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Geschäftsberichte 2012 - Gemeinde Allschwil

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wurde das 4-Augenprinzip eingeführt und das Subsidiaritätsprinzip umgesetzt. Im Weiteren wurde ein Einarbeitungskonzept<br />

für neue Mitarbeitende erarbeitet und umgesetzt. Vom bestehenden Team waren nicht alle bereit,<br />

die definierte neue Organisations- und Qualitätsentwicklung hin zu einer Professionalisierung des Sozialdienstes<br />

mitzutragen und haben sich beruflich anderweitig orientiert. Auf die erfolgten Kündigungen wurde unverzüglich<br />

reagiert und mit personellen Massnahmen die nahtlose Übertragung der Fall- und Massnahmenüberprüfung an<br />

professionelles Nachfolgepersonal sichergestellt. Somit konnte auch die beschlossene Veränderung umgesetzt<br />

werden.<br />

Anschliessend wurden die Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der wichtigsten Massnahmen im Departement<br />

umgehend in Angriff genommen.<br />

FACHSTELLE FÜR ALTERSFRAGEN<br />

Die Fachstelle für Altersfragen hat ihren Betrieb im Mai aufgenommen und ist ein wesentlicher Faktor bei der<br />

Umsetzung des Alterskonzeptes. Mit der Fachstelle können die Ziele der <strong>Gemeinde</strong> im Bereich «Alter» erreicht<br />

werden. In den Bereichen Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Recht, Lebensgestaltung informiert, berät und koordiniert<br />

sie Anliegen zu diesem Themenkreis. Konkret arbeitet die Fachstelle in vier Arbeitsfeldern:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Direkte Beratung der Betroffenen in der <strong>Gemeinde</strong> (Betagte, Angehörige, Institutionen, Ärzte)<br />

Kontrolle und Steuerung der Pflegekostenbeiträge und <strong>Gemeinde</strong>beiträge der Pflegefinanzierung<br />

Administrative Führung des Sekretariats Alterskommission<br />

Sekretariat in der Koordination der Leistungsanbieter in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Die Fachstelle hat sich bereits gut vernetzt und erfreut sich eines regen Zustromes. Schon im ersten Betriebsjahr<br />

haben über 100 Personen die Dienste in Anspruch genommen, sei es aufgrund einer Akutsituation in der Altersversorgung<br />

oder sei es als präventive und vorsorgliche Informationsquelle bezüglich Altersplanung. Individuelle<br />

und persönliche Beratungssettings erstrecken sich in der Regel über eine bis drei Sitzungen, situativ ist auch ein<br />

Casemanagement im Prozess zur Lösungsfindung dienlich. Daneben wird die Fachstelle als zentrale Auskunfts-,<br />

Informations- und Koordinationsstelle zu allen Altersthemen und -fragen sehr geschätzt. Ganz im Sinne der Strategie<br />

«ambulant vor stationär» koordiniert die Fachstelle mit den Leistungsanbietern in bedarfsorientierten Dienstleistungen<br />

Optimierung. So wird in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Allschwil</strong> ab 2013 ein warmer Mahlzeitendienst wie ein Administrativdienst<br />

angeboten. Ebenso wurden die kommunalen Pflegekostenbeiträge aktualisiert.<br />

SCHULSOZIALARBEIT<br />

In einer pluralistischen und multikulturellen Gesellschaft, die starkem Wandel unterworfen ist, werden gerade<br />

Familien mit den immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Darum wurde für die neu einzuführende Schulsozialarbeit<br />

auf der Stufe Kindergarten und Primarschule ein ausführliches Konzept ausgearbeitet. Die Schulsozialarbeit<br />

ist ein niederschwelliges Beratungsangebot am Kindergarten und an der Primarschule. Sie bietet Schülerinnen<br />

und Schüler bei persönlichen und sozialen Problemen Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung<br />

an. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Sie steht auch den Eltern und Lehrkräften zur Verfügung. Auf Schuljahresbeginn<br />

wurde die Stelle Schulsozialarbeit am 1. August mit einem Sozialarbeiter besetzt. Um Probleme der Schülerinnen<br />

und Schüler frühzeitig erkennen und aufnehmen zu können, arbeitet der Schulsozialarbeiter direkt im<br />

Kindergarten und in der Schule.<br />

FACHSTELLE FÜR ARBEITSINTEGRATION<br />

Für die Fachstelle Arbeitsintegration wurde ein Konzept ausgearbeitet und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beratung und<br />

Genehmigung vorgelegt. Auf Grund des genehmigten Konzeptes hat der <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossen, eine Fachstelle<br />

für Arbeitsintegration im Bereich Sozialhilfe einzurichten und mit einer 50%-Stelle zu besetzen.<br />

NEUES KINDES- UND ERWACHSENENSCHUTZRECHT (KESER)<br />

Das Vormundschaftsrecht wurde total revidiert und ist neu zum KESER geworden. Die Bundesversammlung hat<br />

am 19. Dezember 2008 die Totalrevision verabschiedet. Es geht insbesondere um Professionalisierung der heutigen<br />

Vormundschaftsbehörden, indem die Vormundschaftsbehörde, neu Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde<br />

(KESB), von Fachleuten besetzt wird, ausserdem um ein neues Massnahmensystem mit massgeschneiderten<br />

Massnahmen, die Förderung des Selbstbestimmungsrechts und eine anspruchsvollere Rechtsanwendung, grössere<br />

Zuständigkeitsbereiche und einheitliches Rechtsinstitut für Beistände. Die Vorgaben des Bundesrechts ver-<br />

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