditist ist bis zum Ende der Zeichnungsfrist<br />

berechtigt und von den Gesellschaftern unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB bevollmächtigt und ermächtigt, mit<br />

Wirkung für alle Gesellschafter und ohne das Erfordernis der Zustimmung<br />

der übrigen Gesellschafter bzw. ohne das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses<br />

weitere Kommanditisten in die Gesellschaft<br />

aufzunehmen.<br />

6.2. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten wird im Innenverhältnis<br />

wirksam, sobald die vom Beitrittswilligen unterschriebene Beitrittserklärung<br />

angenommen wurde. Die Annahmeerklärung des Treuhandkommanditisten<br />

erfolgt unter Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />

(§ 151 BGB); der weitere Kommanditist erhält jedoch eine<br />

Bestätigung über die Annahme seiner Beitrittserklärung. Der beitretende<br />

weitere Kommanditist verpflichtet sich, die in dem Verkaufsprospekt<br />

beigefügte umfassende und auf seine Kosten beizubringende Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form schnellstmöglich<br />

der Gesellschaft zukommen zu lassen, die insbesondere zu folgenden<br />

Anmeldungen berechtigt:<br />

• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlich des<br />

Vollmachtgebers selbst;<br />

• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern.<br />

6.5. Leistet ein beitrittswilliger Kommanditist eine fällige Zahlung nicht<br />

rechtzeitig, kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug.<br />

Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit 1 Prozent<br />

monatlich zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />

Verzugsschadens bleibt unberührt.<br />

6.6. Kommt ein beitrittswilliger Kommanditist nach Eintritt des Verzuges<br />

trotz Mahnung und Fristsetzung mit Ausschlussandrohung des<br />

Treuhandkommanditisten nicht binnen 2 Wochen seinen Zahlungsverpflichtungen<br />

nach, sind der Komplementär und der Treuhandkommanditist<br />

und zwar jeweils einzeln berechtigt, ermächtigt und bevollmächtigt,<br />

in Vertretung der übrigen Gesellschafter unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB den Beitrittswilligen durch<br />

schriftliche Mitteilung fristlos aus der Gesellschaft ganz oder teilweise<br />

auszuschließen oder die Kommanditeinlage auf einen gegebenenfalls<br />

bereits geleisteten Betrag (ohne Agio) herabzusetzen, ohne dass es<br />

eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Zudem sind der<br />

Treuhandkommanditist und der Komplementär jeweils einzeln ermächtigt,<br />

den Beitrittsvertrag mit dem Kommanditisten aufzuheben und im<br />

Namen der übrigen Gesellschafter rückabzuwickeln. Weitergehende<br />

Ansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt und ermächtigt, die der Gesellschaft zustehenden<br />

Ansprüche gegenüber dem beitrittswilligen Kommanditisten im eigenen<br />

Namen geltend zu machen.<br />

§ 7 Beitritt von Anlegern als Treugeber über den Treuhandkommanditist<br />

7.1. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und von den übrigen<br />

Gesellschaftern ermächtigt, seine Einlage im Interesse und für Rechnung<br />

von Treugebern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

zu halten und in einem oder in mehreren Schritten nach Maßgabe von<br />

§ 3.8. zu erhöhen, ohne dass es hierzu eines Gesellschafterbeschlusses<br />

bedarf.<br />

6.3. Im Außenverhältnis wird der Beitritt mit Eintragung im Handelsregister<br />

wirksam. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird der Beitrittswillige<br />

als atypisch stiller Gesellschafter behandelt, für den dieser<br />

Gesellschaftsvertrag entsprechend gilt.<br />

6.4. Die weiteren Kommanditisten zeichnen eine Einlage, die aus einer<br />

Kapitaleinlage und einem Agio in Höhe von 5 Prozent der Kapitaleinlage<br />

besteht. Die Kapitaleinlage muss mindestens 10.000 Euro betragen<br />

und durch 1.000 ohne Rest ganzzahlig teilbar sein. Die Kapitaleinlage<br />

und das Agio sind mit Annahme der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />

Sämtliche Kapitaleinzahlungen erfolgen auf das in der Beitrittserklärung<br />

angegebene Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />

7.2. Jeder Treugeber hat die von ihm in der Beitrittserklärung übernommene<br />

Kapitaleinlage und das Agio hierauf von 5 Prozent bei Annahme<br />

der Beitrittserklärung zu zahlen. Die Einlage des Treuhandkommanditisten,<br />

die er für einen einzelnen Treugeber hält, muss mindestens<br />

10.000 Euro betragen und durch 1.000 ohne Rest ganzzahlig teilbar<br />

sein. Die Kapitaleinlage und das Aufgeld sind mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

fällig. Die Annahme erfolgt unter Verzicht auf den Zugang<br />

der Annahmeerklärung (§ 151 BGB); der Treugeber erhält jedoch<br />

eine Bestätigung über die Annahme seiner Beitrittserklärung. Sämtliche<br />

Kapitaleinzahlungen erfolgen auf das in der Beitrittserklärung genannte<br />

Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs. Leistet ein<br />

beitrittswilliger Treugeber eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, gelten<br />

die Verzugsregelungen nach § 6.4 und § 6.5 auch unmittelbar gegen<br />

den säumigen Treugeber.


gesellschaftsvertrag<br />

7.3. Die Treugeber werden wirtschaftlich wie Kommanditisten behandelt.<br />

Die Regeln dieses Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend für<br />

die Treugeber. Näheres regelt der zwischen Treuhandkommanditist<br />

und Treugeber mit Annahme der Beitrittserklärung zustande kommende<br />

Treuhandvertrag. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, einen<br />

Dritten mit der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben zu beauftragen.<br />

7.4. Die einzelnen Treugeber sind jeweils berechtigt, zu verlangen,<br />

dass die für sie jeweils treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres auf sie übertragen<br />

wird und sie im Außenverhältnis die Stellung eines Kommanditisten<br />

erhalten. Diesem Verlangen hat die Gesellschaft nachzukommen,<br />

wenn der jeweilige Treugeber auf eigene Kosten dem Treuhandkommanditisten<br />

eine Handelsregistervollmacht gemäß § 6.2. in notariell<br />

beglaubigter Form hat zukommen lassen. Im Außenverhältnis erfolgt<br />

die Übertragung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />

des verlangenden Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister.<br />

Die Kosten der Handelsregistereintragung sind von dem die Eintragung<br />

verlangenden Treugeber zu tragen.<br />

8.3. Auf das Kapitalkonto II wird der Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft<br />

und Gesellschaftern gebucht.<br />

8.4. Auf das Kapitalkonto III werden Verlust- und Gewinnanteile gebucht.<br />

Auf dem Kapitalkonto IV werden sämtliche Auszahlungen einschließlich<br />

anrechenbarer Steuern an die Gesellschafter erfasst.<br />

8.5. Über die Verpflichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärung<br />

vereinbarten Kapitaleinlage und des Agios hinaus übernehmen die<br />

Kommanditisten keine weiteren Zahlungs- und Nachschussverpflichtungen<br />

oder Haftungen. Die gesetzliche Regelung über die Haftung<br />

der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171<br />

ff. HGB bleibt von dem vertraglichen Ausschluss unberührt.<br />

§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />

9.1. Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch<br />

den Komplementär. Er muss die Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes führen. Er und seine Organe<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und unterliegen<br />

keinem Wettbewerbsverbot nach §§ 161 Abs. 2, 112 HGB.<br />

107<br />

7.5. Die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten bestimmt sich<br />

nach der Höhe der Kapitaleinlagen der wirksam beigetretenen Treugeber.<br />

Von der gesamten Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />

wird 1 Prozent als Hafteinlage zum Handelsregister angemeldet und<br />

eingetragen. Der Treuhandkommanditist ist zur Leistung von Kapitaleinlagen<br />

gegenüber der Gesellschaft nur insoweit verpflichtet, als von<br />

seinen Treugebern entsprechende Zahlungen geleistet wurden.<br />

§ 8 Kapitalkonten<br />

8.1. Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft folgende<br />

Konten geführt:<br />

- Kapitalkonto I – Einlagenkonto<br />

- Kapitalkonto II – Laufendes Konto<br />

- Kapitalkonto III – Ergebnisverrechnungskonto<br />

- Kapitalkonto IV – Entnahmenkonto<br />

Die Konten werden in Euro geführt. Sie werden weder im Haben noch<br />

im Soll verzinst und sind keines gesonderten Rechtsübergangs fähig.<br />

8.2. Das Kapitalkonto I gliedert sich in ein Unterkonto A, auf das die<br />

Einzahlungen und Rückzahlungen der Hafteinlage gebucht werden,<br />

in ein Unterkonto B, auf dem die Einzahlungen und Rückzahlungen<br />

der Kapitaleinlage abzüglich der Hafteinlage gebucht werden und in<br />

ein Unterkonto C, auf dem die Einzahlung des Agios gebucht wird.<br />

Die Unterkonten A und B sind maßgebend für die Ergebnisverteilung<br />

sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben, soweit<br />

nicht in § 18 dieses Gesellschaftsvertrages eine abweichende Regelung<br />

getroffen wird.<br />

9.2. Der Komplementär ist unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze<br />

in der Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisungen für die Geschäftsführung geben.<br />

9.3. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko den<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen<br />

der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt insbesondere<br />

für:<br />

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten;<br />

b) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und Dritte;<br />

c) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete Rechtsgeschäfte.<br />

9.4. Die nachfolgend genannten Handlungen und Maßnahmen gehören<br />

zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nach<br />

§ 116 HGB und bedürfen daher nicht der Zustimmung der Gesellschafter<br />

durch Gesellschafterbeschluss:<br />

a) Erwerb und Übertragung von Beteiligungen an Unternehmen<br />

(Direktinvestitionen) und Zielfonds, im Namen und für Rechnung<br />

der Gesellschaft;<br />

b) Veräußerung und Übertragung von Direktinvestitionen und Beteiligungen<br />

an Zielfonds sowie die Verwertung von Sachwertausschüttungen<br />

von Direktinvestitionen und Zielfonds, im Namen und für<br />

Rechnung der Gesellschaft;<br />

c) Zeichnung und Übernahme von Anteilen der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />

und Verkauf und Übertragung von Anteilen an der<br />

Luxemburger Tochtergesellschaft;


gesellschaftsvertrag<br />

108<br />

d) Abschluss und Durchführung der Verträge über die Mittelverwendungskontrolle,<br />

Treuhandtätigkeiten, die Eigenkapitalvermittlung,<br />

die Steuer- und Rechtsberatung, die betriebswirtschaftliche Konzeption,<br />

die Prospektgestaltung und Herstellung sowie das Marketing<br />

und sonstige Geschäfte und Handlungen in der Emissions- und<br />

Investitionsphase, unabhängig von ihrem jeweiligen Umfang;<br />

e) Abschluss und Durchführung von Darlehensverträgen und Sicherungsvereinbarungen<br />

zur Finanzierung von Kapitalbedarf der Gesellschaft<br />

im Rahmen von Zwischenfinanzierungen;<br />

f) alle übrigen ordentlichen Maßnahmen und Handlungen hinsichtlich<br />

der Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere Angelegenheiten<br />

zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft<br />

und Treugeber / Kommanditist;<br />

g) Anlage liquider Mittel und Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />

Gesellschaft inklusive der Durchführung von Währungskonvertierungen;<br />

h) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung einer im<br />

Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve.<br />

9.5 In Eilfällen und in Fällen der Not hat der Komplementär das Recht<br />

und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auch ohne vorherige<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorzunehmen. Hat<br />

er hiervon Gebrauch gemacht, so hat er die Gesellschaft unverzüglich<br />

zu unterrichten.<br />

9.6. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf<br />

die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />

von Unternehmen, an denen die Gesellschaft mittelbar<br />

oder unmittelbar beteiligt ist und in denen die Gesellschaft von dem<br />

Komplementär vertreten wird. Er darf sich hierbei seinerseits von geeigneten<br />

Personen vertreten lassen.<br />

9.7. Der Komplementär darf mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />

Dritte beauftragen; er haftet jedoch der Gesellschaft gegenüber für<br />

seine Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 10 Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung<br />

10.1. Gesellschafterbeschlüsse werden im Ermessen des Komplementärs<br />

auf Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren<br />

(„Umlaufverfahren“) nach § 10.10. gefasst. Die Einberufung einer<br />

Gesellschafterversammlung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung durch den Komplementär. Zwischen dem Tag der<br />

Absendung des Einladungsschreibens und dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />

- beide Tage mitgerechnet - muss ein Zeitraum von<br />

mindestens drei Wochen liegen.<br />

10.2. Gesellschafterversammlungen sind von dem Komplementär einzuberufen,<br />

wenn es das dringende Interesse der Gesellschafter erfordert<br />

oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 25 Prozent<br />

des Zeichnungskapitals auf sich vereinen, dies schriftlich verlangen.<br />

Dieses gilt entsprechend für Treugeber des Treuhänders.<br />

10.3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />

kann bis auf sieben Tage verkürzt werden, wenn dringende<br />

Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />

10.4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten, einen Testamentsvollstrecker<br />

oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />

Person vertreten zu lassen. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht<br />

vorzulegen. Die Treugeber des Treuhandkommanditisten können in<br />

Gesellschafterversammlungen ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben,<br />

sofern sie dies dem Treuhandkommanditisten zuvor schriftlich mitgeteilt<br />

haben. Der Treuhänder übt sein Stimmrecht - nicht zwangsläufig<br />

einheitlich - entsprechend den ihm von seinen Treugebern erteilten<br />

Weisungen aus.<br />

10.5. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind ferner<br />

diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit der Komplementär im Interesse<br />

und zur Information aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />

10.6. Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht dem Komplementär<br />

zu. Er kann die Leitung auf den Treuhandkommanditisten<br />

übertragen. Er hat durch eine von ihm benannte geeignete Person ein<br />

Protokoll führen und unterzeichen zu lassen und es allen Gesellschaftern<br />

in Kopie zuzustellen. Der Protokollinhalt ist für alle Beteiligten<br />

verbindlich festgestellt, wenn kein Gesellschafter innerhalb einer Frist<br />

von einem Monat nach Absendung des Protokolls (Datum des Poststempels)<br />

durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Komplementär<br />

Widerspruch erhoben hat. Diese Mitteilung kann per Brief, Telefax oder<br />

E-Mail erfolgen.<br />

10.7. Die Gesellschafter sind in allen nach dem Gesetz oder diesem<br />

Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen zur Beschlussfassung berufen.<br />

Insbesondere sind sie in folgenden Fällen zur Beschlussfassung<br />

berufen:<br />

a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />

c) Änderungen und Ergänzungen der Anlagerichtlinien der Luxemburger<br />

Tochtergesellsschaft<br />

d) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages;<br />

e) Auflösung der Gesellschaft in anderen Fällen, als den im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehenen Fällen.


gesellschaftsvertrag<br />

10.8. Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je 1.000 Euro Kapitaleinlage<br />

It. § 6.4 bzw. § 7.2 je eine Stimme.<br />

10.9. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn der Komplementär und mindestens 50 Prozent<br />

des stimmberechtigten Kapitals vertreten sind. Sofern keine Beschlussfähigkeit<br />

vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung<br />

mit gleicher Tagesordnung unter Beachtung einer Ladungsfrist von<br />

zwei Wochen einberufen werden. Sie ist dann unabhängig von der<br />

Höhe des vertretenen Zeichnungskapitals beschlussfähig. Beschlüsse<br />

in der Gesellschafterversammlung werden in allen Angelegenheiten<br />

mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />

nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Einer qualifizierten<br />

Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedarf es für die<br />

Beschlüsse gemäß § 10.7 d) und e). Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

dürfen darüber hinaus nur mit Zustimmung des Komplementärs<br />

gefasst werden, soweit hierdurch seine jeweiligen Rechte berührt<br />

oder jeweils weitergehende Pflichten geschaffen werden können. Die<br />

Gesellschafter sind nur aus wichtigem, von dem Komplementär zu<br />

vertretenden Grund berechtigt, ihm durch Gesellschafterbeschluss, der<br />

einer qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />

bedarf, die Vertretungsmacht und/oder die Geschäftsführungsbefugnis<br />

zu entziehen und/oder zusätzlich eine oder mehrere natürliche<br />

oder juristische Personen als geschäftsführende Komplementäre/Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen. Bei Stimmengleichheit<br />

gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen werden bei der Berechnung<br />

von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />

10.10. Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter können im Ermessen<br />

des Komplementärs auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung<br />

durch Umlaufverfahren gefasst werden, wenn nicht mehr<br />

als 25 Prozent der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen dieser Art<br />

der schriftlichen Abstimmung widersprechen. Im Falle der schriftlichen<br />

Abstimmung hat der Komplementär die übrigen Kommanditisten und<br />

Treugeber schriftlich an die letzte mitgeteilte Postanschrift unter Mitteilung<br />

des Abstimmungsgegenstandes, des genauen Verfahrens und<br />

Angabe des letzten Tages der Abstimmungsfrist dazu aufzufordern.<br />

Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter und Treugeber muss innerhalb<br />

der Abstimmungsfrist bei dem Komplementär oder einem von<br />

ihm bevollmächtigten Dritten eingegangen sein. Die Abstimmungsfrist<br />

muss mindestens 3 Wochen betragen. Nicht fristgerecht eingehende<br />

Stimmabgaben oder ungültige Stimmen gelten als Stimmenthaltung<br />

und werden bei der Berechnung von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />

Kommt ein Beschluss im Umlaufverfahren zu Stande, hat der Komplementär<br />

die Gesellschafter schriftlich gemäß § 10.6 zu unterrichten.<br />

10.11. Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />

von einem Monat, gerechnet vom Tage der Absendung des<br />

Protokolls der Gesellschafterversammlung (Datum des Poststempels),<br />

angefochten werden. Entsprechendes gilt für im Umlaufverfahren gefasste<br />

Beschlüsse. Die Anfechtung kann ausschließlich durch eine gegen<br />

die Gesellschaft gerichtete Klage erfolgen.<br />

§ 11 Jahresabschluss, Information und Kontrolle der Gesellschafter<br />

11.1. Der Komplementär hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den<br />

Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und vorzulegen.<br />

Der Jahresabschluss hat den handelsrechtlichen Vorschriften<br />

unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften zu entsprechen.<br />

11.2. Der Jahresabschluss ist von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />

und steuerberatenden Berufe, welcher von dem Komplementär<br />

bestellt wird, zu prüfen und zu bestätigen.<br />

11.3. Mit dem Jahresabschluss hat der Komplementär einen Bericht<br />

über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen.<br />

Die Berichterstattung hat sich auf den Gang der Geschäfte, die Lage<br />

der Gesellschaft, auf die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />

grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />

11.4. Wird die Steuerbilanz durch das Finanzamt bestandskräftig geändert,<br />

so ist die Handelsbilanz, sofern nicht zwingende handelsrechtliche<br />

Bestimmungen zu beachten sind, an die Steuerbilanz zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt anzupassen. Änderungen sind für alle Gesellschafter,<br />

auch nach deren Ausscheiden, verbindlich.<br />

11.5. Der geprüfte Jahresabschluss ist mit entsprechenden Erläuterungen<br />

allen Kommanditisten mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

oder der Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung<br />

zuzusenden.<br />

11.6. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

11.7. Die Kommanditisten können von dem Komplementär Auskünfte<br />

über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern einem<br />

begründeten Auskunftsverlangen nicht innerhalb angemessener Frist<br />

nachgekommen wird oder ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kommanditist<br />

berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und Schriften der<br />

Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtete Person einsehen zu lassen. Die Rechte der Kommanditisten<br />

nach §§ 164, 166 HGB bleiben unberührt.<br />

109


gesellschaftsvertrag<br />

110<br />

§ 12 Laufende Kosten der Gesellschaft<br />

12.1. Der Komplementär erhält für das ihn treffende Haftungsrisiko<br />

eine Vergütung in Höhe von 10.000 Euro p.a. und für die Geschäftsführung<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf<br />

das Zeichnungskapital jeweils zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, derzeit<br />

19 Prozent. Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />

jeweils am 31.05. und 30.11. eines Jahres, erstmalig am<br />

31.05.2009. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 erhält der Komplementär<br />

eine einmalige Vergütung in Höhe von 500 Euro inkl. 19 Prozent<br />

Umsatzsteuer; sie ist am 30.11.2008 fällig.<br />

12.2. Der Treuhandkommanditist erhält für die Errichtung der Treuhand<br />

eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 0,15 Prozent<br />

bezogen auf das Zeichnungskapital der Gesellschaft zuzüglich gültiger<br />

Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent.<br />

Ferner erhält der Treuhandkommanditist für seine laufende Tätigkeit<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf das Zeichnungskapital<br />

nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />

12.3. Im Übrigen trägt die Gesellschaft alle sonstigen Kosten ihrer laufenden<br />

Verwaltung.<br />

§ 13 Kündigung<br />

13.1. Die Dauer der Gesellschaft ist bis zum 30.11.2016 befristet, sie<br />

kann nach Maßgabe dieses Vertrages (§ 4) verlängert werden. Eine<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />

13.2. Eine Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich mit<br />

eingeschriebenem Brief gegenüber dem Komplementär zu erfolgen.<br />

Dabei ist für die gesetzliche Fristwahrung der Eingang der Kündigung<br />

maßgebend.<br />

13.3. Die Ausschlusserklärung eines Kommanditisten hat der Treuhandkommanditist<br />

oder der Komplementär gegenüber dem Kommanditisten<br />

vorzunehmen.<br />

§ 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

14.1. Jeder Kommanditist kann über seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

ganz oder teilweise nur mit Zustimmung des Komplementärs<br />

und nur zum 01.12. eines jeden Jahres verfügen. Für jede Übertragung<br />

ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 Prozent der<br />

ursprünglichen Kapitaleinlage, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe<br />

von 250,- Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vom übertragenden<br />

Gesellschafter an die Gesellschaft zu entrichten. Die Zustimmung<br />

zur Übertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung<br />

einer Handelsregistervollmacht gemäß § 6.2 durch den neuen Kommanditisten.<br />

Ausgenommen von dem Zustimmungserfordernis sind<br />

Übertragungen von Gesellschaftsanteilen an Angehörige im Sinne des<br />

§ 15 AO und an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff.<br />

AktG.<br />

14.2. Der Komplementär darf die Zustimmung nur versagen, wenn ein<br />

wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />

durch die Verfügung Gesellschaftsanteile entstehen oder übertragen<br />

würden, deren Kapitaleinlage nicht mindestens 10.000 Euro beträgt<br />

und die nicht durch 1.000 ganzzahlig teilbar sind. Als wichtiger Grund<br />

gilt auch, wenn durch die Verfügung Steuern, insbesondere Gewerbesteuer<br />

ausgelöst wird; sie kann in diesen Fällen erteilt werden, wenn<br />

der übertragende Kommanditist/Treugeber oder der Erwerber die Gesellschaft<br />

von der durch die Verfügung hervorgerufenen Steuern freistellt.<br />

Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Treuhandkommanditist<br />

die treuhänderisch gehaltenen Teile seiner Kommanditanteile auf<br />

Treugeber überträgt. Versagt der Komplementär die Zustimmung, so<br />

hat die nächste Gesellschafterversammlung über die Zulässigkeit der<br />

Übertragung zu entscheiden.<br />

14.3. Will ein Gesellschafter seinen Anteil auf Dritte übertragen, so hat<br />

er ihn zunächst dem Gründungskommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG unter<br />

Nennung des Preises schriftlich zum Erwerb anzubieten; er hat ein<br />

Vorkaufsrecht und ist berechtigt, den Anteil selbst zu erwerben oder<br />

einen von ihm zu benennenden Dritten zu bezeichnen, der den Anteil<br />

erwirbt. Übt die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb von<br />

30 Tagen nach Zugang des Angebotes aus, ist der anbietende Gesellschafter<br />

zur anderweitigen Veräußerung berechtigt.<br />

14.4. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Kommanditgesellschaft<br />

durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />

14.5. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel der<br />

Gesellschafter nicht berührt.<br />

§ 15 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />

15.1. Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter gekündigt, so wird<br />

die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiva und<br />

Passiva ohne Liquidation und unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />

15.2. Ein Gesellschafter scheidet ohne weiteres aus der Gesellschaft aus:<br />

a) mit Zustellung des Beschlusses, durch den dasjenige, was ihm bei<br />

der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger gepfändet<br />

wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss innerhalb von<br />

vier Wochen seit Zustellung wieder beseitigt wird;<br />

b) mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den über sein Vermögen<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet oder dieses mangels Masse abgewiesen<br />

wird;


gesellschaftsvertrag<br />

c) mit Beschluss der Gesellschafterversammlung über seinen Ausschluss<br />

der Gesellschaft aus wichtigem, in seiner Person liegendem<br />

Grunde, wobei über die Ausschließung eines Kommanditisten<br />

und über die Ausschließung des Komplementärs jeweils mit einer<br />

Mehrheit von 75 Prozent zu beschließen ist;<br />

d) bei Erhebung der Klage auf Auflösung durch ihn, wobei auch in<br />

diesem Falle die Gesellschaft zwischen den übrigen Gesellschaftern<br />

fortgesetzt wird;<br />

e) bei wirksamer Kündigung des Gesellschafterverhältnisses durch<br />

ihn aus wichtigem Grund oder<br />

f) im Falle des Zahlungsverzuges gemäß § 6.5 mit Abgabe der Ausschlusserklärung.<br />

15.3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes in der Person des betroffenen Gesellschafters ist<br />

zulässig. Als ein solcher wichtiger Grund ist auch anzusehen, wenn<br />

seine Rechte gepfändet werden oder wenn er zur Leistung einer eidesstattlichen<br />

Versicherung der Vermögenslosigkeit aufgefordert wird.<br />

15.4. Die Ausschließung ist nur mit der Stimme des Komplementärs<br />

zulässig. Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />

16.2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung durch die<br />

Gesellschafter.<br />

16.3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden Gesellschafter<br />

in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen, von denen<br />

die erste sechs Monate nach Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />

fällig ist.<br />

16.4. Das Guthaben ist mit 3 Prozent jährlich zu verzinsen. Die Zinsen<br />

sind jeweils zusammen mit einer fälligen Rate zu entrichten. Der<br />

Ausscheidende kann eine Sicherstellung bzw. Sicherheitsleistung des<br />

Abfindungsguthabens nicht verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

das Auseinandersetzungsguthaben früher auszuzahlen oder für den<br />

Fall, dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist, die Zahlung der<br />

fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />

16.5. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />

kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />

Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese unverzüglich an die Gesellschaft<br />

zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />

übersteigen.<br />

111<br />

15.5. Sofern der Komplementär aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses<br />

aus der Gesellschaft auszuscheiden hat, müssen die verbleibenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft den Komplementär von<br />

allen rechtmäßig übernommenen Verpflichtungen freistellen, die er für<br />

die Gesellschaft übernommen hat.<br />

15.6. Scheidet der Komplementär aus der Gesellschaft aus, so beruft<br />

der Treuhandkommanditist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung<br />

ein, welche einen neuen Komplementär wählt.<br />

15.7. Scheidet der Treuhandkommanditist aus, so ist der Komplementär<br />

ermächtigt, für die Zeit bis zur Neueintragung eines Treuhandkommanditisten<br />

seine Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />

gegenüber den Treugebern wahrzunehmen.<br />

§ 16 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters<br />

16.1. In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />

sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich etwaiger noch<br />

offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.<br />

Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende Auseinandersetzungsbilanz<br />

zum 30.11. des Jahres seines Ausscheidens, wobei das<br />

Vermögen der Gesellschaft mit ihrem Verkehrswert anzusetzen ist. Der<br />

Verkehrswert wird von dem Komplementär der Gesellschaft nach den<br />

Richtlinien der European Venture Capital Association ermittelt.<br />

§ 17 Ableben eines Gesellschafters<br />

17.1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit dessen Erben<br />

oder Vermächtnisnehmern als Kommanditisten fortgesetzt.<br />

17.2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der<br />

ihre Rechte als Gesellschafter wahrnimmt und sie in der Gesellschaft vertritt.<br />

Solange die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Vertreters<br />

nicht erfolgt ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit Ausnahme<br />

der Beteiligung an Gewinn und Verlust. Der Komplementär kann<br />

den Nachweis der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />

§ 18 Ergebnisverteilung und Auszahlung<br />

18.1. Das Ergebnis der Gesellschaft wird auf die Kommanditisten im<br />

Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen verteilt, soweit<br />

nachfolgend nicht eine andere Regelung vorgesehen ist.<br />

18.2. Sofern die Gesellschaft den Kommanditisten anrechenbare Steuern<br />

gutschreibt, sind diese, unabhängig von der Ergebnisverteilung,<br />

entsprechend der Kapitaleinlage zu verteilen.<br />

18.3. Auszahlungen im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages sind sowohl<br />

Kapitalrückzahlungen als auch Auszahlungen von Gewinn- oder<br />

sonstigen Liquiditätsüberschussanteilen.<br />

18.4. Die Kommanditisten erhalten als Vorabauszahlung („Frühzeichnerbonus“)<br />

einen individuellen Vorzug von nominal 4 Prozent bezogen auf


gesellschaftsvertrag<br />

112<br />

die vollständig eingezahlte Kapitaleinlage ab dem ersten Tag des Monats,<br />

der auf den Zahlungseingang auf dem Treuhandkonto folgt bis<br />

einschließlich dem ersten Tag des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

(§ 5.2) folgt unter Verzicht auf eine Zinseszinsberechnung.<br />

18.5. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Auszahlung<br />

der Frühzeichnerboni erfüllt wurden (§ 18.4.), werden weitere Auszahlungen<br />

zunächst zur Rückführung der Kapitaleinlage verwandt. Die<br />

Rückführung erfolgt im Verhältnis der geleisteten Kapitaleinlage.<br />

a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch den Treuhandkommanditisten<br />

kündigen, sofern das Treuhandverhältnis nicht<br />

zuvor aufgelöst worden ist. Geschieht dies oder liegt in der Person<br />

des Treugebers ein Ausschließungsgrund gemäß § 15.3 vor,<br />

so scheidet der Treuhandkommanditist mit der entsprechenden<br />

Beteiligung aus. Der persönlich haftende Gesellschafter bzw. die<br />

Gesellschafterversammlung haben die Ausschließung eines Treugebers<br />

nach den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber dem<br />

Treuhandkommanditisten auszusprechen.<br />

18.6. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus<br />

(§ 18.4.) und Rückführung der Kapitaleinlage (§ 18.5.) erfüllt<br />

wurden, erfolgen weitere Auszahlungen zur Befriedigung der Basisgewinnverteilung<br />

an die Kommanditisten. Die Basisgewinnverteilung ist<br />

eine interne (rechnerische) Verzinsung von 9 Prozent p.a., bezogen auf<br />

die von den Kommanditisten geleistete Kapitaleinlage für die Zeit der<br />

effektiven Kapitalbindung bei der Gesellschaft. Die effektive Kapitalbindung<br />

berücksichtigt sämtliche Auszahlungen auf die tatsächlich geleistete<br />

Kapitaleinlage eines jeweiligen Kommanditisten. Die Berechnung<br />

erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist<br />

(§ 5.2) folgt. Die Basisgewinnverteilung wird nur so weit und<br />

solange berechnet, wie die Summe der tatsächlich geleisteten Kapitaleinlage<br />

die Summe der empfangenen Auszahlungen übersteigt.<br />

18.7. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus<br />

(§ 18.4.), Kapitalrückführung (§ 18.5.) und Basisgewinnverteilung<br />

(§ 18.6.) erfüllt sind, erfolgen weitere Auszahlungen zu 97 Prozent<br />

an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten<br />

Kapitaleinlagen und zu 3 Prozent an den Gründungskommanditisten<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG.<br />

§ 19 Auflösung und Liquidation<br />

19.1. Bei Auflösung der Gesellschaft sind sämtliche Beteiligungen und<br />

sonstige Vermögenswerte der Gesellschaft zu verwerten. Liquidator ist<br />

der Komplementär.<br />

19.2. Der Liquidator liquidiert die Vermögensgegenstände und Beteiligungen<br />

der Gesellschaft nach seinem pflichtgemäßen Ermessen. Das<br />

Ergebnis der Liquidation wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />

ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben in diesem Vertrag verteilt.<br />

§ 20 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen<br />

20.1. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gelten in entsprechender<br />

Anwendung auch für Treugeber des Treuhandkommanditisten<br />

mit folgender Besonderheit:<br />

b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des Treugebers bzw. bei<br />

der Abtretung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag und der<br />

Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar<br />

in die Gesellschafterstellung des dann ehemaligen Treugebers ein.<br />

Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />

gilt § 17.2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. Es ist § 10<br />

des Treuhandvertrages zu beachten.<br />

20.2. Scheidet der Treuhänder aus Gründen aus der Gesellschaft aus,<br />

die nicht in der Person seiner Treugeber liegen, so werden die Treugeber<br />

unmittelbar Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />

von dem Treuhänder auf den Treugeber bedarf. Die bisherigen<br />

Treugeber sind jedoch berechtigt, einen neuen gemeinsamen<br />

Treuhänder zu bestellen. Die Gesellschaft wird dann mit diesem neuen<br />

Treuhänder fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet nicht statt.<br />

§ 21 Mitteilungen und Sonderbetriebsausgaben<br />

21.1. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen der<br />

Gesellschaft (z. B. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen, Aufforderungen<br />

zu schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen, alle Zahlungen<br />

an die Gesellschafter) ist ordnungsgemäß, wenn sie an die zuletzt<br />

bekannte Adresse des Kommanditisten erfolgt; es obliegt dem Kommanditisten,<br />

eine Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung der<br />

Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />

21.2. Die Kommanditisten haben ihre Sonderbetriebsausgaben, die<br />

in die Jahressteuererklärung aufgenommen werden sollen, spätestens<br />

2 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft<br />

oder dem Treuhandkommanditisten mitzuteilen. Werden sie nicht<br />

rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Sonderbetriebsausgaben<br />

unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht der Gesellschafter<br />

auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung bei<br />

der Gesellschaft in Auftrag gibt.


gesellschaftsvertrag<br />

§ 22 Schlussbestimmungen<br />

22.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />

erfolgen, soweit das Gesetz nicht eine gerichtliche oder notarielle<br />

Beurkundung vorschreibt.<br />

113<br />

22.2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss einer<br />

Gesellschafterversammlung genügen für die Schriftform die von dem<br />

Komplementär oder dem Protokollführer unterzeichneten Protokolle<br />

und ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />

22.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages als<br />

unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so<br />

zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht<br />

wird; dasselbe gilt auch hinsichtlich etwa hervortretender Vertragslücken.<br />

Die Gesellschafter verpflichten sich, die betreffenden Bestimmungen<br />

unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten<br />

wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen. Entsprechend ist zu<br />

verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt.<br />

22.4. Die Kosten des Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

Aurich, den 24.04.2009<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH<br />

gez. Gerold Schmidt, Geschäftsführer<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

gez. Tjark Goldenstein, Vorstand


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

114<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zwischen<br />

der jeweils in der Beitrittserklärung zu der „<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />

GmbH & Co. KG“ genannten Person<br />

– nachfolgend „Anleger“, „Treugeber“ oder „Kommanditist“ genannt<br />

und<br />

der SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich,<br />

– nachfolgend „Treuhandkommanditist“, „Treuhänder“ oder „Verwalter“<br />

genannt<br />

sowie<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2, 26605<br />

Aurich, – nachfolgend „Gesellschaft“ genannt.<br />

Präambel<br />

1. Grundlage dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bildet der<br />

von dem Treugeber gebilligte Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft in<br />

der jeweils gültigen Fassung.<br />

Stellung eines Kommanditisten zu erhalten. Unbeschadet dessen, kann<br />

der Kommanditist seine Gesellschafterrechte jederzeit selbst ausüben.<br />

Der Verwalter darf mit anderen Kommanditisten der Gesellschaft gleiche<br />

oder ähnlich lautende Verwaltungsverträge abschließen.<br />

§ 2 Stimmrechtsausübung, Weisungen des Treugebers<br />

Im Rahmen dieses Auftrages ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,<br />

alle aus dem verwalteten Kommanditanteil folgenden Rechte<br />

und Pflichten, insbesondere das Stimmrecht, im Namen und nach<br />

Maßgabe der Weisungen des Kommanditisten auszuüben, soweit der<br />

Kommanditist die Rechte nicht selbst ausübt. Widerspricht eine Weisung<br />

der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht oder einer gesetzlichen<br />

Bestimmung, so kann der Verwalter nach entsprechendem Hinweis an<br />

den Kommanditisten die Ausübung der Rechte und Pflichten verweigern.<br />

Liegt keine Weisung des Kommanditisten vor, so hat der Verwalter<br />

bei der Ausübung der Rechte für den Kommanditisten die Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden und nach bestem Wissen<br />

und Gewissen und im Sinne des Kommanditisten nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen zu handeln. Der Verwalter darf sich zur Erfüllung<br />

seiner Verwaltungstätigkeiten Dritter bedienen.<br />

2. Der Treuhandkommanditist ist gemäß §§ 5, 6 und 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, Anleger als weitere Kommanditisten in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen oder ihre eigene Kapitaleinlage im Interesse<br />

und für Rechnung der Anleger als Treugeber zu erhöhen, bis das Kapital<br />

der Gesellschaft 100 Mio. Euro zzgl. 5 Prozent Agio beträgt.<br />

3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem als Treugeber<br />

beitretenden Anleger (Treuhandvertrag) sowie zwischen den Treugebern<br />

untereinander sowie das Rechtsverhältnis zwischen dem als Kommanditisten<br />

beitretenden Anleger und dem Verwalter (Verwaltungsvertrag)<br />

regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie in entsprechender Anwendung nach den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in soweit, als ein besonderer<br />

Verweis auf die Rechte und Pflichten der Treugeber und des Treuhänders<br />

in dem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich erfolgt.<br />

§ 3 Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

Der Verwalter nimmt an allen ordentlichen oder außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen teil, sofern er<br />

nicht durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Über das Ergebnis<br />

der Versammlungen/Beschlussfassungen berichtet der Verwalter dem<br />

Kommanditisten unverzüglich schriftlich.<br />

§ 4 Laufzeit, Beendigung<br />

Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen<br />

und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ablauf eines<br />

Geschäftsjahres, erstmalig jedoch zum Zeitpunkt der Beendigung der<br />

Gesellschaft ordentlich gekündigt werden. Im Falle des Ausscheidens<br />

des Kommanditisten aus der Gesellschaft oder bei deren Liquidation ist<br />

der Verwaltungsvertrag mit Wirksamkeit des Ausscheidens und Vollbeendigung<br />

der Gesellschaft ohne weiteres beendet.<br />

Teil I.<br />

Verwaltungsvertrag bei Beitritt des Anlegers<br />

als Kommanditist oder Umwandlung der Treugeberstellung<br />

in Kommanditistenstellung<br />

§ 1 Auftrag zur Treuhandverwaltung<br />

Beteiligt sich ein Anleger als Kommanditist, beauftragt er den Treuhandkommanditisten<br />

als Verwalter, seine Kommanditbeteiligung nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages und des Gesellschaftsvertrages zu verwalten.<br />

Gleiches gilt, wenn der als Treugeber beigetretene Anleger im Sinne<br />

von § 7.4. des Gesellschaftsvertrages verlangt, im Außenverhältnis die<br />

Teil II.<br />

Treuhandvertrag bei Anlegerbeitritt als Treugeber<br />

§ 5 Treuhandverhältnis/ Abschluss des Treuhandvertrages/<br />

Einzahlungen<br />

5.1. Beteiligt sich der Anleger als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

an der Gesellschaft, beauftragt er ihn als Treuhänder, der<br />

seinen eigenen Kapitalanteil in Höhe der vom Treugeber in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungssumme zu erhöhen hat.<br />

Der Treuhänder wird vom Treugeber beauftragt, den von ihm für den<br />

Treugeber im Außenverhältnis erhöhten bzw. gehaltenen Anteil an der


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe der vorgenannten Zeichnungssumme<br />

im eigenen Namen aber für Rechnung und auf Risiko des Treugebers<br />

nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages zu halten und zu verwalten.<br />

5.2. Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den jeweiligen Treugeber und deren Annahme durch den<br />

Treuhänder geschlossen. Für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhänder. Der Zugang der Annahmeerklärung beim<br />

Treugeber ist nicht erforderlich. Der Treuhänder wird den jeweiligen<br />

Treugeber gleichwohl von der Annahme seiner Beitrittserklärung durch<br />

Übersendung einer Kopie der von dem Treuhänder gegengezeichneten<br />

oder faksimilierten Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />

5.3. Der Treuhänder wird die Beteiligung der Treugeber zusammen mit<br />

weiteren Beteiligungen anderer Treugeber aufgrund gleich- oder ähnlich<br />

lautender Verträge nach außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />

Die Eintragung des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />

erfolgt gemäß dem Gesellschaftsvertrag mit einer Hafteinlage in Höhe<br />

von 1 Prozent der jeweils von den Treugebern übernommenen Zeichnungssumme.<br />

5.4. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung wie ein im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko. Im gleichen Umfang nehmen sie am Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft teil. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich die Treugeber.<br />

5.5. Der Treuhänder nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten<br />

der Treugeber gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

wahr. Er ist demgemäß verpflichtet, die Beteiligung als<br />

Kommanditbeteiligung im eigenen Namen zum Handelsregister anzumelden.<br />

Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses hat er dem Treugeber<br />

alles herauszugeben, was er als Treuhänder für diesen erlangt hat.<br />

Der Treugeber hält den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten frei, die<br />

sich aus der Wahrnehmung der Treuhandschaft ergeben können.<br />

5.6. Der Treugeber verpflichtet sich, seine gemäß Beitrittserklärung<br />

übernommene Kapitaleinlage zuzüglich 5 Prozent Agio hierauf innerhalb<br />

der in der Beitrittserklärung genannten Frist vollständig auf das in<br />

der Beitrittserklärung genannte Konto einzuzahlen. Für rückständige<br />

Einlagen ist die Gesellschaft berechtigt, dem Treugeber Verzugszinsen<br />

gemäß §§ 7, 6 des Gesellschaftsvertrages zu berechnen. Weitergehende<br />

Schadenersatzansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.<br />

Die Gesellschaft und der Treuhandkommanditist sind jeweils<br />

einzeln berechtigt, entsprechende Ansprüche unmittelbar gegenüber<br />

dem Treugeber geltend zu machen.<br />

5.7. Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von allen<br />

Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang mit<br />

dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch übernommenen<br />

Gesellschafterbeteiligung stehen.<br />

5.8. Der Treuhänder und seine Organe sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

§ 6 Weisungsrechte<br />

6.1. Der Treuhänder hat wegen aller Maßnahmen und Rechtsgeschäfte<br />

im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung den<br />

Weisungen des Treugebers zu folgen. Er hat die Informations- und<br />

Kontrollrechte gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen für den Treugeber wahrzunehmen. Der Treugeber ist berechtigt,<br />

diese Rechte auch selbst wahrzunehmen.<br />

6.2. Sind bei unaufschiebbaren Entscheidungen Weisungen nicht<br />

rechtzeitig zu erhalten, so hat der Treuhänder mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse<br />

des Treugebers zu handeln.<br />

6.3. Der Treuhänder ist berechtigt, sein Stimmrecht je nach Weisung<br />

der einzelnen Treugeber unterschiedlich bzw. gespalten auszuüben.<br />

§ 7 Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter<br />

7.1. Auf Gesellschafterversammlungen und bei Beschlüssen der Gesellschafter,<br />

die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst<br />

werden (Umlaufverfahren), stimmt der Treuhänder gemäß den ihm<br />

vom Treugeber erteilten Weisungen ab. Sind keine Weisungen erteilt,<br />

so erteilt der Treugeber hiermit dem Treuhänder bereits Vollmacht, die<br />

Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />

auszuüben. In diesem Fall stimmt der Treuhänder nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen im Interesse der Treugeber ab.<br />

7.2. Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte, insbesondere sein<br />

Stimmrecht, auf Gesellschafterversammlungen und anlässlich sonstiger<br />

Beschlüsse der Gesellschafter anstelle des Treuhänders selbst wahrzunehmen.<br />

Will er von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies<br />

zuvor schriftlich dem Treuhänder anzuzeigen.<br />

7.3. Der Treuhänder hat den Treugeber unverzüglich über bevorstehende<br />

Gesellschafterversammlungen und anstehende Gesellschafterbeschlüsse<br />

der Gesellschaft, unter Übersendung der relevanten<br />

Unterlagen, zu informieren und sich Weisungen einzuholen.<br />

7.4. Den Treugebern sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen<br />

der Gesellschaft unverzüglich durch den Treuhänder zuzusenden.<br />

115


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

116<br />

§ 8 Treuhandverwaltung/Pflichten des Treugebers /Pflichten<br />

des Treuhänders<br />

8.1. Gegenstand der Treuhandverwaltung sind die mit den treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditeinlagen an der Gesellschaft verbundenen<br />

Rechte und Pflichten, die sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

bestimmen.<br />

8.8. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />

Person, seiner Anschrift oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />

dem Treuhänder mitzuteilen.<br />

8.9. Eine gesonderte Treuhandgebühr ist vom Treugeber nicht zu entrichten.<br />

8.2. Über das in der Beitrittserklärung genannte Konto darf nur der<br />

Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

der Gesellschaft sowie des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

verfügen.<br />

8.3. Der Treuhänder hat das steuerliche Jahresergebnis, Auszahlungen,<br />

Beitragspflichten, das Abfindungsguthaben und alle sonstigen Ergebnisse,<br />

die auf die Beteiligungen der Treugeber an der Gesellschaft entfallen,<br />

unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten. Die sich hieraus<br />

ergebenden Ansprüche tritt der Treuhänder hiermit bereits an den<br />

Treugeber ab, der diese Abtretung annimmt.<br />

8.4. Der Treuhänder erstattet dem Treugeber unverzüglich nach Vorliegen<br />

des geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft einen schriftlichen<br />

Bericht, der auch Angaben über wesentliche Geschäftsvorfälle<br />

enthalten soll. Darüber hinaus hat der Treuhänder die Treugeber auch<br />

gesondert über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle in angemessenen<br />

Abständen zu unterrichten.<br />

8.5. Dritten gegenüber darf der Treuhänder die Beteiligung des Treugebers<br />

nur mit dessen Zustimmung offen legen, soweit nichts anderes<br />

gesetzlich vorgeschrieben ist oder es dem begründeten Interesse des<br />

Treuhänders entspricht. Die Gesellschaft ist nicht Dritte im Sinne dieser<br />

Bestimmung. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, das Treuhandverhältnis<br />

offen zu legen.<br />

§ 9 Übertragung und Belastung von Beteiligungen<br />

9.1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung unter Aufrechterhaltung<br />

des Treuhandverhältnisses und zum 01.12. eines jeden Jahres<br />

und mit Zustimmung des Treuhänders auf einen Rechtsnachfolger<br />

zu übertragen, soweit er seine Einlage vollständig erbracht hat. Der<br />

Treuhänder kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn gewichtige<br />

sachliche Gründe in der Person des Rechtsnachfolgers gegen diese<br />

Übertragung sprechen, so dass für sie die Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />

mit dem Rechtsnachfolger unzumutbar ist. § 14 des<br />

Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />

9.2. Der Treuhänder ist ohne Zustimmung des Treugebers zu keinen<br />

Verfügungen über Rechte aus der Beteiligung berechtigt, insbesondere<br />

darf er die Beteiligung nicht veräußern oder belasten.<br />

§ 10 Tod des Treugebers<br />

10.1. Das Treuhandverhältnis endet unmittelbar mit dem Tod des<br />

Treugebers. Der Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses<br />

Treuhandvertrages die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage<br />

auf den Treugeber mit Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des<br />

Treugebers. Der Treugeber nimmt diese Übertragung mit Abschluss<br />

des Treuhandvertrages an. Die Zustimmung des Treuhänders für diese<br />

Übertragung ist erteilt. Unabhängig davon wird dieser Vertrag als Verwaltungsvertrag<br />

nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen mit<br />

den Erben und/oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />

8.6. Der Treugeber ist verpflichtet, den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />

und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten bzw.,<br />

soweit der Treuhänder bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der<br />

Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />

8.7. Jeder Treugeber ist verpflichtet, seine Sonderbetriebsausgaben,<br />

die in die Jahressteuererklärung aufgenommen werden sollen, unverzüglich,<br />

spätestens jedoch 3 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft (30.11.) dem Treuhänder mitzuteilen.<br />

Werden sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

die Sonderbetriebsausgaben unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht<br />

der Gesellschafter auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung<br />

bei der Gesellschaft in Auftrag gibt.<br />

10.2. Die Erben/Vermächtnisnehmer haben sich durch Vorlage eines<br />

Erbscheins oder eine andere von dem Treuhänder akzeptierte Urkunde<br />

zu legitimieren. Die Weisungsrechte der Erben/Vermächtnisnehmer<br />

gegenüber dem Treuhänder und auch ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

ruhen, solange sie nicht einen Erbschein vorgelegt und<br />

einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt und dies dem Treuhänder<br />

und im Falle der unmittelbaren Ausübung ihres Stimmrechts<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft schriftlich angezeigt<br />

haben. Bis zur Benennung des Bevollmächtigten darf der Treuhänder<br />

Zustellungen und Zahlungen an jeden Erben/Vermächtnisnehmer vornehmen<br />

mit Wirkung für und gegen die übrigen Miterben-/Vermächtnisnehmer.<br />

Die Erben haben ferner unverzüglich die für die Eintragung<br />

im Handelsregister erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

nachzureichen.


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

§ 11 Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />

11.1. Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />

und endet spätestens, wenn die Liquidation der Gesellschaft vollständig<br />

abgewickelt ist. Der Treuhänder ist zur ordentlichen Kündigung nur<br />

mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres berechtigt.<br />

Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

11.2. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn über das Vermögen<br />

des Treuhänders das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />

mangels Masse abgelehnt wird, auch wenn ein entsprechender Beschluss<br />

noch nicht rechtskräftig ist, wenn die von dem Treuhänder<br />

treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung von einem Gläubiger<br />

des Treuhänders gepfändet wird und wenn der Treuhänder liquidiert<br />

oder aus sonstigen Gründen aufgelöst wird oder der Treuhänder aus<br />

der Gesellschaft ausscheidet.<br />

und scheidet der Treuhänder deshalb anteilig aus der Gesellschaft aus,<br />

ist das Treuhandverhältnis ohne weiteres beendet. Der Treugeber kann<br />

die Übertragung des anteiligen Kommanditanteils nicht verlangen.<br />

§ 12 Personenmehrheit<br />

12.1. Sofern der Treuhänder nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />

einen Kapitalanteil an der Gesellschaft für mehrere Personen gleichzeitig<br />

hält, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag und dem Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der<br />

Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />

vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken.<br />

12.2. Personenmehrheiten nach § 12.1. bevollmächtigen sich hiermit<br />

für die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />

die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />

gegen alle entgegenzunehmen.<br />

117<br />

11.3. Der Treuhänder tritt hiermit die von ihm treuhänderisch für den<br />

Treugeber gehaltene Gesellschaftsbeteiligung an den diese Abtretung<br />

hiermit annehmenden Treugeber unter der aufschiebenden Bedingung<br />

ab, dass das Treuhandverhältnis aus einem der in § 11.1. und § 11.2.<br />

dieses Treuhandvertrages genannten Gründe beendet wird. Im Außenverhältnis<br />

wird die Abtretung wirksam, wenn der Treugeber als Kommanditist<br />

im Handelsregister eingetragen worden ist.<br />

11.4. Der Treugeber kann gemäß § 7.4. des Gesellschaftsvertrages die<br />

Umwandlung seiner Treugeberstellung und Einräumung der Stellung<br />

als Kommanditist der Gesellschaft verlangen. Macht der Treugeber<br />

von diesem Recht Gebrauch, nimmt der Treuhandkommanditist seine<br />

Rechte gemäß Teil I dieses Vertrages als Verwalter der Kommanditbeteiligung<br />

des Treugebers wahr, wobei die Regelungen dieses Vertrages<br />

weiter gelten, es sei denn, aus der unmittelbaren Beteiligung des (ehemaligen)<br />

Treugebers als Kommanditist ergibt sich etwas anderes. Unter<br />

der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des die Umwandlung<br />

verlangenden Treugebers als Kommanditist der Gesellschaft in das<br />

Handelsregister überträgt der Treuhänder bereits hiermit eine der Beteiligung<br />

des Treugebers entsprechende Kommanditbeteiligung an den<br />

diese Übertragung annehmenden Treugeber. Der Treugeber hat dem<br />

Treuhandkommanditisten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

auf eigene Kosten zu erteilen und die Kosten der Handelsregistereintragung<br />

zu tragen.<br />

12.3. Die Abgabe von Erklärungen, einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />

durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte<br />

Personenmehrheit.<br />

12.4. Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Gesellschaftsvertrag der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG in den dort einschlägigen<br />

Passagen, die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber befassen, unmittelbare<br />

Rechte und Pflichten einräumt, die neben den Rechten und<br />

Pflichten aus diesem Treuhandvertrag bestehen.<br />

Teil III.<br />

Gemeinsame Vorschriften für Verwaltungs-<br />

und Treuhandverhältnis<br />

§ 13 Vergütung<br />

13.1. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeiten aus diesem<br />

Vertrag als Verwalter und Treuhänder gemäß § 12.2. des Gesellschaftsvertrages<br />

eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 0,15<br />

Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital der Gesellschaft zuzüglich<br />

gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Ferner erhält der Treuhandkommanditist<br />

für seine Tätigkeit eine laufende Vergütung in Höhe<br />

von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf das Zeichnungskapital zuzüglich<br />

gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />

2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />

11.5. Der Treuhänder ist zur Kündigung des Treuhandvertrages aus<br />

wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Treugeber die von ihm in<br />

der Beitrittserklärung übernommene Zahlungsverpflichtung nicht oder<br />

nicht fristgerecht erfüllt. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss<br />

eines Kommanditisten auch in der Person des Treugebers vor<br />

13.2. Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />

jeweils am 31.05. und am 30.11. eines Jahres, erstmalig am<br />

31.05.2009.


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

118<br />

13.3. Aufwendungen, welche der Treuhandkommanditist für Rechnung<br />

der Gesellschaft außerhalb der Treuhandtätigkeit hat, kann er<br />

dieser in Rechnung stellen. Über die übliche Verwaltung und Treuhänderschaft<br />

hinausgehende zusätzliche Leistungen sind dem Treuhandkommanditisten<br />

von dem dies beauftragenden Anleger zu erstatten.<br />

14.8. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />

Eintritt der vom Anleger mit seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten<br />

wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Folgen. Angestrebte<br />

steuerliche Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />

§ 14 Haftung<br />

14.1. Der Treuhandkommanditist hat seine Pflichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Er haftet dem Anleger nur<br />

für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher<br />

Pflichten.<br />

§ 15 Schlussbestimmungen<br />

15.1. Schriftliche Mitteilungen des Treuhandkommanditisten an die<br />

zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Anlegers gelten nach dem<br />

gewöhnlichen Postlauf (3 Tage ab Datum Poststempel) als ihm zugegangen.<br />

14.2. Soweit der Treuhandkommanditist haftet, ist er nur zum Ersatz<br />

des typischen und vorhersehbaren Schadens verpflichtet. In jedem Fall<br />

ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger<br />

gezeichneten Zeichnungsbetrags begrenzt.<br />

14.3. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung oder Beteiligung als<br />

Kommanditist des Anlegers sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />

der Gesellschaft enthaltenen Informationen. Der Treuhandkommanditist<br />

hat den Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Angaben keiner<br />

eigenen Prüfung unterzogen. Er haftet daher auch nicht für den<br />

Inhalt des Verkaufsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />

und zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />

14.4. Der Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz - gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund - (auch aus der Verletzung von Pflichten bei den<br />

Vertragsverhandlungen gemäß § 311 Abs. 2 BGB), verjährt in 3 Jahren<br />

von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />

14.5. Schadensersatzansprüche hat der Anleger innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />

gegenüber dem Treuhänder geltend zu machen.<br />

15.2. Der Treuhandkommanditist weist ausdrücklich darauf hin, dass die<br />

persönlichen Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

elektronisch gespeichert werden und dass die in der Platzierung<br />

des Eigenkapitals eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />

Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger ist verpflichtet,<br />

sämtliche Änderungen bezüglich seiner Bestandsdaten (Name,<br />

Wohnsitz, Anschrift, Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />

dem Treuhandkommanditisten schriftlich mitzuteilen.<br />

15.3. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seiner jeweils gültigen<br />

Fassung sinngemäß. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen dieses<br />

Vertrages gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.<br />

15.4. Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie der Gesellschaftsvertrag<br />

sind integrale Bestandteile dieses Vertrages.<br />

15.5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur<br />

schriftlich verzichtet werden kann. Das betrifft auch den Verzicht auf<br />

das Schriftformerfordernis.<br />

14.6. Spätestens mit dem dritten Tag (Datum des Poststempels) nach<br />

der Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes und/oder des Berichtes<br />

des Treuhandkommanditisten an die Treugeber beginnt die<br />

Verjährungsfrist für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />

Gesellschaft entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht und/<br />

oder der Bericht des Treuhandkommanditisten an die Treugeber bezieht.<br />

§ 203 BGB findet keine Anwendung.<br />

14.7. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers befreit den Treuhandkommanditisten<br />

im Verhältnis zum Anleger von jeder Verantwortlichkeit,<br />

soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />

unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden<br />

dadurch die Rechtswirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />

Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare<br />

Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />

Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der<br />

unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />

Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch im Falle einer<br />

ergänzungsbedürftigen Regelungslücke in diesem Vertrag.


treuhand- und verwaltungsvertrag<br />

15.7. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Dieser Vertrag unterliegt<br />

deutschem Recht.<br />

119<br />

Aurich, den 24.04.2009<br />

SG-Treuhand GmbH<br />

gez. Mario Behrends, Geschäftsführer<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch den Komplementär Augeo II Beteiligungs GmbH<br />

gez. Tjark Goldenstein, Geschäftsführer<br />

_______________________________________________________<br />

Der jeweils in der Beitrittserklärung genannte Anleger


mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

120<br />

zwischen<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre<br />

persönlich haftende Gesellschafterin, Augeo II Beteiligungs GmbH,<br />

Kornkamp 2, 26605 Aurich, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Tjark Goldenstein und Gerold Schmidt,<br />

4. Entsprechend der im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />

sind die zu leistenden Kommanditeinlagen inklusive Agio auf<br />

das hierfür eingerichtete insolvenzfeste Mittelverwendungskontrollkonto<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs bei der Sparkasse Aurich Norden,<br />

Kontonummer 1073410, Bankleitzahl 28350000 einzuzahlen.<br />

- Gesellschaft -<br />

und<br />

der SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Heinrichstr. 155,<br />

40239 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Frank-Michael<br />

Sutor,<br />

- Mittelverwendungskontrolleur -<br />

wird Folgendes vereinbart:<br />

Präambel<br />

1. Das Zeichnungskapital der Gesellschaft beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

in der Fassung vom 24.04.2009 maximal 100 Mio. Euro,<br />

mindestens jedoch 20 Mio. Euro („Zeichnungskapital“). Zusätzlich ist<br />

ein Agio in Höhe von 5 Prozent der jeweiligen Zeichnungssumme zu<br />

leisten.<br />

2. Das Zeichnungskapital dient der Aufstockung der Beteiligung an<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A., Luxemburg, deren Anteile<br />

ausschließlich die Gesellschaft hält, um dieser den Erwerb eines Portfolios<br />

von Beteiligungen an Private Equity Unternehmen und Private<br />

Equity Zielfonds aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen.<br />

Darüber hinaus dient das Zeichnungskapital der Finanzierung<br />

der Gründungs-, Anlauf- und Emissionskosten sowie der Deckung<br />

der laufenden Kosten der Gesellschaft und der <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity I (LUX) S.A. Im Einzelnen wird die vorgesehene Verwendung des<br />

Zeichnungskapitals in § 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />

bei einem angenommenen Zeichnungskapital von 80 Mio. Euro als<br />

Investitions- und Finanzierungsplan sowie in § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />

wegen der laufenden Kosten aufgeführt.<br />

3. Das Zeichnungskapital der von der Gesellschaft aufgenommenen<br />

Direkt- und Treuhandkommanditisten („Kommanditisten“) ist auf das<br />

Mittelverwendungskontrollkonto einzuzahlen. Zur Sicherung der vertragsgerechten<br />

Verwendung der Kapitaleinlagen schließen die Vertragsparteien<br />

diesen Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

(„Mittelverwendungskontrollvertrag“).<br />

§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1.1. Die Vertretungsberechtigung für das in der Präambel genannte<br />

Mittelverwendungskontrollkonto ist durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

als alleinigen Kontoinhaber so auszugestalten, dass nur<br />

er hierüber verfügen kann. Die kontoführende Bank erhält eine Kopie<br />

dieses Vertrages. Sie ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der<br />

Vertretungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschaft<br />

bedürfen.<br />

1.2. Die kontoführende Bank wird vom Mittelverwendungskontrolleur<br />

angewiesen, der Gesellschaft die Kenntnis und Beachtung des<br />

Mittelverwendungskontrollvertrages schriftlich zu bestätigen und eine<br />

Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos und<br />

sämtlicher das Konto betreffender Korrespondenz unverzüglich zu<br />

übersenden.<br />

1.3. Auf Wunsch wird es der Mittelverwendungskontrolleur der Gesellschaft<br />

ermöglichen, die Kontoumsätze mittels eines anerkannten<br />

Online-Banking-Verfahrens abzurufen.<br />

§ 2 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

2.1. Mit jeder Einzahlung eines Kommanditisten der Gesellschaft auf<br />

dem Mittelverwendungskontrollkonto wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />

angewiesen, hierüber nur nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

zu verfügen.<br />

2.2. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die betragsmäßige Übereinstimmung<br />

der zu veranlassenden Verfügungen über die Mittel mit<br />

den Angaben des Investitions- und Finanzierungsplans der Gesellschaft<br />

sowie den entsprechenden Verträgen und den Vereinbarungen über<br />

die laufende Vergütung. Soweit die Mittel für die Aufstockung der<br />

Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. abgerufen<br />

werden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur von der Gesellschaft<br />

ein Nachweis über die Kapitalmaßnahme vorzulegen.<br />

2.3. Sofern dem Mittelverwendungskontrolleur durch die Gesellschaft<br />

nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten<br />

und Ausgaben der Gesellschaft laut von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegenden Konto beglichen wurden, erfolgt<br />

eine unverzügliche Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein<br />

laufendes Konto der Gesellschaft, nach Maßgabe dieses Vertrages.


mittelverwendungskontrollvertrag<br />

2.4 Der Mittelverwendungskontrolleur hat sicher zu stellen, dass das<br />

Zeichnungskapital zu marktüblichen Konditionen als Tagesgeld von der<br />

kontoführenden Bank verzinst wird. Die Zinsüberschüsse sind monatlich<br />

auf ein laufendes Konto der Gesellschaft auszukehren.<br />

5.3. Endet der Vertrag vorzeitig, so beschränkt sich der Entgeltanspruch<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs auf die bis zu diesem<br />

Zeitpunkt geleistete Tätigkeit, die vom Mittelverwendungskontrolleur<br />

nachzuweisen ist.<br />

121<br />

2.5. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Dauer der Emissions- und<br />

Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung des im Gesellschaftsvertrag<br />

unter § 5 dargestellten Investitions- und Finanzierungsplans<br />

abgeschlossen, wobei eine Zeichnungssumme von mindestens<br />

20 Mio. Euro bis zu 100 Mio. Euro der Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegt.<br />

§ 3 Vergütung<br />

3.1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

5.4. Die vorzeitige Beendigung der Mittelverwendungskontrolle hat der<br />

Mittelverwendungskontrolleur der kontoführenden Bank unverzüglich<br />

schriftlich mitzuteilen. Er hat unverzüglich für die Übertragung der bei<br />

Beendigung noch auf dem Konto befindlichen Kommanditeinlagen auf<br />

ein von der Gesellschaft zu benennendes Konto zu sorgen.<br />

§ 6 Schlussbestimmungen<br />

6.1. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der<br />

Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann. Nebenabreden<br />

wurden nicht getroffen.<br />

3.2. Der Mittelverwendungskontrolleur ist von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit.<br />

§ 4 Haftung<br />

4.1. Dieser Vertrag wird als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne<br />

des § 328 BGB, nämlich zugunsten aller Zeichner von Kommanditeinlagen<br />

der Gesellschaft, abgeschlossen.<br />

6.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder<br />

werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt.<br />

Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart,<br />

durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />

Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes<br />

gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages eine regelungsbedürftige<br />

Lücke offenbar wird.<br />

4.2. Schadenersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />

können nur geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft oder<br />

ihre Gesellschafter nicht auf andere Weise Ersatz erlangen können. Die<br />

Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Aurich, den 24.04.2009<br />

4.3. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nicht für die Bonität der<br />

Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner<br />

der Gesellschaft die vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch den Komplementär Augeo II Beteiligungs GmbH<br />

gez. Tjark Goldenstein, Geschäftsführer<br />

§ 5 Vertragsdauer<br />

5.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung<br />

bedarf, mit vollständiger Verwendung des Zeichnungskapitals, das der<br />

Mittelverwendungskontrolle nach diesem Vertrag unterliegt.<br />

Düsseldorf, den 24.04.2009<br />

5.2. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung<br />

des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger<br />

Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />

- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />

abgelehnt worden ist;<br />

- ein Gläubiger des Mittelverwendungskontrolleurs die Zwangsvollstreckung<br />

betreibt.<br />

SW Unitax GmbH<br />

gez. Frank-Michael Sutor, Geschäftsführer


Advisoryvertrag<br />

122<br />

Advisoryvertrag<br />

zwischen<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A., 3 A, rue G. Kroll, L-1882<br />

Luxembourg<br />

- nachfolgend „<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.“ -<br />

und<br />

Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstrasse 62, Postfach, 4002 Basel<br />

- nachfolgend „Sarasin“ genannt -<br />

Präambel<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. investiert während der Vertragslaufzeit<br />

Kapital in Unternehmen (nachfolgend auch: „Zielgesellschaften“ oder<br />

„Direktinvestitionen“) und Fonds (nachfolgend auch: „Zielfonds“) aus<br />

dem Bereich Erneuerbare Energien und artverwandter Branchen bis<br />

hin zum gesamten Bereich der Umwelttechnologien („Clean Technologiy“).<br />

Das Kapital wird in Deutschland über die <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend auch: „Fondsgesellschaft“) eingeworben,<br />

die sämtliche Anteile an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />

hält. Sarasin wird bei der Auswahl geeigneter Zielgesellschaften und<br />

Zielfonds (gemeinsam nachfolgend auch: „Investitionsobjekte“) beratend<br />

tätig sein, d.h. <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. bezüglich möglicher<br />

Investitionsobjekte beraten. Kommt es in einem Bereich, in welchem<br />

Sarasin beraten hat, zu einer Investition seitens <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity Lux., wird Sarasin ferner bei der Vorbereitung der entsprechenden<br />

Vertragsabwicklung Unterstützung leisten. Zudem soll Sarasin<br />

während der Investitionsphase Kontakte zu den Investitionsobjekten<br />

pflegen und mit <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. einen Austausch über<br />

deren Entwicklung pflegen.<br />

§ 1 Advisoryleistungen<br />

1. Sarasin wird als Investmentberater („Advisor“) beauftragt und erbringt<br />

für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. die nachfolgenden<br />

Leistungen. Geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden durch Sarasin,<br />

jedoch in keinem Fall ein bestimmter Erfolg. Die jeweiligen Investitionsentscheide<br />

trifft <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. gestützt auf ihre eigenen<br />

Einschätzungen und in ihrer eigenen, alleinigen Verantwortung,<br />

während Sarasin ausschließlich beratend tätig ist.<br />

• Suche nach geeigneten Zielgesellschaften, insbesondere aus dem<br />

Bereich der Erneuerbaren Energien;<br />

• Suche nach geeigneten Zielfonds, insbesondere aus dem Bereich<br />

der Erneuerbaren Energien;<br />

• Analyse, Untersuchung und Bewertung (Due Diligence) der Investitionsobjekte;<br />

Die dabei zu berücksichtigenden, nicht abschließenden<br />

Faktoren sind namentlich Management, Produkte<br />

(Entwicklung, Marktpotential), Organisation (z.B. Legal, Rechnungswesen,<br />

Personal), Marktauftritt, Plausibilität des Business-<br />

Plans, u.a.;<br />

• Unterstützung bei der Vorbereitung der Investitions- und Devestitionsentscheidungen;<br />

• Unterstützung bei der Umsetzung der Investitions- und Devestitionsentscheidungen<br />

in Bezug auf Strukturierung und Konditionen<br />

des mit der jeweiligen Entscheidung verbundenen Vorhabens;<br />

• Beteiligungscontrolling der ausgewählten Zielgesellschaften und<br />

Zielfonds, d.h. Pflege regelmäßiger Kontakte mit den Investitionsobjekten<br />

sowie Beobachtung deren Entwicklung;<br />

• Wahrnehmung der Interessen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />

als Gesellschafterin der Investitionsobjekte, wenn eine Vertretung<br />

durch Sarasin in den Organen der Investitionsobjekte von<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. gewünscht und selbst nicht<br />

wahrgenommen werden kann und sofern Sarasin der Übernahme<br />

solcher Vertretungsmandate jeweils zustimmt;<br />

• Analyse und Bewertung des jeweils relevanten Marktes für Erneuerbare<br />

Energien;<br />

• Beratung im Hinblick auf die Struktur des Portfolios bezüglich der<br />

Gewichtung von Technologien, Märkten, Größe und Entwicklungsstand<br />

der Investitionsobjekte;<br />

• Kontaktpflege zu Co-Investoren.<br />

2. Inhaltliche Unterstützung bei der Erstellung von Marketingunterlagen<br />

und Geschäftsberichten.<br />

3. Mindestens vierteljährlich wird Sarasin einen Bericht über ihre Beratungsleistungen<br />

und die Entwicklung der Investitionsobjekte an die<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. übermitteln. Der Bericht soll einen Einblick<br />

in die Geschäfte der Investitionsobjekte geben, d. h. insbesondere<br />

deren Entwicklung darstellen und erläutern.<br />

4. Für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten kann Sarasin auf ihre<br />

Kosten die Remaco Merger AG, Basel, als Subadvisor einschalten; sie<br />

bleibt aber gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. für die vertragsgemäße<br />

Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich.<br />

5. Sarasin ist berechtigt, auf ihre Kosten und unter ihrer Verantwortung<br />

weitere Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Advisoryvertrag<br />

einzuschalten. Allfällige mit der Einschaltung zusätzlicher oder<br />

anderer Dritter als Remaco Merger AG, Basel verbundene Aufwände<br />

und Kosten aufgrund von Prospektänderungen oder ähnlichen damit<br />

verbundenen Sachverhalten gehen zu Lasten von <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity Lux.<br />

6. <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. erkennt an, dass Sarasin und/oder<br />

etwaige Subadvisor gleiche oder ähnliche Beratungsdienstleistungen<br />

auch für andere anbieten können. Es besteht diesbezüglich in keiner<br />

Weise eine Exklusivität. Sarasin verpflichtet sich, bis 12 Monate nach<br />

Zulassung des <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. in Deutschland keine ver-


Advisoryvertrag<br />

gleichbaren Beratungsleistungen für andere Private Equity Fonds aus<br />

Deutschland anzubieten und darüber hinaus alle durch sie in den gleichen<br />

oder ähnlichen Bereichen beratenen Parteien grundsätzlich gleich<br />

und vor allem fair zu behandeln, insbesondere bei überzeichneten Beteiligungsangeboten<br />

allen eine faire Allokation zu empfehlen. Dabei<br />

berücksichtigt Sarasin namentlich die Investitionsziele, das verfügbare<br />

Vermögen und die Größe der beratenen Parteien.<br />

§ 2 Weisungen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />

Sarasin ist verpflichtet, die zur Erfüllung der in § 1 übernommenen Aufgaben<br />

und Tätigkeiten erforderlichen Handlungen mit der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity Lux. abzustimmen und die Weisungen der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity Lux. nach Maßgabe von Art. 397 Abs. 1 OR zu befolgen.<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. hat die alleinige<br />

Entscheidungsbefugnis, in welche Investitionsobjekte <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity Lux. investiert.<br />

§ 3 Advisoryvergütung & Erfolgsbeteiligung<br />

1. Sarasin erhält für die von ihr erbrachten Leistungen eine Beratungsvergütung.<br />

Diese beträgt bezogen auf das gesamte von <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity Lux. in Direktinvestitionen investierte Kapital 2,5 Prozent<br />

p. a. zuzüglich eventueller Umsatzsteuer und für das gesamte in Zielfonds<br />

investierte Kapital 1,5 Prozent p. a. zuzüglich eventueller Umsatzsteuer.<br />

Die Beratungsvergütung ist vierteljährlich auf der Basis der<br />

tatsächlich investierten Beträge abzurechnen und innerhalb von 14<br />

Bankarbeitstagen fällig und zahlbar.<br />

- Vorzugsverteilung an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von 9 Prozent p. a. bezogen auf die geleistete Kapitaleinlage<br />

(ohne Agio) für die Zeit der effektiven Kapitalbindung<br />

bei der Fondsgesellschaft. Die effektive Kapitalbindung bei der<br />

Fondsgesellschaft berücksichtigt sämtliche Auszahlungen auf die<br />

ursprüngliche Kapitaleinzahlung. Die Berechnung erfolgt ab dem<br />

Zeitpunkt der Schließung der Fondsgesellschaft, wobei die Kapitalbindung<br />

zum Ende eines jeweiligen Monats maßgeblich ist.<br />

Die Vorzugsverteilung wird nur so weit und so lange berechnet,<br />

wie die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlung (ohne Agio) die<br />

Summe der empfangenen Auszahlungen übersteigt. Von dem<br />

danach verbleibenden Überschuss erhält Sarasin die Erfolgsbeteiligung<br />

in Höhe von 17,5 Prozent. Sofern nach Abzug der oben<br />

angegebenen Positionen kein Überschuss verbleibt, erhält Sarasin<br />

keine Erfolgsbeteiligung.<br />

§ 4 Investitionskriterien<br />

Sarasin hat bei der Beratung gemäß § 1 die jeweils gültigen Anlagerichtlinien<br />

der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. heranzuziehen, sofern ihr<br />

diese durch <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die aktuellen Anlagerichtlinien [Stand 12.03.2009] sind wesentlicher<br />

Bestandteil dieses Vertrages und als Anhang beigefügt.<br />

§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung von Sarasin<br />

1. Sarasin hat bei der Durchführung der in § 1 aufgeführten Aufgaben<br />

die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten.<br />

123<br />

2. Frühestens nach Ablauf von 8 Jahren erhält Sarasin zusätzlich eine<br />

einmalige Erfolgsbeteiligung in Höhe von 17,5 Prozent, wenn die<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. liquidiert wird oder die Fondsgesellschaft<br />

ihre Geschäftsanteile an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />

veräußert. Diese Erfolgsbeteiligung ist nach folgender Maßgabe zu<br />

berechnen. Von sämtlichen erzielten Erlösen aus den Investitionsobjekten<br />

während der Laufzeit dieses Vertrages sind folgende Positionen<br />

in Abzug zu bringen:<br />

- sämtliche Aufwendungen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />

sowie der Fondsgesellschaft während der Laufzeit beider Gesellschaften;<br />

- Frühzeichnerboni an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft in<br />

Höhe von 4 Prozent p. a. bezogen auf die vollständig eingezahlte<br />

Kapitaleinlage (ohne Agio) des jeweiligen Kommanditisten ab<br />

dem ersten Tag des Monats, der auf den Zahlungseingang auf<br />

dem Treuhandkonto folgt bis einschließlich dem ersten Tag des<br />

Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist folgt unter Verzicht<br />

auf eine Zinseszinsberechnung;<br />

- Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten an die Fondsgesellschaft<br />

ohne Agio;<br />

2. Sarasin haftet gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. nur für<br />

grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle der Haftung wegen grober<br />

Fahrlässigkeit haftet sie nur für den typischen und vorhersehbaren<br />

Schaden.<br />

3. Sarasin haftet gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. maximal<br />

zum Betrag der vereinbarten Honorare aus diesem Vertrag.<br />

3. Sarasin ist in keiner Art und Weise für Investitionsentscheide der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. mit verantwortlich. <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity Lux. entscheidet in jeder Hinsicht selbständig und eigenverantwortlich<br />

und ist absolut frei auch in der Entscheidung, inwiefern sie die<br />

Beratung durch Sarasin mit in ihre Überlegungen einbezieht.<br />

§ 6 Verschwiegenheit<br />

1. Sarasin verpflichtet sich, über alle ihr im Zusammenhang mit der<br />

Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen und bekannt<br />

werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten der<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. auch über das Ende dieses Advisoryvertrages<br />

hinaus Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen


Advisoryvertrag<br />

124<br />

nicht für andere als nach diesem Vertrag vorgesehene Zwecke zu verwenden,<br />

solange offensichtlich ein berechtigtes Interesse an dieser<br />

Geheimhaltung vorhanden ist.<br />

2. Sarasin wird die ihr übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen<br />

sorgfältig verwahren, vor unbefugter Einsichtnahme Dritter schützen<br />

und auf Verlangen nach Ende des Advisoryvertrages an die ÖKO-<br />

RENTA Private Equity Lux. zurückgeben.<br />

3. Auf Verlangen hat Sarasin der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. Einsicht<br />

in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren, sofern und soweit dies<br />

zur Durchführung dieses Vertrages, aufsichtsrechtlicher Pflichten oder<br />

gesetzlicher Vorschriften notwendig ist und sofern keine gesetzlichen,<br />

bankinternen oder sonstigen Vorschriften aus Sicht von Sarasin dagegen<br />

sprechen.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />

Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

1. Auf diesen Vertrag findet materielles Schweizer Recht Anwendung<br />

unter Ausschluss des Schweizer internationalen Privatrechts.<br />

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit dem vorliegenden Vertrag ist Basel (Schweiz). Sarasin hat<br />

das Recht, <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. auch beim zuständigen Gericht<br />

ihres Sitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.<br />

Basel, den 18.03.2009 Luxemburg, den 24.03.2009<br />

4. Im Zusammenhang mit von Sarasin beigezogenen Subadvisors oder<br />

weiterer Dritter im Sinne von § 1 hiervor ist Sarasin im Rahmen der Anforderungen<br />

gemäss diesem § 6 nicht zu Stillschweigen verpflichtet.<br />

5. Die in den Ziffern 1. bis 3. hiervor beschriebene Verschwiegenheitspflicht<br />

gilt mutatis mutandis auch für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity<br />

Lux., sofern anwendbar.<br />

________________________<br />

Bank Sarasin & Cie AG<br />

_____________________________<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

§ 7 Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses<br />

1. Der Advisoryvertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und ist auf<br />

unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />

2. Der Advisoryvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten<br />

jeweils per Jahresende kündbar, jedoch erstmalig zum 31.12.2012. Er<br />

endet, falls keine Kündigung erfolgt, mit der vollständigen Erfüllung<br />

aller vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und spätestens mit<br />

der Liquidation der OEKORENTA Private Equity Lux. Soweit ein wichtiger<br />

Grund vorliegt, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.<br />

3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

§ 8 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />

Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />

für dieses Schriftformerfordernis.


Anlagerichtlinien<br />

Anlagerichtlinien der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />

1. Gesellschaftszweck<br />

Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist der Aufbau, das Halten,<br />

Verwalten und Verwerten eines Portfolios von mehreren unmittelbaren<br />

und mittelbaren eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen<br />

an Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem<br />

Bereich Erneuerbare Energien und artverwandte Branchen bis hin zum<br />

gesamten Bereich der Umwelttechnologien (Clean Technology). Die<br />

Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die notwendig und geeignet<br />

erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />

zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />

oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder<br />

durch Dritte vornehmen lassen.<br />

2. Anlageziel<br />

Anlageziel ist die langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch<br />

Investition des Vermögens weltweit in ein diversifiziertes Portfolio von<br />

Unternehmen, die im Bereich Clean Technology, speziell Erneuerbare<br />

Energien und verwandten Branchen tätig sind. Die Gesellschaft strebt<br />

an, für die Gesellschafter mittel- und langfristig einen Kapitalgewinn zu<br />

erzielen. Es ist nicht vorgesehen, Dividenden auszuschütten.<br />

3. Anlagepolitik<br />

Die Gesellschaft strebt den Aufbau von Beteiligungen unter mittel- und<br />

langfristigen Perspektiven an. Investitionen erfolgen schwerpunktmäßig<br />

in etablierte Unternehmen mit marktreifen Produkten und ersten<br />

konkreten Markterfolgen. Angestrebt werden direkte Investitionen in<br />

Gesellschaften mit überdurchschnittlichem Management, Vorsprung<br />

betreffend Technologie und/oder Marktzugang, Gesellschaften mit hohem<br />

absolutem und/oder im Industrievergleich relativ hohem Wachstum.<br />

Die Gesellschaft kann auch Investitionen in Fonds tätigen, deren<br />

Anlagepolitik im Einklang mit derjenigen der Gesellschaft steht (indirekte<br />

Investitionen).<br />

4. Anlageobjekte<br />

Aufgrund des langfristigen überdurchschnittlichen Wachstumspotenzials<br />

sind Investitionen in allen regenerativen Energietechnologien (Solar,<br />

Windkraft, Biomasse, Wasser und weitere) möglich, darüber hinaus<br />

Technologien, die den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen<br />

oder erweitern bzw. Effizienz und/oder Ertrag dieser Technologien<br />

steigern. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt in den Technologien<br />

Solar und Wind.<br />

Energie notwendige Anlagen und Komponenten entwickeln, herstellen<br />

und montieren. Dieser Ansatz gilt sinngemäß auch für andere<br />

Clean Technologies<br />

Es können bis zu maximal 100 Prozent des investierten Kapitals in Private<br />

Equity Anlagen als Direktinvestitionen getätigt werden. Unter dem<br />

Begriff „Private Equity“ im Sinne der Anlagerichtlinien werden Finanzierungen<br />

von nicht börsennotierten Unternehmen verstanden. Private<br />

Equity Finanzierungen können in Form von Eigenkapitalbeteiligungen<br />

oder strukturierten Finanzierungsarten mit einer Eigenkapitalkomponente<br />

wie z.B. Darlehen verbunden mit Wandel- und/oder Optionsrechten<br />

durchgeführt werden. Dazu gehören auch Überbrückungsdarlehen an<br />

bestehende Beteiligungen. Als Private Equity Anlagen gelten insbesondere:<br />

I. Finanzierung einer Gesellschaft in der Gründungs- und Aufbauphase<br />

(«Start-up», «Seed Money», und «Early Stage»): Finanzierungen<br />

von jungen oder gerade erst gegründeten Unternehmen,<br />

die im Regelfall noch keine Gewinne erzielen.<br />

II. Finanzierungen von Gesellschaften in der Expansionsphase («Expansion»):<br />

Finanzierungen von wachsenden Unternehmen mit<br />

einem Jahresumsatz, der in der Regel über 1 Mio. Euro liegt<br />

III. Pre-IPO-Phase («Later Stage»): Finanzierungen von Unternehmen,<br />

die innerhalb der nächsten 6 bis 24 Monate einen Börsengang<br />

planen.<br />

IV. Buyout-Finanzierungen («Later Stage»).<br />

Davon sollen<br />

− bis maximal 25 Prozent in den Entwicklungsstadien „Seed Money“<br />

und „Start-up“<br />

− bis maximal 25 Prozent in dem Entwicklungsstadium „Early Stage“<br />

− bis maximal 100 Prozent in den Entwicklungsstadien „Expansion“<br />

und „Later Stage“ (pre-IPO)<br />

investiert werden.<br />

Direktinvestitionen erfolgen in nicht börsennotierte Unternehmen. Es<br />

dürfen zum Zeitpunkt der jeweiligen Investition bis zu 30 Prozent des<br />

Nettoinventarwertes in Zielfonds gehalten werden. Wenn es zum Beispiel<br />

durch den Börsengang eines bis dahin nicht gelisteten Investitionsobjekts<br />

begründet ist, (zum Beispiel durch Einhaltung von Haltefristen<br />

bei Aktien) können auch gelistete Beteiligungen gehalten werden.<br />

125<br />

Die Gesellschaft investiert in die ganze Wertschöpfungskette, d.h. sie<br />

kann in Unternehmen investieren, die erneuerbare Energieformen finanzieren,<br />

entsprechende Unternehmen beraten, die Energie produzieren,<br />

verteilen, vertreiben und damit handeln, sowie in Unternehmen,<br />

die zur Produktion, Speicherung oder Einspeisung erneuerbarer<br />

Die Gesellschaft investiert schwergewichtig in Unternehmen mit Sitz<br />

oder hauptsächlichem Tätigkeitsgebiet in den OECD-Ländern. Besondere<br />

Bedeutung wird den Ländern der EU sowie Nordamerika zukommen. Bis<br />

zu 30 Prozent des Nettoinventarwertes (bilanziert zum Anschaffungswert)<br />

können in Fonds in Asien getätigt werden.


anlagerichtlinien<br />

126<br />

Die Gesellschaft legt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in einem<br />

hohen Ausmaß in Beteiligungen an. Die Liquidität soll im Regelfall 10<br />

Prozent der verfügbaren Mittel nicht überschreiten. Fließen der Gesellschaft<br />

durch Kapitalerhöhungen neue Mittel zu, so soll die Liquidität im<br />

Regelfall 12 Monate nach Vollzug der Kapitalerhöhung 10 Prozent der<br />

insgesamt verfügbaren Mittel nicht überschreiten.<br />

Eine einzelne Beteiligung (inkl. aller Darlehensformen) darf (bilanziert<br />

zum Anschaffungswert) nicht mehr als 20 Prozent des Nettoinventarwertes<br />

der Gesellschaft umfassen.<br />

Alle in Prozenten dargestellten Anlagerestriktionen gelten jeweils zum<br />

Zeitpunkt der jeweiligen Investition.<br />

Die Gesellschaft tätigt keine Investitionen in Kriegs- und Krisengebieten.<br />

Die Gesellschaft kann weitere Ausschlusskriterien formulieren.<br />

Der Anlagehorizont der Gesellschaft ist mittel- bis langfristig (Richtschnur:<br />

2 bis 5 Jahre je Investition).<br />

5. Anlageprozess und Auswahl der Investments<br />

Bank Sarasin & Cie AG als Investment Advisor bzw. Remaco Merger AG<br />

als Sub-Advisor beraten die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. bei der<br />

Auswahl, Vorbereitung und Durchführung aller Investitionen und Devestitionen.<br />

Der Investitions- oder Deinvestitionsentscheid wird durch den<br />

Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. gefällt.<br />

Die Bank Sarasin & Cie. AG - als Investment Advisor - bzw. der Sub-<br />

Advisor - nehmen eine permanente Marktanalyse vor. Unternehmen,<br />

die sich im Bereich Erneuerbare Energien engagieren, werden auf eine<br />

Screening-Liste gesetzt. Die Chancen der gescreenten Gesellschaften<br />

im Markt werden abgewogen und einer Chancen-/Risikoanalyse unterzogen.<br />

Eine Private Equity Investition von mehr als EUR 1 Mio. ist erst vorzunehmen,<br />

nachdem eine von der Gesellschaft bezeichnete Person (i. d.<br />

R. der Investment Advisor oder der Sub-Advisor) das in Frage stehende<br />

Unternehmen an Ort und Stelle besucht hat.<br />

Der Investment Advisor bzw. Sub-Advisor erstellt einen Investitionsantrag.<br />

Der Investitionsantrag bildet die Basis für die Beurteilung des<br />

weiteren Vorgehens durch den Verwaltungsrat. Falls dieser sich für die<br />

Weiterverfolgung der Investitionsmöglichkeit entscheidet, wird der<br />

Investment Advisor bzw. Sub-Advisor die Konditionen für die Transaktionen<br />

mit dem Verkäufer aushandeln.<br />

Der Investment Advisor ergänzt den Investitionsantrag mit den Konditionen,<br />

und übermittelt diesen dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat<br />

prüft den Antrag und bespricht diesen mit dem Investment Advisor<br />

bzw. Sub-Advisor. Sobald der Investitionsantrag genehmigt ist, führt<br />

der Investment Advisor bzw. der Sub-Advisor die Transaktion, unterstützt<br />

durch von der Gesellschaft beigezogene Spezialisten (z.B. Juristen,<br />

Wirtschaftsprüfer) zu Ende.<br />

Die aktive Begleitung und Überwachung der Portfolio-Gesellschaften<br />

durch den Investment Advisor bzw. Sub-Advisor wird insbesondere<br />

durch regelmäßige persönliche Kontakte mit deren Führungskräften,<br />

gegebenenfalls durch Einsitz in den Verwaltungsrat oder Beirat, sichergestellt.<br />

Des Weiteren wird eine aktive Überwachung durch einen regelmäßigen<br />

Vergleich der Geschäftsstrategie, Business- und Finanzpläne<br />

gegenüber der aktuellen Situation vorgenommen. Zudem beteiligt<br />

sich der Investment Advisor bzw. der Sub-Advisor auch aktiv bei Veränderungen<br />

in der Kapitalstruktur der Portfoliogesellschaft.<br />

Für alle getätigten Investitionen sucht der Investment Advisor bzw der<br />

Sub-Advisor zur Optimierung des Portfolios und in Übereinstimmung<br />

mit den Anlagerichtlinien nach Exitmöglichkeiten. Die Ausstiegsstrategien<br />

werden während der ganzen Investitionszeit überwacht und<br />

beurteilt.<br />

Die Investitionen der Gesellschaft werden in Euro berechnet. Die Mehrheit<br />

der Investments werden in Euro und US-Dollar getätigt. Die entsprechenden<br />

Währungsrisiken von bestehenden Beteiligungen werden<br />

nicht abgesichert. Bei anstehenden Transaktionen können Fremdwährungen<br />

im Voraus gekauft bzw. verkauft werden. Bedingt durch die<br />

Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in nicht börsennotierte Unternehmen<br />

sind keine Absicherungsgeschäfte der Kredit-, Markt- und übrigen<br />

Risiken vorgesehen. Der Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten ist<br />

lediglich für die Absicherung von Fremdwährungsrisiken erlaubt.<br />

6. Abweichungen von den Anlagerichtlinien<br />

Abweichungen sind zulässig, wenn sie von dem Verwaltungsrat der<br />

Gesellschaft beschlossen werden, vorübergehenden Charakter haben<br />

und notwendig sind, um die Interessen der Gesellschaft sowie ihrer<br />

Gesellschafter in einem schwierigen Anlageumfeld zu schützen und<br />

sich kurzfristig abzeichnenden Marktchancen zu nutzen.<br />

7. Anpassung der Anlagerichtlinien<br />

Diese Richtlinien können bei Bedarf durch die Gesellschafter der ÖKO-<br />

RENTA Private Equity I (LUX) S.A. zu jeder Zeit, vollständig oder teilweise<br />

geändert oder ergänzt werden. Die neuen Anlagerichtlinien sind<br />

innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderung einzuhalten.<br />

8. Inkrafttreten<br />

Diese Richtlinien treten per 12.03.2009 in Kraft.


verbraucherinformation für den fernabsatz<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz gemäß § 312c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV<br />

I. Allgemeine Informationen zu den Beteiligten<br />

1. Anbieterin/Prospektverantwortliche<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Düsseldorfer Str. 38, 40721 Hilden, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46452. Vorstand:<br />

Tjark Goldenstein. Hauptgeschäftstätigkeit: Konzeptionierung<br />

und Vertrieb von ökologisch orientierten Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten,<br />

sowie die Emission von Beteiligungen an ökologisch<br />

orientierten Personengesellschaften.<br />

2. Emittent<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2, 26605 Aurich,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter<br />

HRA 200823. Hauptgeschäftstätigkeit: Erwerb, Halten, Verwaltung<br />

und Veräußerung von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen<br />

über eine Luxemburger Tochtergesellschaft.<br />

3. Geschäftsführung/persönlich haftender Gesellschafter<br />

Augeo II Beteiligungs GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen<br />

im Handelsregister des Amtsgericht Aurich, HRB 200977, Geschäftsführer:<br />

Tjark Goldenstein, Gerold Schmidt. Hauptgeschäftstätigkeit:<br />

Geschäftsführung sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei<br />

Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich<br />

haftender Gesellschafter von Publikumsgesellschaften in der Rechtsform<br />

einer Kommanditgesellschaft.<br />

4. Treuhandkommanditist<br />

SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288, Geschäftsführer:<br />

Mario Behrends. Hauptgeschäftstätigkeit: Treuhänderisches Halten<br />

von Kommanditbeteiligungen und aller Geschäfte, die diesem Zweck<br />

zu dienen geeignet sind.<br />

5. Vermittler der Kapitalanlage<br />

Die Bank/Sparkasse bzw. der Vermittler, über die/den Sie den Verkaufsprospekt,<br />

die Beitrittserklärung und die Widerrufsbelehrung erhalten<br />

haben, wird Ihnen gegenüber als Vermittler(in) der Fondsgesellschaft<br />

tätig. Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen<br />

ergibt sich aus den Ihnen von der Bank/Sparkasse oder den sonstigen<br />

Vermittlern zugesandten oder überlassenen Unterlagen.<br />

Die unter I.1. bis 4. genannten Gesellschaften unterliegen nicht der<br />

Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde, soweit es um den Vertrieb<br />

von Fondsbeteiligungen geht. Hinsichtlich eines etwaigen Vermittlers<br />

beachten Sie hierzu bitte dessen Informationen.<br />

II. Informationen zu Beteiligungsverhältnissen<br />

Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity I GmbH & Co. KG vom 27.04.2009 mit dem auf Seite 104 ff. abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag, dem auf Seite 114 ff. abgedruckten<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie der Beitrittserklärung enthalten<br />

die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der<br />

Einzelheiten wird ergänzend hierauf verwiesen. Die aufmerksame Lektüre<br />

des Verkaufsprospekts kann nicht durch diese Mitteilung ersetzt<br />

werden.<br />

1. Wesentliche Leistungsmerkmale der Kapitalanlage<br />

Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich<br />

aus dem Verkaufsprospekt. Die Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />

Equity I GmbH & Co. KG bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich<br />

unternehmerisch indirekt an bereits errichteten und tätigen Gesellschaften<br />

zu beteiligen, indem die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />

& Co. KG über ihre Luxemburger Tochtergesellschaft Unternehmensbeteiligungen<br />

aus dem Bereich der Umwelttechnologie, insbesondere<br />

der erneuerbaren Energien erwirbt. Die Zielunternehmen, in die investiert<br />

wird, können in der gesamten Wertschöpfungskette der Umwelttechnologie<br />

tätig werden. Der Anleger wird am wirtschaftlichen Erfolg<br />

der Zielunternehmen entsprechend seiner Beteiligungsquote und den<br />

Grundlagen des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Mit Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten kommt entweder<br />

• ein Treuhandvertrag zwischen dem Anleger und der SG-Treuhand<br />

GmbH<br />

• oder eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist der Gesellschaft<br />

zustande.<br />

Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung ist der<br />

Emittent berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend zu machen<br />

sowie evtl. darüber hinausgehenden Schaden. Er ist auch zum<br />

Ausschluss des betroffenen Gesellschafters berechtigt. Vertragsstrafen<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

2. Laufzeit der Beteiligung<br />

Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 30.11.2016 festgelegt und kann<br />

um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Eine Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich mit<br />

eingeschriebenem Brief gegenüber der Augeo II Beteiligungs GmbH,<br />

Kornkamp 2, 26605 Aurich, zu erfolgen.<br />

3. Leistungsvorbehalt<br />

Sollte bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens ein Zeichnungskapital<br />

von 20 Mio. Euro zuzüglich Agio eingeworben werden,<br />

127


verbraucherinformation für den fernabsatz<br />

128<br />

wird die Gesellschaft liquidiert. Dann haben die Anleger gegen die<br />

Beteiligungsgesellschaft einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Kapitaleinlagen<br />

ohne Agio, soweit sie bereits geleistet wurden. Im Übrigen<br />

nehmen die Anleger an der Liquidation der Gesellschaft nicht teil.<br />

4. Beteiligungsvertrag/Steuern/Kosten<br />

Der Anleger hat eine Kapitaleinlage zu leisten. Diese beträgt mindestens<br />

10.000 Euro. Höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 Euro<br />

ohne Rest teilbar sein. Die Höhe der Beteiligung bestimmt sich im Übrigen<br />

nach dem vom Anleger benannten Betrag. Der Anleger hat zudem<br />

ein Agio in Höhe von 5 Prozent von der Kapitaleinlage zu zahlen.<br />

Das Agio entfällt bei einer Kapitaleinlage von mehr als 1 Mio. Euro. Die<br />

Kapitaleinlage nebst Agio ist nach Annahme der Beitrittserklärung auf<br />

das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu leisten.<br />

Auf die von der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG zu leistenden<br />

Steuern wird in den steuerlichen Grundlagen S. 94 ff. des<br />

Verkaufsprospektes hingewiesen. Die Einkommensteuer fällt direkt<br />

bei dem einzelnen Anleger an. Zu den näheren Einzelheiten der steuerlichen<br />

Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die<br />

Seiten 96 ff. im Verkaufsprospekt verwiesen.<br />

6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen<br />

Die Beteiligungsgesellschaft und die von ihr in Bezug auf die Beteiligten<br />

im Sinne des Fernabsatzes abgeschlossenen Verträge einschließlich<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterliegen dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertraglichen<br />

Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen<br />

dem Anleger und dem Treuhänder. Als Gerichtsstand ist in sämtlichen<br />

Verträgen, soweit zulässig, der Sitz der jeweiligen Gesellschaft vereinbart.<br />

Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen wesentlichen<br />

Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation<br />

zwischen der Gesellschaft, dem Treuhänder und dem Anleger<br />

erfolgt in deutscher Sprache.<br />

7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Information<br />

Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Die<br />

Zeichnungsfrist endet spätestens am 31.12.2012, sofern der Fonds<br />

nicht vorher geschlossen wird.<br />

8. Streitschlichtung/Einlagensicherung<br />

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beitrittserklärung zur<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG kann die bei der Deutschen<br />

Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Adresse: Deutsche Bundesbank,<br />

Schlichtungsstelle, Wilhelm-Epstein-Str. 1, 60431 Frankfurt)<br />

angerufen werden. Im übrigen Streitfall entscheiden die zuständigen<br />

deutschen Gerichte. Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />

gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage erfolgt nicht.<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet. Die Kosten für die<br />

Beglaubigung der notariellen Registervollmacht trägt der Anleger. Bei<br />

Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als<br />

Kommanditist trägt der Anleger die anfallenden Kosten (Notar bzw.<br />

Handelsregister). Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung von<br />

Fernkommunikationsmitteln werden dem Anleger von der <strong>ÖKORENTA</strong><br />

Private Equity I GmbH & Co. KG nicht in Rechnung gestellt.<br />

5. Widerrufsrecht<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten des Widerrufs<br />

und seiner Rechtfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />

enthaltenen Widerrufsbelehrung.


glossar<br />

Glossar<br />

Agio<br />

Aufschlag bzw. Aufgeld auf die Beteiligungssumme, der zur<br />

anteiligen Finanzierung der Emissionskosten dient.<br />

Diversifikation<br />

Streuung der Kapitalanlage mit dem Ziel der Reduzierung<br />

von Einzelinvestitionsrisiken<br />

129<br />

Anbieterin<br />

Im Rahmen der BaFin-Prospektprüfung eingeführter Begriff<br />

für den Initiator bzw. Prospektherausgeber<br />

Auszahlung<br />

Die anteilige Verteilung liquider Mittel an die Anleger. Sie<br />

wird oft auch als Ausschüttung bezeichnet. Ihre Höhe orientiert<br />

sich an der Liquidität der Gesellschaft<br />

BaFin<br />

Abkürzung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

in Bonn und Frankfurt/Main. Seit dem 1. Juli 2005<br />

müssen Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds vor Vertriebsstart<br />

von der BaFin formal geprüft und ihre Veröffentlichung<br />

gestattet werden.<br />

Basisgewinnverteilung<br />

Die Basisgewinnverteilung ist eine interne (rechnerische)<br />

Verzinsung von 9 Prozent p.a., bezogen auf das effektiv gebundene<br />

Kapital; hier auch gleich verwendet mit „Vorzugsverteilung“.<br />

Blind Pool<br />

Die Portfoliounternehmen und Zielfonds, in die das Beteiligungskapital<br />

investiert wird, stehen bei Beteiligung des<br />

Anlegers noch nicht fest. Die im Prospekt dargelegten Anlageziele<br />

und die Anlagepolitik definieren allerdings, welchen<br />

Voraussetzungen die Vermögenswerte entsprechen müssen.<br />

Buy-out<br />

(Teil-)Übernahme eines Unternehmens durch einen Finanzinvestor<br />

Clean Technology<br />

(engl. Saubere Technologie) Die wichtigsten Bereiche sind<br />

die Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserversorgung<br />

und Abfallverwertung.<br />

Deal Flow<br />

Summe der Investitionsmöglichkeiten, die sich einer Private<br />

Equity Gesellschaft bieten.<br />

Due Diligence<br />

Sorgfältige Prüfung und Bewertung aller maßgeblichen Aspekte<br />

einer potenziellen Beteiligung als Grundlage für die<br />

Investitionsentscheidung<br />

EEG<br />

Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien. Es ist seit dem 1.<br />

April 2000 in Kraft und regelt die Abnahme und Vergütung<br />

von Strom aus regenerativen Energiequellen durch die Energieversorgungsunternehmen<br />

Eigenkapital<br />

Mittel, die den Eigentümern (z. B. Gesellschaftern) gehören.<br />

Emittentin<br />

Weitere Bezeichnung für die Beteiligungsgesellschaft, an der<br />

sich der Anleger beteiligt. Im Verkaufsprospekt auch Fondsgesellschaft<br />

oder Gesellschaft genannt.<br />

Exit<br />

Veräußerung eines Portfoliounternehmens durch das Fondsmanagement<br />

Frühzeichnerbonus<br />

Geplane Bonuszahlung in Höhe von nominal 4 Prozent jährlich,<br />

bezogen auf die vor Ablauf der Zeichnungsfrist vollständig<br />

eingezahlte Kapitaleinlage, als Vorabauszahlung.<br />

GW<br />

Gigawatt = 1 Milliarde Watt<br />

GWp<br />

der Zusatz „p“ steht für peak (engl. Höchstwert, Spitze).<br />

Er wird in der Bezeichnung von photovoltaischer Leistung<br />

genutzt.<br />

Institutionelle Investoren<br />

Institutionen, zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungen,<br />

Pensionsfonds oder Großunternehmen, die Eigenkapital<br />

investieren.


glossar<br />

130<br />

Internal Rate of Return (IRR)<br />

Kennzahl für die Messung der Verzinsung einer Investition.<br />

Die IRR-Methode errechnet eine mathematische Verzinsung<br />

auf das gebundene Kapital. Berücksichtigt werden dabei der<br />

jeweilige Zeitpunkt und die Beträge der Zahlungsströme.<br />

Ihre Basis ist daher nicht allein die ursprüngliche Investition.<br />

Das Ergebnis nach der IRR-Methode ist nicht mit den Renditen<br />

anderer Kapitalanlagen vergleichbar. Ein Vergleich ist nur<br />

unter Einbeziehung des jeweils durchschnittlich gebundenen<br />

Kapitals, des Gesamtertrags und der Anlagedauer der jeweiligen<br />

Investition möglich. In der Ergebnisberechnung nach<br />

IRR ist die Kapitalrückzahlung enthalten.<br />

Investitionsquote<br />

Anteil des Kommanditkapitals, das für die Beteiligung an<br />

Portfoliounternehmen oder Zielfonds eingesetzt wird.<br />

IPO<br />

Initial Public Offering (Börseneinführung)<br />

Kapitalrückfluss /Kapitalflussrechung<br />

Die Summe der an den Anleger ausgekehrten laufenden<br />

Auszahlungen und der Anteil am Verkaufserlös nach Auflösung<br />

des Fonds. Die Kapitalflussrechnung stellt den Verlauf<br />

der Auszahlungen über die Fondslaufzeit dar.<br />

Kraft-Wärme-Kopplung<br />

Das Prinzip der Auskopplung von Nutzwärme aus einer Anlage<br />

zur Erzeugung elektrischer oder mechanischer Energie.<br />

Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung<br />

wird dabei weitgehend vermieden.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Ein unabhängiger Dritter gibt der Fondsgesellschaft überlassene<br />

Investitionsmittel nur gemäß dem Mittelverwendungsplan<br />

der Fondgesellschaft frei.<br />

Mitunternehmer<br />

Jeder Anleger wird im steuerlichen Sinn mit Erwerb der<br />

Beteiligung als Unternehmer betrachtet, da er anteilig das<br />

Risiko der Gesellschaft mit trägt.<br />

MW<br />

Megawatt = 1 Million Watt<br />

PV<br />

Abkürzung für Photovoltaik. Direkte Umwandlung von solarer<br />

Strahlungsenergie in elektrische Energie.<br />

Private Equity<br />

Privates Beteiligungskapital im Unterschied zum Public Equity,<br />

das an den Börsen beschafftes Kapital darstellt.<br />

Portfolio<br />

Die Summe aller Beteiligungen an den unterschiedlichen Unternehmen<br />

oder Zielfonds<br />

Schlussgewinnverteilung<br />

Erfolgsbeteiligung, die sich aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich der Luxemburger<br />

Tochtergesellschaft nach Abzug sämtlicher Kosten<br />

und Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung ergibt.<br />

Teileinkünfteverfahren<br />

Das Teileinkünfteverfahren stellt 40 Prozent der Ausschüttungen<br />

aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei,<br />

sofern diese in einem Betriebsvermögen gehalten werden.<br />

Werbungskosten oder Betriebsausgaben dürfen in Höhe von<br />

40 Prozent nicht steuermindernd berücksichtigt werden.<br />

Track Record<br />

Referenzen einer Gesellschaft oder des Managements<br />

TW<br />

Terawatt = 1 Billion Watt<br />

Venture Capital<br />

Risikokapital, auch Wagniskapital genant. Es bezeichnet die<br />

Direktinvestition in das Eigenkapital der Beteiligungsunternehmen.<br />

Zumeist die Beteiligung in einer frühen Unternehmensphase.<br />

Vorzugsverteilung<br />

siehe Basisgewinnverteilung


131


Impressum<br />

Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche<br />

und Prospektherausgeberin<br />

<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />

Düsseldorfer Str. 38<br />

40721 Hilden<br />

Redaktion, Gestaltung und Realisation<br />

goldwert communications gmbh, Düsseldorf<br />

Fotos<br />

BSW-Solar, Bundesverband Solarwirtschaft,<br />

Foto S.7 BSW-Solar/aleo<br />

S. 49 BSW-Solar/S.A.G., S. 68 BSW-Solar/Sunways<br />

Corbis (S. 12/13), © Tom Stewart/CORBIS<br />

goldwert communications gmbh, © Fotos: S. 15, 16/17, 19,<br />

20/21, 37, 44, 50, 70, 73, 89, 131<br />

MFG AG, Karlsruhe, Fotos: S. 19<br />

© Olaf Rohl, Aachen: © Titel (li.), © Fotos: S. 8/9, 11, 23, 64<br />

REpower Systems AG: Titel (re.) Foto: © Ralf Grömminger<br />

S.15 und 50, Foto: © caméléon<br />

aboutpixel.de Foto: S. 65 © Immanuel Rapp, S. 81<br />

gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier

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