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NATO-Handbuch - truppen.info

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<strong>Handbuch</strong><br />

<strong>NATO</strong> Office of Information and Press /<br />

Bureau de l’<strong>info</strong>rmation et de la presse de l’OTAN<br />

1110 Brussels / Bruxelles<br />

Belgium / Belgique<br />

Web site: www.nato.int<br />

Site web: www.otan.nato.int<br />

E-mail: natodoc@hq.nato.int<br />

<strong>Handbuch</strong>


<strong>NATO</strong>-HANDBUCH<br />

2001<br />

Office of Information and Press<br />

<strong>NATO</strong> - 1110 Brussels - Belgium<br />

Bureau de l’<strong>info</strong>rmation et de la presse<br />

OTAN - 1110 Bruxelles - Belgique


ISBN 92-845-0169-5<br />

HB0801GER<br />

© <strong>NATO</strong> 2001


NORDATLANTIKPAKT-ORGANISATION<br />

(<strong>NATO</strong>)<br />

MITGLIEDSTAATEN<br />

Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island,<br />

Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal,<br />

Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich<br />

und Vereinigte Staaten<br />

Der im April 1949 in Washington unterzeichnete Nordatlantikvertrag schuf<br />

ein Bündnis zur gemeinsamen Verteidigung im Sinne des Artikels 51 der<br />

Charta der Vereinten Nationen. Der Vertrag hat unbegrenzt Gültigkeit. Der<br />

4. April 1999 markierte den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des<br />

Nordatlantikvertrags.<br />

Gemäß Artikel 10 des Vertrags steht die Allianz weiteren europäischen<br />

Staaten, die ihre Grundsätze fördern und einen Beitrag zur Sicherheit des<br />

Bündnisgebiets leisten können, auch künftig offen. 1952 erweiterten<br />

Griechenland und die Türkei die ursprünglich zwölf Mitgliedstaaten umfassende<br />

Allianz, gefolgt von Deutschland im Jahr 1955 und Spanien im Jahr<br />

1982. Im Juli 1997 luden die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses<br />

anlässlich eines Gipfeltreffens in Madrid drei weitere Länder zur Aufnahme von<br />

Beitrittsgesprächen ein, und am 12. März 1999 wurden Polen, die<br />

Tschechische Republik und Ungarn offiziell Mitglieder der <strong>NATO</strong>. Das Bündnis<br />

verbindet nun 17 europäische Länder mit den Vereinigten Staaten und<br />

Kanada.<br />

Parallel zur internen und externen Umgestaltung der Allianz seit dem<br />

Ende des Kalten Krieges hat die <strong>NATO</strong> den Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrat oder „EAPR” als Forum für Konsultation und<br />

Zusammenarbeit mit Partnerländern im euro-atlantischen Raum gegründet.<br />

Sie hat ein intensives Programm für praktische Zusammenarbeit und regelmäßige<br />

Konsultationen mit den 26 Teilnehmerländern der 1994 ins Leben<br />

gerufenen Initiative „Partnerschaft für den Frieden” entwickelt. Sie hat neue<br />

Strukturen geschaffen, die die verstärkte Kooperation mit Russland und die<br />

Partnerschaft mit der Ukraine sowie einen erweiterten Dialog mit interessierten<br />

Ländern des Mittelmeerraums widerspiegeln. Sie hat weit reichende interne<br />

und externe Reformen vollzogen und sich zum Beginn des neuen<br />

Jahrtausends zum Instrument für Frieden und Stabilität im euro-atlantischen<br />

Raum gemacht.<br />

3


1999 feierte die <strong>NATO</strong> ihr 50-jähriges Bestehen. Ein weiteres Gipfeltreffen<br />

fand im April 1999 in Washington statt, als der Konflikt im Kosovo auf dem<br />

Höhepunkt war und die <strong>NATO</strong>-Länder Luftangriffe zur Beendigung der von der<br />

jugoslawischen Regierung begangenen ethnischen Säuberungen und<br />

Menschenrechtsverstöße führte. Der Konflikt endete Ende Juni 1999 nach<br />

dem Rückzug der serbischen Streitkräfte und dem Einsatz der Kosovo-<br />

Schutztruppe (KFOR) unter <strong>NATO</strong>-Führung, gemäß eines Mandats des VN-<br />

Sicherheitsrats, mit Umsetzung der am 9. Juni unterzeichneten Militärisch-<br />

Technischen Vereinbarung.<br />

Schwerpunkte des Washingtoner Gipfels waren die anhaltende Kosovo-<br />

Krise sowie die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der künftigen<br />

Stabilität in Südosteuropa. Weitere in Washington gefasste Entscheidungen<br />

beinhalteten die Verabschiedung und Veröffentlichung eines überarbeiteten<br />

Strategischen Konzepts der Allianz, die Annahme eines Aktionsplans zur<br />

Mitgliedschaft, die Billigung von Maßnahmen zur weiteren Stärkung des<br />

Programms Partnerschaft für den Frieden sowie die Einführung neuer<br />

Initiativen zur Anpassung der Verteidigungsfähigkeiten der <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten an die veränderlichen Anforderungen sowie neue Impulse für<br />

die Anstrengungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />

Die weiteren Entwicklungen innerhalb des Bündnisses hatten insbesondere<br />

eine Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

sowie die Entwicklung von Strukturen für eine Kooperation zwischen <strong>NATO</strong><br />

und Europäischer Union <strong>info</strong>lge der von der EU getroffenen Entscheidungen<br />

zur Intensivierung ihrer operativen Rolle im Hinblick auf Krisenbewältigung und<br />

Friedenserhaltung zum Ziel.<br />

****<br />

Das <strong>NATO</strong>-Emblem wurde im Oktober 1953 vom Nordatlantikrat als<br />

Symbol des Atlantischen Bündnisses angenommen. Der Kreis steht für Einheit<br />

und Zusammenarbeit, und die Windrose symbolisiert den von den<br />

Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses gemeinsam eingeschlagenen<br />

Friedenskurs.<br />

4


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Redaktioneller Hinweis 10<br />

Vorwort des Generalsekretärs 11<br />

Hinweise zum Umgang mit diesem <strong>Handbuch</strong> 15<br />

Einleitung 17<br />

TEIL I<br />

KAPITEL 1:<br />

WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />

Die Ursprünge des Bündnisses 31<br />

Grundlegende Sicherheitsaufgaben 32<br />

KAPITEL 2:<br />

DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />

Das neue Sicherheitsumfeld in Europa 39<br />

Neue Institutionen 45<br />

Das Strategische Konzept des Bündnisses 48<br />

Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung des<br />

Verteidigungsdispositivs des Bündnisses 53<br />

Die <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit 57<br />

Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld 60<br />

KAPITEL 3:<br />

DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />

Der <strong>NATO</strong>-Erweiterungsprozess 69<br />

Die Partnerschaft für den Frieden 76<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland 91<br />

Partnerschaft der <strong>NATO</strong> mit der Ukraine 99<br />

Der Mittelmeerdialog des Bündnisses 103<br />

Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> 106<br />

KAPITEL 4:<br />

DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT<br />

(ESVI)<br />

Entwicklung der ESVI 111<br />

Kooperation der <strong>NATO</strong> mit der WEU 115<br />

Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur EU 117<br />

5


KAPITEL 5:<br />

DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM RAHMEN DER<br />

FRIEDENSERHALTUNG<br />

Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien 121<br />

Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina 136<br />

Die Rolle der <strong>NATO</strong> im Kosovo-Konflikt 141<br />

Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und<br />

KFOR-Unterstützung aus humanitären Gründen 148<br />

KAPITEL 6:<br />

DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER RÜSTUNGSKONTROLLE<br />

Entwicklungen im Zusammenhang mit atomaren,<br />

biologischen und chemischen Waffen 158<br />

Entwicklungen im Zusammenhang mit konventioneller<br />

Rüstungskontrolle und Abrüstung 161<br />

Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW 163<br />

TEIL II<br />

KAPITEL 7:<br />

POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />

Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik und<br />

Entscheidungsfindung 167<br />

Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung 171<br />

Krisenbewältigung 174<br />

Die militärische Dimension 175<br />

Nuklearpolitik 179<br />

Wirtschaftliche Zusammenarbeit 181<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 185<br />

KAPITEL 8:<br />

PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />

Verbraucherlogistik 195<br />

Wesentliche Logistikfunktionen 200<br />

Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze 203<br />

Produktions- und Logistikorganisationen 204<br />

Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung 204<br />

Kommunikations- und Informationssysteme 207<br />

Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs 208<br />

Luftverteidigung 210<br />

Zivile Notfallplanung 212<br />

Wissenschaftliche Zusammenarbeit 217<br />

Umwelt und Gesellschaft 221<br />

6


KAPITEL 9:<br />

GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN: <strong>NATO</strong>-HAUSHALTS-UND<br />

-FINANZWESEN<br />

Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung 227<br />

Kostenteilung 230<br />

Zivilhaushalt 231<br />

Militärhaushalt 231<br />

Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong> 232<br />

Ressourcenmanagement 233<br />

Finanzverwaltung 233<br />

Finanzkontrolle 237<br />

KAPITEL 10:<br />

ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier 247<br />

Ständige Vertreter und nationale Delegationen 247<br />

Generalsekretär 247<br />

Internationaler Stab 248<br />

Persönliches Büro 249<br />

Büro des Generalsekretärs 249<br />

Exekutivsekretariat 249<br />

Presse- und Informationsdienst 250<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt 251<br />

Abteilung für politische Angelegenheiten 251<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen 254<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung 257<br />

C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3s) 260<br />

Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />

Zivile Notfallplanung 261<br />

Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten 263<br />

Amt für Management, Verwaltung und Personalführung 264<br />

Büro des Leiters Finanzwesen 264<br />

Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen 265<br />

Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse 265<br />

Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss 265<br />

<strong>NATO</strong>-Produktions- und Logistikorganisationen 265<br />

KAPITEL 11:<br />

MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

Militärausschuss 269<br />

Strategische Befehlshaber 271<br />

Internationaler Militärstab 272<br />

Vertretung der Partnerländer 277<br />

7


KAPITEL 12:<br />

DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />

Aufgaben der integrierten Streitkräfte 281<br />

Entwicklung der neuen militärischen Struktur 284<br />

Implikationen der Entwicklung der Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungsidentität 284<br />

Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos 286<br />

Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte 288<br />

Neue Führungskonzepte 290<br />

Die militärische Struktur 291<br />

Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung und der Beitritt neuer <strong>NATO</strong>-Mitglieder 304<br />

Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden 305<br />

Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit 307<br />

KAPITEL 13:<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-AUSSCHÜSSE UND<br />

DIE INSTITUTIONEN FÜR ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT<br />

UND DIALOG<br />

Übersicht über die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse 311<br />

Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft<br />

und Dialog 335<br />

KAPITEL 14:<br />

ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND DIENSTSTELLEN SOWIE<br />

SONSTIGE NACHGEORDNETE ORGANE<br />

Einleitung 343<br />

Verbraucherlogistik 345<br />

Erzeugerlogistik und Ausrüstung 350<br />

Standardisierung 353<br />

Zivile Notfallplanung 355<br />

Luftverkehrsführung und Luftverteidigung 357<br />

Frühwarnung durch Luftfahrzeuge 358<br />

Kommunikations- und Informationssysteme 360<br />

Elektronische Kampfführung 365<br />

Meteorologie 366<br />

Militärische Ozeanografie 367<br />

Forschung und Technologie 369<br />

Aus- und Fortbildung 371<br />

KAPITEL 15:<br />

DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE SICHERHEITSRAHMEN<br />

Vereinte Nationen (VN) 383<br />

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 387<br />

8


Europäische Union (EU) 398<br />

Westeuropäische Union (WEU) 407<br />

Europarat 417<br />

KAPITEL 16:<br />

PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN<br />

Nordatlantische Versammlung 423<br />

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften 426<br />

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR) 433<br />

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes<br />

(CIOMR) 435<br />

Anhang 1. Gebräuchliche Abkürzungen 441<br />

Anhang 2. Weitere Informationsquellen 467<br />

Anhang 3. Chronologie 473<br />

Abbildungen<br />

• Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong> 593<br />

• Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse 594<br />

• Hauptinstitutionen für Zusammenarbeit und Dialog im Rahmen der<br />

Partnerschaft 595<br />

• Internationaler Stab der <strong>NATO</strong> 596<br />

• Abteilungen des Internationalen Stabes 597<br />

• Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong> 598<br />

• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa 599<br />

• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik 600<br />

• Der Internationale Militärstab 601<br />

Der Nordatlantikvertrag 603<br />

9


REDAKTIONELLER HINWEIS<br />

Seit der Veröffentlichung der Jubiläumsausgabe des <strong>Handbuch</strong>s zum<br />

50-jährigen Bestehen der <strong>NATO</strong> sind drei weitere Länder dem Bündnis beigetreten,<br />

und auch sonst hat es eine Reihe wichtiger Entwicklungen gegeben.<br />

Dazu gehörten die Aufnahme der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe gegen die militärischen<br />

Strukturen der für die Politik der ethnischen Säuberungen im Kosovo verantwortlichen<br />

serbischen Regierung im März 1999, der Einsatz der Kosovo-<br />

Schutztruppe (KFOR) unter Führung der <strong>NATO</strong> im Juni 1999 sowie die neuen<br />

Initiativen anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999 einschließlich der<br />

Veröffentlichung des neuen Strategischen Konzepts der Allianz.<br />

Diese Ereignisse sind in dieser Ausgabe ebenso widergegeben wie weitere<br />

wichtige Entwicklungen, darunter die Änderungen hinsichtlich der militärischen<br />

Kommandostruktur, die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität (ESVI), die Umsetzung der Initiativen zur Verteidigungsfähigkeit,<br />

Entwicklungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP)<br />

und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), die Umsetzung des<br />

Aktionsplans zur Mitgliedschaft (MAP), die Entwicklung der Beziehungen zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland sowie der Ukraine, die Ausweitung des Mittelmeerdialogs<br />

des Bündnisses, der Fortschritt im Bereich der Südosteuropa-<br />

Initiative sowie Entwicklungen auf anderen Gebieten der Bündnisaktivitäten<br />

wie beispielsweise die Umsetzung von Waffenkontrollmaßnahmen und die<br />

Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />

Der Abschnitt „Hinweise zum Umgang mit diesem <strong>Handbuch</strong>” bietet einen<br />

Überblick über die Inhalte der Hauptkapitel mit Erläuterungen zu den jüngsten<br />

politischen Entwicklungen auf den wichtigsten Aktivitätsgebieten des Bündnisses<br />

(Teil I) sowie eine Zusammenfassung der Inhalte der weiteren Kapitel, in<br />

denen die Organisation und die Strukturen der <strong>NATO</strong> beschrieben sind (Teil II).<br />

Die Einleitung zu dieser Ausgabe bietet einen Überblick über die wichtigsten<br />

Entwicklungen, die die Bündnispolitik im Laufe des letzten Jahrzehnts beeinflusst<br />

haben.<br />

Die Informationen in dieser Ausgabe decken die Entwicklungen bis Ende<br />

März 2001 ab. Eine aktualisierte Internet-Version des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s, weitere<br />

Informationen zu den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem<br />

Bündnis sowie offizielle Erklärungen und Kommuniqués sind über die <strong>NATO</strong>-<br />

Website (www.nato.int) erhältlich.<br />

10


VORWORT DES GENERALSEKRETÄRS<br />

Diese neue Ausgabe des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s bietet einen umfassenden<br />

Überblick über die nordatlantische Allianz am Beginn des neuen Jahrtausends.<br />

Sie präsentiert das Portrait eines durch die umwälzenden Veränderungen des<br />

letzten Jahrzehnts tief greifend beeinflussten und veränderten Bündnisses,<br />

das bereit ist, die vierfache Herausforderung anzunehmen, der es heute<br />

gegenübersteht.<br />

Erstens muss es seiner grundlegenden und anhaltenden Verpflichtung<br />

gegenüber seinen Mitgliedern zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihrer<br />

Unabhängigkeit gerecht werden. Zweitens muss es diese Sicherheit durch<br />

bilaterale Partnerschaften und multilaterale Zusammenarbeit auf Partnerländer<br />

in ganz Europa ausdehnen. Drittens und parallel dazu muss es zur<br />

Unterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur<br />

Vermeidung von Krisen und Konflikten bereitstehen oder, falls es dazu kommt,<br />

ihre Ausweitung verhindern und den Beteiligten bei der Beilegung auf politischem<br />

statt auf militärischem Wege helfen.<br />

Und viertens muss es zur Erreichung dieser Ziele eine größere<br />

Ausgewogenheit in der transatlantischen Partnerschaft herbeiführen, die das<br />

Kernstück der nordatlantischen Allianz bildet, indem es die Rolle Europas bei<br />

Krisenbewältigung und Friedenserhaltung stärkt. Bei diesem Prozess geht es<br />

um eine Stärkung des Bündnisses und die Bereitstellung von Möglichkeiten zur<br />

Krisenbewältigung, die die <strong>NATO</strong> unterstützen kann, ohne notwendigerweise<br />

selbst bei jeder in Europa auftretenden Krise die Führungsrolle zu übernehmen.<br />

Es geht um größere Flexibilität und bessere Möglichkeiten zur<br />

Vermeidung oder Beendigung von Konflikten, nicht um eine Änderung der<br />

Grundlage der gemeinsamen Verteidigung, für die das Bündnis weiterhin der<br />

Hauptgarant bleibt.<br />

Die in diesem <strong>Handbuch</strong> beschriebene Allianz ist ganz sicher kein<br />

Bündnis, das nach dem Ende des Kalten Krieges keine Aufgabe mehr hatte -<br />

trotz der von manchen Analytikern geäußerten Prognosen, nach denen es<br />

damit seine Daseinsberechtigung verlieren würde. Es ist vielmehr ein Bündnis,<br />

das seinen eigenen, grundlegenden Modernisierungsprozess einleiten und<br />

sich ohne Einbußen bei operativen Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgabe<br />

und ohne Verzögerungen bei der Entwicklung der Instrumente für die neuen,<br />

von seinen Mitgliedstaaten geforderten Funktionen verändern musste. Das<br />

Verzwickte in dieser Situation bestand für das Bündnis nicht darin, seine<br />

eigene Rolle neu zu definieren, sondern zu bestimmen, wie die Chance zur<br />

Erreichung der von den Mitgliedstaaten bei seiner Gründung definierten<br />

Sicherheitsziele, nämlich der Schutz von Freiheit, gemeinsamem Erbe und<br />

11


Zivilisation ihrer Bürger, am besten zu ergreifen sei. Weit davon entfernt, für<br />

sich selbst eine Rolle zu schaffen, sah sich die <strong>NATO</strong> der Herausforderung<br />

gegenüber zu gewährleisten, dass ihre bestehenden Aufgaben nicht durch<br />

eine zu vielfältige oder zu umfassende Beanspruchung ihrer Ressourcen in<br />

Frage gestellt würden.<br />

Die <strong>NATO</strong> ist kein Weltpolizist, verfügt jedoch nachweislich über umfassende<br />

Erfahrungen als erfolgreicher Katalysator bei der Zusammenstellung<br />

effektiver multinationaler Truppen wie der SFOR in Bosnien und Herzegowina<br />

und der KFOR im Kosovo, die in der Lage sind, die Umsetzung von Friedensvereinbarungen<br />

zu gewährleisten und die Grundlagen für künftige Stabilität in<br />

Konfliktregionen im euro-atlantischen Raum zu legen. Sie ist kein Club, bei<br />

dem die Mitgliedschaft auf Antrag erhältlich ist, sondern ein überstaatliches<br />

Sicherheitsbündnis, das seinen Mitgliedstaaten Pflichten und Verantwortung<br />

ebenso wie Vorteile bringt. Sie ist kein monolithischer, selbstbestimmter Organismus,<br />

sondern ein Pakt der Mitgliedstaaten, den sie für gemeinsam vereinbarte<br />

Zwecke nutzen können, der jedoch auch den von diesen selbst bestimmten<br />

Grenzen seines Aufgabenbereichs, seiner Ressourcen und seiner<br />

Handlungsfähigkeit unterliegt. Und schließlich ist sie kein Vehikel für die<br />

Machtprojektion einzelner Mitgliedstaaten, sondern eine Rahmenstruktur, die<br />

es jedem Mitglied erlaubt, seine nationalen Interessen im breiteren Kontext<br />

eines Konsenses unter den Mitgliedern der Allianz als Ganzes festzulegen.<br />

Die Nationen haben ihre Verbundenheit mit diesen Werten in mehreren<br />

Entscheidungen zur Anpassung des Bündnisses an veränderte Umstände und<br />

moderne Erfordernisse unter Beweis gestellt. Ihre Bemühungen wurden durch<br />

den Erfolg der verschiedenartigen Partnerschaften mit Nicht-Mitgliedstaaten<br />

untermauert - auf bilateraler Ebene durch die praktische Zusammenarbeit in<br />

der Partnerschaft für den Frieden und auf politischer Ebene durch Konsultationen<br />

im multilateralen Forum des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. Der<br />

Wert, der diesen gemeinsamen Bemühungen beigemessen wird, zeigt sich in<br />

dem deutlichen Bestreben vieler Teilnehmerländer, dem Bündnis beizutreten,<br />

manifestiert sich jedoch auch in der konstruktiven Teilnahme von Ländern, die<br />

keinen Beitritt anstreben. Zudem hat das Ausmaß der erzielten Zusammenarbeit<br />

in den bilateralen Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland dazu<br />

gedient, trotz der unvermeidlichen Schwierigkeiten die enormen Vorteile für<br />

alle Beteiligten zu verdeutlichen. Auch zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />

wurde ein Grad an Verständigung und Zusammenarbeit erzielt, von dem alle<br />

profitieren.<br />

Die aus der Reihe der Gipfeltreffen, die seinen Kurs seit dem Ende des<br />

Kalten Krieges bestimmten, hervorgegangenen Bündnisentscheidungen<br />

haben die Fundamente für eine Ausweitung der Kultur des Dialogs und der<br />

Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen gelegt, die unter den <strong>NATO</strong>-Mitgliedern<br />

12


seit vielen Jahren praktiziert wird. Diese Kultur beeinflusst über die Arbeit der<br />

<strong>NATO</strong>-geführten Truppen zur Unterstützung des Friedensprozesses in Bosnien<br />

und Herzegowina sowie im Kosovo zunehmend auch den Prozess der<br />

Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften und hilft beim Aufbau von Strukturen<br />

für eine künftige Zusammenarbeit in der krisengeschüttelten Balkanregion.<br />

Auch auf anderen Gebieten wie dem Mittelmeerdialog des Bündnisses<br />

werden die für eine künftige Zusammenarbeit unerlässlichen Grundlagen für<br />

Offenheit und Verständigung gelegt.<br />

Die wichtigsten Entwicklungen auf diesen entscheidenden Tätigkeitsgebieten<br />

des Bündnisses sind auf diesen Seiten dargestellt. Ebenfalls erläutert<br />

wird der Anpassungsprozess, durch den wichtige Schritte zur Neugewichtung<br />

der transatlantischen Partnerschaft - dem Herzstück der Zusammenarbeit<br />

innerhalb des Bündnisses - ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um eine<br />

Aufgabe mit vielen Facetten, die zum einen Konsultationen und Zusammenarbeit<br />

mit den beteiligten Institutionen zur Weiterentwicklung der Rolle Europas -<br />

insbesondere der Westeuropäischen Union und nun zunehmend auch der<br />

Europäischen Union - auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit umfasst,<br />

und zum anderen praktische Maßnahmen zum Aufbau der operativen Fähigkeiten<br />

mit einschließt, die benötigt werden, wenn dadurch die angestrebten<br />

Verbesserungen für die europäische Sicherheit und die Stärkung der Zusammenarbeit<br />

mit dem Bündnis insgesamt verwirklicht werden sollen. Die Entwicklung<br />

der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) und<br />

die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit, die Auswirkungen für<br />

das gesamte Bündnis hat, jedoch auch die ESVI stützt, sind wesentliche Elemente<br />

der Agenda des Bündnisses. Ihre erfolgreiche Umsetzung steht im Mittelpunkt<br />

der Herausforderungen meines Amtes als Generalsekretär des Bündnisses.<br />

Es gibt nur einen Maßstab für den Erfolg all dieser Initiativen und Aktivitäten<br />

- den Grad, in dem sie den Interessen der Bürger im euro-atlantischen<br />

Raum insgesamt dienen. Nur wenn sie mehr Sicherheit, größere Stabilität und<br />

bessere Mechanismen zur Krisenbewältigung hervorbringen, wird ihr Nutzen<br />

anerkannt werden. Es besteht also eine immer größere Notwendigkeit dafür,<br />

dass die entsprechenden Optionen und Entscheidungen einer breiten Öffentlichkeit<br />

in der <strong>NATO</strong> ebenso wie in ihren Partnerländern bekannt und verständlich<br />

sind. Andernfalls können die Regierungen längerfristig nur sehr<br />

wenig erreichen. Sie haben also die Verantwortung sicherzustellen, dass die<br />

im gemeinsamen nationalen Interesse verfolgte Politik zusammen mit den relevanten<br />

Fakten, Zahlen und Argumentationen der öffentlichen Meinungsbildung<br />

unterliegen.<br />

Daher freue ich mich, dieses Buch all jenen zu empfehlen, die es als Informationsquelle<br />

nutzen können, und sie einzuladen, sich sowohl beruflich als<br />

13


auch privat an der Diskussion zu beteiligen, die diese Themenkomplexe verdienen.<br />

Im Prozess der Sicherung des besten und stabilsten Umfelds für die<br />

künftige politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Länder gibt<br />

es keine uneingeschränkten Wahrheiten, nur schwierige Entscheidungen. Die<br />

richtigen Entscheidungen zu treffen, ist Sache der Regierungen, die aktive<br />

Beteiligung am Diskussionsprozess und gegebenenfalls auch die Infragestellung<br />

konventioneller Denkmuster ist jedoch Aufgabe der öffentlichen Meinung.<br />

Organisationen wie die <strong>NATO</strong> müssen also bereit sein, möglichst umfassende<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen. Andernfalls besteht die Gefahr einer<br />

unausgewogenen und irreführenden Erörterung dieser ernsten und komplexen<br />

Fragen. Ich freue mich also, dieses <strong>Handbuch</strong> vorstellen zu können, und ich<br />

bin überzeugt, dass ein besseres Verständnis der darin enthaltenen Informationen<br />

einen positiven Beitrag zu den öffentlichen Debatten und Überlegungen<br />

leisten wird, denen Sicherheitsfragen ständig unterliegen müssen.<br />

14


HINWEISE ZUM UMGANG MIT DIESEM<br />

HANDBUCH<br />

Teil I des <strong>Handbuch</strong>s beginnt mit einem Überblick über die Ursprünge des<br />

Bündnisses und seine grundlegenden Sicherheitsaufgaben (Kapitel 1) sowie<br />

einer Darlegung der Faktoren, die zusammen zur Entstehung des neuen<br />

Sicherheitsumfelds seit dem Ende des Kalten Krieges beigetragen und den<br />

daraus folgenden Wandel der <strong>NATO</strong> ermöglicht haben (Kapitel 2).<br />

In den weiteren Kapiteln von Teil I wird zunächst die Öffnung des<br />

Bündnisses durch den Erweiterungsprozess sowie durch multilaterale und bilaterale<br />

Formen der Zusammenarbeit im Rahmen des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des Mittelmeerdialogs,<br />

der Grundakte über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland sowie<br />

der ausgeprägten Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine (Kapitel 3)<br />

erläutert. Des Weiteren werden die Entstehung der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses und die Intensivierung<br />

entsprechender Formen der Zusammenarbeit - ursprünglich mit der<br />

Westeuropäischen Union und neuerdings mit der Europäischen Union - dargestellt<br />

(Kapitel 4) sowie die praktische operative Arbeit der <strong>NATO</strong> auf dem<br />

Gebiet der Friedenserhaltung und der Rüstungskontrolle sowie die<br />

Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Kapitel 5<br />

und 6) dargelegt.<br />

In Teil II des <strong>Handbuch</strong>s wird ausgeführt, wie innerhalb des Bündnisses<br />

politische Grundsatzfragen ausformuliert und Entscheidungen getroffen werden;<br />

weiterhin sind die verschiedenen Aufgaben der wichtigsten <strong>NATO</strong>-<br />

Institutionen für Politik und Entscheidungsfindung zusammenfassend dargestellt<br />

(Kapitel 7). In den weiteren Kapiteln werden die Programme und<br />

Aktivitäten behandelt, die die Hauptstützen für die Wirksamkeit des<br />

Bündnisses auf den vielen verschiedenen Gebieten der Planung und<br />

Zusammenarbeit darstellen, welche zusammen die heutige Sicherheitsagenda<br />

bilden. Sie enthalten Angaben zu Logistik, Standardisierung, Kommunikation,<br />

Rüstung, Luftverkehrsführung und Aktivitäten der Luftverteidigung, die den<br />

Streitkräften der Mitgliedstaaten und der <strong>NATO</strong>-Partner gemeinsame<br />

Operationen erst ermöglichen. Des Weiteren enthalten sie Informationen zu<br />

Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfe<br />

sowie zur Zusammenarbeit in umwelt- und gesellschaftspolitischen Fragen<br />

(Kapitel 8).<br />

Unterstützt werden diese Programme und Aktivitäten durch die für<br />

Informationsaustausch, Konsultationen und Entscheidungsprozesse notwendigen<br />

organisatorischen Einrichtungen und Strukturen sowie administrative und<br />

haushaltstechnische Aspekte der verschiedenen Bereiche. Kapitel 7 bis 14 des<br />

15


<strong>Handbuch</strong>s enthalten daher Informationen zu den Verfahren, die eine<br />

Entscheidungsfindung ermöglichen, zu den Mechanismen, denen die<br />

Verwaltung der Ressourcen und der gemeinsam finanzierten Haushalte unterliegen,<br />

und zu den zivilen und militärischen Organisationen, Strukturen und<br />

Dienststellen, die von der <strong>NATO</strong> eingerichtet wurden, um zu gewährleisten,<br />

dass ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den von den Mitgliedstaaten<br />

gemeinsam getroffenen Entscheidungen ausgeführt werden können.<br />

Die Bedeutung der Arbeit anderer internationaler Organisationen auf dem<br />

Gebiet der Sicherheit - unabhängig oder in Zusammenarbeit mit dem Bündnis<br />

- sowie die einander stärkende Natur ihrer Aufgaben wird in Kapitel 15 dargestellt,<br />

in dem es um den größeren institutionellen Sicherheitsrahmen geht.<br />

In Kapitel 16 schließlich werden drei weitere Einflüsse auf die Entwicklung<br />

der Sicherheitspolitik beschrieben, nämlich die Nordatlantische Versammlung,<br />

die auf internationaler Ebene eine Schnittstelle zwischen den legislativen und<br />

den exekutiven Aspekten der Formulierung der Sicherheitspolitik in einzelnen<br />

Mitglieds- und Partnerländern darstellt, die Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften, die verschiedene nichtstaatliche Organisationen, die an der<br />

Information der nationalen Öffentlichkeiten über die Aufgaben und Grundsätze<br />

der <strong>NATO</strong> beteiligt sind, zusammenbringt, sowie der Interalliierte Verband der<br />

Reserveoffiziere, der entsprechende Aktivitäten von Reserveoffizieren in den<br />

verschiedenen Mitgliedstaaten bündelt.<br />

Gebräuchliche Abkürzungen und weitere Informationsquellen sind den<br />

Anhängen 1 und 2 zu entnehmen.<br />

Das <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong> wird vom <strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienst im<br />

Auftrag des Generalsekretärs als Nachschlagewerk über die Allianz und ihre<br />

Grundsätze herausgegeben. Die verwendeten Formulierungen spiegeln so<br />

weit wie möglich den zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Konsens<br />

wider, der die Grundlage aller Entscheidungen der Allianz darstellt. Das<br />

<strong>Handbuch</strong> ist jedoch kein amtlich vereinbartes <strong>NATO</strong>-Dokument und bringt<br />

daher nicht notwendigerweise die offizielle Auffassung oder Position einzelner<br />

Regierungen der Mitgliedstaaten zu allen behandelten Fragen zum Ausdruck.<br />

Weitere Informationen zur <strong>NATO</strong> sowie die offiziellen Kommuniqués und<br />

Erklärungen des Nordatlantikrats sind der <strong>NATO</strong>-Website (www.nato.int) zu<br />

entnehmen.<br />

16


EINLEITUNG<br />

DIE <strong>NATO</strong> HEUTE - VON ROM NACH WASHINGTON<br />

Von Zeit zu Zeit finden anlässlich besonderer Ereignisse in der<br />

Geschichte der <strong>NATO</strong> Gipfeltreffen auf Ebene der Staats- und<br />

Regierungschefs des Bündnisses statt. Die Gegenwart von Premierministern<br />

und Staatspräsidenten und ihre direkte Beteiligung an der Herbeiführung von<br />

Konsensentscheidungen steigern die Wirkung solcher Treffen in der Öffentlichkeit<br />

und verleihen ihnen größere historische Bedeutung.<br />

1991 bestimmte der tief greifende Wandel des internationalen<br />

Sicherheitsumfelds, der sich Ende der 80er Jahre abspielte, die Form der<br />

neuen <strong>NATO</strong>, die im Laufe der darauf folgenden Jahre entstehen sollte. Das<br />

erste einer Reihe von vier Gipfeltreffen, in denen der Kurs für die Anpassung<br />

der Allianz während des darauffolgenden Jahrzehnts abgesteckt wurde, fand<br />

im November 1991 in Rom statt. Diesem folgte ein weiteres Gipfeltreffen im<br />

Januar 1994 in Brüssel sowie zwei weitere entscheidende Treffen in Madrid im<br />

Juli 1997 und in Washington im April 1999.<br />

Die auf diesen Treffen eingeleiteten Initiativen wurde auf häufigen Treffen<br />

der Außen- und Verteidigungsminister in den dazwischen liegenden<br />

Zeiträumen weiterverfolgt. Insbesondere das Treffen der Außenminister im portugiesischen<br />

Sintra im Mai 1997 leitete Schritte zur Ausweitung der<br />

Sicherheitszusammenarbeit sowie zur Bereitstellung geeigneter Strukturen zur<br />

Lenkung dieses Prozesses ein.<br />

DAS GIPFELTREFFEN VON ROM - NOVEMBER 1991<br />

In dem von den <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs im November 1991<br />

in Rom verabschiedeten Strategischen Konzept wurde eine Rahmenstruktur<br />

für einen breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz auf der Grundlage von<br />

Dialog, Zusammenarbeit und der Aufrechterhaltung einer kollektiven<br />

Verteidigungsfähigkeit vorgestellt. Darin wurden politische und militärische<br />

Elemente der <strong>NATO</strong>-Sicherheitspolitik zu einem ausgewogenen Ganzen<br />

zusammengefügt und die Zusammenarbeit mit neuen Partnern in Mittel- und<br />

Osteuropa zum festen Bestandteil der Bündnisstrategie erklärt. Das Konzept<br />

sah eine verminderte Abhängigkeit von Nuklearwaffen sowie wesentliche<br />

Veränderungen bei den integrierten <strong>NATO</strong>-Streitkräften vor, darunter erhebli-<br />

17


che Reduzierungen in deren Stärke und Bereitschaftsgrad, Verbesserungen<br />

ihrer Beweglichkeit, Flexibilität sowie Anpassungsfähigkeit an verschiedene<br />

Eventualfälle und verstärkter Einsatz multinationaler Kräfte. Es wurden auch<br />

Maßnahmen zur Straffung der militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> und<br />

zur Anpassung der Verteidigungsplanung des Bündnisses insbesondere an<br />

künftige Anforderungen zur Krisenbewältigung und Friedenserhaltung getroffen.<br />

Auf dem Gipfeltreffen von Rom gaben die Staats- und Regierungschefs<br />

der Bündnisstaaten außerdem eine Erklärung über Frieden und<br />

Zusammenarbeit ab, in der die künftigen Aufgaben und Grundsätze der <strong>NATO</strong><br />

im institutionellen Gesamtrahmen der künftigen Sicherheit Europas und als Teil<br />

der sich abzeichnenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den mittelund<br />

osteuropäischen Staaten (MOE) definiert wurden. Sie unterstrich die<br />

Bereitschaft des Bündnisses, Reformbemühungen in den Staaten Mittel- und<br />

Osteuropas zu unterstützen, bot ihnen praktische Hilfe zur erfolgreichen<br />

Bewältigung des schwierigen Übergangs an und lud sie ein, sich in geeigneten<br />

Foren des Bündnisses aktiv zu beteiligen; außerdem stellte sie ihnen<br />

Erfahrung und Fachwissen des Bündnisses auf politischer, militärischer, wirtschaftlicher<br />

und wissenschaftlicher Ebene zur Verfügung. Zur Koordinierung<br />

der künftigen Entwicklung dieser Partnerschaft wurde der Nordatlantische<br />

Kooperationsrat (NAKR) gegründet.<br />

Seit der Veröffentlichung der Erklärung von Rom wurden auf den<br />

Sitzungen der Außen- und Verteidigungsminister und durch den Ständigen<br />

<strong>NATO</strong>-Rat zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Prozesses der<br />

Anpassung und des Wandels des Bündnisses getroffen. Drei<br />

Tätigkeitsbereiche sollten besonders erwähnt werden: Der institutionelle politische<br />

Rahmen, der zur Gestaltung der Beziehungen zwischen <strong>NATO</strong> und<br />

Kooperationspartnern in Mittel- und Osteuropa geschaffen wurde, die<br />

Entwicklung der Zusammenarbeit auf verteidigungspolitischem und militärischem<br />

Gebiet sowie die Rolle der <strong>NATO</strong> zur Krisenbewältigung und<br />

Friedenserhaltung.<br />

Erstens zum institutionellen Rahmen: Hier war das erste wichtige Ereignis<br />

das konstituierende Treffen des Nordatlantischen Kooperationsrats am 20.<br />

Dezember 1991, an dem die Außenminister der <strong>NATO</strong>-Länder und Vertreter<br />

von sechs MOE-Staaten sowie der drei baltischen Staaten teilnahmen. Der<br />

NAKR sollte die Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik und damit zusammenhängenden<br />

Fragen zwischen den Teilnehmerstaaten auf allen Ebenen<br />

erleichtern und die Herausbildung engerer institutioneller Bindungen sowie<br />

<strong>info</strong>rmeller Kontakte zwischen ihnen koordinieren. Die elf Staaten auf dem<br />

Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, die damals die Gemeinschaft<br />

Unabhängiger Staaten (GUS) bildeten, schlossen sich im März 1992 diesem<br />

18


Prozess an. Georgien und Albanien traten im April bzw. Juni 1992 bei, und<br />

1997, als der NAKR durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR)<br />

ersetzt wurde, zählte der NAKR 22 Kooperationspartner. Die Zusammenarbeit<br />

im Rahmen des NAKR basierte ursprünglich auf jährlich erstellten<br />

Arbeitsplänen; seit 1995 decken diese Pläne jedoch einen Zeitraum von zwei<br />

Jahren ab. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hat diesen Prozess durch<br />

die Erarbeitung eines EAPR-Aktionsplans für die Jahre 1998-2000, der als<br />

Grundlage seiner künftigen Arbeit dienen soll, einen weiteren Schritt vorangebracht.<br />

Zweitens: Was den verteidigungspolitischen und militärischen Bereich<br />

angeht, trafen sich die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister am 1. April 1992 zum<br />

ersten Mal mit den Kooperationspartnern, um Möglichkeiten zur Vertiefung des<br />

Dialogs und Förderung der Zusammenarbeit in unter ihre Zuständigkeit fallenden<br />

Fragen zu prüfen. Der Militärausschuss hielt seine erste Sitzung im kooperativen<br />

Rahmen am 10. April 1992 ab. Regelmäßige Sitzungen mit<br />

Kooperationspartnern fanden sowohl auf Verteidigungsministerebene als auch<br />

unter dem Dach des Militärausschusses statt. Neben diesen multilateralen<br />

Zusammenkünften entwickelten sich bilaterale Kontakte und<br />

Kooperationsvorhaben zwischen Verteidigungsministerien und auf militärischer<br />

Ebene.<br />

Drittens: Vor dem Hintergrund der Krise im ehemaligen Jugoslawien und<br />

andernorts richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Rolle der<br />

<strong>NATO</strong> bei der Krisenbewältigung und Friedenserhaltung, insbesondere auf ihre<br />

Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen der Vereinten Nationen im<br />

ehemaligen Jugoslawien. Die wichtigsten Initiativen der <strong>NATO</strong> auf diesem<br />

Gebiet werden in Kapitel 5 beschrieben.<br />

Die Konsultation und Zusammenarbeit im NAKR war breit gefächert, konzentrierte<br />

sich jedoch hauptsächlich auf politische und sicherheitsrelevante<br />

Themen: Friedenserhaltung, Lösungsansätze für Rüstungskontrolle und<br />

Abrüstung, Fragen im Zusammenhang mit der Rüstungsplanung und militärischen<br />

Angelegenheiten, demokratische Konzepte der zivil-militärischen<br />

Beziehungen, Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivilorientierte<br />

Produktionsvorhaben, Verteidigungsausgaben und Verteidigungshaushalt,<br />

Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem Gebiet, verteidigungsbedingte<br />

Umweltfragen, Weitergabe von Informationen über die <strong>NATO</strong> in den<br />

Kooperationspartnerländern, Konsultation im Rahmen der Grundsatzplanung<br />

und zivile/militärische Luftverkehrsführung.<br />

19


DAS BRÜSSELER GIPFELTREFFEN - JANUAR 1994<br />

Im Januar 1994 begründete die <strong>NATO</strong> auf dem Gipfeltreffen des<br />

Nordatlantikrats in Brüssel eine entscheidende neue Initiative zur Stärkung von<br />

Stabilität und Sicherheit in ganz Europa. Der NAKR und weitere Staaten wurden<br />

eingeladen, sich mit der <strong>NATO</strong> an einem neuen und weit reichenden<br />

Kooperationsprogramm, der Partnerschaft für den Frieden (PfP), zu beteiligen.<br />

Diese Partnerschaft hat sich seitdem zu einer wesentlichen<br />

Sicherheitskomponente im europäisch-atlantischen Raum entwickelt und<br />

nimmt heute in der <strong>NATO</strong> eine zentrale Stellung ein. Die Einladung zur<br />

Partnerschaft für den Frieden richtete sich an alle Länder des Nordatlantischen<br />

Kooperationsrates (NAKR) sowie an die Länder der Konferenz über Sicherheit<br />

und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die einen Beitrag zum Programm leisten<br />

konnten und wollten. Die Aktivitäten der einzelnen Partner basieren auf<br />

gemeinsam erarbeiteten individuellen Partnerschaftsprogrammen. Der<br />

Umfang und die Ziele der Partnerschaft sowie deren Entwicklung und<br />

anschließende Ausweitung sind in Kapitel 3 beschrieben.<br />

Im Mai 1997 ging in Sintra aus dem NAKR der Euro-Atlantische<br />

Partnerschaftsrat (EAPR) hervor, der eine neue Phase der Zusammenarbeit<br />

einleiten sollte. Die Grundsätze des EAPR wurden in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen der Allianz und ihren Partnerländern entwickelt und sind im EAPR-<br />

Grundlagendokument festgeschrieben.<br />

Die Annahme des EAPR-Grundlagendokuments signalisierte die<br />

Entschlossenheit der zu diesem Zeitpunkt 44 teilnehmenden Länder, die<br />

Qualität der politischen und militärischen Zusammenarbeit untereinander auf<br />

ein neues Niveau zu heben. Das Dokument bekräftigte die gemeinsame<br />

Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Frieden und Stabilität im euro-atlantischen<br />

Raum zu stärken und auszubauen. Die gemeinsamen Werte und Grundsätze,<br />

die dieser Verpflichtung zugrunde liegen, sind im Rahmendokument der<br />

Partnerschaft für den Frieden (PfP) dargelegt (siehe <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong> -<br />

Dokumentation, separat herausgegeben). Der EAPR bietet den allgemeinen<br />

Rahmen für politische und sicherheitsbezogene Konsultationen sowie für eine<br />

verbesserte Zusammenarbeit unter dem Dach der Partnerschaft für den<br />

Frieden.<br />

Im Dezember 1997 beschloss der EAPR einen Aktionsplan, der den<br />

Wunsch der EAPR-Mitglieder widerspiegelte, die Partnerschaft zwischen ihnen<br />

zu stärken und effektiver zu gestalten. Eines der dem Aktionsplan zugrunde liegenden<br />

Ziele bestand darin, die politische und sicherheitsbezogene<br />

Konsultation und Zusammenarbeit innerhalb des EAPR weiter zu verstärken<br />

und zu vertiefen sowie die Transparenz unter den 44 teilnehmenden Ländern<br />

zu erhöhen. Die Außenminister der EAPR-Länder stimmten weiterhin der<br />

20


Einrichtung einer Euro-Atlantischen Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe<br />

(EADRU) und einer Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation<br />

(EADRU) zu.<br />

Der EAPR bietet ein Forum für ergebnisorientierte, multilaterale<br />

Konsultationen, eine verbesserte praktische Zusammenarbeit, intensiveren<br />

Austausch und eine stärkere Zusammenarbeit in regionalen Angelegenheiten<br />

sowie für eine höhere Transparenz und mehr Vertrauen in Sicherheitsfragen<br />

zwischen allen EAPR-Mitgliedstaaten.<br />

Zwei wichtige Grundsätze liegen dem Erfolg der Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Partnerländern sowohl bei der Partnerschaft<br />

für den Frieden als auch innerhalb des EAPR zugrunde. Erstens Offenheit: Die<br />

Möglichkeiten zu politischer Konsultation und praktischer Zusammenarbeit stehen<br />

allen Mitgliedstaaten und Partnern gleichermaßen offen. Zweitens<br />

Wahlfreiheit: Jeder Partner kann den Umfang und die Bereiche seiner<br />

Zusammenarbeit mit der Allianz selbst bestimmen. Entsprechend diesen<br />

Grundsätzen kann der EAPR im Plenum oder in kleinerem Rahmen unter<br />

Beteiligung der Mitgliedstaaten des Bündnisses und offenen Gruppen der<br />

Partnerländer zusammenkommen, um sich praktischen Fragen oder aktuell<br />

auftretenden regionalen Fragestellungen zu widmen. Die Anzahl gemeinsamer<br />

Aktivitäten unter EAPR-Schirmherrschaft hat sich ebenfalls erhöht. Auf der<br />

Basis der Grundsätze von Offenheit und Wahlfreiheit fanden weitere Aktivitäten<br />

zu wehrwirtschaftlichen Themen, Wissenschaft, verteidigungsbezogenen<br />

Umweltfragen, Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung und zur<br />

Vorbereitung auf zivile Notfälle statt.<br />

Die Partnerschaft für den Frieden bleibt in ihrer erweiterten Form ein klar<br />

erkennbarer Bestandteil praktischer Zusammenarbeit in verteidigungsbezogenen<br />

und militärischen Fragen im flexiblen Rahmen des EAPR. Die meisten<br />

Partnerländer haben außerdem diplomatische Vertretungen bei der <strong>NATO</strong> eingerichtet,<br />

die entscheidend zur Kommunikation und zu Kontakten in allen<br />

genannten Bereichen beitragen.<br />

DAS MADRIDER GIPFELTREFFEN - JULI 1997<br />

Das Madrider Gipfeltreffen vom Juli 1997 war ein entscheidendes<br />

Ereignis, bei dem wichtige Initiativen, die das Bündnis in den vorangegangenen<br />

fünf oder sechs Jahren eingeleitet hatte, zum Abschluss gebracht wurden.<br />

Gleichzeitig markierte dieses Treffen den Übergang in eine neue und schwierige<br />

Phase der Entwicklung der <strong>NATO</strong>, in der sich die zur Anpassung an die<br />

veränderten Gegebenheiten eingeführten neuen Strukturen und Grundsätze in<br />

der Praxis bewähren mussten. Die Aufgabe der Staats- und Regierungschefs<br />

21


in Madrid bestand also darin, die wichtigsten Komponenten der künftigen<br />

Bündnispolitik zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzufügen und deren<br />

Gesamtintegrität und Kohärenz sicherzustellen.<br />

Wie weit sich das Bündnis der internen und externen Anpassung verschrieben<br />

hat, wurde auf dem Madrider Gipfel durch weitere konkrete und weit<br />

reichende Maßnahmen auf allen wichtigen Gebieten deutlich: Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn<br />

sowie Bestätigung der „Politik der offenen Tür” in Bezug auf künftige Beitritte,<br />

Stärkung der Partnerschaft für den Frieden und Einrichtung eines neuen<br />

Forums in Gestalt des EAPR zur Förderung der Zusammenarbeit, Einleitung<br />

eines völlig neuen Kapitels in den Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

Russland, Formalisierung einer verstärkten Partnerschaft mit der Ukraine,<br />

Intensivierung des Dialogs mit den Mittelmeerländern, Fortschritte bei der<br />

Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />

des Bündnisses und Definition der grundlegend reformierten militärischen<br />

Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>. Dieser überaus umfangreiche Themenkatalog<br />

steht für eine <strong>NATO</strong>, die die neuen Herausforderungen anzunehmen imstande<br />

ist, ohne dabei ihre traditionellen Aufgaben aufs Spiel zu setzen, und die ihre<br />

Zukunft auf ihre in der Vergangenheit unter Beweis gestellte Fähigkeit zur<br />

Anpassung an sich ständig verändernde Sicherheitserfordernisse gründet.<br />

DAS WASHINGTONER GIPFELTREFFEN - APRIL 1999<br />

Vom 23. bis zum 25. April 1999 hielt die <strong>NATO</strong> das 15. Gipfeltreffen ihres<br />

50-jährigen Bestehens in Washington DC ab. Der Gipfel fand während einer<br />

außergewöhnlichen Phase in der Geschichte der <strong>NATO</strong> inmitten der<br />

Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Bündnisses statt, die im Schatten der<br />

beispiellosen <strong>NATO</strong>-Luftangriffe zur Beendigung der kriegerischen<br />

Auseinandersetzungen im Kosovo standen. Obwohl die Kosovo-Krise notwendigerweise<br />

einen Großteil der Aufmerksamkeit des Gipfels beanspruchte,<br />

gaben die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs ihre Zustimmung zu einer<br />

Vielzahl weiterer Programme und Ziele mit langfristigen Konsequenzen für das<br />

Bündnis.<br />

Mit den in Washington erreichten Zielen wurde das Versprechen eingelöst,<br />

das zwei Jahre zuvor auf dem Madrider Gipfeltreffens abgegeben worden<br />

war. In Madrid hatte das Bündnis die Tschechische Republik, Ungarn und<br />

Polen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingeladen und versprochen,<br />

dass die Tür auch für weitere Länder geöffnet bleibe. In Washington saßen die<br />

Regierungschefs dieser drei Länder erstmals mit am Tisch, und das Bündnis<br />

stellte eine Initiative vor, mit denen anderen interessierten Ländern in Zukunft<br />

die Vorbereitung auf eine mögliche Mitgliedschaft erleichtert werden sollte.<br />

22


„Die drei neuen Bündnispartner werden nicht die letzten sein”, erklärten die<br />

Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im Kommuniqué zum<br />

Washingtoner Gipfeltreffen.<br />

In Madrid hatten sich die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs für eine<br />

Stärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie sämtlicher<br />

Partnerschaftsaktivitäten des Bündnisses ausgesprochen; in Washington stellten<br />

sie die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte heraus und präsentierten<br />

neue Initiativen zur Fortsetzung dieser Vorhaben. In Madrid hatten die <strong>NATO</strong>-<br />

Staats- und Regierungschefs eine Überprüfung des Strategischen Konzepts<br />

(im Wesentlichen die Festschreibung der Grundsatzorientierung für die<br />

Aufgaben der Allianz sowie der entsprechenden Mittel) angefordert; in<br />

Washington wurde ein neues Strategisches Konzept verabschiedet, das das<br />

veränderte euro-atlantische Sicherheitsumfeld zum Ende des 20. Jahrhunderts<br />

widerspiegelt. In Madrid hatten <strong>NATO</strong> und Ukraine eine Charta über eine ausgeprägte<br />

Partnerschaft unterzeichnet; in Washington fand das erste<br />

Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der<br />

Ukraine statt, in dessen Rahmen die Bedeutung der Ukraine für die Sicherheit<br />

und Stabilität im euro-atlantischen Raum bestätigt wurde.<br />

Die Arbeiten des Washingtoner Gipfeltreffens sind im Kommuniqué zum<br />

Washingtoner Gipfeltreffen und im Strategischen Konzept umfassend dokumentiert.<br />

Das Kommuniqué enthält eine Beschreibung der Hauptthemen des<br />

Gipfels und des Bündnisses zu diesem entscheidenden Zeitpunkt seiner<br />

Geschichte. Das Strategische Konzept rüstet die Allianz für die sicherheitspolitischen<br />

Herausforderungen und Chancen des 21. Jahrhunderts und bietet<br />

eine Richtschnur für ihre künftige politische und militärische Entwicklung.<br />

Die konkreten Ergebnisse des Gipfels - in Form von Entscheidungen und<br />

Programmen - bereiteten die Allianz auf den Eintritt ins 21. Jahrhundert vor. Im<br />

Strategischen Konzept wurde anerkannt, dass sich das euro-atlantische<br />

Sicherheitsklima im Laufe der vorangegangenen zehn Jahre drastisch verändert<br />

hat, gleichzeitig wurde aber auch eingeräumt, dass „jedoch auch komplexe<br />

neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität aufgetreten<br />

[sind], einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,<br />

des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen”. Das neue Strategische Konzept definierte die<br />

Ziele und Aufgaben des Bündnisses für die Zukunft und brachte die<br />

Entschlossenheit seiner Mitglieder zum Ausdruck, die notwendigen militärischen<br />

Kapazitäten zum Erreichen sämtlicher Aufgabenstellungen der Allianz<br />

aufrechtzuerhalten.<br />

Ein wichtiges Merkmal für den Wandel in der Haltung der <strong>NATO</strong> ist die<br />

Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI)<br />

innerhalb des Bündnisses. Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens begrüß-<br />

23


ten die Staats- und Regierungschefs der Allianz die bislang erzielten<br />

Fortschritte und riefen zur Fortsetzung der Arbeiten zur Verwirklichung der<br />

ESVI auf. Die <strong>NATO</strong> hat zudem eine Initiative zur Verteidigungsfähigkeit ins<br />

Leben gerufen, die zu mehr Mobilität, Kompatibilität, Leistungsfähigkeit und<br />

Effektivität der Bündnisstreitkräfte beitragen soll. Ebenso hat die Allianz Änderungen<br />

der integrierten militärischen Kommandostruktur vorgenommen, die<br />

das geänderte Sicherheitsumfeld widerspiegeln. Diese Veränderungen sollen<br />

die <strong>NATO</strong> in die Lage versetzen, ihre Einsätze wirksamer durchzuführen.<br />

Das Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel umriss eine weitere neue<br />

Initiative des Bündnisses zu Massenvernichtungswaffen (MVW). Das Hauptziel<br />

der <strong>NATO</strong> hinsichtlich dieser destruktiven Waffen ist es, ihre „Proliferation zu<br />

verhindern, oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu<br />

machen”. Um den Herausforderungen einer Verbreitung wirksamer begegnen<br />

zu können, hat die <strong>NATO</strong> beim internationalen Stab des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers<br />

ein Zentrum gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingerichtet.<br />

Dieses Zentrum soll einen integrierten politisch-militärischen Ansatz koordinieren,<br />

indem die Diskussion und das Verständnis für MVW-Fragen bei der<br />

<strong>NATO</strong> gefördert, vorhandene Programme zur Erhöhung der militärischen<br />

Einsatzbereitschaft in MVW-Umgebungen verbessert und der<br />

Informationsaustausch zu MVW-Vernichtungshilfsprogrammen zwischen<br />

Bündnisländern intensiviert werden.<br />

Gleichzeitig mit der Begrüßung der drei neuen Mitglieder auf ihrem ersten<br />

Gipfeltreffen betonten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, dass die Tür<br />

auch anderen Ländern weiterhin offen stehe. Im Rahmen des Gipfels wurde<br />

ein Aktionsplan zur Mitgliedschaft, die „praktische Umsetzung der Politik der<br />

offenen Tür”, vorgestellt. Beim Aktionsplan zur Mitgliedschaft handelt es sich<br />

um ein Programm, aus dem interessierte Länder auf Grundlage nationaler<br />

Entscheidungen und den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmte<br />

Aktivitäten auswählen können. Das Programm deckt fünf Bereiche ab: politische<br />

und wirtschaftliche Fragen, verteidigungspolitische/militärische Fragen,<br />

Ressourcen, sicherheitspolitische und rechtliche Fragen. Die <strong>NATO</strong> betont,<br />

dass das Programm nicht als Kriterienliste für die Mitgliedschaft zu betrachten<br />

ist und dass die aktive Beteiligung an der PfP und dem EAPR für Länder, die<br />

an einer möglichen künftigen Mitgliedschaft interessiert sind, weiterhin entscheidende<br />

Bedeutung hat. Entscheidungen über die Mitgliedschaft würden<br />

jedoch auf Einzelfallbasis in Übereinstimmung mit der Erklärung zum Madrider<br />

Gipfeltreffen und der Erklärung zum Washingtoner Gipfeltreffen gefällt.<br />

Im Anschluss an das Treffen auf Gipfelebene des Nordatlantikrats kamen<br />

in Washington auch die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter der<br />

Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats zusammen. Die<br />

EAPR-Staats- und -Regierungschefs besprachen die Lage im Kosovo und ver-<br />

24


liehen ihrer Unterstützung für die Forderungen der internationalen<br />

Gemeinschaft sowie ihrem Abscheu vor der von Gewalt, Unterdrückung und<br />

ethnischen Säuberungen bestimmten Politik, die im Kosovo von den Behörden<br />

der Bundesrepublik Jugoslawien ausgeübt wurde, Ausdruck. Die Staats- und<br />

Regierungschefs gaben ihre Bereitschaft zur Unterstützung für ein weit reichendes<br />

Sicherheitsfundament sowie wirtschaftsfördernde und demokratiebidende<br />

Maßnahmen in Südosteuropa bekannt. Sie verabschiedeten zudem<br />

einen Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Allianz für das 21.<br />

Jahrhundert - Die vertiefte und operativere Partnerschaft”, der darauf abzielte,<br />

die Fähigkeit des Bündnisses und seiner Partner zur künftigen<br />

Zusammenarbeit zu verbessern.<br />

Obwohl Russland die Teilnahme am Washingtoner Gipfeltreffen angesichts<br />

der Geschehnisse in Jugoslawien ablehnte, bekräftigten die Staats- und<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong> ihr Engagement für eine Partnerschaft mit<br />

Russland im Rahmen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte. Sie unterstrichen auch<br />

die Tatsache, dass enge Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland von<br />

gegenseitigem Interesse sind und große Bedeutung für die Stabilität und<br />

Sicherheit im euro-atlantischen Raum haben.<br />

Erstmals fand auch ein gemeinsames Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />

Regierungschefs mit dem Präsidenten der Ukraine statt. Beide Seiten begrüßten<br />

die im Rahmen der Ausgeprägten Partnerschaft erzielten Fortschritte und<br />

besprachen verschiedene euro-atlantische Sicherheitsfragen.<br />

Im Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel wurde die Bedeutung des<br />

<strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs als integraler Bestandteil der gemeinsamen<br />

Sicherheitsbemühungen der Allianz bekräftigt. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />

-Regierungschefs beauftragten die Allianz, eine rasche Umsetzung der<br />

Intensivierung der im Rahmen des Dialogs eingeleiteten Kooperation auf politischer<br />

und praktischer Ebene voranzutreiben.<br />

Die auf dem Washingtoner Gipfeltreffen erzielten Ergebnisse waren<br />

sowohl praktischer als auch konzeptioneller Art und stellten die Früchte mehrerer<br />

Jahre Arbeit dar. Sie spiegelten auch die unmittelbaren Prioritäten der<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten wider, insbesondere die Notwendigkeit einer<br />

Beendigung des Kosovo-Konflikts und die Wiederherstellung der Rechte der<br />

Einwohner des Kosovo.<br />

BEENDIGUNG DES KOSOVO-KONFLIKTS<br />

Am Abend des 9. Juni 1999 wurde eine Militärisch-Technische<br />

Vereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong> und der Bundesrepublik Jugoslawien<br />

geschlossen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der jugoslawischen<br />

25


Regierung und den Sonderbevollmächtigten der Europäischen Union und<br />

Russlands vom 3. Juni sah die Militärisch-Technische Vereinbarung insbesondere<br />

den sofortigen Abzug der jugoslawischen Sicherheitskräfte aus dem<br />

Kosovo vor.<br />

Am 10. Juni 1999 konnte <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana die<br />

Einstellung der Luftschläge gegen Jugoslawien bekannt geben. Am selben Tag<br />

verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244,<br />

in der die Annahme der Grundsätze für eine politische Lösung einschließlich<br />

einer sofortigen Beendigung von Gewaltanwendung und eines schnellen<br />

Abzugs des jugoslawischen Militärs, der Polizei und paramilitärischer Kräfte<br />

durch Jugoslawien begrüßt wurde. In der Resolution wurde auch die<br />

Einrichtung einer „internationalen Präsenz von Zivil- und Sicherheitskräften im<br />

Kosovo” unter der Schirmherrschaft der VN angekündigt. Die <strong>NATO</strong>-geführte<br />

Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die zur Erfüllung der sicherheitstechnischen<br />

Aufgaben dieses Mandats aufgestellt wurde, traf am 12. Juni im Kosovo ein<br />

und beendete ihren ersten Einsatz bis zum 20. Juni. Näheres zu diesen<br />

Ereignissen ist Kapitel 5 zu entnehmen.<br />

Nach Beendigung des Kosovo-Konflikts waren die dringlichsten Punkte<br />

auf der Agenda des Bündnisses die Umsetzung der Vereinbarung zur<br />

Beendigung des Konflikts, die Wiederherstellung des Friedens, die Rückkehr<br />

der Flüchtlinge und der Schutz der Einwohner des Kosovo ungeachtet ihrer<br />

ethnischen Zugehörigkeit. Die Zusammenarbeit von Truppen aus <strong>NATO</strong>-<br />

Ländern, Russland, der Ukraine und vielen anderen Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten zur Erreichung dieser Ziele profitierte in hohem Maße von den<br />

Erfahrungen aus dem fortgesetzten Einsatz der Stabilisierungstruppe (SFOR)<br />

in Bosnien und Herzegowina. Viele der beteiligten Länder waren auch aktive<br />

Teilnehmer der <strong>NATO</strong>-Partnerschaft für den Frieden - ein Faktor, der wesentlich<br />

dazu beigetragen hat, dass die multinationalen Kräfte eine so bedeutende<br />

Rolle bei der Schaffung einer Basis für die künftige Stabilität in dieser Region<br />

spielen konnten.<br />

In den darauf folgenden Monaten machte sich der Einfluss des Kosovo-<br />

Konflikts auch in der Umsetzung einer Reihe der anlässlich des Washingtoner<br />

Gipfeltreffens im April 1999 vorgestellten Initiativen und späteren<br />

Entscheidungen der Allianz bemerkbar. Insbesondere erhielten dadurch die<br />

Pläne zur Schaffung einer stärkeren Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität und zum Aufbau europäischer Kapazitäten, die für<br />

Interventionen zur Krisenbewältigung und Friedenssicherung im Falle künftiger<br />

Konflikte geeignet sind, in die die Allianz als Ganzes möglicherweise nicht<br />

involviert ist, zusätzlichen Auftrieb. Dieser Prozess ist in Kapitel 4 dargestellt.<br />

26


NEUER GENERALSEKRETÄR<br />

Im März 2000, ein Jahr nach der <strong>NATO</strong>-Intervention im Kosovo, gab der<br />

neue <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson einen Bericht heraus, in dem die<br />

mit Hilfe der Militäroperation und des Einsatzes der KFOR erzielten Ergebnisse<br />

zusammengefasst und die noch verbleibenden Herausforderungen umrissen<br />

wurden.<br />

Der ehemalige Verteidigungsminister des Vereinigten Königreichs Lord<br />

Robertson trat sein Amt als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär am 14. Oktober 1999 an.<br />

An seinem ersten Tag in diesem Amt stellte er die Prioritäten des Bündnisses<br />

für die kommenden Monate aus seiner Sicht dar und legte dabei den besonderen<br />

Schwerpunkt auf drei Bereiche, die sofortiger Maßnahmen bedurften<br />

und von langfristiger Bedeutung für die Allianz waren.<br />

Zunächst muss die <strong>NATO</strong> uneingeschränkt ihre Aufgaben zur<br />

Stabilisierung des Balkans im Anschluss an die Kosovo-Krise übernehmen und<br />

gewährleisten, dass die friedenserhaltenden Missionen der <strong>NATO</strong> sowohl in<br />

Bosnien und Herzegowina als auch im Kosovo schnellstmöglich die<br />

Bedingungen für einen nachhaltigen Frieden schaffen.<br />

Zum Zweiten unterstrich er die Erfordernis, die Rolle Europas in der <strong>NATO</strong><br />

zu stärken, und bezeichnete dies als dringende Notwendigkeit, wenn die <strong>NATO</strong><br />

auch in Zukunft ihre frühere Stärke beibehalten solle. Die Allianz muss gute,<br />

wirksame und effiziente Verbindungen zur Europäischen Union aufbauen, die<br />

ebenfalls ihre Rolle auf diesem Gebiet stärkt. Mit der Aussage „mehr Europa in<br />

der <strong>NATO</strong> heißt nicht weniger Nordamerika” betonte Lord Robertson die<br />

Tatsache, dass die transatlantische Beziehung weiterhin der Schlüssel für die<br />

Wirksamkeit der <strong>NATO</strong> bleibt und ohne starke transatlantische Bindung keine<br />

echte Stabilität in Europa und kein Schutz seiner demokratischen Werte gegeben<br />

sein kann.<br />

Den dritten Schwerpunkt legte er auf die unmittelbare Priorität des<br />

Aufbaus engerer Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland und verwies<br />

auf die Wiederaufnahme der Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats als eine außerordentlich positive Entwicklung in diesem<br />

Prozess.<br />

In dieser Ausgabe des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s wird die Entwicklung der <strong>NATO</strong>-<br />

Politik auf diesen und anderen Tätigkeitsfeldern der Allianz beschrieben. Zu<br />

leichteren Handhabung wurde das Buch in zwei Teile gegliedert, von denen der<br />

erste die Zusammenarbeit auf bestimmten Gebieten zur Förderung der Ziele<br />

der Allianz beschreibt und einen Überblick über den Kontext der politischen<br />

Entwicklung gibt, und der zweite die entsprechenden Verfahren und Strukturen<br />

27


darlegt, die eingerichtet wurden, um den Informationsaustausch, die<br />

Konsultation, die Entscheidungsfindung und die operativen Aufgaben, die für<br />

diesen Prozess von grundlegender Bedeutung sind, zu ermöglichen.<br />

28


TEIL I<br />

KAPITEL 1<br />

WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />

Die Ursprünge des Bündnisses<br />

Grundlegende Sicherheitsaufgaben


WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />

DIE URSPRÜNGE DES BÜNDNISSES<br />

Zwischen 1945 und 1949 beobachteten die westeuropäischen Staaten<br />

und ihre nordamerikanischen Verbündeten, die mit dem dringend notwendigen<br />

Wiederaufbau ihrer Wirtschaft beschäftigt waren, mit Besorgnis die auf<br />

Expansion ausgerichtete Politik und Strategie der UdSSR. Bei den westlichen<br />

Regierungen, die ihre Versprechen aus der Kriegszeit erfüllt und daher ihre<br />

Verteidigungsstrukturen abgebaut und ihre Streitkräfte demobilisiert hatten,<br />

wuchs die Sorge, als klar wurde, dass die sowjetische Führung beabsichtigte,<br />

ihre eigenen Streitkräfte auf voller Kriegsstärke zu halten. Außerdem war es<br />

angesichts der erklärten ideologischen Ziele der sowjetischen kommunistischen<br />

Partei offenkundig, dass Appelle zur Einhaltung der Charta der<br />

Vereinten Nationen und der bei Kriegsende getroffenen internationalen<br />

Vereinbarungen nicht ausreichen würden, die nationale Souveränität oder<br />

Unabhängigkeit demokratischer Staaten bei einer drohenden Aggression von<br />

außen oder einer Subversion von innen zu gewährleisten. Diese<br />

Befürchtungen wurden durch die Zwangseinführung undemokratischer<br />

Herrschaftsformen, die Unterdrückung jeder wirklichen Opposition und die<br />

Verweigerung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte und Freiheiten in<br />

vielen Ländern Mittel- und Osteuropas und in anderen Regionen der Welt weiter<br />

verstärkt.<br />

Zwischen 1947 und 1949 spitzte sich die Lage aufgrund einer Reihe dramatischer<br />

politischer Ereignisse weiter zu. Dazu gehörten die unmittelbare<br />

Bedrohung der Souveränität Norwegens, Griechenlands, der Türkei und anderer<br />

westeuropäischer Staaten, der Staatsstreich in der Tschechoslowakei vom<br />

Juni 1948 und die im April desselben Jahres begonnene widerrechtliche<br />

Blockade Berlins. Die Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags im März 1948 1<br />

zeigte die Entschlossenheit von fünf westeuropäischen Staaten - Belgiens,<br />

Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs -,<br />

ein gemeinsames Verteidigungssystem zu errichten und ihre gegenseitigen<br />

Bindungen so zu festigen, dass sie künftig ideologischen, politischen und<br />

militärischen Bedrohungen ihrer Sicherheit würden Einhalt gebieten können.<br />

1 Der 1984 überarbeitete Brüsseler Vertrag von 1948 war der erste nach dem Krieg vollzogene Schritt<br />

zur Wiederherstellung der Sicherheit in Westeuropa und führte zur Entstehung der Westunion und<br />

der Brüsseler Vertragsorganisation. Gleichzeitig war er der erste Schritt auf dem Wege zur<br />

Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahr 1949 und zur Gründung des Nordatlantischen<br />

Bündnisses. Der Brüsseler Vertrag ist das Gründungsdokument der heutigen Westeuropäischen<br />

Union (WEU).<br />

31


Es folgten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada über<br />

die Schaffung einer großen nordatlantischen Allianz auf der Grundlage von<br />

Sicherheitsgarantien und gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Europa und<br />

Nordamerika. Dänemark, Island, Italien, Norwegen und Portugal wurden von<br />

den Partnern des Brüsseler Vertrags eingeladen, sich an diesem Prozess zu<br />

beteiligen. Die Verhandlungen führten schließlich im April 1949 zur<br />

Unterzeichnung des Vertrags von Washington und damit zur Schaffung eines<br />

gemeinsamen Sicherheitssystems auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen<br />

diesen zwölf Staaten. 1952 traten Griechenland und die Türkei dem<br />

Vertragswerk bei. Die Bundesrepublik Deutschland 2 schloss sich dem Bündnis<br />

1955 an, und 1982 wurde auch Spanien Mitglied der <strong>NATO</strong>. 1999 kamen die<br />

Tschechische Republik, Ungarn und Polen als neue Bündnispartner hinzu.<br />

Das Nordatlantische Bündnis wurde auf der Grundlage eines Vertrags<br />

zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, dem diese aus freien Stücken sowie<br />

nach öffentlichen Debatten und ordnungsgemäßen parlamentarischen<br />

Verfahren beigetreten waren. Der Vertrag respektiert ihre individuellen Rechte<br />

sowie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang mit der Charta der<br />

Vereinten Nationen. Er verpflichtet die einzelnen Mitgliedstaaten, Risiken und<br />

Verantwortung zu übernehmen, und bietet ihnen dafür den Nutzen kollektiver<br />

Sicherheit; er verlangt außerdem von jedem Mitgliedstaat die Zusage, keine<br />

eventuell mit dem Vertrag kollidierenden anderen völkerrechtlichen<br />

Verpflichtungen einzugehen.<br />

Zwischen der Gründung des Bündnisses und heute liegt ein halbes<br />

Jahrhundert Geschichte. Lange konzentrierte sich die <strong>NATO</strong> darauf, die unmittelbare<br />

Verteidigung und Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten.<br />

Dies ist auch heute noch ihre Kernfunktion, aber die unmittelbar verfolgten<br />

Ziele haben sich grundlegend geändert. Die wichtigsten Punkte, die zu diesem<br />

Wandel beigetragen haben, sind in den entsprechenden Kapiteln dieses<br />

<strong>Handbuch</strong>s zusammengefasst.<br />

GRUNDLEGENDE SICHERHEITSAUFGABEN<br />

Wesentliches Ziel der <strong>NATO</strong> ist es, in Übereinstimmung mit dem<br />

Nordatlantikvertrag und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen<br />

mit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit aller ihrer<br />

Mitglieder zu gewährleisten. Das Bündnis wirkt seit seiner Gründung für die<br />

Schaffung einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa, die<br />

sich auf die gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und<br />

2 Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 erstreckt sich der Schutz des Bündnisses<br />

auch auf die ehemalige Deutsche Demokratische Republik als Teil des vereinten Landes.<br />

32


Rechtsstaatlichkeit stützt. Dieses Hauptziel des Bündnisses hat seit<br />

Beendigung des Kalten Krieges neue Bedeutung erlangt, denn zum ersten Mal<br />

in der Nachkriegsgeschichte Europas ist die Erreichung dieses Ziels in greifbare<br />

Nähe gerückt.<br />

Die <strong>NATO</strong> bildet das transatlantische Bindeglied, über das die Sicherheit<br />

Nordamerikas dauerhaft mit der Sicherheit Europas verknüpft ist. Sie ist praktischer<br />

Ausdruck der erfolgreichen kollektiven Bemühungen der<br />

Bündnisstaaten, ihre gemeinsamen Sicherheitsinteressen zu verfolgen.<br />

Grundlegendes Handlungsprinzip des Bündnisses ist die gemeinsame<br />

Verpflichtung zu allseitiger Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf der<br />

Grundlage der Unteilbarkeit ihrer Sicherheit. Solidarität und Zusammenhalt<br />

innerhalb des Bündnisses bieten die Gewähr dafür, dass kein Mitgliedstaat<br />

sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer<br />

Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Möglichkeiten stützen<br />

muss. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre<br />

souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht<br />

ihnen das Bündnis, ihre wesentlichen nationalen sicherheitspolitischen Ziele<br />

im kollektiven Rahmen zu verfolgen. Kurz gesagt handelt es sich beim Bündnis<br />

um einen Zusammenschluss freier Staaten, die entschlossen sind, ihre<br />

Sicherheit durch gegenseitige Garantien und stabile Beziehungen zu anderen<br />

Ländern zu wahren.<br />

Der Nordatlantikvertrag vom April 1949, der die rechtliche und vertragliche<br />

Grundlage des Bündnisses bildet, basiert auf Artikel 51 der Charta der<br />

Vereinten Nationen, der das naturgegebene Recht unabhängiger Staaten auf<br />

individuelle und kollektive Verteidigung bekräftigt. Gemäß der Präambel des<br />

Vertrags ist es das Ziel der Bündnispartner, „friedliche und freundschaftliche<br />

Beziehungen im nordatlantischen Gebiet zu fördern”. Zum Zeitpunkt der<br />

Vertragsunterzeichnung allerdings bestand das unmittelbare Ziel der <strong>NATO</strong> in<br />

der Verteidigung ihrer Mitglieder vor der Bedrohung durch die Politik und das<br />

wachsende Militärpotenzial der damaligen Sowjetunion.<br />

Die Nordatlantikpakt-Organisation (<strong>NATO</strong>) stellt die Strukturen bereit, die<br />

die Verwirklichung der Ziele des Bündnisses ermöglichen. Sie ist eine Staaten<br />

übergreifende Organisation, in der alle Mitglieder ihre volle Souveränität und<br />

Unabhängigkeit wahren. Die <strong>NATO</strong> ist das Forum, auf dem die Mitgliedstaaten<br />

Themen ihrer Wahl beraten und über politische und militärische<br />

Angelegenheiten entscheiden, die ihre Sicherheit berühren. Sie liefert außerdem<br />

die Strukturen, die erforderlich sind, um die Beratung untereinander und<br />

die Zusammenarbeit zu erleichtern, und zwar sowohl in politischen, militärischen<br />

und wirtschaftlichen Fragen als auch auf wissenschaftlichem Gebiet und<br />

in anderen nichtmilitärischen Bereichen.<br />

33


Das daraus erwachsende Gefühl gleicher Sicherheit unter den<br />

Bündnispartnern ungeachtet unterschiedlicher Gegebenheiten und unterschiedlicher<br />

nationaler militärischer Fähigkeiten trägt zur Stabilität im euroatlantischen<br />

Raum bei. Es schafft die Voraussetzungen, die eine verstärkte<br />

Zusammenarbeit sowohl zwischen den Bündnispartnern untereinander als<br />

auch zwischen Mitgliedstaaten des Bündnisses und anderen Staaten fördern.<br />

Zu den Mitteln, mit denen das Bündnis seine Sicherheitspolitik umsetzt,<br />

gehören die Erhaltung eines für die Kriegsverhütung und die Gewährleistung<br />

einer wirksamen Verteidigung ausreichenden Militärpotenzials, die Fähigkeit<br />

zur Bewältigung von Krisen, die die Sicherheit der Mitglieder betreffen, sowie<br />

die aktive Förderung des Dialogs mit anderen Staaten und ein kooperativer<br />

Ansatz in der europäischen Sicherheitspolitik, der auch Maßnahmen mit Blick<br />

auf weitere Fortschritte im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung beinhaltet.<br />

Um ihr wesentliches Ziel als dem Washingtoner Vertrag und der Charta<br />

der Vereinten Nationen verpflichtetes Staatenbündnis zu erreichen, nimmt die<br />

Allianz folgende grundlegende Sicherheitsaufgaben wahr:<br />

„Sicherheit: Sie bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles<br />

euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer<br />

Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von<br />

Streitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die<br />

Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang<br />

auszusetzen.<br />

Konsultation: Sie dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein<br />

wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den<br />

Verbündeten über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher<br />

Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit der<br />

Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte<br />

Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.<br />

Abschreckung und Verteidigung: Sie schreckt vor jeder<br />

Aggressionsandrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen<br />

ist.<br />

Und sie stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums<br />

durch:<br />

34<br />

• Krisenbewältigung: Sie steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,<br />

im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer<br />

Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung<br />

aktiv einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.


• Partnerschaft: Sie fördert breit angelegte Partnerschaft,<br />

Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen<br />

Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und<br />

die Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu<br />

erhöhen.” 3<br />

Die in der <strong>NATO</strong> geschaffenen Strukturen ermöglichen es den<br />

Mitgliedstaaten, ihre politischen Entscheidungen aufeinander abzustimmen,<br />

um so diese grundlegenden Aufgaben erfüllen zu können. Sie bieten den<br />

Rahmen für ständige Konsultationen und Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen<br />

und anderen nichtmilitärischen Bereichen sowie die Erstellung<br />

integrierter Pläne zur kollektiven Verteidigung, den Aufbau der für den Einsatz<br />

von Streitkräften notwendigen Infrastruktur, Basiseinrichtungen und Anlagen<br />

sowie gemeinsame Ausbildungsprogramme und Übungen. Den Unterbau für<br />

diese Aktivitäten bildet eine komplexe zivile und militärische Struktur mit<br />

Verwaltungs-, Haushalts- und Planungsstäben sowie Dienststellen, die von<br />

den Mitgliedstaaten des Bündnisses zur Koordinierung der Arbeit in bestimmten<br />

Fachbereichen eingerichtet wurden, so zum Beispiel die erforderlichen<br />

Kommunikationsmittel zur Erleichterung politischer Konsultationen und zur<br />

Führung der Streitkräfte sowie deren notwendiger logistischer Unterstützung.<br />

Diese Struktur ist in Teil II des <strong>Handbuch</strong>s dargestellt.<br />

3 Aus dem Strategischen Konzept der Allianz, das anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April<br />

1999 herausgegeben wurde.<br />

35


KAPITEL 2<br />

DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />

Das neue Sicherheitsumfeld in Europa<br />

Neue Institutionen<br />

Das Strategische Konzept des Bündnisses<br />

Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung des<br />

Verteidigungsdispositivs des Bündnisses<br />

Die <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld


DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />

DAS NEUE SICHERHEITSUMFELD IN EUROPA<br />

Am 4. April 1989 feierte das Bündnis den 40. Jahrestag der<br />

Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags. Dieses Ereignis fiel mit dem Beginn<br />

einer Zeit tief greifenden Wandels in den Ost-West- und internationalen<br />

Beziehungen sowie einer weit reichenden Veränderung im Sicherheitsumfeld<br />

zusammen. Das Nordatlantische Bündnis spielte eine entscheidende Rolle bei<br />

der Schaffung der Voraussetzungen für den auf den folgenden Seiten<br />

beschrieben Wandel. Es bildete die Grundlage für die kollektive Verteidigung<br />

und die gemeinsame Sicherheit seiner Mitgliedstaaten und vermochte<br />

während des Kalten Krieges das strategische Gleichgewicht in Europa aufrechtzuerhalten.<br />

Damit sicherte das Bündnis die Freiheit und Unabhängigkeit<br />

seiner Mitglieder. Entsprechend dem Nordatlantikvertrag übt das Bündnis<br />

diese Kernfunktionen auch weiterhin aus und hat zusätzlich neue Aufgaben<br />

übernommen. Es arbeitet weiter an der Verfestigung der geschaffenen<br />

Fundamente, um in ganz Europa Stabilität auf der Grundlage gemeinsamer<br />

demokratischer Werte, der Achtung der Menschenrechte und der<br />

Rechtsstaatlichkeit zu fördern.<br />

Im Folgenden werden die Ursachen und der Verlauf dieser Entwicklungen<br />

beschrieben, ferner die Fortschritte, die bei der Verwirklichung vieler<br />

Langzeitziele des Bündnisses erreicht wurden, und die wichtigsten Probleme,<br />

denen sich die Mitgliedstaaten und ihre Kooperationspartner bei der<br />

Anpassung ihrer Politik und der Gestaltung ihrer gemeinsamen Institutionen im<br />

Hinblick auf neue Herausforderungen gegenübersehen.<br />

Ursachen des veränderten Sicherheitsumfelds<br />

Die Wurzeln des Wandels, der die politische Landkarte Europas grundlegend<br />

verändert hat, lassen sich auf eine Reihe von Entwicklungen der 60er<br />

und 70er Jahre zurückverfolgen, die weitreichende Konsequenzen haben sollten.<br />

Unter den zahlreichen Ursachen dieser Entwicklung sind drei Ereignisse<br />

von herausragender Bedeutung: erstens die im Dezember 1967 durch das<br />

Bündnis erfolgte Verabschiedung der Harmel-Doktrin, die auf dem zweigleisigen<br />

Ansatz der Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigung und dem<br />

parallel dazu verlaufenden Bemühen um Entspannung im Ost-West-Verhältnis<br />

beruhte; zweitens die 1969 vollzogene Einführung der Ostpolitik durch die<br />

deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt, die ein positiveres<br />

Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten und der Sowjetunion anstrebte,<br />

soweit es die Innen- und Außenpolitik dieser Länder erlaubten; und schließlich<br />

39


die Verabschiedung der KSZE 1 -Schlussakte von Helsinki im August 1975, die<br />

neue Maßstäbe für die Diskussion über Menschenrechtsfragen setzte und entsprechende<br />

Schritte zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen Ost<br />

und West einleitete.<br />

Eine Reihe ähnlich wichtiger Ereignisse kennzeichnete den Verlauf der<br />

Ost-West-Beziehungen in den 80er Jahren. Dazu gehörten die Stationierung<br />

von Mittelstreckenraketen in Europa durch die <strong>NATO</strong> nach dem<br />

Doppelbeschluss zur nuklearen Nachrüstung und zur Rüstungskontrolle im<br />

Dezember 1979; ferner der später im Dezember 1987 unterzeichnete Vertrag<br />

von Washington, mit dem die amerikanischen und sowjetischen landgestützten<br />

nuklearen Mittelstreckenraketen weltweit abgeschafft wurden. Hinzu kamen<br />

erste Anzeichen eines Wandels in Osteuropa, wie sie sich, trotz späterer<br />

Rückschläge, mit der Entstehung und Anerkennung der unabhängigen<br />

Gewerkschaftsbewegung „Solidarność” im August 1980 in Polen abzeichneten,<br />

sowie die Folgen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan im<br />

Dezember 1979 und des endgültigen Abzugs der sowjetischen Streitkräfte aus<br />

Afghanistan im Februar 1989; schließlich die Ernennung Michail<br />

Gorbatschows zum Generalsekretär der Kommunistischen Partei der<br />

Sowjetunion (KPdSU) im März 1985.<br />

Im März 1989 wurden im Rahmen der KSZE viel versprechende neue<br />

Rüstungskontrollverhandlungen zwischen den 23 Staaten der <strong>NATO</strong> und des<br />

Warschauer Pakts in Wien aufgenommen, bei denen es um den Abbau konventioneller<br />

Streitkräfte in Europa (KSE) ging. Vor diesem Hintergrund war das<br />

<strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Brüssel Ende Mai 1989 von besonderer Bedeutung. Es<br />

wurden zwei wichtige Erklärungen zur Bündnispolitik veröffentlicht, nämlich<br />

einmal eine Erklärung zum 40. Jahrestag der Gründung des Bündnisses, in der<br />

die Ziele und die Politik für das fünfte Jahrzehnt der Zusammenarbeit dargelegt<br />

wurden, und zum anderen ein Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und<br />

Abrüstung.<br />

Die Gipfelerklärung von 1989 enthielt eine Reihe äußerst wichtiger<br />

Elemente. Sie erkannte die Veränderungen an, die sich in der Sowjetunion und<br />

in anderen osteuropäischen Staaten vollzogen, und umriss das langfristig<br />

gesteckte Ziel des Bündnisses zur Überwindung der Teilung Europas und zur<br />

Gestaltung einer gerechten Friedensordnung in Europa. Sie bekräftigte die<br />

fortdauernde Notwendigkeit eines glaubhaften und wirksamen<br />

Abschreckungspotenzials und einer angemessenen Verteidigung und billigte<br />

die dreistufige Rüstungskontrollinitiative von US-Präsident Bush, die sich a) für<br />

1 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde im Januar 1995 in<br />

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) umbenannt.<br />

40


eschleunigte KSE-Verhandlungen in Wien, b) für erhebliche Reduzierungen<br />

weiterer Kategorien konventioneller Waffen sowie c) für wesentliche<br />

Verminderungen der Personalstärke der von den Vereinigten Staaten und der<br />

Sowjetunion außerhalb ihres Hoheitsgebiets stationierten Truppen aussprach.<br />

Die Gipfelerklärung stellte eine umfassende Agenda für erweiterte Ost-West-<br />

Zusammenarbeit auf anderen Gebieten, für Maßnahmen, mit denen bedeutsamen<br />

globalen Herausforderungen begegnet werden sollte, und für<br />

Maßnahmen zur Verwirklichung der Langzeitziele des Bündnisses auf.<br />

Entwicklungen Ende der 80er Jahre<br />

Entwicklungen von weit reichender Bedeutung für den gesamten europäischen<br />

Kontinent und für die internationalen Beziehungen insgesamt setzten<br />

sich das ganze Jahr hindurch fort. Ende 1989 und in den ersten Wochen des<br />

Jahres 1990 waren bedeutsame politische und wirtschaftliche<br />

Reformfortschritte in Polen und Ungarn erreicht worden. In der Deutschen<br />

Demokratischen Republik, Bulgarien, der Tschechoslowakei und Rumänien<br />

wurden Schritte in Richtung Freiheit und Demokratie unternommen, die weit<br />

über die Erwartungen hinausgingen.<br />

Die über 40 Jahre lang genährte Hoffnung auf ein Ende der Teilung<br />

Europas und damit Deutschlands wurde im November 1989 mit der Öffnung<br />

der Berliner Mauer Realität. Die Bündnispartner sahen in diesem Ereignis<br />

neben seiner symbolischen Bedeutung auch den Beginn eines weit reichenden<br />

Prozesses zu einem wahrhaft vereinten und freien Europa. Dieser Prozess war<br />

keineswegs abgeschlossen; er stieß auf zahlreiche Hindernisse und<br />

Unwägbarkeiten, aber dennoch waren rasche und beeindruckende Fortschritte<br />

erzielt worden. In den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten waren<br />

bereits freie Wahlen abgehalten worden oder geplant, frühere Unstimmigkeiten<br />

wurden überwunden, repressive Grenzanlagen wurden abgebaut, und in weniger<br />

als einem Jahr, am 3. Oktober 1990, wurde mit Unterstützung der<br />

Völkergemeinschaft und Zustimmung der sowjetischen Regierung die<br />

Vereinigung der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage eines internationalen<br />

Vertrags und demokratischer Wahlen des gesamten deutschen Volkes<br />

vollzogen.<br />

Sowohl bereits durchgeführte als auch in Aussicht gestellte Reformen hatten<br />

bedeutende positive Veränderungen im Verhältnis der mittel- und osteuropäischen<br />

Staaten zur Völkergemeinschaft zur Folge. Sie eröffneten einen<br />

neuen und fruchtbaren Dialog zwischen Ost und West, der anstatt zu Furcht<br />

vor Konfrontation Anlass zu wirklicher Hoffnung gab und anstelle von Polemik<br />

und Stagnation praktische Vorschläge für eine Zusammenarbeit bot.<br />

41


Ein solcher Wandel konnte nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen.<br />

Wie die Ereignisse in der früheren Sowjetunion und anderen Teilen Mittel- und<br />

Osteuropas gezeigt haben, bot er auch Anlass zu neuer Besorgnis über<br />

Stabilität und Sicherheit. Der kühne Reformkurs innerhalb der Sowjetunion<br />

selbst führte zu neuen Herausforderungen und auch zu ernsten innenpolitischen<br />

Problemen. Angesichts der düsteren wirtschaftlichen Aussichten und<br />

der gewaltigen Schwierigkeiten in vielen Staaten Mittel- und Osteuropas beim<br />

Übergang von autoritären Regierungen und zentraler Planwirtschaft zu pluralistischer<br />

Demokratie und freier Marktwirtschaft waren politische Prognosen<br />

eine unsichere Sache; zudem mussten sie ständig überarbeitet werden.<br />

Während dieser ganzen Zeit spielte die <strong>NATO</strong> nach wie vor eine<br />

Schlüsselrolle: Sie bot den Rahmen für Konsultation und politische<br />

Koordinierung unter ihren Mitgliedern, um die Gefahr von Krisen zu verringern,<br />

die gemeinsame Sicherheitsinteressen hätten berühren können. Das Bündnis<br />

bemühte sich auch weiterhin um die Beseitigung militärischer<br />

Ungleichgewichte, größere Offenheit in militärischen Belangen und um<br />

Vertrauensbildung durch tief greifende, aber ausgewogene und nachprüfbare<br />

Rüstungskontrollvereinbarungen, Verifikationsregelungen und verstärkte<br />

Kontakte auf allen Ebenen.<br />

Die Hand der Freundschaft und Zusammenarbeit<br />

In der weitestreichenden Erklärung seit Gründung der <strong>NATO</strong> kündigten<br />

die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen in London im Juli 1990<br />

bedeutende Maßnahmen zum Wandel des Bündnisses an, die dem neuen<br />

Sicherheitsumfeld Rechnung tragen und zur Beendigung der Konfrontation<br />

zwischen Ost und West führen sollten. Sie boten den Regierungen der<br />

Sowjetunion und der mittel- und osteuropäischen Staaten die Einrichtung ständiger<br />

diplomatischer Verbindungen zur <strong>NATO</strong> sowie den Aufbau einer neuen<br />

Beziehung auf der Grundlage von Kooperation an. Einen Monat zuvor hatte<br />

diese Erklärung bereits ihren Schatten vorausgeworfen, als die <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister auf ihrem Treffen in Schottland einen ungewöhnlichen Schritt<br />

taten und der Sowjetunion und allen anderen europäischen Staaten in der<br />

„Botschaft von Turnberry” Freundschaft und Zusammenarbeit antrugen. Die<br />

Ankündigung Präsident Gorbatschows im Juli 1990, die Mitgliedschaft des vereinten<br />

Deutschland im Nordatlantischen Bündnis zu akzeptieren, nahm ausdrücklich<br />

Bezug auf den positiven Charakter dieser Botschaft sowie auf substanzielle<br />

Vorschläge und Zusagen, die die Bündnisregierungen in London<br />

gemacht hatten.<br />

Die Londoner Erklärung enthielt Vorschläge zum Ausbau vieler Formen<br />

der Zusammenarbeit. Die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter der mit-<br />

42


tel- und osteuropäischen Staaten wurden in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier nach<br />

Brüssel eingeladen. Es fanden viele derartige Besuche statt, und es wurden<br />

Vereinbarungen über regelmäßige Kontakte auf diplomatischer Ebene getroffen.<br />

So besuchte der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär unmittelbar nach dem Londoner<br />

Gipfeltreffen auch Moskau, um der sowjetischen Führung die in der Erklärung<br />

enthaltenen Vorschläge zu übermitteln und die Entschlossenheit des<br />

Bündnisses zum Ausdruck zu bringen, die sich neu eröffnenden politischen<br />

Möglichkeiten konstruktiv zu nutzen.<br />

Im November 1990 wurde in Paris gleichzeitig mit der Unterzeichnung des<br />

Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) und der<br />

Veröffentlichung der „Charta von Paris für ein neues Europa” von allen KSZE-<br />

Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung und Nichtangriffsverpflichtung<br />

unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung beendete formell die von<br />

Gegnerschaft geprägten Beziehungen und bekräftigte die Absicht der<br />

Unterzeichnerstaaten, sich im Sinne der Prinzipien der Charta der Vereinten<br />

Nationen und der Schlussakte von Helsinki der Androhung oder Anwendung<br />

von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische<br />

Unabhängigkeit eines jeden Staates zu enthalten (siehe Kapitel 15). Alle anderen<br />

KSZE-Staaten wurden aufgefordert, sich dieser Verpflichtung anzuschließen.<br />

Innerhalb kurzer Zeit kam es zu neuen militärischen Kontakten und zu<br />

intensiven Diskussionen über Streitkräfte und Einsatzgrundsätze. Es wurden<br />

Fortschritte in Richtung auf den Vertrag über den „Offenen Himmel” erzielt,<br />

wonach das Überfliegen fremden Hoheitsgebiets auf der Grundlage der<br />

Gegenseitigkeit gestattet wird, um im Hinblick auf militärische Aktivitäten mehr<br />

Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Auf der Basis des KSE-Vertrags wurden<br />

weitere Gespräche über einen Abbau konventioneller Streitkräfte vom<br />

Atlantik bis zum Ural sowie über zusätzliche Maßnahmen zur personellen<br />

Begrenzung der Streitkräfte in Europa eingeleitet. Es wurde Einigung darüber<br />

erzielt, den KSZE-Prozess zu intensivieren und neue Normen für den Aufbau<br />

und die Erhaltung freier Gesellschaften zu setzen. Zudem wurden Maßnahmen<br />

zur weiteren Institutionalisierung des KSZE-Prozesses ergriffen, der erfolgreich<br />

das gegenseitige Vertrauen gestärkt hatte. Auf diese Weise sollte ein<br />

Forum für einen erweiterten politischen Dialog in einem enger zusammenwachsenden<br />

Europa geschaffen werden. Intern begann die <strong>NATO</strong> eine grundlegende<br />

Überprüfung ihrer Strategie, um sie den neuen Gegebenheiten anzupassen.<br />

43


Die Golfkrise<br />

Trotz des positiven Verlaufs vieler dieser Entwicklungen kann es in unvorhersehbaren<br />

Situationen leicht zu neuen Bedrohungen der Stabilität kommen,<br />

wie die irakische Invasion Kuwaits am 2. August 1990 und die daraus folgenden<br />

Ereignisse in der Golfregion gezeigt haben. Die <strong>NATO</strong> war zwar nicht<br />

direkt an der unter Führung der Vereinigten Staaten zur Abwehr der Invasion<br />

gebildeten Koalitionsstreitmacht beteiligt, die innerhalb des Bündnisses in<br />

Bezug auf den Konflikt erreichte Solidarität spielte jedoch eine wichtige Rolle.<br />

Von Anbeginn der Krise nutzten die <strong>NATO</strong>-Staaten das Bündnis intensiv als<br />

Forum für politische Konsultationen und spielten eine herausragende Rolle bei<br />

der Unterstützung der Vereinten Nationen in ihrem Bemühen um eine diplomatische<br />

Lösung. Als diese nicht erzielt werden konnte, wurden die direkten<br />

Beiträge der <strong>NATO</strong>-Staaten zur Koalitionsstreitmacht und ihre Erfahrung auf<br />

dem Gebiet der gemeinsamen Nutzung von Kräften und Mitteln und der<br />

Zusammenarbeit innerhalb der <strong>NATO</strong> wiederum zu einem wichtigen Faktor.<br />

Außerdem wurden im Rahmen des eigentlichen Bündnisauftrags Teile der<br />

beweglichen Eingreifkräfte der <strong>NATO</strong> in die Türkei verlegt; damit wurde die<br />

Verpflichtung des Bündnisses zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 des<br />

Nordatlantikvertrags im Falle einer äußeren Bedrohung der Sicherheit der<br />

Türkei aufgrund der Lage in der Golfregion unterstrichen.<br />

Die Einigkeit der Staatengemeinschaft in ihrem Handeln und ihr entschlossener<br />

Widerstand gegen die Aktionen des Irak waren ein deutlicher<br />

Beweis für die positiven Veränderungen, die im Verhältnis zwischen der<br />

Sowjetunion und dem Westen stattgefunden hatten. Der sich aus den engeren<br />

Kontakten und der verstärkten Zusammenarbeit ergebende Nutzen wurde<br />

deutlich. Diese frühe Anerkennung gemeinsamer Interessen hinsichtlich<br />

Sicherheit und Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum trug zur weiteren<br />

positiven Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

bei, die 1997 in der Unterzeichnung der Grundakte über die Beziehungen zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland ihren Höhepunkt fand.<br />

Die drohenden Gefahren der Golfkrise verstärkten die Entschlossenheit<br />

des Bündnisses, die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas<br />

und auch mit anderen Staaten entsprechend den von den Staats- und<br />

Regierungschefs der Allianz in der Londoner Erklärung vorgegebenen Zielen<br />

weiter auszubauen und zu verbessern. Diese Entschlossenheit wurde durch<br />

die Ereignisse von 1991 noch verstärkt, als die sowjetische Regierung repressive<br />

Maßnahmen gegen die baltischen Staaten ergriff und diesen das Recht<br />

auf Selbständigkeit absprach, sich die Lage in Jugoslawien zuspitzte und es<br />

zum Ausbruch von Feindseligkeiten kam, die zum Zerfall der Jugoslawischen<br />

Föderation führten, und im August 1991 in der Sowjetunion selbst ein versuchter<br />

Staatsstreich unternommen wurde.<br />

44


NEUE INSTITUTIONEN<br />

Der Nordatlantische Kooperationsrat<br />

Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse war das Jahr 1991 im Sinne der<br />

von den Staats- und Regierungschefs in London getroffenen Entscheidungen<br />

durch vermehrte Besuche und intensivierte diplomatische Kontakte zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und den Staaten Mittel- und Osteuropas gekennzeichnet. Mit der<br />

Veröffentlichung der Erklärung von Rom im November 1991 war die Grundlage<br />

für eine stärkere Institutionalisierung der sich entwickelnden Beziehungen<br />

geschaffen. Die Gründung des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) im<br />

Dezember 1991 führte die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und zunächst neun mittelund<br />

osteuropäische Staaten in einem neuen Konsultationsforum zusammen.<br />

Im März 1992 wurde die Mitwirkung in diesem Forum auf alle Mitglieder der<br />

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ausgedehnt; im Juni 1992 traten<br />

auch Georgien und Albanien dem NAKR bei.<br />

Die konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats fand<br />

am 20. Dezember 1991 statt, gerade als die Sowjetunion sich auflöste.<br />

Gleichzeitig wurden elf ehemalige Sowjetrepubliken Mitglieder der neuen<br />

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und traten sowohl innenpolitisch als<br />

auch in ihren internationalen Beziehungen in eine Periode tief greifender politischer<br />

und wirtschaftlicher Veränderungen ein. Vor diesem Hintergrund wurden<br />

regionale Probleme immer gravierender. In Bergkarabach, Moldau,<br />

Georgien und andernorts kam es zu Gewaltausbrüchen und zu ernsten innenund<br />

zwischenstaatlichen Spannungen.<br />

Es waren jedoch die sich zuspitzende Lage, die fortdauernde<br />

Gewaltanwendung und die immer zahlreicheren Opfer im Gebiet des ehemaligen<br />

Jugoslawien, die den größten Anlass zu Besorgnis gaben und die<br />

Aussichten auf ein sich friedlich entwickelndes neues Sicherheitsumfeld in<br />

Europa überschatteten. Von Anbeginn dieser Krise berieten der Nordatlantikrat<br />

und der Nordatlantische Kooperationsrat darüber und unterstützten die von<br />

anderen Institutionen unternommenen Bemühungen um eine Wiederherstellung<br />

des Friedens.<br />

Zur selben Zeit führten die Erörterungen über Maßnahmen zur Stärkung<br />

der Rolle der KSZE im Hinblick auf die Festigung von Stabilität und Demokratie<br />

in Europa sowie die von der Allianz in ihrer Erklärung von Rom herausgestellten<br />

Vorschläge dazu, dass das Helsinki-Dokument 1992 („Die<br />

Herausforderungen des Wandels”) auf dem KSZE-Gipfeltreffen im Juli 1992<br />

unterzeichnet wurde. Das Dokument beschreibt unter anderem neue Initiativen<br />

zur Schaffung eines KSZE-Forums für Sicherheitszusammenarbeit und für frie-<br />

45


denserhaltende Maßnahmen der KSZE. Sowohl der Nordatlantikrat als auch<br />

der Nordatlantische Kooperationsrat bekundeten ihre volle Unterstützung.<br />

Die Entwicklung des Nordatlantischen Kooperationsrats und die<br />

Schaffung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der 1997 an die<br />

Stelle des NAKR trat, werden in den folgenden Kapiteln näher behandelt.<br />

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR)<br />

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) wurde 1997 als<br />

Nachfolgeorganisation des Nordatlantischen Kooperationsrats gegründet. Er<br />

bietet den 19 Bündnis- und 27 Partnerstaaten 2 ein Forum für regelmäßige<br />

Konsultation und Zusammenarbeit. Der Rat tritt in regelmäßigen Abständen<br />

auf Ebene der Botschafter sowie der Außen- und Verteidigungsminister<br />

zusammen.<br />

Gegebenenfalls kann er auch auf Ebene der Staats- und Regierungschefs<br />

der 46 Mitgliedstaaten tagen. Dies war beispielsweise im April 1999 der Fall.<br />

Das EAPR-Gipfeltreffen in Washington bot Gelegenheit für offene Gespräche<br />

über die Zusammenarbeit in sicherheitspolitischen Fragen innerhalb des<br />

EAPR im 21. Jahrhundert. Schwerpunkt der Gespräche der Staats- und<br />

Regierungschefs waren die grundlegenden sicherheitspolitischen<br />

Herausforderungen im EAPR-Raum, insbesondere die Lage im Kosovo.<br />

Die Staats- und Regierungschefs verabschiedeten zwei Dokumente zum<br />

weiteren Ausbau der Partnerschaft für den Frieden. Das erste dieser<br />

Dokumente, das „Politisch-Militärische Rahmendokument für <strong>NATO</strong>-geführte<br />

PfP-Operationen”, bezog sich auf die Einbeziehung von Partnerländern in politische<br />

Konsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planung<br />

und die Kommandostrukturen für künftige Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung, an<br />

denen die Partner teilnehmen. Das zweite Dokument mit dem Titel „Auf dem<br />

Weg zu einer Allianz für das 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellere<br />

Partnerschaft” umreißt die Hauptelemente für eine praxisorientiertere<br />

Gestaltung der Partnerschaft für den Frieden (PfP).<br />

2 Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />

Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawische<br />

Republik Mazedonien(a), Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />

Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,<br />

Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei,<br />

Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten,<br />

Weißrussland.<br />

(a) Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

46


Der EAPR spielte als Forum für Konsultationen zur Kosovo-Krise eine<br />

wertvolle Rolle. Im Rahmen einer Reihe außerordentlicher Treffen wurden die<br />

Partner über den Stand der <strong>NATO</strong>-Planungen und Vorbereitungen für mögliche<br />

militärische Optionen im Kosovo <strong>info</strong>rmiert und die Standpunkte der <strong>NATO</strong> und<br />

ihrer Partner zu den aktuellen Entwicklungen ausgetauscht.<br />

Die Aktivitäten des EAPR stellen eine Ergänzung der Programme der<br />

Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Sie basieren auf einem Zweijahresplan<br />

für Konsultation und Zusammenarbeit bei einer Vielzahl politischer und sicherheitsrelevanter<br />

Fragen einschließlich regionaler Angelegenheiten,<br />

Rüstungskontrolle, internationalem Terrorismus, Friedenssicherung,<br />

Verteidigungshaushalte, ziviler Notfallplanung sowie wissenschaftlichen und<br />

umweltbezogenen Fragen.<br />

Fast alle Nicht-<strong>NATO</strong>-Mitglieder des EAPR haben akkreditierte diplomatische<br />

Vertretungen bei der <strong>NATO</strong> eingerichtet, um die Kontakte zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und ihren Partnerländern auszuweiten und die Effizienz und<br />

Wirksamkeit der Zusammenarbeit zu verbessern.<br />

Eine wichtige Leistung des EAPR war die auf einen Vorschlag der<br />

Russischen Föderation zurückgehende Errichtung der Euro-Atlantischen<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier. Die<br />

Zentrale wurde im Juni 1998 eingerichtet und gleich darauf zur Unterstützung<br />

des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bei den<br />

Bemühungen zugunsten der Kosovo-Flüchtlinge in Albanien in Anspruch<br />

genommen. Die abgestimmte humanitäre Hilfe durch die <strong>NATO</strong> und ihre<br />

Partnerstaaten wurde als Reaktion auf die eskalierende Flüchtlingskrise der<br />

Region seit Ende März 1999 intensiviert. Die Euro-Atlantische<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte zudem eine bedeutende<br />

Rolle bei der Koordinierung humanitärer Hilfsmaßnahmen für die<br />

Hochwassergebiete in der westlichen Ukraine.<br />

Der EAPR trägt mit Themenseminaren im Rahmen des EAPR-<br />

Aktionsplans auch zur Förderung praktischer Sicherheitszusammenarbeit auf<br />

regionaler Ebene bei. Gastgeber des ersten derartigen Seminars für regionale<br />

Zusammenarbeit war im Oktober 1998 Georgien. Ähnliche Veranstaltungen<br />

gab es seither auch in Litauen und der Slowakei, Bulgarien und Usbekistan.<br />

Derzeit werden weitere Ideen für praktische Initiativen geprüft, so unter<br />

anderem, auf welchen Wegen der EAPR weltweite humanitäre Einsätze gegen<br />

Minen unterstützen und die Weitergabe von Kleinwaffen kontrollieren kann.<br />

47


DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES<br />

Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 billigten die <strong>NATO</strong>-<br />

Bündnisstaaten eine Strategie, mit der das Bündnis für die<br />

Sicherheitsherausforderungen und -chancen des 21. Jahrhunderts gerüstet<br />

und seine künftige politische und militärische Entwicklung gelenkt werden<br />

sollte.<br />

Das aktualisierte Strategische Konzept bildet den Gesamtrahmen für die<br />

Entwicklung detaillierter Grundsätze und Militärpläne. Es beschreibt Zweck<br />

und Aufgaben des Bündnisses und untersucht seine Strategischen<br />

Perspektiven im Licht des sich entwickelnden strategischen Umfelds mit seinen<br />

sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken. Das Konzept zeigt<br />

den Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert auf und unterstreicht die Bedeutung<br />

der transatlantischen Bindung sowie der Aufrechterhaltung des militärischen<br />

Potenzials des Bündnisses. Es untersucht die Rolle weiterer<br />

Schlüsselelemente des breit angelegten Bündnisansatzes für Stabilität und<br />

Sicherheit, insbesondere die Europäische Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung,<br />

Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog, Erweiterung sowie<br />

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Das Konzept enthält<br />

zudem auf den Grundsätzen der Bündnisstrategie und den Merkmalen des<br />

Streitkräftedispositivs des Bündnisses basierende Richtlinien für die<br />

Bündnisstreitkräfte. Dies beinhaltet auch Abschnitte zu den Aufgaben der<br />

Streitkräfte des Bündnisses und Richtlinien für das Streitkräftedispositiv sowie<br />

zu den Merkmalen konventioneller und nuklearer Streitkräfte.<br />

Das Strategische Konzept wurde erstmals 1991 veröffentlicht. Die<br />

Fassung von 1999 bildet ebenso wie die vorherige Version die maßgebliche<br />

Erklärung der Bündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischen<br />

und militärischen Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.<br />

Die ursprüngliche Formulierung der <strong>NATO</strong>-Strategie trug den Titel „Das<br />

Strategische Konzept zur Verteidigung des Nordatlantikraums”. Das zwischen<br />

Oktober 1949 und April 1950 erarbeitete Konzept definierte eine Strategie für<br />

großangelegte Einsätze zur territorialen Verteidigung. Mitte der 50er Jahre<br />

wurde die Strategie der „massiven Vergeltung” entwickelt. Dabei lag der<br />

Schwerpunkt auf Abschreckung, basierend auf der Drohung, dass die <strong>NATO</strong><br />

auf jede Aggression gegen einen ihrer Mitgliedstaaten mit allen ihr zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln - insbesondere auch Nuklearwaffen - reagieren<br />

würde.<br />

Diskussionen über mögliche Veränderungen dieses strategischen<br />

Ansatzes begannen im weiteren Verlauf der 50er Jahre und setzten sich bis<br />

1967 fort. Damals wurde nach intensiven Beratungen unter den<br />

48


Bündnispartnern die „massive Vergeltung” durch die Strategie der „flexiblen<br />

Reaktion” ersetzt. Damit wurde der Schwerpunkt dahin verlegt, der <strong>NATO</strong> die<br />

Vorteile einer erhöhten Flexibilität zu verleihen und bei potenziellen<br />

Aggressoren Ungewissheit über die Reaktion der <strong>NATO</strong> auf eine eventuelle<br />

Bedrohung der Souveränität und Unabhängigkeit eines ihrer Mitgliedstaaten<br />

hervorzurufen. Dieses Konzept sollte sicherstellen, dass Aggressionen jeder<br />

Art für potenzielle Angreifer mit untragbaren Risiken verbunden sein würden.<br />

Die genannten Strategien wurden in geheimen Dokumenten festgehalten,<br />

die den nationalen Regierungen als Richtschnur und Referenz für die militärische<br />

Planung dienten. Sie waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Obwohl<br />

die zugrunde liegenden Konzepte allgemein bekannt waren, war eine öffentliche<br />

Diskussion der Einzelheiten kaum möglich, da ihre Wirksamkeit in hohem<br />

Maßen von ihrer Geheimhaltung abhing. Sie spiegelten die Gegebenheiten<br />

des Kalten Krieges, die politische Teilung Europas und die von Gegensätzen<br />

geprägten ideologischen und militärischen Lager wider, die die Ost-West-<br />

Beziehungen viele Jahre lang bestimmten.<br />

Nach dem Ende des Kalten Krieges war die Allianz jedoch auch bemüht,<br />

Gefahren zu verringern und die Fundamente für einen Fortschritt hin zu einer<br />

positiveren Beziehung zur Sowjetunion und anderen Staaten des Warschauer<br />

Pakts zu legen. Der 1967 veröffentlichte Harmel-Bericht machte Verteidigung<br />

und Dialog einschließlich Rüstungskontrolle zu den zwei tragenden Säulen für<br />

die Sicherheitsstrategie des Bündnisses.<br />

Mit dem Ende der Ära des Kalten Krieges veränderte sich die politische<br />

Lage in Europa ebenso wie die militärische Gesamtlage. In den beiden auf den<br />

Fall der Berliner Mauer folgenden Jahren entstand ein neues Strategisches<br />

Konzept, das innerhalb des Bündnisses erörtert und diskutiert und im<br />

November 1991 zum Abschluss gebracht wurde. Ganz anders als bei den<br />

früheren Konzepten lag der Schwerpunkt nun statt auf Konfrontation auf<br />

Zusammenarbeit mit ehemaligen Gegnern. Die Wahrung der Sicherheit der<br />

Mitgliedstaaten blieb Hauptzweck der <strong>NATO</strong>, wurde jedoch mit der spezifischen<br />

Verpflichtung verbunden, auf eine verbesserte und erweiterte Sicherheit<br />

für Europa insgesamt hinzuarbeiten. Auch in anderen Punkten unterschied<br />

sich das Strategische Konzept von 1991 drastisch von seinen Vorläufern. Es<br />

wurde als öffentliches Dokument zur Diskussion und Kommentierung durch<br />

Parlamente, Sicherheitsexperten, Journalisten und die Öffentlichkeit insgesamt<br />

herausgegeben.<br />

1997 vereinbarten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, eine Überprüfung<br />

und Aktualisierung des Konzepts unter Berücksichtigung der seit seiner<br />

Annahme erfolgten Veränderungen in Europa vorzunehmen. Gleichzeitig sollten<br />

die Verpflichtung der Bündnisstaaten zur kollektiven Verteidigung und<br />

gegenüber der transatlantischen Bindung bekräftigt und die umfassende<br />

49


Anpassung der <strong>NATO</strong>-Strategie an die Herausforderungen des 21.<br />

Jahrhunderts gewährleistet werden. Bündnisweit wurde intensiv daran gearbeitet,<br />

das überarbeitete Strategische Konzept bis zum Washingtoner<br />

Gipfeltreffen fertigzustellen.<br />

Ebenso wie alle anderen Bündnisvorgänge setzte die Genehmigung des<br />

Konzepts den Konsens sämtlicher Mitgliedstaaten im Hinblick auf Inhalt und<br />

Sprache des Dokuments voraus. Vor dem Hintergrund der Aufnahme dreier<br />

neuer Mitgliedstaaten waren Vertreter der Tschechischen Republik, Ungarns<br />

und Polens von Anbeginn an den Gesprächen beteiligt.<br />

Das Strategische Konzept bildet die maßgebliche Erklärung der<br />

Bündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischen und militärischen<br />

Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.<br />

Das Konzept von 1999 bekräftigt die Sicherung von Freiheit und<br />

Sicherheit der Bündnispartner mit politischen und militärischen Mitteln als<br />

wesentlichen und fortdauernden Zweck der Allianz. Es bestätigt die Werte<br />

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und bringt die<br />

Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu gemeinsamer Verteidigung sowie darüber<br />

hinaus zur Sicherung von Frieden und Stabilität im erweiterten euro-atlantischen<br />

Raum zum Ausdruck.<br />

Die Strategie definiert auch die grundlegenden Sicherheitsaufgaben des<br />

Bündnisses, sowohl im Hinblick auf kollektive Verteidigung, die seit der<br />

Gründung der Allianz im Mittelpunkt stand, als auch im Hinblick auf neue<br />

Aktivitäten auf den Gebieten Krisenbewältigung und Partnerschaft zur<br />

Verbesserung der Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.<br />

Das Konzept beschreibt das strategische Umfeld und bietet eine<br />

Einschätzung der vorhersehbaren Sicherheitsherausforderungen und Risiken.<br />

Es hält fest, dass dieses Umfeld in den vorangegangenen Jahren durch anhaltende<br />

und grundsätzlich positive Veränderungen gekennzeichnet war, und<br />

dass dem Bündnis seit dem Ende des Kalten Krieges eine wichtige Rolle bei<br />

der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit zukam.<br />

Im Hinblick auf die Risiken bekräftigt das Dokument die Schlussfolgerung<br />

des Strategischen Konzepts von 1991, wonach die Kriegsgefahr in Europa<br />

weitgehend gebannt ist, die Bündnispartner und andere Staaten im euro-atlantischen<br />

Raum jedoch anderen Risiken und Unwägbarkeiten wie ethnischen<br />

Konflikten, Verletzungen der Menschenrechte, politischer Instabilität, wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten sowie der Verbreitung nuklearer, biologischer und<br />

chemischer Waffen und ihrer Trägermittel ausgesetzt sind.<br />

Eines der charakteristischen Merkmale der Bündnisstrategie von 1991<br />

war der breit angelegte sicherheitspolitische Ansatz mit sich ergänzenden poli-<br />

50


tischen und militärischen Mitteln unter Betonung der Zusammenarbeit mit<br />

anderen Staaten, die die Zielsetzungen der Allianz teilen. Dieser umfassende<br />

Ansatz ist auch zentrales Merkmal des neuen Strategischen Konzepts. Er<br />

umfasst folgende grundlegende Elemente:<br />

Die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung. Das Strategische<br />

Konzept unterstreicht die Unteilbarkeit der Sicherheit von Europa und<br />

Nordamerika und damit die Bedeutung einer starken und dynamischen<br />

Partnerschaft zwischen diesen Regionen.<br />

Die Aufrechterhaltung effektiver militärischer Fähigkeiten. Die Strategie<br />

fordert militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer<br />

Umstände geeignet sind - von Abschreckung und kollektiver Verteidigung bis<br />

hin zu Krisenreaktionseinsätzen. Das Strategische Konzept enthält auch spezifische<br />

Richtlinien zu den notwendigen Fähigkeiten.<br />

Die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

innerhalb des Bündnisses. Das Strategische Konzept bestätigt die Fortsetzung<br />

der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong> auf Grundlage der von den Außenministern der<br />

Mitgliedstaaten in Berlin 1996 und danach gefassten Entscheidungen. Es<br />

besagt, dass dieser Prozess eine enge Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong>,<br />

der Westeuropäischen Union und gegebenenfalls der Europäischen Union 3<br />

erforderlich macht.<br />

Das Konzept bekräftigt, dass dieser Prozess es allen europäischen<br />

Verbündeten ermöglichen wird, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag<br />

zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, er die transatlantische<br />

Partnerschaft stärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen<br />

wird, erforderlichenfalls eigenständig zu handeln, da das Bündnis bereit ist,<br />

von Fall zu Fall und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen<br />

unter europäischer Führung zur Verfügung zu stellen, in denen das Bündnis<br />

nicht militärisch engagiert ist, und zwar unter Berücksichtigung der vollen<br />

Beteiligung aller europäischen Verbündeten, falls diese das wünschen.<br />

Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Das Konzept spricht der Allianz<br />

eine wesentliche Rolle bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung zu, da<br />

Krisenreaktionseinsätze wie in Bosnien und im Kosovo wahrscheinlich auch<br />

künftig ein Schlüsselaspekt des <strong>NATO</strong>-Beitrags zu Frieden und Sicherheit im<br />

euro-atlantischen Raum darstellen werden.<br />

3 Die Entwicklung der Politik im Hinblick auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

und die jeweiligen Aufgaben der <strong>NATO</strong>, der Westeuropäischen Union und der Europäischen Union<br />

sind in Kapitel 4 und 15 dargestellt.<br />

51


Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog. Das Konzept unterstreicht die<br />

Entschlossenheit der Allianz bei der Verfolgung ihrer politischen Zielvorgaben<br />

der Partnerschaft, der Zusammenarbeit und des Dialogs mit allen demokratischen<br />

euro-atlantischen Staaten zum Erhalt des Friedens, zur Förderung der<br />

Demokratie und als Beitrag zu Wohlergehen und Fortschritt. Es legt dar, dass<br />

diese Strategie auf eine Verbesserung der Sicherheit für alle abzielt, niemanden<br />

ausschließt und dazu beiträgt, Spaltungen, die zu Konflikten führen könnten,<br />

zu überwinden. Es enthält auch eine Beschreibung der Hauptinstrumente<br />

dieser Politik: der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat, die Partnerschaft für den<br />

Frieden, die besonderen Beziehungen zu Russland und der Ukraine sowie der<br />

Mittelmeerdialog.<br />

Erweiterung. Das Konzept bekräftigt die Offenheit des Bündnisses für<br />

neue Mitglieder nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags und wiederholt die<br />

Erwartung des Bündnisses, dass es in den nächsten Jahren weitere<br />

Einladungen zur Mitgliedschaft aussprechen wird.<br />

Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Schließlich stellt das<br />

Strategische Konzept die auf Unterstützung von Rüstungskontrolle, Abrüstung<br />

und Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses vor. Sie unterstreicht<br />

die Absicht der <strong>NATO</strong>, diesen Aspekt ihres sicherheitspolitischen Ansatzes im<br />

Einklang mit dem Verteidigungsansatz zu halten, und bestätigt außerdem die<br />

Absicht, Sicherheit und Stabilität mit der geringstmöglichen Stärke der<br />

Streitkräfte zu verbessern, die zur Erfüllung der ganzen Bandbreite der<br />

Aufgaben des Bündnisses erforderlich ist.<br />

Im letzten Teil des Strategischen Konzepts werden Richtlinien für die<br />

Bündnisstreitkräfte definiert, in denen die in den vorangegangenen Abschnitten<br />

definierten Ziele und Aufgaben in praktische - wenn auch notwendigerweise<br />

allgemein gehaltene - Anweisungen für die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte und die operative<br />

Planung umgesetzt werden. Die Strategie fordert die fortgesetzte Entwicklung<br />

der Fähigkeiten, die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von <strong>NATO</strong>-<br />

Aufgaben erforderlich sind, die von kollektiver Verteidigung bis hin zu friedenserhaltenden<br />

Maßnahmen und anderen Krisenreaktionseinsätzen reichen.<br />

Als besonders wichtig werden dabei unter anderem die Fähigkeit zur wirksamen<br />

Bekämpfung gegnerischer Streitkräfte, Dislozierbarkeit und Mobilität,<br />

Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit<br />

sowie Interoperabilität auch mit den Streitkräften von Partnerländern angeführt.<br />

Zudem hebt die Strategie die unverzichtbare Rolle der<br />

Bündnisstreitkräfte im Hinblick auf die mit der Weiterverbreitung nuklearer, biologischer<br />

und chemischer Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenen<br />

Risiken hervor.<br />

52


Das Strategische Konzept legt weiterhin fest, dass das Bündnis auf<br />

absehbare Zeit nukleare und konventionelle Streitkräfte in der passenden<br />

Zusammensetzung in Europa erhalten wird, die auf dem niedrigst vertretbaren<br />

Kräfteniveau und entsprechend den Anforderungen stets auf dem neuesten<br />

Stand gehalten werden.<br />

DIE ROLLE ALLIIERTER STREITKRÄFTE UND DIE<br />

NEUORDNUNG DES VERTEIDIGUNGSDISPOSITIVS DES<br />

BÜNDNISSES<br />

Seit Gründung der <strong>NATO</strong> bilden die Bündnisstreitkräfte die Grundlage für<br />

eine wirksame Abschreckung und die Abwehr der Gefahr eines Krieges, der<br />

vier Jahrzehnte lang die Hauptsicherheitssorge der Bündnispartner war.<br />

Wichtigste Aufgabe der Bündnistreitkräfte ist auch in Zukunft die<br />

Gewährleistung der Sicherheit und der territorialen Unversehrtheit der<br />

Bündnisstaaten.<br />

Die Aufgabe, die Sicherheit durch Abschreckung und kollektive<br />

Verteidigung zu garantieren, besteht unverändert fort. Aufgrund der völlig veränderten<br />

Sicherheitslage in den 90er Jahren war es der Allianz jedoch möglich,<br />

zusätzlich zu ihrem Hauptauftrag neue Aufgaben zu übernehmen. So spielen<br />

die Streitkräfte des Bündnisses z. B. durch das Programm der erweiterten<br />

Partnerschaft für den Frieden und im Rahmen des EAPR, des Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission und<br />

anderer zur Intensivierung der Zusammenarbeit eingerichteter Foren eine<br />

zunehmend wichtige Rolle bei der Schaffung von mehr Transparenz und dem<br />

Aufbau von Vertrauen zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnern. Außerdem<br />

kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Verifikation von<br />

Abrüstungsvereinbarungen zu. Vor allem haben sie als Einsatztruppe zur<br />

Friedenserhaltung die ganz entscheidende Aufgabe übernommen, ein effizientes<br />

Krisenmanagement und wirksame Vorkehrungen zur Konfliktverhütung zu<br />

stützen, insbesondere bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung für<br />

Bosnien und durch Bereitstellung der internationalen Sicherheits<strong>truppen</strong> im<br />

Kosovo unter dem Mandat der Vereinten Nationen.<br />

Die Aufgaben der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im Rahmen der Friedenserhaltung<br />

und der Krisenbewältigung haben parallel zur Entwicklung der Rolle, die die<br />

Allianz auf diesem Gebiet insgesamt spielt, an Bedeutung gewonnen.<br />

Tatsächlich hat keine der Herausforderungen, mit denen das Bündnis bisher<br />

konfrontiert war, mehr Entschlossenheit und einheitliches Handeln gefordert<br />

als die Bereitstellung seiner Streitkräfte im Rahmen internationaler<br />

Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts und zur Schaffung der Basis für<br />

eine stabile und friedliche Zukunft im Balkan.<br />

53


Der erste größere Kampfauftrag, bei dem die <strong>NATO</strong> zur Unterstützung der<br />

Bemühungen der Vereinten Nationen um eine Beendigung des Konflikts im<br />

ehemaligen Jugoslawien militärische Kräfte als Instrument der<br />

Krisenbewältigung einsetzte, wurde 1995 durchgeführt. Diese Einsatzmission<br />

mit der Bezeichnung „Operation Deliberate Force” war ein wichtiges Element<br />

in dem Prozess, der seinen Höhepunkt im Abschluss einer Friedensregelung<br />

für Bosnien fand. Danach wurde die <strong>NATO</strong> Ende 1995 mit der Umsetzung der<br />

militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung beauftragt, indem sie<br />

zunächst die Führung der internationalen Friedenstruppe IFOR und ein Jahr<br />

darauf der Stabilisierungstruppe SFOR übernahm, die beide unter VN-Mandat<br />

eingerichtet wurden. Dies brachte es mit sich, dass die <strong>NATO</strong>, die bisher eine<br />

relativ bescheidene Rolle bei den Friedensbemühungen der Vereinten<br />

Nationen gespielt hatte, das Kommando bei komplexen<br />

Friedensunterstützungsoperationen übernahm, an denen Streitkräfte zahlreicher<br />

Partnerstaaten und anderer Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten beteiligt waren. Die<br />

dabei im Einsatz gewonnenen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der<br />

militärischen Zusammenarbeit hatten weit reichende Auswirkungen, so z. B.<br />

die verbesserte politische Zusammenarbeit nicht nur zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

ihren Partnern, sondern auch mit anderen Staaten. Dieser Prozess ist der<br />

Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt förderlich.<br />

Der <strong>NATO</strong>-Einsatz im Kosovo und der Beitrag der <strong>NATO</strong> zur Bewältigung<br />

der humanitären Krise in den Nachbarländern hat ihre Rolle auf dem Gebiet<br />

der Krisenbewältigung weiter gestärkt. Sie hat - insbesondere mit der<br />

Durchführung der Luftangriffe und dem anschließenden KFOR-Einsatz - entscheidend<br />

dazu beigetragen, dass das von der internationalen Gemeinschaft<br />

verfolgte Ziel der Schaffung einer Basis für langfristigen Frieden und Stabilität<br />

im Kosovo erreicht werden konnte.<br />

Mit den Luftangriffen im Kosovo, die den Zusammenhalt und die Einigkeit<br />

der Bündnispartner sowie ihr entschlossenes Handeln angesichts der anhaltenden<br />

Gewaltausübung und Unterdrückung der Menschenrechte im Kosovo<br />

unter Beweis stellten, wurde den diplomatischen Bemühungen der<br />

Staatengemeinschaft Nachdruck verliehen und wurden die Hauptziele der<br />

<strong>NATO</strong>-Mitglieder und ihrer Partner erreicht. Die humanitäre Katastrophe ist<br />

vorbei. Mehr als 840.000 Flüchtlinge sind zurückgekehrt, eine internationale<br />

Friedenstruppe unter <strong>NATO</strong>-Führung wurde erfolgreich stationiert, und die<br />

Staatengemeinschaft hat über die Mission der Vereinten Nationen (UNMIK) die<br />

Verantwortung für die zivile Administration übernommen.<br />

Die sich wandelnde Rolle der Streitkräfte des Bündnisses spiegelt auch<br />

dessen Bekenntnis zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> wider. Dieser in Kapitel 4<br />

beschriebene Prozess wird nun im Kontext der von der Europäischen Union<br />

54


erarbeiteten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorangetrieben.<br />

Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Streitkräfte des Bündnisses neuen<br />

Bedingungen angepasst werden, ist die Umsetzung des militärischen<br />

Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Im Januar 1994 verabschiedeten<br />

die Staats- und Regierungschefs auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfel dieses Konzept als<br />

wichtiges Element der Anpassung der Bündnisstrukturen an die veränderte<br />

Sicherheitslage in Europa. Durch dieses Konzept soll die <strong>NATO</strong> in die Lage<br />

versetzt werden, auf neue Sicherheitsherausforderungen flexibel zu reagieren,<br />

auch im Rahmen von Operationen unter Beteiligung von Staaten, die nicht<br />

dem Bündnis angehören. Es soll die Fähigkeit der <strong>NATO</strong> zur kurzfristigen<br />

Entsendung einer multinationalen, mehrere Teilstreitkräfte umfassenden und<br />

auf die besonderen Erfordernisse einer bestimmten militärischen Operation<br />

zugeschnittenen Truppe verbessern. Zudem wird das Konzept die Integration<br />

von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten erleichtern, die an Friedensoperationen unter <strong>NATO</strong>-<br />

Führung teilnehmen. Viele Aspekte des nach wie vor in Entwicklung befindlichen<br />

Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos wurden im Rahmen der unter<br />

<strong>NATO</strong>-Führung im Balkan durchgeführten friedenserhaltenden Einsätze<br />

bereits in der Praxis umgesetzt.<br />

Die Regelungen für die Abstellung von Truppen der Mitgliedstaaten für<br />

Alliierte Streitkräftekommandos richten sich nach den üblichen<br />

Planungsverfahren der <strong>NATO</strong>. Die mit dem Konzept einhergehende Flexibilität<br />

stellt allerdings hohe Anforderungen an die Führung der Alliierten<br />

Streitkräftekommandos, d. h. an deren Stäbe. Deshalb werden in ausgewählten<br />

„Stamm”-Hauptquartieren innerhalb der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur<br />

Kernelemente einiger weniger Stäbe eingerichtet (siehe Kapitel 11 und 12). Für<br />

das Personal dieser Stäbe gilt in den meisten Fällen das<br />

Doppelfunktionsprinzip, d. h., es nimmt, wenn es nicht im Rahmen Alliierter<br />

Streitkräftekommandos tätig ist, andere Aufgaben in den „Stamm”-<br />

Hauptquartieren wahr. Zusätzlich kommt entsprechend geschultes Personal<br />

aus anderen <strong>NATO</strong>-Stäben und Staaten hinzu.<br />

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der fortwährende Wandel<br />

des auf konventionelle Streitkräfte gestützten Verteidigungsdispositivs der<br />

Allianz einen komplexen und weitreichenden Prozess darstellt, bei dem alle<br />

oben angesprochenen Faktoren berücksichtigt werden müssen. Letztlich müssen<br />

die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im Falle von Krisen, die zu einer militärischen<br />

Bedrohung der Sicherheit der Mitgliedstaaten des Bündnisses führen könnten,<br />

in der Lage sein, die politischen Maßnahmen zu ergänzen und zu verstärken<br />

sowie zur Bewältigung und friedlichen Lösung derartiger Krisen beizutragen.<br />

Die Aufrechterhaltung eines angemessenen Militärpotenzials und die unmissverständliche<br />

Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln sind deshalb weiterhin<br />

55


von zentraler Bedeutung. Dank der über viele Jahre hinweg aufgebauten<br />

Strukturen und getroffenen Vorkehrungen können die Mitgliedstaaten von den<br />

politischen, militärischen und materiellen Vorteilen kollektiven Handelns und<br />

der gemeinsamen Verteidigung profitieren. Diese Vorkehrungen beruhen auf<br />

einer integrierten Struktur, zu deren Hauptmerkmalen die gemeinsame<br />

Streitkräfteplanung, die gemeinsame Finanzierung, die gemeinsame<br />

Einsatzplanung, multinationale Verbände, Hauptquartiere und<br />

Kommandostrukturen, ein integriertes Luftverteidigungssystem, eine ausgewogene<br />

Verteilung der Zuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfall<br />

die Stationierung und der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenen<br />

Hoheitsgebiets, Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigung<br />

und Verstärkungsmechanismen, gemeinsame Normen und Verfahren für<br />

Gerät, Ausbildung und Logistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreitkraftübergreifende<br />

Einsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeit<br />

auf den Gebieten Infrastruktur, Bewaffnung und Logistik zählen. Die<br />

Einbeziehung der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder die<br />

Erarbeitung vergleichbarer Strukturen auf entsprechenden Gebieten für die<br />

Partnerstaaten trägt ebenfalls zur Verbesserung der Zusammenarbeit und<br />

gemeinsamer Bemühungen bei euro-atlantischen Sicherheitsangelegenheiten<br />

bei.<br />

Die wichtigsten Aspekte der sich auf die Streitkräfte des Bündnisses auswirkenden<br />

Veränderungen sind die Reduzierung der Truppenstärke und die<br />

Verringerung des Bereitschaftsgrades sowie die Erhöhung der Flexibilität,<br />

Beweglichkeit und Multinationalität. Zusätzlich zu den durch die neuen<br />

Aufgaben des Bündnisses diktierten Erfordernissen liegen dem Wandel selbst<br />

zwei auch weiterhin unantastbare, unabdingbare Prinzipien zugrunde: das<br />

Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung als fundamentale Kernfunktion des<br />

Bündnisses und die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung als<br />

Garant seiner Glaubwürdigkeit und Effektivität.<br />

Die Kriegsgefahr aufgrund eines ideologischen Konflikts sowie politischer<br />

und militärischer Gegnerschaft, die Europa mehr als vier Jahrzehnte lang<br />

bedrohte, hat sich erheblich verringert. Heute steht weit weniger die<br />

Abschreckung vor der Anwendung von Gewalt gemäß Artikel 5 des<br />

Nordatlantikvertrags im Vordergrund als die Wahrnehmung der weitaus wahrscheinlicheren<br />

Aufgaben im Rahmen der Friedenserhaltung, Konfliktverhütung<br />

und Krisenbewältigung, mit denen die <strong>NATO</strong> konfrontiert werden könnte.<br />

Dennoch bestehen Sicherheitsrisiken durch die inhärente Instabilität<br />

<strong>info</strong>lge der seit Ende des Kalten Krieges entstandenen Konfliktsituationen -<br />

z. B. der Lage im ehemaligen Jugoslawien - fort, die die Notwendigkeit anhaltender<br />

Bündnissolidarität und der Aufrechterhaltung eines schlagkräftigen<br />

56


Militärpotenzials verdeutlichen, das auf eine Vielzahl von Eventualfällen zu<br />

reagieren imstande ist.<br />

Im Endeffekt haben die Veränderungen bei den <strong>NATO</strong>-Streitkräften zu<br />

einer stark reduzierten, aber beweglicheren Struktur geführt. Die dem Bündnis<br />

von den Mitgliedstaaten im Zuge der integrierten Verteidigungs- und<br />

Streitkräfteplanung zur Verfügung gestellten Boden<strong>truppen</strong> wurden um 35<br />

Prozent gekürzt. Seit Anfang der 90er Jahre ist die Zahl größerer<br />

Marinefahrzeuge um mehr als 30 Prozent und die der Luftwaffen-<br />

Kampfgeschwader um etwa 40 Prozent verringert worden. Auch die Zahl der<br />

in hoher Einsatzbereitschaft gehaltenen Verbände wurde reduziert. Insgesamt<br />

wurden die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte so umstrukturiert, dass ihre Mobilmachungs- und<br />

Aufwuchsfähigkeit im Bedarfsfall, d. h. entweder zur kollektiven Verteidigung<br />

oder im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensunterstützender<br />

Operationen, erleichtert wird.<br />

DIE <strong>NATO</strong>-INITIATIVE ZUR VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT<br />

Die anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 auf den Weg<br />

gebrachte <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit oder DCI (Defense<br />

Capitalities Initiative) soll gewährleisten, dass das Bündnis den sicherheitspolitischen<br />

Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann und<br />

auf die wirksame Bewältigung von Krisen - wie beispielsweise im Kosovo - vorbereitet<br />

ist, während gleichzeitig die Fähigkeit zur Erfüllung seiner grundlegenden<br />

Verpflichtungen zur Verteidigung seiner Mitgliedstaaten gewahrt bleibt.<br />

Generalsekretär Lord Robertson formulierte dies wie folgt: „Mit der Initiative zur<br />

Verteidigungsfähigkeit soll nicht nur die Interoperabilität der Bündnispartner<br />

sichergestellt, sondern auch ihre Fähigkeit verbessert und aktualisiert werden,<br />

den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen.”<br />

Die Initiative erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Militärpotenzials.<br />

Dies umfasst die Mobilität von Streitkräften, ihre logistische Unterstützung, ihre<br />

Schutz- und Durchhaltefähigkeit sowie die Führungs- und<br />

Informationssysteme, die sie einsetzen, um zu gewährleisten, dass sie bei<br />

Bedarf schnell und effizient an die Standorte entsendet werden können, wo sie<br />

- sofern nötig auch für längere Zeit - zur Krisenbewältigung benötigt werden.<br />

Während des Kalten Krieges stand bei der Verteidigungsplanung der<br />

<strong>NATO</strong> die Aufrechterhaltung der erforderlichen Fähigkeiten zur Verteidigung<br />

gegen einen potenziellen Angriff durch die Sowjetunion und den Warschauer<br />

Pakt im Mittelpunkt. Heute ist das europäische Sicherheitsumfeld komplexer.<br />

Die wahrscheinlichsten Sicherheitsgefahren gehen heute von Konflikten in den<br />

Randgebieten Europas wie im ehemaligen Jugoslawien oder von der<br />

57


Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus. Dementsprechend muss die<br />

<strong>NATO</strong> heute neben der Verteidigung gegen vorbedachte Aggressionen bereit<br />

sein, Streitkräfte zur Krisenbewältigung über die Grenzen der Allianz hinaus<br />

einzusetzen.<br />

Zudem ist davon auszugehen, dass sich künftige militärische Operationen<br />

der Allianz erheblich von den Einsätzen unterscheiden werden, für die während<br />

des Kalten Krieges Planungen vorgenommen wurden, wie dies auch in<br />

Bosnien und Herzegowina und im Kosovo, wo derzeit <strong>NATO</strong>-Truppen stationiert<br />

sind, der Fall ist. Die Einsätze werden voraussichtlich außerhalb des<br />

Bündnisgebiets stattfinden, sie können viele Jahre andauern und sie werden in<br />

enger Zusammenarbeit mit den Truppen vieler Staaten - vorwiegend<br />

Mitgliedstaaten des Bündnisses, aber in manchen Fällen auch Partnerstaaten<br />

- erfolgen. Darüber hinaus erfordern Aufgaben im Rahmen der<br />

Krisenbewältigung andere Fähigkeiten als bei kriegerischen<br />

Auseinandersetzungen.<br />

Um diesen neuen Situationen gerecht zu werden, muss die <strong>NATO</strong> sicherstellen,<br />

dass ihre Streitkräfte über die zur erfolgreichen Ausführung sämtlicher<br />

Aufgaben benötigte materielle sowie personelle Ausstattung und Ausbildung<br />

verfügen. Die in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo gemachten<br />

Erfahrungen und die Erkenntnisse aus früheren multinationalen Einsätzen<br />

unter Beteiligung von <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten - z. B. in der Golfregion, in<br />

Somalia und in Haiti - haben gezeigt, welche Veränderungen erforderlich sind.<br />

Die Initiative zur Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit wurde auf den<br />

Weg gebracht, um zu gewährleisten, dass die <strong>NATO</strong> auf alle Eventualfälle vorbereitet<br />

ist. Zur federführenden Bearbeitung des Programms wurde eine hochrangige<br />

Lenkungsgruppe eingesetzt. Die aus ranghohen Vertretern der verschiedenen<br />

Regierungen zusammengesetzte Gruppe kommt unter dem<br />

Vorsitz des Stellvertretenden <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs in Abständen von wenigen<br />

Wochen zusammen, um die erzielten Fortschritte zu prüfen und den<br />

Prozess zu steuern.<br />

Die DCI wird durch Stärkung des Europäischen Verteidigungspotenzials<br />

und des europäischen Pfeilers der <strong>NATO</strong> auch einen Beitrag zum Aufbau der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität oder ESVI leisten.<br />

Dadurch werden die europäischen Bündnispartner in die Lage versetzt, einen<br />

größeren und kohärenteren Beitrag zur <strong>NATO</strong> zu leisten (siehe Kapitel 4).<br />

Die DCI zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Bündnisfähigkeiten<br />

in den folgenden fünf ineinandergreifenden Bereichen ab:<br />

58<br />

• „Mobilität und Dislozierbarkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte rasch<br />

an den Ort verlegen zu können, wo sie benötigt werden, auch in<br />

Regionen außerhalb des Bündnisgebiets


• „Durchhaltefähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte weit entfernt von<br />

ihren Heimatstützpunkten zu halten und zu versorgen und zu gewährleisten,<br />

dass für langfristige Einsätze genügend frische Truppen zur<br />

Verfügung stehen<br />

• „Wirksamkeit im Einsatz”, also die Fähigkeit, einen Gegner in<br />

Einsätzen jeder Art und Intensität erfolgreich zu binden<br />

• „Überlebensfähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte und Infrastruktur<br />

vor aktuellen und künftigen Bedrohungen zu schützen<br />

• „interoperable Kommunikation”, also untereinander kompatible<br />

Führungs- und Informationssysteme, die eine effektive<br />

Zusammenarbeit von Streitkräften aus unterschiedlichen Ländern<br />

ermöglichen.<br />

Um die Fähigkeiten der <strong>NATO</strong> zum Einsatz von Streitkräften in entfernten<br />

Krisenregionen zu verbessern, untersuchen die Mitgliedstaaten verbesserte<br />

Vorkehrungen für den Transport von Truppen und Ausrüstung. Dies umfasst<br />

die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Strukturen, die bei Bedarf die<br />

Nutzung von Verkehrsflugzeugen und -schiffen ermöglichen. Der Einsatz kommerzieller<br />

Ressourcen würde schon weit im Vorfeld entsprechende<br />

Nutzungsvereinbarungen sowie rechtsverbindliche Verträge erfordern.<br />

Die Logistik stellt bei jeder Militäroperation ein entscheidendes Element<br />

dar. Ziel der DCI ist die Stärkung der Logistikeinheiten der Bündnispartner im<br />

Hinblick auf Anzahl und Fähigkeiten. Zur Steigerung der Effizienz wird auch der<br />

Rahmen für eine Bündelung der logistischen Kapazitäten geprüft. Dies wird die<br />

Einrichtung gemeinsamer multinationaler Logistikzentren im Rahmen des<br />

Konzepts des Alliierten Streitkräftekommandos nach sich ziehen (siehe<br />

Kapitel 12).<br />

Moderne Technologien erlauben den selektiven Einsatz militärischer<br />

Mittel, so dass Kollateralschäden verringert und Konflikte verkürzt werden können,<br />

indem demonstriert wird, dass fortgesetzte Aggression nicht zum Erfolg<br />

führt. Derartige Technologien sind unter anderem Waffensysteme zum Einsatz<br />

bei Tag und bei Nacht sowie unter Allwetterbedingungen und präzisionsgelenkte<br />

Munition. Die DCI befasst sich auch mit diesen Bereichen.<br />

Zur Verbesserung von Schutz und Überlebensfähigkeit der an militärischen<br />

Operationen beteiligten Streitkräfte sucht die <strong>NATO</strong> nach Wegen zur<br />

Verbesserung der militärischen Fähigkeiten auf diesen Gebieten.<br />

Verbesserungen im Bereich der Aufklärungs- und Überwachungssysteme,<br />

Luftverteidigungssysteme sowie der Systeme zur Abwehr der Gefahren durch<br />

Massenvernichtungswaffen werden derzeit geprüft.<br />

59


Gleichzeitig erhöht sich mit der immer engeren Zusammenarbeit der<br />

Streitkräfte verschiedener Länder - beispielsweise bei Operationen zur<br />

Krisenbewältigung - der Bedarf für eine effektive Kommunikation auf allen<br />

Ebenen. Durch die DCI soll gewährleistet werden, dass durch technische<br />

Fortschritte die Interoperabilität im Bereich der Kommunikation nicht beeinträchtigt<br />

wird. Ferner soll sichergestellt werden, dass technische Fortschritte<br />

zur Entwicklung von Kommunikationsmethoden für den militärischen Bedarf<br />

optimal genutzt werden.<br />

DIE <strong>NATO</strong>-NUKLEARSTREITKRÄFTE IM NEUEN<br />

SICHERHEITSUMFELD<br />

Das Bündnis hat seit dem Ende des Kalten Krieges weit reichende<br />

Schritte zur Anpassung seiner Politik und seines Verteidigungsdispositivs an<br />

das neue Sicherheitsumfeld unternommen. Bei der Umsetzung des neuen,<br />

breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes, der neben der unverzichtbaren<br />

Verteidigungsdimension der Bedeutung politischer, sozialer und umweltpolitischer<br />

Faktoren Rechnung trägt, haben die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten die sich<br />

aus den gewaltigen Verbesserungen des Sicherheitsumfelds ergebenden<br />

Chancen in vollem Umfang genutzt. Die Nuklearstrategie und das entsprechende<br />

Streitkräftedispositiv gehörten zu den ersten dahingehend überprüften<br />

Bereichen, in denen dann auch einige der drastischsten Änderungen vorgenommen<br />

wurden. Die wichtigsten dieser Veränderungen sind im Folgenden<br />

dargestellt.<br />

Während des Kalten Krieges spielten die Nuklearstreitkräfte im Rahmen<br />

der <strong>NATO</strong>-Strategie der flexiblen Reaktion eine zentrale Rolle. Sie waren in die<br />

<strong>NATO</strong>-Streitkräftestruktur integriert und eröffneten dem Bündnis eine Reihe<br />

kurzfristig ausführbarer Optionen zur Abschreckung vor einem größeren Krieg<br />

in Europa. Dies brachte ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und schnell reagierende<br />

Alarmdispositive für beträchtliche Teile der <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte<br />

mit sich.<br />

Vor dem Hintergrund des neuen Sicherheitsumfelds hat die <strong>NATO</strong> ihre<br />

Nuklearstreitkräfte drastisch abgebaut. Die Bündnisstrategie zielt auch weiterhin<br />

auf die Verhinderung eines Krieges, wird aber nicht länger von der<br />

Möglichkeit einer nuklearen Eskalation bestimmt. Die Nuklearstreitkräfte des<br />

Bündnisses sind nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet; zudem werden<br />

Situationen, in denen ihr Einsatz in Erwägung gezogen werden müsste,<br />

als äußerst unwahrscheinlich erachtet. Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte spielen<br />

auch weiterhin eine wesentliche Rolle in der Kriegsverhütung, die jedoch heute<br />

grundlegender politischer Art ist, und sie sind nicht mehr auf die Abwehr einer<br />

60


estimmten Bedrohung ausgerichtet. Sie werden zur Gewährleistung von<br />

Frieden und Stabilität auf dem geringstmöglichen Niveau aufrecht erhalten.<br />

Entsprechend der geringeren Bedeutung von Nuklearwaffen in der<br />

Bündnisstrategie wurde das <strong>NATO</strong>-Nukleardispositiv drastisch reduziert. Nach<br />

Ende des Kalten Krieges haben die <strong>NATO</strong>-Nuklearmächte unilaterale Schritte<br />

zur Streichung geplanter Modernisierungsprogramme für ihre<br />

Nuklearstreitkräfte eingeleitet. Frankreich gab die vorzeitige Einstellung der<br />

Produktion von Hadès-Flugkörpern bekannt. Die Vereinigten Staaten und das<br />

Vereinigte Königreich strichen Pläne für einen taktischen Luft-Boden-<br />

Nuklearflugkörper. Als Vorbote für spätere Entscheidungen zur Eliminierung<br />

bodengestützter Nuklearsysteme haben die Vereinigten Staaten auch die<br />

Pläne für ein nuklearfähiges Nachfolgesystem des LANCE-Boden-Boden-<br />

Flugkörpers sowie für die Produktion eines neuen, nuklearen 155-mm-<br />

Artilleriegeschosses gestrichen. Frankreich hat seit 1991 die nuklearen<br />

Trägersysteme von sechs auf zwei Typen reduziert; heute bestehen die unabhängigen<br />

französischen Nuklearstreitkräfte nur noch aus vier U-Booten mit U-<br />

Boot-gestützten ballistischen Flugkörpern (SLBM) sowie dem Flugzeug Mirage<br />

2000N mit Luft-Boden-Flugkörpern mittlerer Reichweite.<br />

Das Vereinigte Königreich hat seit 1992 seine nuklearen LANCE-Raketen<br />

und die nukleare Rohrartillerie, die zuvor auf Überwasserschiffen stationierten<br />

seegestützten taktischen Nuklearpotenziale sowie sämtliche flugzeuggestützten<br />

Nuklearwaffen aufgegeben und damit auch auf die Nuklearoption für seine<br />

Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit verzichtet. Trident-U-Boote sind heute<br />

das einzige Nuklearsystem, über das Großbritannien noch verfügt.<br />

Im Oktober 1991 beschloss die <strong>NATO</strong> auf Initiative von US-Präsident<br />

Bush, die Anzahl der den substrategischen 4 Streitkräften in Europa zur<br />

Verfügung stehenden Waffen um über 85 Prozent zu verringern. Dieser Abbau<br />

war im Juli 1992 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Reduzierungen wurden<br />

alle nuklearen Gefechtsköpfe für die bodengestützten substrategischen<br />

Streitkräfte der <strong>NATO</strong> (einschließlich Nuklearartillerie und Boden-Boden-<br />

Flugkörper) abgeschafft und flugzeuggestützte Freifallbomben um weit über 50<br />

Prozent reduziert. Ferner wurden sämtliche Nuklearwaffen für Überwasser-<br />

Seestreitkräfte beseitigt. Im Rahmen des Abbauprozesses wurden rund 1.300<br />

nukleare Artilleriewaffen und 850 Gefechtsköpfe für LANCE-Flugkörper elimi-<br />

4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich interpretiert.<br />

Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite<br />

(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistische<br />

Mittelstreckenraketen geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffen<br />

wird in <strong>NATO</strong>-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite verwendet;<br />

heute bezieht er sich in erster Linie auf flugzeuggestützte Waffen für <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit<br />

dualer Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl substrategischer Trident-Gefechtsköpfe des<br />

Vereinigten Königreichs (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden aus Europa abgezogen).<br />

61


niert. Alle diesen Kräften zugewiesenen Nukleargefechtsköpfe wurden aus<br />

dem Bestand der <strong>NATO</strong> entfernt. Die meisten davon wurden bereits beseitigt;<br />

die noch verbleibenden Waffen werden in naher Zukunft zerlegt.<br />

Auch die Vereinigten Staaten haben mit Ausnahme der U-Boot-gestützten<br />

nuklearen Marschflugkörper, die in Friedenszeiten nicht mehr auf See disloziert<br />

werden, sämtliche nichtstrategischen/substrategischen Marinesysteme<br />

beseitigt. Ferner wurde auf die Nuklearoption der trägergestützten Flugzeuge<br />

mit dualer Einsatzfähigkeit vollständig verzichtet. Heute handelt es sich bei den<br />

einzigen landgestützten Nuklearwaffen der <strong>NATO</strong> um US-amerikanische<br />

Atombomben, die mit Flugzeugen mit dualer Einsatzfähigkeit mehrerer<br />

Bündnispartner zum Einsatz gebracht werden können.<br />

Auch die nuklearen Lagerstätten der <strong>NATO</strong> wurden im Zuge der<br />

Abschaffung von Waffensystemen und der Verringerung der Waffenanzahl<br />

massiv abgebaut (rund 80 Prozent). Gleichzeitig wurde ein neues, sichereres<br />

und überlebensfähigeres Waffenlagersystem installiert.<br />

Mit dem Ende des Kalten Krieges hat die <strong>NATO</strong> als weitere signifikante<br />

Veränderung die Aufrechterhaltung ständiger Pläne für nukleare Eventualfälle<br />

in Friedenszeiten und entsprechender Ziele für ihre substrategischen<br />

Nuklearstreitkräfte aufgegeben. Dementsprechend sind die Nuklearstreitkräfte<br />

der <strong>NATO</strong> nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet. Des Weiteren hat<br />

die <strong>NATO</strong> eine Reihe von Schritten zur Reduzierung der Anzahl und des<br />

Bereitschaftsgrades ihrer Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit unternommen<br />

und damit die sich bietenden Chancen des verbesserten Sicherheitsumfelds<br />

intensiv genutzt.<br />

In einer weiteren unilateralen Initiative haben die <strong>NATO</strong>-Außen- und<br />

Verteidigungsminister im Dezember 1996 bekannt gegeben, dass eine<br />

Erweiterung des Bündnisses keine Änderung des umfassend reduzierten<br />

Nukleardispositivs erforderlich machen würde, und erklärt: „[...] die <strong>NATO</strong>-<br />

Länder [haben] nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass,<br />

nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch<br />

sehen sie die Notwendigkeit, das <strong>NATO</strong>-Nukleardispositiv oder die<br />

Nuklearpolitik in irgendeinem Punkt zu verändern - und wir sehen dazu auch<br />

in Zukunft keine Notwendigkeit”. Die noch verbleibenden, erheblich kleineren<br />

substrategischen Streitkräfte der <strong>NATO</strong> werden dem Abschreckungsbedarf<br />

des Bündnisses in absehbarer Zukunft auch weiterhin genügen.<br />

Nukleare Rüstungskontrolle<br />

Die <strong>NATO</strong>-Staaten haben ihre schon seit langer Zeit bestehende<br />

Verpflichtung zu nuklearer Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung<br />

62


als integralem Bestandteil ihrer Sicherheitspolitik, der fest in den größeren politischen<br />

Rahmen eingebettet ist, in dem die Bündnispartner sich um eine<br />

Verbesserung von Stabilität und Sicherheit durch Verringerung der<br />

Waffenbestände und Erhöhung der militärischen Transparenz und des gegenseitigen<br />

Vertrauens bemühen, aufrechterhalten. In ihrer „Entscheidung von<br />

Montebello” kündigte die Allianz 1983 den Abzug von 1.400 Gefechtsköpfen<br />

aus Europa an und setzte diese Entscheidung in der Folge auch um. In dem<br />

1987 geschlossenen amerikanisch-sowjetischen Vertrag über atomare<br />

Mittelstreckensysteme (INF) wurde die weltweite Abschaffung landgestützter<br />

atomarer Mittelstreckenflugkörper vereinbart. Damit hatte der <strong>NATO</strong>-<br />

Doppelbeschluss von 1979 auch im Hinblick auf die Rüstungskontrolle Früchte<br />

getragen.<br />

Die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation befinden sich in<br />

einem intensiven Prozess zur drastischen Reduzierung ihrer strategischen<br />

Nuklearwaffen. Der im Juli 1991 unterzeichnete und 1994 in Kraft getretene<br />

START-I-Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen sieht den Abbau<br />

der stationierten strategischen Waffen beider Seiten von weit über 10.000 auf<br />

6.000 vor. Mit dem START-II-Vertrag, der im Januar 1993 unterzeichnet und im<br />

Januar 1996 von der USA sowie im April 2000 von Russland ratifiziert wurde,<br />

werden die strategischen Waffen beider Seiten auf 3.000 bis 3.500 reduziert<br />

und die unabhängig zielfähigen Mehrfachgefechtsköpfe für interkontinentale<br />

ballistische Flugkörper abgeschafft sowie Verfahren zur eingehenden<br />

Umsetzungsverifikation aufgestellt. Nach der Ratifizierung des START-II-<br />

Vertrags durch Russland haben die Vereinigten Staaten und Russland ihre<br />

Bereitschaft zur Aufnahme von START-III-Verhandlungen zu erkennen gegeben,<br />

mit denen die strategischen Waffen auf 2.000 bis 2.500 reduziert und<br />

Maßnahmen im Hinblick auf die Transparenz der Bestände strategischer<br />

Gefechtsköpfe und die Vernichtung strategischer Nukleargefechtsköpfe eingeleitet<br />

werden sollen.<br />

Alle <strong>NATO</strong>-Staaten sind dem Vertrag über die Nichtverbreitung von<br />

Kernwaffen (NVV) beigetreten und haben dem Vertragswerk mit seinen 187<br />

Unterzeichnerstaaten ihre volle Unterstützung zugesichert. Sämtliche Länder,<br />

die sich dem Vertrag noch nicht angeschlossen haben, wurden dringend zur<br />

Unterzeichnung und umfassenden Umsetzung des Vertrags aufgefordert.<br />

Anlässlich der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz zum<br />

Nichtverbreitungsvertrag im Mai 2000 in New York haben sich die fünf<br />

Atommächte, die ständige Mitglieder des VN-Sicherheitsrates sind - China,<br />

Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten - neben<br />

weiteren praktischen Maßnahmen zur Umsetzung des Vertrags verpflichtet,<br />

der „eine eindeutige Verpflichtung [...] zur kompletten Abschaffung ihrer<br />

Nukleararsenale bis hin zur vollständigen Abrüstung” beinhaltet. Diese<br />

Verpflichtung stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Gebiet der nuklea-<br />

63


en Rüstungskontrolle dar, von dem ein positiver Einfluss auf die künftige<br />

Agenda im Bereich der Rüstungskontrolle zu erwarten ist.<br />

Die <strong>NATO</strong> unterstützt die besonnenen und schrittweisen Bemühungen<br />

zum Abbau von Kernwaffen. Das Bündnis hat Fortschritte beim Vertrag über<br />

die Reduzierung strategischer Waffen (START) durchweg begrüßt und die<br />

Notwendigkeit des Inkraftretens des START-II-Vertrags betont, die weitere<br />

erhebliche Verringerungen der Bestände an strategischen Waffen im Zuge<br />

eines geplanten START-III-Vertrags nach sich ziehen könnte.<br />

All diese Verpflichtungen und Entwicklungen stehen im Einklang mit dem<br />

Bündnisziel der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem niedrigstmöglichen<br />

mit den Erfordernissen der Verteidigung zu vereinbarenden<br />

Kräfteniveau.<br />

Die Rolle der verbleibenden Nuklearstreitkräfte der<br />

<strong>NATO</strong><br />

Der Hauptzweck der noch verbleibenden Nuklearstreitkräfte ist politischer<br />

Art und besteht in der Erhaltung des Friedens und der Verhütung von<br />

Zwangsausübung. Die Nuklearstreitkräfte machen die Risiken einer<br />

Aggression gegen die <strong>NATO</strong> auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wie<br />

dies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. In der passenden<br />

Zusammensetzung mit konventionellen Kräften lassen sie jeden Staat, der versucht<br />

sein könnte, durch Androhung oder Einsatz von<br />

Massenvernichtungswaffen gegen das Bündnis politischen oder militärischen<br />

Nutzen zu ziehen, vollständig im Ungewissen über die mögliche Reaktion.<br />

Durch Abschreckung vor dem Einsatz nuklearer, biologischer und chemischer<br />

Waffen leisten die Bündnisstreitkräfte auch einen Beitrag zu den Bestrebungen<br />

der <strong>NATO</strong>, die Verbreitung dieser Waffen und ihrer Trägersysteme zu verhindern.<br />

Die durch das Nukleardispositiv der <strong>NATO</strong> gewährleistete kollektive<br />

Sicherheit erstreckt sich auf alle Mitglieder der Allianz. Zudem stärken die in<br />

Europa stationierten <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte der USA die politischen und<br />

militärischen Bindungen zwischen den europäischen und nordamerikanischen<br />

Mitgliedern der Allianz. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-<br />

Nuklearstaaten des Bündnisses an der Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Nuklearpolitik<br />

die Solidarität des Bündnisses, die gemeinsame Verpflichtung der<br />

Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheit und die Fächerung der Lastenund<br />

Risikoteilung im Bündnisrahmen unter Beweis gestellt.<br />

Die politische Aufsicht über das Nukleardispositiv der <strong>NATO</strong> wird ebenfalls<br />

von allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppe<br />

64


der <strong>NATO</strong> (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister von<br />

Nuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses (mit Ausnahme von<br />

Frankreich) gleichermaßen an den Entscheidungen über das Nuklearpotenzial<br />

der <strong>NATO</strong> und der Entwicklung der Nuklearpolitik mitwirken. Dies beruht auf<br />

dem Konsens der Mitgliedstaaten, dass die <strong>NATO</strong> auch weiterhin - für alle<br />

deutlich sichtbar - ein militärisches Kernpotenzial aus Streitkräften in der passenden<br />

Zusammensetzung aufrechterhalten muss, das ihr die für die kollektive<br />

Selbstverteidigung erforderlichen militärischen Kernfähigkeiten verleiht. Die<br />

<strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte bleiben trotz der dramatischen Veränderungen im<br />

Sicherheitsumfeld, die es der <strong>NATO</strong> erlaubt haben, ihr Nukleardispositiv und<br />

ihr Zurückgreifen auf Nuklearwaffen in großem Umfang zu reduzieren, ein<br />

wichtiger Bestandteil dieses Potenzials.<br />

65


KAPITEL 3<br />

DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />

Der <strong>NATO</strong>-Erweiterungsprozess<br />

Die Partnerschaft für den Frieden<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

Partnerschaft der <strong>NATO</strong> mit der Ukraine<br />

Der Mittelmeerdialog des Bündnisses<br />

Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong>


DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />

DER <strong>NATO</strong>-ERWEITERUNGSPROZESS<br />

„Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden anderen<br />

europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern<br />

und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt<br />

einladen. (...)”<br />

Artikel 10, Nordatlantikvertrag, Washington DC, 4. April 1949<br />

Seit Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags sind zu den ersten 12<br />

Unterzeichnerstaaten 7 Staaten hinzugekommen, wodurch sich die<br />

Gesamtzahl der <strong>NATO</strong>-Verbündeten auf 19 erhöht hat. Nach einer 1997 auf<br />

dem Madrider Gipfeltreffen ausgesprochenen Einladung traten die<br />

Tschechische Republik, Ungarn und Polen dem Bündnis im März 1999 bei. Die<br />

drei jüngsten Mitgliedstaaten nahmen im April 1999 in Washington an ihrem<br />

ersten Gipfeltreffen als Vollmitglieder teil. Zu diesem Zeitpunkt unterstrichen<br />

die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, dass das Bündnis für die Aufnahme<br />

weiterer neuer Mitglieder offen stehe, und versicherten, dass die <strong>NATO</strong> auch<br />

weiterhin neue Mitglieder willkommen heiße, die in der Lage sind, die<br />

Grundsätze des Washingtoner Vertrags zu fördern und zu Frieden und<br />

Sicherheit im euro-atlantischen Raum beizutragen.<br />

Das Bündnis geht davon aus, dass in den kommenden Jahren weitere<br />

Einladungen an Staaten ausgesprochen werden, die bereit und in der Lage<br />

sind, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verantwortungen und<br />

Verpflichtungen zu übernehmen, wenn die Aufnahme dieser Staaten den übergeordneten<br />

politischen und strategischen Interessen der Allianz dient und die<br />

Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt erhöht.<br />

Ferner riefen die Staats- und Regierungschefs einen Aktionsplan zur<br />

Mitgliedschaft ins Leben, der den beitrittswilligen Ländern Beratung und<br />

Unterstützung bieten soll.<br />

Die Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung von 1995<br />

Im Januar 1994 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs des<br />

Bündnisses anlässlich des Brüsseler Gipfeltreffens, dass die Allianz weiteren<br />

europäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags von Washington fördern<br />

und einen Beitrag zur Sicherheit im Nordatlantikraum leisten können,<br />

auch künftig offen stehe.<br />

69


Gemäß einer Entscheidung der Außenminister des Bündnisses vom<br />

Dezember 1994 wurde das „Warum und Wie” künftiger Beitritte zum Bündnis<br />

im Laufe des Jahres 1995 durch die Bündnispartner geprüft. Die daraus hervorgegangene<br />

„Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung” wurde im September 1995 an<br />

interessierte Partnerländer weitergegeben und veröffentlicht. Die in der Studie<br />

dargelegten Grundsätze bilden nach wie vor die Grundlage für die Offenheit<br />

der <strong>NATO</strong> in der Frage des Beitritts neuer Mitglieder. Hinsichtlich der<br />

Begründung für die <strong>NATO</strong>-Erweiterung kam die Studie zu dem Schluss, dass<br />

mit dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Pakts<br />

sowohl die Notwendigkeit als auch die einmalige Chance zur Errichtung einer<br />

verbesserten Sicherheitsstruktur im gesamten euro-atlantischen Raum<br />

bestehe, ohne erneut Trennlinien zu ziehen.<br />

Die Erweiterung der <strong>NATO</strong> ist ein weiterer Schritt in Richtung auf das elementare<br />

Ziel des Bündnisses, im gesamten euro-atlantischen Raum die<br />

Sicherheit zu erhöhen und die Stabilität auszubauen, und ergänzt die allgemeinen<br />

Integrationstendenzen, insbesondere die Erweiterung der<br />

Europäischen Union (EU) sowie die Stärkung der Organisation für Sicherheit<br />

und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (siehe Kapitel 15). Durch die <strong>NATO</strong>-<br />

Erweiterung wird niemand bedroht. Die <strong>NATO</strong> bleibt ein Verteidigungsbündnis,<br />

dessen Hauptzweck in der Erhaltung des Friedens im euro-atlantischen Raum<br />

und der Gewährleistung der Sicherheit seiner Mitglieder besteht.<br />

Außerdem stellte die Studie fest, dass die Erweiterung des Bündnisses<br />

auf vielerlei Weise zu erhöhter Stabilität und Sicherheit für alle Staaten im<br />

euro-atlantischen Raum beiträgt. Sie fördert und unterstützt demokratische<br />

Reformen, einschließlich der Errichtung einer zivilen und demokratischen<br />

Kontrolle der Streitkräfte. Sie fördert die Strukturen und Gewohnheiten der<br />

Kooperation, Konsultation und Konsensbildung, die die Beziehungen zwischen<br />

den derzeitigen Bündnispartnern kennzeichnen, und unterstützt gutnachbarliche<br />

Beziehungen im gesamten euro-atlantischen Raum. Sie erhöht die<br />

Transparenz der Verteidigungsplanung und der Militärhaushalte, was das<br />

Vertrauen der Staaten untereinander stärkt, und fördert die Tendenz zu<br />

Integration und Zusammenarbeit in Europa. Darüber hinaus stärkt sie die<br />

Fähigkeit des Bündnisses, zur europäischen und internationalen Sicherheit<br />

und Unterstützung der Friedenserhaltung im Rahmen der Vereinten Nationen<br />

und der OSZE beizutragen, und festigt und erweitert die transatlantische<br />

Partnerschaft.<br />

Im Hinblick auf die Art der Erweiterung bekräftigte die Studie, dass wie in<br />

der Vergangenheit jede künftige Erweiterung der Mitgliedschaft des<br />

Bündnisses durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zum Nordatlantikvertrag in<br />

Übereinstimmung mit Artikel 10 erfolgen muss. Nach ihrem Beitritt genießen<br />

neue Mitglieder alle Rechte und übernehmen alle Pflichten der Mitgliedschaft<br />

70


im Rahmen des Vertrags. Sie müssen die von sämtlichen Bündnisstaaten<br />

übernommenen Prinzipien, Richtlinien und Verfahrensvorschriften vom<br />

Zeitpunkt ihres Beitritts an bejahen und einhalten. Die Studie stellte klar, dass<br />

der Wille und die Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier,<br />

sondern in der Praxis nachzukommen, bei jeder Entscheidung des<br />

Bündnisses, einen Staat zum Beitritt aufzufordern, ein entscheidender Faktor<br />

sei.<br />

Staaten, die in ethnische Konflikte, externe territoriale Auseinandersetzungen<br />

oder innerstaatliche Hoheitskonflikte verwickelt sind, müssen<br />

diese Streitigkeiten nach den OSZE-Grundsätzen mit friedlichen Mitteln beilegen,<br />

bevor sie Mitglied werden können.<br />

Darüber hinaus stellte die Studie fest, dass die Fähigkeit interessierter<br />

Staaten, zur gemeinsamen Verteidigung und zur Friedenserhaltung sowie<br />

anderen, neuen Aufgaben des Bündnisses militärisch beizutragen, ein mitentscheidender<br />

Faktor dafür ist, ob sie zum Beitritt eingeladen werden. Letzten<br />

Endes, so folgerte die Studie, entscheiden die Bündnisstaaten einvernehmlich<br />

über die Einladung jedes neuen Mitglieds zum Beitritt, wobei sich die<br />

Entscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt darauf stützt, ob die Mitgliedschaft<br />

eines bestimmten Staates ihres Erachtens nach zur Sicherheit und Stabilität im<br />

nordatlantischen Raum beitragen würde. Kein Staat außerhalb des<br />

Bündnisses hat bei dem Erweiterungsprozess oder den damit verbundenen<br />

Entscheidungen ein Veto- oder Mitspracherecht („droit de regard”).<br />

Auf dem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 luden die Staats- und<br />

Regierungschefs des Bündnisses nach sorgfältiger und umfassender Beratung<br />

und eingehenden Einzeldialogen mit den interessierten Partnerstaaten die<br />

Tschechische Republik, Ungarn und Polen ein, Beitrittsverhandlungen mit der<br />

<strong>NATO</strong> aufzunehmen. Nach dieser Entscheidung fanden im Herbst 1997<br />

Verhandlungen mit jedem eingeladenen Land statt, und im Dezember 1997<br />

wurde für jedes der drei Länder ein Beitrittsprotokoll unterzeichnet. Diese<br />

Beitrittsprotokolle wurden von allen 16 Bündnisstaaten und den neuen<br />

Mitgliedern nach ihren jeweiligen nationalen Verfahrensvorschriften ratifiziert.<br />

Im März 1999 traten die drei Staaten dem Vertrag offiziell bei.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung ist kein Einzelereignis, sondern ein offener, fortdauernder<br />

Prozess.<br />

Der Beitrittsprozess<br />

Nachstehend sind die wesentlichen Schritte bis zum Beitritt der drei neuen<br />

Mitgliedstaaten dargestellt.<br />

71


• 10. Januar 1994. Anlässlich des <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffens in Brüssel<br />

erklärten die Staats- und Regierungschefs der 16 Bündnisstaaten,<br />

dass sie eine <strong>NATO</strong>-Erweiterung zur Aufnahme von demokratischen<br />

Staaten in Osteuropa erwarteten und begrüßten. Sie bekräftigten,<br />

dass die Allianz gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrags weiteren<br />

europäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags von<br />

Washington fördern und einen Beitrag zur Sicherheit im<br />

Nordatlantikraum leisten können, offen stehe.<br />

• September 1995. Die Allianz nahm die Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung<br />

an, in der verschiedene Faktoren dargelegt wurden, die beim<br />

Erweiterungsprozess in Betracht zu ziehen wären. Die Studie machte<br />

auch die Berücksichtigung politischer und sicherheitsrelevanter<br />

Entwicklungen in Europa zur Bedingung. Sie bildet nach wie vor die<br />

Grundlage für die Haltung der <strong>NATO</strong> in der Frage des Beitritts neuer<br />

Mitglieder.<br />

• Im Laufe des Jahres 1996 wurde ein intensiver Einzeldialog mit 12<br />

interessierten Partnerländern geführt. Dabei wurde zum einen deren<br />

Verständnis für die Arbeitsweise des Bündnisses vertieft; zum anderen<br />

erhielt das Bündnis einen besseren Einblick in den Stand der<br />

betreffenden Länder, was deren interne Entwicklung sowie die<br />

Beilegung etwaiger Konflikte mit Nachbarländern angeht. Dies wurde<br />

in der Studie als wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft definiert.<br />

• 10. Dezember 1996. Die <strong>NATO</strong>-Staaten begannen in Vorbereitung<br />

einer anlässlich des Madrider Gipfeltreffens im Juli 1997 zu treffenden<br />

Entscheidung mit der Ausarbeitung von Empfehlungen darüber, welche<br />

Staaten zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aufgefordert<br />

werden sollten.<br />

• Anfang 1997. Auf Anfrage von 11 Partnerstaaten fanden Treffen für<br />

intensive Einzelgespräche statt. Parallel dazu führten die <strong>NATO</strong>-<br />

Militärbehörden eine Analyse der relevanten militärischen Faktoren im<br />

Hinblick auf die an der Mitgliedschaft interessierten Länder durch.<br />

• 8. Juli 1997. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs luden auf ihrem<br />

Treffen in Madrid die Tschechische Republik, Ungarn und Polen zur<br />

Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Bündnis ein. Sie<br />

bekräftigten ferner, dass die <strong>NATO</strong> auch weiterhin neuen Mitgliedern<br />

offen stehe.<br />

• September und November 1997. Mit allen drei Ländern, an die eine<br />

Einladung ausgesprochen worden war, wurden Beitrittsverhandlungen<br />

geführt. Nach Abschluss der Gespräche bekräftigten die drei Staaten<br />

72


in Absichtserklärungen die im Rahmen der Gespräche gemachten<br />

Zusagen.<br />

• 16. Dezember 1997. Die <strong>NATO</strong>-Außenminister unterzeichneten<br />

Beitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der drei<br />

Staaten.<br />

• Im Laufe des Jahres 1998 ratifizierten die Bündnisstaaten die<br />

Beitrittsprotokolle nach ihren nationalen Verfahrensvorschriften.<br />

• 12. März 1999. Nach Abschluss der eigenen nationalen legislativen<br />

Verfahren hinterlegten die Außenminister der Tschechischen<br />

Republik, Ungarns und Polens im Rahmen einer Zeremonie im USamerikanischen<br />

Independence (Missouri) Beitrittsurkunden zum<br />

Nordatlantikvertrag. Dies stellte ihren offiziellen Bündnisbeitritt dar.<br />

• 16. März 1999. Die Nationalflaggen der drei neuen Mitgliedstaaten<br />

wurden im Rahmen einer Zeremonie im Brüsseler <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier gehisst.<br />

Während dieses Zeitraums wurden von allen künftigen Mitgliedstaaten<br />

verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Effektivität ihrer künftigen<br />

Mitwirkung in der Allianz erfolgreich zum Abschluss gebracht. Dies umfasste<br />

Maßnahmen im Sicherheitsbereich (z. B. Vorkehrungen für den Erhalt, die<br />

Aufbewahrung und die Verwendung von Verschlusssachen) sowie auf anderen<br />

Gebieten wie der Luftverteidigung, der Infrastruktur, der Streitkräfteplanung<br />

und der Kommunikations- und Informationssysteme.<br />

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />

• Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft soll beitrittswilligen Ländern durch<br />

Beratung, Unterstützung und praktische Hilfestellungen zu allen<br />

Aspekten der <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft bei ihren Vorbereitungen helfen.<br />

Die Hauptmerkmale des Aktionsplans sind:<br />

• die Vorlage individueller nationaler Jahresprogramme durch beitrittswillige<br />

Länder zu ihren Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftige<br />

Mitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher und<br />

verteidigungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer<br />

und rechtlicher Aspekte;<br />

• ein gezielter und offener Rückmeldungsmechanismus über die<br />

Fortschritte beitrittswilliger Länder bei der Umsetzung ihrer<br />

Programme, einschließlich politischer und technischer Anleitung,<br />

sowie jährliche Treffen im Format 19+1 auf Ratsebene zur Bewertung<br />

der Fortschritte;<br />

73


• eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Unterstützung<br />

durch die <strong>NATO</strong> und durch Mitgliedstaaten für beitrittswillige Länder<br />

auf verteidigungspolitischem und militärischem Gebiet;<br />

• ein Verteidigungsplanungsansatz für beitrittswillige Länder, der die<br />

Erarbeitung und Überprüfung vereinbarter Planungsziele einschließt.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Außenminister werden den Erweiterungsprozess einschließlich<br />

der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft ständig überprüfen. Die<br />

<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs werden den Prozess auf ihrem nächsten<br />

Gipfeltreffen überprüfen, das noch im Jahr 2002 stattfinden wird.<br />

Die Einführung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft im April 1999 hat beitrittswilligen<br />

Ländern geholfen, ihre Vorbereitungen stärker auf die Erfüllung<br />

der im Plan definierten Ziele und Prioritäten auszurichten. Zudem ist seine<br />

Umsetzung nicht länger nur Angelegenheit der Außen- und<br />

Verteidigungsminister. Mit der Einführung von Ministertreffen auf nationaler<br />

Ebene werden in die Erfüllung der Planziele im Rahmen einer abgestimmten<br />

und systematischen Vorgehensweise zunehmend auch andere Ministerien einbezogen.<br />

Bei den neun Ländern, die Interesse an einem <strong>NATO</strong>-Beitritt bekundet<br />

haben und am Aktionsplan zur Mitgliedschaft teilnehmen, handelt es sich um<br />

Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei,<br />

Slowenien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 .<br />

Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft verleiht dem Bekenntnis der <strong>NATO</strong> zur<br />

Politik der offenen Tür Substanz. Eine Beteiligung am Aktionsplan zur<br />

Mitgliedschaft stellt jedoch keine Garantie für eine künftige Mitgliedschaft dar.<br />

Auch ist der Plan nicht lediglich eine Checkliste mit Punkten, die die beitrittswilligen<br />

Länder erfüllen müssen. Die Entscheidungen zur Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen mit beitrittswilligen Ländern werden innerhalb der<br />

<strong>NATO</strong> einvernehmlich und von Fall zu Fall getroffen.<br />

Durch den Aktionsplan zur Mitgliedschaft erhalten beitrittswillige Ländern<br />

konkretes Feedback und Anleitung durch die <strong>NATO</strong> zu ihren eigenen<br />

Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft. Er stellt eine Reihe von<br />

Maßnahmen zur Stärkung der Kandidatur der einzelnen beitrittswilligen Länder<br />

bereit. Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft stellt keinen Ersatz für das<br />

Programm der Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Die Mitwirkung der beitrittswilligen<br />

Länder in der PfP sowie der PfP-Planung und Überprüfung wurde<br />

auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Die volle Mitwirkung an der PfP<br />

sowie an der PfP-Planung und Überprüfung ist von wesentlicher Bedeutung,<br />

da sie den beitrittswilligen Ländern den Aufbau der Interoperabilität mit <strong>NATO</strong>-<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

74


Streitkräften sowie die Vorbereitung ihrer Streitkräftestrukturen und -fähigkeiten<br />

auf die mögliche künftige Mitgliedschaft ermöglicht.<br />

Ebenso wie für die PfP gilt für den Aktionsplan zur Mitgliedschaft das<br />

Prinzip der Eigenständigkeit: beitrittswillige Länder können die für ihre eigenen<br />

nationalen Prioritäten und Umstände am besten geeigneten Elemente des<br />

Aktionsplans zur Mitgliedschaft frei wählen. Alle beitrittswilligen Länder haben<br />

ein nationales Jahresprogramm für ihre Vorbereitungen auf eine mögliche<br />

Mitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher und verteidigungspolitischer<br />

Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer<br />

und rechtlicher Aspekte vorgelegt. Sie haben eigene Ziele und Zeitpläne definiert.<br />

Diese Programme sollen von den beitrittswilligen Ländern jährlich aktualisiert<br />

werden, können jedoch jederzeit geändert werden.<br />

Die <strong>NATO</strong> verfolgt die von den einzelnen Beitrittskandidaten erzielten<br />

Fortschritte und bietet politische und technologische Anleitung. Die erzielten<br />

Fortschritte werden im Rahmen von Treffen des Nordatlantikrats mit den einzelnen<br />

Beitrittskandidaten diskutiert. Während des gesamten Jahres bieten<br />

Tagungen und Workshops mit zivilen und militärischen <strong>NATO</strong>-Fachleuten verschiedener<br />

Gebiete ein Gesprächsforum für das gesamte Fragenspektrum im<br />

Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Ein jährlicher zusammenfassender<br />

Fortschrittsbericht zu den Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur<br />

Mitgliedschaft wird den <strong>NATO</strong>-Außen- und Verteidigungsministern bei ihrem<br />

regelmäßig im Frühjahr stattfindenden Treffen vorgelegt.<br />

Von den Beitrittskandidaten wird die Erreichung bestimmter politischer<br />

und wirtschaftlicher Ziele erwartet. Dazu gehört die Beilegung internationaler<br />

und ethnischer Konflikte oder externer territorialer Auseinandersetzungen auf<br />

friedlichem Wege, die Demonstration einer Verpflichtung zu Rechtstaatlichkeit<br />

und Menschenrechten, die Einrichtung einer demokratischen Kontrolle ihrer<br />

Streitkräfte sowie die Förderung von Stabilität und Wohlergehen durch wirtschaftliche<br />

Freiheit, soziale Gerechtigkeit und verantwortliches umweltpolitisches<br />

Handeln.<br />

Der Schwerpunkt im Bereich der verteidigungspolitischen und militärischen<br />

Angelegenheiten liegt auf der Fähigkeit des Landes, zur kollektiven<br />

Verteidigung und den neuen Aufgaben des Bündnisses beizutragen. Die volle<br />

Mitwirkung an der PfP bildet hier ein wesentliches Element. Durch ihre individuellen<br />

PfP-Programme können die Beitrittsländer sich auf wesentliche<br />

Aspekte im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft konzentrieren. Die<br />

Interoperabilitätsziele für beitrittswillige Länder umfassen Planziele für die<br />

Bereiche, die für <strong>NATO</strong>- Beitrittskandidaten direkt relevant sind.<br />

Der Schwerpunkt im Bereich der Ressourcen liegt auf der Notwendigkeit<br />

für jedes beitrittswillige Land, ausreichende Verteidigungsressourcen bereitzu-<br />

75


stellen, um im Falle einer künftigen Mitgliedschaft den Verpflichtungen im<br />

Hinblick auf gemeinsame <strong>NATO</strong>-Unternehmungen gerecht werden zu können.<br />

Im Bereich Sicherheit müssen die Beitrittskandidaten in erster Linie<br />

sicherstellen, dass Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit vertraulicher<br />

Informationen vorhanden sind.<br />

Rechtliche Aspekte behandeln die Notwendigkeit für die<br />

Beitrittskandidaten zu gewährleisten, dass rechtliche Vorkehrungen und<br />

Vereinbarungen für die Zusammenarbeit innerhalb der <strong>NATO</strong> mit der nationalen<br />

Gesetzgebung vereinbar sind.<br />

DIE PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN<br />

Rahmen und Ziele<br />

Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist eine von der <strong>NATO</strong> im Januar<br />

1994 auf dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel auf den Weg<br />

gebrachte wichtige Initiative. Ziel dieser Partnerschaft ist die Erhöhung von<br />

Stabilität und Sicherheit in ganz Europa. Die Einladung zur Teilnahme an der<br />

Partnerschaft für den Frieden wurde an alle im Nordatlantischen<br />

Kooperationsrat (NAKR) 2 vertretenen Staaten sowie an andere Staaten gerichtet,<br />

die an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(KSZE) 3 teilnahmen und bereit und in der Lage waren, einen Beitrag zum<br />

Programm zu leisten. Der Einladung folgten seither insgesamt 30 Staaten. Mit<br />

dem Bündnisbeitritt der drei ehemaligen PfP-Staaten Tschechische Republik,<br />

Ungarn und Polen liegt die aktuelle Anzahl der PfP-Teilnehmer nun bei 27<br />

Staaten. Die Aktivitäten, zu denen sich jeder einzelne Partner verpflichtet,<br />

beruhen auf gemeinsam erarbeiteten Individuellen Partnerschaftsprogrammen.<br />

Schwerpunkt des PfP-Programms ist die verteidigungspolitische<br />

Zusammenarbeit; zur Schaffung einer echten Partnerschaft zwischen den einzelnen<br />

Partnerstaaten und der <strong>NATO</strong> geht es jedoch über Dialog und<br />

Kooperation hinaus. Es ist zu einem wichtigen und dauerhaften Element der<br />

europäischen Sicherheitsstruktur geworden, das zur Erweiterung und<br />

Intensivierung der politischen und militärischen Kooperation in Europa beiträgt.<br />

2 Der NAKR wurde im Mai 1997 durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzt. Der<br />

EAPR hat 46 Mitgliedstaaten.<br />

3 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde Anfang 1995 als<br />

Organisation (OSZE) eingerichtet. Sie hat mit sämtlichen europäischen Staaten sowie den<br />

Vereinigten Staaten und Kanada 55 Mitglieder.<br />

76


Das Programm hilft auf der Grundlage praktischer Kooperation und der<br />

Bindung an demokratische Grundsätze, auf die sich das Bündnis stützt, die<br />

Stabilität zu festigen, Bedrohungen für den Frieden zu verringern und stärkere<br />

Sicherheitsbeziehungen herzustellen. Gemäß dem PfP-Rahmendokument,<br />

das von den Staats- und Regierungschefs gleichzeitig mit der PfP-<br />

Beitrittsaufforderung herausgegeben wurde, verpflichtet sich die <strong>NATO</strong>, mit<br />

jedem aktiven Partner Verbindung aufzunehmen, wenn dieser eine unmittelbare<br />

Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder<br />

Sicherheit wahrnimmt.<br />

Alle Mitglieder der PfP sind auch Mitglieder des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR), der den Gesamtrahmen für die Zusammenarbeit<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerländern bildet. Die Partnerschaft für den<br />

Frieden bewahrt jedoch innerhalb des Rahmens des EAPR ihre eigene, besondere<br />

Identität und behält zudem ihre eigenen Grundelemente und Verfahren<br />

bei. Sie beruht auf der Grundlage eines bilateralen Verhältnisses zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und jedem einzelnen der Staaten, die dem PfP-Programm beigetreten<br />

sind.<br />

Zielsetzungen<br />

Das Rahmendokument enthält bestimmte Verpflichtungen, die jeder<br />

Teilnehmer im Zusammenwirken mit der <strong>NATO</strong> zur Erfüllung der Ziele des<br />

Programms als Ganzes zu übernehmen hat. Diese Verpflichtungen sind im<br />

Einzelnen folgende:<br />

• Herstellung von Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung<br />

und den entsprechenden Haushaltsverfahren;<br />

• Gewährleistung demokratischer Kontrolle der Streitkräfte;<br />

• Bereitstellung des Potenzials und Aufrechterhaltung seiner<br />

Einsatzbereitschaft als Beitrag zu Einsätzen im Auftrag der Vereinten<br />

Nationen und/oder im Rahmen der OSZE;<br />

• Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur <strong>NATO</strong> zwecks<br />

gemeinsamer Planung, Ausbildung und Übungen zur Stärkung der<br />

Fähigkeit der PfP-Teilnehmerstaaten, auf dem Gebiet der<br />

Friedenserhaltung, des Such- und Rettungswesens, der humanitären<br />

Hilfe und anderer möglicherweise noch zu vereinbarender Gebiete<br />

Einsatzaufträge zu übernehmen;<br />

• längerfristige Entwicklung von Streitkräften, die mit denen der<br />

Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz besser gemeinsam operieren<br />

können.<br />

77


Im Rahmendokument wird auch erklärt, dass die aktive Mitwirkung an der<br />

Partnerschaft für den Frieden im Prozess der Aufnahme neuer Mitglieder in die<br />

<strong>NATO</strong> eine wichtige Rolle spielen wird.<br />

Verfahren und Strukturen<br />

Jedes Land, das sich der Partnerschaft für den Frieden anschließen<br />

möchte, wird zunächst aufgefordert, das Rahmendokument zu unterzeichnen.<br />

Neben den Zielen der Partnerschaft sind darin die der Partnerschaft zugrunde<br />

liegenden Prinzipien beschrieben. Mit ihrer Unterschrift bekräftigen die Staaten<br />

ihr politisches Bekenntnis zur Erhaltung der demokratischen<br />

Gesellschaftsordnung und Wahrung der Grundsätze des Völkerrechts. Sie<br />

bestätigen nochmals ihren Willen, die sich aus der Charta der Vereinten<br />

Nationen ergebenden Pflichten und die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung<br />

der Menschenrechte in gutem Glauben zu erfüllen, die Drohung mit oder<br />

Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische<br />

Unabhängigkeit von Staaten zu unterlassen, bestehende Grenzen zu achten<br />

und Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen. Außerdem bekräftigen sie<br />

nochmals ihre Verpflichtung gegenüber der Schlussakte von Helsinki und allen<br />

nachfolgenden KSZE/OSZE-Dokumenten und bekennen sich zur Erfüllung der<br />

im Rahmen der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangenen Pflichten.<br />

Nach Unterzeichnung des Rahmendokuments hat jeder Partner als<br />

Nächstes der <strong>NATO</strong> ein Einführungsdokument vorzulegen. Darin werden die<br />

Schritte, die zum Erreichen der politischen Ziele der Partnerschaft unternommen<br />

werden, die militärischen und sonstigen Kräfte, die der Partnerstaat für<br />

Partnerschaftszwecke bereitzustellen beabsichtigt, und die besonderen Felder<br />

der Zusammenarbeit genannt, auf denen der Partnerstaat gemeinsam mit der<br />

<strong>NATO</strong> tätig werden möchte.<br />

Auf der Grundlage der im Einführungsdokument abgegebenen<br />

Erklärungen und weiterer Vorschläge seitens der <strong>NATO</strong> und des<br />

Partnerstaates wird gemeinsam ein Individuelles Partnerschaftsprogramm<br />

(IPP) erarbeitet und vereinbart. Es erstreckt sich auf zwei Jahre. Das IPP-<br />

Programm enthält Erklärungen zu den politischen Zielen des Partnerstaates<br />

innerhalb der Partnerschaft für den Frieden, die für PfP-Zwecke bereitzustellenden<br />

militärischen und sonstigen Kräfte und Mittel, die allgemeinen Ziele der<br />

Kooperation zwischen dem Partnerstaat und der Allianz auf verschiedenen<br />

Gebieten der Zusammenarbeit und die auf jedem dieser Gebiete im IPP-<br />

Programm durchzuführenden speziellen Aktivitäten.<br />

Die Auswahl der Aktivitäten aus einem in einem Partnerschaftsarbeitsprogramm<br />

enthaltenen Maßnahmenkatalog erfolgt durch jeden Partnerstaat<br />

gesondert, und zwar auf der Grundlage seiner individuellen Erfordernisse und<br />

78


Prioritäten. Dieser Grundsatz der Eigenständigkeit ist ein wichtiger Aspekt der<br />

PfP, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Bedürfnisse und Umstände<br />

jedes Partnerstaates unterschiedlich sind und es Sache jedes einzelnen<br />

Partnerstaates ist, die Aktivitäts- und Kooperationsformen zu bestimmen, die<br />

seinen Bedürfnissen am ehesten entsprechen. Das Arbeitsprogramm enthält<br />

eine allgemeine Beschreibung der verschiedenen möglichen<br />

Kooperationsfelder sowie einen Katalog der auf jedem Feld gebotenen<br />

Aktivitäten. Wie jedes IPP-Programm erstreckt sich auch das<br />

Partnerschaftsarbeitsprogramm auf einen Zweijahreszeitraum und wird jährlich<br />

überprüft. Es wird unter voller Beteiligung der Partner erarbeitet.<br />

Kooperationsfelder<br />

Die verstärkte Zusammenarbeit im PfP-Rahmen erstreckt sich auf ein<br />

breites Spektrum von Möglichkeiten sowohl auf rein militärischem als auch auf<br />

mehr die allgemeine Verteidigung betreffendem Gebiet. Die im aktuellen<br />

Partnerschaftsarbeitsprogramm für 2001-2002 aufgeführten Bereiche der<br />

Zusammenarbeit sind:<br />

01. Luftverteidigung;<br />

02. Luftverkehrsführung;<br />

03. Konsultation und Führung, einschließlich Kommunikations- und<br />

Informationssysteme, Navigations- und Identifizierungssysteme,<br />

Fragen der Interoperabilität, Verfahren und Terminologie;<br />

04. zivile Notfallplanung;<br />

05. Krisenbewältigung;<br />

06. demokratische Kontrolle der Streitkräfte und Verteidigungsstrukturen;<br />

07. Verteidigungs- und Haushaltsplanung sowie Ressourcenmanagement;<br />

08. Planung, Organisation und Management der nationalen<br />

Rüstungsbeschaffungsprogramme sowie internationale<br />

Zusammenarbeit auf dem Rüstungssektor;<br />

09. Verteidigungspolitik und -strategie;<br />

10. Planung, Organisation und Management nationaler<br />

Verteidigungsforschung und -technologie;<br />

11. militärische Geografie;<br />

79


12. globale humanitäre Minenräumeinsätze;<br />

13. Sprachausbildung;<br />

14. Verbraucherlogistik;<br />

15. Sanitätsdienste;<br />

16. meteorologische Unterstützung für <strong>NATO</strong>-/Partnerstreitkräfte;<br />

17. militärische Infrastruktur;<br />

18. ABC-Abwehr und -Schutz;<br />

19. konzeptionelle, planerische und operative Aspekte der<br />

Friedenserhaltung;<br />

20. Kleinwaffen;<br />

21. operative, materialtechnische und administrative Aspekte der<br />

Standardisierung;<br />

22. militärische Übungen und damit verbundene Ausbildungsaktivitäten;<br />

23. militärische Aus- und Fortbildung sowie Militärdoktrin.<br />

Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für den<br />

Frieden (PMSC/PfP)<br />

Der Politisch-Militärische Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für den<br />

Frieden ist das Hauptarbeitsgremium mit Verantwortung für PfP-<br />

Angelegenheiten. Er tagt in verschiedenen Zusammensetzungen entweder nur<br />

mit Bündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten.<br />

Zu den Hauptaufgaben des Politisch-Militärischen Lenkungsausschusses<br />

gehören die Beratung des Nordatlantikrats in PfP-Fragen, die Zuständigkeit für<br />

die Gesamtkoordinierung des Partnerschaftsarbeitsprogramms, die<br />

Aufstellung politisch-militärischer Richtlinien zur Anwendung durch die <strong>NATO</strong>-<br />

Militärbehörden bei der Erarbeitung ihrer Beiträge zum<br />

Partnerschaftsarbeitsprogramm in Bezug auf militärische Übungen und<br />

Aktivitäten, die Anleitung zur Entwicklung der IPP-Programme und ihre Vorlage<br />

beim Rat zur Genehmigung sowie die Entwicklung und Koordinierung der<br />

Arbeiten bezüglich der PfP-Planung und -Überprüfung (siehe nachstehend).<br />

Die militärischen Aspekte der Zusammenarbeit im PfP-Rahmen werden<br />

von den Militärbehörden der <strong>NATO</strong> auf der Grundlage von Richtlinien erarbeitet,<br />

die vom Politisch-Militärischen Lenkungsausschuss vorgeschlagen und<br />

vom Rat genehmigt werden. Das PfP-Arbeitsgremium auf militärischer Seite ist<br />

80


die Arbeitsgruppe für Militärische Zusammenarbeit, die als Konsultativorgan für<br />

den Militärausschuss dient. Die Arbeitsgruppe tritt entweder nur mit<br />

Bündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten zusammen. Auch der<br />

Militärausschuss trifft sich mit Partnerstaaten, um militärische Aspekte der<br />

Zusammenarbeit im PfP-Rahmen zu erörtern.<br />

Die Partnerschaftskoordinierungszelle<br />

Die Partnerschaftskoordinierungszelle ist ein besonderes PfP-Organ; sie<br />

ist im belgischen Mons angesiedelt, wo sich auch der Sitz des Obersten<br />

Hauptquartiers der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) befindet. Sie arbeitet im<br />

Auftrag des Nordatlantikrats und führt ihre Aufgaben im direkten Auftrag beider<br />

Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber aus.<br />

Aufgaben der Partnerschaftskoordinierungszelle sind die Koordinierung<br />

gemeinsamer militärischer Aktivitäten im PfP-Rahmen sowie die zur<br />

Umsetzung der militärischen Aspekte des Partnerschaftsarbeitsprogramms<br />

erforderliche militärische Planung, insbesondere auf dem Gebiet militärischer<br />

Übungen und damit verknüpfter Aktivitäten z. B. auf den Gebieten<br />

Friedenserhaltung und humanitäre Hilfe sowie im Bereich des Such- und<br />

Rettungswesens. Die Partnerschaftskoordinierungszelle beteiligt sich auch an<br />

der Beurteilung derartiger militärischer Aktivitäten. Die detaillierte<br />

Einsatzplanung für militärische Übungen ist Sache der militärischen<br />

Kommandobehörden, die die Übung durchführen.<br />

Geleitet wird die Zelle von einem Direktor. Sein Stab, der internationalen<br />

Status hat, besteht aus <strong>NATO</strong>-Personal und seit Anfang 1998 auch aus<br />

Personal der Partnerstaaten. Außerdem sind zur Partnerschaftskoordinierungszelle<br />

Stabsoffiziere der Vertretungen von Partnerstaaten für<br />

Verbindungszwecke abgestellt.<br />

Beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier haben die Partnerstaaten volle, offiziell akkreditierte<br />

diplomatische Vertretungen und beim Militärausschuss eine ranghohe<br />

militärische Vertretung eingerichtet.<br />

Beispiele für die Stärkung der PfP<br />

Einer der bereits zu einem frühen Zeitpunkt umgesetzten wichtigen<br />

Schritte, die auf den 1997 gefassten Entscheidungen zur Stärkung der PfP aufbauen,<br />

war die Einrichtung von PfP-Stabselementen (PSE) bei verschiedenen<br />

militärischen <strong>NATO</strong>-Hauptquartieren auf strategischer und regionaler Ebene.<br />

Eine zweite Phase dieses Prozesses, der die Schaffung von PSE auf subregionaler<br />

Ebene umfasst, wird derzeit erwogen. Jedes PSE besteht aus einem<br />

81


Kern von Offizieren mit internationalem Status aus <strong>NATO</strong>-Mitglieds- und<br />

Partnerstaaten, die gemeinsam Planungen für Übungen und sonstige gemeinsame<br />

Funktionen ausarbeiten. Etwa 56 Mitarbeiter aus Partnerstaaten und<br />

ebenso viele Mitarbeiter aus <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sind in den acht eingerichteten<br />

PSE beschäftigt. Dazu gehören sieben Offiziere aus Partnerstaaten in<br />

der Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons sowie deren Kollegen aus<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten.<br />

Die Offiziere der Partnerstaaten werden bei Tagungen des <strong>NATO</strong>-<br />

Militärausschusses auf EAPR/PfP-Ebene durch hochrangige Offiziere vertreten,<br />

die bei den Vertretungen der Partnerstaaten bei der <strong>NATO</strong> tätig sind und<br />

als militärische Vertreter ihres Landes fungieren.<br />

PfP-Planung und Überprüfung<br />

Das PfP-Rahmendokument verpflichtet die <strong>NATO</strong>, zusammen mit den<br />

Partnerstaaten Planungs- und Überprüfungsverfahren zu erarbeiten, die als<br />

Grundlage für die Benennung und Beurteilung von Streitkräften und<br />

Potenzialen dienen sollen, die für multinationale Ausbildung, Übungen und<br />

Einsätze zusammen mit Streitkräften des Bündnisses bereitgestellt werden<br />

könnten. PfP-Einsätze waren zunächst auf Friedenserhaltung, Such- und<br />

Rettungswesen sowie humanitäre Hilfsoperationen beschränkt. Im Zuge der<br />

seit 1997 vorgenommenen Stärkung der PfP wurden jedoch die PfP-<br />

Operationen und der entsprechende Planungs- und Beurteilungsbedarf erweitert<br />

und auf das volle Spektrum der neuen Aufgaben des Bündnisses,<br />

einschließlich der friedensunterstützenden Maßnahmen, ausgedehnt.<br />

Die Planungs- und Überprüfungsmaßnahmen werden den Partnerstaaten<br />

als Option angeboten, wobei die umfangreiche Erfahrung der <strong>NATO</strong> in der<br />

Verteidigungsplanung zum Tragen kommt. Dabei handelt es sich im<br />

Wesentlichen um ein alle zwei Jahre anstehendes Verfahren, das bi- und<br />

multilaterale Elemente umfasst. Für jeden zweijährigen Planungszyklus verpflichten<br />

sich die Partnerstaaten, die an dem Prozess teilnehmen möchten,<br />

Informationen über ein breites Spektrum an Themen bereitzustellen. Dies<br />

umfasst ihre Verteidigungspolitik, die Entwicklungen hinsichtlich der demokratischen<br />

Kontrolle der Streitkräfte, die nationalen Grundsätze in Bezug auf die<br />

Zusammenarbeit im PfP-Rahmen sowie relevante Finanz- und<br />

Wirtschaftspläne. Die Informationen werden im Rahmen einer von der <strong>NATO</strong><br />

im Herbst jedes zweiten Jahres durchgeführte „Erhebung zur PfP-<br />

Gesamtinteroperabilität” bereitgestellt. Die Teilnehmerstaaten liefern außerdem<br />

einen umfassenden Überblick über ihre Streitkräfte sowie detaillierte<br />

Angaben zu den Kräften, die sie für die PfP-Zusammenarbeit abstellen möchten.<br />

82


Auf der Grundlage der Angaben des jeweiligen Partnerstaates wird ein<br />

Planungs- und Überprüfungskatalog erarbeitet. Außerdem wird eine Reihe von<br />

Interoperabilitätszielen aufgestellt, um die Maßnahmen festzusetzen, die jeder<br />

Partnerstaat ergreifen muss, damit seine Streitkräfte besser mit den<br />

Streitkräften der Bündnisstaaten zusammenwirken können. Nach bi- und<br />

multilateralen Konsultationen werden der Planungs- und Überprüfungskatalog<br />

und die Interoperabilitätsziele vom Bündnis und dem betreffenden Partnerstaat<br />

gemeinsam genehmigt. Von den Vertretern der Bündnisstaaten und allen an<br />

diesem Prozess beteiligten Partnerstaaten wird einvernehmlich ein zusammenfassender<br />

Bericht über alle vereinbarten Bemessungsfaktoren und die von<br />

jedem Partnerstaat zur Verfügung gestellten Streitkräfte erarbeitet. Dieser<br />

Bericht wird den Ministern der EAPR vorgelegt.<br />

Der erste Zyklus zur Planung und Überprüfung wurde mit 15 teilnehmenden<br />

Partnerstaaten im Dezember 1994 eingeleitet. Ein zusammenfassender<br />

Bericht über die Ergebnisse wurde den Ministern der Bündnis- und<br />

Partnerstaaten im Frühjahr 1995 vorgelegt. Auf dem Erfolg dieses ersten<br />

Zyklus wurde weiter aufgebaut, indem eine Reihe von Maßnahmen zur<br />

Erweiterung und Vertiefung des Verfahrens für den nächsten Zyklus eingeführt<br />

wurden, der im Oktober 1996 begann. Der zweite Zyklus, zu dem sich 18<br />

Partnerstaaten verpflichteten, zeigte aufs Neue die inhärente Stärke dieses<br />

Verfahrens. Hinsichtlich Umfang und Qualität der ausgetauschten<br />

Informationen war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, so dass sich ein<br />

wesentlich klareres Bild der von den Partnerstaaten zur Verfügung gestellten<br />

Streitkräfte ergab. Zahl und Substanz der Interoperabilitätsziele wurden ebenfalls<br />

beträchtlich gesteigert, was einen weiteren Beitrag zu den bestehenden<br />

Maßnahmen zur Verstärkung der Potenziale der Partnerstaaten und ihrer<br />

Fähigkeit, mit Streitkräften der Allianz zusammenzuarbeiten, leistet.<br />

Der Prozess der Entwicklung und Erarbeitung der individuellen<br />

Bemessungsfaktoren und der Zusammenfassende Bericht im Frühjahr 1997<br />

wiesen den Weg für die Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren<br />

Verbesserung des Verfahrens. Dies deckte sich mit den bereits eingeleiteten<br />

Maßnahmen zur Stärkung des PfP-Programms als Ganzes und war ein Beitrag<br />

zu den Bemühungen der Hochrangigen Arbeitsgruppe zur Stärkung der<br />

Partnerschaft für den Frieden. Die Empfehlungen, die von den Ministern auf<br />

ihren Treffen im Frühjahr 1997 gebilligt wurden, zielen darauf ab, die Parallelen<br />

zwischen dem Planungs- und Überprüfungs- sowie dem<br />

Verteidigungsplanungsprozess, der in der <strong>NATO</strong> selbst stattfindet, zu verstärken.<br />

So ist z. B. für jeden Zyklus eine politische Weisung zu erarbeiten, der die<br />

Verteidigungsminister der am Planungs- und Überprüfungsprozess beteiligten<br />

Staaten in Verbindung mit dem Zusammenfassenden Bericht zustimmen müssen.<br />

Diese politische Weisung spielt eine der Ministerrichtlinie weitgehend ähnliche<br />

Rolle, die seit langem eine Schlüsselfunktion in der Verteidigungsplanung<br />

83


des Bündnisses innehat. Außerdem sind die Interoperabilitätsziele in<br />

Partnerschaftsziele umbenannt worden. Damit wird der Tatsache Rechnung<br />

getragen, dass ihr künftiger Rahmen sich über die Interoperabilität hinaus auch<br />

auf andere Felder der Verteidigungsplanung erstreckt.<br />

Das Planungs- und Überprüfungsprogramm hat wesentlich zur engen<br />

Zusammenarbeit der Partnerstaaten beim <strong>NATO</strong>-geführten Friedenseinsatz im<br />

ehemaligen Jugoslawien beigetragen. Darüber hinaus hilft das Programm, das<br />

politische Konsultationselement innerhalb der Partnerschaft für den Frieden zu<br />

stärken, und sorgt für eine größere Beteiligung der Partnerstaaten bei der<br />

Entscheidungsfindung und Planung im Rahmen der PfP. Zudem ist das<br />

Programm ein entscheidendes Instrument bei der Vorbereitung potenzieller<br />

Mitgliedstaaten auf den <strong>NATO</strong>-Beitritt.<br />

Eine vertiefte und operationellere Partnerschaft<br />

Seit dem Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ist die Partnerschaft ein<br />

zentrales Grundmotiv. Die Staats- und Regierungschefs haben Pläne für eine<br />

vertiefte und operationellere Partnerschaft gebilligt, die zusätzliche<br />

Instrumente zur Unterstützung der Rolle des Bündnisses auf dem Gebiet der<br />

euro-atlantischen Sicherheit bereitstellen wird. Mit den anlässlich des Gipfels<br />

gefassten Entscheidungen wurden eine Reihe wichtiger Verbesserungen der<br />

Partnerschaft für den Frieden verwirklicht, die beim Madrider Gipfeltreffen<br />

1997 auf den Weg gebracht worden waren. Sie zielten darauf ab, die PfP operationeller<br />

zu gestalten und die Partner stärker in die PfP-Planung und<br />

Entscheidungsfindung einzubeziehen. Zudem definierte das in Washington<br />

angenommene aktualisierte Strategische Konzept Krisenbewältigung und<br />

Partnerschaft als Teil der grundlegenden Sicherheitsaufgaben der Allianz. Die<br />

vertiefte Partnerschaft wird auch die Wirksamkeit der beiden anderen auf diesem<br />

Gipfel verabschiedeten Initiativen, der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

und des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, steigern. Zudem ist zu erwarten, dass<br />

die PfP im Anschluss an die Kosovo-Krise eine Schlüsselrolle bei der Stärkung<br />

von Sicherheit und Stabilität in der Balkan-Region spielen kann.<br />

Insgesamt festigen die anlässlich des Washingtoner Gipfels gefassten<br />

Entscheidungen die Rolle der Partnerschaft als ständiges Instrument der<br />

Sicherheit im euro-atlantischen Raum für das nächste Jahrhundert.<br />

Grundsteine der Partnerschaft<br />

Das Politisch-Militärische Rahmendokument für <strong>NATO</strong>-geführte PfP-<br />

Operationen sieht die Einbeziehung von Partnerländern in politische<br />

Konsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planung und die<br />

84


Kommandostrukturen für Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung vor. Das Dokument<br />

behandelt vier Phasen: (1) eine krisenfreie Phase; (2) eine Konsultationsphase<br />

vor Aufnahme militärischer Planungen; (3) eine Planungs- und<br />

Konsultationsphase zwischen der Aufnahme militärischer Planungen und der<br />

Durchführung des Einsatzes; sowie (4) eine Ausführungsphase.<br />

Im Hinblick auf die Einbeziehung von Partnerländern wird zwischen<br />

„potenziell beitragsleistenden Staaten”, „anerkannten potenziell beitragsleistenden<br />

Staaten” und „beitragsleistenden Staaten” unterschieden. Seit<br />

Sommer 1999 werden die Grundsätze und Richtlinien des Politisch-<br />

Militärischen Rahmendokuments umgesetzt, z. B. im Kontext der Mitwirkung<br />

von Partnerstaaten an der im Juni 1999 aufgestellten Kosovo-Schutztruppe<br />

(KFOR).<br />

Das Politisch-Militärische Rahmendokument wird das Konzept der<br />

Alliierten Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) ergänzen und unterstützen.<br />

Die erweiterte und angepasste PfP-Planung und Überprüfung (siehe<br />

oben) wird dem Streitkräfteplanungsprozess stark angeglichen. Im Rahmen<br />

der Planung und Überprüfung werden Partnerschaftsziele für die von den<br />

Partnerstaaten für PfP-Aktivitäten bereitgestellten Kräfte und Fähigkeiten definiert.<br />

Ministerrichtlinien werden dabei helfen, diesen Kräften und Fähigkeiten<br />

Form zu verleihen.<br />

Die PfP wird sich auf der Grundlage vertiefter verteidigungsbezogener<br />

und militärischer Zusammenarbeit weiterentwickeln und so die erhebliche<br />

Ausweitung der Einbeziehung von Partnerstaaten in die PfP-Arbeiten der<br />

<strong>NATO</strong>-Ausschüsse, die Stärkung der Präsenz von Offizieren aus<br />

Partnerstaaten in den <strong>NATO</strong>-Militärstrukturen sowie die Ausdehnung von<br />

Umfang und Komplexität von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen ermöglichen.<br />

Stärkung der operationellen Fähigkeiten<br />

Die Erfahrungen in Bosnien und Herzegowina haben die Bedeutung der<br />

Zusammenarbeit im Rahmen der PfP für wirksame multinationale friedensunterstützende<br />

Maßnahmen gezeigt.<br />

Bei der anlässlich des Washingtoner Gipfels hervorgehobenen stärkeren<br />

operationellen Dimension der PfP konnten somit die gewonnenen<br />

Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen aus den IFOR/SFOR-Einsätzen in<br />

Bosnien und die spezifischen Herausforderungen hinsichtlich der militärischen<br />

Effizienz und Interoperabilität derartiger multinationaler Einsätze berücksichtigt<br />

werden.<br />

85


Innerhalb der PfP wurde ein neues Konzept operationeller Fähigkeiten<br />

erarbeitet, um die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Bündnis- und<br />

Partnerstreitkräfte bei künftigen <strong>NATO</strong>-geführten PfP-Operationen zu verbessern.<br />

Das Konzept bietet zudem mehr Flexibilität bei der Zusammenstellung<br />

spezifischer Streitkräftekomplexe zur Aufnahme und Aufrechterhaltung künftiger<br />

PfP-Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung. Schwerpunkt des Konzepts sind die<br />

potenziell für derartige Einsätze verfügbaren Kräfte und Fähigkeiten. Die vertieften<br />

Arbeitsbeziehungen in Friedenszeiten, die nach und nach zwischen den<br />

Hauptquartieren und Stäben des Bündnisses und seiner Partnerländer sowie<br />

zwischen <strong>NATO</strong>- und Partnerverbänden entstehen, werden die Integration dieser<br />

Kräfte in die <strong>NATO</strong>-geführten Truppen erleichtern. Eine Datenbank sowie<br />

Beurteilungs- und Feedback-Mechanismen hinsichtlich der operativen<br />

Fähigkeiten der von Partnerstaaten ausgewiesenen Kräfte werden weitere<br />

zentrale Elemente bilden.<br />

Das Konzept operationeller Fähigkeiten steht für einen neuen, integrierteren<br />

Ansatz für die militärische Zusammenarbeit und verknüpft die verschiedenen<br />

Elemente der Partnerschaft für den Frieden. Die engere und gezieltere<br />

militärische Zusammenarbeit durch das Konzept wird die Kooperation in<br />

Friedenszeiten verbessern und bewirken, dass die Streitkräfte der<br />

Partnerstaaten militärisch effektiver und besser auf die Zusammenarbeit mit<br />

den Kräften der Allianz vorbereitet sind. Dies wird den Partnerstaaten dabei<br />

helfen, Folgekräfte für die Stabilisierungstruppe in Bosnien und Herzegowina<br />

(SFOR) sowie die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) und weitere mögliche künftige<br />

Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung vorzubereiten.<br />

Das Konzept stellt zudem ein Bindeglied zwischen der normalen<br />

Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden und dem<br />

<strong>NATO</strong>-Prozess für den Aufwuchs von Streitkräften dar, der bei Krisen aktiviert<br />

wird. Längerfristig wird es dazu beitragen, Kräfte und Fähigkeiten zu bilden, die<br />

an die Anforderungen <strong>NATO</strong>-geführter Krisenbewältigungseinsätze angepasst<br />

sind, und die wirksame Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern. Die<br />

Verbesserung der Fähigkeiten wird erheblichen Einfluss auf das Kosten-<br />

Nutzen-Verhältnis einer Mitwirkung in der Partnerschaft für den Frieden haben<br />

und den Wert der Partnerschaft als Ganzes steigern.<br />

Das Konzept operationeller Fähigkeiten wird auch anderen Initiativen des<br />

Bündnisses zugute kommen, beispielsweise durch Verbesserung des PfP-<br />

Beitrags zum Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) und<br />

zur Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. Zusammen mit dem vorstehend<br />

beschriebenen Planungs- und Überprüfungsprozess wird so auch ein<br />

Mechanismus etabliert, mit dem im Rahmen der Initiative zur<br />

Verteidigungsfähigkeit (siehe Kapitel 2) getroffene Entscheidungen in die künftige<br />

Entwicklung der PfP einfließen können.<br />

86


Das Konzept und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung wurden anlässlich<br />

der Treffen auf Ministerebene im Herbst 1999 gebilligt. Seine<br />

Hauptelemente werden Schritt für Schritt umgesetzt. Dabei liegt der<br />

Schwerpunkt auf der Einrichtung einer Datenbank zu den von den<br />

Partnerstaaten für PfP-Übungen und -Einsätzen bereitgestellten Streitkräften<br />

und Fähigkeiten sowie entsprechenden Beurteilungs- und Feedback-<br />

Mechanismen.<br />

Bessere Koordinierung der Bemühungen für Ausund<br />

Fortbildung<br />

Die operationellere Partnerschaft umfasst mit dem Programm für erweiterte<br />

PfP-Aus- und Fortbildung, das zur Erfüllung der aktuellen und künftigen<br />

Anforderungen der Partnerschaft beitragen soll, auch Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der Bemühungen für Aus- und Fortbildung. Zwar bleibt die Ausund<br />

Fortbildung in der Regel weiterhin in nationaler Verantwortung, das<br />

Programm hilft jedoch bei der Verbesserung der Interoperabilität und fördert<br />

die intensivere Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den umfassenderen<br />

Verteidigungs- und Sicherheitsgemeinschaften in den <strong>NATO</strong>- und<br />

Partnerstaaten und gewährleistet so den optimalen Einsatz von Personal und<br />

anderen Ressourcen.<br />

Das Programm für Aus- und Fortbildung umfasst die folgenden sechs<br />

Hauptelemente:<br />

• Verknüpfung und Zusammenarbeit der <strong>NATO</strong>- und PfP-Aus- und<br />

Fortbildungsinstitute;<br />

• Feedback und Beurteilung im Hinblick auf PfP-Aktivitäten;<br />

• Interoperabilitätsinstrumente für Partner;<br />

• Bereitstellung von Übungsplanungsinstrumenten und -verfahren für<br />

die Partner;<br />

• Anleitung durch die <strong>NATO</strong> im Bereich nationaler Aus- und<br />

Fortbildungsstrategien;<br />

• modernes verteiltes Lernen und Simulation.<br />

Die meisten Programmelemente wurden bereits eingerichtet und befinden<br />

sich im ersten Jahr ihrer Umsetzung. Zwei Bereiche befinden sich noch in der<br />

Entwicklung, und zwar:<br />

Verknüpfung und Zusammenarbeit. Bislang hat die <strong>NATO</strong> sieben<br />

Instituten in Österreich, Griechenland, Slowenien, Schweden, der Schweiz, der<br />

Türkei und der Ukraine den Status „PfP-Ausbildungszentrum” zuerkannt. Eine<br />

87


egelmäßig stattfindende Konferenz der PfP-Ausbildungszentren und anderer<br />

PfP-Aus- und Fortbildungsinstitute bietet ein Forum, auf dem alle Teilnehmer<br />

Wege für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Know-how sondieren<br />

und prüfen können, in welchen Bereichen Doppelarbeit durch<br />

Koordinierung vermieden und auf welche Weise Ressourcen optimal genutzt<br />

werden können.<br />

Modernes verteiltes Lernen und Simulation. Zielsetzung auf diesem<br />

Gebiet ist der Einsatz von Fernschulungstechnologien (vergleichbar z. B. mit<br />

Internet-Kursen) und die Entwicklung eines <strong>NATO</strong>-Rahmens für<br />

Fernschulungs- und Simulationsmanagement zum Einsatz bei der Aus- und<br />

Fortbildung von Militärpersonal für <strong>NATO</strong>-geführte Einsätze und Aufgaben im<br />

Rahmen der PfP. Dazu soll ein gemeinsamer Bestand universell einsetzbarer<br />

Aus- und Fortbildungsinstrumente aufgebaut werden, deren Schwerpunkt klar<br />

auf den operationellen Anforderungen liegt. In der ersten Projektphase wurden<br />

Arbeiten zur Entwicklung eines Prototyps sowie einer vorläufigen<br />

Gesamtkonzeption für die künftige Organisation und Verwaltung dieses<br />

Bestandes aufgenommen.<br />

Das Krisenbewältigungspotenzial der Partnerschaft<br />

Die in Washington getroffenen Entscheidungen läuten eine weitere Phase<br />

in der Entwicklung der Partnerschaft und des EAPR hinsichtlich dessen<br />

Krisenbewältigungspotenzials ein. Es hat sich bereits als Forum für politische<br />

Konsultationen zu verschiedenen Themen - von Bosnien und Herzegowina<br />

sowie Kosovo bis hin zu humanitären Einsätzen zur Minenbeseitigung -<br />

bewährt und entwickelt sich ständig weiter. In Verbindung mit den<br />

Verbesserungen der PfP trägt er dazu bei, der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerstaaten<br />

die benötigten Instrumente zu Erhöhung von Sicherheit und Stabilität im<br />

gesamten euro-atlantischen Raum an die Hand zu geben.<br />

Die Partnerschaft hat seit ihrer Einführung eine wertvolle Rolle bei der<br />

Unterstützung des Gesamtengagements der <strong>NATO</strong> bei Konfliktverhütung und<br />

Krisenbewältigung gespielt. Die praktische Zusammenarbeit im Rahmen der<br />

PfP war der Vorbereitung der <strong>NATO</strong> und ihrer Partnerstaaten auf gemeinsame<br />

Einsätze dienlich. Die durch die PfP erzielte Interoperabilität hat zur erfolgreichen<br />

Integration von Partnerkräften in die IFOR/SFOR und anschließend die<br />

KFOR beigetragen.<br />

Die Rolle der PfP beschränkt sich jedoch nicht auf ihre Beiträge zu militärischen<br />

Operationen. Ganz unabhängig von ihren Schwerpunkten Transparenz,<br />

Reform, Zusammenarbeit und Interoperabilität hat die Partnerschaft konkrete<br />

Beiträge zu den Bemühungen der <strong>NATO</strong> im Bereich Konfliktverhütung und<br />

Krisenbewältigung insgesamt geleistet. Lange vor den Luftangriffen im Kosovo<br />

88


und der anschließenden Stationierung der KFOR kamen in Albanien und der<br />

ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 4 PfP-Mechanismen zum<br />

Einsatz, um das Engagement der <strong>NATO</strong> für diese Region zu signalisieren und<br />

die externen Auswirkungen der Krise zu bewältigen.<br />

Speziell auf die Situation in diesen Ländern zugeschnittene Programme<br />

waren wesentliche Elemente der Gesamtstrategie des Bündnisses angesichts<br />

der Kosovo-Krise. Die <strong>NATO</strong> hat die Bemühungen der Regierung der ehemaligen<br />

jugoslawischen Republik Mazedonien4 zur Herbeiführung von<br />

Verbesserungen in den Bereichen Krisenbewältigung, zivile Notfallplanung,<br />

Logistik und anderen Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der<br />

Kosovo-Krise unterstützt. Die nach der innenpolitischen Krise 1997 erstmals<br />

eingerichteten Unterstützungsprogramme für Albanien haben dazu beigetragen,<br />

die albanischen Streitkräfte wieder aufzubauen und andere<br />

Konsequenzen aus der Krise - insbesondere verursacht durch die Zerstörung<br />

und Plünderung von Munitionslagern - zu bewältigen. Die <strong>NATO</strong>/PfP-Zelle in<br />

Tirana demonstriert sichtbar das Interesse und Engagement des Bündnisses<br />

in dieser Region.<br />

Sowohl EAPR als auch PfP werden mit den Herausforderungen des sich<br />

wandelnden Sicherheitsumfelds im euro-atlantischen Raum weiter wachsen.<br />

Keine der beiden Organisationen hat ihr volles Potenzial zur Verhütung,<br />

Bewältigung und Entschärfung von Krisen ausgeschöpft. So ist das Erreichen<br />

dieses Potenzials auch eine der größten zukünftigen Herausforderungen für<br />

die Partnerschaft.<br />

Die Erfahrungen der PfP bei der Förderung von Stabilität durch<br />

Konfliktverhütung und Krisenbewältigung wurden bei der Entwicklung der<br />

Südosteuropa-Initiative (SEEI) der <strong>NATO</strong> umgesetzt. Aufgrund ihrer<br />

Praxisorientierung bei Förderung und Weiterentwicklung der regionalen<br />

Zusammenarbeit in Südosteuropa leistet die PfP einen wesentlichen Beitrag<br />

zur SEEI. Regionale Akteure übernehmen bei einer Vielzahl von Aktivitäten die<br />

Führungsrolle, die nach dem Vorbild der PfP gestaltet, durch eine regionale<br />

statt länderspezifische Ausrichtung jedoch weiter ausgebaut wurden. Die<br />

<strong>NATO</strong> ergänzt diese Bemühungen durch eigene Aktivitäten. Die bedarfsorientierte<br />

Anwendung von PfP-Instrumenten in Südosteuropa trägt zur Schaffung<br />

eines Modells für regionale Sicherheitszusammenarbeit bei, das weit über<br />

diese Region hinaus von Bedeutung und von Nutzen ist. Vor diesem<br />

Hintergrund wurde ein Gemeinsames Südosteuropa-Dokument zur Bewertung<br />

regionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen und Chancen (SEECAP)<br />

zwischen den Ländern der Region ausgehandelt, in dem die gemeinsame<br />

Einschätzung von Sicherheitsrisiken mit Blick auf die Förderung einer Agenda<br />

4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

89


für gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung regionaler Herausforderungen<br />

dargelegt werden. Ferner wurde zur Stärkung der praktischen<br />

Zusammenarbeit eine Lenkungsgruppe für Sicherheitskooperation in<br />

Südosteuropa (SEEGROUP) eingerichtet. Auch diese Entwicklung trägt der<br />

wachsenden und in Zukunft noch zunehmenden Bedeutung der Partnerschaft<br />

auf dem Gebiet von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im euro-atlantischen<br />

Raum Rechnung.<br />

Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />

Das Gremium Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe<br />

für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung (PMSC/AHG), das innerhalb<br />

des EAPR-Rahmens arbeitet, dient als wichtigstes Forum für politische und<br />

konzeptionelle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Friedenserhaltung<br />

sowie für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung praktischer<br />

Kooperationsmaßnahmen. Die PMSC/AHG erstattet auf den Treffen der<br />

Außen- und Verteidigungsminister regelmäßig Bericht zu diesen Themen.<br />

Sämtliche Treffen der PMSC/AHG finden unter Mitwirkung der Partnerländer<br />

statt. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden nimmt regelmäßig an<br />

den Sitzungen dieser Gruppe Teil; gelegentlich ist auch ein Vertreter der<br />

Vereinten Nationen anwesend.<br />

Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe zwei detaillierte Berichte zur<br />

Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung erstellt. Der erste, der so genannte<br />

„Athener Bericht” aus dem Jahr 1993, behandelte konzeptionelle Ansätze zur<br />

Friedenserhaltung. Ein zweiter Bericht, das Nachfolgedokument zum Athener<br />

Bericht aus dem Jahr 1995, beleuchtete diese Fragen unter Berücksichtigung<br />

der seit 1993 hinzugewonnenen Erfahrungen.<br />

1995 erstellten die Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe auf Grundlage der<br />

umfangreichen Erfahrungen im Bereich der Friedenssicherung, einschließlich<br />

der Erfahrungen aus dem Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, das<br />

Kompendium „Aus friedenserhaltenden Einsätzen gewonnene Erkenntnisse”.<br />

Dieses Dokument spiegelt die nationalen Erfahrungen der Bündnisstaaten und<br />

ihrer Partner in Bereichen wie der Vorbereitung und Umsetzung sowie bei den<br />

operativen Aspekten derartiger Einsätze wider. Durch den Austausch nationaler<br />

Erfahrungen wollen die Mitglieder des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

weitere praktische Lösungen für die Friedenssicherung voranbringen.<br />

1999 hat die PMSC/AHG ein „Kompendium der Einschätzungen und<br />

Erfahrungen im Bereich der humanitären Aspekte der Friedenssicherung”<br />

erstellt, das die erzielte weit reichende Verständigung unter den teilnehmenden<br />

Staaten und anderen internationalen Organisationen sowie nichtstaatliche<br />

Organisationen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe widerspiegelt.<br />

90


Die Gruppe hat den Meinungsaustausch zu „Grundsätzen, Methoden und<br />

Erfahrungen im Bereich Frühwarnung und Konfliktverhütung” fortgesetzt und<br />

baut ihre Kontakte und Gespräche zu diesem Thema mit den VN, der OSZE<br />

und anderen auf diesem Gebiet maßgeblichen Organisationen weiter aus.<br />

KOOPERATION ZWISCHEN DER <strong>NATO</strong> UND RUSSLAND<br />

Überblick über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland<br />

Seit dem Ende des Kalten Krieges misst die <strong>NATO</strong> der Entwicklung konstruktiver<br />

und kooperativer Beziehungen zu Russland besondere Bedeutung<br />

bei. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist es der <strong>NATO</strong> und Russland gelungen,<br />

beträchtliche Fortschritte beim Aufbau einer echten Partnerschaft zu erzielen<br />

und die Reste der früheren Konfrontation und Gegnerschaft zu überwinden,<br />

das gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit auszuweiten.<br />

Seit 1991 arbeiten die Bündnisstaaten und Russland in verschiedenen<br />

verteidigungs- und sicherheitsbezogenen Fragen zusammen. Mit dem Beitritt<br />

Russlands zum PfP-Programm im Jahr 1994 konnte der entstehende weit reichende<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Dialog weiter intensiviert werden. Die Mitwirkung<br />

Russlands an der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien und<br />

Herzegowina war ein besonders wichtiger Schritt in Richtung einer neuen,<br />

kooperativen Beziehung. Damit haben erstmals Kontingente der <strong>NATO</strong> und<br />

Russlands Seite an Seite in einer multinationalen Militäroperation zusammengearbeitet.<br />

Durch Unterzeichnung der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte über gegenseitige<br />

Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit im Mai 1997 haben die <strong>NATO</strong><br />

und Russland ihre Partnerschaft institutionalisiert und erheblich verbessert. Sie<br />

haben sich zum weiteren Ausbau ihrer Beziehungen auf der Grundlage<br />

gemeinsamer Interessen verpflichtet und ein neues Forum zur Erreichung dieses<br />

Ziels geschaffen: den Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />

(NRR). Seit Juli 1997 ist der NRR der Hauptschauplatz für Konsultationen zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland. Sein Hauptziel ist der Aufbau von Vertrauen<br />

durch einen Mechanismus für regelmäßige und offene Konsultationen. Seit<br />

Abschluss der Grundakte wurden beträchtliche und ermutigende Fortschritte<br />

bei der Intensivierung der Konsultation und Zusammenarbeit erzielt. Der NRR<br />

ist zu einem wichtigen Gremium für Konsultationen, die Förderung von<br />

Transparenz und Vertrauensbildung sowie zur Pflege der Zusammenarbeit<br />

geworden.<br />

91


Die ersten konstruktiven Arbeiten im NRR wurden jedoch zunehmend<br />

durch die heraufziehende Kosovo-Krise überschattet. Diese Entwicklung führte<br />

schließlich dazu, dass Russland die Zusammenarbeit mit dem NRR am 24.<br />

März 1999 <strong>info</strong>lge der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe zur Beendigung des Kosovo-Konflikts<br />

aussetzte. Nach Beendigung der Luftangriffe im Kosovo kehrte Russland in<br />

den NRR zurück, beschränkte den Themenkatalog jedoch einige Monate lang<br />

auf Kosovo-bezogene Angelegenheiten. Russland erklärte sich zudem zur<br />

Bereitstellung eines beträchtlichen Kontingents für die <strong>NATO</strong>-geführte Kosovo-<br />

Schutztruppe (KFOR) gemäß Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats bereit.<br />

Nach den Rückschlägen im Jahre 1999 trug ein Moskaubesuch des<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson im Februar 2000 dazu bei, dass die<br />

Beziehungen über den Themenkatalog Kosovo hinaus wieder auf eine breitere<br />

Basis gestellt werden konnten. Als Ergebnis dieses Besuchs arbeiten <strong>NATO</strong><br />

und Russland nun wieder aktiv an der Umsetzung der Zielsetzungen der<br />

Grundakte. Monatliche NRR-Tagungen und regelmäßige NRR-Treffen auf<br />

Ministerebene bauten auf dem positiven Impuls durch den Besuch des<br />

Generalsekretärs auf und gaben der Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />

Russland in diesem Gremium weiteren Auftrieb. Dazu gehörte auch die<br />

Eröffnung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau durch den <strong>NATO</strong>-<br />

Generalsekretär im Februar 2001 und die Aufnahme von Konsultationen zur<br />

Einrichtung einer <strong>NATO</strong>-Militärmission in Moskau.<br />

Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland<br />

Mit dem Beitritt Russlands zum PfP-Programm 1994 wurde die frühere<br />

Zusammenarbeit im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR)<br />

seit 1991 weiter ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, darüber<br />

hinaus den Weg des „verstärkten und umfassenden Dialogs und der<br />

Zusammenarbeit” einzuschlagen.<br />

Treffen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten mit Russland auf Minister-, Botschafterund<br />

Expertenebene ermöglichten den Informationsaustausch und<br />

Konsultationen über ein breites Spektrum an Fragen von gemeinsamem<br />

Interesse, wie Friedenserhaltung, ökologische Sicherheit und Wissenschaft.<br />

Auf dem Gebiet der Informationspolitik umfassten die neuen Initiativen<br />

Vereinbarungen über den verbesserten Zugang zu Informationen über die<br />

<strong>NATO</strong> in Russland. Ein erster Schritt seitens der <strong>NATO</strong> war die Entsendung<br />

eines Presseoffiziers in die <strong>NATO</strong>-Kontakt-Botschaft nach Moskau im Sommer<br />

1995. Später kam ein weiterer hinzu.<br />

Die enge Zusammenarbeit zwischen Russland und der <strong>NATO</strong> bei der<br />

Umsetzung der militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung zu Bosnien<br />

92


und Herzegowina aus dem Jahr 1995 verlieh der sich entwickelnden<br />

Sicherheitspartnerschaft eine wichtige neue Dimension. Die beispiellose<br />

Mitwirkung russischer Truppen zusammen mit Kontingenten von Bündnis- und<br />

anderen Partnerstaaten an der unter <strong>NATO</strong>-Führung stehenden IFOR-Truppe<br />

und später der Stabilisierungstruppe SFOR spiegelte die gemeinsamen Ziele<br />

und die politische Mitverantwortung für die Umsetzung des<br />

Friedensabkommens wider. Heute stellt Russland rund 1.200 der insgesamt<br />

etwa 20.000 Mann starken SFOR-Truppen. Die Beteiligung Russlands stellt<br />

auch den konkreten Beweis für die Tatsache dar, dass die <strong>NATO</strong> und Russland<br />

beim Aufbau der gemeinsamen Sicherheit in Europa effektiv zusammenarbeiten<br />

können. Gemeinsame Unternehmungen im Rahmen der SFOR und die<br />

Zusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft für den Frieden haben beiden<br />

Seiten geholfen, gegenseitige Fehleinschätzungen auszuräumen.<br />

Auch auf anderen Gebieten wurden wichtige Initiativen eingeleitet. Im<br />

März 1996 wurde zwischen der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Zivilschutz,<br />

Notstandsbekämpfung und die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen<br />

(EMERCOM) der Russischen Föderation eine Regierungsvereinbarung über<br />

zivile Notfallplanung und Katastrophenbekämpfung unterzeichnet. Dies hat<br />

später insbesondere durch die Errichtung einer Euro-Atlantischen<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und den Aufbau einer Euro-<br />

Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation im Mai 1998, die auf Vorschläge<br />

Russlands zurückgingen, Früchte getragen.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />

Auf ihrem Treffen vom 10. Dezember 1996 forderten die Außenminister<br />

der <strong>NATO</strong> den Generalsekretär auf, mit der russischen Seite den Rahmen für<br />

den Abschluss eines Abkommens zur Vertiefung und Ausweitung der<br />

Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland zu sondieren und eine<br />

Grundlage für ihre künftige Entwicklung zu schaffen. Nach viermonatigen<br />

intensiven Verhandlungen zwischen <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und dem<br />

russischen Außenminister Primakow kam es zur Einigung über ein bahnbrechendes<br />

Dokument. Die „Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />

Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen<br />

Föderation” wurde am 27. Mai 1997 von den Staats- und Regierungschefs des<br />

Nordatlantischen Bündnisses, dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und dem<br />

Präsidenten der Russischen Föderation in Paris unterzeichnet.<br />

Sie ist Ausdruck eines nachhaltigen Bekenntnisses auf höchster politischer<br />

Ebene zur Zusammenarbeit bei der Schaffung eines dauerhaften,<br />

umfassenden Friedens im euro-atlantischen Raum und bildet den Rahmen für<br />

eine neue Sicherheitspartnerschaft und die Errichtung eines stabilen, friedli-<br />

93


chen und ungeteilten Europas. Sie verpflichtet die Allianz und Russland zum<br />

Aufbau eines engeren Verhältnisses, nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern<br />

darüber hinaus im Interesse aller anderen Staaten im euro-atlantischen<br />

Raum.<br />

Die Präambel des Dokuments umreißt den historischen und politischen<br />

Kontext der <strong>NATO</strong>-Russland-Beziehungen und erinnert an den grundlegenden<br />

Wandel, der sich seit den Tagen des Kalten Krieges auf beiden Seiten vollzogen<br />

hat. In den vier Teilen des Dokuments werden die für die Partnerschaft<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland maßgebenden Grundsätze und<br />

Mechanismen beschrieben.<br />

Teil I erläutert die Prinzipien, auf denen die Partnerschaft zwischen <strong>NATO</strong><br />

und Russland beruht. Teil II schafft ein neues Forum für die Umsetzung von<br />

Konsultation und Zusammenarbeit im Rahmen der Grundakte: den Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR). Teil III umreißt die Felder, auf<br />

denen eine Konsultation und Zusammenarbeit erfolgen soll. Teil IV behandelt<br />

politisch-militärische Fragen und wiederholt die politische Zusage der <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten, dass sie weder „die Absicht, einen Plan oder einen Grund” zur<br />

Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten des<br />

Bündnisses haben.<br />

Insgesamt stellt die Grundakte die gegenseitige Verpflichtung dar, auf der<br />

Grundlage von Partnerschaft und gemeinsamen Interessen zum gemeinsamen<br />

Aufbau eines stabilen, friedlichen und ungeteilten Kontinents beizutragen.<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) trat erstmals am<br />

18. Juli 1997 zusammen und wurde rasch zum Dreh- und Angelpunkt der<br />

Bemühungen zu Vertrauensbildung, Ausräumung von Fehleinschätzungen und<br />

Entwicklung einer Struktur für regelmäßige Konsultationen und<br />

Zusammenarbeit.<br />

Der NRR tritt monatlich auf Ebene der Botschafter und Militärischen<br />

Vertreter und zweimal jährlich auf Ebene der Außen- und Verteidigungsminister<br />

sowie auf Ebene der Stabschefs zusammen. Auch Treffen auf Ebene der<br />

Staats- und Regierungschefs sind möglich.<br />

Am 18. März 1998 richtete die Russische Föderation formell eine eigene<br />

Mission bei der <strong>NATO</strong> ein und bestellte einen ranghohen Militärischen Vertreter<br />

als festen Bestandteil der Mission, um die Zusammenarbeit in militärischen<br />

und verteidigungsbezogenen Fragen zu vereinfachen.<br />

94


In den ersten drei Jahren seines Bestehens hat der NRR ein umfangreiches<br />

Spektrum an Themen behandelt, die für beide Seiten von direktem<br />

Interesse sind. Dies waren unter anderem:<br />

• die Lage im ehemaligen Jugoslawien;<br />

• Treffen der Militärischen Vertreter unter der Schirmherrschaft des<br />

NRR;<br />

• Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und Transparenz<br />

sowie des Vertrauens zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland;<br />

• der Beitrag von <strong>NATO</strong> und Russland sowie die Rolle des NRR für die<br />

Sicherheitsarchitektur im euro-atlantischen Raum;<br />

• politische und verteidigungspolitische Anstrengungen gegen die<br />

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;<br />

• Fragen im Zusammenhang mit Atomwaffen;<br />

• Strategien und Doktrinen der <strong>NATO</strong> und Russlands;<br />

• Friedenssicherung;<br />

• Abrüstung und Rüstungskontrolle;<br />

• Such- und Rettungswesen auf See;<br />

• Umschulung von Offizieren;<br />

• Bekämpfung des internationalen Terrorismus;<br />

• verteidigungsbezogene wissenschaftliche Zusammenarbeit;<br />

• verteidigungsbezogene Umweltfragen;<br />

• zivile Notfallplanung und Katastrophenhilfe.<br />

Unter dem politischen Dach des NRR ist ein engmaschiges Netz aus<br />

Arbeitsgruppen, Sachverständigentreffen, gemeinsamen Projekten und<br />

Kontakten auf Stabsebene zur Nachbereitung und Umsetzung der<br />

Konsultationen des NRR als solches entstanden.<br />

Der Kosovo-Konflikt<br />

Als sich die Situation im Kosovo 1998 verschlechterte, nutzten die <strong>NATO</strong><br />

und Russland den NRR-Mechanismus in vollem Umfang für Konsultationen<br />

zur Krise. Im Juni 1998 trat der NRR auf Ebene der Verteidigungsminister<br />

zusammen und verurteilte den massiven und unangemessenen Einsatz von<br />

Gewalt durch Belgrad sowie die Gewaltakte kosovarischer Extremisten. Die<br />

95


Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, zu den internationalen<br />

Bemühungen um eine Beilegung der Krise beizutragen.<br />

Im Herbst 1998 sagten sowohl <strong>NATO</strong> als auch Russland Unterstützung für<br />

diplomatische Bemühungen zur Herbeiführung einer politischen Lösung und<br />

Abwendung einer humanitären Katastrophe zu und hoben die Notwendigkeit<br />

der sofortigen, uneingeschränkten und irreversiblen Einhaltung der einschlägigen<br />

Resolutionen des VN-Sicherheitsrats hervor. Als sich die Lage Anfang<br />

1999 weiter verschlechterte, <strong>info</strong>rmierte die <strong>NATO</strong> Russland über ihre<br />

Entscheidung zur Erteilung eines Mobilmachungsbefehls für eine begrenzte<br />

Luftwaffenreaktion und einen stufenweisen Lufteinsatz, die dazu beitragen<br />

sollte, der nicht tolerierbaren humanitären Situation im Kosovo ein Ende zu<br />

setzen und Bemühungen um eine politische Lösung zu unterstützen. Am 30.<br />

Januar 1999 sprach der Nordatlantikrat der Belgrader Regierung gegenüber<br />

die Warnung aus, dass die <strong>NATO</strong> bei Nichteinhaltung der Forderungen der<br />

internationalen Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung<br />

einer humanitären Katastrophe ergreifen werde.<br />

Russland teilte die Ansicht des Bündnisses hinsichtlich des möglichen<br />

Einsatzes militärischer Kräfte zur Beendigung des Konflikts und Durchsetzung<br />

der in den entsprechenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats definierten<br />

Forderungen der Staatengemeinschaft nicht. Trotzdem bekräftigten im Februar<br />

1999 sowohl die <strong>NATO</strong> als auch Russland ihre volle Unterstützung für die<br />

Friedensverhandlungen in Rambouillet. Als die Verhandlungen am 23. März<br />

scheiterten und alle diplomatischen Möglichkeiten zur Beendigung des<br />

Konflikts ausgeschöpft waren, kam die <strong>NATO</strong> zu dem Schluss, dass es keine<br />

Alternative zur Anwendung von Gewalt gebe.<br />

Mit Beginn der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe über dem Kosovo setzte Russland die<br />

Konsultation und Zusammenarbeit im Rahmen des NRR vorübergehend aus.<br />

Ohne formellen Austritt aus der Grundakte stellte Russland auch die Teilnahme<br />

an Treffen im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats ein und wies<br />

die beiden Presseoffiziere der <strong>NATO</strong> aus Moskau aus. Die militärische<br />

Zusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina wurde jedoch fortgesetzt.<br />

Mit der Unterzeichnung der Militärisch-Technischen Vereinbarung durch<br />

die <strong>NATO</strong> und die jugoslawischen Militärbefehlshaber am 9. Juni 1999 und<br />

Verabschiedung der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats am 12. Juni war<br />

das Fundament für eine internationale Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR)<br />

gelegt. Die Mitwirkung Russlands an der KFOR wurde durch Unterzeichnung<br />

einer separaten Vereinbarung in Helsinki ermöglicht. Der operative Einsatz der<br />

integrierten Schutztruppe begann mit dem Rückzug serbischer Streitkräfte aus<br />

der Provinz; die Arbeiten zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität wurden<br />

aufgenommen. Heute stellt Russland rund 3.250 der 43.000 Mann starken<br />

Kosovo-Schutztruppe.<br />

96


Wiederaufnahme und Ausweitung der<br />

Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russland<br />

Die monatlichen Treffen des NRR wurden im Juli 1999 wieder aufgenommen;<br />

Russland beschränkte den Themenkatalog jedoch auf Angelegenheiten<br />

im Zusammenhang mit dem Kosovo. Die <strong>NATO</strong>, die ihrerseits dem gesamten<br />

in der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte definierten Spektrum der Zusammenarbeit<br />

verpflichtet war, drängte Russland zur Wiederaufnahme der gremienweiten<br />

Kooperation, wie im NRR-Arbeitsprogramm für 1999 vereinbart.<br />

Dieser Prozess sollte in kleinen Schritten stattfinden. Als <strong>NATO</strong>-<br />

Generalsekretär Lord Robertson am 16. Februar 2000 auf russische Einladung<br />

hin Moskau besuchte, wurde eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der<br />

die <strong>NATO</strong> und Russland eine schrittweise Wiederaufnahme der umfassenden<br />

Zusammenarbeit auf Basis der Grundakte vereinbarten. Die auf diesen Besuch<br />

folgenden NRR-Treffen hatten wieder eine umfassendere Agenda.<br />

Insbesondere der freie und offene Austausch über die jeweiligen<br />

Militärstrategien und -doktrinen hat gezeigt, welche Rolle der NRR bei der<br />

Ausräumung von Missverständnissen und der Verbesserung von Transparenz<br />

und Vertrauen spielen kann.<br />

Im Mai 2000 vereinbarten die Außenminister der <strong>NATO</strong> und Russlands in<br />

Florenz die weitere Intensivierung ihres Dialogs im Rahmen des NRR und die<br />

Bemühung um verbesserte Zusammenarbeit über ein breites<br />

Themenspektrum. Sie billigten ein NRR-Arbeitsprogramm für den Rest des<br />

Jahres 2000 und bestätigten die Vereinbarung zur Einrichtung eines <strong>NATO</strong>-<br />

Informationsbüros in Moskau, wie in der Grundakte vorgesehen. In Florenz<br />

nahm Russland auch seine Mitwirkung im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat<br />

wieder auf. Anlässlich eines Treffens auf Ebene der Verteidigungsminister im<br />

Juni 2000 erklärte der russische Verteidigungsminister Sergejew übereinstimmend<br />

mit der Ansicht der <strong>NATO</strong>-Staaten, dass es keine Alternative zur<br />

Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland gebe. Die nach Abschluss<br />

des Treffens abgegebene Erklärung erkannte auch die wichtige Rolle der<br />

Partnerschaft für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum an.<br />

Festgehalten wurde auch die Einigkeit beider Seiten hinsichtlich der<br />

Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf verteidigungspolitischem<br />

und militärischem Gebiet auf Grundlage gemeinsamer Interessen,<br />

Gegenseitigkeit und Transparenz gemäß der Grundakte.<br />

Die Lage im Kosovo und die gemeinsame Entschlossenheit der <strong>NATO</strong><br />

und Russlands zur Gewährleistung der vollen Umsetzung der Resolution 1244<br />

des VN-Sicherheitsrats standen auf der Agenda des Ständigen Gemeinsamen<br />

Rats auch weiterhin ganz oben. Er warnte dringend vor Provokationen oder<br />

anderen Versuchen, den Friedensprozess in dieser Region zu unterminieren,<br />

97


und nahm die sich immer stärker einander annähernden Ansichten zur Lage<br />

auf dem Balkan zur Kenntnis.<br />

Anlässlich des NRR-Ministertreffens im Dezember 2000 bekräftigten die<br />

<strong>NATO</strong> und Russland ihre Verpflichtung zum Aufbau einer starken, stabilen und<br />

gleichberechtigten Partnerschaft im Rahmen des NRR im Interesse von<br />

Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum. Die Minister nahmen<br />

einen Briefwechsel bezüglich der Einrichtung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros<br />

in Moskau auf. Sie billigten auch ein ehrgeiziges Arbeitprogramm für 2001, das<br />

vielversprechende neue Aspekte wie die Zusammenarbeit im Bereich des<br />

Such- und Rettungswesens auf See sowie der Verteidigungsreform umfasste.<br />

Die Verteidigungsminister vereinbarten auch die Aufnahme von Konsultationen<br />

zur Einrichtung einer militärischen Verbindungsmission in Moskau.<br />

Vor dem Hintergrund des vertieften Dialogs und der verbesserten<br />

Zusammenarbeit besuchte <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson Moskau<br />

vom 19.-21. Februar 2001 erneut. Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und die russische<br />

Führung zogen über das im vorangegangenen Jahr Erreichte Bilanz und<br />

erörterten Möglichkeiten zur noch effektiveren Ausschöpfung des Potenzials<br />

der Grundakte. Während seines Besuchs eröffnete der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />

offiziell das <strong>NATO</strong>-Informationsbüro in Moskau, das wesentlich zum<br />

Verständnis der <strong>NATO</strong> und der sich entwickelnden Beziehungen zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland in der Öffentlichkeit beitragen soll.<br />

Zukunftsaussichten<br />

Die Zusammenarbeit im Rahmen von SFOR und KFOR sind eindrucksvolle<br />

Beispiele dafür, wie <strong>NATO</strong> und Russland zur Erreichung gemeinsamer<br />

Ziele erfolgreich zusammenwirken können. Die Fortsetzung dieser engen<br />

Zusammenarbeit der Boden<strong>truppen</strong> in Bosnien und Herzegowina sowie im<br />

Kosovo wurde von beiden Seiten bestätigt.<br />

Zudem stehen sie zahlreichen gemeinsamen Sicherheitsherausforderungen<br />

auf anderen Gebieten gegenüber. Die Zusammenarbeit zur<br />

Bewältigung dieser Herausforderungen ist im beiderseitigen Interesse und<br />

trägt zur weiteren Stärkung der Basis des für Frieden und Stabilität im euroatlantischen<br />

Raum 5 unverzichtbaren gegenseitigen Vertrauens bei.<br />

5 Im Dezember 2000 verabschiedeten die NRR-Außenminister ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm für<br />

2001. Es beinhaltet die Zusammenarbeit im Bereich des Such- und Rettungswesens auf See, der<br />

von beiden Seiten als eines der vielversprechendsten Gebiete für das künftige praktische<br />

Zusammenwirken von <strong>NATO</strong> und Russland betrachtet wird.<br />

98


PARTNERSCHAFT DER <strong>NATO</strong> MIT DER UKRAINE<br />

Ein Besuch des Nordatlantikrats in der Ukraine im März 2000 gab der im Juli<br />

1997 in Madrid ins Leben gerufenen ausgeprägten Partnerschaft zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und der Ukraine neue Impulse.<br />

Das Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Kiew - die erste Zusammenkunft<br />

dieses Lenkungsgremiums der Partnerschaft in der Ukraine - bot den 19 <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten und der Ukraine Gelegenheit, das gesamte Spektrum ihrer<br />

Zusammenarbeit zu überprüfen. Es wurde als bedeutender Schritt für die Annäherung<br />

der Ukraine an die euro-atlantische Staatengemeinschaft freudig begrüßt.<br />

Mit der Unterzeichnung der „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und der Ukraine” 1997 in Madrid erreichte die Zusammenarbeit<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland eine neue Ebene. Damit wurde die Bedeutung<br />

einer unabhängigen, stabilen und demokratischen Ukraine für Europa insgesamt<br />

offiziell anerkannt.<br />

Die Charta steht im Einklang mit der erklärten Strategie der Ukraine zur verstärkten<br />

Einbindung in europäische und transatlantische Strukturen. Sie bildet die<br />

Basis für die Vereinbarung von Konsultationen im Kontext der euro-atlantischen<br />

Sicherheit und Stabilität und in Bereichen wie Konfliktverhütung, Krisenbewältigung<br />

sowie friedensunterstützenden und humanitären Einsätzen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

der Ukraine.<br />

Seminare, gemeinsame Arbeitsgruppen und weitere Gemeinschaftsprogramme<br />

waren schwerpunktmäßig auf Bereiche wie Verteidigungsreform und Neugestaltung<br />

der Verteidigungsorganisation, zivil-militärische Beziehungen sowie Haushalts- und<br />

Ressourcenplanung ausgerichtet. Ebenso wurden Seminare zur Umschulung von<br />

freigesetztem ukrainischem Militärpersonal sowie zum Ab- und Umbau von<br />

Militärstukturen abgehalten.<br />

Auch die gemeinsame Arbeit im Bereich der zivilen Notfallplanung und des<br />

Katastophenschutzes gehört zu den Hauptbereichen der Zusammenarbeit, aus<br />

denen die Ukraine direkten praktischen Nutzen zieht. Eine Regierungsvereinbarung<br />

zu ziviler Notfallplanung über die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurde im<br />

Dezember 1997 geschlossen. In der Folge wurde eine Katastrophenhilfsübung für<br />

September 2000 in der Region Transkarpatien angesetzt, um die Verfahren für<br />

humanitäre Hilfsmaßnahmen im Falle weiterer Überschwemmungen zu erproben. 6<br />

6 Transkarpatien 2000 fand im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden vom 20. bis zum 28. September<br />

2000 statt. Beteiligt waren Katastrophenhilfsgruppen aus Kroatien, Moldau, Polen, Rumänien, der<br />

Slowakei, Slowenien, Schweden, der Schweiz, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland unter Mitwirkung<br />

des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen. Inhalt der Übung<br />

waren Katastrophenhilfsszenarien wie Such- und Rettungsdienst, lebenserhaltende und sonstige medizinische<br />

Maßnahmen, Wasseraufbereitung und Reinigung kontaminierter Flüsse sowie Eisenbahnunglücke<br />

unter Freisetzung toxischer Substanzen. Anfang Frühjahr 2001 wurde dieser Mechanismus auf die Probe<br />

gestellt, als aufgrund wiederholter Überschwemmungen in Transkarpatien einer koordinierter Hilfseinsatz<br />

notwendig wurde.<br />

99


Andere Bereiche intensiver Zusammenarbeit sind die Wissenschaft - die<br />

<strong>NATO</strong> unterstützt ukrainische Wissenschaftler durch Stipendien - sowie wirtschaftliche<br />

Aspekte der Sicherheit und die Ausbildung. Auf dem letztgenannten<br />

Gebiet hat die <strong>NATO</strong> ein Fremdsprachenprogramm für bis zu 100 ukrainische<br />

Offiziere eingerichtet.<br />

Das im Mai 1997 vom <strong>NATO</strong>-Generalsekretär eröffnete <strong>NATO</strong>-<br />

Informations- und Dokumentationszentrum ist für die ukrainische Öffentlichkeit<br />

zu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen über die Vorteile der ausgeprägten<br />

Partnerschaft mit der <strong>NATO</strong> geworden. Das Zentrum ist das erste dieser<br />

Art, das in einem <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaat eingerichtet wurde. Es spielt seither<br />

eine wichtige Rolle bei der Erläuterung der Grundsätze der Allianz und der<br />

Ausräumung von Missverständnissen.<br />

Im Dezember 1998 wurde eine Regierungsvereinbarung unterzeichnet,<br />

durch die zwei <strong>NATO</strong>-Verbindungsoffiziere in Kiew stationiert werden konnten,<br />

um die volle Mitwirkung der Ukraine in der Partnerschaft für den Frieden zu<br />

erleichtern. Das <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüro wurde 1999 eingerichtet. Es erleichtert<br />

die Kontakte zwischen der <strong>NATO</strong> und zivilen sowie militärischen<br />

Dienstellen, die an der Mitwirkung der Ukraine an der Partnerschaft für den<br />

Frieden und der Umsetzung des NUK-Arbeitsplans beteiligt sind.<br />

Beispiele für weitere positive Entwicklungen sind die Ratifizierung der<br />

PfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppen sowie des entsprechenden<br />

Zusatzprotokolls durch das ukrainische Parlament am 1. März 2000.<br />

Dies dürfte die stärkere Beteiligung der Ukraine an der Partnerschaft für den<br />

Frieden vereinfachen. Das Parlament hat auch den Beitritt der Ukraine zum<br />

Vertrag über den „Offenen Himmel” gebilligt und damit einen wichtigen Beitrag<br />

zur Transparenz im Rahmen der Rüstungskontrolle geleistet.<br />

Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und der Ukraine<br />

Die Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur Ukraine begannen sich sehr bald zu entwickeln,<br />

nachdem das Land 1991 seine Unabhängigkeit erlangt hatte. Die<br />

Ukraine trat sofort als aktiver Teilnehmer dem Nordatlantischen<br />

Kooperationsrat (NAKR) bei. Dem Programm Partnerschaft für den Frieden<br />

schloss sich das Land 1994 an. Es gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern<br />

des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der den NAKR im Mai 1997<br />

ablöste.<br />

Beim <strong>NATO</strong>-Besuch des ukrainischen Präsidenten Kutschma am 1. Juni<br />

1995 übermittelte dieser den Wunsch seines Landes, die Beziehungen zur<br />

<strong>NATO</strong> auf eine neue Ebene zu stellen. Drei Monate später, am 14. September<br />

100


1995, stattete Außenminister Udowenko der <strong>NATO</strong> einen Besuch zur offiziellen<br />

Billigung des Individuellen Partnerschaftsprogramms der Ukraine und zu<br />

Gesprächen mit dem Nordatlantikrat über europäische Sicherheitsfragen ab.<br />

Es wurde eine gemeinsame Presseerklärung zu den allgemeinen Grundsätzen<br />

der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine im Rahmen der<br />

Partnerschaft für den Frieden und in anderen Bereichen veröffentlicht.<br />

Weitere Zusammenkünfte auf verschiedenen Ebenen folgten 1996 und<br />

1997. Bei der <strong>NATO</strong> wurde eine ukrainische Mission mit einem Militärischen<br />

Vertreter eingerichtet; ferner ist die Ukraine auch in der<br />

Partnerschaftskoordinierungszelle beim SHAPE-Hauptquartier im belgischen<br />

Mons vertreten. Gemäß der Entscheidung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf<br />

ihrer Tagung in Luxemburg im Mai 1998 wurde auch in Kiew ein<br />

Verbindungsoffizier der <strong>NATO</strong> berufen, um die volle Mitwirkung der Ukraine in<br />

der Partnerschaft für den Frieden (PfP) zu erleichtern und die Zusammenarbeit<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und den ukrainischen Militärbehörden allgemein zu stärken.<br />

Die Ukraine ist weiterhin ein aktiver Teilnehmer der Partnerschaft für den<br />

Frieden und war Gastgeber mehrerer PfP-Übungen auf ihrem Staatsgebiet.<br />

Die Ratifizierung der PfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppen<br />

durch das ukrainische Parlament hat die weitere Ausschöpfung dieses<br />

Potenzials, einschließlich der Nutzung des Jaworiw-Schulungszentrums in der<br />

westlichen Ukraine, ermöglicht.<br />

Die Ukraine hat wichtige Beiträge zu internationalen Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />

geleistet. Insbesondere stellte sie nach dem Abschluss der<br />

Friedensvereinbarung von Dayton ein aus einem 550-köpfigen<br />

Infanteriebataillon bestehendes Kontingent für die IFOR-Truppen in Bosnien<br />

unter <strong>NATO</strong>-Führung. Desgleichen beteiligte sie sich an der<br />

Stabilisierungstruppe SFOR, die die IFOR ablöste, mit einem mechanisierten<br />

Infanteriebataillon und einer Hubschrauberstaffel in einer Gesamtstärke von<br />

rund 400 Mann. Die Ukraine beteiligt sich zwar nicht mehr an der SFOR, leistet<br />

jedoch weiterhin einen Beitrag zur <strong>NATO</strong>-geführten Kosovo-Schutztruppe<br />

(KFOR). Ferner hat sie sich an der Internationalen Polizeitruppe sowie an der<br />

VN-Truppe in Ostslawonien beteiligt.<br />

Die Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft<br />

Auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 unterzeichneten die<br />

Staats- und Regierungschefs des Bündnisses und der ukrainische Präsident<br />

Kutschma eine „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und der Ukraine”, die einige Wochen zuvor im portugiesischen Sintra<br />

auf den Weg gebracht worden war. Mit dieser Charta bekräftigten die <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten ihre Unterstützung sowohl für die ukrainische Souveränität und<br />

101


Unabhängigkeit als auch für ihre territoriale Integrität, demokratische<br />

Entwicklung, ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihren Status als<br />

Nichtkernwaffenstaat sowie für den Grundsatz der Unverletzlichkeit der<br />

Grenzen. Dies sind nach Einschätzung des Bündnisses Schlüsselfaktoren für<br />

die Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa sowie auf dem gesamten<br />

Kontinent.<br />

Die Entscheidung der Ukraine, die unbegrenzte Verlängerung des<br />

Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zu unterstützen, und<br />

ihr Beitrag zum Abzug bzw. zur Demontage von auf ihrem Territorium stationierten<br />

Kernwaffen wurden von der <strong>NATO</strong> ebenfalls wärmstens begrüßt. Die<br />

gegenüber der Ukraine als Nichtkernwaffen- und NVV-Vertragsstaat von allen<br />

fünf NVV-Vertragsstaaten mit Kernwaffen abgegebenen Zusicherungen wurden<br />

gleichermaßen als wichtige Faktoren betrachtet.<br />

Neben der am 16. Dezember 1997 zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />

unterzeichneten Regierungsvereinbarung über zivile Notfallplanung und<br />

Katastrophenschutz, die die zivile Notfallplanung als einen der Hauptbereiche<br />

für die Zusammenarbeit definierte, decken weitere Gemeinschaftsprogramme<br />

ein breites Themenspektrum ab. Die Felder der Konsultation und Kooperation<br />

in Form gemeinsamer Seminare und Arbeitsgruppen umfassen ein breites<br />

Themenspektrum. Dazu gehören zivil-militärische Beziehungen, die demokratische<br />

Kontrolle der Streitkräfte und die ukrainische Verteidigungsreform,<br />

Verteidigungsplanung, Haushaltswesen, Grundsatzfragen, Strategie und nationale<br />

Sicherheitskonzepte, Umstellung der Rüstungsproduktion, militärische<br />

Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine,<br />

militärische Ausbildung und Übungen, wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit,<br />

Fragen der Wissenschaft und Technologie, umweltbezogene Sicherheitsfragen<br />

einschließlich der nuklearen Sicherheit, Luft- und Weltraumforschung und -entwicklung<br />

sowie die zivil-militärische Koordinierung der Luftverkehrsführung<br />

und Flugsicherungskontrolle. Eine Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe<br />

für die Verteidigungsreform wurde eingerichtet, um die Bemühungen auf diesem<br />

Gebiet weiter voranzutreiben.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />

Der Nordatlantikrat tagt regelmäßig mit Vertretern der Ukraine, im<br />

Allgemeinen mindestens zweimal im Jahr, in der durch die Charta geschaffenen<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission. Aufgabe der Kommission ist es, die<br />

Umsetzung der Charta zu beurteilen und Möglichkeiten zur Verbesserung oder<br />

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu erörtern.<br />

Ein <strong>NATO</strong>-Ukraine-Gipfeltreffen fand im April 1999 in Washington statt. Im<br />

März 2000 traf die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erstmals in Kiew zusammen.<br />

102


Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> hat die Ukraine zwischen 1997 und 2000<br />

dreimal besucht. Dabei fanden in Kiew und anderen ukrainischen Städten verschiedene<br />

Treffen zu Konsultationen und zum Informationsaustausch statt.<br />

Zukunftsaussichten<br />

Die oben beschriebenen positiven Entwicklungen haben zum Aufbau<br />

einer stabilen Basis für die künftige Zusammenarbeit beigetragen und zeigen,<br />

auf welchen Gebieten bereits Fortschritte erzielt wurden. Die starke Mitwirkung<br />

in der PfP, die Programme zu praktischen verteidigungsbezogenen Aktivitäten<br />

unter Einbeziehung vieler <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Partnerländer beinhaltet,<br />

versetzt die Ukraine in die Lage, ihre Verteidigungsorganisation an denen ihrer<br />

europäischen Nachbarn zu messen und ihre Rolle für die europäische<br />

Sicherheit zu festigen. Die Teilnahme der Ukraine am Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrat (EAPR) trägt ebenfalls zu diesem Prozess bei.<br />

DER MITTELMEERDIALOG DES BÜNDNISSES<br />

Der Mittelmeerdialog ist integraler Bestandteil der gemeinsamen<br />

Sicherheitsstrategie des Bündnisses. Er basiert auf der Erkenntnis, dass die<br />

Sicherheit Europas insgesamt eng mit der Sicherheit und Stabilität im<br />

Mittelmeerraum verknüpft ist.<br />

An dem 1994 eingeleiteten Dialog beteiligten sich ursprünglich sechs<br />

Länder: Ägypten, Israel, Jordanien, Mauretanien, Marokko und Tunesien.<br />

Algerien kam im Februar 2000 hinzu. Der Mittelmeerdialog soll die<br />

Beziehungen und das gegenseitige Verständnis der Teilnehmerstaaten verbessern<br />

und einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum leisten.<br />

Er bietet einen Rahmen für politische Gespräche mit den teilnehmenden<br />

Ländern. Seine Tätigkeit wird durch ein jährliches Arbeitsprogramm organisiert,<br />

dessen Schwerpunkte auf der praktischen Zusammenarbeit in sicherheits- und<br />

verteidigungsbezogenen Fragen, der Information, ziviler Notfallplanung und<br />

der Wissenschaft liegen.<br />

Der Dialog ergänzt andere, damit zusammenhängende, jedoch separate<br />

internationale Initiativen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union<br />

(EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(OSZE).<br />

Im Rahmen des Dialogs finden die unterschiedlichsten Aktivitäten statt.<br />

So werden beispielsweise Teilnehmer aus den Dialogländern zu Kursen der<br />

<strong>NATO</strong>-Schule in Oberammergau und der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in<br />

Rom eingeladen. Inhalte dieser Kurse sind Aspekte der Friedenssicherung,<br />

103


Rüstungskontrolle, Umweltschutz, zivil-militärische Zusammenarbeit zur zivilen<br />

Notfallplanung sowie die europäische Sicherheitszusammenarbeit. Ferner<br />

wurden Wissenschaftlern aus den Dialogstaaten eine Reihe internationaler<br />

Stipendien zur Verfügung gestellt.<br />

Die Kosten für die Aktivitäten im Rahmen des Dialogs tragen die Staaten<br />

grundsätzlich selbst. Die Bündnispartner können jedoch im Einzelfall entscheiden,<br />

Finanzbeihilfen zu gewähren, um die Teilnahme der Partnerländer aus<br />

dem Mittelmeerraum am Dialog zu unterstützen. Der Grad der Beteiligung variiert<br />

von Land zu Land.<br />

Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 haben die<br />

<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs entschieden, die politische und auch die<br />

praktische Dimension des Dialogs zu erweitern. Unter anderem sollten<br />

dadurch weitere Gelegenheiten für Gespräche und zur Festigung der<br />

Zusammenarbeit auf Gebieten, auf denen die <strong>NATO</strong> besonders wertvolle<br />

Beiträge leisten kann, geschaffen werden. Dies gilt speziell auf militärischem<br />

Gebiet und in Bereichen, an denen die Dialogländer Interesse bekundet<br />

haben.<br />

Die Entwicklung des Mittelmeerdialogs<br />

Der Mittelmeerdialog hat seinen Ursprung in der Erklärung des Brüsseler<br />

Gipfels vom Januar 1994. Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> sahen<br />

durch die positiven Entwicklungen im Friedensprozess im Nahen Osten „die<br />

Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Förderung von Dialog, Verständigung<br />

und Vertrauensbildung zwischen den Staaten in der Region zu erwägen”, und<br />

unterstützten „alle Anstrengungen, die einer Festigung der Stabilität in der<br />

Region dienlich sind”. Auf ihrem Treffen im Dezember 1994 erklärten die<br />

<strong>NATO</strong>-Außenminister ihre Bereitschaft, „von Fall zu Fall zwischen dem<br />

Bündnis und nicht der <strong>NATO</strong> angehörenden Mittelmeerstaaten Kontakte herzustellen,<br />

um so einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Stabilität zu leisten”.<br />

Zu diesem Zweck wiesen sie den Ständigen Rat an, „die Lage weiter zu<br />

prüfen, die Einzelheiten des vorgeschlagenen Dialogs auszuarbeiten und entsprechende<br />

Sondierungskontakte in die Wege zu leiten”. Daraufhin ergingen<br />

im Februar 1995 Einladungen an Ägypten, Israel, Mauretanien, Marokko und<br />

Tunesien zur Teilnahme an einem Dialog mit der <strong>NATO</strong>. Im November 1995<br />

und im Februar 2000 wurden außerdem Jordanien und Algerien eingeladen.<br />

Der Dialog soll einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im<br />

Mittelmeerraum leisten, das gegenseitige Verständnis verbessern und falsche<br />

Vorstellungen über die <strong>NATO</strong> auf Seiten der Dialogpartner des<br />

Mittelmeerraums richtig stellen. Er beruht auf der Erkenntnis, dass die<br />

Sicherheit Europas eng mit der Sicherheit und Stabilität des Mittelmeerraums<br />

104


verknüpft ist und der Mittelmeerraum eine der Sicherheitskomponenten der<br />

europäischen Sicherheitsarchitektur bildet.<br />

Der Dialog ist ein fortschreitender Prozess und beruht grundsätzlich auf<br />

bilateralen Beziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmerstaaten und der<br />

<strong>NATO</strong>. Er ermöglicht von Fall zu Fall jedoch auch multilaterale Treffen. Er bietet<br />

allen Partnerstaaten des Mittelmeerraums die gleiche Grundlage für<br />

Gespräche und gemeinsame Aktivitäten und zielt darauf ab, andere internationale<br />

Anstrengungen zu verstärken, an denen Staaten des Mittelmeerdialogs<br />

beteiligt sind, wie die des Barcelona-Prozesses 7 , des Nahost-<br />

Friedensprozesses und der OSZE, ohne sich mit diesen Anstrengungen zu<br />

überschneiden oder eine Arbeitsteilung anzustreben.<br />

Der Mittelmeerdialog umfasst politische Gespräche und die Teilnahme an<br />

spezifischen Aktivitäten.<br />

Der politische Dialog besteht aus regelmäßigen bilateralen politischen<br />

Gesprächen. Sie bieten die Möglichkeit zu gründlicher Unterrichtung über die<br />

Aktivitäten der <strong>NATO</strong>, einschließlich der Erweiterungs- und<br />

Partnerschaftsprogramme des Bündnisses, der internen Anpassung und des<br />

allgemeinen Ansatzes für den Aufbau gemeinsamer Sicherheitsstrukturen. Die<br />

Staaten des Mittelmeerdialogs erhalten ihrerseits Gelegenheit, der <strong>NATO</strong> ihre<br />

Ansichten zu Fragen der Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum darzulegen.<br />

Die Staaten des Mittelmeerdialogs wurden eingeladen, an besonderen<br />

Aktivitäten auf Gebieten wie Wissenschaft, Informationswesen und zivile<br />

Notfallplanung sowie an Lehrgängen der <strong>NATO</strong>-Akademien zu Themen wie<br />

Friedenserhaltung, Rüstungskontrolle und Verifikation, Verantwortung der<br />

Streitkräfte auf dem Gebiet des Umweltschutzes, zivile Notfallplanung und<br />

europäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen teilzunehmen. Die Kosten<br />

für die Teilnahme an den Lehrgängen tragen die Staaten selbst. Zur Erhöhung<br />

der Transparenz wurden auch bestimmte Aktivitäten aus dem militärischen<br />

Sektor aufgenommen.<br />

Der Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong> hat sich seit seinem Beginn 1994 stetig<br />

weiterentwickelt. Das Madrider Gipfeltreffen von 1997 hat ihm durch die<br />

7 Im November 1995 unterzeichneten 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 12<br />

Nichtmitgliedstaaten des Mittelmeerraums (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta,<br />

Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde) die<br />

Erklärung von Barcelona, die den Rahmen für die Euro-Mediterrane Partnerschaft (bekannt auch<br />

als Barcelona-Prozess) setzte. Die Erklärung umreißt drei Hauptziele: 1. eine politische und sicherheitspolitische<br />

Partnerschaft mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens<br />

und der Stabilität, 2. eine Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft zur Errichtung eines gemeinsamen<br />

Raums der Prosperität, und 3. eine soziale, kulturelle und menschliche Partnerschaft zur<br />

Verstärkung des Austauschs zwischen den zivilen Gesellschaften der beteiligten Staaten. Der<br />

Barcelona-Prozess beinhaltet auch die beabsichtigte Einrichtung einer vollständigen<br />

Freihandelszone bis zum Jahr 2010.<br />

105


Schaffung der Kooperationsgruppe Mittelmeer eine neue, dynamischere<br />

Ausrichtung gegeben. Durch die direkte Einbindung der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

in die politischen Gespräche mit den Partnerstaaten besteht nun ein Forum für<br />

den Meinungsaustausch über viele Fragen im Zusammenhang mit der<br />

Sicherheitslage im Mittelmeerraum sowie über die künftige Entwicklung des<br />

Dialogs.<br />

DIE SÜDOSTEUROPA-INITIATIVE DER <strong>NATO</strong><br />

Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> wurde anlässlich des Washingtoner<br />

Gipfeltreffens auf den Weg gebracht, um die regionale Zusammenarbeit und<br />

damit die langfristige Sicherheit und Stabilität in dieser Region zu fördern.<br />

Die Initiative basiert auf vier Kernbereichen: einem Konsultationsforum für<br />

Sicherheitsfragen zu Südosteuropa, einer zeitlich unbegrenzten Ad-hoc-<br />

Arbeitsgruppe zur regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa unter der<br />

Schirmherrschaft des EAPR auf Ebene des Politischen Ausschusses,<br />

Arbeitsinstrumenten der Partnerschaft für den Frieden sowie gezielten<br />

Programmen zur Sicherheitszusammenarbeit der Länder in dieser Region.<br />

Das Konsultationsforum umfasst die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, sechs<br />

Partnerstaaten im südosteuropäischen Raum (Albanien, Bulgarien, Kroatien,<br />

Rumänien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 8 , Slowenien)<br />

sowie Bosnien und Herzegowina. Es trat erstmals am Rande des <strong>NATO</strong>-<br />

Gipfels in Washington im April 1999 auf Gipfelebene und anschließend auf<br />

Botschafterebene beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel zusammen.<br />

Die EAPR-Ad-hoc-Arbeitsgruppe identifizierte Vorstellungen für die künftige<br />

Entwicklung zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die in eine<br />

Reihe von Aktivitäten nach dem Vorbild der Aktivitäten im Rahmen des <strong>NATO</strong>-<br />

Programms der Partnerschaft für den Frieden integriert wurden.<br />

Die Methodik der Partnerschaft für den Frieden wurde zur Behandlung<br />

einer Reihe von für Südosteuropa wichtigen Fragen, einschließlich<br />

Transparenz bei der Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung und<br />

Verteidigungsmanagement, übernommen. Aktivitäten wie Workshops zu diesen<br />

Themen wurden so ausgelegt, dass sie sich auf die gesamte Region<br />

beziehen. Diese Workshops werden teilweise von den Teilnehmerländern aus<br />

der Region durchgeführt und von der <strong>NATO</strong> ausgerichtet, andere werden von<br />

der <strong>NATO</strong> selbst durchgeführt. Die einander ergänzenden Aktivitäten tragen<br />

durch regionale Zusammenarbeit und Integration zur Förderung der Stabilität<br />

bei. Ferner wurde zur Koordinierung regionaler Projekte eine<br />

8 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

106


Koordinierungsgruppe für die Sicherheitskooperation in Südosteuropa eingerichtet.<br />

Ein ergänzendes Programm für gezielte Sicherheitszusammenarbeit mit<br />

Kroatien auf Grundlage von PfP-Mechanismen wurde im Frühjahr 2000 eingeführt.<br />

Kroatien ist der Partnerschaft für den Frieden im Mai 2000 beigetreten.<br />

Ferner verfügt die <strong>NATO</strong> außerhalb der PfP über ein spezielles<br />

Sicherheitskooperationsprogramm mit Bosnien und Herzegowina, das ebenfalls<br />

andere Aktivitäten im Rahmen der Südosteuropa-Initiative ergänzt.<br />

Zudem bietet die <strong>NATO</strong> Beratung und Know-how zur Umschulung von<br />

Offizieren, die durch die Strukturreformen der Streitkräfte in Bulgarien und<br />

Rumänien nicht mehr benötigt werden. Dieses <strong>NATO</strong>-Projekt wird im Rahmen<br />

des Stabilitätspakts für Südosteuropa 9 in Zusammenarbeit mit der Weltbank<br />

durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Weltbank und die beteiligten<br />

Länder. Dieses Projekt macht deutlich, wie sich die internationalen und institutionellen<br />

Maßnahmen auf diesem Gebiet gegenseitig ergänzen und verstärken.<br />

9 Der Stabilitätspakt wurde im Mai 1999 von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Er wurde in<br />

der Folge bei einer internationalen Konferenz am 10. Juni 1999 in Köln verabschiedet und unter die<br />

Schirmherrschaft der OSZE gestellt. Er soll durch geschlossenes und koordiniertes Handeln zu dauerhaftem<br />

Frieden, Wohlstand und Stabilität in Südosteuropa beitragen, indem die Länder dieser<br />

Region, weitere interessierte Länder sowie Organisationen, die in der Lage sind, einen entsprechenden<br />

Beitrag zu leisten, zusammengebracht werden. In diesem Zusammenhang werden spezifische<br />

Mechanismen zur Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen eingerichtet.<br />

107


KAPITEL 4<br />

DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND<br />

VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)<br />

Entwicklung der ESVI<br />

Kooperation der <strong>NATO</strong> mit der WEU<br />

Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur EU


DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND<br />

VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)<br />

ENTWICKLUNG DER ESVI<br />

Das Bündnis setzt sich durch die Entwicklung einer wirksamen<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI), mit der europäische<br />

Bedürfnisse erfüllt und gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherheit der Allianz<br />

insgesamt geleistet werden könnte, für eine Stärkung ihres europäischen<br />

Pfeilers ein. Mit der Übernahme größerer Verantwortung für die eigene<br />

Sicherheit tragen die europäischen Mitgliedstaaten zum Aufbau einer festeren<br />

und ausgewogeneren transatlantischen Partnerschaft bei, durch die das<br />

Bündnis insgesamt gestärkt wird.<br />

Entsprechend brachten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs auf ihrem<br />

Treffen in Washington im April 1999 die Arbeiten zum weiteren Ausbau der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität auf den Weg. Es wurden<br />

Gespräche zu einer Reihe spezifischer Fragen aufgenommen, darunter insbesondere:<br />

• Maßnahmen für den Aufbau wirksamer gegenseitiger Konsultation,<br />

Zusammenarbeit und Transparenz zwischen der Europäischen Union<br />

(EU) und der Allianz auf der Basis der zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />

Westeuropäischen Union (WEU) bestehenden Mechanismen;<br />

• Einbeziehung der nicht zur EU gehörenden europäischen<br />

Bündnispartner;<br />

• praktische Vorkehrungen für den Rückgriff der EU auf <strong>NATO</strong>-<br />

Planungskapazitäten sowie <strong>NATO</strong>-Mittel und Fähigkeiten.<br />

Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung der ESVI ist die<br />

Verbesserung des europäischen Militärpotenzials. Die in Washington auf den<br />

Weg gebrachte Initiative zur Verteidigungsfähigkeit (DCI = Defence<br />

Capabilities Initiative) soll die Effektivität künftiger multinationaler Operationen<br />

über das ganze Spektrum der Allianzaufgaben sicherstellen und wird eine entscheidende<br />

Rolle in diesem Prozess spielen. Die sich aus der DCI ergebenden<br />

Ziele und die Bemühungen der EU zum Ausbau der europäischen Fähigkeiten<br />

verstärken sich gegenseitig.<br />

Die im Rahmen des Washingtoner Gipfels und der nachfolgenden Treffen<br />

definierten Grundsätze für die künftige Arbeit an der ESVI lauten:<br />

• Die Allianz erkennt die Entschlossenheit der Europäischen Union an,<br />

die Fähigkeit für autonomes Handeln zu schaffen, so dass sie<br />

111


Entscheidungen treffen und militärische Aktionen billigen kann, an<br />

denen die Allianz als Ganzes nicht beteiligt ist.<br />

• Im weiteren Verlauf dieses Prozesses sollten <strong>NATO</strong> und EU auf der<br />

Grundlage der zwischen <strong>NATO</strong> und WEU bestehenden Mechanismen<br />

die Entwicklung wirksamer gegenseitiger Konsultation, Kooperation<br />

und Transparenz sicherstellen.<br />

• Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> begrüßen die<br />

Entschlossenheit der Mitglieder der Europäischen Union und anderer<br />

europäischer Bündnispartner, die erforderlichen Schritte zu ergreifen,<br />

um ihre Verteidigungsfähigkeiten unter Vermeidung unnötiger<br />

Doppelarbeit besonders für neue Aufgaben zu stärken.<br />

• Sie messen der Sicherstellung der weitestmöglichen Einbeziehung<br />

der nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner in EUgeführte<br />

Krisenreaktionseinsätze auf der Grundlage vorhandener<br />

Konsultationsabsprachen innerhalb der WEU äußerste Wichtigkeit bei<br />

und nehmen auch das Interesse Kanadas an der Beteiligung an solchen<br />

Einsätzen unter geeigneten Modalitäten zur Kenntnis.<br />

• Sie sind entschlossen, die 1996 in Berlin getroffenen Entscheidungen<br />

einschließlich des Konzepts zur Nutzung trennbarer, jedoch nicht<br />

getrennter <strong>NATO</strong>-Kräfte und -Fähigkeiten für WEU-geführte<br />

Operationen weiterzuentwickeln.<br />

Die Arbeiten zu diesen Vorkehrungen, bei denen die Anforderungen der<br />

<strong>NATO</strong>-Operationen und die Kohärenz ihrer Kommandostruktur berücksichtigt<br />

werden, beinhalten Fragen wie:<br />

112<br />

• den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der <strong>NATO</strong>,<br />

durch die zur militärischen Planung für EU-geführte Einsätze beigetragen<br />

werden kann;<br />

• die Bereitstellung von im Vorfeld bestimmten <strong>NATO</strong>-Fähigkeiten und<br />

gemeinsamen Mitteln für die EU zur Nutzung in EU-geführten<br />

Operationen;<br />

• die Identifizierung einer Reihe von Optionen für ein europäisches<br />

Kommando für EU-geführte Operationen und die Weiterentwicklung<br />

der Rolle des Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshabers<br />

Europa, damit dieser seine europäischen Verantwortlichkeiten uneingeschränkt<br />

und effektiv wahrnehmen kann;


• die weitere Anpassung des Verteidigungsplanungssystems der <strong>NATO</strong>,<br />

um die Verfügbarkeit von Kräften für EU-geführte Operationen umfassender<br />

einzubeziehen.<br />

In den frühen 90er Jahren hielten viele in Europa und Nordamerika den<br />

Zeitpunkt für eine Neugewichtung der Beziehungen zwischen den Staaten<br />

dies- und jenseits des Atlantik und für konkrete Schritte seitens der europäischen<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten zur Übernahme einer größeren Verantwortung für<br />

die gemeinsame Sicherheit und Verteidigung für gekommen. Die europäischen<br />

Mitgliedstaaten leiteten einen Prozess zum Aufbau eines eigenständigen<br />

europäischen Militärpotenzials ohne unnötige Verdoppelung der in der <strong>NATO</strong><br />

bereits vorhandenen Kommandostrukturen, Planungsstäbe sowie militärischen<br />

Kräfte und Fähigkeiten bei gleichzeitiger Stärkung ihres Beitrags zu den<br />

Aufgaben und Aktivitäten der Allianz ein. In diesem Ansatz wurde eine Antwort<br />

sowohl auf den Wunsch der Europäer, eine gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik zu entwickeln, als auch auf die Notwendigkeit einer ausgewogenen<br />

Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und den europäischen<br />

Mitgliedstaaten des Bündnisses gesehen.<br />

Die Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong> ist integraler Bestandteil der Anpassung der politischen<br />

und militärischen Strukturen des Bündnisses. Gleichzeitig bildet sie ein wichtiges<br />

Element in der Entwicklung der Europäischen Union (EU). Beide Prozesse<br />

wurden auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht (1991) und des<br />

Amsterdamer Vertrags (1997) der Europäischen Union und der entsprechenden<br />

Erklärungen der Westeuropäischen Union und der Europäischen Union<br />

sowie der von der Allianz auf ihren Gipfeltreffen von Brüssel 1994, Madrid 1997<br />

und Washington 1999 sowie in <strong>NATO</strong>-Treffen auf Ministerebene getroffenen<br />

Entscheidungen vorangebracht.<br />

In dem im Dezember 1991 in Maastricht unterzeichneten Vertrag über die<br />

Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat, beschlossen die<br />

Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft den Aufbau<br />

einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) „wozu [...] auch die<br />

schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu<br />

einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte”. Der Vertrag bezieht sich auf<br />

die Westeuropäische Union (WEU) als festem Bestandteil der Entwicklung der<br />

durch ihn geschaffenen Europäischen Union und verlangt von der WEU,<br />

Entscheidungen und Maßnahmen der Europäischen Union mit verteidigungspolitischen<br />

Auswirkungen weiter auszugestalten und umzusetzen. Anlässlich<br />

der WEU-Tagung in Maastricht im Dezember 1991, die gleichzeitig mit der<br />

Tagung des Europäischen Rates stattfand, gaben die WEU-Mitgliedstaaten<br />

eine Erklärung ab, in der sie sich gemeinsam zur Notwendigkeit einer echten<br />

113


Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität und zu größerer europäischer<br />

Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten bekannten.<br />

Im Januar 1994 begrüßten die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong><br />

das Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags und das Entstehen der<br />

Europäischen Union als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers der<br />

Allianz und zur Befähigung der europäischen <strong>NATO</strong>-Mitglieder zur Leistung<br />

eines geschlosseneren Beitrags zur Sicherheit aller Bündnispartner. Sie<br />

bekräftigten, dass das Bündnis das wichtigste Konsultationsforum für seine<br />

Mitglieder und das Verhandlungsgremium für Grundsätze sei, die die<br />

Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Verbündeten im Rahmen<br />

des Washingtoner Vertrags beeinflussen. Sie begrüßten darüber hinaus die<br />

enge und wachsende Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />

Westeuropäischer Union auf der Grundlage einvernehmlich geregelter<br />

Prinzipien der gegenseitigen Ergänzung und Transparenz. Außerdem erklärten<br />

sie ihre Bereitschaft, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat<br />

kollektive Ressourcen des Bündnisses für WEU-Operationen zur Verfügung zu<br />

stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in Verfolgung ihrer<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs beauftragten den Nordatlantikrat<br />

mit der Untersuchung der Frage, wie die politischen und militärischen<br />

Strukturen der Allianz weiterentwickelt und angepasst werden können, um die<br />

Durchführung der Aufträge der Allianz einschließlich der Friedenserhaltung effizienter<br />

und flexibler zu gestalten und der sich herausbildenden Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungsidentität Ausdruck zu verleihen. Als Teil dieses<br />

Prozesses wurde das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos entwickelt.<br />

Dieses in Kapitel 12 beschriebene Konzept soll die operative Flexibilität verbessern<br />

und einen flexibleren und beweglicheren Einsatz von Kräften ermöglichen,<br />

die den neuen Erfordernissen im Gesamtaufgabenspektrum der Allianz<br />

gerecht werden. Es sollte unter anderem trennbare, jedoch nicht getrennte<br />

Stäbe zum Einsatz durch die Westeuropäische Union bereitstellen.<br />

Auf ihren Treffen in Berlin und Brüssel im Juni 1996 beschlossen die<br />

Außen- und Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> den Aufbau der Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> als wesentlichen<br />

Bestandteil der internen Anpassung des Bündnisses. Diese soll alle<br />

europäischen Bündnispartner in die Lage versetzen, einen geschlosseneren<br />

und wirksameren Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu<br />

leisten. Sie soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, selbst nach Bedarf zu handeln,<br />

und gleichzeitig die transatlantische Partnerschaft stärken. Unter voller<br />

Nutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos soll die gestärkte<br />

europäische Identität auf solide militärische Prinzipien gegründet und durch<br />

geeignete militärische Planung unterstützt werden sowie die Aufstellung<br />

114


militärisch kohärenter und leistungsfähiger Streitkräfte ermöglichen, die unter<br />

der politischen Kontrolle und strategischen Richtlinienkompetenz der WEU zu<br />

operieren imstande wären.<br />

Auf ihrem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- und<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong> die zur Schaffung der ESVI innerhalb der <strong>NATO</strong><br />

bereits unternommenen wichtigen Schritte. Der Ständige <strong>NATO</strong>-Rat wurde<br />

beauftragt, die Arbeiten auf diesem Gebiet in Zusammenarbeit mit der WEU<br />

zügig zum Abschluss zu bringen.<br />

KOOPERATION DER <strong>NATO</strong> MIT DER WEU<br />

Als Folge der Entscheidungen zur Entwicklung der ESVI innerhalb der<br />

<strong>NATO</strong> wurden Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass bei der weiteren<br />

Anpassung des Bündnisses alle Aspekte der <strong>NATO</strong>-Unterstützung für<br />

WEU-geführte Operationen berücksichtigt würden. Dies waren u. a.:<br />

• die Berücksichtigung von WEU-Anforderungen bei den neuen <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsplanungsverfahren zur Entwicklung von Ressourcen<br />

und Fähigkeiten. Die WEU begann 1997 mit einem Beitrag zur<br />

Ministerrichtlinie von 1997, zum Verteidigungsplanungsprozess der<br />

Allianz beizutragen (siehe Kapitel 7);<br />

• die Einbringung von Verfahren zur Identifizierung von <strong>NATO</strong>-<br />

Ressourcen und -Fähigkeiten, auf die die WEU gegebenenfalls mit<br />

Zustimmung des Nordatlantikrats zurückgreifen möchte;<br />

• die Einführung multinationaler europäischer Führungsregelungen<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong>, mit deren Hilfe Operationen unter der politischen<br />

Kontrolle und strategischen Leitung der WEU vorbereitet, unterstützt,<br />

befehligt und durchgeführt werden können. (In diesem<br />

Zusammenhang übernimmt der Stellvertretende Oberste Alliierte<br />

Befehlshaber Europa (DSACEUR) sowohl unter normalen<br />

Bedingungen als auch im Zusammenhang mit WEU-geführten<br />

Einsätzen in Bezug auf die der WEU zur Verfügung gestellten Kräfte<br />

eine besondere Rolle);<br />

• die Einführung von Regelungen für Konsultation und<br />

Informationsaustausch zur Gewährleistung der Koordinierung, die bei<br />

mit <strong>NATO</strong>-Unterstützung unter WEU-Leitung durchgeführten<br />

Operationen benötigt wird;<br />

• der Ausbau der militärischen Planungsmaßnahmen und Übungen für<br />

typische WEU-Einsätze.<br />

115


In der Praxis sollen diese Regelungen sicherstellen, dass die WEU im<br />

Falle einer Krise, bei der sie zu intervenieren beschließt (und das Bündnis nicht<br />

eingreifen will), den Einsatz von Ressourcen und Fähigkeiten des Bündnisses,<br />

möglicherweise einschließlich eines Stabes Alliierter Streitkräftekommandos,<br />

zur Durchführung von Operationen unter eigener Kontrolle und strategischer<br />

Leitung beantragen könnte.<br />

Der Nordatlantikrat könnte der WEU dann die angeforderten Kräfte und<br />

Mittel von Fall zu Fall zur Verfügung stellen. Die Bedingungen für deren<br />

Abstellung zur WEU sowie die Überwachung ihres Einsatzes und schließlich<br />

ihre Rückführung oder Abberufung müssten in einer gesonderten<br />

Vereinbarung zwischen beiden Organisationen festgelegt werden. Die <strong>NATO</strong><br />

würde den Einsatz ihrer Kräfte während der Operation überwachen und auf<br />

politischer Ebene ständig Verbindung mit der WEU halten. Es könnten europäische<br />

Befehlshaber aus der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur für die Wahrnehmung<br />

von Aufgaben unter der politischen Kontrolle der WEU benannt werden. Nach<br />

Abschluss der Operation oder bei Bedarf fielen die Ressourcen wieder an die<br />

<strong>NATO</strong> zurück. Während der Operation, einschließlich der Vorbereitungsphase,<br />

würden sich <strong>NATO</strong> und WEU eingehend beraten.<br />

Auf dem EU-Gipfel in Köln wurde im Juni 1999 beschlossen, der EU die<br />

benötigten Mittel und Fähigkeiten zur Umsetzung einer gemeinsamen<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bereitzustellen.<br />

Diesen Entscheidungen entsprechend hat die Europäische Union zur<br />

Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität nach<br />

und nach die Rolle der WEU übernommen.<br />

In der Zwischenzeit hat die <strong>NATO</strong> weiter mit der WEU zusammengearbeitet,<br />

um Regelungen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den<br />

beiden Organisationen im Falle einer WEU-geführten Krisenbewältigungsoperation<br />

unter Einsatz von <strong>NATO</strong>-Ressourcen und -Fähigkeiten zu<br />

vervollständigen und umzusetzen. Weitere Arbeiten zur Ausarbeitung der<br />

Vereinbarungen über den Einsatz dieser Mittel sowie den<br />

Informationsaustausch wurden aufgenommen. Es wurden gemeinsame<br />

Erprobungen und Auswertungen von Verfahren sowie Übungen für gemeinsame<br />

Einheiten und Verbände durchgeführt. Im Februar 2000 fand eine<br />

gemeinsame <strong>NATO</strong>-WEU-Krisenbewältigungsübung statt. Bei ihrem Treffen in<br />

Marseille im November 2000 beschlossen die WEU-Minister, die routinemäßigen<br />

<strong>NATO</strong>-WEU-Konsultationsmechanismen bis auf die während der Übergangsphase<br />

erforderlichen Maßnahmen auszusetzen.<br />

116


BEZIEHUNGEN DER <strong>NATO</strong> ZUR EU<br />

Anlässlich der Tagung des Rates der Europäischen Union im Dezember<br />

1999 in Helsinki wurde ein „Leitziel” für die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf<br />

ihr Militärpotenzial für Krisenbewältigungseinsätze definiert. Ziel ist es, die EU<br />

in die Lage zu versetzen, zur Durchführung sämtlicher so genannter<br />

„Petersberger Aufgaben” gemäß des Amsterdamer Vertrags von 1997 bis zum<br />

Jahr 2003 Truppen in Korpsstärke bis zu 60.000 Mann zu verlegen und für die<br />

Dauer von mindestens einem Jahr im Einsatz zu halten. Diese Aufgaben<br />

umfassen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende<br />

Maßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich<br />

friedensstiftender Maßnahmen. Ihre Rolle wäre die Durchführung von EUgeführten<br />

Militäroperationen als Reaktion auf internationale Krisen in Fällen, in<br />

denen die <strong>NATO</strong> als Ganzes nicht militärisch engagiert wäre. Dieser Prozess<br />

ist Teil der Entschlossenheit der EU, zur militärischen Stützung der gemeinsamen<br />

Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Europäische Sicherheitsund<br />

Verteidigungspolitik zu entwickeln. Eine unnötige Verdoppelung bereits<br />

vorhandener <strong>NATO</strong>-Strukturen wird dabei vermieden; auch die Schaffung einer<br />

europäischen Armee ist nicht vorgesehen.<br />

Ferner vereinbarte die EU zur Gewährleistung der notwendigen politischen<br />

und strategischen Führung derartiger Einsätze die Schaffung dauerhafter<br />

politischer und militärischer Strukturen einschließlich eines Politischen und<br />

Sicherheitspolitischen Ausschusses, eines Militärausschusses sowie eines<br />

Militärstabs. Zudem beschloss die EU die Erarbeitung von Regelungen für<br />

umfassende Konsultation, Zusammenarbeit und Transparenz mit der <strong>NATO</strong><br />

und zur Gewährleistung des notwendigen Dialogs, der Konsultation und<br />

Zusammenarbeit mit europäischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied<br />

der EU sind, in Fragen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

und der Krisenbewältigung.<br />

Der Dialog zwischen der <strong>NATO</strong> und der Europäischen Union wird übereinstimmend<br />

mit den Entscheidungen von Washington und vor dem<br />

Hintergrund der Entwicklungen in der EU ständig intensiviert. Bei den Treffen<br />

des Europäischen Rats in Nizza und des Nordatlantikrats in Brüssel im<br />

Dezember 2000 konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Die<br />

Außenminister der <strong>NATO</strong> bekräftigten ihre Unterstützung für das von den EU-<br />

Mitgliedstaaten verabschiedete Ziel einer echten Partnerschaft zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und der EU im Bereich der Krisenbewältigung. Beide Organisationen<br />

stimmten dem Aufbau von Konsultation und Zusammenarbeit untereinander in<br />

Fragen von gemeinsamen Interesse im Bereich der Sicherheit, Verteidigung<br />

und Krisenbewältigung zu, um Krisen mit der geeignetsten militärischen<br />

Reaktion und gesichertem, wirksamem Krisenmanagement begegnen zu können.<br />

117


Auf der Grundlage der Treffen vom Dezember 2000 erfolgte im Januar<br />

2001 ein Briefwechsel zwischen dem Generalsekretär und der schwedischen<br />

EU-Präsidentschaft hinsichtlich gemeinsamer Treffen auf Botschafter- und<br />

Ministerebene. Die Vereinbarung sieht alle sechs Monate (also während jeder<br />

EU-Präsidentschaft) mindestens drei Treffen auf Botschafter- und ein Treffen<br />

auf Ministerebene vor. Beide Organisationen haben sich jedoch verpflichtet,<br />

die Konsultationen in Krisenzeiten zu intensivieren. So finden heute regelmäßige<br />

Treffen des Politischen und Sicherheitspolitischen Ausschusses der<br />

EU und des Nordatlantikrats statt, und beide Organisationen bewegen sich<br />

rasch von der Theorie der ESVI/ESVP zu Konsultation und Zusammenarbeit in<br />

konkreten Sachfragen wie beispielsweise der Lage auf dem westlichen Balkan.<br />

Seit Mitte des Jahres 2000 treffen gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppen<br />

der <strong>NATO</strong> und der EU zu Gesprächen über Sicherheitsfragen (z. B. über<br />

Verfahren für den Austausch von Verschlusssachen einschließlich nachrichtendienstlicher<br />

Erkenntnisse), Modalitäten für den EU-Rückgriff auf<br />

Ressourcen und Fähigkeiten der Allianz, Fähigkeitsziele (einschließlich Fragen<br />

im Zusammenhang mit dem Verteidigungsplanungssystem der <strong>NATO</strong>) sowie<br />

ständigen Konsultationsvereinbarungen unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

relevanter Faktoren einschließlich der Frage der Beteiligung zusammen. Im<br />

Frühjahr 2001 wurde der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär erstmals eingeladen, den Rat<br />

für „Allgemeine Angelegenheiten” der EU über die Grundsätze der <strong>NATO</strong> zu<br />

<strong>info</strong>rmieren.<br />

Im Sommer 2000 gründeten die <strong>NATO</strong> und das Sekretariat des Rates der<br />

EU eine Interims-Sicherheitsvereinbarung zwischen den beiden<br />

Organisationen über den Austausch von Verschlusssachen. Beide<br />

Organisationen arbeiten auf den Abschluss einer permanenten<br />

Sicherheitsvereinbarung zwischen <strong>NATO</strong> und EU hin.<br />

Während der zweiten Hälfte des Jahres 2000 leisteten <strong>NATO</strong>-Experten<br />

auf Anfrage der EU im Rahmen der Vorbereitung der EU-Beitragskonferenz im<br />

November 2000 militärische und technische Beratung für die Arbeit von EU-<br />

Experten bei der Aufstellung eines Kräfte- und Fähigkeitskatalogs für das EU-<br />

Leitziel. Anlässlich ihres Treffens im Dezember 2000 verliehen die <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister der Bereitschaft des Bündnisses Ausdruck, auf Ersuchen der<br />

EU und nach entsprechenden Entscheidungen weitere fachliche Beratung zu<br />

leisten.<br />

Innerhalb der <strong>NATO</strong> wird die Arbeit zu den wichtigsten Fragen im<br />

Zusammenhang mit dem Ausbau der ESVI fortgesetzt. Dies gilt insbesondere<br />

für die Identifizierung einer Reihe europäischer Kommandooptionen, die<br />

Bereitstellung von im Vorfeld bestimmten Ressourcen und Fähigkeiten, den<br />

gesicherten Rückgriff auf operative Planungskapazitäten der <strong>NATO</strong> sowie die<br />

Anpassung der Verteidigungsplanung der Allianz.<br />

118


KAPITEL 5<br />

DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM<br />

RAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG<br />

Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien<br />

Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina<br />

Die Rolle der <strong>NATO</strong> im Kosovo-Konflikt<br />

Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und KFOR-<br />

Unterstützung für humanitäre Ziele


DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM<br />

RAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG<br />

DER PROZESS DER FRIEDENSSTIFTUNG IM<br />

EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN<br />

Die politische Grundlage für die Rolle des Bündnisses im ehemaligen<br />

Jugoslawien wurde auf der Ministertagung des Nordatlantikrats in Oslo im Juni<br />

1992 geschaffen. Damals brachten die Außenminister der <strong>NATO</strong> ihre<br />

Bereitschaft zum Ausdruck, friedenserhaltende Maßnahmen unter der<br />

Verantwortung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(KSZE) (später umbenannt in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit<br />

in Europa oder OSZE) von Fall zu Fall gemäß ihren eigenen Verfahren zu<br />

unterstützen. Dazu gehörte die Bereitstellung von Kräften und Mitteln sowie<br />

Sachverstand des Bündnisses zur Durchführung friedenserhaltender Einsätze.<br />

Im Dezember 1992 erklärten die Außenminister der <strong>NATO</strong>, dass das<br />

Bündnis auch zur Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen im Auftrag<br />

des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bereit sei, der die<br />

Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit trägt.<br />

Die Minister erörterten die friedenserhaltenden Maßnahmen und Sanktionen<br />

bzw. Maßnahmen zur Embargodurchsetzung, die von den <strong>NATO</strong>-Staaten einzeln<br />

oder im Bündnis zur Unterstützung der Durchführung der Resolutionen<br />

des VN-Sicherheitsrats zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien auf den Weg<br />

gebracht waren. Sie wiesen darauf hin, dass die Allianz auf weitere Initiativen<br />

positiv reagieren werde, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen zum<br />

Erreichen der Unterstützung durch die Allianz auf diesem Gebiet möglicherweise<br />

ergreifen würde.<br />

Überwachungs- und Erzwingungsmaßnahmen<br />

Zwischen 1992 und 1995 traf das Bündnis mehrere wichtige<br />

Entscheidungen, die in Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union zum<br />

einen zu Einsätzen von <strong>NATO</strong>-Seestreitkräften zur Überwachung und später<br />

zur Erzwingung des VN-Embargos und der Sanktionen in der Adria und zum<br />

anderen zum Einsatz von <strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften zunächst zur Überwachung<br />

und dann zur Durchsetzung der von den Vereinten Nationen verhängten<br />

Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina führten. Das Bündnis sorgte<br />

auch für Luftnahunterstützung der VN-Schutztruppe (UNPROFOR) in Bosnien<br />

und Herzegowina und genehmigte Luftangriffe zur Lockerung der Belagerung<br />

Sarajevos und anderer bedrohter, von den Vereinten Nationen zu Schutzzonen<br />

121


erklärter Gebiete. Entschlossene Maßnahmen der <strong>NATO</strong> zur Unterstützung<br />

der Vereinten Nationen in Verbindung mit energischen diplomatischen<br />

Bemühungen bewirkten das Ende der Belagerung Sarajevos, führten zu einem<br />

echten Waffenstillstand und ermöglichten im Herbst 1995 eine Lösung des<br />

Konflikts am Verhandlungstisch.<br />

Entwicklung des Konflikts<br />

Die Entwicklung des Konflikts und der Prozess, der in der Unterzeichnung<br />

des Bosnischen Friedensvertrags gipfelte, waren schleppend und langwierig.<br />

Die sukzessiven Maßnahmen des Bündnisses zur Unterstützung der Vereinten<br />

Nationen zwischen 1992 und 1995 sind nachstehend chronologisch aufgeführt.<br />

In diesem Zeitraum erarbeitete die <strong>NATO</strong> Eventualfallpläne für eine Reihe<br />

von Optionen zur Unterstützung der VN-Aktivitäten im Zusammenhang mit<br />

dem Konflikt. Solche Pläne wurden den Vereinten Nationen zur Durchsetzung<br />

der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina, zur Einrichtung von<br />

Auffang- und Schutzzonen für die Zivilbevölkerung in Bosnien sowie für<br />

Möglichkeiten zur Verhinderung der Ausbreitung des Konflikts auf den Kosovo<br />

und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 zur Verfügung<br />

gestellt. Außerdem wurden Pläne für die Absicherung der humanitären Hilfe,<br />

die Überwachung schwerer Waffen und den Schutz der VN-Boden<strong>truppen</strong><br />

erstellt.<br />

Juli 1992<br />

Zum Ständigen <strong>NATO</strong>-Einsatzverband Mittelmeer gehörende und von<br />

Seefernaufklärern unterstützte Schiffe begannen mit der Überwachung des<br />

Schiffsverkehrs in der Adria. Dies geschah zur Unterstützung des VN-<br />

Waffenembargos gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien<br />

(Resolution 713 des VN-Sicherheitsrats) und der gegen die Bundesrepublik<br />

Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verhängten Sanktionen (VNSR-<br />

Resolution 757).<br />

Oktober 1992<br />

Flugzeuge des <strong>NATO</strong>-Frühwarnsystems (AWACS) begannen mit Überwachungseinsätzen<br />

im Rahmen der Resolution 781, mit der eine<br />

Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina festgelegt worden war. Daten<br />

über mögliche Verstöße gegen das Flugverbot wurden regelmäßig an die VN-<br />

Behörden gemeldet.<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

122


November 1992<br />

In Erweiterung der Überwachung auf See begannen <strong>NATO</strong>- und WEU-<br />

Streitkräfte in der Adria im Rahmen der von den Vereinten Nationen verhängten<br />

Sanktionen und Embargos (VNSR-Resolution 787) mit der Anwendung von<br />

Zwangsmaßnahmen. Die Einsätze waren nicht länger auf die Registrierung<br />

möglicher Verstöße beschränkt, sondern umfassten jetzt auch das Anhalten,<br />

Durchsuchen und Umleiten von Schiffen.<br />

März 1993<br />

Am 31. März verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 816,<br />

mit der die Durchsetzung der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina<br />

genehmigt und das Flugverbot auf sämtliche Starr- und<br />

Drehflügelluftfahrzeuge, mit Ausnahme UNPROFOR-genehmigter Flüge,<br />

erweitert wurde.<br />

April 1993<br />

Am 12. April 1993 begannen <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit der Überwachung des<br />

bosnischen Luftraums (Operation Deny Flight). Zunächst kamen 50 Jagd- und<br />

Aufklärungsflugzeuge (später stieg die Zahl auf mehr als 200) aus verschiedenen<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten zum Einsatz, die von Flugplätzen in Italien und<br />

Flugzeugträgern in der Adria aufstiegen. Bis Dezember 1995 waren fast<br />

100.000 Einsätze von Jägern und Unterstützungsflugzeugen geflogen worden.<br />

Juni 1993<br />

Auf einer gemeinsamen Sitzung des Nordatlantikrats und des Rats der<br />

Westeuropäischen Union am 8. Juni wurde eine gemeinsame <strong>NATO</strong>/WEU-<br />

Einsatzkonzeption zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos in der Adria<br />

gebilligt. Die sich daraus ergebende Operation (Sharp Guard) umfasste einheitliche<br />

Führungsvorkehrungen unter der Verantwortlichkeit der Räte beider<br />

Organisationen. Die operative Leitung des gemeinsamen <strong>NATO</strong>/WEU-<br />

Einsatzverbands wurde über den Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />

(SACEUR) an den Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd (COM-<br />

NAVSOUTH) in Neapel delegiert.<br />

Im Zuge dieser Erzwingungsmaßnahme wurden etwa 74.000 Schiffe von<br />

<strong>NATO</strong>- und WEU-Streitkräften kontrolliert; fast 6.000 wurden auf See durchsucht,<br />

etwas mehr als 1.400 wurden umgeleitet und in Häfen inspiziert. Es wurden<br />

keine Schiffe gemeldet, die das Embargo durchbrochen hätten; in sechs<br />

Fällen war ein solcher Versuch unternommen worden, die betreffenden Schiffe<br />

wurden jedoch gestoppt.<br />

Mit der Aufhebung des VN-Waffenembargos am 18. Juni 1996 wurde die<br />

Operation Sharp Guard ausgesetzt. Der <strong>NATO</strong>- und der WEU-Rat erklärten,<br />

dass beide Organisationen bereit seien, die Operation in Übereinstimmung mit<br />

123


der VNSR-Resolution 1022 wiederaufzunehmen, wenn die VN-Sanktionen<br />

erneut in Kraft treten sollten.<br />

August 1993<br />

Nach der Annahme einer Resolution des VN-Sicherheitsrats in Bezug auf<br />

die Gesamtsicherung von Schutzzonen (VNSR-Resolution 836) wurden vom<br />

Nordatlantikrat eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Angesichts fortgesetzter<br />

Angriffe genehmigte der Rat am 2. August die unverzügliche<br />

Vorbereitung härterer Maßnahmen, einschließlich Luftangriffen, gegen die<br />

Verantwortlichen, wenn die Belagerung Sarajevos und anderer Gebiete weiterginge<br />

und humanitäre Hilfslieferungen in der Region nicht weiter gestört<br />

würden. <strong>NATO</strong>-Militärbehörden wurden beauftragt, in enger Koordinierung mit<br />

der UNPROFOR Einsatzoptionen für Luftangriffe auszuarbeiten.<br />

Am 9. August billigte der Nordatlantikrat eine Reihe vom <strong>NATO</strong>-<br />

Militärausschuss empfohlener „Operativer Optionen für Luftangriffe in Bosnien<br />

und Herzegowina”. Diese Optionen betrafen sowohl das Zielidentifizierungsverfahren<br />

als auch die Führungsvereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und den Vereinten Nationen für Luftangriffe.<br />

Januar 1994<br />

Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bestätigten die Staats- und<br />

Regierungschefs des Bündnisses nochmals ihre Entschlossenheit, die<br />

Belagerung Sarajevos und anderer Schutzzonen und bedrohter Räume in<br />

Bosnien und Herzegowina durch Luftangriffe zu beenden.<br />

Februar 1994<br />

Am 9. Februar ermächtigte der Nordatlantikrat auf Ersuchen des<br />

Generalsekretärs der Vereinten Nationen den Oberbefehlshaber der Alliierten<br />

Streitkräfte Europa Süd (CINCSOUTH), auf Anforderung der Vereinten<br />

Nationen gegen Artillerie- und Mörserstellungen in oder um Sarajevo, die von<br />

der UNPROFOR für die Angriffe gegen zivile Ziele in dieser Stadt verantwortlich<br />

gemacht wurden, Luftangriffe zu führen. Außerdem entschied der Rat,<br />

dass innerhalb von zehn Tagen alle schweren Waffen aus einer 20 km tiefen<br />

Sperrzone rund um Sarajevo abzuziehen oder der UNPROFOR-Kontrolle zu<br />

unterstellen seien. Nach Ablauf dieser Frist würden alle in der Sperrzone verbliebenen<br />

schweren Waffen, gleich welcher Partei, die nicht der UNPROFOR-<br />

Kontrolle unterstellt wären, aus der Luft angegriffen.<br />

Am 28. Februar wurden vier in die Flugverbotszone über Bosnien und<br />

Herzegowina eingedrungene Militärflugzeuge von <strong>NATO</strong>-Flugzeugen im<br />

ersten militärischen Kampfeinsatz seit Gründung des Bündnisses abgeschossen.<br />

124


April 1994<br />

Auf Anforderung des Befehlshabers UNPROFOR flogen am 10./11. April<br />

<strong>NATO</strong>-Flugzeuge Luftnahunterstützungseinsätze zum Schutz des VN-<br />

Personals im von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärten Goražde.<br />

Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur<br />

Unterstützung bei den Bemühungen, die Belagerung von Goražde zu beenden<br />

und andere Schutzzonen abzusichern, drohte der Nordatlantikrat am 22. April<br />

Luftangriffe an, wenn die bosnischen Serben ihre Angriffe nicht unverzüglich<br />

einstellten.<br />

Am 24. April hatten sich die Truppen der bosnischen Serben aus der<br />

3-km-Zone um Goražde zurückgezogen, worauf die humanitären Hilfskonvois<br />

und Sanitätskräfte Zutritt zur Stadt erhielten. Der <strong>NATO</strong>-Rat drohte mit<br />

Luftangriffen nach dem 27. April gegen alle innerhalb der 20-km-Sperrzone<br />

rund um Goražde verbliebenen schweren Waffen der bosnischen Serben.<br />

Außerdem wurden Luftangriffe angedroht für den Fall, dass andere VN-<br />

Schutzzonen (Bihać, Srebrenica, Tuzla und Žepa) mit schweren Waffen,<br />

gleichgültig aus welcher Entfernung, angegriffen würden. Diese Gebiete konnten<br />

auch zu Sperrzonen erklärt werden, wenn nach Auffassung der Führung<br />

der <strong>NATO</strong>- und VN-Truppen innerhalb eines Radius von 20 Kilometern um<br />

diese Orte schwere Waffen zusammengezogen oder verlegt werden sollten.<br />

Juli 1994<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörden erhielten den Auftrag, Eventualfallpläne für die<br />

Unterstützung der VN-Truppen bei ihrem Abzug aus Bosnien und Herzegowina<br />

und/oder Kroatien zu erarbeiten, falls dieser unvermeidlich werden sollte.<br />

August 1994<br />

Auf Ersuchen der UNPROFOR griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge am 5.<br />

August ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an. Die <strong>NATO</strong> und die UNPRO-<br />

FOR hatten sich auf diese Maßnahme verständigt, nachdem von bosnischen<br />

Serben Waffen aus einer Sammelstelle bei Sarajevo entwendet worden waren.<br />

September 1994<br />

Nachdem bosnische Serben in der Nähe von Sarajevo ein UNPROFOR-<br />

Fahrzeug beschossen hatten, griffen am 22. September <strong>NATO</strong>-<br />

Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPROFOR einen serbischen Panzer an.<br />

November 1994<br />

In Durchführung der Resolution 958 des VN-Sicherheitsrats billigte der<br />

Nordatlantikrat am 19. November die Ausdehnung der Luftnahunterstützung<br />

auf Kroatien zum Schutz der dort stationierten VN-Truppen.<br />

Am 21. November griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge den Flugplatz Udbina in<br />

dem von Serben besetzten Teil Kroatiens als Reaktion auf Angriffe an, die<br />

125


Serben von dort aus gegen Ziele in der Schutzzone Bihać in Bosnien und<br />

Herzegowina geflogen hatten.<br />

Nachdem zwei <strong>NATO</strong>-Flugzeuge südlich von Otoka (im Nordwesten<br />

Bosniens) mit Flugabwehrraketen beschossen worden waren, wurden am 23.<br />

November Luftangriffe gegen Flugabwehr-Radarstellungen in diesem Raum<br />

geflogen.<br />

Mai 1995<br />

Nach Verletzungen von Sperrzonen und der Beschießung von<br />

Schutzzonen mit Artillerie griffen <strong>NATO</strong>-Flugzeuge am 25. und 26. Mai<br />

Munitionsdepots der Serben in Pale an. Die Serben nahmen 370 VN-Soldaten<br />

und Militärbeobachter in Bosnien als Geiseln und benutzten sie an potenziellen<br />

Zielen als lebende Schutzschilde, um damit weitere Luftangriffe zu verhindern.<br />

Am 30. Mai verurteilten die <strong>NATO</strong>-Außenminister auf ihrem Treffen in<br />

Noordwijk, Niederlande, die Eskalation der Gewalt in Bosnien und die feindseligen<br />

Handlungen der bosnischen Serben gegen VN-Personal.<br />

Juni 1995<br />

Der Nordatlantikrat billigte einstweilige Pläne für eine <strong>NATO</strong>-Operation zur<br />

Unterstützung des Abzugs von VN-Truppen. Die <strong>NATO</strong> sprach die Hoffnung<br />

aus, dass ihre Planungen und Vorbereitungen dazu dienen würden, die weitere<br />

VN-Präsenz in der Region zu untermauern.<br />

Am 18. Juni waren die restlichen VN-Geiseln wieder frei. VN-<br />

Friedens<strong>truppen</strong>, die in Waffensammelstellen um Sarajevo isoliert worden<br />

waren, wurden abgezogen.<br />

Juli 1995<br />

Am 11. Juli forderten die Vereinten Nationen <strong>NATO</strong>-Luftnahunterstützung<br />

zum Schutz von VN-Truppen an, die von bosnischen Serben bedroht wurden,<br />

die auf das von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärte Srebrenica<br />

vorrückten. Unter Führung der Vereinten Nationen wurden von VN-<br />

Beobachtern bestimmte Ziele von <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeugen angegriffen. Trotz<br />

der Luftangriffe fiel die Schutzzone Srebrenica in die Hand der bosnischen<br />

Serben. Die nahegelegene Schutzzone Žepa wurde kurze Zeit später von bosnischen<br />

Serben überrannt.<br />

Am 25. Juli genehmigte der Nordatlantikrat die militärische Planung zur<br />

Abschreckung eines Angriffs auf die Schutzzone Goražde und den Einsatz von<br />

<strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften für den Fall, dass diese Schutzzone bedroht oder angegriffen<br />

werden sollte.<br />

126


August 1995<br />

Am 1. August fasste der <strong>NATO</strong>-Rat entsprechende Entscheidungen zur<br />

Abschreckung von Angriffen auf die Schutzzonen Sarajevo, Bihać und Tuzla.<br />

Am 4. August griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge Flugabwehr-Radarstellungen der<br />

kroatischen Serben in der Nähe des Flugplatzes Udbina und bei Knin in<br />

Kroatien an.<br />

Nach anhaltenden Artillerieangriffen auf Sarajevo durch bosnische Serben<br />

begannen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge am 30. August mit einer Reihe von<br />

Luftangriffen gegen serbische Militärziele in Bosnien, wobei sie von der auf<br />

dem Berg Igman stationierten Schnellen Eingreiftruppe der Vereinten Nationen<br />

unterstützt wurden. Die Luftangriffe wurden befohlen, nachdem VN-<br />

Truppenführer zu der Überzeugung gelangt waren, dass der Mörserangriff auf<br />

Sarajevo zwei Tage zuvor aus Stellungen der bosnischen Serben geführt worden<br />

war.<br />

Die Operationen wurden vom Oberbefehlshaber Alliierte Streitkräfte<br />

Europa Süd (CINCSOUTH) und vom Befehlshaber der VN-Schutz<strong>truppen</strong><br />

gemäß der ihnen durch die Resolution 836 des VN-Sicherheitsrats erteilten<br />

Befugnis und in Übereinstimmung mit den vom Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen gebilligten Entscheidungen des Nordatlantikrats vom 25. Juli und 1.<br />

August 1995 gemeinsam veranlasst.<br />

Die gemeinsamen Ziele der <strong>NATO</strong> und der Vereinten Nationen bestanden<br />

darin, die Bedrohung der Schutzzone Sarajevo zu verringern und dort und in<br />

anderen Schutzzonen von weiteren Angriffen abzuschrecken, den Abzug der<br />

schweren Waffen der bosnischen Serben aus der Sperrzone rund um Sarajevo<br />

zustande zu bringen und für VN-Truppen und -Personal sowie nichtstaatliche<br />

Organisationen völlige Bewegungsfreiheit und die uneingeschränkte Nutzung<br />

des Flughafens Sarajevo sicherzustellen.<br />

September 1995<br />

Am 20. September gelangten die Befehlshaber der <strong>NATO</strong> und der VN-<br />

Schutz<strong>truppen</strong> zu der Überzeugung, dass die von den Vereinten Nationen festgesetzten<br />

Bedingungen durch die bosnischen Serben erfüllt worden seien, und<br />

stellten die Luftangriffe ein. Sie betonten, dass jeder Angriff auf Sarajevo oder<br />

eine andere Schutzzone, jede sonstige Nichtbefolgung der für die Sperrzone<br />

von Sarajevo geltenden Bestimmungen oder die Störung der<br />

Bewegungsfreiheit der VN-Truppen oder des Betriebs des Flughafens<br />

Sarajevo entsprechende Untersuchungen und möglicherweise die<br />

Wiederaufnahme der Luftangriffe zur Folge habe.<br />

127


Oktober 1995<br />

Am 4. Oktober feuerten <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge an zwei verschiedenen<br />

Orten drei Radar-Abwehrflugkörper auf Radarstellungen der bosnischen<br />

Serben ab, nachdem ihr Flugabwehrradar <strong>NATO</strong>-Flugzeuge erfasst hatte.<br />

Am 9. Oktober griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf Anforderung von VN-<br />

Schutz<strong>truppen</strong>, die an zwei Tagen hintereinander unter Artilleriebeschuss der<br />

bosnischen Serben geraten waren, einen Führungsbunker des serbischen<br />

Heeres nahe Tuzla an.<br />

November 1995<br />

Mit den sich bessernden Friedensaussichten in Bosnien bestätigte das<br />

Bündnis nochmals seine Bereitschaft zur Hilfe bei der Umsetzung des<br />

Friedensplans. Es wurden entsprechende Vorbereitungen für eine <strong>NATO</strong>geführte<br />

Truppe zur Umsetzung der militärischen Aspekte der<br />

Friedensvereinbarung in Gang gesetzt. Am 21. November wurde in Dayton,<br />

Ohio (USA) zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik<br />

Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) die<br />

Friedensvereinbarung für Bosnien paraphiert.<br />

Der Abschluss der Friedensvereinbarung ermöglichte es dem VN-<br />

Sicherheitsrat, die Sanktionen (VNSR-Resolution 1022) auszusetzen und sein<br />

Waffenembargo vorbehaltlich bestimmter Bedingungen (VNSR-Resolution<br />

1021) stufenweise aufzuheben.<br />

Die Maßnahmen der <strong>NATO</strong> und der WEU zur Durchsetzung der<br />

Sanktionen wurden am 22. November 1995 aufgehoben, konnten aber von<br />

neuem verhängt werden, falls die Bedingungen der Vereinten Nationen nicht<br />

erfüllt würden.<br />

Dezember 1995<br />

Die Friedensvereinbarung für Bosnien wurde am 14. Dezember in Paris<br />

unterzeichnet.<br />

Die im April 1993 begonnene Erzwingungsmaßnahme der <strong>NATO</strong> (Deny<br />

Flight) wurde beendet. Am 15. Dezember nahm der VN-Sicherheitsrat die<br />

Resolution 1031 an, mit der die Befugnis zu solchen Maßnahmen mit Wirkung<br />

vom 20. Dezember von den Vereinten Nationen auf die <strong>NATO</strong> übertragen und<br />

der <strong>NATO</strong> das Mandat für die Umsetzung der militärischen Aspekte der<br />

Friedensvereinbarung eingeräumt wurde.<br />

Der Luftraum über Bosnien und Herzegowina wurde anschließend von<br />

der IFOR-Truppe (siehe unten) als Teil ihres Auftrags überwacht.<br />

Der Nordatlantikrat entschied außerdem, dass gemäß Resolution 1037<br />

des VN-Sicherheitsrats Luftnahunterstützung für die VN-Truppe in<br />

128


Ostslawonien (UNTAES) im Rahmen der Operation Joint Endeavour bereitgestellt<br />

werden sollte.<br />

Die Kontrolle über den Luftraum über Bosnien und Herzegowina sowie die<br />

Bereitstellung von Luftnahunterstützung an UNTAES wurde unter der SFOR-<br />

Truppe fortgesetzt, die die IFOR-Truppe am 20. Dezember 1996 ablöste. Die<br />

Luftnahunterstützung für UNTAES endete im Januar 1998 nach dem Ende des<br />

UNTAES-Mandats.<br />

Die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR-Truppe<br />

Kommandostruktur der IFOR- Truppe<br />

Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung festgelegt, war Joint<br />

Endeavour eine <strong>NATO</strong>-geführte Operation unter der politischen Leitung und<br />

Kontrolle des Nordatlantikrats. Die IFOR hatte eine einheitliche<br />

Kommandostruktur. Die militärische Gesamtverantwortung lag in den Händen<br />

des damaligen Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR), General<br />

George Joulwan. General Joulwan ernannte Admiral Leighton-Smith<br />

(Oberbefehlshaber Alliierte Streitkräfte Europa Süd - CINCSOUTH) zum ersten<br />

Befehlshaber im Einsatzgebiet IFOR (COMIFOR). Im November 1996, als das<br />

Kommando über die IFOR-Truppe von den Alliierten Streitkräften Europa Süd<br />

(AFSOUTH) auf die Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) überging,<br />

wurde General Crouch Befehlshaber im Einsatzgebiet IFOR. Im Juli 1997<br />

wurde er von General Shinseki abgelöst. Einzelheiten zur weiteren<br />

Kommandostruktur der IFOR-Truppe und ihrer Nachfolgerin SFOR sind auf der<br />

SFOR-Website erhältlich (www.nato.int.sfor).<br />

Wichtige Meilensteine des IFOR- Einsatzes<br />

Ein Vorauskommando in Stärke von 2.600 Mann begann am 2. Dezember<br />

1995 mit der Verlegung nach Bosnien und Kroatien. Sein Auftrag waren die<br />

Einrichtung der erforderlichen Stabsquartiere, Fernmeldeverbindungen und die<br />

Organisation der Logistik für die Aufnahme der in den Einsatzraum zu verlegenden<br />

IFOR-Truppe mit einer Stärke von 60.000 Mann. Die Verlegung der<br />

Masse der Kräfte wurde nach der abschließenden Genehmigung des<br />

Operationsplans (OPLAN) durch den Nordatlantikrat und nach erfolgter<br />

Verabschiedung der Resolution 1031 des VN-Sicherheitsrats am 15.<br />

Dezember, die zur IFOR-Mission ermächtigte, am 16. Dezember veranlasst.<br />

Die Übertragung der Kommandogewalt vom Befehlshaber der VN-<br />

Friedenstruppe auf den Befehlshaber IFOR wurde am 20. Dezember vollzo-<br />

129


gen, 96 Stunden nach Genehmigung der Verlegung der Hauptkräfte durch den<br />

<strong>NATO</strong>-Rat. An diesem Tag traten alle an der Operation beteiligten <strong>NATO</strong>- und<br />

Nicht-<strong>NATO</strong>-Streitkräfte unter die Kommandogewalt des Befehlshabers IFOR.<br />

Am 19. Januar 1996, 30 Tage nach Verlegung der IFOR-Truppe (D+30),<br />

hatten die Vertragsparteien ihre Streitkräfte aus der Entflechtungszone beiderseits<br />

der vereinbarten Waffenstillstandslinie zurückgezogen. Am 3. Februar<br />

(D+45) waren alle Truppen aus den zu übergebenden Gebieten abgezogen.<br />

Die Übergabe von Territorien unter den bosnischen Gebietseinheiten war am<br />

19. März (D+90) abgeschlossen; entlang der Grenze der Gebietseinheiten<br />

wurde eine neue Entflechtungszone eingerichtet.<br />

Nach den Bestimmungen der Friedensvereinbarung sollten alle schweren<br />

Waffen und Truppen bis zum 18. April (D+120) in ihre Unterkünfte zurückkehren<br />

oder demobilisiert werden. Dies war der letzte Meilenstein im militärischen<br />

Anhang zur Friedensvereinbarung. Technische Schwierigkeiten verhinderten,<br />

dass die Parteien der Friedensvereinbarung den Abzug und die<br />

Demobilisierung bzw. Rückführung der schweren Waffen und Truppen in die<br />

Unterkünfte fristgemäß abschließen konnten. Am 27. Juni 1996, dem vom<br />

Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) neu festgesetzten Termin,<br />

war jedoch die Rückführung der schweren Waffen in die Friedensstandorte<br />

abgeschlossen.<br />

Umsetzung der zivilen Aspekte<br />

Für das Erreichen eines dauerhaften Friedens in Bosnien und<br />

Herzegowina ist auch die vollständige Umsetzung der zivilen Aspekte der<br />

Friedensvereinbarung entscheidend. Durch die Umsetzung der militärischen<br />

Teile der Vereinbarung trug die IFOR zur Schaffung eines sicheren, dem zivilen<br />

und politischen Neuaufbau förderlichen Umfelds bei. Sie leistete außerdem<br />

wesentliche Unterstützung bei zivilen Aufgaben im Rahmen der Grenzen ihres<br />

Mandats und der vorhandenen Kräfte und Mittel. Die IFOR-Truppe arbeitete<br />

eng mit dem Büro des Hohen Repräsentanten, der Internationalen<br />

Polizeitruppe, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), dem<br />

Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der<br />

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem<br />

Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien und<br />

vielen anderen zusammen, einschließlich 400 in der Region tätigen nichtstaatlichen<br />

Organisationen. Sie bot diesen Organisationen eine Reihe von<br />

Unterstützungsleistungen wie Notunterkünfte, sanitätsdienstliche Behandlung<br />

und Abtransport von Patienten, Bergung und Instandsetzung von Fahrzeugen,<br />

Transportunterstützung, Information und Beratung in Sicherheitsfragen und<br />

sonstige logistische Unterstützung.<br />

130


Die IFOR leistete auch der OSZE umfangreiche Unterstützung und half ihr<br />

bei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Überwachung der Wahlen, die am<br />

14. September 1996 stattfanden. Nach den Wahlen unterstützte die IFOR das<br />

Büro des Hohen Repräsentanten bei der Hilfe für die Parteien beim Aufbau<br />

neuer gemeinsamer Institutionen.<br />

IFOR-Pioniere konnten mehr als 50 Prozent der Straßen in Bosnien und<br />

Herzegowina reparieren und für den Verkehr öffnen und mehr als 60 Brücken<br />

wieder aufbauen oder instandsetzen, einschließlich der, die das Land mit<br />

Kroatien verbinden. Außerdem waren sie an der Minenräumung an<br />

Eisenbahnlinien und deren Instandsetzung, der Öffnung von Flughäfen für den<br />

zivilen Luftverkehr, an der Wiederherstellung der Gas-, Wasser- und<br />

Stromversorgung, am Wiederaufbau von Schulen und Krankenhäusern und an<br />

der Instandsetzung wichtiger Fernmeldeanlagen beteiligt.<br />

Die <strong>NATO</strong>-geführte SFOR-Truppe<br />

Von der IFOR zur SFOR<br />

Nach dem friedlichen Verlauf der Wahlen vom September 1996 in Bosnien<br />

hatte die IFOR ihre Mission erfolgreich beendet. Es war jedoch klar, dass auf<br />

dem zivilen Sektor noch viel zu tun blieb und das Umfeld weiterhin instabil und<br />

unsicher sein würde. Eine Woche nach den Wahlen entschieden die <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsminister auf einem inoffiziellen Treffen in Bergen, Norwegen,<br />

dass das Bündnis neu beurteilen müsse, wie es nach Ablauf des IFOR-<br />

Mandats im Dezember 1996 weiterhin bei der Schaffung sicherer<br />

Lebensbedingungen Unterstützung leisten könnte.<br />

Einen Monat später billigte der Nordatlantikrat eine detaillierte politische<br />

Weisung für eine von den militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> zu erstellende<br />

Studie über die Sicherheitsoptionen nach Ablauf des IFOR-Mandats. Im<br />

November und Dezember 1996 wurde in Paris ein Konsolidierungsplan für<br />

zwei Jahre aufgestellt und in London unter Aufsicht des gemäß der<br />

Friedensvereinbarung eingerichteten Rats für die Umsetzung dieses<br />

Vertragswerks ausgearbeitet. Auf der Grundlage dieses Plans und der bündniseigenen<br />

Studie über die Sicherheitsoptionen entschieden die Außen- und<br />

Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>, dass zur Gewährleistung der für die<br />

Konsolidierung des Friedens erforderlichen Stabilität eine verringerte<br />

Militärpräsenz notwendig sei. Sie vereinbarten, dass die <strong>NATO</strong> eine<br />

Stabilisierungstruppe (SFOR) aufstellen sollte, die anschließend am 20.<br />

Dezember 1996, dem Ablaufdatum des IFOR-Mandats, ihren Dienst aufnahm.<br />

131


Funktion und Mandat der SFOR-Truppe<br />

Gemäß Resolution 1088 des VN-Sicherheitsrats vom 12. Dezember 1996<br />

wurde die SFOR als rechtmäßiger Nachfolger der IFOR zur Umsetzung der<br />

militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung ermächtigt; ihr Einsatz<br />

erfolgte im Rahmen der VN-Charta, Kapitel VII (Friedenserzwingende<br />

Maßnahmen). Die für die SFOR festgelegten Rules of Engagement (ROE) entsprachen<br />

denen der IFOR und berechtigten zur Anwendung von Waffengewalt,<br />

falls dies zur Durchführung des Auftrags der SFOR oder zu ihrem Schutz<br />

erforderlich sein sollte.<br />

Hauptaufgabe der SFOR war es, zu sicheren allgemeinen Bedingungen<br />

beizutragen, die für die Konsolidierung des Friedens erforderlich waren. Zu<br />

ihren speziellen Aufgaben zählten:<br />

• Abschreckung von bzw. Verhinderung der Wiederaufnahme von<br />

Feindseligkeiten oder neuer Bedrohungen für den Frieden;<br />

• Konsolidierung des von der IFOR Erreichten und Förderung eines<br />

Klimas, in dem der Friedensprozess voranschreiten kann;<br />

• Bereitstellung von selektiver Unterstützung für zivile Organisationen<br />

innerhalb ihrer Möglichkeiten.<br />

Außerdem war sie darauf eingestellt, im Notfall die VN-Truppen in<br />

Ostslawonien zu unterstützen.<br />

Mit rund 31.000 Mann in Bosnien war die SFOR etwa halb so stark wie<br />

zuvor die IFOR-Truppe. Die zahlenmäßig kleinere Truppe konnte auf der<br />

während der IFOR-Mission erreichten allgemeinen Einhaltung der<br />

Vereinbarungen der Vereinbarung von Dayton aufbauen und sich daher auf die<br />

Umsetzung aller Bestimmungen des Anhangs 1A der Friedensvereinbarung<br />

konzentrieren. Dies umfasst:<br />

• Stabilisierung der augenblicklichen sicheren Verhältnisse, unter denen<br />

die kommunalen und nationalen Behörden und anderen internationalen<br />

Organisationen arbeiten können, und<br />

• Unterstützung anderer Dienststellen (in selektiver und gezielter Form<br />

wegen der reduzierten Stärke der verfügbaren Kräfte).<br />

Die <strong>NATO</strong> sah für die SFOR-Mission eine Dauer von 18 Monaten vor; die<br />

Truppenstärke sollte nach sechs und nach zwölf Monaten überprüft werden,<br />

um den Schwerpunkt gegebenenfalls von Stabilisierung auf Abschreckung verlagern<br />

zu können. Bis Juni 1998 sollte die Mission abgeschlossen sein. Die<br />

erste Überprüfung nach sechs Monaten im Juni 1997 kam zu dem Ergebnis,<br />

dass mit Ausnahme einer Truppenverstärkung während der Kommunalwahlen<br />

im September keine anderen wesentlichen Änderungen hinsichtlich Stärke und<br />

132


Einsatzmöglichkeiten der SFOR ins Auge gefasst werden sollten, bis der<br />

<strong>NATO</strong>-Rat in Konsultation mit den Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die ebenfalls SFOR-<br />

Truppen stellten, eine sorgfältige Beurteilung der Sicherheitslage in Bosnien<br />

und Herzegowina nach den Wahlen vorgenommen hatte.<br />

Kommandostruktur der SFOR-Truppe<br />

Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung vereinbart, weist die SFOR-<br />

Truppe eine einheitliche Kommandostruktur auf; bei ihrem Einsatz handelt es<br />

sich um eine <strong>NATO</strong>-geführte Operation unter Leitung und Kontrolle des<br />

Nordatlantikrats. Die militärische Gesamtverantwortung liegt in den Händen<br />

des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).<br />

Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />

Wie bei der IFOR stellte jeder Streitkräfte unterhaltende <strong>NATO</strong>-Staat auch<br />

Truppenteile zur SFOR ab. Island, der einzige <strong>NATO</strong>-Staat ohne Streitkräfte,<br />

leistete medizinische Unterstützung. Alle 18 Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die am<br />

IFOR-Einsatz teilnahmen, beteiligten sich auch an der SFOR, nämlich<br />

Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen,<br />

Rumänien, Russland, Schweden, die Tschechische Republik, die Ukraine und<br />

Ungarn - sie alle sind Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden<br />

(PfP); hinzu kommen Ägypten 2 , Jordanien 2 , Malaysia und Marokko 2 . Vier weitere<br />

Staaten (Argentinien, Irland, die Slowakei und Slowenien) haben ebenfalls<br />

Truppenkontingente zur SFOR abgestellt, so dass sich die Zahl der nicht der<br />

<strong>NATO</strong> angehörenden Teilnehmerstaaten auf insgesamt 22 beläuft.<br />

Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten werden auf der selben Grundlage in die Operation<br />

integriert wie die Streitkräfte der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten. Zwar gelten für das am<br />

SFOR-Einsatz beteiligte russische Truppenkontingent Sonderregelungen,<br />

doch im Allgemeinen empfangen alle beteiligten Truppen ihre Befehle vom<br />

Befehlshaber SFOR über die multinationalen Divisionsstäbe. Das Personal<br />

des SFOR-Hauptquartiers in Sarajevo setzt sich aus Angehörigen von 25<br />

<strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten zusammen.<br />

Die beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten unterhalten Verbindungsoffiziere<br />

bei SHAPE und wirken an der Einsatzplanung und der Aufstellung der<br />

erforderlichen Streitkräfte durch die Internationale Koordinierungszentrale mit.<br />

Beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier werden die beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />

in wichtigen Sachfragen konsultiert, wobei sie ihre Auffassungen zum<br />

Ausdruck bringen oder sich den Entscheidungen des <strong>NATO</strong>-Rats anschließen<br />

2 Teilnehmer am Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong>.<br />

133


können. Hauptinstrument der politischen Konsultation unter den beitragleistenden<br />

Staaten war das so genannte „NAC+N”-Forum (heute „EAPR(SFOR)”), die<br />

Versammlung des Nordatlantikrats mit beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten.<br />

Konsultationen mit dieser Staatengruppe finden auch im Rahmen der<br />

Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der<br />

Koordinierungsgruppe Grundsatzfragen in SFOR-Zusammensetzung statt.<br />

Die Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten trägt nicht nur zur Erfüllung der<br />

SFOR-Mission bei, sondern ist auch darüber hinaus von Bedeutung. Sie verschafft<br />

allen teilnehmenden Streitkräften von Partnerschaftsstaaten praktische<br />

Erfahrungen im gemeinsamen Einsatz mit <strong>NATO</strong>-Truppen und beweist, dass<br />

<strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten in einer <strong>NATO</strong>-geführten Operation im<br />

Interesse des Friedens eng zusammenarbeiten können. Dies hat weit reichende<br />

Auswirkungen auf die Region und trägt zu erhöhter Sicherheit in ganz<br />

Europa und darüber hinaus bei.<br />

Zivile Aspekte<br />

Die volle Umsetzung der den zivilen Sektor betreffenden Teile der<br />

Friedensvereinbarung bleibt ein entscheidender Faktor bei der Schaffung der<br />

Grundlage für einen dauerhaften Frieden. Wie die IFOR leistet auch die SFOR<br />

Unterstützung bei zivilen Aufgaben; da sie jedoch über geringere Kräfte verfügt,<br />

muss sie bei ihren Bemühungen Prioritäten setzen und von der Truppe<br />

selektiven Gebrauch machen.<br />

Gemäß Weisung des Nordatlantikrats sorgte die SFOR für ein sicheres<br />

Umfeld bei den Kommunalwahlen, die im September 1997 stattfanden. Sie<br />

unterstützte die OSZE auch in anderer Form bei der Vorbereitung und<br />

Durchführung dieser Wahlen. Sie hilft der OSZE weiterhin bei der<br />

Unterstützung der Parteien in der Umsetzung der im Rahmen der Vertrauensund<br />

Sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) und der Subregionalen<br />

Rüstungskontrolle erzielten Vereinbarungen. Die letztgenannte Vereinbarung<br />

begrenzt die Bestände der Parteien an schweren Waffen, um die Gefahr eines<br />

subregionalen Rüstungswettlaufs zu beiseitigen und eine Gesamtreduzierung<br />

des Arsenals schwerer Waffen in dem Gebiet zu bewirken.<br />

Das Büro des Hohen Repräsentanten wird unmittelbar durch<br />

Bereitstellung technischen Fachwissens und Hilfeleistung auf dem Sektor der<br />

Telekommunikation und Fernmeldetechnik, des Lufttransports und durch für<br />

Informationszwecke einzusetzende Kräfte und Mittel unterstützt. Unterstützung<br />

dieser Art wird routinemäßig geleistet.<br />

134


Außerdem unterstützt die SFOR weiterhin den Hohen<br />

Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in den Bemühungen<br />

zur Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen. Sie tut dies durch<br />

Hilfeleistung bei der Umsetzung der Verfahren zur Erleichterung der Rückkehr<br />

in die Entflechtungszone, die zwischen den beteiligten Organisationen und den<br />

Parteien der Friedensvereinbarung ausgehandelt wurde, indem sie beispielsweise<br />

dafür sorgt, dass keine Waffen außer denen der SFOR selbst in die<br />

Entflechtungszone zurückgebracht werden. Darüber hinaus unterstützt die<br />

SFOR den UNHCR bei der Beurteilung der Infrastruktur, der<br />

Wohnungssituation, der Wirtschaft und sozialer Faktoren in mehr als 80<br />

Städten und Gemeinden. Die Informationen werden dann dem<br />

Informationszentrum für Repatriierungsfragen als Beitrag für seine Datenbank<br />

über Projekte in Verbindung mit den Rückführungsvereinbarungen zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Wie die Vorgängerin IFOR pflegt auch die SFOR weiterhin enge<br />

Zusammenarbeit mit der Internationalen Polizeitruppe im Bereich Überwachung,<br />

Fernmelde- und Verkehrswesen sowie durch Sicherung ihrer<br />

Aktivitäten. Die Ordnungskräfte der SFOR leisten der Internationalen<br />

Polizeitruppe weiter fachliche Unterstützung und geben Hilfestellung bei der<br />

Umsetzung ihres Kontrollpunktkonzepts. Die SFOR unterstützt außerdem die<br />

Durchführung der Schiedsvereinbarung über die Zugehörigkeit von Brčko vom<br />

15. Februar 1997, indem sie in und um Brčko für Sicherheit sorgt und dem<br />

Administrator von Brčko, der Internationalen Polizeitruppe, dem UNHCR und<br />

anderen an der Durchführung des Schiedsspruchs beteiligten Stellen Hilfe leistet.<br />

Die dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige<br />

Jugoslawien bereits durch die IFOR zuteil gewordene Unterstützung wird<br />

durch die SFOR aufrechterhalten. Sie umfasst den Schutz und die logistische<br />

Unterstützung der Ermittler und die Überwachung der Orte vermuteter<br />

Massengräber durch SFOR-Patrouillen. Der Nordatlantikrat hat die SFOR<br />

ermächtigt, Personen, die im Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen zu<br />

haben, festzunehmen und dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal zu<br />

überstellen, wenn SFOR-Angehörige in Ausübung ihres Dienstes auf sie<br />

stoßen. Eine Reihe solcher Personen wurde bereits festgenommen und unverzüglich<br />

der Rechtssprechung des Tribunals in Den Haag zugeführt. Mehrere<br />

Beschuldigte haben sich freiwillig den Justizbehörden gestellt.<br />

Die Unterstützung bei der Umsetzung der Vereinbarung im zivilen Bereich<br />

erfolgt durch örtliche Kräfte und die Zivil-Militärische Einsatzgruppe der SFOR.<br />

Die Einsatzgruppe ist in Sarajevo stationiert und besteht aus etwa 350<br />

Militärangehörigen. Nachdem sie sich anfangs hauptsächlich aus Reservisten<br />

des US-Heeres zusammensetzte, hat sie inzwischen multinationalen<br />

135


Charakter. Beim Personal der Zivil-Militärischen Einsatzgruppe handelt es sich<br />

um Führungskräfte der mittleren und höheren Ebene aus 20 zivilen<br />

Berufssparten, einschließlich Rechtswesen, Wirtschaft und Finanzen,<br />

Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe, Bauwesen, Transport und<br />

Verkehr, öffentliche Versorgung, Wohnungswesen, soziale Einrichtungen<br />

(Bildungs- und Gesundheitswesen usw.), Kultur, Verwaltung, Management und<br />

Politologie.<br />

DIE FÖRDERUNG DES FRIEDENSPROZESSES IN<br />

BOSNIEN UND HERZEGOWINA<br />

Aufrechterhaltung einer multinationalen Militärpräsenz<br />

unter <strong>NATO</strong>-Führung<br />

Im Dezember 1997 trafen die Außen- und Verteidigungsminister der<br />

<strong>NATO</strong> eine Reihe weiterer Entscheidungen in Bezug auf die Umsetzung der<br />

Friedensvereinbarung in Bosnien und Herzegowina. In Erkenntnis der<br />

Brüchigkeit des Friedens trotz positiver Entwicklungen auf mehreren Feldern<br />

bekräftigten sie das Eintreten der <strong>NATO</strong> für einen einzigen demokratischen<br />

Vielvölkerstaat. Sie begrüßten die vom Büro des Hohen Repräsentanten in<br />

Bosnien zur leichteren Umsetzung der Friedensvereinbarung ergriffenen<br />

Maßnahmen, in deren Rahmen dieser seine volle Autorität zur Geltung bringt,<br />

um die Lösung von Problemen durch verbindliche Entscheidungen zu strittigen<br />

Fragen zu fördern, die vom „Rat für die Umsetzung der Friedensvereinbarung”<br />

festgestellt werden. Außerdem griff der NAC den sich sowohl innerhalb des<br />

„Rats für die Umsetzung der Friedensvereinbarung” als auch anderswo herausbildenden<br />

Konsens auf, demzufolge es erforderlich war, die Militärpräsenz<br />

über die Dauer des SFOR-Mandats hinaus aufrechtzuerhalten, und ersuchte<br />

die militärischen Behörden der <strong>NATO</strong>, entsprechende Optionen zu unterbreiten.<br />

Am 20. Februar 1998 gab der Rat in einer Erklärung bekannt, dass die<br />

<strong>NATO</strong> vorbehaltlich des erforderlichen VN-Mandats bereit sei, nach Ablauf des<br />

derzeitigen SFOR-Mandats im Juni 1998 eine multinationale Truppe in<br />

Bosnien und Herzegowina aufzustellen und zu führen, und wies die<br />

Militärbehörden an, mit der notwendigen Planung zu beginnen.<br />

Die neue Truppe würde die Bezeichnung „SFOR” beibehalten und ihren<br />

Einsatz mit gleichem Ziel weiterverfolgen, nämlich von einem<br />

Wiederaufflammen der Feindseligkeiten abzuschrecken und zur Schaffung der<br />

für die Umsetzung des zivilen Teils der Friedensvereinbarung erforderlichen<br />

136


Bedingungen beizutragen. Gleichzeitig plante der Rat eine Übergangsstrategie<br />

mit regelmäßigen Überprüfungen der Truppenstärke und ihrer allmählichen<br />

Verringerung in dem Maße, in dem die Übertragung von Aufgaben auf entsprechend<br />

geeignete Gemeinschaftseinrichtungen, zivile Behörden und internationale<br />

Organe möglich würde.<br />

In Anbetracht der allgemein stabilen Lage in Bosnien und Herzegowina<br />

wies der Nordatlantikrat die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden im Herbst 1999 an, die<br />

SFOR-Truppe neu zu strukturieren und ihre Stärke zu reduzieren. Aufgrund<br />

dessen wurde die Truppenstärke seither auf etwa 23.000 Mann reduziert.<br />

Diese Streitkräfte werden von 17 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und 17 Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Staaten gestellt, darunter 12 Partnerländer. Zu den Streitkräften gehört unter<br />

anderem ein 1.200 Mann starkes russisches Kontingent. Für die absehbare<br />

Zukunft wird eine SFOR-Präsenz erforderlich sein, um die Aufrechterhaltung<br />

eines sicheren Umfelds sicherzustellen und die Arbeit zur Förderung des zivilen<br />

Wiederaufbauprozesses zu untermauern.<br />

Dessen ungeachtet hat es in diesem Zusammenhang ermutigende<br />

Anzeichen für Fortschritt gegeben. Die Rückkehr der Flüchtlinge, insbesondere<br />

die Anzahl der spontanen Heimkehrer, nahm in den Jahren 1999 und<br />

2000 zu. Dies spiegelt das wachsende Vertrauen in der Bevölkerung wider,<br />

dass sie in relativer Sicherheit in ihre früheren Häuser und Dörfer zurückkehren<br />

kann. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse der Kommunalwahlen im<br />

April 2000, dass die Unterstützung für nationalistische Parteien zurückgegangen<br />

und die politische Vielfalt gewachsen war. Ein weiteres Ereignis, das zur<br />

Stabilität beitrug, war die friedliche Entmilitarisierung von Brčko.<br />

Trotz dieser positiven Entwicklungen wurde auf dem Treffen des Rats für<br />

die Umsetzung des Friedens in Brüssel im Mai 2000 Unzufriedenheit mit der<br />

Geschwindigkeit des Fortschritts bei der Umsetzung der zivilen Aspekte der<br />

Friedensvereinbarung sowie mit der Tatsache, dass in Schlüsselbereichen<br />

nach fünf Jahren nicht mehr Fortschritte erzielt worden waren, zum Ausdruck<br />

gebracht. Der Rat für die Umsetzung des Friedens stellte drei Bereiche mit<br />

hoher Priorität fest: die Vertiefung der wirtschaftlichen Reform, die<br />

Beschleunigung der Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen sowie die<br />

Stärkung von demokratisch verantwortlichen Gemeinschaftseinrichtungen.<br />

Im Rahmen dieses Prozesses beauftragte der Nordatlantikrat die SFOR-<br />

Truppe mit der Orientierung und Beratung des Ständigen Ausschusses für<br />

militärische Angelegenheiten. Ein weiterer Verweis auf die Rolle des Ständigen<br />

Ausschusses findet sich im nachfolgenden Abschnitt.<br />

Am 11. November 2000 fanden in Bosnien und Herzegowina Wahlen statt.<br />

Am 22. Februar 2001 wurde schließlich von einer Reihe gemäßigter Parteien,<br />

die sich zu einer „Allianz für den Wandel” zusammengeschlossen hatten, eine<br />

137


Staatsregierung gebildet. Dies war die erste Regierung, der keine der großen<br />

nationalistischen Parteien der drei ethnischen Gruppierungen des Landes<br />

angehörte.<br />

Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation<br />

Parallel zu den Entscheidungen zur SFOR-Truppe leitete der Rat im<br />

Dezember 1997 eine Reihe weiterer Maßnahmen unter der Bezeichnung<br />

„Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation” ein. Diese unterscheiden<br />

sich deutlich vom SFOR-Einsatz, der die Einhaltung der Bestimmungen des<br />

militärischen Teils der Friedensvereinbarung durch alle Beteiligten sicherstellen<br />

sollte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Vertrauen und Zusammenarbeit unter<br />

den Streitkräften von Bosnien und Herzegowina zu fördern und die<br />

Entwicklung demokratischer Verfahrensweisen und zentraler<br />

Sicherheitsinstrumente wie dem „Ständigen Ausschuss für militärische<br />

Angelegenheiten” zu unterstützen.<br />

Eine erste Reihe von Maßnahmen im Bereich der Sicherheitskooperation<br />

wurde vom Rat gebilligt; dazu gehören Lehrgänge für militärische und zivile<br />

Bedienstete des Verteidigungssektors von Bosnien und Herzegowina an der<br />

<strong>NATO</strong>-Schule in Oberammergau. Diese Lehrgänge sollen der Förderung der<br />

Aussöhnung, des Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses der früheren<br />

Kriegsparteien innerhalb der drei Volksgruppen des Landes und ihrer einzelnen<br />

Parteien dienen. Zum Programm gehören außerdem Besuche und<br />

Seminare, mit deren Hilfe sich Bedienstete des Verteidigungssektors in<br />

Bosnien und Herzegowina mit der <strong>NATO</strong> vertraut machen sollen und die ihr<br />

Verständnis der Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der Schaffung der<br />

Grundlagen für einen zukünftigen Frieden und zukünftige Stabilität in ihrem<br />

Land verbessern sollen. Zusätzlich wurde mittels einer Einschätzung untersucht,<br />

wie die <strong>NATO</strong> der Regierung von Bosnien und Herzegowina dabei helfen<br />

kann, ihrem zentralen Verteidigungsgremium, dem Ständigen Ausschuss<br />

für militärische Angelegenheiten, volle Wirksamkeit zu verleihen.<br />

Der Ständige Ausschuss für militärische Angelegenheiten ist eines der<br />

durch die Friedensvereinbarung von Dayton geschaffenen<br />

Gemeinschaftsgremien und hat für die Koordinierung der Aktivitäten der<br />

Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina Sorge zu tragen. Er setzt sich aus den<br />

Präsidenten der drei Volksgruppen im Lande, nämlich der bosnischen Kroaten,<br />

der bosnischen Muslime und der bosnischen Serben, den<br />

Verteidigungsministern und Stabschefs der Bosniakisch-Kroatischen<br />

Föderation und der Republik Srpska sowie nationalen und internationalen<br />

Beobachtern und einem Sekretariat zusammen. Er wird von der <strong>NATO</strong> nach-<br />

138


drücklich unterstützt und entfaltet seine Funktion in Bezug auf<br />

Verteidigungsfragen auf staatlicher Ebene.<br />

Die von der <strong>NATO</strong> geförderten Aktivitäten im Rahmen der<br />

Sicherheitskooperation werden vom Ständigen Ausschuss für militärische<br />

Angelegenheiten unter Beteiligung von Vertretern der Bosniakisch-Kroatischen<br />

Föderation, der Republik Srpska und der drei Volksgruppen koordiniert.<br />

Mehrere Lehrgänge über Fragen der Sicherheitskooperation werden durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse werden von Teilnehmern wie Organisatoren gleichermaßen<br />

als ermutigend beurteilt. Das Programm für Sicherheitszusammenarbeit<br />

konzentriert sich zunehmend auf spezifischere Ziele, ohne dabei seine<br />

ursprünglichen Ziele aus den Augen zu verlieren. Beispielsweise ist die <strong>NATO</strong><br />

in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gremien und im Rahmen des<br />

Programms Bosnien und Herzegowina dabei behilflich, auf Aufgaben, die in<br />

dem vom Rat für die Umsetzung des Friedens aufgestellten Arbeitsplan vom<br />

Mai 2000 genannt werden, zu reagieren. Zu diesen Aufgaben gehören die<br />

Umstrukturierung der Streitkräfte der Gebietseinheiten, die Stärkung eines<br />

gemeinsamen Verteidigungsgremiums auf staatlicher Ebene sowie die<br />

Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitspolitik für das Land.<br />

Verringerung der Streitkräfte der Gebietseinheiten<br />

Nach einer 15-prozentigen Reduzierung im Jahre 1999 war eine weitere<br />

15-prozentige Verringerung der aktiven Streitkräfte der Gebietseinheiten bis<br />

Ende 2000 vorgesehen. Die SFOR-Truppe beobachtet die Lage und arbeitet<br />

überdies mit Befehlshabern der Streitkräfte der Gebietseinheiten bei der<br />

Entwicklung gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinien zusammen,<br />

die sicherstellen sollen, dass die zukünftige Struktur dieser Streitkräfte<br />

bezahlbar ist und den Sicherheitsanforderungen entspricht.<br />

Entwaffnung (Operation HARVEST)<br />

1998 begann die SFOR-Truppe mit dem Einsammeln und Vernichten<br />

nicht registrierter Waffen und Geschütze, die sich in Privathand befanden, um<br />

so die Gesamtsicherheit der Bürger zu erhöhen und das Vertrauen in den<br />

Friedensprozess zu stärken. Etwa 11.000 Waffen, 10.000 Minen und 35.000<br />

Handgranaten sowie 3.700.000 Schuss Munition (2.800.000 im Jahre 1999<br />

und 900.000 im Jahre 2000) wurden seit Beginn der Operation eingesammelt.<br />

Dadurch wurde die Bedrohung der örtlichen Bevölkerung erheblich verringert.<br />

Das Ziel von Projekt Harvest 2000 bestand darin, durch das Verlagern der<br />

Zuständigkeit für das Einsammeln von Waffen und Geschützen auf die natio-<br />

139


nalen Behörden und ihre Streitkräfte auf dem Erfolg der im Jahre 1999 geleisteten<br />

Arbeit aufzubauen. Die Operation wurde im Jahre 2001 fortgesetzt.<br />

Kriegsverbrechen/Kriegsverbrecher<br />

Die Ergreifung von Kriegsverbrechern obliegt der Zuständigkeit der nationalen<br />

Behörden. Dennoch hat die SFOR-Truppe Ermittlern des Internationalen<br />

Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien Schutz und logistische<br />

Unterstützung gewährt sowie die Orte vermuteter Massengräber durch<br />

SFOR-Patrouillen überwacht. Seit 1996 waren <strong>NATO</strong>-Streitkräfte an der<br />

Festnahme von 37 unter der Anklage von Kriegsverbrechen stehenden<br />

Personen und an deren Überstellung nach Den Haag beteiligt.<br />

Obere Luftraumkontrolle<br />

Gemäß der Friedensvereinbarung von Dayton ist die SFOR-Truppe für die<br />

Normalisierung des Luftraums über Bosnien und Herzegowina durch die<br />

Förderung eines stabilen, sicheren und geschützten Luftraumumfelds zuständig,<br />

das schließlich wieder der zivilen Kontrolle unterstellt werden kann. Ein<br />

Schritt in diese Richtung wurde im Januar 2000 unternommen, als der obere<br />

Luftraum über Bosnien und Herzegowina wieder der zivilen Kontrolle unterstellt<br />

wurde. Es wurden darüber hinaus Pläne für eine Verringerung der militärischen<br />

Flugoperationen der <strong>NATO</strong> aufgestellt, die vorsahen, den Weg für eine<br />

Normalisierung des mittleren Luftraums mit dem Ziel der vollständigen<br />

Normalisierung des Luftraums bis Ende 2001 freizumachen.<br />

UNHCR/Flüchtlinge und Vertriebene<br />

Seit November 1995 hat die von der SFOR-Truppe geschaffene<br />

Sicherheit über 723.000 Personen zur Rückkehr veranlasst (368.000<br />

Flüchtlinge und 355.000 Vertriebene). Die effektive Umsetzung von<br />

Eigentumsgesetzen ist ein entscheidender Bestandteil des Prozesses. Die<br />

Gesamtanzahl der Rückgaben von Häusern und Wohnungen belief sich bis<br />

zum Dezember 2000 auf 51.500 Fälle. Die Geschwindigkeit des Fortschritts ist<br />

jedoch weiterhin niedrig, und nur 21 Prozent aller bei der Kommission für<br />

Liegenschaftsansprüche erhobenen Ansprüche wurden bisher entschieden.<br />

140


DIE ROLLE DER <strong>NATO</strong> IM KOSOVO-KONFLIKT<br />

Der Hintergrund des Konflikts<br />

Der Kosovo liegt im südlichen Serbien und hat eine gemischte<br />

Bevölkerung, deren Mehrheit der albanischen Volksgruppe angehört. Bis 1989<br />

verfügte die Region über einen hohen Grad an Autonomie innerhalb des ehemaligen<br />

Jugoslawien. Dann änderte der Serbenführer Slobodan Milošević den<br />

Status der Region, hob ihre Autonomie auf und unterstellte sie der direkten<br />

Kontrolle Belgrads, der Hauptstadt Serbiens. Die Kosovo-Albaner widersetzten<br />

sich diesem Schritt energisch.<br />

Im Jahre 1998 führte der offene Konflikt zwischen serbischen Militär- und<br />

Polizeistreitkräften und Freischärlern der Kosovo-Albaner zum Tod von über<br />

1.500 Kosovo-Albanern und zur Vertreibung von 400.000 Menschen aus ihren<br />

Häusern und Wohnungen. Die internationale Gemeinschaft zeigte sich äußerst<br />

besorgt über den eskalierenden Konflikt, seine humanitären Folgen und das<br />

Risiko einer Ausweitung auf andere Länder. Die Missachtung diplomatischer<br />

Bemühungen zur friedlichen Beilegung der Krise durch Präsident Milošević<br />

und die destabilisierende Rolle militanter Freischärler der Kosovo-Albaner<br />

gaben ebenfalls Anlass zur Besorgnis.<br />

Am 28. Mai 1998 legte der Nordatlantikrat bei seinem Treffen der<br />

Außenminister die beiden Hauptziele der <strong>NATO</strong> im Hinblick auf die Krise im<br />

Kosovo fest, und zwar:<br />

• Unterstützung beim Erreichen einer friedlichen Beilegung der Krise<br />

durch einen Beitrag zur Reaktion der internationalen Gemeinschaft<br />

und<br />

• Förderung der Stabilität und Sicherheit in benachbarten Ländern, mit<br />

besonderem Schwerpunkt auf Albanien und der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien 3 .<br />

Am 12. Juni 1998 beantragte der Nordatlantikrat auf einem Treffen der<br />

Verteidigungsminister eine Einschätzung möglicher weiterer Maßnahmen, die<br />

die <strong>NATO</strong> im Hinblick auf die entstehende Kosovo-Krise ergreifen könnte. Dies<br />

führte zur Betrachtung einer Vielzahl möglicher Optionen.<br />

Nach einer Verschlechterung der Lage genehmigte der <strong>NATO</strong>-Rat am 13.<br />

Oktober 1998 Aktivierungsbefehle für Luftangriffe. Dieser Schritt sollte diplomatische<br />

Bemühungen unterstützen, die das Ziel hatten, das Milošević-<br />

3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

141


Regime zum Abzug seiner Truppen aus dem Kosovo, zur Zusammenarbeit bei<br />

der Beendigung der Gewalt und zur Erleichterung der Rückkehr der Flüchtlinge<br />

in ihre Häuser und Wohnungen zu bewegen. Nach weiteren diplomatischen<br />

Initiativen seitens der <strong>NATO</strong> und US-Beamter erklärte sich Präsident<br />

Miloševićim letzten Augenblick zum Einlenken bereit, und die Luftangriffe wurden<br />

abgesagt.<br />

Die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrats (UNSCR) brachte unter<br />

anderem eine tiefe Besorgnis über die übermäßige Anwendung von Gewalt<br />

durch die serbischen Sicherheitskräfte und die jugoslawische Armee zum<br />

Ausdruck. Außerdem forderte sie beide Parteien des Konflikts zu einem<br />

Waffenstillstand auf. Im Geist der Resolution wurde die Truppenstärke der serbischen<br />

Streitkräfte im Kosovo und das Ausmaß ihrer Operationen nach einer<br />

separaten Vereinbarung mit der serbischen Regierung begrenzt.<br />

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Organisation für Sicherheit<br />

und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Kosovo-Verifikationsmission starten<br />

würde, um die Einhaltung am Boden zu beobachten, und dass die <strong>NATO</strong><br />

eine Luftüberwachungsmission starten würde. Der Beginn der beiden<br />

Missionen wurde von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.<br />

Mehrere Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten erklärten sich bereit, einen Beitrag zur Überwachungsmission<br />

zu leisten.<br />

Zur Unterstützung der OSZE bildete das Bündnis eine spezielle militärische<br />

Einsatzgruppe, um bei der Notevakuierung von Mitgliedern der Kosovo-<br />

Verifikationsmission behilflich zu sein, falls sie durch ein Wiederaufflackern des<br />

Konflikts gefährdet werden sollten. Diese Einsatzgruppe wurde in der ehemaligen<br />

jugoslawischen Republik Mazedonien 4 unter der Gesamtleitung des<br />

Obersten Alliierten <strong>NATO</strong>-Befehlshabers Europa stationiert.<br />

Trotz dieser Maßnahmen flackerte die Lage im Kosovo Anfang 1999 nach<br />

einer Reihe von Provokationen auf beiden Seiten und der Anwendung von<br />

unmäßiger und unverhältnismäßiger Gewalt durch die serbische Armee und<br />

Sonderpolizei erneut auf. Einige dieser Vorfälle wurden durch die<br />

Vermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber nach der<br />

Eskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner hatte sich die<br />

Situation bis Mitte Januar weiter verschlechtert.<br />

Es wurden erneut internationale Bemühungen eingeleitet, um der Suche<br />

nach einer friedlichen Lösung des Konflikts neue politische Dynamik zu verleihen.<br />

Am 29. Januar traf sich die aus sechs Staaten bestehende<br />

Kontaktgruppe 5 , die von der 1992 in London abgehaltenen Konferenz über das<br />

4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

5 Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.<br />

142


ehemalige Jugoslawien eingerichtet worden war. Es wurde vereinbart, dringende<br />

Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter internationaler<br />

Vermittlung einzuberufen.<br />

Die <strong>NATO</strong> unterstützte und bekräftigte die Bemühungen der<br />

Kontaktgruppe, indem sie am 30. Januar der Durchführung von Luftangriffen<br />

zustimmte, falls dies erforderlich sein würde, und eine Warnung an beide<br />

Konfliktparteien herausgab. Diese konzertierten Initiativen gipfelten in ersten<br />

Verhandlungen in Rambouillet bei Paris vom 6. bis 23. Februar, gefolgt von<br />

einer zweiten Verhandlungsrunde in Paris vom 15. bis 18. März. Am Ende der<br />

zweiten Gesprächsrunde unterzeichnete die Delegation der Kosovo-Albaner<br />

die vorgeschlagene Friedensvereinbarung, aber die Gespräche wurden ohne<br />

Unterschrift der serbischen Delegation abgebrochen.<br />

Unmittelbar danach intensivierten die serbischen Militär- und<br />

Polizeistreitkräfte ihre Operationen gegen die albanische Volksgruppe im<br />

Kosovo. Sie verlegten zusätzliche Truppen und Panzer in das Gebiet und verstießen<br />

damit eindeutig gegen die Vereinbarung vom Oktober. Zehntausende<br />

Menschen flohen angesichts dieser systematischen Offensive aus ihren<br />

Häusern und Wohnungen.<br />

Am 20. März wurde die Kosovo-Verifikationsmission der OSZE aus dem<br />

Gebiet abgezogen, nachdem sie durch serbische Truppen derart behindert<br />

worden war, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen konnte. Danach flog<br />

US-Botschafter Holbrooke in einem letzten Versuch, Präsident Milošević zur<br />

Einstellung der Angriffe auf die Kosovo-Albaner zu überreden, nach Belgrad,<br />

da anderenfalls <strong>NATO</strong>-Luftangriffe unmittelbar bevorstünden. Milošević weigerte<br />

sich einzulenken, und am 23. März wurde der Befehl zur Durchführung<br />

von Luftangriffen erteilt (Operation Allied Force).<br />

Die Ziele der <strong>NATO</strong><br />

Die Ziele der <strong>NATO</strong> im Hinblick auf den Konflikt im Kosovo wurden in der<br />

auf dem Außerordentlichen Treffen des Nordatlantikrats bei der <strong>NATO</strong> am 12.<br />

April 1999 herausgegebenen Erklärung festgelegt und durch die Staats- und<br />

Regierungschefs in Washington am 23. April 1999 bekräftigt:<br />

• ein nachweisliches Ende aller militärischen Aktionen und die sofortige<br />

Beendigung von Gewalt und Unterdrückung;<br />

• der Abzug der militärischen, polizeilichen und paramilitärischen<br />

Streitkräfte aus dem Kosovo;<br />

• die Stationierung einer internationalen Militärpräsenz im Kosovo;<br />

143


• die bedingungslose und sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und<br />

Vertriebenen und der ungehinderte Zugang für humanitäre<br />

Hilfsorganisationen;<br />

• die Schaffung einer politischen Rahmenvereinbarung für den Kosovo<br />

auf der Basis der Vereinbarung von Rambouillet in Übereinstimmung<br />

mit dem internationalen Recht und der Charta der Vereinten Nationen.<br />

Während des gesamten Konflikts wurde die Erreichung dieser Ziele,<br />

zusammen mit Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigen<br />

Umsetzung, vom Bündnis als Voraussetzung für die Beendigung der Gewalt<br />

und des menschlichen Leidens im Kosovo betrachtet.<br />

Am 10. Juni 1999, nach 77 Tage lang dauernden Luftangriffen, gab <strong>NATO</strong>-<br />

Generalsekretär Javier Solana bekannt, dass er General Wesley Clark, den<br />

Obersten Alliierten Befehlshaber Europa, angewiesen habe, die<br />

Luftoperationen der <strong>NATO</strong> auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nach<br />

Konsultationen mit dem Nordatlantikrat und nach der Bestätigung von General<br />

Clark getroffen, dass der vollständige Abzug der jugoslawischen Streitkräfte<br />

aus dem Kosovo begonnen habe.<br />

Der Abzug erfolgte in Übereinstimmung mit der Militärisch-Technischen<br />

Vereinbarung, die zwischen der <strong>NATO</strong> und der Bundesrepublik Jugoslawien<br />

am Abend des 9. Juni geschlossen worden war. Die Vereinbarung wurde von<br />

Generalleutnant Sir Michael Jackson im Auftrag der <strong>NATO</strong> und von<br />

Generalleutnant Svetozar Marjanović von der jugoslawischen Armee sowie<br />

Generalleutnant Obrad Stevanović vom Innenministerium im Auftrag der<br />

Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien unterzeichnet.<br />

Der Abzug entsprach außerdem der Vereinbarung zwischen der<br />

Bundesrepublik Jugoslawien und den Sonderbevollmächtigten der<br />

Europäischen Union und Russlands, dem finnischen Präsidenten Ahtisaari und<br />

Wiktor Tschernomyrdin, dem früheren Premierminister Russlands, die am 3.<br />

Juni geschlossen worden war.<br />

Am 10. Juni verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 1244,<br />

die die Annahme der Prinzipien für eine politische Lösung der Kosovo-Krise<br />

einschließlich des sofortigen Endes der Gewalt und eines raschen Abzugs der<br />

militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte durch die<br />

Bundesrepublik Jugoslawien begrüßte. Die Resolution, die mit 14 Ja-Stimmen<br />

und ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung (China) angenommen wurde,<br />

gab die Entscheidung des Sicherheitsrats bekannt, eine internationale Zivilund<br />

Sicherheitspräsenz im Kosovo unter der Schirmherrschaft der Vereinten<br />

Nationen einzurichten.<br />

Nach Maßgabe von Kapitel VII der VN-Charta entschied der<br />

Sicherheitsrat, dass die politische Lösung der Krise auf den allgemeinen<br />

144


Prinzipien, die am 6. Mai von den Außenministern der G7-Industriestaaten und<br />

der Russischen Föderation - der G8 - angenommen wurden, sowie auf den<br />

Prinzipien beruhen würde, die in dem Dokument enthalten sind, das in Belgrad<br />

vom finnischen Präsidenten und dem Sonderbeauftragten der Russischen<br />

Föderation vorgelegt und am 3. Juni von der Regierung der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien angenommen wurde. Beide Dokumente wurden als Anhänge in<br />

die Resolution aufgenommen.<br />

Zu den Prinzipien gehörten unter anderem ein sofortiges und nachweisliches<br />

Ende von Gewalt und Unterdrückung im Kosovo, der Abzug der militärischen,<br />

polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien, die Stationierung einer effektiven internationalen Zivil- und<br />

Sicherheitspräsenz mit umfangreichem <strong>NATO</strong>-Beitrag zur Sicherheitspräsenz<br />

und mit einheitlicher Führung, die Einrichtung einer Übergangsverwaltung, die<br />

sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge, ein politischer Prozess für eine<br />

umfangreiche Selbstverwaltung, die Entmilitarisierung der Kosovo-<br />

Befreiungsarmee (UÇK) sowie ein umfassender Ansatz für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Krisenregion.<br />

Der Sicherheitsrat ermächtigte Mitgliedstaaten und zuständige internationale<br />

Organisationen zur Einrichtung der internationalen Sicherheitspräsenz<br />

und beschloss, dass die Abschreckung erneuter Feindseligkeiten, die<br />

Entmilitarisierung der UÇK und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die<br />

Rückkehr der Flüchtlinge, in dem auch die internationale Zivilpräsenz arbeiten<br />

könnte, in deren Zuständigkeit fallen würden. Außerdem ermächtigte der<br />

Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär zur Einrichtung der internationalen<br />

Zivilpräsenz und forderte ihn auf, einen Sonderbeauftragten zur Überwachung<br />

ihrer Umsetzung zu ernennen.<br />

Nach Verabschiedung der VNSR-Resolution 1244 traf General Jackson,<br />

der designierte Befehlshaber der Streitkräfte, aufgrund der Anweisungen des<br />

Nordatlantikrats sofortige Vorbereitungen für die schnelle Stationierung der<br />

Schutztruppe unter dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.<br />

Die <strong>NATO</strong>-geführte Kosovo-Schutztruppe (KFOR)<br />

Die ersten Teile der KFOR-Truppe rückten am 12. Juni 1999 im Kosovo<br />

ein. Wie in der Militärisch-Technischen Vereinbarung festgelegt erfolgte die<br />

Stationierung der Truppe synchron zum Abzug der serbischen Truppen aus<br />

dem Kosovo. Der serbische Abzug war am 20. Juni abgeschlossen, und die<br />

KFOR-Truppe hatte ihr erstes Einsatzziel erreicht.<br />

Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Alle 19<br />

<strong>NATO</strong>-Mitglieder und 20 Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten beteiligen sich an der KFOR-<br />

145


Truppe unter einheitlicher Führung (darunter 16 Partnerstaaten, einschließlich<br />

eines russischen Kontingents von 3.200 Mann).<br />

Nach der Bestätigung des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa<br />

(SACEUR), dass die serbischen Sicherheitsstreitkräfte den Kosovo verlassen<br />

hätten, gab ebenfalls am 20. Juni der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär bekannt, dass er<br />

die Luftangriffe in Übereinstimmung mit der Militärisch-Technischen<br />

Vereinbarung formell eingestellt habe.<br />

Während der gesamten Krise befanden sich <strong>NATO</strong>-Streitkräfte an vorderster<br />

Front der humanitären Bemühungen um eine Linderung des Leidens der<br />

vielen Tausend Flüchtlinge, die aufgrund der ethnischen<br />

Säuberungskampagne der Serben gezwungen waren, aus dem Kosovo zu fliehen.<br />

In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 6 bauten <strong>NATO</strong>-<br />

Truppen Flüchtlingslager, Flüchtlingsauffangzentren und Notversorgungsstationen<br />

und schafften viele Hundert Tonnen humanitärer Hilfsgüter zu den<br />

Bedürftigen. In Albanien stationierte die <strong>NATO</strong> umfangreiche Streitkräfte, um<br />

ähnliche Hilfe zu leisten, und unterstützte das VN-Hochkommissariat für<br />

Flüchtlinge - UNHCR - bei der Koordinierung humanitärer Hilfsflüge. Außerdem<br />

ergänzte die <strong>NATO</strong> diese Flüge unter Verwendung von den Mitgliedsländern<br />

bereitgestellter Flugzeuge. Die bei der <strong>NATO</strong> im Juni 1998 eingerichtete Euro-<br />

Atlantische Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte ebenfalls eine<br />

wichtige Rolle bei der Koordinierung der Unterstützung für UNHCR-<br />

Hilfsoperationen.<br />

Die besondere Sorge der <strong>NATO</strong>-Staaten und der gesamten internationalen<br />

Gemeinschaft galt seit Beginn der Krise der Notlage der im Kosovo verbliebenen<br />

Kosovo-Albaner, wie sie von Flüchtlingen aus der Provinz beschrieben<br />

wurde. Alle Anzeichen sprachen für organisierte Verfolgung mit<br />

Massenhinrichtungen; Ausnutzung von Zivilisten als menschliche<br />

Schutzschilde; Vergewaltigungen; Massenvertreibungen; das Niederbrennen<br />

und die Plünderung von Häusern, Wohnungen und Dörfern; Vernichtung von<br />

Ernte und Vieh; Unterdrückung von persönlichen Daten, Herkunft und<br />

Grundstückseigentum durch Beschlagnahme von Dokumenten;<br />

Unterernährung, Entkräftung und Erschöpfung; sowie viele weitere<br />

Missachtungen der Menschenrechte und internationaler Normen zivilisierten<br />

Verhaltens.<br />

Unterstützung für Nachbarstaaten<br />

Das Bündnis erkannte die immensen humanitären, politischen und wirtschaftlichen<br />

Probleme, denen sich die Staaten in der Region <strong>info</strong>lge des<br />

6 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

146


Konflikts im Kosovo gegenübersahen, in vollem Umfang. Die Anstrengungen<br />

des Bündnisses konzentrierten sich insbesondere auf die Bereitstellung unmittelbarer<br />

praktischer Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise,<br />

indem <strong>NATO</strong>-Streitkräfte in der Region nun mit humanitären Aufgaben betraut<br />

wurden.<br />

Anfang April 1999 erhielt der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber in der ehemaligen<br />

jugoslawischen Republik Mazedonien 7 die vollständige Befugnis, die<br />

Unterstützung der <strong>NATO</strong> für dieses Land zu koordinieren und in Abstimmung<br />

mit den albanischen Behörden und dem UNHCR ein Vorhauptquartier in<br />

Albanien einzurichten, um die humanitäre Lage einzuschätzen und<br />

Unterstützung zu leisten. Der Nordatlantikrat beauftragte außerdem die <strong>NATO</strong>-<br />

Militärbehörden, weitere Planungen zu diesem Zweck vorzunehmen. Die weitere<br />

Hilfe umfasste die Bereitstellung von Notunterkünften und den Aufbau von<br />

Flüchtlingslagern sowie die Unterstützung humanitärer Hilfsorganisationen<br />

durch die Bereitstellung von Transportmitteln und anderer Formen der Hilfe,<br />

einschließlich der Verteilung von Nahrungsmitteln und Hilfsgütern. <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten leisteten finanzielle und sonstige Unterstützung für Albanien und die<br />

ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 7 und versicherten, dass sie<br />

auf alle Bedrohungen der Sicherheit dieser beiden Staaten durch Jugoslawien<br />

reagieren würden, die auf die Anwesenheit von <strong>NATO</strong>-Streitkräften und deren<br />

Aktivitäten auf ihren jeweiligen Gebieten zurückgehen würden.<br />

Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> erläuterten in Washington<br />

ihre Vision zum Erreichen von dauerhaftem Frieden, Stabilität und zukünftigem<br />

Wohlstand auf der Grundlage der verstärkten Integration der Staaten der<br />

Region in die Entwicklungen im übrigen Europa. Dabei wollten sie Hand in<br />

Hand mit anderen internationalen Einrichtungen auf diese Ziele hinarbeiten.<br />

Sie begannen einen Prozess von Einzelkonsultationen und Diskussionen zwischen<br />

den 19 <strong>NATO</strong>-Staaten und den Staaten der Region und versprachen,<br />

die regionale Zusammenarbeit innerhalb des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR) zu fördern. Außerdem vereinbarten sie, die<br />

Ressourcen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) für die Bereitstellung einer<br />

direkteren und konzentrierteren Unterstützung bei der Erörterung ihrer<br />

Sicherheitsanliegen zu verwenden. Das Bündnis begrüßte ähnliche, in anderen<br />

Foren eingeleitete Maßnahmen, darunter den Vorschlag der Europäischen<br />

Union, Ende Mai 1999 eine Konferenz über einen Stabilitätspakt für<br />

Südosteuropa einzuberufen. Außerdem erkannte das Bündnis an, dass die<br />

G7-Staaten und Finanzinstitute wie die Weltbank und der Internationale<br />

Währungsfonds eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau nach dem Ende<br />

der Kosovo-Krise spielen würden.<br />

7 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

147


Die Lage im Kosovo wird vom Nordatlantikrat sorgfältig überwacht. Auf im<br />

Mai 2000 abgehaltenen Ministertreffen bekräftigten die <strong>NATO</strong>-Staaten ihre<br />

Entschlossenheit, eine umfangreiche Rolle bei der Erreichung der Ziele der<br />

internationalen Gemeinschaft zu spielen, wie in der VNSR-Resolution 1244<br />

formuliert. Diese Ziele bestehen darin, auf einen friedlichen, multiethnischen,<br />

multikulturellen und demokratischen Kosovo hinzuarbeiten, in dem alle<br />

Bewohner universelle Rechte und Freiheiten genießen. Die <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister brachten ihre deutliche Bereitschaft zur Unterstützung für die<br />

Arbeit der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und des<br />

Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs sowie für die weiterhin intensive<br />

Zusammenarbeit zwischen der UNMIK und der KFOR-Truppe zum Ausdruck.<br />

Außerdem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, zu gewährleisten, dass die<br />

Truppenstärke und die Fähigkeiten der KFOR-Truppe auf dem Niveau gehalten<br />

werden, das für die anstehenden Herausforderungen erforderlich ist.<br />

Hierzu gehören die Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds in einem immer<br />

noch unruhigen Kosovo, die Abschreckung und Verhinderung von ethnischer<br />

Gewalt, die Bereitstellung von Sicherheit und Schutz für alle Minderheiten,<br />

Hilfeleistung bei der Rückkehr von Flüchtlingen, gleich ob aus albanischen,<br />

serbischen oder sonstigen Gemeinschaften, sowie die Unterstützung der<br />

OSZE bei der Durchführung freier, fairer und sicherer Wahlen.<br />

Im Frühjahr 2001, nach gewalttätigen Zusammenstößen an der Grenze<br />

zum Kosovo, an denen Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />

Mazedonien 8 und extremistische Gruppen der albanischen Volksgruppe, die<br />

Berichten zufolge ihre Basis im Kosovo hatten, beteiligt waren, leitete die<br />

KFOR-Truppe zusätzliche Aktionen ein, darunter verstärkte Boden- und<br />

Luftpatrouillen, Operationen zur Bekämpfung des Schmuggels sowie Einsätze<br />

zur Festnahme gesuchter Personen. Aufklärungs- und Überwachungsflüge<br />

wurden ebenfalls verstärkt, ebenso wie die Bemühungen zur Gewinnung nachrichtendienstlicher<br />

Erkenntnisse.<br />

MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DER KOSOVO-<br />

REGION UND KFOR-UNTERSTÜTZUNG AUS<br />

HUMANITÄREN GRÜNDEN<br />

Die Schaffung von Bedingungen, unter denen die zu Grunde liegenden<br />

politischen Probleme des Kosovo gelöst werden können, ist eine schwierige<br />

und langfristige Aufgabe. Angesichts des Ausmaßes der wachsenden humanitären<br />

Krise, der der Kosovo im Frühjahr 1999 gegenüberstand, und der von<br />

der Regierung Milošević in Belgrad veranlassten Zerstörung und Gewalt hat<br />

8 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

148


sich die Lage erheblich verbessert. Es ist noch ein weiter Weg zurückzulegen,<br />

aber die im Folgenden aufgeführten Fakten und Zahlen stellen eine fundierte<br />

Liste der Leistungen dar, die den Weg für die zukünftige Stabilität der Provinz<br />

und die Sicherheit der Region als Ganzes bereiten.<br />

Die Erkenntnisse der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE, die von<br />

Januar bis März 1998 in den Kosovo entsandt wurde, deuteten auf organisierte<br />

und systematische Gräueltaten hin, die von serbischen und jugoslawischen<br />

Streitkräften gegen albanische Gemeinschaften begangen worden waren.<br />

Vertreibungen, willkürliche Verhaftungen und Tötungen sowie andere<br />

Menschenrechtsverletzungen und Einschüchterungsmethoden waren bereits<br />

sichtbar. Der Bericht der Mission stellte fest, dass auf beiden Seiten der ethnischen<br />

Grenze während des Konflikts Übertretungen begangen wurden, dass<br />

jedoch das vom jugoslawischen und serbischen Militär- und<br />

Sicherheitsapparat verursachte Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner deutlich<br />

überwog. Der Chefankläger des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für<br />

das ehemalige Jugoslawien berichtete, dass etwa 526 Massengräber im<br />

Kosovo identifiziert und mehr als 4.000 Leichen exhumiert wurden. Weitere<br />

300 Orte werden derzeit untersucht.<br />

Flüchtlinge<br />

Eine Hauptsorge ist das Ausmaß des Problems der Umsiedlung von<br />

Vertriebenen und Flüchtlingen im Kosovo. Das Hohe Flüchtlingskommissariat<br />

der Vereinten Nationen schätzte, dass die ethnischen Säuberungen bis Anfang<br />

April 1999 226.000 Flüchtlinge in Albanien, 125.000 in der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien9 sowie 33.000 in Montenegro zur Folge hatten.<br />

Bis Ende Mai 1999 waren über 230.000 Flüchtlinge in der ehemaligen<br />

jugoslawischen Republik Mazedonien 9 , über 430.000 in Albanien und etwa<br />

64.000 in Montenegro angekommen. Ungefähr 21.500 Flüchtlinge hatten<br />

Bosnien erreicht, und mehr als 61.000 waren in andere Länder evakuiert worden.<br />

Schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen, d. h. 90 Prozent der<br />

Bevölkerung des Kosovo, waren aus ihren Häusern und Wohnungen vertrieben<br />

worden, und innerhalb des Kosovo selbst waren etwa 580.000 Menschen<br />

obdachlos geworden. Ungefähr 225.000 Männer aus dem Kosovo galten als<br />

vermisst und nicht weniger als 5.000 Bewohner des Kosovo als hingerichtet.<br />

Zur Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Truppen bei der Erleichterung der<br />

Flüchtlingssituation gehörten die Bereitstellung von Ausrüstung und die<br />

Errichtung von Lagern für 50.000 Flüchtlinge in Albanien, Hilfestellung bei der<br />

Erweiterung von Lagern in der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />

9 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

149


Mazedonien 10 , medizinische Unterstützung und die Durchführung von<br />

Notoperationen, der Transport von Flüchtlingen in Sicherheit und der Transport<br />

von humanitärer Hilfe und Hilfsgütern.<br />

<strong>NATO</strong>-Streitkräfte flogen viele Tausend Tonnen Lebensmittel und<br />

Ausrüstung in das Gebiet. Bis Ende Mai 1999 waren über 4.666 Tonnen<br />

Lebensmittel und Wasser, 4.325 Tonnen andere Güter, 2.624 Tonnen Zelte und<br />

fast 1.600 Tonnen Arzneimittel in das Gebiet transportiert worden.<br />

Im Hinblick auf Rückkehrer ist ein deutlicher Fortschritt erzielt worden.<br />

Ungefähr 1,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene konnten aus dem Kosovo<br />

selbst und aus dem Ausland in ihre Häuser, Wohnungen und Dörfer zurückkehren.<br />

Etwa 200.000 Kosovo-Serben und bis zu 40.000 Angehörige anderer<br />

Minderheiten sind jedoch immer noch innerhalb der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien vertrieben.<br />

Im Mai 2000 wurde ein Gemeinsamer Rückführungsausschuss eingerichtet,<br />

um Mittel und Wege für die sichere und dauerhafte Rückkehr insbesondere<br />

der Einwohner aus der Gruppe der Kosovo-Serben auszuloten. Die KFOR-<br />

Truppe, die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und andere<br />

internationale Organisationen haben mitgeholfen, innerhalb ihrer<br />

Möglichkeiten und Fähigkeiten Wiederansiedlungsaktivitäten zu koordinieren<br />

und zu unterstützen sowie das Potenzial für ethnische Gewalt einzuschränken.<br />

Die KFOR-Streitkräfte haben ihre Präsenz in Minderheitsenklaven verstärkt,<br />

um mehr Sicherheit im Gefolge von örtlich auftretender Gewalt gegen Kosovo-<br />

Serben und andere Minderheiten zu bieten.<br />

Wiederaufbau<br />

Im Juni 1999 waren über 128.000 Häuser im Kosovo beschädigt und zerstört.<br />

Bis zum 31. Januar 2001 wurden etwa 18.000 Häuser wieder aufgebaut;<br />

über 8.000 befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Bau. Die Aktivitäten<br />

konzentrierten sich außerdem auf die Instandsetzung und Erneuerung des<br />

Stromversorgungssystems, die Wiederherstellung von Straßen und Schienen<br />

sowie die Ausbesserung von Brücken.<br />

Medizinische Hilfeleistung<br />

Die medizinische Hilfeleistung stellt ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld<br />

für die KFOR-Truppe dar. Jährlich werden über 50.000 Zivilpatienten behandelt.<br />

10 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

150


Sicherheit<br />

Der Kosovo von heute unterscheidet sich erheblich von dem Kosovo, den<br />

die KFOR-Truppe bei ihrer Ankunft in der Provinz im Juni 1999 vorfand. Die<br />

Hauptstadt Priština ist heute ein geschäftiges Zentrum voller Autos, Verkehr,<br />

Handel und florierenden Geschäften, ebenso wie andere große Städte. Die<br />

meisten Bürger des Kosovo genießen Sicherheit und normales Leben in einem<br />

Ausmaß, das ihnen jahrelang verwehrt wurde. Es werden fortlaufende<br />

Bemühungen unternommen, den Kosovo für alle sicher zu machen. Die<br />

KFOR-Truppe unternimmt täglich bis zu 800 Patrouillen, bewacht mehr als 550<br />

wichtige Orte und stellt die Besatzung von über 250 Kontrollpunkten für<br />

Fahrzeuge. Jeden Tag sind zwei von drei KFOR-Soldaten an<br />

Sicherheitsoperationen beteiligt.<br />

Eine der höchsten Prioriäten der KFOR-Truppe ist die Verbesserung der<br />

Sicherheit für die ethnischen Minderheiten. Mehr als 50 Prozent ihres<br />

Personals ist am Schutz der Minderheitsbevölkerung (hauptsächlich Serben)<br />

im Kosovo beteiligt. Hierzu gehört die Bewachung einzelner Häuser,<br />

Wohnungen und Dörfer, der Transport von Menschen zu Schulen und<br />

Geschäften, Patrouillen, die Überwachung von Kontrollpunkten, der Schutz<br />

von Orten und die Unterstützung der lokalen Bevölkerung. KFOR-Truppen sind<br />

auch in Mitrovica stationiert, um die Sicherheit auf beiden Seiten des Flusses<br />

Ibar zu gewährleisten.<br />

Aufgrund der Arbeit von zivilen Minenräumfirmen, die bei Minenaktionsund<br />

Koordinationszentren der Vereinten Nationen unter Vertrag stehen, sowie<br />

der KFOR-Truppe hat sich die Zahl der Unfälle mit Minen und Blindgängern<br />

einschließlich Streubomben erheblich verringert.<br />

Grenzkontrollen<br />

Die KFOR-Truppe kontrolliert auch weiterhin das Grenzgebiet. Mithilfe<br />

einer Kombination aus Fuß-, Fahrzeug- und Hubschrauberpatrouillen stellt sie<br />

die Besatzung von acht Übergangsstellen und unterstützt die Mission der<br />

Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) an vier weiteren Stellen. Außerdem<br />

führt sie Luftüberwachungseinsätze durch.<br />

Die KFOR-Truppe beteiligt sich fortwährend an Grenzsicherungsaufgben.<br />

Fahrzeuge werden an Grenzübergängen gründlich durchsucht oder<br />

einer Überprüfung der Papiere und stichprobenartigen Durchsuchungen unterzogen.<br />

Es findet eine enge Koordinierung mit den Grenzschützern auf beiden<br />

Seiten sowie mit der UNMIK-Grenzpolizei und Zollbeamten an den meisten<br />

offiziellen Grenzübergängen statt.<br />

151


Nach der Eskalation der Gewalt an der Grenze im Frühjahr 2001 gelang<br />

es den <strong>NATO</strong>-Behörden am 12. März 2001, einen Waffenstillstand zu vermitteln.<br />

Daraufhin entschied der Nordatlantikrat, auf der Grundlage des von der<br />

neuen jugoslawischen Regierung unter Präsident Koštunica eingereichten<br />

Plans (Čović-Plan) eine stufenweise und bedingte Verkleinerung der<br />

Sicherheitszone um den Kosovo umzusetzen, wie in der Militärisch-<br />

Technischen Vereinbarung bestimmt.<br />

Umsetzung im zivilen Bereich<br />

Im Juni 1999 gab es im Kosovo keine zivilen Strukturen und keine<br />

Verwaltungsdienste. Im Gegensatz dazu sind alle Exekutiv-, Gesetzgebungsund<br />

Gerichtsstrukturen mittlerweile in gemeinsame integrierte<br />

Verwaltungsstrukturen (integrierten verwaltungsstrukturen) integriert. Die<br />

ersten vier der 19 unter den integrierten verwaltungsstrukturen einzurichtenden<br />

Verwaltungsbezirke wurden im Februar 2000 errichtet. Andere wurden<br />

seither nach und nach eröffnet.<br />

Am 2. Februar 2000 gab der Anführer der Kosovo-Albaner, Dr. Ibrahim<br />

Rugova, formell die Auflösung der so genannten Schattenregierung und der<br />

dazugehörigen Strukturen bekannt. Der Parlamentspräsident, Idriz Ajeti,<br />

bestätigte die Auflösung.<br />

Die zweite Sitzung des erweiterten Kosovo-Übergangsrats fand am 16.<br />

Februar 2000 statt. An dieser Sitzung nahmen 28 Mitglieder teil, darunter der<br />

katholische Bischof. Seither wurden in allen 29 Gemeinden Administratoren<br />

ernannt. Es wurden Budgets für alle Kernaktivitäten der kommunalen<br />

Regierungen bewilligt. Im Oktober 2000 spielte die Organisation für Sicherheit<br />

und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine wichtige Rolle bei der Planung<br />

der Kommunalwahlen, einschließlich der Registrierung der Wähler, unter von<br />

der KFOR-Truppe in Absprache mit der UNMIK getroffenen<br />

Sicherheitsvorkehrungen zur Sicherung der Bewegungsfreiheit in dem Gebiet.<br />

Die Wahlen wurden ohne größere Zwischenfälle durchgeführt und führten<br />

zu einem Sieg der gemäßigten Partei Demokratische Liga des Kosovo (DLK)<br />

unter der Führung von Dr. Rugova. Zusammen mit dem Ergebnis der Wahlen<br />

in Serbien vom Dezember 2000, bei denen es der Partei Demokratische<br />

Opposition Serbiens (DOS) unter der Führung von Vojislav Koštunica gelang,<br />

das Regime des früheren Präsidenten Milošević zu stürzen, wird dies den<br />

Erwartungen zufolge weit reichende politische Auswirkungen in der gesamten<br />

Region haben.<br />

152


Recht und Ordnung<br />

Im Juni 1999, bei der Ankunft der KFOR-Truppe im Kosovo, gab es 50<br />

Morde pro Woche. Bis zum Frühjahr 2000 war diese Zahl auf 7 pro Woche<br />

gesunken, was mit vielen großen Städten in Europa vergleichbar ist. Ein<br />

Großteil der Gewalt ist mittlerweile krimineller Aktivität statt von ethnischem<br />

Hass motivierten Taten zuzuschreiben. Dennoch finden auch solche Taten weiterhin<br />

statt. Ein wichtiger Teil der KFOR-Ressourcen ist im Rahmen der<br />

Wiederherstellung von Recht und Ordnung weiterhin mit Patrouillen und<br />

Kontrollpunkten sowie dem Schutz von exponierten, historisch und kulturell<br />

bedeutenden Stätten beschäftigt.<br />

Der von der OSZE gegründete Kosovo-Polizeidienst, der sich der fairen<br />

und unparteiischen Durchsetzung der Gesetze für die Bevölkerung als Ganzes<br />

verschrieben hat, verfügt mittlerweile über etwa 3.100 aktive Polizeikräfte und<br />

beginnt, einen wesentlichen Beitrag bei der Herstellung von Recht und<br />

Ordnung zu leisten. Das Ziel für 2001 bestand darin, die Zahl von 4.000 aktiven<br />

Kosovo-Polizisten zu erreichen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt in<br />

Richtung einer selbstständigen Organisation dar, der zu einer geringeren<br />

Abhängigkeit von der UNMIK-Polizei führen dürfte.<br />

Mithilfe internationaler Unterstützung wird außerdem das Gerichts- und<br />

Strafvollzugssystem wieder aufgebaut. Hierzu gehört die Ernennung einer<br />

großen Anzahl internationaler Richter.<br />

Rotation des Hauptquartiers<br />

Die Kosovo-Schutztruppe untersteht dem Oberbefehl des Obersten<br />

Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).<br />

Die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe oblag anfangs dem<br />

Schnelleingreifkorps des Alliierten Kommandobereichs Europa, der<br />

Landkomponente der Schnelleingreifkräfte. Später ging sie auf das<br />

Hauptquartier der Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) über,<br />

einer Nachgeordneten Kommandobehörde unter dem früheren<br />

Nachgeordneten Kommandobereich Alliierte Streitkräfte Europa Mitte<br />

(AFCENT).<br />

Im April 2000 ging die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe von<br />

den Alliierten Streitkräften Europa Mitte (LANDCENT) auf das von 5 Staaten<br />

gestellte Eurokorps 11 über. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der zwischen<br />

den am Eurokorps beteiligten Staaten und der <strong>NATO</strong> als Ganzes getroffenen<br />

11 Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien.<br />

153


Vereinbarung, dass das Korps für die Unterstützung von Operationen unter<br />

dem Oberbefehl der <strong>NATO</strong> zur Verfügung gestellt werden könne. Anfang 2001<br />

ging die operative Befehlsgewalt auf AFSOUTH über. Im April 2001 übernimmt<br />

das Hauptquartier für die nördliche Region der <strong>NATO</strong> (Höhere Nachgeordnete<br />

Kommandobehörde Nord) die operative Befehlsgewalt über die Truppe.<br />

154


KAPITEL 6<br />

DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER<br />

RÜSTUNGSKONTROLLE<br />

Entwicklungen im Zusammenhang mit nuklearen, biologischen und<br />

chemischen Waffen<br />

Entwicklungen im Zusammenhang mit konventioneller<br />

Rüstungskontrolle und Abrüstung<br />

Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW


DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER<br />

RÜSTUNGSKONTROLLE<br />

Die auf Förderung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung<br />

gerichtete Politik des Bündnisses spielt für die Verwirklichung der sicherheitspolitischen<br />

Zielsetzungen der <strong>NATO</strong> eine wichtige Rolle. Die <strong>NATO</strong> setzt sich<br />

bereits seit langem auf diesem Gebiet ein und stellt auch weiterhin sicher, dass<br />

ihre übergeordneten Ziele der Verteidigung, Rüstungskontrolle, Abrüstung und<br />

Nichtverbreitung miteinander im Einklang bleiben.<br />

Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 beschlossen die<br />

<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, die Bemühungen des Bündnisses, der<br />

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersysteme<br />

entgegenzuwirken, weiter zu verstärken. Die Initiative gegen MVW hat zu einer<br />

aktiveren und strukturierteren Debatte über diese Fragen geführt. Hauptziel<br />

des Bündnisses und seiner Mitglieder ist es nach wie vor, eine<br />

Weiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nicht gelingen - durch<br />

diplomatische Mittel rückgängig zu machen.<br />

Wie im Strategischen Konzept von 1999 festgehalten, verpflichtet sich die<br />

<strong>NATO</strong>, aktiv zur Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und<br />

Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden<br />

Maßnahmen (VSBM) beizutragen. Die Bündnisstaaten betrachten<br />

Vertrauensbildung, Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als<br />

wichtige Elemente der Konfliktverhütung und erkennen an, dass die <strong>NATO</strong><br />

durch Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren<br />

internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses eine<br />

wesentliche Rolle auf diesem Gebiet spielen kann. Die Partnerschafts-,<br />

Kooperations- und Dialogprogramme der <strong>NATO</strong> bieten eine einzigartige<br />

Chance zur Förderung dieser Ziele. Sie leisten einen Beitrag zum übergeordneten<br />

Ziel der Stärkung von Vertrauen und Sicherheit und der Entwicklung<br />

eines gemeinsamen internationalen Sicherheitsansatzes.<br />

Anlässlich des Washingtoner Gipfels beschlossen die <strong>NATO</strong>-Staaten im<br />

Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden<br />

Bedeutung von Nuklearwaffen, Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende<br />

Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle<br />

und Abrüstung zu prüfen. Seit dem Gipfeltreffen haben die zuständigen <strong>NATO</strong>-<br />

Organe eine eingehende und umfassende Bewertung der<br />

Gesamtentwicklungen vorgenommen und eine Reihe von Optionen für die<br />

Zukunft geprüft.<br />

157


Die wichtigsten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind nachstehend<br />

zusammenfassend dargestellt.<br />

ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ATOMAREN,<br />

BIOLOGISCHEN UND CHEMISCHEN WAFFEN<br />

Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen<br />

(ABC-Waffen) und ihrer Trägersysteme sind für die Allianz Grund zu ernster<br />

Sorge. Trotz der willkommenen Fortschritte bei der Stärkung von internationalen<br />

Nichtverbreitungsregimen und -mechanismen stellt eine mögliche<br />

Proliferation auch weiterhin eine große Herausforderung dar. Das Bündnis<br />

erkennt an, dass es allen Bemühungen zum Trotz zur Weiterverbreitung kommen<br />

und dies eine unmittelbare militärische Bedrohung für die Bevölkerung,<br />

das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann.<br />

Einige der an das Bündnisgebiet angrenzenden Länder und auch Staaten<br />

in anderen Regionen verkaufen oder verschaffen sich ABC-Waffen und<br />

-Trägersysteme oder versuchen, sich diese anzueignen. Es hat sich außerdem<br />

gezeigt, dass auch andere, nichtstaatliche Akteure potenziell über die<br />

Möglichkeit zum Bau und Einsatz mancher dieser Waffen verfügen.<br />

Die <strong>NATO</strong> hat ihre Abstützung auf Nuklearstreitkräfte im letzten Jahrzehnt<br />

erheblich verringert, und die drei Mitgliedstaaten des Bündnisses, die<br />

Nuklearstreitkräfte unterhalten - die Vereinigten Staaten, Frankreich und das<br />

Vereinigte Königreich - haben auch diese Streitkräfte selbst drastisch reduziert.<br />

Die Existenz leistungsfähiger Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses<br />

stellt jedoch einen entscheidenden Faktor dar, der von der <strong>NATO</strong> nicht außer<br />

Acht gelassen werden kann, wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen<br />

Raum gewahrt bleiben sollen. Russland verfügt nach wie vor über eine<br />

große Anzahl nuklearer Waffen jeder Art. China hat seine Nuklearstreitkräfte im<br />

Laufe des letzten Jahrzehnts weiter modernisiert. Ferner haben sowohl Indien<br />

als auch Pakistan 1998 Atomtests durchgeführt und damit die nuklearen<br />

Nichtverbreitungsverträge gefährdet und die mit regionalen Konflikten verbundenen<br />

Gefahren erhöht.<br />

Im Juni 1999 bekräftigten die Vereinigten Staaten und Russland ihre<br />

bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des ABM-Vertrags dahingehend,<br />

mögliche Veränderungen der strategischen Lage, die Einfluss auf den Vertrag<br />

haben, und mögliche Vorschläge zur weiteren Stärkung seiner<br />

Entwicklungsfähigkeit zu berücksichtigen. Die Vereinigten Staaten haben in<br />

der Folge Vertragsänderungen vorgeschlagen, um die Stationierung eines<br />

begrenzten Raketenabwehrsystems zu ermöglichen. Bilaterale Gespräche und<br />

multilaterale Konsultationen zum ABM-Vertrag wie auch zu einer dritten<br />

158


Verhandlungsrunde über die Reduzierung strategischer Waffen (START III) finden<br />

derzeit statt.<br />

Im September 2000 haben die Vereinigten Staaten und Russland ferner<br />

eine Kooperationsinitiative zur strategischen Stabilität vereinbart, die als konstruktive<br />

Grundlage für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen und<br />

die Erarbeitung von Maßnahmen ermöglichen soll, mit denen die strategische<br />

Stabilität verbessert und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,<br />

Raketen und Raketentechnologien weltweit entgegengetreten werden kann.<br />

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen<br />

(NVV)<br />

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen war viele Jahre<br />

lang der Eckpfeiler internationaler Vereinbarungen über die globale<br />

Nichtverbreitung und ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses zum<br />

Erreichen einer nuklearen Abrüstung. Der Vertrag wurde auf der NVV-Überprüfungs-<br />

und Verlängerungskonferenz im Jahre 1995 unbefristet verlängert.<br />

Zudem wurde beschlossen, den Überprüfungsprozess zu verstärken und eine<br />

Reihe von „Grundsätzen und Zielen für die nukleare Nichtverbreitung und<br />

Abrüstung” anzunehmen, um die wirksame Umsetzung des Vertrags zu fördern.<br />

Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000, die vom 24. April bis zum 19.<br />

Mai 2000 in New York stattfand, wurde ein umfassendes und substanzielles<br />

Schlussdokument verabschiedet. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungen<br />

verleihen der fortgesetzten Unterstützung für den weltweiten NVV-Beitritt, der<br />

strikten Einhaltung der Bestimmungen des NVV, der gestärkten Rolle der<br />

Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie künftigen Schritten<br />

zur nuklearen Abrüstung Ausdruck.<br />

Eines der wichtigsten praktischen Ergebnisse der Überprüfungskonferenz<br />

war die Einigung über die Inkraftsetzung des Vertrags über das umfassende<br />

Verbot von Nuklearversuchen („Teststoppvertrag”) unmittelbar nach Abschluss<br />

der notwendigen Ratifizierungsverfahren. Die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten haben<br />

sich verpflichtet, auf die erforderlichen Unterzeichnungen und Ratifikationen<br />

hinzuarbeiten, um ein rasches Inkrafttreten des Vertrags zu erreichen. Die<br />

Überprüfungskonferenz unterstrich ferner die Bedeutung der Erzielung von<br />

Fortschritten hinsichtlich eines Vertrags über das Verbot der Produktion von<br />

Spaltmaterial für Waffenzwecke und andere Kernsprengkörper und rief zur<br />

Wiederaufnahme entsprechender Verhandlungen im Rahmen der<br />

Abrüstungskonferenz auf.<br />

159


Biologische und chemische Waffen<br />

Die Weiterverbreitung biologischer und chemischer Waffen wird allgemein<br />

als zunehmendes internationales Sicherheitsproblem sowohl bei zwischenstaatlichen<br />

Konflikten als auch als potenzielle Dimension des<br />

Terrorismus erkannt.<br />

Das Genfer Protokoll von 1925 verbietet den Einsatz chemischer und biologischer<br />

Waffen. Die Unterzeichnerstaaten des 1975 in Kraft getretenen B-<br />

Waffen-Übereinkommens verpflichten sich, keine biologischen Substanzen<br />

und entsprechende Ausrüstung für Kriegszwecke zu entwickeln, herzustellen,<br />

zu lagern oder zu erwerben. 1994 wurde anlässlich einer Sonderkonferenz<br />

eine Ad-hoc-Gruppe von Unterzeichnerstaaten zur Prüfung möglicher<br />

Verifikationsmaßnahmen und Vorschläge zur Stärkung des Übereinkommens<br />

eingerichtet. Im Rahmen der vierten Überprüfungskonferenz im Jahr 1996<br />

wurde der schnellstmögliche Abschluss eines Protokolls noch vor Beginn der<br />

fünften Überprüfungskonferenz im Jahr 2001 vereinbart. Auf ihrer Tagung in<br />

Florenz am 24. Mai 2000 bekräftigten die <strong>NATO</strong>-Minister dieses Ziel.<br />

Ein Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das zwischen<br />

1980 und 1992 im Rahmen der Abrüstungskonferenz ausgehandelt wurde, trat<br />

1997 in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, keine chemischen<br />

Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern oder zu behalten,<br />

keine chemischen Waffen einzusetzen bzw. deren Einsatz nicht vorzubereiten<br />

und Dritte bei Verstößen gegen das Übereinkommen nicht zu unterstützen.<br />

Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten auch zur<br />

Vernichtung sämtlicher in ihrem Besitz befindlicher Chemiewaffen sowie der<br />

entsprechenden Produktionsanlagen.<br />

Flugkörper und andere Trägersysteme<br />

Auch die Weiterverbreitung von Flugkörpertechnologie gibt großen Anlass<br />

zur Besorgnis. Das 1987 eingerichtete Kontrollregime für Flugkörpertechnologie<br />

vereint 32 Staaten (einschließlich aller 19 <strong>NATO</strong>-Mitglieder) in<br />

ihrem Bemühen um eine Begrenzung der Verbreitung von Flugkörpern und<br />

Flugkörpertechnologie. Die Partnerstaaten überwachen die Ausfuhr von kontrollierten<br />

Gütern anhand gemeinsam vereinbarter Exportrichtlinien.<br />

160


ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT<br />

KONVENTIONELLER RÜSTUNGSKONTROLLE UND<br />

ABRÜSTUNG<br />

Im Laufe der letzten Jahre war eine Reihe viel versprechender<br />

Entwicklungen im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle und der<br />

damit verbundenen verbrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zu verzeichnen.<br />

Dies waren unter anderem:<br />

Die Anpassung des KSE-Vertrags<br />

Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) vom 19.<br />

November 1990 legte rechtsverbindliche Obergrenzen für fünf Kategorien vertraglich<br />

begrenzter Ausrüstung fest und umfasste Bestimmungen für einen<br />

außerordentlich umfassenden Informationsaustausch und Benachrichtigungen<br />

sowie Regelungen für Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen vor Ort. Es<br />

wurden bereits über 3.000 Inspektionen durchgeführt. Diese hohe Transparenz<br />

im Hinblick auf die Waffenbestände stellt eine Besonderheit unter den<br />

Rüstungskontrollverträgen dar. Der Vertrag bewirkte drastische<br />

Reduzierungen der vertraglich begrenzten Ausrüstung in Europa. Über 50.000<br />

Ausrüstungsobjekte wurden vernichtet oder abgezogen. Auf der KSE-Überprüfungskonferenz<br />

im Jahr 1996 erkannten die Unterzeichnerstaaten die<br />

Notwendigkeit einer Anpassung des KSE-Vertrags, um diesem weiterhin eine<br />

Schlüsselrolle in den europäischen Sicherheitsvorkehrungen einzuräumen.<br />

Die Anpassungsverhandlungen wurden im Mai 1996 aufgenommen. Sie<br />

machten deutlich, dass seit 1990 - unter anderem durch die Wiedervereinigung<br />

Deutschlands, die Auflösung des Warschauer Pakts und der UdSSR, die<br />

Entstehung neuer Nachfolgestaaten, durch die sich die Anzahl der<br />

Vertragsstaaten von 22 auf 30 erhöht hatte, den Demokratisierungsprozess in<br />

Mittel- und Osteuropa sowie das Ende des Kalten Krieges - grundlegende<br />

Veränderungen eingetreten waren.<br />

Der Anpassungsprozess wurde auf dem Istanbuler OSZE-Gipfeltreffen im<br />

November 1999 mit der Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen<br />

„Anpassungsvereinbarung” zum KSE-Vertrag abgeschlossen. Auch eine entsprechende<br />

„Schlussakte” wurde in Istanbul angenommen. Dieses politisch<br />

verbindliche Schriftstück enthält alle Verpflichtungen zur Beschränkung und<br />

schrittweisen Reduzierung bis auf die von den Vertragsstaaten im Rahmen der<br />

Vertragsanpassung zusätzlich eingeräumten Ausrüstungsansprüche. Der<br />

Vertrag tritt nach erfolgter Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft. Bis<br />

zum Abschluss des Ratifikationsprozesses hat die volle und anhaltende<br />

161


Umsetzung des Vertrags und der zugehörigen Dokumente weiterhin entscheidende<br />

Bedeutung.<br />

Das Wiener Dokument<br />

Auf dem Istanbuler Gipfeltreffen im November 1999 verabschiedeten die<br />

Mitgliedstaaten der Organisation für Sicherzeit und Zusammenarbeit in Europa<br />

(OSZE) auch das Wiener Dokument von 1999, in dem die in den Wiener<br />

Dokumenten von 1990, 1992 und 1994 eingeführten vertrauens- und sicherheitsbildenden<br />

Maßnahmen (VSBM) eine weitere Stärkung erfuhren. Das<br />

Wiener Dokument von 1999 stellt eine Verbesserung der vorhandenen VSBM<br />

dar und unterstreicht die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit.<br />

Offener Himmel<br />

Ein weiteres wichtiges Element zur Schaffung von mehr Offenheit auf<br />

militärischem Gebiet ist der Vertrag über den Offenen Himmel vom März 1992,<br />

durch den gegenseitige Überflugrechte über nationale Hoheitsgebiete gewährt<br />

werden.<br />

Der Vertrag über den Offenen Himmel soll die Vertrauensbildung verbessern,<br />

die Überwachung der Einhaltung bestehender oder künftiger<br />

Rüstungskontrollvereinbarungen erleichtern und die Fähigkeit zur<br />

Früherkennung und anschließenden Bewältigung von Krisen stärken, indem<br />

der Luftraum der beteiligten Länder für Überflüge geöffnet wird.<br />

In der Folge gab es eine Reihe von Testflügen; das volle vertraglich definierte<br />

Regime für Beobachtungsflüge ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.<br />

Die Bündnispartner setzen sich weiter für die Ratifizierung des Vertrags ein<br />

und haben die noch ausstehenden Unterzeichnerstaaten Russland und<br />

Weißrussland zur Ratifizierung des Vertrags aufgefordert, damit er so bald wie<br />

möglich in Kraft treten kann.<br />

Kleinwaffen<br />

Im letzten Jahrzehnt trat die Notwendigkeit zur Verhinderung und<br />

Reduzierung destabilisierender Anhäufungen und Transfers von Kleinwaffen -<br />

insbesondere durch gesetzwidrigen und verantwortungslosen Handel - international<br />

immer stärker ins Bewusstsein. Ein Reihe diesbezüglicher Initiativen<br />

wurden auf globaler, regionaler und lokaler Ebene ins Leben gerufen. Seit<br />

Januar 1999 leisten die Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR) praktische Arbeit auf diesem Gebiet. Die<br />

162


Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss die Einberufung einer<br />

internationalen Konferenz zu illegalem Waffenhandel in all seinen<br />

Erscheinungsformen für das Jahr 2001.<br />

Antipersonenminen<br />

Während des letzten Jahrzehnts ist die Staatengemeinschaft zunehmend<br />

aktiv geworden, um humanitären Problemen und menschlichem Leid durch<br />

Antipersonenminen entgegenzutreten. Die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten haben ihr<br />

Engagement zur Bewältigung dieses Problems deutlich unter Beweis gestellt.<br />

1998 wurde ein neues Protokoll zum Übereinkommen über das Verbot<br />

oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen von<br />

1980 unterzeichnet. Das Dokument mit dem Titel „Protokoll über das Verbot<br />

oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen<br />

Vorrichtungen” trat im Dezember 1998 in Kraft. Ein Übereinkommen über das<br />

Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von<br />

Antipersonenminen und über deren Vernichtung wurde am 3. Dezember 1997<br />

in Ottawa unterzeichnet. Es trat am 1. März 1999 in Kraft und wurde von über<br />

100 Staaten ratifiziert.<br />

GRUNDSÄTZE DES BÜNDNISSES ZUR VERBREITUNG<br />

VON MVW<br />

In Anerkennung der Tatsache, dass von der Weiterverbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen eine Bedrohung für die internationale Sicherheit<br />

ausgeht, haben die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs das Bündnis 1994<br />

angewiesen, seine Anstrengungen gegen die Proliferation zu intensivieren und<br />

auszuweiten. Im Juni 1994 veröffentlichten die <strong>NATO</strong>-Außenminister den<br />

„Politischen Rahmen des Bündnisses zum Problem der Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen”. In diesem an die Öffentlichkeit gerichteten<br />

Dokument wurde dargelegt, dass es das Hauptziel des Bündnisses und seiner<br />

Mitglieder sei, eine Weiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nicht<br />

gelingen - durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. In dem Dokument<br />

wurde auch festgehalten, dass die Verbreitung von MVW trotz internationaler<br />

Nichtverbreitungsnormen und -übereinkünfte vorkommen kann, und dass<br />

Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme eine unmittelbare militärische<br />

Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte von<br />

Bündnispartnern darstellen können. Seit 1994 hat sich das Bündnis zunehmend<br />

mit der Frage befasst, welche militärischen Fähigkeiten benötigt werden,<br />

um der Verbreitung und dem Einsatz von MVW entgegenzutreten. Die<br />

163


Anstrengungen zur Verbesserung des Verteidigungsdispositivs der <strong>NATO</strong><br />

gegenüber MVW werden fortgesetzt, um die operative Verwundbarkeit der<br />

<strong>NATO</strong>-Streitkräfte zu verringern und gleichzeitig ihre Flexibilität und Effizienz in<br />

Situationen zu steigern, in denen ABC-Waffen vorhanden sind, von diesen eine<br />

Bedrohung ausgeht oder sie sogar eingesetzt werden.<br />

Die Bündnisinitiative zu MVW<br />

Um den mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren<br />

Trägersystemen verbundenen Risiken für die Sicherheit des Bündnisses zu<br />

begegnen, rief die <strong>NATO</strong> 1999 eine auf vorangehenden Arbeiten basierende<br />

Initiative ins Leben, mit der die politischen und militärischen Bemühungen des<br />

Bündnisses auf diesem Gebiet insgesamt verbessert werden sollen. Diese<br />

MVW-Initiative trägt zur Förderung einer aktiveren, strukturierteren Debatte<br />

und damit zu einem besseren Einvernehmen der <strong>NATO</strong>-Staaten untereinander<br />

in Fragen der MVW und der Antwort darauf bei, beispielsweise durch qualitative<br />

und quantitative Verbesserung entsprechender Erkenntnisse und des<br />

Informationsaustauschs. Im Mai 2000 hat die <strong>NATO</strong> ein MVW-Zentrum zur<br />

Unterstützung dieser Bemühungen eingerichtet.<br />

Ferner befassen sich drei hochrangige <strong>NATO</strong>-Gruppen mit dem politischen<br />

und verteidigungspolitischen Engagement des Bündnisses gegen die<br />

Verbreitung von MVW: die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für<br />

Proliferation und die Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für<br />

Proliferation, die für die politische bzw. verteidigungspolitische Dimension der<br />

<strong>NATO</strong>-Reaktion zuständig sind, sowie der Gemeinsame Proliferationsausschuss,<br />

der die Arbeiten zu beiden Aspekten koordiniert und zusammenträgt.<br />

Die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe prüft verschiedene politische,<br />

sicherheitspolitische und wirtschaftliche Faktoren, die zu Proliferation<br />

beitragen bzw. diese beeinflussen können, und erörtert politische und wirtschaftliche<br />

Mittel, mit denen sie verhindert bzw. beantwortet werden kann. Die<br />

Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe befasst sich mit den militärischen<br />

Fähigkeiten, die zur Abschreckung vor der Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen und zur Abwehr der Androhung und des Einsatzes<br />

derartiger Waffen sowie zum Schutz der Bevölkerung, des Territoriums und der<br />

Streitkräfte der Bündnispartner benötigt werden.<br />

164


TEIL II<br />

KAPITEL 7<br />

POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />

Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik und<br />

Entscheidungsfindung<br />

Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung<br />

Krisenbewältigung<br />

Die militärische Dimension<br />

Nuklearpolitik<br />

Wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />

DIE WICHTIGSTEN INSTITUTIONEN DES BÜNDNISSES<br />

FÜR POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />

Der Nordatlantikrat<br />

Der Nordatlantikrat (NAC) verfügt über wirksame politische Autorität und<br />

Entscheidungsbefugnis. Er besteht aus Ständigen Vertretern aller Mitgliedstaaten<br />

und tritt mindestens einmal wöchentlich zusammen. Der Rat tagt auch<br />

auf höherer Ebene unter Einbeziehung der Außenminister, Verteidigungsminister<br />

oder Staats- und Regierungschefs, seine Autorität und Entscheidungsbefugnisse<br />

besitzen jedoch unabhängig von der Ebene, auf der er zusammentritt,<br />

gleichen Stellenwert und gleiche Gültigkeit. Der Rat findet große Beachtung in<br />

der Öffentlichkeit. Er veröffentlicht Erklärungen und Kommuniqués zur Darlegung<br />

der Grundsätze und Entscheidungen des Bündnisses für die Öffentlichkeit<br />

und die Regierungen von Staaten, die nicht der <strong>NATO</strong> angehören.<br />

Der Rat ist das einzige Organ der Allianz, dessen Autorität explizit auf den<br />

Nordatlantik-Vertrag zurückgeht. Der Rat selbst wurde im Vertrag mit der<br />

Errichtung nachgeordneter Stellen betraut. Seither wurde eine Vielzahl von<br />

Ausschüssen und Planungsgruppen geschaffen, die die Arbeit des Rates<br />

unterstützen oder Verantwortung für spezifische Bereiche wie die Verteidigungsplanung,<br />

die Nuklearplanung und militärische Angelegenheiten tragen.<br />

Der Rat bietet somit ein besonderes Forum für die weit reichende Konsultation<br />

zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten zu allen Fragen, die<br />

ihre Sicherheit betreffen, und bildet das wichtigste Entscheidungsgremium der<br />

<strong>NATO</strong>. Alle <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten können ihre Ansichten im Rat gleichberechtigt<br />

zum Ausdruck bringen. Entscheidungen sind Ausdruck des gemeinsamen<br />

und einstimmigen Willens der Regierungen der Mitgliedstaaten. Alle Regierungen<br />

der Mitgliedstaaten sind an der im Rat oder in dessen Auftrag festgelegten<br />

Politik beteiligt und tragen gemeinsam den Konsens, der die Grundlage für die<br />

Entscheidungen bildet.<br />

Jede Regierung ist im Rat durch einen Ständigen Vertreter im Botschafterrang<br />

vertreten. Die einzelnen Ständigen Vertreter werden durch einen politischen<br />

und militärischen Stab oder eine <strong>NATO</strong>-Vertretung unterschiedlicher<br />

Größe unterstützt.<br />

Ratstreffen dieses Formats werden häufig auch als „Ständiger Rat”<br />

bezeichnet. Zweimal jährlich - zuweilen auch häufiger - tritt der Rat auf Mini-<br />

167


sterebene zusammen. Dabei wird jede Nation durch ihren Außenminister vertreten.<br />

Es finden auch Ratstreffen auf Ebene der Verteidigungsminister statt.<br />

Gipfeltreffen unter Teilnahme der Staats- und Regierungschefs finden zur<br />

Behandlung besonders wichtiger Angelegenheiten oder an zukunftsweisenden<br />

Punkten in der Entwicklung der Sicherheitspolitik des Bündnisses statt.<br />

Normalerweise tritt der Rat mindestens einmal wöchentlich zusammen; im<br />

Bedarfsfall kann er jedoch auch kurzfristig einberufen werden. Den Vorsitz<br />

führt der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär oder, in dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.<br />

Der dienstälteste Botschafter oder Ständige Vertreter im Rat trägt den Titel<br />

des Doyen des Rates. Der Doyen übernimmt vorwiegend zeremonielle Aufgaben,<br />

kann jedoch auch für Funktionen des Vorsitzes in Anspruch genommen<br />

werden, z. B. bei der Einberufung von Sitzungen und Leitung von Gesprächen<br />

bei der Wahl eines neuen Generalsekretärs. Bei Ministertreffen der Außenminister<br />

übernimmt der Außenminister eines Landes die Funktion des Ehrenpräsidenten.<br />

Diese Position wird jährlich turnusmäßig in der Reihenfolge des englischen<br />

Alphabets von einem anderen Land übernommen. Die Rangordnung<br />

im Ständigen Rat basiert auf dem Dienstalter; bei Sitzungen des Rats auf jeder<br />

Ebene basiert die Sitzordnung der Ständigen Vertreter jedoch auf der Nationalität<br />

entsprechend der Reihenfolge des englischen Alphabets. Das gleiche<br />

Verfahren findet in der gesamten <strong>NATO</strong>-Ausschussstruktur Anwendung.<br />

Die im Rahmen der Ratssitzungen besprochenen Angelegenheiten und<br />

gefassten Entscheidungen erstrecken sich auf das gesamte Spektrum der<br />

<strong>NATO</strong>-Aktivitäten und beruhen häufig auf den auf Anforderung des Rats von<br />

nachgeordneten Ausschüssen erarbeiteten Berichten und Empfehlungen.<br />

Auch jeder der nationalen Vertreter oder der Generalsekretär können Themen<br />

einbringen. Die Ständigen Vertreter handeln auf Anweisung ihrer Regierungen;<br />

sie unterrichten ihre Kollegen am runden Tisch über die Auffassungen und politischen<br />

Entscheidungen ihrer Regierungen und geben entsprechende<br />

Erklärungen ab. Umgekehrt berichten sie den jeweiligen nationalen Behörden<br />

über die Auffassungen und Positionen anderer Regierungen, unterrichten sie<br />

über neue Entwicklungen und halten sie über Entwicklungen bei der Konsensbildung<br />

zu wichtigen Angelegenheiten oder Bereichen, in denen die nationalen<br />

Positionen auseinandergehen, auf dem Laufenden.<br />

Beim Treffen der Entscheidungen werden Maßnahmen auf der Grundlage<br />

der Einstimmigkeit und allgemeinen Übereinstimmung vereinbart. Es gibt keine<br />

Abstimmungen oder Mehrheitsentscheidungen. Jede im Rat oder in einem der<br />

nachgeordneten Ausschüsse vertretene Nation behält ihre volle Souveränität<br />

und Verantwortlichkeit für die eigenen Entscheidungen.<br />

Die Arbeit des Rates wird durch nachgeordnete Ausschüsse mit Zuständigkeit<br />

für spezifische politische Bereiche vorbereitet. Ein Großteil dieser Arbeit<br />

erfolgt unter Mitwirkung des Hochrangigen Politischen Ausschusses (SPC),<br />

168


der sich aus den Stellvertretenden Ständigen Vertretern zusammensetzt und je<br />

nach Thematik gelegentlich durch einschlägige nationale Experten verstärkt<br />

wird. In diesen Fällen trägt er die Bezeichnung SPC(R). Der Hochrangige Politische<br />

Ausschuss ist insbesondere für die Erstellung eines Großteils der vom<br />

Rat veröffentlichen Erklärungen oder Kommuniqués zuständig. Er tritt im Vorfeld<br />

der Ministertreffen zusammen, um die entsprechenden Texte zur Billigung<br />

durch den Rat vorzubereiten. Andere Aspekte der politischen Arbeit können<br />

durch den regulären Politischen Ausschuss behandelt werden, der sich aus<br />

politischen Beratern aus den nationalen Delegationen zusammensetzt.<br />

Wenn der Rat auf Ebene der Verteidigungsminister zusammentritt oder<br />

verteidigungspolitische Angelegenheiten und Fragen der Verteidigungsstrategie<br />

behandelt, können andere hochrangige Ausschüsse wie beispielsweise die<br />

Exekutivarbeitsgruppe als Hauptberatergremien hinzugezogen werden. Wenn<br />

Finanzangelegenheiten auf der Tagesordnung des Rats stehen, ist - je nach<br />

Sachlage - der Oberausschuss Ressourcen, der Ausschuss Zivil- bzw. Militärhaushalt<br />

oder der Infrastrukturausschuss für die Vorbereitung der Ratsarbeit<br />

zuständig. Je nach erörtertem Thema übernimmt der für den entsprechenden<br />

Bereich zuständige Oberausschuss die Federführung bei der Vorbereitung der<br />

Ratstreffen und Nachbereitung der Ratsentscheidungen.<br />

Das Ratssekretariat wird von den entsprechenden Abteilungen und<br />

Dienststellen des Internationalen Stabs und insbesondere vom Exekutivsekretariat<br />

gestellt, das eine Koordinierungsfunktion bei der Sicherstellung der Ausführung<br />

der Aufträge des Rats und der Protokollierung und Verbreitung seiner<br />

Entscheidungen übernimmt. Der Exekutivsekretär fungiert gleichzeitig als<br />

Sekretär des Rats.<br />

Der Verteidigungsplanungsausschuss<br />

Der Verteidigungsplanungsausschuss setzt sich üblicherweise aus den<br />

Ständigen Vertretern zusammen, tagt jedoch mindestens zweimal jährlich<br />

auch auf Ebene der Verteidigungsminister und behandelt einen Großteil der<br />

verteidigungspolitischen Angelegenheiten und Themen im Zusammenhang mit<br />

der kollektiven Verteidigungsplanung. Mit Ausnahme von Frankreich sind alle<br />

Mitgliedstaaten in diesem Forum vertreten. Der Verteidigungsplanungsausschuss<br />

erarbeitet Richtlinien für die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden und verfügt in seinem<br />

Zuständigkeitsbereich über die gleichen Aufgaben und Attribute und die<br />

gleiche Vollmacht wie der Rat in dessen Verantwortungsbereich.<br />

Die Arbeit des Verteidigungsplanungsausschusses wird durch eine Reihe<br />

nachgeordneter Ausschüsse mit spezifischen Zuständigkeiten vorbereitet, insbesondere<br />

handelt es sich hierbei um den Ausschuss Verteidigungsüberprüfung,<br />

der den Streitkräfteplanungsprozess innerhalb der <strong>NATO</strong> beaufsichtigt<br />

169


und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integrierten Militärstruktur<br />

überprüft. Ebenso wie der Rat betraut der Verteidigungsplanungsausschuss<br />

den Oberausschuss des entsprechenden Zuständigkeitsbereichs mit<br />

der Vor- und Nachbereitung seiner Entscheidungen.<br />

Die Nukleare Planungsgruppe<br />

Die Verteidigungsminister der im Verteidigungsplanungsausschuss der<br />

<strong>NATO</strong> vertretenen Mitgliedstaaten treffen sich in regelmäßigen Abständen im<br />

Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG), wo sie spezifische politische<br />

Fragen im Zusammenhang mit den Nuklearstreitkräften erörtern. Diese<br />

Gespräche decken ein breites Themenspektrum im Bereich der Nuklearpolitik<br />

ab, so u. a. die Sicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen, Kommunikations-<br />

und Informationssysteme, Stationierungsfragen und allgemeinere<br />

Fragen von gemeinsamem Interesse wie nukleare Rüstungskontrolle und<br />

Verbreitung von Nuklearwaffen. Die Nuklearpolitik des Bündnisses wird ständig<br />

geprüft; Entscheidungen zu ihrer Änderung oder Anpassung an neue Entwicklungen<br />

und zur Aktualisierung und Anpassung der Planungs- und Konsultationsverfahren<br />

werden gemeinsam getroffen.<br />

Die Arbeit der Nuklearen Planungsgruppe wird durch eine NPG-Stabsgruppe<br />

vorbereitet, die sich aus Mitgliedern der nationalen Delegationen der<br />

NPG-Teilnehmerstaaten zusammensetzt. Die Stabsgruppe führt die Detailarbeiten<br />

für die Ständigen Vertreter in der NPG durch. Sie tritt regelmäßig einmal<br />

wöchentlich sowie bei Bedarf zusammen.<br />

Die Hochrangige NPG (HLG = High Level Group) wurde als oberstes<br />

Beratungsgremium der NPG für Fragen der Nuklearpolitik und Planungsangelegenheiten<br />

eingerichtet. 1998/1999 übernahm die HLG zusätzlich zu ihrem<br />

ursprünglichen Aufgabengebiet die Funktionen und Zuständigkeiten der damaligen<br />

Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensicherheit (SLWPG), die für die<br />

Sicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen zuständig war. Den Vorsitz<br />

der HLG haben die Vereinigten Staaten; sie setzt sich aus nationalen Politikern<br />

und Experten zusammen. Die HLG tagt mehrmals im Jahr zur Erörterung<br />

von Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-Nuklearpolitik und -planung<br />

sowie dem entsprechenden Streitkräftedispositiv sowie der Sicherheit und<br />

Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen.<br />

170


KONSENSBILDUNG UND GEMEINSAME<br />

ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />

Formulierung und Umsetzung der Politik in einem Bündnis unabhängiger<br />

souveräner Staaten setzen voraus, dass die Regierungen aller Mitgliedstaaten<br />

über die Politik und die Absichten ihrer Partner sowie die ihnen zugrunde liegenden<br />

Überlegungen umfassend unterrichtet sind. Daher müssen regelmäßige<br />

politische Beratungen möglichst im Rahmen der Entscheidungsfindung<br />

stattfinden, d. h., noch bevor die einzelnen Staaten ihre Entscheidungen<br />

getroffen haben.<br />

Systematische politische Konsultationen wurden in der <strong>NATO</strong> auf der<br />

ersten Ratstagung im September 1949 unmittelbar nach Inkrafttreten des Nordatlantikvertrags<br />

aufgenommen. Seitdem werden sie kontinuierlich verstärkt<br />

und neuen Entwicklungen angepasst. Wichtigstes Forum für politische Konsultationen<br />

ist nach wie vor der Rat. Auf diesen Tagungen wird weitestgehend<br />

auf Formalismus verzichtet; die Diskussionen sind offen und direkt. Dem<br />

Generalsekretär kommt in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender eine<br />

wesentliche Rolle bei den Beratungen zu; er ist wichtigster Vertreter und Sprecher<br />

des Rats bei den Verhandlungen mit den einzelnen Regierungen und in<br />

der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Regelmäßige Konsultationen finden auch in anderen Gremien statt, die<br />

samt und sonders ihre Befugnisse vom Rat ableiten: der Politische Ausschuss<br />

auf Führungs- und anderer Ebene, die Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen,<br />

Regionale Expertengruppen, Politische Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die<br />

Beratergruppe für Atlantische Politik und andere Sonderausschüsse tragen<br />

alle unmittelbar zur Erleichterung der politischen Konsultation zwischen den<br />

Regierungen der Mitgliedstaaten bei. Wie dem Rat stehen ihnen ein dem<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär verantwortlicher Internationaler Stab und ein Internationaler<br />

Militärstab zur Seite, der einem Direktor untersteht und über diesen die<br />

Tätigkeit des Militärausschusses unterstützen soll.<br />

Politische Konsultationen zwischen den Bündnispartnern beschränken<br />

sich nicht allein auf das Geschehen innerhalb des <strong>NATO</strong>-Vertragsgebiets.<br />

Auch die Entwicklung der Lage außerhalb dieses Gebiets hat zunehmend Auswirkungen<br />

auf das Bündnis und steht deshalb auf der Tagesordnung des Rats<br />

und der ihm nachgestellten Ausschüsse. Das Konsultationsinstrumentarium<br />

der <strong>NATO</strong> steht jederzeit zur Verfügung und wird von den Mitgliedstaaten in<br />

solchen Fällen ausgiebig genutzt, selbst wenn die <strong>NATO</strong> als Bündnis möglicherweise<br />

nicht direkt betroffen ist. Im Rahmen gemeinsamer Beratungen können<br />

die Bündnispartner schon frühzeitig die Bereiche bestimmen, in denen im<br />

Interesse von Sicherheit und Stabilität gegebenenfalls koordinierte Maßnahmen<br />

getroffen werden müssen.<br />

171


Andererseits lässt sich die Notwendigkeit einer Konsultation nicht allein<br />

auf politische Angelegenheiten beschränken. Auch in zahlreichen anderen<br />

Bereichen finden umfassende Beratungen statt. Dabei handelt es sich um<br />

einen kontinuierlichen, sowohl auf <strong>info</strong>rmeller als auch formeller Ebene ablaufenden<br />

Prozess, der aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft der nationalen<br />

Vertretungen des Bündnisses im selben Hauptquartier kaum Verzögerungen<br />

oder Störungen erfährt. Bei Bedarf kann in besonders wichtigen oder dringenden<br />

Angelegenheiten unter Beteiligung der Vertreter aller betroffenen Regierungen<br />

kurzfristig intensive Arbeit geleistet werden.<br />

Die Konsultation innerhalb des Bündnisses hat vielerlei Formen. Generell<br />

bedeutet sie den einfachen Austausch von Informationen und Meinungen. Auf<br />

einer anderen Ebene umfasst sie die Bekanntgabe von Maßnahmen oder Entscheidungen,<br />

die von den Regierungen bereits getroffen wurden bzw. deren<br />

Umsetzung ansteht und die die Interessen der anderen Bündnispartner mitteloder<br />

unmittelbar berühren. Aber auch eine Ankündigung durch die Regierungen<br />

über künftig zu treffende Maßnahmen oder Entscheidungen kann Gegenstand<br />

der Beratungen sein, um damit die Möglichkeit einzuräumen, diese von<br />

anderen bestätigen oder kommentieren zu lassen. Des weiteren kann sich die<br />

Konsultation auf Diskussionen erstrecken, die zu dem Zweck geführt werden,<br />

einen Konsens über die einzuschlagenden Politik oder der zu treffenden<br />

Begleitmaßnahmen zu erzielen. Schließlich soll sie es den Mitgliedstaaten<br />

ermöglichen, allseits annehmbare Vereinbarungen zu gemeinsamen Entscheidungen<br />

oder Vorgehensweisen des Bündnisses als Ganzes herbeizuführen.<br />

Regelmäßige Konsultationen zwischen den Partnerstaaten über einschlägige<br />

politische Fragen finden auch im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

(EAPR) sowie mit Russland in erster Linie über den Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR), mit der Ukraine über die <strong>NATO</strong>-<br />

Ukraine-Kommission (NUK) und mit Teilnehmern im Mittelmeerdialog der<br />

<strong>NATO</strong> über die <strong>NATO</strong>-Kooperationsgruppe Mittelmeer statt. Als Grundsatz für<br />

die Konsultationen in diesen Gremien dient die seit Langem bei Beratungen<br />

innerhalb des Bündnisses selbst geübte Praxis mit der gleichen Offenheit und<br />

kooperativen Einstellung. Die Aufgaben dieser Institutionen werden in den entsprechenden<br />

Kapiteln ausführlicher erörtert. Schließlich sind Konsultationen<br />

der <strong>NATO</strong> mit jedem aktiven Teilnehmer in der Partnerschaft für den Frieden<br />

vorgesehen, wenn der jeweilige Partner seine territoriale Integrität, politische<br />

Unabhängigkeit oder Sicherheit unmittelbar bedroht sieht.<br />

Indem sie den Prozess der Entscheidungsfindung von Konsens und Einstimmigkeit<br />

abhängig machen, berücksichtigen die Bündnispartner die Erfahrungen<br />

und Auffassungen der einzelnen Staaten und machen dabei gleichzeitig<br />

von dem Instrumentarium und den Verfahren Gebrauch, die gemeinsames,<br />

schnelles und entschlossenes Handeln ermöglichen, wenn es die Umstände<br />

172


erfordern. Die Praxis des täglichen Informationsaustauschs und der ständigen<br />

Konsultation stellt sicher, dass die Regierungen kurzfristig zusammenkommen<br />

können, wann immer dies erforderlich wird, oft in Kenntnis der jeweiligen<br />

Standpunkte, um eine gemeinsame Politik zu vereinbaren. Gegebenenfalls<br />

werden Anstrengungen zur Angleichung unterschiedlicher Standpunkte unternommen,<br />

damit gemeinsame Maßnahmen mit der ganzen Autorität der Entscheidungen<br />

und Geschlossenheit der Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten<br />

werden können. Wenn solche Entscheidungen getroffen wurden,<br />

drücken sie den gemeinsamen Willen der beteiligten Staaten aus, sie uneingeschränkt<br />

umzusetzen. Entscheidungen, die politisch problematisch sein<br />

können oder in Bezug auf die Mittelzuweisung mit anderen Projekten konkurrieren,<br />

erhalten so mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit.<br />

Alle <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten nehmen in vollem Umfang an der politischen<br />

Ebene der Kooperation innerhalb des Bündnisses teil und bekennen sich gleichermaßen<br />

zu den Bestimmungen des Nordatlantikvertrags, nicht zuletzt zur<br />

gegenseitigen Verpflichtung gemäß Artikel 5, der die Unteilbarkeit ihrer Sicherheit<br />

symbolisiert, nämlich einen Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen<br />

als Angriff gegen alle anzusehen.<br />

Die Art und Weise, in der sich das Bündnis entwickelt hat, ist dennoch<br />

Garant dafür, dass unterschiedlichen Bedürfnissen und politischen Ansätzen<br />

der Mitgliedstaaten im Rahmen der Allianz Rechnung getragen werden kann.<br />

Diese Flexibilität zeigt sich auf verschiedenste Weise. In manchen Fällen können<br />

sich Meinungsunterschiede weitgehend auf Verfahrensfragen beschränken<br />

und ohne Weiteres geklärt werden. Island verfügt beispielsweise nicht<br />

über Streitkräfte und ist deshalb in den militärischen Gremien der <strong>NATO</strong> durch<br />

einen zivilen Beamten vertreten, wenn es dies wünscht. In anderen Fällen können<br />

diese Unterschiede schon gravierender sein. Frankreich, ein Gründungsmitglied<br />

der Allianz von 1949, hat sich 1966 aus der integrierten Militärorganisation<br />

der <strong>NATO</strong> zurückgezogen, ist aber nach wie vor Vollmitglied in ihren<br />

politischen Strukturen. Spanien trat dem Bündnis 1982 bei, blieb aber entsprechend<br />

einem 1986 erfolgten Volksentscheid außerhalb seiner integrierten<br />

Militärstruktur.<br />

Auf dem Madrider Gipfeltreffen von 1997 bekundete Spanien seine Bereitschaft<br />

zur uneingeschränkten Beteiligung an der sich neu abzeichnenden<br />

Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>, sobald diese endgültig vereinbart sein würde.<br />

Im Dezember 1997 wurde die Einrichtung einer neuen Kommandostruktur als<br />

Ganzes vereinbart; dabei ging es im Besonderen um Art, Zahl und Standorte<br />

der militärischen Hauptquartiere. In ihren Kommuniqués am Ende des Jahres<br />

begrüßten die <strong>NATO</strong>-Außen- und -Verteidigungsminister die Ankündigung<br />

Spaniens, der neuen Militärorganisation beizutreten und an der soeben vereinbarten<br />

neuen Kommandostruktur mitzuwirken.<br />

173


Unterschiede zwischen den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten können sich auch aus<br />

ihrer geographischen, politischen, militärischen oder verfassungsrechtlichen<br />

Lage ergeben. Die Teilnahme Norwegens und Dänemarks an den militärischen<br />

Dispositionen der <strong>NATO</strong> muss beispielsweise mit dem innerstaatlichen Recht<br />

vereinbar sein, das eine Stationierung von Nuklearwaffen und fremden Streitkräften<br />

auf ihrem Hoheitsgebiet in Friedenszeiten nicht zulässt. Auch können<br />

auf regionaler Ebene getroffene militärische Vereinbarungen allein die Streitkräfte<br />

der unmittelbar betroffenen Staaten oder diejenigen Streitkräfte angehen,<br />

die speziell für Einsätze in dem jeweiligen Operationsgebiet ausgerüstet<br />

sind. Dies gilt beispielsweise für die von den einzelnen Staaten für die ACE-<br />

Eingreifkräfte beigestellten Streitkräfte und die Ständigen Einsatzverbände der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

KRISENBEWÄLTIGUNG<br />

Die der Krisenbewältigung von den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten beigemessene<br />

Bedeutung geht aus dem 1999 veröffentlichten Strategischen Konzept hervor,<br />

in dem die Krisenbewältigung als eine der grundlegenden Sicherheitsaufgaben<br />

des Bündnisses definiert wird. Diesem Strategischen Konzept zufolge steht die<br />

<strong>NATO</strong> zur Erhöhung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum<br />

bereit, von Fall zu Fall und im Konsens übereinstimmend mit Artikel 7 des<br />

Washingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und sich<br />

bei der Krisenbewältigung u. a. durch Krisenreaktionseinsätze aktiv einzusetzen.<br />

Die Aufrechterhaltung einer Fähigkeit zur erfolgreichen Krisenbewältigung<br />

ist integraler Bestandteil des Bündniskonzepts zur Erhaltung des Friedens und<br />

Stärkung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.<br />

Angesichts der völlig anderen Risiken, denen sich die <strong>NATO</strong> seit dem<br />

Ende des Kalten Krieges gegenübersieht, wurde die Krisenbewältigungspolitik<br />

des Bündnisses ebenfalls einer Anpassung unterzogen. Sie beruht auf drei<br />

einander ergänzenden Elementen: Dialog, Zusammenarbeit mit anderen Staaten<br />

und Erhaltung der kollektiven Verteidigungsfähigkeit der <strong>NATO</strong>. Diese Elemente<br />

sollen in ihrer Gesamtheit gewährleisten, dass die euro-atlantische<br />

Sicherheit gefährdende Krisen verhindert oder mit friedlichen Mitteln beigelegt<br />

werden können.<br />

Die Konsultation zwischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten spielt eine wesentliche<br />

Rolle bei der Krisenbewältigung. Ihr fällt in Spannungs- und Krisenzeiten<br />

besondere Bedeutung zu. In diesen Situationen kommt es im Interesse schneller<br />

einvernehmlicher Entscheidungen über die bei politischen, militärischen<br />

und zivilen Notfällen zu ergreifenden Maßnahmen auf die sofortige und ständige<br />

Konsultation zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten an. Wichtigste<br />

<strong>NATO</strong>-Organe für die in diesem Kontext geforderte intensive Konsultation<br />

174


sind der Rat und der Verteidigungsplanungsausschuss, die von der Koordinierungsgruppe<br />

für Grundsatzfragen, dem Politischen Ausschuss, dem Militärausschuss<br />

und dem Oberausschuss Zivile Notfallplanung unterstützt werden. Bei<br />

Bedarf können auch andere <strong>NATO</strong>-Ausschüsse eingeschaltet werden.<br />

Die dadurch zum Tragen kommenden Arbeitsweisen und Verfahren bilden<br />

das Instrumentarium für das Krisenmanagement des Bündnisses. Die zur<br />

Unterstützung dieses Prozesses benötigten Hilfsmittel, wie z. B. Fernmeldeeinrichtungen,<br />

werden vom rund um die Uhr besetzten Lagezentrum der <strong>NATO</strong><br />

bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen werden in Zusammenarbeit mit den<br />

Regierungen der Mitgliedstaaten und den Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshabern<br />

Übungen zur Erprobung und Entwicklung von Krisenbewältigungsverfahren<br />

durchgeführt. Vorkehrungen, Verfahren und Einrichtungen zur Krisenbewältigung<br />

sowie Vorbereitung und Durchführung einschlägiger Übungen werden<br />

genauso wie in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten durchgeführte Krisenbewältigungsmaßnahmen<br />

vom Ausschuss für Einsatz und Übungen koordiniert.<br />

In Anbetracht des wichtigen Beitrags, den Partnerstaaten auf diesem<br />

Gebiet leisten können, ist die Krisenbewältigung auch einer der vereinbarten<br />

Tätigkeitsbereiche im Rahmen des PfP-Arbeitsplans und wurde auch in die<br />

Individuellen Partnerschaftsprogramme aufgenommen. Zu den einschlägigen<br />

Aktivitäten gehören Vorträge und Beratungen, Expertenbesuche, Lehrgänge<br />

zur Krisenbewältigung, die Beteiligung von Partnerstaaten an der jährlichen<br />

<strong>NATO</strong>-weiten Krisenbewältigungsübung und die Erarbeitung allgemeiner Krisenbewältigungsdokumente<br />

für die Partnerstaaten. Krisenbewältigung wird<br />

auch in der Grundakte über gemeinsame Beziehungen, Zusammenarbeit und<br />

Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen Föderation sowie in der<br />

Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />

Ukraine als ein Betätigungsfeld für Konsultation und Kooperation ausgewiesen<br />

(siehe Kapitel 3). Auch im Kontext des Mittelmeerdialogs wird das Thema diskutiert.<br />

DIE MILITÄRISCHE DIMENSION<br />

Vor dem Hintergrund des aktuellen politischen und strategischen Umfelds<br />

in Europa hängt der Erfolg der <strong>NATO</strong> bei der Friedenserhaltung und Konfliktverhütung<br />

mehr denn je von einer wirksamen vorbeugenden Diplomatie und<br />

der erfolgreichen Bewältigung sicherheitsgefährdender Krisen ab. Die politischen,<br />

wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Faktoren von Sicherheit<br />

und Stabilität gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung.<br />

Dennoch bleibt die militärische Dimension des Bündnisses ein für die<br />

Erhaltung der Stabilität in Europa und für die Krisenbewältigung unverzichtba-<br />

175


er Faktor. Die Umstrukturierung der Streitkräfte des Bündnisses seit dem<br />

Ende des Kalten Krieges ermöglicht es der <strong>NATO</strong> nunmehr, auf ein wesentlich<br />

breiteres Spektrum von Eventualfällen zu reagieren. Die Aufrechterhaltung<br />

eines angemessenen Militärpotenzials und die unmissverständliche Bereitschaft,<br />

gemeinsam zur kollektiven Verteidigung beizutragen, bleiben für die<br />

sicherheitspolitischen Ziele des Bündnisses weiter von zentraler Bedeutung.<br />

Letztlich soll dieses Potenzial zusammen mit der Solidarität auf politischer<br />

Ebene jeden Versuch zur Ausübung von Druck und zur Einschüchterung unterbinden<br />

und gewährleisten, dass eine militärische Aggression gegen das Bündnis<br />

niemals als eine auch nur im Ansatz erfolgversprechende Option angesehen<br />

werden kann. Damit werden die Sicherheit und territoriale Integrität der<br />

Mitgliedstaaten sowie der Schutz Europas als Ganzes vor den Folgen, die aus<br />

jeder beliebigen Bedrohung des Bündnisses entstehen würden, gewährleistet.<br />

Der Rahmen für den Verteidigungsplanungsprozess der <strong>NATO</strong> ergibt sich<br />

aus den grundlegenden Prinzipien, die das Fundament der kollektiven Sicherheit<br />

bilden: politische Solidarität der Mitgliedstaaten, Förderung von Zusammenarbeit<br />

und starken Bindungen zwischen den Staaten in allen Bereichen,<br />

die ihren gemeinsamen und individuellen Interessen dienen, gemeinsame<br />

Übernahme der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Anerkennung<br />

gegenseitiger Verpflichtungen und gemeinsames Engagement zur Aufrechterhaltung<br />

angemessener Streitkräfte zur Unterstützung der Bündnisstrategie und<br />

-politik.<br />

Bei der Entscheidung über Größe und Art ihres Beitrags zur kollektiven<br />

Verteidigung bleibt die volle Souveränität und Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten<br />

erhalten. Dennoch erfordert die Verteidigungsstruktur des Bündnisses,<br />

dass die Mitgliedstaaten bei individuellen Entscheidungen die Gesamtbelange<br />

des Bündnisses berücksichtigen. Sie folgen deshalb vereinbarten Verteidigungsplanungsverfahren,<br />

die ihnen die Methoden und Instrumentarien an die<br />

Hand geben, mit denen sie über die für die Umsetzung der Bündnispolitik erforderlichen<br />

Streitkräfte entscheiden, nationale Verteidigungspläne koordinieren<br />

und Streitkräfteplanungsziele festlegen können, die dem Interesse des Bündnisses<br />

insgesamt entsprechen 1 . Der Planungsprozess bezieht zahlreiche Faktoren<br />

ein, unter anderem die sich verändernde politische Lage, Beurteilungen<br />

der zur Erfüllung des Auftrags benötigten Streitkräfte durch die <strong>NATO</strong>-Befehlshaber,<br />

technologische Entwicklungen, die Forderung nach einer gerechten<br />

Aufteilung von Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten innerhalb des<br />

Bündnisses und die jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten<br />

der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Prozess gewährleistet auf diese Weise eine<br />

1 Frankreich nimmt nicht an der Streitkräfteplanung teil.<br />

176


gemeinschaftliche Prüfung aller relevanten Erwägungen mit dem Ziel, die für<br />

die Verteidigung verfügbaren nationalen Ressourcen optimal nutzen zu können.<br />

Eine enge Abstimmung zwischen den internationalen zivilen und militärischen<br />

Stäben, den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden und Regierungen wird im Rahmen<br />

eines jährlichen Informationsaustauschs über nationale Planungen erreicht.<br />

Dieser Informationsaustausch ermöglicht es, die Absichten der einzelnen Staaten<br />

an den Gesamterfordernissen der <strong>NATO</strong> zu messen und gegebenenfalls<br />

im Lichte neuer politischer Ministerrichtlinien, des Modernisierungsbedarfs<br />

sowie geänderter Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Streitkräfte selbst<br />

neu zu überdenken. Alle diese Aspekte werden ständig überprüft und in jeder<br />

Phase der Verteidigungsplanung genauestens untersucht.<br />

Als Teil der Anpassung des Bündnisses wurde eine Überprüfung seiner<br />

Verteidigungsplanung vorgenommen. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen<br />

wurden von den Ministern im Juni 1997 bestätigt. Es wurde ein einzelner,<br />

kohärenter und gestraffter Prozess geschaffen, der gewährleistet, dass die<br />

<strong>NATO</strong> die zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses<br />

erforderliche Entwicklung von Streitkräften und Fähigkeiten fortsetzt. Dazu<br />

gehört die Unterstützung von gegebenenfalls unter Leitung der Europäischen<br />

Union im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

durchgeführten Operationen. Im gleichen Zusammenhang ermöglicht dieser<br />

Prozess die Bereitstellung von Unterstützung innerhalb der Allianz für alle<br />

europäischen Bündnispartner im Hinblick auf deren Planungsmaßnahmen zur<br />

Durchführung von Operationen unter Leitung der EU.<br />

Ausgangspunkt für die Verteidigungsplanung war das 1991 angenommene<br />

Strategische Konzept, das die Grundzüge der Bündnisziele und die Mittel<br />

zu ihrer Umsetzung vorgibt. Das ursprüngliche Strategische Konzept wurde<br />

durch das neue Strategische Konzept des Bündnisses ersetzt, das anlässlich<br />

des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 von den <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />

Regierungschefs gebilligt wurde. Detailliertere Vorgaben werden alle zwei<br />

Jahre von den Verteidigungsministern in Form der „Ministerrichtlinien” herausgegeben.<br />

Diese enthalten Weisungen für die Verteidigungsplanung im Allgemeinen<br />

und die Streitkräfteplanung im Besonderen. Sie erstrecken sich auf die<br />

politischen, wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Faktoren, die<br />

sich auf die Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten der Bündnispartner<br />

auswirken könnten, und bestimmen die Prioritäten und Belange, die in erster<br />

Linie von den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden bei der Konzipierung ihrer Streitkräfteziele<br />

und in zweiter Linie von den Mitgliedstaaten bei ihrer eigenen Planung<br />

berücksichtigt werden müssen. Sie befassen sich mit der Planung für die<br />

Streitkräfte und Fähigkeiten, die sowohl für die kollektive Verteidigung als auch<br />

für Eventualfälle, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 des<br />

177


Washingtoner Vertrags 2 fallen, erforderlich sind. Sie enthalten darüber hinaus<br />

gegebenenfalls Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.<br />

Als Ergebnis der 1997 durchgeführten Überprüfung des Verteidigungsplanungsprozesses<br />

enthalten die Ministerrichtlinien nunmehr auch politische<br />

Leitlinien der Westeuropäischen Union (WEU), mit denen der wahrscheinliche<br />

Umfang von unter europäischer Leitung geführten Operationen definiert wird.<br />

Unter Zugrundelegung dieser Richtlinien werden konkrete Planungsziele<br />

für die Streitkräfte der einzelnen Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Diese als<br />

„Streitkräfteplanungsziele” bekannten Vorgaben gelten normalerweise für<br />

einen Zeitraum von sechs Jahren, können in bestimmen Fällen aber auch weiter<br />

in die Zukunft reichen. Wie die Richtlinien der Verteidigungsminister werden<br />

auch sie alle zwei Jahre auf den neuesten Stand gebracht.<br />

Die Verteidigungsplanung des Bündnisses ist Gegenstand einer jährlichen<br />

Überprüfung; in diesem Zusammenhang erteilen die Verteidigungsminister ihre<br />

Richtlinien in Form einer „Jährlichen Verteidigungsüberprüfung”. Im Zuge der<br />

Beantwortung eines jährlich herausgegebenen „Fragebogens zur Verteidigungsplanung”<br />

erstellen die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Streitkräftepläne<br />

und Verteidigungsetats für den von der Überprüfung erfassten Fünfjahreszeitraum<br />

und legen diese dem Bündnis vor. Die jährliche<br />

Verteidigungsüberprüfung soll den Beitrag der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen<br />

Verteidigung vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten und Grenzen unter<br />

Berücksichtigung der ihnen vorgegebenen Streitkräfteziele festlegen. Sie führt<br />

zur Erstellung eines gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Streitkräfteplans, der die Grundlage<br />

für die Verteidigungsplanung der <strong>NATO</strong> über einen Zeitraum von fünf Jahren<br />

bildet.<br />

Die Antworten der einzelnen Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zur Verteidigungsplanung<br />

werden zeitgleich durch den Internationalen Stab (IS) und<br />

die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden geprüft. Der Internationale Stab erstellt für jeden<br />

Mitgliedstaat einen Einzelbericht in Entwurfsform. In diesen Berichten werden<br />

alle bestehenden Differenzen zwischen den <strong>NATO</strong>-Streitkräftezielen und den<br />

Plänen der einzelnen Mitgliedstaaten detailliert dargelegt, einschließlich Angaben<br />

darüber, inwieweit die nationalen Pläne mit den Erfordernissen für EUgeführte<br />

Operationen in Einklang stehen. Des Weiteren wird dargestellt, ob die<br />

einzelnen Länder ihren bestehenden streitkräftebezogenen Verpflichtungen im<br />

laufenden Jahr nachgekommen sind bzw. ob erwartet wird, dass sie die<br />

2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags behandelt in erster Linie die Abschreckung vor dem Einsatz von<br />

Gewalt gegen die Mitglieder des Bündnisses und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegen<br />

einen der Mitgliedstaaten als Angriff gegen alle Bündnismitglieder gewertet wird. Bündnisaktivitäten,<br />

die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 fallen, werden zusammenfassend als „nicht unter<br />

Artikel 5 fallende Operationen” bezeichnet.<br />

178


geplanten Ziele erreichen. Bestehende Engpässe werden erörtert und die<br />

Bemühungen der einzelnen Staaten vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten<br />

und Grenzen beurteilt. Die als Entwurf vorliegenden Einzelberichte werden<br />

durch Stellungnahmen der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber ergänzt, die sich<br />

schwerpunktmäßig mit den Fähigkeiten der Streitkräfte im Hinblick auf die operativen<br />

Erfordernisse und Aufgaben befassen.<br />

Die Einzelberichte werden im Rahmen „multilateraler Untersuchungen”<br />

geprüft. Dazu gehört auch eine Überprüfung des Umfangs, in dem die einzelnen<br />

Staaten ihren streitkräftebezogenen Verpflichtungen im laufenden Jahr<br />

nachgekommen sind. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen vor allem<br />

mögliche Differenzen zwischen den Streitkräfteplänen der einzelnen Länder<br />

und den <strong>NATO</strong>-Streitkräftezielen oder -plänen ausgeräumt werden. Sie dienen<br />

aber auch der Beurteilung des Umfangs, in dem die Pläne der betreffenden<br />

Bündnisstaaten die Forderungen von EU-geführten Operationen unterstützen<br />

und zur Abstimmung der Verteidigungspläne der einzelnen Mitgliedstaaten beitragen<br />

könnten.<br />

Auf der Grundlage der die jeweiligen Mitgliedstaaten betreffenden Einzelberichte<br />

und einer Stellungnahme des Militärausschusses wird ein Sammelbericht<br />

erstellt und dem Verteidigungsplanungsausschuss vorgelegt. Dieser<br />

Bericht enthält einen Vorschlag für einen <strong>NATO</strong>-Fünfjahres-Streitkräfteplan zur<br />

Annahme durch die Verteidigungsminister und untersucht die Ausgewogenheit,<br />

Durchführbarkeit und Annehmbarkeit des Streitkräfteplans insgesamt.<br />

Des Weiteren wird geprüft, ob die einzelnen Staaten ihren streitkräftebezogenen<br />

Verpflichtungen im laufenden Jahr nachgekommen sind, und beurteilt,<br />

inwieweit den in den Ministerrichtlinien niedergelegten Gesamtzielen und<br />

besonderen Weisungen auch im Hinblick auf die Erfordernisse für EU-geführte<br />

Operationen entsprochen wurde. Als Teil der Konsultationen im Bündnisrahmen<br />

werden zusätzliche „außerplanmäßige” Konsultationen mit Bündnispartnern<br />

notwendig, wenn ein Land wichtige Änderungen an den von den Ministern<br />

in der Verteidigungsüberprüfung und der Festsetzung der Streitkräfteziele<br />

genehmigten Verpflichtungen und Plänen in Erwägung zieht. Solche Konsultationen<br />

finden auch dann statt, wenn der Zeitplan für nationale Entscheidungen<br />

eine Prüfung dieser Änderungen in der nächsten Verteidigungsüberprüfung<br />

nicht zulässt.<br />

NUKLEARPOLITIK<br />

Die Änderungen in der <strong>NATO</strong>-Nuklearstrategie und dem entsprechenden<br />

Streitkräftedispositiv sind konkrete Beispiele für die vielen positiven Schritte,<br />

die zur Anpassung an das neue Sicherheitsumfeld unternommen wurden. Die<br />

seit dem Ende des Kalten Krieges erzielten bedeutenden Verbesserungen des<br />

Sicherheitsumfelds haben es der <strong>NATO</strong> ermöglicht, ihre Abhängigkeit von<br />

179


Nuklearstreitkräften drastisch zu verringern. Ihre Strategie ist zwar unverändert<br />

die der Kriegsverhinderung, sie wird jedoch nicht mehr von der Möglichkeit<br />

einer Eskalation unter Einsatz von Nuklearwaffen beherrscht.<br />

Die Nuklearstreitkräfte der <strong>NATO</strong> tragen zum Erhalt von Frieden und Stabilität<br />

in Europa bei, indem sie die Irrationalität eines großen Krieges in der<br />

euro-atlantischen Region unterstreichen. Sie machen die Risiken einer<br />

Aggression gegen die <strong>NATO</strong> auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wie<br />

dies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. Darüber hinaus<br />

schaffen sie Unsicherheit in den Ländern, die durch den angedrohten oder<br />

tatsächlichen Einsatz von ABC-Waffen 3 gegen die <strong>NATO</strong> möglicherweise einen<br />

politischen oder militärischen Vorteil zu erlangen suchen. Dadurch, dass es zur<br />

Förderung der Stabilität in Europa beiträgt, potenzielle Gegner entmutigt, einen<br />

Einsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) in Erwägung zu ziehen und<br />

damit zur Abschreckung vor einem solchen Einsatz beiträgt, dient das nukleare<br />

Kräftedispositiv der <strong>NATO</strong> nicht nur den Interessen ihrer Bündnispartner, sondern<br />

auch denen ihrer Partnerstaaten und Europas insgesamt.<br />

Die verringerte Abhängigkeit der <strong>NATO</strong> von Nuklearstreitkräften zeigt sich<br />

im umfangreichen Abbau dieser Kräfte selbst. 1991 beschloss die <strong>NATO</strong>, die<br />

Anzahl der den substrategischen 4 Streitkräften in Europa zur Verfügung stehenden<br />

Waffen gegenüber der Anzahl während des Kalten Krieges um über 85<br />

Prozent zu verringern. Daneben werden auch die den Bündnispartnern zur<br />

Verfügung stehenden strategischen Streitkräfte reduziert.<br />

Die einzigen in Europa noch verbliebenen bodengestützten Nuklearwaffen<br />

der <strong>NATO</strong> in Europa sind Bomben für Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit.<br />

Auch die Zahl dieser Waffen wurde bereits deutlich verringert; zudem<br />

werden sie an entsprechend weniger Standorten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen<br />

gelagert. Der Bereitschaftsgrad der für den Einsatz dieser Waffen<br />

vorgesehenen Flugzeuge wurde nach und nach gesenkt; die konventionelle<br />

Einsatzaufgabe rückt zunehmend in den Vordergrund. Keine einzige Nuklearwaffe<br />

der <strong>NATO</strong> ist auf ein bestimmtes Land gerichtet.<br />

3 Die Begriffe ABC (atomare, biologische und chemische Waffen) sowie MVW (Massenvernichtungswaffen)<br />

sind austauschbar.<br />

4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich interpretiert.<br />

Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite<br />

(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistische Mittelstreckenraketen<br />

geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffen wird in<br />

<strong>NATO</strong>-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite verwendet;<br />

heute bezieht er sich in erster Linie auf luftfahrzeuggestützte Waffen für <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit dualer<br />

Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl Trident-Gefechtsköpfe des Vereinigten Königreichs<br />

mit neuen substrategischen Funktionen (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden aus<br />

Europa abgezogen).<br />

180


Nach Ansicht der Mitgliedstaaten können die Erfordernisse des Bündnisses<br />

in abhersehbarer Zukunft mit diesem „substrategischen” Kräftedispositiv<br />

erfüllt werden. Die <strong>NATO</strong> hat auch erklärt, dass eine Erweiterung des Bündnisses<br />

keine Änderung ihrer Nuklearkonzeption notwendig machen wird. Die<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten haben keinerlei Absichten, Pläne oder Gründe, Nuklearwaffen<br />

auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten zu stationieren. Sie sehen derzeit<br />

und auch in Zukunft keine Notwendigkeit zur Änderung irgendwelcher Aspekte<br />

der nuklearen Konzeption oder Politik der <strong>NATO</strong>.<br />

Die durch das Nuklearpotenzial der <strong>NATO</strong> gewährleistete kollektive<br />

Sicherheit gilt für alle Mitgliedstaaten und ist für jeden einzelnen von ihnen, der<br />

sich andernfalls verwundbar fühlen könnte, ein Sicherheitsgarant. Die Präsenz<br />

der in Europa stationierten und zur <strong>NATO</strong> abgestellten Nuklearstreitkräfte der<br />

Vereinigten Staaten stellt ein wichtiges politisches und militärisches Bindeglied<br />

zwischen den europäischen und den nordamerikanischen Bündnispartnern<br />

dar. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-Nuklearstaaten des<br />

Bündnisses an der Nuklearkonzeption die Solidarität des Bündnisses, die<br />

gemeinsame Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheit<br />

und die breite Fächerung der Lasten- und Risikoteilung im Bündnisrahmen<br />

unter Beweis gestellt.<br />

Die politische Aufsicht über das Nuklearpotenzial der <strong>NATO</strong> wird ebenfalls<br />

von allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppe<br />

der <strong>NATO</strong> (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister von<br />

Nuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses gleichermaßen an der Entwicklung<br />

der Nuklearpolitik und an den Entscheidungen über das Nuklearpotenzial<br />

der <strong>NATO</strong> mitwirken.<br />

Weitere Informationen zur Rolle der <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen<br />

Sicherheitsumfeld und zu den Reduzierungen auf diesem Gebiet sind Kapitel 2<br />

zu entnehmen.<br />

WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT<br />

Die Grundlage für die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des<br />

Bündnisses liefert Artikel 2 des Nordatlantikvertrags, der besagt, dass die Mitgliedstaaten<br />

„bestrebt [sein werden], Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik<br />

zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />

einzelnen oder allen Parteien zu fördern”. Der zur Förderung der Zusammenarbeit<br />

auf diesem Gebiet eingerichtete Wirtschaftsausschuss der <strong>NATO</strong> ist das<br />

einzige Forum des Bündnisses, das sich ausschließlich mit Konsultationen<br />

über wirtschaftliche Entwicklungen befasst, die sich unmittelbar auf die Sicherheitspolitik<br />

auswirken. Analysen und gemeinsame Beurteilungen sicherheitsre-<br />

181


levanter wirtschaftlicher Entwicklungen sind Schlüsselelemente bei der Koordinierung<br />

der Verteidigungsplanung des Bündnisses. Sie befassen sich beispielsweise<br />

mit Vergleichen der Verteidigungsausgaben, Entwicklungen in der<br />

Rüstungsindustrie, der Verfügbarkeit von Ressourcen für die Umsetzung von<br />

Verteidigungsplänen und der Sicherung eines angemessenen Preis-Leistungs-<br />

Verhältnisses in den Rüstungssektoren der nationalen Volkswirtschaften.<br />

Grundlage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Allianz ist die Feststellung,<br />

dass politische Kooperation und wirtschaftlicher Konflikt sich nicht<br />

miteinander vereinbaren lassen. Deshalb muss seitens der Mitglieder eine<br />

echte Verpflichtung zur Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem wie politischem<br />

Gebiet bestehen, ebenso wie die Bereitschaft, sich in Fragen allgemeinen<br />

Belangs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen auseinanderzusetzen.<br />

Die Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass in vielerlei Hinsicht die Zielsetzungen<br />

und Prinzipien von Artikel 2 des Nordatlantikvertrags auch von<br />

anderen Organisationen und internationalen Gremien verfolgt und umgesetzt<br />

werden, die sich speziell mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit befassen. Die<br />

<strong>NATO</strong> vermeidet daher alle unnötigen Überschneidungen mit Tätigkeiten, die<br />

an anderer Stelle durchgeführt werden, und fördert dagegen die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Mitgliedstaaten in allen Wirtschaftsfragen, die für das<br />

Bündnis von besonderem Interesse sind. Dies gilt vor allem für die Bereiche<br />

mit sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen. Das Bündnis dient<br />

somit als Forum zur Untersuchung unterschiedlicher und ineinandergreifender<br />

Problembereiche auf politischem, militärischem und wirtschaftlichem Gebiet.<br />

Darüber hinaus können in seinem Rahmen spezifische wirtschaftliche Maßnahmen<br />

zur Wahrung gemeinsamer bündnisweiter Interessen eingeleitet werden.<br />

Im Zusammenhang mit den Gesamtsicherheitsinteressen des Bündnisses<br />

und in Übereinstimmung mit den sich wandelnden Prioritäten gilt es, eine Vielzahl<br />

von Wirtschaftsfragen zu berücksichtigen. Dazu gehören die Untersuchung<br />

von Verteidigungsausgaben und Haushaltstrends, die Umstrukturierung<br />

der Rüstungsindustrien, die Beschäftigungslage in der Rüstungsindustrie<br />

sowie die Planung der Verteidigungsausgaben und deren Vertretbarkeit und<br />

Auswirkungen auf Umfang und Struktur der Streitkräfte.<br />

Entsprechend den vereinbarten Arbeitsplänen konzentrierten sich die wirtschaftlichen<br />

Aktivitäten der <strong>NATO</strong> in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten<br />

auf die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich<br />

der Verteidigungshaushalte und der Verteidigungsausgaben sowie ihrer Beziehung<br />

zur Wirtschaft und zur Neustrukturierung der Rüstungsindustrien. Fragen<br />

der Rüstungswirtschaft nehmen auch im Maßnahmenkatalog des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR) für den Zeitraum von 2000 bis 2002 einen<br />

182


herausragenden Platz ein. Der Maßnahmenkatalog befasst sich insbesondere<br />

mit folgenden Themen:<br />

• Ressourcenmanagement bei den Verteidigungsausgaben;<br />

• Transparenz der Verteidigungs- und Haushaltsplanung;<br />

• Übergang von der Wehrpflicht- zur Berufsarmee;<br />

• Schließung militärischer Einrichtungen;<br />

• Umstrukturierung der Rüstungsindustrien einschließlich Privatisierung;<br />

• regionale Angelegenheiten.<br />

Es hat bereits ein fruchtbarer Dialog zwischen Bündnis- und Partnerstaaten<br />

auf dem Gebiet der Verteidigungshaushaltsplanung stattgefunden, in dem<br />

wichtige Themen wie Aufstellung des Verteidigungshaushalts, Kosten-Nutzen-<br />

Analyse einer Reduzierung des Verteidigungspotenzials, Planung und Management<br />

nationaler Rüstungsprogramme, Überwachung von Verteidigungshaushalten<br />

durch Parlamente, wirtschaftliche Aspekte beim Vergleich von<br />

Wehrpflicht- und Berufsarmee sowie die Rolle der Privatwirtschaft im Verteidigungssektor<br />

erörtert wurden.<br />

Die wirtschaftlichen Aspekte in den Bereichen Verteidigungshaushaltsplanung<br />

und Verteidigungsausgaben bilden nach wie vor das zentrale Element<br />

der Kooperation der <strong>NATO</strong> mit den Partnerstaaten. Insbesondere dürften die<br />

von den <strong>NATO</strong>-Staaten unternommenen Bemühungen, bei der Verwaltung der<br />

Verteidigungshaushalte wirtschaftliche Maßstäbe anzulegen, von herausragender<br />

Relevanz sein. Beispiele für die Bereiche, in denen die <strong>NATO</strong>-Staaten<br />

ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen, sind u. a.:<br />

• auf die Erfahrungen der Privatwirtschaft aufbauende neue Managementgrundsätze,<br />

die auf die Einrichtung von Rüstungsagenturen<br />

abzielen, die die zuverlässige Lieferung von Sach- und Dienstleistungen<br />

innerhalb des beschränkten Rahmens vorgegebener Haushaltsmittel<br />

gewährleisten sollen,<br />

• Erweiterung des Wettbewerbs auf dem Dienstleistungssektor in Form<br />

von Auftragsvergabe, Markterkundung und externer Finanzierung;<br />

• Verbesserung der Kostenbeschränkungsverfahren und der Neubeurteilung<br />

von Prioritäten im Kontext einer Verringerung verfügbarer Ressourcen.<br />

Der wirtschaftlichen Zusammenarbeit kommt auch im Zusammenhang mit<br />

der Neustrukturierung der Rüstungsindustrie Bedeutung zu. Insbesondere die<br />

Umstellung der Rüstungsindustrien sowie die Umschulung ehemaligen Militär-<br />

183


personals stellen Bereiche dar, die für die Konsultation und Kooperation zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland, aber auch zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />

Ukraine von gegenseitigem Interesse sind.<br />

Anders als spezialisierte Finanzinstitute verfügt die <strong>NATO</strong> weder über das<br />

Mandat noch über die Mittel zur Finanzierung der Entwicklung von speziellen<br />

Programmen für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das Bündnis ist jedoch<br />

bemüht, den Dialog und Erfahrungsaustausch mit den mit der Umsetzung der<br />

Neustrukturierung befassten Experten der Partnerländer zu fördern.<br />

Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde zunehmend deutlich, dass es kein<br />

einheitliches Modell für die Umstrukturierung der Rüstungsindustrien gibt.<br />

Ungeachtet gemeinsamer Probleme und Herausforderungen liegt es im Interesse<br />

jedes einzelnen Landes, seine eigene spezifische Politik unter entsprechender<br />

Berücksichtigung des jeweiligen politischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />

Umfelds zu verfolgen. Um diesen Dualismus besser zu verstehen und<br />

entsprechende gemeinsame Lehren zu ziehen, wird der Analyse der bei der<br />

Neustrukturierung des Rüstungssektors gewonnenen praktischen Erfahrungen<br />

besondere Bedeutung beigemessen. Dieser Teil der Arbeiten umfasst Einzelfallstudien<br />

und stützt sich auf die Erfahrungen vieler verschiedener kompetenter<br />

Stellen, nationaler Verwaltungen, des Managements privater und öffentlicher<br />

Unternehmen sowie kommunaler und regionaler Behörden. Darüber<br />

hinaus kann den sektoralen und regionalen Dimensionen der Rüstungsumstellung<br />

entsprechend Rechnung getragen werden.<br />

Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird sich auch in Zukunft auf die<br />

praktischen Aspekte der Neustrukturierung und Anpassung der Rüstungsindustrie<br />

unter gebührender Berücksichtigung regionaler Unterschiede konzentrieren.<br />

Generell gilt es, die Entwicklungen auf der Seite der Bedarfsträger des<br />

Rüstungsmarktes ebenso wie die Reaktion auf der Seite der Lieferanten im<br />

Rahmen der Umstrukturierung der Industrie und deren wirtschaftlichen Folgen<br />

sorgfältig zu beobachten. Überdies verliert die Industrie ihren Ausnahmestatus<br />

und muss sich zunehmend den Marktzwängen beugen. Deshalb ist es gleichermaßen<br />

wichtig, die Auswirkungen der Privatisierung von Rüstungsunternehmen<br />

auf die Wirtschaft zu untersuchen.<br />

Die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen werden auf<br />

dem jährlichen Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> und anderen Seminaren und<br />

Arbeitstagungen erörtert. An dem Wirtschaftskolloquium nehmen Experten aus<br />

Wirtschaft, Wissenschaft und nationalen sowie internationalen Verwaltungen<br />

teil; es bildet den Rahmen für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch<br />

auf wirtschaftlichem Gebiet. Die in jüngster Zeit abgehaltenen Kolloquien<br />

befassten sich u. a. mit der sozialen und menschlichen Dimension der<br />

wirtschaftlichen Entwicklungen sowie mit den Reformen in den Kooperations-<br />

Partnerstaaten, dem Status dieser Reformen, ihren Auswirkungen auf die<br />

184


Sicherheit sowie die mit ihnen einhergehenden Möglichkeiten und Beschränkungen<br />

und schließlich mit der Privatisierung in den Kooperations-Partnerstaaten<br />

5 .<br />

PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

Für die Darstellung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik<br />

und der Aufgabe, die ein Mitgliedstaat in der <strong>NATO</strong> zu erfüllen hat, sind die einzelnen<br />

Regierungen selbst verantwortlich. Die Wahl der dabei anzuwendenden<br />

Methoden und die Mittel, die zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Politik<br />

und Ziele der <strong>NATO</strong> eingesetzt werden sollen, variieren von Land zu Land und<br />

sind ebenfalls Sache des Mitgliedstaates. Die Regierungen aller <strong>NATO</strong>-Staaten<br />

erkennen sowohl das demokratische Recht ihrer Staatsbürger an, über die<br />

für ihre Sicherheit zuständigen internationalen Strukturen unterrichtet zu werden,<br />

als auch die Bedeutung, die dem Erhalt des öffentlichen Verständnisses<br />

und der Unterstützung ihrer jeweiligen Sicherheitspolitik zukommt.<br />

Aufgabe des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes ist es, die Öffentlichkeitsarbeit<br />

der einzelnen Länder zu ergänzen, diesen jede notwendige<br />

Unterstützung zu gewähren, die routinemäßigen Kontakte zur Presse und zu<br />

den Medien zu organisieren und als Reaktion auf das von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />

gezeigte Interesse am Bündnis Informationen anzubieten. Ausgangspunkt<br />

für dieses Interesse sind zum großen Teil die Zusammenarbeit und Partnerschaft<br />

des Bündnisses mit den Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

(EAPR), die besonderen bilateralen Beziehungen zu Russland und<br />

die Partnerschaft mit der Ukraine sowie die im Mittelmeerdialog erzielten Fortschritte.<br />

Darüber hinaus hat sich aufgrund des großen Interesses der Weltöffentlichkeit<br />

an den Geschehnissen in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo<br />

ein erhöhter Bedarf an Informationsprogrammen zur Erläuterung der Rolle der<br />

<strong>NATO</strong> bei der Beendigung der Krise im ehemaligen Jugoslawien und Schaffung<br />

der Voraussetzungen für künftige Stabilität in dieser Region ergeben.<br />

Andere Entwicklungen innerhalb des Bündnisses einschließlich der Umsetzung<br />

der Initiative Partnerschaft für den Frieden (PfP), der Umstrukturierung<br />

der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte sowie der internen Umgestaltung des Bündnisses, der<br />

Stärkung der europäischen Identität innerhalb des Bündnisses sowie der exter-<br />

5 Auf dem Wirtschaftskolloquium vom Mai 2001 in Bukarest wurde die Wechselbeziehung zwischen<br />

regionaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Sicherheit und Stabilität behandelt. Die Berichte der<br />

jährlich stattfindenden Kolloquien werden in Buchform veröffentlicht. Sie können bei der Verteilerstelle<br />

des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes angefordert werden. Die Berichte werden auch<br />

im Internet veröffentlicht (http://www.nato.int).<br />

185


nen Umgestaltung der <strong>NATO</strong> haben durchweg zu gestiegenem öffentlichen<br />

Interesse geführt und die Notwendigkeit geschaffen, dieses Interesse durch<br />

eine angemessene Informationspolitik zu befriedigen.<br />

Mit der Öffnung des Bündnisses für neue Mitglieder und insbesondere mit<br />

dem Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten wurde der Informationsaufgabe<br />

eine weitere bedeutende Dimension hinzugefügt. Die Regierungen der Tschechischen<br />

Republik, Ungarns und Polens sehen sich einem zunehmenden<br />

Informationsbedarf der jeweiligen Öffentlichkeit hinsichtlich der Auswirkungen<br />

einer <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft gegenüber. In allen drei Ländern waren die Kenntnisse<br />

über die <strong>NATO</strong>, die zivil-militärischen Beziehungen innerhalb des Bündnisses<br />

und die Entscheidungsfindung innerhalb der Allianz eher dürftig, und<br />

mitunter übten negative Empfindungen aus früheren Zeiten, tief verwurzelte<br />

Einstellungen und der Mangel an zuverlässigen Informationen einen nachteiligen<br />

Einfluss auf die öffentliche Meinung aus. Daher steht der <strong>NATO</strong>-Presseund<br />

-Informationsdienst in der besonderen Pflicht, die Regierungen der drei<br />

betroffenen Länder zu unterstützen und dem Informationsbedürfnis der dortigen<br />

Bevölkerung im Rahmen der verfügbaren Mittel nachzukommen. Zudem<br />

ist das Interesse an Sicherheitsbelangen und der <strong>NATO</strong> in allen neun Mitgliedstaaten<br />

des im Rahmen des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999<br />

gebilligten Aktionsplans zur Mitgliedschaft zunehmend gestiegen (siehe Kapitel<br />

3). Die Informationsaktivitäten der <strong>NATO</strong> werden daher entsprechend angepasst,<br />

damit in diesen Ländern angemessen auf den gestiegenen Informationsbedarf<br />

zum Bündnis reagiert werden kann.<br />

Gesamtziel der Maßnahmen des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />

ist es, der Öffentlichkeit die Fakten über die Sicherheit näher zu bringen<br />

und ihre Beteiligung an einer auf Informationen beruhenden und konstruktiven<br />

Debatte über aktuelle Sicherheitsbelange und die Zielsetzungen der künftigen<br />

Politik zu fördern. Alle Maßnahmenkataloge und Arbeitsprogramme, die der<br />

Umsetzung der Ziele der von den <strong>NATO</strong>-Staaten in den letzten Jahren ergriffenen<br />

wichtigsten Initiativen dienen sollen, enthalten besondere Abschnitte, in<br />

denen der Informationsbedarf mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele angesprochen<br />

wird. Dies gilt gleichermaßen für den von den EAPR-Außenministern<br />

verabschiedeten EAPR-Aktionsplan, für die Arbeitsprogramme des Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />

sowie für die im Rahmen des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> ins Auge gefassten<br />

Arbeiten.<br />

Die mit dem Informationsetat des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers durchgeführten<br />

Programme umfassen Aktivitäten, die innerhalb des Hauptquartiers selbst<br />

stattfinden, vom Presse- und Informationsdienst der <strong>NATO</strong> betreute externe<br />

Veranstaltungen, von staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen außerhalb<br />

des Bereichs des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers durchgeführte Aktivitäten, die<br />

186


gegebenenfalls durch konzeptionelle, praktische oder finanzielle Beiträge des<br />

Presse- und Informationsdienstes unterstützt werden, sowie von anderen<br />

externen Stellen mit direkter oder indirekter Unterstützung der <strong>NATO</strong> durchgeführte<br />

Veranstaltungen. Nachstehend werden die wichtigsten Aktivitäten dieser<br />

Art beschrieben.<br />

Neben der <strong>NATO</strong> selbst hat eine Reihe sonstiger Organisationen und<br />

Behörden einen wesentlichen Anteil an der Bereitstellung von Informationen<br />

über das Bündnis betreffende Sachverhalte, der Verteilung von Schriftmaterial,<br />

der Nutzung der Vorteile der elektronischen Kommunikation über das Internet<br />

und der Deckung des öffentlichen Informationsbedarfs. Die Liste dieser zusätzlichen<br />

Organe ist sehr umfangreich und umfasst nationale wie auch internationale<br />

Organisationen. Es gilt vor allem folgende Stellen hervorzuheben:<br />

• Presse- und Informationsdienststellen und Pressebüros der Regierungen<br />

der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sowie der EAPR- und der Partnerstaaten;<br />

• Diplomatische Vertretungen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, die im Wechsel<br />

als Kontaktstellen auf Botschaftsebene in den Hauptstädten der<br />

Partnerstaaten dienen;<br />

• Nationale Parlamente und die Nordatlantische Versammlung, ein<br />

internationales parlamentarisches Forum, das zur Förderung der Politik<br />

und der Zielsetzungen des Bündnisses auf parlamentarischer<br />

Ebene geschaffen wurde. Sitz der Nordatlantischen Versammlung ist<br />

Brüssel;<br />

• Nationale Atlantikräte, Atlantische Ausschüsse oder Atlantische Vereinigungen<br />

in den Mitglied- oder Partnerstaaten, die als Bildungseinrichtungen<br />

zur Förderung der Kenntnisse und des Wissens um die<br />

Ziele des Bündnisses und dessen Politik eingerichtet wurden;<br />

• Institute und Stiftungen, die auf nationaler oder internationaler Ebene<br />

in verschiedenen Ländern im gesamten euro-atlantischen Raum eingerichtet<br />

wurden, um verstärkt politologische und akademische<br />

Beiträge in die Sicherheitsdebatte einfließen zu lassen;<br />

• Für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stellen der militärischen Hauptquartiere<br />

des Bündnisses in den verschiedenen Mitgliedstaaten;<br />

• Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bündnisses wie die <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsakademie in Rom, die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau,<br />

unabhängige Institutionen wie das Marshall Centre in<br />

Oberammergau sowie nationale Verteidigungsorganisationen und<br />

-akademien;<br />

187


• Internationale Gremien, die die nationalen Vertretungen ihrer Organisationen<br />

zusammenbringen, wie z. B. die Vereinigung Atlantischer<br />

Gesellschaften, in der die Atlantischen Ausschüsse, Räte und Vereinigungen<br />

der Mitglied- und Partnerstaaten zusammengeschlossen sind,<br />

und der Interalliierte Verband der Reserveoffiziere, in dem alle einschlägigen<br />

Verbände des gesamten Bündnisbereichs vertreten sind.<br />

Die Vereinigung Atlantischer Gesellschaften unterhält ein kleines Büro<br />

in Paris und eine Kontaktstelle in Brüssel. Der Interalliierte Verband<br />

der Reserveoffiziere hat ebenfalls ein Verbindungsbüro im <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier in Brüssel;<br />

Näheres zu diesen Organisationen ist Kapitel 16 zu entnehmen.<br />

Im Zusammenhang mit Informationen zu den Aktivitäten des Militärausschusses<br />

arbeitet der Presse- und Informationsdienst direkt mit dem Büro des<br />

Beraters für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Internationalen Militärstabs<br />

zusammen.<br />

Der Presse- und Informationsdienst unterhält ein kleines regionales Informationsbüro<br />

in Reykjavik (Island). Mit Ausnahme dieses Büros gibt es keine<br />

weiteren regionalen <strong>NATO</strong>-Informationsstellen in den Mitgliedstaaten. Militärische<br />

Stäbe, die zur integrierten Militärstruktur des Bündnisses gehören und in<br />

verschiedenen Regionen des Bündnisgebiets untergebracht sind, und eine<br />

Reihe außerhalb des Brüsseler Hauptquartiers eingerichteter <strong>NATO</strong>-Agenturen<br />

und -Organisationen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Identität<br />

des Bündnisses und stellen zusätzliche Anlaufstellen und Informationsquellen<br />

dar.<br />

Als Teil der umfassenden Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und insbesondere<br />

der kooperativen Beziehungen zu Russland und zur Ukraine hat der<br />

Nordatlantikrat die gebotenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu<br />

Informationen über das Bündnis in diesen Ländern ergriffen. 1995 genehmigte<br />

er die Bestellung eines Informationsoffiziers, der seinen Dienst in der Französischen<br />

Botschaft in Moskau aufnahm, die dann als Kontakt-Botschaft für die<br />

<strong>NATO</strong> in Russland diente.<br />

Dieses kleine Informationsbüro wurde 1996 in die Deutsche Botschaft verlegt,<br />

als die Bundesrepublik Deutschland die Funktion der Kontaktstelle übernahm.<br />

Deutschland stellte in der Folge einen Oberst ab, um die <strong>NATO</strong> bei der<br />

Entwicklung von Informationskontakten und -aktivitäten mit den russischen<br />

Streitkräften zu unterstützen.<br />

Im Januar 1998 wurde in Moskau ein selbständiges <strong>NATO</strong>-Dokumentationszentrum<br />

innerhalb der Räumlichkeiten des Russischen Instituts für Fach<strong>info</strong>rmationen<br />

über Sozialwissenschaften eingerichtet. Dieses von der <strong>NATO</strong><br />

unterstützte Zentrum ermöglicht den Zugang zu Publikationen und Dokumen-<br />

188


ten über sicherheitspolitische Fragen und gibt darüber hinaus ein Bulletin<br />

heraus, das sich an Akademiker oder sonstige interessierte Leser richtet.<br />

Die Tätigkeit des Informationsbüros und des Dokumentationszentrums<br />

wurde eingeschränkt, als Russland seine Zusammenarbeit mit der <strong>NATO</strong><br />

<strong>info</strong>lge der Militäraktion des Bündnisses zur Beendigung der Krise im Kosovo<br />

aussetzte. Im Rahmen eines Moskaubesuchs von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord<br />

Robertson im Februar 2000 wurden Übereinkünfte erzielt, die die Bündnisstaaten<br />

auf eine Wiederaufnahme des gesamten Spektrums der Zusammenarbeit<br />

gemäß der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte hoffen lassen. Im Februar 2001<br />

besuchte der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Moskau erneut; anlässlich dieses<br />

Besuchs nahm er auch die offizielle Eröffnung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros<br />

mit eigenen Räumlichkeiten im Stadtzentrum vor.<br />

1996 wurde in Kiew ein <strong>NATO</strong>-Informations- und -Dokumentationszentrum<br />

eröffnet. Dieses mit Personal des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />

besetzte und von diesem finanzierte Zentrum ist im Ukrainischen Institut<br />

für Internationale Angelegenheiten untergebracht; es bietet entsprechendes<br />

Dokumentationsmaterial an und stellt darüber hinaus ein Bindeglied zu anderen<br />

Informationsaktivitäten dar, einschließlich des Besuchs von <strong>NATO</strong>- bzw.<br />

von mit <strong>NATO</strong>-Mitteln geförderten Seminaren.<br />

Die Anschriften der in diesem Kapitel angesprochenen Büros und Informationsstellen<br />

sind am Ende des <strong>Handbuch</strong>s zusammen mit Einzelheiten über<br />

den Integrierten Informationsdienst der <strong>NATO</strong> aufgeführt, der den weltweiten<br />

elektronischen Zugriff auf <strong>NATO</strong>-bezogene Informationen ermöglicht.<br />

Die vom <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienst selbst und in Unterstützung<br />

der vorstehend aufgeführten Stellen benutzten Kommunikationsmittel<br />

stützen sich auf die herkömmlichen Arten der mündlichen und schriftlichen<br />

Informationsübermittlung sowie auf die Förderung des Dialogs. Dieser Informationsdienst<br />

betreut ein umfassendes Besucherprogramm, in dessen Rahmen<br />

jährlich mehr als 20.000 Personen das politische Hauptquartier des Bündnisses<br />

besuchen, um dort an Informationsveranstaltungen und Gesprächen<br />

mit Experten des Internationalen Stabes, des Internationalen Militärstabes und<br />

der nationalen Delegationen über alle Aspekte der Tätigkeit und Politik des<br />

Bündnisses teilzunehmen.<br />

Der Presse- und Informationsdienst gibt eine Reihe von Publikationen<br />

heraus, die von Sammelwerken amtlicher Texte und Erklärungen des Bündnisses<br />

bis hin zu regelmäßig oder unregelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen<br />

reichen, die zu einer sachkundigen öffentlichen Debatte relevanter<br />

sicherheitspolitischer Aspekte beitragen sollen.<br />

Bei den vom Bündnis normalerweise in Form von Kommuniqués und<br />

Presseerklärungen herausgegebenen amtlichen Texten handelt es sich um for-<br />

189


mal ausgehandelte Dokumente, in denen die vereinbarte politische Richtung<br />

zum Ausdruck gebracht wird, die von den Mitgliedstaaten bei bestimmten Themenbereichen<br />

oder bei der Gesamtheit der über das ganze Jahr hinweg regelmäßig<br />

behandelten politischen Kernfragen verfolgt wird. Sie bilden das öffentliche<br />

Archiv des Bündnisses und ermöglichen es, die Entscheidungsfindung<br />

und die Entwicklung von Entscheidungen den politischen Ereignissen oder<br />

Umständen zuzuordnen, auf die sie sich beziehen. All diese Texte werden in<br />

den zwei Amtssprachen des Bündnisses, häufig aber auch in anderen Sprachen<br />

veröffentlicht.<br />

Neben der Herausgabe dieser Unterlagen unterstützt der Presse- und<br />

Informationsdienst die Bekanntgabe von Erklärungen des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs,<br />

des wichtigsten Sprachrohrs der Organisation, sowie von Texten aus<br />

Reden des Generalsekretärs und anderer hochrangiger Persönlichkeiten. Solche<br />

Dokumente erleichtern auch die Darlegung der Politik und geben einen<br />

Einblick in die zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe.<br />

Im Auftrag des Generalsekretärs veröffentlicht der Presse- und Informationsdienst<br />

auch den regelmäßig erscheinenden <strong>NATO</strong>-Brief sowie eine Reihe<br />

von Handbüchern, Broschüren, Mitteilungsblättern und sonstigen Referenzunterlagen,<br />

die allesamt zur Unterrichtung der Öffentlichkeit beitragen sollen. Dieses<br />

Informationsmaterial wird ressourcen- und bedarfsabhängig zusätzlich zu<br />

den Amtssprachen in allen in den Mitgliedstaaten sowie in einer Reihe der in<br />

den Partnerstaaten benutzten Sprachen gedruckt.<br />

Zunehmend werden zur Weitergabe von Schriftmaterial auch elektronische<br />

Medien eingesetzt. Der Großteil des öffentlichen Dokumentations- und<br />

Informationsmaterials der Allianz wird über den Integrierten Informationsdienst<br />

der <strong>NATO</strong> herausgegeben. Einzelheiten sind dem Abschnitt „Weitere Informationsquellen”<br />

(Anhang 2) zu entnehmen.<br />

Ferner erscheinen im Rahmen eines von der <strong>NATO</strong> unterhaltenen Wissenschaftsprogramms<br />

(siehe Kapitel 8) ein Mitteilungsblatt sowie eine eigene<br />

Reihe wissenschaftlicher Publikationen, die gemäß einschlägiger ziviler Übereinkommen<br />

separat von Fachverlagen herausgegeben werden.<br />

Zum Mitarbeiterstab des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />

gehören nationale Verbindungsoffiziere, die für die Abwicklung der auf ihre<br />

eigenen Mitgliedstaaten ausgerichteten Informationsprogramme zuständig<br />

sind. Solche Programme erstrecken sich auf die Vereinbarung von Besuchen<br />

bei der <strong>NATO</strong>, die Vorbereitung von Konferenzen und Seminaren an verschiedenen<br />

Orten im gesamten Bündnisgebiet und die Unterstützung von Parlamentariern,<br />

Akademikern, Journalisten und sonstigen einschlägigen Berufsgruppen<br />

in ihren Ländern bei der Erlangung der von ihnen benötigten öffentlich<br />

zugänglichen Informationen. Ein Referat für auswärtige Beziehungen erfüllt<br />

190


eine ähnliche Aufgabe bei der Weitergabe von Informationen für eine Reihe<br />

von Partnerstaaten der <strong>NATO</strong>. Auch die nationalen Verbindungsoffiziere der<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten tragen zu dieser Arbeit bei, indem sie als Programmoffiziere für<br />

die Partnerstaaten tätig sind, für die die jeweiligen nationalen Regierungen<br />

über ihre Botschaften in den verschiedenen Partnerstaaten als Kontaktstelle<br />

dienen.<br />

Informationsprogramme für einzelne Staaten können auch konzeptionelle,<br />

praktische und in begrenztem Umfang finanzielle Unterstützungsleistungen für<br />

die einschlägige Öffentlichkeitsarbeit von nichtstaatlichen Organisationen in<br />

den Mitglied- und den Partnerstaaten beinhalten. Vergleichbare Leistungen<br />

können auch für die Regierungen der Partnerstaaten bei der Erstellung und<br />

Herausgabe von Publikationen erbracht werden, die für die Unterrichtung der<br />

Öffentlichkeit über <strong>NATO</strong>-relevante Sachverhalte dienen sollen.<br />

Auf akademischem Gebiet erstreckt sich die Öffentlichkeitsarbeit der<br />

<strong>NATO</strong> u. a. auf die jährliche Vergabe des nach dem verstorbenen früheren<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär benannten Manfred-Wörner-Stipendiums sowie auf<br />

eine Reihe von <strong>NATO</strong>-EAPR-Stipendien, die gleichermaßen Studierenden der<br />

<strong>NATO</strong>- als auch der Partnerstaaten offen stehen. Diese Stipendien, die Reiseund<br />

Forschungsbeihilfen beinhalten, werden jährlich auf Wettbewerbsbasis auf<br />

Empfehlung einer unabhängigen Jury für Studien in Fachbereichen vergeben,<br />

die sich in der Regel auf die Politik der <strong>NATO</strong> und die aktuelle politische Tagesordnung<br />

des Bündnisses beziehen.<br />

Im Rahmen des akademischen Bildungsprogramms werden regelmäßig<br />

auch multinationale Tagungen unterstützt, auf denen wichtige sicherheitspolitische<br />

Sachverhalte und Themen erörtert werden.<br />

Das Interesse der Öffentlichkeit an der <strong>NATO</strong>-Politik und an einschlägigen<br />

Informationen wird durch die unmittelbare und umfassende Presse- und<br />

Medienberichterstattung bestätigt, die <strong>NATO</strong>-bezogene Entwicklungen und<br />

Ereignisse erfahren. Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Presse- und Informationsdienstes<br />

ist daher auf Presseaktivitäten und die Unterstützung ausgerichtet,<br />

die der Pressedienst der <strong>NATO</strong> den akkreditierten und sonstigen Medienvertretern<br />

zukommen lässt.<br />

Pressekonferenzen und Interviews mit hochrangigen Vertretern, Hintergrund<strong>info</strong>rmationen,<br />

die Überlassung von Bildmaterial sowie Ton- und Videoaufnahmen<br />

und elektronische Übertragungsdienste sind allesamt Teil der zur<br />

Befriedigung des Informationsbedarfs der internationalen Medien erforderlichen<br />

Maßnahmen. Aus Anlass wichtiger Ereignisse oder Entwicklungen in der<br />

Allianz, wie z. B. Gipfeltreffen, können sich tausend und mehr Journalisten im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier einfinden, für die geeignete Vorkehrungen getroffen werden<br />

müssen. Der Einsatz vergleichbarer Ressourcen kann auch für Großer-<br />

191


eignisse außerhalb des Hauptquartiers, beispielsweise bei Ministertagungen<br />

oder Gipfeltreffen im Ausland, geboten sein. Journalisten werden von beiden<br />

Abteilungen des Presse- und Informationsdienstes unterstützt, wobei das<br />

Pressebüro den unmittelbaren oder kurzfristigen Informationsbedarf zu decken<br />

sucht, während das Informationsbüro den Zugang zu einem breiten Spektrum<br />

von Hintergrund<strong>info</strong>rmationen ermöglicht, auf die die Medienvertreter auch<br />

über einen längeren Zeitraum hinweg zurückgreifen können.<br />

Pressesprecher und Pressebüro arbeiten kontinuierlich eng mit dem Büro<br />

des Generalsekretärs zusammen und unterstützen den Generalsekretär bei<br />

der Kontaktpflege mit der Presse und den sonstigen Medien. Das Pressebüro<br />

ist auch für die Herstellung der Kontakte zwischen anderen hochrangigen Vertretern<br />

und den Medien sowie für die offizielle Akkreditierung der an <strong>NATO</strong>-<br />

Pressekonferenzen teilnehmenden Journalisten zuständig. Darüber hinaus<br />

erstellt es täglich Zusammenfassungen und Übersichten über die Berichte der<br />

internationalen Presse und Presseagenturen für die Internationalen Stäbe, die<br />

diplomatischen Vertretungen der nationalen Delegationen und die im Hauptquartier<br />

tätigen Verbindungsoffiziere. Zudem stellen im Informationsdienst eingesetzte<br />

Verbindungsoffiziere und Angehörige des Pressedienstes für den<br />

Generalsekretär Übersichten über nationale Presseverlautbarungen in <strong>NATO</strong>und<br />

Partnerstaaten zusammen; diese unterstützen auch die Vorbereitungen<br />

für offizielle Besuche des Generalsekretärs in diesen Ländern.<br />

Der Presse- und Informationsdienst verwaltet auch die Bibliothek des<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartiers, die dem nationalen und internationalen Personal des<br />

Hauptquartiers zur Verfügung steht.<br />

192


KAPITEL 8<br />

PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />

Verbraucherlogistik<br />

Wesentliche Logistikfunktionen<br />

Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze<br />

Produktions- und Logistikorganisationen<br />

Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung<br />

Kommunikations- und Informationssysteme<br />

Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs<br />

Luftverteidigung<br />

Zivile Notfallplanung<br />

Wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />

Umwelt und Gesellschaft


PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />

VERBRAUCHERLOGISTIK 1<br />

Der Begriff „Logistik” wird je nach Zusammenhang mit unterschiedlicher<br />

Bedeutung angewandt. Auch in den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und in Bezug auf<br />

die als Logistikkomponenten verstandenen Kategorien der Unterstützung für<br />

militärische Operationen findet der Begriff unterschiedliche Anwendung. Die<br />

<strong>NATO</strong> definiert Logistik als die „Lehre von der Planung und Durchführung der<br />

Bewegungen und der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften”. In<br />

seinem umfassendsten Sinn bezieht sich der Begriff auf Aspekte militärischer<br />

Operationen, die sich wiederum mit den folgenden Tätigkeitsfeldern befassen:<br />

• Planung und Entwicklung, Beschaffung, Lagerung, Transport,<br />

Verteilung, Erhaltung, Abschub und Verwertung von Wehrmaterial.<br />

• Transport von Personal.<br />

• Erwerb, Bau, Instandhaltung, Betrieb und sonstige Nutzung von<br />

Anlagen.<br />

• Beschaffung oder Erbringung von Dienstleistungen.<br />

• Sanitätsdienstliche Versorgung.<br />

Die oben aufgeführten Kategorien gehen zwangsläufig mit einem breiten<br />

Spektrum an Unterstützungsleistungen und Zuständigkeiten einher. In der<br />

<strong>NATO</strong> werden sie aus der Sicht der Entscheidungsfindung oder vom organisatorischen<br />

Standpunkt aus betrachtet wie folgt unterteilt:<br />

• Produktions- oder Beschaffungsaspekte der Logistik. Dazu gehören<br />

Planung, Konstruktion und Beschaffung der Ausrüstung. Hierbei handelt<br />

es sich in erster Linie um nationale Verantwortlichkeiten, die national<br />

gehandhabt werden. Ungeachtet dessen ist entsprechende<br />

Kooperation und Koordinierung innerhalb der <strong>NATO</strong> in zahlreichen<br />

Bereichen hauptsächlich unter der Schirmherrschaft der Konferenz der<br />

Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und ihrer nachgeordneten<br />

Gremien gegeben. In organisatorischer Hinsicht fallen Produktion oder<br />

Beschaffung innerhalb der <strong>NATO</strong> grundsätzlich in die Zuständigkeit der<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabs auf<br />

ziviler und der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen des<br />

Internationalen Militärstabs auf militärischer Seite.<br />

1 Viele der in diesem Abschnitt genannten Programme und Aktivitäten werden von Organisationen und<br />

Agenturen umgesetzt, die vom Nordatlantikrat oder dem <strong>NATO</strong>-Militärausschuss zur Durchführung<br />

von Spezialaufgaben eingerichtet wurden. Einzelheiten sind Kapitel 14 zu entnehmen.<br />

195


• Verbraucherspezifische oder operative Aspekte der Logistik. Hierunter<br />

versteht man in der Regel Versorgungs- und Unterstützungsfunktionen<br />

für Streitkräfte. Diese werden im ersten Teil dieses<br />

Abschnitts behandelt und fallen hauptsächlich unter die Zuständigkeit<br />

der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz und des <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschusses.<br />

Das oberste militärische medizinische Beratungsgremium, der<br />

Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der<br />

<strong>NATO</strong>, ist für die Beratung des Militärausschusses in sanitätsdienstlichen<br />

Angelegenheiten zuständig. Aus organisatorischer Sicht obliegt<br />

die Verantwortung für die verbraucherspezifischen und operativen<br />

Aspekte der Logistik auf ziviler Seite der Abteilung<br />

Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung des<br />

Internationalen Stabs und auf militärischer Seite dem Fachbereich<br />

Logistik der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen des<br />

Internationalen Militärstabs.<br />

Logistische Unterstützung im Rahmen des<br />

Strategischen Konzepts des Bündnisses<br />

Das von den Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> im April 1999 verabschiedete<br />

Strategische Konzept des Bündnisses betont den mobilen und<br />

multinationalen Charakter der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte und die Notwendigkeit einer<br />

flexiblen Logistik des Bündnisses zu deren Unterstützung. Da logistische<br />

Unterstützung, wenngleich grundsätzlich in nationaler Verantwortung, auch im<br />

kollektiven Rahmen mit mehr Koordinierung, Zusammenarbeit und<br />

Multinationalität erbracht werden muss, wenn diese Flexibilität erreicht werden<br />

soll, hat die <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz auf die Einführung des neuen<br />

Strategischen Konzepts mit der Durchführung einer Analyse seiner<br />

Auswirkungen auf die logistischen Grundsätze und Richtlinien reagiert. Die<br />

Bedeutung dieses Themas wird auch in der auf dem Washingtoner Gipfel im<br />

April 1999 auf den Weg gebrachten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit betont<br />

(vgl. Kapitel 2). Eine Richtlinie zur Logistikkooperation befindet sich im abschließenden<br />

Entwicklungsstadium und wird in Kürze vom Nordatlantikrat<br />

geprüft. Ein <strong>NATO</strong>-Konzept für Logistikkooperation wird ebenfalls derzeit entwickelt.<br />

Grundsätze und Richtlinien der Logistik<br />

Neue logistische Grundsätze und Richtlinien wurden 1992 vom<br />

Verteidigungsplanungsausschuss in einem unter der Bezeichnung MC 319<br />

bekannten Dokument des Militärausschusses bestätigt. Die im Dokument<br />

MC 319 enthaltenen Grundsätze und Richtlinien wurden im Lichte der<br />

196


Erfahrungen, die bei unter <strong>NATO</strong>-Ägide durchgeführten friedenserhaltenden<br />

Operationen gewonnen wurden, einer gründlichen Überprüfung unterzogen.<br />

Eine überarbeitete Fassung wurde vom Rat 1997 bestätigt (MC 319/1). Die<br />

darin niedergelegten Grundsätze und Richtlinien gelten sowohl im Frieden als<br />

auch in Krisen- und Konfliktsituationen und betreffen Operationen gemäß<br />

Artikel 5 des Nordatlantikvertrags wie auch „nicht unter Artikel 5 fallende<br />

Operationen” 2 . Sie gelten ferner für Operationen im Rahmen des Konzepts<br />

Alliierter Streitkräftekommandos sowie für Operationen unter Beteiligung von<br />

Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten unter <strong>NATO</strong>-Führung.<br />

Diese allgemeinen Grundsätze dienten als Sprungbrett für die nachfolgende<br />

Entwicklung spezifischerer Grundsätze und Richtlinien für einzelne<br />

Fachbereiche der Logistik wie sanitätsdienstliche Versorgung (MC 328),<br />

Unterstützung durch die Gastgebernation (MC 334) sowie Verkehrsführung<br />

(MC 336/1).<br />

Wesentliche Grundsätze<br />

Verantwortung<br />

Mitgliedstaaten und <strong>NATO</strong>-Behörden haben eine gemeinsame<br />

Verantwortung für die logistische Unterstützung multinationaler Operationen<br />

der <strong>NATO</strong>. Jeder <strong>NATO</strong>-Befehlshaber stellt seinen logistischen Bedarf fest und<br />

koordiniert die logistische Planung und Unterstützung in seinem<br />

Verantwortungsbereich.<br />

Bereitstellung<br />

Die Mitgliedstaaten sorgen individuell oder im Rahmen von<br />

Kooperationsvereinbarungen für die Bereitstellung logistischer Kräfte und<br />

Mittel zur Unterstützung ihrer der <strong>NATO</strong> im Frieden, in einer Krise oder in<br />

einem Konflikt zugewiesenen Streitkräfte.<br />

Befehlsbefugnis<br />

Der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber der jeweiligen Ebene muss ausreichende<br />

Befehlsbefugnis über die logistischen Kräfte und Mittel haben, damit er seine<br />

Streitkräfte mit größtmöglicher Wirkung zum Einsatz bringen und ihre<br />

Durchhaltefähigkeit sicherstellen kann. Gleiches gilt für Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber multinationaler Kontingente, die an einer Operation unter <strong>NATO</strong>-<br />

Führung teilnehmen.<br />

2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags befasst sich in erster Linie mit der Abschreckung von<br />

Gewaltanwendung gegen Bündnismitglieder und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegen ein<br />

Mitglied als Angriff auf alle Mitglieder betrachtet wird. Bündnisaktivitäten, die außerhalb des<br />

Bereichs von Artikel 5 liegen, werden zusammengefasst als „nicht unter Artikel 5 fallende<br />

Operationen” bezeichnet.<br />

197


Kooperation und Koordinierung<br />

Kooperation und Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und <strong>NATO</strong>-<br />

Behörden sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus müssen im<br />

Rahmen der logistischen Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem<br />

militärischen Sektor innerhalb der und zwischen den Staaten die begrenzten<br />

Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Kooperationsvereinbarungen und<br />

gegenseitige Unterstützung der beteiligten Staaten bei der Bereitstellung und<br />

Nutzung der Logistikressourcen können damit die von den einzelnen Staaten<br />

zu tragenden Lasten verringern.<br />

Bei der Bestimmung des Umfangs der zu entwickelnden verschiedenen<br />

Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherlogistik mit dem<br />

Ziel des optimalen Nutzeffekts werden alle Faktoren wie integrierte multinationale<br />

logistische Unterstützung, Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben,<br />

gemeinsame Finanzierung von Ressourcen und Anwendung des „Lead-<br />

Nation”-Grundsatzes (Benennung eines Federführenden Staates) untersucht.<br />

Die potenzielle Rolle von <strong>NATO</strong>-Behörden wie der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />

Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung sollte ebenfalls berücksichtigt werden,<br />

wenn so kosteneffektive Lösungen erzielt werden können.<br />

Die Notwendigkeit der Koordinierung auf dem Gebiet der logistischen<br />

Unterstützung ist auf den verschiedensten Ebenen gegeben und kann nicht auf<br />

die <strong>NATO</strong> selbst beschränkt werden. Bei „nicht unter Artikel 5 fallenden<br />

Operationen” ist diese Kooperation gegebenenfalls auf Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />

und, falls zweckmäßig, auf die Vereinten Nationen, die Westeuropäische<br />

Union, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, das<br />

Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie auf andere einschlägige<br />

Organisationen zu erweitern.<br />

Kooperative Logistik<br />

Das Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Logistik besteht darin, das<br />

Gesamtlogistikdispositiv des Bündnisses durch Optimierung der Wirksamkeit<br />

der Logistikunterstützung für die <strong>NATO</strong> und für von der <strong>NATO</strong> geführte oder<br />

unterstützte multinationale Operationen, durch die Steigerung der Effizienz<br />

und durch die Erzielung von Kosteneinsparungen durch Größenvorteile und<br />

Vermeidung von Doppelarbeit in Friedenszeiten, Krisen und Konflikten zu verbessern.<br />

Die Logistikzusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> wird von den folgenden<br />

Hauptprinzipien geleitet: Vorrang der operativen Erfordernisse, kollektive<br />

Verantwortung, Effizienz sowie Visibilität und Transparenz.<br />

198


Die Entwicklung kooperativer Logistikvereinbarungen in der <strong>NATO</strong> wird<br />

durch eine Reihe eigens zu diesem Zweck geschaffener Produktions- und<br />

Logistikagenturen vereinfacht. Hier ist vor allem die <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />

Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung zu nennen. Das Potenzial für eine<br />

effektive kooperative Logistik wird durch den Einsatz moderner<br />

Materialmanagement- und Materialbeschaffungsverfahren verstärkt. Ein<br />

Beispiel hierfür ist das von der <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und<br />

Ersatzteilversorgung entwickelte und unter der Bezeichnung SHARE (Stock<br />

Holding and Asset Requirements Exchange, Lagerhaltung und<br />

Bedarfsdeckung durch Austausch) bekannte Konzept. Wie schon aus dem<br />

Namen hervorgeht, handelt es sich hier um eine Konzeption, die die gemeinsame<br />

Nutzung oder den Austausch von Lagerbeständen im Rahmen einer<br />

sinnvollen Verknüpfung des besonderen Bedarfs auf der einen und der<br />

Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel auf der anderen Seite erleichtern soll.<br />

Multinationale Logistik<br />

Die Herausforderungen, denen sich das Bündnis in der Zukunft stellen<br />

muss, darunter Beschränkungen der Kräfte und Mittel, unterstreichen die<br />

Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und Multinationalität bei der<br />

Logistikunterstützung. Sowohl die Notwendigkeit zur Durchführung von<br />

Operationen (beispielsweise Friedensunterstützung) an Orten, an denen die<br />

Logistikunterstützung der normalen nationalen Infrastruktur nicht zur<br />

Verfügung steht, als auch die Notwendigkeit zur Integration von Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Streitkräften und ihrer Logistikunterstützung unterstreicht die Bedeutung einer<br />

multinationalen gemeinsamen Logistikstruktur. Diese muss Logistikanforderungen<br />

in den Bereichen Transport, Technik und Versorgung ebenso umfassen<br />

wie das Sanitätspotenzial.<br />

Multinationale Logistik stellt außerdem einen wichtigen Kräftemultiplikator<br />

dar, der zur Optimierung der einzelnen nationalen logistischen<br />

Unterstützungsmaßnahmen beiträgt. Sie umfasst bilaterale oder multilaterale<br />

Vereinbarungen, die die Kosteneffektivität individueller nationaler logistischer<br />

Unterstützungsaktivitäten sowie deren Nutzeffekt erhöhen. Solche<br />

Vereinbarungen können entscheidend zur erfolgreichen Planung und<br />

Durchführung logistischer Operationen beitragen. Mehr Multinationalität auf<br />

diesem Gebiet soll durch eine Reihe von Konzepten und Initiativen erreicht<br />

werden, darunter Funktionsspezialisierung und das Konzept des<br />

Federführenden Staats, Multinationale Integrierte Logistikeinheiten und<br />

Multinationale Integrierte Medizinische Einheiten, Unterstützung durch die<br />

Gastgebernation und Dritte sowie die Entwicklung eines Multinationalen<br />

Gemeinsamen Logistikzentrums.<br />

199


WESENTLICHE LOGISTIKFUNKTIONEN<br />

Beweglichkeit<br />

Die effiziente und rechtzeitige Verlegung von Streitkräften ist eine<br />

Grundvoraussetzung aller militärischen Operationen. Die Sicherstellung der<br />

strategischen Beweglichkeit von Truppen und Material durch das<br />

Verfügbarmachen angemessener Transporteinrichtungen, Geräte und<br />

Infrastruktureinrichtungen ist häufig eine gewichtige operative Forderung.<br />

Dazu gehören der mögliche Einsatz ziviler Ressourcen und gegebenenfalls die<br />

Verlegung großer Mengen von Material und Gerät. Planung und Beurteilung<br />

von Kapazitäten und Fähigkeiten können daher ausschlaggebend dafür sein,<br />

dass den verschiedenen politischen und militärischen Anforderungen entsprochen<br />

werden kann. Die zentrale Stelle für Fragen zur strategischen<br />

Beweglichkeit innerhalb der <strong>NATO</strong> ist die Beratergruppe Verkehrs- und<br />

Transportwesen. Als Untergruppe der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz wurde die<br />

Beratergruppe zur Förderung der kooperativen Ansätze des Managements in<br />

den Bereichen Verkehrsführung, Transportwesen und Beweglichkeit zwischen<br />

militärischen und zivilen Organen sowie zwischen <strong>NATO</strong> und Mitgliedstaaten<br />

geschaffen.<br />

Unterstützung durch die Gastgebernation<br />

Die Unterstützung durch die Gastgebernation umfasst die von einer<br />

Gastgebernation im Frieden, bei Notfällen, einer Krise oder einem Konflikt<br />

erbrachten zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen für alliierte<br />

Streitkräfte und Organisationen, die auf seinem Territorium stationiert sind oder<br />

eingesetzt werden oder es durchqueren. Zwischen den zuständigen Behörden<br />

der Gastgebernation und den „Entsendestaaten” und/oder der <strong>NATO</strong> getroffene<br />

Vereinbarungen bilden die Grundlage dieser Art von Unterstützung.<br />

Unterstützung durch die Gastgebernation ist für die Durchhaltefähigkeit<br />

aller Arten und Kategorien von Streitkräften von entscheidender Bedeutung.<br />

Bilaterale oder multilaterale Übereinkommen, die die operativen Erfordernisse<br />

der <strong>NATO</strong> berücksichtigen, tragen zum Schutz der Streitkräfte bei und sorgen<br />

für die Bereitstellung der notwendigen logistischen Unterstützung und<br />

Infrastruktur für die Aufnahme, die Verlegung und den Einsatz dieser Kräfte.<br />

Die von multinationalen Streitkräften benötigte Flexibilität macht die<br />

Mitwirkung der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber bei der Ermittlung des Bedarfs der<br />

Gastgebernation, der Aushandlung von Regierungsvereinbarungen im Namen<br />

der <strong>NATO</strong> und der Koordinierung der Entwicklung einschlägiger Abkommen mit<br />

200


der Gastgebernation notwendig. Überdies bedeutet die zunehmende<br />

Mannigfaltigkeit der Einsatzoptionen, dass sich die Planung von<br />

Vereinbarungen mit der Gastgebernation nunmehr auf allgemeinere<br />

Verfahrensansätze stützen muss, als dies in der Vergangenheit der Fall war.<br />

Sanitätsdienstliche Versorgung<br />

Sanitätsdienstliche Leistungen bilden durch die Krankheitsvorsorge, den<br />

schnellen Abtransport und die Behandlung Kranker, Verletzter und<br />

Verwundeter und deren frühzeitige Rückführung in den Truppendienst einen<br />

wesentlichen Beitrag zu militärischen Operationen. Das jeweils eingesetzte<br />

Sanitätspotenzial muss der Stärke sowie dem Krankheits- oder<br />

Verwundungsrisiko der in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Streitkräfte<br />

entsprechen. Sanitätsdienste müssen auch vor dem Beginn militärischer<br />

Operationen vor Ort und einsatzbereit sein. Der Ausschuss der Leiter der<br />

Sanitäts- und Gesundheitsdienste berät den Militärausschuss und ist zentrale<br />

Ansprechstelle für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Die zivil-militärische<br />

Koordinierung wird von einem Gemeinsamen Sanitätsausschuss übernommen.<br />

Interoperabilität und Standardisierung der Logistik<br />

Operative Interoperabilität hat unmittelbaren Einfluss auf die Kampfkraft<br />

der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte; dies gilt insbesondere für multinationale Verbände.<br />

Standardisierung von Gerät, Versorgungsartikeln und Verfahren stellt somit<br />

einen umfassenden Kampfkraftmultiplikator dar, der bei der Planung und<br />

Produktion von Systemen und Gerät berücksichtigt werden muss. Minimalziele<br />

zur Erlangung entsprechender Kampfkraft sind Interoperabilität des<br />

Hauptgeräts, Austauschbarkeit von Versorgungsartikeln und Einheitlichkeit von<br />

Verfahren. Diese Forderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die logistische<br />

Unterstützung für standardisiertes Gerät. Darüber hinaus ist entsprechende<br />

Flexibilität geboten, um die Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten an<br />

Operationen unter <strong>NATO</strong>-Führung zu erleichtern.<br />

Verbraucherlogistik und Partnerschaft für den<br />

Frieden<br />

Die meisten Verbraucherlogistikaktivitäten im Rahmen des PfP-<br />

Arbeitsprogramms und der Individuellen Partnerschaftsprogramme sowie<br />

national gebilligter bilateraler Programme fallen in eine der nachstehend aufgeführten<br />

Kategorien:<br />

201


• Gruppenbesuche bei den Partnerländern zur Erörterung des Umfangs<br />

einer möglichen Zusammenarbeit auf logistischem Gebiet und der<br />

Einrichtung von Logistiklehrgängen;<br />

• Informationsaustausch, fachliche Beratung, technische<br />

Unterstützung, Logistiklehrgänge, Logistikbeiträge für Lehrgänge im<br />

Bereich Friedenserhaltung sowie Logistikübungen;<br />

• formelle Kontaktpflege wie Stabsbesprechungen, Seminare und<br />

Arbeitstagungen;<br />

• Harmonisierung und Standardisierung von Konzeptionen,<br />

Arbeitsrichtlinien, Material, Verfahren und sonstigen Aspekten logistischer<br />

Strukturen und Systeme.<br />

Alle oben genannten Aktivitäten werden durch entsprechende Tagungen<br />

der wichtigsten <strong>NATO</strong>-Gremien gefördert, die sich mit der Beteiligung der<br />

Partnerstaaten befassen. Dies gilt beispielsweise für die <strong>NATO</strong>-<br />

Logistikkonferenz, die Beratergruppe Verkehrs- und Transportwesen, den<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss und den Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und<br />

Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong>, die alle regelmäßige Treffen mit Partnerstaaten<br />

abhalten. Nähere Einzelheiten hierzu sind in Kapitel 14 beschrieben.<br />

Logistiklehrgänge für Partnerstaaten<br />

Ein <strong>NATO</strong>-Logistiklehrgang für Teilnehmer aus <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten<br />

findet dreimal pro Jahr statt. Eine Reihe anderer Lehrgänge wird von der <strong>NATO</strong><br />

und den Partnerstaaten in den Fachbereichen <strong>NATO</strong>-Logistik, friedenserhaltende<br />

Maßnahmen der Vereinten Nationen und der <strong>NATO</strong>, Planung der<br />

sanitätsdienstlichen Versorgung, Teilnahme an einem multinationalen gemeinsamen<br />

Logistikzentrum sowie zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich<br />

zivile Notfallplanung angeboten. Auf medizinischem Gebiet ist ein PfP-<br />

Medizinplanungslehrgang ein integraler Bestandteil des Ausbildungsprogramms<br />

der <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule. Im April 2000 hatte der Lehrgang 34<br />

Teilnehmer aus 17 Nationen, und es ist geplant, diese Zahl auf 80 Teilnehmer<br />

pro Lehrgang zu erhöhen. Der Lehrplan wird ständig anhand von Erfahrungen<br />

modifiziert, die in <strong>NATO</strong>-geführten Operationen auf dem Balkan gewonnen<br />

wurden.<br />

Andere entsprechende Aktivitäten beinhalten Seminare zur Unterstützung<br />

durch die Gastgebernation für Partner, die zivile und militärische Stabsoffiziere<br />

aus Partnerstaaten mit dem Konzept des Federführenden Staats und mit<br />

<strong>NATO</strong>-Planungsverfahren und Regelungen auf diesem Gebiet bekannt<br />

machen sollen. Außerdem bieten sie Teilnehmern die Möglichkeit zur<br />

Erörterung regionaler Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf<br />

202


Unterstützung durch die Gastgebernation für die Staaten, die mit Streitkräften<br />

an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen in Bosnien und Herzegowina sowie im<br />

Kosovo beteiligt sind.<br />

Übung „Cooperative Support”<br />

Diese jährliche Übung soll Partnerländern das Konzept des Bündnisses<br />

für die Logistikunterstützung bei multinationalen Operationen näher bringen.<br />

Die Übung, die ursprünglich nur auf Marineoperationen beschränkt war,<br />

umfasst nun Land-, Luft- und Marineoperationen mit dem Ziel, die Teilnehmer<br />

mit dem gesamten Spektrum der teilstreitkraftübergreifenden<br />

Logistikunterstützung vertraut zu machen.<br />

Technische Unterstützung für PfP-Länder<br />

Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung ist<br />

befugt, technische Unterstützung auf Kostenerstattungsbasis für PfP-Länder<br />

zu leisten. Diese zunächst auf Beratungstätigkeiten beschränkte<br />

Unterstützung wird sich auf längere Sicht auch auf das Logistikmanagement<br />

und logistische Operationen erstrecken.<br />

Neben diesen multinationalen Aktivitäten gibt es auch umfassende bilaterale<br />

logistische Kontakte zwischen einzelnen <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten.<br />

VERBRAUCHERLOGISTIK UND<br />

FRIEDENSUNTERSTÜTZENDE EINSÄTZE<br />

Die von der <strong>NATO</strong> zur Unterstützung der VN-Friedenserhaltungsinitiativen<br />

in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo durchgeführten Überwachungsund<br />

Zwangsmaßnahmen unterstrichen die Bedeutung der Verbraucherlogistik<br />

bei Krisenreaktionseinsätzen. Die Anforderungen zukünftiger multinationaler<br />

Operationen des Bündnisses, an denen möglicherweise auch Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Staaten teilnehmen, weisen ebenfalls auf die Notwendigkeit eines multinationalen<br />

Logistikunterstützungsmanagements auf der Basis vereinbarter<br />

Logistikrichtlinien und -grundsätze hin. Zu den wahrscheinlichen Vorteilen<br />

zählen eine Verringerung des Ausmaßes der von den einzelnen Staaten zu leistenden<br />

Logistikunterstützung, verbesserte Kosteneffektivität, bessere<br />

Koordinierung, verstärkte Interoperabilität und größere Flexibilität.<br />

203


PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN<br />

Der Nordatlantikrat hat eine Reihe von <strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />

-Logistikorganisationen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben eingerichtet.<br />

Die speziell mit der Verbraucherlogistik befassten Organisationen sind die<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung und die<br />

Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte.<br />

Weitere Informationen zur Verbraucherlogistik innerhalb der <strong>NATO</strong> können<br />

dem vom Sekretariat der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz herausgegebenen und<br />

beim Logistikdirektorat (IS-Element), SILCEP Division, <strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel,<br />

erhältlichen <strong>NATO</strong>-Logistik-<strong>Handbuch</strong> entnommen werden. Das <strong>Handbuch</strong> ist<br />

kein formell vereinbartes Dokument, hat sich jedoch als hilfreicher Leitfaden für<br />

das breite Spektrum an Fragen im Zusammenhang mit dem Begriff „Logistik”<br />

erwiesen.<br />

RÜSTUNGSKOOPERATION, -PLANUNG UND<br />

-STANDARDISIERUNG<br />

Rüstungskooperation<br />

Die Zusammenarbeit zwischen den <strong>NATO</strong>-Staaten im Rüstungsbereich<br />

fällt in die Zuständigkeit der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />

(KNRD), die regelmäßig zur Erörterung der politischen, wirtschaftlichen und<br />

technischen Aspekte der Entwicklung und Beschaffung von Gerät für die<br />

<strong>NATO</strong>-Streitkräfte zusammentritt. Rüstungsgruppen der Land-, Luft- und<br />

Seestreitkräfte unterstützen die Arbeit der Konferenz und sind ihr für den jeweiligen<br />

Fachbereich verantwortlich. Ein Forschungs- und Technologieausschuss,<br />

ein für Rüstungsforschung und technische Entwicklungen zuständiges integriertes<br />

<strong>NATO</strong>-Forum, berät und unterstützt die KNRD und den<br />

Militärausschuss. Er ist mit der Durchführung eines Programms gemeinschaftlicher<br />

Aktivitäten in einem breiten Spektrum von Fragen der<br />

Rüstungsforschung und -technik beauftragt. Für die Unterstützung in industriellen<br />

Angelegenheiten ist die <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe zuständig, die es<br />

der KNRD ermöglicht, Rat bei der Industrie darüber einzuholen, wie die<br />

Zusammenarbeit zwischen Industrie und Staat und zwischen verschiedenen<br />

Firmen gefördert werden kann, und der Konferenz bei der Sondierung von<br />

Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit Hilfestellung gibt. Andere<br />

im Rahmen der Konferenz tätige, ehemals als Kadergruppen bezeichnete und<br />

heute in „KNRD-Partnerschaftsgruppen” umbenannte Organe befassen sich<br />

mit Fragen der Beschaffungspolitik und Akquisitionsverfahren, Kategori-<br />

204


sierung, Qualitätssicherung, Erprobungs- und Sicherheitskriterien für Munition<br />

sowie Standardisierung von Wehrmaterial.<br />

Innerhalb dieser Struktur werden Arbeitsgruppen und Ad-hoc-Gruppen zur<br />

Förderung der Zusammenarbeit in speziellen Bereichen gebildet. Die<br />

Gesamtstruktur ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Ausrüstungs- und<br />

Forschungsprojekte auszuwählen, an denen sie teilnehmen möchten.<br />

Gleichzeitig erleichtert sie den Informationsaustausch zu nationalen<br />

Ausrüstungsprogrammen und zu Technik und Logistik, bei denen einzelne<br />

Staaten und die <strong>NATO</strong> als Ganzes von einer Zusammenarbeit profitieren können.<br />

1993 verabschiedete der Nordatlantikrat überarbeitete Grundsätze,<br />

Strukturen und Verfahren für die Rüstungszusammenarbeit der <strong>NATO</strong> mit dem<br />

Ziel, die kooperativen Aktivitäten im Rüstungsbereich zu intensivieren, die<br />

Gesamtstruktur der KNRD-Ausschüsse zu straffen, um größere Effizienz und<br />

Wirksamkeit zu erreichen, und die Arbeit der KNRD auf folgende<br />

Schlüsselbereiche auszurichten:<br />

• <strong>NATO</strong>-weite Harmonisierung der militärischen Anforderungen;<br />

• Förderung der Interoperabilität auf dem Gefechtsfeld in entscheidenden<br />

Bereichen;<br />

• Ausbau von der KNRD vorgegebener kooperativer Möglichkeiten und<br />

Verbesserung der transatlantischen Zusammenarbeit;<br />

• Entwicklung wesentlicher Rüstungstechnologien einschließlich der<br />

erweiterten gemeinsamen Nutzung von Technologien.<br />

1994 einigte sich die KNRD mit der Westeuropäischen Rüstungsgruppe<br />

(WEAG) 3 auf eine Reihe praktischer Kooperationsmaßnahmen, um damit ein<br />

Instrumentarium für den erweiterten Dialog über transatlantische<br />

Rüstungsvorhaben zwischen europäischen und nordamerikanischen<br />

Bündnispartnern zu schaffen.<br />

Rüstungsplanung<br />

1989 billigte der Nordatlantikrat die Einrichtung des Planungssystems für<br />

konventionelle Rüstung. Die Ziele dieses Systems bestehen darin, der KNRD<br />

entsprechende Leitlinien und den Staaten geeignete Orientierungshilfen zu<br />

3 Von 1976 bis 1992 stellte die Unabhängige Europäische Programmgruppe ein Forum dar, auf dem<br />

die europäischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten Grundsatzfragen erörtern und formulieren konnten, um die<br />

Zusammenarbeit bei der Rüstungsbeschaffung zu intensivieren. Mit der Übertragung ihrer<br />

Funktionen auf die WEU wurde die IEPG Ende 1992 aufgelöst. Danach wurden die einschlägigen<br />

Aktivitäten im Rahmen der WEU von der Westeuropäischen Rüstungsgruppe übernommen.<br />

205


geben, wie die militärischen Anforderungen des Bündnisses am besten durch<br />

individuelle und kollektive Rüstungsprogramme erfüllt werden können.<br />

Außerdem soll System langfristige Rüstungsbeschaffungspläne harmonisieren<br />

und Möglichkeiten für eine künftige bündnisweite Rüstungskooperation feststellen.<br />

Am Ende dieses Planungsprozesses steht eine Reihe von Empfehlungen,<br />

die alle zwei Jahre vom <strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung der konventionellen<br />

Rüstung unter KNRD-Zuständigkeit herausgegeben werden. Diese<br />

Empfehlungen sollen unnötige Doppelarbeit bei der Erfüllung der militärischen<br />

Anforderungen des Bündnisses vermeiden, einen Rahmen für den Austausch<br />

von Informationen und die Harmonisierung operativer Forderungen innerhalb<br />

der KNRD-Rüstungsgruppen schaffen und rationellere und kostengünstigere<br />

Methoden der Rüstungskooperation und -beschaffung entwickeln.<br />

Die Rüstungsplanungsverfahren der <strong>NATO</strong>, vor allem die Strukturen und<br />

Verfahren innerhalb der KNRD, sind zur Zeit Gegenstand einer Überprüfung.<br />

Standardisierung<br />

Standardisierung unter den <strong>NATO</strong>-Streitkräften leistet einen maßgeblichen<br />

Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte des Bündnisses und<br />

ermöglicht die bessere Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen. Auf zahlreichen<br />

verschiedenen Gebieten werden deshalb umfangreiche Anstrengungen unternommen,<br />

um die Zusammenarbeit zu verbessern und Doppelarbeit bei<br />

Forschung, Entwicklung, Produktion, Beschaffung und Wartung von<br />

Rüstungssystemen auszuschließen. Die Standardisierungsübereinkommen<br />

der <strong>NATO</strong> für Verfahren und Systeme sowie Bauteile werden vom Militärischen<br />

Amt für Standardisierung der <strong>NATO</strong> in Zusammenarbeit mit der Konferenz der<br />

Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und anderen zuständigen Behörden<br />

entwickelt und bekannt gegeben.<br />

Mit der Formulierung, Vereinbarung, Umsetzung und Fortschreibung der<br />

in der <strong>NATO</strong> durchgängig angewendeten Normen für Geräte und<br />

Verfahrensweisen wird ein wesentlicher Beitrag zur Geschlossenheit des<br />

Bündnisses und zur Wirksamkeit seiner Verteidigungsstruktur geleistet.<br />

Standardisierung ist zwar in vielen unterschiedlichen Bereichen von<br />

Bedeutung, wichtigstes Forum für Grundsatzfragen der Standardisierung ist<br />

jedoch die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation, die die Eingliederung der<br />

Standardisierung als integralen Bestandteil in die Bündnisplanung zum Ziel hat<br />

und als Koordinierungsstelle für die verschiedenen höheren, mit<br />

Standardisierung befassten <strong>NATO</strong>-Gremien dient. Diese Organisation wurde<br />

1995 mit der Maßgabe eingerichtet, der Arbeit des Bündnisses neue Dynamik<br />

zu verleihen, um die alliierten Verfahrensrichtlinien und Programme für die<br />

206


Standardisierung von Material, Techniken und Einsatzverfahren zu verbessern.<br />

Weitere Einzelheiten zur <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation und den dazugehörigen<br />

Gremien enthält Kapitel 14.<br />

KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME<br />

Konsultations-, und Führungsbelange werden innerhalb der <strong>NATO</strong> unter<br />

dem Kürzel „C3” zusammengefasst. Die <strong>NATO</strong>-Organisation für Konsultationsund<br />

Führungssysteme (NC3O) ist für die Bereitstellung eines <strong>NATO</strong>-weiten,<br />

kosteneffektiven, interoperablen und sicheren Systems zuständig, das die politische<br />

Konsultation und Führung von Streitkräften auf hoher Ebene gewährleistet.<br />

Dies wird mit einer Reihe von Kommunikations- und<br />

Informationssystemen erreicht, die Schnittstellen zu nationalen Fest- und<br />

Mobilfunknetzen aufweisen, das gesamte <strong>NATO</strong>-Gebiet abdecken und das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, alle Hauptquartiere/Stäbe der integrierten<br />

militärischen Kommandostruktur, die Hauptstädte der Mitgliedstaaten und die<br />

nationalen militärischen Kommandobehörden auf höchster Ebene miteinander<br />

verbinden. Auch für politische Konsultationen mit den Mitgliedstaaten des<br />

Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) wird ein gesichertes Netz eingerichtet.<br />

Die NC3O umfasst den als Direktorium der NC3O fungierenden <strong>NATO</strong>-<br />

C3-Ausschuss (NC3B), die als ständiger NC3B fungierende Gruppe Nationaler<br />

C3-Vertreter (NC3REPS), eine <strong>NATO</strong>-C3-Agentur (NC3A) sowie eine <strong>NATO</strong>-<br />

Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikations- und<br />

Informationssysteme (NACOSA). Der NC3B ist das oberste multinationale<br />

Gremium, das im Namen des Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

handelt und für deren Beratung in allen Fragen der C3-Politik,<br />

einschließlich der Interoperabilität von <strong>NATO</strong>- und nationalen C3-Systemen,<br />

sowie für die Beratung der KNRD zu gemeinsamen C3-Programmen zuständig<br />

ist.<br />

Die C3-Agentur der <strong>NATO</strong> (NC3A) befasst sich mit der zentralen Planung,<br />

Konstruktion und Integration, technischen Unterstützung und<br />

Konfigurationskontrolle für <strong>NATO</strong>-C3-Systeme. Sie ist ferner für wissenschaftliche<br />

und technische Beratung sowie Unterstützung der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber und anderer Stellen in allen Angelegenheiten zuständig, die sich<br />

auf Operations Research, Überwachung und Führungssysteme der<br />

Luftstreitkräfte sowie technische Unterstützung für Übungen, Einsätze und<br />

sonstige Projekte beziehen.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikationsund<br />

Informationssysteme (NACOSA) betreibt, kontrolliert und unterhält die ihr<br />

207


unterstellten <strong>NATO</strong>-Kommunikations- und -Informationssysteme zusammen<br />

mit nachgeordneten Kontrollelementen. Außerdem bietet sie entsprechende<br />

Unterstützung und Schulung für diese Systeme. Das Festlegen von Prioritäten<br />

für Einsatzgrundsätze sowie die Verfahrenslenkung werden von beiden<br />

Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nicht einsatzbezogene<br />

Leitung wird vom NC3B ausgeübt.<br />

KOORDINIERUNG DES ZIVILEN UND MILITÄRISCHEN<br />

LUFTVERKEHRS<br />

Der Nordatlantikrat gründete 1955 den Ausschuss Europäische<br />

Luftraumkoordinierung. 1998 wurde dieser Ausschuss in den Ausschuss<br />

Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> umgewandelt.<br />

Der Ausschuss ist für die umfassende Koordinierung des zivilen und<br />

militärischen Luftverkehrsaufkommens über dem Hoheitsgebiet der 19 <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten verantwortlich. Das schließt die Durchführung größerer Übungen der<br />

Luftstreitkräfte, die Vereinheitlichung der Flugsicherungssysteme und -verfahren<br />

sowie die gemeinsame Nutzung der Kommunikationsfrequenzen ein.<br />

Beobachter der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation, des<br />

Internationalen Luftverkehrsverbands und der Europäischen Organisation zur<br />

Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) stehen dem Ausschuss ebenfalls<br />

unterstützend zur Seite. Vor dem Hintergrund der neuen Einsatzaufgaben des<br />

Bündnisses, wie z. B. friedenserhaltende Maßnahmen, kann der Ausschuss<br />

daher als besonderes Bindeglied zwischen den für die Koordinierung umfassender<br />

militärischer Lufttransportbewegungen zuständigen <strong>NATO</strong>-<br />

Militärbehörden und den für die Kontrolle des Luftraums verantwortlichen zivilen<br />

Organisationen fungieren.<br />

Die sprunghafte Zunahme des zivilen Luftverkehrs in den letzten Jahren<br />

und die wegen Kapazitätsüberlastung der Flugsicherung und Flughäfen in vielen<br />

Ländern Europas zu Stoßzeiten entstehenden Verspätungen haben die<br />

Notwendigkeit einer wirksamen Koordinierung zwischen zivilen und militärischen<br />

Behörden deutlich gemacht, um eine gerechte Aufteilung des Luftraums<br />

unter allen Nutzern zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt es auf technischer<br />

Ebene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseitigen<br />

Entwicklungen bei Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann, die<br />

von den zivilen Behörden für die Zukunft vorgesehen sind. Aus diesem Grunde<br />

und insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Bemühungen um eine<br />

übergreifende europäische Luftverkehrsordnung ist der Ausschuss in einer<br />

Reihe internationaler Gremien vertreten und zudem Teilnehmer an dem von<br />

den Verkehrsministern auf der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz verab-<br />

208


schiedeten Aktionsprogramm zur Harmonisierung und Integration der europäischen<br />

Flugsicherung.<br />

Da der Meinungsaustausch über Fragen der Luftraumkontrolle Teil der<br />

sich entwickelnden Partnerschaft zwischen dem Nordatlantischen Bündnis und<br />

seinen Partnerstaaten ist, engagiert sich der Ausschuss auch aktiv bei den<br />

Kooperationsaktivitäten. Seit 1991 finden in regelmäßigen Abständen unter<br />

Beteiligung hochrangiger Vertreter der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und anderer<br />

europäischer Länder Tagungen über die zivil-militärische Koordinierung des<br />

Luftverkehrs statt. Im Mai 1992 beteiligten sich die mittel- und osteuropäischen<br />

sowie die zentralasiatischen Staaten, die Mitglieder des (später durch den<br />

Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzten) Nordatlantischen<br />

Kooperationsrats (NAKR) waren, zusammen mit Vertretern aus den <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten, den <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und fünf für dieses Gebiet zuständigen<br />

internationalen Organisationen an einem Seminar zu diesem Thema.<br />

Ab November 1992 wurden Kooperationspartner zu den Plenarsitzungen<br />

des Ausschusses eingeladen, um die zivil-militärische Dimension der<br />

Integration Mittel- und Osteuropas in die westeuropäischen Strategien der<br />

Luftverkehrsregelung zu erörtern. Anfang 1994 wurden auch andere neutrale<br />

europäische Staaten aufgefordert, sich an den Aktivitäten des Ausschusses zu<br />

beteiligen. Dadurch wurde der Ausschuss zu einem einzigartigen<br />

Koordinierungsgremium zwischen zivilen und militärischen Nutzern des<br />

gesamten kontinentaleuropäischen Luftraums, was auch die Europäische<br />

Zivilluftfahrtkonferenz bestätigte.<br />

Die Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) verbessert die konkrete<br />

Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vor allem im Hinblick auf Übungen<br />

der Luftstreitkräfte um ein Weiteres. Regelmäßige Plenar- und<br />

Arbeitssitzungen sind jetzt Bestandteil der Kooperationsaktivitäten in Bezug<br />

auf die im PfP-Partnerschafts-Arbeitsprogramm vorgesehene Koordinierung<br />

des Luftverkehrs. Mit der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden wird eine<br />

erhebliche Erweiterung und Vertiefung der einschlägigen Aktivitäten des<br />

Ausschusses in den nächsten Jahren erwartet.<br />

Die Luftverkehrsregelung wurde in den Teil des EAPR-Arbeitplans für den<br />

Zeitraum von 2000 bis 2002 aufgenommen, in dem die vereinbarten Bereiche<br />

der Zusammenarbeit im Rahmen des PfP-Programms aufgeführt sind. Eine<br />

Zusammenarbeit auf den Gebieten Flugsicherheit und Luftverkehrsregelung ist<br />

auch im Rahmen der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland, der<br />

<strong>NATO</strong>-Partnerschaft mit der Ukraine sowie der Südosteuropa-Initiative vorgesehen.<br />

209


LUFTVERTEIDIGUNG<br />

Der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss ist für die Beratung des<br />

Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses in allen Fragen<br />

der Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischer Flugkörper zuständig.<br />

Er ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Anstrengungen mit<br />

der überstaatlichen Planung im Bereich der Führungsstrukturen der<br />

Luftstreitkräfte und der Waffensysteme der Luftverteidigung in Einklang zu<br />

bringen. Die Koordinierung der Luftverteidigung Kanadas und der Vereinigten<br />

Staaten erfolgt über das Nordamerikanische Luftverteidigungssystem.<br />

1994 nahm der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss unter der<br />

Schirmherrschaft des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) den Dialog<br />

mit Kooperationspartnern mit dem Ziel auf, das gegenseitige Verständnis und<br />

Vertrauen bei allen Beteiligten in sämtlichen Bereichen der Luftverteidigung zu<br />

fördern, die von gemeinsamem Interesse sind. Entwicklungen im Rahmen der<br />

Initiative Partnerschaft für den Frieden, die der Stärkung der Zusammenarbeit<br />

auf diesem Gebiet dienlich sind, erstrecken sich unter anderem auf<br />

Fachtagungen von Luftverteidigungsexperten zur Tatsachenfeststellung,<br />

Seminare zum Thema Luftverteidigung und die Umsetzung eines<br />

Gemeinschaftsprogramms Luftverteidigung. Der Dialog wird im Rahmen des<br />

Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), dem Nachfolger des<br />

Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR), und im Kontext des Erweiterten<br />

PfP-Programms fortgesetzt.<br />

Eine effektive Luftverteidigung ist für die Sicherheit des Bündnisses von<br />

grundlegender Bedeutung. Sie wird durch ein komplexes System gestellt, mit<br />

dem Luftfahrzeuge und taktische Flugkörper entweder durch see- und landgestützte<br />

Waffensysteme oder durch Abfangjäger erfasst, verfolgt und bekämpft<br />

werden können. Die Führungsstruktur, die die Luftverteidigung ermöglicht,<br />

umfasst das <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftverteidigung an verschiedenen<br />

Standorten von Nordnorwegen bis in die Osttürkei, das Verbesserte<br />

Führungssystem für die Luftverteidigung des Vereinigten Königreichs und das<br />

Portugiesische Führungssystem der Luftstreitkräfte. Die mit modernen Radarund<br />

Datenverarbeitungsanlagen sowie visuellen Darstellungssystemen ausgestatteten<br />

und ihrerseits durch moderne digitale Kommunikationsnetze miteinander<br />

verbundenen verschiedenen Standorte sind in diese Systeme integriert.<br />

Waffensysteme und das Führungssystem bilden zusammen das so genannte<br />

Integrierte Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong>.<br />

Eines der Hauptprinzipien des Systems ist Multinationalität. Ein Großteil<br />

der vorhandenen Luftverteidigungsstruktur wurde daher über das <strong>NATO</strong>-<br />

Sicherheitsinvestitionsprogramm (NSIP) (das frühere Infrastrukturprogramm)<br />

gemeinsam finanziert; die Finanzierung des Nachfolgesystems unter der<br />

210


Bezeichnung Führungssystem Luftstreitkräfte (ACCS, Air Command and<br />

Control System) wird zum Großteil nach dem gleichen Muster erfolgen. Das<br />

ACCS soll die taktische Planung, Zuweisung und Durchführung aller Einsätze<br />

im Rahmen von Luftverteidigungs-, Luftangriffs- und Luftunterstützungsoperationen<br />

in sich vereinigen. Sein Aufgabenbereich geht somit weit über die<br />

bloße Luftverteidigung hinaus. Das System wird unter Aufsicht der <strong>NATO</strong>-<br />

ACCS-Managementorganisation eingeführt und soll in wenigen Jahren einsatzbereit<br />

sein. Ende der 80er Jahre wurde die Frühwarnfähigkeit durch die<br />

Beschaffung einer Flotte von AWACS-Frühwarnflugzeugen verstärkt. Diese<br />

Flotte wird zur Zeit unter Leitung der <strong>NATO</strong>-AEW&C-Programmmanagementorganisation<br />

modernisiert. Diese <strong>NATO</strong>-eigenen und von ihr betriebenen<br />

Flugzeuge bilden zusammen mit den im Besitz des Vereinigten Königreichs<br />

befindlichen und von diesem eingesetzten E-3D-Flugzeugen das luftgestützte<br />

Frühwarnpotenzial der <strong>NATO</strong>. Die französischen sowie die US-Luftstreitkräfte<br />

verfügen ebenfalls über E-3-Flugzeuge, die mit der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigung<br />

zusammenarbeiten können.<br />

Die <strong>NATO</strong> prüft derzeit Verbesserungen zur raschen Weitergabe von<br />

Frühwarndaten über den Abschuss taktischer ballistischer Flugkörper. Darüber<br />

hinaus hat der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss das Luftverteidigungsprogramm<br />

des Bündnisses, heute Erweitertes Luftverteidigungsprogramm des<br />

Bündnisses genannt, überarbeitet. Es enthält Maßnahmen zu dem Zweck, die<br />

Luftverteidigungsstrukturen der <strong>NATO</strong> so anzupassen, dass sie der veränderten<br />

Sicherheitslage und den damit einhergehenden Änderungen der<br />

Forderungen an das Krisenmanagement der <strong>NATO</strong> gerecht werden. Das<br />

Programm berücksichtigt ferner eine entsprechende multinationale Ausbildung<br />

und untersucht den möglichen Beitrag seegestützter Kräfte zur<br />

Luftverteidigung des Festlands sowie die mögliche Verstärkung durch leicht<br />

verlegbare Luftverteidigungselemente. Da überdies taktische Flugkörper heute<br />

zum Waffenarsenal vieler Länder gehören, prüft das Bündnis auch die<br />

Möglichkeiten zur Abwehr solcher Systeme.<br />

Im Rahmen der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren wird an der<br />

Entwicklung eines bündnisweiten Bodenüberwachungspotenzials gearbeitet,<br />

das die AWACS-Fähigkeit ergänzen und ein wirkungsvolles System zur<br />

Unterstützung militärischer Operationen im Zusammenhang mit der erweiterten<br />

Luftverteidigung (beispielsweise durch Bekämpfung der strategischen<br />

Streitkräfte), der Friedenserhaltung und dem Krisenmanagement gewährleisten<br />

soll. Darüber hinaus hat die KNRD auf der Basis der vom Rat verabschiedeten<br />

Politik Studien zur mehrstufigen Flugkörperabwehr begonnen, in<br />

denen der Anteil der aktiven Verteidigung am umfassenden Erweiterten<br />

Luftverteidigungsprogramm erörtert wird.<br />

211


ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />

Das Ziel der zivilen Notfallplanung der <strong>NATO</strong> besteht in der Koordinierung<br />

nationaler Planungsaktivitäten für eine möglichst wirksame Nutzung ziviler<br />

Ressourcen zur kollektiven Unterstützung der Bündnisstrategie. Die zivile<br />

Notfallplanung liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Zivile<br />

Kräfte und Mittel bleiben jederzeit unter nationaler Kontrolle. Auf <strong>NATO</strong>-Ebene<br />

werden nationale Absichten und Potenziale jedoch harmonisiert, um sicherzustellen,<br />

dass gemeinsam entwickelte Pläne und Verfahren funktionieren werden<br />

sowie notwendige Kräfte und Mittel verfügbar sind. Zu diesen Kräften und<br />

Mitteln gehören Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen, medizinische Einrichtungen,<br />

Kommunikationseinrichtungen, Katastrophenhilfspotenziale und andere zivile<br />

Ressourcen.<br />

Die Hauptfunktionen der zivilen Notfallplanung in der <strong>NATO</strong> spiegeln die<br />

grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses wider und umfassen die<br />

zivile Unterstützung bei militärischen und Krisenreaktionseinsätzen,<br />

Unterstützung für nationale Behörden bei zivilen Notfällen sowie den Schutz<br />

der Zivilbevölkerung. Unter diesen allgemeinen Oberbegriffen spielt die zivile<br />

Notfallplanung eine Rolle bei der Verwaltung der Verfügbarkeit von zivilen<br />

Kräften, Mitteln und Einrichtungen sowie bei der Aufrechterhaltung des normalen<br />

Lebens in Notsituationen wie beispielsweise Krieg, Krisen und<br />

Katastrophen. Diese Arbeit wird in zunehmendem Maße in enger<br />

Zusammenarbeit mit Partnerstaaten ausgeführt, die mittlerweile aktiv in die<br />

zivile Notfallplanung der <strong>NATO</strong> eingebunden sind.<br />

Dies alles wird vom Oberausschuss Zivile Notfallplanung zusammengeführt,<br />

der direkt dem Nordatlantikrat unterstellt ist. Plenarsitzungen des<br />

Oberausschusses Zivile Notfallplanung finden mindestens zweimal jährlich<br />

und ständige Sitzungen mindestens achtmal jährlich statt. Vorsitzender der<br />

Plenarsitzungen ist der Generalsekretär, aber in der Praxis hat der<br />

Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung den Vorsitz inne, während der Vorsitz der ständigen Sitzungen<br />

beim Direktor für Zivile Notfallplanung liegt. Die Vertretung der Staaten auf<br />

Plenarebene wird von den Leitern der nationalen Organisationen für Zivile<br />

Notfallplanung in den Hauptstädten gestellt. An den ständigen Treffen nehmen<br />

normalerweise Mitglieder der nationalen Delegationen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

teil. Diese können jedoch durch Teilnehmer aus den Hauptstädten verstärkt<br />

werden. Aufgrund der umfangreichen Einbindung der zivilen Notfallplanung in<br />

PfP-Aktivitäten werden die zweimal jährlich stattfindenden Plenartreffen des<br />

Oberausschusses Zivile Notfallplanung auch in EAPR-Zusammensetzung<br />

abgehalten, wobei die Teilnahme allen Partnerstaaten offen steht, und die<br />

ständigen Treffen mit den Partnerstaaten finden mindestens viermal pro Jahr<br />

statt.<br />

212


Unter der Leitung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung führt eine<br />

Reihe von technischen Planungsorganen und -ausschüssen nationale<br />

Regierungs- und Industrieexperten sowie Militärvertreter zusammen, um die<br />

Planung in den folgenden Bereichen ziviler Aktivität zu koordinieren:<br />

• Europäischer Binnenverkehr auf dem Land- und Wasserweg<br />

• Hochseeschifffahrt<br />

• Zivilluftfahrt<br />

• Ernährung und Landwirtschaft<br />

• Industrielle Versorgung<br />

• Post und Telekommunikation<br />

• Medizinische Versorgung<br />

• Zivilschutz<br />

• Erdölversorgung (ruht jedoch derzeit).<br />

Diese Organe treffen sich regelmäßig und stellen die entscheidende<br />

Verbindung zwischen der <strong>NATO</strong>-Politik und den Mitteln zu ihrer Ausführung<br />

dar. Sie werden in ihrer Arbeit durch kleinere, flexible Arbeitsgruppen oder spezialisierte<br />

technische Ausschüsse unterstützt.<br />

Die Gesamtleitung der zivilen Notfallplanung sowohl bei der <strong>NATO</strong> als<br />

auch auf nationaler Ebene liegt bei den Außenministern, die über Prioritäten<br />

entscheiden. Das breite Spektrum der zivilen Notfallplanung erfordert jedoch in<br />

den Hauptstädten die sorgfältige Koordinierung der Beiträge der zahlreichen<br />

Ministerien und nationalen Stellen, die heute an der zivilen Notfallplanung<br />

beteiligt sind.<br />

Zivile Notfallplanung im Rahmen der Partnerschaft<br />

für den Frieden<br />

Auf der Grundlage von Plänen, die von den Partnern jeweils einzeln mit<br />

der <strong>NATO</strong> entwickelt und vereinbart wurden, arbeiten das Bündnis und die<br />

Partnerstaaten bei der Unterstützung gemeinsamer Ideale der demokratischen<br />

Kontrolle nationaler Institutionen, einschließlich der Streitkräfte, zusammen<br />

und befassen sich mit den zahlreichen Risiken, denen die Staaten gegenüberstehen<br />

und die im Strategischen Konzept des Bündnisses beschrieben sind.<br />

Verbündete und Partner führen gemeinsame Planungen und Übungen durch,<br />

um ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung des weit gefas-<br />

213


sten Sicherheitsansatzes des Bündnisses zu verbessern. Die zivile<br />

Notfallplanung ist auch weiterhin das größte nicht militärische<br />

Kooperationsprogramm und umfasste bisher Seminare, Arbeitsprogramme,<br />

Übungen, Ausbildungslehrgänge und den Austausch von Informationen. Alle<br />

Partner sind auf verschiedenen Ebenen der lokalen, regionalen und nationalen<br />

Verwaltung sowie mit nichtstaatlichen Organisationen beteiligt.<br />

Das Programm spricht direkt die politischen Ziele der Partnerschaft an<br />

und widmet sich nun immer mehr einer konkreten Zusammenarbeit durch die<br />

Teilnahme der Partnerstaaten an der Arbeit der Planungsorgane und -ausschüsse.<br />

Diese praktische Beteiligung an der zivilen Notfallplanung der <strong>NATO</strong><br />

wird die Rolle der Partnerstaaten stärken und in Übereinstimmung mit von<br />

Ministern und Staats- und Regierungschefs getroffenen Entscheidungen zur<br />

Entwicklung einer vertieften und praktischeren Partnerschaft beitragen.<br />

Gleichzeitig nehmen auch zahlreiche andere internationale<br />

Organisationen an Aktivitäten im Bereich der zivilen Notfallplanung teil. Dazu<br />

gehören der Europarat, die Europäische Union, die Internationale<br />

Atomenergie-Organisation (IAEO), die Internationale Föderation der Rotkreuzund<br />

Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK), das Internationale Komitee vom<br />

Roten Kreuz (IKRK), das Amt für die Koordinierung humanitärer<br />

Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA), die Organisation der<br />

Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und der<br />

Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).<br />

Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz sind ein wesentlicher Aspekt<br />

der meisten Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung im PfP-<br />

Rahmen. Dabei geht es um Ereignisse wie Lawinenunglücke, Chemieunfälle,<br />

Erdbeben, Überschwemmungen, atomare Zwischenfälle und Gefahrguttransporte.<br />

Ein Großteil der in diesem Zusammenhang durchgeführten<br />

Aktivitäten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem UNOCHA und seinem Projekt<br />

für den Einsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in der<br />

Katastrophenhilfe.<br />

Als Antwort auf den gemeinsamen Wunsch nach verstärkter praktischer<br />

Zusammenarbeit bei der Katastrophenhilfe entwickelte der Oberausschuss<br />

Zivile Notfallplanung in EAPR-Zusammensetzung Pläne für ein euro-atlantisches<br />

Potenzial zur Katastrophenhilfe aus einer Euro-Atlantischen<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und einer Euro-Atlantischen<br />

Katastrophenhilfsorganisation. Die Einrichtung der Euro-Atlantischen<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe wurde von den EAPR-Ministern<br />

im Mai 1998 abgesegnet. Im darauf folgenden Monat wurde die Zentrale eröffnet.<br />

Sie hat bei der Koordinierung der internationalen Reaktion auf die Überschwemmungen<br />

in der Ukraine sowie die Erdbeben in der Türkei und in<br />

Griechenland wertvolle Arbeit geleistet. Außerdem hat sie einen wesentlichen<br />

214


Beitrag zu den UNHCR-Hilfseinsätzen in Albanien und der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien 4 geleistet und war bei der Koordinierung der<br />

humanitären Unterstützung in der Kosovo-Krise von unschätzbarem Nutzen.<br />

Bei der Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation wird es sich um<br />

eine nicht ständige Ressource handeln, die sich aus Kräften, Mitteln und<br />

Ressourcen zusammensetzt, die die Staaten gegebenenfalls zur Verfügung<br />

stellen, wenn ein ein Land, das von einer Katastrophe heimgesucht wurde, um<br />

Hilfe ersucht. Ihre Existenz wird bei der Entwicklung einer schnellen und flexiblen<br />

Katastrophenhilfe eine große Hilfe sein.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

Die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland auf diesem<br />

Gebiet kam erstmals im Dezember 1991 zum Tragen, als der Nordatlantikrat<br />

den Oberausschuss Zivile Notfallplanung mit der Koordinierung der<br />

Transportmaßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfeleistungen für die<br />

damalige Sowjetunion beauftragte. In den Monaten danach bildete die<br />

Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland bei den humanitären<br />

Einsätzen in den verschiedenen Nachfolgestaaten der ehemaligen<br />

Sowjetunion eine solide Grundlage für anschließende gemeinsame Aktivitäten<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland. Es wurde eine entsprechende Kooperation zwischen<br />

den <strong>NATO</strong>-Organisationen für zivile Notfallplanung und dem Ministerium der<br />

Russischen Föderation für Zivilschutz, Notstandsbekämpfung und die<br />

Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen ins Leben gerufen, die beide zu<br />

den Hauptträgern der Unterstützung für UNOCHA und sein Projekt für den<br />

Einsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in der Katastrophenhilfe<br />

gehören. Eine erste Arbeitstagung auf diesem Gebiet fand im Dezember 1992<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier statt. Seitdem wurden sowohl von der <strong>NATO</strong> als auch<br />

von Russland umfassende Folgeleistungen in diesem Bereich erbracht.<br />

Am 20. März 1996 wurde in Moskau von diesem russischen Ministerium<br />

und der <strong>NATO</strong> eine Regierungsvereinbarung über Zivile Notfallplanung und<br />

Katastrophenschutz unterzeichnet. Diese verpflichtet beide Parteien, sich verstärkt<br />

um praktische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung auf<br />

dem Gebiet des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe zu bemühen<br />

und diese entsprechend zu fördern. Beide Parteien erwägen derzeit<br />

Vorschläge für eine Zusammenarbeit bei der Unterstützung von UNOCHA-<br />

Einsätzen im Falle einer größeren Katastrophe.<br />

4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

215


Vom 22. bis 23. April 1997 wurde von diesem russischen Ministerium im<br />

Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unter Beteiligung hochrangiger<br />

Vertreter der zivilen Notfallplanung ein Symposium zum Thema<br />

„Humanitäre Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts” ausgerichtet.<br />

Diese Veranstaltung fand zusammen mit einer vom 24. bis 25. April in Moskau<br />

abgehaltenen Plenarversammlung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung<br />

mit den Kooperationspartnern statt und stellte das erste außerhalb eines<br />

<strong>NATO</strong>-Staates durchgeführte Symposium des Oberausschusses Zivile<br />

Notfallplanung dar. Es war zudem das erste Mal, dass ein Oberausschuss der<br />

<strong>NATO</strong> eine formelle Tagung auf dem Gebiet der Russischen Föderation<br />

abhielt.<br />

Nach Unterzeichnung der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />

Zusammenarbeit und Sicherheit durch die <strong>NATO</strong> und die Russische<br />

Föderation am 27. Mai 1997 in Paris und der Bildung des Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) wurde eine Expertengruppe für<br />

Notfall- und Katastrophenhilfe eingerichtet, die künftige Arbeitsbereiche festlegte.<br />

Diese Gruppe beaufsichtigt die Umsetzung der zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

Russland getroffenen Regierungsvereinbarung. Das NRR-Pilotprojekt über<br />

den Einsatz von Satellitentechnik im Katastrophenschutz ist ein Beispiel für die<br />

in der Folge eingeleiteten Arbeiten.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />

Die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine auf dem Gebiet<br />

der zivilen Notfallplanung begann im Jahre 1995 nach schweren<br />

Niederschlägen und Überschwemmungen im Einzugsgebiet der Flüsse Ouda<br />

und Donez in der Ostukraine. Durch die Überschwemmungen wurde die<br />

Kläranlage der Stadt Charkow außer Betrieb gesetzt und teilweise zerstört,<br />

was zu einer starken Kontaminierung der Wasservorräte für eine Großstadt mit<br />

etwa zwei Millionen Einwohnern führte. Das <strong>NATO</strong>-Direktorat Zivile<br />

Notfallplanung koordinierte die Unterstützung aus den <strong>NATO</strong>- und<br />

Partnerstaaten zur Behebung dieser Probleme.<br />

1996 war die Ukraine Gastgeber der ersten Tagung des Ausschusses für<br />

Zivile Notfallplanung außerhalb des <strong>NATO</strong>-Gebiets. Im Zusammenhang mit der<br />

Übung „Carpathian Safety 96” traf der <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Zivilschutz in<br />

Lemberg mit Vertretern aus Kooperationsstaaten zusammen. Die erfolgreiche<br />

Zusammenarbeit zwischen dem Direktorat Zivile Notfallplanung der <strong>NATO</strong> und<br />

dem Ministerium für Notfallmaßnahmen und Schutz der Bevölkerung vor den<br />

Folgen der Tschernobyl-Katastrophe ebnete den Weg für ein Seminar über den<br />

„Sanitätslufttransport und Rettungseinsätze in Notfällen” im September 1997 in<br />

Kiew.<br />

216


Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung und<br />

Katastrophenhilfe ist ein Schlüsselelement der im Juli 1997 in Madrid unterzeichneten<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta. Eine entsprechende Regierungsvereinbarung<br />

mit der <strong>NATO</strong> wurde am 16. Dezember 1997 unterzeichnet.<br />

Die Ziele der Regierungsvereinbarung bestehen in der Verbesserung von<br />

Potenzialen auf dem Gebiet der zivilen Vorbereitung auf Notfälle und des<br />

Katastrophenschutzes sowie in der weiteren Förderung der guten<br />

Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Dementsprechend konzentriert sie<br />

sich auf Bereiche von gemeinsamem Interesse, darunter regionale<br />

Katastrophenhilfe und Notfallhilfe, zivil-militärische Zusammenarbeit,<br />

Transport, luftmedizinische Evakuierungspläne und die Verbesserung des<br />

Gesamtreaktionspotenzials bei atomaren Zwischenfällen.<br />

WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT<br />

Das Wissenschaftsprogramm der <strong>NATO</strong><br />

Wissenschaftliche Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> fällt in die Zuständigkeit<br />

des <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschusses. Dieser Ausschuss zeichnet für das<br />

Wissenschaftsprogramm der <strong>NATO</strong> verantwortlich, über das die Unterstützung<br />

für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern der <strong>NATO</strong>-Staaten und<br />

der EAPR-Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> im zivilen Bereich bereitgestellt wird.<br />

Das Wissenschaftsprogramm ist in vier Unterprogramme gegliedert, die<br />

eine Vielzahl von gemeinsamen Unterstützungsmechanismen zur Erreichung<br />

unterschiedlicher Ziele umfassen:<br />

Wissenschaftsstipendien: Das Ziel des Unterprogramms Wissenschaftsstipendien<br />

besteht darin, durch die Ausbildung junger Forscher Vorbereitungen<br />

für die längerfristige Zukunft zu treffen. Die Stipendien werden<br />

dezentral verwaltet und bieten Wissenschaftlern aus Partnerstaaten die Möglichkeit,<br />

ihr Studium fortzusetzen oder ihre Forschung eine Zeit lang in einem<br />

<strong>NATO</strong>-Staat zu betreiben und umgekehrt.<br />

Kooperative Wissenschaft und Technik: Das Ziel dieses<br />

Unterprogramms besteht darin, zur Zusammenarbeit anzuregen und dauerhafte<br />

persönliche Verbindungen zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten und Partnerstaaten oder Staaten des Mittelmeerdialogs zu schaffen.<br />

Es werden Unterstützung für Gemeinsame Programmübergreifende<br />

Stipendien (Collaborative Linkage Grants, CLG) und Expertenbesuche zur<br />

Finanzierung der gemeinsamen Arbeit an Forschungsprojekten sowie finanzielle<br />

Mittel für die Organisation von Unterrichtsinstituten für weiterführende<br />

217


Studien mit prominenter Besetzung und intensiven Brainstorming-<br />

Arbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben angeboten.<br />

Alle Bereiche der Wissenschaften können unter diesem Unterprogramm<br />

gefördert werden, und Anträge von einzelnen Wissenschaftlern werden von<br />

Beratergremien zu physikalisch-technischer Forschung und Technologie, Life<br />

Science und Technologie, Umwelt, Geowissenschaften und Technologie sowie<br />

sicherheitsrelevanter ziviler Wissenschaft und Technologie geprüft.<br />

Unterstützung der Forschungsinfrastruktur: Das Ziel dieses<br />

Unterprogramms besteht darin, Partnerstaaten bei der Strukturierung der<br />

Organisation ihrer Forschungsprogramme sowie bei der Schaffung der erforderlichen<br />

grundlegenden Infrastruktur zu unterstützen. Im Gegensatz zum<br />

kooperativen Wesen der vorgenannten Unterprogramme wird hier die<br />

Unterstützung von der <strong>NATO</strong> an die Partnerstaaten geleitet. Verschiedene<br />

Aktivitäten können in zwei Bereichen gefördert werden -<br />

1) Computernetzwerke und 2) Politik und Organisation von Wissenschaft und<br />

Technologie.<br />

Wissenschaft für den Frieden: Das Ziel dieses Unterprogramms besteht<br />

darin, die anwendungsorientierte Forschung in den Bereichen Industrie oder<br />

Umwelt in den Partnerstaaten zu stärken. Es führt Wissenschaftler aus<br />

Forschungsinstituten, der Industrie oder Kundendienstleistungen aus <strong>NATO</strong>und<br />

Partnerstaaten für eine drei- bis fünfjährige Arbeit in angewandten<br />

Forschungs- und Entwicklungsprojekten zusammen.<br />

Die Ursprünge der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> können<br />

auf die Empfehlungen des Dreierausschusses zur nicht militärischen<br />

Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> von 1956 zurückgeführt werden. Dieser<br />

Ausschuss der „Drei Weisen” - die Außenminister Lange (Norwegen), Martino<br />

(Italien) und Pearson (Kanada) - erklärte, dass der wissenschaftliche und technische<br />

Fortschritt so wichtig für die Zukunft der atlantischen Gemeinschaft sei,<br />

dass <strong>NATO</strong>-Mitglieder sicherstellen sollten, dass jede Möglichkeit der fruchtbaren<br />

Zusammenarbeit untersucht werde. Durch die Annahme eines Berichts<br />

einer nachfolgenden Arbeitsgruppe über wissenschaftliche und technische<br />

Zusammenarbeit billigten die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses<br />

auf einem Treffen im Dezember 1957 die Gründung eines <strong>NATO</strong>-<br />

Wissenschaftsausschusses. Der Wissenschaftsausschuss trat erstmals im<br />

März 1958 zusammen.<br />

Das Wissenschaftsprogramm entwickelte sich im Laufe von dreißig<br />

Jahren auf der Grundlage der beiden Prinzipien herausragende Wissenschaft<br />

und Bündnissolidarität und sollte von Anfang an zur Unterstützung der<br />

Zusammenarbeit zwischen einzelnen Wissenschaftlern in <strong>NATO</strong>-Staaten statt<br />

zur Finanzierung von Forschungsarbeiten oder Institutionen dienen. In den<br />

218


letzten Jahren hat das Programm immer mehr Möglichkeiten für eine<br />

Zusammenarbeit mit den Partnern der <strong>NATO</strong> im Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrat bereitgestellt. Anfang 1999 wurde das Programm komplett<br />

umgestaltet und bietet jetzt nur noch Unterstützung für eine Zusammenarbeit<br />

zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-Staaten und Wissenschaftlern aus den<br />

Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> oder, bei Aktivitäten des Unterprogramms<br />

Kooperative Wissenschaft und Technik, Staaten des Mittelmeerdialogs. Eine<br />

ausschließliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten wird nicht mehr unterstützt.<br />

Heute sind jedes Jahr etwa 10.000 Wissenschaftler aus <strong>NATO</strong>- und<br />

Partnerstaaten am <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm beteiligt, entweder als<br />

Stipendiatsempfänger und Tagungsteilnehmer oder als Referenten und<br />

Mitglieder der Beratergremien. Zu den unterstützten Themen gehören unter<br />

anderem: „Industrieller Mineralabbau in albanischen Ophiolitkomplexen”<br />

(Umwelt-CLG - Albanien und Vereinigtes Königreich), „Calcium- und<br />

Transmitterausschüttung in vaskulären Nerven” (Life Sciences-CLG -<br />

Russland und Dänemark), „Magnetische Akkretion bei jungen Sternen”<br />

(Physik-CLG - Usbekistan, Kasachstan, Armenien, Frankreich, USA und<br />

Deutschland), „Anwendung von Waffen- und Raketentreibstoffen in kommerziellen<br />

Sprengstoffen” (Sicherheitsbezogener Zivilwissenschafts-ARW -<br />

Russland und USA), „Wissenschaftliche Fragen umweltverträglicher<br />

Rückgewinnungs- und Verschmutzungsendpunkte” (Umwelt-ASI - Ukraine und<br />

USA) 5 .<br />

Der Wissenschaftsausschuss trifft sich dreimal im Jahr sowie mit den<br />

Partnern im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat einmal im Jahr. Unterstützung<br />

bei seiner Arbeit zur Beurteilung und Auswahl von Unterstützungsanträgen<br />

erhält der Ausschuss von Beratergremien, deren Mitglieder aus den<br />

Wissenschaftlern der <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten vom Ausschuss ernannt werden.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

Im Einklang mit den Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />

wurde auf einer Tagung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats<br />

(NRR) auf Ministerebene im Mai 1998 in Luxemburg eine<br />

Regierungsvereinbarung über wissenschaftliche und technologische<br />

Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Wissenschaft<br />

und Technologie der Russischen Föderation unterzeichnet. Zweck dieser<br />

5 CLG: Collaborative Linkage Grant, Gemeinsames Programmübergreifendes Stipendium<br />

ARW: Advanced Research Workshop, Arbeitsprogramm für weiterführende Forschungsvorhaben<br />

ASI: Advanced Study Institute, Institut für weiterführende Studien<br />

219


Vereinbarung ist es, erstens die wissenschaftliche und technologische<br />

Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russischer Föderation auf Feldern mit<br />

gemeinsamem Interesse anzuregen und zu fördern und zweitens wissenschaftliche<br />

Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu unterstützen, die<br />

Wissenschaft und Technologie voranbringen.<br />

Diese Vereinbarung sieht die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses<br />

der <strong>NATO</strong> und Russlands für wissenschaftliche und technologische<br />

Zusammenarbeit vor, der im Auftrag des Ständigen Gemeinsamen Rats tagt.<br />

Der Ausschuss soll einmal im Jahr wechselweise in der Russischen Föderation<br />

und im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammentreten.<br />

Ein erstes Treffen des Ausschusses fand im November 1998 statt. Zu diesem<br />

Zeitpunkt identifizierte der Ausschuss drei Bereiche zur Kooperation unter<br />

der Regierungsvereinbarung: Plasmaphysik, Pflanzenbiotechnologie sowie die<br />

Vorhersage und Prävention von Katastrophen.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />

Die Kooperation mit der Ukraine im Rahmen des Wissenschaftsprogramms<br />

der <strong>NATO</strong> wurde 1991 aufgenommen und wird nach den<br />

Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta intensiviert. Durch einen<br />

Notenaustausch zwischen Vertretern der Ukraine und der <strong>NATO</strong> wurde eine<br />

spezielle <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe für Wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />

eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wird den Grad der Beteiligung ukrainischer<br />

Wissenschaftler am <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm bewerten und Wege zur<br />

Förderung einer verstärkten Teilnahme benennen.<br />

Kooperation im Rahmen des Mittelmeerdialogs<br />

Der <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschuss verfolgt auch besondere Aktivitäten<br />

mit den Ländern des Mittelmeerdialogs; zudem können Wissenschaftler aus<br />

den Ländern des Mittelmeerdialogs nun bei Kollegen aus <strong>NATO</strong>-Staaten die<br />

Unterstützung von gemeinsamen programmübergreifenden Stipendien,<br />

Expertenbesuchen, Instituten für weiterführende Studien und<br />

Arbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben beantragen.<br />

Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die Bestimmung von Themen<br />

von regionalem Interesse für die Staaten des Mittelmeerdialogs und auf die<br />

Förderung von Anträgen auf wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesen<br />

Gebieten.<br />

220


UMWELT UND GESELLSCHAFT<br />

Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />

Die Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft im Bereich<br />

Umwelt wurden 1969 vom Bündnis erkannt. Damals wurde der Ausschuss für<br />

die Herausforderungen der modernen Gesellschaft gegründet, um auf<br />

Umweltprobleme zu reagieren. Über diesen Ausschuss haben Mitgliedstaaten<br />

an zahlreichen Initiativen teilgenommen, um die Vorteile des Potenzials der<br />

Zusammenarbeit im Bündnis bei der Bearbeitung von Problemen im Bereich<br />

Umwelt und Lebensqualität zu nutzen.<br />

Unter der Schirmherrschaft des Ausschusses wurden beispielsweise<br />

Projekte auf den Gebieten Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, städtische<br />

Probleme, Energie und Gesundheit sowie insbesondere verteidigungsbezogene<br />

Umweltfragen durchgeführt. Hierzu gehören z. B. Pilotstudien zu folgenden<br />

Themen: Umweltaspekte der Wiederverwendung von früherem<br />

Militärgelände zur Unterstützung von Partnerstaaten bei der Umwandlung ehemaliger<br />

Militärbasen für die zivile Nutzung, Umweltsicherheit in internationalem<br />

Kontext, Umweltmanagementsysteme im Militärbereich, saubere Produkte und<br />

Verfahren, Ökosystemmodelle von Küstenlagunen für nachhaltiges<br />

Management sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />

Der Ausschuss stellt für <strong>NATO</strong>- und EAPR-Partnerstaaten ein einzigartiges<br />

Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrung zu technischen, wissenschaftlichen<br />

und politischen Aspekten sozialer Themen und Umweltthemen<br />

sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich dar. Die Arbeit des<br />

Ausschusses findet auf dezentraler Basis statt. Die Teilnahme der Staaten an<br />

Pilotstudien, Projekten, Arbeitsprogrammen und Seminaren (die von den einzelnen<br />

Staaten finanziert werden) ist freiwillig. Der Zivilhaushalt der <strong>NATO</strong><br />

stellt dem Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />

einige finanzielle Mittel zur Verfügung, damit dieser Stipendien an Experten für<br />

die Teilnahme an Aktivitäten des Ausschusses vergeben kann.<br />

Bei jedem durchgeführten Projekt übernehmen ein oder mehrere Staaten<br />

freiwillig eine Pilotfunktion. Hierzu gehört die Verantwortung für Planung und<br />

Finanzierung der Arbeit, die Koordinierung ihrer Ausführung, die Vorbereitung<br />

der erforderlichen Berichte und die Förderung von Nachfolgeaktionen. Seit<br />

1993 kann ein Vertreter eines Partnerstaats die Funktion des Ko-Direktors<br />

einer Pilotstudie übernehmen, der mit einem Ko-Direktor aus einem <strong>NATO</strong>-<br />

Staat zusammenarbeitet. Es müssen mindestens zwei andere Staaten des<br />

Bündnisses teilnehmen.<br />

221


Seit 1996 hat der Ausschuss neue Instrumente für die Zusammenarbeit im<br />

Rahmen des Programms eingeführt. Hierzu gehören 6-18 Monate dauernde<br />

Ad-hoc-Projekte zu bestimmten Themen sowie Arbeitsprogramme zur<br />

Verbreitung von Informationen in klar definierten Bereichen. In diesem<br />

Zusammenhang gibt es zwei fortlaufende Projekte: „Entwicklung eines integrierten<br />

Managementprogramms für den Küstenbereich mittels Überwachung<br />

und Modellierung von Küste und Schelf im Schwarzen Meer” und<br />

„Nachhaltiges Bauen für die militärische Infrastruktur”. In Übereinstimmung mit<br />

dem EAPR-Aktionsplan für 2000-2002 erweiterte der Ausschuss für die<br />

Herausforderungen der modernen Gesellschaft seine Arbeit, die nun auch<br />

gemeinsame Treffen mit den Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> und Arbeitsprogramme<br />

zu verteidigungsbezogenen Umweltfragen sowie neue Pilotstudien zu Themen<br />

von besonderem Interesse für die Partnerstaaten umfasst. Als Beispiele für die<br />

Arten der vom Ausschuss für die Herausforderungen der modernen<br />

Gesellschaft geförderten Umweltkonferenzen seien zwei im Jahre 1999 organisierte<br />

Konferenzen genannt, die erste im Rahmen des EAPR-Aktionsplans<br />

mit dem Thema „Umweltsicherheit der Ölpipeline in Georgien” (Tiflis, Georgien,<br />

Oktober 1999) und die zweite im Rahmen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta mit dem<br />

Thema „Ökologische Probleme aus Verteidigungsaktivitäten im Schwarzen<br />

Meer und Asowschen Meer” (Sewastopol, Ukraine, Oktober 1999).<br />

Die Treffen des Ausschusses in EAPR-Zusammensetzung finden jährlich<br />

statt. Zu den begonnenen oder noch in der Diskussion stehenden Aktivitäten<br />

gehören Pilotstudien zu Reinigungsmethoden für verseuchtes ehemaliges<br />

Militärgelände, Umweltmanagement im Militärbereich, Umweltsicherheit sowie<br />

Arbeiten zur gegenseitigen Beziehung zwischen Verteidigung, Umwelt und<br />

wirtschaftlichen Fragen, die der Bestimmung von umweltverträglichen<br />

Ansätzen für die Einsätze von Streitkräften sowohl in Bündnis- als auch in<br />

Partnerstaaten dienen soll.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

Eine Regierungsvereinbarung zwischen der Russischen Föderation und<br />

der <strong>NATO</strong> zum Umweltschutz befindet sich in Vorbereitung.<br />

Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />

Die Kooperation mit der Ukraine im Ausschuss für die Herausforderungen<br />

der modernen Gesellschaft wird unter den Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-<br />

Charta durchgeführt und konzentriert sich insbesondere auf Umweltprobleme<br />

im Zusammenhang mit der Verteidigung.<br />

222


Kooperation im Rahmen des Mittelmeerdialogs<br />

Die Staaten des Mittelmeerdialogs sind zur Teilnahme an den Projekten<br />

des Ausschusses für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft aufgefordert.<br />

223


KAPITEL 9<br />

GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:<br />

<strong>NATO</strong>-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN<br />

Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung<br />

Kostenteilung<br />

Zivilhaushalt<br />

Militärhaushalt<br />

Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong><br />

Ressourcenmanagement<br />

Finanzverwaltung<br />

Finanzkontrolle


GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:<br />

<strong>NATO</strong>-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN<br />

GRUNDSÄTZE DER GEMEINSAMEN FINANZIERUNG<br />

Die <strong>NATO</strong> - eine zwischenstaatliche Organisation - erhält die Mittel, die sie<br />

für ihren täglichen Betrieb und für die Bereitstellung der für Konsultation, Entscheidungsfindung<br />

und anschließende Umsetzung vereinbarter Verfahrensrichtlinien<br />

und Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen benötigt, von den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten zugeteilt. Sie ist ein im Wesentlichen auf eine<br />

militärische Struktur aufbauendes politisches Bündnis mit dem Auftrag, für die<br />

gemeinsame Verteidigung der Mitgliedstaaten zu sorgen, die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten zu pflegen und die Bündnispolitik bei der<br />

Friedenserhaltung und in anderen Bereichen umzusetzen.<br />

Aus militärischer Sicht bleibt neben einer begrenzten Zahl ständiger<br />

Hauptquartiere und kleiner stehender Verbände der Großteil der Streitkräfte<br />

und Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten bis zu dem Zeitpunkt unter<br />

nationalem Kommando, zu dem je nach Mitgliedstaat gegebenenfalls die<br />

gesamten Streitkräfte oder Teile davon zur Durchführung bestimmter militärischer<br />

Einsätze der <strong>NATO</strong> unterstellt werden. Die Streitkräfte der <strong>NATO</strong>-Länder,<br />

die einen Beitrag zu den unter <strong>NATO</strong>-Führung in Bosnien und Herzegowina<br />

sowie im Kosovo eingesetzten SFOR- und KFOR-Truppen leisten, sind also<br />

der <strong>NATO</strong> vorübergehend unterstellt, um die Mandate des Bündnisses zu erfüllen;<br />

ihre Ausbildung, Ausrüstung, Erhaltung und Finanzierung gehen jedoch zu<br />

Lasten der Verteidigungshaushalte der einzelnen Mitgliedstaaten.<br />

Zur Vereinfachung der Konsultation und gemeinsamen Entscheidungsfindung<br />

im Bündnisrahmen unterhält jeder Mitgliedstaat eine diplomatische und<br />

militärische Vertretung im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier sowie eine zivile und/oder<br />

militärische Vertretung in den Stäben der verschiedenen <strong>NATO</strong>-Gremien und<br />

-Kommandobehörden. Die Kosten für die Unterhaltung und personelle Besetzung<br />

ihrer nationalen Delegationen und Militärmissionen fallen ebenfalls in<br />

nationale Zuständigkeit; ihre Finanzierung erfolgt nach den Abrechnungsgrundsätzen<br />

und -verfahren des jeweiligen Landes.<br />

Die beiden vorstehend angeführten Beispiele - Kosten für die Unterhaltung<br />

der Streitkräfte sowie für die zivile und militärische Vertretung in <strong>NATO</strong>-<br />

Gremien - veranschaulichen die Ausgaben, die bei einer Analyse der Gesamtkosten<br />

berücksichtigt werden müssten, die für jeden Staat aufgrund seiner<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft anfallen. Diese Ausgaben müssten einer ähnlichen Analyse<br />

des wirtschaftlichen Nutzens, der dem jeweiligen Mitgliedstaat aus seiner<br />

<strong>NATO</strong>-Zugehörigkeit erwächst, gegenübergestellt werden.<br />

227


Die Beweggründe für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft gehen jedoch weit über<br />

den engen Rahmen eines auf der Grundlage der oben dargelegten Aspekte<br />

gezeichneten Bildes finanzieller Vor- und Nachteile hinaus und umfassen politische,<br />

wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische, kulturelle und<br />

andere Faktoren, die sich nicht ohne Weiteres auf den Finanzbereich übertragen<br />

lassen. Um überdies zu einer aussagekräftigen Schlussfolgerung zu kommen,<br />

müsste jeder Mitgliedstaat die Kosten in seine Kalkulation einbeziehen,<br />

die im Laufe der Zeit anfielen, wenn er für sich allein oder im Rahmen anderer<br />

Formen der internationalen Kooperation für die nationale Sicherheit Sorge tragen<br />

müsste.<br />

Zweck dieses Kapitels ist nicht der Versuch, theoretische Berechnungen<br />

dieser Art anzustellen. Dies muss Sache der einzelnen Mitgliedstaaten unter<br />

Zugrundelegung ihrer eigenen Verfahren und Praktiken bleiben. Ziel ist vielmehr<br />

die Darlegung des Prinzips der gemeinsamen Finanzierung und der<br />

Kostenteilung, das bündnisweit und für alle zur Verwaltung der Finanzmittel der<br />

Allianz eingesetzten wichtigen Haushalte Anwendung findet. Zusammen<br />

genommen stellen diese Ausgaben weniger als ein halbes Prozent der<br />

Gesamtverteidigungsausgaben der <strong>NATO</strong>-Staaten dar (siehe Tabelle 3).<br />

<strong>NATO</strong>-Mittel werden im Wesentlichen für Vorhaben eingesetzt, die im<br />

Interesse aller Mitgliedstaaten liegen. Die Struktur der gemeinsamen Finanzierung<br />

ist mannigfaltig und dezentral ausgerichtet. Bestimmte multinationale<br />

Kooperationsaktivitäten auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Produktion<br />

und logistische Unterstützung berühren nicht alle Mitgliedstaaten und können<br />

mitunter lediglich eine kleine Zahl dieser Staaten betreffen. Diese größtenteils<br />

unter der Leitung von <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen durchgeführten<br />

Aktivitäten unterliegen den allgemeinen Finanz- und Rechnungsprüfungsbestimmungen<br />

der <strong>NATO</strong>, werden jedoch andererseits praktisch autonom<br />

gemäß den vom Nordatlantikrat verabschiedeten Statuten<br />

wahrgenommen. Sie sind weiter unten aufgeführt (siehe unter „Finanzverwaltung”).<br />

Deshalb erstreckt sich die Finanzierung im <strong>NATO</strong>-Rahmen mit wenigen<br />

Ausnahmen weder auf die Aufstellung von Truppenkontingenten noch auf die<br />

Beschaffung militärischen Geräts wie Schiffen, U-Booten, Luftfahrzeugen,<br />

Panzern, Geschützen oder sonstigen Waffensystemen. Truppen und Wehrmaterial<br />

werden von den Mitgliedstaaten für das Bündnis abgestellt, die für das<br />

von ihnen überlassene Potenzial finanziell in der Pflicht bleiben. Eine wichtige<br />

Ausnahme bildet das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystem<br />

(AWACS) der <strong>NATO</strong>, einer Flotte radarbestückter, im gemeinsamen Besitz der<br />

Mitgliedstaaten befindlicher und von diesen gemeinsam beschaffter, gewarteter<br />

und betriebener Flugzeuge, die dem direkten operativen Befehl eines<br />

<strong>NATO</strong>-Truppenführers unterstellt ist, der seinerseits den Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />

228


Befehlshabern direkt verantwortlich ist. Darüber hinaus werden von der <strong>NATO</strong><br />

dem kollektiven Bedarf dienende Investitionen wie Luftverteidigungs-,<br />

Führungs- oder bündnisweite Kommunikationssysteme finanziert, deren<br />

Bereitstellung keinem einzelnen Mitgliedstaat überantwortet werden kann. Solche<br />

Investitionsvorhaben bedürfen der Unterhaltung, Erneuerung und letztlich<br />

des Ersatzes im Zuge des sich wandelnden Bedarfs und der technologischen<br />

Entwicklung; für die damit einhergehenden Ausgaben wird ebenfalls ein<br />

beträchtlicher Teil der <strong>NATO</strong>-Finanzierung aufgewendet.<br />

Ausgangspunkt für Beantragung und Gewährung der gemeinsamen<br />

Finanzierung für ein bestimmtes Projekt sind Identifizierung und Anerkennung<br />

der Notwendigkeit der entsprechenden Ausgaben und die Feststellung, dass<br />

die Verantwortung für diese Aufwendungen vernünftigerweise nicht einem einzelnen<br />

Staat aufgebürdet werden kann und das Projekt den Interessen aller<br />

beitragleistenden Staaten dienen wird. Der Bedarf muss gründlich geprüft,<br />

festgestellt und authentisiert werden, und dies setzt eine enge Zusammenarbeit<br />

zwischen den administrativen Systemen auf nationaler und internationaler<br />

Ebene voraus. Nach Bestätigung der Notwendigkeit der Ausgaben gilt es zu<br />

beurteilen, inwieweit das jeweilige Projekt für eine gemeinsame Finanzierung<br />

durch die Mitgliedstaaten nach einem genau festgelegten Schlüssel in Frage<br />

kommt. Die Entscheidung im Rahmen dieser Beurteilung wird von den Mitgliedstaaten,<br />

die sich letztlich die Kosten teilen müssten, einvernehmlich<br />

getroffen.<br />

In den Jahren seit der Gründung des Bündnisses gab die Anwendung dieser<br />

Prinzipien Raum für die Erarbeitung komplexer Regeln, die unter anderem<br />

verschiedene Stufen für vollständige oder partielle Finanzierung und die Ausklammerung<br />

verschiedener Kostenelemente wie z. B. nationaler oder örtlicher<br />

Steuern zum Inhalt hatten. Eine weitere größere und vielleicht überraschende,<br />

in die Gründungszeit des Bündnisses zurückreichende Kostenausgrenzung<br />

stellt die Besoldung des Militärpersonals dar, das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier oder<br />

in einem internationalen Stab der militärischen Organisation des Bündnisses<br />

seinen Dienst versieht. Dieser Kostenfaktor geht zu Lasten der das Personal<br />

abstellenden Staaten. Zur Zeit sind etwa 15.000 Soldaten ständig in internationalen<br />

Stäben tätig, die ihren Sold durchweg von ihren nationalen Regierungen<br />

erhalten. Die Gehaltszahlungen für das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />

und in den <strong>NATO</strong>-Stäben beschäftigte internationale Zivilpersonal erfolgt über<br />

den gemeinsam finanzierten Zivil- bzw. Militärhaushalt der <strong>NATO</strong>. Wesentliche<br />

die <strong>NATO</strong> betreffende Finanzierungsmaßnahmen bedürfen des Einverständnisses<br />

aller Mitgliedstaaten.<br />

Die Kriterien für die gemeinsame Finanzierung unterliegen einer ständigen<br />

Überprüfung; Änderungen können im Zuge neuer Eventualfälle eingeführt<br />

werden - so z. B. die Notwendigkeit der eindeutigen Festlegung der Kostenan-<br />

229


teile für <strong>NATO</strong>-Friedenseinsätze, die den internationalen Haushalten zugeschlagen<br />

bzw. durch nationale Haushalte finanziert werden sollten. Andere<br />

Änderungen an bestehenden Regelungen zur gemeinsamen Finanzierung<br />

können im Zuge organisatorischer oder technologischer Entwicklungen oder<br />

schlicht aufgrund der Notwendigkeit einer Kostenkontrolle zu dem Zweck vorgenommen<br />

werden, den Anforderungen im Rahmen bestimmter finanzieller<br />

Grenzen nachzukommen. Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Prinzip<br />

der gemeinsamen Finanzierung auf der Grundlage eines Konsenses wesentliche<br />

Voraussetzung für die Arbeit der Allianz. Dieses Prinzip wird auch weiterhin<br />

von allen Mitgliedstaaten getragen und kann als Ausdruck ihres politischen<br />

Engagements für die <strong>NATO</strong> und die politische Solidarität betrachtet werden,<br />

die die Umsetzung der vereinbarten <strong>NATO</strong>-Politik kennzeichnen.<br />

KOSTENTEILUNG<br />

Generell gilt, dass die Mitgliedstaaten sich an allen die gemeinsame<br />

Finanzierung betreffenden Ausgaben beteiligen. Somit leisten alle Mitgliedstaaten<br />

ihren Beitrag zur Finanzierung der Aufwendungen für den Internationalen<br />

Stab, den Internationalen Militärstab und die Gremien des Militärausschusses<br />

sowie die gemeinsam finanzierten Elemente von<br />

friedensunterstützenden Einsätzen und Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft<br />

für den Frieden. Das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystem<br />

der <strong>NATO</strong> wird hingegen von den 13 an diesem Verband beteiligten Staaten<br />

finanziert. Aufwendungen für andere Komponenten oder Organisationen innerhalb<br />

der internationalen Militärstruktur sowie im Rahmen des Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />

der <strong>NATO</strong> anfallende Kosten werden entsprechend der Art<br />

der Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten an der integrierten Kommandostruktur<br />

der <strong>NATO</strong> aufgeteilt.<br />

Normalerweise sollen die vereinbarten Kostenteilungsschlüssel, anhand<br />

derer die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten ermittelt werden, die „Zahlungsfähigkeit”<br />

der betreffenden Länder berücksichtigen. Die Grundlage für die<br />

angewandten Schlüssel ist jedoch gleichermaßen politischer wie wirtschaftlicher<br />

Natur. Die für die Zivil- und Militärhaushalte sowie das Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

der <strong>NATO</strong> geltenden Schlüssel wurden ursprünglich Anfang<br />

der 50er Jahre ausgehandelt. Sie wurden in der Folge zum Großteil nach proportionalen<br />

Gesichtspunkten angepasst, um neuen Mitgliedern und unterschiedlichen<br />

Graden der Beteiligung an der integrierten Kommandostruktur<br />

Rechnung zu tragen. Sie stehen demzufolge in keinem genauen Verhältnis zu<br />

den aktuellen Maßstäben der relativen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie<br />

z. B. dem Bruttoinlandsprodukt oder der Kaufkraftparität.<br />

230


Zur Zeit wird der Zivilhaushalt nach einem einzigen 19-Staaten-Schlüssel<br />

finanziert. Ein Großteil des Militärhaushalts für die internationale Militärstruktur<br />

wird nach einem leicht abweichenden 19-Staaten-Schlüssel sowie zwei 18-<br />

Staaten-Schlüsseln finanziert. Das <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

wird ebenfalls nach zwei verschiedenen 19- und 18-Staaten Schlüsseln finanziert.<br />

Der zur Finanzierung des AWACS-Verbands der <strong>NATO</strong> vorgesehene Teil<br />

des Militärhaushalts wird nach einem 13-Staaten- sowie einem 14-Staaten-<br />

Schlüssel verwaltet, die die industrielle/kommerzielle Ausrichtung der Kostenteilungsvereinbarungen<br />

für die entsprechende Beschaffungsorganisation,<br />

NAPMO, widerspiegeln (siehe Kapitel 14).<br />

Tabelle 1 und 2 zeigen die Kostenanteile der Mitgliedstaaten im Rahmen<br />

des Zivil- und Militärhaushalts sowie des Sicherheitsinvestitionsprogramms der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

ZIVILHAUSHALT<br />

Der Zivilhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Zivilhaushalt eingerichtet<br />

und verwaltet und in erster Linie mit den von den Außenministerien<br />

zugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebskosten für<br />

den Internationalen Stab im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, die Durchführung<br />

genehmigter ziviler Programme und Aktivitäten sowie die Kosten für Bau,<br />

Unterhalt und Erhaltung von Einrichtungen einschließlich der für die Ausrichtung<br />

aller Tagungen der <strong>NATO</strong>-Ausschüsse und nachgeordneter Gruppen<br />

sowie Sicherheitsdienste usw. anfallenden Personalkosten. In den letzten Jahren<br />

wurde ein zunehmender Teil der Haushaltsmittel zur Finanzierung von Aktivitäten<br />

mit Partnerstaaten aufgewendet. Der für das Jahr 2000 genehmigte<br />

Gesamthaushalt beläuft sich auf rund 133 Millionen 1 US-$. Davon entfallen<br />

rund 61 Prozent auf Personalkosten (80 Millionen US-$). Der Anteil der Kosten<br />

für Sonderprogramme wie beispielsweise das <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm<br />

oder für Informationsaktivitäten liegt bei rund 26 Prozent (35 Millionen US-$).<br />

Der Rest (13 Prozent oder rund 18 Millionen US-$) entfällt auf sonstige<br />

Betriebs- und Kapitalkosten.<br />

MILITÄRHAUSHALT<br />

Der Militärhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Militärhaushalt<br />

eingerichtet und verwaltet und zum Großteil mit den von den Verteidigungsmi-<br />

1 Beim Vergleich der in diesem Kapitel genannten Zahlen mit den in früheren Ausgaben des<br />

<strong>Handbuch</strong>s veröffentlichten Daten ist zu beachten, dass Änderungen aufgrund von<br />

Kursschwankungen des Dollars möglich sind.<br />

231


nisterien zugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebsund<br />

Erhaltungskosten und mit Ausnahme größerer, über das Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

der <strong>NATO</strong> finanzierter Bau- und Systeminvestitionen auf die<br />

Kapitalkosten für die internationale Militärstruktur. Dazu gehören der<br />

Militärausschuss, der Internationale Militärstab und zugehörige Gremien, die<br />

beiden Strategischen <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden (ACE und ACLANT) nebst<br />

ihren Führungs<strong>info</strong>rmationssystemen, Forschungs- und Entwicklungs-,<br />

Beschaffungs- und Logistikstellen und der AWACS-Verband der <strong>NATO</strong>.<br />

Zur Zeit werden mit diesem Haushalt auch die Betriebskosten der <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandostruktur für den Friedenseinsatz in Bosnien und Herzegowina<br />

sowie im Kosovo bestritten. Der für das Jahr 2000 genehmigte Gesamthaushalt<br />

beläuft sich auf rund 751,5 Millionen US-$. Dabei gilt es zu beachten, dass<br />

in dieser Summe die nicht unerheblichen Kosten für die Abstellung von Militärpersonal,<br />

die von den jeweils beteiligten Staaten getragen werden, nicht enthalten<br />

sind. Von der gemeinsam finanzierten Gesamtsumme entfallen rund 43<br />

Prozent oder 323 Millionen US-$ auf Betriebs- und Erhaltungskosten von Missionen,<br />

rund 30 Prozent oder 225 Millionen US-$ auf zivile Personalkosten,<br />

rund 22 Prozent oder 166 Millionen US-$ auf allgemeine administrative Kosten<br />

und rund 5 Prozent oder 37,5 Millionen US-$ auf Investitionsausgaben.<br />

DAS SICHERHEITSINVESTITIONSPROGRAMM DER<br />

<strong>NATO</strong><br />

Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong> wird unter Aufsicht des<br />

Infrastrukturausschusses im Rahmen der jährlichen Beitragsleistungen durchgeführt,<br />

deren Höchstgrenzen vom Nordatlantikrat bestimmt werden. Die für<br />

das Jahr 2000 genehmigte Beitragsgrenze entspricht rund 688 Millionen US-$.<br />

Mit diesem Programm wird die Bereitstellung der Anlagen und Einrichtungen<br />

finanziert, mit denen diejenigen Aufgaben der Strategischen <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden<br />

unterstützt werden sollen, die über die nationalen Verteidigungsforderungen<br />

der einzelnen Mitgliedstaaten hinausgehen. Die Investitionen<br />

erstrecken sich auf Anlagen und Einrichtungen wie Kommunikations- und Informationssysteme,<br />

Radarsysteme, militärische Hauptquartiere, Flugplätze,<br />

Betriebsstoff-Pipelines und -lager, Häfen und Navigationshilfen. Ebenso wie<br />

beim Militärhaushalt deckt das Sicherheitsinvestitionsprogramm auch den entsprechenden<br />

Bedarf für friedensunterstützende Einsätze wie im Rahmen der<br />

SFOR und KFOR ab. Dies beinhaltet Kommunikations- und Informationssysteme,<br />

Einrichtungen für lokale Hauptquartiere, Energieversorgungseinrichtungen<br />

sowie Flugplatz-, Schienen- und Straßenreparaturen. Mit Einführung der<br />

Partnerschaft für den Frieden wurde das Programm um eine neue Dimension<br />

der Zusammenarbeit erweitert. In jüngster Zeit wurden im Rahmen der auf dem<br />

232


Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ins Leben gerufenen Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

weitere Richtlinien für die künftige Weiterentwicklung des Programms<br />

erarbeitet.<br />

RESSOURCENMANAGEMENT<br />

Seit Mitte der 90er Jahre haben die Mitgliedstaaten unter dem Zwang, die<br />

Zuweisung gemeinsam finanzierter militärischer Mittel zu optimieren, die<br />

Führungsstruktur der <strong>NATO</strong> durch Förderung der Entwicklung so genannter<br />

„Leistungspakete” (Capability Projects, CP) und Einrichtung des Oberausschusses<br />

Ressourcen verstärkt, der für die Gesamtverwaltung der militärischen<br />

Ressourcen der <strong>NATO</strong> (d. h. unter Ausklammerung der vom Zivilhaushalt<br />

abgedeckten Mittel) verantwortlich ist. In diesen Leistungspaketen werden<br />

die den <strong>NATO</strong>-Befehlshabern zur Verfügung stehenden und von diesen zur<br />

Wahrnehmung bestimmter Aufgaben benötigten Kräfte und Mittel spezifiziert.<br />

Sie sind ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der gemeinsam finanzierten<br />

Ergänzungsmittel (sowohl in Form von Kapitalinvestitionen als auch wiederkehrenden<br />

Betriebs- und Instandhaltungskosten) sowie des zur Auftragserfüllung<br />

erforderlichen Zivil- und Militärpersonals. Diese Pakete werden vom Oberausschuss<br />

Ressourcen geprüft, der sich aus Vertretern der einzelnen Staaten,<br />

des Militärausschusses und der Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber sowie den<br />

Vorsitzenden der Ausschüsse Militärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonal<br />

der <strong>NATO</strong> zusammensetzt. Der Oberausschuss Ressourcen bestätigt die Leistungspakete<br />

aus der Sicht ihres Nutzeffekts vor ihrer endgültigen Genehmigung<br />

durch den Nordatlantikrat. Er schlägt darüber hinaus jährlich einen<br />

umfassenden mittelfristigen Ressourcenplan, in dem die finanziellen und personellen<br />

Obergrenzen für das kommende Jahr festgelegt sind, sowie die Planungsgrößen<br />

für die vier folgenden Jahre zur Genehmigung durch den<br />

Nordatlantikrat vor. Innerhalb dieser Parameter überwachen die Ausschüsse<br />

Militärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonal die Erstellung und Durchführung<br />

der entsprechenden Haushalte und Pläne. Der Ausschuss erstellt ferner<br />

einen Jahresbericht, der es dem Nordatlantikrat ermöglicht, die Angemessenheit<br />

der Ressourcenzuweisungen im Hinblick auf den Bedarf zu<br />

überwachen und die Auswirkungen der Zuweisung gemeinsam finanzierter<br />

Mittel auf militärischem Gebiet auf die gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Haushalte vor dem<br />

Hintergrund einer eventuellen neuen Bündnispolitik zu prüfen.<br />

FINANZVERWALTUNG<br />

Die Struktur der Finanzverwaltung innerhalb der <strong>NATO</strong> soll sicherstellen,<br />

dass die endgültige Kontrolle der Ausgaben bei den an den Kosten für eine<br />

233


estimmte Aktivität beteiligten Mitgliedstaaten liegt und einem zwischen diesen<br />

Staaten erzielten Konsens unterliegt. Die Kontrolle kann auf allen Entscheidungsebenen<br />

entweder in Form allgemeiner Begrenzungen oder besonderer<br />

Beschränkungen ausgeübt werden. Beispiele für allgemeine Begrenzungen<br />

sind die Zuweisung genau festgelegter Ressourcen oder Obergrenzen für<br />

Betriebskosten und Kapitalinvestitionen (mit Zustimmung des Oberausschusses<br />

Ressourcen) bzw. ziviler und militärischer Personalergänzungen, die den<br />

Beauftragten für den Haushalt (Generalsekretär, Strategische <strong>NATO</strong>-Befehlshaber<br />

und Nachgeordnete Befehlshaber sowie sonstige benannte Leiter von<br />

<strong>NATO</strong>-Gremien) relative Handlungsfreiheit in Bezug auf Aufstellung und<br />

Führung ihrer Haushalte einräumen. Besondere Beschränkungen können vielgestaltig<br />

sein und von der Veranlassung bestimmter wirtschaftlicher Maßnahmen<br />

bis hin zu einer vorübergehenden Mittelbindung für einen bestimmten<br />

Zweck oder der Einschränkung der Übertragung von Haushaltsmitteln reichen.<br />

Solche Beschränkungen oder Kontrollen können bereits in den Vorgaben festgelegt<br />

werden, anhand denen der Haushalt von den beitragenden Mitgliedstaaten<br />

verabschiedet wird, oder von den beteiligten Staaten durch außerplanmäßige<br />

Interventionen während der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse<br />

erfolgen. Die Billigung der jeweiligen Haushalte kann als praktische Umsetzung<br />

der - politischen, organisatorischen oder finanziellen - Verfahrensrichtlinien<br />

betrachtet werden, die nach dem Willen der beitragenden Mitgliedstaaten<br />

implementiert werden sollen. Solche Richtlinien entwickeln sich mit der Zeit als<br />

Reaktion auf das sich wandelnde internationale Umfeld und die Notwendigkeit<br />

einer entsprechenden Anpassung der Strukturen und Aufgaben der Organisation.<br />

Dieser dynamische Anpassungsprozess über die fünf Jahrzehnte seit<br />

Bestehen des Bündnisses erklärt zum größten Teil die Mannigfaltigkeit und<br />

dezentrale Ausrichtung der Managementstruktur der <strong>NATO</strong> auf dem Gebiet<br />

des Finanzwesens. Kein einzelnes Gremium ist allein für die Lenkung und Leitung<br />

aller vier Hauptelemente der Finanzstruktur der Organisation, nämlich<br />

Internationaler Stab (finanziert durch den Zivilhaushalt), internationale Militärstruktur<br />

(finanziert durch den Militärhaushalt), Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

sowie spezialisierte Produktions- und Logistikorganisationen verantwortlich.<br />

Die letztgenannten Organisationen werden in zwei Gruppen unterteilt. Dies<br />

sind zum einen Organisationen, deren Finanzierung im Rahmen von für die<br />

internationale Militärstruktur geltenden Vereinbarungen erfolgt, und zum anderen<br />

Organisationen, die unter dem Dach der vom Nordatlantikrat bewilligten<br />

Regelungen arbeiten und über ihre eigenen Beiräte und Finanzausschüsse<br />

sowie über unterschiedliche Finanzquellen aus nationalen Finanzkassen verfügen.<br />

Die Finanzverwaltung der organisatorischen Haushalte (Zivil- und Militärhaushalt)<br />

unterscheidet sich von der für das Sicherheitsinvestitionsprogramm.<br />

234


Die Mannigfaltigkeit und dezentrale Ausrichtung der Finanzverwaltungsstruktur<br />

der organisatorischen Haushalte ist durch die vom Nordatlantikrat genehmigte<br />

Finanzordnung geregelt. Diese Bestimmungen stellen zusammen mit den<br />

ergänzenden Regeln und Verfahren, mit denen sie an die jeweiligen besonderen<br />

Anforderungen der verschiedenen <strong>NATO</strong>-Gremien und -Programme angepasst<br />

werden, die grundlegenden vereinheitlichenden Prinzipien dar, die den<br />

Kern für die Gestaltung der gesamten Finanzstruktur bilden.<br />

Die Finanzordnung schreibt vor, dass jedes <strong>NATO</strong>-Organ über einen eigenen<br />

Haushalt, ausgedrückt in der Währung des Gastgeberstaates, verfügen<br />

muss; die Umrechnungswerte werden durch eine gemeinsame rechnungslegende<br />

Stelle bestimmt. Es handelt sich dabei um einen dem Kalenderjahr entsprechenden<br />

Jahreshaushalt. Der Haushalt wird unter Federführung des Leiters<br />

des jeweiligen <strong>NATO</strong>-Organs erstellt, auf Konsens-Basis durch einen aus<br />

Vertretern der beitragleistenden Mitgliedstaaten bestehenden Finanzausschuss<br />

geprüft und zur Genehmigung vorgeschlagen und vom Nordatlantikrat<br />

verabschiedet. Wird vor Beginn des Rechnungsjahres keine Einigung erzielt,<br />

gilt der Haushalt als abgelehnt; die Finanzierung von Operationen wird unter<br />

Aufsicht des Finanzausschusses im Rahmen einer vorläufigen Mittelzuweisung<br />

auf den Umfang des für das vorangegangene Jahr genehmigten Haushalts<br />

begrenzt. Diese Regelung kann bis zu sechs Monate Bestand haben;<br />

danach muss vom Rat entweder der Haushalt verabschiedet oder die weitere<br />

Zwischenfinanzierung genehmigt werden. Dieses allerdings nur selten zum<br />

Tragen kommende Verfahren soll den Grundsatz der kollektiven zwischenstaatlichen<br />

Ausgabenkontrolle stärken, der in der Forderung nach einer<br />

einstimmigen Verabschiedung des Haushalts durch alle beitragleistenden Mitgliedstaaten<br />

begründet ist.<br />

Nach Genehmigung des Haushalts liegt es im Ermessen des Leiters des<br />

jeweiligen <strong>NATO</strong>-Gremiums, den Haushaltsplan im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen<br />

und Ausgaben für den vorgesehenen Zweck auszuführen.<br />

Dieses Ermessen ist durch die Finanzordnung unterschiedlichen<br />

Beschränkungen unterworfen, beispielsweise in Angelegenheiten wie dem<br />

Rückgriff auf begrenzte oder vollständige internationale öffentliche Ausschreibung<br />

zur Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Versorgungsartikeln und<br />

die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Übertragung von Mitteln zum Ausgleich<br />

zu hoch oder zu niedrig veranschlagter Kostenansätze. Der Handlungsspielraum<br />

für die Ausführung eines Haushaltsplans kann durch besondere Auflagen<br />

wie Einholung einer vorherigen Genehmigung für bestimmte<br />

Verbindlichkeiten oder Ausgaben eine weitere Einschränkung erfahren. Solche<br />

Auflagen können von Fall zu Fall vom Finanzausschuss gemacht werden, um<br />

die strikte Einhaltung neuer Verfahrensrichtlinien sicherzustellen oder die<br />

Umsetzung komplexer Initiativen, wie z. B. der organisatorischen Umstrukturierung,<br />

zu überwachen.<br />

235


Während bewilligte Haushaltsmittel dem tatsächlichen Bedarf entsprechend<br />

in dem Rechnungsjahr eingesetzt werden müssen, für das sie genehmigt<br />

wurden, können Ausgabeverpflichtungen in den zwei darauf folgenden<br />

Rechnungsjahren abgewickelt werden.<br />

Ausgangspunkt für die Umsetzung des Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />

der <strong>NATO</strong> sind die Leistungspakete. Nach ihrer Genehmigung kann die<br />

Ermächtigung für die einzelnen Projekte unter der Verantwortlichkeit des Infrastrukturausschusses<br />

in die Wege geleitet werden. Der Gastgeberstaat (in der<br />

Regel der Staat, auf dessen Territorium das Projekt durchgeführt werden soll)<br />

erstellt einen Ermächtigungsantrag, in dem der technische Lösungsvorschlag,<br />

die Kosten, Angaben über die Eignung des Projekts zur gemeinsamen Finanzierung<br />

und die zu befolgenden Ausschreibungsverfahren aufgeführt sind.<br />

Besondere Vereinbarungen sind für die internationale Ausschreibung geboten,<br />

mit der die optimale Beteiligung der Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.<br />

Wünscht ein Staat keine internationale Ausschreibung, so muss er beim Infrastrukturausschuss<br />

eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sobald der Ausschuss<br />

dem Projekt zugestimmt hat, kann der Gastgeberstaat mit der eigentlichen<br />

Projektabwicklung beginnen.<br />

Das für das Sicherheitsinvestitionsprogramm geltende Finanzverwaltungssystem<br />

stützt sich auf ein internationales Abrechnungsverfahren. Die einzelnen<br />

Staaten melden die voraussichtlichen Ausgaben für ein in ihre Zuständigkeit<br />

fallendes genehmigtes Projekt. In den meisten Fällen werden diese<br />

Ausgaben ihren vereinbarten Haushaltsbeitrag entweder über- oder unterschreiten.<br />

Mit dem internationalen Abrechnungsverfahren werden diese Abweichungen<br />

durch entsprechende Mittelübertragung zwischen den Staaten ausgeglichen.<br />

Sobald ein Projekt abgeschlossen ist, wird es einer Gemeinsamen<br />

Endabnahmeinspektion unterzogen, um sicherzustellen, dass die tatsächlich<br />

durchgeführten den zuvor genehmigten Arbeiten entsprechen. Erst nachdem<br />

ein entsprechender Bericht vom Infrastrukturausschuss angenommen wurde,<br />

übernimmt die <strong>NATO</strong> die formale Verantwortung für die Arbeiten und das damit<br />

geschaffene Potenzial.<br />

Derzeit durchläuft das Berichtswesen mehrere Ebenen. Zweimal jährlich<br />

erstellt der Internationale Stab Halbjahres-Finanzberichte für jeden Gastgeberstaat.<br />

Darin wird über die laufenden Projekte berichtet. Jedes Quartal wird eine<br />

Aufstellung der geleisteten Vorauszahlungen und Zahlungen veröffentlicht.<br />

Diese Berichte betreffen den Mitteltransfer zwischen den Gastgeberstaaten.<br />

Jedes Frühjahr wird ein NSIP-Ausgabenprofil erstellt. Dieser Bericht deckt die<br />

NSIP-Ausgabenniveaus für die darauf folgenden zehn Jahre ab. Schwerpunkt<br />

des Berichts ist die Ressourcenzuweisung; er dient ferner als Grundlage für<br />

die mittelfristige Ressourcenplanung des Oberausschusses Ressourcen im<br />

Bereich NSIP. Die NSIP-Finanzberichte werden jedes Frühjahr erstellt. Diese<br />

236


Finanzberichte bieten ganz ähnlich wie in einem Privatunternehmen eine Übersicht<br />

über die finanzielle Lage im Bereich NSIP zum 31. Dezember jedes Jahres<br />

sowie einen Tätigkeitsüberblick für das Berichtsjahr. Schwerpunkt dieses<br />

Berichts ist die Finanzberichterstattung; er dient dem Infrastrukturausschuss<br />

als Gesprächsgrundlage zum Stand des NSIP.<br />

FINANZKONTROLLE<br />

Zwar ist der Leiter des jeweiligen <strong>NATO</strong>-Gremiums letztlich für die korrekte<br />

Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans zuständig, die administrative<br />

Unterstützung für diese Aufgabe obliegt jedoch zum großen Teil seinem<br />

Finanzbeauftragten (Leiter Finanzwesen). Die Ernennung dieses<br />

Beauftragten ist dem Nordatlantikrat vorbehalten, der diese Aufgabe jedoch<br />

dem zuständigen Finanzausschuss übertragen kann. Jeder Finanzbeauftragte<br />

hat im Falle anhaltender Unstimmigkeiten mit dem Leiter des jeweiligen <strong>NATO</strong>-<br />

Gremiums in Bezug auf beabsichtigte Transaktionen direktes Vortragsrecht<br />

beim Finanzausschuss.<br />

Der Finanzbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Aspekte der<br />

Umsetzung des Haushaltsplans mit den Ausgabeermächtigungen, sämtlichen<br />

vom Finanzausschuss auferlegten besonderen Kontrollmaßnahmen und der<br />

Finanzordnung einschließlich aller zugehörigen Durchführungsbestimmungen<br />

und -verfahren in Einklang stehen. Er kann darüber hinaus im Anschluss an<br />

eine interne Kontrolle weitere nach seinem Dafürhalten zur Wahrung der<br />

Rechenschaftspflicht gebotenen Prüfmechanismen und Verfahren einrichten.<br />

Eine Hauptaufgabe des Finanzbeauftragten ist es sicherzustellen, dass die zur<br />

Ausführung des Haushaltsplans benötigten Finanzmittel regelmäßig von den<br />

beitragleistenden Staaten gemäß den vereinbarten Kostenanteilen abgerufen<br />

werden, und zwar in einer Höhe, die so berechnet ist, dass die Ansammlung<br />

übermäßiger Gelder in der internationalen Kasse vermieden wird. Das Ergebnis<br />

all dieser Aktivitäten muss aus den zu erstellenden und der Internationalen<br />

Rechnungsprüfungsbehörde zur Kontrolle und Bestätigung vorzulegenden<br />

jährlichen Finanzberichten hervorgehen.<br />

Der Internationale Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus Vertretern<br />

der nationalen Rechnungshöfe zusammen. Er nimmt seine Tätigkeit im<br />

Rahmen der vom Nordatlantikrat eingeräumten Privilegien wahr, die ihm<br />

Selbständigkeit garantieren. Der Ausschuss ist dem Nordatlantikrat direkt verantwortlich.<br />

Er ist befugt, die Konten aller <strong>NATO</strong>-Organe einschließlich der Produktions-<br />

und Logistikorganisationen sowie des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />

zu überprüfen. Sein Mandat erstreckt sich nicht nur auf eine<br />

finanz-, sondern auch auf eine leistungsbezogene Überprüfung. Seine Aufgabe<br />

ist demzufolge über die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht hinaus<br />

237


auch auf eine Überprüfung der Bewirtschaftungsverfahren im Allgemeinen<br />

ausgerichtet.<br />

238


Tabelle 1<br />

PROZENTUALE KOSTENANTEILE DER <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN<br />

Zivil- und Militärhaushalt<br />

<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaat Zivil- Militärhaushalt Militärhaushalt<br />

haushalt (Hauptquartiere, Gremien und Programme) (Luftgestütztes Frühwarn- und Überwachungssystem)<br />

TEILNEHMERLÄNDER "19" "19" "18" "14" "13"<br />

Belgien 2,76 2,8 3,3 2,5869 3,2821<br />

Dänemark 1,47 1,68 1,94 1,5282 1,9389<br />

Deutschland 15,54 15,54 18,2 21,4886 27,2638<br />

Frankreich 15,35 15,25 0 0 0<br />

Griechenland 0,38 0,38 0,46 0,4728 0,5999<br />

Island 0,05 0,04 0,05 0 0<br />

Italien 5,75 5,91 7,08 5,5485 7,0397<br />

Kanada 5,35 5,33 5,95 7,1994 9,1343<br />

Luxemburg 0,08 0,08 0,1 0,0825 0,1045<br />

Niederlande 2,75 2,84 3.28 2,8625 3,6317<br />

Norwegen 1,11 1,16 1,36 1,1146 1,4142<br />

Polen 2,48 2,48 2.97 0 0<br />

Portugal 0,63 0,63 0,75 0,5323 0,6754<br />

Spanien 3,5 3,5 4,19 2,77 3,1<br />

Tschechische Republik 0,9 0,9 1,08 0 0<br />

Ungarn 0,65 0,65 0,78 0 0<br />

Türkei 1,59 1,59 1,9 1,2419 1,5757<br />

Vereinigtes Königreich 17,25 16,09 19,12 20,8558 0<br />

Vereinigte Staaten 22,41 23,15 27,49 31,716 40,2398<br />

Summe 100 100 100 100 100<br />

239


Tabelle 2<br />

PROZENTUALE KOSTENANTEILE DER <strong>NATO</strong>-<br />

MITGLIEDSTAATEN<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

<strong>NATO</strong>- Aufteilung unter Aufteilung unter<br />

Mitgliedstaat 18 Staaten 19 Staaten<br />

Belgien 4,2400 3,7200<br />

Dänemark 3,4400 3,000<br />

Deutschland 23,1350 20,2540<br />

Frankreich 0 12,9044<br />

Griechenland 1,0500 1,0000<br />

Island 0 0<br />

Italien 9,1000 7,7450<br />

Kanada 4,0250 3,2200<br />

Luxemburg 0,2000 0,1845<br />

Niederlande 4,7400 4,1400<br />

Norwegen 2,8950 2,6000<br />

Polen 2,8474 2,4800<br />

Portugal 0,3920 0,3450<br />

Spanien 3,7793 3,2916<br />

Türkei 1,1300 1,0400<br />

Tschechische Republik 1,0333 0,9000<br />

Ungarn 0,7463 0,6500<br />

Vereinigtes Königreich 11,7156 10,1925<br />

Vereinigte Staaten 25,5311 22,3330<br />

240


Tabelle 3*<br />

VERTEIDIGUNGSAUSGABEN DER <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN (1980-2000)<br />

(Angaben nach aktuellen Preisen und Wechselkursen in Millionen)<br />

Mitgliedstaat Währung 1980 1985 1990 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

(Schätzwert)<br />

Belgien<br />

(Belgische Francs) 115 754 144 183 155 205 131 156 131 334 131 796 133 007 136 252 140 256<br />

Dänemark<br />

(Dänische Kronen) 9 117 13 344 16 399 17 468 17 896 18 521 19 079 19 428 19 349<br />

Deutschland<br />

(DM) 48 518 58 650 68 376 58 986 58 671 57 602 58 327 59 854 59 617<br />

Frankreich<br />

(Franz. Francs) 110 514 186 715 231 911 238 432 237 375 241 103 23 626 239 488 243 936<br />

Griechenland<br />

(Drachmen) 96 975 321 981 612 344 1 171 377 1 343 276 1 510 684 1 724 621 1 853 189 1 981 984<br />

Italien<br />

(1000 Ital. Lire) 7 643 17 767 28 007 31 561 36 170 38 701 40 763 43 062 43 002<br />

Luxemburg<br />

(Luxemburg. Francs) 1 534 2 265 3 233 4 194 4 380 4 797 5 197 5 330 5 468<br />

Niederlande<br />

(Gulden) 10 476 12 901 13 513 12 864 13 199 13 345 13 561 14 534 14 192<br />

Norwegen<br />

(Norweg. Kronen) 8 242 15 446 21 251 22 224 22 813 23 010 25 087 25 809 25 675<br />

Polen<br />

(Zloty) // // // // // // // 12 599 14 065<br />

Portugal<br />

(Escudos) 43 440 111 375 267 299 403 478 401 165 418 772 420 654 452 843 475 178<br />

Spanien<br />

(Peseten) 350 423 674 883 922 808 1 078 751 1 091 432 1 123 046 1 124 054 1 180 075 1 266 429<br />

Tschechische Republik<br />

(Tschech. Kronen) // // // // // // // 41 167 44 022<br />

Türkei<br />

(1000 Türk. Lira) 203 1 235 13 866 302 864 611 521 1 183 327 2 289 430 4 167 636 6 998 960<br />

Ungarn<br />

(Forint) // // // // // // // 187 672 218 023<br />

Vereinigtes Königreich<br />

(Pfund Sterling) 11 593 18 301 2 287 2 139 22 330 21 612 22 551 22 548 22 823<br />

Summe <strong>NATO</strong> Europa<br />

(US-Dollar) 111 981 92 218 186 189 184 352 186 821 172 732 175 306 179 671 164 559<br />

Kanada<br />

(Kan. Dollar) 5 788 10 332 13 473 12 457 11 511 10 831 11 168 12 360 11 948<br />

Vereinigte Staaten<br />

(US-Dollar) 138 191 258 165 306 170 278 856 271 417 276 324 274 278 280 969 296 373<br />

Summe Nordamerika<br />

(US-Dollar) 143 141 26 5731 317 717 287 933 279 860 284 146 281 806 289 288 304 41<br />

Summe <strong>NATO</strong><br />

(US-Dollar) 255 122 35 7949 503 906 472 284 466 681 456 879 457 112 468 960 468 999<br />

241


Die in Tabelle 3 enthaltenen Zahlenangaben stellen die im Laufe des<br />

Rechnungsjahres tatsächlich geleisteten oder zu leistenden Zahlungen<br />

dar. Sie basieren auf der von der <strong>NATO</strong> zugrunde gelegten Definition der<br />

Verteidigungsausgaben. In Anbetracht der Unterschiede zwischen dieser<br />

und den nationalen Definitionen können die dargestellten Zahlen<br />

beträchtlich von den durch die nationalen Behörden genannten oder in<br />

den nationalen Haushalten erscheinenden Angaben abweichen. Bei den<br />

Staaten, die an militärischen Hilfseinsätzen im Ausland mitwirken, sind<br />

die entsprechenden Beträge in den aufgeführten Ausgaben enthalten.<br />

Bei Ländern, die solche Hilfeleistungen erhalten, blieb der Wert der empfangenen<br />

Unterstützung unberücksichtigt. Ausgaben für Forschungsund<br />

Entwicklungsvorhaben sind in den Aufwendungen für Material und<br />

Gerät enthalten. Ruhegehälter sind Bestandteil der Personalausgaben.<br />

Frankreich ist Mitglied der <strong>NATO</strong>, gehört jedoch nicht der integrierten<br />

Militärstruktur an und nimmt nicht an der gemeinsamen Streitkräfteplanung<br />

teil. Die Angaben zu den Verteidigungsausgaben Frankreichs<br />

haben lediglich Referenzcharakter.<br />

Island verfügt nicht über eigene Streitkräfte. Polen, die Tschechische<br />

Republik und Ungarn traten der <strong>NATO</strong> 1999 bei.<br />

* Quelle: Financial and Economic Data Relating to <strong>NATO</strong> Defence, M-DPC-2(2000)107, veröffentlicht<br />

am 5.12.2000.<br />

242


Tabelle 4<br />

VERTEIDIGUNGSAUSGABEN VON <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN<br />

IN % DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS (1980-2000)<br />

(Angaben nach aktuellen Preisen) (Durchschnittswerte)<br />

Mitgliedstaat Währung 1980- 1985- 1990- 1995- 1996 1997 1998 1999 2000<br />

(Schätzwert) 1984 1989 1994 1999 (STIMA)<br />

Belgien<br />

(Belgische Francs) 3.2 2.8 2.0 1.5 1.6 1.5 1.5 1.4 1.4<br />

Dänemark<br />

(Dänische Kronen) 2.4 2.0 1.9 1.7 1.7 1.7 1.6 1.6 1.5<br />

Deutschland<br />

(DM) 3.3 3.0 2.1 1.6 1.6 1.6 1.5 1.5 1.5<br />

Frankreich<br />

(Franz. Francs) 4.0 3.8 3.4 2.9 3.0 2.9 2.8 2.7 2.7<br />

Griechenland<br />

(Drachmen) 5.3 5.1 4.4 4.6 4.5 4.6 4.8 4.8 4.9<br />

Italien<br />

(1000 Ital. Lire) 2.1 2.3 2.1 1.9 1.9 1.9 2.0 2.0 1.9<br />

Luxemburg<br />

(Luxemburg. Francs) 1.0 1.0 0.9 0.8 0.8 0.8 0.8 0.8 0.7<br />

Niederlande<br />

(Gulden) 3.0 2.8 2.3 1.8 1.9 1.8 1.7 1.8 1.6<br />

Norwegen<br />

(Norweg. Kronen) 2.7 2.9 2.8 2.2 2.2 2.1 2.3 2.2 1.9<br />

Polen<br />

(Zloty) // // // // // // // 2.0 2.0<br />

Portugal<br />

(Escudos) 2.9 2.7 2.6 2.3 2.4 2.4 2.2 2.2 2.2<br />

Spanien<br />

(Peseten) 2.3 2.1 1.6 1.4 1.4 1.4 1.3 1.3 1.3<br />

Tschechische Republik<br />

(Tschech. Kronen) // // // // // // // 2.2 2.3<br />

Türkei<br />

(1000 Türk. Lira) 4.0 3.3 3.8 4.4 4.1 4.1 4.4 5.4 6.0<br />

Ungarn<br />

(Forint) // // // // // // // 1.6 1.7<br />

Vereinigtes Königreich<br />

(Pfund Sterling) 5.2 4.5 3.8 2.8 3.0 2.7 2.7 2.5 2.4<br />

Summe <strong>NATO</strong> Europa<br />

(US-Dollar) 3.5 3.2 2.6 2.2 2.2 2.2 2.1 2.1 2.1<br />

Kanada<br />

(Kan. Dollar) 2.0 2.1 1.9 1.4 1.4 1.2 1.3 1.3 1.2<br />

Vereinigte Staaten<br />

(US-Dollar) 5.6 6.0 4.7 3.3 3.5 3.3 3.1 3.0 3.0<br />

Summe<br />

Nordamerika<br />

(US-Dollar) 5.3 5.6 4.4 3.2 3.3 3.2 3.0 2.9 2.9<br />

Summe<br />

<strong>NATO</strong><br />

(US-Dollar) 4.5 4.5 3.5 2.7 2.8 2.7 2.6 2.6 2.5<br />

243


KAPITEL 10<br />

ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

Ständige Vertreter und nationale Delegationen<br />

Generalsekretär<br />

Internationaler Stab<br />

Persönliches Büro<br />

Büro des Generalsekretärs<br />

Exekutivsekretariat<br />

Presse- und Informationsdienst<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt<br />

Abteilung für politische Angelegenheiten<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung<br />

C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />

Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung<br />

Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten


Amt für Management, Verwaltung und Personalführung<br />

Büro des Leiters Finanzwesen<br />

Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen<br />

Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse<br />

Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss<br />

<strong>NATO</strong>-Produktions- und Logistikorganisationen


ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

<strong>NATO</strong>-HAUPTQUARTIER<br />

Der Amtssitz der <strong>NATO</strong> in Brüssel ist das politische Hauptquartier des<br />

Bündnisses und ständiger Sitz des Nordatlantikrats. Dort sind die Ständigen<br />

Vertreter und nationalen Delegationen, der Generalsekretär und der<br />

Internationale Stab, die nationalen Militärischen Vertreter, der Vorsitzende des<br />

Militärausschusses sowie der Internationale Militärstab untergebracht.<br />

Außerdem befinden sich dort die diplomatischen Vertretungen einer Reihe von<br />

Partnerstaaten, der C3-Stab der <strong>NATO</strong> (Konsultations- und Führungssysteme)<br />

sowie zahlreiche <strong>NATO</strong>-Behörden.<br />

Im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier sind ungefähr 3.150 Vollzeitkräfte beschäftigt.<br />

Rund 1.400 von ihnen sind Mitarbeiter nationaler Delegationen und militärischer<br />

Vertretungen der Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong>. Dem Internationalen Stab<br />

bzw. den ihm angegliederten Dienststellen gehören etwa 1.300 zivile<br />

Mitarbeiter an. Der Internationale Militärstab umfasst 350 Mitglieder einschließlich<br />

80 Zivilbedienstete. Auch Regierungsvertreter, die die Geschäfte<br />

der diplomatischen Vertretungen oder Verbindungsorgane von Partnerstaaten<br />

wahrnehmen, verfügen über Büros im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

STÄNDIGE VERTRETER UND NATIONALE<br />

DELEGATIONEN<br />

Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Botschafter oder Ständigen Vertreter<br />

in den Nordatlantikrat, dem eine nationale Delegation aus Beratern und<br />

Regierungsvertretern zur Seite steht. Sie vertreten ihr Land in den verschiedenen<br />

<strong>NATO</strong>-Ausschüssen. Die Delegationen sind in vieler Hinsicht mit kleinen<br />

Botschaften vergleichbar. Ihre Unterbringung in einem gemeinsamen<br />

Gebäude, dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, ermöglicht es ihnen, auf einfache und<br />

schnelle Weise formelle und <strong>info</strong>rmelle Kontakte untereinander sowie auch zu<br />

den internationalen Stäben der <strong>NATO</strong> und den Vertretern von Partnerstaaten<br />

herzustellen.<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

Der Generalsekretär ist ein hochrangiger internationaler Politiker, der von<br />

den Regierungen der Mitgliedstaaten zum Vorsitzenden des Nordatlantikrats,<br />

247


des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe<br />

sowie kraft seines Amtes zum Vorsitzenden anderer hochrangiger <strong>NATO</strong>-<br />

Ausschüsse und zum Generalsekretär und leitenden Exekutivorgan der <strong>NATO</strong><br />

ernannt wird. Außerdem hat er den Vorsitz des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR) und der Kooperationsgruppe Mittelmeer sowie<br />

(zusammen mit dem Vertreter Russlands und dem Vertreter des Staates, der<br />

den Ehrenpräsidenten stellt) den gemeinsamen Vorsitz des Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rates inne. Ferner ist er zusammen mit dem<br />

ukrainischen Vertreter Gemeinsamer Vorsitzender der <strong>NATO</strong>-Ukraine-<br />

Kommission.<br />

Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Förderung und Lenkung des<br />

Konsultations- und Entscheidungsfindungsprozesses im Bündnis. Er kann<br />

Themen zur Erörterung und Entscheidung vorschlagen und bei<br />

Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern seine Vermittlung anbieten.<br />

Er ist für die Leitung des Internationalen Stabes verantwortlich und vertritt das<br />

Bündnis als wichtigster Sprecher sowohl in seinen externen Beziehungen als<br />

auch im Bereich der Kommunikation und Kontakte mit den Regierungen der<br />

Mitgliedstaaten und den Medien. Der Stellvertretende Generalsekretär unterstützt<br />

den Generalsekretär bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und vertritt<br />

ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorsitzender der Hochrangigen<br />

Arbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle, der Exekutiv-Arbeitsgruppe,<br />

des <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschusses, des Gemeinsamen Beratungsausschusses,<br />

des Gemeinsamen Proliferationsausschusses und einer Reihe<br />

anderer Ad-hoc- und Arbeitsgruppen.<br />

Der Generalsekretär ist für die Gesamtleitung des Internationalen Stabes<br />

zuständig; zudem unterstehen ihm unmittelbar ein Persönliches Büro sowie<br />

das Büro des Generalsekretärs. Der Internationale Stab wird durch die<br />

Mitgliedstaaten personell besetzt und arbeitet dem Rat und seinen nachgeordneten<br />

Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie dem Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrat (EAPR), dem Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />

(NRR), der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK) und der Kooperationsgruppe<br />

Mittelmeer zu. Er fungiert als Sekretariat sowie auch als beratendes Gremium<br />

für politische und einsatzbezogene Fragen und befasst sich fortlaufend mit<br />

einer Vielzahl von Problemen, die für das Bündnis und seine Partnerstaaten<br />

von Belang sind.<br />

INTERNATIONALER STAB<br />

Die Arbeit des Nordatlantikrats und seiner Ausschüsse wird von einem<br />

Internationalen Stab unterstützt. Er setzt sich aus Mitarbeitern aus den<br />

Mitgliedstaaten zusammen, die entweder direkt von der <strong>NATO</strong> eingestellt oder<br />

248


von den Regierungen entsandt werden. Die Angehörigen des Internationalen<br />

Stabes sind dem Generalsekretär verantwortlich und der <strong>NATO</strong> für die Dauer<br />

ihrer Beschäftigungszeit zu Loyalität verpflichtet.<br />

Der Internationale Stab besteht aus dem Büro des Generalsekretärs, fünf<br />

Fachabteilungen, dem Amt für Management, Verwaltung und Personalführung<br />

sowie dem Büro des Leiters Finanzwesen. Jeder Abteilung steht ein<br />

Beigeordneter Generalsekretär vor, der normalerweise den Vorsitz im<br />

Hauptausschuss innehat, in dem die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden<br />

Angelegenheiten behandelt werden. Mit Hilfe ihrer Direktorate, Referate und<br />

Arbeitseinheiten unterstützen die Abteilungen die Arbeit der Ausschüsse auf<br />

den verschiedenen in anderen Kapiteln beschriebenen Gebieten.<br />

Der Internationale Stab fördert den Prozess der Konsensbildung und<br />

Entscheidungsfindung zwischen Mitgliedern und Partnerstaaten und ist für die<br />

Vor- und Nachbereitung der Tagungen und Entscheidungen der <strong>NATO</strong>-<br />

Ausschüsse sowie auch jener Institutionen zuständig, die seit Ende des Kalten<br />

Krieges für die Organisation der verschiedenen Formen bi- und multilateraler<br />

Partnerschaft mit Nichtmitgliedstaaten geschaffen wurden. Daneben gibt es in<br />

diversen Mitgliedstaaten eine Reihe ziviler Behörden und Organisationen, die<br />

für Bereiche wie Fernmelde- und Informationssysteme sowie logistische<br />

Unterstützung zuständig sind (siehe Kapitel 14).<br />

PERSÖNLICHES BÜRO<br />

Das Persönliche Büro unterstützt den Generalsekretär und seinen<br />

Vertreter in allen Bereichen ihrer Arbeit. Zu seinen Mitarbeitern gehören auch<br />

ein Rechtsberater und ein Sonderberater für mittel- und osteuropäische<br />

Angelegenheiten.<br />

BÜRO DES GENERALSEKRETÄRS<br />

Das Büro des Generalsekretärs besteht aus dem Persönlichen Büro<br />

sowie dem Exekutivsekretariat, dem Presse- und Informationsdienst und dem<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />

EXEKUTIVSEKRETARIAT<br />

Das Exekutivsekretariat ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf<br />

der Arbeit des Nordatlantikrats, des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

(EAPR), des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR), der<br />

249


<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK), der Kooperationsgruppe Mittelmeer, des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe<br />

(NPG) sowie der Tätigkeit aller Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die zur<br />

Unterstützung dieser Gremien gebildet wurden. Außerdem ist es für die<br />

Planung und Organisation aller Ministertagungen und Gipfeltreffen sowohl im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier als auch im Ausland zuständig. Ferner obliegen dem<br />

Exekutivsekretariat die administrativen Vorkehrungen in Bezug auf den EAPR<br />

und andere Gremien, die im Rahmen des EAPR oder der Partnerschaft für den<br />

Frieden zusammentreffen, sowie die Koordinierung der Maßnahmen für die<br />

Akkreditierung diplomatischer Vertretungen der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten.<br />

Mitglieder des Exekutivsekretariats fungieren als Ausschusssekretäre und<br />

Protokollführer, die den Rat und seine Oberausschüsse in administrativer<br />

Hinsicht unterstützen. Sie bereiten Tagesordnungen, Entscheidungskataloge,<br />

Protokolle und Dokumente verfahrenstechnischer Art vor, die von den betreffenden<br />

Gremien benötigt werden, und fungieren als Berater der<br />

Ausschussvorsitzenden und Ansprechpartner für die Ausschussmitglieder.<br />

Der Exekutivsekretär, der als Sekretär aller Gremien auf Minister- und<br />

Botschafterebene fungiert, ist dem Generalsekretär dafür verantwortlich, dass<br />

die Arbeit der einzelnen Abteilungen des Internationalen Stabes in Übereinstimmung<br />

mit den erteilten Weisungen erfolgt. Durch den<br />

Informationstechnischen Dienst sorgt sein Büro für die Unterstützung des<br />

Internationalen Stabes und des Internationalen Militärstabes und die<br />

Kommunikationseinrichtungen in den Büroräumen des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers.<br />

Außerdem ist er für die Umsetzung der für die gesamte <strong>NATO</strong> geltenden<br />

Informationsmanagementpolitik und - nach entsprechender Ermächtigung<br />

durch die Mitgliedstaaten - für die Offenlegung von <strong>NATO</strong>-Dokumenten, ihre<br />

Freigabe für die Öffentlichkeit und ihre Archivierung gemäß der vereinbarten<br />

Verfahren zuständig.<br />

PRESSE- UND INFORMATIONSDIENST<br />

Der Presse- und Informationsdienst besteht aus einem Presse- und<br />

Mediendienst sowie einem Informationsdienst, der sich in ein Planungs- und<br />

Produktionsreferat, ein Referat für Beziehungen zu <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

sowie ein Referat für Beziehungen zu Partner- und sonstigen Staaten gliedert.<br />

Er verfügt über ein Informations- und Dokumentationszentrum in Kiew. Der<br />

Direktor für Presse und Information ist Vorsitzender des Ausschusses für<br />

Information und kulturelle Beziehungen.<br />

Der Pressesprecher sowie der Presse- und Mediendienst geben offizielle<br />

Erklärungen für das Bündnis und den Generalsekretär heraus und sorgen für<br />

die Unterlagen und Hintergrund<strong>info</strong>rmationen für Journalisten. Der Presse-<br />

250


und Mediendienst veranlasst die Akkreditierung von Journalisten, veröffentlicht<br />

Kommuniqués und Reden des Generalsekretärs und stellt eine tägliche<br />

Presseübersicht sowie Presseausschnitte für das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />

Brüssel zusammen. Er organisiert Interviews mit dem Generalsekretär und<br />

anderen <strong>NATO</strong>-Vertretern und stellt dafür die technische Unterstützung und<br />

Ausrüstung für Rundfunk- und Fernsehübertragungen zur Verfügung.<br />

Der Presse- und Informationsdienst hilft den Mitgliedsregierungen und<br />

Partnerstaaten, durch zahlreiche Programme und Aktivitäten der breiten<br />

Öffentlichkeit die Rolle und Politik der <strong>NATO</strong> nahe zu bringen. Diese stützen<br />

sich auf regelmäßig und unregelmäßig erscheinende Veröffentlichungen,<br />

Videos, Bilder und Ausstellungen, Gruppenbesuche, Konferenzen und<br />

Seminare sowie Forschungsstipendien. Zu dem Büro gehören ein Bibliotheksund<br />

Dokumentationsdienst, eine Mediathek sowie eine Verteilerstelle.<br />

Der Presse- und Informationsdienst unterhält enge Kontakte zu nationalen<br />

Informationsstellen und nichtstaatlichen Organisationen. Mit seiner Arbeit<br />

versucht er, der Öffentlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten die Ziele und<br />

Errungenschaften des Bündnisses zu erläutern. Er organisiert bzw. fördert darüber<br />

hinaus eine Reihe multinationaler Programme, die für Bürger aus verschiedenen<br />

Mitgliedstaaten bestimmt sind, und führt gemeinsam mit den<br />

Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> entsprechende Aktivitäten durch, um in den im Euro-<br />

Atlantischen Partnerschaftsrat und in der Kooperationsgruppe Mittelmeer vertretenen<br />

Staaten Informationen und Kenntnisse über das Bündnis zu vermitteln.<br />

<strong>NATO</strong>-SICHERHEITSAMT<br />

Das Sicherheitsamt der <strong>NATO</strong> koordiniert, überwacht und vollzieht die<br />

Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der <strong>NATO</strong>. Sein Direktor ist der<br />

Hauptsicherheitsberater des Generalsekretärs und Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />

Sicherheitsausschusses. Er ist Leiter des Sicherheitsdienstes im <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier und damit für die Gesamtkoordinierung der Sicherheit innerhalb<br />

der <strong>NATO</strong> verantwortlich.<br />

ABTEILUNG FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN<br />

Die Abteilung für politische Angelegenheiten untersteht dem<br />

Beigeordneten Generalsekretär für politische Angelegenheiten, der den Vorsitz<br />

im Hochrangigen Politischen Ausschuss innehat und als amtierender<br />

Vorsitzender einer Reihe weiterer Ausschüsse fungiert (siehe Kapitel 13). Die<br />

Abteilung besteht aus einem Direktorat für politische Angelegenheiten und<br />

251


einem Direktorat Wirtschaft. Der Direktor des Direktorats für politische<br />

Angelegenheiten ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär für<br />

Politische Angelegenheiten, Stellvertretender Vorsitzender des Hochrangigen<br />

Politischen Ausschusses und amtierender Vorsitzender des Politischen<br />

Ausschusses. Der Direktor des Direktorats Wirtschaft ist zugleich Vorsitzender<br />

des Wirtschaftsausschusses.<br />

Die routinemäßige Arbeit des Direktorats für politische Angelegenheiten<br />

wird von sieben Referaten abgewickelt:<br />

252<br />

• Das Referat für multilaterale und regionale Angelegenheiten der<br />

<strong>NATO</strong> befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der<br />

Beziehungen der <strong>NATO</strong> zu anderen europäischen<br />

Sicherheitsinstitutionen, insbesondere der EU und der WEU, der<br />

Vorbereitung von Außenministertagungen und Gipfeltreffen im <strong>NATO</strong>-<br />

Rahmen, verschiedenen die <strong>NATO</strong> betreffenden politischen<br />

Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, verschiedenen die <strong>NATO</strong><br />

betreffenden Entwicklungen in einer Reihe anderer Staaten, die nicht<br />

im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) oder bei der<br />

Partnerschaft für den Frieden (PfP) mitwirken (insbesondere Japan<br />

und einige europäische Staaten), der Weiterentwicklung des <strong>NATO</strong>-<br />

Mittelmeerdialogs sowie der Vor- und Nachbereitung der Treffen von<br />

Arbeitsgruppen, in denen Experten aus den Mitgliedstaaten regionale<br />

Fragen behandeln.<br />

• Das Referat für Politische Planung und die Ausarbeitung von Reden<br />

ist zuständig für den Entwurf einschlägiger Reden, Artikel und Noten<br />

für den Generalsekretär und andere führende Vertreter des<br />

Bündnisses, das Abfassen von Arbeitspapieren zur politischen<br />

Planung sowie für Einweisungen in die politische Agenda der <strong>NATO</strong>.<br />

Es unterhält Kontakte zu Vertretern der Wissenschaft und<br />

„Denkfabriken” und führt vor- und nachbereitende Arbeiten für die<br />

Beratergruppe Atlantische Politik durch. Auch die Unterstützung beim<br />

Abfassen von Kommuniqués und anderen Texten sowie die Mitarbeit<br />

im Entwurfsverfahren, das im Zusammenhang mit Treffen der <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister und Treffen auf höchster Ebene stattfindet, gehören zu<br />

den Tätigkeiten dieses Referats.<br />

• Das Referat für Partner in Osteuropa befasst sich mit den<br />

Beziehungen der <strong>NATO</strong> zu Russland und zur Ukraine, der Umsetzung<br />

der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta, der<br />

Gesamtkoordination der jährlichen Arbeitsprogramme sowie der Vorund<br />

Nachbereitung von Tagungen des Ständigen Gemeinsamen<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />

(NUK) auf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene.


• Das Referat für Euro-Atlantische Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />

ist zuständig für bilaterale Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und allen<br />

anderen Partnerstaaten sowie Fragen im Zusammenhang mit der<br />

<strong>NATO</strong>-Erweiterung sowie der Umsetzung und Lenkung sämtlicher<br />

Aktivitäten im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. Das<br />

Referat bereitet Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

auf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene vor und behandelt<br />

PfP-Angelegenheiten zur Unterstützung der Abteilung für<br />

Verteidigungsplanung und -operationen, koordiniert die<br />

Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> und ihren Beitrag zum<br />

Stabilitätspakt für Südosteuropa sowie die politischen Beziehungen<br />

der <strong>NATO</strong> zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 1 vor<br />

dem Hintergrund der KFOR-Aktivitäten der <strong>NATO</strong> insgesamt.<br />

• Das Referat Kooperative Sicherheit und Politische Krisenbewältigung<br />

ist zuständig für Fragen der gemeinsamen Sicherheit (einschließlich<br />

der EAPR-Ad-hoc-Gruppe für friedenserhaltende Maßnahmen sowie<br />

der <strong>NATO</strong>-Russland-Arbeitsgruppe für friedenserhaltende<br />

Maßnahmen), die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />

insgesamt, für politische Aspekte der Planung von<br />

Krisenbewältigungsübungen sowie Aspekte der Friedenserhaltung in<br />

den Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und den Vereinten Nationen.<br />

Dieses Referat ist das wichtigste Forum für Fragen der politischen<br />

Krisenbewältigung innerhalb der Abteilung für politische<br />

Angelegenheiten und vertritt die Abteilung routinemäßig in der Balkan-<br />

Arbeitsgruppe 2.<br />

• Das Referat Konventionelle Rüstungskontrolle und Koordinierung ist<br />

zuständig für die Rüstungskontrollpolitik und Umsetzungsaspekte des<br />

KSE-Vertrags, des „Wiener Dokuments”, der Vereinbarung von<br />

Dayton, für regionale konventionelle Rüstungskontrolle sowie vertrauens-<br />

und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), für Kleinwaffen<br />

und Antipersonenminen, für die Organisation multinationaler KSE-<br />

Inspektionsteams der <strong>NATO</strong>, für die Pflege und Entwicklung der<br />

<strong>NATO</strong>-Verifikationsdatenbank (VERITY) sowie für die Leitung der<br />

Zusammenarbeit mit den 14 mittel- und osteuropäischen KSE-<br />

Unterzeichnerstaaten für den Ausschuss für Verifikationskoordinierung.<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

2 Bei der Balkan-Arbeitsgruppe handelt es sich um ein Koordinierungsgremium, das Vertreter des<br />

Internationalen Stabs und des Internationalen Militärstabs zusammenbringt, die mit der routinemäßigen<br />

Koordinierung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe der <strong>NATO</strong> auf<br />

dem Balkan befasst sind.<br />

253


• Das Zentrum für Massenvernichtungswaffen wurde im Mai 2000 auf<br />

Grundlage der Initiative gegen Massenvernichtungswaffen (MVW)<br />

eingerichtet, die anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999<br />

genehmigt wurde. Das Zentrum ist Teil des Direktorats für politische<br />

Angelegenheiten und setzt sich u. a. aus einer Reihe von Mitarbeitern<br />

des Internationalen Sekretariats sowie nationalen Experten zusammen.<br />

Die Aufgabe des Zentrums ist die Verbesserung der<br />

Koordination MVW-bezogener Aktivitäten sowie die Intensivierung von<br />

Konsultationen zu Fragen der Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle<br />

und Abrüstung. Ferner unterstützt es verteidigungspolitische<br />

Anstrengungen zur Steigerung der Bereitschaft des Bündnisses, auf<br />

die mit MVW und ihren Trägersystemen verbundenen Risiken zu reagieren.<br />

Das Direktorat Wirtschaft hat beratende Funktion bei allen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen, die verteidigungs- und sicherheitspolitische Auswirkungen auf<br />

die <strong>NATO</strong> haben. Es führt zur Vorlage beim Generalsekretär Untersuchungen<br />

über wirtschaftliche Trends und Probleme der Rüstungswirtschaft durch; nimmt<br />

im Auftrag des Wirtschaftsausschusses Untersuchungen sicherheitsrelevanter<br />

wirtschaftlicher Angelegenheiten vor; erstellt im Rahmen der <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsplanung für den Ausschuss Verteidigungsüberprüfung<br />

Wirtschaftsanalysen über <strong>NATO</strong>-Staaten und pflegt Kontakte zu internationalen<br />

Wirtschaftsorganisationen. Das Direktorat Wirtschaft ist auch für die<br />

Realisierung der Kooperation mit den Partnerstaaten im Rahmen des Euro-<br />

Atlantischen Partnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission zuständig. Diese<br />

Aktivitäten konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Wirtschaftsfragen<br />

einschließlich der Planung des Verteidigungshaushalts, der verteidigungspolitischen<br />

Umstrukturierung und der wirtschaftlichen Probleme im Bereich der<br />

Verteidigungspolitik.<br />

ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSPLANUNG UND<br />

-OPERATIONEN<br />

Die Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen untersteht dem<br />

Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsplanung und -operationen,<br />

der zugleich Vorsitzender des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung (des<br />

höchsten Verteidigungsplanungsorgans der <strong>NATO</strong> unter Führung des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses) und Stellvertretender Vorsitzender der<br />

Exekutivarbeitsgruppe ist. Er ist Vorsitzender des Koordinierungsausschusses<br />

für Grundsatzfragen. Die Abteilung unterstützt auch den Politisch-Militärischen<br />

Lenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden bei der Koordinierung und<br />

254


Entwicklung von PfP-Aktivitäten. Sie verfügt über ein Direktorat<br />

Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung, ein Direktorat Verteidigungsbezogene<br />

Partnerschaft und Zusammenarbeit, ein Direktorat<br />

Krisenmanagement und -einsatz und ein Direktorat Nukleare Grundsatzfragen.<br />

Das Direktorat leistet personelle Unterstützung für den Stellvertretenden<br />

Generalsekretär in seiner Funktion als Vorsitzender der Hochrangigen<br />

Lenkungsgruppe, die die Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Initiative zur<br />

Verteidigungsfähigkeit überwacht.<br />

Das Direktorat Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung besteht aus<br />

einem Referat Verteidigungspolitik und einem Referat Streitkräfteplanung. Es<br />

ist verantwortlich für Fragen der Verteidigungspolitik und den Großteil der vom<br />

Rat oder der Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen behandelten militärpolitischen<br />

Angelegenheiten sowie - in Zusammenarbeit mit den nationalen<br />

Delegationen - für die Vorbereitung aller Dokumente und Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit der Verteidigungsüberprüfung der <strong>NATO</strong> einschließlich<br />

der Analyse nationaler Verteidigungsprogramme. Außerdem ist es zuständig<br />

für andere im Verteidigungsplanungsausschuss erörterte militärpolitische<br />

Fragen, die Ausarbeitung von Untersuchungen über allgemeine und besondere<br />

Aspekte der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsplanung und -operationen im Auftrag der<br />

Exekutivarbeitsgruppe und des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung, für<br />

die Unterstützung des PfP-Programms und die Abwicklung der PfP-Planung<br />

und -Überprüfung und die Entwicklung des Konzepts Alliierter<br />

Streitkräftekommandos, ferner für die Unterhaltung einer rechnergestützten<br />

Datenbank mit Angaben über die Streitkräfte der <strong>NATO</strong> sowie die<br />

Durchführung und Leitung statistischer Erhebungen, die für die Bewertung der<br />

Verteidigungsanstrengungen der <strong>NATO</strong> benötigt werden. Der Direktor für<br />

Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung ist Stellvertretender Beigeordneter<br />

Generalsekretär und außerdem Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Ausschusses Verteidigungsüberprüfung.<br />

Das Direktorat Krisenmanagement und -einsatz umfasst das Referat<br />

Krisenmanagement, das Referat Ratstätigkeiten und den Stab für friedenserhaltende<br />

Maßnahmen. Der Direktor für Krisenmanagement und -einsatz ist im<br />

Auftrag des Generalsekretärs auch für die Einrichtung und Leitung des<br />

Lagezentrums der <strong>NATO</strong> zuständig.<br />

Das Referat Krisenmanagement sorgt für die personelle Unterstützung<br />

des Generalsekretärs, des Rats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

sowie einschlägiger nachgeordneter Gruppen bei der Bewältigung wichtiger<br />

militärpolitischer Angelegenheiten, die mit der Krisenbewältigung zusammenhängen.<br />

Es ist für die Umsetzung und Überwachung der Entscheidungen des<br />

Rates im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung einschließlich der entsprechenden<br />

Berichterstattung und für die Vorbereitung und Durchführung der<br />

255


<strong>NATO</strong>-Einsätze zuständig. Außerdem nimmt es Verbindungs- und<br />

Koordinierungsaufgaben in Bezug auf die <strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />

sowie zuständige internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen,<br />

die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die<br />

Europäische Union, die Westeuropäische Union, das Büro des Hohen<br />

Repräsentanten und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen<br />

(UNHCR) wahr.<br />

Das Referat Ratstätigkeiten unterstützt das Krisenmanagement der <strong>NATO</strong><br />

durch Entwicklung und Verbesserung von Verfahren, Organisationen und<br />

Einrichtungen zur Unterstützung der Bedürfnisse des Rates und des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses und zur Erleichterung der Konsultation in<br />

Spannungs- und Krisenzeiten. Dies umfasst die Koordinierung und<br />

Aktualisierung der beiden <strong>NATO</strong>-Krisenmanagementhandbücher, die<br />

Vorbereitung einer jährlichen Krisenbewältigungsübung, die Überprüfung des<br />

Bedarfs an Fernmeldeeinrichtungen für die Krisenbewältigung, die Mitarbeit<br />

bei der Entwicklung von DV-Unterstützung für die Krisenbewältigung und die<br />

Durchführung gemeinsamer Aktivitäten mit PfP-Partnern, durch die diese mit<br />

mehr Möglichkeiten für eigene Maßnahmen der Krisenbewältigung ausgestattet<br />

und die Kooperation im Bereich der Krisenbewältigung verbessert werden<br />

sollen.<br />

Der Stab für Friedenserhaltende Maßnahmen fördert den Prozess der<br />

Krisenbewältigung durch konzeptionelle und fachliche Beratung zu friedensunterstützenden<br />

Maßnahmen. Daneben unterstützt er auch noch andere Aspekte<br />

der <strong>NATO</strong>-Arbeit im Bereich der Friedenserhaltung, einschließlich der<br />

Entwicklung einer Friedenserhaltungspolitik des Bündnisses, einer Politik der<br />

zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und der Unterstützung der beim<br />

Politisch-Militärischen Lenkungsausschuss angesiedelten Ad-hoc-Gruppe für<br />

friedenserhaltende Maßnahmen.<br />

Das als SITCEN bezeichnete Lagezentrum hat drei besondere Funktionen:<br />

Es muss den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss und<br />

den Militärausschuss bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Beratungsaufgaben<br />

unterstützen, innerhalb des Bündnisses als Zentralstelle für den Erhalt, den<br />

Austausch und die Verbreitung politischer, militärischer und wirtschaftlicher<br />

Erkenntnisse und Informationen dienen und die Aufgaben eines Verbindungsorgans<br />

zu ähnlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Strategischen<br />

<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden wahrnehmen. Das Lagezentrum wird durch eine<br />

Fernmeldezentrale unterstützt.<br />

Das Direktorat Verteidigungsbezogene Partnerschaft und<br />

Zusammenarbeit wurde 1997 eingesetzt. Es ist für die PfP-Politik und deren<br />

Durchführung zuständig. Es stellt den Vorsitzenden im Politisch-Militärischen<br />

Lenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden und leistet Beiträge zur<br />

256


Arbeit anderer <strong>NATO</strong>-Organe in Bereichen, die den EAPR, die militärische<br />

Zusammenarbeit im PfP-Rahmen, die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

Russland bzw. zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine sowie den Dialog mit den<br />

Staaten des Mittelmeerraums betreffen. Im Zusammenhang mit der<br />

Durchführung von PfP-Maßnahmen hält das Direktorat enge Verbindung mit<br />

allen PfP-Partnerstaaten und stellt den Vorsitzenden bei Treffen von <strong>NATO</strong>-<br />

Gruppen, die eingesetzt wurden, um die Partnerstaaten bei der Ausarbeitung<br />

Individueller Partnerschaftsprogramme (IPP) zu unterstützen.<br />

Das Direktorat Nukleare Grundsatzfragen leistet personelle Unterstützung<br />

für den Generalsekretär, die Nukleare Planungsgruppe und ihr<br />

Leitungsgremium, die Hochrangige Gruppe, sowie für die Hochrangige<br />

Verteidigungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation. Seine Hauptfunktionen<br />

umfassen die Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die nukleare<br />

Grundsatzfragen und Strategien betreffen, einschließlich der Entwicklung der<br />

nuklearen Planung und entsprechender Verfahren sowie diesbezüglicher<br />

Übungen und Ausbildungsmaßnahmen, und die Mitwirkung bei der<br />

Koordinierung jener verteidigungsbezogenen Aktivitäten der <strong>NATO</strong>, die <strong>info</strong>lge<br />

von Risiken durchgeführt werden, die sich aus der Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen ergeben. Letzteres wird<br />

künftig teilweise durch das neue, innerhalb der Abteilung für politische<br />

Angelegenheiten eingerichtete MVW-Zentrum abgedeckt. Das Direktorat ist<br />

außerdem für die Vorbereitung von Treffen der Nuklearen Planungsgruppe auf<br />

Ebene der Minister, Ständigen Vertreter und Stabsgruppen sowie für die<br />

Vorbereitung der Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Nuklearpotenzial<br />

der <strong>NATO</strong> und verteidigungsspezifische Reaktionen auf die Gefahren der<br />

Proliferation zuständig.<br />

ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSUNTERSTÜTZUNG<br />

Die Abteilung für Verteidigungsunterstützung untersteht dem<br />

Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und nimmt folgende<br />

Aufgaben wahr:<br />

• Beratung des Generalsekretärs, des Nordatlantikrats, des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses und anderer <strong>NATO</strong>-Gremien in<br />

allen Fragen der Rüstungsforschung, -entwicklung, -produktion und<br />

-beschaffung sowie in Bezug auf die erweiterte Luftverteidigung.<br />

• Förderung der möglichst rationellen Nutzung der Ressourcen des<br />

Bündnisses für die Ausrüstung seiner Streitkräfte.<br />

Die Abteilung unterhält Verbindungen zu den mit gemeinsamen<br />

Rüstungsprojekten befassten Produktions- und Logistikstellen der <strong>NATO</strong> und<br />

257


pflegt den Kontakt zu den Militärbehörden der <strong>NATO</strong>, die sich mit der<br />

Verteidigungsforschung und damit zusammenhängenden Fragen beschäftigen.<br />

Sie ist im Rahmen ihres Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs an<br />

allen Aspekten der Verteidigungsplanung der <strong>NATO</strong> beteiligt. Der Beigeordnete<br />

Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung ist zugleich Ständiger<br />

Vorsitzender der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und<br />

des NC3-Stabes sowie Ko-Vorsitzender des Standardisierungsausschusses<br />

der <strong>NATO</strong>. Die Abteilung besteht aus zwei Direktoraten:<br />

Das Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik unterstützt den<br />

Stellvertretenden Generalsekretär bei der Behandlung breitgefächerter Grundsatzfragen<br />

und Programmpunkte, die die Beschaffung von Wehrausrüstung<br />

und die Rüstungskooperation innerhalb des Bündnisses betreffen. Sein Direktor<br />

ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />

Die Verantwortung des Direktorats erstreckt sich auf die Formulierung<br />

grundsätzlicher Initiativen im Rüstungsbereich, die dem Ziel dienen<br />

sollen, die KNRD-Aktivitäten auf die Erfüllung der Bündnisaufgaben auszurichten.<br />

Außerdem hat es für die Abstimmung der <strong>NATO</strong>-Rüstungsplanung mit<br />

anderen Aspekten der Gesamtverteidigungsplanung des Bündnisses Sorge zu<br />

tragen.<br />

Das Direktorat unterstützt die Rüstungsgruppen der Teilstreitkräfte Heer,<br />

Marine und Luftwaffe und deren nachgeordnete Gremien. Ihre Aufgabe besteht<br />

darin, den Informationsaustausch und die Harmonisierung von Konzepten für<br />

Wehrmaterial und operative Anforderungen für künftige Einsatzmöglichkeiten<br />

des Bündnisses auf dem Gebiet der Land-, See- und Luftstreitkräfte zu erleichtern,<br />

um gemeinsame Lösungen auf Grundlage der Programmplanungsschritte<br />

und Meilensteine des phasenorientierten Prozesses der Programmsteuerung<br />

zu fördern und ein hohes Maß an Gerätestandardisierung bei der<br />

Durchführung des <strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramms zu erreichen.<br />

Darüber hinaus ist das Direktorat verantwortlich für die Durchführung des<br />

erweiterten PfP-Programms innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der KNRD,<br />

einschließlich der PfP-Planung und -Überprüfung, der Lenkung der Mitarbeit<br />

der KNRD an Vorhaben im Zusammenhang mit der verteidigungspolitischen<br />

Dimension der Proliferationspolitik der <strong>NATO</strong> unter Leitung der Hochrangigen<br />

Verteidigungspolitischen Gruppe für Proliferation, der Unterstützung der<br />

KNRD-Aktivitäten im Bereich der erweiterten Luftverteidigung und der<br />

Flugkörperabwehr im Operationsgebiet und der Koordinierung dieser<br />

Aktivitäten mit gleichlaufenden Maßnahmen der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden, des<br />

<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschusses und der DGP sowie für die<br />

Beaufsichtigung der KNRD-Tätigkeiten mit Bezug auf jene Aspekte friedensunterstützender<br />

Maßnahmen, die Rüstungsgüter betreffen. Das Direktorat<br />

hält Verbindung zu externen Organen wie der Westeuropäischen<br />

258


Rüstungsgruppe und Behörden wie der <strong>NATO</strong>-Leitstelle für die Entwicklung,<br />

Produktion und logistische Betreuung der Waffensysteme EF 2000 und<br />

Tornado, der <strong>NATO</strong>-Leitstelle für die Planung, Entwicklung, Produktion und<br />

logistische Betreuung von Hubschraubern und dem SACLANT-<br />

Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN).<br />

Ein Teil des Stabes der Forschungs- und Technologieagentur ist zusammen<br />

mit dem Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik in den<br />

Räumlichkeiten der Abteilung für Verteidigungsunterstützung untergebracht.<br />

Die Forschungs- und Technologieagentur der <strong>NATO</strong>, die ihren Hauptsitz in<br />

Paris hat, unterstützt die Aktivitäten des Forschungs- und<br />

Technologieausschusses der <strong>NATO</strong>. Forschungs- und Technologieagentur und<br />

Forschungs- und Technologieausschuss sind in der Forschungs- und<br />

Technologieorganisation der <strong>NATO</strong> zusammengefasst. Der Direktor der<br />

Forschungs- und Technologieagentur untersteht sowohl dem Beigeordneten<br />

Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor des<br />

Internationalen Militärstabes.<br />

Das frühere Direktorat Luftverteidigungssysteme trägt jetzt die<br />

Bezeichnung Direktorat Luftverteidigung und Luftraumkontrolle, woraus die<br />

Bedeutung der Beziehung zwischen Luftverteidigung und militärischer sowie<br />

auch ziviler Luftraumkontrolle und Luftverkehrsführung ersichtlich wird. Es<br />

unterstützt den Luftverteidigungsausschuss der <strong>NATO</strong> in seiner beratenden<br />

Funktion gegenüber dem Rat und dem Verteidigungsplanungsausschuss in<br />

allen die Entwicklung von Luftverteidigungsprogrammen betreffenden<br />

Belangen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den <strong>NATO</strong>-<br />

Militärbehörden. Der Luftverteidigungsausschuss der <strong>NATO</strong> ist für die<br />

Förderung und Koordinierung der Bemühungen zur Gewährleistung der fortdauernden<br />

Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz des <strong>NATO</strong>-<br />

Luftverteidigungssystems aus verfahrenstechnischer Sicht sowie für die<br />

Erweiterung des Systems für die Fähigkeiten zuständig, die erforderlich sind,<br />

damit das Integrierte Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong> seinen Aufgaben im<br />

Hinblick auf die neuen Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten des<br />

Bündnisses gerecht werden kann. Die Erweiterung des Integrierten<br />

Luftverteidigungssystems der <strong>NATO</strong> und des entsprechenden Konzepts tragen<br />

dem Bedarf nach höherer Flexibilität bei der kollektiven Verteidigung, funktionaler<br />

Integration seegestützter Luftstreitkräfte und einer auf Flugkörperabwehr<br />

erweiterten Luftverteidigung, der Erweiterung sowie den Anforderungen friedensunterstützender<br />

Operationen und Krisenreaktionseinsätzen Rechnung.<br />

Der zweite Hauptzuständigkeitsbereich des Direktorats ist die<br />

Unterstützung des Ausschusses Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> (vormals<br />

Ausschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums). Aufgabe des<br />

Ausschusses Luftverkehrsführung ist es, die Koordinierung ziviler und militäri-<br />

259


scher Erfordernisse der Luftverkehrsführung des Bündnisses sicherzustellen.<br />

Zudem spielt er eine wichtige Rolle bei den gemeinsam mit den Partnerländern<br />

unternommenen Bemühungen zur Verbesserung der Luftverkehrsführung.<br />

Zusätzlich gehört es nun zu den Aufgaben des Ausschusses, auf technischer<br />

Ebene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseitigen<br />

Entwicklungen bei den Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann,<br />

die von den zivilen Behörden jetzt und für die Zukunft vorgesehen sind. Im<br />

Kontext der aktuellen Bemühungen zur europaweiten Integration der<br />

Luftverkehrsführung vertritt das Direktorat den Ausschuss Luftverkehrsführung<br />

in einer Reihe internationaler Gremien.<br />

Im Rahmen der Kooperationsaktivitäten der <strong>NATO</strong> ist das Direktorat ferner<br />

für die Beratung und Unterstützung von am Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />

beteiligten Beitrittskandidaten und anderen Partnerstaaten in Fragen der<br />

Luftverteidigung und der Luftverkehrsführung zuständig. Die in diesem<br />

Zusammenhang anfallenden Analysen werden von der Analytischen<br />

Luftverteidigungszelle der <strong>NATO</strong> vorgenommen, die innerhalb des Direktorats<br />

eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde.<br />

Darüber hinaus hält das Direktorat die Verbindung zu den für die Einführung<br />

von Luftverteidigungssystemen zuständigen Dienststellen, dem<br />

<strong>NATO</strong>-Programm für luftgestützte Frühwarnung, dem <strong>NATO</strong>-Programm für das<br />

Führungssystem Luftstreitkräfte, dem verbesserten Boden-Luft-Flugkörpersystem<br />

HAWK sowie dem Mittleren Erweiterten Luftverteidigungssystem.<br />

C3-STAB DER <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />

Der NHQC3S fasst die früheren C3-Elemente des Internationalen Stabes<br />

und des Internationalen Militärstabes in einem einzigen integrierten Stab<br />

zusammen. Die Hauptaufgabe des NHQC3S besteht darin, Grundsätze und<br />

Richtlinien für Planung, Einführung, Betrieb und Instandhaltung des<br />

Kommunikations- und Informationssystems der <strong>NATO</strong> zu erarbeiten und ihre<br />

Anwendung zu überwachen. Der C3-Stab unterstützt den <strong>NATO</strong>-Ausschuss für<br />

Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme und dessen nachgeordnete<br />

Gremien. Ferner unterstützt er den Nordatlantikrat, den<br />

Militärausschuss, die Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, den<br />

Oberausschuss Ressourcen und weitere für C3-Angelegenheiten zuständige<br />

Ausschüsse. Der Stab ist in sechs Fachbereiche gegliedert: den Fachbereich<br />

Anforderungen und Konzepte, den Fachbereich Interoperabilität, den<br />

Fachbereich Frequenzzuweisung, den Fachbereich Informationssicherheit,<br />

den Fachbereich Informationssysteme und -technologie sowie den<br />

Fachbereich Kommunikations-, Navigations- und Identifizierungssysteme. Der<br />

Stab untersteht sowohl dem Beigeordneten Generalsekretär für<br />

260


Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor des Internationalen<br />

Militärstabes. Der Direktor NHQC3S ist Stellvertretender Ko-Vorsitzender des<br />

NC3-Ausschusses und Vorsitzender der Nationalen C3-Vertreter.<br />

ABTEILUNG FÜR SICHERHEITSINVESTITIONEN,<br />

LOGISTIK UND ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />

Die Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung<br />

untersteht dem für diese Aufgaben zuständigen Beigeordneten Generalsekretär.<br />

Er ist bei Plenarsitzungen Vorsitzender des Oberausschusses Zivile<br />

Notfallplanung und Ko-Präsident der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz. Außerdem sitzt<br />

er dem Infrastrukturausschuss vor. Die Abteilung besteht aus den Direktoraten<br />

Sicherheitsinvestitionen und Zivile Notfallplanung sowie Logistik (IS-Element)<br />

und der Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen.<br />

Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen steht unter Leitung des Beauftragten<br />

für das Sicherheitsinvestitionsprogramm, der als Stellvertretender Beigeordneter<br />

Generalsekretär und Ständiger Vorsitzender des Infrastrukturausschusses<br />

fungiert. Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen ist in folgenden<br />

Bereichen für die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen, des Infrastrukturausschusses<br />

und des Ausschusses Militärhaushalt zuständig:<br />

• Prüfung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und politischen<br />

Aspekte von Leistungspaketen (CP). (In den CP werden die militärischen<br />

Forderungen der Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber anhand<br />

Investitionsaufwand, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie<br />

Personalbedarf angegeben.);<br />

• Unterstützung in Grundsatzfragen sowie technische und finanzielle<br />

Überwachung des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms;<br />

• Prüfung der technischen und finanziellen Aspekte von Anträgen an<br />

den Infrastrukturausschuss zur Genehmigung des Umfangs und der<br />

Mittel für Projekte, die für eine gemeinsame Finanzierung in Frage<br />

kommen können;<br />

• Auf Anforderung technische und finanzielle Prüfung gemeinsam finanzierter<br />

Militärprojekte, die im Ausschuss Militärhaushalt erörtert werden;<br />

• Unterstützung anderer <strong>NATO</strong>-Ausschüsse (Hochrangiger Politischer<br />

Ausschuss (verstärkt), Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen,<br />

Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss), die sich speziell mit<br />

Angelegenheiten des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms oder<br />

allgemein mit Fragen der Ressourcen befassen.<br />

261


Das Direktorat Logistik (IS-Element) wird von einem Direktor geleitet, der<br />

auch Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschusses und Stellvertretender Ko-<br />

Präsident der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz ist. Das Direktorat hat folgende<br />

Zuständigkeiten:<br />

• Entwicklung und Koordinierung von Plänen und Verfahren, mit denen<br />

innerhalb des Bündnisses und im Rahmen des PfP-Programms ein<br />

einheitliches Konzept zu Fragen der Verbraucherlogistik sichergestellt<br />

werden soll, um die Effizienz der Streitkräfte durch größere logistische<br />

Bereitschaft und Durchhaltefähigkeit zu steigern;<br />

• personelle Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz und der ihr<br />

nachgeordneten Stellen;<br />

• Bereitstellung personeller Unterstützung im Bereich Technik für den<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss;<br />

• Unterstützung und Koordinierung von sowie Zusammenarbeit mit<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörden und <strong>NATO</strong>- und anderen an der Planung und<br />

Durchführung von Fragen der Verbraucherlogistik beteiligten<br />

Ausschüssen und Gremien;<br />

• Zusammenarbeit mit den leitenden Gremien des Pipeline-Systems<br />

Europa Mitte sowie der Organisation für Materialerhaltung und<br />

Ersatzteilversorgung der <strong>NATO</strong> im Auftrag des Generalsekretärs.<br />

Das Direktorat Zivile Notfallplanung untersteht einem Direktor, der gleichzeitig<br />

Vorsitzender des ständigen Oberausschusses Zivile Notfallplanung ist.<br />

Es ist verantwortlich für die<br />

262<br />

• Koordinierung und Leitung der Planung, mit deren Hilfe die<br />

Friedenswirtschaft der einzelnen Bündnisstaaten rasch auf<br />

Notfallsituationen umgestellt werden kann;<br />

• Entwicklung von Vorkehrungen für den Einsatz ziviler Ressourcen zur<br />

Unterstützung der Verteidigung des Bündnisses und zum Schutz der<br />

Zivilbevölkerung;<br />

• personelle Unterstützung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung<br />

und der neun Agenturen und Ausschüsse für zivile Notfallplanung, die<br />

für die Entwicklung von Vorkehrungen zur Krisenbewältigung in den<br />

Bereichen ziviler Land-, See- und Lufttransport, Energie, Industrie,<br />

Ernährung und Landwirtschaft, zivile Fernmeldeeinrichtungen, medizinische<br />

Versorgung und Zivilverteidigung zuständig sind;<br />

• Aufsicht über das Euro-Atlantische Koordinierungszentrum für<br />

Katastrophenhilfe, das die internationale Reaktion auf Hilfsanfragen


durch oder für einen von einer Katastrophe betroffenen Staat koordiniert.<br />

Der Direktor für Zivile Notfallplanung überwacht außerdem die<br />

Maßnahmen der zivilen Notfallplanung, die im Rahmen des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des Ständigen<br />

Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission und der<br />

Kooperationsgruppe Mittelmeer durchgeführt werden.<br />

Die Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen ist<br />

zuständig für:<br />

• die Entwicklung von Grundsatzvorschlägen und Planungsdokumenten<br />

für das Bündnis betreffende übergeordnete Ressourcenfragen in<br />

Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien;<br />

• die stabsübergreifende Koordinierung dieser Angelegenheiten;<br />

• die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen bei der<br />

Erarbeitung der Ressourcenpolitik und der Dokumente zur<br />

Ressourcenplanung.<br />

ABTEILUNG FÜR WISSENSCHAFTS- UND<br />

UMWELTANGELEGENHEITEN<br />

Die Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten untersteht<br />

dem Beigeordneten Generalsekretär für Wissenschafts- und<br />

Umweltangelegenheiten. Er ist zugleich Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />

Wissenschaftsausschusses und des <strong>NATO</strong>-Ausschusses für die<br />

Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Ihm steht ein Stellvertretender<br />

Beigeordneter Generalsekretär zur Seite. Er hat folgende Aufgaben:<br />

• Beratung des Generalsekretärs in für die <strong>NATO</strong> bedeutsamen wissenschaftlichen<br />

und technologischen Fragen;<br />

• Umsetzung der Entscheidungen des Wissenschaftsausschusses,<br />

Leitung der Aktivitäten der von ihm eingesetzten Unterausschüsse<br />

und Beratergremien und Entwicklung von Mitteln und Wegen zur<br />

Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit<br />

zwischen Wissenschaftlern in Bündnisstaaten und in Ländern des<br />

Mittelmeerdialogs zum Ausbau der entsprechenden Fähigkeiten dieser<br />

Länder;<br />

• Überwachung der Entwicklung der vom Ausschuss für die<br />

Herausforderungen der modernen Gesellschaft initiierten Pilotstudien,<br />

kurzfristigen Projekte und Workshops;<br />

263


• Pflege wissenschaftlicher Kontakte mit dem Internationalen Stab der<br />

<strong>NATO</strong>, den <strong>NATO</strong>-Agenturen, den für die Durchführung der Wissenschaftspolitik<br />

verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten und<br />

mit internationalen Organisationen, die mit wissenschaftlichen, technologischen<br />

und umweltpolitischen Fragen befasst sind;<br />

• Überwachung der Aktivitäten zur Förderung der Teilnahme von Wissenschaftlern<br />

aus den Partnerstaaten am Wissenschaftsprogramm<br />

der <strong>NATO</strong> und an Projekten des Ausschusses für die Herausforderungen<br />

der modernen Gesellschaft.<br />

AMT FÜR MANAGEMENT, VERWALTUNG UND<br />

PERSONALFÜHRUNG<br />

Das Amt für Management, Verwaltung und Personalführung untersteht<br />

einem Direktor, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der<br />

Organisation und Struktur des Internationalen Stabes zuständig ist. Er berät<br />

den Generalsekretär auf dem Gebiet der Personalführung und Vergütung der<br />

Zivilbediensteten der Gesamtorganisation. Zudem ist er für die Aufstellung,<br />

Vorlage und Verwaltung des Haushalts für den Internationalen Stab verantwortlich.<br />

Ihm unterstehen ein Referat Koordinierung und Grundsatzfragen (das<br />

administrative Angelegenheiten der Gesamtorganisation bearbeitet), ein<br />

Referat Haushalts- und Finanzanalysen und eine Arbeitseinheit<br />

Verwaltungsberatung, die den Generalsekretär in allen Fragen der<br />

Organisation, Arbeitsmethoden, Verfahrensabläufe und des Personalwesens<br />

berät.<br />

Der Stellvertretende Direktor der Verwaltung ist verantwortlich für die allgemeine<br />

Administration des Internationalen Stabes, einschließlich personeller<br />

Dienstleistungen, Instandhaltung der Baulichkeiten des Hauptquartiers,<br />

Bereitstellung von Konferenz-, Dolmetscher- und Übersetzerdiensten sowie für<br />

die Erstellung und Verteilung interner Schriftstücke.<br />

BÜRO DES LEITERS FINANZWESEN<br />

Der Leiter Finanzwesen wird vom Rat ernannt und ist für die<br />

Mittelanforderung und Ausgabenkontrolle im Rahmen des Zivil- und<br />

Militärhaushalts nach Maßgabe der Finanzvorschriften der <strong>NATO</strong> verantwortlich.<br />

Sein Büro besteht aus einem Haushalts- und Kassendezernat und einer<br />

internen Vorprüfstelle.<br />

264


BÜRO DES VORSITZENDEN DES OBERAUSSCHUSSES<br />

RESSOURCEN<br />

Der Oberausschuss Ressourcen ist das Hauptberatungsgremium des<br />

Rates in Fragen des Bedarfs an bzw. der Verfügbarkeit von gemeinsam finanzierten<br />

militärischen Ressourcen. Der Oberausschuss Ressourcen wird von<br />

einem auf nationaler Ebene ausgewählten Vorsitzenden geleitet. Er wird von<br />

einem kleinen, vom Internationalen Stab gestellten Mitarbeiterstab unterstützt.<br />

BÜRO DES VORSITZENDEN DER<br />

HAUSHALTSAUSSCHÜSSE<br />

Der Vorsitzende der Haushaltsausschüsse wird von einem Mitgliedstaat<br />

gestellt. Er erhält seine Bezüge vom jeweiligen Staat, um die Unabhängigkeit<br />

der Haushaltsausschüsse zu wahren. Ihm wird vom Internationalen Stab ein<br />

kleiner Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt.<br />

INTERNATIONALER RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS<br />

Die Konten der einzelnen <strong>NATO</strong>-Gremien und die Konten für Ausgaben im<br />

Rahmen des gemeinsam finanzierten <strong>NATO</strong>-Infrastrukturprogramms werden<br />

vom Internationalen Rechnungsprüfungsausschuss der <strong>NATO</strong> überprüft. Der<br />

Ausschuss setzt sich aus Beamten der Rechnungshöfe der Mitgliedstaaten<br />

zusammen. Sie haben unabhängigen Status und werden von ihren jeweiligen<br />

Ländern ausgewählt und bezahlt. Sie werden vom Rat ernannt und sind diesem<br />

auch verantwortlich.<br />

<strong>NATO</strong>-PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN<br />

Es gibt eine Reihe von <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen<br />

(NPLO), die von der <strong>NATO</strong> eingesetzt wurden und dem Nordatlantikrat für die<br />

Wahrnehmung besonderer Aufgaben verantwortlich sind. Zwar unterscheiden<br />

sie sich hinsichtlich ihrer Mandate, Finanzierung, finanziellen Befugnisse und<br />

Leitung, aber alle unterstehen einem Direktorium oder einem<br />

Lenkungsausschuss, das bzw. der ihre Aktivitäten überwacht. Näheres dazu ist<br />

Kapitel 14 zu entnehmen.<br />

265


KAPITEL 11<br />

MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

Militärausschuss<br />

Strategische Befehlshaber<br />

Internationaler Militärstab<br />

Vertretung der Partnerländer


MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />

MILITÄRAUSSCHUSS<br />

In vorhergehenden Kapiteln wurde bereits das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />

Brüssel beschrieben, das als politisches Hauptquartier des Bündnisses und als<br />

Tagungsort dient, an dem die Ständigen Vertreter auf Botschafterebene unter<br />

Vorsitz des Generalsekretärs im Nordatlantikrat zusammentreten, um die politischen<br />

Grundsätze der <strong>NATO</strong> zu erörtern und zu genehmigen. In regelmäßigen<br />

Abständen kommen der Rat und andere Hochrangige Ausschüsse (in<br />

erster Linie der Verteidigungsplanungsausschuss und die Nukleare<br />

Planungsgruppe) in Brüssel oder anderen Hauptstädten des Bündnisses zu<br />

Tagungen auf höherer Ebene zusammen, an denen auch die Außen- oder<br />

Verteidigungsminister und bisweilen, wenn Gipfeltreffen einberufen werden,<br />

die Staats- und Regierungschefs beteiligt sind.<br />

Die Entscheidungen all dieser Gremien sind gleichwertig und stellen -<br />

ungeachtet der Ebene, auf der sie gefasst wurden - verbindliche Richtlinien für<br />

die <strong>NATO</strong> dar. Diesen hochrangigen Gremien sind Fachausschüsse nachgeordnet,<br />

die ebenfalls mit amtlichen Vertretern der jeweiligen Staaten besetzt<br />

sind. Durch diese Ausschussstruktur wird der grundlegende Mechanismus<br />

geschaffen, mit dessen Hilfe das Bündnis seine Beratungen durchführt und<br />

seine Entscheidungen trifft und durch den sichergestellt wird, dass jeder<br />

Mitgliedstaat auf allen Ebenen und in allen Bereichen der <strong>NATO</strong>-Aktivitäten<br />

seine Interessen wahrnehmen kann.<br />

In ähnlicher Weise fungieren hochrangige Offiziere als Nationale<br />

Militärische Vertreter bei der <strong>NATO</strong> und als Mitglieder des Ständigen<br />

Militärausschusses unter Leitung eines gewählten Vorsitzenden, um<br />

Nordatlantikrat, Verteidigungsplanungsausschuss und Nukleare<br />

Planungsgruppe in militärischen Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten.<br />

Der Militärausschuss tritt genau wie die politischen Entscheidungsgremien<br />

regelmäßig auf höherer Ebene, nämlich der der Stabschefs zusammen. Island,<br />

das nicht über Streitkräfte verfügt, wird bei solchen Treffen durch einen zivilen<br />

Beamten vertreten. Der Ausschuss bildet die höchste militärische Behörde der<br />

<strong>NATO</strong> und untersteht der politischen Gesamtleitung des Rats, des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe.<br />

Die routinemäßigen Amtsgeschäfte des Militärausschusses werden von<br />

den Militärischen Vertretern wahrgenommen, die im Auftrag ihrer Stabschefs<br />

tätig sind. Sie arbeiten im nationalen Auftrag und Interesse und zum Wohle<br />

ihres eigenen Staates, bleiben aber gleichzeitig für Verhandlungen und<br />

Diskussionen offen, damit Einvernehmen erzielt werden kann. Dazu gehört oft,<br />

269


dass Vereinbarungen auf der Grundlage akzeptabler Kompromisse geschlossen<br />

werden, wenn dies im Interesse des Bündnisses als Ganzes liegt und der<br />

Förderung seiner Gesamtzielsetzung und seiner grundsätzlichen Absichten<br />

dient. Deshalb verfügen die Militärischen Vertreter über angemessene<br />

Befugnisse, die dem Militärausschuss die Bewältigung seiner kollektiven<br />

Aufgaben und die umgehende Entscheidungsfindung ermöglichen.<br />

Der Ausschuss hat den politischen Behörden der <strong>NATO</strong> die Maßnahmen<br />

zu empfehlen, die zur gemeinsamen Verteidigung des <strong>NATO</strong>-Gebiets für notwendig<br />

gehalten werden. Hauptsächlich nimmt er eine Lenkungs- und<br />

Beratungsfunktion in Fragen der Militärpolitik und -strategie wahr. Er erteilt den<br />

Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshabern, deren Vertreter an seinen Tagungen teilnehmen,<br />

Weisungen in militärischen Dingen und ist im Auftrag des Rates für<br />

die Gesamtleitung der militärischen Belange des Bündnisses und auch für die<br />

effiziente Arbeit der Organe des Militärausschusses verantwortlich (siehe<br />

Kapitel 14).<br />

Der Ausschuss wirkt bei der Entwicklung allgemeiner strategischer<br />

Konzeptionen für das Bündnis mit und erstellt jährlich eine langfristige<br />

Beurteilung der Stärken und Fähigkeiten jener Staaten und Gebiete, die eine<br />

Gefahr für die Interessen der <strong>NATO</strong> darstellen. Außerdem hat er in Krisen- und<br />

Spannungszeiten oder im Krieg die Aufgabe, den Rat und den<br />

Verteidigungsplanungsausschuss über die militärische Lage zu beraten und<br />

Empfehlungen zur Anwendung militärischer Gewalt, zur Durchführung von<br />

Eventualfallplänen und zur Erarbeitung angemessener Einsatzrichtlinien auszusprechen.<br />

Der Militärausschuss tritt jeden Donnerstag im Anschluss an die regelmäßigen<br />

Mittwochstagungen des Rates zusammen, damit er die<br />

Ratsentscheidungen unverzüglich aufgreifen kann. In der Praxis können<br />

Treffen auch nach Bedarf einberufen werden; sowohl der Rat als auch der<br />

Militärausschuss treten häufig viel öfter zusammen. Infolge der Rolle des<br />

Bündnisses in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo, der internen und<br />

externen Anpassung der Bündnisstrukturen, der Entwicklung von<br />

Partnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen Staaten und der neuen<br />

Institutionen zur Überwachung dieser Entwicklungen hat die Häufigkeit der<br />

Tagungen aller Entscheidungsgremien des Bündnisses stark zugenommen.<br />

Der auf der Ebene der Stabschefs tagende Militärausschuss tritt gewöhnlich<br />

dreimal pro Jahr zusammen. Zwei dieser Tagungen des<br />

Militärausschusses finden in Brüssel statt; bei der dritten fungiert turnusmäßig<br />

ein <strong>NATO</strong>-Staat als Gastgeber.<br />

Im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der<br />

Partnerschaft für den Frieden (PfP) trifft sich der Militärausschuss regelmäßig<br />

270


mit den EAPR/PfP-Staaten auf der Ebene der Nationalen Militärischen<br />

Vertreter (einmal pro Monat) und auf Ebene der Stabschefs (zweimal pro Jahr),<br />

um sich mit Fragen der militärischen Zusammenarbeit zu befassen. Näheres<br />

dazu und zu den Tagungen des Militärausschusses unter Beteiligung von<br />

Russland und der Ukraine ist Kapitel 12 zu entnehmen.<br />

Vorsitzender des Militärausschusses<br />

Der Vorsitzende des Militärausschusses wird von den Stabschefs gewählt<br />

und für eine dreijährige Amtszeit ernannt. Er handelt ausschließlich in internationaler<br />

Funktion; seine Befugnisse werden ihm vom Militärausschuss verliehen,<br />

dem er bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte verantwortlich ist. Er führt<br />

normalerweise bei allen Tagungen des Militärausschusses den Vorsitz. In seiner<br />

Abwesenheit übernimmt der Stellvertretende Vorsitzende des<br />

Militärausschusses diese Funktion.<br />

Der Vorsitzende des Militärausschusses ist sowohl Sprecher als auch<br />

Vertreter des Ausschusses. Er leitet dessen routinemäßige Amtsgeschäfte und<br />

erteilt dem Direktor des Internationalen Militärstabs (siehe nachstehend) im<br />

Auftrag des Ausschusses die erforderlichen Weisungen und Richtlinien. Er vertritt<br />

den Militärausschuss bei Tagungen auf höherer Ebene, beispielsweise bei<br />

denen des Nordatlantikrats, des Verteidigungsplanungsausschusses und der<br />

Nuklearen Planungsgruppe, und fungiert gegebenenfalls als Berater in militärischen<br />

Angelegenheiten.<br />

Kraft seines Amtes spielt der Vorsitzende des Ausschusses auch eine<br />

wichtige Rolle in der Öffentlichkeit. Er ist der oberste militärische Sprecher des<br />

Bündnisses gegenüber der Presse und den Medien. Im Auftrag des<br />

Militärausschusses führt er offizielle Besuche durch und übernimmt<br />

Repräsentationspflichten sowohl in <strong>NATO</strong>-Staaten als auch in Staaten, zu<br />

denen die <strong>NATO</strong> im Rahmen des PfP-Programms, des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission, der Kooperationsgruppe Mittelmeer und der<br />

Südosteuropa-Initiative engere Kontakte aufbaut. Außerdem ist er von Amts<br />

wegen Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beratergremiums der <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsakademie. Die Funktion der Verteidigungsakademie wird in<br />

Kapitel 14 beschrieben.<br />

STRATEGISCHE BEFEHLSHABER<br />

Die Strategischen Befehlshaber, d. h. der Oberste Alliierte Befehlshaber<br />

Europa (SACEUR) und der Oberste Alliierte Befehlshaber Atlantik (SACLANT),<br />

271


sind dem Militärausschuss für die Gesamtleitung und Durchführung aller<br />

militärischen Angelegenheiten des Bündnisses innerhalb ihres Befehlsbereichs<br />

verantwortlich. Außerdem beraten sie den Militärausschuss. Jeder von ihnen<br />

wird bei der <strong>NATO</strong> durch Offiziere im Generals- oder Admiralsrang vertreten,<br />

die die SC unterstützen, indem sie enge Verbindung mit den politischen und<br />

militärischen Stäben im Hauptquartier halten und einen effizienten<br />

Informationsfluss in beide Richtungen sowie eine effiziente wechselseitige<br />

Kommunikation sicherstellen. Die Vertreter der Strategischen Befehlshaber<br />

nehmen an den Tagungen des Militärausschusses teil und fungieren als<br />

Berater in Angelegenheiten des Militärausschusses, die ihren jeweiligen<br />

Kommandobereich betreffen.<br />

INTERNATIONALER MILITÄRSTAB<br />

Der Internationale Militärstab (IMS) untersteht einem Offizier im<br />

Generals-/Admiralsrang, der vom Militärausschuss aus den Kandidaten ausgewählt<br />

wurde, die von den Mitgliedstaaten für die Position des Direktors des<br />

Internationalen Militärstabes (DIMS) benannt wurden. Unter seiner Leitung hat<br />

der IMS zu militärischen Fragen, die dem Militärausschuss zur Erörterung vorliegen,<br />

Pläne auszuarbeiten, Beurteilungen zu erstellen und grundsätzliche<br />

Empfehlungen zu erteilen sowie dafür zu sorgen, dass die Grundsätze und<br />

Entscheidungen des Ausschusses weisungsgemäß umgesetzt werden.<br />

Der IMS setzt sich aus Militärpersonal zusammen, das von den einzelnen<br />

Staaten zur Übernahme von Stabspositionen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier abgestellt<br />

wurde, um dort in internationaler Funktion für die gemeinsamen<br />

Interessen des Bündnisses statt im Auftrag des jeweiligen Staates zu arbeiten.<br />

Einige der Positionen im Internationalen Militärstab werden von Zivilpersonal<br />

besetzt, das Stabsdienst- und Unterstützungstätigkeiten wahrnimmt. Der<br />

Internationale Militärstab unterstützt den Militärausschuss, indem er dessen<br />

Entscheidungen vorbereitet und entsprechende Folgemaßnahmen ergreift;<br />

außerdem ist er aktiv am Prozess der Kooperation mit den Staaten Mittel- und<br />

Osteuropas im Rahmen der PfP-Initiative beteiligt.<br />

Für die Koordinierung der Stabstätigkeit sowie die Kontrolle des<br />

Informationsflusses und der Kommunikation innerhalb des IMS wie auch zwischen<br />

dem IMS und anderen Organen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier ist ein<br />

Leitender Koordinator zuständig, der seine Aufgaben im Büro des Direktors<br />

des Internationalen Militärstabes (IMS) wahrnimmt. Daneben unterstützen der<br />

Leitende Koordinator und sein Personal den Militärausschuss bei seiner<br />

Stabsarbeit und beraten ihn in verfahrenstechnischer Hinsicht. Dem Direktor<br />

IMS stehen außerdem fünf Stellvertretende Direktoren zur Seite, von denen<br />

jeder eine gesonderte Fachabteilung leitet.<br />

272


Die AbteilungPlanungund Grundsatzfragen erarbeitet und koordiniert<br />

den Beitrag des Militärausschusses zur Verteidigungspolitik und strategischen<br />

Planung der <strong>NATO</strong>. Dies umfasst die Mitarbeit an der Entwicklung von militärpolitischen<br />

Konzeptionen, Studien, Beurteilungen und einschlägigen<br />

Dokumenten, der <strong>NATO</strong>-Streitkräfteplanung, der Erarbeitung der<br />

Streitkräfteplanungsziele, der jährlichen Verteidigungsüberprüfung, der PfP-<br />

Planung und -Überprüfung und den langfristigen konzeptionellen Lösungen.<br />

Die Abteilung wirkt im Auftrag des Militärausschusses auch am allgemeinen<br />

Verteidigungsplanungsprozess der <strong>NATO</strong> mit; sie erarbeitet und vertritt die<br />

Auffassungen des Militärausschusses und der Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber zu militärpolitischen Grundsatzfragen in verschiedenen <strong>NATO</strong>-<br />

Organen.<br />

Die AbteilungOperationsführungunterstützt den Militärausschuss bei<br />

der Erarbeitung aktueller Einsatzpläne und der Behandlung von Fragen, die<br />

das Streitkräftedispositiv der <strong>NATO</strong> betreffen, sowie von Problemen der<br />

militärischen Führung im Zusammenhang mit der Rolle der <strong>NATO</strong> in internationalen<br />

Krisen. Außerdem fördert und koordiniert sie multinationale<br />

Ausbildungsmaßnahmen und Übungen auch unter Beteiligung von PfP-<br />

Staaten und koordiniert Bestrebungen zur Schaffung eines effizienten<br />

Potenzials zur elektronischen Kampfführung (EloKa) der <strong>NATO</strong> mit entsprechenden<br />

Ausbildungsprogrammen und Übungen. Sie ist für die Überwachung<br />

und Beurteilung der EloKa-Programme und des sich daraus ergebenden<br />

Bedarfs verantwortlich. Sie unterstützt ferner den <strong>NATO</strong>-<br />

Luftverteidigungsausschuss und ist innerhalb des Internationalen Militärstabs<br />

für Fragen der Luftverteidigung zuständig. Gegebenenfalls fungiert die<br />

Abteilung auch im Auftrag der Gesamtorganisation als Ansprechstelle für den<br />

Verbindungsoffizier der <strong>NATO</strong> bei den Vereinten Nationen; diese Position wird<br />

mit einem aktiven Mitglied des Internationalen Militärstabs besetzt.<br />

Die AbteilungNachrichtenwesen unterstützt den Generalsekretär, den<br />

Nordatlantikrat/ Verteidigungsplanungsausschuss, den Militärausschuss und<br />

andere <strong>NATO</strong>-Gremien wie z. B. Arbeitseinheiten des Internationalen<br />

Militärstabs, den Politischen Ausschuss und das MVW-Proliferationszentrum<br />

routinemäßig im Bereich des Nachrichtenwesens. Sie bezieht ihre grundlegenden<br />

nachrichtendienstlichen Erkenntnisse von den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

und von den <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden, da sie über kein eigenes Organ oder<br />

Potenzial zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse verfügt. Auf<br />

Grundlage dieser Beiträge handelt sie als zentrale Koordinierungsstelle für die<br />

Zusammenstellung, Beurteilung und Weitergabe nachrichtendienstlicher<br />

Erkenntnisse innerhalb des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers und an die <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörden, -Dienststellen, -Organisationen und -Staaten. Neben der<br />

routinemäßigen Unterstützung der Stäbe durch nachrichtendienstliche<br />

Erkenntnisse verwaltet und koordiniert die Abteilung Nachrichtenwesen die<br />

273


Erstellung und Weitergabe strategischer nachrichtendienstlicher<br />

Einschätzungen der <strong>NATO</strong>, Grundsatzpapiere zum Nachrichtenwesen und<br />

grundlegender nachrichtendienstlicher Dokumente sowie die Führung spezifischer<br />

Datenbanken und digitaler nachrichtendienstlicher Informationsdienste.<br />

Ferner übernimmt sie strategische Warn- und Krisenmanagementaufgaben<br />

und hält Verbindungen zu anderen <strong>NATO</strong>-Organen und nationalen Gremien,<br />

die spezialisierte nachrichtendienstliche Funktionen und sonstige einschlägige<br />

Aktivitäten ausüben. Insgesamt hält die Abteilung Nachrichtenwesen mit<br />

Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Staaten und Kommandobereiche die höchsten<br />

Gremien des Bündnisses ständig <strong>info</strong>rmiert, erleichtert die militärische<br />

Beratung der politischen Behörden, stellt eine nachrichtendienstliche<br />

Grundlage für Zusammensetzung, Organisation und Einsätze von <strong>NATO</strong>-<br />

Kräften bereit und übernimmt eine breite Palette an Aufgaben zur<br />

Unterstützung der verteidigungspolitischen und allgemeinpolitischen<br />

Funktionen der <strong>NATO</strong>.<br />

Die AbteilungKooperation und Regionale Sicherheit dient als zentrale<br />

Anlaufstelle für militärische Kontakte und die militärische Kooperation im<br />

Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), mit<br />

Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP), mit Russland im<br />

Rahmen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte und mit der Ukraine im Rahmen der<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta. Sie ist zuständig für Entwicklung und Koordinierung<br />

aller Tätigkeiten des IMS-Personals in Bezug auf EAPR-, PfP-, <strong>NATO</strong>-<br />

Russland- und <strong>NATO</strong>-Ukraine-Angelegenheiten sowie des Mittelmeerdialogs.<br />

Der für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit und Rüstungskontrolle zuständige<br />

Fachbereich erstellt und koordiniert die Arbeiten des für PfP-<br />

Grundsatzfragen zuständigen IMS-Personals, während der Russland-Ukraine-<br />

Fachbereich die Politik des Militärausschusses im Hinblick auf diese beiden<br />

Länder plant, entwickelt und umsetzt. Ferner erarbeitet und koordiniert das<br />

Referat Rüstungskontrolle des für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit und<br />

Rüstungskontrolle zuständigen Fachbereichs militärische Empfehlungen für<br />

die Mitwirkung der <strong>NATO</strong> an verschiedenen Aspekten der Abrüstung und<br />

Rüstungskontrolle sowie in Fragen der gemeinsamen Sicherheit. Außerdem<br />

dient es dem Militärausschuss als Instrument zur gezielten Behandlung der<br />

von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />

bearbeiteten Angelegenheiten im Bereich von Abrüstung, Rüstungskontrolle<br />

und kooperativer Sicherheit. Eine Außenstelle der Abteilung befindet sich im<br />

Beratungsbüro West in Wien, um die Zusammenarbeit mit der OSZE zu<br />

erleichtern und zu verbessern. Das PfP-Stabselement (PSE) des<br />

Internationalen Militärstabs ist als separater Fachbereich in die Abteilung integriert.<br />

Hier arbeiten Offiziere der Partnerstaaten eng mit ihren <strong>NATO</strong>-Kollegen<br />

zusammen, so dass hier das Fachwissen der Partnerstaaten zu militärischen<br />

Aspekten der PfP in konzentrierter Form zur Verfügung steht. Das PfP-<br />

274


Stabselement stellt das wichtigste Verbindungsglied des IMS zu den militärischen<br />

Vertretern der Partnerstaaten und zu den Verbindungsoffizieren der<br />

Partnerstaaten im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier dar.<br />

Die AbteilungLogistik, Rüstungund Ressourcen ist in<br />

Zusammenarbeit mit der Abteilung SILCEP des Internationalen Stabs zuständig<br />

für die Erarbeitung logistischer Grundsätze und Richtlinien, u. a. für die<br />

Bereiche sanitätsdienstliche Unterstützung sowie Transport- und<br />

Verkehrswesen. Sie sorgt für die personelle Unterstützung der <strong>NATO</strong>-<br />

Logistikkonferenz sowie des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- und<br />

Gesundheitsdienste, des Stellvertretenden militärischen Ko-Vorsitzenden der<br />

<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz sowie des militärischen Ko-Vorsitzenden/Vorsitzenden<br />

seiner beiden nachgeordneten Gremien. Des Weiteren liegt eine der<br />

Hauptzuständigkeiten der Abteilung im Bereich der logistischen Aspekte des<br />

Krisenmanagements, der humanitären und Katastrophenhilfe. Sie stellt ferner<br />

den IMS-Vertreter beim Oberausschuss Zivile Notfallplanung und beim<br />

Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste. Die Abteilung<br />

berät den Militärausschuss im Zusammenhang mit der Erarbeitung von militärischen<br />

Leitlinien und Verfahren für die Rüstungsplanung. Dies beinhaltet auch<br />

Aspekte der Forschung und Technologie. Sie vertritt den Militärausschuss bei<br />

der KNRD, den Hauptrüstungsgruppen, den Forschungs- und<br />

Technologieorganen, dem Lenkungsausschuss Luft-/Boden-Überwachung<br />

sowie innerhalb der Westeuropäischen Rüstungsgruppe und den EUROLON-<br />

GTERM-Gruppen. Bei Bedarf unterstützt diese Abteilung auch die <strong>NATO</strong>-<br />

Industrieberatergruppe. Ferner ist sie in Zusammenarbeit mit dem<br />

Internationalen Stab und den beiden Strategischen Befehlshabern zuständig<br />

für die Erarbeitung militärischer Leitlinien und Verfahren im Bereich des<br />

Ressourcenmanagements einschließlich der gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Militärhaushalte, der Infrastruktur und des Personalwesens. Sie vertritt den<br />

Militärausschuss beim Ausschuss Militärpersonal der <strong>NATO</strong>, beim<br />

Oberausschuss Ressourcen, beim IC und beim Ausschuss Militärhaushalt. Die<br />

Arbeitseinheit Verwaltungsberatung des Ausschusses Militärpersonal der<br />

<strong>NATO</strong> ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der Abteilung, das dem<br />

Ausschuss direkt zuarbeitet, indem es Fachwissen und den personellen Kern<br />

für die Durchführung von Management-Erhebungen, Rechnungsprüfungen,<br />

Validierungen und Konsultationen bereitstellt.<br />

Das <strong>NATO</strong>-Lagezentrum unterstützt den Nordatlantikrat, den<br />

Verteidigungsplanungsausschuss und den Militärausschuss bei der Erfüllung<br />

ihrer jeweiligen Aufgaben im Bereich der Konsultation. Es dient als zentrale<br />

Anlaufstelle im Bündnis für den Empfang, den Austausch und die Weitergabe<br />

politischer, militärischer und wirtschaftlicher Informationen. Es verfolgt rund um<br />

die Uhr politische, militärische und wirtschaftliche Entwicklungen, die für die<br />

<strong>NATO</strong> und ihre Mitgliedstaaten von Interesse sind. Das <strong>NATO</strong>-Lagezentrum<br />

275


stellt auch Einrichtungen zum raschen Aufwuchs der Konsultationsaktivitäten<br />

in Krisen- und Spannungszeiten bereit und pflegt und aktualisiert die in solchen<br />

Zeiten benötigten einschlägigen Hintergrund<strong>info</strong>rmationen.<br />

Der Berater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berät den Vorsitzenden<br />

des Militärausschusses und den Direktor des Internationalen Militärstabs in<br />

Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fungiert als Koordinator für<br />

öffentliche Anfragen und Medien sowie als Sprecher des Militärausschusses<br />

und des IMS. Das Büro des Beraters koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb<br />

des <strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienstes sowie der entsprechenden<br />

Organe für Öffentlichkeitsarbeit bei Strategischen Kommandobehörden und<br />

den nationalen Verteidigungsministerien.<br />

Der Leiter Finanzwesen im IMS ist für die Beratung des Vorsitzenden<br />

des Militärausschusses, des Stellvertretenden Vorsitzenden des<br />

Militärausschusses und des Direktors des Internationalen Militärstabs in allen<br />

den IMS-Haushalt betreffenden Finanz- und Steuerangelegenheiten zuständig.<br />

Er ist dem Ausschuss Militärhaushalt für die Finanzverwaltung des IMS-<br />

Haushalts verantwortlich. Außerdem ist er für die Vorbereitung, Begründung,<br />

Abwicklung und Überwachung aller haushaltsbezogenen Angelegenheiten zur<br />

Vorlage beim Ausschuss Militärhaushalt zuständig. Neben anderen<br />

Aufsichtsfunktionen leistet er die Finanzkontrolle der <strong>NATO</strong>-Organe, deren<br />

Haushalte durch den IMS verwaltet werden, also der <strong>NATO</strong>-<br />

Standardisierungsagentur, der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie sowie der<br />

Forschungs- und Technologieagentur. Er ist ferner für die interne<br />

Rechnungsprüfung sowie für Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen auf seinen<br />

Verantwortungsbereich zuständig. Weitere Informationen zur Verwaltung<br />

des Militärhaushalts sind Kapitel 9 zu entnehmen.<br />

Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S) ist eine selbständige integrierte<br />

Dienststelle, die mit Personal des Internationalen Stabes und des<br />

Internationalen Militärstabs besetzt ist. Der Direktor NHQC3S untersteht hinsichtlich<br />

der Anforderungen von IMS und IS unmittelbar dem Direktor des<br />

Internationalen Militärstabes sowie dem Beigeordneten Generalsekretär für<br />

Verteidigungsunterstützung. Als einer der Stellvertretenden Vorsitzenden des<br />

NC3-Stabes der <strong>NATO</strong> fungiert der Direktor auch als Vertreter des<br />

Militärausschusses beim NC3-Stab. Mitglieder des NC3-Stabs unterstützen<br />

den NC3B auf Schlüsselpositionen in seinen acht Unterausschüssen und tragen<br />

ihrerseits zur Ausarbeitung von Empfehlungen des NC3B an den<br />

Militärausschuss zu C3-/CIS-Leistungspaketen unter Berücksichtigung der C3-<br />

Grundsätze, Pläne und Struktur bei. Näheres dazu ist den Kapiteln 10 und 14<br />

zu entnehmen.<br />

276


VERTRETUNG DER PARTNERLÄNDER<br />

Seit 1994 haben eine Reihe von Partnerstaaten Verbindungsbüros und -<br />

seit 1997 - ständige diplomatische Vertretungen beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier eingerichtet.<br />

Die militärischen Verbindungen mit den Partnerstaaten werden des<br />

Weiteren durch die Einrichtung so genannter „PfP-Stabselemente” gestärkt.<br />

Derzeit sind acht solcher aus Offizieren aus <strong>NATO</strong>- und PfP-Partnerstaaten<br />

zusammengesetzten Elemente innerhalb des IMS beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

sowie auf den ersten beiden Ebenen der integrierten <strong>NATO</strong>-Militärstruktur<br />

angesiedelt. Ein neues PfP-Stabselement wurde kürzlich bei der <strong>NATO</strong>-<br />

(SHAPE-)Schule eingerichtet. Es soll eine wichtige Rolle bei der Erleichterung<br />

der Zusammenarbeit mit PfP-Ausbildungszentren und sonstigen PfP-Instituten<br />

spielen. Offiziere aus Partnerstaaten, die solche Stellen besetzen, arbeiten in<br />

internationaler Funktion Seite an Seite mit Offizieren aus <strong>NATO</strong>-Staaten und<br />

wirken an der Vorbereitung von Grundsatzdiskussionen und der Durchführung<br />

von Grundsatzentscheidungen mit, die einschlägige Militärangelegenheiten im<br />

Zusammenhang mit der Partnerschaft für den Frieden betreffen. Seit 1998<br />

gehören Offiziere der PfP-Partnerstaaten auch zum Stab der<br />

Partnerschaftskoordinierungszelle und wirken uneingeschränkt an dessen<br />

Arbeit mit.<br />

277


KAPITEL 12<br />

DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />

Aufgaben der integrierten Streitkräfte<br />

Entwicklung der neuen militärischen Struktur<br />

Begleiterscheinungen der Entwicklung der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungsidentität<br />

Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos<br />

Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte<br />

Neue Führungskonzepte<br />

Die militärische Struktur<br />

Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung und der Beitritt neuer <strong>NATO</strong>-Mitglieder<br />

Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden<br />

Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit


DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />

AUFGABEN DER INTEGRIERTEN STREITKRÄFTE<br />

Alle Staaten, die sich für eine Mitwirkung in der militärischen Organisation<br />

der <strong>NATO</strong> entscheiden, stellen Streitkräfte ab, die in ihrer Gesamtheit die integrierte<br />

Militärstruktur des Bündnisses bilden. Gemäß den grundlegenden<br />

Prinzipien für die Beziehungen zwischen politischen und militärischen<br />

Institutionen in demokratischen Staaten verbleibt die integrierte Militärstruktur<br />

unter ständiger Kontrolle und Führung der obersten politischen Ebene.<br />

Die integrierte Militärstruktur soll den organisatorischen Rahmen zur<br />

Verteidigung des Staatsgebiets der Mitgliedstaaten gegen Bedrohungen ihrer<br />

Sicherheit und Stabilität gemäß Artikel 5 1 des Nordatlantikvertrags bieten.<br />

Innerhalb dieser integrierten Militärstruktur unterhält das Bündnis die notwendigen<br />

militärischen Potenziale, um das gesamte Spektrum der <strong>NATO</strong>-<br />

Missionen zu erfüllen. Zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 des<br />

Washingtoner Vertrags müssen die vereinten Streitkräfte des Bündnisses fähig<br />

sein, vor jeder potenziellen Aggression gegen das Bündnis abzuschrecken<br />

und, falls dennoch ein Angriff stattfinden sollte, den Vormarsch des Angreifers<br />

möglichst weit vorne zum Stehen zu bringen sowie die politische<br />

Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Mitgliedstaaten des Bündnisses<br />

sicherzustellen. Außerdem müssen sie bereit sein, sich an der<br />

Konfliktverhütung zu beteiligen und nicht unter Artikel 5 fallende<br />

Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses spielen<br />

eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit und<br />

Verständigung mit den <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten und anderen Staaten, insbesondere<br />

bei der Unterstützung von Partnerstaaten bei der Vorbereitung einer<br />

potenziellen Beteiligung an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen im Rahmen der<br />

Partnerschaft für den Frieden. So tragen sie zur Erhaltung des Friedens, zur<br />

Wahrung gemeinsamer Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur<br />

Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums<br />

bei. Das erste bedeutende Beispiel für diese neue, erweiterte Rolle stellte der<br />

neuartige Einsatz von <strong>NATO</strong>-Streitkräften im Verbund mit Truppen anderer<br />

Staaten in Bosnien und Herzegowina dar, wo der <strong>NATO</strong> Ende 1995 von den<br />

Vereinten Nationen die Zuständigkeit für die Umsetzung der militärischen Teile<br />

der Friedensvereinbarung von Dayton erteilt wurde.<br />

Ende 1996 wurde die zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffene IFOR-<br />

Truppe durch die multinationale SFOR-Truppe unter Führung der <strong>NATO</strong><br />

ersetzt, in der ebenfalls Kräfte aus den <strong>NATO</strong>-Staaten Seite an Seite mit<br />

1 Siehe Fußnote 2 in Kapitel 7.<br />

281


Kräften anderer Staaten eingesetzt wurden, um die Voraussetzungen für einen<br />

Frieden im ehemaligen Jugoslawien herzustellen. Ende 1997 kündigten die<br />

Regierungen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten an, dass die <strong>NATO</strong>, vorbehaltlich der<br />

Erteilung eines neuen Mandats durch den Sicherheitsrat der Vereinten<br />

Nationen, ab Mitte 1998 unter Beibehaltung des Namens SFOR eine weitere<br />

von ihr geführte multinationale Truppe zur Festigung des bisher Erreichten<br />

zusammenstellen würde.<br />

1999, nach dem Ende der Luftangriffe des Bündnisses zur Beendigung<br />

der gegen die Kosovo-Albaner gerichteten Unterdrückung und ethnischen<br />

Säuberungen durch die serbische Führung, wurde in Übereinstimmung mit der<br />

Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Kosovo-<br />

Schutztruppe (KFOR) mit einem von der <strong>NATO</strong> gestellten Kern zusammengestellt,<br />

um die am 10. Juni vom Oberbefehlshaber der KFOR und Vertretern<br />

Jugoslawiens geschlossene Militärisch-Technische Vereinbarung umzusetzen.<br />

Die ersten Einheiten rückten am 12. Juni im Kosovo ein. Wie in der Militärisch-<br />

Technischen Vereinbarung beschlossen erfolgte die Stationierung der<br />

Schutztruppe synchron zum Abzug der serbischen Sicherheitskräfte aus der<br />

Provinz. Am 20. Juni war der Abzug der Serben abgeschlossen, und die<br />

KFOR-Truppe hatte im Kosovo Fuß gefasst.<br />

Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Es handelt<br />

sich hierbei um eine multinationale Truppe unter einheitlichem Kommando<br />

mit umfangreichem <strong>NATO</strong>-Beitrag und unter Beteiligung der Russischen<br />

Föderation. Mehr als 12 andere Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten leisteten zu Beginn einen<br />

Truppenbeitrag zur KFOR.<br />

Diese Entscheidungen und der ihnen zugrundeliegende politische<br />

Prozess werden in anderen Kapiteln beschrieben; Gleiches gilt für sonstige<br />

Aspekte der neuen Funktionen und Aufgabenbereiche des Bündnisses,<br />

einschließlich der Umsetzung des PfP-Programms und der Entwicklung der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />

Bündnisses. All diese Entwicklungen stellen erhebliche Anforderungen an die<br />

bestehende militärische Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> und üben einen wesentlichen<br />

Einfluss auf ihre Anpassung und die fortlaufende Umsetzung der am<br />

1. September 1999 erstmals aktivierten neuen Kommandostruktur aus.<br />

Die Umgliederung seiner Streitkräfte hat das gesamte<br />

Verteidigungsdispositiv des Bündnisses verändert. Anpassungsmaßnahmen,<br />

die Verfügbarkeit und Bereitschaft der <strong>NATO</strong>-Truppen betreffen, spiegeln auch<br />

weiterhin den ausschließlich defensiven Charakter des Bündnisses wider. Auf<br />

dem europäischen Kontinent gilt jedoch nicht mehr die frühere Konzeption der<br />

Vorneverteidigung, obwohl regionale Unterschiede in Bezug auf die<br />

Herausforderungen, mit denen die Streitkräfte konfrontiert werden können, und<br />

die jeweilige Notwendigkeit der Vornedislozierung fortbestehen. Die US-<br />

282


Streitkräfte in Europa sind um etwa zwei Drittel reduziert worden, und die<br />

Mehrheit der bisher in Deutschland stationierten alliierten Truppen hat das<br />

Land verlassen. Diese konkreten Beispiele der Umgestaltung des<br />

Verteidigungsdispositivs werden ausführlicher in Kapitel 2 beschrieben.<br />

Bei der Umgestaltung haben auch andere Aspekte eine bedeutende Rolle<br />

gespielt. Beispielsweise erfordern Flexibilität und Beweglichkeit des gegenwärtigen<br />

Gesamtverteidigungspotenzials Vorkehrungen, durch die sichergestellt<br />

wird, dass die <strong>NATO</strong> über die nötigen Mittel zur Bewältigung der<br />

Herausforderungen und Risiken verfügt, die von Massenvernichtungswaffen<br />

(ABC-Waffen) und ihren Trägersystemen ausgehen. Gesteigerte<br />

Aufmerksamkeit gilt der Gewähr, dass diese Herausforderungen im<br />

Verteidigungspotenzial des Bündnisses berücksichtigt sind.<br />

Auch die zunehmende „Multinationalität” hat sich bei der Entwicklung des<br />

neuen Verteidigungsdispositivs als wichtiger Faktor erwiesen. Sie hat vermehrte<br />

Möglichkeiten für eine multinationale Aufgabenteilung unter den<br />

Bündnispartnern geschaffen, wodurch der Erhalt bzw. die Verbesserung des<br />

der <strong>NATO</strong> zur Verfügung stehenden Militärpotenzials ermöglicht und sichergestellt<br />

wurde, dass die für Verteidigungszwecke zugeteilten Ressourcen so<br />

effektiv wie möglich genutzt werden können. Das Prinzip der Multinationalität<br />

wird auf alle Bündnisstrukturen angewendet und ist für die Solidarität im<br />

Bündnis und seinen Zusammenhalt, für die Durchführung von<br />

Bündnisaufträgen und zur Verhinderung der Rückführung der<br />

Verteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit von entscheidender<br />

Bedeutung.<br />

Das Prinzip der kollektiven Vorgehensweise bei der Verteidigung des<br />

Bündnisses wird durch praktische Vorkehrungen verkörpert, durch die die<br />

Bündnispartner die entscheidenden politischen, militärischen und ressourcenmäßigen<br />

Vorteile der kollektiven Verteidigung nutzen können und die die<br />

Rückführung der Verteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit verhindern,<br />

ohne den Bündnispartnern ihre Souveränität zu nehmen. Diese<br />

Vorkehrungen ermöglichen es den Streitkräften der <strong>NATO</strong> auch, nicht unter<br />

Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eine<br />

Voraussetzung für eine einheitliche Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen<br />

Eventualfälle dar. Sie beruhen auf Konsultationsverfahren, einer integrierten<br />

Militärstruktur und Kooperationsvereinbarungen. Zu den<br />

Hauptmerkmalen zählen die gemeinsame Streitkräfteplanung, die gemeinsame<br />

Finanzierung, die gemeinsame Einsatzplanung, multinationale<br />

Verbände, Hauptquartiere und Kommandostrukturen, ein integriertes<br />

Luftverteidigungssystem, eine ausgewogene Verteilung der Rollen und<br />

Zuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfall die Stationierung<br />

und der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets,<br />

283


Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigung und Verstärkungsmechanismen,<br />

gemeinsame Normen und Verfahren für Gerät, Ausbildung und<br />

Logistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreitkraftübergreifende<br />

Einsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeit auf den Gebieten<br />

Infrastruktur, Bewaffnung und Logistik. Die Einbeziehung der <strong>NATO</strong>-<br />

Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder die Erarbeitung vergleichbarer<br />

Strukturen auf entsprechenden Gebieten für die Partnerstaaten trägt ebenfalls<br />

zur Verbesserung der Zusammenarbeit und gemeinsamer Bemühungen bei<br />

euro-atlantischen Sicherheitsangelegenheiten bei.<br />

ENTWICKLUNG DER NEUEN MILITÄRISCHEN STRUKTUR<br />

Die Entwicklung der neuen militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong><br />

wurde von vielen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten zählen die<br />

Erarbeitung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />

des Bündnisses, die Umsetzung des Konzepts der Alliierten<br />

Streitkräftekommandos, die Verringerungen und Umstrukturierungen der<br />

Bündnisstreitkräfte als Ganzes, die durch die Veränderung des<br />

Sicherheitsumfelds nach dem Ende des Kalten Krieges möglich wurden, sowie<br />

die Übernahme neuer Aufgaben und Zuständigkeiten durch das Bündnis, insbesondere<br />

auf den Gebieten friedensunterstützende Operationen und<br />

Krisenbewältigung. Der Einfluss dieser einzelnen Faktoren auf die<br />

Militärstruktur des Bündnisses wird nachfolgend beschrieben.<br />

IMPLIKATIONEN DER ENTWICKLUNG DER<br />

EUROPÄISCHEN SICHERHEITS- UND<br />

VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT<br />

Das Grundprinzip der von den Regierungen der <strong>NATO</strong>-Staaten getroffenen<br />

Entscheidung, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

(ESVI) innerhalb des Bündnisses zu stärken, wird zusammen mit den<br />

Implikationen dieser Entscheidung und dem daraus resultierenden<br />

Zusammenwirken von <strong>NATO</strong>, Westeuropäischer Union (WEU) und<br />

Europäischer Union (EU) in Kapitel 4 beschrieben.<br />

Die Entstehung einer klareren und gestärkten Rolle Europas innerhalb der<br />

<strong>NATO</strong> ist sowohl politisch als auch militärisch von Bedeutung und hat eine entscheidende<br />

Rolle bei der Festlegung der Rahmenbedingungen zur<br />

Umgestaltung des Bündnisses gespielt. Dieser fortlaufende Prozess wurde in<br />

den letzten zehn Jahren in verschiedenen Phasen von Entscheidungen beeinflusst,<br />

die von der Europäischen Union, von der Westeuropäischen Union und<br />

284


vom Bündnis selbst getroffen wurden. Während diese Entscheidungen<br />

miteinander im Zusammenhang standen und einen Teil der Anpassung von<br />

europäischen und euro-atlantischen Institutionen an das durch das Ende des<br />

Kalten Krieges veränderte Sicherheitsumfeld darstellen, haben auch andere<br />

Faktoren eine wichtige Rolle gespielt. Es gilt vor allem drei Faktoren hervorzuheben.<br />

Der erste war die Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der<br />

Sicherheit zwischen den in der <strong>NATO</strong> vertretenen Demokratien Europas und<br />

Nordamerikas, den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion<br />

und Mittel- und Osteuropas sowie europäischen Staaten, die während des<br />

Kalten Krieges eine neutrale oder blockfreie politische Haltung eingenommen<br />

hatten. Nach dem Ende der Teilung Europas verlor der frühere Gegensatz zwischen<br />

Ost und West seine Bedeutung, und die Entwicklung eines breiteren,<br />

umfassenden Sicherheitskonzepts im Interesse des euro-atlantischen Raums<br />

als Ganzes wurde möglich. Der zweite wesentliche Faktor in diesem<br />

Zusammenhang war die zunehmende Bedeutung von Krisenbewältigung und<br />

friedenserhaltenden und friedensunterstützenden Operationen, die vor allem<br />

durch die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien deutlich hervorgetreten ist.<br />

Die dritte bedeutende Entwicklungslinie nach dem Ende des Kalten<br />

Krieges begann mit dem Wunsch zahlreicher Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />

Bündnismitglieder zu werden, dem die Entscheidung der <strong>NATO</strong>-Staaten folgte,<br />

das Bündnis in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Nordatlantikvertrags für<br />

neue Mitglieder zu öffnen, worauf es schließlich zu der im Juli 1997 getroffenen<br />

historischen Entscheidung kam, drei Staaten zur Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen einzuladen. Die militärischen Auswirkungen dieser<br />

Entwicklung werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.<br />

Zusammengenommen bildeten diese Entwicklungen den Rahmen für die<br />

Diskussion über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />

des Bündnisses.<br />

Im politischen Bereich zielt die Entwicklung der ESVI auf eine Stärkung<br />

des europäischen Pfeilers des Bündnisses bei gleichzeitiger Stärkung der<br />

transatlantischen Bindung ab. Sie soll es den europäischen Bündnispartnern<br />

ermöglichen, mehr Verantwortung für ihre gemeinsame Sicherheit und<br />

Verteidigung zu übernehmen sowie einen kohärenteren und wirksameren<br />

Beitrag zur Sicherheit des Bündnisses als Ganzes zu leisten.<br />

Im militärischen Bereich verlangt es die Entwicklung der ESVI, dass Kräfte<br />

und Mittel des Bündnisses zusammen mit den Streitkräften von Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Staaten unter vereinbarten Bedingungen für Operationen, an denen das<br />

Bündnis selbst möglicherweise nicht direkt beteiligt ist, der Westeuropäischen<br />

Union unterstellt werden.<br />

285


Dementsprechend verlangt eine der wesentlichen Anforderungen der<br />

ESVI Vorkehrungen, die die Nutzung der Teile der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur<br />

ermöglichen, die zur Unterstützung von Operationen unter Führung der<br />

Westeuropäischen Union 2 erforderlich sind. Daher wurden diese Teile als<br />

„trennbar, aber nicht getrennt” beschrieben, da sie der Westeuropäischen<br />

Union unterstellt werden könnten, dabei aber gleichzeitig feste Bestandteile<br />

der eigenen Militärstruktur des Bündnisses bleiben.<br />

Ein weiterer zentraler Aspekt der Entwicklung der Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungsidentität ist das als „Alliierte Streitkräftekommandos”<br />

bekannte Konzept. Dieses Konzept und seine Bedeutung für die<br />

Anpassung der <strong>NATO</strong>-Militärstruktur werden nachfolgend beschrieben.<br />

DAS KONZEPT DER ALLIIERTEN<br />

STREITKRÄFTEKOMMANDOS<br />

Ein Alliiertes Streitkräftekommando ist ein multinationales und teilstreitkraftübergreifendes<br />

Kommando, das für einzelne Einsätze organisiert und für<br />

das gesamte Spektrum der militärischen Aufgaben des Bündnisses zusammengestellt<br />

wurde, die eine multinationale und teilstreitkraftübergreifende<br />

Führung durch ein Hauptquartier erfordern. Dem Kommando können Einheiten<br />

von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten angehören, die entsprechende Truppen stellen.<br />

Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos wurde Ende 1993 auf<br />

den Weg gebracht und auf dem Brüsseler Gipfel im Januar 1994 verabschiedet.<br />

Bei dieser Gelegenheit ordneten die Staats- und Regierungschefs des<br />

Bündnisses an, dass die weitere Entwicklung des Konzepts ihre Bereitschaft<br />

widerspiegeln sollte, Kräfte und Mittel der <strong>NATO</strong> auf der Basis fallweiser<br />

Entscheidungen des Nordatlantikrats für von der Westeuropäischen Union<br />

(WEU) geführte Operationen zur Verfügung zu stellen und so den Aufbau der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität zu unterstützen.<br />

Außerdem verbanden sie die Entwicklung des Konzepts mit praktischer politisch-militärischer<br />

Zusammenarbeit im Kontext der Partnerschaft für den<br />

Frieden (PfP).<br />

2 Die Rolle der Westeuropäischen Union (WEU) im Hinblick auf die Entwicklung der Europäischen<br />

Sicherheits- und Verteidigungsidentität wurde in Übereinstimmung mit Entscheidungen, die vom Rat<br />

der Europäischen Union in Helsinki im Dezember 1999 und in Feira, Portugal, im Juni 2000 getroffen<br />

wurden, in zunehmendem Maße von der Europäischen Union (EU) übernommen. Im November<br />

2000 traf der WEU-Ministerrat in Marseille entsprechende Entscheidungen: die operative Rolle der<br />

WEU wurde formell auf die EU übertragen, und es wurden Regelungen für die restlichen Funktionen<br />

und Strukturen der WEU getroffen. Siehe auch Kapitel 4 und Kapitel 15.<br />

286


Die Anforderungen, zu deren Erfüllung das Konzept geschaffen wurde,<br />

entstanden aus der veränderten Sicherheitslage in Europa und dem Aufkeimen<br />

kleinerer, aber vielfältiger und unberechenbarer Risiken für Frieden und<br />

Stabilität. Insbesondere herrschte Einvernehmen darüber, dass zukünftige<br />

Sicherheitsvorkehrungen schnell einsetzbare, multinationale, teilstreitkraftübergreifende<br />

Einsatzverbände erfordern würden, die auf bestimmte Arten von<br />

militärischen Aufgaben zugeschnitten sind. Zu diesen Aufgaben zählten humanitäre<br />

Hilfsmaßnahmen, Friedenserhaltung und Friedenserzwingung sowie<br />

kollektive Verteidigung. Die benötigten Kräfte würden den Umständen entsprechend<br />

variieren und müssten schnell und kurzfristig zusammengestellt<br />

werden können.<br />

Den Kern des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos, das zur<br />

Erfüllung dieser Anforderungen entwickelt wurde, bilden die<br />

Führungsvorkehrungen, die für eine wirksame Arbeit dieser Streitkräfte notwendig<br />

sind. Die Vielfalt der Bedingungen, unter denen Alliierte<br />

Streitkräftekommandos möglicherweise arbeiten müssen, stellt erhebliche<br />

Anforderungen an die Führungsvorkehrungen für solche Operationen. Daher<br />

ist die Rolle des Hauptquartiers von entscheidender Bedeutung. Ein<br />

Hauptquartier eines Alliierten Streitkräftekommandos wird um Kernelemente<br />

ausgewählter übergeordneter Hauptquartiere der Kommandostruktur herum<br />

gebildet. Es wird nach Bedarf unter Verwendung eines modularen Ansatzes<br />

von anderen <strong>NATO</strong>-Hauptquartieren sowie von Mitgliedstaaten und beitragsleistenden<br />

Partnerstaaten verstärkt, um die Anforderungen der jeweiligen<br />

Aufgabe zu erfüllen.<br />

Das Konzept wurde bereits einige Male praktisch erprobt, beispielsweise<br />

im Kontext der Übung „Allied Effort” im November 1997, an der eine Reihe von<br />

Partnerstaaten als Beobachter teilnahmen, und im Kontext der Übung „Strong<br />

Resolve” im März 1998, an der Partnerstaaten teilnahmen und bei der sie in<br />

die gesamte Struktur des Alliierten Streitkräftekommandos integriert wurden.<br />

Das Ziel dieser Übungen bestand darin, das sich entwickelnde Konzept für die<br />

Hauptquartiere der Alliierten Streitkräftekommandos zu überprüfen.<br />

Auf der Grundlage dieser Übungen und anderer relevanter Stabsanalysen<br />

begann das Bündnis im Jahre 1999 mit der vollständigen Umsetzung des<br />

Konzepts. Dieser Prozess, der die Akquise der notwendigen<br />

Hauptquartiersunterstützung und Ausrüstung für Führungs- und<br />

Fernmeldesysteme umfasst, soll Ende 2004 abgeschlossen sein. Der<br />

Umsetzungsprozess berücksichtigt in umfassender Weise Erfahrungen, die in<br />

<strong>NATO</strong>-geführten Operationen im ehemaligen Jugoslawien gewonnen wurden.<br />

Weitere Arbeit findet im Bereich der Ausbildung und Ausrüstung der<br />

Hauptquartiere statt, die zum Konzept beitragen sollen. Die letzte Phase der<br />

287


Umsetzung des Konzepts wird dem Bündnis ein wichtiges Instrument zur<br />

Krisenbewältigung im 21. Jahrhundert an die Hand geben.<br />

288<br />

INTERNE ANPASSUNG DER BÜNDNISSTREITKRÄFTE<br />

Die interne Anpassung der Streitkräfte des Bündnisses stellt eine<br />

Weiterentwicklung der in den letzten Jahren durchgeführten Verringerungen<br />

und Umstrukturierungen dar, damit sich das Bündnis den Verhältnissen des<br />

veränderten Sicherheitsumfelds wirksamer stellen kann.<br />

Dieser Prozess kann bis zur Londoner Erklärung vom Juli 1990 zurückverfolgt<br />

werden, als die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten einen Anpassungprozess forderten, der den Umwälzungen,<br />

die den Wandlungsprozess Europas damals bestimmten, Rechnung trug. Der<br />

Londoner Gipfel stellte einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte<br />

des Bündnisses dar und führte im November 1991 zur Verabschiedung eines<br />

neuen Strategischen Konzepts, das einen viel weiter gefassten<br />

Sicherheitsansatz als jemals zuvor verkündete. Dies fand wiederum seinen<br />

Ausdruck in den Entwicklungen der europäischen Sicherheitslage in den<br />

Jahren 1992 und 1993. Im Januar 1994 forderten die Staats- und<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong> schließlich eine nähere Untersuchung der Frage,<br />

wie die politischen und militärischen Strukturen und Verfahren des Bündnisses<br />

entwickelt und angepasst werden könnten, um die Aufgaben des Bündnisses<br />

einschließlich der Friedenserhaltung wirksamer und flexibler zu erfüllen.<br />

Im September 1994 brachte der Militärausschuss die <strong>NATO</strong>-<br />

Langzeitstudie zur Untersuchung der integrierten Militärstruktur des<br />

Bündnisses und zur Erteilung von „Vorschlägen für eine Änderung der<br />

Streitkräftestrukturen, Kommandostrukturen und gemeinsamen Infrastruktur<br />

des Bündnisses” auf den Weg. Während die Arbeit an der Studie fortgesetzt<br />

wurde, gaben die Außenminister auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 weitere<br />

wichtige Weisungen, indem sie den Bereich der Aufgaben für die <strong>NATO</strong><br />

definierten, für den die neue Kommandostruktur ausgestattet werden müsste.<br />

Auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 bekräftigten die Außenminister<br />

der <strong>NATO</strong>, dass ein wesentlicher Teil der Anpassung des Bündnisses darin<br />

besteht, eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />

der <strong>NATO</strong> aufzubauen, damit alle europäischen Bündnispartner als Ausdruck<br />

ihrer gemeinsamen Verantwortung einen kohärenteren und wirksameren<br />

Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses leisten, selbst<br />

bedarfsgerecht handeln und die transatlantische Partnerschaft stärken können.<br />

Außerdem riefen sie zur Weiterentwicklung der Fähigkeit des Bündnisses<br />

zur Durchführung neuer Funktionen und Aufgaben bei Konfliktverhütung und


Krisenbewältigung sowie Bemühungen gegen die Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme bei gleichzeitiger<br />

Beibehaltung des kollektiven Verteidigungspotenzials auf. Dies sollte durch<br />

eine Verstärkung des Beitrags des Bündnisses zu Sicherheit und Stabilität im<br />

gesamten euro-atlantischen Raum durch Erweiterung und Vertiefung der<br />

Zusammenarbeit mit <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten ergänzt werden.<br />

Dieser entscheidende Impuls für die Arbeit des Militärausschusses zur<br />

internen Anpassung war das Ergebnis von Entscheidungen, die von allen 16<br />

Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen wurden. Im Dezember 1997 gab Spanien<br />

seine Absicht bekannt, der neuen Militärstruktur beizutreten. Frankreich, das<br />

an der Arbeit des Militärausschusses zur internen Anpassung teilnimmt, hat<br />

darauf hingewiesen, dass es außer Stande ist, sich umfassend an den integrierten<br />

Strukturen der <strong>NATO</strong> zu beteiligen. Das Land hat jedoch seine weiterhin<br />

positive Haltung zum fortlaufenden Prozess der internen Anpassung und<br />

selektiven Teilnahme an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen zum Ausdruck<br />

gebracht.<br />

Die Bemühungen des Bündnisses zur Verbesserung seines Potenzials<br />

zur Erfüllung aller seiner Rollen und Aufgaben erforderten die Erreichung<br />

dreier grundlegender Ziele. Die militärische Leistungsfähigkeit des Bündnisses<br />

musste sichergestellt, die transatlantische Bindung aufrechterhalten und die<br />

Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />

Bündnisses entwickelt werden.<br />

Die entscheidende Anforderung bei der Entwicklung jeder neuen Struktur<br />

war, dass sie „aufgabenorientiert” sein müsse. Sie musste der <strong>NATO</strong> das<br />

Potenzial geben, das gesamte Spektrum der Rollen und Aufgaben des<br />

Bündnisses abzudecken, von seiner traditionellen Aufgabe der kollektiven<br />

Verteidigung bis hin zur Ausführung neuer Rollen unter sich wandelnden<br />

Bedingungen, einschließlich „nicht unter Artikel 5 fallender” Aufgaben, wie beispielsweise<br />

friedensunterstützende Operationen. Darüber hinaus mussten<br />

auch solche Faktoren wie Flexibilität, Effektivität der Streitkräfte,<br />

Zusammenhalt des Bündnisses, das Prinzip der Multinationalität,<br />

Finanzierbarkeit sowie Einbeziehung der Anforderungen der ESVI und der<br />

Alliierten Streitkräftekommandos mit berücksichtigt werden.<br />

Außerdem musste die neue Struktur ausbaufähig und flexibel genug sein,<br />

um neue Mitgliedstaaten ohne größere Umstrukturierungen aufnehmen zu<br />

können. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass für den Beitritt<br />

Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns keine zusätzlichen<br />

Hauptquartiere der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur erforderlich sein würden.<br />

Schließlich musste die Struktur ausreichende Möglichkeiten für die Teilnahme<br />

von Partnerstaaten bieten.<br />

289


NEUE FÜHRUNGSKONZEPTE<br />

Bei ihrer internen Anpassungsarbeit hat die <strong>NATO</strong> neue Konzepte untereinander<br />

übergreifender Führungsstrukturen entwickelt, die eine effektive<br />

Koordinierung der verschiedenen unter der neuen Kommandostruktur eingerichteten<br />

Kommandoebenen gewährleisten sollen. Diese neuen Konzepte<br />

spiegeln einen flexibleren Ansatz zur Durchführung der Aufgaben des<br />

Bündnisses und zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufgaben wider. Sie<br />

beruhen auf einem gestrafften, multifunktionalen Ansatz für die gesamte<br />

Kommandostruktur. Die Konzepte weisen die folgenden Eigenschaften auf:<br />

290<br />

• Eine Kommandobeziehung zwischen „Unterstützern” und<br />

„Unterstützten”. Dies ist einer der wichtigsten Aspekte des Konzepts<br />

der gegenseitigen Beziehung, das die Entwicklung der neuen Struktur<br />

geprägt hat. Diese ist darauf ausgelegt, dem Nordatlantikrat, dem<br />

Militärausschuss und Militärbefehlshabern auf allen Ebenen mehr<br />

Flexibilität zu geben, damit diese den Schwerpunkt jeweils dorthin verlagern<br />

können, wo es erforderlich ist.<br />

• Mehr Nachdruck auf der Durchführung von Aktivitäten und<br />

Operationen des Bündnisses auf regionaler Ebene. Hierbei wird auch<br />

die erhöhte wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Regionen<br />

berücksichtigt. Die Arbeit an der neuen Kommandostruktur hat die<br />

Notwendigkeit von regionalen Hauptquartieren hervorgehoben, die<br />

sowohl zur Aufnahme von Streitkräften als auch zur Unterstützung von<br />

inter- und intraregionaler Verstärkung in der Lage sind.<br />

• Ein flexibler Ansatz im Hinblick auf Führungs-(C2-)Maßnahmen, beispielsweise<br />

Grenzen, Koordinierungslinien und Stufen, die die<br />

Durchführung von Übungen und Einsätzen erheblich erleichtern werden.<br />

So müssen zum Beispiel im Alliierten Kommandobereich Europa<br />

nur diejenigen Führungsmaßnahmen dauerhaft verwendet oder eingerichtet<br />

werden, die für die Durchführung von täglichen Einsätzen auf<br />

strategischer und regionaler Ebene in Friedenszeiten erforderlich<br />

sind. Auf diese Weise wird der Bedarf an dauerhaft eingerichteten<br />

Grenzen unterhalb der Regionalebene im Alliierten Kommandobereich<br />

Europa beseitigt, und es gibt unter der neuen Struktur keine ständig<br />

aktiven Gemeinsamen Einsatzgebiete des Gemeinsamen<br />

Subregionalen Kommandos.<br />

• Ein größeres Gewicht für das Prinzip der „Multinationalität” im Hinblick<br />

auf die personelle Ausstattung des neuen militärischen<br />

Hauptquartiers. Dies ermöglicht einen größeren Spielraum für die<br />

Vertretung aller Mitgliedstaaten auf der Ebene der Obersten<br />

Kommandobehörden. Außerdem wird so in der gesamten


Kommandostruktur die Vertretung von Staaten erleichtert, deren<br />

Territorium an andere Höhere Nachgeordnete Kommandobehörden<br />

grenzt. Dies erhöht die Erstverstärkungspotenziale und führt zu einer<br />

umfassenderen Beteiligung auf der Ebene des Gemeinsamen<br />

Subregionalen Kommandos, so dass Staaten, deren Territorium an ein<br />

Land mit einem solchen Kommando grenzt, eine gerechte Vertretung<br />

ermöglicht wird.<br />

Diese Anpassung wurde im Rahmen der 1994 auf den Weg gebrachten<br />

Langzeitstudie vorangetrieben. Die Art, die Anzahl und die Standorte der<br />

Hauptquartiere, die die Kommandostruktur bilden würden, wurden von den<br />

Verteidigungsministern 1997 vereinbart. Mit dieser Entscheidung als<br />

Grundlage verabschiedete der Nordatlantikrat im März 1999<br />

Aktivierungsbefehle für die Hauptquartiere und ebnete so den Weg für die vollständige<br />

Umsetzung der neuen Militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>,<br />

die im September 1999 umgesetzt wurde.<br />

DIE MILITÄRISCHE STRUKTUR<br />

Die integrierte Militärstruktur besteht aus Streitkräften, die der <strong>NATO</strong><br />

gemäß den festgelegten Bedingungen von den Mitgliedstaaten zur Verfügung<br />

gestellt wurden, die Teil der Struktur sind. Nach der gegenwärtigen Struktur<br />

sind diese Streitkräfte in die drei Hauptkategorien Sofort- und<br />

Schnelleingreifkräfte, Hauptverteidigungskräfte und Verstärkungskräfte<br />

unterteilt.<br />

Eingreifkräfte sind vielseitig einsetzbare, hochbewegliche Land-, Luftund<br />

Seestreitkräfte, die sich ständig in hoher Einsatzbereitschaft befinden und<br />

kurzfristig für eine frühe militärische Reaktion auf eine Krise bereitstehen.<br />

Soforteingreifkräfte bestehen aus Land-, See- und Luftkomponenten, wie<br />

beispielsweise den Ständigen Einsatzverbänden des Bündnisses im Atlantik<br />

und im Mittelmeer sowie dem Hauptquartier der Eingreifkräfte Land (AMF(L))<br />

des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE). Schnelleingreifkräfte setzen<br />

sich aus anderen Land-, Luft- und Seekomponenten zusammen, wie beispielsweise<br />

dem Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps und dem<br />

Hauptquartier der Multinationalen Division (Mitte) (MND(C)).<br />

Hauptverteidigungskräfte setzen sich aus aktiven und mobilmachungsfähigen<br />

Land-, Luft- und Seestreitkräften zusammen, die in der Lage sind, vor<br />

Zwangsausübung und Aggression abzuschrecken und entsprechende<br />

Verteidigungsoperationen zu führen. Diese Streitkräfte bestehen aus multinationalen<br />

und nationalen Truppenteilen unterschiedlicher Einsatzbereitschaft.<br />

Bei den Hauptverteidigungskräften gibt es vier multinationale Korps; im<br />

291


Einzelnen handelt es sich dabei um ein dänisch-deutsches, ein niederländischdeutsches<br />

und zwei deutsch-amerikanische Korps. Einige dieser Truppen<br />

könnten auch für die Unterstützung von „nicht unter Artikel 5 fallenden<br />

Operationen” eingesetzt werden.<br />

Zusätzlich zu diesen Streitkräften ist eine Vereinbarung mit Regelungen in<br />

Kraft, nach denen das Europäische Korps (Eurocorps), das aus Einheiten aus<br />

Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien besteht, der <strong>NATO</strong><br />

in Krisenzeiten für einen Einsatz sowohl im Rahmen von Hauptverteidigungsstreitkräften<br />

als auch von Eingreifkräften zur Verfügung gestellt werden kann.<br />

Im April 2000 führten ähnliche Regelungen im Rahmen des turnusmäßigen<br />

Kommandowechsels und unter dem Oberbefehl der <strong>NATO</strong> zur Übertragung<br />

der operativen Befehlsgewalt über die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) auf das<br />

Eurocorps.<br />

Verstärkungskräfte setzen sich aus anderen Truppen unterschiedlicher<br />

Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit zusammen; sie können jeden <strong>NATO</strong>-<br />

Abschnitt und jedes Seegebiet zum Zwecke der Abschreckung,<br />

Krisenbewältigung oder Verteidigung verstärken.<br />

Diese Kräfte werden weiter unterteilt in Streitkräfte, die im Bedarfsfall entsprechend<br />

besonderen Verfahren oder zu bestimmten Zeiten unter<br />

Operational Command oder Operational Control eines Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshabers gestellt werden, und Streitkräfte, die gemäß Vereinbarung mit<br />

den Mitgliedstaaten bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt unter Operational<br />

Command eines Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabers gestellt werden.<br />

Einige der vorgenannten Begriffe sind militärisch genau definiert. Die<br />

Begriffe „Command” und „Control” beziehen sich beispielsweise auf die Art der<br />

Befehlsgewalt, die Truppenführer über die ihnen unterstellten Streitkräfte ausüben.<br />

Im internationalen Sprachgebrauch haben diese Begriffe nicht notwendigerweise<br />

dieselbe Bedeutung wie im rein nationalen Kontext. Wenn sie der<br />

<strong>NATO</strong> Streitkräfte unterstellen, übertragen die Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong><br />

Operational Command oder Operational Control, im Gegensatz zu Full<br />

Command, was alle Aspekte der Operationen und Führung dieser Streitkräfte<br />

einschließen würde. All diese Aspekte liegen weiter in nationaler Zuständigkeit<br />

und verbleiben unter nationaler Kontrolle.<br />

In der Regel bleiben die meisten <strong>NATO</strong>-Streitkräfte weiter unter Full<br />

Command der nationalen Stellen, bis sie für eine besondere, auf politischer<br />

Ebene beschlossene Operation dem Bündnis unterstellt werden. Ausnahmen<br />

bilden hier die integrierten Stäbe in den verschiedenen militärischen <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartieren, Teile der integrierten Luftverteidigungsstruktur einschließlich<br />

des luftgestützten Frühwarnsystems (AWACS), einige Fernmeldeeinheiten und<br />

292


die Ständigen Einsatzverbände der Marine sowie andere Teile der<br />

Eingreifkräfte des Bündnisses.<br />

Oberster Alliierter Befehlshaber Europa (SACEUR)<br />

Hauptaufgabe des SACEUR ist es, zur Wahrung von Frieden, Sicherheit<br />

und territorialer Integrität der Bündnisstaaten beizutragen. Im Falle einer eingetretenen<br />

oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er alle notwendigen<br />

militärischen Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten und<br />

Zuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Europa (ACE) zu ergreifen,<br />

um die Bündnissolidarität und die Bereitschaft zur Wahrung der Integrität des<br />

Bündnisgebiets zu demonstrieren, die Freiheit der Meere und der lebenswichtigen<br />

wirtschaftlichen Versorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheit<br />

des Alliierten Kommandobereichs Europa zu wahren oder wiederherzustellen.<br />

Der SACEUR führt militärische Planungen durch, unter anderem die<br />

Identifizierung und Anforderung von Streitkräften, die für das gesamte<br />

Spektrum der Bündnisaufgaben erforderlich sind. Zu diesen Aufgaben gehören<br />

die Förderung der Stabilität, Beiträge zur Krisenbewältigung sowie<br />

Vorkehrungen für eine wirksame Verteidigung. Er gibt den politischen und<br />

militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> Empfehlungen in allen militärischen<br />

Belangen, die seine Fähigkeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben berühren<br />

könnten. Der SACEUR hat direkten Zugang zu nationalen Stabschefs und<br />

kann nach Bedarf mit den zuständigen nationalen Behörden in Kontakt treten,<br />

um die Erfüllung seiner Missionen zu erleichtern.<br />

Wie der Vorsitzende des Militärausschusses hat der Oberste Alliierte<br />

Befehlshaber Europa eine wichtige öffentliche Funktion zu erfüllen. Er ist der<br />

ranghöchste militärische Sprecher für das Oberste Hauptquartier der Alliierten<br />

Mächte Europa (SHAPE). Durch seine eigenen Aktivitäten und die seines<br />

Presse- und Informationsstabs pflegt er regelmäßige Kontakte zur Presse und<br />

zu den übrigen Medien. Er stattet offizielle Besuche in <strong>NATO</strong>-Staaten und in<br />

den Ländern ab, mit denen die <strong>NATO</strong> Dialog, Kooperation und Partnerschaft<br />

entwickelt. Er ist außerdem für die Entwicklung militärischer Kontakte mit PfP-<br />

Partnern der <strong>NATO</strong> zuständig.<br />

Alliierter Kommandobereich Europa (ACE)<br />

Der SACEUR ist der oberste Militärbefehlshaber der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörde (SC) Europa. Es handelt sich um einen Offizier der USA<br />

im Rang eines Admirals oder Generals. Seine Befehlsgewalt wird vom<br />

Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) in Casteau,<br />

Mons, Belgien aus ausgeübt.<br />

293


Aufgabe von ACE ist die Sicherung des Gebiets von der Nordspitze<br />

Norwegens bis nach Südeuropa, einschließlich des gesamten<br />

Mittelmeerraums, und von der Atlantikküste bis zur Ostgrenze der Türkei,<br />

einschließlich eines Gebiets um die Kanarischen Inseln und des dazugehörigen<br />

Luftraums. Dies entspricht einer Landfläche von ungefähr zwei Millionen<br />

Quadratkilometern und einem Seegebiet von mehr als drei Millionen<br />

Quadratkilometern. Die Bevölkerungszahl liegt bei ungefähr 320 Millionen. Im<br />

Krisenfall hat der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa im Rahmen der ihm<br />

von den politischen Behörden des Bündnisses erteilten Befugnisse die<br />

Verantwortung für die Durchführung militärischer Maßnahmen zur Verteidigung<br />

und Wahrung der Sicherheit oder zur Wiederherstellung der Integrität des<br />

Alliierten Kommandobereichs Europa.<br />

Zum Alliierten Kommandobereich Europa zählen zwei Höhere<br />

Nachgeordnete Kommandobehörden, die dem Obersten Alliierten<br />

Befehlshaber Europa unterstehen:<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH): Brunssum, Niederlande.<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH): Neapel, Italien.<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH)<br />

Brunssum, Niederlande<br />

Zum AFNORTH-Gebiet gehören Belgien, Dänemark, Deutschland,<br />

Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, die Tschechische Republik<br />

und das Vereinigte Königreich. Außerdem umfasst es die Nordsee, die Irische<br />

See, den Ärmelkanal, das Skagerrak, das Kattegat, den Sund und die Belts<br />

sowie die Ostsee. Der Befehlshaber ist ein Offizier im Rang eines<br />

Viersterneadmirals oder -generals aus Deutschland oder dem Vereinigten<br />

Königreich. Seine nachgeordneten Kommandobehörden bestehen aus folgenden<br />

Teilen:<br />

294<br />

• Zwei Komponentenkommandobehörden:<br />

- Alliierte Luftstreitkräfte Nord in Ramstein, Deutschland;<br />

- Alliierte Seestreitkräfte Nord in Northwood, Vereinigtes Königreich.<br />

• Drei Gemeinsame Subregionale Kommandos:<br />

- Gemeinsames Oberkommando Mitte in Heidelberg, Deutschland;<br />

- Gemeinsames Oberkommando Nordost in Karup, Dänemark;<br />

- Gemeinsames Oberkommando Nord in Stavanger, Norwegen.


Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH)<br />

Neapel, Italien<br />

AFSOUTH deckt ein Gebiet von etwa vier Millionen Quadratkilometern ab,<br />

einschließlich Griechenland, Italien, Spanien, die Türkei und Ungarn. Es<br />

umfasst außerdem das Schwarze Meer, das Asowsche Meer, das gesamte<br />

Mittelmeer und die Zugänge vom Atlantik zur Straße von Gibraltar östlich der<br />

Länge 7° 23’ 48” W sowie ein Gebiet rund um die Kanarischen Inseln und den<br />

dazugehörigen Luftraum. Die Region ist durch Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten (Schweiz<br />

und Österreich) physisch von der AFNORTH-Region getrennt. Der<br />

Befehlshaber von AFSOUTH ist ein Offizier im Rang eines Viersterneadmirals<br />

oder -generals aus den USA. Seine nachgeordneten Kommandobehörden<br />

bestehen aus folgenden Teilen:<br />

• Zwei Komponentenkommandobehörden:<br />

- Alliierte Luftstreitkräfte Süd in Neapel, Italien;<br />

- Alliierte Seestreitkräfte Süd in Neapel, Italien;<br />

• Vier Gemeinsame Subregionale Kommandos:<br />

- Gemeinsames Oberkommando Süd in Verona, Italien;<br />

- Gemeinsames Oberkommando Mitte Süd in Larissa,<br />

Griechenland;<br />

- Gemeinsames Oberkommando Südost in Izmir, Türkei;<br />

- Gemeinsames Oberkommando Südwest in Madrid, Spanien.<br />

Andere SACEUR unterstellte Stäbe und Kommandobehörden<br />

Die Stäbe bzw. Kommandobehörden, die dem Obersten Alliierten<br />

Befehlshaber Europa unterstellt sind und sich hauptsächlich mit Eingreifkräften<br />

befassen, umfassen folgende Einrichtungen:<br />

• Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte: Kalkar, Deutschland;<br />

• Luftgestützte Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong>: Geilenkirchen, Deutschland;<br />

• ACE-Schnelleingreifkorps: Rheindahlen, Deutschland;<br />

• Multinationale Division (Mitte): Rheindahlen, Deutschland;<br />

• Multinationale Division (Süd) (noch nicht aktiviert, Standort noch nicht<br />

festgelegt);<br />

• Ständiger Einsatzverband Mittelmeer;<br />

295


• ACE-Eingreifkräfte, Land: Heidelberg, Deutschland;<br />

• Minenabwehrtruppe Nord;<br />

• Minenabwehrtruppe Mittelmeer.<br />

Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte<br />

Das Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte wurde aufgestellt, um<br />

die detaillierte Planung für die Reaktionsstreitkräfte Luft zu erleichtern. Der<br />

Stab mit ungefähr 80 Mitarbeitern hat seinen Sitz in Kalkar, Deutschland.<br />

Befehlshaber ist ein deutscher Dreisternegeneral der Luftwaffe.<br />

Luftgestützte Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF)<br />

Die Aufstellung der luftgestützten Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF,<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning Force) erfolgte nach einer Entscheidung des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses der <strong>NATO</strong> vom Dezember 1978, um der<br />

<strong>NATO</strong> als Teil ihres Luftverteidigungspotenzials ein eigenständiges luftgestütztes<br />

Frühwarnsystem für die Luftraumüberwachung und Führung aller <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobereiche zu verschaffen. Das NAEWF-System ist das größte<br />

gemeinsam finanzierte Beschaffungsprogramm des Bündnisses.<br />

Die NAEWF ist eine voll operative, multinationale Truppe, die aus zwei<br />

Komponenten besteht: der E-3A-Komponente, die 18 E-3A-Flugzeuge der<br />

<strong>NATO</strong> umfasst und von einer Haupteinsatzbasis in Geilenkirchen<br />

(Deutschland) aus operiert, und der E-3D-Komponente, die aus sieben im<br />

Besitz des Vereinigten Königreichs befindlichen und von diesem betriebenen<br />

E-3D-Flugzeugen besteht, die auf dem Luftwaffenstütztpunkt der Royal Air<br />

Force Waddington im Vereinigten Königreich stationiert sind. Durch das<br />

NAEWF-System wird ein Luftüberwachungs- und Frühwarnpotenzial geschaffen,<br />

das eine erheblich gesteigerte Effektivität der Führung der <strong>NATO</strong>-<br />

Streitkräfte bewirkt. Daten können direkt von AWACS-Flugzeugen an<br />

Führungszentren zu Lande, zu Wasser und in der Luft übertragen werden.<br />

Jedes Flugzeug ist mit modernen Radarsystemen ausgerüstet, die<br />

Luftfahrzeuge aus großer Entfernung weiträumig orten können.<br />

ACE-Schnelleingreifkorps<br />

Das ACE-Schnelleingreifkorps ist die Landkomponente der<br />

Schnelleingreifkräfte ACE. Sein Auftrag setzt die Fähigkeit voraus, Einsätze im<br />

gesamten Alliierten Kommandobereich Europa (ACE) durchzuführen, um<br />

jederzeit bei Bedarf die Streitkräfte eines <strong>NATO</strong>-Staates vor Ort zu ergänzen<br />

296


oder zu verstärken. Seine Planungsstruktur im Frieden umfasst zehn zugewiesene<br />

Divisionen und Korps<strong>truppen</strong> aus 14 <strong>NATO</strong>-Ländern. Dies erlaubt eine<br />

rasche Reaktion auf eine große Zahl von Eventualfällen. Aufgrund des breiten<br />

Spektrums ihrer Fähigkeiten können die Streitkräfte so zusammengestellt werden,<br />

dass sie vielgestaltigen und unvorhersehbaren Risiken begegnen können.<br />

Die operative Gliederung, Zusammensetzung und Größe des ACE-<br />

Schnelleingreifkorps hängt von der Art der Krise, dem Krisengebiet, der politischen<br />

Bedeutung der Krise sowie den Fähigkeiten und der Verfügbarkeit regionaler<br />

und örtlicher Kräfte ab. Die Transportfähigkeit der Kontingente, die<br />

Verfügbarkeit von Lufttransportmitteln, die zu überwindenden Entfernungen<br />

und die Infrastruktureinrichtungen im aufnehmenden <strong>NATO</strong>-Staat spielen<br />

ebenfalls eine entscheidende, ja ausschlaggebende Rolle. Das Hauptquartier<br />

kann bis zu vier Divisionen und Korps<strong>truppen</strong> entsenden. Folgende<br />

Großverbände stehen dem ACE-Schnelleingreifkorps zur Verfügung:<br />

• nationale Divisionen aus Deutschland, Griechenland, der Türkei und<br />

den Vereinigten Staaten sowie die gemäß besonderer<br />

Koordinierungsvereinbarungen zur Verfügung gestellte Spanische<br />

Schnelle Eingreifdivision;<br />

• gekaderte Divisionen unter nationaler Führung: eine britische Division<br />

mit italienischer Komponente, eine britische Division mit dänischer<br />

Komponente und eine italienische Division mit portugiesischer<br />

Komponente;<br />

• die Multinationale Division Europa Mitte mit belgischen, niederländischen,<br />

deutschen und britischen Truppenteilen;<br />

• die Multinationale Division Europa Süd (noch nicht aktiviert, Standort<br />

noch nicht festgelegt);<br />

• Korps<strong>truppen</strong> - vorwiegend aus Großbritannien, aber mit bedeutenden<br />

Anteilen anderer teilnehmender Bündnispartner.<br />

Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps ist multinational. Es hat<br />

seinen Sitz in Rheindahlen, Deutschland. Das Hauptquartier untersteht im<br />

Frieden dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR), während<br />

sich das Hauptquartier der Multinationalen Division Europa Mitte unter<br />

Operational Command des Befehlshabers des ACE-Schnelleingreifkorps<br />

befindet. Die verbleibenden Divisionen und Truppenteile werden erst nach<br />

ihrer Dislozierung der Operational Control des SACEUR unterstellt.<br />

Befehlshaber des ACE-Schnelleingreifkorps ist ein britischer<br />

Dreisternegeneral.<br />

297


Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps übernahm am 20.<br />

Dezember 1995 erstmals das Kommando über die Landkomponente der<br />

<strong>NATO</strong>-geführten IFOR-Truppe in Bosnien und Herzegowina.<br />

Soforteingreifkräfte See<br />

Es gibt drei in ACE operierende maritime Soforteingreifkräfte. Der<br />

Ständige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) besteht aus<br />

Zerstörern oder Fregatten. Er bildet in Spannungs- und Krisenzeiten den Kern<br />

der multinationalen Seestreitkräfte des SACEUR. Zwei ständige<br />

Einsatzverbände zur Minenabwehr, MCMFORNORTH und MCMFORMED,<br />

stellen ein ständiges <strong>NATO</strong>-Minenabwehrpotenzial dar, hauptsächlich für einen<br />

regionalen Einsatz in den Zuständigkeitsbereichen von AFNORTH und AFS-<br />

OUTH. Sie stehen unter Operational Command des SACEUR und können bei<br />

Bedarf <strong>NATO</strong>-weit eingesetzt werden.<br />

Diese Streitkräfte verschaffen der <strong>NATO</strong> eine ständige Seepräsenz und<br />

erinnern fortlaufend und sichtbar an die Solidarität und den Zusammenhalt des<br />

Bündnisses. Sie bilden sofort verfügbare Abschreckungskräfte und leisten<br />

einen wichtigen Beitrag zum operativen Potenzial des Bündnisses.<br />

Der Ständige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) wurde im<br />

April 1992 aufgestellt und ersetzte den früheren, im Jahre 1969 gegründeten<br />

Flottenbereitschaftsverband Mittelmeer (NAVOCFORMED). Er besteht aus<br />

Zerstörern und Begleitschiffen, die von Staaten im Alliierten Kommandobereich<br />

Europa mit Seestreitkräften gestellt werden. Von Zeit zu Zeit beteiligen sich<br />

auch Schiffe anderer <strong>NATO</strong>-Staaten.<br />

Der MCMFORNORTH ersetzte 1998 den Ständigen Einsatzverband<br />

Ärmelkanal (STANAVFORCHAN) und besteht in erster Linie aus Einheiten von<br />

Staaten der Nordregion. Von Zeit zu Zeit beteiligen sich auch die<br />

Seestreitkräfte anderer Staaten an dem Verband.<br />

Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa<br />

Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa<br />

(AMF, ACE Mobile Force) wurden im Jahre 1960 als kleine multinationale<br />

Truppe geschaffen, die kurzfristig in jedes bedrohte Gebiet des Alliierten<br />

Kommandobereichs Europa verlegt werden konnte. Das Hauptquartier der<br />

AMF befindet sich in Heidelberg, Deutschland. Ihre Rolle besteht darin, die<br />

Solidarität des Bündnisses sowie seine Fähigkeit und Entschlossenheit zum<br />

Ausdruck zu bringen, jeder Form von Aggression gegen einzelne<br />

Mitgliedstaaten Einhalt zu gebieten. Im Januar 1991 kamen die AMF erstmals<br />

298


zu einem wirklichen Kriseneinsatz, als ein Teil ihrer Luftkomponente während<br />

des Golfkriegs als sichtbares Zeichen der kollektiven Solidarität der <strong>NATO</strong><br />

angesichts einer möglichen Bedrohung des Bündnisterritoriums in den<br />

Südosten der Türkei verlegt wurde. Die Landkomponente dieser Kräfte, die<br />

aus einem Verband in Brigadestärke mit ungefähr 5.000 Mann besteht, setzt<br />

sich aus Truppenteilen zusammen, die ihnen von 14 <strong>NATO</strong>-Staaten unterstellt<br />

wurden.<br />

Die Zusammensetzung der AMF wurde den Erfordernissen ihrer neuen<br />

Rolle als Teil der Soforteingreifkräfte der <strong>NATO</strong> angepasst. Sie bestehen aus<br />

Luft- und Landkontingenten, zu denen die meisten <strong>NATO</strong>-Bündnispartner beitragen.<br />

Oberster Alliierter Befehlshaber Atlantik (SACLANT)<br />

Die Hauptaufgabe des SACLANT unter der politischen Gesamtleitung des<br />

Nordatlantikrats und/oder des Verteidigungsplanungsausschusses ist es, zu<br />

dem zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der<br />

Bündnisstaaten erforderlichen Militärpotenzial beizutragen. Im Falle einer eingetretenen<br />

oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er als<br />

Oberster Alliierter Befehlshaber im Rahmen der Möglichkeiten und<br />

Zuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Atlantik alle notwendigen<br />

militärischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bündnissolidarität und die<br />

Bereitschaft zur Wahrung der Integrität des Bündnisgebiets zu demonstrieren,<br />

die Freiheit der Meere und der lebenswichtigen wirtschaftlichen<br />

Versorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheit des Alliierten<br />

Kommandobereichs Atlantik zu wahren oder wiederherzustellen. Als der<br />

Strategische Befehlshaber der <strong>NATO</strong> in Nordamerika spielt der SACLANT<br />

auch eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der transatlantischen<br />

Bindung zwischen Europa und Nordamerika. Wie der SACEUR berät er die<br />

politischen und militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> zu militärischen Fragen und<br />

hat direkten Zugang zu den Stabschefs, Verteidigungsministern und Staatsund<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, wenn es die Umstände erfordern.<br />

Das Hauptquartier des Obersten Alliierten Befehlshabers Atlantik (HQ<br />

SACLANT) befindet sich in Norfolk, Virginia, USA.<br />

Alliierter Kommandobereich Atlantik (ACLANT)<br />

Der ACLANT-Zuständigkeitsbereich reicht vom Nordpol bis zum<br />

Wendekreis des Krebses und von der Ostküste Nordamerikas bis zur<br />

299


Westküste Afrikas und Europas (einschließlich Portugal, jedoch ohne den<br />

Ärmelkanal, die Britischen Inseln und die Kanarischen Inseln).<br />

Die <strong>NATO</strong> ist als atlantisches Bündnis für das wirtschaftliche Wohlergehen<br />

im Frieden und das Überleben im Krieg auf die entscheidenden<br />

Seeverbindungswege angewiesen. Die Hauptaufgabe des ACLANT besteht<br />

daher darin, diese Verbindungswege der Bündnispartner zu sichern, Land- und<br />

amphibische Operationen zu unterstützen sowie die Stationierung des seegestützten<br />

atomaren Abschreckungspotenzials des Bündnisses zu schützen und<br />

auf diese Weise zur Sicherheit des Atlantikgebiets beizutragen.<br />

Das Strategische Konzept des Bündnisses, das von den Staats- und<br />

Regierungschefs auf dem Washingtoner Gipfel im April 1999 gebilligt wurde,<br />

spiegelt einen weit gefassten Sicherheitsansatz wider, der den Schwerpunkt<br />

verstärkt auf Konfliktverhütung und Krisenmanagement legt. Im Einklang mit<br />

diesem Ansatz wurden die Strukturen der <strong>NATO</strong>-Seestreitkräfte angepasst, um<br />

den Notwendigkeiten des heutigen Sicherheitsumfelds Rechnung zu tragen,<br />

damit die für eine Reaktion auf Friedens-, Krisen- oder Konfliktsituationen<br />

erforderlichen Optionen zur Verfügung stehen.<br />

Die neue militärische Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> beseitigt die<br />

Notwendigkeit dauerhaft festgelegter Grenzen zwischen Kommandobehörden<br />

unterhalb der strategischen Ebene. Es gibt fünf größere nachgeordnete<br />

Kommandobehörden, darunter drei Regionale Hauptquartiere, die dem<br />

SACLANT direkt unterstellt sind. Jedes Regionale Hauptquartier ist dem<br />

SACLANT gegenüber für die Planung und Ausführung militärischer Aktivitäten<br />

und Vorkehrungen des Bündnisses in Friedenszeiten, Krisen oder Konflikten<br />

verantwortlich, einschließlich die Durchführung von Aufgaben, die ihm möglicherweise<br />

innerhalb des ACLANT-Zuständigkeitsbereichs oder gegebenenfalls<br />

darüber hinaus zugewiesen werden.<br />

Die fünf größeren nachgeordneten Kommandobehörden sind folgende:<br />

Regionales Hauptquartier, Ostatlantik (RHQ EASTLANT)<br />

Northwood, Vereinigtes Königreich<br />

Die Hauptaufgabe von RHQ EASTLANT besteht darin, einen Beitrag zur<br />

Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaaten<br />

im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der Oberbefehlshaber<br />

Abschnitt Ostatlantik (CINCEASTLANT) ist ein britischer Viersterneadmiral.<br />

Der CINCEASTLANT hat zwei Funktionen, d. h., er dient sowohl in seiner<br />

Eigenschaft als CINCEASTLANT als regionaler Befehlshaber innerhalb der<br />

300


Struktur des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE) als auch in seiner<br />

Eigenschaft als Befehlshaber der Alliierten Seestreitkräfte Nord<br />

(COMNA-VNORTH) als Komponentenbefehlshaber unter CINCNORTH. Die<br />

Arbeit in der Befehlshierarchie beider Oberster <strong>NATO</strong>-Befehlshaber ermöglicht<br />

es dem Hauptquartier, einen Schwerpunkt für Militärbewegungen und nahtlose<br />

Seeoperationen unter Beteiligung beider Oberster Kommandobehörden zu bilden.<br />

Der CINCEASTLANT ist außerdem im Auftrag des Obersten Alliierten<br />

Befehlshabers Atlantik für die Leitung und den Betrieb des Ständigen<br />

Einsatzverbands Atlantik (STANAVFORLANT) zuständig.<br />

Ständiger Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT)<br />

Beim Ständigen Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT) handelt es<br />

sich um ein ständiges, in Friedenszeiten operierendes multinationales<br />

Marinegeschwader, das aus Zerstörern, Kreuzern und Fregatten der<br />

Seestreitkräfte verschiedener <strong>NATO</strong>-Staaten besteht. Arbeit, Ausbildung und<br />

Übungen des Verbands finden in der Gruppe statt und sorgen so für eine tägliche<br />

Überprüfung der aktuellen Verfahren, Taktiken und Effektivität der <strong>NATO</strong><br />

auf See.<br />

Dem Verband, der 1967 gegründet wurde, haben seither insgesamt mehr<br />

als 500 Schiffe und mehr als 150.000 Männer und Frauen angehört. Er nimmt<br />

jährlich an einer Reihe geplanter <strong>NATO</strong>- und nationaler Übungen teil, mit<br />

denen die Bereitschaft aufrechterhalten und die Interoperabilität gefördert werden<br />

soll. Der Verband stellt ein sichtbares, praktisches Beispiel für<br />

Bündnissolidarität und transatlantische Zusammenarbeit dar. Kürzlich abgehaltene<br />

Übungen haben außerdem das Potenzial des Verbands zur<br />

Durchführung friedensunterstützender und humanitärer Operationen außerhalb<br />

des traditionellen Zuständigkeitsbereichs des Bündnisses in Übereinstimmung<br />

mit der <strong>NATO</strong>-Politik der Ausdehnung der Sicherheit auf den gesamten<br />

euro-atlantischen Raum gezeigt.<br />

Regionales Hauptquartier, Westatlantik (RHQ WESTLANT)<br />

Norfolk, Virginia<br />

Die Hauptaufgabe von RHQ WESTLANT besteht darin, einen Beitrag zur<br />

Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaaten<br />

im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der Oberbefehlshaber<br />

Abschnitt Westatlantik (CINCWESTLANT) ist ein amerikanischer<br />

Viersterneadmiral.<br />

301


Die wichtigste Funktion von WESTLANT in Krisen- oder Kriegszeiten<br />

besteht darin, zur Unterstützung aller <strong>NATO</strong>-Streitkräfte, die irgendwo im<br />

Zuständigkeitsbereich der <strong>NATO</strong> oder darüber hinaus operieren, den sicheren<br />

Transport von wesentlicher Verstärkung und wesentlichem Nachschub von<br />

Nordamerika nach Europa zu gewährleisten.<br />

In Friedenszeiten fördert der CINCWESTLANT gemeinsame multinationale<br />

Übungen und PfP-Aktivitäten, wahrt die operative Kontrolle und unterstützt<br />

die dem Hauptquartier zugewiesenen <strong>NATO</strong>-Streitkräfte.<br />

Regionales Hauptquartier, Südatlantik (RHQ SOUTHLANT)<br />

Lissabon, Portugal<br />

Die Hauptaufgabe von RHQ SOUTHLANT besteht darin, einen Beitrag<br />

zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der<br />

Bündnisstaaten im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der<br />

Oberbefehlshaber Abschnitt Südatlantik (CINCSOUTHLANT) ist ein portugiesischer<br />

Dreisterneadmiral.<br />

Als ACLANT-Befehlshaber an der Grenze zum südlichen Teil des Alliierten<br />

Kommandobereichs Europa stellt der CINCSOUTHLANT den Schwerpunkt für<br />

Militärbewegungen und nahtlose Seeoperationen entlang eines Großteils der<br />

Südostgrenze zwischen den Höheren Nachgeordneten Kommandobehörden<br />

Europa und Atlantik dar.<br />

Eingreifflotte Atlantik (STRIKFLTLANT)<br />

Norfolk, Virginia<br />

Der Befehlshaber der Eingreifflotte Atlantik (COMSTRIKFLTLANT) ist auf<br />

See der wichtigste nachgeordnete Befehlshaber des Obersten Alliierten<br />

Befehlshabers Atlantik. Als solcher besteht seine Hauptaufgabe darin, durch<br />

Herstellung und Wahrung der Seeüberlegenheit im Atlantik und durch<br />

Sicherstellung der Integrität der Seeverbindungswege der <strong>NATO</strong> von<br />

Aggressionen abzuschrecken. Der COMSTRIKFLTLANT ist ein amerikanischer<br />

Dreisterneadmiral.<br />

Die Zusammensetzung der Flotte kann so auf die Bewältigung von<br />

Krisensituationen in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen zugeschnitten<br />

werden, dass sowohl Luftstreitkräfte als auch amphibische und Seestreitkräfte<br />

Unterstützung erhalten sowie Land- und Luftoperationen des Alliierten<br />

Kommandobereichs Europa direkt unterstützt werden. An der Flotte sind<br />

Streitkräfte aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Kanada, den Niederlanden,<br />

Norwegen, Portugal, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten<br />

302


eteiligt. STRIKFLTLANT verfügt über eine potenzielle Sollstärke in<br />

Kriegszeiten von drei bis vier Kampfgruppen mit Flugzeugträgern, ein oder<br />

zwei U-Boot-Abwehrkommandos, einem amphibischen Kommando sowie<br />

ungefähr 22.000 niederländischen, britischen und amerikanischen<br />

Marineinfanteristen.<br />

In regelmäßigen Abständen werden <strong>NATO</strong>-Übungen durchgeführt, um die<br />

Interoperabilität der der Flotte zugewiesenen Streitkräfte unter realistischen<br />

Bedingungen zu gewährleisten und die Führungsverfahren zu stärken.<br />

Alliierter U-Boot-Kommandobereich Atlantik (SUBACLANT)<br />

Norfolk, Virginia<br />

Der Befehlshaber Alliiertes U-Boot-Kommando Atlantik (COMSUB-<br />

ACLANT) ist der wichtigste Berater des Obersten Alliierten Befehlshabers<br />

Atlantik für U-Boot-Fragen und unterseeische Kriegsführung. Der COMSUB-<br />

ACLANT ist ein amerikanischer Dreisterneadmiral.<br />

SUBACLANT bietet ein Koordinierungspotenzial für den Alliierten<br />

Kommandobereich Atlantik sowie einen direkten Kontakt mit dem Alliierten<br />

Kommandobereich Europa zur Planung der Grundsätze und Leitlinien des<br />

Bündnisses im Bereich U-Boote. Er ist im Wesentlichen eine<br />

Koordinierungsbehörde und stellt die Hauptquelle der operativen und taktischen<br />

U-Boot-Leitlinien für beide Oberste Kommandobehörden dar.<br />

SACLANT-Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN)<br />

La Spezia, Italien<br />

Die Funktion und Struktur des SACLANT-Unterwasserforschungszentrums,<br />

das einen festen Bestandteil der wichtigsten nachgeordneten Kommandostruktur<br />

von ACLANT bildet, wird in Kapitel 14 (Forschung und Technologie)<br />

beschrieben.<br />

Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG)<br />

Die Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG, Canada-United<br />

States Regional Planning Group) setzt sich aus Militärvertretern Kanadas und<br />

der Vereinigten Staaten zusammen. Ihre Funktion besteht in der Koordinierung<br />

der Verteidigungsanstrengungen der <strong>NATO</strong> in der Region Kanada-USA<br />

(CANUS). Es gibt keinen <strong>NATO</strong>-Gesamtbefehlshaber für diese Region. Daher<br />

hängen Führungsvorkehrungen von den vorhandenen Strukturen der<br />

Streitkräfte Kanadas und der USA sowie des Nordamerikanischen<br />

303


Luftraumverteidigungskommandos ab, falls nicht die jeweiligen militärischen<br />

und nationalen Behörden bestimmen, dass die Schaffung anderer gemeinsamer<br />

Hauptquartiere zur Ausübung dieser Kommandofunktion erforderlich ist.<br />

Die Aufgabe der CUSRPG besteht darin, die zur Wahrung von Frieden,<br />

Sicherheit und territorialer Integrität der CANUS-Region erforderliche militärische<br />

Planung durchzuführen. Hierzu gehören Regelungen für die<br />

Stationierung und den Schutz strategischer Nuklearstreitkräfte in diesem<br />

Gebiet, Frühwarnung und Luftverteidigung, Schutz von industrieller<br />

Mobilmachung und Militärpotenzial sowie die Verteidigung gegen militärische<br />

Aktionen, die eine Bedrohung für die Sicherheit der Region darstellen.<br />

Die CUSRPG besteht aus einem Ausschuss der Stabschefs, einem<br />

Regionalen Planungsausschuss, einer Arbeitsgruppe des Regionalen<br />

Planungsausschusses sowie einem in Washington angesiedelten Sekretariat.<br />

Beobachter des Internationalen Militärstabs der <strong>NATO</strong> (IMS) und der Obersten<br />

<strong>NATO</strong>-Befehlshaber können zur Teilnahme an Treffen des Regionalen<br />

Planungsausschusses eingeladen werden.<br />

Der Chef des kanadischen Verteidigungsstabs und der US-amerikanische<br />

Vorsitzende der Gemeinsamen Stabschefs sind gegenüber dem <strong>NATO</strong>-<br />

Militärausschuss für die Koordinierung von <strong>NATO</strong>-Angelegenheiten in der<br />

CANUS-Region verantwortlich. Hierzu gehören die Vorbereitung und<br />

Genehmigung von Plänen für die Verteidigung der CANUS-Region, die an den<br />

Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses weitergeleitet werden, die<br />

Aufrechterhaltung des Kontakts mit dem Vorsitzenden des Militärausschusses,<br />

den Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern und gegebenenfalls anderen <strong>NATO</strong>-<br />

Agenturen sowie die Aufsicht über Ausbildungs- und Übungsaktivitäten der<br />

<strong>NATO</strong> und der Partnerschaft für den Frieden (PfP) in der CANUS-Region.<br />

DIE <strong>NATO</strong>-ERWEITERUNG UND DER BEITRITT NEUER<br />

<strong>NATO</strong>-MITGLIEDER<br />

Das der Öffnung der <strong>NATO</strong> für neue Mitglieder zugrundeliegende Ziel<br />

besteht darin, die Stabilität in Europa insgesamt zu verbessern, und nicht<br />

darin, ihre militärischen Einflussmöglichkeiten zu vergrößern bzw. ihr<br />

Militärpotenzial zu stärken oder das Wesen ihres grundsätzlichen<br />

Verteidigungsdispositivs zu ändern. Die kollektiven Sicherheitsgarantien der<br />

<strong>NATO</strong> und ihre Abhängigkeit von multinationalen Streitkräftestrukturen bieten<br />

die beste Möglichkeit, auf der Grundlage gemeinsamer Risiken, gemeinsamer<br />

Verantwortung und gemeinsam getragener Kosten das oben genannte Ziel zu<br />

erreichen. Die Öffnung des Bündnisses und der Beitritt dreier neuer Mitglieder<br />

im Jahre 1999 sowie der Einfluss von Partnerschaft und Zusammenarbeit im<br />

304


Rahmen des PfP-Programms erlaubt es, den militärischen Schwerpunkt auf<br />

aktuelle und zukünftige Erfordernisse zu legen. Hierzu gehören beweglichere<br />

und flexiblere Potenziale, die eine schnelle Reaktion, Verstärkung und andere<br />

Anforderungen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung erleichtern sollen. Die<br />

Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten erstreckt sich auf das gesamte<br />

Spektrum der Aufträge und Aufgaben der <strong>NATO</strong>. Zusammen mit den anderen<br />

in der integrierten militärischen Kommandostruktur mitarbeitenden Staaten wirken<br />

sie aktiv an der Planung, Entwicklung und personellen Ausstattung der<br />

Streitkräftestrukturen der <strong>NATO</strong> mit.<br />

Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 wurden Polen, die<br />

Tschechische Republik und Ungarn eingeladen, Beitrittsverhandlungen mit<br />

dem Bündnis aufzunehmen. Ende 1997 wurden diese Verhandlungen zum<br />

Abschluss gebracht und die Beitrittsprotokolle unterzeichnet. Im März 1999 traten<br />

die drei neuen Mitgliedstaaten dem Bündnis bei. In der Zwischenzeit wurden<br />

parallel zum politischen Prozess sowohl in den Staaten selbst als auch<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong> intensive Anstrengungen unternommen, um die polnischen,<br />

tschechischen und ungarischen Streitkräfte zur Umstellung auf ihre<br />

zukünftige Rolle zu befähigen, damit der Prozess des Übergangs in die<br />

Militärstrukturen des Bündnisses in effizienter Weise durchgeführt werden<br />

konnte. Vor dem Beitritt gab es Einweisungen und Diskussionsveranstaltungen,<br />

um die einzelnen Staaten auf die Verpflichtungen vorzubereiten,<br />

die sie als Mitglieder des Bündnisses übernehmen würden, und sie mit<br />

den geltenden Verfahren und Gepflogenheiten vertraut zu machen. Diese<br />

Vorbereitungen trugen dazu bei, die jeweilige Mitarbeit der neuen<br />

Mitgliedstaaten in den <strong>NATO</strong>-Strukturen zu bestimmen, die Verfahren festzulegen,<br />

mit denen ihre Integration erreicht werden sollte, und ihre Beteiligung an<br />

den Aktivitäten des Bündnisses während der Beitrittsphase zu erleichtern.<br />

AKTIVITÄTEN UND INITIATIVEN IM RAHMEN DER<br />

PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN<br />

Innerhalb des allgemeinen Rahmens der PfP-Initiative und insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der PfP-Planung und -Überprüfung sind zur weiteren<br />

Festigung der Bindungen zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerstaaten eine<br />

Vielzahl unterschiedlicher militärischer Aktivitäten und Initiativen veranlasst<br />

bzw. eingebracht worden. Diese sind nicht auf die Beteiligung an militärischen<br />

Übungen beschränkt, sondern umfassen zum Beispiel auch Möglichkeiten<br />

zum Besuch von Lehrgängen an der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom<br />

und an der <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau. Die PfP-Staaten wurden<br />

außerdem aufgefordert, Kandidaten für die entsprechend den oben<br />

genannten Vereinbarungen eingerichteten Dienstposten in den PfP-<br />

Stabselementen bei verschiedenen militärischen Hauptquartieren der <strong>NATO</strong><br />

305


zu benennen, die umfassend an der Planung und Durchführung der PfP-<br />

Aktivitäten beteiligt werden sollen.<br />

Auch im Internationalen Militärstab der <strong>NATO</strong> haben Offiziere aus PfP-<br />

Staaten internationale Funktionen bei der Partnerschaftskoordinierungszelle<br />

(vgl. Kapitel 3) übernommen. Außerdem werden die Möglichkeiten einer<br />

Mitarbeit von Personal aus den Partnerstaaten bei der Übungsplanung, der<br />

Erarbeitung von Konzepten und Führungs- und Einsatzgrundsätzen sowie bei<br />

Operationen auf Ebene der Alliierten Streitkräftekommandos und in den entsprechenden<br />

Stäben geprüft.<br />

Bei der Durchführung vieler dieser Maßnahmen wurden rasch Fortschritte<br />

erzielt. Etwa 20 PfP-Staaten haben sich an der vom 12. bis zum 18. Februar<br />

1998 abgehaltenen <strong>NATO</strong>-Krisenmanagementübung beteiligt. Diese<br />

Rahmenübung (d. h., es fanden keine wirklichen Truppendislozierungen statt)<br />

war darauf angelegt, die Maßnahmen zu erproben und einzuüben, die in einer<br />

hypothetischen Krisensituation von der <strong>NATO</strong> bei einem friedensunterstützenden<br />

Einsatz unter VN-Mandat in Zusammenarbeit mit ihren Partnern durchzuführen<br />

wären. Ein weiterer Teil der Übung galt der Beteiligung der <strong>NATO</strong> und<br />

ihrer Partnerstaaten an der Katastrophenbekämpfung.<br />

Im gesamten Rahmen dieser Aktivitäten sowie im Zuge der Kooperation<br />

im Zusammenhang mit anderen Angelegenheiten und Maßnahmen, für die<br />

eine Zusammenarbeit mit PfP-Partnern vorgesehen ist, wird der Schwerpunkt<br />

auf mehr Transparenz im Hinblick auf die militärischen Aktivitäten und eine<br />

Verbesserung von Konsultation und Kooperation gelegt.<br />

Bei der Durchführung von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen - beispielsweise im<br />

Zusammenhang mit Rettungs- oder humanitären Einsätzen bzw.<br />

Friedensunterstützungsoperationen - wird der Schwerpunkt auf die Förderung<br />

der Fähigkeit und Bereitschaft der teilnehmenden Staaten gelegt, solche<br />

Operationen vorzunehmen. Gleichzeitig wird das gegenseitige Verständnis der<br />

verschiedenen militärischen Systeme und Verfahren verbessert und gestärkt.<br />

Ein weiterer deutlicher Schwerpunkt liegt auf der Multinationalität innerhalb<br />

des militärischen Hauptquartiers sowie in den Streitkräften, die an Übungen<br />

teilnehmen. Dies hat den Übergang zu komplexeren Formen der<br />

<strong>NATO</strong>/PfP-Übungen erleichtert, an denen auf höherer Ebene angesiedelte<br />

militärische Einheiten beteiligt sind. Dieser Prozess hat sich als nützlich für<br />

beide Seiten erwiesen, d. h. für die <strong>NATO</strong> und ihre Partnerstaaten, und es<br />

ermöglicht, dass aus den Erfahrungen, die anlässlich der Zusammenarbeit bei<br />

interalliierten Übungen gemacht wurden, nützliche Lehren gezogen werden<br />

konnten.<br />

306


UMFASSENDERE KONSULTATION UND<br />

ZUSAMMENARBEIT<br />

Im Anschluss an das Gipfeltreffen vom Juli 1997 in Madrid wurde im<br />

Rahmen des Prozesses der Verbesserung von Konsultation und Kooperation<br />

sowie der Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz im politischen<br />

wie auch militärischen Bereich eine Reihe neuer Institutionen geschaffen.<br />

Neben den Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR),<br />

des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) und der <strong>NATO</strong>-<br />

Ukraine-Kommission (NUK), die auf der zivilen politischen Ebene tätig sind und<br />

in früheren Kapiteln beschrieben wurden, finden zur Abwicklung der Aktivitäten<br />

dieser multi- und bilateralen Kooperationsorgane im militärischen Bereich weitere<br />

Treffen in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt. Inzwischen tritt<br />

auch ein im Rahmen der euro-atlantischen Partnerschaft tätiger<br />

Militärausschuss zusammen, um militärische Fragen zu erörtern und für einen<br />

diesbezüglichen Meinungsaustausch zwischen allen EAPR-Staaten zu sorgen.<br />

In gleicher Weise sind Treffen der Militärischen Vertreter und der Stabschefs<br />

unter Leitung des NRR eingeführt worden, um das Entstehen engerer<br />

Bindungen zu ermöglichen, die zur Förderung der besonderen Beziehungen<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland beitragen können. Ähnliche Treffen werden<br />

mit der Ukraine auf der Ebene der Militärischen Vertreter und der Ebene der<br />

Stabschefs abgehalten.<br />

Die Treffen des Militärausschusses finden entweder als Plenarsitzungen<br />

unter Beteiligung aller Partnerstaaten oder als Sitzungen mit begrenztem<br />

Teilnehmerkreis statt, bei denen der Schwerpunkt auf funktionale oder regionale<br />

Angelegenheiten wie die gemeinsame Mitwirkung an Friedensunterstützungsoperationen<br />

gelegt wird. Alternativ dazu können auch spezielle<br />

Sitzungen mit einem einzigen Partnerstaat abgehalten werden. Diese Treffen<br />

finden entweder auf der Ebene der Stabschefs - in der Regel zweimal pro Jahr,<br />

zeitgleich mit den anderen Treffen der Stabschefs in Brüssel - oder monatlich<br />

auf der Ebene der Ständigen Militärischen Vertreter statt. Durch diese<br />

Regelungen werden Häufigkeit und Kosten der für die verschiedenen<br />

Stabschefs nötigen Reisen nach Brüssel begrenzt. Alle Treffen werden vom<br />

Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses geleitet.<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) tritt als Gremium<br />

der Stabschefs/Chiefs of Defence normalerweise mindestens zweimal pro Jahr<br />

zusammen, wobei seine Sitzungen zeitgleich mit den Tagungen der<br />

Militärausschüsse auf der Ebene der Stabschefs im Frühjahr und Herbst eines<br />

jeden Jahres stattfinden.<br />

307


An allen Tagungen nehmen die Stabschefs der <strong>NATO</strong>-Staaten, die<br />

Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und die Militärischen Vertreter Russlands teil.<br />

Ständige Treffen der Militärischen Vertreter des NRR mit Sitz in Brüssel können<br />

häufiger stattfinden.<br />

Sowohl bei den Tagungen der Stabschefs als auch bei den Ständigen<br />

Treffen haben drei Vertreter gemeinsam den Vorsitz inne, und zwar der<br />

Vorsitzende des Militärausschusses, ein <strong>NATO</strong>-Stabschef oder ein<br />

Militärischer Vertreter der <strong>NATO</strong> mit Sitz beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />

sowie der russische Militärische Vertreter. Die Vertretung der <strong>NATO</strong> bei den<br />

vorstehenden Tagungen wird im turnusmäßigen Wechsel von jeweils drei<br />

Monaten von den einzelnen <strong>NATO</strong>-Staaten wahrgenommen.<br />

Sowohl bei den Tagungen auf Ebene der Stabschefs als auch bei jenen<br />

der Ständigen Vertreter teilen sich die drei gemeinsamen Vorsitzenden auch<br />

die Zuständigkeit für die einzelnen Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnung<br />

der einzelnen Treffen wird auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen<br />

dem Internationalen Militärstab der <strong>NATO</strong> und der russischen Vertretung<br />

erstellt und ist anschließend von jedem der drei Vorsitzenden zu billigen.<br />

Der Militärische Ausschuss mit Vertretern der Ukraine tritt als Gremium<br />

der Stabschefs mindestens zweimal pro Jahr zusammen, wobei auch hier die<br />

Treffen zeitgleich mit anderen, auf derselben Ebene abgehaltenen Treffen<br />

stattfinden sollen. An den Treffen nehmen die Stabschefs der <strong>NATO</strong>-Staaten,<br />

die Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber sowie der Vertreter der Ukraine teil; sie werden<br />

vom Vorsitzenden des Militärischen Ausschusses geleitet. Treffen des<br />

Militärischen Ausschusses mit Vertretern der Ukraine auf der Ebene der<br />

Militärischen Vertreter werden ebenfalls zweimal pro Jahr einberufen.<br />

308


KAPITEL 13<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />

AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />

ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND<br />

DIALOG<br />

Übersicht über die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />

Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft und<br />

Dialog


ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />

AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />

ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND<br />

DIALOG<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />

AUSSCHÜSSE<br />

Die wichtigsten Foren für Konsultation und Entscheidungsfindung des<br />

Bündnisses werden von einer Ausschussstruktur unterstützt, die sicherstellt,<br />

dass jeder Mitgliedstaat auf jeder Ebene in allen Bereichen der <strong>NATO</strong>-Aktivitäten,<br />

an denen er teilnimmt, vertreten ist. Einige der Ausschüsse wurden in der<br />

Frühphase der Entwicklung der <strong>NATO</strong> gegründet und tragen seit vielen Jahren<br />

zum Prozess der Entscheidungsfindung des Bündnisses bei. Andere wurden<br />

erst kürzlich im Zusammenhang mit der internen und externen Anpassung des<br />

Bündnisses nach dem Ende des Kalten Krieges und dem geänderten Sicherheitsumfeld<br />

in Europa eingerichtet.<br />

Der folgende Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der Mitgliedschaften,<br />

des Vorsitzes, der Funktion, der Ebenen, der nachgeordneten Strukturen<br />

und der Hauptquelle der Stabsunterstützung der wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse.<br />

Es ist zu beachten, dass der Generalsekretär Titularvorsitzender<br />

einer Reihe von Ausschüssen für Grundsatzfragen ist, deren ständiger Vorsitz<br />

oder Ko-Vorsitz von für den betreffenden Bereich zuständigen hochrangigen<br />

Vertretern geführt wird. Die Ausschüsse sind gemäß ihrem normalen, ständigen<br />

Vorsitz gruppiert. Daher folgt die Aufstellung keinem starren hierarchischen<br />

oder strukturellen Muster.<br />

Die unter dem jeweiligen Ausschuss angegebene Hauptunterstützungsquelle<br />

ist die Abteilung oder das Direktorat des Internationalen Stabs, die bzw.<br />

das die Hauptzuständigkeit für den betreffenden Bereich innehat. Die meisten<br />

Ausschüsse erhalten administrative, prozedurale und praktische Unterstützung<br />

vom Exekutivsekretariat. Viele Ausschüsse werden auch vom Internationalen<br />

Militärstab unterstützt.<br />

Die Zusammenfassungen sind nicht mit den detaillierten Aufgabenbereichen<br />

der einzelnen Ausschüsse zu verwechseln, die von dem jeweils übergeordneten<br />

Gremium bei deren Einrichtung verabschiedet werden.<br />

Alle <strong>NATO</strong>-Ausschüsse treffen Entscheidungen oder formulieren Empfehlungen<br />

für höherrangige Behörden auf Basis eines Informationsaustauschs<br />

311


und von Konsultationen, die zu einem Konsens führen. Es gibt keine Abstimmungen<br />

oder Mehrheitsentscheidungen.<br />

Hinweis: Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss ist dem Nordatlantikrat und dem<br />

Verteidigungsplanungsausschuss untergeordnet, verfügt jedoch über einen<br />

Sonderstatus als oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong>. Die Funktion des<br />

Militärausschusses wird in Kapitel 11 beschrieben.<br />

Der Militärausschuss und die meisten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse<br />

treffen sich außerdem regelmäßig zur Erörterung von EAPR/PfP-Fragen<br />

mit Vertretern der Partnerländer aus dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat<br />

(EAPR) und der Partnerschaft für den Frieden (PfP).<br />

312<br />

01. Nordatlantikrat<br />

02. Verteidigungsplanungsausschuss<br />

03. Nukleare Planungsgruppe (NPG)<br />

04. Militärausschuss<br />

05. Exekutivarbeitsgruppe<br />

06. Hochrangige Arbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle<br />

07. Gemeinsamer Proliferationsausschuss<br />

08. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaft für den<br />

Frieden<br />

09. <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />

10. <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations- und Führungssysteme (NC3B)<br />

11. <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftstreitkräfte<br />

12. Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />

13. Beratergruppe für Atlantische Politik<br />

14. Politischer Ausschuss<br />

15. Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />

16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für Proliferation<br />

17. Ausschuss Verifikationskoordinierung<br />

18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen<br />

19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung


20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />

21. <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />

22. Infrastrukturausschuss<br />

23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />

24. <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />

25. Wissenschaftsausschuss<br />

26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />

27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt<br />

28. Oberausschuss Ressourcen<br />

29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation<br />

30. Hochrangige Gruppe<br />

31. Wirtschaftsausschuss<br />

32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen<br />

33. Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />

34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />

35. Direktorium der Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte<br />

36. <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />

37. <strong>NATO</strong>-Sicherheitsausschuss<br />

38. Sonderausschuss<br />

39. Archivausschuss<br />

313


Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

1. Nordatlantikrat<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Generalsekretär.<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium des<br />

Nordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,<br />

das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffen<br />

wurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung des<br />

Vertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” einzurichten.<br />

Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister<br />

(Außen- und/oder Verteidigungsminister). Gipfel (Staatsund<br />

Regierungschefs).<br />

Der Rat wird von zahlreichen Ausschüssen unterstützt,<br />

die die gesamte Bandbreite der Bündnisaktivitäten<br />

abdecken.<br />

Alle Abteilungen und Unabhängigen Büros des<br />

Internationalen Stabs unterstützen direkt oder indirekt<br />

die Arbeit des Rats. Zur Funktion des Rats als dem für<br />

die Erreichung der Ziele des Vertrags zuständigen<br />

Organ gehört die Schaffung einer Reihe von Agenturen<br />

und Organisationen, die ebenfalls seine Arbeit auf<br />

Spezialgebieten unterstützen.<br />

2. Verteidigungsplanungsausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Mitgliedstaaten, die an der integrierten Militärstruktur der<br />

<strong>NATO</strong> beteiligt sind (alle Mitgliedstaaten außer<br />

Frankreich).<br />

Generalsekretär.<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium des<br />

Nordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,<br />

das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffen<br />

wurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung des<br />

Vertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” einzurichten.<br />

Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister<br />

(Verteidigungsminister).<br />

Ausschuss Verteidigungsüberprüfung.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

314


3. Nukleare Planungsgruppe (NPG)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />

Generalsekretär.<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für Fragen<br />

bezüglich der Nuklearpolitik des Bündnisses.<br />

Verteidigungsminister, Ständige Vertreter.<br />

Hochrangige Gruppe, Stabsgruppe der Nuklearen<br />

Planungsgruppe.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

4. Militärausschuss (MC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Vorsitzender des Militärausschusses.<br />

Oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong> unter der Gesamtbefehlsgewalt<br />

des Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses.<br />

Stabschefs, Nationale Militärische Vertreter.<br />

Arbeitsgruppen des Militärausschusses. Eine Reihe<br />

gemeinsamer ziviler und militärischer Gremien unterstehen<br />

auch dem Militärausschuss sowie dem Rat und dem<br />

Verteidigungsplanungsausschuss.<br />

Internationaler Militärstab.<br />

315


5. Exekutivarbeitsgruppe (EWG)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Stellvertretender Generalsekretär. Ständiger Vorsitzender:<br />

Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungsplanung<br />

und -operationen.<br />

Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />

Verteidigungsfragen, die die 19 Mitgliedstaaten und die<br />

Beziehungen mit anderen Organisationen wie der<br />

Westeuropäischen Union (WEU) betreffen.<br />

Verteidigungsberater nationaler Delegationen.<br />

n. z. 1<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

6. Hochrangige Arbeitsgruppe Konventionelle<br />

Rüstungskontrolle (HLTF)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Stellvertretender Generalsekretär; Amtierender Vorsitzender:<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische<br />

Angelegenheiten.<br />

Konsultations- und Beratungsgremium der Außen- und<br />

Verteidigungsminister für Fragen der konventionellen<br />

Rüstungskontrolle.<br />

Experten der Außen- und Verteidigungsministerien auf<br />

der Ebene der Politischen Direktoren; Politische Berater<br />

der <strong>NATO</strong>-Delegationen.<br />

HLTF auf der Ebene der Stellvertreter.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordinierung<br />

für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutivsekretariat.<br />

1 n. z.: nicht zutreffend.<br />

316


Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

7. Gemeinsamer Proliferationsausschuss<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Stellvertretender Generalsekretär.<br />

Oberstes Beratungsgremium, das dem Nordatlantikrat<br />

koordinierte Berichte zu politisch-militärischen und Verteidigungsaspekten<br />

der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen<br />

liefert.<br />

Mitglieder der Hochrangigen Politisch-Militärischen<br />

Gruppe für Proliferation und der Hochrangigen Verteidigungspolitischen<br />

Gruppe für Proliferation in gemeinsamer<br />

Sitzung.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />

8. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaft<br />

für den Frieden (PMSC/PfP)<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Stellvertretender Generalsekretär. Ständige Vorsitzende:<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten,<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsplanung<br />

und -operationen/Direktor des Direktorats<br />

Verteidigungsbezogene Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />

(DPAO).<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungs- und Beratungsgremium<br />

des Nordatlantikrats für alle Aspekte der Partnerschaft<br />

für den Frieden einschließlich der PfP-Planung<br />

und Überprüfung (PARP).<br />

Vertreter der nationalen Delegationen (zwei Mitglieder je<br />

Delegation); je nach behandelten Themen ändert sich<br />

die Mitgliedschaft häufig.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Abteilung für Verteidigungsplanung<br />

und -operationen; Exekutivsekretariat.<br />

317


9. <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss (NADC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten<br />

Stellvertretender Generalsekretär.<br />

Berät den Nordatlantikrat und den EAPR zu allen Fragen<br />

der Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischer<br />

Flugkörper. Fördert die Harmonisierung der nationalen<br />

Anstrengungen mit der überstaatlichen Planung im<br />

Bereich der Führungsstrukturen der Luftstreitkräfte und<br />

der Waffensysteme der Luftverteidigung.<br />

Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, die<br />

an Management und Politik im Bereich Luftverteidigung<br />

oder Führungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind.<br />

Luftverteidigungsrepräsentanten (ADREPS); Unterausschuss<br />

LV-Waffensysteme (PADW); Unterausschuss LV-<br />

Philosophie (PADP): Stabsübergreifende Frühwarngruppe<br />

(EWISG); Luftverteidigungsrepräsentanten der<br />

Partnerländer (PADREPS).<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />

Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />

318


10. <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und<br />

Kommunikationssysteme (NC3B)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Ständiger Vorsitz<br />

Ko-Vizevorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten. .<br />

Stellvertretender Generalsekretär.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />

Direktor des C3-Stabs der <strong>NATO</strong> und ein gewählter Ko-<br />

Vizevorsitzender.<br />

Oberstes multinationales Gremium, das im Namen des<br />

Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

handelt und diesen in allen Fragen aus dem<br />

Bereich Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme<br />

(C3) innerhalb der Organisation untersteht.<br />

Der C3-Ausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />

2 hochrangige Vertreter aus jedem an Management<br />

und Politik der Kommunikations- und Informationssysteme<br />

(CIS) zur Unterstützung von C3 beteiligten<br />

Staat, die die weit reichenden funktionalen Zuständigkeiten<br />

des Ausschusses berücksichtigen können, 1 Vertreter<br />

des Militärausschusses, 1 Vertreter jeder Strategischen<br />

<strong>NATO</strong>-Kommandobehörde, 1 Vertreter der<br />

folgenden <strong>NATO</strong>-Ausschüsse: KNRD, SCEPC/CCPC,<br />

COEC, NADC, NACMO BOD, NAPMO BOD, NSC,<br />

SRB, PMSC, NCS und RTB, ferner der Generaldirektor<br />

NC3A sowie der Leiter NACOSA.<br />

Gruppe Nationaler C3-Vertreter, die als ständiger Ausschuss<br />

fungiert, Arbeitsgruppen und Unterausschüsse +<br />

8 Unterausschüsse mit ihren nachgeordneten Arbeitsgruppen,<br />

Ad-hoc-Arbeitsgruppen, Untergruppen und Adhoc-Gruppen<br />

(C3-Gesamtanforderungen und Konzepte<br />

(JRCSC-SC/1), Interoperabilität (ISC-SC/2), Frequenzzuweisung<br />

(FMSC-SC/3), INFOSEC (INFOSECSC-<br />

SC/4), Informationssysteme (ISSC-SC/5), Kommunikationsnetz<br />

(CNSC-SC/6), Identifikation (IDENTSC-SC/7)<br />

und Navigation (NAVSC-SC/8))<br />

C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S); Exekutivsekretariat.<br />

319


11. Direktorium der Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-<br />

Führungssystem Luftstreitkräfte (NACMO)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

17 Teilnehmerstaaten (<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten außer<br />

Island und Luxemburg).<br />

Stellvertretender Generalsekretär.<br />

Nationaler Vorsitzender (Vizevorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />

Luftverteidigungsausschusses (NADC)).<br />

Gewährleistet die Planung und Umsetzung des<br />

Programms für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />

Luftstreitkräfte.<br />

Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, die<br />

am Management der Luftverteidigung oder der<br />

Führungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind.<br />

ACCS-Beratungsausschuss.<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat)<br />

Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />

12. Hochrangiger Politischer Ausschuss (SPC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />

politische und spezielle politisch-militärische Fragen.<br />

Verstärkung durch Experten bei der Bearbeitung einzelner<br />

Fragen (SPC(R)).<br />

Stellvertretende Ständige Vertreter.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat<br />

und andere Abteilungen/Büros des IS nach Bedarf.<br />

320


13. Beratergruppe für Atlantische Politik (APAG)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats, zuständig für<br />

die Untersuchung relevanter längerfristiger Planungen<br />

für die Sicherheitspolitik.<br />

Nationale Vertreter auf der Ebene der Politischen Direktoren,<br />

die als einzelne Experten handeln. Die Treffen der<br />

APAG finden jährlich unter Beteiligung der Partnerstaaten<br />

statt.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten.<br />

14. Politischer Ausschuss (PC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische<br />

Angelegenheiten.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für politische<br />

Fragen.<br />

Politische Berater nationaler Delegationen, nach Bedarf<br />

durch Experten verstärkt.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />

321


15. Kooperationsgruppe Mittelmeer (MCG)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Beigeordneter<br />

Generalsekretär und Direktor des Direktorats<br />

Politische Angelegenheiten.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen des<br />

Mittelmeerdialogs.<br />

Politische Berater der <strong>NATO</strong>-Delegationen. Außerdem<br />

finden Treffen mit Vertretern der Staaten des Mittelmeerdialogs<br />

statt.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat<br />

16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe<br />

für Proliferation<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen des<br />

Mittelmeerdialogs.<br />

Oberstes Beratungsgremium für politisch-militärische<br />

Aspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />

Hochrangige, für Politik- und Sicherheitsfragen im<br />

Bereich der Nichtverbreitung zuständige nationale Vertreter.<br />

Außerdem finden Treffen mit der Hochrangigen Verteidigungspolitischen<br />

Gruppe für Proliferation im Rahmen<br />

des Gemeinsamen Proliferationsausschusses statt.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />

322


17. Ausschuss Verifikationskoordinierung (VCC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Amtierender Vorsitzender: Leiter des Referats<br />

Verifikations- und Umsetzungskoordinierung.<br />

Wichtigstes Gremium für Entscheidungen zu Fragen der<br />

Umsetzungs- und Verifikationskoordinierung im Bereich<br />

der konventionellen Rüstungskontrolle.<br />

Plenarsitzungen, Arbeitsgruppen, Expertengruppen,<br />

Seminare/Workshops mit Experten von Außen- und Verteidigungsministerien,<br />

Experten von Verifikationseinheiten,<br />

Sekretäre von Delegationen.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordinierung<br />

für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutivsekretariat.<br />

18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen (PCG)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsplanung<br />

und -operationen.<br />

Wichtigstes Konsultationsforum und Beratungsgremium<br />

des Nordatlantikrats für politisch-militärische Angelegenheiten<br />

(einschließlich friedenserhaltender Operationen,<br />

Entwicklung des Konzepts des Alliierten Streitkräftekommandos<br />

und Überprüfung des Strategischen Konzepts<br />

der <strong>NATO</strong>).<br />

Stellvertretende Ständige Vertreter und nationale militärische<br />

Vertreter.<br />

n. z.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

323


19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />

Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungsplanung<br />

und -operationen.<br />

Oberster Beratungsausschuss des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

für die Streitkräfteplanung und<br />

andere Fragen der integrierten Militärstruktur.<br />

Verteidigungsberater nationaler Delegationen.<br />

Arbeitsgruppe des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Generalsekretär.<br />

Ständiger Vorsitzender: Beigeordneter Generalsekretär<br />

für Verteidigungsunterstützung.<br />

Oberstes Gremium unter dem Nordatlantikrat, das sich<br />

mit Produktionslogistik befasst. Fördert die <strong>NATO</strong>-<br />

Rüstungskooperation und erörtert politische, wirtschaftliche<br />

und technische Fragen der Entwicklung und<br />

Beschaffung der Ausrüstung für <strong>NATO</strong>-Streitkräfte.<br />

Nationale Rüstungsdirektoren.<br />

Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />

(NADREPS); <strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer (NAAG);<br />

<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe (NAFAG); <strong>NATO</strong>-<br />

Rüstungsgruppe Marine (NNAG); <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe<br />

(NIAG).<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />

Rüstungsplanung, -programme und -politik); Exekutivsekretariat.<br />

324


21. <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss (NCS)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Ständiger<br />

Ko-Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Generalsekretär.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung<br />

und Direktor des Internationalen Militärstabs<br />

Höchste Behörde des Bündnisses für die koordinierte<br />

Beratung des Nordatlantikrats in Gesamtstandardisierungsfragen.<br />

Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die koordinierte<br />

nationale Positionen zur Standardisierung vertreten.<br />

Gruppe der NCS-Vertreter (NCSREPs); <strong>NATO</strong>-<br />

Stabsgruppe Standardisierung (NSSG)<br />

NCS, Exekutivsekretariat<br />

NCSREPs, NSSG, <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur<br />

(NSA)<br />

22. Infrastrukturausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen,<br />

Logistik und Zivile Notfallplanung. Ständiger Vorsitzender:<br />

Beauftragter für das Sicherheitsinvestitionsprogramm.<br />

Zuständig für die Umsetzung des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms,<br />

wie vom Oberausschuss Ressourcen<br />

geprüft und verabschiedet und vom Nordatlantikrat<br />

oder Verteidigungsplanungsausschuss gebilligt.<br />

Infrastrukturberater nationaler Delegationen; Vertreter<br />

des Militärausschusses, der Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber und <strong>NATO</strong>-Agenturen.<br />

n. z.<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung.<br />

325


23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung (SCEPC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Generalsekretär.<br />

Ständige Vorsitzende: Beigeordneter Generalsekretär<br />

für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung/Direktor<br />

des Direktorats Zivile Notfallplanung.<br />

Oberstes Politik- und Beratungsgremium des Nordatlantikrats<br />

zu Fragen der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfe.<br />

Zuständig für Politiklenkung und Koordinierung<br />

von Planungsorganen und -ausschüssen.<br />

Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die für die<br />

Koordinierung ziviler Notfallaktivitäten zuständig<br />

sind/Vertreter nationaler Delegationen.<br />

Planungsorgane und -ausschüsse (Hochseeschifffahrt,<br />

Europäischer Binnenverkehr, Zivilluftfahrt, Ernährung<br />

und Landwirtschaft, Industriebereitschaft, Planung<br />

Erdölprodukte (ruhend), Planung Ziviles Kommunikationswesen,<br />

Zivilschutz, Planung der sanitätsdienstlichen<br />

Versorgung).<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung (Direktorat Zivile Notfallplanung); Exekutivsekretariat.<br />

326


24. <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz (SNLC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Generalsekretär. Ständige Vorsitzende: Beigeordneter<br />

Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik<br />

und Zivile Notfallplanung und Stellvertretender Vorsitzender<br />

des Militärausschusses.<br />

Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats, des<br />

Verteidigungsplanungsausschusses und des Militärausschusses<br />

für Fragen der verbraucherorientierten Logistik.<br />

Gemeinsames zivil-/militärisches Gremium, zuständig<br />

für die Einschätzung der Erfordernisse des<br />

Bündnisses im Bereich der verbraucherorientierten Logistik<br />

und die Sicherstellung einer adäquaten Logistikunterstützung<br />

für <strong>NATO</strong>-Streitkräfte. Der SNLC trägt im<br />

Auftrag des Rats die Hauptverantwortung für die Koordinierung<br />

von Fragen über das gesamte Spektrum der<br />

Logistik mit anderen Logistikorganen der <strong>NATO</strong>.<br />

Hochrangige nationale, zivile und militärische Vertreter,<br />

die in den Mitgliedstaaten für Fragen der verbraucherorientierten<br />

Logistik zuständig sind.<br />

SNLC-Logistikstabstreffen; Beratergruppe Verkehrsund<br />

Transportwesen.<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung (Logistik (IS-Element)). Abteilung Logistik,<br />

Rüstung und Ressourcen (IMS).<br />

327


25. Wissenschaftsausschuss (SCOM)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft und<br />

Umwelt.<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für das<br />

<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm.<br />

Nationale Experten für Wissenschaftspolitik, die von<br />

Regierungs- oder unabhängigen Organen in den Mitgliedstaaten<br />

ernannt werden.<br />

Der Wissenschaftsausschuss ernennt eine Reihe von<br />

Unterausschüssen, Beratergremien und Lenkungsgruppen<br />

für die Durchführung von Spezialaufgaben.<br />

Abteilung Wissenschaft und Umwelt.<br />

26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernen<br />

Gesellschaft (CCMS)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft und<br />

Umwelt.<br />

Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für das<br />

<strong>NATO</strong>-Programm für die Herausforderungen der modernen<br />

Gesellschaft.<br />

Nationale Vertreter mit Fachwissen und/oder Zuständigkeit<br />

für Umweltprogramme in den Mitgliedstaaten.<br />

Die Staaten ernennen Vertreter für einen Unterausschuss,<br />

der für CCMS-Stipendien zuständig ist.<br />

Abteilung Wissenschaft und Umwelt.<br />

328


27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt (CBC/MBC)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Nationaler Vorsitzender, der turnusmäßig vom Nordatlantikrat<br />

ernannt wird.<br />

Untersteht bei der Bewertung und Empfehlung der Jahresbudgets<br />

des Internationalen Stabs, des Internationalen<br />

Militärstabs, der Obersten <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden<br />

und der AWACS-Streitkräfte sowie bei der<br />

Überprüfung der Haushaltsdurchführung dem Nordatlantikrat.<br />

Finanzberater aus den nationalen Delegationen.<br />

Die Haushaltsausschüsse richten nach Bedarf Arbeitsgruppen<br />

ein.<br />

Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse, Büro<br />

des Leiters Finanzwesen, Amt für Management, Verwaltung<br />

und Personalführung.<br />

28. Oberausschuss Ressourcen (SRB)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Turnusmäßig wechselnder nationaler Vorsitzender.<br />

Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />

das Management von gemeinsam finanzierten militärischen<br />

Ressourcen.<br />

Nationale Vertreter, Vertreter des Militärausschusses,<br />

Oberste <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, Vorsitzende des Ausschusses<br />

Militärhaushalt, des Infrastrukturausschusses<br />

und des Ausschusses Militärpersonal der <strong>NATO</strong>.<br />

n. z.<br />

Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen.<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />

Zivile Notfallplanung; Exekutivsekretariat.<br />

329


29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für<br />

Proliferation<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Ko-Vorsitz: ein nordamerikanischer und ein europäischer<br />

Vertreter.<br />

Oberstes Beratungsgremium für verteidigungsbezogene<br />

Aspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen<br />

und dazugehöriger Trägersysteme.<br />

Für Verteidigungsfragen zuständige hochrangige <strong>NATO</strong>-<br />

Vertreter.<br />

Lenkungsausschuss (besteht aus Experten auf Arbeitsebene);<br />

andere temporäre Ad-hoc-Gremien nach Bedarf.<br />

Außerdem finden im Rahmen des Gemeinsamen Proliferationsausschusses<br />

Treffen mit der Hochrangigen Politisch-Militärischen<br />

Gruppe für Proliferation statt.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />

30. Hochrangige Gruppe<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />

Nationaler Vorsitzender (Vereinigte Staaten).<br />

Beratungsgremium der Nuklearen Planungsgruppe. Die<br />

Hochrangige Gruppe tagt mehrmals im Jahr zur Erörterung<br />

von Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-<br />

Nuklearpolitik und -planung sowie der Sicherheit und<br />

Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen.<br />

Hinweis: Die Hochrangige Gruppe hat die Funktionen<br />

der früheren Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensicherheit<br />

übernommen, die in Kapitel 7 erwähnt wird.<br />

Nationale Experten aus den <strong>NATO</strong>-Hauptstädten.<br />

n. z.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />

(Direktorat Nukleare Grundsatzfragen).<br />

330


31. Wirtschaftsausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Direktor des Direktorats Wirtschaft.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für wirtschaftliche<br />

Fragen.<br />

Vertreter aus <strong>NATO</strong>-Delegationen (Wirtschaftsberater).<br />

An verstärkten Treffen nehmen Experten aus den Hauptstädten<br />

teil.<br />

n. z.<br />

Abteilung Politische Angelegenheiten, Direktorat Wirtschaft;<br />

Exekutivsekretariat.<br />

32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Direktor für Presse und Information.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Presse- und<br />

Informationsfragen.<br />

Vertreter aus <strong>NATO</strong>-Delegationen. An verstärkten Treffen<br />

nehmen Experten aus den Hauptstädten teil.<br />

n. z.<br />

Presse- und Informationsdienst; Exekutivsekretariat.<br />

331


33. Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Direktor des Direktorats Krisenmanagement und -einsatz,<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen.<br />

Wichtigstes Konsultations- und Koordinierungsforum<br />

von Regelungen, Verfahren und Einrichtungen im<br />

Bereich Krisenmanagement, einschließlich Kommunikationsfragen,<br />

Fragen bezüglich des Lagezentrums der<br />

<strong>NATO</strong> sowie Vorbereitung und Durchführung von Krisenmanagementübungen.<br />

Politische und militärische Vertreter der nationalen Delegationen,<br />

die für Krisenmanagement und Übungen<br />

zuständig sind.<br />

n. z.<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />

(Referat Ratstätigkeiten); Exekutivsekretariat.<br />

34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />

(vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen<br />

Luftraums)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Gewählt (derzeit der Direktor Luftverteidigung und Luftraumkontrolle,<br />

Internationaler Stab der <strong>NATO</strong>).<br />

Oberstes Beratungsgremium für Fragen zur zivil-/militärischen<br />

Koordinierung des Luftverkehrs.<br />

Hochrangige zivile und militärische Luftverkehrsmanager<br />

aus den nationalen Hauptstädten.<br />

Kommunikations- und Navigationsgruppe; Überwachungs-<br />

und Identifikationsgruppe; Gruppe Luftverkehrsführung.<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />

Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />

332


35. Direktorium der Pipeline-Managementorganisation<br />

Europa Mitte<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Sieben beteiligte Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland,<br />

Frankreich, Kanada, Niederlande, Vereinigtes Königreich,<br />

Vereinigte Staaten).<br />

Nationaler Vertreter.<br />

Oberstes Direktorium des Pipeline-Systems Europa<br />

Mitte.<br />

Vertreter der Teilnehmerstaaten sowie Vertreter der<br />

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte.<br />

n. z.<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekretariat;<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörden (CINCNORTH, AFNORTH).<br />

36. <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Leiter Logistik (IS-Element).<br />

Oberstes Beratungsgremium der <strong>NATO</strong> für verbraucherorientierte<br />

Logistik in Bezug auf militärische Erdölvorräte.<br />

Regierungsexperten für Fragen der militärischen Erdölversorgung.<br />

Arbeitsgruppe für Spezialaufgaben, Arbeitsgruppe<br />

Schmier- und Treibstoffe. Arbeitsgruppe Erdöltransportund<br />

Verarbeitungsgeräte.<br />

Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />

Notfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekretariat;<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörden (SHAPE, SACLANT).<br />

333


37. <strong>NATO</strong>-Sicherheitsausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Direktor des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsamts.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Angelegenheiten<br />

der <strong>NATO</strong>-Sicherheitspolitik.<br />

Nationale Vertreter und Sicherheitsoffiziere nationaler<br />

Delegationen.<br />

Arbeitsgruppe DV-Sicherheit.<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />

38. Sonderausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Jährlich turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wechselnder<br />

Vorsitz.<br />

Beratungsgremium des Nordatlantikrats zu Fragen der<br />

Spionage und terroristische oder ähnliche Bedrohungen,<br />

die das Bündnis betreffen könnten.<br />

Leiter der Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten.<br />

n. z.<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />

334


39. Archivausschuss<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Unterstützung<br />

durch den<br />

Internationalen<br />

Stab<br />

Alle Mitgliedstaaten.<br />

Stellvertretender Geschäftsführender Sekretär<br />

Im Einklang mit der Anpassung der <strong>NATO</strong> an das neue<br />

internationale Sicherheitsumfeld nach dem Ende des<br />

Kalten Krieges und im Geiste der Förderung von mehr<br />

Transparenz hat das Bündnis eine Politik der Offenlegung<br />

und Freigabe von <strong>NATO</strong>-Dokumenten von historischer<br />

Bedeutung zu Forschungszwecken geschaffen.<br />

Die Funktion des Archivausschusses besteht darin, das<br />

Archivprogramm (einschließlich der Bereitstellung von<br />

Einrichtungen mit öffentlichem Zutritt) fortzuführen und<br />

zu erweitern sowie von zivilen und militärischen Organen<br />

des Bündnisses geführte Archive zu verwalten und zu<br />

bewahren.<br />

Durch nationale Archivare verstärkte Stellvertretende<br />

Ständige Vertreter.<br />

n. z.<br />

Exekutivsekretariat, Amt für Management, Verwaltung<br />

und Personalführung (Archivabteilung).<br />

ÜBERSICHT ÜBER DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />

ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND DIALOG<br />

Der folgende Abschnitt bietet eine Zusammenfassung der<br />

Mitgliedschaften, des Vorsitzes, des Status bzw. der Funktion, der Ebenen<br />

und dazugehörigen Strukturen sowie der Hauptquelle der Stabsunterstützung<br />

der Institutionen für Zusammenarbeit und Partnerschaft.<br />

Nähere Einzelheiten zu diesen Institutionen sind Kapitel 3 zu entnehmen.<br />

• Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)<br />

• Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR)<br />

• <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />

• Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />

335


Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

verbundene<br />

Ausschüsse<br />

Stabsunterstützung<br />

Sechsundvierzig Staaten (19 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten +<br />

27 Partnerländer).<br />

Generalsekretär.<br />

Eingerichtet in Übereinstimmung mit dem EAPR-Grundlagendokument<br />

vom Mai 1997. Der übergreifende Rahmen<br />

für Politik- und Sicherheitskonsultationen sowie für<br />

die verstärkte Zusammenarbeit unter dem PfP-Programm<br />

(Partnerschaft für den Frieden).<br />

Botschafter (Ständige Vertreter der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

und Botschafter der Partnerländer).<br />

Minister (Außen- und Verteidigungsminister).<br />

Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />

Nachgeordnete Ausschüsse des Nordatlantikrats, die<br />

sich mit am EAPR bzw. an der PfP beteiligten Partnerstaaten<br />

treffen.<br />

Unterstützung durch diplomatische Vertretungen und<br />

Verbindungsbüros von EAPR-Staaten sowie durch<br />

<strong>NATO</strong>-Stäbe. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />

Stabs und des Internationalen Militärstabs<br />

unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des EAPR.<br />

336


Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

verbundene<br />

Ausschüsse<br />

Stabsunterstützung<br />

Alle Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und die Russische Föderation.<br />

Generalsekretär, der Vertreter der Russischen Föderation<br />

und ein Vertreter eines <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaats im dreimonatigen<br />

turnusmäßigen Wechsel.<br />

Einrichtung in Übereinstimmung mit der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />

vom 27. Mai 1997. Forum für Konsultation,<br />

Zusammenarbeit und Konsensbildung zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland.<br />

Botschafter. Minister (Außen- und Verteidigungsminister).<br />

Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />

Keine formellen nachgeordneten Organe. Die Stabschefs<br />

treffen sich jedoch unter der Schirmherrschaft des<br />

NRR mindestens zweimal pro Jahr. Die militärischen<br />

Vertreter treffen sich monatlich. Der NRR wird außerdem<br />

von einer Reihe von Expertenarbeitsgruppen unterstützt.<br />

Unterstützung durch die Stäbe Russlands und der<br />

<strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />

Stabs und des Internationalen Militärstabs der <strong>NATO</strong><br />

unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des NRR.<br />

337


<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Stabsunterstützung<br />

Alle Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und die Ukraine.<br />

Generalsekretär.<br />

In Übereinstimmung mit der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta vom<br />

Juli 1997 trifft sich der Nordatlantikrat regelmäßig mit der<br />

Ukraine als <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission, im Regelfall<br />

mindestens zweimal pro Jahr, um die Umsetzung der<br />

Beziehung zu bewerten und ihre weitere Entwicklung zu<br />

erörtern.<br />

Botschafter, Minister (Außen- und Verteidigungsminister),<br />

Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />

Eine Reihe hochrangiger <strong>NATO</strong>-Ausschüsse trifft sich<br />

regelmäßig mit der Ukraine, darunter der Ständige<br />

Militärausschuss oder der Militärausschuss der Stabschefs.<br />

Die NUK wird außerdem von Expertenarbeitsgruppen<br />

unterstützt, beispielsweise der Gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe für Verteidigungsreform.<br />

Unterstützung durch die Stäbe der Ukraine und der<br />

<strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />

Stabs und des Internationalen Militärstabs unterstützen<br />

direkt oder indirekt die Arbeit des Ausschusses.<br />

338


Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />

Mitglieder<br />

Vorsitz<br />

Funktion<br />

Ebenen<br />

Wichtigste<br />

nachgeordnete<br />

Ausschüsse<br />

Stabsunterstützung<br />

Alle Mitgliedstaaten des Bündnisses sowie Ägypten,<br />

Algerien, Israel, Jordanien, Marokko, Mauretanien,<br />

Tunesien.<br />

Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />

Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Beigeordneter<br />

Generalsekretär und Direktor des Direktorats Politische<br />

Angelegenheiten.<br />

Konsultativorgan für Mittelmeerfragen.<br />

Treffen finden auf der Ebene der Politischen Berater mit<br />

Vertretern der Staaten des Mittelmeerdialogs statt.<br />

n. z.<br />

Unterstützung durch die Stäbe der Teilnehmerstaaten<br />

und der <strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />

Stabs und des Internationalen Militärstabs<br />

unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit der Gruppe.<br />

339


KAPITEL 14<br />

ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND<br />

DIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE<br />

NACHGEORDNETE ORGANE<br />

Einleitung<br />

Verbraucherlogistik<br />

Erzeugerlogistik und Ausrüstung<br />

Standardisierung<br />

Zivile Notfallplanung<br />

Luftverkehrsführung und Luftverteidigung<br />

Frühwarnung durch Luftfahrzeuge<br />

Kommunikations- und Informationssysteme<br />

Elektronische Kampfführung<br />

Meteorologie<br />

Militärische Ozeanografie<br />

Forschung und Technologie<br />

Aus- und Fortbildung


ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND<br />

DIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE<br />

NACHGEORDNETE ORGANE<br />

EINLEITUNG<br />

Grundsätzlich sind vom Nordatlantikrat, vom Verteidigungsplanungsausschuss,<br />

von der Nuklearen Planungsgruppe oder vom <strong>NATO</strong>-Militärausschuss<br />

eingesetzte nachgeordnete Organe in beratender Funktion tätig, wobei sie sich<br />

auf der Grundlage des von der übergeordneten Stelle erteilten Auftrags mit<br />

bestimmten Themen befassen. Ihre Rolle besteht in erster Linie in der Formulierung<br />

von Grundsatzempfehlungen, die zur Entscheidungsfindung herangezogen<br />

werden können.<br />

Zu unterschiedlichen Zeiten wurden allerdings eine Reihe von Organisationen<br />

und Dienststellen für speziellere Aufgaben geschaffen. Angesiedelt im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel oder in verschiedenen Mitgliedstaaten des<br />

Bündnisses bilden sie einen festen Bestandteil der Gesamtstruktur der <strong>NATO</strong>.<br />

Sie sind die Zentren für besondere Forschungs- und Beratungstätigkeiten, für<br />

die Umsetzung von Entscheidungen des Bündnisses, für das Management<br />

und die Durchführung gemeinsamer Programme bzw. den Betrieb gemeinsamer<br />

Systeme sowie für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen.<br />

Einige dieser Stellen sind einem übergeordneten Gremium wie dem<br />

Nordatlantikrat oder dem Militärausschuss direkt unterstellt. Andere unterstehen<br />

beiden oder haben weiter reichende Zuständigkeiten, in deren Rahmen sie<br />

Systeme oder Dienste verwalten bzw. überwachen, die den Bedürfnissen des<br />

Bündnisses insgesamt entsprechen. In diesen Fällen können als „auftragerteilende<br />

Stellen” die Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber oder andere <strong>NATO</strong>-Elemente<br />

auftreten.<br />

Viele der Organisationen, auf die in diesem Kapitel Bezug genommen<br />

wird, gehören zur Kategorie der <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen,<br />

den sogenannten „NPLO”. Dabei handelt es sich um nachgeordnete Gremien,<br />

die im Rahmen der Umsetzung des Nordatlantikvertrags geschaffen wurden.<br />

Der Nordatlantikrat gewährt jeder NPLO organisatorische, administrative und<br />

finanzielle Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe besteht in der Feststellung der<br />

kollektiven Forderungen der Teilnehmerstaaten in den relevanten Bereichen<br />

Konstruktion und Entwicklung, Produktion, Einsatz- bzw. logistische<br />

Unterstützung und Management in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen<br />

Statuten.<br />

343


Die Beteiligung an NPLO-Organisationen steht allen <strong>NATO</strong>-Staaten auf<br />

der Grundlage von Regierungsvereinbarungen offen, die von allen<br />

Teilnehmerstaaten unterzeichnet werden.<br />

Eine NPLO besteht normalerweise aus einem übergeordneten Ausschuss<br />

für Grundsatzfragen, einem Vorstand oder Direktorium (manchmal auch als<br />

Lenkungsausschuss bezeichnet), der bzw. das als Leitungsgremium dient und<br />

für die Stärkung der kollektiven Interessen der Teilnehmerstaaten zuständig ist,<br />

aus vom Direktorium eingesetzten nachgeordneten Ausschüssen oder<br />

Arbeitsgruppen, die für bestimmte Aspekte der Aufgabe verantwortlich sind,<br />

sowie einem ausführenden Organ, das für das Management einer NPLO<br />

zuständig ist und an dessen Spitze in der Regel ein Generaldirektor steht.<br />

Die Bezeichnung für die Gesamtgliederung der einzelnen NPLO endet in<br />

der Regel mit dem Wort „Organisation”, die Bezeichnung für das<br />

Managementgremium mit dem Wort „Agentur” (Agency). Dies schlägt sich<br />

auch in den entsprechenden Akronymen nieder, etwa in Bezeichnungen wie<br />

„NAMSO” für die <strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />

insgesamt (<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Organisation) und<br />

„NAMSA” für die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />

(<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Agency).<br />

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von <strong>NATO</strong>-<br />

Projektlenkungsausschüssen und Projektbüros. „<strong>NATO</strong>-Projekt” ist ein formeller<br />

Status, der einem Rüstungskooperationsvorhaben, an dem mindestens<br />

zwei <strong>NATO</strong>-Staaten beteiligt sind, von der Konferenz der Nationalen<br />

Rüstungsdirektoren (KNRD) verliehen wird. Die KNRD ist als höchstes<br />

Gremium in der <strong>NATO</strong> für die Zusammenarbeit im Bereich der Erzeugerlogistik<br />

zuständig.<br />

Jeder Projektlenkungsausschuss ist Gegenstand eines Regierungsabkommens<br />

zwischen den Teilnehmerstaaten, das die Koordinierung,<br />

Durchführung und Überwachung eines Programms zur Beschaffung von<br />

Wehrmaterial regelt. Die NPSC, die gemäß vereinbarten <strong>NATO</strong>-Verfahren für<br />

die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion<br />

von Wehrmaterial eingerichtet werden, unterstehen der KNRD, die den<br />

Arbeitsfortgang überprüft und über Fortsetzung, Korrektur oder Abbruch des<br />

Projekts sowie gegebenenfalls über die Einrichtung eines Projektbüros entscheidet.<br />

Zur Zeit gibt es etwa 20 <strong>NATO</strong>-Projektlenkungsausschüsse/Projektbüros.<br />

Diese sind am Ende des Kapitels aufgeführt 1 .<br />

1 Zusätzlich zu Produktions- und Logistikorganisationen der <strong>NATO</strong>, Projektlenkungsausschüssen,<br />

Agenturen und anderen Organisationen beschreibt dieses Kapitel die Rolle einer Reihe von<br />

Ausschüssen für Grundsatzfragen, die sich mit technischen Fragen befassen.<br />

344


Im Folgenden sind nähere Informationen zu den vorstehend erwähnten<br />

Ausschüssen für Grundsatzfragen, Organisationen und Agenturen aufgeführt,<br />

und zwar nach Fachbereichen geordnet und in nachstehende Kategorien eingeteilt:<br />

• Verbraucherlogistik;<br />

• Erzeugerlogistik und Ausrüstung;<br />

• Standardisierung;<br />

• Zivile Notfallplanung;<br />

• Luftverkehrsführung und Luftverteidigung;<br />

• Frühwarnung durch Luftfahrzeuge;<br />

• Kommunikations- und Informationssysteme;<br />

• Elektronische Kampfführung;<br />

• Meteorologie;<br />

• Militärische Ozeanografie;<br />

• Forschung und Technologie;<br />

• Aus- und Fortbildung.<br />

VERBRAUCHERLOGISTIK<br />

<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />

Der wichtigste Ausschuss im Bereich der Verbraucherlogistik, die <strong>NATO</strong>-<br />

Logistikkonferenz, tagt unter Vorsitz des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zweimal im<br />

Jahr in gemeinsamen zivilen und militärischen Sitzungen. Sie hat zwei ständige<br />

Ko-Vorsitzende, nämlich den Beigeordneten Generalsekretär für<br />

Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung, und den<br />

Stellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses. Die Konferenz untersteht<br />

sowohl dem Rat als auch dem Militärausschuss; dies spiegelt die<br />

Abhängigkeit der Verbraucherlogistik sowohl von zivilen als auch militärischen<br />

Faktoren wider.<br />

Die Mitglieder der Konferenz sind hochrangige zivile und militärische<br />

Vertreter der Verteidigungsministerien bzw. gleichwertiger Stellen, die für<br />

Verbraucherbelange der Logistik in den Mitgliedstaaten zuständig sind.<br />

Vertreter der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />

345


Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA), des Militärischen Amts<br />

für Standardisierung (MAS) sowie anderer Bereiche des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers<br />

wirken ebenfalls an der Arbeit der Konferenz mit. Die übergeordnete Aufgabe<br />

der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz besteht darin, sich mit Belangen der<br />

Verbraucherlogistik mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit,<br />

Wirksamkeit, Durchhaltefähigkeit und Kampfkraft der Streitkräfte des<br />

Bündnisses zu befassen.<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und<br />

Ersatzteilversorgung (NAMSO)<br />

Die <strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />

(NAMSO, <strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Organisation) ist zuständig für die<br />

logistische Unterstützung ausgewählter Waffensysteme in den Beständen von<br />

zwei oder mehr <strong>NATO</strong>-Staaten mittels gemeinsamer Beschaffung von und<br />

Versorgung mit Ersatzteilen sowie der Bereitstellung von Wartungs- und<br />

Instandsetzungseinrichtungen.<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und<br />

Ersatzteilversorgung (NAMSA)<br />

Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />

(NAMSA, <strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Agency) ist das ausführende Organ<br />

der NAMSO. Ihre Aufgabe umfasst logistische Dienstleistungen zur<br />

Unterstützung gemeinsamer Waffen- und Ausrüstungssysteme der <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten zur Förderung der materiellen Einsatzbereitschaft, Verbesserung der<br />

Effizienz logistischer Operationen und Erzielung von Einsparungen durch konsolidierte<br />

Beschaffung in den Bereichen Versorgung, Materialerhaltung,<br />

Kalibrierung, Beschaffung, Transport, technische Unterstützung, Planung und<br />

Ausführung sowie Konfigurationsmanagement. Zu den von der NAMSA entwickelten<br />

modernen Materialmanagement- und Beschaffungsverfahren<br />

gehören das Programm Lagerhaltung und Bedarfsdeckung durch Austausch,<br />

genannt SHARE (siehe Kapitel 8), und Materialmanagement für allgemeine<br />

Artikel. Die NAMSA unterstützt außerdem die Gruppe der Nationalen<br />

Kodifizierungsdirektoren, die im Auftrag der Konferenz der Nationalen<br />

Rüstungsdirektoren (KNRD) das <strong>NATO</strong>-Kodifizierungssystem verwaltet, und<br />

stellt Logistikunterstützung für die in Bosnien und Herzegowina (SFOR) und im<br />

Kosovo (KFOR) stationierten <strong>NATO</strong>-Streitkräfte bereit.<br />

346<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:


<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA)<br />

8302 Capellen<br />

Luxemburg<br />

Tel.: +352 30 631<br />

Fax: +352 30 87 21<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-System<br />

Das <strong>NATO</strong>-Pipeline-System besteht aus neun gesonderten militärischen<br />

Lager- und Verteilersystemen für Betriebsstoffe und soll sicherstellen, dass der<br />

Bedarf der <strong>NATO</strong> an Erdölprodukten, einschließlich der Verteilung, jederzeit<br />

gedeckt werden kann. Das System umfasst eine Reihe von Pipeline-Systemen<br />

einzelner Staaten, darunter Italien, Griechenland, Norwegen, Portugal, Türkei<br />

(zwei getrennte Systeme für den Osten und Westen des Landes) und das<br />

Vereinigte Königreich sowie zwei multinationale Systeme - das Pipeline-<br />

System Europa Nord (in Dänemark und Deutschland) und das Pipeline-<br />

System Europa Mitte, das Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und<br />

die Niederlande abdeckt. Das NPS verläuft insgesamt durch zwölf <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten und umfasst Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von etwa 11.500<br />

km, die Betriebsstoffdepots, Luftwaffenstützpunkte, zivile Flughäfen,<br />

Pumpstationen, Raffinerien und Füllstellen miteinander verbinden.<br />

Pipeline-System Europa Mitte<br />

Das Pipeline-System Europa Mitte ist das größte der <strong>NATO</strong>-Pipeline-<br />

Systeme und wird von acht Aufnahme- bzw. Nutzerstaaten (Belgien,<br />

Deutschland, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes<br />

Königreich und Vereinigte Staaten) in Anspruch genommen.<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />

Der <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss unter Vorsitz des Direktors für Logistik ist<br />

das wichtigste Beratungsgremium für Verbraucherlogistik im Bereich<br />

Betriebsstoffe. Er ist im Namen des Nordatlantikrats, in Absprache mit den<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörden und anderen relevanten Organen, in allen Belangen<br />

tätig, die mit den Gesamtinteressen der <strong>NATO</strong> in Bezug auf militärische<br />

347


Kraftstoffe, Schmierstoffe, zugehörige Produkte und Gerät sowie der Aufsicht<br />

über das <strong>NATO</strong>-Pipeline-System zusammenhängen.<br />

Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte<br />

Die Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte umfasst den<br />

Vorstand bzw. das Direktorium, in dem alle an dem System beteiligten <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten vertreten sind, und das Pipeline-System Europa Mitte selbst.<br />

Auch Vertreter der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden sowie der Generaldirektor der<br />

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte gehören dem Direktorium an.<br />

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte<br />

Die Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte ist für den 24-Stunden-Betrieb<br />

des Pipeline-Systems Europa Mitte sowie seiner Lager- und<br />

Verteilereinrichtungen verantwortlich.<br />

Weitere Informationen zu Organisation und Betrieb des Pipeline-Systems<br />

Europa Mitte sind unter folgender Adresse erhältlich:<br />

Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte (CEPMA)<br />

BP 552<br />

78005 Versailles<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 1 3924 4900<br />

Fax: +33 1 3955 6539<br />

Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und<br />

Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />

Im Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />

sind die höchsten Sanitätsdienststellen der Mitgliedstaaten vertreten. Er ist als<br />

zentrales Organ für die Entwicklung und Koordinierung sanitätsdienstlicher<br />

Belange und die fachliche Beratung des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses zuständig.<br />

Traditionell wurden sanitätsdienstliche Belange in der <strong>NATO</strong> vorrangig als<br />

nationale Aufgabe angesehen. Während der überwiegenden Zeit seit<br />

Bestehen des Bündnisses war daher kein Bedarf an der Einrichtung einer<br />

hochrangigen Sanitätsbehörde der <strong>NATO</strong> gegeben.<br />

Im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben und Einsatzkonzepten der<br />

<strong>NATO</strong> wird mehr Gewicht auf gemeinsame Operationen gelegt, so dass die<br />

Koordinierung der sanitätsdienstlichen Unterstützung im Rahmen friedenser-<br />

348


haltender Einsätze sowie der Katastrophen- und humanitären Hilfe an<br />

Bedeutung gewonnen hat. Zu diesem Zweck wurde 1994 der Ausschuss der<br />

Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong> eingerichtet. Belgien<br />

stellt den Vorsitzenden und den Sekretär dieses Ausschusses; das Sekretariat<br />

ist bei der Inspektion des Sanitätsdienstes der belgischen Streitkräfte in<br />

Brüssel untergebracht.<br />

Der Ausschuss besteht aus den Inspekteuren der Sanitäts- und<br />

Gesundheitsdienste der Bündnismitglieder, den Inspekteuren der Obersten<br />

<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden (SHAPE und ACLANT) und einem Vertreter des<br />

Internationalen Militärstabs; er tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung<br />

zusammen und legt dem Militärausschuss einen jährlichen Bericht vor. Seit<br />

2001 sind die Inspekteure der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der<br />

Partnerländer zur Teilnahme am Plenartreffen des Ausschusses im EAPR-<br />

Format eingeladen.<br />

Zu den Zielen des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- und<br />

Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong> zählen die Verbesserung und Erweiterung der<br />

Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten bei Koordinierung,<br />

Standardisierung und Einsatzfähigkeit im sanitätsdienstlichen Bereich sowie<br />

eine Verbesserung des Informationsaustauschs über organisatorische, operative<br />

und verfahrenstechnische Aspekte der Sanitätsdienste in den <strong>NATO</strong>-<br />

Mitglied- und -Partnerstaaten. Seit 1997 sind PfP-Länder zur umfassenden<br />

Teilnahme an der Arbeit der meisten Arbeitsgruppen und seit 1996 zur<br />

Teilnahme am jährlichen medizinischen Seminar des Ausschusses im Rahmen<br />

der PfP eingeladen. Letzteres ist nun in die Plenartreffen integriert.<br />

Die Arbeit des Ausschusses wird mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien koordiniert,<br />

die für den medizinischen Bereich zuständig sind, darunter die <strong>NATO</strong>-<br />

Standardisierungsagentur (NSA), der Gemeinsame Sanitätsausschuss, die<br />

Medizinischen Berater der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, der Ausschuss<br />

Ergonomie und Medizin der Forschungs- und Technologieorganisation, das<br />

Zentrum für Massenvernichtungswaffen und der leitende Sanitätsoffizier im<br />

IMS. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Sanitätsausschusses und der<br />

Vorsitzende der beim Militärischen Amt für Standardisierung angesiedelten<br />

Arbeitsgruppe Allgemeines Sanitäts- und Gesundheitswesen nehmen als<br />

Beobachter an den Plenarsitzungen des Ausschusses teil.<br />

Der Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />

hat neun nachgeordnete Arbeitsgruppen, die ihn bei der Wahrnehmung seiner<br />

Aufgaben unterstützen. Sie sind im Folgenden aufgeführt. Alle Arbeitsgruppen<br />

tagen mindestens einmal im Jahr.<br />

Gliederungen, Einsätze und Verfahren der Sanitätsdienste;<br />

Präventivmedizin bei den Streitkräften;<br />

349


Notfallmedizin;<br />

Militärpsychiatrie;<br />

Zahnärztlicher Dienst;<br />

Sanitätsmaterial und Wehrpharmazie;<br />

Kooperation und Koordinierung in der wehrmedizinischen Forschung;<br />

Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltechnologie und Veterinärmedizin;<br />

Sanitätsausbildung.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

COMEDS<br />

COMEDS<br />

c/o Medical Staff Officer<br />

Etat-major du Service Médical<br />

Logistics, Armaments<br />

Quartier Reine Elisabeth<br />

and Resource Division<br />

Rue d’Evere<br />

International Military Staff<br />

1140 Brüssel<br />

<strong>NATO</strong><br />

Belgien<br />

1110 Brüssel - Belgien Tel.: +32 2 707 5551<br />

Fax: +32 2 707 4117 Fax: +32 2 701 3071<br />

ERZEUGERLOGISTIK UND AUSRÜSTUNG<br />

Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />

Innerhalb der <strong>NATO</strong> erfolgt die gemeinschaftliche Suche nach<br />

Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Forschung, Entwicklung und<br />

Produktion von Wehrmaterial und Waffensystemen für die Streitkräfte größtenteils<br />

unter Leitung der KNRD. Die Konferenz tritt zweimal jährlich zu einer<br />

Plenarsitzung unter Vorsitz des Generalsekretärs zusammen. Ständiger<br />

Vorsitzender ist der Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />

Die KNRD vereint hochrangige Organe, die für die Beschaffung von<br />

Wehrmaterial in den Mitgliedstaaten zuständig sind, Vertreter des<br />

Militärausschusses und der Obersten <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden, die<br />

Vorsitzenden der KNRD-Hauptgruppen und Vertreter weiterer ziviler und<br />

militärischer Behörden mit Zuständigkeit für verschiedene Belange der<br />

Erzeugerlogistik.<br />

Organisation der KNRD<br />

Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren als Mitglieder der nationalen<br />

Delegation der Mitgliedstaaten nehmen die Routineaufgaben der KNRD wahr<br />

und lenken die Arbeit der KNRD-Gruppen.<br />

350<br />

Die KNRD umfasst folgende nachgeordnete Organe:


• Gruppen, Untergruppen und Arbeitsgruppen, die den drei KNRD-<br />

Hauptrüstungsgruppen unterstehen (<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Marine,<br />

<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe, <strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer und<br />

die <strong>NATO</strong>-Gruppe für Beschaffungswesen);<br />

• die <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe;<br />

• Ad-hoc-Gruppen der KNRD, die für spezielle Rüstungsprojekte<br />

zuständig sind (z. B. Lenkungsausschuss Bodenüberwachung);<br />

• KNRD-Partnerschaftsgruppen (Gruppe der Nationalen<br />

Kodifizierungsdirektoren, Gruppe der Nationalen Direktoren für<br />

Qualitätssicherung, Sachverständigengruppe für Sicherheitsbelange<br />

bei Transport und Lagerung von Munition und Explosivstoffen, Gruppe<br />

für Standardisierung von Material und technischen Verfahren, Gruppe<br />

für Sicherheit und Eignung von Munition und Explosivstoffen);<br />

• den <strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung der konventionellen Rüstung,<br />

dem Vertreter der Stäbe der Nationalen Rüstungsdirektoren, die<br />

Stabschefs sowie Vertreter der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden angehören. Er<br />

ist für das Management des Planungssystems für konventionelle<br />

Rüstung zuständig.<br />

<strong>NATO</strong>-AGENTUR FÜR PLANUNG, ENTWICKLUNG,<br />

PRODUKTION UND LOGISTISCHE BETREUUNG DES<br />

ERWEITERTEN LUFTVERTEIDIGUNGSSYSTEMS<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />

NAMEADSMA<br />

Building 1<br />

620 Discovery Drive<br />

Suite 300<br />

Huntsville, AL 35806, USA<br />

Tel.: +1 205 922 3972<br />

Fax: +1 205 922 3900<br />

<strong>NATO</strong>-AGENTUR FÜR ENTWICKLUNG, PRODUKTION<br />

UND LOGISTISCHE BETREUUNG DER WAFFENSYSTEME<br />

EF 2000 UND TORNADO<br />

Die NETMA ersetzt die frühere Entwicklungs- und Produktionsagentur für<br />

das <strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug und die <strong>NATO</strong>-Agentur für Entwicklung,<br />

351


Produktion und logistische Betreuung des Systems Eurofighter und ist zuständig<br />

für die gemeinsame Entwicklung und Produktion des Eurofighter und des<br />

<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeugs Tornado.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />

NETMA<br />

Inselkammerstr. 12 + 14<br />

Postfach 1302<br />

82008 Unterhaching<br />

Deutschland<br />

Tel.: +49 89 666 800<br />

Fax: +49 89 666 80555\6<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Planung, Entwicklung, Produktion<br />

und logistische Betreuung von Hubschraubern<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />

NAHEMA<br />

Le Quatuor<br />

Bâtiment A<br />

42 Route de Galice<br />

13082 Aix-en-Provence Cedex 2<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 42 95 92 00<br />

Fax: +33 42 64 30 50<br />

<strong>NATO</strong>-Leitstelle für das Flugkörpersystem HAWK<br />

Die <strong>NATO</strong>-Leitstelle für das Flugkörpersystem ist für Produktverbesserungsprogramme<br />

für das Boden-Luft-Flugkörpersystem HAWK zuständig.<br />

352<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />

NHMO<br />

26 rue Galliéni<br />

92500 Rueil-Malmaison<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 147 08 75 00<br />

Fax: +33 147 52 10 99


STANDARDISIERUNG<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation (NSO)<br />

Die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation (NSO) umfasst den <strong>NATO</strong>-<br />

Standardisierungsausschuss, die <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung und<br />

die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur.<br />

Ihre Rolle besteht darin, die Interoperabilität zu verbessern und zur<br />

Fähigkeit der Streitkräfte des Bündnisses beizutragen, miteinander und gegebenenfalls<br />

mit den Streitkräften von Partner- und anderen Ländern bei der<br />

Durchführung ihrer zugewiesenen Aufgaben effektiv zusammenzuarbeiten<br />

sowie sich auf diese Aufgaben vorzubereiten. Dies wird durch Harmonisierung<br />

und Koordination von Standardisierungsbemühungen im ganzen Bündnis<br />

sowie durch die Unterstützung von Standardisierungsvorgängen erreicht.<br />

Gemäß der Politik des Bündnisses werden nationale und <strong>NATO</strong>-Behörden<br />

dazu angehalten, Konzepte, Leitlinien, Verfahren und Pläne zu entwickeln, zu<br />

vereinbaren und umzusetzen, die es ihnen ermöglichen, Interoperabilität zu<br />

erreichen und zu erhalten. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechende<br />

Kompatibilität, Austauschbarkeit bzw. Einheitlichkeit auf den Gebieten Betrieb,<br />

Verfahren, Material, Technik und Administration zu erzielen.<br />

Die NSO wurde im Januar 1995 vom Nordatlantikrat gegründet und im<br />

Jahre 2000 <strong>info</strong>lge einer Standardisierungsprüfung umstrukturiert. Diese<br />

wurde durchgeführt, um den Anforderungen des Washingtoner Gipfeltreffens<br />

von 1999 und den Herausforderungen, die von der auf dem Gipfel beschlossenen<br />

Initiative zur Verteidigungsfähigkeit aufgeworfen wurden, nachzukommen.<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />

Der <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss ist die höchste <strong>NATO</strong>-Behörde<br />

für Gesamtstandardisierungsfragen und untersteht dem Rat.<br />

Er wird von der Gruppe der Vertreter im <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />

unterstützt, die Harmonisierung und Weisungen auf Delegiertenebene<br />

unter der Gesamtleitung und Verwaltung des Ausschusses organisiert. Der<br />

Schwerpunkt der Arbeit der Vertreter liegt auf der Harmonisierung der Standardisierung<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und nationalen Gremien sowie auf der Förderung<br />

der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Standardisierung.<br />

Den Vorsitz im <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Standardisierung führen der<br />

Generalsekretär oder die beiden ständigen Ko-Vorsitzenden, nämlich der<br />

353


Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und der Direktor<br />

des Internationalen Militärstabes. Seit September 2000 sind die Partnerländer<br />

direkt an den Tätigkeiten des Ausschusses beteiligt.<br />

<strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung<br />

Die <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung ist eine Stabsgruppe, die dem<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss unterstellt ist. Ihre Hauptaufgabe besteht<br />

in der Harmonisierung von Grundsätzen und Verfahren der Standardisierung<br />

sowie in der Koordinierung von Standardisierungsvorgängen. Sie ist für<br />

Stabskontakte und für die Vorbereitung dazugehöriger Dokumente zuständig.<br />

Unter anderem trägt sie zur Formulierung von militärischen<br />

Standardisierungsforderungen durch die Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörden sowie zum Entwurf der Standardisierungsziele für das<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramm bei. Ihr gehören Vertreter der Obersten<br />

<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden sowie Stabsvertreter des Internationalen<br />

Militärstabes und des Internationalen Stabes an, der die Auftragerteilenden<br />

Stellen für die Standardisierung unterstützt. Diese höchsten <strong>NATO</strong>-Gremien<br />

haben die Befugnis, ihre Unterausschüsse zur Erstellung von<br />

Standardisierungsvereinbarungen und Alliierten Druckschriften anzuweisen.<br />

Bei diesen Unterausschüssen handelt es sich um den Militärausschuss, die<br />

Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, die <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />

und den <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und<br />

Kommunikationssysteme. Stabsvertreter anderer Gremien und Organisationen<br />

nehmen ebenfalls an der Arbeit der <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung teil.<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur (NSA)<br />

Die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur ist ein einziges, integriertes Gremium,<br />

das vom Nordatlantikrat eingerichtet wurde und sich aus Soldaten und<br />

Zivilbediensteten zusammensetzt. Sie untersteht dem <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />

und ist für die Koordinierung von Problemen auf allen Gebieten<br />

der Standardisierung zuständig. Sie bestimmt die Verfahren sowie Planungs-<br />

und Durchführungsabläufe im Zusammenhang mit der<br />

Standardisierung, die im ganzen Bündnis angewendet werden sollen. Sie ist<br />

für die Vorbereitung der Arbeit für die Treffen von <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss,<br />

dessen Vertretern und <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung sowie<br />

für die Gesamtadministration aller Standardisierungsvereinbarungen und Alliierten<br />

Druckschriften zuständig.<br />

Außerdem unterstützt die NSA den Ausschuss Gesamtstreitkräfte und den<br />

Ausschuss Teilstreitkräfte, die beide als Auftragerteilende Stellen für Operative<br />

354


Standardisierung einschließlich Leitlinien fungieren, wie vom Militärausschuss<br />

bevollmächtigt. Die Streitkräfteausschüsse sind für die Entwicklung der operativen<br />

Standardisierung und der Standardisierung der Abläufe in den Mitgliedsländern<br />

zuständig. Wie andere auftragerteilende Stellen erreichen sie dies<br />

durch die Entwicklung von anwendbaren Standardisierungsvereinbarungen<br />

und Alliierten Druckschriften mit den Mitgliedsländern und militärischen <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörden.<br />

Der Direktor der NSA ist für die alltägliche Arbeit von fünf Abteilungen<br />

zuständig. Im Einzelnen sind dies die Abteilungen Politik und Anforderungen,<br />

Gesamt, Marine, Heer und Luft. Die Streitkräfteabteilungen bieten Stabsunterstützung<br />

für die entsprechenden Ausschüsse und sind für die Überwachung<br />

und Harmonisierung der Standardisierungsvorgänge in ihrem Verantwortungsbereich<br />

zuständig.<br />

Die Ausschüsse, in denen jedes Land mit einem Mitglied vertreten ist,<br />

tagen ständig und treffen sich formell einmal im Monat. Entscheidungen werden<br />

normalerweise einstimmig verabschiedet. Da die Standardisierung jedoch<br />

ein freiwilliger Vorgang ist, können Vereinbarungen auch auf Mehrheitsentscheidungen<br />

der Länder beruhen, die an bestimmten Standardisierungsvereinbarungen<br />

teilnehmen. Die Strategischen Befehlshaber sind in jedem Ausschuss<br />

mit einem Stabsmitglied vertreten.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Standardisation Agency<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel<br />

Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 5576<br />

Fax: +32 2 707 5718<br />

E-Mail: NSA@hq.nato.int<br />

ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />

Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />

Der Oberausschuss Zivile Notfallplanung tritt zweimal im Jahr zu einer<br />

Plenarsitzung mit Regierungsvertretern und monatlich in ständiger Sitzung mit<br />

355


Vertretern der nationalen Delegationen bei der <strong>NATO</strong> zusammen. Den Vorsitz<br />

hat der Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik<br />

und Zivile Notfallplanung inne.<br />

Planungsorgane und -ausschüsse für zivile<br />

Notfallplanung<br />

Der Oberausschuss Zivile Notfallplanung koordiniert und lenkt die Arbeit<br />

der neun nachgeordneten Planungsorgane und -ausschüsse, bei denen es<br />

sich im Einzelnen um folgende handelt: Planungsausschuss Hochseeschifffahrt,<br />

Planungsausschuss Europäischer Binnenverkehr, Planungsausschuss<br />

Zivilluftfahrt, Planungsausschuss Ernährung und Landwirtschaft, Planungsausschuss<br />

Industrie, Planungsausschuss Erdölprodukte, Gemeinsamer<br />

Sanitätsausschuss, Planungsausschuss Ziviles Fernmeldewesen, Planungsausschuss<br />

Zivilschutz.<br />

Euro-Atlantische Koordinierungszentrale für<br />

Katastrophenhilfe<br />

Am 29. Mai 1998 wurde im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier eine Euro-Atlantische<br />

Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe gegründet, die vom Direktor des<br />

Direktorats Zivile Notfallplanung geleitet wird und über Mitarbeiter aus dem<br />

Direktorat Zivile Notfallplanung sowie aus <strong>NATO</strong>- und Partnerländern verfügt.<br />

Der Koordinierungszentrale gehört außerdem ein Verbindungsoffizier der<br />

Vereinten Nationen an. Sie soll im Fall einer Katastrophe innerhalb des EAPR-<br />

Gebiets in enger Abstimmung mit dem Büro der Vereinten Nationen für die<br />

Koordinierung Humanitärer Hilfsmaßnahmen (UNOCHA) das Vorgehen der<br />

EAPR-Staaten koordinieren.<br />

In Konsultation mit den Ländern entwickelt die Koordinierungszentrale<br />

darüber hinaus eine Euro-Atlantische Katastrophenhilfsorganisation. Hierbei<br />

handelt es sich um eine nicht ständige Einrichtung, die Personal und<br />

Ausrüstung umfasst, die von den Ländern bereitgestellt werden kann, falls ein<br />

Land, das von einer größeren Katastrophe heimgesucht wurde, um Hilfe nachsucht<br />

356


LUFTVERKEHRSFÜHRUNG UND LUFTVERTEIDIGUNG<br />

Der Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />

(Vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums)<br />

(Siehe Kapitel 8.)<br />

<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />

Der Ausschuss berät den Rat und den Verteidigungsplanungsausschuss<br />

in allen Belangen im Zusammenhang mit der Entwicklung von<br />

Luftverteidigungsprogrammen. Er tagt zweimal im Jahr unter Vorsitz des<br />

Stellvertretenden <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs. (Siehe Kapitel 8.)<br />

Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militärausschusses<br />

Die Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militärausschusses ist ein multinationales<br />

Gremium zur Unterstützung des Militärausschusses. Ihre Aufgabe<br />

besteht in der Prüfung, fachlichen Beratung und Erarbeitung von<br />

Empfehlungen zu Luftverteidigungsfragen im Zusammenhang mit dem integrierten<br />

Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong>.<br />

Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />

Luftstreitkräfte<br />

Die Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />

Luftstreitkräfte ist das zuständige Gremium für die Planung und Umsetzung<br />

des Führungssystems zur Unterstützung von <strong>NATO</strong>-Lufteinsätzen. Sie ersetzt<br />

das frühere <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftverteidigung, kurz NADGE (<strong>NATO</strong> Air<br />

Defence Ground Environment System). Die Organisation hat ihren Sitz in<br />

Brüssel. (Siehe Kapitel 8.)<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Air Command Control System (ACCS) Management Agency<br />

NACMA<br />

8 rue de Genève<br />

1140 Brüssel, Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 4111<br />

Fax: +32 2 707 8777<br />

357


FRÜHWARNUNG DURCH LUFTFAHRZEUGE<br />

Das Luftfrühwarnprogramm der <strong>NATO</strong> sah zunächst die Beschaffung<br />

einer eigenen Flotte gemeinsam betriebener und unterhaltener Luftfahrzeuge<br />

sowie die Nachrüstung und Modernisierung von 40 bestehenden NADGE-<br />

Einrichtungen zur Sicherstellung der Interoperabilität mit dem Frühwarnsystem<br />

vor. Diese Einrichtungen sind über neun Länder von Nordnorwegen bis in die<br />

Osttürkei verteilt.<br />

Die umfassendste Maßnahme innerhalb des Programms war die<br />

Beschaffung von 18 <strong>NATO</strong>-E-3A-Flugzeugen in der Zeit von 1982 bis 1985.<br />

Das E-3A-Flugzeug basiert auf dem seit 1977 bei der US-Luftwaffe eingeführten<br />

luftgestützten Frühwarn- und Leitsystem (AWACS). Dieser Flugzeugtyp<br />

beruht auf der Flugzeugzelle der Boeing 707-320B, wobei auf dem Rumpf ein<br />

Rotodom mit einem Durchmesser von 9,2 m angebracht ist, in dem sich die<br />

Radargeräte zur Überwachung sowie zur Freund-Feind-Erkennung befinden.<br />

Im Anschluss daran wurden kurz- und mittelfristige Modernisierungsprogramme<br />

durchgeführt. Das mittelfristige Programm deckt die Luftfrühwarnforderungen<br />

der <strong>NATO</strong> für die Zeit von 1998 bis 2004 ab.<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für das Programm der<br />

luftgestützten Frühwarnung und Überwachung<br />

(NAPMO)<br />

Die NAPMO (<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and Control Programme<br />

Management Organisation, <strong>NATO</strong>-Organisation für das Programm der luftgestützten<br />

Frühwarnung und Überwachung) ist für alle Belange der Leitung und<br />

Durchführung des AEW&C-Programms der <strong>NATO</strong> zuständig und ist dem<br />

Nordatlantikrat direkt unterstellt. Die Organisation umfasst ein Direktorium, das<br />

von einer Management-Agentur (NAPMA) im niederländischen Brunssum,<br />

einem Ausschuss für Rechts-, Vertrags- und Finanzangelegenheiten, einem<br />

Ausschuss Operationen und technische Unterstützung und einer<br />

Lenkungsgruppe Depotinstandsetzung unterstützt wird.<br />

Alle Teilnehmerstaaten sind im Direktorium und seinen Ausschüssen vertreten.<br />

Vertreter des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs, der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber, des Führers der <strong>NATO</strong>-Komponente Luftfrühwarnung und weiterer<br />

<strong>NATO</strong>-Gremien nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Direktoriums<br />

und der Ausschüsse teil. Das Direktorium tritt in der Regel zweimal im Jahr<br />

zusammen.<br />

Für die Leitung des Routinebetriebs des Programms ist der NAPMA-<br />

Generaldirektor zuständig. Die <strong>NATO</strong>-Führungszentrale Luftfrühwarnung ist<br />

358


eim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) im belgischen<br />

Mons angesiedelt. Das Personal der NAPMA und der Führungszentrale<br />

wird von den Teilnehmerstaaten gestellt.<br />

Der Haupteinsatzflugplatz befindet sich in Geilenkirchen, Deutschland;<br />

seine personelle Besetzung ist ebenfalls Sache der NAPMO-Teilnehmerstaaten.<br />

Stützpunkte in Norwegen, Italien, Griechenland und der Türkei wurden<br />

erheblich modifiziert, um eine vorgeschobene Einsatzunterstützung für den<br />

<strong>NATO</strong>-E-3A-Flugbetrieb sicherzustellen.<br />

Die derzeitigen Mitgliedsländer der NAPMO sind Belgien, Dänemark,<br />

Deutschland, Griechenland, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande,<br />

Norwegen, Portugal, Spanien, Türkei und die Vereinigten Staaten. Polen, die<br />

Tschechische Republik und Ungarn sind Beobachter. Das Vereinigte<br />

Königreich stellt sieben E-3D-Flugzeuge zur Verfügung. Frankreich nimmt aufgrund<br />

der Beschaffung von vier nationalen E-3F-Flugzeugen als Beobachter<br />

an den NAPMO-Sitzungen teil.<br />

Nach der Invasion Kuwaits durch den Irak wurden in der Zeit von August<br />

1990 bis März 1991 Flugzeuge der <strong>NATO</strong>-E-3A-Komponente zur Verstärkung<br />

der Südflanke der <strong>NATO</strong> in den Osten der Türkei verlegt, um den Luft- und<br />

Seeverkehr im östlichen Mittelmeer zu überwachen und eine durchgehende<br />

Überwachung der türkisch-irakischen Grenze sicherzustellen.<br />

Seit Juli 1992 wurden große Teile des Luftfrühwarnungsverbands der<br />

<strong>NATO</strong>, die sowohl die E-3A-Komponente als auch die E-3D-Komponente des<br />

Vereinigten Königreichs umfassten, in das ehemalige Jugoslawien verlegt, um<br />

die Maßnahmen der <strong>NATO</strong> im Zusammenhang mit der Überwachung und<br />

Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und<br />

später die IFOR- und SFOR-Einsätze zu unterstützen (siehe Kapitel 5).<br />

Flugzeuge des französischen E-3F-Kontingents waren ebenfalls daran beteiligt.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and Control Programme<br />

Management Agency (NAPMA)<br />

Akerstraat 7<br />

6445 CL Brunssum<br />

Niederlande<br />

Tel.: +31 45 526 + Durchwahl<br />

Fax: +31 45 525 4373<br />

359


KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME<br />

C3-Organisation der <strong>NATO</strong> (NC3O)<br />

Die C3-Organisation der <strong>NATO</strong> (NC3O) wurde im Jahre 1996 ins Leben<br />

gerufen, um die Bereitstellung eines <strong>NATO</strong>-weiten kosteneffektiven, interoperablen<br />

und sicheren C3-Potenzials (Consultation, Command, Control;<br />

Konsultation und Führung) zu gewährleisten, das die Nutzeranforderungen der<br />

<strong>NATO</strong> durch die Verwendung von gemeinsam finanzierten, multinationalen und<br />

nationalen Mitteln erfüllt. Außerdem gewährleistet die NC3O die Bereitstellung<br />

von Diensten und Unterstützung auf dem C3-Gebiet an <strong>NATO</strong>-Nutzer. Der<br />

<strong>NATO</strong>-C3-Ausschuss (NC3B) überwacht die NC3O.<br />

Bei dem Ausschuss handelt es sich um das höchste multinationale Gremium<br />

für Grundsatzfragen. Er berät den Rat und Verteidigungsplanungsausschuss<br />

über die kollektiven Interessen aller Mitgliedsländer, die das Direktorium<br />

der NC3O stellen. Er setzt sich aus hochrangigen nationalen Vertretern<br />

aus den Hauptstädten, aus Vertretern des Militärausschusses und Strategischen<br />

<strong>NATO</strong>-Befehlshabern und <strong>NATO</strong>-Ausschüssen, die ein Interesse an C3<br />

haben, dem Generaldirektor NC3A sowie dem Leiter der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />

Betrieb und Unterstützung der Kommunikations- und Informationssysteme<br />

(NACOSA) zusammen. Vorsitzender des Ausschusses ist der Stellvertretende<br />

Generalsekretär. Ferner verfügt der Ausschuss über einen Ständigen Vorsitzenden<br />

(den Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung)<br />

und zwei Ko-Vizevorsitzende (den Direktor NHQC3S und einen aus den Kandidaten<br />

der Länder gewählten Ko-Vizevorsitzenden). Der Ausschuss wird von<br />

der Gruppe Nationaler C3-Vertreter (NC3REPS) unterstützt, die als Ständiger<br />

NC3B fungiert. Diese Nationalen C3-Vertreter sind normalerweise ihren nationalen<br />

Delegationen oder ihren militärischen Vertretern bei der <strong>NATO</strong> unterstellt.<br />

Der NC3B wird von einer Untergeordneten C3-Struktur der <strong>NATO</strong> aus<br />

multinationalen Gremien unterstützt, die aus acht Unterausschüssen besteht<br />

(C3-Gesamtanforderungen und Konzepte, Interoperabilität, Frequenzzuweisung,<br />

Informationssysteme, Informationssicherheitssysteme, Kommunikationsnetz,<br />

Identifikation und Navigation). Jeder dieser Ausschüsse verfügt über<br />

eigene nachgeordnete Organe. Die nachgeordneten Organe von NC3B,<br />

NC3REPS und NC3B werden vom C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S) unterstützt.<br />

Hierbei handelt es sich um einen einzigen integrierten zivilen und militärischen<br />

Stab, der vom Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung,<br />

IS und dem Direktor des IMS geleitet wird. Der NHQC3S unterstützt den Rat,<br />

den Militärausschuss, KNRD, Oberausschuss Ressourcen und andere <strong>NATO</strong>-<br />

Ausschüsse in C3-Fragen.<br />

360


Außerdem überwacht der Ausschuss die Arbeit der beiden NC3O-<br />

Agenturen NC3A und NACOSA. Die NC3A befasst sich mit zentraler Planung,<br />

Systemintegrationsplanung, Systemkonstruktion, technischer Unterstützung<br />

und Konfigurationskontrolle. Außerdem stellt sie wissenschaftliche und technische<br />

Beratung und Unterstützung im Bereich C3-Sensorsysteme und operative<br />

Forschung bereit, führt die Beschaffung für ihr zugewiesene Projekte durch<br />

und setzt diese Projekte um. Die NC3A ist in Brüssel (Belgien) und in Den<br />

Haag (Niederlande) angesiedelt. NACOSA übt die operative Kontrolle aus und<br />

wartet die ihr zugewiesenen, aktuell eingesetzten Kommunikations- und<br />

Informationssysteme der <strong>NATO</strong> sowie deren Basiseinrichtungen. Der<br />

Zentralstab der NACOSA ist in Mons (Belgien) angesiedelt.<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultations-, Führungs- und<br />

Kommunikationssysteme (NC3A)<br />

Die <strong>NATO</strong>-C3-Agentur wurde im Juli 1996 als Teil der <strong>NATO</strong>-Strategie zur<br />

Neustrukturierung des C3-Bereiches (Consultation, Command, Control) innerhalb<br />

des Bündnisses ins Leben gerufen. Hierbei wurden die Planungs-,<br />

Wissenschafts-, Entwicklungs- und Beschaffungsfunktionen der<br />

Kommunikations- und Informationssysteme der <strong>NATO</strong> sowie einige C3-<br />

Funktionen zusammengeführt. Dadurch wurde die Fähigkeit des Bündnisses<br />

zur Durchführung seiner neuen Krisenbewältigungsaufgaben verstärkt.<br />

Gleichzeitig wurde seine kollektive Verteidigungsfähigkeit bewahrt. Die NC3-<br />

Agentur bietet zentrale Planung, Systemintegration, Entwurf,<br />

Systemkonstruktion, technische Unterstützung und Konfigurationskontrolle für<br />

C3-Systeme und Installationen der <strong>NATO</strong>. Die Agentur führt die Beschaffung<br />

für ihr zugewiesene Projekte durch und setzt diese Projekte um. Ferner ist sie<br />

für wissenschaftliche und technische Beratung und Unterstützung für die<br />

Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und andere Kunden zu Fragen auf den<br />

Gebieten operative Forschung, Überwachung, Führung von Lufteinsätzen<br />

(einschließlich Flugkörperabwehr, elektronische Kampfführung und luftgestützte<br />

Frühwarnung und Überwachung) sowie Kommunikations- und<br />

Informationssysteme zuständig.<br />

Das Hauptquartier der NC3A befindet sich in Brüssel, Belgien. Der Betrieb<br />

erfolgt jedoch an aufgeteilten Standorten in Brüssel (Planung und<br />

Beschaffung) und Den Haag, Niederlande (Wissenschaftliche Unterstützung).<br />

Derzeit beschäftigt sie etwa 450 zivile Mitarbeiter und Soldaten.<br />

361


Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> HQ C3 Staff NC3A Brüssel NC3A Den Haag<br />

<strong>NATO</strong> Headquarters (HQ, Planung und (Wissenschaftliche und<br />

1110 Brüssel Beschaffung) technische<br />

Angelegenheiten)<br />

Belgien 8 rue de Genève P.O. Box 174<br />

Tel.: +32 2 707 4358 1140 Brüssel Oude Waalsdorperweg 61<br />

Fax: +32 2 707 5709 Belgien 2501 CD Den Haag<br />

Tel.: +32 2 707 8267 Niederlande<br />

Fax: +32 2 708 8770 Tel.: +31 70 3142329<br />

Fax: +31 70 3142111<br />

C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />

Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> leistet fachliche Unterstützung in C3-Belangen für<br />

den Nordatlantikrat, den Militärausschuss, das NC3-Direktorium, die<br />

Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, den Oberausschuss<br />

Ressourcen und andere für C3-Aufgaben zuständige Ausschüsse sowie für die<br />

Abteilungen und Direktorate des Internationalen Stabes und des<br />

Internationalen Militärstabes.<br />

Der <strong>NATO</strong>-Unterausschuss Frequenzzuweisung<br />

Das spezialisierte <strong>NATO</strong>-Gremium auf diesem Gebiet ist der <strong>NATO</strong>-Unterausschuss<br />

Frequenzzuweisung. Der Unterausschuss Frequenzzuweisung der<br />

<strong>NATO</strong> handelt als die für Frequenzen zuständige Dienststelle des Bündnisses<br />

und ist das Nachfolgegremium der Alliierten Agentur Funkfrequenzen.<br />

Kooperation auf dem Gebiet der Frequenzzuweisung<br />

in der <strong>NATO</strong><br />

Über den Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> arbeiten die<br />

Länder des Bündnisses in vielen Bereichen der Frequenzzuweisung zusammen.<br />

Hierzu gehören die Festlegung einer Gesamtpolitik für alle Bereiche des<br />

militärisch genutzten Funkfrequenzspektrums und die Festlegung einer<br />

Einzelpolitik für die militärische Verwaltung des 225400-MHz-Bandes, das allgemein<br />

für die Militärflugzeug-, Marine- und Satellitenkommunikation verwendet<br />

wird und aus diesem Grund ausdrücklich in den Verantwortungsbereich<br />

des Unterausschusses Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> fällt. Außerdem besteht<br />

über den Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> (vormals Ausschuss<br />

362


Europäische Luftraumkoordinierung) ein enger Kontakt zur Zivilluftfahrt.<br />

Darüber hinaus trifft sich der Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong><br />

regelmäßig mit Vertretern der Zivilbehörden der Mitgliedsländer, um einen ausreichenden<br />

militärischen Zugang zu allgemeinen und reservierten Bereichen<br />

des Spektrums zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Jahre<br />

1995 ein gemeinsamer zivil/militärischer <strong>NATO</strong>-Frequenzvertrag abgeschlossen.<br />

Auf der Kommandoebene sind die beiden Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörden, Alliierter Kommandobereich Europa (ACE) und Alliierter<br />

Kommandobereich Atlantik (ACLANT), für bilaterale Einzelprobleme mit<br />

militärischen Funkfrequenzen in den jeweiligen Staaten und für die<br />

Vorbereitung von Plänen auf der Basis genehmigter Funkfrequenzen zuständig.<br />

Seit 1994 wurde die Kooperation bei der Funkfrequenzzuweisung im<br />

Rahmen der Partnerschaft für den Frieden auf <strong>NATO</strong>-Partnerländer ausgeweitet.<br />

Der Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> arbeitet aktiv mit den<br />

Partnerländern zusammen, um den Harmonisierungsbedarf zu berücksichtigen.<br />

Der Gemeinsame Zivil/Militärische <strong>NATO</strong>-Frequenzvertrag wird hierbei<br />

als Basis verwendet, und zwar sowohl im Unterausschuss Frequenzzuweisung<br />

der <strong>NATO</strong> als auch bei der Konferenz der europäischen Post- und<br />

Telekommunikationsbehörden, an der auch Partnerländer teilnehmen.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Frequency Management Sub-Committee<br />

<strong>NATO</strong> Headquarters C3 Staff<br />

1110 Brüssel<br />

Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 5528<br />

Informationssystemdienst der <strong>NATO</strong> (ISS)<br />

Der Informationssystemdienst (ISS) der <strong>NATO</strong> gehört zum Direktorat für<br />

Informationssysteme innerhalb des Exekutivsekretariats. Letzteres untersteht<br />

wiederum dem Büro des Generalsekretärs. Obwohl der ISS verwaltungstechnisch<br />

ein Organ des Internationalen Stabes ist, gehören ihm sowohl Mitarbeiter<br />

des Internationalen Stabes als auch des Internationalen Militärstabes an. Er<br />

unterstützt den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss, den<br />

Militärausschuss sowie nachgeordnete Ausschüsse und Unterstützungsstäbe<br />

im Bereich Informationssysteme. Darüber hinaus leistet der ISS dem<br />

Internationalen Stab und dem Militärischen Amt für Standardisierung<br />

363


Unterstützung bei Systemplanung, -entwicklung und -wartung. Er hilft bei der<br />

Wahrnehmung solcher Aufgaben wie Krisenmanagement, Registratur- und<br />

Dokumentenkontrolldienste, Informationssysteme für Finanz- und<br />

Personalverwaltung sowie Streitkräfteplanung. Er ist für den Betrieb zentraler<br />

DV-Anlagen beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, die Entwicklung und Pflege spezieller<br />

Benutzersoftware, die Ausbildung und Nutzerbetreuung, die Instandhaltung<br />

der Informationssysteme des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers und die Beratung von<br />

Stabsbediensteten bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit<br />

Informationssystemen zuständig.<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der<br />

Kommunikations- und Informationssysteme<br />

(NACOSA)<br />

Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikationsund<br />

Informationssysteme (NACOSA, <strong>NATO</strong> Communications and Information<br />

System Operating and Support Agency) und ihre nachgeordneten<br />

Einrichtungen verwalten, betreiben und kontrollieren das Kommunikationsund<br />

Informationssystem und die ihr vom NC3B zugewiesenen Einrichtungen<br />

im Auftrag aller Benutzer. Darüber hinaus sind die NACOSA und ihre nachgeordneten<br />

Einrichtungen für operative Unterstützung zuständig, die Hardwareund<br />

Softwarewartung, Mitarbeiterfortbildung, Installation und dazugehörige<br />

Dienste einschließlich Sicherheit für zugewiesene Kommunikations- und<br />

Informationssysteme und autorisierte Benutzer umfasst. In Zusammenarbeit<br />

mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien, privaten Unternehmen und nationalen Stellen<br />

überwachen die NACOSA und ihre nachgeordneten Einrichtungen die Qualität<br />

der Dienste, die autorisierten Benutzern bereitgestellt werden. Die von der<br />

NACOSA und ihren nachgeordneten Einrichtungen durchgeführten<br />

Verwaltungs-, Kontroll-, Betriebs- und Unterstützungstätigkeiten betreffen<br />

sowohl feste Hauptquartiere als auch mobile Streitkräfte. Auf diese Weise werden<br />

die politische Beratung, Führung und Kommunikation aller <strong>NATO</strong>-<br />

Operationen unterstützt.<br />

Die NACOSA umfasst einen Zentralstab mit Sitz in Mons, Belgien, und<br />

wird von der <strong>NATO</strong>-CIS-Schule (CIS = Communication and Information<br />

Systems, Kommunikations- und Informationssysteme) in Latina, Italien, der<br />

Integrierten Software-Unterstützungszentrale, den Einrichtungen für<br />

Fernmeldesicherheit des Alliierten Oberkommandos Europa und der<br />

Operations- und Kontrollorganisation unterstützt. Die NACOSA wird vom<br />

Leiter, NACOSA, verwaltet, der auch die Funktionen von ACOS CIS SHAPE<br />

ausübt. Die Prioritäten der Einsatzgrundsätze sowie Verfahrensfragen werden<br />

von den Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nicht<br />

einsatzbezogene Leitung wird vom NC3B ausgeübt.<br />

364


ELEKTRONISCHE KAMPFFÜHRUNG<br />

<strong>NATO</strong>-Beratungsausschuss Elektronische<br />

Kampfführung<br />

Der <strong>NATO</strong>-Beratungsausschuss Elektronische Kampfführung wurde 1966<br />

zur Unterstützung des Militärausschusses, der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber<br />

und der Mitgliedstaaten gegründet. Als teilstreitkraftübergreifendes, multinationales<br />

Gremium fördert er die Fähigkeit der <strong>NATO</strong> zur effektiven elektronischen<br />

Kampfführung (EloKa). Der Ausschuss verfolgt die Fortschritte in den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten und innerhalb der Integrierten Militärischen Kommandostruktur<br />

bei der Umsetzung vereinbarter EloKa-Maßnahmen. Er ist für die Entwicklung<br />

von Grundsätzen, Leitlinien, Operationen und Ausbildungsforderungen<br />

für den EloKa-Bereich der <strong>NATO</strong> zuständig und wirkt zudem an<br />

der Entwicklung von Führungskonzepten mit. Das EloKa-Potenzial ist ein entscheidender<br />

Faktor für den Schutz der Streitkräfte sowie die Überwachung der<br />

Einhaltung internationaler Übereinkommen und unabdingbare Voraussetzung<br />

für friedenserhaltende und andere Maßnahmen des Bündnisses. Der Ausschuss<br />

trägt auch dazu bei, den Partnerländern im Rahmen der Partnerschaft<br />

für den Frieden die EloKa-Konzepte der <strong>NATO</strong> zu vermitteln.<br />

Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der einzelnen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

und der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber zusammen. Bei diesen Vertretern<br />

handelt es sich um ranghohe Angehörige nationaler EloKa-Organisationen.<br />

Der Vorsitzende und der Sekretär des Ausschusses sind ständige<br />

Mitglieder der Abteilung Operationsführung des Internationalen Militärstabes.<br />

Es gibt eine Reihe von Unterausschüssen, die sich mit Fragen der DV-Unterstützung,<br />

Ausbildung und Einsatzleitlinien für Elektronische Kampfführung<br />

befassen.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Electronic Warfare Advisory Committee (NEWAC)<br />

Operations Division<br />

International Military Staff<br />

1110 Brüssel<br />

Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 5627<br />

365


METEOROLOGIE<br />

Meteorologiegruppe des Militärausschusses<br />

Die Meteorologiegruppe des Militärausschusses ist ein Expertengremium,<br />

das sich aus nationalen Vertretern und Vertretern der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber zusammensetzt, die dem Militärausschuss, den Obersten <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshabern und den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten meteorologische Verfahrensrichtlinien<br />

an die Hand geben. Die Gruppe hat für die Sicherstellung einer<br />

möglichst effizienten und effektiven Nutzung nationaler und <strong>NATO</strong>-eigener<br />

Mittel zur wirksamen und zeitgerechten meteorologischen Unterrichtung und<br />

Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte Sorge zu tragen. Der Meteorologiegruppe<br />

stehen zwei ständige Arbeitsgruppen, die Arbeitsgruppe für Operationsführung,<br />

Planung und Kommunikation sowie die Arbeitsgruppe für meteorologische<br />

Gefechtsfeldsysteme und -unterstützung, zur Seite.<br />

Die Arbeitsgruppe für Operationsführung, Planung und Kommunikation<br />

befasst sich mit planerischen und einsatzbezogenen Fragen im Hinblick auf die<br />

meteorologische Unterstützung von Übungen und Operationen der <strong>NATO</strong>.<br />

Außerdem entwickelt sie Kommunikationsmöglichkeiten auf dem Gebiet der<br />

Meteorologie sowie Standardverfahren für die Übertragung und den Austausch<br />

meteorologischer Daten.<br />

Die Arbeitsgruppe für meteorologische Gefechtsfeldsysteme und -unterstützung<br />

fördert gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Forschung und<br />

Entwicklung sowie Interoperabilität und die Entwicklung von Einsatzmöglichkeiten<br />

unter Verwendung moderner meteorologischer Geräte, Verfahren<br />

und Software. Sie nimmt die fachliche Beratung anderer <strong>NATO</strong>-Gruppen in<br />

meteorologischen Fragen wahr und führt Studien zu Fragen wie<br />

Hochwasservorhersagen und künstliche Nebelauflösung durch. Oft sind allgemeine<br />

Wettervorhersagen für die Anforderungen der taktischen Planung oder<br />

die Erfüllung eines Einsatzauftrags nicht ausreichend. Um diesen Mangel zu<br />

beheben, führt die Gruppe einen Bestand von meteorologischen Taktischen<br />

Entscheidungshilfen, die auf nationaler Ebene entwickelt wurden. Zur weiteren<br />

Standardisierung der Nutzung dieser Taktischen Entscheidungshilfen und zur<br />

Verbesserung der Einsatzfähigkeit arbeitet die Gruppe am Aufbau einer<br />

Bibliothek verbindlicher Taktischer Entscheidungshilfen, die allen <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden soll.<br />

Im Rahmen des PfP-Programms hält die Meteorologiegruppe<br />

Jahrestagungen mit den Partnerstaaten ab; zudem hat sie für die<br />

Partnerstaaten ein <strong>Handbuch</strong> Meteorologische Unterstützung erarbeitet. Sie<br />

hat außerdem ein Austauschprogramm für Meteorologen aus <strong>NATO</strong>-<br />

366


Mitgliedstaaten und Partnerstaaten im Rahmen von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen ins<br />

Leben gerufen, um engere Arbeitsbeziehungen auf der operativen Ebene zu<br />

erreichen.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

MCMG Operations Division (IMS)<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel<br />

Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 5538<br />

Fax: +32 2 707 5988<br />

E-MAIL: IMSSMO@HQ.<strong>NATO</strong>.INT<br />

MILITÄRISCHE OZEANOGRAFIE<br />

Die Gruppe Militärische Ozeanografie<br />

Bei der militärischen Ozeanografie handelt es sich um das Studium der<br />

ozeanografischen Bedingungen, von der Temperatur und dem Salzgehalt bis<br />

hin zu Gezeitenbewegungen und Küstenmerkmalen, die sich auf maritime<br />

Operationen auswirken können. Das Thema ist für viele Aspekte von Einsätzen<br />

auf See von Bedeutung, insbesondere für Operationen in den Bereichen<br />

U-Boot-Abwehr, Minenkampfführung und Amphibische Kampfführung. Die<br />

Arbeit der Gruppe Militärische Ozeanografie konzentriert sich darauf, aus<br />

ozeanografischen Gegebenheiten maximale militärische Vorteile für <strong>NATO</strong>-<br />

Streitkräfte zu erzielen.<br />

Die Gruppe Militärische Ozeanografie setzt sich aus nationalen Vertretern,<br />

Vertretern derjenigen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, die einen speziellen maritimen<br />

Schwerpunkt haben, sowie Vertretern des SACLANT-Unterwasserforschungszentrums<br />

zusammen. Sie berät den Obersten Alliierten<br />

Befehlshaber Atlantik (SACLANT), der die Gesamtzuständigkeit für militärischozeanographische<br />

Themen in der <strong>NATO</strong> hat. Eine ständige Untergruppe unterstützt<br />

die Gruppe.<br />

Die Gruppe Militärische Ozeanografie stellt sicher, dass militärisch-ozeanografische<br />

Aktivitäten mit der Strategie des Bündnisses im Einklang stehen.<br />

Zu den Routineaktivitäten der Gruppe gehören die Unterstützung von <strong>NATO</strong>-<br />

367


Operationen und -Übungen, die Entwicklung von Plänen und Grundsätzen für<br />

das Gebiet der militärischen Ozeanografie, die Förderung der Forschung und<br />

Entwicklung auf dem Gebiet der Ozeanografie sowie die Pflege von Kontakten<br />

mit anderen <strong>NATO</strong>- und nationalen Gruppen, einschließlich solcher mit Zuständigkeit<br />

in den Bereichen Meteorologie und Geografie.<br />

Die Gruppe Militärische Ozeanografie fördert aktiv neue Konzepte auf<br />

dem Gebiet der Umweltunterstützung und zeichnet für die Erstellung des<br />

<strong>NATO</strong>-Konzepts der maritimen Schnellen Umweltbewertung (REA) verantwortlich.<br />

Hierbei handelt es sich um eine neue Methode, die neu entwickelte<br />

Technologien wie beispielsweise Computermodelle, modernste Sensoren, Taktische<br />

Entscheidungshilfen (TDA) und Netzwerksysteme verwendet, um an die<br />

Bedürfnisse des Militärbenutzers angepasste, zeitgerechte Unterstützungsformen<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Arbeit der Gruppe berücksichtigt außerdem Anforderungen, die sich<br />

aus der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

(ESVI), der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie dem Erweiterungsprozess<br />

der <strong>NATO</strong> ergeben, und sie ist bei der Stärkung der transatlantischen<br />

Kooperation als Ganzes behilflich.<br />

Die Untergruppe untersucht Probleme im Auftrag der Gruppe und formuliert<br />

entsprechende Empfehlungen und Berichte.<br />

Die Treffen der Gruppe Militärische Ozeanografie finden jährlich statt.<br />

<strong>NATO</strong>-Partnerländer sind im Rahmen des PfP-Programms zur Teilnahme eingeladen.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

MILOC Group<br />

Strategy Division<br />

HQ SACLANT<br />

7857 Blandy Road, Suite 1000<br />

Norfolk, Virginia 23551-2490, USA<br />

Tel.: +1 757 445 3431<br />

Fax: +1 757 445 3271<br />

Website: http://www.saclant.nato.int<br />

368


FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE<br />

Forschungs- und Technologieorganisation<br />

Die Aufgaben der Forschungs- und Technologieorganisation umfassen die<br />

Leitung und Koordinierung der <strong>NATO</strong>-Projekte im Bereich Wehrforschung und<br />

-technologie, die Durchführung und Förderung gemeinsamer<br />

Forschungsvorhaben und des technischen Informationsaustauschs zwischen<br />

nationalen Wehrforschungseinrichtungen, die Entwicklung einer langfristigen<br />

<strong>NATO</strong>-Strategie für Forschung und Technologie sowie die fachliche Beratung<br />

in Forschungs- und Technologieangelegenheiten.<br />

Die Forschungs- und Technologieorganisation baut auf der bisherigen<br />

Kooperation im Bereich Wehrforschung und -technologie in der Zuständigkeit<br />

der früheren Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung<br />

sowie der Forschungsgruppe Rüstung auf, die mittlerweile zu der neuen<br />

Organisation zusammengefasst wurden. Die Forschungs- und<br />

Technologieorganisation hat die Aufgabe, gemeinsame Forschungs- und<br />

Informationsaustauschvorhaben durchzuführen und zu fördern, die<br />

Entwicklung und effektive Nutzung der nationalen Wehrforschung und -technologie<br />

mit Blick auf die Erfüllung der militärischen Erfordernisse des<br />

Bündnisses zu unterstützen, einen technischen Vorsprung zu wahren und die<br />

Entscheidungsträger auf <strong>NATO</strong>- und nationaler Ebene zu beraten. Die<br />

Organisation wird von einem umfassenden Netzwerk nationaler Experten<br />

unterstützt und stimmt ihre Tätigkeit mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien ab, deren<br />

Zuständigkeit ebenfalls im Bereich Forschung und Technologie liegt.<br />

Die Forschungs- und Technologieorganisation untersteht sowohl dem<br />

Militärausschuss als auch der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />

(KNRD). Sie besteht aus einem Forschungs- und Technologieausschuss und<br />

einer Forschungs- und Technologieagentur und hat ihren Sitz in Neuilly,<br />

Frankreich. Das Gesamtspektrum des Forschungs- und Technologiesektors<br />

wird von sechs Arbeitsgruppen abgedeckt, die sich mit folgenden Themen<br />

befassen:<br />

• Studien, Analyse und Simulation;<br />

• Systeme, Konzepte und Integration;<br />

• Sensortechnologie und Elektronik;<br />

• Informationstechnik;<br />

• Angewandte Fahrzeugtechnik;<br />

• Ergonomie und Medizin.<br />

369


Jede Arbeitsgruppe setzt sich aus nationalen Vertretern, darunter auch<br />

hochqualifizierten Wissenschaftlern, zusammen. Die Arbeitsgruppen stehen in<br />

Verbindung mit militärischen Bedarfsträgern und anderen <strong>NATO</strong>-Gremien. Die<br />

wissenschaftlich-technische Arbeit der Forschungs- und Technologieorganisation<br />

nehmen sogenannte Technische Teams wahr, die für bestimmte Vorhaben<br />

und für begrenzte Zeit eingesetzt werden. Die Technischen Teams führen<br />

Seminare, Symposien, praktische Erprobungen, Vortragsreihen und Ausbildungslehrgänge<br />

durch und sichern die Kontinuität der Expertennetzwerke. Sie<br />

leisten auch einen wichtigen Beitrag zu längerfristigen Planungen.<br />

Zur Erleichterung der Kontakte zu militärischen Bedarfsträgern und anderen<br />

<strong>NATO</strong>-Dienststellen ist ein Teil der RTA-Mitarbeiter im Büro für<br />

Technologische Studien und Koordinierung im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />

tätig. Letztere halten Verbindung mit dem Internationalen Militärstab und der<br />

Abteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabes. Die<br />

Koordinierung der Maßnahmen in Zusammenhang mit den Partnerländern<br />

wird ebenfalls vorwiegend von Brüssel aus wahrgenommen.<br />

Die Koordinierung der Aktivitäten im Forschungs- und Technologiesektor<br />

mit anderen Teilen der <strong>NATO</strong>-Struktur findet durch die Mitwirkung von<br />

Vertretern der Forschungs- und Technologieorganisation in den einschlägigen<br />

Ausschüssen und ihre Teilnahme an den Sitzungen von Leitungsorganen wie<br />

dem NC3B- und dem Wissenschaftsausschuss der <strong>NATO</strong> statt.<br />

Dementsprechend sind der Generaldirektor NC3A und auch der Direktor des<br />

SACLANT-Unterwasserforschungszentrums, um ein weiteres Beispiel zu nennen,<br />

von Amts wegen Mitglieder im Ausschuss Forschung und Technologie.<br />

Die Abstimmung der Aktivitäten auf dem Forschungs- und Technologiesektor<br />

mit den Mitgliedstaaten nehmen nationale Koordinierungsbeauftragte wahr, die<br />

auch bei der Abwicklung solcher Dinge wie Symposien, Ausschusssitzungen,<br />

Vortragsreihen und Beratungsdiensten behilflich sind.<br />

Im Rahmen des PfP-Programms werden die Kontakte zu den <strong>NATO</strong>-<br />

Partnerstaaten, die nach den Richtlinien des früheren Erweiterungsprogramms<br />

der Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung aufgenommen<br />

wurden, vertieft, wobei ein besonderer Schwerpunkt den Ländern<br />

gilt, die in naher Zukunft der <strong>NATO</strong> beitreten werden.<br />

370<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

Research and Technology Agency (RTA)<br />

BP 25<br />

F-92201 Neuilly sur Seine<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 1 5561 22 00


Fax: +33 1 5561 22 99<br />

+33 1 5561 22 98<br />

E-Mail: mailbox@rta.nato.int<br />

Website: http://www.rta.nato.int<br />

AUS- UND FORTBILDUNG<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />

Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom untersteht der Leitung des<br />

Militärausschusses. Ein unabhängiger Beirat berät den Kommandanten und<br />

reicht beim Militärausschuss Empfehlungen für akademische Programme und<br />

Lehrpläne ein. Die Akademie bietet Lehrgänge auf strategischer Ebene zu<br />

militärpolitischen Fragen an, in denen ausgewähltes Personal für <strong>NATO</strong>- bzw.<br />

<strong>NATO</strong>-bezogene Verwendung vorbereitet werden soll, und führt außerdem<br />

weitere Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der <strong>NATO</strong> durch.<br />

Offiziere und Beamte der <strong>NATO</strong>-Kooperationspartner nehmen ebenfalls am<br />

Programm der Akademie teil. Kommandant der Akademie ist ein Offizier, mindestens<br />

im Rang eines Generalleutnants, der für jeweils drei Jahre vom<br />

Militärausschuss ernannt wird. Ihm stehen ein ziviler und zwei militärische<br />

Stellvertreter zur Seite, die vom Gastgeberland Italien gestellt werden. Der<br />

Vorsitzende des Militärausschusses ist gleichzeitig Vorsitzender des<br />

Akademischen Beirats der Akademie. Der Lehrkörper der Akademie setzt sich<br />

aus Offizieren und zivilen Beamten zusammen, die in der Regel von den<br />

Außen- und Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten gestellt werden.<br />

Die Akademie wurde 1951 in Paris gegründet und 1966 nach Rom verlegt.<br />

Sie führt neun bis zehn verschiedene Lehrgänge und Seminare pro Jahr durch,<br />

die sich mit Sicherheitsfragen mit Bedeutung für die euro-atlantische<br />

Sicherheitslage befassen und von einem breiten Spektrum hochrangiger<br />

Offiziere der Streitkräfte, hochrangiger Regierungsbeamter sowie von<br />

Akademikern und Parlamentariern genutzt werden. Praktisch alle Aktivitäten<br />

der Akademie stehen sowohl Teilnehmern aus den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten als<br />

auch aus den PfP-Ländern offen. Der Teilnehmerkreis wird von den jeweiligen<br />

nationalen Behörden ausgewählt und finanziert. Seit Kurzem wird auch eine<br />

Reihe von Aktivitäten für Personal aus den Ländern angeboten, die am<br />

Mittelmeer-Dialog der <strong>NATO</strong> beteiligt sind.<br />

Den Stabslehrgang, der zweimal im Jahr stattfindet und 5 1/2 Monate dauert,<br />

besuchen etwa 84 Teilnehmer, die von ihrer jeweiligen Regierung aufgrund<br />

einer nationalen Quote ausgewählt werden. Bei den Teilnehmern handelt es<br />

sich entweder um Offiziere im Rang eines Obersts oder Oberstleutnants oder<br />

371


um Zivilbedienstete vergleichbarer Stellung von den Außen- oder<br />

Verteidigungsministerien sowie sonstigen relevanten Ministerien bzw. nationalen<br />

Institutionen. Die meisten Lehrgangsteilnehmer erwartet anschließend eine<br />

Stabsverwendung bei einer <strong>NATO</strong>-Kommandobehörde oder ein <strong>NATO</strong>-bezogener<br />

Dienstposten auf nationaler Ebene in ihrem jeweiligen Herkunftsland.<br />

Die Lehrgangsinhalte umfassen die internationalen politischen Entwicklungen<br />

in allgemein- und militärpolitischen Fragen der Sicherheit und Stabilität, die die<br />

Mitglied- und Partnerstaaten betreffen. Zu Beginn jedes Lehrgangs werden die<br />

Teilnehmer multinationalen, teilstreitkraftübergreifenden Ausschüssen zugewiesen,<br />

die von Angehörigen des Lehrkörpers der Akademie geleitet werden.<br />

Die täglichen Vorlesungen werden von Gastdozenten, Politikern, hochrangigen<br />

Offizieren und Beamten gehalten. Die Arbeits- und Diskussionsbeiträge der<br />

Teilnehmer sind in erster Linie auf Konsens ausgerichtet.<br />

1991 führte die Akademie erstmalig einen zweiwöchigen Lehrgang für<br />

hochrangige Offiziere und Beamte aus den KSZE-Ländern durch. Im darauffolgenden<br />

Jahr wurde der Lehrgang als Integrierter PfP/OSZE-Lehrgang in den<br />

regulären Lehrplan aufgenommen. Ziel des Lehrgangs ist es, Auftrag,<br />

Grundsätze und sicherheitspolitische Aufgaben der <strong>NATO</strong> sowie ihre<br />

Strukturen und ihren Aufbau zu analysieren und aktuelle sicherheitspolitische<br />

Fragen unter Berücksichtigung der sich wandelnden euro-atlantischen<br />

Sicherheitslage zu erörtern.<br />

Es finden jedes Jahr zwei Lehrgänge auf Generals-/Admiralsebene statt,<br />

die zum besseren Verständnis aktueller militärpolitischer Fragen des<br />

Bündnisses beitragen sollen. Einer dieser Lehrgänge wird in einem Zeitraum<br />

von zwei Wochen im Oktober sowohl an der Verteidigungsakademie als auch<br />

in Brüssel abgehalten und steht Offizieren und Beamten aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />

Staaten offen. Ein zweiter solcher Lehrgang wurde im April 1998 für Teilnehmer<br />

aus <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sowie für Vertreter aus am Mittelmeer-Dialog beteiligten<br />

Ländern eingerichtet. Der Lehrgang soll durch Förderung von Dialog,<br />

Verständigung und Vertrauensbildung zur Stärkung der regionalen Stabilität<br />

beitragen.<br />

Es wird eine jährliche Kommandantentagung durchgeführt, auf der die<br />

Kommandanten der nationalen Verteidigungsakademien der <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />

Staaten zum Meinungsaustausch über akademische Grundsätze und<br />

Lehrmethoden zusammenkommen. Den Vorsitz führt der Kommandant der<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie.<br />

Die Akademie nimmt als Vollmitglied am Sekretariat des Konsortiums der<br />

Verteidigungsakademien und Sicherheitsstudieninstitute teil, einem nicht zur<br />

<strong>NATO</strong> gehörenden kooperativen Bildungsgremium. In dieser Eigenschaft stellt<br />

die Akademie die schwerpunktmäßige Ansprechstelle für dieses Konsortium<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong> dar.<br />

372


Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein <strong>NATO</strong>-Reserveoffizierlehrgang<br />

abgehalten. Dieser Lehrgang soll Reserveoffiziere aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />

Staaten mit den neuesten für das Bündnis bedeutsamen organisatorischen,<br />

strukturellen und verfahrenstechnischen Entwicklungen vertraut machen und<br />

ihnen einen besseren Einblick in das militärpolitische Umfeld der <strong>NATO</strong> vermitteln.<br />

Die Akademie veranstaltet jedes Jahr in Zusammenarbeit mit einer akademischen<br />

Einrichtung aus einem der PfP-Staaten ein Internationales Forschungsseminar<br />

zur Euro-Atlantischen Sicherheit. Dabei sollen Sicherheitsexperten<br />

aus <strong>NATO</strong>- und Partnerländern zusammenkommen und über wichtige<br />

Themen für die euro-atlantische Sicherheitslage debattieren.<br />

Ein Internationales Forschungsseminar mit Teilnehmerländern des Mittelmeer-Dialogs<br />

wird ebenfalls in jährlichen Abständen veranstaltet.<br />

Die Akademie bietet PfP-Staatsbürgern zweimal im Jahr ein Stipendium<br />

auf dem Gebiet sicherheitspolitischer Studien an.<br />

Mit dem Stipendium sollen individuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten<br />

zu Themen gefördert werden, die für PfP-Staaten von besonderem<br />

Interesse sind, insbesondere Fragen zur Sicherheit im euro-atlantischen und<br />

eurasischen Raum. Viele Arbeiten, die im Rahmen der internationalen Forschungsseminare<br />

vorgetragen und diskutiert werden, sowie Studienarbeiten<br />

von Stipendiaten werden in der Monographie-Reihe der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />

veröffentlicht.<br />

Die Akademie weckt ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl unter ihren<br />

Absolventen und hält jedes Jahr ein Seminar für Ehemalige ab. 1999 ist die<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom in ein neues, extra hierfür errichtetes<br />

Gebäude umgezogen, das größere Räumlichkeiten für mehr Kursteilnehmer<br />

bietet und der Akademie die Wahrnehmung ihrer erweiterten Aufgaben ermöglicht.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Defense College<br />

Via Giorgia Pelosi 1<br />

00143 Rom<br />

Italien<br />

Tel.: +39 06 505 259 (Zentrale)<br />

Fax: +39 06 50525799<br />

373


<strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau<br />

(Deutschland)<br />

Die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau dient als Ausbildungszentrum<br />

für Militär- und Zivilpersonal des Atlantischen Bündnisses und der Partnerstaaten.<br />

Ihr Lehrangebot wird ständig überarbeitet und aktualisiert, um laufenden<br />

Entwicklungen im Alliierten Kommandobereich Europa sowie im<br />

Alliierten Kommandobereich Atlantik Rechnung zu tragen. Die Vielfalt der jährlich<br />

durchgeführten Lehrgänge umfasst Themen wie Waffeneinsatz, ABC-<br />

Abwehr, Elektronische Kampfführung, Führung, Mobilmachungsstreitkräfte,<br />

multinationale Streitkräfte, Friedenssicherung, Umweltschutz, Krisenmanagement<br />

und Einweisung in die Grundzüge der <strong>NATO</strong>. Die Schule ist dem Obersten<br />

Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) unterstellt, wird aber als<br />

gemeinsame Einrichtung für beide Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber betrieben.<br />

Ein Beirat aus SHAPE-Mitarbeitern und Angehörigen des Lehrkörpers ist<br />

unterstützend und beratend tätig. Deutschland und die Vereinigten Staaten<br />

stellen Einrichtungen und logistische Unterstützung zur Verfügung; gleichwohl<br />

deckt die Schule die laufenden Kosten mit den Kursgebühren der Lehrgangsteilnehmer<br />

und trägt sich im Wesentlichen selbst.<br />

Die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule geht auf die ersten Jahre des Bündnisses<br />

zurück; ihre Charta und ihren Namen erhielt sie aber erst im Jahr 1975. Viele<br />

Jahre lang lag ihr Hauptschwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit der<br />

<strong>NATO</strong>-Bündnisverteidigung. In letzter Zeit, d. h. seit Einführung des neuen<br />

Strategischen Konzepts der <strong>NATO</strong> im Jahr 1991, hat sich ein grundlegender<br />

Wandel dahin gehend vollzogen, dass Lehrgänge, Ausbildungsveranstaltungen<br />

und Seminare zur Unterstützung der bisherigen und im Entstehen begriffenen<br />

Strategie und Grundsätze, einschließlich der Kooperation und des Dialogs<br />

mit Nichtmitgliedstaaten der <strong>NATO</strong>, in das Angebot aufgenommen<br />

wurden. Seit Beginn der <strong>NATO</strong>-Operationen in Bosnien im Rahmen der IFORund<br />

SFOR-Einsätze (siehe Kapitel 5) leistet die Schule außerdem einen indirekten<br />

Unterstützungsbeitrag zu aktuellen Militäraktionen der <strong>NATO</strong>.<br />

Das Lehrangebot der Schule für 1998 sah 47 Lehrgänge für über 5.500<br />

Teilnehmer aus bis zu 50 Staaten vor. Die Lehrgänge sind in fünf grundlegende<br />

Einsatzbereiche der <strong>NATO</strong> unterteilt: technische Verfahren, <strong>NATO</strong>-Stabsoffiziereinweisung,<br />

<strong>NATO</strong>-Einsatzverfahren, multinationale Einsatzverfahren unter<br />

Führung der <strong>NATO</strong> sowie Foren zur Festlegung aktueller Einsatzgrundsätze.<br />

Zum Lehrkörper der Schule gehören Mitarbeiter aus <strong>NATO</strong>-Staaten sowie<br />

Gastdozenten von <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und vom <strong>NATO</strong>-Hauptquartier,<br />

aus <strong>NATO</strong>- und PfP-Staaten sowie von internationalen humanitären und zivilen<br />

Organisationen. Bei allen Lehrgängen liegt der Schwerpunkt auf der Weiterbildung<br />

von Offizieren für gemeinsame Einsatzstäbe der <strong>NATO</strong>-Mitglied-<br />

374


und -Nichtmitgliedstaaten, um eine wirksamere Zusammenarbeit zu gewährleisten.<br />

Der Anteil ziviler Lehrgangsteilnehmer ist in den letzten Jahren erheblich<br />

gestiegen; eine deutliche Zunahme ist auch bei den Kontakten der Schule zu<br />

internationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten<br />

Kreuz (IKRK), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen<br />

(UNHCR), der Weltbank sowie zu internationalen Medienvertretern und Nachrichtenagenturen<br />

zu verzeichnen.<br />

Seit 1994 hat die Schule einen Lehrgang zum Thema Reservestreitkräfte<br />

und Mobilmachung im Angebot, an dem Reserveoffiziere aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />

Staaten teilnehmen.<br />

Die stärksten Erweiterungen im Lehrangebot der Schule haben mit der<br />

Unterstützung des PfP-Programms zu tun. Ein erster Lehrgang über Europäische<br />

Sicherheitskooperation wurde 1991 angeboten. 1993-94 wurde das<br />

Angebot um zusätzliche Lehrgänge erweitert, etwa Verfahrensvorschriften für<br />

Inspektoren/Begleitteams für die Verifikation von KSE-Rüstungskontrollvereinbarungen,<br />

Umweltschutzaufgaben von Offizieren der Streitkräfte, Reservestreitkräfte<br />

sowie Mobilmachung und Friedenssicherung.<br />

1995-96 wurden weitere Lehrgänge eingerichtet, in denen PfP- und<br />

<strong>NATO</strong>-Offiziere auf die Zusammenarbeit in gemeinsamen Stäben vorbereitet<br />

werden sollten; dazu gehören Ressourcenmanagement, <strong>NATO</strong>-Einweisung,<br />

Zivile Notfallplanung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit sowie multinationales<br />

Krisenmanagement.<br />

1997 wurde der erste für PfP-Staaten offene Fachlehrgang über ABC-<br />

Melde- und -Warnsysteme durchgeführt. Im selben Jahr richtete die Schule<br />

zwei von der <strong>NATO</strong> finanzierte Lehrgänge für militärisches und ziviles<br />

Führungspersonal der Unterzeichnerstaaten der Allgemeinen Rahmenvereinbarung<br />

zum Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton-Vereinbarung) ein.<br />

Die Lehrgänge konzentrieren sich in erster Linie auf die Rolle von Berufsoffizieren<br />

in einer Demokratie sowie auf Einsatzfragen und -verfahren, die für die<br />

Umsetzung der Vereinbarung von Belang sind. 1998 wurde erstmals ein Lehrgang<br />

für Einsatzstabsoffiziere der <strong>NATO</strong>-Mitglied- und -Partnerstaaten angeboten.<br />

Darin sollen Einsatzstabsoffiziere der <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten in die<br />

<strong>NATO</strong>-Doktrin und -Verfahren eingewiesen werden; Ziel ist insbesondere<br />

deren spätere Umsetzung in gemeinsamen Stäben unter Führung der <strong>NATO</strong><br />

im Rahmen der Friedensunterstützung. Die Kernfunktionen der <strong>NATO</strong> finden<br />

ebenfalls nach wie vor Berücksichtigung, etwa in der 1998 erfolgten Einführung<br />

eines neuen Lehrgangs zur Planung von Luftkriegsoperationen.<br />

Weitere Veränderungen im Lehrplan der Schule gehen auf Erfahrungen<br />

zurück, die im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-geführten SFOR-Truppe in Bos-<br />

375


nien gemacht wurden, sowie auf sonstige Entwicklungen innerhalb der Allianz.<br />

So werden zu den multinationalen Lehrgängen der Schule beispielsweise auch<br />

Teilnehmer aus den am Mittelmeer-Dialog der <strong>NATO</strong> beteiligten Ländern entsandt.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong>-Schule (SHAPE)<br />

Am Rainenbichl 54<br />

82487 Oberammergau<br />

Deutschland<br />

Tel.: +49 8822 4477 (Verwaltung für Lehrgangsteilnehmer)<br />

Fax: +49 8822 1035<br />

E-Mail: postmaster@natoschool-shape.de<br />

<strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikations- und<br />

Informationssysteme<br />

Die <strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikations- und Informationssysteme sorgt für<br />

die Fortbildung ziviler und militärischer Mitarbeiter im Betrieb und in der<br />

Instandhaltung von <strong>NATO</strong>-Fernmelde- und -Informationssystemen. Die Schule<br />

veranstaltet auch Einweisungs- und Aufbaulehrgänge sowie Einweisungslehrgänge<br />

für Kommunikations- und Informationssysteme (CIS, Communication<br />

and Information Systems) für Partnerstaaten.<br />

Seit ihrer Gründung im Jahre 1959 hat die Schule eine Reihe von Veränderungen<br />

erfahren; seit 1989 besteht die Schule unter ihrer jetzigen Bezeichnung.<br />

1994 wurden im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden neue Lehrgänge<br />

eingeführt. Seit 1995 bietet die Schule auch Lehrgänge zur<br />

Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im ehemaligen Jugoslawien<br />

(IFOR/SFOR) an.<br />

Gegenwärtig werden über 50 ein- bis zehnwöchige Lehrgänge durchgeführt,<br />

wobei die Zahl der Lehrgangsteilnehmer pro Jahr bei etwa 1.650 liegt.<br />

Die Schule ist in zwei Abteilungen gegliedert, eine für Ausbildung und eine<br />

für Unterstützung. Die Ausbildungsabteilung gliedert sich wiederum in eine<br />

Gruppe Netzwerksysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Übertragungssysteme,<br />

Vermittlungssysteme und Netzwerküberwachung, eine Gruppe<br />

Benutzersysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Führungs- und<br />

Informationssysteme, Softwareentwicklung und Programmierung, und eine<br />

Gruppe Informationssicherheit, zuständig für Lehrgänge über Betrieb,<br />

Instandhaltung und Instandsetzung von Kryptogerät. Die Ausbildungsabteilung<br />

führt auch CIS-Fach- und -Einweisungslehrgänge, Lehrgänge auf dem Gebiet<br />

Frequenzmanagement und einen CIS-Lehrgang für Partnerstaaten durch.<br />

376


Die Unterstützungsabteilung nimmt die logistische und administrative<br />

Unterstützung der Ausbildungsabteilung wahr.<br />

Kommandant der Schule ist ein aktiver Offizier aus einem <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaat im Rang eines Obersts. Ein Leitender Ingenieur für<br />

Telekommunikationstechnik fungiert als sein technischer Berater. Aufgaben<br />

wie die Erstellung des jährlichen Lehrgangskatalogs und der<br />

Ausbildungsunterlagen, Erfassung statistischer Daten u. ä. werden von einem<br />

Verwaltungsbüro übernommen.<br />

Die Schule dient als Ausbildungseinrichtung für die beiden Obersten<br />

<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und wird administrativ von AFSOUTH unterstützt.<br />

Sie untersteht der <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der<br />

Kommunikations- und Informationssysteme (NACOSA).<br />

Die Schule wird vom italienischen Verteidigungsministerium durch die<br />

Ausbildungsbrigade der italienischen Luftwaffe in Latina unterstützt, mit der sie<br />

gemeinsam in einer Liegenschaft untergebracht ist.<br />

Weitere Informationen zur Schule sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> CIS School<br />

04010 Borgo Piave<br />

Latina<br />

Italien<br />

Tel.: +39 0773 6771<br />

Fax: +39 0773 662467<br />

<strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe<br />

Die <strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe ist für die Konsolidierung der<br />

Einzelausbildung zuständig. Das Ziel ist, bestehende Ausbildungsvereinbarungen<br />

zwischen Mitgliedstaaten zu verbessern und zu erweitern sowie<br />

neue Ausbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Gruppe untersteht dem<br />

Militärausschuss und unterhält enge Verbindungen zum Militärischen Amt für<br />

Standardisierung (MAS).<br />

Die Gruppe ermöglicht den Mitgliedstaaten und Militärbehörden der <strong>NATO</strong><br />

den Informationsaustausch über nationale Ausbildungskapazitäten und bietet<br />

ein Forum für Diskussionen und den Meinungsaustausch über einzelne<br />

Ausbildungsthemen. Durch die Festlegung und Förderung von<br />

Ausbildungsprojekten, die sich für eine bilaterale oder multilaterale<br />

Zusammenarbeit anbieten, trägt sie zu qualitativen Verbesserungen der<br />

Ausbildung, zu Kostensenkungen und personellen Einsparungen sowie zu<br />

mehr Standardisierung und Interoperabilität bei. Die Teilnahme einzelner<br />

377


Staaten an gemeinsamen Ausbildungsprojekten erfolgt von Fall zu Fall und<br />

stellt weder eine Wiederholung noch einen Ersatz für nationale<br />

Ausbildungsprogramme dar. Die Gruppe ermutigt einzelne Staaten,<br />

Verantwortung für konkrete Ausbildungsprojekte im Auftrag des Bündnisses<br />

insgesamt oder für mehrere Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Anforderungen<br />

zu übernehmen. Der Tätigkeitsbereich der Gruppe wurde um gemeinsame<br />

Ausbildungsvorhaben für Partnerstaaten erweitert.<br />

Die Arbeit erfolgt über fünf Untergruppen (Gesamt, Marine, Heer,<br />

Luftwaffe und Finanzen) und spezialisierte Arbeitsgruppen, in denen <strong>NATO</strong>und<br />

Partnerländer vertreten sind. Die Aktivitäten der NTG werden von einem<br />

Vollzeit-Stabselement koordiniert, das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier angesiedelt ist.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

<strong>NATO</strong> Training Group Staff Element<br />

IMS Operations Division<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel, Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 5750<br />

Projektlenkungsausschüsse / Projektbüros<br />

378<br />

Raumverteidigung;<br />

Gefechtsfeld-Aufklärungssystem;<br />

Interoperabilität von Kommunikationssystemen;<br />

Datenfusion;<br />

Jäger F-16;<br />

Bündnisweites Bodenüberwachungspotenzial;<br />

Trägheitsnavigationssysteme für Schiffe;<br />

Panzerabwehrwaffensystem MILAN;<br />

Multifunktionale Informationsweitergabe (Kleindatenstation);<br />

Mehrfachraketenwerfer;<br />

<strong>NATO</strong>-CALS (Continuous Acquisition and Life-Cycle Support)<br />

(Managementausschuss);<br />

<strong>NATO</strong> Improvement Link II;<br />

<strong>NATO</strong>-Informationszentrum ‘Unempfindliche Munition’;<br />

<strong>NATO</strong>-Seefernaufklärer;<br />

Standorte zur Genauigkeitsprüfung von Sensoren und Waffen der <strong>NATO</strong>-<br />

Seestreitkräfte;<br />

<strong>NATO</strong>-Panzerabwehrflugkörper SEA SPARROW;<br />

<strong>NATO</strong>-System SEA GNAT;


Kompaktgeschütz OTO MELARA 76/62;<br />

Flugabwehrsysteme sehr kurzer und kurzer Reichweite.<br />

Weitere Informationen zu den vorstehend aufgeführten Projekten können<br />

bei der Defence Support Division (Abteilung für Verteidigungsunterstützung),<br />

<strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel, oder von folgenden Projektbüros angefordert werden:<br />

Alliance Ground Surveillance Capability<br />

Provisional Project Office (AGS/PPO)<br />

<strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 707 + Durchwahl<br />

Fax: +32 2 707 7962<br />

Battlefield Information Collection and Exploitation System (BICES)<br />

8 rue de Genève<br />

1140 Brüssel<br />

Tel.: 32 2 707 + Durchwahl<br />

Fax: 32 2 707 8811<br />

<strong>NATO</strong> Continuous Acquisition and Life Cycle Support Office (CALS)<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel<br />

Tel.: 32 2 707 + Durchwahl<br />

Fax: 32 2 707 4190<br />

<strong>NATO</strong> FORACS Office<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 707 4244<br />

Fax: +32 2 707 4103<br />

E-Mail: Foracs@hq.nato.int<br />

<strong>NATO</strong> Insensitive Munitions Information Centre (NIMIC)<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 707 + Durchwahl<br />

Fax: +32 2 707 5363<br />

E-Mail: idnnim@hq.nato.int<br />

379


KAPITEL 15<br />

DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE<br />

SICHERHEITSRAHMEN<br />

Vereinte Nationen<br />

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />

Europäische Union<br />

Westeuropäische Union<br />

Europarat<br />

381


DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE<br />

SICHERHEITSRAHMEN<br />

VEREINTE NATIONEN (VN)<br />

Die Charta der Vereinten Nationen (VN) wurde am 26. Juni 1945 in San<br />

Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Am 24. Oktober 1945 wurden die<br />

Vereinten Nationen offiziell begründet.<br />

Artikel 51 der VN-Charta legt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten<br />

Nationen das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive<br />

Selbstverteidigung fest. Er sanktioniert Maßnahmen, die sie in Ausübung dieses<br />

Rechts ergreifen können, bis der VN-Sicherheitsrat die zur Wahrung des<br />

Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Schritte unternommen<br />

hat. Er bestimmt außerdem, dass Maßnahmen, die Mitgliedstaaten<br />

im Rahmen der Bestimmungen dieses Artikels ergreifen, dem Sicherheitsrat<br />

sofort anzuzeigen sind und in keiner Weise dessen Befugnis und Pflicht<br />

berühren, die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder<br />

Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für<br />

erforderlich hält.<br />

Die VN-Charta hat daher für das Nordatlantische Bündnis zweifache<br />

Bedeutung. Erstens bildet sie die juristische Grundlage für die Schaffung des<br />

Bündnisses, und zweitens legt sie die umfassende Verantwortung des<br />

Sicherheitsrats für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit fest. Diese<br />

beiden grundlegenden Prinzipien sind im Nordatlantikvertrag verankert, der am<br />

4. April 1949 in Washington unterzeichnet wurde. Die Präambel zu diesem<br />

Vertrag macht von Anfang an deutlich, dass die Charta der Vereinten Nationen<br />

den Rahmen darstellt, in dessen Grenzen sich das Bündnis bewegt. In der<br />

Einleitung bekräftigen die Mitgliedstaaten des Bündnisses erneut ihren<br />

Glauben an die Ziele und Grundsätze der Charta. In Artikel 1 verpflichten sie<br />

sich zudem, nicht nur internationale Streitfälle auf friedlichem Wege gemäß<br />

den Zielen der Charta zu regeln, sondern sich auch jeder Androhung oder<br />

Anwendung von Gewalt zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten<br />

Nationen unvereinbar ist. In Artikel 5 des Vertrags wird ausdrücklich auf Artikel<br />

51 der Charta Bezug genommen, indem das Recht der Unterzeichnerstaaten<br />

bekräftigt wird, einzeln oder in ihrer Gesamtheit solche Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die sie zu ihrer Selbstverteidigung für erforderlich halten, was auch die<br />

Anwendung von Gewalt einschließt; ferner verpflichtet er die Mitgliedstaaten,<br />

die Anwendung von Waffengewalt zur Wiederherstellung und Bewahrung der<br />

Sicherheit des nordatlantischen Raums zu beenden, wenn der Sicherheitsrat<br />

383


selbst die für die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen<br />

Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.<br />

Ein weiterer Verweis auf die Charta der Vereinten Nationen findet sich in<br />

Artikel 7 des Nordatlantikvertrags, der die Unterzeichnerstaaten an ihre Rechte<br />

und Pflichten im Rahmen der Charta erinnert und die primäre Verantwortung<br />

des VN-Sicherheitsrats für die Wahrung von Frieden und Sicherheit erneut<br />

bekräftigt. Und schließlich wurde in Artikel 12 eine Klausel in den Vertrag aufgenommen,<br />

der zufolge dieser nach zehn Jahren überprüft werden muss,<br />

wenn eine der Vertragsparteien darum ersuchen sollte. Sie legte fest, dass die<br />

Überprüfung im Lichte neuer Entwicklungen stattfinden würde, die den Frieden<br />

und die Sicherheit im nordatlantischen Raum beeinflussen und auch den<br />

Abschluss globaler und regionaler Vereinbarungen im Rahmen der VN-Charta<br />

mit einschließen würde.<br />

Der Nordatlantikvertrag trat am 24. August 1949 in Kraft. Keine der<br />

Vertragsparteien hat um eine Überprüfung des Vertrags nach Artikel 12<br />

ersucht, obwohl das Bündnis in jeder seiner Entwicklungsphasen die<br />

Umsetzung des Vertrags einer ständigen Kontrolle unterzogen hat, um seine<br />

Ziele zu wahren. Die direkte Beziehung zwischen dem Vertrag und der Charta<br />

der Vereinten Nationen ist und bleibt ein grundlegendes Prinzip des<br />

Bündnisses.<br />

Von 1949 bis heute blieb die formelle Beziehung zwischen den Vereinten<br />

Nationen und dem Nordatlantischen Bündnis unverändert bestehen und manifestierte<br />

sich in erster Linie in dem juristischen Zusammenhang zwischen ihren<br />

jeweiligen Gründungsdokumenten. Die Kontakte zwischen den Institutionen<br />

der Vereinten Nationen und denjenigen des Bündnisses waren während dieses<br />

Zeitraums sowohl vom Umfang wie vom Inhalt her meistens außerordentlich<br />

begrenzt. 1992 veränderte sich die Situation aufgrund des Konflikts im ehemaligen<br />

Jugoslawien.<br />

Angesichts der wachsenden Konflikte nahmen im Juli 1992 zum<br />

Ständigen Einsatzverband Mittelmeer des Bündnisses gehörende Schiffe<br />

zusammen mit <strong>NATO</strong>-Seefernaufklärern Überwachungsoperationen in der<br />

Adria auf, die ein gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien verhängtes<br />

Waffenembargo der Vereinten Nationen unterstützen sollten. Im<br />

November 1992 begannen die <strong>NATO</strong> und die Westeuropäische Union (WEU)<br />

mit Maßnahmen zur Durchsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrats,<br />

die darauf abzielten, eine Eskalation des Konflikts durch Verbringung zusätzlicher<br />

Waffen in das Gebiet zu verhindern.<br />

384


Die Bereitschaft des Bündnisses, friedenserhaltende Maßnahmen im<br />

Auftrag des Sicherheitsrats zu unterstützen, wurde in einer formellen Erklärung<br />

der <strong>NATO</strong>-Außenminister im Dezember 1992 fixiert. Die bereits von <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten und der <strong>NATO</strong> als Bündnis ergriffenen Maßnahmen wurden überprüft,<br />

und zudem bekundete das Bündnis seine Bereitschaft zu einer positiven<br />

Reaktion auf weitere mögliche Initiativen des VN-Generalsekretärs, die <strong>NATO</strong><br />

in diesem Bereich um Unterstützung zu ersuchen.<br />

Anschließend wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, zu denen<br />

auch gemeinsame Seeoperationen im Auftrag des <strong>NATO</strong>- und des WEU-Rats,<br />

<strong>NATO</strong>-Luftoperationen, Luftnahunterstützung für die VN-Schutztruppe<br />

UNPROFOR, Lufteinsätze zur Sicherung von VN-„Schutzzonen” und die<br />

Eventualfallplanung für weitere mögliche Optionen der Vereinten Nationen<br />

gehören. Diese Maßnahmen und die Grundlage für ihre Umsetzung werden in<br />

Kapitel 5 beschrieben.<br />

Nach Unterzeichnung der bosnischen Friedensvereinbarung am 14.<br />

Dezember in Paris wurde der <strong>NATO</strong> im Dezember 1995 auf der Grundlage der<br />

Resolution 1031 des Sicherheitsrats ein VN-Mandat zur Umsetzung der<br />

militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung erteilt. Eine Schutztruppe<br />

(IFOR) unter <strong>NATO</strong>-Führung begann ihren Einsatz zur Erfüllung dieses<br />

Mandats am 16. Dezember. Einzelheiten des IFOR-Einsatzes und der anschließende<br />

Austausch durch die unter <strong>NATO</strong>-Führung stehende SFOR-Truppe im<br />

Dezember 1996 sind ebenfalls in Kapitel 5 beschrieben. Während der gesamten<br />

Geltungsdauer der Mandate haben beide multinationale Truppen in<br />

Bosnien und Herzegowina am Boden mit anderen internationalen<br />

Organisationen und humanitären Stellen einschließlich denjenigen der<br />

Vereinten Nationen, wie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten<br />

Nationen (UNHCR) und der Internationalen Polizeitruppe (IPTF), eng zusammengearbeitet.<br />

Nach Gesprächen mit Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die Truppen für die SFOR zur<br />

Verfügung stellen, kündigte der Nordatlantikrat im Februar 1998 an, dass die<br />

<strong>NATO</strong>, wenn der VN-Sicherheitsrat das erforderliche Mandat erteilen sollte,<br />

bereit sei, eine multinationale Truppe zusammenzustellen und zu führen, die<br />

nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998 die Arbeit in Bosnien und<br />

Herzegowina fortsetzen würde. Die neue Truppe behält den Namen „SFOR”,<br />

der zum Ausdruck bringt, dass die Lage in Bosnien weiter stabilisiert und die<br />

Grundlagen für einen dauerhaften Frieden in der Region geschaffen werden<br />

müssen.<br />

385


Seit Beginn des Konflikts im Kosovo im Jahre 1998 und während der<br />

gesamten Krise bestanden enge Kontakte zwischen dem Generalsekretär der<br />

Vereinten Nationen und dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär. Die vom Bündnis zur<br />

Unterstützung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowohl während des<br />

Konflikts als auch nach dem Konflikt unternommenen Aktionen und die Rolle<br />

der Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die auf der Basis der Resolution 1244 des<br />

VN-Sicherheitsrats vom 12. Juni 1999 gebildet wurde, sind in Kapitel 5<br />

beschrieben.<br />

Abgesehen vom ehemaligen Jugoslawien haben <strong>NATO</strong>-Länder, auch<br />

wenn sie nicht direkt als Bündnispartner beteiligt waren, angesichts sonstiger<br />

Gefahren für den Weltfrieden den Bemühungen des Sicherheitsrats und des<br />

Generalsekretärs der Vereinten Nationen um die Vermeidung von Konflikten<br />

und die Wiederherstellung des Völkerrechtsprinzips ihre Unterstützung und<br />

Zustimmung gewährt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von<br />

Resolutionen des Sicherheitsrats zum Irak und zur internationalen<br />

Prüfkommission, die die Feststellung und Beseitigung von Massenvernichtungswaffen<br />

und der Produktionskapazitäten für solche Waffen gewährleisten<br />

sollte, forderte das Bündnis Anfang 1998 vom Irak die umfassende Erfüllung<br />

dieser Resolutionen.<br />

Am 25. Februar 1998 gab der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär eine Erklärung heraus,<br />

in der er die Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen und dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irak-Krise<br />

begrüßte. Er zollte den diplomatischen Bemühungen und der entschlossenen<br />

Haltung der internationalen Gemeinschaft einschließlich der <strong>NATO</strong>-<br />

Verbündeten Respekt und bestand auf der Notwendigkeit, alle einschlägigen<br />

Resolutionen des Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen. Als der<br />

Nordatlantikrat am 4. März 1998 erneut über die Lage im Irak beriet, begrüßte<br />

er die einstimmige Annahme der Resolution 1154 des Sicherheitsrats über die<br />

Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />

Nationen und dem Irak. Der Nordatlantikrat brachte seine Zustimmung zu den<br />

einschlägigen VN-Entscheidungen zum Ausdruck und unterstrich die<br />

Bedeutung der Stabilität in der Golfregion für die Sicherheit des euro-atlantischen<br />

Raums.<br />

Somit bestehen zwischen der Charta der Vereinten Nationen und dem<br />

Nordatlantikvertrag einerseits und den Institutionen der Vereinten Nationen<br />

und denjenigen des Bündnisses andererseits sowohl juristische als auch enge<br />

praktische Beziehungen. Beide Elemente sind Teil des umfassenderen institutionellen<br />

Rahmens, in dem das Bündnis tätig ist. Andere an diesem Rahmen<br />

beteiligte institutionelle Beziehungen werden im Weiteren beschrieben.<br />

386


ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND<br />

ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA (OSZE) 1<br />

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),<br />

die frühere Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE),<br />

war ursprünglich ein politisches Beratungsforum mit Teilnehmerstaaten aus<br />

Europa, Zentralasien und Nordamerika. Im Januar 1995 wurde sie zur<br />

Organisation.<br />

Der im Jahre 1972 begonnene KSZE-Prozess führte 1975 zur<br />

Verabschiedung der Schlussakte von Helsinki. Dieses Dokument hatte ein<br />

breites Spektrum internationaler Verhaltensnormen und Verpflichtungen für die<br />

Regelung der gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, gegenseitige<br />

vertrauensbildende Maßnahmen insbesondere im politisch-militärischen<br />

Bereich, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die<br />

Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, technischem und wissenschaftlichem<br />

Gebiet zum Inhalt.<br />

Institutionalisierung der OSZE<br />

Am 21. November 1990 wurde beim KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und<br />

Regierungschefs der damals 34 Teilnehmerstaaten die Charta von Paris für ein<br />

Neues Europa verabschiedet. Die Charta setzte den Rat der Außenminister<br />

der KSZE als zentrales Forum für regelmäßige politische Konsultationen ein.<br />

Sie schuf außerdem den Ausschuss Hochrangiger Beamter, um aktuelle<br />

Fragen zu prüfen, die Arbeit des Rats vorzubereiten und dessen<br />

Entscheidungen umzusetzen, und drei ständige Einrichtungen der KSZE: ein<br />

Sekretariat in Prag (das später im Wiener Generalsekretariat aufging), ein<br />

Konfliktverhütungszentrum in Wien und ein Büro für freie Wahlen in Warschau<br />

(das später in Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte<br />

(ODIHR, Office for Democratic Institutions and Human Rights) umbenannt<br />

wurde).<br />

1 Liste der Teilnehmerstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und<br />

Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien,<br />

Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*,<br />

Jugoslawien**, Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,<br />

Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,<br />

Rumänien, die Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,<br />

Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn,<br />

Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland,<br />

Zypern.<br />

* Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

** Am 8. Juli 1992 wurde Jugoslawien aufgrund der Art seiner Beteiligung am Konflikt in Bosnien und<br />

Herzegowina aus der OSZE ausgeschlossen. Nach der Wahl von Vojislav Koštunica zum<br />

Präsidenten im September 2000 wurde die Bundesrepublik Jugoslawien am 10. November 2000 als<br />

55. Mitgliedstaat in die OSZE aufgenommen.<br />

387


Am 19. Juni 1991 fand das erste Treffen des Rats der Außenminister in<br />

Berlin statt. Der Rat verabschiedete einen Mechanismus zu Konsultation und<br />

Kooperation in Krisensituationen im KSZE-Raum. Dieser Mechanismus wurde<br />

im Falle des ehemaligen Jugoslawien und im Zusammenhang mit<br />

Bergkarabach zur Anwendung gebracht.<br />

Zum Abschluss des Folgetreffens am 9. Juli 1992 in Helsinki verabschiedeten<br />

die Staats- und Regierungschefs der KSZE-Teilnehmerstaaten die<br />

Gipfelerklärung von Helsinki mit dem Titel „Die Herausforderungen des<br />

Wandels”. Die Erklärung verleiht dem gemeinsamen Willen Ausdruck, die<br />

KSZE-Institutionen weiter zu stärken, einen Hohen Kommissar für Nationale<br />

Minderheiten einzusetzen und ein System zu Frühwarnung, Konfliktverhütung<br />

und Krisenbewältigung einschließlich Sondierungs- und Berichterstattungsmissionen<br />

zu entwickeln.<br />

Auf der Stockholmer Tagung des Rats der Außenminister vom 14.<br />

Dezember 1992 wurde ein Übereinkommen über Vergleichs- und<br />

Schiedsverfahren innerhalb der KSZE verabschiedet. Gleichzeitig wurde die<br />

Einsetzung eines KSZE-Generalsekretärs beschlossen.<br />

Der Rat der Außenminister billigte bei seinem Treffen in Rom am 1.<br />

Dezember 1993 neue organisatorische Veränderungen einschließlich der<br />

Einsetzung des Ständigen Ausschusses - des ersten ständigen Gremiums der<br />

KSZE für politische Konsultation und Entscheidungsfindung - und die<br />

Schaffung eines alleinigen Generalsekretariats, beide mit Sitz in Wien. Die<br />

Außenminister zeigten sich daneben besorgt über die Zahl und das Ausmaß<br />

regionaler Konflikte und bekräftigten ihr Eintreten für die Lösung dieser<br />

Konflikte, insbesondere im ehemaligen Jugoslawien. Sie leiteten Schritte zur<br />

Verbesserung der Fähigkeiten der KSZE in den Bereichen Krisenmanagement<br />

und Konfliktverhütung ein und waren sich einig, dass die Beziehungen zu<br />

anderen „europäischen und transatlantischen Organisationen” ausgebaut werden<br />

sollten.<br />

Bei dem Gipfeltreffen in Budapest im Jahre 1994 wurden eine Reihe institutioneller<br />

Entscheidungen zur Stärkung der KSZE getroffen. Eine davon war<br />

die Umbenennung der KSZE in Organisation für Sicherheit und<br />

Zusammenarbeit in Europa (OSZE); andere Entscheidungen betrafen den<br />

Zeitplan für das nächste Treffen der OSZE-Staats- und -Regierungschefs in<br />

Lissabon im Jahre 1996, den Austausch des Ausschusses hochrangiger<br />

Beamter durch den Hohen Rat, der jährlich mindestens zweimal sowie jeweils<br />

vor dem Treffen des Ministerrats zusammentritt und auch als Wirtschaftsforum<br />

tagen kann, weiterhin die Einsetzung des Ständigen Rats (des früheren<br />

Ständigen Ausschusses), der in Wien als reguläres Organ für politische<br />

Konsultation und Entscheidungsfindung zusammentritt, und schließlich der<br />

388


Zeitplan für die Überprüfung der Umsetzung aller KSZE-Verpflichtungen auf<br />

einem Treffen, das in Wien vor jedem Gipfel abgehalten werden soll.<br />

Auf dem Gipfeltreffen in Budapest brachten die KSZE-Staaten ihren politischen<br />

Willen zum Ausdruck, zur Beendigung des bewaffneten Konflikts in<br />

Bergkarabach mit Zustimmung der beteiligten Parteien eine multinationale<br />

KSZE-Friedenstruppe bereitzustellen.<br />

Auf dem OSZE-Gipfel, der im November 1999 in Istanbul stattfand, wurde<br />

entschieden, den politischen Konsultationsprozess innerhalb der OSZE durch<br />

die Einrichtung eines Vorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat der<br />

OSZE sowie einer Operationszentrale für die Planung und Umsetzung von<br />

OSZE-Feldoperationen zu stärken.<br />

Sicherheitsdialog, Rüstungskontrolle, Abrüstung<br />

sowie Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />

Maßnahmen (VSBM)<br />

Zu den Meilensteinen in der Entwicklung der KSZE-Arbeit für Vertrauensund<br />

Sicherheitsbildende Maßnahmen zählt das Stockholmer Dokument von<br />

1986, das in den Wiener Dokumenten von 1990 und 1992 verbessert und<br />

erweitert wurde. Beim Folgetreffen vom Juli 1992 in Helsinki beschlossen die<br />

Teilnehmerstaaten, in Wien das KSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC)<br />

einzurichten, unter dessen Schirmherrschaft der Sicherheitsdialog gefördert<br />

wird und jetzt neue Verhandlungen über Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie<br />

Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen stattfinden.<br />

Das Forum trat am 22. September 1992 erstmals zusammen. Während<br />

der nächsten beiden Jahre verhandelte das Forum im Rahmen eines in<br />

Helsinki vereinbarten Mandats („Programm für Sofortmaßnahmen”) über eine<br />

Reihe von Dokumenten zu den Themen Rüstungskontrollfragen, Abrüstung,<br />

vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Stärkung der Sicherheit<br />

sowie Kooperation und Konfliktverhütung.<br />

In der Vorbereitungsphase des KSZE-Gipfels von Budapest wurden im<br />

Dezember 1994 zwei weitere Elemente dieses Programms vereinbart: eine<br />

Neufassung des Wiener Dokuments (Wiener Dokument 1994), das die früheren<br />

Dokumente von Stockholm und Wien zusammenfasste und die 1993 vereinbarten<br />

Texte über Verteidigungsplanung und militärische Kontakte und<br />

Zusammenarbeit einschloss, und ein Dokument über den Allgemeinen<br />

Austausch Militärischer Informationen. Das Gipfeldokument selbst enthielt<br />

neue Grundsätze der Nichtverbreitung und leitete den wichtigen Schritt zur<br />

Vereinbarung eines Verhaltenskodexes für politisch-militärische<br />

389


Sicherheitsaspekte ein, der bedeutsame neue Verpflichtungen zur demokratischen<br />

Kontrolle und zum Einsatz von Streitkräften umfasste.<br />

Im Rahmen der konventionellen Rüstungskontrolle unterzeichneten am<br />

19. November 1990 bei der Eröffnung des KSZE-Gipfels in Paris 22<br />

Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und des (früheren) Warschauer Pakts den weitreichenden<br />

Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), der die konventionellen<br />

Streitkräfte in Europa vom Atlantik bis zum Ural begrenzt. Der<br />

Vertrag trat am 9. November 1992 in Kraft. Seiner Unterzeichnung folgten<br />

Verhandlungen über die Schlussakte zum Vertrag KSE-1A, die<br />

Einschränkungen der militärischen Truppenstärke einführte sowie zusätzliche<br />

Stabilisierungsmaßnahmen festlegte. Sie wurde im Rahmen des KSZE-Gipfels<br />

von Helsinki am 10. Juli 1992 unterzeichnet.<br />

In der Friedensvereinbarung von Dayton aus dem Jahre 1995 wurde die<br />

Aushandlung Vertrauens- und Sicherheitsbildender Maßnahmen (VSBM) zwischen<br />

den Gebietseinheiten von Bosnien und Herzegowina und eines<br />

Rüstungskontrollsystems zwischen den Beteiligten der Dayton-Vereinbarung<br />

gefordert. Diese Verhandlungen fanden 1996 unter der Schirmherrschaft der<br />

OSZE statt. Persönliche Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden leiteten<br />

die Verhandlungen und halfen bei der Umsetzung. Eine Zelle des OSZE-<br />

Sekretariats in Wien ist für die Organisation der notwendigen Inspektionen, an<br />

denen mehrere OSZE-Teilnehmerstaaten mitgewirkt haben, verantwortlich.<br />

Beim OSZE-Gipfeltreffen im November 1999 in Istanbul wurden ein<br />

Geänderter KSE-Vertrag mit nunmehr 30 Unterzeichnerstaaten und ein überarbeitetes<br />

Wiener Dokument (Wiener Dokument 1999) unterzeichnet.<br />

1999 beschloss das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation außerdem<br />

die Sondierung von Methoden zur Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen.<br />

Konfliktverhütung und Krisenmanagement<br />

Gemäß der Erklärung beim Gipfeltreffen von Helsinki im Jahre 1992 hat<br />

die OSZE eine Reihe von Methoden entwickelt, die darauf abzielen, im<br />

Rahmen ihres Auftrags zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung offizielle<br />

Delegationen und persönliche Vertreter des amtierenden Vorsitzenden für<br />

Sondierungs-, Berichterstattungs-, Beobachtungs- und Vermittlungszwecke in<br />

potenzielle Spannungs- oder Konfliktgebiete zu entsenden.<br />

Das Amt des OSZE-Kommissars für Nationale Minderheiten hat beispielsweise<br />

die Aufgabe, Missionen vor Ort durchzuführen und bei den ersten<br />

Anzeichen von Spannung vorbeugende Diplomatie zu betreiben. Die Rolle des<br />

1992 gegründeten Amts besteht darin, eine rasche Beseitigung ethnischer<br />

390


Spannungen anzustreben, die den Frieden, die Stabilität und die freundschaftlichen<br />

Beziehungen zwischen OSZE-Staaten gefährden könnten.<br />

Im Laufe der letzten Jahre wurden solche OSZE-Maßnahmen im Kosovo,<br />

im Sandžak, in der Wojwodina, in Skopje, Georgien, Estland, Tadschikistan,<br />

Moldau, Lettland, Bergkarabach und Tschetschenien in die Tat umgesetzt. Vom<br />

September 1992 an übernahm die KSZE sanktionsunterstützende Aufträge<br />

(SAM) in Albanien, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />

Mazedonien 2 , Kroatien, Rumänien und Ungarn und half so bei der Überwachung<br />

der Umsetzung von den VN verhängter Sanktionen gegen die<br />

Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro).<br />

1996 organisierte die OSZE die Parlamentswahlen in Bosnien und<br />

Herzegowina nach der Friedensvereinbarung von Dayton und im September<br />

1997 die anschließenden Kommunalwahlen. 1997 half der Persönliche<br />

Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, eine politische Lösung für die<br />

Krise in Albanien zu finden. Die OSZE beobachtete die daraus resultierenden<br />

Wahlen.<br />

Der Kosovo-Konflikt und die internationale Intervention zur Beendigung<br />

des Konflikts und zur Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität stellten<br />

zusammen eine der größten Herausforderungen dar, der sich die OSZE<br />

stellen musste. Die Entwicklungen in der Provinz stellen die Organisation im<br />

Hinblick auf Ressourcen, Personal und Zeit auch weiterhin vor große<br />

Anforderungen. Die wachsende Beziehung zwischen der OSZE und der <strong>NATO</strong><br />

ist ein wichtiges Nebenprodukt der Krise, deren Konsequenzen noch viele<br />

Jahre lang weit oben auf der internationalen Tagesordnung stehen werden.<br />

Von Januar bis März 1998 führte die OSZE eine Kosovo-Verifikationsmission<br />

durch, um die Einhaltung der Waffenstillstandsvereinbarungen, die als<br />

Ergebnis der <strong>NATO</strong>-Intervention zur Unterstützung der Resolution 1199 des<br />

VN-Sicherheitsrats getroffen worden waren, auf dem Boden zu überwachen.<br />

Die <strong>NATO</strong> führte eine parallele Luftüberwachungsmission durch. Beide Missionen<br />

wurden von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.<br />

Die <strong>NATO</strong> bildete eine spezielle militärische Einsatzgruppe, um bei der<br />

Evakuierung der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE in einem Notfall behilflich<br />

zu sein, falls ein Wiederaufflammen des Konflikts die Mission gefährden<br />

sollte.<br />

Die OSZE-Mission überwachte Verletzungen der Menschenrechte auf beiden<br />

Seiten der ethnischen Grenze, kam jedoch zu dem Schluss, dass es überzeugende<br />

Beweise für das Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner gab, das<br />

2 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

391


vom jugoslawischen und serbischen Militär- und Sicherheitsapparat verursacht<br />

worden war.<br />

Anfang 1999 führten provokative Handlungen auf beiden Seiten zu einem<br />

Wiederaufflammen der Lage im Kosovo. Einige dieser Vorfälle wurden durch<br />

die Vermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber die<br />

Eskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner führte Mitte<br />

Januar 1999 zu einer weiteren Verschlechterung der Lage. Am 20. März 1999<br />

wurde die Kosovo-Verifikationsmission zum Rückzug aus der Region gezwungen,<br />

als ihr die Behinderung durch serbische Streitkräfte die Erfüllung ihrer<br />

Aufgabe unmöglich machte.<br />

Die OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) wurde vom Ständigen Rat der<br />

OSZE am 1. Juli 1999 gegründet, um die Führungsrolle innerhalb des<br />

Gesamtrahmens der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) beim<br />

Aufbau von Institutionen und Demokratie sowie bezüglich der Menschenrechte<br />

zu übernehmen. Seither hat die OSZE-Mission eine Reihe von Büros vor Ort<br />

und regionalen Zentren im Kosovo eingerichtet und arbeitet mit anderen internationalen<br />

und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um eine demokratische,<br />

stabile Zukunft für den Kosovo aufzubauen. Zu ihrer Arbeit gehört die<br />

Förderung der Entwicklung von Fortbildungsaktivitäten für demokratische politische<br />

Parteien, der Aufbau von Kontakten zu nichtstaatlichen und zivilen<br />

Strukturen, die Beschäftigung mit Menschenrechtsfragen und die Hilfe bei der<br />

Integration von Ausbildung über die Menschenrechte sowie deren Schutz in<br />

soziale Strukturen, die Teilnahme an der Einrichtung von Gerichtsinstitutionen<br />

und an Ausbildung und Aufbau der Polizei, die Unterstützung bei der<br />

Bewältigung von Problemen der zivilen und Wählerregistrierung sowie<br />

Hilfestellung beim Aufbau von Medien- und Senderstrukturen, die die Freiheit<br />

von Presse- und Informationsaktivitäten im Kosovo unterstützen.<br />

Das OSZE-Sicherheitsmodell<br />

Auf dem Budapester Gipfeltreffen vom 5. bis 6. Dezember 1994 leiteten<br />

die OSZE-Staats- und -Regierungschefs eine allgemeine und umfassende<br />

Diskussion über sämtliche Sicherheitsaspekte ein, die darauf abzielte, unter<br />

Berücksichtigung der in anderen Teilnehmerstaaten zu diesem Thema laufenden<br />

Debatten ein Sicherheitskonzept für das 21. Jahrhundert zu entwickeln.<br />

Mit der Erklärung beim Gipfeltreffen 1996 in Lissabon zu einem<br />

Gemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell für Europa im 21.<br />

Jahrhundert wurde erneut bestätigt, dass die europäische Sicherheit der breit<br />

angelegten Zusammenarbeit und Koordinierung der Teilnehmerstaaten sowie<br />

europäischer und transatlantischer Organisationen bedarf, und die OSZE als<br />

das am besten geeignete Forum bezeichnet, um die Zusammenarbeit und<br />

392


gegenseitige Ergänzung dieser Organisationen und Institutionen zu verbessern.<br />

Auf dem Gipfel wurde die Entwicklung einer Charta zur europäischen<br />

Sicherheit in Angriff genommen, die die Stärkung der Sicherheit und Stabilität<br />

in der Region sowie die Verbesserung der operativen Fähigkeiten der OSZE<br />

zum Ziel hat. In der Erklärung kam auch die Absicht der OSZE zum Ausdruck,<br />

die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken, die<br />

in ihren Aktionen offen und voraussagbar sind, deren Mitglieder einzeln und in<br />

ihrer Gesamtheit an OSZE-Grundsätzen und -Verpflichtungen festhalten und<br />

deren Mitgliedschaft auf umfassenden und freiwilligen Verpflichtungen basiert.<br />

Der nächste Schritt bei der Entwicklung des Sicherheitsmodells war das<br />

OSZE-Ministertreffen in Kopenhagen im Dezember 1997, bei dem eine<br />

Entscheidung zu Richtlinien für eine Charta von OSZE-Dokumenten über die<br />

Europäische Sicherheit getroffen wurde. Diese Charta von Dokumenten wird<br />

im Rahmen der Entwicklung einer Plattform für Kooperative Sicherheit erstellt,<br />

deren Ziel darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig stärkenden<br />

Institutionen 3 in einer nicht hierarchischen, aktionsorientierten und<br />

wirksamen Weise zu verbessern.<br />

Die Charta zur europäischen Sicherheit wurde auf dem OSZE-Gipfel im<br />

November 1999 in Istanbul verabschiedet. Sie spiegelte mehrere politische<br />

Initiativen wider, darunter die Entwicklung der Rolle der OSZE bei friedenserhaltenden<br />

Operationen, die Verabschiedung einer Plattform für Kooperative<br />

Sicherheit, die Gründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe und<br />

Kooperation (REACT), damit die OSZE schnell auf Forderungen nach ziviler<br />

Unterstützung und nach umfangreichen zivilen Operationen vor Ort reagieren<br />

kann, die Erweiterung der Fähigkeit der OSZE zur Durchführung von<br />

Polizeiaktivitäten, die Einrichtung einer Operationszentrale für die Planung und<br />

Umsetzung von OSZE-Operationen vor Ort sowie die Stärkung des politischen<br />

Konsultationsprozesses innerhalb der OSZE durch Gründung eines<br />

Vorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat der OSZE.<br />

Die Plattform für Kooperative Sicherheit zielt darauf ab, die gegenseitige<br />

Kooperation mit zuständigen Organisationen weiter zu stärken und zu entwickeln.<br />

In Istanbul drückten die Staats- und Regierungschefs ihre prinzipielle<br />

3 Der Begriff „sich gegenseitig stärkende Institutionen” im Sicherheitsbereich, die vorher als „ineinander<br />

greifende Institutionen” bezeichnet wurden, lässt sich auf die Erklärung von Rom über Frieden<br />

und Zusammenarbeit zurückführen, die auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Rom im November 1991 herausgegeben<br />

wurde. In ihr wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich in dem neuen<br />

Europa stellen würden, nicht von einer Institution allein, sondern nur in einem Geflecht ineinander<br />

greifender Institutionen, das die Staaten Europas und Nordamerikas miteinander verbindet, aufgegriffen<br />

werden könnten. Die <strong>NATO</strong>-Staaten würden deshalb auf eine neue europäische<br />

Sicherheitsarchitektur hinarbeiten, in der sich die <strong>NATO</strong>, die KSZE (später OSZE), die Europäische<br />

Gemeinschaft, die WEU und der Europarat ergänzen und in der andere regionale<br />

Kooperationsstrukturen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen würden.<br />

393


Bereitschaft zum Einsatz der Ressourcen von internationalen Organisationen<br />

und Einrichtungen, deren Mitglieder sie sind, zur Unterstützung der Arbeit der<br />

OSZE aus.<br />

Zusammenarbeit des Bündnisses mit der OSZE<br />

Als einziges Forum, in dem alle Länder Europas sowie Kanada und die<br />

Vereinigten Staaten vereint sind, stellt die Organisation für Sicherheit und<br />

Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Hauptkomponente der europäischen<br />

Sicherheitsarchitektur dar. Sie bildet einen umfassenden Kooperationsrahmen<br />

im Bereich der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Demokratie, der<br />

Rechtsstaatlichkeit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.<br />

Das Bündnis hat die KSZE/OSZE seit ihrer Gründung aktiv unterstützt und<br />

gehörte zu den Befürwortern der Institutionalisierung des KSZE-Prozesses, die<br />

beim Pariser KSZE-Gipfeltreffen von 1990 vereinbart wurde. Bei ihrem<br />

Gipfeltreffen in Rom im November 1991 bestätigte die Allianz ihre Verpflichtung<br />

für den KSZE-Prozess und bezeichnete die Aufgaben der KSZE und der<br />

Allianz bei der Entwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Europa als<br />

komplementäre Vorhaben. In Anerkennung der Tatsache, dass die Sicherheit<br />

der Verbündeten untrennbar mit derjenigen anderer europäischer Staaten verbunden<br />

ist, betrachtete die Allianz den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen<br />

den mit Sicherheit befassten Institutionen als wichtigen Faktor bei der<br />

Entschärfung von Krisen und der Verhütung von Konflikten.<br />

Die der KSZE von der <strong>NATO</strong> zugeschriebene Bedeutung wurde in Oslo im<br />

Juni 1992 weiter hervorgehoben. Die Außenminister der Allianz bekundeten<br />

ihre Bereitschaft, friedenserhaltende Operationen unter der Ägide der KSZE zu<br />

unterstützen und dabei auch Ressourcen und Erfahrungen des Bündnisses zur<br />

Verfügung zu stellen. Diese wichtige Entscheidung ebnete den Weg zu einer<br />

verbesserten Zusammenarbeit der <strong>NATO</strong> mit der KSZE, insbesondere im<br />

Zusammenhang mit neuen Aufgaben der Allianz wie friedenserhaltenden<br />

Operationen.<br />

Von Dezember 1991 an fanden der Dialog und die Zusammenarbeit der<br />

<strong>NATO</strong> mit ihren Partnerländern in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen<br />

Sowjetunion im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) statt.<br />

Der NAKR erzielte konkrete Ergebnisse in einer Reihe wichtiger Bereiche wie<br />

unter anderem der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, Abrüstung und<br />

Rüstungskontrolle und Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung. Der<br />

Prozess stellte einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong>-Verbündeten und Partnerstaaten dar und unterstützte dabei die<br />

Rolle der KSZE/OSZE in diesen Bereichen.<br />

394


Eine stärkere, funktionalere Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren<br />

NAKR-Partnern nahm 1997 langsam Gestalt an, als der Euro-Atlantische<br />

Partnerschaftsrat (EAPR) an die Stelle des NAKR trat. Der EAPR bildet<br />

den Gesamtkooperationsrahmen für die <strong>NATO</strong> und ihre Partnerstaaten, einschließlich<br />

der Partnerschaft für den Frieden (PfP), und hebt ihn auf eine qualitativ<br />

neue Ebene. Ein als Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-<br />

Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung bezeichnetes<br />

Gremium, das innerhalb des EAPR-Rahmens tätig ist, stellt ein wichtiges institutionelles<br />

Bindeglied zur OSZE dar. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-<br />

Vorsitzenden nimmt regelmäßig an ihren Sitzungen teil und hält Vorträge über<br />

aktuelle, für die Gruppe relevante OSZE-Themen. Diese formalisierte<br />

Regelung ist für den Bereich der Friedenserhaltung besonders wichtig. Sie ist<br />

ein Beleg für die Komplementarität und Transparenz, die die Entwicklung der<br />

Zusammenarbeit im Bereich der Friedenserhaltung kennzeichnet, welche derzeit<br />

im EAPR- und PfP-Rahmen stattfindet.<br />

Seit ihrem Budapester Gipfel im Dezember 1994 war die OSZE an einer<br />

breit angelegten und umfassenden Diskussion über alle Aspekte der Sicherheit<br />

beteiligt, deren Ziel die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für das 21.<br />

Jahrhundert sein sollte.<br />

Im Dezember 1996 bekräftigten die OSZE-Staats- und -Regierungschefs<br />

in ihrer Erklärung zum Lissaboner Gipfel über ein gemeinsames und umfassendes<br />

europäisches Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert erneut, dass<br />

die europäische Sicherheit größtmögliche Zusammenarbeit und Koordinierung<br />

der Teilnehmerstaaten sowie europäischer und transatlantischer<br />

Organisationen erfordert. Sie brachten auch ihre Absicht zum Ausdruck, die<br />

Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken. Die<br />

Allianz leistete in diesem Zusammenhang ihren Beitrag zu der OSZE-<br />

Diskussion über das Sicherheitsmodell.<br />

In ihrer Madrider Erklärung von 1997 über die euro-atlantische Sicherheit<br />

und Zusammenarbeit erkannten die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong><br />

die OSZE als die umfassendste europäische Sicherheitsorganisation an. Sie<br />

betonten die wichtige Rolle, die sie bei der Sicherung des Friedens sowie der<br />

Stabilität und Sicherheit in Europa spielt, und hoben die Bedeutung der von der<br />

OSZE übernommenen Grundsätze und Verpflichtungen als Grundlage für die<br />

Entwicklung umfangreicher und kooperativer europäischer Sicherheitsstrukturen<br />

hervor.<br />

In Madrid bekräftigte die <strong>NATO</strong> auch ihre fortdauernde Unterstützung<br />

sowohl für die Arbeit der OSZE an einem Gemeinsamen und Umfassenden<br />

Europäischen Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert als auch für die Idee<br />

der Entwicklung einer Charta zur europäischen Sicherheit gemäß der auf dem<br />

Lissaboner OSZE-Gipfel 1996 getroffenen Entscheidungen.<br />

395


Das auf dem OSZE-Ministertreffen im Dezember 1997 in Kopenhagen<br />

vereinbarte Gemeinsame Konzept für die Entwicklung der Zusammenarbeit<br />

zwischen sich Gegenseitig Stärkenden Institutionen enthält eine Reihe von<br />

Grundsätzen und Verpflichtungen für den Ausbau der Zusammenarbeit dieser<br />

Organisationen und Institutionen im Sinne der Plattform für Kooperative<br />

Sicherheit. Im Rahmen der entsprechenden Organisationen und Institutionen,<br />

denen sie angehören, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, dafür zu sorgen,<br />

dass die Organisationen und Institutionen an der Plattform festhalten. Als erste<br />

praktische Schritte zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der OSZE<br />

und diesen Organisationen und Institutionen schreibt das Gemeinsame<br />

Konzept regelmäßige Kontakte vor, die auch Treffen einschließen und in einem<br />

kontinuierlichen Rahmen des Dialogs, einer verbesserten Transparenz und der<br />

praktischen Zusammenarbeit ablaufen. Dabei werden auch Verbindungsoffiziere<br />

oder Ansprechstellen, die wechselseitige Vertretung bei entsprechenden<br />

Treffen und sonstige Kontakte angeführt, die dazu dienen sollen, das<br />

Verständnis für die Konfliktverhütungsinstrumente der jeweiligen Organisation<br />

zu fördern. Die <strong>NATO</strong> und die OSZE haben ihre Beziehungen auf der<br />

Grundlage des Gemeinsamen Konzepts ausgebaut.<br />

Das Engagement des Bündnisses zur Förderung von Sicherheit,<br />

Wohlstand und Demokratie im gesamten euro-atlantischen Raum wurde im<br />

überarbeiteten Strategischen Konzept und in anderen Dokumenten unterstrichen,<br />

die von den Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> auf dem<br />

Washingtoner Gipfeltreffen im April 1999 herausgegeben wurden. Die <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedstaaten geben somit sowohl den grundlegenden Prinzipien der OSZE<br />

als auch ihrem umfassenden und kooperativen Sicherheitsansatz ihre volle<br />

Unterstützung. Diese Unterstützung manifestiert sich in Erklärungen des<br />

Bündnisses über seine Bereitschaft, OSZE-Bemühungen zur Stärkung der<br />

europäischen Sicherheit und Stabilität und insbesondere friedenserhaltende<br />

Operationen, für die die OSZE verantwortlich zeichnet, zu unterstützen. Der<br />

Fortschritt bei der Definition des Beitrags der OSZE zu friedenserhaltenden<br />

Operationen spiegelt sich in ihrer Charta zur Europäischen Sicherheit wider.<br />

Die Tatsache, dass die Charta den Schwerpunkt auf eine engere<br />

Kooperation zwischen internationalen Organisationen legt, wurde ebenfalls<br />

vom Bündnis begrüßt. Zwischen der <strong>NATO</strong> und der OSZE hat sich in den letzten<br />

Jahren eine Kooperation auf den Gebieten Konfliktverhütung,<br />

Friedenserhaltung, Krisenbewältigung und Konfliktnachsorge entwickelt, die<br />

voll und ganz dem Geist der unter der Charta zu entwickelnden Plattform für<br />

Kooperative Sicherheit entspricht.<br />

Die enge Kooperation zwischen den beiden Organisationen in der Praxis<br />

wird im Kontext internationaler Bemühungen, im ehemaligen Jugoslawien<br />

Frieden zu schaffen, noch verstärkt, speziell in den Beziehungen zwischen der<br />

396


OSZE und der <strong>NATO</strong>-geführten Stabilisierungstruppe (SFOR) in Bosnien und<br />

Herzegowina und zwischen der OSZE und der Kosovo-Schutztruppe (KFOR)<br />

(siehe unten).<br />

Eine der auf dem Gipfel in Istanbul verabschiedeten Initiativen ist die<br />

Gründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation<br />

(REACT). Dieses schnell einsetzbare Potenzial wird eine breite Palette von<br />

zivilem Sachverstand abdecken, um bei der Konfliktverhütung, der<br />

Krisenbewältigung und dem Wiederaufbau nach einem Konflikt behilflich zu<br />

sein. Die Stärkung der Fähigkeit der OSZE, die zivilen Bestandteile einer friedenserhaltenden<br />

Operation schnell einsetzen zu können, erleichtert die<br />

Kooperation mit <strong>NATO</strong>-geführten stehenden Friedens<strong>truppen</strong>, die mit diesen<br />

zivilen Teams zusammenarbeiten.<br />

Beim OSZE-Forum für Sicherheitskooperation brachten die <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten in Verbindung mit anderen Teilnehmerstaaten eine Reihe wichtiger<br />

Vorschläge ein, die sich mit Fragen wie dem Austausch von Informationen über<br />

die Verteidigungsplanung, der Nichtverbreitung und Rüstungshilfe, der militärischen<br />

Zusammenarbeit und militärischer Kontakte, dem allgemeinen<br />

Austausch militärischer Informationen und Stabilisierungsmaßnahmen für<br />

begrenzte Krisensituationen befassten. Zwischen 1993 und 1995 trugen alle<br />

diese Vorschläge zur Erstellung einer Reihe vereinbarter OSZE-Dokumente<br />

bei. Das Bündnis unterbreitete auch Vorschläge zur Aktualisierung der im<br />

OSZE-Dokument von Wien enthaltenen Vertrauens- und Sicherheitsbildenden<br />

Maßnahmen; dies führte dazu, dass eine überarbeitete und verbesserte<br />

Fassung des Dokuments fertig gestellt wurde, die im Dezember 1994 in Wien<br />

(Wiener Dokument 1994) vereinbart wurde. Die Version von 1994 wurde inzwischen<br />

durch das Wiener Dokument 1999 ersetzt.<br />

Bereiche praktischer Zusammenarbeit<br />

Obwohl die Rollen des Atlantischen Bündnisses, der OSZE und anderer<br />

zwischenstaatlicher Organisationen, die zum weiteren euro-atlantischen<br />

Sicherheitsrahmen beitragen, weiterhin deutlich getrennt sind, ist die praktische<br />

Kooperation und Unterstützung zwischen ihnen zunehmend notwendig<br />

geworden.<br />

In Bosnien und Herzegowina arbeiteten die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR-Truppe<br />

und ihre Nachfolgerin SFOR bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung von<br />

Dayton sehr eng mit der OSZE zusammen. Die IFOR half der OSZE bei ihren<br />

Vorbereitungen der Wahlen vom September 1996 und sorgte während der<br />

Wahlen, die ohne größeren Zwischenfall stattfanden, für Sicherheit und logistische<br />

Unterstützung. Die SFOR leistete der OSZE bei der Planung und<br />

Durchführung der Kommunalwahlen 1997 vergleichbare Unterstützung.<br />

397


Sowohl IFOR als auch SFOR ließen der OSZE im Rahmen der<br />

Umsetzung des Artikels II (VSBM) und des Artikels IV (Subregionale<br />

Rüstungskontrollvereinbarungen) der Dayton-Vereinbarung weitere praktische<br />

Hilfe angedeihen. IFOR und SFOR waren der OSZE durch die Weitergabe einschlägiger<br />

Informationen über Waffenlager von Nutzen. Die SFOR leistete<br />

auch logistische Unterstützung, beispielsweise durch den Transport schwerer<br />

Waffen aus Lagern zu Materialsammelpunkten.<br />

Die Kosovo-Krise hob die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und der<br />

<strong>NATO</strong> auf ein neues Niveau. Die einzigartige Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE im Jahre 1999 erlaubte es den<br />

beiden Organisationen, unter äußerst schwierigen Umständen kreativ zusammenzuarbeiten.<br />

KFOR unterstützt seither weiterhin die OSZE und andere<br />

Organisationen, die an der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo beteiligt<br />

sind, insbesondere durch Absicherung des Umfelds, das diese für die<br />

Durchführung ihrer Arbeit benötigen.<br />

Weitere Informationen zur OSZE sind erhältlich beim OSZE-Sekretariat,<br />

Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, Österreich. Tel.: 43 1 514 360; Fax: 43 1 514<br />

3696 (http://www.osce.org). Das Sekretariat unterhält auch ein Büro in Prag:<br />

OSZE-Sekretariat Rytirska 31, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik<br />

(http://www.osceprag.cz; E-Mail: webmaster@osceprag.cz).<br />

EUROPÄISCHE UNION (EU)<br />

Die Europäische Union (EU) wurde auf der Grundlage der Römischen<br />

Verträge begründet, die am 25. März 1957 von Belgien, Frankreich,<br />

Deutschland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde.<br />

1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981<br />

Griechenland, 1986 Portugal und Spanien und 1995 Österreich, Finnland und<br />

Schweden bei. Erfolgreiche Beitrittsverhandlungen wurden auch mit Norwegen<br />

abgeschlossen, aber in einem im November 1994 abgehaltenen nationalen<br />

Referendum sprachen sich 52,5 Prozent der norwegischen Wähler gegen eine<br />

EU-Mitgliedschaft aus. Anträge auf Mitgliedschaft in der EU wurden von der<br />

Türkei und Zypern sowie den 10 assoziierten mitteleuropäischen Ländern<br />

(Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei,<br />

Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn) eingereicht.<br />

Auf der Sitzung des Europäischen Rats am 9. und 10. Dezember 1991 in<br />

Maastricht verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs einen Vertrag<br />

über die Politische Union sowie einen Vertrag über die Wirtschafts- und<br />

Währungsunion. Beide Verträge zusammen bilden den Vertrag über die<br />

398


Europäische Union. Der Vertrag trat nach Ratifizierung durch alle<br />

Vertragspartner am 1. November 1993 in Kraft.<br />

Am 16. und 17. Juni 1997 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs<br />

der EU in Amsterdam eine Reihe von Änderungen an dem Vertrag von<br />

Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik (GASP) auswirken werden. Im Einzelnen wurden folgende<br />

besondere Vereinbarungen getroffen:<br />

• Der Generalsekretär des Europäischen Rats übernimmt die<br />

Funktionen eines Hochrangigen Vertreters in Fragen der<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;<br />

• unter seiner Zuständigkeit wird eine Grundsatzplanungs- und<br />

Frühwarngruppe eingerichtet;<br />

• innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags von<br />

Amsterdam trifft die EU zusammen mit der WEU Vereinbarungen über<br />

eine verbesserte gegenseitige Zusammenarbeit;<br />

• in den überarbeiteten Vertrag (Artikel J.7) werden humanitäre und<br />

Rettungsaufgaben, Aufgaben der Friedenserhaltung und solche von<br />

Kampf<strong>truppen</strong> bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender<br />

Maßnahmen (die so genannten „Petersberg-Aufgaben” der<br />

WEU; siehe Kapitel 4) aufgenommen.<br />

Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde der<br />

bedingte Einsatz der qualifizierten Mehrheitswahl eingehender behandelt.<br />

Nach der neuen Struktur des Vertrags entscheidet der Europäische Rat über<br />

gemeinsame Strategien, die die Europäische Union in Bereichen umsetzen<br />

soll, in denen die Mitgliedstaaten gewichtige gemeinsame Interessen haben.<br />

Der Europäische Rat setzt diese insbesondere durch gemeinsame<br />

Maßnahmen und das Beziehen gemeinsamer Positionen um. Diese<br />

Entscheidungen werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, schließen jedoch<br />

die Möglichkeit ein, dass sich ein Mitgliedstaat der „konstruktiven Enthaltung”<br />

bedienen kann. Dies würde bedeuten, dass der betreffende Mitgliedstaat sich<br />

nicht an der Entscheidung beteiligen möchte, die anderen Mitgliedstaaten in<br />

ihrer Vorgehensweise jedoch nicht behindert. Stehen in einem anderen Fall<br />

wichtige nationale politische Fragen auf dem Spiel, kann ein Mitgliedstaat eine<br />

qualifizierte Mehrheitsentscheidung verhindern, wobei anderen Mitgliedstaaten<br />

die Möglichkeit bleibt, beim Europäischen Rat Rechtsmittel einzulegen.<br />

Die Rolle der Europäischen Union in den internationalen Beziehungen<br />

geht weit über die Standpunkte und Schritte hinaus, die im Rahmen der<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen und unternommen<br />

wurden. Die EU ist die größte Handelsorganisation der Welt. Sie ist einer der<br />

399


größten Mittelgeber für die Entwicklungsländer, eine der größten<br />

Finanzierungsorganisationen für den Nahen Osten und die größte<br />

Finanzierungsorganisation im Rahmen der internationalen Bemühungen um<br />

die Schaffung einer Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Jugoslawien.<br />

Viele sonstige seit Langem verfolgte Bereiche der EU-Politik, wie die für<br />

Landwirtschaft und Fischereiwesen, haben ebenfalls wichtige Außenwirkung.<br />

Die Rolle der Union in den auswärtigen Beziehungen wird nach der<br />

Begründung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung einer<br />

gemeinsamen Währung weiter an Bedeutung gewinnen.<br />

Es wird daher sehr viel Wert darauf gelegt sicherzustellen, dass die<br />

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union mit allen anderen ihrer<br />

außenpolitischen Grundsätze übereinstimmt. Sowohl der Ministerrat als auch<br />

die Europäische Kommission haben im Rahmen ihrer Mandate dafür zu sorgen,<br />

dass die auswärtigen Aktivitäten der Union insgesamt mit ihren auswärtigen<br />

Beziehungen sowie der Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik<br />

vereinbar sind.<br />

Dieser Ansatz bestimmte die politische Entwicklung im Hinblick auf die<br />

EU-Erweiterung, die EU-Vorbereitungsstrategie für den Beitritt geeigneter mitteleuropäischer<br />

Länder, die Beziehungen zwischen der EU und Russland und<br />

die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerländern. Der Grundstein für eine<br />

künftige Euro-Mediterrane Partnerschaft, die sowohl politische wie auch wirtschaftliche<br />

Beziehungen abdeckt, wurde bei der Konferenz von Barcelona im<br />

November 1995 gelegt (siehe Kapitel 3).<br />

Politische und wirtschaftliche Elemente standen gleichermaßen auf der<br />

Tagesordnung, als im März 1996 auf dem Bangkoker Gipfeltreffen der Staatsund<br />

Regierungschefs von 15 europäischen und 10 asiatischen Staaten der<br />

europäisch-asiatische Dialog eingeleitet wurde. Bei der letzten<br />

Zwischenprüfung des Übereinkommens von Lomé zwischen der EU und den<br />

afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten wurden die politischen<br />

Elemente des Übereinkommens ebenfalls bekräftigt. Die Europäische Union<br />

arbeitet auch eng mit den lateinamerikanischen Staaten zusammen.<br />

Außerdem führt die Union im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Zoll- und<br />

Handelsabkommen (GATT) und dem EU-US-Aktionsplan einen ständigen<br />

Dialog über politische und wirtschaftliche Fragen von gegenseitigem Interesse<br />

und steht in direkten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über<br />

Handels- und Investitionsfragen.<br />

Seit dem Ausbruch des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien und dem<br />

Zerfall des Bundesstaates Jugoslawien bemühte sich die Europäische Union,<br />

in der Region Frieden zu schaffen und den vom Krieg heimgesuchten<br />

Gemeinden humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die im August 1992 unter<br />

dem gemeinsamen Vorsitz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und<br />

400


des Premierministers des Vereinigten Königreichs (damaliger Präsident des<br />

Europäischen Rates) abgehaltene Londoner Konferenz für Jugoslawien stellte<br />

für die EU einen Neuanfang im Bereich der Außenpolitik dar. Dies war der erste<br />

gemeinsame internationale Einsatz der EU und der Vereinten Nationen. Ein<br />

neuer europäischer Gesandter für Bosnien, Botschafter Carlos Westendorp<br />

(Spanien), wurde nach dem Rücktritt seines Vorgängers Carl Bildt, des früheren<br />

Ministerpräsidenten von Schweden, im Mai 1997 ernannt. Carlos<br />

Westendorp wurde im Sommer 1999 von Wolfgang Petrisch, dem früheren<br />

österreichischen Botschafter und Gesandten der Europäischen Union in<br />

Belgrad, abgelöst.<br />

Struktur der Europäischen Union<br />

Die Europäische Union setzt sich aus drei „Kernbereichen” zusammen:<br />

• Die Europäische Gemeinschaft bildet den rechtlichen Rahmen für die<br />

Politik der Gemeinschaft im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt,<br />

den internationalen Handel, die Entwicklungshilfe, die Geldpolitik, die<br />

Landwirtschaft, das Fischereiwesen, die Umwelt, die regionale<br />

Entwicklung sowie den Energiesektor usw.;<br />

• die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;<br />

• die Justiz und innere Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit der<br />

Union auf Gebieten wie dem Zivil- und Strafrecht, der Einwanderungsund<br />

Asylpolitik, Grenzkontrollen, dem Drogenhandel, der polizeilichen<br />

Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch umfassen.<br />

Alle drei vorstehend genannten Hauptkomponenten der Europäischen<br />

Union werden zum einen maßgeblich durch eine Reihe fundamentaler Ziele<br />

und Grundsätze und zum anderen durch einen gemeinsamen institutionellen<br />

Rahmen bestimmt.<br />

Das wichtigste innenpolitische Ziel der Europäischen Union ist die<br />

Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch<br />

die Schaffung eines grenzfreien Raums, durch die Förderung des wirtschaftlichen<br />

und sozialen Zusammenhalts und durch die Gründung der Wirtschaftsund<br />

Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung. Nach außen besteht<br />

das wichtigste allgemeine Ziel der Union darin, ihre Identität auf der internationalen<br />

Bühne zu behaupten, insbesondere durch eine Gemeinsame Außenund<br />

Sicherheitspolitik einschließlich der Entwicklung einer gemeinsamen<br />

Verteidigungspolitik. Die zentralen Grundsätze der Union sind die Achtung<br />

nationaler Identitäten, der Demokratie und der fundamentalen<br />

Menschenrechte.<br />

401


Den gemeinsamen institutionellen Rahmen der Union bilden folgende EU-<br />

Institutionen:<br />

402<br />

• Das Europäische Parlament ist die Vertretung der 370 Millionen<br />

Bürger der Europäischen Union. Seine Rolle besteht darin, Gesetze<br />

zu verabschieden und die Verwendung der Exekutivbefugnisse durch<br />

die Einrichtungen der Europäischen Union einer Prüfung und<br />

Kontrolle zu unterziehen. Bis 1979 werden Abgeordnete des<br />

Europäischen Parlaments durch nationale Gesetzgebungsorgane aus<br />

den Reihen ihrer eigenen Mitglieder bestimmt. Direkte Wahlen zum<br />

Europäischen Parlament fanden zum ersten Mal 1979 statt. Die wichtigsten<br />

Befugnisse des Europäischen Parlaments lassen sich in drei<br />

Kategorien einteilen. Erstens in Gesetzgebungsbefugnisse, wo der<br />

Einfluss des Parlaments auf die Abänderung und Annahme von der<br />

Kommission unterbreiteter Gesetzesvorlagen erweitert wurde. Damit<br />

üben das Parlament und der Ministerrat nunmehr in vielen Bereichen<br />

gemeinsame Entscheidungsgewalt aus. Zweitens in Haushaltsbefugnisse,<br />

in deren Rahmen das Europäische Parlament den<br />

Jahreshaushalt der Union genehmigt. Schließlich in Befugnisse zur<br />

Überwachung der Unionsexekutive durch das Recht auf Ernennung<br />

des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission. Das Europäische<br />

Parlament kann einzelne Kommissare befragen und ist schließlich<br />

befugt, die Kommission selbst zu entlassen. Einzeln oder als Gruppe<br />

haben europäische Bürger das Recht, Petitionen an das Parlament zu<br />

richten. Es wurde ein Bürgerbeauftragter ernannt, der durch Bürger<br />

vorgebrachte Verwaltungsmissstände untersuchen soll.<br />

• Der Rat der Europäischen Union, Ministerrat genannt, der Vorschläge<br />

der Kommission aufgreift und das wichtigste Entscheidungsgremium<br />

der Union ist. Die Rolle des Ministerrats besteht darin, politische Ziele<br />

zu definieren, die Politik der Länder zu koordinieren und<br />

Meinungsverschiedenheiten zwischen seinen Mitgliedern oder mit<br />

anderen Einrichtungen auszuräumen. Seine Zuständigkeit erstreckt<br />

sich auf alle drei Kernbereiche der Union. Der Rat setzt sich aus<br />

Ministern der Mitgliedstaaten zusammen. Ministertreffen werden von<br />

den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten vorbereitet.<br />

• Die Kommission, die für die Gesetzgebung und Politik der<br />

Gemeinschaft sowie für die Überwachung der Umsetzung dieser<br />

Gesetze verantwortlich ist. Darüber hinaus fungiert die Kommission<br />

als Rechtshüterin der Gemeinschaft und kann Fälle an den<br />

Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Kommission ist im<br />

Wesentlichen die Verwaltungs- und Exekutivbehörde für die Politik der<br />

Europäischen Union und für internationale Handelsbeziehungen. Sie


ist das Exekutivorgan der Union und besteht aus 20 von den<br />

Mitgliedstaaten nominierten Kommissionsmitgliedern mit einer<br />

Amtszeit von fünf Jahren.<br />

• Der Europäische Gerichtshof, das höchste Schiedsorgan für<br />

Gemeinschaftsrecht. Seine Richter (je einer pro Mitgliedstaat, von<br />

denen einer zum Präsidenten ernannt wird) regeln Streitigkeiten über<br />

die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts und sind<br />

befugt, Entscheidungen aufzuheben, die ihrer Ansicht nach den<br />

Verträgen der Gemeinschaft zuwiderlaufen. Urteile des Gerichtshofs<br />

sind für die Kommission, nationale Regierungen sowie für Firmen und<br />

Einzelpersonen bindend. Somit stellt er den notwendigen juristischen<br />

Schutz bereit, damit sichergestellt ist, dass die Gesetze bei der<br />

Auslegung und Umsetzung der Verträge und bei EU-Aktivitäten insgesamt<br />

eingehalten werden.<br />

• Der Rechnungshof, der die Liste der Hauptinstitutionen der<br />

Europäischen Union vervollständigt. Seine Aufgabe besteht in der<br />

Finanzkontrolle der Gemeinschaft, damit Fehlausgaben vermieden<br />

und Betrugsfälle aufgedeckt werden. Der Rechnungshof vertritt so die<br />

Interessen des Steuerzahlers.<br />

• Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungseinrichtung der<br />

EU, die Darlehen für Kapitalinvestitionen vergibt, die die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Union fördern.<br />

• Der Wirtschafts- und Sozialausschuss berät das Parlament, den Rat<br />

und die Kommission zu wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in der<br />

Union, entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der Institutionen.<br />

• Der Regionalausschuss wurde gebildet, um regionale und lokale<br />

Identitäten in den Regionen der Europäischen Union zu schützen und<br />

sicherzustellen, dass sie bei der Art und Weise der Umsetzung der<br />

EU-Politik berücksichtigt werden.<br />

• Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt den Mechanismus dar,<br />

durch den Opfer einer eventuellen unsachgemäßen Verwaltung durch<br />

EU-Institutionen Rechtsmittel einlegen können.<br />

Im Jahre 1999 führten vom Treffen des Europäischen Rats in Helsinki<br />

getroffene Entscheidungen zur Bildung einer Reihe von Interims- und dauerhaften<br />

Strukturen zur Förderung der Entwicklung einer Gemeinsamen Außenund<br />

Sicherheitspolitik. Diese sind zusammen mit der Entwicklung der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESDI), der Entwicklung<br />

der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Westeuropäischen<br />

Union (WEU) sowie der Aufnahme von Kontakten zwischen der<br />

403


Europäischen Union und der <strong>NATO</strong> in Kapitel 4 beschrieben. Weitere<br />

Informationen zur Rolle der WEU im Hinblick auf diese Fragen finden Sie weiter<br />

unten in diesem Kapitel.<br />

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der<br />

Europäischen Union (GASP)<br />

Der Rahmen für die politische Entwicklung der Union während der siebziger<br />

und achtziger Jahre war formell unter der Bezeichnung Europäische<br />

Politische Zusammenarbeit oder „EPZ” bekannt. Die Festlegung einer<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rahmen des Vertrags<br />

zur Europäischen Union, die 1993 in Kraft trat, stellte einen wesentlichen und<br />

qualitativen Fortschritt dar. Die in dem Vertrag festgelegten Hauptziele der<br />

GASP lauten wie folgt:<br />

• Sicherung der gemeinsamen Werte, grundlegenden Interessen und<br />

der Unabhängigkeit der Union;<br />

• Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in jederlei<br />

Hinsicht;<br />

• Erhaltung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit;<br />

• Förderung der internationalen Zusammenarbeit; und<br />

• Entwicklung und Festigung der Demokratie und der<br />

Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und<br />

Grundfreiheiten.<br />

Die Entscheidungsprozesse der EU im Bereich der Außen- und<br />

Sicherheitspolitik sind im Wesentlichen zwischenstaatlicher Natur. Der<br />

Europäische Rat legt die allgemeinen Richtlinien für die Gemeinsame Außenund<br />

Sicherheitspolitik fest; mit Ausnahme bestimmter, an früherer Stelle im vorliegenden<br />

Kapitel beschriebener Entscheidungen über die Umsetzung gemeinsamer<br />

Maßnahmen werden alle nachfolgenden Entscheidungen des<br />

Ministerrats einstimmig getroffen.<br />

Im Rahmen des fortlaufenden Prozesses der Entwicklung einer erfolgreichen<br />

Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat die EU ein Verfahren für<br />

die Ernennung von Sonderbotschaftern festgelegt, die als Vertreter der Union<br />

ganz bestimmte Aufgaben übernehmen sollen. Dieses Verfahren fand beispielsweise<br />

Anwendung, als es um die Ernennung von Sonderbotschaftern für<br />

Bosnien, das Gebiet der Großen Seen in Afrika und den Nahen Osten ging.<br />

404


Zum Abschluss der Regierungskonferenz der EU, die 1996/1997 stattfand,<br />

beschlossen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag von<br />

Amsterdam. Die Implikationen dieses Vertrags für die zukünftige Gemeinsame<br />

Außen- und Sicherheitspolitik der Union und für die Beziehungen zwischen der<br />

EU und der WEU werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.<br />

Weitere Schritte zur Umsetzung der GASP und der GESVP wurden auf<br />

nachfolgenden Treffen des Europäischen Rates beschlossen, insbesondere in<br />

Köln im Juni 1999, in Helsinki im Dezember 1999 und in Lissabon im März<br />

2000.<br />

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll umfassend sein und<br />

alle einschlägigen Bereiche abdecken. Im Vertrag über die Europäische Union<br />

sowie in der zugehörigen Erklärung der Mitgliedstaaten der Westeuropäischen<br />

Union (WEU) wurde beschlossen, dass die WEU integraler Bestandteil der<br />

Entwicklung der EU und die EU in der Lage sein sollte, die WEU zu ersuchen,<br />

GASP-Entscheidungen und -Maßnahmen, die Konsequenzen für die<br />

Verteidigung haben, auszuarbeiten und umzusetzen. Um den Zusammenhalt<br />

zwischen der EU, der WEU und der <strong>NATO</strong> zu gewährleisten, wurden Mitglieder<br />

der Europäischen Union aufgefordert, der WEU beizutreten oder Beobachter<br />

zu werden; anderen europäischen <strong>NATO</strong>-Staaten wurde der Status assoziierter<br />

WEU-Mitglieder angetragen.<br />

Bei der Genehmigung dieser Maßnahmen betonten die Staats- und<br />

Regierungschefs der Europäischen Union, dass die <strong>NATO</strong> die Grundlage der<br />

kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bleibe und auch weiterhin eine wichtige<br />

Rolle bei der Krisenbewältigung spielen werde. Darüber hinaus werde die<br />

Entwicklung der GESVP unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedsländer<br />

nach Artikel 5 des Washingtoner (<strong>NATO</strong>-)Vertrags und nach Artikel V des<br />

Brüsseler (WEU-)Vertrags erfolgen.<br />

Zusätzlich zu den oben beschriebenen neuen ständigen Gremien und<br />

Interimsmaßnahmen legte der Rat in Helsinki im Dezember 1999 ein gemeinsames<br />

europäisches Leitziel für schnell einsetzbare Militärpotenziale fest und<br />

vereinbarte, kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Führung,<br />

Nachrichtendienst und strategischer Transport zu entwickeln, damit die EU den<br />

gesamten Bereich der Petersberg-Aufgaben durchführen kann. Diese Ziele<br />

würden durch freiwillige, koordinierte nationale und internationale<br />

Bemühungen erreicht werden.<br />

Das Leitziel zur Entwicklung von europäischen Militärpotenzialen erfordert<br />

die Fähigkeit zur schnellen Dislozierung (innerhalb von 60 Tagen) von einsatzfähigen<br />

Streitkräften in Korpsstärke von bis zu 60.000 Mann, die für die Dauer<br />

von mindestens einem Jahr im Einsatz verbleiben können. Es wurden auch<br />

405


Ziele für kleinere schnelle Eingreifelemente auf sehr hohem Bereitschaftsstand<br />

vorgegeben.<br />

In Lissabon, drei Monate später, begrüßte der Europäische Rat die<br />

Tatsache, dass die in Helsinki vorgesehenen Interimsgremien eingerichtet worden<br />

waren und dass ein Prozess zur Umsetzung des Leitziels und zur<br />

Identifizierung der nationalen Beiträge, die zur Erreichung der oben genannten<br />

militärischen Fähigkeitsziele erforderlich sein würden, ausgearbeitet worden<br />

war. Für den Herbst 2000 4 wurde eine Beitragskonferenz geplant.<br />

Auf dem Treffen des Europäischen Ministerrats in Santa Maria da Feira,<br />

Portugal, im Juni 2000 trieben die Staats- und Regierungschefs der<br />

Europäischen Union den GESVP-Prozess auf einer Reihe von Gebieten voran,<br />

insbesondere im Hinblick auf vom Rat zu beschließende Regelungen zu<br />

Beiträgen von Drittländern zur militärischen Krisenbewältigung der EU.<br />

Diese Regelungen befassen sich mit den Modalitäten der Konsultation<br />

und/oder Teilnahme von nicht zur EU gehörenden europäischen <strong>NATO</strong>-<br />

Mitgliedern und anderen Ländern, die Beitrittskandidaten der EU sind. Der EU-<br />

Rat vereinbarte außerdem, dass Russland, die Ukraine und andere europäische<br />

Länder, die einen politischen Dialog mit der Union führen, sowie andere<br />

interessierte Länder möglicherweise zur Teilnahme an Operationen unter EU-<br />

Führung eingeladen werden. Der Rat begrüßte das in diesem Zusammenhang<br />

von Kanada gezeigte Interesse.<br />

Ferner identifizierte der Rat die Prinzipien, auf deren Grundlage<br />

Konsultation und Kooperation mit der <strong>NATO</strong> entwickelt werden sollten.<br />

Insbesondere wurde vorgeschlagen, vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzurichten,<br />

um sich mit Sicherheitsfragen, Fähigkeitszielen, Modalitäten für den Rückgriff<br />

der EU auf <strong>NATO</strong>-Mittel und -Fähigkeiten bzw. der Definition von dauerhaften<br />

Regelungen für die EU-<strong>NATO</strong>-Konsultation zu befassen. 5<br />

Weitere Informationen sind bei den Dienststellen der vorstehend beschriebenen<br />

verschiedenen Institutionen der Europäischen Union, bei regionalen<br />

Informationsstellen der Europäischen Union und bei der Europäischen<br />

Kommission erhältlich.<br />

4 Auf der in Brüssel im November 2000 abgehaltenen Beitragskonferenz versprachen die<br />

Verteidigungsminister der EU und der Partnerländer umfangreiche Streitkräfte für die zukünftige<br />

europäische Schnelle Eingreiftruppe.<br />

5 Die Treffen der Ad-hoc-Arbeitsgruppen begannen im Sommer. Im Dezember 2000 führten die<br />

<strong>NATO</strong>-Minister eine Bestandsaufnahme des Erreichten durch. Sie begrüßten den verstärkten<br />

<strong>NATO</strong>-EU-Dialog und seinen Beitrag zum zunehmenden Übereinkommen innerhalb der beiden<br />

Organisationen darüber, wie sie effektiv kooperieren könnten.<br />

406


Europäische Kommission<br />

73 rue Archimède<br />

1040 Brüssel<br />

Belgien<br />

Tel.: +32 2 295 3844<br />

Fax: +32 2 295 0166<br />

Website: http://www.europa.eu.int<br />

WESTEUROPÄISCHE UNION (WEU) 6<br />

Die Westeuropäische Union (WEU) besteht seit 1954; ihr gehören gegenwärtig<br />

zehn europäische Länder an - Belgien, Deutschland, Frankreich,<br />

Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und das<br />

Vereinigte Königreich. Sie verfügt über einen Rat und ein Sekretariat, früher<br />

mit Sitz in London und seit Januar 1993 in Brüssel, und eine Parlamentarische<br />

Versammlung in Paris. Die WEU hat ihren Ursprung im Brüsseler Vertrag von<br />

1948 über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Zusammenarbeit und<br />

Kollektive Selbstverteidigung, der von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den<br />

Niederlanden und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde.<br />

Mit der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahre 1949 wurden<br />

die militärischen Verantwortlichkeiten der Brüsseler Vertragsorganisation oder<br />

Westunion dem Nordatlantischen Bündnis übertragen. Durch die Pariser<br />

Verträge von 1954 traten die Bundesrepublik Deutschland und Italien dem<br />

Brüsseler Vertrag bei; zudem wurde die Organisation in Westeuropäische<br />

Union umbenannt. Diese blieb weiter bestehen, um so die in den Pariser<br />

Verträgen niedergelegten Bedingungen und Aufgaben zu erfüllen.<br />

Die Westeuropäische Union wurde 1984 mit Blick auf die Entwicklung<br />

einer „Gemeinsamen europäischen Verteidigungsidentität” durch<br />

Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf sicherheitspolitischem<br />

Gebiet sowie die Stärkung des europäischen Pfeilers im Nordatlantischen<br />

Bündnis mit neuem Leben erfüllt.<br />

Im August 1987, zur Zeit des iranisch-irakischen Krieges, trafen Experten<br />

der Westeuropäischen Union in Den Haag zusammen, um über gemeinsame<br />

Aktionen im Golf zur Sicherung der freien Schifffahrt auf den Ölrouten zu beraten.<br />

Im Oktober 1987 tagten die WEU-Staaten erneut, um ihre militärische<br />

6 Im November 2000 begrüßte das Treffen des WEU-Ministerrats in Marseille den Fortschritt, der von<br />

der Europäischen Union auf dem Gebiet der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

erzielt worden war, sowie die Unterstützung des Atlantischen Bündnisses für diesen Prozess. Der<br />

Rat traf eine Reihe von Entscheidungen bezüglich der Übertragung seiner operativen Rolle auf die<br />

Europäische Union sowie Regelungen, die für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEU<br />

getroffen werden sollten.<br />

407


Präsenz im Golf nach Angriffen auf die Schifffahrt in diesem Gebiet zu koordinieren.<br />

Auf seiner Tagung im Oktober 1987 in Den Haag verabschiedete der aus<br />

den Außen- und Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten bestehende<br />

Ministerrat der Westeuropäischen Union die „Plattform: Europäische<br />

Sicherheitsinteressen”, in der sie ihre Entschlossenheit bekräftigten, sowohl<br />

den europäischen Pfeiler der <strong>NATO</strong> zu stärken als auch einem geeinten<br />

Europa eine Sicherheits- und Verteidigungsdimension zu geben. Die Plattform<br />

definierte die Beziehungen der Westeuropäischen Union zur <strong>NATO</strong> und zu<br />

anderen Organisationen sowie die Erweiterung der WEU und die Bedingungen<br />

für eine Weiterentwicklung ihrer Rolle als Forum für regelmäßige Gespräche<br />

über Europa betreffende Verteidigungs- und Sicherheitsfragen.<br />

Nach der Ratifizierung des im November 1988 unterzeichneten<br />

Beitrittsvertrags wurden Portugal und Spanien in Übereinstimmung mit den<br />

Entscheidungen des Vorjahres über eine erleichterte Erweiterung Mitglieder<br />

der Westeuropäischen Union. Ein zusätzlicher Schritt wurde im November<br />

1989 getan, als der Rat die Schaffung eines Instituts für Sicherheitsstudien mit<br />

Sitz in Paris beschloss, das bei der Entwicklung einer Europäischen<br />

Sicherheitsidentität und der Umsetzung der Plattform von Den Haag helfen<br />

sollte.<br />

Am 9./10. Dezember 1991 wurden in Maastricht vom Europäischen Rat<br />

eine Reihe von Entscheidungen über die Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik der Europäischen Union und von den Mitgliedstaaten der<br />

Westeuropäischen Union über die Rolle der WEU und ihre Beziehungen zur<br />

Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis gefasst (niedergelegt in<br />

den Erklärungen von Maastricht). Diese Entscheidungen wurden vom<br />

Nordatlantikrat auf seiner Ministertagung am 19. Dezember 1991 mit großer<br />

Zustimmung aufgenommen. Sie betrafen unter anderem sowohl Einladungen<br />

an Mitglieder der Europäischen Union, der WEU beizutreten oder<br />

Beobachterstatus anzustreben, als auch Einladungen an europäische <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten zur Erlangung der assoziierten Mitgliedschaft; Vereinbarungen über<br />

die Ziele der WEU hinsichtlich des stufenweisen Ausbaus der Organisation zur<br />

Verteidigungskomponente der Europäischen Union und die Erarbeitung und<br />

Umsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen der Union mit verteidigungspolitischen<br />

Folgerungen; Vereinbarungen über die Ziele der Stärkung<br />

des europäischen Pfeilers des Atlantischen Bündnisses sowie die Aufgabe und<br />

die Zuständigkeiten und Beiträge der WEU-Mitgliedstaaten im Bündnis; die<br />

Bestätigung der Absicht der WEU, in Übereinstimmung mit den im Bündnis<br />

bezogenen Positionen zu handeln; die Stärkung der operativen Rolle der WEU<br />

und den Umzug von WEU-Rat und -Sekretariat von London nach Brüssel. Eine<br />

408


Reihe anderer Vorschläge wurden ebenfalls geprüft, darunter auch eine neue<br />

Rolle der WEU im Bereich der Rüstungskooperation.<br />

Am 19. Juni 1992 traten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-<br />

Mitgliedstaaten in der Nähe von Bonn zusammen, um die Rolle der WEU weiter<br />

zu stärken, und gaben dabei die „Petersberg-Erklärung” ab. Diese legte die<br />

Richtlinien für die zukünftige Entwicklung der Organisation auf der Grundlage<br />

der Entscheidungen von Maastricht fest. Die WEU-Mitgliedstaaten erklärten<br />

ihre Bereitschaft, aus dem gesamten Spektrum ihrer konventionellen<br />

Streitkräfte Truppenteile für militärische Aufgaben unter Führung der WEU zur<br />

Verfügung zu stellen. Diese Aufgaben, die sogenannten „Petersberg-<br />

Aufgaben”, bestanden aus humanitären und Rettungsaufgaben, Aufgaben der<br />

Friedenserhaltung und Aufgaben von Kampf<strong>truppen</strong> im Rahmen der<br />

Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender Einsätze. In der<br />

Petersberg-Erklärung sagten die WEU-Mitglieder zu, im Zusammenwirken mit<br />

der KSZE und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konfliktverhütende<br />

und friedenserhaltende Vorhaben zu unterstützen.<br />

Die im Vertrag von Maastricht enthaltenen Bestimmungen für die WEU<br />

(Artikel J.4.2 des Vertrags der Europäischen Union) fanden im November 1996<br />

zum ersten Mal Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt fasste der Rat der<br />

Europäischen Union einen Beschluss, in dem die WEU ersucht wurde, rasch<br />

zu prüfen, wie sie die humanitären Bemühungen der EU bei der Hilfe für<br />

Flüchtlinge und Vertriebene im Gebiet der Großen Seen in Afrika unterstützen<br />

könnte. Zusammenarbeit zwischen WEU und EU gab es auch bei der Planung<br />

von Evakuierungsmaßnahmen, der Unterstützung afrikanischer Bemühungen<br />

um Friedenserhaltung und beim Minenräumen.<br />

Gemäß dem Vertrag von Maastricht festgelegte Bedingungen wurden<br />

anschließend bei der Regierungskonferenz 1996/97 erneut überprüft. Bei ihrer<br />

Ministertagung in Madrid im Jahre 1995 vereinbarte die WEU einen besonderen<br />

„WEU-Beitrag zur Regierungskonferenz der Europäischen Union von<br />

1996”. In diesem Dokument werden die Entwicklung der Organisation seit<br />

Maastricht bewertet, mehrere Alternativen für die künftigen Beziehungen zwischen<br />

EU und WEU beschrieben und eine Reihe vereinbarter Grundsätze und<br />

Richtlinien angeführt, die die Regierungskonferenz bei europäischen<br />

Verteidigungsabsprachen unterstützen sollen. Die WEU legte dieses<br />

Dokument formell dem Rat der Europäischen Union vor.<br />

Als Ergebnis der Regierungskonferenz am 16. und 17. Juni 1997 in<br />

Amsterdam vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU Änderungen<br />

am Vertrag von Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik der Union und die Beziehungen zwischen EU und WEU auswirken.<br />

Insbesondere die Petersberg-Aufgaben, wie von der WEU beim<br />

409


Ministertreffen im Juni 1992 definiert, wurden in den Vertrag von Amsterdam<br />

aufgenommen.<br />

Der Vertrag von Amsterdam legt fest, dass die WEU integraler Bestandteil<br />

der Entwicklung der Europäischen Union ist und ihr dies Zugang zu einem operativen<br />

Potenzial, insbesondere im Rahmen der Petersberg-Aufgaben, verschafft.<br />

Die WEU sollte die EU bei der Gestaltung der Verteidigungsdimension<br />

der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützen; zudem sollte<br />

die EU in entsprechender Weise engere institutionelle Beziehungen zur WEU<br />

pflegen, „und zwar im Hinblick darauf, die WEU möglicherweise in die EU zu<br />

integrieren, falls der Europäische Rat dies beschließen sollte”.<br />

Nach dem Amsterdamer Vertrag „bedient sich die Union der WEU, um ihre<br />

Beschlüsse und Maßnahmen mit verteidigungspolitischen Auswirkungen<br />

umzusetzen”. Der Europäische Rat ist befugt, in den Angelegenheiten<br />

Richtlinien für die WEU festzulegen, in denen die EU plant, sich der WEU zu<br />

bedienen. In diesen Fällen sind alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich derjenigen,<br />

die nicht Vollmitglieder der WEU sind, berechtigt, sich umfassend an den<br />

betreffenden Aufgaben zu beteiligen. In gleicher Weise würde der EU-Rat in<br />

Übereinstimmung mit den WEU-Institutionen die erforderlichen praktischen<br />

Vorkehrungen treffen, um allen beitragleistenden EU-Mitgliedstaaten die<br />

umfassende und gleichberechtigte Beteiligung an Planungen und<br />

Entscheidungen innerhalb der WEU zu gestatten.<br />

Im Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags von Amsterdam heißt es, dass die<br />

EU zusammen mit der WEU innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des<br />

Vertrags an Regelungen für eine verbesserte wechselseitige Kooperation treffen<br />

wird. In ihrer von den WEU-Ministern am 22. Juli 1997 angenommenen<br />

„Erklärung zur Rolle der Westeuropäischen Union und zu ihren Beziehungen<br />

zur Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis” nahm die WEU die für<br />

sie geltenden Teile des Vertrags von Amsterdam zur Kenntnis. In der Erklärung<br />

der WEU werden auch deren Verständnis ihrer Rolle und ihre Beziehungen zur<br />

EU sowie zum Atlantischen Bündnis dargelegt. In ihrer Einführung heißt es,<br />

dass die WEU integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union<br />

ist, ihr dies Zugang zu einem operativen Potenzial, insbesondere im Rahmen<br />

der Petersberg-Aufgaben, verschafft, und sie gemäß der Erklärung von Paris<br />

und den von den <strong>NATO</strong>-Ministern im Juni 1996 in Berlin gefassten<br />

Entscheidungen ein wesentliches Element bei der Entwicklung der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />

Bündnisses darstellt.<br />

Seit Amsterdam und der WEU-Erklärung vom 22. Juli 1997 wurden in der<br />

Entwicklung der Beziehungen zwischen EU und WEU weitere Schritte unternommen.<br />

Im September 1997 leitete der WEU-Rat Maßnahmen mit dem Ziel<br />

ein, den zwischen den Mitgliedstaaten der WEU und der EU turnusmäßig<br />

410


wechselnden sechsmonatigen Vorsitz so weit wie möglich zu harmonisieren.<br />

Bei ihrem Treffen in Erfurt im November 1997 billigten die EU-Minister einen<br />

Beschluss, nach dem gemäß den Bestimmungen des Artikels 17.3 des<br />

Vertrags von Amsterdam die operative Rolle der WEU-Beobachterstaaten verstärkt<br />

werden sollte. Die Minister bestätigten in Erfurt außerdem eine<br />

Entscheidung zu den Modalitäten der Teilnahme von assoziierten Mitgliedern<br />

und Beobachtern an allen WEU-Operationen.<br />

Seit 1991 hat die WEU eine Struktur entwickelt, in deren Rahmen eine<br />

zunehmende Zahl europäischer Länder an ihren Aktionen teilnimmt. In der<br />

zweiten EU-Erklärung von Maastricht aus dem Jahre 1991 forderte die WEU<br />

Mitgliedstaaten der EU auf, der WEU unter Bedingungen beizutreten, die<br />

jeweils entsprechend Artikel XI des abgeänderten Brüsseler Vertrags vereinbart<br />

werden würden, oder Beobachterstatus anzunehmen. Gleichzeitig wurde<br />

anderen Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> angetragen, in einer Weise assoziierte<br />

Mitglieder der WEU zu werden, „dass sie die Möglichkeit haben, sich in vollem<br />

Umfang an den Aktivitäten der WEU zu beteiligen”. In der Petersberg-<br />

Erklärung wurden die Rechte und Pflichten der Staaten, die Mitglieder der<br />

Europäischen Union und der <strong>NATO</strong> sind, als künftige Mitglieder, Beobachter<br />

oder assoziierte Mitglieder im Einzelnen festgelegt. Bei dem Ministertreffen in<br />

Rom am 20. November 1992 einigten sich die WEU-Mitglieder über die<br />

Erweiterung der Organisation und luden Griechenland vorbehaltlich der parlamentarischen<br />

Ratifizierung ein, zehntes Mitglied zu werden.<br />

Am 9. Mai 1994, auf seinem Treffen in Luxemburg, gab der WEU-<br />

Ministerrat die „Kirchberg-Erklärung” heraus, in der den neun Ländern Mittelund<br />

Osteuropas, die „Europaverträge” mit der EU unterzeichnet hatten, der<br />

Status „Assoziierter Partner” 7 (im Unterschied zur Assoziiertenmitgliedschaft<br />

von Island, Norwegen und der Türkei) gewährt wird. Im Jahre 1996 wurde<br />

Slowenien der zehnte assoziierte Partnerstaat.<br />

Griechenland trat der WEU formell 1995 bei. Island, Norwegen und die<br />

Türkei erhielten als Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> den Status assoziierter<br />

Mitglieder; Dänemark und Irland als Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />

wurden Beobachter. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar<br />

1995 und dem Abschluss der parlamentarischen Zustimmungsverfahren<br />

erhielten auch Österreich, Finnland und Schweden WEU-Beobachterstatus.<br />

Am 23. März 1999, nach ihrem Beitritt zur <strong>NATO</strong>, wurden Polen, die<br />

Tschechische Republik und Ungarn assoziierte Mitglieder.<br />

7 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und<br />

Ungarn.<br />

411


Durch diese Entscheidungen wurde somit ein System variabler Geometrie<br />

mit drei verschiedenen Mitgliedschafts- und Zugehörigkeitsebenen sowie<br />

einem Beobachterstatus geschaffen:<br />

• Mitglieder (alle WEU-Mitglieder sind gleichzeitig auch Mitglieder der<br />

<strong>NATO</strong> und der EU);<br />

• assoziierte Mitglieder (<strong>NATO</strong>-, aber nicht EU-Mitglieder);<br />

• assoziierte Partner (weder <strong>NATO</strong>- noch EU-Mitglieder); und<br />

• Beobachter (EU-, aber nicht <strong>NATO</strong>-Mitglieder. Dänemark entschied<br />

sich ebenfalls für den Beobachterstatus).<br />

Umsetzung der Petersberg-Aufgaben<br />

Während der 90er Jahre entwickelte die WEU Beziehungen mit einer<br />

Reihe anderer Länder und Regionen. Ein Dialog mit Russland brachte politische<br />

Konsultationen und eine praktische Kooperation auf Gebieten von<br />

gemeinsamem Interesse. Hierzu gehörte beispielsweise die Bereitstellung von<br />

russischen Bildern für das WEU-Satellitenzentrum. Außerdem entwickelte die<br />

WEU einen Dialog mit der Ukraine auf der Basis eines gemeinsamen<br />

Kommuniqués der WEU und der Ukraine vom September 1996 sowie einen<br />

Dialog mit sechs nicht zur WEU gehörenden Mittelmeerländern (Ägypten,<br />

Algerien, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien). Diese Dialoge bieten<br />

eine Gelegenheit, diese Länder über Aktivitäten der WEU zu <strong>info</strong>rmieren und<br />

Meinungen zu Themen von gegenseitigem Interesse auszutauschen, beispielsweise<br />

die aus friedenserhaltenden Operationen gewonnenen<br />

Erfahrungen. Im Kontext der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft<br />

hat die WEU außerdem Arbeiten durchgeführt, um afrikanische Länder bei der<br />

Entwicklung effektiver friedenserhaltender Potenziale zu unterstützen.<br />

Zusätzlich zu den in Maastricht und auf dem Petersberg gefassten<br />

Entscheidungen wurden Schritte unternommen, um das operative Potenzial<br />

der WEU fortzuentwickeln und damit der Organisation die für die Durchführung<br />

der Petersberg-Aufgaben erforderlichen Mittel an die Hand zu geben. In diesem<br />

Zusammenhang wurde unter Leitung des WEU-Rats eine WEU-<br />

Planungszelle eingerichtet, die die Planung möglicher WEU-Operationen übernehmen<br />

und das Verzeichnis der für WEU-Einsätze verfügbaren Kräfte<br />

(FAWEU) führen und aktualisieren soll. Die WEU hat keine eigenen<br />

Präsenzstreitkräfte oder Kommandostrukturen. Daher können die von den<br />

WEU- und assoziierten Mitgliedern bestimmten Streitkräfte und<br />

Kommandostrukturen der WEU für ihre verschiedenen möglichen Aufgaben<br />

zur Verfügung gestellt werden. Sie umfassen sowohl nationale Truppenteile als<br />

auch mehrere multinationale Verbände wie das Eurokorps, die Multinationale<br />

412


Division der Zentralregion, den Britisch-Niederländischen Amphibischen<br />

Verband, Eurofor und Euromarfor, das Deutsch-Niederländische Korps und<br />

den Spanisch-Italienischen Amphibischen Verband. 8<br />

Zu den sonstigen Maßnahmen, mit denen das operative Potenzial der<br />

WEU weiterentwickelt werden soll, zählen die Einrichtung des<br />

Satellitenzentrums in Torrejón, Spanien, das im April 1993 eröffnet wurde und<br />

die Aufgabe hat, Satellitendaten für die Verifizierung von<br />

Rüstungskontrollvereinbarungen, die Krisenüberwachung und das<br />

Krisenmanagement im Rahmen von WEU-Operationen zu interpretieren und<br />

zu analysieren, die Einrichtung eines Lagezentrums (das im Juni 1996<br />

Betriebsbereitschaft erreichte) zur Überwachung durch den WEU-Rat bezeichneter<br />

Krisengebiete und des Fortgangs von WEU-Operationen sowie die<br />

Einführung eines Ausschusses militärischer Delegierter und die<br />

Umorganisation der militärischen Struktur der WEU im Jahre 1998 gemäß den<br />

von den WEU-Ministern bei ihren Treffen in Paris und Erfurt im Mai und<br />

November 1997 gefassten Entscheidungen.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen der Westeuropäischen Union und der<br />

<strong>NATO</strong> förderte den Prozess der Wiederbelebung der WEU und gestaltete sich<br />

fortlaufend enger und häufiger. Am 21. Mai 1992 trat der Rat der<br />

Westeuropäischen Union zum ersten Mal offiziell mit dem Nordatlantikrat im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammen. Der Generalsekretär der WEU nimmt inzwischen<br />

regelmäßig an den Ministertreffen des Nordatlantikrats teil; im<br />

Gegenzug wird der Generalsekretär der <strong>NATO</strong> zu WEU-Ministertagungen eingeladen.<br />

Der Nordatlantikrat und der WEU-Rat treffen viermal im Jahr zusammen,<br />

wobei im Bedarfsfall weitere Treffen anberaumt werden können.<br />

Zwischen der <strong>NATO</strong> und der WEU wurde ein Geheimschutzabkommen getroffen,<br />

um den Austausch von Verschlusssachen zu erleichtern. Weitere<br />

Beispiele einer verbesserten praktischen Zusammenarbeit umfassen den<br />

Zugang der WEU zum integrierten Fernmeldesystem der <strong>NATO</strong> auf der<br />

Grundlage einer zwischen der <strong>NATO</strong> und der WEU ausgehandelten<br />

Vereinbarung und regelmäßige Konsultationen zwischen den Sekretariaten<br />

und Militärstäben beider Organisationen.<br />

Ein weiterer wichtiger Schritt zur engeren Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong> und WEU wurde auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfel im Januar 1994 in Brüssel getan.<br />

Die 16 Mitgliedstaaten des Bündnisses brachten ihre volle Unterstützung für<br />

8 Eurokorps: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Spanien. Die Multinationale Division<br />

Mitte (MND(C)) bildet einen Teil der Eingreifkräfte, die dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />

innerhalb der integrierten militärischen Struktur der <strong>NATO</strong> zur Verfügung stehen. Zu Eurofor<br />

(schnelle Eingreiftruppe) und Euromarfor (Seestreitkräfte) gehören Streitkräfte aus Frankreich,<br />

Italien, Portugal und Spanien.<br />

413


die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

(ESVI) zum Ausdruck, die den europäischen Pfeiler des Bündnisses stärken,<br />

gleichzeitig die transatlantischen Bindungen festigen und die europäischen<br />

Verbündeten in die Lage versetzen würde, größere Verantwortung für ihre<br />

gemeinsame Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen. Sie sprachen sich<br />

für die Stärkung dieses europäischen Pfeilers des Bündnisses durch die<br />

Westeuropäische Union aus, die dabei war, zur Verteidigungskomponente der<br />

Europäischen Union entwickelt zu werden. Zur Vermeidung doppelter<br />

Einsatzpotenziale erklärte sich die <strong>NATO</strong> bereit, ihre kollektiven Ressourcen<br />

auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat für „WEU-<br />

Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen<br />

Bündnispartnern im Zuge ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />

wahrgenommen werden”. Zusätzlich billigten die Staats- und Regierungschefs<br />

das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) als Mittel zur<br />

Erleichterung von Eventualfalloperationen. Nach ihren Weisungen sollte das<br />

Konzept so umgesetzt werden, dass trennbare, aber nicht getrennte<br />

Militärpotenziale entstehen, die durch die <strong>NATO</strong> oder WEU genutzt werden<br />

können, europäische Bedürfnisse erfüllen und zur Sicherheit des Bündnisses<br />

beitragen würden. Gleichzeitig bestätigten sie, dass das Bündnis das wichtigste<br />

Konsultationsforum für seine Mitglieder und die Verhandlungsort für<br />

Grundsätze darstellt, die die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der<br />

Verbündeten im Rahmen des Washingtoner Vertrags beeinflussen.<br />

Auf ihrem Treffen im Juni 1996 beschlossen die Außen- und<br />

Verteidigungsminister, dass als wichtiger Teil des inneren Anpassungsprozesses<br />

der <strong>NATO</strong> eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

innerhalb der <strong>NATO</strong> aufgebaut werden sollte. Dies würde alle europäischen<br />

Verbündeten in die Lage versetzen, als Ausdruck ihrer gemeinsamen<br />

Verantwortung einen geschlosseneren und wirksameren Beitrag zu den<br />

Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, selbst bedarfsgemäß zu<br />

handeln und die transatlantische Partnerschaft zu stärken. Unter voller<br />

Ausnutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos würde diese<br />

Identität auf soliden militärischen Grundsätzen fußen, durch entsprechende<br />

militärische Planungen unterstützt werden und die Aufstellung in sich geschlossener<br />

und leistungsfähiger Streitkräfte erlauben, die unter der politischen<br />

Kontrolle und der strategischen Weisung der WEU eingesetzt werden könnten.<br />

Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- und<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong> die bedeutenden Schritte, die zur Entwicklung der<br />

Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des<br />

Bündnisses unternommen wurden und so die wichtigen politischen<br />

Entscheidungen der Außen- und Verteidigungsminister vom Juni 1996 umsetzten,<br />

und beauftragten den Ständigen <strong>NATO</strong>-Rat, seine Arbeit im<br />

Zusammenwirken mit der WEU rasch abzuschließen.<br />

414


Im Februar 2000 wurde zum ersten Mal eine Gemeinsame WEU/<strong>NATO</strong>-<br />

Krisenbewältigungsübung durchgeführt, um ESVI-bezogene Konzepte und<br />

Regelungen zur Handhabung unter WEU-Führung stehender Operationen, bei<br />

denen <strong>NATO</strong>-Mittel und -Fähigkeiten zum Einsatz kommen, zu testen, und für<br />

2001 wurde eine gemeinsame <strong>NATO</strong>-WEU-Übungsstudie (JES-01) geplant.<br />

Angesichts der 1999 in Helsinki vom Europäischen Rat getroffenen<br />

Entscheidungen erkannten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU,<br />

dass die Wahrnehmung neuer Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit<br />

durch die EU fundamentale Auswirkungen auf die WEU als Organisation<br />

haben würde. Auf ihrem Treffen in Porto, Portugal, im Mai 2000 wiesen sie den<br />

Ständigen Rat der WEU an, die Maßnahmen zu untersuchen, die zur entsprechenden<br />

Zeit notwendig sein würden. Außerdem wurden Klarstellungen zu den<br />

Implikationen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungspolitik für den Brüsseler Vertrag und die WEU herausgegeben.<br />

Auf der Grundlage der auf dem Ministertreffen der WEU in Marseille im<br />

November 2000 getroffenen Entscheidungen betonte die beginnende französische<br />

Präsidentschaft der WEU, dass Artikel V des Brüsseler Vertrags auch<br />

weiterhin die gegenseitige Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf<br />

ihre kollektive Verteidigung widerspiegeln würde. Es wurden Regelungen zur<br />

Ausführung der restlichen Funktionen der WEU nach dem Inkrafttreten der<br />

Europäischen Union getroffen.<br />

Von der WEU übernommene operative Aufgaben<br />

Die WEU hat auch zu Bemühungen der internationalen Gemeinschaft im<br />

Zusammenhang mit dem Konflikt in Bosnien und Herzegowina ab 1992 und<br />

mit der Krise in Albanien 1997 beigetragen, und zwar sowohl durch die<br />

Durchführung von WEU-Operationen als auch im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Operation mit der <strong>NATO</strong>, um die Maßnahmen der Vereinten Nationen zur<br />

Beendigung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien zu unterstützen.<br />

Im Juli 1992 beschlossen die WEU-Mitgliedstaaten, Seestreitkräfte in der<br />

Adria bereitzustellen, um die Einhaltung der Resolutionen des Sicherheitsrats<br />

der Vereinten Nationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und<br />

Montenegro) zu überwachen. Ähnliche Maßnahmen wurden auch in<br />

Abstimmung mit der WEU vom Nordatlantikrat auf seinem Ministertreffen am<br />

Rande des OSZE-Gipfels am 10. Juli 1992 in Helsinki getroffen.<br />

Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 8. Juni 1993 billigten der<br />

Nordatlantikrat und der Rat der Westeuropäischen Union das Konzept gemeinsamer<br />

<strong>NATO</strong>-/WEU-Operationen unter Leitung beider Organisationen zur<br />

Durchsetzung des Embargos. Es wurde ein alleiniger Oberkommandierender<br />

415


für den Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-WEU-Einsatzverband in der Adria ernannt. Die<br />

Umsetzung dieser Entscheidung ist in Kapitel 5 näher beschrieben.<br />

Am 5. April 1993 beschloss der WEU-Ministerrat, Bulgarien, Rumänien<br />

und Ungarn bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung des Embargos auf der<br />

Donau zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgte in Form eines mit anderen<br />

Organisationen, insbesondere der EU und der KSZE, abgestimmten zivilen<br />

Polizei- und Zolleinsatzes. Nach Aufhebung der VN-Sanktionen wurden die<br />

Operationen in der Adria und auf der Donau eingestellt.<br />

Anfang Juli 1994 reagierte die WEU auf ein Ersuchen, die EU-<br />

Verwaltung, die gerade in Mostar eingerichtet wurde, durch die Entsendung<br />

eines Polizeikontingents zu unterstützen. Das WEU-Polizeikontingent sollte<br />

den bosnischen und kroatischen Parteien in Mostar helfen, für Mostar eine<br />

einheitliche Polizeitruppe aufzustellen. Nach Ablauf des Mandats der EU-<br />

Verwaltung im Juli 1996 wurde bis Ende des Jahres ein EU-Sonderbotschafter<br />

ernannt. Das WEU-Polizeikontingent leistete so lange Unterstützung, bis die<br />

Leitungsbefugnisse des Botschafters am 15. Oktober 1996 den örtlichen<br />

Behörden übertragen wurden.<br />

1997 beschloss der WEU-Rat im Zusammenhang mit der Albanienkrise<br />

die Entsendung einer Multinationalen Polizei-Beratertruppe (MAPE,<br />

Multinational Advisory Police Element) zur Ergänzung der Maßnahmen der<br />

Multinationalen Schutztruppe, die von mehreren europäischen Ländern unter<br />

Federführung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolution 1101)<br />

aufgestellt und entsandt worden war. Die MAPE-Mission, die erste vom WEU-<br />

Rat mit Unterstützung des WEU-Sekretariats und der WEU-Planungszelle initiierte<br />

Operation, sollte den albanischen Polizeibehörden die notwendigen<br />

Informationen und Ratschläge zu entsprechenden Aspekten der polizeilichen<br />

Überwachung und der Wiederherstellung der Ordnung sowie zu ihren<br />

Aufgaben im Zuge der Abhaltung von Wahlen vermitteln. Die Entsendung<br />

begann im Mai 1997, wobei sowohl WEU-Mitglieder als auch assoziierte<br />

Mitglieder, Beobachter und assoziierte Partner ihren Beitrag leisteten. Als<br />

Antwort auf Anträge der albanischen Regierung wurde das Mandat der MAPE<br />

daraufhin verlängert.<br />

Im Mai 1999 initiierte die WEU auf Antrag der Europäischen Union eine<br />

Minenräum-Hilfsmission in der Republik Kroatien. Im November 2000 wurde<br />

vom WEU-Ministerrat in Marseille die Entscheidung getroffen, dass die<br />

Mission im Rahmen der WEU bis zum Auslaufen ihres Mandats im Mai 2001<br />

durchgeführt werden solle.<br />

Weitere Informationen zur Westeuropäischen Union und zu<br />

Entscheidungen bezüglich der Übertragung der operativen Rolle der WEU auf<br />

416


die EU und Regelungen für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEU<br />

sind erhältlich bei:<br />

Western European Union Western European Union Assembly<br />

Secretariat-General<br />

43 Avenue du Président Wilson<br />

4 rue de la Régence 75775 Paris Cedex 16,<br />

Brüssel, Belgien<br />

Frankreich<br />

Tel.: 32 2 500 4455 Tel.: +33 1 53 67 22 00<br />

Fax: 32 2 511 3519 Fax: +33 1 47 20 45 43<br />

E-Mail: eo.presse@skynet.be E-Mail: 100315.240@compuserve.com<br />

Website: http://www.weu.int Website: http://www.weu.int/assembly<br />

WEU Institute for Security Studies<br />

43 Avenue du Président Wilson<br />

75775 Paris Cedex 16<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 1 53 67 22 00<br />

Fax: +33 1 47 20 81 78<br />

E-Mail: weu.iss@csi.com<br />

Website: http://www.weu.int/institut<br />

EUROPARAT<br />

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 gegründet, „um einen engeren<br />

Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale<br />

und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern<br />

und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen”. Das<br />

übergeordnete Ziel des Rats ist die Wahrung der Grundprinzipien<br />

Menschenrechte, pluralistische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die<br />

Verbesserung der Lebensqualität der Bürger Europas 9 .<br />

Dem Europarat gehören 43 Mitgliedstaaten an (siehe unten). Die jüngsten<br />

Neumitglieder sind Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland,<br />

Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik, die Slowakei und Rumänien<br />

(jeweils 1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldau, die ehemalige<br />

jugoslawische Republik Mazedonien 10 und die Ukraine (jeweils 1995),<br />

Russland und Kroatien (1996), Georgien (1999) sowie Armenien und<br />

Aserbaidschan (2001).<br />

9 Statut des Europarats, Kap. 1, Art. 1.<br />

10 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

417


Der Rat besteht aus einem Ministerausschuss, in dem gemeinsame<br />

Maßnahmen der Regierungen beschlossen werden, und einer<br />

Parlamentarischen Versammlung mit 286 Abgeordneten, die Vorschläge zu<br />

neuen Aktivitäten unterbreitet und im Allgemeineren als parlamentarisches<br />

Forum dient. Einige der Aktivitäten des Europarats stehen auch<br />

Nichtmitgliedstaaten offen. Bosnien und Herzegowina (seit 28. Januar 1994)<br />

und die Bundesrepublik Jugoslawien (seit 22. Januar 2001) verfügen über<br />

einen Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung. Im Jahre<br />

1997 wurde der Sondergaststatus von Weißrussland in der Parlamentarischen<br />

Versammlung ausgesetzt, und das Beitrittsverfahren zum Europarat wurde<br />

eingefroren. Israel, Kanada und Mexiko sind Beobachter in der<br />

Parlamentarischen Versammlung, und Japan, Kanada, Mexiko, Vatikanstadt<br />

und die Vereinigten Staaten haben Beobachterstatus im Ministerausschuss<br />

des Rats.<br />

Etwa 165 zwischenstaatliche Konventionen und Übereinkommen wurden<br />

bisher vom Rat geschlossen, allen voran die Konvention über den Schutz der<br />

Menschenrechte und Grundfreiheiten, das Europäische Kulturabkommen und<br />

die Europäische Sozialcharta. Auf seinem Gipfeltreffen 1993 in Wien hob der<br />

Europarat seinen Beitrag zur demokratischen Sicherheit in Europa hervor. Die<br />

Konzeption der demokratischen Sicherheit hat zwei Aspekte: erstens absolutes<br />

Festhalten an der pluralistischen und parlamentarischen Demokratie, an<br />

der Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte und an der<br />

Rechtsstaatlichkeit und ein sich durch seine Vielfalt auszeichnendes gemeinsames<br />

Kulturerbe als Grundvoraussetzungen der Sicherheit, und zweitens<br />

eine starke Betonung der europäischen Kooperation auf der Grundlage dieser<br />

Werte als Mittel zur Knüpfung eines den ganzen Kontinent überziehenden<br />

Netzwerks des Vertrauens, durch das gleichzeitig Konflikte vermieden und<br />

Lösungen für gemeinsame Probleme gefunden werden können. Die Förderung<br />

demokratischer Sicherheit dient der Bewältigung vieler verschiedener<br />

Sicherheitsrisiken in Europa. Neben der Verminderung der Risiken einer<br />

Rückkehr zur totalitären Herrschaft hilft die demokratische Sicherheit, mit folgenden<br />

Herausforderungen fertig zu werden: schwerwiegende und massive<br />

Verletzungen der Grundfreiheiten und Menschenrechte, einschließlich der<br />

Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung, größere Mängel in der rechtsstaatlichen<br />

Ordnung, aggressiver Nationalismus, Rassismus und Intoleranz<br />

sowie Spannungen und Konflikte zwischen den Völkern, Terrorismus und organisiertes<br />

Verbrechen sowie soziale Auflösungserscheinungen, gravierende<br />

Ungleichheiten und Spannungen auf örtlicher und regionaler Ebene.<br />

Der Europarat hielt sein zweites Gipfeltreffen vom 10. bis 11. Oktober<br />

1997 in Straßburg ab, wo er einen auf die Hauptaufgaben bezogenen<br />

Aktionsplan für den Zeitraum bis zum 50. Jahrestag seines Bestehens im Mai<br />

1999 und darüber hinaus annahm. Der Aktionsplan befasste sich mit Fragen<br />

418


der Demokratie und Menschenrechte, des sozialen Zusammenhalts, der<br />

Sicherheit der Bürger sowie demokratischer Werte und der kulturellen Vielfalt.<br />

Am 1. Februar 1998 trat die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz<br />

Nationaler Minderheiten in Kraft. Außerdem genehmigte der Rat mit Wirkung<br />

vom 1. November 1998 an die Einrichtung eines neuen ständigen Gerichts für<br />

Menschenrechte im Rahmen der Bestimmungen des Protokolls zur<br />

Europäischen Menschenrechtskonvention, die dem Gericht zugrunde liegen.<br />

Der Aktionsplan legte auch Regelungen für die Ernennung eines<br />

Kommissars des Europarats für Menschenrechte fest. Schließlich wurde ein<br />

Überwachungsverfahren eingeführt, damit die von den Mitgliedstaaten eingegangenen<br />

Verpflichtungen auch tatsächlich beachtet werden. Ein vertraulicher,<br />

konstruktiver und auf dem Prinzip der Gleichbehandlung basierender Dialog<br />

wird sowohl auf Regierungsebene im Ministerausschuss als auch auf parlamentarischer<br />

Ebene in der Parlamentarischen Versammlung geführt.<br />

Die starke Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Europarats seit dem<br />

Ende des Kalten Krieges und die zunehmende Zahl der abgeschlossenen<br />

Konventionen ist ein Zeichen für die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten,<br />

kooperative Strukturen festzulegen, durch die neue Spaltungen auf dem<br />

Kontinent vermieden werden sollen und eine gemeinsame europäische Kultur<br />

demokratischer Staaten aufgebaut werden soll. Die Bemühungen des<br />

Europarats in diesen Bereichen ergänzen daher diejenigen des<br />

Nordatlantischen Bündnisses. Der Europarat strebt auch eine gemeinsame<br />

Umsetzung seines Aktionsplans mit europäischen und anderen internationalen<br />

Organisationen an, insbesondere der Europäischen Union und der OSZE.<br />

EUROPARAT - MITGLIEDSTAATEN<br />

Albanien<br />

Andorra<br />

Armenien<br />

Aserbaidschan<br />

Belgien<br />

Bulgarien<br />

Dänemark<br />

Deutschland<br />

Estland<br />

Finnland<br />

Frankreich<br />

Georgien<br />

Griechenland<br />

Irland<br />

Island<br />

Italien<br />

Kroatien<br />

Lettland<br />

Liechtenstein<br />

Litauen<br />

Luxemburg<br />

Malta<br />

Ehemalige<br />

jugoslawische<br />

Republik<br />

Mazedonien 11<br />

Moldau<br />

Niederlande<br />

Norwegen<br />

Polen<br />

Portugal<br />

Rumänien<br />

Russland<br />

Österreich<br />

San Marino<br />

Slowakei<br />

Slowenien<br />

Schweden<br />

Schweiz<br />

Spanien<br />

Tschechische<br />

Republik<br />

Türkei<br />

Ukraine<br />

Ungarn<br />

Vereinigtes<br />

Königreich<br />

Zypern<br />

11 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

419


Bosnien und Herzegowina<br />

Antragsteller<br />

Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung<br />

Bosnien und Herzegowina<br />

Bundesrepublik Jugoslawien<br />

Beobachterstatus im Ministerausschuss<br />

Japan Kanada Mexiko Vatikanstadt Vereinigte Staaten<br />

Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung des<br />

Rats<br />

Israel Kanada Mexiko<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />

Council of Europe,<br />

67075 Strasbourg,<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 3 88 41 20 00<br />

Fax: +33 3 88 41 27 81/82/83<br />

Website: http://www.coe.fr<br />

420


KAPITEL 16<br />

PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE<br />

ORGANISATIONEN<br />

Nordatlantische Versammlung<br />

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)<br />

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes<br />

(CIOMR)<br />

Parlamentarische und nichtstaatliche Organisationen


PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE<br />

ORGANISATIONEN<br />

NORDATLANTISCHE VERSAMMLUNG<br />

Der Zusammenhalt des Bündnisses wird dank der Unterstützung frei<br />

gewählter parlamentarischer Vertreter beträchtlich gestärkt.<br />

Die Nordatlantische Versammlung ist eine interparlamentarische<br />

Organisation, die seit 1955 als Forum für Parlamentarier aus den nordamerikanischen<br />

und westeuropäischen Mitgliedstaaten des Nordatlantischen<br />

Bündnisses dient, in dem sie zusammenkommen, um sich mit Themen von<br />

gemeinsamem Interesse und Belang zu befassen. In den letzten Jahren hat<br />

die Versammlung <strong>info</strong>lge der weitreichenden politischen Veränderungen in der<br />

ehemaligen Sowjetunion sowie in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowohl den<br />

Kreis ihrer Mitglieder als auch ihren Auftrag erheblich erweitert.<br />

Vertreter aus siebzehn Partnerländern des Bündnisses haben den Status<br />

assoziierter Delegierter in der Nordatlantischen Versammlung. Dadurch haben<br />

sie die Möglichkeit, sich an der Arbeit der Versammlung und ihren Debatten zu<br />

beteiligen. Diese konzentrieren sich verstärkt auf die Sicherheit in Europa insgesamt<br />

sowie auf spezielle wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle<br />

Probleme in Mittel- und Osteuropa.<br />

Folgende Länder sind mit dem Status assoziierter Delegierter in der<br />

Nordatlantischen Versammlung vertreten:<br />

Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Kroatien, Lettland,<br />

Litauen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 , Moldau, Österreich,<br />

Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Slowakei,<br />

Slowenien und die Ukraine.<br />

Die Versammlung ist völlig unabhängig von der <strong>NATO</strong>, stellt allerdings ein<br />

Bindeglied zwischen den nationalen Parlamenten und dem Bündnis dar, das<br />

die Regierungen veranlasst, bei der Ausarbeitung nationaler Gesetze<br />

Bündnisbelange zu berücksichtigen. Sie erinnert auch stets daran, dass die<br />

von den Regierungen vereinbarten Entscheidungen der <strong>NATO</strong> letztlich von der<br />

politischen Billigung durch demokratisch gewählte Parlamente entsprechend<br />

der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren abhängen. So hat die<br />

Versammlung unterstützend am Prozess der Ratifizierung der<br />

Beitrittsprotokolle mitgewirkt, die Ende 1997 mit dem Ziel unterzeichnet wur-<br />

1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

423


den, die Bündnismitgliedschaft 1999 auf Polen, die Tschechische Republik und<br />

Ungarn auszudehnen.<br />

Die Delegierten der Nordatlantischen Versammlung werden von ihren<br />

Parlamenten nach nationalen Verfahren auf der Grundlage des<br />

Parteienproporzes in den Parlamenten ernannt. In der Versammlung ist daher<br />

ein breites Spektrum politischer Meinungen vertreten.<br />

Die Versammlung tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen.<br />

Die Sitzungen finden auf Einladung der nationalen Parlamente im turnusmäßigen<br />

Wechsel in den Mitgliedstaaten und den Ländern assoziierter Mitglieder<br />

statt. Die Funktionen der Versammlung werden von sechs Ausschüssen ausgeübt:<br />

dem Politischen Ausschuss, dem Verteidigungs- und Sicherheitsausschuss,<br />

dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss Wissenschaft und<br />

Technologie, dem Ausschuss Zivile Angelegenheiten sowie der Sondergruppe<br />

Mittelmeer. Hierbei handelt es sich sowohl um Arbeitsgremien als auch um<br />

bedeutende Diskussionsforen. Die Ausschüsse prüfen und untersuchen im<br />

Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit alle wichtigen aktuellen Fragen. Sie treten<br />

im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen zusammen und berichten<br />

der Versammlung. Das Sekretariat mit einem Stab von 30 Mitarbeitern hat seinen<br />

Sitz in Brüssel.<br />

Hauptziel der Versammlung ist die Meinungs- und Konsensbildung. Sie<br />

ermöglicht den Parlamentariern des Bündnisses, ihre nationalen Sorgen und<br />

Belange ihren Regierungen und den Entscheidungsorganen der Allianz vorzutragen<br />

und sich gegenseitig über die sehr unterschiedlichen nationalen und<br />

regionalen Ansichten zu <strong>info</strong>rmieren, die in vielen wichtigen Fragen von<br />

gemeinsamem Interesse vorherrschen. Die Mitglieder der Versammlung können<br />

die aus ihrer Teilnahme an der Arbeit der Versammlung gewonnenen<br />

Erfahrungen und Informationen auch in ihrer Funktion als nationale<br />

Parlamentarier nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bündnisinteressen<br />

und -standpunkte in den nationalen Debatten möglichst klar zum<br />

Ausdruck kommen. Die Versammlung ist auch ein wichtiger Prüfstein zur<br />

Bewertung der Meinung in den Parlamenten und in der Öffentlichkeit zu bündnispolitischen<br />

Fragen und spiegelt durch ihre Erörterungen die öffentlichen und<br />

parlamentarischen Anliegen im Zusammenhang mit der Bündnispolitik wider.<br />

In diesem Sinne spielt die Versammlung eine indirekte, aber dennoch wichtige<br />

Rolle bei der politischen Meinungsbildung. Die Empfehlungen und<br />

Resolutionen der Versammlung werden den nationalen Regierungen,<br />

Parlamenten, anderen einschlägigen Organisationen und dem <strong>NATO</strong>-<br />

Generalsekretär zugeleitet, der auf der Grundlage von Erörterungen im<br />

Nordatlantikrat Antworten formuliert.<br />

Die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten werden in<br />

der so genannten Rose-Roth-Initiative koordiniert, die 1990 von dem<br />

424


Kongressabgeordneten Charlie Rose, dem damaligen Präsidenten der<br />

Versammlung, und von Senator Bill Roth ins Leben gerufen wurde. Drei<br />

Aspekte bestimmen die Initiative:<br />

• Die aktive Beteiligung von Parlamentariern der Staaten Mittel- und<br />

Osteuropas (MOE) an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen<br />

der Versammlung.<br />

• Regelmäßige Ausrichtung spezieller Rose-Roth-Seminare zu Themen<br />

von besonderem Interesse für Parlamentarier aus MOE-Staaten. Sie<br />

werden in Zusammenarbeit mit Parlamenten von Mitgliedstaaten oder<br />

MOE-Staaten veranstaltet und sorgen bei Fragen von gemeinsamem<br />

Interesse für einen regelmäßigen Dialog zwischen Parlamentariern.<br />

Seit Beginn der Initiative haben mehr als 30 solcher Seminare stattgefunden.<br />

• Das Programm unterstützt auch die Aus- und Fortbildung parlamentarischer<br />

Mitarbeiter durch zweiwöchige Ausbildungsprogramme oder<br />

Kurzeinweisungen beim Sekretariat der Versammlung in Brüssel.<br />

Dieses Programm ist auf parlamentarische Mitarbeiter zugeschnitten,<br />

die für außen- oder sicherheitspolitische Ausschüsse arbeiten oder in<br />

anderen Bereichen internationaler Beziehungen tätig sind.<br />

Die Rose-Roth-Initiative zielt darauf ab,<br />

• Parlamentarier aus MOE-Staaten in die Arbeit der Versammlung einzubeziehen<br />

und aktiv zu beteiligen;<br />

• das Gefühl der Partnerschaft und Zusammenarbeit auf der Ebene der<br />

Parlamentarier zu fördern;<br />

• unter den Parlamentariern das gegenseitige Verständnis für ihre verschiedenen<br />

Probleme und Standpunkte zu verbessern;<br />

• die MOE-Parlamentarier über aktuelle Themen zu <strong>info</strong>rmieren;<br />

• die Entwicklung geeigneter zivil-militärischer Beziehungen in den<br />

MOE-Staaten zu fördern, indem sie Parlamentariern aus diesen<br />

Ländern ein besseres Verständnis sicherheitspolitischer Fragen vermittelt<br />

und ihnen die Beziehungen zwischen Parlamentariern, dem<br />

öffentlichen Dienst und Soldaten in den Bündnisstaaten veranschaulicht;<br />

• MOE-Parlamentariern praktische Erfahrungen und Fachwissen auf<br />

dem Gebiet der parlamentarischen Arbeit und der parlamentarischen<br />

Verfahren zu vermitteln;<br />

425


• beim Aufbau einer Parlamentsverwaltung in MOE-Parlamenten mitzuhelfen,<br />

um die Abgeordneten in diesen Ländern mit Hilfsmitteln auszustatten,<br />

wie sie ihren westlichen Kollegen zur Verfügung stehen.<br />

Die Rolle der Versammlung bei der Entwicklung der Beziehungen zu mittel-<br />

und osteuropäischen Parlamenten fand in der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />

und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta Anerkennung, die beide 1997 unterzeichnet<br />

wurden. In diesen Dokumenten werden ein erweiterter Dialog und eine verstärkte<br />

Zusammenarbeit zwischen der Nordatlantischen Versammlung und der<br />

Bundesversammlung der Russischen Föderation bzw. der ukrainischen<br />

Werchowna Rada gefordert.<br />

Das Programm der Öffnung der Nordatlantischen Versammlung ist von<br />

der Arbeit des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der bündnisseitigen<br />

Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unabhängig, es unterstützt<br />

diese jedoch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung<br />

zur Verwirklichung eines der PfP-Schlüsselziele, nämlich der demokratischen<br />

Kontrolle über die Streitkräfte. Die Aktivitäten der Versammlung zielen darauf<br />

ab, Fachwissen, Erfahrung und Informationen anzubieten, die es den MOE-<br />

Parlamentariern ermöglichen sollen, ihren Einfluss bei der Entwicklung der<br />

nationalen Verteidigungspolitik wirksamer zum Tragen zu bringen und die volle<br />

demokratische Kontrolle über die Streitkräfte sicherzustellen.<br />

Weitere Informationen über die Nordatlantische Versammlung erteilt das<br />

Internationale Sekretariat:<br />

Place du Petit Sablon 3<br />

1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 513 2865<br />

Fax: +32 2 514 1847<br />

E-Mail: secretariat@naa.be<br />

Website: http://www.naa.be<br />

VEREINIGUNG DER ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />

Die am 18. Juni 1954 gegründete Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften bringt nationale private Organisationen aus allen 19<br />

Mitgliedstaaten des Bündnisses zusammen, die die Aktivitäten der <strong>NATO</strong> und<br />

der einzelnen Regierungen bei der Förderung der Ziele des<br />

Nordatlantikvertrags unterstützen.<br />

Seit Anfang der 90er Jahre nimmt die Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften auf regulärer Basis auch in <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten eingerichtete<br />

nationale Freiwilligen- und Nichtregierungsorganisationen als assoziierte<br />

426


Mitglieder auf. Derzeit sind 18 Verbände assoziierte Mitglieder der Vereinigung<br />

der Atlantischen Gesellschaften. Gemäß der Satzung der ATA können assoziierte<br />

Mitglieder Vollmitglieder mit demselben Status wie Gründungsmitglieder<br />

werden, wenn die jeweiligen Länder <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten werden und ihre<br />

neue Stellung auf Vorschlag des Rats Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften von der Versammlung der Vereinigung anerkannt wurde.<br />

Seit 1999, nach der Änderung der Satzung, kann die Versammlung der<br />

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften außerdem auf Vorschlag des<br />

Rats nationalen Nichtregierungsorganisationen, die in den Teilnehmerländern<br />

des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> oder in denjenigen Ländern gegründet wurden,<br />

die sich direkt oder aus geographischen Gründen mit Euro-Atlantischen<br />

Sicherheitsproblemen befassen, die Stellung eines Beobachtermitglieds<br />

gewähren, selbst wenn sie keine PfP-Verträge unterzeichnet haben 2 .<br />

Die Ziele der Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften und ihrer angeschlossenen<br />

nationalen Organisationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und<br />

Zuständigkeiten der Nordatlantikpakt-Organisation;<br />

• Durchführung von Forschungsarbeiten im Hinblick auf die verschiedenen<br />

Ziele und Aktivitäten der <strong>NATO</strong> und ihrer Erweiterung um die<br />

Länder Mittel- und Osteuropas sowie Förderung des Mittelmeer-<br />

Dialogs der <strong>NATO</strong>;<br />

• Stärkung der Solidarität der Menschen im nordatlantischen Raum und<br />

in den Ländern, die sich am <strong>NATO</strong>-Programm Partnerschaft für den<br />

Frieden (PfP) beteiligen;<br />

• Förderung der Demokratie;<br />

• Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedsorganisationen<br />

zur Förderung der vorstehend genannten Ziele.<br />

2 Während der im Oktober/November 2000 in Budapest abgehaltenen Versammlung nahm die ATA<br />

die Allianz für die Sicherheit von Bosnien und Herzegowina als ersten Beobachtermitgliedsverband<br />

auf.<br />

427


Mitglieder der Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften<br />

BELGIEN<br />

Association Atlantique Belge<br />

Quartier Reine Astrid<br />

12 rue Bruyn<br />

1120 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 264 40 17<br />

Fax: +32 2 268 52 77<br />

E-Mail: aabav.ata@skynet.be<br />

DÄNEMARK<br />

Danish Atlantic Association<br />

Ryvangs Allé 1 - Postboks 2521<br />

2100 Kopenhagen 0<br />

Tel.: +45 39 27 19 44<br />

Fax: +45 39 27 56 26<br />

E-Mail: atlant@atlant.dk<br />

DEUTSCHLAND<br />

Deutsche Atlantische<br />

Gesellschaft<br />

Am Burgweiher 12<br />

53123 Bonn<br />

Tel.: +49 228 62 50 31<br />

Fax: +49 228 61 66 04<br />

E-Mail: DtAtlGes@aol.com<br />

EURO-ATLANTIC ASSOCIATION<br />

Ul. Sienkiewicza 12/14<br />

00-944 Warschau<br />

Tel.: +48 22 828 11 45<br />

Fax: +48 22 828 11 46<br />

FRANKREICH<br />

Association Française pour la<br />

Communauté Atlantique<br />

10 rue Crevaux<br />

75116 Paris<br />

Tel.: +33 1 45 53 15 08<br />

Fax: +33 1 47 55 49 63<br />

E-Mail: afca@club-internet.fr<br />

GRIECHENLAND<br />

Greek Association for Atlantic<br />

and European Cooperation<br />

160 A Ioannou Drossopoulou Str.<br />

112 56 Athen<br />

Tel.: +30 1 865 5979<br />

Fax: +30 1 865 4742<br />

E-Mail: gaaec@ath.forthnet.gr<br />

ISLAND<br />

Association of Western<br />

Cooperation<br />

PO Box 28<br />

121 Reykjavik<br />

Tel.: +354 561 0015<br />

Fax: +354 551 0015<br />

E-Mail: <strong>info</strong>nato@islandia.is<br />

ITALIEN<br />

Italian Atlantic Committee<br />

Piazza Firenze 27<br />

00186 Rom<br />

Tel.: +39 0 6 687 37 86<br />

Fax: +39 0 6 687 33 76<br />

E-Mail: italata@iol.it<br />

428


KANADA<br />

The Atlantic Council of Canada<br />

6 Hoskin avenue (Trinity<br />

College)<br />

Toronto<br />

Ontario M5S 1H8<br />

Tel.: +1 416 979 1875<br />

Fax: +1 416 979 0825<br />

E-Mail: atlantic@idirect.com<br />

LUXEMBURG<br />

Luxembourg Atlantic Committee<br />

BP 805<br />

2018 Luxemburg<br />

Tel.: +352 463 563<br />

Fax: +352 462 932<br />

E-Mail:<br />

birden@compuserve.com<br />

NIEDERLANDE<br />

Netherlands Atlantic Committee<br />

Bezuidenhoutseweg 237-239<br />

2594 AM Den Haag<br />

Tel.: +31 70 363 9495<br />

Fax: +31 70 364 6309<br />

E-Mail: atlcom@xs4all.nl<br />

NORWEGEN<br />

Norwegian Atlantic Committee<br />

Fridtjof Nanssens Plass 6<br />

0160 Oslo 1<br />

Tel.: +47 22 40 36 00<br />

Fax: +47 22 40 36 10<br />

E-Mail: post@atlanterhavskomiteen.no<br />

POLEN<br />

Polish Atlantic Club<br />

Al. 3 Maja 5/51<br />

00-401 Warschau<br />

Tel./Fax: +48 22 625 47 49<br />

PORTUGAL<br />

Portuguese Atlantic Committee<br />

Av. Infante Santo 42, 6e<br />

1350-174 Lissabon<br />

Tel.: +351 21/390 59 57 oder<br />

+397 59 06<br />

Fax: +351 21 397 84 93<br />

E-Mail: cpa@mail.telepac.pt<br />

SPANIEN<br />

Spanish Atlantic Association<br />

C/Montesa, 34, 1°<br />

28006 Madrid<br />

Tel./Fax: +34 91/ 309 3975:401<br />

2617<br />

Fax: +34 91 349 5392<br />

E-Mail: ata@spain.ms<br />

TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />

Czech Atlantic Commission<br />

Rytirska 31<br />

110 00 Prag 1<br />

E-Mail: pavel.bilek@volny.cz<br />

429


TÜRKEI<br />

Turkish Atlantic Committee<br />

G.O. Pasa Kuleli Sokak 44/1<br />

06700 Ankara<br />

Tel.: +90 312 446 34 23<br />

Fax: +90 312 446 50 11<br />

UNGARN<br />

Hungarian Atlantic Council<br />

Margit Krt. 43-45<br />

1024 Budapest<br />

Tel.: +36 1 326 8791<br />

Fax: +36 1 326 8793<br />

E-Mail:<br />

tmagyarics@hotmail.com<br />

VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />

The Atlantic Council of the United<br />

Kingdom<br />

185 Tower Bridge Road<br />

London SEI 2UF<br />

Tel.: +44 20 7403 0640/0740<br />

Fax: +44 20 7403 0901<br />

E-Mail:<br />

acuk@atlanticcouncil.demon.co.uk<br />

VEREINIGTE STAATEN<br />

The Atlantic Council of the United<br />

States<br />

Suite 1000 - 910 17th Street,<br />

N.W.<br />

Washington, D.C. 20006<br />

Tel.: +1 202 463 7226<br />

Fax: +1 202 463 7241<br />

E-Mail: <strong>info</strong>@acus.org<br />

ASSOZIIERTE MITGLIEDER DER VEREINIGUNG DER<br />

ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />

ALBANIEN<br />

Albanian Atlantic Association<br />

Bul. Deshmoret e Kombit<br />

Pallati I Kongreseve, Kati I Dyte<br />

Tirana<br />

Tel./Fax: +355 4 364 659<br />

E-Mail:<br />

amoisiu@abissnet.com.al<br />

ASERBAIDSCHAN<br />

Azerbaijan Atlantic Cooperation<br />

Association<br />

Azerbaijan prospekti 37<br />

Baku 370000<br />

Tel.: +994 12 983 176<br />

Fax: +994 12 675 353<br />

E-Mail: peace@elkhan.baku.az<br />

BULGARIEN<br />

The Atlantic Club of Bulgaria<br />

29 Slavyanska Street<br />

Sofia 1000<br />

Tel.: +359 2 981 0699<br />

Fax: +359 2 981 5782<br />

EHEMALIGE<br />

JUGOSLAWISCHE<br />

REPUBLIK MAZEDONIEN 3<br />

Euro-Atlantic Club<br />

Marshal Tito 22/1/15<br />

1000 Skopje<br />

Tel./Fax: +389 2 16 2221<br />

E-Mail:<br />

atamacedonia@mt.net.mk<br />

3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />

430


FINNLAND<br />

The Atlantic Council of Finland<br />

C/o Karollina Honkanen<br />

The Finnish Institute of<br />

International Affairs<br />

Mannerhelmintle 15A<br />

00260 Helsinki<br />

Tel.: +358 9 434 207 25<br />

Fax: +358 9 434 207 69<br />

E-Mail:<br />

karollina.honkanen@upifila.fl<br />

GEORGIEN<br />

Euro-Atlantic Club of Georgia<br />

23a Khoshtaria str.<br />

Tiflis 380008<br />

Tel.: +995 32 98 6956<br />

Fax: +995 32 93 1476<br />

E-Mail:<br />

atlantic_geo@hotmail.com<br />

KROATIEN<br />

The Atlantic Council of Croatia<br />

2 Lepusiceva 6<br />

10000 Zagreb<br />

Tel.: +385 1 4558 022<br />

Fax: +385 1 4647 545<br />

E-Mail:<br />

radovanvukadinovic@hotmail.co<br />

m<br />

LETTLAND<br />

The Latvian Transatlantic<br />

Organisation<br />

Academic Library<br />

Rupniecibas Str. 10 3rd fl.<br />

Riga 1235<br />

Tel.: +371 7 322883<br />

Fax: +371 7 106202<br />

E-Mail: lato@lato.lv<br />

LITAUEN<br />

Lithuanian Atlantic Treaty<br />

Association<br />

P.O. Box 2911<br />

2000 Vilnius<br />

Tel.: +370 2 362 423<br />

Fax: +370 2 362 519<br />

E-Mail: lata_aslb@yahoo.com<br />

MOLDAU<br />

Euro-Atlantic Association<br />

of Moldova<br />

8, N. Iorga str.<br />

2009 Chisinau<br />

Tel.: +3732 238 633<br />

Fax: +37 32 238 666<br />

E-Mail: magic@cni.md<br />

ÖSTERREICH<br />

Österreichisches Institut für<br />

Europäische Sicherheitspolitik<br />

Erlaufstraße 7/1<br />

2346 Maria Enzersdorf<br />

Südstadt<br />

Tel.: +43 22236 41196<br />

Fax: +43 2236 41196/9<br />

E-Mail: Institute@oeies.or.at<br />

RUMÄNIEN<br />

Euro-Atlantic Council of<br />

Romania<br />

Kiseleff Av., 41<br />

71268 Bukarest<br />

Tel./Fax: +40 1 222 71 62<br />

E-Mail: euro_atl@rnc.ro<br />

431


RUSSISCHE FÖDERATION<br />

Association for Euro-Atlantic<br />

Cooperation<br />

3 Prechistenka St.<br />

119034 Moskau<br />

Tel.: +7 095 203 62 71<br />

Fax: +7 095 230 22 29<br />

E-Mail: aeac@mail.ru<br />

SLOWAKISCHE REPUBLIK<br />

Slovak Atlantic Commission<br />

C/o Euro-Atlantic Centre<br />

Kuzmanyho 3<br />

974 01 Banska Bystrica<br />

Tel./Fax: +421 48 415 1689<br />

E-Mail: eac@calipso.sk<br />

SCHWEDEN<br />

Atlantic Council of Sweden<br />

Box 5434<br />

114 84 Stockholm<br />

Tel./Fax: +46 8 87 15 78<br />

E-Mail: Bo.hugemark@war-andpeace.se<br />

SLOWENIEN<br />

The Atlantic Council of Slovenia<br />

Kardeljeva pl. 16<br />

1000 Ljubljana<br />

Tel.: +386 1 589 2327<br />

Fax: +386 1 589 2290<br />

E-Mail: zass@atlantski-svet.org<br />

UKRAINE<br />

The Atlantic Council of Croatia<br />

Dep. 1<br />

10 Vorovsky Str.<br />

01052 Kiew<br />

Tel./Fax: +380 44 212 5837<br />

Tel.: +380 44 243 6207<br />

E-Mail: galenko@gala.net<br />

BEOBACHTERMITGLIEDER DER VEREINIGUNG DER<br />

ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />

BOSNIEN UND HERZEGOWINA<br />

Alliance for Security B&H<br />

Obala Kulina bana 4<br />

Sarajevo<br />

Tel./Fax: +387 33 212 026/667 737<br />

E-Mail: amv/fda@bih.net.ba<br />

BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN<br />

8 Kosovska Str.<br />

11000 Belgrad<br />

Tel./Fax: +381 11 322 0343<br />

E-Mail: bgatlantic@yahoo.com<br />

432


Ein Atlantischer Ausschuss für Bildung und Erziehung (AED) und<br />

eine Atlantische Vereinigung Junger Politischer Führungskräfte (AAYPC)<br />

betätigen sich in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen. Innerhalb der ATA<br />

wurde 1997 eine Jugendvereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />

(YATA) gegründet.<br />

Weitere Informationen über die Vereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften (ATA) können unter folgender Adresse angefordert werden:<br />

ATA<br />

10 rue Crevaux<br />

75116 Paris<br />

Frankreich<br />

Tel.: +33 145 53 28 80<br />

Fax: +33 145 55 49 63<br />

E-Mail: ata-sg@wanadoo.fr<br />

INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIERE<br />

(CIOR)<br />

Der CIOR wurde im Jahre 1948 durch den Zusammenschluss der<br />

Reserveoffizierverbände Belgiens, Frankreichs und der Niederlande gegründet.<br />

Dem Verband gehören heute alle Reserveoffizierverbände der <strong>NATO</strong>-<br />

Staaten an (insgesamt 18).<br />

Die Mitglieder dieser Verbände sind neben ihrer Rolle als Reserveoffiziere<br />

in ihren jeweiligen Zivilberufen in wirtschaftlichen, gewerblichen, akademischen,<br />

politischen und sonstigen Branchen tätig.<br />

Von daher sind sie in der Lage, zu einem besseren Verständnis sicherheits-<br />

und verteidigungspolitischer Fragen in der Bevölkerung insgesamt beizutragen<br />

und zivilen Sachverstand und Erfahrungen für die Aufgaben und<br />

Herausforderungen einzubringen, mit denen Reservestreitkräfte in der <strong>NATO</strong><br />

konfrontiert sind.<br />

CIOR ist die Abkürzung der französischen Langform „Confédération<br />

Interalliée des Officiers de Réserve”. Der Verband ist eine überparteiliche,<br />

nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich der Zusammenarbeit zwischen<br />

den nationalen Reserveoffizierverbänden der <strong>NATO</strong>-Staaten und der<br />

Solidarität innerhalb des Atlantischen Bündnisses verschrieben hat.<br />

Zu den Hauptzielen des CIOR-Verbands gehören die Unterstützung der<br />

<strong>NATO</strong>-Politik, die Mitwirkung bei der Verwirklichung der Ziele des Bündnisses,<br />

die Aufrechterhaltung von Verbindungen zu militärischen Behörden und<br />

433


Führungsorganen der <strong>NATO</strong> sowie die Vermittlung internationaler Kontakte<br />

unter Reserveoffizieren zur Verbesserung des Wissens übereinander und des<br />

gegenseitigen Verständnisses.<br />

Die CIOR-Delegierten werden von den jeweiligen nationalen<br />

Reserveoffizierverbänden gewählt. Die Leiter der nationalen Delegationen sind<br />

gleichzeitig Vizepräsidenten des CIOR. Präsident und Generalsekretär des<br />

CIOR werden von einem Exekutivausschuss gewählt. Ihre Amtszeit beträgt<br />

zwei Jahre, und sie gehören dem selben nationalen Verband an.<br />

Zum Exekutivausschuss zählen neben dem Präsidenten und dem<br />

Generalsekretär die achtzehn Vizepräsidenten und bis zu vier weitere<br />

Delegierte der jeweiligen nationalen Verbände. Die Vizepräsidenten geben<br />

jeweils eine Stimme im Namen ihrer Delegation ab. Der Exekutivausschuss<br />

des CIOR legt die Grundsatzentscheidungen fest und bestimmt, welches Land<br />

die Präsidentschaft übernimmt, wo Kongresse abgehalten werden, mit welchen<br />

Projekten sich die einzelnen Kommissionen befassen und welche<br />

Maßnahmen in Bezug auf diese Projekte letztendlich getroffen werden.<br />

Die Finanzierung des CIOR erfolgt über die jährlichen Mitgliedsbeiträge<br />

der nationalen Verbände nach der jeweiligen Zahl der Mitglieder sowie über<br />

Zuschüsse, Schenkungen und Legate.<br />

Vier Ständige Kommissionen und ein Rechtsausschuss arbeiten dem<br />

Exekutivausschuss unter Vorsitz des Präsidenten zu. Im Einzelnen handelt es<br />

sich um folgende Kommissionen:<br />

• Kommission 1 - Verteidigungs- und sicherheitspolitische Fragen;<br />

• Kommission 2 - Zivil-Militärische Zusammenarbeit;<br />

• Kommission 3 - Kommunikationswesen;<br />

• Kommission 4 - Wettbewerbsangelegenheiten.<br />

Der Exekutivausschuss kann bei Bedarf einen Unterausschuss bzw. eine<br />

Unterkommission einsetzen, der bzw. die sich mit speziellen Angelegenheiten<br />

außerhalb des Aufgabenbereichs der Ständigen Kommissionen bzw.<br />

Ausschüsse befasst.<br />

Zur Erreichung seiner Ziele tritt der CIOR zu Jahrestagungen zusammen,<br />

wobei der Tagungsort turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wechselt. Die<br />

Wintertagung des Exekutivausschusses und der Kommissionen findet in der<br />

Regel in der ersten Februarwoche im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel statt.<br />

434


INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIERE<br />

DES SANITÄTSDIENSTES (CIOMR)<br />

Der CIOMR (Confédération Interalliée des Officiers Médicaux de Réserve)<br />

wurde im Jahre 1947 als offizielle Organisation der Sanitätsoffiziere innerhalb<br />

der Reservestreitkräfte der <strong>NATO</strong> in Brüssel gegründet. Neben den ursprünglichen<br />

Gründerstaaten Belgien, Frankreich und den Niederlanden umfasst der<br />

Verband heute alle CIOR-Mitgliedstaaten. Zu den Zielen zählen die Herstellung<br />

enger fachlicher Kontakte zu den Ärzten und Sanitätsdiensten der Reservestreitkräfte<br />

der <strong>NATO</strong>-Staaten, die Beschäftigung mit Fragen, die für die<br />

Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes von Bedeutung sind, u. a. die wehrmedizinische<br />

Ausbildung, sowie die Förderung einer effektiven Zusammenarbeit<br />

mit den aktiven Streitkräften des Bündnisses.<br />

CIOMR und CIOR sind miteinander verbundene Organisationen. Die<br />

Sitzungen des CIOMR finden zur selben Zeit und am gleichen Ort statt wie der<br />

Sommerkongress bzw. die Wintertagung des CIOR, allerdings wird für die<br />

Erörterung medizinischer Fragen eine eigene Tagesordnung festgelegt.<br />

Weitere Informationen über den CIOR und CIOMR sind unter folgenden<br />

Adressen erhältlich:<br />

CIOR Liaison Office Reserve Affairs The Secretary General<br />

in <strong>NATO</strong>Advisor<br />

CIOMR<br />

<strong>NATO</strong>/IMS/P1P/CIOR Public Inform. Office. 6 Boterdorpse<br />

<strong>NATO</strong> HQ 7010 SHAPE Verlaat<br />

1110 Brüssel Belgien 3054 XL Rotterdam<br />

Belgien Tel.: +32 65 44 33 89 Niederlande<br />

Tel.: +32 2 707 5295 Fax: +31 10 4635307<br />

Weitere Informationen zu nationalen Reserveoffizierverbänden sind unter<br />

diesen Adressen erhältlich:<br />

BELGIEN<br />

L’Union Royale Nationale des Officiers de Réserve de Belgique (URNOR-<br />

KNVRO)<br />

24 rue des Petits Carmes<br />

1000 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 701 3815<br />

DÄNEMARK<br />

Reserveofficersforeningen I Danmark (ROID)<br />

GI Hovedvagt<br />

Kastellet 1<br />

2100 Kopenhagen - O<br />

Tel.: +45 33 14 16 01<br />

435


DEUTSCHLAND<br />

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw)<br />

Postfach 14361<br />

Bonn 1<br />

Tel.: +49 228 2590920FRANKREICH<br />

FRANKREICH<br />

L’Union Nationale des Officiers de Réserve de France (UNOR)<br />

12 rue Marie Laurencin<br />

75012 Paris<br />

Tel.: +33 1 43 47 40 16<br />

GRIECHENLAND<br />

The Supreme Pan-Hellenic Federation of Reserve Officers (SPFRO)<br />

100 Solonos Street<br />

10680 Athen<br />

Tel.: +30 1 362 50 21<br />

ITALIEN<br />

Unione Nazionale Ufficiali in Congedo d’Italia (UNUCI)<br />

Via Nomentana 313<br />

00162 Rom<br />

Tel.: +39 068 414108<br />

KANADA<br />

The Conference of Defence Associations of Canada (CDA)<br />

Suite 502<br />

359 Kent Street<br />

Ottawa, Ontario K2P OR7<br />

Tel.: +1 603 236 1552<br />

LUXEMBURG<br />

Amicale des Anciens Officiers de Réserve Luxembourgeois (ANORL)<br />

124 A. Kiem<br />

8030 Strassen<br />

NIEDERLANDE<br />

Koninklijke Vereniging van Nederlandse Reserve Officieren (KVNRO)<br />

Postbus 95395<br />

2509CJ ‘s-Gravenhage<br />

Tel.: +31 70 316 29 40<br />

NORWEGEN<br />

Norske Reserveoffiseres Forbund (NROF)<br />

Oslo Mil. Akershus<br />

0015 Oslo 1<br />

Tel.: +47 224 78260<br />

436


POLEN<br />

Federation of Reservists and Veterans Association<br />

of the Polish Armed Forces<br />

Ul. Nowowiejksa 26<br />

00-911 Warschau<br />

Tel.: +48 22 682 5147/6937<br />

Fax: +48 22 682 6937<br />

E-Mail: federez@poland.com<br />

PORTUGAL<br />

Uniao Portuguesa de Officiais de Reserva<br />

Estado Maior General das Forcas Armados<br />

Av. Ilha da Madeira<br />

1400-204 Lissabon<br />

Tel.: +351 21 301 00 01<br />

SPANIEN<br />

Federación de Organizaciones de la Reserva de España (FORE)<br />

Mayor, 16<br />

28013 Madrid<br />

Tel.: +34 91 661 6041<br />

TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />

Svaz Dustojnikua a Praporciku Armadycr<br />

Vitezne Namesti, 4<br />

16000 Prag 6<br />

Tel.: +420 2 20215393<br />

TÜRKEI<br />

Türkiye Emekli<br />

Subaylar Dernegi<br />

Selanik Caddesi 34/6<br />

Kizilay, Ankara<br />

Tel.: +90 312 418 77 61<br />

UNGARN<br />

National Association of Reserve Soldiers (HUNGARY)<br />

HUVOSH - Volgyi int 21/23<br />

1026 Budapest<br />

VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />

The Reserve Forces Association of the United Kingdom<br />

Centre Block<br />

Duke of York’s Headquarters<br />

Chelsea<br />

London SW3 4SG<br />

Tel.: +44 207 4145588<br />

437


438<br />

VEREINIGTE STAATEN<br />

The Reserve Officers Association of the United States (ROA)<br />

1 Constitution Avenue, N.E.<br />

Washington, D.C. 20002<br />

Tel.: +1 202 479 22 00


ANHANG 1<br />

GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN


ANHANG 1<br />

GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN 1<br />

AAP<br />

Allied Administrative Publication<br />

Alliierte Verwaltungsdruckschrift<br />

AAYPL<br />

Atlantic Association of Young<br />

Political Leaders<br />

Atlantische Vereinigung Junger<br />

Politischer Führungskräfte<br />

ABM<br />

AntiBallistic Missile<br />

Raketenabwehr-Flugkörper (ABM-<br />

Vertrag 1972)<br />

AC<br />

Alliance Committee<br />

Bündnisausschuss<br />

ACCHAN<br />

Allied Command Channel<br />

Alliierter Kommandobereich Ärmelkanal<br />

ACCIS<br />

Automated Command and Control<br />

Information System<br />

Automatisiertes Führungs- und<br />

Informationssystem<br />

ACCS<br />

Air Command and Control System<br />

Führungssystem Luftstreitkräfte<br />

ACE<br />

Allied Command Europe<br />

Alliierter Kommandobereich Europa,<br />

Alliiertes Oberkommando Europa<br />

ACLANT<br />

Allied Command Atlantic<br />

Alliierter Kommandobereich Atlantik<br />

ADP<br />

Automated Data Processing<br />

Datenverarbeitung (DV)<br />

ADREPS<br />

Air Defence Representatives<br />

Luftverteidigungsrepräsentanten<br />

AEC<br />

Atlantic Education Committee<br />

Atlantischer Ausschuss für Bildung<br />

und Erziehung<br />

AEW<br />

Airborne Early Warning<br />

Frühwarnung durch Luftfahrzeuge<br />

AFCENT<br />

Allied Forces Central Europe<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Mitte<br />

AFNORTH<br />

Allied Forces Northern Europe<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Nord<br />

AFNORTHWEST<br />

Allied Forces Northwestern Europe<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Nordwest<br />

AFSOUTH<br />

Allied Forces Southern Europe<br />

Alliierte Streitkräfte Europa Süd<br />

1 Diese Liste enthält nahezu alle im <strong>Handbuch</strong> verwendeten Akronyme sowie weitere gängige<br />

Abkürzungen. Sie stellt jedoch keine erschöpfende Aufstellung sämtlicher bei der <strong>NATO</strong> verwendeten<br />

Akronyme dar.<br />

441


AGARD<br />

Advisory Group for Aerospace<br />

Research and Development<br />

Beratungsgruppe für Luft- und<br />

Raumfahrtforschung und<br />

-entwicklung<br />

(im Rahmen der Forschungs- und<br />

Technologieorganisation der <strong>NATO</strong><br />

(RTO) als Forschungs- und<br />

Technologieagentur (RTA) neu strukturiert)<br />

AGS<br />

Air/Ground Surveillance<br />

Luft-/Bodenüberwachung<br />

AHWG<br />

Ad Hoc Working Group<br />

Ad-hoc-Arbeitsgruppe<br />

AIRCENT<br />

Allied Air Forces Central Europe<br />

Alliierte Luftstreitkräfte Europa Mitte<br />

AIRNORTHWEST<br />

Allied Air Forces Northwestern<br />

Europe<br />

Alliierte Luftstreitkräfte Europa<br />

Nordwest<br />

AJP<br />

Allied Joint Publication<br />

Gemeinsame Alliierte Druckschrift<br />

ALMC<br />

Air-Launched Cruise Missile<br />

Luftgestützter Marschflugkörper<br />

ALP<br />

Allied Logistic Publication<br />

Alliierte Logistikdruckschrift<br />

AMF<br />

ACE Mobile Force<br />

ACE-Eingreifkräfte<br />

AMF(L)<br />

ACE Mobile Force (LAND)<br />

ACE-Eingreifkräfte (Land)<br />

AOR<br />

Area of Responsibility<br />

Verantwortungs-/<br />

Zuständigkeitsbereich<br />

AP<br />

Allied Publication<br />

Alliierte Druckschrift<br />

APAG<br />

Atlantic Policy Advisory Group<br />

Beratergruppe für Atlantische Politik<br />

AQAP<br />

Allied Quality Assurance Publication<br />

Alliierte Gütesicherungsdruckschrift<br />

ARRC<br />

ACE Rapid Reaction Corps<br />

ACE-Schnelleingreifkorps<br />

ARW<br />

Advanced Research Workshop<br />

Arbeitsprogramm für weiterführende<br />

Forschungsvorhaben<br />

(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />

ASG<br />

Assistant Secretary General<br />

Beigeordneter Generalsekretär<br />

ASI<br />

Advanced Study Institute<br />

Institut für weiterführende Studien<br />

(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />

ASR<br />

Alliance Standardisation<br />

Requirements<br />

Standardisierungsforderungen des<br />

Bündnisses<br />

442


ASW<br />

Anti-Submarine Warfare<br />

U-Boot-Abwehr<br />

ATA<br />

Atlantic Treaty Association<br />

Vereinigung Atlantischer<br />

Gesellschaften<br />

AWACS<br />

Airborne Warning and Control<br />

System<br />

Luftgestütztes <strong>NATO</strong>-<br />

Frühwarnsystem<br />

BALTAP<br />

Allied Forces Baltic Approaches<br />

Alliierte Streitkräfte Ostseezugänge<br />

BICES<br />

Battlefield Information Collection and<br />

Exploitation System<br />

Gefechtsfeld-Aufklärungssystem<br />

BMEWS<br />

Ballistic Missile Early Warning<br />

System<br />

Frühwarnsystem für ballistische<br />

Flugkörper<br />

BOD<br />

Board of Directors<br />

Direktorium<br />

BTWC<br />

Biological and Toxin Weapons<br />

Convention<br />

B-Waffen-Übereinkommen<br />

CALS<br />

Continuous Acquisition and Life<br />

Cycle Support<br />

Systembegleitende logistische<br />

Unterstützung<br />

CANUS<br />

Canada-United-States<br />

Kanada-Vereinigte Staaten<br />

CAPC<br />

Civil Aviation Planning Committee<br />

Planungsausschuss Zivilluftfahrt<br />

CAPS<br />

Conventional Armaments Planning<br />

System<br />

Planungssystem für konventionelle<br />

Rüstung<br />

CAS<br />

Close Air Support<br />

Luftnahunterstützung<br />

CBC<br />

Civil Budget Committee<br />

Ausschuss Zivilhaushalt<br />

CBM<br />

Confidence Building Measure<br />

Vertrauensbildende Maßnahme<br />

CCC<br />

Capabilities Coordination Cell<br />

Koordinierungszelle Kräfte- und<br />

Mitteleinsatz<br />

CCMS<br />

Committee on the Challenges of<br />

Modern Society<br />

Ausschuss für die<br />

Herausforderungen der modernen<br />

Gesellschaft<br />

CCPC<br />

Civil Communications Planning<br />

Committee<br />

Planungsausschuss Ziviles<br />

Fernmeldewesen<br />

443


CDE<br />

Conference on Security and<br />

Confidence Building Measures and<br />

Disarmament in Europe<br />

Konferenz über Sicherheits- und<br />

Vertrauensbildende Maßnahmen<br />

und Abrüstung in Europa<br />

CEAC<br />

Committee for European Airspace<br />

Coordination<br />

Ausschuss Europäische<br />

Luftraumkoordinierung<br />

CEE<br />

Central and Eastern Europe<br />

Mittel- und Osteuropa (MOE)<br />

CENTAG<br />

Central Army Group, Central Europe<br />

Heeresgruppe Mitte, Europa Mitte<br />

CEOA<br />

Central Europe Operating Agency<br />

Betriebsagentur Europa Mitte<br />

CEP<br />

Civil Emergency Planning<br />

Zivile Notfallplanung<br />

CEPMO(A)<br />

Central Europe Pipeline<br />

Management Organisation (Agency)<br />

Pipeline-Managementorganisation<br />

Europa Mitte, Pipeline-Betriebsamt<br />

Europa Mitte<br />

CEPS<br />

Central Europe Pipeline System<br />

Pipeline-System Europa Mitte<br />

CESDP<br />

Common European Security and<br />

Defence Policy<br />

Gemeinsame Europäische<br />

Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

(GESVP)<br />

CFE<br />

Conventional Armed Forces in<br />

Europe<br />

Konventionelle Streitkräfte in Europa<br />

(KSE gemäß Vertrag von 1990)<br />

CFE-1A<br />

Concluding Act of the Negotiations<br />

on Personnel Strength of the<br />

Conventional Armed Forces in<br />

Europe Treaty<br />

Schlussakte der Verhandlungen über<br />

Personalstärken der konventionellen<br />

Streitkräfte in Europa (1992)<br />

CFSP<br />

Common Foreign and Security<br />

Policy<br />

Gemeinsame Außen- und<br />

Sicherheitspolitik (GASP)<br />

CHANCOM<br />

Channel Committee<br />

Ausschuss Ärmelkanal<br />

CICR<br />

Committee on Information and<br />

Cultural Relations<br />

Ausschuss für Information und kulturelle<br />

Beziehungen<br />

CIMIC<br />

Civil/Military Cooperation<br />

Zivil-militärische Zusammenarbeit<br />

(ZMZ)<br />

CINCEASTLANT<br />

Commander-in-Chief Eastern<br />

Atlantic Area<br />

Oberbefehlshaber Abschnitt<br />

Ostatlantik<br />

444


CINCENT<br />

Commander-in-Chief Allied Forces<br />

Central Europe<br />

Oberbefehlshaber Alliierte<br />

Streitkräfte Europa Mitte<br />

CINCHAN<br />

Allied Commander-in-Chief Channel<br />

Alliierter Oberbefehlshaber Ärmelkanal<br />

(Amt 1994 aufgelöst)<br />

CINCIBERLANT<br />

Commander-in-Chief Iberian Atlantic<br />

Area<br />

Oberbefehlshaber Abschnitt<br />

Iberischer Atlantik<br />

CINCNORTH<br />

Commander-in-Chief Allied Forces<br />

Northern Europe<br />

Oberbefehlshaber Alliierte<br />

Streitkräfte Europa Nord<br />

CINCSOUTH<br />

Commander-in-Chief Allied Forces<br />

Southern Europe<br />

Oberbefehlshaber Alliierte<br />

Streitkräfte Europa Süd<br />

CINCUKAIR<br />

Commander-in-Chief United<br />

Kingdom Air Forces<br />

Oberbefehlshaber Luftstreitkräfte<br />

Vereinigtes Königreich<br />

CINCWESTLANT<br />

Commander-in-Chief Western<br />

Atlantic Area<br />

Oberbefehlshaber Abschnitt<br />

Westatlantik<br />

Zivil-Militärische Einsatzgruppe<br />

CMX<br />

Crisis Management Exercise<br />

Krisenbewältigungsübung<br />

CNAD<br />

Conference of National Armaments<br />

Directors<br />

Konferenz der Nationalen<br />

Rüstungsdirektoren<br />

CNISB<br />

Communication, Navigation and<br />

Identification Systems Branch<br />

Fachbereich Kommunikations-,<br />

Navigations- und<br />

Identifizierungssysteme<br />

COMIFOR<br />

Commander in Theatre of IFOR<br />

Befehlshaber im IFOR-Einsatzgebiet<br />

COMNAVSOUTH<br />

Commander Allied Naval Forces<br />

Southern Europe<br />

Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte<br />

Europa Süd<br />

COEC<br />

Council Operations and Exercise<br />

Committee<br />

Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />

COMCEN<br />

Communication Centre<br />

Fernmeldezentrale<br />

COMEDS<br />

Committee of the Chiefs of Military<br />

Medical Services in <strong>NATO</strong><br />

Ausschuss der Leiter der Sanitätsund<br />

Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />

COMNAVNORTH<br />

Commander Naval Forces North<br />

Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte<br />

Europa Nord<br />

COMSTRIKFLTLANT<br />

Commander Striking Fleet Atlantic<br />

Befehlshaber Eingreifflotte Atlantik<br />

445


COMSUBACLANT<br />

Commander Submarine Allied<br />

Command Atlantic<br />

Befehlshaber Alliiertes U-Boot-<br />

Kommando Atlantik<br />

CONMAROPS<br />

Concept of Maritime Operations<br />

Konzept der Marineoperationen<br />

COSC<br />

Chiefs of Staff Committee<br />

Ausschuss der Stabschefs<br />

CP<br />

Capability Package<br />

Leistungspaket<br />

CPC<br />

Conflict Prevention Centre<br />

Konfliktverhütungszentrum<br />

CPC<br />

Civil Protection Committee<br />

Ausschuss Zivilschutz<br />

CPSU<br />

Communist Party of the Soviet Union<br />

Kommunistische Partei der<br />

Sowjetunion (KPdSU)<br />

CPX<br />

Command Post Exercise<br />

Rahmenübung<br />

CRG<br />

Collaborative Research Grant<br />

Gemeinsames<br />

Forschungsstipendium (<strong>NATO</strong>-<br />

Wissenschaftsprogramm)<br />

CRPC<br />

Commission for Real Property<br />

Claims<br />

Kommission für<br />

Liegenschaftsansprüche<br />

CSBM<br />

Confidence and Security Building<br />

Measure<br />

Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />

Maßnahme (VSBM)<br />

CSCE<br />

Conference on Security and<br />

Cooperation in Europe<br />

Konferenz über Sicherheit und<br />

Zusammenarbeit in Europa<br />

(seit Januar 1995 Organisation für<br />

Sicherheit und Zusammenarbeit in<br />

Europa, OSZE)<br />

CST<br />

Conventional Stability Talks<br />

Verhandlungen/Gespräche über<br />

Konventionelle Stabilität<br />

CTBT<br />

Comprehensive Nuclear Test-Ban<br />

Treaty<br />

Vertrag über ein Umfassendes<br />

Verbot von Kernwaffenversuchen<br />

C3<br />

Consultation, Command and Control<br />

Konsultation und Führung<br />

CUSRPG<br />

Canada-US Regional Planning<br />

Group<br />

Regionale Planungsgruppe Kanada-<br />

USA<br />

CWC<br />

Chemical Weapons Convention<br />

C-Waffen-Konvention (1993)<br />

DCA<br />

Dual-Capable Aircraft<br />

Flugzeug mit dualer Einsatzfähigkeit<br />

DCI<br />

Defence Capabilities Initiative<br />

Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

446


DGP<br />

Senior Defence Group on<br />

Proliferation<br />

Hochrangige Verteidigungspolitische<br />

Gruppe für Proliferation<br />

DIMS<br />

Director International Military Staff<br />

Direktor des Internationalen<br />

Militärstabs (IMS)<br />

DCMC<br />

Deputy Chairman of the Military<br />

Committee<br />

Stellvertretender Vorsitzender des<br />

Militärausschusses<br />

DOS<br />

Democratic Opposition of Serbia<br />

Demokratische Opposition Serbiens<br />

DPAO<br />

Division of Defence Planning and<br />

Operations<br />

Abteilung für Verteidigungsplanung<br />

und -operationen<br />

DPC<br />

Defence Planning Committee<br />

Verteidigungsplanungsausschuss<br />

DPQ<br />

Defence Planning Questionnaire<br />

Fragebogen Verteidigungsplanung<br />

DRC<br />

Defence Review Committee<br />

Ausschuss<br />

Verteidigungsüberprüfung<br />

DRG<br />

Defence Research Group<br />

Forschungsgruppe Rüstung<br />

(aufgegangen in der Forschungsund<br />

Technologieorganisation (RTO)<br />

der <strong>NATO</strong>)<br />

DS<br />

Division of Defence Support<br />

Abteilung für<br />

Verteidigungsunterstützung<br />

EADRCC<br />

Euro-Atlantic Disaster Response<br />

Coordination Centre<br />

Euro-Atlantische<br />

Koordinierungszentrale für<br />

Katastrophenhilfe<br />

EADRU<br />

Euro-Atlantic Disaster Response<br />

Unit<br />

Euro-Atlantische<br />

Katastrophenhilfsorganisation<br />

EAF<br />

Entity Armed Forces<br />

Streitkräfte der Gebietseinheiten<br />

EAPC<br />

Euro-Atlantic Partnership Council<br />

Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat<br />

(EAPR)<br />

EAPR<br />

Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat<br />

EAPMC<br />

Euro-Atlantic Partnership Military<br />

Committee<br />

Im Rahmen der euro-atlantischen<br />

Partnerschaft tätiger militärischer<br />

Ausschuss<br />

EPC<br />

European Political Cooperation<br />

Europäische Politische<br />

Zusammenarbeit (EPZ)<br />

ESA<br />

European Space Agency<br />

Europäische Raumfahrtbehörde<br />

447


ESDI<br />

European Security and Defence<br />

Identity<br />

Europäische Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität (ESVI)<br />

ESDP<br />

European Security and Defence<br />

Policy<br />

Europäische Sicherheits- und<br />

Verteidigungspolitik (ESVP)<br />

EST<br />

Advisory Panels on Environmental<br />

and Earth Science and Technology<br />

Beratergremien Umwelt,<br />

Geowissenschaften und Technologie<br />

EU<br />

European Union<br />

Europäische Union<br />

EUROGROUP<br />

Informal Group of <strong>NATO</strong> European<br />

Defence Ministers<br />

Informelle Gruppe der europäischen<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister (1993<br />

aufgelöst)<br />

EV<br />

Expert Visit<br />

Expertenbesuch (<strong>NATO</strong>-<br />

Wissenschaftsprogramm)<br />

EW<br />

Electronic Warfare<br />

Elektronische Kampfführung (EloKa)<br />

EWISG<br />

Early-Warning Inter-Staff Group<br />

Stabsübergreifende Frühwarngruppe<br />

EWG<br />

Executive Working Group<br />

Exekutivarbeitsgruppe<br />

FAWEU<br />

Forces Answerable to the Western<br />

European Union (WEU)<br />

Für WEU-Einsätze verfügbare Kräfte<br />

FMB<br />

Frequency Management Branch<br />

Fachbereich Frequenzzuweisung<br />

FORACS<br />

<strong>NATO</strong> Naval Forces Sensors and<br />

Weapons Accuracy Check Sites<br />

Standorte zur Genauigkeitsprüfung<br />

von Sensoren und Waffen der<br />

<strong>NATO</strong>-Seestreitkräfte<br />

FRP<br />

Financial Rules and Procedures<br />

Finanzbestimmungen und -verfahren<br />

FSC<br />

Forum for Security Cooperation<br />

Forum für Sicherheitskooperation<br />

(OSZE)<br />

FSU<br />

Former Soviet Union<br />

Ehemalige Sowjetunion<br />

GLCM<br />

Ground Launched Cruise Missile<br />

Bodengestützter Marschflugkörper<br />

GNW<br />

Group on Nuclear Weapons<br />

Gruppe für Nuklearwaffen<br />

GSZ<br />

Ground Safety Zone<br />

Sicherheitszone am Boden<br />

HCNM<br />

OSCE High Commission on National<br />

Minorities<br />

Hohe Kommission für Nationale<br />

Minderheiten der OSZE<br />

448


HLG<br />

High Level Group<br />

Hochrangige Gruppe<br />

HLTF<br />

High Level Task Force<br />

Hochrangige Arbeitsgruppe<br />

HNS<br />

Host Nation Support<br />

Unterstützung durch den<br />

Aufnahmestaat<br />

HLSG<br />

High Level Steering Group<br />

Hochrangige Lenkungsgruppe<br />

IATA<br />

International Air Transport<br />

Association<br />

Internationaler Verband für<br />

Luftverkehr<br />

ICAO<br />

International Civil Aviation<br />

Organisation<br />

Internationale Zivile<br />

Luftfahrtorganisation<br />

ICB<br />

International Competitive Bidding<br />

Internationale Ausschreibung<br />

ICBM<br />

Intercontinental Ballistic Missile<br />

Interkontinentaler Ballistischer<br />

Flugkörper<br />

ICRC<br />

International Committee for the Red<br />

Cross<br />

Internationales Komitee vom Roten<br />

Kreuz (IKRK)<br />

ICTY<br />

International Criminal Tribunal for the<br />

former Yugoslavia<br />

Internationales<br />

Kriegsverbrechertribunal für das<br />

ehemalige Jugoslawien<br />

IEPG<br />

Independent European Programme<br />

Group<br />

Unabhängige Europäische<br />

Programmgruppe<br />

IFOR<br />

Implementation Force<br />

Friedenstruppe IFOR (für Bosnien<br />

und Herzegowina)<br />

IFRC<br />

International Federation of the Red<br />

Cross and Red Crescent Societies<br />

Internationale Föderation des Roten<br />

Kreuzes und des Roten Halbmondes<br />

IGC<br />

Inter-Governmental Conference<br />

Regierungskonferenz<br />

IISS<br />

International Institute for Strategic<br />

Studies<br />

Internationales Institut für<br />

Strategische Studien<br />

IMS<br />

International Military Staff<br />

Internationaler Militärstab<br />

INCOM<br />

Development of an Integrated<br />

Coastal Zone Management<br />

Programme<br />

Entwicklung eines integrierten<br />

Küstenzonen-<br />

Managementprogramms<br />

449


INF<br />

Intermediate-Range Nuclear Forces<br />

Nukleare Mittelstreckensysteme<br />

(Vertrag 1987)<br />

IO<br />

Interoperability Objective<br />

Interoperabilitätsziel<br />

IOB<br />

Interoperability Branch<br />

Fachbereich Interoperabilität<br />

IPP<br />

Individual Partnership Programme<br />

Individuelles<br />

Partnerschaftsprogramm (PfP)<br />

IPTF<br />

United Nations International Police<br />

Task Force<br />

Internationale Polizeitruppe der<br />

Vereinten Nationen<br />

IRBM<br />

Intermediate-Range Ballistic Missile<br />

Ballistischer Flugkörper mittlerer<br />

Reichweite<br />

IRF<br />

Immediate Reaction Forces<br />

Soforteingreifkräfte<br />

IRF(A)<br />

Immediate Reaction Forces Air<br />

Soforteingreifkräfte Luft<br />

IRF(L)<br />

Immediate Reaction Forces Land<br />

Soforteingreifkräfte Land<br />

IS<br />

International Staff<br />

Internationaler Stab<br />

ISB<br />

Information Security Branch<br />

Fachbereich Informationssicherheit<br />

ISTB<br />

Information Systems and Technology<br />

Branch<br />

Fachbereich Informationssysteme<br />

und -technologie<br />

IUKADGE<br />

Improved United Kingdom Air<br />

Defence Ground Environment<br />

Verbessertes Führungssystem für<br />

die Luftverteidigung des Vereinigten<br />

Königreichs<br />

JCP<br />

Joint Committee on Proliferation<br />

Gemeinsamer<br />

Proliferationsausschuss<br />

JCR<br />

Joint Committee on Returns<br />

Gemeinsamer<br />

Rückführungsausschuss<br />

JIAS<br />

Joint Integrated Administrative<br />

Structures<br />

Gemeinsame integrierte<br />

Verwaltungsstrukturen<br />

JMC<br />

Joint Medical Committee<br />

Gemeinsamer Sanitätsausschuss<br />

JSB<br />

Joint Service Board (MAS)<br />

Ausschuss Gesamtstreitkräfte (MAS)<br />

JSRC<br />

Joint Sub-Regional Command<br />

Gemeinsames Subregionales<br />

Kommando<br />

450


JSTC<br />

Joint <strong>NATO</strong>-Russia Scientific and<br />

Technological Cooperation<br />

Committee<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Ausschuss für wissenschaftliche<br />

und technologische<br />

Zusammenarbeit<br />

JWG<br />

Joint Working Group (<strong>NATO</strong>-Ukraine<br />

Joint Working Group on Defence<br />

Reform)<br />

Gemeinsame Arbeitsgruppe (<strong>NATO</strong>-<br />

Ukraine-Arbeitsgruppe für<br />

Verteidigungsreform)<br />

KFOR<br />

Kosovo Force<br />

Kosovo-Schutztruppe<br />

KLA<br />

Kosovo Liberation Army<br />

Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK)<br />

KPS<br />

Kosovo Police Service<br />

Kosovo-Polizeidienst<br />

KVM<br />

Kosovo Verification Mission<br />

Kosovo-Verifikationsmission<br />

LANDCENT<br />

Allied Land Forces Central Europe<br />

Alliierte Landstreitkräfte Europa Mitte<br />

LANDSOUTH<br />

Allied Land Forces Southern Europe<br />

Alliierte Landstreitkräfte Europa Süd<br />

LANDSOUTHCENT<br />

Allied Land Forces South Central<br />

Europe<br />

Alliierte Landstreitkräfte Südliches<br />

Mitteleuropa<br />

LANDSOUTHEAST<br />

Allied Land Forces South Eastern<br />

Europe<br />

Alliierte Landstreitkräfte Europa<br />

Südost<br />

LA&R<br />

Logistics, Armaments and<br />

Resources Division<br />

Abteilung Logistik, Rüstung und<br />

Ressourcen<br />

LCC<br />

Logistics Coordination Centre<br />

Logistische Koordinierungszentrale<br />

LDK<br />

Democratic League of Kosovo<br />

Demokratische Liga des Kosovo<br />

LG<br />

Linkage Grant<br />

Programmübergreifendes<br />

Stipendium (<strong>NATO</strong>-<br />

Wissenschaftsprogramm)<br />

LST<br />

Advisory Panels on Life, Science<br />

and Technology<br />

Beratergremien Life Science und<br />

Technologie<br />

LTS<br />

Long Term Study<br />

Langzeitstudie<br />

LTDP<br />

Long-Term Defence Programme<br />

Langfristiges<br />

Verteidigungsprogramm<br />

MAG<br />

Movement and Transportation<br />

Advisory Group<br />

Beratergruppe Verkehrs- und<br />

Transportwesen<br />

451


MAP<br />

Membership Action Plan<br />

Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />

MAPE<br />

Multinational Advisory Police<br />

Element<br />

Multinationale Polizei-Beratertruppe<br />

MARAIRMED<br />

Maritime Air Forces Mediterranean<br />

See-Einsatz-Fliegerverbände<br />

Mittelmeer<br />

MAREQ<br />

Military Assistance Requirement<br />

Militärhilfeforderung<br />

MAS<br />

Military Agency for Standardisation<br />

Militärisches Amt für<br />

Standardisierung<br />

MBC<br />

Military Budget Committee<br />

Ausschuss Militärhaushalt<br />

MBFR<br />

Mutual and Balanced Force<br />

Reductions<br />

Beiderseitige und ausgewogene<br />

Truppenreduzierungen<br />

MC<br />

Military Committee<br />

Militärausschuss<br />

MCDA<br />

Military and Civil Defence Assets<br />

Kräfte und Mittel der militärischen<br />

und zivilen Verteidigung<br />

MCG<br />

Mediterranean Cooperation Group<br />

Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />

MCM<br />

Mine Countermeasures<br />

Minenabwehr<br />

MCMFORMED<br />

Mine Counter Measures Force<br />

Mediterranean<br />

Minenabwehrtruppe Mittelmeer<br />

MCMFORNORTH<br />

Mine Counter Measures Force North<br />

Minenabwehrtruppe Nord<br />

MCWG<br />

Military Committee Working Group<br />

Arbeitsgruppe des<br />

Militärausschusses<br />

MDF<br />

Main Defence Forces<br />

Hauptverteidigungskräfte<br />

MEADS<br />

Medium Extended Air Defence<br />

System<br />

Mittleres Erweitertes<br />

Luftverteidigungssystem<br />

MEPS<br />

Members of the European<br />

Parliament<br />

Abgeordnete des Europäischen<br />

Parlaments<br />

MILREP<br />

Military Representative<br />

Militärischer Vertreter (beim<br />

Militärausschuss)<br />

MLM<br />

Military Liaison Mission<br />

Militärmission<br />

MLRS<br />

Multiple Launch Rocket System<br />

Mehrfachraketenwerfer<br />

452


MNC<br />

Major <strong>NATO</strong> Command/Commander<br />

Oberste <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörde/Oberster <strong>NATO</strong>-<br />

Befehlshaber<br />

(umbenannt in Strategische <strong>NATO</strong>-<br />

Kommandobehörde/<br />

Strategischer <strong>NATO</strong>-Befehlshaber)<br />

MND(C)<br />

Multinational Division Central<br />

Multinationale Division Mitte<br />

MOB<br />

Main Operating Base<br />

Haupteinsatzflugplatz<br />

MOD<br />

Ministry of Defence<br />

Verteidigungsministerium<br />

MOU<br />

Memorandum of Understanding<br />

Regierungsvereinbarung<br />

MPA<br />

Maritime Patrol Aircraft<br />

Seefernaufklärer<br />

MRCA<br />

Multi-Role Combat Aircraft<br />

Mehrzweckkampfflugzeug<br />

(TORNADO)<br />

MSC<br />

Major Subordinate<br />

Command/Commander<br />

Höhere(r) Nachgeordnete(r)<br />

Kommandobehörde(-bereich)/<br />

Höherer Nachgeordneter<br />

Befehlshaber<br />

MSU<br />

Multinational Security Unit<br />

Multinationale Sicherungseinheit<br />

MTCR<br />

Missile Technology Control Regime<br />

Raketentechnologie-Kontrollregime<br />

MTRP<br />

Medium Term Resources Plan<br />

Mittelfristiger Ressourcenplan<br />

NAA<br />

North Atlantic Assembly<br />

Nordatlantische Versammlung<br />

NAADC<br />

<strong>NATO</strong> Analytical Air Defence Cell<br />

Analytische Luftverteidigungszelle<br />

der <strong>NATO</strong><br />

NAAG<br />

<strong>NATO</strong> Army Armaments Group<br />

<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer<br />

NAC<br />

North Atlantic Council<br />

Nordatlantikrat<br />

NACC<br />

North Atlantic Cooperation Council<br />

Nordatlantischer Kooperationsrat<br />

(NAKR)<br />

NACMA<br />

<strong>NATO</strong> Air Command and Control<br />

System (ACCS) Management<br />

Agency<br />

Managementagentur für das <strong>NATO</strong>-<br />

Führungssystem Luftstreitkräfte<br />

NACMO<br />

<strong>NATO</strong> ACCS Management<br />

Organisation<br />

Managementorganisation für das<br />

<strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />

Luftstreitkräfte<br />

453


NACOSA<br />

<strong>NATO</strong> CIS Operating and Support<br />

Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und<br />

Unterstützung der<br />

Kommunikations- und<br />

Informationssysteme<br />

NADC<br />

<strong>NATO</strong> Air Defence Committee<br />

<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />

NADEFCOL<br />

<strong>NATO</strong> Defence College<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />

NADGE<br />

<strong>NATO</strong> Air Defence Ground<br />

Environment<br />

<strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />

Luftverteidigung<br />

NADREPS<br />

National Armaments Director’s<br />

Representatives<br />

Vertreter der Nationalen<br />

Rüstungsdirektoren<br />

NAEW&C<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />

Control<br />

Luftgestützte Frühwarnung und<br />

Überwachung der <strong>NATO</strong><br />

NAEWF<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning<br />

Forces<br />

Luftgestützte Frühwarnkräfte der<br />

<strong>NATO</strong><br />

NAFAG<br />

<strong>NATO</strong> Airforce Armaments Group<br />

<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe<br />

NAHEMA<br />

<strong>NATO</strong> Helicopter (NH90) Design,<br />

Development, Production and<br />

Logistics Management Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Leitstelle für die<br />

Entwicklung, Produktion und logistische<br />

Betreuung<br />

von Hubschraubern (NH90)<br />

NAKR<br />

Nordatlantischer Kooperationsrat<br />

NAMEADSMA<br />

<strong>NATO</strong> Medium Extended Air<br />

Defence System Management<br />

Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Planung,<br />

Entwicklung, Produktion und logistische<br />

Betreuung des<br />

Erweiterten<br />

Luftverteidigungssystems<br />

NAMFI<br />

<strong>NATO</strong> Missile Firing Installation<br />

<strong>NATO</strong>-Raketenabschussanlage<br />

NAMMA<br />

<strong>NATO</strong> Multirole Combat Aircraft<br />

Development and Production<br />

Management Agency<br />

Entwicklungs- und<br />

Produktionsagentur für das<br />

<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug<br />

NAMMO<br />

<strong>NATO</strong> Multirole Combat Aircraft<br />

Development and Production<br />

Management Organisation<br />

Entwicklungs- und<br />

Produktionsorganisation für das<br />

<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug<br />

454


NAMP<br />

<strong>NATO</strong> Annual Manpower Plan<br />

Jahrespersonalplan der <strong>NATO</strong><br />

NAMSA <strong>NATO</strong> Maintenance and<br />

Supply Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung<br />

und Ersatzteilversorgung<br />

NAMSO<br />

<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply<br />

Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für<br />

Materialerhaltung und<br />

Ersatzteilversorgung<br />

NAPMA<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />

Control (AEW&C) Programme<br />

Management Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für das Programm<br />

der luftgestützten Frühwarnung und<br />

Überwachung<br />

(AEW&C)<br />

NAPMO<br />

<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />

Control Programme Management<br />

Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für das<br />

Programm der luftgestützten<br />

Frühwarnung und Überwachung<br />

NAPR<br />

<strong>NATO</strong> Armaments Periodic Review<br />

Periodische Überprüfung der <strong>NATO</strong>-<br />

Rüstung<br />

NATINADS<br />

<strong>NATO</strong> Integrated Air Defence<br />

System<br />

Integriertes Luftverteidigungssystem<br />

der <strong>NATO</strong><br />

NATMC<br />

<strong>NATO</strong> Air Traffic Management<br />

Committee<br />

Ausschuss Luftverkehrsführung in<br />

der <strong>NATO</strong><br />

<strong>NATO</strong><br />

North Atlantic Treaty Organisation<br />

Nordatlantikpakt-Organisation<br />

<strong>NATO</strong> PA<br />

<strong>NATO</strong> Parliamentary Assembly<br />

Nordatlantische Versammlung<br />

NAU<br />

<strong>NATO</strong> Accounting Unit<br />

<strong>NATO</strong>-Verrechnungseinheit<br />

NAVNORTHWEST<br />

Allied Naval Forces North Western<br />

Europe<br />

Alliierte Seestreitkräfte Europa<br />

Nordwest<br />

NAVOCFORMED<br />

Naval On-Call Force, Mediterranean<br />

Marineabrufverband Mittelmeer<br />

NAVSOUTH<br />

Allied Naval Forces Southern<br />

Europe<br />

Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd<br />

NBC<br />

Nuclear, Biological and Chemical<br />

Weapons<br />

ABC-Waffen<br />

NCARC<br />

<strong>NATO</strong> Conventional Armaments<br />

Review Committee<br />

<strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung<br />

der konventionellen Rüstung<br />

455


NCCIS<br />

<strong>NATO</strong> Command, Control and<br />

Information System<br />

<strong>NATO</strong>-Führungs- und<br />

Informationssystem<br />

NCISS<br />

<strong>NATO</strong> Communications and<br />

Information Systems School<br />

<strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikationsund<br />

Informationssysteme<br />

NC3A<br />

<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />

Control Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultationsund<br />

Führungssysteme<br />

NC3B<br />

<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />

Control Board<br />

<strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultationsund<br />

Führungssysteme<br />

NC3O<br />

<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />

Control Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für<br />

Konsultations- und<br />

Führungssysteme<br />

NC3REPS<br />

Group of National C3<br />

Representatives<br />

Gruppe Nationaler C3-Vertreter<br />

NCS<br />

<strong>NATO</strong> Committee of Standardisation<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />

NDC<br />

<strong>NATO</strong> Defence College<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />

NDMC<br />

<strong>NATO</strong> Defence Manpower<br />

Committee<br />

Ausschuss Militärpersonal der <strong>NATO</strong><br />

NDMP<br />

<strong>NATO</strong> Defence Manpower Plan<br />

Militärpersonalplan der <strong>NATO</strong><br />

NEFMA<br />

<strong>NATO</strong> European Fighter Aircraft<br />

Development, Production and<br />

Logistics Management Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Entwicklung,<br />

Produktion und logistische<br />

Betreuung des Systems Eurofighter<br />

NEFMO<br />

<strong>NATO</strong> European Fighter Aircraft<br />

(EFA) Development, Production and<br />

Logistics Management Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation für Entwicklung,<br />

Produktion und logistische<br />

Betreuung<br />

des Systems Eurofighter<br />

NEPS<br />

North Europe Pipeline System<br />

Pipeline-System Europa Nord<br />

NETMO(A)<br />

<strong>NATO</strong> Eurofighter 2000 and<br />

TORNADO Development, Production<br />

and Logistics<br />

Management Organisation (Agency)<br />

<strong>NATO</strong>-Organisation (Agentur) für<br />

Entwicklung, Produktion und logistische<br />

Betreuung der Waffensysteme<br />

Eurofighter 2000 und TORNADO<br />

NFR<br />

<strong>NATO</strong> Financial Regulations<br />

<strong>NATO</strong>-Finanzordnung<br />

456


NGO<br />

Non-Governmental Organisation<br />

Nichtstaatliche Organisation<br />

NHMO<br />

<strong>NATO</strong> HAWK Management Office<br />

<strong>NATO</strong>-Leitstelle für das<br />

Flugkörpersystem HAWK<br />

NHPLO<br />

<strong>NATO</strong> HAWK Production and<br />

Logistics Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />

Logistikorganisation für das<br />

Flugkörpersystem HAWK<br />

NHQC3S<br />

<strong>NATO</strong> Headquarters Consultation,<br />

Command and Control Staff<br />

C3-Stab der <strong>NATO</strong><br />

NIAG<br />

<strong>NATO</strong> Industrial Advisory Group<br />

<strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe<br />

NICS<br />

<strong>NATO</strong> Integrated Communications<br />

System<br />

Integriertes Kommunikationssystem<br />

der <strong>NATO</strong><br />

NIDS<br />

<strong>NATO</strong> Integrated Data Service<br />

Integrierter Datendienst der <strong>NATO</strong><br />

NIG<br />

Networking Infrastructure Grant<br />

Netzwerkinfrastrukturstipendium<br />

(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />

NIMIC<br />

<strong>NATO</strong> Insensitive Munitions<br />

Information Centre<br />

<strong>NATO</strong>-Informationszentrum<br />

‘Unempfindliche Munition’<br />

NMA<br />

<strong>NATO</strong> Military Authority<br />

<strong>NATO</strong>-Militärbehörde<br />

NMR<br />

National Military Representative<br />

Nationaler Militärischer Vertreter (bei<br />

SHAPE)<br />

NNAG<br />

<strong>NATO</strong> Naval Armaments Group<br />

<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Marine<br />

NORAD<br />

North American Air Defence System<br />

Nordamerikanisches<br />

Luftverteidigungssystem<br />

NORTHAG<br />

Northern Army Group, Central<br />

Europe<br />

Heeresgruppe Nord, Europa Mitte<br />

NOS <strong>NATO</strong> Office of Security<br />

<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt<br />

NPC<br />

<strong>NATO</strong> Pipeline Committee<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />

NPG<br />

Nuclear Planning Group<br />

Nukleare Planungsgruppe<br />

NPLO<br />

<strong>NATO</strong> Production and Logistics<br />

Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />

-Logistikorganisation<br />

NPS<br />

<strong>NATO</strong> Pipeline System<br />

<strong>NATO</strong>-Pipeline-System<br />

NPSC<br />

<strong>NATO</strong> Project Steering Committee<br />

<strong>NATO</strong>-Projektlenkungsausschuss<br />

457


NPT<br />

Treaty on the Non-Proliferation of<br />

Nuclear Weapons<br />

Vertrag über die Nichtverbreitung<br />

von Kernwaffen (1968)<br />

NRR<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />

NSA<br />

<strong>NATO</strong> Standardisation Agency<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur<br />

NSC<br />

<strong>NATO</strong> Supply Centre<br />

<strong>NATO</strong>-Versorgungszentrale<br />

NSIP<br />

<strong>NATO</strong> Security Investment<br />

Programme<br />

<strong>NATO</strong>-<br />

Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />

NSLB<br />

<strong>NATO</strong> Standardisation Liaison Board<br />

<strong>NATO</strong>-Verbindungsausschuss für<br />

Standardisierung<br />

NSN<br />

<strong>NATO</strong> Stock Number<br />

<strong>NATO</strong>-Versorgungsnummer<br />

NSO<br />

<strong>NATO</strong> Standardisation Organisation<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation<br />

NTG<br />

<strong>NATO</strong> Training Group<br />

<strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe<br />

NUC<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine Commission<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />

NUK<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />

NVV<br />

Vertrag über die Nichtverbreitung<br />

von Kernwaffen (1968)<br />

OCC<br />

Operational Capabilities Concept<br />

Konzept operationeller Fähigkeiten<br />

ODIHR<br />

Office for Democratic Institutions and<br />

Human Rights<br />

Büro für Demokratische Institutionen<br />

und Menschenrechte<br />

OECD<br />

Organisation for Economic<br />

Cooperation and Development<br />

Organisation für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

OHR<br />

Office of the High Representative<br />

Büro des Hohen Repräsentanten<br />

(Bosnien)<br />

OMIK<br />

OSCE Mission in Kosovo<br />

OSZE-Mission im Kosovo<br />

ONS<br />

Office for <strong>NATO</strong> Standardisation<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsamt<br />

OPEC<br />

Organisation of Petroleum Exporting<br />

Countries<br />

Organisation erdölexportierender<br />

Länder<br />

OPLAN<br />

Operational Plan<br />

Operationsplan<br />

458


OSCE<br />

Organisation for Security and<br />

Cooperation in Europe<br />

Organisation für Sicherheit und<br />

Zusammenarbeit in Europa (OSZE,<br />

ehemals KSZE)<br />

OTAN<br />

Organisation du Traité de l’Atlantique<br />

Nord<br />

Nordatlantikpakt-Organisation<br />

PA<br />

Division of Political Affairs<br />

Abteilung für politische<br />

Angelegenheiten<br />

PADREPS<br />

Partner Air Defence Representatives<br />

Luftverteidigungsrepräsentanten der<br />

Partnerländer<br />

PADW<br />

Panel on Air Defence Weapons<br />

Unterausschuss LV-Waffensysteme<br />

PAPS<br />

Periodic Armaments Planning<br />

System<br />

System für periodische<br />

Rüstungsplanung<br />

PARP<br />

(PfP) Planning and Review Process<br />

PfP-Planung und -Überprüfung<br />

PBEIST<br />

Planning Board for European Inland<br />

Surface Transport<br />

Planungsausschuss Europäischer<br />

Binnenverkehr<br />

PBOS<br />

Planning Board for Ocean Shipping<br />

Planungsausschuss<br />

Hochseeschifffahrt<br />

PC<br />

Political Committee<br />

Politischer Ausschuss<br />

PMF<br />

Political Military Framework<br />

Politisch-Militärisches<br />

Rahmendokument<br />

PCC<br />

Partnership Coordination Cell<br />

Partnerschaftskoordinierungszelle<br />

PCG<br />

Policy Coordination Group<br />

Koordinierungsgruppe für<br />

Grundsatzfragen<br />

PERM REP<br />

Permanent Representative<br />

Ständiger Vertreter (beim<br />

Nordatlantikrat)<br />

PIA<br />

Public Information Adviser<br />

Berater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

PfP<br />

Partnership for Peace<br />

Partnerschaft für den Frieden<br />

PIC<br />

Peace Implementation Council<br />

Rat für die Umsetzung des Friedens<br />

PJC<br />

Permanent Joint Council (<strong>NATO</strong>-<br />

Russia)<br />

Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rat (NRR)<br />

POACCS<br />

Portuguese Air Command and<br />

Control System<br />

Portugiesisches Führungssystem der<br />

Luftstreitkräfte<br />

459


PMF<br />

Political Military Framework<br />

Politisch-Militärisches<br />

Rahmendokument<br />

PMSC<br />

Political-Military Steering Committee<br />

on Partnership for Peace<br />

Politisch-Militärischer<br />

Lenkungsausschuss Partnerschaft<br />

für den Frieden<br />

PMSC/AHG<br />

Political-Military Steering<br />

Committee/Ad Hoc Group on<br />

Cooperation in Peacekeeping<br />

Politisch-Militärischer<br />

Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe<br />

für Zusammenarbeit<br />

in der Friedenserhaltung<br />

PNET<br />

Peaceful Nuclear Explosion Treaty<br />

Vertrag über Kernexplosionen zu<br />

friedlichen Zwecken (1976)<br />

PO<br />

Private Office<br />

Persönliches Büro<br />

PPCG<br />

Provisional Policy Coordination<br />

Group<br />

Vorläufige Politische<br />

Koordinierungsgruppe<br />

PSC<br />

Principal Subordinate<br />

Command/Commander<br />

Nachgeordnete<br />

Kommandobehörde/Nachgeordneter<br />

Befehlshaber<br />

PSE<br />

Partnership for Peace Staff Element<br />

PfP-Stabselement<br />

PST<br />

Advisory Panels on Physical and<br />

Engineering Sciences and<br />

Technology<br />

Beratergremien zu physikalisch-technischer<br />

Forschung und Technologie<br />

PSO<br />

Peace Support Operations<br />

Friedensunterstützungsoperationen<br />

PTBT<br />

Partial Test Ban Treaty<br />

Partieller Teststopp-Vertrag<br />

PWP<br />

Partnership Work Programme<br />

Partnerschaftsarbeitsprogramm<br />

(PfP)<br />

RCB<br />

Requirements and Concepts Branch<br />

Fachbereich Anforderungen und<br />

Konzepte<br />

R&D<br />

Research and Development<br />

Forschung und Entwicklung<br />

REACT<br />

Rapid Expert Assistance and<br />

Cooperation Teams<br />

Schnelle Einsatzgruppen für<br />

Expertenhilfe und Kooperation<br />

RHQ EASTLAND<br />

Regional Headquarters, Eastern<br />

Atlantic<br />

Regionales Hauptquartier Ostatlantik<br />

RHQ SOUTHLAND<br />

Regional Headquarters Southern<br />

Atlantic<br />

Regionales Hauptquartier<br />

Südatlantik<br />

460


RHQ WESTLAND<br />

Regional Headquarters, Western<br />

Atlantic<br />

Regionales Hauptquartier<br />

Westatlantik<br />

RPC<br />

Regional Planning Committee<br />

Regionaler Planungsausschuss<br />

RPC WT<br />

Regional Planning Committee<br />

Working Team<br />

Arbeitsgruppe des Regionalen<br />

Planungsausschusses<br />

RRF<br />

Rapid Reaction Force<br />

Schnelle Eingreiftruppe<br />

R&T<br />

Research and Technology<br />

Forschung und Technologie<br />

RTA<br />

Research and Technology Agency<br />

Forschungs- und Technologieagentur<br />

RTB<br />

Research and Technology Board<br />

Forschungs- und<br />

Technologieausschuss<br />

RTO<br />

Research and Technology<br />

Organisation<br />

Forschungs- und<br />

Technologieorganisation<br />

SAC<br />

Strategic Air Command<br />

Strategisches Luftwaffenkommando<br />

SACEUR<br />

Supreme Allied Commander Europe<br />

Oberster Alliierter Befehlshaber<br />

Europa<br />

SACLANT<br />

Supreme Allied Commander Atlantic<br />

Oberster Alliierter Befehlshaber<br />

Atlantik<br />

SACLANTCEN<br />

SACLANT Undersea Research<br />

Centre<br />

SACLANT-<br />

Unterwasserforschungszentrum<br />

SALT<br />

Strategic Arms Limitation Talks<br />

Gespräche über die Begrenzung<br />

strategischer Waffen<br />

SALW<br />

Small Arms and Light Weapons<br />

Kleinwaffen<br />

SAM<br />

Sanctions Assistance Missions<br />

Sanktionsunterstützende<br />

Maßnahmen<br />

SAM<br />

Surface-to-Air Missile<br />

Boden-Luft-Flugkörper<br />

SATCOM<br />

Satellite Communications<br />

Satellitenfernmeldeverkehr/-verbindungen<br />

SC<br />

Strategic Commander<br />

Oberster Befehlshaber<br />

SCEPC<br />

Senior Civil Emergency Planning<br />

Committee<br />

Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />

SCG<br />

Special Consultative Group<br />

Sonderberatungsgruppe<br />

461


SCOM<br />

Science Committee<br />

Wissenschaftsausschuss<br />

SCMM<br />

Standing Committee on Military<br />

Matters<br />

Ständiger Ausschuss für Militärische<br />

Angelegenheiten<br />

(Friedensabkommen für Bosnien)<br />

SCP<br />

Security Cooperation Programme<br />

Programm für<br />

Sicherheitszusammenarbeit<br />

SDI<br />

Strategic Defence Initiative<br />

Strategische Verteidigungsinitiative<br />

SEECAP<br />

Common Assessment Paper on<br />

Regional Security Challenges and<br />

Opportunities<br />

Gemeinsames Dokument zur<br />

Bewertung regionaler sicherheitspolitischer<br />

Herausforderungen und Chancen<br />

SEEGROUP<br />

South East Europe Security<br />

Cooperation Steering Group<br />

Lenkungsgruppe für<br />

Sicherheitskooperation in<br />

Südosteuropa<br />

SEEI<br />

South East Europe Initiative<br />

Südosteuropa-Initiative<br />

SILCEP<br />

Security Investment, Logistics & Civil<br />

Emergency Planning Division<br />

Abteilung für<br />

Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />

Zivile Notfallplanung<br />

SFOR<br />

Stabilisation Force<br />

Stabilisierungstruppe<br />

SfP<br />

Science for Peace<br />

Wissenschaft für Frieden<br />

SG<br />

Secretary General<br />

Generalsekretär<br />

SGP<br />

Senior Political-Military Group on<br />

Proliferation<br />

Hochrangige Politisch-Militärische<br />

Gruppe für Proliferation<br />

SG PLE<br />

Standing Group of Partner Logistic<br />

Experts<br />

Ständige Expertengruppe<br />

Partnerlogistik<br />

SHAPE<br />

Supreme Headquarters Allied<br />

Powers Europe<br />

Oberstes Hauptquartier der Alliierten<br />

Mächte Europa<br />

SHARE<br />

Stock Holding and Asset<br />

Requirements Exchange<br />

Lagerhaltung und Bedarfsdeckung<br />

durch Austausch<br />

SLBM<br />

Submarine-Launched Ballistic<br />

Missile<br />

U-Boot-gestützter ballistischer<br />

Flugkörper<br />

SLCM<br />

Sea-Launched Cruise Missile<br />

Seegestützter Marschflugkörper<br />

462


SLWPG<br />

Senior Level Weapons Protection<br />

Group<br />

Hochrangige Gruppe für<br />

Nuklearwaffensicherheit<br />

SNF<br />

Short-Range Nuclear Forces<br />

Nukleare Kurzstreckensysteme<br />

SNLC<br />

Senior <strong>NATO</strong> Logisticians’<br />

Conference<br />

<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />

SO<br />

Standardisation Objective<br />

Standardisierungsziel<br />

SOFA<br />

Status of Forces Agreement<br />

Vereinbarung über die<br />

Rechtsstellung der Truppen<br />

SPC<br />

Senior Political Committee<br />

Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />

SPC(R)<br />

Senior Political Committee<br />

(Re<strong>info</strong>rced)<br />

Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />

(verstärkt)<br />

SRB<br />

Senior Resource Board<br />

Oberausschuss Ressourcen<br />

SST<br />

Advisory Panels on Security-Related<br />

Civil Science and Technology<br />

Beratergremien zu<br />

sicherheitsrelevanter ziviler<br />

Wissenschaft und Technologie<br />

STANAG<br />

Standardisation Agreement<br />

Standardisierungsübereinkommen<br />

STANAVFORCHAN<br />

Standing Naval Force Channel<br />

Ständiger Einsatzverband Ärmelkanal<br />

STANAVFORLANT<br />

Standing Naval Force Atlantic<br />

Ständiger Einsatzverband Atlantik<br />

STANAVFORMED<br />

Standing Naval Force Mediterranean<br />

Ständiger Einsatzverband Mittelmeer<br />

START<br />

Strategic Arms Reduction Talks<br />

Gespräche über die Verminderung<br />

nuklear-strategischer Waffen<br />

STC<br />

SHAPE Technical Centre<br />

Technische Zentrale von SHAPE<br />

STRIKFLTLANT<br />

Striking Fleet Atlantic<br />

Eingreifflotte Atlantik<br />

STRIKFORSOUTH<br />

Naval Striking and Support Forces<br />

Eingreif- und<br />

Unterstützungsseestreitkräfte<br />

SUBACLANT<br />

Submarine Allied Command Atlantic<br />

Alliierter U-Boot-Kommandobereich<br />

Atlantik<br />

TEEP<br />

Training and Education<br />

Enhancement Programme<br />

Programm für erweiterte Aus- und<br />

Fortbildung<br />

463


UNHCR<br />

United Nations High Commissioner<br />

for Refugees<br />

Hoher Flüchtlingskommissar der<br />

Vereinten Nationen<br />

UNMIK<br />

United Nations Mission in Kosovo<br />

Mission der Vereinten Nationen im<br />

Kosovo<br />

UNOCHA<br />

United Nations Office for the<br />

Coordination of Humanitarian Affairs<br />

Amt für die Koordinierung humanitärer<br />

Angelegenheiten der Vereinten<br />

Nationen<br />

UNPROFOR<br />

United Nations Protection Force<br />

VN-Schutztruppe<br />

UNSC<br />

United Nations Security Council<br />

Sicherheitsrat der Vereinten<br />

Nationen<br />

VCC<br />

Verification Coordinating Committee<br />

Ausschuss für<br />

Verifikationskoordinierung<br />

VERITY<br />

<strong>NATO</strong> Verification database<br />

<strong>NATO</strong>-Verifikationsdatenbank<br />

WCO<br />

Western Consultation Office<br />

Beratungsbüro West<br />

WEAG<br />

Western European Armaments<br />

Group<br />

Westeuropäische Rüstungsgruppe<br />

WEU<br />

Western European Union<br />

Westeuropäische Union<br />

WG<br />

Working Group<br />

Arbeitsgruppe<br />

WHO<br />

World Health Organisation<br />

Weltgesundheitsorganisation<br />

WMD<br />

Weapons of Mass Destruction<br />

Massenvernichtungswaffen (MVW)<br />

WP<br />

Working Party<br />

Arbeitsgruppe<br />

YATA<br />

Youth Atlantic Treaty Association<br />

Jugendvereinigung der Atlantischen<br />

Gesellschaften<br />

464


ANHANG 2<br />

WEITERE INFORMATIONSQUELLEN


ANHANG 2<br />

WEITERE INFORMATIONSQUELLEN<br />

<strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienst beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier:<br />

<strong>NATO</strong><br />

1110 Brüssel - Belgien<br />

Tel.: +32 2 707 4111<br />

Fax: +32 2 707 1252<br />

E-Mail: natodoc@hq.nato.int<br />

Website: http://www.nato.int<br />

Weitere Informationen zum Wissenschaftsprogramm sowie den<br />

Umweltaktivitäten der <strong>NATO</strong> sind folgenden Websites zu entnehmen:<br />

http://www.nato.int/science<br />

http://www.nato.int/ccms<br />

Regionale Informationsbüros<br />

<strong>NATO</strong> Information Office<br />

Box 28<br />

121 Reykjavik<br />

Island<br />

Tel.: +354 561 00 15<br />

Fax: +354 551 00 15<br />

E-Mail: <strong>info</strong>nato@islandia.is<br />

<strong>NATO</strong> Information and<br />

Documentation Centre<br />

36/1 Melnikov St.<br />

Kiew, 254 119<br />

Ukraine<br />

Tel.: +380 44 246 86 16<br />

Fax: +380 44 246 86 22<br />

<strong>NATO</strong> Information Office<br />

ul. Mytnaja 3<br />

117049 Moskau<br />

Russland<br />

Tel.: +7 095 937 3640<br />

Tel.: +7 095 937 3641<br />

Tel.: +7 095 937 3676<br />

Fax: +7 502 937 3809 (via Satellit)<br />

Fax: +7 095 937 3809<br />

E-Mail: nato@garnet.ru<br />

467


Militärische Presse- und Informationsdienststellen<br />

Public Information Advisor<br />

International Military Staff<br />

<strong>NATO</strong>-HQ<br />

1110 Brüssel<br />

Tel.: +32 2 707 5422<br />

Fax: +32 2 707 5713<br />

E-Mail: pia@hq.nato.int<br />

dep.pia@hq.nato.int<br />

SHAPE<br />

7010 SHAPE/Mons - Belgien<br />

Tel.: +32 65 44 71 11<br />

Fax: +32 65 44 35 44/74 42<br />

E-Mail: shapepio@shape.nato.int<br />

Website: http://www.shape.nato.int<br />

SACLANT<br />

7857 Blandy Road - Suite 100<br />

Norfolk VA 23551-2490, USA<br />

Tel.: +1 757 445 3400<br />

Fax: +1 757 445 3234<br />

E-Mail: pio@saclant.nato.int<br />

Website: http://www.saclant.nato.int<br />

Die Anschriften und Kontaktstellen folgender Organisationen sind Kapitel 16 zu<br />

entnehmen:<br />

Nordatlantische Versammlung (<strong>NATO</strong> PA)<br />

Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften (ATA) und angeschlossene<br />

nationale Atlantische Gesellschaften und Organisationen<br />

Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)<br />

Integrierter Informationsdienst der <strong>NATO</strong> (NIDS)<br />

Der NIDS bietet DV-Zugriffsmöglichkeiten auf <strong>NATO</strong>-Pressemitteilungen,<br />

Kommuniqués und offizielle Erklärungen, Reden, Bücher und sonstige<br />

Dokumente. Zu den behandelten Themen gehören politische, militärische, wirtschaftliche<br />

und wissenschaftliche Fragen sowie aktuelle Informationen zur<br />

Rolle der <strong>NATO</strong> bei der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien<br />

(SFOR) und bei der Kosovo-Schutztruppe (KFOR). Der „<strong>NATO</strong>-Brief” („<strong>NATO</strong><br />

Review”) sowie weitere Publikationen mit Informationen und Analysen zu<br />

Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong> werden ebenfalls über den NIDS veröffentlicht.<br />

Des Weiteren bietet der NIDS Zugriff auf Informationen und Dokumente ziviler<br />

und militärischer Dienststellen der <strong>NATO</strong> sowie weiterer Organisationen wie<br />

468


der Nordatlantischen Versammlung und Organisationen, die der Vereinigung<br />

der Atlantischen Gesellschaften angeschlossen sind.<br />

Das Netz der elektronischen Verbindungen, die der NIDS mit den Außen- und<br />

Verteidigungsministerien, Parlamenten und wissenschaftlichen Instituten in<br />

den <strong>NATO</strong>- und EAPR-Staaten aufgebaut hat, und der elektronische<br />

Informationsaustausch mit anderen internationalen Organisationen werden<br />

nach und nach weiter ausgebaut.<br />

Die über den NIDS erhältlichen Informationen sind über die <strong>NATO</strong>-Website<br />

abrufbar und können auch per E-Mail versandt werden.<br />

Die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler ist unter<br />

listserv@listserv.cc.kuleuven.ac.be unter Nennung eines der folgenden<br />

Bezüge zu beantragen:<br />

• SUB <strong>NATO</strong>DATA (aktuelle Informationen über die <strong>NATO</strong> sowie <strong>NATO</strong>-<br />

Dienststellen und militärische Kommandobehörden sowie sonstige<br />

einschlägige internationale Organisationen);<br />

• SUB <strong>NATO</strong>PRES (vorwiegend an Journalisten gerichtete Mitteilungen,<br />

u. a. Reden, Ministerkommuniqués und Presseverlautbarungen);<br />

• SUB <strong>NATO</strong>SCI (Informationen zum Wissenschafts- und Umweltprogramm<br />

der <strong>NATO</strong>).<br />

Die Angabe des Vor- und Nachnamens ist grundsätzlich erforderlich.<br />

469


ANHANG 3<br />

CHRONOLOGIE


CHRONOLOGIE<br />

Die vorliegende Chronologie zeigt die wesentlichen Entwicklungen in der<br />

Geschichte der <strong>NATO</strong> vor dem Hintergrund bedeutsamer weltpolitischer Ereignisse<br />

auf. Sie gibt Aufschluss über die Intensität diplomatischer Kontakte und<br />

Verhandlungen in den ersten Jahren nach Ende des Kalten Krieges und die auf<br />

hoher Ebene kontinuierlich stattfindenden Konsultationen in wichtigen Bereichen<br />

der Bündnispolitik. Zahlreiche weitere Ereignisse, die im Rahmen der<br />

Partnerschaft für den Frieden und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />

stattfanden - hierzu zählen Seminare und Konferenzen, Lehrgänge, militärische<br />

Übungen und Übungen im Bereich der Krisenbewältigung, zusätzliche<br />

Besuche und Austausche sowie sonstige Aktivitäten - bleiben aus Platzgründen<br />

unerwähnt. Informationen über derartige Ereignisse können Kommuniqués<br />

und Presseveröffentlichungen entnommen werden, die über das Internet<br />

vom Integrierten Informationsdienst der <strong>NATO</strong> (http://www.nato.int) abrufbar<br />

sind.<br />

Verweise in dieser Chronologie auf die ehemalige jugoslawische Republik<br />

Mazedonien sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, das auf folgende<br />

Fußnote verweist: Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem<br />

verfassungsmäßigen Namen an.<br />

1945<br />

26. Juni Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in San<br />

Francisco.<br />

6. August Abwurf der Atombombe auf Hiroshima.<br />

1946<br />

5. März Winston Churchill prägt den Begriff des „Eisernen Vorhangs”<br />

in seiner Rede in Fulton, Missouri.<br />

1947<br />

19. Januar Das von den Sowjets unterstützte kommunistische „Lublin-Komitee”<br />

monopolisiert seine Macht in Polen.<br />

12. März Präsident Truman fordert die Vereinigten Staaten zur<br />

„Unterstützung freier Völker in ihrem Kampf gegen die versuchte<br />

Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder<br />

Druck von außen” auf (Truman-Doktrin).<br />

473


5. Juni US-Außenminister George C. Marshall kündigt Pläne für<br />

den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas an (Marshall-<br />

Plan).<br />

22.-27. September Gründung des Kom<strong>info</strong>rm, der Organisation für die ideologische<br />

Einheit des Sowjetblocks nach Zurückweisung der<br />

Marshall-Hilfe durch die Sowjetunion und ihre Verbündeten.<br />

1948<br />

22. Januar Der britische Außenminister Ernest Bevin schlägt in einer<br />

Rede vor dem Unterhaus eine Art westliche Union vor.<br />

Daraufhin wird am 27./28. September 1948 von den Verteidigungsministern<br />

der Mächte des Brüsseler Vertrags die<br />

Verteidigungsorganisation der Westunion ins Leben gerufen.<br />

22.-25. Februar Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei übernimmt<br />

durch einen Staatsstreich die Kontrolle über die<br />

Regierung in Prag.<br />

17. März Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags über wirtschaftliche,<br />

soziale und kulturelle Zusammenarbeit und kollektive<br />

Selbstverteidigung durch die Außenminister Belgiens,<br />

Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens.<br />

11. Juni Der US-Senat verabschiedet die „Vandenberg-Resolution”,<br />

mit der die Grundvoraussetzungen für die künftige<br />

US-Beteiligung an regionalen und sonstigen kollektiven<br />

Sicherheitsvereinbarungen geschaffen werden.<br />

24. Juni Beginn der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion.<br />

28. Juni Formeller Ausschluss Jugoslawiens aus dem Kom<strong>info</strong>rm.<br />

6. Juli Aufnahme von Verhandlungen über die nordatlantische<br />

Verteidigung zwischen den Vereinigten Staaten, Kanada<br />

und den Mächten des Brüsseler Vertrags in Washington.<br />

25.-26. Oktober Der Konsultativrat der Mächte des Brüsseler Vertrags verkündet<br />

die „vollständige Einigung über den Grundsatz<br />

eines Verteidigungspakts für das nordatlantische Gebiet”.<br />

10. Dezember Aufnahme von Verhandlungen über den Nordatlantikvertrag<br />

zwischen Vertretern der Mächte des Brüsseler Vertrags<br />

sowie Kanadas und der Vereinigten Staaten in Washington.<br />

474


1949<br />

15. März Die Verhandlungsmächte laden Dänemark, Island, Italien,<br />

Norwegen und Portugal ein, dem Nordatlantikvertrag beizutreten.<br />

2. April Die beteiligten Regierungen weisen sowjetische Behauptungen<br />

zurück, dass der Nordatlantikvertrag gegen die<br />

Charta der Vereinten Nationen verstößt.<br />

4. April Der Nordatlantikvertrag wird in Washington von Belgien,<br />

Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien,<br />

Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal<br />

und den Vereinigten Staaten unterzeichnet.<br />

8. April Die Mächte des Brüsseler Vertrags, Dänemark, Italien und<br />

Norwegen ersuchen die Vereinigten Staaten um militärische<br />

und finanzielle Hilfe.<br />

4. Mai Mit dem Londoner Zehnmächte-Abkommen wird der Europarat<br />

gegründet. Die konstituierende Sitzung des Rats in<br />

Straßburg findet am 10. August statt.<br />

9. Mai Aufhebung der Berlin-Blockade.<br />

24. August Inkrafttreten des Nordatlantikvertrags.<br />

17. September Erste Sitzung des Nordatlantikrats in Washington.<br />

6. Oktober Das Abkommen über gegenseitige Verteidigungshilfe von<br />

1949 wird von Präsident Truman unterzeichnet.<br />

1950<br />

27. Januar Präsident Truman billigt den Plan zur integrierten Verteidigung<br />

des nordatlantischen Gebiets und gibt damit 900<br />

Mio. US-Dollar für Militärhilfe frei.<br />

9. Mai Die französische Regierung schlägt die Schaffung einer<br />

einheitlichen Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahlerzeugung<br />

in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland<br />

vor, der auch andere Länder als Mitglieder beitreten<br />

können (Schuman-Plan).<br />

25. Juni Nordkoreanische Truppen greifen Südkorea an.<br />

25. Juli Erstes Treffen von Vertretern des <strong>NATO</strong>-Rats in London.<br />

Botschafter Charles M. Spofford, der Vertreter der Vereinigten<br />

Staaten im Nordatlantikrat, wird zum Ständigen<br />

Vorsitzenden gewählt.<br />

24. Oktober Der französische Premierminister René Pleven erläutert<br />

seinen Plan gemeinsamer europäischer Streitkräfte unter<br />

Einschluss deutscher Kontingente im Rahmen der <strong>NATO</strong>.<br />

475


19. Dezember Der Nordatlantikrat ernennt General Dwight D. Eisenhower<br />

zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />

(SACEUR).<br />

20. Dezember Die Mächte des Brüsseler Vertrags vereinbaren die Einbindung<br />

der militärischen Organisation der Westunion in<br />

die Nordatlantikpakt-Organisation.<br />

1951<br />

15. Februar Eröffnung der von der französischen Regierung einberufenen<br />

Konferenz über die Aufstellung einer Europäischen<br />

Streitmacht in Paris.<br />

2. April Das Alliierte Oberkommando Europa nimmt seine Arbeit<br />

auf; Sitz des Obersten Hauptquartiers der Alliierten<br />

Mächte Europa (SHAPE) ist Rocquencourt bei Paris.<br />

18. April Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und<br />

Stahl, der Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die<br />

Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland<br />

angehören.<br />

3. Mai Einbindung des Verteidigungs- sowie Finanz- und Wirtschaftsausschusses<br />

in den Nordatlantikrat.<br />

19. Juni Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstellung<br />

ihrer Streitkräfte durch die Parteien des Nordatlantikvertrags.<br />

20. September Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstellung<br />

von <strong>NATO</strong>-Personal, nationalen Vertretern und<br />

Angehörigen des Internationalen Stabes (Abkommen über<br />

die Rechtsstellung von Zivilpersonal) durch die Mitgliedstaaten<br />

in Ottawa.<br />

9.-11. Oktober Erstes Treffen des Zeitweiligen Ratsausschusses in Paris,<br />

der vom Nordatlantikrat mit dem Ziel eingesetzt worden<br />

war, die Anforderungen der kollektiven Sicherheit mit den<br />

politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten<br />

in Einklang zu bringen.<br />

17.-22. Oktober Unterzeichnung des Protokolls zum Nordatlantikvertrag<br />

über den Beitritt Griechenlands und der Türkei in London.<br />

19. November Einweihung der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Paris<br />

(wurde am 10. Oktober 1966 nach Rom verlegt).<br />

1952<br />

30. Januar Ernennung von Vizeadmiral Lynde D. McCormick (USA)<br />

zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik<br />

(SACLANT).<br />

476


18. Februar Griechenland und die Türkei treten dem Nordatlantikvertrag<br />

bei.<br />

20.-25. Februar Der Nordatlantikrat beschließt auf seiner Tagung in Lissabon<br />

eine Neuordnung der Bündnisstruktur; die <strong>NATO</strong><br />

wird zu einer ständigen Organisation mit Sitz in Paris.<br />

21. Februar Der Rat richtet ein Kommando Ärmelkanal ein und ernennt<br />

Admiral Sir Arthur John Power zum ersten Oberbefehlshaber<br />

der Alliierten Streitkräfte Ärmelkanal (CINCHAN).<br />

12. März Lord Ismay (Großbritannien) wird zum Stellvertretenden<br />

Vorsitzenden des Nordatlantikrats und zum Generalsekretär<br />

der <strong>NATO</strong> ernannt.<br />

10. April Arbeitsaufnahme des Alliierten Oberkommandos Atlantik<br />

(ACLANT) mit Sitz in Norfolk, Virginia (USA).<br />

16. April Die <strong>NATO</strong> eröffnet ihr vorläufiges Hauptquartier im Palais<br />

de Chaillot in Paris.<br />

28. April Erste Sitzung des ständigen <strong>NATO</strong>-Rats in Paris.<br />

27. Mai Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der<br />

Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch Belgien,<br />

Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die<br />

Bundesrepublik Deutschland in Paris. (Aufgrund der Entscheidung<br />

der Französischen Nationalversammlung vom<br />

29. August 1954 unterblieb die Inkraftsetzung des Vertrags.)<br />

28. August Unterzeichnung eines Protokolls über den Status internationaler<br />

Militärhauptquartiere durch die Mitgliedstaaten<br />

des Bündnisses in Paris.<br />

1953<br />

5. März Tod Stalins.<br />

23. Juli Unterzeichnung des Waffenstillstands für Korea in Panmunjon.<br />

20. August Die UdSSR gibt ein Kommuniqué über den Besitz der<br />

Wasserstoffbombe heraus.<br />

4.-8. Dezember Bermuda-Gipfelkonferenz der Regierungschefs Frankreichs,<br />

Großbritanniens und der Vereinigen Staaten, an<br />

der Lord Ismay als <strong>NATO</strong>-Beobachter teilnimmt.<br />

1954<br />

25. Jan.-18. Feb. Ergebnislose Viermächtekonferenz in Berlin über die<br />

Frage der deutschen Wiedervereinigung.<br />

7. Mai Ablehnung des Antrags der UdSSR auf Aufnahme in die<br />

Nordatlantikpakt-Organisation durch Großbritannien und<br />

die Vereinigten Staaten.<br />

477


17.-18. Juni Tagung der vom Internationalen Atlantischen Komitee<br />

geförderten Konstituierenden Konferenz über die Atlantische<br />

Vertragsorganisation in Den Haag.<br />

29. August Die Französische Nationalversammlung spricht sich<br />

gegen eine Ratifizierung des Vertrags über die Gründung<br />

der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft aus.<br />

6. September Eröffnung der Manila-Konferenz, an deren Ende die Unterzeichnung<br />

der Verträge über die Südostasiatische Vertragsorganisation<br />

(SEATO) 1 steht.<br />

28. Sept.-3. Okt. Tagung der Neunmächtekonferenz in London, die nach<br />

einer Alternative zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft<br />

(EVG) suchen soll. (Teilnehmerländer: Belgien,<br />

Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />

Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande und die Vereinigten<br />

Staaten.)<br />

23. Oktober Unterzeichnung der Pariser Verträge. Die Bundesrepublik<br />

Deutschland wird eingeladen, der <strong>NATO</strong> beizutreten; Italien<br />

und die Bundesrepublik Deutschland treten der Westeuropäischen<br />

Union (WEU) bei.<br />

1955<br />

6. Mai Die Bundesrepublik Deutschland wird Mitglied der <strong>NATO</strong>.<br />

14. Mai Die UdSSR schließt mit Albanien, Bulgarien, der DDR,<br />

Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn den<br />

Warschauer Pakt.<br />

18.-23. Juli Erste <strong>NATO</strong>-Parlamentarierkonferenz (seit November<br />

1966 die Nordatlantische Versammlung) in Paris.<br />

30. Dezember Die UdSSR unterzeichnet einen Vertrag mit dem Regime<br />

in Ostdeutschland, in dem diesem die Rechte eines Staates<br />

zuerkannt werden.<br />

1956<br />

24. Februar Auf dem 20. Parteitag der KPdSU rechnet Chruschtschow<br />

in einer „geheimen” Rede mit dem Stalinismus ab.<br />

18. April Auflösung des Kom<strong>info</strong>rm.<br />

28. Juni Aufstand in Posen gegen das Regime in Polen.<br />

26. Juli Ägypten verstaatlicht den Suezkanal.<br />

4. November Niederschlagung des ungarischen Volksaufstands durch<br />

die Sowjets.<br />

1 Mitgliedstaaten: Australien, Frankreich, Neuseeland, Pakistan, Philippinen, Thailand, Vereinigtes<br />

Königreich und Vereinigte Staaten.<br />

478


13. Dezember Der Nordatlantikrat billigt die Empfehlungen im Bericht des<br />

Dreierausschusses bezüglich der nichtmilitärischen<br />

Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong>.<br />

1957<br />

25. März Unterzeichnung der Römischen Verträge über die Errichtung<br />

der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und<br />

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />

2.-3. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Bonn. Der Rat<br />

beschließt eine Intensivierung seiner Bemühungen um<br />

eine Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Wege<br />

freier Wahlen.<br />

16. Mai Paul-Henri Spaak (Belgien) folgt Lord Ismay als Generalsekretär<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

29. Juli In Berlin unterzeichnen die Regierungen Frankreichs, der<br />

Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der<br />

Vereinigten Staaten eine Erklärung, in der sie die Übereinstimmung<br />

ihrer Politik im Hinblick auf die Wiedervereinigung<br />

Deutschlands und die europäische Sicherheit<br />

bekräftigen.<br />

14. September Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verurteilt die<br />

sowjetische Intervention in Ungarn.<br />

4. Oktober Start des ersten sowjetischen „Sputnik”.<br />

31. Oktober Französisch-britische Intervention am Suezkanal.<br />

16.-19. Dezember Bei einem Treffen des Nordatlantikrats in Paris bekräftigen<br />

die Regierungschefs die Grundsätze und Ziele des Atlantischen<br />

Bündnisses.<br />

1958<br />

1. Januar Inkrafttreten der Römischen Verträge und damit Gründung<br />

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.<br />

26.-29. März Erste Tagung des <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschusses.<br />

15.-17. April Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten bekräftigen<br />

bei ihrem Treffen in Paris den defensiven Charakter der<br />

Bündnisstrategie.<br />

10. November Chruschtschow erklärt, dass die UdSSR das Viermächteabkommen<br />

über den Status von Berlin aufkündigen<br />

möchte. (Der Plan wurde am 31. Dezember von den Westmächten<br />

zurückgewiesen.)<br />

16.-18. November Ministertagung des Nordatlantikrats. Der Rat bekennt sich<br />

zu den von den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens<br />

und der Vereinigten Staaten geäußerten Haltung zu<br />

479


Berlin und dem Recht der Westmächte, dort präsent zu<br />

bleiben.<br />

1959<br />

1. Januar Sturz des Batista-Regimes in Kuba durch Fidel Castro.<br />

11. Juni Eröffnung der Viermächte-Außenministerkonferenz in<br />

Genf (Frankreich, Großbritannien, Vereinigte Staaten und<br />

UdSSR) zur Behandlung der deutschen Frage.<br />

19. August Der am 24. Februar 1955 unterzeichnete Bagdadpakt wird<br />

zur Zentralen Vertragsorganisation (CENTO). Vollmitglieder:<br />

Großbritannien, Iran, Irak, Pakistan und Türkei. Assoziiertes<br />

Mitglied: Vereinigte Staaten. Sitz ist Ankara. (Auflösung<br />

am 26. September 1979.)<br />

20. November Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal,<br />

Schweden und die Schweiz paraphieren die Stockholmer<br />

Konvention über die Schaffung einer Europäischen<br />

Freihandelszone (EFTA). 2<br />

15.-22. Dezember Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers an der Porte<br />

Dauphine in Paris.<br />

1960<br />

15. März Aufnahme der Verhandlungen des Zehnmächte-Abrüstungsausschusses<br />

der Vereinten Nationen in Genf. Die<br />

kommunistischen Staaten erklären am 27. Juni ihren<br />

Rückzug.<br />

1. Mai Abschuss eines amerikanischen U2-Aufklärungsflugzeugs<br />

über der Sowjetunion.<br />

19. Mai Die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens und der<br />

Vereinigten Staaten berichten dem Nordatlantikrat über<br />

das Scheitern des Pariser Gipfels mit der UdSSR am 16.<br />

Mai.<br />

27. Mai Putsch des Militärs in der Türkei.<br />

23. September Chruschtschow vor der Vollversammlung der Vereinten<br />

Nationen in New York.<br />

10. November Gipfeltreffen der kommunistischen Führer von 81 Ländern<br />

in Moskau. Billigung der von Chruschtschow entwickelten<br />

Konzeption der friedlichen Koexistenz.<br />

2 Finnland wurde 1961 assoziiertes EFTA-Mitglied. Island trat 1970 bei. Dänemark und das Vereinigte<br />

Königreich sind mit ihrem Beitritt zur EWG am 1. Januar 1973 aus der EFTA ausgetreten. Portugal<br />

ist am 1. Januar 1986 aus der EFTA ausgetreten.<br />

480


14. Dezember Unterzeichnung der Konvention zur Gründung der Organisation<br />

für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) anstelle der OEEC mit 18 europäischen<br />

Unterzeichnerstaaten sowie den Vereinigten Staaten und<br />

Kanada. Australien, Neuseeland und Japan treten der<br />

Organisation in der Folge bei.<br />

1961<br />

12. April Der sowjetische Major Juri Gagarin umkreist als erster<br />

Mensch die Erde.<br />

21. April Dirk U. Stikker (Niederlande) wird Nachfolger Paul-Henri<br />

Spaaks als Generalsekretär der <strong>NATO</strong>.<br />

13. August Bau der Berliner Mauer.<br />

13.-15. Dezember Auf einer Ministertagung des Nordatlantikrats in Paris<br />

bekräftigt das Bündnis erneut seine Haltung in der Berlin-<br />

Frage; gleichzeitig verurteilt es nachdrücklich den Bau der<br />

Mauer und spricht sich für eine Wiederaufnahme der<br />

diplomatischen Kontakte mit der Sowjetunion zur Schaffung<br />

einer Verhandlungsbasis aus. Zudem kündigt das<br />

Bündnis die Aufstellung eines beweglichen Einsatzverbands<br />

an.<br />

1962<br />

8.-20. Januar Die „Atlantische Konvention” der <strong>NATO</strong>-Länder tritt<br />

zusammen und verabschiedet die „Pariser Erklärung”<br />

zugunsten einer Stärkung des Bündnisses und der atlantischen<br />

Gemeinschaft.<br />

18. März Mit dem Vertrag von Evian wird Algerien in die Unabhängigkeit<br />

entlassen.<br />

29. März Gründung der Europäischen Organisation für die Entwicklung<br />

und den Bau von Raumfahrtträgern (ELDO). Mitgliedstaaten:<br />

Australien, Belgien, Bundesrepublik<br />

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und die<br />

Niederlande.<br />

10. April Macmillan und Kennedy fordern Chruschtschow auf,<br />

einem Teststopp-Vertrag zuzustimmen.<br />

4.-6. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der Nordatlantischen<br />

Allianz beraten über die Umstände, unter denen<br />

das Bündnis sich zum Einsatz von Kernwaffen gezwungen<br />

sehen könnte (Athener Richtlinien).<br />

14. Juni Gründung der Europäischen Organisation für die Erforschung<br />

des Weltraums (ESRO). Mitgliedstaaten: Belgien,<br />

481


Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,<br />

Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden, die<br />

Schweiz und Spanien. (ELDO und ESRO schließen sich<br />

am 31. Mai 1975 zur Europäischen Weltraumorganisation<br />

ESA zusammen.)<br />

22. Okt.-20. Nov. Teilblockade Kubas durch die USA nach Bekanntwerden<br />

des Baus sowjetischer Raketenbasen auf der Insel. Aufhebung<br />

der Blockade nach der sowjetischen Zusage eines<br />

Abbaus der Basen.<br />

18.-20. Dezember Präsident Kennedy und Premierminister Macmillan treffen<br />

sich in Nassau auf den Bahamas zu Gesprächen. Sie einigen<br />

sich darauf, einen Teil ihrer strategischen Nuklearstreitkräfte<br />

der <strong>NATO</strong> zu unterstellen.<br />

1963<br />

16. Januar Nach einer Erklärung des französischen Vertreters stellt<br />

der Rat fest, dass die einschlägigen Klauseln des Nordatlantikvertrags,<br />

soweit sie die ehemaligen algerischen<br />

Departements Frankreichs angehen, mit Wirkung vom 3.<br />

Juli 1962 nicht mehr anwendbar sind.<br />

20. Juni In Genf wird von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion<br />

ein Abkommen über einen „Heißen Draht” zwischen<br />

Washington und Moskau unterzeichnet.<br />

15.-25. Juli Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und die Sowjetunion<br />

unterzeichnen ein Abkommen über ein Verbot von<br />

Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum<br />

und unter Wasser.<br />

10. Oktober Inkrafttreten des am 5. August unterzeichneten Moskauer<br />

Vertrags über ein teilweises Verbot von Kernwaffenversuchen.<br />

22.-23. Oktober Im Rahmen einer militärischen Übung („Operation Big<br />

Lift”) werden 14.500 US-Soldaten auf dem Luftweg aus<br />

den USA nach Deutschland verlegt, um die Fähigkeit der<br />

Vereinigten Staaten zur schnellen Verstärkung der <strong>NATO</strong>-<br />

Truppen im Ernstfall zu demonstrieren.<br />

22. November Präsident Kennedy fällt in Dallas, Texas, einem Mordanschlag<br />

zum Opfer.<br />

1964<br />

1. August Manlio Brosio (Italien) tritt die Nachfolge Dirk Stikkers als<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär an.<br />

482


14. Oktober Chruschtschow wird gestürzt. Er wird durch Leonid Breschnew<br />

als Generalsekretär der KPdSU und Aleksej Kossygin<br />

als Ministerpräsident abgelöst.<br />

16. Oktober China zündet seine erste Atombombe.<br />

1965<br />

6. April Start des ersten kommerziellen Satelliten „Early Bird”<br />

durch die Vereinigten Staaten. Erfolgreicher Test als<br />

erstes globales Kommunikationssystem für Telefon-, Fernseh-<br />

und Telegrafieverbindungen.<br />

7. April Sowjetische und DDR-Behörden sperren eine Woche lang<br />

zeitweilig den Zugang nach Berlin auf dem Land- und<br />

Wasserweg, als der Deutsche Bundestag in der Westberliner<br />

Kongresshalle eine Plenarsitzung abhält.<br />

23. April Die Sowjetunion schießt ihren ersten Fernmeldesatelliten<br />

ins All.<br />

31. Mai-1. Juni Die Tagung der Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten<br />

in Paris befasst sich besonders mit den Verteidigungsproblemen<br />

Griechenlands und der Türkei; es wird die Prüfung<br />

eines Vorschlags bezüglich einer besseren Konsultation<br />

und erweiterten Beteiligung in Fragen der Planung nuklearer<br />

Streitkräfte vereinbart.<br />

9. September Auf einer Pressekonferenz kündigt Präsident de Gaulle<br />

den Ausstieg Frankreichs aus der militärischen Integration<br />

der <strong>NATO</strong> bis 1969 an.<br />

20. Oktober Der Nordatlantikrat billigt die geänderte Aufgabenstellung<br />

der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und der Regionalen<br />

Planungsgruppe USA-Kanada.<br />

14.-16. Dezember Der in Paris auf Ministerebene tagende Nordatlantikrat<br />

stimmt neuen Verfahren zu, die eine Verbesserung der<br />

jährlichen Überprüfung der Verteidigungsanstrengungen<br />

der Mitgliedstaaten und eine einfachere Einigung über<br />

deren Truppenbeiträge bewirken sollen.<br />

1966<br />

10. März Präsident de Gaulle gibt offiziell die Absicht Frankreichs<br />

bekannt, sich aus der integrierten militärischen Struktur<br />

des Bündnisses zurückzuziehen.<br />

14. Dezember Der Verteidigungsplanungsausschuss ruft den Nuklearen<br />

Verteidigungsausschuss und die Nukleare Planungsgruppe<br />

ins Leben.<br />

483


1967<br />

18. Januar Eröffnung der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom.<br />

31. März Offizielle Eröffnung des Hauptquartiers SHAPE in Casteau<br />

bei Mons, Belgien.<br />

6.-7. April Erstes Treffen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in<br />

Washington.<br />

21. April Machtübernahme des Militärs in Griechenland.<br />

14. Juni Der Nordatlantikrat beschäftigt sich auf seiner Tagung in<br />

Luxemburg mit der Lage im Nahen Osten nach dem<br />

Sechstagekrieg zwischen Israel und seinen arabischen<br />

Nachbarn.<br />

16. Oktober Offizielle Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers in<br />

Brüssel.<br />

12. Dezember Der Nukleare Verteidigungsausschuss tagt in Brüssel zur<br />

Prüfung eines Berichts der Nuklearen Planungsgruppe<br />

über strategische Nuklearstreitkräfte, antiballistische Flugkörper,<br />

den taktischen Einsatz von Nuklearwaffen und die<br />

nationale Beteiligung an der nuklearen Planung.<br />

13.-14. Dezember Der Nordatlantikrat verabschiedet den Harmel-Bericht<br />

über die künftigen Aufgaben des Bündnisses. Vom Verteidigungsplanungsausschuss<br />

werden das neue strategische<br />

Konzept der flexiblen Reaktion und die Aufstellung<br />

eines Ständigen Einsatzverbands Atlantik (STANAVFOR-<br />

LANT) gebilligt.<br />

1968<br />

19. Januar Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion legen auf der<br />

Genfer Abrüstungskonferenz den Entwurf eines Vertrags<br />

über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen vor.<br />

24.-25. Juni Die Ministertagung des Nordatlantikrats im isländischen<br />

Reykjavik beschäftigt sich mit den aktuellen Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit den Zugangswegen nach Berlin<br />

und gibt eine Erklärung über beiderseitige und ausgewogene<br />

Truppenreduzierungen (MBFR) heraus.<br />

20.-21. August Einmarsch sowjetischer, polnischer, ostdeutscher, bulgarischer<br />

und ungarischer Truppen in der Tschechoslowakei.<br />

12. September Albanien kündigt seine Mitgliedschaft im Warschauer Pakt<br />

auf.<br />

13.-14. November Bildung der Eurogroup.<br />

15.-16. November Der Nordatlantikrat verurteilt das sowjetische Eingreifen in<br />

der Tschechoslowakei als Verstoß gegen die Grundprinzi-<br />

484


pien der Charta der Vereinten Nationen und spricht eine<br />

Warnung an die UdSSR aus.<br />

1969<br />

28. Mai Aufstellung des Marineabrufverbands Mittelmeer<br />

(NAVOCFORMED).<br />

8.-10. Dezember Erstes Treffen des vom Nordatlantikrat am 6. November<br />

auf Vorschlag des neugewählten US-Präsidenten Nixon<br />

eingesetzten Ausschusses für die Herausforderungen der<br />

modernen Gesellschaft (CCMS).<br />

1970<br />

5. März Inkrafttreten des am 1. Juli 1968 unterzeichneten Nichtverbreitungsvertrags.<br />

20. März Start des ersten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />

Kennedy.<br />

16. April Aufnahme der Wiener Verhandlungen über die Reduzierung<br />

strategischer Waffen (SALT) zwischen den USA und<br />

der Sowjetunion.<br />

11. Juni Der auf Ministerebene tagende Verteidigungsplanungsausschuss<br />

erörtert die anhaltende Verstärkung der sowjetischen<br />

Präsenz im Mittelmeer und begrüßt die Aktivierung<br />

der NAVOCFORMED.<br />

2.-4. Dezember Auf Ministertagungen des Rats sowie des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

in Brüssel geben die Vereinigten<br />

Staaten zu verstehen, dass sie eine Verringerung der US-<br />

Streitkräfte in Europa nur im Kontext beiderseitiger Ost-<br />

West-Maßnahmen vornehmen werden. Der DPC verabschiedet<br />

eine Studie über die „Verteidigung des<br />

Bündnisses in den 70er Jahren”. Zehn europäische Staaten<br />

einigen sich auf das Programm zur Verstärkung der<br />

europäischen Verteidigung.<br />

1971<br />

2. Februar Start des zweiten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />

Kennedy.<br />

1. Oktober Joseph Luns (Niederlande) folgt Manlio Brosio als Generalsekretär<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

5.-6. Oktober Der ehemalige <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manlio Brosio wird<br />

mit der Führung vorbereitender Gespräche über eine beiderseitige<br />

und ausgewogene Truppenreduzierung mit den<br />

485


Sowjets und anderen interessierten Regierungen beauftragt.<br />

1972<br />

26. Mai Unterzeichnung eines vorläufigen Abkommens über die<br />

Begrenzung der strategischen Rüstung (SALT) und der<br />

Raketenabwehrsysteme (ABM) in Moskau.<br />

30.-31. Mai Auf seiner Ministertagung in Bonn vereinbart der Nordatlantikrat<br />

die Aufnahme vorbereitender multinationaler<br />

Gespräche für eine Konferenz über Sicherheit und<br />

Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Von den an der integrierten<br />

militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> beteiligten<br />

Staaten werden multilaterale Sondierungsgespräche<br />

über beiderseitige und ausgewogene<br />

Truppenreduzierungen (MBFR) vorgeschlagen.<br />

3. Juni Unterzeichnung des Viermächteabkommens über Berlin<br />

durch die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens,<br />

der Vereinigten Staaten und der UdSSR.<br />

21. November Aufnahme der SALT-II-Verhandlungen in Genf.<br />

22. November Aufnahme multilateraler KSZE-Vorbereitungsgespräche.<br />

21. Dezember Unterzeichnung des „Grundlagenvertrags” zwischen der<br />

Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen<br />

Republik (DDR) in Ost-Berlin.<br />

1973<br />

1. Januar Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens zur<br />

Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />

31. Jan.-29. Juni Multilaterale Sondierungsgespräche über MBFR in Wien.<br />

11. Mai Indienststellung des Ständigen Einsatzverbands Ärmelkanal<br />

(STANAVFORCHAN).<br />

3.-7. Juli Eröffnung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit<br />

in Europa (KSZE) in Helsinki.<br />

6.-24. Oktober Arabisch-israelischer Jom-Kippur-Krieg.<br />

30. Oktober Aufnahme der MBFR-Verhandlungen in Wien.<br />

1974<br />

25. April Putsch des Militärs in Portugal.<br />

26. Juni Auf ihrer Tagung in Brüssel unterzeichnen die Regierungschefs<br />

der <strong>NATO</strong> eine vom Nordatlantikrat am 19. Juni in<br />

Ottawa gebilligte und veröffentlichte Erklärung über die<br />

atlantischen Beziehungen.<br />

486


23. Juli Nach dem Rücktritt der Militärregierung wird Konstantinos<br />

Karamanlis griechischer Ministerpräsident.<br />

14. August Rückzug der griechischen Streitkräfte aus der integrierten<br />

Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>.<br />

23.-24. November US-Präsident Ford und Generalsekretär Breschnew einigen<br />

sich bei ihrem Treffen in Wladiwostok auf Schritte zur<br />

Verringerung der strategischen Nuklearwaffen beider Seiten.<br />

1975<br />

31. Mai ELDO und ESRO schließen sich zur Europäischen Raumfahrtbehörde<br />

(ESA) zusammen. Mitgliedstaaten: Belgien,<br />

Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,<br />

Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden,<br />

die Schweiz und Spanien.<br />

31. Juli-1. Aug. Die Staats- und Regierungschefs der 35 Teilnehmerländer<br />

unterzeichnen die KSZE-Schlussakte von Helsinki.<br />

1976<br />

21.-22. Januar Auf der Tagung der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in<br />

Hamburg erörtern die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister das<br />

kontinuierliche Anwachsen des sowjetischen strategischen<br />

Nuklearpotentials und die Aussichten auf eine Stabilisierung<br />

durch SALT.<br />

2. Februar Gründung der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe<br />

(IEPG) unter Beteiligung aller europäischen Mitgliedstaaten<br />

der <strong>NATO</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit<br />

in der Forschung, Entwicklung und Produktion von<br />

Wehrgerät.<br />

20.-21. Mai Beim Treffen des Nordatlantikrats in Oslo erörtern die<br />

Außenminister die Ost-West-Beziehungen und den Fortgang<br />

der Bemühungen um die Umsetzung der KSZE-<br />

Schlussakte sowie die Aussichten von MBFR-Maßnahmen.<br />

9.-10. Dezember Der Nordatlantikrat weist Vorschläge der Warschauer-<br />

Pakt-Staaten zurück, die darauf abzielen, auf den Ersteinsatz<br />

von Nuklearwaffen zu verzichten und die Zahl der<br />

Bündnismitglieder zu begrenzen, und zudem die Forderung<br />

zum Inhalt haben, dass alle KSZE-Staaten der<br />

Androhung oder Anwendung von Gewalt, mit allen Arten<br />

von Waffen, nach der VN-Charta und der Schlussakte von<br />

Helsinki entsagen.<br />

487


1977<br />

10.-11. Mai Der Nordatlantikrat tagt in London in Gegenwart des neu<br />

gewählten US-Präsidenten Carter sowie anderer Staatsund<br />

Regierungschefs. Initiierung eines langfristigen Verteidigungsprogramms.<br />

4. Oktober KSZE-Folgekonferenz in Belgrad (4. Oktober 1977 bis 9.<br />

März 1978).<br />

12. Oktober Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe der NPG für Fragen<br />

der Modernisierung von TNF-Systemen (Mittelstreckenwaffen).<br />

1978<br />

30.-31. Mai Treffen des Nordatlantikrats mit den Staats- und Regierungschefs<br />

in Washington.<br />

31. Okt.-11. Dez. KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegung<br />

von Streitigkeiten in Montreux.<br />

18. November Start des dritten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />

Canaveral, Florida.<br />

5.-6. Dezember Billigung des AWACS-Systems.<br />

1979<br />

13. Feb.-26. März KSZE-Expertenkonferenz über Zusammenarbeit im Mittelmeerraum<br />

in Valletta.<br />

11. April Einsetzung einer Sondergruppe zur Untersuchung von<br />

Rüstungskontrollaspekten der TNF. (Die Sondergruppe<br />

schloss ihre Arbeit am 11. Dezember 1979 ab.)<br />

18. Juni Unterzeichnung des SALT-II-Abkommens durch Präsident<br />

Carter und Generalsekretär Breschnew in Wien. (Das<br />

Abkommen wurde von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert.)<br />

4. November Besetzung der US-Botschaft in Teheran und Geiselnahme<br />

von 53 Diplomaten durch islamistische Revolutionäre.<br />

12. Dezember Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister in<br />

Brüssel. Verabschiedung des „Doppelbeschlusses” über<br />

eine Modernisierung der TNF (Mittelstreckenwaffen)<br />

einschließlich der Dislozierung amerikanischer bodengestützter<br />

Marschflugkörper- und PERSHING-II-Systeme bei<br />

gleichzeitiger und ergänzender Durchführung von<br />

Bemühungen zur Rüstungskontrolle zur Verhinderung der<br />

Notwendigkeit dieser Maßnahmen.<br />

25.-26. Dezember Sowjetischer Einmarsch in Afghanistan.<br />

488


29. Dezember Sondersitzung des Nordatlantikrats nach dem sowjetischen<br />

Einmarsch in Afghanistan vom 25./26. Dezember.<br />

1980<br />

24. Januar Mitglieder des Bündnisses, die an der Sondersitzung vom<br />

12. Dezember 1979 teilgenommen haben, setzen die<br />

Besondere Konsultativgruppe für Rüstungskontrollaspekte<br />

der TNF-Systeme (Mittelstreckenwaffen) ein.<br />

18. Feb.-3. März KSZE-Forum über wissenschaftliche Zusammenarbeit in<br />

Hamburg.<br />

4. Mai Jugoslawiens Staatschef Tito stirbt.<br />

31. August Danziger Abkommen führen zur Gründung und offiziellen<br />

Anerkennung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft<br />

„Solidarność”.<br />

12. September Machtergreifung durch das türkische Militär.<br />

22. September Ausbruch des irakisch-iranischen Krieges.<br />

20. Oktober Wiedereingliederung der griechischen Streitkräfte in die<br />

integrierte Kommandostruktur des Bündnisses.<br />

11. November Eröffnung der Madrider KSZE-Folgekonferenz.<br />

9.-12. Dezember Auf Ministertagungen des Rats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

werden Bedenken bezüglich der Lage<br />

in Polen und der anhaltenden sowjetischen Besetzung<br />

Afghanistans laut.<br />

1981<br />

1. Januar Griechenland wird 10. Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.<br />

23. Februar Gescheiterter Putsch von Teilen der Guardia Civil gegen<br />

die spanische Regierung.<br />

6. Oktober Ermordung des ägyptischen Präsidenten Sadat.<br />

27. Oktober Sowjetisches U-Boot läuft in schwedischen Hoheitsgewässern<br />

auf Grund.<br />

18. November Präsident Reagan kündigt neue Abrüstungsinitiativen und<br />

Verhandlungen über atomare Mittelstreckensysteme (INF)<br />

und die Begrenzung der strategischen Rüstung (START)<br />

an.<br />

30. November Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion nehmen in<br />

Genf INF-Verhandlungen auf.<br />

10.-11. Dezember Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Spaniens<br />

zum Nordatlantikvertrag.<br />

13. Dezember Verhängung des Kriegsrechts in Polen.<br />

489


1982<br />

11. Januar Auf der auf Ministerebene abgehaltenen Sondersitzung<br />

des Nordatlantikrats wird eine Erklärung zu den Ereignissen<br />

in Polen verabschiedet.<br />

2. April-14. Juni Falkland-Konflikt.<br />

30. Mai Spanien wird 16. Mitglied der <strong>NATO</strong>.<br />

10. Juni Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Bonn. Die Staats- und<br />

Regierungschefs verabschieden die Bonner Erklärung, in<br />

der das Programm des Bündnisses für Frieden in Freiheit<br />

festgelegt ist.<br />

30. Juni Beginn der START-Verhandlungen in Genf.<br />

1983<br />

23. März Präsident Reagan kündigt ein umfassendes Forschungsprogramm<br />

zur Ausschaltung der Bedrohung durch strategische<br />

Nuklearraketen an (Strategische Verteidigungsinitiative;<br />

SDI).<br />

22. Juli Aufhebung des Kriegsrechts in Polen. Durch neue<br />

Gesetze werden die Kontrollbefugnisse der Regierung<br />

gestärkt.<br />

1. September Ein südkoreanisches Verkehrsflugzeug mit 269 Passagieren<br />

an Bord wird vor der Küste Sachalins von sowjetischen<br />

Abfangjägern abgeschossen.<br />

9. September Abschluss der KSZE-Folgekonferenz in Madrid.<br />

25. Oktober Intervention amerikanischer und ostkaribischer Streitkräfte<br />

in Grenada.<br />

25. Okt.-11. Nov. Vorbereitungskonferenz in Helsinki mit Blick auf die Stockholmer<br />

Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />

Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE).<br />

27. Oktober Montebello-Entscheidung. Die im Rahmen der Nuklearen<br />

Planungsgruppe der <strong>NATO</strong> (NPG) im kanadischen Montebello<br />

tagenden Verteidigungsminister geben ihre Entscheidung<br />

bekannt, weitere 1.400 Gefechtsköpfe aus Europa<br />

abzuziehen; damit steigt die Zahl der seit 1979 abgezogenen<br />

Gefechtsköpfe auf 2.400.<br />

23. November Die Verlegung von Teilen bodengestützter Marschflugkörper<br />

(Cruise Missiles) nach Großbritannien markiert den<br />

Beginn von INF-Stationierungen der <strong>NATO</strong>. Die Sowjetunion<br />

beschließt den Abbruch der laufenden INF-Verhandlungen<br />

in Genf.<br />

8. Dezember Abschluss der laufenden Runde der amerikanisch-sowjetischen<br />

START-Verhandlungen in Genf, ohne dass von<br />

490


sowjetischer Seite ein neues Datum für die Wiederaufnahme<br />

der Verhandlungen genannt wird.<br />

8.-9. Dezember Im Rahmen der auf Außenministerebene stattfindenden<br />

Tagung des Nordatlantikrats wird die Brüsseler Erklärung<br />

herausgegeben, in der die Minister ihre Entschlossenheit<br />

zum Ausdruck bringen, ausgewogene und konstruktive<br />

Beziehungen zum Osten anzustreben, und die Sowjetunion<br />

sowie andere Warschauer-Pakt-Staaten zu entsprechendem<br />

Handeln auffordern.<br />

13. Dezember Bildung einer Zivilregierung in der Türkei im Anschluss an<br />

Parlamentswahlen auf der Grundlage einer neuen Verfassung.<br />

1984<br />

17. Januar Eröffnung der Stockholmer Konferenz über Vertrauensund<br />

Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in<br />

Europa (KVAE).<br />

21. März-30. April KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegung<br />

von Streitigkeiten in Athen.<br />

31. Mai Veröffentlichung der Washingtoner Erklärung über Ost-<br />

West-Beziehungen durch die Außenminister der <strong>NATO</strong>.<br />

7.-9. Juni Gipfeltreffen in London. Die Staats- und Regierungschefs<br />

der sieben wichtigsten Industrieländer geben eine<br />

Erklärung zu den Ost-West-Beziehungen und zur<br />

Rüstungskontrolle heraus.<br />

12. Juni Die Außenminister der sieben Staaten der Westeuropäischen<br />

Union beschließen auf ihrer Tagung in Paris die<br />

Reaktivierung der WEU.<br />

25. Juni Lord Carrington (Großbritannien) tritt die Nachfolge von<br />

Joseph Luns als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär an.<br />

16.-26. Oktober KSZE-Seminar über wirtschaftliche, wissenschaftliche und<br />

kulturelle Zusammenarbeit im Mittelmeerraum in Venedig.<br />

26.-27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />

geben die „Erklärung von Rom” heraus, in der sie eine verstärkte<br />

Zusammenarbeit der WEU ankündigen.<br />

7. Dezember Verleihung des ersten Atlantic Award (Atlantischer Preis)<br />

durch den Generalsekretär der <strong>NATO</strong> an Per Markussen<br />

(Dänemark) für seine langjährigen Verdienste um die Verwirklichung<br />

der Ziele des Atlantischen Bündnisses.<br />

491


1985<br />

11. März Michail Gorbatschow wird nach dem Tod von Konstantin<br />

Tschernenko Generalsekretär der KPdSU.<br />

12. März Die Vereinigten Staaten und die UdSSR nehmen in Genf<br />

neue Rüstungskontrollverhandlungen auf; einbezogen<br />

sind Verteidigungs- und Weltraumsysteme, strategische<br />

Nuklearstreitkräfte sowie atomare Mittelstreckenwaffen.<br />

26. April Der die Organisation des Warschauer Paktes begründende<br />

Freundschafts-, Kooperations- und Beistandspakt<br />

aus dem Jahr 1955 wird von den Führern der sieben Mitgliedstaaten<br />

um 20 Jahre verlängert.<br />

7. Mai-17. Juni KSZE-Expertenkonferenz über Menschenrechte in<br />

Ottawa.<br />

15. Okt.-25. Nov. KSZE-Kulturforum in Budapest.<br />

12. November Professor van der Beugel (Niederlande) wird zweiter<br />

Preisträger des Atlantic Award für herausragende Dienste<br />

für das Atlantische Bündnis.<br />

19.-21. November Auf dem Genfer Gipfel einigen sich US-Präsident Ronald<br />

Reagan und der sowjetische Staats- und Parteichef Michail<br />

Gorbatschow grundsätzlich auf eine Reduzierung der<br />

strategischen Nuklearstreitkräfte um 50 Prozent und ein<br />

INF-Interimsabkommen.<br />

21. November Präsident Reagan berichtet auf einer Sonderkonferenz<br />

des Nordatlantikrats, an der die Staats- und Regierungschefs<br />

sowie die Außenminister teilnehmen, über seine<br />

Genfer Gespräche mit Gorbatschow.<br />

1986<br />

1. Januar Portugal und Spanien werden Mitglieder der Europäischen<br />

Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />

12. März In einem von Ministerpräsident Felipe González anberaumten<br />

Referendum sprechen sich die spanischen<br />

Wähler für einen Verbleib Spaniens im Atlantischen Bündnis<br />

ohne Beteiligung an der integrierten militärischen Kommandostruktur<br />

der <strong>NATO</strong> aus.<br />

15. April Als Antwort auf Terroranschläge, die Libyen zugeschrieben<br />

werden, greifen US-Truppen Ziele in Tripolis und Bengasi<br />

an.<br />

15. April-26. Mai KSZE-Expertenkonferenz über menschliche Kontakte in<br />

Bern.<br />

26. April Reaktorkatastrophe im sowjetischen Kernkraftwerk<br />

Tschernobyl.<br />

492


29.-30. Mai Die Außenminister geben eine Erklärung zur Ministertagung<br />

des Nordatlantikrats im kanadischen Halifax heraus,<br />

in der sie an die Sowjetunion appellieren, sich zur Förderung<br />

des Friedens, der Sicherheit und eines produktiven<br />

Ost-West-Dialogs „kühnen neuen Schritten” anzuschließen.<br />

Die Minister richten eine Hochrangige Arbeitsgruppe<br />

Konventionelle Rüstungskontrolle ein.<br />

22. September Abschluss der Stockholmer Konferenz über Vertrauensund<br />

Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in<br />

Europa (KVAE). Das Schlussdokument (vom 19. September)<br />

sieht verbindliche Maßnahmen zur Vorankündigung<br />

und Beobachtung sowie Vor-Ort-Inspektionen militärischer<br />

Übungen der Teilnehmerstaaten vor.<br />

13. Oktober Auf einer Sondersitzung des Nordatlantikrats, an der die<br />

Außen- und Verteidigungsminister in Brüssel teilnehmen,<br />

berichtet US-Außenminister Shultz dem Rat über den<br />

negativen Ausgang des Reykjaviker Gipfels vom 11. bis<br />

13. Oktober.<br />

21.-22. Oktober Ministertagung der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong><br />

im schottischen Gleneagles. Die Verteidigungsminister<br />

stellen sich hinter das Rüstungskontrollprogramm von<br />

Präsident Reagan.<br />

4. November Eröffnung der dritten KSZE-Folgekonferenz in Wien.<br />

24. November Prof. Karl Kaiser (Bundesrepublik Deutschland) erhält den<br />

dritten Atlantic Award für Verdienste um das Bündnis.<br />

11. Dezember Die Außenminister der <strong>NATO</strong> veröffentlichen die Brüsseler<br />

Erklärung zur konventionellen Rüstungskontrolle, in der<br />

sie zum einen Verhandlungen über konventionelle Stabilität<br />

zur Beseitigung bestehender Ungleichgewichte vom<br />

Atlantik bis zum Ural und die Festlegung der konventionellen<br />

Stabilität auf niedrigerem Niveau fordern sowie für<br />

weitere VSBM eintreten.<br />

1987<br />

26. Januar Spanien nimmt die Verhandlungen mit seinen <strong>NATO</strong>-Partnern<br />

über die künftige Rolle der spanischen Streitkräfte im<br />

Bündnis wieder auf.<br />

17. Februar Aufnahme von Gesprächen zwischen der <strong>NATO</strong> und den<br />

Warschauer-Pakt-Staaten in Wien über ein Mandat für<br />

Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa<br />

vom Atlantik bis zum Ural.<br />

27. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Carrington bietet im<br />

Anschluss an eine Dringlichkeitssitzung des Nordatlan-<br />

493


tikrats seine Vermittlung bei der Lösung des Konflikts in<br />

der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei an.<br />

4. Juni Der Deutsche Bundestag verabschiedet einen Antrag, mit<br />

dem die Beseitigung der Mittel- und Kurzstreckenraketen<br />

(INF/SRINF) in Europa gefordert wird.<br />

5. Juni Die kanadische Regierung gibt ihre Entscheidung<br />

bekannt, die eingegangenen Verpflichtungen zur Verstärkung<br />

Europas vom Abschnitt Nord auf den Abschnitt Mitte<br />

zu verlagern.<br />

19. Juni Bundeskanzler Helmut Kohl schlägt die Aufstellung einer<br />

deutsch-französischen Brigade als ersten Schritt in Richtung<br />

einer gemeinsamen europäischen Streitmacht vor.<br />

22. Juli Gorbatschow teilt mit, dass die sowjetische Seite bereit<br />

sei, sämtliche INF-Systeme einschließlich der 1987 im<br />

asiatischen Teil der Sowjetunion stationierten Waffen im<br />

Rahmen eines amerikanisch-sowjetischen INF-Vertrags<br />

abzuschaffen.<br />

23. Juli Sowjetische Unterhändler legen bei den amerikanischsowjetischen<br />

Rüstungskontrollverhandlungen in Genf<br />

einen Vorschlag auf den Tisch, mit dem sie das Konzept<br />

einer „doppelten Null-Lösung” billigen, in deren Rahmen<br />

die sowjetischen und amerikanischen landgestützten Mittelstreckenraketen<br />

(LRINF- und SRINF-Systeme) weltweit<br />

abgeschafft werden.<br />

20. August Experten der Westeuropäischen Union beraten auf ihrem<br />

Treffen in Den Haag gemeinsame Maßnahmen in der<br />

Golfregion zur Gewährleistung der ungehinderten Nutzung<br />

der Ölrouten.<br />

28.-30. August US-Inspektoren nehmen an militärischen Übungen bei<br />

Minsk teil; dies ist die erste derartige Inspektion nach<br />

Maßgabe des Stockholmer Dokuments vom September<br />

1986.<br />

5.-7. Oktober Teilnahme sowjetischer Inspektoren an <strong>NATO</strong>-Übungen in<br />

der Türkei - die erste derartige Inspektion in einem Bündnisland<br />

nach Maßgabe des Stockholmer Dokuments vom<br />

September 1986.<br />

27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der sieben WEU-<br />

Staaten billigen die „Haager Plattform über Europäische<br />

Sicherheitsinteressen”.<br />

25. November Verleihung des jährlichen Atlantic Award der <strong>NATO</strong> an<br />

Pierre Harmel (Belgien), den Verfasser des Harmel-<br />

Berichts von 1967.<br />

494


8. Dezember US-Präsident Reagan und der sowjetische Parteichef<br />

Michail Gorbatschow unterzeichnen zu Beginn ihres<br />

dreitägigen Gipfeltreffens den Washingtoner INF-Vertrag,<br />

mit dem landgestützte atomare Mittelstreckensysteme<br />

weltweit abgeschafft werden.<br />

9. Dezember Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion schließen<br />

ein Abkommen, das die gegenseitige Beobachtung von<br />

Kernwaffenversuchen vor Ort gestattet.<br />

10. Dezember Am Ende ihres dreitägigen Gipfeltreffens in Washington<br />

kündigen US-Präsident Reagan und der sowjetische Parteichef<br />

Gorbatschow einschneidende Kürzungen ihrer<br />

strategischen Rüstung an; sie weisen die Verhandlungsführer<br />

in Genf an, ein Abkommen nach den Vorgaben des<br />

ABM-Vertrags von 1972 auszuhandeln.<br />

11. Dezember Der Nordatlantikrat gedenkt des 20. Jahrestags des Harmel-Berichts.<br />

Die Außenminister Belgiens, der Bundesrepublik<br />

Deutschland, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande<br />

und der USA unterzeichnen bilaterale<br />

Übereinkommen zur Umsetzung des INF-Vertrags und der<br />

damit zusammenhängenden Inspektions- und Verifikationsmaßnahmen.<br />

1988<br />

22. Januar Einsetzung eines Gemeinsamen Sicherheitsrats durch die<br />

Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs.<br />

Die beiden Regierungen unterzeichnen ferner ein<br />

Abkommen über die Aufstellung einer gemeinsamen<br />

deutsch-französischen Brigade.<br />

2.-3. März Auf einem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel<br />

werden die Einigkeit des Bündnisses und die fortbestehende<br />

Gültigkeit der gemeinsamen Ziele und Grundsätze<br />

sowie der Bündnispolitik besonders hervorgehoben und<br />

erneut unterstrichen. Es wird eine Erklärung zur konventionellen<br />

Rüstungskontrolle veröffentlicht, in der wesentliche<br />

Schritte zum Abbau der konventionellen Ungleichgewichte<br />

durch Verhandlungen über konventionelle Stabilität<br />

gefordert werden.<br />

15. Mai Beginn des sowjetischen Truppenabzugs aus Afghanistan.<br />

26.-27. Mai Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> beauftragen die Exekutiv-Arbeitsgruppe<br />

mit einer Überprüfung der Aufgaben,<br />

Risiken und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten im<br />

495


Zusammenhang mit ihren Bemühungen um die Erhaltung<br />

der Glaubwürdigkeit und Effizienz der kollektiven Sicherheit<br />

und Verteidigung.<br />

31. Mai Während ihres fünftägigen Gipfeltreffens in Moskau tauschen<br />

Präsident Reagan und Generalsekretär Gorbatschow<br />

Dokumente über den kurz zuvor ratifizierten INF-<br />

Vertrag vom Dezember 1987 aus; zudem kommt es zur<br />

Unterzeichnung bilateraler Abkommen über Kernwaffenversuche<br />

und auf sonstigen Gebieten.<br />

9.-10. Juni Auf der ersten Ministertagung des Nordatlantikrats in Madrid<br />

beschäftigen sich die Außenminister mit der beim<br />

Moskauer Gipfel konstatierten positiven Entwicklung der<br />

Ost-West-Beziehungen und begrüßen die Entwicklungen<br />

hinsichtlich des spanischen Beitrags zur gemeinsamen<br />

Verteidigung.<br />

24. Juni Ankündigung der Aufstellung einer <strong>NATO</strong> Composite<br />

Force (NCF) zur Verstärkung Nordnorwegens im Spannungs-<br />

oder Krisenfall als Ersatz für die kanadische<br />

CAST-Brigade, die nach den Plänen der kanadischen<br />

Regierung in den Abschnitt Europa Mitte verlegt werden<br />

soll.<br />

28. Juni-1. Juli Der 19. Parteitag der KPdSU in Moskau bringt ein Programm<br />

politischer, verfassungsmäßiger und juristischer<br />

Reformen auf den Weg.<br />

1. Juli Manfred Wörner, der frühere Bundesminister der Verteidigung<br />

der Bundesrepublik Deutschland, wird Nachfolger<br />

Lord Carringtons als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär.<br />

20. August Inkrafttreten eines Waffenstillstands im Golfkrieg zwischen<br />

Iran und Irak im Rahmen der vom Sicherheitsrat der Vereinten<br />

Nationen verabschiedeten Resolution 598.<br />

14. November Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertrag<br />

zur Westeuropäischen Union.<br />

5. Dezember Paul Nitze, der Sonderberater Präsident Reagans in Fragen<br />

der Rüstungskontrolle, erhält den Atlantic Award<br />

1988.<br />

7. Dezember Der sowjetische Präsident Gorbatschow kündigt in einer<br />

Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen<br />

einseitige konventionelle Truppenreduzierungen an. Ein<br />

starkes Erdbeben in Armenien verwüstet mehrere Städte<br />

und Dörfer und fordert hohe Verluste an Menschenleben.<br />

8. Dezember Die Außenminister des Bündnisses begrüßen die sowjetischen<br />

Kürzungen bei den konventionellen Streitkräften<br />

und veröffentlichen eine Erklärung, in der sie Vorschläge<br />

496


1989<br />

des Bündnisses für anstehende Verhandlungen über konventionelle<br />

Stabilität und weitere VSBM-Maßnahmen<br />

erläutern.<br />

7.-11. Januar Teilnahme von 149 Ländern an einer internationalen Konferenz<br />

über C-Waffen in Paris.<br />

18. Januar Gorbatschow gibt weitere Einzelheiten zu den in seiner<br />

Rede vor den Vereinten Nationen vom 7. Dezember 1988<br />

angekündigten sowjetischen Truppenreduzierungen<br />

bekannt; danach sollen die Verteidigungsausgaben um<br />

14,2 Prozent und die Rüstungsproduktion um 19,5 Prozent<br />

gekürzt werden.<br />

19. Januar Abschluss der Wiener KSZE-Folgekonferenz und<br />

Annahme eines Schlussdokuments, das Mandate für neue<br />

Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa<br />

sowie über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen<br />

(VSBM) vorsieht.<br />

23.-27. Januar Von der DDR, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei und<br />

Bulgarien werden weitere Reduzierungen bei den konventionellen<br />

Streitkräften und den Militärhaushalten angekündigt.<br />

Sie werden von den Mitgliedstaaten des Bündnisses<br />

als Beiträge zur Reduzierung der konventionellen<br />

Ungleichgewichte in Europa begrüßt.<br />

2. Februar Abschlusskonferenz der Wiener Verhandlungen über beiderseitige<br />

und ausgewogene Truppenreduzierungen.<br />

11. Februar Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Ungarns<br />

stimmt dem „schrittweisen und stetigen” Übergang zu<br />

einem politischen Mehrparteiensystem zu.<br />

15. Februar Die Sowjetunion schließt den Abzug der Truppen aus<br />

Afghanistan nach dem von Staats- und Parteichef Gorbatschow<br />

angekündigten Zeitplan fristgerecht ab.<br />

6. März Die Außenminister der KSZE-Staaten treffen sich in Wien<br />

zur Aufnahme neuer Verhandlungen über konventionelle<br />

Streitkräfte in Europa zwischen den 23 Mitgliedern von<br />

<strong>NATO</strong> und Warschauer Pakt sowie über VSBM-Maßnahmen<br />

unter Beteiligung aller 35 KSZE-Teilnehmerstaaten.<br />

26. März Bei den ersten Wahlen zum neuen Kongress der Volksdeputierten<br />

der UdSSR mit der Möglichkeit, zwischen mehreren<br />

Kandidaten zu entscheiden, verlieren in vielen Wahlbezirken<br />

die offiziellen Parteikandidaten erheblich.<br />

4. April Der 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags<br />

wird mit einer Sondersitzung des Nordatlan-<br />

497


tikrats und anderen Feierlichkeiten bei der <strong>NATO</strong> und in<br />

den Hauptstädten des Bündnisses begangen.<br />

5. April In Warschau werden Abkommen zwischen der Regierung<br />

und Unterhändlern der Opposition über Maßnahmen<br />

unterzeichnet, die zu politischen Reformen in Polen unter<br />

Einschluss freier Wahlen und der Zulassung der verbotenen<br />

Gewerkschaftsbewegung „Solidarność” führen.<br />

18. April-23. Mai KSZE-Informationsforum in London.<br />

12. Mai Präsident Bush schlägt ein Regime des „Offenen Himmels”<br />

zur Förderung des Vertrauens und der Transparenz<br />

in Bezug auf militärische Aktivitäten vor. Der Vorschlag<br />

beinhaltet die gegenseitige Öffnung des Luftraums für<br />

Überflüge durch die beteiligten Länder.<br />

29.-30. Mai Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel unter Teilnahme<br />

der Staats- und Regierungschefs. Präsident Bush<br />

kündigt bedeutende neue Initiativen für konventionelle<br />

Truppenreduzierungen in Europa an. Verabschiedung der<br />

Gesamtkonzeption der Rüstungskontrolle und Abrüstung<br />

und Veröffentlichung einer Gipfelerklärung.<br />

30. Mai-23. Juni Erstes Treffen der KSZE-Konferenz über die menschliche<br />

Dimension (CHD) in Paris.<br />

31. Mai Bei einem Besuch der Bundesrepublik Deutschland werden<br />

von Präsident Bush Vorschläge zur Förderung freier<br />

Wahlen und des Pluralismus in Osteuropa sowie hinsichtlich<br />

der Beseitigung der Berliner Mauer unterbreitet.<br />

3.-4. Juni Chinas Führung setzt in Peking zur Niederschlagung einer<br />

von unbewaffneten Studenten geführten Demonstration<br />

für Demokratie Streitkräfte ein; die Folge sind eine Vielzahl<br />

von Toten und größere Unruhen in anderen Städten,<br />

Verfolgungen und Beschränkungen der Grundrechte.<br />

4. und 18. Juni Freie Wahlen zum polnischen Senat und Teilwahlen von<br />

35 Prozent der Sitze im Sejm, die zu einem großen Wahlerfolg<br />

für „Solidarność” führen.<br />

8.-9. Juni Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses.<br />

Die Verteidigungsminister prüfen die Auswirkungen westlicher<br />

Vorschläge hinsichtlich einer Reduzierung der konventionellen<br />

Streitkräfte in Europa auf die Verteidigungsplanung.<br />

16. Juni Imre Nagy, Reformpolitiker während des ungarischen<br />

Volksaufstands von 1956, der 1958 gehenkt wurde, wird<br />

mit allen Ehren in Budapest umgebettet.<br />

19. Juni Wiederaufnahme der START-Verhandlungen in Genf.<br />

498


2. Juli Tod des früheren sowjetischen Außenministers und Präsidenten<br />

Andrej Gromyko.<br />

9. August Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt im Namen der Verbündeten<br />

eine Erklärung zur Lage der türkischen Volksgruppe in<br />

Bulgarien heraus, in der er die bulgarische Regierung auffordert,<br />

den Appellen zur Erfüllung ihrer KSZE-Verpflichtungen<br />

nachzukommen.<br />

24. August Tadeusz Mazowiecki wird Ministerpräsident der ersten<br />

nichtkommunistischen Regierung in Polen seit 40 Jahren.<br />

Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (KP) behält vier<br />

Ministerien.<br />

10. September Ungarn öffnet seine Westgrenze und ermöglicht es damit<br />

einer großen Zahl von Flüchtlingen aus der DDR, das<br />

Land in Richtung Westen zu verlassen.<br />

3. Oktober Nachdem 6.390 DDR-Bürger die westlichen Botschaften<br />

in Prag am 1. Oktober aufgrund einer mit der DDR-Regierung<br />

getroffenen Übereinkunft verlassen durften, suchen<br />

an die 20.000 DDR-Flüchtlinge Zuflucht in den Botschaften<br />

der Bundesrepublik Deutschland in Prag und Warschau.<br />

6.-7. Oktober Michail Gorbatschow fordert bei seinem Besuch der<br />

Parade zum 40. Jahrestag Reformen in der DDR.<br />

16. Oktober KSZE-Konferenz über Umweltschutz in Sofia.<br />

18. Oktober Erich Honecker, seit 1971 Generalsekretär der SED, wird<br />

an der Spitze der DDR von Egon Krenz abgelöst, während<br />

DDR-Bürger für politische Reformen demonstrieren und<br />

eine große Zahl von Flüchtlingen weiter über Prag und<br />

Budapest der DDR den Rücken kehren.<br />

23. Oktober Die am 18. Oktober vom ungarischen Parlament verabschiedete<br />

neue Verfassung macht die Republik Ungarn zu<br />

einem „freien, demokratischen, unabhängigen Rechtsstaat”<br />

und ebnet den Weg für Mehrparteienwahlen im<br />

Jahre 1990.<br />

7. November Rücktritt der DDR-Regierung nach Demonstrationen in<br />

vielen Städten, bei denen freie Wahlen und die Abschaffung<br />

des Machtmonopols der SED gefordert wurde, und<br />

nachdem innerhalb der Partei der Ruf nach größeren Veränderungen<br />

auf der höchsten Führungsebene laut geworden<br />

ist. Am darauffolgenden Tag tritt das Politbüro<br />

geschlossen zurück.<br />

9.-10. November Öffnung der Berliner Mauer. In einer Atmosphäre der politischen<br />

Ungewissheit und der Staatskrise in Ostberlin<br />

reißen Ost- und Westberliner die Mauer nieder und feiern<br />

499


den Beginn der Wiedervereinigung. Nach weitverbreiteten<br />

Demonstrationen und der Forderung nach politischen<br />

Reformen gibt die Regierung der DDR die Aufhebung der<br />

Reisebeschränkungen in den Westen bekannt und richtet<br />

neue Übergangsstellen ein.<br />

10. November Der seit 1954 amtierende bulgarische KP-Chef Todor<br />

Schiffkoff wird abgesetzt; es folgen weitere einschneidende<br />

Veränderungen in der Parteispitze.<br />

14. November Die Volkskammer der DDR wählt Hans Modrow zum Ministerpräsidenten.<br />

Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertrag<br />

zur Westeuropäischen Union.<br />

17. November Die gewaltsame Auflösung von Studentendemonstrationen<br />

in Prag führt zu einem Volksaufstand gegen die<br />

Regierung. Entstehung des Bürgerforums unter Václav<br />

Havel.<br />

20. November Auf Massendemonstrationen in Leipzig wird die deutsche<br />

Wiedervereinigung gefordert.<br />

24. November Rücktritt der tschechoslowakischen Parteiführung. Karel<br />

Urbanek wird Generalsekretär und lädt zum Dialog mit<br />

dem Bürgerforum ein.<br />

3. Dezember Rücktritt des neuen Politbüros und Zentralkomitees der<br />

DDR im Zuge der Aufdeckung von Misswirtschaft und Korruption<br />

der kommunistischen Parteiführung.<br />

4. Dezember <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Brüssel. US-Präsident Bush unterrichtet<br />

die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> über<br />

seine Gespräche mit Gorbatschow beim amerikanischsowjetischen<br />

Gipfel in Malta vom 2. und 3. Dezember.<br />

Anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs<br />

der Warschauer-Pakt-Staaten in Moskau wird<br />

eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der der Einmarsch<br />

Truppen des Warschauer Pakts in der Tschechoslowakei<br />

im Jahre 1968 verurteilt und die Breschnew-Doktrin<br />

der beschränkten Souveränität verworfen wird.<br />

7. Dezember Rücktritt von Präsident Gustav Husak und Bildung einer<br />

Koalitionsregierung in der Tschechoslowakei. Der von der<br />

<strong>NATO</strong> verliehene Atlantic Award für 1989 geht an Sir Michael<br />

Howard, Präsident und Mitbegründer des Internationalen<br />

Instituts für Strategische Studien (IISS).<br />

11. Dezember Volksdemonstrationen in Bulgarien führen zu dem Versprechen<br />

freier Wahlen und zur Aufgabe der Führungsrolle<br />

der Kommunistischen Partei.<br />

500


14.-15. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />

Außenminister erörtern den sich beschleunigenden politischen<br />

Wandel in Mittel- und Osteuropa.<br />

19. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner und den Ständigen<br />

Vertretern der <strong>NATO</strong>-Staaten; es ist der erste derartige<br />

Besuch eines Ministers einer mittel- oder osteuropäischen<br />

Regierung.<br />

20. Dezember Truppen und Polizei eröffnen das Feuer auf Tausende von<br />

Demonstranten in der rumänischen Stadt Temeschwar.<br />

22. Dezember Sturz des Ceau…escu-Regimes. Nicolae Ceau…ecsu wird<br />

von rumänischen Truppen festgenommen und am 25.<br />

Dezember erschossen. Die Nationale Rettungsfront unter<br />

Führung von Ion Iliescu übernimmt die Macht und verspricht<br />

freie Wahlen.<br />

29. Dezember Das polnische Parlament hebt die Führungsrolle der Kommunistischen<br />

Partei auf und führt wieder die Staatsbezeichnung<br />

Republik Polen ein. Václav Havel wird zum<br />

Präsidenten der Tschechoslowakei gewählt.<br />

1990<br />

15. Januar Die bulgarische Regierung schafft das seit 44 Jahren<br />

bestehende politische Machtmonopol der Kommunistischen<br />

Partei ab.<br />

16. Jan.-5 Feb. Seminar über Militärdoktrinen in Wien im Rahmen der<br />

KSZE mit 35 Teilnehmerstaaten.<br />

6. Februar In einer beispiellosen Rede vor der Plenarversammlung<br />

des Zentralkomitees der KPdSU trägt Michail Gorbatschow<br />

wesentliche Aspekte seines Reformprogramms<br />

vor, so unter anderem die Aufgabe der Führungsrolle der<br />

Kommunistischen Partei und die Einführung des politischen<br />

Pluralismus.<br />

12.-14. Februar Die Außenminister der <strong>NATO</strong>- und Warschauer-Pakt-Staaten<br />

kommen mit Beobachtern aus anderen KSZE-Staaten<br />

in Ottawa zur Konferenz über den „Offenen Himmel”<br />

zusammen.<br />

13. Februar Am Rande der Konferenz über den „Offenen Himmel” in<br />

Ottawa einigen sich die Außenminister der betreffenden<br />

Staaten auf „2+4”-Gespräche über außenpolitische<br />

Aspekte der deutschen Einheit. Die Außenminister der<br />

<strong>NATO</strong>- und Warschauer-Pakt-Staaten vereinbaren ferner<br />

501


Schritte, die den Abschluss eines KSE-Abkommens im<br />

Jahre 1990 ermöglichen sollen.<br />

3. März Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbier<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit<br />

Generalsekretär Manfred Wörner.<br />

8. März Auf einer Tagung mit Bundeskanzler Helmut Kohl finden<br />

im Nordatlantikrat Konsultationen über die Haltung der<br />

Bundesregierung im Zusammenhang mit den Entwicklungen<br />

in Deutschland und den damit einhergehenden<br />

Sicherheitsfragen statt.<br />

11. März Das litauische Parlament beschließt den Austritt aus der<br />

Sowjetunion und die Wiederherstellung der Unabhängigkeit<br />

des baltischen Staates.<br />

17. März Die Außenminister des Warschauer Pakts sprechen sich<br />

bei ihrem Treffen in Prag für das Weiterbestehen der<br />

<strong>NATO</strong> und des Warschauer Pakts aus.<br />

18. März In den ersten freien Wahlen in der DDR seit 40 Jahren<br />

stimmen die Bürger mit überwältigender Mehrheit für die<br />

„Allianz für Deutschland”. Damit wird ein weiterer wichtiger<br />

Schritt auf dem Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands<br />

getan.<br />

19. März-11. April KSZE-Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit in<br />

Europa in Bonn.<br />

21. März Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewski<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und trifft mit Generalsekretär<br />

Manfred Wörner und den Ständigen Vertretern der<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten zusammen.<br />

26. März Die tschechoslowakische Regierung ordnet den Abbau<br />

der Grenzanlagen an den Grenzen zu Österreich und zur<br />

Bundesrepublik Deutschland an.<br />

27. März Portugal und Spanien treten nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses<br />

formell der WEU bei.<br />

7. April Die Wahlen in Ungarn führen zu einem entscheidenden<br />

Sieg für das Ungarische Demokratische Forum (Mitte-<br />

Rechts-Partei).<br />

12. April Die Koalitionsregierung der DDR spricht sich für eine Wiedervereinigung<br />

mit der Bundesrepublik Deutschland nach<br />

Artikel 23 des Grundgesetzes und die Mitgliedschaft des<br />

vereinten Landes im Nordatlantischen Bündnis aus.<br />

3. Mai Präsident Bush gibt die Einstellung der Modernisierungsprogramme<br />

für die in Europa stationierten nuklearen Artilleriesysteme<br />

und der Pläne für ein Nachfolgemodell der<br />

nuklearen Kurzstreckenrakete LANCE bekannt. Gleichzei-<br />

502


tig fordert er die Aufnahme von Verhandlungen über amerikanische<br />

und sowjetische nukleare Kurzstreckenraketen<br />

im Anschluss an die Unterzeichnung eines KSE-Vertrags.<br />

4. Mai Das lettische Parlament erklärt die Unabhängigkeit der<br />

baltischen Republik.<br />

8. Mai Das Parlament Estlands ändert den Namen der Republik<br />

und deren Verfassung und führt ihre vor dem Krieg gültige<br />

Nationalflagge und Nationalhymne wieder ein.<br />

9.-10. Mai Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> beraten auf ihrer im<br />

Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe im kanadischen<br />

Kananaski abgehaltenen Konferenz über die Auswirkungen<br />

der Veränderungen in Europa auf die Sicherheitspolitik<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

20. Mai Im Anschluss an Wahlen in Rumänien wird Ion Iliescu,<br />

ehemaliges Mitglied der kommunistischen Regierung,<br />

trotz des Vorwurfs von Wahlmanipulationen seitens der<br />

Opposition zum Präsidenten gewählt. Die Nationale Rettungsfront<br />

erhält eine Mehrheit im Parlament.<br />

22.-23. Mai Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister nehmen auf ihrer Tagung<br />

im Rahmen des Verteidigungsplanungsausschusses eine<br />

Bewertung der Folgen der Veränderungen in Europa für<br />

die Sicherheitspolitik der <strong>NATO</strong> vor und bringen eine Überprüfung<br />

der Militärstrategie der <strong>NATO</strong> auf den Weg.<br />

Ungarns neuer Premier József Antall gibt die Absicht seiner<br />

Regierung bekannt, sich nach Verhandlungen aus<br />

dem Warschauer Pakt zurückzuziehen.<br />

30. Mai Boris Jelzin wird im dritten Wahlgang zum Präsidenten der<br />

russischen Republik gewählt.<br />

30. Mai-2. Juni Amerikanisch-sowjetisches Gipfeltreffen in Washington.<br />

5. Juni Die an der zweiten KSZE-Konferenz über die menschliche<br />

Dimension (CHD2) in Kopenhagen teilnehmenden Außenminister<br />

von 35 Staaten kommen überein, Albanien Beobachterstatus<br />

einzuräumen.<br />

7.-8. Juni Auf der Ministerkonferenz des Nordatlantikrats im schottischen<br />

Turnberry veröffentlichen die Außenminister des<br />

Bündnisses die „Botschaft von Turnberry”, in der sie ihre<br />

Entschlossenheit bekunden, die sich aus den Veränderungen<br />

in Europa ergebenden Möglichkeiten zu nutzen und<br />

der Sowjetunion und allen anderen europäischen Staaten<br />

die Hand zu Freundschaft und Zusammenarbeit zu reichen.<br />

503


8. Juni Parlamentswahlen in der Tschechoslowakei. Das Bürgerforum<br />

und die damit verbundenen Parteien erhalten die<br />

Mehrheit in der Bundesversammlung.<br />

10. und 17. Juni Wahlen in Bulgarien führen zu einer parlamentarischen<br />

Mehrheit für die Sozialistische Partei Bulgariens.<br />

18. Juni Die <strong>NATO</strong> gibt die Vergabe von 70 Forschungsstipendien<br />

für 1990-91 bekannt, darunter 55 Stipendien für Forschungsvorhaben<br />

im Zusammenhang mit demokratischen<br />

Institutionen; dies ist das erste Mal, dass Stipendien<br />

sowohl Bürgern von <strong>NATO</strong>- als auch mittel- und osteuropäischen<br />

Staaten zuerkannt werden.<br />

28. Juni Auf der Kopenhagener KSZE-Konferenz über die menschliche<br />

Dimension verpflichten sich osteuropäische Staaten<br />

(mit Ausnahme Albaniens, das sich der KSZE erst im Juni<br />

1991 anschloss), zur parlamentarischen Demokratie auf<br />

Mehrparteienbasis und zur Rechtsstaatlichkeit.<br />

29. Juni Geza Jeszensky, der ungarische Außenminister, wird von<br />

Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

empfangen.<br />

2. Juli Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und der DDR. Der japanische Außenminister<br />

Taro Nakayama wird von Generalsekretär Manfred<br />

Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier empfangen.<br />

6. Juli Die in London tagenden Staats- und Regierungschefs der<br />

<strong>NATO</strong> geben die „Londoner Erklärung” über ein Gewandeltes<br />

Nordatlantisches Bündnis heraus. Die Erklärung<br />

enthält Vorschläge für den Ausbau der Zusammenarbeit<br />

mit den Staaten Mittel- und Osteuropas in einem breiten<br />

Spektrum politischer und militärischer Aktivitäten, einschließlich<br />

der Einrichtung regulärer diplomatischer Verbindungen<br />

zwischen diesen Ländern und der <strong>NATO</strong>.<br />

10. Juli DDR-Außenminister Markus Meckel besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

13.-17. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht im<br />

Anschluss an die Veröffentlichung der Londoner Erklärung<br />

auf Einladung von Außenminister Schewardnadse<br />

Moskau zu Gesprächen mit der sowjetischen Führung.<br />

16. Juli Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow einigen<br />

sich auf Maßnahmen, die es Deutschland ermöglichen,<br />

wieder seine volle Souveränität zu erlangen und sein<br />

Recht auf Vollmitgliedschaft im Nordatlantischen Bündnis<br />

wahrzunehmen.<br />

17. Juli Abschluss der „2+4”-Konferenz in Paris über die Wiedervereinigung<br />

Deutschlands.<br />

504


18. Juli Der ungarische Premier József Antall stattet dem <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier einen Besuch ab.<br />

2. August Nach Streitigkeiten zwischen den beiden Ländern über die<br />

Ölförderrechte im Golf marschieren irakische Truppen in<br />

Kuwait ein.<br />

6. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließt einstimmig<br />

weitreichende Sanktionen gegen den Irak und fordert<br />

die Iraker auf, sich aus den besetzten Gebieten<br />

Kuwaits zurückzuziehen.<br />

8. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärt die<br />

Ankündigung des Irak bezüglich seiner De-facto-Annexion<br />

Kuwaits für null und nichtig.<br />

10. August Sondertagung des auf Außenministerebene tagenden<br />

Nordatlantikrats zu Konsultation und Informationsaustausch<br />

über die Entwicklungen am Golf.<br />

22. August Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik<br />

stimmt für die Wiedervereinigung der DDR mit der<br />

Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und<br />

spricht sich für Wahlen im vereinigten Deutschland am<br />

2. Dezember 1990 aus.<br />

4. September Die neun Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union<br />

vereinbaren Richtlinien für die Koordinierung ihrer Marineoperationen<br />

in der Golfregion zur Unterstützung des<br />

internationalen Embargos gegen den Irak. Eine Reihe von<br />

WEU- und anderen Staaten entsenden Truppen in das<br />

Gebiet.<br />

5.-8. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner reist zu<br />

Gesprächen mit dem Präsidenten, Ministerpräsidenten<br />

und Parlamentspräsidenten in die Tschechische und Slowakische<br />

Föderative Republik.<br />

7. September Im Nordatlantikrat werden die Konsultationen über politische,<br />

militärische und wirtschaftliche Entwicklungen am<br />

Golf im Rahmen der Abstimmung der Politik der Bündnispartner<br />

und des Eintretens der Verbündeten für die<br />

Durchsetzung der VN-Resolutionen zur Golfkrise fortgeführt.<br />

10. September US-Außenminister James Baker unterrichtet den Nordatlantikrat<br />

auf einer Sondertagung auf Ministerebene über<br />

die Ergebnisse des amerikanisch-sowjetischen Gipfeltreffens<br />

zur Golfkrise.<br />

12. September In einer anlässlich der Unterzeichnung des „2+4”-Vertrags<br />

in Moskau abgegebenen Erklärung begrüßt das Bündnis<br />

dieses historische Abkommen, das den Weg für die Verei-<br />

505


nigung Deutschlands und die Wiedererlangung seiner<br />

vollen Souveränität ebnet.<br />

13.-15. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner spricht bei seinem<br />

ersten Besuch in Polen vor dem Sejm über die historischen<br />

Chancen zur Schaffung einer dauerhaften Friedensordnung<br />

und von Wohlstand in Europa auf der<br />

Grundlage von Zusammenarbeit und Freundschaft.<br />

14. September Beginn von Konsultationen der Bündnispartner in der<br />

Besonderen Beratungsgruppe der <strong>NATO</strong> zu künftigen Verhandlungen<br />

über nukleare Kurzstreckensysteme nach<br />

Maßgabe der Londoner Erklärung. In einer Erklärung, mit<br />

der das gewaltsame Eindringen irakischer Soldaten in die<br />

Botschaften von <strong>NATO</strong>-Staaten in Kuwait verurteilt wird,<br />

fordert das Bündnis den Irak auf, die Botschaften zu räumen<br />

und weitere aggressive Handlungen zu unterlassen.<br />

24. Sept.-19. Okt. KSZE-Mittelmeerkonferenz in Palma de Mallorca.<br />

1.-2. Oktober Die KSZE-Außenministerkonferenz in New York verurteilt<br />

in einer Resolution den irakischen Überfall auf Kuwait.<br />

3. Oktober Am Tag der Deutschen Einheit begeht der Nordatlantikrat<br />

dieses Ereignis durch ein außerordentliches Treffen, bei<br />

dem das vereinigte Land als Vollmitglied der Allianz<br />

begrüßt wird.<br />

15. Oktober Michail Gorbatschow erhält den Friedensnobelpreis 1990.<br />

23. Oktober Der rumänische Ministerpräsident Petre Roman wird von<br />

Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

empfangen.<br />

25.-26. Oktober Besuch des Ersten Stellvertretenden Verteidigungsministers<br />

und sowjetischen Generalstabschefs, General M. A.<br />

Moisejew, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

26. Oktober Dr. Lajos Fur, Verteidigungsminister der Republik Ungarn,<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

15. November Der bulgarische Außenminister Luben Gozew wird von<br />

Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

empfangen.<br />

17. November Die KSZE-Unterhändler verabschieden das „Wiener<br />

Dokument” über Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />

Maßnahmen (VSBM).<br />

19. November Im Rahmen des KSZE-Gipfeltreffens in Paris unterzeichnen<br />

die 22 Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und des Warschauer<br />

Pakts einen wichtigen Vertrag über Konventionelle Streitkräfte<br />

in Europa (KSE); ferner geben sie eine Gemeinsame<br />

Erklärung über den Aggressionsverzicht heraus.<br />

506


21. November Die Staats- und Regierungschefs der KSZE veröffentlichen<br />

die Charta von Paris für ein Neues Europa und befürworten<br />

die Verabschiedung des Wiener Dokuments über<br />

Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen<br />

(VSBM).<br />

22.-25. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Ungarn.<br />

26.-28. November Auf der Tagung der Nordatlantischen Versammlung in<br />

London wird Parlamentariern aus der Sowjetunion, Bulgarien,<br />

der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen der Status<br />

assoziierter Delegierter zuerkannt.<br />

6.-7. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der Nuklearen Planungsgruppe in Brüssel. Die Verteidigungsminister<br />

unterstützen die VN-Resolution 678, in<br />

der der Abzug irakischer Truppen aus Kuwait bis Januar<br />

1991 gefordert wird. Sie überprüfen den Fortschritt zur<br />

Entwicklung eines neuen Strategischen Konzepts für die<br />

<strong>NATO</strong> sowie andere Schritte zur Anpassung der <strong>NATO</strong>-<br />

Streitkräfte an das neue strategische Umfeld in Europa.<br />

9. Dezember Lech Wałęsa wird zum Präsidenten Polens gewählt.<br />

11. Dezember Die Kommunistische Partei Albaniens kündigt nach 45<br />

Jahren Ein-Parteien-Diktatur die Zulassung von Oppositionsparteien<br />

an.<br />

13. Dezember Der rumänische Verteidigungsminister General Vasile<br />

Ionel besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

15. Dezember Auf ihrem Gipfeltreffen in Rom eröffnen die Staats- und<br />

Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft (EG)<br />

Regierungskonferenzen über die Wirtschafts-, Währungsund<br />

Politische Union.<br />

17.-18. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />

Außenminister erörtern die Fortschritte, die seit dem Juli-<br />

Gipfel zur Erfüllung der Ziele der Londoner Erklärung<br />

gemacht wurde, und geben eine Erklärung zur Golfkrise<br />

ab.<br />

20. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse<br />

tritt zurück und warnt vor einer neuerlichen Diktatur in der<br />

Sowjetunion.<br />

1991<br />

2. Januar Die <strong>NATO</strong> stationiert Flugzeuge des ACE-Eingreifverbands<br />

(AMF) mit einem operativen Auftrag im Südosten<br />

der Türkei.<br />

507


8. Januar Sowjetische Truppen werden um die litauische Hauptstadt<br />

stationiert, um die Durchsetzung der Wehrpflicht sicherzustellen.<br />

9. Januar Auf dem Genfer Treffen zwischen den Außenministern der<br />

USA und des Irak bleibt der Irak bei seiner Weigerung,<br />

seine Truppen aus Kuwait abzuziehen.<br />

11. Januar Die <strong>NATO</strong> gibt eine Erklärung ab, in der sie die sowjetische<br />

Regierung auffordert, keine Gewalt oder Einschüchterungsmaßnahmen<br />

gegen die baltischen Republiken<br />

anzuwenden.<br />

15. Jan.-8. Feb. Beim KSZE-Expertentreffen über die friedliche Beilegung<br />

von Streitigkeiten in Valletta wird die Einrichtung eines<br />

Schlichtungsmechanismus vorgeschlagen.<br />

17. Januar Koalitionsstreitkräfte fliegen zu Beginn des Golfkriegs Luftangriffe<br />

gegen den Irak, nachdem sich der Irak geweigert<br />

hatte, sich gemäß den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats<br />

aus Kuwait zurückzuziehen.<br />

9. Februar 85 Prozent der Wähler stimmen in einem Volksentscheid<br />

in Litauen für die Unabhängigkeit.<br />

18. Februar WEU-Generalsekretär Wim van Eekelen besucht die<br />

<strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wörner<br />

im Rahmen der laufenden Konsultationen über die<br />

Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />

(ESVI) und die Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong> und WEU.<br />

19. Februar Ein sowjetischer Friedensplan zur Verhinderung des Golfkriegs<br />

in letzter Minute bleibt hinter den Forderungen der<br />

Bündnispartner nach einem bedingungslosen Abzug der<br />

irakischen Streitkräfte zurück.<br />

24. Februar Koalitionsstreitkräfte beginnen mit ihrer Bodenoffensive in<br />

Kuwait.<br />

25. Februar Vertreter der sechs Warschauer-Pakt-Staaten kündigen in<br />

Budapest die Auflösung ihrer Militärstruktur an. Der Verteidigungsministerausschuss<br />

des Warschauer Pakts, sein<br />

gemeinsames Oberkommando und sein Militär-, Wissenschafts-<br />

und Technologierat werden aufgelöst.<br />

27. Februar Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbier<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

28. Februar Die Koalitionsstreitkräfte befreien Kuwait. US-Präsident<br />

George Bush lässt die Kampfhandlungen der Koalition<br />

einstellen. Der Irak akzeptiert bedingungslos alle zwölf<br />

VN-Resolutionen zum Abzug seiner Truppen aus Kuwait.<br />

508


3. März Bei Volksentscheiden in Estland und Lettland stimmen 77<br />

bzw. 73 Prozent für die Unabhängigkeit.<br />

4. März Die sowjetische Regierung ratifiziert den Vertrag, der die<br />

deutsche Wiedervereinigung gestattet und die Viermächteregelungen,<br />

die nach dem Zweiten Weltkrieg für<br />

Deutschland galten, förmlich außer Kraft setzt.<br />

5. März Der ACE-Eingreifverband (AMF) der <strong>NATO</strong> wird nach<br />

Beendigung des Golfkriegs aus der Türkei abgezogen.<br />

13.-26. März Abschluss des Abzugs amerikanischer Mittelstreckensysteme<br />

aus<br />

Europa gemäß INF-Vertrag.<br />

21. März Besuch des Präsidenten der Tschechischen und Slowakischen<br />

Föderativen Republik, Václav Havel, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

Präsident Havel hält eine historische Rede vor dem Nordatlantikrat.<br />

31. März Offizielle Auflösung der Militärstrukturen des Warschauer<br />

Pakts.<br />

5. April Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />

Entwicklung (EBWE) in London, die den osteuropäischen<br />

Staaten und der Sowjetunion beim Übergang zu Demokratie<br />

und Marktwirtschaft helfen soll.<br />

23.-24. April Besuch des Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses,<br />

General Vigleik Eide, in der Tschechischen und Slowakischen<br />

Föderativen Republik.<br />

25.-26. April Konferenz über die Zukunft der europäischen Sicherheit in<br />

Prag unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des<br />

Außenministers der Tschechischen und Slowakischen<br />

Republik und des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs.<br />

29. April Der jährlich vergebene Atlantic Award der <strong>NATO</strong> wird<br />

posthum an den italienischen Senator Giovanni Malagodi<br />

verliehen.<br />

30. April Besuch des bulgarischen Ministerpräsidenten Dimitar<br />

Popow und seines Verteidigungsministers, Generaloberst<br />

Mutaftschiew, im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

7. Mai Der jugoslawische Verteidigungsminister erklärt, in seinem<br />

Land herrsche Bürgerkrieg.<br />

12. Mai Beseitigung der restlichen Raketen vom Typ SS 20 durch<br />

die Sowjetunion gemäß INF-Vertrag.<br />

21. Mai Das amerikanische Repräsentantenhaus fordert einen<br />

US-Truppenabbau in Europa von 250.000 auf 100.000<br />

Mann bis 1995.<br />

Der Oberste Sowjet verabschiedet ein Gesetz zur Liberalisierung<br />

von Auslandsreisen und Auswanderung.<br />

509


23. Mai Besuch des polnischen Verteidigungsministers Piotr<br />

Kolodziejczyk bei der <strong>NATO</strong>.<br />

28.-29. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong>. Die Minister<br />

vereinbaren unter anderem die Eckdaten der neuen<br />

Streitkräftestruktur der <strong>NATO</strong>.<br />

28. Mai-7. Juni KSZE-Symposium über das kulturelle Erbe in Krakau.<br />

1. Juni Amerikanische und sowjetische Beamte erklären, die noch<br />

bestehenden Meinungsverschiedenheiten über den KSE-<br />

Vertrag seien ausgeräumt.<br />

6.-7. Juni Die Außenminister der <strong>NATO</strong> veröffentlichen bei ihrer<br />

Tagung in Kopenhagen Erklärungen über die Partnerschaft<br />

mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, die sicherheitspolitischen<br />

Kernfunktionen der <strong>NATO</strong> im neuen<br />

Europa und die Lösung von Problemen im Zusammenhang<br />

mit dem KSE-Vertrag.<br />

12.-14. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner reist zu einem<br />

offiziellen Besuch in die Republik Bulgarien.<br />

19. Juni Albanien wird 35. KSZE-Teilnehmerstaat.<br />

19.-20. Juni KSZE-Ratstagung in Berlin. Die Außenminister schaffen<br />

einen KSZE-Dringlichkeitsmechanismus, der kurzfristige<br />

Treffen hoher Beamter vorsieht, wenn 13 Staaten zustimmen,<br />

und billigen den Bericht von Valletta über die friedliche<br />

Beilegung von Streitigkeiten.<br />

20. Juni Der Deutsche Bundestag beschließt, dass Berlin wieder<br />

Hauptstadt werden soll.<br />

25. Juni Die Parlamente Sloweniens und Kroatiens erklären die<br />

Unabhängigkeit.<br />

28. Juni Auflösung des RGW.<br />

1. Juli Der Warschauer Pakt wird mit einem Protokoll, in dem die<br />

Errichtung „gesamteuropäischer Strukturen” gefordert<br />

wird, offiziell aufgelöst.<br />

1.-19. Juli KSZE-Expertentagung über nationale Minderheiten in<br />

Genf.<br />

3. Juli Der polnische Präsident Lech Wałęsa besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

4.-5. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumänien.<br />

30. Juli Der russische Präsident Boris Jelzin unterzeichnet einen<br />

Vertrag mit Litauen, in dem dessen Unabhängigkeit anerkannt<br />

wird.<br />

30.-31. Juli Die Präsidenten der USA und der Sowjetunion erklären,<br />

dass durch ihr zweitägiges Gipfeltreffen eine neue Ära in<br />

den bilateralen Beziehungen eröffnet wurde, und unter-<br />

510


zeichnen den START-Vertrag über die Reduzierung der<br />

strategischen Nuklearwaffen.<br />

19. August Der sowjetische Präsident Gorbatschow wird durch einen<br />

Putsch gestürzt und durch ein „Notstandskomitee” ersetzt.<br />

Auf einer Dringlichkeitssitzung des <strong>NATO</strong>-Rats wird die<br />

Sowjetunion vor „ernsthaften Folgen” einer Abweichung<br />

vom Reformkurs gewarnt. Westliche Hilfsprogramme werden<br />

ausgesetzt. Der russische Präsident Boris Jelzin ruft<br />

zum Generalstreik auf, während loyale Panzereinheiten<br />

mit russischen Flaggen um das russische Parlamentsgebäude<br />

Stellung beziehen.<br />

21. August Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenminister<br />

erörtern die politische Lage in der Sowjetunion und veröffentlichen<br />

eine Erklärung, in der sie die verfassungswidrige<br />

Absetzung Präsident Gorbatschows verurteilen und<br />

die Wiederaufnahme der demokratischen Reformen fordern.<br />

Präsident Gorbatschow kehrt nach Moskau zurück,<br />

nachdem der Putsch vom 19. August fehlgeschlagen ist<br />

und die Anführer verhaftet wurden. Führende westliche<br />

Politiker loben die Rolle Präsident Jelzins beim Widerstand<br />

gegen den Putsch und heben die Einfrierung der<br />

Hilfe an die Sowjetunion wieder auf.<br />

Der rumänische Außenminister Adrian Nastase besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

25. August Die Sowjetunion kündigt eine gründliche Säuberung des<br />

militärischen Oberkommandos an. Präsident Gorbatschow<br />

schlägt die Auflösung der Kommunistischen Partei<br />

vor und tritt als deren Generalsekretär zurück.<br />

26. August Präsident Gorbatschow deutet an, dass der Ruf der<br />

abspaltungswilligen Republiken nach Unabhängigkeit<br />

nicht länger ignoriert werden kann. Die EG-Staaten<br />

beschließen, diplomatische Beziehungen zu den drei baltischen<br />

Staaten aufzunehmen.<br />

28. August Präsident Gorbatschow ernennt Boris Pankin, ehemals<br />

Botschafter in der Tschechoslowakei, zum Außenminister,<br />

entzieht dem KGB seine Truppen und veranlasst eine<br />

Untersuchung seiner Aktivitäten.<br />

29. August Das sowjetische Parlament beschließt, alle Aktivitäten der<br />

Kommunistischen Partei ruhen zu lassen.<br />

5. September Der sowjetische Kongress der Volksdeputierten stimmt vor<br />

seiner Auflösung für die Übergabe wichtiger Befugnisse<br />

an die Republiken.<br />

511


10. Sept.-4. Okt. Dritte KSZE-Konferenz über die Menschliche Dimension<br />

in Moskau. Estland, Lettland und Litauen werden KSZE-<br />

Teilnehmerstaaten.<br />

17. September Estland, Lettland und Litauen werden in die Vereinten<br />

Nationen aufgenommen.<br />

27. September US-Präsident Bush kündigt einen drastischen Abbau des<br />

US-Nuklearwaffenarsenals an und fordert die Sowjets zu<br />

vergleichbaren Schritten auf. Im Rahmen der amerikanischen<br />

Reduzierungen sind die Vernichtung aller amerikanischen<br />

bodengestützten taktischen Nuklearraketen und<br />

die Entfernung nuklearer Marschflugkörper von U-Booten<br />

und Kriegsschiffen vorgesehen.<br />

6. Oktober Die Außenminister Polens, Ungarns und der Tschechoslowakei<br />

äußern auf ihrem Treffen in Krakau den Wunsch<br />

nach Einbeziehung ihrer Länder in Aktivitäten der <strong>NATO</strong>.<br />

Präsident Gorbatschow kündigt die Beseitigung sowjetischer<br />

nuklearer Kurzstreckenwaffen und die Entfernung<br />

aller taktischen Atomwaffen von Schiffen, U-Booten und<br />

landgestützten Marineflugzeugen an.<br />

17. Oktober Auf dem Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im italienischen<br />

Taormina wird ein Abbau des derzeitigen Arsenals<br />

der <strong>NATO</strong> an substrategischen Nuklearwaffen in Europa<br />

um rund 80 Prozent angekündigt.<br />

21. Oktober Besuch des sowjetischen Stellvertretenden Außenministers<br />

Derjabin bei der <strong>NATO</strong>.<br />

24.-25. Oktober Seminar über die Koordinierung des zivilen und militärischen<br />

Flugverkehrs bei der <strong>NATO</strong>, an dem Bündnis- sowie<br />

mittel- und osteuropäische Staaten teilnehmen.<br />

28. Oktober Der ungarische Ministerpräsident József Antall besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

30. Oktober Die erste Friedenskonferenz für den Nahen Osten wird<br />

unter dem gemeinsamen Vorsitz der USA und der Sowjetunion<br />

in Madrid eröffnet.<br />

4.-15. November KSZE-Expertenseminar über demokratische Institutionen<br />

in Oslo.<br />

7.-8. November Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Rom. Die Staats- und<br />

Regierungschefs veröffentlichen das neue Strategische<br />

Konzept des Bündnisses und die Erklärung von Rom über<br />

Frieden und Zusammenarbeit.<br />

11. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner empfängt den<br />

polnischen Außenminister Krzysztof Skubiszewski bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

512


12. November Der Außenminister Estlands, Lennart Meri, wird bei der<br />

<strong>NATO</strong> empfangen.<br />

Der bulgarische Außenminister Stojan Ganew besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

14. November Bulgariens Präsident Schelju Schelew stattet der <strong>NATO</strong><br />

einen Besuch ab.<br />

25. November Der rumänische Verteidigungsminister, Generalleutnant<br />

Nicolae Spiroiu, wird bei der <strong>NATO</strong> empfangen.<br />

1. Dezember In einer Volksabstimmung sprechen sich 90 Prozent der<br />

Wähler für die Unabhängigkeit der Ukraine von der<br />

Sowjetunion aus.<br />

8. Dezember Vertreter der drei ehemaligen Sowjetrepubliken Russland,<br />

Weißrussland und Ukraine kommen in Minsk zusammen<br />

und beschließen die Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger<br />

Staaten anstelle der Sowjetunion.<br />

9.-10. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rats in Maastricht verabschieden<br />

die Staats- und Regierungschefs der EG die<br />

Verträge über die Wirtschafts- und Währungsunion sowie<br />

über die Politische Union, die aber erst nach Ratifizierung<br />

in Kraft treten. Die WEU-Staaten, die ebenfalls in Maastricht<br />

tagen, laden die Mitglieder der Europäischen Union<br />

ein, der WEU beizutreten oder Beobachter zu werden.<br />

Andere europäische <strong>NATO</strong>-Staaten laden sie ein, assoziierte<br />

Mitglieder der WEU zu werden.<br />

12.-13. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses in<br />

Brüssel. Die Verteidigungsminister erörtern die tief greifenden<br />

Änderungen der Streitkräftestruktur, die im neuen<br />

Strategischen Konzept des Bündnisses gefordert wurden,<br />

darunter einen substantiellen Truppen- und Rüstungsabbau.<br />

13. Dezember Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident Russlands,<br />

Gennadij Burbulis, besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit<br />

Generalsekretär Manfred Wörner über die Lage in der<br />

Sowjetunion nach der Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger<br />

Staaten durch Russland, die Ukraine und<br />

Weißrussland.<br />

17. Dezember In Gesprächen einigen sich Präsident Jelzin und Präsident<br />

Gorbatschow in Moskau darauf, dass der Übergang zur<br />

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Ende Dezember<br />

1991 vollzogen werden soll.<br />

19. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />

Außenminister verurteilen die Gewalt in Jugoslawien und<br />

führen die auf dem Gipfeltreffen in Rom im November<br />

513


ergriffenen Initiativen weiter, beispielsweise zur Unterstützung<br />

der humanitären Hilfe an die Sowjetunion durch die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

20. Dezember Konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats,<br />

an der die Außenminister und Vertreter von 16<br />

<strong>NATO</strong>-Staaten und neun mittel- und osteuropäischen Ländern<br />

teilnehmen. Am selben Tag markieren Entwicklungen<br />

in Moskau das tatsächliche Ende der Sowjetunion.<br />

21. Dezember Die Vertreter von elf der ehemaligen Sowjetrepubliken<br />

kommen in Alma Ata zusammen und unterzeichnen<br />

Abkommen zur Gründung einer neuen Gemeinschaft<br />

Unabhängiger Staaten (GUS).<br />

25. Dezember Präsident Gorbatschow verkündet seinen Rücktritt als<br />

sowjetischer Präsident und unterschreibt ein Dekret, mit<br />

dem er sein Amt als Oberbefehlshaber der sowjetischen<br />

Streitkräfte niederlegt.<br />

1992<br />

1. Januar Der Ägypter Boutros Boutros-Ghali wird nach Ablauf der<br />

Amtszeit des Peruaners Javier Pérez de Cuéllar neuer<br />

Generalsekretär der Vereinten Nationen.<br />

7.-8. Januar Die <strong>NATO</strong> beteiligt sich mit kanadischen und deutschen<br />

Flugzeugen am Lufttransport humanitärer Hilfsgüter der<br />

EG nach Moskau und St. Petersburg.<br />

8.-10. Januar Tagung des Ausschusses Hoher Beamter der KSZE in<br />

Prag.<br />

10. Januar Bei der ersten Sitzung einer <strong>info</strong>rmellen Hochrangigen<br />

Arbeitsgruppe, die vom Nordatlantischen Kooperationsrat<br />

zur Erörterung der Ratifizierung und Umsetzung des KSE-<br />

Vertrags eingesetzt wurde, wird Einigkeit über eine stufenweise<br />

Inkraftsetzung des KSE-Vertrags erzielt.<br />

22.-23. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner und Vertreter<br />

anderer internationaler Organisationen nehmen an der<br />

von den USA einberufenen Washingtoner Konferenz von<br />

47 Staaten über die Koordinierung der Hilfe für die ehemalige<br />

Sowjetunion teil.<br />

28. Januar In seiner Rede zur Lage der Nation schlägt Präsident<br />

Bush umfangreiche neue Rüstungskontroll- und Abrüstungsinitiativen<br />

vor.<br />

30. Januar Boris Jelzin, Präsident der Russischen Föderation, nimmt<br />

am ersten Gipfeltreffen der 15 Staaten des Sicherheitsrats<br />

der Vereinten Nationen teil.<br />

514


30.-31. Januar Auf dem Treffen des KSZE-Rats in Prag erkennen die<br />

Außenminister die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin<br />

der ehemaligen Sowjetunion an und nehmen zehn<br />

frühere Sowjetrepubliken als neue KSZE-Teilnehmerstaaten<br />

auf.<br />

19. Februar Der Ministerpräsident Aserbaidschans, Gasanow, besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

21. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumänien<br />

und eröffnet das neue Euro-Atlantische Zentrum in<br />

Bukarest.<br />

22.-23. Februar Generalsekretär Manfred Wörner besucht die Ukraine.<br />

24.-25. Februar Besuch von Generalsekretär Manfred Wörner in Russland.<br />

26. Februar Die kanadische Regierung unterrichtet das Bündnis über<br />

ihre Entscheidung, Pläne für die weitere Stationierung von<br />

1.100 kanadischen Soldaten in Europa nach 1994 aufzugeben,<br />

bekräftigt aber gleichzeitig ihre Absicht, die anderen<br />

Verpflichtungen gegenüber der Allianz und in der integrierten<br />

militärischen Kommandostruktur zu erfüllen. In<br />

einer Erklärung zu Jugoslawien ruft der Nordatlantikrat<br />

alle Parteien auf, die Waffenstillstandsvereinbarungen zu<br />

respektieren und so die Stationierung einer Friedenstruppe<br />

der Vereinten Nationen zu ermöglichen.<br />

5.-6. März Die Außenminister Dänemarks, Deutschlands, Estlands,<br />

Finnlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens, Russlands<br />

und Schwedens geben die Gründung des Rats der<br />

Ostsee-Staaten bekannt.<br />

10. März Außerordentliche Tagung des Nordatlantischen Kooperationsrats.<br />

Die Außenminister und Vertreter der NAKR-Staaten<br />

veröffentlichen einen Arbeitsplan für Dialog, Partnerschaft<br />

und Zusammenarbeit.<br />

11. März Der Präsident der Italienischen Republik, Francesco Cossiga,<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

11.-12. März Generalsekretär Manfred Wörner besucht Polen und eröffnet<br />

das Seminar über „Sicherheit in Mitteleuropa”.<br />

13.-16. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht auf Einladung<br />

der Regierungen Lettlands, Estlands und Litauens<br />

die baltischen Staaten.<br />

24. März Eröffnung der vierten KSZE-Folgekonferenz in Helsinki.<br />

Kroatien, Georgien und Slowenien werden KSZE-Teilnehmerstaaten.<br />

Unterzeichnung des Vertrags über den Offe-<br />

515


nen Himmel, durch den gegenseitig Überflugrechte über<br />

nationale Hoheitsgebiete gewährt werden.<br />

Eine von der Medizinischen Arbeitsgruppe der Washingtoner<br />

Koordinierungskonferenz für Hilfsleistungen für die<br />

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten finanzierte Expertenmission<br />

besucht zur Einschätzung der medizinischen<br />

Bedürfnisse 10 Städte an Bord einer Boeing 707 der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

1. April Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> tagen gemeinsam mit<br />

den Kooperationspartnern und bestimmen Bereiche für<br />

die künftige Zusammenarbeit auf verteidigungsrelevanten<br />

Gebieten.<br />

8.-10. April <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über die auswärtigen Wirtschaftsbeziehungen<br />

der mittel- und osteuropäischen Staaten.<br />

10. April Erste Kooperationstagung des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses<br />

mit den Verteidigungsministern und Generalstabschefs<br />

der mittel- und osteuropäischen Staaten.<br />

30. April Der <strong>NATO</strong>-Flottenbereitschaftsverband Mittelmeer wird<br />

durch den Ständigen Einsatzverband Mittelmeer (STA-<br />

NAVFORMED) ersetzt.<br />

4. Mai Besuch des japanischen Verteidigungsministers Sohei<br />

Miyashita bei der <strong>NATO</strong>.<br />

7. Mai Treffen des russischen Stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />

Gennadij Burbulis mit dem amtierenden <strong>NATO</strong>-<br />

Generalsekretär Amadeo de Franchis im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

11. Mai Besuch der Außenminister Estlands, Lettlands und Litauens<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

11.-12. Mai Seminar mit Kooperationspartnern bei der <strong>NATO</strong> über die<br />

Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs.<br />

15. Mai Auf dem fünften Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs<br />

der GUS-Staaten in Taschkent werden Abkommen<br />

unter anderem über die Aufteilung von Rechten und Pflichten<br />

aus dem KSE-Vertrag zwischen den acht betroffenen<br />

ehemaligen Sowjetrepubliken unterzeichnet.<br />

20.-22. Mai <strong>NATO</strong>-Konversionsseminar über die Umstellung der<br />

Rüstungsindustrie unter Teilnahme der Kooperationspartner.<br />

21. Mai Erste offizielle gemeinsame Tagung des Nordatlantikrats<br />

mit dem Rat der Westeuropäischen Union im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

516


26.-27. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong>. Die Verteidigungsminister<br />

erörtern die Unterstützung der <strong>NATO</strong> für<br />

die Aktivitäten der KSZE im Bereich der Friedenserhaltung.<br />

4. Juni Die Außenminister der <strong>NATO</strong> erklären auf der Ministertagung<br />

in Oslo ihre Bereitschaft, friedenserhaltende Maßnahmen<br />

unter dem Dach der KSZE unter bestimmten Voraussetzungen<br />

einzelfallbezogen zu unterstützen. Die<br />

Außenminister geben außerdem Erklärungen zur Krise im<br />

ehemaligen Jugoslawien und zur Krise um Bergkarabach<br />

ab.<br />

5. Juni Außenminister und Vertreter der Teilnehmerstaaten des<br />

NAKR beraten bei ihrer Tagung in Oslo über regionale<br />

Konflikte und andere wichtige sicherheitspolitische<br />

Fragen. Georgien und Albanien werden als NAKR-Mitglieder<br />

begrüßt. Finnland nimmt als Beobachter teil. Das<br />

Schlussdokument, das am Ende einer gleichzeitig mit diesen<br />

Tagungen stattfindenden Außerordentlichen Konferenz<br />

in Oslo herausgegeben wird, legt die Verpflichtungen<br />

der acht Staaten der ehemaligen Sowjetunion mit Hoheitsgebiet<br />

im Geltungsbereich des KSE-Vertrags förmlich fest.<br />

11.-12. Juni Seminar mit Kooperationspartnern über die Umsetzung<br />

des KSE-Vertrags unter Leitung des Ausschusses für Verifikationskoordinierung<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

16. Juni US-Präsident Bush und der russische Präsident Jelzin<br />

einigen sich auf einen weit über den START-Vertrag hinausgehenden<br />

Abbau nuklearer Gefechtsköpfe für strategische<br />

Flugkörper.<br />

19. Juni Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />

treffen sich auf dem Petersberg bei Bonn und geben eine<br />

Erklärung mit Richtlinien für die weitere Entwicklung der<br />

Organisation ab.<br />

1.-3. Juli Hochrangiges Seminar über Verteidigungspolitik und<br />

-management im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, an dem Vertreter<br />

aus 30 Staaten der <strong>NATO</strong> und der Kooperationspartner<br />

teilnehmen.<br />

2. Juli Die USA melden den Bündnispartnern den Abschluss des<br />

Abzugs bodengestützter nuklearer Artilleriegeschosse,<br />

LANCE-Gefechtsköpfe und nuklearer Wasserbomben aus<br />

Europa im Einklang mit der am 27. September 1991 verkündeten<br />

Initiative sowie die Entfernung aller taktischen<br />

Nuklearwaffen von amerikanischen Überwasserschiffen<br />

517


und Angriffs-U-Booten. Das Parlament von Kasachstan<br />

billigt die Ratifizierung des START-Vertrags.<br />

8. Juli Besuch des ukrainischen Präsidenten Leonid Krawtschuk<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

10. Juli Zum Abschluss der KSZE-Folgekonferenz auf Gipfelebene<br />

in Helsinki verabschieden die Staats- und Regierungschefs<br />

der 51 Teilnehmerstaaten ein Schlussdokument<br />

(„Herausforderungen des Wandels”), in dem unter<br />

anderem die Unterstützung der KSZE-Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />

durch die <strong>NATO</strong> und andere internationale<br />

Organisationen behandelt wird. Die Schlussakte der<br />

Verhandlungen über Personalstärken der konventionellen<br />

Streitkräfte in Europa (KSE-1A) wird ebenfalls unterzeichnet.<br />

Der Nordatlantikrat stimmt auf seiner Ministertagung<br />

in Helsinki einer See-Operation der <strong>NATO</strong> in der Adria in<br />

Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Operation der<br />

WEU zur Überwachung der Einhaltung der VN-Sanktionen<br />

gegen Serbien und Montenegro zu, die der Sicherheitsrat<br />

durch die Resolutionen 713 und 757 verhängt hat.<br />

16. Juli Die WEU-Staaten treffen sich in Rom mit Vertretern Dänemarks,<br />

Griechenlands, Islands, Irlands, Norwegens und<br />

der Türkei, um Maßnahmen zur Erweiterung der Organisation<br />

zu erörtern.<br />

16.-18. Juli Offizieller Besuch von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred<br />

Wörner in Ungarn.<br />

17. Juli Der am 19. November 1990 unterzeichnete KSE-Vertrag<br />

tritt vorläufig in Kraft, so dass Verifikationsverfahren umgesetzt<br />

werden können.<br />

26.-28. August Londoner Jugoslawien-Konferenz.<br />

28. August Unterzeichnung des zwischen der <strong>NATO</strong> und Spanien<br />

geschlossenen Koordinierungsabkommens über Luftverteidigung.<br />

2. September Der Nordatlantikrat verständigt sich auf Maßnahmen, die<br />

es ermöglichen, <strong>NATO</strong>-Ressourcen zur Unterstützung von<br />

Bemühungen der Vereinten Nationen, der KSZE und der<br />

EG zur Herstellung des Friedens im ehemaligen Jugoslawien<br />

zur Verfügung zu stellen, unter anderem für den<br />

Schutz humanitärer Hilfsmaßnahmen und zur Unterstützung<br />

der Überwachung schwerer Waffen durch die Vereinten<br />

Nationen.<br />

3. September Ein italienisches Flugzeug mit Hilfsgütern an Bord wird<br />

westlich von Sarajevo in Bosnien und Herzegowina abgeschossen.<br />

518


8. September Der tschechoslowakische Außenminister Jozef Moravcik<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

12.-13. September Die Vereinten Nationen beginnen mit der Überwachung<br />

schwerer Waffen in Bosnien und Herzegowina. Die <strong>NATO</strong>-<br />

Partner erklären sich zur Unterstützung dieser Maßnahmen<br />

bereit.<br />

22. September Das auf dem Helsinki-Gipfel im Juli 1992 gegründete<br />

KSZE-Forum für Sicherheitskooperation nimmt in Wien<br />

seine Arbeit auf. Die Vollversammlung der Vereinten<br />

Nationen beschließt den Ausschluss Serbiens und Montenegros<br />

und entscheidet, dass Belgrad einen Antrag auf<br />

Aufnahme in die Vereinten Nationen stellen muss.<br />

23. September Der litauische Präsident Vytautas Landsbergis besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

29. September Schwedens Außenministerin Margaretha af Ugglas wird<br />

von Generalsekretär Manfred Wörner bei der <strong>NATO</strong> empfangen.<br />

Der argentinische Außenminister Guido di Tella<br />

besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär<br />

Wörner.<br />

1. Oktober Der US-Senat ratifiziert den START-Vertrag, mit dem die<br />

amerikanischen und russischen Nuklearstreitkräfte um ein<br />

Drittel reduziert werden.<br />

2. Oktober Das neue ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) der <strong>NATO</strong><br />

wird in Bielefeld durch General John Shalikashvili<br />

(SACEUR) in Dienst gestellt.<br />

7. Oktober Besuch der polnischen Ministerpräsidentin Hanna<br />

Suchocka bei der <strong>NATO</strong>.<br />

14. Oktober Der Ständige Rat der WEU trifft auf Botschafterebene mit<br />

Vertretern aus acht mittel- und osteuropäischen Staaten<br />

zusammen. Der Nordatlantikrat genehmigt den Einsatz<br />

des AWACS-Systems zur Überwachung der von den Vereinten<br />

Nationen verhängten Flugverbotszone über Bosnien<br />

und Herzegowina.<br />

20.-21. Oktober Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister erörtern auf der Tagung<br />

der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) im schottischen<br />

Gleneagles insbesondere die Rolle der <strong>NATO</strong> bei Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />

und ihre Folgen für die<br />

gemeinsame Verteidigungsplanung. Zudem werden neue<br />

politische Leitlinien verabschiedet, die eine geringere<br />

Abstützung auf Nuklearwaffen vorsehen.<br />

28. Oktober Der finnische Präsident Mauno Koivisto trifft in Brüssel mit<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner zusammen.<br />

519


30. Oktober Der Atlantische Klub Bulgariens tritt als erste Organisation<br />

eines Partnerstaates der Vereinigung Atlantischer Gesellschaften<br />

(ATA) als Beobachter bei.<br />

1.-5. November Generalsekretär Manfred Wörner besucht Weißrussland,<br />

Kasachstan und Kirgisistan.<br />

3. November Gouverneur Bill Clinton, der Kandidat der Demokraten,<br />

gewinnt die amerikanischen Präsidentschaftswahlen.<br />

6. November Die <strong>NATO</strong> stellt der VN-Schutztruppe in Bosnien und Herzegowina<br />

ein operatives Hauptquartier mit etwa 100 Mitarbeitern,<br />

entsprechenden Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen<br />

sowie einer finanziellen<br />

Erstausstattung zur Verfügung.<br />

9. November Der KSE-Vertrag tritt nach Ratifikation durch alle 29<br />

Unterzeichnerstaaten offiziell in Kraft.<br />

16. November SACEUR General John Shalikashvili trifft sich anlässlich<br />

eines Besuchs in der Ukraine mit Präsident Leonid Krawtschuk.<br />

20. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner ist erstmals zu<br />

Gast auf der Ministertagung der WEU in Rom. Griechenland<br />

wird als 10. Mitglied der WEU zugelassen. Dänemark<br />

und Irland erhalten Beobachterstatus, der Türkei, Norwegen<br />

und Island wird der Status assoziierter Mitglieder eingeräumt.<br />

22. November Als Ergänzung der Seeüberwachungsoperationen vom<br />

Juli 1992 beginnen in der Adria Einsätze durch <strong>NATO</strong>- und<br />

WEU-Seestreitkräfte zur Durchsetzung der VN-Sanktionen.<br />

25. November Der Präsident Estlands, Lennart Meri, besucht das <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

27. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht in der<br />

früheren DDR stationierte russische Truppen.<br />

4. Dezember Die europäischen Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten<br />

beschließen, die IEPG aufzulösen und deren Aufgaben<br />

der WEU zu übertragen.<br />

11. Dezember Die im Verteidigungsplanungsausschuss vertretenen Verteidigungsminister<br />

der <strong>NATO</strong>-Staaten sprechen sich dafür<br />

aus, dass die Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen<br />

der Vereinten Nationen und der KSZE Teil des Auftrags<br />

von <strong>NATO</strong>-Streitkräften und -Hauptquartieren werden<br />

sollte.<br />

14. Dezember Das Bündnis begeht den 25. Jahrestag des Harmel-<br />

Berichts der <strong>NATO</strong>.<br />

520


15. Dezember Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />

Boutros-Ghali, fordert Einsicht in die Eventualfallpläne der<br />

<strong>NATO</strong> für mögliche militärische Operationen im ehemaligen<br />

Jugoslawien, darunter die Überwachung der Flugverbotszone<br />

über Bosnien und Herzegowina, die Einrichtung<br />

von Schutzzonen für die bosnische Zivilbevölkerung und<br />

Wege zur Verhinderung der Ausweitung des Konflikts auf<br />

den Kosovo und die ehemalige jugoslawische Republik<br />

Mazedonien*.<br />

16. Dezember Albaniens Präsident Sali Berisha kommt zu einer Unterredung<br />

mit Generalsekretär Manfred Wörner ins <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

17. Dezember Auf der Ministertagung des Nordatlantikrats erklären die<br />

Außenminister ihre Bereitschaft, weitere Maßnahmen der<br />

Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien zu unterstützen,<br />

und kommen überein, die Mitarbeit der Allianz an<br />

der Friedenserhaltung auszubauen und praktische Maßnahmen<br />

zu entwickeln, um den Beitrag des Bündnisses<br />

auf diesem Gebiet zu stärken.<br />

18. Dezember Die Außenminister und Vertreter des NAKR verständigen<br />

sich auf einen Austausch von Erfahrungen und Fachwissen<br />

im Bereich der Friedenserhaltung und damit verbundenen<br />

Belangen und geben den NAKR-Maßnahmenkatalog<br />

für 1993 heraus.<br />

1993<br />

1. Januar Die Tschechische Republik und die Slowakische Republik<br />

werden unabhängige Staaten.<br />

3. Januar Die Präsidenten Bush und Jelzin unterzeichnen in Moskau<br />

den START-II-Vertrag, durch den die strategischen Offensivwaffen<br />

der USA und Russlands durch Beseitigung aller<br />

mit Mehrfachgefechtsköpfen bestückten Interkontinentalraketen<br />

(ICBM) und Abbau der strategischen Nuklearwaffen<br />

beider Seiten um zwei Drittel weiter reduziert werden<br />

sollen.<br />

13. Januar Das C-Waffen-Übereinkommen, das chemische Waffen<br />

völlig verbietet, wird in Paris zur Unterzeichnung vorgelegt<br />

und von 127 Staaten unterschrieben.<br />

14. Januar Die Bündnispartner vereinbaren Pläne zur Überwachung<br />

der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina für<br />

den Fall, dass die Vereinten Nationen sie dazu auffordern.<br />

521


21. Januar Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Bedingungen,<br />

unter denen das Europäische Korps im Bündnisrahmen<br />

durch den Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />

und die Stabschefs Frankreichs und Deutschlands eingesetzt<br />

werden kann.<br />

26.-27. Januar Der Ausschuss für Verifikationskoordinierung der <strong>NATO</strong><br />

veranstaltet zusammen mit Ländern der Kooperationspartner<br />

ein Seminar über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />

des KSE-Vertrags.<br />

27. Januar WEU-Generalsekretär Willem van Eekelen kommt am 18.<br />

Januar erstmals seit dem Umzug der WEU nach Brüssel<br />

zu einer Besprechung mit Generalsekretär Manfred Wörner<br />

in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, um die praktische Zusammenarbeit<br />

zwischen den beiden Organisationen zu erörtern.<br />

1. Februar Nursultan Nasarbajew, der Präsident Kasachstans,<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu einer Unterredung<br />

mit dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär.<br />

4. Februar Weißrussland ratifiziert den START-I-Vertrag.<br />

17. Februar Der rumänische Präsident Ion Iliescu kommt zu<br />

Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wörner ins<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

23. Februar Vladimír Mečiar, Ministerpräsident der Slowakischen<br />

Republik, stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen<br />

Besuch ab. Der <strong>NATO</strong>-Ausschuss für die Herausforderungen<br />

der modernen Gesellschaft (CCMS) erörtert auf<br />

seiner ersten offiziellen Sitzung mit Kooperationspartnern<br />

unter anderem die Probleme grenzüberschreitender<br />

Umweltbelastungen.<br />

24. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung ab, in der<br />

er die US-Entscheidung unterstützt, humanitäre Hilfsgüter<br />

in Ostbosnien aus der Luft abzuwerfen.<br />

25. Feb.-4. März Die <strong>NATO</strong> hält eine Verfahrensübung im Rahmen der Krisenbewältigung<br />

ab (<strong>NATO</strong> CMX 93).<br />

26. Februar Sonderkonferenz des Nordatlantikrats auf Ministerebene<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier mit dem neuen US-Außenminister<br />

Warren Christopher.<br />

1.-3. März Bei einem USA-Besuch trifft <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred<br />

Wörner mit Präsident Clinton, Außenminister Christopher,<br />

Verteidigungsminister Aspin und einflussreichen<br />

Kongressabgeordneten zusammen.<br />

4. März Der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

522


8. März Der griechische Ministerpräsident Konstantin Mitsotakis<br />

stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen Besuch ab.<br />

8.-9. März Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, stattet Albanien einen offiziellen<br />

Besuch ab.<br />

9. März Der Ministerpräsident Bulgariens, Ljuben Berow, besucht<br />

das Nato-Hauptquartier.<br />

Der Außenminister der Tschechischen Republik, Josef<br />

Zieleniec, besucht das Nato-Hauptquartier.<br />

Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewski<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

10. März Der Nordatlantikrat beauftragt die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden<br />

mit der Erarbeitung von Eventualfalloptionen für die mögliche<br />

Umsetzung eines VN-Friedensplans für Bosnien und<br />

Herzegowina.<br />

15. März Nordkorea weist Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation<br />

(IAEO) aus und kündigt seine<br />

Absicht an, aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von<br />

Kernwaffen auszuscheiden.<br />

16. März Italien führt die erste gemeinsame multinationale KSE-<br />

Inspektion unter Leitung eines <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaates und<br />

unter Beteiligung von Kooperationspartnern (Aserbaidschan,<br />

Ungarn und Polen) durch, um eine gemeldete<br />

Inspektionsstätte in Rumänien zu verifizieren.<br />

18.-20. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner stattet Albanien<br />

einen offiziellen Besuch ab.<br />

26. März Der tschechische Verteidigungsminister Antonin Baudys<br />

besucht den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und den Vorsitzenden<br />

des Militärausschusses im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

29. März Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister mit Kooperationspartnern<br />

zur Überprüfung des Fortschritts auf dem Gebiet<br />

der Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten<br />

und zum Meinungsaustausch über weitergefasste Sicherheitsthemen.<br />

2. April Der Nordatlantikrat weist den SACEUR an, vorbereitende<br />

Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolution 816 zu<br />

treffen, die zur Durchsetzung der Flugverbotszone über<br />

Bosnien und Herzegowina ermächtigt.<br />

3.-4. April Das erste amerikanisch-russische Gipfeltreffen zwischen<br />

Präsident Clinton und Präsident Jelzin findet in Vancouver<br />

statt.<br />

12. April Beginn der <strong>NATO</strong>-Operation zur Durchsetzung der Flugverbotszone<br />

über Bosnien und Herzegowina im Rahmen<br />

523


der Resolution 816 des VN-Sicherheitsrats und gemäß<br />

Entscheidung des Nordatlantikrats vom 8. April. An der<br />

Operation sind Kampf- und Aufklärungsflugzeuge aus verschiedenen<br />

Bündnisstaaten sowie Flugzeuge der luftgestützten<br />

Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF) beteiligt.<br />

19. April Einheiten des US-Such- und Rettungsdienstes nehmen in<br />

Sibirien gemeinsam mit russischen Verbänden an einer<br />

ersten amerikanisch-russischen Übung auf russischem<br />

Boden seit Ende des Zweiten Weltkriegs teil.<br />

22. April Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />

Boutros-Ghali, trifft <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner<br />

in Brüssel, um die Lage im ehemaligen Jugoslawien,<br />

die Rolle der <strong>NATO</strong> bei der Friedenserhaltung sowie die<br />

Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und der<br />

<strong>NATO</strong> generell zu erörtern.<br />

28. April Der Militärausschuss trifft sich auf Ebene der Stabs-/<br />

Generalstabschefs mit Kooperationspartnern im <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

6. Mai US-Außenminister Warren Christopher besucht das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Erörterung der Krise in Bosnien.<br />

17. Mai Der ungarische Außenminister Dr. Géza Jeszensky<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

Die bosnischen Serben lehnen den Vance-Owen-Friedensplan<br />

ab.<br />

22. Mai Mitglieder des VN-Sicherheitsrats (Frankreich, Russland,<br />

Spanien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten)<br />

kündigen ein gemeinsames Aktionsprogramm für Bosnien<br />

und Herzegowina an, um den Kämpfen ein Ende zu setzen<br />

und Vorkehrungen für „Schutzzonen” zu treffen.<br />

24. Mai Die Verteidigungsminister der EUROGROUP übertragen<br />

die Übungsaktivitäten der EUROGROUP sowie EURO-<br />

MED auf die <strong>NATO</strong> und die Öffentlichkeitsarbeit der<br />

EUROGROUP sowie EUROCOM auf die WEU.<br />

25.-26. Mai Treffen des Verteidigungsplanungsausschusses und der<br />

Nuklearen Planungsgruppe (NPG) auf Ministerebene im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier, unter anderem zur Erörterung der<br />

praktischen Auswirkungen, die die Unterstützung friedenserhaltender<br />

VN- und KSZE-Maßnahmen auf die Verteidigungsplanung<br />

hat; sie behandeln ferner die verteidigungspolitischen<br />

Aspekte im Zusammenhang mit der<br />

Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />

8. Juni Auf der gemeinsamen Tagung des Nordatlantikrats und<br />

des Rates der Westeuropäischen Union im <strong>NATO</strong>-Haupt-<br />

524


quartier billigen beide Organisationen die Einrichtung<br />

eines einheitlichen Führungssystems für die gemeinsamen<br />

maritimen Operationen der <strong>NATO</strong> und der WEU in<br />

der Adria zur Durchsetzung des VN-Embargos gegen Serbien<br />

und Montenegro.<br />

10. Juni Auf dem Außenministertreffen des Nordatlantikrats in<br />

Athen bieten die <strong>NATO</strong>-Außenminister an, auf Ersuchen<br />

der Vereinten Nationen zum Schutz der UNPROFOR Luftunterstützung<br />

bereitzustellen, sofern letztere in der Ausübung<br />

ihres Gesamtmandats angegriffen wird.<br />

11. Juni Die NAKR-Außenminister kündigen auf ihrem Treffen in<br />

Athen ein Kooperationsprogramm zur Vorbereitung auf<br />

gemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen zur Unterstützung<br />

der VN und KSZE an und veröffentlichen einen<br />

Bericht der NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit<br />

bei der Friedenserhaltung.<br />

18. Juni Der VN-Sicherheitsrat billigt die Entsendung von 300 US-<br />

Soldaten in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />

zur Verstärkung der bereits vor Ort befindlichen<br />

700 VN-Soldaten. Durch diese Präventivmaßnahme soll<br />

eine Ausbreitung des Konflikts in Bosnien verhindert werden.<br />

23. Juni Eduard Schewardnadse, Parlamentspräsident und Staatschef<br />

von Georgien, stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen<br />

offiziellen Besuch ab.<br />

28.-30. Juni Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, besucht die Tschechische<br />

Republik.<br />

30. Juni-2. Juli In Prag findet ein hochrangig besetztes NAKR-Seminar<br />

über Friedenserhaltung statt, mit dem die Arbeit der<br />

NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />

vorangetrieben werden soll.<br />

30. Juni-2. Juli Das Wirtschaftskolloquium 1993 wird im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

abgehalten. Thema: „Die wirtschaftliche Entwicklung<br />

in Kooperationspartnerländern nach Sektoren<br />

betrachtet.”<br />

22. Juli Weißrussland tritt als Nichtkernwaffenstaat gemäß dem<br />

Lissabonner Protokoll zum START-I-Vertrag aus dem<br />

Jahre 1992 offiziell dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV)<br />

bei.<br />

2. August Auf einer Sondersitzung zur Lage in Bosnien und Herzegowina<br />

kündigt der Nordatlantikrat sofortige Vorbereitungen<br />

zur Durchführung wirksamerer Maßnahmen ein-<br />

525


schließlich Luftangriffen gegen die Verantwortlichen an,<br />

falls die Abschnürung Sarajevos und anderer Gebiete<br />

anhält und humanitäre Hilfsaktionen in größerem Ausmaß<br />

behindert werden.<br />

9. August Der Nordatlantikrat billigt operative Optionen für Luftangriffe<br />

in Bosnien und Herzegowina. Wie vom Rat am<br />

2. August gefordert, sollen diese nach Genehmigung<br />

durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen durchgeführt<br />

werden.<br />

Nach dem Tod König Baudouins besteigt Albert II. am<br />

31. Juli als König der Belgier den Thron.<br />

16.-18. August Der Vorsitzende des Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, stattet Rumänien und Moldau einen<br />

offiziellen Besuch ab.<br />

31. August Russland bringt seinen Truppenabzug aus Litauen zum<br />

Abschluss.<br />

1. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich in Genf<br />

mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />

Boutros-Ghali, um die Aussichten auf eine friedliche Beilegung<br />

des Konflikts in Bosnien und Herzegowina, die Rolle<br />

der <strong>NATO</strong> bei der Unterstützung des friedenserhaltenden<br />

Auftrags der VN im ehemaligen Jugoslawien sowie die<br />

Entwicklung engerer Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und den Vereinten Nationen zu erörtern.<br />

18. September Der ukrainische Außenminister Anatoli Slenko besucht das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

20. September NAKR-Vertreter treffen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammen<br />

und geben eine Erklärung ab, in der die Beendigung<br />

der Kämpfe in Georgien gefordert und Verletzungen des<br />

Waffenstillstands durch die abchasischen Streitkräfte verurteilt<br />

werden.<br />

21. September Der Stabschef der Tschechischen Republik, Generalmajor<br />

Jíří Nekvasil, besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier. Der russische<br />

Präsident Boris Jelzin suspendiert das Parlament<br />

und setzt Neuwahlen für den 11./12. Dezember an. Vizepräsident<br />

Alexander Ruzkoj und Parlamentspräsident<br />

Ruslan Chasbulatow drängen die Streitkräfte, sich der<br />

Parlamentsauflösung zu widersetzen. Sie und andere<br />

Befürworter eines harten Kurses besetzen das russische<br />

Weiße Haus.<br />

22. September Thorvald Stoltenberg und Lord Owen, Ko-Vorsitzende der<br />

Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien,<br />

besuchen das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, um die Umset-<br />

526


zung eines eventuellen Friedensplans für Bosnien und<br />

Herzegowina mit dem Generalsekretär und dem Vorsitzenden<br />

des Militärausschusses zu erörtern.<br />

29. September Offizieller Besuch des Präsidenten von Turkmenistan,<br />

Saparmurad Nijasow, im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

4. Oktober Dem russischen Präsidenten Jelzin ergebene Truppen<br />

nehmen das Weiße Haus, den Sitz des russischen Parlaments,<br />

mit Panzern und Maschinengewehren unter<br />

Beschuss und beenden so die Besetzung des Gebäudes<br />

durch parlamentarische Hardliner, die sich gegen Präsident<br />

Jelzins Reformprogramm stellen.<br />

Der Sicherheitsrat verlängert das Mandat der VN-Friedenstruppe<br />

in Kroatien und Bosnien um sechs Monate. Es<br />

erlaubt der Friedenstruppe in Kroatien, „die zu ihrer eigenen<br />

Sicherheit und Bewegungsfreiheit erforderlichen<br />

Maßnahmen zu ergreifen auch die Anwendung von<br />

Gewalt”.<br />

6.-7. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich bei<br />

einem USA-Besuch mit Präsident Bill Clinton in Washington<br />

und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen,<br />

Boutros Boutros-Ghali, in New York.<br />

18. Oktober Der Ministerpräsident der Republik Estland, Mart Laar,<br />

stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen Besuch<br />

ab.<br />

20.-21. Oktober Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich in Travemünde<br />

zur <strong>info</strong>rmellen Erörterung einer Reihe von Themen,<br />

so des Vorschlags für eine Partnerschaft für den<br />

Frieden, des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos<br />

und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />

2.-3. November Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, stattet Bulgarien einen offiziellen<br />

Besuch ab und trifft mit Präsident Schelju Schelew<br />

zusammen.<br />

4. November Der Präsident der Slowakischen Republik, Michael Kovač,<br />

stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen Besuch<br />

ab.<br />

15.-17. November Der Verifikations- und Koordinierungsausschuss der<br />

<strong>NATO</strong> richtet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier ein Seminar mit<br />

NAKR-Partnern über Zusammenarbeit bei der Verifikation<br />

und Umsetzung konventioneller Rüstungskontrollbestimmungen<br />

einschließlich des KSE-Vertrags aus.<br />

30. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner spricht vor dem in<br />

Rom tagenden KSZE-Rat der Außenminister.<br />

527


2. Dezember Auf dem Ministertreffen des Nordatlantikrats erörtern die<br />

<strong>NATO</strong>-Außenminister die Konzeption der Partnerschaft für<br />

den Frieden und damit zusammenhängende Vorschläge<br />

zur Vorbereitung auf den Gipfel im Januar 1994.<br />

3. Dezember Auf dem NAKR-Ministertreffen verabschieden die <strong>NATO</strong>und<br />

NAKR-Außenminister einen zweiten Bericht der<br />

NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />

sowie den NAKR-Arbeitsplan für 1994.<br />

7. Dezember Die Minister der EUROGROUP geben bekannt, dass verschiedene<br />

Untergruppen entweder in die <strong>NATO</strong> integriert<br />

oder in die WEU verlagert werden und die EUROGROUP<br />

selbst mit Wirkung vom 1. Januar 1994 zu bestehen aufhört.<br />

8.-9. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister erörtern auf ihrer<br />

DPC/NPG-Tagung in Brüssel neue Verteidigungsaufgaben<br />

des Bündnisses, einschließlich der Unterstützung friedenserhaltender<br />

Maßnahmen der VN und KSZE, sowie<br />

des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Die Minister<br />

bekräftigen nachdrücklich ihre Unterstützung der Partnerschaft<br />

für den Frieden.<br />

9. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft in Brüssel mit<br />

dem russischen Präsidenten Jelzin zusammen.<br />

12. Dezember In Russland finden die ersten Parlamentswahlen mit mehreren<br />

Parteien seit 1917 statt. Eine neue Verfassung mit<br />

größeren Machtbefugnissen für den Präsidenten wird mit<br />

58,4 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen.<br />

14. Dezember Gemeinsames Treffen des Nordatlantikrats und des Rats<br />

der WEU auf Botschafterebene am WEU-Sitz in Brüssel.<br />

1994<br />

10.-11. Januar Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bringen die Staats- und<br />

Regierungschefs die Partnerschaft für den Frieden (PfP)<br />

auf den Weg. Alle NAKR-Partnerstaaten und KSZE-Staaten,<br />

die in der Lage und willens dazu sind, werden zur Teilnahme<br />

eingeladen. Das PfP-Rahmendokument wird veröffentlicht.<br />

Das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos<br />

wird gebilligt, ebenso wie andere Maßnahmen zur Förderung<br />

der Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität. Die Staats- und Regierungschefs<br />

der <strong>NATO</strong> bekräftigen die Entschlossenheit des Bündnisses,<br />

mit Luftangriffen die Abschnürung Sarajevos und<br />

anderer VN-Schutzzonen in Bosnien und Herzegowina zu<br />

verhindern.<br />

528


14. Januar Die Präsidenten der USA, Russlands und der Ukraine<br />

unterzeichnen in Moskau eine trilaterale Vereinbarung, die<br />

die Verfahren für die Übergabe ukrainischer Nukleargefechtsköpfe<br />

an Russland sowie die damit verbundenen<br />

Kompensationen und Sicherheitsgarantien im Einzelnen<br />

festlegt. US-Präsident Clinton und der russische Präsident<br />

Jelzin unterzeichnen ein Abkommen, in dem sie vereinbaren,<br />

die Zielvorgaben für nukleare Langstreckenraketen<br />

gegen das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes mit<br />

Wirkung vom 30. Mai 1994 aufzuheben.<br />

18. Januar Die Wahlen für die russische Staatsduma (Parlament)<br />

bringen hohe Stimmengewinne für die Gegner Präsident<br />

Jelzins.<br />

20. Januar Der Präsident von Bosnien und Herzegowina, Alija Izetbegović,<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

24.-27. Januar Zweite Internationale Konferenz des CCMS-Ausschusses<br />

der <strong>NATO</strong> über die Rolle der Streitkräfte beim Schutz der<br />

Ozonschicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die im Protokoll<br />

von Montreal festgesetzten Termine für das Verbot<br />

ozonschichtabbauender Substanzen einzuhalten.<br />

26. Januar Rumäniens Außenminister Teodor Melescanu kommt zur<br />

Unterzeichnung des Rahmenabkommens der Partnerschaft<br />

für den Frieden (PfP) in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

27. Januar Der Präsident Litauens, Algirdas Brazauskas, stattet dem<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />

einen offiziellen Besuch ab.<br />

Ein in Moskau zwischen Russland und der <strong>NATO</strong> unterzeichnetes<br />

Programm für militärische Kooperation sieht<br />

gegenseitige Besuche hochrangiger Offiziere und militärischer<br />

Experten sowie gemeinsame Ausbildungsvorhaben<br />

und Übungen vor.<br />

1. Februar Sergio Silvio Balanzino (Italien) wird Nachfolger von Botschafter<br />

Amadeo de Franchis im Amt des Stellvertretenden<br />

Generalsekretärs der <strong>NATO</strong>.<br />

2. Februar Der polnische Ministerpräsident Waldemar Pawlak unterzeichnet<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

3. Februar Der estnische Außenminister Juri Luik unterzeichnet im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

Das ukrainische Parlament gibt die bei seiner Ratifizierung<br />

von START I am 18. November 1993 erhobenen Vorbehalte<br />

auf und ermächtigt die Regierung zum Austausch<br />

der Ratifikationsurkunden.<br />

529


6. Februar Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />

Boutros-Ghali, ersucht die <strong>NATO</strong>, sich auf mögliche Luftangriffe<br />

gegen Artilleriestellungen in und um Sarajevo vorzubereiten,<br />

nachdem Mörserfeuer auf einen belebten<br />

Marktplatz in der Stadt viele Menschenleben gefordert hat.<br />

8. Februar Der ungarische Außenminister Géza Jeszenszky besucht<br />

das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-<br />

Rahmendokuments.<br />

Der ukranische Außenminister Anatoli Slenko unterzeichnet<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

9. Februar Der Nordatlantikrat verurteilt die fortdauernde Belagerung<br />

Sarajevos und kündigt an, dass schwere Waffen gleich<br />

welcher Partei, die sich nach dem 20. Februar weiterhin<br />

innerhalb eines Umkreises von 20 km um das Stadtzentrum<br />

befinden, Ziele von <strong>NATO</strong>-Luftangriffen sein werden,<br />

die in enger Abstimmung mit dem Generalsekretär der<br />

Vereinten Nationen und gemäß den Entscheidungen des<br />

Nordatlantikrats vom 2. und 9. August 1993 durchgeführt<br />

würden. Der slowakische Ministerpräsident Vladimír<br />

Mečiar unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-<br />

Rahmendokument.<br />

14. Februar Der bulgarische Präsident Schelju Schelew stattet dem<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen Besuch ab und unterzeichnet<br />

das PfP-Rahmendokument.<br />

Der lettische Ministerpräsident Valdis Birkavs unterzeichnet<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

In Übereinstimmung mit dem Lissabonner Protokoll zu<br />

START I aus dem Jahr 1992 tritt Kasachstan dem Nichtverbreitungsvertrag<br />

(NVV) als Nichtkernwaffenstaat offiziell<br />

bei.<br />

14.-15. Februar Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, stattet Polen im Rahmen des<br />

NAKR-Programms einen offiziellen Besuch ab.<br />

15. Februar Großbritannien und Russland vereinbaren, die Zielprogrammierung<br />

für ihre Nuklearraketen aufzuheben und<br />

diese Waffensysteme ab dem 30. Mai 1994 nicht mehr auf<br />

das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes zu richten.<br />

21. Februar Nach Ablauf des für den Abzug schwerer Waffen aus<br />

der Sperrzone um Sarajevo gesetzten Ultimatums<br />

(9. Februar) gibt der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär bekannt, dass<br />

auf Empfehlung der Vereinten Nationen und der <strong>NATO</strong> im<br />

gegenwärtigen Stadium von Luftangriffen abgesehen<br />

werde, da die Ziele erreicht worden seien.<br />

530


23. Februar Der Präsident Albaniens, Sali Berisha, kommt zur Unterzeichnung<br />

des PfP-Rahmendokuments in das <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

28. Februar Vier Kampfflugzeuge werden nach Verletzung der von den<br />

Vereinten Nationen verhängten Flugverbotszone über<br />

Bosnien und Herzegowina von <strong>NATO</strong>-Flugzeugen abgeschossen.<br />

4. März Gemäß der trilateralen Erklärung der Ukraine, Russlands<br />

und der USA vom 14. Januar 1993 werden die ersten 60<br />

Nukleargefechtsköpfe von der Ukraine nach Russland verlegt.<br />

10. März Václav Klaus, Ministerpräsident der Tschechischen Republik,<br />

unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

14.-17. März Der Vorsitzende des Militärausschusses, Feldmarshall Sir<br />

Richard Vincent, stattet Estland, Lettland und Litauen<br />

einen offiziellen Besuch ab, um das militärische Kooperationsprogramm<br />

der <strong>NATO</strong> und die Sicherheitsinteressen<br />

dieser Staaten zu erörtern.<br />

16. März Der Präsident Moldaus, Mircea Snegur, besucht zur<br />

Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments das <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

23. März Der georgische Außenminister Alexander Tschikwaidse<br />

unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

30. März Der Ministerpräsident Sloweniens, Janez Drnovšek,<br />

kommt zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />

ins <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

10. April Auf Ersuchen der VN-Schutztruppe fliegen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge<br />

für VN-Personal in der Schutzzone Goražde<br />

Luftnahunterstützung unter Leitung eines Fliegerleitoffiziers<br />

der Vereinten Nationen.<br />

16. April Ein britisches Flugzeug vom Typ Sea Harrier wird bei<br />

einem <strong>NATO</strong>-Luftnahunterstützungseinsatz zum Schutz<br />

von UNPROFOR-Truppen in Bosnien und Herzegowina<br />

abgeschossen.<br />

22. April Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen<br />

vom 18. April fasst der Nordatlantikrat weitere Entscheidungen<br />

für den Einsatz von Luftstreitkräften zum<br />

Schutz des VN-Personals in ganz Bosnien und Herzegowina<br />

sowie in von den Vereinten Nationen ausgewiesenen<br />

Schutzzonen. Der Rat genehmigt außerdem Luftangriffe<br />

für den Fall, dass die schweren Waffen der bosnischen<br />

531


Serben nicht bis zum 27. April aus der 20-km-Zone um<br />

Goražde abgezogen werden. Dieses Ultimatum gilt auch<br />

für alle anderen VN-Schutzzonen, wenn sie mit schweren<br />

Waffen angegriffen werden.<br />

25. April Der polnische Verteidigungsminister Piotr Kolodziejczyk<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und überreicht dort das<br />

PfP-Einführungsdokument seines Landes.<br />

27. April Der <strong>NATO</strong>-Rat stellt bei der Überprüfung der Umsetzung<br />

seiner Entscheidungen vom 22. April über die Lage in und<br />

um Goražde und anderen Schutzzonen in Bosnien und<br />

Herzegowina fest, dass das gesetzte Ultimatum allgemein<br />

eingehalten wird. Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss tagt mit<br />

Kooperationspartnern auf der Ebene der Stabschefs/<br />

Generalstabschefs im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

27.-29. April In Budapest findet ein NAKR-Seminar über Planung und<br />

Management nationaler Verteidigungsprogramme statt.<br />

28. April Feierliche Eröffnung der Partnerschaftskoordinierungszelle,<br />

die bei SHAPE im belgischen Mons angesiedelt ist.<br />

Der rumänische Verteidigungsminister Gheorghe Tinca<br />

übergibt das PfP-Einführungsdokument seines Landes im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

4. Mai Der Präsident von Aserbaidschan, Gaidar Alijew, unterzeichnet<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

9. Mai Die schwedische Außenministerin Baronesse Margaretha<br />

af Ugglas und der finnische Außenminister Heikki Haavisto<br />

besuchen zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />

das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

Tagung des WEU-Ministerrats in Kirchberg, Luxemburg,<br />

mit den Außen- und Verteidigungsministern Bulgariens,<br />

Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens, der<br />

Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und<br />

Ungarns. Es wird ein neuer Status vereinbart, wonach<br />

diese Länder assoziierte Partner der WEU werden.<br />

10. Mai Finnland und Schweden übergeben der <strong>NATO</strong> ihr PfP-Einführungsdokument.<br />

Der Stellvertretende Ministerpräsident Turkmenistans,<br />

Boris Schikmuradow, unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

das PfP-Rahmendokument.<br />

11.-14. Mai Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />

Sir Richard Vincent, besucht die Slowakei und Russland<br />

und trifft im Rahmen des NAKR mit hohen Offizieren<br />

532


und zivilen Regierungsvertretern beider Staaten zusammen.<br />

17. Mai Die Tschechische Republik übergibt der <strong>NATO</strong> ihr PfP-Einführungsdokument.<br />

24. Mai Auf dem DPC/NPG-Treffen auf Ministerebene überprüfen<br />

die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister die Fortschritte hinsichtlich<br />

der verteidigungsspezifischen Auswirkungen des PfP-<br />

Programms, des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos<br />

sowie der Maßnahmen gegen Proliferation und der<br />

friedenserhaltenden Bemühungen.<br />

Der russische Verteidigungsminister Pawel Gratschow<br />

kommt ins <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und unterrichtet die<br />

<strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister über Russlands neue Verteidigungsdoktrin.<br />

25. Mai Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich im Rahmen<br />

der PfP mit Verteidigungsministern und Vertretern aus<br />

Kooperationspartnerländern und erörtern Fragen der<br />

Zusammenarbeit in verteidigungsrelevanten Angelegenheiten<br />

einschließlich der Friedenserhaltung. An diesem<br />

Treffen nehmen erstmals auch Vertreter aus Finnland,<br />

Schweden und Slowenien teil.<br />

Die Slowakei und die Ukraine legen der <strong>NATO</strong> ihre PfP-<br />

Einführungsdokumente vor.<br />

26.-27. Mai Eröffnungskonferenz in Paris über einen Stabilitätspakt in<br />

Europa. Die europäischen Außenminister erörtern eine<br />

neue Initiative, die zum Ziel hat, grenzüberschreitende<br />

Konflikte zu verhindern, die Rechte von Minderheiten zu<br />

schützen, gutnachbarliche Beziehungen in Mittel- und Osteuropa<br />

zu fördern und regionale Zusammenarbeit sowie<br />

demokratische Institutionen zu stärken.<br />

27. Mai Der Außenminister der Republik Kasachstan, Kanet Saudabajew,<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung<br />

des PfP-Rahmendokuments.<br />

1. Juni Askar Akajew, Präsident von Kirgisistan, unterzeichnet im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

3. Juni Der Stellvertretende <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Sergio Balanzino<br />

eröffnet offiziell die Arbeitsräume der Kooperationspartner<br />

im Manfred-Wörner-Flügel des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers.<br />

6. Juni Bulgarien und Ungarn übergeben der <strong>NATO</strong> ihre PfP-Einführungsdokumente.<br />

9. Juni Die <strong>NATO</strong>-Außenminister überprüfen auf ihrer Tagung in<br />

Istanbul die Fortschritte bei der Umsetzung der Brüsseler<br />

533


Gipfelentscheidungen. Sie stellen fest, dass sich bereits<br />

20 Staaten dem PfP-Programm angeschlossen haben.<br />

Die Minister billigen einen politischen Gesamtrahmen für<br />

die Vorgehensweise des Bündnisses gegen die Verbreitung<br />

von Massenvernichtungswaffen.<br />

10. Juni Ministertreffen des NAKR in Istanbul. Die Außenminister<br />

geben einen dritten Bericht zur Friedenserhaltung der Adhoc-Gruppe<br />

für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />

heraus. Auch die Außenminister Finnlands, Schwedens<br />

und Sloweniens nehmen an diesem Treffen teil.<br />

Litauen übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

22. Juni Der russische Außenminister Andrej Kosyrew besucht das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />

und zu Gesprächen mit dem Rat. Es wird<br />

eine Zusammenfassung der bei diesen Gesprächen<br />

gefassten Entscheidungen herausgegeben.<br />

26.-28. Juni General George Joulwan (SACEUR) besucht Moskau zur<br />

Gesprächen über Russlands PfP-Teilnahme und besondere<br />

Kooperationsprogramme mit Russland.<br />

29. Juni Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten<br />

Nationen, Yasushi Akashi, besucht in Begleitung von<br />

Generalleutnant Bertrand de Lapresle, dem Befehlshaber<br />

der VN-Schutztruppe UNPROFOR im ehemaligen Jugoslawien,<br />

sowie Generalleutnant Sir Michael Rose, Befehlshaber<br />

der UNPROFOR in Bosnien und Herzegowina, das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit dem Stellvertretenden<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Sergio Balanzino.<br />

29. Juni-1. Juli Das jährliche Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> befasst<br />

sich vorrangig mit Privatisierungen in der Rüstungsindustrie.<br />

5. Juli Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Polens mit<br />

der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

Russland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

8. Juli Estland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

11. Juli Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der er die<br />

Bereitschaft des Bündnisses bekräftigt, sich an der<br />

Umsetzung eines Friedensabkommens in Bosnien und<br />

Herzegowina zu beteiligen, wobei er die Möglichkeit einräumt,<br />

dass die Maßnahmen, die der von den Außenministern<br />

am 5. Juli in Genf veröffentlichte Plan vorsieht, zur<br />

Übernahme neuer Aufgaben durch das Bündnis im ehemaligen<br />

Jugoslawien führen könnten, falls die Vereinten<br />

Nationen darum ersuchen.<br />

534


12. Juli Das Bundesverfassungsgericht klärt die verfassungsrechtliche<br />

Grundlage für den Einsatz deutscher Truppen<br />

im Ausland und beseitigt damit verfassungsrechtliche Einwände<br />

gegen eine deutsche Beteiligung an friedenserhaltenden<br />

Missionen der Vereinten Nationen, der <strong>NATO</strong> und<br />

der WEU.<br />

13. Juli Usbekistans Außenminister Saidmukhtar Saidkasimow<br />

und Verteidigungsminister Rustam Ahmedow besuchen<br />

das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-<br />

Rahmendokuments.<br />

18. Juli Lettland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

20. Juli Slowenien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

5. August Nach der gewaltsamen Aneignung von Waffen aus einem<br />

VN-Sammeldepot bei Sarajevo durch bosnische Serben<br />

greifen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPRO-<br />

FOR ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an.<br />

13. August Tod von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner in Brüssel.<br />

Der Stellvertretende Generalsekretär Sergio Balanzino<br />

übernimmt die Aufgaben als amtierender Generalsekretär.<br />

18. August Gedenkfeier des Nordatlantikrats zu Ehren des verstorbenen<br />

Generalsekretärs Manfred Wörner.<br />

22. August Das Individuelle Partnerschaftsprogramm (IPP) Schwedens<br />

mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

31. August Die letzten russischen Truppen verlassen Estland; damit<br />

ist der Truppenabzug aus den drei baltischen Staaten<br />

abgeschlossen.<br />

1. September Mit ihrem Abrücken aus Berlin ist der Abzug der russischen<br />

Streitkräfte aus Deutschland beendet.<br />

2.-10. September Die ersten auf russischem Territorium abgehaltenen<br />

gemeinsamen amerikanisch-russischen Manöver konzentrieren<br />

sich auf die Übung friedenserhaltender Maßnahmen.<br />

6. September Moldau übergibt der <strong>NATO</strong> sein PfP-Einführungsdokument.<br />

8. September Die USA, Großbritannien und Frankreich ziehen ihre letzten<br />

alliierten Truppen aus Berlin ab.<br />

12.-16. September Die erste gemeinsame Übung im PfP-Rahmen („Cooperative<br />

Bridge”) wird unter Beteiligung von Soldaten aus 13<br />

<strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten in Polen in der Nähe von<br />

Posen durchgeführt.<br />

13. September Generalleutnant John Sheehan wird zum Obersten Alliierten<br />

Befehlshaber Atlantik (SACLANT) ernannt.<br />

535


14. September Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Rumäniens<br />

mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

22. September Nach einem Angriff auf ein UNPROFOR-Fahrzeug in der<br />

Nähe von Sarajevo greifen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf<br />

Anforderung der UNPROFOR einen Panzer der bosnischen<br />

Serben an.<br />

Albanien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />

28. Sept.-7. Okt. Im Skagerrak-Gebiet der Nordsee findet die maritime PfP-<br />

Übung „Cooperative Venture” mit Seestreitkräften aus<br />

<strong>NATO</strong>- und aus Kooperationspartnerländern statt, um<br />

Einsätze zur Friedenserhaltung, humanitäre Hilfsoperationen<br />

sowie Such- und Rettungseinsätze zu üben.<br />

29. September Der Nordatlantikrat tagt auf Außenministerebene in New<br />

York und bittet den belgischen Außenminister Willy Claes,<br />

das Amt des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zu übernehmen.<br />

29.-30. September Die Verteidigungsminister und Vertreter der 16 Bündnisstaaten<br />

treffen sich im spanischen Sevilla zu <strong>info</strong>rmellen<br />

Gesprächen über verschiedene Themen von gemeinsamem<br />

Interesse, wie zum Beispiel die Lage im ehemaligen<br />

Jugoslawien, die Friedenserhaltung, das Konzept Alliierter<br />

Streitkräftekommandos, die Verteidigungskooperation mit<br />

Ländern Mittel- und Osteuropas einschließlich der Partnerschaft<br />

für den Frieden sowie die Sicherheit im Mittelmeerraum.<br />

5. Oktober Der Außenminister Armeniens, Wahan Papasian, unterzeichnet<br />

im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />

5.-7. Oktober Am Seminar über Friedenserhaltung und ihre Wechselwirkung<br />

zum Krisenmanagement im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />

Brüssel nehmen 38 Staaten zusammen mit anderen internationalen<br />

Organisationen teil.<br />

10 Okt.-2. Dez. KSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest.<br />

12. Oktober Das Individuelle Partnerschaftsprogramm Finnlands mit<br />

der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

Bundespräsident Roman Herzog stattet dem <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier einen offiziellen Besuch ab.<br />

17. Oktober Willy Claes, bisher Stellvertretender Ministerpräsident und<br />

Außenminister Belgiens, folgt Manfred Wörner im Amt des<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretärs.<br />

17. Okt.-8. Nov. Das ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) führt Übungen in<br />

Dänemark durch.<br />

536


21.-28. Oktober Die erste gemeinsame PfP-Übung zur Friedenserhaltung<br />

auf <strong>NATO</strong>-Gebiet „Cooperative Spirit” findet in den Niederlanden<br />

statt. 12 <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten nehmen<br />

daran teil.<br />

28. Oktober In Unterstützung einschlägiger VN-Resolutionen geben<br />

die <strong>NATO</strong> und die Vereinten Nationen eine gemeinsame<br />

Erklärung über den Einsatz von <strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften in<br />

Bosnien und Herzegowina ab. <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />

Willy Claes spricht vor der 40. Vollversammlung der Nordatlantischen<br />

Gesellschaft in Den Haag.<br />

4. November Der rumänische Präsident Ion Iliescu besucht das <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

7. November Sondertreffen der alliierten Nationalen Rüstungsdirektoren<br />

zu Gesprächen über friedenserhaltende Operationen und<br />

ihre Auswirkungen auf militärisches Gerät.<br />

11. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy Claes gibt eine Erklärung zur<br />

angekündigten eingeschränkten Beteiligung der Vereinigten<br />

Staaten an der Operation „Sharp Guard” ab.<br />

14. November Treffen des WEU-Ministerrats unter Beteiligung der<br />

Außen- und Verteidigungsminister aus neun assoziierten<br />

Partnerstaaten. Veröffentlichung der Noordwijk-Erklärung,<br />

die unter anderem erste politische Schlussfolgerungen zur<br />

Formulierung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik<br />

billigt.<br />

15. November Der ungarische Außenminister Lászlo Kóvács und Verteidigungsminister<br />

György Keleti besuchen die <strong>NATO</strong>. Das<br />

Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Ungarns mit der<br />

<strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

21. November <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge greifen als Reaktion auf die von<br />

Udbina aus gestarteten Angriffe gegen Ziele im Raum<br />

Bihać in Bosnien und Herzegowina auf Ersuchen von und<br />

in enger Abstimmung mit der UNPROFOR den Flugplatz<br />

Udbina im serbisch besetzten Teil Kroatiens an.<br />

23. November Nach Angriffen auf <strong>NATO</strong>-Flugzeuge führen Streitkräfte<br />

der <strong>NATO</strong> in Übereinstimmung mit zuvor angekündigten<br />

Maßnahmen zur Selbstverteidigung einen Luftangriff<br />

gegen eine Flugabwehr-Raketenstellung südlich von<br />

Otoka.<br />

Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm der Slowakei<br />

mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

24. November Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der die jüngsten<br />

Angriffe auf die VN-Schutzzone Bihać durch Kräfte<br />

der bosnischen und Krajina-Serben verurteilt und Maß-<br />

537


nahmen zur Unterstützung der Verhandlungsbemühungen<br />

der Vereinten Nationen ankündigt werden.<br />

25. November Der stellvertretende tschechische Außenminister Alexander<br />

Vondra und der stellvertretende Verteidigungsminister<br />

Jíří Pospisil besuchen die <strong>NATO</strong>. Das Individuelle PfP-<br />

Partnerschaftsprogramm der Tschechischen Republik mit<br />

der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

Der stellvertretende Außenminister Bulgariens, Todor<br />

Tschurow, besucht die <strong>NATO</strong>. Das Individuelle Partnerschaftsprogramm<br />

Bulgariens mit der <strong>NATO</strong> wird formell<br />

angenommen.<br />

30. November Der litauische Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten,<br />

Albinas Januska, besucht die <strong>NATO</strong>. Litauens PfP-<br />

Partnerschaftsprogramm mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />

1. Dezember Teilnahme des russischen Außenministers Andrej Kosyrew<br />

am Ministertreffen des Nordatlantikrats in Brüssel.<br />

5. Dezember Unterzeichnung des Vertrags über die Nichtverbreitung<br />

von Kernwaffen (NVV) durch den ukrainischen Präsidenten<br />

Kutschma auf dem KSZE-Gipfel in Budapest.<br />

5.-6. Dezember KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in<br />

Budapest, an dem auch <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy<br />

Claes teilnimmt.<br />

Die KSZE wird in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit<br />

in Europa (OSZE) umbenannt.<br />

Das Budapester Dokument „Zu echter Partnerschaft in<br />

einem neuen Zeitalter” („Towards a Genuine Partnership<br />

in a New Era”) wird veröffentlicht.<br />

1995<br />

1. Januar Beginn eines viermonatigen Waffenstillstands in Bosnien.<br />

Finnland, Österreich und Schweden treten der Europäischen<br />

Union bei.<br />

Die Welthandelsorganisation (WTO) wird als GATT-Nachfolgerin<br />

gegründet.<br />

11. Januar Der Außenminister Weißrusslands, Uladsimir Sjanko,<br />

besucht die <strong>NATO</strong> und unterzeichnet das PfP-Rahmendokument.<br />

13. Januar Der C-Waffen-Konvention der Vereinten Nationen von<br />

1993 bleibt die Zustimmung versagt; der Vertrag wird<br />

lediglich von 20 Staaten ratifiziert. Zu seiner Umsetzung<br />

wären 65 Staaten erforderlich.<br />

538


18. Januar Der <strong>NATO</strong>-Rat einigt sich auf ein Standardisierungsprogramm<br />

der <strong>NATO</strong> zur Verbesserung der Koordinierung<br />

alliierter Grundsätze und Verfahren auf dem materiellen,<br />

technischen und operativen Standardisierungssektor.<br />

23. Januar Der Vize-Außenminister Albaniens, Arjan Starova, sowie<br />

Vize-Verteidigungsminister Alfred Moisieu statten der<br />

<strong>NATO</strong> einen Besuch ab und verkünden die Annahme des<br />

Individuellen Partnerschaftsprogramms für Albanien.<br />

24. Januar Der <strong>NATO</strong>-Rat billigt die Gründung einer neuen Standardisierungsorganisation<br />

des Bündnisses.<br />

31. Januar Die USA verkünden die einjährige Verlängerung ihres einseitigen<br />

Moratoriums für Atomtests.<br />

8. Februar Der Verteidigungsminister Lettlands, Janis Trapans,<br />

besucht die <strong>NATO</strong> und gibt die Annahme des lettischen<br />

Individuellen Partnerschaftsprogramms bekannt. Die<br />

<strong>NATO</strong> billigt Pläne zur Aufnahme eines direkten Dialogs<br />

mit Ägypten, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien<br />

zur Abwehr der Bedrohung durch den islamistischen Fundamentalismus.<br />

9. Februar Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Gyula Horn<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

10. Februar Der österreichische Außenminister Alois Mock besucht die<br />

<strong>NATO</strong> zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments.<br />

14.-21. Februar Der Verteidigungsminister der Ukraine, Walerij Schmarow,<br />

trifft mit dem Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses<br />

zusammen und unterzeichnet ein Protokoll über die beiderseitige<br />

Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

16. Februar Der Vizepräsident der Muslimisch-Kroatischen Föderation<br />

billigt einen internationalen Plan zur Aufhebung wirtschaftlicher<br />

Sanktionen gegen Serbien im Austausch für eine<br />

Anerkennung Bosniens und Kroatiens unter den Bedingungen<br />

einer völlig geschlossenen bosnisch-serbischen<br />

Grenze.<br />

23. Februar Weißrussland hebt sein Waffenvernichtungsprogramm auf<br />

und verstößt damit gegen den KSE-Vertrag.<br />

24. Februar Die <strong>NATO</strong> nimmt in Brüssel Gespräche mit Ägypten,<br />

Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien über die<br />

Sicherheit in Nordafrika auf.<br />

27. Februar Die Verteidigungsminister Estlands, Lettlands und Litauens<br />

setzen ihre Unterschrift unter ein militärisches Kooperationsabkommen<br />

über internationale Politik und Logistik.<br />

US-Vizepräsident Al Gore besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

539


1. März Die USA, Frankreich, Deutschland und Italien einigen sich<br />

grundsätzlich auf die alliierte Rüstungskooperation zur<br />

Entwicklung eines Mittleren Erweiterten Luftverteidigungssystems<br />

(MEADS).<br />

Estland unterzeichnet im Rahmen seiner seit 1994 bestehenden<br />

PfP-Mitgliedschaft ein individuelles militärisches<br />

Kooperationsprogramm mit der <strong>NATO</strong>.<br />

6. März Kroatien bildet eine militärische Allianz mit der bosnischen<br />

Muslimisch-Kroatischen Föderation. Die UNPROFOR<br />

bleibt in Kroatien.<br />

8. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy Claes und US-Präsident Bill<br />

Clinton kommen in Washington zusammen und erörtern<br />

einen möglichen Abzug der US-Friedens<strong>truppen</strong> aus<br />

Kroatien und Bosnien.<br />

16. März Slowakisch-ungarisches Übereinkommen bezüglich eines<br />

Vertrags über die Rechte von Minderheiten.<br />

18.-20. März Eine Pan-Europäische Sicherheitskonferenz in Paris mit<br />

50 Teilnehmerstaaten billigt einen Stabilitätspakt zur Ausschaltung<br />

der Gefahren einer Krise in Europa und einigt<br />

sich auf eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Grenzen<br />

und die Rechte ethnischer Minderheiten.<br />

30.-31. März Bei einem Treffen des Obersten OSZE-Rats wird ein<br />

gemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell für<br />

das 21. Jahrhundert erörtert - ein umfassendes, offenes<br />

Sicherheitskonzept, das allen Teilnehmerstaaten Nutzen<br />

bringen soll.<br />

11. April Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet<br />

die Resolution 984, die Nichtnuklearstaaten, die den<br />

Nichtverbreitungsvertrag von 1970 unterzeichnet haben,<br />

Hilfe für den Fall zusichert, dass sie einer nuklearen<br />

Bedrohung oder einem nuklearen Angriff ausgesetzt werden.<br />

26. April Der Stellvertretende Ministerpräsident und Außenminister<br />

Maltas, Professor Guido de Marco, unterzeichnet das PfP-<br />

Rahmendokument (Malta zieht sich anschließend wieder<br />

aus dem PfP-Programm zurück).<br />

7. Mai Gedenken an den 50. Jahrestag der Beendigung des<br />

Zweiten Weltkriegs.<br />

11. Mai Der Nichtverbreitungsvertrag wird einstimmig auf unbestimmte<br />

Zeit verlängert.<br />

15. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU tagen in<br />

Lissabon und erörtern die künftigen Beziehungen zwischen<br />

der WEU und der <strong>NATO</strong>.<br />

540


25. Mai Auf Anforderung der Vereinten Nationen greifen <strong>NATO</strong>-<br />

Flugzeuge ein bosnisch-serbisches Munitionsdepot bei<br />

Pale an. Ein zweiter Angriff wird am darauf folgenden Tag<br />

geflogen.<br />

27. Mai Anlässlich eines Treffens fordert der Nordatlantikrat die<br />

bosnischen Serben auf, ihre Angriffe auf VN-Schutzzonen<br />

einzustellen und dem UNPROFOR-Ultimatum Folge zu<br />

leisten, alle schweren Waffen aus der Sperrzone um Sarajevo<br />

abzuziehen oder sie der VN-Kontrolle zu unterstellen.<br />

Zudem werden die Tötung und Gefangennahme von<br />

Angehörigen der Friedenstruppe verurteilt.<br />

30.-31. Mai Die <strong>NATO</strong>-Außenminister und der Nordatlantische Kooperationsrat<br />

(NAKR) tagen im niederländischen Noordwijk.<br />

Bei einem Sondertreffen mit dem russischen Außenminister<br />

Kosyrew billigt Russland formell das russische Individuelle<br />

Partnerschaftsprogramm im PfP-Rahmen und das<br />

Dokument über „Bereiche eines umfassenden und erweiterten<br />

Programms des Dialogs und der Kooperation zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland”.<br />

In einer Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien<br />

verurteilt der Nordatlantikrat die Eskalation der Gewalt<br />

durch die beteiligten Parteien und die feindseligen Akte<br />

gegen VN-Personal.<br />

1. Juni Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

28.-30. Juni Auf einem Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> mit Vertretern<br />

der <strong>NATO</strong>- und der Partnerstaaten wird der Status wirtschaftlicher<br />

Reformen in den Kooperationspartnerländern<br />

erörtert.<br />

2. Juli Srebrenica erlebt den schwersten Beschuss, seit es zur<br />

VN-Schutzzone erklärt wurde. Das Kriegsverbrechertribunal<br />

der Vereinten Nationen klagt Radovan Karadžić und<br />

General Mladić offiziell wegen Völkermord und Verbrechen<br />

gegen die Menschheit an.<br />

11. Juli <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen Ziele im Raum Srebrenica in<br />

Bosnien und Herzegowina an.<br />

12. Juli Der Nordatlantikrat verurteilt die bosnisch-serbischen<br />

Angriffe in der Schutzzone Srebrenica aufs Schärfste.<br />

1. August Das US-Repräsentantenhaus stimmt für die Aufhebung<br />

des bosnischen Waffenembargos.<br />

Die <strong>NATO</strong> startet als Reaktion auf den Beschuss Sarajevos<br />

die Operation „Deliberate Force”, in deren Rahmen<br />

541


serbische Stellungen mit Flugzeugen und Artillerie angegriffen<br />

werden.<br />

30. August <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Stellungen<br />

bei Sarajevo an.<br />

1. September Wiederaufnahme der Bombardierung bosnisch-serbischer<br />

Stellungen durch <strong>NATO</strong>-Flugzeuge. Bosnische Serben<br />

reagieren mit dem Beschuss Sarajevos.<br />

<strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Ziele bei<br />

Pale an.<br />

Einstellung der Operation „Deliberate Force” durch die<br />

<strong>NATO</strong>, nachdem sich die bosnischen Serben mit dem<br />

Abzug schwerer Waffen aus der 20-km-Sperrzone um<br />

Sarajevo einverstanden erklärt haben.<br />

Unterzeichnung der Vereinbarung über die Rahmenbedingungen<br />

verfassungsmäßiger Regelungen für Bosnien und<br />

Herzegowina in New York.<br />

2. September Den Befehlshabern/Truppenführern der <strong>NATO</strong> wird vom<br />

<strong>NATO</strong>-Rat das Recht auf jederzeitige Wiederaufnahme<br />

der Luftangriffe gegen bosnisch-serbische Stellungen eingeräumt,<br />

um weitere aggressive Handlungen gegen<br />

Schutzzonen der Vereinten Nationen abzuwehren.<br />

5. September <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen erneut bosnisch-serbische<br />

Militärziele an.<br />

12. September In Den Haag werden die Rahmenbedingungen für das<br />

Wassenaar-Übereinkommen, das COCOM-Nachfolgemodell,<br />

vereinbart, das Ausfuhrkontrollen für bestimmte konventionelle<br />

Waffen und Dualtechnologien vorsieht.<br />

14. September Griechenland und die ehemalige Jugoslawische Republik<br />

Mazedonien* unterzeichnen ein Abkommen über die Aufnahme<br />

diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen.<br />

Der Nordatlantikrat trifft sich auf einer Sondersitzung mit<br />

dem Außenminister der Ukraine, Gennadi Udowenko, zur<br />

Erörterung einer Stärkung der Beziehungen zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />

Militärische und politische Führer der bosnischen Serben<br />

unterzeichnen eine Vereinbarung über den Abzug ihrer<br />

schweren Waffen aus der 20-km-Sperrzone um Sarajevo.<br />

20. September Ratstreffen mit Russland über die Umsetzung des KSE-<br />

Vertrags.<br />

21. September Die <strong>NATO</strong>-Botschafter billigen eine Studie über die Erweiterung<br />

der <strong>NATO</strong>, in der die durch beitrittswillige Staaten<br />

zu erfüllenden Voraussetzungen festgeschrieben sind.<br />

542


25. September In Wien wird die VN-Konferenz zur Überprüfung der Frage<br />

konventioneller Waffen eröffnet.<br />

26. September Die <strong>NATO</strong> unterbreitet dem russischen Botschafter<br />

Tschurkin den Entwurf eines „Politischen Rahmenwerks<br />

für die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland”.<br />

28. September Vorlage der Schlussfolgerungen der Studie über die<br />

<strong>NATO</strong>-Erweiterung beim Nordatlantikrat und bei den PfP-<br />

Kooperationspartnern durch die <strong>NATO</strong>.<br />

2. Oktober Kroaten und Serben einigen sich darauf, Ostslawonien<br />

nach einer Übergangsphase unter kroatische Verwaltung<br />

zu stellen.<br />

<strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen drei serbische Flugabwehrstellungen<br />

(SAM) an.<br />

Inkrafttreten des Waffenstillstands in Bosnien.<br />

5.-6. Oktober Konferenz der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im amerikanischen<br />

Williamsburg.<br />

12. Oktober Besuch des albanischen Präsidenten Sali Berisha bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

13. Oktober Die VN-Konferenz über konventionelle Waffen geht ohne<br />

Einigung über ein weltweites Verbot von Antipersonenminen<br />

zu Ende.<br />

19. Oktober Treffen des <strong>NATO</strong>-Rats mit Vertretern Russlands zur Erörterung<br />

der Pläne für die Umsetzung des Friedens in Bosnien.<br />

21. Oktober Willy Claes tritt als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär zurück.<br />

27. Oktober Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und der WEU über die Einrichtung direkter und offener<br />

Verbindungen zwischen den beiden Organisationen.<br />

Besuch des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs<br />

der Vereinten Nationen und <strong>NATO</strong>-Sonderbotschafters<br />

Kofi Annan bei der <strong>NATO</strong>.<br />

1. November Aufnahme der bosnischen Friedensverhandlungen in<br />

Dayton, Ohio. In Dayton wird eine Vereinbarung über die<br />

Wiedereingliederung Ostslawoniens in Kroatien unterzeichnet.<br />

Aufhebung der Sanktionen gegen das ehemalige Jugoslawien<br />

durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.<br />

543


8. November US-Verteidigungsminister William Perry und der russische<br />

Verteidigungsminister General Pawel Gratschow besuchen<br />

die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen über die Beteiligung russischer<br />

Truppen an der IFOR.<br />

13. November Der US-Senatsausschuss für Auswärtige Beziehungen<br />

und der Streitkräfteausschuss blockieren die Ratifizierung<br />

der C-Waffen-Konvention.<br />

14. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />

tagen in Madrid und bekräftigen ihre Absicht, die WEU zu<br />

einem Instrument der Stärkung des europäischen Pfeilers<br />

der <strong>NATO</strong> zu entwickeln.<br />

15. November Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen Republik<br />

Mazedonien*, Branko Crvenkovski, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

Beitritt seines Landes zum PfP-Programm.<br />

22. November Der finnische Präsident Martti Ahtisaari und der OSZE-<br />

Vorsitzende Lászlo Kóvács besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />

27. November Ordensverleihung für Dienste im Zusammenhang mit dem<br />

ehemaligen Jugoslawien an Angehörige von 14 Bündnisstaaten.<br />

28. November Die Europäische Union und 12 Mittelmeeranrainer unterzeichnen<br />

in Barcelona ein Abkommen über die künftige<br />

politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit.<br />

1. Dezember Javier Solana Madariaga wird zum <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />

ernannt.<br />

5. Dezember Treffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene. Die<br />

Außen- und Verteidigungsminister aller 16 Bündnisstaaten<br />

bekräftigen ihren Willen zur Fortsetzung der Bemühungen<br />

um die Befriedung von Bosnien und Herzegowina.<br />

Die <strong>NATO</strong> billigt formell den Einsatz einer 60.000 Mann<br />

starken Truppe in Bosnien. Der Deutsche Bundestag<br />

stimmt für die Bereitstellung von 4.000 Soldaten.<br />

In Paris unterzeichnen die Präsidenten von Bosnien und<br />

Herzegowina, Kroatien und Serbien das Allgemeine Rahmenabkommen<br />

über den Frieden in Bosnien und Herzegowina.<br />

US-Truppen treffen in Tuzla ein. Von den Vereinten Nationen<br />

wird die militärische Kommandogewalt in Bosnien der<br />

<strong>NATO</strong> übertragen.<br />

<strong>NATO</strong>-Befehlshaber Admiral Leighton Smith erteilt dem<br />

Ersuchen des Präsidenten der Bosnisch-Serbischen Versammlung,<br />

Momčilo Krajišnik, die Unterstellung der bosnisch-serbischen<br />

Gebiete Sarajevos unter muslimische<br />

544


Kontrolle um mindestens neun Monate zu verschieben,<br />

eine Absage.<br />

Frankreich kündigt an, dass es seinen Sitz im <strong>NATO</strong>-<br />

Militärausschuss wieder einnehmen wird. Der französische<br />

Verteidigungsminister will auch wieder regelmäßig<br />

an DPC- und sonstigen Tagungen teilnehmen.<br />

7.-8. Dezember Der OSZE-Ministerrat gibt in Budapest Richtlinien für ein<br />

Sicherheitsmodell heraus und bestätigt seine Rolle in Bosnien<br />

und Herzegowina.<br />

14. Dezember Die Präsidenten Slobodan Milošević (Serbien), Alija Izetbegović<br />

(Bosnien und Herzegowina) sowie Franjo Tudjman<br />

(Kroatien) unterzeichnen in Paris das Friedensabkommen<br />

für Bosnien.<br />

15. Dezember Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet<br />

die Resolution 1031 über die Aufstellung einer Multinationalen<br />

Implementierungstruppe (IFOR).<br />

16. Dezember Beginn der Stationierung der unter <strong>NATO</strong>-Führung stehenden<br />

IFOR-Truppe in Bosnien.<br />

19. Dezember 28 Staaten unterzeichnen das Wassenaar-Übereinkommen<br />

bezüglich der Ausfuhrkontrollen für Waffen und Technologie.<br />

20. Dezember Übertragung der militärischen Kommandogewalt in Bosnien<br />

von der UNPROFOR-Truppe der Vereinten Nationen<br />

auf die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR.<br />

1996<br />

3. Januar US-Verteidigungsminister William Perry fliegt zu Friedensgesprächen<br />

mit militärischen Vertretern der <strong>NATO</strong> und<br />

Angehörigen der bosnischen Führung nach Sarajevo.<br />

4. Januar In Wien werden unter dem Dach der OSZE Verhandlungen<br />

über vertrauensbildende und Rüstungskontrollmaßnahmen<br />

in Bosnien aufgenommen. Die Parteien des Friedensabkommens<br />

unterzeichnen Vereinbarungen über<br />

Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens<br />

sowie zur Verringerung des Konfliktrisikos, Begrenzung<br />

des Militärpotenzials und Verbesserung der politischen<br />

Zusammenarbeit.<br />

5. Januar Das russische Parlament stimmt für die Verlegung russischer<br />

Truppen nach Bosnien als Beitrag zur Friedensmission<br />

der <strong>NATO</strong>. Bezüglich der Führung der russischen<br />

IFOR-Truppen werden Sonderregelungen getroffen.<br />

545


11. Januar Prinz El-Hassan Bin Talal von Jordanien trifft im Rahmen<br />

des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> mit Generalsekretär<br />

Solana zusammen.<br />

13. Januar Beginn der Stationierung russischer Truppen zur Verstärkung<br />

der IFOR in Bosnien.<br />

15. Januar Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stimmt einer<br />

5.000 Mann starken und von Luftstreitkräften der <strong>NATO</strong><br />

unterstützten Truppe für Ostslawonien zu.<br />

17. Januar Der polnische Ministerpräsident Aleksander Kwaśniewski<br />

und Hans Koschnik, der EU-Administrator für Mostar,<br />

besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />

19. Januar Besuch von Richard Goldstone, Ankläger des VN-Kriegsverbrechertribunals,<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

23. Januar General George Joulwan (SACEUR) reist zu Gesprächen<br />

mit dem russischen Verteidigungsminister und Generalstabschef<br />

nach Russland.<br />

24. Januar Der Ministerpräsident von Estland, Tiit Vähi, besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

26. Januar Beitritt der Russischen Föderation zum Europarat.<br />

Der US-Senat ratifiziert den START-II-Vertrag, der die<br />

Reduzierung der amerikanischen und russischen strategischen<br />

Nuklearraketen zum Inhalt hat.<br />

29. Januar Der Generalsekretär der OSZE tritt einen zweitägigen<br />

Besuch im ehemaligen Jugoslawien an, um den Weg für<br />

die Überwachung freier Wahlen nach dem Krieg durch die<br />

OSZE zu ebnen.<br />

12. Februar Besuch des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs in Mostar.<br />

Bosnische Behörden gestatten die Überstellung von zwei<br />

bosnisch-serbischen Offizieren an das Internationale<br />

Kriegsverbrechertribunal.<br />

26. Februar Besuch des österreichischen Vizekanzlers Wolfgang<br />

Schüssel bei der <strong>NATO</strong>.<br />

Österreich unterzeichnet das Individuelle Partnerschaftsprogramm<br />

(IPP) mit der <strong>NATO</strong>.<br />

8. März Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen Sarajevo.<br />

13. März Russland unterzeichnet die IFOR-Teilnahme- und -Finanzvereinbarungen.<br />

15. März US-Außenminister Warren Christopher besucht SHAPE<br />

und erörtert mit dem Obersten Alliierten Befehlshaber<br />

Europa, General George Joulwan, Fragen im Zusammenhang<br />

mit der Einhaltung der Daytoner Friedensvereinbarung<br />

für Bosnien und der <strong>NATO</strong>-Erweiterung.<br />

546


20.-21. März Offizieller Besuch von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana in<br />

Moskau zu Gesprächen über die Beziehungen zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland. Er trifft dabei mit dem russischen<br />

Präsidenten Jelzin, dem Dumavorsitzenden Gennadij<br />

Selesnew und anderen hochrangigen Beamten zusammen.<br />

20. März Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit<br />

auf dem Gebiet der Zivilen Notfallhilfe zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland in Moskau.<br />

23. März Treffen der Außenminister der Kontaktgruppe für das ehemalige<br />

Jugoslawien in Moskau.<br />

25. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Schelew bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

26. März Der Ministerpräsident Weißrusslands, Michail Tschigir, der<br />

lettische Präsident Guntis Ulmanis und der Präsident Estlands,<br />

Lennart Meri, besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />

23. April Die Präsidenten Georgiens, Eduard Schewardnadse,<br />

Armeniens, Levon Ter-Petrosjan, und Aserbaidschans,<br />

Hajdar Alijew, statten der <strong>NATO</strong> einen Besuch ab.<br />

24. April Besuch des Außenministers und Stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />

von Malta, Professor Guido de Marco, bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

26. April König Juan Carlos von Spanien besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

29. April Der Nordatlantikrat erklärt, dass die IFOR in den ersten<br />

vier Monaten ihres Einsatzes in Bosnien und Herzegowina<br />

für sichere Verhältnisse gesorgt habe.<br />

2. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und WEU-Generalsekretär<br />

José Cutileiro unterzeichnen ein Sicherheitsabkommen,<br />

das Verfahren für den Schutz und die Absicherung<br />

von Verschlusssachen festlegt, die von den beiden<br />

Organisationen zur Verfügung gestellt werden.<br />

7. Mai Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der WEU-<br />

Staaten in Birmingham.<br />

8. Mai Carl Bildt, der für die Koordinierung der zivilen Belange<br />

des Friedensabkommens für das ehemalige Jugoslawien<br />

zuständige Hohe Repräsentant, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

9. Mai SHAPE und das Internationale Kriegsverbrechertribunal<br />

für das ehemalige Jugoslawien schließen eine Vereinbarung<br />

über die Festnahme und Überstellung von unter der<br />

Anklage von Kriegsverbrechen stehenden Personen.<br />

15.-31. Mai Erste Überprüfungskonferenz zum KSE-Vertrag in Wien.<br />

Die Verhandlungen führen zu einer Lösung zum „Flan-<br />

547


kenübereinkommen” und einer Einigung über künftige<br />

Gespräche im Zusammenhang mit dem Vertrag.<br />

16. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht zusammen mit<br />

General George Joulwan (SACEUR) Banja Luka und Belgrad.<br />

19.-21. Mai Vertreter aus <strong>NATO</strong>- und Kooperationspartnerstaaten treffen<br />

sich in der Nähe von Bonn und prüfen die weltweiten<br />

Bemühungen um die Vernichtung chemischer, nuklearer<br />

und konventioneller Waffen.<br />

21. Mai Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten Janez<br />

Drnovšek bei der <strong>NATO</strong>.<br />

3. Juni Konferenz der <strong>NATO</strong>-Außenminister in Berlin. Die Minister<br />

beschließen den Aufbau der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> als<br />

Teil ihres internen Anpassungsprozesses.<br />

12. Juni Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />

unterzeichnet das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm.<br />

13. Juni Tagung des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene.<br />

14.-15. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht Zagreb und Sarajevo.<br />

18. Juni Einstellung der Operation „Sharp Guard” nach Aufhebung<br />

des VN-Waffenembargos für das ehemalige Jugoslawien.<br />

26.-28. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium zu Fragen der wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen und Reformen in Kooperationspartnerländern.<br />

1. Juli Einsetzung einer neuen <strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultations-,<br />

Führungs- und Kommunikationssysteme (C3A).<br />

3. Juli Wiederwahl Boris Jelzins als Präsident der Russischen<br />

Föderation.<br />

17. Juli Admiral Leighton Smith wird in Anerkennung seiner Rolle<br />

als IFOR-Befehlshaber und Oberkommandierender des<br />

Abschnitts Süd mit dem <strong>NATO</strong>-Orden ausgezeichnet.<br />

19. Juli Der Nordatlantikrat verabschiedet ein umfassendes<br />

<strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramm mit 50 aufeinander<br />

abgestimmten Standardisierungsprojekten.<br />

13. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und US-Außenminister<br />

Warren Christopher kommen in Brüssel zu Gesprächen<br />

über die Wahl in Bosnien, die Erweiterung der Allianz und<br />

die Beziehungen mit Russland zusammen.<br />

27. August Vom russischen Sonderbeauftragten Alexander Lebed<br />

wird die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die<br />

548


Beendigung des Ende 1995 begonnenen Tschetschenien-<br />

Konflikts ausgehandelt.<br />

14. September IFOR-Truppen sorgen für die Sicherheit bei den in Bosnien<br />

und Herzegowina unter Aufsicht der OSZE abgehaltenen<br />

Wahlen.<br />

16. September Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Arpad<br />

Göncz bei der <strong>NATO</strong>.<br />

20. September Treffen von Generalsekretär Solana mit dem russischen<br />

Außenminister Primakow in Wien.<br />

24. September China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA<br />

unterzeichnen einen Umfassenden Teststopp-Vertrag.<br />

25.-26. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im<br />

norwegischen Bergen zur Erörterung der Friedensoperation<br />

in Bosnien.<br />

2. Oktober Der WEU-Rat beschließt die Aufhebung der Operation zur<br />

Durchsetzung des Embargos auf der Donau gegen die<br />

Bundesrepublik Jugoslawien.<br />

7. Oktober Der Vorsitzende des Sicherheitsrats der Russischen<br />

Föderation, General Alexander Lebed, besucht das<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

16. Oktober Der litauische Präsident Algirdas Brazauskas besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

17. Oktober Besuch des slowakischen Präsidenten Michael Kovač bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

19. Oktober Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt den erst kurz<br />

zuvor ernannten Vorsitzenden des Sicherheitsrats, Alexander<br />

Lebed, durch den Dumavorsitzenden Iwan Rybkin.<br />

29. Oktober Malta gibt seine Absicht zum Rückzug aus dem PfP-Programm<br />

bekannt.<br />

5. November Wiederwahl Bill Clintons zum Präsidenten der USA.<br />

13. November Der Präsident Usbekistans, Islam Karimow, besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

14. November Das spanische Parlament billigt die Teilnahme Spaniens<br />

an der neuen Militärstruktur der <strong>NATO</strong>.<br />

27. November Besuch des finnischen Ministerpräsidenten Paavo Lipponen<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

2.-3. Dezember Auf dem OSZE-Gipfel in Lissabon über Fragen der<br />

europäischen Sicherheit wird eine Erklärung zu einem<br />

Gemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell für<br />

Europa für das 21. Jahrhundert verabschiedet.<br />

9. Dezember Bundeskanzler Kohl und der französische Staatspräsident<br />

Jacques Chirac unterzeichnen ein Abkommen über<br />

gegenseitige Sicherheit und Verteidigung.<br />

549


10. Dezember Anlässlich einer Ministertagung des Nordatlantikrats im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel wird die Bereitschaft der<br />

<strong>NATO</strong> zur Aufstellung und Führung einer SFOR-Truppe in<br />

Bosnien und Herzegowina bekräftigt, wenn ein entsprechendes<br />

Mandat des VN-Sicherheitsrats erteilt wird. Darüber<br />

hinaus kündigen die Minister weitere Schritte im<br />

Zusammenhang mit der internen und externen Umstellung<br />

des Bündnisses im Zuge der Vorbereitung des Madrider<br />

Gipfels im Juli 1997 an. Die <strong>NATO</strong> veröffentlicht eine<br />

Erklärung zur Stationierung von Nuklearstreitkräften.<br />

11. Dezember Die Schweiz unterzeichnet bei einem Treffen mit dem<br />

Nordatlantikrat das PfP-Rahmendokument.<br />

17. Dezember Kofi Annan wird Generalsekretär der Vereinten Nationen.<br />

18. Dezember Besuch der <strong>NATO</strong> durch den Sultan von Brunei.<br />

20. Dezember Die in Bosnien stationierte IFOR-Truppe wird durch die<br />

SFOR ersetzt.<br />

1997<br />

16.-17. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht Österreich<br />

und trifft mit Bundeskanzler Vranitzky und anderen führenden<br />

Politikern zusammen.<br />

17. Januar Richard C. Holbrooke wird für seinen Beitrag zum Frieden<br />

im ehemaligen Jugoslawien mit dem ersten Manfred-Wörner-Orden<br />

ausgezeichnet.<br />

19.-21. Januar Erste Gesprächsrunde zwischen Generalsekretär Javier<br />

Solana und dem russischen Außenminister Jewgeni Primakow<br />

über ein zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes<br />

Dokument in Moskau.<br />

21. Januar Beginn der Verhandlungen über eine Neufassung des<br />

KSE-Vertrags von 1990 in Wien.<br />

22. Januar Besuch des norwegischen Ministerpräsidenten Thorbjörn<br />

Jagland bei der <strong>NATO</strong>.<br />

28. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft bei einem<br />

Besuch in Paris mit dem französischen Staatspräsidenten<br />

Jacques Chirac zusammen.<br />

29. Januar Der bulgarische Präsident Petar Stojanow und der rumänische<br />

Präsident Emil Constantinescu besuchen die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

30. Januar Rede von Generalsekretär Solana vor der Parlamentarischen<br />

Versammlung des Europarats.<br />

4. Februar In seiner Rede zur Lage der Nation bekennt sich US-Präsident<br />

Bill Clinton nachhaltig zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung bis<br />

550


zum Jahr 1999 und zur Schaffung einer „festen Partnerschaft”<br />

mit Russland.<br />

5.-6. Februar Generalsekretär Javier Solana trifft in Ankara mit dem türkischen<br />

Staatspräsidenten Süleyman Demirel und Ministerpräsident<br />

Necmettin Erbakan zu Gesprächen über die<br />

Erweiterung des Bündnisses und die umfassendere Frage<br />

des Standorts der Türkei in Europa zusammen.<br />

10.-14. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht Moldau, Georgien,<br />

Armenien und Aserbaidschan zu Gesprächen mit<br />

den Staats- und Regierungschefs sowie anderen führenden<br />

Politikern.<br />

12. Februar Der ehemalige Guerillaführer Aslam Maschadow wird als<br />

neuer Präsident Tschetscheniens vereidigt.<br />

18. Februar Die neu ernannte US-Außenministerin Madeleine Albright<br />

nimmt an ihrer ersten <strong>NATO</strong>-Außenministertagung in<br />

Brüssel teil und schlägt die Aufstellung einer ständigen<br />

Brigade aus russischen und <strong>NATO</strong>-Streitkräften vor.<br />

19. Februar Der Hohe Repräsentant der EU in Bosnien, Carl Bildt,<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

20. Februar <strong>NATO</strong>-Verbündete schlagen umfangreiche Änderungen<br />

am KSE-Vertrag vor, der die konventionellen Streitkräfte in<br />

Europa begrenzt. Die <strong>NATO</strong> billigt nun das Prinzip der<br />

Begrenzung von Arsenalen nach einzelnen Ländern statt<br />

nach Gebieten. Das Bündnis akzeptiert auch Russlands<br />

Wunsch nach einer eher territorialen als nationalen<br />

Begrenzung der Truppendislozierung; dies hält in der Konsequenz<br />

die <strong>NATO</strong> davon ab, Truppen in einem bestimmten<br />

Gebiet in der Nähe der russischen Grenzen zu konzentrieren.<br />

21. Februar Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Wlodzimierz<br />

Cimoszewicz bei der <strong>NATO</strong>.<br />

23. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit dem<br />

russischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskau<br />

zu einer zweiten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument.<br />

7. März US-Verteidigungsminister William Cohen besucht zum<br />

ersten Mal das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel.<br />

9.-10. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit dem<br />

russischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskau<br />

zu einer dritten Gesprächsrunde über ein Dokument, das<br />

die Grundlage für die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland bilden soll.<br />

551


10.-15. März Generalsekretär Javier Solana besucht PfP-Mitgliedstaaten<br />

in Zentralasien: Kasachstan, die Kirgisische Republik,<br />

Usbekistan und Turkmenistan.<br />

11. März WEU-Konferenz in Athen zur Erörterung von Sicherheitsproblemen<br />

im Hinblick auf die <strong>NATO</strong>- und EU-Erweiterung.<br />

16. März Die EU-Außenminister treffen sich im niederländischen<br />

Apeldoorn, um unter anderen Themen über die EU-Erweiterung<br />

zu diskutieren.<br />

20.-21. März US-Präsident Bill Clinton und sein russischer Amtskollege<br />

Boris Jelzin treffen sich in Helsinki zu Gesprächen über<br />

die künftigen Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland.<br />

Die Parteien geben keine gemeinsame Erklärung<br />

über die <strong>NATO</strong>-Pläne zur Osterweiterung heraus, unterzeichnen<br />

jedoch eine allgemeine Erklärung zur europäischen<br />

Sicherheit.<br />

21. März Offizieller Besuch König Alberts II. von Belgien bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

24.-25. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und General<br />

George A. Joulwan (SACEUR) besuchen die frühere<br />

jugoslawische Republik Mazedonien* und die Republik<br />

Bosnien und Herzegowina.<br />

2. April Die baltischen Verteidigungsminister treffen sich im litauischen<br />

Wilna zu Verhandlungen über die Aufstellung eines<br />

gemeinsamen, mit der Durchführung friedenserhaltender<br />

Maßnahmen beauftragten Bataillons (BALTBAT) und<br />

eines gemeinsamen Marinegeschwaders (BALTRON).<br />

9.-11. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft mit der amerikanischen<br />

Außenministerin Madeleine Albright zu<br />

Gesprächen über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland zusammen und besucht Kanada.<br />

15. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kommt in Moskau<br />

mit dem russischen Außenminister Jewgenij Primakow zu<br />

einer vierten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />

Die ersten der 6.000 Soldaten der unter italienischer<br />

Führung stehenden multinationalen Sicherungslandungstruppe<br />

treffen auf dem Flughafen von Tirana ein. Ziel der<br />

„Operation Alba” ist der Schutz humanitärer Hilfsmaßnahmen<br />

für Albanien.<br />

Die WEU-Mitglieder kommen überein, dass die Nichtmitglieder<br />

Türkei und Norwegen die Wahl haben sollten, sich<br />

552


an allen WEU-Operationen, bei denen <strong>NATO</strong>-Gerät eingesetzt<br />

wird, in umfassender Weise beteiligen zu können.<br />

17. April Polen kündigt an, dass es zur Erfüllung der <strong>NATO</strong>-Vorgaben<br />

seine Truppenstärke in den nächsten sieben Jahren<br />

von 220.000 auf 180.000 Mann verringern wird.<br />

24. April Der US-Senat billigt die C-Waffen-Konvention, einen<br />

globalen Vertrag zum Verbot chemischer Waffen. (Das<br />

Übereinkommen tritt am 29. April in Kraft.)<br />

6. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kommt in Luxemburg<br />

zu einer fünften Gesprächsrunde mit dem russischen<br />

Außenminister Primakow über ein zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />

7. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht die<br />

Ukraine, um sich mit Präsident Leonid Kutschma zu treffen,<br />

und weiht ein <strong>NATO</strong>-Informations- und Dokumentationszentrum<br />

in Kiew ein.<br />

12.-13. Mai Unter Leitung der WEU treffen Außen- und Verteidigungsminister<br />

aus 28 Ländern zur Erörterung von Sicherheitsfragen<br />

in Paris zusammen.<br />

13.-14. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und der russische<br />

Außenminister Jewgenij Primakow treffen in Moskau zu<br />

einer sechsten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />

<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />

14. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und der russische<br />

Außenminister Jewgenij Primakow einigen sich über die<br />

„Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit<br />

und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen<br />

Föderation”.<br />

22. Mai Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt Verteidigungsminister<br />

Igor Rodionow durch Wiktor Samsonow.<br />

27. Mai Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong> und Russlands in Paris. Unterzeichnung<br />

der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />

Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

der Russischen Föderation.<br />

29. Mai Am Rande des Außenministertreffens im portugiesischen<br />

Sintra initiieren <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und der<br />

ukrainische Außenminister Udowenko eine „Charta über<br />

eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

der Ukraine”.<br />

30. Mai Abschlusssitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats<br />

(NAKR) und Eröffnungssitzung des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR) im portugiesischen Sintra. Die<br />

553


Außenminister der <strong>NATO</strong> und der Kooperationspartner<br />

stimmen dem EAPR-Grundlagendokument zu.<br />

2. Juni Unterzeichnung des Vertrags über Freundschaft und<br />

Zusammenarbeit zwischen Rumänien und der Ukraine.<br />

12.-13. Juni Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich in Brüssel zu<br />

ihrer jährlichen Frühjahrstagung.<br />

16.-17. Juni Beim Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Amsterdam<br />

kommt es zur Einigung über einen neuen EU-Vertrag, es<br />

werden jedoch keine wesentlichen Fortschritte in der<br />

Frage der gemeinsamen Verteidigung erzielt. Die WEU<br />

bleibt eine unabhängige Organisation, die die Aufgabe<br />

hat, für die Union Aufträge im Rahmen humanitärer Aktionen,<br />

friedenserhaltender Maßnahmen und der Krisenbewältigung<br />

durchzuführen.<br />

16.-27. Juni In Polen und Deutschland findet im Rahmen der Partnerschaft<br />

für den Frieden das Seemanöver „Baltic Operations<br />

1997” (BALTOPS) statt; dabei werden SAR-Einsätze auf<br />

See, Küstenüberwachung und die Durchsetzung von Zollbestimmungen<br />

erprobt. Teilnehmer sind die Vereinigten<br />

Staaten, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland,<br />

Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Russland,<br />

Schweden und Großbritannien.<br />

20.-22. Juni Russland tritt dem „G7”-Gipfel bei (in der Folge „G8”).<br />

25.-27. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über wirtschaftliche Entwicklungen<br />

in den Ländern der Kooperationspartner.<br />

26. Juni Die Abrüstungskonferenz in Genf kommt überein, den<br />

toten Punkt zu überwinden und in globale Verhandlungen<br />

über die allmähliche Beseitigung von Landminen einzutreten.<br />

Die 61 Teilnehmerstaaten ernennen Botschafter John<br />

Campbell aus Australien zum Sonderkoordinator. Von<br />

Kanada initiierte gesonderte Verhandlungen über ein globales<br />

Landminenverbot werden in Brüssel fortgesetzt.<br />

8. Juli Madrider Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. Die Staatsund<br />

Regierungschefs der <strong>NATO</strong> vereinbaren, die Tschechische<br />

Republik, Ungarn und Polen zur Aufnahme von<br />

Beitrittsverhandlungen mit dem Ziel, nach Abschluss des<br />

Ratifizierungsprozesses im April 1999 Mitglieder der des<br />

Bündnisses zu werden, einzuladen. Sie bekräftigen, dass<br />

die <strong>NATO</strong> gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrags<br />

neuen Mitgliedern offen steht, und erklären sich damit einverstanden,<br />

diesen Prozess bei ihrem nächsten Treffen<br />

1999 zu überprüfen.<br />

554


Formelle Unterzeichnung der Charta über eine ausgeprägte<br />

Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs geben eine<br />

besondere Erklärung zu Bosnien und Herzegowina heraus,<br />

in der sie die uneingeschränkte Umsetzung des Friedensabkommens<br />

und die Schaffung eines einheitlichen,<br />

demokratischen und multiethnischen Staates Bosnien und<br />

Herzegowina bekräftigen.<br />

9. Juli Treffen der Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> und<br />

der Kooperationspartner unter Leitung des Euro-Atlantischen<br />

Partnerschaftsrats (EAPR). Bei dem Treffen geht es<br />

in erster Linie um die Frage, wie der EAPR am effektivsten<br />

eingesetzt werden kann, um zur Sicherheit und Stabilität<br />

beizutragen.<br />

11. Juli US-Heeresgeneral Wesley Clark löst General G. Joulwan<br />

als neuer Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />

(SACEUR) ab.<br />

16. Juli Die Unterstützung anlässlich der Flutkatastrophe in Polen<br />

wird auf Antrag der polnischen Regierung durch die<br />

<strong>NATO</strong>-Katastrophenhilfe koordiniert.<br />

18. Juli Beim ersten Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats (NRR) auf Botschafterebene in Brüssel<br />

werden organisatorische und verfahrenstechnische Vereinbarungen<br />

getroffen.<br />

22. Juli Die WEU gibt eine Erklärung über die Rolle der Westeuropäischen<br />

Union und ihre Beziehungen zur Europäischen<br />

Union und zum Atlantischen Bündnis heraus.<br />

10. September Vertreter Ungarns nehmen Beitrittsverhandlungen mit der<br />

<strong>NATO</strong> auf.<br />

15. September Unter Beteiligung von <strong>NATO</strong>- sowie polnischen und ukrainischen<br />

Truppen beginnt in der Ukraine die Operation<br />

„Kozatskiy Step 97” im Rahmen der Partnerschaft für den<br />

Frieden. Die Übung soll einen ethnischen Konflikt simulieren.<br />

16. September Vertreter Polens nehmen Beitrittsverhandlungen mit der<br />

<strong>NATO</strong> auf.<br />

22. September Der schwedische Ministerpräsident Göran Persson<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

23. September Vertreter der Tschechischen Republik nehmen Beitrittsverhandlungen<br />

mit der <strong>NATO</strong> auf.<br />

24. September Der lettische Ministerpräsident Guntars Krasts besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

555


26. September Die Außenminister der <strong>NATO</strong> und Russlands treffen erstmalig<br />

im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats (NRR) zusammen. Es wird ein Arbeitsplan<br />

gebilligt, der Konsultationen über vertrauensbildende<br />

Maßnahmen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle,<br />

gemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen in Bosnien<br />

und die Stationierung russischer Militärvertreter bei der<br />

<strong>NATO</strong> vorsieht.<br />

30. September Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister führen im niederländischen<br />

Maastricht zweitägige <strong>info</strong>rmelle Gespräche über<br />

die geplante Öffnung der <strong>NATO</strong> für neue Mitglieder, die<br />

Fortführung des <strong>NATO</strong>-Mandats in Bosnien und die<br />

Anpassung der Kommandostruktur des Bündnisses.<br />

1. Oktober Der russische Verteidigungsminister Igor Sergejew erklärt<br />

sich bei einem Treffen mit den <strong>NATO</strong>-Verteidigungsministern<br />

damit einverstanden, dass Russland in naher<br />

Zukunft einen militärischen Verbindungsoffizier zum<br />

Hauptquartier des Bündnisses in Brüssel abstellt.<br />

Auf Antrag des Hohen Repräsentanten in Bosnien schreitet<br />

die SFOR nach Verstößen und Fällen von Missbrauch<br />

gegen serbische Radio- und Fernsehsender ein.<br />

2.-8. Oktober Vollversammlung der Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />

in Sofia mit dem Atlantischen Club Bulgarien als<br />

Gastgeber.<br />

8. Oktober Der Hohe Repräsentant in Bosnien, Carlos Westendorp,<br />

und Botschafter Robert H. Frowick besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />

9. Oktober Die Ukraine und Ungarn eröffnen als erste Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />

Staaten diplomatische Vertretungen beim Bündnis.<br />

13. Oktober 43. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung in<br />

Bukarest.<br />

24. Oktober Nach dem Besuch des russischen Generalstabschefs<br />

General Kwaschnin bei der <strong>NATO</strong> am 23. Oktober geben<br />

Teilnehmer der dritten NRR-Tagung auf Botschafterebene<br />

eine Erklärung heraus, in der die Ernennung von Generalleutnant<br />

Sawarsin als russischer Militärvertreter bei der<br />

<strong>NATO</strong> begrüßt wird.<br />

16. November Die Ungarn sprechen sich in einem Volksentscheid mit<br />

überwältigender Mehrheit (85 Prozent) für einen <strong>NATO</strong>-<br />

Beitritt aus.<br />

18. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU treffen<br />

sich in Erfurt und vereinbaren eine Harmonisierung der<br />

EU- und WEU-Präsidentschaft.<br />

556


25. November Der russische Militärvertreter bei der <strong>NATO</strong>, Generalleutnant<br />

Wiktor Sawarsin, kommt zum ersten offiziellen Treffen<br />

mit dem Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses,<br />

Klaus Naumann, zusammen.<br />

27. November Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

2.-3. Dezember Erstes NRR-Treffen auf Verteidigungsministerebene. Die<br />

Stabschefs aus 44 Ländern tagen ebenfalls im Rahmen<br />

des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. Verteidigungsminister<br />

aus 15 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten kommen in der<br />

Nuklearen Planungsgruppe und im Verteidigungsplanungsausschuss<br />

zusammen. Die 16 Mitglieder des Bündnisses<br />

treffen sich kurz darauf im Nordatlantikrat.<br />

4. Dezember NRR-Treffen auf der Ebene der Stabschefs.<br />

16. Dezember Die <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />

über Zivile Notfallplanung und Katastrophenschutz.<br />

16.-17. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Außenminister unterzeichnen in Gegenwart der<br />

jeweiligen Außenminister Beitrittsprotokolle für die Tschechische<br />

Republik, Ungarn und Polen.<br />

18.-19. Dezember Das Treffen der OSZE-Vollversammlung schließt mit einer<br />

Vereinbarung über Richtlinien zur Ausarbeitung einer<br />

Europäischen Sicherheitscharta.<br />

1998<br />

14. Januar Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) veröffentlicht<br />

seinen Maßnahmenkatalog für 1998-2000.<br />

Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten<br />

Nationen, Sadako Ogata, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

26. Januar Besuch des Präsidenten Moldaus, Petru Lucinschi, bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

4. Februar Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

11. Februar Einweihung des <strong>NATO</strong>-Dokumentationszentrums für<br />

Europäische Sicherheitsfragen am Institut für Fach<strong>info</strong>rmationen<br />

über Sozialwissenschaften (INION) in Moskau.<br />

12.-18. Februar Jährliche <strong>NATO</strong>-Krisenbewältigungsübung unter erstmaliger<br />

aktiver Teilnahme der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten.<br />

20. Februar Die <strong>NATO</strong> erklärt vorbehaltlich eines Mandats des VN-<br />

Sicherheitsrats ihre Bereitschaft zur Aufstellung und<br />

Führung einer multinationalen Truppe in Bosnien und Herzegowina<br />

nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998.<br />

557


23. Februar Besuch des Präsidenten Turkmenistans, Saparmurad<br />

Nijasow, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

25. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär begrüßt die Vereinbarung zwischen<br />

dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und<br />

dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irakkrise. Er<br />

unterstreicht die Bedeutung der Gewährung des sofortigen<br />

bedingungslosen und uneingeschränkten Zugangs für<br />

UNSCOM-Waffeninspektoren gemäß den Resolutionen<br />

des VN-Sicherheitsrats.<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />

die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland in<br />

der SFOR mit dem Ziel, diese im Rahmen der internationalen<br />

Truppe fortzuführen, die im Anschluss an das derzeitige<br />

SFOR-Mandat im Juni 1998 in Bosnien eingesetzt<br />

werden soll.<br />

4. März Der Nordatlantikrat begrüßt die Resolution 1154 des VN-<br />

Sicherheitsrats zum Irak und unterstützt nachhaltig das<br />

Beharren der Vereinten Nationen auf deren vollständiger<br />

Erfüllung durch den Irak.<br />

5. März Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung heraus, in der er<br />

seine Besorgnis über die jüngsten Gewaltakte im Kosovo<br />

zum Ausdruck bringt, und fordert alle Seiten auf, unverzügliche<br />

Maßnahmen zur Verringerung der Spannungen<br />

zu ergreifen.<br />

Der Rat gibt eine Erklärung heraus, in der die Bemühungen<br />

der OSZE-Vertretung in Kroatien um die Wiederansiedlung<br />

von Flüchtlingen und Vertriebenen unterstützt<br />

werden, und er erinnert Kroatien an seine Verpflichtungen<br />

im Rahmen des Friedensabkommens für Bosnien.<br />

11. März Botschafter und Vertreter von EAPR-Ländern beraten<br />

über die gefährlichen Entwicklungen im Kosovo und präzisieren<br />

die Bedingungen für eine friedliche Beilegung der<br />

Krise.<br />

7. April Offizielle Einweihung des Manfred-Wörner-Gebäudes<br />

neben dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, in dem diplomatische<br />

Vertretungen der Partnerstaaten bei der <strong>NATO</strong><br />

untergebracht sind.<br />

20. April Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen in<br />

Begleitung Generalsekretär Javier Solanas und des Vorsitzenden<br />

des Militärausschusses, General Naumann,<br />

Bosnien und Herzegowina.<br />

23. April Besuch des litauischen Präsidenten Valdas Adamkus bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

558


27.-28. April EAPR-Seminar über Demokratische Kontrolle der<br />

Rüstungsausgaben in Bratislava.<br />

28. April Besuch von Josef Tosovsky, des Ministerpräsidenten der<br />

Tschechischen Republik, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

20. Mai Der Nordatlantikrat verurteilt die Entscheidung Indiens zur<br />

Durchführung von Kernwaffenversuchen.<br />

28. Mai Bei der Sitzung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats (NRR) in Luxemburg verurteilen die <strong>NATO</strong><br />

und Russland von Indien und Pakistan durchgeführte<br />

Kernwaffenversuche.<br />

Im Rahmen der Sitzung wird eine Vereinbarung über wissenschaftliche<br />

und technologische Zusammenarbeit zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Wissenschaft<br />

und Technologie der Russischen Föderation unterzeichnet.<br />

Bei der Sitzung des Nordatlantikrats geben die <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister eine Erklärung heraus, in der sie ihre<br />

Besorgnis über die Lage im Kosovo zum Ausdruck bringen<br />

und Maßnahmen anführen, die zur Eindämmung und<br />

friedlichen Beilegung der Krise ergriffen werden.<br />

29. Mai Einrichtung der Euro-Atlantischen Koordinierungszentrale<br />

für Katastrophenhilfe bei der <strong>NATO</strong> unter Führung des<br />

EAPR.<br />

30. Mai Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär verurteilt weitere Kernwaffentests<br />

Pakistans und fordert Indien und Pakistan auf, Kernwaffen-<br />

und Flugkörperversuche einzustellen, den Vertrag<br />

über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und den<br />

Vertrag über ein Umfassendes Verbot von Kernwaffenversuchen<br />

einzuhalten sowie in einen Dialog zum Abbau von<br />

Spannungen einzutreten.<br />

12. Juni Der NRR-Rat (Verteidigungsminister) erklärt sich damit<br />

einverstanden, die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland bei der SFOR fortzusetzen, und verurteilt<br />

die Gewaltanwendung im Kosovo durch Belgrad sowie die<br />

Angriffe durch kosovarische Extremisten.<br />

15. Juni Das <strong>NATO</strong>-Luftmanöver „Determined Falcon” findet in<br />

Abstimmung mit den jeweiligen Regierungen in Albanien<br />

und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />

statt.<br />

18. Juni Bei einer NRR-Sitzung bekräftigen die <strong>NATO</strong> und Russland<br />

erneut ihre Entschlossenheit, zu den internationalen<br />

559


Bemühungen um eine friedliche Lösung der Kosovo-Krise<br />

beizutragen.<br />

17.-19. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über Wirtschaftliche Entwicklungen<br />

und Reformen in Ländern der Kooperationspartner<br />

im slowenischen Ljubljana.<br />

2.-3. Juli <strong>NATO</strong>-Informationsseminar in Sarajevo; es soll die Entwicklung<br />

demokratischer Verfahren in Bosnien und Herzegowina<br />

fördern.<br />

10. Juli Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

24. Juli Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

12. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana äußert seine tiefe<br />

Besorgnis über die anhaltende Gewalt im Kosovo und<br />

führt an, dass der Nordatlantikrat die militärischen Planungen<br />

auf Optionen untersucht habe, mit denen sich die<br />

Gewalt beenden und Verhandlungsbedingungen schaffen<br />

ließen.<br />

14. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana ruft alle Parteien<br />

auf, Zurückhaltung zu üben und Voraussetzungen für die<br />

Rückkehr zu friedlichen und stabilen Verhältnissen in ganz<br />

Albanien zu schaffen.<br />

18. September Der französische Außenminister Hubert Védrine wird Präsident<br />

des Nordatlantikrats 3 .<br />

24. September Der Nordatlantikrat billigt die Ausgabe eines ACTWARN-<br />

Befehls sowohl für eine begrenzte Luftangriffsoption als<br />

auch für einen abgestuften Lufteinsatz im Kosovo.<br />

24.-25. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im<br />

portugiesischen Vilamoura.<br />

30. September Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen Rats sprechen<br />

die <strong>NATO</strong> und Russland über die Fortsetzung ihrer<br />

Zusammenarbeit bei der SFOR und bringen noch einmal<br />

ihre Besorgnis über die humanitäre Lage im Kosovo zum<br />

Ausdruck.<br />

5. Oktober Besuch des slowenischen Präsidenten Milan Kučan bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

7. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik<br />

Miloš Zeman und des bulgarischen Ministerpräsidenten<br />

Iwan Kostow bei der <strong>NATO</strong>.<br />

3 Ein turnusmäßig von einem Außenminister eines der Mitgliedstaaten übernommenes Ehrenamt.<br />

560


9. Oktober Die <strong>NATO</strong> und Russland bringen ihre volle Unterstützung<br />

für diplomatische Bemühungen zum Ausdruck, die auf<br />

eine politische Lösung der Kosovo-Krise abzielen, und<br />

betonen die Notwendigkeit der sofortigen, uneingeschränkten<br />

und irreversiblen Einhaltung der Resolutionen<br />

1160 und 1199 des VN-Sicherheitsrats.<br />

13. Oktober Angesichts der Nichterfüllung der VN-Resolution 1199<br />

durch die Bundesrepublik Jugoslawien prüft der Nordatlantikrat<br />

die Lage im Kosovo und gibt ACTORD-Vorbefehle<br />

sowohl für begrenzte Luftangriffe als auch einen abgestuften<br />

Lufteinsatz in Jugoslawien nach etwa 96 Stunden heraus.<br />

13.-15. Oktober Unter Führung des Luftverteidigungsausschusses der<br />

<strong>NATO</strong> (NADC) wird auf dem Luftwaffenstützpunkt Kayseri<br />

in der Türkei eine erste gemeinsame Übung abgehalten,<br />

bei der es um das strategische Verladen eines mobilen<br />

<strong>NATO</strong>-Luftabwehrradars durch ein schweres russisches<br />

Transportflugzeug vom Typ Iljuschin 76 geht. Die Übung<br />

dient der Vorbereitung einer möglichen Zusammenarbeit<br />

bei gemeinsamen friedensunterstützenden Maßnahmen.<br />

15. Oktober Besuch des lettischen Präsidenten Guntis Ulmanis und<br />

des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht Belgrad in<br />

Begleitung des Vorsitzenden des Militärausschusses,<br />

General Naumann, und des Obersten Alliierten Befehlshabers<br />

Europa (SACEUR), General Clark, um auf die vollständige<br />

und unverzügliche Einhaltung der VN-Resolution<br />

1199 zum Kosovo durch Präsident Milošević zu dringen.<br />

Es wird ein Abkommen über eine luftgestützte Verifikationskomponente<br />

für den Kosovo unterzeichnet.<br />

16. Oktober Der Nordatlantikrat kündigt seine Entscheidung zur Aufrechterhaltung<br />

der Einsatzbereitschaft für Lufteinsätze<br />

gegen Jugoslawien an und verlängert die Frist bis zur<br />

Durchführung von Luftangriffen auf den 27. Oktober.<br />

20. Oktober Der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa (SACEUR)<br />

General Clark trifft die serbische Führung zur Erörterung<br />

der Kosovo-Krise in Belgrad.<br />

21. Oktober Carlos Westendorp, der für die Koordinierung der zivilen<br />

Organisationen und Dienststellen in Bosnien und Herzegowina<br />

zuständige Hohe Repräsentant, besucht die <strong>NATO</strong><br />

561


zu Gesprächen mit dem Generalsekretär und dem Nordatlantikrat.<br />

Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats erörtern Botschafter die Lage in Bosnien<br />

und Herzegowina sowie im Kosovo. Die <strong>NATO</strong> und Russland<br />

unterstützen die Ziele einer politischen Lösung für die<br />

Kosovo-Krise auf der Grundlage der strikten Einhaltung<br />

der VN-Resolutionen 1160 und 1199.<br />

20. Oktober Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten Radu Vasile<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

22. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

24.-25. Oktober Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses General<br />

Naumann und General Clark kehren nach Belgrad zurück,<br />

um mit der serbischen Führung über die Kosovo-Krise zu<br />

sprechen.<br />

27. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />

heraus, in der als Folge der Entscheidungen des Nordatlantikrats<br />

vom 13. Oktober eine Verbesserung der Sicherheit<br />

und der humanitären Lage im Kosovo festgestellt,<br />

erneut die Notwendigkeit der umfassenden Einhaltung<br />

der VN-Resolutionen 1199 und 1203 bekräftigt, die<br />

Aufrechterhaltung des <strong>NATO</strong>-Vorbefehls ACTORD für<br />

begrenzte Lufteinsätze vorbehaltlich der Entscheidung<br />

und Beurteilung des Rats und des <strong>NATO</strong>-Vorbefehls ACT-<br />

ORD für einen abgestuften Lufteinsatz angekündigt und<br />

die ordnungsgemäße Einhaltung der VN-Resolutionen<br />

durch die Kosovo-Albaner gefordert werden.<br />

4. November Besuch des estnischen Präsidenten Lennart Meri bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

5. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />

Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />

11. November Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission. Ihre Mitglieder<br />

begrüßen Informationen über das kürzlich von Präsident<br />

Kutschma gebilligte Programm der Ukraine zur Zusammenarbeit<br />

mit der <strong>NATO</strong> und erörtern sonstige Angelegenheiten<br />

einschließlich der Stationierung von zwei<br />

<strong>NATO</strong>-Verbindungsoffizieren in Kiew, die die Beteiligung<br />

der Ukraine an der PfP fördern sollen.<br />

16. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär nimmt an der Ministertagung<br />

der WEU in Rom teil.<br />

562


18.-20. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär trifft in New York und Washington<br />

mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen<br />

Kofi Annan sowie hochrangigen Vertretern der US-Regierung<br />

und US-Senatoren zusammen.<br />

19. November Erste Sitzung des Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Ausschusses<br />

für wissenschaftliche und technologische<br />

Zusammenarbeit in Moskau.<br />

Der Nordatlantikrat äußert seiner Besorgnis anlässlich der<br />

zunehmend schlechteren Lage im Kosovo und besteht auf<br />

der vollen Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des<br />

Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch sämtliche<br />

Parteien.<br />

25. November Der rumänische Präsident Dr. Emil Constantinescu<br />

besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

26. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und der Oberste Alliierte<br />

Befehlshaber Europa besuchen die ehemalige jugoslawische<br />

Republik Mazedonien* zu Gesprächen über die Lage<br />

im Kosovo mit Präsident Kiro Gligorov und hochrangigen<br />

Regierungsbeamten.<br />

26.-27. November Die staatliche interinstitutionelle Kommission der Ukraine<br />

stattet der <strong>NATO</strong> einen Besuch zur Vorlage des Kooperationsprogramms<br />

der Ukraine mit der <strong>NATO</strong> für 1999-2001<br />

ab.<br />

27. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />

Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />

30. November Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />

die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />

bei der SFOR in Bosnien und Herzegowina und diskutiert<br />

Wege der Zusammenarbeit zur Unterstützung der internationalen<br />

Verifikationsmission im Kosovo.<br />

2. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />

zur Festnahme des als Kriegsverbrecher angeklagten<br />

Generals Radislav Krstić durch SFOR-Truppen heraus.<br />

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />

erklärt sich bereit, die Stationierung von <strong>NATO</strong>-Streitkräften<br />

auf ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen und internationales<br />

Personal der OSZE-Verifikationsmission im benachbarten<br />

Kosovo auf Anforderung zu evakuieren.<br />

3. Dezember Besuch des albanischen Ministerpräsidenten Pandeli<br />

Majko bei der <strong>NATO</strong>.<br />

7. Dezember Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

563


8. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Außenministerebene unter<br />

Beteiligung der drei Beitrittskandidaten Tschechische<br />

Republik, Ungarn und Polen zusammen. Die Minister erörtern<br />

die Vorbereitungsarbeiten für das Washingtoner Gipfeltreffen<br />

im April 1999 sowie die Situation in Bosnien und<br />

Herzegowina und die Zukunft der SFOR und beraten über<br />

die Lage im Kosovo. Ferner prüfen sie die bei der internen<br />

Anpassung der <strong>NATO</strong> und der Aktualisierung des Strategischen<br />

Konzepts des Bündnisses erzielten Fortschritte.<br />

Es wird eine separate Erklärung im Auftrag der 19 Regierungen<br />

zur Anpassung des KSE-Vertrags herausgegeben.<br />

Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Außenministerebene<br />

zusammen. Die Minister erörtern künftige<br />

sicherheitspolitsche Herausforderungen und die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>NATO</strong>-Partnern im Rahmen des EAPR und<br />

der PfP unter besonderer Berücksichtigung der Lage in<br />

Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo. Sie überprüfen<br />

die bei der Umsetzung des EAPR-Grundlagendokuments<br />

und der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden<br />

erzielten Fortschritte und billigen einen aktualisierten<br />

EAPR-Maßnahmenkatalog für 1998-2000.<br />

Der österreichische Außenminister Wolfgang Schüssel<br />

trifft in seiner Funktion als Präsident des Rats der Europäischen<br />

Union zu einem <strong>info</strong>rmellen Meinungsaustausch<br />

über Fragen von gemeinsamem Interesse - unter anderem<br />

zur Lage im Kosovo sowie in Bosnien und Herzegowina<br />

- mit dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär zusammen.<br />

9. Dezember Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat tritt auf<br />

Außenministerebene zusammen. Die Minister prüfen die<br />

Umsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 1998. Sie<br />

begrüßen die beim Aufbau einer starken, stabilen Partnerschaft<br />

erzielten Fortschritte und unterstreichen die Nützlichkeit<br />

des NRR bei der Förderung von Konsultation,<br />

Zusammenarbeit und gemeinsamen Maßnahmen.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommissin tritt auf Außenministerebene<br />

zusammen. Die Minister prüfen die Umsetzung der<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta und vereinbaren das Arbeitsprogramm<br />

für 1999. Es wird eine Regierungsvereinbarung<br />

über die Ernennung von zwei <strong>NATO</strong>-Verbindungsoffizieren<br />

in Kiew unterzeichnet. Die <strong>NATO</strong>-Minister begrüßen die<br />

Ankündigung des „Staatlichen Kooperationsprogramms<br />

der Ukraine mit der <strong>NATO</strong> bis zum Jahre 2001”.<br />

564


10. Dezember Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär besucht Bosnien und Herzegowina<br />

in Begleitung von General Wesley K. Clark<br />

(SACEUR).<br />

17. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Ebene der Verteidigungsminister<br />

unter Beteiligung der drei Beitrittskandidaten Tschechische<br />

Republik, Ungarn und Polen zusammen. Die Minister<br />

prüfen die hinsichtlich der Umsetzung der<br />

Entscheidungen des Madrider Gipfels auf dem Gebiet der<br />

Verteidigung erzielten Fortschritte und erörtern die Verteidigungsfähigkeiten<br />

der <strong>NATO</strong> sowie die Vorbereitungen<br />

für das Washingtoner Gipfeltreffen. Ferner nehmen sie<br />

eine Bestandsaufnahme der Lage in Bosnien und Herzegowina<br />

sowie im Kosovo vor.<br />

Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der Nuklearen Planungsgruppe. Die Minister billigen<br />

die Ministerrichtlinie von 1998, die politische Weisungen<br />

für die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden bis zum Jahr 2006 und darüber<br />

hinaus beinhaltet.<br />

Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der Präsident Saddam Hussein zur vollständen Einhaltung<br />

sämtlicher Verpflichtungen des Irak und zur Wiederaufnahme<br />

der Zusammenarbeit mit der Sonderkommission<br />

für Abrüstung der Vereinten Nationen (UNSCOM) aufgefordert<br />

wird.<br />

18. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Ebene der<br />

Verteidigungsminister zu Gesprächen über künftige<br />

sicherheitspolitische Herausforderungen und die Zusammenarbeit<br />

mit <strong>NATO</strong>-Partnern im Rahmen des EAPR und<br />

der PfP auf verteidigungspolitischer Ebene zusammen.<br />

Die Minister tauschen auch ihre Standpunkte zur Lage in<br />

Bosnien und Herzegowina aus und unterstreichen die Notwendigkeit<br />

einer frühzeitig ausgehandelten Beilegung der<br />

Kosovo-Krise. Die <strong>NATO</strong>-Minister begrüßen die Bereitschaft<br />

der Partnerstaaten, zur luftgestützten Verifikationsmission<br />

im Kosovo unter <strong>NATO</strong>-Führung beizutragen.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission trifft auf Ebene der Verteidigungsminister<br />

zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen<br />

zur verteidigungspolitischen und militärischen<br />

Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine zu<br />

überprüfen.<br />

565


1999<br />

1. Januar Das <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm wird überarbeitet und<br />

so neu strukturiert, dass Unterstützung für die Zusammenarbeit<br />

zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>- und<br />

Partnerstaaten bereitgestellt werden kann.<br />

Eine einheitliche europäische Währung, der Euro, wird<br />

von 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt.<br />

7. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär besucht die ehemalige jugoslawische<br />

Republik Mazedonien* zu Gesprächen mit<br />

Außenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsminister<br />

Nikola Kljusev. Ferner besucht der Generalsekretär<br />

die Kosovo-Verifikationskoordinierungszelle in Kumanovo<br />

und die <strong>NATO</strong>-Notfalltruppe („Extraction Force”).<br />

9. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung zum Vorgehen<br />

der französischen SFOR-Truppen ab, in dessen<br />

Rahmen es zur Erschießung des unter Anklage von<br />

Kriegsverbrechen stehenden Dragan Gagović kam, als<br />

dieser versuchte, sich der Festnahme zu entziehen.<br />

17. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär verurteilt im Namen des Nordatlantikrats<br />

das Massaker an Kosovo-Albanern durch<br />

serbische Kräfte in Račak und ruft die jugoslawischen<br />

Behörden zur umfassenden Zusammenarbeit mit dem<br />

ICTY gemäß der einschlägigen VN-Resolutionen und zur<br />

Überstellung der Verantwortlichen an die Justiz auf.<br />

18. Januar Die <strong>NATO</strong>-Generäle Wesley Clark, Oberster Alliierter<br />

Befehlshaber Europa, und Klaus Naumann, Vorsitzender<br />

des Militärausschusses, begeben sich nach Belgrad, um<br />

dem jugoslawischen Präsident Slobodan Milošević den<br />

Ernst der Lage im Kosovo deutlich zu machen.<br />

20. Januar Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat prüft die<br />

sich weiter verschlechternde Situation im Kosovo und<br />

bekräftigt seine volle Unterstützung für die OSZE-Verifikationsmission.<br />

Die <strong>NATO</strong> und Russland rufen alle Seiten<br />

auf, die Kampfhandlungen einzustellen und den Weg für<br />

Verhandlungen zu öffnen.<br />

28. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der er die Vorschläge der Kontaktgruppe hinsichtlich der<br />

Vermittlung des Abschlusses einer politischen Interimsregelung<br />

im Kosovo innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens<br />

unterstützt. Die <strong>NATO</strong> beschließt eine Erhöhung<br />

ihrer militärischen Bereitschaft, um zu gewährleisten, dass<br />

566


den Forderungen der internationalen Gemeinschaft Rechnung<br />

getragen wird.<br />

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,<br />

stattet der <strong>NATO</strong> einen Besuch ab und hält eine Rede vor<br />

dem Nordatlantikrat. Schwerpunkt der Gespräche ist die<br />

Lage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.<br />

Die aus sechs Staaten bestehende Kontaktgruppe für das<br />

ehemalige Jugoslawien appelliert an die Regierung der<br />

Bundesrepublik Jugoslawien sowie die Vertreter der<br />

Kosovo-Albaner, die Verhandlungen im französischen<br />

Rambouillet aufzunehmen.<br />

30. Januar Der Nordatlantikrat genehmigt Luftangriffe auf dem Gebiet<br />

der Bundesrepublik Jugoslawien und delegiert die Befugnis<br />

zur Umsetzung dieser Entscheidung im Falle einer<br />

Nichteinhaltung der Forderungen der internationalen<br />

Gemeinschaft an den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär. Der Rat<br />

kündigt die Ergreifung entsprechender Maßnahmen auch<br />

im Falle einer Nichteinhaltung seitens der Kosovo-Albaner<br />

an.<br />

Der britische Außenminister Robin Cook fliegt nach Belgrad<br />

und fordert Präsident Milošević auf, das Töten zu<br />

beenden; andernfalls sei mit <strong>NATO</strong>-Luftangriffen gegen<br />

die für die Unterdrückung im Kosovo verantwortlichen serbischen<br />

Stellungen zu rechnen.<br />

3. Februar Gemeinsames Seminar zur Krisenbewältigung der <strong>NATO</strong><br />

und der WEU zum Aufbau der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungsidentität (ESVI) im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

7. Februar Im französischen Rambouillet werden Kosovo-Friedensverhandlungen<br />

zwischen Vertretern der Serben und<br />

Kosovo-Albaner aufgenommen.<br />

9. Februar Das ungarische Parlament stimmt mit überwältigender<br />

Mehrheit für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft.<br />

10.-12. Februar Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> besucht die Ukraine<br />

zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern über die<br />

Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta.<br />

12. Februar Angesichts des ablaufenden Ultimatums für den<br />

Abschluss der Kosovo-Verhandlungen in Rambouillet<br />

bekräftigt der Nordatlantikrat seine früheren Forderungen<br />

und betont, dass die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte bereit seien, sämtliche<br />

zur Abwendung einer humanitären Katastrophe und<br />

Herbeiführung einer politischen Lösung notwendigen<br />

Maßnahmen zu ergreifen.<br />

567


17. Februar Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />

die Lage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.<br />

Er hebt die Bedeutung der Friedensverhandlungen in<br />

Rambouillet hervor und fordert die Parteien dringend auf,<br />

verantwortlich und intensiv an der Herbeiführung einer<br />

politischen Interimsvereinbarung zu arbeiten.<br />

Beide Kammern des polnischen Parlaments stimmen mit<br />

überwältigender Mehrheit für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft.<br />

18.-19. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und der Oberste Alliierte<br />

Befehlshaber Europa, General Wesley Clark, besuchen<br />

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* sowie<br />

Bosnien und Herzegowina.<br />

23. Februar Generalsekretär Javier Solana appelliert an die Parteien<br />

der Kosovo-Friedensverhandlungen, den Friedensplan<br />

der Kontaktgruppe in seiner Gesamtheit anzunehmen.<br />

24.-26. Februar Die <strong>NATO</strong>-Botschafter und Vertreter der Länder des Mittelmeerdialogs<br />

treffen erstmals anlässlich einer Konferenz<br />

in Valencia zusammen, um die künftige Richtung des<br />

<strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs zu erörtern.<br />

1. März Der Nordatlantikrat billigt Aktivierungsanfragen für die<br />

Hauptquartiere der neuen militärischen <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur.<br />

3. März Die Kosovo-Sonderbotschafter der USA und der EU, Botschafter<br />

Christopher Hill und Wolfgang Petritsch, unterrichten<br />

den Nordatlantikrat.<br />

5. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär begrüßt die Ankündigung des<br />

Unabhängigen Vermittlers Robert Owen hinsichtlich des<br />

künftigen neutralen Status von Brčko und ruft alle Parteien<br />

auf, die Entscheidung zu respektieren, der allen Bürgern<br />

von Bosnien und Herzegowina Bewegungsfreiheit im<br />

Distrikt Brčko garantiert.<br />

Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär sagt seine Unterstützung für<br />

die Entscheidung des Hohen Repräsentanten Carlos<br />

Westendorp zu, Nikola Poplašen gemäß den ihm durch<br />

das Allgemeine Rahmenabkommen über den Frieden in<br />

Bosnien und Herzegowina verliehenen Befugnissen aus<br />

dem Amt des Präsidenten der Republik Srpska zu entfernen.<br />

12. März Die Außenminister der Tschechischen Republik, Ungarns<br />

und Polens hinterlegen in Übereinstimmung mit Artikel 14<br />

des Nordatlantikvertrags ihre Beitrittsurkunden zum Washingtoner<br />

Vertrag bei der Truman Library in Indepen-<br />

568


dence (Missouri). Damit werden die Tschechische Republik,<br />

Ungarn und Polen offiziell <strong>NATO</strong>-Mitglieder.<br />

15. März In Paris werden die Verhandlungen über ein Interimsabkommen<br />

für Frieden im Kosovo wieder aufgenommen.<br />

16. März Mit feierlicher Hissung der Flaggen am <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

und einer Sondersitzung des Nordatlantikrats wird der<br />

<strong>NATO</strong>-Beitritt der Tschechischen Republik, Ungarns und<br />

Polens begangen.<br />

17. März Beim Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Russland-Rats setzen die Botschafter die Konsultationen<br />

zur Kosovo-Krise fort und unterstreichen die Bedeutung<br />

der Verhandlungen in Paris.<br />

19. März Die Pariser Verhandlungen über ein Interimsabkommen<br />

für Frieden im Kosovo werden ausgesetzt, als die Bundesrepublik<br />

Jugoslawien ihre Entscheidung bekannt gibt,<br />

das Abkommen nicht zu unterzeichnen.<br />

22. März Nach Aussetzung der Verhandlungen in Paris am 19. März<br />

und als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit Belgrads<br />

ermächtigt der Nordatlantikrat den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär,<br />

nach weiteren Konsultationen breiter angelegte Lufteinsätze<br />

zur Beendigung der Unterdrückung im Kosovo zu<br />

beschließen.<br />

Bei einem Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erörtern<br />

die Botschafter die sich verschlechternde Sicherheitslage<br />

im Kosovo und fordern die Bundesrepublik Jugoslawien<br />

dringend auf, das von der Delegation der Kosovo-Albaner<br />

unterzeichnete Interimsabkommen zu akzeptieren. Die<br />

Bündnispartner äußern ihre Anerkennung für das Angebot<br />

der Ukraine, einen Beitrag zur luftgestützten Kosovo-Verifikationsmission<br />

und zu einer möglichen IFOR-Truppe<br />

unter <strong>NATO</strong>-Führung zu leisten.<br />

23. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana weist General Wesley<br />

Clark (SACEUR) an, Lufteinsätze in der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien einzuleiten, die darauf abzielen, der<br />

Gewalt Einhalt zu gebieten und die humanitäre Krise im<br />

Kosovo zu beenden, ein Ausbreiten von Instabilität in der<br />

Region zu verhindern und eine politische Beilegung der<br />

Krise zu gewährleisten.<br />

24. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass die<br />

<strong>NATO</strong> beabsichtigt, nach dem Scheitern der politischen<br />

Verhandlungen zur Beendigung der Kosovo-Krise militärische<br />

Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien<br />

zu ergreifen. Er betont, dass die Maßnahmen der <strong>NATO</strong><br />

569


darauf abzielen, weiteres menschliches Leid und Gewalt<br />

zu verhindern sowie die Ausbreitung der Instabilität in der<br />

Region zu vermeiden, und dass sie gegen die repressive<br />

Politik der serbischen Führung gerichtet seien. <strong>NATO</strong>-Luftangriffe<br />

gegen militärische Einrichtungen werden aufgenommen.<br />

27. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär beauftragt den SACEUR mit<br />

der Aufnahme breiter angelegter Lufteinsätze in der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien und zur Verstärkung der Maßnahmen<br />

gegen die jugoslawischen Streitkräfte.<br />

3. April Der Nordatlantikrat ermächtigt den Befehlshaber des<br />

ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC), General Sir Michael<br />

Jackson, die humanitären Bemühungen des Bündnisses<br />

in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />

unter Einsatz aller <strong>NATO</strong>-Kräfte in dieser Region zu koordinieren.<br />

4. April Der Nordatlantikrat tagt zur Koordinierung der Bemühungen<br />

um die Bewältigung der durch die Aktionen der serbischen<br />

Streitkräfte im Kosovo hervorgerufenen schweren<br />

humanitären Krise im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier mit den EU-<br />

Mitgliedstaaten, dem Amtierenden OSZE-Vorsitzenden,<br />

der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN, dem Europarat<br />

und der Westeuropäischen Union.<br />

5.-7. April Der Stellvertretende <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Botschafter<br />

Sergio Balanzino besucht Rumänien, Bulgarien, die ehemalige<br />

jugoslawische Republik Mazedonien* und Albanien<br />

zu Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen. Er<br />

besucht auch die <strong>NATO</strong>-Truppen in der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien* und macht sich ein<br />

direktes Bild von der Lage der Flüchtlinge in dieser<br />

Region.<br />

6. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />

heraus, in der er den von der Bundesrepublik Jugoslawien<br />

vorgeschlagenen Waffenstillstand als unzureichend<br />

zurückweist und betont, dass die Forderungen der internationalen<br />

Staatengemeinschaft erfüllt werden müssen,<br />

bevor ein Waffenstillstand in Erwägung gezogen werden<br />

kann.<br />

9. April Außenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsminister<br />

Nikola Kljusev aus der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien* treffen sich im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />

mit dem Nordatlantikrat. Die Bündnispartner bekräftigen<br />

ihre Würdigung der entscheidenden Rolle, die das Land<br />

570


ei der Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie deren<br />

schwerwiegenden Folgen für das Land selbst spielt.<br />

12. April Außerordentliches Treffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Außenminister geben eine offizielle<br />

Erklärung zur Lage in und um Kosovo heraus, bekräftigen<br />

die Solidarität des Bündnisses hinsichtlich seiner Maßnahmen<br />

zur Beendigung des Konflikts im Namen der internationalen<br />

Gemeinschaft und nennen fünf Bedingungen,<br />

die durch die jugoslawische Führung zu erfüllen sind<br />

(Beendigung der Militäraktionen und der Unterdrückung,<br />

Abzug aller serbischen Streitkräfte, Zustimmung zu einer<br />

internationalen Militärpräsenz, Rückkehr der Flüchtlinge,<br />

Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen über eine<br />

politische Lösung auf Grundlage der Abkommen von<br />

Rambouillet).<br />

14. April Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN,<br />

Sadako Ogata, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

21. April Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besucht<br />

das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

23. April Eröffnung des <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüros in Kiew.<br />

23.-25. April Washingtoner Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. Die<br />

<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs begehen den 50.<br />

Jahrestag der Nordatlantischen Allianz und bekräftigen<br />

ihre Entschlossenheit, die Politik der Unterdrückung im<br />

Kosovo durch das jugoslawische Regime zu beenden und<br />

die Luftschläge fortzusetzen, bis die fünf Bedingungen der<br />

internationalen Gemeinschaft erfüllt werden.<br />

Es werden Arbeiten zu einer Reihe von Initiativen aufgenommen<br />

oder abgeschlossen, mit denen die <strong>NATO</strong> auf die<br />

Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereitet werden<br />

soll. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs veröffentlichen<br />

die Erklärung von Washington und billigen ein<br />

aktualisiertes Strategisches Konzept sowie Initiativen, die<br />

die Verteidigungsfähigkeit verbessern, die mit Massenvernichtungswaffen<br />

verbundenen Risiken behandeln, den<br />

Prozess des Aufbaus der Europäischen Sicherheits- und<br />

Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses vorantreiben,<br />

die operationelle Dimension der PfP sowie die Konsultation<br />

und Zusammenarbeit im Rahmen des EAPR<br />

stärken, den Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong> fortführen und<br />

beitrittswillige Länder durch einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />

unterstützen sollen.<br />

571


Es findet ein Treffen mit Vertretern der Nachbarländer der<br />

Bundesrepublik Jugoslawien statt, auf dem die Auswirkungen<br />

der anhaltenden Krise in und um Kosovo erörtert werden.<br />

Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs schlagen<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der<br />

Region und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit<br />

in Südosteuropa vor.<br />

Die Staats- und Regierungschefs der 19 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />

und der Ukraine treffen erstmals auf Gipfelebene<br />

zusammen, um die Umsetzung der Charta über eine ausgeprägte<br />

Zusammenarbeit, die Lage im Kosovo, die Herausforderungen<br />

für die Sicherheit im euro-atlantischen<br />

Raum, die Anpassung der Allianz und den Beitrag der<br />

Ukraine zur Stabilität in Europa zu besprechen.<br />

Treffen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf Gipfelebene<br />

in Washington. Die Staats- und Regierungschefs<br />

der EAPR-Mitgliedstaaten billigen einen Bericht des Politisch-Militärischen<br />

Lenkungsausschusses zur Partnerschaft<br />

für den Frieden („Auf dem Weg zu einer Allianz für<br />

das 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellere<br />

Partnerschaft”).<br />

28. April Der Nordatlantikrat verlängert die Mission der aus <strong>NATO</strong>und<br />

Partnerstaaten bestehenden Expertengruppe zur<br />

Ausbildung des albanischen Militärs für die Räumung<br />

nicht ausgelöster Munition bis Ende 1999.<br />

3. Mai Der russische Balkanbeauftragte Viktor Tschernomyrdin<br />

trifft nach Besuchen in Rom, Bonn und Belgrad zu<br />

Gesprächen mit Präsident Clinton und VN-Generalsekretär<br />

Kofi Annan über Initiativen zur Herbeiführung einer<br />

diplomatischen Lösung der Kosovo-Krise in Washington<br />

ein.<br />

4. Mai Präsident Clinton besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu<br />

Gesprächen über die Kosovo-Krise.<br />

10. Mai Die europäischen Außen- und Verteidigungsminister vereinbaren<br />

die Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidigungskapazität<br />

zur Bewältigung von Krisen wie des Balkan-Konflikts.<br />

14. Mai Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte,<br />

Mary Robinson, verurteilt die ethnischen<br />

Säuberungen im Kosovo.<br />

18. Mai Besuch Dr. Ibrahim Rugovas, des Führers der Demokratischen<br />

Liga des Kosovo, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

572


20. Mai Besuch des italienischen Ministerpräsidenten Massimo<br />

d’Alema bei der <strong>NATO</strong>. Er gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der er eine dreitägige Einstellung der Bombenangriffe in<br />

Jugoslawien vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen<br />

den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Russland über einen<br />

Resolutionsentwurf des VN-Sicherheitsrats vorschlägt.<br />

25. Mai Besuch der <strong>NATO</strong> durch den spanischen Ministerpräsidenten<br />

José María Aznar.<br />

Besuch des albanischen Ministerpräsidenten Pandeli<br />

Majko bei der <strong>NATO</strong>.<br />

1. Juni Die Gewinner des <strong>NATO</strong>-EAPR-Programms für Forschungsstipendien<br />

1999-2001 werden bekannt gegeben.<br />

Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten Janez<br />

Drnovšek bei der <strong>NATO</strong>.<br />

4. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana übernimmt das<br />

neue Amt des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame<br />

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik.<br />

10. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt nach 78 Tagen<br />

und Nächten mit Luftangriffen eine Erklärung zur Aussetzung<br />

der Luftschläge heraus, nachdem Präsident<br />

Milošević einwilligt, seine Truppen aus dem Kosovo abzuziehen.<br />

Der VN-Sicherheitsrat genehmigt die Stationierung<br />

einer internationalen Schutztruppe (KFOR) auf<br />

<strong>NATO</strong>-Basis im Kosovo im Rahmen der von Generalleutnant<br />

Sir Michael Jackson, dem Befehlshaber der KFOR,<br />

und Vertretern Jugoslawiens unterzeichneten Militärisch-<br />

Technischen Vereinbarung.<br />

11. Juni Russische Truppen marschieren im Vorfeld der KFOR-<br />

Truppen in Priština ein.<br />

18. Juni Anlässlich einer außerordentlichen Sitzung der Außenund<br />

Verteidigungsminister der Nordatlantikrats bei der<br />

<strong>NATO</strong> wird eine weitere Erklärung zur „Lage in und um<br />

Kosovo” abgegeben.<br />

20. Juni Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt bekannt, dass alle jugoslawischen<br />

Militär- und Polizeikräfte den Kosovo entsprechend<br />

der Militärisch-Technischen Vereinbarung verlassen<br />

haben.<br />

23. Juni Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht den<br />

Kosovo. Der armenische Präsident Robert Kotscharjan<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

29. Juni Das erste PfP-Ausbildungszentrum wird in Ankara eröffnet.<br />

573


12. Juli Der ehemalige stellvertretende bosnisch-serbische Ministerpräsident<br />

Radislav Brdjanin tritt vor das VN-Kriegsverbrechertribunal.<br />

13. Juli Bernard Kouchner, VN-Sonderbeauftragter für den<br />

Kosovo, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

Der slowakische Präsident Rudolf Schuster besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

23. Juli Erklärung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-<br />

Rats zur Sicherheitslage im Kosovo und Bekräftigung seiner<br />

Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der<br />

Bestimmungen und Ziele von Resolution 1244 des Sicherheitsrats<br />

der Vereinten Nationen.<br />

30. Juli Anlässlich des Ministerrats der Europäischen Union in<br />

Köln wird ein Stabilitätspakt für Südosteuropa vereinbart.<br />

2. August 1999 Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Javier Solana zur<br />

SFOR-Aktion gegen den unter Anklage von Kriegsverbrechen<br />

stehenden Radomir Kovać.<br />

4. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass der<br />

britische Verteidigungsminister Lord George Robertson<br />

seine Nachfolge antreten wird.<br />

19. August USA und Russland bestätigen, dass ein Vertrag von 1972<br />

über das Verbot von Raketenabwehrsystemen den Grundstein<br />

für die strategische Stabilität zwischen den beiden<br />

Nationen bildet.<br />

6. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht den<br />

Kosovo.<br />

8. September Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisationen<br />

und Bosnien und Herzegowina zuständige Hohe<br />

Repräsentant Wolfgang Petritsch besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

9. September Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission begrüßt die von der<br />

KFOR erzielten Ergebnisse und billigt die künftige Beteiligung<br />

der Ukraine an der internationalen Sicherheitspräsenz<br />

im Kosovo.<br />

9.-11. September Eröffnung des neuen Standorts der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />

in Rom in Gegenwart der Ständigen Vertreter im<br />

Nordatlantikrat.<br />

10. September Ernennung des deutschen Heeresgenerals Dr. Klaus<br />

Reinhardt zum Nachfolger von Generalleutnant Sir Michael<br />

Jackson als Befehlshaber der KFOR.<br />

10.-11. September Die Staats- und Regierungschefs aus über 20 Schwarzmeer-<br />

und Ostseestaaten kommen in Jalta zur Erörterung<br />

von Fragen der europäischen Integration zusammen.<br />

574


13. September Truppen aus Deutschland, Polen, Dänemark, Rumänien<br />

und Litauen nehmen an militärischen Übungen in Zentrallitauen<br />

teil.<br />

15. September Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />

die Lage in und um Kosovo sowie die Zusammenarbeit<br />

von <strong>NATO</strong> und Russland bei der internationalen Sicherheitspräsenz<br />

im Kosovo.<br />

21. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana begrüßt die<br />

Erklärung der KFOR, in der diese darüber berichtet, dass<br />

die Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) ihrer Verpflichtung<br />

zur Entmilitarisierung nachgekommen ist.<br />

21.-22. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister in<br />

Toronto.<br />

23. September Die Europäische Union begrüßt den Abschluss der Entwaffnung<br />

der Kosovo-Befreiungsarmee und die Bildung<br />

eines multiethnischen Kosovo-Schutzkorps.<br />

24. September Der Tschetschenien-Konflikt eskaliert mit Aufnahme von<br />

Bombenangriffen durch russische Kampfflugzeuge in der<br />

Gegend um die Hauptstadt der aufständischen Provinz,<br />

Grosny.<br />

6. Oktober Besuch von Bundespräsident Johannes Rau bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

11. Oktober Die <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />

über die zivile Ausbildung von freigesetzten ukrainischen<br />

Offizieren.<br />

13. Oktober Die <strong>NATO</strong> gibt eine Erklärung zu Forschungs-, Entwicklungs-<br />

und Akquisitionsprogrammen im Bereich nicht tödlicher<br />

Waffen heraus.<br />

14. Oktober Lord Robertson tritt im Amt des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs<br />

die Nachfolge von Javier Solana an, dessen Amtszeit am<br />

6. Oktober geendet hatte.<br />

15. Oktober Der Präsident von Montenegro, Milo Djukanović, trifft sich<br />

mit <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson zu<br />

Gesprächen über die Lage in Montenegro und der Balkanregion.<br />

Der Generalsekretär betont die Notwendigkeit<br />

eines Einsatzes für Stabilität und Demokratisierung seitens<br />

aller Staats- und Regierungschefs der Balkanregion.<br />

Fünfte <strong>NATO</strong>-Japan-Sicherheitskonferenz im <strong>NATO</strong>-<br />

Hauptquartier.<br />

19. Oktober Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und die Ständigen Vertreter im<br />

Nordatlantikrat besuchen Bosnien und Herzegowina,<br />

Kosovo sowie die ehemalige jugoslawische Republik<br />

Mazedonien*.<br />

575


Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

21. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson kündigt Reduzierungen<br />

der SFOR an.<br />

26. Oktober Die lettische Präsidentin Vaira Vike-Freiberga besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

27. Oktober Anlässlich einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rats auf Botschafterebene erörtern die<br />

<strong>NATO</strong> und Russland die Lage in und um Kosovo sowie<br />

ihre Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen<br />

Sicherheitspräsenz im Kosovo.<br />

3. November Die <strong>NATO</strong> kündigt die Ernennung des US-Luftwaffengenerals<br />

Joseph W. Ralston als Nachfolger von General Wesley<br />

K. Clark als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />

(SACEUR) an.<br />

4. November Der Europarat ruft eine Dringlichkeitsdebatte zur Erörterung<br />

der russischen Offensive in Tschetschenien ein.<br />

17. November Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat auf Botschafterebene<br />

betont die Verpflichtung zur vollen Umsetzung<br />

von Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats und<br />

bekräftigt die Entschlossenheit von <strong>NATO</strong> und Russland<br />

zur engen Zusammenarbeit bei der Gewährleistung des<br />

Schutzes der Minderheiten im Kosovo und der Schaffung<br />

einer multiethnischen, demokratischen Gesellschaft.<br />

18.-19. November OSZE-Gipfel in Istanbul. 54 Staaten unterzeichnen eine<br />

neue Europäische Sicherheitscharta sowie einen aktualisierten<br />

KSE-Vertrag über den Abbau konventioneller Truppen<br />

in Europa.<br />

29. November Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf Botschafterebene.<br />

Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisationen<br />

und Dienststellen in Bosnien und Herzegowina<br />

zustängige Hohe Repräsentant Wolfgang Petritsch<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

1. Dezember Der irische Außenminister David Andrews besucht die<br />

<strong>NATO</strong> und unterzeichnet das PfP-Rahmendokument.<br />

Irland wird 25. Mitglied des PfP-Programms.<br />

3. Dezember Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf Ebene der<br />

Verteidigungsminister.<br />

Sitzung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf<br />

Ebene der Verteidigungsminister.<br />

576


6. Dezember Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />

zum OSZE-Bericht über den Kosovo. Darin bestätigt er,<br />

dass eine geplante, systematische Verfolgung der albanischen<br />

Bevölkerung durch die serbischen Sicherheitskräfte<br />

stattgefunden hat.<br />

8. Dezember Die Vereinten Nationen, die OSZE und der Europarat<br />

geben eine gemeinsame Erklärung heraus, in der Russland<br />

zur Einhaltung der Menschenrechte in Tschetschenien<br />

aufgefordert wird.<br />

10. Dezember Türkei wird offizieller EU-Beitrittskandidat.<br />

13. Dezember Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson, in<br />

der er die Ergebnisse des Europäischen Rats von Helsinki<br />

zur Stärkung der europäischen Rolle im Bereich der<br />

Sicherheit und Verteidigung würdigt.<br />

15.-16. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Außenminister erörtern auf einem Treffen in<br />

Brüssel die Ergebnisse des Europäischen Rats in Helsinki,<br />

die <strong>NATO</strong>-geführten Militäreinsätze in Bosnien und<br />

Herzegowina sowie im Kosovo, die Beziehungen zu Russland<br />

sowie die Lage in Tschetschenien.<br />

16. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) verabschiedet<br />

seinen Maßnahmenkatalog für 2000-2002.<br />

31. Dezember Boris Jelzin gibt seinen Rücktritt vom Amt des russischen<br />

Präsidenten bekannt und übergibt die Präsidentschaft bis<br />

zu den Wahlen im Jahr 2000 an Ministerpräsident Wladimir<br />

Putin.<br />

2000<br />

19. Januar Die Anklägerin des Internationalen Kriegsverbrechertribunals<br />

für das ehemalige Jugoslawien, Carla Del Ponte,<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat bekräftigt<br />

die Entschlossenheit der <strong>NATO</strong> und Russlands zur engen<br />

Zusammenarbeit beim Schutz der Minderheiten im<br />

Kosovo.<br />

25. Januar Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />

zur Festnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnien<br />

und Herzegowina angeklagten Mitar Vasiljević.<br />

14. Februar Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson zu<br />

Angriffen auf KFOR-Truppen in Kosovska Mitrovica.<br />

15. Februar Besuch des kroatischen Ministerpräsidenten Ivica Račan<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

16. Februar Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung der <strong>NATO</strong><br />

und Russlands anlässlich des Moskaubesuchs von Gene-<br />

577


alsekretär Lord Robertson hinsichtlich der Bekräftigung<br />

ihrer Absicht zur Intensivierung des Dialogs und der<br />

Zusammenarbeit.<br />

1. März Veröffentlich einer Erklärung im Anschluss an das erste<br />

Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Kiew.<br />

5. März Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson zur<br />

Festnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnien und<br />

Herzegowina angeklagten Dragoljub Prcač.<br />

8. März Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson im<br />

Anschluss an das Treffen des Nordatlantikrats, in der weitere<br />

Gewaltakte in Mitrovica verurteilt werden.<br />

14. März Algerien wird Teilnehmerstaat des <strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs.<br />

15. März Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat bekräftigt<br />

die Entschlossenheit beider Seiten zur Intensivierung des<br />

Dialogs und der Zusammenarbeit miteinander.<br />

21. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson veröffentlicht seinen<br />

persönlichen Bericht an den Nordatlantikrat zum Jahrestag<br />

der militärischen Intervention des Bündnisses in<br />

den Kosovo-Konflikt („Kosovo One Year On: Achievement<br />

and Challenge”).<br />

22. März Der Ministerpräsident von Estland, Maart Laar, besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

26. März Wahl Wladimir Putins zum Präsidenten der Russischen<br />

Föderation.<br />

28. März Vertreter aus den sechs Ländern der Kontaktgruppe für<br />

das ehemalige Jugoslawien treffen sich zur Untersuchung<br />

von Wegen, den Friedensprozess im Kosovo voranzutreiben.<br />

28. März Lord Robertson beglückwünscht Wladimir Putin zu seiner<br />

Wahl zum russischen Präsidenten und unterstreicht die<br />

Bereitschaft der <strong>NATO</strong>, die Zusammenarbeit mit Russland<br />

zu verstärken.<br />

31. März Internationale Spender stellen 2,4 Millionen Euro für den<br />

Balkan-Stabilitätspakt bereit.<br />

3. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />

Erklärung zur Festnahme von Momčilo Krajišnik, dem<br />

Berater des früheren Serbenführers Radovan Karadžić,<br />

heraus.<br />

12. April Generalsekretär Lord Robertson verleiht dem Obersten<br />

Alliierten Befehlshaber Europa, General Wesley Clark,<br />

<strong>NATO</strong>-Orden für seine Verdienste im ehemaligen Jugoslawien<br />

und im Kosovo.<br />

578


13. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson besucht das Internationale<br />

Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige<br />

Jugoslawien in Den Haag.<br />

14. April Das Unterhaus des russischen Parlaments, die Duma,<br />

ratifiziert den russisch-amerikanischen START-II-Vertrag<br />

über die Reduzierung strategischer Waffen.<br />

19. April Das Oberhaus des russischen Parlaments, der Föderationsrat,<br />

ratifiziert den START-II-Vertrag.<br />

2. Mai US-General Joseph Ralston folgt General Wesley Clark im<br />

Amt als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />

(SACEUR).<br />

4. Mai Botschafter Wolfgang Petritsch, der für die Koordinierung<br />

ziviler Organisationen und Dienststellen in Bosnien und<br />

Herzegowina zuständige Hohe Repräsentant, besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

5. Mai Der italienische Präsident Carlo Azeglio Ciampi besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

9. Mai Der kroatische Ministerpräsident Ivica Račan besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

22. Mai Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten Wiktor<br />

Juschtschenko bei der <strong>NATO</strong>.<br />

24. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Florenz. Die <strong>NATO</strong>-<br />

Außenminister erörtern die Fortschritte bei SFOR und<br />

KFOR sowie weitere Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien,<br />

die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

(DCI), den künftigen Dialog mit der Europäischen<br />

Union und weitere Aspekte der Bündnispolitik.<br />

Anlässlich des Ministertreffens des Ständigen Gemeinsamen<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) in Florenz werden die<br />

erzielten Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland sowie die Lage im ehemaligen<br />

Jugoslawien überprüft; ferner wird ein NRR-Arbeitsprogramm<br />

für den Rest des Jahres 2000 gebilligt.<br />

25. Mai Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) erörtert<br />

auf einer Sitzung auf Außenministerebene in Florenz eine<br />

Reihe von Sicherheitsfragen, unter anderem die Südosteuropa-Initiative<br />

sowie die Entwicklungen im Kosovo und<br />

in Bosnien und Herzegowina.<br />

Kroatien wird 46. Mitgliedstaat des EAPR und tritt der<br />

Partnerschaft für den Frieden (PfP) bei.<br />

Die auf Ministerebene in Florenz zusammengetretene<br />

<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erörtert die im Rahmen der<br />

Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine erziel-<br />

579


ten Fortschritte, die Lage im Kosovo und weitere regionale<br />

Angelegenheiten.<br />

Dr. Alexander Juschtschenko von der Polytechnischen<br />

Universität Charkow (Ukraine) erhält das Manfred-Wörner-Stipendium<br />

für das Jahr 2000.<br />

7. Juni Die <strong>NATO</strong> verurteilt die jüngsten Angriffe auf Grenz<strong>truppen</strong><br />

der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*.<br />

8. Juni Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister geben anlässlich des<br />

Treffens des Nordatlantikrats auf Ministerebene in Brüssel<br />

Erklärungen zur <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />

sowie zur Lage auf dem Balkan heraus.<br />

Bei einem Treffen des Verteidigungsplanungsausschusses<br />

und der Nuklearen Planungsgruppe billigen die <strong>NATO</strong>-<br />

Verteidigungsminister neue <strong>NATO</strong>-Streitkräfteziele für den<br />

Zeitraum bis 2006.<br />

Die auf Verteidigungsministerebene tagende <strong>NATO</strong>-<br />

Ukraine-Kommission erörtert die Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong> und Ukraine im Rahmen der KFOR, die<br />

Beteiligung der Ukraine an der PfP, die Pläne der Ukraine<br />

zur Umstrukturierung ihrer Streitkräfte sowie weitere<br />

Aspekte der Partnerschaft.<br />

9. Juni Der auf Ebene der Verteidigungsminister tagende Euro-<br />

Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) begrüßt die Erarbeitung<br />

der ersten umfassenden Reihe von Partnerschaftszielen<br />

und erhält einen zusammenfassenden Bericht über<br />

die PfP-Planung und Überprüfung (PARP).<br />

Der auf Ministerebene tagende Ständige Gemeinsame<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) begrüßt Schritte zur Verstärkung<br />

der Konsultation und Zusammenarbeit, erörtert die<br />

Lage im ehemaligen Jugoslawien und untersucht verteidigungsspezifische<br />

militärische Prioritäten für den Dialog<br />

zwischen <strong>NATO</strong> und Russland.<br />

13. Juni Die <strong>NATO</strong> gibt die Vergabe von 54 <strong>NATO</strong>-EAPR-Forschungsstipendien<br />

an Bürger aus EAPR-Mitgliedstaaten<br />

bekannt.<br />

19.-20. Juni Anlässlich des Treffens des Rats der Europäischen Union<br />

im portugiesischen Feira werden Vorschläge für die Einrichtung<br />

von vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen für die Zusammenarbeit<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und der EU gebilligt.<br />

25. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />

Erklärung zur Festnahme von Duško Sikirica durch die<br />

SFOR bekannt, der unter Anklage des Internationalen<br />

580


Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien<br />

steht.<br />

27. Juni Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

28. Juni Ernennung des US-Generalleutnants Kernan zum Nachfolger<br />

von Admiral Gehman als Oberster Alliierter Befehlshaber<br />

Atlantik (SACLANT) ab September 2000.<br />

17. Juli Der kroatische Präsident Stipe Mesić besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

17.-19. Juli Sondierungsmission des Nordatlantikrats auf dem Balkan.<br />

24. Juli General Walerij Manilow, Erster Stellvertretender Generalstabschef<br />

der russischen Streitkräfte, unterrichtet den<br />

Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat über die<br />

russische Militärdoktrin sowie über die russischen Ansichten<br />

zum Strategischen Konzept des Bündnisses.<br />

24.-29. Juli Vom norwegischen Zentrum für internationale Verteidigung<br />

in Sessvollmoen ausgerichtetes Seminar im Rahmen<br />

des <strong>NATO</strong>-Programms zur Sicherheitszusammenarbeit<br />

mit Bosnien und Herzegowina.<br />

27. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />

Erklärung heraus, in der er die Airlie-House-Deklaration<br />

führender Kosovo-Albaner und Serben als wichtigen<br />

Schritt in Richtung einer Versöhnung zwischen allen ethnischen<br />

Gruppen des Kosovo begrüßt.<br />

10. August Ernennung von Generalleutnant Thorstein Skiaker vom<br />

norwegischen Heer zum KFOR-Befehlshaber ab Frühling<br />

2001.<br />

22. August Die <strong>NATO</strong> spricht Russland ihr Beileid zum Verlust der U-<br />

Boot-Besatzung der „Kursk” aus.<br />

1. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />

Erklärung zur Entscheidung der USA über die Fortsetzung<br />

der Tests und der Entwicklung eines begrenzten nationalen<br />

Raketenabwehrsystems heraus und unterstreicht die<br />

Bedeutung einer Fortsetzung der Konsultationen mit den<br />

Bündnispartnern.<br />

8. September US-General Michael L. Dodson löst US-General Ronald E.<br />

Adams als Befehlshaber der SFOR ab.<br />

13. September Der slowenische Ministerpräsident Andrej Bajuk besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

Carl Bildt, Sonderbotschafter der Vereinten Nationen für<br />

den Balkan, <strong>info</strong>rmiert den Nordatlantikrat im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

581


18. September Der griechische Außenminister Georgios Papandreou wird<br />

Ehrenpräsident des Nordatlantikrats. Er löst damit den<br />

deutschen Außenminister Joschka Fischer ab.<br />

19. September Beim ersten Treffen des Nordatlantikrats und des Politischen<br />

und Sicherheitspolitischen Interimsausschusses<br />

der Europäischen Union erfolgt eine Bestandsaufnahme<br />

der von den Ad-hoc-Arbeitsgruppen der <strong>NATO</strong> und der EU<br />

erzielten Fortschritte, die eingerichtet wurden, um Regelungen<br />

für den Zugang der EU zu gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />

Mitteln sowie ständige Konsultationsmechanismen zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und der EU zu definieren.<br />

20.-29. September In der westlichen Ukraine findet im Rahmen der Partnerschaft<br />

für den Frieden und des <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsplans<br />

die Katastrophenhilfsübung „Transkarpatien 2000”<br />

statt, bei der massive Überschwemmungen simuliert werden.<br />

350 Mitarbeiter von Katastrophenhilfseinheiten aus<br />

11 EAPR-Ländern nehmen daran teil.<br />

27. September Der Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, besucht die<br />

<strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär Lord<br />

Robertson.<br />

4.-6. Oktober Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> besucht die Ukraine.<br />

5. Oktober Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,<br />

besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen über die Sicherheitsprobleme<br />

auf dem Balkan und über den <strong>NATO</strong>-Beitrag<br />

zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen.<br />

6. Oktober Nach den angefochtenen Wahlen vom 24. September,<br />

Protesten in Belgrad und der Besetzung des Bundesparlaments<br />

wird der Führer der demokratischen Opposition<br />

Serbiens, Vojislav Koštunica, international als neuer Präsident<br />

Jugoslawiens anerkannt und damit der frühere Präsident<br />

Slobodan Milošević seines Amtes enthoben.<br />

10. Oktober Anlässlich eines <strong>info</strong>rmellen Treffens der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister<br />

in Birmingham begrüßt <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />

Lord Robertson den Übergang der Bundesrepublik<br />

Jugoslawien zur Demokratie und bietet dem jugoslawischen<br />

Volk die Hand der Freundschaft an.<br />

13. Oktober Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />

über den SROR-Einsatz zur Festnahme des wegen<br />

Kriegsverbrechen angeklagten Janko Janjić.<br />

13.-14. Oktober Seminar zu politischen/militärischen Instrumenten der<br />

Konfliktverhütung innerhalb des Euro-Atlantischen Part-<br />

582


nerschaftsrats (EAPR)/des PfP-Programms im slowenischen<br />

Ljubljana.<br />

16. Oktober General Carlo Calsigiosu (Italien) löst General Juan<br />

Ortuño (Spanien) als KFOR-Befehlshaber ab.<br />

18. Oktober Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe für Zusammenarbeit<br />

im Wissenschafts- und Umweltbereich bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

Die Anklägerin der Internationalen Kriegsverbrechertribunals<br />

für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, Carla<br />

Del Ponte, hält bei der <strong>NATO</strong> eine Rede vor dem Euro-<br />

Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR).<br />

30. Oktober Erklärung von Lord Robertson zur erfolgreichen Durchführung<br />

von Kommunalwahlen im Kosovo am 28. Oktober.<br />

Die OSZE erklärt den Führer der Demokratischen Liga<br />

des Kosovo, Ibrahim Rugova, zum Gewinner der Kommunalwahlen.<br />

31. Okt.-3. Nov. Vollversammlung der Nordatlantischen Gesellschaft in<br />

Budapest.<br />

1.-10. November Übung „Cooperative Determination” in Luzern. 9 <strong>NATO</strong>und<br />

11 Partnerstaaten sowie internationale Organisationen<br />

einschließlich des Internationalen Komitees vom<br />

Roten Kreuz und des Amts des Hohen Flüchtlingskommisars<br />

der Vereinten Nationen nehmen an der Übung teil,<br />

mit der die Teilnehmer in Verfahren für friedensunterstützende<br />

Operationen geschult werden.<br />

2.-3. November Vertreter des ukrainischen Parlaments Werchowna Rada<br />

und der Nordatlantischen Versammlung treffen sich im<br />

<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel zu Gesprächen über die<br />

Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />

9. November Treffen des Nordatlantikrats mit dem Politischen und<br />

Sicherheitspolitischen Interimsausschuss der Europäischen<br />

Union.<br />

George Soros besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson über die mögliche<br />

Zusammenarbeit bei der Stärkung der Demokratie in<br />

Südosteuropa und Zentralasien.<br />

10. November Jugoslawien wird als 55. Teilnehmerstaat in die Organisation<br />

für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />

aufgenommen.<br />

11. November Parlamentswahlen in Bosnien und Herzegowina führen zu<br />

erheblichen Gewinnen für die nationalistischen Parteien<br />

aller drei ethnischen Gruppen.<br />

583


13. November Der in Marseille tagende Ministerrat der Westeuropäischen<br />

Union (WEU) trifft Entscheidungen zur Übertragung<br />

der operativen WEU-Funktionen auf die Europäische<br />

Union und Regelungen für die noch verbleibenden Funktionen<br />

und Strukturen der WEU.<br />

15.-17. November Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss besucht Bosnien und Herzegowina<br />

sowie den Kosovo.<br />

16. November Das ukrainische Parlament Werchowna Rada ratifiziert<br />

den Umfassenden Teststopp-Vertrag.<br />

20. November Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besucht<br />

die <strong>NATO</strong>.<br />

21. November Anlässlich einer Beitragskonferenz in Brüssel sagen die<br />

Verteidigungsminister der Europäischen Union und der<br />

Partnerländer erhebliche militärische Kräfte zu, um das<br />

bei der Konferenz in Helsinki im Dezember 1999 vereinbarte<br />

Leitziel zu erreichen, die EU in die Lage zu versetzen,<br />

bis 2003 militärische Streitkräfte von bis zu 60.000<br />

Mann Stärke für Krisenbewältigungseinsätze bereitzustellen.<br />

22. November Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

24. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />

Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />

28. November Besuch der lettischen Präsidentin Vaira Vike-Freiberga bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

Besuch des polnischen Präsidenten Aleksander Kwaśniewski<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

29. November Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson<br />

zum Aufwallen von Gewalt im südlichen Serbien nahe der<br />

Grenze zum Kosovo.<br />

5. Dezember Der auf Verteidigungsministerebene tagende Ständige<br />

Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) betont sein<br />

Engagement für eine starke und stabile Partnerschaft zwischen<br />

der <strong>NATO</strong> und Russland mit dem Ziel der Verbesserung<br />

der Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen<br />

Raum. Der Rat erörtert ferner die Lage im ehemaligen<br />

Jugoslawien, Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen<br />

Offizieren der <strong>NATO</strong> und Russlands im Rahmen<br />

von SHAPE, die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong><br />

und Russland im Rahmen von SFOR und KFOR, Möglichkeiten<br />

zur Ausweitung der künftigen Zusammenarbeit<br />

sowie die Eröffnung eines militärischen <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüros<br />

in Moskau.<br />

584


6. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dass<br />

Gespräche zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen<br />

Griechenland und der Türkei zu einer Vereinbarung<br />

der beiden Länder geführt habe, einander militärische<br />

Übungen im Voraus anzuzeigen.<br />

7. Dezember Gipfeltreffen der Europäischen Union in Nizza. Die EU-<br />

Staats- und Regierungschefs treiben Maßnahmen zur<br />

Stärkung der europäischen Politik im Bereich Sicherheit<br />

und Verteidigung voran und treffen Regelungen für die<br />

Konsultation und Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />

EU.<br />

Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen Republik<br />

Mazedonien*, Boris Trajkovski, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

14. Dezember Die in Brüssel tagenden <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister prüfen<br />

die nationalen Verteidigungspläne für 2001-2005 und<br />

billigen einen auf die Anforderungen des künftigen Sicherheitsumfelds<br />

abgestimmten Fünfjahres-Streitkräfteplan.<br />

Auch die neue Ministerrichtlinie, die den Rahmen für die<br />

Verteidigungsplanung auf nationaler und auf <strong>NATO</strong>-Ebene<br />

bis zum Jahr 2008 bildet, wird verabschiedet.<br />

George W. Bush wird nach der Entscheidung des Obersten<br />

Gerichtshofs zugunsten des republikanischen Präsidentschaftskandidaten<br />

zum gewählten Präsidenten der<br />

Vereinigten Staaten ernannt.<br />

Ministertagung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Brüssel.<br />

Die Außenminister begrüßen die auf verschiedenen<br />

Gebieten der Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

der Ukraine erzielten Fortschritte und genehmigen einen<br />

ehrgeizigen Arbeitsplan für 2001. Die Außenminister prüfen<br />

den Stand der Zusammenarbeit auf dem Balkan, im<br />

Rahmen der PfP, bei parlamentarischen Kontakten, im<br />

Bereich der zivilen Notfallplanung, der Verteidigungsreform<br />

und den Maßnahmen gegen die Verbreitung von<br />

Massenvernichtungswaffen. Die Minister würdigen die<br />

Entscheidung zur Stilllegung des Atomkraftwerks Tschernobyl.<br />

15. Dezember Ministertreffen des EAPR. Die Außenminister prüfen die<br />

Lage im ehemaligen Jugoslawien und untersuchen weitere<br />

Aspekte der Zusammenarbeit einschließlich der künftigen<br />

Rolle des EAPR sowie des Beitrags zu regionalen<br />

Kooperationsinitiativen. Der EAPR-Aktionsplan 2000 -<br />

2002 wird veröffentlicht.<br />

585


2001<br />

Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenminister<br />

prüfen die erzielten Fortschritte für das gesamte Spektrum<br />

der Bündnisaktivitäten, unter anderem hinsichtlich des<br />

Dialogs der <strong>NATO</strong> mit der Europäischen Union und der<br />

Erarbeitung von Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen<br />

<strong>NATO</strong> und EU im Rahmen der ESVI.<br />

Die <strong>NATO</strong> gibt einen Bericht über Optionen für vertrauensund<br />

sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), Verifikation,<br />

Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sowie Abrüstung<br />

heraus.<br />

Ministertreffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats.<br />

Die Außenminister prüfen die Lage im ehemaligen<br />

Jugoslawien und begrüßen den friedlichen demokratischen<br />

Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien. Die<br />

Minister prüfen ferner die Fortschritte bei der Zusammenarbeit<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland hinsichtlich der<br />

Gespräche über Strategie und Doktrin, Rüstungskontrolle,<br />

Proliferation, militärische Infrastruktur, Nuklearwaffen,<br />

Umschulung von Militärpersonal sowie des Such- und<br />

Rettungswesens auf See.<br />

Die Außenminister führen einen Briefwechsel zur Einrichtung<br />

des <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau, das das<br />

öffentliche Verständnis für die sich entwickelnden Beziehungen<br />

zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland verbessern<br />

soll.<br />

10. Januar Besuch des Außenministers der Bundesrepublik Jugoslawien,<br />

Goran Svilanović, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

Erklärung des Generalsekretärs zum Einsatz von Munition<br />

mit abgereichertem Uran auf dem Balkan.<br />

12. Januar Einrichtung eines Ad-hoc-Ausschusses der <strong>NATO</strong> für<br />

abgereichertes Uran, der als Zentralstelle für die Weitergabe<br />

von Informationen und die Koordinierung dieser<br />

Angelegenheit fungiert.<br />

18. Januar Die Befehlsgewalt für die KFOR-Truppen unter <strong>NATO</strong>-<br />

Führung wird vom Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />

Mächte Europas (SHAPE) auf die Alliierten Streitkräfte<br />

Europa Süd (AFSOUTH) mit Sitz in Neapel übertragen.<br />

24. Januar Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten Adrian<br />

Nastase bei der <strong>NATO</strong>.<br />

Ausschreibung eines internationalen Architekturwettbewerbs<br />

für das neue <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />

586


Anlässlich einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen<br />

<strong>NATO</strong>-Russland-Rats vereinbaren die Botschafter Schritte<br />

zur Umsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 2001.<br />

25. Januar Ein humanitäres Hilfsprojekt der <strong>NATO</strong> und ihrer Partnerstaaten<br />

unter der Leitung der <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung<br />

und Ersatzteilversorgung (NAMSA) zur Unterstützung<br />

Albaniens bei der Vernichtung des<br />

Antipersonenminen-Arsenals wird aufgenommen.<br />

30. Januar Der ehemalige Sonderbeauftragte des Generalsekretärs<br />

der Vereinten Nationen im Kosovo, Bernard Kouchner,<br />

besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

31. Januar Besuch des litauischen Ministerpräsidenten Roland Paksas<br />

bei der <strong>NATO</strong>.<br />

5. Februar Erstes Treffen des Nordatlantikrats und des Politischen<br />

und Sicherheitpolitischen EU-Ausschusses auf Botschafterebene<br />

im Rahmen der neuen ständigen <strong>NATO</strong>-/EU-<br />

Konsultationsmechanismen. Schwerpunkt der Gespräche<br />

sind die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der EU<br />

sowie der Beitrag beider Organisationen zur Krisenbewältigung<br />

auf dem westlichen Balkan.<br />

6. Februar Besuch des neuen Hohen Flüchtlingskommissars der VN,<br />

Ruud Lubbers, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

14.-16. Februar Vom <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Verifikationskoordinierung ausgerichtetes<br />

Jahresseminar zu Umsetzungsaspekten des<br />

KSE-Vertrags unter Beteiligung der Vertreter der 30 Unterzeichnerstaaten.<br />

15. Februar Der stellvertretende serbische Ministerpräsident Nebojsa<br />

Čović und der jugoslawische Außenminister Svilanović<br />

unterrichten den Nordatlantikrat über die Initiative zur<br />

Suche nach einer friedlichen Lösung der Konflikte in Südserbien.<br />

15.-21. Februar Die <strong>NATO</strong> hält eine jährliche Krisenbewältigungsübung<br />

(CMX 2001) ab, an der erstmals auch die 14 Mitgliedsländer<br />

der Partnerschaft für den Frieden teilnehmen.<br />

16. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der er den Angriff auf einen Bus nahe Podujevo im Kosovo<br />

verurteilt, bei dem serbische Zivilisten getötet oder verletzt<br />

wurden.<br />

18. Februar Erklärung des Generalsekretärs zur Verurteilung der<br />

Eskalation der Gewalt in Südserbien.<br />

18.-22. Februar Kräfte des Ständigen Einsatzverbands Atlantik der <strong>NATO</strong><br />

führen in der Karibik eine Übung für humanitäre Hilfsaktio-<br />

587


nen durch und erproben die Fähigkeiten zur Bereitstellung<br />

humanitärer Hilfe nach Tropenstürmen und Hurrikanen.<br />

20. Februar Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau<br />

durch <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson.<br />

23. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der er die Bildung einer neuen, aus gemäßigten Parteien<br />

zusammengesetzten Regierung in Bosnien und Herzegowina<br />

begrüßt.<br />

26. Februar <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />

über die praktische Umsetzung des <strong>NATO</strong>-Ukraine-Programms<br />

zur Umschulung von freigesetztem oder freizusetzendem<br />

Militärpersonal in der Ukraine für das Jahr<br />

2001.<br />

27. Februar Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Außenminister<br />

unter Teilnahme des neuen US-Außenministers Colin<br />

Powell.<br />

Vertreter der VN, der EU, der OSZE, des UNHCR und der<br />

<strong>NATO</strong> treffen im Brüsseler <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu<br />

Gesprächen über die wachsenden Spannungen im<br />

Preševo-Tal zusammen. Schwerpunkt der Gespräche ist<br />

die Koordinierung ihrer Bemühungen, zu einer Verringerung<br />

bewaffneter Zwischenfälle beizutragen und eine Ausbreitung<br />

der Gewalt in dieser Region zu verhindern.<br />

Der Nordatlantikrat bekräftigt seine Besorgnis angesichts<br />

der Lage im südlichen Serbien und verurteilt die anhaltenden<br />

Gewaltakte.<br />

Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden veröffentlicht<br />

die <strong>NATO</strong> Einzelheiten der laufenden Planungen der<br />

<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />

(NAMSA) zur Unterstützung und Schulung der<br />

Regierung Moldaus bei der Vernichtung von Antipersonen-<br />

Landminen und sonstiger Munition.<br />

28. Februar Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten<br />

Nationen im Kosovo, Hans Haekkerup, besucht die<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />

die Entwicklungen in der Bundesrepublik Jugoslawien<br />

sowie die Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russland<br />

im Kosovo (KFOR).<br />

<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dass<br />

die <strong>NATO</strong> bereit ist, eine schrittweise und bedingte Reduzierung<br />

der Sicherheitszone an der Grenze des Kosovo<br />

durchzuführen, und ernennt einen persönlichen Vertreter<br />

588


für die Region, der bei der Erarbeitung einer friedlichen<br />

Lösung des Konflikts helfen soll.<br />

2. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />

der er die gewalttätigen Zwischenfälle im Grenzbereich<br />

der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />

verurteilt.<br />

4. März Nach der Einigung zwischen der <strong>NATO</strong> und der jugoslawischen<br />

Regierung stoßen jugoslawische Truppen erstmals<br />

seit ihrem Abzug aus dem Kosovo im Juni 1999 in die<br />

Sicherheitszone vor, die sich im Süden Serbiens in einer<br />

Breite von fünf Kilometern entlang der Grenze zum<br />

Kosovo erstreckt.<br />

5. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow bei<br />

der <strong>NATO</strong>.<br />

8. März Der Nordatlantikrat kündigt Maßnahmen im Hinblick auf<br />

Südserbien und die ehemalige jugoslawische Republik<br />

Mazedonien* an, unter anderem eine schrittweise Verringerung<br />

der Sicherheitszone.<br />

9. März Besuch des Außenministers der ehemaligen jugoslawischen<br />

Republik Mazedonien*, Srgjan Kerim, bei der<br />

<strong>NATO</strong>.<br />

13. März Die <strong>NATO</strong> begrüßt die Veröffentlichung des Berichts über<br />

mögliche Gesundheitsgefahren durch den Einsatz von<br />

abgereichertem Uran im Kosovo im Rahmen des Umweltprogramms<br />

der Vereinten Nationen (UNEP).<br />

19. März Der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina,<br />

Wolfgang Petritsch, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />

20.-29. März Bei einem von der <strong>NATO</strong> finanzierten Institut für weiterführende<br />

Studien in Budapest untersuchen Experten wissenschaftliche<br />

und technische Fragen im Zusammenhang<br />

mit der Umsetzung des Protokolls zum B-Waffen-Übereinkommen<br />

(BTWC).<br />

21. März Der Nordatlantikrat billigt weitere Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Stabilität im südlichen Balkan und zur Demonstration<br />

seiner Unterstützung für die Regierung in Skopje.<br />

Dies beinhaltet unter anderem die Ernennung von Botschafter<br />

Hans-Jörg Eiff zum hochrangigen Zivilvertreter<br />

der <strong>NATO</strong> in Skopje.<br />

Sitzung des Euro-Atlantische Partnerschaftsrats (EAPR).<br />

Die Botschafter verleihen ihrer Unterstützung für die<br />

Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />

Mazedonien* Ausdruck, verurteilen extremistische Gewalt<br />

589


und begrüßen Maßnahmen zur Erhöhung der Grenzsicherheit.<br />

Besuch von Jakob Kellenberger, dem Präsidenten des<br />

Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, bei der <strong>NATO</strong>.<br />

26. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson und der Hohe<br />

Repräsentant der Europäischen Union, Javier Solana,<br />

besuchen Skopje, um ihre Unterstützung für die Regierung<br />

der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />

zu bekräftigen und auf Zurückhaltung im aktuellen<br />

Konflikt zu drängen.<br />

28. März Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-<br />

Rats. Die Botschafter erörtern die Lage auf dem Balkan<br />

sowie die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />

Russland in der KFOR und begrüßen internationale<br />

Anstrengungen zur Vermeidung einer Eskalation der ethnischen<br />

Spannungen in der Region.<br />

29. März Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zu Mörserexplosionen<br />

in der Nähe von Krivenik im Kosovo, bei denen<br />

Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.<br />

590


ABBILDUNGEN<br />

Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />

Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />

Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft und Dialog<br />

Internationaler Stab der <strong>NATO</strong><br />

Abteilungen des Internationalen Stabes<br />

Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />

Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa<br />

Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik<br />

Der Internationale Militärstab


Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />

Nationale Behörden<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

PLANUNGS-<br />

AUSSCHUSS<br />

PLANUNGS-<br />

(VPA)<br />

AUSSCHUSS (VPA)<br />

NORDATLANTIKRAT<br />

NORDATLANTIKRAT<br />

NUKLEARE<br />

PLANUNGS-<br />

NUKLEARE<br />

GRUPPE<br />

PLANUNGS-<br />

(NPG)<br />

GRUPPE (NPG)<br />

Militärische Vertreter bei der <strong>NATO</strong><br />

MILITÄR-<br />

AUSSCHUSS<br />

MILITÄR-<br />

AUSSCHUSS<br />

Dem Rat, dem VPA und der<br />

NPG<br />

Dem<br />

NACHGEORDNETE<br />

Rat, dem VPA und der<br />

NPG<br />

AUSSCHÜSSE<br />

NACHGEORDNETE<br />

AUSSCHÜSSE<br />

GENERAL-<br />

SEKRETÄR<br />

GENERAL-<br />

SEKRETÄR<br />

Internationaler Stab<br />

Strategische<br />

Kommandobehörden<br />

Internationaler Militärstab<br />

ALLIIERTER<br />

KOMMANDO-<br />

ALLIIERTER<br />

KOMMANDO-<br />

BEREICH<br />

EUROPA<br />

BEREICH<br />

EUROPA<br />

ALLIIERTER<br />

KOMMANDO-<br />

ALLIIERTER<br />

KOMMANDO-<br />

BEREICH<br />

ATLANTIK<br />

BEREICH<br />

ATLANTIK<br />

REGIONALE<br />

PLANUNGSGRUPPE<br />

REGIONALE<br />

PLANUNGSGRUPPE<br />

KANADA-USA<br />

KANADA-USA<br />

593


Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />

VERTEIDIGUNGSPLANUNGS-<br />

VERTEIDIGUNGSPLANUNGS-<br />

AUSSCHUSS<br />

AUSSCHUSS<br />

NORDATLANTIK-<br />

NORDATLANTIK-<br />

RAT<br />

RAT 1 NUKLEARE PLANUNGS-<br />

1<br />

NUKLEARE PLANUNGS-<br />

GRUPPE<br />

GRUPPE<br />

MILITÄRAUSSCHUSS 2<br />

EXEKUTIV-<br />

ARBEITSGRUPPE<br />

HOCHRANGIGE<br />

ARBEITSGRUPPE<br />

KONVENTIONELLE<br />

RÜSTUNGSKONTROLLE<br />

POLIT.-MILITÄRISCHER<br />

GEMEINSAMER<br />

LENKUNGSAUSSCHUSS<br />

PROLIFERATIONS-<br />

PARTNERSCHAFT FÜR<br />

AUSSCHUSS 3 DEN FRIEDEN (PMSC/PfP)<br />

<strong>NATO</strong>-<br />

LUFTVERTEIDIGUNGS-<br />

AUSSCHUSS<br />

NC3-<br />

AUSSCHUSS 4<br />

<strong>NATO</strong>-(ACCS-)<br />

MANAGEMENT-<br />

ORGANISATION<br />

(DIREKTORIUM)<br />

POLITISCHER<br />

AUSSCHUSS BERATERGRUPPE FÜR<br />

AUF FÜHRUNGS- ATLANTISCHE POLITIK<br />

EBENE 5<br />

POLITISCHER<br />

AUSSCHUSS<br />

KOOPERATIONSGRUPPE<br />

MITTELMEER<br />

HOCHRANGIGE POLIT.-<br />

MILITÄRISCHE GRUPPE<br />

FÜR PROLIFERATION<br />

AUSSCHUSS FÜR<br />

VERIFIKATIONS-<br />

KOORDINIERUNG<br />

KOORDINIERUNGS-<br />

AUSSCHUSS FÜR<br />

GRUNDSATZFRAGEN<br />

AUSSCHUSS<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

ÜBERPRÜFUNG<br />

KONFERENZ DER<br />

NATIONALEN<br />

RÜSTUNGSDIREKTOREN<br />

STANDARDISIERUNGS-<br />

AUSSCHUSS<br />

DER <strong>NATO</strong><br />

INFRASTRUKTUR-<br />

AUSSCHUSS<br />

OBERAUSSCHUSS<br />

ZIVILE<br />

NOTFALLPLANUNG<br />

<strong>NATO</strong>-<br />

LOGISTIKKONFERENZ<br />

WISSENSCHAFTS-<br />

AUSSCHUSS<br />

AUSSCHUSS FÜR DIE<br />

HERAUSFORDERUNGEN<br />

DER MODERNEN<br />

GESELLSCHAFT<br />

AUSSCHUSS<br />

ZIVIL-/<br />

MILITÄRHAUSHALT<br />

OBERAUSSCHUSS<br />

RESSOURCEN<br />

HOCHRANGIGE VER-<br />

TEIDIGUNGSPOLITISCHE<br />

GRUPPE FÜR<br />

PROLIFERATION<br />

HOCHRANGIGE<br />

GRUPPE<br />

WIRTSCHAFTS-<br />

AUSSCHUSS<br />

AUSSCHUSS FÜR<br />

INFORMATION UND<br />

KULTURELLE<br />

BEZIEHUNGEN<br />

AUSSCHUSS FÜR<br />

EINSATZ UND<br />

ÜBUNGEN<br />

<strong>NATO</strong>-AUSSCHUSS<br />

LUFTVERKEHRS-<br />

FÜHRUNG<br />

PIPELINE-MANAGEMENT-<br />

ORGANISATION<br />

EUROPA MITTE<br />

(DIREKTORIUM)<br />

<strong>NATO</strong>-PIPELINE-<br />

AUSSCHUSS<br />

<strong>NATO</strong>-<br />

SICHERHEITS-<br />

AUSSCHUSS<br />

SONDERAUSSCHUSSS ARCHIVAUSSCHUSS<br />

(1) Die meisten der genannten Ausschüsse unterstehen dem Rat. Einige Ausschüsse sind dem Verteidigungsplanungsausschuss oder der Nuklearen Planungsgruppe verantwortlich.<br />

Bei bestimmten Ausschüssen handelt es sich um zivil-militärische Organe, die sowohl dem Rat als auch dem Verteidigungsplanungsausschuss bzw. der Nuklearen Planungsgruppe<br />

und dem Militärausschuss unterstellt sind.<br />

(2) Der Militärausschuss ist dem Nordatlantikrat und dem Verteidigungsplanungsausschuss nachgeordnet, verfügt jedoch über einen Sonderstatus als oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong>.<br />

Die Aufgaben des Militärausschusses sindin Kapitel 11 beschrieben.<br />

(3) Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für Proliferation plus Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation.<br />

(4) <strong>NATO</strong>-C3-Ausschuss (Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme)<br />

(5) Wird bei Bedarf durch Experten verstärkt.<br />

594


Hauptinstitutionen für Zusammenarbeit und Dialog im<br />

Rahmen der Partnerschaft<br />

EURO-ATLANTISCHER<br />

EURO-ATLANTISCHER<br />

PARTNERSCHAFTS-<br />

PARTNERSCHAFTS-<br />

RAT<br />

RAT<br />

(EAPR) 1<br />

STÄNDIGER<br />

GEMEINSAMER<br />

GEMEINSAMER<br />

<strong>NATO</strong>-RUSSLAND-<br />

<strong>NATO</strong>-RUSSLAND-<br />

RAT<br />

RAT<br />

(NRR)<br />

(NRR)<br />

(EAPR) 1 STÄNDIGER<br />

<strong>NATO</strong>-UKRAINE-<br />

<strong>NATO</strong>-UKRAINE-<br />

KOMMISSION<br />

KOMMISSION<br />

(NUK)<br />

(NUK)<br />

KOOPERATIONS-<br />

KOOPERATIONS-<br />

GRUPPE<br />

GRUPPE<br />

MITTELMEER<br />

MITTELMEER 2<br />

2<br />

(1) Viele <strong>NATO</strong>-Ausschüsse treten regelmäßig auf EAPR-Ebene oder im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden zusammen (siehe unter „Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-<br />

Ausschüsse”).<br />

(2) Neben den Treffen auf Bündnisebene tagt die Kooperationsgruppe Mittelmeer auch mit Vertretern aus Ländern des <strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs.<br />

595


Der Internationale Stab der <strong>NATO</strong><br />

VORSITZENDER<br />

VORSITZENDER<br />

OBERAUSSCHUSS<br />

OBERAUSSCHUSS<br />

RESSOURCEN (1)<br />

RESSOURCEN (1)<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

STELLVERTRETENDER<br />

STELLVERTRETENDER<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

VORSITZENDER<br />

INTERNATIONALER<br />

VORSITZENDER<br />

INTERNATIONALER<br />

RECHNUNGSPRÜFUNGS-<br />

AUSSCHUSS (1)<br />

RECHNUNGSPRÜFUNGS-<br />

AUSSCHUSS (1)<br />

VORSITZENDER<br />

VORSITZENDER<br />

AUSSCHUSS<br />

AUSSCHUSS<br />

ZIVIL-/MILITÄR-<br />

ZIVIL-/MILITÄR-<br />

HAUSHALT (1)<br />

HAUSHALT (1)<br />

DIREKTOR DES PERSÖNLICHEN BÜROS<br />

DIREKTOR DES PERSÖNLICHEN BÜROS<br />

BEIGEORDNETER<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERAL-<br />

GENERAL-<br />

SEKRETÄR FÜR<br />

SEKRETÄR FÜR<br />

RÜSTUNG<br />

RÜSTUNG<br />

UND INFRASTRUKTUR<br />

UND INFRASTRUKTUR<br />

BEIGEORDNETER<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERALSEKRETÄR F.<br />

GENERALSEKRETÄR F.<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

PLANUNG<br />

PLANUNG<br />

UND OPERATIONS-<br />

UND OPERATIONS-<br />

FÜHRUNG<br />

FÜHRUNG<br />

BEIGEORDNETER<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

FÜR POLITISCHE<br />

FÜR POLITISCHE<br />

ANGELEGENHEITEN<br />

ANGELEGENHEITEN<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

FÜR SICHERHEITS-<br />

INVESTITIONEN,<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

FÜR SICHERHEITS-<br />

INVESTITIONEN,<br />

LOGISTIK UND ZIVILE<br />

NOTFALLPLANUNG<br />

LOGISTIK UND ZIVILE<br />

NOTFALLPLANUNG<br />

BEIGEORDNETER<br />

BEIGEORDNETER<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

GENERALSEKRETÄR<br />

FÜR WISSENSCHAFT<br />

FÜR WISSENSCHAFT<br />

UND UMWELT<br />

UND UMWELT<br />

DIREKTOR FÜR<br />

DIREKTOR FÜR<br />

PRESSE UND<br />

PRESSE UND<br />

INFORMATION<br />

INFORMATION<br />

LEITER<br />

LEITER<br />

FINANZWESEN<br />

FINANZWESEN<br />

EXEKUTIV-<br />

EXEKUTIV-<br />

SEKRETÄR<br />

SEKRETÄR<br />

DIREKTOR DES<br />

DIREKTOR DES<br />

<strong>NATO</strong>-SICHERHEITS-<br />

<strong>NATO</strong>-SICHERHEITS-<br />

AMTS<br />

AMTS<br />

DIREKTOR DER<br />

DIREKTOR DER<br />

VERWALTUNG<br />

VERWALTUNG<br />

(1) Diese Positionen sind nicht mit Mitgliedern des Internationalen Stabs, sondern mit vom Rat ernannten nationalen Vorsitzenden besetzt.<br />

596


Abteilungen des Internationalen Stabs<br />

ABTEILUNG POLITISCHE<br />

ANGELEGENHEITEN<br />

ABT. VERTEIDIGUNGS-<br />

PLANUNG UND OPE-<br />

RATIONSFÜHRUNG<br />

ABTEILUNG FÜR<br />

VERTEIDIGUNGS-<br />

UNTERSTÜTZUNG<br />

ABT. SICHERHEITS-<br />

INVESTITIONEN,<br />

LOGISTIK UND ZIVILE<br />

NOTFALLPLANUNG<br />

ABTEILUNG<br />

WISSENSCHAFT UND<br />

UMWELT<br />

DIREKTORAT POLITISCHE<br />

ANGELEGENHEITEN<br />

NARA 1<br />

POPS 2<br />

EEPS 3<br />

EPAC 4<br />

CSCM 5<br />

CARC 6<br />

WMDC 7<br />

DIREKTORAT<br />

WIRTSCHAFT<br />

WIRTSCHAFTSANALYSE &<br />

ZUSAMMENARBEIT<br />

DIREKTORAT VERTEID.-<br />

POLITIK & STREIT-<br />

KRÄFTEPLANUNG<br />

• Verteidigungspolitik<br />

• Streitkräfteplanung<br />

DIREKTORAT<br />

KRISENMANAGEMENT<br />

UND -EINSATZ<br />

• Krisenmanagement<br />

• Friedenserhaltung<br />

• Ratseinsätze<br />

DIREKTORAT<br />

RÜSTUNGSPLANUNG,<br />

-PROGRAMME<br />

UND -POLITIK<br />

• Planung und Politik<br />

• Rüstung Luft<br />

• Rüstung Heer<br />

• Rüstung Marine<br />

DIREKTORAT LUFTVER-<br />

TEIDIGUNG UND LUFT-<br />

RAUMKONTROLLE<br />

• Luftraumkontrolle<br />

• Luftverteidigung<br />

DIREKTORAT SICHER-<br />

HEITSINVESTITIONEN<br />

• Programmkontrolle<br />

• Durchhaltefähigkeit<br />

• Signale<br />

• Beweglichkeit<br />

DIREKTORAT ZIVILE<br />

NOTFALL-<br />

PLANUNG<br />

LOGISTIK<br />

(Direktorat)<br />

WISSENSCHAFTS -<br />

PROGRAMM<br />

WISSENSCHAFTS-<br />

STIPENDIEN<br />

KOOPERATIVE<br />

WISSENSCHAFT UND<br />

TECHNIK<br />

• Institute für weiterführende<br />

Studien<br />

• Workshops für weiterführende<br />

Forschungsvorhaben<br />

• Gemeinsame Programmübergreifende<br />

Stipendien<br />

• Expertenbesuche<br />

HERAUSFORDE-<br />

RUNGEN DER<br />

MODERNEN<br />

GESELLSCHAFT<br />

UMWELT UND<br />

GESELLSCHAFT<br />

Studien zu:<br />

• Verteidigungsrelevanten<br />

Fragen<br />

• Belastungskontrolle<br />

• Gesundheits- und<br />

Technikrisiken<br />

• Lebensqualität<br />

• Verteidigungswirtschaft<br />

DIREKTORAT VERTEI-<br />

DIGUNGSBEZOGENE<br />

PARTNERSCHAFT &<br />

ZUSAMMENARBEIT<br />

DIREKTORAT NUKLEARE<br />

GRUNDSATZFRAGEN<br />

• (1) Referat für Multilaterale und Regionale Angelegenheiten der <strong>NATO</strong><br />

• (2) Referat für Politische Planung und die Ausarbeitung von Reden<br />

• (3) Referat für Osteuropäische Partner<br />

• (4) Referat für Euro-Atlantische Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />

• (5) Referat für Kooperative Sicherheit u. Politisches Krisenmanagement<br />

• (6) Referat für Konv. R üstungskontrolle und Verifikationskoordinierung<br />

• (7) Zentrum für Massenvernichtungswaffen<br />

C3-STAB DER <strong>NATO</strong> 8<br />

<strong>NATO</strong>-STANDARDI-<br />

SIERUNGSAMT<br />

BÜRO FÜR TECHNISCHE<br />

STUDIEN UND KOOR-<br />

DINIERUNG<br />

DER FORSCHUNGS- UND<br />

TECHNOLOGIE-<br />

AGENTUR (RTA)<br />

KOORDINIERUNGS-<br />

EINHEIT<br />

RESSOURCENPOLITIK<br />

UNTERSTÜTZUNG<br />

DER FORSCHUNGS-<br />

INFRASTRUKTUR<br />

• Netzwerkinfrastrukturstipendien<br />

• Wissenschaft und Technik<br />

• Richtlinienschulung<br />

Wissenschaft und Technik<br />

WISSENSCHAFT<br />

FÜR DEN<br />

FRIEDEN<br />

• Angewandte F&E-<br />

Projektunterstützung<br />

• (8) Das Management des C3-Stabs der <strong>NATO</strong> unterliegt einer koordinierten<br />

zivil-/militärischen Zuständigkeit und ist sowohl dem Beigeordneten<br />

Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung als auch dem<br />

Direktor des IMS unterstellt.<br />

597


Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />

MILITÄRAUSSCHUSS (MC)<br />

INTERNATIONALER MILITÄRSTAB<br />

(IMS)<br />

BRÜSSEL BELGIEN<br />

OBERSTER ALLIIERTER<br />

BEFEHLSHABER EUROPA<br />

(SACEUR)<br />

SHAPE, CASTEAU BELGIEN<br />

OBERSTER ALLIIERTER<br />

BEFEHLSHABER ATLANTIK<br />

(SACLANT)<br />

NORFOLK, VIRGINIA USA<br />

REGIONALE PLANUNGSGRUPPE<br />

KANADA-USA<br />

(CUSRPG)<br />

ARLINGTON USA<br />

598


Militärische Struktur<br />

ALLIIERTER KOMMANDOBEREICH EUROPA<br />

OBERSTER<br />

OBERSTER<br />

ALLIIERTER<br />

ALLIIERTER<br />

BEFEHLSHABER<br />

BEFEHLSHABER<br />

EUROPA<br />

EUROPA<br />

(SACEUR)<br />

(SACEUR) 1 1<br />

CASTEAU BELGIEN<br />

CASTEAU BELGIEN<br />

OBERBEFEHLSHABER ALLIIERTE<br />

STREITKRÄFTE<br />

OBERBEFEHLSHABER<br />

EUROPA<br />

ALLIIERTE<br />

NORD<br />

STREITKRÄFTE<br />

(CINCNORTH)<br />

EUROPA 2 NORD<br />

(CINCNORTH) 2<br />

BRUNSSUM NIEDERLANDE<br />

BRUNSSUM NIEDERLANDE<br />

OBERBEFEHLSHABER ALLIIERTE<br />

OBERBEFEHLSHABER<br />

STREITKRÄFTE EUROPA<br />

ALLIIERTE<br />

SÜD<br />

STREITKRÄFTE<br />

(CINCSOUTH)<br />

EUROPA SÜD<br />

(CINCSOUTH) 2<br />

2<br />

NEAPEL ITALIEN<br />

NEAPEL ITALIEN<br />

(1) Strategischer Befehlshaber<br />

(2) Regionaler Befehlshaber<br />

599


REGIONALES HAUPT-<br />

QUARTIER OSTATLANTIK<br />

(RHQ EASLANT)<br />

NORTHWOOD GB<br />

Militärische Struktur<br />

ALLIIERTER KOMMANDOBEREICH ATLANTIK<br />

OBERSTER ALLIIERTER<br />

BEFEHLSHABER<br />

ATLANTIK<br />

(SACLANT)<br />

NORFOLK, VIRGINIA USA<br />

SACLANT-UNTERWASSER-<br />

FORSCHUNGSZENTRUM<br />

(SACLANCEN)<br />

LA SPEZIA ITALIEN<br />

REGIONALES HAUPT-<br />

QUARTIER SÜDATLANTIK<br />

(RHQ SOUTHLANT)<br />

REGIONALES HAUPT-<br />

QUARTIER WESTATLANTIK<br />

(RHQ WESTLANT)<br />

EINGREIFFLOTTE ATLANTIK<br />

(STRIKFLTLANT)<br />

OREIAS PORTUGAL<br />

NORFOLK, VIRGINIA USA<br />

NORFOLK, VIRGINIA USA<br />

ALLIIERTER U-BOOT-<br />

KOMMANDOBEREICH<br />

ATLANTIK<br />

(SUBACLANT)<br />

NORFOLK,VIRGINIA USA<br />

600


Der Internationale Militärstab<br />

DIREKTOR (DIMS)<br />

DIREKTOR (DIMS)<br />

LEITER LEITER FINANZWESEN BERATER<br />

FINANZWESEN<br />

BERATER PRESSE- PRESSE- UND<br />

LEITENDER KOORDI<strong>NATO</strong>R<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND<br />

LEITENDER KOORDI<strong>NATO</strong>R<br />

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />

RECHTSBERATER<br />

RECHTSBERATER<br />

PERSONAL<br />

PERSONAL<br />

SITCEN 1 SITCEN 1<br />

UNTERSTÜTZUNGS-<br />

UNTERSTÜTZUNGS-<br />

AKTIVITÄTEN<br />

AKTIVITÄTEN<br />

ABTEILUNG<br />

NACHRICHTENWESEN<br />

ABTEILUNG<br />

NACHRICHTENWESEN<br />

ABTEILUNG<br />

OPERATIONSFÜHRUNG<br />

ABTEILUNG<br />

OPERATIONSFÜHRUNG<br />

ABTEILUNG PLANUNG<br />

U.<br />

ABTEILUNG<br />

GRUNDSATZFRAGEN<br />

PLANUNG<br />

U. GRUNDSATZFRAGEN<br />

ABTEILUNG ZUSAMMEN-<br />

ARBEIT<br />

ABTEILUNG<br />

UND REGIONALE<br />

ZUSAMMEN-<br />

ARBEIT<br />

SICHERHEIT<br />

UND REGIONALE<br />

SICHERHEIT<br />

ABTEILUNG LOGISTIK,<br />

ABTEILUNG<br />

RÜSTUNG<br />

LOGISTIK,<br />

UND<br />

RESSOURCEN<br />

RÜSTUNG UND<br />

RESSOURCEN<br />

NHQC3S<br />

BEWERTUNG FACHBEREICH<br />

BEWERTUNG<br />

EINSATZPLÄNE<br />

FACHBEREICH<br />

EINSATZPLÄNE<br />

FACHBEREICH STRATE-<br />

GISCHE FACHBEREICH GRUNDSÄTZE STRATE- KOOPERATIONSPOLITIK<br />

GISCHE UND KONZEPTE GRUNDSÄTZE KOOPERATIONSPOLITIK<br />

UND KONZEPTE<br />

FACHBEREICH LOGISTIK<br />

FACHBEREICH LOGISTIK<br />

FACHBEREICH ANFOR-<br />

DERUNGEN FACHBEREICH UND KONZEPTE ANFOR-<br />

DERUNGEN UND KONZEPTE<br />

FACHBEREICH AKTUELLE<br />

NACHRICHTENDIENSTLICHE<br />

FACHBEREICH AKTUELLE<br />

NACHRICHTENDIENSTLICHE<br />

ERKENNTNISSE UND<br />

ERKENNTNISSE WARNUNGEN UND<br />

WARNUNGEN<br />

FACHBEREICH<br />

AKTUELLE<br />

FACHBEREICH<br />

EINSÄTZE<br />

AKTUELLE EINSÄTZE<br />

FACHBEREICH<br />

ABC-POLITIK<br />

FACHBEREICH<br />

ABC-POLITIK<br />

RUSSLAND/UKRAINE-<br />

RUSSLAND/UKRAINE- FACHBEREICH RÜSTUNG<br />

MLO KIEW 4 FACHBEREICH RÜSTUNG<br />

MLO KIEW 4<br />

FACHBEREICH<br />

INTEROPERABILITÄT<br />

FACHBEREICH<br />

INTEROPERABILITÄT<br />

FACHBEREICH DOKUMENTEN-<br />

FACHBEREICH VERÖFFENTLICHUNG DOKUMENTEN-<br />

UND VERÖFFENTLICHUNG<br />

NACHRICHTEN-<br />

DIENSTARCHITEKTUR<br />

UND NACHRICHTEN-<br />

DIENSTARCHITEKTUR<br />

FACHBEREICH<br />

INFORMATIONSEINSÄTZE<br />

FACHBEREICH<br />

UND INFORMATIONSEINSÄTZE<br />

LUFTVERTEIDIGUNG<br />

UND LUFTVERTEIDIGUNG<br />

FACHBEREICH ÜBUNGEN<br />

FACHBEREICH<br />

UND SCHULUNG<br />

ÜBUNGEN<br />

UND SCHULUNG<br />

FACHBEREICH<br />

VERTEIDIGUNGS- FACHBEREICH UND<br />

STREITKRÄFTEPLANUNG<br />

VERTEIDIGUNGS- UND<br />

STREITKRÄFTEPLANUNG<br />

NHQC3S<br />

PARTNERSTABS-<br />

FACHBEREICH<br />

ELEMENT<br />

PARTNERSTABS-<br />

(PSE)<br />

RESSOURCEN<br />

FACHBEREICH<br />

ELEMENT (PSE)<br />

RESSOURCEN<br />

WCO WIEN 5<br />

RÜSTUNGSKONTROLL-<br />

RÜSTUNGSKONTROLL-<br />

WCO WIEN 5<br />

MAU/NDMAA 6<br />

MAU/NDMAA 6<br />

FACHBEREICH<br />

FREQUENZZUWEISUNG<br />

FACHBEREICH<br />

FREQUENZZUWEISUNG<br />

FACHBEREICH<br />

INFORMATIONSSYSTEME<br />

FACHBEREICH<br />

INFORMATIONSSYSTEME<br />

UND -TECHNOLOGIE<br />

UND -TECHNOLOGIE<br />

FACHBEREICH<br />

KOMMUNIKATIONS-,<br />

FACHBEREICH<br />

NAVIGATIONS- KOMMUNIKATIONS-, UND<br />

IDENTIFIZIERUNGSSYSTEME<br />

NAVIGATIONS- UND<br />

IDENTIFIZIERUNGSSYSTEME<br />

(1) Das Lagezentrum (SITCEN) untersteht dem Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsplanung und -operationen, wird jedoch im<br />

Tagesgeschäft vom Direktor des Internationalen Militärstabs geleitet.<br />

(2) Der Fachbereich Informationssysteme und -technologie arbeitet sowohl dem Internationalen Stab als auch dem Internationalen Militärstab zu.<br />

(3) Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> wird vom Direktor (IMS) und vom Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung gemeinsam verwaltet.<br />

(4) MLO: Militärisches Verbindungsbüro.<br />

(5) WCO: Beratungsbüro West.<br />

(6) Arbeitseinheit Verwaltungsberatung/<strong>NATO</strong>-Behörde Verteidigungspersonal.<br />

601


DER NORDATLANTIKVERTRAG<br />

Washington DC, 4. April 1949<br />

Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die<br />

Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch,<br />

mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben.<br />

Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die<br />

Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit<br />

der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten.<br />

Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen<br />

Gebiet zu fördern.<br />

Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame<br />

Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.<br />

Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:<br />

ARTIKEL 1<br />

Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der<br />

Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind,<br />

auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die<br />

Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen<br />

Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu<br />

enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.<br />

ARTIKEL 2<br />

Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher<br />

internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien<br />

Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen,<br />

auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die<br />

Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie<br />

werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu<br />

beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder<br />

allen Parteien zu fördern.<br />

ARTIKEL 3<br />

Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien<br />

einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige<br />

Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen<br />

bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.<br />

603


ARTIKEL 4<br />

Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer<br />

von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder<br />

die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.<br />

ARTIKEL 5<br />

Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder<br />

mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle<br />

angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten<br />

Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der<br />

Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven<br />

Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,<br />

Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im<br />

Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich<br />

der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die<br />

Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.<br />

Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen<br />

Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen.<br />

Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen<br />

Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden<br />

und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.<br />

ARTIKEL 6 1<br />

Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere<br />

der Parteien jeder bewaffnete Angriff<br />

• auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf<br />

die algerischen Departements Frankreichs 2 , auf das Gebiet der Türkei<br />

oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden<br />

Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des<br />

Krebses;<br />

• auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn<br />

sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen<br />

europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des<br />

Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer<br />

oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des<br />

Krebses befinden.<br />

1 In der anlässlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zum<br />

Nordatlantikvertrag geänderten Fassung vom 22. Oktober 1951.<br />

2 Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, dass die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend<br />

die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos<br />

geworden sind.<br />

604


ARTIKEL 7<br />

Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die<br />

Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben,<br />

oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats<br />

für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen<br />

Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.<br />

ARTIKEL 8<br />

Jede Partei erklärt, dass keine der internationalen Verpflichtungen, die<br />

gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat<br />

bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht, und verpflichtet<br />

sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.<br />

ARTIKEL 9<br />

Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten<br />

ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen.<br />

Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, dass er jederzeit schnell zusammentreten<br />

kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen,<br />

insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuss ein, der<br />

Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.<br />

ARTIKEL 10<br />

Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden anderen<br />

europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern<br />

und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt<br />

einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner<br />

Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika<br />

Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von<br />

Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen<br />

Beitrittsurkunde.<br />

ARTIKEL 11<br />

Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen<br />

Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen.<br />

Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der<br />

Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen<br />

Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen<br />

den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die<br />

Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich<br />

derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande,<br />

des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten hinterlegt worden<br />

605


sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer<br />

Ratifikationsurkunden in Kraft. 3 ARTIKEL 12<br />

Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren<br />

Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten,<br />

um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die<br />

dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren,<br />

zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen<br />

gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur<br />

Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen<br />

Sicherheit dienen.<br />

ARTIKEL 13<br />

Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus<br />

dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der<br />

Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet<br />

die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder<br />

Kündigungsmitteilung.<br />

ARTIKEL 14<br />

Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher<br />

Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten<br />

Staaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungen<br />

der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften<br />

3 Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle<br />

Unterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.<br />

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VERMERKE<br />

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