01_titel_tim_bendzko:Layout 1 - Musiker Online
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MUSIKBUSINESS 45<br />
beigeht, kann das Web 2.0 sei Dank auch mal<br />
negative Konsequenzen haben.<br />
Aber so ein Song ist ja nicht in drei Minuten<br />
gefunden, gecovert und veröffentlicht, insofern<br />
kann man sich da in Ruhe Gedanken machen.<br />
KURZER EXKURS ZUR<br />
RECHTSLAGE<br />
Weil wir gerade bei Coversongs sind – zu diesem<br />
Thema gibt es wesentlich weitreichendere<br />
und informativere Lektüre als dieses Buch, aber<br />
falls in Gedanken gerade Fragen zu Rechtslage<br />
bei der Veröffentlichung von Coversongs aufkommen,<br />
hier ein paar erste Antworten:<br />
Aufnehmen könnt ihr, was und wie ihr wollt, zu<br />
erklären ist nur, was ihr im Anschluss damit an -<br />
stellen möchtet. In der Regel können wir ja davon<br />
ausgehen, dass die Nummer schon einmal veröffentlicht<br />
und in dem Zusammenhang auch ge -<br />
schützt und registriert wurde. Die erste Anfrage<br />
würde ich also an die GEMA richten, um einwandfrei<br />
herauszufinden, wer die Copyrights an<br />
dem Song hat. Wichtig: Ihr braucht hierbei nicht<br />
die Plattenfirma, die vermutlich nur die Recording<br />
Rights besitzt, sondern den Autor oder gegebe-<br />
nenfalls den Verleger des Stücks. Die müssen<br />
auch die mechanischen Rechte freigeben.<br />
Spielt ihr den Song 1:1 nach, bedarf es dazu<br />
keiner Genehmigung. Arrangiert ihr ihn um,<br />
muss der Rechteinhaber dem zus<strong>tim</strong>men. Um<br />
auf Nummer sicher zu gehen, sollte man insofern<br />
immer nachfragen, denn da mit 99%iger Sicher -<br />
heit im Falle der Veröffentlichung eh GEMA-Ge -<br />
bühr fällig wird, bleibt euer Handeln auch nicht<br />
allzu lange unbemerkt. Spätestens wenn der Autor<br />
des Songs GEMA-Tantiemen für euren Song be -<br />
kommt, fliegt die Sache auf. Sofern Lizenz ge -<br />
büh ren anfallen, seid ihr verpflichtet, diese in Ab -<br />
sprache mit dem Verlag z. B. allmonatlich prozentual<br />
anteilig von den gepressten CDs bzw.<br />
den Verkaufserlösen (z. B. bei digitalem Verkauf<br />
per Download) abzuführen. In der Regel werden<br />
diese Lizenzgebühren unter 10% liegen, dazu<br />
kommt die Abgabe für die GEMA. Am Ende des<br />
Tages kann man sicher auch mit einem Cover -<br />
song noch Geld verdienen, obwohl mehrere<br />
Parteien die Hände aufhalten.<br />
Eines ist hierbei noch ganz, ganz wichtig: Klärt<br />
die Rechte idealerweise, bevor ihr euch ans Auf -<br />
nehmen macht, allerspätestens aber, bevor ihr<br />
veröffentlicht. Das könnte im Worst Case sonst<br />
dramatische Folgen haben. Stellt euch vor, ihr<br />
macht von einer Bee-Gees-Nummer eine Punk-<br />
Version, lasst auf eigene Kosten 2 000 CDs pressen,<br />
liefert aus und die Bee Gees sagen dann<br />
nein zu eurer Version. Ohne Freigabe vorab haben<br />
die die Option, entweder die Kosten für die Rechte<br />
gemein in die Höhe zu treiben oder euch eine Ver -<br />
fügung zuzusenden, die die Rück nahme und das<br />
Einstampfen des Albums zur Folge hat. Beides<br />
wäre extrem unangenehm, oder?<br />
So, und wer jetzt zu dem Coversong auch noch<br />
einen Video drehen und veröffentlichen möchte,<br />
braucht übrigens zu den mechanischen Rechten<br />
auch noch die Synchronisationsrechte, um eben<br />
die Musik zu neuen Bildern zu synchronisieren.<br />
TEXTQUELLE: PPVMEDIEN<br />
FOTO: © ELNUR/FOTOLIA.COM<br />
Mit freundlichem Dank an<br />
die PPVMEDIEN.<br />
PPVMEDIEN<br />
Jörn Kachelrieß:<br />
Selbstvermarktung<br />
für <strong>Musiker</strong><br />
ISBN: 978-3-941531-24-6<br />
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