ÖKORENTA Zukunftsenergien I - projekt21plus
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<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
Nachhaltige Kapitalanlagen
Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung<br />
Die Prospektherausgeberin erklärt, dass ihres Wissens nach zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung die in diesem Prospekt gemachten<br />
Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ist für den Inhalt des Verkaufsprospekts verantwortlich.<br />
Sie ist Anbieterin der Beteiligung und Prospektherausgeberin.<br />
Angabe zu den Fremdwährungen<br />
Alle Angaben in Fremdwährungen wurden zur Verdeutlichung für den<br />
deutschen Anleger mit dem jeweiligen Euro-Wechselkurs per Stand<br />
15.01.2009 umgerechnet und in Klammern angefügt.<br />
Fotos Titelseite<br />
Fertigungsstraße für Photovoltaikmodule,<br />
Produktion einer Windenergieanlage.<br />
Fotonachweise siehe Rücktitel<br />
Sitz der Anbieterin<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Düsseldorfer Str. 38<br />
40721 Hilden<br />
Telefon: 02103 9457-0<br />
Telefax: 02103 9457-79<br />
E-Mail: info@oekorenta.de<br />
www.oekorenta.de<br />
Datum der Prospektaufstellung: 27.04.2009<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Tjark Goldenstein<br />
(Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG)
Inhaltsverzeichnis<br />
3<br />
Vorwort<br />
Private Equity für Erneuerbare Energien 4<br />
Erneuerbare Energien sind die Zukunft 6<br />
Das Angebot im Überblick 24<br />
Risiken der Beteiligung 28<br />
Vorteile für den Anleger<br />
Private Equity als Anlageklasse 38<br />
Private Equity und Erneuerbare Energien 44<br />
Beispielhafte Technologiesparten: gute Prognosen 48<br />
Anlageziele und Anlagepolitik:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I 52<br />
Beispielhafte Liquiditätsrückflüsse einschließlich<br />
Sensitivitätsanalyse (Prognose) 58<br />
Rechtliche Grundlagen 82<br />
Besondere Angaben nach Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung 92<br />
Steuerliche Grundlagen 94<br />
Beitrittshinweise 102<br />
Anhang<br />
- Gesellschaftsvertrag 104<br />
- Treuhand- und Verwaltungsvertrag 114<br />
- Mittelverwendungskontrollvertrag 120<br />
- Advisoryvertrag 122<br />
Anlagerichtlinien 125<br />
Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 127<br />
Vorbild: New Energies Invest AG 62<br />
Der Verwaltungsrat 66<br />
Nachhaltigkeitsexperte Sarasin 68<br />
Private Equity Spezialist Remaco 70<br />
Erfolgsstory <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe 72<br />
Investitions- und Finanzierungsplan 74<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 76<br />
Glossar 129<br />
Anlagen<br />
Beitrittserklärung<br />
Handelsregistervollmacht<br />
Informationsblatt zum Postident-Verfahren<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Vorwort<br />
Private Equity für Erneuerbare Energien<br />
4<br />
Erklärung<br />
Wussten Sie, dass Private Equity heute zunehmend fester Bestandteil der Portfolios<br />
institutioneller und vermögender privater Investoren ist?<br />
Tjark Goldenstein,<br />
Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Die Gründe liegen auf der Hand:<br />
Als Anlageform bietet Private Equity überdurchschnittliche Ertragschancen<br />
Wegen der weitgehenden Unabhängigkeit von der Börsenentwicklung stabilisiert<br />
die Beimischung eines Private Equity-Anteils das Anlegerportfolio<br />
Gerade in Zeiten volatiler Märkte gehören Private-Equity-Gesellschaften zu den<br />
Profiteuren, denn Unternehmensanteile sind günstig zu erwerben<br />
Mit dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I profitieren nun auch Sie von diesen Möglichkeiten,<br />
denn der Fonds eröffnet privaten Anlegern den Zugang zu außerbörslichen<br />
Unternehmensbeteiligungen, die über hohe Wertsteigerungspotenziale verfügen.<br />
Marktumfeld mit<br />
hohen Wachstumsraten<br />
Leitindustrie des 21. Jahrhunderts<br />
Der Fonds investiert in einen Bereich, der weltweit zu den Zukunftsbranchen zählt:<br />
die Umwelttechnologien, speziell die Erneuerbaren Energien. Eine Studie des<br />
Beratungsunternehmens Roland Berger prognostiziert, dass sich dieser Wirtschaftszweig<br />
bis zum Jahr 2020 in Deutschland zur Leitindustrie entwickeln und<br />
die Automobilindustrie überholt haben wird. Nach Branchenschätzungen soll der<br />
Umsatz der Umwelttechnologiemärkte allein in Deutschland bis 2030 auf 1.000<br />
Milliarden Euro anwachsen. - Das sind enorme Potenziale für die Wirtschaft und<br />
den Kapitalmarkt.<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nutzt diese Wachstumsraten der Branche und<br />
die Möglichkeiten einer breiten Diversifikation, sowohl in Bezug auf die verschiedenen<br />
Sparten der Umwelttechnologien als auch in Bezug auf die Märkte in Europa<br />
und anderer OECD-Mitgliedstaaten.
Bewährtes Konzept<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nutzt das Konzept der New Energies Invest AG, einer Private Equity<br />
Gesellschaft mit Sitz in Basel, die seit über acht Jahren erfolgreich von der Schweizer Privatbank Sarasin<br />
und der Remaco Merger AG beraten wird. Seit ihrer Gründung verzeichnet die New Energies Invest AG<br />
eine beachtliche Performance. Die New Energies Invest AG stand Pate bei der Konzeption des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
5<br />
Solide Partner mit Erfolgsgeschichte<br />
Alle beteiligten Partner verfügen über umfangreiche Erfahrungen,<br />
beste Referenzen und eine nachgewiesene Erfolgshistorie:<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> als Anbieterin der Beteiligung ist mit 10 Jahren<br />
Unternehmensgeschichte das Allround-Talent auf dem<br />
Gebiet der nachhaltigen Kapitalanlagen. Eine erfolgreiche<br />
Beteiligungsserie trägt bereits ihren Namen. Das beratende<br />
Expertenteam für den Fonds aus Nachhaltigkeitsspezialisten<br />
der Bank Sarasin & Cie AG und der Remaco Merger AG<br />
stellt seit 2000 sein Private Equity-Know-how unter Beweis.<br />
Gemeinsam betreut es die New Energies Invest AG, ein Private<br />
Equity Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, das in Bezug auf<br />
Investitionsziele, Investmentprozess und Investitionsthemen<br />
dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I Pate gestanden hat.<br />
Elite Report zum besten Vermögensverwalter der Schweiz<br />
gekürt.<br />
Ökologisch-Sozial-Ethisch<br />
Jenseits guter Renditeaussichten überzeugt der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I mit weiteren Argumenten:<br />
Volkswirtschaftlich betrachtet, gilt Private Equity als eine<br />
der Grundlagen für ökonomisches Wachstum, denn<br />
darüber wird Kapital in zukunftsorientierte Wirtschaftszweige<br />
gelenkt. Das sorgt für Innovation und schafft<br />
Arbeitsplätze.<br />
Eine Investition in Klimaschutz und die Zukunftswährung<br />
„Energie“ weist die richtige Richtung: weg von<br />
fossilen Ressourcen hin zu einer sicheren, bezahlbaren<br />
und sauberen Energieversorgung.<br />
Mit einer Beteiligung am <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I setzen<br />
Anleger daher auf ein erprobtes Konzept. Jährlich veröffentlichte<br />
Geschäftsberichte der New Energies Invest AG sorgen<br />
für ein hohes Maß an Transparenz. Sie belegen: das Team aus<br />
Sarasin und Remaco-Managern verfügt über die Qualifikationen,<br />
die für eine erfolgreiche Betreuung eines Private Equity<br />
Fonds erforderlich sind, den guten Marktzugang, um den Deal<br />
Flow herzustellen und die Kompetenz, um den Wert der Portfoliounternehmen<br />
deutlich zu steigern, damit lukrative Renditen<br />
für die Anleger erwirtschaftet werden können.<br />
Anleger können Wirtschaft aktiv mitgestalten und Verantwortung<br />
übernehmen für eine Entwicklung, die<br />
Wachstum fördert und zugleich die Bedürfnisse zukünftiger<br />
Generationen berücksichtigt.<br />
Wir möchten Sie einladen, unser innovatives Fondskonzept<br />
kennen zu lernen und sich an einer Gesellschaft zu beteiligen,<br />
die hohe Renditeerwartungen mit einem vernünftigen<br />
Blick auf die Zukunftsfähigkeit unserer Welt kombiniert.<br />
In Sachen Nachhaltigkeit gehört Sarasin zu den ersten Adressen.<br />
Das Sustainable Investment Team der Bank betreut<br />
rund 4 Mrd. Euro Anlegergelder im ethisch-ökologischen<br />
Bereich. Sarasin wurde im Jahr 2008 vom Handelsblatt<br />
Tjark Goldenstein<br />
Vorstand <strong>ÖKORENTA</strong> AG
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
6<br />
Erneuerbare Energien sind die Zukunft<br />
Erklärung<br />
Das starke Wachstum in den aufstrebenden Ländern wie Indien und China fördert die Nachfrage<br />
nach Energie. So geht die Internationale Energieagentur (IEA) davon aus, dass der weltweite<br />
Bedarf an Energie bis 2030 um zwei Drittel steigen wird. Hinzu kommt die Erkenntnis,<br />
dass der heutige Energiemix einen wesentlichen Faktor im Rahmen des globalen Klimawandels<br />
darstellt und langfristig einem grundlegenden Wandel unterliegen muss.<br />
Unverzichtbar: Neue Energie- und Umwelttechnologien<br />
Angesichts der begrenzten fossilen Energien und des bevorstehenden Endes des Rohöls<br />
müssen Lösungen gefunden werden, die eine sichere Energieversorgung gewährleisten und<br />
dabei gleichzeitig das globale Klima nicht weiter gefährden.<br />
Für diese Herausforderung bieten sich zwei Erfolg versprechende Wege an: die Nutzung<br />
erneuerbarer Energiequellen einerseits und eine höhere Energieeffizienz andererseits. Im<br />
Bereich der Erneuerbaren Energien haben insbesondere die Sonnen- und Windenergie innerhalb<br />
der letzten Jahre stark an Popularität gewonnen. Sie verbuchten zusammen etwa<br />
drei Viertel der 118 Milliarden US-Dollar (90,2 Mrd. Euro), die 2007 für Erneuerbare Energien<br />
investiert wurden. Staatliche Unterstützungsprogramme, etwa für die Installation von<br />
Solardächern in Kalifornien oder Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Quellen<br />
in Deutschland haben die Branche aus ihrem langjährigen Nischendasein herauskatapultiert.<br />
Bereits im Jahr 2007 ist der globale Photovoltaik-Markt um mehr als 40 Prozent gewachsen,<br />
und auch bezüglich des Investitionsvolumens und der Anlageperformance hat sich dieser<br />
Bereich 2007 bei den „sauberen Energien“ hervorragend entwickelt. Auch für den Windmarkt<br />
sind die Aussichten ungebrochen gut. Wachstumsperspektiven von jährlich plus 25<br />
Prozent unterstreichen dies.<br />
Wachsende Einsicht weltweit<br />
Insbesondere in den letzten Monaten haben verschiedene Regierungen weltweit klare<br />
positive Signale für die zukünftige Förderung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt:
7<br />
Andreas Knörzer, Bank Sarasin & Cie AG<br />
So bieten verschiedene US-Staaten für Investitionen in Erneuerbare Energien attraktive Steuerersparnisse<br />
und durch die neue US-Administration sind weitere umfangreiche Maßnahmen<br />
zu erwarten. Die australische Regierung hat im Dezember 2007 als erste Amtshandlung das<br />
Kyoto-Protokoll zur Reduktion der klimaschädlichen Treibhausgase unterzeichnet. Der Richtlinienentwurf<br />
der EU-Kommission zur Förderung Erneuerbarer Energien schafft zudem die<br />
Grundlage für 20 Prozent Erneuerbare Energien bis 2020 in der Europäischen Union. Diese<br />
politisch bindende Zielsetzung der EU fördert den Klimaschutz nachhaltig und prägt maßgeblich<br />
die weiteren positiven Aussichten im Bereich der Erneuerbaren Energien.<br />
Engagement der Profis<br />
Ein weiteres Anzeichen für die besondere Attraktivität der Erneuerbaren Energien ist das zunehmende<br />
Engagement von etablierten Unternehmen aus der Energie- und Versorgungsbranche<br />
sowie der Finanzinvestoren in das Geschäft rund um die alternative Energieerzeugung.<br />
Wir trennen Spreu vom Weizen<br />
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist es, zu erkennen, dass nicht alle Technologien im Bereich der<br />
Erneuerbaren Energien gleich attraktiv sind. Im Bereich der Biokraftstoffe favorisiert die Bank<br />
Sarasin Investitionen in Biokraftstoffe der so genannten zweiten Generation, die Biomasse<br />
jedweder Art verwenden können, darunter vor allem auch Abfälle. Neben den inzwischen<br />
etablierten Technologien wie Solarenergie, Wind-, Wasserkraft und Biomasse werden noch<br />
weitere Wachstumsmärkte nachrücken, wie Wellenenergie, Geothermie oder auch Technologien<br />
zur Energiespeicherung, die große Entwicklungspotenziale aufweisen.<br />
Alle diese Entwicklungen zeigen, dass zukunftsgerichtete Lösungen und Investitionen in die<br />
am besten positionierten Marktteilnehmer in attraktive Renditen umgewandelt werden können.<br />
Wer als Kapitalanleger davon profitieren möchte, der muss jedoch auf Kenntnis und<br />
Erfahrung setzen, um von den überdurchschnittlichen Wachstumserwartungen dieser Märkte<br />
in einem ausgewogenen Verhältnis von Risiken und Rendite zu profitieren.
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
8<br />
Gigantische Potenziale: Photovoltaik,<br />
Solarthermie, Solarkonzentratoren<br />
nutzen die unendliche Energie der Sonne
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
10<br />
40 Prozent weltweites Marktwachstum<br />
verzeichnete allein der Photovoltaikmarkt<br />
im Jahr 2007.<br />
Die globale PV-Industrie schreibt Rekorde. 2008 brachten Unternehmen<br />
mehr Geld für den Auf- und Ausbau und für Forschung und Entwicklung<br />
in diesem Sektor auf als jemals zuvor. Das Ergebnis sind 2,3 GW p<br />
neu<br />
installierte Leistung. Deutschland ist mit einem Anteil von 50 Prozent der<br />
bedeutendste Markt, dahinter folgen Japan, Spanien und die USA.
11<br />
Die Herstellung von Photovoltaikmodulen erfordert Laborbedingungen und hoch spezialisiertes Personal.<br />
Unter Reinraumbedingungen werden die Module gefertigt.
12<br />
Erneuerbare energien sind die zukunft
Kraftwerke auf die sanfte Tour<br />
Windenergie kann ab 2020 weltweit<br />
mehr Strom liefern als die Kernkraft<br />
13
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
Global produzieren Windenergieanlagen<br />
14<br />
jährlich rund 200 TWh Elektrizität, die<br />
Erklärung<br />
Strommenge von fast 30 Atommeilern.<br />
Der Anteil des Windstroms am globalen Energiemix nimmt stetig<br />
zu. Im Jahr 2007 wurden Windenergieanlagen mit einer Leistung<br />
von rund 20 GW neu installiert. Deutschland ist der zweitgrößte<br />
Windmarkt weltweit.
Nur für Schwindelfreie: Der Service an Windenergieanlagen schafft gelegentlich Bedingungen wie im Extremsport.<br />
Regelmäßige Wartungen und Inspektionen sorgen dafür, dass die Anlagen maximale Leistungen erbringen.<br />
15
16<br />
Erneuerbare energien sind die zukunft
Artenreich und vielfältig: Bioenergie<br />
erzeugt Elektrizität, Gas und Wärme<br />
– und das alles klimaneutral<br />
17
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
18<br />
Energieerzeugung aus Biomasse erreicht<br />
in der Kraft-Wärme-Kopplung sehr hohe<br />
Erklärung<br />
Wirkungsgrade bis zu 80 Prozent.<br />
Das Besondere an der Bioenergie ist ihre Vielfalt. Energie lässt sich<br />
selbst aus organischen Nebenprodukten und Abfällen produzieren.<br />
Bioenergien sind klimaneutral, denn bei ihrer Erzeugung wird nicht<br />
mehr CO 2<br />
freigesetzt, als die Pflanze in ihrem Wachstum gebunden hat.
Eine viel versprechende Möglichkeit ist die Biogastechnologie. Für Deutschland kann sie zu einem Exportschlager werden,<br />
denn deutsche Unternehmen sind in diesem Bereich weltweit führend.<br />
19
20<br />
Erneuerbare energien sind die zukunft
21<br />
Wo Wasser fließt, kann auch Strom fließen.<br />
Kleinwasserkraftwerke produzieren Energie<br />
ohne die Umwelt zu belasten
Erneuerbare energien sind die zukunft<br />
22<br />
Die Nutzung von Wasserkraft zur Energie-<br />
erzeugung ist ein „alter Hut“, denn sie wird<br />
Erklärung<br />
bereits seit dem Mittelalter praktiziert.<br />
Moderne Anlagen und laufende Fortschritte in der Automation sowie die<br />
Reduktion der Herstellungskosten machen diese Technologie jedoch auch<br />
für die heutige Zeit sehr attraktiv. Das große Plus der Kleinwasserkraft: die<br />
Anlagen lassen sich in das Landschaftsbild integrieren.
23<br />
Kleinwasserkraftwerke bieten vielfältige Möglichkeiten für dezentrale Energieversorgungs-Lösungen und garantieren eine hohe<br />
Wertschöpfung mit positiver Auswirkung auf regionale Beschäftigungssituationen.
Investitionsobjekte<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I ist die Investition des Kommanditkapitals über die<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft in Unternehmen aus dem<br />
Bereich der regenerativen Energiewirtschaft, insbesondere<br />
der Solarenergie, Windkraft, Bioenergie und Wasserkraft.<br />
Daneben wird in Unternehmen investiert, die den Einsatz soldas<br />
angebot im Überblick<br />
24<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Beteiligungsangebot<br />
Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern die Beteiligung<br />
an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
(nachfolgend auch „<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I“ oder<br />
„Fondsgesellschaft“).<br />
Die Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
oder mittelbar über die SG-Treuhand GmbH<br />
als Treugeber am Emissionskapital der Fondsgesellschaft.<br />
Der als Blind Pool konzipierte Fonds ist eine Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Recht. Er erwirbt, verwaltet<br />
und verwertet Unternehmensbeteiligungen und Anteile an<br />
Private Equity Fonds aus dem Bereich der Umwelttechnologien<br />
(Clean Technology), speziell der Erneuerbaren Energien.<br />
Die Beteiligungen werden über eine 100prozentige<br />
Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg, der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I (LUX) S.A. („Luxemburger Tochtergesellschaft“<br />
- Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung - VermVerkProspV) gehalten.<br />
Fondsvolumen<br />
Es ist vorgesehen, ein Kommanditkapital in Höhe von mindestens<br />
20 Mio. Euro zuzüglich 5 Prozent Agio bis zu 100<br />
Mio. Euro zuzüglich 5 Prozent Agio einzuwerben. Die komprimierte<br />
Darstellung (s.u.) sowie der dargestellte Investitionsund<br />
Finanzierungsplan (Seite 74) gehen von einem Basisvolumen<br />
in Höhe von 80 Mio. Euro Kommanditkapital aus.<br />
Beteiligungsziel<br />
Die Bereiche Erneuerbare Energien im engeren und Umwelttechnologien<br />
im weiteren Sinn gehören derzeit zu den<br />
am schnellsten wachsenden Branchen. Anlageziel ist die<br />
langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch Investition<br />
des Vermögens über die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
in ein diversifiziertes Portfolio von Unternehmen, die<br />
in diesen Märkten tätig sind. Die Fondsgesellschaft strebt<br />
dabei an, für die Anleger mittel- und langfristig einen Kapitalgewinn<br />
zu erzielen. Hierbei sollen die erwirtschafteten<br />
Erträge zunächst wieder angelegt werden bis 105 Prozent<br />
des Kommanditkapitals investiert sind.<br />
Komprimierte Darstellung der Mittelherkunft und -verwendung (Prognose)<br />
in % in %<br />
EUR exkl. Agio inkl. Agio<br />
A. Mittelherkunft<br />
1. Gezeichnetes Kapital des Gründungskommanditisten 100.000 0,13 0,12<br />
2. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />
3. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />
Summe 83.995.000 105,00 100,00<br />
B. Mittelverwendung<br />
4. Anschaffungskosten 72.561.000 90,69 86,39<br />
5. Emissionskosten 10.391.000 13,00 12,37<br />
6. Liquiditätsreserve 1.043.000 1,31 1,24<br />
Summe 83.995.000 105,00 100,00
das angebot im Überblick<br />
25<br />
cher Umwelttechnologien ermöglichen oder erweitern bzw.<br />
die Effizienz und/oder den Ertrag dieser Technologien steigern.<br />
Der Fokus liegt auf bereits etablierten Unternehmen<br />
mit marktreifen Produkten und Dienstleistungen, die nicht<br />
börsennotiert sind. Angestrebt werden überwiegend Direktinvestitionen<br />
in Gesellschaften (70-100 Prozent) mit erfahrenem<br />
Management, Vorsprung in einer betreffenden<br />
Technologie und/oder besonderem Marktzugang. Entsprechend<br />
der Entwicklung der Branche stehen Unternehmen<br />
im Fokus, die im Vergleich über ein überdurchschnittliches<br />
Wachstumspotenzial verfügen.<br />
Es können auch Investitionen in Zielfonds getätigt werden<br />
(bis zu 30 Prozent), deren Anlagepolitik im Einklang mit den<br />
Anlagezielen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I steht.<br />
Sicherheitsfaktoren<br />
Ein Engagement in den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist<br />
eine unternehmerische Beteiligung, deren tatsächliche Entwicklung<br />
nicht vorhersehbar ist. Dieses Angebot richtet<br />
sich an Anleger, die chancenreich investieren und dies<br />
mit einer angemessenen Diversifikation verbinden wollen.<br />
Für ein ausgewogenes Rendite-Risiko-Profil sorgen<br />
unter anderem folgende Sicherheitsaspekte:<br />
• Investition in verschiedene Technologien<br />
• Breiter Anlagehorizont in Unternehmen mit Sitz in den<br />
OECD-Staaten<br />
• Begleitende Investition in Zielfonds bis zu 30 Prozent<br />
möglich<br />
• Einstieg in Unternehmen mit marktreifen Produkten<br />
oder Dienstleistungen in einer fortgeschrittenen Unternehmensphase<br />
• Reiner Eigenkapitalfonds<br />
Investmentmanager/Berater<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
trifft sämtliche Investitionsentscheidungen für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I. Ihm gehören an: Tjark Goldenstein,<br />
Vorsitzender (<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Gerold Schmidt<br />
(<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Andreas Knörzer (Bank Sarasin), Nils<br />
Ossenbrink (Bank Sarasin) und Lothar Antz (GIP Invest<br />
S.A.). Die Bank Sarasin & Cie AG als erfahrener Spezialist<br />
im Bereich des nachhaltigen Investments wird den gesamten<br />
Investitionsprozess als Berater begleiten und steuern. Sie<br />
wird dabei vom international tätigen Transaktionsspezialisten<br />
Remaco Merger AG, der gegenüber der Bank Sarasin & Cie<br />
AG als Sub-Advisor tätig wird, unterstützt.<br />
Investition und Finanzierung<br />
Das Kommanditkapital von mindestens 20 Mio. Euro („Mindestvolumen“),<br />
geplanten 80 Mio. Euro („Basisvolumen“) und<br />
bis zu 100 Mio. Euro („Höchstvolumen“) jeweils zuzüglich<br />
Agio wird vollständig aus Kapitaleinlagen der Anleger finanziert.<br />
Sämtliche Anschaffungskosten der Beteiligung, die Emissionskosten<br />
sowie laufenden Kosten werden aus diesen Eigenmitteln<br />
finanziert. Die Liquiditätsreserve steht für die laufenden Kosten<br />
während der Einwerbungs- und Investitionsphase zur Verfügung.<br />
Die laufenden Kosten betragen bei Erreichen des Basisvolumens<br />
jährlich rund 540.000 Euro. Ausführliche Angaben<br />
finden sich im Investitions- und Finanzierungsplan (s. Seite 74).<br />
Mindestbeteiligung/Einzahlung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 Euro zuzüglich<br />
5 Prozent Agio. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne<br />
Rest teilbar sein. Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
hat unverzüglich nach Mitteilung über die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch Überweisung auf das benannte Treuhandkonto<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs (s. S. 102) zu<br />
erfolgen. Das Agio entfällt, wenn sich ein Anleger mit 1 Mio.<br />
Euro oder mehr an der Fondsgesellschaft beteiligt.
Haftung/Nachschusspflicht<br />
Die persönliche Haftung der Anleger ist durch die Rechtsform<br />
der Kommanditgesellschaft auf Ihre jeweilige Hafteinlage<br />
begrenzt. Die gesetzliche Haftung erlischt mit Einzahdas<br />
angebot im Überblick<br />
26<br />
Zeichnungsfrist<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes und läuft planmäßig bis<br />
zum 31.12.2010. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
kann die Zeichnungsfrist jederzeit zu einem früheren<br />
Zeitpunkt beenden, wenn ein ausreichendes Fondsvolumen,<br />
mindestens 20 Mio. Euro (ohne Agio), vorhanden ist.<br />
Zudem kann die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
die Zeichnungsfrist zwei Mal um jeweils 12 Monate, also<br />
längstens bis zum 31.12.2012, verlängern.<br />
lung der Hafteinlage, §§ 171 ff. HGB. Die Kommanditisten<br />
werden mit einer Hafteinlage von 1 Prozent der Pflichteinlage<br />
in das Handelsregister eingetragen. Werden die Kapitalkonten<br />
der Anleger durch Entnahmen (Auszahlungen)<br />
unter die Hafteinlage gemindert, so lebt die Außenhaftung<br />
gegenüber Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der<br />
Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4 i. V. m. § 171 Abs. 1<br />
HGB). Einzelheiten hierzu finden Sie im Kapitel „Rechtliche<br />
Grundlagen“ (Seite 82 ff.). Eine Nachschusspflicht der Anleger<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Die Anleger erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von<br />
4 Prozent p.a. (Vorabauszahlung) bezogen auf ihre eingezahlte<br />
Kommanditeinlage bis zum Ende der Zeichnungsfrist.<br />
Nähere Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag, der im<br />
Kapitel „Rechtliche Grundlagen“ erläutert wird.<br />
Laufzeit<br />
Die beabsichtigte Laufzeit der Fondsgesellschaft beträgt ca. 8<br />
Jahre und endet am 30.11.2016. Die Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft kann die feste Laufzeit zwei Mal um jeweils<br />
ein Jahr verlängern. Die Anleger können die Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft bis zum Ende der Laufzeit nicht kündigen.<br />
Auszahlungsprognose<br />
Die Auszahlungen an die Anleger erfolgen, nachdem die<br />
Fondsgesellschaft Ausschüttungen oder Kapitalrückführungen<br />
von der Luxemburger Tochtergesellschaft erhalten<br />
hat. Für den Anleger ergibt sich eine Rentabilität auf Basis<br />
von drei Komponenten: erstens aus dem Frühzeichnerbonus<br />
(4 Prozent ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes),<br />
zweitens aus der Basisgewinnverteilung in Höhe von<br />
9 Prozent p.a. ohne Berücksichtigung eines Zinseszinseffektes<br />
auf das effektiv gebundene Kapital und drittens aus<br />
dem Schlussgewinnanteil als Erfolgsbeteiligung in Höhe von<br />
80 Prozent (s. ausführlich S. 60). Dieser Schlussgewinnanteil<br />
ergibt sich aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis der<br />
Fondsgesellschaft nach Abzug sämtlicher Kosten und der<br />
Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung, Frühzeichnerbonus<br />
und Basisgewinnverteilung. Die verbleibenden 20<br />
Prozent des Schlussgewinns werden zu 17,5 Prozentpunkten<br />
an die Bank Sarasin & Cie AG und zu 2,5 Prozentpunkten<br />
an die <strong>ÖKORENTA</strong> AG verteilt.<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die Fondsgesellschaft ist gewerblich tätig. Die Anleger<br />
erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die wegen der<br />
Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf die Ausschüttungen<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft zu 40 Prozent<br />
steuerfrei bleiben. Eine umfassende Darstellung der steuerlichen<br />
Bedingungen ist im Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
dieses Prospekts (s. S. 94 ff.) zu finden.<br />
Rechte der Treugeber und Kommanditisten<br />
Die mit der Beteiligung an der Vermögensanlage verbundenen<br />
Rechte, insbesondere Rechte auf Ergebnisverteilung,<br />
Kündigungs- und Übertragungsrechte sowie Mitwirkungsund<br />
Kontrollrechte sind im Kapitel „Rechtliche Grundlagen“<br />
(Seiten 82 ff.) detailliert beschrieben.<br />
Anlegerkreis<br />
Das Angebot richtet sich vorrangig an natürliche Personen,<br />
die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind und die Beteiligung in ihrem Privatvermögen<br />
halten. Der Anleger sollte über einen langfristigen Anlagehorizont<br />
bis mindestens Ende 2016 verfügen. Er sollte<br />
nicht auf regelmäßige Rückflüsse aus der Beteiligung angewiesen<br />
sein. Die angebotene unternehmerische Beteiligung<br />
sollte lediglich der Beimischung zu den sonstigen<br />
Vermögensanlagen des Anlegers dienen. Sofern der Anleger<br />
nicht dem vorgenannten Personenkreis zugehörig ist,<br />
sollte er beachten, dass hinsichtlich der zu erwartenden<br />
Auszahlungen für ihn andere steuerliche Betrachtungen<br />
erforderlich werden.<br />
Prospekt<br />
Die Darstellung in diesem Prospekt orientiert sich an dem<br />
vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.<br />
(IDW) herausgegebenen Standard über die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Beurteilung von Verkaufsprospekten über<br />
öffentlich angebotene Vermögensanlagen in der Fassung<br />
vom 18.05.2006 (IDW S4) sowie an der „Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte“ vom 16.12.2004.<br />
Der Prospekt berücksichtigt die Fakten bis zum 27.04.2009<br />
(Datum der Prospektaufstellung).
das angebot im Überblick<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auf einen Blick<br />
Investitionsgegenstand<br />
Investition über eine Luxemburger Tochtergesellschaft in nicht<br />
börsennotierte Unternehmen (70-100 %) sowie Investition in<br />
Zielfonds (0-30 %); Wachstumsmärkte Umwelttechnologien,<br />
speziell Erneuerbare Energien; Firmensitze der Zielgesellschaften<br />
(Direktinvestitionen) in OECD-Staaten<br />
27<br />
Fondsvolumen<br />
Basisvolumen 80 Mio. Euro zuzüglich 5 % Agio (Schließung des<br />
Fonds bei mindestens 20 Mio. Euro möglich. Mehreinwerbung<br />
bis 100 Mio. Euro möglich).<br />
Finanzierungsart<br />
Reiner Eigenkapitalfonds<br />
Mindestlaufzeit<br />
8 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr<br />
Mindestbeteiligung/Stückelung<br />
10.000 Euro/1.000 Euro<br />
Beginn/Ende der Zeichnungsfrist Geplant Mai 2009 bis 31. Dezember 2010<br />
Frühzeichnerbonus (Prognose)<br />
4 % p.a. bezogen auf die Kommanditeinlage ab Eingang der<br />
Einzahlung bis zum Ende der Zeichnungsfrist. Geplante Auszahlung<br />
ab 2012<br />
Basisgewinnverteilung (Prognose)<br />
9 % p.a. auf das gebundene Kapital ab Ende der<br />
Zeichnungsfrist<br />
Schlussgewinnanteil (Prognose)<br />
80 % Erfolgsbeteiligung nach Abzug sämtlicher Kosten<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Steuerliche Behandlung beim Anleger<br />
Erfolgt durch SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft,<br />
Heinrichstraße 155, 40239 Düsseldorf<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) unter Berücksichtigung<br />
des Teileinkünfteverfahrens
Risiken der beteiligung<br />
28<br />
Risiken der Beteiligung<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Eine Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />
& Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement, das mit<br />
einer Reihe von Risiken verbunden ist. Anleger sollten bei<br />
der Entscheidung über eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
die nachstehenden Risikohinweise über die wesentlichen<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken unbedingt<br />
beachten, alle anderen in diesem Prospekt enthaltenen<br />
Informationen sorgfältig prüfen und eine Anlageentscheidung<br />
nicht ohne ihre Berücksichtigung treffen.<br />
Die Beteiligung an dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist<br />
in erster Linie eine wirtschaftliche Investition, die mit spezifischen<br />
Risiken verbunden ist. Daneben gibt es für jeden<br />
einzelnen Anleger zusätzliche individuelle Risiken, die sich<br />
aus seinen persönlichen Umständen ergeben und die von<br />
der Fondsgesellschaft naturgemäß nicht beurteilt werden<br />
können. Jedem Anleger wird deshalb ausdrücklich empfohlen,<br />
selbst alle Risiken eingehend zu prüfen und sich, soweit<br />
erforderlich, fachkundigen Rat einzuholen, bevor er sich an<br />
der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Unternehmerische Beteiligung - Risiko des<br />
Totalverlustes<br />
Als Kommanditist der Fondsgesellschaft ist der Anleger als<br />
Mitunternehmer langfristig bis mindestens Ende 2016 anteilig<br />
am Betriebsergebnis und Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Der Anleger wird Unternehmer. Er nimmt<br />
an zahlreichen vorhersehbaren und nicht vorhersehbaren,<br />
schwer einzuschätzenden und damit nicht berechenbaren<br />
wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken teil.<br />
Mitunternehmerische Beteiligungen sind keineswegs mit<br />
mündelsicheren Geldanlagen oder festverzinslichen Anlagen<br />
vergleichbar. Gewährleistungen hinsichtlich Ertrag oder<br />
Rückzahlung der Vermögensanlage existieren nicht.<br />
Sollten sich die Investitionen in Zielgesellschaften und Zielfonds<br />
(nachfolgend gemeinsam auch: „Zielunternehmen“), an denen<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I mittelbar beteiligt ist,<br />
nicht erwartungsgemäß entwickeln, kann es dazu kommen,<br />
dass die Zielunternehmen nicht in der Lage sind, die jeweiligen<br />
Kapitaleinlagen der Fondsgesellschaft zurückzuzahlen.<br />
Die Fondsgesellschaft kann ihrerseits nur das Kapital an ihre<br />
Anleger auszahlen, das von den Zielunternehmen erwirtschaftet<br />
und an die Fondsgesellschaft ausgezahlt wird.<br />
Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken kann das Erreichen<br />
der geplanten Auszahlungen gefährden oder unmöglich<br />
machen. Es sollten sich daher nur risikobewusste Anleger<br />
beteiligen, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation<br />
sogar den Totalverlust der Kapitalanlage<br />
wirtschaftlich verkraften können. Das den Anleger maximal<br />
treffende Risiko umfasst den Totalverlust seiner Kapitaleinlage<br />
nebst Agio einschließlich nicht ausgezahlter Gewinne.<br />
Im Falle einer Fremdfinanzierung der Anlage besteht das zusätzliche<br />
Risiko, dass beim Ausbleiben der prognostizierten<br />
Auszahlungen oder bei Insolvenz der Fondsgesellschaft die<br />
Zins- und Tilgungsleistungen des Kredits nicht aus den Zahlungen<br />
der Fondsgesellschaft gedeckt wird, sondern vollständig<br />
aus eigenen Mittel des Anlegers zu erfolgen hat.<br />
Wirtschaftlichkeitsprognose<br />
Die Aussagen über das Beteiligungsangebot beruhen auf<br />
Prognosen künftiger Entwicklungen, die anhand aktueller<br />
Annahmen und Erwartungen auf dem Erkenntnisstand bis<br />
zum 27.04.2009 vorgenommen wurden. Während der Fondslaufzeit<br />
können Abweichungen von der erwarteten wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und den Rahmenbedingungen<br />
eintreten, die das Ergebnis der Fondsgesellschaft stark beeinflussen<br />
können. Negative wirtschaftliche Entwicklungen führen<br />
regelmäßig zu geringeren Auszahlungen an die Anleger.
Eingeschränkte Handelbarkeit (Fungibilität)<br />
der Anteile<br />
Die Beteiligung an dem Private Equity Fonds ist ein langfristiges<br />
unternehmerisches Engagement mit einer vorgesehenen<br />
Bindung bis in das Jahr 2016, die durch den<br />
Komplementär zweimal um jeweils ein Jahr verlängert<br />
werden kann. Im Gegensatz zu Wertpapierbörsen existiert<br />
bundesweit kein einheitlicher, staatlich kontrollierter<br />
Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds. Falls<br />
Anleger ihre Anteile verkaufen wollen, ist zu berücksichrisiken<br />
der beteiligung<br />
29<br />
Das Ergebnis der Fondsgesellschaft setzt sich im Wesentlichen<br />
aus den anteiligen Ergebnissen der einzelnen Unternehmen,<br />
in die investiert wird, nach Abzug der Aufwendungen<br />
der Fondsgesellschaft zusammen. Die Anlageklasse<br />
Private Equity zeichnet sich dabei durch eine sehr geringe<br />
Planbarkeit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.<br />
Die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen<br />
über den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beruhen auf Annahmen<br />
und haben lediglich Modellcharakter. Sie bilden<br />
nur einen möglichen Verlauf ab, von dem der tatsächliche<br />
Verlauf vollständig abweichen kann. Es besteht in keiner<br />
Weise eine Gewähr dafür, dass sich die Prognosen über die<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft realisieren. Es wird ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen, dass die Anbieterin und die Fondsgesellschaft<br />
gegenüber den Anlegern keine Haftung für<br />
deren Eintritt übernimmt. Abweichungen von der Prognose<br />
können dazu führen, dass teilweise oder vollständig andere<br />
Ergebnisse eintreten. Insbesondere sind die in der Vergangenheit<br />
von Private Equity Fonds erwirtschafteten Erträge<br />
kein Indikator für künftige Erträge. Es besteht keine Sicherheit,<br />
dass ähnliche Ergebnisse künftig realisiert werden können.<br />
Sollten sich ähnliche Ergebnisse zukünftig nicht realisieren<br />
lassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die<br />
prognostizierten Auszahlungen an die Anleger haben.<br />
über die Luxemburger Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I (LUX) S.A., deren Anteile zu 100 Prozent von<br />
der Fondsgesellschaft gehalten werden.<br />
Dem Anleger sind zum Zeitpunkt seiner Beteiligung am<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I lediglich die Investitionskriterien<br />
bekannt, nach denen die Fondsgesellschaft über die<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft Investments tätigen wird.<br />
Die Zusammensetzung des Portfolios steht noch nicht fest.<br />
Der Qualität des Fondsmanagements und dessen Fähigkeit,<br />
Unternehmen, in die investiert werden soll, zu finden und zu<br />
bewerten, kommt insofern besonders große Bedeutung zu.<br />
Es wurden Investitionskriterien (Anlagerichtlinien) festgelegt,<br />
die den Rahmen sämtlicher Investitionsentscheidungen<br />
bilden und die Mindeststandards setzen, die von den Investitionsobjekten<br />
erfüllt sein müssen. Sind die Kriterien zu<br />
ungenau oder falsch spezifiziert, könnten Investitionen in<br />
unwirtschaftliche Zielunternehmen erfolgen. Außerdem<br />
können bei dem Prüfungsverfahren durch das Fondsmanagement<br />
fehlerhafte Analysen und Auswertungen vorgenommen<br />
werden. Dies hätte die Investition in unrentable<br />
Zielunternehmen zur Folge. Das Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
und damit die Auszahlung an den Anleger könnte<br />
sich dadurch reduzieren.<br />
Blind Pool-Risiko<br />
Das vorliegende Konzept sieht eine sogenannte Blind Pool-<br />
Investition vor. Zwar ist das Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
die Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft, gleichwohl stehen zum Zeitpunkt<br />
der Einwerbung des Kommanditkapitals die Zielunternehmen<br />
(Investitionsobjekte) aus dem Segment<br />
der Erneuerbaren Energien nicht fest. Insofern handelt<br />
es sich um einen Blind Pool. Investiert wird hierbei<br />
nicht unmittelbar durch die Fondsgesellschaft sondern
Risiken der beteiligung<br />
30<br />
tigen, dass sie ihre Beteiligung nicht oder nur zu einem<br />
geringeren Verkaufspreis veräußern können. Neben Notarkosten<br />
und gegebenenfalls Kosten einer Löschung im<br />
Handelsregister könnten hierbei auch zusätzliche Vermittlungskosten<br />
vom Anleger zu zahlen sein. Im Falle einer<br />
Anteilsfinanzierung könnten gegebenenfalls Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
anfallen. Dies könnte nachteilige Auswirkungen<br />
auf das Ergebnis des einzelnen Anlegers haben.<br />
Auszahlungen<br />
Über den Zeitpunkt und die Höhe von Auszahlungen lassen<br />
sich bei Private Equity Fonds keine zuverlässigen Annahmen<br />
treffen. Sie hängen wesentlich vom Erfolg bei der Veräußerung<br />
von Beteiligungen an Zielunternehmen ab. In der<br />
Regel erfolgt bei Private Equity Fonds die Auszahlung an<br />
die Anleger erst gegen Ende der geplanten Laufzeit; laufende<br />
Erträge zu erzielen, steht bei der Fondsgesellschaft nicht<br />
im Vordergrund. Die Kapitalrückflüsse aus Zielunternehmen<br />
erfolgen auf jeden Fall unregelmäßig und sind ihrer Höhe<br />
nach nicht festgelegt. Sie hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher<br />
Parameter ab. Es können daher keine verlässlichen<br />
Annahmen über die Höhe und den Zeitpunkt der<br />
Kapitalrückflüsse und somit für die Auszahlungen an die Anleger<br />
getroffen werden. Veräußerungen von Beteiligungen<br />
sind erfahrungsgemäß nicht vor Ablauf von zwei bis fünf<br />
Jahren nach der Investition zu erwarten. Entscheidend sind<br />
immer die wirtschaftliche Entwicklung und die Laufzeit der<br />
einzelnen Investitionen, unabhängig davon, ob es sich um<br />
Direktinvestitionen oder Beteiligungen an Zielfonds handelt.<br />
Ferner müssen sowohl bei der Fondsgesellschaft als auch<br />
in den Zielunternehmen zunächst Anfangsaufwendungen<br />
und laufende betriebliche Aufwendungen sowie Ergebnisbeteiligungen<br />
erwirtschaftet werden, bevor Auszahlungen<br />
erfolgen können. Werden von Zielunternehmen zu einem<br />
späteren Zeitpunkt, als bei der Investition angenommen,<br />
Auszahlungen getätigt, kann auch dies zu einem insgesamt<br />
geringeren Beteiligungserfolg führen, was sich nachteilig<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger auswirken<br />
könnte.<br />
Fremdfinanzierter Anteilserwerb<br />
Eine Anteilsfinanzierung durch den Anleger erhöht das<br />
Risiko der Beteiligung erheblich. Erfolgt der Anteilserwerb<br />
durch einen vom Kommanditisten aufgenommenen Kredit,<br />
so besteht das zusätzliche Risiko, dass beim Ausbleiben<br />
der prognostizierten Auszahlungen oder bei Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft die Zins- und Tilgungsleistung des Kredits<br />
nicht aus den Zahlungen der Fondsgesellschaft gedeckt<br />
wird, sondern vollständig aus eigenen Mitteln des Anlegers<br />
zu erfolgen hat. Da Auszahlungen der Fondsgesellschaft<br />
nicht garantiert sind, sondern nur Annahmen darstellen,<br />
sollten sie nicht Gegenstand der Finanzierungsplanung<br />
des Anlegers sein. Bei teilweiser oder vollständiger Fremdfinanzierung<br />
der Einlage eines Kommanditisten besteht<br />
außerdem das Risiko steuerlicher Nachteile (Problem der<br />
Gewinnerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene wegen<br />
Sonderbetriebsausgaben durch Zinsaufwand). Für den Fall<br />
der Anteilsfinanzierung sollte zuvor unbedingt der Rat eines<br />
fachkundigen Beraters eingeholt werden.<br />
Kostenrisiko<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die in der Investitionsrechnung<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I kalkulierten<br />
Aufwendungen überschritten werden, soweit<br />
diese Aufwendungen nicht vertraglich festgelegt sind.<br />
Auch können die laufenden Kosten die kalkulierten Kosten<br />
übersteigen. Es können während der gesamten Fondslaufzeit<br />
unvorhergesehene Aufwendungen anfallen. Dies kann<br />
sich nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an<br />
die Anleger auswirken.<br />
Rückabwicklungsrisiko<br />
Sollte bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht genügend Kapital<br />
(Mindestvolumen 20 Mio. Euro) von Anlegern eingeworben<br />
werden können, ist der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
rückabzuwickeln. Trotz der Kostenübernahme bei Rückabwicklung<br />
durch die Anbieterin der Beteiligung kann der Fall<br />
eintreten, dass der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I die eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen und das Agio nicht oder nicht in<br />
voller Höhe an die Anleger zurückzahlen kann.<br />
Unabhängig davon besteht das Risiko, dass der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I keine oder nur sehr wenige Beteiligungen<br />
an Zielunternehmen erwerben kann. Auch in diesem<br />
Fall wäre die Fondsgesellschaft gezwungen, den Fonds<br />
rückabzuwickeln. Auch der Ausfall wichtiger Partner, etwa<br />
der Bank Sarasin & Cie AG, kann zu einer Rückabwicklung<br />
der Fondsgesellschaft führen. Bereits erworbene Beteiligungen<br />
an Zielunternehmen können dann eventuell überhaupt<br />
nicht oder nur mit deutlichen Preisabschlägen wieder<br />
veräußert werden. Zudem ist die Fondsgesellschaft mit den<br />
Gründungskosten und bis dahin bereits angefallenen weiteren<br />
laufenden Kosten belastet. Im Falle der Rückabwicklung<br />
könnte der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht in der<br />
Lage sein, die eingezahlten Kapitaleinlagen und das Agio in<br />
voller Höhe an die Anleger zurückzuzahlen.
Schlüsselpersonen<br />
Der geplante Erfolg des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
hängt wesentlich von der Qualität des Fondsmanagements,<br />
insbesondere dem Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
und ihren Vertragspartnern, primär der Bank<br />
Sarasin & Cie AG als Advisor als auch der Remaco Merger<br />
AG als Sub-Advisor ab. Ein Ausfall dieser Partner könnte<br />
das Erreichen der Unternehmensziele nachhaltig gefährden<br />
oder unmöglich machen und dadurch die angestrebten Ergebnisse<br />
negativ - bis hin zum Totalverlust - beeinflussen.<br />
Wesentliche Aufgabe des Managements ist die Identifizierung,<br />
Bewertung und Auswahl geeigneter Unternehmen,<br />
in die investiert werden soll. Es ist möglich, dass das ausgesuchte<br />
Management nicht über die gesamte Laufzeit<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I zur Verfügung steht.<br />
Gleiches gilt entsprechend für das Management eines jeden<br />
Zielfonds, an dem sich der <strong>ÖKORENTA</strong> Zukunftsenerrisiken<br />
der beteiligung<br />
Besondere Risiken der Fondskonzeption<br />
Allgemein<br />
Es besteht das Risiko, dass investitionswürdige Zielunternehmen<br />
nicht in entsprechendem Umfang gefunden werden.<br />
Ein im Gesamtmarkt verfügbares höheres Kapitalangebot<br />
kann zudem zu einer Verteuerung der Erfolg versprechenden<br />
Investitionsobjekte führen. Damit besteht das Risiko, dass die<br />
angestrebte Rendite der Fondsgesellschaft sinkt. Dies kann<br />
sich nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an<br />
die Anleger auswirken.<br />
Konjunkturrisiko<br />
Private Equity Investitionen sind im besonderen Maße vom<br />
gesamtwirtschaftlichen Umfeld an den nationalen und internationalen<br />
Märkten abhängig. In Zeiten fallender Konjunktur<br />
ist die Einwerbung von Kommanditkapital erschwert, da<br />
sich die Investoren zurückhalten, was zu einer Verzögerung<br />
beim Aufbau eines differenzierten Portfolios führen kann.<br />
Eng verbunden mit dem Konjunkturrisiko ist das Risiko einer<br />
negativen Marktstimmung. Sie kann die konjunkturelle<br />
Situation nachhaltig beeinflussen. Jeder dieser Faktoren<br />
könnte sich nachteilig auf den Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />
und damit auch auf die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger auswirken.<br />
Auswahlrisiko<br />
Die Auswahl der Zielunternehmen, an denen sich der Fonds<br />
beteiligt, übernimmt das Fondsmanagement. Es kann keine<br />
Gewähr dafür übernommen werden, dass es dem ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I bei der Suche, Prüfung und<br />
Verhandlung mit Zielunternehmen gelingt, geeignete Zielunternehmen<br />
zu finden, um die Anlageziele der Fondsgesellschaft<br />
zu erreichen.<br />
Es kann zudem keine Gewähr dafür übernommen werden,<br />
dass sich - insbesondere auch bei sich ändernden Marktbedingungen<br />
- die ausgewählten Zielunternehmen erwartungsgemäß<br />
entwickeln. Der Anleger trägt zudem das Risiko, dass<br />
sich die Investitionen in Zielunternehmen zeitlich verzögern.<br />
In diesem Fall wird das liquide Fondskapital vorübergehend<br />
verzinslich angelegt und erwirtschaftet während dieser Zeit<br />
nicht die für Private Equity Beteiligungen erwarteten Erträge.<br />
Die aufgezeigten Risiken können dazu führen, dass die Anlageziele<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I - insbesondere<br />
das angestrebte Ergebnis - nicht erreicht werden, was ein<br />
geringeres Ergebnis für den Anleger zur Folge hätte.<br />
Eingeschränkte Risikodiversifikation<br />
Es wird angestrebt, das zur Verfügung stehende Kapital über<br />
die Luxemburger Tochtergesellschaft überwiegend in unmittelbare<br />
Unternehmensbeteiligungen zu investieren. Dies<br />
kann zu einer eingeschränkten Risikodiversifizierung führen.<br />
Zudem besteht eine eingeschränkte Risikodiversifikation, da<br />
sich der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I konzeptionell in erster<br />
Linie auf Erneuerbare Energien fokussiert. Ein Ausgleich<br />
des Branchenrisikos durch eine Risikodiversifikation über Beteiligungen<br />
in anderen Branchen erfolgt nicht. Grundlegende<br />
Verschlechterungen der Markt- und Wirtschaftsverhältnisse<br />
in dieser Branche können deshalb die gesamte Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft nachhaltig gefährden, was sich nachteilig<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken kann.<br />
Begrenzte Laufzeit<br />
Können die Beteiligungen an Zielunternehmen nicht vor<br />
der geplanten Beendigung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I zu den angestrebten Konditionen verkauft werden,<br />
etwa weil aufgrund der aktuellen Marktbedingungen kein<br />
Käufer vorhanden ist, müssen gegebenenfalls Abschläge<br />
beim Verkaufspreis der betreffenden Beteiligung bis hin<br />
zum Totalverlust in Kauf genommen werden. Dieses Risiko<br />
betrifft sowohl Direktinvestitionen, als auch mittelbare<br />
Beteiligungen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an bzw.<br />
über Zielfonds. Eine ungünstige Marktsituation kann dazu<br />
führen, dass die Laufzeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I verlängert werden muss. Hierdurch kann sich das Ergebnis<br />
der Fondsgesellschaft wie auch das Ergebnis des einzelnen<br />
Anlegers verringern.<br />
31
Risiken der beteiligung<br />
32<br />
gien I beteiligt. Dies kann dazu führen, dass sich die Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft für den Anleger nicht wie<br />
gewünscht entwickelt.<br />
Interessenkonflikte<br />
Der geschäftsführende Komplementär, der Verwaltungsrat<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft sowie der beauftragte<br />
Investmentberater unterliegen gegenüber dem <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I keinem Wettbewerbsverbot. Tätigkeiten<br />
des Fondsmanagements oder der beauftragten Investmentberater,<br />
die im Wettbewerb zu den Anlagetätigkeiten des<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I stehen, können dazu führen,<br />
dass Interessenkonflikte entstehen und zu Lasten der<br />
Fondsgesellschaft gelöst werden. Etwa, wenn eine Beteiligungsmöglichkeit<br />
nur begrenzt zur Verfügung steht und<br />
eine Beteiligung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht<br />
ermöglicht wird. Hierdurch kann sich das Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft wie auch das Ergebnis des einzelnen Anlegers<br />
verringern.<br />
Währungs- und Auslandsrisiken<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I kann Beteiligungen<br />
an Zielunternehmen in anderen Währungen als Euro eingehen.<br />
Weder die Luxemburger Tochtergesellschaft noch<br />
die Zielunternehmen werden üblicherweise ihre Investitionen<br />
oder die erwarteten Rückflüsse gegen Wechselkursschwankungen<br />
absichern. Eine Veränderung des<br />
Wechselkurses der betreffenden Fremdwährung im<br />
Verhältnis zum Euro kann für die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
und damit für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I und dessen Anleger zu Verlusten führen.<br />
Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I gegenüber Unternehmen mit Sitz im<br />
Ausland kann wesentlich erschwert und mit höheren Kosten<br />
als im Inland verbunden sein. Dies gilt entsprechend für<br />
die Durchsetzung von Ansprüchen der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber der Luxemburger Tochtergesellschaft sowie für<br />
Ansprüche der Luxemburger Tochtergesellschaft gegen den<br />
Investmentberater.<br />
Da sich die Luxemburger Tochtergesellschaft an ausländischen<br />
Zielgesellschaften und Zielfonds beteiligt, unterliegt<br />
sie als Gesellschafter den jeweiligen ausländischen<br />
Rechtsordnungen. Darüber hinaus kann es aufgrund von<br />
Änderungen in dem jeweiligen ausländischen Rechts- und<br />
Steuersystem für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I und<br />
damit mittelbar auch für die Anleger zu Nachteilen kommen.<br />
Schließlich können allgemeine Veränderungen der<br />
politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern,<br />
in denen die Unternehmen ansässig sind, negative Auswirkungen<br />
haben. Es ist außerdem möglich, dass Beschränkungen<br />
des Kapitalverkehrs in anderen Staaten verfügt<br />
werden. Jeder dieser Faktoren könnte nachteilige Auswirkungen<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />
haben.<br />
Mangelnder Einfluss bei Zielunternehmen<br />
Eigene Investitionsentscheidungen können vom Fondsmanagement<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I nur im Hinblick<br />
auf den Erwerb von Zielunternehmen getätigt werden.<br />
Auf die unternehmerischen Entscheidungen der Geschäftsleitung<br />
der Zielgesellschaft und die Investitionsentscheidungen<br />
der Zielfonds hat der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I nach Eingehen einer Beteiligung nur noch eingeschränkt<br />
oder überhaupt keinen Einfluss mehr. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass das Fondsmanagement nicht in der<br />
Lage ist, die Interessen der Fondsgesellschaft durchzusetzen,<br />
was den Anlageerfolg der Gesellschaft und damit auch das<br />
Ergebnis des einzelnen Anlegers negativ beeinflussen kann.<br />
Veräußerungs-/ Exitrisiko<br />
Die Wertentwicklung der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
und damit auch der Fondsgesellschaft wird wesentlich<br />
durch die Wertentwicklung der Zielunternehmen, hier insbesondere<br />
die Konditionen bei Erwerb und Verkauf der Beteiligung<br />
beeinflusst. Diese lässt sich wegen der vielfältigen<br />
Einflussgrößen und Ungewissheiten bei der Unternehmensbewertung<br />
nicht konkret prognostizieren. Das konjunkturelle<br />
Umfeld und die Verfassung der Kapitalmärkte haben<br />
sowohl maßgeblichen Einfluss auf die Möglichkeiten eines<br />
Verkaufs der Zielunternehmen als auch auf den dabei zu erzielenden<br />
Preis. Selbst bei positiver Entwicklung einer Zielgesellschaft<br />
oder eines Zielfonds besteht das Risiko, dass<br />
kein angemessener Verkaufspreis erzielt werden kann. Es ist<br />
möglich, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt<br />
kein Käufer gefunden wird, oder zumindest Preisabschläge<br />
hinzunehmen sind. Bei den verschiedenen Exitmöglichkeiten,<br />
beispielsweise bei einem Börsengang der Zielgesellschaft<br />
oder der außerbörslichen Veräußerung einer<br />
Beteiligung an einen anderen Investor, kann es zu Schadensersatzforderungen<br />
z. B. aus Vertragsstreitigkeiten oder<br />
der Insolvenz eines Vertragspartners kommen. Es besteht<br />
das Risiko, dass hierdurch mehrere Anteile an Zielunternehmen<br />
wertlos werden oder nicht mehr verkäuflich sind. Es ist<br />
möglich, dass eine größere Anzahl an Zielunternehmen und<br />
damit auch die Luxemburger Tochtergesellschaft erheblich<br />
- bis hin zum Totalverlust - an Wert verlieren. Dies könnte<br />
nachteilige Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen<br />
an die Anleger haben.
isiken der beteiligung<br />
Risiken auf Ebene der Zielunternehmen<br />
Allgemein<br />
Auch auf der Ebene der Zielunternehmen können Interessenkonflikte<br />
der dort wichtigen Vertragspartner und<br />
handelnden Personen auftreten. Dann besteht das Risiko,<br />
dass die Interessen der Zielunternehmen und damit die Interessen<br />
der Fondsgesellschaft nicht oder nicht nachhaltig<br />
durchgesetzt werden, was sich nachteilig auf die prognostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger auswirken kann.<br />
Zielgesellschaften (Direktinvestitionen)<br />
Bei den Direktinvestitionen wird es sich konzeptionsgemäß<br />
regelmäßig um nicht oder noch nicht börsennotierte Unternehmen<br />
handeln. Die Zielgesellschaften können sich noch<br />
in der Startphase und damit oft in einer Verlustphase mit den<br />
damit verbundenen besonderen wirtschaftlichen Risiken<br />
befinden. In jeder Entwicklungsphase können bei den Direktinvestitionen<br />
sowohl bei der investierten Zielgesellschaft, als<br />
auch in deren Umfeld, etwa dem speziellen Marktsegment,<br />
unvorhergesehene Entwicklungen eintreten. Insbesondere<br />
können Managementprobleme und Probleme technischer,<br />
rechtlicher, operativer oder sonstiger Art auftreten, die dazu<br />
führen können, dass Beteiligungen an einzelnen Zielgesellschaften<br />
teilweise oder vollständig abgeschrieben werden<br />
müssen.<br />
Probleme bei Direktinvestitionen können beispielsweise<br />
dadurch entstehen, dass die von der Zielgesellschaft angebotenen<br />
Produkte oder Dienstleistungen vom Markt nicht<br />
wie geplant angenommen werden oder interne Schwierigkeiten<br />
- beispielsweise im Produktions-, Personal- oder Verwaltungsbereich<br />
- zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Lage des Unternehmens bis hin zur Insolvenz führen.<br />
Das Gleiche gilt, wenn die Zielgesellschaften in hohem<br />
Maße mit Fremdfinanzierungen belastet sind und damit<br />
einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte für den dafür erforderlichen<br />
Kapitaldienst einsetzen müssen. Dies kann dazu<br />
führen, dass andere für die Entwicklung des Unternehmens<br />
wichtige Investitionen nicht getätigt werden können und<br />
kein Kapitalrückfluss an die Investoren erfolgen kann.<br />
Neben der Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation<br />
einer Zielgesellschaft kann es dazu kommen, dass sich deren<br />
erwartete Entwicklung zeitlich verzögert. Dies kann dazu<br />
führen, dass zusätzliches Kapital erforderlich ist, um die weitere<br />
Entwicklung der Zielgesellschaft zu ermöglichen. Kann in<br />
diesem Fall weder die Zielgesellschaft, noch der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I das hierfür erforderliche zusätzliche Kapital<br />
aufbringen, weil die zur Verfügung stehenden Kapitaleinlagen<br />
erschöpft sind, besteht das Risiko, dass die Beteiligung<br />
des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I an der Zielgesellschaft<br />
durch die Aufnahme weiterer Kapitalgeber verwässert wird.<br />
Danach können häufig nur geringere oder keine Erlöse aus<br />
der betreffenden Beteiligung erzielt werden, was sich nachteilig<br />
auf die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger<br />
auswirken kann.<br />
Zielfonds<br />
Bei den Zielfonds handelt es sich um in- oder ausländische<br />
Gesellschaften, an denen der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I über die Luxemburger Tochtergesellschaft Minderheitsbeteiligungen<br />
erwirbt. Die für die Fondsgesellschaft genannten<br />
Risiken gelten auch für die Zielfonds. Sollte sich eines<br />
der für die Fondsgesellschaft genannten Risiken für einen<br />
oder mehrere der Zielfonds realisieren, so kann sich dies<br />
nachteilig auf die prognostizierten Auszahlungen an die<br />
Anleger auswirken.<br />
Insbesondere besteht das Risiko, dass die Zielfonds ihr angestrebtes<br />
Fondsvolumen nicht erreichen und daher ihre<br />
geplante Investitionsstrategie nicht oder nicht in vollem<br />
Umfang umsetzen können. Die angestrebte Risikostreuung<br />
könnte nicht erreicht werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Zielfonds den<br />
Erwerb ihrer Beteiligungen auch durch Fremdkapital finanzieren.<br />
Sollte die von dem Zielfonds getätigte Investition<br />
nicht den angenommenen Erfolg erbringen, d.h. der Wert<br />
der Beteiligung sinken, erhöht sich das Beteiligungsrisiko<br />
erheblich durch eine etwaige Fremdfinanzierung. Da das<br />
Fremdkapital einschließlich Zinsen vorrangig bedient werden<br />
muss, besteht das Risiko, dass aus einer solchen Investition<br />
ein erheblicher Verlust für den Zielfonds entsteht.<br />
Dieses Risiko kann sich bei einer Zinserhöhung noch<br />
potenzieren.<br />
Die Zielfonds könnten in Zielunternehmen investieren, deren<br />
Bonität und Ertragskraft nicht den angenommenen Prognosen<br />
entspricht und die später nicht veräußert werden können.<br />
Auch hier besteht ein Risiko des Totalverlustes der eingesetzten<br />
Mittel. Es ist möglich, dass die Anlagegrundsätze der Zielfonds<br />
eine Investition in diverse Finanzmarktinstrumente und<br />
Derivate ermöglichen. Dies ist regelmäßig mit einer erhöhten<br />
Hebelwirkung verbunden, wodurch sich das Risiko der wirtschaftlichen<br />
Fehlentwicklungen potenziert.<br />
An den Zielfonds werden nur Minderheitsbeteiligungen erworben,<br />
so dass die Luxemburger Tochtergesellschaft auf<br />
die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte beschränkt<br />
33
Risiken der beteiligung<br />
34<br />
ist. Gegenüber dem Management der Zielfonds hat die<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft keine Weisungsbefugnis<br />
und damit auch keinen Einfluss auf die Auswahl der Zielunternehmen.<br />
Das Management der jeweiligen Zielfonds<br />
hat bei den Anlageentscheidungen und bei den Strukturierungen<br />
ihrer Investitionen ein weites Ermessen. Es besteht<br />
das Risiko, dass das Management des Zielfonds,<br />
aufgrund dessen Qualität die Investition getätigt wurde,<br />
im Laufe der Investition wechselt und durch weniger<br />
qualifizierte oder erfahrene Manager ersetzt wird. Dies<br />
kann die Geschäftsentwicklung des jeweiligen Zielfonds<br />
negativ beeinflussen.<br />
sollte, ihre Tätigkeit einstellen. In diesem Fall müsste die<br />
Fondsgesellschaft liquidiert werden, was zu Verlusten für die<br />
Anleger führen kann, falls die bis dahin getätigten Investitionen<br />
nicht oder nur unter dem Einstandspreis verkauft werden<br />
können. Im Übrigen liegen dem Verkaufsprospekt die<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Gesetze,<br />
die veröffentlichte Rechtsprechung, die einschlägigen Verwaltungserlasse,<br />
die erkennbare Behördenpraxis sowie die<br />
herrschende Meinung in der Literatur zugrunde. Nachträgliche<br />
Änderungen der gesetzlichen Grundlagen und Rechtsprechung<br />
können das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
negativ beeinflussen und sind nicht vorhersehbar.<br />
Auch bei den Zielfonds hängt der Erfolg maßgeblich davon<br />
ab, dass die Vertragspartner ihre Verpflichtungen einhalten.<br />
Vertragsverletzungen der Zielfonds wiederum können zu<br />
Schadensersatzverpflichtungen führen, die das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Zielfonds beeinträchtigen.<br />
Besondere rechtliche Risiken<br />
Gesetzesänderung<br />
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
vom 27. Februar 2008 (Az: 6 C 11.07 und 6 C 12.07)<br />
hat der Gesetzgeber den neuen Finanzdienstleistungstatbestand<br />
der „Anlageverwaltung“ in das Kreditwesengesetz (§ 1<br />
Abs. 1 a, Nr. 11, KWG) aufgenommen. Mit dem neuen Tatbestand<br />
soll eine Erlaubnispflicht für bestimmte, so genannte<br />
„kollektive Anlagemodelle“ eingeführt werden. Laut der<br />
Gesetzesbegründung liegt eine Anlageverwaltung vor, wenn<br />
die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten<br />
ein Schwerpunkt des angebotenen Produktes ist. Das ist<br />
nicht der Fall, wenn die Anschaffung und Veräußerung von<br />
Finanzinstrumenten als Nebentätigkeit anfällt und auch nicht<br />
im Mittelpunkt der Werbung für das Angebot steht, beispielsweise<br />
bei Private Equity Fonds. So soll die Tätigkeit von<br />
Private Equity Fonds selbst dann nicht als Anlageverwaltung<br />
erlaubnispflichtig sein, wenn die Zielgesellschaft, in die investiert<br />
wird, eine Aktiengesellschaft ist. Nach derzeitigem<br />
Erkenntnisstand stellt sich die geplante Tätigkeit des ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I nicht als erlaubnispflichtige Anlageverwaltung<br />
im Sinne des KWG dar. Dennoch kann keine<br />
Gewähr übernommen werden, dass die Tätigkeit erlaubnispflichtig<br />
wird oder, dass die für die Überwachung des KWG<br />
zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) die Tätigkeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I als<br />
erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung einstuft. Die Fondsgesellschaft<br />
müsste dann eine entsprechende Erlaubnis erlangen<br />
oder für den Fall, dass die Erlaubnis versagt werden<br />
Allgemeine Vertragsrisiken<br />
Sowohl auf der Ebene des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
und der Luxemburger Tochtergesellschaft als auch auf Ebene<br />
der Zielunternehmen, in die investiert werden soll, wurde<br />
eine Vielzahl von Verträgen bereits geschlossen und werden<br />
auch in Zukunft noch abgeschlossen. Es ist möglich, dass diese<br />
Verträge in Gänze oder Teilen unwirksam, unvollständig,<br />
fehlerhaft und/oder unvorteilhaft sind oder werden. Zudem<br />
besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />
ändern, etwa durch Gesetzesänderungen oder Änderungen in<br />
der Rechtsprechung, die sich wiederum nachteilig auf die bis<br />
dahin geschlossenen Verträge auswirken können. Dies könnte<br />
sich nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung des ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I auswirken und zu einer finanziellen<br />
Belastung der Fondsgesellschaft, insbesondere ihrer Liquidität<br />
führen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft<br />
und/oder die verschiedenen Zielunternehmen durch die Realisation<br />
eines oder mehrerer Vertragsrisiken Ansprüchen von<br />
Vertragspartnern ausgesetzt werden, denen sie aus vorhandenen<br />
liquiden Mitteln nicht nachkommen können. Dies kann<br />
die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen<br />
und sich dadurch nachteilig auf die prognostizierten<br />
Auszahlungen an die Anleger auswirken.<br />
Anspruchsdurchsetzungen<br />
Im Verhältnis zwischen dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I, der Luxemburger Tochtergesellschaft und den Zielunternehmen<br />
kann es zu Leistungsstörungen und/oder Meinungsverschiedenheiten<br />
kommen. Für den Fall, dass eine<br />
Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden kann,<br />
wäre eine Entscheidung durch die zuständigen Gerichte<br />
herbeizuführen. Dadurch können zeitliche Verzögerungen<br />
und zusätzliche Kosten entstehen, die die wirtschaftliche<br />
Entwicklung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I negativ<br />
beeinflussen können. Über die Dauer eines Rechtsstreits<br />
könnte es dazu kommen, dass ein in Anspruch genommener<br />
Vertragspartner zahlungsunfähig wird, so dass selbst
Risiken der beteiligung<br />
im Fall des Obsiegens in einer gerichtlichen Auseinandersetzung<br />
die dann positiv festgestellten Ansprüche nicht<br />
mehr durchgesetzt werden können. Ein eventuelles Kostenund<br />
Prozessrisiko kann sich erhöhen, soweit ausländische<br />
Rechtsordnungen betroffen sind. Letztlich besteht das Risiko,<br />
dass der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I in Folge zusätzlicher<br />
finanzieller Belastungen aus streitigen Verfahren<br />
bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen<br />
kann. Dies könnte nachteilige Auswirkungen auf<br />
die prognostizierten Auszahlungen an die Anleger haben.<br />
Anlegerhaftung<br />
Die Haftung des Anlegers gegenüber Dritten ist auf die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 Prozent der<br />
Kapitaleinlage) beschränkt. Soweit die vertraglich vereinbarte<br />
Einlage von dem Anleger geleistet wurde, ist eine weitere<br />
Haftung ausgeschlossen. Es besteht keine Nachschusspflicht.<br />
Die persönliche Haftung des Kommanditisten lebt<br />
aber, gegebenenfalls mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />
gemäß § 171ff. HGB bis zur Höhe der eingetragenen<br />
Haftsumme wieder auf, soweit nicht durch Gewinne gedeckte<br />
Auszahlungen oder sonstige Rückzahlungen an den<br />
Anleger geleistet wurden und hierdurch ein negatives Kapitalkonto<br />
entstanden ist. In diesem Fall müssten erhaltene<br />
Auszahlungen zurückgezahlt werden, wobei die Gläubiger<br />
der Fondsgesellschaft den Anleger dann bis zu der Höhe<br />
seiner eingetragenen Haftsumme (1 Prozent der Kapitaleinlage)<br />
auch persönlich in Anspruch nehmen könnten.<br />
Falls ein Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet,<br />
haftet er gemäß § 160 HGB wie soeben dargestellt bis zur<br />
Höhe der gegebenenfalls wieder aufgelebten Haftung persönlich<br />
für einen Zeitraum von weiteren 5 Jahren ab seinem<br />
Ausscheiden für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft,<br />
die bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Unter den<br />
vorgenannten Voraussetzungen kann ein Anleger also auch<br />
nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft bis zu der<br />
Höhe seiner eingetragenen Haftsumme in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Allgemein<br />
Aufgrund kontinuierlicher Anpassungen des Steuerrechts,<br />
und zwar sowohl der Gesetze als auch deren Auslegung<br />
und Anwendung, kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
sich während der Laufzeit der Beteiligung Änderungen ergeben.<br />
Welche Auswirkungen diese Änderungen haben können,<br />
lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen. Deshalb<br />
kann eine Haftung hierfür nicht übernommen werden. Wie<br />
und in welcher Form negative Einflüsse auf die steuerliche<br />
Situation der Beteiligung eintreten können, lässt sich über<br />
den geplanten Investitionszeitraum ebenfalls nicht sagen.<br />
Beachtet werden muss auch, dass sich aus der Anwendung<br />
des Steuerrechts ebenso Änderungen mit Rückwirkung auf<br />
vergangene Zeiträume ergeben können. Jede Änderung der<br />
steuerlichen Behandlung könnte nachteilige Auswirkungen<br />
auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anleger<br />
haben.<br />
Erst wenn durch eine Betriebsprüfung die endgültige Bestandskraft<br />
der Steuerbescheide eingetreten ist, steht die<br />
steuerliche Behandlung der erzielten Erträge fest. Hierdurch<br />
können sich zusätzliche steuerliche Belastungen auf der<br />
Ebene der Fondsgesellschaft, der Ebene der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft als auch unmittelbar auf Ebene der Anleger<br />
ergeben. Das sich daraus ergebende wirtschaftliche<br />
Risiko tragen ausschließlich die Anleger.<br />
Einkommensteuerliche Risiken<br />
Die Planung des <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I wurde auf<br />
Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gültigen<br />
einkommensteuerrechtlichen Vorschriften erstellt.<br />
Änderungen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie<br />
Änderungen in der Gesetzesumsetzung durch die Finanzverwaltung<br />
können die getroffenen Annahmen entsprechend<br />
verändern. Da Personengesellschaften so genannte<br />
transparente Gesellschaften sind, werden sich Änderungen<br />
immer auf der Ebene der Beteiligten auswirken, sofern keine<br />
Anpassungen in Analogie zu Kapitalgesellschaften erfolgen<br />
oder verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.<br />
Gewerbesteuerliche Risiken<br />
Im Zusammenhang mit der gewerblichen Prägung des<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist bei der Gewerbesteuer<br />
zu beachten, dass nur durch die Anwendung des Schachtelprivilegs,<br />
d. h. einer Mindestbeteiligung von 15 Prozent<br />
an der Luxemburger Tochtergesellschaft mit einer geringen<br />
Belastung auf Ebene der Gesellschaft zu rechnen ist. Sollte<br />
es hier zu einer wesentlichen Änderung der Eigentumsverhältnisse<br />
kommen, könnte sich dadurch eine zusätzliche<br />
Steuerbelastung mit Gewerbesteuer ergeben. Die nach<br />
§ 35 EStG bestehende Anrechnung der Gewerbesteuer auf<br />
die persönliche Einkommensteuer wird hierdurch nicht berührt.<br />
Da die Anrechnung aber nur unter Beachtung des<br />
Grundsatzes erfolgen kann, dass der Anleger aus anderen<br />
gewerblichen Beteiligungen keine oder nur sehr geringe<br />
Verluste erzielt hat, besteht die Möglichkeit einer Mehrbelastung,<br />
deren Ausmaß sich derzeit nicht bestimmen lässt.<br />
35
isiken der beteiligung<br />
36<br />
Umsatzsteuerliche Risiken<br />
Im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist die Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht als Unternehmer einzustufen. Werden der<br />
Gesellschaft Leistungen in Rechnung gestellt, führt dies<br />
dazu, dass die Liquidität durch die Versagung des Vorsteuerabzuges<br />
belastet wird. Sofern während des Beteiligungsverlaufs<br />
zusätzliche Ausgaben erforderlich werden, so stellt<br />
auch die dabei fällige Umsatzsteuer eine weitere Kostenbelastung<br />
dar.<br />
Erbschaft- und schenkungssteuerliche Risiken<br />
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 31.01.2007 seine<br />
Beschlussfassung vom 7.11.2006 bekannt gegeben hat,<br />
dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer in der bestehenden<br />
Form verfassungswidrig sei, hat die Bundesregierung<br />
zwischenzeitlich ein Reformgesetz erlassen, das seit dem<br />
1.1.2009 in Kraft ist. Welche endgültigen steuerlichen Auswirkungen<br />
sich auf den Übergang einer Beteiligung auf Erben<br />
oder bei einer Übertragung im Wege der Schenkung<br />
ergeben werden, ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
und auch für die sich anschließenden Phasen der Fondsgesellschaft<br />
nicht bzw. kaum vorhersehbar. Dies liegt im<br />
Wesentlichen darin begründet, dass derzeit zu diesem Reformgesetz<br />
außer einer Gesetzesbegründung nur wenige<br />
Ausführungsbestimmungen bzw. Erläuterungen seitens des<br />
Gesetzgebers oder der Finanzverwaltung vorliegen. Daher<br />
sollte vor der Durchführung z. B. von Maßnahmen im Wege<br />
einer vorweggenommenen Erbfolge unbedingt der Rat des<br />
persönlichen Steuerberaters eingeholt werden.<br />
Ausländische Steuerfolgen<br />
Neben den Steuern, die die deutsche Steuerverwaltung<br />
erhebt, kann der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auch mit<br />
Steuerzahlungen belastet sein, die von den Staaten erhoben<br />
werden, in denen die Beteiligungsgesellschaften steuerlich<br />
geführt werden. Neben steuerrechtlichen Hindernissen<br />
kann es hier auch zur Anwendung von Vorschriften<br />
kommen, die eine eventuelle Anrechnung der in den Ansässigkeitsstaaten<br />
von Portfoliounternehmen gezahlten<br />
Steuern verhindern. Sollten auf Erträge aus Beteiligungen,<br />
die von der Luxemburger Tochtergesellschaft gehalten werden,<br />
Quellensteuerzahlungen anfallen, so sind diese dort zu<br />
erfassen. Daneben kann aufgrund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen<br />
auch eine Freistellung erfolgen.<br />
Daneben kann es auch zu Änderungen des Außensteuerrechtes<br />
oder des Auslandinvestmentgesetzes kommen, die<br />
direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Halten der<br />
Beteiligungen an und durch die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
haben. Sollten sich durch diese Gesetzes- oder<br />
Rechtsprechungsänderungen zusätzliche Steuerbelastungen<br />
ergeben, gehen diese voll zu Lasten der Anleger, da es<br />
sich bei der Fondsgesellschaft um eine im Sinne des Steuerrechtes<br />
transparente Gesellschaft handelt.<br />
Über die in diesem Abschnitt erläuterten Risiken hinaus sind<br />
dem Anbieter keine wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen<br />
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen<br />
Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
bekannt.
private equity als anlageklasse<br />
38<br />
Private Equity als Anlageklasse<br />
Viele profitieren bereits indirekt<br />
Die meisten Verbraucher kommen mit Private Equity in<br />
Berührung, auch wenn es ihnen nicht bewusst ist. Private<br />
Equity ist nämlich ein Bestandteil vieler Lebensversicherungen<br />
und anderer Altersvorsorgeprodukte, die von Banken<br />
oder Versicherungen angeboten werden. Institutionelle<br />
Investoren wie Banken, Versicherungen oder Pensionsfonds<br />
sind neben vermögenden Privatkunden die wichtigsten<br />
Kapitalgeber für Private Equity-Gesellschaften und die<br />
Anlageklasse Private Equity hat sich als fester Bestandteil<br />
institutioneller Anlagestrategie etabliert. Institutionelle<br />
Private Equity ist fester Bestandteil<br />
institutioneller Anlagestrategien<br />
Investoren und vermögende Privatinvestoren haben in den<br />
USA bereits seit den 50er Jahren und in Großbritannien seit<br />
den 70er Jahren positive Erfahrungen mit der Anlageform<br />
gemacht. Obwohl auch in Deutschland die wirtschaftliche<br />
Bedeutung von Private Equity stetig zunimmt, sind vielen<br />
Anlegern die Bedeutung des Begriffs und die Chancen, die<br />
in diesem Segment liegen, noch wenig bekannt.<br />
öffentlichen Börsen generiert wird. „Equity“ unterstreicht<br />
den Eigenkapitalcharakter. Während Fremdkapital, das Unternehmen<br />
von Banken als Darlehen erhalten, mit einer<br />
vorrangigen festen Verzinsung abgegolten wird, nimmt<br />
Eigenkapital uneingeschränkt am Gewinn und Verlust eines<br />
Unternehmens teil.<br />
Verschiedene Investitionsformen<br />
Private Equity Gesellschaften leisten neben der reinen<br />
Finanzinvestition oftmals auch eine Managementunterstützung<br />
und helfen auf diese Weise, das finanzierte Unternehmen<br />
in seiner Organisation und Struktur zu optimieren.<br />
Insbesondere bei jüngeren Unternehmen ist dies der Fall.<br />
Bei Investitionen in solche jungen Wachstumsunternehmen<br />
spricht man von Venture Capital (VC). Die Kapitalunterstützung<br />
wird meist benötigt, um Produkte zur Marktreife<br />
zu entwickeln oder erstes Unternehmenswachstum zu<br />
finanzieren. Im Gegensatz dazu investiert Buy-out Capital<br />
in reife Unternehmen, welche mit ihren Produkten und<br />
Dienstleistungen bereits länger am Markt etabliert sind.<br />
Das Investitionsrisiko ist hier naturgemäß deutlich geringer<br />
als bei der frühen Phase. Die Buy-out-Finanzierungen gelten<br />
als wichtigstes und ertragreichstes Segment des Private<br />
Equity Geschäftes.<br />
Wissenswertes über Private Equity<br />
Private Equity ist ein Sammelbegriff für eine Anlageklasse,<br />
die verschiedene Formen der Investition umfasst. Er bezeichnet<br />
die Bereitstellung von Eigenkapital für nicht börsennotierte<br />
Unternehmen. „Private“ steht dabei für den nicht<br />
öffentlichen Charakter der Anlageklasse. Das bekanntere<br />
Gegenstück bildet das Public Equity, also die Finanzierung<br />
über Eigenkapital, das zum Beispiel über die Notierung an<br />
Die Besonderheit von Private Equity<br />
Die Rendite im Bereich einer Private Equity Investition wird<br />
nicht vorrangig durch Dividendenausschüttungen erzielt,<br />
sondern über die Beteiligung am Unternehmenswachstum.<br />
Die Investitionen sind zeitlich befristet und die Unternehmenswertsteigerungen<br />
werden mit dem Verkauf der Beteiligung<br />
(Exit) aus der Beteiligung realisiert.
private equity als anlageklasse<br />
39<br />
Private Equity Segmente/Unternehmensphasen<br />
Nicht börsennotierte<br />
Unternehmen<br />
Öffentlicher Markt<br />
Verkauf / Börsengang (Trade Sale/IPO)<br />
*<br />
Spätphase<br />
*<br />
Expansionsphase<br />
Frühphase<br />
Gründungsphase<br />
*<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
investiert vornehmlich in Unternehmen<br />
mit fortgeschrittenem Reifegrad<br />
Venture Capital<br />
Private Equity<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Reifephase<br />
INFO<br />
Für einen Private Equity Fonds kann der Einstieg in<br />
ein Portfoliounternehmen generell in jedem Stadium<br />
der Unternehmensentwicklung erfolgen. In frühen<br />
Phasen benötigen Unternehmen Kapital, um ihr Geschäftsmodell<br />
zu etablieren oder das erste Wachstum zu finanzieren.<br />
Investitionen in solche, so genannte „Start-up-Unternehmen“<br />
sind naturgemäß mit einem überdurchschnittlichen<br />
Risiko behaftet. Hier spricht man von Venture Capital oder<br />
Wagnis-Kapital. Ein weiteres Private Equity-Segment umfasst<br />
Unternehmen, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase<br />
befinden und marktreife Produkte aufweisen.<br />
Der Fokus beim Finanzierungsbedarf liegt hier mehr im<br />
Aufbau von Vertriebskanälen, Weiterentwicklung der Produktpalette<br />
oder Aufbau von Produktionskapazitäten. In der so<br />
genannten Expansionsphase können Unternehmen bereits die<br />
ersten Markterfolge aufweisen. Das Kapital wird dann hauptsächlich<br />
zur kommerziellen Weiterentwicklung der Produkte<br />
oder Dienstleistungen verwendet oder für den Ausbau neuer<br />
Absatzmärkte benötigt. Ziel solcher Finanzierungen („Buyout“)<br />
ist die Steigerung des Unternehmenswertes über die aktive<br />
Förderung von Wachstum, Profitabilitätssteigerungen sowie<br />
der Einsatz effizienter Kapitalstrukturen. Durch die spätere<br />
Veräußerung der Beteiligungen realisiert der Fonds die Wertsteigerung<br />
und liefert auf diese Weise Erträge für die Anleger.
private equity als anlageklasse<br />
40<br />
Warum ist Private Equity attraktiv?<br />
Ein großer Anteil der Private Equity Renditen wird nicht<br />
auf Basis von Marktfaktoren erzielt. Private Equity Gesellschaften<br />
versuchen stattdessen, unabhängig von der Bewegung<br />
öffentlicher Märkte absolute Renditen zu erwirtschaften,<br />
das heißt, echte Wertschöpfung durch operative Leistungssteigerung<br />
zu schaffen. Dies führt zu einer Wertsteigerung<br />
der Unternehmen.<br />
Im Vergleich zu börsennotierten werden außerbörsliche<br />
Unternehmensbeteiligungen typischerweise zu erheblich<br />
günstigeren Bewertungen erworben, die zudem mehr auf<br />
realen Kennzahlen als auf Marktstimmungen basieren. Außerdem<br />
stehen privat gehaltene Unternehmen weniger im<br />
Rampenlicht und können insofern ruhiger entwickelt werden.<br />
Durch die relative Unabhängigkeit von der Wertentwicklung<br />
anderer Märkte und Asset-Klassen wie Aktien,<br />
Anleihen, Renten oder Immobilien kann die Beimischung<br />
von Private Equity insofern im Depot eines Anlegers größere<br />
Schwankungen ausgleichen.<br />
INFO<br />
Wie wird eine ideale Portfolio-<br />
Gewichtung erreicht?<br />
Grundlegend dazu sind die Einsichten von Harry<br />
M. Markowitz zur Bildung idealer Portfolios, für<br />
die er 1990 den Nobelpreis erhielt. Jede Anlageklasse<br />
hat typische Eigenschaften bezüglich<br />
Renditeaussichten, Risiko (Schwankungsbreite)<br />
und Abhängigkeit von anderen Anlageklassen<br />
(Korrelation).<br />
Laut einer Studie von Merrill Lynch führt die Beimischung<br />
von Private Equity in einem Portfolio<br />
zu einer Erhöhung der Gesamtrendite bei gleichzeitiger<br />
Verminderung des Gesamtrisikos. Die<br />
unten stehende Grafik zeigt: Je weiter sich die<br />
Kurve im linken Bereich befindet, desto niedriger<br />
das Risiko bei gleicher Rendite.<br />
Rendite- und Risikostruktur eines Portfolios bei Beimischung von Private Equity<br />
Rendite<br />
Optimale Portfoliolinie<br />
mit 10 % Private Equity<br />
Optimale Portfoliolinie<br />
mit 5 % Private Equity<br />
Optimale Portfoliolinie<br />
ohne Private Equity<br />
Negative Korrelation von Private Equity<br />
mit anderen Vermögensklassen führt zu<br />
deutlicher Verbesserung der Rendite-/Risiko-<br />
Struktur eines Gesamtportfolios.<br />
Quelle: Merrill Lynch: Quantitative Analysis and Equity Derivates Research, Juli 1995; eigene Darstellung<br />
Risiko
private equity als anlageklasse<br />
Unabhängigkeit von Börsenpsychologie<br />
und Suprime-Krisen<br />
Gute Renditen<br />
Ein wesentlicher Punkt, warum institutionelle Investoren<br />
in Private Equity investieren, liegt in der Erwartung einer<br />
höheren Rendite im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten.<br />
Laut einer Studie des europäischen Private Equity<br />
Branchenverbandes EVCA, hat sich im Jahr 2007 gegenüber<br />
2006 die langfristige Durchschnittsrendite von Private<br />
Equity Investitionen auf 11,8 Prozent p. a. nach IRR<br />
weiter erhöht. Damit erzielte Private Equity nicht nur eine<br />
steigende, sondern auch eine höhere Rendite als andere<br />
Assetklassen.<br />
Die Performance von Private Equity Fonds wird in der Zuordnung<br />
zu einem der sogenannten Quartile kenntlich<br />
gemacht. Im Top-Quartil ist das erste Viertel der Fondsgesellschaften<br />
zusammengefasst. Die Performance dieses Top-<br />
Quartils liegt noch deutlich über den genannten 11,8 Prozent<br />
p. a. und hebt sich damit vom Durchschnitt der Private<br />
Equity Fonds - und noch eklatanter - von anderen Anlageklassen<br />
ab.<br />
Wachstumssegment<br />
Unabhängig von der Finanzmarktkrise, die durch die Turbulenzen<br />
an den Immobilienmärkten in den USA ausgelöst<br />
wurde und trotz zurückgehender weltweiter Konjunkturprognosen,<br />
sind Private Equity Gesellschaften nach wie<br />
vor erfolgreich: In der Summe hat die europäische Private<br />
Equity Industrie im Jahr 2007 rund 79 Milliarden Euro eingeworben<br />
und rund 74 Milliarden Euro in mehr als 5.600<br />
41<br />
Private Equity Investments in Europa: steigende Tendenz<br />
in Mrd. €<br />
Im Jahr 2007 wurden 74 Mrd. Euro in mehr als 5.600 Unternehmen investiert<br />
80<br />
70<br />
71<br />
74<br />
60<br />
47<br />
50<br />
40<br />
35<br />
37<br />
30<br />
25<br />
24<br />
28<br />
29<br />
20<br />
10<br />
10<br />
14<br />
0<br />
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />
Jahr<br />
Quelle: EVCA, European Private Equity & Venture Capital Association; PEREP_Analytics for 2007; eigene Darstellung
private equity als anlageklasse<br />
42<br />
Unternehmen investiert, so viel wie nie zuvor. Gerade in<br />
Europa mit seinen vielen mittelständischen Unternehmen<br />
ist der Anteil der Finanzierungen durch Private Equity immer<br />
noch relativ gering. Das bedeutet: Es bestehen weiterhin<br />
beste Wachstumschancen für dieses Segment.<br />
Anlegen wie die Profis<br />
Institutionelle Investoren nutzen die Vorteile des Segments<br />
Private Equity in großem Stile. Betrachtet man die Herkunft<br />
der Mittel, die im Jahr 2007 eingeworben wurden, so zeigt<br />
sich, dass die Pensionsfonds, die als besonders risikoscheu<br />
durch umfangreiches, zeitnahes Beteiligungscontrolling.<br />
Außerdem verfügen sie in der Regel über Mitsprache und<br />
Veto-Rechte in strategischen und finanziellen Fragen. Damit<br />
unterstützen sie aktiv die Wertsteigerung der Portfoliounternehmen<br />
und können bei negativen Entwicklungen<br />
gegensteuern.<br />
Positive Gesamtwirkung<br />
Auch volkswirtschaftlich gesehen hat Private Equity eine<br />
große Bedeutung. In Deutschland zum Beispiel entspricht der<br />
Umsatz Private Equity-finanzierter Unternehmen mittlerweile<br />
Private Equity Investments nach Investorengruppen im Jahr 2007<br />
Institute 0,3 % Kapitalmarkt 7,6 %<br />
Versicherungen 8,3 %<br />
Dachfonds 11,2 %<br />
Stiftungen 1,6 %<br />
Family offices 1,4 %<br />
Andere Vermögensverwalter 4,5 %<br />
Andere 22,8 %<br />
Pensionsfonds 18,0 %<br />
Banken 11,8 %<br />
Behörden 5,4 %<br />
Privatpersonen 4,7 %<br />
Unternehmen 2,5 %<br />
Quelle: EVCA, European Private Equity & Venture Capital Association; PEREP_Analytics for 2007; eigene Darstellung<br />
gelten, mit einem Anteil von 18 Prozent die wichtigste<br />
Geldquelle in diesem Segment sind. Gleich dahinter liegen<br />
die Banken, die 11,8 Prozent der Mittel zur Verfügung stellten<br />
und die Private Equity Dachfonds mit einem Anteil von<br />
11,2 Prozent. Mit Private Equity Fonds wie dem ÖKOREN-<br />
TA <strong>Zukunftsenergien</strong> I wird das chancenreiche Anlagesegment,<br />
das ansonsten diesen institutionellen Investoren zur<br />
Verfügung steht, für private Anleger geöffnet.<br />
Professionelles Management<br />
Private Equity Manager haben einen hohen Informationsgrad<br />
über die Entwicklung ihrer Portfoliounternehmen<br />
8,2 Prozent des Bruttosozialprodukts. Diese Unternehmen<br />
beschäftigen fast eine Million Arbeitnehmer, Tendenz steigend.<br />
Eine neue Studie zur USA, die im Januar 2008 auf<br />
dem Weltwirtschaftsforum in Davos vorgestellt wurde,<br />
belegt die positive Beschäftigungsentwicklung durch Private<br />
Equity. Der Studie zufolge beschäftigen Firmen zwar<br />
zwei Jahre nach ihrem Erwerb durch Private Equity Gesellschaften<br />
sieben Prozent weniger Mitarbeiter als vergleichbare<br />
Unternehmen. Nach 4-5 Jahren ist jedoch ein deutlich<br />
erhöhter Bedarf an Arbeitskräften festzustellen, womit<br />
die langfristig positive Wirkung von Private Equity auf die<br />
Beschäftigtensituation belegt wird.
private equity als anlageklasse<br />
Renditevergleich unterschiedlicher Anlageformen über 10 Jahre bis 2007<br />
∅-Rendite p. a. in %, Private Equity nach IRR<br />
15<br />
14,9<br />
43<br />
11.6<br />
10<br />
5,38 5,43<br />
6,68<br />
5<br />
4,78<br />
0<br />
Anleihen<br />
REXP<br />
NASDAQ MSCI World DAX<br />
Private Equity<br />
(Europa)<br />
Private Equity<br />
(Top Quartil Europa<br />
seit 1980)<br />
Datenquellen: Morningstar Direct, EVCA (European Private Equity & Venture Capital Association); eigene Darstellung<br />
Private Equity Investments nach Unternehmensphasen 2006/2007<br />
Buy-out<br />
2007 2006<br />
58,3<br />
50,3<br />
Expansionsphase<br />
9,5<br />
11,4<br />
Frühphase<br />
2,6<br />
5,9<br />
0 10 20 30 40 50 60<br />
Mrd. Euro<br />
Quelle: EVCA (European Private Equity & Venture Capital Association); eigene Darstellung
private equity und erneuerbare energien<br />
44<br />
Private Equity und Erneuerbare Energien<br />
Attraktives Feld für Finanzinvestoren<br />
Die nachfolgenden Zahlen aus der Studie „Global Trends in<br />
Sustainable Energy Investments 2008“ des United Nations<br />
Environment Programme (UNEP) belegen, dass Umwelttechnologien,<br />
speziell der Markt der Erneuerbaren Energien, im<br />
Private Equity-Bereich zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />
Finanzinvestoren haben die großen Chancen erkannt, die in<br />
der Milliarden-Industrie der nachhaltigen Energieerzeugung<br />
liegen und fokussieren ihr Interesse auf die Segmente mit<br />
deutlichen Entwicklungspotenzialen, die auch der ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I in den Fokus nimmt.<br />
INFO<br />
Die attraktivsten Branchen aus Sicht<br />
der Finanzinvestoren<br />
- Clean Tech<br />
- Umwelttechnologie<br />
- Solartechnologie<br />
- Medizintechnik/Gesundheit<br />
- Maschinen- und Anlagenbau<br />
Quelle: Studie deutsche Beteiligungsbranche 2008;<br />
Beteiligungsreport 3/2008<br />
Wachstumsmotor Private Equity<br />
Die Märkte der Erneuerbaren Energien konnten in den vergangenen<br />
Jahren zunehmend von Private Equity-Engagements<br />
profitieren. Weltweit wuchs die Summe, die als Venture<br />
Capital oder Private Equity in Unternehmen aus dem<br />
Bereich der nachhaltigen Energieerzeugung geflossen ist,<br />
im Jahr 2007 gegenüber 2006 weltweit um stolze 42 Prozent<br />
auf 13,2 Mrd. Dollar (10 Mrd. Euro). Ebenso erhöhte<br />
sich die Anzahl der Transaktionen, und zwar um 22 Prozent<br />
auf 537 von 439 im Jahr 2006.
private equity und erneuerbare energien<br />
Solarenergie führend<br />
Solarenergie, und zwar sowohl im Bereich der neuen Technologien<br />
wie auch im Bereich der Erhöhung der Herstellerkapazitäten,<br />
zog bei weitem den größten Anteil der Private Equity<br />
Investments mit 3,7 Mrd. Dollar (2,8 Mrd. Euro) an. Das ist<br />
eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 85 Prozent.<br />
Biomasse wachstumsstark<br />
Das stärkste Wachstumssegment war jedoch die Biomasse<br />
im Verbund mit Technologien die aus Abfallstoffen Energie<br />
erzeugen („waste to energy“). Dieses Investmentsegment<br />
wuchs mit 431 Prozent gegenüber 2006 auf 1,3 Mrd. Dollar<br />
(0,9 Mrd. Euro).<br />
Windenergie auf hohem Niveau<br />
In ausgereiften Technologien wie der Windkraft war die<br />
Wachstumsrate mit 20 Prozent in 2007 gegenüber dem<br />
Vorjahr erwartungsgemäß moderater.<br />
Europa holt auf<br />
Betrachtet man die Herkunft des Kapitals, so waren die USA<br />
auch 2007 weiterhin führend in der Bereitstellung von Venture<br />
Capital und Private Equity, allerdings bei nur geringem<br />
Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. In Europa wuchsen beide<br />
Segmente hingegen deutlich, nämlich zusammen genommen<br />
um 156 Prozent auf 4,6 Mrd. Dollar (3,5 Mrd. Euro)<br />
gegenüber dem Vorjahr. Auch im Jahr 2008 blieben Venture<br />
Capital- und Private Equity-Investments in nachhaltige Energien<br />
weiterhin stark. Im ersten Quartal wurden bereits 4,7<br />
Mrd. Dollar (3,6 Mrd. Euro) investiert. Das ist ein Wachstum<br />
von 33 Prozent gegenüber 2007.<br />
INFO<br />
Kleine bis mittelständische Betriebe<br />
haben gute Potenziale<br />
Die Branche der Erneuerbaren Energien ist stark<br />
fragmentiert. Die meisten Unternehmen sind klein<br />
bis mittelständisch. Das sind gute Potenziale für Private<br />
Equity Investments.<br />
45<br />
Private Equity Investitionen nach Energiesparten 2004-2007<br />
Mrd.$<br />
14<br />
13,2<br />
12<br />
10<br />
9,3<br />
8<br />
6<br />
6,4<br />
Andere Erneuerbare Energien<br />
Biomasse & -abfall<br />
Andere CO 2<br />
-arme Technologien<br />
Wind<br />
4<br />
2<br />
2,5<br />
Energieeffizienz<br />
Biokraftstoffe<br />
Solar<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
Jahr<br />
Quelle: United Nations Environment Programme; eigene Darstellung
private equity und erneuerbare energien<br />
46<br />
Klimaschutz und Kapitalmarkt<br />
Der Klimawandel gewinnt zunehmend an Einfluss auf die<br />
Finanzwelt. Einerseits steigen die Marktanteile von Unternehmen,<br />
die klimafreundliche Technologien anbieten, andererseits<br />
muss die Versicherungsbranche immer größere<br />
Schäden regulieren, die durch extreme Wetterereignisse entstehen.<br />
Die Auswirkungen des Klimawandels werden in der<br />
Wirtschaft wie in der Politik mehr und mehr konkret.<br />
Weltweiter Milliarden-Markt<br />
Der Wechsel zu Erneuerbaren Energien ist insofern nur eine<br />
Frage der Zeit – aus ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen<br />
Gründen. Die Erdölvorräte gehen zur Neige, Ressourcenkonflikte<br />
schüren die Kriege unseres Jahrhunderts. Bei<br />
weltweit steigendem Energieverbrauch ist eine existenzielle<br />
Krise unvermeidbar, wenn nicht sinnvoll gegengesteuert<br />
wird. In diesem Szenario liegt eine große Chance, die auf<br />
Experten sind sich einig: Der Klimawandel verändert fundamental<br />
die Bedingungen, die den Erfolg von Unternehmen,<br />
Individuen und Volkswirtschaften bestimmen - im Guten<br />
wie im Schlechten.<br />
Ausgezeichnetes Marktumfeld<br />
für Unternehmen der<br />
Erneuerbaren Energien-Branche<br />
Umwelttechnologien und insbesondere die Erzeugung<br />
von Energie aus erneuerbaren Ressourcen gelten als die<br />
Märkte der Zukunft. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien<br />
gehört zu den effektivsten Klimaschutzinstrumenten. Im<br />
Jahr 2007 führte der Zuwachs der Erneuerbaren Energien<br />
in Deutschland zur Reduktion von 14 Mio. Tonnen CO 2<br />
. Das<br />
entspricht der Jahresemission von fünf Millionen PKW oder<br />
einer Großstadt wie Köln.<br />
internationaler Ebene von der Wirtschaft und der Politik<br />
wahrgenommen und auf zunehmend breiterer Ebene genutzt<br />
wird.<br />
Schon heute bietet die Erneuerbare Energien-Industrie weltweit<br />
mehr als 2,4 Millionen Arbeitsplätze. Für das Jahr 2007 beliefen<br />
sich laut Studie des United Nation Environmental Programme<br />
die Neuinvestitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz<br />
weltweit auf 118 Mrd. Dollar (90,2 Mrd. Euro).<br />
Weltweite Investitionen in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 2007<br />
Biokraftstoffe<br />
19,5 Mrd. $ (17 %)<br />
Biomasse und Abfall<br />
10,5 Mrd. $ (9 %)<br />
Windenergie<br />
51,2 Mrd. $ (43 %)<br />
Solarenergie<br />
28,1 Mrd. $ (24 %)<br />
rd. 118 Mrd. $*<br />
Sonstige<br />
3,3 Mrd. $ (3 %)<br />
Energieeffizienz und CO 2<br />
-arme<br />
Technologien 5,3 Mrd. $ (4 %)<br />
*umfasst nur Neuinvestitionen in Energieversorgung ohne Re-Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben Klein-Projekte;<br />
ohne Firmenübernahmen/Finanztransaktionen.<br />
Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien, 2007; eigene Darstellung
private equity und erneuerbare energien<br />
97 Prozent der Deutschen unterstützen den verstärkten Ausbau Erneuerbarer Energien<br />
„Nutzung und Ausbau der Erneuerbaren Energien sind...“<br />
wichtig 16 %<br />
weniger oder überhaupt<br />
nicht wichtig 3 %<br />
47<br />
sehr wichtig 81 %<br />
Quelle: www.unendlich-viel-energie.de; eigene Darstellung<br />
Positive politische Rahmenbedingungen<br />
Die politischen Signale für steigende Investitionen in Umwelttechnologien<br />
und Erneuerbare Energien stehen gut.<br />
Die Regierungen nehmen sich des Themas verstärkt an, sowohl<br />
aufgrund der gesteckten Klimaziele als auch aufgrund<br />
der laufend steigenden Energie- und Rohstoffpreise.<br />
Erneuerbare Energien können bis 2050<br />
die Hälfte der weltweiten<br />
Energie-Versorgung bereitstellen<br />
In Europa haben die Rahmenbedingungen für Erneuerbare<br />
Energien durch die jeweilig geltenden Energie-Einspeiseregelungen<br />
für Wachstum gesorgt. Das erfolgreiche deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz,<br />
das aktuell Mitte 2008 novelliert<br />
wurde, hat sich zum Exportschlager entwickelt und wurde<br />
von zahlreichen Ländern kopiert. In Deutschland haben sich<br />
auf der Basis der Gesetzesnovelle die Einspeisevergütungen<br />
für die erzeugte Energie zum 1. Januar 2009 geändert, wobei<br />
die Sätze für Biomasse und Windenergie gestiegen sind.<br />
Das sind weitere positive Anreize für die Märkte.<br />
Auch die mit den Wahlen vom 4. November 2008 neu bestimmte<br />
US-Administration wird sich verstärkt dem Thema<br />
Renewable Energies zuwenden, um fossile Rohstoff-Abhängigkeiten<br />
nachhaltig zu reduzieren.<br />
Globaler Kapazitätsausbau<br />
Die Internationale Energieagentur IEA geht davon aus, dass<br />
bis 2030 mehr als ein Viertel des weltweiten Primärenergieverbrauchs<br />
durch Erneuerbare Energien gedeckt werden<br />
kann. Studien von Greenpeace/EREC (2007) und des Wissenschaftlichen<br />
Beirats für Globale Umweltveränderungen<br />
der Bundesregierung zeigen, dass Erneuerbare Energien bis<br />
2050 die Hälfte der weltweiten Energieversorgung bereitstellen<br />
können.
eispielhafte technologiesparten<br />
48<br />
Beispielhafte Technologiesparten: gute Prognosen<br />
Photovoltaik (PV)<br />
Der globale Photovoltaik-Markt wuchs laut dem Europäischen<br />
PV-Industrieverband (EPIA) 2007 um über 40<br />
Prozent, dies entspricht rund 2,3 GW neu installierter PV-<br />
Leistung. Der deutsche Markt war mit 1.150 MW neu installierter<br />
Leistung (+20 Prozent) und einem globalen Anteil<br />
von 50 Prozent weiterhin führend.<br />
Deutschland ist der wichtigste<br />
Photovoltaik-Markt weltweit<br />
Dahinter folgen Japan und Spanien mit je 300 MW, sowie<br />
die USA mit 260 MW neu installierter Leistung. Dank der<br />
großen Investitionen in den Kapazitätsausbau auf allen<br />
Wertschöpfungsstufen, speziell auch der Produktion von<br />
Solarsilizium, konnte das Wachstum von 2006 (+17 Pro-<br />
zent) übertroffen werden. Die chinesische PV-Industrie hat<br />
2007 ein überdurchschnittliches Wachstum vorgelegt und<br />
ist auf allen Ebenen stark vertreten. Experten gehen davon<br />
aus, dass sich die Photovoltaik weltweit zu einer Leitindustrie<br />
entwickeln wird.<br />
Solarthermie<br />
Die Solarthermie erhielt im letzten Jahr verstärkten Rückhalt<br />
in der Öffentlichkeit, den Medien aber auch in der Politik.<br />
Die neue EU-Direktive zu den Zielsetzungen für Erneuerbare<br />
Energien bis 2020 beinhaltet explizit auch Vorgaben für solare<br />
Wärme und solares Kühlen. Besonders letztgenannte<br />
Nutzung stößt auf enormes Interesse. Der weltweite Solar-<br />
Solarthermie-Markt: über<br />
50 % Wachstum in 2007<br />
Entwicklung des weltweiten Photovoltaik-Marktes (Prognose)<br />
60<br />
Jährlicher Zubau (GWp)<br />
45<br />
30<br />
15<br />
0<br />
2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Jahr<br />
Quelle: Bank Sarasin; eigene Darstellung
eispielhafte technologiesparten<br />
49<br />
thermiemarkt wuchs 2007 um 26 Prozent. Europa selbst<br />
zeigte ein starkes Wachstum von 45 Prozent und wird von<br />
den sechs Ländern Deutschland, Österreich, Griechenland,<br />
Italien, Spanien und Frankreich mit einem gemeinsamen<br />
Marktanteil von 87 Prozent dominiert. Deutschland als<br />
grösster europäischer Markt wuchs um 55 Prozent.<br />
Solarkonzentratoren<br />
Bei dieser Technologie wird mit Hilfe von optischen Systemen<br />
das Sonnenlicht auf kleine, hocheffiziente Photovoltaikzellen<br />
gebündelt. Auf diese Weise kann erreicht<br />
werden, dass sich der Energieoutput pro Flächeneinheit<br />
Solarzelle erhöht und damit der auf diese Weise produzierte<br />
PV-Strom kostengünstiger wird. Als Bezeichnung hat sich<br />
die Abkürzung CPV etabliert. Sie steht für „concentrating<br />
photovoltaics“. Im Jahr 2007 wurden weltweit rund 4 MW<br />
an neuer Kapazität installiert.<br />
Diese Technologie eignet sich zukünftig auch für den Einsatz<br />
von Großanlagen und scheint nach Meinung der Experten<br />
deshalb vor allem für Stromversorger hoch attraktiv zu sein.<br />
Im Gesamtjahr 2008 könnte die neu installierte Kapazität<br />
10 bis 15 MW erreichen.<br />
Biomasse<br />
Die Nutzung von Biomasse zur Erzeugung von Elektrizität,<br />
Gas und Wärme ist um einiges sinnvoller und nachhaltiger<br />
als die Biokraftstoffproduktion. Im Jahr 2007 wurden in<br />
Deutschland 23,8 TWh Strom aus Biomasse erzeugt. Damit<br />
deckt Biomasse allein rund 3,8 Prozent des deutschen<br />
Stromverbrauchs ab. Der größte Anteil des Stroms aus Biomasse<br />
stammt aus den Blockheizkraftwerken der über<br />
3.700 Biogasanlagen, die 2007 über eine installierte Leistung<br />
von 1.270 MW verfügten. Die Stromproduktion<br />
aus diesen Anlagen belief sich 2007 auf 7,4 TWh. Das<br />
entspricht dem Stromverbrauch von über 2 Mio. Durchschnittshaushalten<br />
- oder in etwa der jährlichen Stromproduktion<br />
eines Atomreaktors. In Deutschland<br />
hat die Verabschiedung der Novelle des Erneuerbaren<br />
Energien Gesetzes am 6. Juni 2008<br />
gute Rahmenbedingungen geschaffen, dass<br />
der in 2007 stagnierende Biomassemarkt wieder<br />
Fahrt aufnehmen kann. Grund dafür sind<br />
die Anhebungen der festgeschriebenen Vergütungen.<br />
Nach Brancheneinschätzung kann<br />
die Biogastechnologie für Deutschland zu<br />
einem Exportschlager werden, denn wie<br />
in der Wind- und der Solarbranche sind die<br />
deutschen Unternehmen auch bei Biogas<br />
technologisch weltweit führend.
eispielhafte technologiesparten<br />
Windenergie<br />
Die Bedeutung des Windstroms am globalen Energiemix<br />
nimmt stetig zu. Im Jahr 2007 wurden weltweit Windenergieanlagen<br />
mit einer Leistung von rund 20 GW neu<br />
installiert. Dies entspricht einer Steigerung von 27 Prozent<br />
gegenüber 2006. Spitzenreiter sind abermals die USA mit<br />
einem geschätzten Zubau von 5,2 GW, gefolgt von Spanien<br />
und China. Im Jahr 2008 haben die USA Deutschland als<br />
bis dahin größten Windmarkt abgelöst. Die weltweiten Anlagen<br />
produzieren jährlich rund 200 TWh Elektrizität, dies<br />
entspricht rund 1,3 Prozent des globalen Strombedarfs.<br />
Von der internationalen Windenergie Vereinigung (WWEA)<br />
wurde die Prognose für die Ende 2010 kumulierte Kapazität<br />
auf 170 GW erhöht.<br />
Wasserkraft („Small Hydro“)<br />
Fortschritte in der Automation von Kleinwasserkraftwerken<br />
sowie die Reduktion der Herstellungskosten haben diese<br />
Technologie sehr attraktiv gemacht. Bei der Internationalen<br />
Energie Agentur (IEA) wurde für diesen Bereich eine eigene<br />
Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Aufgabe unter anderem<br />
darin besteht, eine Datenbank über Wasserkraftprojekte<br />
von 50 kW bis 10 MW zu unterhalten. In der Schweiz<br />
macht die Kleinwasserkraft beispielsweise rund 10 Prozent<br />
der gesamten Wasserkraftproduktion aus. Nach Expertenschätzungen<br />
ist das Potenzial für Erneuerungen und Reaktivierungen<br />
von Kleinwasserkraftwerken in der Schweiz, aber<br />
auch in Osteuropa sowie China und Indien enorm groß.<br />
Chancenreich investieren<br />
Ökologisch fokussierte Finanzprodukte wie der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I lenken Kapital in Zukunftsmärkte wie die<br />
Erneuerbaren Energien. Sie ermöglichen Anlegern, von den<br />
großen Potenzialen eines Marktes zu profitieren, der in den<br />
nächsten Jahren weiterhin deutlich ausgebaut werden wird.<br />
51<br />
Entwicklung des weltweiten Marktwachstums Windenergie (Prognose)<br />
GW<br />
175<br />
Ende 2006: ~74 GW; Prognose bis 2010: ~170 GW<br />
Durchschnittliches Marktwachstum 2005 - 2010: 17 % p. a.<br />
150<br />
125<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Quelle: Bank Sarasin, basierend auf Daten von BTM Consult, Dänemark; eigene Darstellung
Anlageziele und anlagepolitik<br />
52<br />
Anlageziele und Anlagepolitik:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
Anlagestrategie<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I ist ein geschlossener<br />
Private Equity Fonds, der gemäß der Anlagerichtlinien (S.<br />
125) in Unternehmen der Umwelttechnologien, speziell der<br />
Erneuerbaren Energien investiert.<br />
Schwerpunkt Direktinvestments<br />
Der Fokus liegt auf der Direktinvestition in Unternehmen, die<br />
nicht börsennotiert sind. Für diese Direktbeteiligungen sind<br />
70 bis 100 Prozent des Investitionskapitals vorgesehen. Um<br />
eine ausreichende Diversifikation zu gewährleisten, wird ein<br />
Portfolio von mindestens 8 bis 12 Beteiligungen angestrebt.<br />
Aufgrund der hohen Direktinvestitionsquote profitiert der<br />
Anleger - anders als bei Vergleichsprodukten am Markt -<br />
unmittelbar von der Entwicklung der Portfoliounternehmen<br />
und von einer im Vergleich mit zahlreichen Dachfonds<br />
günstigeren Kostenstruktur.<br />
Die Investitionen werden dabei entlang der gesamten<br />
Wertschöpfungskette erfolgen. Das bedeutet, es kommen<br />
Unternehmen für das Portfolio in Frage, die in Produktion,<br />
Vertrieb, Handel, Beratung, Entwicklung, Herstellung,<br />
Montage, Betrieb und Wartung tätig sind, aber auch<br />
Unternehmen, die erneuerbare Energieformen finanzieren,<br />
Unternehmen beraten, die Energie produzieren, verteilen,<br />
vertreiben und damit handeln, sowie in Unternehmen, die<br />
zur Produktion, Speicherung oder Einspeisung Erneuerbarer<br />
Energien notwendige Anlagen und Komponenten entwickeln,<br />
herstellen und montieren.<br />
Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />
Investitionsbereiche<br />
Bis zu maximal 30 Prozent des Investitionsvolumens können<br />
in Beteiligungen an Zielfonds investiert werden. Diese<br />
Investitionen in Zielfonds ermöglichen die Einbeziehung<br />
geografischer Räume, wie zum Beispiel Asien, die durch die<br />
Direktinvestitionen, die ausschließlich in Firmen mit Sitz in<br />
den OECD-Staaten erfolgen, nicht abgedeckt werden. Auf<br />
diese Weise kann für das Fondsportfolio eine weltweite<br />
Diversifikation erreicht werden.<br />
Wasserkraft<br />
Solarenergie<br />
Bioenergie<br />
Fokus Erneuerbare Energien<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I setzt auf die Wachstumschancen<br />
in den verschiedenen Sektoren der Umwelttechnologien,<br />
speziell der Erneuerbaren Energien. Der Investitionsschwerpunkt<br />
wird dabei in den erprobten Technologien<br />
wie Solar-, Wind-, Bioenergie und Wasserkraft liegen.<br />
Es kann jedoch auch in weitere Technologien des Sektors<br />
investiert werden, sofern diese Produkte oder Dienstleistungen<br />
bereits Marktreife erreicht haben.<br />
Weitere<br />
Windenergie<br />
Energieeffizienz
Anlageziele und anlagepolitik<br />
53<br />
Unabhängig von der thematischen Ausrichtung wird ausschließlich<br />
in Unternehmen investiert werden, die im Vergleich<br />
zur Gesamtbranche überdurchschnittliche Managementleistungen,<br />
einen Technologievorsprung und/oder<br />
einen Vorsprung im Marktzugang vorweisen können und<br />
damit über hohe Wachstumschancen verfügen.<br />
Das Beispiel Solarenergie:<br />
• PV-Zellenhersteller<br />
• PV-Modulhersteller<br />
• Solarparkprojektierer<br />
• Solarthermie<br />
• Solare Kühlung<br />
• Maschinenbauer<br />
• Sonstige Zulieferfirmen<br />
• Betreiber- und Wartungsfirmen<br />
• Dienstleister<br />
• Weitere<br />
OECD-Staaten<br />
Geografisch betrachtet, werden die Direktinvestitionen in<br />
den OECD-Staaten erfolgen und hierbei vor allem Europa<br />
aber auch Nordamerika in den Fokus nehmen. Diese Ausrichtung<br />
trägt dem Umstand Rechnung, dass die Leitmärkte<br />
für die Erneuerbaren Energien in diesen Regionen liegen.<br />
Europa, und hier vor allem Deutschland, verfügt in vielen<br />
Bereichen über einen Technologievorsprung. Hier, wie in<br />
Nordamerika, sind die Märkte am weitesten entwickelt. Den<br />
Investitionsvoraussetzungen entsprechend, werden nur Unternehmen<br />
in das Portfolio aufgenommen, deren Firmensitz<br />
in einem der OECD-Staaten liegt und die darüber hinaus den<br />
strengen Prüfkriterien der Fondsmanager des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I (s. S. 54 und 57) standgehalten haben.<br />
Fokus Expansionsphase<br />
Das Management des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I konzentriert<br />
sich auf die Investition des Anlagevolumens in<br />
Portfoliounternehmen, die sich in der Expansionsphase befinden.<br />
Investitionen in der Frühphase sind bis maximal 25<br />
Prozent des Anlagevolumens möglich. Dabei wird bei keiner<br />
Investition gezielt eine Mehrheitsbeteiligung angestrebt.<br />
Auswahl der Zielunternehmen<br />
Der oberste Grundsatz für das Fondsmanagement des ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I bei der Identifikation der Portfoliounternehmen<br />
lautet: Es wird nur in Unternehmen investiert,<br />
die so gut aufgestellt sind, dass sie ebenso aus eigener<br />
Kraft - wenn auch langsamer - wachsen könnten, prinzipiell<br />
eine Unterstützung durch den Private Equity-Fonds also gar<br />
nicht benötigen. Das bedeutet: als Grundvoraussetzung und<br />
Basis für die Beteiligung müssen gesunde finanzielle, personelle<br />
und organisatorische Strukturen gegeben sein, die eine<br />
positive Gesamtentwicklung erwarten lassen.<br />
Quelle: Eigene Darstellung<br />
Um diese Strukturen und die Wachstumspotenziale im Einzelnen<br />
zu verifizieren, verfügt das Fondsmanagement des<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I über strenge Richtlinien, die in<br />
einem mehrstufigen Auswahl-Prozess abgearbeitet werden:
Anlageziele und anlagepolitik<br />
54<br />
Der Investmentprozess<br />
1. Prüfung der Grundvoraussetzungen<br />
Die Berater nehmen eine permanente Sichtung und Analyse<br />
der Märkte vor. Die Unternehmen, die im Bereich der Erneuerbaren<br />
Energien tätig sind, werden auf eine sogenannte<br />
Screening-Liste gesetzt und einer eingehenden Chancen-/<br />
Risikenanalyse unterzogen.<br />
2. Analyse und Bewertung des Businessplans<br />
Ein potenzielles Portfoliounternehmen gelangt erst dann in<br />
die weitere Aufmerksamkeit, wenn folgende Kriterien zu<br />
einem positiven Ergebnis geführt haben:<br />
• Passt das Zielunternehmen in die Anlagestrategie des<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I?<br />
• Existieren Entwicklungspotenziale aus technologischer<br />
und marktbezogener Sicht?<br />
• Gibt es einen Erfolgsausweis des Managements?<br />
• Ist das Chancen-/Risiken-Verhältnis angemessen?<br />
• Besteht ein Exit-Szenario?<br />
• Ist der Preis angemessen?<br />
3. Verhandlung der finanziellen Beteiligung und der<br />
Stellung des Investors<br />
Bei positiver Einschätzung der genannten Kriterien werden<br />
die Konditionen für die Transaktion festgelegt.<br />
4. Due Diligence<br />
Es folgt als weitere Prüfung die sogenannte Due Diligence,<br />
in der unter anderem die rechtlichen und steuerlichen<br />
Aspekte der Unternehmensbeteiligung abgeklärt werden.<br />
5. Abschluss<br />
Die Vertragsunterzeichnung und die Abwicklung der Transaktion<br />
erfolgt, sobald alle Prüfungsschritte positiv beschieden<br />
wurden.<br />
6. Überwachung der Investition<br />
Durch regelmäßige Kontakte mit den Führungskräften, gegebenenfalls<br />
durch ein Mandat in den Aufsichtsgremien,<br />
werden die Portfoliounternehmen aktiv begleitet werden.<br />
Auch die Einschaltung von Beratern auf den Gebieten<br />
Strategie, Controlling/Reporting, Organisation, Expansion,<br />
Umwelt- und Sozialmanagement ist möglich. Des weiteren<br />
wird ein regelmäßiger Abgleich zwischen dem aktuellen<br />
Status der Geschäftsstrategie sowie der Business- und<br />
Finanzpläne gegenüber der Ausgangssituation vorgenommen.<br />
Außerdem wird sich das Fondsmanagement aktiv bei<br />
Veränderungen in der Kapitalstruktur der Portfoliounternehmen<br />
beteiligen.<br />
Auswahl der Zielfonds<br />
Neben der Direktinvestition in Zielunternehmen hat der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I die Möglichkeit, sich mit<br />
bis zu 30 Prozent seines Investitionsvolumens an anderen<br />
Private Equity Fonds (Zielfonds) zu beteiligen. Diese Möglichkeit<br />
wird genutzt, um das Fondsportfolio geografisch<br />
breiter zu diversifizieren und viel versprechende Märkte außerhalb<br />
der OECD-Staaten mit zu berücksichtigen. Die Zielfonds-Auswahl<br />
erfolgt nach einem ebenso umfassenden Prüfungsprozess<br />
wie die Auswahl der Direktinvestitionen.<br />
Grundvoraussetzung für eine Beteiligung ist die Übereinstimmung<br />
mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik<br />
des Fonds. Auf dieser Basis werden bei den Zielfonds die<br />
Entwicklungen, die Managementleistungen, die Portfoliounternehmen,<br />
Wachstumsstrategien, Transaktionen und<br />
Exitszenarien im einzelnen überprüft, wobei insbesondere<br />
der Faktor Transparenz eine wichtige Rolle spielt. Bei positivem<br />
Ausgang der Analyse ist der Weg frei für die Investition,<br />
der ebenfalls ein umfassendes Monitoring, das heißt<br />
eine laufende Überwachung, folgt.<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
Die Direktinvestitionen und Zielfonds werden von der ÖKO-<br />
RENTA Private Equity I (LUX) S.A., einer am Tag der Aufstellung<br />
des Verkaufsprospektes hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co.<br />
KG, gehalten. Sie ist Anlageobjekt im Sinne der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.<br />
Die Nettoeinnahmen<br />
aus dem Angebot werden genutzt, um sukzessive die Kapitalbeteiligung<br />
an der Luxemburger Tochtergesellschaft aufzustocken.<br />
Die Nettoeinnahmen reichen hierfür alleine aus<br />
und werden nicht für sonstige Zwecke genutzt.<br />
Wirtschaftlich betrachtet und im Sinne der Prospektprüfung<br />
nach den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer<br />
sind Anlageobjekte die Zielgesellschaften und Zielfonds<br />
(Investitionsobjekte), in die über die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
investiert wird. Der Begriff „Anlageobjekte“<br />
wird insofern an dieser Stelle abweichend verwandt. In Bezug<br />
auf die wirtschaftliche Betrachtung und die Grundsätze<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer werden im Folgenden<br />
nur noch die Bezeichnungen „Investitionsobjekte“ bzw.<br />
„Zielgesellschaften“ und „Zielfonds“ (die letztgenannten<br />
gemeinsam auch „Zielunternehmen“) verwandt. Der Begriff<br />
„Anlageobjekte“ wird in diesem Verkaufsprospekt<br />
nur noch im Zusammenhang mit der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung verwandt. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung sind die Investitionsobjekte noch nicht
Anlageziele und anlagepolitik<br />
Phasen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I (Prognose)<br />
Fundraising<br />
Fundraising: Einwerbung der Investorengelder<br />
Investition: Einsatz der Investorengelder/Investition in Unternehmensbeteiligungen<br />
Entwicklung: Entwicklung und Wertsteigerung der Unternehmensbeteiligungen<br />
Exit: Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen<br />
55<br />
Investition<br />
Entwicklung<br />
Exit<br />
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
bekannt; insofern wurde mit der Realisierung der Anlageziele<br />
und der Anlagepolitik noch nicht begonnen. In Bezug auf die<br />
Investitionsobjekte handelt es sich um einen Blind Pool.<br />
Der Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
trifft sämtliche Investitionsentscheidungen für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I. Ihm gehören an: Tjark Goldenstein, Vorsitzender,<br />
(<strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe), Gerold Schmidt (<strong>ÖKORENTA</strong>-<br />
Gruppe), Andreas Knörzer (Bank Sarasin), Nils Ossenbrink<br />
(Bank Sarasin) und Lothar Antz (GIP Invest S.A.).<br />
Für die Identifizierung, Bewertung und Auswahl geeigneter<br />
Zielunternehmen hat die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
einen Beratungsvertrag mit der Bank Sarasin & Cie AG geschlossen<br />
(s. S. 122 ff). Als Investmentberater (Advisor) wird<br />
Sarasin dabei von der Remaco Merger AG als Sub-Advisor unterstützt.<br />
Die Berater haben ihre Tätigkeit mit dem o.g. Verwaltungsrat<br />
abzustimmen und die hier auf den Seiten 125 f.<br />
abgedruckten Anlagerichtlinien zu berücksichtigen. Für<br />
eine umfassende Transparenz wird Sarasin der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft quartalsweise einen Bericht über<br />
ihre Beratungsleistungen und die Entwicklung der Investitionsobjekte<br />
übermitteln.<br />
Phasen des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
Die Laufzeit des Fonds ist auf 8 Jahre zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen<br />
festgelegt. Innerhalb dieses Zeitkorridors<br />
ist es das Ziel, das Fondskapital von den Investoren einzuwerben,<br />
es wertsteigernd zu investieren, die Entwicklung<br />
der Zielgesellschaften voranzutreiben sowie einen lukrativen<br />
Exit vorzubereiten und zu realisieren.<br />
Investitionsphase<br />
In der Investitionsphase wird das eingeworbene Kapital<br />
werthaltig angelegt. Dabei sind die umfassenden Marktund<br />
Branchenkenntnisse der Bank Sarasin & Cie AG als<br />
Investment Advisor bzw. der Remaco Merger AG als Sub-<br />
Advisor fundamental. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit<br />
im Sektor der Erneuerbaren Energien und der Wachstumsfinanzierung<br />
(s. S. 68 ff.) sowie der Betreuung der New<br />
Energies Invest AG (ausführlicher zur New Energies Invest AG<br />
s. S. 62 ff.), gehen bei beiden Partnern regelmäßig und in erheblicher<br />
Anzahl Finanzierungsanfragen von Unternehmen<br />
ein. Diese Anfragen belegen die exquisite Vernetzung von<br />
Sarasin und Remaco im Markt. Sie bieten dem <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I eine große Auswahl an möglichen Portfoliounternehmen,<br />
schaffen damit die besten Voraussetzungen<br />
für den Zugang zu attraktiven Beteiligungen und<br />
stellen den sogenannten „Deal Flow“ für den Fonds sicher.<br />
Entwicklungsphase<br />
In der Entwicklungsphase des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I geht es um die Umsetzung eines strategisch-operativen<br />
Plans zur Entwicklung der Portfoliounternehmen. Das umfas-
Anlageziele und anlagepolitik<br />
56<br />
sende Finanz-Know-how der Sarasin- und Remaco-Manager<br />
ist hier von großem Wert. Der zeitliche Anlagehorizont,<br />
das heißt die Haltedauer der Beteiligungen an den Portfoliounternehmen,<br />
wird aus den Erfahrungen der Fondsmanager<br />
auf 2 bis 5 Jahre kalkuliert. Bereits nach dieser Zeit<br />
kann es zu den ersten Exits (s.o.) und einer Reinvestition der<br />
Kapitalerlöse kommen.<br />
Veräußerungsphase<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I realisiert seine Erträge<br />
über die Veräußerung seiner Beteiligungen. Dieser Vorgang<br />
wird Ausstieg oder „Exit“ genannt. Der Exit kann durch den<br />
Verkauf an ein Unternehmen („Trade Sale“), die Veräußerung<br />
an eine andere Private Equity Gesellschaft („Secondary<br />
Buy-out“) oder durch einen Börsengang („IPO“) erfolgen.<br />
Aufgabe des Fondsmanagements ist es, einen lukrativen<br />
Ausstieg vorzubereiten und zu realisieren.<br />
Ergebniserwartung<br />
Eine konkrete Prognose zum Ergebnis und zu den Auszahlungen<br />
an die Anleger ist nicht möglich, da der jeweilige<br />
Erlös aus den Exits nicht kalkulierbar ist. Gegenüber vergleichbaren<br />
Private Equity Fonds am Markt verfügt der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I jedoch über Erfahrungswerte<br />
aus der guten Entwicklung der New Energies Invest<br />
AG, der genannten Schweizer Private Equity Gesellschaft,<br />
die in Grundzügen das Basiskonzept des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I vorgegeben hat und die seit dem<br />
Jahr 2000 auf eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit zurückblicken<br />
kann. Auch wenn berücksichtigt werden sollte,<br />
dass erwirtschaftete Erträge in der Vergangenheit kein<br />
verlässlicher Indikator für künftige Erträge sind, können<br />
die historische Erfolgsbilanz (der so genannte Track Record)<br />
des Managementteams und die guten Ertragsentwicklungen<br />
der vergangenen 20 Jahre im Bereich von Private<br />
Equity generell das hohe Chancenpotenzial des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I verdeutlichen.<br />
Die Struktur des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Augeo II<br />
Beteiligungs GmbH<br />
Anleger<br />
Gründungskommanditist<br />
Komplementär und<br />
Geschäftsführung<br />
Direktkommanditist<br />
SG-Treuhand GmbH<br />
(Treuhandkommanditist)<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. (Luxemburger Tochtergesellschaft) hält Beteiligungen;<br />
Verwaltungsrat trifft Investitionsentscheidungen<br />
Sarasin & Cie AG<br />
Investmentadvisor<br />
Sub-Advisor<br />
Remaco Merger AG<br />
Beteiligungen an Unternehmen/Zielfonds der Eneuerbaren Energien<br />
und Umwelttechnologie
Anlageziele und anlagepolitik<br />
Investitionskriterien des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I auf einen Blick<br />
57<br />
1<br />
Gesamter Bereich der Umwelttechnologien,<br />
speziell der regenerativen Energien mit Fokus<br />
auf Solar- und Windenergie<br />
6<br />
Unternehmen mit marktreifen Produkten und<br />
ersten konkreten Markterfolgen<br />
2<br />
Unternehmen, die den Einsatz solcher Technologien<br />
ermöglichen oder erweitern bzw. deren<br />
Effizienz oder Ertrag steigern<br />
7 Unternehmen mit überdurchschnittlichem<br />
Management, Vorsprung in Technologie<br />
und Marktzugang und hohem Wachstum<br />
im Industrievergleich<br />
3<br />
Investitionen entlang der gesamten<br />
Wertschöpfungskette<br />
8<br />
Nicht-börsennotierte Unternehmen, vornehmlich<br />
fortgeschrittener Entwicklungsstufen<br />
(Expansionsphase)<br />
4 Bis maximal 30 Prozent des Kapitals können<br />
in Zielfonds investiert werden, deren Anlagepolitik<br />
den Anlagekriterien des <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I entspricht<br />
9<br />
Vor der Investitionsentscheidung durchlaufen<br />
die potenziellen Zielunternehmen einen umfangreichen<br />
Prüfungs- und Analyseprozess<br />
5 Anlageraum OECD-Staaten; Direkt-Investments<br />
erfolgen überwiegend in Europa und Nordamerika.<br />
Es werden keine Investitionen in<br />
Kriegs- und Krisengebieten getätigt.<br />
10 Unternehmen mit gesunden finanziellen,<br />
personellen und organisatorischen Strukturen,<br />
die eine positive Gesamtentwicklung erwarten<br />
lassen
Anlageziele und anlagepolitik<br />
58<br />
Beispielhafte Liquiditätsrückflüsse einschließlich Sensitivitätsanalyse<br />
(Abweichungen von der Prognose)<br />
Beitritt des Anlegers zur Gesellschaft 15.6.2009<br />
Beteiligungshöhe: € 100.000<br />
abweichende<br />
schlechtere<br />
Prognose<br />
EURO<br />
Prognose<br />
EURO<br />
abweichende<br />
bessere<br />
Prognose<br />
EURO<br />
15.06.2009 Kapitaleinzahlung inkl. Agio -105.000 -105.000 -105.000<br />
2009 0 0 0<br />
2010 0 0 0<br />
2011 0 0 0<br />
2012 Auszahlung Frühzeichnerbonus (geplant)* 3.125 3.125 3.125<br />
2013 Kapitalrückzahlung 5.000 5.000 5.000<br />
2014 Kapitalrückzahlung 23.125 27.500 27.500<br />
2015 Kapitalrückzahlung 47.500 65.625 66.250<br />
2016 Kapitalrückzahlung 24.375 1.875 1.250<br />
Auszahlung Basisgewinnanteil 35.213 32.794 32.738<br />
Auszahlung Schlussgewinnanteil 6.512 43.203 70.855<br />
Gesamtauszahlung 144.849 179.122 206.717<br />
Gesamtauszahlung in % 145 179 207<br />
Rendite vor Steuern (nach IRR) in % p.a. 5,38 9,09 11,48<br />
*Bei Verlängerung der Zeichnungsfrist Auszahlung 2013 geplant<br />
INFO Internal Rate of Return (IRR)<br />
Methode des internen Zinsfußes (IRR, Internal Rate of Return)<br />
Die Renditeangaben zum <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I sind in<br />
diesem Prospekt nach der Methode des Internen Zinsfußes (IRR) berechnet.<br />
Die Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes ist<br />
eine Kennziffer zur Ermittlung der Rentabilität der Investition. Hierbei<br />
werden, unter Beachtung der Zahlungszeitpunkte, den Kapitaleinzahlungen<br />
die Kapitalauszahlungen gegenübergestellt. Der sich hieraus<br />
ergebende interne Zinsfuß ist nicht vergleichbar mit den Renditeangaben<br />
anderer Kapitalanlagen, da er sich nicht auf die volle<br />
Beteiligungssumme, sondern nur auf das durch Ausschüttungen<br />
reduzierte noch gebundene Kapital bezieht. Der interne Zinsfuß ist<br />
derjenige gedachte Kalkulationszinsfuß, der zu einem Kapitalwert<br />
von null führt.<br />
r : = i, wenn<br />
n<br />
C = -a 0<br />
+ ∑ d t<br />
• q -t = 0<br />
(-)<br />
r interner Zinsfuß<br />
i Kalkulationszinsfuß<br />
c Kapitalwert<br />
aO Anschaffungsauszahlung<br />
dt jährlicher Einzahlungsüberschuss in Bezug auf den Zeitpunkt<br />
q Aufzinsfaktor (=1+r)<br />
t Periodenindex<br />
n Nutzungsdauer<br />
Ein umfassendes Verständnis über die Aussagen von Renditeangaben,<br />
die auf der Methode des internen Zinsfußes beruhen, ist nur mit detaillierten<br />
finanzmathematischen Kenntnissen möglich.
59<br />
Allgemeines<br />
Bei Investitionen in Private Equity muss der Anleger davon<br />
ausgehen, dass der weit überwiegende Teil der Auszahlungen<br />
in den letzten Geschäftsjahren im Rahmen der<br />
Exitstrategie der Fondsgesellschaft (Veräußerungsphase;<br />
s. Grafik S. 39) anfällt. Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen,<br />
dass bereits in der Investitionsphase Beteiligungen<br />
veräußert werden.<br />
Beim <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I fließt die Liquidität<br />
aus diesen Exits zunächst der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
zu, da über sie die Beteiligungen gehalten werden.<br />
Sofern die Zielunternehmen Auszahlungen vornehmen,<br />
werden auch diese zunächst auf Ebene der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft thesauriert. Die Fondsgesellschaft generiert<br />
ihre Erträge vor allem aus der Veräußerung der von<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft gehaltenen Unternehmensbeteiligungen.<br />
Darüber hinaus können Zinsen aus der<br />
Anlage liquider Mittel anfallen. Diese Liquidität kann sich<br />
dann aufbauen, wenn sich zeitweise keine geeigneten Zielunternehmen<br />
für eine Investition identifizieren lassen.<br />
Bevor an die Gesellschafter Auszahlungen vorgenommen<br />
werden können, müssen sämtliche, auf Fondsebene entstehenden<br />
Kosten sowie Vergütungen für die Geschäftsführung<br />
beglichen werden. Eine Ausnahme kann die Aus-<br />
zahlung des Frühzeichnerbonus darstellen. Sodann sollen<br />
aus den Liquiditätszuflüssen zur Verbesserung der Ergebnisstruktur<br />
solange Mittel in geeignete Investitionen fließen,<br />
bis 105 Prozent der ursprünglich von den Anlegern geleisteten<br />
Kapitaleinlage ohne Agio investiert sind. Die danach<br />
verbleibenden Liquiditätsüberschüsse werden auf Beschluss<br />
des geschäftsführenden Komplementärs an die Anleger<br />
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages ausgeschüttet.<br />
Berücksichtigt wird hierbei, dass der Fondsgesellschaft eine<br />
ausreichende Liquiditätsreserve zur Verfügung steht, um ihren<br />
laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Ausschüttungsfähige<br />
Beträge fließen den Anlegern als Auszahlungen<br />
bzw. Entnahmen aus der Kapitaleinlage zeitnah nur solange<br />
zu, wie die Hafteinlage dadurch nicht angegriffen wird.<br />
Konservative Planung<br />
Die modellhafte Darstellung der Liquiditätsrückflüsse basiert<br />
auf einer Vielzahl von Annahmen über zukünftige<br />
Entwicklungen. Sie gibt beispielhaft eine mögliche Auszahlungsprognose<br />
wieder. Im Wesentlichen wird diese Prognose<br />
von der Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen<br />
beeinflusst. Neben den für die Zukunft angenommenen<br />
Erwartungen fußt die Schätzung jedoch auch auf Vergangenheitsdaten,<br />
die allgemein für die Investition in Private<br />
Die Rentabilität fußt auf drei Säulen<br />
Rentabilität für den Anleger<br />
Frühzeichnerbonus Basisgewinnverteilung Schlussgewinnverteilung
60<br />
Equity gelten. Dabei muss ausdrücklich darauf hingewiesen<br />
werden, dass frühere Ertragsentwicklungen keine positiven<br />
Renditeaussichten in der Zukunft gewährleisten.<br />
INFO<br />
Gemäß dem Bericht 2008 des Europäischen Private<br />
Equity Verbands (EVCA) beläuft sich die langfristige<br />
Rendite (IRR) für Private Equity von 1980 bis 2007<br />
in Europa auf 11,8 Prozent p.a. Über eine Laufzeit<br />
von 10 Jahren betrachtet, ergibt sich eine Rendite<br />
von 11,6 Prozent p.a. Das Top Quartil, das heißt das<br />
beste Viertel der Fonds, konnte seit 1980 sogar eine<br />
Rendite von 14,9 Prozent p.a. erwirtschaften.<br />
Nach der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Verteilung<br />
der Auszahlungen/Entnahmen werden für den Anleger, der<br />
sich am <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beteiligt, bei einem<br />
Kapitaleinsatz von 105.000 Euro (inkl. Agio) nach der modellhaften<br />
Darstellung und bei konservativer Schätzung folgende<br />
Renditen (IRR) prognostiziert:<br />
• Rund 9,1 Prozent p.a. im sogenannten Basisszenario<br />
(Mittlere Prognose).<br />
• Für eine schlechtere abweichende Prognose<br />
wurde hierauf ein Abschlag von 25 Prozent kalkuliert<br />
(Renditeerwartung 5,4 Prozent p.a.)<br />
• Die Darstellung einer besseren abweichenden<br />
Prognose basiert auf einem Zuschlag von 25<br />
Prozent, woraus sich eine erwartete Rendite<br />
von rund 11,5 Prozent p.a. ergibt.<br />
Basisgewinnverteilung<br />
Die weiteren Rückflüsse oder Auszahlungen an die<br />
Anleger erfolgen nach Abwicklung der Frühzeichnerboni<br />
im Verhältnis der Kapitalkonten. Nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag handelt es sich hierbei um<br />
Rückzahlungen auf die bei Beitritt zur Gesellschaft geleistete<br />
Kapitaleinlage ohne Agio. Sobald die Gesellschaft<br />
entsprechend den Vorschriften des Gesellschaftsvertrags<br />
oder auf Beschluss der Gesellschafter liquidiert<br />
wird, errechnet die Geschäftsführung zunächst eine<br />
Basisgewinnverteilung von 9 Prozent p.a., bezogen auf<br />
das effektiv gebundene Kapital der Anleger. Es ist davon<br />
auszugehen, dass die Höhe dieser Basisgewinnverteilung<br />
in den letzten Geschäftsjahren vor Beendigung<br />
der Gesellschaft entsprechend niedriger ausfällt. Hier<br />
spiegeln sich die in den Vorjahren erfolgten Kapitalrückzahlungen<br />
wider.<br />
Schlussgewinnverteilung<br />
Im Anschluss daran erfolgt die Schlussgewinnverteilung.<br />
Diese stellt eine Erfolgsbeteiligung dar und berücksichtigt<br />
neben den Anlegern auch den Investmentberater Bank<br />
Sarasin & Cie AG sowie den Gründungskommanditisten.<br />
Der Schlussgewinnanteil ergibt sich aus dem erwirtschafteten<br />
Gesamtergebnis der Fondsgesellschaft einschließlich<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft nach Abzug folgender<br />
Positionen:<br />
• Sämtliche Kosten, die für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />
Gesellschaft erforderlich waren<br />
• Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung, Früh -<br />
zeichnerbonus und Basisgewinnverteilung<br />
Auszahlungen<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Es ist geplant und in der Renditerechnung berücksichtigt,<br />
dass die Anleger zunächst den Frühzeichnerbonus<br />
in Höhe von nominal 4 Prozent jährlich, bezogen auf die<br />
vor Ablauf der Zeichnungsfrist vollständig eingezahlte<br />
Kapitaleinlage, erhalten. Die Auszahlung ist frühestens<br />
ab 2012 geplant. Der Frühzeichnerbonus berechnet sich<br />
für die Zeit vom ersten Tag des Monats, der auf die<br />
vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage folgt, bis<br />
einschließlich des ersten Tages des Monats, der auf den<br />
Ablauf der Zeichnungsfrist folgt.<br />
Der danach verbleibende Gesamtgewinn wird zu 80 Prozent<br />
an die Anleger und zu 17,5 Prozent an die Bank Sarasin<br />
& Cie AG verteilt. Auf den Gründungskommanditisten ÖKO-<br />
RENTA AG entfallen die verbleibenden 2,5 Prozent.<br />
Die prognostizierten Auszahlungen sind vor Berücksichtigung<br />
der persönlichen Einkommensteuerbelastung zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag des Anlegers dargestellt.
Anlageziele und anlagepolitik<br />
61<br />
Vorteile für den Anleger<br />
Umwelttechnologien<br />
Private Equity<br />
• Umwelttechnologien, speziell die Erneuerbaren<br />
Energien sind für die Zukunft weltweit<br />
unverzichtbar<br />
• Das Marktumfeld der Erneuerbaren Energien<br />
weist Wachstumsraten von teilweise über<br />
50 Prozent p .a. aus, z. B. Solarthermie.<br />
• Die Branche ist stark fragmentiert. Die Mehrzahl<br />
der Unternehmen sind klein und mittelständisch.<br />
Das bietet gute Voraussetzungen<br />
für Anteilskäufe<br />
• Die Anlageklasse Private Equity bietet Renditechancen<br />
im zweistelligen Prozent-Bereich<br />
• Private Equity ist vergleichsweise unabhängig<br />
von Aktienmärkten und anderen Assetklassen<br />
• Eine Beimischung von Private Equity reduziert<br />
die Volatilität des Anlageportfolios<br />
• Die derzeitige Lage an den Kapitalmärkten<br />
verspricht Chancen auf günstige Einstiegspreise<br />
Fondskonzept<br />
Fondsmanagement<br />
• Günstige Kostenstruktur durch Fous auf<br />
Direkt-Investitionen<br />
• Regional breite Investitionsausrichtung auf<br />
OECD-Staaten<br />
• Diversifikation über verschiedene Technologien<br />
und Märkte<br />
• Sehr erfahrenes Team aus Sarasin-, Remacound<br />
<strong>ÖKORENTA</strong>-Spezialisten mit ausgewiesener<br />
Erfolgsbilanz<br />
• Beste Vernetzung im Markt sowie umfassender<br />
Zugang zu Portfoliounternehmen<br />
und Zielfonds
62<br />
Vorbild: New Energies Invest AG<br />
Investitionsgrundsätze der New Energies Invest AG<br />
Bewährtes Konzept<br />
Bei der Entwicklung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I stand die Schweizer Private Equity Gesellschaft „New<br />
Energies Invest AG“ Pate, die unter der Leitung der Bank<br />
Sarasin gegründet wurde und die in den vergangenen Jahren<br />
eine sehr erfolgreiche Performance vorgelegt hat. Ihr<br />
eingespieltes Beratungsteam (s.S. 68 ff). wird auch am Aufbau<br />
und an der Betreuung des Fondsportfolios des ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I entscheidend mitwirken. Insofern<br />
profitieren die Anleger des Fonds von den Erfahrungen<br />
der New Energies Invest AG nicht nur auf der Ebene des<br />
bewährten Investmentkonzepts, sondern auch auf der Ebene<br />
der erfolgreich handelnden Personen.<br />
• Konzentration auf Solarenergie<br />
• Weitere Beteiligungen im Bereich Wasserenergie<br />
(Kleinkraftwerke), Geothermie, Biomasse,<br />
Brennstoffzellen und Meeresenergie<br />
• Anlageraum überwiegend Europa und Nordamerika<br />
• Beteiligungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />
der Erneuerbaren Energien<br />
• Anlagen in börsennotierte Unternehmen<br />
ergänzen Private Equity<br />
INFO<br />
Die Gesellschaft<br />
Die New Energies Invest AG wurde im Jahre 2000 als Aktiengesellschaft<br />
nach schweizerischem Recht mit Sitz in<br />
Basel gegründet. Die Gesellschaft widmet sich dem Erwerb,<br />
der dauernden Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen<br />
an Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren<br />
Energien im In- und Ausland. Investment Berater ist die<br />
Remaco Merger AG. Diese wird bei ihrer Tätigkeit vom<br />
Bereich „Sustainable Investment“ der Bank Sarasin & Cie<br />
AG unterstützt.<br />
Die Unternehmenspolitik der New Energies Invest AG orientiert<br />
sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Hauptziel ist<br />
die langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch Investitionen<br />
des Vermögens in ein weltweit diversifiziertes aber<br />
fokussiertes Portfolio. Investitionen erfolgen in Unternehmen,<br />
die Erneuerbare Energien finanzieren, produzieren und<br />
verteilen sowie in Firmen, die die Komponenten und Anlagen<br />
entwickeln, herstellen, montieren oder anwenden.<br />
Die New Energies Invest AG ist nicht<br />
börsennotiert. Ihre Anteile werden von<br />
Institutionellen Investoren und vermögenden<br />
Privatanlegern gehalten.<br />
Nachfolgende Grafik dokumentiert die Entwicklung des<br />
Portfolio-Nettowertes der New Energies Invest AG seit Dezember<br />
2001 bis Ende 2008. Nach einer Periode von Investitionen<br />
in die ersten Portfoliofirmen erfolgte der stetige<br />
Wertanstieg durch Aufwertungen und erfolgreiche Veräußerungen.
63<br />
Wertentwicklung der New Energies Invest AG im Vergleich zu Investmentfonds<br />
im Bereich der Erneuerbaren Energien<br />
Indexierte Netto-Performance 31.12.2001 – 31.12.2008 in EUR<br />
New Energies Invest AG<br />
Vontobel New Power<br />
Blackrock New Energy<br />
Sarasin New Power<br />
KBC Alternative Energy<br />
SAM Smart Energy<br />
Indexierte Wertentwicklung (31.12.2001 = 100) auf EUR-Basis.<br />
Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen. Es sollte berücksichtigt werden, dass der Fokus von new energies invest AG auf Private-Equity Investments liegt,<br />
während die übrigen Fonds und Beteiligungsgesellschaften mehrheitlich in börsennotierte Wertpapiere investieren.<br />
Quelle Bank Sarasin; eigene Darstellung<br />
Einer der Managementgrundsätze der New Energies Invest<br />
AG ist ein hohes Maß an Transparenz. Unter anderem informieren<br />
umfangreiche jährliche Geschäftsberichte über die<br />
Entwicklung des Fonds. Detaillierte Informationen bietet<br />
die Website www.newenergies.ch.<br />
Beispiele für erfolgreiche Transaktionen<br />
Die New Energies Invest AG hat im Laufe ihrer inzwischen<br />
neunjährigen Unternehmenshistorie 24 Titel in ihr Portfolio<br />
aufgenommen. Im Durchschnitt wurden die Portfoliounternehmen<br />
ca. drei Jahre gehalten.<br />
Im Folgenden werden exemplarisch zwei erfolgreiche Transaktionen<br />
dargestellt:
Anlageziele und anlagepolitik<br />
Erfolgreiches Exit-Beispiel der New Energies Invest AG<br />
64<br />
PowerLight Corp., USA<br />
Unternehmensprofil<br />
Die kalifornische PowerLight Corp. ist in der Entwicklung,<br />
der Herstellung und der Vermarktung von Photovoltaik-<br />
Systemen tätig. Zielkunden sind große Hotelanlagen<br />
und Ferienresorts, Produktionsstätten, Verteilerzentren<br />
und Lagerhallen der Industrie, Großüberbauungen,<br />
Messezentren und Gebäude der öffentlichen Hand.<br />
Investments und Exit<br />
Jahr/CHF Invest Exit<br />
2001 9,7 Mio.<br />
2005 6,9 Mio.<br />
2007* 21,4 Mio.<br />
2007** 33,2 Mio.<br />
2007*** 10,7 Mio.<br />
Total 16,6 Mio. 65,3 Mio.<br />
*Cash<br />
**realisierte Sunpoweraktien<br />
***verbleibende Sunpoweraktien<br />
➡<br />
Investment Story<br />
Die New Energies Invest AG hat sich im Jahre 2001 mit einem<br />
Investment von 9,7 Mio. CHF (6,6 Mio. Euro) beteiligt und<br />
hielt einen Anteil von 9,3 Prozent. Das anfänglich kleine<br />
Unternehmen erreichte im Jahr 2001 einen Umsatz von<br />
umgerechnet 8,4 Mio. Euro und wuchs danach rasant bis<br />
zu einem Umsatz in 2006 von ca. 191 Mio. Euro an. Im<br />
Jahre 2005 erfolgte eine Kapitalerhöhung auf einen Anteil<br />
von 11,9 Prozent und 2006, nach Realisierung einer Option,<br />
auf 12,2 Prozent. Ende 2006 wurde der Zusammenschluss<br />
mit SunPower, einem börsennotierten US-amerikanischen<br />
Unternehmen, angekündigt und im Januar 2007 vollzogen.<br />
Der damit verbundene Ausstieg der New Energies Invest<br />
AG markierte den Endpunkt eines sehr erfolgreichen<br />
Investments mit substanziellem Kapitalgewinn.<br />
Rendite (IRR): 49 Prozent<br />
Wertsteigerung absolut: 293 Prozent<br />
Wertentwicklung in Mio. USD<br />
Nettogewinn<br />
Exit<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2001 2002 2003 2004 2005 2006
Anlageziele und anlagepolitik<br />
Erfolgreiches Exit-Beispiel der New Energies Invest AG<br />
Proma Energie AG, Schweiz<br />
Unternehmensprofil<br />
Das Schweizer Unternehmen produziert und vertreibt<br />
seit 1994 Strom und Wärme aus Kraftwerksanlagen.<br />
Es übernimmt, baut und betreibt Kleinwasserkraftwerke,<br />
Solaranlagen, Holz-, Wind- und Blockheizkraftwerke. Im<br />
Jahr 2004 wurde ein Umsatz von CHF 3,4 Mio. (2,3 Mio.<br />
Euro) erzielt (2003: CHF 2,8 Mio. (1,89 Mio. Euro)) und ein<br />
Gewinn geschrieben.<br />
65<br />
Investments und Exit<br />
Jahr/CHF Invest Exit<br />
2004 2,5 Mio.<br />
2005 0,2 Mio.<br />
2006 2,1 Mio.<br />
2007* 7,5 Mio.<br />
Total 4,8 Mio. 7,5 Mio.<br />
*Cash<br />
Investment Story<br />
Die New Energies Invest AG hat sich im März 2004<br />
mit 30 Prozent an der Proma Energie AG beteiligt. Die<br />
Beteiligung stieg im Jahre 2005 auf 32 Prozent und 2006<br />
auf 49,87 Prozent an. Zudem beteiligte sich die NOK (Teil<br />
der Axpo Holding AG) mit 46,81 Prozent. Seit dem Eintritt<br />
der NOK als bedeutendem Minderheitsaktionär wurde<br />
die Wachstumsstrategie verstärkt weitergeführt. Proma<br />
Energie AG wurde innerhalb der NOK zur Plattform für<br />
neue Projekte zur Verstromung und Wärmenutzung von<br />
Biomasse/Holz in der Schweiz ausgebaut. Der Verkauf der<br />
Proma erfolgte im Jahr 2007 zu einer Bewertung von CHF<br />
16 Mio. (10,8 Mio. Euro) (Anteil der New Energies Invest<br />
AG ca. CHF 7,5 Mio. (5,0 Mio. Euro)).<br />
➡<br />
Rendite (IRR): 23 Prozent<br />
Wertsteigerung absolut: 56 Prozent<br />
Wertentwicklung in Mio. CHF<br />
Nettogewinn<br />
Exit<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
2004 2005 2006 2007
Der Verwaltungsrat<br />
Gebündelte Kompetenz<br />
66<br />
„Der fünfköpfige Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. bündelt Erfahrungen,<br />
die sich als Schlüsselkompetenzen für das Management des Fonds ideal ergänzen.“<br />
Tjark Goldenstein, 1958, ist Vorsitzender des Verwaltungsrats<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
Herr Goldenstein ist Gründungsvorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG sowie Initiator und Vorsitzender<br />
des Vorstands der <strong>ÖKORENTA</strong> FINANZ AG. Unter seiner Leitung hat sich die ÖKO-<br />
RENTA von der reinen Vertriebsgesellschaft für Kapitalanlageprodukte im ethisch-ökologischen<br />
Segment zu einer Firmengruppe mit umfassenden Finanzdienstleistungen entwickelt.<br />
Vor rund 30 Jahren startete Tjark Goldenstein seine berufliche Laufbahn bei der<br />
Mannheimer Versicherung. Anschließend nahm er bei der Hanse Merkur Versicherungsgruppe<br />
verschiedene Direktionspositionen ein. Dort leitete er als Organisationsdirektor<br />
den Vertriebszweig Maklerorganisation und verantwortete als Prokurist den Aufbau einer<br />
Außendienststruktur und die Entwicklung des Kooperationsgeschäfts. Im Anschluss daran<br />
gründete er 1999 die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Herr Goldenstein ist in verschiedenen Aufsichts- und<br />
Verwaltungsgremien tätig. Zahlreiche Beteiligungs-, Investment- und Versicherungsprodukte<br />
tragen seine Handschrift. Er verfasste zahlreiche Fachpublikationen zum Thema ökologisches<br />
Investieren und ist laufend Fachreferent auf Kongressen. Unter anderem ist die<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Mitbegründerin des Vereins für den Sustainability Gedanken e. V., der jährlich<br />
den Sustainability Congress in Bonn veranstaltet, der in der Branche als Leitveranstaltung<br />
für Vertreter der Wirtschaft, der Politik und der Wissenschaft zum Thema des ethisch-ökologischen<br />
Investierens gilt.<br />
Gerold Schmidt, 1966, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
In der <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe gehört Herr Schmidt zu den Experten für Erneuerbare Energien<br />
und Unternehmensbeteiligungen für private Kapitalanleger. Er ist seit 2007 als Geschäftsführer<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH verantwortlich für die Bewertung und das Ankaufmanagement<br />
von Zweitmarkt-Kommanditanteilen im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie<br />
für die Projektierung und Prospektierung von Unternehmensbeteiligungen (geschlossene<br />
Fonds). Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Emden<br />
begann er seine berufliche Laufbahn 1994 mit einer Tätigkeit als Assistent der Geschäftsleitung<br />
beim Windanlagenhersteller ENERCON GmbH in Aurich. Nach einer weiteren beruflichen<br />
Station bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bremen und der Telekom AG in Bremen, wo<br />
er unter anderem den Börsengang der Gesellschaft begleitete, war er bei einer Treuhandgesellschaft<br />
in Leer verantwortlich für die Kommanditistenbetreuung von rund 40 Beteiligungsgesellschaften,<br />
darunter auch geschlossene Fonds im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Der verwaltungsrat<br />
Andreas Knörzer, 1960, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
In der Bank Sarasin ist Herr Knörzer Managing Director und Leiter des Geschäftsfeldes<br />
Sustainable Investment. Er arbeitet seit 1989 für die Bank Sarasin & Cie AG und war in<br />
den verschiedensten Analyse- und Vermögensverwaltungsfunktionen tätig. Er schloss die<br />
HWV Bern (heute Fachhochschule, Abteilung Wirtschaft) im Hauptfach Rechnungswesen<br />
ab, besitzt Diplome als eidg. dipl. Bankfachmann sowie der Swiss Banking School und hat<br />
ein Senior Executive Programme der Columbia University, New York, absolviert. Er verfügt<br />
über mehr als 20 Jahre Kapitalmarkterfahrung und ist Begründer des Produktbereichs Nachhaltige<br />
Vermögensanlagen bei der Bank Sarasin & Cie AG (u.a. ‘OekoSar Portfolio’, der<br />
weltweit erste Ökoeffizienz-Fonds), außerdem publiziert und referiert er regelmäßig zum<br />
Thema, ist Mitglied des Vorstandes der ÖBU – Schweizerische Vereinigung für ökologisch<br />
bewusste Unternehmensführung sowie Experte in zwei eidgenössischen Beratungsgremien,<br />
eines für ökologische Ausbildung und eines für Energie. Er ist zudem Mitbegründer und<br />
Delegierter des Verwaltungsrates der New Energies Invest AG.<br />
67<br />
Nils Ossenbrink, 1966, ist Mitglied des Verwaltungsrats<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
In der Bank Sarasin & Cie AG ist Herr Ossenbrink seit 2005 Geschäftsleitungsmitglied des<br />
Geschäftsbereichs Asset Management Products & Sales und gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrates<br />
verschiedener Sarasin Investmentfonds-Gesellschaften in Basel, Luxembourg,<br />
Guernsey und London, von denen er im Jahr 2008 den Vorsitz des Verwaltungsrates übernahm.<br />
Bei der Bank Sarasin AG, Frankfurt am Main, ist er zudem Aufsichtsratsmitglied. Herr<br />
Ossenbrink studierte Wirtschaftswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität<br />
Münster. Danach war er einige Jahre als Senior-Manager bei dem auf die Finanzdienstleistungsbranche<br />
spezialisierten Beratungsunternehmen zeb/rolfes.schierenbeck.associates<br />
tätig; davon war er von 1997 bis 2000 für den Aufbau und die Leitung der Niederlassung<br />
in der Schweiz zuständig. Zur Bank Sarasin & Cie AG stieß er im Jahr 2000 und begann dort<br />
im Bereich Private Banking als Management Support und Projektleiter E-Banking. Im Jahr<br />
2002 wurde er zum Mitglied der Geschäftsleitung des Geschäftsbereiches Investmentfonds<br />
mit der Verantwortung für Products & Services ernannt.<br />
Lothar Antz, 1963, ist Mitglied des Verwaltungsrats der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I (LUX) S.A.<br />
Vor rund 18 Jahren begann Herr Antz seine berufliche Laufbahn bei der Union Investment<br />
Euromarketing in Luxemburg. Nach einer Station als Abteilungsleiter bei der Euro-Fonds-<br />
Service S.A. (Tochter der DG Bank Luxemburg und der Union Investment Luxemburg S.A.),<br />
leitete Herr Antz als Prokurist die Vermögensverwaltung der Union Investment Euromarketing<br />
S.A. Im Jahre 2000 wechselte Lothar Antz als zuständiger Geschäftsführer für die<br />
Bereiche Vertrieb, Kundenbetreuung, Recht und Personal zur Luxemburger Fondsplattform<br />
Attrax. Anschließend war er als Leiter des Fondsvertriebes in Deutschland und Österreich<br />
bei der Dexia Asset Management tätig. Der Schwerpunkt lag hier im Bereich der nachhaltigen<br />
Investmentfonds. Im Juli 2004 stieß er zur GIP Gruppe als Mitglied des Verwaltungsrates<br />
bei der GIP Invest S.A.
Nachhaltigkeitsexperte sarasin<br />
68<br />
Nachhaltigkeitsexperte Sarasin<br />
Sarasin gilt in der Nachhaltigkeitsszene als Trendsetter und<br />
Marktführer mit einer fast zwanzigjährigen Erfahrung im<br />
ethisch-ökologischen Segment und einer traditionsreichen<br />
Geschichte. Als eine der führenden Schweizer Privatbanken<br />
blickt die Sarasin-Gruppe auf eine über 160jährige Historie<br />
zurück. Sie ist als nachhaltiger internationaler Finanzdienstleister<br />
weltweit an 18 Standorten in Europa, dem Mittleren<br />
Osten und Asien vertreten. Per Ende Dezember 2008 betreute<br />
sie Vermögenswerte in Höhe von CHF 69,7 Mrd. (49,4<br />
Mrd. Euro) und beschäftigt rund 1.500 Mitarbeiter. Ihre Mehrheitsaktionärin<br />
ist die niederländische Rabobank, die über ein<br />
Triple-A-Rating und damit über höchstmögliche Bonität verfügt.<br />
Im Handelsblatt Elite Report 2008 wurde die Bank Sarasin<br />
als bester Vermögensverwalter der Schweiz ausgezeichnet.<br />
Handelsblatt Elite Report 2008:<br />
Sarasin, bester Vermögensverwalter<br />
in der Schweiz<br />
Mit einem der erfahrensten und größten Nachhaltigkeitsteams<br />
in Kontinentaleuropa steht die Bank Sarasin für erstklassige<br />
Analysen und Nachhaltigkeitsprodukte aus einer<br />
Hand. Ihr Research-Ansatz beruht dabei nicht, wie bei anderen<br />
Marktteilnehmern, auf eindimensionalen Ratingergebnissen,<br />
sondern auf der sogenannten Sarasin Sustainability-<br />
Matrix, die Mitbewerber und zugleich einzelne Branchen<br />
untereinander vergleicht. Das Nachhaltigkeitsresearch der<br />
Bank wurde im Jahr 2000 mit einem eigenen Portfoliomanagement<br />
zur strategischen Geschäftseinheit „Sarasin<br />
Sustainable Investment“ zusammengeschlossen.<br />
Erfahrung mit Erneuerbaren Energien<br />
Sarasin Sustainable Investment ist bereits seit Mitte der 90er<br />
Jahre als Investor im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig.<br />
Das interdisziplinäre Team umfasst über 30 Mitarbeiter,<br />
davon acht Nachhaltigkeitsanalysten und neun Portfoliomanager.<br />
Das Nachhaltigkeitsresearch veröffentlicht seit<br />
1999 fundierte Studien zu den Erneuerbaren Energien und<br />
verfügt über ein ausgewiesenes Expertenwissen.<br />
Sarasin: rund 4 Mrd. EUR<br />
„under management“ im<br />
Nachhaltigkeitsbereich<br />
Die Spezialisten von Sarasin genießen einen hohen Bekannt-<br />
heitsgrad bei Unternehmen im Sektor der Erneuerbare<br />
Energien und unterhalten einen engen Dialog mit den verschiedenen<br />
Akteuren in diesem Segment. Im Jahr 2000<br />
lancierte Sarasin den ersten eigenen Investmentfonds zum<br />
Thema der Erneuerbaren Energien. Im gleichen Jahr wurde<br />
die Private Equity Gesellschaft New Energies Invest AG<br />
unter der Führung von Sarasin Sustainable Investment gegründet.<br />
Deren erfolgreiche Entwicklung unterstreicht die<br />
Expertise des Sarasin Sustainable Investment-Teams bei der<br />
Finanzierung von Beteiligungen an nicht-börsennotierten<br />
Unternehmen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das<br />
Sarasin Sustainable Investment-Team um Andreas Knörzer<br />
verwaltet rund 4 Mrd. Euro Anlagesumme. Bis heute wurde<br />
es mehrfach ausgezeichnet, darunter etwa von der renommierten<br />
Wirtschaftszeitung Financial Times.
nachhaltigkeitsexperte sarasin<br />
Dr. Eckhard Plinke, 1959, gehört zum Beratungsteam für den<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
Als Executive Director, Leiter Sustainability Research, ist Herr Plinke bei der Bank Sarasin zuständig<br />
für die Branchen Maschinenbau und Engineering, sowie Elektronik und Elektrotechnik.<br />
Er hat eine Ausbildung als Diplom-Wirtschaftsingenieur und im Bereich Wirtschaftswissenschaften<br />
mit einem umweltbezogenen Thema promoviert. Er verfügt über eine mehr als<br />
10jährige Erfahrung in der Umweltberatung. Nach Abschluss des Studiums beschäftigte er<br />
sich als Assistent an der Universität Karlsruhe mit Energie- und Umweltplanungsstudien für<br />
verschiedene europäische Länder. Anschliessend war er sieben Jahre als Senior Consultant bei<br />
der Basler Prognos AG tätig, wo er für öffentliche und private Auftraggeber eine Vielzahl von<br />
Beratungsprojekten zu umweltbezogenen Fragestellungen durchführte.<br />
69<br />
Dr. Matthias Fawer, 1963, gehört zum Beratungsteam für den<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
In der Bank Sarasin ist Herr Fawer Vice President und Sustainability Analyst. Er ist zuständig<br />
für den gesamten Energiebereich (Öl- und Gassektor, Energieversorger und Erneuerbare<br />
Energien). Seit 2004 ist er der Hauptautor der jährlich erscheinenden Solarenergie-Studie<br />
der Bank Sarasin & Cie AG. Matthias Fawer ist Biotechnologe ETH und promovierte 1991<br />
im Bereich Biosensorik und Enzymtechnologie. Danach arbeitete er in der Abteilung Ökologie<br />
der EMPA (Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt) in St. Gallen. Hier<br />
leitete er als «Senior Expert» Ökobilanzprojekte im Auftrag von schweizerischen und europäischen<br />
Industrieverbänden. 1996 verbrachte er ein Jahr bei der Boustead Consulting Ltd.<br />
in England und erweiterte seine Erfahrungen in Life Cycle Assessment (LCA) und anderen<br />
Umweltbeurteilungs-Instrumenten. Zusätzlich absolvierte er eine Ausbildung zum leitenden<br />
Auditor für Umweltmanagementsysteme (UMS) nach ISO 14001 und als Auditor für „social<br />
accountability“ nach SA 8000.<br />
Klaus Kämpf, 1964, gehört zum Beratungsteam für den <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
In der Bank Sarasin ist Herr Kämpf Vice President und Sustainability Analyst für die Bankenbranche.<br />
Er studierte Physik an den Universitäten Freiburg/Brsg., London und Hamburg.<br />
Anschließend war Klaus Kämpf zehn Jahre in den Bereichen Umwelt und Verkehr der Prognos<br />
AG in Basel tätig. Dort hat er in seiner Funktion als Seniorprojektleiter zahlreiche<br />
Forschungs- und Beratungsaufträge – u.a. auf den Gebieten Umweltwirkungen des Verkehrs,<br />
Stoffstrommanagement in der Chemischen Industrie, Verpackungsabfallwirtschaft,<br />
umweltrechtliche Genehmigungsverfahren/Umweltverträglichkeitsprüfung für öffentliche<br />
und private Auftraggeber in Europa bearbeitet.
private equity spezialist remaco<br />
70<br />
Private Equity Spezialist Remaco<br />
Die Remaco Merger AG ist der Unternehmensbereich für<br />
Corporate Finance der Internationalen Treuhand Gruppe<br />
(itag) in Basel. Mit einer rund 60-jährigen Historie verfügt<br />
die itag über umfang- und erfolgreiche Referenzen als unabhängiges<br />
und integriertes Schweizer Finanzdienstleistungs-<br />
und Beratungsunternehmen.<br />
Die itag bietet Lösungen in den Bereichen Advisory Services,<br />
Corporate Finance und Portfolio Management an und ist<br />
mit rund 70 hochqualifizierten Mitarbeitern in der Nordwestschweiz<br />
eines der führenden unabhängigen Unternehmen.<br />
Als Finanzdienstleistungsgruppe untersteht die itag<br />
der konsolidierten Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission<br />
(EBK), der sie mit einer Effektenhändler-Lizenz<br />
unterstellt ist. Als Mitglied von Nexia International, einem<br />
global tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen,<br />
verfügt die itag darüber hinaus auch international<br />
über eine exzellente globale Positionierung.<br />
Die Remaco Merger AG betreut als bankenunabhängiges<br />
Schweizer Merger & Akquisition-Unternehmen seit über<br />
35 Jahren kleine und mittlere Unternehmen, vornehmlich<br />
Familienunternehmen sowie Finanzinvestoren bei nationalen<br />
und internationalen Transaktionen. Diese umfassen<br />
Akquisitionen, Unternehmensverkäufe, Fusionen, Wachstumsfinanzierungen<br />
und Börsengänge. Außerdem nimmt<br />
Remaco für Private Equity Beteiligungsgesellschaften die<br />
Funktion des Investment-Beraters wahr.<br />
Die New Energies Invest AG ist ein Beispiel einer solchen<br />
Aktivität. Die Remaco Merger AG fungiert hier als Investment<br />
Advisor, die Bank Sarasin als Sub-Advisor und Administrator.
private equity spezialist remaco<br />
Das remaco Experten-Team<br />
Georg Fankhauser, 1950, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />
für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
71<br />
Herr Fankhauser ist seit 1986 Merger & Akquisition Berater und Partner der Remaco. Er hat<br />
inzwischen über 100 Firmenverkäufe und Nachfolgeregelungen in der Schweiz, Deutschland<br />
und Frankreich abgeschlossen. Herr Fankhauser leitet die Investment Beratung der<br />
New Energies Invest AG. Nach seinem Studium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre an<br />
der Universität Basel war Herr Fankhauser über längere Zeit bei Hoffmann-la-Roche tätig,<br />
zuletzt als Leiter eines Profitcenters. Georg Fankhauser nimmt Mandate in diversen Unternehmen<br />
wahr, so z. B. als Verwaltungsrat bei der Weleda AG und als Vorsitzender des<br />
Aufsichtsrates der Solarwatt AG in Dresden.<br />
Michael Hohn, 1968, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />
für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
In der Remaco ist Herr Hohn Principal (Private Equity) für die New Energies Invest AG. Er verfügt<br />
über ein Diplom als Maschineningenieur an der ETH Zürich, und einen MBA-Abschluss<br />
der University of Chicago, USA. Er bekleidete verschiedene Führungsfunktionen bei der ABB<br />
Kraftwerke AG im Projektmanagement von internationalen Kraftwerksprojekten und leitete<br />
dort ein Profitcenter. Er verfügt über Managementerfahrung in risikokapitalfinanzierten<br />
Wachstumsfirmen der Gesundheitsdienstleistungs- und Medizintechnologiebranche und<br />
war selbstständiger Berater in den Bereichen internationale Strategieberatung und Private<br />
Equity. Er verantwortete den Aufbau und die Leitung eines neuen globalen Geschäftsbereiches<br />
bei einer Medizintechnologiefirma. Er bekleidet verschiedene Mandate in diversen<br />
Unternehmen.<br />
Pascal Böni, 1967, gehört zum Beratungsteam (Sub-Advisor)<br />
für den <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I.<br />
Herr Böni ist Verwaltungsratspräsident und Vorstand (CEO) der Internationalen Treuhand<br />
Gruppe und Partner bei Remaco. Er verfügt über ein Studium der Betriebswirtschaft in der<br />
Schweiz und an der University of Rochester, New York, sowie ein Studium des internationalen<br />
Wirtschaftsrechts an der Universität St. Gallen. Er war Partner in der Management<br />
Beratung bei der Groupe BPI (Paris) sowie Manager bei Roland Berger & Partner. Er nimmt<br />
diverse Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate im In- und Ausland wahr und ist Mitglied<br />
der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Erfolgsstory ökorenta-gruppe<br />
72<br />
Erfolgsstory <strong>ÖKORENTA</strong>-Gruppe<br />
Als Spezialistin für das nachhaltige Segment hat die ÖKO-<br />
RENTA seit ihrer Gründung im Jahr 1999 die Entwicklung<br />
der ethisch-ökologischen Finanzprodukte vom Nischen- bis<br />
zum Trendmarkt miterlebt und mitgestaltet.<br />
Die anfangs als reine Vertriebsgesellschaft gegründete<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> wurde von ihrer Geschäftsleitung sukzessive<br />
zu einer Unternehmensgruppe mit einer Reihe an Gesellschaften<br />
und Kompetenz-Centern entwickelt, die ihr eine<br />
Sonderstellung im Markt verschaffen. Ihr Angebotsspektrum<br />
reicht von Beteiligungen über Investmentfonds bis hin<br />
zu Versicherungen, ihr Dienstleistungsspektrum vom Vertrieb<br />
über die Produktentwicklung bis hin zu Consulting-<br />
Dienstleistungen für das nachhaltige Segment.<br />
Geschäftsfeld Investmentfonds<br />
Im Investmentbereich setzt die <strong>ÖKORENTA</strong> auf die Kooperation<br />
mit namhaften Banken. Seit Mitte 2007 kooperiert<br />
sie mit der Bank Sarasin AG, für die sie als Vertriebsgesellschaft<br />
im Segment der nachhaltigen Investments exklusiv<br />
den Maklermarkt im deutschsprachigen Raum bedient. Als<br />
„Sustainable Partners“ bauen <strong>ÖKORENTA</strong> und Sarasin dabei<br />
auf Innovation, Transparenz, Performance und erstklassige<br />
Produktqualität.<br />
Geschäftsfeld Beteiligungen<br />
Im Bereich der Beteiligungen setzt die <strong>ÖKORENTA</strong> schwerpunktmäßig<br />
auf den Sektor der Erneuerbaren Energien. Ihre<br />
Expertise liegt in der Analyse und Bewertung von Wind-,<br />
Bioenergie und Solargesellschaften. Bis heute hat sie über<br />
300 Fondsgesellschaften verschiedener Emissionshäuser<br />
geprüft und gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern rund<br />
95 Mio. Euro Eigenkapital im Beteiligungssektor für Erneuerbare<br />
Energien platziert.<br />
Im Jahr 2005 entwickelten sich aus dieser Expertise fast<br />
zwangsläufig die Geschäftsaktivitäten als Emissionshaus.<br />
Unter ihrem Label „Premium Selection“ hat die ÖKOREN-<br />
TA seitdem drei Zweitmarktfonds aufgelegt und erfolgreich<br />
vermarktet. Sie ist inzwischen als innovatives Emissionshaus<br />
bekannt und ihr Zweitmarktservice hat sich als fairer Ankaufspartner<br />
für verkaufswillige Anteilseigner im Fondsbereich<br />
der Erneuerbaren Energien etabliert.<br />
Geprüfte Leistungsbilanzen<br />
Transparenz ist aus Sicht der <strong>ÖKORENTA</strong> eine Pflicht gegenüber<br />
den Anlegern. Aus diesem Grund veröffentlicht sie<br />
jährlich eine Leistungsbilanz, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
testiert wird. Die aktuelle Ausgabe steht<br />
unter www.oekorenta.de zum Download zur Verfügung<br />
und kann von interessierten Anlegern jederzeit abgerufen<br />
werden. Das Fazit der Leistungsbilanz lautet: Das Beteiligungskonzept<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> hat sich bewährt. Die Entwicklung<br />
der Fonds verläuft planmäßig, siehe auch nebenstehende<br />
Darstellung.<br />
Geschäftsfeld Versicherungen<br />
Neben ihrer Expertise in nachhaltigen Anlageklassen verfügt<br />
die <strong>ÖKORENTA</strong> ebenfalls über ein umfassendes Knowhow<br />
für nachhaltige Vorsorgelösungen. Aktuell hat sie den<br />
ersten, auf Nachhaltigkeit fokussierten Maklerpool, die<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> FINANZ AG, gegründet. In Partnerschaft mit<br />
namhaften Versicherungen wie der Barmenia, dem MÜN-<br />
CHENER VEREIN und dem VOLKSWOHL BUND stellt der<br />
Ökopool umfassende Lösungen zur Verfügung, die Maklern<br />
systematisch das Nachhaltigkeitssegment erschließen.<br />
In den Geschäftsfeldern Versicherungen und Investmentfonds<br />
ist die <strong>ÖKORENTA</strong> darüber hinaus als Consulting-Partner tätig.<br />
Ihre Mandanten sind namhafte Versicherungen, Banken und<br />
Finanzdienstleister, die sie als Nachhaltigkeitsexpertin bei Produktkonzeptionen<br />
und im Portfoliomanagement berät.<br />
Das Plus für die Anleger<br />
Als unabhängiger Finanzdienstleister ist die <strong>ÖKORENTA</strong>-<br />
Gruppe wie kaum ein anderer Marktteilnehmer in der Lage,<br />
die Märkte im Segment der ethischen-ökologischen Produkte<br />
zu sondieren, die Tendenzen, die den größten Erfolg<br />
versprechen, zu erkennen und für die Anleger auf verschiedenen<br />
Ebenen zu nutzen.<br />
Im Bereich ihrer Tätigkeit als Emissionshaus wird sie die<br />
Chancen der Zukunftsmärkte Umwelttechnologien und<br />
Erneuerbare Energien auch zukünftig für die Anleger erschließen,<br />
indem sie weitere interessante Anlageprodukte<br />
in diesem Bereich entwickelt und anbietet.
erfolgsstory ökorenta-gruppe<br />
ÖkoRenta Wind-Renditefonds I<br />
Leistungsbilanz<br />
Stand: Dezember 2007<br />
ÖkoRenta Wind-Renditefonds I<br />
Soll<br />
in EUR<br />
Ist<br />
in EUR<br />
Investitionsvolumen 7.000.000 7.454.451<br />
73<br />
Summe des eingeworbenen Eigenkapitals 8.500.000 8.925.000<br />
Fremdkapital 0 0<br />
Einnahmen 1.259.100 1.393.654<br />
Ausgaben 383.853 302.799<br />
Liquiditätsergebnis 875.247 1.090.855<br />
Auszahlungen an Anleger 595.000 502.635<br />
Die Differenz in der Auszahlung an die Anleger ergibt sich aus dem Beitrittsprocedere und dem<br />
geringeren abgerufenen Volumen an Frühzeichnerbonus als geplant.<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien II<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien II wurde vorzeitig geschlossen.<br />
Er befand sich per 31. Dezember 2007 in<br />
der Investitionsphase. Seine 12 Mio. Euro Kommanditkapital<br />
wurden voll platziert und um 5 Prozent<br />
überzeichnet. Die erste Auszahlung an die Anleger<br />
ist für das Jahr 2010 vorgesehen. Entsprechend der<br />
prospektierten Planung erfolgte demnach noch keine<br />
Auszahlung an die Anleger.<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien III<br />
Der Fonds <strong>ÖKORENTA</strong> Neue Energien III wurde im<br />
Jahr 2008 aufgelegt und ebenfalls vorzeitig geschlossen.<br />
Seine 10 Mio. Euro Kommanditkapital<br />
wurden um die 5 Prozent überzeichnet. Die erste<br />
Auszahlung an die Anleger ist ab dem Jahr 2010<br />
vorgesehen. Planungsgemäß wurde demnach noch<br />
keine Auszahlung an die Anleger vorgenommen.
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
74<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />
EUR<br />
in %<br />
exkl. Agio<br />
in %<br />
inkl. Agio<br />
A. Investitionsplan<br />
Anschaffungskosten<br />
1. Investitionsvolumen 72.561.000 90,69 86,39<br />
Emissionskosten<br />
2. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung inkl. Agio 8.789.000 11,00 10,46<br />
3. Prospektierung, Konzeption und Projektkoordination 880.000 1,10 1,05<br />
4. Einrichtung Treuhand 120.000 0,15 0,14<br />
5. Umsatzsteuer 190.000 0,24 0,23<br />
6. Gründungskosten (brutto) 412.000 0,51 0,49<br />
Liquiditätsreserve<br />
7. Liquide Mittel 1.043.000 1,31 1,24<br />
Gesamtinvestitionskosten 83.995.000 105,00 100,00<br />
B. Finanzierungsplan<br />
8. Gründungskapital 100.000 0,13 0,12<br />
9. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />
10. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />
Gesamtkapital 83.995.000 105,00 100,00
Investitions- und finanzierungsplan<br />
Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) 75<br />
Die Posten unter 1. bis 5. des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
sind prozentual an das Zeichnungskapital gekoppelt.<br />
Sollte das eingeworbene Kommanditkapital von dem hier dargestellten<br />
Basisszenario (80 Mio. Euro) nach oben oder unten<br />
abweichen, erhöhen oder reduzieren sich die Aufwendungen<br />
entsprechend. Die unter dem Posten 6. Gründungskosten ausgewiesenen<br />
Aufwendungen stellen fest vereinbarte Kosten<br />
dar, die unabhängig von dem Platzierungsvolumen sind. Bei<br />
einem eingeworbenen Kommanditkapital unterhalb des dargestellten<br />
Basisszenarios kann sich der prozentuale Anteil der<br />
Gründungskosten zu Lasten der Investitionsquote erhöhen.<br />
zu 1. Zur Kapitalausstattung der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
steht bei dem geplanten Basisvolumen von 80 Mio. Euro<br />
zunächst ein Investitionsvolumen von rund 72,5 Mio. Euro<br />
zur Verfügung. Die Fondgesellschaft plant ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von 105 Prozent der gezeichneten Kapitaleinlagen.<br />
Der Differenzbetrag soll aus Zinserträgen sowie aus den<br />
ersten Rückflüssen aus der Veräußerung von Beteiligungen<br />
finanziert werden. Sofern die Liquiditätsreserve nicht verbraucht<br />
wird, dient sie ebenfalls der Aufstockung der Investitionsquote.<br />
Der Erwerb der Beteiligungen an Zielunternehmen (Investitionsobjekte)<br />
erfolgt über die Luxemburger Tochtergesellschaft.<br />
Sofern das eingeworbene Kommanditkapital von dem in der<br />
Tabelle dargestellten Basisszenario nach oben oder unten abweicht,<br />
erhöht oder verringert sich dieser Posten nach Abzug<br />
der Emissionskosten. Die Nettozuflüsse allein reichen für die<br />
Realisierung der Anlageziele und Anlagepolitik aus und werden<br />
nicht für sonstige Zwecke genutzt. Eine Fremd- oder Zwischenfinanzierung<br />
ist nicht geplant und wurde auch nicht<br />
vereinbart.<br />
zu 2. Bei den Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handelt es<br />
sich um Kosten für den Vertrieb. Die Platzierung des Eigenkapitals<br />
erfolgt durch entsprechend vertraglich gebundene<br />
Vertriebsbeauftragte der <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Sie erhält für die Eigenkapitalvermittlung<br />
6 Prozent des vermittelten Eigenkapitals<br />
sowie das von den Anlegern gegebenenfalls zu zahlende Agio<br />
in Höhe von 5 Prozent. Es werden damit insgesamt Vertriebsprovisionen<br />
in Höhe von 11 Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital<br />
der Gesellschaft gezahlt (Gesamthöhe der Provisionen).<br />
Sie werden quotal nach Einzahlung des Eigenkapitals<br />
fällig. Weitere Provisionen oder vergleichbare Vergütungen<br />
fallen nicht an.<br />
zu 3. Für die Prospektierung, Konzeption und Projektkoordination<br />
des Fonds erhält die <strong>ÖKORENTA</strong> AG eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 1,10 Prozent des Kommanditkapitals<br />
zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
zu 4. Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die<br />
SG-Treuhand GmbH eine einmalige Vergütung in Höhe von<br />
0,15 Prozent des Kommanditkapitals zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
zu 5. Die Gesellschaft trägt die auf die vorstehenden Posten<br />
3 und 4 entstehende Umsatzsteuer.<br />
zu 6. Die Kosten für die Errichtung der Gesellschaft sowie der<br />
Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. sind<br />
hierin enthalten. Hierzu zählen auch die Kosten der Rechtsund<br />
Steuerberatung für die Konzeptionierung der Gesellschaft<br />
sowie sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der<br />
Eintragung. Die Kosten der Prospektprüfung gehören ebenfalls<br />
zu diesem Posten. Der aufgeführte Betrag enthält die auf<br />
diese Aufwendungen entfallende Umsatzsteuer.<br />
zu 7. Die Liquiditätsreserve steht für die laufenden Kosten während<br />
der Einwerbungs- und Investitionsphase zur Verfügung.<br />
zu 8. Der Gründungskommanditist, die <strong>ÖKORENTA</strong> AG, hat<br />
eine Einlage von 100.000 Euro gezeichnet und voll eingezahlt.<br />
zu 9. Das einzuwerbende Kommanditkapital beträgt<br />
79.900.000 Euro.<br />
zu 10. Auf die Zeichnungsbeträge der Anleger wird ein Agio<br />
von 5 Prozent erhoben. Sofern ein Anleger einen Betrag von<br />
1 Mio. Euro oder mehr zeichnet, entfällt das Agio.
vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
76<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co KG wurde am<br />
01.09.2008 gegründet und am 10.09.2008 in das Handelsregister<br />
des Amtsgerichtes Aurich unter HRA 200823 eingetragen.<br />
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hat mit der<br />
Jahresabschluss per 30. November 2008<br />
Eintragung im Handelsregister am 10.09.2008 begonnen.<br />
Die Emittentin ist ein junges Unternehmen (Gründung vor<br />
weniger als 18 Monaten), das nach § 10 VermVerkProspV<br />
prospektiert, da ein geprüfter Jahresabschluss sowie ein<br />
Lagebericht vorliegen.<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich, Bilanz zum 30. November 2008<br />
Aktiva<br />
Euro<br />
Passiva<br />
Euro<br />
A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 99.737,60 I. Kapitalanteile Kommanditisten 100.000,00<br />
II. Jahresfehlbetrag -1.761,00<br />
B. Rückstellungen 892,50<br />
C. Verbindlichkeiten 606,10<br />
- davon mit einer Restlaufzeit<br />
bis zu einem Jahr 606,10<br />
99.737,60 99.737,60<br />
Gewinn- und Verlustrechnung bis 30. November 2008<br />
Gewinn- und Verlustrechnung der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich<br />
für den Zeitraum vom 1. September bis zum 30. November 2008<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.761,00<br />
Euro<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.761,00<br />
3. Jahresfehlbetrag 1.761,00
vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
77<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2008<br />
1. Vorbemerkungen<br />
a. Sitz der Gesellschaft<br />
Die Firma <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG hat<br />
ihren Sitz in Aurich. Die Anschrift lautet:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
Kornkamp 2<br />
26605 Aurich<br />
b. Handelsregistereintragung<br />
Die Gesellschaft ist im Handelsregister Aurich unter der<br />
Nummer HRA 200823 eingetragen. Der Jahresabschluss<br />
2008 umfasst den Zeitraum vom 1. September bis zum 30.<br />
November 2008.<br />
c. Größenqualifizierung<br />
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen<br />
ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.<br />
2. Grundsätze der Gliederung, Bilanzierung und<br />
Bewertung<br />
a. Generalklausel<br />
Der Jahresabschluss der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />
& Co. KG, Aurich, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen<br />
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage.<br />
b. Gliederungsgrundsätze<br />
Es werden die Gliederungsvorschriften für kleine Personengesellschaften<br />
angewendet.<br />
c. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Der Jahresabschluss 2008 ist entsprechend den handelsrechtlichen<br />
Vorschriften aufgestellt worden. Bilanzsteuerrechtliche<br />
Vorschriften wurden ebenfalls beachtet. Für die<br />
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren<br />
gewählt. Die Rückstellungen sind so bemessen,<br />
dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten<br />
werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.<br />
Sie haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.<br />
3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz<br />
Sonstige Rückstellungen<br />
Die Position Sonstige Rückstellungen beinhaltet die Kosten der<br />
Jahresabschlussprüfung für das Rumpfwirtschaftsjahr 2008.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten in Höhe<br />
von 595,00 Euro gegenüber der Komplementär GmbH.<br />
4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und<br />
Verlustrechnung<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich aus<br />
der Haftungsvergütung, Gründungskosten, den Abschlussund<br />
Prüfungskosten sowie Bankgebühren zusammen.<br />
5. Sonstige Angaben<br />
a. Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Augeo Beteiligungs<br />
GmbH, Aurich, mit einem Stammkapital von<br />
25.000,00 Euro. Sie ist an der Gesellschaft ohne Kapitaleinlage<br />
beteiligt.<br />
Geschäftsführer: Herr Tjark Goldenstein, Ihlow<br />
b. Organe und damit verbundene Angaben<br />
Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch:<br />
den Geschäftsführer der Komplementärin: siehe unter a.<br />
Aurich, den 01. Dezember 2008<br />
Tjark Goldenstein<br />
Geschäftsführer
vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
78<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Aurich<br />
Lagebericht 2008<br />
Die Gesellschaft war im Rumpfgeschäftsjahr nicht aktiv<br />
tätig und hat nur ihr eigenes Vermögen verwaltet. Mit dem<br />
Geschäftsjahr 2008/2009 wird die Gesellschaft ihre aktive<br />
Tätigkeit aufnehmen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in<br />
Höhe von 1.761,00 Euro betrifft die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen<br />
der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschaft wird als Beteiligungsfonds für Private Equity<br />
Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig<br />
werden. Die Aufnahme der Platzierung wird voraussichtlich<br />
ab Februar 2009 sein. Die Höhe des Eigenkapitals soll bis<br />
zu 100 Mio. Euro (zuzüglich 5 Prozent Agio) betragen. Der<br />
Erwerb von Beteiligungen soll bei einer Mindesteinwerbung<br />
von 20 Mio. Euro begonnen werden.<br />
Für die folgenden Geschäftsjahre 2008/2009 und<br />
2009/2010 rechnet die Gesellschaft mit Jahresfehlbeträgen<br />
von insgesamt ca. 4,47 Mio. Euro aus den einmaligen Anlaufkosten<br />
in der Investitionsphase sowie den notwendigen<br />
Verwaltungsaufwendungen.<br />
Die Komplementärin Augeo Beteiligungs GmbH, Aurich<br />
scheidet im neuen Geschäftsjahr als Komplementärin der<br />
Gesellschaft aus. Neue persönlich haftende Gesellschafterin<br />
ist die neu gegründete Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich.<br />
Aurich, den 1. Dezember 2008<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG wird bei der<br />
Investition auf die Erfahrungen des Advisors, Bank Sarasin<br />
& Cie AG, Basel, sowie der Remaco Merger AG, Basel, als<br />
Sub-Advisor zurückgreifen können.<br />
gez. Tjark Goldenstein<br />
als Geschäftsführer der Augeo Beteiligungs GmbH<br />
diese wiederum als Geschäftsführerin für die <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I GmbH & Co. KG
vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
79<br />
Anschrift des Abschlussprüfers: Heuer Sutor + Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heinrichstr. 155, 40239 Düsseldorf
vermögens-, finanz- und ertragslage<br />
Angaben über die Geschäftsentwicklung und die Geschäftsaussichten<br />
80<br />
Die Gesellschaft hat bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nur ihr eigenes Vermögen verwaltet. Eine Aufnahme<br />
der Geschäftstätigkeit, wie zukünftig geplant, war bis zu<br />
diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Aufwendungen im<br />
Zusammenhang mit dem Erwerb von Zielunternehmen<br />
über die Luxemburger Tochtergesellschaft sind noch nicht<br />
erfolgt. Eine Auswirkung auf die Liquiditätslage ergibt sich<br />
somit nicht.<br />
Entsprechend dem bereits entwickelten Konzept wird die<br />
Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH &<br />
Co. KG als geschlossener Beteiligungsfonds öffentlich angeboten.<br />
Die Einwerbung des geplanten Kommanditkapitals<br />
erfolgt ab der Gestattung der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes bis zur Vollplatzierung und soll am<br />
31.12.2010 abgeschlossen sein. Die Gesellschaft geht von<br />
einem zügigen Platzierungsverlauf aus, da der Bereich der<br />
nicht börsennotierten Firmenbeteiligungen aufgrund des<br />
veränderten wirtschaftlichen Umfeldes an Attraktivität gewonnen<br />
hat.<br />
Das Geschäftsjahr, das am 30. November 2008 endete, hat<br />
trotz des positiv zu bewertenden Umfeldes mit einem Verlust<br />
abgeschlossen. Diese Entwicklung wird sich auch in den<br />
kommenden Jahren abzeichnen, da den handelsrechtlich<br />
als Aufwand zu verbuchenden Emissionskosten keine oder<br />
nur sehr geringe Erträge gegenüber stehen. Erträge wird<br />
die Gesellschaft – sofern noch keine Investitionen in Zielunternehmen<br />
erfolgt sind -– durch die Anlage des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals zunächst in Form von Fest- bzw.<br />
Tagesgeld erzielen. Die aus der Emission zur Verfügung<br />
stehende Investitionssumme ergibt sich nach Abzug der in<br />
diesem Prospekt detailliert dargestellten Emissionskosten.<br />
Investitionsobjekte werden Unternehmensbeteiligungen im<br />
Bereich der Umwelttechnologien, speziell der Erneuerbaren<br />
Energien sein und zwar an Unternehmen, die nicht an einer<br />
Börse notiert sind. Für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />
zu erwerbenden Beteiligungen werden in erster Linie die<br />
Partner maßgeblich sein, die im Rahmen des abgeschlossenen<br />
Advisoryvertrags die hierfür notwendige Kompetenz<br />
mitbringen.<br />
Da im Bereich Private Equity die Investitionsphase erfahrungsgemäß<br />
einen längeren Zeitraum zum optimalen Einsatz<br />
der vorhandenen Investitionsmittel benötigt, ist ein<br />
konkretes Ende nur sehr schwer zu definieren.<br />
Ergänzende Angaben nach § 10 VermVerkProspV<br />
Die Gesellschaft hat seit Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
auf den 30. November 2008 keine Zwischenübersicht veröffentlicht.<br />
Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
besteht nicht und es erfolgt somit auch<br />
keine Aufnahme in den Prospekt.<br />
Nach Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres auf den<br />
30. November 2008 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben<br />
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV (Jahresabschluss<br />
und Lagebericht) eingetreten. Seit Aufstellung<br />
des Jahresabschlusses hat sich die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage nicht wesentlich geändert.
Weiterer Gründungsgesellschafter war die Augeo Beteiligungs<br />
GmbH, Aurich (Kornkamp 2, 26605 Aurich), eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter<br />
der Nummer HRB 200108, als persönlich haftender Gesellschafter,<br />
der keine Kapitaleinlage leistete und am Gerechtliche<br />
grundlagen<br />
82<br />
Rechtliche Grundlagen<br />
Grundlagen der Beteiligung<br />
Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „ÖKO-<br />
RENTA <strong>Zukunftsenergien</strong> I“ oder „Fondsgesellschaft“) werden<br />
in diesem Kapitel dargestellt. Für die Rechtsbeziehung<br />
des Anlegers im Zusammenhang mit einer Beteiligung an der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I sind insbesondere der Gesellschaftsvertrag<br />
und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
maßgeblich, die mit ihrem vollständigen Wortlaut Bestandteil<br />
dieses Prospektes sind (vgl. S. 104 ff. sowie S. 114 ff.).<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, mit<br />
Sitz in Aurich wurde am 01.09.2008 gegründet und ist seit<br />
dem 10.09.2008 unter der HRA 200823 im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Aurich eingetragen. Die Dauer der Fondsgesellschaft<br />
ist fest bis zum 30.11.2016 geschlossen. Sie kann<br />
vom Komplementär zweimal um jeweils ein Jahr verlängert<br />
werden. Die Geschäftsanschrift der Fondsgesellschaft lautet:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2,<br />
26605 Aurich. Die Fondsgesellschaft fungiert als Emittentin<br />
und unterliegt der deutschen Rechtsordnung.<br />
Gegenstand und Zweck des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Verwertung<br />
von unmittelbaren und mittelbaren eigenkapitalund<br />
eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an<br />
Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem Bereich<br />
der Umwelttechnologien (Clean Technology), speziell der<br />
Erneuerbaren Energien über eine in Luxemburg ansässige<br />
Tochtergesellschaft. Die Fondsgesellschaft ist zu allen Handlungen<br />
berechtigt, die notwendig und geeignet erscheinen,<br />
den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />
Die Fondsgesellschaft kann die zur Erreichung ihres<br />
Zweckes erforderlichen oder zweckmäßigen Handlungen<br />
selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
Gründungsgesellschafter und sonstige Gesellschafter<br />
Initiator der Fondsgesellschaft und Gründungskommanditist<br />
ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden, mit einer Einlage von<br />
ursprünglich 4.000 Euro. Weiterer Gründungskommanditist<br />
war die <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH, Aurich (Kornkamp 2,<br />
26605 Aurich), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />
Aurich unter der Nummer HRB 200314 mit einer Einlage<br />
von 1.000 Euro. Ihre Geschäftsanteile gehören zu 100<br />
Prozent der <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Nach Erhöhung der Einlage im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge nach dem zugleich ausgeschiedenen<br />
Kommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH<br />
und gleichzeitiger Einlagenerhöhung um 95.000,00 EUR ist<br />
die <strong>ÖKORENTA</strong> AG nunmehr einziger Gründungskommanditist<br />
mit einer Einlage von 100.000 Euro. Sie partizipiert<br />
quotal am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft. Die<br />
Einlage ist voll eingezahlt und entspricht dem Gesamtbetrag<br />
der von den derzeitigen Gesellschaftern insgesamt<br />
gezeichneten und eingezahlten Einlage. Zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung beläuft sich die gezeichnete und eingezahlte<br />
Einlage des Gründungsgesellschafters <strong>ÖKORENTA</strong><br />
AG damit auf 100.000 Euro.<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ist unter der Nummer HRB 46452 in<br />
das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf mit einem<br />
Stammkapital von 1.000.000 Euro eingetragen. Sie übernimmt<br />
die Konzeption des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
und ist verantwortlich für den Inhalt des Verkaufsprospekts.<br />
An der <strong>ÖKORENTA</strong> AG hält die SG-Finanz GmbH 75,1 Prozent<br />
der Geschäftsanteile. Sie wurde von dem Vorstand der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Herrn Tjark Goldenstein, gegründet.
echtliche grundlagen<br />
83<br />
sellschaftsvermögen nicht beteiligt war. Am 22.01.2009<br />
ist die Augeo Beteiligungs GmbH aus der Gesellschaft ausgeschieden.<br />
Als neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />
ist die Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich, eingetreten<br />
(nachfolgend auch: „Komplementär“). Die Augeo II Beteiligungs<br />
GmbH ist unter der Nummer HRB 200977 in<br />
das Handelsregister des Amtsgerichts Aurich eingetragen.<br />
Der Komplementär leistet keine Kapitaleinlage und ist am<br />
Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt. Er ist allein mit der<br />
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft betraut.<br />
Seine gleichberechtigten Geschäftsführer ohne besondere<br />
Funktionsaufteilung sind Herr Tjark Goldenstein und Herr<br />
Gerold Schmidt. Gesellschafter des Komplementärs ist zu<br />
100 Prozent die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
hat weder ein Aufsichtsgremium noch einen Beirat.<br />
Geschäftszweck des Komplementärs ist die Übernahme der<br />
Stellung als persönlich haftender Gesellschafter des ÖKOREN-<br />
TA <strong>Zukunftsenergien</strong> I und dessen Geschäftsführung. Seine<br />
Satzung enthält keine wesentlichen Abweichungen von den<br />
gesetzlichen Bestimmungen und keine Regelungen, die der<br />
Übernahme dieser Stellung entgegenstehen. Das voll eingezahlte<br />
Stammkapital des Komplementärs beträgt 25.000<br />
Euro. Er haftet unbeschränkt, jedoch nur bis zur Höhe des<br />
Stammkapitals bzw. des Gesellschaftsvermögens. Grundsätzlich<br />
haftet der Komplementär einer KG unbeschränkt, § 161<br />
Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Abweichend von der<br />
gesetzlichen Regelung ist vorliegend der Komplementär eine<br />
Kapitalgesellschaft und haftet daher nur beschränkt auf sein<br />
Gesellschaftsvermögen; er ist am Ergebnis und Vermögen der<br />
Fondsgesellschaft nicht beteiligt. Im Übrigen gibt es weder in<br />
der Satzung des Komplementärs noch im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft (Emittentin) Bestimmungen, welche den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter betreffen, die von den gesetzlichen<br />
Regelungen abweichen. Der Komplementär erhält<br />
für das ihn treffende Haftungsrisiko eine Vergütung in Höhe<br />
von 10.000 Euro p.a. zuzüglich gültiger Umsatzsteuer. Für<br />
seine geschäftsführende Tätigkeit erhält der Komplementär<br />
eine Vergütung von 0,25 Prozent p.a. zuzüglich gültiger Umsatzsteuer<br />
bezogen auf das Zeichnungskapital. Die Vergütung<br />
wird von der Fondsgesellschaft getragen. Die Zahlung der<br />
jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen, jeweils am<br />
31.05. und 30.11. eines Jahres, erstmalig am 31.05.2009. Für<br />
das Rumpfgeschäftsjahr 2008 erhält der Komplementär eine<br />
einmalige Vergütung in Höhe von 500 Euro inklusive gültiger<br />
Umsatzsteuer; sie ist am 30.11.2008 fällig.<br />
Treuhandkommanditist<br />
Treuhandkommanditist der Gesellschaft ist die SG-Treuhand<br />
GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288,<br />
der sich nach Vertriebsbeginn zunächst mit einer Kapitaleinlage<br />
von 10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen wird. Die Einlage des Treuhandkommanditisten<br />
kann aufgrund seiner Funktion erhöht<br />
werden.<br />
Die SG-Treuhand GmbH übernimmt als Treuhänder und Verwalter<br />
die Betreuung der Anleger (siehe Treuhand- und Verwaltungsvertrag,<br />
S. 114). Sie fungiert zudem als so genannte<br />
Zahlstelle (u. a. Auskehrung der Auszahlungen). Im Rahmen<br />
des Verwaltungsvertrages werden sämtliche Anleger regelmäßig<br />
von ihr über die Entwicklung der Fondsgesellschaft<br />
informiert. Sämtliche Gesellschaftsanteile der SG-Treuhand<br />
GmbH werden von der SG-Finanz GmbH gehalten, deren<br />
geschäftsführender Gesellschafter Tjark Goldenstein ist, der<br />
zugleich Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Geschäftsführer der<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH und Vorsitzender des Verwaltungsrates<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft ist. Dieser<br />
Umstand kann einen Interessenskonflikt begründen. Weitere<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
bei dem Treuhänder begründen können, liegen nicht vor.
echtliche grundlagen<br />
84<br />
Beteiligungsmöglichkeit/Beitritt<br />
Der Anleger kann dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I als<br />
Kommanditist entweder direkt oder indirekt beitreten, bis<br />
das mindestens geplante Kommanditkapital in Höhe von<br />
insgesamt 20.000.000 Euro erreicht ist. Eine Mehreinwerbung<br />
bis zu einem Kommanditkapital von 100.000.000<br />
Euro ist möglich. Auf den Zeichnungsbetrag des Anlegers<br />
wird ein Agio (Aufgeld) in Höhe von 5 Prozent erhoben.<br />
Das Agio entfällt, wenn sich ein Anleger mit einer Kapitaleinlage<br />
von mindestens 1 Mio. Euro oder mehr an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Bei der direkten Beteiligungsform tritt der Anleger der<br />
Fondsgesellschaft mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
und Annahme durch den Treuhandkommanditisten bei.<br />
Zur Eintragung hat der Anleger eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht vorzulegen. Um die persönliche<br />
Haftung des Anlegers aus § 176 Absatz 1 HGB auszuschließen,<br />
wird er im Innenverhältnis zunächst als atypisch stiller<br />
Gesellschafter in die Fondsgesellschaft aufgenommen. Im<br />
Außenverhältnis wird der Beitritt des Anlegers mit der Eintragung<br />
im Handelsregister wirksam. Damit endet seine<br />
atypisch stille Beteiligung.<br />
Bei der indirekten Beteiligungsform wird statt des Anlegers<br />
(Treugeber) der Treuhänder (SG-Treuhand GmbH) in das<br />
Handelsregister eingetragen bzw. seine Kommanditeinlage<br />
um die jeweilige Anlegerbeteiligung erhöht. Für den<br />
Treugeber gelten die gesellschaftsvertraglichen Rechte und<br />
Pflichten der Kommanditisten entsprechend. Der Treugeber<br />
kann jederzeit auch nach außen hin die Stellung eines (Direkt-)<br />
Kommanditisten einnehmen.<br />
Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen<br />
Vermögensanlage<br />
Der Anleger beteiligt sich mit einem Mindestbetrag von<br />
10.000 Euro (Erwerbspreis) zzgl. 5 Prozent Agio. Höhere<br />
Kommanditeinlagen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />
sein. Die in das Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
beträgt jedoch lediglich 1 Prozent seiner Kommanditeinlage.<br />
Die Anzahl der Anleger, die sich entweder als<br />
Kommanditisten oder als Treugeber an der Gesellschaft<br />
beteiligen, und damit die Anzahl der Anteile sowie der<br />
Gesamtbetrag stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht fest. Sie ist abhängig vom Emissionsvolumen<br />
und von der Höhe jeder einzelnen Beteiligung. Im Falle der<br />
Mindestplatzierung (19.900.000 Euro) beträgt demnach<br />
die Mindestanzahl 1.990 Anteile.<br />
Sofern bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens<br />
ein Zeichnungskapital von 20 Mio. Euro zuzüglich Agio eingeworben<br />
werden konnte, wird die Gesellschaft liquidiert.<br />
Den Anlegern wird in diesem Fall die jeweils eingezahlte<br />
Kapitaleinlage durch die Fondsgesellschaft zurückgezahlt.<br />
Der Gründungskommanditist <strong>ÖKORENTA</strong> AG stellt in diesem<br />
Fall sicher, dass die Fondsgesellschaft ihrer Rückzahlungsverpflichtung<br />
nachkommt.<br />
Weitere Kosten und Anlegerhaftung<br />
Gegenüber der Fondsgesellschaft sind die Anleger verpflichtet,<br />
die übernommene Kommanditeinlage nebst Agio<br />
einzuzahlen und gegebenenfalls die Kosten für die notarielle<br />
Beglaubigung der Handelsregistervollmacht zu übernehmen,<br />
deren genaue Höhe nicht beziffert werden kann. Im<br />
Übrigen fallen lediglich übliche Überweisungs-, Porto- und<br />
Telefongebühren für die Kommunikation an, deren genaue<br />
Höhe nicht beziffert werden kann. Nach dem Beitritt zu<br />
der Fondsgesellschaft hat der Kommanditist bei einer evtl.<br />
Veräußerung seiner Beteiligung der Fondsgesellschaft die<br />
Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister zu erstatten,<br />
deren genaue Höhe nicht beziffert werden kann.<br />
Daneben hat er für jede Übertragung eine pauschale Bearbeitungsgebühr<br />
in Höhe von 1 Prozent der ursprünglichen<br />
Kapitaleinlage, mindestens jedoch einen Betrag in Höhe<br />
von 250 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die<br />
Fondsgesellschaft zu entrichten. Schaltet er bei der Veräußerung<br />
Dritte ein, können dort weitere Kosten anfallen, deren<br />
genaue Höhe nicht beziffert werden kann. Im Übrigen<br />
sind mit dem Erwerb, der Verwaltung und Veräußerung der<br />
Beteiligung keine weiteren Kosten verbunden.<br />
Die Haftung der Anleger gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft<br />
ist auf die Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme begrenzt, sofern sie vollständig<br />
eingezahlt ist (vgl. § 171 f. HGB). Die Haftsumme beträgt 1<br />
Prozent der Kommanditeinlage und es besteht keine Nachschusspflicht.<br />
Sinkt die Höhe der Kommanditeinlage durch<br />
Entnahmen unter die Haftsumme ab, so lebt die Haftung<br />
bis zum erneuten Erreichen der Haftsumme wieder auf<br />
(§§ 172 Abs. 4, 171 Abs. 1 HGB). Zu einer Rückforderung<br />
bereits geleisteter Barauszahlungen kann es dann, z. B. im<br />
Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, kommen. Die<br />
vorgenannten Regeln zur Haftung der Kommanditisten gelten<br />
aufgrund der Bestimmungen im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
wirtschaftlich entsprechend für den Anleger,<br />
der sich als Treuhandkommanditist an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen, insbesondere keine weiteren Zahlungen<br />
zu erbringen.
echtliche grundlagen<br />
Geschäftsführung/Vertretung<br />
Die Geschäftsführung und Vertretung der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I obliegt dem Komplementär. Er ist von den<br />
Beschränkungen des § 181 BGB befreit, unterliegt keinem<br />
Wettbewerbsverbot und darf in anderen Kommanditgesellschaften<br />
die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters<br />
einnehmen. Die Geschäfte sind von ihm mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Der<br />
Komplementär hat Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
zu beachten. Geschäfte und Handlungen, die nach<br />
Art, Umfang und Risiko den Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung. Hiervon ausgenommen<br />
sind Maßnahmen zur Durchführung der Investitionen,<br />
insbesondere die Zeichnung und Übernahme von Anteilen<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. Der Komplementär<br />
darf zur Ausübung seines Geschäftsführungsauftrages<br />
dritte Personen und Firmen heranziehen, haftet jedoch der<br />
Fondsgesellschaft für deren Verhalten. Nähere Einzelheiten<br />
zur Geschäftsführung und Vertretung ergeben sich aus dem<br />
Gesellschaftsvertrag.<br />
Mitwirkungsrechte der Gesellschafter/Treugeber<br />
Die Gesellschafter und Treugeber entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse.<br />
Die Gesellschafterbeschlüsse erfolgen<br />
in der Regel im schriftlichen Verfahren, soweit nicht mehr<br />
als 25 Prozent der in der Fondsgesellschaft vorhandenen<br />
Stimmen widersprechen. Möglich ist auch eine Präsenzversammlung.<br />
Die Gesellschafter und Treugeber entscheiden<br />
unter anderem über die Entlastung des Komplementärs, die<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anlagerichtlinien,<br />
den Ausschluss von Kommanditisten und die Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft. Auf einer Gesellschafterversammlung<br />
kann der Anleger seine Informations-, Mitwirkungs- und<br />
Kontrollrechte, insbesondere sein Stimmrecht entweder<br />
selbst wahrnehmen oder sich vertreten lassen, z.B. durch<br />
einen Mitgesellschafter, seinen Ehegatten, Testamentsvollstrecker,<br />
eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />
Person oder die Treuhandkommanditistin, die dabei seinen<br />
Weisungen unterliegt. Beschlussfähig sind die Gesellschafter,<br />
wenn eine Versammlung ordnungsgemäß einberufen<br />
wurde bzw. ein Umlaufverfahren ordnungsgemäß durchgeführt<br />
wird und mindestens 50 Prozent des stimmberechtigten<br />
Kapitals anwesend sind bzw. im Umlaufverfahren abgestimmt<br />
haben. Beschlüsse werden generell mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit gefasst. Bei wichtigen Entscheidungen<br />
wie dem Ausschluss von Kommanditisten, der Auflösung<br />
oder der Fortsetzung der Fondsgesellschaft über die vorgesehene<br />
Laufzeit hinaus ist eine Mehrheit von mindestens<br />
75 Prozent der abgegebenen Stimmen erforderlich. Je 1.000<br />
Euro seiner Kapitaleinlage hat der Anleger eine Stimme.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmen,<br />
Auszahlungen<br />
Das nach der Vergütung des Komplementärs und des Treuhandkommanditisten<br />
sowie der übrigen Betriebsausgaben<br />
verbleibende Fondsergebnis (Gewinn oder Verlust) wird<br />
grundsätzlich an die Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />
ihrer Einlagen verteilt. Die Kapitaleinlagen der Anleger werden<br />
nicht verzinst.<br />
Abweichend von der grundsätzlichen Ergebnisverteilung<br />
erfolgen sämtliche Auszahlungen (Kapitalrückzahlungen<br />
und/oder Gewinn- oder sonstige Liquiditätsüberschussanteile)<br />
zunächst zur Auszahlung der Frühzeichnerboni. Der<br />
Frühzeichnerbonus ist ein individueller Vorzug der Kommanditisten<br />
bei der Auszahlung in Höhe von 4 Prozent p.a.,<br />
bezogen auf die Kapitaleinzahlung des jeweiligen Kommanditisten<br />
(ohne Agio), jeweils taggenau berechnet ab dem<br />
ersten Tag des Monats, der auf den Zahlungseingang auf<br />
dem Treuhandkonto folgt bis einschließlich dem ersten Tag<br />
des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist folgt<br />
ohne Zinseszinsberechnung. Sofern sämtliche Ansprüche<br />
auf die Frühzeichnerboni befriedigt sind, erfolgen Auszahlungen<br />
zur Kapitalrückführung und wenn diese Ansprüche<br />
befriedigt wurden, zur Auszahlung der Ansprüche auf<br />
Basisgewinnverteilung. Die Basisgewinnverteilung ist eine<br />
interne (rechnerische) Verzinsung in Höhe von 9 Prozent<br />
p.a., bezogen auf die von den Kommanditisten geleistete<br />
Kapitaleinlage für die Zeit der effektiven Kapitalbindung bei<br />
der Gesellschaft. Die effektive Kapitalbindung berücksichtigt<br />
sämtliche Auszahlungen auf die tatsächlich geleistete Kapitaleinlage<br />
eines jeweiligen Kommanditisten. Die Berechnung<br />
erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den<br />
Ablauf der Zeichnungsfrist folgt. Die Basisgewinnverteilung<br />
wird nur so weit und solange berechnet, wie die Summe<br />
der tatsächlich geleisteten Kapitaleinlage die Summe der<br />
empfangenen Auszahlungen übersteigt.<br />
Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf den<br />
Frühzeichnerbonus, die Kapitalrückführung und die Basisgewinnverteilung<br />
erfüllt sind, erfolgen weitere Auszahlungen<br />
zu 97 Prozent an die Kommanditisten im Verhältnis<br />
ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen und zu 3<br />
Prozent an den Gründungskommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG.<br />
Diese Betrachtung entspricht der gesellschaftsrechtlichen<br />
Regelung auf der Ebene der Fondsgesellschaft. Wirtschaftlich<br />
betrachtet wird der Schlussgewinn zu 17,5 Prozent an<br />
85
echtliche grundlagen<br />
86<br />
den Advisor, Bank Sarasin & Cie AG, bereits auf der Ebene<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft und zu 80 Prozent an<br />
die Kommanditisten sowie 2,5 Prozent an den Gründungskommanditisten<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG auf der Ebene der Fondsgesellschaft<br />
verteilt. Vertraglich abgesichert ist, dass im<br />
Rahmen der Gewinnverteilung zuvor immer die Ansprüche<br />
der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus, Kapitalrückführung<br />
und Basisgewinnerteilung erfüllt werden.<br />
Übertragung der Beteiligung/Erbfall<br />
Der Anleger kann seinen Gesellschaftsanteil auf seinen<br />
Ehegatten, seine Abkömmlinge oder Mitgesellschafter<br />
durch Abtretung übertragen. Soweit der Gesellschaftsanteil<br />
auf sonstige Dritte übertragen wird, ist die Einwilligung<br />
des Komplementärs erforderlich, die nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf. Übertragungen sind nur zum<br />
01.12. eines jeden Jahres möglich. Darüber hinaus hat der<br />
Gründungskommanditist <strong>ÖKORENTA</strong> AG in diesem Fall ein<br />
Vorkaufsrecht. Sicherungsabtretung oder Verpfändung von<br />
Kommanditanteilen erfordern ebenfalls die Einwilligung des<br />
Komplementärs.<br />
Im Erbfall wird die Fondsgesellschaft mit dem Erben/Vermächtnisnehmer<br />
fortgesetzt. Im Falle einer Mehrheit von<br />
Erben/Vermächtnisnehmern haben diese einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten zu bestimmen.<br />
Hauptmerkmale der Anteile<br />
Die Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
sind die <strong>ÖKORENTA</strong> AG sowie die Augeo II Beteiligungs<br />
GmbH. Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Augeo<br />
II Beteiligungs GmbH sind die Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft und die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung, wofür sie wie dargestellt vergütet wird. Sie hat<br />
keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust<br />
der Fondsgesellschaft nicht teil. Die wesentlichen Rechte<br />
und Pflichten der <strong>ÖKORENTA</strong> AG sind die Übernahme der<br />
Haftung in voller Höhe der Kapitaleinlage und die Rückabwicklungsgarantie<br />
gegenüber den hinzutretenden Kommanditisten.<br />
Ihr steht ein gesonderter Schlussgewinnanteil<br />
und ein Vorkaufsrecht zu.<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten der hinzutretenden<br />
Kommanditisten sind der Frühzeichnerbonus und der<br />
Schlussgewinnanteil von 80 Prozent. Ihre Hafteinlage beträgt<br />
1 Prozent der geleisteten Kapitaleinlage. Der hinzutretende<br />
Treuhandkommanditist fungiert als Treuhänder<br />
und Verwalter für die Anleger sowie als Zahlstelle und wird<br />
hierfür wie dargestellt gesondert vergütet. Im Übrigen stimmen<br />
die wesentlichen Rechte und Pflichten der derzeitigen<br />
Gesellschafter und der hinzutretenden Kommanditisten<br />
überein.<br />
Handelbarkeit der Beteiligung<br />
Es existiert kein einheitlicher, staatlich kontrollierter Zweitmarkt<br />
für Anteile an geschlossenen Fonds. Falls Anleger<br />
ihren Gesellschaftsanteil an Dritte verkaufen wollen, ist zu<br />
berücksichtigen, dass sie gegebenenfalls ihre Beteiligung<br />
nicht oder nur zu einem geringeren Verkaufspreis veräußern<br />
können.<br />
Ausscheiden eines Gesellschafters/Abfindung/Widerruf<br />
Der Anleger scheidet aus dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong><br />
I aus, wenn er seiner Einzahlungspflicht nicht nachkommt,<br />
ein Gläubiger von ihm die Zwangsvollstreckung in<br />
seinen Gesellschaftsanteil betreibt und die Vollstreckung<br />
nicht spätestens innerhalb von vier Wochen aufgehoben ist<br />
oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet<br />
bzw. mangels Masse abgelehnt wird, die Gesellschafterversammlung<br />
seinen Ausschluss aus der Fondsgesellschaft aus<br />
wichtigem, in seiner Person liegendem Grunde beschließt,<br />
er Klage auf Auflösung der Fondsgesellschaft erhebt oder er<br />
das Gesellschafterverhältnis wirksam aus wichtigem Grund<br />
kündigt. Mit dem Ausschluss endet zugleich der Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag.<br />
Die ordentliche Kündigung ist für die Dauer der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen. Unberührt bleibt das Recht der<br />
Treugeber, ihre Beteiligung jederzeit in eine Direktbeteiligung<br />
umzuwandeln.<br />
Im Falle des Ausscheidens steht dem Anleger ein Abfindungs-<br />
oder Auseinandersetzungsguthaben abzüglich seiner<br />
eventuellen Verbindlichkeiten gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
zu. Grundlage des Abfindungsguthabens ist die<br />
Auseinandersetzungsbilanz zum 30.11. des Jahres seines<br />
Ausscheidens. Einzelheiten regelt der Gesellschaftsvertrag.<br />
Sollte der Beitritt des Anlegers im Wege eines Haustürgeschäftes<br />
oder im Wege des Fernabsatzes durch sogenannte<br />
Fernkommunikationsmittel erfolgt sein, so steht ihm ein besonderes<br />
Widerrufsrecht seiner Beteiligung zu, wodurch zugleich<br />
der Treuhand- und Verwaltungsvertrag widerrufen wird.<br />
Auflösung der Gesellschaft<br />
Im Fall der Auflösung des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I<br />
wird die Fondsgesellschaft durch den Komplementär liquidiert.<br />
Der Komplementär hat dabei die unmittelbar und mittelbar<br />
gehaltenen Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerte<br />
der Fondsgesellschaft bestmöglich zu verwerten.
Mittelverwendungskontrolle<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I hat mit der SW Unitax<br />
GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Heinrichstr. 155,<br />
40239 Düsseldorf, am 24.04.2009 einen Vertrag über<br />
die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des<br />
Fondskapitals abgeschlossen (nachfolgend: „Mittelverwendungskontrollvertrag“).<br />
Die wesentlichen Rechte und<br />
Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs sind: der unabhängige<br />
Mittelverwendungskontrolleur hat während<br />
der Investitionsphase die ordnungsgemäße Verwenrechtliche<br />
grundlagen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag/Vergütung<br />
Beteiligt sich der Anleger indirekt über den Treuhandkommanditisten<br />
an dem <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I,<br />
schließt er durch seine Beitrittserklärung mit der SG-Treuhand<br />
GmbH einen Treuhand- und Verwaltungsvertrag ab,<br />
welcher die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt. Die<br />
wesentlichen Rechte und Pflichten des Treuhänders sind:<br />
Der Treuhänder hat insbesondere wegen sämtlicher Maßnahmen<br />
und Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit der<br />
treuhänderisch gehaltenen Beteiligung den Weisungen des<br />
Anlegers zu folgen. Der Treuhänder verwaltet die von den<br />
Anlegern übernommenen Beteiligungen im eigenen Namen,<br />
jedoch für Rechnung der beigetretenen Anleger. Beteiligt<br />
sich der Anleger als direkter Kommanditist, schließt er<br />
mit seiner Beitrittserklärung mit der SG-Treuhand GmbH einen<br />
Verwaltungsvertrag ab. Er beauftragt die SG-Treuhand<br />
GmbH dann als Verwalter und bevollmächtigt sie, alle aus<br />
dem verwalteten Kommanditanteil folgenden Rechte und<br />
Pflichten, insbesondere das Stimmrecht, in seinem Namen<br />
und nach Maßgabe seiner Weisungen auszuüben, es sei<br />
denn, der Anleger übt die Rechte selbst aus. Einzelheiten<br />
regeln der im Verkaufsprospekt abgedruckte Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag sowie der Gesellschaftsvertrag.<br />
Der Treuhänder erhält, neben einer einmaligen Einrichtungsgebühr<br />
in Höhe von 0,15 Prozent bezogen auf das<br />
Zeichnungskapital der Fondsgesellschaft, für seine Tätigkeit<br />
eine laufende Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen<br />
auf das Zeichnungskapital, jeweils zuzüglich gültiger<br />
Umsatzsteuer (Gesamtbetrag). Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />
Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />
jeweils am 31.05. und am 30.11. eines Jahres, erstmalig<br />
am 31.05.2009. Die Vergütung wird von der Fondsgesellschaft<br />
getragen. Der Treuhänder darf zur Ausübung<br />
der ihm obliegenden Aufgaben dritte Personen und Firmen<br />
heranziehen, haftet jedoch gegenüber der Gesellschaft für<br />
deren Verhalten.<br />
dung der Anlegergelder zu überwachen und ist alleiniger<br />
Verfügungsberechtigter über das Treuhandkonto,<br />
auf dem die Kommanditeinlagen inklusive Agio eingezahlt<br />
werden. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die<br />
betragsmäßige Übereinstimmung der zu veranlassenden<br />
Verfügungen über die Mittel mit den Angaben des Verkaufsprospektes,<br />
des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der Fondsgesellschaft und den entsprechenden Verträgen<br />
und Honorarvereinbarungen. Soweit die Mittel für die Aufstockung<br />
der Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />
(LUX) S.A. abgerufen werden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
ein Nachweis über die Kapitalmaßnahme vorzulegen.<br />
Mit Abschluss der Investitionsphase endet auch<br />
der Mittelverwendungskontrollvertrag. Eventuelle Restguthaben<br />
kehrt der Mittelverwendungskontrolleur auf ein von<br />
der Fondsgesellschaft anzugebendes Konto aus. Eine Kündigung<br />
ist nicht notwendig; sie ist, außer aus wichtigem<br />
Grund, ausgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von 10.000 Euro<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Gesamtbetrag). Einzelheiten<br />
regelt der im Verkaufsprospekt abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist zugleich Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
die den Jahresabschluss der Fondsgesellschaft<br />
geprüft hat. Dieser Umstand kann einen Interessenskonflikt<br />
begründen. Weitere Umstände und Beziehungen,<br />
die Interessenkonflikte beim Mittelverwendungskontrolleur<br />
begründen können, liegen nicht vor.<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
Der <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I hat in Luxemburg eine<br />
hundertprozentige Tochtergesellschaft unter der Firma<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. (die „Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft“ – Anlageobjekt i.S.d. VermVerkProspV)<br />
gegründet. Es handelt sich um eine Aktiengesellschaft nach<br />
Luxemburger Recht, die am 24.03.2009 in das Luxemburger<br />
Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen wurde.<br />
Das Grundkapital beträgt € 31.000. Die Satzung enthält<br />
keine von den gesetzlichen Regelungen abweichenden<br />
Bestimmungen. Neben der hier aufgeführten Satzung hat<br />
die Fondsgesellschaft keine weiteren Verträge über die Anschaffung<br />
oder Herstellung des Anlageobjekts oder wesentlicher<br />
Teile davon geschlossen. Für die Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
wird bei der Commission de Surveillance du<br />
Secteur Financier (CSSF, Luxemburger Finanzaufsicht) eine<br />
Erlaubnis als Spezialinvestmentfonds (SIF-SICAV) beantragt.<br />
Sie liegt noch nicht vor. Bis auf die zuvor dargelegte behördliche<br />
Genehmigung sind keine weiteren behördlichen<br />
87
echtliche grundlagen<br />
Genehmigungen beantragt. Der Erteilung stehen nach<br />
Kenntnis des Anbieters keine Hindernisse entgegen.<br />
artverwandter Branchen bis hin zum gesamten Bereich<br />
der Umwelttechnologien („Clean Technology“)<br />
88<br />
Rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjekts, insbesondere im<br />
Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nach Kenntnis des<br />
Anbieters nicht. Sämtliche Anteile an der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft hält am Tag der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH &<br />
Co. KG. Es bestehen keine nicht nur unerheblichen dinglichen<br />
Belastungen des Anlageobjekts.<br />
Der Ausweis der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjektes<br />
i.S.v. § 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV in einer<br />
Aufgliederung, insbesondere der Anschaffungs- und Herstellungskosten,<br />
ist nicht möglich. Dies liegt in der Tatsache<br />
begründet, dass das Volumen der Kapitalerhöhungen bei<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
Prospektaufstellung nicht bekannt ist. Bei einem geplanten<br />
Basisvolumen von 80 Mio. Euro sollen rund 72,5 Mio. Euro<br />
in die Kapitalerhöhung investiert werden.<br />
Der Verwaltungsrat wird gebildet aus Tjark Goldenstein<br />
(Vorsitzender), Gerold Schmidt, Andreas Knörzer, Nils Ossenbrink,<br />
Lothar Antz. Auf der Ebene des Verwaltungsrates<br />
fallen für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
keine Honorarvergütungen an. Gegenstand und Zweck der<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft ist der Aufbau, das Halten,<br />
Verwalten und Verwerten eines Portfolios von mehreren<br />
unmittelbaren und mittelbaren Eigenkapital- und<br />
eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an Unternehmen<br />
und Private Equity Fonds aus dem Bereich der<br />
Umwelttechnologien, speziell der Erneuerbaren Energien<br />
(Investitionsobjekte). Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
hält die Fondsgesellschaft 100 Prozent der Anteile an<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. als wichtigste laufende<br />
Investition. Weitere wichtige laufende Investitionen<br />
existieren nicht.<br />
Advisoryvertrag<br />
Eine wesentliche Aufgabe des Managements der Fondsgesellschaft<br />
ist die Identifizierung, Bewertung und Auswahl<br />
geeigneter Unternehmen, in die investiert werden soll. Die<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft hat zu diesem Zweck mit<br />
der Bank Sarasin & Cie AG (nachfolgend auch: „Sarasin“) einen<br />
Advisoryvertrag nach Schweizer Recht abgeschlossen.<br />
Danach erbringt Sarasin unter anderem folgende Leistungen:<br />
• Suche nach geeigneten Zielgesellschaften und Zielfonds<br />
aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien und<br />
• Analyse, Untersuchung und Bewertung der Investitionsobjekte<br />
• Unterstützung bei der Vorbereitung der Investitionsund<br />
Devestitionsentscheidungen<br />
• Unterstützung bei der Umsetzung der Investitions- und<br />
Devestitionsentscheidungen in Bezug auf Strukturierung<br />
und Konditionen des mit der jeweiligen Entscheidung<br />
verbundenen Vorhabens<br />
• Beteiligungscontrolling der ausgewählten Zielgesellschaften<br />
und Zielfonds<br />
• Wahrnehmung der Interessen der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
gegenüber den Zielunternehmen<br />
• Analyse und Bewertung des jeweils relevanten Marktes<br />
für Erneuerbare Energien<br />
• Beratung im Hinblick auf die Struktur des Portfolios bezüglich<br />
der Gewichtung von Technologien, Märkten,<br />
Größe und Entwicklungsstand der Investitionsobjekte<br />
• Kontaktpflege zu Co-Investoren<br />
Sarasin wird als Investmentberater („Advisor“) für die Fondsgesellschaft,<br />
vertraglich gebunden an die Luxemburger Tochtergesellschaft,<br />
tätig, ist weisungsgebunden und hat seine<br />
Tätigkeit mit dem Verwaltungsrat der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
abzustimmen. Sarasin hat bei der Beratung<br />
die im Verkaufsprospekt abgedruckten Anlagerichtlinien<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft, die von der Fondsgesellschaft<br />
festgelegt wurden, zu beachten. Sarasin wird der<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft quartalsweise einen Bericht<br />
über ihre Managementleistungen und die Entwicklung der<br />
Investitionsobjekte übermitteln. Sämtliche Investitionsentscheidungen<br />
werden vom Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I (LUX) S.A. getroffen.<br />
Sarasin erhält eine laufende jährliche Beratervergütung. Diese<br />
beträgt, bezogen auf das gesamte von <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity I (LUX) S.A. in Direktinvestitionen investierte Kapital<br />
2,5 Prozent p. a. und für das gesamte in Zielfonds investierte<br />
Kapital 1,5 Prozent p.a. Die Vergütung ist vierteljährlich auf<br />
der Basis der tatsächlich investierten Beträge abzurechnen.<br />
Zusätzlich erhält Sarasin von der Luxemburger Tochterge-
echtliche grundlagen<br />
sellschaft am Ende der Laufzeit eine erfolgsabhängige Vergütung<br />
in Höhe von 17,5 Prozent, wobei vertraglich sichergestellt<br />
ist, dass zunächst sämtliche Ansprüche der Anleger<br />
laut Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft befriedigt<br />
werden. Die Laufzeit des Advisoryvertrages ist unbefristet.<br />
Er kann durch Sarasin mit einer Kündigungsfrist von<br />
12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden, frühestens<br />
jedoch zum 31.12.2012. Nähere Einzelheiten regelt<br />
der im Verkaufsprospekt abgedruckte Advisoryvertrag. Der<br />
wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft hängt maßgeblich<br />
vom Bestand und der ordnungsgemäßen Durchführung<br />
dieses Vertrages ab.<br />
Personelle und rechtliche Verflechtungen<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung gehört die Fondsgesellschaft<br />
zum Konzern der <strong>ÖKORENTA</strong> Unternehmensgruppe<br />
(siehe auch Seite 72), da die alleinigen Gesellschafter<br />
die Augeo II Beteiligungs GmbH und die <strong>ÖKORENTA</strong><br />
AG sind. Alleiniger Gesellschafter der Augeo II Beteiligungs<br />
GmbH ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG. Die Fondsgesellschaft ist zu<br />
diesem Zeitpunkt somit ein Konzernunternehmen der ÖKO-<br />
RENTA AG im Sinne des § 18 AktG i.V.m. § 290 HGB, das<br />
jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 296 Abs.<br />
2 HGB nicht konsolidiert wird. Sobald der Anteil der neu<br />
beitretenden Gesellschafter (Direktkommanditisten oder<br />
Treuhandkommanditisten) und entsprechender Kapitalerhöhung<br />
über dem Anteil der Gründungsgesellschafter liegt,<br />
ist die Fondsgesellschaft kein Konzernunternehmen mehr.<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit dem Gründungskommanditisten<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG einen Vertrag über die betriebswirtschaftliche<br />
Konzeption und über den Vertrieb der emittierten<br />
Vermögensanlage abgeschlossen. Hieraus stehen ihr,<br />
wie aus dem Investitions- und Finanzierungsplan auf Seite<br />
74 ersichtlich, Provisionen und sonstige Gesamtbezüge (11<br />
Prozent und 1,1 Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital<br />
der Fondsgesellschaft) zu. Der <strong>ÖKORENTA</strong> AG steht an<br />
dem Schlussgewinn der Fondsgesellschaft eine zusätzliche<br />
Gewinnbeteiligung in Höhe von 3 Prozent zu (siehe Seite<br />
85). Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und<br />
sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art stehen<br />
den Gründungsgesellschaftern nicht zu.<br />
Der Geschäftsführer der Fondsgesellschaft Tjark Goldenstein<br />
ist zugleich Vorstand der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, die mit dem Vertrieb<br />
der Vermögensanlage betraut ist. Weitere Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen<br />
Vermögensanlagen betraut sind. Die Fondsgesellschaft hat<br />
kein Aufsichtsgremium und keinen Beirat.<br />
89
Beteiligte partner<br />
Übersicht Beteiligte Partner<br />
Name Funktion Geschäftsanschrift/Sitz<br />
90<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />
GmbH & Co. KG<br />
Fondsgesellschaft, Emittentin<br />
Kornkamp 2,<br />
26605 Aurich<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter<br />
Kornkamp 2,<br />
26605 Aurich<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche,<br />
Konzeption und Koordination der Emission des Fondskapitals,<br />
Kapitalvertrieb, Gründungskommanditist, Prospektherausgeberin<br />
Düsseldorfer Str. 38,<br />
40721 Hilden<br />
SG-Treuhand GmbH<br />
Treuhandkommanditist, Treuhänder, Zahlstelle, Betreuung<br />
und Information der Anleger/Gesellschafter<br />
Kornkamp 2,<br />
26605 Aurich<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />
(LUX) S.A.<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft der Fondsgesellschaft<br />
3 A, rue G. Kroll<br />
L-1882 Luxembourg<br />
Bank Sarasin & Cie AG<br />
Investment Advisor<br />
Elisabethenstr. 62<br />
CH-4002 Basel<br />
Remaco Merger AG<br />
Investment Sub-Advisor<br />
Hirzbodenweg 103<br />
CH-4020 Basel<br />
*Geschäftsanschrift der jeweiligen Person ist der Geschäftssitz der Gesellschaft.
eteiligte partner<br />
Handelsregister Kapital Kommanditisten/Gesellschafter Komplementär/Geschäftsführung<br />
Amtsgericht Aurich,<br />
HRA 200823, Tag der<br />
ersten Eintragung:<br />
10.09.2008<br />
Grundkapital:<br />
€ 100.000,-<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden,<br />
Gründungskommanditist<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH<br />
91<br />
Amtsgericht Aurich,<br />
HRB 200977, Tag der<br />
ersten Eintragung:<br />
08.01.2009<br />
Stammkapital:<br />
€ 25.000,-<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Hilden,<br />
100 % der Anteile<br />
Tjark Goldenstein*<br />
Gerold Schmidt*<br />
Amtsgericht Düsseldorf,<br />
HRB 46452, Tag<br />
der ersten Eintragung:<br />
22.02.1999<br />
Grundkapital:<br />
€ 1.000.000,-<br />
SG-Finanz GmbH, Aurich,<br />
75,1 % der Anteile, versiko AG, Hilden,<br />
24,9 % der Anteile<br />
Vorstand: Tjark Goldenstein*<br />
Aufsichtsrat: Hans-Josef Müller<br />
(Vorsitzender)<br />
Amtsgericht Aurich,<br />
HRB 200288, Tag der<br />
ersten Eintragung:<br />
01.02.2007<br />
Stammkapital:<br />
€ 25.000,-<br />
SG-Finanz GmbH, Aurich,<br />
100 % der Anteile<br />
Mario Behrends*<br />
Handels- und Gesellschaftsregister<br />
Luxemburg,<br />
Sektion B,<br />
Nummer 145318, Tag<br />
der ersten Eintragung:<br />
24.03.2009<br />
Grundkapital:<br />
€ 31.000,-<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />
GmbH & Co. KG,<br />
100 % der Anteile<br />
Verwaltungsratvorsitzender:<br />
Tjark Goldenstein, Ihlow<br />
Handelsregister<br />
Basel-Stadt,<br />
CH 270.8.000.003-8<br />
Tag der ersten Eintragung:<br />
20.03.1987<br />
Aktienkapital:<br />
61.155.300 CHF<br />
Präsident des Verwaltungsrates:<br />
Christoph Ammann<br />
Handelsregister<br />
Basel-Stadt,<br />
CH 270.3.917.199-1<br />
Tag der ersten Eintragung:<br />
07.11.2005<br />
Aktienkapital:<br />
432.100 CHF<br />
Präsident des Verwaltungsrates:<br />
Pascal Böni
echtliche grundlagen<br />
Besondere Angaben nach Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
92<br />
Der Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung vom 16. Dezember 2004<br />
(VermVerkProspV).<br />
Die nachstehenden besonderen Angaben sind aus rechtlichen<br />
Gründen erforderlich. Im Einzelnen:<br />
§ 2 Abs. 1 Satz 5 VermVerkProspV<br />
Es liegt nur ein Prospekt in deutscher Fassung vor.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Anbieter und die Fondsgesellschaft übernehmen keine<br />
Zahlungen von Steuern für den Anleger.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 7 VermVerkProspV<br />
Es besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder<br />
Beteiligungen zu kürzen. Eine vorzeitige Schließung der<br />
Zeichnung ist möglich und wird auf Seite 26 (Zeichnungsfrist)<br />
erläutert.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Ein Vertrieb in anderen Staaten ist nicht geplant. Es<br />
kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass auch<br />
Personen mit Wohnsitz in anderen Staaten Beteiligungen<br />
erwerben.<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3 VermVerkProspV<br />
Zum Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts sind nur<br />
die Augeo II Beteiligungs GmbH als persönlich haftender<br />
Gesellschafter sowie der Gründungskommanditist ÖKO-<br />
RENTA AG an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Fondsgesellschaft<br />
hat bisher keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8f Abs. 1 VerkProspG ausgegeben.<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft oder<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlagen beauftragt sind.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der im Abschnitt „Rechtliche Grundlagen“ erläuterte Advisoryvertrag<br />
ist für die Geschäftstätigkeit und Ertragslage der<br />
Fondsgesellschaft von wesentlicher Bedeutung; insoweit<br />
besteht eine Abhängigkeit. Sonstige Abhängigkeiten der<br />
Fondsgesellschaft von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder<br />
neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung<br />
für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage wären, bestehen<br />
nicht.<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die Einfluss auf die wirtschaftliche<br />
Lage der Fondsgesellschaft haben könnten, sind<br />
nicht anhängig.<br />
§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Der Prospektverantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />
sowie den Mitgliedern der Geschäftsführung, dem<br />
Treuhänder und dem Mittelverwendungskontrolleur steht<br />
oder stand kein Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen<br />
Teilen desselben noch eine sonstige dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV<br />
Ein Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt wurde nicht<br />
erstellt.
echtliche grundlagen<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
Weder der Prospektverantwortliche noch die Gründungsgesellschafter,<br />
die Mitglieder der Geschäftsführung, der<br />
Treuhänder oder der Mittelverwendungskontrolleur erbringen<br />
nicht nur geringfügige Leistungen und Lieferungen im<br />
Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV.<br />
93<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung des Emittenten wurden<br />
insgesamt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
keine Gesamtbezüge, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art<br />
gewährt. Der Emittent hat weder ein Aufsichtsgremium<br />
noch einen Beirat.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV<br />
Die Fondsgesellschaft nimmt kein Fremdkapital auf. Es gibt<br />
deshalb keine Mitglieder der Geschäftsführung, Aufsichtsgremien<br />
oder Beiräte, die für Unternehmen tätig sind, die<br />
der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV<br />
Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind nicht<br />
für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen. Der Emittent hat weder<br />
ein Aufsichtsgremium noch einen Beirat.<br />
§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV<br />
Der Prospekt wurde ausschließlich vom Anbieter erstellt.<br />
Daher gibt es keine Personen, die nicht in den Kreis der<br />
nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />
aber die Herausgabe oder den Inhalt des Prospekts oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt des Angebots oder Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben („Sonstige Personen“).<br />
§ 14 VermVerkProspV<br />
Für das Angebot der Vermögensanlage wurde für deren<br />
Verzinsung oder Rückzahlung von einer juristischen Person<br />
oder Gesellschaft keine Gewährleistung übernommen.
steuerliche grundlagen<br />
94<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
und stellen die steuerlichen Konsequenzen ausschließlich<br />
für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />
natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, dar. Sie erläutern die steuerlichen Konsequenzen<br />
ausschließlich für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige<br />
natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten. Sofern Anleger, die sich an dem geschlossenen<br />
Fonds <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I beteiligen,<br />
diese Voraussetzungen nicht erfüllen wie z.B. Kapitalgesellschaften<br />
oder andere Personenvereinigungen, sollten diese<br />
unbedingt den Rat ihres persönlichen Steuerberaters einholen.<br />
In der folgenden Darstellung werden die nach derzeitigem<br />
Gesetzesstand anzuwendenden steuerrechtlichen<br />
Grundlagen erläutert. Die konkrete steuerliche Behandlung<br />
der von der Fondsgesellschaft erzielten Erträge steht jedoch<br />
erst dann fest, wenn durch eine Betriebsprüfung die<br />
endgültige Bestandskraft der Steuerbescheide eingetreten<br />
ist. Änderungen, die sich hierdurch ergeben, können auch<br />
zu Abweichungen von den hier dargestellten Grundlagen<br />
der Besteuerung führen. Neben den Auswirkungen auf die<br />
Fondsgesellschaft werden auch jene, die die Investoren betreffen,<br />
erläutert, sofern sie von allgemeinem Interesse für<br />
diese sind.<br />
Diese Darstellung stellt keine steuerliche Beratung dar<br />
und kann eine solche Beratung auch nicht ersetzen. Da<br />
hier nicht alle Details und Spezialprobleme des einzelnen<br />
Investors dargestellt werden können, wird ausdrücklich<br />
empfohlen, den Rat des persönlichen Steuerberaters einzuholen.<br />
Diese zusammenfassende Darstellung der steuerlichen<br />
Folgen aus der Beteiligung für den Anleger stellt die<br />
Auffassung der Gesellschaft dar und beruht nicht auf der<br />
Einholung einer verbindlichen Auskunft, da die Finanzverwaltung<br />
nur den derzeitigen Gesetzesstand erläutern kann.<br />
Eine abweichende Auffassung der Finanzverwaltung oder<br />
Finanzgerichte bei einzelnen Tatbeständen kann nicht ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Fondsgesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH &<br />
Co. KG geführt. Persönlich haftender Gesellschafter ist die<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH. Beschränkt haftende Gesellschafter<br />
sind die Direkt- und Treuhandkommanditisten. Die<br />
Geschäftsführung erfolgt ausschließlich durch den Komplementär.<br />
Er vertritt die Gesellschaft auch im Außenverhältnis.<br />
Die Fondsgesellschaft ist somit als gewerblich geprägt<br />
einzustufen.<br />
Entscheidend für eine Zeichnung der Kommanditanteile<br />
können nur die langfristigen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten<br />
des Unternehmenskonzeptes der Gesellschaft sein.<br />
Nicht Entscheidungsgrundlage für die Investition sollten<br />
steuerliche Faktoren sein. Hier gilt es auch zu beachten,<br />
dass bei Redaktionsschluss für dieses öffentliche Angebot<br />
die Zielobjekte noch nicht identifiziert sind und so spezielle<br />
steuerliche Fragestellungen, die auch die steuerliche Situation<br />
des Investors betreffen, noch nicht vollständig vorhersehbar<br />
sind.<br />
Die nachfolgende Darstellung der steuerlichen Grundlagen<br />
berücksichtigt die am 27. April 2009 geltende Rechtslage,<br />
die sich aus den zu diesem Zeitpunkt gültigen Steuergesetzen,<br />
Gerichtsentscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen<br />
ergibt. Gesetzesvorhaben oder sonstige zu diesem<br />
Zeitpunkt nicht offiziell veröffentlichte Verwaltungsanweisungen<br />
oder Gerichtsentscheidungen finden keine Berücksichtigung.<br />
Im Übrigen beschränkt sich die Darstellung der<br />
steuerlichen Grundlagen auf Sachverhalte, die natürliche
steuerliche grundlagen<br />
95<br />
Personen betreffen, die in der Bundesrepublik Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung im<br />
Privatvermögen halten. Auf etwaige individuelle Verhältnisse<br />
einzelner Zeichner kann an dieser Stelle nicht eingegangen<br />
werden. Dies trifft insbesondere auf Anleger zu, die<br />
die Beteiligung in einem Betriebvermögen halten. Beachtet<br />
werden muss, dass Gesetzgebung, Rechtsauffassung der<br />
Finanzverwaltung sowie die Rechtsprechung einer ständigen<br />
Entwicklung unterliegen.<br />
Gegenüber der Fondsgesellschaft einbehaltene Steuern<br />
werden den Anlegern entsprechend ihrer Beteiligungsquote<br />
zugewiesen und in deren persönlicher Steuererklärung<br />
berücksichtigt.<br />
Es wird daher empfohlen, vor der Zeichnung dieses Beteiligungsangebotes<br />
die steuerlichen Auswirkungen mit einem<br />
Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe<br />
zu erörtern.<br />
Die Ausarbeitung der steuerlichen Konzeption und deren<br />
Darstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen.<br />
Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />
erfolgt durch das zuständige Betriebsstättenfinanzamt der<br />
Gesellschaft im Rahmen der steuerlichen Veranlagung bzw.<br />
durch eine spätere steuerliche Außenprüfung. Eine Haftung<br />
für die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />
angestrebte steuerliche Behandlung der Unternehmensentwicklung<br />
kann daher nicht übernommen werden. Ist die<br />
Beteiligung dem steuerlichen Betriebsvermögen des Anlegers<br />
zuzuordnen, können sich von dieser Darstellung abweichende<br />
Auswirkungen ergeben. Das Gleiche gilt auch<br />
für Anleger, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt<br />
in Deutschland haben.<br />
Die Fondsgesellschaft übernimmt für den Anleger keine<br />
Steuerzahlungen. Die sich aus der Tätigkeit ergebenden<br />
Ergebnisse werden für Zwecke der Ertragsteuern auf Ebene<br />
der Fondsgesellschaft ermittelt und gesondert und einheitlich<br />
festgestellt ausschließlich für steuerliche Zwecke.<br />
Mittels dieses Verfahrens werden den Anlegern die auf sie<br />
entfallenden Gewinnanteile zugewiesen. Die darauf entfallenden<br />
Steuern ergeben sich dann aus dem individuellen<br />
Steuersatz eines jeden Anlegers.<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Die Gesellschafter des Fonds sind nach § 15 Abs. 1 Nr. 2<br />
Satz 2 EStG als Mitunternehmer an einer GmbH & Co. KG<br />
einzustufen und erzielen folglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
(vgl. BMF-Schreiben v. 13. Mai 1966, BStBl. 1 S.<br />
622). Nach der Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />
ist jeder Anleger auf der Grundlage der geltenden steuerlichen<br />
Regelungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
als Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr.<br />
2 EStG zu qualifizieren. Die Anleger partizipieren am laufenden<br />
Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven<br />
entsprechend ihrer Beteiligung und es stehen ihnen nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag Mitspracherechte (Stimm-, Kontroll-<br />
und Widerspruchsrechte) zu, die den gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Handelsgesetzbuches entsprechen.<br />
Aufgrund der bestehenden Mitunternehmerschaft sind die<br />
Einkünfte der Fondsgesellschaft den Anlegern grundsätzlich<br />
als gewerbliche Einkünfte zuzurechnen und von diesen der<br />
Besteuerung zu unterwerfen. Die Beteiligung am Gewinn<br />
und Verlust der Fondsgesellschaft sowie die Auszahlung der<br />
Liquiditätsüberschüsse (Entnahmen) erfolgt entsprechend<br />
dem Verhältnis der Beteiligung am Kommanditkapital<br />
der Fondsgesellschaft. Ausnahmen hiervon bestehen dann,<br />
wenn der Gesellschaftsvertrag eine andere Gewinn- oder
steuerliche grundlagen<br />
96<br />
Verlustverteilung vorsieht. Wird die Fondsbeteiligung vor<br />
Ende der geplanten Laufzeit veräußert, kann es auf der<br />
persönlichen Ebene des Gesellschafters zu einer Steuerbelastung<br />
kommen. Inwieweit dann persönliche Begünstigungen<br />
die Besteuerung des möglichen Veräußerungsgewinnes<br />
betreffen, kann an dieser Stelle nicht dargestellt<br />
werden mangels der dafür erforderlichen Informationen. Es<br />
ist deshalb erforderlich, vor einer geplanten Veräußerung<br />
den Rat eines steuerlichen Berater einzuholen.<br />
Gewinnerzielungsabsicht<br />
Grundlegende Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher<br />
Einkünfte ist, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auf<br />
Betriebsvermögensmehrung ausgerichtet ist. Dies ist laut<br />
Rechtsprechung und Finanzverwaltung dann erfüllt, wenn<br />
die Erzielung eines Totalgewinns beabsichtigt ist. Der Totalgewinn<br />
ist definiert als das positive steuerliche Gesamtergebnis<br />
der Gesellschaft über deren gesamten Lebenszyklus.<br />
Hierbei ist darauf abzustellen, ob der Gewerbebetrieb der<br />
Gesellschaft aus der Sicht eines ordentlichen Kaufmanns<br />
zum gegenwärtigen Zeitpunkt objektiv geeignet ist, über<br />
die Betriebsdauer einen Totalgewinn zu erwirtschaften. Die<br />
Totalgewinnerzielungsabsicht kann nach den aufgestellten<br />
Prognoserechnungen als nachgewiesen angesehen werden.<br />
Nach Auffassung der Beteiligungsgesellschaft liegen die<br />
vorgenannten Voraussetzungen für die Anerkennung der<br />
Gewinnerzielungsabsicht vor, da der Geschäftsbetrieb der<br />
Beteiligungsgesellschaft ausschließlich auf den Erwerb von<br />
Beteiligungen – bezogen auf die Anschaffungskosten der Beteiligung<br />
– mit überdurchschnittlichen Gewinnerwartungen<br />
ausgerichtet ist. Es ist davon auszugehen, dass aus den Anteilen<br />
an den Beteiligungsgesellschaften Gewinnanteile zu<br />
erwarten sind, die die steuerlich relevanten Aufwendungen<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft deutlich übersteigen, so<br />
dass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht<br />
zu bejahen ist.<br />
erforderlich, da sichergestellt sein muss, dass auch in seinem<br />
Fall ein Totalgewinn entsteht. Um den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht<br />
bei Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
erbringen zu können wird dringend die Hinzuziehung eines<br />
steuerlichen Beraters durch den Kommanditisten empfohlen.<br />
(Siehe hierzu auch die Anmerkungen auf Seite 30).<br />
Einkommensteuer<br />
Anlegern, die als natürliche Personen in Deutschland ansässig<br />
sind, wird mit diesem Angebot die Möglichkeit geboten,<br />
sich im Bereich Private Equity zu engagieren. Zu diesem<br />
Zweck wird die Gesellschaft Beteiligungen erwerben, die<br />
über eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg gehalten<br />
werden. Bei der Luxemburger Tochtergesellschaft handelt<br />
es sich um eine Aktiengesellschaft. Sie soll als Spezialinvestmentfonds<br />
(SIF-SICAV) geführt werden.<br />
Die im Folgenden behandelten steuerlichen Aspekte gehen<br />
von folgender Struktur aus:<br />
Bei der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & CO. KG handelt<br />
es sich um eine Personengesellschaft an der sich die Anleger<br />
direkt oder indirekt über einen Treuhänder beteiligen. Die<br />
Gesellschaft wird nach derzeitiger Rechtslage keine originäre<br />
gewerbliche Tätigkeit ausüben sondern ausschließlich<br />
Beteiligungen halten. Eine gewerbliche Prägung im Sinne<br />
des §15 Abs. 3 Nr. 2 EStG liegt aber deshalb vor, weil die<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH als persönlich haftender Komplementär<br />
der Gesellschaft ausschließlich zur Geschäftsführung<br />
berufen ist. Eine so genannte „gewerbliche Prägung“<br />
im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt somit vor.<br />
Anbieten gegenüber breiter Öffentlichkeit/Handeln<br />
auf eigene Rechnung<br />
Die Fondsgesellschaft darf, im Gegensatz zur reinen Vermögensverwaltung,<br />
Beteiligungen an Zielunternehmen und<br />
der Luxemburger Tochtergesellschaft anbieten oder auch<br />
auf fremde Rechnung handeln.<br />
Der Nachweis muss sowohl auf Ebene der Gesellschaft als<br />
auch auf der des Beteiligten gegeben sein. Von Bedeutung<br />
ist sie gerade dann, wenn Fremdmittel zur Finanzierung der<br />
Beteiligung in Anspruch genommen werden. Auf Ebene<br />
des Fonds besteht grundsätzlich das Bestreben nach einem<br />
Totalgewinn, da es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds<br />
handelt. Im Fall der Fremdfinanzierung der Kommanditeinlage<br />
durch einen Beteiligten entstehen bei diesem Sonderbetriebsausgaben.<br />
Auf Gesellschafterebene ist dann zu<br />
prüfen, ob ein Totalgewinn zu einem späteren Zeitpunkt<br />
entsteht. Wird die gesamte Beteiligung durch Fremdmittel<br />
finanziert, ist eine genaue Prüfung durch den Gesellschafter<br />
Kurzfristige Beteiligung<br />
Im Gegensatz zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit<br />
erlaubt die gewerbliche Prägung, dass aus steuerlicher<br />
Sicht die Beteiligungen nicht mindestens „mittelfristig“,<br />
d. h. drei bis fünf Jahre gehalten werden. Ein Verkauf der<br />
Beteiligung kann schon vor Ablauf dieser Fristen erfolgen,<br />
sofern dies aus außersteuerlichen Überlegungen für das zu<br />
erwartende Ergebnis positiv ist. Dies wäre dann der Fall,<br />
wenn beispielsweise die Beteiligung an der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft veräußert würde soweit sich durch diesen<br />
Vorgang eine größtmögliche Rendite für die Anleger<br />
ergeben würde.
steuerliche grundlagen<br />
Steuerliche Transparenz der Personengesellschaft<br />
Beim <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I handelt es sich um eine<br />
Personengesellschaft und damit für Zwecke der Einkommensteuer<br />
um kein eigenes Steuersubjekt. Das steuerliche<br />
Ergebnis wird zunächst auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
festgestellt und anschließend den einzelnen Gesellschaftern<br />
zugerechnet. Die steuerliche Ergebnisverteilung orientiert<br />
sich hierbei an der gesellschaftsvertraglichen Gewinnverteilungsabrede.<br />
Hiernach wird jedem Anleger sein anteiliges<br />
steuerliches Ergebnis entsprechend dem Verhältnis seiner<br />
Kapitaleinlage zu den Einlagen der übrigen Gesellschafter<br />
zugerechnet, sofern nicht für gesellschaftsvertraglich benannte<br />
Zeiträume eine abweichende Verteilung gilt. Man<br />
spricht hier auch von der so genannten Transparenz der<br />
Gesellschaftsform. Ein eigenes Steuersubjekt kann die Gesellschaft<br />
nur dann sein, wenn Gewerbesteuer anfällt. Die<br />
steuerliche Zuordnung der Einkünfte erfolgt unabhängig<br />
davon, ob die Überschüsse der Gesellschaft an die Anleger<br />
ausgeschüttet bzw. entnommen werden.<br />
Treuhandverhältnis<br />
Die Beteiligung der Anleger kann über den Treuhandkommanditisten<br />
SG-Treuhand GmbH erworben und von diesem<br />
für Rechnung des Anlegers gehalten und verwaltet werden.<br />
Die Anleger sind dann mittelbar an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt. Gesellschafter ist der Treuhandkommanditist, der<br />
den Weisungen der Anleger unterworfen ist. Dennoch werden<br />
nicht dem Treuhandkommanditisten selbst, sondern<br />
den wirtschaftlich an der Fondsgesellschaft als so genannte<br />
„Treugeber“ beteiligten Anlegern die Einkünfte zugerechnet<br />
(vgl. § 39 Abs. 2Nr.1 S. 2 AO).<br />
hang mit der Verwaltung der erworbenen Anteile an der<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft entstehenden Betriebsausgaben<br />
sind zu 60 Prozent abzugsfähig, aufgrund der<br />
Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei der Fondsgesellschaft.<br />
Besteuerung von Dividenden der Tochtergesellschaft<br />
Dividenden, die von der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
ab dem 1. Januar 2009 ausgeschüttet werden, unterliegen<br />
bei dem Anleger dem Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet,<br />
dass Dividenden mit 40 Prozent von der Besteuerung<br />
freigestellt werden.<br />
Zinsen<br />
Zinserträge aus der Anlage frei verfügbarer Mittel sind vollumfänglich<br />
steuerpflichtig und vom Anleger mit dem persönlichen<br />
Steuersatz zu versteuern. Im Gegenzug dazu sind<br />
sämtliche Betriebsausgaben, die mit diesen Einkünften im<br />
Zusammenhang stehen, voll abzugsfähig. Da es sich hier<br />
um gewerbliche Einkünfte handelt, sind die Folgen der Abgeltungsteuer,<br />
wie Untersagung des Werbungskostenabzugs,<br />
nicht anwendbar.<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Es können Veräußerungsgewinne sowohl auf Ebene der<br />
Fondsgesellschaft als auch der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
entstehen. Ein Veräußerungsgewinn kann nur dann<br />
entstehen, wenn die Fondsgesellschaft für ihre Beteiligung<br />
an der Luxemburger Tochtergesellschaft einen Veräußerungserlös<br />
erzielt, der nur dann entsteht, wenn der Verkaufspreis<br />
über den aktivierten Anschaffungskosten liegen würde.<br />
97<br />
Erforderlich für die persönliche Zurechnung von Einkünften<br />
beim Treugeber/Anleger ist, dass er gegenüber dem Treuhänder<br />
eine beherrschende Stellung innehat, die sich insbesondere<br />
in der Weisungsgebundenheit des Treuhänders<br />
und der Verpflichtung zur Rückübertragung des Treugutes<br />
an den Treugeber dokumentiert. Der Treugeber muss im<br />
Rahmen des Treuhandverhältnisses einem unmittelbar beteiligten<br />
Anleger auch hinsichtlich des wirtschaftlichen Risikos<br />
gleichgestellt sein.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte, die im<br />
Wesentlichen aus den Ausschüttungen der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft sowie Zinsen aus der Anlage der freien<br />
Liquidität bestehen.<br />
Das steuerliche Ergebnis wird im Wege des Betriebsvermögensvergleiches<br />
(Bilanzierung) ermittelt. Die im Zusammen-<br />
Soweit Anteile der Luxemburger Tochtergesellschaft veräußert<br />
werden, handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.<br />
Diese Gewinne unterliegen grundsätzlich dem<br />
Teileinkünfteverfahren. Dies bedeutet, dass nur 60 Prozent<br />
des Gewinnes steuerpflichtig sind. Kosten, die in direktem<br />
Zusammenhang mit dieser Veräußerung stehen, sind dann<br />
zu 60 Prozent als Betriebsausgaben abzugsfähig. Veräußerungsgewinne<br />
auf Ebene der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
sind nach Luxemburger Steuerrecht derzeit steuerfrei.<br />
Soweit aus diesen Veräußerungserlösen Dividenden an<br />
die Fondsgesellschaft ausgeschüttet werden, unterliegen<br />
diese der zuvor dargestellten Dividendenbesteuerung.<br />
Steuerliche Behandlung der Anlaufkosten<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Entsprechend der analogen Anwendung des Bauherrenund<br />
Fondserlass vom 20. Oktober 2003 (BStBl I, S. 546)<br />
vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass zu den
steuerliche grundlagen<br />
98<br />
Anschaffungskosten eines Fonds grundsätzlich alle Aufwendungen<br />
gehören, die im wirtschaftlichen Zusammenhang<br />
mit der Abwicklung der Projekte in der Investitionsphase<br />
anfallen. Dies steht im Gegensatz zu dem Grundsatz, dass<br />
Aufwendungen, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten<br />
sind, im Jahr der Entstehung als Aufwand steuerlich geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Diese Auffassung hat die Finanzverwaltung in einem weiteren<br />
Erlass, der gerade für Private Equity Fonds ergangen<br />
ist (OFD Rheinland vom 8. Januar 2007, S 2241 – 1002<br />
– St 222 mit Bezug auf BMF-Schreiben vom 20.10.2003)<br />
weiter verfestigt. Nach diesem Erlass sind sämtliche Aufwendungen<br />
den Anschaffungskosten zuzuordnen, die auf<br />
den Erwerb von Beteiligungen gerichtet sind. Dies gilt insbesondere<br />
für:<br />
• Gründungskosten<br />
• Haftungsvergütungen des Komplementärs<br />
• Managementgebühr geschäftsführender Gesellschafter<br />
• Treuhandvergütungen<br />
• Kosten der Prospekterstellung<br />
• Konzeptions- und Projektierungskosten<br />
• Marketingaufwand<br />
• Eigenkapital - Vermittlungsprovisionen<br />
• Rechtsberatungskosten<br />
Daneben sieht dieses Schreiben vor, dass Aufwendungen,<br />
die nicht den Anschaffungskosten zuzurechnen sind, steuerlich<br />
nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden<br />
dürfen, da bei Private Equity Fonds regelmäßig die Absicht<br />
zur Erzielung von Wertsteigerungen im Vordergrund steht.<br />
Hier vertritt der Prospektherausgeber die Ansicht, dass bei<br />
gewerblicher Prägung mindestens 60 Prozent der in Frage<br />
kommenden Aufwendungen abzugsfähig sind, da keine<br />
steuerfreien Veräußerungsgewinne, sondern fast ausschließlich<br />
Dividenden aus der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
erzielt werden.<br />
Sonderwerbungskosten<br />
Als Sonderwerbungskosten werden Kosten bezeichnet,<br />
die der Anleger im Zusammenhang mit seiner Beteiligung<br />
persönlich zu tragen hat (z. B. Reisekosten zur Gesellschafterversammlung,<br />
Zinsen aus Darlehensfinanzierungen zum<br />
Erwerb der Beteiligung). Die steuerliche Berücksichtigung<br />
der Sonderwerbungskosten erfolgt wie bisher nach den allgemein<br />
anerkannten Grundsätzen im Rahmen der Steuererklärung<br />
für die Gesellschaft. Ab dem Veranlagungszeitraum<br />
2009 ist ein Abzug von Sonderwerbungskosten durch<br />
Anwendung des Teileinkünfteverfahrens auf maximal 60<br />
Prozent der persönlichen Aufwendungen begrenzt.<br />
Steuerermäßigung des § 35 EStG<br />
Die Einkünfte der Fondsgesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer,<br />
sofern nicht besondere Kürzungsvorschriften<br />
zur Anwendung kommen. Sofern Einkommensteuer auf<br />
die gewerblichen Einkünfte des Anlegers entfällt, ermäßigt<br />
sich diese um das 3,8-fache des anteiligen, auf den Anleger<br />
entfallenden Gewerbesteuermessbetrages. Die Höhe der<br />
Ermäßigung ist abhängig von dem anzuwendenden Hebesatz<br />
und ist beschränkt auf die tatsächlich auf den Investor<br />
entfallende Gewerbesteuerzahlung der Fondsgesellschaft.<br />
Der derzeit auf den Gewerbeertrag der Fondsgesellschaft<br />
anzuwendende Gewerbesteuerhebesatz von 390 Prozent<br />
hat zur Folge, dass die Einkommensteuerermäßigung die<br />
anteilig auf den Anleger entfallende Gewerbesteuerzahlung<br />
fast vollständig kompensiert. Beachtet werden muss aber,<br />
dass die Anrechnung von den individuellen steuerlichen<br />
Verhältnissen des einzelnen Beteiligten abhängig ist. Insbesondere<br />
die übrigen gewerblichen Einkünfte des Anlegers<br />
sind hier von besonderer Bedeutung, da sich die Ermäßigung<br />
ausschließlich auf die Einkommensteuer beschränkt,<br />
die durch Einkünfte aus Gewerbebetrieb entsteht.<br />
Einkommensteuersatz § 15 b EStG<br />
Seit dem 1. Januar 2008 beträgt der Höchstsatz der Einkommensteuer<br />
45 Prozent des zu versteuernden Einkommens<br />
ab einem Betrag über EUR 250.000 (bei zusammen<br />
veranlagten Ehegatten EUR 500.000). Zusätzlich wird der<br />
Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer<br />
erhoben. Werden diese Beträge nicht überschritten,<br />
beträgt der Höchststeuersatz 42 Prozent.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen<br />
grundsätzlich alle Vermögensübertragungen von Todes wegen<br />
(Erbschaft: sogenannte „Gesamtrechtsnachfolge“) sowie<br />
Vermögensübertragungen unter Lebenden (Schenkung: sogenannte<br />
„Einzelrechtsnachfolge“). Dieser Grundsatz wurde<br />
auch durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes<br />
zur Erbschaft- und Schenkungsteuer vom 31. Januar 2007<br />
nicht in Frage gestellt. Auch das Reformgesetz, welches am<br />
1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, beinhaltet an dieser Stelle<br />
keine Änderung. Lediglich die Bewertung der einzelnen<br />
zu übertragenden Wirtschaftsgüter ist neu geregelt worden.<br />
Die Höhe der individuellen Steuerbelastung ist von dem Verwandtschaftsgrad<br />
zum Erblasser/Schenker sowie der eventuellen<br />
Ausnutzung von Freibeträgen abhängig. Gemäß § 16<br />
ErbStG gibt es individuelle persönliche Freibeträge. So betragen<br />
diese z. B. für Übertragungen bei Ehegatten 500.000<br />
Euro und bei Kindern 400.000 Euro. Die Freibeträge finden<br />
jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren Anwendung.
steuerliche grundlagen<br />
Der Mindeststeuersatz der Steuerklasse I beträgt derzeit<br />
7 Prozent und der maximale 30 Prozent. Liegt kein Verwandtschaftsverhältnis<br />
zwischen Erblasser/Schenker und Erwerber<br />
vor, kann der Steuersatz bis zu 50 Prozent betragen.<br />
Durch die Änderung des Bewertungsgesetzes wurde eine<br />
gesonderte Wertfeststellung für Wirtschaftsgüter und<br />
Schulden von vermögensverwaltenden Personengesellschaften<br />
sowie Gemeinschaften eingeführt. Gehören Anteile<br />
an solchen Wirtschaftsgütern und Schulden zum steuerpflichtigen<br />
Erwerb, wird der darauf entfallende Teilbetrag<br />
des gesondert festgestellten Wertes gemäß § 151 Abs. 1<br />
Nr. 4 BewG i.d.F. des JStG 2007 anzusetzen sein.<br />
Bewertung der Beteiligungen<br />
Im Zusammenhang mit der Reform der Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer wurde auch die Bewertung des Betriebsvermögens<br />
neu geregelt. Mittels Einführung eines vereinfachten<br />
Ertragswertverfahrens mit Durchführung verschiedener<br />
Korrekturen soll für steuerliche Zwecke eine Bemessungsgrundlage<br />
festgestellt werden. Dieses Verfahren<br />
wird auch für die Bewertung der Beteiligung an der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft Anwendung finden. Durch diese<br />
Form der Bewertung will der Gesetzgeber erreichen, dass<br />
Verkehrswerte als Bemessungsgrundlage der Besteuerung<br />
zugrunde gelegt werden. Erfolgt die Bewertung nach dem<br />
vereinfachten Ertragswertverfahren, muss der in regelmäßigen<br />
Abständen durch das Bundesministerium für Finanzen<br />
veröffentlichte Basiszins, der auf den Zinsstrukturdaten<br />
basiert, für die Wertermittlung angewendet werden. Weitere<br />
konkrete Ausführungsbestimmungen, beispielsweise in<br />
Form von BMF-Schreiben liegen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht vor.<br />
Besonderheiten bei Gewerblichkeit<br />
Die besonderen Verschonungstatbestände für gewerbliche Unternehmen,<br />
die sich aus der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
ergeben, kommen sehr wahrscheinlich bei der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co KG nicht zur Anwendung.<br />
Zum einen werden diese Vorschriften nur Unternehmen<br />
nutzen können, die im Wesentlichen keine Verwaltung von<br />
Unternehmensbeteiligungen betreiben und zusätzlich weitestgehend<br />
in unveränderter wirtschaftlicher Form am Markt tätig<br />
sind. Dies bedeutet, dass innerhalb von 7 bzw. 10 Jahren keine<br />
Veränderung innerhalb der Gesellschaft eintreten darf. Bei<br />
einer Publikumskommanditgesellschaft ist wegen der Vielzahl<br />
der Beteiligten nicht davon auszugehen, dass dieser Umstand<br />
eintritt. Die Beteiligung wird im Fall des unentgeltlichen Übergangs<br />
zukünftig wie die Übertragung von börsennotierten Anteile<br />
ohne eine Begünstigung erfolgen.<br />
Übergang vom Treugeber<br />
Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Schenkung oder Erbschaft<br />
lediglich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
beteiligt, ist der gemeine Wert anzusetzen. Die Finanzverwaltung<br />
unterstellt in dieser Situation, dass Gegenstand<br />
der Zuwendung nicht die Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
<strong>Zukunftsenergien</strong> I ist, sondern der Herausgabeanspruch<br />
aus dem Treuhandverhältnis (vgl. koordinierter Ländererlass<br />
vom 27. Juni 2005, 3-S-3806/51, DB 2005, 1493). Die<br />
Bewertung des Herausgabeanspruches erfolgt nach Auffassung<br />
der Finanzverwaltung gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG<br />
i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG anhand des gemeinen Wertes des<br />
Herausgabeanspruches. Der Wert bestimmt sich durch den<br />
Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit<br />
des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung<br />
erzielt werden könnte. Würde der Fonds als gewerblich<br />
durch die Finanzverwaltung eingestuft, finden die im vorherigen<br />
Abschnitt angeführten Besonderheiten bei einem<br />
gewerblich geprägten Fonds keine Anwendung, wenn die<br />
Anteile über einen Treuhänder gehalten werden.<br />
Entsprechend dem koordinierten Ländererlass vom 16.<br />
Februar 2007 (Fin.Min. Baden-Würtemberg 3-S3806/51,<br />
DStR 2007,627) gilt die vorgenannte Bewertung der Anteile<br />
nicht, wenn das Treuhandverhältnis bei Tod des Treugebers<br />
bzw. bei Übertragung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag<br />
endet und der Erwerber unmittelbar in die Gesellschafterstellung<br />
eintritt. In den Treuhandvertrag und den<br />
Gesellschaftsvertrag wurde eine entsprechende Regelung<br />
aufgenommen. Inwieweit die Finanzverwaltung dieser Auffassung<br />
folgen wird, ist derzeit nicht eindeutig absehbar.<br />
Besteuerung der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund des Transparenzprinzips der Personengesellschaft<br />
werden alle Erträge den Anlegern zugerechnet. Die Fondsgesellschaft<br />
wird nur dann als Steuersubjekt betrachtet,<br />
wenn sie als gewerblich geprägt der Gewerbesteuerpflicht<br />
unterliegt.<br />
Gewerbesteuer<br />
Wird die Tätigkeit des <strong>ÖKORENTA</strong> <strong>Zukunftsenergien</strong> I wie<br />
geplant als gewerblich geprägt eingestuft, unterliegt die Gesellschaft<br />
nach derzeitiger Rechtslage der Gewerbesteuer.<br />
Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne, die die Gesellschaft<br />
aus den von ihr gehaltenen Beteiligungen erwirtschaftet,<br />
werden mit Gewerbesteuer belastet.<br />
Die ertragsteuerlichen Vorschriften über die Ermittlung des<br />
Gewerbeertrages kommen voll zur Anwendung. Ebenso<br />
derzeitigem Stand diese Grenze überschreitet, werden die<br />
99
steuerliche grundlagen<br />
100<br />
Dividenden nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Sofern<br />
Zinseinnahmen aus den liquiden Mitteln, die noch nicht<br />
investiert sind, erzielt werden, sind diese vollständig gewerbesteuerpflichtig.<br />
greifen die Hinzurechnungsvorschriften<br />
des § 8 GewStG sowie die Kürzungsvorschriften des § 9<br />
GewStG.<br />
Hinsichtlich der Ermittlung des Gewerbeertrages einer gewerblichen<br />
Personengesellschaft gilt in Bezug auf Gewinne<br />
aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften<br />
nach Einführung der Unternehmenssteuerreform 2008 das<br />
Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) sofern natürliche<br />
Personen die Beteiligung halten (§ 7 Satz 4 GewStG). Im Ergebnis<br />
unterliegen somit ab 2009 die Erträge bei Veräußerungen<br />
der Anteile an der Tochterkapitalgesellschaft oder<br />
weiterer Beteiligungsgesellschaften nur mit 60 Prozent der<br />
Gewerbesteuer. Die übrigen 40 Prozent bleiben steuerfrei.<br />
Voraussetzung ist, das das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg<br />
(Beteiligungsquote mindestens 15 Prozent) Anwendung<br />
findet. Hinsichtlich der Dividendenzahlungen muss<br />
beachtet werden, dass das Teileinkünfteverfahren nur dann<br />
angewandt werden kann, wenn die Fondsgesellschaft mindestens<br />
zu 15 Prozent mittelbar oder unmittelbar an der Kapitalgesellschaft<br />
beteiligt ist (§§ 8 Nr. 5, 9 Nr. 2a, 7 GewStG).<br />
Da die Beteiligung an der Tochterkapitalgesellschaft nach<br />
Nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beträgt<br />
die Gewerbesteuermesszahl ab 2008 einheitlich 3,5 Prozent<br />
unabhängig von der Rechtsform. Der bisherige Freibetrag<br />
von 24.500 Euro ist erhalten geblieben. Die Gewerbesteuer<br />
ist in allen Fällen nicht mehr als Betriebsausgabe<br />
abzugsfähig.<br />
In dem BMF-Schreiben vom 31. Mai 2007 (Az: IV A 5 – S<br />
7100/07/0031) hat die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung<br />
insoweit präzisiert, als dass sie ausführt, wann<br />
ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt. Die Aussagen<br />
dieses Schreibens wurden in die Umsatzsteuerrichtlinien<br />
2008 aufgenommen. Nunmehr liegt dann ein steuerbarer<br />
Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter<br />
vor, wenn sich die Vergütung im Rahmen der Ergebnisverteilung<br />
ergebnismindernd auswirkt, auch wenn im Rahmen<br />
der Ergebnisermittlung sie nicht als Aufwand gebucht<br />
wurde.<br />
So wird von der Finanzverwaltung die Leistung dann als<br />
umsatzsteuerbar angesehen, wenn es sich um eine vertraglich<br />
vereinbarte jährliche Managementfee handelt.<br />
Verfahrensrecht<br />
Die Gesellschaft reicht beim zuständigen Betriebsfinanzamt<br />
jährlich eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen<br />
Ergebnisfeststellung gemäß § 180 AO ein, auf deren<br />
Grundlage die Einkünfte der Gesellschaft veranlagt und<br />
festgestellt werden. Eine endgültige Veranlagung erfolgt<br />
gegebenenfalls im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung.<br />
Die maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen werden<br />
amtsintern dem für den Anleger zuständigen Wohnsitzfinanzamt<br />
verbindlich mitgeteilt und auf diesem Wege quasi<br />
„automatisch“ bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
des Anlegers berücksichtigt. Etwaige Sonderwerbungskosten<br />
können nur im Rahmen der gesonderten<br />
und einheitlichen Ergebnisfeststellung steuerlich geltend<br />
gemacht werden.<br />
Umsatzsteuer Unternehmereigenschaft<br />
Die Gesellschaft ist im umsatzsteuerlichen Sinne kein Unternehmer,<br />
da sich ihre Tätigkeit auf das Halten und Verwalten<br />
von Beteiligungen an anderen Unternehmen beschränkt.<br />
Aufgrund der fehlenden Unternehmereigenschaft der Gesellschaft<br />
ist ein Vorsteuerabzug von gesondert in Rechnung<br />
gestellter Umsatzsteuer nicht möglich. Zahlungen von<br />
Vorsteuer belasten somit als Aufwand das Ergebnis.<br />
Geschäftsführervergütung bei der Umsatzsteuer<br />
Erhält der Komplementär für seine geschäftsführende Tätigkeit<br />
eine Vergütung, so unterliegt diese der Umsatzsteuer.<br />
Vom Grundsatz her sind Leistungen, die der Gesellschafter<br />
an seine Gesellschaft erbringt, umsatzsteuerfrei, wenn sie<br />
durch eine Beteiligung am Gewinn oder Verlust abgegolten<br />
sind. Sind die Leistungen dagegen als Gesellschafterbeiträge<br />
zu qualifizieren, die Sonderentgelte darstellen, liegt ein<br />
umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch vor.<br />
Sofern begünstigte Einkunftsbestandteile (z.B. Anwendung<br />
des Teileinkünfteverfahrens) vorliegen, werden diese Sachverhalte<br />
ebenfalls in der Erklärung der Gesellschaft ausgewiesen.<br />
Die entsprechenden Daten werden von dem für die<br />
Fondsgesellschaft zuständigen Finanzamt den jeweiligen<br />
Wohnsitzfinanzämtern gemeldet.<br />
Da es sich bei der Beteiligungskette um wenigstens eine Auslandsbeteiligung<br />
der Fondsgesellschaft bzw. deren Anleger<br />
handelt, liegt eine Anzeigepflicht der Anleger gemäß § 138<br />
Abs. 2 AO vor. Die Durchführung der Anzeigepflicht wird von<br />
der Fondsgesellschaft für die Beteiligten übernommen.<br />
Investmentsteuergesetz<br />
Auf die Fondsgesellschaft findet das Investmentsteuergesetz<br />
keine Anwendung. Die Vorschrift des § 18 Abs. 2a InvStG<br />
kommen hier nicht zur Anwendung, da gem. dem BMF-<br />
Schreiben vom 22.10.2008 (IV C 1-S 1980 – 1/08/10011)
steuerliche grundlagen<br />
von dieser Regel nur Fondsanteile betroffen sind, die sich<br />
in einem Privatvermögen befinden und nicht von einer gewerblich<br />
geprägten Gesellschaft gehalten werden.<br />
Außensteuergesetz<br />
Nach dem Außensteuergesetz kann es unter bestimmten<br />
Voraussetzungen zu einer so genannten Hinzurechnungsbesteuerung<br />
kommen. Sofern die ausländischen Beteiligungsunternehmen<br />
in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft<br />
organisiert sind, könnte die allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung<br />
nach den §§ 7, 8 und 14 AStG greifen, sofern<br />
mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft<br />
in der Hand der Fondsgesellschaft wäre und die<br />
ausländische Gesellschaft die Aktivitätsklausel nicht erfüllen<br />
würde. Dies kann aber ausgeschlossen werden, da die Zielgesellschaften<br />
alle aktiv gewerblich tätig sind im Sinne des<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG. Sollten die Gesellschaften trotzdem<br />
über passive Kapitaleinkünfte verfügen, die in einem<br />
funktionalen Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen,<br />
kann die Hinzurechnungsbesteuerung ausgeschlossen<br />
werden. Für die Beteiligung an den Zielfonds wird eine Hinzurechungsbesteuerung<br />
ebenfalls nicht zu treffen, da die<br />
Beteiligungsquoten unterhalb von 50 Prozent der Stimmrechte<br />
liegen werden, auch wenn eine Durchgriffsbetrachtung<br />
erfolgen sollte.<br />
Besteuerung der Tochtergesellschaft <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I (LUX) S.A. in Luxemburg<br />
Die Luxemburger Tochtergesellschaft unterliegt der<br />
dortigen Steuergesetzgebung. Kapitalgesellschaften, die<br />
in Luxemburg ansässig sind, unterliegen der Körperschaftsteuer<br />
und der Gewerbesteuer. Die Berechnung des zu<br />
versteuernden Einkommens erfolgt auf der Grundlage der<br />
Regeln des Luxemburger Steuergesetzes vom 4.12.1967,<br />
einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen,<br />
so wie es derzeit ausgelegt und durch die Luxemburger<br />
Steuerbehörden angewandt wird. Anwendung auf<br />
die Gesellschaft finden die Vorschriften für Gesellschaften,<br />
die dort als Spezialinvestmentfonds (SIF) geführt werden.<br />
der Fondsgesellschaft als steuerpflichte Erträge zu erfassen,<br />
die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.<br />
Zeichnungssteuer<br />
Die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. unterliegt in<br />
Luxemburg einer jährlich zu zahlenden Zeichnungssteuer<br />
(Taxe d`Abonnement) in Höhe von 0,01 Prozent des am<br />
letzten Tag des Quartals bewerteten gesamten Nettovermögens<br />
der Gesellschaft.<br />
Ertragbesteuerung der Anleger in Luxemburg<br />
Anleger, die nicht in Luxemburg ansässig sind, unterliegen<br />
dort keiner Einkommensteuerpflicht aus der Beteiligung.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Verwaltung eines Luxemburger Investmentvermögens<br />
unterliegt in Luxemburg nicht der Umsatzsteuer.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer in Luxemburg<br />
Unter der Voraussetzung, dass der Anleger nicht in Luxemburg<br />
ansässig ist und die von der Fondsgesellschaft gehaltenen<br />
Beteiligungen keinen Grundbesitz in Luxemburg<br />
umfassen, fällt bei einer Übertragung der Beteiligung im<br />
Wege der Erbfolge oder Schenkung in Luxemburg keine<br />
Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.<br />
101<br />
Ergeben sich aus der Veräußerung der durch diese Gesellschaft<br />
erworbenen Direktbeteiligungen oder Anteilen an<br />
Zielfonds Veräußerungsgewinne oder -verluste so erfolgt<br />
deren Verrechnung grundsätzlich auf Ebene der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft. Für Zwecke der Besteuerung in<br />
Deutschland sind die Ergebnisse dieser Gesellschaft nicht relevant,<br />
da es sich um eine Kapitalgesellschaft und nicht um<br />
eine steuerlich transparente Personenhandelsgesellschaft<br />
handelt. In Deutschland sind die Dividenden-Zahlungen bei
Vertriebshinweis<br />
Das Emissionskapital wird durch die Vertriebsbeauftragte<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG platziert, die wiederum entsprechende<br />
Unter-Vertriebsvereinbarungen abschließt. Sämtliche Verbeitrittshinweise<br />
102<br />
Beitrittshinweise<br />
Wenn Sie sich an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH &<br />
Co. KG beteiligen wollen, senden Sie bitte die ausgefüllte<br />
und unterschriebene Beitrittserklärung an:<br />
Höhe von 4 Prozent p. a. bis zum Ende der Zeichnungs-<br />
frist, die bei den ersten Auszahlungen der Gesellschaft<br />
berücksichtigt werden.<br />
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich.<br />
Der Betritt zur Fondsgesellschaft wird mit der Annahme der<br />
Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten SG-<br />
Treuhand GmbH wirksam. Das öffentliche Angebot beginnt<br />
einen Werktag nach der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz und endet mit der<br />
Platzierung des vorgesehenen Fondskapitals oder der vorzeitigen<br />
Schließung des Beteiligungsangebots, spätestens<br />
jedoch am 31.12.2012.<br />
Mindestzeichnungssumme/Beteiligungsbetrag<br />
Die Mindestzeichnungssumme beträgt 10.000 Euro zuzüglich<br />
5 Prozent Agio (Erwerbspreis). Höhere Beträge müssen<br />
durch 1.000 ohne Rest teilbar sein. Die vom Anleger zu zahlende<br />
Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe, mit der sich<br />
der Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligen möchte (Kapitaleinlage).<br />
Das Agio entfällt bei einer Kapitaleinlage von<br />
1 Mio. Euro und mehr.<br />
Beitritts- und Zahlungstermin<br />
Der Zeichnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Annahmeerklärung<br />
einzuzahlen. Die Anleger erhalten mit<br />
dem ersten Tag des Monats, der auf die Einzahlung<br />
folgt, eine Vorzugsauszahlung (Frühzeichnerbonus) in<br />
Einzahlungskonto/Treuhandkonto<br />
Einzahlungen sind auf das Mittelverwendungskontroll-<br />
konto zu leisten:<br />
SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Sparkasse<br />
Aurich-Norden, Konto Nr. 1073410, BLZ 28350000, Verwendungszweck:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> PE I<br />
Zahlstelle<br />
Die Zahlstelle SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605<br />
Aurich, führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger<br />
aus. Die Zahlstelle <strong>ÖKORENTA</strong> AG, Düsseldorfer Str. 38,<br />
40721 Hilden, hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereit.<br />
Handelsregistereintragungen<br />
Die SG-Treuhand GmbH wird als Treuhänder für die Anleger<br />
unmittelbar in das Handelsregister eingetragen. Die<br />
Anleger haben auch das Recht, sich nach Maßgabe des<br />
Gesellschafts- sowie des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
direkt in das Handelsregister eintragen zu lassen.
eitrittshinweise<br />
103<br />
triebsbeauftragten sind selbstständige Unternehmer.<br />
Sie sind nicht berechtigt, von diesem Verkaufsprospekt<br />
abweichende Angaben zu tätigen oder Zusicherungen<br />
abzugeben. Prospektherausgeber ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />
Hilden.<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle hier aufgeführten Angaben, Prognosen über die Entwicklungen,<br />
Berechnungen sowie die steuerlichen und<br />
rechtlichen Grundlagen wurden von der Prospektverantwortlichen<br />
des Beteiligungsangebots (Prospektherausgeber),<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> AG, mit Sorgfalt zusammengestellt.<br />
Eine Haftung für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt<br />
enthaltenen Prognosen wird nicht übernommen. Für den<br />
Inhalt des Verkaufsprospekts sind nur die bis zum Datum<br />
der Aufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte<br />
maßgeblich. Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt<br />
basieren auf den abgeschlossenen Verträgen sowie Markteinschätzungen,<br />
die auf Erfahrungen und Erwartungen der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG und der von ihr einbezogenen Fachleute<br />
bzw. Berater beruhen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot ist nur für Anleger geeignet, die<br />
bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust bis<br />
zum Totalverlust hinnehmen können. Anlegern wird empfohlen,<br />
diesen Verkaufsprospekt mit den weiteren ihnen<br />
gegebenenfalls überlassenen Unterlagen aufzubewahren.
gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
104<br />
Präambel: Errichtung der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft wurde am 01.09.2008 gegründet und am 10.09.2008<br />
unter der Firma <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend:<br />
„Gesellschaft“) im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich<br />
unter HRA 200823 eingetragen. Ursprünglich gegründet wurde die<br />
Gesellschaft von der Augeo Beteiligungs GmbH, Aurich, als persönlich<br />
haftendem Gesellschafter und den Kommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />
Hilden, eingetragen mit einer Hafteinlage von 4.000 Euro und ÖKO-<br />
RENTA Service GmbH, Aurich, eingetragen mit einer Hafteinlage von<br />
1.000 Euro. Am 22.01.2009 ist die Augeo Beteiligungs GmbH aus der<br />
Gesellschaft ausgeschieden und als neuer persönlich haftender Gesellschafter<br />
die Augeo II Beteiligungs GmbH, Aurich, eingetreten. Ferner<br />
ist der von der <strong>ÖKORENTA</strong> Service GmbH gehaltene Kommanditanteil<br />
unter Erhöhung der Hafteinlage auf 100.000 Euro auf die <strong>ÖKORENTA</strong><br />
AG, Hilden, übertragen worden. Die Gesellschafter vereinbaren folgenden<br />
Gesellschaftsvertrag:<br />
3.2. Gründungskommanditist der Gesellschaft ist die <strong>ÖKORENTA</strong> AG,<br />
Düsseldorfer Strasse 38, 40721 Hilden, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46452. Seine Kapitaleinlage<br />
und Hafteinlage beträgt 100.000 Euro.<br />
3.3. Treuhandkommanditist der Gesellschaft ist die SG-Treuhand<br />
GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich („Treuhandkommanditist“), eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288.<br />
Er wird sich nach Vertriebsbeginn mit einer Kapitaleinlage von zunächst<br />
10.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio an der Gesellschaft beteiligten.<br />
Diese Beteiligung kann er nach Maßgabe von § 7 durch Aufnahme von<br />
Treugebern erhöhen.<br />
3.4. Weitere Kommanditisten der Gesellschaft sind die von dem Treuhandkommanditisten<br />
gemäß § 6 aufgenommenen Direktkommanditisten.<br />
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft<br />
1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG.<br />
1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Aurich. Die Geschäftsräume befinden<br />
sich in 26605 Aurich, Kornkamp 2.<br />
§ 2 Gegenstand der Gesellschaft<br />
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, das<br />
Verwalten und die Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren eigenkapital-<br />
und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen an<br />
Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem Bereich der Umwelttechnologien<br />
(Clean Technology), speziell der Erneuerbaren Energien<br />
über eine in Luxemburg ansässige Tochtergesellschaft. Die Gesellschaft<br />
ist zu allen Handlungen berechtigt, die notwendig und geeignet erscheinen,<br />
den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />
Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder durch<br />
Dritte vornehmen lassen.<br />
§ 3 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />
3.1. Persönlich haftender Gesellschafter der Gesellschaft ist die Augeo<br />
II Beteiligungs GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich („Komplementär“),<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter HRB<br />
200977. Zur Leistung einer Kapitaleinlage ist der Komplementär weder<br />
berechtigt noch verpflichtet. Er ist weder am Vermögen noch am Gewinn<br />
oder Verlust der Gesellschaft beteiligt.<br />
3.5. Von der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind natürliche<br />
und juristische Personen sowie Gemeinschaften, welche die<br />
US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder nach US-amerikanischem<br />
Recht errichtet wurden und/oder in den USA ihren (Wohn-)<br />
Sitz haben und/oder Inhaber einer Greencard sind oder über einen<br />
ähnlichen Status verfügen und/oder in den USA unbeschränkt steuerpflichtig<br />
sind. Gleiches gilt für Staatsangehörige von und juristische<br />
Personen mit Sitz in Kanada, Japan und Australien.<br />
3.6. Die Gesellschafter verpflichten sich zur Leistung einer Kapitaleinlage<br />
(„Kapitaleinlage“). Die Summe der Kapitaleinlagen bei der Gesellschaft<br />
bildet das Zeichnungskapital („Zeichnungskapital“). Zusätzlich haben<br />
die neu hinzutretenden Gesellschafter („weitere Kommanditisten“) ein<br />
Aufgeld („Agio“) in Höhe von 5 Prozent der Kapitaleinlage zu zahlen.<br />
Das Agio entfällt, wenn der weitere Kommanditist eine Kapitaleinlage<br />
in Höhe von mindestens 1.000.000 Euro zahlt. Die in das Handelsregister<br />
für die weiteren Kommanditisten einzutragende Hafteinlage<br />
beträgt 1 Prozent der jeweiligen Kapitaleinlage ohne Agio („Hafteinlage“).<br />
Gleiches gilt für die Hafteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
bei treuhänderischer Erhöhung seiner eigenen Kapitaleinlage für Rechnung<br />
und im Interesse der Treugeber (§ 7). Die Hafteinlagen bilden den<br />
Kapitalanteil im Sinne von § 264 c) Abs. 2 S. 1 Ziff. I HGB. Die weiteren<br />
99 Prozent der jeweils gezeichneten Kapitaleinlagen eines jeden Kommanditisten<br />
werden als Rücklage im Sinne des § 264 c) Abs. 2 S. 1 Ziff.<br />
II HGB verbucht. Die Kapitaleinlagen werden nicht verzinst.<br />
3.7. Die Haftung der Kommanditisten ist im Innenverhältnis auf die<br />
Höhe der in der Beitrittserklärung übernommenen Kapitaleinlage und
gesellschaftsvertrag<br />
im Außenverhältnis gegenüber Gläubigern der Gesellschaft auf die im<br />
Handelsregister eingetragene Hafteinlage beschränkt. Zu darüber hinausgehenden<br />
Nachschüssen gegenüber der Gesellschaft oder Zahlungen<br />
gegenüber Dritten sind die Kommanditisten nicht verpflichtet.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen der § 171 ff. HGB.<br />
§ 5 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
5.1. Die voraussichtliche Höhe der Finanzierungen und Investitionen<br />
der Gesellschaft sind in dem nachfolgenden Investitions- und Finanzierungsplan<br />
dargestellt. Sie basieren auf einem angenommenen Zeichnungskapital<br />
von 80 Mio. Euro zzgl. Agio:<br />
105<br />
3.8. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und von den Gesellschaftern<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB<br />
bevollmächtigt und ermächtigt, das Zeichnungskapital der Gesellschaft<br />
durch Aufnahme weiterer Kommanditisten oder durch Erhöhung seiner<br />
eigenen Kapitaleinlage treuhänderisch und für Rechnung der Treugeber<br />
auf bis zu insgesamt 100 Mio. Euro zzgl. Agio zu erhöhen, ohne<br />
dass es hierfür eines Gesellschafterbeschlusses bedarf.<br />
§ 4 Beginn, Dauer und Geschäftsjahr der Gesellschaft<br />
4.1. Die Gesellschaft hat mit ihrer Eintragung im Handelsregister begonnen<br />
und ist fest bis zum 30.11.2016 geschlossen. Der Komplementär<br />
kann die feste Laufzeit der Gesellschaft über den 30.11.2016<br />
hinaus durch schriftliche Erklärung gegenüber den Kommanditisten<br />
zweimal um jeweils ein Jahr verlängern. Die Erklärung muss drei Monate<br />
vor Ablauf des letzten Geschäftsjahres abgesandt werden.<br />
4.2. Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 01.12. eines Jahres und endet<br />
am 30.11. des folgenden Jahres. Das erste Geschäftsjahr ist ein<br />
Rumpfgeschäftsjahr und endet am 30.11.2008.<br />
Soweit das tatsächliche Zeichnungskapital von dem angenommenen<br />
Zeichnungskapital von 80 Mio. Euro zzgl. 5 Prozent Agio abweicht,<br />
ändern sich die vorstehenden Planzahlen entsprechend. Nur die Gründungskosten<br />
unter § 5.1. A Nr. 6 ändern sich nicht.<br />
5.2. Der Komplementär ist berechtigt, die Gesellschaft unabhängig<br />
von der Höhe des eingeworbenen Zeichnungskapitals spätestens zum<br />
31.12.2010 für den weiteren Beitritt von Kommanditisten und Treugebern<br />
zu schließen („Zeichnungsfrist“). Er kann die Zeichnungsfrist<br />
zweimalig um jeweils 12 Monate, also längstens bis zum 31.12.2012<br />
verlängern. Der Komplementär ist berechtigt, die Gesellschaft für den<br />
Beitritt weiterer Kommanditisten/Treugeber zu schließen, soweit das<br />
von Gesellschaftern übernommene Zeichnungskapital bereits vor planmäßiger<br />
Schließung (§ 5.2.) den Betrag von mindestens 20 Mio. Euro<br />
zzgl. Agio erreicht. Die Zeichnungsfrist endet ferner spätestens, wenn<br />
ein Zeichnungskapital von 100 Mio Euro. zzgl. Agio eingeworben ist.<br />
5.3. Der Mittelverwendungskontrolleur darf Auszahlungen von dem<br />
Treuhandkonto zugunsten der Gesellschaft nur im Rahmen des Investitions-<br />
und Finanzierungsplanes und bei Erfüllung der Voraussetzungen<br />
des Vertrages über die Mittelverwendungskontrolle vornehmen.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) EUR in % in %<br />
A. Investitionsplan<br />
exkl. Agio inkl. Agio<br />
Anschaffungskosten<br />
1. Investitionsvolumen 72.561.000 90,69 86,39<br />
Emissionskosten<br />
2. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung inkl. Agio 8.789.000 11,00 10,46<br />
3. Prospektierung, Konzeption, Projektkoordination 880.000 1,10 1,05<br />
4. Einrichtung Treuhand 120.000 0,15 0,14<br />
5. Umsatzsteuer 190.000 0,24 0,23<br />
6. Gründungskosten (brutto) 412.000 0,51 0,49<br />
Liquiditätsreserve<br />
7. Liquide Mittel 1.043.000 1,31 1,24<br />
Gesamtinvestitionskosten 83.995.000 105,00 100,00<br />
B. Finanzierungsplan<br />
8. Gründungskapital 100.000 0,13 0,12<br />
9. Einzuwerbendes Kommanditkapital 79.900.000 99,87 95,12<br />
10. Agio 5 % 3.995.000 5,00 4,76<br />
Gesamtkapital 83.995.000 105,00 100,00
gesellschaftsvertrag<br />
106<br />
5.4. Sofern bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens ein<br />
Zeichnungskapital von 20 Mio. Euro zzgl. Agio eingeworben werden<br />
konnte, wird der Komplementär mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />
und ohne das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
die Gesellschaft liquidieren. Den Gesellschaftern wird in diesem Fall,<br />
abweichend von § 18 und § 19 des Gesellschaftsvertrages, die jeweils<br />
eingezahlte Kapitaleinlage zurückgezahlt. Der Gründungskommanditist<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG stellt sicher, dass die Gesellschaft ihrer Rückzahlungsverpflichtung<br />
in diesem Fall nachkommt.<br />
§ 6 Beitritt von Anlegern als Kommanditisten<br />
6.1. Der Treuhandkommanditist ist bis zum Ende der Zeichnungsfrist<br />
berechtigt und von den Gesellschaftern unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB bevollmächtigt und ermächtigt, mit<br />
Wirkung für alle Gesellschafter und ohne das Erfordernis der Zustimmung<br />
der übrigen Gesellschafter bzw. ohne das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses<br />
weitere Kommanditisten in die Gesellschaft<br />
aufzunehmen.<br />
6.2. Die Aufnahme weiterer Kommanditisten wird im Innenverhältnis<br />
wirksam, sobald die vom Beitrittswilligen unterschriebene Beitrittserklärung<br />
angenommen wurde. Die Annahmeerklärung des Treuhandkommanditisten<br />
erfolgt unter Verzicht auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />
(§ 151 BGB); der weitere Kommanditist erhält jedoch eine<br />
Bestätigung über die Annahme seiner Beitrittserklärung. Der beitretende<br />
weitere Kommanditist verpflichtet sich, die in dem Verkaufsprospekt<br />
beigefügte umfassende und auf seine Kosten beizubringende Handelsregistervollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form schnellstmöglich<br />
der Gesellschaft zukommen zu lassen, die insbesondere zu folgenden<br />
Anmeldungen berechtigt:<br />
• Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, einschließlich des<br />
Vollmachtgebers selbst;<br />
• Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern.<br />
6.5. Leistet ein beitrittswilliger Kommanditist eine fällige Zahlung nicht<br />
rechtzeitig, kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug.<br />
Rückständige Zahlungen sind gegenüber der Gesellschaft mit 1 Prozent<br />
monatlich zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden<br />
Verzugsschadens bleibt unberührt.<br />
6.6. Kommt ein beitrittswilliger Kommanditist nach Eintritt des Verzuges<br />
trotz Mahnung und Fristsetzung mit Ausschlussandrohung des<br />
Treuhandkommanditisten nicht binnen 2 Wochen seinen Zahlungsverpflichtungen<br />
nach, sind der Komplementär und der Treuhandkommanditist<br />
und zwar jeweils einzeln berechtigt, ermächtigt und bevollmächtigt,<br />
in Vertretung der übrigen Gesellschafter unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB den Beitrittswilligen durch<br />
schriftliche Mitteilung fristlos aus der Gesellschaft ganz oder teilweise<br />
auszuschließen oder die Kommanditeinlage auf einen gegebenenfalls<br />
bereits geleisteten Betrag (ohne Agio) herabzusetzen, ohne dass es<br />
eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Zudem sind der<br />
Treuhandkommanditist und der Komplementär jeweils einzeln ermächtigt,<br />
den Beitrittsvertrag mit dem Kommanditisten aufzuheben und im<br />
Namen der übrigen Gesellschafter rückabzuwickeln. Weitergehende<br />
Ansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt und ermächtigt, die der Gesellschaft zustehenden<br />
Ansprüche gegenüber dem beitrittswilligen Kommanditisten im eigenen<br />
Namen geltend zu machen.<br />
§ 7 Beitritt von Anlegern als Treugeber über den Treuhandkommanditist<br />
7.1. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und von den übrigen<br />
Gesellschaftern ermächtigt, seine Einlage im Interesse und für Rechnung<br />
von Treugebern nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />
zu halten und in einem oder in mehreren Schritten nach Maßgabe von<br />
§ 3.8. zu erhöhen, ohne dass es hierzu eines Gesellschafterbeschlusses<br />
bedarf.<br />
6.3. Im Außenverhältnis wird der Beitritt mit Eintragung im Handelsregister<br />
wirksam. Bis zur Eintragung in das Handelsregister wird der Beitrittswillige<br />
als atypisch stiller Gesellschafter behandelt, für den dieser<br />
Gesellschaftsvertrag entsprechend gilt.<br />
6.4. Die weiteren Kommanditisten zeichnen eine Einlage, die aus einer<br />
Kapitaleinlage und einem Agio in Höhe von 5 Prozent der Kapitaleinlage<br />
besteht. Die Kapitaleinlage muss mindestens 10.000 Euro betragen<br />
und durch 1.000 ohne Rest ganzzahlig teilbar sein. Die Kapitaleinlage<br />
und das Agio sind mit Annahme der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig.<br />
Sämtliche Kapitaleinzahlungen erfolgen auf das in der Beitrittserklärung<br />
angegebene Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs.<br />
7.2. Jeder Treugeber hat die von ihm in der Beitrittserklärung übernommene<br />
Kapitaleinlage und das Agio hierauf von 5 Prozent bei Annahme<br />
der Beitrittserklärung zu zahlen. Die Einlage des Treuhandkommanditisten,<br />
die er für einen einzelnen Treugeber hält, muss mindestens<br />
10.000 Euro betragen und durch 1.000 ohne Rest ganzzahlig teilbar<br />
sein. Die Kapitaleinlage und das Aufgeld sind mit Annahme der Beitrittserklärung<br />
fällig. Die Annahme erfolgt unter Verzicht auf den Zugang<br />
der Annahmeerklärung (§ 151 BGB); der Treugeber erhält jedoch<br />
eine Bestätigung über die Annahme seiner Beitrittserklärung. Sämtliche<br />
Kapitaleinzahlungen erfolgen auf das in der Beitrittserklärung genannte<br />
Treuhandkonto des Mittelverwendungskontrolleurs. Leistet ein<br />
beitrittswilliger Treugeber eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig, gelten<br />
die Verzugsregelungen nach § 6.4 und § 6.5 auch unmittelbar gegen<br />
den säumigen Treugeber.
gesellschaftsvertrag<br />
7.3. Die Treugeber werden wirtschaftlich wie Kommanditisten behandelt.<br />
Die Regeln dieses Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend für<br />
die Treugeber. Näheres regelt der zwischen Treuhandkommanditist<br />
und Treugeber mit Annahme der Beitrittserklärung zustande kommende<br />
Treuhandvertrag. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, einen<br />
Dritten mit der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben zu beauftragen.<br />
7.4. Die einzelnen Treugeber sind jeweils berechtigt, zu verlangen,<br />
dass die für sie jeweils treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres auf sie übertragen<br />
wird und sie im Außenverhältnis die Stellung eines Kommanditisten<br />
erhalten. Diesem Verlangen hat die Gesellschaft nachzukommen,<br />
wenn der jeweilige Treugeber auf eigene Kosten dem Treuhandkommanditisten<br />
eine Handelsregistervollmacht gemäß § 6.2. in notariell<br />
beglaubigter Form hat zukommen lassen. Im Außenverhältnis erfolgt<br />
die Übertragung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung<br />
des verlangenden Treugebers als Kommanditist in das Handelsregister.<br />
Die Kosten der Handelsregistereintragung sind von dem die Eintragung<br />
verlangenden Treugeber zu tragen.<br />
8.3. Auf das Kapitalkonto II wird der Zahlungsverkehr zwischen Gesellschaft<br />
und Gesellschaftern gebucht.<br />
8.4. Auf das Kapitalkonto III werden Verlust- und Gewinnanteile gebucht.<br />
Auf dem Kapitalkonto IV werden sämtliche Auszahlungen einschließlich<br />
anrechenbarer Steuern an die Gesellschafter erfasst.<br />
8.5. Über die Verpflichtung zur Leistung der in der Beitrittserklärung<br />
vereinbarten Kapitaleinlage und des Agios hinaus übernehmen die<br />
Kommanditisten keine weiteren Zahlungs- und Nachschussverpflichtungen<br />
oder Haftungen. Die gesetzliche Regelung über die Haftung<br />
der Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern nach §§ 171<br />
ff. HGB bleibt von dem vertraglichen Ausschluss unberührt.<br />
§ 9 Geschäftsführung und Vertretung<br />
9.1. Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch<br />
den Komplementär. Er muss die Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes führen. Er und seine Organe<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und unterliegen<br />
keinem Wettbewerbsverbot nach §§ 161 Abs. 2, 112 HGB.<br />
107<br />
7.5. Die Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten bestimmt sich<br />
nach der Höhe der Kapitaleinlagen der wirksam beigetretenen Treugeber.<br />
Von der gesamten Kapitaleinlage des Treuhandkommanditisten<br />
wird 1 Prozent als Hafteinlage zum Handelsregister angemeldet und<br />
eingetragen. Der Treuhandkommanditist ist zur Leistung von Kapitaleinlagen<br />
gegenüber der Gesellschaft nur insoweit verpflichtet, als von<br />
seinen Treugebern entsprechende Zahlungen geleistet wurden.<br />
§ 8 Kapitalkonten<br />
8.1. Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft folgende<br />
Konten geführt:<br />
- Kapitalkonto I – Einlagenkonto<br />
- Kapitalkonto II – Laufendes Konto<br />
- Kapitalkonto III – Ergebnisverrechnungskonto<br />
- Kapitalkonto IV – Entnahmenkonto<br />
Die Konten werden in Euro geführt. Sie werden weder im Haben noch<br />
im Soll verzinst und sind keines gesonderten Rechtsübergangs fähig.<br />
8.2. Das Kapitalkonto I gliedert sich in ein Unterkonto A, auf das die<br />
Einzahlungen und Rückzahlungen der Hafteinlage gebucht werden,<br />
in ein Unterkonto B, auf dem die Einzahlungen und Rückzahlungen<br />
der Kapitaleinlage abzüglich der Hafteinlage gebucht werden und in<br />
ein Unterkonto C, auf dem die Einzahlung des Agios gebucht wird.<br />
Die Unterkonten A und B sind maßgebend für die Ergebnisverteilung<br />
sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben, soweit<br />
nicht in § 18 dieses Gesellschaftsvertrages eine abweichende Regelung<br />
getroffen wird.<br />
9.2. Der Komplementär ist unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze<br />
in der Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
Anweisungen für die Geschäftsführung geben.<br />
9.3. Geschäfte und Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko den<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs überschreiten, bedürfen<br />
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt insbesondere<br />
für:<br />
a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten;<br />
b) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und Dritte;<br />
c) Pensionszusagen oder auf Versorgung gerichtete Rechtsgeschäfte.<br />
9.4. Die nachfolgend genannten Handlungen und Maßnahmen gehören<br />
zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nach<br />
§ 116 HGB und bedürfen daher nicht der Zustimmung der Gesellschafter<br />
durch Gesellschafterbeschluss:<br />
a) Erwerb und Übertragung von Beteiligungen an Unternehmen<br />
(Direktinvestitionen) und Zielfonds, im Namen und für Rechnung<br />
der Gesellschaft;<br />
b) Veräußerung und Übertragung von Direktinvestitionen und Beteiligungen<br />
an Zielfonds sowie die Verwertung von Sachwertausschüttungen<br />
von Direktinvestitionen und Zielfonds, im Namen und für<br />
Rechnung der Gesellschaft;<br />
c) Zeichnung und Übernahme von Anteilen der Luxemburger Tochtergesellschaft<br />
und Verkauf und Übertragung von Anteilen an der<br />
Luxemburger Tochtergesellschaft;
gesellschaftsvertrag<br />
108<br />
d) Abschluss und Durchführung der Verträge über die Mittelverwendungskontrolle,<br />
Treuhandtätigkeiten, die Eigenkapitalvermittlung,<br />
die Steuer- und Rechtsberatung, die betriebswirtschaftliche Konzeption,<br />
die Prospektgestaltung und Herstellung sowie das Marketing<br />
und sonstige Geschäfte und Handlungen in der Emissions- und<br />
Investitionsphase, unabhängig von ihrem jeweiligen Umfang;<br />
e) Abschluss und Durchführung von Darlehensverträgen und Sicherungsvereinbarungen<br />
zur Finanzierung von Kapitalbedarf der Gesellschaft<br />
im Rahmen von Zwischenfinanzierungen;<br />
f) alle übrigen ordentlichen Maßnahmen und Handlungen hinsichtlich<br />
der Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere Angelegenheiten<br />
zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen Gesellschaft<br />
und Treugeber / Kommanditist;<br />
g) Anlage liquider Mittel und Abwicklung des Zahlungsverkehrs der<br />
Gesellschaft inklusive der Durchführung von Währungskonvertierungen;<br />
h) Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung einer im<br />
Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve.<br />
9.5 In Eilfällen und in Fällen der Not hat der Komplementär das Recht<br />
und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes auch ohne vorherige<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorzunehmen. Hat<br />
er hiervon Gebrauch gemacht, so hat er die Gesellschaft unverzüglich<br />
zu unterrichten.<br />
9.6. Nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf<br />
die Ausübung des Stimmrechts der Gesellschaft in Gesellschafterversammlungen<br />
von Unternehmen, an denen die Gesellschaft mittelbar<br />
oder unmittelbar beteiligt ist und in denen die Gesellschaft von dem<br />
Komplementär vertreten wird. Er darf sich hierbei seinerseits von geeigneten<br />
Personen vertreten lassen.<br />
9.7. Der Komplementär darf mit der Wahrnehmung seiner Aufgaben<br />
Dritte beauftragen; er haftet jedoch der Gesellschaft gegenüber für<br />
seine Erfüllungsgehilfen.<br />
§ 10 Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlung<br />
10.1. Gesellschafterbeschlüsse werden im Ermessen des Komplementärs<br />
auf Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Verfahren<br />
(„Umlaufverfahren“) nach § 10.10. gefasst. Die Einberufung einer<br />
Gesellschafterversammlung erfolgt unter gleichzeitiger Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung durch den Komplementär. Zwischen dem Tag der<br />
Absendung des Einladungsschreibens und dem Tag der Gesellschafterversammlung<br />
- beide Tage mitgerechnet - muss ein Zeitraum von<br />
mindestens drei Wochen liegen.<br />
10.2. Gesellschafterversammlungen sind von dem Komplementär einzuberufen,<br />
wenn es das dringende Interesse der Gesellschafter erfordert<br />
oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens 25 Prozent<br />
des Zeichnungskapitals auf sich vereinen, dies schriftlich verlangen.<br />
Dieses gilt entsprechend für Treugeber des Treuhänders.<br />
10.3. Die Ladungsfrist zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen<br />
kann bis auf sieben Tage verkürzt werden, wenn dringende<br />
Beschlussfassungsgegenstände dies erfordern.<br />
10.4. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen Mitgesellschafter, Ehegatten, einen Testamentsvollstrecker<br />
oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete<br />
Person vertreten zu lassen. Der Vertreter hat eine schriftliche Vollmacht<br />
vorzulegen. Die Treugeber des Treuhandkommanditisten können in<br />
Gesellschafterversammlungen ihr Stimmrecht unmittelbar ausüben,<br />
sofern sie dies dem Treuhandkommanditisten zuvor schriftlich mitgeteilt<br />
haben. Der Treuhänder übt sein Stimmrecht - nicht zwangsläufig<br />
einheitlich - entsprechend den ihm von seinen Treugebern erteilten<br />
Weisungen aus.<br />
10.5. Zur Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung sind ferner<br />
diejenigen zugelassen, deren Anwesenheit der Komplementär im Interesse<br />
und zur Information aller Gesellschafter für erforderlich hält.<br />
10.6. Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht dem Komplementär<br />
zu. Er kann die Leitung auf den Treuhandkommanditisten<br />
übertragen. Er hat durch eine von ihm benannte geeignete Person ein<br />
Protokoll führen und unterzeichen zu lassen und es allen Gesellschaftern<br />
in Kopie zuzustellen. Der Protokollinhalt ist für alle Beteiligten<br />
verbindlich festgestellt, wenn kein Gesellschafter innerhalb einer Frist<br />
von einem Monat nach Absendung des Protokolls (Datum des Poststempels)<br />
durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Komplementär<br />
Widerspruch erhoben hat. Diese Mitteilung kann per Brief, Telefax oder<br />
E-Mail erfolgen.<br />
10.7. Die Gesellschafter sind in allen nach dem Gesetz oder diesem<br />
Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen zur Beschlussfassung berufen.<br />
Insbesondere sind sie in folgenden Fällen zur Beschlussfassung<br />
berufen:<br />
a) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
b) Entlastung der Geschäftsführung;<br />
c) Änderungen und Ergänzungen der Anlagerichtlinien der Luxemburger<br />
Tochtergesellsschaft<br />
d) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages;<br />
e) Auflösung der Gesellschaft in anderen Fällen, als den im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehenen Fällen.
gesellschaftsvertrag<br />
10.8. Die Gesellschafter haben bei Abstimmung je 1.000 Euro Kapitaleinlage<br />
It. § 6.4 bzw. § 7.2 je eine Stimme.<br />
10.9. Jede ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn der Komplementär und mindestens 50 Prozent<br />
des stimmberechtigten Kapitals vertreten sind. Sofern keine Beschlussfähigkeit<br />
vorliegt, kann die nächste Gesellschafterversammlung<br />
mit gleicher Tagesordnung unter Beachtung einer Ladungsfrist von<br />
zwei Wochen einberufen werden. Sie ist dann unabhängig von der<br />
Höhe des vertretenen Zeichnungskapitals beschlussfähig. Beschlüsse<br />
in der Gesellschafterversammlung werden in allen Angelegenheiten<br />
mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit dieser Vertrag oder das Gesetz<br />
nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Einer qualifizierten<br />
Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen bedarf es für die<br />
Beschlüsse gemäß § 10.7 d) und e). Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
dürfen darüber hinaus nur mit Zustimmung des Komplementärs<br />
gefasst werden, soweit hierdurch seine jeweiligen Rechte berührt<br />
oder jeweils weitergehende Pflichten geschaffen werden können. Die<br />
Gesellschafter sind nur aus wichtigem, von dem Komplementär zu<br />
vertretenden Grund berechtigt, ihm durch Gesellschafterbeschluss, der<br />
einer qualifizierten Mehrheit von 75 Prozent der abgegebenen Stimmen<br />
bedarf, die Vertretungsmacht und/oder die Geschäftsführungsbefugnis<br />
zu entziehen und/oder zusätzlich eine oder mehrere natürliche<br />
oder juristische Personen als geschäftsführende Komplementäre/Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen. Bei Stimmengleichheit<br />
gilt ein Antrag als abgelehnt. Enthaltungen werden bei der Berechnung<br />
von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />
10.10. Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafter können im Ermessen<br />
des Komplementärs auch ohne Abhaltung einer Gesellschafterversammlung<br />
durch Umlaufverfahren gefasst werden, wenn nicht mehr<br />
als 25 Prozent der in der Gesellschaft vorhandenen Stimmen dieser Art<br />
der schriftlichen Abstimmung widersprechen. Im Falle der schriftlichen<br />
Abstimmung hat der Komplementär die übrigen Kommanditisten und<br />
Treugeber schriftlich an die letzte mitgeteilte Postanschrift unter Mitteilung<br />
des Abstimmungsgegenstandes, des genauen Verfahrens und<br />
Angabe des letzten Tages der Abstimmungsfrist dazu aufzufordern.<br />
Die schriftliche Abstimmung der Gesellschafter und Treugeber muss innerhalb<br />
der Abstimmungsfrist bei dem Komplementär oder einem von<br />
ihm bevollmächtigten Dritten eingegangen sein. Die Abstimmungsfrist<br />
muss mindestens 3 Wochen betragen. Nicht fristgerecht eingehende<br />
Stimmabgaben oder ungültige Stimmen gelten als Stimmenthaltung<br />
und werden bei der Berechnung von Mehrheiten nicht mitgezählt.<br />
Kommt ein Beschluss im Umlaufverfahren zu Stande, hat der Komplementär<br />
die Gesellschafter schriftlich gemäß § 10.6 zu unterrichten.<br />
10.11. Beschlüsse der Gesellschafter können nur binnen einer Ausschlussfrist<br />
von einem Monat, gerechnet vom Tage der Absendung des<br />
Protokolls der Gesellschafterversammlung (Datum des Poststempels),<br />
angefochten werden. Entsprechendes gilt für im Umlaufverfahren gefasste<br />
Beschlüsse. Die Anfechtung kann ausschließlich durch eine gegen<br />
die Gesellschaft gerichtete Klage erfolgen.<br />
§ 11 Jahresabschluss, Information und Kontrolle der Gesellschafter<br />
11.1. Der Komplementär hat innerhalb der gesetzlichen Fristen den<br />
Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und vorzulegen.<br />
Der Jahresabschluss hat den handelsrechtlichen Vorschriften<br />
unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften zu entsprechen.<br />
11.2. Der Jahresabschluss ist von einem Angehörigen der wirtschaftsprüfenden<br />
und steuerberatenden Berufe, welcher von dem Komplementär<br />
bestellt wird, zu prüfen und zu bestätigen.<br />
11.3. Mit dem Jahresabschluss hat der Komplementär einen Bericht<br />
über das vergangene und das laufende Geschäftsjahr vorzulegen.<br />
Die Berichterstattung hat sich auf den Gang der Geschäfte, die Lage<br />
der Gesellschaft, auf die beabsichtigte Geschäftspolitik und sonstige<br />
grundsätzliche Fragen zu erstrecken.<br />
11.4. Wird die Steuerbilanz durch das Finanzamt bestandskräftig geändert,<br />
so ist die Handelsbilanz, sofern nicht zwingende handelsrechtliche<br />
Bestimmungen zu beachten sind, an die Steuerbilanz zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt anzupassen. Änderungen sind für alle Gesellschafter,<br />
auch nach deren Ausscheiden, verbindlich.<br />
11.5. Der geprüfte Jahresabschluss ist mit entsprechenden Erläuterungen<br />
allen Kommanditisten mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
oder der Aufforderung zur schriftlichen Abstimmung<br />
zuzusenden.<br />
11.6. Die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
11.7. Die Kommanditisten können von dem Komplementär Auskünfte<br />
über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Sofern einem<br />
begründeten Auskunftsverlangen nicht innerhalb angemessener Frist<br />
nachgekommen wird oder ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kommanditist<br />
berechtigt, auf eigene Kosten die Bücher und Schriften der<br />
Gesellschaft einzusehen oder durch eine zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtete Person einsehen zu lassen. Die Rechte der Kommanditisten<br />
nach §§ 164, 166 HGB bleiben unberührt.<br />
109
gesellschaftsvertrag<br />
110<br />
§ 12 Laufende Kosten der Gesellschaft<br />
12.1. Der Komplementär erhält für das ihn treffende Haftungsrisiko<br />
eine Vergütung in Höhe von 10.000 Euro p.a. und für die Geschäftsführung<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf<br />
das Zeichnungskapital jeweils zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, derzeit<br />
19 Prozent. Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />
jeweils am 31.05. und 30.11. eines Jahres, erstmalig am<br />
31.05.2009. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2008 erhält der Komplementär<br />
eine einmalige Vergütung in Höhe von 500 Euro inkl. 19 Prozent<br />
Umsatzsteuer; sie ist am 30.11.2008 fällig.<br />
12.2. Der Treuhandkommanditist erhält für die Errichtung der Treuhand<br />
eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 0,15 Prozent<br />
bezogen auf das Zeichnungskapital der Gesellschaft zuzüglich gültiger<br />
Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent.<br />
Ferner erhält der Treuhandkommanditist für seine laufende Tätigkeit<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf das Zeichnungskapital<br />
nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
zuzüglich gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />
12.3. Im Übrigen trägt die Gesellschaft alle sonstigen Kosten ihrer laufenden<br />
Verwaltung.<br />
§ 13 Kündigung<br />
13.1. Die Dauer der Gesellschaft ist bis zum 30.11.2016 befristet, sie<br />
kann nach Maßgabe dieses Vertrages (§ 4) verlängert werden. Eine<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.<br />
13.2. Eine Kündigung durch den Kommanditisten hat schriftlich mit<br />
eingeschriebenem Brief gegenüber dem Komplementär zu erfolgen.<br />
Dabei ist für die gesetzliche Fristwahrung der Eingang der Kündigung<br />
maßgebend.<br />
13.3. Die Ausschlusserklärung eines Kommanditisten hat der Treuhandkommanditist<br />
oder der Komplementär gegenüber dem Kommanditisten<br />
vorzunehmen.<br />
§ 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
14.1. Jeder Kommanditist kann über seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />
ganz oder teilweise nur mit Zustimmung des Komplementärs<br />
und nur zum 01.12. eines jeden Jahres verfügen. Für jede Übertragung<br />
ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 Prozent der<br />
ursprünglichen Kapitaleinlage, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe<br />
von 250,- Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vom übertragenden<br />
Gesellschafter an die Gesellschaft zu entrichten. Die Zustimmung<br />
zur Übertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung<br />
einer Handelsregistervollmacht gemäß § 6.2 durch den neuen Kommanditisten.<br />
Ausgenommen von dem Zustimmungserfordernis sind<br />
Übertragungen von Gesellschaftsanteilen an Angehörige im Sinne des<br />
§ 15 AO und an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff.<br />
AktG.<br />
14.2. Der Komplementär darf die Zustimmung nur versagen, wenn ein<br />
wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />
durch die Verfügung Gesellschaftsanteile entstehen oder übertragen<br />
würden, deren Kapitaleinlage nicht mindestens 10.000 Euro beträgt<br />
und die nicht durch 1.000 ganzzahlig teilbar sind. Als wichtiger Grund<br />
gilt auch, wenn durch die Verfügung Steuern, insbesondere Gewerbesteuer<br />
ausgelöst wird; sie kann in diesen Fällen erteilt werden, wenn<br />
der übertragende Kommanditist/Treugeber oder der Erwerber die Gesellschaft<br />
von der durch die Verfügung hervorgerufenen Steuern freistellt.<br />
Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn der Treuhandkommanditist<br />
die treuhänderisch gehaltenen Teile seiner Kommanditanteile auf<br />
Treugeber überträgt. Versagt der Komplementär die Zustimmung, so<br />
hat die nächste Gesellschafterversammlung über die Zulässigkeit der<br />
Übertragung zu entscheiden.<br />
14.3. Will ein Gesellschafter seinen Anteil auf Dritte übertragen, so hat<br />
er ihn zunächst dem Gründungskommanditisten <strong>ÖKORENTA</strong> AG unter<br />
Nennung des Preises schriftlich zum Erwerb anzubieten; er hat ein<br />
Vorkaufsrecht und ist berechtigt, den Anteil selbst zu erwerben oder<br />
einen von ihm zu benennenden Dritten zu bezeichnen, der den Anteil<br />
erwirbt. Übt die <strong>ÖKORENTA</strong> AG ihr Vorkaufsrecht nicht innerhalb von<br />
30 Tagen nach Zugang des Angebotes aus, ist der anbietende Gesellschafter<br />
zur anderweitigen Veräußerung berechtigt.<br />
14.4. Die Übertragung des Kommanditanteils ist der Kommanditgesellschaft<br />
durch Vorlage des Vertrages nachzuweisen.<br />
14.5. Der Fortbestand der Gesellschaft wird von einem Wechsel der<br />
Gesellschafter nicht berührt.<br />
§ 15 Ausscheiden eines Gesellschafters<br />
15.1. Wird die Gesellschaft von einem Gesellschafter gekündigt, so wird<br />
die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern mit allen Aktiva und<br />
Passiva ohne Liquidation und unter der bisherigen Firma fortgeführt.<br />
15.2. Ein Gesellschafter scheidet ohne weiteres aus der Gesellschaft aus:<br />
a) mit Zustellung des Beschlusses, durch den dasjenige, was ihm bei<br />
der Auseinandersetzung zusteht, für einen Gläubiger gepfändet<br />
wurde, es sei denn, dass der Pfändungsbeschluss innerhalb von<br />
vier Wochen seit Zustellung wieder beseitigt wird;<br />
b) mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den über sein Vermögen<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet oder dieses mangels Masse abgewiesen<br />
wird;
gesellschaftsvertrag<br />
c) mit Beschluss der Gesellschafterversammlung über seinen Ausschluss<br />
der Gesellschaft aus wichtigem, in seiner Person liegendem<br />
Grunde, wobei über die Ausschließung eines Kommanditisten<br />
und über die Ausschließung des Komplementärs jeweils mit einer<br />
Mehrheit von 75 Prozent zu beschließen ist;<br />
d) bei Erhebung der Klage auf Auflösung durch ihn, wobei auch in<br />
diesem Falle die Gesellschaft zwischen den übrigen Gesellschaftern<br />
fortgesetzt wird;<br />
e) bei wirksamer Kündigung des Gesellschafterverhältnisses durch<br />
ihn aus wichtigem Grund oder<br />
f) im Falle des Zahlungsverzuges gemäß § 6.5 mit Abgabe der Ausschlusserklärung.<br />
15.3. Die Ausschließung eines Gesellschafters bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes in der Person des betroffenen Gesellschafters ist<br />
zulässig. Als ein solcher wichtiger Grund ist auch anzusehen, wenn<br />
seine Rechte gepfändet werden oder wenn er zur Leistung einer eidesstattlichen<br />
Versicherung der Vermögenslosigkeit aufgefordert wird.<br />
15.4. Die Ausschließung ist nur mit der Stimme des Komplementärs<br />
zulässig. Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht.<br />
16.2. Die Auseinandersetzungsbilanz bedarf der Feststellung durch die<br />
Gesellschafter.<br />
16.3. Das Auseinandersetzungsguthaben ist dem ausscheidenden Gesellschafter<br />
in vier gleichen Halbjahresraten auszuzahlen, von denen<br />
die erste sechs Monate nach Vorliegen der festgestellten Auseinandersetzungsbilanz<br />
fällig ist.<br />
16.4. Das Guthaben ist mit 3 Prozent jährlich zu verzinsen. Die Zinsen<br />
sind jeweils zusammen mit einer fälligen Rate zu entrichten. Der<br />
Ausscheidende kann eine Sicherstellung bzw. Sicherheitsleistung des<br />
Abfindungsguthabens nicht verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
das Auseinandersetzungsguthaben früher auszuzahlen oder für den<br />
Fall, dass die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist, die Zahlung der<br />
fälligen Halbjahresrate auszusetzen.<br />
16.5. Ergibt sich bei dem Kommanditisten ein negatives Auseinandersetzungsguthaben,<br />
kann die Gesellschaft keinen Ausgleich verlangen.<br />
Hat er jedoch Entnahmen getätigt, sind diese unverzüglich an die Gesellschaft<br />
zurückzuzahlen, soweit sie die Gewinnanteile des Kommanditisten<br />
übersteigen.<br />
111<br />
15.5. Sofern der Komplementär aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses<br />
aus der Gesellschaft auszuscheiden hat, müssen die verbleibenden<br />
Gesellschafter und die Gesellschaft den Komplementär von<br />
allen rechtmäßig übernommenen Verpflichtungen freistellen, die er für<br />
die Gesellschaft übernommen hat.<br />
15.6. Scheidet der Komplementär aus der Gesellschaft aus, so beruft<br />
der Treuhandkommanditist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung<br />
ein, welche einen neuen Komplementär wählt.<br />
15.7. Scheidet der Treuhandkommanditist aus, so ist der Komplementär<br />
ermächtigt, für die Zeit bis zur Neueintragung eines Treuhandkommanditisten<br />
seine Rechte und Pflichten nach Maßgabe des Treuhandvertrages<br />
gegenüber den Treugebern wahrzunehmen.<br />
§ 16 Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters<br />
16.1. In allen Fällen des Ausscheidens erhält der ausscheidende Gesellschafter<br />
sein Auseinandersetzungsguthaben abzüglich etwaiger noch<br />
offener Forderungen der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter.<br />
Grundlage seines Anspruchs ist die aufzustellende Auseinandersetzungsbilanz<br />
zum 30.11. des Jahres seines Ausscheidens, wobei das<br />
Vermögen der Gesellschaft mit ihrem Verkehrswert anzusetzen ist. Der<br />
Verkehrswert wird von dem Komplementär der Gesellschaft nach den<br />
Richtlinien der European Venture Capital Association ermittelt.<br />
§ 17 Ableben eines Gesellschafters<br />
17.1. Stirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit dessen Erben<br />
oder Vermächtnisnehmern als Kommanditisten fortgesetzt.<br />
17.2. Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
haben diese einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestimmen, der<br />
ihre Rechte als Gesellschafter wahrnimmt und sie in der Gesellschaft vertritt.<br />
Solange die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Vertreters<br />
nicht erfolgt ist, ruhen die entsprechenden Gesellschaftsrechte mit Ausnahme<br />
der Beteiligung an Gewinn und Verlust. Der Komplementär kann<br />
den Nachweis der Vollmacht in notariell beglaubigter Form verlangen.<br />
§ 18 Ergebnisverteilung und Auszahlung<br />
18.1. Das Ergebnis der Gesellschaft wird auf die Kommanditisten im<br />
Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen verteilt, soweit<br />
nachfolgend nicht eine andere Regelung vorgesehen ist.<br />
18.2. Sofern die Gesellschaft den Kommanditisten anrechenbare Steuern<br />
gutschreibt, sind diese, unabhängig von der Ergebnisverteilung,<br />
entsprechend der Kapitaleinlage zu verteilen.<br />
18.3. Auszahlungen im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages sind sowohl<br />
Kapitalrückzahlungen als auch Auszahlungen von Gewinn- oder<br />
sonstigen Liquiditätsüberschussanteilen.<br />
18.4. Die Kommanditisten erhalten als Vorabauszahlung („Frühzeichnerbonus“)<br />
einen individuellen Vorzug von nominal 4 Prozent bezogen auf
gesellschaftsvertrag<br />
112<br />
die vollständig eingezahlte Kapitaleinlage ab dem ersten Tag des Monats,<br />
der auf den Zahlungseingang auf dem Treuhandkonto folgt bis<br />
einschließlich dem ersten Tag des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
(§ 5.2) folgt unter Verzicht auf eine Zinseszinsberechnung.<br />
18.5. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Auszahlung<br />
der Frühzeichnerboni erfüllt wurden (§ 18.4.), werden weitere Auszahlungen<br />
zunächst zur Rückführung der Kapitaleinlage verwandt. Die<br />
Rückführung erfolgt im Verhältnis der geleisteten Kapitaleinlage.<br />
a) Ein Treugeber kann seine Beteiligung nur durch den Treuhandkommanditisten<br />
kündigen, sofern das Treuhandverhältnis nicht<br />
zuvor aufgelöst worden ist. Geschieht dies oder liegt in der Person<br />
des Treugebers ein Ausschließungsgrund gemäß § 15.3 vor,<br />
so scheidet der Treuhandkommanditist mit der entsprechenden<br />
Beteiligung aus. Der persönlich haftende Gesellschafter bzw. die<br />
Gesellschafterversammlung haben die Ausschließung eines Treugebers<br />
nach den Vorschriften dieses Vertrages gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten auszusprechen.<br />
18.6. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus<br />
(§ 18.4.) und Rückführung der Kapitaleinlage (§ 18.5.) erfüllt<br />
wurden, erfolgen weitere Auszahlungen zur Befriedigung der Basisgewinnverteilung<br />
an die Kommanditisten. Die Basisgewinnverteilung ist<br />
eine interne (rechnerische) Verzinsung von 9 Prozent p.a., bezogen auf<br />
die von den Kommanditisten geleistete Kapitaleinlage für die Zeit der<br />
effektiven Kapitalbindung bei der Gesellschaft. Die effektive Kapitalbindung<br />
berücksichtigt sämtliche Auszahlungen auf die tatsächlich geleistete<br />
Kapitaleinlage eines jeweiligen Kommanditisten. Die Berechnung<br />
erfolgt ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist<br />
(§ 5.2) folgt. Die Basisgewinnverteilung wird nur so weit und<br />
solange berechnet, wie die Summe der tatsächlich geleisteten Kapitaleinlage<br />
die Summe der empfangenen Auszahlungen übersteigt.<br />
18.7. Sofern sämtliche Ansprüche der Kommanditisten auf Frühzeichnerbonus<br />
(§ 18.4.), Kapitalrückführung (§ 18.5.) und Basisgewinnverteilung<br />
(§ 18.6.) erfüllt sind, erfolgen weitere Auszahlungen zu 97 Prozent<br />
an die Kommanditisten im Verhältnis ihrer tatsächlich geleisteten<br />
Kapitaleinlagen und zu 3 Prozent an den Gründungskommanditisten<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG.<br />
§ 19 Auflösung und Liquidation<br />
19.1. Bei Auflösung der Gesellschaft sind sämtliche Beteiligungen und<br />
sonstige Vermögenswerte der Gesellschaft zu verwerten. Liquidator ist<br />
der Komplementär.<br />
19.2. Der Liquidator liquidiert die Vermögensgegenstände und Beteiligungen<br />
der Gesellschaft nach seinem pflichtgemäßen Ermessen. Das<br />
Ergebnis der Liquidation wird auf die Kommanditisten im Verhältnis<br />
ihrer tatsächlich geleisteten Kapitaleinlagen unter Berücksichtigung der<br />
Vorgaben in diesem Vertrag verteilt.<br />
§ 20 Sondervorschriften bei Treuhandverhältnissen<br />
20.1. Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages gelten in entsprechender<br />
Anwendung auch für Treugeber des Treuhandkommanditisten<br />
mit folgender Besonderheit:<br />
b) Das Treuhandverhältnis endet beim Tod des Treugebers bzw. bei<br />
der Abtretung des Anspruchs aus dem Treuhandvertrag und der<br />
Erbe oder Vermächtnisnehmer bzw. Beschenkte tritt unmittelbar<br />
in die Gesellschafterstellung des dann ehemaligen Treugebers ein.<br />
Im Falle einer Mehrheit von Erben und/oder Vermächtnisnehmern<br />
gilt § 17.2 des Gesellschaftsvertrages entsprechend. Es ist § 10<br />
des Treuhandvertrages zu beachten.<br />
20.2. Scheidet der Treuhänder aus Gründen aus der Gesellschaft aus,<br />
die nicht in der Person seiner Treugeber liegen, so werden die Treugeber<br />
unmittelbar Gesellschafter, ohne dass es eines besonderen Übertragungsaktes<br />
von dem Treuhänder auf den Treugeber bedarf. Die bisherigen<br />
Treugeber sind jedoch berechtigt, einen neuen gemeinsamen<br />
Treuhänder zu bestellen. Die Gesellschaft wird dann mit diesem neuen<br />
Treuhänder fortgesetzt. Eine Auseinandersetzung findet nicht statt.<br />
§ 21 Mitteilungen und Sonderbetriebsausgaben<br />
21.1. Die Zusendung von Protokollen oder anderen Mitteilungen der<br />
Gesellschaft (z. B. Einladungen zu Gesellschafterversammlungen, Aufforderungen<br />
zu schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen, alle Zahlungen<br />
an die Gesellschafter) ist ordnungsgemäß, wenn sie an die zuletzt<br />
bekannte Adresse des Kommanditisten erfolgt; es obliegt dem Kommanditisten,<br />
eine Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung der<br />
Gesellschaft rechtzeitig mitzuteilen.<br />
21.2. Die Kommanditisten haben ihre Sonderbetriebsausgaben, die<br />
in die Jahressteuererklärung aufgenommen werden sollen, spätestens<br />
2 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft<br />
oder dem Treuhandkommanditisten mitzuteilen. Werden sie nicht<br />
rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt, die Sonderbetriebsausgaben<br />
unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht der Gesellschafter<br />
auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung bei<br />
der Gesellschaft in Auftrag gibt.
gesellschaftsvertrag<br />
§ 22 Schlussbestimmungen<br />
22.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich<br />
erfolgen, soweit das Gesetz nicht eine gerichtliche oder notarielle<br />
Beurkundung vorschreibt.<br />
113<br />
22.2. Im Falle einer Ergänzung oder Änderung durch Beschluss einer<br />
Gesellschafterversammlung genügen für die Schriftform die von dem<br />
Komplementär oder dem Protokollführer unterzeichneten Protokolle<br />
und ihre Zusendung an die Gesellschafter.<br />
22.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages als<br />
unwirksam erweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Eine ungültige oder unklare Bestimmung ist so<br />
zu deuten, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht<br />
wird; dasselbe gilt auch hinsichtlich etwa hervortretender Vertragslücken.<br />
Die Gesellschafter verpflichten sich, die betreffenden Bestimmungen<br />
unverzüglich durch solche zu ersetzen, die den beabsichtigten<br />
wirtschaftlichen Zwecken am nächsten kommen. Entsprechend ist zu<br />
verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt.<br />
22.4. Die Kosten des Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
Aurich, den 24.04.2009<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH<br />
gez. Gerold Schmidt, Geschäftsführer<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
gez. Tjark Goldenstein, Vorstand
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
114<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zwischen<br />
der jeweils in der Beitrittserklärung zu der „<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I<br />
GmbH & Co. KG“ genannten Person<br />
– nachfolgend „Anleger“, „Treugeber“ oder „Kommanditist“ genannt<br />
und<br />
der SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich,<br />
– nachfolgend „Treuhandkommanditist“, „Treuhänder“ oder „Verwalter“<br />
genannt<br />
sowie<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2, 26605<br />
Aurich, – nachfolgend „Gesellschaft“ genannt.<br />
Präambel<br />
1. Grundlage dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages bildet der<br />
von dem Treugeber gebilligte Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft in<br />
der jeweils gültigen Fassung.<br />
Stellung eines Kommanditisten zu erhalten. Unbeschadet dessen, kann<br />
der Kommanditist seine Gesellschafterrechte jederzeit selbst ausüben.<br />
Der Verwalter darf mit anderen Kommanditisten der Gesellschaft gleiche<br />
oder ähnlich lautende Verwaltungsverträge abschließen.<br />
§ 2 Stimmrechtsausübung, Weisungen des Treugebers<br />
Im Rahmen dieses Auftrages ist der Verwalter beauftragt und bevollmächtigt,<br />
alle aus dem verwalteten Kommanditanteil folgenden Rechte<br />
und Pflichten, insbesondere das Stimmrecht, im Namen und nach<br />
Maßgabe der Weisungen des Kommanditisten auszuüben, soweit der<br />
Kommanditist die Rechte nicht selbst ausübt. Widerspricht eine Weisung<br />
der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht oder einer gesetzlichen<br />
Bestimmung, so kann der Verwalter nach entsprechendem Hinweis an<br />
den Kommanditisten die Ausübung der Rechte und Pflichten verweigern.<br />
Liegt keine Weisung des Kommanditisten vor, so hat der Verwalter<br />
bei der Ausübung der Rechte für den Kommanditisten die Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden und nach bestem Wissen<br />
und Gewissen und im Sinne des Kommanditisten nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen zu handeln. Der Verwalter darf sich zur Erfüllung<br />
seiner Verwaltungstätigkeiten Dritter bedienen.<br />
2. Der Treuhandkommanditist ist gemäß §§ 5, 6 und 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, Anleger als weitere Kommanditisten in die<br />
Gesellschaft aufzunehmen oder ihre eigene Kapitaleinlage im Interesse<br />
und für Rechnung der Anleger als Treugeber zu erhöhen, bis das Kapital<br />
der Gesellschaft 100 Mio. Euro zzgl. 5 Prozent Agio beträgt.<br />
3. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem als Treugeber<br />
beitretenden Anleger (Treuhandvertrag) sowie zwischen den Treugebern<br />
untereinander sowie das Rechtsverhältnis zwischen dem als Kommanditisten<br />
beitretenden Anleger und dem Verwalter (Verwaltungsvertrag)<br />
regelt sich nach den Vorschriften dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
sowie in entsprechender Anwendung nach den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages, und zwar auch in soweit, als ein besonderer<br />
Verweis auf die Rechte und Pflichten der Treugeber und des Treuhänders<br />
in dem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich erfolgt.<br />
§ 3 Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
Der Verwalter nimmt an allen ordentlichen oder außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassungen teil, sofern er<br />
nicht durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Über das Ergebnis<br />
der Versammlungen/Beschlussfassungen berichtet der Verwalter dem<br />
Kommanditisten unverzüglich schriftlich.<br />
§ 4 Laufzeit, Beendigung<br />
Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen<br />
und kann mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ablauf eines<br />
Geschäftsjahres, erstmalig jedoch zum Zeitpunkt der Beendigung der<br />
Gesellschaft ordentlich gekündigt werden. Im Falle des Ausscheidens<br />
des Kommanditisten aus der Gesellschaft oder bei deren Liquidation ist<br />
der Verwaltungsvertrag mit Wirksamkeit des Ausscheidens und Vollbeendigung<br />
der Gesellschaft ohne weiteres beendet.<br />
Teil I.<br />
Verwaltungsvertrag bei Beitritt des Anlegers<br />
als Kommanditist oder Umwandlung der Treugeberstellung<br />
in Kommanditistenstellung<br />
§ 1 Auftrag zur Treuhandverwaltung<br />
Beteiligt sich ein Anleger als Kommanditist, beauftragt er den Treuhandkommanditisten<br />
als Verwalter, seine Kommanditbeteiligung nach<br />
Maßgabe dieses Vertrages und des Gesellschaftsvertrages zu verwalten.<br />
Gleiches gilt, wenn der als Treugeber beigetretene Anleger im Sinne<br />
von § 7.4. des Gesellschaftsvertrages verlangt, im Außenverhältnis die<br />
Teil II.<br />
Treuhandvertrag bei Anlegerbeitritt als Treugeber<br />
§ 5 Treuhandverhältnis/ Abschluss des Treuhandvertrages/<br />
Einzahlungen<br />
5.1. Beteiligt sich der Anleger als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
an der Gesellschaft, beauftragt er ihn als Treuhänder, der<br />
seinen eigenen Kapitalanteil in Höhe der vom Treugeber in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungssumme zu erhöhen hat.<br />
Der Treuhänder wird vom Treugeber beauftragt, den von ihm für den<br />
Treugeber im Außenverhältnis erhöhten bzw. gehaltenen Anteil an der
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
Kommanditbeteiligung in Höhe der vorgenannten Zeichnungssumme<br />
im eigenen Namen aber für Rechnung und auf Risiko des Treugebers<br />
nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages zu halten und zu verwalten.<br />
5.2. Dieser Treuhandvertrag wird durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den jeweiligen Treugeber und deren Annahme durch den<br />
Treuhänder geschlossen. Für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />
genügt die Gegenzeichnung oder Faksimilierung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhänder. Der Zugang der Annahmeerklärung beim<br />
Treugeber ist nicht erforderlich. Der Treuhänder wird den jeweiligen<br />
Treugeber gleichwohl von der Annahme seiner Beitrittserklärung durch<br />
Übersendung einer Kopie der von dem Treuhänder gegengezeichneten<br />
oder faksimilierten Beitrittserklärung des Treugebers informieren.<br />
5.3. Der Treuhänder wird die Beteiligung der Treugeber zusammen mit<br />
weiteren Beteiligungen anderer Treugeber aufgrund gleich- oder ähnlich<br />
lautender Verträge nach außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />
Die Eintragung des Treuhandkommanditisten in das Handelsregister<br />
erfolgt gemäß dem Gesellschaftsvertrag mit einer Hafteinlage in Höhe<br />
von 1 Prozent der jeweils von den Treugebern übernommenen Zeichnungssumme.<br />
5.4. Die Treugeber tragen in Höhe ihrer Beteiligung wie ein im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist das anteilige wirtschaftliche<br />
Risiko. Im gleichen Umfang nehmen sie am Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft teil. Die sich aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />
Wirkungen treffen ausschließlich die Treugeber.<br />
5.5. Der Treuhänder nimmt die Gesellschafterrechte und -pflichten<br />
der Treugeber gegenüber der Gesellschaft nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
wahr. Er ist demgemäß verpflichtet, die Beteiligung als<br />
Kommanditbeteiligung im eigenen Namen zum Handelsregister anzumelden.<br />
Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses hat er dem Treugeber<br />
alles herauszugeben, was er als Treuhänder für diesen erlangt hat.<br />
Der Treugeber hält den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten frei, die<br />
sich aus der Wahrnehmung der Treuhandschaft ergeben können.<br />
5.6. Der Treugeber verpflichtet sich, seine gemäß Beitrittserklärung<br />
übernommene Kapitaleinlage zuzüglich 5 Prozent Agio hierauf innerhalb<br />
der in der Beitrittserklärung genannten Frist vollständig auf das in<br />
der Beitrittserklärung genannte Konto einzuzahlen. Für rückständige<br />
Einlagen ist die Gesellschaft berechtigt, dem Treugeber Verzugszinsen<br />
gemäß §§ 7, 6 des Gesellschaftsvertrages zu berechnen. Weitergehende<br />
Schadenersatzansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.<br />
Die Gesellschaft und der Treuhandkommanditist sind jeweils<br />
einzeln berechtigt, entsprechende Ansprüche unmittelbar gegenüber<br />
dem Treugeber geltend zu machen.<br />
5.7. Der Treuhänder hat Anspruch darauf, vom Treugeber von allen<br />
Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, die im Zusammenhang mit<br />
dem Erwerb und der Verwaltung der treuhänderisch übernommenen<br />
Gesellschafterbeteiligung stehen.<br />
5.8. Der Treuhänder und seine Organe sind von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
§ 6 Weisungsrechte<br />
6.1. Der Treuhänder hat wegen aller Maßnahmen und Rechtsgeschäfte<br />
im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung den<br />
Weisungen des Treugebers zu folgen. Er hat die Informations- und<br />
Kontrollrechte gemäß dem Gesellschaftsvertrag nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen für den Treugeber wahrzunehmen. Der Treugeber ist berechtigt,<br />
diese Rechte auch selbst wahrzunehmen.<br />
6.2. Sind bei unaufschiebbaren Entscheidungen Weisungen nicht<br />
rechtzeitig zu erhalten, so hat der Treuhänder mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns nach pflichtgemäßem Ermessen im Interesse<br />
des Treugebers zu handeln.<br />
6.3. Der Treuhänder ist berechtigt, sein Stimmrecht je nach Weisung<br />
der einzelnen Treugeber unterschiedlich bzw. gespalten auszuüben.<br />
§ 7 Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter<br />
7.1. Auf Gesellschafterversammlungen und bei Beschlüssen der Gesellschafter,<br />
die außerhalb von Gesellschafterversammlungen gefasst<br />
werden (Umlaufverfahren), stimmt der Treuhänder gemäß den ihm<br />
vom Treugeber erteilten Weisungen ab. Sind keine Weisungen erteilt,<br />
so erteilt der Treugeber hiermit dem Treuhänder bereits Vollmacht, die<br />
Rechte aus der Kommanditbeteiligung, insbesondere das Stimmrecht,<br />
auszuüben. In diesem Fall stimmt der Treuhänder nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen im Interesse der Treugeber ab.<br />
7.2. Der Treugeber ist berechtigt, seine Rechte, insbesondere sein<br />
Stimmrecht, auf Gesellschafterversammlungen und anlässlich sonstiger<br />
Beschlüsse der Gesellschafter anstelle des Treuhänders selbst wahrzunehmen.<br />
Will er von diesem Recht Gebrauch machen, so hat er dies<br />
zuvor schriftlich dem Treuhänder anzuzeigen.<br />
7.3. Der Treuhänder hat den Treugeber unverzüglich über bevorstehende<br />
Gesellschafterversammlungen und anstehende Gesellschafterbeschlüsse<br />
der Gesellschaft, unter Übersendung der relevanten<br />
Unterlagen, zu informieren und sich Weisungen einzuholen.<br />
7.4. Den Treugebern sind die Protokolle der Gesellschafterversammlungen<br />
der Gesellschaft unverzüglich durch den Treuhänder zuzusenden.<br />
115
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
116<br />
§ 8 Treuhandverwaltung/Pflichten des Treugebers /Pflichten<br />
des Treuhänders<br />
8.1. Gegenstand der Treuhandverwaltung sind die mit den treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditeinlagen an der Gesellschaft verbundenen<br />
Rechte und Pflichten, die sich nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
bestimmen.<br />
8.8. Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen der Daten zu seiner<br />
Person, seiner Anschrift oder zur rechtlichen Inhaberschaft der Gesellschafterbeteiligung<br />
dem Treuhänder mitzuteilen.<br />
8.9. Eine gesonderte Treuhandgebühr ist vom Treugeber nicht zu entrichten.<br />
8.2. Über das in der Beitrittserklärung genannte Konto darf nur der<br />
Mittelverwendungskontrolleur im Rahmen des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
der Gesellschaft sowie des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
verfügen.<br />
8.3. Der Treuhänder hat das steuerliche Jahresergebnis, Auszahlungen,<br />
Beitragspflichten, das Abfindungsguthaben und alle sonstigen Ergebnisse,<br />
die auf die Beteiligungen der Treugeber an der Gesellschaft entfallen,<br />
unverzüglich an die Treugeber weiterzuleiten. Die sich hieraus<br />
ergebenden Ansprüche tritt der Treuhänder hiermit bereits an den<br />
Treugeber ab, der diese Abtretung annimmt.<br />
8.4. Der Treuhänder erstattet dem Treugeber unverzüglich nach Vorliegen<br />
des geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft einen schriftlichen<br />
Bericht, der auch Angaben über wesentliche Geschäftsvorfälle<br />
enthalten soll. Darüber hinaus hat der Treuhänder die Treugeber auch<br />
gesondert über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle in angemessenen<br />
Abständen zu unterrichten.<br />
8.5. Dritten gegenüber darf der Treuhänder die Beteiligung des Treugebers<br />
nur mit dessen Zustimmung offen legen, soweit nichts anderes<br />
gesetzlich vorgeschrieben ist oder es dem begründeten Interesse des<br />
Treuhänders entspricht. Die Gesellschaft ist nicht Dritte im Sinne dieser<br />
Bestimmung. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, das Treuhandverhältnis<br />
offen zu legen.<br />
§ 9 Übertragung und Belastung von Beteiligungen<br />
9.1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung unter Aufrechterhaltung<br />
des Treuhandverhältnisses und zum 01.12. eines jeden Jahres<br />
und mit Zustimmung des Treuhänders auf einen Rechtsnachfolger<br />
zu übertragen, soweit er seine Einlage vollständig erbracht hat. Der<br />
Treuhänder kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn gewichtige<br />
sachliche Gründe in der Person des Rechtsnachfolgers gegen diese<br />
Übertragung sprechen, so dass für sie die Aufrechterhaltung des Treuhandverhältnisses<br />
mit dem Rechtsnachfolger unzumutbar ist. § 14 des<br />
Gesellschaftsvertrages gilt entsprechend.<br />
9.2. Der Treuhänder ist ohne Zustimmung des Treugebers zu keinen<br />
Verfügungen über Rechte aus der Beteiligung berechtigt, insbesondere<br />
darf er die Beteiligung nicht veräußern oder belasten.<br />
§ 10 Tod des Treugebers<br />
10.1. Das Treuhandverhältnis endet unmittelbar mit dem Tod des<br />
Treugebers. Der Treuhänder überträgt bereits mit Abschluss dieses<br />
Treuhandvertrages die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage<br />
auf den Treugeber mit Rechtswirkung zum Zeitpunkt des Todes des<br />
Treugebers. Der Treugeber nimmt diese Übertragung mit Abschluss<br />
des Treuhandvertrages an. Die Zustimmung des Treuhänders für diese<br />
Übertragung ist erteilt. Unabhängig davon wird dieser Vertrag als Verwaltungsvertrag<br />
nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen mit<br />
den Erben und/oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt.<br />
8.6. Der Treugeber ist verpflichtet, den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten<br />
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft freizuhalten bzw.,<br />
soweit der Treuhänder bereits geleistet hat, dieser den Gegenwert der<br />
Leistung auf erstes Anfordern zu erstatten.<br />
8.7. Jeder Treugeber ist verpflichtet, seine Sonderbetriebsausgaben,<br />
die in die Jahressteuererklärung aufgenommen werden sollen, unverzüglich,<br />
spätestens jedoch 3 Monate nach Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft (30.11.) dem Treuhänder mitzuteilen.<br />
Werden sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
die Sonderbetriebsausgaben unberücksichtigt zu lassen, sofern nicht<br />
der Gesellschafter auf seine Kosten eine berichtigte Jahressteuererklärung<br />
bei der Gesellschaft in Auftrag gibt.<br />
10.2. Die Erben/Vermächtnisnehmer haben sich durch Vorlage eines<br />
Erbscheins oder eine andere von dem Treuhänder akzeptierte Urkunde<br />
zu legitimieren. Die Weisungsrechte der Erben/Vermächtnisnehmer<br />
gegenüber dem Treuhänder und auch ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
ruhen, solange sie nicht einen Erbschein vorgelegt und<br />
einen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt und dies dem Treuhänder<br />
und im Falle der unmittelbaren Ausübung ihres Stimmrechts<br />
bei Gesellschafterbeschlüssen der Gesellschaft schriftlich angezeigt<br />
haben. Bis zur Benennung des Bevollmächtigten darf der Treuhänder<br />
Zustellungen und Zahlungen an jeden Erben/Vermächtnisnehmer vornehmen<br />
mit Wirkung für und gegen die übrigen Miterben-/Vermächtnisnehmer.<br />
Die Erben haben ferner unverzüglich die für die Eintragung<br />
im Handelsregister erforderliche notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
nachzureichen.
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
§ 11 Beendigung und Umwandlung des Treuhandverhältnisses<br />
11.1. Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen<br />
und endet spätestens, wenn die Liquidation der Gesellschaft vollständig<br />
abgewickelt ist. Der Treuhänder ist zur ordentlichen Kündigung nur<br />
mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres berechtigt.<br />
Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
11.2. Das Treuhandverhältnis endet ferner, wenn über das Vermögen<br />
des Treuhänders das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder<br />
mangels Masse abgelehnt wird, auch wenn ein entsprechender Beschluss<br />
noch nicht rechtskräftig ist, wenn die von dem Treuhänder<br />
treuhänderisch gehaltene Kommanditbeteiligung von einem Gläubiger<br />
des Treuhänders gepfändet wird und wenn der Treuhänder liquidiert<br />
oder aus sonstigen Gründen aufgelöst wird oder der Treuhänder aus<br />
der Gesellschaft ausscheidet.<br />
und scheidet der Treuhänder deshalb anteilig aus der Gesellschaft aus,<br />
ist das Treuhandverhältnis ohne weiteres beendet. Der Treugeber kann<br />
die Übertragung des anteiligen Kommanditanteils nicht verlangen.<br />
§ 12 Personenmehrheit<br />
12.1. Sofern der Treuhänder nach Maßgabe dieses Treuhandvertrages<br />
einen Kapitalanteil an der Gesellschaft für mehrere Personen gleichzeitig<br />
hält, übernehmen diese sämtliche Verpflichtungen aus diesem<br />
Vertrag und dem Gesellschaftsvertrag als Gesamtschuldner mit der<br />
Maßgabe, dass Tatsachen, die nur hinsichtlich eines Gesamtschuldners<br />
vorliegen oder eintreten, für oder gegen jeden von ihnen wirken.<br />
12.2. Personenmehrheiten nach § 12.1. bevollmächtigen sich hiermit<br />
für die Dauer dieses Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />
die einem von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />
gegen alle entgegenzunehmen.<br />
117<br />
11.3. Der Treuhänder tritt hiermit die von ihm treuhänderisch für den<br />
Treugeber gehaltene Gesellschaftsbeteiligung an den diese Abtretung<br />
hiermit annehmenden Treugeber unter der aufschiebenden Bedingung<br />
ab, dass das Treuhandverhältnis aus einem der in § 11.1. und § 11.2.<br />
dieses Treuhandvertrages genannten Gründe beendet wird. Im Außenverhältnis<br />
wird die Abtretung wirksam, wenn der Treugeber als Kommanditist<br />
im Handelsregister eingetragen worden ist.<br />
11.4. Der Treugeber kann gemäß § 7.4. des Gesellschaftsvertrages die<br />
Umwandlung seiner Treugeberstellung und Einräumung der Stellung<br />
als Kommanditist der Gesellschaft verlangen. Macht der Treugeber<br />
von diesem Recht Gebrauch, nimmt der Treuhandkommanditist seine<br />
Rechte gemäß Teil I dieses Vertrages als Verwalter der Kommanditbeteiligung<br />
des Treugebers wahr, wobei die Regelungen dieses Vertrages<br />
weiter gelten, es sei denn, aus der unmittelbaren Beteiligung des (ehemaligen)<br />
Treugebers als Kommanditist ergibt sich etwas anderes. Unter<br />
der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des die Umwandlung<br />
verlangenden Treugebers als Kommanditist der Gesellschaft in das<br />
Handelsregister überträgt der Treuhänder bereits hiermit eine der Beteiligung<br />
des Treugebers entsprechende Kommanditbeteiligung an den<br />
diese Übertragung annehmenden Treugeber. Der Treugeber hat dem<br />
Treuhandkommanditisten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
auf eigene Kosten zu erteilen und die Kosten der Handelsregistereintragung<br />
zu tragen.<br />
12.3. Die Abgabe von Erklärungen, einschließlich der Stimmrechtsausübung<br />
durch einen der Treugeber wirkt für und gegen die gesamte<br />
Personenmehrheit.<br />
12.4. Dem Treugeber ist bekannt, dass ihm der Gesellschaftsvertrag der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG in den dort einschlägigen<br />
Passagen, die sich mit der Rechtsstellung der Treugeber befassen, unmittelbare<br />
Rechte und Pflichten einräumt, die neben den Rechten und<br />
Pflichten aus diesem Treuhandvertrag bestehen.<br />
Teil III.<br />
Gemeinsame Vorschriften für Verwaltungs-<br />
und Treuhandverhältnis<br />
§ 13 Vergütung<br />
13.1. Der Treuhandkommanditist erhält für seine Tätigkeiten aus diesem<br />
Vertrag als Verwalter und Treuhänder gemäß § 12.2. des Gesellschaftsvertrages<br />
eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 0,15<br />
Prozent bezogen auf das Zeichnungskapital der Gesellschaft zuzüglich<br />
gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Ferner erhält der Treuhandkommanditist<br />
für seine Tätigkeit eine laufende Vergütung in Höhe<br />
von 0,25 Prozent p.a. bezogen auf das Zeichnungskapital zuzüglich<br />
gültiger Umsatzsteuer, derzeit 19 Prozent. Für das Rumpfgeschäftsjahr<br />
2008 erhält der Treuhandkommanditist keine Vergütung.<br />
11.5. Der Treuhänder ist zur Kündigung des Treuhandvertrages aus<br />
wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Treugeber die von ihm in<br />
der Beitrittserklärung übernommene Zahlungsverpflichtung nicht oder<br />
nicht fristgerecht erfüllt. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss<br />
eines Kommanditisten auch in der Person des Treugebers vor<br />
13.2. Die Zahlung der jährlichen Vergütung erfolgt in zwei Teilbeträgen,<br />
jeweils am 31.05. und am 30.11. eines Jahres, erstmalig am<br />
31.05.2009.
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
118<br />
13.3. Aufwendungen, welche der Treuhandkommanditist für Rechnung<br />
der Gesellschaft außerhalb der Treuhandtätigkeit hat, kann er<br />
dieser in Rechnung stellen. Über die übliche Verwaltung und Treuhänderschaft<br />
hinausgehende zusätzliche Leistungen sind dem Treuhandkommanditisten<br />
von dem dies beauftragenden Anleger zu erstatten.<br />
14.8. Der Treuhandkommanditist übernimmt keine Haftung für den<br />
Eintritt der vom Anleger mit seinem Beitritt zu der Gesellschaft angestrebten<br />
wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Folgen. Angestrebte<br />
steuerliche Folgen stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />
durch die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.<br />
§ 14 Haftung<br />
14.1. Der Treuhandkommanditist hat seine Pflichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Er haftet dem Anleger nur<br />
für vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher<br />
Pflichten.<br />
§ 15 Schlussbestimmungen<br />
15.1. Schriftliche Mitteilungen des Treuhandkommanditisten an die<br />
zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Anlegers gelten nach dem<br />
gewöhnlichen Postlauf (3 Tage ab Datum Poststempel) als ihm zugegangen.<br />
14.2. Soweit der Treuhandkommanditist haftet, ist er nur zum Ersatz<br />
des typischen und vorhersehbaren Schadens verpflichtet. In jedem Fall<br />
ist der Umfang der Haftung auf die jeweilige Höhe des vom Anleger<br />
gezeichneten Zeichnungsbetrags begrenzt.<br />
14.3. Grundlage der treuhänderischen Beteiligung oder Beteiligung als<br />
Kommanditist des Anlegers sind ausschließlich die im Verkaufsprospekt<br />
der Gesellschaft enthaltenen Informationen. Der Treuhandkommanditist<br />
hat den Verkaufsprospekt und die darin enthaltenen Angaben keiner<br />
eigenen Prüfung unterzogen. Er haftet daher auch nicht für den<br />
Inhalt des Verkaufsprospektes und für die Angaben zur Wirtschaftlichkeit<br />
und zu den steuerlichen Folgen der Beteiligung.<br />
14.4. Der Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz - gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund - (auch aus der Verletzung von Pflichten bei den<br />
Vertragsverhandlungen gemäß § 311 Abs. 2 BGB), verjährt in 3 Jahren<br />
von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit er<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegt.<br />
14.5. Schadensersatzansprüche hat der Anleger innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von 6 Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden<br />
gegenüber dem Treuhänder geltend zu machen.<br />
15.2. Der Treuhandkommanditist weist ausdrücklich darauf hin, dass die<br />
persönlichen Daten im Rahmen dieses Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
elektronisch gespeichert werden und dass die in der Platzierung<br />
des Eigenkapitals eingeschalteten Personen über die Verhältnisse der<br />
Gesellschaft zu Vertriebszwecken informiert werden. Der Anleger ist verpflichtet,<br />
sämtliche Änderungen bezüglich seiner Bestandsdaten (Name,<br />
Wohnsitz, Anschrift, Bankverbindung, Finanzamt, Steuernummer) unverzüglich<br />
dem Treuhandkommanditisten schriftlich mitzuteilen.<br />
15.3. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages in seiner jeweils gültigen<br />
Fassung sinngemäß. Bei etwaigen Widersprüchen zwischen den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und den Bestimmungen dieses<br />
Vertrages gelten die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages.<br />
15.4. Die Beitrittserklärung des Anlegers sowie der Gesellschaftsvertrag<br />
sind integrale Bestandteile dieses Vertrages.<br />
15.5. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur<br />
schriftlich verzichtet werden kann. Das betrifft auch den Verzicht auf<br />
das Schriftformerfordernis.<br />
14.6. Spätestens mit dem dritten Tag (Datum des Poststempels) nach<br />
der Absendung des jeweiligen Geschäftsberichtes und/oder des Berichtes<br />
des Treuhandkommanditisten an die Treugeber beginnt die<br />
Verjährungsfrist für Ansprüche, die während des Geschäftsjahres der<br />
Gesellschaft entstanden sind, auf die sich der Geschäftsbericht und/<br />
oder der Bericht des Treuhandkommanditisten an die Treugeber bezieht.<br />
§ 203 BGB findet keine Anwendung.<br />
14.7. Die Ausführung von Weisungen des Anlegers befreit den Treuhandkommanditisten<br />
im Verhältnis zum Anleger von jeder Verantwortlichkeit,<br />
soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise<br />
unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden<br />
dadurch die Rechtswirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen<br />
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare<br />
Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare<br />
Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der<br />
unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen<br />
Zweck am nächsten kommt. Das gilt auch im Falle einer<br />
ergänzungsbedürftigen Regelungslücke in diesem Vertrag.
treuhand- und verwaltungsvertrag<br />
15.7. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft. Dieser Vertrag unterliegt<br />
deutschem Recht.<br />
119<br />
Aurich, den 24.04.2009<br />
SG-Treuhand GmbH<br />
gez. Mario Behrends, Geschäftsführer<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
vertreten durch den Komplementär Augeo II Beteiligungs GmbH<br />
gez. Tjark Goldenstein, Geschäftsführer<br />
_______________________________________________________<br />
Der jeweils in der Beitrittserklärung genannte Anleger
mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
120<br />
zwischen<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre<br />
persönlich haftende Gesellschafterin, Augeo II Beteiligungs GmbH,<br />
Kornkamp 2, 26605 Aurich, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Tjark Goldenstein und Gerold Schmidt,<br />
4. Entsprechend der im Verkaufsprospekt festgelegten Einzahlungsmodalitäten<br />
sind die zu leistenden Kommanditeinlagen inklusive Agio auf<br />
das hierfür eingerichtete insolvenzfeste Mittelverwendungskontrollkonto<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs bei der Sparkasse Aurich Norden,<br />
Kontonummer 1073410, Bankleitzahl 28350000 einzuzahlen.<br />
- Gesellschaft -<br />
und<br />
der SW Unitax GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Heinrichstr. 155,<br />
40239 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Frank-Michael<br />
Sutor,<br />
- Mittelverwendungskontrolleur -<br />
wird Folgendes vereinbart:<br />
Präambel<br />
1. Das Zeichnungskapital der Gesellschaft beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
in der Fassung vom 24.04.2009 maximal 100 Mio. Euro,<br />
mindestens jedoch 20 Mio. Euro („Zeichnungskapital“). Zusätzlich ist<br />
ein Agio in Höhe von 5 Prozent der jeweiligen Zeichnungssumme zu<br />
leisten.<br />
2. Das Zeichnungskapital dient der Aufstockung der Beteiligung an<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A., Luxemburg, deren Anteile<br />
ausschließlich die Gesellschaft hält, um dieser den Erwerb eines Portfolios<br />
von Beteiligungen an Private Equity Unternehmen und Private<br />
Equity Zielfonds aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen.<br />
Darüber hinaus dient das Zeichnungskapital der Finanzierung<br />
der Gründungs-, Anlauf- und Emissionskosten sowie der Deckung<br />
der laufenden Kosten der Gesellschaft und der <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity I (LUX) S.A. Im Einzelnen wird die vorgesehene Verwendung des<br />
Zeichnungskapitals in § 5 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft<br />
bei einem angenommenen Zeichnungskapital von 80 Mio. Euro als<br />
Investitions- und Finanzierungsplan sowie in § 12 des Gesellschaftsvertrages<br />
wegen der laufenden Kosten aufgeführt.<br />
3. Das Zeichnungskapital der von der Gesellschaft aufgenommenen<br />
Direkt- und Treuhandkommanditisten („Kommanditisten“) ist auf das<br />
Mittelverwendungskontrollkonto einzuzahlen. Zur Sicherung der vertragsgerechten<br />
Verwendung der Kapitaleinlagen schließen die Vertragsparteien<br />
diesen Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />
(„Mittelverwendungskontrollvertrag“).<br />
§ 1 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
1.1. Die Vertretungsberechtigung für das in der Präambel genannte<br />
Mittelverwendungskontrollkonto ist durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
als alleinigen Kontoinhaber so auszugestalten, dass nur<br />
er hierüber verfügen kann. Die kontoführende Bank erhält eine Kopie<br />
dieses Vertrages. Sie ist anzuweisen, dass Änderungen hinsichtlich der<br />
Vertretungsberechtigung der schriftlichen Zustimmung durch die Gesellschaft<br />
bedürfen.<br />
1.2. Die kontoführende Bank wird vom Mittelverwendungskontrolleur<br />
angewiesen, der Gesellschaft die Kenntnis und Beachtung des<br />
Mittelverwendungskontrollvertrages schriftlich zu bestätigen und eine<br />
Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos und<br />
sämtlicher das Konto betreffender Korrespondenz unverzüglich zu<br />
übersenden.<br />
1.3. Auf Wunsch wird es der Mittelverwendungskontrolleur der Gesellschaft<br />
ermöglichen, die Kontoumsätze mittels eines anerkannten<br />
Online-Banking-Verfahrens abzurufen.<br />
§ 2 Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />
2.1. Mit jeder Einzahlung eines Kommanditisten der Gesellschaft auf<br />
dem Mittelverwendungskontrollkonto wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />
angewiesen, hierüber nur nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
zu verfügen.<br />
2.2. Der Mittelverwendungskontrolleur prüft die betragsmäßige Übereinstimmung<br />
der zu veranlassenden Verfügungen über die Mittel mit<br />
den Angaben des Investitions- und Finanzierungsplans der Gesellschaft<br />
sowie den entsprechenden Verträgen und den Vereinbarungen über<br />
die laufende Vergütung. Soweit die Mittel für die Aufstockung der<br />
Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. abgerufen<br />
werden, ist dem Mittelverwendungskontrolleur von der Gesellschaft<br />
ein Nachweis über die Kapitalmaßnahme vorzulegen.<br />
2.3. Sofern dem Mittelverwendungskontrolleur durch die Gesellschaft<br />
nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen oder sonstige Kosten<br />
und Ausgaben der Gesellschaft laut von einem nicht der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegenden Konto beglichen wurden, erfolgt<br />
eine unverzügliche Auskehrung des entsprechenden Betrages auf ein<br />
laufendes Konto der Gesellschaft, nach Maßgabe dieses Vertrages.
mittelverwendungskontrollvertrag<br />
2.4 Der Mittelverwendungskontrolleur hat sicher zu stellen, dass das<br />
Zeichnungskapital zu marktüblichen Konditionen als Tagesgeld von der<br />
kontoführenden Bank verzinst wird. Die Zinsüberschüsse sind monatlich<br />
auf ein laufendes Konto der Gesellschaft auszukehren.<br />
5.3. Endet der Vertrag vorzeitig, so beschränkt sich der Entgeltanspruch<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs auf die bis zu diesem<br />
Zeitpunkt geleistete Tätigkeit, die vom Mittelverwendungskontrolleur<br />
nachzuweisen ist.<br />
121<br />
2.5. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Dauer der Emissions- und<br />
Investitionsphase und ist mit vollständiger Abwicklung des im Gesellschaftsvertrag<br />
unter § 5 dargestellten Investitions- und Finanzierungsplans<br />
abgeschlossen, wobei eine Zeichnungssumme von mindestens<br />
20 Mio. Euro bis zu 100 Mio. Euro der Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegt.<br />
§ 3 Vergütung<br />
3.1. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 10.000,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
5.4. Die vorzeitige Beendigung der Mittelverwendungskontrolle hat der<br />
Mittelverwendungskontrolleur der kontoführenden Bank unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen. Er hat unverzüglich für die Übertragung der bei<br />
Beendigung noch auf dem Konto befindlichen Kommanditeinlagen auf<br />
ein von der Gesellschaft zu benennendes Konto zu sorgen.<br />
§ 6 Schlussbestimmungen<br />
6.1. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der<br />
Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann. Nebenabreden<br />
wurden nicht getroffen.<br />
3.2. Der Mittelverwendungskontrolleur ist von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
§ 4 Haftung<br />
4.1. Dieser Vertrag wird als echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne<br />
des § 328 BGB, nämlich zugunsten aller Zeichner von Kommanditeinlagen<br />
der Gesellschaft, abgeschlossen.<br />
6.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder<br />
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt.<br />
Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart,<br />
durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche<br />
Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes<br />
gilt, wenn bei Durchführung dieses Vertrages eine regelungsbedürftige<br />
Lücke offenbar wird.<br />
4.2. Schadenersatzansprüche gegen den Mittelverwendungskontrolleur<br />
können nur geltend gemacht werden, wenn die Gesellschaft oder<br />
ihre Gesellschafter nicht auf andere Weise Ersatz erlangen können. Die<br />
Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Aurich, den 24.04.2009<br />
4.3. Der Mittelverwendungskontrolleur haftet nicht für die Bonität der<br />
Vertragspartner der Gesellschaft oder dafür, dass die Vertragspartner<br />
der Gesellschaft die vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG<br />
vertreten durch den Komplementär Augeo II Beteiligungs GmbH<br />
gez. Tjark Goldenstein, Geschäftsführer<br />
§ 5 Vertragsdauer<br />
5.1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung<br />
bedarf, mit vollständiger Verwendung des Zeichnungskapitals, das der<br />
Mittelverwendungskontrolle nach diesem Vertrag unterliegt.<br />
Düsseldorf, den 24.04.2009<br />
5.2. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung<br />
des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger<br />
Grund liegt insbesondere dann vor, wenn<br />
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse<br />
abgelehnt worden ist;<br />
- ein Gläubiger des Mittelverwendungskontrolleurs die Zwangsvollstreckung<br />
betreibt.<br />
SW Unitax GmbH<br />
gez. Frank-Michael Sutor, Geschäftsführer
Advisoryvertrag<br />
122<br />
Advisoryvertrag<br />
zwischen<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A., 3 A, rue G. Kroll, L-1882<br />
Luxembourg<br />
- nachfolgend „<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.“ -<br />
und<br />
Bank Sarasin & Cie AG, Elisabethenstrasse 62, Postfach, 4002 Basel<br />
- nachfolgend „Sarasin“ genannt -<br />
Präambel<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. investiert während der Vertragslaufzeit<br />
Kapital in Unternehmen (nachfolgend auch: „Zielgesellschaften“ oder<br />
„Direktinvestitionen“) und Fonds (nachfolgend auch: „Zielfonds“) aus<br />
dem Bereich Erneuerbare Energien und artverwandter Branchen bis<br />
hin zum gesamten Bereich der Umwelttechnologien („Clean Technologiy“).<br />
Das Kapital wird in Deutschland über die <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity I GmbH & Co. KG (nachfolgend auch: „Fondsgesellschaft“) eingeworben,<br />
die sämtliche Anteile an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />
hält. Sarasin wird bei der Auswahl geeigneter Zielgesellschaften und<br />
Zielfonds (gemeinsam nachfolgend auch: „Investitionsobjekte“) beratend<br />
tätig sein, d.h. <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. bezüglich möglicher<br />
Investitionsobjekte beraten. Kommt es in einem Bereich, in welchem<br />
Sarasin beraten hat, zu einer Investition seitens <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity Lux., wird Sarasin ferner bei der Vorbereitung der entsprechenden<br />
Vertragsabwicklung Unterstützung leisten. Zudem soll Sarasin<br />
während der Investitionsphase Kontakte zu den Investitionsobjekten<br />
pflegen und mit <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. einen Austausch über<br />
deren Entwicklung pflegen.<br />
§ 1 Advisoryleistungen<br />
1. Sarasin wird als Investmentberater („Advisor“) beauftragt und erbringt<br />
für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. die nachfolgenden<br />
Leistungen. Geschuldet ist sorgfältiges Tätigwerden durch Sarasin,<br />
jedoch in keinem Fall ein bestimmter Erfolg. Die jeweiligen Investitionsentscheide<br />
trifft <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. gestützt auf ihre eigenen<br />
Einschätzungen und in ihrer eigenen, alleinigen Verantwortung,<br />
während Sarasin ausschließlich beratend tätig ist.<br />
• Suche nach geeigneten Zielgesellschaften, insbesondere aus dem<br />
Bereich der Erneuerbaren Energien;<br />
• Suche nach geeigneten Zielfonds, insbesondere aus dem Bereich<br />
der Erneuerbaren Energien;<br />
• Analyse, Untersuchung und Bewertung (Due Diligence) der Investitionsobjekte;<br />
Die dabei zu berücksichtigenden, nicht abschließenden<br />
Faktoren sind namentlich Management, Produkte<br />
(Entwicklung, Marktpotential), Organisation (z.B. Legal, Rechnungswesen,<br />
Personal), Marktauftritt, Plausibilität des Business-<br />
Plans, u.a.;<br />
• Unterstützung bei der Vorbereitung der Investitions- und Devestitionsentscheidungen;<br />
• Unterstützung bei der Umsetzung der Investitions- und Devestitionsentscheidungen<br />
in Bezug auf Strukturierung und Konditionen<br />
des mit der jeweiligen Entscheidung verbundenen Vorhabens;<br />
• Beteiligungscontrolling der ausgewählten Zielgesellschaften und<br />
Zielfonds, d.h. Pflege regelmäßiger Kontakte mit den Investitionsobjekten<br />
sowie Beobachtung deren Entwicklung;<br />
• Wahrnehmung der Interessen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />
als Gesellschafterin der Investitionsobjekte, wenn eine Vertretung<br />
durch Sarasin in den Organen der Investitionsobjekte von<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. gewünscht und selbst nicht<br />
wahrgenommen werden kann und sofern Sarasin der Übernahme<br />
solcher Vertretungsmandate jeweils zustimmt;<br />
• Analyse und Bewertung des jeweils relevanten Marktes für Erneuerbare<br />
Energien;<br />
• Beratung im Hinblick auf die Struktur des Portfolios bezüglich der<br />
Gewichtung von Technologien, Märkten, Größe und Entwicklungsstand<br />
der Investitionsobjekte;<br />
• Kontaktpflege zu Co-Investoren.<br />
2. Inhaltliche Unterstützung bei der Erstellung von Marketingunterlagen<br />
und Geschäftsberichten.<br />
3. Mindestens vierteljährlich wird Sarasin einen Bericht über ihre Beratungsleistungen<br />
und die Entwicklung der Investitionsobjekte an die<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. übermitteln. Der Bericht soll einen Einblick<br />
in die Geschäfte der Investitionsobjekte geben, d. h. insbesondere<br />
deren Entwicklung darstellen und erläutern.<br />
4. Für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten kann Sarasin auf ihre<br />
Kosten die Remaco Merger AG, Basel, als Subadvisor einschalten; sie<br />
bleibt aber gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. für die vertragsgemäße<br />
Erfüllung dieses Vertrages verantwortlich.<br />
5. Sarasin ist berechtigt, auf ihre Kosten und unter ihrer Verantwortung<br />
weitere Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben aus dem Advisoryvertrag<br />
einzuschalten. Allfällige mit der Einschaltung zusätzlicher oder<br />
anderer Dritter als Remaco Merger AG, Basel verbundene Aufwände<br />
und Kosten aufgrund von Prospektänderungen oder ähnlichen damit<br />
verbundenen Sachverhalten gehen zu Lasten von <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity Lux.<br />
6. <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. erkennt an, dass Sarasin und/oder<br />
etwaige Subadvisor gleiche oder ähnliche Beratungsdienstleistungen<br />
auch für andere anbieten können. Es besteht diesbezüglich in keiner<br />
Weise eine Exklusivität. Sarasin verpflichtet sich, bis 12 Monate nach<br />
Zulassung des <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. in Deutschland keine ver-
Advisoryvertrag<br />
gleichbaren Beratungsleistungen für andere Private Equity Fonds aus<br />
Deutschland anzubieten und darüber hinaus alle durch sie in den gleichen<br />
oder ähnlichen Bereichen beratenen Parteien grundsätzlich gleich<br />
und vor allem fair zu behandeln, insbesondere bei überzeichneten Beteiligungsangeboten<br />
allen eine faire Allokation zu empfehlen. Dabei<br />
berücksichtigt Sarasin namentlich die Investitionsziele, das verfügbare<br />
Vermögen und die Größe der beratenen Parteien.<br />
§ 2 Weisungen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />
Sarasin ist verpflichtet, die zur Erfüllung der in § 1 übernommenen Aufgaben<br />
und Tätigkeiten erforderlichen Handlungen mit der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity Lux. abzustimmen und die Weisungen der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity Lux. nach Maßgabe von Art. 397 Abs. 1 OR zu befolgen.<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. hat die alleinige<br />
Entscheidungsbefugnis, in welche Investitionsobjekte <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity Lux. investiert.<br />
§ 3 Advisoryvergütung & Erfolgsbeteiligung<br />
1. Sarasin erhält für die von ihr erbrachten Leistungen eine Beratungsvergütung.<br />
Diese beträgt bezogen auf das gesamte von <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity Lux. in Direktinvestitionen investierte Kapital 2,5 Prozent<br />
p. a. zuzüglich eventueller Umsatzsteuer und für das gesamte in Zielfonds<br />
investierte Kapital 1,5 Prozent p. a. zuzüglich eventueller Umsatzsteuer.<br />
Die Beratungsvergütung ist vierteljährlich auf der Basis der<br />
tatsächlich investierten Beträge abzurechnen und innerhalb von 14<br />
Bankarbeitstagen fällig und zahlbar.<br />
- Vorzugsverteilung an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von 9 Prozent p. a. bezogen auf die geleistete Kapitaleinlage<br />
(ohne Agio) für die Zeit der effektiven Kapitalbindung<br />
bei der Fondsgesellschaft. Die effektive Kapitalbindung bei der<br />
Fondsgesellschaft berücksichtigt sämtliche Auszahlungen auf die<br />
ursprüngliche Kapitaleinzahlung. Die Berechnung erfolgt ab dem<br />
Zeitpunkt der Schließung der Fondsgesellschaft, wobei die Kapitalbindung<br />
zum Ende eines jeweiligen Monats maßgeblich ist.<br />
Die Vorzugsverteilung wird nur so weit und so lange berechnet,<br />
wie die Summe der geleisteten Kapitaleinzahlung (ohne Agio) die<br />
Summe der empfangenen Auszahlungen übersteigt. Von dem<br />
danach verbleibenden Überschuss erhält Sarasin die Erfolgsbeteiligung<br />
in Höhe von 17,5 Prozent. Sofern nach Abzug der oben<br />
angegebenen Positionen kein Überschuss verbleibt, erhält Sarasin<br />
keine Erfolgsbeteiligung.<br />
§ 4 Investitionskriterien<br />
Sarasin hat bei der Beratung gemäß § 1 die jeweils gültigen Anlagerichtlinien<br />
der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. heranzuziehen, sofern ihr<br />
diese durch <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die aktuellen Anlagerichtlinien [Stand 12.03.2009] sind wesentlicher<br />
Bestandteil dieses Vertrages und als Anhang beigefügt.<br />
§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung von Sarasin<br />
1. Sarasin hat bei der Durchführung der in § 1 aufgeführten Aufgaben<br />
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu beachten.<br />
123<br />
2. Frühestens nach Ablauf von 8 Jahren erhält Sarasin zusätzlich eine<br />
einmalige Erfolgsbeteiligung in Höhe von 17,5 Prozent, wenn die<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. liquidiert wird oder die Fondsgesellschaft<br />
ihre Geschäftsanteile an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />
veräußert. Diese Erfolgsbeteiligung ist nach folgender Maßgabe zu<br />
berechnen. Von sämtlichen erzielten Erlösen aus den Investitionsobjekten<br />
während der Laufzeit dieses Vertrages sind folgende Positionen<br />
in Abzug zu bringen:<br />
- sämtliche Aufwendungen der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux.<br />
sowie der Fondsgesellschaft während der Laufzeit beider Gesellschaften;<br />
- Frühzeichnerboni an die Kommanditisten der Fondsgesellschaft in<br />
Höhe von 4 Prozent p. a. bezogen auf die vollständig eingezahlte<br />
Kapitaleinlage (ohne Agio) des jeweiligen Kommanditisten ab<br />
dem ersten Tag des Monats, der auf den Zahlungseingang auf<br />
dem Treuhandkonto folgt bis einschließlich dem ersten Tag des<br />
Monats, der auf den Ablauf der Zeichnungsfrist folgt unter Verzicht<br />
auf eine Zinseszinsberechnung;<br />
- Kapitaleinzahlungen der Kommanditisten an die Fondsgesellschaft<br />
ohne Agio;<br />
2. Sarasin haftet gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. nur für<br />
grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Falle der Haftung wegen grober<br />
Fahrlässigkeit haftet sie nur für den typischen und vorhersehbaren<br />
Schaden.<br />
3. Sarasin haftet gegenüber der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. maximal<br />
zum Betrag der vereinbarten Honorare aus diesem Vertrag.<br />
3. Sarasin ist in keiner Art und Weise für Investitionsentscheide der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. mit verantwortlich. <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity Lux. entscheidet in jeder Hinsicht selbständig und eigenverantwortlich<br />
und ist absolut frei auch in der Entscheidung, inwiefern sie die<br />
Beratung durch Sarasin mit in ihre Überlegungen einbezieht.<br />
§ 6 Verschwiegenheit<br />
1. Sarasin verpflichtet sich, über alle ihr im Zusammenhang mit der<br />
Durchführung dieses Vertrages bekannt gewordenen und bekannt<br />
werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten der<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. auch über das Ende dieses Advisoryvertrages<br />
hinaus Stillschweigen zu bewahren und solche Informationen
Advisoryvertrag<br />
124<br />
nicht für andere als nach diesem Vertrag vorgesehene Zwecke zu verwenden,<br />
solange offensichtlich ein berechtigtes Interesse an dieser<br />
Geheimhaltung vorhanden ist.<br />
2. Sarasin wird die ihr übergebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen<br />
sorgfältig verwahren, vor unbefugter Einsichtnahme Dritter schützen<br />
und auf Verlangen nach Ende des Advisoryvertrages an die ÖKO-<br />
RENTA Private Equity Lux. zurückgeben.<br />
3. Auf Verlangen hat Sarasin der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. Einsicht<br />
in ihre Geschäftsunterlagen zu gewähren, sofern und soweit dies<br />
zur Durchführung dieses Vertrages, aufsichtsrechtlicher Pflichten oder<br />
gesetzlicher Vorschriften notwendig ist und sofern keine gesetzlichen,<br />
bankinternen oder sonstigen Vorschriften aus Sicht von Sarasin dagegen<br />
sprechen.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />
undurchführbar sein, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im<br />
Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />
Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
1. Auf diesen Vertrag findet materielles Schweizer Recht Anwendung<br />
unter Ausschluss des Schweizer internationalen Privatrechts.<br />
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit dem vorliegenden Vertrag ist Basel (Schweiz). Sarasin hat<br />
das Recht, <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity Lux. auch beim zuständigen Gericht<br />
ihres Sitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.<br />
Basel, den 18.03.2009 Luxemburg, den 24.03.2009<br />
4. Im Zusammenhang mit von Sarasin beigezogenen Subadvisors oder<br />
weiterer Dritter im Sinne von § 1 hiervor ist Sarasin im Rahmen der Anforderungen<br />
gemäss diesem § 6 nicht zu Stillschweigen verpflichtet.<br />
5. Die in den Ziffern 1. bis 3. hiervor beschriebene Verschwiegenheitspflicht<br />
gilt mutatis mutandis auch für die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity<br />
Lux., sofern anwendbar.<br />
________________________<br />
Bank Sarasin & Cie AG<br />
_____________________________<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
§ 7 Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses<br />
1. Der Advisoryvertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und ist auf<br />
unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />
2. Der Advisoryvertrag ist mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten<br />
jeweils per Jahresende kündbar, jedoch erstmalig zum 31.12.2012. Er<br />
endet, falls keine Kündigung erfolgt, mit der vollständigen Erfüllung<br />
aller vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und spätestens mit<br />
der Liquidation der OEKORENTA Private Equity Lux. Soweit ein wichtiger<br />
Grund vorliegt, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.<br />
3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
§ 8 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und<br />
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch<br />
für dieses Schriftformerfordernis.
Anlagerichtlinien<br />
Anlagerichtlinien der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A.<br />
1. Gesellschaftszweck<br />
Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist der Aufbau, das Halten,<br />
Verwalten und Verwerten eines Portfolios von mehreren unmittelbaren<br />
und mittelbaren eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen<br />
an Unternehmen und Private Equity Fonds aus dem<br />
Bereich Erneuerbare Energien und artverwandte Branchen bis hin zum<br />
gesamten Bereich der Umwelttechnologien (Clean Technology). Die<br />
Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die notwendig und geeignet<br />
erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar<br />
zu fördern. Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zweckes erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen oder<br />
durch Dritte vornehmen lassen.<br />
2. Anlageziel<br />
Anlageziel ist die langfristige Wertsteigerung der Gesellschaft durch<br />
Investition des Vermögens weltweit in ein diversifiziertes Portfolio von<br />
Unternehmen, die im Bereich Clean Technology, speziell Erneuerbare<br />
Energien und verwandten Branchen tätig sind. Die Gesellschaft strebt<br />
an, für die Gesellschafter mittel- und langfristig einen Kapitalgewinn zu<br />
erzielen. Es ist nicht vorgesehen, Dividenden auszuschütten.<br />
3. Anlagepolitik<br />
Die Gesellschaft strebt den Aufbau von Beteiligungen unter mittel- und<br />
langfristigen Perspektiven an. Investitionen erfolgen schwerpunktmäßig<br />
in etablierte Unternehmen mit marktreifen Produkten und ersten<br />
konkreten Markterfolgen. Angestrebt werden direkte Investitionen in<br />
Gesellschaften mit überdurchschnittlichem Management, Vorsprung<br />
betreffend Technologie und/oder Marktzugang, Gesellschaften mit hohem<br />
absolutem und/oder im Industrievergleich relativ hohem Wachstum.<br />
Die Gesellschaft kann auch Investitionen in Fonds tätigen, deren<br />
Anlagepolitik im Einklang mit derjenigen der Gesellschaft steht (indirekte<br />
Investitionen).<br />
4. Anlageobjekte<br />
Aufgrund des langfristigen überdurchschnittlichen Wachstumspotenzials<br />
sind Investitionen in allen regenerativen Energietechnologien (Solar,<br />
Windkraft, Biomasse, Wasser und weitere) möglich, darüber hinaus<br />
Technologien, die den Einsatz regenerativer Energien ermöglichen<br />
oder erweitern bzw. Effizienz und/oder Ertrag dieser Technologien<br />
steigern. Der Schwerpunkt der Investitionen liegt in den Technologien<br />
Solar und Wind.<br />
Energie notwendige Anlagen und Komponenten entwickeln, herstellen<br />
und montieren. Dieser Ansatz gilt sinngemäß auch für andere<br />
Clean Technologies<br />
Es können bis zu maximal 100 Prozent des investierten Kapitals in Private<br />
Equity Anlagen als Direktinvestitionen getätigt werden. Unter dem<br />
Begriff „Private Equity“ im Sinne der Anlagerichtlinien werden Finanzierungen<br />
von nicht börsennotierten Unternehmen verstanden. Private<br />
Equity Finanzierungen können in Form von Eigenkapitalbeteiligungen<br />
oder strukturierten Finanzierungsarten mit einer Eigenkapitalkomponente<br />
wie z.B. Darlehen verbunden mit Wandel- und/oder Optionsrechten<br />
durchgeführt werden. Dazu gehören auch Überbrückungsdarlehen an<br />
bestehende Beteiligungen. Als Private Equity Anlagen gelten insbesondere:<br />
I. Finanzierung einer Gesellschaft in der Gründungs- und Aufbauphase<br />
(«Start-up», «Seed Money», und «Early Stage»): Finanzierungen<br />
von jungen oder gerade erst gegründeten Unternehmen,<br />
die im Regelfall noch keine Gewinne erzielen.<br />
II. Finanzierungen von Gesellschaften in der Expansionsphase («Expansion»):<br />
Finanzierungen von wachsenden Unternehmen mit<br />
einem Jahresumsatz, der in der Regel über 1 Mio. Euro liegt<br />
III. Pre-IPO-Phase («Later Stage»): Finanzierungen von Unternehmen,<br />
die innerhalb der nächsten 6 bis 24 Monate einen Börsengang<br />
planen.<br />
IV. Buyout-Finanzierungen («Later Stage»).<br />
Davon sollen<br />
− bis maximal 25 Prozent in den Entwicklungsstadien „Seed Money“<br />
und „Start-up“<br />
− bis maximal 25 Prozent in dem Entwicklungsstadium „Early Stage“<br />
− bis maximal 100 Prozent in den Entwicklungsstadien „Expansion“<br />
und „Later Stage“ (pre-IPO)<br />
investiert werden.<br />
Direktinvestitionen erfolgen in nicht börsennotierte Unternehmen. Es<br />
dürfen zum Zeitpunkt der jeweiligen Investition bis zu 30 Prozent des<br />
Nettoinventarwertes in Zielfonds gehalten werden. Wenn es zum Beispiel<br />
durch den Börsengang eines bis dahin nicht gelisteten Investitionsobjekts<br />
begründet ist, (zum Beispiel durch Einhaltung von Haltefristen<br />
bei Aktien) können auch gelistete Beteiligungen gehalten werden.<br />
125<br />
Die Gesellschaft investiert in die ganze Wertschöpfungskette, d.h. sie<br />
kann in Unternehmen investieren, die erneuerbare Energieformen finanzieren,<br />
entsprechende Unternehmen beraten, die Energie produzieren,<br />
verteilen, vertreiben und damit handeln, sowie in Unternehmen,<br />
die zur Produktion, Speicherung oder Einspeisung erneuerbarer<br />
Die Gesellschaft investiert schwergewichtig in Unternehmen mit Sitz<br />
oder hauptsächlichem Tätigkeitsgebiet in den OECD-Ländern. Besondere<br />
Bedeutung wird den Ländern der EU sowie Nordamerika zukommen. Bis<br />
zu 30 Prozent des Nettoinventarwertes (bilanziert zum Anschaffungswert)<br />
können in Fonds in Asien getätigt werden.
anlagerichtlinien<br />
126<br />
Die Gesellschaft legt die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in einem<br />
hohen Ausmaß in Beteiligungen an. Die Liquidität soll im Regelfall 10<br />
Prozent der verfügbaren Mittel nicht überschreiten. Fließen der Gesellschaft<br />
durch Kapitalerhöhungen neue Mittel zu, so soll die Liquidität im<br />
Regelfall 12 Monate nach Vollzug der Kapitalerhöhung 10 Prozent der<br />
insgesamt verfügbaren Mittel nicht überschreiten.<br />
Eine einzelne Beteiligung (inkl. aller Darlehensformen) darf (bilanziert<br />
zum Anschaffungswert) nicht mehr als 20 Prozent des Nettoinventarwertes<br />
der Gesellschaft umfassen.<br />
Alle in Prozenten dargestellten Anlagerestriktionen gelten jeweils zum<br />
Zeitpunkt der jeweiligen Investition.<br />
Die Gesellschaft tätigt keine Investitionen in Kriegs- und Krisengebieten.<br />
Die Gesellschaft kann weitere Ausschlusskriterien formulieren.<br />
Der Anlagehorizont der Gesellschaft ist mittel- bis langfristig (Richtschnur:<br />
2 bis 5 Jahre je Investition).<br />
5. Anlageprozess und Auswahl der Investments<br />
Bank Sarasin & Cie AG als Investment Advisor bzw. Remaco Merger AG<br />
als Sub-Advisor beraten die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. bei der<br />
Auswahl, Vorbereitung und Durchführung aller Investitionen und Devestitionen.<br />
Der Investitions- oder Deinvestitionsentscheid wird durch den<br />
Verwaltungsrat der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I (LUX) S.A. gefällt.<br />
Die Bank Sarasin & Cie. AG - als Investment Advisor - bzw. der Sub-<br />
Advisor - nehmen eine permanente Marktanalyse vor. Unternehmen,<br />
die sich im Bereich Erneuerbare Energien engagieren, werden auf eine<br />
Screening-Liste gesetzt. Die Chancen der gescreenten Gesellschaften<br />
im Markt werden abgewogen und einer Chancen-/Risikoanalyse unterzogen.<br />
Eine Private Equity Investition von mehr als EUR 1 Mio. ist erst vorzunehmen,<br />
nachdem eine von der Gesellschaft bezeichnete Person (i. d.<br />
R. der Investment Advisor oder der Sub-Advisor) das in Frage stehende<br />
Unternehmen an Ort und Stelle besucht hat.<br />
Der Investment Advisor bzw. Sub-Advisor erstellt einen Investitionsantrag.<br />
Der Investitionsantrag bildet die Basis für die Beurteilung des<br />
weiteren Vorgehens durch den Verwaltungsrat. Falls dieser sich für die<br />
Weiterverfolgung der Investitionsmöglichkeit entscheidet, wird der<br />
Investment Advisor bzw. Sub-Advisor die Konditionen für die Transaktionen<br />
mit dem Verkäufer aushandeln.<br />
Der Investment Advisor ergänzt den Investitionsantrag mit den Konditionen,<br />
und übermittelt diesen dem Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat<br />
prüft den Antrag und bespricht diesen mit dem Investment Advisor<br />
bzw. Sub-Advisor. Sobald der Investitionsantrag genehmigt ist, führt<br />
der Investment Advisor bzw. der Sub-Advisor die Transaktion, unterstützt<br />
durch von der Gesellschaft beigezogene Spezialisten (z.B. Juristen,<br />
Wirtschaftsprüfer) zu Ende.<br />
Die aktive Begleitung und Überwachung der Portfolio-Gesellschaften<br />
durch den Investment Advisor bzw. Sub-Advisor wird insbesondere<br />
durch regelmäßige persönliche Kontakte mit deren Führungskräften,<br />
gegebenenfalls durch Einsitz in den Verwaltungsrat oder Beirat, sichergestellt.<br />
Des Weiteren wird eine aktive Überwachung durch einen regelmäßigen<br />
Vergleich der Geschäftsstrategie, Business- und Finanzpläne<br />
gegenüber der aktuellen Situation vorgenommen. Zudem beteiligt<br />
sich der Investment Advisor bzw. der Sub-Advisor auch aktiv bei Veränderungen<br />
in der Kapitalstruktur der Portfoliogesellschaft.<br />
Für alle getätigten Investitionen sucht der Investment Advisor bzw der<br />
Sub-Advisor zur Optimierung des Portfolios und in Übereinstimmung<br />
mit den Anlagerichtlinien nach Exitmöglichkeiten. Die Ausstiegsstrategien<br />
werden während der ganzen Investitionszeit überwacht und<br />
beurteilt.<br />
Die Investitionen der Gesellschaft werden in Euro berechnet. Die Mehrheit<br />
der Investments werden in Euro und US-Dollar getätigt. Die entsprechenden<br />
Währungsrisiken von bestehenden Beteiligungen werden<br />
nicht abgesichert. Bei anstehenden Transaktionen können Fremdwährungen<br />
im Voraus gekauft bzw. verkauft werden. Bedingt durch die<br />
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in nicht börsennotierte Unternehmen<br />
sind keine Absicherungsgeschäfte der Kredit-, Markt- und übrigen<br />
Risiken vorgesehen. Der Einsatz von derivaten Finanzinstrumenten ist<br />
lediglich für die Absicherung von Fremdwährungsrisiken erlaubt.<br />
6. Abweichungen von den Anlagerichtlinien<br />
Abweichungen sind zulässig, wenn sie von dem Verwaltungsrat der<br />
Gesellschaft beschlossen werden, vorübergehenden Charakter haben<br />
und notwendig sind, um die Interessen der Gesellschaft sowie ihrer<br />
Gesellschafter in einem schwierigen Anlageumfeld zu schützen und<br />
sich kurzfristig abzeichnenden Marktchancen zu nutzen.<br />
7. Anpassung der Anlagerichtlinien<br />
Diese Richtlinien können bei Bedarf durch die Gesellschafter der ÖKO-<br />
RENTA Private Equity I (LUX) S.A. zu jeder Zeit, vollständig oder teilweise<br />
geändert oder ergänzt werden. Die neuen Anlagerichtlinien sind<br />
innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Änderung einzuhalten.<br />
8. Inkrafttreten<br />
Diese Richtlinien treten per 12.03.2009 in Kraft.
verbraucherinformation für den fernabsatz<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz gemäß § 312c BGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV<br />
I. Allgemeine Informationen zu den Beteiligten<br />
1. Anbieterin/Prospektverantwortliche<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG, Düsseldorfer Str. 38, 40721 Hilden, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46452. Vorstand:<br />
Tjark Goldenstein. Hauptgeschäftstätigkeit: Konzeptionierung<br />
und Vertrieb von ökologisch orientierten Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten,<br />
sowie die Emission von Beteiligungen an ökologisch<br />
orientierten Personengesellschaften.<br />
2. Emittent<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG, Kornkamp 2, 26605 Aurich,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aurich unter<br />
HRA 200823. Hauptgeschäftstätigkeit: Erwerb, Halten, Verwaltung<br />
und Veräußerung von eigenkapital- und eigenkapitalähnlichen Unternehmensbeteiligungen<br />
über eine Luxemburger Tochtergesellschaft.<br />
3. Geschäftsführung/persönlich haftender Gesellschafter<br />
Augeo II Beteiligungs GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen<br />
im Handelsregister des Amtsgericht Aurich, HRB 200977, Geschäftsführer:<br />
Tjark Goldenstein, Gerold Schmidt. Hauptgeschäftstätigkeit:<br />
Geschäftsführung sowie Übernahme der persönlichen Haftung bei<br />
Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich<br />
haftender Gesellschafter von Publikumsgesellschaften in der Rechtsform<br />
einer Kommanditgesellschaft.<br />
4. Treuhandkommanditist<br />
SG-Treuhand GmbH, Kornkamp 2, 26605 Aurich, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Aurich unter HRB 200288, Geschäftsführer:<br />
Mario Behrends. Hauptgeschäftstätigkeit: Treuhänderisches Halten<br />
von Kommanditbeteiligungen und aller Geschäfte, die diesem Zweck<br />
zu dienen geeignet sind.<br />
5. Vermittler der Kapitalanlage<br />
Die Bank/Sparkasse bzw. der Vermittler, über die/den Sie den Verkaufsprospekt,<br />
die Beitrittserklärung und die Widerrufsbelehrung erhalten<br />
haben, wird Ihnen gegenüber als Vermittler(in) der Fondsgesellschaft<br />
tätig. Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten Personen<br />
ergibt sich aus den Ihnen von der Bank/Sparkasse oder den sonstigen<br />
Vermittlern zugesandten oder überlassenen Unterlagen.<br />
Die unter I.1. bis 4. genannten Gesellschaften unterliegen nicht der<br />
Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde, soweit es um den Vertrieb<br />
von Fondsbeteiligungen geht. Hinsichtlich eines etwaigen Vermittlers<br />
beachten Sie hierzu bitte dessen Informationen.<br />
II. Informationen zu Beteiligungsverhältnissen<br />
Der Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity I GmbH & Co. KG vom 27.04.2009 mit dem auf Seite 104 ff. abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag, dem auf Seite 114 ff. abgedruckten<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie der Beitrittserklärung enthalten<br />
die wesentlichen Informationen in detaillierter Form. Wegen der<br />
Einzelheiten wird ergänzend hierauf verwiesen. Die aufmerksame Lektüre<br />
des Verkaufsprospekts kann nicht durch diese Mitteilung ersetzt<br />
werden.<br />
1. Wesentliche Leistungsmerkmale der Kapitalanlage<br />
Sämtliche wesentlichen Merkmale der Kapitalanlage ergeben sich<br />
aus dem Verkaufsprospekt. Die Beteiligung an der <strong>ÖKORENTA</strong> Private<br />
Equity I GmbH & Co. KG bietet dem Anleger die Möglichkeit, sich<br />
unternehmerisch indirekt an bereits errichteten und tätigen Gesellschaften<br />
zu beteiligen, indem die <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH<br />
& Co. KG über ihre Luxemburger Tochtergesellschaft Unternehmensbeteiligungen<br />
aus dem Bereich der Umwelttechnologie, insbesondere<br />
der erneuerbaren Energien erwirbt. Die Zielunternehmen, in die investiert<br />
wird, können in der gesamten Wertschöpfungskette der Umwelttechnologie<br />
tätig werden. Der Anleger wird am wirtschaftlichen Erfolg<br />
der Zielunternehmen entsprechend seiner Beteiligungsquote und den<br />
Grundlagen des Gesellschaftsvertrages beteiligt. Mit Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten kommt entweder<br />
• ein Treuhandvertrag zwischen dem Anleger und der SG-Treuhand<br />
GmbH<br />
• oder eine unmittelbare Beteiligung als Kommanditist der Gesellschaft<br />
zustande.<br />
Bei nicht fristgerechter Zahlung der Einlageverpflichtung ist der<br />
Emittent berechtigt, anfallende Verzugszinsen geltend zu machen<br />
sowie evtl. darüber hinausgehenden Schaden. Er ist auch zum<br />
Ausschluss des betroffenen Gesellschafters berechtigt. Vertragsstrafen<br />
sind nicht vorgesehen.<br />
2. Laufzeit der Beteiligung<br />
Die Laufzeit der Beteiligung ist bis zum 30.11.2016 festgelegt und kann<br />
um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Eine Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich mit<br />
eingeschriebenem Brief gegenüber der Augeo II Beteiligungs GmbH,<br />
Kornkamp 2, 26605 Aurich, zu erfolgen.<br />
3. Leistungsvorbehalt<br />
Sollte bis zum Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens ein Zeichnungskapital<br />
von 20 Mio. Euro zuzüglich Agio eingeworben werden,<br />
127
verbraucherinformation für den fernabsatz<br />
128<br />
wird die Gesellschaft liquidiert. Dann haben die Anleger gegen die<br />
Beteiligungsgesellschaft einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Kapitaleinlagen<br />
ohne Agio, soweit sie bereits geleistet wurden. Im Übrigen<br />
nehmen die Anleger an der Liquidation der Gesellschaft nicht teil.<br />
4. Beteiligungsvertrag/Steuern/Kosten<br />
Der Anleger hat eine Kapitaleinlage zu leisten. Diese beträgt mindestens<br />
10.000 Euro. Höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 Euro<br />
ohne Rest teilbar sein. Die Höhe der Beteiligung bestimmt sich im Übrigen<br />
nach dem vom Anleger benannten Betrag. Der Anleger hat zudem<br />
ein Agio in Höhe von 5 Prozent von der Kapitaleinlage zu zahlen.<br />
Das Agio entfällt bei einer Kapitaleinlage von mehr als 1 Mio. Euro. Die<br />
Kapitaleinlage nebst Agio ist nach Annahme der Beitrittserklärung auf<br />
das in der Beitrittserklärung angegebene Konto zu leisten.<br />
Auf die von der <strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG zu leistenden<br />
Steuern wird in den steuerlichen Grundlagen S. 94 ff. des<br />
Verkaufsprospektes hingewiesen. Die Einkommensteuer fällt direkt<br />
bei dem einzelnen Anleger an. Zu den näheren Einzelheiten der steuerlichen<br />
Auswirkungen der Beteiligung für den Anleger wird auf die<br />
Seiten 96 ff. im Verkaufsprospekt verwiesen.<br />
6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen<br />
Die Beteiligungsgesellschaft und die von ihr in Bezug auf die Beteiligten<br />
im Sinne des Fernabsatzes abgeschlossenen Verträge einschließlich<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages unterliegen dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch für alle vorvertraglichen<br />
Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen<br />
dem Anleger und dem Treuhänder. Als Gerichtsstand ist in sämtlichen<br />
Verträgen, soweit zulässig, der Sitz der jeweiligen Gesellschaft vereinbart.<br />
Der Verkaufsprospekt einschließlich der darin enthaltenen wesentlichen<br />
Verträge ist in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation<br />
zwischen der Gesellschaft, dem Treuhänder und dem Anleger<br />
erfolgt in deutscher Sprache.<br />
7. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Information<br />
Diese Informationen gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Die<br />
Zeichnungsfrist endet spätestens am 31.12.2012, sofern der Fonds<br />
nicht vorher geschlossen wird.<br />
8. Streitschlichtung/Einlagensicherung<br />
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beitrittserklärung zur<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> Private Equity I GmbH & Co. KG kann die bei der Deutschen<br />
Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle (Adresse: Deutsche Bundesbank,<br />
Schlichtungsstelle, Wilhelm-Epstein-Str. 1, 60431 Frankfurt)<br />
angerufen werden. Im übrigen Streitfall entscheiden die zuständigen<br />
deutschen Gerichte. Einen Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen<br />
gibt es nicht. Eine Verzinsung der Einlage erfolgt nicht.<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht berechnet. Die Kosten für die<br />
Beglaubigung der notariellen Registervollmacht trägt der Anleger. Bei<br />
Umwandlung der treugeberischen Beteiligung in eine Beteiligung als<br />
Kommanditist trägt der Anleger die anfallenden Kosten (Notar bzw.<br />
Handelsregister). Spezifische zusätzliche Kosten für die Benutzung von<br />
Fernkommunikationsmitteln werden dem Anleger von der <strong>ÖKORENTA</strong><br />
Private Equity I GmbH & Co. KG nicht in Rechnung gestellt.<br />
5. Widerrufsrecht<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten des Widerrufs<br />
und seiner Rechtfolgen ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung<br />
enthaltenen Widerrufsbelehrung.
glossar<br />
Glossar<br />
Agio<br />
Aufschlag bzw. Aufgeld auf die Beteiligungssumme, der zur<br />
anteiligen Finanzierung der Emissionskosten dient.<br />
Diversifikation<br />
Streuung der Kapitalanlage mit dem Ziel der Reduzierung<br />
von Einzelinvestitionsrisiken<br />
129<br />
Anbieterin<br />
Im Rahmen der BaFin-Prospektprüfung eingeführter Begriff<br />
für den Initiator bzw. Prospektherausgeber<br />
Auszahlung<br />
Die anteilige Verteilung liquider Mittel an die Anleger. Sie<br />
wird oft auch als Ausschüttung bezeichnet. Ihre Höhe orientiert<br />
sich an der Liquidität der Gesellschaft<br />
BaFin<br />
Abkürzung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
in Bonn und Frankfurt/Main. Seit dem 1. Juli 2005<br />
müssen Verkaufsprospekte für geschlossene Fonds vor Vertriebsstart<br />
von der BaFin formal geprüft und ihre Veröffentlichung<br />
gestattet werden.<br />
Basisgewinnverteilung<br />
Die Basisgewinnverteilung ist eine interne (rechnerische)<br />
Verzinsung von 9 Prozent p.a., bezogen auf das effektiv gebundene<br />
Kapital; hier auch gleich verwendet mit „Vorzugsverteilung“.<br />
Blind Pool<br />
Die Portfoliounternehmen und Zielfonds, in die das Beteiligungskapital<br />
investiert wird, stehen bei Beteiligung des<br />
Anlegers noch nicht fest. Die im Prospekt dargelegten Anlageziele<br />
und die Anlagepolitik definieren allerdings, welchen<br />
Voraussetzungen die Vermögenswerte entsprechen müssen.<br />
Buy-out<br />
(Teil-)Übernahme eines Unternehmens durch einen Finanzinvestor<br />
Clean Technology<br />
(engl. Saubere Technologie) Die wichtigsten Bereiche sind<br />
die Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Wasserversorgung<br />
und Abfallverwertung.<br />
Deal Flow<br />
Summe der Investitionsmöglichkeiten, die sich einer Private<br />
Equity Gesellschaft bieten.<br />
Due Diligence<br />
Sorgfältige Prüfung und Bewertung aller maßgeblichen Aspekte<br />
einer potenziellen Beteiligung als Grundlage für die<br />
Investitionsentscheidung<br />
EEG<br />
Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien. Es ist seit dem 1.<br />
April 2000 in Kraft und regelt die Abnahme und Vergütung<br />
von Strom aus regenerativen Energiequellen durch die Energieversorgungsunternehmen<br />
Eigenkapital<br />
Mittel, die den Eigentümern (z. B. Gesellschaftern) gehören.<br />
Emittentin<br />
Weitere Bezeichnung für die Beteiligungsgesellschaft, an der<br />
sich der Anleger beteiligt. Im Verkaufsprospekt auch Fondsgesellschaft<br />
oder Gesellschaft genannt.<br />
Exit<br />
Veräußerung eines Portfoliounternehmens durch das Fondsmanagement<br />
Frühzeichnerbonus<br />
Geplane Bonuszahlung in Höhe von nominal 4 Prozent jährlich,<br />
bezogen auf die vor Ablauf der Zeichnungsfrist vollständig<br />
eingezahlte Kapitaleinlage, als Vorabauszahlung.<br />
GW<br />
Gigawatt = 1 Milliarde Watt<br />
GWp<br />
der Zusatz „p“ steht für peak (engl. Höchstwert, Spitze).<br />
Er wird in der Bezeichnung von photovoltaischer Leistung<br />
genutzt.<br />
Institutionelle Investoren<br />
Institutionen, zum Beispiel Kreditinstitute, Versicherungen,<br />
Pensionsfonds oder Großunternehmen, die Eigenkapital<br />
investieren.
glossar<br />
130<br />
Internal Rate of Return (IRR)<br />
Kennzahl für die Messung der Verzinsung einer Investition.<br />
Die IRR-Methode errechnet eine mathematische Verzinsung<br />
auf das gebundene Kapital. Berücksichtigt werden dabei der<br />
jeweilige Zeitpunkt und die Beträge der Zahlungsströme.<br />
Ihre Basis ist daher nicht allein die ursprüngliche Investition.<br />
Das Ergebnis nach der IRR-Methode ist nicht mit den Renditen<br />
anderer Kapitalanlagen vergleichbar. Ein Vergleich ist nur<br />
unter Einbeziehung des jeweils durchschnittlich gebundenen<br />
Kapitals, des Gesamtertrags und der Anlagedauer der jeweiligen<br />
Investition möglich. In der Ergebnisberechnung nach<br />
IRR ist die Kapitalrückzahlung enthalten.<br />
Investitionsquote<br />
Anteil des Kommanditkapitals, das für die Beteiligung an<br />
Portfoliounternehmen oder Zielfonds eingesetzt wird.<br />
IPO<br />
Initial Public Offering (Börseneinführung)<br />
Kapitalrückfluss /Kapitalflussrechung<br />
Die Summe der an den Anleger ausgekehrten laufenden<br />
Auszahlungen und der Anteil am Verkaufserlös nach Auflösung<br />
des Fonds. Die Kapitalflussrechnung stellt den Verlauf<br />
der Auszahlungen über die Fondslaufzeit dar.<br />
Kraft-Wärme-Kopplung<br />
Das Prinzip der Auskopplung von Nutzwärme aus einer Anlage<br />
zur Erzeugung elektrischer oder mechanischer Energie.<br />
Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung<br />
wird dabei weitgehend vermieden.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Ein unabhängiger Dritter gibt der Fondsgesellschaft überlassene<br />
Investitionsmittel nur gemäß dem Mittelverwendungsplan<br />
der Fondgesellschaft frei.<br />
Mitunternehmer<br />
Jeder Anleger wird im steuerlichen Sinn mit Erwerb der<br />
Beteiligung als Unternehmer betrachtet, da er anteilig das<br />
Risiko der Gesellschaft mit trägt.<br />
MW<br />
Megawatt = 1 Million Watt<br />
PV<br />
Abkürzung für Photovoltaik. Direkte Umwandlung von solarer<br />
Strahlungsenergie in elektrische Energie.<br />
Private Equity<br />
Privates Beteiligungskapital im Unterschied zum Public Equity,<br />
das an den Börsen beschafftes Kapital darstellt.<br />
Portfolio<br />
Die Summe aller Beteiligungen an den unterschiedlichen Unternehmen<br />
oder Zielfonds<br />
Schlussgewinnverteilung<br />
Erfolgsbeteiligung, die sich aus dem erwirtschafteten Gesamtergebnis<br />
der Fondsgesellschaft einschließlich der Luxemburger<br />
Tochtergesellschaft nach Abzug sämtlicher Kosten<br />
und Ansprüche der Anleger auf Kapitalrückführung ergibt.<br />
Teileinkünfteverfahren<br />
Das Teileinkünfteverfahren stellt 40 Prozent der Ausschüttungen<br />
aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften steuerfrei,<br />
sofern diese in einem Betriebsvermögen gehalten werden.<br />
Werbungskosten oder Betriebsausgaben dürfen in Höhe von<br />
40 Prozent nicht steuermindernd berücksichtigt werden.<br />
Track Record<br />
Referenzen einer Gesellschaft oder des Managements<br />
TW<br />
Terawatt = 1 Billion Watt<br />
Venture Capital<br />
Risikokapital, auch Wagniskapital genant. Es bezeichnet die<br />
Direktinvestition in das Eigenkapital der Beteiligungsunternehmen.<br />
Zumeist die Beteiligung in einer frühen Unternehmensphase.<br />
Vorzugsverteilung<br />
siehe Basisgewinnverteilung
131
Impressum<br />
Anbieterin der Beteiligung, Prospektverantwortliche<br />
und Prospektherausgeberin<br />
<strong>ÖKORENTA</strong> AG<br />
Düsseldorfer Str. 38<br />
40721 Hilden<br />
Redaktion, Gestaltung und Realisation<br />
goldwert communications gmbh, Düsseldorf<br />
Fotos<br />
BSW-Solar, Bundesverband Solarwirtschaft,<br />
Foto S.7 BSW-Solar/aleo<br />
S. 49 BSW-Solar/S.A.G., S. 68 BSW-Solar/Sunways<br />
Corbis (S. 12/13), © Tom Stewart/CORBIS<br />
goldwert communications gmbh, © Fotos: S. 15, 16/17, 19,<br />
20/21, 37, 44, 50, 70, 73, 89, 131<br />
MFG AG, Karlsruhe, Fotos: S. 19<br />
© Olaf Rohl, Aachen: © Titel (li.), © Fotos: S. 8/9, 11, 23, 64<br />
REpower Systems AG: Titel (re.) Foto: © Ralf Grömminger<br />
S.15 und 50, Foto: © caméléon<br />
aboutpixel.de Foto: S. 65 © Immanuel Rapp, S. 81<br />
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