NATO-Handbuch - truppen.info
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<strong>Handbuch</strong><br />
<strong>NATO</strong> Office of Information and Press /<br />
Bureau de l’<strong>info</strong>rmation et de la presse de l’OTAN<br />
1110 Brussels / Bruxelles<br />
Belgium / Belgique<br />
Web site: www.nato.int<br />
Site web: www.otan.nato.int<br />
E-mail: natodoc@hq.nato.int<br />
<strong>Handbuch</strong>
<strong>NATO</strong>-HANDBUCH<br />
2001<br />
Office of Information and Press<br />
<strong>NATO</strong> - 1110 Brussels - Belgium<br />
Bureau de l’<strong>info</strong>rmation et de la presse<br />
OTAN - 1110 Bruxelles - Belgique
ISBN 92-845-0169-5<br />
HB0801GER<br />
© <strong>NATO</strong> 2001
NORDATLANTIKPAKT-ORGANISATION<br />
(<strong>NATO</strong>)<br />
MITGLIEDSTAATEN<br />
Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island,<br />
Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal,<br />
Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich<br />
und Vereinigte Staaten<br />
Der im April 1949 in Washington unterzeichnete Nordatlantikvertrag schuf<br />
ein Bündnis zur gemeinsamen Verteidigung im Sinne des Artikels 51 der<br />
Charta der Vereinten Nationen. Der Vertrag hat unbegrenzt Gültigkeit. Der<br />
4. April 1999 markierte den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des<br />
Nordatlantikvertrags.<br />
Gemäß Artikel 10 des Vertrags steht die Allianz weiteren europäischen<br />
Staaten, die ihre Grundsätze fördern und einen Beitrag zur Sicherheit des<br />
Bündnisgebiets leisten können, auch künftig offen. 1952 erweiterten<br />
Griechenland und die Türkei die ursprünglich zwölf Mitgliedstaaten umfassende<br />
Allianz, gefolgt von Deutschland im Jahr 1955 und Spanien im Jahr<br />
1982. Im Juli 1997 luden die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses<br />
anlässlich eines Gipfeltreffens in Madrid drei weitere Länder zur Aufnahme von<br />
Beitrittsgesprächen ein, und am 12. März 1999 wurden Polen, die<br />
Tschechische Republik und Ungarn offiziell Mitglieder der <strong>NATO</strong>. Das Bündnis<br />
verbindet nun 17 europäische Länder mit den Vereinigten Staaten und<br />
Kanada.<br />
Parallel zur internen und externen Umgestaltung der Allianz seit dem<br />
Ende des Kalten Krieges hat die <strong>NATO</strong> den Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrat oder „EAPR” als Forum für Konsultation und<br />
Zusammenarbeit mit Partnerländern im euro-atlantischen Raum gegründet.<br />
Sie hat ein intensives Programm für praktische Zusammenarbeit und regelmäßige<br />
Konsultationen mit den 26 Teilnehmerländern der 1994 ins Leben<br />
gerufenen Initiative „Partnerschaft für den Frieden” entwickelt. Sie hat neue<br />
Strukturen geschaffen, die die verstärkte Kooperation mit Russland und die<br />
Partnerschaft mit der Ukraine sowie einen erweiterten Dialog mit interessierten<br />
Ländern des Mittelmeerraums widerspiegeln. Sie hat weit reichende interne<br />
und externe Reformen vollzogen und sich zum Beginn des neuen<br />
Jahrtausends zum Instrument für Frieden und Stabilität im euro-atlantischen<br />
Raum gemacht.<br />
3
1999 feierte die <strong>NATO</strong> ihr 50-jähriges Bestehen. Ein weiteres Gipfeltreffen<br />
fand im April 1999 in Washington statt, als der Konflikt im Kosovo auf dem<br />
Höhepunkt war und die <strong>NATO</strong>-Länder Luftangriffe zur Beendigung der von der<br />
jugoslawischen Regierung begangenen ethnischen Säuberungen und<br />
Menschenrechtsverstöße führte. Der Konflikt endete Ende Juni 1999 nach<br />
dem Rückzug der serbischen Streitkräfte und dem Einsatz der Kosovo-<br />
Schutztruppe (KFOR) unter <strong>NATO</strong>-Führung, gemäß eines Mandats des VN-<br />
Sicherheitsrats, mit Umsetzung der am 9. Juni unterzeichneten Militärisch-<br />
Technischen Vereinbarung.<br />
Schwerpunkte des Washingtoner Gipfels waren die anhaltende Kosovo-<br />
Krise sowie die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der künftigen<br />
Stabilität in Südosteuropa. Weitere in Washington gefasste Entscheidungen<br />
beinhalteten die Verabschiedung und Veröffentlichung eines überarbeiteten<br />
Strategischen Konzepts der Allianz, die Annahme eines Aktionsplans zur<br />
Mitgliedschaft, die Billigung von Maßnahmen zur weiteren Stärkung des<br />
Programms Partnerschaft für den Frieden sowie die Einführung neuer<br />
Initiativen zur Anpassung der Verteidigungsfähigkeiten der <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten an die veränderlichen Anforderungen sowie neue Impulse für<br />
die Anstrengungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />
Die weiteren Entwicklungen innerhalb des Bündnisses hatten insbesondere<br />
eine Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
sowie die Entwicklung von Strukturen für eine Kooperation zwischen <strong>NATO</strong><br />
und Europäischer Union <strong>info</strong>lge der von der EU getroffenen Entscheidungen<br />
zur Intensivierung ihrer operativen Rolle im Hinblick auf Krisenbewältigung und<br />
Friedenserhaltung zum Ziel.<br />
****<br />
Das <strong>NATO</strong>-Emblem wurde im Oktober 1953 vom Nordatlantikrat als<br />
Symbol des Atlantischen Bündnisses angenommen. Der Kreis steht für Einheit<br />
und Zusammenarbeit, und die Windrose symbolisiert den von den<br />
Mitgliedstaaten des Atlantischen Bündnisses gemeinsam eingeschlagenen<br />
Friedenskurs.<br />
4
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Redaktioneller Hinweis 10<br />
Vorwort des Generalsekretärs 11<br />
Hinweise zum Umgang mit diesem <strong>Handbuch</strong> 15<br />
Einleitung 17<br />
TEIL I<br />
KAPITEL 1:<br />
WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />
Die Ursprünge des Bündnisses 31<br />
Grundlegende Sicherheitsaufgaben 32<br />
KAPITEL 2:<br />
DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />
Das neue Sicherheitsumfeld in Europa 39<br />
Neue Institutionen 45<br />
Das Strategische Konzept des Bündnisses 48<br />
Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung des<br />
Verteidigungsdispositivs des Bündnisses 53<br />
Die <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit 57<br />
Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld 60<br />
KAPITEL 3:<br />
DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />
Der <strong>NATO</strong>-Erweiterungsprozess 69<br />
Die Partnerschaft für den Frieden 76<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland 91<br />
Partnerschaft der <strong>NATO</strong> mit der Ukraine 99<br />
Der Mittelmeerdialog des Bündnisses 103<br />
Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> 106<br />
KAPITEL 4:<br />
DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT<br />
(ESVI)<br />
Entwicklung der ESVI 111<br />
Kooperation der <strong>NATO</strong> mit der WEU 115<br />
Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur EU 117<br />
5
KAPITEL 5:<br />
DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM RAHMEN DER<br />
FRIEDENSERHALTUNG<br />
Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien 121<br />
Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina 136<br />
Die Rolle der <strong>NATO</strong> im Kosovo-Konflikt 141<br />
Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und<br />
KFOR-Unterstützung aus humanitären Gründen 148<br />
KAPITEL 6:<br />
DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER RÜSTUNGSKONTROLLE<br />
Entwicklungen im Zusammenhang mit atomaren,<br />
biologischen und chemischen Waffen 158<br />
Entwicklungen im Zusammenhang mit konventioneller<br />
Rüstungskontrolle und Abrüstung 161<br />
Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW 163<br />
TEIL II<br />
KAPITEL 7:<br />
POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />
Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik und<br />
Entscheidungsfindung 167<br />
Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung 171<br />
Krisenbewältigung 174<br />
Die militärische Dimension 175<br />
Nuklearpolitik 179<br />
Wirtschaftliche Zusammenarbeit 181<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 185<br />
KAPITEL 8:<br />
PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />
Verbraucherlogistik 195<br />
Wesentliche Logistikfunktionen 200<br />
Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze 203<br />
Produktions- und Logistikorganisationen 204<br />
Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung 204<br />
Kommunikations- und Informationssysteme 207<br />
Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs 208<br />
Luftverteidigung 210<br />
Zivile Notfallplanung 212<br />
Wissenschaftliche Zusammenarbeit 217<br />
Umwelt und Gesellschaft 221<br />
6
KAPITEL 9:<br />
GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN: <strong>NATO</strong>-HAUSHALTS-UND<br />
-FINANZWESEN<br />
Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung 227<br />
Kostenteilung 230<br />
Zivilhaushalt 231<br />
Militärhaushalt 231<br />
Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong> 232<br />
Ressourcenmanagement 233<br />
Finanzverwaltung 233<br />
Finanzkontrolle 237<br />
KAPITEL 10:<br />
ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier 247<br />
Ständige Vertreter und nationale Delegationen 247<br />
Generalsekretär 247<br />
Internationaler Stab 248<br />
Persönliches Büro 249<br />
Büro des Generalsekretärs 249<br />
Exekutivsekretariat 249<br />
Presse- und Informationsdienst 250<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt 251<br />
Abteilung für politische Angelegenheiten 251<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen 254<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung 257<br />
C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3s) 260<br />
Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />
Zivile Notfallplanung 261<br />
Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten 263<br />
Amt für Management, Verwaltung und Personalführung 264<br />
Büro des Leiters Finanzwesen 264<br />
Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen 265<br />
Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse 265<br />
Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss 265<br />
<strong>NATO</strong>-Produktions- und Logistikorganisationen 265<br />
KAPITEL 11:<br />
MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
Militärausschuss 269<br />
Strategische Befehlshaber 271<br />
Internationaler Militärstab 272<br />
Vertretung der Partnerländer 277<br />
7
KAPITEL 12:<br />
DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />
Aufgaben der integrierten Streitkräfte 281<br />
Entwicklung der neuen militärischen Struktur 284<br />
Implikationen der Entwicklung der Europäischen<br />
Sicherheits- und Verteidigungsidentität 284<br />
Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos 286<br />
Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte 288<br />
Neue Führungskonzepte 290<br />
Die militärische Struktur 291<br />
Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung und der Beitritt neuer <strong>NATO</strong>-Mitglieder 304<br />
Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden 305<br />
Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit 307<br />
KAPITEL 13:<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-AUSSCHÜSSE UND<br />
DIE INSTITUTIONEN FÜR ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT<br />
UND DIALOG<br />
Übersicht über die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse 311<br />
Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft<br />
und Dialog 335<br />
KAPITEL 14:<br />
ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND DIENSTSTELLEN SOWIE<br />
SONSTIGE NACHGEORDNETE ORGANE<br />
Einleitung 343<br />
Verbraucherlogistik 345<br />
Erzeugerlogistik und Ausrüstung 350<br />
Standardisierung 353<br />
Zivile Notfallplanung 355<br />
Luftverkehrsführung und Luftverteidigung 357<br />
Frühwarnung durch Luftfahrzeuge 358<br />
Kommunikations- und Informationssysteme 360<br />
Elektronische Kampfführung 365<br />
Meteorologie 366<br />
Militärische Ozeanografie 367<br />
Forschung und Technologie 369<br />
Aus- und Fortbildung 371<br />
KAPITEL 15:<br />
DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE SICHERHEITSRAHMEN<br />
Vereinte Nationen (VN) 383<br />
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) 387<br />
8
Europäische Union (EU) 398<br />
Westeuropäische Union (WEU) 407<br />
Europarat 417<br />
KAPITEL 16:<br />
PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN<br />
Nordatlantische Versammlung 423<br />
Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften 426<br />
Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR) 433<br />
Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes<br />
(CIOMR) 435<br />
Anhang 1. Gebräuchliche Abkürzungen 441<br />
Anhang 2. Weitere Informationsquellen 467<br />
Anhang 3. Chronologie 473<br />
Abbildungen<br />
• Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong> 593<br />
• Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse 594<br />
• Hauptinstitutionen für Zusammenarbeit und Dialog im Rahmen der<br />
Partnerschaft 595<br />
• Internationaler Stab der <strong>NATO</strong> 596<br />
• Abteilungen des Internationalen Stabes 597<br />
• Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong> 598<br />
• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa 599<br />
• Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik 600<br />
• Der Internationale Militärstab 601<br />
Der Nordatlantikvertrag 603<br />
9
REDAKTIONELLER HINWEIS<br />
Seit der Veröffentlichung der Jubiläumsausgabe des <strong>Handbuch</strong>s zum<br />
50-jährigen Bestehen der <strong>NATO</strong> sind drei weitere Länder dem Bündnis beigetreten,<br />
und auch sonst hat es eine Reihe wichtiger Entwicklungen gegeben.<br />
Dazu gehörten die Aufnahme der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe gegen die militärischen<br />
Strukturen der für die Politik der ethnischen Säuberungen im Kosovo verantwortlichen<br />
serbischen Regierung im März 1999, der Einsatz der Kosovo-<br />
Schutztruppe (KFOR) unter Führung der <strong>NATO</strong> im Juni 1999 sowie die neuen<br />
Initiativen anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999 einschließlich der<br />
Veröffentlichung des neuen Strategischen Konzepts der Allianz.<br />
Diese Ereignisse sind in dieser Ausgabe ebenso widergegeben wie weitere<br />
wichtige Entwicklungen, darunter die Änderungen hinsichtlich der militärischen<br />
Kommandostruktur, die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität (ESVI), die Umsetzung der Initiativen zur Verteidigungsfähigkeit,<br />
Entwicklungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP)<br />
und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), die Umsetzung des<br />
Aktionsplans zur Mitgliedschaft (MAP), die Entwicklung der Beziehungen zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland sowie der Ukraine, die Ausweitung des Mittelmeerdialogs<br />
des Bündnisses, der Fortschritt im Bereich der Südosteuropa-<br />
Initiative sowie Entwicklungen auf anderen Gebieten der Bündnisaktivitäten<br />
wie beispielsweise die Umsetzung von Waffenkontrollmaßnahmen und die<br />
Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />
Der Abschnitt „Hinweise zum Umgang mit diesem <strong>Handbuch</strong>” bietet einen<br />
Überblick über die Inhalte der Hauptkapitel mit Erläuterungen zu den jüngsten<br />
politischen Entwicklungen auf den wichtigsten Aktivitätsgebieten des Bündnisses<br />
(Teil I) sowie eine Zusammenfassung der Inhalte der weiteren Kapitel, in<br />
denen die Organisation und die Strukturen der <strong>NATO</strong> beschrieben sind (Teil II).<br />
Die Einleitung zu dieser Ausgabe bietet einen Überblick über die wichtigsten<br />
Entwicklungen, die die Bündnispolitik im Laufe des letzten Jahrzehnts beeinflusst<br />
haben.<br />
Die Informationen in dieser Ausgabe decken die Entwicklungen bis Ende<br />
März 2001 ab. Eine aktualisierte Internet-Version des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s, weitere<br />
Informationen zu den jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem<br />
Bündnis sowie offizielle Erklärungen und Kommuniqués sind über die <strong>NATO</strong>-<br />
Website (www.nato.int) erhältlich.<br />
10
VORWORT DES GENERALSEKRETÄRS<br />
Diese neue Ausgabe des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s bietet einen umfassenden<br />
Überblick über die nordatlantische Allianz am Beginn des neuen Jahrtausends.<br />
Sie präsentiert das Portrait eines durch die umwälzenden Veränderungen des<br />
letzten Jahrzehnts tief greifend beeinflussten und veränderten Bündnisses,<br />
das bereit ist, die vierfache Herausforderung anzunehmen, der es heute<br />
gegenübersteht.<br />
Erstens muss es seiner grundlegenden und anhaltenden Verpflichtung<br />
gegenüber seinen Mitgliedern zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und ihrer<br />
Unabhängigkeit gerecht werden. Zweitens muss es diese Sicherheit durch<br />
bilaterale Partnerschaften und multilaterale Zusammenarbeit auf Partnerländer<br />
in ganz Europa ausdehnen. Drittens und parallel dazu muss es zur<br />
Unterstützung der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft zur<br />
Vermeidung von Krisen und Konflikten bereitstehen oder, falls es dazu kommt,<br />
ihre Ausweitung verhindern und den Beteiligten bei der Beilegung auf politischem<br />
statt auf militärischem Wege helfen.<br />
Und viertens muss es zur Erreichung dieser Ziele eine größere<br />
Ausgewogenheit in der transatlantischen Partnerschaft herbeiführen, die das<br />
Kernstück der nordatlantischen Allianz bildet, indem es die Rolle Europas bei<br />
Krisenbewältigung und Friedenserhaltung stärkt. Bei diesem Prozess geht es<br />
um eine Stärkung des Bündnisses und die Bereitstellung von Möglichkeiten zur<br />
Krisenbewältigung, die die <strong>NATO</strong> unterstützen kann, ohne notwendigerweise<br />
selbst bei jeder in Europa auftretenden Krise die Führungsrolle zu übernehmen.<br />
Es geht um größere Flexibilität und bessere Möglichkeiten zur<br />
Vermeidung oder Beendigung von Konflikten, nicht um eine Änderung der<br />
Grundlage der gemeinsamen Verteidigung, für die das Bündnis weiterhin der<br />
Hauptgarant bleibt.<br />
Die in diesem <strong>Handbuch</strong> beschriebene Allianz ist ganz sicher kein<br />
Bündnis, das nach dem Ende des Kalten Krieges keine Aufgabe mehr hatte -<br />
trotz der von manchen Analytikern geäußerten Prognosen, nach denen es<br />
damit seine Daseinsberechtigung verlieren würde. Es ist vielmehr ein Bündnis,<br />
das seinen eigenen, grundlegenden Modernisierungsprozess einleiten und<br />
sich ohne Einbußen bei operativen Fähigkeiten zur Erfüllung seiner Aufgabe<br />
und ohne Verzögerungen bei der Entwicklung der Instrumente für die neuen,<br />
von seinen Mitgliedstaaten geforderten Funktionen verändern musste. Das<br />
Verzwickte in dieser Situation bestand für das Bündnis nicht darin, seine<br />
eigene Rolle neu zu definieren, sondern zu bestimmen, wie die Chance zur<br />
Erreichung der von den Mitgliedstaaten bei seiner Gründung definierten<br />
Sicherheitsziele, nämlich der Schutz von Freiheit, gemeinsamem Erbe und<br />
11
Zivilisation ihrer Bürger, am besten zu ergreifen sei. Weit davon entfernt, für<br />
sich selbst eine Rolle zu schaffen, sah sich die <strong>NATO</strong> der Herausforderung<br />
gegenüber zu gewährleisten, dass ihre bestehenden Aufgaben nicht durch<br />
eine zu vielfältige oder zu umfassende Beanspruchung ihrer Ressourcen in<br />
Frage gestellt würden.<br />
Die <strong>NATO</strong> ist kein Weltpolizist, verfügt jedoch nachweislich über umfassende<br />
Erfahrungen als erfolgreicher Katalysator bei der Zusammenstellung<br />
effektiver multinationaler Truppen wie der SFOR in Bosnien und Herzegowina<br />
und der KFOR im Kosovo, die in der Lage sind, die Umsetzung von Friedensvereinbarungen<br />
zu gewährleisten und die Grundlagen für künftige Stabilität in<br />
Konfliktregionen im euro-atlantischen Raum zu legen. Sie ist kein Club, bei<br />
dem die Mitgliedschaft auf Antrag erhältlich ist, sondern ein überstaatliches<br />
Sicherheitsbündnis, das seinen Mitgliedstaaten Pflichten und Verantwortung<br />
ebenso wie Vorteile bringt. Sie ist kein monolithischer, selbstbestimmter Organismus,<br />
sondern ein Pakt der Mitgliedstaaten, den sie für gemeinsam vereinbarte<br />
Zwecke nutzen können, der jedoch auch den von diesen selbst bestimmten<br />
Grenzen seines Aufgabenbereichs, seiner Ressourcen und seiner<br />
Handlungsfähigkeit unterliegt. Und schließlich ist sie kein Vehikel für die<br />
Machtprojektion einzelner Mitgliedstaaten, sondern eine Rahmenstruktur, die<br />
es jedem Mitglied erlaubt, seine nationalen Interessen im breiteren Kontext<br />
eines Konsenses unter den Mitgliedern der Allianz als Ganzes festzulegen.<br />
Die Nationen haben ihre Verbundenheit mit diesen Werten in mehreren<br />
Entscheidungen zur Anpassung des Bündnisses an veränderte Umstände und<br />
moderne Erfordernisse unter Beweis gestellt. Ihre Bemühungen wurden durch<br />
den Erfolg der verschiedenartigen Partnerschaften mit Nicht-Mitgliedstaaten<br />
untermauert - auf bilateraler Ebene durch die praktische Zusammenarbeit in<br />
der Partnerschaft für den Frieden und auf politischer Ebene durch Konsultationen<br />
im multilateralen Forum des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. Der<br />
Wert, der diesen gemeinsamen Bemühungen beigemessen wird, zeigt sich in<br />
dem deutlichen Bestreben vieler Teilnehmerländer, dem Bündnis beizutreten,<br />
manifestiert sich jedoch auch in der konstruktiven Teilnahme von Ländern, die<br />
keinen Beitritt anstreben. Zudem hat das Ausmaß der erzielten Zusammenarbeit<br />
in den bilateralen Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland dazu<br />
gedient, trotz der unvermeidlichen Schwierigkeiten die enormen Vorteile für<br />
alle Beteiligten zu verdeutlichen. Auch zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />
wurde ein Grad an Verständigung und Zusammenarbeit erzielt, von dem alle<br />
profitieren.<br />
Die aus der Reihe der Gipfeltreffen, die seinen Kurs seit dem Ende des<br />
Kalten Krieges bestimmten, hervorgegangenen Bündnisentscheidungen<br />
haben die Fundamente für eine Ausweitung der Kultur des Dialogs und der<br />
Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen gelegt, die unter den <strong>NATO</strong>-Mitgliedern<br />
12
seit vielen Jahren praktiziert wird. Diese Kultur beeinflusst über die Arbeit der<br />
<strong>NATO</strong>-geführten Truppen zur Unterstützung des Friedensprozesses in Bosnien<br />
und Herzegowina sowie im Kosovo zunehmend auch den Prozess der<br />
Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften und hilft beim Aufbau von Strukturen<br />
für eine künftige Zusammenarbeit in der krisengeschüttelten Balkanregion.<br />
Auch auf anderen Gebieten wie dem Mittelmeerdialog des Bündnisses<br />
werden die für eine künftige Zusammenarbeit unerlässlichen Grundlagen für<br />
Offenheit und Verständigung gelegt.<br />
Die wichtigsten Entwicklungen auf diesen entscheidenden Tätigkeitsgebieten<br />
des Bündnisses sind auf diesen Seiten dargestellt. Ebenfalls erläutert<br />
wird der Anpassungsprozess, durch den wichtige Schritte zur Neugewichtung<br />
der transatlantischen Partnerschaft - dem Herzstück der Zusammenarbeit<br />
innerhalb des Bündnisses - ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um eine<br />
Aufgabe mit vielen Facetten, die zum einen Konsultationen und Zusammenarbeit<br />
mit den beteiligten Institutionen zur Weiterentwicklung der Rolle Europas -<br />
insbesondere der Westeuropäischen Union und nun zunehmend auch der<br />
Europäischen Union - auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit umfasst,<br />
und zum anderen praktische Maßnahmen zum Aufbau der operativen Fähigkeiten<br />
mit einschließt, die benötigt werden, wenn dadurch die angestrebten<br />
Verbesserungen für die europäische Sicherheit und die Stärkung der Zusammenarbeit<br />
mit dem Bündnis insgesamt verwirklicht werden sollen. Die Entwicklung<br />
der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) und<br />
die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit, die Auswirkungen für<br />
das gesamte Bündnis hat, jedoch auch die ESVI stützt, sind wesentliche Elemente<br />
der Agenda des Bündnisses. Ihre erfolgreiche Umsetzung steht im Mittelpunkt<br />
der Herausforderungen meines Amtes als Generalsekretär des Bündnisses.<br />
Es gibt nur einen Maßstab für den Erfolg all dieser Initiativen und Aktivitäten<br />
- den Grad, in dem sie den Interessen der Bürger im euro-atlantischen<br />
Raum insgesamt dienen. Nur wenn sie mehr Sicherheit, größere Stabilität und<br />
bessere Mechanismen zur Krisenbewältigung hervorbringen, wird ihr Nutzen<br />
anerkannt werden. Es besteht also eine immer größere Notwendigkeit dafür,<br />
dass die entsprechenden Optionen und Entscheidungen einer breiten Öffentlichkeit<br />
in der <strong>NATO</strong> ebenso wie in ihren Partnerländern bekannt und verständlich<br />
sind. Andernfalls können die Regierungen längerfristig nur sehr<br />
wenig erreichen. Sie haben also die Verantwortung sicherzustellen, dass die<br />
im gemeinsamen nationalen Interesse verfolgte Politik zusammen mit den relevanten<br />
Fakten, Zahlen und Argumentationen der öffentlichen Meinungsbildung<br />
unterliegen.<br />
Daher freue ich mich, dieses Buch all jenen zu empfehlen, die es als Informationsquelle<br />
nutzen können, und sie einzuladen, sich sowohl beruflich als<br />
13
auch privat an der Diskussion zu beteiligen, die diese Themenkomplexe verdienen.<br />
Im Prozess der Sicherung des besten und stabilsten Umfelds für die<br />
künftige politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Länder gibt<br />
es keine uneingeschränkten Wahrheiten, nur schwierige Entscheidungen. Die<br />
richtigen Entscheidungen zu treffen, ist Sache der Regierungen, die aktive<br />
Beteiligung am Diskussionsprozess und gegebenenfalls auch die Infragestellung<br />
konventioneller Denkmuster ist jedoch Aufgabe der öffentlichen Meinung.<br />
Organisationen wie die <strong>NATO</strong> müssen also bereit sein, möglichst umfassende<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen. Andernfalls besteht die Gefahr einer<br />
unausgewogenen und irreführenden Erörterung dieser ernsten und komplexen<br />
Fragen. Ich freue mich also, dieses <strong>Handbuch</strong> vorstellen zu können, und ich<br />
bin überzeugt, dass ein besseres Verständnis der darin enthaltenen Informationen<br />
einen positiven Beitrag zu den öffentlichen Debatten und Überlegungen<br />
leisten wird, denen Sicherheitsfragen ständig unterliegen müssen.<br />
14
HINWEISE ZUM UMGANG MIT DIESEM<br />
HANDBUCH<br />
Teil I des <strong>Handbuch</strong>s beginnt mit einem Überblick über die Ursprünge des<br />
Bündnisses und seine grundlegenden Sicherheitsaufgaben (Kapitel 1) sowie<br />
einer Darlegung der Faktoren, die zusammen zur Entstehung des neuen<br />
Sicherheitsumfelds seit dem Ende des Kalten Krieges beigetragen und den<br />
daraus folgenden Wandel der <strong>NATO</strong> ermöglicht haben (Kapitel 2).<br />
In den weiteren Kapiteln von Teil I wird zunächst die Öffnung des<br />
Bündnisses durch den Erweiterungsprozess sowie durch multilaterale und bilaterale<br />
Formen der Zusammenarbeit im Rahmen des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des Mittelmeerdialogs,<br />
der Grundakte über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland sowie<br />
der ausgeprägten Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine (Kapitel 3)<br />
erläutert. Des Weiteren werden die Entstehung der Europäischen Sicherheitsund<br />
Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses und die Intensivierung<br />
entsprechender Formen der Zusammenarbeit - ursprünglich mit der<br />
Westeuropäischen Union und neuerdings mit der Europäischen Union - dargestellt<br />
(Kapitel 4) sowie die praktische operative Arbeit der <strong>NATO</strong> auf dem<br />
Gebiet der Friedenserhaltung und der Rüstungskontrolle sowie die<br />
Maßnahmen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Kapitel 5<br />
und 6) dargelegt.<br />
In Teil II des <strong>Handbuch</strong>s wird ausgeführt, wie innerhalb des Bündnisses<br />
politische Grundsatzfragen ausformuliert und Entscheidungen getroffen werden;<br />
weiterhin sind die verschiedenen Aufgaben der wichtigsten <strong>NATO</strong>-<br />
Institutionen für Politik und Entscheidungsfindung zusammenfassend dargestellt<br />
(Kapitel 7). In den weiteren Kapiteln werden die Programme und<br />
Aktivitäten behandelt, die die Hauptstützen für die Wirksamkeit des<br />
Bündnisses auf den vielen verschiedenen Gebieten der Planung und<br />
Zusammenarbeit darstellen, welche zusammen die heutige Sicherheitsagenda<br />
bilden. Sie enthalten Angaben zu Logistik, Standardisierung, Kommunikation,<br />
Rüstung, Luftverkehrsführung und Aktivitäten der Luftverteidigung, die den<br />
Streitkräften der Mitgliedstaaten und der <strong>NATO</strong>-Partner gemeinsame<br />
Operationen erst ermöglichen. Des Weiteren enthalten sie Informationen zu<br />
Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfe<br />
sowie zur Zusammenarbeit in umwelt- und gesellschaftspolitischen Fragen<br />
(Kapitel 8).<br />
Unterstützt werden diese Programme und Aktivitäten durch die für<br />
Informationsaustausch, Konsultationen und Entscheidungsprozesse notwendigen<br />
organisatorischen Einrichtungen und Strukturen sowie administrative und<br />
haushaltstechnische Aspekte der verschiedenen Bereiche. Kapitel 7 bis 14 des<br />
15
<strong>Handbuch</strong>s enthalten daher Informationen zu den Verfahren, die eine<br />
Entscheidungsfindung ermöglichen, zu den Mechanismen, denen die<br />
Verwaltung der Ressourcen und der gemeinsam finanzierten Haushalte unterliegen,<br />
und zu den zivilen und militärischen Organisationen, Strukturen und<br />
Dienststellen, die von der <strong>NATO</strong> eingerichtet wurden, um zu gewährleisten,<br />
dass ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit den von den Mitgliedstaaten<br />
gemeinsam getroffenen Entscheidungen ausgeführt werden können.<br />
Die Bedeutung der Arbeit anderer internationaler Organisationen auf dem<br />
Gebiet der Sicherheit - unabhängig oder in Zusammenarbeit mit dem Bündnis<br />
- sowie die einander stärkende Natur ihrer Aufgaben wird in Kapitel 15 dargestellt,<br />
in dem es um den größeren institutionellen Sicherheitsrahmen geht.<br />
In Kapitel 16 schließlich werden drei weitere Einflüsse auf die Entwicklung<br />
der Sicherheitspolitik beschrieben, nämlich die Nordatlantische Versammlung,<br />
die auf internationaler Ebene eine Schnittstelle zwischen den legislativen und<br />
den exekutiven Aspekten der Formulierung der Sicherheitspolitik in einzelnen<br />
Mitglieds- und Partnerländern darstellt, die Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften, die verschiedene nichtstaatliche Organisationen, die an der<br />
Information der nationalen Öffentlichkeiten über die Aufgaben und Grundsätze<br />
der <strong>NATO</strong> beteiligt sind, zusammenbringt, sowie der Interalliierte Verband der<br />
Reserveoffiziere, der entsprechende Aktivitäten von Reserveoffizieren in den<br />
verschiedenen Mitgliedstaaten bündelt.<br />
Gebräuchliche Abkürzungen und weitere Informationsquellen sind den<br />
Anhängen 1 und 2 zu entnehmen.<br />
Das <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong> wird vom <strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienst im<br />
Auftrag des Generalsekretärs als Nachschlagewerk über die Allianz und ihre<br />
Grundsätze herausgegeben. Die verwendeten Formulierungen spiegeln so<br />
weit wie möglich den zwischen den Mitgliedstaaten bestehenden Konsens<br />
wider, der die Grundlage aller Entscheidungen der Allianz darstellt. Das<br />
<strong>Handbuch</strong> ist jedoch kein amtlich vereinbartes <strong>NATO</strong>-Dokument und bringt<br />
daher nicht notwendigerweise die offizielle Auffassung oder Position einzelner<br />
Regierungen der Mitgliedstaaten zu allen behandelten Fragen zum Ausdruck.<br />
Weitere Informationen zur <strong>NATO</strong> sowie die offiziellen Kommuniqués und<br />
Erklärungen des Nordatlantikrats sind der <strong>NATO</strong>-Website (www.nato.int) zu<br />
entnehmen.<br />
16
EINLEITUNG<br />
DIE <strong>NATO</strong> HEUTE - VON ROM NACH WASHINGTON<br />
Von Zeit zu Zeit finden anlässlich besonderer Ereignisse in der<br />
Geschichte der <strong>NATO</strong> Gipfeltreffen auf Ebene der Staats- und<br />
Regierungschefs des Bündnisses statt. Die Gegenwart von Premierministern<br />
und Staatspräsidenten und ihre direkte Beteiligung an der Herbeiführung von<br />
Konsensentscheidungen steigern die Wirkung solcher Treffen in der Öffentlichkeit<br />
und verleihen ihnen größere historische Bedeutung.<br />
1991 bestimmte der tief greifende Wandel des internationalen<br />
Sicherheitsumfelds, der sich Ende der 80er Jahre abspielte, die Form der<br />
neuen <strong>NATO</strong>, die im Laufe der darauf folgenden Jahre entstehen sollte. Das<br />
erste einer Reihe von vier Gipfeltreffen, in denen der Kurs für die Anpassung<br />
der Allianz während des darauffolgenden Jahrzehnts abgesteckt wurde, fand<br />
im November 1991 in Rom statt. Diesem folgte ein weiteres Gipfeltreffen im<br />
Januar 1994 in Brüssel sowie zwei weitere entscheidende Treffen in Madrid im<br />
Juli 1997 und in Washington im April 1999.<br />
Die auf diesen Treffen eingeleiteten Initiativen wurde auf häufigen Treffen<br />
der Außen- und Verteidigungsminister in den dazwischen liegenden<br />
Zeiträumen weiterverfolgt. Insbesondere das Treffen der Außenminister im portugiesischen<br />
Sintra im Mai 1997 leitete Schritte zur Ausweitung der<br />
Sicherheitszusammenarbeit sowie zur Bereitstellung geeigneter Strukturen zur<br />
Lenkung dieses Prozesses ein.<br />
DAS GIPFELTREFFEN VON ROM - NOVEMBER 1991<br />
In dem von den <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs im November 1991<br />
in Rom verabschiedeten Strategischen Konzept wurde eine Rahmenstruktur<br />
für einen breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz auf der Grundlage von<br />
Dialog, Zusammenarbeit und der Aufrechterhaltung einer kollektiven<br />
Verteidigungsfähigkeit vorgestellt. Darin wurden politische und militärische<br />
Elemente der <strong>NATO</strong>-Sicherheitspolitik zu einem ausgewogenen Ganzen<br />
zusammengefügt und die Zusammenarbeit mit neuen Partnern in Mittel- und<br />
Osteuropa zum festen Bestandteil der Bündnisstrategie erklärt. Das Konzept<br />
sah eine verminderte Abhängigkeit von Nuklearwaffen sowie wesentliche<br />
Veränderungen bei den integrierten <strong>NATO</strong>-Streitkräften vor, darunter erhebli-<br />
17
che Reduzierungen in deren Stärke und Bereitschaftsgrad, Verbesserungen<br />
ihrer Beweglichkeit, Flexibilität sowie Anpassungsfähigkeit an verschiedene<br />
Eventualfälle und verstärkter Einsatz multinationaler Kräfte. Es wurden auch<br />
Maßnahmen zur Straffung der militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> und<br />
zur Anpassung der Verteidigungsplanung des Bündnisses insbesondere an<br />
künftige Anforderungen zur Krisenbewältigung und Friedenserhaltung getroffen.<br />
Auf dem Gipfeltreffen von Rom gaben die Staats- und Regierungschefs<br />
der Bündnisstaaten außerdem eine Erklärung über Frieden und<br />
Zusammenarbeit ab, in der die künftigen Aufgaben und Grundsätze der <strong>NATO</strong><br />
im institutionellen Gesamtrahmen der künftigen Sicherheit Europas und als Teil<br />
der sich abzeichnenden partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den mittelund<br />
osteuropäischen Staaten (MOE) definiert wurden. Sie unterstrich die<br />
Bereitschaft des Bündnisses, Reformbemühungen in den Staaten Mittel- und<br />
Osteuropas zu unterstützen, bot ihnen praktische Hilfe zur erfolgreichen<br />
Bewältigung des schwierigen Übergangs an und lud sie ein, sich in geeigneten<br />
Foren des Bündnisses aktiv zu beteiligen; außerdem stellte sie ihnen<br />
Erfahrung und Fachwissen des Bündnisses auf politischer, militärischer, wirtschaftlicher<br />
und wissenschaftlicher Ebene zur Verfügung. Zur Koordinierung<br />
der künftigen Entwicklung dieser Partnerschaft wurde der Nordatlantische<br />
Kooperationsrat (NAKR) gegründet.<br />
Seit der Veröffentlichung der Erklärung von Rom wurden auf den<br />
Sitzungen der Außen- und Verteidigungsminister und durch den Ständigen<br />
<strong>NATO</strong>-Rat zusätzliche Maßnahmen zur Förderung des Prozesses der<br />
Anpassung und des Wandels des Bündnisses getroffen. Drei<br />
Tätigkeitsbereiche sollten besonders erwähnt werden: Der institutionelle politische<br />
Rahmen, der zur Gestaltung der Beziehungen zwischen <strong>NATO</strong> und<br />
Kooperationspartnern in Mittel- und Osteuropa geschaffen wurde, die<br />
Entwicklung der Zusammenarbeit auf verteidigungspolitischem und militärischem<br />
Gebiet sowie die Rolle der <strong>NATO</strong> zur Krisenbewältigung und<br />
Friedenserhaltung.<br />
Erstens zum institutionellen Rahmen: Hier war das erste wichtige Ereignis<br />
das konstituierende Treffen des Nordatlantischen Kooperationsrats am 20.<br />
Dezember 1991, an dem die Außenminister der <strong>NATO</strong>-Länder und Vertreter<br />
von sechs MOE-Staaten sowie der drei baltischen Staaten teilnahmen. Der<br />
NAKR sollte die Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik und damit zusammenhängenden<br />
Fragen zwischen den Teilnehmerstaaten auf allen Ebenen<br />
erleichtern und die Herausbildung engerer institutioneller Bindungen sowie<br />
<strong>info</strong>rmeller Kontakte zwischen ihnen koordinieren. Die elf Staaten auf dem<br />
Gebiet der ehemaligen Sowjetunion, die damals die Gemeinschaft<br />
Unabhängiger Staaten (GUS) bildeten, schlossen sich im März 1992 diesem<br />
18
Prozess an. Georgien und Albanien traten im April bzw. Juni 1992 bei, und<br />
1997, als der NAKR durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR)<br />
ersetzt wurde, zählte der NAKR 22 Kooperationspartner. Die Zusammenarbeit<br />
im Rahmen des NAKR basierte ursprünglich auf jährlich erstellten<br />
Arbeitsplänen; seit 1995 decken diese Pläne jedoch einen Zeitraum von zwei<br />
Jahren ab. Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat hat diesen Prozess durch<br />
die Erarbeitung eines EAPR-Aktionsplans für die Jahre 1998-2000, der als<br />
Grundlage seiner künftigen Arbeit dienen soll, einen weiteren Schritt vorangebracht.<br />
Zweitens: Was den verteidigungspolitischen und militärischen Bereich<br />
angeht, trafen sich die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister am 1. April 1992 zum<br />
ersten Mal mit den Kooperationspartnern, um Möglichkeiten zur Vertiefung des<br />
Dialogs und Förderung der Zusammenarbeit in unter ihre Zuständigkeit fallenden<br />
Fragen zu prüfen. Der Militärausschuss hielt seine erste Sitzung im kooperativen<br />
Rahmen am 10. April 1992 ab. Regelmäßige Sitzungen mit<br />
Kooperationspartnern fanden sowohl auf Verteidigungsministerebene als auch<br />
unter dem Dach des Militärausschusses statt. Neben diesen multilateralen<br />
Zusammenkünften entwickelten sich bilaterale Kontakte und<br />
Kooperationsvorhaben zwischen Verteidigungsministerien und auf militärischer<br />
Ebene.<br />
Drittens: Vor dem Hintergrund der Krise im ehemaligen Jugoslawien und<br />
andernorts richtete sich die Aufmerksamkeit zunehmend auf die Rolle der<br />
<strong>NATO</strong> bei der Krisenbewältigung und Friedenserhaltung, insbesondere auf ihre<br />
Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen der Vereinten Nationen im<br />
ehemaligen Jugoslawien. Die wichtigsten Initiativen der <strong>NATO</strong> auf diesem<br />
Gebiet werden in Kapitel 5 beschrieben.<br />
Die Konsultation und Zusammenarbeit im NAKR war breit gefächert, konzentrierte<br />
sich jedoch hauptsächlich auf politische und sicherheitsrelevante<br />
Themen: Friedenserhaltung, Lösungsansätze für Rüstungskontrolle und<br />
Abrüstung, Fragen im Zusammenhang mit der Rüstungsplanung und militärischen<br />
Angelegenheiten, demokratische Konzepte der zivil-militärischen<br />
Beziehungen, Umstellung der Rüstungsproduktion auf zivilorientierte<br />
Produktionsvorhaben, Verteidigungsausgaben und Verteidigungshaushalt,<br />
Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem Gebiet, verteidigungsbedingte<br />
Umweltfragen, Weitergabe von Informationen über die <strong>NATO</strong> in den<br />
Kooperationspartnerländern, Konsultation im Rahmen der Grundsatzplanung<br />
und zivile/militärische Luftverkehrsführung.<br />
19
DAS BRÜSSELER GIPFELTREFFEN - JANUAR 1994<br />
Im Januar 1994 begründete die <strong>NATO</strong> auf dem Gipfeltreffen des<br />
Nordatlantikrats in Brüssel eine entscheidende neue Initiative zur Stärkung von<br />
Stabilität und Sicherheit in ganz Europa. Der NAKR und weitere Staaten wurden<br />
eingeladen, sich mit der <strong>NATO</strong> an einem neuen und weit reichenden<br />
Kooperationsprogramm, der Partnerschaft für den Frieden (PfP), zu beteiligen.<br />
Diese Partnerschaft hat sich seitdem zu einer wesentlichen<br />
Sicherheitskomponente im europäisch-atlantischen Raum entwickelt und<br />
nimmt heute in der <strong>NATO</strong> eine zentrale Stellung ein. Die Einladung zur<br />
Partnerschaft für den Frieden richtete sich an alle Länder des Nordatlantischen<br />
Kooperationsrates (NAKR) sowie an die Länder der Konferenz über Sicherheit<br />
und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), die einen Beitrag zum Programm leisten<br />
konnten und wollten. Die Aktivitäten der einzelnen Partner basieren auf<br />
gemeinsam erarbeiteten individuellen Partnerschaftsprogrammen. Der<br />
Umfang und die Ziele der Partnerschaft sowie deren Entwicklung und<br />
anschließende Ausweitung sind in Kapitel 3 beschrieben.<br />
Im Mai 1997 ging in Sintra aus dem NAKR der Euro-Atlantische<br />
Partnerschaftsrat (EAPR) hervor, der eine neue Phase der Zusammenarbeit<br />
einleiten sollte. Die Grundsätze des EAPR wurden in enger Zusammenarbeit<br />
zwischen der Allianz und ihren Partnerländern entwickelt und sind im EAPR-<br />
Grundlagendokument festgeschrieben.<br />
Die Annahme des EAPR-Grundlagendokuments signalisierte die<br />
Entschlossenheit der zu diesem Zeitpunkt 44 teilnehmenden Länder, die<br />
Qualität der politischen und militärischen Zusammenarbeit untereinander auf<br />
ein neues Niveau zu heben. Das Dokument bekräftigte die gemeinsame<br />
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Frieden und Stabilität im euro-atlantischen<br />
Raum zu stärken und auszubauen. Die gemeinsamen Werte und Grundsätze,<br />
die dieser Verpflichtung zugrunde liegen, sind im Rahmendokument der<br />
Partnerschaft für den Frieden (PfP) dargelegt (siehe <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong> -<br />
Dokumentation, separat herausgegeben). Der EAPR bietet den allgemeinen<br />
Rahmen für politische und sicherheitsbezogene Konsultationen sowie für eine<br />
verbesserte Zusammenarbeit unter dem Dach der Partnerschaft für den<br />
Frieden.<br />
Im Dezember 1997 beschloss der EAPR einen Aktionsplan, der den<br />
Wunsch der EAPR-Mitglieder widerspiegelte, die Partnerschaft zwischen ihnen<br />
zu stärken und effektiver zu gestalten. Eines der dem Aktionsplan zugrunde liegenden<br />
Ziele bestand darin, die politische und sicherheitsbezogene<br />
Konsultation und Zusammenarbeit innerhalb des EAPR weiter zu verstärken<br />
und zu vertiefen sowie die Transparenz unter den 44 teilnehmenden Ländern<br />
zu erhöhen. Die Außenminister der EAPR-Länder stimmten weiterhin der<br />
20
Einrichtung einer Euro-Atlantischen Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe<br />
(EADRU) und einer Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation<br />
(EADRU) zu.<br />
Der EAPR bietet ein Forum für ergebnisorientierte, multilaterale<br />
Konsultationen, eine verbesserte praktische Zusammenarbeit, intensiveren<br />
Austausch und eine stärkere Zusammenarbeit in regionalen Angelegenheiten<br />
sowie für eine höhere Transparenz und mehr Vertrauen in Sicherheitsfragen<br />
zwischen allen EAPR-Mitgliedstaaten.<br />
Zwei wichtige Grundsätze liegen dem Erfolg der Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Partnerländern sowohl bei der Partnerschaft<br />
für den Frieden als auch innerhalb des EAPR zugrunde. Erstens Offenheit: Die<br />
Möglichkeiten zu politischer Konsultation und praktischer Zusammenarbeit stehen<br />
allen Mitgliedstaaten und Partnern gleichermaßen offen. Zweitens<br />
Wahlfreiheit: Jeder Partner kann den Umfang und die Bereiche seiner<br />
Zusammenarbeit mit der Allianz selbst bestimmen. Entsprechend diesen<br />
Grundsätzen kann der EAPR im Plenum oder in kleinerem Rahmen unter<br />
Beteiligung der Mitgliedstaaten des Bündnisses und offenen Gruppen der<br />
Partnerländer zusammenkommen, um sich praktischen Fragen oder aktuell<br />
auftretenden regionalen Fragestellungen zu widmen. Die Anzahl gemeinsamer<br />
Aktivitäten unter EAPR-Schirmherrschaft hat sich ebenfalls erhöht. Auf der<br />
Basis der Grundsätze von Offenheit und Wahlfreiheit fanden weitere Aktivitäten<br />
zu wehrwirtschaftlichen Themen, Wissenschaft, verteidigungsbezogenen<br />
Umweltfragen, Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung und zur<br />
Vorbereitung auf zivile Notfälle statt.<br />
Die Partnerschaft für den Frieden bleibt in ihrer erweiterten Form ein klar<br />
erkennbarer Bestandteil praktischer Zusammenarbeit in verteidigungsbezogenen<br />
und militärischen Fragen im flexiblen Rahmen des EAPR. Die meisten<br />
Partnerländer haben außerdem diplomatische Vertretungen bei der <strong>NATO</strong> eingerichtet,<br />
die entscheidend zur Kommunikation und zu Kontakten in allen<br />
genannten Bereichen beitragen.<br />
DAS MADRIDER GIPFELTREFFEN - JULI 1997<br />
Das Madrider Gipfeltreffen vom Juli 1997 war ein entscheidendes<br />
Ereignis, bei dem wichtige Initiativen, die das Bündnis in den vorangegangenen<br />
fünf oder sechs Jahren eingeleitet hatte, zum Abschluss gebracht wurden.<br />
Gleichzeitig markierte dieses Treffen den Übergang in eine neue und schwierige<br />
Phase der Entwicklung der <strong>NATO</strong>, in der sich die zur Anpassung an die<br />
veränderten Gegebenheiten eingeführten neuen Strukturen und Grundsätze in<br />
der Praxis bewähren mussten. Die Aufgabe der Staats- und Regierungschefs<br />
21
in Madrid bestand also darin, die wichtigsten Komponenten der künftigen<br />
Bündnispolitik zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzufügen und deren<br />
Gesamtintegrität und Kohärenz sicherzustellen.<br />
Wie weit sich das Bündnis der internen und externen Anpassung verschrieben<br />
hat, wurde auf dem Madrider Gipfel durch weitere konkrete und weit<br />
reichende Maßnahmen auf allen wichtigen Gebieten deutlich: Aufnahme von<br />
Beitrittsverhandlungen mit Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn<br />
sowie Bestätigung der „Politik der offenen Tür” in Bezug auf künftige Beitritte,<br />
Stärkung der Partnerschaft für den Frieden und Einrichtung eines neuen<br />
Forums in Gestalt des EAPR zur Förderung der Zusammenarbeit, Einleitung<br />
eines völlig neuen Kapitels in den Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
Russland, Formalisierung einer verstärkten Partnerschaft mit der Ukraine,<br />
Intensivierung des Dialogs mit den Mittelmeerländern, Fortschritte bei der<br />
Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />
des Bündnisses und Definition der grundlegend reformierten militärischen<br />
Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>. Dieser überaus umfangreiche Themenkatalog<br />
steht für eine <strong>NATO</strong>, die die neuen Herausforderungen anzunehmen imstande<br />
ist, ohne dabei ihre traditionellen Aufgaben aufs Spiel zu setzen, und die ihre<br />
Zukunft auf ihre in der Vergangenheit unter Beweis gestellte Fähigkeit zur<br />
Anpassung an sich ständig verändernde Sicherheitserfordernisse gründet.<br />
DAS WASHINGTONER GIPFELTREFFEN - APRIL 1999<br />
Vom 23. bis zum 25. April 1999 hielt die <strong>NATO</strong> das 15. Gipfeltreffen ihres<br />
50-jährigen Bestehens in Washington DC ab. Der Gipfel fand während einer<br />
außergewöhnlichen Phase in der Geschichte der <strong>NATO</strong> inmitten der<br />
Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Bündnisses statt, die im Schatten der<br />
beispiellosen <strong>NATO</strong>-Luftangriffe zur Beendigung der kriegerischen<br />
Auseinandersetzungen im Kosovo standen. Obwohl die Kosovo-Krise notwendigerweise<br />
einen Großteil der Aufmerksamkeit des Gipfels beanspruchte,<br />
gaben die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs ihre Zustimmung zu einer<br />
Vielzahl weiterer Programme und Ziele mit langfristigen Konsequenzen für das<br />
Bündnis.<br />
Mit den in Washington erreichten Zielen wurde das Versprechen eingelöst,<br />
das zwei Jahre zuvor auf dem Madrider Gipfeltreffens abgegeben worden<br />
war. In Madrid hatte das Bündnis die Tschechische Republik, Ungarn und<br />
Polen zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingeladen und versprochen,<br />
dass die Tür auch für weitere Länder geöffnet bleibe. In Washington saßen die<br />
Regierungschefs dieser drei Länder erstmals mit am Tisch, und das Bündnis<br />
stellte eine Initiative vor, mit denen anderen interessierten Ländern in Zukunft<br />
die Vorbereitung auf eine mögliche Mitgliedschaft erleichtert werden sollte.<br />
22
„Die drei neuen Bündnispartner werden nicht die letzten sein”, erklärten die<br />
Staats- und Regierungschefs des Bündnisses im Kommuniqué zum<br />
Washingtoner Gipfeltreffen.<br />
In Madrid hatten sich die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs für eine<br />
Stärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie sämtlicher<br />
Partnerschaftsaktivitäten des Bündnisses ausgesprochen; in Washington stellten<br />
sie die auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte heraus und präsentierten<br />
neue Initiativen zur Fortsetzung dieser Vorhaben. In Madrid hatten die <strong>NATO</strong>-<br />
Staats- und Regierungschefs eine Überprüfung des Strategischen Konzepts<br />
(im Wesentlichen die Festschreibung der Grundsatzorientierung für die<br />
Aufgaben der Allianz sowie der entsprechenden Mittel) angefordert; in<br />
Washington wurde ein neues Strategisches Konzept verabschiedet, das das<br />
veränderte euro-atlantische Sicherheitsumfeld zum Ende des 20. Jahrhunderts<br />
widerspiegelt. In Madrid hatten <strong>NATO</strong> und Ukraine eine Charta über eine ausgeprägte<br />
Partnerschaft unterzeichnet; in Washington fand das erste<br />
Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der<br />
Ukraine statt, in dessen Rahmen die Bedeutung der Ukraine für die Sicherheit<br />
und Stabilität im euro-atlantischen Raum bestätigt wurde.<br />
Die Arbeiten des Washingtoner Gipfeltreffens sind im Kommuniqué zum<br />
Washingtoner Gipfeltreffen und im Strategischen Konzept umfassend dokumentiert.<br />
Das Kommuniqué enthält eine Beschreibung der Hauptthemen des<br />
Gipfels und des Bündnisses zu diesem entscheidenden Zeitpunkt seiner<br />
Geschichte. Das Strategische Konzept rüstet die Allianz für die sicherheitspolitischen<br />
Herausforderungen und Chancen des 21. Jahrhunderts und bietet<br />
eine Richtschnur für ihre künftige politische und militärische Entwicklung.<br />
Die konkreten Ergebnisse des Gipfels - in Form von Entscheidungen und<br />
Programmen - bereiteten die Allianz auf den Eintritt ins 21. Jahrhundert vor. Im<br />
Strategischen Konzept wurde anerkannt, dass sich das euro-atlantische<br />
Sicherheitsklima im Laufe der vorangegangenen zehn Jahre drastisch verändert<br />
hat, gleichzeitig wurde aber auch eingeräumt, dass „jedoch auch komplexe<br />
neue Risiken für euro-atlantischen Frieden und Stabilität aufgetreten<br />
[sind], einschließlich Unterdrückung, ethnischer Konflikte, wirtschaftlicher Not,<br />
des Zusammenbruchs politischer Ordnungen sowie der Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen”. Das neue Strategische Konzept definierte die<br />
Ziele und Aufgaben des Bündnisses für die Zukunft und brachte die<br />
Entschlossenheit seiner Mitglieder zum Ausdruck, die notwendigen militärischen<br />
Kapazitäten zum Erreichen sämtlicher Aufgabenstellungen der Allianz<br />
aufrechtzuerhalten.<br />
Ein wichtiges Merkmal für den Wandel in der Haltung der <strong>NATO</strong> ist die<br />
Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI)<br />
innerhalb des Bündnisses. Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens begrüß-<br />
23
ten die Staats- und Regierungschefs der Allianz die bislang erzielten<br />
Fortschritte und riefen zur Fortsetzung der Arbeiten zur Verwirklichung der<br />
ESVI auf. Die <strong>NATO</strong> hat zudem eine Initiative zur Verteidigungsfähigkeit ins<br />
Leben gerufen, die zu mehr Mobilität, Kompatibilität, Leistungsfähigkeit und<br />
Effektivität der Bündnisstreitkräfte beitragen soll. Ebenso hat die Allianz Änderungen<br />
der integrierten militärischen Kommandostruktur vorgenommen, die<br />
das geänderte Sicherheitsumfeld widerspiegeln. Diese Veränderungen sollen<br />
die <strong>NATO</strong> in die Lage versetzen, ihre Einsätze wirksamer durchzuführen.<br />
Das Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel umriss eine weitere neue<br />
Initiative des Bündnisses zu Massenvernichtungswaffen (MVW). Das Hauptziel<br />
der <strong>NATO</strong> hinsichtlich dieser destruktiven Waffen ist es, ihre „Proliferation zu<br />
verhindern, oder, falls sie geschieht, durch diplomatische Mittel rückgängig zu<br />
machen”. Um den Herausforderungen einer Verbreitung wirksamer begegnen<br />
zu können, hat die <strong>NATO</strong> beim internationalen Stab des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers<br />
ein Zentrum gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen eingerichtet.<br />
Dieses Zentrum soll einen integrierten politisch-militärischen Ansatz koordinieren,<br />
indem die Diskussion und das Verständnis für MVW-Fragen bei der<br />
<strong>NATO</strong> gefördert, vorhandene Programme zur Erhöhung der militärischen<br />
Einsatzbereitschaft in MVW-Umgebungen verbessert und der<br />
Informationsaustausch zu MVW-Vernichtungshilfsprogrammen zwischen<br />
Bündnisländern intensiviert werden.<br />
Gleichzeitig mit der Begrüßung der drei neuen Mitglieder auf ihrem ersten<br />
Gipfeltreffen betonten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, dass die Tür<br />
auch anderen Ländern weiterhin offen stehe. Im Rahmen des Gipfels wurde<br />
ein Aktionsplan zur Mitgliedschaft, die „praktische Umsetzung der Politik der<br />
offenen Tür”, vorgestellt. Beim Aktionsplan zur Mitgliedschaft handelt es sich<br />
um ein Programm, aus dem interessierte Länder auf Grundlage nationaler<br />
Entscheidungen und den eigenen Bedürfnissen entsprechend bestimmte<br />
Aktivitäten auswählen können. Das Programm deckt fünf Bereiche ab: politische<br />
und wirtschaftliche Fragen, verteidigungspolitische/militärische Fragen,<br />
Ressourcen, sicherheitspolitische und rechtliche Fragen. Die <strong>NATO</strong> betont,<br />
dass das Programm nicht als Kriterienliste für die Mitgliedschaft zu betrachten<br />
ist und dass die aktive Beteiligung an der PfP und dem EAPR für Länder, die<br />
an einer möglichen künftigen Mitgliedschaft interessiert sind, weiterhin entscheidende<br />
Bedeutung hat. Entscheidungen über die Mitgliedschaft würden<br />
jedoch auf Einzelfallbasis in Übereinstimmung mit der Erklärung zum Madrider<br />
Gipfeltreffen und der Erklärung zum Washingtoner Gipfeltreffen gefällt.<br />
Im Anschluss an das Treffen auf Gipfelebene des Nordatlantikrats kamen<br />
in Washington auch die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter der<br />
Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats zusammen. Die<br />
EAPR-Staats- und -Regierungschefs besprachen die Lage im Kosovo und ver-<br />
24
liehen ihrer Unterstützung für die Forderungen der internationalen<br />
Gemeinschaft sowie ihrem Abscheu vor der von Gewalt, Unterdrückung und<br />
ethnischen Säuberungen bestimmten Politik, die im Kosovo von den Behörden<br />
der Bundesrepublik Jugoslawien ausgeübt wurde, Ausdruck. Die Staats- und<br />
Regierungschefs gaben ihre Bereitschaft zur Unterstützung für ein weit reichendes<br />
Sicherheitsfundament sowie wirtschaftsfördernde und demokratiebidende<br />
Maßnahmen in Südosteuropa bekannt. Sie verabschiedeten zudem<br />
einen Bericht mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Allianz für das 21.<br />
Jahrhundert - Die vertiefte und operativere Partnerschaft”, der darauf abzielte,<br />
die Fähigkeit des Bündnisses und seiner Partner zur künftigen<br />
Zusammenarbeit zu verbessern.<br />
Obwohl Russland die Teilnahme am Washingtoner Gipfeltreffen angesichts<br />
der Geschehnisse in Jugoslawien ablehnte, bekräftigten die Staats- und<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong> ihr Engagement für eine Partnerschaft mit<br />
Russland im Rahmen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte. Sie unterstrichen auch<br />
die Tatsache, dass enge Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland von<br />
gegenseitigem Interesse sind und große Bedeutung für die Stabilität und<br />
Sicherheit im euro-atlantischen Raum haben.<br />
Erstmals fand auch ein gemeinsames Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />
Regierungschefs mit dem Präsidenten der Ukraine statt. Beide Seiten begrüßten<br />
die im Rahmen der Ausgeprägten Partnerschaft erzielten Fortschritte und<br />
besprachen verschiedene euro-atlantische Sicherheitsfragen.<br />
Im Kommuniqué zum Washingtoner Gipfel wurde die Bedeutung des<br />
<strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs als integraler Bestandteil der gemeinsamen<br />
Sicherheitsbemühungen der Allianz bekräftigt. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />
-Regierungschefs beauftragten die Allianz, eine rasche Umsetzung der<br />
Intensivierung der im Rahmen des Dialogs eingeleiteten Kooperation auf politischer<br />
und praktischer Ebene voranzutreiben.<br />
Die auf dem Washingtoner Gipfeltreffen erzielten Ergebnisse waren<br />
sowohl praktischer als auch konzeptioneller Art und stellten die Früchte mehrerer<br />
Jahre Arbeit dar. Sie spiegelten auch die unmittelbaren Prioritäten der<br />
<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten wider, insbesondere die Notwendigkeit einer<br />
Beendigung des Kosovo-Konflikts und die Wiederherstellung der Rechte der<br />
Einwohner des Kosovo.<br />
BEENDIGUNG DES KOSOVO-KONFLIKTS<br />
Am Abend des 9. Juni 1999 wurde eine Militärisch-Technische<br />
Vereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong> und der Bundesrepublik Jugoslawien<br />
geschlossen. Entsprechend der Vereinbarung zwischen der jugoslawischen<br />
25
Regierung und den Sonderbevollmächtigten der Europäischen Union und<br />
Russlands vom 3. Juni sah die Militärisch-Technische Vereinbarung insbesondere<br />
den sofortigen Abzug der jugoslawischen Sicherheitskräfte aus dem<br />
Kosovo vor.<br />
Am 10. Juni 1999 konnte <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana die<br />
Einstellung der Luftschläge gegen Jugoslawien bekannt geben. Am selben Tag<br />
verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244,<br />
in der die Annahme der Grundsätze für eine politische Lösung einschließlich<br />
einer sofortigen Beendigung von Gewaltanwendung und eines schnellen<br />
Abzugs des jugoslawischen Militärs, der Polizei und paramilitärischer Kräfte<br />
durch Jugoslawien begrüßt wurde. In der Resolution wurde auch die<br />
Einrichtung einer „internationalen Präsenz von Zivil- und Sicherheitskräften im<br />
Kosovo” unter der Schirmherrschaft der VN angekündigt. Die <strong>NATO</strong>-geführte<br />
Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die zur Erfüllung der sicherheitstechnischen<br />
Aufgaben dieses Mandats aufgestellt wurde, traf am 12. Juni im Kosovo ein<br />
und beendete ihren ersten Einsatz bis zum 20. Juni. Näheres zu diesen<br />
Ereignissen ist Kapitel 5 zu entnehmen.<br />
Nach Beendigung des Kosovo-Konflikts waren die dringlichsten Punkte<br />
auf der Agenda des Bündnisses die Umsetzung der Vereinbarung zur<br />
Beendigung des Konflikts, die Wiederherstellung des Friedens, die Rückkehr<br />
der Flüchtlinge und der Schutz der Einwohner des Kosovo ungeachtet ihrer<br />
ethnischen Zugehörigkeit. Die Zusammenarbeit von Truppen aus <strong>NATO</strong>-<br />
Ländern, Russland, der Ukraine und vielen anderen Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten zur Erreichung dieser Ziele profitierte in hohem Maße von den<br />
Erfahrungen aus dem fortgesetzten Einsatz der Stabilisierungstruppe (SFOR)<br />
in Bosnien und Herzegowina. Viele der beteiligten Länder waren auch aktive<br />
Teilnehmer der <strong>NATO</strong>-Partnerschaft für den Frieden - ein Faktor, der wesentlich<br />
dazu beigetragen hat, dass die multinationalen Kräfte eine so bedeutende<br />
Rolle bei der Schaffung einer Basis für die künftige Stabilität in dieser Region<br />
spielen konnten.<br />
In den darauf folgenden Monaten machte sich der Einfluss des Kosovo-<br />
Konflikts auch in der Umsetzung einer Reihe der anlässlich des Washingtoner<br />
Gipfeltreffens im April 1999 vorgestellten Initiativen und späteren<br />
Entscheidungen der Allianz bemerkbar. Insbesondere erhielten dadurch die<br />
Pläne zur Schaffung einer stärkeren Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität und zum Aufbau europäischer Kapazitäten, die für<br />
Interventionen zur Krisenbewältigung und Friedenssicherung im Falle künftiger<br />
Konflikte geeignet sind, in die die Allianz als Ganzes möglicherweise nicht<br />
involviert ist, zusätzlichen Auftrieb. Dieser Prozess ist in Kapitel 4 dargestellt.<br />
26
NEUER GENERALSEKRETÄR<br />
Im März 2000, ein Jahr nach der <strong>NATO</strong>-Intervention im Kosovo, gab der<br />
neue <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson einen Bericht heraus, in dem die<br />
mit Hilfe der Militäroperation und des Einsatzes der KFOR erzielten Ergebnisse<br />
zusammengefasst und die noch verbleibenden Herausforderungen umrissen<br />
wurden.<br />
Der ehemalige Verteidigungsminister des Vereinigten Königreichs Lord<br />
Robertson trat sein Amt als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär am 14. Oktober 1999 an.<br />
An seinem ersten Tag in diesem Amt stellte er die Prioritäten des Bündnisses<br />
für die kommenden Monate aus seiner Sicht dar und legte dabei den besonderen<br />
Schwerpunkt auf drei Bereiche, die sofortiger Maßnahmen bedurften<br />
und von langfristiger Bedeutung für die Allianz waren.<br />
Zunächst muss die <strong>NATO</strong> uneingeschränkt ihre Aufgaben zur<br />
Stabilisierung des Balkans im Anschluss an die Kosovo-Krise übernehmen und<br />
gewährleisten, dass die friedenserhaltenden Missionen der <strong>NATO</strong> sowohl in<br />
Bosnien und Herzegowina als auch im Kosovo schnellstmöglich die<br />
Bedingungen für einen nachhaltigen Frieden schaffen.<br />
Zum Zweiten unterstrich er die Erfordernis, die Rolle Europas in der <strong>NATO</strong><br />
zu stärken, und bezeichnete dies als dringende Notwendigkeit, wenn die <strong>NATO</strong><br />
auch in Zukunft ihre frühere Stärke beibehalten solle. Die Allianz muss gute,<br />
wirksame und effiziente Verbindungen zur Europäischen Union aufbauen, die<br />
ebenfalls ihre Rolle auf diesem Gebiet stärkt. Mit der Aussage „mehr Europa in<br />
der <strong>NATO</strong> heißt nicht weniger Nordamerika” betonte Lord Robertson die<br />
Tatsache, dass die transatlantische Beziehung weiterhin der Schlüssel für die<br />
Wirksamkeit der <strong>NATO</strong> bleibt und ohne starke transatlantische Bindung keine<br />
echte Stabilität in Europa und kein Schutz seiner demokratischen Werte gegeben<br />
sein kann.<br />
Den dritten Schwerpunkt legte er auf die unmittelbare Priorität des<br />
Aufbaus engerer Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland und verwies<br />
auf die Wiederaufnahme der Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats als eine außerordentlich positive Entwicklung in diesem<br />
Prozess.<br />
In dieser Ausgabe des <strong>NATO</strong>-<strong>Handbuch</strong>s wird die Entwicklung der <strong>NATO</strong>-<br />
Politik auf diesen und anderen Tätigkeitsfeldern der Allianz beschrieben. Zu<br />
leichteren Handhabung wurde das Buch in zwei Teile gegliedert, von denen der<br />
erste die Zusammenarbeit auf bestimmten Gebieten zur Förderung der Ziele<br />
der Allianz beschreibt und einen Überblick über den Kontext der politischen<br />
Entwicklung gibt, und der zweite die entsprechenden Verfahren und Strukturen<br />
27
darlegt, die eingerichtet wurden, um den Informationsaustausch, die<br />
Konsultation, die Entscheidungsfindung und die operativen Aufgaben, die für<br />
diesen Prozess von grundlegender Bedeutung sind, zu ermöglichen.<br />
28
TEIL I<br />
KAPITEL 1<br />
WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />
Die Ursprünge des Bündnisses<br />
Grundlegende Sicherheitsaufgaben
WAS IST DIE <strong>NATO</strong>?<br />
DIE URSPRÜNGE DES BÜNDNISSES<br />
Zwischen 1945 und 1949 beobachteten die westeuropäischen Staaten<br />
und ihre nordamerikanischen Verbündeten, die mit dem dringend notwendigen<br />
Wiederaufbau ihrer Wirtschaft beschäftigt waren, mit Besorgnis die auf<br />
Expansion ausgerichtete Politik und Strategie der UdSSR. Bei den westlichen<br />
Regierungen, die ihre Versprechen aus der Kriegszeit erfüllt und daher ihre<br />
Verteidigungsstrukturen abgebaut und ihre Streitkräfte demobilisiert hatten,<br />
wuchs die Sorge, als klar wurde, dass die sowjetische Führung beabsichtigte,<br />
ihre eigenen Streitkräfte auf voller Kriegsstärke zu halten. Außerdem war es<br />
angesichts der erklärten ideologischen Ziele der sowjetischen kommunistischen<br />
Partei offenkundig, dass Appelle zur Einhaltung der Charta der<br />
Vereinten Nationen und der bei Kriegsende getroffenen internationalen<br />
Vereinbarungen nicht ausreichen würden, die nationale Souveränität oder<br />
Unabhängigkeit demokratischer Staaten bei einer drohenden Aggression von<br />
außen oder einer Subversion von innen zu gewährleisten. Diese<br />
Befürchtungen wurden durch die Zwangseinführung undemokratischer<br />
Herrschaftsformen, die Unterdrückung jeder wirklichen Opposition und die<br />
Verweigerung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte und Freiheiten in<br />
vielen Ländern Mittel- und Osteuropas und in anderen Regionen der Welt weiter<br />
verstärkt.<br />
Zwischen 1947 und 1949 spitzte sich die Lage aufgrund einer Reihe dramatischer<br />
politischer Ereignisse weiter zu. Dazu gehörten die unmittelbare<br />
Bedrohung der Souveränität Norwegens, Griechenlands, der Türkei und anderer<br />
westeuropäischer Staaten, der Staatsstreich in der Tschechoslowakei vom<br />
Juni 1948 und die im April desselben Jahres begonnene widerrechtliche<br />
Blockade Berlins. Die Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags im März 1948 1<br />
zeigte die Entschlossenheit von fünf westeuropäischen Staaten - Belgiens,<br />
Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs -,<br />
ein gemeinsames Verteidigungssystem zu errichten und ihre gegenseitigen<br />
Bindungen so zu festigen, dass sie künftig ideologischen, politischen und<br />
militärischen Bedrohungen ihrer Sicherheit würden Einhalt gebieten können.<br />
1 Der 1984 überarbeitete Brüsseler Vertrag von 1948 war der erste nach dem Krieg vollzogene Schritt<br />
zur Wiederherstellung der Sicherheit in Westeuropa und führte zur Entstehung der Westunion und<br />
der Brüsseler Vertragsorganisation. Gleichzeitig war er der erste Schritt auf dem Wege zur<br />
Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahr 1949 und zur Gründung des Nordatlantischen<br />
Bündnisses. Der Brüsseler Vertrag ist das Gründungsdokument der heutigen Westeuropäischen<br />
Union (WEU).<br />
31
Es folgten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und Kanada über<br />
die Schaffung einer großen nordatlantischen Allianz auf der Grundlage von<br />
Sicherheitsgarantien und gegenseitigen Verpflichtungen zwischen Europa und<br />
Nordamerika. Dänemark, Island, Italien, Norwegen und Portugal wurden von<br />
den Partnern des Brüsseler Vertrags eingeladen, sich an diesem Prozess zu<br />
beteiligen. Die Verhandlungen führten schließlich im April 1949 zur<br />
Unterzeichnung des Vertrags von Washington und damit zur Schaffung eines<br />
gemeinsamen Sicherheitssystems auf der Grundlage einer Partnerschaft zwischen<br />
diesen zwölf Staaten. 1952 traten Griechenland und die Türkei dem<br />
Vertragswerk bei. Die Bundesrepublik Deutschland 2 schloss sich dem Bündnis<br />
1955 an, und 1982 wurde auch Spanien Mitglied der <strong>NATO</strong>. 1999 kamen die<br />
Tschechische Republik, Ungarn und Polen als neue Bündnispartner hinzu.<br />
Das Nordatlantische Bündnis wurde auf der Grundlage eines Vertrags<br />
zwischen den Mitgliedstaaten geschaffen, dem diese aus freien Stücken sowie<br />
nach öffentlichen Debatten und ordnungsgemäßen parlamentarischen<br />
Verfahren beigetreten waren. Der Vertrag respektiert ihre individuellen Rechte<br />
sowie ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen im Einklang mit der Charta der<br />
Vereinten Nationen. Er verpflichtet die einzelnen Mitgliedstaaten, Risiken und<br />
Verantwortung zu übernehmen, und bietet ihnen dafür den Nutzen kollektiver<br />
Sicherheit; er verlangt außerdem von jedem Mitgliedstaat die Zusage, keine<br />
eventuell mit dem Vertrag kollidierenden anderen völkerrechtlichen<br />
Verpflichtungen einzugehen.<br />
Zwischen der Gründung des Bündnisses und heute liegt ein halbes<br />
Jahrhundert Geschichte. Lange konzentrierte sich die <strong>NATO</strong> darauf, die unmittelbare<br />
Verteidigung und Sicherheit ihrer Mitgliedstaaten zu gewährleisten.<br />
Dies ist auch heute noch ihre Kernfunktion, aber die unmittelbar verfolgten<br />
Ziele haben sich grundlegend geändert. Die wichtigsten Punkte, die zu diesem<br />
Wandel beigetragen haben, sind in den entsprechenden Kapiteln dieses<br />
<strong>Handbuch</strong>s zusammengefasst.<br />
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSAUFGABEN<br />
Wesentliches Ziel der <strong>NATO</strong> ist es, in Übereinstimmung mit dem<br />
Nordatlantikvertrag und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen<br />
mit politischen und militärischen Mitteln die Freiheit und Sicherheit aller ihrer<br />
Mitglieder zu gewährleisten. Das Bündnis wirkt seit seiner Gründung für die<br />
Schaffung einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa, die<br />
sich auf die gemeinsamen Werte Demokratie, Menschenrechte und<br />
2 Seit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 erstreckt sich der Schutz des Bündnisses<br />
auch auf die ehemalige Deutsche Demokratische Republik als Teil des vereinten Landes.<br />
32
Rechtsstaatlichkeit stützt. Dieses Hauptziel des Bündnisses hat seit<br />
Beendigung des Kalten Krieges neue Bedeutung erlangt, denn zum ersten Mal<br />
in der Nachkriegsgeschichte Europas ist die Erreichung dieses Ziels in greifbare<br />
Nähe gerückt.<br />
Die <strong>NATO</strong> bildet das transatlantische Bindeglied, über das die Sicherheit<br />
Nordamerikas dauerhaft mit der Sicherheit Europas verknüpft ist. Sie ist praktischer<br />
Ausdruck der erfolgreichen kollektiven Bemühungen der<br />
Bündnisstaaten, ihre gemeinsamen Sicherheitsinteressen zu verfolgen.<br />
Grundlegendes Handlungsprinzip des Bündnisses ist die gemeinsame<br />
Verpflichtung zu allseitiger Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf der<br />
Grundlage der Unteilbarkeit ihrer Sicherheit. Solidarität und Zusammenhalt<br />
innerhalb des Bündnisses bieten die Gewähr dafür, dass kein Mitgliedstaat<br />
sich bei der Bewältigung elementarer sicherheitspolitischer<br />
Herausforderungen allein auf seine eigenen nationalen Möglichkeiten stützen<br />
muss. Ohne den Mitgliedstaaten ihr Recht und ihre Pflicht abzusprechen, ihre<br />
souveräne Verantwortung im Verteidigungsbereich wahrzunehmen, ermöglicht<br />
ihnen das Bündnis, ihre wesentlichen nationalen sicherheitspolitischen Ziele<br />
im kollektiven Rahmen zu verfolgen. Kurz gesagt handelt es sich beim Bündnis<br />
um einen Zusammenschluss freier Staaten, die entschlossen sind, ihre<br />
Sicherheit durch gegenseitige Garantien und stabile Beziehungen zu anderen<br />
Ländern zu wahren.<br />
Der Nordatlantikvertrag vom April 1949, der die rechtliche und vertragliche<br />
Grundlage des Bündnisses bildet, basiert auf Artikel 51 der Charta der<br />
Vereinten Nationen, der das naturgegebene Recht unabhängiger Staaten auf<br />
individuelle und kollektive Verteidigung bekräftigt. Gemäß der Präambel des<br />
Vertrags ist es das Ziel der Bündnispartner, „friedliche und freundschaftliche<br />
Beziehungen im nordatlantischen Gebiet zu fördern”. Zum Zeitpunkt der<br />
Vertragsunterzeichnung allerdings bestand das unmittelbare Ziel der <strong>NATO</strong> in<br />
der Verteidigung ihrer Mitglieder vor der Bedrohung durch die Politik und das<br />
wachsende Militärpotenzial der damaligen Sowjetunion.<br />
Die Nordatlantikpakt-Organisation (<strong>NATO</strong>) stellt die Strukturen bereit, die<br />
die Verwirklichung der Ziele des Bündnisses ermöglichen. Sie ist eine Staaten<br />
übergreifende Organisation, in der alle Mitglieder ihre volle Souveränität und<br />
Unabhängigkeit wahren. Die <strong>NATO</strong> ist das Forum, auf dem die Mitgliedstaaten<br />
Themen ihrer Wahl beraten und über politische und militärische<br />
Angelegenheiten entscheiden, die ihre Sicherheit berühren. Sie liefert außerdem<br />
die Strukturen, die erforderlich sind, um die Beratung untereinander und<br />
die Zusammenarbeit zu erleichtern, und zwar sowohl in politischen, militärischen<br />
und wirtschaftlichen Fragen als auch auf wissenschaftlichem Gebiet und<br />
in anderen nichtmilitärischen Bereichen.<br />
33
Das daraus erwachsende Gefühl gleicher Sicherheit unter den<br />
Bündnispartnern ungeachtet unterschiedlicher Gegebenheiten und unterschiedlicher<br />
nationaler militärischer Fähigkeiten trägt zur Stabilität im euroatlantischen<br />
Raum bei. Es schafft die Voraussetzungen, die eine verstärkte<br />
Zusammenarbeit sowohl zwischen den Bündnispartnern untereinander als<br />
auch zwischen Mitgliedstaaten des Bündnisses und anderen Staaten fördern.<br />
Zu den Mitteln, mit denen das Bündnis seine Sicherheitspolitik umsetzt,<br />
gehören die Erhaltung eines für die Kriegsverhütung und die Gewährleistung<br />
einer wirksamen Verteidigung ausreichenden Militärpotenzials, die Fähigkeit<br />
zur Bewältigung von Krisen, die die Sicherheit der Mitglieder betreffen, sowie<br />
die aktive Förderung des Dialogs mit anderen Staaten und ein kooperativer<br />
Ansatz in der europäischen Sicherheitspolitik, der auch Maßnahmen mit Blick<br />
auf weitere Fortschritte im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüstung beinhaltet.<br />
Um ihr wesentliches Ziel als dem Washingtoner Vertrag und der Charta<br />
der Vereinten Nationen verpflichtetes Staatenbündnis zu erreichen, nimmt die<br />
Allianz folgende grundlegende Sicherheitsaufgaben wahr:<br />
„Sicherheit: Sie bietet eines der unverzichtbaren Fundamente für ein stabiles<br />
euro-atlantisches Sicherheitsumfeld, gegründet auf dem Wachsen demokratischer<br />
Einrichtungen und auf dem Bekenntnis zur friedlichen Beilegung von<br />
Streitigkeiten, in dem kein Staat in der Lage ist, einen anderen Staat durch die<br />
Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang<br />
auszusetzen.<br />
Konsultation: Sie dient gemäß Artikel 4 des Washingtoner Vertrags als ein<br />
wesentliches transatlantisches Forum für Konsultationen unter den<br />
Verbündeten über alle Fragen, die ihre vitalen Interessen einschließlich möglicher<br />
Entwicklungen berühren, die Risiken für die Sicherheit der<br />
Bündnismitglieder mit sich bringen, und als Forum für sachgerechte<br />
Koordinierung ihrer Bemühungen in Bereichen, die sie gemeinsam angehen.<br />
Abschreckung und Verteidigung: Sie schreckt vor jeder<br />
Aggressionsandrohung und wehrt jeden Angriff gegen einen <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaat ab, wie es in den Artikeln 5 und 6 des Washingtoner Vertrags vorgesehen<br />
ist.<br />
Und sie stärkt Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums<br />
durch:<br />
34<br />
• Krisenbewältigung: Sie steht bereit, von Fall zu Fall und im Konsens,<br />
im Einklang mit Artikel 7 des Washingtoner Vertrags zu wirksamer<br />
Konfliktverhütung beizutragen und sich bei der Krisenbewältigung<br />
aktiv einzusetzen, einschließlich durch Krisenreaktionseinsätze.
• Partnerschaft: Sie fördert breit angelegte Partnerschaft,<br />
Zusammenarbeit und Dialog mit anderen Staaten im euro-atlantischen<br />
Raum mit dem Ziel, Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und<br />
die Fähigkeit zu gemeinsamem Handeln mit dem Bündnis zu<br />
erhöhen.” 3<br />
Die in der <strong>NATO</strong> geschaffenen Strukturen ermöglichen es den<br />
Mitgliedstaaten, ihre politischen Entscheidungen aufeinander abzustimmen,<br />
um so diese grundlegenden Aufgaben erfüllen zu können. Sie bieten den<br />
Rahmen für ständige Konsultationen und Zusammenarbeit in politischen, wirtschaftlichen<br />
und anderen nichtmilitärischen Bereichen sowie die Erstellung<br />
integrierter Pläne zur kollektiven Verteidigung, den Aufbau der für den Einsatz<br />
von Streitkräften notwendigen Infrastruktur, Basiseinrichtungen und Anlagen<br />
sowie gemeinsame Ausbildungsprogramme und Übungen. Den Unterbau für<br />
diese Aktivitäten bildet eine komplexe zivile und militärische Struktur mit<br />
Verwaltungs-, Haushalts- und Planungsstäben sowie Dienststellen, die von<br />
den Mitgliedstaaten des Bündnisses zur Koordinierung der Arbeit in bestimmten<br />
Fachbereichen eingerichtet wurden, so zum Beispiel die erforderlichen<br />
Kommunikationsmittel zur Erleichterung politischer Konsultationen und zur<br />
Führung der Streitkräfte sowie deren notwendiger logistischer Unterstützung.<br />
Diese Struktur ist in Teil II des <strong>Handbuch</strong>s dargestellt.<br />
3 Aus dem Strategischen Konzept der Allianz, das anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April<br />
1999 herausgegeben wurde.<br />
35
KAPITEL 2<br />
DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />
Das neue Sicherheitsumfeld in Europa<br />
Neue Institutionen<br />
Das Strategische Konzept des Bündnisses<br />
Die Rolle alliierter Streitkräfte und die Neuordnung des<br />
Verteidigungsdispositivs des Bündnisses<br />
Die <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen Sicherheitsumfeld
DIE ALLIANZ IM WANDEL<br />
DAS NEUE SICHERHEITSUMFELD IN EUROPA<br />
Am 4. April 1989 feierte das Bündnis den 40. Jahrestag der<br />
Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags. Dieses Ereignis fiel mit dem Beginn<br />
einer Zeit tief greifenden Wandels in den Ost-West- und internationalen<br />
Beziehungen sowie einer weit reichenden Veränderung im Sicherheitsumfeld<br />
zusammen. Das Nordatlantische Bündnis spielte eine entscheidende Rolle bei<br />
der Schaffung der Voraussetzungen für den auf den folgenden Seiten<br />
beschrieben Wandel. Es bildete die Grundlage für die kollektive Verteidigung<br />
und die gemeinsame Sicherheit seiner Mitgliedstaaten und vermochte<br />
während des Kalten Krieges das strategische Gleichgewicht in Europa aufrechtzuerhalten.<br />
Damit sicherte das Bündnis die Freiheit und Unabhängigkeit<br />
seiner Mitglieder. Entsprechend dem Nordatlantikvertrag übt das Bündnis<br />
diese Kernfunktionen auch weiterhin aus und hat zusätzlich neue Aufgaben<br />
übernommen. Es arbeitet weiter an der Verfestigung der geschaffenen<br />
Fundamente, um in ganz Europa Stabilität auf der Grundlage gemeinsamer<br />
demokratischer Werte, der Achtung der Menschenrechte und der<br />
Rechtsstaatlichkeit zu fördern.<br />
Im Folgenden werden die Ursachen und der Verlauf dieser Entwicklungen<br />
beschrieben, ferner die Fortschritte, die bei der Verwirklichung vieler<br />
Langzeitziele des Bündnisses erreicht wurden, und die wichtigsten Probleme,<br />
denen sich die Mitgliedstaaten und ihre Kooperationspartner bei der<br />
Anpassung ihrer Politik und der Gestaltung ihrer gemeinsamen Institutionen im<br />
Hinblick auf neue Herausforderungen gegenübersehen.<br />
Ursachen des veränderten Sicherheitsumfelds<br />
Die Wurzeln des Wandels, der die politische Landkarte Europas grundlegend<br />
verändert hat, lassen sich auf eine Reihe von Entwicklungen der 60er<br />
und 70er Jahre zurückverfolgen, die weitreichende Konsequenzen haben sollten.<br />
Unter den zahlreichen Ursachen dieser Entwicklung sind drei Ereignisse<br />
von herausragender Bedeutung: erstens die im Dezember 1967 durch das<br />
Bündnis erfolgte Verabschiedung der Harmel-Doktrin, die auf dem zweigleisigen<br />
Ansatz der Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigung und dem<br />
parallel dazu verlaufenden Bemühen um Entspannung im Ost-West-Verhältnis<br />
beruhte; zweitens die 1969 vollzogene Einführung der Ostpolitik durch die<br />
deutsche Bundesregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt, die ein positiveres<br />
Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten und der Sowjetunion anstrebte,<br />
soweit es die Innen- und Außenpolitik dieser Länder erlaubten; und schließlich<br />
39
die Verabschiedung der KSZE 1 -Schlussakte von Helsinki im August 1975, die<br />
neue Maßstäbe für die Diskussion über Menschenrechtsfragen setzte und entsprechende<br />
Schritte zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen Ost<br />
und West einleitete.<br />
Eine Reihe ähnlich wichtiger Ereignisse kennzeichnete den Verlauf der<br />
Ost-West-Beziehungen in den 80er Jahren. Dazu gehörten die Stationierung<br />
von Mittelstreckenraketen in Europa durch die <strong>NATO</strong> nach dem<br />
Doppelbeschluss zur nuklearen Nachrüstung und zur Rüstungskontrolle im<br />
Dezember 1979; ferner der später im Dezember 1987 unterzeichnete Vertrag<br />
von Washington, mit dem die amerikanischen und sowjetischen landgestützten<br />
nuklearen Mittelstreckenraketen weltweit abgeschafft wurden. Hinzu kamen<br />
erste Anzeichen eines Wandels in Osteuropa, wie sie sich, trotz späterer<br />
Rückschläge, mit der Entstehung und Anerkennung der unabhängigen<br />
Gewerkschaftsbewegung „Solidarność” im August 1980 in Polen abzeichneten,<br />
sowie die Folgen des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan im<br />
Dezember 1979 und des endgültigen Abzugs der sowjetischen Streitkräfte aus<br />
Afghanistan im Februar 1989; schließlich die Ernennung Michail<br />
Gorbatschows zum Generalsekretär der Kommunistischen Partei der<br />
Sowjetunion (KPdSU) im März 1985.<br />
Im März 1989 wurden im Rahmen der KSZE viel versprechende neue<br />
Rüstungskontrollverhandlungen zwischen den 23 Staaten der <strong>NATO</strong> und des<br />
Warschauer Pakts in Wien aufgenommen, bei denen es um den Abbau konventioneller<br />
Streitkräfte in Europa (KSE) ging. Vor diesem Hintergrund war das<br />
<strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Brüssel Ende Mai 1989 von besonderer Bedeutung. Es<br />
wurden zwei wichtige Erklärungen zur Bündnispolitik veröffentlicht, nämlich<br />
einmal eine Erklärung zum 40. Jahrestag der Gründung des Bündnisses, in der<br />
die Ziele und die Politik für das fünfte Jahrzehnt der Zusammenarbeit dargelegt<br />
wurden, und zum anderen ein Gesamtkonzept für Rüstungskontrolle und<br />
Abrüstung.<br />
Die Gipfelerklärung von 1989 enthielt eine Reihe äußerst wichtiger<br />
Elemente. Sie erkannte die Veränderungen an, die sich in der Sowjetunion und<br />
in anderen osteuropäischen Staaten vollzogen, und umriss das langfristig<br />
gesteckte Ziel des Bündnisses zur Überwindung der Teilung Europas und zur<br />
Gestaltung einer gerechten Friedensordnung in Europa. Sie bekräftigte die<br />
fortdauernde Notwendigkeit eines glaubhaften und wirksamen<br />
Abschreckungspotenzials und einer angemessenen Verteidigung und billigte<br />
die dreistufige Rüstungskontrollinitiative von US-Präsident Bush, die sich a) für<br />
1 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde im Januar 1995 in<br />
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) umbenannt.<br />
40
eschleunigte KSE-Verhandlungen in Wien, b) für erhebliche Reduzierungen<br />
weiterer Kategorien konventioneller Waffen sowie c) für wesentliche<br />
Verminderungen der Personalstärke der von den Vereinigten Staaten und der<br />
Sowjetunion außerhalb ihres Hoheitsgebiets stationierten Truppen aussprach.<br />
Die Gipfelerklärung stellte eine umfassende Agenda für erweiterte Ost-West-<br />
Zusammenarbeit auf anderen Gebieten, für Maßnahmen, mit denen bedeutsamen<br />
globalen Herausforderungen begegnet werden sollte, und für<br />
Maßnahmen zur Verwirklichung der Langzeitziele des Bündnisses auf.<br />
Entwicklungen Ende der 80er Jahre<br />
Entwicklungen von weit reichender Bedeutung für den gesamten europäischen<br />
Kontinent und für die internationalen Beziehungen insgesamt setzten<br />
sich das ganze Jahr hindurch fort. Ende 1989 und in den ersten Wochen des<br />
Jahres 1990 waren bedeutsame politische und wirtschaftliche<br />
Reformfortschritte in Polen und Ungarn erreicht worden. In der Deutschen<br />
Demokratischen Republik, Bulgarien, der Tschechoslowakei und Rumänien<br />
wurden Schritte in Richtung Freiheit und Demokratie unternommen, die weit<br />
über die Erwartungen hinausgingen.<br />
Die über 40 Jahre lang genährte Hoffnung auf ein Ende der Teilung<br />
Europas und damit Deutschlands wurde im November 1989 mit der Öffnung<br />
der Berliner Mauer Realität. Die Bündnispartner sahen in diesem Ereignis<br />
neben seiner symbolischen Bedeutung auch den Beginn eines weit reichenden<br />
Prozesses zu einem wahrhaft vereinten und freien Europa. Dieser Prozess war<br />
keineswegs abgeschlossen; er stieß auf zahlreiche Hindernisse und<br />
Unwägbarkeiten, aber dennoch waren rasche und beeindruckende Fortschritte<br />
erzielt worden. In den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten waren<br />
bereits freie Wahlen abgehalten worden oder geplant, frühere Unstimmigkeiten<br />
wurden überwunden, repressive Grenzanlagen wurden abgebaut, und in weniger<br />
als einem Jahr, am 3. Oktober 1990, wurde mit Unterstützung der<br />
Völkergemeinschaft und Zustimmung der sowjetischen Regierung die<br />
Vereinigung der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage eines internationalen<br />
Vertrags und demokratischer Wahlen des gesamten deutschen Volkes<br />
vollzogen.<br />
Sowohl bereits durchgeführte als auch in Aussicht gestellte Reformen hatten<br />
bedeutende positive Veränderungen im Verhältnis der mittel- und osteuropäischen<br />
Staaten zur Völkergemeinschaft zur Folge. Sie eröffneten einen<br />
neuen und fruchtbaren Dialog zwischen Ost und West, der anstatt zu Furcht<br />
vor Konfrontation Anlass zu wirklicher Hoffnung gab und anstelle von Polemik<br />
und Stagnation praktische Vorschläge für eine Zusammenarbeit bot.<br />
41
Ein solcher Wandel konnte nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen.<br />
Wie die Ereignisse in der früheren Sowjetunion und anderen Teilen Mittel- und<br />
Osteuropas gezeigt haben, bot er auch Anlass zu neuer Besorgnis über<br />
Stabilität und Sicherheit. Der kühne Reformkurs innerhalb der Sowjetunion<br />
selbst führte zu neuen Herausforderungen und auch zu ernsten innenpolitischen<br />
Problemen. Angesichts der düsteren wirtschaftlichen Aussichten und<br />
der gewaltigen Schwierigkeiten in vielen Staaten Mittel- und Osteuropas beim<br />
Übergang von autoritären Regierungen und zentraler Planwirtschaft zu pluralistischer<br />
Demokratie und freier Marktwirtschaft waren politische Prognosen<br />
eine unsichere Sache; zudem mussten sie ständig überarbeitet werden.<br />
Während dieser ganzen Zeit spielte die <strong>NATO</strong> nach wie vor eine<br />
Schlüsselrolle: Sie bot den Rahmen für Konsultation und politische<br />
Koordinierung unter ihren Mitgliedern, um die Gefahr von Krisen zu verringern,<br />
die gemeinsame Sicherheitsinteressen hätten berühren können. Das Bündnis<br />
bemühte sich auch weiterhin um die Beseitigung militärischer<br />
Ungleichgewichte, größere Offenheit in militärischen Belangen und um<br />
Vertrauensbildung durch tief greifende, aber ausgewogene und nachprüfbare<br />
Rüstungskontrollvereinbarungen, Verifikationsregelungen und verstärkte<br />
Kontakte auf allen Ebenen.<br />
Die Hand der Freundschaft und Zusammenarbeit<br />
In der weitestreichenden Erklärung seit Gründung der <strong>NATO</strong> kündigten<br />
die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfeltreffen in London im Juli 1990<br />
bedeutende Maßnahmen zum Wandel des Bündnisses an, die dem neuen<br />
Sicherheitsumfeld Rechnung tragen und zur Beendigung der Konfrontation<br />
zwischen Ost und West führen sollten. Sie boten den Regierungen der<br />
Sowjetunion und der mittel- und osteuropäischen Staaten die Einrichtung ständiger<br />
diplomatischer Verbindungen zur <strong>NATO</strong> sowie den Aufbau einer neuen<br />
Beziehung auf der Grundlage von Kooperation an. Einen Monat zuvor hatte<br />
diese Erklärung bereits ihren Schatten vorausgeworfen, als die <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister auf ihrem Treffen in Schottland einen ungewöhnlichen Schritt<br />
taten und der Sowjetunion und allen anderen europäischen Staaten in der<br />
„Botschaft von Turnberry” Freundschaft und Zusammenarbeit antrugen. Die<br />
Ankündigung Präsident Gorbatschows im Juli 1990, die Mitgliedschaft des vereinten<br />
Deutschland im Nordatlantischen Bündnis zu akzeptieren, nahm ausdrücklich<br />
Bezug auf den positiven Charakter dieser Botschaft sowie auf substanzielle<br />
Vorschläge und Zusagen, die die Bündnisregierungen in London<br />
gemacht hatten.<br />
Die Londoner Erklärung enthielt Vorschläge zum Ausbau vieler Formen<br />
der Zusammenarbeit. Die Staats- und Regierungschefs bzw. Vertreter der mit-<br />
42
tel- und osteuropäischen Staaten wurden in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier nach<br />
Brüssel eingeladen. Es fanden viele derartige Besuche statt, und es wurden<br />
Vereinbarungen über regelmäßige Kontakte auf diplomatischer Ebene getroffen.<br />
So besuchte der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär unmittelbar nach dem Londoner<br />
Gipfeltreffen auch Moskau, um der sowjetischen Führung die in der Erklärung<br />
enthaltenen Vorschläge zu übermitteln und die Entschlossenheit des<br />
Bündnisses zum Ausdruck zu bringen, die sich neu eröffnenden politischen<br />
Möglichkeiten konstruktiv zu nutzen.<br />
Im November 1990 wurde in Paris gleichzeitig mit der Unterzeichnung des<br />
Vertrags über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) und der<br />
Veröffentlichung der „Charta von Paris für ein neues Europa” von allen KSZE-<br />
Mitgliedstaaten eine gemeinsame Erklärung und Nichtangriffsverpflichtung<br />
unterzeichnet. Die Gemeinsame Erklärung beendete formell die von<br />
Gegnerschaft geprägten Beziehungen und bekräftigte die Absicht der<br />
Unterzeichnerstaaten, sich im Sinne der Prinzipien der Charta der Vereinten<br />
Nationen und der Schlussakte von Helsinki der Androhung oder Anwendung<br />
von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische<br />
Unabhängigkeit eines jeden Staates zu enthalten (siehe Kapitel 15). Alle anderen<br />
KSZE-Staaten wurden aufgefordert, sich dieser Verpflichtung anzuschließen.<br />
Innerhalb kurzer Zeit kam es zu neuen militärischen Kontakten und zu<br />
intensiven Diskussionen über Streitkräfte und Einsatzgrundsätze. Es wurden<br />
Fortschritte in Richtung auf den Vertrag über den „Offenen Himmel” erzielt,<br />
wonach das Überfliegen fremden Hoheitsgebiets auf der Grundlage der<br />
Gegenseitigkeit gestattet wird, um im Hinblick auf militärische Aktivitäten mehr<br />
Vertrauen und Transparenz zu schaffen. Auf der Basis des KSE-Vertrags wurden<br />
weitere Gespräche über einen Abbau konventioneller Streitkräfte vom<br />
Atlantik bis zum Ural sowie über zusätzliche Maßnahmen zur personellen<br />
Begrenzung der Streitkräfte in Europa eingeleitet. Es wurde Einigung darüber<br />
erzielt, den KSZE-Prozess zu intensivieren und neue Normen für den Aufbau<br />
und die Erhaltung freier Gesellschaften zu setzen. Zudem wurden Maßnahmen<br />
zur weiteren Institutionalisierung des KSZE-Prozesses ergriffen, der erfolgreich<br />
das gegenseitige Vertrauen gestärkt hatte. Auf diese Weise sollte ein<br />
Forum für einen erweiterten politischen Dialog in einem enger zusammenwachsenden<br />
Europa geschaffen werden. Intern begann die <strong>NATO</strong> eine grundlegende<br />
Überprüfung ihrer Strategie, um sie den neuen Gegebenheiten anzupassen.<br />
43
Die Golfkrise<br />
Trotz des positiven Verlaufs vieler dieser Entwicklungen kann es in unvorhersehbaren<br />
Situationen leicht zu neuen Bedrohungen der Stabilität kommen,<br />
wie die irakische Invasion Kuwaits am 2. August 1990 und die daraus folgenden<br />
Ereignisse in der Golfregion gezeigt haben. Die <strong>NATO</strong> war zwar nicht<br />
direkt an der unter Führung der Vereinigten Staaten zur Abwehr der Invasion<br />
gebildeten Koalitionsstreitmacht beteiligt, die innerhalb des Bündnisses in<br />
Bezug auf den Konflikt erreichte Solidarität spielte jedoch eine wichtige Rolle.<br />
Von Anbeginn der Krise nutzten die <strong>NATO</strong>-Staaten das Bündnis intensiv als<br />
Forum für politische Konsultationen und spielten eine herausragende Rolle bei<br />
der Unterstützung der Vereinten Nationen in ihrem Bemühen um eine diplomatische<br />
Lösung. Als diese nicht erzielt werden konnte, wurden die direkten<br />
Beiträge der <strong>NATO</strong>-Staaten zur Koalitionsstreitmacht und ihre Erfahrung auf<br />
dem Gebiet der gemeinsamen Nutzung von Kräften und Mitteln und der<br />
Zusammenarbeit innerhalb der <strong>NATO</strong> wiederum zu einem wichtigen Faktor.<br />
Außerdem wurden im Rahmen des eigentlichen Bündnisauftrags Teile der<br />
beweglichen Eingreifkräfte der <strong>NATO</strong> in die Türkei verlegt; damit wurde die<br />
Verpflichtung des Bündnisses zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 des<br />
Nordatlantikvertrags im Falle einer äußeren Bedrohung der Sicherheit der<br />
Türkei aufgrund der Lage in der Golfregion unterstrichen.<br />
Die Einigkeit der Staatengemeinschaft in ihrem Handeln und ihr entschlossener<br />
Widerstand gegen die Aktionen des Irak waren ein deutlicher<br />
Beweis für die positiven Veränderungen, die im Verhältnis zwischen der<br />
Sowjetunion und dem Westen stattgefunden hatten. Der sich aus den engeren<br />
Kontakten und der verstärkten Zusammenarbeit ergebende Nutzen wurde<br />
deutlich. Diese frühe Anerkennung gemeinsamer Interessen hinsichtlich<br />
Sicherheit und Stabilität im gesamten euro-atlantischen Raum trug zur weiteren<br />
positiven Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
bei, die 1997 in der Unterzeichnung der Grundakte über die Beziehungen zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland ihren Höhepunkt fand.<br />
Die drohenden Gefahren der Golfkrise verstärkten die Entschlossenheit<br />
des Bündnisses, die Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas<br />
und auch mit anderen Staaten entsprechend den von den Staats- und<br />
Regierungschefs der Allianz in der Londoner Erklärung vorgegebenen Zielen<br />
weiter auszubauen und zu verbessern. Diese Entschlossenheit wurde durch<br />
die Ereignisse von 1991 noch verstärkt, als die sowjetische Regierung repressive<br />
Maßnahmen gegen die baltischen Staaten ergriff und diesen das Recht<br />
auf Selbständigkeit absprach, sich die Lage in Jugoslawien zuspitzte und es<br />
zum Ausbruch von Feindseligkeiten kam, die zum Zerfall der Jugoslawischen<br />
Föderation führten, und im August 1991 in der Sowjetunion selbst ein versuchter<br />
Staatsstreich unternommen wurde.<br />
44
NEUE INSTITUTIONEN<br />
Der Nordatlantische Kooperationsrat<br />
Vor dem Hintergrund dieser Ereignisse war das Jahr 1991 im Sinne der<br />
von den Staats- und Regierungschefs in London getroffenen Entscheidungen<br />
durch vermehrte Besuche und intensivierte diplomatische Kontakte zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und den Staaten Mittel- und Osteuropas gekennzeichnet. Mit der<br />
Veröffentlichung der Erklärung von Rom im November 1991 war die Grundlage<br />
für eine stärkere Institutionalisierung der sich entwickelnden Beziehungen<br />
geschaffen. Die Gründung des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) im<br />
Dezember 1991 führte die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und zunächst neun mittelund<br />
osteuropäische Staaten in einem neuen Konsultationsforum zusammen.<br />
Im März 1992 wurde die Mitwirkung in diesem Forum auf alle Mitglieder der<br />
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) ausgedehnt; im Juni 1992 traten<br />
auch Georgien und Albanien dem NAKR bei.<br />
Die konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats fand<br />
am 20. Dezember 1991 statt, gerade als die Sowjetunion sich auflöste.<br />
Gleichzeitig wurden elf ehemalige Sowjetrepubliken Mitglieder der neuen<br />
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und traten sowohl innenpolitisch als<br />
auch in ihren internationalen Beziehungen in eine Periode tief greifender politischer<br />
und wirtschaftlicher Veränderungen ein. Vor diesem Hintergrund wurden<br />
regionale Probleme immer gravierender. In Bergkarabach, Moldau,<br />
Georgien und andernorts kam es zu Gewaltausbrüchen und zu ernsten innenund<br />
zwischenstaatlichen Spannungen.<br />
Es waren jedoch die sich zuspitzende Lage, die fortdauernde<br />
Gewaltanwendung und die immer zahlreicheren Opfer im Gebiet des ehemaligen<br />
Jugoslawien, die den größten Anlass zu Besorgnis gaben und die<br />
Aussichten auf ein sich friedlich entwickelndes neues Sicherheitsumfeld in<br />
Europa überschatteten. Von Anbeginn dieser Krise berieten der Nordatlantikrat<br />
und der Nordatlantische Kooperationsrat darüber und unterstützten die von<br />
anderen Institutionen unternommenen Bemühungen um eine Wiederherstellung<br />
des Friedens.<br />
Zur selben Zeit führten die Erörterungen über Maßnahmen zur Stärkung<br />
der Rolle der KSZE im Hinblick auf die Festigung von Stabilität und Demokratie<br />
in Europa sowie die von der Allianz in ihrer Erklärung von Rom herausgestellten<br />
Vorschläge dazu, dass das Helsinki-Dokument 1992 („Die<br />
Herausforderungen des Wandels”) auf dem KSZE-Gipfeltreffen im Juli 1992<br />
unterzeichnet wurde. Das Dokument beschreibt unter anderem neue Initiativen<br />
zur Schaffung eines KSZE-Forums für Sicherheitszusammenarbeit und für frie-<br />
45
denserhaltende Maßnahmen der KSZE. Sowohl der Nordatlantikrat als auch<br />
der Nordatlantische Kooperationsrat bekundeten ihre volle Unterstützung.<br />
Die Entwicklung des Nordatlantischen Kooperationsrats und die<br />
Schaffung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der 1997 an die<br />
Stelle des NAKR trat, werden in den folgenden Kapiteln näher behandelt.<br />
Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR)<br />
Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) wurde 1997 als<br />
Nachfolgeorganisation des Nordatlantischen Kooperationsrats gegründet. Er<br />
bietet den 19 Bündnis- und 27 Partnerstaaten 2 ein Forum für regelmäßige<br />
Konsultation und Zusammenarbeit. Der Rat tritt in regelmäßigen Abständen<br />
auf Ebene der Botschafter sowie der Außen- und Verteidigungsminister<br />
zusammen.<br />
Gegebenenfalls kann er auch auf Ebene der Staats- und Regierungschefs<br />
der 46 Mitgliedstaaten tagen. Dies war beispielsweise im April 1999 der Fall.<br />
Das EAPR-Gipfeltreffen in Washington bot Gelegenheit für offene Gespräche<br />
über die Zusammenarbeit in sicherheitspolitischen Fragen innerhalb des<br />
EAPR im 21. Jahrhundert. Schwerpunkt der Gespräche der Staats- und<br />
Regierungschefs waren die grundlegenden sicherheitspolitischen<br />
Herausforderungen im EAPR-Raum, insbesondere die Lage im Kosovo.<br />
Die Staats- und Regierungschefs verabschiedeten zwei Dokumente zum<br />
weiteren Ausbau der Partnerschaft für den Frieden. Das erste dieser<br />
Dokumente, das „Politisch-Militärische Rahmendokument für <strong>NATO</strong>-geführte<br />
PfP-Operationen”, bezog sich auf die Einbeziehung von Partnerländern in politische<br />
Konsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planung<br />
und die Kommandostrukturen für künftige Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung, an<br />
denen die Partner teilnehmen. Das zweite Dokument mit dem Titel „Auf dem<br />
Weg zu einer Allianz für das 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellere<br />
Partnerschaft” umreißt die Hauptelemente für eine praxisorientiertere<br />
Gestaltung der Partnerschaft für den Frieden (PfP).<br />
2 Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,<br />
Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawische<br />
Republik Mazedonien(a), Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Litauen,<br />
Luxemburg, Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland,<br />
Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei,<br />
Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten,<br />
Weißrussland.<br />
(a) Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
46
Der EAPR spielte als Forum für Konsultationen zur Kosovo-Krise eine<br />
wertvolle Rolle. Im Rahmen einer Reihe außerordentlicher Treffen wurden die<br />
Partner über den Stand der <strong>NATO</strong>-Planungen und Vorbereitungen für mögliche<br />
militärische Optionen im Kosovo <strong>info</strong>rmiert und die Standpunkte der <strong>NATO</strong> und<br />
ihrer Partner zu den aktuellen Entwicklungen ausgetauscht.<br />
Die Aktivitäten des EAPR stellen eine Ergänzung der Programme der<br />
Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Sie basieren auf einem Zweijahresplan<br />
für Konsultation und Zusammenarbeit bei einer Vielzahl politischer und sicherheitsrelevanter<br />
Fragen einschließlich regionaler Angelegenheiten,<br />
Rüstungskontrolle, internationalem Terrorismus, Friedenssicherung,<br />
Verteidigungshaushalte, ziviler Notfallplanung sowie wissenschaftlichen und<br />
umweltbezogenen Fragen.<br />
Fast alle Nicht-<strong>NATO</strong>-Mitglieder des EAPR haben akkreditierte diplomatische<br />
Vertretungen bei der <strong>NATO</strong> eingerichtet, um die Kontakte zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und ihren Partnerländern auszuweiten und die Effizienz und<br />
Wirksamkeit der Zusammenarbeit zu verbessern.<br />
Eine wichtige Leistung des EAPR war die auf einen Vorschlag der<br />
Russischen Föderation zurückgehende Errichtung der Euro-Atlantischen<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier. Die<br />
Zentrale wurde im Juni 1998 eingerichtet und gleich darauf zur Unterstützung<br />
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen bei den<br />
Bemühungen zugunsten der Kosovo-Flüchtlinge in Albanien in Anspruch<br />
genommen. Die abgestimmte humanitäre Hilfe durch die <strong>NATO</strong> und ihre<br />
Partnerstaaten wurde als Reaktion auf die eskalierende Flüchtlingskrise der<br />
Region seit Ende März 1999 intensiviert. Die Euro-Atlantische<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte zudem eine bedeutende<br />
Rolle bei der Koordinierung humanitärer Hilfsmaßnahmen für die<br />
Hochwassergebiete in der westlichen Ukraine.<br />
Der EAPR trägt mit Themenseminaren im Rahmen des EAPR-<br />
Aktionsplans auch zur Förderung praktischer Sicherheitszusammenarbeit auf<br />
regionaler Ebene bei. Gastgeber des ersten derartigen Seminars für regionale<br />
Zusammenarbeit war im Oktober 1998 Georgien. Ähnliche Veranstaltungen<br />
gab es seither auch in Litauen und der Slowakei, Bulgarien und Usbekistan.<br />
Derzeit werden weitere Ideen für praktische Initiativen geprüft, so unter<br />
anderem, auf welchen Wegen der EAPR weltweite humanitäre Einsätze gegen<br />
Minen unterstützen und die Weitergabe von Kleinwaffen kontrollieren kann.<br />
47
DAS STRATEGISCHE KONZEPT DES BÜNDNISSES<br />
Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 billigten die <strong>NATO</strong>-<br />
Bündnisstaaten eine Strategie, mit der das Bündnis für die<br />
Sicherheitsherausforderungen und -chancen des 21. Jahrhunderts gerüstet<br />
und seine künftige politische und militärische Entwicklung gelenkt werden<br />
sollte.<br />
Das aktualisierte Strategische Konzept bildet den Gesamtrahmen für die<br />
Entwicklung detaillierter Grundsätze und Militärpläne. Es beschreibt Zweck<br />
und Aufgaben des Bündnisses und untersucht seine Strategischen<br />
Perspektiven im Licht des sich entwickelnden strategischen Umfelds mit seinen<br />
sicherheitspolitischen Herausforderungen und Risiken. Das Konzept zeigt<br />
den Sicherheitsansatz im 21. Jahrhundert auf und unterstreicht die Bedeutung<br />
der transatlantischen Bindung sowie der Aufrechterhaltung des militärischen<br />
Potenzials des Bündnisses. Es untersucht die Rolle weiterer<br />
Schlüsselelemente des breit angelegten Bündnisansatzes für Stabilität und<br />
Sicherheit, insbesondere die Europäische Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität, Konfliktverhütung und Krisenbewältigung,<br />
Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog, Erweiterung sowie<br />
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Das Konzept enthält<br />
zudem auf den Grundsätzen der Bündnisstrategie und den Merkmalen des<br />
Streitkräftedispositivs des Bündnisses basierende Richtlinien für die<br />
Bündnisstreitkräfte. Dies beinhaltet auch Abschnitte zu den Aufgaben der<br />
Streitkräfte des Bündnisses und Richtlinien für das Streitkräftedispositiv sowie<br />
zu den Merkmalen konventioneller und nuklearer Streitkräfte.<br />
Das Strategische Konzept wurde erstmals 1991 veröffentlicht. Die<br />
Fassung von 1999 bildet ebenso wie die vorherige Version die maßgebliche<br />
Erklärung der Bündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischen<br />
und militärischen Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.<br />
Die ursprüngliche Formulierung der <strong>NATO</strong>-Strategie trug den Titel „Das<br />
Strategische Konzept zur Verteidigung des Nordatlantikraums”. Das zwischen<br />
Oktober 1949 und April 1950 erarbeitete Konzept definierte eine Strategie für<br />
großangelegte Einsätze zur territorialen Verteidigung. Mitte der 50er Jahre<br />
wurde die Strategie der „massiven Vergeltung” entwickelt. Dabei lag der<br />
Schwerpunkt auf Abschreckung, basierend auf der Drohung, dass die <strong>NATO</strong><br />
auf jede Aggression gegen einen ihrer Mitgliedstaaten mit allen ihr zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln - insbesondere auch Nuklearwaffen - reagieren<br />
würde.<br />
Diskussionen über mögliche Veränderungen dieses strategischen<br />
Ansatzes begannen im weiteren Verlauf der 50er Jahre und setzten sich bis<br />
1967 fort. Damals wurde nach intensiven Beratungen unter den<br />
48
Bündnispartnern die „massive Vergeltung” durch die Strategie der „flexiblen<br />
Reaktion” ersetzt. Damit wurde der Schwerpunkt dahin verlegt, der <strong>NATO</strong> die<br />
Vorteile einer erhöhten Flexibilität zu verleihen und bei potenziellen<br />
Aggressoren Ungewissheit über die Reaktion der <strong>NATO</strong> auf eine eventuelle<br />
Bedrohung der Souveränität und Unabhängigkeit eines ihrer Mitgliedstaaten<br />
hervorzurufen. Dieses Konzept sollte sicherstellen, dass Aggressionen jeder<br />
Art für potenzielle Angreifer mit untragbaren Risiken verbunden sein würden.<br />
Die genannten Strategien wurden in geheimen Dokumenten festgehalten,<br />
die den nationalen Regierungen als Richtschnur und Referenz für die militärische<br />
Planung dienten. Sie waren nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Obwohl<br />
die zugrunde liegenden Konzepte allgemein bekannt waren, war eine öffentliche<br />
Diskussion der Einzelheiten kaum möglich, da ihre Wirksamkeit in hohem<br />
Maßen von ihrer Geheimhaltung abhing. Sie spiegelten die Gegebenheiten<br />
des Kalten Krieges, die politische Teilung Europas und die von Gegensätzen<br />
geprägten ideologischen und militärischen Lager wider, die die Ost-West-<br />
Beziehungen viele Jahre lang bestimmten.<br />
Nach dem Ende des Kalten Krieges war die Allianz jedoch auch bemüht,<br />
Gefahren zu verringern und die Fundamente für einen Fortschritt hin zu einer<br />
positiveren Beziehung zur Sowjetunion und anderen Staaten des Warschauer<br />
Pakts zu legen. Der 1967 veröffentlichte Harmel-Bericht machte Verteidigung<br />
und Dialog einschließlich Rüstungskontrolle zu den zwei tragenden Säulen für<br />
die Sicherheitsstrategie des Bündnisses.<br />
Mit dem Ende der Ära des Kalten Krieges veränderte sich die politische<br />
Lage in Europa ebenso wie die militärische Gesamtlage. In den beiden auf den<br />
Fall der Berliner Mauer folgenden Jahren entstand ein neues Strategisches<br />
Konzept, das innerhalb des Bündnisses erörtert und diskutiert und im<br />
November 1991 zum Abschluss gebracht wurde. Ganz anders als bei den<br />
früheren Konzepten lag der Schwerpunkt nun statt auf Konfrontation auf<br />
Zusammenarbeit mit ehemaligen Gegnern. Die Wahrung der Sicherheit der<br />
Mitgliedstaaten blieb Hauptzweck der <strong>NATO</strong>, wurde jedoch mit der spezifischen<br />
Verpflichtung verbunden, auf eine verbesserte und erweiterte Sicherheit<br />
für Europa insgesamt hinzuarbeiten. Auch in anderen Punkten unterschied<br />
sich das Strategische Konzept von 1991 drastisch von seinen Vorläufern. Es<br />
wurde als öffentliches Dokument zur Diskussion und Kommentierung durch<br />
Parlamente, Sicherheitsexperten, Journalisten und die Öffentlichkeit insgesamt<br />
herausgegeben.<br />
1997 vereinbarten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, eine Überprüfung<br />
und Aktualisierung des Konzepts unter Berücksichtigung der seit seiner<br />
Annahme erfolgten Veränderungen in Europa vorzunehmen. Gleichzeitig sollten<br />
die Verpflichtung der Bündnisstaaten zur kollektiven Verteidigung und<br />
gegenüber der transatlantischen Bindung bekräftigt und die umfassende<br />
49
Anpassung der <strong>NATO</strong>-Strategie an die Herausforderungen des 21.<br />
Jahrhunderts gewährleistet werden. Bündnisweit wurde intensiv daran gearbeitet,<br />
das überarbeitete Strategische Konzept bis zum Washingtoner<br />
Gipfeltreffen fertigzustellen.<br />
Ebenso wie alle anderen Bündnisvorgänge setzte die Genehmigung des<br />
Konzepts den Konsens sämtlicher Mitgliedstaaten im Hinblick auf Inhalt und<br />
Sprache des Dokuments voraus. Vor dem Hintergrund der Aufnahme dreier<br />
neuer Mitgliedstaaten waren Vertreter der Tschechischen Republik, Ungarns<br />
und Polens von Anbeginn an den Gesprächen beteiligt.<br />
Das Strategische Konzept bildet die maßgebliche Erklärung der<br />
Bündnisziele sowie die höchste Richtschnur für die politischen und militärischen<br />
Mittel, die zu ihrer Erreichung eingesetzt werden.<br />
Das Konzept von 1999 bekräftigt die Sicherung von Freiheit und<br />
Sicherheit der Bündnispartner mit politischen und militärischen Mitteln als<br />
wesentlichen und fortdauernden Zweck der Allianz. Es bestätigt die Werte<br />
Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit und bringt die<br />
Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu gemeinsamer Verteidigung sowie darüber<br />
hinaus zur Sicherung von Frieden und Stabilität im erweiterten euro-atlantischen<br />
Raum zum Ausdruck.<br />
Die Strategie definiert auch die grundlegenden Sicherheitsaufgaben des<br />
Bündnisses, sowohl im Hinblick auf kollektive Verteidigung, die seit der<br />
Gründung der Allianz im Mittelpunkt stand, als auch im Hinblick auf neue<br />
Aktivitäten auf den Gebieten Krisenbewältigung und Partnerschaft zur<br />
Verbesserung der Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.<br />
Das Konzept beschreibt das strategische Umfeld und bietet eine<br />
Einschätzung der vorhersehbaren Sicherheitsherausforderungen und Risiken.<br />
Es hält fest, dass dieses Umfeld in den vorangegangenen Jahren durch anhaltende<br />
und grundsätzlich positive Veränderungen gekennzeichnet war, und<br />
dass dem Bündnis seit dem Ende des Kalten Krieges eine wichtige Rolle bei<br />
der Stärkung der euro-atlantischen Sicherheit zukam.<br />
Im Hinblick auf die Risiken bekräftigt das Dokument die Schlussfolgerung<br />
des Strategischen Konzepts von 1991, wonach die Kriegsgefahr in Europa<br />
weitgehend gebannt ist, die Bündnispartner und andere Staaten im euro-atlantischen<br />
Raum jedoch anderen Risiken und Unwägbarkeiten wie ethnischen<br />
Konflikten, Verletzungen der Menschenrechte, politischer Instabilität, wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten sowie der Verbreitung nuklearer, biologischer und<br />
chemischer Waffen und ihrer Trägermittel ausgesetzt sind.<br />
Eines der charakteristischen Merkmale der Bündnisstrategie von 1991<br />
war der breit angelegte sicherheitspolitische Ansatz mit sich ergänzenden poli-<br />
50
tischen und militärischen Mitteln unter Betonung der Zusammenarbeit mit<br />
anderen Staaten, die die Zielsetzungen der Allianz teilen. Dieser umfassende<br />
Ansatz ist auch zentrales Merkmal des neuen Strategischen Konzepts. Er<br />
umfasst folgende grundlegende Elemente:<br />
Die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung. Das Strategische<br />
Konzept unterstreicht die Unteilbarkeit der Sicherheit von Europa und<br />
Nordamerika und damit die Bedeutung einer starken und dynamischen<br />
Partnerschaft zwischen diesen Regionen.<br />
Die Aufrechterhaltung effektiver militärischer Fähigkeiten. Die Strategie<br />
fordert militärische Fähigkeiten, die für das gesamte Spektrum vorhersehbarer<br />
Umstände geeignet sind - von Abschreckung und kollektiver Verteidigung bis<br />
hin zu Krisenreaktionseinsätzen. Das Strategische Konzept enthält auch spezifische<br />
Richtlinien zu den notwendigen Fähigkeiten.<br />
Die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
innerhalb des Bündnisses. Das Strategische Konzept bestätigt die Fortsetzung<br />
der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong> auf Grundlage der von den Außenministern der<br />
Mitgliedstaaten in Berlin 1996 und danach gefassten Entscheidungen. Es<br />
besagt, dass dieser Prozess eine enge Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong>,<br />
der Westeuropäischen Union und gegebenenfalls der Europäischen Union 3<br />
erforderlich macht.<br />
Das Konzept bekräftigt, dass dieser Prozess es allen europäischen<br />
Verbündeten ermöglichen wird, einen kohärenteren und wirksameren Beitrag<br />
zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, er die transatlantische<br />
Partnerschaft stärken und den europäischen Verbündeten dabei helfen<br />
wird, erforderlichenfalls eigenständig zu handeln, da das Bündnis bereit ist,<br />
von Fall zu Fall und im Konsens seine Mittel und Fähigkeiten für Operationen<br />
unter europäischer Führung zur Verfügung zu stellen, in denen das Bündnis<br />
nicht militärisch engagiert ist, und zwar unter Berücksichtigung der vollen<br />
Beteiligung aller europäischen Verbündeten, falls diese das wünschen.<br />
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Das Konzept spricht der Allianz<br />
eine wesentliche Rolle bei Konfliktverhütung und Krisenbewältigung zu, da<br />
Krisenreaktionseinsätze wie in Bosnien und im Kosovo wahrscheinlich auch<br />
künftig ein Schlüsselaspekt des <strong>NATO</strong>-Beitrags zu Frieden und Sicherheit im<br />
euro-atlantischen Raum darstellen werden.<br />
3 Die Entwicklung der Politik im Hinblick auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
und die jeweiligen Aufgaben der <strong>NATO</strong>, der Westeuropäischen Union und der Europäischen Union<br />
sind in Kapitel 4 und 15 dargestellt.<br />
51
Partnerschaft, Zusammenarbeit und Dialog. Das Konzept unterstreicht die<br />
Entschlossenheit der Allianz bei der Verfolgung ihrer politischen Zielvorgaben<br />
der Partnerschaft, der Zusammenarbeit und des Dialogs mit allen demokratischen<br />
euro-atlantischen Staaten zum Erhalt des Friedens, zur Förderung der<br />
Demokratie und als Beitrag zu Wohlergehen und Fortschritt. Es legt dar, dass<br />
diese Strategie auf eine Verbesserung der Sicherheit für alle abzielt, niemanden<br />
ausschließt und dazu beiträgt, Spaltungen, die zu Konflikten führen könnten,<br />
zu überwinden. Es enthält auch eine Beschreibung der Hauptinstrumente<br />
dieser Politik: der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat, die Partnerschaft für den<br />
Frieden, die besonderen Beziehungen zu Russland und der Ukraine sowie der<br />
Mittelmeerdialog.<br />
Erweiterung. Das Konzept bekräftigt die Offenheit des Bündnisses für<br />
neue Mitglieder nach Artikel 10 des Washingtoner Vertrags und wiederholt die<br />
Erwartung des Bündnisses, dass es in den nächsten Jahren weitere<br />
Einladungen zur Mitgliedschaft aussprechen wird.<br />
Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung. Schließlich stellt das<br />
Strategische Konzept die auf Unterstützung von Rüstungskontrolle, Abrüstung<br />
und Nichtverbreitung gerichtete Politik des Bündnisses vor. Sie unterstreicht<br />
die Absicht der <strong>NATO</strong>, diesen Aspekt ihres sicherheitspolitischen Ansatzes im<br />
Einklang mit dem Verteidigungsansatz zu halten, und bestätigt außerdem die<br />
Absicht, Sicherheit und Stabilität mit der geringstmöglichen Stärke der<br />
Streitkräfte zu verbessern, die zur Erfüllung der ganzen Bandbreite der<br />
Aufgaben des Bündnisses erforderlich ist.<br />
Im letzten Teil des Strategischen Konzepts werden Richtlinien für die<br />
Bündnisstreitkräfte definiert, in denen die in den vorangegangenen Abschnitten<br />
definierten Ziele und Aufgaben in praktische - wenn auch notwendigerweise<br />
allgemein gehaltene - Anweisungen für die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte und die operative<br />
Planung umgesetzt werden. Die Strategie fordert die fortgesetzte Entwicklung<br />
der Fähigkeiten, die zur Verwirklichung der ganzen Bandbreite von <strong>NATO</strong>-<br />
Aufgaben erforderlich sind, die von kollektiver Verteidigung bis hin zu friedenserhaltenden<br />
Maßnahmen und anderen Krisenreaktionseinsätzen reichen.<br />
Als besonders wichtig werden dabei unter anderem die Fähigkeit zur wirksamen<br />
Bekämpfung gegnerischer Streitkräfte, Dislozierbarkeit und Mobilität,<br />
Überlebensfähigkeit von Streitkräften und Infrastruktur, Durchhaltefähigkeit<br />
sowie Interoperabilität auch mit den Streitkräften von Partnerländern angeführt.<br />
Zudem hebt die Strategie die unverzichtbare Rolle der<br />
Bündnisstreitkräfte im Hinblick auf die mit der Weiterverbreitung nuklearer, biologischer<br />
und chemischer Waffen und ihrer Trägersysteme verbundenen<br />
Risiken hervor.<br />
52
Das Strategische Konzept legt weiterhin fest, dass das Bündnis auf<br />
absehbare Zeit nukleare und konventionelle Streitkräfte in der passenden<br />
Zusammensetzung in Europa erhalten wird, die auf dem niedrigst vertretbaren<br />
Kräfteniveau und entsprechend den Anforderungen stets auf dem neuesten<br />
Stand gehalten werden.<br />
DIE ROLLE ALLIIERTER STREITKRÄFTE UND DIE<br />
NEUORDNUNG DES VERTEIDIGUNGSDISPOSITIVS DES<br />
BÜNDNISSES<br />
Seit Gründung der <strong>NATO</strong> bilden die Bündnisstreitkräfte die Grundlage für<br />
eine wirksame Abschreckung und die Abwehr der Gefahr eines Krieges, der<br />
vier Jahrzehnte lang die Hauptsicherheitssorge der Bündnispartner war.<br />
Wichtigste Aufgabe der Bündnistreitkräfte ist auch in Zukunft die<br />
Gewährleistung der Sicherheit und der territorialen Unversehrtheit der<br />
Bündnisstaaten.<br />
Die Aufgabe, die Sicherheit durch Abschreckung und kollektive<br />
Verteidigung zu garantieren, besteht unverändert fort. Aufgrund der völlig veränderten<br />
Sicherheitslage in den 90er Jahren war es der Allianz jedoch möglich,<br />
zusätzlich zu ihrem Hauptauftrag neue Aufgaben zu übernehmen. So spielen<br />
die Streitkräfte des Bündnisses z. B. durch das Programm der erweiterten<br />
Partnerschaft für den Frieden und im Rahmen des EAPR, des Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission und<br />
anderer zur Intensivierung der Zusammenarbeit eingerichteter Foren eine<br />
zunehmend wichtige Rolle bei der Schaffung von mehr Transparenz und dem<br />
Aufbau von Vertrauen zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnern. Außerdem<br />
kommt ihnen eine Schlüsselrolle bei der Verifikation von<br />
Abrüstungsvereinbarungen zu. Vor allem haben sie als Einsatztruppe zur<br />
Friedenserhaltung die ganz entscheidende Aufgabe übernommen, ein effizientes<br />
Krisenmanagement und wirksame Vorkehrungen zur Konfliktverhütung zu<br />
stützen, insbesondere bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung für<br />
Bosnien und durch Bereitstellung der internationalen Sicherheits<strong>truppen</strong> im<br />
Kosovo unter dem Mandat der Vereinten Nationen.<br />
Die Aufgaben der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im Rahmen der Friedenserhaltung<br />
und der Krisenbewältigung haben parallel zur Entwicklung der Rolle, die die<br />
Allianz auf diesem Gebiet insgesamt spielt, an Bedeutung gewonnen.<br />
Tatsächlich hat keine der Herausforderungen, mit denen das Bündnis bisher<br />
konfrontiert war, mehr Entschlossenheit und einheitliches Handeln gefordert<br />
als die Bereitstellung seiner Streitkräfte im Rahmen internationaler<br />
Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts und zur Schaffung der Basis für<br />
eine stabile und friedliche Zukunft im Balkan.<br />
53
Der erste größere Kampfauftrag, bei dem die <strong>NATO</strong> zur Unterstützung der<br />
Bemühungen der Vereinten Nationen um eine Beendigung des Konflikts im<br />
ehemaligen Jugoslawien militärische Kräfte als Instrument der<br />
Krisenbewältigung einsetzte, wurde 1995 durchgeführt. Diese Einsatzmission<br />
mit der Bezeichnung „Operation Deliberate Force” war ein wichtiges Element<br />
in dem Prozess, der seinen Höhepunkt im Abschluss einer Friedensregelung<br />
für Bosnien fand. Danach wurde die <strong>NATO</strong> Ende 1995 mit der Umsetzung der<br />
militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung beauftragt, indem sie<br />
zunächst die Führung der internationalen Friedenstruppe IFOR und ein Jahr<br />
darauf der Stabilisierungstruppe SFOR übernahm, die beide unter VN-Mandat<br />
eingerichtet wurden. Dies brachte es mit sich, dass die <strong>NATO</strong>, die bisher eine<br />
relativ bescheidene Rolle bei den Friedensbemühungen der Vereinten<br />
Nationen gespielt hatte, das Kommando bei komplexen<br />
Friedensunterstützungsoperationen übernahm, an denen Streitkräfte zahlreicher<br />
Partnerstaaten und anderer Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten beteiligt waren. Die<br />
dabei im Einsatz gewonnenen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der<br />
militärischen Zusammenarbeit hatten weit reichende Auswirkungen, so z. B.<br />
die verbesserte politische Zusammenarbeit nicht nur zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
ihren Partnern, sondern auch mit anderen Staaten. Dieser Prozess ist der<br />
Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt förderlich.<br />
Der <strong>NATO</strong>-Einsatz im Kosovo und der Beitrag der <strong>NATO</strong> zur Bewältigung<br />
der humanitären Krise in den Nachbarländern hat ihre Rolle auf dem Gebiet<br />
der Krisenbewältigung weiter gestärkt. Sie hat - insbesondere mit der<br />
Durchführung der Luftangriffe und dem anschließenden KFOR-Einsatz - entscheidend<br />
dazu beigetragen, dass das von der internationalen Gemeinschaft<br />
verfolgte Ziel der Schaffung einer Basis für langfristigen Frieden und Stabilität<br />
im Kosovo erreicht werden konnte.<br />
Mit den Luftangriffen im Kosovo, die den Zusammenhalt und die Einigkeit<br />
der Bündnispartner sowie ihr entschlossenes Handeln angesichts der anhaltenden<br />
Gewaltausübung und Unterdrückung der Menschenrechte im Kosovo<br />
unter Beweis stellten, wurde den diplomatischen Bemühungen der<br />
Staatengemeinschaft Nachdruck verliehen und wurden die Hauptziele der<br />
<strong>NATO</strong>-Mitglieder und ihrer Partner erreicht. Die humanitäre Katastrophe ist<br />
vorbei. Mehr als 840.000 Flüchtlinge sind zurückgekehrt, eine internationale<br />
Friedenstruppe unter <strong>NATO</strong>-Führung wurde erfolgreich stationiert, und die<br />
Staatengemeinschaft hat über die Mission der Vereinten Nationen (UNMIK) die<br />
Verantwortung für die zivile Administration übernommen.<br />
Die sich wandelnde Rolle der Streitkräfte des Bündnisses spiegelt auch<br />
dessen Bekenntnis zum Aufbau der Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> wider. Dieser in Kapitel 4<br />
beschriebene Prozess wird nun im Kontext der von der Europäischen Union<br />
54
erarbeiteten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik vorangetrieben.<br />
Ein weiteres Beispiel dafür, wie die Streitkräfte des Bündnisses neuen<br />
Bedingungen angepasst werden, ist die Umsetzung des militärischen<br />
Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Im Januar 1994 verabschiedeten<br />
die Staats- und Regierungschefs auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfel dieses Konzept als<br />
wichtiges Element der Anpassung der Bündnisstrukturen an die veränderte<br />
Sicherheitslage in Europa. Durch dieses Konzept soll die <strong>NATO</strong> in die Lage<br />
versetzt werden, auf neue Sicherheitsherausforderungen flexibel zu reagieren,<br />
auch im Rahmen von Operationen unter Beteiligung von Staaten, die nicht<br />
dem Bündnis angehören. Es soll die Fähigkeit der <strong>NATO</strong> zur kurzfristigen<br />
Entsendung einer multinationalen, mehrere Teilstreitkräfte umfassenden und<br />
auf die besonderen Erfordernisse einer bestimmten militärischen Operation<br />
zugeschnittenen Truppe verbessern. Zudem wird das Konzept die Integration<br />
von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten erleichtern, die an Friedensoperationen unter <strong>NATO</strong>-<br />
Führung teilnehmen. Viele Aspekte des nach wie vor in Entwicklung befindlichen<br />
Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos wurden im Rahmen der unter<br />
<strong>NATO</strong>-Führung im Balkan durchgeführten friedenserhaltenden Einsätze<br />
bereits in der Praxis umgesetzt.<br />
Die Regelungen für die Abstellung von Truppen der Mitgliedstaaten für<br />
Alliierte Streitkräftekommandos richten sich nach den üblichen<br />
Planungsverfahren der <strong>NATO</strong>. Die mit dem Konzept einhergehende Flexibilität<br />
stellt allerdings hohe Anforderungen an die Führung der Alliierten<br />
Streitkräftekommandos, d. h. an deren Stäbe. Deshalb werden in ausgewählten<br />
„Stamm”-Hauptquartieren innerhalb der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur<br />
Kernelemente einiger weniger Stäbe eingerichtet (siehe Kapitel 11 und 12). Für<br />
das Personal dieser Stäbe gilt in den meisten Fällen das<br />
Doppelfunktionsprinzip, d. h., es nimmt, wenn es nicht im Rahmen Alliierter<br />
Streitkräftekommandos tätig ist, andere Aufgaben in den „Stamm”-<br />
Hauptquartieren wahr. Zusätzlich kommt entsprechend geschultes Personal<br />
aus anderen <strong>NATO</strong>-Stäben und Staaten hinzu.<br />
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der fortwährende Wandel<br />
des auf konventionelle Streitkräfte gestützten Verteidigungsdispositivs der<br />
Allianz einen komplexen und weitreichenden Prozess darstellt, bei dem alle<br />
oben angesprochenen Faktoren berücksichtigt werden müssen. Letztlich müssen<br />
die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im Falle von Krisen, die zu einer militärischen<br />
Bedrohung der Sicherheit der Mitgliedstaaten des Bündnisses führen könnten,<br />
in der Lage sein, die politischen Maßnahmen zu ergänzen und zu verstärken<br />
sowie zur Bewältigung und friedlichen Lösung derartiger Krisen beizutragen.<br />
Die Aufrechterhaltung eines angemessenen Militärpotenzials und die unmissverständliche<br />
Bereitschaft zu gemeinsamem Handeln sind deshalb weiterhin<br />
55
von zentraler Bedeutung. Dank der über viele Jahre hinweg aufgebauten<br />
Strukturen und getroffenen Vorkehrungen können die Mitgliedstaaten von den<br />
politischen, militärischen und materiellen Vorteilen kollektiven Handelns und<br />
der gemeinsamen Verteidigung profitieren. Diese Vorkehrungen beruhen auf<br />
einer integrierten Struktur, zu deren Hauptmerkmalen die gemeinsame<br />
Streitkräfteplanung, die gemeinsame Finanzierung, die gemeinsame<br />
Einsatzplanung, multinationale Verbände, Hauptquartiere und<br />
Kommandostrukturen, ein integriertes Luftverteidigungssystem, eine ausgewogene<br />
Verteilung der Zuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfall<br />
die Stationierung und der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenen<br />
Hoheitsgebiets, Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigung<br />
und Verstärkungsmechanismen, gemeinsame Normen und Verfahren für<br />
Gerät, Ausbildung und Logistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreitkraftübergreifende<br />
Einsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeit<br />
auf den Gebieten Infrastruktur, Bewaffnung und Logistik zählen. Die<br />
Einbeziehung der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder die<br />
Erarbeitung vergleichbarer Strukturen auf entsprechenden Gebieten für die<br />
Partnerstaaten trägt ebenfalls zur Verbesserung der Zusammenarbeit und<br />
gemeinsamer Bemühungen bei euro-atlantischen Sicherheitsangelegenheiten<br />
bei.<br />
Die wichtigsten Aspekte der sich auf die Streitkräfte des Bündnisses auswirkenden<br />
Veränderungen sind die Reduzierung der Truppenstärke und die<br />
Verringerung des Bereitschaftsgrades sowie die Erhöhung der Flexibilität,<br />
Beweglichkeit und Multinationalität. Zusätzlich zu den durch die neuen<br />
Aufgaben des Bündnisses diktierten Erfordernissen liegen dem Wandel selbst<br />
zwei auch weiterhin unantastbare, unabdingbare Prinzipien zugrunde: das<br />
Bekenntnis zur kollektiven Verteidigung als fundamentale Kernfunktion des<br />
Bündnisses und die Aufrechterhaltung der transatlantischen Bindung als<br />
Garant seiner Glaubwürdigkeit und Effektivität.<br />
Die Kriegsgefahr aufgrund eines ideologischen Konflikts sowie politischer<br />
und militärischer Gegnerschaft, die Europa mehr als vier Jahrzehnte lang<br />
bedrohte, hat sich erheblich verringert. Heute steht weit weniger die<br />
Abschreckung vor der Anwendung von Gewalt gemäß Artikel 5 des<br />
Nordatlantikvertrags im Vordergrund als die Wahrnehmung der weitaus wahrscheinlicheren<br />
Aufgaben im Rahmen der Friedenserhaltung, Konfliktverhütung<br />
und Krisenbewältigung, mit denen die <strong>NATO</strong> konfrontiert werden könnte.<br />
Dennoch bestehen Sicherheitsrisiken durch die inhärente Instabilität<br />
<strong>info</strong>lge der seit Ende des Kalten Krieges entstandenen Konfliktsituationen -<br />
z. B. der Lage im ehemaligen Jugoslawien - fort, die die Notwendigkeit anhaltender<br />
Bündnissolidarität und der Aufrechterhaltung eines schlagkräftigen<br />
56
Militärpotenzials verdeutlichen, das auf eine Vielzahl von Eventualfällen zu<br />
reagieren imstande ist.<br />
Im Endeffekt haben die Veränderungen bei den <strong>NATO</strong>-Streitkräften zu<br />
einer stark reduzierten, aber beweglicheren Struktur geführt. Die dem Bündnis<br />
von den Mitgliedstaaten im Zuge der integrierten Verteidigungs- und<br />
Streitkräfteplanung zur Verfügung gestellten Boden<strong>truppen</strong> wurden um 35<br />
Prozent gekürzt. Seit Anfang der 90er Jahre ist die Zahl größerer<br />
Marinefahrzeuge um mehr als 30 Prozent und die der Luftwaffen-<br />
Kampfgeschwader um etwa 40 Prozent verringert worden. Auch die Zahl der<br />
in hoher Einsatzbereitschaft gehaltenen Verbände wurde reduziert. Insgesamt<br />
wurden die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte so umstrukturiert, dass ihre Mobilmachungs- und<br />
Aufwuchsfähigkeit im Bedarfsfall, d. h. entweder zur kollektiven Verteidigung<br />
oder im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensunterstützender<br />
Operationen, erleichtert wird.<br />
DIE <strong>NATO</strong>-INITIATIVE ZUR VERTEIDIGUNGSFÄHIGKEIT<br />
Die anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 auf den Weg<br />
gebrachte <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit oder DCI (Defense<br />
Capitalities Initiative) soll gewährleisten, dass das Bündnis den sicherheitspolitischen<br />
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden kann und<br />
auf die wirksame Bewältigung von Krisen - wie beispielsweise im Kosovo - vorbereitet<br />
ist, während gleichzeitig die Fähigkeit zur Erfüllung seiner grundlegenden<br />
Verpflichtungen zur Verteidigung seiner Mitgliedstaaten gewahrt bleibt.<br />
Generalsekretär Lord Robertson formulierte dies wie folgt: „Mit der Initiative zur<br />
Verteidigungsfähigkeit soll nicht nur die Interoperabilität der Bündnispartner<br />
sichergestellt, sondern auch ihre Fähigkeit verbessert und aktualisiert werden,<br />
den neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen zu begegnen.”<br />
Die Initiative erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Militärpotenzials.<br />
Dies umfasst die Mobilität von Streitkräften, ihre logistische Unterstützung, ihre<br />
Schutz- und Durchhaltefähigkeit sowie die Führungs- und<br />
Informationssysteme, die sie einsetzen, um zu gewährleisten, dass sie bei<br />
Bedarf schnell und effizient an die Standorte entsendet werden können, wo sie<br />
- sofern nötig auch für längere Zeit - zur Krisenbewältigung benötigt werden.<br />
Während des Kalten Krieges stand bei der Verteidigungsplanung der<br />
<strong>NATO</strong> die Aufrechterhaltung der erforderlichen Fähigkeiten zur Verteidigung<br />
gegen einen potenziellen Angriff durch die Sowjetunion und den Warschauer<br />
Pakt im Mittelpunkt. Heute ist das europäische Sicherheitsumfeld komplexer.<br />
Die wahrscheinlichsten Sicherheitsgefahren gehen heute von Konflikten in den<br />
Randgebieten Europas wie im ehemaligen Jugoslawien oder von der<br />
57
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen aus. Dementsprechend muss die<br />
<strong>NATO</strong> heute neben der Verteidigung gegen vorbedachte Aggressionen bereit<br />
sein, Streitkräfte zur Krisenbewältigung über die Grenzen der Allianz hinaus<br />
einzusetzen.<br />
Zudem ist davon auszugehen, dass sich künftige militärische Operationen<br />
der Allianz erheblich von den Einsätzen unterscheiden werden, für die während<br />
des Kalten Krieges Planungen vorgenommen wurden, wie dies auch in<br />
Bosnien und Herzegowina und im Kosovo, wo derzeit <strong>NATO</strong>-Truppen stationiert<br />
sind, der Fall ist. Die Einsätze werden voraussichtlich außerhalb des<br />
Bündnisgebiets stattfinden, sie können viele Jahre andauern und sie werden in<br />
enger Zusammenarbeit mit den Truppen vieler Staaten - vorwiegend<br />
Mitgliedstaaten des Bündnisses, aber in manchen Fällen auch Partnerstaaten<br />
- erfolgen. Darüber hinaus erfordern Aufgaben im Rahmen der<br />
Krisenbewältigung andere Fähigkeiten als bei kriegerischen<br />
Auseinandersetzungen.<br />
Um diesen neuen Situationen gerecht zu werden, muss die <strong>NATO</strong> sicherstellen,<br />
dass ihre Streitkräfte über die zur erfolgreichen Ausführung sämtlicher<br />
Aufgaben benötigte materielle sowie personelle Ausstattung und Ausbildung<br />
verfügen. Die in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo gemachten<br />
Erfahrungen und die Erkenntnisse aus früheren multinationalen Einsätzen<br />
unter Beteiligung von <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten - z. B. in der Golfregion, in<br />
Somalia und in Haiti - haben gezeigt, welche Veränderungen erforderlich sind.<br />
Die Initiative zur Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit wurde auf den<br />
Weg gebracht, um zu gewährleisten, dass die <strong>NATO</strong> auf alle Eventualfälle vorbereitet<br />
ist. Zur federführenden Bearbeitung des Programms wurde eine hochrangige<br />
Lenkungsgruppe eingesetzt. Die aus ranghohen Vertretern der verschiedenen<br />
Regierungen zusammengesetzte Gruppe kommt unter dem<br />
Vorsitz des Stellvertretenden <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs in Abständen von wenigen<br />
Wochen zusammen, um die erzielten Fortschritte zu prüfen und den<br />
Prozess zu steuern.<br />
Die DCI wird durch Stärkung des Europäischen Verteidigungspotenzials<br />
und des europäischen Pfeilers der <strong>NATO</strong> auch einen Beitrag zum Aufbau der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität oder ESVI leisten.<br />
Dadurch werden die europäischen Bündnispartner in die Lage versetzt, einen<br />
größeren und kohärenteren Beitrag zur <strong>NATO</strong> zu leisten (siehe Kapitel 4).<br />
Die DCI zielt insbesondere auf eine Verbesserung der Bündnisfähigkeiten<br />
in den folgenden fünf ineinandergreifenden Bereichen ab:<br />
58<br />
• „Mobilität und Dislozierbarkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte rasch<br />
an den Ort verlegen zu können, wo sie benötigt werden, auch in<br />
Regionen außerhalb des Bündnisgebiets
• „Durchhaltefähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte weit entfernt von<br />
ihren Heimatstützpunkten zu halten und zu versorgen und zu gewährleisten,<br />
dass für langfristige Einsätze genügend frische Truppen zur<br />
Verfügung stehen<br />
• „Wirksamkeit im Einsatz”, also die Fähigkeit, einen Gegner in<br />
Einsätzen jeder Art und Intensität erfolgreich zu binden<br />
• „Überlebensfähigkeit”, also die Fähigkeit, Streitkräfte und Infrastruktur<br />
vor aktuellen und künftigen Bedrohungen zu schützen<br />
• „interoperable Kommunikation”, also untereinander kompatible<br />
Führungs- und Informationssysteme, die eine effektive<br />
Zusammenarbeit von Streitkräften aus unterschiedlichen Ländern<br />
ermöglichen.<br />
Um die Fähigkeiten der <strong>NATO</strong> zum Einsatz von Streitkräften in entfernten<br />
Krisenregionen zu verbessern, untersuchen die Mitgliedstaaten verbesserte<br />
Vorkehrungen für den Transport von Truppen und Ausrüstung. Dies umfasst<br />
die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Strukturen, die bei Bedarf die<br />
Nutzung von Verkehrsflugzeugen und -schiffen ermöglichen. Der Einsatz kommerzieller<br />
Ressourcen würde schon weit im Vorfeld entsprechende<br />
Nutzungsvereinbarungen sowie rechtsverbindliche Verträge erfordern.<br />
Die Logistik stellt bei jeder Militäroperation ein entscheidendes Element<br />
dar. Ziel der DCI ist die Stärkung der Logistikeinheiten der Bündnispartner im<br />
Hinblick auf Anzahl und Fähigkeiten. Zur Steigerung der Effizienz wird auch der<br />
Rahmen für eine Bündelung der logistischen Kapazitäten geprüft. Dies wird die<br />
Einrichtung gemeinsamer multinationaler Logistikzentren im Rahmen des<br />
Konzepts des Alliierten Streitkräftekommandos nach sich ziehen (siehe<br />
Kapitel 12).<br />
Moderne Technologien erlauben den selektiven Einsatz militärischer<br />
Mittel, so dass Kollateralschäden verringert und Konflikte verkürzt werden können,<br />
indem demonstriert wird, dass fortgesetzte Aggression nicht zum Erfolg<br />
führt. Derartige Technologien sind unter anderem Waffensysteme zum Einsatz<br />
bei Tag und bei Nacht sowie unter Allwetterbedingungen und präzisionsgelenkte<br />
Munition. Die DCI befasst sich auch mit diesen Bereichen.<br />
Zur Verbesserung von Schutz und Überlebensfähigkeit der an militärischen<br />
Operationen beteiligten Streitkräfte sucht die <strong>NATO</strong> nach Wegen zur<br />
Verbesserung der militärischen Fähigkeiten auf diesen Gebieten.<br />
Verbesserungen im Bereich der Aufklärungs- und Überwachungssysteme,<br />
Luftverteidigungssysteme sowie der Systeme zur Abwehr der Gefahren durch<br />
Massenvernichtungswaffen werden derzeit geprüft.<br />
59
Gleichzeitig erhöht sich mit der immer engeren Zusammenarbeit der<br />
Streitkräfte verschiedener Länder - beispielsweise bei Operationen zur<br />
Krisenbewältigung - der Bedarf für eine effektive Kommunikation auf allen<br />
Ebenen. Durch die DCI soll gewährleistet werden, dass durch technische<br />
Fortschritte die Interoperabilität im Bereich der Kommunikation nicht beeinträchtigt<br />
wird. Ferner soll sichergestellt werden, dass technische Fortschritte<br />
zur Entwicklung von Kommunikationsmethoden für den militärischen Bedarf<br />
optimal genutzt werden.<br />
DIE <strong>NATO</strong>-NUKLEARSTREITKRÄFTE IM NEUEN<br />
SICHERHEITSUMFELD<br />
Das Bündnis hat seit dem Ende des Kalten Krieges weit reichende<br />
Schritte zur Anpassung seiner Politik und seines Verteidigungsdispositivs an<br />
das neue Sicherheitsumfeld unternommen. Bei der Umsetzung des neuen,<br />
breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatzes, der neben der unverzichtbaren<br />
Verteidigungsdimension der Bedeutung politischer, sozialer und umweltpolitischer<br />
Faktoren Rechnung trägt, haben die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten die sich<br />
aus den gewaltigen Verbesserungen des Sicherheitsumfelds ergebenden<br />
Chancen in vollem Umfang genutzt. Die Nuklearstrategie und das entsprechende<br />
Streitkräftedispositiv gehörten zu den ersten dahingehend überprüften<br />
Bereichen, in denen dann auch einige der drastischsten Änderungen vorgenommen<br />
wurden. Die wichtigsten dieser Veränderungen sind im Folgenden<br />
dargestellt.<br />
Während des Kalten Krieges spielten die Nuklearstreitkräfte im Rahmen<br />
der <strong>NATO</strong>-Strategie der flexiblen Reaktion eine zentrale Rolle. Sie waren in die<br />
<strong>NATO</strong>-Streitkräftestruktur integriert und eröffneten dem Bündnis eine Reihe<br />
kurzfristig ausführbarer Optionen zur Abschreckung vor einem größeren Krieg<br />
in Europa. Dies brachte ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und schnell reagierende<br />
Alarmdispositive für beträchtliche Teile der <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte<br />
mit sich.<br />
Vor dem Hintergrund des neuen Sicherheitsumfelds hat die <strong>NATO</strong> ihre<br />
Nuklearstreitkräfte drastisch abgebaut. Die Bündnisstrategie zielt auch weiterhin<br />
auf die Verhinderung eines Krieges, wird aber nicht länger von der<br />
Möglichkeit einer nuklearen Eskalation bestimmt. Die Nuklearstreitkräfte des<br />
Bündnisses sind nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet; zudem werden<br />
Situationen, in denen ihr Einsatz in Erwägung gezogen werden müsste,<br />
als äußerst unwahrscheinlich erachtet. Die <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte spielen<br />
auch weiterhin eine wesentliche Rolle in der Kriegsverhütung, die jedoch heute<br />
grundlegender politischer Art ist, und sie sind nicht mehr auf die Abwehr einer<br />
60
estimmten Bedrohung ausgerichtet. Sie werden zur Gewährleistung von<br />
Frieden und Stabilität auf dem geringstmöglichen Niveau aufrecht erhalten.<br />
Entsprechend der geringeren Bedeutung von Nuklearwaffen in der<br />
Bündnisstrategie wurde das <strong>NATO</strong>-Nukleardispositiv drastisch reduziert. Nach<br />
Ende des Kalten Krieges haben die <strong>NATO</strong>-Nuklearmächte unilaterale Schritte<br />
zur Streichung geplanter Modernisierungsprogramme für ihre<br />
Nuklearstreitkräfte eingeleitet. Frankreich gab die vorzeitige Einstellung der<br />
Produktion von Hadès-Flugkörpern bekannt. Die Vereinigten Staaten und das<br />
Vereinigte Königreich strichen Pläne für einen taktischen Luft-Boden-<br />
Nuklearflugkörper. Als Vorbote für spätere Entscheidungen zur Eliminierung<br />
bodengestützter Nuklearsysteme haben die Vereinigten Staaten auch die<br />
Pläne für ein nuklearfähiges Nachfolgesystem des LANCE-Boden-Boden-<br />
Flugkörpers sowie für die Produktion eines neuen, nuklearen 155-mm-<br />
Artilleriegeschosses gestrichen. Frankreich hat seit 1991 die nuklearen<br />
Trägersysteme von sechs auf zwei Typen reduziert; heute bestehen die unabhängigen<br />
französischen Nuklearstreitkräfte nur noch aus vier U-Booten mit U-<br />
Boot-gestützten ballistischen Flugkörpern (SLBM) sowie dem Flugzeug Mirage<br />
2000N mit Luft-Boden-Flugkörpern mittlerer Reichweite.<br />
Das Vereinigte Königreich hat seit 1992 seine nuklearen LANCE-Raketen<br />
und die nukleare Rohrartillerie, die zuvor auf Überwasserschiffen stationierten<br />
seegestützten taktischen Nuklearpotenziale sowie sämtliche flugzeuggestützten<br />
Nuklearwaffen aufgegeben und damit auch auf die Nuklearoption für seine<br />
Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit verzichtet. Trident-U-Boote sind heute<br />
das einzige Nuklearsystem, über das Großbritannien noch verfügt.<br />
Im Oktober 1991 beschloss die <strong>NATO</strong> auf Initiative von US-Präsident<br />
Bush, die Anzahl der den substrategischen 4 Streitkräften in Europa zur<br />
Verfügung stehenden Waffen um über 85 Prozent zu verringern. Dieser Abbau<br />
war im Juli 1992 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Reduzierungen wurden<br />
alle nuklearen Gefechtsköpfe für die bodengestützten substrategischen<br />
Streitkräfte der <strong>NATO</strong> (einschließlich Nuklearartillerie und Boden-Boden-<br />
Flugkörper) abgeschafft und flugzeuggestützte Freifallbomben um weit über 50<br />
Prozent reduziert. Ferner wurden sämtliche Nuklearwaffen für Überwasser-<br />
Seestreitkräfte beseitigt. Im Rahmen des Abbauprozesses wurden rund 1.300<br />
nukleare Artilleriewaffen und 850 Gefechtsköpfe für LANCE-Flugkörper elimi-<br />
4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich interpretiert.<br />
Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite<br />
(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistische<br />
Mittelstreckenraketen geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffen<br />
wird in <strong>NATO</strong>-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite verwendet;<br />
heute bezieht er sich in erster Linie auf flugzeuggestützte Waffen für <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit<br />
dualer Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl substrategischer Trident-Gefechtsköpfe des<br />
Vereinigten Königreichs (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden aus Europa abgezogen).<br />
61
niert. Alle diesen Kräften zugewiesenen Nukleargefechtsköpfe wurden aus<br />
dem Bestand der <strong>NATO</strong> entfernt. Die meisten davon wurden bereits beseitigt;<br />
die noch verbleibenden Waffen werden in naher Zukunft zerlegt.<br />
Auch die Vereinigten Staaten haben mit Ausnahme der U-Boot-gestützten<br />
nuklearen Marschflugkörper, die in Friedenszeiten nicht mehr auf See disloziert<br />
werden, sämtliche nichtstrategischen/substrategischen Marinesysteme<br />
beseitigt. Ferner wurde auf die Nuklearoption der trägergestützten Flugzeuge<br />
mit dualer Einsatzfähigkeit vollständig verzichtet. Heute handelt es sich bei den<br />
einzigen landgestützten Nuklearwaffen der <strong>NATO</strong> um US-amerikanische<br />
Atombomben, die mit Flugzeugen mit dualer Einsatzfähigkeit mehrerer<br />
Bündnispartner zum Einsatz gebracht werden können.<br />
Auch die nuklearen Lagerstätten der <strong>NATO</strong> wurden im Zuge der<br />
Abschaffung von Waffensystemen und der Verringerung der Waffenanzahl<br />
massiv abgebaut (rund 80 Prozent). Gleichzeitig wurde ein neues, sichereres<br />
und überlebensfähigeres Waffenlagersystem installiert.<br />
Mit dem Ende des Kalten Krieges hat die <strong>NATO</strong> als weitere signifikante<br />
Veränderung die Aufrechterhaltung ständiger Pläne für nukleare Eventualfälle<br />
in Friedenszeiten und entsprechender Ziele für ihre substrategischen<br />
Nuklearstreitkräfte aufgegeben. Dementsprechend sind die Nuklearstreitkräfte<br />
der <strong>NATO</strong> nicht mehr gegen ein bestimmtes Land gerichtet. Des Weiteren hat<br />
die <strong>NATO</strong> eine Reihe von Schritten zur Reduzierung der Anzahl und des<br />
Bereitschaftsgrades ihrer Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit unternommen<br />
und damit die sich bietenden Chancen des verbesserten Sicherheitsumfelds<br />
intensiv genutzt.<br />
In einer weiteren unilateralen Initiative haben die <strong>NATO</strong>-Außen- und<br />
Verteidigungsminister im Dezember 1996 bekannt gegeben, dass eine<br />
Erweiterung des Bündnisses keine Änderung des umfassend reduzierten<br />
Nukleardispositivs erforderlich machen würde, und erklärt: „[...] die <strong>NATO</strong>-<br />
Länder [haben] nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass,<br />
nukleare Waffen auf dem Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch<br />
sehen sie die Notwendigkeit, das <strong>NATO</strong>-Nukleardispositiv oder die<br />
Nuklearpolitik in irgendeinem Punkt zu verändern - und wir sehen dazu auch<br />
in Zukunft keine Notwendigkeit”. Die noch verbleibenden, erheblich kleineren<br />
substrategischen Streitkräfte der <strong>NATO</strong> werden dem Abschreckungsbedarf<br />
des Bündnisses in absehbarer Zukunft auch weiterhin genügen.<br />
Nukleare Rüstungskontrolle<br />
Die <strong>NATO</strong>-Staaten haben ihre schon seit langer Zeit bestehende<br />
Verpflichtung zu nuklearer Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung<br />
62
als integralem Bestandteil ihrer Sicherheitspolitik, der fest in den größeren politischen<br />
Rahmen eingebettet ist, in dem die Bündnispartner sich um eine<br />
Verbesserung von Stabilität und Sicherheit durch Verringerung der<br />
Waffenbestände und Erhöhung der militärischen Transparenz und des gegenseitigen<br />
Vertrauens bemühen, aufrechterhalten. In ihrer „Entscheidung von<br />
Montebello” kündigte die Allianz 1983 den Abzug von 1.400 Gefechtsköpfen<br />
aus Europa an und setzte diese Entscheidung in der Folge auch um. In dem<br />
1987 geschlossenen amerikanisch-sowjetischen Vertrag über atomare<br />
Mittelstreckensysteme (INF) wurde die weltweite Abschaffung landgestützter<br />
atomarer Mittelstreckenflugkörper vereinbart. Damit hatte der <strong>NATO</strong>-<br />
Doppelbeschluss von 1979 auch im Hinblick auf die Rüstungskontrolle Früchte<br />
getragen.<br />
Die Vereinigten Staaten und die Russische Föderation befinden sich in<br />
einem intensiven Prozess zur drastischen Reduzierung ihrer strategischen<br />
Nuklearwaffen. Der im Juli 1991 unterzeichnete und 1994 in Kraft getretene<br />
START-I-Vertrag über die Reduzierung strategischer Waffen sieht den Abbau<br />
der stationierten strategischen Waffen beider Seiten von weit über 10.000 auf<br />
6.000 vor. Mit dem START-II-Vertrag, der im Januar 1993 unterzeichnet und im<br />
Januar 1996 von der USA sowie im April 2000 von Russland ratifiziert wurde,<br />
werden die strategischen Waffen beider Seiten auf 3.000 bis 3.500 reduziert<br />
und die unabhängig zielfähigen Mehrfachgefechtsköpfe für interkontinentale<br />
ballistische Flugkörper abgeschafft sowie Verfahren zur eingehenden<br />
Umsetzungsverifikation aufgestellt. Nach der Ratifizierung des START-II-<br />
Vertrags durch Russland haben die Vereinigten Staaten und Russland ihre<br />
Bereitschaft zur Aufnahme von START-III-Verhandlungen zu erkennen gegeben,<br />
mit denen die strategischen Waffen auf 2.000 bis 2.500 reduziert und<br />
Maßnahmen im Hinblick auf die Transparenz der Bestände strategischer<br />
Gefechtsköpfe und die Vernichtung strategischer Nukleargefechtsköpfe eingeleitet<br />
werden sollen.<br />
Alle <strong>NATO</strong>-Staaten sind dem Vertrag über die Nichtverbreitung von<br />
Kernwaffen (NVV) beigetreten und haben dem Vertragswerk mit seinen 187<br />
Unterzeichnerstaaten ihre volle Unterstützung zugesichert. Sämtliche Länder,<br />
die sich dem Vertrag noch nicht angeschlossen haben, wurden dringend zur<br />
Unterzeichnung und umfassenden Umsetzung des Vertrags aufgefordert.<br />
Anlässlich der alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenz zum<br />
Nichtverbreitungsvertrag im Mai 2000 in New York haben sich die fünf<br />
Atommächte, die ständige Mitglieder des VN-Sicherheitsrates sind - China,<br />
Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten - neben<br />
weiteren praktischen Maßnahmen zur Umsetzung des Vertrags verpflichtet,<br />
der „eine eindeutige Verpflichtung [...] zur kompletten Abschaffung ihrer<br />
Nukleararsenale bis hin zur vollständigen Abrüstung” beinhaltet. Diese<br />
Verpflichtung stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Gebiet der nuklea-<br />
63
en Rüstungskontrolle dar, von dem ein positiver Einfluss auf die künftige<br />
Agenda im Bereich der Rüstungskontrolle zu erwarten ist.<br />
Die <strong>NATO</strong> unterstützt die besonnenen und schrittweisen Bemühungen<br />
zum Abbau von Kernwaffen. Das Bündnis hat Fortschritte beim Vertrag über<br />
die Reduzierung strategischer Waffen (START) durchweg begrüßt und die<br />
Notwendigkeit des Inkraftretens des START-II-Vertrags betont, die weitere<br />
erhebliche Verringerungen der Bestände an strategischen Waffen im Zuge<br />
eines geplanten START-III-Vertrags nach sich ziehen könnte.<br />
All diese Verpflichtungen und Entwicklungen stehen im Einklang mit dem<br />
Bündnisziel der Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität auf dem niedrigstmöglichen<br />
mit den Erfordernissen der Verteidigung zu vereinbarenden<br />
Kräfteniveau.<br />
Die Rolle der verbleibenden Nuklearstreitkräfte der<br />
<strong>NATO</strong><br />
Der Hauptzweck der noch verbleibenden Nuklearstreitkräfte ist politischer<br />
Art und besteht in der Erhaltung des Friedens und der Verhütung von<br />
Zwangsausübung. Die Nuklearstreitkräfte machen die Risiken einer<br />
Aggression gegen die <strong>NATO</strong> auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wie<br />
dies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. In der passenden<br />
Zusammensetzung mit konventionellen Kräften lassen sie jeden Staat, der versucht<br />
sein könnte, durch Androhung oder Einsatz von<br />
Massenvernichtungswaffen gegen das Bündnis politischen oder militärischen<br />
Nutzen zu ziehen, vollständig im Ungewissen über die mögliche Reaktion.<br />
Durch Abschreckung vor dem Einsatz nuklearer, biologischer und chemischer<br />
Waffen leisten die Bündnisstreitkräfte auch einen Beitrag zu den Bestrebungen<br />
der <strong>NATO</strong>, die Verbreitung dieser Waffen und ihrer Trägersysteme zu verhindern.<br />
Die durch das Nukleardispositiv der <strong>NATO</strong> gewährleistete kollektive<br />
Sicherheit erstreckt sich auf alle Mitglieder der Allianz. Zudem stärken die in<br />
Europa stationierten <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte der USA die politischen und<br />
militärischen Bindungen zwischen den europäischen und nordamerikanischen<br />
Mitgliedern der Allianz. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-<br />
Nuklearstaaten des Bündnisses an der Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Nuklearpolitik<br />
die Solidarität des Bündnisses, die gemeinsame Verpflichtung der<br />
Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheit und die Fächerung der Lastenund<br />
Risikoteilung im Bündnisrahmen unter Beweis gestellt.<br />
Die politische Aufsicht über das Nukleardispositiv der <strong>NATO</strong> wird ebenfalls<br />
von allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppe<br />
64
der <strong>NATO</strong> (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister von<br />
Nuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses (mit Ausnahme von<br />
Frankreich) gleichermaßen an den Entscheidungen über das Nuklearpotenzial<br />
der <strong>NATO</strong> und der Entwicklung der Nuklearpolitik mitwirken. Dies beruht auf<br />
dem Konsens der Mitgliedstaaten, dass die <strong>NATO</strong> auch weiterhin - für alle<br />
deutlich sichtbar - ein militärisches Kernpotenzial aus Streitkräften in der passenden<br />
Zusammensetzung aufrechterhalten muss, das ihr die für die kollektive<br />
Selbstverteidigung erforderlichen militärischen Kernfähigkeiten verleiht. Die<br />
<strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte bleiben trotz der dramatischen Veränderungen im<br />
Sicherheitsumfeld, die es der <strong>NATO</strong> erlaubt haben, ihr Nukleardispositiv und<br />
ihr Zurückgreifen auf Nuklearwaffen in großem Umfang zu reduzieren, ein<br />
wichtiger Bestandteil dieses Potenzials.<br />
65
KAPITEL 3<br />
DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />
Der <strong>NATO</strong>-Erweiterungsprozess<br />
Die Partnerschaft für den Frieden<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
Partnerschaft der <strong>NATO</strong> mit der Ukraine<br />
Der Mittelmeerdialog des Bündnisses<br />
Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong>
DIE ERWEITERUNG DES BÜNDNISSES<br />
DER <strong>NATO</strong>-ERWEITERUNGSPROZESS<br />
„Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden anderen<br />
europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern<br />
und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt<br />
einladen. (...)”<br />
Artikel 10, Nordatlantikvertrag, Washington DC, 4. April 1949<br />
Seit Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags sind zu den ersten 12<br />
Unterzeichnerstaaten 7 Staaten hinzugekommen, wodurch sich die<br />
Gesamtzahl der <strong>NATO</strong>-Verbündeten auf 19 erhöht hat. Nach einer 1997 auf<br />
dem Madrider Gipfeltreffen ausgesprochenen Einladung traten die<br />
Tschechische Republik, Ungarn und Polen dem Bündnis im März 1999 bei. Die<br />
drei jüngsten Mitgliedstaaten nahmen im April 1999 in Washington an ihrem<br />
ersten Gipfeltreffen als Vollmitglieder teil. Zu diesem Zeitpunkt unterstrichen<br />
die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, dass das Bündnis für die Aufnahme<br />
weiterer neuer Mitglieder offen stehe, und versicherten, dass die <strong>NATO</strong> auch<br />
weiterhin neue Mitglieder willkommen heiße, die in der Lage sind, die<br />
Grundsätze des Washingtoner Vertrags zu fördern und zu Frieden und<br />
Sicherheit im euro-atlantischen Raum beizutragen.<br />
Das Bündnis geht davon aus, dass in den kommenden Jahren weitere<br />
Einladungen an Staaten ausgesprochen werden, die bereit und in der Lage<br />
sind, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verantwortungen und<br />
Verpflichtungen zu übernehmen, wenn die Aufnahme dieser Staaten den übergeordneten<br />
politischen und strategischen Interessen der Allianz dient und die<br />
Sicherheit und Stabilität in Europa insgesamt erhöht.<br />
Ferner riefen die Staats- und Regierungschefs einen Aktionsplan zur<br />
Mitgliedschaft ins Leben, der den beitrittswilligen Ländern Beratung und<br />
Unterstützung bieten soll.<br />
Die Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung von 1995<br />
Im Januar 1994 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs des<br />
Bündnisses anlässlich des Brüsseler Gipfeltreffens, dass die Allianz weiteren<br />
europäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags von Washington fördern<br />
und einen Beitrag zur Sicherheit im Nordatlantikraum leisten können,<br />
auch künftig offen stehe.<br />
69
Gemäß einer Entscheidung der Außenminister des Bündnisses vom<br />
Dezember 1994 wurde das „Warum und Wie” künftiger Beitritte zum Bündnis<br />
im Laufe des Jahres 1995 durch die Bündnispartner geprüft. Die daraus hervorgegangene<br />
„Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung” wurde im September 1995 an<br />
interessierte Partnerländer weitergegeben und veröffentlicht. Die in der Studie<br />
dargelegten Grundsätze bilden nach wie vor die Grundlage für die Offenheit<br />
der <strong>NATO</strong> in der Frage des Beitritts neuer Mitglieder. Hinsichtlich der<br />
Begründung für die <strong>NATO</strong>-Erweiterung kam die Studie zu dem Schluss, dass<br />
mit dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Pakts<br />
sowohl die Notwendigkeit als auch die einmalige Chance zur Errichtung einer<br />
verbesserten Sicherheitsstruktur im gesamten euro-atlantischen Raum<br />
bestehe, ohne erneut Trennlinien zu ziehen.<br />
Die Erweiterung der <strong>NATO</strong> ist ein weiterer Schritt in Richtung auf das elementare<br />
Ziel des Bündnisses, im gesamten euro-atlantischen Raum die<br />
Sicherheit zu erhöhen und die Stabilität auszubauen, und ergänzt die allgemeinen<br />
Integrationstendenzen, insbesondere die Erweiterung der<br />
Europäischen Union (EU) sowie die Stärkung der Organisation für Sicherheit<br />
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (siehe Kapitel 15). Durch die <strong>NATO</strong>-<br />
Erweiterung wird niemand bedroht. Die <strong>NATO</strong> bleibt ein Verteidigungsbündnis,<br />
dessen Hauptzweck in der Erhaltung des Friedens im euro-atlantischen Raum<br />
und der Gewährleistung der Sicherheit seiner Mitglieder besteht.<br />
Außerdem stellte die Studie fest, dass die Erweiterung des Bündnisses<br />
auf vielerlei Weise zu erhöhter Stabilität und Sicherheit für alle Staaten im<br />
euro-atlantischen Raum beiträgt. Sie fördert und unterstützt demokratische<br />
Reformen, einschließlich der Errichtung einer zivilen und demokratischen<br />
Kontrolle der Streitkräfte. Sie fördert die Strukturen und Gewohnheiten der<br />
Kooperation, Konsultation und Konsensbildung, die die Beziehungen zwischen<br />
den derzeitigen Bündnispartnern kennzeichnen, und unterstützt gutnachbarliche<br />
Beziehungen im gesamten euro-atlantischen Raum. Sie erhöht die<br />
Transparenz der Verteidigungsplanung und der Militärhaushalte, was das<br />
Vertrauen der Staaten untereinander stärkt, und fördert die Tendenz zu<br />
Integration und Zusammenarbeit in Europa. Darüber hinaus stärkt sie die<br />
Fähigkeit des Bündnisses, zur europäischen und internationalen Sicherheit<br />
und Unterstützung der Friedenserhaltung im Rahmen der Vereinten Nationen<br />
und der OSZE beizutragen, und festigt und erweitert die transatlantische<br />
Partnerschaft.<br />
Im Hinblick auf die Art der Erweiterung bekräftigte die Studie, dass wie in<br />
der Vergangenheit jede künftige Erweiterung der Mitgliedschaft des<br />
Bündnisses durch den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zum Nordatlantikvertrag in<br />
Übereinstimmung mit Artikel 10 erfolgen muss. Nach ihrem Beitritt genießen<br />
neue Mitglieder alle Rechte und übernehmen alle Pflichten der Mitgliedschaft<br />
70
im Rahmen des Vertrags. Sie müssen die von sämtlichen Bündnisstaaten<br />
übernommenen Prinzipien, Richtlinien und Verfahrensvorschriften vom<br />
Zeitpunkt ihres Beitritts an bejahen und einhalten. Die Studie stellte klar, dass<br />
der Wille und die Fähigkeit, diesen Verpflichtungen nicht nur auf dem Papier,<br />
sondern in der Praxis nachzukommen, bei jeder Entscheidung des<br />
Bündnisses, einen Staat zum Beitritt aufzufordern, ein entscheidender Faktor<br />
sei.<br />
Staaten, die in ethnische Konflikte, externe territoriale Auseinandersetzungen<br />
oder innerstaatliche Hoheitskonflikte verwickelt sind, müssen<br />
diese Streitigkeiten nach den OSZE-Grundsätzen mit friedlichen Mitteln beilegen,<br />
bevor sie Mitglied werden können.<br />
Darüber hinaus stellte die Studie fest, dass die Fähigkeit interessierter<br />
Staaten, zur gemeinsamen Verteidigung und zur Friedenserhaltung sowie<br />
anderen, neuen Aufgaben des Bündnisses militärisch beizutragen, ein mitentscheidender<br />
Faktor dafür ist, ob sie zum Beitritt eingeladen werden. Letzten<br />
Endes, so folgerte die Studie, entscheiden die Bündnisstaaten einvernehmlich<br />
über die Einladung jedes neuen Mitglieds zum Beitritt, wobei sich die<br />
Entscheidung zum jeweiligen Zeitpunkt darauf stützt, ob die Mitgliedschaft<br />
eines bestimmten Staates ihres Erachtens nach zur Sicherheit und Stabilität im<br />
nordatlantischen Raum beitragen würde. Kein Staat außerhalb des<br />
Bündnisses hat bei dem Erweiterungsprozess oder den damit verbundenen<br />
Entscheidungen ein Veto- oder Mitspracherecht („droit de regard”).<br />
Auf dem Madrider Gipfeltreffen im Juli 1997 luden die Staats- und<br />
Regierungschefs des Bündnisses nach sorgfältiger und umfassender Beratung<br />
und eingehenden Einzeldialogen mit den interessierten Partnerstaaten die<br />
Tschechische Republik, Ungarn und Polen ein, Beitrittsverhandlungen mit der<br />
<strong>NATO</strong> aufzunehmen. Nach dieser Entscheidung fanden im Herbst 1997<br />
Verhandlungen mit jedem eingeladenen Land statt, und im Dezember 1997<br />
wurde für jedes der drei Länder ein Beitrittsprotokoll unterzeichnet. Diese<br />
Beitrittsprotokolle wurden von allen 16 Bündnisstaaten und den neuen<br />
Mitgliedern nach ihren jeweiligen nationalen Verfahrensvorschriften ratifiziert.<br />
Im März 1999 traten die drei Staaten dem Vertrag offiziell bei.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung ist kein Einzelereignis, sondern ein offener, fortdauernder<br />
Prozess.<br />
Der Beitrittsprozess<br />
Nachstehend sind die wesentlichen Schritte bis zum Beitritt der drei neuen<br />
Mitgliedstaaten dargestellt.<br />
71
• 10. Januar 1994. Anlässlich des <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffens in Brüssel<br />
erklärten die Staats- und Regierungschefs der 16 Bündnisstaaten,<br />
dass sie eine <strong>NATO</strong>-Erweiterung zur Aufnahme von demokratischen<br />
Staaten in Osteuropa erwarteten und begrüßten. Sie bekräftigten,<br />
dass die Allianz gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrags weiteren<br />
europäischen Staaten, die die Grundsätze des Vertrags von<br />
Washington fördern und einen Beitrag zur Sicherheit im<br />
Nordatlantikraum leisten können, offen stehe.<br />
• September 1995. Die Allianz nahm die Studie zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung<br />
an, in der verschiedene Faktoren dargelegt wurden, die beim<br />
Erweiterungsprozess in Betracht zu ziehen wären. Die Studie machte<br />
auch die Berücksichtigung politischer und sicherheitsrelevanter<br />
Entwicklungen in Europa zur Bedingung. Sie bildet nach wie vor die<br />
Grundlage für die Haltung der <strong>NATO</strong> in der Frage des Beitritts neuer<br />
Mitglieder.<br />
• Im Laufe des Jahres 1996 wurde ein intensiver Einzeldialog mit 12<br />
interessierten Partnerländern geführt. Dabei wurde zum einen deren<br />
Verständnis für die Arbeitsweise des Bündnisses vertieft; zum anderen<br />
erhielt das Bündnis einen besseren Einblick in den Stand der<br />
betreffenden Länder, was deren interne Entwicklung sowie die<br />
Beilegung etwaiger Konflikte mit Nachbarländern angeht. Dies wurde<br />
in der Studie als wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft definiert.<br />
• 10. Dezember 1996. Die <strong>NATO</strong>-Staaten begannen in Vorbereitung<br />
einer anlässlich des Madrider Gipfeltreffens im Juli 1997 zu treffenden<br />
Entscheidung mit der Ausarbeitung von Empfehlungen darüber, welche<br />
Staaten zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aufgefordert<br />
werden sollten.<br />
• Anfang 1997. Auf Anfrage von 11 Partnerstaaten fanden Treffen für<br />
intensive Einzelgespräche statt. Parallel dazu führten die <strong>NATO</strong>-<br />
Militärbehörden eine Analyse der relevanten militärischen Faktoren im<br />
Hinblick auf die an der Mitgliedschaft interessierten Länder durch.<br />
• 8. Juli 1997. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs luden auf ihrem<br />
Treffen in Madrid die Tschechische Republik, Ungarn und Polen zur<br />
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dem Bündnis ein. Sie<br />
bekräftigten ferner, dass die <strong>NATO</strong> auch weiterhin neuen Mitgliedern<br />
offen stehe.<br />
• September und November 1997. Mit allen drei Ländern, an die eine<br />
Einladung ausgesprochen worden war, wurden Beitrittsverhandlungen<br />
geführt. Nach Abschluss der Gespräche bekräftigten die drei Staaten<br />
72
in Absichtserklärungen die im Rahmen der Gespräche gemachten<br />
Zusagen.<br />
• 16. Dezember 1997. Die <strong>NATO</strong>-Außenminister unterzeichneten<br />
Beitrittsprotokolle zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der drei<br />
Staaten.<br />
• Im Laufe des Jahres 1998 ratifizierten die Bündnisstaaten die<br />
Beitrittsprotokolle nach ihren nationalen Verfahrensvorschriften.<br />
• 12. März 1999. Nach Abschluss der eigenen nationalen legislativen<br />
Verfahren hinterlegten die Außenminister der Tschechischen<br />
Republik, Ungarns und Polens im Rahmen einer Zeremonie im USamerikanischen<br />
Independence (Missouri) Beitrittsurkunden zum<br />
Nordatlantikvertrag. Dies stellte ihren offiziellen Bündnisbeitritt dar.<br />
• 16. März 1999. Die Nationalflaggen der drei neuen Mitgliedstaaten<br />
wurden im Rahmen einer Zeremonie im Brüsseler <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier gehisst.<br />
Während dieses Zeitraums wurden von allen künftigen Mitgliedstaaten<br />
verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Effektivität ihrer künftigen<br />
Mitwirkung in der Allianz erfolgreich zum Abschluss gebracht. Dies umfasste<br />
Maßnahmen im Sicherheitsbereich (z. B. Vorkehrungen für den Erhalt, die<br />
Aufbewahrung und die Verwendung von Verschlusssachen) sowie auf anderen<br />
Gebieten wie der Luftverteidigung, der Infrastruktur, der Streitkräfteplanung<br />
und der Kommunikations- und Informationssysteme.<br />
Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />
• Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft soll beitrittswilligen Ländern durch<br />
Beratung, Unterstützung und praktische Hilfestellungen zu allen<br />
Aspekten der <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft bei ihren Vorbereitungen helfen.<br />
Die Hauptmerkmale des Aktionsplans sind:<br />
• die Vorlage individueller nationaler Jahresprogramme durch beitrittswillige<br />
Länder zu ihren Vorbereitungen auf eine mögliche zukünftige<br />
Mitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher und<br />
verteidigungspolitischer Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer<br />
und rechtlicher Aspekte;<br />
• ein gezielter und offener Rückmeldungsmechanismus über die<br />
Fortschritte beitrittswilliger Länder bei der Umsetzung ihrer<br />
Programme, einschließlich politischer und technischer Anleitung,<br />
sowie jährliche Treffen im Format 19+1 auf Ratsebene zur Bewertung<br />
der Fortschritte;<br />
73
• eine Koordinierungsstelle zur Feinabstimmung der Unterstützung<br />
durch die <strong>NATO</strong> und durch Mitgliedstaaten für beitrittswillige Länder<br />
auf verteidigungspolitischem und militärischem Gebiet;<br />
• ein Verteidigungsplanungsansatz für beitrittswillige Länder, der die<br />
Erarbeitung und Überprüfung vereinbarter Planungsziele einschließt.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Außenminister werden den Erweiterungsprozess einschließlich<br />
der Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft ständig überprüfen. Die<br />
<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs werden den Prozess auf ihrem nächsten<br />
Gipfeltreffen überprüfen, das noch im Jahr 2002 stattfinden wird.<br />
Die Einführung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft im April 1999 hat beitrittswilligen<br />
Ländern geholfen, ihre Vorbereitungen stärker auf die Erfüllung<br />
der im Plan definierten Ziele und Prioritäten auszurichten. Zudem ist seine<br />
Umsetzung nicht länger nur Angelegenheit der Außen- und<br />
Verteidigungsminister. Mit der Einführung von Ministertreffen auf nationaler<br />
Ebene werden in die Erfüllung der Planziele im Rahmen einer abgestimmten<br />
und systematischen Vorgehensweise zunehmend auch andere Ministerien einbezogen.<br />
Bei den neun Ländern, die Interesse an einem <strong>NATO</strong>-Beitritt bekundet<br />
haben und am Aktionsplan zur Mitgliedschaft teilnehmen, handelt es sich um<br />
Albanien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei,<br />
Slowenien sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 .<br />
Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft verleiht dem Bekenntnis der <strong>NATO</strong> zur<br />
Politik der offenen Tür Substanz. Eine Beteiligung am Aktionsplan zur<br />
Mitgliedschaft stellt jedoch keine Garantie für eine künftige Mitgliedschaft dar.<br />
Auch ist der Plan nicht lediglich eine Checkliste mit Punkten, die die beitrittswilligen<br />
Länder erfüllen müssen. Die Entscheidungen zur Aufnahme von<br />
Beitrittsverhandlungen mit beitrittswilligen Ländern werden innerhalb der<br />
<strong>NATO</strong> einvernehmlich und von Fall zu Fall getroffen.<br />
Durch den Aktionsplan zur Mitgliedschaft erhalten beitrittswillige Ländern<br />
konkretes Feedback und Anleitung durch die <strong>NATO</strong> zu ihren eigenen<br />
Vorbereitungen auf eine künftige Mitgliedschaft. Er stellt eine Reihe von<br />
Maßnahmen zur Stärkung der Kandidatur der einzelnen beitrittswilligen Länder<br />
bereit. Der Aktionsplan zur Mitgliedschaft stellt keinen Ersatz für das<br />
Programm der Partnerschaft für den Frieden (PfP) dar. Die Mitwirkung der beitrittswilligen<br />
Länder in der PfP sowie der PfP-Planung und Überprüfung wurde<br />
auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten. Die volle Mitwirkung an der PfP<br />
sowie an der PfP-Planung und Überprüfung ist von wesentlicher Bedeutung,<br />
da sie den beitrittswilligen Ländern den Aufbau der Interoperabilität mit <strong>NATO</strong>-<br />
1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
74
Streitkräften sowie die Vorbereitung ihrer Streitkräftestrukturen und -fähigkeiten<br />
auf die mögliche künftige Mitgliedschaft ermöglicht.<br />
Ebenso wie für die PfP gilt für den Aktionsplan zur Mitgliedschaft das<br />
Prinzip der Eigenständigkeit: beitrittswillige Länder können die für ihre eigenen<br />
nationalen Prioritäten und Umstände am besten geeigneten Elemente des<br />
Aktionsplans zur Mitgliedschaft frei wählen. Alle beitrittswilligen Länder haben<br />
ein nationales Jahresprogramm für ihre Vorbereitungen auf eine mögliche<br />
Mitgliedschaft unter Berücksichtigung politischer, wirtschaftlicher und verteidigungspolitischer<br />
Fragen sowie ressourcenbezogener, sicherheitspolitischer<br />
und rechtlicher Aspekte vorgelegt. Sie haben eigene Ziele und Zeitpläne definiert.<br />
Diese Programme sollen von den beitrittswilligen Ländern jährlich aktualisiert<br />
werden, können jedoch jederzeit geändert werden.<br />
Die <strong>NATO</strong> verfolgt die von den einzelnen Beitrittskandidaten erzielten<br />
Fortschritte und bietet politische und technologische Anleitung. Die erzielten<br />
Fortschritte werden im Rahmen von Treffen des Nordatlantikrats mit den einzelnen<br />
Beitrittskandidaten diskutiert. Während des gesamten Jahres bieten<br />
Tagungen und Workshops mit zivilen und militärischen <strong>NATO</strong>-Fachleuten verschiedener<br />
Gebiete ein Gesprächsforum für das gesamte Fragenspektrum im<br />
Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Ein jährlicher zusammenfassender<br />
Fortschrittsbericht zu den Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans zur<br />
Mitgliedschaft wird den <strong>NATO</strong>-Außen- und Verteidigungsministern bei ihrem<br />
regelmäßig im Frühjahr stattfindenden Treffen vorgelegt.<br />
Von den Beitrittskandidaten wird die Erreichung bestimmter politischer<br />
und wirtschaftlicher Ziele erwartet. Dazu gehört die Beilegung internationaler<br />
und ethnischer Konflikte oder externer territorialer Auseinandersetzungen auf<br />
friedlichem Wege, die Demonstration einer Verpflichtung zu Rechtstaatlichkeit<br />
und Menschenrechten, die Einrichtung einer demokratischen Kontrolle ihrer<br />
Streitkräfte sowie die Förderung von Stabilität und Wohlergehen durch wirtschaftliche<br />
Freiheit, soziale Gerechtigkeit und verantwortliches umweltpolitisches<br />
Handeln.<br />
Der Schwerpunkt im Bereich der verteidigungspolitischen und militärischen<br />
Angelegenheiten liegt auf der Fähigkeit des Landes, zur kollektiven<br />
Verteidigung und den neuen Aufgaben des Bündnisses beizutragen. Die volle<br />
Mitwirkung an der PfP bildet hier ein wesentliches Element. Durch ihre individuellen<br />
PfP-Programme können die Beitrittsländer sich auf wesentliche<br />
Aspekte im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft konzentrieren. Die<br />
Interoperabilitätsziele für beitrittswillige Länder umfassen Planziele für die<br />
Bereiche, die für <strong>NATO</strong>- Beitrittskandidaten direkt relevant sind.<br />
Der Schwerpunkt im Bereich der Ressourcen liegt auf der Notwendigkeit<br />
für jedes beitrittswillige Land, ausreichende Verteidigungsressourcen bereitzu-<br />
75
stellen, um im Falle einer künftigen Mitgliedschaft den Verpflichtungen im<br />
Hinblick auf gemeinsame <strong>NATO</strong>-Unternehmungen gerecht werden zu können.<br />
Im Bereich Sicherheit müssen die Beitrittskandidaten in erster Linie<br />
sicherstellen, dass Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit vertraulicher<br />
Informationen vorhanden sind.<br />
Rechtliche Aspekte behandeln die Notwendigkeit für die<br />
Beitrittskandidaten zu gewährleisten, dass rechtliche Vorkehrungen und<br />
Vereinbarungen für die Zusammenarbeit innerhalb der <strong>NATO</strong> mit der nationalen<br />
Gesetzgebung vereinbar sind.<br />
DIE PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN<br />
Rahmen und Ziele<br />
Die Partnerschaft für den Frieden (PfP) ist eine von der <strong>NATO</strong> im Januar<br />
1994 auf dem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel auf den Weg<br />
gebrachte wichtige Initiative. Ziel dieser Partnerschaft ist die Erhöhung von<br />
Stabilität und Sicherheit in ganz Europa. Die Einladung zur Teilnahme an der<br />
Partnerschaft für den Frieden wurde an alle im Nordatlantischen<br />
Kooperationsrat (NAKR) 2 vertretenen Staaten sowie an andere Staaten gerichtet,<br />
die an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />
(KSZE) 3 teilnahmen und bereit und in der Lage waren, einen Beitrag zum<br />
Programm zu leisten. Der Einladung folgten seither insgesamt 30 Staaten. Mit<br />
dem Bündnisbeitritt der drei ehemaligen PfP-Staaten Tschechische Republik,<br />
Ungarn und Polen liegt die aktuelle Anzahl der PfP-Teilnehmer nun bei 27<br />
Staaten. Die Aktivitäten, zu denen sich jeder einzelne Partner verpflichtet,<br />
beruhen auf gemeinsam erarbeiteten Individuellen Partnerschaftsprogrammen.<br />
Schwerpunkt des PfP-Programms ist die verteidigungspolitische<br />
Zusammenarbeit; zur Schaffung einer echten Partnerschaft zwischen den einzelnen<br />
Partnerstaaten und der <strong>NATO</strong> geht es jedoch über Dialog und<br />
Kooperation hinaus. Es ist zu einem wichtigen und dauerhaften Element der<br />
europäischen Sicherheitsstruktur geworden, das zur Erweiterung und<br />
Intensivierung der politischen und militärischen Kooperation in Europa beiträgt.<br />
2 Der NAKR wurde im Mai 1997 durch den Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzt. Der<br />
EAPR hat 46 Mitgliedstaaten.<br />
3 Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) wurde Anfang 1995 als<br />
Organisation (OSZE) eingerichtet. Sie hat mit sämtlichen europäischen Staaten sowie den<br />
Vereinigten Staaten und Kanada 55 Mitglieder.<br />
76
Das Programm hilft auf der Grundlage praktischer Kooperation und der<br />
Bindung an demokratische Grundsätze, auf die sich das Bündnis stützt, die<br />
Stabilität zu festigen, Bedrohungen für den Frieden zu verringern und stärkere<br />
Sicherheitsbeziehungen herzustellen. Gemäß dem PfP-Rahmendokument,<br />
das von den Staats- und Regierungschefs gleichzeitig mit der PfP-<br />
Beitrittsaufforderung herausgegeben wurde, verpflichtet sich die <strong>NATO</strong>, mit<br />
jedem aktiven Partner Verbindung aufzunehmen, wenn dieser eine unmittelbare<br />
Bedrohung seiner territorialen Integrität, politischen Unabhängigkeit oder<br />
Sicherheit wahrnimmt.<br />
Alle Mitglieder der PfP sind auch Mitglieder des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR), der den Gesamtrahmen für die Zusammenarbeit<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerländern bildet. Die Partnerschaft für den<br />
Frieden bewahrt jedoch innerhalb des Rahmens des EAPR ihre eigene, besondere<br />
Identität und behält zudem ihre eigenen Grundelemente und Verfahren<br />
bei. Sie beruht auf der Grundlage eines bilateralen Verhältnisses zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und jedem einzelnen der Staaten, die dem PfP-Programm beigetreten<br />
sind.<br />
Zielsetzungen<br />
Das Rahmendokument enthält bestimmte Verpflichtungen, die jeder<br />
Teilnehmer im Zusammenwirken mit der <strong>NATO</strong> zur Erfüllung der Ziele des<br />
Programms als Ganzes zu übernehmen hat. Diese Verpflichtungen sind im<br />
Einzelnen folgende:<br />
• Herstellung von Transparenz in der nationalen Verteidigungsplanung<br />
und den entsprechenden Haushaltsverfahren;<br />
• Gewährleistung demokratischer Kontrolle der Streitkräfte;<br />
• Bereitstellung des Potenzials und Aufrechterhaltung seiner<br />
Einsatzbereitschaft als Beitrag zu Einsätzen im Auftrag der Vereinten<br />
Nationen und/oder im Rahmen der OSZE;<br />
• Entwicklung kooperativer militärischer Beziehungen zur <strong>NATO</strong> zwecks<br />
gemeinsamer Planung, Ausbildung und Übungen zur Stärkung der<br />
Fähigkeit der PfP-Teilnehmerstaaten, auf dem Gebiet der<br />
Friedenserhaltung, des Such- und Rettungswesens, der humanitären<br />
Hilfe und anderer möglicherweise noch zu vereinbarender Gebiete<br />
Einsatzaufträge zu übernehmen;<br />
• längerfristige Entwicklung von Streitkräften, die mit denen der<br />
Mitgliedstaaten der Nordatlantischen Allianz besser gemeinsam operieren<br />
können.<br />
77
Im Rahmendokument wird auch erklärt, dass die aktive Mitwirkung an der<br />
Partnerschaft für den Frieden im Prozess der Aufnahme neuer Mitglieder in die<br />
<strong>NATO</strong> eine wichtige Rolle spielen wird.<br />
Verfahren und Strukturen<br />
Jedes Land, das sich der Partnerschaft für den Frieden anschließen<br />
möchte, wird zunächst aufgefordert, das Rahmendokument zu unterzeichnen.<br />
Neben den Zielen der Partnerschaft sind darin die der Partnerschaft zugrunde<br />
liegenden Prinzipien beschrieben. Mit ihrer Unterschrift bekräftigen die Staaten<br />
ihr politisches Bekenntnis zur Erhaltung der demokratischen<br />
Gesellschaftsordnung und Wahrung der Grundsätze des Völkerrechts. Sie<br />
bestätigen nochmals ihren Willen, die sich aus der Charta der Vereinten<br />
Nationen ergebenden Pflichten und die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung<br />
der Menschenrechte in gutem Glauben zu erfüllen, die Drohung mit oder<br />
Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische<br />
Unabhängigkeit von Staaten zu unterlassen, bestehende Grenzen zu achten<br />
und Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen. Außerdem bekräftigen sie<br />
nochmals ihre Verpflichtung gegenüber der Schlussakte von Helsinki und allen<br />
nachfolgenden KSZE/OSZE-Dokumenten und bekennen sich zur Erfüllung der<br />
im Rahmen der Abrüstung und Rüstungskontrolle eingegangenen Pflichten.<br />
Nach Unterzeichnung des Rahmendokuments hat jeder Partner als<br />
Nächstes der <strong>NATO</strong> ein Einführungsdokument vorzulegen. Darin werden die<br />
Schritte, die zum Erreichen der politischen Ziele der Partnerschaft unternommen<br />
werden, die militärischen und sonstigen Kräfte, die der Partnerstaat für<br />
Partnerschaftszwecke bereitzustellen beabsichtigt, und die besonderen Felder<br />
der Zusammenarbeit genannt, auf denen der Partnerstaat gemeinsam mit der<br />
<strong>NATO</strong> tätig werden möchte.<br />
Auf der Grundlage der im Einführungsdokument abgegebenen<br />
Erklärungen und weiterer Vorschläge seitens der <strong>NATO</strong> und des<br />
Partnerstaates wird gemeinsam ein Individuelles Partnerschaftsprogramm<br />
(IPP) erarbeitet und vereinbart. Es erstreckt sich auf zwei Jahre. Das IPP-<br />
Programm enthält Erklärungen zu den politischen Zielen des Partnerstaates<br />
innerhalb der Partnerschaft für den Frieden, die für PfP-Zwecke bereitzustellenden<br />
militärischen und sonstigen Kräfte und Mittel, die allgemeinen Ziele der<br />
Kooperation zwischen dem Partnerstaat und der Allianz auf verschiedenen<br />
Gebieten der Zusammenarbeit und die auf jedem dieser Gebiete im IPP-<br />
Programm durchzuführenden speziellen Aktivitäten.<br />
Die Auswahl der Aktivitäten aus einem in einem Partnerschaftsarbeitsprogramm<br />
enthaltenen Maßnahmenkatalog erfolgt durch jeden Partnerstaat<br />
gesondert, und zwar auf der Grundlage seiner individuellen Erfordernisse und<br />
78
Prioritäten. Dieser Grundsatz der Eigenständigkeit ist ein wichtiger Aspekt der<br />
PfP, der der Tatsache Rechnung trägt, dass die Bedürfnisse und Umstände<br />
jedes Partnerstaates unterschiedlich sind und es Sache jedes einzelnen<br />
Partnerstaates ist, die Aktivitäts- und Kooperationsformen zu bestimmen, die<br />
seinen Bedürfnissen am ehesten entsprechen. Das Arbeitsprogramm enthält<br />
eine allgemeine Beschreibung der verschiedenen möglichen<br />
Kooperationsfelder sowie einen Katalog der auf jedem Feld gebotenen<br />
Aktivitäten. Wie jedes IPP-Programm erstreckt sich auch das<br />
Partnerschaftsarbeitsprogramm auf einen Zweijahreszeitraum und wird jährlich<br />
überprüft. Es wird unter voller Beteiligung der Partner erarbeitet.<br />
Kooperationsfelder<br />
Die verstärkte Zusammenarbeit im PfP-Rahmen erstreckt sich auf ein<br />
breites Spektrum von Möglichkeiten sowohl auf rein militärischem als auch auf<br />
mehr die allgemeine Verteidigung betreffendem Gebiet. Die im aktuellen<br />
Partnerschaftsarbeitsprogramm für 2001-2002 aufgeführten Bereiche der<br />
Zusammenarbeit sind:<br />
01. Luftverteidigung;<br />
02. Luftverkehrsführung;<br />
03. Konsultation und Führung, einschließlich Kommunikations- und<br />
Informationssysteme, Navigations- und Identifizierungssysteme,<br />
Fragen der Interoperabilität, Verfahren und Terminologie;<br />
04. zivile Notfallplanung;<br />
05. Krisenbewältigung;<br />
06. demokratische Kontrolle der Streitkräfte und Verteidigungsstrukturen;<br />
07. Verteidigungs- und Haushaltsplanung sowie Ressourcenmanagement;<br />
08. Planung, Organisation und Management der nationalen<br />
Rüstungsbeschaffungsprogramme sowie internationale<br />
Zusammenarbeit auf dem Rüstungssektor;<br />
09. Verteidigungspolitik und -strategie;<br />
10. Planung, Organisation und Management nationaler<br />
Verteidigungsforschung und -technologie;<br />
11. militärische Geografie;<br />
79
12. globale humanitäre Minenräumeinsätze;<br />
13. Sprachausbildung;<br />
14. Verbraucherlogistik;<br />
15. Sanitätsdienste;<br />
16. meteorologische Unterstützung für <strong>NATO</strong>-/Partnerstreitkräfte;<br />
17. militärische Infrastruktur;<br />
18. ABC-Abwehr und -Schutz;<br />
19. konzeptionelle, planerische und operative Aspekte der<br />
Friedenserhaltung;<br />
20. Kleinwaffen;<br />
21. operative, materialtechnische und administrative Aspekte der<br />
Standardisierung;<br />
22. militärische Übungen und damit verbundene Ausbildungsaktivitäten;<br />
23. militärische Aus- und Fortbildung sowie Militärdoktrin.<br />
Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für den<br />
Frieden (PMSC/PfP)<br />
Der Politisch-Militärische Lenkungsausschuss zur Partnerschaft für den<br />
Frieden ist das Hauptarbeitsgremium mit Verantwortung für PfP-<br />
Angelegenheiten. Er tagt in verschiedenen Zusammensetzungen entweder nur<br />
mit Bündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten.<br />
Zu den Hauptaufgaben des Politisch-Militärischen Lenkungsausschusses<br />
gehören die Beratung des Nordatlantikrats in PfP-Fragen, die Zuständigkeit für<br />
die Gesamtkoordinierung des Partnerschaftsarbeitsprogramms, die<br />
Aufstellung politisch-militärischer Richtlinien zur Anwendung durch die <strong>NATO</strong>-<br />
Militärbehörden bei der Erarbeitung ihrer Beiträge zum<br />
Partnerschaftsarbeitsprogramm in Bezug auf militärische Übungen und<br />
Aktivitäten, die Anleitung zur Entwicklung der IPP-Programme und ihre Vorlage<br />
beim Rat zur Genehmigung sowie die Entwicklung und Koordinierung der<br />
Arbeiten bezüglich der PfP-Planung und -Überprüfung (siehe nachstehend).<br />
Die militärischen Aspekte der Zusammenarbeit im PfP-Rahmen werden<br />
von den Militärbehörden der <strong>NATO</strong> auf der Grundlage von Richtlinien erarbeitet,<br />
die vom Politisch-Militärischen Lenkungsausschuss vorgeschlagen und<br />
vom Rat genehmigt werden. Das PfP-Arbeitsgremium auf militärischer Seite ist<br />
80
die Arbeitsgruppe für Militärische Zusammenarbeit, die als Konsultativorgan für<br />
den Militärausschuss dient. Die Arbeitsgruppe tritt entweder nur mit<br />
Bündnisstaaten oder mit Bündnis- und Partnerstaaten zusammen. Auch der<br />
Militärausschuss trifft sich mit Partnerstaaten, um militärische Aspekte der<br />
Zusammenarbeit im PfP-Rahmen zu erörtern.<br />
Die Partnerschaftskoordinierungszelle<br />
Die Partnerschaftskoordinierungszelle ist ein besonderes PfP-Organ; sie<br />
ist im belgischen Mons angesiedelt, wo sich auch der Sitz des Obersten<br />
Hauptquartiers der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) befindet. Sie arbeitet im<br />
Auftrag des Nordatlantikrats und führt ihre Aufgaben im direkten Auftrag beider<br />
Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber aus.<br />
Aufgaben der Partnerschaftskoordinierungszelle sind die Koordinierung<br />
gemeinsamer militärischer Aktivitäten im PfP-Rahmen sowie die zur<br />
Umsetzung der militärischen Aspekte des Partnerschaftsarbeitsprogramms<br />
erforderliche militärische Planung, insbesondere auf dem Gebiet militärischer<br />
Übungen und damit verknüpfter Aktivitäten z. B. auf den Gebieten<br />
Friedenserhaltung und humanitäre Hilfe sowie im Bereich des Such- und<br />
Rettungswesens. Die Partnerschaftskoordinierungszelle beteiligt sich auch an<br />
der Beurteilung derartiger militärischer Aktivitäten. Die detaillierte<br />
Einsatzplanung für militärische Übungen ist Sache der militärischen<br />
Kommandobehörden, die die Übung durchführen.<br />
Geleitet wird die Zelle von einem Direktor. Sein Stab, der internationalen<br />
Status hat, besteht aus <strong>NATO</strong>-Personal und seit Anfang 1998 auch aus<br />
Personal der Partnerstaaten. Außerdem sind zur Partnerschaftskoordinierungszelle<br />
Stabsoffiziere der Vertretungen von Partnerstaaten für<br />
Verbindungszwecke abgestellt.<br />
Beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier haben die Partnerstaaten volle, offiziell akkreditierte<br />
diplomatische Vertretungen und beim Militärausschuss eine ranghohe<br />
militärische Vertretung eingerichtet.<br />
Beispiele für die Stärkung der PfP<br />
Einer der bereits zu einem frühen Zeitpunkt umgesetzten wichtigen<br />
Schritte, die auf den 1997 gefassten Entscheidungen zur Stärkung der PfP aufbauen,<br />
war die Einrichtung von PfP-Stabselementen (PSE) bei verschiedenen<br />
militärischen <strong>NATO</strong>-Hauptquartieren auf strategischer und regionaler Ebene.<br />
Eine zweite Phase dieses Prozesses, der die Schaffung von PSE auf subregionaler<br />
Ebene umfasst, wird derzeit erwogen. Jedes PSE besteht aus einem<br />
81
Kern von Offizieren mit internationalem Status aus <strong>NATO</strong>-Mitglieds- und<br />
Partnerstaaten, die gemeinsam Planungen für Übungen und sonstige gemeinsame<br />
Funktionen ausarbeiten. Etwa 56 Mitarbeiter aus Partnerstaaten und<br />
ebenso viele Mitarbeiter aus <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sind in den acht eingerichteten<br />
PSE beschäftigt. Dazu gehören sieben Offiziere aus Partnerstaaten in<br />
der Partnerschaftskoordinierungszelle in Mons sowie deren Kollegen aus<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten.<br />
Die Offiziere der Partnerstaaten werden bei Tagungen des <strong>NATO</strong>-<br />
Militärausschusses auf EAPR/PfP-Ebene durch hochrangige Offiziere vertreten,<br />
die bei den Vertretungen der Partnerstaaten bei der <strong>NATO</strong> tätig sind und<br />
als militärische Vertreter ihres Landes fungieren.<br />
PfP-Planung und Überprüfung<br />
Das PfP-Rahmendokument verpflichtet die <strong>NATO</strong>, zusammen mit den<br />
Partnerstaaten Planungs- und Überprüfungsverfahren zu erarbeiten, die als<br />
Grundlage für die Benennung und Beurteilung von Streitkräften und<br />
Potenzialen dienen sollen, die für multinationale Ausbildung, Übungen und<br />
Einsätze zusammen mit Streitkräften des Bündnisses bereitgestellt werden<br />
könnten. PfP-Einsätze waren zunächst auf Friedenserhaltung, Such- und<br />
Rettungswesen sowie humanitäre Hilfsoperationen beschränkt. Im Zuge der<br />
seit 1997 vorgenommenen Stärkung der PfP wurden jedoch die PfP-<br />
Operationen und der entsprechende Planungs- und Beurteilungsbedarf erweitert<br />
und auf das volle Spektrum der neuen Aufgaben des Bündnisses,<br />
einschließlich der friedensunterstützenden Maßnahmen, ausgedehnt.<br />
Die Planungs- und Überprüfungsmaßnahmen werden den Partnerstaaten<br />
als Option angeboten, wobei die umfangreiche Erfahrung der <strong>NATO</strong> in der<br />
Verteidigungsplanung zum Tragen kommt. Dabei handelt es sich im<br />
Wesentlichen um ein alle zwei Jahre anstehendes Verfahren, das bi- und<br />
multilaterale Elemente umfasst. Für jeden zweijährigen Planungszyklus verpflichten<br />
sich die Partnerstaaten, die an dem Prozess teilnehmen möchten,<br />
Informationen über ein breites Spektrum an Themen bereitzustellen. Dies<br />
umfasst ihre Verteidigungspolitik, die Entwicklungen hinsichtlich der demokratischen<br />
Kontrolle der Streitkräfte, die nationalen Grundsätze in Bezug auf die<br />
Zusammenarbeit im PfP-Rahmen sowie relevante Finanz- und<br />
Wirtschaftspläne. Die Informationen werden im Rahmen einer von der <strong>NATO</strong><br />
im Herbst jedes zweiten Jahres durchgeführte „Erhebung zur PfP-<br />
Gesamtinteroperabilität” bereitgestellt. Die Teilnehmerstaaten liefern außerdem<br />
einen umfassenden Überblick über ihre Streitkräfte sowie detaillierte<br />
Angaben zu den Kräften, die sie für die PfP-Zusammenarbeit abstellen möchten.<br />
82
Auf der Grundlage der Angaben des jeweiligen Partnerstaates wird ein<br />
Planungs- und Überprüfungskatalog erarbeitet. Außerdem wird eine Reihe von<br />
Interoperabilitätszielen aufgestellt, um die Maßnahmen festzusetzen, die jeder<br />
Partnerstaat ergreifen muss, damit seine Streitkräfte besser mit den<br />
Streitkräften der Bündnisstaaten zusammenwirken können. Nach bi- und<br />
multilateralen Konsultationen werden der Planungs- und Überprüfungskatalog<br />
und die Interoperabilitätsziele vom Bündnis und dem betreffenden Partnerstaat<br />
gemeinsam genehmigt. Von den Vertretern der Bündnisstaaten und allen an<br />
diesem Prozess beteiligten Partnerstaaten wird einvernehmlich ein zusammenfassender<br />
Bericht über alle vereinbarten Bemessungsfaktoren und die von<br />
jedem Partnerstaat zur Verfügung gestellten Streitkräfte erarbeitet. Dieser<br />
Bericht wird den Ministern der EAPR vorgelegt.<br />
Der erste Zyklus zur Planung und Überprüfung wurde mit 15 teilnehmenden<br />
Partnerstaaten im Dezember 1994 eingeleitet. Ein zusammenfassender<br />
Bericht über die Ergebnisse wurde den Ministern der Bündnis- und<br />
Partnerstaaten im Frühjahr 1995 vorgelegt. Auf dem Erfolg dieses ersten<br />
Zyklus wurde weiter aufgebaut, indem eine Reihe von Maßnahmen zur<br />
Erweiterung und Vertiefung des Verfahrens für den nächsten Zyklus eingeführt<br />
wurden, der im Oktober 1996 begann. Der zweite Zyklus, zu dem sich 18<br />
Partnerstaaten verpflichteten, zeigte aufs Neue die inhärente Stärke dieses<br />
Verfahrens. Hinsichtlich Umfang und Qualität der ausgetauschten<br />
Informationen war ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen, so dass sich ein<br />
wesentlich klareres Bild der von den Partnerstaaten zur Verfügung gestellten<br />
Streitkräfte ergab. Zahl und Substanz der Interoperabilitätsziele wurden ebenfalls<br />
beträchtlich gesteigert, was einen weiteren Beitrag zu den bestehenden<br />
Maßnahmen zur Verstärkung der Potenziale der Partnerstaaten und ihrer<br />
Fähigkeit, mit Streitkräften der Allianz zusammenzuarbeiten, leistet.<br />
Der Prozess der Entwicklung und Erarbeitung der individuellen<br />
Bemessungsfaktoren und der Zusammenfassende Bericht im Frühjahr 1997<br />
wiesen den Weg für die Erarbeitung von Empfehlungen zur weiteren<br />
Verbesserung des Verfahrens. Dies deckte sich mit den bereits eingeleiteten<br />
Maßnahmen zur Stärkung des PfP-Programms als Ganzes und war ein Beitrag<br />
zu den Bemühungen der Hochrangigen Arbeitsgruppe zur Stärkung der<br />
Partnerschaft für den Frieden. Die Empfehlungen, die von den Ministern auf<br />
ihren Treffen im Frühjahr 1997 gebilligt wurden, zielen darauf ab, die Parallelen<br />
zwischen dem Planungs- und Überprüfungs- sowie dem<br />
Verteidigungsplanungsprozess, der in der <strong>NATO</strong> selbst stattfindet, zu verstärken.<br />
So ist z. B. für jeden Zyklus eine politische Weisung zu erarbeiten, der die<br />
Verteidigungsminister der am Planungs- und Überprüfungsprozess beteiligten<br />
Staaten in Verbindung mit dem Zusammenfassenden Bericht zustimmen müssen.<br />
Diese politische Weisung spielt eine der Ministerrichtlinie weitgehend ähnliche<br />
Rolle, die seit langem eine Schlüsselfunktion in der Verteidigungsplanung<br />
83
des Bündnisses innehat. Außerdem sind die Interoperabilitätsziele in<br />
Partnerschaftsziele umbenannt worden. Damit wird der Tatsache Rechnung<br />
getragen, dass ihr künftiger Rahmen sich über die Interoperabilität hinaus auch<br />
auf andere Felder der Verteidigungsplanung erstreckt.<br />
Das Planungs- und Überprüfungsprogramm hat wesentlich zur engen<br />
Zusammenarbeit der Partnerstaaten beim <strong>NATO</strong>-geführten Friedenseinsatz im<br />
ehemaligen Jugoslawien beigetragen. Darüber hinaus hilft das Programm, das<br />
politische Konsultationselement innerhalb der Partnerschaft für den Frieden zu<br />
stärken, und sorgt für eine größere Beteiligung der Partnerstaaten bei der<br />
Entscheidungsfindung und Planung im Rahmen der PfP. Zudem ist das<br />
Programm ein entscheidendes Instrument bei der Vorbereitung potenzieller<br />
Mitgliedstaaten auf den <strong>NATO</strong>-Beitritt.<br />
Eine vertiefte und operationellere Partnerschaft<br />
Seit dem Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ist die Partnerschaft ein<br />
zentrales Grundmotiv. Die Staats- und Regierungschefs haben Pläne für eine<br />
vertiefte und operationellere Partnerschaft gebilligt, die zusätzliche<br />
Instrumente zur Unterstützung der Rolle des Bündnisses auf dem Gebiet der<br />
euro-atlantischen Sicherheit bereitstellen wird. Mit den anlässlich des Gipfels<br />
gefassten Entscheidungen wurden eine Reihe wichtiger Verbesserungen der<br />
Partnerschaft für den Frieden verwirklicht, die beim Madrider Gipfeltreffen<br />
1997 auf den Weg gebracht worden waren. Sie zielten darauf ab, die PfP operationeller<br />
zu gestalten und die Partner stärker in die PfP-Planung und<br />
Entscheidungsfindung einzubeziehen. Zudem definierte das in Washington<br />
angenommene aktualisierte Strategische Konzept Krisenbewältigung und<br />
Partnerschaft als Teil der grundlegenden Sicherheitsaufgaben der Allianz. Die<br />
vertiefte Partnerschaft wird auch die Wirksamkeit der beiden anderen auf diesem<br />
Gipfel verabschiedeten Initiativen, der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
und des Aktionsplans zur Mitgliedschaft, steigern. Zudem ist zu erwarten, dass<br />
die PfP im Anschluss an die Kosovo-Krise eine Schlüsselrolle bei der Stärkung<br />
von Sicherheit und Stabilität in der Balkan-Region spielen kann.<br />
Insgesamt festigen die anlässlich des Washingtoner Gipfels gefassten<br />
Entscheidungen die Rolle der Partnerschaft als ständiges Instrument der<br />
Sicherheit im euro-atlantischen Raum für das nächste Jahrhundert.<br />
Grundsteine der Partnerschaft<br />
Das Politisch-Militärische Rahmendokument für <strong>NATO</strong>-geführte PfP-<br />
Operationen sieht die Einbeziehung von Partnerländern in politische<br />
Konsultationen und die Entscheidungsfindung, die operative Planung und die<br />
84
Kommandostrukturen für Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung vor. Das Dokument<br />
behandelt vier Phasen: (1) eine krisenfreie Phase; (2) eine Konsultationsphase<br />
vor Aufnahme militärischer Planungen; (3) eine Planungs- und<br />
Konsultationsphase zwischen der Aufnahme militärischer Planungen und der<br />
Durchführung des Einsatzes; sowie (4) eine Ausführungsphase.<br />
Im Hinblick auf die Einbeziehung von Partnerländern wird zwischen<br />
„potenziell beitragsleistenden Staaten”, „anerkannten potenziell beitragsleistenden<br />
Staaten” und „beitragsleistenden Staaten” unterschieden. Seit<br />
Sommer 1999 werden die Grundsätze und Richtlinien des Politisch-<br />
Militärischen Rahmendokuments umgesetzt, z. B. im Kontext der Mitwirkung<br />
von Partnerstaaten an der im Juni 1999 aufgestellten Kosovo-Schutztruppe<br />
(KFOR).<br />
Das Politisch-Militärische Rahmendokument wird das Konzept der<br />
Alliierten Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) ergänzen und unterstützen.<br />
Die erweiterte und angepasste PfP-Planung und Überprüfung (siehe<br />
oben) wird dem Streitkräfteplanungsprozess stark angeglichen. Im Rahmen<br />
der Planung und Überprüfung werden Partnerschaftsziele für die von den<br />
Partnerstaaten für PfP-Aktivitäten bereitgestellten Kräfte und Fähigkeiten definiert.<br />
Ministerrichtlinien werden dabei helfen, diesen Kräften und Fähigkeiten<br />
Form zu verleihen.<br />
Die PfP wird sich auf der Grundlage vertiefter verteidigungsbezogener<br />
und militärischer Zusammenarbeit weiterentwickeln und so die erhebliche<br />
Ausweitung der Einbeziehung von Partnerstaaten in die PfP-Arbeiten der<br />
<strong>NATO</strong>-Ausschüsse, die Stärkung der Präsenz von Offizieren aus<br />
Partnerstaaten in den <strong>NATO</strong>-Militärstrukturen sowie die Ausdehnung von<br />
Umfang und Komplexität von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen ermöglichen.<br />
Stärkung der operationellen Fähigkeiten<br />
Die Erfahrungen in Bosnien und Herzegowina haben die Bedeutung der<br />
Zusammenarbeit im Rahmen der PfP für wirksame multinationale friedensunterstützende<br />
Maßnahmen gezeigt.<br />
Bei der anlässlich des Washingtoner Gipfels hervorgehobenen stärkeren<br />
operationellen Dimension der PfP konnten somit die gewonnenen<br />
Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen aus den IFOR/SFOR-Einsätzen in<br />
Bosnien und die spezifischen Herausforderungen hinsichtlich der militärischen<br />
Effizienz und Interoperabilität derartiger multinationaler Einsätze berücksichtigt<br />
werden.<br />
85
Innerhalb der PfP wurde ein neues Konzept operationeller Fähigkeiten<br />
erarbeitet, um die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der Bündnis- und<br />
Partnerstreitkräfte bei künftigen <strong>NATO</strong>-geführten PfP-Operationen zu verbessern.<br />
Das Konzept bietet zudem mehr Flexibilität bei der Zusammenstellung<br />
spezifischer Streitkräftekomplexe zur Aufnahme und Aufrechterhaltung künftiger<br />
PfP-Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung. Schwerpunkt des Konzepts sind die<br />
potenziell für derartige Einsätze verfügbaren Kräfte und Fähigkeiten. Die vertieften<br />
Arbeitsbeziehungen in Friedenszeiten, die nach und nach zwischen den<br />
Hauptquartieren und Stäben des Bündnisses und seiner Partnerländer sowie<br />
zwischen <strong>NATO</strong>- und Partnerverbänden entstehen, werden die Integration dieser<br />
Kräfte in die <strong>NATO</strong>-geführten Truppen erleichtern. Eine Datenbank sowie<br />
Beurteilungs- und Feedback-Mechanismen hinsichtlich der operativen<br />
Fähigkeiten der von Partnerstaaten ausgewiesenen Kräfte werden weitere<br />
zentrale Elemente bilden.<br />
Das Konzept operationeller Fähigkeiten steht für einen neuen, integrierteren<br />
Ansatz für die militärische Zusammenarbeit und verknüpft die verschiedenen<br />
Elemente der Partnerschaft für den Frieden. Die engere und gezieltere<br />
militärische Zusammenarbeit durch das Konzept wird die Kooperation in<br />
Friedenszeiten verbessern und bewirken, dass die Streitkräfte der<br />
Partnerstaaten militärisch effektiver und besser auf die Zusammenarbeit mit<br />
den Kräften der Allianz vorbereitet sind. Dies wird den Partnerstaaten dabei<br />
helfen, Folgekräfte für die Stabilisierungstruppe in Bosnien und Herzegowina<br />
(SFOR) sowie die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) und weitere mögliche künftige<br />
Einsätze unter <strong>NATO</strong>-Führung vorzubereiten.<br />
Das Konzept stellt zudem ein Bindeglied zwischen der normalen<br />
Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden und dem<br />
<strong>NATO</strong>-Prozess für den Aufwuchs von Streitkräften dar, der bei Krisen aktiviert<br />
wird. Längerfristig wird es dazu beitragen, Kräfte und Fähigkeiten zu bilden, die<br />
an die Anforderungen <strong>NATO</strong>-geführter Krisenbewältigungseinsätze angepasst<br />
sind, und die wirksame Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern. Die<br />
Verbesserung der Fähigkeiten wird erheblichen Einfluss auf das Kosten-<br />
Nutzen-Verhältnis einer Mitwirkung in der Partnerschaft für den Frieden haben<br />
und den Wert der Partnerschaft als Ganzes steigern.<br />
Das Konzept operationeller Fähigkeiten wird auch anderen Initiativen des<br />
Bündnisses zugute kommen, beispielsweise durch Verbesserung des PfP-<br />
Beitrags zum Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) und<br />
zur Umsetzung des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. Zusammen mit dem vorstehend<br />
beschriebenen Planungs- und Überprüfungsprozess wird so auch ein<br />
Mechanismus etabliert, mit dem im Rahmen der Initiative zur<br />
Verteidigungsfähigkeit (siehe Kapitel 2) getroffene Entscheidungen in die künftige<br />
Entwicklung der PfP einfließen können.<br />
86
Das Konzept und die Maßnahmen zu seiner Umsetzung wurden anlässlich<br />
der Treffen auf Ministerebene im Herbst 1999 gebilligt. Seine<br />
Hauptelemente werden Schritt für Schritt umgesetzt. Dabei liegt der<br />
Schwerpunkt auf der Einrichtung einer Datenbank zu den von den<br />
Partnerstaaten für PfP-Übungen und -Einsätzen bereitgestellten Streitkräften<br />
und Fähigkeiten sowie entsprechenden Beurteilungs- und Feedback-<br />
Mechanismen.<br />
Bessere Koordinierung der Bemühungen für Ausund<br />
Fortbildung<br />
Die operationellere Partnerschaft umfasst mit dem Programm für erweiterte<br />
PfP-Aus- und Fortbildung, das zur Erfüllung der aktuellen und künftigen<br />
Anforderungen der Partnerschaft beitragen soll, auch Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der Bemühungen für Aus- und Fortbildung. Zwar bleibt die Ausund<br />
Fortbildung in der Regel weiterhin in nationaler Verantwortung, das<br />
Programm hilft jedoch bei der Verbesserung der Interoperabilität und fördert<br />
die intensivere Zusammenarbeit und den Dialog zwischen den umfassenderen<br />
Verteidigungs- und Sicherheitsgemeinschaften in den <strong>NATO</strong>- und<br />
Partnerstaaten und gewährleistet so den optimalen Einsatz von Personal und<br />
anderen Ressourcen.<br />
Das Programm für Aus- und Fortbildung umfasst die folgenden sechs<br />
Hauptelemente:<br />
• Verknüpfung und Zusammenarbeit der <strong>NATO</strong>- und PfP-Aus- und<br />
Fortbildungsinstitute;<br />
• Feedback und Beurteilung im Hinblick auf PfP-Aktivitäten;<br />
• Interoperabilitätsinstrumente für Partner;<br />
• Bereitstellung von Übungsplanungsinstrumenten und -verfahren für<br />
die Partner;<br />
• Anleitung durch die <strong>NATO</strong> im Bereich nationaler Aus- und<br />
Fortbildungsstrategien;<br />
• modernes verteiltes Lernen und Simulation.<br />
Die meisten Programmelemente wurden bereits eingerichtet und befinden<br />
sich im ersten Jahr ihrer Umsetzung. Zwei Bereiche befinden sich noch in der<br />
Entwicklung, und zwar:<br />
Verknüpfung und Zusammenarbeit. Bislang hat die <strong>NATO</strong> sieben<br />
Instituten in Österreich, Griechenland, Slowenien, Schweden, der Schweiz, der<br />
Türkei und der Ukraine den Status „PfP-Ausbildungszentrum” zuerkannt. Eine<br />
87
egelmäßig stattfindende Konferenz der PfP-Ausbildungszentren und anderer<br />
PfP-Aus- und Fortbildungsinstitute bietet ein Forum, auf dem alle Teilnehmer<br />
Wege für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Know-how sondieren<br />
und prüfen können, in welchen Bereichen Doppelarbeit durch<br />
Koordinierung vermieden und auf welche Weise Ressourcen optimal genutzt<br />
werden können.<br />
Modernes verteiltes Lernen und Simulation. Zielsetzung auf diesem<br />
Gebiet ist der Einsatz von Fernschulungstechnologien (vergleichbar z. B. mit<br />
Internet-Kursen) und die Entwicklung eines <strong>NATO</strong>-Rahmens für<br />
Fernschulungs- und Simulationsmanagement zum Einsatz bei der Aus- und<br />
Fortbildung von Militärpersonal für <strong>NATO</strong>-geführte Einsätze und Aufgaben im<br />
Rahmen der PfP. Dazu soll ein gemeinsamer Bestand universell einsetzbarer<br />
Aus- und Fortbildungsinstrumente aufgebaut werden, deren Schwerpunkt klar<br />
auf den operationellen Anforderungen liegt. In der ersten Projektphase wurden<br />
Arbeiten zur Entwicklung eines Prototyps sowie einer vorläufigen<br />
Gesamtkonzeption für die künftige Organisation und Verwaltung dieses<br />
Bestandes aufgenommen.<br />
Das Krisenbewältigungspotenzial der Partnerschaft<br />
Die in Washington getroffenen Entscheidungen läuten eine weitere Phase<br />
in der Entwicklung der Partnerschaft und des EAPR hinsichtlich dessen<br />
Krisenbewältigungspotenzials ein. Es hat sich bereits als Forum für politische<br />
Konsultationen zu verschiedenen Themen - von Bosnien und Herzegowina<br />
sowie Kosovo bis hin zu humanitären Einsätzen zur Minenbeseitigung -<br />
bewährt und entwickelt sich ständig weiter. In Verbindung mit den<br />
Verbesserungen der PfP trägt er dazu bei, der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerstaaten<br />
die benötigten Instrumente zu Erhöhung von Sicherheit und Stabilität im<br />
gesamten euro-atlantischen Raum an die Hand zu geben.<br />
Die Partnerschaft hat seit ihrer Einführung eine wertvolle Rolle bei der<br />
Unterstützung des Gesamtengagements der <strong>NATO</strong> bei Konfliktverhütung und<br />
Krisenbewältigung gespielt. Die praktische Zusammenarbeit im Rahmen der<br />
PfP war der Vorbereitung der <strong>NATO</strong> und ihrer Partnerstaaten auf gemeinsame<br />
Einsätze dienlich. Die durch die PfP erzielte Interoperabilität hat zur erfolgreichen<br />
Integration von Partnerkräften in die IFOR/SFOR und anschließend die<br />
KFOR beigetragen.<br />
Die Rolle der PfP beschränkt sich jedoch nicht auf ihre Beiträge zu militärischen<br />
Operationen. Ganz unabhängig von ihren Schwerpunkten Transparenz,<br />
Reform, Zusammenarbeit und Interoperabilität hat die Partnerschaft konkrete<br />
Beiträge zu den Bemühungen der <strong>NATO</strong> im Bereich Konfliktverhütung und<br />
Krisenbewältigung insgesamt geleistet. Lange vor den Luftangriffen im Kosovo<br />
88
und der anschließenden Stationierung der KFOR kamen in Albanien und der<br />
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 4 PfP-Mechanismen zum<br />
Einsatz, um das Engagement der <strong>NATO</strong> für diese Region zu signalisieren und<br />
die externen Auswirkungen der Krise zu bewältigen.<br />
Speziell auf die Situation in diesen Ländern zugeschnittene Programme<br />
waren wesentliche Elemente der Gesamtstrategie des Bündnisses angesichts<br />
der Kosovo-Krise. Die <strong>NATO</strong> hat die Bemühungen der Regierung der ehemaligen<br />
jugoslawischen Republik Mazedonien4 zur Herbeiführung von<br />
Verbesserungen in den Bereichen Krisenbewältigung, zivile Notfallplanung,<br />
Logistik und anderen Maßnahmen zur Bewältigung der Auswirkungen der<br />
Kosovo-Krise unterstützt. Die nach der innenpolitischen Krise 1997 erstmals<br />
eingerichteten Unterstützungsprogramme für Albanien haben dazu beigetragen,<br />
die albanischen Streitkräfte wieder aufzubauen und andere<br />
Konsequenzen aus der Krise - insbesondere verursacht durch die Zerstörung<br />
und Plünderung von Munitionslagern - zu bewältigen. Die <strong>NATO</strong>/PfP-Zelle in<br />
Tirana demonstriert sichtbar das Interesse und Engagement des Bündnisses<br />
in dieser Region.<br />
Sowohl EAPR als auch PfP werden mit den Herausforderungen des sich<br />
wandelnden Sicherheitsumfelds im euro-atlantischen Raum weiter wachsen.<br />
Keine der beiden Organisationen hat ihr volles Potenzial zur Verhütung,<br />
Bewältigung und Entschärfung von Krisen ausgeschöpft. So ist das Erreichen<br />
dieses Potenzials auch eine der größten zukünftigen Herausforderungen für<br />
die Partnerschaft.<br />
Die Erfahrungen der PfP bei der Förderung von Stabilität durch<br />
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung wurden bei der Entwicklung der<br />
Südosteuropa-Initiative (SEEI) der <strong>NATO</strong> umgesetzt. Aufgrund ihrer<br />
Praxisorientierung bei Förderung und Weiterentwicklung der regionalen<br />
Zusammenarbeit in Südosteuropa leistet die PfP einen wesentlichen Beitrag<br />
zur SEEI. Regionale Akteure übernehmen bei einer Vielzahl von Aktivitäten die<br />
Führungsrolle, die nach dem Vorbild der PfP gestaltet, durch eine regionale<br />
statt länderspezifische Ausrichtung jedoch weiter ausgebaut wurden. Die<br />
<strong>NATO</strong> ergänzt diese Bemühungen durch eigene Aktivitäten. Die bedarfsorientierte<br />
Anwendung von PfP-Instrumenten in Südosteuropa trägt zur Schaffung<br />
eines Modells für regionale Sicherheitszusammenarbeit bei, das weit über<br />
diese Region hinaus von Bedeutung und von Nutzen ist. Vor diesem<br />
Hintergrund wurde ein Gemeinsames Südosteuropa-Dokument zur Bewertung<br />
regionaler sicherheitspolitischer Herausforderungen und Chancen (SEECAP)<br />
zwischen den Ländern der Region ausgehandelt, in dem die gemeinsame<br />
Einschätzung von Sicherheitsrisiken mit Blick auf die Förderung einer Agenda<br />
4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
89
für gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung regionaler Herausforderungen<br />
dargelegt werden. Ferner wurde zur Stärkung der praktischen<br />
Zusammenarbeit eine Lenkungsgruppe für Sicherheitskooperation in<br />
Südosteuropa (SEEGROUP) eingerichtet. Auch diese Entwicklung trägt der<br />
wachsenden und in Zukunft noch zunehmenden Bedeutung der Partnerschaft<br />
auf dem Gebiet von Konfliktverhütung und Krisenbewältigung im euro-atlantischen<br />
Raum Rechnung.<br />
Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />
Das Gremium Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe<br />
für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung (PMSC/AHG), das innerhalb<br />
des EAPR-Rahmens arbeitet, dient als wichtigstes Forum für politische und<br />
konzeptionelle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Friedenserhaltung<br />
sowie für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung praktischer<br />
Kooperationsmaßnahmen. Die PMSC/AHG erstattet auf den Treffen der<br />
Außen- und Verteidigungsminister regelmäßig Bericht zu diesen Themen.<br />
Sämtliche Treffen der PMSC/AHG finden unter Mitwirkung der Partnerländer<br />
statt. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden nimmt regelmäßig an<br />
den Sitzungen dieser Gruppe Teil; gelegentlich ist auch ein Vertreter der<br />
Vereinten Nationen anwesend.<br />
Im Laufe ihrer Arbeiten hat die Gruppe zwei detaillierte Berichte zur<br />
Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung erstellt. Der erste, der so genannte<br />
„Athener Bericht” aus dem Jahr 1993, behandelte konzeptionelle Ansätze zur<br />
Friedenserhaltung. Ein zweiter Bericht, das Nachfolgedokument zum Athener<br />
Bericht aus dem Jahr 1995, beleuchtete diese Fragen unter Berücksichtigung<br />
der seit 1993 hinzugewonnenen Erfahrungen.<br />
1995 erstellten die Mitglieder der Ad-hoc-Gruppe auf Grundlage der<br />
umfangreichen Erfahrungen im Bereich der Friedenssicherung, einschließlich<br />
der Erfahrungen aus dem Konflikt im ehemaligen Jugoslawien, das<br />
Kompendium „Aus friedenserhaltenden Einsätzen gewonnene Erkenntnisse”.<br />
Dieses Dokument spiegelt die nationalen Erfahrungen der Bündnisstaaten und<br />
ihrer Partner in Bereichen wie der Vorbereitung und Umsetzung sowie bei den<br />
operativen Aspekten derartiger Einsätze wider. Durch den Austausch nationaler<br />
Erfahrungen wollen die Mitglieder des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
weitere praktische Lösungen für die Friedenssicherung voranbringen.<br />
1999 hat die PMSC/AHG ein „Kompendium der Einschätzungen und<br />
Erfahrungen im Bereich der humanitären Aspekte der Friedenssicherung”<br />
erstellt, das die erzielte weit reichende Verständigung unter den teilnehmenden<br />
Staaten und anderen internationalen Organisationen sowie nichtstaatliche<br />
Organisationen auf dem Gebiet der humanitären Hilfe widerspiegelt.<br />
90
Die Gruppe hat den Meinungsaustausch zu „Grundsätzen, Methoden und<br />
Erfahrungen im Bereich Frühwarnung und Konfliktverhütung” fortgesetzt und<br />
baut ihre Kontakte und Gespräche zu diesem Thema mit den VN, der OSZE<br />
und anderen auf diesem Gebiet maßgeblichen Organisationen weiter aus.<br />
KOOPERATION ZWISCHEN DER <strong>NATO</strong> UND RUSSLAND<br />
Überblick über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland<br />
Seit dem Ende des Kalten Krieges misst die <strong>NATO</strong> der Entwicklung konstruktiver<br />
und kooperativer Beziehungen zu Russland besondere Bedeutung<br />
bei. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist es der <strong>NATO</strong> und Russland gelungen,<br />
beträchtliche Fortschritte beim Aufbau einer echten Partnerschaft zu erzielen<br />
und die Reste der früheren Konfrontation und Gegnerschaft zu überwinden,<br />
das gegenseitige Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit auszuweiten.<br />
Seit 1991 arbeiten die Bündnisstaaten und Russland in verschiedenen<br />
verteidigungs- und sicherheitsbezogenen Fragen zusammen. Mit dem Beitritt<br />
Russlands zum PfP-Programm im Jahr 1994 konnte der entstehende weit reichende<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Dialog weiter intensiviert werden. Die Mitwirkung<br />
Russlands an der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien und<br />
Herzegowina war ein besonders wichtiger Schritt in Richtung einer neuen,<br />
kooperativen Beziehung. Damit haben erstmals Kontingente der <strong>NATO</strong> und<br />
Russlands Seite an Seite in einer multinationalen Militäroperation zusammengearbeitet.<br />
Durch Unterzeichnung der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte über gegenseitige<br />
Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit im Mai 1997 haben die <strong>NATO</strong><br />
und Russland ihre Partnerschaft institutionalisiert und erheblich verbessert. Sie<br />
haben sich zum weiteren Ausbau ihrer Beziehungen auf der Grundlage<br />
gemeinsamer Interessen verpflichtet und ein neues Forum zur Erreichung dieses<br />
Ziels geschaffen: den Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />
(NRR). Seit Juli 1997 ist der NRR der Hauptschauplatz für Konsultationen zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland. Sein Hauptziel ist der Aufbau von Vertrauen<br />
durch einen Mechanismus für regelmäßige und offene Konsultationen. Seit<br />
Abschluss der Grundakte wurden beträchtliche und ermutigende Fortschritte<br />
bei der Intensivierung der Konsultation und Zusammenarbeit erzielt. Der NRR<br />
ist zu einem wichtigen Gremium für Konsultationen, die Förderung von<br />
Transparenz und Vertrauensbildung sowie zur Pflege der Zusammenarbeit<br />
geworden.<br />
91
Die ersten konstruktiven Arbeiten im NRR wurden jedoch zunehmend<br />
durch die heraufziehende Kosovo-Krise überschattet. Diese Entwicklung führte<br />
schließlich dazu, dass Russland die Zusammenarbeit mit dem NRR am 24.<br />
März 1999 <strong>info</strong>lge der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe zur Beendigung des Kosovo-Konflikts<br />
aussetzte. Nach Beendigung der Luftangriffe im Kosovo kehrte Russland in<br />
den NRR zurück, beschränkte den Themenkatalog jedoch einige Monate lang<br />
auf Kosovo-bezogene Angelegenheiten. Russland erklärte sich zudem zur<br />
Bereitstellung eines beträchtlichen Kontingents für die <strong>NATO</strong>-geführte Kosovo-<br />
Schutztruppe (KFOR) gemäß Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats bereit.<br />
Nach den Rückschlägen im Jahre 1999 trug ein Moskaubesuch des<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson im Februar 2000 dazu bei, dass die<br />
Beziehungen über den Themenkatalog Kosovo hinaus wieder auf eine breitere<br />
Basis gestellt werden konnten. Als Ergebnis dieses Besuchs arbeiten <strong>NATO</strong><br />
und Russland nun wieder aktiv an der Umsetzung der Zielsetzungen der<br />
Grundakte. Monatliche NRR-Tagungen und regelmäßige NRR-Treffen auf<br />
Ministerebene bauten auf dem positiven Impuls durch den Besuch des<br />
Generalsekretärs auf und gaben der Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />
Russland in diesem Gremium weiteren Auftrieb. Dazu gehörte auch die<br />
Eröffnung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau durch den <strong>NATO</strong>-<br />
Generalsekretär im Februar 2001 und die Aufnahme von Konsultationen zur<br />
Einrichtung einer <strong>NATO</strong>-Militärmission in Moskau.<br />
Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland<br />
Mit dem Beitritt Russlands zum PfP-Programm 1994 wurde die frühere<br />
Zusammenarbeit im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR)<br />
seit 1991 weiter ausgebaut. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, darüber<br />
hinaus den Weg des „verstärkten und umfassenden Dialogs und der<br />
Zusammenarbeit” einzuschlagen.<br />
Treffen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten mit Russland auf Minister-, Botschafterund<br />
Expertenebene ermöglichten den Informationsaustausch und<br />
Konsultationen über ein breites Spektrum an Fragen von gemeinsamem<br />
Interesse, wie Friedenserhaltung, ökologische Sicherheit und Wissenschaft.<br />
Auf dem Gebiet der Informationspolitik umfassten die neuen Initiativen<br />
Vereinbarungen über den verbesserten Zugang zu Informationen über die<br />
<strong>NATO</strong> in Russland. Ein erster Schritt seitens der <strong>NATO</strong> war die Entsendung<br />
eines Presseoffiziers in die <strong>NATO</strong>-Kontakt-Botschaft nach Moskau im Sommer<br />
1995. Später kam ein weiterer hinzu.<br />
Die enge Zusammenarbeit zwischen Russland und der <strong>NATO</strong> bei der<br />
Umsetzung der militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung zu Bosnien<br />
92
und Herzegowina aus dem Jahr 1995 verlieh der sich entwickelnden<br />
Sicherheitspartnerschaft eine wichtige neue Dimension. Die beispiellose<br />
Mitwirkung russischer Truppen zusammen mit Kontingenten von Bündnis- und<br />
anderen Partnerstaaten an der unter <strong>NATO</strong>-Führung stehenden IFOR-Truppe<br />
und später der Stabilisierungstruppe SFOR spiegelte die gemeinsamen Ziele<br />
und die politische Mitverantwortung für die Umsetzung des<br />
Friedensabkommens wider. Heute stellt Russland rund 1.200 der insgesamt<br />
etwa 20.000 Mann starken SFOR-Truppen. Die Beteiligung Russlands stellt<br />
auch den konkreten Beweis für die Tatsache dar, dass die <strong>NATO</strong> und Russland<br />
beim Aufbau der gemeinsamen Sicherheit in Europa effektiv zusammenarbeiten<br />
können. Gemeinsame Unternehmungen im Rahmen der SFOR und die<br />
Zusammenarbeit innerhalb der Partnerschaft für den Frieden haben beiden<br />
Seiten geholfen, gegenseitige Fehleinschätzungen auszuräumen.<br />
Auch auf anderen Gebieten wurden wichtige Initiativen eingeleitet. Im<br />
März 1996 wurde zwischen der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Zivilschutz,<br />
Notstandsbekämpfung und die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen<br />
(EMERCOM) der Russischen Föderation eine Regierungsvereinbarung über<br />
zivile Notfallplanung und Katastrophenbekämpfung unterzeichnet. Dies hat<br />
später insbesondere durch die Errichtung einer Euro-Atlantischen<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und den Aufbau einer Euro-<br />
Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation im Mai 1998, die auf Vorschläge<br />
Russlands zurückgingen, Früchte getragen.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />
Auf ihrem Treffen vom 10. Dezember 1996 forderten die Außenminister<br />
der <strong>NATO</strong> den Generalsekretär auf, mit der russischen Seite den Rahmen für<br />
den Abschluss eines Abkommens zur Vertiefung und Ausweitung der<br />
Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland zu sondieren und eine<br />
Grundlage für ihre künftige Entwicklung zu schaffen. Nach viermonatigen<br />
intensiven Verhandlungen zwischen <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und dem<br />
russischen Außenminister Primakow kam es zur Einigung über ein bahnbrechendes<br />
Dokument. Die „Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />
Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen<br />
Föderation” wurde am 27. Mai 1997 von den Staats- und Regierungschefs des<br />
Nordatlantischen Bündnisses, dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und dem<br />
Präsidenten der Russischen Föderation in Paris unterzeichnet.<br />
Sie ist Ausdruck eines nachhaltigen Bekenntnisses auf höchster politischer<br />
Ebene zur Zusammenarbeit bei der Schaffung eines dauerhaften,<br />
umfassenden Friedens im euro-atlantischen Raum und bildet den Rahmen für<br />
eine neue Sicherheitspartnerschaft und die Errichtung eines stabilen, friedli-<br />
93
chen und ungeteilten Europas. Sie verpflichtet die Allianz und Russland zum<br />
Aufbau eines engeren Verhältnisses, nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern<br />
darüber hinaus im Interesse aller anderen Staaten im euro-atlantischen<br />
Raum.<br />
Die Präambel des Dokuments umreißt den historischen und politischen<br />
Kontext der <strong>NATO</strong>-Russland-Beziehungen und erinnert an den grundlegenden<br />
Wandel, der sich seit den Tagen des Kalten Krieges auf beiden Seiten vollzogen<br />
hat. In den vier Teilen des Dokuments werden die für die Partnerschaft<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland maßgebenden Grundsätze und<br />
Mechanismen beschrieben.<br />
Teil I erläutert die Prinzipien, auf denen die Partnerschaft zwischen <strong>NATO</strong><br />
und Russland beruht. Teil II schafft ein neues Forum für die Umsetzung von<br />
Konsultation und Zusammenarbeit im Rahmen der Grundakte: den Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR). Teil III umreißt die Felder, auf<br />
denen eine Konsultation und Zusammenarbeit erfolgen soll. Teil IV behandelt<br />
politisch-militärische Fragen und wiederholt die politische Zusage der <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten, dass sie weder „die Absicht, einen Plan oder einen Grund” zur<br />
Stationierung von Atomwaffen auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten des<br />
Bündnisses haben.<br />
Insgesamt stellt die Grundakte die gegenseitige Verpflichtung dar, auf der<br />
Grundlage von Partnerschaft und gemeinsamen Interessen zum gemeinsamen<br />
Aufbau eines stabilen, friedlichen und ungeteilten Kontinents beizutragen.<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) trat erstmals am<br />
18. Juli 1997 zusammen und wurde rasch zum Dreh- und Angelpunkt der<br />
Bemühungen zu Vertrauensbildung, Ausräumung von Fehleinschätzungen und<br />
Entwicklung einer Struktur für regelmäßige Konsultationen und<br />
Zusammenarbeit.<br />
Der NRR tritt monatlich auf Ebene der Botschafter und Militärischen<br />
Vertreter und zweimal jährlich auf Ebene der Außen- und Verteidigungsminister<br />
sowie auf Ebene der Stabschefs zusammen. Auch Treffen auf Ebene der<br />
Staats- und Regierungschefs sind möglich.<br />
Am 18. März 1998 richtete die Russische Föderation formell eine eigene<br />
Mission bei der <strong>NATO</strong> ein und bestellte einen ranghohen Militärischen Vertreter<br />
als festen Bestandteil der Mission, um die Zusammenarbeit in militärischen<br />
und verteidigungsbezogenen Fragen zu vereinfachen.<br />
94
In den ersten drei Jahren seines Bestehens hat der NRR ein umfangreiches<br />
Spektrum an Themen behandelt, die für beide Seiten von direktem<br />
Interesse sind. Dies waren unter anderem:<br />
• die Lage im ehemaligen Jugoslawien;<br />
• Treffen der Militärischen Vertreter unter der Schirmherrschaft des<br />
NRR;<br />
• Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit und Transparenz<br />
sowie des Vertrauens zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland;<br />
• der Beitrag von <strong>NATO</strong> und Russland sowie die Rolle des NRR für die<br />
Sicherheitsarchitektur im euro-atlantischen Raum;<br />
• politische und verteidigungspolitische Anstrengungen gegen die<br />
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;<br />
• Fragen im Zusammenhang mit Atomwaffen;<br />
• Strategien und Doktrinen der <strong>NATO</strong> und Russlands;<br />
• Friedenssicherung;<br />
• Abrüstung und Rüstungskontrolle;<br />
• Such- und Rettungswesen auf See;<br />
• Umschulung von Offizieren;<br />
• Bekämpfung des internationalen Terrorismus;<br />
• verteidigungsbezogene wissenschaftliche Zusammenarbeit;<br />
• verteidigungsbezogene Umweltfragen;<br />
• zivile Notfallplanung und Katastrophenhilfe.<br />
Unter dem politischen Dach des NRR ist ein engmaschiges Netz aus<br />
Arbeitsgruppen, Sachverständigentreffen, gemeinsamen Projekten und<br />
Kontakten auf Stabsebene zur Nachbereitung und Umsetzung der<br />
Konsultationen des NRR als solches entstanden.<br />
Der Kosovo-Konflikt<br />
Als sich die Situation im Kosovo 1998 verschlechterte, nutzten die <strong>NATO</strong><br />
und Russland den NRR-Mechanismus in vollem Umfang für Konsultationen<br />
zur Krise. Im Juni 1998 trat der NRR auf Ebene der Verteidigungsminister<br />
zusammen und verurteilte den massiven und unangemessenen Einsatz von<br />
Gewalt durch Belgrad sowie die Gewaltakte kosovarischer Extremisten. Die<br />
95
Minister bekräftigten ihre Entschlossenheit, zu den internationalen<br />
Bemühungen um eine Beilegung der Krise beizutragen.<br />
Im Herbst 1998 sagten sowohl <strong>NATO</strong> als auch Russland Unterstützung für<br />
diplomatische Bemühungen zur Herbeiführung einer politischen Lösung und<br />
Abwendung einer humanitären Katastrophe zu und hoben die Notwendigkeit<br />
der sofortigen, uneingeschränkten und irreversiblen Einhaltung der einschlägigen<br />
Resolutionen des VN-Sicherheitsrats hervor. Als sich die Lage Anfang<br />
1999 weiter verschlechterte, <strong>info</strong>rmierte die <strong>NATO</strong> Russland über ihre<br />
Entscheidung zur Erteilung eines Mobilmachungsbefehls für eine begrenzte<br />
Luftwaffenreaktion und einen stufenweisen Lufteinsatz, die dazu beitragen<br />
sollte, der nicht tolerierbaren humanitären Situation im Kosovo ein Ende zu<br />
setzen und Bemühungen um eine politische Lösung zu unterstützen. Am 30.<br />
Januar 1999 sprach der Nordatlantikrat der Belgrader Regierung gegenüber<br />
die Warnung aus, dass die <strong>NATO</strong> bei Nichteinhaltung der Forderungen der<br />
internationalen Gemeinschaft die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung<br />
einer humanitären Katastrophe ergreifen werde.<br />
Russland teilte die Ansicht des Bündnisses hinsichtlich des möglichen<br />
Einsatzes militärischer Kräfte zur Beendigung des Konflikts und Durchsetzung<br />
der in den entsprechenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats definierten<br />
Forderungen der Staatengemeinschaft nicht. Trotzdem bekräftigten im Februar<br />
1999 sowohl die <strong>NATO</strong> als auch Russland ihre volle Unterstützung für die<br />
Friedensverhandlungen in Rambouillet. Als die Verhandlungen am 23. März<br />
scheiterten und alle diplomatischen Möglichkeiten zur Beendigung des<br />
Konflikts ausgeschöpft waren, kam die <strong>NATO</strong> zu dem Schluss, dass es keine<br />
Alternative zur Anwendung von Gewalt gebe.<br />
Mit Beginn der <strong>NATO</strong>-Luftangriffe über dem Kosovo setzte Russland die<br />
Konsultation und Zusammenarbeit im Rahmen des NRR vorübergehend aus.<br />
Ohne formellen Austritt aus der Grundakte stellte Russland auch die Teilnahme<br />
an Treffen im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats ein und wies<br />
die beiden Presseoffiziere der <strong>NATO</strong> aus Moskau aus. Die militärische<br />
Zusammenarbeit in Bosnien und Herzegowina wurde jedoch fortgesetzt.<br />
Mit der Unterzeichnung der Militärisch-Technischen Vereinbarung durch<br />
die <strong>NATO</strong> und die jugoslawischen Militärbefehlshaber am 9. Juni 1999 und<br />
Verabschiedung der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats am 12. Juni war<br />
das Fundament für eine internationale Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR)<br />
gelegt. Die Mitwirkung Russlands an der KFOR wurde durch Unterzeichnung<br />
einer separaten Vereinbarung in Helsinki ermöglicht. Der operative Einsatz der<br />
integrierten Schutztruppe begann mit dem Rückzug serbischer Streitkräfte aus<br />
der Provinz; die Arbeiten zur Wiederherstellung von Frieden und Stabilität wurden<br />
aufgenommen. Heute stellt Russland rund 3.250 der 43.000 Mann starken<br />
Kosovo-Schutztruppe.<br />
96
Wiederaufnahme und Ausweitung der<br />
Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russland<br />
Die monatlichen Treffen des NRR wurden im Juli 1999 wieder aufgenommen;<br />
Russland beschränkte den Themenkatalog jedoch auf Angelegenheiten<br />
im Zusammenhang mit dem Kosovo. Die <strong>NATO</strong>, die ihrerseits dem gesamten<br />
in der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte definierten Spektrum der Zusammenarbeit<br />
verpflichtet war, drängte Russland zur Wiederaufnahme der gremienweiten<br />
Kooperation, wie im NRR-Arbeitsprogramm für 1999 vereinbart.<br />
Dieser Prozess sollte in kleinen Schritten stattfinden. Als <strong>NATO</strong>-<br />
Generalsekretär Lord Robertson am 16. Februar 2000 auf russische Einladung<br />
hin Moskau besuchte, wurde eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der<br />
die <strong>NATO</strong> und Russland eine schrittweise Wiederaufnahme der umfassenden<br />
Zusammenarbeit auf Basis der Grundakte vereinbarten. Die auf diesen Besuch<br />
folgenden NRR-Treffen hatten wieder eine umfassendere Agenda.<br />
Insbesondere der freie und offene Austausch über die jeweiligen<br />
Militärstrategien und -doktrinen hat gezeigt, welche Rolle der NRR bei der<br />
Ausräumung von Missverständnissen und der Verbesserung von Transparenz<br />
und Vertrauen spielen kann.<br />
Im Mai 2000 vereinbarten die Außenminister der <strong>NATO</strong> und Russlands in<br />
Florenz die weitere Intensivierung ihres Dialogs im Rahmen des NRR und die<br />
Bemühung um verbesserte Zusammenarbeit über ein breites<br />
Themenspektrum. Sie billigten ein NRR-Arbeitsprogramm für den Rest des<br />
Jahres 2000 und bestätigten die Vereinbarung zur Einrichtung eines <strong>NATO</strong>-<br />
Informationsbüros in Moskau, wie in der Grundakte vorgesehen. In Florenz<br />
nahm Russland auch seine Mitwirkung im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat<br />
wieder auf. Anlässlich eines Treffens auf Ebene der Verteidigungsminister im<br />
Juni 2000 erklärte der russische Verteidigungsminister Sergejew übereinstimmend<br />
mit der Ansicht der <strong>NATO</strong>-Staaten, dass es keine Alternative zur<br />
Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland gebe. Die nach Abschluss<br />
des Treffens abgegebene Erklärung erkannte auch die wichtige Rolle der<br />
Partnerschaft für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum an.<br />
Festgehalten wurde auch die Einigkeit beider Seiten hinsichtlich der<br />
Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit auf verteidigungspolitischem<br />
und militärischem Gebiet auf Grundlage gemeinsamer Interessen,<br />
Gegenseitigkeit und Transparenz gemäß der Grundakte.<br />
Die Lage im Kosovo und die gemeinsame Entschlossenheit der <strong>NATO</strong><br />
und Russlands zur Gewährleistung der vollen Umsetzung der Resolution 1244<br />
des VN-Sicherheitsrats standen auf der Agenda des Ständigen Gemeinsamen<br />
Rats auch weiterhin ganz oben. Er warnte dringend vor Provokationen oder<br />
anderen Versuchen, den Friedensprozess in dieser Region zu unterminieren,<br />
97
und nahm die sich immer stärker einander annähernden Ansichten zur Lage<br />
auf dem Balkan zur Kenntnis.<br />
Anlässlich des NRR-Ministertreffens im Dezember 2000 bekräftigten die<br />
<strong>NATO</strong> und Russland ihre Verpflichtung zum Aufbau einer starken, stabilen und<br />
gleichberechtigten Partnerschaft im Rahmen des NRR im Interesse von<br />
Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum. Die Minister nahmen<br />
einen Briefwechsel bezüglich der Einrichtung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros<br />
in Moskau auf. Sie billigten auch ein ehrgeiziges Arbeitprogramm für 2001, das<br />
vielversprechende neue Aspekte wie die Zusammenarbeit im Bereich des<br />
Such- und Rettungswesens auf See sowie der Verteidigungsreform umfasste.<br />
Die Verteidigungsminister vereinbarten auch die Aufnahme von Konsultationen<br />
zur Einrichtung einer militärischen Verbindungsmission in Moskau.<br />
Vor dem Hintergrund des vertieften Dialogs und der verbesserten<br />
Zusammenarbeit besuchte <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson Moskau<br />
vom 19.-21. Februar 2001 erneut. Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und die russische<br />
Führung zogen über das im vorangegangenen Jahr Erreichte Bilanz und<br />
erörterten Möglichkeiten zur noch effektiveren Ausschöpfung des Potenzials<br />
der Grundakte. Während seines Besuchs eröffnete der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />
offiziell das <strong>NATO</strong>-Informationsbüro in Moskau, das wesentlich zum<br />
Verständnis der <strong>NATO</strong> und der sich entwickelnden Beziehungen zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland in der Öffentlichkeit beitragen soll.<br />
Zukunftsaussichten<br />
Die Zusammenarbeit im Rahmen von SFOR und KFOR sind eindrucksvolle<br />
Beispiele dafür, wie <strong>NATO</strong> und Russland zur Erreichung gemeinsamer<br />
Ziele erfolgreich zusammenwirken können. Die Fortsetzung dieser engen<br />
Zusammenarbeit der Boden<strong>truppen</strong> in Bosnien und Herzegowina sowie im<br />
Kosovo wurde von beiden Seiten bestätigt.<br />
Zudem stehen sie zahlreichen gemeinsamen Sicherheitsherausforderungen<br />
auf anderen Gebieten gegenüber. Die Zusammenarbeit zur<br />
Bewältigung dieser Herausforderungen ist im beiderseitigen Interesse und<br />
trägt zur weiteren Stärkung der Basis des für Frieden und Stabilität im euroatlantischen<br />
Raum 5 unverzichtbaren gegenseitigen Vertrauens bei.<br />
5 Im Dezember 2000 verabschiedeten die NRR-Außenminister ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm für<br />
2001. Es beinhaltet die Zusammenarbeit im Bereich des Such- und Rettungswesens auf See, der<br />
von beiden Seiten als eines der vielversprechendsten Gebiete für das künftige praktische<br />
Zusammenwirken von <strong>NATO</strong> und Russland betrachtet wird.<br />
98
PARTNERSCHAFT DER <strong>NATO</strong> MIT DER UKRAINE<br />
Ein Besuch des Nordatlantikrats in der Ukraine im März 2000 gab der im Juli<br />
1997 in Madrid ins Leben gerufenen ausgeprägten Partnerschaft zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und der Ukraine neue Impulse.<br />
Das Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Kiew - die erste Zusammenkunft<br />
dieses Lenkungsgremiums der Partnerschaft in der Ukraine - bot den 19 <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten und der Ukraine Gelegenheit, das gesamte Spektrum ihrer<br />
Zusammenarbeit zu überprüfen. Es wurde als bedeutender Schritt für die Annäherung<br />
der Ukraine an die euro-atlantische Staatengemeinschaft freudig begrüßt.<br />
Mit der Unterzeichnung der „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und der Ukraine” 1997 in Madrid erreichte die Zusammenarbeit<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland eine neue Ebene. Damit wurde die Bedeutung<br />
einer unabhängigen, stabilen und demokratischen Ukraine für Europa insgesamt<br />
offiziell anerkannt.<br />
Die Charta steht im Einklang mit der erklärten Strategie der Ukraine zur verstärkten<br />
Einbindung in europäische und transatlantische Strukturen. Sie bildet die<br />
Basis für die Vereinbarung von Konsultationen im Kontext der euro-atlantischen<br />
Sicherheit und Stabilität und in Bereichen wie Konfliktverhütung, Krisenbewältigung<br />
sowie friedensunterstützenden und humanitären Einsätzen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
der Ukraine.<br />
Seminare, gemeinsame Arbeitsgruppen und weitere Gemeinschaftsprogramme<br />
waren schwerpunktmäßig auf Bereiche wie Verteidigungsreform und Neugestaltung<br />
der Verteidigungsorganisation, zivil-militärische Beziehungen sowie Haushalts- und<br />
Ressourcenplanung ausgerichtet. Ebenso wurden Seminare zur Umschulung von<br />
freigesetztem ukrainischem Militärpersonal sowie zum Ab- und Umbau von<br />
Militärstukturen abgehalten.<br />
Auch die gemeinsame Arbeit im Bereich der zivilen Notfallplanung und des<br />
Katastophenschutzes gehört zu den Hauptbereichen der Zusammenarbeit, aus<br />
denen die Ukraine direkten praktischen Nutzen zieht. Eine Regierungsvereinbarung<br />
zu ziviler Notfallplanung über die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wurde im<br />
Dezember 1997 geschlossen. In der Folge wurde eine Katastrophenhilfsübung für<br />
September 2000 in der Region Transkarpatien angesetzt, um die Verfahren für<br />
humanitäre Hilfsmaßnahmen im Falle weiterer Überschwemmungen zu erproben. 6<br />
6 Transkarpatien 2000 fand im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden vom 20. bis zum 28. September<br />
2000 statt. Beteiligt waren Katastrophenhilfsgruppen aus Kroatien, Moldau, Polen, Rumänien, der<br />
Slowakei, Slowenien, Schweden, der Schweiz, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland unter Mitwirkung<br />
des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen. Inhalt der Übung<br />
waren Katastrophenhilfsszenarien wie Such- und Rettungsdienst, lebenserhaltende und sonstige medizinische<br />
Maßnahmen, Wasseraufbereitung und Reinigung kontaminierter Flüsse sowie Eisenbahnunglücke<br />
unter Freisetzung toxischer Substanzen. Anfang Frühjahr 2001 wurde dieser Mechanismus auf die Probe<br />
gestellt, als aufgrund wiederholter Überschwemmungen in Transkarpatien einer koordinierter Hilfseinsatz<br />
notwendig wurde.<br />
99
Andere Bereiche intensiver Zusammenarbeit sind die Wissenschaft - die<br />
<strong>NATO</strong> unterstützt ukrainische Wissenschaftler durch Stipendien - sowie wirtschaftliche<br />
Aspekte der Sicherheit und die Ausbildung. Auf dem letztgenannten<br />
Gebiet hat die <strong>NATO</strong> ein Fremdsprachenprogramm für bis zu 100 ukrainische<br />
Offiziere eingerichtet.<br />
Das im Mai 1997 vom <strong>NATO</strong>-Generalsekretär eröffnete <strong>NATO</strong>-<br />
Informations- und Dokumentationszentrum ist für die ukrainische Öffentlichkeit<br />
zu einer zentralen Anlaufstelle für Informationen über die Vorteile der ausgeprägten<br />
Partnerschaft mit der <strong>NATO</strong> geworden. Das Zentrum ist das erste dieser<br />
Art, das in einem <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaat eingerichtet wurde. Es spielt seither<br />
eine wichtige Rolle bei der Erläuterung der Grundsätze der Allianz und der<br />
Ausräumung von Missverständnissen.<br />
Im Dezember 1998 wurde eine Regierungsvereinbarung unterzeichnet,<br />
durch die zwei <strong>NATO</strong>-Verbindungsoffiziere in Kiew stationiert werden konnten,<br />
um die volle Mitwirkung der Ukraine in der Partnerschaft für den Frieden zu<br />
erleichtern. Das <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüro wurde 1999 eingerichtet. Es erleichtert<br />
die Kontakte zwischen der <strong>NATO</strong> und zivilen sowie militärischen<br />
Dienstellen, die an der Mitwirkung der Ukraine an der Partnerschaft für den<br />
Frieden und der Umsetzung des NUK-Arbeitsplans beteiligt sind.<br />
Beispiele für weitere positive Entwicklungen sind die Ratifizierung der<br />
PfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppen sowie des entsprechenden<br />
Zusatzprotokolls durch das ukrainische Parlament am 1. März 2000.<br />
Dies dürfte die stärkere Beteiligung der Ukraine an der Partnerschaft für den<br />
Frieden vereinfachen. Das Parlament hat auch den Beitritt der Ukraine zum<br />
Vertrag über den „Offenen Himmel” gebilligt und damit einen wichtigen Beitrag<br />
zur Transparenz im Rahmen der Rüstungskontrolle geleistet.<br />
Entwicklung der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und der Ukraine<br />
Die Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur Ukraine begannen sich sehr bald zu entwickeln,<br />
nachdem das Land 1991 seine Unabhängigkeit erlangt hatte. Die<br />
Ukraine trat sofort als aktiver Teilnehmer dem Nordatlantischen<br />
Kooperationsrat (NAKR) bei. Dem Programm Partnerschaft für den Frieden<br />
schloss sich das Land 1994 an. Es gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern<br />
des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), der den NAKR im Mai 1997<br />
ablöste.<br />
Beim <strong>NATO</strong>-Besuch des ukrainischen Präsidenten Kutschma am 1. Juni<br />
1995 übermittelte dieser den Wunsch seines Landes, die Beziehungen zur<br />
<strong>NATO</strong> auf eine neue Ebene zu stellen. Drei Monate später, am 14. September<br />
100
1995, stattete Außenminister Udowenko der <strong>NATO</strong> einen Besuch zur offiziellen<br />
Billigung des Individuellen Partnerschaftsprogramms der Ukraine und zu<br />
Gesprächen mit dem Nordatlantikrat über europäische Sicherheitsfragen ab.<br />
Es wurde eine gemeinsame Presseerklärung zu den allgemeinen Grundsätzen<br />
der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine im Rahmen der<br />
Partnerschaft für den Frieden und in anderen Bereichen veröffentlicht.<br />
Weitere Zusammenkünfte auf verschiedenen Ebenen folgten 1996 und<br />
1997. Bei der <strong>NATO</strong> wurde eine ukrainische Mission mit einem Militärischen<br />
Vertreter eingerichtet; ferner ist die Ukraine auch in der<br />
Partnerschaftskoordinierungszelle beim SHAPE-Hauptquartier im belgischen<br />
Mons vertreten. Gemäß der Entscheidung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf<br />
ihrer Tagung in Luxemburg im Mai 1998 wurde auch in Kiew ein<br />
Verbindungsoffizier der <strong>NATO</strong> berufen, um die volle Mitwirkung der Ukraine in<br />
der Partnerschaft für den Frieden (PfP) zu erleichtern und die Zusammenarbeit<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und den ukrainischen Militärbehörden allgemein zu stärken.<br />
Die Ukraine ist weiterhin ein aktiver Teilnehmer der Partnerschaft für den<br />
Frieden und war Gastgeber mehrerer PfP-Übungen auf ihrem Staatsgebiet.<br />
Die Ratifizierung der PfP-Vereinbarung über die Rechtsstellung der Truppen<br />
durch das ukrainische Parlament hat die weitere Ausschöpfung dieses<br />
Potenzials, einschließlich der Nutzung des Jaworiw-Schulungszentrums in der<br />
westlichen Ukraine, ermöglicht.<br />
Die Ukraine hat wichtige Beiträge zu internationalen Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />
geleistet. Insbesondere stellte sie nach dem Abschluss der<br />
Friedensvereinbarung von Dayton ein aus einem 550-köpfigen<br />
Infanteriebataillon bestehendes Kontingent für die IFOR-Truppen in Bosnien<br />
unter <strong>NATO</strong>-Führung. Desgleichen beteiligte sie sich an der<br />
Stabilisierungstruppe SFOR, die die IFOR ablöste, mit einem mechanisierten<br />
Infanteriebataillon und einer Hubschrauberstaffel in einer Gesamtstärke von<br />
rund 400 Mann. Die Ukraine beteiligt sich zwar nicht mehr an der SFOR, leistet<br />
jedoch weiterhin einen Beitrag zur <strong>NATO</strong>-geführten Kosovo-Schutztruppe<br />
(KFOR). Ferner hat sie sich an der Internationalen Polizeitruppe sowie an der<br />
VN-Truppe in Ostslawonien beteiligt.<br />
Die Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft<br />
Auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 unterzeichneten die<br />
Staats- und Regierungschefs des Bündnisses und der ukrainische Präsident<br />
Kutschma eine „Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und der Ukraine”, die einige Wochen zuvor im portugiesischen Sintra<br />
auf den Weg gebracht worden war. Mit dieser Charta bekräftigten die <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten ihre Unterstützung sowohl für die ukrainische Souveränität und<br />
101
Unabhängigkeit als auch für ihre territoriale Integrität, demokratische<br />
Entwicklung, ihr wirtschaftliches Wohlergehen und ihren Status als<br />
Nichtkernwaffenstaat sowie für den Grundsatz der Unverletzlichkeit der<br />
Grenzen. Dies sind nach Einschätzung des Bündnisses Schlüsselfaktoren für<br />
die Stabilität und Sicherheit in Mittel- und Osteuropa sowie auf dem gesamten<br />
Kontinent.<br />
Die Entscheidung der Ukraine, die unbegrenzte Verlängerung des<br />
Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) zu unterstützen, und<br />
ihr Beitrag zum Abzug bzw. zur Demontage von auf ihrem Territorium stationierten<br />
Kernwaffen wurden von der <strong>NATO</strong> ebenfalls wärmstens begrüßt. Die<br />
gegenüber der Ukraine als Nichtkernwaffen- und NVV-Vertragsstaat von allen<br />
fünf NVV-Vertragsstaaten mit Kernwaffen abgegebenen Zusicherungen wurden<br />
gleichermaßen als wichtige Faktoren betrachtet.<br />
Neben der am 16. Dezember 1997 zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />
unterzeichneten Regierungsvereinbarung über zivile Notfallplanung und<br />
Katastrophenschutz, die die zivile Notfallplanung als einen der Hauptbereiche<br />
für die Zusammenarbeit definierte, decken weitere Gemeinschaftsprogramme<br />
ein breites Themenspektrum ab. Die Felder der Konsultation und Kooperation<br />
in Form gemeinsamer Seminare und Arbeitsgruppen umfassen ein breites<br />
Themenspektrum. Dazu gehören zivil-militärische Beziehungen, die demokratische<br />
Kontrolle der Streitkräfte und die ukrainische Verteidigungsreform,<br />
Verteidigungsplanung, Haushaltswesen, Grundsatzfragen, Strategie und nationale<br />
Sicherheitskonzepte, Umstellung der Rüstungsproduktion, militärische<br />
Zusammenarbeit und Interoperabilität zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine,<br />
militärische Ausbildung und Übungen, wirtschaftliche Aspekte der Sicherheit,<br />
Fragen der Wissenschaft und Technologie, umweltbezogene Sicherheitsfragen<br />
einschließlich der nuklearen Sicherheit, Luft- und Weltraumforschung und -entwicklung<br />
sowie die zivil-militärische Koordinierung der Luftverkehrsführung<br />
und Flugsicherungskontrolle. Eine Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe<br />
für die Verteidigungsreform wurde eingerichtet, um die Bemühungen auf diesem<br />
Gebiet weiter voranzutreiben.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />
Der Nordatlantikrat tagt regelmäßig mit Vertretern der Ukraine, im<br />
Allgemeinen mindestens zweimal im Jahr, in der durch die Charta geschaffenen<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission. Aufgabe der Kommission ist es, die<br />
Umsetzung der Charta zu beurteilen und Möglichkeiten zur Verbesserung oder<br />
Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu erörtern.<br />
Ein <strong>NATO</strong>-Ukraine-Gipfeltreffen fand im April 1999 in Washington statt. Im<br />
März 2000 traf die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erstmals in Kiew zusammen.<br />
102
Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> hat die Ukraine zwischen 1997 und 2000<br />
dreimal besucht. Dabei fanden in Kiew und anderen ukrainischen Städten verschiedene<br />
Treffen zu Konsultationen und zum Informationsaustausch statt.<br />
Zukunftsaussichten<br />
Die oben beschriebenen positiven Entwicklungen haben zum Aufbau<br />
einer stabilen Basis für die künftige Zusammenarbeit beigetragen und zeigen,<br />
auf welchen Gebieten bereits Fortschritte erzielt wurden. Die starke Mitwirkung<br />
in der PfP, die Programme zu praktischen verteidigungsbezogenen Aktivitäten<br />
unter Einbeziehung vieler <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Partnerländer beinhaltet,<br />
versetzt die Ukraine in die Lage, ihre Verteidigungsorganisation an denen ihrer<br />
europäischen Nachbarn zu messen und ihre Rolle für die europäische<br />
Sicherheit zu festigen. Die Teilnahme der Ukraine am Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrat (EAPR) trägt ebenfalls zu diesem Prozess bei.<br />
DER MITTELMEERDIALOG DES BÜNDNISSES<br />
Der Mittelmeerdialog ist integraler Bestandteil der gemeinsamen<br />
Sicherheitsstrategie des Bündnisses. Er basiert auf der Erkenntnis, dass die<br />
Sicherheit Europas insgesamt eng mit der Sicherheit und Stabilität im<br />
Mittelmeerraum verknüpft ist.<br />
An dem 1994 eingeleiteten Dialog beteiligten sich ursprünglich sechs<br />
Länder: Ägypten, Israel, Jordanien, Mauretanien, Marokko und Tunesien.<br />
Algerien kam im Februar 2000 hinzu. Der Mittelmeerdialog soll die<br />
Beziehungen und das gegenseitige Verständnis der Teilnehmerstaaten verbessern<br />
und einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im Mittelmeerraum leisten.<br />
Er bietet einen Rahmen für politische Gespräche mit den teilnehmenden<br />
Ländern. Seine Tätigkeit wird durch ein jährliches Arbeitsprogramm organisiert,<br />
dessen Schwerpunkte auf der praktischen Zusammenarbeit in sicherheits- und<br />
verteidigungsbezogenen Fragen, der Information, ziviler Notfallplanung und<br />
der Wissenschaft liegen.<br />
Der Dialog ergänzt andere, damit zusammenhängende, jedoch separate<br />
internationale Initiativen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Union<br />
(EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />
(OSZE).<br />
Im Rahmen des Dialogs finden die unterschiedlichsten Aktivitäten statt.<br />
So werden beispielsweise Teilnehmer aus den Dialogländern zu Kursen der<br />
<strong>NATO</strong>-Schule in Oberammergau und der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in<br />
Rom eingeladen. Inhalte dieser Kurse sind Aspekte der Friedenssicherung,<br />
103
Rüstungskontrolle, Umweltschutz, zivil-militärische Zusammenarbeit zur zivilen<br />
Notfallplanung sowie die europäische Sicherheitszusammenarbeit. Ferner<br />
wurden Wissenschaftlern aus den Dialogstaaten eine Reihe internationaler<br />
Stipendien zur Verfügung gestellt.<br />
Die Kosten für die Aktivitäten im Rahmen des Dialogs tragen die Staaten<br />
grundsätzlich selbst. Die Bündnispartner können jedoch im Einzelfall entscheiden,<br />
Finanzbeihilfen zu gewähren, um die Teilnahme der Partnerländer aus<br />
dem Mittelmeerraum am Dialog zu unterstützen. Der Grad der Beteiligung variiert<br />
von Land zu Land.<br />
Anlässlich des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 haben die<br />
<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs entschieden, die politische und auch die<br />
praktische Dimension des Dialogs zu erweitern. Unter anderem sollten<br />
dadurch weitere Gelegenheiten für Gespräche und zur Festigung der<br />
Zusammenarbeit auf Gebieten, auf denen die <strong>NATO</strong> besonders wertvolle<br />
Beiträge leisten kann, geschaffen werden. Dies gilt speziell auf militärischem<br />
Gebiet und in Bereichen, an denen die Dialogländer Interesse bekundet<br />
haben.<br />
Die Entwicklung des Mittelmeerdialogs<br />
Der Mittelmeerdialog hat seinen Ursprung in der Erklärung des Brüsseler<br />
Gipfels vom Januar 1994. Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> sahen<br />
durch die positiven Entwicklungen im Friedensprozess im Nahen Osten „die<br />
Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen zur Förderung von Dialog, Verständigung<br />
und Vertrauensbildung zwischen den Staaten in der Region zu erwägen”, und<br />
unterstützten „alle Anstrengungen, die einer Festigung der Stabilität in der<br />
Region dienlich sind”. Auf ihrem Treffen im Dezember 1994 erklärten die<br />
<strong>NATO</strong>-Außenminister ihre Bereitschaft, „von Fall zu Fall zwischen dem<br />
Bündnis und nicht der <strong>NATO</strong> angehörenden Mittelmeerstaaten Kontakte herzustellen,<br />
um so einen Beitrag zur Stärkung der regionalen Stabilität zu leisten”.<br />
Zu diesem Zweck wiesen sie den Ständigen Rat an, „die Lage weiter zu<br />
prüfen, die Einzelheiten des vorgeschlagenen Dialogs auszuarbeiten und entsprechende<br />
Sondierungskontakte in die Wege zu leiten”. Daraufhin ergingen<br />
im Februar 1995 Einladungen an Ägypten, Israel, Mauretanien, Marokko und<br />
Tunesien zur Teilnahme an einem Dialog mit der <strong>NATO</strong>. Im November 1995<br />
und im Februar 2000 wurden außerdem Jordanien und Algerien eingeladen.<br />
Der Dialog soll einen Beitrag zu Sicherheit und Stabilität im<br />
Mittelmeerraum leisten, das gegenseitige Verständnis verbessern und falsche<br />
Vorstellungen über die <strong>NATO</strong> auf Seiten der Dialogpartner des<br />
Mittelmeerraums richtig stellen. Er beruht auf der Erkenntnis, dass die<br />
Sicherheit Europas eng mit der Sicherheit und Stabilität des Mittelmeerraums<br />
104
verknüpft ist und der Mittelmeerraum eine der Sicherheitskomponenten der<br />
europäischen Sicherheitsarchitektur bildet.<br />
Der Dialog ist ein fortschreitender Prozess und beruht grundsätzlich auf<br />
bilateralen Beziehungen zwischen den einzelnen Teilnehmerstaaten und der<br />
<strong>NATO</strong>. Er ermöglicht von Fall zu Fall jedoch auch multilaterale Treffen. Er bietet<br />
allen Partnerstaaten des Mittelmeerraums die gleiche Grundlage für<br />
Gespräche und gemeinsame Aktivitäten und zielt darauf ab, andere internationale<br />
Anstrengungen zu verstärken, an denen Staaten des Mittelmeerdialogs<br />
beteiligt sind, wie die des Barcelona-Prozesses 7 , des Nahost-<br />
Friedensprozesses und der OSZE, ohne sich mit diesen Anstrengungen zu<br />
überschneiden oder eine Arbeitsteilung anzustreben.<br />
Der Mittelmeerdialog umfasst politische Gespräche und die Teilnahme an<br />
spezifischen Aktivitäten.<br />
Der politische Dialog besteht aus regelmäßigen bilateralen politischen<br />
Gesprächen. Sie bieten die Möglichkeit zu gründlicher Unterrichtung über die<br />
Aktivitäten der <strong>NATO</strong>, einschließlich der Erweiterungs- und<br />
Partnerschaftsprogramme des Bündnisses, der internen Anpassung und des<br />
allgemeinen Ansatzes für den Aufbau gemeinsamer Sicherheitsstrukturen. Die<br />
Staaten des Mittelmeerdialogs erhalten ihrerseits Gelegenheit, der <strong>NATO</strong> ihre<br />
Ansichten zu Fragen der Stabilität und Sicherheit im Mittelmeerraum darzulegen.<br />
Die Staaten des Mittelmeerdialogs wurden eingeladen, an besonderen<br />
Aktivitäten auf Gebieten wie Wissenschaft, Informationswesen und zivile<br />
Notfallplanung sowie an Lehrgängen der <strong>NATO</strong>-Akademien zu Themen wie<br />
Friedenserhaltung, Rüstungskontrolle und Verifikation, Verantwortung der<br />
Streitkräfte auf dem Gebiet des Umweltschutzes, zivile Notfallplanung und<br />
europäische Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen teilzunehmen. Die Kosten<br />
für die Teilnahme an den Lehrgängen tragen die Staaten selbst. Zur Erhöhung<br />
der Transparenz wurden auch bestimmte Aktivitäten aus dem militärischen<br />
Sektor aufgenommen.<br />
Der Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong> hat sich seit seinem Beginn 1994 stetig<br />
weiterentwickelt. Das Madrider Gipfeltreffen von 1997 hat ihm durch die<br />
7 Im November 1995 unterzeichneten 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und 12<br />
Nichtmitgliedstaaten des Mittelmeerraums (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta,<br />
Marokko, Syrien, Tunesien, Türkei, Zypern und die Palästinensische Autonomiebehörde) die<br />
Erklärung von Barcelona, die den Rahmen für die Euro-Mediterrane Partnerschaft (bekannt auch<br />
als Barcelona-Prozess) setzte. Die Erklärung umreißt drei Hauptziele: 1. eine politische und sicherheitspolitische<br />
Partnerschaft mit dem Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Raums des Friedens<br />
und der Stabilität, 2. eine Wirtschafts- und Finanzpartnerschaft zur Errichtung eines gemeinsamen<br />
Raums der Prosperität, und 3. eine soziale, kulturelle und menschliche Partnerschaft zur<br />
Verstärkung des Austauschs zwischen den zivilen Gesellschaften der beteiligten Staaten. Der<br />
Barcelona-Prozess beinhaltet auch die beabsichtigte Einrichtung einer vollständigen<br />
Freihandelszone bis zum Jahr 2010.<br />
105
Schaffung der Kooperationsgruppe Mittelmeer eine neue, dynamischere<br />
Ausrichtung gegeben. Durch die direkte Einbindung der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
in die politischen Gespräche mit den Partnerstaaten besteht nun ein Forum für<br />
den Meinungsaustausch über viele Fragen im Zusammenhang mit der<br />
Sicherheitslage im Mittelmeerraum sowie über die künftige Entwicklung des<br />
Dialogs.<br />
DIE SÜDOSTEUROPA-INITIATIVE DER <strong>NATO</strong><br />
Die Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> wurde anlässlich des Washingtoner<br />
Gipfeltreffens auf den Weg gebracht, um die regionale Zusammenarbeit und<br />
damit die langfristige Sicherheit und Stabilität in dieser Region zu fördern.<br />
Die Initiative basiert auf vier Kernbereichen: einem Konsultationsforum für<br />
Sicherheitsfragen zu Südosteuropa, einer zeitlich unbegrenzten Ad-hoc-<br />
Arbeitsgruppe zur regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa unter der<br />
Schirmherrschaft des EAPR auf Ebene des Politischen Ausschusses,<br />
Arbeitsinstrumenten der Partnerschaft für den Frieden sowie gezielten<br />
Programmen zur Sicherheitszusammenarbeit der Länder in dieser Region.<br />
Das Konsultationsforum umfasst die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, sechs<br />
Partnerstaaten im südosteuropäischen Raum (Albanien, Bulgarien, Kroatien,<br />
Rumänien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 8 , Slowenien)<br />
sowie Bosnien und Herzegowina. Es trat erstmals am Rande des <strong>NATO</strong>-<br />
Gipfels in Washington im April 1999 auf Gipfelebene und anschließend auf<br />
Botschafterebene beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel zusammen.<br />
Die EAPR-Ad-hoc-Arbeitsgruppe identifizierte Vorstellungen für die künftige<br />
Entwicklung zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit, die in eine<br />
Reihe von Aktivitäten nach dem Vorbild der Aktivitäten im Rahmen des <strong>NATO</strong>-<br />
Programms der Partnerschaft für den Frieden integriert wurden.<br />
Die Methodik der Partnerschaft für den Frieden wurde zur Behandlung<br />
einer Reihe von für Südosteuropa wichtigen Fragen, einschließlich<br />
Transparenz bei der Verteidigungsplanung, Krisenbewältigung und<br />
Verteidigungsmanagement, übernommen. Aktivitäten wie Workshops zu diesen<br />
Themen wurden so ausgelegt, dass sie sich auf die gesamte Region<br />
beziehen. Diese Workshops werden teilweise von den Teilnehmerländern aus<br />
der Region durchgeführt und von der <strong>NATO</strong> ausgerichtet, andere werden von<br />
der <strong>NATO</strong> selbst durchgeführt. Die einander ergänzenden Aktivitäten tragen<br />
durch regionale Zusammenarbeit und Integration zur Förderung der Stabilität<br />
bei. Ferner wurde zur Koordinierung regionaler Projekte eine<br />
8 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
106
Koordinierungsgruppe für die Sicherheitskooperation in Südosteuropa eingerichtet.<br />
Ein ergänzendes Programm für gezielte Sicherheitszusammenarbeit mit<br />
Kroatien auf Grundlage von PfP-Mechanismen wurde im Frühjahr 2000 eingeführt.<br />
Kroatien ist der Partnerschaft für den Frieden im Mai 2000 beigetreten.<br />
Ferner verfügt die <strong>NATO</strong> außerhalb der PfP über ein spezielles<br />
Sicherheitskooperationsprogramm mit Bosnien und Herzegowina, das ebenfalls<br />
andere Aktivitäten im Rahmen der Südosteuropa-Initiative ergänzt.<br />
Zudem bietet die <strong>NATO</strong> Beratung und Know-how zur Umschulung von<br />
Offizieren, die durch die Strukturreformen der Streitkräfte in Bulgarien und<br />
Rumänien nicht mehr benötigt werden. Dieses <strong>NATO</strong>-Projekt wird im Rahmen<br />
des Stabilitätspakts für Südosteuropa 9 in Zusammenarbeit mit der Weltbank<br />
durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt durch die Weltbank und die beteiligten<br />
Länder. Dieses Projekt macht deutlich, wie sich die internationalen und institutionellen<br />
Maßnahmen auf diesem Gebiet gegenseitig ergänzen und verstärken.<br />
9 Der Stabilitätspakt wurde im Mai 1999 von der Europäischen Union ins Leben gerufen. Er wurde in<br />
der Folge bei einer internationalen Konferenz am 10. Juni 1999 in Köln verabschiedet und unter die<br />
Schirmherrschaft der OSZE gestellt. Er soll durch geschlossenes und koordiniertes Handeln zu dauerhaftem<br />
Frieden, Wohlstand und Stabilität in Südosteuropa beitragen, indem die Länder dieser<br />
Region, weitere interessierte Länder sowie Organisationen, die in der Lage sind, einen entsprechenden<br />
Beitrag zu leisten, zusammengebracht werden. In diesem Zusammenhang werden spezifische<br />
Mechanismen zur Koordinierung der gemeinsamen Bemühungen eingerichtet.<br />
107
KAPITEL 4<br />
DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND<br />
VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)<br />
Entwicklung der ESVI<br />
Kooperation der <strong>NATO</strong> mit der WEU<br />
Beziehungen der <strong>NATO</strong> zur EU
DIE EUROPÄISCHE SICHERHEITS- UND<br />
VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT (ESVI)<br />
ENTWICKLUNG DER ESVI<br />
Das Bündnis setzt sich durch die Entwicklung einer wirksamen<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI), mit der europäische<br />
Bedürfnisse erfüllt und gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherheit der Allianz<br />
insgesamt geleistet werden könnte, für eine Stärkung ihres europäischen<br />
Pfeilers ein. Mit der Übernahme größerer Verantwortung für die eigene<br />
Sicherheit tragen die europäischen Mitgliedstaaten zum Aufbau einer festeren<br />
und ausgewogeneren transatlantischen Partnerschaft bei, durch die das<br />
Bündnis insgesamt gestärkt wird.<br />
Entsprechend brachten die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs auf ihrem<br />
Treffen in Washington im April 1999 die Arbeiten zum weiteren Ausbau der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität auf den Weg. Es wurden<br />
Gespräche zu einer Reihe spezifischer Fragen aufgenommen, darunter insbesondere:<br />
• Maßnahmen für den Aufbau wirksamer gegenseitiger Konsultation,<br />
Zusammenarbeit und Transparenz zwischen der Europäischen Union<br />
(EU) und der Allianz auf der Basis der zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />
Westeuropäischen Union (WEU) bestehenden Mechanismen;<br />
• Einbeziehung der nicht zur EU gehörenden europäischen<br />
Bündnispartner;<br />
• praktische Vorkehrungen für den Rückgriff der EU auf <strong>NATO</strong>-<br />
Planungskapazitäten sowie <strong>NATO</strong>-Mittel und Fähigkeiten.<br />
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung der ESVI ist die<br />
Verbesserung des europäischen Militärpotenzials. Die in Washington auf den<br />
Weg gebrachte Initiative zur Verteidigungsfähigkeit (DCI = Defence<br />
Capabilities Initiative) soll die Effektivität künftiger multinationaler Operationen<br />
über das ganze Spektrum der Allianzaufgaben sicherstellen und wird eine entscheidende<br />
Rolle in diesem Prozess spielen. Die sich aus der DCI ergebenden<br />
Ziele und die Bemühungen der EU zum Ausbau der europäischen Fähigkeiten<br />
verstärken sich gegenseitig.<br />
Die im Rahmen des Washingtoner Gipfels und der nachfolgenden Treffen<br />
definierten Grundsätze für die künftige Arbeit an der ESVI lauten:<br />
• Die Allianz erkennt die Entschlossenheit der Europäischen Union an,<br />
die Fähigkeit für autonomes Handeln zu schaffen, so dass sie<br />
111
Entscheidungen treffen und militärische Aktionen billigen kann, an<br />
denen die Allianz als Ganzes nicht beteiligt ist.<br />
• Im weiteren Verlauf dieses Prozesses sollten <strong>NATO</strong> und EU auf der<br />
Grundlage der zwischen <strong>NATO</strong> und WEU bestehenden Mechanismen<br />
die Entwicklung wirksamer gegenseitiger Konsultation, Kooperation<br />
und Transparenz sicherstellen.<br />
• Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> begrüßen die<br />
Entschlossenheit der Mitglieder der Europäischen Union und anderer<br />
europäischer Bündnispartner, die erforderlichen Schritte zu ergreifen,<br />
um ihre Verteidigungsfähigkeiten unter Vermeidung unnötiger<br />
Doppelarbeit besonders für neue Aufgaben zu stärken.<br />
• Sie messen der Sicherstellung der weitestmöglichen Einbeziehung<br />
der nicht zur EU gehörenden europäischen Bündnispartner in EUgeführte<br />
Krisenreaktionseinsätze auf der Grundlage vorhandener<br />
Konsultationsabsprachen innerhalb der WEU äußerste Wichtigkeit bei<br />
und nehmen auch das Interesse Kanadas an der Beteiligung an solchen<br />
Einsätzen unter geeigneten Modalitäten zur Kenntnis.<br />
• Sie sind entschlossen, die 1996 in Berlin getroffenen Entscheidungen<br />
einschließlich des Konzepts zur Nutzung trennbarer, jedoch nicht<br />
getrennter <strong>NATO</strong>-Kräfte und -Fähigkeiten für WEU-geführte<br />
Operationen weiterzuentwickeln.<br />
Die Arbeiten zu diesen Vorkehrungen, bei denen die Anforderungen der<br />
<strong>NATO</strong>-Operationen und die Kohärenz ihrer Kommandostruktur berücksichtigt<br />
werden, beinhalten Fragen wie:<br />
112<br />
• den gesicherten EU-Rückgriff auf Planungskapazitäten der <strong>NATO</strong>,<br />
durch die zur militärischen Planung für EU-geführte Einsätze beigetragen<br />
werden kann;<br />
• die Bereitstellung von im Vorfeld bestimmten <strong>NATO</strong>-Fähigkeiten und<br />
gemeinsamen Mitteln für die EU zur Nutzung in EU-geführten<br />
Operationen;<br />
• die Identifizierung einer Reihe von Optionen für ein europäisches<br />
Kommando für EU-geführte Operationen und die Weiterentwicklung<br />
der Rolle des Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshabers<br />
Europa, damit dieser seine europäischen Verantwortlichkeiten uneingeschränkt<br />
und effektiv wahrnehmen kann;
• die weitere Anpassung des Verteidigungsplanungssystems der <strong>NATO</strong>,<br />
um die Verfügbarkeit von Kräften für EU-geführte Operationen umfassender<br />
einzubeziehen.<br />
In den frühen 90er Jahren hielten viele in Europa und Nordamerika den<br />
Zeitpunkt für eine Neugewichtung der Beziehungen zwischen den Staaten<br />
dies- und jenseits des Atlantik und für konkrete Schritte seitens der europäischen<br />
<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten zur Übernahme einer größeren Verantwortung für<br />
die gemeinsame Sicherheit und Verteidigung für gekommen. Die europäischen<br />
Mitgliedstaaten leiteten einen Prozess zum Aufbau eines eigenständigen<br />
europäischen Militärpotenzials ohne unnötige Verdoppelung der in der <strong>NATO</strong><br />
bereits vorhandenen Kommandostrukturen, Planungsstäbe sowie militärischen<br />
Kräfte und Fähigkeiten bei gleichzeitiger Stärkung ihres Beitrags zu den<br />
Aufgaben und Aktivitäten der Allianz ein. In diesem Ansatz wurde eine Antwort<br />
sowohl auf den Wunsch der Europäer, eine gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik zu entwickeln, als auch auf die Notwendigkeit einer ausgewogenen<br />
Partnerschaft zwischen den nordamerikanischen und den europäischen<br />
Mitgliedstaaten des Bündnisses gesehen.<br />
Die Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong> ist integraler Bestandteil der Anpassung der politischen<br />
und militärischen Strukturen des Bündnisses. Gleichzeitig bildet sie ein wichtiges<br />
Element in der Entwicklung der Europäischen Union (EU). Beide Prozesse<br />
wurden auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht (1991) und des<br />
Amsterdamer Vertrags (1997) der Europäischen Union und der entsprechenden<br />
Erklärungen der Westeuropäischen Union und der Europäischen Union<br />
sowie der von der Allianz auf ihren Gipfeltreffen von Brüssel 1994, Madrid 1997<br />
und Washington 1999 sowie in <strong>NATO</strong>-Treffen auf Ministerebene getroffenen<br />
Entscheidungen vorangebracht.<br />
In dem im Dezember 1991 in Maastricht unterzeichneten Vertrag über die<br />
Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat, beschlossen die<br />
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft den Aufbau<br />
einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) „wozu [...] auch die<br />
schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu<br />
einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte”. Der Vertrag bezieht sich auf<br />
die Westeuropäische Union (WEU) als festem Bestandteil der Entwicklung der<br />
durch ihn geschaffenen Europäischen Union und verlangt von der WEU,<br />
Entscheidungen und Maßnahmen der Europäischen Union mit verteidigungspolitischen<br />
Auswirkungen weiter auszugestalten und umzusetzen. Anlässlich<br />
der WEU-Tagung in Maastricht im Dezember 1991, die gleichzeitig mit der<br />
Tagung des Europäischen Rates stattfand, gaben die WEU-Mitgliedstaaten<br />
eine Erklärung ab, in der sie sich gemeinsam zur Notwendigkeit einer echten<br />
113
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität und zu größerer europäischer<br />
Verantwortung in Verteidigungsangelegenheiten bekannten.<br />
Im Januar 1994 begrüßten die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong><br />
das Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags und das Entstehen der<br />
Europäischen Union als Mittel zur Stärkung des europäischen Pfeilers der<br />
Allianz und zur Befähigung der europäischen <strong>NATO</strong>-Mitglieder zur Leistung<br />
eines geschlosseneren Beitrags zur Sicherheit aller Bündnispartner. Sie<br />
bekräftigten, dass das Bündnis das wichtigste Konsultationsforum für seine<br />
Mitglieder und das Verhandlungsgremium für Grundsätze sei, die die<br />
Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der Verbündeten im Rahmen<br />
des Washingtoner Vertrags beeinflussen. Sie begrüßten darüber hinaus die<br />
enge und wachsende Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />
Westeuropäischer Union auf der Grundlage einvernehmlich geregelter<br />
Prinzipien der gegenseitigen Ergänzung und Transparenz. Außerdem erklärten<br />
sie ihre Bereitschaft, auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat<br />
kollektive Ressourcen des Bündnisses für WEU-Operationen zur Verfügung zu<br />
stellen, die von den europäischen Bündnispartnern in Verfolgung ihrer<br />
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durchgeführt werden.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs beauftragten den Nordatlantikrat<br />
mit der Untersuchung der Frage, wie die politischen und militärischen<br />
Strukturen der Allianz weiterentwickelt und angepasst werden können, um die<br />
Durchführung der Aufträge der Allianz einschließlich der Friedenserhaltung effizienter<br />
und flexibler zu gestalten und der sich herausbildenden Europäischen<br />
Sicherheits- und Verteidigungsidentität Ausdruck zu verleihen. Als Teil dieses<br />
Prozesses wurde das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos entwickelt.<br />
Dieses in Kapitel 12 beschriebene Konzept soll die operative Flexibilität verbessern<br />
und einen flexibleren und beweglicheren Einsatz von Kräften ermöglichen,<br />
die den neuen Erfordernissen im Gesamtaufgabenspektrum der Allianz<br />
gerecht werden. Es sollte unter anderem trennbare, jedoch nicht getrennte<br />
Stäbe zum Einsatz durch die Westeuropäische Union bereitstellen.<br />
Auf ihren Treffen in Berlin und Brüssel im Juni 1996 beschlossen die<br />
Außen- und Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> den Aufbau der Europäischen<br />
Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> als wesentlichen<br />
Bestandteil der internen Anpassung des Bündnisses. Diese soll alle<br />
europäischen Bündnispartner in die Lage versetzen, einen geschlosseneren<br />
und wirksameren Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu<br />
leisten. Sie soll ihnen die Möglichkeit eröffnen, selbst nach Bedarf zu handeln,<br />
und gleichzeitig die transatlantische Partnerschaft stärken. Unter voller<br />
Nutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos soll die gestärkte<br />
europäische Identität auf solide militärische Prinzipien gegründet und durch<br />
geeignete militärische Planung unterstützt werden sowie die Aufstellung<br />
114
militärisch kohärenter und leistungsfähiger Streitkräfte ermöglichen, die unter<br />
der politischen Kontrolle und strategischen Richtlinienkompetenz der WEU zu<br />
operieren imstande wären.<br />
Auf ihrem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- und<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong> die zur Schaffung der ESVI innerhalb der <strong>NATO</strong><br />
bereits unternommenen wichtigen Schritte. Der Ständige <strong>NATO</strong>-Rat wurde<br />
beauftragt, die Arbeiten auf diesem Gebiet in Zusammenarbeit mit der WEU<br />
zügig zum Abschluss zu bringen.<br />
KOOPERATION DER <strong>NATO</strong> MIT DER WEU<br />
Als Folge der Entscheidungen zur Entwicklung der ESVI innerhalb der<br />
<strong>NATO</strong> wurden Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass bei der weiteren<br />
Anpassung des Bündnisses alle Aspekte der <strong>NATO</strong>-Unterstützung für<br />
WEU-geführte Operationen berücksichtigt würden. Dies waren u. a.:<br />
• die Berücksichtigung von WEU-Anforderungen bei den neuen <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsplanungsverfahren zur Entwicklung von Ressourcen<br />
und Fähigkeiten. Die WEU begann 1997 mit einem Beitrag zur<br />
Ministerrichtlinie von 1997, zum Verteidigungsplanungsprozess der<br />
Allianz beizutragen (siehe Kapitel 7);<br />
• die Einbringung von Verfahren zur Identifizierung von <strong>NATO</strong>-<br />
Ressourcen und -Fähigkeiten, auf die die WEU gegebenenfalls mit<br />
Zustimmung des Nordatlantikrats zurückgreifen möchte;<br />
• die Einführung multinationaler europäischer Führungsregelungen<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong>, mit deren Hilfe Operationen unter der politischen<br />
Kontrolle und strategischen Leitung der WEU vorbereitet, unterstützt,<br />
befehligt und durchgeführt werden können. (In diesem<br />
Zusammenhang übernimmt der Stellvertretende Oberste Alliierte<br />
Befehlshaber Europa (DSACEUR) sowohl unter normalen<br />
Bedingungen als auch im Zusammenhang mit WEU-geführten<br />
Einsätzen in Bezug auf die der WEU zur Verfügung gestellten Kräfte<br />
eine besondere Rolle);<br />
• die Einführung von Regelungen für Konsultation und<br />
Informationsaustausch zur Gewährleistung der Koordinierung, die bei<br />
mit <strong>NATO</strong>-Unterstützung unter WEU-Leitung durchgeführten<br />
Operationen benötigt wird;<br />
• der Ausbau der militärischen Planungsmaßnahmen und Übungen für<br />
typische WEU-Einsätze.<br />
115
In der Praxis sollen diese Regelungen sicherstellen, dass die WEU im<br />
Falle einer Krise, bei der sie zu intervenieren beschließt (und das Bündnis nicht<br />
eingreifen will), den Einsatz von Ressourcen und Fähigkeiten des Bündnisses,<br />
möglicherweise einschließlich eines Stabes Alliierter Streitkräftekommandos,<br />
zur Durchführung von Operationen unter eigener Kontrolle und strategischer<br />
Leitung beantragen könnte.<br />
Der Nordatlantikrat könnte der WEU dann die angeforderten Kräfte und<br />
Mittel von Fall zu Fall zur Verfügung stellen. Die Bedingungen für deren<br />
Abstellung zur WEU sowie die Überwachung ihres Einsatzes und schließlich<br />
ihre Rückführung oder Abberufung müssten in einer gesonderten<br />
Vereinbarung zwischen beiden Organisationen festgelegt werden. Die <strong>NATO</strong><br />
würde den Einsatz ihrer Kräfte während der Operation überwachen und auf<br />
politischer Ebene ständig Verbindung mit der WEU halten. Es könnten europäische<br />
Befehlshaber aus der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur für die Wahrnehmung<br />
von Aufgaben unter der politischen Kontrolle der WEU benannt werden. Nach<br />
Abschluss der Operation oder bei Bedarf fielen die Ressourcen wieder an die<br />
<strong>NATO</strong> zurück. Während der Operation, einschließlich der Vorbereitungsphase,<br />
würden sich <strong>NATO</strong> und WEU eingehend beraten.<br />
Auf dem EU-Gipfel in Köln wurde im Juni 1999 beschlossen, der EU die<br />
benötigten Mittel und Fähigkeiten zur Umsetzung einer gemeinsamen<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bereitzustellen.<br />
Diesen Entscheidungen entsprechend hat die Europäische Union zur<br />
Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität nach<br />
und nach die Rolle der WEU übernommen.<br />
In der Zwischenzeit hat die <strong>NATO</strong> weiter mit der WEU zusammengearbeitet,<br />
um Regelungen zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den<br />
beiden Organisationen im Falle einer WEU-geführten Krisenbewältigungsoperation<br />
unter Einsatz von <strong>NATO</strong>-Ressourcen und -Fähigkeiten zu<br />
vervollständigen und umzusetzen. Weitere Arbeiten zur Ausarbeitung der<br />
Vereinbarungen über den Einsatz dieser Mittel sowie den<br />
Informationsaustausch wurden aufgenommen. Es wurden gemeinsame<br />
Erprobungen und Auswertungen von Verfahren sowie Übungen für gemeinsame<br />
Einheiten und Verbände durchgeführt. Im Februar 2000 fand eine<br />
gemeinsame <strong>NATO</strong>-WEU-Krisenbewältigungsübung statt. Bei ihrem Treffen in<br />
Marseille im November 2000 beschlossen die WEU-Minister, die routinemäßigen<br />
<strong>NATO</strong>-WEU-Konsultationsmechanismen bis auf die während der Übergangsphase<br />
erforderlichen Maßnahmen auszusetzen.<br />
116
BEZIEHUNGEN DER <strong>NATO</strong> ZUR EU<br />
Anlässlich der Tagung des Rates der Europäischen Union im Dezember<br />
1999 in Helsinki wurde ein „Leitziel” für die EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf<br />
ihr Militärpotenzial für Krisenbewältigungseinsätze definiert. Ziel ist es, die EU<br />
in die Lage zu versetzen, zur Durchführung sämtlicher so genannter<br />
„Petersberger Aufgaben” gemäß des Amsterdamer Vertrags von 1997 bis zum<br />
Jahr 2003 Truppen in Korpsstärke bis zu 60.000 Mann zu verlegen und für die<br />
Dauer von mindestens einem Jahr im Einsatz zu halten. Diese Aufgaben<br />
umfassen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende<br />
Maßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, einschließlich<br />
friedensstiftender Maßnahmen. Ihre Rolle wäre die Durchführung von EUgeführten<br />
Militäroperationen als Reaktion auf internationale Krisen in Fällen, in<br />
denen die <strong>NATO</strong> als Ganzes nicht militärisch engagiert wäre. Dieser Prozess<br />
ist Teil der Entschlossenheit der EU, zur militärischen Stützung der gemeinsamen<br />
Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Europäische Sicherheitsund<br />
Verteidigungspolitik zu entwickeln. Eine unnötige Verdoppelung bereits<br />
vorhandener <strong>NATO</strong>-Strukturen wird dabei vermieden; auch die Schaffung einer<br />
europäischen Armee ist nicht vorgesehen.<br />
Ferner vereinbarte die EU zur Gewährleistung der notwendigen politischen<br />
und strategischen Führung derartiger Einsätze die Schaffung dauerhafter<br />
politischer und militärischer Strukturen einschließlich eines Politischen und<br />
Sicherheitspolitischen Ausschusses, eines Militärausschusses sowie eines<br />
Militärstabs. Zudem beschloss die EU die Erarbeitung von Regelungen für<br />
umfassende Konsultation, Zusammenarbeit und Transparenz mit der <strong>NATO</strong><br />
und zur Gewährleistung des notwendigen Dialogs, der Konsultation und<br />
Zusammenarbeit mit europäischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied<br />
der EU sind, in Fragen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />
und der Krisenbewältigung.<br />
Der Dialog zwischen der <strong>NATO</strong> und der Europäischen Union wird übereinstimmend<br />
mit den Entscheidungen von Washington und vor dem<br />
Hintergrund der Entwicklungen in der EU ständig intensiviert. Bei den Treffen<br />
des Europäischen Rats in Nizza und des Nordatlantikrats in Brüssel im<br />
Dezember 2000 konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Die<br />
Außenminister der <strong>NATO</strong> bekräftigten ihre Unterstützung für das von den EU-<br />
Mitgliedstaaten verabschiedete Ziel einer echten Partnerschaft zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und der EU im Bereich der Krisenbewältigung. Beide Organisationen<br />
stimmten dem Aufbau von Konsultation und Zusammenarbeit untereinander in<br />
Fragen von gemeinsamen Interesse im Bereich der Sicherheit, Verteidigung<br />
und Krisenbewältigung zu, um Krisen mit der geeignetsten militärischen<br />
Reaktion und gesichertem, wirksamem Krisenmanagement begegnen zu können.<br />
117
Auf der Grundlage der Treffen vom Dezember 2000 erfolgte im Januar<br />
2001 ein Briefwechsel zwischen dem Generalsekretär und der schwedischen<br />
EU-Präsidentschaft hinsichtlich gemeinsamer Treffen auf Botschafter- und<br />
Ministerebene. Die Vereinbarung sieht alle sechs Monate (also während jeder<br />
EU-Präsidentschaft) mindestens drei Treffen auf Botschafter- und ein Treffen<br />
auf Ministerebene vor. Beide Organisationen haben sich jedoch verpflichtet,<br />
die Konsultationen in Krisenzeiten zu intensivieren. So finden heute regelmäßige<br />
Treffen des Politischen und Sicherheitspolitischen Ausschusses der<br />
EU und des Nordatlantikrats statt, und beide Organisationen bewegen sich<br />
rasch von der Theorie der ESVI/ESVP zu Konsultation und Zusammenarbeit in<br />
konkreten Sachfragen wie beispielsweise der Lage auf dem westlichen Balkan.<br />
Seit Mitte des Jahres 2000 treffen gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppen<br />
der <strong>NATO</strong> und der EU zu Gesprächen über Sicherheitsfragen (z. B. über<br />
Verfahren für den Austausch von Verschlusssachen einschließlich nachrichtendienstlicher<br />
Erkenntnisse), Modalitäten für den EU-Rückgriff auf<br />
Ressourcen und Fähigkeiten der Allianz, Fähigkeitsziele (einschließlich Fragen<br />
im Zusammenhang mit dem Verteidigungsplanungssystem der <strong>NATO</strong>) sowie<br />
ständigen Konsultationsvereinbarungen unter Berücksichtigung sämtlicher<br />
relevanter Faktoren einschließlich der Frage der Beteiligung zusammen. Im<br />
Frühjahr 2001 wurde der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär erstmals eingeladen, den Rat<br />
für „Allgemeine Angelegenheiten” der EU über die Grundsätze der <strong>NATO</strong> zu<br />
<strong>info</strong>rmieren.<br />
Im Sommer 2000 gründeten die <strong>NATO</strong> und das Sekretariat des Rates der<br />
EU eine Interims-Sicherheitsvereinbarung zwischen den beiden<br />
Organisationen über den Austausch von Verschlusssachen. Beide<br />
Organisationen arbeiten auf den Abschluss einer permanenten<br />
Sicherheitsvereinbarung zwischen <strong>NATO</strong> und EU hin.<br />
Während der zweiten Hälfte des Jahres 2000 leisteten <strong>NATO</strong>-Experten<br />
auf Anfrage der EU im Rahmen der Vorbereitung der EU-Beitragskonferenz im<br />
November 2000 militärische und technische Beratung für die Arbeit von EU-<br />
Experten bei der Aufstellung eines Kräfte- und Fähigkeitskatalogs für das EU-<br />
Leitziel. Anlässlich ihres Treffens im Dezember 2000 verliehen die <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister der Bereitschaft des Bündnisses Ausdruck, auf Ersuchen der<br />
EU und nach entsprechenden Entscheidungen weitere fachliche Beratung zu<br />
leisten.<br />
Innerhalb der <strong>NATO</strong> wird die Arbeit zu den wichtigsten Fragen im<br />
Zusammenhang mit dem Ausbau der ESVI fortgesetzt. Dies gilt insbesondere<br />
für die Identifizierung einer Reihe europäischer Kommandooptionen, die<br />
Bereitstellung von im Vorfeld bestimmten Ressourcen und Fähigkeiten, den<br />
gesicherten Rückgriff auf operative Planungskapazitäten der <strong>NATO</strong> sowie die<br />
Anpassung der Verteidigungsplanung der Allianz.<br />
118
KAPITEL 5<br />
DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM<br />
RAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG<br />
Der Prozess der Friedensstiftung im ehemaligen Jugoslawien<br />
Die Förderung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina<br />
Die Rolle der <strong>NATO</strong> im Kosovo-Konflikt<br />
Menschenrechtsverletzungen in der Kosovo-Region und KFOR-<br />
Unterstützung für humanitäre Ziele
DIE OPERATIVE ROLLE DES BÜNDNISSES IM<br />
RAHMEN DER FRIEDENSERHALTUNG<br />
DER PROZESS DER FRIEDENSSTIFTUNG IM<br />
EHEMALIGEN JUGOSLAWIEN<br />
Die politische Grundlage für die Rolle des Bündnisses im ehemaligen<br />
Jugoslawien wurde auf der Ministertagung des Nordatlantikrats in Oslo im Juni<br />
1992 geschaffen. Damals brachten die Außenminister der <strong>NATO</strong> ihre<br />
Bereitschaft zum Ausdruck, friedenserhaltende Maßnahmen unter der<br />
Verantwortung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />
(KSZE) (später umbenannt in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit<br />
in Europa oder OSZE) von Fall zu Fall gemäß ihren eigenen Verfahren zu<br />
unterstützen. Dazu gehörte die Bereitstellung von Kräften und Mitteln sowie<br />
Sachverstand des Bündnisses zur Durchführung friedenserhaltender Einsätze.<br />
Im Dezember 1992 erklärten die Außenminister der <strong>NATO</strong>, dass das<br />
Bündnis auch zur Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen im Auftrag<br />
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bereit sei, der die<br />
Hauptverantwortung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit trägt.<br />
Die Minister erörterten die friedenserhaltenden Maßnahmen und Sanktionen<br />
bzw. Maßnahmen zur Embargodurchsetzung, die von den <strong>NATO</strong>-Staaten einzeln<br />
oder im Bündnis zur Unterstützung der Durchführung der Resolutionen<br />
des VN-Sicherheitsrats zum Konflikt im ehemaligen Jugoslawien auf den Weg<br />
gebracht waren. Sie wiesen darauf hin, dass die Allianz auf weitere Initiativen<br />
positiv reagieren werde, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen zum<br />
Erreichen der Unterstützung durch die Allianz auf diesem Gebiet möglicherweise<br />
ergreifen würde.<br />
Überwachungs- und Erzwingungsmaßnahmen<br />
Zwischen 1992 und 1995 traf das Bündnis mehrere wichtige<br />
Entscheidungen, die in Zusammenarbeit mit der Westeuropäischen Union zum<br />
einen zu Einsätzen von <strong>NATO</strong>-Seestreitkräften zur Überwachung und später<br />
zur Erzwingung des VN-Embargos und der Sanktionen in der Adria und zum<br />
anderen zum Einsatz von <strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften zunächst zur Überwachung<br />
und dann zur Durchsetzung der von den Vereinten Nationen verhängten<br />
Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina führten. Das Bündnis sorgte<br />
auch für Luftnahunterstützung der VN-Schutztruppe (UNPROFOR) in Bosnien<br />
und Herzegowina und genehmigte Luftangriffe zur Lockerung der Belagerung<br />
Sarajevos und anderer bedrohter, von den Vereinten Nationen zu Schutzzonen<br />
121
erklärter Gebiete. Entschlossene Maßnahmen der <strong>NATO</strong> zur Unterstützung<br />
der Vereinten Nationen in Verbindung mit energischen diplomatischen<br />
Bemühungen bewirkten das Ende der Belagerung Sarajevos, führten zu einem<br />
echten Waffenstillstand und ermöglichten im Herbst 1995 eine Lösung des<br />
Konflikts am Verhandlungstisch.<br />
Entwicklung des Konflikts<br />
Die Entwicklung des Konflikts und der Prozess, der in der Unterzeichnung<br />
des Bosnischen Friedensvertrags gipfelte, waren schleppend und langwierig.<br />
Die sukzessiven Maßnahmen des Bündnisses zur Unterstützung der Vereinten<br />
Nationen zwischen 1992 und 1995 sind nachstehend chronologisch aufgeführt.<br />
In diesem Zeitraum erarbeitete die <strong>NATO</strong> Eventualfallpläne für eine Reihe<br />
von Optionen zur Unterstützung der VN-Aktivitäten im Zusammenhang mit<br />
dem Konflikt. Solche Pläne wurden den Vereinten Nationen zur Durchsetzung<br />
der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina, zur Einrichtung von<br />
Auffang- und Schutzzonen für die Zivilbevölkerung in Bosnien sowie für<br />
Möglichkeiten zur Verhinderung der Ausbreitung des Konflikts auf den Kosovo<br />
und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 zur Verfügung<br />
gestellt. Außerdem wurden Pläne für die Absicherung der humanitären Hilfe,<br />
die Überwachung schwerer Waffen und den Schutz der VN-Boden<strong>truppen</strong><br />
erstellt.<br />
Juli 1992<br />
Zum Ständigen <strong>NATO</strong>-Einsatzverband Mittelmeer gehörende und von<br />
Seefernaufklärern unterstützte Schiffe begannen mit der Überwachung des<br />
Schiffsverkehrs in der Adria. Dies geschah zur Unterstützung des VN-<br />
Waffenembargos gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien<br />
(Resolution 713 des VN-Sicherheitsrats) und der gegen die Bundesrepublik<br />
Jugoslawien (Serbien und Montenegro) verhängten Sanktionen (VNSR-<br />
Resolution 757).<br />
Oktober 1992<br />
Flugzeuge des <strong>NATO</strong>-Frühwarnsystems (AWACS) begannen mit Überwachungseinsätzen<br />
im Rahmen der Resolution 781, mit der eine<br />
Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina festgelegt worden war. Daten<br />
über mögliche Verstöße gegen das Flugverbot wurden regelmäßig an die VN-<br />
Behörden gemeldet.<br />
1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
122
November 1992<br />
In Erweiterung der Überwachung auf See begannen <strong>NATO</strong>- und WEU-<br />
Streitkräfte in der Adria im Rahmen der von den Vereinten Nationen verhängten<br />
Sanktionen und Embargos (VNSR-Resolution 787) mit der Anwendung von<br />
Zwangsmaßnahmen. Die Einsätze waren nicht länger auf die Registrierung<br />
möglicher Verstöße beschränkt, sondern umfassten jetzt auch das Anhalten,<br />
Durchsuchen und Umleiten von Schiffen.<br />
März 1993<br />
Am 31. März verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 816,<br />
mit der die Durchsetzung der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina<br />
genehmigt und das Flugverbot auf sämtliche Starr- und<br />
Drehflügelluftfahrzeuge, mit Ausnahme UNPROFOR-genehmigter Flüge,<br />
erweitert wurde.<br />
April 1993<br />
Am 12. April 1993 begannen <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit der Überwachung des<br />
bosnischen Luftraums (Operation Deny Flight). Zunächst kamen 50 Jagd- und<br />
Aufklärungsflugzeuge (später stieg die Zahl auf mehr als 200) aus verschiedenen<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten zum Einsatz, die von Flugplätzen in Italien und<br />
Flugzeugträgern in der Adria aufstiegen. Bis Dezember 1995 waren fast<br />
100.000 Einsätze von Jägern und Unterstützungsflugzeugen geflogen worden.<br />
Juni 1993<br />
Auf einer gemeinsamen Sitzung des Nordatlantikrats und des Rats der<br />
Westeuropäischen Union am 8. Juni wurde eine gemeinsame <strong>NATO</strong>/WEU-<br />
Einsatzkonzeption zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos in der Adria<br />
gebilligt. Die sich daraus ergebende Operation (Sharp Guard) umfasste einheitliche<br />
Führungsvorkehrungen unter der Verantwortlichkeit der Räte beider<br />
Organisationen. Die operative Leitung des gemeinsamen <strong>NATO</strong>/WEU-<br />
Einsatzverbands wurde über den Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />
(SACEUR) an den Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd (COM-<br />
NAVSOUTH) in Neapel delegiert.<br />
Im Zuge dieser Erzwingungsmaßnahme wurden etwa 74.000 Schiffe von<br />
<strong>NATO</strong>- und WEU-Streitkräften kontrolliert; fast 6.000 wurden auf See durchsucht,<br />
etwas mehr als 1.400 wurden umgeleitet und in Häfen inspiziert. Es wurden<br />
keine Schiffe gemeldet, die das Embargo durchbrochen hätten; in sechs<br />
Fällen war ein solcher Versuch unternommen worden, die betreffenden Schiffe<br />
wurden jedoch gestoppt.<br />
Mit der Aufhebung des VN-Waffenembargos am 18. Juni 1996 wurde die<br />
Operation Sharp Guard ausgesetzt. Der <strong>NATO</strong>- und der WEU-Rat erklärten,<br />
dass beide Organisationen bereit seien, die Operation in Übereinstimmung mit<br />
123
der VNSR-Resolution 1022 wiederaufzunehmen, wenn die VN-Sanktionen<br />
erneut in Kraft treten sollten.<br />
August 1993<br />
Nach der Annahme einer Resolution des VN-Sicherheitsrats in Bezug auf<br />
die Gesamtsicherung von Schutzzonen (VNSR-Resolution 836) wurden vom<br />
Nordatlantikrat eine Reihe von Entscheidungen getroffen. Angesichts fortgesetzter<br />
Angriffe genehmigte der Rat am 2. August die unverzügliche<br />
Vorbereitung härterer Maßnahmen, einschließlich Luftangriffen, gegen die<br />
Verantwortlichen, wenn die Belagerung Sarajevos und anderer Gebiete weiterginge<br />
und humanitäre Hilfslieferungen in der Region nicht weiter gestört<br />
würden. <strong>NATO</strong>-Militärbehörden wurden beauftragt, in enger Koordinierung mit<br />
der UNPROFOR Einsatzoptionen für Luftangriffe auszuarbeiten.<br />
Am 9. August billigte der Nordatlantikrat eine Reihe vom <strong>NATO</strong>-<br />
Militärausschuss empfohlener „Operativer Optionen für Luftangriffe in Bosnien<br />
und Herzegowina”. Diese Optionen betrafen sowohl das Zielidentifizierungsverfahren<br />
als auch die Führungsvereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und den Vereinten Nationen für Luftangriffe.<br />
Januar 1994<br />
Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bestätigten die Staats- und<br />
Regierungschefs des Bündnisses nochmals ihre Entschlossenheit, die<br />
Belagerung Sarajevos und anderer Schutzzonen und bedrohter Räume in<br />
Bosnien und Herzegowina durch Luftangriffe zu beenden.<br />
Februar 1994<br />
Am 9. Februar ermächtigte der Nordatlantikrat auf Ersuchen des<br />
Generalsekretärs der Vereinten Nationen den Oberbefehlshaber der Alliierten<br />
Streitkräfte Europa Süd (CINCSOUTH), auf Anforderung der Vereinten<br />
Nationen gegen Artillerie- und Mörserstellungen in oder um Sarajevo, die von<br />
der UNPROFOR für die Angriffe gegen zivile Ziele in dieser Stadt verantwortlich<br />
gemacht wurden, Luftangriffe zu führen. Außerdem entschied der Rat,<br />
dass innerhalb von zehn Tagen alle schweren Waffen aus einer 20 km tiefen<br />
Sperrzone rund um Sarajevo abzuziehen oder der UNPROFOR-Kontrolle zu<br />
unterstellen seien. Nach Ablauf dieser Frist würden alle in der Sperrzone verbliebenen<br />
schweren Waffen, gleich welcher Partei, die nicht der UNPROFOR-<br />
Kontrolle unterstellt wären, aus der Luft angegriffen.<br />
Am 28. Februar wurden vier in die Flugverbotszone über Bosnien und<br />
Herzegowina eingedrungene Militärflugzeuge von <strong>NATO</strong>-Flugzeugen im<br />
ersten militärischen Kampfeinsatz seit Gründung des Bündnisses abgeschossen.<br />
124
April 1994<br />
Auf Anforderung des Befehlshabers UNPROFOR flogen am 10./11. April<br />
<strong>NATO</strong>-Flugzeuge Luftnahunterstützungseinsätze zum Schutz des VN-<br />
Personals im von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärten Goražde.<br />
Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur<br />
Unterstützung bei den Bemühungen, die Belagerung von Goražde zu beenden<br />
und andere Schutzzonen abzusichern, drohte der Nordatlantikrat am 22. April<br />
Luftangriffe an, wenn die bosnischen Serben ihre Angriffe nicht unverzüglich<br />
einstellten.<br />
Am 24. April hatten sich die Truppen der bosnischen Serben aus der<br />
3-km-Zone um Goražde zurückgezogen, worauf die humanitären Hilfskonvois<br />
und Sanitätskräfte Zutritt zur Stadt erhielten. Der <strong>NATO</strong>-Rat drohte mit<br />
Luftangriffen nach dem 27. April gegen alle innerhalb der 20-km-Sperrzone<br />
rund um Goražde verbliebenen schweren Waffen der bosnischen Serben.<br />
Außerdem wurden Luftangriffe angedroht für den Fall, dass andere VN-<br />
Schutzzonen (Bihać, Srebrenica, Tuzla und Žepa) mit schweren Waffen,<br />
gleichgültig aus welcher Entfernung, angegriffen würden. Diese Gebiete konnten<br />
auch zu Sperrzonen erklärt werden, wenn nach Auffassung der Führung<br />
der <strong>NATO</strong>- und VN-Truppen innerhalb eines Radius von 20 Kilometern um<br />
diese Orte schwere Waffen zusammengezogen oder verlegt werden sollten.<br />
Juli 1994<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörden erhielten den Auftrag, Eventualfallpläne für die<br />
Unterstützung der VN-Truppen bei ihrem Abzug aus Bosnien und Herzegowina<br />
und/oder Kroatien zu erarbeiten, falls dieser unvermeidlich werden sollte.<br />
August 1994<br />
Auf Ersuchen der UNPROFOR griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge am 5.<br />
August ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an. Die <strong>NATO</strong> und die UNPRO-<br />
FOR hatten sich auf diese Maßnahme verständigt, nachdem von bosnischen<br />
Serben Waffen aus einer Sammelstelle bei Sarajevo entwendet worden waren.<br />
September 1994<br />
Nachdem bosnische Serben in der Nähe von Sarajevo ein UNPROFOR-<br />
Fahrzeug beschossen hatten, griffen am 22. September <strong>NATO</strong>-<br />
Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPROFOR einen serbischen Panzer an.<br />
November 1994<br />
In Durchführung der Resolution 958 des VN-Sicherheitsrats billigte der<br />
Nordatlantikrat am 19. November die Ausdehnung der Luftnahunterstützung<br />
auf Kroatien zum Schutz der dort stationierten VN-Truppen.<br />
Am 21. November griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge den Flugplatz Udbina in<br />
dem von Serben besetzten Teil Kroatiens als Reaktion auf Angriffe an, die<br />
125
Serben von dort aus gegen Ziele in der Schutzzone Bihać in Bosnien und<br />
Herzegowina geflogen hatten.<br />
Nachdem zwei <strong>NATO</strong>-Flugzeuge südlich von Otoka (im Nordwesten<br />
Bosniens) mit Flugabwehrraketen beschossen worden waren, wurden am 23.<br />
November Luftangriffe gegen Flugabwehr-Radarstellungen in diesem Raum<br />
geflogen.<br />
Mai 1995<br />
Nach Verletzungen von Sperrzonen und der Beschießung von<br />
Schutzzonen mit Artillerie griffen <strong>NATO</strong>-Flugzeuge am 25. und 26. Mai<br />
Munitionsdepots der Serben in Pale an. Die Serben nahmen 370 VN-Soldaten<br />
und Militärbeobachter in Bosnien als Geiseln und benutzten sie an potenziellen<br />
Zielen als lebende Schutzschilde, um damit weitere Luftangriffe zu verhindern.<br />
Am 30. Mai verurteilten die <strong>NATO</strong>-Außenminister auf ihrem Treffen in<br />
Noordwijk, Niederlande, die Eskalation der Gewalt in Bosnien und die feindseligen<br />
Handlungen der bosnischen Serben gegen VN-Personal.<br />
Juni 1995<br />
Der Nordatlantikrat billigte einstweilige Pläne für eine <strong>NATO</strong>-Operation zur<br />
Unterstützung des Abzugs von VN-Truppen. Die <strong>NATO</strong> sprach die Hoffnung<br />
aus, dass ihre Planungen und Vorbereitungen dazu dienen würden, die weitere<br />
VN-Präsenz in der Region zu untermauern.<br />
Am 18. Juni waren die restlichen VN-Geiseln wieder frei. VN-<br />
Friedens<strong>truppen</strong>, die in Waffensammelstellen um Sarajevo isoliert worden<br />
waren, wurden abgezogen.<br />
Juli 1995<br />
Am 11. Juli forderten die Vereinten Nationen <strong>NATO</strong>-Luftnahunterstützung<br />
zum Schutz von VN-Truppen an, die von bosnischen Serben bedroht wurden,<br />
die auf das von den Vereinten Nationen zur Schutzzone erklärte Srebrenica<br />
vorrückten. Unter Führung der Vereinten Nationen wurden von VN-<br />
Beobachtern bestimmte Ziele von <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeugen angegriffen. Trotz<br />
der Luftangriffe fiel die Schutzzone Srebrenica in die Hand der bosnischen<br />
Serben. Die nahegelegene Schutzzone Žepa wurde kurze Zeit später von bosnischen<br />
Serben überrannt.<br />
Am 25. Juli genehmigte der Nordatlantikrat die militärische Planung zur<br />
Abschreckung eines Angriffs auf die Schutzzone Goražde und den Einsatz von<br />
<strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften für den Fall, dass diese Schutzzone bedroht oder angegriffen<br />
werden sollte.<br />
126
August 1995<br />
Am 1. August fasste der <strong>NATO</strong>-Rat entsprechende Entscheidungen zur<br />
Abschreckung von Angriffen auf die Schutzzonen Sarajevo, Bihać und Tuzla.<br />
Am 4. August griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge Flugabwehr-Radarstellungen der<br />
kroatischen Serben in der Nähe des Flugplatzes Udbina und bei Knin in<br />
Kroatien an.<br />
Nach anhaltenden Artillerieangriffen auf Sarajevo durch bosnische Serben<br />
begannen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge am 30. August mit einer Reihe von<br />
Luftangriffen gegen serbische Militärziele in Bosnien, wobei sie von der auf<br />
dem Berg Igman stationierten Schnellen Eingreiftruppe der Vereinten Nationen<br />
unterstützt wurden. Die Luftangriffe wurden befohlen, nachdem VN-<br />
Truppenführer zu der Überzeugung gelangt waren, dass der Mörserangriff auf<br />
Sarajevo zwei Tage zuvor aus Stellungen der bosnischen Serben geführt worden<br />
war.<br />
Die Operationen wurden vom Oberbefehlshaber Alliierte Streitkräfte<br />
Europa Süd (CINCSOUTH) und vom Befehlshaber der VN-Schutz<strong>truppen</strong><br />
gemäß der ihnen durch die Resolution 836 des VN-Sicherheitsrats erteilten<br />
Befugnis und in Übereinstimmung mit den vom Generalsekretär der Vereinten<br />
Nationen gebilligten Entscheidungen des Nordatlantikrats vom 25. Juli und 1.<br />
August 1995 gemeinsam veranlasst.<br />
Die gemeinsamen Ziele der <strong>NATO</strong> und der Vereinten Nationen bestanden<br />
darin, die Bedrohung der Schutzzone Sarajevo zu verringern und dort und in<br />
anderen Schutzzonen von weiteren Angriffen abzuschrecken, den Abzug der<br />
schweren Waffen der bosnischen Serben aus der Sperrzone rund um Sarajevo<br />
zustande zu bringen und für VN-Truppen und -Personal sowie nichtstaatliche<br />
Organisationen völlige Bewegungsfreiheit und die uneingeschränkte Nutzung<br />
des Flughafens Sarajevo sicherzustellen.<br />
September 1995<br />
Am 20. September gelangten die Befehlshaber der <strong>NATO</strong> und der VN-<br />
Schutz<strong>truppen</strong> zu der Überzeugung, dass die von den Vereinten Nationen festgesetzten<br />
Bedingungen durch die bosnischen Serben erfüllt worden seien, und<br />
stellten die Luftangriffe ein. Sie betonten, dass jeder Angriff auf Sarajevo oder<br />
eine andere Schutzzone, jede sonstige Nichtbefolgung der für die Sperrzone<br />
von Sarajevo geltenden Bestimmungen oder die Störung der<br />
Bewegungsfreiheit der VN-Truppen oder des Betriebs des Flughafens<br />
Sarajevo entsprechende Untersuchungen und möglicherweise die<br />
Wiederaufnahme der Luftangriffe zur Folge habe.<br />
127
Oktober 1995<br />
Am 4. Oktober feuerten <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge an zwei verschiedenen<br />
Orten drei Radar-Abwehrflugkörper auf Radarstellungen der bosnischen<br />
Serben ab, nachdem ihr Flugabwehrradar <strong>NATO</strong>-Flugzeuge erfasst hatte.<br />
Am 9. Oktober griffen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf Anforderung von VN-<br />
Schutz<strong>truppen</strong>, die an zwei Tagen hintereinander unter Artilleriebeschuss der<br />
bosnischen Serben geraten waren, einen Führungsbunker des serbischen<br />
Heeres nahe Tuzla an.<br />
November 1995<br />
Mit den sich bessernden Friedensaussichten in Bosnien bestätigte das<br />
Bündnis nochmals seine Bereitschaft zur Hilfe bei der Umsetzung des<br />
Friedensplans. Es wurden entsprechende Vorbereitungen für eine <strong>NATO</strong>geführte<br />
Truppe zur Umsetzung der militärischen Aspekte der<br />
Friedensvereinbarung in Gang gesetzt. Am 21. November wurde in Dayton,<br />
Ohio (USA) zwischen der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik<br />
Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) die<br />
Friedensvereinbarung für Bosnien paraphiert.<br />
Der Abschluss der Friedensvereinbarung ermöglichte es dem VN-<br />
Sicherheitsrat, die Sanktionen (VNSR-Resolution 1022) auszusetzen und sein<br />
Waffenembargo vorbehaltlich bestimmter Bedingungen (VNSR-Resolution<br />
1021) stufenweise aufzuheben.<br />
Die Maßnahmen der <strong>NATO</strong> und der WEU zur Durchsetzung der<br />
Sanktionen wurden am 22. November 1995 aufgehoben, konnten aber von<br />
neuem verhängt werden, falls die Bedingungen der Vereinten Nationen nicht<br />
erfüllt würden.<br />
Dezember 1995<br />
Die Friedensvereinbarung für Bosnien wurde am 14. Dezember in Paris<br />
unterzeichnet.<br />
Die im April 1993 begonnene Erzwingungsmaßnahme der <strong>NATO</strong> (Deny<br />
Flight) wurde beendet. Am 15. Dezember nahm der VN-Sicherheitsrat die<br />
Resolution 1031 an, mit der die Befugnis zu solchen Maßnahmen mit Wirkung<br />
vom 20. Dezember von den Vereinten Nationen auf die <strong>NATO</strong> übertragen und<br />
der <strong>NATO</strong> das Mandat für die Umsetzung der militärischen Aspekte der<br />
Friedensvereinbarung eingeräumt wurde.<br />
Der Luftraum über Bosnien und Herzegowina wurde anschließend von<br />
der IFOR-Truppe (siehe unten) als Teil ihres Auftrags überwacht.<br />
Der Nordatlantikrat entschied außerdem, dass gemäß Resolution 1037<br />
des VN-Sicherheitsrats Luftnahunterstützung für die VN-Truppe in<br />
128
Ostslawonien (UNTAES) im Rahmen der Operation Joint Endeavour bereitgestellt<br />
werden sollte.<br />
Die Kontrolle über den Luftraum über Bosnien und Herzegowina sowie die<br />
Bereitstellung von Luftnahunterstützung an UNTAES wurde unter der SFOR-<br />
Truppe fortgesetzt, die die IFOR-Truppe am 20. Dezember 1996 ablöste. Die<br />
Luftnahunterstützung für UNTAES endete im Januar 1998 nach dem Ende des<br />
UNTAES-Mandats.<br />
Die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR-Truppe<br />
Kommandostruktur der IFOR- Truppe<br />
Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung festgelegt, war Joint<br />
Endeavour eine <strong>NATO</strong>-geführte Operation unter der politischen Leitung und<br />
Kontrolle des Nordatlantikrats. Die IFOR hatte eine einheitliche<br />
Kommandostruktur. Die militärische Gesamtverantwortung lag in den Händen<br />
des damaligen Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR), General<br />
George Joulwan. General Joulwan ernannte Admiral Leighton-Smith<br />
(Oberbefehlshaber Alliierte Streitkräfte Europa Süd - CINCSOUTH) zum ersten<br />
Befehlshaber im Einsatzgebiet IFOR (COMIFOR). Im November 1996, als das<br />
Kommando über die IFOR-Truppe von den Alliierten Streitkräften Europa Süd<br />
(AFSOUTH) auf die Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) überging,<br />
wurde General Crouch Befehlshaber im Einsatzgebiet IFOR. Im Juli 1997<br />
wurde er von General Shinseki abgelöst. Einzelheiten zur weiteren<br />
Kommandostruktur der IFOR-Truppe und ihrer Nachfolgerin SFOR sind auf der<br />
SFOR-Website erhältlich (www.nato.int.sfor).<br />
Wichtige Meilensteine des IFOR- Einsatzes<br />
Ein Vorauskommando in Stärke von 2.600 Mann begann am 2. Dezember<br />
1995 mit der Verlegung nach Bosnien und Kroatien. Sein Auftrag waren die<br />
Einrichtung der erforderlichen Stabsquartiere, Fernmeldeverbindungen und die<br />
Organisation der Logistik für die Aufnahme der in den Einsatzraum zu verlegenden<br />
IFOR-Truppe mit einer Stärke von 60.000 Mann. Die Verlegung der<br />
Masse der Kräfte wurde nach der abschließenden Genehmigung des<br />
Operationsplans (OPLAN) durch den Nordatlantikrat und nach erfolgter<br />
Verabschiedung der Resolution 1031 des VN-Sicherheitsrats am 15.<br />
Dezember, die zur IFOR-Mission ermächtigte, am 16. Dezember veranlasst.<br />
Die Übertragung der Kommandogewalt vom Befehlshaber der VN-<br />
Friedenstruppe auf den Befehlshaber IFOR wurde am 20. Dezember vollzo-<br />
129
gen, 96 Stunden nach Genehmigung der Verlegung der Hauptkräfte durch den<br />
<strong>NATO</strong>-Rat. An diesem Tag traten alle an der Operation beteiligten <strong>NATO</strong>- und<br />
Nicht-<strong>NATO</strong>-Streitkräfte unter die Kommandogewalt des Befehlshabers IFOR.<br />
Am 19. Januar 1996, 30 Tage nach Verlegung der IFOR-Truppe (D+30),<br />
hatten die Vertragsparteien ihre Streitkräfte aus der Entflechtungszone beiderseits<br />
der vereinbarten Waffenstillstandslinie zurückgezogen. Am 3. Februar<br />
(D+45) waren alle Truppen aus den zu übergebenden Gebieten abgezogen.<br />
Die Übergabe von Territorien unter den bosnischen Gebietseinheiten war am<br />
19. März (D+90) abgeschlossen; entlang der Grenze der Gebietseinheiten<br />
wurde eine neue Entflechtungszone eingerichtet.<br />
Nach den Bestimmungen der Friedensvereinbarung sollten alle schweren<br />
Waffen und Truppen bis zum 18. April (D+120) in ihre Unterkünfte zurückkehren<br />
oder demobilisiert werden. Dies war der letzte Meilenstein im militärischen<br />
Anhang zur Friedensvereinbarung. Technische Schwierigkeiten verhinderten,<br />
dass die Parteien der Friedensvereinbarung den Abzug und die<br />
Demobilisierung bzw. Rückführung der schweren Waffen und Truppen in die<br />
Unterkünfte fristgemäß abschließen konnten. Am 27. Juni 1996, dem vom<br />
Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) neu festgesetzten Termin,<br />
war jedoch die Rückführung der schweren Waffen in die Friedensstandorte<br />
abgeschlossen.<br />
Umsetzung der zivilen Aspekte<br />
Für das Erreichen eines dauerhaften Friedens in Bosnien und<br />
Herzegowina ist auch die vollständige Umsetzung der zivilen Aspekte der<br />
Friedensvereinbarung entscheidend. Durch die Umsetzung der militärischen<br />
Teile der Vereinbarung trug die IFOR zur Schaffung eines sicheren, dem zivilen<br />
und politischen Neuaufbau förderlichen Umfelds bei. Sie leistete außerdem<br />
wesentliche Unterstützung bei zivilen Aufgaben im Rahmen der Grenzen ihres<br />
Mandats und der vorhandenen Kräfte und Mittel. Die IFOR-Truppe arbeitete<br />
eng mit dem Büro des Hohen Repräsentanten, der Internationalen<br />
Polizeitruppe, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), dem<br />
Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR), der<br />
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem<br />
Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien und<br />
vielen anderen zusammen, einschließlich 400 in der Region tätigen nichtstaatlichen<br />
Organisationen. Sie bot diesen Organisationen eine Reihe von<br />
Unterstützungsleistungen wie Notunterkünfte, sanitätsdienstliche Behandlung<br />
und Abtransport von Patienten, Bergung und Instandsetzung von Fahrzeugen,<br />
Transportunterstützung, Information und Beratung in Sicherheitsfragen und<br />
sonstige logistische Unterstützung.<br />
130
Die IFOR leistete auch der OSZE umfangreiche Unterstützung und half ihr<br />
bei der Vorbereitung, Beaufsichtigung und Überwachung der Wahlen, die am<br />
14. September 1996 stattfanden. Nach den Wahlen unterstützte die IFOR das<br />
Büro des Hohen Repräsentanten bei der Hilfe für die Parteien beim Aufbau<br />
neuer gemeinsamer Institutionen.<br />
IFOR-Pioniere konnten mehr als 50 Prozent der Straßen in Bosnien und<br />
Herzegowina reparieren und für den Verkehr öffnen und mehr als 60 Brücken<br />
wieder aufbauen oder instandsetzen, einschließlich der, die das Land mit<br />
Kroatien verbinden. Außerdem waren sie an der Minenräumung an<br />
Eisenbahnlinien und deren Instandsetzung, der Öffnung von Flughäfen für den<br />
zivilen Luftverkehr, an der Wiederherstellung der Gas-, Wasser- und<br />
Stromversorgung, am Wiederaufbau von Schulen und Krankenhäusern und an<br />
der Instandsetzung wichtiger Fernmeldeanlagen beteiligt.<br />
Die <strong>NATO</strong>-geführte SFOR-Truppe<br />
Von der IFOR zur SFOR<br />
Nach dem friedlichen Verlauf der Wahlen vom September 1996 in Bosnien<br />
hatte die IFOR ihre Mission erfolgreich beendet. Es war jedoch klar, dass auf<br />
dem zivilen Sektor noch viel zu tun blieb und das Umfeld weiterhin instabil und<br />
unsicher sein würde. Eine Woche nach den Wahlen entschieden die <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsminister auf einem inoffiziellen Treffen in Bergen, Norwegen,<br />
dass das Bündnis neu beurteilen müsse, wie es nach Ablauf des IFOR-<br />
Mandats im Dezember 1996 weiterhin bei der Schaffung sicherer<br />
Lebensbedingungen Unterstützung leisten könnte.<br />
Einen Monat später billigte der Nordatlantikrat eine detaillierte politische<br />
Weisung für eine von den militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> zu erstellende<br />
Studie über die Sicherheitsoptionen nach Ablauf des IFOR-Mandats. Im<br />
November und Dezember 1996 wurde in Paris ein Konsolidierungsplan für<br />
zwei Jahre aufgestellt und in London unter Aufsicht des gemäß der<br />
Friedensvereinbarung eingerichteten Rats für die Umsetzung dieses<br />
Vertragswerks ausgearbeitet. Auf der Grundlage dieses Plans und der bündniseigenen<br />
Studie über die Sicherheitsoptionen entschieden die Außen- und<br />
Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>, dass zur Gewährleistung der für die<br />
Konsolidierung des Friedens erforderlichen Stabilität eine verringerte<br />
Militärpräsenz notwendig sei. Sie vereinbarten, dass die <strong>NATO</strong> eine<br />
Stabilisierungstruppe (SFOR) aufstellen sollte, die anschließend am 20.<br />
Dezember 1996, dem Ablaufdatum des IFOR-Mandats, ihren Dienst aufnahm.<br />
131
Funktion und Mandat der SFOR-Truppe<br />
Gemäß Resolution 1088 des VN-Sicherheitsrats vom 12. Dezember 1996<br />
wurde die SFOR als rechtmäßiger Nachfolger der IFOR zur Umsetzung der<br />
militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung ermächtigt; ihr Einsatz<br />
erfolgte im Rahmen der VN-Charta, Kapitel VII (Friedenserzwingende<br />
Maßnahmen). Die für die SFOR festgelegten Rules of Engagement (ROE) entsprachen<br />
denen der IFOR und berechtigten zur Anwendung von Waffengewalt,<br />
falls dies zur Durchführung des Auftrags der SFOR oder zu ihrem Schutz<br />
erforderlich sein sollte.<br />
Hauptaufgabe der SFOR war es, zu sicheren allgemeinen Bedingungen<br />
beizutragen, die für die Konsolidierung des Friedens erforderlich waren. Zu<br />
ihren speziellen Aufgaben zählten:<br />
• Abschreckung von bzw. Verhinderung der Wiederaufnahme von<br />
Feindseligkeiten oder neuer Bedrohungen für den Frieden;<br />
• Konsolidierung des von der IFOR Erreichten und Förderung eines<br />
Klimas, in dem der Friedensprozess voranschreiten kann;<br />
• Bereitstellung von selektiver Unterstützung für zivile Organisationen<br />
innerhalb ihrer Möglichkeiten.<br />
Außerdem war sie darauf eingestellt, im Notfall die VN-Truppen in<br />
Ostslawonien zu unterstützen.<br />
Mit rund 31.000 Mann in Bosnien war die SFOR etwa halb so stark wie<br />
zuvor die IFOR-Truppe. Die zahlenmäßig kleinere Truppe konnte auf der<br />
während der IFOR-Mission erreichten allgemeinen Einhaltung der<br />
Vereinbarungen der Vereinbarung von Dayton aufbauen und sich daher auf die<br />
Umsetzung aller Bestimmungen des Anhangs 1A der Friedensvereinbarung<br />
konzentrieren. Dies umfasst:<br />
• Stabilisierung der augenblicklichen sicheren Verhältnisse, unter denen<br />
die kommunalen und nationalen Behörden und anderen internationalen<br />
Organisationen arbeiten können, und<br />
• Unterstützung anderer Dienststellen (in selektiver und gezielter Form<br />
wegen der reduzierten Stärke der verfügbaren Kräfte).<br />
Die <strong>NATO</strong> sah für die SFOR-Mission eine Dauer von 18 Monaten vor; die<br />
Truppenstärke sollte nach sechs und nach zwölf Monaten überprüft werden,<br />
um den Schwerpunkt gegebenenfalls von Stabilisierung auf Abschreckung verlagern<br />
zu können. Bis Juni 1998 sollte die Mission abgeschlossen sein. Die<br />
erste Überprüfung nach sechs Monaten im Juni 1997 kam zu dem Ergebnis,<br />
dass mit Ausnahme einer Truppenverstärkung während der Kommunalwahlen<br />
im September keine anderen wesentlichen Änderungen hinsichtlich Stärke und<br />
132
Einsatzmöglichkeiten der SFOR ins Auge gefasst werden sollten, bis der<br />
<strong>NATO</strong>-Rat in Konsultation mit den Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die ebenfalls SFOR-<br />
Truppen stellten, eine sorgfältige Beurteilung der Sicherheitslage in Bosnien<br />
und Herzegowina nach den Wahlen vorgenommen hatte.<br />
Kommandostruktur der SFOR-Truppe<br />
Wie im Anhang 1A zur Friedensvereinbarung vereinbart, weist die SFOR-<br />
Truppe eine einheitliche Kommandostruktur auf; bei ihrem Einsatz handelt es<br />
sich um eine <strong>NATO</strong>-geführte Operation unter Leitung und Kontrolle des<br />
Nordatlantikrats. Die militärische Gesamtverantwortung liegt in den Händen<br />
des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).<br />
Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />
Wie bei der IFOR stellte jeder Streitkräfte unterhaltende <strong>NATO</strong>-Staat auch<br />
Truppenteile zur SFOR ab. Island, der einzige <strong>NATO</strong>-Staat ohne Streitkräfte,<br />
leistete medizinische Unterstützung. Alle 18 Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die am<br />
IFOR-Einsatz teilnahmen, beteiligten sich auch an der SFOR, nämlich<br />
Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Polen,<br />
Rumänien, Russland, Schweden, die Tschechische Republik, die Ukraine und<br />
Ungarn - sie alle sind Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden<br />
(PfP); hinzu kommen Ägypten 2 , Jordanien 2 , Malaysia und Marokko 2 . Vier weitere<br />
Staaten (Argentinien, Irland, die Slowakei und Slowenien) haben ebenfalls<br />
Truppenkontingente zur SFOR abgestellt, so dass sich die Zahl der nicht der<br />
<strong>NATO</strong> angehörenden Teilnehmerstaaten auf insgesamt 22 beläuft.<br />
Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten werden auf der selben Grundlage in die Operation<br />
integriert wie die Streitkräfte der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten. Zwar gelten für das am<br />
SFOR-Einsatz beteiligte russische Truppenkontingent Sonderregelungen,<br />
doch im Allgemeinen empfangen alle beteiligten Truppen ihre Befehle vom<br />
Befehlshaber SFOR über die multinationalen Divisionsstäbe. Das Personal<br />
des SFOR-Hauptquartiers in Sarajevo setzt sich aus Angehörigen von 25<br />
<strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten zusammen.<br />
Die beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten unterhalten Verbindungsoffiziere<br />
bei SHAPE und wirken an der Einsatzplanung und der Aufstellung der<br />
erforderlichen Streitkräfte durch die Internationale Koordinierungszentrale mit.<br />
Beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier werden die beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />
in wichtigen Sachfragen konsultiert, wobei sie ihre Auffassungen zum<br />
Ausdruck bringen oder sich den Entscheidungen des <strong>NATO</strong>-Rats anschließen<br />
2 Teilnehmer am Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong>.<br />
133
können. Hauptinstrument der politischen Konsultation unter den beitragleistenden<br />
Staaten war das so genannte „NAC+N”-Forum (heute „EAPR(SFOR)”), die<br />
Versammlung des Nordatlantikrats mit beitragleistenden Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten.<br />
Konsultationen mit dieser Staatengruppe finden auch im Rahmen der<br />
Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der<br />
Koordinierungsgruppe Grundsatzfragen in SFOR-Zusammensetzung statt.<br />
Die Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten trägt nicht nur zur Erfüllung der<br />
SFOR-Mission bei, sondern ist auch darüber hinaus von Bedeutung. Sie verschafft<br />
allen teilnehmenden Streitkräften von Partnerschaftsstaaten praktische<br />
Erfahrungen im gemeinsamen Einsatz mit <strong>NATO</strong>-Truppen und beweist, dass<br />
<strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten in einer <strong>NATO</strong>-geführten Operation im<br />
Interesse des Friedens eng zusammenarbeiten können. Dies hat weit reichende<br />
Auswirkungen auf die Region und trägt zu erhöhter Sicherheit in ganz<br />
Europa und darüber hinaus bei.<br />
Zivile Aspekte<br />
Die volle Umsetzung der den zivilen Sektor betreffenden Teile der<br />
Friedensvereinbarung bleibt ein entscheidender Faktor bei der Schaffung der<br />
Grundlage für einen dauerhaften Frieden. Wie die IFOR leistet auch die SFOR<br />
Unterstützung bei zivilen Aufgaben; da sie jedoch über geringere Kräfte verfügt,<br />
muss sie bei ihren Bemühungen Prioritäten setzen und von der Truppe<br />
selektiven Gebrauch machen.<br />
Gemäß Weisung des Nordatlantikrats sorgte die SFOR für ein sicheres<br />
Umfeld bei den Kommunalwahlen, die im September 1997 stattfanden. Sie<br />
unterstützte die OSZE auch in anderer Form bei der Vorbereitung und<br />
Durchführung dieser Wahlen. Sie hilft der OSZE weiterhin bei der<br />
Unterstützung der Parteien in der Umsetzung der im Rahmen der Vertrauensund<br />
Sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) und der Subregionalen<br />
Rüstungskontrolle erzielten Vereinbarungen. Die letztgenannte Vereinbarung<br />
begrenzt die Bestände der Parteien an schweren Waffen, um die Gefahr eines<br />
subregionalen Rüstungswettlaufs zu beiseitigen und eine Gesamtreduzierung<br />
des Arsenals schwerer Waffen in dem Gebiet zu bewirken.<br />
Das Büro des Hohen Repräsentanten wird unmittelbar durch<br />
Bereitstellung technischen Fachwissens und Hilfeleistung auf dem Sektor der<br />
Telekommunikation und Fernmeldetechnik, des Lufttransports und durch für<br />
Informationszwecke einzusetzende Kräfte und Mittel unterstützt. Unterstützung<br />
dieser Art wird routinemäßig geleistet.<br />
134
Außerdem unterstützt die SFOR weiterhin den Hohen<br />
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) in den Bemühungen<br />
zur Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen. Sie tut dies durch<br />
Hilfeleistung bei der Umsetzung der Verfahren zur Erleichterung der Rückkehr<br />
in die Entflechtungszone, die zwischen den beteiligten Organisationen und den<br />
Parteien der Friedensvereinbarung ausgehandelt wurde, indem sie beispielsweise<br />
dafür sorgt, dass keine Waffen außer denen der SFOR selbst in die<br />
Entflechtungszone zurückgebracht werden. Darüber hinaus unterstützt die<br />
SFOR den UNHCR bei der Beurteilung der Infrastruktur, der<br />
Wohnungssituation, der Wirtschaft und sozialer Faktoren in mehr als 80<br />
Städten und Gemeinden. Die Informationen werden dann dem<br />
Informationszentrum für Repatriierungsfragen als Beitrag für seine Datenbank<br />
über Projekte in Verbindung mit den Rückführungsvereinbarungen zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Wie die Vorgängerin IFOR pflegt auch die SFOR weiterhin enge<br />
Zusammenarbeit mit der Internationalen Polizeitruppe im Bereich Überwachung,<br />
Fernmelde- und Verkehrswesen sowie durch Sicherung ihrer<br />
Aktivitäten. Die Ordnungskräfte der SFOR leisten der Internationalen<br />
Polizeitruppe weiter fachliche Unterstützung und geben Hilfestellung bei der<br />
Umsetzung ihres Kontrollpunktkonzepts. Die SFOR unterstützt außerdem die<br />
Durchführung der Schiedsvereinbarung über die Zugehörigkeit von Brčko vom<br />
15. Februar 1997, indem sie in und um Brčko für Sicherheit sorgt und dem<br />
Administrator von Brčko, der Internationalen Polizeitruppe, dem UNHCR und<br />
anderen an der Durchführung des Schiedsspruchs beteiligten Stellen Hilfe leistet.<br />
Die dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige<br />
Jugoslawien bereits durch die IFOR zuteil gewordene Unterstützung wird<br />
durch die SFOR aufrechterhalten. Sie umfasst den Schutz und die logistische<br />
Unterstützung der Ermittler und die Überwachung der Orte vermuteter<br />
Massengräber durch SFOR-Patrouillen. Der Nordatlantikrat hat die SFOR<br />
ermächtigt, Personen, die im Verdacht stehen, Kriegsverbrechen begangen zu<br />
haben, festzunehmen und dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal zu<br />
überstellen, wenn SFOR-Angehörige in Ausübung ihres Dienstes auf sie<br />
stoßen. Eine Reihe solcher Personen wurde bereits festgenommen und unverzüglich<br />
der Rechtssprechung des Tribunals in Den Haag zugeführt. Mehrere<br />
Beschuldigte haben sich freiwillig den Justizbehörden gestellt.<br />
Die Unterstützung bei der Umsetzung der Vereinbarung im zivilen Bereich<br />
erfolgt durch örtliche Kräfte und die Zivil-Militärische Einsatzgruppe der SFOR.<br />
Die Einsatzgruppe ist in Sarajevo stationiert und besteht aus etwa 350<br />
Militärangehörigen. Nachdem sie sich anfangs hauptsächlich aus Reservisten<br />
des US-Heeres zusammensetzte, hat sie inzwischen multinationalen<br />
135
Charakter. Beim Personal der Zivil-Militärischen Einsatzgruppe handelt es sich<br />
um Führungskräfte der mittleren und höheren Ebene aus 20 zivilen<br />
Berufssparten, einschließlich Rechtswesen, Wirtschaft und Finanzen,<br />
Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe, Bauwesen, Transport und<br />
Verkehr, öffentliche Versorgung, Wohnungswesen, soziale Einrichtungen<br />
(Bildungs- und Gesundheitswesen usw.), Kultur, Verwaltung, Management und<br />
Politologie.<br />
DIE FÖRDERUNG DES FRIEDENSPROZESSES IN<br />
BOSNIEN UND HERZEGOWINA<br />
Aufrechterhaltung einer multinationalen Militärpräsenz<br />
unter <strong>NATO</strong>-Führung<br />
Im Dezember 1997 trafen die Außen- und Verteidigungsminister der<br />
<strong>NATO</strong> eine Reihe weiterer Entscheidungen in Bezug auf die Umsetzung der<br />
Friedensvereinbarung in Bosnien und Herzegowina. In Erkenntnis der<br />
Brüchigkeit des Friedens trotz positiver Entwicklungen auf mehreren Feldern<br />
bekräftigten sie das Eintreten der <strong>NATO</strong> für einen einzigen demokratischen<br />
Vielvölkerstaat. Sie begrüßten die vom Büro des Hohen Repräsentanten in<br />
Bosnien zur leichteren Umsetzung der Friedensvereinbarung ergriffenen<br />
Maßnahmen, in deren Rahmen dieser seine volle Autorität zur Geltung bringt,<br />
um die Lösung von Problemen durch verbindliche Entscheidungen zu strittigen<br />
Fragen zu fördern, die vom „Rat für die Umsetzung der Friedensvereinbarung”<br />
festgestellt werden. Außerdem griff der NAC den sich sowohl innerhalb des<br />
„Rats für die Umsetzung der Friedensvereinbarung” als auch anderswo herausbildenden<br />
Konsens auf, demzufolge es erforderlich war, die Militärpräsenz<br />
über die Dauer des SFOR-Mandats hinaus aufrechtzuerhalten, und ersuchte<br />
die militärischen Behörden der <strong>NATO</strong>, entsprechende Optionen zu unterbreiten.<br />
Am 20. Februar 1998 gab der Rat in einer Erklärung bekannt, dass die<br />
<strong>NATO</strong> vorbehaltlich des erforderlichen VN-Mandats bereit sei, nach Ablauf des<br />
derzeitigen SFOR-Mandats im Juni 1998 eine multinationale Truppe in<br />
Bosnien und Herzegowina aufzustellen und zu führen, und wies die<br />
Militärbehörden an, mit der notwendigen Planung zu beginnen.<br />
Die neue Truppe würde die Bezeichnung „SFOR” beibehalten und ihren<br />
Einsatz mit gleichem Ziel weiterverfolgen, nämlich von einem<br />
Wiederaufflammen der Feindseligkeiten abzuschrecken und zur Schaffung der<br />
für die Umsetzung des zivilen Teils der Friedensvereinbarung erforderlichen<br />
136
Bedingungen beizutragen. Gleichzeitig plante der Rat eine Übergangsstrategie<br />
mit regelmäßigen Überprüfungen der Truppenstärke und ihrer allmählichen<br />
Verringerung in dem Maße, in dem die Übertragung von Aufgaben auf entsprechend<br />
geeignete Gemeinschaftseinrichtungen, zivile Behörden und internationale<br />
Organe möglich würde.<br />
In Anbetracht der allgemein stabilen Lage in Bosnien und Herzegowina<br />
wies der Nordatlantikrat die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden im Herbst 1999 an, die<br />
SFOR-Truppe neu zu strukturieren und ihre Stärke zu reduzieren. Aufgrund<br />
dessen wurde die Truppenstärke seither auf etwa 23.000 Mann reduziert.<br />
Diese Streitkräfte werden von 17 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und 17 Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Staaten gestellt, darunter 12 Partnerländer. Zu den Streitkräften gehört unter<br />
anderem ein 1.200 Mann starkes russisches Kontingent. Für die absehbare<br />
Zukunft wird eine SFOR-Präsenz erforderlich sein, um die Aufrechterhaltung<br />
eines sicheren Umfelds sicherzustellen und die Arbeit zur Förderung des zivilen<br />
Wiederaufbauprozesses zu untermauern.<br />
Dessen ungeachtet hat es in diesem Zusammenhang ermutigende<br />
Anzeichen für Fortschritt gegeben. Die Rückkehr der Flüchtlinge, insbesondere<br />
die Anzahl der spontanen Heimkehrer, nahm in den Jahren 1999 und<br />
2000 zu. Dies spiegelt das wachsende Vertrauen in der Bevölkerung wider,<br />
dass sie in relativer Sicherheit in ihre früheren Häuser und Dörfer zurückkehren<br />
kann. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse der Kommunalwahlen im<br />
April 2000, dass die Unterstützung für nationalistische Parteien zurückgegangen<br />
und die politische Vielfalt gewachsen war. Ein weiteres Ereignis, das zur<br />
Stabilität beitrug, war die friedliche Entmilitarisierung von Brčko.<br />
Trotz dieser positiven Entwicklungen wurde auf dem Treffen des Rats für<br />
die Umsetzung des Friedens in Brüssel im Mai 2000 Unzufriedenheit mit der<br />
Geschwindigkeit des Fortschritts bei der Umsetzung der zivilen Aspekte der<br />
Friedensvereinbarung sowie mit der Tatsache, dass in Schlüsselbereichen<br />
nach fünf Jahren nicht mehr Fortschritte erzielt worden waren, zum Ausdruck<br />
gebracht. Der Rat für die Umsetzung des Friedens stellte drei Bereiche mit<br />
hoher Priorität fest: die Vertiefung der wirtschaftlichen Reform, die<br />
Beschleunigung der Rückkehr von Vertriebenen und Flüchtlingen sowie die<br />
Stärkung von demokratisch verantwortlichen Gemeinschaftseinrichtungen.<br />
Im Rahmen dieses Prozesses beauftragte der Nordatlantikrat die SFOR-<br />
Truppe mit der Orientierung und Beratung des Ständigen Ausschusses für<br />
militärische Angelegenheiten. Ein weiterer Verweis auf die Rolle des Ständigen<br />
Ausschusses findet sich im nachfolgenden Abschnitt.<br />
Am 11. November 2000 fanden in Bosnien und Herzegowina Wahlen statt.<br />
Am 22. Februar 2001 wurde schließlich von einer Reihe gemäßigter Parteien,<br />
die sich zu einer „Allianz für den Wandel” zusammengeschlossen hatten, eine<br />
137
Staatsregierung gebildet. Dies war die erste Regierung, der keine der großen<br />
nationalistischen Parteien der drei ethnischen Gruppierungen des Landes<br />
angehörte.<br />
Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation<br />
Parallel zu den Entscheidungen zur SFOR-Truppe leitete der Rat im<br />
Dezember 1997 eine Reihe weiterer Maßnahmen unter der Bezeichnung<br />
„Aktivitäten im Rahmen der Sicherheitskooperation” ein. Diese unterscheiden<br />
sich deutlich vom SFOR-Einsatz, der die Einhaltung der Bestimmungen des<br />
militärischen Teils der Friedensvereinbarung durch alle Beteiligten sicherstellen<br />
sollte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Vertrauen und Zusammenarbeit unter<br />
den Streitkräften von Bosnien und Herzegowina zu fördern und die<br />
Entwicklung demokratischer Verfahrensweisen und zentraler<br />
Sicherheitsinstrumente wie dem „Ständigen Ausschuss für militärische<br />
Angelegenheiten” zu unterstützen.<br />
Eine erste Reihe von Maßnahmen im Bereich der Sicherheitskooperation<br />
wurde vom Rat gebilligt; dazu gehören Lehrgänge für militärische und zivile<br />
Bedienstete des Verteidigungssektors von Bosnien und Herzegowina an der<br />
<strong>NATO</strong>-Schule in Oberammergau. Diese Lehrgänge sollen der Förderung der<br />
Aussöhnung, des Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses der früheren<br />
Kriegsparteien innerhalb der drei Volksgruppen des Landes und ihrer einzelnen<br />
Parteien dienen. Zum Programm gehören außerdem Besuche und<br />
Seminare, mit deren Hilfe sich Bedienstete des Verteidigungssektors in<br />
Bosnien und Herzegowina mit der <strong>NATO</strong> vertraut machen sollen und die ihr<br />
Verständnis der Rolle der internationalen Gemeinschaft bei der Schaffung der<br />
Grundlagen für einen zukünftigen Frieden und zukünftige Stabilität in ihrem<br />
Land verbessern sollen. Zusätzlich wurde mittels einer Einschätzung untersucht,<br />
wie die <strong>NATO</strong> der Regierung von Bosnien und Herzegowina dabei helfen<br />
kann, ihrem zentralen Verteidigungsgremium, dem Ständigen Ausschuss<br />
für militärische Angelegenheiten, volle Wirksamkeit zu verleihen.<br />
Der Ständige Ausschuss für militärische Angelegenheiten ist eines der<br />
durch die Friedensvereinbarung von Dayton geschaffenen<br />
Gemeinschaftsgremien und hat für die Koordinierung der Aktivitäten der<br />
Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina Sorge zu tragen. Er setzt sich aus den<br />
Präsidenten der drei Volksgruppen im Lande, nämlich der bosnischen Kroaten,<br />
der bosnischen Muslime und der bosnischen Serben, den<br />
Verteidigungsministern und Stabschefs der Bosniakisch-Kroatischen<br />
Föderation und der Republik Srpska sowie nationalen und internationalen<br />
Beobachtern und einem Sekretariat zusammen. Er wird von der <strong>NATO</strong> nach-<br />
138
drücklich unterstützt und entfaltet seine Funktion in Bezug auf<br />
Verteidigungsfragen auf staatlicher Ebene.<br />
Die von der <strong>NATO</strong> geförderten Aktivitäten im Rahmen der<br />
Sicherheitskooperation werden vom Ständigen Ausschuss für militärische<br />
Angelegenheiten unter Beteiligung von Vertretern der Bosniakisch-Kroatischen<br />
Föderation, der Republik Srpska und der drei Volksgruppen koordiniert.<br />
Mehrere Lehrgänge über Fragen der Sicherheitskooperation werden durchgeführt.<br />
Die Ergebnisse werden von Teilnehmern wie Organisatoren gleichermaßen<br />
als ermutigend beurteilt. Das Programm für Sicherheitszusammenarbeit<br />
konzentriert sich zunehmend auf spezifischere Ziele, ohne dabei seine<br />
ursprünglichen Ziele aus den Augen zu verlieren. Beispielsweise ist die <strong>NATO</strong><br />
in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gremien und im Rahmen des<br />
Programms Bosnien und Herzegowina dabei behilflich, auf Aufgaben, die in<br />
dem vom Rat für die Umsetzung des Friedens aufgestellten Arbeitsplan vom<br />
Mai 2000 genannt werden, zu reagieren. Zu diesen Aufgaben gehören die<br />
Umstrukturierung der Streitkräfte der Gebietseinheiten, die Stärkung eines<br />
gemeinsamen Verteidigungsgremiums auf staatlicher Ebene sowie die<br />
Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitspolitik für das Land.<br />
Verringerung der Streitkräfte der Gebietseinheiten<br />
Nach einer 15-prozentigen Reduzierung im Jahre 1999 war eine weitere<br />
15-prozentige Verringerung der aktiven Streitkräfte der Gebietseinheiten bis<br />
Ende 2000 vorgesehen. Die SFOR-Truppe beobachtet die Lage und arbeitet<br />
überdies mit Befehlshabern der Streitkräfte der Gebietseinheiten bei der<br />
Entwicklung gemeinsamer Sicherheits- und Verteidigungsrichtlinien zusammen,<br />
die sicherstellen sollen, dass die zukünftige Struktur dieser Streitkräfte<br />
bezahlbar ist und den Sicherheitsanforderungen entspricht.<br />
Entwaffnung (Operation HARVEST)<br />
1998 begann die SFOR-Truppe mit dem Einsammeln und Vernichten<br />
nicht registrierter Waffen und Geschütze, die sich in Privathand befanden, um<br />
so die Gesamtsicherheit der Bürger zu erhöhen und das Vertrauen in den<br />
Friedensprozess zu stärken. Etwa 11.000 Waffen, 10.000 Minen und 35.000<br />
Handgranaten sowie 3.700.000 Schuss Munition (2.800.000 im Jahre 1999<br />
und 900.000 im Jahre 2000) wurden seit Beginn der Operation eingesammelt.<br />
Dadurch wurde die Bedrohung der örtlichen Bevölkerung erheblich verringert.<br />
Das Ziel von Projekt Harvest 2000 bestand darin, durch das Verlagern der<br />
Zuständigkeit für das Einsammeln von Waffen und Geschützen auf die natio-<br />
139
nalen Behörden und ihre Streitkräfte auf dem Erfolg der im Jahre 1999 geleisteten<br />
Arbeit aufzubauen. Die Operation wurde im Jahre 2001 fortgesetzt.<br />
Kriegsverbrechen/Kriegsverbrecher<br />
Die Ergreifung von Kriegsverbrechern obliegt der Zuständigkeit der nationalen<br />
Behörden. Dennoch hat die SFOR-Truppe Ermittlern des Internationalen<br />
Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien Schutz und logistische<br />
Unterstützung gewährt sowie die Orte vermuteter Massengräber durch<br />
SFOR-Patrouillen überwacht. Seit 1996 waren <strong>NATO</strong>-Streitkräfte an der<br />
Festnahme von 37 unter der Anklage von Kriegsverbrechen stehenden<br />
Personen und an deren Überstellung nach Den Haag beteiligt.<br />
Obere Luftraumkontrolle<br />
Gemäß der Friedensvereinbarung von Dayton ist die SFOR-Truppe für die<br />
Normalisierung des Luftraums über Bosnien und Herzegowina durch die<br />
Förderung eines stabilen, sicheren und geschützten Luftraumumfelds zuständig,<br />
das schließlich wieder der zivilen Kontrolle unterstellt werden kann. Ein<br />
Schritt in diese Richtung wurde im Januar 2000 unternommen, als der obere<br />
Luftraum über Bosnien und Herzegowina wieder der zivilen Kontrolle unterstellt<br />
wurde. Es wurden darüber hinaus Pläne für eine Verringerung der militärischen<br />
Flugoperationen der <strong>NATO</strong> aufgestellt, die vorsahen, den Weg für eine<br />
Normalisierung des mittleren Luftraums mit dem Ziel der vollständigen<br />
Normalisierung des Luftraums bis Ende 2001 freizumachen.<br />
UNHCR/Flüchtlinge und Vertriebene<br />
Seit November 1995 hat die von der SFOR-Truppe geschaffene<br />
Sicherheit über 723.000 Personen zur Rückkehr veranlasst (368.000<br />
Flüchtlinge und 355.000 Vertriebene). Die effektive Umsetzung von<br />
Eigentumsgesetzen ist ein entscheidender Bestandteil des Prozesses. Die<br />
Gesamtanzahl der Rückgaben von Häusern und Wohnungen belief sich bis<br />
zum Dezember 2000 auf 51.500 Fälle. Die Geschwindigkeit des Fortschritts ist<br />
jedoch weiterhin niedrig, und nur 21 Prozent aller bei der Kommission für<br />
Liegenschaftsansprüche erhobenen Ansprüche wurden bisher entschieden.<br />
140
DIE ROLLE DER <strong>NATO</strong> IM KOSOVO-KONFLIKT<br />
Der Hintergrund des Konflikts<br />
Der Kosovo liegt im südlichen Serbien und hat eine gemischte<br />
Bevölkerung, deren Mehrheit der albanischen Volksgruppe angehört. Bis 1989<br />
verfügte die Region über einen hohen Grad an Autonomie innerhalb des ehemaligen<br />
Jugoslawien. Dann änderte der Serbenführer Slobodan Milošević den<br />
Status der Region, hob ihre Autonomie auf und unterstellte sie der direkten<br />
Kontrolle Belgrads, der Hauptstadt Serbiens. Die Kosovo-Albaner widersetzten<br />
sich diesem Schritt energisch.<br />
Im Jahre 1998 führte der offene Konflikt zwischen serbischen Militär- und<br />
Polizeistreitkräften und Freischärlern der Kosovo-Albaner zum Tod von über<br />
1.500 Kosovo-Albanern und zur Vertreibung von 400.000 Menschen aus ihren<br />
Häusern und Wohnungen. Die internationale Gemeinschaft zeigte sich äußerst<br />
besorgt über den eskalierenden Konflikt, seine humanitären Folgen und das<br />
Risiko einer Ausweitung auf andere Länder. Die Missachtung diplomatischer<br />
Bemühungen zur friedlichen Beilegung der Krise durch Präsident Milošević<br />
und die destabilisierende Rolle militanter Freischärler der Kosovo-Albaner<br />
gaben ebenfalls Anlass zur Besorgnis.<br />
Am 28. Mai 1998 legte der Nordatlantikrat bei seinem Treffen der<br />
Außenminister die beiden Hauptziele der <strong>NATO</strong> im Hinblick auf die Krise im<br />
Kosovo fest, und zwar:<br />
• Unterstützung beim Erreichen einer friedlichen Beilegung der Krise<br />
durch einen Beitrag zur Reaktion der internationalen Gemeinschaft<br />
und<br />
• Förderung der Stabilität und Sicherheit in benachbarten Ländern, mit<br />
besonderem Schwerpunkt auf Albanien und der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien 3 .<br />
Am 12. Juni 1998 beantragte der Nordatlantikrat auf einem Treffen der<br />
Verteidigungsminister eine Einschätzung möglicher weiterer Maßnahmen, die<br />
die <strong>NATO</strong> im Hinblick auf die entstehende Kosovo-Krise ergreifen könnte. Dies<br />
führte zur Betrachtung einer Vielzahl möglicher Optionen.<br />
Nach einer Verschlechterung der Lage genehmigte der <strong>NATO</strong>-Rat am 13.<br />
Oktober 1998 Aktivierungsbefehle für Luftangriffe. Dieser Schritt sollte diplomatische<br />
Bemühungen unterstützen, die das Ziel hatten, das Milošević-<br />
3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
141
Regime zum Abzug seiner Truppen aus dem Kosovo, zur Zusammenarbeit bei<br />
der Beendigung der Gewalt und zur Erleichterung der Rückkehr der Flüchtlinge<br />
in ihre Häuser und Wohnungen zu bewegen. Nach weiteren diplomatischen<br />
Initiativen seitens der <strong>NATO</strong> und US-Beamter erklärte sich Präsident<br />
Miloševićim letzten Augenblick zum Einlenken bereit, und die Luftangriffe wurden<br />
abgesagt.<br />
Die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrats (UNSCR) brachte unter<br />
anderem eine tiefe Besorgnis über die übermäßige Anwendung von Gewalt<br />
durch die serbischen Sicherheitskräfte und die jugoslawische Armee zum<br />
Ausdruck. Außerdem forderte sie beide Parteien des Konflikts zu einem<br />
Waffenstillstand auf. Im Geist der Resolution wurde die Truppenstärke der serbischen<br />
Streitkräfte im Kosovo und das Ausmaß ihrer Operationen nach einer<br />
separaten Vereinbarung mit der serbischen Regierung begrenzt.<br />
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Organisation für Sicherheit<br />
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Kosovo-Verifikationsmission starten<br />
würde, um die Einhaltung am Boden zu beobachten, und dass die <strong>NATO</strong><br />
eine Luftüberwachungsmission starten würde. Der Beginn der beiden<br />
Missionen wurde von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.<br />
Mehrere Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten erklärten sich bereit, einen Beitrag zur Überwachungsmission<br />
zu leisten.<br />
Zur Unterstützung der OSZE bildete das Bündnis eine spezielle militärische<br />
Einsatzgruppe, um bei der Notevakuierung von Mitgliedern der Kosovo-<br />
Verifikationsmission behilflich zu sein, falls sie durch ein Wiederaufflackern des<br />
Konflikts gefährdet werden sollten. Diese Einsatzgruppe wurde in der ehemaligen<br />
jugoslawischen Republik Mazedonien 4 unter der Gesamtleitung des<br />
Obersten Alliierten <strong>NATO</strong>-Befehlshabers Europa stationiert.<br />
Trotz dieser Maßnahmen flackerte die Lage im Kosovo Anfang 1999 nach<br />
einer Reihe von Provokationen auf beiden Seiten und der Anwendung von<br />
unmäßiger und unverhältnismäßiger Gewalt durch die serbische Armee und<br />
Sonderpolizei erneut auf. Einige dieser Vorfälle wurden durch die<br />
Vermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber nach der<br />
Eskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner hatte sich die<br />
Situation bis Mitte Januar weiter verschlechtert.<br />
Es wurden erneut internationale Bemühungen eingeleitet, um der Suche<br />
nach einer friedlichen Lösung des Konflikts neue politische Dynamik zu verleihen.<br />
Am 29. Januar traf sich die aus sechs Staaten bestehende<br />
Kontaktgruppe 5 , die von der 1992 in London abgehaltenen Konferenz über das<br />
4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
5 Deutschland, Frankreich, Italien, Russland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten.<br />
142
ehemalige Jugoslawien eingerichtet worden war. Es wurde vereinbart, dringende<br />
Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien unter internationaler<br />
Vermittlung einzuberufen.<br />
Die <strong>NATO</strong> unterstützte und bekräftigte die Bemühungen der<br />
Kontaktgruppe, indem sie am 30. Januar der Durchführung von Luftangriffen<br />
zustimmte, falls dies erforderlich sein würde, und eine Warnung an beide<br />
Konfliktparteien herausgab. Diese konzertierten Initiativen gipfelten in ersten<br />
Verhandlungen in Rambouillet bei Paris vom 6. bis 23. Februar, gefolgt von<br />
einer zweiten Verhandlungsrunde in Paris vom 15. bis 18. März. Am Ende der<br />
zweiten Gesprächsrunde unterzeichnete die Delegation der Kosovo-Albaner<br />
die vorgeschlagene Friedensvereinbarung, aber die Gespräche wurden ohne<br />
Unterschrift der serbischen Delegation abgebrochen.<br />
Unmittelbar danach intensivierten die serbischen Militär- und<br />
Polizeistreitkräfte ihre Operationen gegen die albanische Volksgruppe im<br />
Kosovo. Sie verlegten zusätzliche Truppen und Panzer in das Gebiet und verstießen<br />
damit eindeutig gegen die Vereinbarung vom Oktober. Zehntausende<br />
Menschen flohen angesichts dieser systematischen Offensive aus ihren<br />
Häusern und Wohnungen.<br />
Am 20. März wurde die Kosovo-Verifikationsmission der OSZE aus dem<br />
Gebiet abgezogen, nachdem sie durch serbische Truppen derart behindert<br />
worden war, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen konnte. Danach flog<br />
US-Botschafter Holbrooke in einem letzten Versuch, Präsident Milošević zur<br />
Einstellung der Angriffe auf die Kosovo-Albaner zu überreden, nach Belgrad,<br />
da anderenfalls <strong>NATO</strong>-Luftangriffe unmittelbar bevorstünden. Milošević weigerte<br />
sich einzulenken, und am 23. März wurde der Befehl zur Durchführung<br />
von Luftangriffen erteilt (Operation Allied Force).<br />
Die Ziele der <strong>NATO</strong><br />
Die Ziele der <strong>NATO</strong> im Hinblick auf den Konflikt im Kosovo wurden in der<br />
auf dem Außerordentlichen Treffen des Nordatlantikrats bei der <strong>NATO</strong> am 12.<br />
April 1999 herausgegebenen Erklärung festgelegt und durch die Staats- und<br />
Regierungschefs in Washington am 23. April 1999 bekräftigt:<br />
• ein nachweisliches Ende aller militärischen Aktionen und die sofortige<br />
Beendigung von Gewalt und Unterdrückung;<br />
• der Abzug der militärischen, polizeilichen und paramilitärischen<br />
Streitkräfte aus dem Kosovo;<br />
• die Stationierung einer internationalen Militärpräsenz im Kosovo;<br />
143
• die bedingungslose und sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und<br />
Vertriebenen und der ungehinderte Zugang für humanitäre<br />
Hilfsorganisationen;<br />
• die Schaffung einer politischen Rahmenvereinbarung für den Kosovo<br />
auf der Basis der Vereinbarung von Rambouillet in Übereinstimmung<br />
mit dem internationalen Recht und der Charta der Vereinten Nationen.<br />
Während des gesamten Konflikts wurde die Erreichung dieser Ziele,<br />
zusammen mit Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer vollständigen<br />
Umsetzung, vom Bündnis als Voraussetzung für die Beendigung der Gewalt<br />
und des menschlichen Leidens im Kosovo betrachtet.<br />
Am 10. Juni 1999, nach 77 Tage lang dauernden Luftangriffen, gab <strong>NATO</strong>-<br />
Generalsekretär Javier Solana bekannt, dass er General Wesley Clark, den<br />
Obersten Alliierten Befehlshaber Europa, angewiesen habe, die<br />
Luftoperationen der <strong>NATO</strong> auszusetzen. Diese Entscheidung wurde nach<br />
Konsultationen mit dem Nordatlantikrat und nach der Bestätigung von General<br />
Clark getroffen, dass der vollständige Abzug der jugoslawischen Streitkräfte<br />
aus dem Kosovo begonnen habe.<br />
Der Abzug erfolgte in Übereinstimmung mit der Militärisch-Technischen<br />
Vereinbarung, die zwischen der <strong>NATO</strong> und der Bundesrepublik Jugoslawien<br />
am Abend des 9. Juni geschlossen worden war. Die Vereinbarung wurde von<br />
Generalleutnant Sir Michael Jackson im Auftrag der <strong>NATO</strong> und von<br />
Generalleutnant Svetozar Marjanović von der jugoslawischen Armee sowie<br />
Generalleutnant Obrad Stevanović vom Innenministerium im Auftrag der<br />
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien unterzeichnet.<br />
Der Abzug entsprach außerdem der Vereinbarung zwischen der<br />
Bundesrepublik Jugoslawien und den Sonderbevollmächtigten der<br />
Europäischen Union und Russlands, dem finnischen Präsidenten Ahtisaari und<br />
Wiktor Tschernomyrdin, dem früheren Premierminister Russlands, die am 3.<br />
Juni geschlossen worden war.<br />
Am 10. Juni verabschiedete der VN-Sicherheitsrat die Resolution 1244,<br />
die die Annahme der Prinzipien für eine politische Lösung der Kosovo-Krise<br />
einschließlich des sofortigen Endes der Gewalt und eines raschen Abzugs der<br />
militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte durch die<br />
Bundesrepublik Jugoslawien begrüßte. Die Resolution, die mit 14 Ja-Stimmen<br />
und ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung (China) angenommen wurde,<br />
gab die Entscheidung des Sicherheitsrats bekannt, eine internationale Zivilund<br />
Sicherheitspräsenz im Kosovo unter der Schirmherrschaft der Vereinten<br />
Nationen einzurichten.<br />
Nach Maßgabe von Kapitel VII der VN-Charta entschied der<br />
Sicherheitsrat, dass die politische Lösung der Krise auf den allgemeinen<br />
144
Prinzipien, die am 6. Mai von den Außenministern der G7-Industriestaaten und<br />
der Russischen Föderation - der G8 - angenommen wurden, sowie auf den<br />
Prinzipien beruhen würde, die in dem Dokument enthalten sind, das in Belgrad<br />
vom finnischen Präsidenten und dem Sonderbeauftragten der Russischen<br />
Föderation vorgelegt und am 3. Juni von der Regierung der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien angenommen wurde. Beide Dokumente wurden als Anhänge in<br />
die Resolution aufgenommen.<br />
Zu den Prinzipien gehörten unter anderem ein sofortiges und nachweisliches<br />
Ende von Gewalt und Unterdrückung im Kosovo, der Abzug der militärischen,<br />
polizeilichen und paramilitärischen Streitkräfte der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien, die Stationierung einer effektiven internationalen Zivil- und<br />
Sicherheitspräsenz mit umfangreichem <strong>NATO</strong>-Beitrag zur Sicherheitspräsenz<br />
und mit einheitlicher Führung, die Einrichtung einer Übergangsverwaltung, die<br />
sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge, ein politischer Prozess für eine<br />
umfangreiche Selbstverwaltung, die Entmilitarisierung der Kosovo-<br />
Befreiungsarmee (UÇK) sowie ein umfassender Ansatz für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Krisenregion.<br />
Der Sicherheitsrat ermächtigte Mitgliedstaaten und zuständige internationale<br />
Organisationen zur Einrichtung der internationalen Sicherheitspräsenz<br />
und beschloss, dass die Abschreckung erneuter Feindseligkeiten, die<br />
Entmilitarisierung der UÇK und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die<br />
Rückkehr der Flüchtlinge, in dem auch die internationale Zivilpräsenz arbeiten<br />
könnte, in deren Zuständigkeit fallen würden. Außerdem ermächtigte der<br />
Sicherheitsrat den VN-Generalsekretär zur Einrichtung der internationalen<br />
Zivilpräsenz und forderte ihn auf, einen Sonderbeauftragten zur Überwachung<br />
ihrer Umsetzung zu ernennen.<br />
Nach Verabschiedung der VNSR-Resolution 1244 traf General Jackson,<br />
der designierte Befehlshaber der Streitkräfte, aufgrund der Anweisungen des<br />
Nordatlantikrats sofortige Vorbereitungen für die schnelle Stationierung der<br />
Schutztruppe unter dem Mandat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.<br />
Die <strong>NATO</strong>-geführte Kosovo-Schutztruppe (KFOR)<br />
Die ersten Teile der KFOR-Truppe rückten am 12. Juni 1999 im Kosovo<br />
ein. Wie in der Militärisch-Technischen Vereinbarung festgelegt erfolgte die<br />
Stationierung der Truppe synchron zum Abzug der serbischen Truppen aus<br />
dem Kosovo. Der serbische Abzug war am 20. Juni abgeschlossen, und die<br />
KFOR-Truppe hatte ihr erstes Einsatzziel erreicht.<br />
Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Alle 19<br />
<strong>NATO</strong>-Mitglieder und 20 Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten beteiligen sich an der KFOR-<br />
145
Truppe unter einheitlicher Führung (darunter 16 Partnerstaaten, einschließlich<br />
eines russischen Kontingents von 3.200 Mann).<br />
Nach der Bestätigung des Obersten Alliierten Befehlshabers Europa<br />
(SACEUR), dass die serbischen Sicherheitsstreitkräfte den Kosovo verlassen<br />
hätten, gab ebenfalls am 20. Juni der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär bekannt, dass er<br />
die Luftangriffe in Übereinstimmung mit der Militärisch-Technischen<br />
Vereinbarung formell eingestellt habe.<br />
Während der gesamten Krise befanden sich <strong>NATO</strong>-Streitkräfte an vorderster<br />
Front der humanitären Bemühungen um eine Linderung des Leidens der<br />
vielen Tausend Flüchtlinge, die aufgrund der ethnischen<br />
Säuberungskampagne der Serben gezwungen waren, aus dem Kosovo zu fliehen.<br />
In der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 6 bauten <strong>NATO</strong>-<br />
Truppen Flüchtlingslager, Flüchtlingsauffangzentren und Notversorgungsstationen<br />
und schafften viele Hundert Tonnen humanitärer Hilfsgüter zu den<br />
Bedürftigen. In Albanien stationierte die <strong>NATO</strong> umfangreiche Streitkräfte, um<br />
ähnliche Hilfe zu leisten, und unterstützte das VN-Hochkommissariat für<br />
Flüchtlinge - UNHCR - bei der Koordinierung humanitärer Hilfsflüge. Außerdem<br />
ergänzte die <strong>NATO</strong> diese Flüge unter Verwendung von den Mitgliedsländern<br />
bereitgestellter Flugzeuge. Die bei der <strong>NATO</strong> im Juni 1998 eingerichtete Euro-<br />
Atlantische Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe spielte ebenfalls eine<br />
wichtige Rolle bei der Koordinierung der Unterstützung für UNHCR-<br />
Hilfsoperationen.<br />
Die besondere Sorge der <strong>NATO</strong>-Staaten und der gesamten internationalen<br />
Gemeinschaft galt seit Beginn der Krise der Notlage der im Kosovo verbliebenen<br />
Kosovo-Albaner, wie sie von Flüchtlingen aus der Provinz beschrieben<br />
wurde. Alle Anzeichen sprachen für organisierte Verfolgung mit<br />
Massenhinrichtungen; Ausnutzung von Zivilisten als menschliche<br />
Schutzschilde; Vergewaltigungen; Massenvertreibungen; das Niederbrennen<br />
und die Plünderung von Häusern, Wohnungen und Dörfern; Vernichtung von<br />
Ernte und Vieh; Unterdrückung von persönlichen Daten, Herkunft und<br />
Grundstückseigentum durch Beschlagnahme von Dokumenten;<br />
Unterernährung, Entkräftung und Erschöpfung; sowie viele weitere<br />
Missachtungen der Menschenrechte und internationaler Normen zivilisierten<br />
Verhaltens.<br />
Unterstützung für Nachbarstaaten<br />
Das Bündnis erkannte die immensen humanitären, politischen und wirtschaftlichen<br />
Probleme, denen sich die Staaten in der Region <strong>info</strong>lge des<br />
6 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
146
Konflikts im Kosovo gegenübersahen, in vollem Umfang. Die Anstrengungen<br />
des Bündnisses konzentrierten sich insbesondere auf die Bereitstellung unmittelbarer<br />
praktischer Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise,<br />
indem <strong>NATO</strong>-Streitkräfte in der Region nun mit humanitären Aufgaben betraut<br />
wurden.<br />
Anfang April 1999 erhielt der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber in der ehemaligen<br />
jugoslawischen Republik Mazedonien 7 die vollständige Befugnis, die<br />
Unterstützung der <strong>NATO</strong> für dieses Land zu koordinieren und in Abstimmung<br />
mit den albanischen Behörden und dem UNHCR ein Vorhauptquartier in<br />
Albanien einzurichten, um die humanitäre Lage einzuschätzen und<br />
Unterstützung zu leisten. Der Nordatlantikrat beauftragte außerdem die <strong>NATO</strong>-<br />
Militärbehörden, weitere Planungen zu diesem Zweck vorzunehmen. Die weitere<br />
Hilfe umfasste die Bereitstellung von Notunterkünften und den Aufbau von<br />
Flüchtlingslagern sowie die Unterstützung humanitärer Hilfsorganisationen<br />
durch die Bereitstellung von Transportmitteln und anderer Formen der Hilfe,<br />
einschließlich der Verteilung von Nahrungsmitteln und Hilfsgütern. <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten leisteten finanzielle und sonstige Unterstützung für Albanien und die<br />
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 7 und versicherten, dass sie<br />
auf alle Bedrohungen der Sicherheit dieser beiden Staaten durch Jugoslawien<br />
reagieren würden, die auf die Anwesenheit von <strong>NATO</strong>-Streitkräften und deren<br />
Aktivitäten auf ihren jeweiligen Gebieten zurückgehen würden.<br />
Die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> erläuterten in Washington<br />
ihre Vision zum Erreichen von dauerhaftem Frieden, Stabilität und zukünftigem<br />
Wohlstand auf der Grundlage der verstärkten Integration der Staaten der<br />
Region in die Entwicklungen im übrigen Europa. Dabei wollten sie Hand in<br />
Hand mit anderen internationalen Einrichtungen auf diese Ziele hinarbeiten.<br />
Sie begannen einen Prozess von Einzelkonsultationen und Diskussionen zwischen<br />
den 19 <strong>NATO</strong>-Staaten und den Staaten der Region und versprachen,<br />
die regionale Zusammenarbeit innerhalb des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR) zu fördern. Außerdem vereinbarten sie, die<br />
Ressourcen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) für die Bereitstellung einer<br />
direkteren und konzentrierteren Unterstützung bei der Erörterung ihrer<br />
Sicherheitsanliegen zu verwenden. Das Bündnis begrüßte ähnliche, in anderen<br />
Foren eingeleitete Maßnahmen, darunter den Vorschlag der Europäischen<br />
Union, Ende Mai 1999 eine Konferenz über einen Stabilitätspakt für<br />
Südosteuropa einzuberufen. Außerdem erkannte das Bündnis an, dass die<br />
G7-Staaten und Finanzinstitute wie die Weltbank und der Internationale<br />
Währungsfonds eine entscheidende Rolle beim Wiederaufbau nach dem Ende<br />
der Kosovo-Krise spielen würden.<br />
7 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
147
Die Lage im Kosovo wird vom Nordatlantikrat sorgfältig überwacht. Auf im<br />
Mai 2000 abgehaltenen Ministertreffen bekräftigten die <strong>NATO</strong>-Staaten ihre<br />
Entschlossenheit, eine umfangreiche Rolle bei der Erreichung der Ziele der<br />
internationalen Gemeinschaft zu spielen, wie in der VNSR-Resolution 1244<br />
formuliert. Diese Ziele bestehen darin, auf einen friedlichen, multiethnischen,<br />
multikulturellen und demokratischen Kosovo hinzuarbeiten, in dem alle<br />
Bewohner universelle Rechte und Freiheiten genießen. Die <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister brachten ihre deutliche Bereitschaft zur Unterstützung für die<br />
Arbeit der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und des<br />
Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs sowie für die weiterhin intensive<br />
Zusammenarbeit zwischen der UNMIK und der KFOR-Truppe zum Ausdruck.<br />
Außerdem bekräftigten sie ihre Entschlossenheit, zu gewährleisten, dass die<br />
Truppenstärke und die Fähigkeiten der KFOR-Truppe auf dem Niveau gehalten<br />
werden, das für die anstehenden Herausforderungen erforderlich ist.<br />
Hierzu gehören die Aufrechterhaltung eines sicheren Umfelds in einem immer<br />
noch unruhigen Kosovo, die Abschreckung und Verhinderung von ethnischer<br />
Gewalt, die Bereitstellung von Sicherheit und Schutz für alle Minderheiten,<br />
Hilfeleistung bei der Rückkehr von Flüchtlingen, gleich ob aus albanischen,<br />
serbischen oder sonstigen Gemeinschaften, sowie die Unterstützung der<br />
OSZE bei der Durchführung freier, fairer und sicherer Wahlen.<br />
Im Frühjahr 2001, nach gewalttätigen Zusammenstößen an der Grenze<br />
zum Kosovo, an denen Streitkräfte der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien 8 und extremistische Gruppen der albanischen Volksgruppe, die<br />
Berichten zufolge ihre Basis im Kosovo hatten, beteiligt waren, leitete die<br />
KFOR-Truppe zusätzliche Aktionen ein, darunter verstärkte Boden- und<br />
Luftpatrouillen, Operationen zur Bekämpfung des Schmuggels sowie Einsätze<br />
zur Festnahme gesuchter Personen. Aufklärungs- und Überwachungsflüge<br />
wurden ebenfalls verstärkt, ebenso wie die Bemühungen zur Gewinnung nachrichtendienstlicher<br />
Erkenntnisse.<br />
MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN IN DER KOSOVO-<br />
REGION UND KFOR-UNTERSTÜTZUNG AUS<br />
HUMANITÄREN GRÜNDEN<br />
Die Schaffung von Bedingungen, unter denen die zu Grunde liegenden<br />
politischen Probleme des Kosovo gelöst werden können, ist eine schwierige<br />
und langfristige Aufgabe. Angesichts des Ausmaßes der wachsenden humanitären<br />
Krise, der der Kosovo im Frühjahr 1999 gegenüberstand, und der von<br />
der Regierung Milošević in Belgrad veranlassten Zerstörung und Gewalt hat<br />
8 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
148
sich die Lage erheblich verbessert. Es ist noch ein weiter Weg zurückzulegen,<br />
aber die im Folgenden aufgeführten Fakten und Zahlen stellen eine fundierte<br />
Liste der Leistungen dar, die den Weg für die zukünftige Stabilität der Provinz<br />
und die Sicherheit der Region als Ganzes bereiten.<br />
Die Erkenntnisse der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE, die von<br />
Januar bis März 1998 in den Kosovo entsandt wurde, deuteten auf organisierte<br />
und systematische Gräueltaten hin, die von serbischen und jugoslawischen<br />
Streitkräften gegen albanische Gemeinschaften begangen worden waren.<br />
Vertreibungen, willkürliche Verhaftungen und Tötungen sowie andere<br />
Menschenrechtsverletzungen und Einschüchterungsmethoden waren bereits<br />
sichtbar. Der Bericht der Mission stellte fest, dass auf beiden Seiten der ethnischen<br />
Grenze während des Konflikts Übertretungen begangen wurden, dass<br />
jedoch das vom jugoslawischen und serbischen Militär- und<br />
Sicherheitsapparat verursachte Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner deutlich<br />
überwog. Der Chefankläger des Internationalen Kriegsverbrechertribunals für<br />
das ehemalige Jugoslawien berichtete, dass etwa 526 Massengräber im<br />
Kosovo identifiziert und mehr als 4.000 Leichen exhumiert wurden. Weitere<br />
300 Orte werden derzeit untersucht.<br />
Flüchtlinge<br />
Eine Hauptsorge ist das Ausmaß des Problems der Umsiedlung von<br />
Vertriebenen und Flüchtlingen im Kosovo. Das Hohe Flüchtlingskommissariat<br />
der Vereinten Nationen schätzte, dass die ethnischen Säuberungen bis Anfang<br />
April 1999 226.000 Flüchtlinge in Albanien, 125.000 in der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien9 sowie 33.000 in Montenegro zur Folge hatten.<br />
Bis Ende Mai 1999 waren über 230.000 Flüchtlinge in der ehemaligen<br />
jugoslawischen Republik Mazedonien 9 , über 430.000 in Albanien und etwa<br />
64.000 in Montenegro angekommen. Ungefähr 21.500 Flüchtlinge hatten<br />
Bosnien erreicht, und mehr als 61.000 waren in andere Länder evakuiert worden.<br />
Schätzungsweise 1,5 Millionen Menschen, d. h. 90 Prozent der<br />
Bevölkerung des Kosovo, waren aus ihren Häusern und Wohnungen vertrieben<br />
worden, und innerhalb des Kosovo selbst waren etwa 580.000 Menschen<br />
obdachlos geworden. Ungefähr 225.000 Männer aus dem Kosovo galten als<br />
vermisst und nicht weniger als 5.000 Bewohner des Kosovo als hingerichtet.<br />
Zur Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Truppen bei der Erleichterung der<br />
Flüchtlingssituation gehörten die Bereitstellung von Ausrüstung und die<br />
Errichtung von Lagern für 50.000 Flüchtlinge in Albanien, Hilfestellung bei der<br />
Erweiterung von Lagern in der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />
9 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
149
Mazedonien 10 , medizinische Unterstützung und die Durchführung von<br />
Notoperationen, der Transport von Flüchtlingen in Sicherheit und der Transport<br />
von humanitärer Hilfe und Hilfsgütern.<br />
<strong>NATO</strong>-Streitkräfte flogen viele Tausend Tonnen Lebensmittel und<br />
Ausrüstung in das Gebiet. Bis Ende Mai 1999 waren über 4.666 Tonnen<br />
Lebensmittel und Wasser, 4.325 Tonnen andere Güter, 2.624 Tonnen Zelte und<br />
fast 1.600 Tonnen Arzneimittel in das Gebiet transportiert worden.<br />
Im Hinblick auf Rückkehrer ist ein deutlicher Fortschritt erzielt worden.<br />
Ungefähr 1,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene konnten aus dem Kosovo<br />
selbst und aus dem Ausland in ihre Häuser, Wohnungen und Dörfer zurückkehren.<br />
Etwa 200.000 Kosovo-Serben und bis zu 40.000 Angehörige anderer<br />
Minderheiten sind jedoch immer noch innerhalb der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien vertrieben.<br />
Im Mai 2000 wurde ein Gemeinsamer Rückführungsausschuss eingerichtet,<br />
um Mittel und Wege für die sichere und dauerhafte Rückkehr insbesondere<br />
der Einwohner aus der Gruppe der Kosovo-Serben auszuloten. Die KFOR-<br />
Truppe, die Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) und andere<br />
internationale Organisationen haben mitgeholfen, innerhalb ihrer<br />
Möglichkeiten und Fähigkeiten Wiederansiedlungsaktivitäten zu koordinieren<br />
und zu unterstützen sowie das Potenzial für ethnische Gewalt einzuschränken.<br />
Die KFOR-Streitkräfte haben ihre Präsenz in Minderheitsenklaven verstärkt,<br />
um mehr Sicherheit im Gefolge von örtlich auftretender Gewalt gegen Kosovo-<br />
Serben und andere Minderheiten zu bieten.<br />
Wiederaufbau<br />
Im Juni 1999 waren über 128.000 Häuser im Kosovo beschädigt und zerstört.<br />
Bis zum 31. Januar 2001 wurden etwa 18.000 Häuser wieder aufgebaut;<br />
über 8.000 befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Bau. Die Aktivitäten<br />
konzentrierten sich außerdem auf die Instandsetzung und Erneuerung des<br />
Stromversorgungssystems, die Wiederherstellung von Straßen und Schienen<br />
sowie die Ausbesserung von Brücken.<br />
Medizinische Hilfeleistung<br />
Die medizinische Hilfeleistung stellt ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld<br />
für die KFOR-Truppe dar. Jährlich werden über 50.000 Zivilpatienten behandelt.<br />
10 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
150
Sicherheit<br />
Der Kosovo von heute unterscheidet sich erheblich von dem Kosovo, den<br />
die KFOR-Truppe bei ihrer Ankunft in der Provinz im Juni 1999 vorfand. Die<br />
Hauptstadt Priština ist heute ein geschäftiges Zentrum voller Autos, Verkehr,<br />
Handel und florierenden Geschäften, ebenso wie andere große Städte. Die<br />
meisten Bürger des Kosovo genießen Sicherheit und normales Leben in einem<br />
Ausmaß, das ihnen jahrelang verwehrt wurde. Es werden fortlaufende<br />
Bemühungen unternommen, den Kosovo für alle sicher zu machen. Die<br />
KFOR-Truppe unternimmt täglich bis zu 800 Patrouillen, bewacht mehr als 550<br />
wichtige Orte und stellt die Besatzung von über 250 Kontrollpunkten für<br />
Fahrzeuge. Jeden Tag sind zwei von drei KFOR-Soldaten an<br />
Sicherheitsoperationen beteiligt.<br />
Eine der höchsten Prioriäten der KFOR-Truppe ist die Verbesserung der<br />
Sicherheit für die ethnischen Minderheiten. Mehr als 50 Prozent ihres<br />
Personals ist am Schutz der Minderheitsbevölkerung (hauptsächlich Serben)<br />
im Kosovo beteiligt. Hierzu gehört die Bewachung einzelner Häuser,<br />
Wohnungen und Dörfer, der Transport von Menschen zu Schulen und<br />
Geschäften, Patrouillen, die Überwachung von Kontrollpunkten, der Schutz<br />
von Orten und die Unterstützung der lokalen Bevölkerung. KFOR-Truppen sind<br />
auch in Mitrovica stationiert, um die Sicherheit auf beiden Seiten des Flusses<br />
Ibar zu gewährleisten.<br />
Aufgrund der Arbeit von zivilen Minenräumfirmen, die bei Minenaktionsund<br />
Koordinationszentren der Vereinten Nationen unter Vertrag stehen, sowie<br />
der KFOR-Truppe hat sich die Zahl der Unfälle mit Minen und Blindgängern<br />
einschließlich Streubomben erheblich verringert.<br />
Grenzkontrollen<br />
Die KFOR-Truppe kontrolliert auch weiterhin das Grenzgebiet. Mithilfe<br />
einer Kombination aus Fuß-, Fahrzeug- und Hubschrauberpatrouillen stellt sie<br />
die Besatzung von acht Übergangsstellen und unterstützt die Mission der<br />
Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) an vier weiteren Stellen. Außerdem<br />
führt sie Luftüberwachungseinsätze durch.<br />
Die KFOR-Truppe beteiligt sich fortwährend an Grenzsicherungsaufgben.<br />
Fahrzeuge werden an Grenzübergängen gründlich durchsucht oder<br />
einer Überprüfung der Papiere und stichprobenartigen Durchsuchungen unterzogen.<br />
Es findet eine enge Koordinierung mit den Grenzschützern auf beiden<br />
Seiten sowie mit der UNMIK-Grenzpolizei und Zollbeamten an den meisten<br />
offiziellen Grenzübergängen statt.<br />
151
Nach der Eskalation der Gewalt an der Grenze im Frühjahr 2001 gelang<br />
es den <strong>NATO</strong>-Behörden am 12. März 2001, einen Waffenstillstand zu vermitteln.<br />
Daraufhin entschied der Nordatlantikrat, auf der Grundlage des von der<br />
neuen jugoslawischen Regierung unter Präsident Koštunica eingereichten<br />
Plans (Čović-Plan) eine stufenweise und bedingte Verkleinerung der<br />
Sicherheitszone um den Kosovo umzusetzen, wie in der Militärisch-<br />
Technischen Vereinbarung bestimmt.<br />
Umsetzung im zivilen Bereich<br />
Im Juni 1999 gab es im Kosovo keine zivilen Strukturen und keine<br />
Verwaltungsdienste. Im Gegensatz dazu sind alle Exekutiv-, Gesetzgebungsund<br />
Gerichtsstrukturen mittlerweile in gemeinsame integrierte<br />
Verwaltungsstrukturen (integrierten verwaltungsstrukturen) integriert. Die<br />
ersten vier der 19 unter den integrierten verwaltungsstrukturen einzurichtenden<br />
Verwaltungsbezirke wurden im Februar 2000 errichtet. Andere wurden<br />
seither nach und nach eröffnet.<br />
Am 2. Februar 2000 gab der Anführer der Kosovo-Albaner, Dr. Ibrahim<br />
Rugova, formell die Auflösung der so genannten Schattenregierung und der<br />
dazugehörigen Strukturen bekannt. Der Parlamentspräsident, Idriz Ajeti,<br />
bestätigte die Auflösung.<br />
Die zweite Sitzung des erweiterten Kosovo-Übergangsrats fand am 16.<br />
Februar 2000 statt. An dieser Sitzung nahmen 28 Mitglieder teil, darunter der<br />
katholische Bischof. Seither wurden in allen 29 Gemeinden Administratoren<br />
ernannt. Es wurden Budgets für alle Kernaktivitäten der kommunalen<br />
Regierungen bewilligt. Im Oktober 2000 spielte die Organisation für Sicherheit<br />
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine wichtige Rolle bei der Planung<br />
der Kommunalwahlen, einschließlich der Registrierung der Wähler, unter von<br />
der KFOR-Truppe in Absprache mit der UNMIK getroffenen<br />
Sicherheitsvorkehrungen zur Sicherung der Bewegungsfreiheit in dem Gebiet.<br />
Die Wahlen wurden ohne größere Zwischenfälle durchgeführt und führten<br />
zu einem Sieg der gemäßigten Partei Demokratische Liga des Kosovo (DLK)<br />
unter der Führung von Dr. Rugova. Zusammen mit dem Ergebnis der Wahlen<br />
in Serbien vom Dezember 2000, bei denen es der Partei Demokratische<br />
Opposition Serbiens (DOS) unter der Führung von Vojislav Koštunica gelang,<br />
das Regime des früheren Präsidenten Milošević zu stürzen, wird dies den<br />
Erwartungen zufolge weit reichende politische Auswirkungen in der gesamten<br />
Region haben.<br />
152
Recht und Ordnung<br />
Im Juni 1999, bei der Ankunft der KFOR-Truppe im Kosovo, gab es 50<br />
Morde pro Woche. Bis zum Frühjahr 2000 war diese Zahl auf 7 pro Woche<br />
gesunken, was mit vielen großen Städten in Europa vergleichbar ist. Ein<br />
Großteil der Gewalt ist mittlerweile krimineller Aktivität statt von ethnischem<br />
Hass motivierten Taten zuzuschreiben. Dennoch finden auch solche Taten weiterhin<br />
statt. Ein wichtiger Teil der KFOR-Ressourcen ist im Rahmen der<br />
Wiederherstellung von Recht und Ordnung weiterhin mit Patrouillen und<br />
Kontrollpunkten sowie dem Schutz von exponierten, historisch und kulturell<br />
bedeutenden Stätten beschäftigt.<br />
Der von der OSZE gegründete Kosovo-Polizeidienst, der sich der fairen<br />
und unparteiischen Durchsetzung der Gesetze für die Bevölkerung als Ganzes<br />
verschrieben hat, verfügt mittlerweile über etwa 3.100 aktive Polizeikräfte und<br />
beginnt, einen wesentlichen Beitrag bei der Herstellung von Recht und<br />
Ordnung zu leisten. Das Ziel für 2001 bestand darin, die Zahl von 4.000 aktiven<br />
Kosovo-Polizisten zu erreichen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt in<br />
Richtung einer selbstständigen Organisation dar, der zu einer geringeren<br />
Abhängigkeit von der UNMIK-Polizei führen dürfte.<br />
Mithilfe internationaler Unterstützung wird außerdem das Gerichts- und<br />
Strafvollzugssystem wieder aufgebaut. Hierzu gehört die Ernennung einer<br />
großen Anzahl internationaler Richter.<br />
Rotation des Hauptquartiers<br />
Die Kosovo-Schutztruppe untersteht dem Oberbefehl des Obersten<br />
Alliierten Befehlshabers Europa (SACEUR).<br />
Die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe oblag anfangs dem<br />
Schnelleingreifkorps des Alliierten Kommandobereichs Europa, der<br />
Landkomponente der Schnelleingreifkräfte. Später ging sie auf das<br />
Hauptquartier der Alliierten Landstreitkräfte Europa Mitte (LANDCENT) über,<br />
einer Nachgeordneten Kommandobehörde unter dem früheren<br />
Nachgeordneten Kommandobereich Alliierte Streitkräfte Europa Mitte<br />
(AFCENT).<br />
Im April 2000 ging die operative Befehlsgewalt über die KFOR-Truppe von<br />
den Alliierten Streitkräften Europa Mitte (LANDCENT) auf das von 5 Staaten<br />
gestellte Eurokorps 11 über. Dies erfolgte in Übereinstimmung mit der zwischen<br />
den am Eurokorps beteiligten Staaten und der <strong>NATO</strong> als Ganzes getroffenen<br />
11 Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien.<br />
153
Vereinbarung, dass das Korps für die Unterstützung von Operationen unter<br />
dem Oberbefehl der <strong>NATO</strong> zur Verfügung gestellt werden könne. Anfang 2001<br />
ging die operative Befehlsgewalt auf AFSOUTH über. Im April 2001 übernimmt<br />
das Hauptquartier für die nördliche Region der <strong>NATO</strong> (Höhere Nachgeordnete<br />
Kommandobehörde Nord) die operative Befehlsgewalt über die Truppe.<br />
154
KAPITEL 6<br />
DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER<br />
RÜSTUNGSKONTROLLE<br />
Entwicklungen im Zusammenhang mit nuklearen, biologischen und<br />
chemischen Waffen<br />
Entwicklungen im Zusammenhang mit konventioneller<br />
Rüstungskontrolle und Abrüstung<br />
Grundsätze des Bündnisses zur Verbreitung von MVW
DIE ROLLE DES BÜNDNISSES BEI DER<br />
RÜSTUNGSKONTROLLE<br />
Die auf Förderung der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung<br />
gerichtete Politik des Bündnisses spielt für die Verwirklichung der sicherheitspolitischen<br />
Zielsetzungen der <strong>NATO</strong> eine wichtige Rolle. Die <strong>NATO</strong> setzt sich<br />
bereits seit langem auf diesem Gebiet ein und stellt auch weiterhin sicher, dass<br />
ihre übergeordneten Ziele der Verteidigung, Rüstungskontrolle, Abrüstung und<br />
Nichtverbreitung miteinander im Einklang bleiben.<br />
Auf ihrem Gipfeltreffen in Washington im April 1999 beschlossen die<br />
<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs, die Bemühungen des Bündnisses, der<br />
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) und ihrer Trägersysteme<br />
entgegenzuwirken, weiter zu verstärken. Die Initiative gegen MVW hat zu einer<br />
aktiveren und strukturierteren Debatte über diese Fragen geführt. Hauptziel<br />
des Bündnisses und seiner Mitglieder ist es nach wie vor, eine<br />
Weiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nicht gelingen - durch<br />
diplomatische Mittel rückgängig zu machen.<br />
Wie im Strategischen Konzept von 1999 festgehalten, verpflichtet sich die<br />
<strong>NATO</strong>, aktiv zur Fortentwicklung von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und<br />
Nichtverbreitungsübereinkommen sowie zu vertrauens- und sicherheitsbildenden<br />
Maßnahmen (VSBM) beizutragen. Die Bündnisstaaten betrachten<br />
Vertrauensbildung, Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung als<br />
wichtige Elemente der Konfliktverhütung und erkennen an, dass die <strong>NATO</strong><br />
durch Förderung eines breiter angelegten, umfassenderen und besser verifizierbaren<br />
internationalen Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesses eine<br />
wesentliche Rolle auf diesem Gebiet spielen kann. Die Partnerschafts-,<br />
Kooperations- und Dialogprogramme der <strong>NATO</strong> bieten eine einzigartige<br />
Chance zur Förderung dieser Ziele. Sie leisten einen Beitrag zum übergeordneten<br />
Ziel der Stärkung von Vertrauen und Sicherheit und der Entwicklung<br />
eines gemeinsamen internationalen Sicherheitsansatzes.<br />
Anlässlich des Washingtoner Gipfels beschlossen die <strong>NATO</strong>-Staaten im<br />
Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden<br />
Bedeutung von Nuklearwaffen, Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende<br />
Maßnahmen, Verifikation, Nichtverbreitung sowie Rüstungskontrolle<br />
und Abrüstung zu prüfen. Seit dem Gipfeltreffen haben die zuständigen <strong>NATO</strong>-<br />
Organe eine eingehende und umfassende Bewertung der<br />
Gesamtentwicklungen vorgenommen und eine Reihe von Optionen für die<br />
Zukunft geprüft.<br />
157
Die wichtigsten Entwicklungen auf diesem Gebiet sind nachstehend<br />
zusammenfassend dargestellt.<br />
ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ATOMAREN,<br />
BIOLOGISCHEN UND CHEMISCHEN WAFFEN<br />
Die Weiterverbreitung atomarer, biologischer und chemischer Waffen<br />
(ABC-Waffen) und ihrer Trägersysteme sind für die Allianz Grund zu ernster<br />
Sorge. Trotz der willkommenen Fortschritte bei der Stärkung von internationalen<br />
Nichtverbreitungsregimen und -mechanismen stellt eine mögliche<br />
Proliferation auch weiterhin eine große Herausforderung dar. Das Bündnis<br />
erkennt an, dass es allen Bemühungen zum Trotz zur Weiterverbreitung kommen<br />
und dies eine unmittelbare militärische Bedrohung für die Bevölkerung,<br />
das Territorium und die Streitkräfte der Bündnispartner darstellen kann.<br />
Einige der an das Bündnisgebiet angrenzenden Länder und auch Staaten<br />
in anderen Regionen verkaufen oder verschaffen sich ABC-Waffen und<br />
-Trägersysteme oder versuchen, sich diese anzueignen. Es hat sich außerdem<br />
gezeigt, dass auch andere, nichtstaatliche Akteure potenziell über die<br />
Möglichkeit zum Bau und Einsatz mancher dieser Waffen verfügen.<br />
Die <strong>NATO</strong> hat ihre Abstützung auf Nuklearstreitkräfte im letzten Jahrzehnt<br />
erheblich verringert, und die drei Mitgliedstaaten des Bündnisses, die<br />
Nuklearstreitkräfte unterhalten - die Vereinigten Staaten, Frankreich und das<br />
Vereinigte Königreich - haben auch diese Streitkräfte selbst drastisch reduziert.<br />
Die Existenz leistungsfähiger Nuklearstreitkräfte außerhalb des Bündnisses<br />
stellt jedoch einen entscheidenden Faktor dar, der von der <strong>NATO</strong> nicht außer<br />
Acht gelassen werden kann, wenn Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen<br />
Raum gewahrt bleiben sollen. Russland verfügt nach wie vor über eine<br />
große Anzahl nuklearer Waffen jeder Art. China hat seine Nuklearstreitkräfte im<br />
Laufe des letzten Jahrzehnts weiter modernisiert. Ferner haben sowohl Indien<br />
als auch Pakistan 1998 Atomtests durchgeführt und damit die nuklearen<br />
Nichtverbreitungsverträge gefährdet und die mit regionalen Konflikten verbundenen<br />
Gefahren erhöht.<br />
Im Juni 1999 bekräftigten die Vereinigten Staaten und Russland ihre<br />
bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des ABM-Vertrags dahingehend,<br />
mögliche Veränderungen der strategischen Lage, die Einfluss auf den Vertrag<br />
haben, und mögliche Vorschläge zur weiteren Stärkung seiner<br />
Entwicklungsfähigkeit zu berücksichtigen. Die Vereinigten Staaten haben in<br />
der Folge Vertragsänderungen vorgeschlagen, um die Stationierung eines<br />
begrenzten Raketenabwehrsystems zu ermöglichen. Bilaterale Gespräche und<br />
multilaterale Konsultationen zum ABM-Vertrag wie auch zu einer dritten<br />
158
Verhandlungsrunde über die Reduzierung strategischer Waffen (START III) finden<br />
derzeit statt.<br />
Im September 2000 haben die Vereinigten Staaten und Russland ferner<br />
eine Kooperationsinitiative zur strategischen Stabilität vereinbart, die als konstruktive<br />
Grundlage für die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens dienen und<br />
die Erarbeitung von Maßnahmen ermöglichen soll, mit denen die strategische<br />
Stabilität verbessert und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen,<br />
Raketen und Raketentechnologien weltweit entgegengetreten werden kann.<br />
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen<br />
(NVV)<br />
Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen war viele Jahre<br />
lang der Eckpfeiler internationaler Vereinbarungen über die globale<br />
Nichtverbreitung und ein wesentlicher Bestandteil des Prozesses zum<br />
Erreichen einer nuklearen Abrüstung. Der Vertrag wurde auf der NVV-Überprüfungs-<br />
und Verlängerungskonferenz im Jahre 1995 unbefristet verlängert.<br />
Zudem wurde beschlossen, den Überprüfungsprozess zu verstärken und eine<br />
Reihe von „Grundsätzen und Zielen für die nukleare Nichtverbreitung und<br />
Abrüstung” anzunehmen, um die wirksame Umsetzung des Vertrags zu fördern.<br />
Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2000, die vom 24. April bis zum 19.<br />
Mai 2000 in New York stattfand, wurde ein umfassendes und substanzielles<br />
Schlussdokument verabschiedet. Die darin enthaltenen Schlussfolgerungen<br />
verleihen der fortgesetzten Unterstützung für den weltweiten NVV-Beitritt, der<br />
strikten Einhaltung der Bestimmungen des NVV, der gestärkten Rolle der<br />
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie künftigen Schritten<br />
zur nuklearen Abrüstung Ausdruck.<br />
Eines der wichtigsten praktischen Ergebnisse der Überprüfungskonferenz<br />
war die Einigung über die Inkraftsetzung des Vertrags über das umfassende<br />
Verbot von Nuklearversuchen („Teststoppvertrag”) unmittelbar nach Abschluss<br />
der notwendigen Ratifizierungsverfahren. Die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten haben<br />
sich verpflichtet, auf die erforderlichen Unterzeichnungen und Ratifikationen<br />
hinzuarbeiten, um ein rasches Inkrafttreten des Vertrags zu erreichen. Die<br />
Überprüfungskonferenz unterstrich ferner die Bedeutung der Erzielung von<br />
Fortschritten hinsichtlich eines Vertrags über das Verbot der Produktion von<br />
Spaltmaterial für Waffenzwecke und andere Kernsprengkörper und rief zur<br />
Wiederaufnahme entsprechender Verhandlungen im Rahmen der<br />
Abrüstungskonferenz auf.<br />
159
Biologische und chemische Waffen<br />
Die Weiterverbreitung biologischer und chemischer Waffen wird allgemein<br />
als zunehmendes internationales Sicherheitsproblem sowohl bei zwischenstaatlichen<br />
Konflikten als auch als potenzielle Dimension des<br />
Terrorismus erkannt.<br />
Das Genfer Protokoll von 1925 verbietet den Einsatz chemischer und biologischer<br />
Waffen. Die Unterzeichnerstaaten des 1975 in Kraft getretenen B-<br />
Waffen-Übereinkommens verpflichten sich, keine biologischen Substanzen<br />
und entsprechende Ausrüstung für Kriegszwecke zu entwickeln, herzustellen,<br />
zu lagern oder zu erwerben. 1994 wurde anlässlich einer Sonderkonferenz<br />
eine Ad-hoc-Gruppe von Unterzeichnerstaaten zur Prüfung möglicher<br />
Verifikationsmaßnahmen und Vorschläge zur Stärkung des Übereinkommens<br />
eingerichtet. Im Rahmen der vierten Überprüfungskonferenz im Jahr 1996<br />
wurde der schnellstmögliche Abschluss eines Protokolls noch vor Beginn der<br />
fünften Überprüfungskonferenz im Jahr 2001 vereinbart. Auf ihrer Tagung in<br />
Florenz am 24. Mai 2000 bekräftigten die <strong>NATO</strong>-Minister dieses Ziel.<br />
Ein Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen, das zwischen<br />
1980 und 1992 im Rahmen der Abrüstungskonferenz ausgehandelt wurde, trat<br />
1997 in Kraft. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich, keine chemischen<br />
Waffen zu entwickeln, herzustellen, zu erwerben, zu lagern oder zu behalten,<br />
keine chemischen Waffen einzusetzen bzw. deren Einsatz nicht vorzubereiten<br />
und Dritte bei Verstößen gegen das Übereinkommen nicht zu unterstützen.<br />
Das Übereinkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten auch zur<br />
Vernichtung sämtlicher in ihrem Besitz befindlicher Chemiewaffen sowie der<br />
entsprechenden Produktionsanlagen.<br />
Flugkörper und andere Trägersysteme<br />
Auch die Weiterverbreitung von Flugkörpertechnologie gibt großen Anlass<br />
zur Besorgnis. Das 1987 eingerichtete Kontrollregime für Flugkörpertechnologie<br />
vereint 32 Staaten (einschließlich aller 19 <strong>NATO</strong>-Mitglieder) in<br />
ihrem Bemühen um eine Begrenzung der Verbreitung von Flugkörpern und<br />
Flugkörpertechnologie. Die Partnerstaaten überwachen die Ausfuhr von kontrollierten<br />
Gütern anhand gemeinsam vereinbarter Exportrichtlinien.<br />
160
ENTWICKLUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT<br />
KONVENTIONELLER RÜSTUNGSKONTROLLE UND<br />
ABRÜSTUNG<br />
Im Laufe der letzten Jahre war eine Reihe viel versprechender<br />
Entwicklungen im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle und der<br />
damit verbundenen verbrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen zu verzeichnen.<br />
Dies waren unter anderem:<br />
Die Anpassung des KSE-Vertrags<br />
Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) vom 19.<br />
November 1990 legte rechtsverbindliche Obergrenzen für fünf Kategorien vertraglich<br />
begrenzter Ausrüstung fest und umfasste Bestimmungen für einen<br />
außerordentlich umfassenden Informationsaustausch und Benachrichtigungen<br />
sowie Regelungen für Inspektionen und Verifikationsmaßnahmen vor Ort. Es<br />
wurden bereits über 3.000 Inspektionen durchgeführt. Diese hohe Transparenz<br />
im Hinblick auf die Waffenbestände stellt eine Besonderheit unter den<br />
Rüstungskontrollverträgen dar. Der Vertrag bewirkte drastische<br />
Reduzierungen der vertraglich begrenzten Ausrüstung in Europa. Über 50.000<br />
Ausrüstungsobjekte wurden vernichtet oder abgezogen. Auf der KSE-Überprüfungskonferenz<br />
im Jahr 1996 erkannten die Unterzeichnerstaaten die<br />
Notwendigkeit einer Anpassung des KSE-Vertrags, um diesem weiterhin eine<br />
Schlüsselrolle in den europäischen Sicherheitsvorkehrungen einzuräumen.<br />
Die Anpassungsverhandlungen wurden im Mai 1996 aufgenommen. Sie<br />
machten deutlich, dass seit 1990 - unter anderem durch die Wiedervereinigung<br />
Deutschlands, die Auflösung des Warschauer Pakts und der UdSSR, die<br />
Entstehung neuer Nachfolgestaaten, durch die sich die Anzahl der<br />
Vertragsstaaten von 22 auf 30 erhöht hatte, den Demokratisierungsprozess in<br />
Mittel- und Osteuropa sowie das Ende des Kalten Krieges - grundlegende<br />
Veränderungen eingetreten waren.<br />
Der Anpassungsprozess wurde auf dem Istanbuler OSZE-Gipfeltreffen im<br />
November 1999 mit der Unterzeichnung einer rechtsverbindlichen<br />
„Anpassungsvereinbarung” zum KSE-Vertrag abgeschlossen. Auch eine entsprechende<br />
„Schlussakte” wurde in Istanbul angenommen. Dieses politisch<br />
verbindliche Schriftstück enthält alle Verpflichtungen zur Beschränkung und<br />
schrittweisen Reduzierung bis auf die von den Vertragsstaaten im Rahmen der<br />
Vertragsanpassung zusätzlich eingeräumten Ausrüstungsansprüche. Der<br />
Vertrag tritt nach erfolgter Ratifizierung durch die Vertragsstaaten in Kraft. Bis<br />
zum Abschluss des Ratifikationsprozesses hat die volle und anhaltende<br />
161
Umsetzung des Vertrags und der zugehörigen Dokumente weiterhin entscheidende<br />
Bedeutung.<br />
Das Wiener Dokument<br />
Auf dem Istanbuler Gipfeltreffen im November 1999 verabschiedeten die<br />
Mitgliedstaaten der Organisation für Sicherzeit und Zusammenarbeit in Europa<br />
(OSZE) auch das Wiener Dokument von 1999, in dem die in den Wiener<br />
Dokumenten von 1990, 1992 und 1994 eingeführten vertrauens- und sicherheitsbildenden<br />
Maßnahmen (VSBM) eine weitere Stärkung erfuhren. Das<br />
Wiener Dokument von 1999 stellt eine Verbesserung der vorhandenen VSBM<br />
dar und unterstreicht die Bedeutung der regionalen Zusammenarbeit.<br />
Offener Himmel<br />
Ein weiteres wichtiges Element zur Schaffung von mehr Offenheit auf<br />
militärischem Gebiet ist der Vertrag über den Offenen Himmel vom März 1992,<br />
durch den gegenseitige Überflugrechte über nationale Hoheitsgebiete gewährt<br />
werden.<br />
Der Vertrag über den Offenen Himmel soll die Vertrauensbildung verbessern,<br />
die Überwachung der Einhaltung bestehender oder künftiger<br />
Rüstungskontrollvereinbarungen erleichtern und die Fähigkeit zur<br />
Früherkennung und anschließenden Bewältigung von Krisen stärken, indem<br />
der Luftraum der beteiligten Länder für Überflüge geöffnet wird.<br />
In der Folge gab es eine Reihe von Testflügen; das volle vertraglich definierte<br />
Regime für Beobachtungsflüge ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.<br />
Die Bündnispartner setzen sich weiter für die Ratifizierung des Vertrags ein<br />
und haben die noch ausstehenden Unterzeichnerstaaten Russland und<br />
Weißrussland zur Ratifizierung des Vertrags aufgefordert, damit er so bald wie<br />
möglich in Kraft treten kann.<br />
Kleinwaffen<br />
Im letzten Jahrzehnt trat die Notwendigkeit zur Verhinderung und<br />
Reduzierung destabilisierender Anhäufungen und Transfers von Kleinwaffen -<br />
insbesondere durch gesetzwidrigen und verantwortungslosen Handel - international<br />
immer stärker ins Bewusstsein. Ein Reihe diesbezüglicher Initiativen<br />
wurden auf globaler, regionaler und lokaler Ebene ins Leben gerufen. Seit<br />
Januar 1999 leisten die Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR) praktische Arbeit auf diesem Gebiet. Die<br />
162
Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss die Einberufung einer<br />
internationalen Konferenz zu illegalem Waffenhandel in all seinen<br />
Erscheinungsformen für das Jahr 2001.<br />
Antipersonenminen<br />
Während des letzten Jahrzehnts ist die Staatengemeinschaft zunehmend<br />
aktiv geworden, um humanitären Problemen und menschlichem Leid durch<br />
Antipersonenminen entgegenzutreten. Die <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten haben ihr<br />
Engagement zur Bewältigung dieses Problems deutlich unter Beweis gestellt.<br />
1998 wurde ein neues Protokoll zum Übereinkommen über das Verbot<br />
oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen von<br />
1980 unterzeichnet. Das Dokument mit dem Titel „Protokoll über das Verbot<br />
oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen<br />
Vorrichtungen” trat im Dezember 1998 in Kraft. Ein Übereinkommen über das<br />
Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von<br />
Antipersonenminen und über deren Vernichtung wurde am 3. Dezember 1997<br />
in Ottawa unterzeichnet. Es trat am 1. März 1999 in Kraft und wurde von über<br />
100 Staaten ratifiziert.<br />
GRUNDSÄTZE DES BÜNDNISSES ZUR VERBREITUNG<br />
VON MVW<br />
In Anerkennung der Tatsache, dass von der Weiterverbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen eine Bedrohung für die internationale Sicherheit<br />
ausgeht, haben die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs das Bündnis 1994<br />
angewiesen, seine Anstrengungen gegen die Proliferation zu intensivieren und<br />
auszuweiten. Im Juni 1994 veröffentlichten die <strong>NATO</strong>-Außenminister den<br />
„Politischen Rahmen des Bündnisses zum Problem der Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen”. In diesem an die Öffentlichkeit gerichteten<br />
Dokument wurde dargelegt, dass es das Hauptziel des Bündnisses und seiner<br />
Mitglieder sei, eine Weiterverbreitung zu verhindern, oder - sollte dies nicht<br />
gelingen - durch diplomatische Mittel rückgängig zu machen. In dem Dokument<br />
wurde auch festgehalten, dass die Verbreitung von MVW trotz internationaler<br />
Nichtverbreitungsnormen und -übereinkünfte vorkommen kann, und dass<br />
Massenvernichtungswaffen und ihre Trägersysteme eine unmittelbare militärische<br />
Bedrohung für die Bevölkerung, das Territorium und die Streitkräfte von<br />
Bündnispartnern darstellen können. Seit 1994 hat sich das Bündnis zunehmend<br />
mit der Frage befasst, welche militärischen Fähigkeiten benötigt werden,<br />
um der Verbreitung und dem Einsatz von MVW entgegenzutreten. Die<br />
163
Anstrengungen zur Verbesserung des Verteidigungsdispositivs der <strong>NATO</strong><br />
gegenüber MVW werden fortgesetzt, um die operative Verwundbarkeit der<br />
<strong>NATO</strong>-Streitkräfte zu verringern und gleichzeitig ihre Flexibilität und Effizienz in<br />
Situationen zu steigern, in denen ABC-Waffen vorhanden sind, von diesen eine<br />
Bedrohung ausgeht oder sie sogar eingesetzt werden.<br />
Die Bündnisinitiative zu MVW<br />
Um den mit der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren<br />
Trägersystemen verbundenen Risiken für die Sicherheit des Bündnisses zu<br />
begegnen, rief die <strong>NATO</strong> 1999 eine auf vorangehenden Arbeiten basierende<br />
Initiative ins Leben, mit der die politischen und militärischen Bemühungen des<br />
Bündnisses auf diesem Gebiet insgesamt verbessert werden sollen. Diese<br />
MVW-Initiative trägt zur Förderung einer aktiveren, strukturierteren Debatte<br />
und damit zu einem besseren Einvernehmen der <strong>NATO</strong>-Staaten untereinander<br />
in Fragen der MVW und der Antwort darauf bei, beispielsweise durch qualitative<br />
und quantitative Verbesserung entsprechender Erkenntnisse und des<br />
Informationsaustauschs. Im Mai 2000 hat die <strong>NATO</strong> ein MVW-Zentrum zur<br />
Unterstützung dieser Bemühungen eingerichtet.<br />
Ferner befassen sich drei hochrangige <strong>NATO</strong>-Gruppen mit dem politischen<br />
und verteidigungspolitischen Engagement des Bündnisses gegen die<br />
Verbreitung von MVW: die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für<br />
Proliferation und die Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für<br />
Proliferation, die für die politische bzw. verteidigungspolitische Dimension der<br />
<strong>NATO</strong>-Reaktion zuständig sind, sowie der Gemeinsame Proliferationsausschuss,<br />
der die Arbeiten zu beiden Aspekten koordiniert und zusammenträgt.<br />
Die Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe prüft verschiedene politische,<br />
sicherheitspolitische und wirtschaftliche Faktoren, die zu Proliferation<br />
beitragen bzw. diese beeinflussen können, und erörtert politische und wirtschaftliche<br />
Mittel, mit denen sie verhindert bzw. beantwortet werden kann. Die<br />
Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe befasst sich mit den militärischen<br />
Fähigkeiten, die zur Abschreckung vor der Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen und zur Abwehr der Androhung und des Einsatzes<br />
derartiger Waffen sowie zum Schutz der Bevölkerung, des Territoriums und der<br />
Streitkräfte der Bündnispartner benötigt werden.<br />
164
TEIL II<br />
KAPITEL 7<br />
POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />
Die wichtigsten Institutionen des Bündnisses für Politik und<br />
Entscheidungsfindung<br />
Konsensbildung und gemeinsame Entscheidungsfindung<br />
Krisenbewältigung<br />
Die militärische Dimension<br />
Nuklearpolitik<br />
Wirtschaftliche Zusammenarbeit<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />
DIE WICHTIGSTEN INSTITUTIONEN DES BÜNDNISSES<br />
FÜR POLITIK UND ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />
Der Nordatlantikrat<br />
Der Nordatlantikrat (NAC) verfügt über wirksame politische Autorität und<br />
Entscheidungsbefugnis. Er besteht aus Ständigen Vertretern aller Mitgliedstaaten<br />
und tritt mindestens einmal wöchentlich zusammen. Der Rat tagt auch<br />
auf höherer Ebene unter Einbeziehung der Außenminister, Verteidigungsminister<br />
oder Staats- und Regierungschefs, seine Autorität und Entscheidungsbefugnisse<br />
besitzen jedoch unabhängig von der Ebene, auf der er zusammentritt,<br />
gleichen Stellenwert und gleiche Gültigkeit. Der Rat findet große Beachtung in<br />
der Öffentlichkeit. Er veröffentlicht Erklärungen und Kommuniqués zur Darlegung<br />
der Grundsätze und Entscheidungen des Bündnisses für die Öffentlichkeit<br />
und die Regierungen von Staaten, die nicht der <strong>NATO</strong> angehören.<br />
Der Rat ist das einzige Organ der Allianz, dessen Autorität explizit auf den<br />
Nordatlantik-Vertrag zurückgeht. Der Rat selbst wurde im Vertrag mit der<br />
Errichtung nachgeordneter Stellen betraut. Seither wurde eine Vielzahl von<br />
Ausschüssen und Planungsgruppen geschaffen, die die Arbeit des Rates<br />
unterstützen oder Verantwortung für spezifische Bereiche wie die Verteidigungsplanung,<br />
die Nuklearplanung und militärische Angelegenheiten tragen.<br />
Der Rat bietet somit ein besonderes Forum für die weit reichende Konsultation<br />
zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten zu allen Fragen, die<br />
ihre Sicherheit betreffen, und bildet das wichtigste Entscheidungsgremium der<br />
<strong>NATO</strong>. Alle <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten können ihre Ansichten im Rat gleichberechtigt<br />
zum Ausdruck bringen. Entscheidungen sind Ausdruck des gemeinsamen<br />
und einstimmigen Willens der Regierungen der Mitgliedstaaten. Alle Regierungen<br />
der Mitgliedstaaten sind an der im Rat oder in dessen Auftrag festgelegten<br />
Politik beteiligt und tragen gemeinsam den Konsens, der die Grundlage für die<br />
Entscheidungen bildet.<br />
Jede Regierung ist im Rat durch einen Ständigen Vertreter im Botschafterrang<br />
vertreten. Die einzelnen Ständigen Vertreter werden durch einen politischen<br />
und militärischen Stab oder eine <strong>NATO</strong>-Vertretung unterschiedlicher<br />
Größe unterstützt.<br />
Ratstreffen dieses Formats werden häufig auch als „Ständiger Rat”<br />
bezeichnet. Zweimal jährlich - zuweilen auch häufiger - tritt der Rat auf Mini-<br />
167
sterebene zusammen. Dabei wird jede Nation durch ihren Außenminister vertreten.<br />
Es finden auch Ratstreffen auf Ebene der Verteidigungsminister statt.<br />
Gipfeltreffen unter Teilnahme der Staats- und Regierungschefs finden zur<br />
Behandlung besonders wichtiger Angelegenheiten oder an zukunftsweisenden<br />
Punkten in der Entwicklung der Sicherheitspolitik des Bündnisses statt.<br />
Normalerweise tritt der Rat mindestens einmal wöchentlich zusammen; im<br />
Bedarfsfall kann er jedoch auch kurzfristig einberufen werden. Den Vorsitz<br />
führt der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär oder, in dessen Abwesenheit, sein Stellvertreter.<br />
Der dienstälteste Botschafter oder Ständige Vertreter im Rat trägt den Titel<br />
des Doyen des Rates. Der Doyen übernimmt vorwiegend zeremonielle Aufgaben,<br />
kann jedoch auch für Funktionen des Vorsitzes in Anspruch genommen<br />
werden, z. B. bei der Einberufung von Sitzungen und Leitung von Gesprächen<br />
bei der Wahl eines neuen Generalsekretärs. Bei Ministertreffen der Außenminister<br />
übernimmt der Außenminister eines Landes die Funktion des Ehrenpräsidenten.<br />
Diese Position wird jährlich turnusmäßig in der Reihenfolge des englischen<br />
Alphabets von einem anderen Land übernommen. Die Rangordnung<br />
im Ständigen Rat basiert auf dem Dienstalter; bei Sitzungen des Rats auf jeder<br />
Ebene basiert die Sitzordnung der Ständigen Vertreter jedoch auf der Nationalität<br />
entsprechend der Reihenfolge des englischen Alphabets. Das gleiche<br />
Verfahren findet in der gesamten <strong>NATO</strong>-Ausschussstruktur Anwendung.<br />
Die im Rahmen der Ratssitzungen besprochenen Angelegenheiten und<br />
gefassten Entscheidungen erstrecken sich auf das gesamte Spektrum der<br />
<strong>NATO</strong>-Aktivitäten und beruhen häufig auf den auf Anforderung des Rats von<br />
nachgeordneten Ausschüssen erarbeiteten Berichten und Empfehlungen.<br />
Auch jeder der nationalen Vertreter oder der Generalsekretär können Themen<br />
einbringen. Die Ständigen Vertreter handeln auf Anweisung ihrer Regierungen;<br />
sie unterrichten ihre Kollegen am runden Tisch über die Auffassungen und politischen<br />
Entscheidungen ihrer Regierungen und geben entsprechende<br />
Erklärungen ab. Umgekehrt berichten sie den jeweiligen nationalen Behörden<br />
über die Auffassungen und Positionen anderer Regierungen, unterrichten sie<br />
über neue Entwicklungen und halten sie über Entwicklungen bei der Konsensbildung<br />
zu wichtigen Angelegenheiten oder Bereichen, in denen die nationalen<br />
Positionen auseinandergehen, auf dem Laufenden.<br />
Beim Treffen der Entscheidungen werden Maßnahmen auf der Grundlage<br />
der Einstimmigkeit und allgemeinen Übereinstimmung vereinbart. Es gibt keine<br />
Abstimmungen oder Mehrheitsentscheidungen. Jede im Rat oder in einem der<br />
nachgeordneten Ausschüsse vertretene Nation behält ihre volle Souveränität<br />
und Verantwortlichkeit für die eigenen Entscheidungen.<br />
Die Arbeit des Rates wird durch nachgeordnete Ausschüsse mit Zuständigkeit<br />
für spezifische politische Bereiche vorbereitet. Ein Großteil dieser Arbeit<br />
erfolgt unter Mitwirkung des Hochrangigen Politischen Ausschusses (SPC),<br />
168
der sich aus den Stellvertretenden Ständigen Vertretern zusammensetzt und je<br />
nach Thematik gelegentlich durch einschlägige nationale Experten verstärkt<br />
wird. In diesen Fällen trägt er die Bezeichnung SPC(R). Der Hochrangige Politische<br />
Ausschuss ist insbesondere für die Erstellung eines Großteils der vom<br />
Rat veröffentlichen Erklärungen oder Kommuniqués zuständig. Er tritt im Vorfeld<br />
der Ministertreffen zusammen, um die entsprechenden Texte zur Billigung<br />
durch den Rat vorzubereiten. Andere Aspekte der politischen Arbeit können<br />
durch den regulären Politischen Ausschuss behandelt werden, der sich aus<br />
politischen Beratern aus den nationalen Delegationen zusammensetzt.<br />
Wenn der Rat auf Ebene der Verteidigungsminister zusammentritt oder<br />
verteidigungspolitische Angelegenheiten und Fragen der Verteidigungsstrategie<br />
behandelt, können andere hochrangige Ausschüsse wie beispielsweise die<br />
Exekutivarbeitsgruppe als Hauptberatergremien hinzugezogen werden. Wenn<br />
Finanzangelegenheiten auf der Tagesordnung des Rats stehen, ist - je nach<br />
Sachlage - der Oberausschuss Ressourcen, der Ausschuss Zivil- bzw. Militärhaushalt<br />
oder der Infrastrukturausschuss für die Vorbereitung der Ratsarbeit<br />
zuständig. Je nach erörtertem Thema übernimmt der für den entsprechenden<br />
Bereich zuständige Oberausschuss die Federführung bei der Vorbereitung der<br />
Ratstreffen und Nachbereitung der Ratsentscheidungen.<br />
Das Ratssekretariat wird von den entsprechenden Abteilungen und<br />
Dienststellen des Internationalen Stabs und insbesondere vom Exekutivsekretariat<br />
gestellt, das eine Koordinierungsfunktion bei der Sicherstellung der Ausführung<br />
der Aufträge des Rats und der Protokollierung und Verbreitung seiner<br />
Entscheidungen übernimmt. Der Exekutivsekretär fungiert gleichzeitig als<br />
Sekretär des Rats.<br />
Der Verteidigungsplanungsausschuss<br />
Der Verteidigungsplanungsausschuss setzt sich üblicherweise aus den<br />
Ständigen Vertretern zusammen, tagt jedoch mindestens zweimal jährlich<br />
auch auf Ebene der Verteidigungsminister und behandelt einen Großteil der<br />
verteidigungspolitischen Angelegenheiten und Themen im Zusammenhang mit<br />
der kollektiven Verteidigungsplanung. Mit Ausnahme von Frankreich sind alle<br />
Mitgliedstaaten in diesem Forum vertreten. Der Verteidigungsplanungsausschuss<br />
erarbeitet Richtlinien für die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden und verfügt in seinem<br />
Zuständigkeitsbereich über die gleichen Aufgaben und Attribute und die<br />
gleiche Vollmacht wie der Rat in dessen Verantwortungsbereich.<br />
Die Arbeit des Verteidigungsplanungsausschusses wird durch eine Reihe<br />
nachgeordneter Ausschüsse mit spezifischen Zuständigkeiten vorbereitet, insbesondere<br />
handelt es sich hierbei um den Ausschuss Verteidigungsüberprüfung,<br />
der den Streitkräfteplanungsprozess innerhalb der <strong>NATO</strong> beaufsichtigt<br />
169
und andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Integrierten Militärstruktur<br />
überprüft. Ebenso wie der Rat betraut der Verteidigungsplanungsausschuss<br />
den Oberausschuss des entsprechenden Zuständigkeitsbereichs mit<br />
der Vor- und Nachbereitung seiner Entscheidungen.<br />
Die Nukleare Planungsgruppe<br />
Die Verteidigungsminister der im Verteidigungsplanungsausschuss der<br />
<strong>NATO</strong> vertretenen Mitgliedstaaten treffen sich in regelmäßigen Abständen im<br />
Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG), wo sie spezifische politische<br />
Fragen im Zusammenhang mit den Nuklearstreitkräften erörtern. Diese<br />
Gespräche decken ein breites Themenspektrum im Bereich der Nuklearpolitik<br />
ab, so u. a. die Sicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen, Kommunikations-<br />
und Informationssysteme, Stationierungsfragen und allgemeinere<br />
Fragen von gemeinsamem Interesse wie nukleare Rüstungskontrolle und<br />
Verbreitung von Nuklearwaffen. Die Nuklearpolitik des Bündnisses wird ständig<br />
geprüft; Entscheidungen zu ihrer Änderung oder Anpassung an neue Entwicklungen<br />
und zur Aktualisierung und Anpassung der Planungs- und Konsultationsverfahren<br />
werden gemeinsam getroffen.<br />
Die Arbeit der Nuklearen Planungsgruppe wird durch eine NPG-Stabsgruppe<br />
vorbereitet, die sich aus Mitgliedern der nationalen Delegationen der<br />
NPG-Teilnehmerstaaten zusammensetzt. Die Stabsgruppe führt die Detailarbeiten<br />
für die Ständigen Vertreter in der NPG durch. Sie tritt regelmäßig einmal<br />
wöchentlich sowie bei Bedarf zusammen.<br />
Die Hochrangige NPG (HLG = High Level Group) wurde als oberstes<br />
Beratungsgremium der NPG für Fragen der Nuklearpolitik und Planungsangelegenheiten<br />
eingerichtet. 1998/1999 übernahm die HLG zusätzlich zu ihrem<br />
ursprünglichen Aufgabengebiet die Funktionen und Zuständigkeiten der damaligen<br />
Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensicherheit (SLWPG), die für die<br />
Sicherheit und Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen zuständig war. Den Vorsitz<br />
der HLG haben die Vereinigten Staaten; sie setzt sich aus nationalen Politikern<br />
und Experten zusammen. Die HLG tagt mehrmals im Jahr zur Erörterung<br />
von Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-Nuklearpolitik und -planung<br />
sowie dem entsprechenden Streitkräftedispositiv sowie der Sicherheit und<br />
Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen.<br />
170
KONSENSBILDUNG UND GEMEINSAME<br />
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG<br />
Formulierung und Umsetzung der Politik in einem Bündnis unabhängiger<br />
souveräner Staaten setzen voraus, dass die Regierungen aller Mitgliedstaaten<br />
über die Politik und die Absichten ihrer Partner sowie die ihnen zugrunde liegenden<br />
Überlegungen umfassend unterrichtet sind. Daher müssen regelmäßige<br />
politische Beratungen möglichst im Rahmen der Entscheidungsfindung<br />
stattfinden, d. h., noch bevor die einzelnen Staaten ihre Entscheidungen<br />
getroffen haben.<br />
Systematische politische Konsultationen wurden in der <strong>NATO</strong> auf der<br />
ersten Ratstagung im September 1949 unmittelbar nach Inkrafttreten des Nordatlantikvertrags<br />
aufgenommen. Seitdem werden sie kontinuierlich verstärkt<br />
und neuen Entwicklungen angepasst. Wichtigstes Forum für politische Konsultationen<br />
ist nach wie vor der Rat. Auf diesen Tagungen wird weitestgehend<br />
auf Formalismus verzichtet; die Diskussionen sind offen und direkt. Dem<br />
Generalsekretär kommt in seiner Eigenschaft als Ratsvorsitzender eine<br />
wesentliche Rolle bei den Beratungen zu; er ist wichtigster Vertreter und Sprecher<br />
des Rats bei den Verhandlungen mit den einzelnen Regierungen und in<br />
der Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Regelmäßige Konsultationen finden auch in anderen Gremien statt, die<br />
samt und sonders ihre Befugnisse vom Rat ableiten: der Politische Ausschuss<br />
auf Führungs- und anderer Ebene, die Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen,<br />
Regionale Expertengruppen, Politische Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die<br />
Beratergruppe für Atlantische Politik und andere Sonderausschüsse tragen<br />
alle unmittelbar zur Erleichterung der politischen Konsultation zwischen den<br />
Regierungen der Mitgliedstaaten bei. Wie dem Rat stehen ihnen ein dem<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär verantwortlicher Internationaler Stab und ein Internationaler<br />
Militärstab zur Seite, der einem Direktor untersteht und über diesen die<br />
Tätigkeit des Militärausschusses unterstützen soll.<br />
Politische Konsultationen zwischen den Bündnispartnern beschränken<br />
sich nicht allein auf das Geschehen innerhalb des <strong>NATO</strong>-Vertragsgebiets.<br />
Auch die Entwicklung der Lage außerhalb dieses Gebiets hat zunehmend Auswirkungen<br />
auf das Bündnis und steht deshalb auf der Tagesordnung des Rats<br />
und der ihm nachgestellten Ausschüsse. Das Konsultationsinstrumentarium<br />
der <strong>NATO</strong> steht jederzeit zur Verfügung und wird von den Mitgliedstaaten in<br />
solchen Fällen ausgiebig genutzt, selbst wenn die <strong>NATO</strong> als Bündnis möglicherweise<br />
nicht direkt betroffen ist. Im Rahmen gemeinsamer Beratungen können<br />
die Bündnispartner schon frühzeitig die Bereiche bestimmen, in denen im<br />
Interesse von Sicherheit und Stabilität gegebenenfalls koordinierte Maßnahmen<br />
getroffen werden müssen.<br />
171
Andererseits lässt sich die Notwendigkeit einer Konsultation nicht allein<br />
auf politische Angelegenheiten beschränken. Auch in zahlreichen anderen<br />
Bereichen finden umfassende Beratungen statt. Dabei handelt es sich um<br />
einen kontinuierlichen, sowohl auf <strong>info</strong>rmeller als auch formeller Ebene ablaufenden<br />
Prozess, der aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft der nationalen<br />
Vertretungen des Bündnisses im selben Hauptquartier kaum Verzögerungen<br />
oder Störungen erfährt. Bei Bedarf kann in besonders wichtigen oder dringenden<br />
Angelegenheiten unter Beteiligung der Vertreter aller betroffenen Regierungen<br />
kurzfristig intensive Arbeit geleistet werden.<br />
Die Konsultation innerhalb des Bündnisses hat vielerlei Formen. Generell<br />
bedeutet sie den einfachen Austausch von Informationen und Meinungen. Auf<br />
einer anderen Ebene umfasst sie die Bekanntgabe von Maßnahmen oder Entscheidungen,<br />
die von den Regierungen bereits getroffen wurden bzw. deren<br />
Umsetzung ansteht und die die Interessen der anderen Bündnispartner mitteloder<br />
unmittelbar berühren. Aber auch eine Ankündigung durch die Regierungen<br />
über künftig zu treffende Maßnahmen oder Entscheidungen kann Gegenstand<br />
der Beratungen sein, um damit die Möglichkeit einzuräumen, diese von<br />
anderen bestätigen oder kommentieren zu lassen. Des weiteren kann sich die<br />
Konsultation auf Diskussionen erstrecken, die zu dem Zweck geführt werden,<br />
einen Konsens über die einzuschlagenden Politik oder der zu treffenden<br />
Begleitmaßnahmen zu erzielen. Schließlich soll sie es den Mitgliedstaaten<br />
ermöglichen, allseits annehmbare Vereinbarungen zu gemeinsamen Entscheidungen<br />
oder Vorgehensweisen des Bündnisses als Ganzes herbeizuführen.<br />
Regelmäßige Konsultationen zwischen den Partnerstaaten über einschlägige<br />
politische Fragen finden auch im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
(EAPR) sowie mit Russland in erster Linie über den Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR), mit der Ukraine über die <strong>NATO</strong>-<br />
Ukraine-Kommission (NUK) und mit Teilnehmern im Mittelmeerdialog der<br />
<strong>NATO</strong> über die <strong>NATO</strong>-Kooperationsgruppe Mittelmeer statt. Als Grundsatz für<br />
die Konsultationen in diesen Gremien dient die seit Langem bei Beratungen<br />
innerhalb des Bündnisses selbst geübte Praxis mit der gleichen Offenheit und<br />
kooperativen Einstellung. Die Aufgaben dieser Institutionen werden in den entsprechenden<br />
Kapiteln ausführlicher erörtert. Schließlich sind Konsultationen<br />
der <strong>NATO</strong> mit jedem aktiven Teilnehmer in der Partnerschaft für den Frieden<br />
vorgesehen, wenn der jeweilige Partner seine territoriale Integrität, politische<br />
Unabhängigkeit oder Sicherheit unmittelbar bedroht sieht.<br />
Indem sie den Prozess der Entscheidungsfindung von Konsens und Einstimmigkeit<br />
abhängig machen, berücksichtigen die Bündnispartner die Erfahrungen<br />
und Auffassungen der einzelnen Staaten und machen dabei gleichzeitig<br />
von dem Instrumentarium und den Verfahren Gebrauch, die gemeinsames,<br />
schnelles und entschlossenes Handeln ermöglichen, wenn es die Umstände<br />
172
erfordern. Die Praxis des täglichen Informationsaustauschs und der ständigen<br />
Konsultation stellt sicher, dass die Regierungen kurzfristig zusammenkommen<br />
können, wann immer dies erforderlich wird, oft in Kenntnis der jeweiligen<br />
Standpunkte, um eine gemeinsame Politik zu vereinbaren. Gegebenenfalls<br />
werden Anstrengungen zur Angleichung unterschiedlicher Standpunkte unternommen,<br />
damit gemeinsame Maßnahmen mit der ganzen Autorität der Entscheidungen<br />
und Geschlossenheit der Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten<br />
werden können. Wenn solche Entscheidungen getroffen wurden,<br />
drücken sie den gemeinsamen Willen der beteiligten Staaten aus, sie uneingeschränkt<br />
umzusetzen. Entscheidungen, die politisch problematisch sein<br />
können oder in Bezug auf die Mittelzuweisung mit anderen Projekten konkurrieren,<br />
erhalten so mehr Gewicht und Glaubwürdigkeit.<br />
Alle <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten nehmen in vollem Umfang an der politischen<br />
Ebene der Kooperation innerhalb des Bündnisses teil und bekennen sich gleichermaßen<br />
zu den Bestimmungen des Nordatlantikvertrags, nicht zuletzt zur<br />
gegenseitigen Verpflichtung gemäß Artikel 5, der die Unteilbarkeit ihrer Sicherheit<br />
symbolisiert, nämlich einen Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen<br />
als Angriff gegen alle anzusehen.<br />
Die Art und Weise, in der sich das Bündnis entwickelt hat, ist dennoch<br />
Garant dafür, dass unterschiedlichen Bedürfnissen und politischen Ansätzen<br />
der Mitgliedstaaten im Rahmen der Allianz Rechnung getragen werden kann.<br />
Diese Flexibilität zeigt sich auf verschiedenste Weise. In manchen Fällen können<br />
sich Meinungsunterschiede weitgehend auf Verfahrensfragen beschränken<br />
und ohne Weiteres geklärt werden. Island verfügt beispielsweise nicht<br />
über Streitkräfte und ist deshalb in den militärischen Gremien der <strong>NATO</strong> durch<br />
einen zivilen Beamten vertreten, wenn es dies wünscht. In anderen Fällen können<br />
diese Unterschiede schon gravierender sein. Frankreich, ein Gründungsmitglied<br />
der Allianz von 1949, hat sich 1966 aus der integrierten Militärorganisation<br />
der <strong>NATO</strong> zurückgezogen, ist aber nach wie vor Vollmitglied in ihren<br />
politischen Strukturen. Spanien trat dem Bündnis 1982 bei, blieb aber entsprechend<br />
einem 1986 erfolgten Volksentscheid außerhalb seiner integrierten<br />
Militärstruktur.<br />
Auf dem Madrider Gipfeltreffen von 1997 bekundete Spanien seine Bereitschaft<br />
zur uneingeschränkten Beteiligung an der sich neu abzeichnenden<br />
Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>, sobald diese endgültig vereinbart sein würde.<br />
Im Dezember 1997 wurde die Einrichtung einer neuen Kommandostruktur als<br />
Ganzes vereinbart; dabei ging es im Besonderen um Art, Zahl und Standorte<br />
der militärischen Hauptquartiere. In ihren Kommuniqués am Ende des Jahres<br />
begrüßten die <strong>NATO</strong>-Außen- und -Verteidigungsminister die Ankündigung<br />
Spaniens, der neuen Militärorganisation beizutreten und an der soeben vereinbarten<br />
neuen Kommandostruktur mitzuwirken.<br />
173
Unterschiede zwischen den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten können sich auch aus<br />
ihrer geographischen, politischen, militärischen oder verfassungsrechtlichen<br />
Lage ergeben. Die Teilnahme Norwegens und Dänemarks an den militärischen<br />
Dispositionen der <strong>NATO</strong> muss beispielsweise mit dem innerstaatlichen Recht<br />
vereinbar sein, das eine Stationierung von Nuklearwaffen und fremden Streitkräften<br />
auf ihrem Hoheitsgebiet in Friedenszeiten nicht zulässt. Auch können<br />
auf regionaler Ebene getroffene militärische Vereinbarungen allein die Streitkräfte<br />
der unmittelbar betroffenen Staaten oder diejenigen Streitkräfte angehen,<br />
die speziell für Einsätze in dem jeweiligen Operationsgebiet ausgerüstet<br />
sind. Dies gilt beispielsweise für die von den einzelnen Staaten für die ACE-<br />
Eingreifkräfte beigestellten Streitkräfte und die Ständigen Einsatzverbände der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
KRISENBEWÄLTIGUNG<br />
Die der Krisenbewältigung von den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten beigemessene<br />
Bedeutung geht aus dem 1999 veröffentlichten Strategischen Konzept hervor,<br />
in dem die Krisenbewältigung als eine der grundlegenden Sicherheitsaufgaben<br />
des Bündnisses definiert wird. Diesem Strategischen Konzept zufolge steht die<br />
<strong>NATO</strong> zur Erhöhung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum<br />
bereit, von Fall zu Fall und im Konsens übereinstimmend mit Artikel 7 des<br />
Washingtoner Vertrags zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und sich<br />
bei der Krisenbewältigung u. a. durch Krisenreaktionseinsätze aktiv einzusetzen.<br />
Die Aufrechterhaltung einer Fähigkeit zur erfolgreichen Krisenbewältigung<br />
ist integraler Bestandteil des Bündniskonzepts zur Erhaltung des Friedens und<br />
Stärkung von Sicherheit und Stabilität im euro-atlantischen Raum.<br />
Angesichts der völlig anderen Risiken, denen sich die <strong>NATO</strong> seit dem<br />
Ende des Kalten Krieges gegenübersieht, wurde die Krisenbewältigungspolitik<br />
des Bündnisses ebenfalls einer Anpassung unterzogen. Sie beruht auf drei<br />
einander ergänzenden Elementen: Dialog, Zusammenarbeit mit anderen Staaten<br />
und Erhaltung der kollektiven Verteidigungsfähigkeit der <strong>NATO</strong>. Diese Elemente<br />
sollen in ihrer Gesamtheit gewährleisten, dass die euro-atlantische<br />
Sicherheit gefährdende Krisen verhindert oder mit friedlichen Mitteln beigelegt<br />
werden können.<br />
Die Konsultation zwischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten spielt eine wesentliche<br />
Rolle bei der Krisenbewältigung. Ihr fällt in Spannungs- und Krisenzeiten<br />
besondere Bedeutung zu. In diesen Situationen kommt es im Interesse schneller<br />
einvernehmlicher Entscheidungen über die bei politischen, militärischen<br />
und zivilen Notfällen zu ergreifenden Maßnahmen auf die sofortige und ständige<br />
Konsultation zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten an. Wichtigste<br />
<strong>NATO</strong>-Organe für die in diesem Kontext geforderte intensive Konsultation<br />
174
sind der Rat und der Verteidigungsplanungsausschuss, die von der Koordinierungsgruppe<br />
für Grundsatzfragen, dem Politischen Ausschuss, dem Militärausschuss<br />
und dem Oberausschuss Zivile Notfallplanung unterstützt werden. Bei<br />
Bedarf können auch andere <strong>NATO</strong>-Ausschüsse eingeschaltet werden.<br />
Die dadurch zum Tragen kommenden Arbeitsweisen und Verfahren bilden<br />
das Instrumentarium für das Krisenmanagement des Bündnisses. Die zur<br />
Unterstützung dieses Prozesses benötigten Hilfsmittel, wie z. B. Fernmeldeeinrichtungen,<br />
werden vom rund um die Uhr besetzten Lagezentrum der <strong>NATO</strong><br />
bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen werden in Zusammenarbeit mit den<br />
Regierungen der Mitgliedstaaten und den Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshabern<br />
Übungen zur Erprobung und Entwicklung von Krisenbewältigungsverfahren<br />
durchgeführt. Vorkehrungen, Verfahren und Einrichtungen zur Krisenbewältigung<br />
sowie Vorbereitung und Durchführung einschlägiger Übungen werden<br />
genauso wie in Zusammenarbeit mit Partnerstaaten durchgeführte Krisenbewältigungsmaßnahmen<br />
vom Ausschuss für Einsatz und Übungen koordiniert.<br />
In Anbetracht des wichtigen Beitrags, den Partnerstaaten auf diesem<br />
Gebiet leisten können, ist die Krisenbewältigung auch einer der vereinbarten<br />
Tätigkeitsbereiche im Rahmen des PfP-Arbeitsplans und wurde auch in die<br />
Individuellen Partnerschaftsprogramme aufgenommen. Zu den einschlägigen<br />
Aktivitäten gehören Vorträge und Beratungen, Expertenbesuche, Lehrgänge<br />
zur Krisenbewältigung, die Beteiligung von Partnerstaaten an der jährlichen<br />
<strong>NATO</strong>-weiten Krisenbewältigungsübung und die Erarbeitung allgemeiner Krisenbewältigungsdokumente<br />
für die Partnerstaaten. Krisenbewältigung wird<br />
auch in der Grundakte über gemeinsame Beziehungen, Zusammenarbeit und<br />
Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen Föderation sowie in der<br />
Charta über eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />
Ukraine als ein Betätigungsfeld für Konsultation und Kooperation ausgewiesen<br />
(siehe Kapitel 3). Auch im Kontext des Mittelmeerdialogs wird das Thema diskutiert.<br />
DIE MILITÄRISCHE DIMENSION<br />
Vor dem Hintergrund des aktuellen politischen und strategischen Umfelds<br />
in Europa hängt der Erfolg der <strong>NATO</strong> bei der Friedenserhaltung und Konfliktverhütung<br />
mehr denn je von einer wirksamen vorbeugenden Diplomatie und<br />
der erfolgreichen Bewältigung sicherheitsgefährdender Krisen ab. Die politischen,<br />
wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Faktoren von Sicherheit<br />
und Stabilität gewinnen deshalb zunehmend an Bedeutung.<br />
Dennoch bleibt die militärische Dimension des Bündnisses ein für die<br />
Erhaltung der Stabilität in Europa und für die Krisenbewältigung unverzichtba-<br />
175
er Faktor. Die Umstrukturierung der Streitkräfte des Bündnisses seit dem<br />
Ende des Kalten Krieges ermöglicht es der <strong>NATO</strong> nunmehr, auf ein wesentlich<br />
breiteres Spektrum von Eventualfällen zu reagieren. Die Aufrechterhaltung<br />
eines angemessenen Militärpotenzials und die unmissverständliche Bereitschaft,<br />
gemeinsam zur kollektiven Verteidigung beizutragen, bleiben für die<br />
sicherheitspolitischen Ziele des Bündnisses weiter von zentraler Bedeutung.<br />
Letztlich soll dieses Potenzial zusammen mit der Solidarität auf politischer<br />
Ebene jeden Versuch zur Ausübung von Druck und zur Einschüchterung unterbinden<br />
und gewährleisten, dass eine militärische Aggression gegen das Bündnis<br />
niemals als eine auch nur im Ansatz erfolgversprechende Option angesehen<br />
werden kann. Damit werden die Sicherheit und territoriale Integrität der<br />
Mitgliedstaaten sowie der Schutz Europas als Ganzes vor den Folgen, die aus<br />
jeder beliebigen Bedrohung des Bündnisses entstehen würden, gewährleistet.<br />
Der Rahmen für den Verteidigungsplanungsprozess der <strong>NATO</strong> ergibt sich<br />
aus den grundlegenden Prinzipien, die das Fundament der kollektiven Sicherheit<br />
bilden: politische Solidarität der Mitgliedstaaten, Förderung von Zusammenarbeit<br />
und starken Bindungen zwischen den Staaten in allen Bereichen,<br />
die ihren gemeinsamen und individuellen Interessen dienen, gemeinsame<br />
Übernahme der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie Anerkennung<br />
gegenseitiger Verpflichtungen und gemeinsames Engagement zur Aufrechterhaltung<br />
angemessener Streitkräfte zur Unterstützung der Bündnisstrategie und<br />
-politik.<br />
Bei der Entscheidung über Größe und Art ihres Beitrags zur kollektiven<br />
Verteidigung bleibt die volle Souveränität und Handlungsfreiheit der Mitgliedstaaten<br />
erhalten. Dennoch erfordert die Verteidigungsstruktur des Bündnisses,<br />
dass die Mitgliedstaaten bei individuellen Entscheidungen die Gesamtbelange<br />
des Bündnisses berücksichtigen. Sie folgen deshalb vereinbarten Verteidigungsplanungsverfahren,<br />
die ihnen die Methoden und Instrumentarien an die<br />
Hand geben, mit denen sie über die für die Umsetzung der Bündnispolitik erforderlichen<br />
Streitkräfte entscheiden, nationale Verteidigungspläne koordinieren<br />
und Streitkräfteplanungsziele festlegen können, die dem Interesse des Bündnisses<br />
insgesamt entsprechen 1 . Der Planungsprozess bezieht zahlreiche Faktoren<br />
ein, unter anderem die sich verändernde politische Lage, Beurteilungen<br />
der zur Erfüllung des Auftrags benötigten Streitkräfte durch die <strong>NATO</strong>-Befehlshaber,<br />
technologische Entwicklungen, die Forderung nach einer gerechten<br />
Aufteilung von Aufgaben, Risiken und Verantwortlichkeiten innerhalb des<br />
Bündnisses und die jeweiligen wirtschaftlichen und finanziellen Möglichkeiten<br />
der einzelnen Mitgliedstaaten. Der Prozess gewährleistet auf diese Weise eine<br />
1 Frankreich nimmt nicht an der Streitkräfteplanung teil.<br />
176
gemeinschaftliche Prüfung aller relevanten Erwägungen mit dem Ziel, die für<br />
die Verteidigung verfügbaren nationalen Ressourcen optimal nutzen zu können.<br />
Eine enge Abstimmung zwischen den internationalen zivilen und militärischen<br />
Stäben, den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden und Regierungen wird im Rahmen<br />
eines jährlichen Informationsaustauschs über nationale Planungen erreicht.<br />
Dieser Informationsaustausch ermöglicht es, die Absichten der einzelnen Staaten<br />
an den Gesamterfordernissen der <strong>NATO</strong> zu messen und gegebenenfalls<br />
im Lichte neuer politischer Ministerrichtlinien, des Modernisierungsbedarfs<br />
sowie geänderter Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Streitkräfte selbst<br />
neu zu überdenken. Alle diese Aspekte werden ständig überprüft und in jeder<br />
Phase der Verteidigungsplanung genauestens untersucht.<br />
Als Teil der Anpassung des Bündnisses wurde eine Überprüfung seiner<br />
Verteidigungsplanung vorgenommen. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen<br />
wurden von den Ministern im Juni 1997 bestätigt. Es wurde ein einzelner,<br />
kohärenter und gestraffter Prozess geschaffen, der gewährleistet, dass die<br />
<strong>NATO</strong> die zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des Bündnisses<br />
erforderliche Entwicklung von Streitkräften und Fähigkeiten fortsetzt. Dazu<br />
gehört die Unterstützung von gegebenenfalls unter Leitung der Europäischen<br />
Union im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
durchgeführten Operationen. Im gleichen Zusammenhang ermöglicht dieser<br />
Prozess die Bereitstellung von Unterstützung innerhalb der Allianz für alle<br />
europäischen Bündnispartner im Hinblick auf deren Planungsmaßnahmen zur<br />
Durchführung von Operationen unter Leitung der EU.<br />
Ausgangspunkt für die Verteidigungsplanung war das 1991 angenommene<br />
Strategische Konzept, das die Grundzüge der Bündnisziele und die Mittel<br />
zu ihrer Umsetzung vorgibt. Das ursprüngliche Strategische Konzept wurde<br />
durch das neue Strategische Konzept des Bündnisses ersetzt, das anlässlich<br />
des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999 von den <strong>NATO</strong>-Staats- und<br />
Regierungschefs gebilligt wurde. Detailliertere Vorgaben werden alle zwei<br />
Jahre von den Verteidigungsministern in Form der „Ministerrichtlinien” herausgegeben.<br />
Diese enthalten Weisungen für die Verteidigungsplanung im Allgemeinen<br />
und die Streitkräfteplanung im Besonderen. Sie erstrecken sich auf die<br />
politischen, wirtschaftlichen, technologischen und militärischen Faktoren, die<br />
sich auf die Entwicklung der Streitkräfte und Fähigkeiten der Bündnispartner<br />
auswirken könnten, und bestimmen die Prioritäten und Belange, die in erster<br />
Linie von den <strong>NATO</strong>-Militärbehörden bei der Konzipierung ihrer Streitkräfteziele<br />
und in zweiter Linie von den Mitgliedstaaten bei ihrer eigenen Planung<br />
berücksichtigt werden müssen. Sie befassen sich mit der Planung für die<br />
Streitkräfte und Fähigkeiten, die sowohl für die kollektive Verteidigung als auch<br />
für Eventualfälle, die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 des<br />
177
Washingtoner Vertrags 2 fallen, erforderlich sind. Sie enthalten darüber hinaus<br />
gegebenenfalls Richtlinien für die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen.<br />
Als Ergebnis der 1997 durchgeführten Überprüfung des Verteidigungsplanungsprozesses<br />
enthalten die Ministerrichtlinien nunmehr auch politische<br />
Leitlinien der Westeuropäischen Union (WEU), mit denen der wahrscheinliche<br />
Umfang von unter europäischer Leitung geführten Operationen definiert wird.<br />
Unter Zugrundelegung dieser Richtlinien werden konkrete Planungsziele<br />
für die Streitkräfte der einzelnen Mitgliedstaaten ausgearbeitet. Diese als<br />
„Streitkräfteplanungsziele” bekannten Vorgaben gelten normalerweise für<br />
einen Zeitraum von sechs Jahren, können in bestimmen Fällen aber auch weiter<br />
in die Zukunft reichen. Wie die Richtlinien der Verteidigungsminister werden<br />
auch sie alle zwei Jahre auf den neuesten Stand gebracht.<br />
Die Verteidigungsplanung des Bündnisses ist Gegenstand einer jährlichen<br />
Überprüfung; in diesem Zusammenhang erteilen die Verteidigungsminister ihre<br />
Richtlinien in Form einer „Jährlichen Verteidigungsüberprüfung”. Im Zuge der<br />
Beantwortung eines jährlich herausgegebenen „Fragebogens zur Verteidigungsplanung”<br />
erstellen die Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Streitkräftepläne<br />
und Verteidigungsetats für den von der Überprüfung erfassten Fünfjahreszeitraum<br />
und legen diese dem Bündnis vor. Die jährliche<br />
Verteidigungsüberprüfung soll den Beitrag der Mitgliedstaaten zur gemeinsamen<br />
Verteidigung vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten und Grenzen unter<br />
Berücksichtigung der ihnen vorgegebenen Streitkräfteziele festlegen. Sie führt<br />
zur Erstellung eines gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Streitkräfteplans, der die Grundlage<br />
für die Verteidigungsplanung der <strong>NATO</strong> über einen Zeitraum von fünf Jahren<br />
bildet.<br />
Die Antworten der einzelnen Mitgliedstaaten auf den Fragebogen zur Verteidigungsplanung<br />
werden zeitgleich durch den Internationalen Stab (IS) und<br />
die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden geprüft. Der Internationale Stab erstellt für jeden<br />
Mitgliedstaat einen Einzelbericht in Entwurfsform. In diesen Berichten werden<br />
alle bestehenden Differenzen zwischen den <strong>NATO</strong>-Streitkräftezielen und den<br />
Plänen der einzelnen Mitgliedstaaten detailliert dargelegt, einschließlich Angaben<br />
darüber, inwieweit die nationalen Pläne mit den Erfordernissen für EUgeführte<br />
Operationen in Einklang stehen. Des Weiteren wird dargestellt, ob die<br />
einzelnen Länder ihren bestehenden streitkräftebezogenen Verpflichtungen im<br />
laufenden Jahr nachgekommen sind bzw. ob erwartet wird, dass sie die<br />
2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags behandelt in erster Linie die Abschreckung vor dem Einsatz von<br />
Gewalt gegen die Mitglieder des Bündnisses und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegen<br />
einen der Mitgliedstaaten als Angriff gegen alle Bündnismitglieder gewertet wird. Bündnisaktivitäten,<br />
die nicht unter die Bestimmungen von Artikel 5 fallen, werden zusammenfassend als „nicht unter<br />
Artikel 5 fallende Operationen” bezeichnet.<br />
178
geplanten Ziele erreichen. Bestehende Engpässe werden erörtert und die<br />
Bemühungen der einzelnen Staaten vor dem Hintergrund ihrer Möglichkeiten<br />
und Grenzen beurteilt. Die als Entwurf vorliegenden Einzelberichte werden<br />
durch Stellungnahmen der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber ergänzt, die sich<br />
schwerpunktmäßig mit den Fähigkeiten der Streitkräfte im Hinblick auf die operativen<br />
Erfordernisse und Aufgaben befassen.<br />
Die Einzelberichte werden im Rahmen „multilateraler Untersuchungen”<br />
geprüft. Dazu gehört auch eine Überprüfung des Umfangs, in dem die einzelnen<br />
Staaten ihren streitkräftebezogenen Verpflichtungen im laufenden Jahr<br />
nachgekommen sind. Im Rahmen dieser Untersuchungen sollen vor allem<br />
mögliche Differenzen zwischen den Streitkräfteplänen der einzelnen Länder<br />
und den <strong>NATO</strong>-Streitkräftezielen oder -plänen ausgeräumt werden. Sie dienen<br />
aber auch der Beurteilung des Umfangs, in dem die Pläne der betreffenden<br />
Bündnisstaaten die Forderungen von EU-geführten Operationen unterstützen<br />
und zur Abstimmung der Verteidigungspläne der einzelnen Mitgliedstaaten beitragen<br />
könnten.<br />
Auf der Grundlage der die jeweiligen Mitgliedstaaten betreffenden Einzelberichte<br />
und einer Stellungnahme des Militärausschusses wird ein Sammelbericht<br />
erstellt und dem Verteidigungsplanungsausschuss vorgelegt. Dieser<br />
Bericht enthält einen Vorschlag für einen <strong>NATO</strong>-Fünfjahres-Streitkräfteplan zur<br />
Annahme durch die Verteidigungsminister und untersucht die Ausgewogenheit,<br />
Durchführbarkeit und Annehmbarkeit des Streitkräfteplans insgesamt.<br />
Des Weiteren wird geprüft, ob die einzelnen Staaten ihren streitkräftebezogenen<br />
Verpflichtungen im laufenden Jahr nachgekommen sind, und beurteilt,<br />
inwieweit den in den Ministerrichtlinien niedergelegten Gesamtzielen und<br />
besonderen Weisungen auch im Hinblick auf die Erfordernisse für EU-geführte<br />
Operationen entsprochen wurde. Als Teil der Konsultationen im Bündnisrahmen<br />
werden zusätzliche „außerplanmäßige” Konsultationen mit Bündnispartnern<br />
notwendig, wenn ein Land wichtige Änderungen an den von den Ministern<br />
in der Verteidigungsüberprüfung und der Festsetzung der Streitkräfteziele<br />
genehmigten Verpflichtungen und Plänen in Erwägung zieht. Solche Konsultationen<br />
finden auch dann statt, wenn der Zeitplan für nationale Entscheidungen<br />
eine Prüfung dieser Änderungen in der nächsten Verteidigungsüberprüfung<br />
nicht zulässt.<br />
NUKLEARPOLITIK<br />
Die Änderungen in der <strong>NATO</strong>-Nuklearstrategie und dem entsprechenden<br />
Streitkräftedispositiv sind konkrete Beispiele für die vielen positiven Schritte,<br />
die zur Anpassung an das neue Sicherheitsumfeld unternommen wurden. Die<br />
seit dem Ende des Kalten Krieges erzielten bedeutenden Verbesserungen des<br />
Sicherheitsumfelds haben es der <strong>NATO</strong> ermöglicht, ihre Abhängigkeit von<br />
179
Nuklearstreitkräften drastisch zu verringern. Ihre Strategie ist zwar unverändert<br />
die der Kriegsverhinderung, sie wird jedoch nicht mehr von der Möglichkeit<br />
einer Eskalation unter Einsatz von Nuklearwaffen beherrscht.<br />
Die Nuklearstreitkräfte der <strong>NATO</strong> tragen zum Erhalt von Frieden und Stabilität<br />
in Europa bei, indem sie die Irrationalität eines großen Krieges in der<br />
euro-atlantischen Region unterstreichen. Sie machen die Risiken einer<br />
Aggression gegen die <strong>NATO</strong> auf eine Weise unkalkulierbar und untragbar, wie<br />
dies mit konventionellen Kräften allein nicht möglich wäre. Darüber hinaus<br />
schaffen sie Unsicherheit in den Ländern, die durch den angedrohten oder<br />
tatsächlichen Einsatz von ABC-Waffen 3 gegen die <strong>NATO</strong> möglicherweise einen<br />
politischen oder militärischen Vorteil zu erlangen suchen. Dadurch, dass es zur<br />
Förderung der Stabilität in Europa beiträgt, potenzielle Gegner entmutigt, einen<br />
Einsatz von Massenvernichtungswaffen (MVW) in Erwägung zu ziehen und<br />
damit zur Abschreckung vor einem solchen Einsatz beiträgt, dient das nukleare<br />
Kräftedispositiv der <strong>NATO</strong> nicht nur den Interessen ihrer Bündnispartner, sondern<br />
auch denen ihrer Partnerstaaten und Europas insgesamt.<br />
Die verringerte Abhängigkeit der <strong>NATO</strong> von Nuklearstreitkräften zeigt sich<br />
im umfangreichen Abbau dieser Kräfte selbst. 1991 beschloss die <strong>NATO</strong>, die<br />
Anzahl der den substrategischen 4 Streitkräften in Europa zur Verfügung stehenden<br />
Waffen gegenüber der Anzahl während des Kalten Krieges um über 85<br />
Prozent zu verringern. Daneben werden auch die den Bündnispartnern zur<br />
Verfügung stehenden strategischen Streitkräfte reduziert.<br />
Die einzigen in Europa noch verbliebenen bodengestützten Nuklearwaffen<br />
der <strong>NATO</strong> in Europa sind Bomben für Flugzeuge mit dualer Einsatzfähigkeit.<br />
Auch die Zahl dieser Waffen wurde bereits deutlich verringert; zudem<br />
werden sie an entsprechend weniger Standorten unter hohen Sicherheitsvorkehrungen<br />
gelagert. Der Bereitschaftsgrad der für den Einsatz dieser Waffen<br />
vorgesehenen Flugzeuge wurde nach und nach gesenkt; die konventionelle<br />
Einsatzaufgabe rückt zunehmend in den Vordergrund. Keine einzige Nuklearwaffe<br />
der <strong>NATO</strong> ist auf ein bestimmtes Land gerichtet.<br />
3 Die Begriffe ABC (atomare, biologische und chemische Waffen) sowie MVW (Massenvernichtungswaffen)<br />
sind austauschbar.<br />
4 Die Begriffe „strategisch” und „substrategisch” werden in manchen Staaten unterschiedlich interpretiert.<br />
Strategische Nuklearwaffen werden in der Regel als Waffen „interkontinentaler” Reichweite<br />
(über 5.500 Kilometer) definiert; in bestimmten Fällen können dazu jedoch auch ballistische Mittelstreckenraketen<br />
geringerer Reichweite gehören. Der Begriff „substrategische” Nuklearwaffen wird in<br />
<strong>NATO</strong>-Dokumenten bereits seit 1989 für Nuklearwaffen mittlerer und kurzer Reichweite verwendet;<br />
heute bezieht er sich in erster Linie auf luftfahrzeuggestützte Waffen für <strong>NATO</strong>-Flugzeuge mit dualer<br />
Einsatzfähigkeit sowie eine geringe Anzahl Trident-Gefechtsköpfe des Vereinigten Königreichs<br />
mit neuen substrategischen Funktionen (alle sonstigen substrategischen Nuklearwaffen wurden aus<br />
Europa abgezogen).<br />
180
Nach Ansicht der Mitgliedstaaten können die Erfordernisse des Bündnisses<br />
in abhersehbarer Zukunft mit diesem „substrategischen” Kräftedispositiv<br />
erfüllt werden. Die <strong>NATO</strong> hat auch erklärt, dass eine Erweiterung des Bündnisses<br />
keine Änderung ihrer Nuklearkonzeption notwendig machen wird. Die<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten haben keinerlei Absichten, Pläne oder Gründe, Nuklearwaffen<br />
auf dem Territorium neuer Mitgliedstaaten zu stationieren. Sie sehen derzeit<br />
und auch in Zukunft keine Notwendigkeit zur Änderung irgendwelcher Aspekte<br />
der nuklearen Konzeption oder Politik der <strong>NATO</strong>.<br />
Die durch das Nuklearpotenzial der <strong>NATO</strong> gewährleistete kollektive<br />
Sicherheit gilt für alle Mitgliedstaaten und ist für jeden einzelnen von ihnen, der<br />
sich andernfalls verwundbar fühlen könnte, ein Sicherheitsgarant. Die Präsenz<br />
der in Europa stationierten und zur <strong>NATO</strong> abgestellten Nuklearstreitkräfte der<br />
Vereinigten Staaten stellt ein wichtiges politisches und militärisches Bindeglied<br />
zwischen den europäischen und den nordamerikanischen Bündnispartnern<br />
dar. Gleichzeitig werden durch die Beteiligung der Nicht-Nuklearstaaten des<br />
Bündnisses an der Nuklearkonzeption die Solidarität des Bündnisses, die<br />
gemeinsame Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Wahrung ihrer Sicherheit<br />
und die breite Fächerung der Lasten- und Risikoteilung im Bündnisrahmen<br />
unter Beweis gestellt.<br />
Die politische Aufsicht über das Nuklearpotenzial der <strong>NATO</strong> wird ebenfalls<br />
von allen Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt. Die Nukleare Planungsgruppe<br />
der <strong>NATO</strong> (NPG) stellt ein Forum dar, in dem die Verteidigungsminister von<br />
Nuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses gleichermaßen an der Entwicklung<br />
der Nuklearpolitik und an den Entscheidungen über das Nuklearpotenzial<br />
der <strong>NATO</strong> mitwirken.<br />
Weitere Informationen zur Rolle der <strong>NATO</strong>-Nuklearstreitkräfte im neuen<br />
Sicherheitsumfeld und zu den Reduzierungen auf diesem Gebiet sind Kapitel 2<br />
zu entnehmen.<br />
WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT<br />
Die Grundlage für die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb des<br />
Bündnisses liefert Artikel 2 des Nordatlantikvertrags, der besagt, dass die Mitgliedstaaten<br />
„bestrebt [sein werden], Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik<br />
zu beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen<br />
einzelnen oder allen Parteien zu fördern”. Der zur Förderung der Zusammenarbeit<br />
auf diesem Gebiet eingerichtete Wirtschaftsausschuss der <strong>NATO</strong> ist das<br />
einzige Forum des Bündnisses, das sich ausschließlich mit Konsultationen<br />
über wirtschaftliche Entwicklungen befasst, die sich unmittelbar auf die Sicherheitspolitik<br />
auswirken. Analysen und gemeinsame Beurteilungen sicherheitsre-<br />
181
levanter wirtschaftlicher Entwicklungen sind Schlüsselelemente bei der Koordinierung<br />
der Verteidigungsplanung des Bündnisses. Sie befassen sich beispielsweise<br />
mit Vergleichen der Verteidigungsausgaben, Entwicklungen in der<br />
Rüstungsindustrie, der Verfügbarkeit von Ressourcen für die Umsetzung von<br />
Verteidigungsplänen und der Sicherung eines angemessenen Preis-Leistungs-<br />
Verhältnisses in den Rüstungssektoren der nationalen Volkswirtschaften.<br />
Grundlage der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Allianz ist die Feststellung,<br />
dass politische Kooperation und wirtschaftlicher Konflikt sich nicht<br />
miteinander vereinbaren lassen. Deshalb muss seitens der Mitglieder eine<br />
echte Verpflichtung zur Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem wie politischem<br />
Gebiet bestehen, ebenso wie die Bereitschaft, sich in Fragen allgemeinen<br />
Belangs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen auseinanderzusetzen.<br />
Die Mitgliedstaaten sind sich bewusst, dass in vielerlei Hinsicht die Zielsetzungen<br />
und Prinzipien von Artikel 2 des Nordatlantikvertrags auch von<br />
anderen Organisationen und internationalen Gremien verfolgt und umgesetzt<br />
werden, die sich speziell mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit befassen. Die<br />
<strong>NATO</strong> vermeidet daher alle unnötigen Überschneidungen mit Tätigkeiten, die<br />
an anderer Stelle durchgeführt werden, und fördert dagegen die Zusammenarbeit<br />
zwischen den Mitgliedstaaten in allen Wirtschaftsfragen, die für das<br />
Bündnis von besonderem Interesse sind. Dies gilt vor allem für die Bereiche<br />
mit sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen. Das Bündnis dient<br />
somit als Forum zur Untersuchung unterschiedlicher und ineinandergreifender<br />
Problembereiche auf politischem, militärischem und wirtschaftlichem Gebiet.<br />
Darüber hinaus können in seinem Rahmen spezifische wirtschaftliche Maßnahmen<br />
zur Wahrung gemeinsamer bündnisweiter Interessen eingeleitet werden.<br />
Im Zusammenhang mit den Gesamtsicherheitsinteressen des Bündnisses<br />
und in Übereinstimmung mit den sich wandelnden Prioritäten gilt es, eine Vielzahl<br />
von Wirtschaftsfragen zu berücksichtigen. Dazu gehören die Untersuchung<br />
von Verteidigungsausgaben und Haushaltstrends, die Umstrukturierung<br />
der Rüstungsindustrien, die Beschäftigungslage in der Rüstungsindustrie<br />
sowie die Planung der Verteidigungsausgaben und deren Vertretbarkeit und<br />
Auswirkungen auf Umfang und Struktur der Streitkräfte.<br />
Entsprechend den vereinbarten Arbeitsplänen konzentrierten sich die wirtschaftlichen<br />
Aktivitäten der <strong>NATO</strong> in Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten<br />
auf die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich<br />
der Verteidigungshaushalte und der Verteidigungsausgaben sowie ihrer Beziehung<br />
zur Wirtschaft und zur Neustrukturierung der Rüstungsindustrien. Fragen<br />
der Rüstungswirtschaft nehmen auch im Maßnahmenkatalog des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR) für den Zeitraum von 2000 bis 2002 einen<br />
182
herausragenden Platz ein. Der Maßnahmenkatalog befasst sich insbesondere<br />
mit folgenden Themen:<br />
• Ressourcenmanagement bei den Verteidigungsausgaben;<br />
• Transparenz der Verteidigungs- und Haushaltsplanung;<br />
• Übergang von der Wehrpflicht- zur Berufsarmee;<br />
• Schließung militärischer Einrichtungen;<br />
• Umstrukturierung der Rüstungsindustrien einschließlich Privatisierung;<br />
• regionale Angelegenheiten.<br />
Es hat bereits ein fruchtbarer Dialog zwischen Bündnis- und Partnerstaaten<br />
auf dem Gebiet der Verteidigungshaushaltsplanung stattgefunden, in dem<br />
wichtige Themen wie Aufstellung des Verteidigungshaushalts, Kosten-Nutzen-<br />
Analyse einer Reduzierung des Verteidigungspotenzials, Planung und Management<br />
nationaler Rüstungsprogramme, Überwachung von Verteidigungshaushalten<br />
durch Parlamente, wirtschaftliche Aspekte beim Vergleich von<br />
Wehrpflicht- und Berufsarmee sowie die Rolle der Privatwirtschaft im Verteidigungssektor<br />
erörtert wurden.<br />
Die wirtschaftlichen Aspekte in den Bereichen Verteidigungshaushaltsplanung<br />
und Verteidigungsausgaben bilden nach wie vor das zentrale Element<br />
der Kooperation der <strong>NATO</strong> mit den Partnerstaaten. Insbesondere dürften die<br />
von den <strong>NATO</strong>-Staaten unternommenen Bemühungen, bei der Verwaltung der<br />
Verteidigungshaushalte wirtschaftliche Maßstäbe anzulegen, von herausragender<br />
Relevanz sein. Beispiele für die Bereiche, in denen die <strong>NATO</strong>-Staaten<br />
ihre Erfahrungen zur Verfügung stellen, sind u. a.:<br />
• auf die Erfahrungen der Privatwirtschaft aufbauende neue Managementgrundsätze,<br />
die auf die Einrichtung von Rüstungsagenturen<br />
abzielen, die die zuverlässige Lieferung von Sach- und Dienstleistungen<br />
innerhalb des beschränkten Rahmens vorgegebener Haushaltsmittel<br />
gewährleisten sollen,<br />
• Erweiterung des Wettbewerbs auf dem Dienstleistungssektor in Form<br />
von Auftragsvergabe, Markterkundung und externer Finanzierung;<br />
• Verbesserung der Kostenbeschränkungsverfahren und der Neubeurteilung<br />
von Prioritäten im Kontext einer Verringerung verfügbarer Ressourcen.<br />
Der wirtschaftlichen Zusammenarbeit kommt auch im Zusammenhang mit<br />
der Neustrukturierung der Rüstungsindustrie Bedeutung zu. Insbesondere die<br />
Umstellung der Rüstungsindustrien sowie die Umschulung ehemaligen Militär-<br />
183
personals stellen Bereiche dar, die für die Konsultation und Kooperation zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland, aber auch zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />
Ukraine von gegenseitigem Interesse sind.<br />
Anders als spezialisierte Finanzinstitute verfügt die <strong>NATO</strong> weder über das<br />
Mandat noch über die Mittel zur Finanzierung der Entwicklung von speziellen<br />
Programmen für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Das Bündnis ist jedoch<br />
bemüht, den Dialog und Erfahrungsaustausch mit den mit der Umsetzung der<br />
Neustrukturierung befassten Experten der Partnerländer zu fördern.<br />
Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurde zunehmend deutlich, dass es kein<br />
einheitliches Modell für die Umstrukturierung der Rüstungsindustrien gibt.<br />
Ungeachtet gemeinsamer Probleme und Herausforderungen liegt es im Interesse<br />
jedes einzelnen Landes, seine eigene spezifische Politik unter entsprechender<br />
Berücksichtigung des jeweiligen politischen, sozialen und wirtschaftlichen<br />
Umfelds zu verfolgen. Um diesen Dualismus besser zu verstehen und<br />
entsprechende gemeinsame Lehren zu ziehen, wird der Analyse der bei der<br />
Neustrukturierung des Rüstungssektors gewonnenen praktischen Erfahrungen<br />
besondere Bedeutung beigemessen. Dieser Teil der Arbeiten umfasst Einzelfallstudien<br />
und stützt sich auf die Erfahrungen vieler verschiedener kompetenter<br />
Stellen, nationaler Verwaltungen, des Managements privater und öffentlicher<br />
Unternehmen sowie kommunaler und regionaler Behörden. Darüber<br />
hinaus kann den sektoralen und regionalen Dimensionen der Rüstungsumstellung<br />
entsprechend Rechnung getragen werden.<br />
Die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet wird sich auch in Zukunft auf die<br />
praktischen Aspekte der Neustrukturierung und Anpassung der Rüstungsindustrie<br />
unter gebührender Berücksichtigung regionaler Unterschiede konzentrieren.<br />
Generell gilt es, die Entwicklungen auf der Seite der Bedarfsträger des<br />
Rüstungsmarktes ebenso wie die Reaktion auf der Seite der Lieferanten im<br />
Rahmen der Umstrukturierung der Industrie und deren wirtschaftlichen Folgen<br />
sorgfältig zu beobachten. Überdies verliert die Industrie ihren Ausnahmestatus<br />
und muss sich zunehmend den Marktzwängen beugen. Deshalb ist es gleichermaßen<br />
wichtig, die Auswirkungen der Privatisierung von Rüstungsunternehmen<br />
auf die Wirtschaft zu untersuchen.<br />
Die Sicherheitsaspekte der wirtschaftlichen Entwicklungen werden auf<br />
dem jährlichen Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> und anderen Seminaren und<br />
Arbeitstagungen erörtert. An dem Wirtschaftskolloquium nehmen Experten aus<br />
Wirtschaft, Wissenschaft und nationalen sowie internationalen Verwaltungen<br />
teil; es bildet den Rahmen für einen intensiven Gedanken- und Erfahrungsaustausch<br />
auf wirtschaftlichem Gebiet. Die in jüngster Zeit abgehaltenen Kolloquien<br />
befassten sich u. a. mit der sozialen und menschlichen Dimension der<br />
wirtschaftlichen Entwicklungen sowie mit den Reformen in den Kooperations-<br />
Partnerstaaten, dem Status dieser Reformen, ihren Auswirkungen auf die<br />
184
Sicherheit sowie die mit ihnen einhergehenden Möglichkeiten und Beschränkungen<br />
und schließlich mit der Privatisierung in den Kooperations-Partnerstaaten<br />
5 .<br />
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
Für die Darstellung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik<br />
und der Aufgabe, die ein Mitgliedstaat in der <strong>NATO</strong> zu erfüllen hat, sind die einzelnen<br />
Regierungen selbst verantwortlich. Die Wahl der dabei anzuwendenden<br />
Methoden und die Mittel, die zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über Politik<br />
und Ziele der <strong>NATO</strong> eingesetzt werden sollen, variieren von Land zu Land und<br />
sind ebenfalls Sache des Mitgliedstaates. Die Regierungen aller <strong>NATO</strong>-Staaten<br />
erkennen sowohl das demokratische Recht ihrer Staatsbürger an, über die<br />
für ihre Sicherheit zuständigen internationalen Strukturen unterrichtet zu werden,<br />
als auch die Bedeutung, die dem Erhalt des öffentlichen Verständnisses<br />
und der Unterstützung ihrer jeweiligen Sicherheitspolitik zukommt.<br />
Aufgabe des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes ist es, die Öffentlichkeitsarbeit<br />
der einzelnen Länder zu ergänzen, diesen jede notwendige<br />
Unterstützung zu gewähren, die routinemäßigen Kontakte zur Presse und zu<br />
den Medien zu organisieren und als Reaktion auf das von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />
gezeigte Interesse am Bündnis Informationen anzubieten. Ausgangspunkt<br />
für dieses Interesse sind zum großen Teil die Zusammenarbeit und Partnerschaft<br />
des Bündnisses mit den Mitgliedstaaten des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
(EAPR), die besonderen bilateralen Beziehungen zu Russland und<br />
die Partnerschaft mit der Ukraine sowie die im Mittelmeerdialog erzielten Fortschritte.<br />
Darüber hinaus hat sich aufgrund des großen Interesses der Weltöffentlichkeit<br />
an den Geschehnissen in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo<br />
ein erhöhter Bedarf an Informationsprogrammen zur Erläuterung der Rolle der<br />
<strong>NATO</strong> bei der Beendigung der Krise im ehemaligen Jugoslawien und Schaffung<br />
der Voraussetzungen für künftige Stabilität in dieser Region ergeben.<br />
Andere Entwicklungen innerhalb des Bündnisses einschließlich der Umsetzung<br />
der Initiative Partnerschaft für den Frieden (PfP), der Umstrukturierung<br />
der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte sowie der internen Umgestaltung des Bündnisses, der<br />
Stärkung der europäischen Identität innerhalb des Bündnisses sowie der exter-<br />
5 Auf dem Wirtschaftskolloquium vom Mai 2001 in Bukarest wurde die Wechselbeziehung zwischen<br />
regionaler wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Sicherheit und Stabilität behandelt. Die Berichte der<br />
jährlich stattfindenden Kolloquien werden in Buchform veröffentlicht. Sie können bei der Verteilerstelle<br />
des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes angefordert werden. Die Berichte werden auch<br />
im Internet veröffentlicht (http://www.nato.int).<br />
185
nen Umgestaltung der <strong>NATO</strong> haben durchweg zu gestiegenem öffentlichen<br />
Interesse geführt und die Notwendigkeit geschaffen, dieses Interesse durch<br />
eine angemessene Informationspolitik zu befriedigen.<br />
Mit der Öffnung des Bündnisses für neue Mitglieder und insbesondere mit<br />
dem Beitritt von drei neuen Mitgliedstaaten wurde der Informationsaufgabe<br />
eine weitere bedeutende Dimension hinzugefügt. Die Regierungen der Tschechischen<br />
Republik, Ungarns und Polens sehen sich einem zunehmenden<br />
Informationsbedarf der jeweiligen Öffentlichkeit hinsichtlich der Auswirkungen<br />
einer <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft gegenüber. In allen drei Ländern waren die Kenntnisse<br />
über die <strong>NATO</strong>, die zivil-militärischen Beziehungen innerhalb des Bündnisses<br />
und die Entscheidungsfindung innerhalb der Allianz eher dürftig, und<br />
mitunter übten negative Empfindungen aus früheren Zeiten, tief verwurzelte<br />
Einstellungen und der Mangel an zuverlässigen Informationen einen nachteiligen<br />
Einfluss auf die öffentliche Meinung aus. Daher steht der <strong>NATO</strong>-Presseund<br />
-Informationsdienst in der besonderen Pflicht, die Regierungen der drei<br />
betroffenen Länder zu unterstützen und dem Informationsbedürfnis der dortigen<br />
Bevölkerung im Rahmen der verfügbaren Mittel nachzukommen. Zudem<br />
ist das Interesse an Sicherheitsbelangen und der <strong>NATO</strong> in allen neun Mitgliedstaaten<br />
des im Rahmen des Washingtoner Gipfeltreffens im April 1999<br />
gebilligten Aktionsplans zur Mitgliedschaft zunehmend gestiegen (siehe Kapitel<br />
3). Die Informationsaktivitäten der <strong>NATO</strong> werden daher entsprechend angepasst,<br />
damit in diesen Ländern angemessen auf den gestiegenen Informationsbedarf<br />
zum Bündnis reagiert werden kann.<br />
Gesamtziel der Maßnahmen des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />
ist es, der Öffentlichkeit die Fakten über die Sicherheit näher zu bringen<br />
und ihre Beteiligung an einer auf Informationen beruhenden und konstruktiven<br />
Debatte über aktuelle Sicherheitsbelange und die Zielsetzungen der künftigen<br />
Politik zu fördern. Alle Maßnahmenkataloge und Arbeitsprogramme, die der<br />
Umsetzung der Ziele der von den <strong>NATO</strong>-Staaten in den letzten Jahren ergriffenen<br />
wichtigsten Initiativen dienen sollen, enthalten besondere Abschnitte, in<br />
denen der Informationsbedarf mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele angesprochen<br />
wird. Dies gilt gleichermaßen für den von den EAPR-Außenministern<br />
verabschiedeten EAPR-Aktionsplan, für die Arbeitsprogramme des Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />
sowie für die im Rahmen des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> ins Auge gefassten<br />
Arbeiten.<br />
Die mit dem Informationsetat des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers durchgeführten<br />
Programme umfassen Aktivitäten, die innerhalb des Hauptquartiers selbst<br />
stattfinden, vom Presse- und Informationsdienst der <strong>NATO</strong> betreute externe<br />
Veranstaltungen, von staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen außerhalb<br />
des Bereichs des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers durchgeführte Aktivitäten, die<br />
186
gegebenenfalls durch konzeptionelle, praktische oder finanzielle Beiträge des<br />
Presse- und Informationsdienstes unterstützt werden, sowie von anderen<br />
externen Stellen mit direkter oder indirekter Unterstützung der <strong>NATO</strong> durchgeführte<br />
Veranstaltungen. Nachstehend werden die wichtigsten Aktivitäten dieser<br />
Art beschrieben.<br />
Neben der <strong>NATO</strong> selbst hat eine Reihe sonstiger Organisationen und<br />
Behörden einen wesentlichen Anteil an der Bereitstellung von Informationen<br />
über das Bündnis betreffende Sachverhalte, der Verteilung von Schriftmaterial,<br />
der Nutzung der Vorteile der elektronischen Kommunikation über das Internet<br />
und der Deckung des öffentlichen Informationsbedarfs. Die Liste dieser zusätzlichen<br />
Organe ist sehr umfangreich und umfasst nationale wie auch internationale<br />
Organisationen. Es gilt vor allem folgende Stellen hervorzuheben:<br />
• Presse- und Informationsdienststellen und Pressebüros der Regierungen<br />
der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sowie der EAPR- und der Partnerstaaten;<br />
• Diplomatische Vertretungen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, die im Wechsel<br />
als Kontaktstellen auf Botschaftsebene in den Hauptstädten der<br />
Partnerstaaten dienen;<br />
• Nationale Parlamente und die Nordatlantische Versammlung, ein<br />
internationales parlamentarisches Forum, das zur Förderung der Politik<br />
und der Zielsetzungen des Bündnisses auf parlamentarischer<br />
Ebene geschaffen wurde. Sitz der Nordatlantischen Versammlung ist<br />
Brüssel;<br />
• Nationale Atlantikräte, Atlantische Ausschüsse oder Atlantische Vereinigungen<br />
in den Mitglied- oder Partnerstaaten, die als Bildungseinrichtungen<br />
zur Förderung der Kenntnisse und des Wissens um die<br />
Ziele des Bündnisses und dessen Politik eingerichtet wurden;<br />
• Institute und Stiftungen, die auf nationaler oder internationaler Ebene<br />
in verschiedenen Ländern im gesamten euro-atlantischen Raum eingerichtet<br />
wurden, um verstärkt politologische und akademische<br />
Beiträge in die Sicherheitsdebatte einfließen zu lassen;<br />
• Für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Stellen der militärischen Hauptquartiere<br />
des Bündnisses in den verschiedenen Mitgliedstaaten;<br />
• Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Bündnisses wie die <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsakademie in Rom, die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau,<br />
unabhängige Institutionen wie das Marshall Centre in<br />
Oberammergau sowie nationale Verteidigungsorganisationen und<br />
-akademien;<br />
187
• Internationale Gremien, die die nationalen Vertretungen ihrer Organisationen<br />
zusammenbringen, wie z. B. die Vereinigung Atlantischer<br />
Gesellschaften, in der die Atlantischen Ausschüsse, Räte und Vereinigungen<br />
der Mitglied- und Partnerstaaten zusammengeschlossen sind,<br />
und der Interalliierte Verband der Reserveoffiziere, in dem alle einschlägigen<br />
Verbände des gesamten Bündnisbereichs vertreten sind.<br />
Die Vereinigung Atlantischer Gesellschaften unterhält ein kleines Büro<br />
in Paris und eine Kontaktstelle in Brüssel. Der Interalliierte Verband<br />
der Reserveoffiziere hat ebenfalls ein Verbindungsbüro im <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier in Brüssel;<br />
Näheres zu diesen Organisationen ist Kapitel 16 zu entnehmen.<br />
Im Zusammenhang mit Informationen zu den Aktivitäten des Militärausschusses<br />
arbeitet der Presse- und Informationsdienst direkt mit dem Büro des<br />
Beraters für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Internationalen Militärstabs<br />
zusammen.<br />
Der Presse- und Informationsdienst unterhält ein kleines regionales Informationsbüro<br />
in Reykjavik (Island). Mit Ausnahme dieses Büros gibt es keine<br />
weiteren regionalen <strong>NATO</strong>-Informationsstellen in den Mitgliedstaaten. Militärische<br />
Stäbe, die zur integrierten Militärstruktur des Bündnisses gehören und in<br />
verschiedenen Regionen des Bündnisgebiets untergebracht sind, und eine<br />
Reihe außerhalb des Brüsseler Hauptquartiers eingerichteter <strong>NATO</strong>-Agenturen<br />
und -Organisationen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Identität<br />
des Bündnisses und stellen zusätzliche Anlaufstellen und Informationsquellen<br />
dar.<br />
Als Teil der umfassenden Zusammenarbeit mit Partnerstaaten und insbesondere<br />
der kooperativen Beziehungen zu Russland und zur Ukraine hat der<br />
Nordatlantikrat die gebotenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu<br />
Informationen über das Bündnis in diesen Ländern ergriffen. 1995 genehmigte<br />
er die Bestellung eines Informationsoffiziers, der seinen Dienst in der Französischen<br />
Botschaft in Moskau aufnahm, die dann als Kontakt-Botschaft für die<br />
<strong>NATO</strong> in Russland diente.<br />
Dieses kleine Informationsbüro wurde 1996 in die Deutsche Botschaft verlegt,<br />
als die Bundesrepublik Deutschland die Funktion der Kontaktstelle übernahm.<br />
Deutschland stellte in der Folge einen Oberst ab, um die <strong>NATO</strong> bei der<br />
Entwicklung von Informationskontakten und -aktivitäten mit den russischen<br />
Streitkräften zu unterstützen.<br />
Im Januar 1998 wurde in Moskau ein selbständiges <strong>NATO</strong>-Dokumentationszentrum<br />
innerhalb der Räumlichkeiten des Russischen Instituts für Fach<strong>info</strong>rmationen<br />
über Sozialwissenschaften eingerichtet. Dieses von der <strong>NATO</strong><br />
unterstützte Zentrum ermöglicht den Zugang zu Publikationen und Dokumen-<br />
188
ten über sicherheitspolitische Fragen und gibt darüber hinaus ein Bulletin<br />
heraus, das sich an Akademiker oder sonstige interessierte Leser richtet.<br />
Die Tätigkeit des Informationsbüros und des Dokumentationszentrums<br />
wurde eingeschränkt, als Russland seine Zusammenarbeit mit der <strong>NATO</strong><br />
<strong>info</strong>lge der Militäraktion des Bündnisses zur Beendigung der Krise im Kosovo<br />
aussetzte. Im Rahmen eines Moskaubesuchs von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord<br />
Robertson im Februar 2000 wurden Übereinkünfte erzielt, die die Bündnisstaaten<br />
auf eine Wiederaufnahme des gesamten Spektrums der Zusammenarbeit<br />
gemäß der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte hoffen lassen. Im Februar 2001<br />
besuchte der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Moskau erneut; anlässlich dieses<br />
Besuchs nahm er auch die offizielle Eröffnung eines <strong>NATO</strong>-Informationsbüros<br />
mit eigenen Räumlichkeiten im Stadtzentrum vor.<br />
1996 wurde in Kiew ein <strong>NATO</strong>-Informations- und -Dokumentationszentrum<br />
eröffnet. Dieses mit Personal des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />
besetzte und von diesem finanzierte Zentrum ist im Ukrainischen Institut<br />
für Internationale Angelegenheiten untergebracht; es bietet entsprechendes<br />
Dokumentationsmaterial an und stellt darüber hinaus ein Bindeglied zu anderen<br />
Informationsaktivitäten dar, einschließlich des Besuchs von <strong>NATO</strong>- bzw.<br />
von mit <strong>NATO</strong>-Mitteln geförderten Seminaren.<br />
Die Anschriften der in diesem Kapitel angesprochenen Büros und Informationsstellen<br />
sind am Ende des <strong>Handbuch</strong>s zusammen mit Einzelheiten über<br />
den Integrierten Informationsdienst der <strong>NATO</strong> aufgeführt, der den weltweiten<br />
elektronischen Zugriff auf <strong>NATO</strong>-bezogene Informationen ermöglicht.<br />
Die vom <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienst selbst und in Unterstützung<br />
der vorstehend aufgeführten Stellen benutzten Kommunikationsmittel<br />
stützen sich auf die herkömmlichen Arten der mündlichen und schriftlichen<br />
Informationsübermittlung sowie auf die Förderung des Dialogs. Dieser Informationsdienst<br />
betreut ein umfassendes Besucherprogramm, in dessen Rahmen<br />
jährlich mehr als 20.000 Personen das politische Hauptquartier des Bündnisses<br />
besuchen, um dort an Informationsveranstaltungen und Gesprächen<br />
mit Experten des Internationalen Stabes, des Internationalen Militärstabes und<br />
der nationalen Delegationen über alle Aspekte der Tätigkeit und Politik des<br />
Bündnisses teilzunehmen.<br />
Der Presse- und Informationsdienst gibt eine Reihe von Publikationen<br />
heraus, die von Sammelwerken amtlicher Texte und Erklärungen des Bündnisses<br />
bis hin zu regelmäßig oder unregelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen<br />
reichen, die zu einer sachkundigen öffentlichen Debatte relevanter<br />
sicherheitspolitischer Aspekte beitragen sollen.<br />
Bei den vom Bündnis normalerweise in Form von Kommuniqués und<br />
Presseerklärungen herausgegebenen amtlichen Texten handelt es sich um for-<br />
189
mal ausgehandelte Dokumente, in denen die vereinbarte politische Richtung<br />
zum Ausdruck gebracht wird, die von den Mitgliedstaaten bei bestimmten Themenbereichen<br />
oder bei der Gesamtheit der über das ganze Jahr hinweg regelmäßig<br />
behandelten politischen Kernfragen verfolgt wird. Sie bilden das öffentliche<br />
Archiv des Bündnisses und ermöglichen es, die Entscheidungsfindung<br />
und die Entwicklung von Entscheidungen den politischen Ereignissen oder<br />
Umständen zuzuordnen, auf die sie sich beziehen. All diese Texte werden in<br />
den zwei Amtssprachen des Bündnisses, häufig aber auch in anderen Sprachen<br />
veröffentlicht.<br />
Neben der Herausgabe dieser Unterlagen unterstützt der Presse- und<br />
Informationsdienst die Bekanntgabe von Erklärungen des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs,<br />
des wichtigsten Sprachrohrs der Organisation, sowie von Texten aus<br />
Reden des Generalsekretärs und anderer hochrangiger Persönlichkeiten. Solche<br />
Dokumente erleichtern auch die Darlegung der Politik und geben einen<br />
Einblick in die zugrundeliegenden Ziele und Beweggründe.<br />
Im Auftrag des Generalsekretärs veröffentlicht der Presse- und Informationsdienst<br />
auch den regelmäßig erscheinenden <strong>NATO</strong>-Brief sowie eine Reihe<br />
von Handbüchern, Broschüren, Mitteilungsblättern und sonstigen Referenzunterlagen,<br />
die allesamt zur Unterrichtung der Öffentlichkeit beitragen sollen. Dieses<br />
Informationsmaterial wird ressourcen- und bedarfsabhängig zusätzlich zu<br />
den Amtssprachen in allen in den Mitgliedstaaten sowie in einer Reihe der in<br />
den Partnerstaaten benutzten Sprachen gedruckt.<br />
Zunehmend werden zur Weitergabe von Schriftmaterial auch elektronische<br />
Medien eingesetzt. Der Großteil des öffentlichen Dokumentations- und<br />
Informationsmaterials der Allianz wird über den Integrierten Informationsdienst<br />
der <strong>NATO</strong> herausgegeben. Einzelheiten sind dem Abschnitt „Weitere Informationsquellen”<br />
(Anhang 2) zu entnehmen.<br />
Ferner erscheinen im Rahmen eines von der <strong>NATO</strong> unterhaltenen Wissenschaftsprogramms<br />
(siehe Kapitel 8) ein Mitteilungsblatt sowie eine eigene<br />
Reihe wissenschaftlicher Publikationen, die gemäß einschlägiger ziviler Übereinkommen<br />
separat von Fachverlagen herausgegeben werden.<br />
Zum Mitarbeiterstab des <strong>NATO</strong>-Presse- und -Informationsdienstes<br />
gehören nationale Verbindungsoffiziere, die für die Abwicklung der auf ihre<br />
eigenen Mitgliedstaaten ausgerichteten Informationsprogramme zuständig<br />
sind. Solche Programme erstrecken sich auf die Vereinbarung von Besuchen<br />
bei der <strong>NATO</strong>, die Vorbereitung von Konferenzen und Seminaren an verschiedenen<br />
Orten im gesamten Bündnisgebiet und die Unterstützung von Parlamentariern,<br />
Akademikern, Journalisten und sonstigen einschlägigen Berufsgruppen<br />
in ihren Ländern bei der Erlangung der von ihnen benötigten öffentlich<br />
zugänglichen Informationen. Ein Referat für auswärtige Beziehungen erfüllt<br />
190
eine ähnliche Aufgabe bei der Weitergabe von Informationen für eine Reihe<br />
von Partnerstaaten der <strong>NATO</strong>. Auch die nationalen Verbindungsoffiziere der<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten tragen zu dieser Arbeit bei, indem sie als Programmoffiziere für<br />
die Partnerstaaten tätig sind, für die die jeweiligen nationalen Regierungen<br />
über ihre Botschaften in den verschiedenen Partnerstaaten als Kontaktstelle<br />
dienen.<br />
Informationsprogramme für einzelne Staaten können auch konzeptionelle,<br />
praktische und in begrenztem Umfang finanzielle Unterstützungsleistungen für<br />
die einschlägige Öffentlichkeitsarbeit von nichtstaatlichen Organisationen in<br />
den Mitglied- und den Partnerstaaten beinhalten. Vergleichbare Leistungen<br />
können auch für die Regierungen der Partnerstaaten bei der Erstellung und<br />
Herausgabe von Publikationen erbracht werden, die für die Unterrichtung der<br />
Öffentlichkeit über <strong>NATO</strong>-relevante Sachverhalte dienen sollen.<br />
Auf akademischem Gebiet erstreckt sich die Öffentlichkeitsarbeit der<br />
<strong>NATO</strong> u. a. auf die jährliche Vergabe des nach dem verstorbenen früheren<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär benannten Manfred-Wörner-Stipendiums sowie auf<br />
eine Reihe von <strong>NATO</strong>-EAPR-Stipendien, die gleichermaßen Studierenden der<br />
<strong>NATO</strong>- als auch der Partnerstaaten offen stehen. Diese Stipendien, die Reiseund<br />
Forschungsbeihilfen beinhalten, werden jährlich auf Wettbewerbsbasis auf<br />
Empfehlung einer unabhängigen Jury für Studien in Fachbereichen vergeben,<br />
die sich in der Regel auf die Politik der <strong>NATO</strong> und die aktuelle politische Tagesordnung<br />
des Bündnisses beziehen.<br />
Im Rahmen des akademischen Bildungsprogramms werden regelmäßig<br />
auch multinationale Tagungen unterstützt, auf denen wichtige sicherheitspolitische<br />
Sachverhalte und Themen erörtert werden.<br />
Das Interesse der Öffentlichkeit an der <strong>NATO</strong>-Politik und an einschlägigen<br />
Informationen wird durch die unmittelbare und umfassende Presse- und<br />
Medienberichterstattung bestätigt, die <strong>NATO</strong>-bezogene Entwicklungen und<br />
Ereignisse erfahren. Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Presse- und Informationsdienstes<br />
ist daher auf Presseaktivitäten und die Unterstützung ausgerichtet,<br />
die der Pressedienst der <strong>NATO</strong> den akkreditierten und sonstigen Medienvertretern<br />
zukommen lässt.<br />
Pressekonferenzen und Interviews mit hochrangigen Vertretern, Hintergrund<strong>info</strong>rmationen,<br />
die Überlassung von Bildmaterial sowie Ton- und Videoaufnahmen<br />
und elektronische Übertragungsdienste sind allesamt Teil der zur<br />
Befriedigung des Informationsbedarfs der internationalen Medien erforderlichen<br />
Maßnahmen. Aus Anlass wichtiger Ereignisse oder Entwicklungen in der<br />
Allianz, wie z. B. Gipfeltreffen, können sich tausend und mehr Journalisten im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier einfinden, für die geeignete Vorkehrungen getroffen werden<br />
müssen. Der Einsatz vergleichbarer Ressourcen kann auch für Großer-<br />
191
eignisse außerhalb des Hauptquartiers, beispielsweise bei Ministertagungen<br />
oder Gipfeltreffen im Ausland, geboten sein. Journalisten werden von beiden<br />
Abteilungen des Presse- und Informationsdienstes unterstützt, wobei das<br />
Pressebüro den unmittelbaren oder kurzfristigen Informationsbedarf zu decken<br />
sucht, während das Informationsbüro den Zugang zu einem breiten Spektrum<br />
von Hintergrund<strong>info</strong>rmationen ermöglicht, auf die die Medienvertreter auch<br />
über einen längeren Zeitraum hinweg zurückgreifen können.<br />
Pressesprecher und Pressebüro arbeiten kontinuierlich eng mit dem Büro<br />
des Generalsekretärs zusammen und unterstützen den Generalsekretär bei<br />
der Kontaktpflege mit der Presse und den sonstigen Medien. Das Pressebüro<br />
ist auch für die Herstellung der Kontakte zwischen anderen hochrangigen Vertretern<br />
und den Medien sowie für die offizielle Akkreditierung der an <strong>NATO</strong>-<br />
Pressekonferenzen teilnehmenden Journalisten zuständig. Darüber hinaus<br />
erstellt es täglich Zusammenfassungen und Übersichten über die Berichte der<br />
internationalen Presse und Presseagenturen für die Internationalen Stäbe, die<br />
diplomatischen Vertretungen der nationalen Delegationen und die im Hauptquartier<br />
tätigen Verbindungsoffiziere. Zudem stellen im Informationsdienst eingesetzte<br />
Verbindungsoffiziere und Angehörige des Pressedienstes für den<br />
Generalsekretär Übersichten über nationale Presseverlautbarungen in <strong>NATO</strong>und<br />
Partnerstaaten zusammen; diese unterstützen auch die Vorbereitungen<br />
für offizielle Besuche des Generalsekretärs in diesen Ländern.<br />
Der Presse- und Informationsdienst verwaltet auch die Bibliothek des<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartiers, die dem nationalen und internationalen Personal des<br />
Hauptquartiers zur Verfügung steht.<br />
192
KAPITEL 8<br />
PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />
Verbraucherlogistik<br />
Wesentliche Logistikfunktionen<br />
Verbraucherlogistik und friedensunterstützende Einsätze<br />
Produktions- und Logistikorganisationen<br />
Rüstungskooperation, -planung und -standardisierung<br />
Kommunikations- und Informationssysteme<br />
Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs<br />
Luftverteidigung<br />
Zivile Notfallplanung<br />
Wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />
Umwelt und Gesellschaft
PROGRAMME UND AKTIVITÄTEN<br />
VERBRAUCHERLOGISTIK 1<br />
Der Begriff „Logistik” wird je nach Zusammenhang mit unterschiedlicher<br />
Bedeutung angewandt. Auch in den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und in Bezug auf<br />
die als Logistikkomponenten verstandenen Kategorien der Unterstützung für<br />
militärische Operationen findet der Begriff unterschiedliche Anwendung. Die<br />
<strong>NATO</strong> definiert Logistik als die „Lehre von der Planung und Durchführung der<br />
Bewegungen und der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Streitkräften”. In<br />
seinem umfassendsten Sinn bezieht sich der Begriff auf Aspekte militärischer<br />
Operationen, die sich wiederum mit den folgenden Tätigkeitsfeldern befassen:<br />
• Planung und Entwicklung, Beschaffung, Lagerung, Transport,<br />
Verteilung, Erhaltung, Abschub und Verwertung von Wehrmaterial.<br />
• Transport von Personal.<br />
• Erwerb, Bau, Instandhaltung, Betrieb und sonstige Nutzung von<br />
Anlagen.<br />
• Beschaffung oder Erbringung von Dienstleistungen.<br />
• Sanitätsdienstliche Versorgung.<br />
Die oben aufgeführten Kategorien gehen zwangsläufig mit einem breiten<br />
Spektrum an Unterstützungsleistungen und Zuständigkeiten einher. In der<br />
<strong>NATO</strong> werden sie aus der Sicht der Entscheidungsfindung oder vom organisatorischen<br />
Standpunkt aus betrachtet wie folgt unterteilt:<br />
• Produktions- oder Beschaffungsaspekte der Logistik. Dazu gehören<br />
Planung, Konstruktion und Beschaffung der Ausrüstung. Hierbei handelt<br />
es sich in erster Linie um nationale Verantwortlichkeiten, die national<br />
gehandhabt werden. Ungeachtet dessen ist entsprechende<br />
Kooperation und Koordinierung innerhalb der <strong>NATO</strong> in zahlreichen<br />
Bereichen hauptsächlich unter der Schirmherrschaft der Konferenz der<br />
Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und ihrer nachgeordneten<br />
Gremien gegeben. In organisatorischer Hinsicht fallen Produktion oder<br />
Beschaffung innerhalb der <strong>NATO</strong> grundsätzlich in die Zuständigkeit der<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabs auf<br />
ziviler und der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen des<br />
Internationalen Militärstabs auf militärischer Seite.<br />
1 Viele der in diesem Abschnitt genannten Programme und Aktivitäten werden von Organisationen und<br />
Agenturen umgesetzt, die vom Nordatlantikrat oder dem <strong>NATO</strong>-Militärausschuss zur Durchführung<br />
von Spezialaufgaben eingerichtet wurden. Einzelheiten sind Kapitel 14 zu entnehmen.<br />
195
• Verbraucherspezifische oder operative Aspekte der Logistik. Hierunter<br />
versteht man in der Regel Versorgungs- und Unterstützungsfunktionen<br />
für Streitkräfte. Diese werden im ersten Teil dieses<br />
Abschnitts behandelt und fallen hauptsächlich unter die Zuständigkeit<br />
der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz und des <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschusses.<br />
Das oberste militärische medizinische Beratungsgremium, der<br />
Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der<br />
<strong>NATO</strong>, ist für die Beratung des Militärausschusses in sanitätsdienstlichen<br />
Angelegenheiten zuständig. Aus organisatorischer Sicht obliegt<br />
die Verantwortung für die verbraucherspezifischen und operativen<br />
Aspekte der Logistik auf ziviler Seite der Abteilung<br />
Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung des<br />
Internationalen Stabs und auf militärischer Seite dem Fachbereich<br />
Logistik der Abteilung Logistik, Rüstung und Ressourcen des<br />
Internationalen Militärstabs.<br />
Logistische Unterstützung im Rahmen des<br />
Strategischen Konzepts des Bündnisses<br />
Das von den Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> im April 1999 verabschiedete<br />
Strategische Konzept des Bündnisses betont den mobilen und<br />
multinationalen Charakter der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte und die Notwendigkeit einer<br />
flexiblen Logistik des Bündnisses zu deren Unterstützung. Da logistische<br />
Unterstützung, wenngleich grundsätzlich in nationaler Verantwortung, auch im<br />
kollektiven Rahmen mit mehr Koordinierung, Zusammenarbeit und<br />
Multinationalität erbracht werden muss, wenn diese Flexibilität erreicht werden<br />
soll, hat die <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz auf die Einführung des neuen<br />
Strategischen Konzepts mit der Durchführung einer Analyse seiner<br />
Auswirkungen auf die logistischen Grundsätze und Richtlinien reagiert. Die<br />
Bedeutung dieses Themas wird auch in der auf dem Washingtoner Gipfel im<br />
April 1999 auf den Weg gebrachten Initiative zur Verteidigungsfähigkeit betont<br />
(vgl. Kapitel 2). Eine Richtlinie zur Logistikkooperation befindet sich im abschließenden<br />
Entwicklungsstadium und wird in Kürze vom Nordatlantikrat<br />
geprüft. Ein <strong>NATO</strong>-Konzept für Logistikkooperation wird ebenfalls derzeit entwickelt.<br />
Grundsätze und Richtlinien der Logistik<br />
Neue logistische Grundsätze und Richtlinien wurden 1992 vom<br />
Verteidigungsplanungsausschuss in einem unter der Bezeichnung MC 319<br />
bekannten Dokument des Militärausschusses bestätigt. Die im Dokument<br />
MC 319 enthaltenen Grundsätze und Richtlinien wurden im Lichte der<br />
196
Erfahrungen, die bei unter <strong>NATO</strong>-Ägide durchgeführten friedenserhaltenden<br />
Operationen gewonnen wurden, einer gründlichen Überprüfung unterzogen.<br />
Eine überarbeitete Fassung wurde vom Rat 1997 bestätigt (MC 319/1). Die<br />
darin niedergelegten Grundsätze und Richtlinien gelten sowohl im Frieden als<br />
auch in Krisen- und Konfliktsituationen und betreffen Operationen gemäß<br />
Artikel 5 des Nordatlantikvertrags wie auch „nicht unter Artikel 5 fallende<br />
Operationen” 2 . Sie gelten ferner für Operationen im Rahmen des Konzepts<br />
Alliierter Streitkräftekommandos sowie für Operationen unter Beteiligung von<br />
Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten unter <strong>NATO</strong>-Führung.<br />
Diese allgemeinen Grundsätze dienten als Sprungbrett für die nachfolgende<br />
Entwicklung spezifischerer Grundsätze und Richtlinien für einzelne<br />
Fachbereiche der Logistik wie sanitätsdienstliche Versorgung (MC 328),<br />
Unterstützung durch die Gastgebernation (MC 334) sowie Verkehrsführung<br />
(MC 336/1).<br />
Wesentliche Grundsätze<br />
Verantwortung<br />
Mitgliedstaaten und <strong>NATO</strong>-Behörden haben eine gemeinsame<br />
Verantwortung für die logistische Unterstützung multinationaler Operationen<br />
der <strong>NATO</strong>. Jeder <strong>NATO</strong>-Befehlshaber stellt seinen logistischen Bedarf fest und<br />
koordiniert die logistische Planung und Unterstützung in seinem<br />
Verantwortungsbereich.<br />
Bereitstellung<br />
Die Mitgliedstaaten sorgen individuell oder im Rahmen von<br />
Kooperationsvereinbarungen für die Bereitstellung logistischer Kräfte und<br />
Mittel zur Unterstützung ihrer der <strong>NATO</strong> im Frieden, in einer Krise oder in<br />
einem Konflikt zugewiesenen Streitkräfte.<br />
Befehlsbefugnis<br />
Der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber der jeweiligen Ebene muss ausreichende<br />
Befehlsbefugnis über die logistischen Kräfte und Mittel haben, damit er seine<br />
Streitkräfte mit größtmöglicher Wirkung zum Einsatz bringen und ihre<br />
Durchhaltefähigkeit sicherstellen kann. Gleiches gilt für Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber multinationaler Kontingente, die an einer Operation unter <strong>NATO</strong>-<br />
Führung teilnehmen.<br />
2 Artikel 5 des Nordatlantikvertrags befasst sich in erster Linie mit der Abschreckung von<br />
Gewaltanwendung gegen Bündnismitglieder und verkörpert das Prinzip, dass ein Angriff gegen ein<br />
Mitglied als Angriff auf alle Mitglieder betrachtet wird. Bündnisaktivitäten, die außerhalb des<br />
Bereichs von Artikel 5 liegen, werden zusammengefasst als „nicht unter Artikel 5 fallende<br />
Operationen” bezeichnet.<br />
197
Kooperation und Koordinierung<br />
Kooperation und Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und <strong>NATO</strong>-<br />
Behörden sind von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus müssen im<br />
Rahmen der logistischen Zusammenarbeit zwischen dem zivilen und dem<br />
militärischen Sektor innerhalb der und zwischen den Staaten die begrenzten<br />
Ressourcen bestmöglich genutzt werden. Kooperationsvereinbarungen und<br />
gegenseitige Unterstützung der beteiligten Staaten bei der Bereitstellung und<br />
Nutzung der Logistikressourcen können damit die von den einzelnen Staaten<br />
zu tragenden Lasten verringern.<br />
Bei der Bestimmung des Umfangs der zu entwickelnden verschiedenen<br />
Formen der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherlogistik mit dem<br />
Ziel des optimalen Nutzeffekts werden alle Faktoren wie integrierte multinationale<br />
logistische Unterstützung, Spezialisierung auf bestimmte Aufgaben,<br />
gemeinsame Finanzierung von Ressourcen und Anwendung des „Lead-<br />
Nation”-Grundsatzes (Benennung eines Federführenden Staates) untersucht.<br />
Die potenzielle Rolle von <strong>NATO</strong>-Behörden wie der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />
Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung sollte ebenfalls berücksichtigt werden,<br />
wenn so kosteneffektive Lösungen erzielt werden können.<br />
Die Notwendigkeit der Koordinierung auf dem Gebiet der logistischen<br />
Unterstützung ist auf den verschiedensten Ebenen gegeben und kann nicht auf<br />
die <strong>NATO</strong> selbst beschränkt werden. Bei „nicht unter Artikel 5 fallenden<br />
Operationen” ist diese Kooperation gegebenenfalls auf Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />
und, falls zweckmäßig, auf die Vereinten Nationen, die Westeuropäische<br />
Union, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, das<br />
Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie auf andere einschlägige<br />
Organisationen zu erweitern.<br />
Kooperative Logistik<br />
Das Ziel der Zusammenarbeit im Bereich Logistik besteht darin, das<br />
Gesamtlogistikdispositiv des Bündnisses durch Optimierung der Wirksamkeit<br />
der Logistikunterstützung für die <strong>NATO</strong> und für von der <strong>NATO</strong> geführte oder<br />
unterstützte multinationale Operationen, durch die Steigerung der Effizienz<br />
und durch die Erzielung von Kosteneinsparungen durch Größenvorteile und<br />
Vermeidung von Doppelarbeit in Friedenszeiten, Krisen und Konflikten zu verbessern.<br />
Die Logistikzusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> wird von den folgenden<br />
Hauptprinzipien geleitet: Vorrang der operativen Erfordernisse, kollektive<br />
Verantwortung, Effizienz sowie Visibilität und Transparenz.<br />
198
Die Entwicklung kooperativer Logistikvereinbarungen in der <strong>NATO</strong> wird<br />
durch eine Reihe eigens zu diesem Zweck geschaffener Produktions- und<br />
Logistikagenturen vereinfacht. Hier ist vor allem die <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />
Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung zu nennen. Das Potenzial für eine<br />
effektive kooperative Logistik wird durch den Einsatz moderner<br />
Materialmanagement- und Materialbeschaffungsverfahren verstärkt. Ein<br />
Beispiel hierfür ist das von der <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und<br />
Ersatzteilversorgung entwickelte und unter der Bezeichnung SHARE (Stock<br />
Holding and Asset Requirements Exchange, Lagerhaltung und<br />
Bedarfsdeckung durch Austausch) bekannte Konzept. Wie schon aus dem<br />
Namen hervorgeht, handelt es sich hier um eine Konzeption, die die gemeinsame<br />
Nutzung oder den Austausch von Lagerbeständen im Rahmen einer<br />
sinnvollen Verknüpfung des besonderen Bedarfs auf der einen und der<br />
Verfügbarkeit der entsprechenden Mittel auf der anderen Seite erleichtern soll.<br />
Multinationale Logistik<br />
Die Herausforderungen, denen sich das Bündnis in der Zukunft stellen<br />
muss, darunter Beschränkungen der Kräfte und Mittel, unterstreichen die<br />
Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit und Multinationalität bei der<br />
Logistikunterstützung. Sowohl die Notwendigkeit zur Durchführung von<br />
Operationen (beispielsweise Friedensunterstützung) an Orten, an denen die<br />
Logistikunterstützung der normalen nationalen Infrastruktur nicht zur<br />
Verfügung steht, als auch die Notwendigkeit zur Integration von Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Streitkräften und ihrer Logistikunterstützung unterstreicht die Bedeutung einer<br />
multinationalen gemeinsamen Logistikstruktur. Diese muss Logistikanforderungen<br />
in den Bereichen Transport, Technik und Versorgung ebenso umfassen<br />
wie das Sanitätspotenzial.<br />
Multinationale Logistik stellt außerdem einen wichtigen Kräftemultiplikator<br />
dar, der zur Optimierung der einzelnen nationalen logistischen<br />
Unterstützungsmaßnahmen beiträgt. Sie umfasst bilaterale oder multilaterale<br />
Vereinbarungen, die die Kosteneffektivität individueller nationaler logistischer<br />
Unterstützungsaktivitäten sowie deren Nutzeffekt erhöhen. Solche<br />
Vereinbarungen können entscheidend zur erfolgreichen Planung und<br />
Durchführung logistischer Operationen beitragen. Mehr Multinationalität auf<br />
diesem Gebiet soll durch eine Reihe von Konzepten und Initiativen erreicht<br />
werden, darunter Funktionsspezialisierung und das Konzept des<br />
Federführenden Staats, Multinationale Integrierte Logistikeinheiten und<br />
Multinationale Integrierte Medizinische Einheiten, Unterstützung durch die<br />
Gastgebernation und Dritte sowie die Entwicklung eines Multinationalen<br />
Gemeinsamen Logistikzentrums.<br />
199
WESENTLICHE LOGISTIKFUNKTIONEN<br />
Beweglichkeit<br />
Die effiziente und rechtzeitige Verlegung von Streitkräften ist eine<br />
Grundvoraussetzung aller militärischen Operationen. Die Sicherstellung der<br />
strategischen Beweglichkeit von Truppen und Material durch das<br />
Verfügbarmachen angemessener Transporteinrichtungen, Geräte und<br />
Infrastruktureinrichtungen ist häufig eine gewichtige operative Forderung.<br />
Dazu gehören der mögliche Einsatz ziviler Ressourcen und gegebenenfalls die<br />
Verlegung großer Mengen von Material und Gerät. Planung und Beurteilung<br />
von Kapazitäten und Fähigkeiten können daher ausschlaggebend dafür sein,<br />
dass den verschiedenen politischen und militärischen Anforderungen entsprochen<br />
werden kann. Die zentrale Stelle für Fragen zur strategischen<br />
Beweglichkeit innerhalb der <strong>NATO</strong> ist die Beratergruppe Verkehrs- und<br />
Transportwesen. Als Untergruppe der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz wurde die<br />
Beratergruppe zur Förderung der kooperativen Ansätze des Managements in<br />
den Bereichen Verkehrsführung, Transportwesen und Beweglichkeit zwischen<br />
militärischen und zivilen Organen sowie zwischen <strong>NATO</strong> und Mitgliedstaaten<br />
geschaffen.<br />
Unterstützung durch die Gastgebernation<br />
Die Unterstützung durch die Gastgebernation umfasst die von einer<br />
Gastgebernation im Frieden, bei Notfällen, einer Krise oder einem Konflikt<br />
erbrachten zivilen und militärischen Unterstützungsleistungen für alliierte<br />
Streitkräfte und Organisationen, die auf seinem Territorium stationiert sind oder<br />
eingesetzt werden oder es durchqueren. Zwischen den zuständigen Behörden<br />
der Gastgebernation und den „Entsendestaaten” und/oder der <strong>NATO</strong> getroffene<br />
Vereinbarungen bilden die Grundlage dieser Art von Unterstützung.<br />
Unterstützung durch die Gastgebernation ist für die Durchhaltefähigkeit<br />
aller Arten und Kategorien von Streitkräften von entscheidender Bedeutung.<br />
Bilaterale oder multilaterale Übereinkommen, die die operativen Erfordernisse<br />
der <strong>NATO</strong> berücksichtigen, tragen zum Schutz der Streitkräfte bei und sorgen<br />
für die Bereitstellung der notwendigen logistischen Unterstützung und<br />
Infrastruktur für die Aufnahme, die Verlegung und den Einsatz dieser Kräfte.<br />
Die von multinationalen Streitkräften benötigte Flexibilität macht die<br />
Mitwirkung der <strong>NATO</strong>-Befehlshaber bei der Ermittlung des Bedarfs der<br />
Gastgebernation, der Aushandlung von Regierungsvereinbarungen im Namen<br />
der <strong>NATO</strong> und der Koordinierung der Entwicklung einschlägiger Abkommen mit<br />
200
der Gastgebernation notwendig. Überdies bedeutet die zunehmende<br />
Mannigfaltigkeit der Einsatzoptionen, dass sich die Planung von<br />
Vereinbarungen mit der Gastgebernation nunmehr auf allgemeinere<br />
Verfahrensansätze stützen muss, als dies in der Vergangenheit der Fall war.<br />
Sanitätsdienstliche Versorgung<br />
Sanitätsdienstliche Leistungen bilden durch die Krankheitsvorsorge, den<br />
schnellen Abtransport und die Behandlung Kranker, Verletzter und<br />
Verwundeter und deren frühzeitige Rückführung in den Truppendienst einen<br />
wesentlichen Beitrag zu militärischen Operationen. Das jeweils eingesetzte<br />
Sanitätspotenzial muss der Stärke sowie dem Krankheits- oder<br />
Verwundungsrisiko der in dem betreffenden Gebiet eingesetzten Streitkräfte<br />
entsprechen. Sanitätsdienste müssen auch vor dem Beginn militärischer<br />
Operationen vor Ort und einsatzbereit sein. Der Ausschuss der Leiter der<br />
Sanitäts- und Gesundheitsdienste berät den Militärausschuss und ist zentrale<br />
Ansprechstelle für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Die zivil-militärische<br />
Koordinierung wird von einem Gemeinsamen Sanitätsausschuss übernommen.<br />
Interoperabilität und Standardisierung der Logistik<br />
Operative Interoperabilität hat unmittelbaren Einfluss auf die Kampfkraft<br />
der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte; dies gilt insbesondere für multinationale Verbände.<br />
Standardisierung von Gerät, Versorgungsartikeln und Verfahren stellt somit<br />
einen umfassenden Kampfkraftmultiplikator dar, der bei der Planung und<br />
Produktion von Systemen und Gerät berücksichtigt werden muss. Minimalziele<br />
zur Erlangung entsprechender Kampfkraft sind Interoperabilität des<br />
Hauptgeräts, Austauschbarkeit von Versorgungsartikeln und Einheitlichkeit von<br />
Verfahren. Diese Forderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die logistische<br />
Unterstützung für standardisiertes Gerät. Darüber hinaus ist entsprechende<br />
Flexibilität geboten, um die Beteiligung von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten an<br />
Operationen unter <strong>NATO</strong>-Führung zu erleichtern.<br />
Verbraucherlogistik und Partnerschaft für den<br />
Frieden<br />
Die meisten Verbraucherlogistikaktivitäten im Rahmen des PfP-<br />
Arbeitsprogramms und der Individuellen Partnerschaftsprogramme sowie<br />
national gebilligter bilateraler Programme fallen in eine der nachstehend aufgeführten<br />
Kategorien:<br />
201
• Gruppenbesuche bei den Partnerländern zur Erörterung des Umfangs<br />
einer möglichen Zusammenarbeit auf logistischem Gebiet und der<br />
Einrichtung von Logistiklehrgängen;<br />
• Informationsaustausch, fachliche Beratung, technische<br />
Unterstützung, Logistiklehrgänge, Logistikbeiträge für Lehrgänge im<br />
Bereich Friedenserhaltung sowie Logistikübungen;<br />
• formelle Kontaktpflege wie Stabsbesprechungen, Seminare und<br />
Arbeitstagungen;<br />
• Harmonisierung und Standardisierung von Konzeptionen,<br />
Arbeitsrichtlinien, Material, Verfahren und sonstigen Aspekten logistischer<br />
Strukturen und Systeme.<br />
Alle oben genannten Aktivitäten werden durch entsprechende Tagungen<br />
der wichtigsten <strong>NATO</strong>-Gremien gefördert, die sich mit der Beteiligung der<br />
Partnerstaaten befassen. Dies gilt beispielsweise für die <strong>NATO</strong>-<br />
Logistikkonferenz, die Beratergruppe Verkehrs- und Transportwesen, den<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss und den Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und<br />
Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong>, die alle regelmäßige Treffen mit Partnerstaaten<br />
abhalten. Nähere Einzelheiten hierzu sind in Kapitel 14 beschrieben.<br />
Logistiklehrgänge für Partnerstaaten<br />
Ein <strong>NATO</strong>-Logistiklehrgang für Teilnehmer aus <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten<br />
findet dreimal pro Jahr statt. Eine Reihe anderer Lehrgänge wird von der <strong>NATO</strong><br />
und den Partnerstaaten in den Fachbereichen <strong>NATO</strong>-Logistik, friedenserhaltende<br />
Maßnahmen der Vereinten Nationen und der <strong>NATO</strong>, Planung der<br />
sanitätsdienstlichen Versorgung, Teilnahme an einem multinationalen gemeinsamen<br />
Logistikzentrum sowie zivil-militärische Zusammenarbeit im Bereich<br />
zivile Notfallplanung angeboten. Auf medizinischem Gebiet ist ein PfP-<br />
Medizinplanungslehrgang ein integraler Bestandteil des Ausbildungsprogramms<br />
der <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule. Im April 2000 hatte der Lehrgang 34<br />
Teilnehmer aus 17 Nationen, und es ist geplant, diese Zahl auf 80 Teilnehmer<br />
pro Lehrgang zu erhöhen. Der Lehrplan wird ständig anhand von Erfahrungen<br />
modifiziert, die in <strong>NATO</strong>-geführten Operationen auf dem Balkan gewonnen<br />
wurden.<br />
Andere entsprechende Aktivitäten beinhalten Seminare zur Unterstützung<br />
durch die Gastgebernation für Partner, die zivile und militärische Stabsoffiziere<br />
aus Partnerstaaten mit dem Konzept des Federführenden Staats und mit<br />
<strong>NATO</strong>-Planungsverfahren und Regelungen auf diesem Gebiet bekannt<br />
machen sollen. Außerdem bieten sie Teilnehmern die Möglichkeit zur<br />
Erörterung regionaler Angelegenheiten, insbesondere im Hinblick auf<br />
202
Unterstützung durch die Gastgebernation für die Staaten, die mit Streitkräften<br />
an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen in Bosnien und Herzegowina sowie im<br />
Kosovo beteiligt sind.<br />
Übung „Cooperative Support”<br />
Diese jährliche Übung soll Partnerländern das Konzept des Bündnisses<br />
für die Logistikunterstützung bei multinationalen Operationen näher bringen.<br />
Die Übung, die ursprünglich nur auf Marineoperationen beschränkt war,<br />
umfasst nun Land-, Luft- und Marineoperationen mit dem Ziel, die Teilnehmer<br />
mit dem gesamten Spektrum der teilstreitkraftübergreifenden<br />
Logistikunterstützung vertraut zu machen.<br />
Technische Unterstützung für PfP-Länder<br />
Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung ist<br />
befugt, technische Unterstützung auf Kostenerstattungsbasis für PfP-Länder<br />
zu leisten. Diese zunächst auf Beratungstätigkeiten beschränkte<br />
Unterstützung wird sich auf längere Sicht auch auf das Logistikmanagement<br />
und logistische Operationen erstrecken.<br />
Neben diesen multinationalen Aktivitäten gibt es auch umfassende bilaterale<br />
logistische Kontakte zwischen einzelnen <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten.<br />
VERBRAUCHERLOGISTIK UND<br />
FRIEDENSUNTERSTÜTZENDE EINSÄTZE<br />
Die von der <strong>NATO</strong> zur Unterstützung der VN-Friedenserhaltungsinitiativen<br />
in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo durchgeführten Überwachungsund<br />
Zwangsmaßnahmen unterstrichen die Bedeutung der Verbraucherlogistik<br />
bei Krisenreaktionseinsätzen. Die Anforderungen zukünftiger multinationaler<br />
Operationen des Bündnisses, an denen möglicherweise auch Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Staaten teilnehmen, weisen ebenfalls auf die Notwendigkeit eines multinationalen<br />
Logistikunterstützungsmanagements auf der Basis vereinbarter<br />
Logistikrichtlinien und -grundsätze hin. Zu den wahrscheinlichen Vorteilen<br />
zählen eine Verringerung des Ausmaßes der von den einzelnen Staaten zu leistenden<br />
Logistikunterstützung, verbesserte Kosteneffektivität, bessere<br />
Koordinierung, verstärkte Interoperabilität und größere Flexibilität.<br />
203
PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN<br />
Der Nordatlantikrat hat eine Reihe von <strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />
-Logistikorganisationen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben eingerichtet.<br />
Die speziell mit der Verbraucherlogistik befassten Organisationen sind die<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung und die<br />
Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte.<br />
Weitere Informationen zur Verbraucherlogistik innerhalb der <strong>NATO</strong> können<br />
dem vom Sekretariat der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz herausgegebenen und<br />
beim Logistikdirektorat (IS-Element), SILCEP Division, <strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel,<br />
erhältlichen <strong>NATO</strong>-Logistik-<strong>Handbuch</strong> entnommen werden. Das <strong>Handbuch</strong> ist<br />
kein formell vereinbartes Dokument, hat sich jedoch als hilfreicher Leitfaden für<br />
das breite Spektrum an Fragen im Zusammenhang mit dem Begriff „Logistik”<br />
erwiesen.<br />
RÜSTUNGSKOOPERATION, -PLANUNG UND<br />
-STANDARDISIERUNG<br />
Rüstungskooperation<br />
Die Zusammenarbeit zwischen den <strong>NATO</strong>-Staaten im Rüstungsbereich<br />
fällt in die Zuständigkeit der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />
(KNRD), die regelmäßig zur Erörterung der politischen, wirtschaftlichen und<br />
technischen Aspekte der Entwicklung und Beschaffung von Gerät für die<br />
<strong>NATO</strong>-Streitkräfte zusammentritt. Rüstungsgruppen der Land-, Luft- und<br />
Seestreitkräfte unterstützen die Arbeit der Konferenz und sind ihr für den jeweiligen<br />
Fachbereich verantwortlich. Ein Forschungs- und Technologieausschuss,<br />
ein für Rüstungsforschung und technische Entwicklungen zuständiges integriertes<br />
<strong>NATO</strong>-Forum, berät und unterstützt die KNRD und den<br />
Militärausschuss. Er ist mit der Durchführung eines Programms gemeinschaftlicher<br />
Aktivitäten in einem breiten Spektrum von Fragen der<br />
Rüstungsforschung und -technik beauftragt. Für die Unterstützung in industriellen<br />
Angelegenheiten ist die <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe zuständig, die es<br />
der KNRD ermöglicht, Rat bei der Industrie darüber einzuholen, wie die<br />
Zusammenarbeit zwischen Industrie und Staat und zwischen verschiedenen<br />
Firmen gefördert werden kann, und der Konferenz bei der Sondierung von<br />
Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit Hilfestellung gibt. Andere<br />
im Rahmen der Konferenz tätige, ehemals als Kadergruppen bezeichnete und<br />
heute in „KNRD-Partnerschaftsgruppen” umbenannte Organe befassen sich<br />
mit Fragen der Beschaffungspolitik und Akquisitionsverfahren, Kategori-<br />
204
sierung, Qualitätssicherung, Erprobungs- und Sicherheitskriterien für Munition<br />
sowie Standardisierung von Wehrmaterial.<br />
Innerhalb dieser Struktur werden Arbeitsgruppen und Ad-hoc-Gruppen zur<br />
Förderung der Zusammenarbeit in speziellen Bereichen gebildet. Die<br />
Gesamtstruktur ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Ausrüstungs- und<br />
Forschungsprojekte auszuwählen, an denen sie teilnehmen möchten.<br />
Gleichzeitig erleichtert sie den Informationsaustausch zu nationalen<br />
Ausrüstungsprogrammen und zu Technik und Logistik, bei denen einzelne<br />
Staaten und die <strong>NATO</strong> als Ganzes von einer Zusammenarbeit profitieren können.<br />
1993 verabschiedete der Nordatlantikrat überarbeitete Grundsätze,<br />
Strukturen und Verfahren für die Rüstungszusammenarbeit der <strong>NATO</strong> mit dem<br />
Ziel, die kooperativen Aktivitäten im Rüstungsbereich zu intensivieren, die<br />
Gesamtstruktur der KNRD-Ausschüsse zu straffen, um größere Effizienz und<br />
Wirksamkeit zu erreichen, und die Arbeit der KNRD auf folgende<br />
Schlüsselbereiche auszurichten:<br />
• <strong>NATO</strong>-weite Harmonisierung der militärischen Anforderungen;<br />
• Förderung der Interoperabilität auf dem Gefechtsfeld in entscheidenden<br />
Bereichen;<br />
• Ausbau von der KNRD vorgegebener kooperativer Möglichkeiten und<br />
Verbesserung der transatlantischen Zusammenarbeit;<br />
• Entwicklung wesentlicher Rüstungstechnologien einschließlich der<br />
erweiterten gemeinsamen Nutzung von Technologien.<br />
1994 einigte sich die KNRD mit der Westeuropäischen Rüstungsgruppe<br />
(WEAG) 3 auf eine Reihe praktischer Kooperationsmaßnahmen, um damit ein<br />
Instrumentarium für den erweiterten Dialog über transatlantische<br />
Rüstungsvorhaben zwischen europäischen und nordamerikanischen<br />
Bündnispartnern zu schaffen.<br />
Rüstungsplanung<br />
1989 billigte der Nordatlantikrat die Einrichtung des Planungssystems für<br />
konventionelle Rüstung. Die Ziele dieses Systems bestehen darin, der KNRD<br />
entsprechende Leitlinien und den Staaten geeignete Orientierungshilfen zu<br />
3 Von 1976 bis 1992 stellte die Unabhängige Europäische Programmgruppe ein Forum dar, auf dem<br />
die europäischen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten Grundsatzfragen erörtern und formulieren konnten, um die<br />
Zusammenarbeit bei der Rüstungsbeschaffung zu intensivieren. Mit der Übertragung ihrer<br />
Funktionen auf die WEU wurde die IEPG Ende 1992 aufgelöst. Danach wurden die einschlägigen<br />
Aktivitäten im Rahmen der WEU von der Westeuropäischen Rüstungsgruppe übernommen.<br />
205
geben, wie die militärischen Anforderungen des Bündnisses am besten durch<br />
individuelle und kollektive Rüstungsprogramme erfüllt werden können.<br />
Außerdem soll System langfristige Rüstungsbeschaffungspläne harmonisieren<br />
und Möglichkeiten für eine künftige bündnisweite Rüstungskooperation feststellen.<br />
Am Ende dieses Planungsprozesses steht eine Reihe von Empfehlungen,<br />
die alle zwei Jahre vom <strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung der konventionellen<br />
Rüstung unter KNRD-Zuständigkeit herausgegeben werden. Diese<br />
Empfehlungen sollen unnötige Doppelarbeit bei der Erfüllung der militärischen<br />
Anforderungen des Bündnisses vermeiden, einen Rahmen für den Austausch<br />
von Informationen und die Harmonisierung operativer Forderungen innerhalb<br />
der KNRD-Rüstungsgruppen schaffen und rationellere und kostengünstigere<br />
Methoden der Rüstungskooperation und -beschaffung entwickeln.<br />
Die Rüstungsplanungsverfahren der <strong>NATO</strong>, vor allem die Strukturen und<br />
Verfahren innerhalb der KNRD, sind zur Zeit Gegenstand einer Überprüfung.<br />
Standardisierung<br />
Standardisierung unter den <strong>NATO</strong>-Streitkräften leistet einen maßgeblichen<br />
Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte des Bündnisses und<br />
ermöglicht die bessere Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen. Auf zahlreichen<br />
verschiedenen Gebieten werden deshalb umfangreiche Anstrengungen unternommen,<br />
um die Zusammenarbeit zu verbessern und Doppelarbeit bei<br />
Forschung, Entwicklung, Produktion, Beschaffung und Wartung von<br />
Rüstungssystemen auszuschließen. Die Standardisierungsübereinkommen<br />
der <strong>NATO</strong> für Verfahren und Systeme sowie Bauteile werden vom Militärischen<br />
Amt für Standardisierung der <strong>NATO</strong> in Zusammenarbeit mit der Konferenz der<br />
Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und anderen zuständigen Behörden<br />
entwickelt und bekannt gegeben.<br />
Mit der Formulierung, Vereinbarung, Umsetzung und Fortschreibung der<br />
in der <strong>NATO</strong> durchgängig angewendeten Normen für Geräte und<br />
Verfahrensweisen wird ein wesentlicher Beitrag zur Geschlossenheit des<br />
Bündnisses und zur Wirksamkeit seiner Verteidigungsstruktur geleistet.<br />
Standardisierung ist zwar in vielen unterschiedlichen Bereichen von<br />
Bedeutung, wichtigstes Forum für Grundsatzfragen der Standardisierung ist<br />
jedoch die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation, die die Eingliederung der<br />
Standardisierung als integralen Bestandteil in die Bündnisplanung zum Ziel hat<br />
und als Koordinierungsstelle für die verschiedenen höheren, mit<br />
Standardisierung befassten <strong>NATO</strong>-Gremien dient. Diese Organisation wurde<br />
1995 mit der Maßgabe eingerichtet, der Arbeit des Bündnisses neue Dynamik<br />
zu verleihen, um die alliierten Verfahrensrichtlinien und Programme für die<br />
206
Standardisierung von Material, Techniken und Einsatzverfahren zu verbessern.<br />
Weitere Einzelheiten zur <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation und den dazugehörigen<br />
Gremien enthält Kapitel 14.<br />
KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME<br />
Konsultations-, und Führungsbelange werden innerhalb der <strong>NATO</strong> unter<br />
dem Kürzel „C3” zusammengefasst. Die <strong>NATO</strong>-Organisation für Konsultationsund<br />
Führungssysteme (NC3O) ist für die Bereitstellung eines <strong>NATO</strong>-weiten,<br />
kosteneffektiven, interoperablen und sicheren Systems zuständig, das die politische<br />
Konsultation und Führung von Streitkräften auf hoher Ebene gewährleistet.<br />
Dies wird mit einer Reihe von Kommunikations- und<br />
Informationssystemen erreicht, die Schnittstellen zu nationalen Fest- und<br />
Mobilfunknetzen aufweisen, das gesamte <strong>NATO</strong>-Gebiet abdecken und das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, alle Hauptquartiere/Stäbe der integrierten<br />
militärischen Kommandostruktur, die Hauptstädte der Mitgliedstaaten und die<br />
nationalen militärischen Kommandobehörden auf höchster Ebene miteinander<br />
verbinden. Auch für politische Konsultationen mit den Mitgliedstaaten des<br />
Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) wird ein gesichertes Netz eingerichtet.<br />
Die NC3O umfasst den als Direktorium der NC3O fungierenden <strong>NATO</strong>-<br />
C3-Ausschuss (NC3B), die als ständiger NC3B fungierende Gruppe Nationaler<br />
C3-Vertreter (NC3REPS), eine <strong>NATO</strong>-C3-Agentur (NC3A) sowie eine <strong>NATO</strong>-<br />
Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikations- und<br />
Informationssysteme (NACOSA). Der NC3B ist das oberste multinationale<br />
Gremium, das im Namen des Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
handelt und für deren Beratung in allen Fragen der C3-Politik,<br />
einschließlich der Interoperabilität von <strong>NATO</strong>- und nationalen C3-Systemen,<br />
sowie für die Beratung der KNRD zu gemeinsamen C3-Programmen zuständig<br />
ist.<br />
Die C3-Agentur der <strong>NATO</strong> (NC3A) befasst sich mit der zentralen Planung,<br />
Konstruktion und Integration, technischen Unterstützung und<br />
Konfigurationskontrolle für <strong>NATO</strong>-C3-Systeme. Sie ist ferner für wissenschaftliche<br />
und technische Beratung sowie Unterstützung der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber und anderer Stellen in allen Angelegenheiten zuständig, die sich<br />
auf Operations Research, Überwachung und Führungssysteme der<br />
Luftstreitkräfte sowie technische Unterstützung für Übungen, Einsätze und<br />
sonstige Projekte beziehen.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikationsund<br />
Informationssysteme (NACOSA) betreibt, kontrolliert und unterhält die ihr<br />
207
unterstellten <strong>NATO</strong>-Kommunikations- und -Informationssysteme zusammen<br />
mit nachgeordneten Kontrollelementen. Außerdem bietet sie entsprechende<br />
Unterstützung und Schulung für diese Systeme. Das Festlegen von Prioritäten<br />
für Einsatzgrundsätze sowie die Verfahrenslenkung werden von beiden<br />
Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nicht einsatzbezogene<br />
Leitung wird vom NC3B ausgeübt.<br />
KOORDINIERUNG DES ZIVILEN UND MILITÄRISCHEN<br />
LUFTVERKEHRS<br />
Der Nordatlantikrat gründete 1955 den Ausschuss Europäische<br />
Luftraumkoordinierung. 1998 wurde dieser Ausschuss in den Ausschuss<br />
Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> umgewandelt.<br />
Der Ausschuss ist für die umfassende Koordinierung des zivilen und<br />
militärischen Luftverkehrsaufkommens über dem Hoheitsgebiet der 19 <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten verantwortlich. Das schließt die Durchführung größerer Übungen der<br />
Luftstreitkräfte, die Vereinheitlichung der Flugsicherungssysteme und -verfahren<br />
sowie die gemeinsame Nutzung der Kommunikationsfrequenzen ein.<br />
Beobachter der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation, des<br />
Internationalen Luftverkehrsverbands und der Europäischen Organisation zur<br />
Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) stehen dem Ausschuss ebenfalls<br />
unterstützend zur Seite. Vor dem Hintergrund der neuen Einsatzaufgaben des<br />
Bündnisses, wie z. B. friedenserhaltende Maßnahmen, kann der Ausschuss<br />
daher als besonderes Bindeglied zwischen den für die Koordinierung umfassender<br />
militärischer Lufttransportbewegungen zuständigen <strong>NATO</strong>-<br />
Militärbehörden und den für die Kontrolle des Luftraums verantwortlichen zivilen<br />
Organisationen fungieren.<br />
Die sprunghafte Zunahme des zivilen Luftverkehrs in den letzten Jahren<br />
und die wegen Kapazitätsüberlastung der Flugsicherung und Flughäfen in vielen<br />
Ländern Europas zu Stoßzeiten entstehenden Verspätungen haben die<br />
Notwendigkeit einer wirksamen Koordinierung zwischen zivilen und militärischen<br />
Behörden deutlich gemacht, um eine gerechte Aufteilung des Luftraums<br />
unter allen Nutzern zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt es auf technischer<br />
Ebene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseitigen<br />
Entwicklungen bei Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann, die<br />
von den zivilen Behörden für die Zukunft vorgesehen sind. Aus diesem Grunde<br />
und insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Bemühungen um eine<br />
übergreifende europäische Luftverkehrsordnung ist der Ausschuss in einer<br />
Reihe internationaler Gremien vertreten und zudem Teilnehmer an dem von<br />
den Verkehrsministern auf der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz verab-<br />
208
schiedeten Aktionsprogramm zur Harmonisierung und Integration der europäischen<br />
Flugsicherung.<br />
Da der Meinungsaustausch über Fragen der Luftraumkontrolle Teil der<br />
sich entwickelnden Partnerschaft zwischen dem Nordatlantischen Bündnis und<br />
seinen Partnerstaaten ist, engagiert sich der Ausschuss auch aktiv bei den<br />
Kooperationsaktivitäten. Seit 1991 finden in regelmäßigen Abständen unter<br />
Beteiligung hochrangiger Vertreter der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und anderer<br />
europäischer Länder Tagungen über die zivil-militärische Koordinierung des<br />
Luftverkehrs statt. Im Mai 1992 beteiligten sich die mittel- und osteuropäischen<br />
sowie die zentralasiatischen Staaten, die Mitglieder des (später durch den<br />
Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) ersetzten) Nordatlantischen<br />
Kooperationsrats (NAKR) waren, zusammen mit Vertretern aus den <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten, den <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und fünf für dieses Gebiet zuständigen<br />
internationalen Organisationen an einem Seminar zu diesem Thema.<br />
Ab November 1992 wurden Kooperationspartner zu den Plenarsitzungen<br />
des Ausschusses eingeladen, um die zivil-militärische Dimension der<br />
Integration Mittel- und Osteuropas in die westeuropäischen Strategien der<br />
Luftverkehrsregelung zu erörtern. Anfang 1994 wurden auch andere neutrale<br />
europäische Staaten aufgefordert, sich an den Aktivitäten des Ausschusses zu<br />
beteiligen. Dadurch wurde der Ausschuss zu einem einzigartigen<br />
Koordinierungsgremium zwischen zivilen und militärischen Nutzern des<br />
gesamten kontinentaleuropäischen Luftraums, was auch die Europäische<br />
Zivilluftfahrtkonferenz bestätigte.<br />
Die Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) verbessert die konkrete<br />
Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vor allem im Hinblick auf Übungen<br />
der Luftstreitkräfte um ein Weiteres. Regelmäßige Plenar- und<br />
Arbeitssitzungen sind jetzt Bestandteil der Kooperationsaktivitäten in Bezug<br />
auf die im PfP-Partnerschafts-Arbeitsprogramm vorgesehene Koordinierung<br />
des Luftverkehrs. Mit der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden wird eine<br />
erhebliche Erweiterung und Vertiefung der einschlägigen Aktivitäten des<br />
Ausschusses in den nächsten Jahren erwartet.<br />
Die Luftverkehrsregelung wurde in den Teil des EAPR-Arbeitplans für den<br />
Zeitraum von 2000 bis 2002 aufgenommen, in dem die vereinbarten Bereiche<br />
der Zusammenarbeit im Rahmen des PfP-Programms aufgeführt sind. Eine<br />
Zusammenarbeit auf den Gebieten Flugsicherheit und Luftverkehrsregelung ist<br />
auch im Rahmen der Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland, der<br />
<strong>NATO</strong>-Partnerschaft mit der Ukraine sowie der Südosteuropa-Initiative vorgesehen.<br />
209
LUFTVERTEIDIGUNG<br />
Der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss ist für die Beratung des<br />
Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses in allen Fragen<br />
der Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischer Flugkörper zuständig.<br />
Er ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihre nationalen Anstrengungen mit<br />
der überstaatlichen Planung im Bereich der Führungsstrukturen der<br />
Luftstreitkräfte und der Waffensysteme der Luftverteidigung in Einklang zu<br />
bringen. Die Koordinierung der Luftverteidigung Kanadas und der Vereinigten<br />
Staaten erfolgt über das Nordamerikanische Luftverteidigungssystem.<br />
1994 nahm der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss unter der<br />
Schirmherrschaft des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) den Dialog<br />
mit Kooperationspartnern mit dem Ziel auf, das gegenseitige Verständnis und<br />
Vertrauen bei allen Beteiligten in sämtlichen Bereichen der Luftverteidigung zu<br />
fördern, die von gemeinsamem Interesse sind. Entwicklungen im Rahmen der<br />
Initiative Partnerschaft für den Frieden, die der Stärkung der Zusammenarbeit<br />
auf diesem Gebiet dienlich sind, erstrecken sich unter anderem auf<br />
Fachtagungen von Luftverteidigungsexperten zur Tatsachenfeststellung,<br />
Seminare zum Thema Luftverteidigung und die Umsetzung eines<br />
Gemeinschaftsprogramms Luftverteidigung. Der Dialog wird im Rahmen des<br />
Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), dem Nachfolger des<br />
Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR), und im Kontext des Erweiterten<br />
PfP-Programms fortgesetzt.<br />
Eine effektive Luftverteidigung ist für die Sicherheit des Bündnisses von<br />
grundlegender Bedeutung. Sie wird durch ein komplexes System gestellt, mit<br />
dem Luftfahrzeuge und taktische Flugkörper entweder durch see- und landgestützte<br />
Waffensysteme oder durch Abfangjäger erfasst, verfolgt und bekämpft<br />
werden können. Die Führungsstruktur, die die Luftverteidigung ermöglicht,<br />
umfasst das <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftverteidigung an verschiedenen<br />
Standorten von Nordnorwegen bis in die Osttürkei, das Verbesserte<br />
Führungssystem für die Luftverteidigung des Vereinigten Königreichs und das<br />
Portugiesische Führungssystem der Luftstreitkräfte. Die mit modernen Radarund<br />
Datenverarbeitungsanlagen sowie visuellen Darstellungssystemen ausgestatteten<br />
und ihrerseits durch moderne digitale Kommunikationsnetze miteinander<br />
verbundenen verschiedenen Standorte sind in diese Systeme integriert.<br />
Waffensysteme und das Führungssystem bilden zusammen das so genannte<br />
Integrierte Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong>.<br />
Eines der Hauptprinzipien des Systems ist Multinationalität. Ein Großteil<br />
der vorhandenen Luftverteidigungsstruktur wurde daher über das <strong>NATO</strong>-<br />
Sicherheitsinvestitionsprogramm (NSIP) (das frühere Infrastrukturprogramm)<br />
gemeinsam finanziert; die Finanzierung des Nachfolgesystems unter der<br />
210
Bezeichnung Führungssystem Luftstreitkräfte (ACCS, Air Command and<br />
Control System) wird zum Großteil nach dem gleichen Muster erfolgen. Das<br />
ACCS soll die taktische Planung, Zuweisung und Durchführung aller Einsätze<br />
im Rahmen von Luftverteidigungs-, Luftangriffs- und Luftunterstützungsoperationen<br />
in sich vereinigen. Sein Aufgabenbereich geht somit weit über die<br />
bloße Luftverteidigung hinaus. Das System wird unter Aufsicht der <strong>NATO</strong>-<br />
ACCS-Managementorganisation eingeführt und soll in wenigen Jahren einsatzbereit<br />
sein. Ende der 80er Jahre wurde die Frühwarnfähigkeit durch die<br />
Beschaffung einer Flotte von AWACS-Frühwarnflugzeugen verstärkt. Diese<br />
Flotte wird zur Zeit unter Leitung der <strong>NATO</strong>-AEW&C-Programmmanagementorganisation<br />
modernisiert. Diese <strong>NATO</strong>-eigenen und von ihr betriebenen<br />
Flugzeuge bilden zusammen mit den im Besitz des Vereinigten Königreichs<br />
befindlichen und von diesem eingesetzten E-3D-Flugzeugen das luftgestützte<br />
Frühwarnpotenzial der <strong>NATO</strong>. Die französischen sowie die US-Luftstreitkräfte<br />
verfügen ebenfalls über E-3-Flugzeuge, die mit der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigung<br />
zusammenarbeiten können.<br />
Die <strong>NATO</strong> prüft derzeit Verbesserungen zur raschen Weitergabe von<br />
Frühwarndaten über den Abschuss taktischer ballistischer Flugkörper. Darüber<br />
hinaus hat der <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss das Luftverteidigungsprogramm<br />
des Bündnisses, heute Erweitertes Luftverteidigungsprogramm des<br />
Bündnisses genannt, überarbeitet. Es enthält Maßnahmen zu dem Zweck, die<br />
Luftverteidigungsstrukturen der <strong>NATO</strong> so anzupassen, dass sie der veränderten<br />
Sicherheitslage und den damit einhergehenden Änderungen der<br />
Forderungen an das Krisenmanagement der <strong>NATO</strong> gerecht werden. Das<br />
Programm berücksichtigt ferner eine entsprechende multinationale Ausbildung<br />
und untersucht den möglichen Beitrag seegestützter Kräfte zur<br />
Luftverteidigung des Festlands sowie die mögliche Verstärkung durch leicht<br />
verlegbare Luftverteidigungselemente. Da überdies taktische Flugkörper heute<br />
zum Waffenarsenal vieler Länder gehören, prüft das Bündnis auch die<br />
Möglichkeiten zur Abwehr solcher Systeme.<br />
Im Rahmen der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren wird an der<br />
Entwicklung eines bündnisweiten Bodenüberwachungspotenzials gearbeitet,<br />
das die AWACS-Fähigkeit ergänzen und ein wirkungsvolles System zur<br />
Unterstützung militärischer Operationen im Zusammenhang mit der erweiterten<br />
Luftverteidigung (beispielsweise durch Bekämpfung der strategischen<br />
Streitkräfte), der Friedenserhaltung und dem Krisenmanagement gewährleisten<br />
soll. Darüber hinaus hat die KNRD auf der Basis der vom Rat verabschiedeten<br />
Politik Studien zur mehrstufigen Flugkörperabwehr begonnen, in<br />
denen der Anteil der aktiven Verteidigung am umfassenden Erweiterten<br />
Luftverteidigungsprogramm erörtert wird.<br />
211
ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />
Das Ziel der zivilen Notfallplanung der <strong>NATO</strong> besteht in der Koordinierung<br />
nationaler Planungsaktivitäten für eine möglichst wirksame Nutzung ziviler<br />
Ressourcen zur kollektiven Unterstützung der Bündnisstrategie. Die zivile<br />
Notfallplanung liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Zivile<br />
Kräfte und Mittel bleiben jederzeit unter nationaler Kontrolle. Auf <strong>NATO</strong>-Ebene<br />
werden nationale Absichten und Potenziale jedoch harmonisiert, um sicherzustellen,<br />
dass gemeinsam entwickelte Pläne und Verfahren funktionieren werden<br />
sowie notwendige Kräfte und Mittel verfügbar sind. Zu diesen Kräften und<br />
Mitteln gehören Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen, medizinische Einrichtungen,<br />
Kommunikationseinrichtungen, Katastrophenhilfspotenziale und andere zivile<br />
Ressourcen.<br />
Die Hauptfunktionen der zivilen Notfallplanung in der <strong>NATO</strong> spiegeln die<br />
grundlegenden Sicherheitsaufgaben des Bündnisses wider und umfassen die<br />
zivile Unterstützung bei militärischen und Krisenreaktionseinsätzen,<br />
Unterstützung für nationale Behörden bei zivilen Notfällen sowie den Schutz<br />
der Zivilbevölkerung. Unter diesen allgemeinen Oberbegriffen spielt die zivile<br />
Notfallplanung eine Rolle bei der Verwaltung der Verfügbarkeit von zivilen<br />
Kräften, Mitteln und Einrichtungen sowie bei der Aufrechterhaltung des normalen<br />
Lebens in Notsituationen wie beispielsweise Krieg, Krisen und<br />
Katastrophen. Diese Arbeit wird in zunehmendem Maße in enger<br />
Zusammenarbeit mit Partnerstaaten ausgeführt, die mittlerweile aktiv in die<br />
zivile Notfallplanung der <strong>NATO</strong> eingebunden sind.<br />
Dies alles wird vom Oberausschuss Zivile Notfallplanung zusammengeführt,<br />
der direkt dem Nordatlantikrat unterstellt ist. Plenarsitzungen des<br />
Oberausschusses Zivile Notfallplanung finden mindestens zweimal jährlich<br />
und ständige Sitzungen mindestens achtmal jährlich statt. Vorsitzender der<br />
Plenarsitzungen ist der Generalsekretär, aber in der Praxis hat der<br />
Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung den Vorsitz inne, während der Vorsitz der ständigen Sitzungen<br />
beim Direktor für Zivile Notfallplanung liegt. Die Vertretung der Staaten auf<br />
Plenarebene wird von den Leitern der nationalen Organisationen für Zivile<br />
Notfallplanung in den Hauptstädten gestellt. An den ständigen Treffen nehmen<br />
normalerweise Mitglieder der nationalen Delegationen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
teil. Diese können jedoch durch Teilnehmer aus den Hauptstädten verstärkt<br />
werden. Aufgrund der umfangreichen Einbindung der zivilen Notfallplanung in<br />
PfP-Aktivitäten werden die zweimal jährlich stattfindenden Plenartreffen des<br />
Oberausschusses Zivile Notfallplanung auch in EAPR-Zusammensetzung<br />
abgehalten, wobei die Teilnahme allen Partnerstaaten offen steht, und die<br />
ständigen Treffen mit den Partnerstaaten finden mindestens viermal pro Jahr<br />
statt.<br />
212
Unter der Leitung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung führt eine<br />
Reihe von technischen Planungsorganen und -ausschüssen nationale<br />
Regierungs- und Industrieexperten sowie Militärvertreter zusammen, um die<br />
Planung in den folgenden Bereichen ziviler Aktivität zu koordinieren:<br />
• Europäischer Binnenverkehr auf dem Land- und Wasserweg<br />
• Hochseeschifffahrt<br />
• Zivilluftfahrt<br />
• Ernährung und Landwirtschaft<br />
• Industrielle Versorgung<br />
• Post und Telekommunikation<br />
• Medizinische Versorgung<br />
• Zivilschutz<br />
• Erdölversorgung (ruht jedoch derzeit).<br />
Diese Organe treffen sich regelmäßig und stellen die entscheidende<br />
Verbindung zwischen der <strong>NATO</strong>-Politik und den Mitteln zu ihrer Ausführung<br />
dar. Sie werden in ihrer Arbeit durch kleinere, flexible Arbeitsgruppen oder spezialisierte<br />
technische Ausschüsse unterstützt.<br />
Die Gesamtleitung der zivilen Notfallplanung sowohl bei der <strong>NATO</strong> als<br />
auch auf nationaler Ebene liegt bei den Außenministern, die über Prioritäten<br />
entscheiden. Das breite Spektrum der zivilen Notfallplanung erfordert jedoch in<br />
den Hauptstädten die sorgfältige Koordinierung der Beiträge der zahlreichen<br />
Ministerien und nationalen Stellen, die heute an der zivilen Notfallplanung<br />
beteiligt sind.<br />
Zivile Notfallplanung im Rahmen der Partnerschaft<br />
für den Frieden<br />
Auf der Grundlage von Plänen, die von den Partnern jeweils einzeln mit<br />
der <strong>NATO</strong> entwickelt und vereinbart wurden, arbeiten das Bündnis und die<br />
Partnerstaaten bei der Unterstützung gemeinsamer Ideale der demokratischen<br />
Kontrolle nationaler Institutionen, einschließlich der Streitkräfte, zusammen<br />
und befassen sich mit den zahlreichen Risiken, denen die Staaten gegenüberstehen<br />
und die im Strategischen Konzept des Bündnisses beschrieben sind.<br />
Verbündete und Partner führen gemeinsame Planungen und Übungen durch,<br />
um ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung des weit gefas-<br />
213
sten Sicherheitsansatzes des Bündnisses zu verbessern. Die zivile<br />
Notfallplanung ist auch weiterhin das größte nicht militärische<br />
Kooperationsprogramm und umfasste bisher Seminare, Arbeitsprogramme,<br />
Übungen, Ausbildungslehrgänge und den Austausch von Informationen. Alle<br />
Partner sind auf verschiedenen Ebenen der lokalen, regionalen und nationalen<br />
Verwaltung sowie mit nichtstaatlichen Organisationen beteiligt.<br />
Das Programm spricht direkt die politischen Ziele der Partnerschaft an<br />
und widmet sich nun immer mehr einer konkreten Zusammenarbeit durch die<br />
Teilnahme der Partnerstaaten an der Arbeit der Planungsorgane und -ausschüsse.<br />
Diese praktische Beteiligung an der zivilen Notfallplanung der <strong>NATO</strong><br />
wird die Rolle der Partnerstaaten stärken und in Übereinstimmung mit von<br />
Ministern und Staats- und Regierungschefs getroffenen Entscheidungen zur<br />
Entwicklung einer vertieften und praktischeren Partnerschaft beitragen.<br />
Gleichzeitig nehmen auch zahlreiche andere internationale<br />
Organisationen an Aktivitäten im Bereich der zivilen Notfallplanung teil. Dazu<br />
gehören der Europarat, die Europäische Union, die Internationale<br />
Atomenergie-Organisation (IAEO), die Internationale Föderation der Rotkreuzund<br />
Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK), das Internationale Komitee vom<br />
Roten Kreuz (IKRK), das Amt für die Koordinierung humanitärer<br />
Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UNOCHA), die Organisation der<br />
Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und der<br />
Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR).<br />
Katastrophenhilfe und Bevölkerungsschutz sind ein wesentlicher Aspekt<br />
der meisten Aktivitäten auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung im PfP-<br />
Rahmen. Dabei geht es um Ereignisse wie Lawinenunglücke, Chemieunfälle,<br />
Erdbeben, Überschwemmungen, atomare Zwischenfälle und Gefahrguttransporte.<br />
Ein Großteil der in diesem Zusammenhang durchgeführten<br />
Aktivitäten erfolgt in Zusammenarbeit mit dem UNOCHA und seinem Projekt<br />
für den Einsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in der<br />
Katastrophenhilfe.<br />
Als Antwort auf den gemeinsamen Wunsch nach verstärkter praktischer<br />
Zusammenarbeit bei der Katastrophenhilfe entwickelte der Oberausschuss<br />
Zivile Notfallplanung in EAPR-Zusammensetzung Pläne für ein euro-atlantisches<br />
Potenzial zur Katastrophenhilfe aus einer Euro-Atlantischen<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe und einer Euro-Atlantischen<br />
Katastrophenhilfsorganisation. Die Einrichtung der Euro-Atlantischen<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe wurde von den EAPR-Ministern<br />
im Mai 1998 abgesegnet. Im darauf folgenden Monat wurde die Zentrale eröffnet.<br />
Sie hat bei der Koordinierung der internationalen Reaktion auf die Überschwemmungen<br />
in der Ukraine sowie die Erdbeben in der Türkei und in<br />
Griechenland wertvolle Arbeit geleistet. Außerdem hat sie einen wesentlichen<br />
214
Beitrag zu den UNHCR-Hilfseinsätzen in Albanien und der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien 4 geleistet und war bei der Koordinierung der<br />
humanitären Unterstützung in der Kosovo-Krise von unschätzbarem Nutzen.<br />
Bei der Euro-Atlantischen Katastrophenhilfsorganisation wird es sich um<br />
eine nicht ständige Ressource handeln, die sich aus Kräften, Mitteln und<br />
Ressourcen zusammensetzt, die die Staaten gegebenenfalls zur Verfügung<br />
stellen, wenn ein ein Land, das von einer Katastrophe heimgesucht wurde, um<br />
Hilfe ersucht. Ihre Existenz wird bei der Entwicklung einer schnellen und flexiblen<br />
Katastrophenhilfe eine große Hilfe sein.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
Die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland auf diesem<br />
Gebiet kam erstmals im Dezember 1991 zum Tragen, als der Nordatlantikrat<br />
den Oberausschuss Zivile Notfallplanung mit der Koordinierung der<br />
Transportmaßnahmen im Rahmen der humanitären Hilfeleistungen für die<br />
damalige Sowjetunion beauftragte. In den Monaten danach bildete die<br />
Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland bei den humanitären<br />
Einsätzen in den verschiedenen Nachfolgestaaten der ehemaligen<br />
Sowjetunion eine solide Grundlage für anschließende gemeinsame Aktivitäten<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland. Es wurde eine entsprechende Kooperation zwischen<br />
den <strong>NATO</strong>-Organisationen für zivile Notfallplanung und dem Ministerium der<br />
Russischen Föderation für Zivilschutz, Notstandsbekämpfung und die<br />
Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen ins Leben gerufen, die beide zu<br />
den Hauptträgern der Unterstützung für UNOCHA und sein Projekt für den<br />
Einsatz militärischer und ziviler Kräfte und Mittel in der Katastrophenhilfe<br />
gehören. Eine erste Arbeitstagung auf diesem Gebiet fand im Dezember 1992<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier statt. Seitdem wurden sowohl von der <strong>NATO</strong> als auch<br />
von Russland umfassende Folgeleistungen in diesem Bereich erbracht.<br />
Am 20. März 1996 wurde in Moskau von diesem russischen Ministerium<br />
und der <strong>NATO</strong> eine Regierungsvereinbarung über Zivile Notfallplanung und<br />
Katastrophenschutz unterzeichnet. Diese verpflichtet beide Parteien, sich verstärkt<br />
um praktische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung auf<br />
dem Gebiet des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe zu bemühen<br />
und diese entsprechend zu fördern. Beide Parteien erwägen derzeit<br />
Vorschläge für eine Zusammenarbeit bei der Unterstützung von UNOCHA-<br />
Einsätzen im Falle einer größeren Katastrophe.<br />
4 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
215
Vom 22. bis 23. April 1997 wurde von diesem russischen Ministerium im<br />
Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unter Beteiligung hochrangiger<br />
Vertreter der zivilen Notfallplanung ein Symposium zum Thema<br />
„Humanitäre Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts” ausgerichtet.<br />
Diese Veranstaltung fand zusammen mit einer vom 24. bis 25. April in Moskau<br />
abgehaltenen Plenarversammlung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung<br />
mit den Kooperationspartnern statt und stellte das erste außerhalb eines<br />
<strong>NATO</strong>-Staates durchgeführte Symposium des Oberausschusses Zivile<br />
Notfallplanung dar. Es war zudem das erste Mal, dass ein Oberausschuss der<br />
<strong>NATO</strong> eine formelle Tagung auf dem Gebiet der Russischen Föderation<br />
abhielt.<br />
Nach Unterzeichnung der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />
Zusammenarbeit und Sicherheit durch die <strong>NATO</strong> und die Russische<br />
Föderation am 27. Mai 1997 in Paris und der Bildung des Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) wurde eine Expertengruppe für<br />
Notfall- und Katastrophenhilfe eingerichtet, die künftige Arbeitsbereiche festlegte.<br />
Diese Gruppe beaufsichtigt die Umsetzung der zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
Russland getroffenen Regierungsvereinbarung. Das NRR-Pilotprojekt über<br />
den Einsatz von Satellitentechnik im Katastrophenschutz ist ein Beispiel für die<br />
in der Folge eingeleiteten Arbeiten.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />
Die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine auf dem Gebiet<br />
der zivilen Notfallplanung begann im Jahre 1995 nach schweren<br />
Niederschlägen und Überschwemmungen im Einzugsgebiet der Flüsse Ouda<br />
und Donez in der Ostukraine. Durch die Überschwemmungen wurde die<br />
Kläranlage der Stadt Charkow außer Betrieb gesetzt und teilweise zerstört,<br />
was zu einer starken Kontaminierung der Wasservorräte für eine Großstadt mit<br />
etwa zwei Millionen Einwohnern führte. Das <strong>NATO</strong>-Direktorat Zivile<br />
Notfallplanung koordinierte die Unterstützung aus den <strong>NATO</strong>- und<br />
Partnerstaaten zur Behebung dieser Probleme.<br />
1996 war die Ukraine Gastgeber der ersten Tagung des Ausschusses für<br />
Zivile Notfallplanung außerhalb des <strong>NATO</strong>-Gebiets. Im Zusammenhang mit der<br />
Übung „Carpathian Safety 96” traf der <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Zivilschutz in<br />
Lemberg mit Vertretern aus Kooperationsstaaten zusammen. Die erfolgreiche<br />
Zusammenarbeit zwischen dem Direktorat Zivile Notfallplanung der <strong>NATO</strong> und<br />
dem Ministerium für Notfallmaßnahmen und Schutz der Bevölkerung vor den<br />
Folgen der Tschernobyl-Katastrophe ebnete den Weg für ein Seminar über den<br />
„Sanitätslufttransport und Rettungseinsätze in Notfällen” im September 1997 in<br />
Kiew.<br />
216
Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der zivilen Notfallplanung und<br />
Katastrophenhilfe ist ein Schlüsselelement der im Juli 1997 in Madrid unterzeichneten<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta. Eine entsprechende Regierungsvereinbarung<br />
mit der <strong>NATO</strong> wurde am 16. Dezember 1997 unterzeichnet.<br />
Die Ziele der Regierungsvereinbarung bestehen in der Verbesserung von<br />
Potenzialen auf dem Gebiet der zivilen Vorbereitung auf Notfälle und des<br />
Katastrophenschutzes sowie in der weiteren Förderung der guten<br />
Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Dementsprechend konzentriert sie<br />
sich auf Bereiche von gemeinsamem Interesse, darunter regionale<br />
Katastrophenhilfe und Notfallhilfe, zivil-militärische Zusammenarbeit,<br />
Transport, luftmedizinische Evakuierungspläne und die Verbesserung des<br />
Gesamtreaktionspotenzials bei atomaren Zwischenfällen.<br />
WISSENSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT<br />
Das Wissenschaftsprogramm der <strong>NATO</strong><br />
Wissenschaftliche Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> fällt in die Zuständigkeit<br />
des <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschusses. Dieser Ausschuss zeichnet für das<br />
Wissenschaftsprogramm der <strong>NATO</strong> verantwortlich, über das die Unterstützung<br />
für die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern der <strong>NATO</strong>-Staaten und<br />
der EAPR-Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> im zivilen Bereich bereitgestellt wird.<br />
Das Wissenschaftsprogramm ist in vier Unterprogramme gegliedert, die<br />
eine Vielzahl von gemeinsamen Unterstützungsmechanismen zur Erreichung<br />
unterschiedlicher Ziele umfassen:<br />
Wissenschaftsstipendien: Das Ziel des Unterprogramms Wissenschaftsstipendien<br />
besteht darin, durch die Ausbildung junger Forscher Vorbereitungen<br />
für die längerfristige Zukunft zu treffen. Die Stipendien werden<br />
dezentral verwaltet und bieten Wissenschaftlern aus Partnerstaaten die Möglichkeit,<br />
ihr Studium fortzusetzen oder ihre Forschung eine Zeit lang in einem<br />
<strong>NATO</strong>-Staat zu betreiben und umgekehrt.<br />
Kooperative Wissenschaft und Technik: Das Ziel dieses<br />
Unterprogramms besteht darin, zur Zusammenarbeit anzuregen und dauerhafte<br />
persönliche Verbindungen zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten und Partnerstaaten oder Staaten des Mittelmeerdialogs zu schaffen.<br />
Es werden Unterstützung für Gemeinsame Programmübergreifende<br />
Stipendien (Collaborative Linkage Grants, CLG) und Expertenbesuche zur<br />
Finanzierung der gemeinsamen Arbeit an Forschungsprojekten sowie finanzielle<br />
Mittel für die Organisation von Unterrichtsinstituten für weiterführende<br />
217
Studien mit prominenter Besetzung und intensiven Brainstorming-<br />
Arbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben angeboten.<br />
Alle Bereiche der Wissenschaften können unter diesem Unterprogramm<br />
gefördert werden, und Anträge von einzelnen Wissenschaftlern werden von<br />
Beratergremien zu physikalisch-technischer Forschung und Technologie, Life<br />
Science und Technologie, Umwelt, Geowissenschaften und Technologie sowie<br />
sicherheitsrelevanter ziviler Wissenschaft und Technologie geprüft.<br />
Unterstützung der Forschungsinfrastruktur: Das Ziel dieses<br />
Unterprogramms besteht darin, Partnerstaaten bei der Strukturierung der<br />
Organisation ihrer Forschungsprogramme sowie bei der Schaffung der erforderlichen<br />
grundlegenden Infrastruktur zu unterstützen. Im Gegensatz zum<br />
kooperativen Wesen der vorgenannten Unterprogramme wird hier die<br />
Unterstützung von der <strong>NATO</strong> an die Partnerstaaten geleitet. Verschiedene<br />
Aktivitäten können in zwei Bereichen gefördert werden -<br />
1) Computernetzwerke und 2) Politik und Organisation von Wissenschaft und<br />
Technologie.<br />
Wissenschaft für den Frieden: Das Ziel dieses Unterprogramms besteht<br />
darin, die anwendungsorientierte Forschung in den Bereichen Industrie oder<br />
Umwelt in den Partnerstaaten zu stärken. Es führt Wissenschaftler aus<br />
Forschungsinstituten, der Industrie oder Kundendienstleistungen aus <strong>NATO</strong>und<br />
Partnerstaaten für eine drei- bis fünfjährige Arbeit in angewandten<br />
Forschungs- und Entwicklungsprojekten zusammen.<br />
Die Ursprünge der wissenschaftlichen Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> können<br />
auf die Empfehlungen des Dreierausschusses zur nicht militärischen<br />
Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong> von 1956 zurückgeführt werden. Dieser<br />
Ausschuss der „Drei Weisen” - die Außenminister Lange (Norwegen), Martino<br />
(Italien) und Pearson (Kanada) - erklärte, dass der wissenschaftliche und technische<br />
Fortschritt so wichtig für die Zukunft der atlantischen Gemeinschaft sei,<br />
dass <strong>NATO</strong>-Mitglieder sicherstellen sollten, dass jede Möglichkeit der fruchtbaren<br />
Zusammenarbeit untersucht werde. Durch die Annahme eines Berichts<br />
einer nachfolgenden Arbeitsgruppe über wissenschaftliche und technische<br />
Zusammenarbeit billigten die Staats- und Regierungschefs des Bündnisses<br />
auf einem Treffen im Dezember 1957 die Gründung eines <strong>NATO</strong>-<br />
Wissenschaftsausschusses. Der Wissenschaftsausschuss trat erstmals im<br />
März 1958 zusammen.<br />
Das Wissenschaftsprogramm entwickelte sich im Laufe von dreißig<br />
Jahren auf der Grundlage der beiden Prinzipien herausragende Wissenschaft<br />
und Bündnissolidarität und sollte von Anfang an zur Unterstützung der<br />
Zusammenarbeit zwischen einzelnen Wissenschaftlern in <strong>NATO</strong>-Staaten statt<br />
zur Finanzierung von Forschungsarbeiten oder Institutionen dienen. In den<br />
218
letzten Jahren hat das Programm immer mehr Möglichkeiten für eine<br />
Zusammenarbeit mit den Partnern der <strong>NATO</strong> im Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrat bereitgestellt. Anfang 1999 wurde das Programm komplett<br />
umgestaltet und bietet jetzt nur noch Unterstützung für eine Zusammenarbeit<br />
zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-Staaten und Wissenschaftlern aus den<br />
Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> oder, bei Aktivitäten des Unterprogramms<br />
Kooperative Wissenschaft und Technik, Staaten des Mittelmeerdialogs. Eine<br />
ausschließliche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten wird nicht mehr unterstützt.<br />
Heute sind jedes Jahr etwa 10.000 Wissenschaftler aus <strong>NATO</strong>- und<br />
Partnerstaaten am <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm beteiligt, entweder als<br />
Stipendiatsempfänger und Tagungsteilnehmer oder als Referenten und<br />
Mitglieder der Beratergremien. Zu den unterstützten Themen gehören unter<br />
anderem: „Industrieller Mineralabbau in albanischen Ophiolitkomplexen”<br />
(Umwelt-CLG - Albanien und Vereinigtes Königreich), „Calcium- und<br />
Transmitterausschüttung in vaskulären Nerven” (Life Sciences-CLG -<br />
Russland und Dänemark), „Magnetische Akkretion bei jungen Sternen”<br />
(Physik-CLG - Usbekistan, Kasachstan, Armenien, Frankreich, USA und<br />
Deutschland), „Anwendung von Waffen- und Raketentreibstoffen in kommerziellen<br />
Sprengstoffen” (Sicherheitsbezogener Zivilwissenschafts-ARW -<br />
Russland und USA), „Wissenschaftliche Fragen umweltverträglicher<br />
Rückgewinnungs- und Verschmutzungsendpunkte” (Umwelt-ASI - Ukraine und<br />
USA) 5 .<br />
Der Wissenschaftsausschuss trifft sich dreimal im Jahr sowie mit den<br />
Partnern im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat einmal im Jahr. Unterstützung<br />
bei seiner Arbeit zur Beurteilung und Auswahl von Unterstützungsanträgen<br />
erhält der Ausschuss von Beratergremien, deren Mitglieder aus den<br />
Wissenschaftlern der <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten vom Ausschuss ernannt werden.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
Im Einklang mit den Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />
wurde auf einer Tagung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats<br />
(NRR) auf Ministerebene im Mai 1998 in Luxemburg eine<br />
Regierungsvereinbarung über wissenschaftliche und technologische<br />
Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Wissenschaft<br />
und Technologie der Russischen Föderation unterzeichnet. Zweck dieser<br />
5 CLG: Collaborative Linkage Grant, Gemeinsames Programmübergreifendes Stipendium<br />
ARW: Advanced Research Workshop, Arbeitsprogramm für weiterführende Forschungsvorhaben<br />
ASI: Advanced Study Institute, Institut für weiterführende Studien<br />
219
Vereinbarung ist es, erstens die wissenschaftliche und technologische<br />
Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russischer Föderation auf Feldern mit<br />
gemeinsamem Interesse anzuregen und zu fördern und zweitens wissenschaftliche<br />
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu unterstützen, die<br />
Wissenschaft und Technologie voranbringen.<br />
Diese Vereinbarung sieht die Bildung eines gemeinsamen Ausschusses<br />
der <strong>NATO</strong> und Russlands für wissenschaftliche und technologische<br />
Zusammenarbeit vor, der im Auftrag des Ständigen Gemeinsamen Rats tagt.<br />
Der Ausschuss soll einmal im Jahr wechselweise in der Russischen Föderation<br />
und im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammentreten.<br />
Ein erstes Treffen des Ausschusses fand im November 1998 statt. Zu diesem<br />
Zeitpunkt identifizierte der Ausschuss drei Bereiche zur Kooperation unter<br />
der Regierungsvereinbarung: Plasmaphysik, Pflanzenbiotechnologie sowie die<br />
Vorhersage und Prävention von Katastrophen.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />
Die Kooperation mit der Ukraine im Rahmen des Wissenschaftsprogramms<br />
der <strong>NATO</strong> wurde 1991 aufgenommen und wird nach den<br />
Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta intensiviert. Durch einen<br />
Notenaustausch zwischen Vertretern der Ukraine und der <strong>NATO</strong> wurde eine<br />
spezielle <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe für Wissenschaftliche Zusammenarbeit<br />
eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe wird den Grad der Beteiligung ukrainischer<br />
Wissenschaftler am <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm bewerten und Wege zur<br />
Förderung einer verstärkten Teilnahme benennen.<br />
Kooperation im Rahmen des Mittelmeerdialogs<br />
Der <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschuss verfolgt auch besondere Aktivitäten<br />
mit den Ländern des Mittelmeerdialogs; zudem können Wissenschaftler aus<br />
den Ländern des Mittelmeerdialogs nun bei Kollegen aus <strong>NATO</strong>-Staaten die<br />
Unterstützung von gemeinsamen programmübergreifenden Stipendien,<br />
Expertenbesuchen, Instituten für weiterführende Studien und<br />
Arbeitsprogrammen für weiterführende Forschungsvorhaben beantragen.<br />
Besondere Aufmerksamkeit richtet sich dabei auf die Bestimmung von Themen<br />
von regionalem Interesse für die Staaten des Mittelmeerdialogs und auf die<br />
Förderung von Anträgen auf wissenschaftliche Zusammenarbeit auf diesen<br />
Gebieten.<br />
220
UMWELT UND GESELLSCHAFT<br />
Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />
Die Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft im Bereich<br />
Umwelt wurden 1969 vom Bündnis erkannt. Damals wurde der Ausschuss für<br />
die Herausforderungen der modernen Gesellschaft gegründet, um auf<br />
Umweltprobleme zu reagieren. Über diesen Ausschuss haben Mitgliedstaaten<br />
an zahlreichen Initiativen teilgenommen, um die Vorteile des Potenzials der<br />
Zusammenarbeit im Bündnis bei der Bearbeitung von Problemen im Bereich<br />
Umwelt und Lebensqualität zu nutzen.<br />
Unter der Schirmherrschaft des Ausschusses wurden beispielsweise<br />
Projekte auf den Gebieten Umweltverschmutzung, Lärmbelästigung, städtische<br />
Probleme, Energie und Gesundheit sowie insbesondere verteidigungsbezogene<br />
Umweltfragen durchgeführt. Hierzu gehören z. B. Pilotstudien zu folgenden<br />
Themen: Umweltaspekte der Wiederverwendung von früherem<br />
Militärgelände zur Unterstützung von Partnerstaaten bei der Umwandlung ehemaliger<br />
Militärbasen für die zivile Nutzung, Umweltsicherheit in internationalem<br />
Kontext, Umweltmanagementsysteme im Militärbereich, saubere Produkte und<br />
Verfahren, Ökosystemmodelle von Küstenlagunen für nachhaltiges<br />
Management sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen.<br />
Der Ausschuss stellt für <strong>NATO</strong>- und EAPR-Partnerstaaten ein einzigartiges<br />
Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrung zu technischen, wissenschaftlichen<br />
und politischen Aspekten sozialer Themen und Umweltthemen<br />
sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich dar. Die Arbeit des<br />
Ausschusses findet auf dezentraler Basis statt. Die Teilnahme der Staaten an<br />
Pilotstudien, Projekten, Arbeitsprogrammen und Seminaren (die von den einzelnen<br />
Staaten finanziert werden) ist freiwillig. Der Zivilhaushalt der <strong>NATO</strong><br />
stellt dem Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />
einige finanzielle Mittel zur Verfügung, damit dieser Stipendien an Experten für<br />
die Teilnahme an Aktivitäten des Ausschusses vergeben kann.<br />
Bei jedem durchgeführten Projekt übernehmen ein oder mehrere Staaten<br />
freiwillig eine Pilotfunktion. Hierzu gehört die Verantwortung für Planung und<br />
Finanzierung der Arbeit, die Koordinierung ihrer Ausführung, die Vorbereitung<br />
der erforderlichen Berichte und die Förderung von Nachfolgeaktionen. Seit<br />
1993 kann ein Vertreter eines Partnerstaats die Funktion des Ko-Direktors<br />
einer Pilotstudie übernehmen, der mit einem Ko-Direktor aus einem <strong>NATO</strong>-<br />
Staat zusammenarbeitet. Es müssen mindestens zwei andere Staaten des<br />
Bündnisses teilnehmen.<br />
221
Seit 1996 hat der Ausschuss neue Instrumente für die Zusammenarbeit im<br />
Rahmen des Programms eingeführt. Hierzu gehören 6-18 Monate dauernde<br />
Ad-hoc-Projekte zu bestimmten Themen sowie Arbeitsprogramme zur<br />
Verbreitung von Informationen in klar definierten Bereichen. In diesem<br />
Zusammenhang gibt es zwei fortlaufende Projekte: „Entwicklung eines integrierten<br />
Managementprogramms für den Küstenbereich mittels Überwachung<br />
und Modellierung von Küste und Schelf im Schwarzen Meer” und<br />
„Nachhaltiges Bauen für die militärische Infrastruktur”. In Übereinstimmung mit<br />
dem EAPR-Aktionsplan für 2000-2002 erweiterte der Ausschuss für die<br />
Herausforderungen der modernen Gesellschaft seine Arbeit, die nun auch<br />
gemeinsame Treffen mit den Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> und Arbeitsprogramme<br />
zu verteidigungsbezogenen Umweltfragen sowie neue Pilotstudien zu Themen<br />
von besonderem Interesse für die Partnerstaaten umfasst. Als Beispiele für die<br />
Arten der vom Ausschuss für die Herausforderungen der modernen<br />
Gesellschaft geförderten Umweltkonferenzen seien zwei im Jahre 1999 organisierte<br />
Konferenzen genannt, die erste im Rahmen des EAPR-Aktionsplans<br />
mit dem Thema „Umweltsicherheit der Ölpipeline in Georgien” (Tiflis, Georgien,<br />
Oktober 1999) und die zweite im Rahmen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta mit dem<br />
Thema „Ökologische Probleme aus Verteidigungsaktivitäten im Schwarzen<br />
Meer und Asowschen Meer” (Sewastopol, Ukraine, Oktober 1999).<br />
Die Treffen des Ausschusses in EAPR-Zusammensetzung finden jährlich<br />
statt. Zu den begonnenen oder noch in der Diskussion stehenden Aktivitäten<br />
gehören Pilotstudien zu Reinigungsmethoden für verseuchtes ehemaliges<br />
Militärgelände, Umweltmanagement im Militärbereich, Umweltsicherheit sowie<br />
Arbeiten zur gegenseitigen Beziehung zwischen Verteidigung, Umwelt und<br />
wirtschaftlichen Fragen, die der Bestimmung von umweltverträglichen<br />
Ansätzen für die Einsätze von Streitkräften sowohl in Bündnis- als auch in<br />
Partnerstaaten dienen soll.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
Eine Regierungsvereinbarung zwischen der Russischen Föderation und<br />
der <strong>NATO</strong> zum Umweltschutz befindet sich in Vorbereitung.<br />
Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine<br />
Die Kooperation mit der Ukraine im Ausschuss für die Herausforderungen<br />
der modernen Gesellschaft wird unter den Bestimmungen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-<br />
Charta durchgeführt und konzentriert sich insbesondere auf Umweltprobleme<br />
im Zusammenhang mit der Verteidigung.<br />
222
Kooperation im Rahmen des Mittelmeerdialogs<br />
Die Staaten des Mittelmeerdialogs sind zur Teilnahme an den Projekten<br />
des Ausschusses für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft aufgefordert.<br />
223
KAPITEL 9<br />
GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:<br />
<strong>NATO</strong>-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN<br />
Grundsätze der gemeinsamen Finanzierung<br />
Kostenteilung<br />
Zivilhaushalt<br />
Militärhaushalt<br />
Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong><br />
Ressourcenmanagement<br />
Finanzverwaltung<br />
Finanzkontrolle
GEMEINSAM FINANZIERTE RESSOURCEN:<br />
<strong>NATO</strong>-HAUSHALTS- UND -FINANZWESEN<br />
GRUNDSÄTZE DER GEMEINSAMEN FINANZIERUNG<br />
Die <strong>NATO</strong> - eine zwischenstaatliche Organisation - erhält die Mittel, die sie<br />
für ihren täglichen Betrieb und für die Bereitstellung der für Konsultation, Entscheidungsfindung<br />
und anschließende Umsetzung vereinbarter Verfahrensrichtlinien<br />
und Tätigkeiten erforderlichen Einrichtungen benötigt, von den einzelnen<br />
Mitgliedstaaten zugeteilt. Sie ist ein im Wesentlichen auf eine<br />
militärische Struktur aufbauendes politisches Bündnis mit dem Auftrag, für die<br />
gemeinsame Verteidigung der Mitgliedstaaten zu sorgen, die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten zu pflegen und die Bündnispolitik bei der<br />
Friedenserhaltung und in anderen Bereichen umzusetzen.<br />
Aus militärischer Sicht bleibt neben einer begrenzten Zahl ständiger<br />
Hauptquartiere und kleiner stehender Verbände der Großteil der Streitkräfte<br />
und Ressourcen der einzelnen Mitgliedstaaten bis zu dem Zeitpunkt unter<br />
nationalem Kommando, zu dem je nach Mitgliedstaat gegebenenfalls die<br />
gesamten Streitkräfte oder Teile davon zur Durchführung bestimmter militärischer<br />
Einsätze der <strong>NATO</strong> unterstellt werden. Die Streitkräfte der <strong>NATO</strong>-Länder,<br />
die einen Beitrag zu den unter <strong>NATO</strong>-Führung in Bosnien und Herzegowina<br />
sowie im Kosovo eingesetzten SFOR- und KFOR-Truppen leisten, sind also<br />
der <strong>NATO</strong> vorübergehend unterstellt, um die Mandate des Bündnisses zu erfüllen;<br />
ihre Ausbildung, Ausrüstung, Erhaltung und Finanzierung gehen jedoch zu<br />
Lasten der Verteidigungshaushalte der einzelnen Mitgliedstaaten.<br />
Zur Vereinfachung der Konsultation und gemeinsamen Entscheidungsfindung<br />
im Bündnisrahmen unterhält jeder Mitgliedstaat eine diplomatische und<br />
militärische Vertretung im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier sowie eine zivile und/oder<br />
militärische Vertretung in den Stäben der verschiedenen <strong>NATO</strong>-Gremien und<br />
-Kommandobehörden. Die Kosten für die Unterhaltung und personelle Besetzung<br />
ihrer nationalen Delegationen und Militärmissionen fallen ebenfalls in<br />
nationale Zuständigkeit; ihre Finanzierung erfolgt nach den Abrechnungsgrundsätzen<br />
und -verfahren des jeweiligen Landes.<br />
Die beiden vorstehend angeführten Beispiele - Kosten für die Unterhaltung<br />
der Streitkräfte sowie für die zivile und militärische Vertretung in <strong>NATO</strong>-<br />
Gremien - veranschaulichen die Ausgaben, die bei einer Analyse der Gesamtkosten<br />
berücksichtigt werden müssten, die für jeden Staat aufgrund seiner<br />
<strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft anfallen. Diese Ausgaben müssten einer ähnlichen Analyse<br />
des wirtschaftlichen Nutzens, der dem jeweiligen Mitgliedstaat aus seiner<br />
<strong>NATO</strong>-Zugehörigkeit erwächst, gegenübergestellt werden.<br />
227
Die Beweggründe für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft gehen jedoch weit über<br />
den engen Rahmen eines auf der Grundlage der oben dargelegten Aspekte<br />
gezeichneten Bildes finanzieller Vor- und Nachteile hinaus und umfassen politische,<br />
wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische, kulturelle und<br />
andere Faktoren, die sich nicht ohne Weiteres auf den Finanzbereich übertragen<br />
lassen. Um überdies zu einer aussagekräftigen Schlussfolgerung zu kommen,<br />
müsste jeder Mitgliedstaat die Kosten in seine Kalkulation einbeziehen,<br />
die im Laufe der Zeit anfielen, wenn er für sich allein oder im Rahmen anderer<br />
Formen der internationalen Kooperation für die nationale Sicherheit Sorge tragen<br />
müsste.<br />
Zweck dieses Kapitels ist nicht der Versuch, theoretische Berechnungen<br />
dieser Art anzustellen. Dies muss Sache der einzelnen Mitgliedstaaten unter<br />
Zugrundelegung ihrer eigenen Verfahren und Praktiken bleiben. Ziel ist vielmehr<br />
die Darlegung des Prinzips der gemeinsamen Finanzierung und der<br />
Kostenteilung, das bündnisweit und für alle zur Verwaltung der Finanzmittel der<br />
Allianz eingesetzten wichtigen Haushalte Anwendung findet. Zusammen<br />
genommen stellen diese Ausgaben weniger als ein halbes Prozent der<br />
Gesamtverteidigungsausgaben der <strong>NATO</strong>-Staaten dar (siehe Tabelle 3).<br />
<strong>NATO</strong>-Mittel werden im Wesentlichen für Vorhaben eingesetzt, die im<br />
Interesse aller Mitgliedstaaten liegen. Die Struktur der gemeinsamen Finanzierung<br />
ist mannigfaltig und dezentral ausgerichtet. Bestimmte multinationale<br />
Kooperationsaktivitäten auf den Gebieten Forschung, Entwicklung, Produktion<br />
und logistische Unterstützung berühren nicht alle Mitgliedstaaten und können<br />
mitunter lediglich eine kleine Zahl dieser Staaten betreffen. Diese größtenteils<br />
unter der Leitung von <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen durchgeführten<br />
Aktivitäten unterliegen den allgemeinen Finanz- und Rechnungsprüfungsbestimmungen<br />
der <strong>NATO</strong>, werden jedoch andererseits praktisch autonom<br />
gemäß den vom Nordatlantikrat verabschiedeten Statuten<br />
wahrgenommen. Sie sind weiter unten aufgeführt (siehe unter „Finanzverwaltung”).<br />
Deshalb erstreckt sich die Finanzierung im <strong>NATO</strong>-Rahmen mit wenigen<br />
Ausnahmen weder auf die Aufstellung von Truppenkontingenten noch auf die<br />
Beschaffung militärischen Geräts wie Schiffen, U-Booten, Luftfahrzeugen,<br />
Panzern, Geschützen oder sonstigen Waffensystemen. Truppen und Wehrmaterial<br />
werden von den Mitgliedstaaten für das Bündnis abgestellt, die für das<br />
von ihnen überlassene Potenzial finanziell in der Pflicht bleiben. Eine wichtige<br />
Ausnahme bildet das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystem<br />
(AWACS) der <strong>NATO</strong>, einer Flotte radarbestückter, im gemeinsamen Besitz der<br />
Mitgliedstaaten befindlicher und von diesen gemeinsam beschaffter, gewarteter<br />
und betriebener Flugzeuge, die dem direkten operativen Befehl eines<br />
<strong>NATO</strong>-Truppenführers unterstellt ist, der seinerseits den Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />
228
Befehlshabern direkt verantwortlich ist. Darüber hinaus werden von der <strong>NATO</strong><br />
dem kollektiven Bedarf dienende Investitionen wie Luftverteidigungs-,<br />
Führungs- oder bündnisweite Kommunikationssysteme finanziert, deren<br />
Bereitstellung keinem einzelnen Mitgliedstaat überantwortet werden kann. Solche<br />
Investitionsvorhaben bedürfen der Unterhaltung, Erneuerung und letztlich<br />
des Ersatzes im Zuge des sich wandelnden Bedarfs und der technologischen<br />
Entwicklung; für die damit einhergehenden Ausgaben wird ebenfalls ein<br />
beträchtlicher Teil der <strong>NATO</strong>-Finanzierung aufgewendet.<br />
Ausgangspunkt für Beantragung und Gewährung der gemeinsamen<br />
Finanzierung für ein bestimmtes Projekt sind Identifizierung und Anerkennung<br />
der Notwendigkeit der entsprechenden Ausgaben und die Feststellung, dass<br />
die Verantwortung für diese Aufwendungen vernünftigerweise nicht einem einzelnen<br />
Staat aufgebürdet werden kann und das Projekt den Interessen aller<br />
beitragleistenden Staaten dienen wird. Der Bedarf muss gründlich geprüft,<br />
festgestellt und authentisiert werden, und dies setzt eine enge Zusammenarbeit<br />
zwischen den administrativen Systemen auf nationaler und internationaler<br />
Ebene voraus. Nach Bestätigung der Notwendigkeit der Ausgaben gilt es zu<br />
beurteilen, inwieweit das jeweilige Projekt für eine gemeinsame Finanzierung<br />
durch die Mitgliedstaaten nach einem genau festgelegten Schlüssel in Frage<br />
kommt. Die Entscheidung im Rahmen dieser Beurteilung wird von den Mitgliedstaaten,<br />
die sich letztlich die Kosten teilen müssten, einvernehmlich<br />
getroffen.<br />
In den Jahren seit der Gründung des Bündnisses gab die Anwendung dieser<br />
Prinzipien Raum für die Erarbeitung komplexer Regeln, die unter anderem<br />
verschiedene Stufen für vollständige oder partielle Finanzierung und die Ausklammerung<br />
verschiedener Kostenelemente wie z. B. nationaler oder örtlicher<br />
Steuern zum Inhalt hatten. Eine weitere größere und vielleicht überraschende,<br />
in die Gründungszeit des Bündnisses zurückreichende Kostenausgrenzung<br />
stellt die Besoldung des Militärpersonals dar, das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier oder<br />
in einem internationalen Stab der militärischen Organisation des Bündnisses<br />
seinen Dienst versieht. Dieser Kostenfaktor geht zu Lasten der das Personal<br />
abstellenden Staaten. Zur Zeit sind etwa 15.000 Soldaten ständig in internationalen<br />
Stäben tätig, die ihren Sold durchweg von ihren nationalen Regierungen<br />
erhalten. Die Gehaltszahlungen für das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />
und in den <strong>NATO</strong>-Stäben beschäftigte internationale Zivilpersonal erfolgt über<br />
den gemeinsam finanzierten Zivil- bzw. Militärhaushalt der <strong>NATO</strong>. Wesentliche<br />
die <strong>NATO</strong> betreffende Finanzierungsmaßnahmen bedürfen des Einverständnisses<br />
aller Mitgliedstaaten.<br />
Die Kriterien für die gemeinsame Finanzierung unterliegen einer ständigen<br />
Überprüfung; Änderungen können im Zuge neuer Eventualfälle eingeführt<br />
werden - so z. B. die Notwendigkeit der eindeutigen Festlegung der Kostenan-<br />
229
teile für <strong>NATO</strong>-Friedenseinsätze, die den internationalen Haushalten zugeschlagen<br />
bzw. durch nationale Haushalte finanziert werden sollten. Andere<br />
Änderungen an bestehenden Regelungen zur gemeinsamen Finanzierung<br />
können im Zuge organisatorischer oder technologischer Entwicklungen oder<br />
schlicht aufgrund der Notwendigkeit einer Kostenkontrolle zu dem Zweck vorgenommen<br />
werden, den Anforderungen im Rahmen bestimmter finanzieller<br />
Grenzen nachzukommen. Trotz dieser Herausforderungen bleibt das Prinzip<br />
der gemeinsamen Finanzierung auf der Grundlage eines Konsenses wesentliche<br />
Voraussetzung für die Arbeit der Allianz. Dieses Prinzip wird auch weiterhin<br />
von allen Mitgliedstaaten getragen und kann als Ausdruck ihres politischen<br />
Engagements für die <strong>NATO</strong> und die politische Solidarität betrachtet werden,<br />
die die Umsetzung der vereinbarten <strong>NATO</strong>-Politik kennzeichnen.<br />
KOSTENTEILUNG<br />
Generell gilt, dass die Mitgliedstaaten sich an allen die gemeinsame<br />
Finanzierung betreffenden Ausgaben beteiligen. Somit leisten alle Mitgliedstaaten<br />
ihren Beitrag zur Finanzierung der Aufwendungen für den Internationalen<br />
Stab, den Internationalen Militärstab und die Gremien des Militärausschusses<br />
sowie die gemeinsam finanzierten Elemente von<br />
friedensunterstützenden Einsätzen und Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft<br />
für den Frieden. Das luftgestützte Frühwarn- und Überwachungssystem<br />
der <strong>NATO</strong> wird hingegen von den 13 an diesem Verband beteiligten Staaten<br />
finanziert. Aufwendungen für andere Komponenten oder Organisationen innerhalb<br />
der internationalen Militärstruktur sowie im Rahmen des Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />
der <strong>NATO</strong> anfallende Kosten werden entsprechend der Art<br />
der Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten an der integrierten Kommandostruktur<br />
der <strong>NATO</strong> aufgeteilt.<br />
Normalerweise sollen die vereinbarten Kostenteilungsschlüssel, anhand<br />
derer die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten ermittelt werden, die „Zahlungsfähigkeit”<br />
der betreffenden Länder berücksichtigen. Die Grundlage für die<br />
angewandten Schlüssel ist jedoch gleichermaßen politischer wie wirtschaftlicher<br />
Natur. Die für die Zivil- und Militärhaushalte sowie das Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
der <strong>NATO</strong> geltenden Schlüssel wurden ursprünglich Anfang<br />
der 50er Jahre ausgehandelt. Sie wurden in der Folge zum Großteil nach proportionalen<br />
Gesichtspunkten angepasst, um neuen Mitgliedern und unterschiedlichen<br />
Graden der Beteiligung an der integrierten Kommandostruktur<br />
Rechnung zu tragen. Sie stehen demzufolge in keinem genauen Verhältnis zu<br />
den aktuellen Maßstäben der relativen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie<br />
z. B. dem Bruttoinlandsprodukt oder der Kaufkraftparität.<br />
230
Zur Zeit wird der Zivilhaushalt nach einem einzigen 19-Staaten-Schlüssel<br />
finanziert. Ein Großteil des Militärhaushalts für die internationale Militärstruktur<br />
wird nach einem leicht abweichenden 19-Staaten-Schlüssel sowie zwei 18-<br />
Staaten-Schlüsseln finanziert. Das <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
wird ebenfalls nach zwei verschiedenen 19- und 18-Staaten Schlüsseln finanziert.<br />
Der zur Finanzierung des AWACS-Verbands der <strong>NATO</strong> vorgesehene Teil<br />
des Militärhaushalts wird nach einem 13-Staaten- sowie einem 14-Staaten-<br />
Schlüssel verwaltet, die die industrielle/kommerzielle Ausrichtung der Kostenteilungsvereinbarungen<br />
für die entsprechende Beschaffungsorganisation,<br />
NAPMO, widerspiegeln (siehe Kapitel 14).<br />
Tabelle 1 und 2 zeigen die Kostenanteile der Mitgliedstaaten im Rahmen<br />
des Zivil- und Militärhaushalts sowie des Sicherheitsinvestitionsprogramms der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
ZIVILHAUSHALT<br />
Der Zivilhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Zivilhaushalt eingerichtet<br />
und verwaltet und in erster Linie mit den von den Außenministerien<br />
zugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebskosten für<br />
den Internationalen Stab im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, die Durchführung<br />
genehmigter ziviler Programme und Aktivitäten sowie die Kosten für Bau,<br />
Unterhalt und Erhaltung von Einrichtungen einschließlich der für die Ausrichtung<br />
aller Tagungen der <strong>NATO</strong>-Ausschüsse und nachgeordneter Gruppen<br />
sowie Sicherheitsdienste usw. anfallenden Personalkosten. In den letzten Jahren<br />
wurde ein zunehmender Teil der Haushaltsmittel zur Finanzierung von Aktivitäten<br />
mit Partnerstaaten aufgewendet. Der für das Jahr 2000 genehmigte<br />
Gesamthaushalt beläuft sich auf rund 133 Millionen 1 US-$. Davon entfallen<br />
rund 61 Prozent auf Personalkosten (80 Millionen US-$). Der Anteil der Kosten<br />
für Sonderprogramme wie beispielsweise das <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm<br />
oder für Informationsaktivitäten liegt bei rund 26 Prozent (35 Millionen US-$).<br />
Der Rest (13 Prozent oder rund 18 Millionen US-$) entfällt auf sonstige<br />
Betriebs- und Kapitalkosten.<br />
MILITÄRHAUSHALT<br />
Der Militärhaushalt wird unter Aufsicht des Ausschusses Militärhaushalt<br />
eingerichtet und verwaltet und zum Großteil mit den von den Verteidigungsmi-<br />
1 Beim Vergleich der in diesem Kapitel genannten Zahlen mit den in früheren Ausgaben des<br />
<strong>Handbuch</strong>s veröffentlichten Daten ist zu beachten, dass Änderungen aufgrund von<br />
Kursschwankungen des Dollars möglich sind.<br />
231
nisterien zugewiesenen Mitteln finanziert. Er erstreckt sich auf die Betriebsund<br />
Erhaltungskosten und mit Ausnahme größerer, über das Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
der <strong>NATO</strong> finanzierter Bau- und Systeminvestitionen auf die<br />
Kapitalkosten für die internationale Militärstruktur. Dazu gehören der<br />
Militärausschuss, der Internationale Militärstab und zugehörige Gremien, die<br />
beiden Strategischen <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden (ACE und ACLANT) nebst<br />
ihren Führungs<strong>info</strong>rmationssystemen, Forschungs- und Entwicklungs-,<br />
Beschaffungs- und Logistikstellen und der AWACS-Verband der <strong>NATO</strong>.<br />
Zur Zeit werden mit diesem Haushalt auch die Betriebskosten der <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandostruktur für den Friedenseinsatz in Bosnien und Herzegowina<br />
sowie im Kosovo bestritten. Der für das Jahr 2000 genehmigte Gesamthaushalt<br />
beläuft sich auf rund 751,5 Millionen US-$. Dabei gilt es zu beachten, dass<br />
in dieser Summe die nicht unerheblichen Kosten für die Abstellung von Militärpersonal,<br />
die von den jeweils beteiligten Staaten getragen werden, nicht enthalten<br />
sind. Von der gemeinsam finanzierten Gesamtsumme entfallen rund 43<br />
Prozent oder 323 Millionen US-$ auf Betriebs- und Erhaltungskosten von Missionen,<br />
rund 30 Prozent oder 225 Millionen US-$ auf zivile Personalkosten,<br />
rund 22 Prozent oder 166 Millionen US-$ auf allgemeine administrative Kosten<br />
und rund 5 Prozent oder 37,5 Millionen US-$ auf Investitionsausgaben.<br />
DAS SICHERHEITSINVESTITIONSPROGRAMM DER<br />
<strong>NATO</strong><br />
Das Sicherheitsinvestitionsprogramm der <strong>NATO</strong> wird unter Aufsicht des<br />
Infrastrukturausschusses im Rahmen der jährlichen Beitragsleistungen durchgeführt,<br />
deren Höchstgrenzen vom Nordatlantikrat bestimmt werden. Die für<br />
das Jahr 2000 genehmigte Beitragsgrenze entspricht rund 688 Millionen US-$.<br />
Mit diesem Programm wird die Bereitstellung der Anlagen und Einrichtungen<br />
finanziert, mit denen diejenigen Aufgaben der Strategischen <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden<br />
unterstützt werden sollen, die über die nationalen Verteidigungsforderungen<br />
der einzelnen Mitgliedstaaten hinausgehen. Die Investitionen<br />
erstrecken sich auf Anlagen und Einrichtungen wie Kommunikations- und Informationssysteme,<br />
Radarsysteme, militärische Hauptquartiere, Flugplätze,<br />
Betriebsstoff-Pipelines und -lager, Häfen und Navigationshilfen. Ebenso wie<br />
beim Militärhaushalt deckt das Sicherheitsinvestitionsprogramm auch den entsprechenden<br />
Bedarf für friedensunterstützende Einsätze wie im Rahmen der<br />
SFOR und KFOR ab. Dies beinhaltet Kommunikations- und Informationssysteme,<br />
Einrichtungen für lokale Hauptquartiere, Energieversorgungseinrichtungen<br />
sowie Flugplatz-, Schienen- und Straßenreparaturen. Mit Einführung der<br />
Partnerschaft für den Frieden wurde das Programm um eine neue Dimension<br />
der Zusammenarbeit erweitert. In jüngster Zeit wurden im Rahmen der auf dem<br />
232
Washingtoner Gipfeltreffen von 1999 ins Leben gerufenen Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
weitere Richtlinien für die künftige Weiterentwicklung des Programms<br />
erarbeitet.<br />
RESSOURCENMANAGEMENT<br />
Seit Mitte der 90er Jahre haben die Mitgliedstaaten unter dem Zwang, die<br />
Zuweisung gemeinsam finanzierter militärischer Mittel zu optimieren, die<br />
Führungsstruktur der <strong>NATO</strong> durch Förderung der Entwicklung so genannter<br />
„Leistungspakete” (Capability Projects, CP) und Einrichtung des Oberausschusses<br />
Ressourcen verstärkt, der für die Gesamtverwaltung der militärischen<br />
Ressourcen der <strong>NATO</strong> (d. h. unter Ausklammerung der vom Zivilhaushalt<br />
abgedeckten Mittel) verantwortlich ist. In diesen Leistungspaketen werden<br />
die den <strong>NATO</strong>-Befehlshabern zur Verfügung stehenden und von diesen zur<br />
Wahrnehmung bestimmter Aufgaben benötigten Kräfte und Mittel spezifiziert.<br />
Sie sind ein wichtiges Instrument zur Beurteilung der gemeinsam finanzierten<br />
Ergänzungsmittel (sowohl in Form von Kapitalinvestitionen als auch wiederkehrenden<br />
Betriebs- und Instandhaltungskosten) sowie des zur Auftragserfüllung<br />
erforderlichen Zivil- und Militärpersonals. Diese Pakete werden vom Oberausschuss<br />
Ressourcen geprüft, der sich aus Vertretern der einzelnen Staaten,<br />
des Militärausschusses und der Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber sowie den<br />
Vorsitzenden der Ausschüsse Militärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonal<br />
der <strong>NATO</strong> zusammensetzt. Der Oberausschuss Ressourcen bestätigt die Leistungspakete<br />
aus der Sicht ihres Nutzeffekts vor ihrer endgültigen Genehmigung<br />
durch den Nordatlantikrat. Er schlägt darüber hinaus jährlich einen<br />
umfassenden mittelfristigen Ressourcenplan, in dem die finanziellen und personellen<br />
Obergrenzen für das kommende Jahr festgelegt sind, sowie die Planungsgrößen<br />
für die vier folgenden Jahre zur Genehmigung durch den<br />
Nordatlantikrat vor. Innerhalb dieser Parameter überwachen die Ausschüsse<br />
Militärhaushalt, Infrastruktur und Militärpersonal die Erstellung und Durchführung<br />
der entsprechenden Haushalte und Pläne. Der Ausschuss erstellt ferner<br />
einen Jahresbericht, der es dem Nordatlantikrat ermöglicht, die Angemessenheit<br />
der Ressourcenzuweisungen im Hinblick auf den Bedarf zu<br />
überwachen und die Auswirkungen der Zuweisung gemeinsam finanzierter<br />
Mittel auf militärischem Gebiet auf die gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Haushalte vor dem<br />
Hintergrund einer eventuellen neuen Bündnispolitik zu prüfen.<br />
FINANZVERWALTUNG<br />
Die Struktur der Finanzverwaltung innerhalb der <strong>NATO</strong> soll sicherstellen,<br />
dass die endgültige Kontrolle der Ausgaben bei den an den Kosten für eine<br />
233
estimmte Aktivität beteiligten Mitgliedstaaten liegt und einem zwischen diesen<br />
Staaten erzielten Konsens unterliegt. Die Kontrolle kann auf allen Entscheidungsebenen<br />
entweder in Form allgemeiner Begrenzungen oder besonderer<br />
Beschränkungen ausgeübt werden. Beispiele für allgemeine Begrenzungen<br />
sind die Zuweisung genau festgelegter Ressourcen oder Obergrenzen für<br />
Betriebskosten und Kapitalinvestitionen (mit Zustimmung des Oberausschusses<br />
Ressourcen) bzw. ziviler und militärischer Personalergänzungen, die den<br />
Beauftragten für den Haushalt (Generalsekretär, Strategische <strong>NATO</strong>-Befehlshaber<br />
und Nachgeordnete Befehlshaber sowie sonstige benannte Leiter von<br />
<strong>NATO</strong>-Gremien) relative Handlungsfreiheit in Bezug auf Aufstellung und<br />
Führung ihrer Haushalte einräumen. Besondere Beschränkungen können vielgestaltig<br />
sein und von der Veranlassung bestimmter wirtschaftlicher Maßnahmen<br />
bis hin zu einer vorübergehenden Mittelbindung für einen bestimmten<br />
Zweck oder der Einschränkung der Übertragung von Haushaltsmitteln reichen.<br />
Solche Beschränkungen oder Kontrollen können bereits in den Vorgaben festgelegt<br />
werden, anhand denen der Haushalt von den beitragenden Mitgliedstaaten<br />
verabschiedet wird, oder von den beteiligten Staaten durch außerplanmäßige<br />
Interventionen während der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse<br />
erfolgen. Die Billigung der jeweiligen Haushalte kann als praktische Umsetzung<br />
der - politischen, organisatorischen oder finanziellen - Verfahrensrichtlinien<br />
betrachtet werden, die nach dem Willen der beitragenden Mitgliedstaaten<br />
implementiert werden sollen. Solche Richtlinien entwickeln sich mit der Zeit als<br />
Reaktion auf das sich wandelnde internationale Umfeld und die Notwendigkeit<br />
einer entsprechenden Anpassung der Strukturen und Aufgaben der Organisation.<br />
Dieser dynamische Anpassungsprozess über die fünf Jahrzehnte seit<br />
Bestehen des Bündnisses erklärt zum größten Teil die Mannigfaltigkeit und<br />
dezentrale Ausrichtung der Managementstruktur der <strong>NATO</strong> auf dem Gebiet<br />
des Finanzwesens. Kein einzelnes Gremium ist allein für die Lenkung und Leitung<br />
aller vier Hauptelemente der Finanzstruktur der Organisation, nämlich<br />
Internationaler Stab (finanziert durch den Zivilhaushalt), internationale Militärstruktur<br />
(finanziert durch den Militärhaushalt), Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
sowie spezialisierte Produktions- und Logistikorganisationen verantwortlich.<br />
Die letztgenannten Organisationen werden in zwei Gruppen unterteilt. Dies<br />
sind zum einen Organisationen, deren Finanzierung im Rahmen von für die<br />
internationale Militärstruktur geltenden Vereinbarungen erfolgt, und zum anderen<br />
Organisationen, die unter dem Dach der vom Nordatlantikrat bewilligten<br />
Regelungen arbeiten und über ihre eigenen Beiräte und Finanzausschüsse<br />
sowie über unterschiedliche Finanzquellen aus nationalen Finanzkassen verfügen.<br />
Die Finanzverwaltung der organisatorischen Haushalte (Zivil- und Militärhaushalt)<br />
unterscheidet sich von der für das Sicherheitsinvestitionsprogramm.<br />
234
Die Mannigfaltigkeit und dezentrale Ausrichtung der Finanzverwaltungsstruktur<br />
der organisatorischen Haushalte ist durch die vom Nordatlantikrat genehmigte<br />
Finanzordnung geregelt. Diese Bestimmungen stellen zusammen mit den<br />
ergänzenden Regeln und Verfahren, mit denen sie an die jeweiligen besonderen<br />
Anforderungen der verschiedenen <strong>NATO</strong>-Gremien und -Programme angepasst<br />
werden, die grundlegenden vereinheitlichenden Prinzipien dar, die den<br />
Kern für die Gestaltung der gesamten Finanzstruktur bilden.<br />
Die Finanzordnung schreibt vor, dass jedes <strong>NATO</strong>-Organ über einen eigenen<br />
Haushalt, ausgedrückt in der Währung des Gastgeberstaates, verfügen<br />
muss; die Umrechnungswerte werden durch eine gemeinsame rechnungslegende<br />
Stelle bestimmt. Es handelt sich dabei um einen dem Kalenderjahr entsprechenden<br />
Jahreshaushalt. Der Haushalt wird unter Federführung des Leiters<br />
des jeweiligen <strong>NATO</strong>-Organs erstellt, auf Konsens-Basis durch einen aus<br />
Vertretern der beitragleistenden Mitgliedstaaten bestehenden Finanzausschuss<br />
geprüft und zur Genehmigung vorgeschlagen und vom Nordatlantikrat<br />
verabschiedet. Wird vor Beginn des Rechnungsjahres keine Einigung erzielt,<br />
gilt der Haushalt als abgelehnt; die Finanzierung von Operationen wird unter<br />
Aufsicht des Finanzausschusses im Rahmen einer vorläufigen Mittelzuweisung<br />
auf den Umfang des für das vorangegangene Jahr genehmigten Haushalts<br />
begrenzt. Diese Regelung kann bis zu sechs Monate Bestand haben;<br />
danach muss vom Rat entweder der Haushalt verabschiedet oder die weitere<br />
Zwischenfinanzierung genehmigt werden. Dieses allerdings nur selten zum<br />
Tragen kommende Verfahren soll den Grundsatz der kollektiven zwischenstaatlichen<br />
Ausgabenkontrolle stärken, der in der Forderung nach einer<br />
einstimmigen Verabschiedung des Haushalts durch alle beitragleistenden Mitgliedstaaten<br />
begründet ist.<br />
Nach Genehmigung des Haushalts liegt es im Ermessen des Leiters des<br />
jeweiligen <strong>NATO</strong>-Gremiums, den Haushaltsplan im Rahmen von Verpflichtungsermächtigungen<br />
und Ausgaben für den vorgesehenen Zweck auszuführen.<br />
Dieses Ermessen ist durch die Finanzordnung unterschiedlichen<br />
Beschränkungen unterworfen, beispielsweise in Angelegenheiten wie dem<br />
Rückgriff auf begrenzte oder vollständige internationale öffentliche Ausschreibung<br />
zur Vergabe von Aufträgen für die Lieferung von Versorgungsartikeln und<br />
die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Übertragung von Mitteln zum Ausgleich<br />
zu hoch oder zu niedrig veranschlagter Kostenansätze. Der Handlungsspielraum<br />
für die Ausführung eines Haushaltsplans kann durch besondere Auflagen<br />
wie Einholung einer vorherigen Genehmigung für bestimmte<br />
Verbindlichkeiten oder Ausgaben eine weitere Einschränkung erfahren. Solche<br />
Auflagen können von Fall zu Fall vom Finanzausschuss gemacht werden, um<br />
die strikte Einhaltung neuer Verfahrensrichtlinien sicherzustellen oder die<br />
Umsetzung komplexer Initiativen, wie z. B. der organisatorischen Umstrukturierung,<br />
zu überwachen.<br />
235
Während bewilligte Haushaltsmittel dem tatsächlichen Bedarf entsprechend<br />
in dem Rechnungsjahr eingesetzt werden müssen, für das sie genehmigt<br />
wurden, können Ausgabeverpflichtungen in den zwei darauf folgenden<br />
Rechnungsjahren abgewickelt werden.<br />
Ausgangspunkt für die Umsetzung des Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />
der <strong>NATO</strong> sind die Leistungspakete. Nach ihrer Genehmigung kann die<br />
Ermächtigung für die einzelnen Projekte unter der Verantwortlichkeit des Infrastrukturausschusses<br />
in die Wege geleitet werden. Der Gastgeberstaat (in der<br />
Regel der Staat, auf dessen Territorium das Projekt durchgeführt werden soll)<br />
erstellt einen Ermächtigungsantrag, in dem der technische Lösungsvorschlag,<br />
die Kosten, Angaben über die Eignung des Projekts zur gemeinsamen Finanzierung<br />
und die zu befolgenden Ausschreibungsverfahren aufgeführt sind.<br />
Besondere Vereinbarungen sind für die internationale Ausschreibung geboten,<br />
mit der die optimale Beteiligung der Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.<br />
Wünscht ein Staat keine internationale Ausschreibung, so muss er beim Infrastrukturausschuss<br />
eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Sobald der Ausschuss<br />
dem Projekt zugestimmt hat, kann der Gastgeberstaat mit der eigentlichen<br />
Projektabwicklung beginnen.<br />
Das für das Sicherheitsinvestitionsprogramm geltende Finanzverwaltungssystem<br />
stützt sich auf ein internationales Abrechnungsverfahren. Die einzelnen<br />
Staaten melden die voraussichtlichen Ausgaben für ein in ihre Zuständigkeit<br />
fallendes genehmigtes Projekt. In den meisten Fällen werden diese<br />
Ausgaben ihren vereinbarten Haushaltsbeitrag entweder über- oder unterschreiten.<br />
Mit dem internationalen Abrechnungsverfahren werden diese Abweichungen<br />
durch entsprechende Mittelübertragung zwischen den Staaten ausgeglichen.<br />
Sobald ein Projekt abgeschlossen ist, wird es einer Gemeinsamen<br />
Endabnahmeinspektion unterzogen, um sicherzustellen, dass die tatsächlich<br />
durchgeführten den zuvor genehmigten Arbeiten entsprechen. Erst nachdem<br />
ein entsprechender Bericht vom Infrastrukturausschuss angenommen wurde,<br />
übernimmt die <strong>NATO</strong> die formale Verantwortung für die Arbeiten und das damit<br />
geschaffene Potenzial.<br />
Derzeit durchläuft das Berichtswesen mehrere Ebenen. Zweimal jährlich<br />
erstellt der Internationale Stab Halbjahres-Finanzberichte für jeden Gastgeberstaat.<br />
Darin wird über die laufenden Projekte berichtet. Jedes Quartal wird eine<br />
Aufstellung der geleisteten Vorauszahlungen und Zahlungen veröffentlicht.<br />
Diese Berichte betreffen den Mitteltransfer zwischen den Gastgeberstaaten.<br />
Jedes Frühjahr wird ein NSIP-Ausgabenprofil erstellt. Dieser Bericht deckt die<br />
NSIP-Ausgabenniveaus für die darauf folgenden zehn Jahre ab. Schwerpunkt<br />
des Berichts ist die Ressourcenzuweisung; er dient ferner als Grundlage für<br />
die mittelfristige Ressourcenplanung des Oberausschusses Ressourcen im<br />
Bereich NSIP. Die NSIP-Finanzberichte werden jedes Frühjahr erstellt. Diese<br />
236
Finanzberichte bieten ganz ähnlich wie in einem Privatunternehmen eine Übersicht<br />
über die finanzielle Lage im Bereich NSIP zum 31. Dezember jedes Jahres<br />
sowie einen Tätigkeitsüberblick für das Berichtsjahr. Schwerpunkt dieses<br />
Berichts ist die Finanzberichterstattung; er dient dem Infrastrukturausschuss<br />
als Gesprächsgrundlage zum Stand des NSIP.<br />
FINANZKONTROLLE<br />
Zwar ist der Leiter des jeweiligen <strong>NATO</strong>-Gremiums letztlich für die korrekte<br />
Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans zuständig, die administrative<br />
Unterstützung für diese Aufgabe obliegt jedoch zum großen Teil seinem<br />
Finanzbeauftragten (Leiter Finanzwesen). Die Ernennung dieses<br />
Beauftragten ist dem Nordatlantikrat vorbehalten, der diese Aufgabe jedoch<br />
dem zuständigen Finanzausschuss übertragen kann. Jeder Finanzbeauftragte<br />
hat im Falle anhaltender Unstimmigkeiten mit dem Leiter des jeweiligen <strong>NATO</strong>-<br />
Gremiums in Bezug auf beabsichtigte Transaktionen direktes Vortragsrecht<br />
beim Finanzausschuss.<br />
Der Finanzbeauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Aspekte der<br />
Umsetzung des Haushaltsplans mit den Ausgabeermächtigungen, sämtlichen<br />
vom Finanzausschuss auferlegten besonderen Kontrollmaßnahmen und der<br />
Finanzordnung einschließlich aller zugehörigen Durchführungsbestimmungen<br />
und -verfahren in Einklang stehen. Er kann darüber hinaus im Anschluss an<br />
eine interne Kontrolle weitere nach seinem Dafürhalten zur Wahrung der<br />
Rechenschaftspflicht gebotenen Prüfmechanismen und Verfahren einrichten.<br />
Eine Hauptaufgabe des Finanzbeauftragten ist es sicherzustellen, dass die zur<br />
Ausführung des Haushaltsplans benötigten Finanzmittel regelmäßig von den<br />
beitragleistenden Staaten gemäß den vereinbarten Kostenanteilen abgerufen<br />
werden, und zwar in einer Höhe, die so berechnet ist, dass die Ansammlung<br />
übermäßiger Gelder in der internationalen Kasse vermieden wird. Das Ergebnis<br />
all dieser Aktivitäten muss aus den zu erstellenden und der Internationalen<br />
Rechnungsprüfungsbehörde zur Kontrolle und Bestätigung vorzulegenden<br />
jährlichen Finanzberichten hervorgehen.<br />
Der Internationale Rechnungsprüfungsausschuss setzt sich aus Vertretern<br />
der nationalen Rechnungshöfe zusammen. Er nimmt seine Tätigkeit im<br />
Rahmen der vom Nordatlantikrat eingeräumten Privilegien wahr, die ihm<br />
Selbständigkeit garantieren. Der Ausschuss ist dem Nordatlantikrat direkt verantwortlich.<br />
Er ist befugt, die Konten aller <strong>NATO</strong>-Organe einschließlich der Produktions-<br />
und Logistikorganisationen sowie des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms<br />
zu überprüfen. Sein Mandat erstreckt sich nicht nur auf eine<br />
finanz-, sondern auch auf eine leistungsbezogene Überprüfung. Seine Aufgabe<br />
ist demzufolge über die Gewährleistung der Rechenschaftspflicht hinaus<br />
237
auch auf eine Überprüfung der Bewirtschaftungsverfahren im Allgemeinen<br />
ausgerichtet.<br />
238
Tabelle 1<br />
PROZENTUALE KOSTENANTEILE DER <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN<br />
Zivil- und Militärhaushalt<br />
<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaat Zivil- Militärhaushalt Militärhaushalt<br />
haushalt (Hauptquartiere, Gremien und Programme) (Luftgestütztes Frühwarn- und Überwachungssystem)<br />
TEILNEHMERLÄNDER "19" "19" "18" "14" "13"<br />
Belgien 2,76 2,8 3,3 2,5869 3,2821<br />
Dänemark 1,47 1,68 1,94 1,5282 1,9389<br />
Deutschland 15,54 15,54 18,2 21,4886 27,2638<br />
Frankreich 15,35 15,25 0 0 0<br />
Griechenland 0,38 0,38 0,46 0,4728 0,5999<br />
Island 0,05 0,04 0,05 0 0<br />
Italien 5,75 5,91 7,08 5,5485 7,0397<br />
Kanada 5,35 5,33 5,95 7,1994 9,1343<br />
Luxemburg 0,08 0,08 0,1 0,0825 0,1045<br />
Niederlande 2,75 2,84 3.28 2,8625 3,6317<br />
Norwegen 1,11 1,16 1,36 1,1146 1,4142<br />
Polen 2,48 2,48 2.97 0 0<br />
Portugal 0,63 0,63 0,75 0,5323 0,6754<br />
Spanien 3,5 3,5 4,19 2,77 3,1<br />
Tschechische Republik 0,9 0,9 1,08 0 0<br />
Ungarn 0,65 0,65 0,78 0 0<br />
Türkei 1,59 1,59 1,9 1,2419 1,5757<br />
Vereinigtes Königreich 17,25 16,09 19,12 20,8558 0<br />
Vereinigte Staaten 22,41 23,15 27,49 31,716 40,2398<br />
Summe 100 100 100 100 100<br />
239
Tabelle 2<br />
PROZENTUALE KOSTENANTEILE DER <strong>NATO</strong>-<br />
MITGLIEDSTAATEN<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
<strong>NATO</strong>- Aufteilung unter Aufteilung unter<br />
Mitgliedstaat 18 Staaten 19 Staaten<br />
Belgien 4,2400 3,7200<br />
Dänemark 3,4400 3,000<br />
Deutschland 23,1350 20,2540<br />
Frankreich 0 12,9044<br />
Griechenland 1,0500 1,0000<br />
Island 0 0<br />
Italien 9,1000 7,7450<br />
Kanada 4,0250 3,2200<br />
Luxemburg 0,2000 0,1845<br />
Niederlande 4,7400 4,1400<br />
Norwegen 2,8950 2,6000<br />
Polen 2,8474 2,4800<br />
Portugal 0,3920 0,3450<br />
Spanien 3,7793 3,2916<br />
Türkei 1,1300 1,0400<br />
Tschechische Republik 1,0333 0,9000<br />
Ungarn 0,7463 0,6500<br />
Vereinigtes Königreich 11,7156 10,1925<br />
Vereinigte Staaten 25,5311 22,3330<br />
240
Tabelle 3*<br />
VERTEIDIGUNGSAUSGABEN DER <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN (1980-2000)<br />
(Angaben nach aktuellen Preisen und Wechselkursen in Millionen)<br />
Mitgliedstaat Währung 1980 1985 1990 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
(Schätzwert)<br />
Belgien<br />
(Belgische Francs) 115 754 144 183 155 205 131 156 131 334 131 796 133 007 136 252 140 256<br />
Dänemark<br />
(Dänische Kronen) 9 117 13 344 16 399 17 468 17 896 18 521 19 079 19 428 19 349<br />
Deutschland<br />
(DM) 48 518 58 650 68 376 58 986 58 671 57 602 58 327 59 854 59 617<br />
Frankreich<br />
(Franz. Francs) 110 514 186 715 231 911 238 432 237 375 241 103 23 626 239 488 243 936<br />
Griechenland<br />
(Drachmen) 96 975 321 981 612 344 1 171 377 1 343 276 1 510 684 1 724 621 1 853 189 1 981 984<br />
Italien<br />
(1000 Ital. Lire) 7 643 17 767 28 007 31 561 36 170 38 701 40 763 43 062 43 002<br />
Luxemburg<br />
(Luxemburg. Francs) 1 534 2 265 3 233 4 194 4 380 4 797 5 197 5 330 5 468<br />
Niederlande<br />
(Gulden) 10 476 12 901 13 513 12 864 13 199 13 345 13 561 14 534 14 192<br />
Norwegen<br />
(Norweg. Kronen) 8 242 15 446 21 251 22 224 22 813 23 010 25 087 25 809 25 675<br />
Polen<br />
(Zloty) // // // // // // // 12 599 14 065<br />
Portugal<br />
(Escudos) 43 440 111 375 267 299 403 478 401 165 418 772 420 654 452 843 475 178<br />
Spanien<br />
(Peseten) 350 423 674 883 922 808 1 078 751 1 091 432 1 123 046 1 124 054 1 180 075 1 266 429<br />
Tschechische Republik<br />
(Tschech. Kronen) // // // // // // // 41 167 44 022<br />
Türkei<br />
(1000 Türk. Lira) 203 1 235 13 866 302 864 611 521 1 183 327 2 289 430 4 167 636 6 998 960<br />
Ungarn<br />
(Forint) // // // // // // // 187 672 218 023<br />
Vereinigtes Königreich<br />
(Pfund Sterling) 11 593 18 301 2 287 2 139 22 330 21 612 22 551 22 548 22 823<br />
Summe <strong>NATO</strong> Europa<br />
(US-Dollar) 111 981 92 218 186 189 184 352 186 821 172 732 175 306 179 671 164 559<br />
Kanada<br />
(Kan. Dollar) 5 788 10 332 13 473 12 457 11 511 10 831 11 168 12 360 11 948<br />
Vereinigte Staaten<br />
(US-Dollar) 138 191 258 165 306 170 278 856 271 417 276 324 274 278 280 969 296 373<br />
Summe Nordamerika<br />
(US-Dollar) 143 141 26 5731 317 717 287 933 279 860 284 146 281 806 289 288 304 41<br />
Summe <strong>NATO</strong><br />
(US-Dollar) 255 122 35 7949 503 906 472 284 466 681 456 879 457 112 468 960 468 999<br />
241
Die in Tabelle 3 enthaltenen Zahlenangaben stellen die im Laufe des<br />
Rechnungsjahres tatsächlich geleisteten oder zu leistenden Zahlungen<br />
dar. Sie basieren auf der von der <strong>NATO</strong> zugrunde gelegten Definition der<br />
Verteidigungsausgaben. In Anbetracht der Unterschiede zwischen dieser<br />
und den nationalen Definitionen können die dargestellten Zahlen<br />
beträchtlich von den durch die nationalen Behörden genannten oder in<br />
den nationalen Haushalten erscheinenden Angaben abweichen. Bei den<br />
Staaten, die an militärischen Hilfseinsätzen im Ausland mitwirken, sind<br />
die entsprechenden Beträge in den aufgeführten Ausgaben enthalten.<br />
Bei Ländern, die solche Hilfeleistungen erhalten, blieb der Wert der empfangenen<br />
Unterstützung unberücksichtigt. Ausgaben für Forschungsund<br />
Entwicklungsvorhaben sind in den Aufwendungen für Material und<br />
Gerät enthalten. Ruhegehälter sind Bestandteil der Personalausgaben.<br />
Frankreich ist Mitglied der <strong>NATO</strong>, gehört jedoch nicht der integrierten<br />
Militärstruktur an und nimmt nicht an der gemeinsamen Streitkräfteplanung<br />
teil. Die Angaben zu den Verteidigungsausgaben Frankreichs<br />
haben lediglich Referenzcharakter.<br />
Island verfügt nicht über eigene Streitkräfte. Polen, die Tschechische<br />
Republik und Ungarn traten der <strong>NATO</strong> 1999 bei.<br />
* Quelle: Financial and Economic Data Relating to <strong>NATO</strong> Defence, M-DPC-2(2000)107, veröffentlicht<br />
am 5.12.2000.<br />
242
Tabelle 4<br />
VERTEIDIGUNGSAUSGABEN VON <strong>NATO</strong>-MITGLIEDSTAATEN<br />
IN % DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS (1980-2000)<br />
(Angaben nach aktuellen Preisen) (Durchschnittswerte)<br />
Mitgliedstaat Währung 1980- 1985- 1990- 1995- 1996 1997 1998 1999 2000<br />
(Schätzwert) 1984 1989 1994 1999 (STIMA)<br />
Belgien<br />
(Belgische Francs) 3.2 2.8 2.0 1.5 1.6 1.5 1.5 1.4 1.4<br />
Dänemark<br />
(Dänische Kronen) 2.4 2.0 1.9 1.7 1.7 1.7 1.6 1.6 1.5<br />
Deutschland<br />
(DM) 3.3 3.0 2.1 1.6 1.6 1.6 1.5 1.5 1.5<br />
Frankreich<br />
(Franz. Francs) 4.0 3.8 3.4 2.9 3.0 2.9 2.8 2.7 2.7<br />
Griechenland<br />
(Drachmen) 5.3 5.1 4.4 4.6 4.5 4.6 4.8 4.8 4.9<br />
Italien<br />
(1000 Ital. Lire) 2.1 2.3 2.1 1.9 1.9 1.9 2.0 2.0 1.9<br />
Luxemburg<br />
(Luxemburg. Francs) 1.0 1.0 0.9 0.8 0.8 0.8 0.8 0.8 0.7<br />
Niederlande<br />
(Gulden) 3.0 2.8 2.3 1.8 1.9 1.8 1.7 1.8 1.6<br />
Norwegen<br />
(Norweg. Kronen) 2.7 2.9 2.8 2.2 2.2 2.1 2.3 2.2 1.9<br />
Polen<br />
(Zloty) // // // // // // // 2.0 2.0<br />
Portugal<br />
(Escudos) 2.9 2.7 2.6 2.3 2.4 2.4 2.2 2.2 2.2<br />
Spanien<br />
(Peseten) 2.3 2.1 1.6 1.4 1.4 1.4 1.3 1.3 1.3<br />
Tschechische Republik<br />
(Tschech. Kronen) // // // // // // // 2.2 2.3<br />
Türkei<br />
(1000 Türk. Lira) 4.0 3.3 3.8 4.4 4.1 4.1 4.4 5.4 6.0<br />
Ungarn<br />
(Forint) // // // // // // // 1.6 1.7<br />
Vereinigtes Königreich<br />
(Pfund Sterling) 5.2 4.5 3.8 2.8 3.0 2.7 2.7 2.5 2.4<br />
Summe <strong>NATO</strong> Europa<br />
(US-Dollar) 3.5 3.2 2.6 2.2 2.2 2.2 2.1 2.1 2.1<br />
Kanada<br />
(Kan. Dollar) 2.0 2.1 1.9 1.4 1.4 1.2 1.3 1.3 1.2<br />
Vereinigte Staaten<br />
(US-Dollar) 5.6 6.0 4.7 3.3 3.5 3.3 3.1 3.0 3.0<br />
Summe<br />
Nordamerika<br />
(US-Dollar) 5.3 5.6 4.4 3.2 3.3 3.2 3.0 2.9 2.9<br />
Summe<br />
<strong>NATO</strong><br />
(US-Dollar) 4.5 4.5 3.5 2.7 2.8 2.7 2.6 2.6 2.5<br />
243
KAPITEL 10<br />
ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
Ständige Vertreter und nationale Delegationen<br />
Generalsekretär<br />
Internationaler Stab<br />
Persönliches Büro<br />
Büro des Generalsekretärs<br />
Exekutivsekretariat<br />
Presse- und Informationsdienst<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt<br />
Abteilung für politische Angelegenheiten<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung<br />
C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />
Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung<br />
Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten
Amt für Management, Verwaltung und Personalführung<br />
Büro des Leiters Finanzwesen<br />
Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen<br />
Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse<br />
Internationaler Rechnungsprüfungsausschuss<br />
<strong>NATO</strong>-Produktions- und Logistikorganisationen
ZIVILE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
<strong>NATO</strong>-HAUPTQUARTIER<br />
Der Amtssitz der <strong>NATO</strong> in Brüssel ist das politische Hauptquartier des<br />
Bündnisses und ständiger Sitz des Nordatlantikrats. Dort sind die Ständigen<br />
Vertreter und nationalen Delegationen, der Generalsekretär und der<br />
Internationale Stab, die nationalen Militärischen Vertreter, der Vorsitzende des<br />
Militärausschusses sowie der Internationale Militärstab untergebracht.<br />
Außerdem befinden sich dort die diplomatischen Vertretungen einer Reihe von<br />
Partnerstaaten, der C3-Stab der <strong>NATO</strong> (Konsultations- und Führungssysteme)<br />
sowie zahlreiche <strong>NATO</strong>-Behörden.<br />
Im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier sind ungefähr 3.150 Vollzeitkräfte beschäftigt.<br />
Rund 1.400 von ihnen sind Mitarbeiter nationaler Delegationen und militärischer<br />
Vertretungen der Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong>. Dem Internationalen Stab<br />
bzw. den ihm angegliederten Dienststellen gehören etwa 1.300 zivile<br />
Mitarbeiter an. Der Internationale Militärstab umfasst 350 Mitglieder einschließlich<br />
80 Zivilbedienstete. Auch Regierungsvertreter, die die Geschäfte<br />
der diplomatischen Vertretungen oder Verbindungsorgane von Partnerstaaten<br />
wahrnehmen, verfügen über Büros im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
STÄNDIGE VERTRETER UND NATIONALE<br />
DELEGATIONEN<br />
Jeder Mitgliedstaat entsendet einen Botschafter oder Ständigen Vertreter<br />
in den Nordatlantikrat, dem eine nationale Delegation aus Beratern und<br />
Regierungsvertretern zur Seite steht. Sie vertreten ihr Land in den verschiedenen<br />
<strong>NATO</strong>-Ausschüssen. Die Delegationen sind in vieler Hinsicht mit kleinen<br />
Botschaften vergleichbar. Ihre Unterbringung in einem gemeinsamen<br />
Gebäude, dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, ermöglicht es ihnen, auf einfache und<br />
schnelle Weise formelle und <strong>info</strong>rmelle Kontakte untereinander sowie auch zu<br />
den internationalen Stäben der <strong>NATO</strong> und den Vertretern von Partnerstaaten<br />
herzustellen.<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
Der Generalsekretär ist ein hochrangiger internationaler Politiker, der von<br />
den Regierungen der Mitgliedstaaten zum Vorsitzenden des Nordatlantikrats,<br />
247
des Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe<br />
sowie kraft seines Amtes zum Vorsitzenden anderer hochrangiger <strong>NATO</strong>-<br />
Ausschüsse und zum Generalsekretär und leitenden Exekutivorgan der <strong>NATO</strong><br />
ernannt wird. Außerdem hat er den Vorsitz des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR) und der Kooperationsgruppe Mittelmeer sowie<br />
(zusammen mit dem Vertreter Russlands und dem Vertreter des Staates, der<br />
den Ehrenpräsidenten stellt) den gemeinsamen Vorsitz des Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rates inne. Ferner ist er zusammen mit dem<br />
ukrainischen Vertreter Gemeinsamer Vorsitzender der <strong>NATO</strong>-Ukraine-<br />
Kommission.<br />
Der Generalsekretär ist verantwortlich für die Förderung und Lenkung des<br />
Konsultations- und Entscheidungsfindungsprozesses im Bündnis. Er kann<br />
Themen zur Erörterung und Entscheidung vorschlagen und bei<br />
Meinungsverschiedenheiten unter den Mitgliedern seine Vermittlung anbieten.<br />
Er ist für die Leitung des Internationalen Stabes verantwortlich und vertritt das<br />
Bündnis als wichtigster Sprecher sowohl in seinen externen Beziehungen als<br />
auch im Bereich der Kommunikation und Kontakte mit den Regierungen der<br />
Mitgliedstaaten und den Medien. Der Stellvertretende Generalsekretär unterstützt<br />
den Generalsekretär bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und vertritt<br />
ihn in dessen Abwesenheit. Er ist Vorsitzender der Hochrangigen<br />
Arbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle, der Exekutiv-Arbeitsgruppe,<br />
des <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschusses, des Gemeinsamen Beratungsausschusses,<br />
des Gemeinsamen Proliferationsausschusses und einer Reihe<br />
anderer Ad-hoc- und Arbeitsgruppen.<br />
Der Generalsekretär ist für die Gesamtleitung des Internationalen Stabes<br />
zuständig; zudem unterstehen ihm unmittelbar ein Persönliches Büro sowie<br />
das Büro des Generalsekretärs. Der Internationale Stab wird durch die<br />
Mitgliedstaaten personell besetzt und arbeitet dem Rat und seinen nachgeordneten<br />
Ausschüssen und Arbeitsgruppen sowie dem Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrat (EAPR), dem Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />
(NRR), der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK) und der Kooperationsgruppe<br />
Mittelmeer zu. Er fungiert als Sekretariat sowie auch als beratendes Gremium<br />
für politische und einsatzbezogene Fragen und befasst sich fortlaufend mit<br />
einer Vielzahl von Problemen, die für das Bündnis und seine Partnerstaaten<br />
von Belang sind.<br />
INTERNATIONALER STAB<br />
Die Arbeit des Nordatlantikrats und seiner Ausschüsse wird von einem<br />
Internationalen Stab unterstützt. Er setzt sich aus Mitarbeitern aus den<br />
Mitgliedstaaten zusammen, die entweder direkt von der <strong>NATO</strong> eingestellt oder<br />
248
von den Regierungen entsandt werden. Die Angehörigen des Internationalen<br />
Stabes sind dem Generalsekretär verantwortlich und der <strong>NATO</strong> für die Dauer<br />
ihrer Beschäftigungszeit zu Loyalität verpflichtet.<br />
Der Internationale Stab besteht aus dem Büro des Generalsekretärs, fünf<br />
Fachabteilungen, dem Amt für Management, Verwaltung und Personalführung<br />
sowie dem Büro des Leiters Finanzwesen. Jeder Abteilung steht ein<br />
Beigeordneter Generalsekretär vor, der normalerweise den Vorsitz im<br />
Hauptausschuss innehat, in dem die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden<br />
Angelegenheiten behandelt werden. Mit Hilfe ihrer Direktorate, Referate und<br />
Arbeitseinheiten unterstützen die Abteilungen die Arbeit der Ausschüsse auf<br />
den verschiedenen in anderen Kapiteln beschriebenen Gebieten.<br />
Der Internationale Stab fördert den Prozess der Konsensbildung und<br />
Entscheidungsfindung zwischen Mitgliedern und Partnerstaaten und ist für die<br />
Vor- und Nachbereitung der Tagungen und Entscheidungen der <strong>NATO</strong>-<br />
Ausschüsse sowie auch jener Institutionen zuständig, die seit Ende des Kalten<br />
Krieges für die Organisation der verschiedenen Formen bi- und multilateraler<br />
Partnerschaft mit Nichtmitgliedstaaten geschaffen wurden. Daneben gibt es in<br />
diversen Mitgliedstaaten eine Reihe ziviler Behörden und Organisationen, die<br />
für Bereiche wie Fernmelde- und Informationssysteme sowie logistische<br />
Unterstützung zuständig sind (siehe Kapitel 14).<br />
PERSÖNLICHES BÜRO<br />
Das Persönliche Büro unterstützt den Generalsekretär und seinen<br />
Vertreter in allen Bereichen ihrer Arbeit. Zu seinen Mitarbeitern gehören auch<br />
ein Rechtsberater und ein Sonderberater für mittel- und osteuropäische<br />
Angelegenheiten.<br />
BÜRO DES GENERALSEKRETÄRS<br />
Das Büro des Generalsekretärs besteht aus dem Persönlichen Büro<br />
sowie dem Exekutivsekretariat, dem Presse- und Informationsdienst und dem<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />
EXEKUTIVSEKRETARIAT<br />
Das Exekutivsekretariat ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf<br />
der Arbeit des Nordatlantikrats, des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
(EAPR), des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR), der<br />
249
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK), der Kooperationsgruppe Mittelmeer, des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe<br />
(NPG) sowie der Tätigkeit aller Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die zur<br />
Unterstützung dieser Gremien gebildet wurden. Außerdem ist es für die<br />
Planung und Organisation aller Ministertagungen und Gipfeltreffen sowohl im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier als auch im Ausland zuständig. Ferner obliegen dem<br />
Exekutivsekretariat die administrativen Vorkehrungen in Bezug auf den EAPR<br />
und andere Gremien, die im Rahmen des EAPR oder der Partnerschaft für den<br />
Frieden zusammentreffen, sowie die Koordinierung der Maßnahmen für die<br />
Akkreditierung diplomatischer Vertretungen der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten.<br />
Mitglieder des Exekutivsekretariats fungieren als Ausschusssekretäre und<br />
Protokollführer, die den Rat und seine Oberausschüsse in administrativer<br />
Hinsicht unterstützen. Sie bereiten Tagesordnungen, Entscheidungskataloge,<br />
Protokolle und Dokumente verfahrenstechnischer Art vor, die von den betreffenden<br />
Gremien benötigt werden, und fungieren als Berater der<br />
Ausschussvorsitzenden und Ansprechpartner für die Ausschussmitglieder.<br />
Der Exekutivsekretär, der als Sekretär aller Gremien auf Minister- und<br />
Botschafterebene fungiert, ist dem Generalsekretär dafür verantwortlich, dass<br />
die Arbeit der einzelnen Abteilungen des Internationalen Stabes in Übereinstimmung<br />
mit den erteilten Weisungen erfolgt. Durch den<br />
Informationstechnischen Dienst sorgt sein Büro für die Unterstützung des<br />
Internationalen Stabes und des Internationalen Militärstabes und die<br />
Kommunikationseinrichtungen in den Büroräumen des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers.<br />
Außerdem ist er für die Umsetzung der für die gesamte <strong>NATO</strong> geltenden<br />
Informationsmanagementpolitik und - nach entsprechender Ermächtigung<br />
durch die Mitgliedstaaten - für die Offenlegung von <strong>NATO</strong>-Dokumenten, ihre<br />
Freigabe für die Öffentlichkeit und ihre Archivierung gemäß der vereinbarten<br />
Verfahren zuständig.<br />
PRESSE- UND INFORMATIONSDIENST<br />
Der Presse- und Informationsdienst besteht aus einem Presse- und<br />
Mediendienst sowie einem Informationsdienst, der sich in ein Planungs- und<br />
Produktionsreferat, ein Referat für Beziehungen zu <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
sowie ein Referat für Beziehungen zu Partner- und sonstigen Staaten gliedert.<br />
Er verfügt über ein Informations- und Dokumentationszentrum in Kiew. Der<br />
Direktor für Presse und Information ist Vorsitzender des Ausschusses für<br />
Information und kulturelle Beziehungen.<br />
Der Pressesprecher sowie der Presse- und Mediendienst geben offizielle<br />
Erklärungen für das Bündnis und den Generalsekretär heraus und sorgen für<br />
die Unterlagen und Hintergrund<strong>info</strong>rmationen für Journalisten. Der Presse-<br />
250
und Mediendienst veranlasst die Akkreditierung von Journalisten, veröffentlicht<br />
Kommuniqués und Reden des Generalsekretärs und stellt eine tägliche<br />
Presseübersicht sowie Presseausschnitte für das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />
Brüssel zusammen. Er organisiert Interviews mit dem Generalsekretär und<br />
anderen <strong>NATO</strong>-Vertretern und stellt dafür die technische Unterstützung und<br />
Ausrüstung für Rundfunk- und Fernsehübertragungen zur Verfügung.<br />
Der Presse- und Informationsdienst hilft den Mitgliedsregierungen und<br />
Partnerstaaten, durch zahlreiche Programme und Aktivitäten der breiten<br />
Öffentlichkeit die Rolle und Politik der <strong>NATO</strong> nahe zu bringen. Diese stützen<br />
sich auf regelmäßig und unregelmäßig erscheinende Veröffentlichungen,<br />
Videos, Bilder und Ausstellungen, Gruppenbesuche, Konferenzen und<br />
Seminare sowie Forschungsstipendien. Zu dem Büro gehören ein Bibliotheksund<br />
Dokumentationsdienst, eine Mediathek sowie eine Verteilerstelle.<br />
Der Presse- und Informationsdienst unterhält enge Kontakte zu nationalen<br />
Informationsstellen und nichtstaatlichen Organisationen. Mit seiner Arbeit<br />
versucht er, der Öffentlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten die Ziele und<br />
Errungenschaften des Bündnisses zu erläutern. Er organisiert bzw. fördert darüber<br />
hinaus eine Reihe multinationaler Programme, die für Bürger aus verschiedenen<br />
Mitgliedstaaten bestimmt sind, und führt gemeinsam mit den<br />
Partnerstaaten der <strong>NATO</strong> entsprechende Aktivitäten durch, um in den im Euro-<br />
Atlantischen Partnerschaftsrat und in der Kooperationsgruppe Mittelmeer vertretenen<br />
Staaten Informationen und Kenntnisse über das Bündnis zu vermitteln.<br />
<strong>NATO</strong>-SICHERHEITSAMT<br />
Das Sicherheitsamt der <strong>NATO</strong> koordiniert, überwacht und vollzieht die<br />
Sicherheitsmaßnahmen innerhalb der <strong>NATO</strong>. Sein Direktor ist der<br />
Hauptsicherheitsberater des Generalsekretärs und Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />
Sicherheitsausschusses. Er ist Leiter des Sicherheitsdienstes im <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier und damit für die Gesamtkoordinierung der Sicherheit innerhalb<br />
der <strong>NATO</strong> verantwortlich.<br />
ABTEILUNG FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN<br />
Die Abteilung für politische Angelegenheiten untersteht dem<br />
Beigeordneten Generalsekretär für politische Angelegenheiten, der den Vorsitz<br />
im Hochrangigen Politischen Ausschuss innehat und als amtierender<br />
Vorsitzender einer Reihe weiterer Ausschüsse fungiert (siehe Kapitel 13). Die<br />
Abteilung besteht aus einem Direktorat für politische Angelegenheiten und<br />
251
einem Direktorat Wirtschaft. Der Direktor des Direktorats für politische<br />
Angelegenheiten ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär für<br />
Politische Angelegenheiten, Stellvertretender Vorsitzender des Hochrangigen<br />
Politischen Ausschusses und amtierender Vorsitzender des Politischen<br />
Ausschusses. Der Direktor des Direktorats Wirtschaft ist zugleich Vorsitzender<br />
des Wirtschaftsausschusses.<br />
Die routinemäßige Arbeit des Direktorats für politische Angelegenheiten<br />
wird von sieben Referaten abgewickelt:<br />
252<br />
• Das Referat für multilaterale und regionale Angelegenheiten der<br />
<strong>NATO</strong> befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung der<br />
Beziehungen der <strong>NATO</strong> zu anderen europäischen<br />
Sicherheitsinstitutionen, insbesondere der EU und der WEU, der<br />
Vorbereitung von Außenministertagungen und Gipfeltreffen im <strong>NATO</strong>-<br />
Rahmen, verschiedenen die <strong>NATO</strong> betreffenden politischen<br />
Entwicklungen in den Mitgliedstaaten, verschiedenen die <strong>NATO</strong><br />
betreffenden Entwicklungen in einer Reihe anderer Staaten, die nicht<br />
im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR) oder bei der<br />
Partnerschaft für den Frieden (PfP) mitwirken (insbesondere Japan<br />
und einige europäische Staaten), der Weiterentwicklung des <strong>NATO</strong>-<br />
Mittelmeerdialogs sowie der Vor- und Nachbereitung der Treffen von<br />
Arbeitsgruppen, in denen Experten aus den Mitgliedstaaten regionale<br />
Fragen behandeln.<br />
• Das Referat für Politische Planung und die Ausarbeitung von Reden<br />
ist zuständig für den Entwurf einschlägiger Reden, Artikel und Noten<br />
für den Generalsekretär und andere führende Vertreter des<br />
Bündnisses, das Abfassen von Arbeitspapieren zur politischen<br />
Planung sowie für Einweisungen in die politische Agenda der <strong>NATO</strong>.<br />
Es unterhält Kontakte zu Vertretern der Wissenschaft und<br />
„Denkfabriken” und führt vor- und nachbereitende Arbeiten für die<br />
Beratergruppe Atlantische Politik durch. Auch die Unterstützung beim<br />
Abfassen von Kommuniqués und anderen Texten sowie die Mitarbeit<br />
im Entwurfsverfahren, das im Zusammenhang mit Treffen der <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister und Treffen auf höchster Ebene stattfindet, gehören zu<br />
den Tätigkeiten dieses Referats.<br />
• Das Referat für Partner in Osteuropa befasst sich mit den<br />
Beziehungen der <strong>NATO</strong> zu Russland und zur Ukraine, der Umsetzung<br />
der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta, der<br />
Gesamtkoordination der jährlichen Arbeitsprogramme sowie der Vorund<br />
Nachbereitung von Tagungen des Ständigen Gemeinsamen<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />
(NUK) auf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene.
• Das Referat für Euro-Atlantische Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />
ist zuständig für bilaterale Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und allen<br />
anderen Partnerstaaten sowie Fragen im Zusammenhang mit der<br />
<strong>NATO</strong>-Erweiterung sowie der Umsetzung und Lenkung sämtlicher<br />
Aktivitäten im Rahmen des Aktionsplans zur Mitgliedschaft. Das<br />
Referat bereitet Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
auf Gipfel-, Außenminister- und Botschafterebene vor und behandelt<br />
PfP-Angelegenheiten zur Unterstützung der Abteilung für<br />
Verteidigungsplanung und -operationen, koordiniert die<br />
Südosteuropa-Initiative der <strong>NATO</strong> und ihren Beitrag zum<br />
Stabilitätspakt für Südosteuropa sowie die politischen Beziehungen<br />
der <strong>NATO</strong> zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 1 vor<br />
dem Hintergrund der KFOR-Aktivitäten der <strong>NATO</strong> insgesamt.<br />
• Das Referat Kooperative Sicherheit und Politische Krisenbewältigung<br />
ist zuständig für Fragen der gemeinsamen Sicherheit (einschließlich<br />
der EAPR-Ad-hoc-Gruppe für friedenserhaltende Maßnahmen sowie<br />
der <strong>NATO</strong>-Russland-Arbeitsgruppe für friedenserhaltende<br />
Maßnahmen), die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der<br />
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />
insgesamt, für politische Aspekte der Planung von<br />
Krisenbewältigungsübungen sowie Aspekte der Friedenserhaltung in<br />
den Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und den Vereinten Nationen.<br />
Dieses Referat ist das wichtigste Forum für Fragen der politischen<br />
Krisenbewältigung innerhalb der Abteilung für politische<br />
Angelegenheiten und vertritt die Abteilung routinemäßig in der Balkan-<br />
Arbeitsgruppe 2.<br />
• Das Referat Konventionelle Rüstungskontrolle und Koordinierung ist<br />
zuständig für die Rüstungskontrollpolitik und Umsetzungsaspekte des<br />
KSE-Vertrags, des „Wiener Dokuments”, der Vereinbarung von<br />
Dayton, für regionale konventionelle Rüstungskontrolle sowie vertrauens-<br />
und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), für Kleinwaffen<br />
und Antipersonenminen, für die Organisation multinationaler KSE-<br />
Inspektionsteams der <strong>NATO</strong>, für die Pflege und Entwicklung der<br />
<strong>NATO</strong>-Verifikationsdatenbank (VERITY) sowie für die Leitung der<br />
Zusammenarbeit mit den 14 mittel- und osteuropäischen KSE-<br />
Unterzeichnerstaaten für den Ausschuss für Verifikationskoordinierung.<br />
1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
2 Bei der Balkan-Arbeitsgruppe handelt es sich um ein Koordinierungsgremium, das Vertreter des<br />
Internationalen Stabs und des Internationalen Militärstabs zusammenbringt, die mit der routinemäßigen<br />
Koordinierung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aufgabe der <strong>NATO</strong> auf<br />
dem Balkan befasst sind.<br />
253
• Das Zentrum für Massenvernichtungswaffen wurde im Mai 2000 auf<br />
Grundlage der Initiative gegen Massenvernichtungswaffen (MVW)<br />
eingerichtet, die anlässlich des Washingtoner Gipfels im April 1999<br />
genehmigt wurde. Das Zentrum ist Teil des Direktorats für politische<br />
Angelegenheiten und setzt sich u. a. aus einer Reihe von Mitarbeitern<br />
des Internationalen Sekretariats sowie nationalen Experten zusammen.<br />
Die Aufgabe des Zentrums ist die Verbesserung der<br />
Koordination MVW-bezogener Aktivitäten sowie die Intensivierung von<br />
Konsultationen zu Fragen der Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle<br />
und Abrüstung. Ferner unterstützt es verteidigungspolitische<br />
Anstrengungen zur Steigerung der Bereitschaft des Bündnisses, auf<br />
die mit MVW und ihren Trägersystemen verbundenen Risiken zu reagieren.<br />
Das Direktorat Wirtschaft hat beratende Funktion bei allen wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen, die verteidigungs- und sicherheitspolitische Auswirkungen auf<br />
die <strong>NATO</strong> haben. Es führt zur Vorlage beim Generalsekretär Untersuchungen<br />
über wirtschaftliche Trends und Probleme der Rüstungswirtschaft durch; nimmt<br />
im Auftrag des Wirtschaftsausschusses Untersuchungen sicherheitsrelevanter<br />
wirtschaftlicher Angelegenheiten vor; erstellt im Rahmen der <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsplanung für den Ausschuss Verteidigungsüberprüfung<br />
Wirtschaftsanalysen über <strong>NATO</strong>-Staaten und pflegt Kontakte zu internationalen<br />
Wirtschaftsorganisationen. Das Direktorat Wirtschaft ist auch für die<br />
Realisierung der Kooperation mit den Partnerstaaten im Rahmen des Euro-<br />
Atlantischen Partnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission zuständig. Diese<br />
Aktivitäten konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Wirtschaftsfragen<br />
einschließlich der Planung des Verteidigungshaushalts, der verteidigungspolitischen<br />
Umstrukturierung und der wirtschaftlichen Probleme im Bereich der<br />
Verteidigungspolitik.<br />
ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSPLANUNG UND<br />
-OPERATIONEN<br />
Die Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen untersteht dem<br />
Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsplanung und -operationen,<br />
der zugleich Vorsitzender des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung (des<br />
höchsten Verteidigungsplanungsorgans der <strong>NATO</strong> unter Führung des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses) und Stellvertretender Vorsitzender der<br />
Exekutivarbeitsgruppe ist. Er ist Vorsitzender des Koordinierungsausschusses<br />
für Grundsatzfragen. Die Abteilung unterstützt auch den Politisch-Militärischen<br />
Lenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden bei der Koordinierung und<br />
254
Entwicklung von PfP-Aktivitäten. Sie verfügt über ein Direktorat<br />
Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung, ein Direktorat Verteidigungsbezogene<br />
Partnerschaft und Zusammenarbeit, ein Direktorat<br />
Krisenmanagement und -einsatz und ein Direktorat Nukleare Grundsatzfragen.<br />
Das Direktorat leistet personelle Unterstützung für den Stellvertretenden<br />
Generalsekretär in seiner Funktion als Vorsitzender der Hochrangigen<br />
Lenkungsgruppe, die die Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Initiative zur<br />
Verteidigungsfähigkeit überwacht.<br />
Das Direktorat Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung besteht aus<br />
einem Referat Verteidigungspolitik und einem Referat Streitkräfteplanung. Es<br />
ist verantwortlich für Fragen der Verteidigungspolitik und den Großteil der vom<br />
Rat oder der Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen behandelten militärpolitischen<br />
Angelegenheiten sowie - in Zusammenarbeit mit den nationalen<br />
Delegationen - für die Vorbereitung aller Dokumente und Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit der Verteidigungsüberprüfung der <strong>NATO</strong> einschließlich<br />
der Analyse nationaler Verteidigungsprogramme. Außerdem ist es zuständig<br />
für andere im Verteidigungsplanungsausschuss erörterte militärpolitische<br />
Fragen, die Ausarbeitung von Untersuchungen über allgemeine und besondere<br />
Aspekte der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsplanung und -operationen im Auftrag der<br />
Exekutivarbeitsgruppe und des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung, für<br />
die Unterstützung des PfP-Programms und die Abwicklung der PfP-Planung<br />
und -Überprüfung und die Entwicklung des Konzepts Alliierter<br />
Streitkräftekommandos, ferner für die Unterhaltung einer rechnergestützten<br />
Datenbank mit Angaben über die Streitkräfte der <strong>NATO</strong> sowie die<br />
Durchführung und Leitung statistischer Erhebungen, die für die Bewertung der<br />
Verteidigungsanstrengungen der <strong>NATO</strong> benötigt werden. Der Direktor für<br />
Verteidigungspolitik und Streitkräfteplanung ist Stellvertretender Beigeordneter<br />
Generalsekretär und außerdem Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Ausschusses Verteidigungsüberprüfung.<br />
Das Direktorat Krisenmanagement und -einsatz umfasst das Referat<br />
Krisenmanagement, das Referat Ratstätigkeiten und den Stab für friedenserhaltende<br />
Maßnahmen. Der Direktor für Krisenmanagement und -einsatz ist im<br />
Auftrag des Generalsekretärs auch für die Einrichtung und Leitung des<br />
Lagezentrums der <strong>NATO</strong> zuständig.<br />
Das Referat Krisenmanagement sorgt für die personelle Unterstützung<br />
des Generalsekretärs, des Rats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
sowie einschlägiger nachgeordneter Gruppen bei der Bewältigung wichtiger<br />
militärpolitischer Angelegenheiten, die mit der Krisenbewältigung zusammenhängen.<br />
Es ist für die Umsetzung und Überwachung der Entscheidungen des<br />
Rates im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung einschließlich der entsprechenden<br />
Berichterstattung und für die Vorbereitung und Durchführung der<br />
255
<strong>NATO</strong>-Einsätze zuständig. Außerdem nimmt es Verbindungs- und<br />
Koordinierungsaufgaben in Bezug auf die <strong>NATO</strong>- und Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten<br />
sowie zuständige internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen,<br />
die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die<br />
Europäische Union, die Westeuropäische Union, das Büro des Hohen<br />
Repräsentanten und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen<br />
(UNHCR) wahr.<br />
Das Referat Ratstätigkeiten unterstützt das Krisenmanagement der <strong>NATO</strong><br />
durch Entwicklung und Verbesserung von Verfahren, Organisationen und<br />
Einrichtungen zur Unterstützung der Bedürfnisse des Rates und des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses und zur Erleichterung der Konsultation in<br />
Spannungs- und Krisenzeiten. Dies umfasst die Koordinierung und<br />
Aktualisierung der beiden <strong>NATO</strong>-Krisenmanagementhandbücher, die<br />
Vorbereitung einer jährlichen Krisenbewältigungsübung, die Überprüfung des<br />
Bedarfs an Fernmeldeeinrichtungen für die Krisenbewältigung, die Mitarbeit<br />
bei der Entwicklung von DV-Unterstützung für die Krisenbewältigung und die<br />
Durchführung gemeinsamer Aktivitäten mit PfP-Partnern, durch die diese mit<br />
mehr Möglichkeiten für eigene Maßnahmen der Krisenbewältigung ausgestattet<br />
und die Kooperation im Bereich der Krisenbewältigung verbessert werden<br />
sollen.<br />
Der Stab für Friedenserhaltende Maßnahmen fördert den Prozess der<br />
Krisenbewältigung durch konzeptionelle und fachliche Beratung zu friedensunterstützenden<br />
Maßnahmen. Daneben unterstützt er auch noch andere Aspekte<br />
der <strong>NATO</strong>-Arbeit im Bereich der Friedenserhaltung, einschließlich der<br />
Entwicklung einer Friedenserhaltungspolitik des Bündnisses, einer Politik der<br />
zivil-militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) und der Unterstützung der beim<br />
Politisch-Militärischen Lenkungsausschuss angesiedelten Ad-hoc-Gruppe für<br />
friedenserhaltende Maßnahmen.<br />
Das als SITCEN bezeichnete Lagezentrum hat drei besondere Funktionen:<br />
Es muss den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss und<br />
den Militärausschuss bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Beratungsaufgaben<br />
unterstützen, innerhalb des Bündnisses als Zentralstelle für den Erhalt, den<br />
Austausch und die Verbreitung politischer, militärischer und wirtschaftlicher<br />
Erkenntnisse und Informationen dienen und die Aufgaben eines Verbindungsorgans<br />
zu ähnlichen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Strategischen<br />
<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden wahrnehmen. Das Lagezentrum wird durch eine<br />
Fernmeldezentrale unterstützt.<br />
Das Direktorat Verteidigungsbezogene Partnerschaft und<br />
Zusammenarbeit wurde 1997 eingesetzt. Es ist für die PfP-Politik und deren<br />
Durchführung zuständig. Es stellt den Vorsitzenden im Politisch-Militärischen<br />
Lenkungsausschuss Partnerschaft für den Frieden und leistet Beiträge zur<br />
256
Arbeit anderer <strong>NATO</strong>-Organe in Bereichen, die den EAPR, die militärische<br />
Zusammenarbeit im PfP-Rahmen, die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
Russland bzw. zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine sowie den Dialog mit den<br />
Staaten des Mittelmeerraums betreffen. Im Zusammenhang mit der<br />
Durchführung von PfP-Maßnahmen hält das Direktorat enge Verbindung mit<br />
allen PfP-Partnerstaaten und stellt den Vorsitzenden bei Treffen von <strong>NATO</strong>-<br />
Gruppen, die eingesetzt wurden, um die Partnerstaaten bei der Ausarbeitung<br />
Individueller Partnerschaftsprogramme (IPP) zu unterstützen.<br />
Das Direktorat Nukleare Grundsatzfragen leistet personelle Unterstützung<br />
für den Generalsekretär, die Nukleare Planungsgruppe und ihr<br />
Leitungsgremium, die Hochrangige Gruppe, sowie für die Hochrangige<br />
Verteidigungspolitische Arbeitsgruppe für Proliferation. Seine Hauptfunktionen<br />
umfassen die Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die nukleare<br />
Grundsatzfragen und Strategien betreffen, einschließlich der Entwicklung der<br />
nuklearen Planung und entsprechender Verfahren sowie diesbezüglicher<br />
Übungen und Ausbildungsmaßnahmen, und die Mitwirkung bei der<br />
Koordinierung jener verteidigungsbezogenen Aktivitäten der <strong>NATO</strong>, die <strong>info</strong>lge<br />
von Risiken durchgeführt werden, die sich aus der Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen ergeben. Letzteres wird<br />
künftig teilweise durch das neue, innerhalb der Abteilung für politische<br />
Angelegenheiten eingerichtete MVW-Zentrum abgedeckt. Das Direktorat ist<br />
außerdem für die Vorbereitung von Treffen der Nuklearen Planungsgruppe auf<br />
Ebene der Minister, Ständigen Vertreter und Stabsgruppen sowie für die<br />
Vorbereitung der Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Nuklearpotenzial<br />
der <strong>NATO</strong> und verteidigungsspezifische Reaktionen auf die Gefahren der<br />
Proliferation zuständig.<br />
ABTEILUNG FÜR VERTEIDIGUNGSUNTERSTÜTZUNG<br />
Die Abteilung für Verteidigungsunterstützung untersteht dem<br />
Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und nimmt folgende<br />
Aufgaben wahr:<br />
• Beratung des Generalsekretärs, des Nordatlantikrats, des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses und anderer <strong>NATO</strong>-Gremien in<br />
allen Fragen der Rüstungsforschung, -entwicklung, -produktion und<br />
-beschaffung sowie in Bezug auf die erweiterte Luftverteidigung.<br />
• Förderung der möglichst rationellen Nutzung der Ressourcen des<br />
Bündnisses für die Ausrüstung seiner Streitkräfte.<br />
Die Abteilung unterhält Verbindungen zu den mit gemeinsamen<br />
Rüstungsprojekten befassten Produktions- und Logistikstellen der <strong>NATO</strong> und<br />
257
pflegt den Kontakt zu den Militärbehörden der <strong>NATO</strong>, die sich mit der<br />
Verteidigungsforschung und damit zusammenhängenden Fragen beschäftigen.<br />
Sie ist im Rahmen ihres Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereichs an<br />
allen Aspekten der Verteidigungsplanung der <strong>NATO</strong> beteiligt. Der Beigeordnete<br />
Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung ist zugleich Ständiger<br />
Vorsitzender der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD) und<br />
des NC3-Stabes sowie Ko-Vorsitzender des Standardisierungsausschusses<br />
der <strong>NATO</strong>. Die Abteilung besteht aus zwei Direktoraten:<br />
Das Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik unterstützt den<br />
Stellvertretenden Generalsekretär bei der Behandlung breitgefächerter Grundsatzfragen<br />
und Programmpunkte, die die Beschaffung von Wehrausrüstung<br />
und die Rüstungskooperation innerhalb des Bündnisses betreffen. Sein Direktor<br />
ist Stellvertretender Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />
Die Verantwortung des Direktorats erstreckt sich auf die Formulierung<br />
grundsätzlicher Initiativen im Rüstungsbereich, die dem Ziel dienen<br />
sollen, die KNRD-Aktivitäten auf die Erfüllung der Bündnisaufgaben auszurichten.<br />
Außerdem hat es für die Abstimmung der <strong>NATO</strong>-Rüstungsplanung mit<br />
anderen Aspekten der Gesamtverteidigungsplanung des Bündnisses Sorge zu<br />
tragen.<br />
Das Direktorat unterstützt die Rüstungsgruppen der Teilstreitkräfte Heer,<br />
Marine und Luftwaffe und deren nachgeordnete Gremien. Ihre Aufgabe besteht<br />
darin, den Informationsaustausch und die Harmonisierung von Konzepten für<br />
Wehrmaterial und operative Anforderungen für künftige Einsatzmöglichkeiten<br />
des Bündnisses auf dem Gebiet der Land-, See- und Luftstreitkräfte zu erleichtern,<br />
um gemeinsame Lösungen auf Grundlage der Programmplanungsschritte<br />
und Meilensteine des phasenorientierten Prozesses der Programmsteuerung<br />
zu fördern und ein hohes Maß an Gerätestandardisierung bei der<br />
Durchführung des <strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramms zu erreichen.<br />
Darüber hinaus ist das Direktorat verantwortlich für die Durchführung des<br />
erweiterten PfP-Programms innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der KNRD,<br />
einschließlich der PfP-Planung und -Überprüfung, der Lenkung der Mitarbeit<br />
der KNRD an Vorhaben im Zusammenhang mit der verteidigungspolitischen<br />
Dimension der Proliferationspolitik der <strong>NATO</strong> unter Leitung der Hochrangigen<br />
Verteidigungspolitischen Gruppe für Proliferation, der Unterstützung der<br />
KNRD-Aktivitäten im Bereich der erweiterten Luftverteidigung und der<br />
Flugkörperabwehr im Operationsgebiet und der Koordinierung dieser<br />
Aktivitäten mit gleichlaufenden Maßnahmen der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden, des<br />
<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschusses und der DGP sowie für die<br />
Beaufsichtigung der KNRD-Tätigkeiten mit Bezug auf jene Aspekte friedensunterstützender<br />
Maßnahmen, die Rüstungsgüter betreffen. Das Direktorat<br />
hält Verbindung zu externen Organen wie der Westeuropäischen<br />
258
Rüstungsgruppe und Behörden wie der <strong>NATO</strong>-Leitstelle für die Entwicklung,<br />
Produktion und logistische Betreuung der Waffensysteme EF 2000 und<br />
Tornado, der <strong>NATO</strong>-Leitstelle für die Planung, Entwicklung, Produktion und<br />
logistische Betreuung von Hubschraubern und dem SACLANT-<br />
Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN).<br />
Ein Teil des Stabes der Forschungs- und Technologieagentur ist zusammen<br />
mit dem Direktorat Rüstungsplanung, -programme und -politik in den<br />
Räumlichkeiten der Abteilung für Verteidigungsunterstützung untergebracht.<br />
Die Forschungs- und Technologieagentur der <strong>NATO</strong>, die ihren Hauptsitz in<br />
Paris hat, unterstützt die Aktivitäten des Forschungs- und<br />
Technologieausschusses der <strong>NATO</strong>. Forschungs- und Technologieagentur und<br />
Forschungs- und Technologieausschuss sind in der Forschungs- und<br />
Technologieorganisation der <strong>NATO</strong> zusammengefasst. Der Direktor der<br />
Forschungs- und Technologieagentur untersteht sowohl dem Beigeordneten<br />
Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor des<br />
Internationalen Militärstabes.<br />
Das frühere Direktorat Luftverteidigungssysteme trägt jetzt die<br />
Bezeichnung Direktorat Luftverteidigung und Luftraumkontrolle, woraus die<br />
Bedeutung der Beziehung zwischen Luftverteidigung und militärischer sowie<br />
auch ziviler Luftraumkontrolle und Luftverkehrsführung ersichtlich wird. Es<br />
unterstützt den Luftverteidigungsausschuss der <strong>NATO</strong> in seiner beratenden<br />
Funktion gegenüber dem Rat und dem Verteidigungsplanungsausschuss in<br />
allen die Entwicklung von Luftverteidigungsprogrammen betreffenden<br />
Belangen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den <strong>NATO</strong>-<br />
Militärbehörden. Der Luftverteidigungsausschuss der <strong>NATO</strong> ist für die<br />
Förderung und Koordinierung der Bemühungen zur Gewährleistung der fortdauernden<br />
Angemessenheit, Wirksamkeit und Effizienz des <strong>NATO</strong>-<br />
Luftverteidigungssystems aus verfahrenstechnischer Sicht sowie für die<br />
Erweiterung des Systems für die Fähigkeiten zuständig, die erforderlich sind,<br />
damit das Integrierte Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong> seinen Aufgaben im<br />
Hinblick auf die neuen Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten des<br />
Bündnisses gerecht werden kann. Die Erweiterung des Integrierten<br />
Luftverteidigungssystems der <strong>NATO</strong> und des entsprechenden Konzepts tragen<br />
dem Bedarf nach höherer Flexibilität bei der kollektiven Verteidigung, funktionaler<br />
Integration seegestützter Luftstreitkräfte und einer auf Flugkörperabwehr<br />
erweiterten Luftverteidigung, der Erweiterung sowie den Anforderungen friedensunterstützender<br />
Operationen und Krisenreaktionseinsätzen Rechnung.<br />
Der zweite Hauptzuständigkeitsbereich des Direktorats ist die<br />
Unterstützung des Ausschusses Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> (vormals<br />
Ausschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums). Aufgabe des<br />
Ausschusses Luftverkehrsführung ist es, die Koordinierung ziviler und militäri-<br />
259
scher Erfordernisse der Luftverkehrsführung des Bündnisses sicherzustellen.<br />
Zudem spielt er eine wichtige Rolle bei den gemeinsam mit den Partnerländern<br />
unternommenen Bemühungen zur Verbesserung der Luftverkehrsführung.<br />
Zusätzlich gehört es nun zu den Aufgaben des Ausschusses, auf technischer<br />
Ebene sicherzustellen, dass das militärische Bedienpersonal mit den vielseitigen<br />
Entwicklungen bei den Luftverkehrsführungssystemen Schritt halten kann,<br />
die von den zivilen Behörden jetzt und für die Zukunft vorgesehen sind. Im<br />
Kontext der aktuellen Bemühungen zur europaweiten Integration der<br />
Luftverkehrsführung vertritt das Direktorat den Ausschuss Luftverkehrsführung<br />
in einer Reihe internationaler Gremien.<br />
Im Rahmen der Kooperationsaktivitäten der <strong>NATO</strong> ist das Direktorat ferner<br />
für die Beratung und Unterstützung von am Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />
beteiligten Beitrittskandidaten und anderen Partnerstaaten in Fragen der<br />
Luftverteidigung und der Luftverkehrsführung zuständig. Die in diesem<br />
Zusammenhang anfallenden Analysen werden von der Analytischen<br />
Luftverteidigungszelle der <strong>NATO</strong> vorgenommen, die innerhalb des Direktorats<br />
eigens zu diesem Zweck eingerichtet wurde.<br />
Darüber hinaus hält das Direktorat die Verbindung zu den für die Einführung<br />
von Luftverteidigungssystemen zuständigen Dienststellen, dem<br />
<strong>NATO</strong>-Programm für luftgestützte Frühwarnung, dem <strong>NATO</strong>-Programm für das<br />
Führungssystem Luftstreitkräfte, dem verbesserten Boden-Luft-Flugkörpersystem<br />
HAWK sowie dem Mittleren Erweiterten Luftverteidigungssystem.<br />
C3-STAB DER <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />
Der NHQC3S fasst die früheren C3-Elemente des Internationalen Stabes<br />
und des Internationalen Militärstabes in einem einzigen integrierten Stab<br />
zusammen. Die Hauptaufgabe des NHQC3S besteht darin, Grundsätze und<br />
Richtlinien für Planung, Einführung, Betrieb und Instandhaltung des<br />
Kommunikations- und Informationssystems der <strong>NATO</strong> zu erarbeiten und ihre<br />
Anwendung zu überwachen. Der C3-Stab unterstützt den <strong>NATO</strong>-Ausschuss für<br />
Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme und dessen nachgeordnete<br />
Gremien. Ferner unterstützt er den Nordatlantikrat, den<br />
Militärausschuss, die Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, den<br />
Oberausschuss Ressourcen und weitere für C3-Angelegenheiten zuständige<br />
Ausschüsse. Der Stab ist in sechs Fachbereiche gegliedert: den Fachbereich<br />
Anforderungen und Konzepte, den Fachbereich Interoperabilität, den<br />
Fachbereich Frequenzzuweisung, den Fachbereich Informationssicherheit,<br />
den Fachbereich Informationssysteme und -technologie sowie den<br />
Fachbereich Kommunikations-, Navigations- und Identifizierungssysteme. Der<br />
Stab untersteht sowohl dem Beigeordneten Generalsekretär für<br />
260
Verteidigungsunterstützung als auch dem Direktor des Internationalen<br />
Militärstabes. Der Direktor NHQC3S ist Stellvertretender Ko-Vorsitzender des<br />
NC3-Ausschusses und Vorsitzender der Nationalen C3-Vertreter.<br />
ABTEILUNG FÜR SICHERHEITSINVESTITIONEN,<br />
LOGISTIK UND ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />
Die Abteilung für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung<br />
untersteht dem für diese Aufgaben zuständigen Beigeordneten Generalsekretär.<br />
Er ist bei Plenarsitzungen Vorsitzender des Oberausschusses Zivile<br />
Notfallplanung und Ko-Präsident der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz. Außerdem sitzt<br />
er dem Infrastrukturausschuss vor. Die Abteilung besteht aus den Direktoraten<br />
Sicherheitsinvestitionen und Zivile Notfallplanung sowie Logistik (IS-Element)<br />
und der Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen.<br />
Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen steht unter Leitung des Beauftragten<br />
für das Sicherheitsinvestitionsprogramm, der als Stellvertretender Beigeordneter<br />
Generalsekretär und Ständiger Vorsitzender des Infrastrukturausschusses<br />
fungiert. Das Direktorat Sicherheitsinvestitionen ist in folgenden<br />
Bereichen für die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen, des Infrastrukturausschusses<br />
und des Ausschusses Militärhaushalt zuständig:<br />
• Prüfung der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und politischen<br />
Aspekte von Leistungspaketen (CP). (In den CP werden die militärischen<br />
Forderungen der Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber anhand<br />
Investitionsaufwand, Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie<br />
Personalbedarf angegeben.);<br />
• Unterstützung in Grundsatzfragen sowie technische und finanzielle<br />
Überwachung des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms;<br />
• Prüfung der technischen und finanziellen Aspekte von Anträgen an<br />
den Infrastrukturausschuss zur Genehmigung des Umfangs und der<br />
Mittel für Projekte, die für eine gemeinsame Finanzierung in Frage<br />
kommen können;<br />
• Auf Anforderung technische und finanzielle Prüfung gemeinsam finanzierter<br />
Militärprojekte, die im Ausschuss Militärhaushalt erörtert werden;<br />
• Unterstützung anderer <strong>NATO</strong>-Ausschüsse (Hochrangiger Politischer<br />
Ausschuss (verstärkt), Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen,<br />
Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss), die sich speziell mit<br />
Angelegenheiten des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms oder<br />
allgemein mit Fragen der Ressourcen befassen.<br />
261
Das Direktorat Logistik (IS-Element) wird von einem Direktor geleitet, der<br />
auch Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschusses und Stellvertretender Ko-<br />
Präsident der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz ist. Das Direktorat hat folgende<br />
Zuständigkeiten:<br />
• Entwicklung und Koordinierung von Plänen und Verfahren, mit denen<br />
innerhalb des Bündnisses und im Rahmen des PfP-Programms ein<br />
einheitliches Konzept zu Fragen der Verbraucherlogistik sichergestellt<br />
werden soll, um die Effizienz der Streitkräfte durch größere logistische<br />
Bereitschaft und Durchhaltefähigkeit zu steigern;<br />
• personelle Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz und der ihr<br />
nachgeordneten Stellen;<br />
• Bereitstellung personeller Unterstützung im Bereich Technik für den<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss;<br />
• Unterstützung und Koordinierung von sowie Zusammenarbeit mit<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörden und <strong>NATO</strong>- und anderen an der Planung und<br />
Durchführung von Fragen der Verbraucherlogistik beteiligten<br />
Ausschüssen und Gremien;<br />
• Zusammenarbeit mit den leitenden Gremien des Pipeline-Systems<br />
Europa Mitte sowie der Organisation für Materialerhaltung und<br />
Ersatzteilversorgung der <strong>NATO</strong> im Auftrag des Generalsekretärs.<br />
Das Direktorat Zivile Notfallplanung untersteht einem Direktor, der gleichzeitig<br />
Vorsitzender des ständigen Oberausschusses Zivile Notfallplanung ist.<br />
Es ist verantwortlich für die<br />
262<br />
• Koordinierung und Leitung der Planung, mit deren Hilfe die<br />
Friedenswirtschaft der einzelnen Bündnisstaaten rasch auf<br />
Notfallsituationen umgestellt werden kann;<br />
• Entwicklung von Vorkehrungen für den Einsatz ziviler Ressourcen zur<br />
Unterstützung der Verteidigung des Bündnisses und zum Schutz der<br />
Zivilbevölkerung;<br />
• personelle Unterstützung des Oberausschusses Zivile Notfallplanung<br />
und der neun Agenturen und Ausschüsse für zivile Notfallplanung, die<br />
für die Entwicklung von Vorkehrungen zur Krisenbewältigung in den<br />
Bereichen ziviler Land-, See- und Lufttransport, Energie, Industrie,<br />
Ernährung und Landwirtschaft, zivile Fernmeldeeinrichtungen, medizinische<br />
Versorgung und Zivilverteidigung zuständig sind;<br />
• Aufsicht über das Euro-Atlantische Koordinierungszentrum für<br />
Katastrophenhilfe, das die internationale Reaktion auf Hilfsanfragen
durch oder für einen von einer Katastrophe betroffenen Staat koordiniert.<br />
Der Direktor für Zivile Notfallplanung überwacht außerdem die<br />
Maßnahmen der zivilen Notfallplanung, die im Rahmen des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats, der Partnerschaft für den Frieden, des Ständigen<br />
Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission und der<br />
Kooperationsgruppe Mittelmeer durchgeführt werden.<br />
Die Koordinierungseinheit für Grundsatzfragen im Bereich Ressourcen ist<br />
zuständig für:<br />
• die Entwicklung von Grundsatzvorschlägen und Planungsdokumenten<br />
für das Bündnis betreffende übergeordnete Ressourcenfragen in<br />
Zusammenarbeit mit den einschlägigen Gremien;<br />
• die stabsübergreifende Koordinierung dieser Angelegenheiten;<br />
• die Unterstützung des Oberausschusses Ressourcen bei der<br />
Erarbeitung der Ressourcenpolitik und der Dokumente zur<br />
Ressourcenplanung.<br />
ABTEILUNG FÜR WISSENSCHAFTS- UND<br />
UMWELTANGELEGENHEITEN<br />
Die Abteilung für Wissenschafts- und Umweltangelegenheiten untersteht<br />
dem Beigeordneten Generalsekretär für Wissenschafts- und<br />
Umweltangelegenheiten. Er ist zugleich Vorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />
Wissenschaftsausschusses und des <strong>NATO</strong>-Ausschusses für die<br />
Herausforderungen der modernen Gesellschaft. Ihm steht ein Stellvertretender<br />
Beigeordneter Generalsekretär zur Seite. Er hat folgende Aufgaben:<br />
• Beratung des Generalsekretärs in für die <strong>NATO</strong> bedeutsamen wissenschaftlichen<br />
und technologischen Fragen;<br />
• Umsetzung der Entscheidungen des Wissenschaftsausschusses,<br />
Leitung der Aktivitäten der von ihm eingesetzten Unterausschüsse<br />
und Beratergremien und Entwicklung von Mitteln und Wegen zur<br />
Förderung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit<br />
zwischen Wissenschaftlern in Bündnisstaaten und in Ländern des<br />
Mittelmeerdialogs zum Ausbau der entsprechenden Fähigkeiten dieser<br />
Länder;<br />
• Überwachung der Entwicklung der vom Ausschuss für die<br />
Herausforderungen der modernen Gesellschaft initiierten Pilotstudien,<br />
kurzfristigen Projekte und Workshops;<br />
263
• Pflege wissenschaftlicher Kontakte mit dem Internationalen Stab der<br />
<strong>NATO</strong>, den <strong>NATO</strong>-Agenturen, den für die Durchführung der Wissenschaftspolitik<br />
verantwortlichen Behörden in den Mitgliedstaaten und<br />
mit internationalen Organisationen, die mit wissenschaftlichen, technologischen<br />
und umweltpolitischen Fragen befasst sind;<br />
• Überwachung der Aktivitäten zur Förderung der Teilnahme von Wissenschaftlern<br />
aus den Partnerstaaten am Wissenschaftsprogramm<br />
der <strong>NATO</strong> und an Projekten des Ausschusses für die Herausforderungen<br />
der modernen Gesellschaft.<br />
AMT FÜR MANAGEMENT, VERWALTUNG UND<br />
PERSONALFÜHRUNG<br />
Das Amt für Management, Verwaltung und Personalführung untersteht<br />
einem Direktor, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der<br />
Organisation und Struktur des Internationalen Stabes zuständig ist. Er berät<br />
den Generalsekretär auf dem Gebiet der Personalführung und Vergütung der<br />
Zivilbediensteten der Gesamtorganisation. Zudem ist er für die Aufstellung,<br />
Vorlage und Verwaltung des Haushalts für den Internationalen Stab verantwortlich.<br />
Ihm unterstehen ein Referat Koordinierung und Grundsatzfragen (das<br />
administrative Angelegenheiten der Gesamtorganisation bearbeitet), ein<br />
Referat Haushalts- und Finanzanalysen und eine Arbeitseinheit<br />
Verwaltungsberatung, die den Generalsekretär in allen Fragen der<br />
Organisation, Arbeitsmethoden, Verfahrensabläufe und des Personalwesens<br />
berät.<br />
Der Stellvertretende Direktor der Verwaltung ist verantwortlich für die allgemeine<br />
Administration des Internationalen Stabes, einschließlich personeller<br />
Dienstleistungen, Instandhaltung der Baulichkeiten des Hauptquartiers,<br />
Bereitstellung von Konferenz-, Dolmetscher- und Übersetzerdiensten sowie für<br />
die Erstellung und Verteilung interner Schriftstücke.<br />
BÜRO DES LEITERS FINANZWESEN<br />
Der Leiter Finanzwesen wird vom Rat ernannt und ist für die<br />
Mittelanforderung und Ausgabenkontrolle im Rahmen des Zivil- und<br />
Militärhaushalts nach Maßgabe der Finanzvorschriften der <strong>NATO</strong> verantwortlich.<br />
Sein Büro besteht aus einem Haushalts- und Kassendezernat und einer<br />
internen Vorprüfstelle.<br />
264
BÜRO DES VORSITZENDEN DES OBERAUSSCHUSSES<br />
RESSOURCEN<br />
Der Oberausschuss Ressourcen ist das Hauptberatungsgremium des<br />
Rates in Fragen des Bedarfs an bzw. der Verfügbarkeit von gemeinsam finanzierten<br />
militärischen Ressourcen. Der Oberausschuss Ressourcen wird von<br />
einem auf nationaler Ebene ausgewählten Vorsitzenden geleitet. Er wird von<br />
einem kleinen, vom Internationalen Stab gestellten Mitarbeiterstab unterstützt.<br />
BÜRO DES VORSITZENDEN DER<br />
HAUSHALTSAUSSCHÜSSE<br />
Der Vorsitzende der Haushaltsausschüsse wird von einem Mitgliedstaat<br />
gestellt. Er erhält seine Bezüge vom jeweiligen Staat, um die Unabhängigkeit<br />
der Haushaltsausschüsse zu wahren. Ihm wird vom Internationalen Stab ein<br />
kleiner Mitarbeiterstab zur Verfügung gestellt.<br />
INTERNATIONALER RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS<br />
Die Konten der einzelnen <strong>NATO</strong>-Gremien und die Konten für Ausgaben im<br />
Rahmen des gemeinsam finanzierten <strong>NATO</strong>-Infrastrukturprogramms werden<br />
vom Internationalen Rechnungsprüfungsausschuss der <strong>NATO</strong> überprüft. Der<br />
Ausschuss setzt sich aus Beamten der Rechnungshöfe der Mitgliedstaaten<br />
zusammen. Sie haben unabhängigen Status und werden von ihren jeweiligen<br />
Ländern ausgewählt und bezahlt. Sie werden vom Rat ernannt und sind diesem<br />
auch verantwortlich.<br />
<strong>NATO</strong>-PRODUKTIONS- UND LOGISTIKORGANISATIONEN<br />
Es gibt eine Reihe von <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen<br />
(NPLO), die von der <strong>NATO</strong> eingesetzt wurden und dem Nordatlantikrat für die<br />
Wahrnehmung besonderer Aufgaben verantwortlich sind. Zwar unterscheiden<br />
sie sich hinsichtlich ihrer Mandate, Finanzierung, finanziellen Befugnisse und<br />
Leitung, aber alle unterstehen einem Direktorium oder einem<br />
Lenkungsausschuss, das bzw. der ihre Aktivitäten überwacht. Näheres dazu ist<br />
Kapitel 14 zu entnehmen.<br />
265
KAPITEL 11<br />
MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
Militärausschuss<br />
Strategische Befehlshaber<br />
Internationaler Militärstab<br />
Vertretung der Partnerländer
MILITÄRISCHE ORGANE UND STRUKTUREN<br />
MILITÄRAUSSCHUSS<br />
In vorhergehenden Kapiteln wurde bereits das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />
Brüssel beschrieben, das als politisches Hauptquartier des Bündnisses und als<br />
Tagungsort dient, an dem die Ständigen Vertreter auf Botschafterebene unter<br />
Vorsitz des Generalsekretärs im Nordatlantikrat zusammentreten, um die politischen<br />
Grundsätze der <strong>NATO</strong> zu erörtern und zu genehmigen. In regelmäßigen<br />
Abständen kommen der Rat und andere Hochrangige Ausschüsse (in<br />
erster Linie der Verteidigungsplanungsausschuss und die Nukleare<br />
Planungsgruppe) in Brüssel oder anderen Hauptstädten des Bündnisses zu<br />
Tagungen auf höherer Ebene zusammen, an denen auch die Außen- oder<br />
Verteidigungsminister und bisweilen, wenn Gipfeltreffen einberufen werden,<br />
die Staats- und Regierungschefs beteiligt sind.<br />
Die Entscheidungen all dieser Gremien sind gleichwertig und stellen -<br />
ungeachtet der Ebene, auf der sie gefasst wurden - verbindliche Richtlinien für<br />
die <strong>NATO</strong> dar. Diesen hochrangigen Gremien sind Fachausschüsse nachgeordnet,<br />
die ebenfalls mit amtlichen Vertretern der jeweiligen Staaten besetzt<br />
sind. Durch diese Ausschussstruktur wird der grundlegende Mechanismus<br />
geschaffen, mit dessen Hilfe das Bündnis seine Beratungen durchführt und<br />
seine Entscheidungen trifft und durch den sichergestellt wird, dass jeder<br />
Mitgliedstaat auf allen Ebenen und in allen Bereichen der <strong>NATO</strong>-Aktivitäten<br />
seine Interessen wahrnehmen kann.<br />
In ähnlicher Weise fungieren hochrangige Offiziere als Nationale<br />
Militärische Vertreter bei der <strong>NATO</strong> und als Mitglieder des Ständigen<br />
Militärausschusses unter Leitung eines gewählten Vorsitzenden, um<br />
Nordatlantikrat, Verteidigungsplanungsausschuss und Nukleare<br />
Planungsgruppe in militärischen Angelegenheiten zu unterstützen und zu beraten.<br />
Der Militärausschuss tritt genau wie die politischen Entscheidungsgremien<br />
regelmäßig auf höherer Ebene, nämlich der der Stabschefs zusammen. Island,<br />
das nicht über Streitkräfte verfügt, wird bei solchen Treffen durch einen zivilen<br />
Beamten vertreten. Der Ausschuss bildet die höchste militärische Behörde der<br />
<strong>NATO</strong> und untersteht der politischen Gesamtleitung des Rats, des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses und der Nuklearen Planungsgruppe.<br />
Die routinemäßigen Amtsgeschäfte des Militärausschusses werden von<br />
den Militärischen Vertretern wahrgenommen, die im Auftrag ihrer Stabschefs<br />
tätig sind. Sie arbeiten im nationalen Auftrag und Interesse und zum Wohle<br />
ihres eigenen Staates, bleiben aber gleichzeitig für Verhandlungen und<br />
Diskussionen offen, damit Einvernehmen erzielt werden kann. Dazu gehört oft,<br />
269
dass Vereinbarungen auf der Grundlage akzeptabler Kompromisse geschlossen<br />
werden, wenn dies im Interesse des Bündnisses als Ganzes liegt und der<br />
Förderung seiner Gesamtzielsetzung und seiner grundsätzlichen Absichten<br />
dient. Deshalb verfügen die Militärischen Vertreter über angemessene<br />
Befugnisse, die dem Militärausschuss die Bewältigung seiner kollektiven<br />
Aufgaben und die umgehende Entscheidungsfindung ermöglichen.<br />
Der Ausschuss hat den politischen Behörden der <strong>NATO</strong> die Maßnahmen<br />
zu empfehlen, die zur gemeinsamen Verteidigung des <strong>NATO</strong>-Gebiets für notwendig<br />
gehalten werden. Hauptsächlich nimmt er eine Lenkungs- und<br />
Beratungsfunktion in Fragen der Militärpolitik und -strategie wahr. Er erteilt den<br />
Strategischen <strong>NATO</strong>-Befehlshabern, deren Vertreter an seinen Tagungen teilnehmen,<br />
Weisungen in militärischen Dingen und ist im Auftrag des Rates für<br />
die Gesamtleitung der militärischen Belange des Bündnisses und auch für die<br />
effiziente Arbeit der Organe des Militärausschusses verantwortlich (siehe<br />
Kapitel 14).<br />
Der Ausschuss wirkt bei der Entwicklung allgemeiner strategischer<br />
Konzeptionen für das Bündnis mit und erstellt jährlich eine langfristige<br />
Beurteilung der Stärken und Fähigkeiten jener Staaten und Gebiete, die eine<br />
Gefahr für die Interessen der <strong>NATO</strong> darstellen. Außerdem hat er in Krisen- und<br />
Spannungszeiten oder im Krieg die Aufgabe, den Rat und den<br />
Verteidigungsplanungsausschuss über die militärische Lage zu beraten und<br />
Empfehlungen zur Anwendung militärischer Gewalt, zur Durchführung von<br />
Eventualfallplänen und zur Erarbeitung angemessener Einsatzrichtlinien auszusprechen.<br />
Der Militärausschuss tritt jeden Donnerstag im Anschluss an die regelmäßigen<br />
Mittwochstagungen des Rates zusammen, damit er die<br />
Ratsentscheidungen unverzüglich aufgreifen kann. In der Praxis können<br />
Treffen auch nach Bedarf einberufen werden; sowohl der Rat als auch der<br />
Militärausschuss treten häufig viel öfter zusammen. Infolge der Rolle des<br />
Bündnisses in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo, der internen und<br />
externen Anpassung der Bündnisstrukturen, der Entwicklung von<br />
Partnerschaft und Zusammenarbeit mit anderen Staaten und der neuen<br />
Institutionen zur Überwachung dieser Entwicklungen hat die Häufigkeit der<br />
Tagungen aller Entscheidungsgremien des Bündnisses stark zugenommen.<br />
Der auf der Ebene der Stabschefs tagende Militärausschuss tritt gewöhnlich<br />
dreimal pro Jahr zusammen. Zwei dieser Tagungen des<br />
Militärausschusses finden in Brüssel statt; bei der dritten fungiert turnusmäßig<br />
ein <strong>NATO</strong>-Staat als Gastgeber.<br />
Im Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der<br />
Partnerschaft für den Frieden (PfP) trifft sich der Militärausschuss regelmäßig<br />
270
mit den EAPR/PfP-Staaten auf der Ebene der Nationalen Militärischen<br />
Vertreter (einmal pro Monat) und auf Ebene der Stabschefs (zweimal pro Jahr),<br />
um sich mit Fragen der militärischen Zusammenarbeit zu befassen. Näheres<br />
dazu und zu den Tagungen des Militärausschusses unter Beteiligung von<br />
Russland und der Ukraine ist Kapitel 12 zu entnehmen.<br />
Vorsitzender des Militärausschusses<br />
Der Vorsitzende des Militärausschusses wird von den Stabschefs gewählt<br />
und für eine dreijährige Amtszeit ernannt. Er handelt ausschließlich in internationaler<br />
Funktion; seine Befugnisse werden ihm vom Militärausschuss verliehen,<br />
dem er bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte verantwortlich ist. Er führt<br />
normalerweise bei allen Tagungen des Militärausschusses den Vorsitz. In seiner<br />
Abwesenheit übernimmt der Stellvertretende Vorsitzende des<br />
Militärausschusses diese Funktion.<br />
Der Vorsitzende des Militärausschusses ist sowohl Sprecher als auch<br />
Vertreter des Ausschusses. Er leitet dessen routinemäßige Amtsgeschäfte und<br />
erteilt dem Direktor des Internationalen Militärstabs (siehe nachstehend) im<br />
Auftrag des Ausschusses die erforderlichen Weisungen und Richtlinien. Er vertritt<br />
den Militärausschuss bei Tagungen auf höherer Ebene, beispielsweise bei<br />
denen des Nordatlantikrats, des Verteidigungsplanungsausschusses und der<br />
Nuklearen Planungsgruppe, und fungiert gegebenenfalls als Berater in militärischen<br />
Angelegenheiten.<br />
Kraft seines Amtes spielt der Vorsitzende des Ausschusses auch eine<br />
wichtige Rolle in der Öffentlichkeit. Er ist der oberste militärische Sprecher des<br />
Bündnisses gegenüber der Presse und den Medien. Im Auftrag des<br />
Militärausschusses führt er offizielle Besuche durch und übernimmt<br />
Repräsentationspflichten sowohl in <strong>NATO</strong>-Staaten als auch in Staaten, zu<br />
denen die <strong>NATO</strong> im Rahmen des PfP-Programms, des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats, des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats, der<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission, der Kooperationsgruppe Mittelmeer und der<br />
Südosteuropa-Initiative engere Kontakte aufbaut. Außerdem ist er von Amts<br />
wegen Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beratergremiums der <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsakademie. Die Funktion der Verteidigungsakademie wird in<br />
Kapitel 14 beschrieben.<br />
STRATEGISCHE BEFEHLSHABER<br />
Die Strategischen Befehlshaber, d. h. der Oberste Alliierte Befehlshaber<br />
Europa (SACEUR) und der Oberste Alliierte Befehlshaber Atlantik (SACLANT),<br />
271
sind dem Militärausschuss für die Gesamtleitung und Durchführung aller<br />
militärischen Angelegenheiten des Bündnisses innerhalb ihres Befehlsbereichs<br />
verantwortlich. Außerdem beraten sie den Militärausschuss. Jeder von ihnen<br />
wird bei der <strong>NATO</strong> durch Offiziere im Generals- oder Admiralsrang vertreten,<br />
die die SC unterstützen, indem sie enge Verbindung mit den politischen und<br />
militärischen Stäben im Hauptquartier halten und einen effizienten<br />
Informationsfluss in beide Richtungen sowie eine effiziente wechselseitige<br />
Kommunikation sicherstellen. Die Vertreter der Strategischen Befehlshaber<br />
nehmen an den Tagungen des Militärausschusses teil und fungieren als<br />
Berater in Angelegenheiten des Militärausschusses, die ihren jeweiligen<br />
Kommandobereich betreffen.<br />
INTERNATIONALER MILITÄRSTAB<br />
Der Internationale Militärstab (IMS) untersteht einem Offizier im<br />
Generals-/Admiralsrang, der vom Militärausschuss aus den Kandidaten ausgewählt<br />
wurde, die von den Mitgliedstaaten für die Position des Direktors des<br />
Internationalen Militärstabes (DIMS) benannt wurden. Unter seiner Leitung hat<br />
der IMS zu militärischen Fragen, die dem Militärausschuss zur Erörterung vorliegen,<br />
Pläne auszuarbeiten, Beurteilungen zu erstellen und grundsätzliche<br />
Empfehlungen zu erteilen sowie dafür zu sorgen, dass die Grundsätze und<br />
Entscheidungen des Ausschusses weisungsgemäß umgesetzt werden.<br />
Der IMS setzt sich aus Militärpersonal zusammen, das von den einzelnen<br />
Staaten zur Übernahme von Stabspositionen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier abgestellt<br />
wurde, um dort in internationaler Funktion für die gemeinsamen<br />
Interessen des Bündnisses statt im Auftrag des jeweiligen Staates zu arbeiten.<br />
Einige der Positionen im Internationalen Militärstab werden von Zivilpersonal<br />
besetzt, das Stabsdienst- und Unterstützungstätigkeiten wahrnimmt. Der<br />
Internationale Militärstab unterstützt den Militärausschuss, indem er dessen<br />
Entscheidungen vorbereitet und entsprechende Folgemaßnahmen ergreift;<br />
außerdem ist er aktiv am Prozess der Kooperation mit den Staaten Mittel- und<br />
Osteuropas im Rahmen der PfP-Initiative beteiligt.<br />
Für die Koordinierung der Stabstätigkeit sowie die Kontrolle des<br />
Informationsflusses und der Kommunikation innerhalb des IMS wie auch zwischen<br />
dem IMS und anderen Organen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier ist ein<br />
Leitender Koordinator zuständig, der seine Aufgaben im Büro des Direktors<br />
des Internationalen Militärstabes (IMS) wahrnimmt. Daneben unterstützen der<br />
Leitende Koordinator und sein Personal den Militärausschuss bei seiner<br />
Stabsarbeit und beraten ihn in verfahrenstechnischer Hinsicht. Dem Direktor<br />
IMS stehen außerdem fünf Stellvertretende Direktoren zur Seite, von denen<br />
jeder eine gesonderte Fachabteilung leitet.<br />
272
Die AbteilungPlanungund Grundsatzfragen erarbeitet und koordiniert<br />
den Beitrag des Militärausschusses zur Verteidigungspolitik und strategischen<br />
Planung der <strong>NATO</strong>. Dies umfasst die Mitarbeit an der Entwicklung von militärpolitischen<br />
Konzeptionen, Studien, Beurteilungen und einschlägigen<br />
Dokumenten, der <strong>NATO</strong>-Streitkräfteplanung, der Erarbeitung der<br />
Streitkräfteplanungsziele, der jährlichen Verteidigungsüberprüfung, der PfP-<br />
Planung und -Überprüfung und den langfristigen konzeptionellen Lösungen.<br />
Die Abteilung wirkt im Auftrag des Militärausschusses auch am allgemeinen<br />
Verteidigungsplanungsprozess der <strong>NATO</strong> mit; sie erarbeitet und vertritt die<br />
Auffassungen des Militärausschusses und der Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber zu militärpolitischen Grundsatzfragen in verschiedenen <strong>NATO</strong>-<br />
Organen.<br />
Die AbteilungOperationsführungunterstützt den Militärausschuss bei<br />
der Erarbeitung aktueller Einsatzpläne und der Behandlung von Fragen, die<br />
das Streitkräftedispositiv der <strong>NATO</strong> betreffen, sowie von Problemen der<br />
militärischen Führung im Zusammenhang mit der Rolle der <strong>NATO</strong> in internationalen<br />
Krisen. Außerdem fördert und koordiniert sie multinationale<br />
Ausbildungsmaßnahmen und Übungen auch unter Beteiligung von PfP-<br />
Staaten und koordiniert Bestrebungen zur Schaffung eines effizienten<br />
Potenzials zur elektronischen Kampfführung (EloKa) der <strong>NATO</strong> mit entsprechenden<br />
Ausbildungsprogrammen und Übungen. Sie ist für die Überwachung<br />
und Beurteilung der EloKa-Programme und des sich daraus ergebenden<br />
Bedarfs verantwortlich. Sie unterstützt ferner den <strong>NATO</strong>-<br />
Luftverteidigungsausschuss und ist innerhalb des Internationalen Militärstabs<br />
für Fragen der Luftverteidigung zuständig. Gegebenenfalls fungiert die<br />
Abteilung auch im Auftrag der Gesamtorganisation als Ansprechstelle für den<br />
Verbindungsoffizier der <strong>NATO</strong> bei den Vereinten Nationen; diese Position wird<br />
mit einem aktiven Mitglied des Internationalen Militärstabs besetzt.<br />
Die AbteilungNachrichtenwesen unterstützt den Generalsekretär, den<br />
Nordatlantikrat/ Verteidigungsplanungsausschuss, den Militärausschuss und<br />
andere <strong>NATO</strong>-Gremien wie z. B. Arbeitseinheiten des Internationalen<br />
Militärstabs, den Politischen Ausschuss und das MVW-Proliferationszentrum<br />
routinemäßig im Bereich des Nachrichtenwesens. Sie bezieht ihre grundlegenden<br />
nachrichtendienstlichen Erkenntnisse von den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
und von den <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden, da sie über kein eigenes Organ oder<br />
Potenzial zur Gewinnung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse verfügt. Auf<br />
Grundlage dieser Beiträge handelt sie als zentrale Koordinierungsstelle für die<br />
Zusammenstellung, Beurteilung und Weitergabe nachrichtendienstlicher<br />
Erkenntnisse innerhalb des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers und an die <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörden, -Dienststellen, -Organisationen und -Staaten. Neben der<br />
routinemäßigen Unterstützung der Stäbe durch nachrichtendienstliche<br />
Erkenntnisse verwaltet und koordiniert die Abteilung Nachrichtenwesen die<br />
273
Erstellung und Weitergabe strategischer nachrichtendienstlicher<br />
Einschätzungen der <strong>NATO</strong>, Grundsatzpapiere zum Nachrichtenwesen und<br />
grundlegender nachrichtendienstlicher Dokumente sowie die Führung spezifischer<br />
Datenbanken und digitaler nachrichtendienstlicher Informationsdienste.<br />
Ferner übernimmt sie strategische Warn- und Krisenmanagementaufgaben<br />
und hält Verbindungen zu anderen <strong>NATO</strong>-Organen und nationalen Gremien,<br />
die spezialisierte nachrichtendienstliche Funktionen und sonstige einschlägige<br />
Aktivitäten ausüben. Insgesamt hält die Abteilung Nachrichtenwesen mit<br />
Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Staaten und Kommandobereiche die höchsten<br />
Gremien des Bündnisses ständig <strong>info</strong>rmiert, erleichtert die militärische<br />
Beratung der politischen Behörden, stellt eine nachrichtendienstliche<br />
Grundlage für Zusammensetzung, Organisation und Einsätze von <strong>NATO</strong>-<br />
Kräften bereit und übernimmt eine breite Palette an Aufgaben zur<br />
Unterstützung der verteidigungspolitischen und allgemeinpolitischen<br />
Funktionen der <strong>NATO</strong>.<br />
Die AbteilungKooperation und Regionale Sicherheit dient als zentrale<br />
Anlaufstelle für militärische Kontakte und die militärische Kooperation im<br />
Rahmen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR), mit<br />
Teilnehmerstaaten der Partnerschaft für den Frieden (PfP), mit Russland im<br />
Rahmen der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte und mit der Ukraine im Rahmen der<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta. Sie ist zuständig für Entwicklung und Koordinierung<br />
aller Tätigkeiten des IMS-Personals in Bezug auf EAPR-, PfP-, <strong>NATO</strong>-<br />
Russland- und <strong>NATO</strong>-Ukraine-Angelegenheiten sowie des Mittelmeerdialogs.<br />
Der für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit und Rüstungskontrolle zuständige<br />
Fachbereich erstellt und koordiniert die Arbeiten des für PfP-<br />
Grundsatzfragen zuständigen IMS-Personals, während der Russland-Ukraine-<br />
Fachbereich die Politik des Militärausschusses im Hinblick auf diese beiden<br />
Länder plant, entwickelt und umsetzt. Ferner erarbeitet und koordiniert das<br />
Referat Rüstungskontrolle des für Grundsatzfragen der Zusammenarbeit und<br />
Rüstungskontrolle zuständigen Fachbereichs militärische Empfehlungen für<br />
die Mitwirkung der <strong>NATO</strong> an verschiedenen Aspekten der Abrüstung und<br />
Rüstungskontrolle sowie in Fragen der gemeinsamen Sicherheit. Außerdem<br />
dient es dem Militärausschuss als Instrument zur gezielten Behandlung der<br />
von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />
bearbeiteten Angelegenheiten im Bereich von Abrüstung, Rüstungskontrolle<br />
und kooperativer Sicherheit. Eine Außenstelle der Abteilung befindet sich im<br />
Beratungsbüro West in Wien, um die Zusammenarbeit mit der OSZE zu<br />
erleichtern und zu verbessern. Das PfP-Stabselement (PSE) des<br />
Internationalen Militärstabs ist als separater Fachbereich in die Abteilung integriert.<br />
Hier arbeiten Offiziere der Partnerstaaten eng mit ihren <strong>NATO</strong>-Kollegen<br />
zusammen, so dass hier das Fachwissen der Partnerstaaten zu militärischen<br />
Aspekten der PfP in konzentrierter Form zur Verfügung steht. Das PfP-<br />
274
Stabselement stellt das wichtigste Verbindungsglied des IMS zu den militärischen<br />
Vertretern der Partnerstaaten und zu den Verbindungsoffizieren der<br />
Partnerstaaten im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier dar.<br />
Die AbteilungLogistik, Rüstungund Ressourcen ist in<br />
Zusammenarbeit mit der Abteilung SILCEP des Internationalen Stabs zuständig<br />
für die Erarbeitung logistischer Grundsätze und Richtlinien, u. a. für die<br />
Bereiche sanitätsdienstliche Unterstützung sowie Transport- und<br />
Verkehrswesen. Sie sorgt für die personelle Unterstützung der <strong>NATO</strong>-<br />
Logistikkonferenz sowie des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- und<br />
Gesundheitsdienste, des Stellvertretenden militärischen Ko-Vorsitzenden der<br />
<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz sowie des militärischen Ko-Vorsitzenden/Vorsitzenden<br />
seiner beiden nachgeordneten Gremien. Des Weiteren liegt eine der<br />
Hauptzuständigkeiten der Abteilung im Bereich der logistischen Aspekte des<br />
Krisenmanagements, der humanitären und Katastrophenhilfe. Sie stellt ferner<br />
den IMS-Vertreter beim Oberausschuss Zivile Notfallplanung und beim<br />
Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste. Die Abteilung<br />
berät den Militärausschuss im Zusammenhang mit der Erarbeitung von militärischen<br />
Leitlinien und Verfahren für die Rüstungsplanung. Dies beinhaltet auch<br />
Aspekte der Forschung und Technologie. Sie vertritt den Militärausschuss bei<br />
der KNRD, den Hauptrüstungsgruppen, den Forschungs- und<br />
Technologieorganen, dem Lenkungsausschuss Luft-/Boden-Überwachung<br />
sowie innerhalb der Westeuropäischen Rüstungsgruppe und den EUROLON-<br />
GTERM-Gruppen. Bei Bedarf unterstützt diese Abteilung auch die <strong>NATO</strong>-<br />
Industrieberatergruppe. Ferner ist sie in Zusammenarbeit mit dem<br />
Internationalen Stab und den beiden Strategischen Befehlshabern zuständig<br />
für die Erarbeitung militärischer Leitlinien und Verfahren im Bereich des<br />
Ressourcenmanagements einschließlich der gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Militärhaushalte, der Infrastruktur und des Personalwesens. Sie vertritt den<br />
Militärausschuss beim Ausschuss Militärpersonal der <strong>NATO</strong>, beim<br />
Oberausschuss Ressourcen, beim IC und beim Ausschuss Militärhaushalt. Die<br />
Arbeitseinheit Verwaltungsberatung des Ausschusses Militärpersonal der<br />
<strong>NATO</strong> ist ein unabhängiges Gremium innerhalb der Abteilung, das dem<br />
Ausschuss direkt zuarbeitet, indem es Fachwissen und den personellen Kern<br />
für die Durchführung von Management-Erhebungen, Rechnungsprüfungen,<br />
Validierungen und Konsultationen bereitstellt.<br />
Das <strong>NATO</strong>-Lagezentrum unterstützt den Nordatlantikrat, den<br />
Verteidigungsplanungsausschuss und den Militärausschuss bei der Erfüllung<br />
ihrer jeweiligen Aufgaben im Bereich der Konsultation. Es dient als zentrale<br />
Anlaufstelle im Bündnis für den Empfang, den Austausch und die Weitergabe<br />
politischer, militärischer und wirtschaftlicher Informationen. Es verfolgt rund um<br />
die Uhr politische, militärische und wirtschaftliche Entwicklungen, die für die<br />
<strong>NATO</strong> und ihre Mitgliedstaaten von Interesse sind. Das <strong>NATO</strong>-Lagezentrum<br />
275
stellt auch Einrichtungen zum raschen Aufwuchs der Konsultationsaktivitäten<br />
in Krisen- und Spannungszeiten bereit und pflegt und aktualisiert die in solchen<br />
Zeiten benötigten einschlägigen Hintergrund<strong>info</strong>rmationen.<br />
Der Berater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berät den Vorsitzenden<br />
des Militärausschusses und den Direktor des Internationalen Militärstabs in<br />
Fragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und fungiert als Koordinator für<br />
öffentliche Anfragen und Medien sowie als Sprecher des Militärausschusses<br />
und des IMS. Das Büro des Beraters koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb<br />
des <strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienstes sowie der entsprechenden<br />
Organe für Öffentlichkeitsarbeit bei Strategischen Kommandobehörden und<br />
den nationalen Verteidigungsministerien.<br />
Der Leiter Finanzwesen im IMS ist für die Beratung des Vorsitzenden<br />
des Militärausschusses, des Stellvertretenden Vorsitzenden des<br />
Militärausschusses und des Direktors des Internationalen Militärstabs in allen<br />
den IMS-Haushalt betreffenden Finanz- und Steuerangelegenheiten zuständig.<br />
Er ist dem Ausschuss Militärhaushalt für die Finanzverwaltung des IMS-<br />
Haushalts verantwortlich. Außerdem ist er für die Vorbereitung, Begründung,<br />
Abwicklung und Überwachung aller haushaltsbezogenen Angelegenheiten zur<br />
Vorlage beim Ausschuss Militärhaushalt zuständig. Neben anderen<br />
Aufsichtsfunktionen leistet er die Finanzkontrolle der <strong>NATO</strong>-Organe, deren<br />
Haushalte durch den IMS verwaltet werden, also der <strong>NATO</strong>-<br />
Standardisierungsagentur, der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie sowie der<br />
Forschungs- und Technologieagentur. Er ist ferner für die interne<br />
Rechnungsprüfung sowie für Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen auf seinen<br />
Verantwortungsbereich zuständig. Weitere Informationen zur Verwaltung<br />
des Militärhaushalts sind Kapitel 9 zu entnehmen.<br />
Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S) ist eine selbständige integrierte<br />
Dienststelle, die mit Personal des Internationalen Stabes und des<br />
Internationalen Militärstabs besetzt ist. Der Direktor NHQC3S untersteht hinsichtlich<br />
der Anforderungen von IMS und IS unmittelbar dem Direktor des<br />
Internationalen Militärstabes sowie dem Beigeordneten Generalsekretär für<br />
Verteidigungsunterstützung. Als einer der Stellvertretenden Vorsitzenden des<br />
NC3-Stabes der <strong>NATO</strong> fungiert der Direktor auch als Vertreter des<br />
Militärausschusses beim NC3-Stab. Mitglieder des NC3-Stabs unterstützen<br />
den NC3B auf Schlüsselpositionen in seinen acht Unterausschüssen und tragen<br />
ihrerseits zur Ausarbeitung von Empfehlungen des NC3B an den<br />
Militärausschuss zu C3-/CIS-Leistungspaketen unter Berücksichtigung der C3-<br />
Grundsätze, Pläne und Struktur bei. Näheres dazu ist den Kapiteln 10 und 14<br />
zu entnehmen.<br />
276
VERTRETUNG DER PARTNERLÄNDER<br />
Seit 1994 haben eine Reihe von Partnerstaaten Verbindungsbüros und -<br />
seit 1997 - ständige diplomatische Vertretungen beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier eingerichtet.<br />
Die militärischen Verbindungen mit den Partnerstaaten werden des<br />
Weiteren durch die Einrichtung so genannter „PfP-Stabselemente” gestärkt.<br />
Derzeit sind acht solcher aus Offizieren aus <strong>NATO</strong>- und PfP-Partnerstaaten<br />
zusammengesetzten Elemente innerhalb des IMS beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
sowie auf den ersten beiden Ebenen der integrierten <strong>NATO</strong>-Militärstruktur<br />
angesiedelt. Ein neues PfP-Stabselement wurde kürzlich bei der <strong>NATO</strong>-<br />
(SHAPE-)Schule eingerichtet. Es soll eine wichtige Rolle bei der Erleichterung<br />
der Zusammenarbeit mit PfP-Ausbildungszentren und sonstigen PfP-Instituten<br />
spielen. Offiziere aus Partnerstaaten, die solche Stellen besetzen, arbeiten in<br />
internationaler Funktion Seite an Seite mit Offizieren aus <strong>NATO</strong>-Staaten und<br />
wirken an der Vorbereitung von Grundsatzdiskussionen und der Durchführung<br />
von Grundsatzentscheidungen mit, die einschlägige Militärangelegenheiten im<br />
Zusammenhang mit der Partnerschaft für den Frieden betreffen. Seit 1998<br />
gehören Offiziere der PfP-Partnerstaaten auch zum Stab der<br />
Partnerschaftskoordinierungszelle und wirken uneingeschränkt an dessen<br />
Arbeit mit.<br />
277
KAPITEL 12<br />
DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />
Aufgaben der integrierten Streitkräfte<br />
Entwicklung der neuen militärischen Struktur<br />
Begleiterscheinungen der Entwicklung der Europäischen Sicherheitsund<br />
Verteidigungsidentität<br />
Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos<br />
Interne Anpassung der Bündnisstreitkräfte<br />
Neue Führungskonzepte<br />
Die militärische Struktur<br />
Die <strong>NATO</strong>-Erweiterung und der Beitritt neuer <strong>NATO</strong>-Mitglieder<br />
Aktivitäten und Initiativen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden<br />
Umfassendere Konsultation und Zusammenarbeit
DIE MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR<br />
AUFGABEN DER INTEGRIERTEN STREITKRÄFTE<br />
Alle Staaten, die sich für eine Mitwirkung in der militärischen Organisation<br />
der <strong>NATO</strong> entscheiden, stellen Streitkräfte ab, die in ihrer Gesamtheit die integrierte<br />
Militärstruktur des Bündnisses bilden. Gemäß den grundlegenden<br />
Prinzipien für die Beziehungen zwischen politischen und militärischen<br />
Institutionen in demokratischen Staaten verbleibt die integrierte Militärstruktur<br />
unter ständiger Kontrolle und Führung der obersten politischen Ebene.<br />
Die integrierte Militärstruktur soll den organisatorischen Rahmen zur<br />
Verteidigung des Staatsgebiets der Mitgliedstaaten gegen Bedrohungen ihrer<br />
Sicherheit und Stabilität gemäß Artikel 5 1 des Nordatlantikvertrags bieten.<br />
Innerhalb dieser integrierten Militärstruktur unterhält das Bündnis die notwendigen<br />
militärischen Potenziale, um das gesamte Spektrum der <strong>NATO</strong>-<br />
Missionen zu erfüllen. Zur kollektiven Verteidigung gemäß Artikel 5 des<br />
Washingtoner Vertrags müssen die vereinten Streitkräfte des Bündnisses fähig<br />
sein, vor jeder potenziellen Aggression gegen das Bündnis abzuschrecken<br />
und, falls dennoch ein Angriff stattfinden sollte, den Vormarsch des Angreifers<br />
möglichst weit vorne zum Stehen zu bringen sowie die politische<br />
Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Mitgliedstaaten des Bündnisses<br />
sicherzustellen. Außerdem müssen sie bereit sein, sich an der<br />
Konfliktverhütung zu beteiligen und nicht unter Artikel 5 fallende<br />
Krisenreaktionseinsätze durchzuführen. Die Streitkräfte des Bündnisses spielen<br />
eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Zusammenarbeit und<br />
Verständigung mit den <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten und anderen Staaten, insbesondere<br />
bei der Unterstützung von Partnerstaaten bei der Vorbereitung einer<br />
potenziellen Beteiligung an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen im Rahmen der<br />
Partnerschaft für den Frieden. So tragen sie zur Erhaltung des Friedens, zur<br />
Wahrung gemeinsamer Sicherheitsinteressen der Bündnismitglieder und zur<br />
Aufrechterhaltung der Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums<br />
bei. Das erste bedeutende Beispiel für diese neue, erweiterte Rolle stellte der<br />
neuartige Einsatz von <strong>NATO</strong>-Streitkräften im Verbund mit Truppen anderer<br />
Staaten in Bosnien und Herzegowina dar, wo der <strong>NATO</strong> Ende 1995 von den<br />
Vereinten Nationen die Zuständigkeit für die Umsetzung der militärischen Teile<br />
der Friedensvereinbarung von Dayton erteilt wurde.<br />
Ende 1996 wurde die zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffene IFOR-<br />
Truppe durch die multinationale SFOR-Truppe unter Führung der <strong>NATO</strong><br />
ersetzt, in der ebenfalls Kräfte aus den <strong>NATO</strong>-Staaten Seite an Seite mit<br />
1 Siehe Fußnote 2 in Kapitel 7.<br />
281
Kräften anderer Staaten eingesetzt wurden, um die Voraussetzungen für einen<br />
Frieden im ehemaligen Jugoslawien herzustellen. Ende 1997 kündigten die<br />
Regierungen der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten an, dass die <strong>NATO</strong>, vorbehaltlich der<br />
Erteilung eines neuen Mandats durch den Sicherheitsrat der Vereinten<br />
Nationen, ab Mitte 1998 unter Beibehaltung des Namens SFOR eine weitere<br />
von ihr geführte multinationale Truppe zur Festigung des bisher Erreichten<br />
zusammenstellen würde.<br />
1999, nach dem Ende der Luftangriffe des Bündnisses zur Beendigung<br />
der gegen die Kosovo-Albaner gerichteten Unterdrückung und ethnischen<br />
Säuberungen durch die serbische Führung, wurde in Übereinstimmung mit der<br />
Entscheidung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Kosovo-<br />
Schutztruppe (KFOR) mit einem von der <strong>NATO</strong> gestellten Kern zusammengestellt,<br />
um die am 10. Juni vom Oberbefehlshaber der KFOR und Vertretern<br />
Jugoslawiens geschlossene Militärisch-Technische Vereinbarung umzusetzen.<br />
Die ersten Einheiten rückten am 12. Juni im Kosovo ein. Wie in der Militärisch-<br />
Technischen Vereinbarung beschlossen erfolgte die Stationierung der<br />
Schutztruppe synchron zum Abzug der serbischen Sicherheitskräfte aus der<br />
Provinz. Am 20. Juni war der Abzug der Serben abgeschlossen, und die<br />
KFOR-Truppe hatte im Kosovo Fuß gefasst.<br />
Bei voller Stärke umfasste die KFOR-Truppe etwa 50.000 Mann. Es handelt<br />
sich hierbei um eine multinationale Truppe unter einheitlichem Kommando<br />
mit umfangreichem <strong>NATO</strong>-Beitrag und unter Beteiligung der Russischen<br />
Föderation. Mehr als 12 andere Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten leisteten zu Beginn einen<br />
Truppenbeitrag zur KFOR.<br />
Diese Entscheidungen und der ihnen zugrundeliegende politische<br />
Prozess werden in anderen Kapiteln beschrieben; Gleiches gilt für sonstige<br />
Aspekte der neuen Funktionen und Aufgabenbereiche des Bündnisses,<br />
einschließlich der Umsetzung des PfP-Programms und der Entwicklung der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />
Bündnisses. All diese Entwicklungen stellen erhebliche Anforderungen an die<br />
bestehende militärische Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> und üben einen wesentlichen<br />
Einfluss auf ihre Anpassung und die fortlaufende Umsetzung der am<br />
1. September 1999 erstmals aktivierten neuen Kommandostruktur aus.<br />
Die Umgliederung seiner Streitkräfte hat das gesamte<br />
Verteidigungsdispositiv des Bündnisses verändert. Anpassungsmaßnahmen,<br />
die Verfügbarkeit und Bereitschaft der <strong>NATO</strong>-Truppen betreffen, spiegeln auch<br />
weiterhin den ausschließlich defensiven Charakter des Bündnisses wider. Auf<br />
dem europäischen Kontinent gilt jedoch nicht mehr die frühere Konzeption der<br />
Vorneverteidigung, obwohl regionale Unterschiede in Bezug auf die<br />
Herausforderungen, mit denen die Streitkräfte konfrontiert werden können, und<br />
die jeweilige Notwendigkeit der Vornedislozierung fortbestehen. Die US-<br />
282
Streitkräfte in Europa sind um etwa zwei Drittel reduziert worden, und die<br />
Mehrheit der bisher in Deutschland stationierten alliierten Truppen hat das<br />
Land verlassen. Diese konkreten Beispiele der Umgestaltung des<br />
Verteidigungsdispositivs werden ausführlicher in Kapitel 2 beschrieben.<br />
Bei der Umgestaltung haben auch andere Aspekte eine bedeutende Rolle<br />
gespielt. Beispielsweise erfordern Flexibilität und Beweglichkeit des gegenwärtigen<br />
Gesamtverteidigungspotenzials Vorkehrungen, durch die sichergestellt<br />
wird, dass die <strong>NATO</strong> über die nötigen Mittel zur Bewältigung der<br />
Herausforderungen und Risiken verfügt, die von Massenvernichtungswaffen<br />
(ABC-Waffen) und ihren Trägersystemen ausgehen. Gesteigerte<br />
Aufmerksamkeit gilt der Gewähr, dass diese Herausforderungen im<br />
Verteidigungspotenzial des Bündnisses berücksichtigt sind.<br />
Auch die zunehmende „Multinationalität” hat sich bei der Entwicklung des<br />
neuen Verteidigungsdispositivs als wichtiger Faktor erwiesen. Sie hat vermehrte<br />
Möglichkeiten für eine multinationale Aufgabenteilung unter den<br />
Bündnispartnern geschaffen, wodurch der Erhalt bzw. die Verbesserung des<br />
der <strong>NATO</strong> zur Verfügung stehenden Militärpotenzials ermöglicht und sichergestellt<br />
wurde, dass die für Verteidigungszwecke zugeteilten Ressourcen so<br />
effektiv wie möglich genutzt werden können. Das Prinzip der Multinationalität<br />
wird auf alle Bündnisstrukturen angewendet und ist für die Solidarität im<br />
Bündnis und seinen Zusammenhalt, für die Durchführung von<br />
Bündnisaufträgen und zur Verhinderung der Rückführung der<br />
Verteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit von entscheidender<br />
Bedeutung.<br />
Das Prinzip der kollektiven Vorgehensweise bei der Verteidigung des<br />
Bündnisses wird durch praktische Vorkehrungen verkörpert, durch die die<br />
Bündnispartner die entscheidenden politischen, militärischen und ressourcenmäßigen<br />
Vorteile der kollektiven Verteidigung nutzen können und die die<br />
Rückführung der Verteidigungspolitik in die rein nationale Zuständigkeit verhindern,<br />
ohne den Bündnispartnern ihre Souveränität zu nehmen. Diese<br />
Vorkehrungen ermöglichen es den Streitkräften der <strong>NATO</strong> auch, nicht unter<br />
Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze durchzuführen, und stellen eine<br />
Voraussetzung für eine einheitliche Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen<br />
Eventualfälle dar. Sie beruhen auf Konsultationsverfahren, einer integrierten<br />
Militärstruktur und Kooperationsvereinbarungen. Zu den<br />
Hauptmerkmalen zählen die gemeinsame Streitkräfteplanung, die gemeinsame<br />
Finanzierung, die gemeinsame Einsatzplanung, multinationale<br />
Verbände, Hauptquartiere und Kommandostrukturen, ein integriertes<br />
Luftverteidigungssystem, eine ausgewogene Verteilung der Rollen und<br />
Zuständigkeiten unter den Bündnispartnern, im Bedarfsfall die Stationierung<br />
und der Einsatz von Truppen außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets,<br />
283
Vorkehrungen wie u. a. die Planung von Krisenbewältigung und Verstärkungsmechanismen,<br />
gemeinsame Normen und Verfahren für Gerät, Ausbildung und<br />
Logistik, gegebenenfalls interalliierte und teilstreitkraftübergreifende<br />
Einsatzgrundsätze und Übungen sowie Zusammenarbeit auf den Gebieten<br />
Infrastruktur, Bewaffnung und Logistik. Die Einbeziehung der <strong>NATO</strong>-<br />
Partnerstaaten in diese Vorkehrungen oder die Erarbeitung vergleichbarer<br />
Strukturen auf entsprechenden Gebieten für die Partnerstaaten trägt ebenfalls<br />
zur Verbesserung der Zusammenarbeit und gemeinsamer Bemühungen bei<br />
euro-atlantischen Sicherheitsangelegenheiten bei.<br />
ENTWICKLUNG DER NEUEN MILITÄRISCHEN STRUKTUR<br />
Die Entwicklung der neuen militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong><br />
wurde von vielen Faktoren beeinflusst. Zu den wichtigsten zählen die<br />
Erarbeitung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />
des Bündnisses, die Umsetzung des Konzepts der Alliierten<br />
Streitkräftekommandos, die Verringerungen und Umstrukturierungen der<br />
Bündnisstreitkräfte als Ganzes, die durch die Veränderung des<br />
Sicherheitsumfelds nach dem Ende des Kalten Krieges möglich wurden, sowie<br />
die Übernahme neuer Aufgaben und Zuständigkeiten durch das Bündnis, insbesondere<br />
auf den Gebieten friedensunterstützende Operationen und<br />
Krisenbewältigung. Der Einfluss dieser einzelnen Faktoren auf die<br />
Militärstruktur des Bündnisses wird nachfolgend beschrieben.<br />
IMPLIKATIONEN DER ENTWICKLUNG DER<br />
EUROPÄISCHEN SICHERHEITS- UND<br />
VERTEIDIGUNGSIDENTITÄT<br />
Das Grundprinzip der von den Regierungen der <strong>NATO</strong>-Staaten getroffenen<br />
Entscheidung, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
(ESVI) innerhalb des Bündnisses zu stärken, wird zusammen mit den<br />
Implikationen dieser Entscheidung und dem daraus resultierenden<br />
Zusammenwirken von <strong>NATO</strong>, Westeuropäischer Union (WEU) und<br />
Europäischer Union (EU) in Kapitel 4 beschrieben.<br />
Die Entstehung einer klareren und gestärkten Rolle Europas innerhalb der<br />
<strong>NATO</strong> ist sowohl politisch als auch militärisch von Bedeutung und hat eine entscheidende<br />
Rolle bei der Festlegung der Rahmenbedingungen zur<br />
Umgestaltung des Bündnisses gespielt. Dieser fortlaufende Prozess wurde in<br />
den letzten zehn Jahren in verschiedenen Phasen von Entscheidungen beeinflusst,<br />
die von der Europäischen Union, von der Westeuropäischen Union und<br />
284
vom Bündnis selbst getroffen wurden. Während diese Entscheidungen<br />
miteinander im Zusammenhang standen und einen Teil der Anpassung von<br />
europäischen und euro-atlantischen Institutionen an das durch das Ende des<br />
Kalten Krieges veränderte Sicherheitsumfeld darstellen, haben auch andere<br />
Faktoren eine wichtige Rolle gespielt. Es gilt vor allem drei Faktoren hervorzuheben.<br />
Der erste war die Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der<br />
Sicherheit zwischen den in der <strong>NATO</strong> vertretenen Demokratien Europas und<br />
Nordamerikas, den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion<br />
und Mittel- und Osteuropas sowie europäischen Staaten, die während des<br />
Kalten Krieges eine neutrale oder blockfreie politische Haltung eingenommen<br />
hatten. Nach dem Ende der Teilung Europas verlor der frühere Gegensatz zwischen<br />
Ost und West seine Bedeutung, und die Entwicklung eines breiteren,<br />
umfassenden Sicherheitskonzepts im Interesse des euro-atlantischen Raums<br />
als Ganzes wurde möglich. Der zweite wesentliche Faktor in diesem<br />
Zusammenhang war die zunehmende Bedeutung von Krisenbewältigung und<br />
friedenserhaltenden und friedensunterstützenden Operationen, die vor allem<br />
durch die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien deutlich hervorgetreten ist.<br />
Die dritte bedeutende Entwicklungslinie nach dem Ende des Kalten<br />
Krieges begann mit dem Wunsch zahlreicher Staaten Mittel- und Osteuropas,<br />
Bündnismitglieder zu werden, dem die Entscheidung der <strong>NATO</strong>-Staaten folgte,<br />
das Bündnis in Übereinstimmung mit Artikel 10 des Nordatlantikvertrags für<br />
neue Mitglieder zu öffnen, worauf es schließlich zu der im Juli 1997 getroffenen<br />
historischen Entscheidung kam, drei Staaten zur Aufnahme von<br />
Beitrittsverhandlungen einzuladen. Die militärischen Auswirkungen dieser<br />
Entwicklung werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.<br />
Zusammengenommen bildeten diese Entwicklungen den Rahmen für die<br />
Diskussion über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />
des Bündnisses.<br />
Im politischen Bereich zielt die Entwicklung der ESVI auf eine Stärkung<br />
des europäischen Pfeilers des Bündnisses bei gleichzeitiger Stärkung der<br />
transatlantischen Bindung ab. Sie soll es den europäischen Bündnispartnern<br />
ermöglichen, mehr Verantwortung für ihre gemeinsame Sicherheit und<br />
Verteidigung zu übernehmen sowie einen kohärenteren und wirksameren<br />
Beitrag zur Sicherheit des Bündnisses als Ganzes zu leisten.<br />
Im militärischen Bereich verlangt es die Entwicklung der ESVI, dass Kräfte<br />
und Mittel des Bündnisses zusammen mit den Streitkräften von Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Staaten unter vereinbarten Bedingungen für Operationen, an denen das<br />
Bündnis selbst möglicherweise nicht direkt beteiligt ist, der Westeuropäischen<br />
Union unterstellt werden.<br />
285
Dementsprechend verlangt eine der wesentlichen Anforderungen der<br />
ESVI Vorkehrungen, die die Nutzung der Teile der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur<br />
ermöglichen, die zur Unterstützung von Operationen unter Führung der<br />
Westeuropäischen Union 2 erforderlich sind. Daher wurden diese Teile als<br />
„trennbar, aber nicht getrennt” beschrieben, da sie der Westeuropäischen<br />
Union unterstellt werden könnten, dabei aber gleichzeitig feste Bestandteile<br />
der eigenen Militärstruktur des Bündnisses bleiben.<br />
Ein weiterer zentraler Aspekt der Entwicklung der Europäischen<br />
Sicherheits- und Verteidigungsidentität ist das als „Alliierte Streitkräftekommandos”<br />
bekannte Konzept. Dieses Konzept und seine Bedeutung für die<br />
Anpassung der <strong>NATO</strong>-Militärstruktur werden nachfolgend beschrieben.<br />
DAS KONZEPT DER ALLIIERTEN<br />
STREITKRÄFTEKOMMANDOS<br />
Ein Alliiertes Streitkräftekommando ist ein multinationales und teilstreitkraftübergreifendes<br />
Kommando, das für einzelne Einsätze organisiert und für<br />
das gesamte Spektrum der militärischen Aufgaben des Bündnisses zusammengestellt<br />
wurde, die eine multinationale und teilstreitkraftübergreifende<br />
Führung durch ein Hauptquartier erfordern. Dem Kommando können Einheiten<br />
von Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten angehören, die entsprechende Truppen stellen.<br />
Das Konzept der Alliierten Streitkräftekommandos wurde Ende 1993 auf<br />
den Weg gebracht und auf dem Brüsseler Gipfel im Januar 1994 verabschiedet.<br />
Bei dieser Gelegenheit ordneten die Staats- und Regierungschefs des<br />
Bündnisses an, dass die weitere Entwicklung des Konzepts ihre Bereitschaft<br />
widerspiegeln sollte, Kräfte und Mittel der <strong>NATO</strong> auf der Basis fallweiser<br />
Entscheidungen des Nordatlantikrats für von der Westeuropäischen Union<br />
(WEU) geführte Operationen zur Verfügung zu stellen und so den Aufbau der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität zu unterstützen.<br />
Außerdem verbanden sie die Entwicklung des Konzepts mit praktischer politisch-militärischer<br />
Zusammenarbeit im Kontext der Partnerschaft für den<br />
Frieden (PfP).<br />
2 Die Rolle der Westeuropäischen Union (WEU) im Hinblick auf die Entwicklung der Europäischen<br />
Sicherheits- und Verteidigungsidentität wurde in Übereinstimmung mit Entscheidungen, die vom Rat<br />
der Europäischen Union in Helsinki im Dezember 1999 und in Feira, Portugal, im Juni 2000 getroffen<br />
wurden, in zunehmendem Maße von der Europäischen Union (EU) übernommen. Im November<br />
2000 traf der WEU-Ministerrat in Marseille entsprechende Entscheidungen: die operative Rolle der<br />
WEU wurde formell auf die EU übertragen, und es wurden Regelungen für die restlichen Funktionen<br />
und Strukturen der WEU getroffen. Siehe auch Kapitel 4 und Kapitel 15.<br />
286
Die Anforderungen, zu deren Erfüllung das Konzept geschaffen wurde,<br />
entstanden aus der veränderten Sicherheitslage in Europa und dem Aufkeimen<br />
kleinerer, aber vielfältiger und unberechenbarer Risiken für Frieden und<br />
Stabilität. Insbesondere herrschte Einvernehmen darüber, dass zukünftige<br />
Sicherheitsvorkehrungen schnell einsetzbare, multinationale, teilstreitkraftübergreifende<br />
Einsatzverbände erfordern würden, die auf bestimmte Arten von<br />
militärischen Aufgaben zugeschnitten sind. Zu diesen Aufgaben zählten humanitäre<br />
Hilfsmaßnahmen, Friedenserhaltung und Friedenserzwingung sowie<br />
kollektive Verteidigung. Die benötigten Kräfte würden den Umständen entsprechend<br />
variieren und müssten schnell und kurzfristig zusammengestellt<br />
werden können.<br />
Den Kern des Konzepts der Alliierten Streitkräftekommandos, das zur<br />
Erfüllung dieser Anforderungen entwickelt wurde, bilden die<br />
Führungsvorkehrungen, die für eine wirksame Arbeit dieser Streitkräfte notwendig<br />
sind. Die Vielfalt der Bedingungen, unter denen Alliierte<br />
Streitkräftekommandos möglicherweise arbeiten müssen, stellt erhebliche<br />
Anforderungen an die Führungsvorkehrungen für solche Operationen. Daher<br />
ist die Rolle des Hauptquartiers von entscheidender Bedeutung. Ein<br />
Hauptquartier eines Alliierten Streitkräftekommandos wird um Kernelemente<br />
ausgewählter übergeordneter Hauptquartiere der Kommandostruktur herum<br />
gebildet. Es wird nach Bedarf unter Verwendung eines modularen Ansatzes<br />
von anderen <strong>NATO</strong>-Hauptquartieren sowie von Mitgliedstaaten und beitragsleistenden<br />
Partnerstaaten verstärkt, um die Anforderungen der jeweiligen<br />
Aufgabe zu erfüllen.<br />
Das Konzept wurde bereits einige Male praktisch erprobt, beispielsweise<br />
im Kontext der Übung „Allied Effort” im November 1997, an der eine Reihe von<br />
Partnerstaaten als Beobachter teilnahmen, und im Kontext der Übung „Strong<br />
Resolve” im März 1998, an der Partnerstaaten teilnahmen und bei der sie in<br />
die gesamte Struktur des Alliierten Streitkräftekommandos integriert wurden.<br />
Das Ziel dieser Übungen bestand darin, das sich entwickelnde Konzept für die<br />
Hauptquartiere der Alliierten Streitkräftekommandos zu überprüfen.<br />
Auf der Grundlage dieser Übungen und anderer relevanter Stabsanalysen<br />
begann das Bündnis im Jahre 1999 mit der vollständigen Umsetzung des<br />
Konzepts. Dieser Prozess, der die Akquise der notwendigen<br />
Hauptquartiersunterstützung und Ausrüstung für Führungs- und<br />
Fernmeldesysteme umfasst, soll Ende 2004 abgeschlossen sein. Der<br />
Umsetzungsprozess berücksichtigt in umfassender Weise Erfahrungen, die in<br />
<strong>NATO</strong>-geführten Operationen im ehemaligen Jugoslawien gewonnen wurden.<br />
Weitere Arbeit findet im Bereich der Ausbildung und Ausrüstung der<br />
Hauptquartiere statt, die zum Konzept beitragen sollen. Die letzte Phase der<br />
287
Umsetzung des Konzepts wird dem Bündnis ein wichtiges Instrument zur<br />
Krisenbewältigung im 21. Jahrhundert an die Hand geben.<br />
288<br />
INTERNE ANPASSUNG DER BÜNDNISSTREITKRÄFTE<br />
Die interne Anpassung der Streitkräfte des Bündnisses stellt eine<br />
Weiterentwicklung der in den letzten Jahren durchgeführten Verringerungen<br />
und Umstrukturierungen dar, damit sich das Bündnis den Verhältnissen des<br />
veränderten Sicherheitsumfelds wirksamer stellen kann.<br />
Dieser Prozess kann bis zur Londoner Erklärung vom Juli 1990 zurückverfolgt<br />
werden, als die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten einen Anpassungprozess forderten, der den Umwälzungen,<br />
die den Wandlungsprozess Europas damals bestimmten, Rechnung trug. Der<br />
Londoner Gipfel stellte einen entscheidenden Wendepunkt in der Geschichte<br />
des Bündnisses dar und führte im November 1991 zur Verabschiedung eines<br />
neuen Strategischen Konzepts, das einen viel weiter gefassten<br />
Sicherheitsansatz als jemals zuvor verkündete. Dies fand wiederum seinen<br />
Ausdruck in den Entwicklungen der europäischen Sicherheitslage in den<br />
Jahren 1992 und 1993. Im Januar 1994 forderten die Staats- und<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong> schließlich eine nähere Untersuchung der Frage,<br />
wie die politischen und militärischen Strukturen und Verfahren des Bündnisses<br />
entwickelt und angepasst werden könnten, um die Aufgaben des Bündnisses<br />
einschließlich der Friedenserhaltung wirksamer und flexibler zu erfüllen.<br />
Im September 1994 brachte der Militärausschuss die <strong>NATO</strong>-<br />
Langzeitstudie zur Untersuchung der integrierten Militärstruktur des<br />
Bündnisses und zur Erteilung von „Vorschlägen für eine Änderung der<br />
Streitkräftestrukturen, Kommandostrukturen und gemeinsamen Infrastruktur<br />
des Bündnisses” auf den Weg. Während die Arbeit an der Studie fortgesetzt<br />
wurde, gaben die Außenminister auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 weitere<br />
wichtige Weisungen, indem sie den Bereich der Aufgaben für die <strong>NATO</strong><br />
definierten, für den die neue Kommandostruktur ausgestattet werden müsste.<br />
Auf ihrem Treffen in Berlin im Juni 1996 bekräftigten die Außenminister<br />
der <strong>NATO</strong>, dass ein wesentlicher Teil der Anpassung des Bündnisses darin<br />
besteht, eine europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb<br />
der <strong>NATO</strong> aufzubauen, damit alle europäischen Bündnispartner als Ausdruck<br />
ihrer gemeinsamen Verantwortung einen kohärenteren und wirksameren<br />
Beitrag zu den Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses leisten, selbst<br />
bedarfsgerecht handeln und die transatlantische Partnerschaft stärken können.<br />
Außerdem riefen sie zur Weiterentwicklung der Fähigkeit des Bündnisses<br />
zur Durchführung neuer Funktionen und Aufgaben bei Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung sowie Bemühungen gegen die Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme bei gleichzeitiger<br />
Beibehaltung des kollektiven Verteidigungspotenzials auf. Dies sollte durch<br />
eine Verstärkung des Beitrags des Bündnisses zu Sicherheit und Stabilität im<br />
gesamten euro-atlantischen Raum durch Erweiterung und Vertiefung der<br />
Zusammenarbeit mit <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten ergänzt werden.<br />
Dieser entscheidende Impuls für die Arbeit des Militärausschusses zur<br />
internen Anpassung war das Ergebnis von Entscheidungen, die von allen 16<br />
Mitgliedstaaten gemeinsam getroffen wurden. Im Dezember 1997 gab Spanien<br />
seine Absicht bekannt, der neuen Militärstruktur beizutreten. Frankreich, das<br />
an der Arbeit des Militärausschusses zur internen Anpassung teilnimmt, hat<br />
darauf hingewiesen, dass es außer Stande ist, sich umfassend an den integrierten<br />
Strukturen der <strong>NATO</strong> zu beteiligen. Das Land hat jedoch seine weiterhin<br />
positive Haltung zum fortlaufenden Prozess der internen Anpassung und<br />
selektiven Teilnahme an <strong>NATO</strong>-geführten Operationen zum Ausdruck<br />
gebracht.<br />
Die Bemühungen des Bündnisses zur Verbesserung seines Potenzials<br />
zur Erfüllung aller seiner Rollen und Aufgaben erforderten die Erreichung<br />
dreier grundlegender Ziele. Die militärische Leistungsfähigkeit des Bündnisses<br />
musste sichergestellt, die transatlantische Bindung aufrechterhalten und die<br />
Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />
Bündnisses entwickelt werden.<br />
Die entscheidende Anforderung bei der Entwicklung jeder neuen Struktur<br />
war, dass sie „aufgabenorientiert” sein müsse. Sie musste der <strong>NATO</strong> das<br />
Potenzial geben, das gesamte Spektrum der Rollen und Aufgaben des<br />
Bündnisses abzudecken, von seiner traditionellen Aufgabe der kollektiven<br />
Verteidigung bis hin zur Ausführung neuer Rollen unter sich wandelnden<br />
Bedingungen, einschließlich „nicht unter Artikel 5 fallender” Aufgaben, wie beispielsweise<br />
friedensunterstützende Operationen. Darüber hinaus mussten<br />
auch solche Faktoren wie Flexibilität, Effektivität der Streitkräfte,<br />
Zusammenhalt des Bündnisses, das Prinzip der Multinationalität,<br />
Finanzierbarkeit sowie Einbeziehung der Anforderungen der ESVI und der<br />
Alliierten Streitkräftekommandos mit berücksichtigt werden.<br />
Außerdem musste die neue Struktur ausbaufähig und flexibel genug sein,<br />
um neue Mitgliedstaaten ohne größere Umstrukturierungen aufnehmen zu<br />
können. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass für den Beitritt<br />
Polens, der Tschechischen Republik und Ungarns keine zusätzlichen<br />
Hauptquartiere der <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur erforderlich sein würden.<br />
Schließlich musste die Struktur ausreichende Möglichkeiten für die Teilnahme<br />
von Partnerstaaten bieten.<br />
289
NEUE FÜHRUNGSKONZEPTE<br />
Bei ihrer internen Anpassungsarbeit hat die <strong>NATO</strong> neue Konzepte untereinander<br />
übergreifender Führungsstrukturen entwickelt, die eine effektive<br />
Koordinierung der verschiedenen unter der neuen Kommandostruktur eingerichteten<br />
Kommandoebenen gewährleisten sollen. Diese neuen Konzepte<br />
spiegeln einen flexibleren Ansatz zur Durchführung der Aufgaben des<br />
Bündnisses und zur Erfüllung der Anforderungen für die Aufgaben wider. Sie<br />
beruhen auf einem gestrafften, multifunktionalen Ansatz für die gesamte<br />
Kommandostruktur. Die Konzepte weisen die folgenden Eigenschaften auf:<br />
290<br />
• Eine Kommandobeziehung zwischen „Unterstützern” und<br />
„Unterstützten”. Dies ist einer der wichtigsten Aspekte des Konzepts<br />
der gegenseitigen Beziehung, das die Entwicklung der neuen Struktur<br />
geprägt hat. Diese ist darauf ausgelegt, dem Nordatlantikrat, dem<br />
Militärausschuss und Militärbefehlshabern auf allen Ebenen mehr<br />
Flexibilität zu geben, damit diese den Schwerpunkt jeweils dorthin verlagern<br />
können, wo es erforderlich ist.<br />
• Mehr Nachdruck auf der Durchführung von Aktivitäten und<br />
Operationen des Bündnisses auf regionaler Ebene. Hierbei wird auch<br />
die erhöhte wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Regionen<br />
berücksichtigt. Die Arbeit an der neuen Kommandostruktur hat die<br />
Notwendigkeit von regionalen Hauptquartieren hervorgehoben, die<br />
sowohl zur Aufnahme von Streitkräften als auch zur Unterstützung von<br />
inter- und intraregionaler Verstärkung in der Lage sind.<br />
• Ein flexibler Ansatz im Hinblick auf Führungs-(C2-)Maßnahmen, beispielsweise<br />
Grenzen, Koordinierungslinien und Stufen, die die<br />
Durchführung von Übungen und Einsätzen erheblich erleichtern werden.<br />
So müssen zum Beispiel im Alliierten Kommandobereich Europa<br />
nur diejenigen Führungsmaßnahmen dauerhaft verwendet oder eingerichtet<br />
werden, die für die Durchführung von täglichen Einsätzen auf<br />
strategischer und regionaler Ebene in Friedenszeiten erforderlich<br />
sind. Auf diese Weise wird der Bedarf an dauerhaft eingerichteten<br />
Grenzen unterhalb der Regionalebene im Alliierten Kommandobereich<br />
Europa beseitigt, und es gibt unter der neuen Struktur keine ständig<br />
aktiven Gemeinsamen Einsatzgebiete des Gemeinsamen<br />
Subregionalen Kommandos.<br />
• Ein größeres Gewicht für das Prinzip der „Multinationalität” im Hinblick<br />
auf die personelle Ausstattung des neuen militärischen<br />
Hauptquartiers. Dies ermöglicht einen größeren Spielraum für die<br />
Vertretung aller Mitgliedstaaten auf der Ebene der Obersten<br />
Kommandobehörden. Außerdem wird so in der gesamten
Kommandostruktur die Vertretung von Staaten erleichtert, deren<br />
Territorium an andere Höhere Nachgeordnete Kommandobehörden<br />
grenzt. Dies erhöht die Erstverstärkungspotenziale und führt zu einer<br />
umfassenderen Beteiligung auf der Ebene des Gemeinsamen<br />
Subregionalen Kommandos, so dass Staaten, deren Territorium an ein<br />
Land mit einem solchen Kommando grenzt, eine gerechte Vertretung<br />
ermöglicht wird.<br />
Diese Anpassung wurde im Rahmen der 1994 auf den Weg gebrachten<br />
Langzeitstudie vorangetrieben. Die Art, die Anzahl und die Standorte der<br />
Hauptquartiere, die die Kommandostruktur bilden würden, wurden von den<br />
Verteidigungsministern 1997 vereinbart. Mit dieser Entscheidung als<br />
Grundlage verabschiedete der Nordatlantikrat im März 1999<br />
Aktivierungsbefehle für die Hauptquartiere und ebnete so den Weg für die vollständige<br />
Umsetzung der neuen Militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>,<br />
die im September 1999 umgesetzt wurde.<br />
DIE MILITÄRISCHE STRUKTUR<br />
Die integrierte Militärstruktur besteht aus Streitkräften, die der <strong>NATO</strong><br />
gemäß den festgelegten Bedingungen von den Mitgliedstaaten zur Verfügung<br />
gestellt wurden, die Teil der Struktur sind. Nach der gegenwärtigen Struktur<br />
sind diese Streitkräfte in die drei Hauptkategorien Sofort- und<br />
Schnelleingreifkräfte, Hauptverteidigungskräfte und Verstärkungskräfte<br />
unterteilt.<br />
Eingreifkräfte sind vielseitig einsetzbare, hochbewegliche Land-, Luftund<br />
Seestreitkräfte, die sich ständig in hoher Einsatzbereitschaft befinden und<br />
kurzfristig für eine frühe militärische Reaktion auf eine Krise bereitstehen.<br />
Soforteingreifkräfte bestehen aus Land-, See- und Luftkomponenten, wie<br />
beispielsweise den Ständigen Einsatzverbänden des Bündnisses im Atlantik<br />
und im Mittelmeer sowie dem Hauptquartier der Eingreifkräfte Land (AMF(L))<br />
des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE). Schnelleingreifkräfte setzen<br />
sich aus anderen Land-, Luft- und Seekomponenten zusammen, wie beispielsweise<br />
dem Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps und dem<br />
Hauptquartier der Multinationalen Division (Mitte) (MND(C)).<br />
Hauptverteidigungskräfte setzen sich aus aktiven und mobilmachungsfähigen<br />
Land-, Luft- und Seestreitkräften zusammen, die in der Lage sind, vor<br />
Zwangsausübung und Aggression abzuschrecken und entsprechende<br />
Verteidigungsoperationen zu führen. Diese Streitkräfte bestehen aus multinationalen<br />
und nationalen Truppenteilen unterschiedlicher Einsatzbereitschaft.<br />
Bei den Hauptverteidigungskräften gibt es vier multinationale Korps; im<br />
291
Einzelnen handelt es sich dabei um ein dänisch-deutsches, ein niederländischdeutsches<br />
und zwei deutsch-amerikanische Korps. Einige dieser Truppen<br />
könnten auch für die Unterstützung von „nicht unter Artikel 5 fallenden<br />
Operationen” eingesetzt werden.<br />
Zusätzlich zu diesen Streitkräften ist eine Vereinbarung mit Regelungen in<br />
Kraft, nach denen das Europäische Korps (Eurocorps), das aus Einheiten aus<br />
Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Spanien besteht, der <strong>NATO</strong><br />
in Krisenzeiten für einen Einsatz sowohl im Rahmen von Hauptverteidigungsstreitkräften<br />
als auch von Eingreifkräften zur Verfügung gestellt werden kann.<br />
Im April 2000 führten ähnliche Regelungen im Rahmen des turnusmäßigen<br />
Kommandowechsels und unter dem Oberbefehl der <strong>NATO</strong> zur Übertragung<br />
der operativen Befehlsgewalt über die Kosovo-Schutztruppe (KFOR) auf das<br />
Eurocorps.<br />
Verstärkungskräfte setzen sich aus anderen Truppen unterschiedlicher<br />
Einsatzbereitschaft und Verfügbarkeit zusammen; sie können jeden <strong>NATO</strong>-<br />
Abschnitt und jedes Seegebiet zum Zwecke der Abschreckung,<br />
Krisenbewältigung oder Verteidigung verstärken.<br />
Diese Kräfte werden weiter unterteilt in Streitkräfte, die im Bedarfsfall entsprechend<br />
besonderen Verfahren oder zu bestimmten Zeiten unter<br />
Operational Command oder Operational Control eines Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshabers gestellt werden, und Streitkräfte, die gemäß Vereinbarung mit<br />
den Mitgliedstaaten bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt unter Operational<br />
Command eines Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabers gestellt werden.<br />
Einige der vorgenannten Begriffe sind militärisch genau definiert. Die<br />
Begriffe „Command” und „Control” beziehen sich beispielsweise auf die Art der<br />
Befehlsgewalt, die Truppenführer über die ihnen unterstellten Streitkräfte ausüben.<br />
Im internationalen Sprachgebrauch haben diese Begriffe nicht notwendigerweise<br />
dieselbe Bedeutung wie im rein nationalen Kontext. Wenn sie der<br />
<strong>NATO</strong> Streitkräfte unterstellen, übertragen die Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong><br />
Operational Command oder Operational Control, im Gegensatz zu Full<br />
Command, was alle Aspekte der Operationen und Führung dieser Streitkräfte<br />
einschließen würde. All diese Aspekte liegen weiter in nationaler Zuständigkeit<br />
und verbleiben unter nationaler Kontrolle.<br />
In der Regel bleiben die meisten <strong>NATO</strong>-Streitkräfte weiter unter Full<br />
Command der nationalen Stellen, bis sie für eine besondere, auf politischer<br />
Ebene beschlossene Operation dem Bündnis unterstellt werden. Ausnahmen<br />
bilden hier die integrierten Stäbe in den verschiedenen militärischen <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartieren, Teile der integrierten Luftverteidigungsstruktur einschließlich<br />
des luftgestützten Frühwarnsystems (AWACS), einige Fernmeldeeinheiten und<br />
292
die Ständigen Einsatzverbände der Marine sowie andere Teile der<br />
Eingreifkräfte des Bündnisses.<br />
Oberster Alliierter Befehlshaber Europa (SACEUR)<br />
Hauptaufgabe des SACEUR ist es, zur Wahrung von Frieden, Sicherheit<br />
und territorialer Integrität der Bündnisstaaten beizutragen. Im Falle einer eingetretenen<br />
oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er alle notwendigen<br />
militärischen Maßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten und<br />
Zuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Europa (ACE) zu ergreifen,<br />
um die Bündnissolidarität und die Bereitschaft zur Wahrung der Integrität des<br />
Bündnisgebiets zu demonstrieren, die Freiheit der Meere und der lebenswichtigen<br />
wirtschaftlichen Versorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheit<br />
des Alliierten Kommandobereichs Europa zu wahren oder wiederherzustellen.<br />
Der SACEUR führt militärische Planungen durch, unter anderem die<br />
Identifizierung und Anforderung von Streitkräften, die für das gesamte<br />
Spektrum der Bündnisaufgaben erforderlich sind. Zu diesen Aufgaben gehören<br />
die Förderung der Stabilität, Beiträge zur Krisenbewältigung sowie<br />
Vorkehrungen für eine wirksame Verteidigung. Er gibt den politischen und<br />
militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> Empfehlungen in allen militärischen<br />
Belangen, die seine Fähigkeit zur Wahrnehmung seiner Aufgaben berühren<br />
könnten. Der SACEUR hat direkten Zugang zu nationalen Stabschefs und<br />
kann nach Bedarf mit den zuständigen nationalen Behörden in Kontakt treten,<br />
um die Erfüllung seiner Missionen zu erleichtern.<br />
Wie der Vorsitzende des Militärausschusses hat der Oberste Alliierte<br />
Befehlshaber Europa eine wichtige öffentliche Funktion zu erfüllen. Er ist der<br />
ranghöchste militärische Sprecher für das Oberste Hauptquartier der Alliierten<br />
Mächte Europa (SHAPE). Durch seine eigenen Aktivitäten und die seines<br />
Presse- und Informationsstabs pflegt er regelmäßige Kontakte zur Presse und<br />
zu den übrigen Medien. Er stattet offizielle Besuche in <strong>NATO</strong>-Staaten und in<br />
den Ländern ab, mit denen die <strong>NATO</strong> Dialog, Kooperation und Partnerschaft<br />
entwickelt. Er ist außerdem für die Entwicklung militärischer Kontakte mit PfP-<br />
Partnern der <strong>NATO</strong> zuständig.<br />
Alliierter Kommandobereich Europa (ACE)<br />
Der SACEUR ist der oberste Militärbefehlshaber der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörde (SC) Europa. Es handelt sich um einen Offizier der USA<br />
im Rang eines Admirals oder Generals. Seine Befehlsgewalt wird vom<br />
Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) in Casteau,<br />
Mons, Belgien aus ausgeübt.<br />
293
Aufgabe von ACE ist die Sicherung des Gebiets von der Nordspitze<br />
Norwegens bis nach Südeuropa, einschließlich des gesamten<br />
Mittelmeerraums, und von der Atlantikküste bis zur Ostgrenze der Türkei,<br />
einschließlich eines Gebiets um die Kanarischen Inseln und des dazugehörigen<br />
Luftraums. Dies entspricht einer Landfläche von ungefähr zwei Millionen<br />
Quadratkilometern und einem Seegebiet von mehr als drei Millionen<br />
Quadratkilometern. Die Bevölkerungszahl liegt bei ungefähr 320 Millionen. Im<br />
Krisenfall hat der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa im Rahmen der ihm<br />
von den politischen Behörden des Bündnisses erteilten Befugnisse die<br />
Verantwortung für die Durchführung militärischer Maßnahmen zur Verteidigung<br />
und Wahrung der Sicherheit oder zur Wiederherstellung der Integrität des<br />
Alliierten Kommandobereichs Europa.<br />
Zum Alliierten Kommandobereich Europa zählen zwei Höhere<br />
Nachgeordnete Kommandobehörden, die dem Obersten Alliierten<br />
Befehlshaber Europa unterstehen:<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH): Brunssum, Niederlande.<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH): Neapel, Italien.<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Nord (AFNORTH)<br />
Brunssum, Niederlande<br />
Zum AFNORTH-Gebiet gehören Belgien, Dänemark, Deutschland,<br />
Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, die Tschechische Republik<br />
und das Vereinigte Königreich. Außerdem umfasst es die Nordsee, die Irische<br />
See, den Ärmelkanal, das Skagerrak, das Kattegat, den Sund und die Belts<br />
sowie die Ostsee. Der Befehlshaber ist ein Offizier im Rang eines<br />
Viersterneadmirals oder -generals aus Deutschland oder dem Vereinigten<br />
Königreich. Seine nachgeordneten Kommandobehörden bestehen aus folgenden<br />
Teilen:<br />
294<br />
• Zwei Komponentenkommandobehörden:<br />
- Alliierte Luftstreitkräfte Nord in Ramstein, Deutschland;<br />
- Alliierte Seestreitkräfte Nord in Northwood, Vereinigtes Königreich.<br />
• Drei Gemeinsame Subregionale Kommandos:<br />
- Gemeinsames Oberkommando Mitte in Heidelberg, Deutschland;<br />
- Gemeinsames Oberkommando Nordost in Karup, Dänemark;<br />
- Gemeinsames Oberkommando Nord in Stavanger, Norwegen.
Alliierte Streitkräfte Europa Süd (AFSOUTH)<br />
Neapel, Italien<br />
AFSOUTH deckt ein Gebiet von etwa vier Millionen Quadratkilometern ab,<br />
einschließlich Griechenland, Italien, Spanien, die Türkei und Ungarn. Es<br />
umfasst außerdem das Schwarze Meer, das Asowsche Meer, das gesamte<br />
Mittelmeer und die Zugänge vom Atlantik zur Straße von Gibraltar östlich der<br />
Länge 7° 23’ 48” W sowie ein Gebiet rund um die Kanarischen Inseln und den<br />
dazugehörigen Luftraum. Die Region ist durch Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten (Schweiz<br />
und Österreich) physisch von der AFNORTH-Region getrennt. Der<br />
Befehlshaber von AFSOUTH ist ein Offizier im Rang eines Viersterneadmirals<br />
oder -generals aus den USA. Seine nachgeordneten Kommandobehörden<br />
bestehen aus folgenden Teilen:<br />
• Zwei Komponentenkommandobehörden:<br />
- Alliierte Luftstreitkräfte Süd in Neapel, Italien;<br />
- Alliierte Seestreitkräfte Süd in Neapel, Italien;<br />
• Vier Gemeinsame Subregionale Kommandos:<br />
- Gemeinsames Oberkommando Süd in Verona, Italien;<br />
- Gemeinsames Oberkommando Mitte Süd in Larissa,<br />
Griechenland;<br />
- Gemeinsames Oberkommando Südost in Izmir, Türkei;<br />
- Gemeinsames Oberkommando Südwest in Madrid, Spanien.<br />
Andere SACEUR unterstellte Stäbe und Kommandobehörden<br />
Die Stäbe bzw. Kommandobehörden, die dem Obersten Alliierten<br />
Befehlshaber Europa unterstellt sind und sich hauptsächlich mit Eingreifkräften<br />
befassen, umfassen folgende Einrichtungen:<br />
• Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte: Kalkar, Deutschland;<br />
• Luftgestützte Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong>: Geilenkirchen, Deutschland;<br />
• ACE-Schnelleingreifkorps: Rheindahlen, Deutschland;<br />
• Multinationale Division (Mitte): Rheindahlen, Deutschland;<br />
• Multinationale Division (Süd) (noch nicht aktiviert, Standort noch nicht<br />
festgelegt);<br />
• Ständiger Einsatzverband Mittelmeer;<br />
295
• ACE-Eingreifkräfte, Land: Heidelberg, Deutschland;<br />
• Minenabwehrtruppe Nord;<br />
• Minenabwehrtruppe Mittelmeer.<br />
Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte<br />
Das Kommando Operative Führung Luftstreitkräfte wurde aufgestellt, um<br />
die detaillierte Planung für die Reaktionsstreitkräfte Luft zu erleichtern. Der<br />
Stab mit ungefähr 80 Mitarbeitern hat seinen Sitz in Kalkar, Deutschland.<br />
Befehlshaber ist ein deutscher Dreisternegeneral der Luftwaffe.<br />
Luftgestützte Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF)<br />
Die Aufstellung der luftgestützten Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF,<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning Force) erfolgte nach einer Entscheidung des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses der <strong>NATO</strong> vom Dezember 1978, um der<br />
<strong>NATO</strong> als Teil ihres Luftverteidigungspotenzials ein eigenständiges luftgestütztes<br />
Frühwarnsystem für die Luftraumüberwachung und Führung aller <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobereiche zu verschaffen. Das NAEWF-System ist das größte<br />
gemeinsam finanzierte Beschaffungsprogramm des Bündnisses.<br />
Die NAEWF ist eine voll operative, multinationale Truppe, die aus zwei<br />
Komponenten besteht: der E-3A-Komponente, die 18 E-3A-Flugzeuge der<br />
<strong>NATO</strong> umfasst und von einer Haupteinsatzbasis in Geilenkirchen<br />
(Deutschland) aus operiert, und der E-3D-Komponente, die aus sieben im<br />
Besitz des Vereinigten Königreichs befindlichen und von diesem betriebenen<br />
E-3D-Flugzeugen besteht, die auf dem Luftwaffenstütztpunkt der Royal Air<br />
Force Waddington im Vereinigten Königreich stationiert sind. Durch das<br />
NAEWF-System wird ein Luftüberwachungs- und Frühwarnpotenzial geschaffen,<br />
das eine erheblich gesteigerte Effektivität der Führung der <strong>NATO</strong>-<br />
Streitkräfte bewirkt. Daten können direkt von AWACS-Flugzeugen an<br />
Führungszentren zu Lande, zu Wasser und in der Luft übertragen werden.<br />
Jedes Flugzeug ist mit modernen Radarsystemen ausgerüstet, die<br />
Luftfahrzeuge aus großer Entfernung weiträumig orten können.<br />
ACE-Schnelleingreifkorps<br />
Das ACE-Schnelleingreifkorps ist die Landkomponente der<br />
Schnelleingreifkräfte ACE. Sein Auftrag setzt die Fähigkeit voraus, Einsätze im<br />
gesamten Alliierten Kommandobereich Europa (ACE) durchzuführen, um<br />
jederzeit bei Bedarf die Streitkräfte eines <strong>NATO</strong>-Staates vor Ort zu ergänzen<br />
296
oder zu verstärken. Seine Planungsstruktur im Frieden umfasst zehn zugewiesene<br />
Divisionen und Korps<strong>truppen</strong> aus 14 <strong>NATO</strong>-Ländern. Dies erlaubt eine<br />
rasche Reaktion auf eine große Zahl von Eventualfällen. Aufgrund des breiten<br />
Spektrums ihrer Fähigkeiten können die Streitkräfte so zusammengestellt werden,<br />
dass sie vielgestaltigen und unvorhersehbaren Risiken begegnen können.<br />
Die operative Gliederung, Zusammensetzung und Größe des ACE-<br />
Schnelleingreifkorps hängt von der Art der Krise, dem Krisengebiet, der politischen<br />
Bedeutung der Krise sowie den Fähigkeiten und der Verfügbarkeit regionaler<br />
und örtlicher Kräfte ab. Die Transportfähigkeit der Kontingente, die<br />
Verfügbarkeit von Lufttransportmitteln, die zu überwindenden Entfernungen<br />
und die Infrastruktureinrichtungen im aufnehmenden <strong>NATO</strong>-Staat spielen<br />
ebenfalls eine entscheidende, ja ausschlaggebende Rolle. Das Hauptquartier<br />
kann bis zu vier Divisionen und Korps<strong>truppen</strong> entsenden. Folgende<br />
Großverbände stehen dem ACE-Schnelleingreifkorps zur Verfügung:<br />
• nationale Divisionen aus Deutschland, Griechenland, der Türkei und<br />
den Vereinigten Staaten sowie die gemäß besonderer<br />
Koordinierungsvereinbarungen zur Verfügung gestellte Spanische<br />
Schnelle Eingreifdivision;<br />
• gekaderte Divisionen unter nationaler Führung: eine britische Division<br />
mit italienischer Komponente, eine britische Division mit dänischer<br />
Komponente und eine italienische Division mit portugiesischer<br />
Komponente;<br />
• die Multinationale Division Europa Mitte mit belgischen, niederländischen,<br />
deutschen und britischen Truppenteilen;<br />
• die Multinationale Division Europa Süd (noch nicht aktiviert, Standort<br />
noch nicht festgelegt);<br />
• Korps<strong>truppen</strong> - vorwiegend aus Großbritannien, aber mit bedeutenden<br />
Anteilen anderer teilnehmender Bündnispartner.<br />
Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps ist multinational. Es hat<br />
seinen Sitz in Rheindahlen, Deutschland. Das Hauptquartier untersteht im<br />
Frieden dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR), während<br />
sich das Hauptquartier der Multinationalen Division Europa Mitte unter<br />
Operational Command des Befehlshabers des ACE-Schnelleingreifkorps<br />
befindet. Die verbleibenden Divisionen und Truppenteile werden erst nach<br />
ihrer Dislozierung der Operational Control des SACEUR unterstellt.<br />
Befehlshaber des ACE-Schnelleingreifkorps ist ein britischer<br />
Dreisternegeneral.<br />
297
Das Hauptquartier des ACE-Schnelleingreifkorps übernahm am 20.<br />
Dezember 1995 erstmals das Kommando über die Landkomponente der<br />
<strong>NATO</strong>-geführten IFOR-Truppe in Bosnien und Herzegowina.<br />
Soforteingreifkräfte See<br />
Es gibt drei in ACE operierende maritime Soforteingreifkräfte. Der<br />
Ständige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) besteht aus<br />
Zerstörern oder Fregatten. Er bildet in Spannungs- und Krisenzeiten den Kern<br />
der multinationalen Seestreitkräfte des SACEUR. Zwei ständige<br />
Einsatzverbände zur Minenabwehr, MCMFORNORTH und MCMFORMED,<br />
stellen ein ständiges <strong>NATO</strong>-Minenabwehrpotenzial dar, hauptsächlich für einen<br />
regionalen Einsatz in den Zuständigkeitsbereichen von AFNORTH und AFS-<br />
OUTH. Sie stehen unter Operational Command des SACEUR und können bei<br />
Bedarf <strong>NATO</strong>-weit eingesetzt werden.<br />
Diese Streitkräfte verschaffen der <strong>NATO</strong> eine ständige Seepräsenz und<br />
erinnern fortlaufend und sichtbar an die Solidarität und den Zusammenhalt des<br />
Bündnisses. Sie bilden sofort verfügbare Abschreckungskräfte und leisten<br />
einen wichtigen Beitrag zum operativen Potenzial des Bündnisses.<br />
Der Ständige Einsatzverband Mittelmeer (STANAVFORMED) wurde im<br />
April 1992 aufgestellt und ersetzte den früheren, im Jahre 1969 gegründeten<br />
Flottenbereitschaftsverband Mittelmeer (NAVOCFORMED). Er besteht aus<br />
Zerstörern und Begleitschiffen, die von Staaten im Alliierten Kommandobereich<br />
Europa mit Seestreitkräften gestellt werden. Von Zeit zu Zeit beteiligen sich<br />
auch Schiffe anderer <strong>NATO</strong>-Staaten.<br />
Der MCMFORNORTH ersetzte 1998 den Ständigen Einsatzverband<br />
Ärmelkanal (STANAVFORCHAN) und besteht in erster Linie aus Einheiten von<br />
Staaten der Nordregion. Von Zeit zu Zeit beteiligen sich auch die<br />
Seestreitkräfte anderer Staaten an dem Verband.<br />
Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa<br />
Die beweglichen Eingreifkräfte im Alliierten Kommandobereich Europa<br />
(AMF, ACE Mobile Force) wurden im Jahre 1960 als kleine multinationale<br />
Truppe geschaffen, die kurzfristig in jedes bedrohte Gebiet des Alliierten<br />
Kommandobereichs Europa verlegt werden konnte. Das Hauptquartier der<br />
AMF befindet sich in Heidelberg, Deutschland. Ihre Rolle besteht darin, die<br />
Solidarität des Bündnisses sowie seine Fähigkeit und Entschlossenheit zum<br />
Ausdruck zu bringen, jeder Form von Aggression gegen einzelne<br />
Mitgliedstaaten Einhalt zu gebieten. Im Januar 1991 kamen die AMF erstmals<br />
298
zu einem wirklichen Kriseneinsatz, als ein Teil ihrer Luftkomponente während<br />
des Golfkriegs als sichtbares Zeichen der kollektiven Solidarität der <strong>NATO</strong><br />
angesichts einer möglichen Bedrohung des Bündnisterritoriums in den<br />
Südosten der Türkei verlegt wurde. Die Landkomponente dieser Kräfte, die<br />
aus einem Verband in Brigadestärke mit ungefähr 5.000 Mann besteht, setzt<br />
sich aus Truppenteilen zusammen, die ihnen von 14 <strong>NATO</strong>-Staaten unterstellt<br />
wurden.<br />
Die Zusammensetzung der AMF wurde den Erfordernissen ihrer neuen<br />
Rolle als Teil der Soforteingreifkräfte der <strong>NATO</strong> angepasst. Sie bestehen aus<br />
Luft- und Landkontingenten, zu denen die meisten <strong>NATO</strong>-Bündnispartner beitragen.<br />
Oberster Alliierter Befehlshaber Atlantik (SACLANT)<br />
Die Hauptaufgabe des SACLANT unter der politischen Gesamtleitung des<br />
Nordatlantikrats und/oder des Verteidigungsplanungsausschusses ist es, zu<br />
dem zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der<br />
Bündnisstaaten erforderlichen Militärpotenzial beizutragen. Im Falle einer eingetretenen<br />
oder möglicherweise bevorstehenden Aggression hat er als<br />
Oberster Alliierter Befehlshaber im Rahmen der Möglichkeiten und<br />
Zuständigkeiten der Alliierten Kommandobehörde Atlantik alle notwendigen<br />
militärischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Bündnissolidarität und die<br />
Bereitschaft zur Wahrung der Integrität des Bündnisgebiets zu demonstrieren,<br />
die Freiheit der Meere und der lebenswichtigen wirtschaftlichen<br />
Versorgungsadern zu gewährleisten sowie die Sicherheit des Alliierten<br />
Kommandobereichs Atlantik zu wahren oder wiederherzustellen. Als der<br />
Strategische Befehlshaber der <strong>NATO</strong> in Nordamerika spielt der SACLANT<br />
auch eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der transatlantischen<br />
Bindung zwischen Europa und Nordamerika. Wie der SACEUR berät er die<br />
politischen und militärischen Behörden der <strong>NATO</strong> zu militärischen Fragen und<br />
hat direkten Zugang zu den Stabschefs, Verteidigungsministern und Staatsund<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten, wenn es die Umstände erfordern.<br />
Das Hauptquartier des Obersten Alliierten Befehlshabers Atlantik (HQ<br />
SACLANT) befindet sich in Norfolk, Virginia, USA.<br />
Alliierter Kommandobereich Atlantik (ACLANT)<br />
Der ACLANT-Zuständigkeitsbereich reicht vom Nordpol bis zum<br />
Wendekreis des Krebses und von der Ostküste Nordamerikas bis zur<br />
299
Westküste Afrikas und Europas (einschließlich Portugal, jedoch ohne den<br />
Ärmelkanal, die Britischen Inseln und die Kanarischen Inseln).<br />
Die <strong>NATO</strong> ist als atlantisches Bündnis für das wirtschaftliche Wohlergehen<br />
im Frieden und das Überleben im Krieg auf die entscheidenden<br />
Seeverbindungswege angewiesen. Die Hauptaufgabe des ACLANT besteht<br />
daher darin, diese Verbindungswege der Bündnispartner zu sichern, Land- und<br />
amphibische Operationen zu unterstützen sowie die Stationierung des seegestützten<br />
atomaren Abschreckungspotenzials des Bündnisses zu schützen und<br />
auf diese Weise zur Sicherheit des Atlantikgebiets beizutragen.<br />
Das Strategische Konzept des Bündnisses, das von den Staats- und<br />
Regierungschefs auf dem Washingtoner Gipfel im April 1999 gebilligt wurde,<br />
spiegelt einen weit gefassten Sicherheitsansatz wider, der den Schwerpunkt<br />
verstärkt auf Konfliktverhütung und Krisenmanagement legt. Im Einklang mit<br />
diesem Ansatz wurden die Strukturen der <strong>NATO</strong>-Seestreitkräfte angepasst, um<br />
den Notwendigkeiten des heutigen Sicherheitsumfelds Rechnung zu tragen,<br />
damit die für eine Reaktion auf Friedens-, Krisen- oder Konfliktsituationen<br />
erforderlichen Optionen zur Verfügung stehen.<br />
Die neue militärische Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> beseitigt die<br />
Notwendigkeit dauerhaft festgelegter Grenzen zwischen Kommandobehörden<br />
unterhalb der strategischen Ebene. Es gibt fünf größere nachgeordnete<br />
Kommandobehörden, darunter drei Regionale Hauptquartiere, die dem<br />
SACLANT direkt unterstellt sind. Jedes Regionale Hauptquartier ist dem<br />
SACLANT gegenüber für die Planung und Ausführung militärischer Aktivitäten<br />
und Vorkehrungen des Bündnisses in Friedenszeiten, Krisen oder Konflikten<br />
verantwortlich, einschließlich die Durchführung von Aufgaben, die ihm möglicherweise<br />
innerhalb des ACLANT-Zuständigkeitsbereichs oder gegebenenfalls<br />
darüber hinaus zugewiesen werden.<br />
Die fünf größeren nachgeordneten Kommandobehörden sind folgende:<br />
Regionales Hauptquartier, Ostatlantik (RHQ EASTLANT)<br />
Northwood, Vereinigtes Königreich<br />
Die Hauptaufgabe von RHQ EASTLANT besteht darin, einen Beitrag zur<br />
Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaaten<br />
im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der Oberbefehlshaber<br />
Abschnitt Ostatlantik (CINCEASTLANT) ist ein britischer Viersterneadmiral.<br />
Der CINCEASTLANT hat zwei Funktionen, d. h., er dient sowohl in seiner<br />
Eigenschaft als CINCEASTLANT als regionaler Befehlshaber innerhalb der<br />
300
Struktur des Alliierten Kommandobereichs Europa (ACE) als auch in seiner<br />
Eigenschaft als Befehlshaber der Alliierten Seestreitkräfte Nord<br />
(COMNA-VNORTH) als Komponentenbefehlshaber unter CINCNORTH. Die<br />
Arbeit in der Befehlshierarchie beider Oberster <strong>NATO</strong>-Befehlshaber ermöglicht<br />
es dem Hauptquartier, einen Schwerpunkt für Militärbewegungen und nahtlose<br />
Seeoperationen unter Beteiligung beider Oberster Kommandobehörden zu bilden.<br />
Der CINCEASTLANT ist außerdem im Auftrag des Obersten Alliierten<br />
Befehlshabers Atlantik für die Leitung und den Betrieb des Ständigen<br />
Einsatzverbands Atlantik (STANAVFORLANT) zuständig.<br />
Ständiger Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT)<br />
Beim Ständigen Einsatzverband Atlantik (STANAVFORLANT) handelt es<br />
sich um ein ständiges, in Friedenszeiten operierendes multinationales<br />
Marinegeschwader, das aus Zerstörern, Kreuzern und Fregatten der<br />
Seestreitkräfte verschiedener <strong>NATO</strong>-Staaten besteht. Arbeit, Ausbildung und<br />
Übungen des Verbands finden in der Gruppe statt und sorgen so für eine tägliche<br />
Überprüfung der aktuellen Verfahren, Taktiken und Effektivität der <strong>NATO</strong><br />
auf See.<br />
Dem Verband, der 1967 gegründet wurde, haben seither insgesamt mehr<br />
als 500 Schiffe und mehr als 150.000 Männer und Frauen angehört. Er nimmt<br />
jährlich an einer Reihe geplanter <strong>NATO</strong>- und nationaler Übungen teil, mit<br />
denen die Bereitschaft aufrechterhalten und die Interoperabilität gefördert werden<br />
soll. Der Verband stellt ein sichtbares, praktisches Beispiel für<br />
Bündnissolidarität und transatlantische Zusammenarbeit dar. Kürzlich abgehaltene<br />
Übungen haben außerdem das Potenzial des Verbands zur<br />
Durchführung friedensunterstützender und humanitärer Operationen außerhalb<br />
des traditionellen Zuständigkeitsbereichs des Bündnisses in Übereinstimmung<br />
mit der <strong>NATO</strong>-Politik der Ausdehnung der Sicherheit auf den gesamten<br />
euro-atlantischen Raum gezeigt.<br />
Regionales Hauptquartier, Westatlantik (RHQ WESTLANT)<br />
Norfolk, Virginia<br />
Die Hauptaufgabe von RHQ WESTLANT besteht darin, einen Beitrag zur<br />
Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der Bündnisstaaten<br />
im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der Oberbefehlshaber<br />
Abschnitt Westatlantik (CINCWESTLANT) ist ein amerikanischer<br />
Viersterneadmiral.<br />
301
Die wichtigste Funktion von WESTLANT in Krisen- oder Kriegszeiten<br />
besteht darin, zur Unterstützung aller <strong>NATO</strong>-Streitkräfte, die irgendwo im<br />
Zuständigkeitsbereich der <strong>NATO</strong> oder darüber hinaus operieren, den sicheren<br />
Transport von wesentlicher Verstärkung und wesentlichem Nachschub von<br />
Nordamerika nach Europa zu gewährleisten.<br />
In Friedenszeiten fördert der CINCWESTLANT gemeinsame multinationale<br />
Übungen und PfP-Aktivitäten, wahrt die operative Kontrolle und unterstützt<br />
die dem Hauptquartier zugewiesenen <strong>NATO</strong>-Streitkräfte.<br />
Regionales Hauptquartier, Südatlantik (RHQ SOUTHLANT)<br />
Lissabon, Portugal<br />
Die Hauptaufgabe von RHQ SOUTHLANT besteht darin, einen Beitrag<br />
zur Wahrung von Frieden, Sicherheit und territorialer Integrität der<br />
Bündnisstaaten im ganzen ACLANT-Zuständigkeitsbereich zu leisten. Der<br />
Oberbefehlshaber Abschnitt Südatlantik (CINCSOUTHLANT) ist ein portugiesischer<br />
Dreisterneadmiral.<br />
Als ACLANT-Befehlshaber an der Grenze zum südlichen Teil des Alliierten<br />
Kommandobereichs Europa stellt der CINCSOUTHLANT den Schwerpunkt für<br />
Militärbewegungen und nahtlose Seeoperationen entlang eines Großteils der<br />
Südostgrenze zwischen den Höheren Nachgeordneten Kommandobehörden<br />
Europa und Atlantik dar.<br />
Eingreifflotte Atlantik (STRIKFLTLANT)<br />
Norfolk, Virginia<br />
Der Befehlshaber der Eingreifflotte Atlantik (COMSTRIKFLTLANT) ist auf<br />
See der wichtigste nachgeordnete Befehlshaber des Obersten Alliierten<br />
Befehlshabers Atlantik. Als solcher besteht seine Hauptaufgabe darin, durch<br />
Herstellung und Wahrung der Seeüberlegenheit im Atlantik und durch<br />
Sicherstellung der Integrität der Seeverbindungswege der <strong>NATO</strong> von<br />
Aggressionen abzuschrecken. Der COMSTRIKFLTLANT ist ein amerikanischer<br />
Dreisterneadmiral.<br />
Die Zusammensetzung der Flotte kann so auf die Bewältigung von<br />
Krisensituationen in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen zugeschnitten<br />
werden, dass sowohl Luftstreitkräfte als auch amphibische und Seestreitkräfte<br />
Unterstützung erhalten sowie Land- und Luftoperationen des Alliierten<br />
Kommandobereichs Europa direkt unterstützt werden. An der Flotte sind<br />
Streitkräfte aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Kanada, den Niederlanden,<br />
Norwegen, Portugal, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten<br />
302
eteiligt. STRIKFLTLANT verfügt über eine potenzielle Sollstärke in<br />
Kriegszeiten von drei bis vier Kampfgruppen mit Flugzeugträgern, ein oder<br />
zwei U-Boot-Abwehrkommandos, einem amphibischen Kommando sowie<br />
ungefähr 22.000 niederländischen, britischen und amerikanischen<br />
Marineinfanteristen.<br />
In regelmäßigen Abständen werden <strong>NATO</strong>-Übungen durchgeführt, um die<br />
Interoperabilität der der Flotte zugewiesenen Streitkräfte unter realistischen<br />
Bedingungen zu gewährleisten und die Führungsverfahren zu stärken.<br />
Alliierter U-Boot-Kommandobereich Atlantik (SUBACLANT)<br />
Norfolk, Virginia<br />
Der Befehlshaber Alliiertes U-Boot-Kommando Atlantik (COMSUB-<br />
ACLANT) ist der wichtigste Berater des Obersten Alliierten Befehlshabers<br />
Atlantik für U-Boot-Fragen und unterseeische Kriegsführung. Der COMSUB-<br />
ACLANT ist ein amerikanischer Dreisterneadmiral.<br />
SUBACLANT bietet ein Koordinierungspotenzial für den Alliierten<br />
Kommandobereich Atlantik sowie einen direkten Kontakt mit dem Alliierten<br />
Kommandobereich Europa zur Planung der Grundsätze und Leitlinien des<br />
Bündnisses im Bereich U-Boote. Er ist im Wesentlichen eine<br />
Koordinierungsbehörde und stellt die Hauptquelle der operativen und taktischen<br />
U-Boot-Leitlinien für beide Oberste Kommandobehörden dar.<br />
SACLANT-Unterwasserforschungszentrum (SACLANTCEN)<br />
La Spezia, Italien<br />
Die Funktion und Struktur des SACLANT-Unterwasserforschungszentrums,<br />
das einen festen Bestandteil der wichtigsten nachgeordneten Kommandostruktur<br />
von ACLANT bildet, wird in Kapitel 14 (Forschung und Technologie)<br />
beschrieben.<br />
Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG)<br />
Die Regionale Planungsgruppe Kanada-USA (CUSRPG, Canada-United<br />
States Regional Planning Group) setzt sich aus Militärvertretern Kanadas und<br />
der Vereinigten Staaten zusammen. Ihre Funktion besteht in der Koordinierung<br />
der Verteidigungsanstrengungen der <strong>NATO</strong> in der Region Kanada-USA<br />
(CANUS). Es gibt keinen <strong>NATO</strong>-Gesamtbefehlshaber für diese Region. Daher<br />
hängen Führungsvorkehrungen von den vorhandenen Strukturen der<br />
Streitkräfte Kanadas und der USA sowie des Nordamerikanischen<br />
303
Luftraumverteidigungskommandos ab, falls nicht die jeweiligen militärischen<br />
und nationalen Behörden bestimmen, dass die Schaffung anderer gemeinsamer<br />
Hauptquartiere zur Ausübung dieser Kommandofunktion erforderlich ist.<br />
Die Aufgabe der CUSRPG besteht darin, die zur Wahrung von Frieden,<br />
Sicherheit und territorialer Integrität der CANUS-Region erforderliche militärische<br />
Planung durchzuführen. Hierzu gehören Regelungen für die<br />
Stationierung und den Schutz strategischer Nuklearstreitkräfte in diesem<br />
Gebiet, Frühwarnung und Luftverteidigung, Schutz von industrieller<br />
Mobilmachung und Militärpotenzial sowie die Verteidigung gegen militärische<br />
Aktionen, die eine Bedrohung für die Sicherheit der Region darstellen.<br />
Die CUSRPG besteht aus einem Ausschuss der Stabschefs, einem<br />
Regionalen Planungsausschuss, einer Arbeitsgruppe des Regionalen<br />
Planungsausschusses sowie einem in Washington angesiedelten Sekretariat.<br />
Beobachter des Internationalen Militärstabs der <strong>NATO</strong> (IMS) und der Obersten<br />
<strong>NATO</strong>-Befehlshaber können zur Teilnahme an Treffen des Regionalen<br />
Planungsausschusses eingeladen werden.<br />
Der Chef des kanadischen Verteidigungsstabs und der US-amerikanische<br />
Vorsitzende der Gemeinsamen Stabschefs sind gegenüber dem <strong>NATO</strong>-<br />
Militärausschuss für die Koordinierung von <strong>NATO</strong>-Angelegenheiten in der<br />
CANUS-Region verantwortlich. Hierzu gehören die Vorbereitung und<br />
Genehmigung von Plänen für die Verteidigung der CANUS-Region, die an den<br />
Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses weitergeleitet werden, die<br />
Aufrechterhaltung des Kontakts mit dem Vorsitzenden des Militärausschusses,<br />
den Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern und gegebenenfalls anderen <strong>NATO</strong>-<br />
Agenturen sowie die Aufsicht über Ausbildungs- und Übungsaktivitäten der<br />
<strong>NATO</strong> und der Partnerschaft für den Frieden (PfP) in der CANUS-Region.<br />
DIE <strong>NATO</strong>-ERWEITERUNG UND DER BEITRITT NEUER<br />
<strong>NATO</strong>-MITGLIEDER<br />
Das der Öffnung der <strong>NATO</strong> für neue Mitglieder zugrundeliegende Ziel<br />
besteht darin, die Stabilität in Europa insgesamt zu verbessern, und nicht<br />
darin, ihre militärischen Einflussmöglichkeiten zu vergrößern bzw. ihr<br />
Militärpotenzial zu stärken oder das Wesen ihres grundsätzlichen<br />
Verteidigungsdispositivs zu ändern. Die kollektiven Sicherheitsgarantien der<br />
<strong>NATO</strong> und ihre Abhängigkeit von multinationalen Streitkräftestrukturen bieten<br />
die beste Möglichkeit, auf der Grundlage gemeinsamer Risiken, gemeinsamer<br />
Verantwortung und gemeinsam getragener Kosten das oben genannte Ziel zu<br />
erreichen. Die Öffnung des Bündnisses und der Beitritt dreier neuer Mitglieder<br />
im Jahre 1999 sowie der Einfluss von Partnerschaft und Zusammenarbeit im<br />
304
Rahmen des PfP-Programms erlaubt es, den militärischen Schwerpunkt auf<br />
aktuelle und zukünftige Erfordernisse zu legen. Hierzu gehören beweglichere<br />
und flexiblere Potenziale, die eine schnelle Reaktion, Verstärkung und andere<br />
Anforderungen auf dem Gebiet der Krisenbewältigung erleichtern sollen. Die<br />
Beteiligung der neuen Mitgliedstaaten erstreckt sich auf das gesamte<br />
Spektrum der Aufträge und Aufgaben der <strong>NATO</strong>. Zusammen mit den anderen<br />
in der integrierten militärischen Kommandostruktur mitarbeitenden Staaten wirken<br />
sie aktiv an der Planung, Entwicklung und personellen Ausstattung der<br />
Streitkräftestrukturen der <strong>NATO</strong> mit.<br />
Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 wurden Polen, die<br />
Tschechische Republik und Ungarn eingeladen, Beitrittsverhandlungen mit<br />
dem Bündnis aufzunehmen. Ende 1997 wurden diese Verhandlungen zum<br />
Abschluss gebracht und die Beitrittsprotokolle unterzeichnet. Im März 1999 traten<br />
die drei neuen Mitgliedstaaten dem Bündnis bei. In der Zwischenzeit wurden<br />
parallel zum politischen Prozess sowohl in den Staaten selbst als auch<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong> intensive Anstrengungen unternommen, um die polnischen,<br />
tschechischen und ungarischen Streitkräfte zur Umstellung auf ihre<br />
zukünftige Rolle zu befähigen, damit der Prozess des Übergangs in die<br />
Militärstrukturen des Bündnisses in effizienter Weise durchgeführt werden<br />
konnte. Vor dem Beitritt gab es Einweisungen und Diskussionsveranstaltungen,<br />
um die einzelnen Staaten auf die Verpflichtungen vorzubereiten,<br />
die sie als Mitglieder des Bündnisses übernehmen würden, und sie mit<br />
den geltenden Verfahren und Gepflogenheiten vertraut zu machen. Diese<br />
Vorbereitungen trugen dazu bei, die jeweilige Mitarbeit der neuen<br />
Mitgliedstaaten in den <strong>NATO</strong>-Strukturen zu bestimmen, die Verfahren festzulegen,<br />
mit denen ihre Integration erreicht werden sollte, und ihre Beteiligung an<br />
den Aktivitäten des Bündnisses während der Beitrittsphase zu erleichtern.<br />
AKTIVITÄTEN UND INITIATIVEN IM RAHMEN DER<br />
PARTNERSCHAFT FÜR DEN FRIEDEN<br />
Innerhalb des allgemeinen Rahmens der PfP-Initiative und insbesondere<br />
im Zusammenhang mit der PfP-Planung und -Überprüfung sind zur weiteren<br />
Festigung der Bindungen zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren Partnerstaaten eine<br />
Vielzahl unterschiedlicher militärischer Aktivitäten und Initiativen veranlasst<br />
bzw. eingebracht worden. Diese sind nicht auf die Beteiligung an militärischen<br />
Übungen beschränkt, sondern umfassen zum Beispiel auch Möglichkeiten<br />
zum Besuch von Lehrgängen an der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom<br />
und an der <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau. Die PfP-Staaten wurden<br />
außerdem aufgefordert, Kandidaten für die entsprechend den oben<br />
genannten Vereinbarungen eingerichteten Dienstposten in den PfP-<br />
Stabselementen bei verschiedenen militärischen Hauptquartieren der <strong>NATO</strong><br />
305
zu benennen, die umfassend an der Planung und Durchführung der PfP-<br />
Aktivitäten beteiligt werden sollen.<br />
Auch im Internationalen Militärstab der <strong>NATO</strong> haben Offiziere aus PfP-<br />
Staaten internationale Funktionen bei der Partnerschaftskoordinierungszelle<br />
(vgl. Kapitel 3) übernommen. Außerdem werden die Möglichkeiten einer<br />
Mitarbeit von Personal aus den Partnerstaaten bei der Übungsplanung, der<br />
Erarbeitung von Konzepten und Führungs- und Einsatzgrundsätzen sowie bei<br />
Operationen auf Ebene der Alliierten Streitkräftekommandos und in den entsprechenden<br />
Stäben geprüft.<br />
Bei der Durchführung vieler dieser Maßnahmen wurden rasch Fortschritte<br />
erzielt. Etwa 20 PfP-Staaten haben sich an der vom 12. bis zum 18. Februar<br />
1998 abgehaltenen <strong>NATO</strong>-Krisenmanagementübung beteiligt. Diese<br />
Rahmenübung (d. h., es fanden keine wirklichen Truppendislozierungen statt)<br />
war darauf angelegt, die Maßnahmen zu erproben und einzuüben, die in einer<br />
hypothetischen Krisensituation von der <strong>NATO</strong> bei einem friedensunterstützenden<br />
Einsatz unter VN-Mandat in Zusammenarbeit mit ihren Partnern durchzuführen<br />
wären. Ein weiterer Teil der Übung galt der Beteiligung der <strong>NATO</strong> und<br />
ihrer Partnerstaaten an der Katastrophenbekämpfung.<br />
Im gesamten Rahmen dieser Aktivitäten sowie im Zuge der Kooperation<br />
im Zusammenhang mit anderen Angelegenheiten und Maßnahmen, für die<br />
eine Zusammenarbeit mit PfP-Partnern vorgesehen ist, wird der Schwerpunkt<br />
auf mehr Transparenz im Hinblick auf die militärischen Aktivitäten und eine<br />
Verbesserung von Konsultation und Kooperation gelegt.<br />
Bei der Durchführung von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen - beispielsweise im<br />
Zusammenhang mit Rettungs- oder humanitären Einsätzen bzw.<br />
Friedensunterstützungsoperationen - wird der Schwerpunkt auf die Förderung<br />
der Fähigkeit und Bereitschaft der teilnehmenden Staaten gelegt, solche<br />
Operationen vorzunehmen. Gleichzeitig wird das gegenseitige Verständnis der<br />
verschiedenen militärischen Systeme und Verfahren verbessert und gestärkt.<br />
Ein weiterer deutlicher Schwerpunkt liegt auf der Multinationalität innerhalb<br />
des militärischen Hauptquartiers sowie in den Streitkräften, die an Übungen<br />
teilnehmen. Dies hat den Übergang zu komplexeren Formen der<br />
<strong>NATO</strong>/PfP-Übungen erleichtert, an denen auf höherer Ebene angesiedelte<br />
militärische Einheiten beteiligt sind. Dieser Prozess hat sich als nützlich für<br />
beide Seiten erwiesen, d. h. für die <strong>NATO</strong> und ihre Partnerstaaten, und es<br />
ermöglicht, dass aus den Erfahrungen, die anlässlich der Zusammenarbeit bei<br />
interalliierten Übungen gemacht wurden, nützliche Lehren gezogen werden<br />
konnten.<br />
306
UMFASSENDERE KONSULTATION UND<br />
ZUSAMMENARBEIT<br />
Im Anschluss an das Gipfeltreffen vom Juli 1997 in Madrid wurde im<br />
Rahmen des Prozesses der Verbesserung von Konsultation und Kooperation<br />
sowie der Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Transparenz im politischen<br />
wie auch militärischen Bereich eine Reihe neuer Institutionen geschaffen.<br />
Neben den Tagungen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR),<br />
des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) und der <strong>NATO</strong>-<br />
Ukraine-Kommission (NUK), die auf der zivilen politischen Ebene tätig sind und<br />
in früheren Kapiteln beschrieben wurden, finden zur Abwicklung der Aktivitäten<br />
dieser multi- und bilateralen Kooperationsorgane im militärischen Bereich weitere<br />
Treffen in unterschiedlichen Zusammensetzungen statt. Inzwischen tritt<br />
auch ein im Rahmen der euro-atlantischen Partnerschaft tätiger<br />
Militärausschuss zusammen, um militärische Fragen zu erörtern und für einen<br />
diesbezüglichen Meinungsaustausch zwischen allen EAPR-Staaten zu sorgen.<br />
In gleicher Weise sind Treffen der Militärischen Vertreter und der Stabschefs<br />
unter Leitung des NRR eingeführt worden, um das Entstehen engerer<br />
Bindungen zu ermöglichen, die zur Förderung der besonderen Beziehungen<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland beitragen können. Ähnliche Treffen werden<br />
mit der Ukraine auf der Ebene der Militärischen Vertreter und der Ebene der<br />
Stabschefs abgehalten.<br />
Die Treffen des Militärausschusses finden entweder als Plenarsitzungen<br />
unter Beteiligung aller Partnerstaaten oder als Sitzungen mit begrenztem<br />
Teilnehmerkreis statt, bei denen der Schwerpunkt auf funktionale oder regionale<br />
Angelegenheiten wie die gemeinsame Mitwirkung an Friedensunterstützungsoperationen<br />
gelegt wird. Alternativ dazu können auch spezielle<br />
Sitzungen mit einem einzigen Partnerstaat abgehalten werden. Diese Treffen<br />
finden entweder auf der Ebene der Stabschefs - in der Regel zweimal pro Jahr,<br />
zeitgleich mit den anderen Treffen der Stabschefs in Brüssel - oder monatlich<br />
auf der Ebene der Ständigen Militärischen Vertreter statt. Durch diese<br />
Regelungen werden Häufigkeit und Kosten der für die verschiedenen<br />
Stabschefs nötigen Reisen nach Brüssel begrenzt. Alle Treffen werden vom<br />
Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses geleitet.<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) tritt als Gremium<br />
der Stabschefs/Chiefs of Defence normalerweise mindestens zweimal pro Jahr<br />
zusammen, wobei seine Sitzungen zeitgleich mit den Tagungen der<br />
Militärausschüsse auf der Ebene der Stabschefs im Frühjahr und Herbst eines<br />
jeden Jahres stattfinden.<br />
307
An allen Tagungen nehmen die Stabschefs der <strong>NATO</strong>-Staaten, die<br />
Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und die Militärischen Vertreter Russlands teil.<br />
Ständige Treffen der Militärischen Vertreter des NRR mit Sitz in Brüssel können<br />
häufiger stattfinden.<br />
Sowohl bei den Tagungen der Stabschefs als auch bei den Ständigen<br />
Treffen haben drei Vertreter gemeinsam den Vorsitz inne, und zwar der<br />
Vorsitzende des Militärausschusses, ein <strong>NATO</strong>-Stabschef oder ein<br />
Militärischer Vertreter der <strong>NATO</strong> mit Sitz beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />
sowie der russische Militärische Vertreter. Die Vertretung der <strong>NATO</strong> bei den<br />
vorstehenden Tagungen wird im turnusmäßigen Wechsel von jeweils drei<br />
Monaten von den einzelnen <strong>NATO</strong>-Staaten wahrgenommen.<br />
Sowohl bei den Tagungen auf Ebene der Stabschefs als auch bei jenen<br />
der Ständigen Vertreter teilen sich die drei gemeinsamen Vorsitzenden auch<br />
die Zuständigkeit für die einzelnen Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnung<br />
der einzelnen Treffen wird auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen zwischen<br />
dem Internationalen Militärstab der <strong>NATO</strong> und der russischen Vertretung<br />
erstellt und ist anschließend von jedem der drei Vorsitzenden zu billigen.<br />
Der Militärische Ausschuss mit Vertretern der Ukraine tritt als Gremium<br />
der Stabschefs mindestens zweimal pro Jahr zusammen, wobei auch hier die<br />
Treffen zeitgleich mit anderen, auf derselben Ebene abgehaltenen Treffen<br />
stattfinden sollen. An den Treffen nehmen die Stabschefs der <strong>NATO</strong>-Staaten,<br />
die Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber sowie der Vertreter der Ukraine teil; sie werden<br />
vom Vorsitzenden des Militärischen Ausschusses geleitet. Treffen des<br />
Militärischen Ausschusses mit Vertretern der Ukraine auf der Ebene der<br />
Militärischen Vertreter werden ebenfalls zweimal pro Jahr einberufen.<br />
308
KAPITEL 13<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />
AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />
ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND<br />
DIALOG<br />
Übersicht über die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />
Übersicht über die Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft und<br />
Dialog
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />
AUSSCHÜSSE UND DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />
ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND<br />
DIALOG<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN <strong>NATO</strong>-<br />
AUSSCHÜSSE<br />
Die wichtigsten Foren für Konsultation und Entscheidungsfindung des<br />
Bündnisses werden von einer Ausschussstruktur unterstützt, die sicherstellt,<br />
dass jeder Mitgliedstaat auf jeder Ebene in allen Bereichen der <strong>NATO</strong>-Aktivitäten,<br />
an denen er teilnimmt, vertreten ist. Einige der Ausschüsse wurden in der<br />
Frühphase der Entwicklung der <strong>NATO</strong> gegründet und tragen seit vielen Jahren<br />
zum Prozess der Entscheidungsfindung des Bündnisses bei. Andere wurden<br />
erst kürzlich im Zusammenhang mit der internen und externen Anpassung des<br />
Bündnisses nach dem Ende des Kalten Krieges und dem geänderten Sicherheitsumfeld<br />
in Europa eingerichtet.<br />
Der folgende Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der Mitgliedschaften,<br />
des Vorsitzes, der Funktion, der Ebenen, der nachgeordneten Strukturen<br />
und der Hauptquelle der Stabsunterstützung der wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse.<br />
Es ist zu beachten, dass der Generalsekretär Titularvorsitzender<br />
einer Reihe von Ausschüssen für Grundsatzfragen ist, deren ständiger Vorsitz<br />
oder Ko-Vorsitz von für den betreffenden Bereich zuständigen hochrangigen<br />
Vertretern geführt wird. Die Ausschüsse sind gemäß ihrem normalen, ständigen<br />
Vorsitz gruppiert. Daher folgt die Aufstellung keinem starren hierarchischen<br />
oder strukturellen Muster.<br />
Die unter dem jeweiligen Ausschuss angegebene Hauptunterstützungsquelle<br />
ist die Abteilung oder das Direktorat des Internationalen Stabs, die bzw.<br />
das die Hauptzuständigkeit für den betreffenden Bereich innehat. Die meisten<br />
Ausschüsse erhalten administrative, prozedurale und praktische Unterstützung<br />
vom Exekutivsekretariat. Viele Ausschüsse werden auch vom Internationalen<br />
Militärstab unterstützt.<br />
Die Zusammenfassungen sind nicht mit den detaillierten Aufgabenbereichen<br />
der einzelnen Ausschüsse zu verwechseln, die von dem jeweils übergeordneten<br />
Gremium bei deren Einrichtung verabschiedet werden.<br />
Alle <strong>NATO</strong>-Ausschüsse treffen Entscheidungen oder formulieren Empfehlungen<br />
für höherrangige Behörden auf Basis eines Informationsaustauschs<br />
311
und von Konsultationen, die zu einem Konsens führen. Es gibt keine Abstimmungen<br />
oder Mehrheitsentscheidungen.<br />
Hinweis: Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss ist dem Nordatlantikrat und dem<br />
Verteidigungsplanungsausschuss untergeordnet, verfügt jedoch über einen<br />
Sonderstatus als oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong>. Die Funktion des<br />
Militärausschusses wird in Kapitel 11 beschrieben.<br />
Der Militärausschuss und die meisten der nachfolgend aufgeführten Ausschüsse<br />
treffen sich außerdem regelmäßig zur Erörterung von EAPR/PfP-Fragen<br />
mit Vertretern der Partnerländer aus dem Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat<br />
(EAPR) und der Partnerschaft für den Frieden (PfP).<br />
312<br />
01. Nordatlantikrat<br />
02. Verteidigungsplanungsausschuss<br />
03. Nukleare Planungsgruppe (NPG)<br />
04. Militärausschuss<br />
05. Exekutivarbeitsgruppe<br />
06. Hochrangige Arbeitsgruppe Konventionelle Rüstungskontrolle<br />
07. Gemeinsamer Proliferationsausschuss<br />
08. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaft für den<br />
Frieden<br />
09. <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />
10. <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations- und Führungssysteme (NC3B)<br />
11. <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftstreitkräfte<br />
12. Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />
13. Beratergruppe für Atlantische Politik<br />
14. Politischer Ausschuss<br />
15. Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />
16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für Proliferation<br />
17. Ausschuss Verifikationskoordinierung<br />
18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen<br />
19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung
20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />
21. <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />
22. Infrastrukturausschuss<br />
23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />
24. <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />
25. Wissenschaftsausschuss<br />
26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernen Gesellschaft<br />
27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt<br />
28. Oberausschuss Ressourcen<br />
29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation<br />
30. Hochrangige Gruppe<br />
31. Wirtschaftsausschuss<br />
32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen<br />
33. Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />
34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />
35. Direktorium der Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte<br />
36. <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />
37. <strong>NATO</strong>-Sicherheitsausschuss<br />
38. Sonderausschuss<br />
39. Archivausschuss<br />
313
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
1. Nordatlantikrat<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Generalsekretär.<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium des<br />
Nordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,<br />
das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffen<br />
wurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung des<br />
Vertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” einzurichten.<br />
Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister<br />
(Außen- und/oder Verteidigungsminister). Gipfel (Staatsund<br />
Regierungschefs).<br />
Der Rat wird von zahlreichen Ausschüssen unterstützt,<br />
die die gesamte Bandbreite der Bündnisaktivitäten<br />
abdecken.<br />
Alle Abteilungen und Unabhängigen Büros des<br />
Internationalen Stabs unterstützen direkt oder indirekt<br />
die Arbeit des Rats. Zur Funktion des Rats als dem für<br />
die Erreichung der Ziele des Vertrags zuständigen<br />
Organ gehört die Schaffung einer Reihe von Agenturen<br />
und Organisationen, die ebenfalls seine Arbeit auf<br />
Spezialgebieten unterstützen.<br />
2. Verteidigungsplanungsausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Mitgliedstaaten, die an der integrierten Militärstruktur der<br />
<strong>NATO</strong> beteiligt sind (alle Mitgliedstaaten außer<br />
Frankreich).<br />
Generalsekretär.<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium des<br />
Nordatlantischen Bündnisses. Das einzige Gremium,<br />
das formell durch den Nordatlantikvertrag geschaffen<br />
wurde. Es ist autorisiert, zum Zweck der Umsetzung des<br />
Vertrags „soweit erforderlich nachgeordnete Stellen” einzurichten.<br />
Ständig (Ständige Vertreter/Botschafter). Minister<br />
(Verteidigungsminister).<br />
Ausschuss Verteidigungsüberprüfung.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
314
3. Nukleare Planungsgruppe (NPG)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />
Generalsekretär.<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für Fragen<br />
bezüglich der Nuklearpolitik des Bündnisses.<br />
Verteidigungsminister, Ständige Vertreter.<br />
Hochrangige Gruppe, Stabsgruppe der Nuklearen<br />
Planungsgruppe.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
4. Militärausschuss (MC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Vorsitzender des Militärausschusses.<br />
Oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong> unter der Gesamtbefehlsgewalt<br />
des Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses.<br />
Stabschefs, Nationale Militärische Vertreter.<br />
Arbeitsgruppen des Militärausschusses. Eine Reihe<br />
gemeinsamer ziviler und militärischer Gremien unterstehen<br />
auch dem Militärausschuss sowie dem Rat und dem<br />
Verteidigungsplanungsausschuss.<br />
Internationaler Militärstab.<br />
315
5. Exekutivarbeitsgruppe (EWG)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Stellvertretender Generalsekretär. Ständiger Vorsitzender:<br />
Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungsplanung<br />
und -operationen.<br />
Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />
Verteidigungsfragen, die die 19 Mitgliedstaaten und die<br />
Beziehungen mit anderen Organisationen wie der<br />
Westeuropäischen Union (WEU) betreffen.<br />
Verteidigungsberater nationaler Delegationen.<br />
n. z. 1<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
6. Hochrangige Arbeitsgruppe Konventionelle<br />
Rüstungskontrolle (HLTF)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Stellvertretender Generalsekretär; Amtierender Vorsitzender:<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische<br />
Angelegenheiten.<br />
Konsultations- und Beratungsgremium der Außen- und<br />
Verteidigungsminister für Fragen der konventionellen<br />
Rüstungskontrolle.<br />
Experten der Außen- und Verteidigungsministerien auf<br />
der Ebene der Politischen Direktoren; Politische Berater<br />
der <strong>NATO</strong>-Delegationen.<br />
HLTF auf der Ebene der Stellvertreter.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordinierung<br />
für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutivsekretariat.<br />
1 n. z.: nicht zutreffend.<br />
316
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
7. Gemeinsamer Proliferationsausschuss<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Stellvertretender Generalsekretär.<br />
Oberstes Beratungsgremium, das dem Nordatlantikrat<br />
koordinierte Berichte zu politisch-militärischen und Verteidigungsaspekten<br />
der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen<br />
liefert.<br />
Mitglieder der Hochrangigen Politisch-Militärischen<br />
Gruppe für Proliferation und der Hochrangigen Verteidigungspolitischen<br />
Gruppe für Proliferation in gemeinsamer<br />
Sitzung.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />
8. Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss Partnerschaft<br />
für den Frieden (PMSC/PfP)<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Stellvertretender Generalsekretär. Ständige Vorsitzende:<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten,<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsplanung<br />
und -operationen/Direktor des Direktorats<br />
Verteidigungsbezogene Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />
(DPAO).<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungs- und Beratungsgremium<br />
des Nordatlantikrats für alle Aspekte der Partnerschaft<br />
für den Frieden einschließlich der PfP-Planung<br />
und Überprüfung (PARP).<br />
Vertreter der nationalen Delegationen (zwei Mitglieder je<br />
Delegation); je nach behandelten Themen ändert sich<br />
die Mitgliedschaft häufig.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Abteilung für Verteidigungsplanung<br />
und -operationen; Exekutivsekretariat.<br />
317
9. <strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss (NADC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten<br />
Stellvertretender Generalsekretär.<br />
Berät den Nordatlantikrat und den EAPR zu allen Fragen<br />
der Luftverteidigung einschließlich der Abwehr taktischer<br />
Flugkörper. Fördert die Harmonisierung der nationalen<br />
Anstrengungen mit der überstaatlichen Planung im<br />
Bereich der Führungsstrukturen der Luftstreitkräfte und<br />
der Waffensysteme der Luftverteidigung.<br />
Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, die<br />
an Management und Politik im Bereich Luftverteidigung<br />
oder Führungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind.<br />
Luftverteidigungsrepräsentanten (ADREPS); Unterausschuss<br />
LV-Waffensysteme (PADW); Unterausschuss LV-<br />
Philosophie (PADP): Stabsübergreifende Frühwarngruppe<br />
(EWISG); Luftverteidigungsrepräsentanten der<br />
Partnerländer (PADREPS).<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />
Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />
318
10. <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und<br />
Kommunikationssysteme (NC3B)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Ständiger Vorsitz<br />
Ko-Vizevorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten. .<br />
Stellvertretender Generalsekretär.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />
Direktor des C3-Stabs der <strong>NATO</strong> und ein gewählter Ko-<br />
Vizevorsitzender.<br />
Oberstes multinationales Gremium, das im Namen des<br />
Nordatlantikrats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
handelt und diesen in allen Fragen aus dem<br />
Bereich Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme<br />
(C3) innerhalb der Organisation untersteht.<br />
Der C3-Ausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:<br />
2 hochrangige Vertreter aus jedem an Management<br />
und Politik der Kommunikations- und Informationssysteme<br />
(CIS) zur Unterstützung von C3 beteiligten<br />
Staat, die die weit reichenden funktionalen Zuständigkeiten<br />
des Ausschusses berücksichtigen können, 1 Vertreter<br />
des Militärausschusses, 1 Vertreter jeder Strategischen<br />
<strong>NATO</strong>-Kommandobehörde, 1 Vertreter der<br />
folgenden <strong>NATO</strong>-Ausschüsse: KNRD, SCEPC/CCPC,<br />
COEC, NADC, NACMO BOD, NAPMO BOD, NSC,<br />
SRB, PMSC, NCS und RTB, ferner der Generaldirektor<br />
NC3A sowie der Leiter NACOSA.<br />
Gruppe Nationaler C3-Vertreter, die als ständiger Ausschuss<br />
fungiert, Arbeitsgruppen und Unterausschüsse +<br />
8 Unterausschüsse mit ihren nachgeordneten Arbeitsgruppen,<br />
Ad-hoc-Arbeitsgruppen, Untergruppen und Adhoc-Gruppen<br />
(C3-Gesamtanforderungen und Konzepte<br />
(JRCSC-SC/1), Interoperabilität (ISC-SC/2), Frequenzzuweisung<br />
(FMSC-SC/3), INFOSEC (INFOSECSC-<br />
SC/4), Informationssysteme (ISSC-SC/5), Kommunikationsnetz<br />
(CNSC-SC/6), Identifikation (IDENTSC-SC/7)<br />
und Navigation (NAVSC-SC/8))<br />
C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S); Exekutivsekretariat.<br />
319
11. Direktorium der Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-<br />
Führungssystem Luftstreitkräfte (NACMO)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
17 Teilnehmerstaaten (<strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten außer<br />
Island und Luxemburg).<br />
Stellvertretender Generalsekretär.<br />
Nationaler Vorsitzender (Vizevorsitzender des <strong>NATO</strong>-<br />
Luftverteidigungsausschusses (NADC)).<br />
Gewährleistet die Planung und Umsetzung des<br />
Programms für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />
Luftstreitkräfte.<br />
Hochrangige nationale Militär- oder Exekutivoffiziere, die<br />
am Management der Luftverteidigung oder der<br />
Führungssysteme der Luftstreitkräfte beteiligt sind.<br />
ACCS-Beratungsausschuss.<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat)<br />
Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />
12. Hochrangiger Politischer Ausschuss (SPC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />
politische und spezielle politisch-militärische Fragen.<br />
Verstärkung durch Experten bei der Bearbeitung einzelner<br />
Fragen (SPC(R)).<br />
Stellvertretende Ständige Vertreter.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat<br />
und andere Abteilungen/Büros des IS nach Bedarf.<br />
320
13. Beratergruppe für Atlantische Politik (APAG)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats, zuständig für<br />
die Untersuchung relevanter längerfristiger Planungen<br />
für die Sicherheitspolitik.<br />
Nationale Vertreter auf der Ebene der Politischen Direktoren,<br />
die als einzelne Experten handeln. Die Treffen der<br />
APAG finden jährlich unter Beteiligung der Partnerstaaten<br />
statt.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten.<br />
14. Politischer Ausschuss (PC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische<br />
Angelegenheiten.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für politische<br />
Fragen.<br />
Politische Berater nationaler Delegationen, nach Bedarf<br />
durch Experten verstärkt.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />
321
15. Kooperationsgruppe Mittelmeer (MCG)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Beigeordneter<br />
Generalsekretär und Direktor des Direktorats<br />
Politische Angelegenheiten.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen des<br />
Mittelmeerdialogs.<br />
Politische Berater der <strong>NATO</strong>-Delegationen. Außerdem<br />
finden Treffen mit Vertretern der Staaten des Mittelmeerdialogs<br />
statt.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat<br />
16. Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe<br />
für Proliferation<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Fragen des<br />
Mittelmeerdialogs.<br />
Oberstes Beratungsgremium für politisch-militärische<br />
Aspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />
Hochrangige, für Politik- und Sicherheitsfragen im<br />
Bereich der Nichtverbreitung zuständige nationale Vertreter.<br />
Außerdem finden Treffen mit der Hochrangigen Verteidigungspolitischen<br />
Gruppe für Proliferation im Rahmen<br />
des Gemeinsamen Proliferationsausschusses statt.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />
322
17. Ausschuss Verifikationskoordinierung (VCC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Amtierender Vorsitzender: Leiter des Referats<br />
Verifikations- und Umsetzungskoordinierung.<br />
Wichtigstes Gremium für Entscheidungen zu Fragen der<br />
Umsetzungs- und Verifikationskoordinierung im Bereich<br />
der konventionellen Rüstungskontrolle.<br />
Plenarsitzungen, Arbeitsgruppen, Expertengruppen,<br />
Seminare/Workshops mit Experten von Außen- und Verteidigungsministerien,<br />
Experten von Verifikationseinheiten,<br />
Sekretäre von Delegationen.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten (Referat Koordinierung<br />
für konventionelle Rüstungskontrolle); Exekutivsekretariat.<br />
18. Koordinierungsgruppe für Grundsatzfragen (PCG)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsplanung<br />
und -operationen.<br />
Wichtigstes Konsultationsforum und Beratungsgremium<br />
des Nordatlantikrats für politisch-militärische Angelegenheiten<br />
(einschließlich friedenserhaltender Operationen,<br />
Entwicklung des Konzepts des Alliierten Streitkräftekommandos<br />
und Überprüfung des Strategischen Konzepts<br />
der <strong>NATO</strong>).<br />
Stellvertretende Ständige Vertreter und nationale militärische<br />
Vertreter.<br />
n. z.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
323
19. Ausschuss Verteidigungsüberprüfung<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />
Beigeordneter Generalsekretär, Verteidigungsplanung<br />
und -operationen.<br />
Oberster Beratungsausschuss des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
für die Streitkräfteplanung und<br />
andere Fragen der integrierten Militärstruktur.<br />
Verteidigungsberater nationaler Delegationen.<br />
Arbeitsgruppe des Ausschusses Verteidigungsüberprüfung.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
20. Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Generalsekretär.<br />
Ständiger Vorsitzender: Beigeordneter Generalsekretär<br />
für Verteidigungsunterstützung.<br />
Oberstes Gremium unter dem Nordatlantikrat, das sich<br />
mit Produktionslogistik befasst. Fördert die <strong>NATO</strong>-<br />
Rüstungskooperation und erörtert politische, wirtschaftliche<br />
und technische Fragen der Entwicklung und<br />
Beschaffung der Ausrüstung für <strong>NATO</strong>-Streitkräfte.<br />
Nationale Rüstungsdirektoren.<br />
Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />
(NADREPS); <strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer (NAAG);<br />
<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe (NAFAG); <strong>NATO</strong>-<br />
Rüstungsgruppe Marine (NNAG); <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe<br />
(NIAG).<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />
Rüstungsplanung, -programme und -politik); Exekutivsekretariat.<br />
324
21. <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss (NCS)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Ständiger<br />
Ko-Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Generalsekretär.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung<br />
und Direktor des Internationalen Militärstabs<br />
Höchste Behörde des Bündnisses für die koordinierte<br />
Beratung des Nordatlantikrats in Gesamtstandardisierungsfragen.<br />
Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die koordinierte<br />
nationale Positionen zur Standardisierung vertreten.<br />
Gruppe der NCS-Vertreter (NCSREPs); <strong>NATO</strong>-<br />
Stabsgruppe Standardisierung (NSSG)<br />
NCS, Exekutivsekretariat<br />
NCSREPs, NSSG, <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur<br />
(NSA)<br />
22. Infrastrukturausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen,<br />
Logistik und Zivile Notfallplanung. Ständiger Vorsitzender:<br />
Beauftragter für das Sicherheitsinvestitionsprogramm.<br />
Zuständig für die Umsetzung des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsinvestitionsprogramms,<br />
wie vom Oberausschuss Ressourcen<br />
geprüft und verabschiedet und vom Nordatlantikrat<br />
oder Verteidigungsplanungsausschuss gebilligt.<br />
Infrastrukturberater nationaler Delegationen; Vertreter<br />
des Militärausschusses, der Strategischen <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber und <strong>NATO</strong>-Agenturen.<br />
n. z.<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung.<br />
325
23. Oberausschuss Zivile Notfallplanung (SCEPC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Generalsekretär.<br />
Ständige Vorsitzende: Beigeordneter Generalsekretär<br />
für Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung/Direktor<br />
des Direktorats Zivile Notfallplanung.<br />
Oberstes Politik- und Beratungsgremium des Nordatlantikrats<br />
zu Fragen der zivilen Notfallplanung und Katastrophenhilfe.<br />
Zuständig für Politiklenkung und Koordinierung<br />
von Planungsorganen und -ausschüssen.<br />
Hochrangige Vertreter aus den Hauptstädten, die für die<br />
Koordinierung ziviler Notfallaktivitäten zuständig<br />
sind/Vertreter nationaler Delegationen.<br />
Planungsorgane und -ausschüsse (Hochseeschifffahrt,<br />
Europäischer Binnenverkehr, Zivilluftfahrt, Ernährung<br />
und Landwirtschaft, Industriebereitschaft, Planung<br />
Erdölprodukte (ruhend), Planung Ziviles Kommunikationswesen,<br />
Zivilschutz, Planung der sanitätsdienstlichen<br />
Versorgung).<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung (Direktorat Zivile Notfallplanung); Exekutivsekretariat.<br />
326
24. <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz (SNLC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Generalsekretär. Ständige Vorsitzende: Beigeordneter<br />
Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik<br />
und Zivile Notfallplanung und Stellvertretender Vorsitzender<br />
des Militärausschusses.<br />
Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats, des<br />
Verteidigungsplanungsausschusses und des Militärausschusses<br />
für Fragen der verbraucherorientierten Logistik.<br />
Gemeinsames zivil-/militärisches Gremium, zuständig<br />
für die Einschätzung der Erfordernisse des<br />
Bündnisses im Bereich der verbraucherorientierten Logistik<br />
und die Sicherstellung einer adäquaten Logistikunterstützung<br />
für <strong>NATO</strong>-Streitkräfte. Der SNLC trägt im<br />
Auftrag des Rats die Hauptverantwortung für die Koordinierung<br />
von Fragen über das gesamte Spektrum der<br />
Logistik mit anderen Logistikorganen der <strong>NATO</strong>.<br />
Hochrangige nationale, zivile und militärische Vertreter,<br />
die in den Mitgliedstaaten für Fragen der verbraucherorientierten<br />
Logistik zuständig sind.<br />
SNLC-Logistikstabstreffen; Beratergruppe Verkehrsund<br />
Transportwesen.<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung (Logistik (IS-Element)). Abteilung Logistik,<br />
Rüstung und Ressourcen (IMS).<br />
327
25. Wissenschaftsausschuss (SCOM)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft und<br />
Umwelt.<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für das<br />
<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm.<br />
Nationale Experten für Wissenschaftspolitik, die von<br />
Regierungs- oder unabhängigen Organen in den Mitgliedstaaten<br />
ernannt werden.<br />
Der Wissenschaftsausschuss ernennt eine Reihe von<br />
Unterausschüssen, Beratergremien und Lenkungsgruppen<br />
für die Durchführung von Spezialaufgaben.<br />
Abteilung Wissenschaft und Umwelt.<br />
26. Ausschuss für die Herausforderungen der modernen<br />
Gesellschaft (CCMS)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Wissenschaft und<br />
Umwelt.<br />
Wichtigstes Entscheidungsfindungsgremium für das<br />
<strong>NATO</strong>-Programm für die Herausforderungen der modernen<br />
Gesellschaft.<br />
Nationale Vertreter mit Fachwissen und/oder Zuständigkeit<br />
für Umweltprogramme in den Mitgliedstaaten.<br />
Die Staaten ernennen Vertreter für einen Unterausschuss,<br />
der für CCMS-Stipendien zuständig ist.<br />
Abteilung Wissenschaft und Umwelt.<br />
328
27. Ausschuss Zivil-/Militärhaushalt (CBC/MBC)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Nationaler Vorsitzender, der turnusmäßig vom Nordatlantikrat<br />
ernannt wird.<br />
Untersteht bei der Bewertung und Empfehlung der Jahresbudgets<br />
des Internationalen Stabs, des Internationalen<br />
Militärstabs, der Obersten <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden<br />
und der AWACS-Streitkräfte sowie bei der<br />
Überprüfung der Haushaltsdurchführung dem Nordatlantikrat.<br />
Finanzberater aus den nationalen Delegationen.<br />
Die Haushaltsausschüsse richten nach Bedarf Arbeitsgruppen<br />
ein.<br />
Büro des Vorsitzenden der Haushaltsausschüsse, Büro<br />
des Leiters Finanzwesen, Amt für Management, Verwaltung<br />
und Personalführung.<br />
28. Oberausschuss Ressourcen (SRB)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Turnusmäßig wechselnder nationaler Vorsitzender.<br />
Oberstes Beratungsgremium des Nordatlantikrats für<br />
das Management von gemeinsam finanzierten militärischen<br />
Ressourcen.<br />
Nationale Vertreter, Vertreter des Militärausschusses,<br />
Oberste <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, Vorsitzende des Ausschusses<br />
Militärhaushalt, des Infrastrukturausschusses<br />
und des Ausschusses Militärpersonal der <strong>NATO</strong>.<br />
n. z.<br />
Büro des Vorsitzenden des Oberausschusses Ressourcen.<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />
Zivile Notfallplanung; Exekutivsekretariat.<br />
329
29. Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für<br />
Proliferation<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Ko-Vorsitz: ein nordamerikanischer und ein europäischer<br />
Vertreter.<br />
Oberstes Beratungsgremium für verteidigungsbezogene<br />
Aspekte der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen<br />
und dazugehöriger Trägersysteme.<br />
Für Verteidigungsfragen zuständige hochrangige <strong>NATO</strong>-<br />
Vertreter.<br />
Lenkungsausschuss (besteht aus Experten auf Arbeitsebene);<br />
andere temporäre Ad-hoc-Gremien nach Bedarf.<br />
Außerdem finden im Rahmen des Gemeinsamen Proliferationsausschusses<br />
Treffen mit der Hochrangigen Politisch-Militärischen<br />
Gruppe für Proliferation statt.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten; Exekutivsekretariat.<br />
30. Hochrangige Gruppe<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten außer Frankreich.<br />
Nationaler Vorsitzender (Vereinigte Staaten).<br />
Beratungsgremium der Nuklearen Planungsgruppe. Die<br />
Hochrangige Gruppe tagt mehrmals im Jahr zur Erörterung<br />
von Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-<br />
Nuklearpolitik und -planung sowie der Sicherheit und<br />
Durchhaltefähigkeit von Nuklearwaffen.<br />
Hinweis: Die Hochrangige Gruppe hat die Funktionen<br />
der früheren Hochrangigen Gruppe für Nuklearwaffensicherheit<br />
übernommen, die in Kapitel 7 erwähnt wird.<br />
Nationale Experten aus den <strong>NATO</strong>-Hauptstädten.<br />
n. z.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />
(Direktorat Nukleare Grundsatzfragen).<br />
330
31. Wirtschaftsausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Direktor des Direktorats Wirtschaft.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für wirtschaftliche<br />
Fragen.<br />
Vertreter aus <strong>NATO</strong>-Delegationen (Wirtschaftsberater).<br />
An verstärkten Treffen nehmen Experten aus den Hauptstädten<br />
teil.<br />
n. z.<br />
Abteilung Politische Angelegenheiten, Direktorat Wirtschaft;<br />
Exekutivsekretariat.<br />
32. Ausschuss für Information und kulturelle Beziehungen<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Direktor für Presse und Information.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Presse- und<br />
Informationsfragen.<br />
Vertreter aus <strong>NATO</strong>-Delegationen. An verstärkten Treffen<br />
nehmen Experten aus den Hauptstädten teil.<br />
n. z.<br />
Presse- und Informationsdienst; Exekutivsekretariat.<br />
331
33. Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Direktor des Direktorats Krisenmanagement und -einsatz,<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen.<br />
Wichtigstes Konsultations- und Koordinierungsforum<br />
von Regelungen, Verfahren und Einrichtungen im<br />
Bereich Krisenmanagement, einschließlich Kommunikationsfragen,<br />
Fragen bezüglich des Lagezentrums der<br />
<strong>NATO</strong> sowie Vorbereitung und Durchführung von Krisenmanagementübungen.<br />
Politische und militärische Vertreter der nationalen Delegationen,<br />
die für Krisenmanagement und Übungen<br />
zuständig sind.<br />
n. z.<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung und -operationen<br />
(Referat Ratstätigkeiten); Exekutivsekretariat.<br />
34. Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />
(vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen<br />
Luftraums)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Gewählt (derzeit der Direktor Luftverteidigung und Luftraumkontrolle,<br />
Internationaler Stab der <strong>NATO</strong>).<br />
Oberstes Beratungsgremium für Fragen zur zivil-/militärischen<br />
Koordinierung des Luftverkehrs.<br />
Hochrangige zivile und militärische Luftverkehrsmanager<br />
aus den nationalen Hauptstädten.<br />
Kommunikations- und Navigationsgruppe; Überwachungs-<br />
und Identifikationsgruppe; Gruppe Luftverkehrsführung.<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung (Direktorat<br />
Luftverteidigung und Luftraumkontrolle); Exekutivsekretariat.<br />
332
35. Direktorium der Pipeline-Managementorganisation<br />
Europa Mitte<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Sieben beteiligte Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland,<br />
Frankreich, Kanada, Niederlande, Vereinigtes Königreich,<br />
Vereinigte Staaten).<br />
Nationaler Vertreter.<br />
Oberstes Direktorium des Pipeline-Systems Europa<br />
Mitte.<br />
Vertreter der Teilnehmerstaaten sowie Vertreter der<br />
Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte.<br />
n. z.<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekretariat;<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörden (CINCNORTH, AFNORTH).<br />
36. <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Leiter Logistik (IS-Element).<br />
Oberstes Beratungsgremium der <strong>NATO</strong> für verbraucherorientierte<br />
Logistik in Bezug auf militärische Erdölvorräte.<br />
Regierungsexperten für Fragen der militärischen Erdölversorgung.<br />
Arbeitsgruppe für Spezialaufgaben, Arbeitsgruppe<br />
Schmier- und Treibstoffe. Arbeitsgruppe Erdöltransportund<br />
Verarbeitungsgeräte.<br />
Abteilung Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile<br />
Notfallplanung (Logistik (IS-Element)); Exekutivsekretariat;<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörden (SHAPE, SACLANT).<br />
333
37. <strong>NATO</strong>-Sicherheitsausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Direktor des <strong>NATO</strong>-Sicherheitsamts.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats für Angelegenheiten<br />
der <strong>NATO</strong>-Sicherheitspolitik.<br />
Nationale Vertreter und Sicherheitsoffiziere nationaler<br />
Delegationen.<br />
Arbeitsgruppe DV-Sicherheit.<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />
38. Sonderausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Jährlich turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wechselnder<br />
Vorsitz.<br />
Beratungsgremium des Nordatlantikrats zu Fragen der<br />
Spionage und terroristische oder ähnliche Bedrohungen,<br />
die das Bündnis betreffen könnten.<br />
Leiter der Sicherheitsdienste der Mitgliedstaaten.<br />
n. z.<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt.<br />
334
39. Archivausschuss<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Unterstützung<br />
durch den<br />
Internationalen<br />
Stab<br />
Alle Mitgliedstaaten.<br />
Stellvertretender Geschäftsführender Sekretär<br />
Im Einklang mit der Anpassung der <strong>NATO</strong> an das neue<br />
internationale Sicherheitsumfeld nach dem Ende des<br />
Kalten Krieges und im Geiste der Förderung von mehr<br />
Transparenz hat das Bündnis eine Politik der Offenlegung<br />
und Freigabe von <strong>NATO</strong>-Dokumenten von historischer<br />
Bedeutung zu Forschungszwecken geschaffen.<br />
Die Funktion des Archivausschusses besteht darin, das<br />
Archivprogramm (einschließlich der Bereitstellung von<br />
Einrichtungen mit öffentlichem Zutritt) fortzuführen und<br />
zu erweitern sowie von zivilen und militärischen Organen<br />
des Bündnisses geführte Archive zu verwalten und zu<br />
bewahren.<br />
Durch nationale Archivare verstärkte Stellvertretende<br />
Ständige Vertreter.<br />
n. z.<br />
Exekutivsekretariat, Amt für Management, Verwaltung<br />
und Personalführung (Archivabteilung).<br />
ÜBERSICHT ÜBER DIE INSTITUTIONEN FÜR<br />
ZUSAMMENARBEIT, PARTNERSCHAFT UND DIALOG<br />
Der folgende Abschnitt bietet eine Zusammenfassung der<br />
Mitgliedschaften, des Vorsitzes, des Status bzw. der Funktion, der Ebenen<br />
und dazugehörigen Strukturen sowie der Hauptquelle der Stabsunterstützung<br />
der Institutionen für Zusammenarbeit und Partnerschaft.<br />
Nähere Einzelheiten zu diesen Institutionen sind Kapitel 3 zu entnehmen.<br />
• Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)<br />
• Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR)<br />
• <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />
• Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />
335
Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPR)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
verbundene<br />
Ausschüsse<br />
Stabsunterstützung<br />
Sechsundvierzig Staaten (19 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten +<br />
27 Partnerländer).<br />
Generalsekretär.<br />
Eingerichtet in Übereinstimmung mit dem EAPR-Grundlagendokument<br />
vom Mai 1997. Der übergreifende Rahmen<br />
für Politik- und Sicherheitskonsultationen sowie für<br />
die verstärkte Zusammenarbeit unter dem PfP-Programm<br />
(Partnerschaft für den Frieden).<br />
Botschafter (Ständige Vertreter der <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
und Botschafter der Partnerländer).<br />
Minister (Außen- und Verteidigungsminister).<br />
Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />
Nachgeordnete Ausschüsse des Nordatlantikrats, die<br />
sich mit am EAPR bzw. an der PfP beteiligten Partnerstaaten<br />
treffen.<br />
Unterstützung durch diplomatische Vertretungen und<br />
Verbindungsbüros von EAPR-Staaten sowie durch<br />
<strong>NATO</strong>-Stäbe. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />
Stabs und des Internationalen Militärstabs<br />
unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des EAPR.<br />
336
Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
verbundene<br />
Ausschüsse<br />
Stabsunterstützung<br />
Alle Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und die Russische Föderation.<br />
Generalsekretär, der Vertreter der Russischen Föderation<br />
und ein Vertreter eines <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaats im dreimonatigen<br />
turnusmäßigen Wechsel.<br />
Einrichtung in Übereinstimmung mit der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />
vom 27. Mai 1997. Forum für Konsultation,<br />
Zusammenarbeit und Konsensbildung zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland.<br />
Botschafter. Minister (Außen- und Verteidigungsminister).<br />
Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />
Keine formellen nachgeordneten Organe. Die Stabschefs<br />
treffen sich jedoch unter der Schirmherrschaft des<br />
NRR mindestens zweimal pro Jahr. Die militärischen<br />
Vertreter treffen sich monatlich. Der NRR wird außerdem<br />
von einer Reihe von Expertenarbeitsgruppen unterstützt.<br />
Unterstützung durch die Stäbe Russlands und der<br />
<strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />
Stabs und des Internationalen Militärstabs der <strong>NATO</strong><br />
unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit des NRR.<br />
337
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Stabsunterstützung<br />
Alle Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und die Ukraine.<br />
Generalsekretär.<br />
In Übereinstimmung mit der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta vom<br />
Juli 1997 trifft sich der Nordatlantikrat regelmäßig mit der<br />
Ukraine als <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission, im Regelfall<br />
mindestens zweimal pro Jahr, um die Umsetzung der<br />
Beziehung zu bewerten und ihre weitere Entwicklung zu<br />
erörtern.<br />
Botschafter, Minister (Außen- und Verteidigungsminister),<br />
Gipfel (Staats- und Regierungschefs).<br />
Eine Reihe hochrangiger <strong>NATO</strong>-Ausschüsse trifft sich<br />
regelmäßig mit der Ukraine, darunter der Ständige<br />
Militärausschuss oder der Militärausschuss der Stabschefs.<br />
Die NUK wird außerdem von Expertenarbeitsgruppen<br />
unterstützt, beispielsweise der Gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppe für Verteidigungsreform.<br />
Unterstützung durch die Stäbe der Ukraine und der<br />
<strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />
Stabs und des Internationalen Militärstabs unterstützen<br />
direkt oder indirekt die Arbeit des Ausschusses.<br />
338
Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />
Mitglieder<br />
Vorsitz<br />
Funktion<br />
Ebenen<br />
Wichtigste<br />
nachgeordnete<br />
Ausschüsse<br />
Stabsunterstützung<br />
Alle Mitgliedstaaten des Bündnisses sowie Ägypten,<br />
Algerien, Israel, Jordanien, Marokko, Mauretanien,<br />
Tunesien.<br />
Beigeordneter Generalsekretär für Politische Angelegenheiten.<br />
Amtierender Vorsitzender: Stellvertretender Beigeordneter<br />
Generalsekretär und Direktor des Direktorats Politische<br />
Angelegenheiten.<br />
Konsultativorgan für Mittelmeerfragen.<br />
Treffen finden auf der Ebene der Politischen Berater mit<br />
Vertretern der Staaten des Mittelmeerdialogs statt.<br />
n. z.<br />
Unterstützung durch die Stäbe der Teilnehmerstaaten<br />
und der <strong>NATO</strong>. Viele Abteilungen und Büros des Internationalen<br />
Stabs und des Internationalen Militärstabs<br />
unterstützen direkt oder indirekt die Arbeit der Gruppe.<br />
339
KAPITEL 14<br />
ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND<br />
DIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE<br />
NACHGEORDNETE ORGANE<br />
Einleitung<br />
Verbraucherlogistik<br />
Erzeugerlogistik und Ausrüstung<br />
Standardisierung<br />
Zivile Notfallplanung<br />
Luftverkehrsführung und Luftverteidigung<br />
Frühwarnung durch Luftfahrzeuge<br />
Kommunikations- und Informationssysteme<br />
Elektronische Kampfführung<br />
Meteorologie<br />
Militärische Ozeanografie<br />
Forschung und Technologie<br />
Aus- und Fortbildung
ÜBERSICHT ÜBER ORGANISATIONEN UND<br />
DIENSTSTELLEN SOWIE SONSTIGE<br />
NACHGEORDNETE ORGANE<br />
EINLEITUNG<br />
Grundsätzlich sind vom Nordatlantikrat, vom Verteidigungsplanungsausschuss,<br />
von der Nuklearen Planungsgruppe oder vom <strong>NATO</strong>-Militärausschuss<br />
eingesetzte nachgeordnete Organe in beratender Funktion tätig, wobei sie sich<br />
auf der Grundlage des von der übergeordneten Stelle erteilten Auftrags mit<br />
bestimmten Themen befassen. Ihre Rolle besteht in erster Linie in der Formulierung<br />
von Grundsatzempfehlungen, die zur Entscheidungsfindung herangezogen<br />
werden können.<br />
Zu unterschiedlichen Zeiten wurden allerdings eine Reihe von Organisationen<br />
und Dienststellen für speziellere Aufgaben geschaffen. Angesiedelt im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel oder in verschiedenen Mitgliedstaaten des<br />
Bündnisses bilden sie einen festen Bestandteil der Gesamtstruktur der <strong>NATO</strong>.<br />
Sie sind die Zentren für besondere Forschungs- und Beratungstätigkeiten, für<br />
die Umsetzung von Entscheidungen des Bündnisses, für das Management<br />
und die Durchführung gemeinsamer Programme bzw. den Betrieb gemeinsamer<br />
Systeme sowie für Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen.<br />
Einige dieser Stellen sind einem übergeordneten Gremium wie dem<br />
Nordatlantikrat oder dem Militärausschuss direkt unterstellt. Andere unterstehen<br />
beiden oder haben weiter reichende Zuständigkeiten, in deren Rahmen sie<br />
Systeme oder Dienste verwalten bzw. überwachen, die den Bedürfnissen des<br />
Bündnisses insgesamt entsprechen. In diesen Fällen können als „auftragerteilende<br />
Stellen” die Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber oder andere <strong>NATO</strong>-Elemente<br />
auftreten.<br />
Viele der Organisationen, auf die in diesem Kapitel Bezug genommen<br />
wird, gehören zur Kategorie der <strong>NATO</strong>-Produktions- und -Logistikorganisationen,<br />
den sogenannten „NPLO”. Dabei handelt es sich um nachgeordnete Gremien,<br />
die im Rahmen der Umsetzung des Nordatlantikvertrags geschaffen wurden.<br />
Der Nordatlantikrat gewährt jeder NPLO organisatorische, administrative und<br />
finanzielle Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe besteht in der Feststellung der<br />
kollektiven Forderungen der Teilnehmerstaaten in den relevanten Bereichen<br />
Konstruktion und Entwicklung, Produktion, Einsatz- bzw. logistische<br />
Unterstützung und Management in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen<br />
Statuten.<br />
343
Die Beteiligung an NPLO-Organisationen steht allen <strong>NATO</strong>-Staaten auf<br />
der Grundlage von Regierungsvereinbarungen offen, die von allen<br />
Teilnehmerstaaten unterzeichnet werden.<br />
Eine NPLO besteht normalerweise aus einem übergeordneten Ausschuss<br />
für Grundsatzfragen, einem Vorstand oder Direktorium (manchmal auch als<br />
Lenkungsausschuss bezeichnet), der bzw. das als Leitungsgremium dient und<br />
für die Stärkung der kollektiven Interessen der Teilnehmerstaaten zuständig ist,<br />
aus vom Direktorium eingesetzten nachgeordneten Ausschüssen oder<br />
Arbeitsgruppen, die für bestimmte Aspekte der Aufgabe verantwortlich sind,<br />
sowie einem ausführenden Organ, das für das Management einer NPLO<br />
zuständig ist und an dessen Spitze in der Regel ein Generaldirektor steht.<br />
Die Bezeichnung für die Gesamtgliederung der einzelnen NPLO endet in<br />
der Regel mit dem Wort „Organisation”, die Bezeichnung für das<br />
Managementgremium mit dem Wort „Agentur” (Agency). Dies schlägt sich<br />
auch in den entsprechenden Akronymen nieder, etwa in Bezeichnungen wie<br />
„NAMSO” für die <strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />
insgesamt (<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Organisation) und<br />
„NAMSA” für die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />
(<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Agency).<br />
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe von <strong>NATO</strong>-<br />
Projektlenkungsausschüssen und Projektbüros. „<strong>NATO</strong>-Projekt” ist ein formeller<br />
Status, der einem Rüstungskooperationsvorhaben, an dem mindestens<br />
zwei <strong>NATO</strong>-Staaten beteiligt sind, von der Konferenz der Nationalen<br />
Rüstungsdirektoren (KNRD) verliehen wird. Die KNRD ist als höchstes<br />
Gremium in der <strong>NATO</strong> für die Zusammenarbeit im Bereich der Erzeugerlogistik<br />
zuständig.<br />
Jeder Projektlenkungsausschuss ist Gegenstand eines Regierungsabkommens<br />
zwischen den Teilnehmerstaaten, das die Koordinierung,<br />
Durchführung und Überwachung eines Programms zur Beschaffung von<br />
Wehrmaterial regelt. Die NPSC, die gemäß vereinbarten <strong>NATO</strong>-Verfahren für<br />
die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion<br />
von Wehrmaterial eingerichtet werden, unterstehen der KNRD, die den<br />
Arbeitsfortgang überprüft und über Fortsetzung, Korrektur oder Abbruch des<br />
Projekts sowie gegebenenfalls über die Einrichtung eines Projektbüros entscheidet.<br />
Zur Zeit gibt es etwa 20 <strong>NATO</strong>-Projektlenkungsausschüsse/Projektbüros.<br />
Diese sind am Ende des Kapitels aufgeführt 1 .<br />
1 Zusätzlich zu Produktions- und Logistikorganisationen der <strong>NATO</strong>, Projektlenkungsausschüssen,<br />
Agenturen und anderen Organisationen beschreibt dieses Kapitel die Rolle einer Reihe von<br />
Ausschüssen für Grundsatzfragen, die sich mit technischen Fragen befassen.<br />
344
Im Folgenden sind nähere Informationen zu den vorstehend erwähnten<br />
Ausschüssen für Grundsatzfragen, Organisationen und Agenturen aufgeführt,<br />
und zwar nach Fachbereichen geordnet und in nachstehende Kategorien eingeteilt:<br />
• Verbraucherlogistik;<br />
• Erzeugerlogistik und Ausrüstung;<br />
• Standardisierung;<br />
• Zivile Notfallplanung;<br />
• Luftverkehrsführung und Luftverteidigung;<br />
• Frühwarnung durch Luftfahrzeuge;<br />
• Kommunikations- und Informationssysteme;<br />
• Elektronische Kampfführung;<br />
• Meteorologie;<br />
• Militärische Ozeanografie;<br />
• Forschung und Technologie;<br />
• Aus- und Fortbildung.<br />
VERBRAUCHERLOGISTIK<br />
<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />
Der wichtigste Ausschuss im Bereich der Verbraucherlogistik, die <strong>NATO</strong>-<br />
Logistikkonferenz, tagt unter Vorsitz des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zweimal im<br />
Jahr in gemeinsamen zivilen und militärischen Sitzungen. Sie hat zwei ständige<br />
Ko-Vorsitzende, nämlich den Beigeordneten Generalsekretär für<br />
Sicherheitsinvestitionen, Logistik und Zivile Notfallplanung, und den<br />
Stellvertretenden Vorsitzenden des Militärausschusses. Die Konferenz untersteht<br />
sowohl dem Rat als auch dem Militärausschuss; dies spiegelt die<br />
Abhängigkeit der Verbraucherlogistik sowohl von zivilen als auch militärischen<br />
Faktoren wider.<br />
Die Mitglieder der Konferenz sind hochrangige zivile und militärische<br />
Vertreter der Verteidigungsministerien bzw. gleichwertiger Stellen, die für<br />
Verbraucherbelange der Logistik in den Mitgliedstaaten zuständig sind.<br />
Vertreter der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />
345
Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA), des Militärischen Amts<br />
für Standardisierung (MAS) sowie anderer Bereiche des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers<br />
wirken ebenfalls an der Arbeit der Konferenz mit. Die übergeordnete Aufgabe<br />
der <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz besteht darin, sich mit Belangen der<br />
Verbraucherlogistik mit dem Ziel der Verbesserung der Leistungsfähigkeit,<br />
Wirksamkeit, Durchhaltefähigkeit und Kampfkraft der Streitkräfte des<br />
Bündnisses zu befassen.<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und<br />
Ersatzteilversorgung (NAMSO)<br />
Die <strong>NATO</strong>-Organisation für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />
(NAMSO, <strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Organisation) ist zuständig für die<br />
logistische Unterstützung ausgewählter Waffensysteme in den Beständen von<br />
zwei oder mehr <strong>NATO</strong>-Staaten mittels gemeinsamer Beschaffung von und<br />
Versorgung mit Ersatzteilen sowie der Bereitstellung von Wartungs- und<br />
Instandsetzungseinrichtungen.<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und<br />
Ersatzteilversorgung (NAMSA)<br />
Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />
(NAMSA, <strong>NATO</strong> Maintenance and Supply Agency) ist das ausführende Organ<br />
der NAMSO. Ihre Aufgabe umfasst logistische Dienstleistungen zur<br />
Unterstützung gemeinsamer Waffen- und Ausrüstungssysteme der <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten zur Förderung der materiellen Einsatzbereitschaft, Verbesserung der<br />
Effizienz logistischer Operationen und Erzielung von Einsparungen durch konsolidierte<br />
Beschaffung in den Bereichen Versorgung, Materialerhaltung,<br />
Kalibrierung, Beschaffung, Transport, technische Unterstützung, Planung und<br />
Ausführung sowie Konfigurationsmanagement. Zu den von der NAMSA entwickelten<br />
modernen Materialmanagement- und Beschaffungsverfahren<br />
gehören das Programm Lagerhaltung und Bedarfsdeckung durch Austausch,<br />
genannt SHARE (siehe Kapitel 8), und Materialmanagement für allgemeine<br />
Artikel. Die NAMSA unterstützt außerdem die Gruppe der Nationalen<br />
Kodifizierungsdirektoren, die im Auftrag der Konferenz der Nationalen<br />
Rüstungsdirektoren (KNRD) das <strong>NATO</strong>-Kodifizierungssystem verwaltet, und<br />
stellt Logistikunterstützung für die in Bosnien und Herzegowina (SFOR) und im<br />
Kosovo (KFOR) stationierten <strong>NATO</strong>-Streitkräfte bereit.<br />
346<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:
<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung (NAMSA)<br />
8302 Capellen<br />
Luxemburg<br />
Tel.: +352 30 631<br />
Fax: +352 30 87 21<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-System<br />
Das <strong>NATO</strong>-Pipeline-System besteht aus neun gesonderten militärischen<br />
Lager- und Verteilersystemen für Betriebsstoffe und soll sicherstellen, dass der<br />
Bedarf der <strong>NATO</strong> an Erdölprodukten, einschließlich der Verteilung, jederzeit<br />
gedeckt werden kann. Das System umfasst eine Reihe von Pipeline-Systemen<br />
einzelner Staaten, darunter Italien, Griechenland, Norwegen, Portugal, Türkei<br />
(zwei getrennte Systeme für den Osten und Westen des Landes) und das<br />
Vereinigte Königreich sowie zwei multinationale Systeme - das Pipeline-<br />
System Europa Nord (in Dänemark und Deutschland) und das Pipeline-<br />
System Europa Mitte, das Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und<br />
die Niederlande abdeckt. Das NPS verläuft insgesamt durch zwölf <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten und umfasst Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von etwa 11.500<br />
km, die Betriebsstoffdepots, Luftwaffenstützpunkte, zivile Flughäfen,<br />
Pumpstationen, Raffinerien und Füllstellen miteinander verbinden.<br />
Pipeline-System Europa Mitte<br />
Das Pipeline-System Europa Mitte ist das größte der <strong>NATO</strong>-Pipeline-<br />
Systeme und wird von acht Aufnahme- bzw. Nutzerstaaten (Belgien,<br />
Deutschland, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes<br />
Königreich und Vereinigte Staaten) in Anspruch genommen.<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />
Der <strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss unter Vorsitz des Direktors für Logistik ist<br />
das wichtigste Beratungsgremium für Verbraucherlogistik im Bereich<br />
Betriebsstoffe. Er ist im Namen des Nordatlantikrats, in Absprache mit den<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörden und anderen relevanten Organen, in allen Belangen<br />
tätig, die mit den Gesamtinteressen der <strong>NATO</strong> in Bezug auf militärische<br />
347
Kraftstoffe, Schmierstoffe, zugehörige Produkte und Gerät sowie der Aufsicht<br />
über das <strong>NATO</strong>-Pipeline-System zusammenhängen.<br />
Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte<br />
Die Pipeline-Managementorganisation Europa Mitte umfasst den<br />
Vorstand bzw. das Direktorium, in dem alle an dem System beteiligten <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten vertreten sind, und das Pipeline-System Europa Mitte selbst.<br />
Auch Vertreter der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden sowie der Generaldirektor der<br />
Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte gehören dem Direktorium an.<br />
Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte<br />
Die Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte ist für den 24-Stunden-Betrieb<br />
des Pipeline-Systems Europa Mitte sowie seiner Lager- und<br />
Verteilereinrichtungen verantwortlich.<br />
Weitere Informationen zu Organisation und Betrieb des Pipeline-Systems<br />
Europa Mitte sind unter folgender Adresse erhältlich:<br />
Pipeline-Betriebsagentur Europa Mitte (CEPMA)<br />
BP 552<br />
78005 Versailles<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 1 3924 4900<br />
Fax: +33 1 3955 6539<br />
Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und<br />
Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />
Im Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />
sind die höchsten Sanitätsdienststellen der Mitgliedstaaten vertreten. Er ist als<br />
zentrales Organ für die Entwicklung und Koordinierung sanitätsdienstlicher<br />
Belange und die fachliche Beratung des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses zuständig.<br />
Traditionell wurden sanitätsdienstliche Belange in der <strong>NATO</strong> vorrangig als<br />
nationale Aufgabe angesehen. Während der überwiegenden Zeit seit<br />
Bestehen des Bündnisses war daher kein Bedarf an der Einrichtung einer<br />
hochrangigen Sanitätsbehörde der <strong>NATO</strong> gegeben.<br />
Im Zusammenhang mit den neuen Aufgaben und Einsatzkonzepten der<br />
<strong>NATO</strong> wird mehr Gewicht auf gemeinsame Operationen gelegt, so dass die<br />
Koordinierung der sanitätsdienstlichen Unterstützung im Rahmen friedenser-<br />
348
haltender Einsätze sowie der Katastrophen- und humanitären Hilfe an<br />
Bedeutung gewonnen hat. Zu diesem Zweck wurde 1994 der Ausschuss der<br />
Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong> eingerichtet. Belgien<br />
stellt den Vorsitzenden und den Sekretär dieses Ausschusses; das Sekretariat<br />
ist bei der Inspektion des Sanitätsdienstes der belgischen Streitkräfte in<br />
Brüssel untergebracht.<br />
Der Ausschuss besteht aus den Inspekteuren der Sanitäts- und<br />
Gesundheitsdienste der Bündnismitglieder, den Inspekteuren der Obersten<br />
<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden (SHAPE und ACLANT) und einem Vertreter des<br />
Internationalen Militärstabs; er tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung<br />
zusammen und legt dem Militärausschuss einen jährlichen Bericht vor. Seit<br />
2001 sind die Inspekteure der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der<br />
Partnerländer zur Teilnahme am Plenartreffen des Ausschusses im EAPR-<br />
Format eingeladen.<br />
Zu den Zielen des Ausschusses der Leiter der Sanitäts- und<br />
Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong> zählen die Verbesserung und Erweiterung der<br />
Absprachen zwischen den Mitgliedstaaten bei Koordinierung,<br />
Standardisierung und Einsatzfähigkeit im sanitätsdienstlichen Bereich sowie<br />
eine Verbesserung des Informationsaustauschs über organisatorische, operative<br />
und verfahrenstechnische Aspekte der Sanitätsdienste in den <strong>NATO</strong>-<br />
Mitglied- und -Partnerstaaten. Seit 1997 sind PfP-Länder zur umfassenden<br />
Teilnahme an der Arbeit der meisten Arbeitsgruppen und seit 1996 zur<br />
Teilnahme am jährlichen medizinischen Seminar des Ausschusses im Rahmen<br />
der PfP eingeladen. Letzteres ist nun in die Plenartreffen integriert.<br />
Die Arbeit des Ausschusses wird mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien koordiniert,<br />
die für den medizinischen Bereich zuständig sind, darunter die <strong>NATO</strong>-<br />
Standardisierungsagentur (NSA), der Gemeinsame Sanitätsausschuss, die<br />
Medizinischen Berater der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, der Ausschuss<br />
Ergonomie und Medizin der Forschungs- und Technologieorganisation, das<br />
Zentrum für Massenvernichtungswaffen und der leitende Sanitätsoffizier im<br />
IMS. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Sanitätsausschusses und der<br />
Vorsitzende der beim Militärischen Amt für Standardisierung angesiedelten<br />
Arbeitsgruppe Allgemeines Sanitäts- und Gesundheitswesen nehmen als<br />
Beobachter an den Plenarsitzungen des Ausschusses teil.<br />
Der Ausschuss der Leiter der Sanitäts- und Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />
hat neun nachgeordnete Arbeitsgruppen, die ihn bei der Wahrnehmung seiner<br />
Aufgaben unterstützen. Sie sind im Folgenden aufgeführt. Alle Arbeitsgruppen<br />
tagen mindestens einmal im Jahr.<br />
Gliederungen, Einsätze und Verfahren der Sanitätsdienste;<br />
Präventivmedizin bei den Streitkräften;<br />
349
Notfallmedizin;<br />
Militärpsychiatrie;<br />
Zahnärztlicher Dienst;<br />
Sanitätsmaterial und Wehrpharmazie;<br />
Kooperation und Koordinierung in der wehrmedizinischen Forschung;<br />
Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltechnologie und Veterinärmedizin;<br />
Sanitätsausbildung.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
COMEDS<br />
COMEDS<br />
c/o Medical Staff Officer<br />
Etat-major du Service Médical<br />
Logistics, Armaments<br />
Quartier Reine Elisabeth<br />
and Resource Division<br />
Rue d’Evere<br />
International Military Staff<br />
1140 Brüssel<br />
<strong>NATO</strong><br />
Belgien<br />
1110 Brüssel - Belgien Tel.: +32 2 707 5551<br />
Fax: +32 2 707 4117 Fax: +32 2 701 3071<br />
ERZEUGERLOGISTIK UND AUSRÜSTUNG<br />
Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren (KNRD)<br />
Innerhalb der <strong>NATO</strong> erfolgt die gemeinschaftliche Suche nach<br />
Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Forschung, Entwicklung und<br />
Produktion von Wehrmaterial und Waffensystemen für die Streitkräfte größtenteils<br />
unter Leitung der KNRD. Die Konferenz tritt zweimal jährlich zu einer<br />
Plenarsitzung unter Vorsitz des Generalsekretärs zusammen. Ständiger<br />
Vorsitzender ist der Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung.<br />
Die KNRD vereint hochrangige Organe, die für die Beschaffung von<br />
Wehrmaterial in den Mitgliedstaaten zuständig sind, Vertreter des<br />
Militärausschusses und der Obersten <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden, die<br />
Vorsitzenden der KNRD-Hauptgruppen und Vertreter weiterer ziviler und<br />
militärischer Behörden mit Zuständigkeit für verschiedene Belange der<br />
Erzeugerlogistik.<br />
Organisation der KNRD<br />
Vertreter der Nationalen Rüstungsdirektoren als Mitglieder der nationalen<br />
Delegation der Mitgliedstaaten nehmen die Routineaufgaben der KNRD wahr<br />
und lenken die Arbeit der KNRD-Gruppen.<br />
350<br />
Die KNRD umfasst folgende nachgeordnete Organe:
• Gruppen, Untergruppen und Arbeitsgruppen, die den drei KNRD-<br />
Hauptrüstungsgruppen unterstehen (<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Marine,<br />
<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe, <strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer und<br />
die <strong>NATO</strong>-Gruppe für Beschaffungswesen);<br />
• die <strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe;<br />
• Ad-hoc-Gruppen der KNRD, die für spezielle Rüstungsprojekte<br />
zuständig sind (z. B. Lenkungsausschuss Bodenüberwachung);<br />
• KNRD-Partnerschaftsgruppen (Gruppe der Nationalen<br />
Kodifizierungsdirektoren, Gruppe der Nationalen Direktoren für<br />
Qualitätssicherung, Sachverständigengruppe für Sicherheitsbelange<br />
bei Transport und Lagerung von Munition und Explosivstoffen, Gruppe<br />
für Standardisierung von Material und technischen Verfahren, Gruppe<br />
für Sicherheit und Eignung von Munition und Explosivstoffen);<br />
• den <strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung der konventionellen Rüstung,<br />
dem Vertreter der Stäbe der Nationalen Rüstungsdirektoren, die<br />
Stabschefs sowie Vertreter der <strong>NATO</strong>-Militärbehörden angehören. Er<br />
ist für das Management des Planungssystems für konventionelle<br />
Rüstung zuständig.<br />
<strong>NATO</strong>-AGENTUR FÜR PLANUNG, ENTWICKLUNG,<br />
PRODUKTION UND LOGISTISCHE BETREUUNG DES<br />
ERWEITERTEN LUFTVERTEIDIGUNGSSYSTEMS<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />
NAMEADSMA<br />
Building 1<br />
620 Discovery Drive<br />
Suite 300<br />
Huntsville, AL 35806, USA<br />
Tel.: +1 205 922 3972<br />
Fax: +1 205 922 3900<br />
<strong>NATO</strong>-AGENTUR FÜR ENTWICKLUNG, PRODUKTION<br />
UND LOGISTISCHE BETREUUNG DER WAFFENSYSTEME<br />
EF 2000 UND TORNADO<br />
Die NETMA ersetzt die frühere Entwicklungs- und Produktionsagentur für<br />
das <strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug und die <strong>NATO</strong>-Agentur für Entwicklung,<br />
351
Produktion und logistische Betreuung des Systems Eurofighter und ist zuständig<br />
für die gemeinsame Entwicklung und Produktion des Eurofighter und des<br />
<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeugs Tornado.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />
NETMA<br />
Inselkammerstr. 12 + 14<br />
Postfach 1302<br />
82008 Unterhaching<br />
Deutschland<br />
Tel.: +49 89 666 800<br />
Fax: +49 89 666 80555\6<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Planung, Entwicklung, Produktion<br />
und logistische Betreuung von Hubschraubern<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />
NAHEMA<br />
Le Quatuor<br />
Bâtiment A<br />
42 Route de Galice<br />
13082 Aix-en-Provence Cedex 2<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 42 95 92 00<br />
Fax: +33 42 64 30 50<br />
<strong>NATO</strong>-Leitstelle für das Flugkörpersystem HAWK<br />
Die <strong>NATO</strong>-Leitstelle für das Flugkörpersystem ist für Produktverbesserungsprogramme<br />
für das Boden-Luft-Flugkörpersystem HAWK zuständig.<br />
352<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei<br />
NHMO<br />
26 rue Galliéni<br />
92500 Rueil-Malmaison<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 147 08 75 00<br />
Fax: +33 147 52 10 99
STANDARDISIERUNG<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation (NSO)<br />
Die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation (NSO) umfasst den <strong>NATO</strong>-<br />
Standardisierungsausschuss, die <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung und<br />
die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur.<br />
Ihre Rolle besteht darin, die Interoperabilität zu verbessern und zur<br />
Fähigkeit der Streitkräfte des Bündnisses beizutragen, miteinander und gegebenenfalls<br />
mit den Streitkräften von Partner- und anderen Ländern bei der<br />
Durchführung ihrer zugewiesenen Aufgaben effektiv zusammenzuarbeiten<br />
sowie sich auf diese Aufgaben vorzubereiten. Dies wird durch Harmonisierung<br />
und Koordination von Standardisierungsbemühungen im ganzen Bündnis<br />
sowie durch die Unterstützung von Standardisierungsvorgängen erreicht.<br />
Gemäß der Politik des Bündnisses werden nationale und <strong>NATO</strong>-Behörden<br />
dazu angehalten, Konzepte, Leitlinien, Verfahren und Pläne zu entwickeln, zu<br />
vereinbaren und umzusetzen, die es ihnen ermöglichen, Interoperabilität zu<br />
erreichen und zu erhalten. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechende<br />
Kompatibilität, Austauschbarkeit bzw. Einheitlichkeit auf den Gebieten Betrieb,<br />
Verfahren, Material, Technik und Administration zu erzielen.<br />
Die NSO wurde im Januar 1995 vom Nordatlantikrat gegründet und im<br />
Jahre 2000 <strong>info</strong>lge einer Standardisierungsprüfung umstrukturiert. Diese<br />
wurde durchgeführt, um den Anforderungen des Washingtoner Gipfeltreffens<br />
von 1999 und den Herausforderungen, die von der auf dem Gipfel beschlossenen<br />
Initiative zur Verteidigungsfähigkeit aufgeworfen wurden, nachzukommen.<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />
Der <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss ist die höchste <strong>NATO</strong>-Behörde<br />
für Gesamtstandardisierungsfragen und untersteht dem Rat.<br />
Er wird von der Gruppe der Vertreter im <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />
unterstützt, die Harmonisierung und Weisungen auf Delegiertenebene<br />
unter der Gesamtleitung und Verwaltung des Ausschusses organisiert. Der<br />
Schwerpunkt der Arbeit der Vertreter liegt auf der Harmonisierung der Standardisierung<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und nationalen Gremien sowie auf der Förderung<br />
der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Standardisierung.<br />
Den Vorsitz im <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Standardisierung führen der<br />
Generalsekretär oder die beiden ständigen Ko-Vorsitzenden, nämlich der<br />
353
Beigeordnete Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung und der Direktor<br />
des Internationalen Militärstabes. Seit September 2000 sind die Partnerländer<br />
direkt an den Tätigkeiten des Ausschusses beteiligt.<br />
<strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung<br />
Die <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung ist eine Stabsgruppe, die dem<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss unterstellt ist. Ihre Hauptaufgabe besteht<br />
in der Harmonisierung von Grundsätzen und Verfahren der Standardisierung<br />
sowie in der Koordinierung von Standardisierungsvorgängen. Sie ist für<br />
Stabskontakte und für die Vorbereitung dazugehöriger Dokumente zuständig.<br />
Unter anderem trägt sie zur Formulierung von militärischen<br />
Standardisierungsforderungen durch die Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörden sowie zum Entwurf der Standardisierungsziele für das<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramm bei. Ihr gehören Vertreter der Obersten<br />
<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden sowie Stabsvertreter des Internationalen<br />
Militärstabes und des Internationalen Stabes an, der die Auftragerteilenden<br />
Stellen für die Standardisierung unterstützt. Diese höchsten <strong>NATO</strong>-Gremien<br />
haben die Befugnis, ihre Unterausschüsse zur Erstellung von<br />
Standardisierungsvereinbarungen und Alliierten Druckschriften anzuweisen.<br />
Bei diesen Unterausschüssen handelt es sich um den Militärausschuss, die<br />
Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, die <strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />
und den <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und<br />
Kommunikationssysteme. Stabsvertreter anderer Gremien und Organisationen<br />
nehmen ebenfalls an der Arbeit der <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung teil.<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur (NSA)<br />
Die <strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur ist ein einziges, integriertes Gremium,<br />
das vom Nordatlantikrat eingerichtet wurde und sich aus Soldaten und<br />
Zivilbediensteten zusammensetzt. Sie untersteht dem <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />
und ist für die Koordinierung von Problemen auf allen Gebieten<br />
der Standardisierung zuständig. Sie bestimmt die Verfahren sowie Planungs-<br />
und Durchführungsabläufe im Zusammenhang mit der<br />
Standardisierung, die im ganzen Bündnis angewendet werden sollen. Sie ist<br />
für die Vorbereitung der Arbeit für die Treffen von <strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss,<br />
dessen Vertretern und <strong>NATO</strong>-Stabsgruppe Standardisierung sowie<br />
für die Gesamtadministration aller Standardisierungsvereinbarungen und Alliierten<br />
Druckschriften zuständig.<br />
Außerdem unterstützt die NSA den Ausschuss Gesamtstreitkräfte und den<br />
Ausschuss Teilstreitkräfte, die beide als Auftragerteilende Stellen für Operative<br />
354
Standardisierung einschließlich Leitlinien fungieren, wie vom Militärausschuss<br />
bevollmächtigt. Die Streitkräfteausschüsse sind für die Entwicklung der operativen<br />
Standardisierung und der Standardisierung der Abläufe in den Mitgliedsländern<br />
zuständig. Wie andere auftragerteilende Stellen erreichen sie dies<br />
durch die Entwicklung von anwendbaren Standardisierungsvereinbarungen<br />
und Alliierten Druckschriften mit den Mitgliedsländern und militärischen <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörden.<br />
Der Direktor der NSA ist für die alltägliche Arbeit von fünf Abteilungen<br />
zuständig. Im Einzelnen sind dies die Abteilungen Politik und Anforderungen,<br />
Gesamt, Marine, Heer und Luft. Die Streitkräfteabteilungen bieten Stabsunterstützung<br />
für die entsprechenden Ausschüsse und sind für die Überwachung<br />
und Harmonisierung der Standardisierungsvorgänge in ihrem Verantwortungsbereich<br />
zuständig.<br />
Die Ausschüsse, in denen jedes Land mit einem Mitglied vertreten ist,<br />
tagen ständig und treffen sich formell einmal im Monat. Entscheidungen werden<br />
normalerweise einstimmig verabschiedet. Da die Standardisierung jedoch<br />
ein freiwilliger Vorgang ist, können Vereinbarungen auch auf Mehrheitsentscheidungen<br />
der Länder beruhen, die an bestimmten Standardisierungsvereinbarungen<br />
teilnehmen. Die Strategischen Befehlshaber sind in jedem Ausschuss<br />
mit einem Stabsmitglied vertreten.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Standardisation Agency<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel<br />
Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 5576<br />
Fax: +32 2 707 5718<br />
E-Mail: NSA@hq.nato.int<br />
ZIVILE NOTFALLPLANUNG<br />
Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />
Der Oberausschuss Zivile Notfallplanung tritt zweimal im Jahr zu einer<br />
Plenarsitzung mit Regierungsvertretern und monatlich in ständiger Sitzung mit<br />
355
Vertretern der nationalen Delegationen bei der <strong>NATO</strong> zusammen. Den Vorsitz<br />
hat der Beigeordnete Generalsekretär für Sicherheitsinvestitionen, Logistik<br />
und Zivile Notfallplanung inne.<br />
Planungsorgane und -ausschüsse für zivile<br />
Notfallplanung<br />
Der Oberausschuss Zivile Notfallplanung koordiniert und lenkt die Arbeit<br />
der neun nachgeordneten Planungsorgane und -ausschüsse, bei denen es<br />
sich im Einzelnen um folgende handelt: Planungsausschuss Hochseeschifffahrt,<br />
Planungsausschuss Europäischer Binnenverkehr, Planungsausschuss<br />
Zivilluftfahrt, Planungsausschuss Ernährung und Landwirtschaft, Planungsausschuss<br />
Industrie, Planungsausschuss Erdölprodukte, Gemeinsamer<br />
Sanitätsausschuss, Planungsausschuss Ziviles Fernmeldewesen, Planungsausschuss<br />
Zivilschutz.<br />
Euro-Atlantische Koordinierungszentrale für<br />
Katastrophenhilfe<br />
Am 29. Mai 1998 wurde im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier eine Euro-Atlantische<br />
Koordinierungszentrale für Katastrophenhilfe gegründet, die vom Direktor des<br />
Direktorats Zivile Notfallplanung geleitet wird und über Mitarbeiter aus dem<br />
Direktorat Zivile Notfallplanung sowie aus <strong>NATO</strong>- und Partnerländern verfügt.<br />
Der Koordinierungszentrale gehört außerdem ein Verbindungsoffizier der<br />
Vereinten Nationen an. Sie soll im Fall einer Katastrophe innerhalb des EAPR-<br />
Gebiets in enger Abstimmung mit dem Büro der Vereinten Nationen für die<br />
Koordinierung Humanitärer Hilfsmaßnahmen (UNOCHA) das Vorgehen der<br />
EAPR-Staaten koordinieren.<br />
In Konsultation mit den Ländern entwickelt die Koordinierungszentrale<br />
darüber hinaus eine Euro-Atlantische Katastrophenhilfsorganisation. Hierbei<br />
handelt es sich um eine nicht ständige Einrichtung, die Personal und<br />
Ausrüstung umfasst, die von den Ländern bereitgestellt werden kann, falls ein<br />
Land, das von einer größeren Katastrophe heimgesucht wurde, um Hilfe nachsucht<br />
356
LUFTVERKEHRSFÜHRUNG UND LUFTVERTEIDIGUNG<br />
Der Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong><br />
(Vormals Ausschuss für die Koordinierung des europäischen Luftraums)<br />
(Siehe Kapitel 8.)<br />
<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />
Der Ausschuss berät den Rat und den Verteidigungsplanungsausschuss<br />
in allen Belangen im Zusammenhang mit der Entwicklung von<br />
Luftverteidigungsprogrammen. Er tagt zweimal im Jahr unter Vorsitz des<br />
Stellvertretenden <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs. (Siehe Kapitel 8.)<br />
Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militärausschusses<br />
Die Arbeitsgruppe Luftverteidigung des Militärausschusses ist ein multinationales<br />
Gremium zur Unterstützung des Militärausschusses. Ihre Aufgabe<br />
besteht in der Prüfung, fachlichen Beratung und Erarbeitung von<br />
Empfehlungen zu Luftverteidigungsfragen im Zusammenhang mit dem integrierten<br />
Luftverteidigungssystem der <strong>NATO</strong>.<br />
Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />
Luftstreitkräfte<br />
Die Managementorganisation für das <strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />
Luftstreitkräfte ist das zuständige Gremium für die Planung und Umsetzung<br />
des Führungssystems zur Unterstützung von <strong>NATO</strong>-Lufteinsätzen. Sie ersetzt<br />
das frühere <strong>NATO</strong>-Führungssystem Luftverteidigung, kurz NADGE (<strong>NATO</strong> Air<br />
Defence Ground Environment System). Die Organisation hat ihren Sitz in<br />
Brüssel. (Siehe Kapitel 8.)<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Air Command Control System (ACCS) Management Agency<br />
NACMA<br />
8 rue de Genève<br />
1140 Brüssel, Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 4111<br />
Fax: +32 2 707 8777<br />
357
FRÜHWARNUNG DURCH LUFTFAHRZEUGE<br />
Das Luftfrühwarnprogramm der <strong>NATO</strong> sah zunächst die Beschaffung<br />
einer eigenen Flotte gemeinsam betriebener und unterhaltener Luftfahrzeuge<br />
sowie die Nachrüstung und Modernisierung von 40 bestehenden NADGE-<br />
Einrichtungen zur Sicherstellung der Interoperabilität mit dem Frühwarnsystem<br />
vor. Diese Einrichtungen sind über neun Länder von Nordnorwegen bis in die<br />
Osttürkei verteilt.<br />
Die umfassendste Maßnahme innerhalb des Programms war die<br />
Beschaffung von 18 <strong>NATO</strong>-E-3A-Flugzeugen in der Zeit von 1982 bis 1985.<br />
Das E-3A-Flugzeug basiert auf dem seit 1977 bei der US-Luftwaffe eingeführten<br />
luftgestützten Frühwarn- und Leitsystem (AWACS). Dieser Flugzeugtyp<br />
beruht auf der Flugzeugzelle der Boeing 707-320B, wobei auf dem Rumpf ein<br />
Rotodom mit einem Durchmesser von 9,2 m angebracht ist, in dem sich die<br />
Radargeräte zur Überwachung sowie zur Freund-Feind-Erkennung befinden.<br />
Im Anschluss daran wurden kurz- und mittelfristige Modernisierungsprogramme<br />
durchgeführt. Das mittelfristige Programm deckt die Luftfrühwarnforderungen<br />
der <strong>NATO</strong> für die Zeit von 1998 bis 2004 ab.<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für das Programm der<br />
luftgestützten Frühwarnung und Überwachung<br />
(NAPMO)<br />
Die NAPMO (<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and Control Programme<br />
Management Organisation, <strong>NATO</strong>-Organisation für das Programm der luftgestützten<br />
Frühwarnung und Überwachung) ist für alle Belange der Leitung und<br />
Durchführung des AEW&C-Programms der <strong>NATO</strong> zuständig und ist dem<br />
Nordatlantikrat direkt unterstellt. Die Organisation umfasst ein Direktorium, das<br />
von einer Management-Agentur (NAPMA) im niederländischen Brunssum,<br />
einem Ausschuss für Rechts-, Vertrags- und Finanzangelegenheiten, einem<br />
Ausschuss Operationen und technische Unterstützung und einer<br />
Lenkungsgruppe Depotinstandsetzung unterstützt wird.<br />
Alle Teilnehmerstaaten sind im Direktorium und seinen Ausschüssen vertreten.<br />
Vertreter des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs, der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber, des Führers der <strong>NATO</strong>-Komponente Luftfrühwarnung und weiterer<br />
<strong>NATO</strong>-Gremien nehmen ebenfalls an den Sitzungen des Direktoriums<br />
und der Ausschüsse teil. Das Direktorium tritt in der Regel zweimal im Jahr<br />
zusammen.<br />
Für die Leitung des Routinebetriebs des Programms ist der NAPMA-<br />
Generaldirektor zuständig. Die <strong>NATO</strong>-Führungszentrale Luftfrühwarnung ist<br />
358
eim Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte Europa (SHAPE) im belgischen<br />
Mons angesiedelt. Das Personal der NAPMA und der Führungszentrale<br />
wird von den Teilnehmerstaaten gestellt.<br />
Der Haupteinsatzflugplatz befindet sich in Geilenkirchen, Deutschland;<br />
seine personelle Besetzung ist ebenfalls Sache der NAPMO-Teilnehmerstaaten.<br />
Stützpunkte in Norwegen, Italien, Griechenland und der Türkei wurden<br />
erheblich modifiziert, um eine vorgeschobene Einsatzunterstützung für den<br />
<strong>NATO</strong>-E-3A-Flugbetrieb sicherzustellen.<br />
Die derzeitigen Mitgliedsländer der NAPMO sind Belgien, Dänemark,<br />
Deutschland, Griechenland, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande,<br />
Norwegen, Portugal, Spanien, Türkei und die Vereinigten Staaten. Polen, die<br />
Tschechische Republik und Ungarn sind Beobachter. Das Vereinigte<br />
Königreich stellt sieben E-3D-Flugzeuge zur Verfügung. Frankreich nimmt aufgrund<br />
der Beschaffung von vier nationalen E-3F-Flugzeugen als Beobachter<br />
an den NAPMO-Sitzungen teil.<br />
Nach der Invasion Kuwaits durch den Irak wurden in der Zeit von August<br />
1990 bis März 1991 Flugzeuge der <strong>NATO</strong>-E-3A-Komponente zur Verstärkung<br />
der Südflanke der <strong>NATO</strong> in den Osten der Türkei verlegt, um den Luft- und<br />
Seeverkehr im östlichen Mittelmeer zu überwachen und eine durchgehende<br />
Überwachung der türkisch-irakischen Grenze sicherzustellen.<br />
Seit Juli 1992 wurden große Teile des Luftfrühwarnungsverbands der<br />
<strong>NATO</strong>, die sowohl die E-3A-Komponente als auch die E-3D-Komponente des<br />
Vereinigten Königreichs umfassten, in das ehemalige Jugoslawien verlegt, um<br />
die Maßnahmen der <strong>NATO</strong> im Zusammenhang mit der Überwachung und<br />
Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und<br />
später die IFOR- und SFOR-Einsätze zu unterstützen (siehe Kapitel 5).<br />
Flugzeuge des französischen E-3F-Kontingents waren ebenfalls daran beteiligt.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and Control Programme<br />
Management Agency (NAPMA)<br />
Akerstraat 7<br />
6445 CL Brunssum<br />
Niederlande<br />
Tel.: +31 45 526 + Durchwahl<br />
Fax: +31 45 525 4373<br />
359
KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSSYSTEME<br />
C3-Organisation der <strong>NATO</strong> (NC3O)<br />
Die C3-Organisation der <strong>NATO</strong> (NC3O) wurde im Jahre 1996 ins Leben<br />
gerufen, um die Bereitstellung eines <strong>NATO</strong>-weiten kosteneffektiven, interoperablen<br />
und sicheren C3-Potenzials (Consultation, Command, Control;<br />
Konsultation und Führung) zu gewährleisten, das die Nutzeranforderungen der<br />
<strong>NATO</strong> durch die Verwendung von gemeinsam finanzierten, multinationalen und<br />
nationalen Mitteln erfüllt. Außerdem gewährleistet die NC3O die Bereitstellung<br />
von Diensten und Unterstützung auf dem C3-Gebiet an <strong>NATO</strong>-Nutzer. Der<br />
<strong>NATO</strong>-C3-Ausschuss (NC3B) überwacht die NC3O.<br />
Bei dem Ausschuss handelt es sich um das höchste multinationale Gremium<br />
für Grundsatzfragen. Er berät den Rat und Verteidigungsplanungsausschuss<br />
über die kollektiven Interessen aller Mitgliedsländer, die das Direktorium<br />
der NC3O stellen. Er setzt sich aus hochrangigen nationalen Vertretern<br />
aus den Hauptstädten, aus Vertretern des Militärausschusses und Strategischen<br />
<strong>NATO</strong>-Befehlshabern und <strong>NATO</strong>-Ausschüssen, die ein Interesse an C3<br />
haben, dem Generaldirektor NC3A sowie dem Leiter der <strong>NATO</strong>-Agentur für<br />
Betrieb und Unterstützung der Kommunikations- und Informationssysteme<br />
(NACOSA) zusammen. Vorsitzender des Ausschusses ist der Stellvertretende<br />
Generalsekretär. Ferner verfügt der Ausschuss über einen Ständigen Vorsitzenden<br />
(den Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung)<br />
und zwei Ko-Vizevorsitzende (den Direktor NHQC3S und einen aus den Kandidaten<br />
der Länder gewählten Ko-Vizevorsitzenden). Der Ausschuss wird von<br />
der Gruppe Nationaler C3-Vertreter (NC3REPS) unterstützt, die als Ständiger<br />
NC3B fungiert. Diese Nationalen C3-Vertreter sind normalerweise ihren nationalen<br />
Delegationen oder ihren militärischen Vertretern bei der <strong>NATO</strong> unterstellt.<br />
Der NC3B wird von einer Untergeordneten C3-Struktur der <strong>NATO</strong> aus<br />
multinationalen Gremien unterstützt, die aus acht Unterausschüssen besteht<br />
(C3-Gesamtanforderungen und Konzepte, Interoperabilität, Frequenzzuweisung,<br />
Informationssysteme, Informationssicherheitssysteme, Kommunikationsnetz,<br />
Identifikation und Navigation). Jeder dieser Ausschüsse verfügt über<br />
eigene nachgeordnete Organe. Die nachgeordneten Organe von NC3B,<br />
NC3REPS und NC3B werden vom C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S) unterstützt.<br />
Hierbei handelt es sich um einen einzigen integrierten zivilen und militärischen<br />
Stab, der vom Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung,<br />
IS und dem Direktor des IMS geleitet wird. Der NHQC3S unterstützt den Rat,<br />
den Militärausschuss, KNRD, Oberausschuss Ressourcen und andere <strong>NATO</strong>-<br />
Ausschüsse in C3-Fragen.<br />
360
Außerdem überwacht der Ausschuss die Arbeit der beiden NC3O-<br />
Agenturen NC3A und NACOSA. Die NC3A befasst sich mit zentraler Planung,<br />
Systemintegrationsplanung, Systemkonstruktion, technischer Unterstützung<br />
und Konfigurationskontrolle. Außerdem stellt sie wissenschaftliche und technische<br />
Beratung und Unterstützung im Bereich C3-Sensorsysteme und operative<br />
Forschung bereit, führt die Beschaffung für ihr zugewiesene Projekte durch<br />
und setzt diese Projekte um. Die NC3A ist in Brüssel (Belgien) und in Den<br />
Haag (Niederlande) angesiedelt. NACOSA übt die operative Kontrolle aus und<br />
wartet die ihr zugewiesenen, aktuell eingesetzten Kommunikations- und<br />
Informationssysteme der <strong>NATO</strong> sowie deren Basiseinrichtungen. Der<br />
Zentralstab der NACOSA ist in Mons (Belgien) angesiedelt.<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultations-, Führungs- und<br />
Kommunikationssysteme (NC3A)<br />
Die <strong>NATO</strong>-C3-Agentur wurde im Juli 1996 als Teil der <strong>NATO</strong>-Strategie zur<br />
Neustrukturierung des C3-Bereiches (Consultation, Command, Control) innerhalb<br />
des Bündnisses ins Leben gerufen. Hierbei wurden die Planungs-,<br />
Wissenschafts-, Entwicklungs- und Beschaffungsfunktionen der<br />
Kommunikations- und Informationssysteme der <strong>NATO</strong> sowie einige C3-<br />
Funktionen zusammengeführt. Dadurch wurde die Fähigkeit des Bündnisses<br />
zur Durchführung seiner neuen Krisenbewältigungsaufgaben verstärkt.<br />
Gleichzeitig wurde seine kollektive Verteidigungsfähigkeit bewahrt. Die NC3-<br />
Agentur bietet zentrale Planung, Systemintegration, Entwurf,<br />
Systemkonstruktion, technische Unterstützung und Konfigurationskontrolle für<br />
C3-Systeme und Installationen der <strong>NATO</strong>. Die Agentur führt die Beschaffung<br />
für ihr zugewiesene Projekte durch und setzt diese Projekte um. Ferner ist sie<br />
für wissenschaftliche und technische Beratung und Unterstützung für die<br />
Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und andere Kunden zu Fragen auf den<br />
Gebieten operative Forschung, Überwachung, Führung von Lufteinsätzen<br />
(einschließlich Flugkörperabwehr, elektronische Kampfführung und luftgestützte<br />
Frühwarnung und Überwachung) sowie Kommunikations- und<br />
Informationssysteme zuständig.<br />
Das Hauptquartier der NC3A befindet sich in Brüssel, Belgien. Der Betrieb<br />
erfolgt jedoch an aufgeteilten Standorten in Brüssel (Planung und<br />
Beschaffung) und Den Haag, Niederlande (Wissenschaftliche Unterstützung).<br />
Derzeit beschäftigt sie etwa 450 zivile Mitarbeiter und Soldaten.<br />
361
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> HQ C3 Staff NC3A Brüssel NC3A Den Haag<br />
<strong>NATO</strong> Headquarters (HQ, Planung und (Wissenschaftliche und<br />
1110 Brüssel Beschaffung) technische<br />
Angelegenheiten)<br />
Belgien 8 rue de Genève P.O. Box 174<br />
Tel.: +32 2 707 4358 1140 Brüssel Oude Waalsdorperweg 61<br />
Fax: +32 2 707 5709 Belgien 2501 CD Den Haag<br />
Tel.: +32 2 707 8267 Niederlande<br />
Fax: +32 2 708 8770 Tel.: +31 70 3142329<br />
Fax: +31 70 3142111<br />
C3-Stab der <strong>NATO</strong> (NHQC3S)<br />
Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> leistet fachliche Unterstützung in C3-Belangen für<br />
den Nordatlantikrat, den Militärausschuss, das NC3-Direktorium, die<br />
Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren, den Oberausschuss<br />
Ressourcen und andere für C3-Aufgaben zuständige Ausschüsse sowie für die<br />
Abteilungen und Direktorate des Internationalen Stabes und des<br />
Internationalen Militärstabes.<br />
Der <strong>NATO</strong>-Unterausschuss Frequenzzuweisung<br />
Das spezialisierte <strong>NATO</strong>-Gremium auf diesem Gebiet ist der <strong>NATO</strong>-Unterausschuss<br />
Frequenzzuweisung. Der Unterausschuss Frequenzzuweisung der<br />
<strong>NATO</strong> handelt als die für Frequenzen zuständige Dienststelle des Bündnisses<br />
und ist das Nachfolgegremium der Alliierten Agentur Funkfrequenzen.<br />
Kooperation auf dem Gebiet der Frequenzzuweisung<br />
in der <strong>NATO</strong><br />
Über den Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> arbeiten die<br />
Länder des Bündnisses in vielen Bereichen der Frequenzzuweisung zusammen.<br />
Hierzu gehören die Festlegung einer Gesamtpolitik für alle Bereiche des<br />
militärisch genutzten Funkfrequenzspektrums und die Festlegung einer<br />
Einzelpolitik für die militärische Verwaltung des 225400-MHz-Bandes, das allgemein<br />
für die Militärflugzeug-, Marine- und Satellitenkommunikation verwendet<br />
wird und aus diesem Grund ausdrücklich in den Verantwortungsbereich<br />
des Unterausschusses Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> fällt. Außerdem besteht<br />
über den Ausschuss Luftverkehrsführung in der <strong>NATO</strong> (vormals Ausschuss<br />
362
Europäische Luftraumkoordinierung) ein enger Kontakt zur Zivilluftfahrt.<br />
Darüber hinaus trifft sich der Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong><br />
regelmäßig mit Vertretern der Zivilbehörden der Mitgliedsländer, um einen ausreichenden<br />
militärischen Zugang zu allgemeinen und reservierten Bereichen<br />
des Spektrums zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Jahre<br />
1995 ein gemeinsamer zivil/militärischer <strong>NATO</strong>-Frequenzvertrag abgeschlossen.<br />
Auf der Kommandoebene sind die beiden Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörden, Alliierter Kommandobereich Europa (ACE) und Alliierter<br />
Kommandobereich Atlantik (ACLANT), für bilaterale Einzelprobleme mit<br />
militärischen Funkfrequenzen in den jeweiligen Staaten und für die<br />
Vorbereitung von Plänen auf der Basis genehmigter Funkfrequenzen zuständig.<br />
Seit 1994 wurde die Kooperation bei der Funkfrequenzzuweisung im<br />
Rahmen der Partnerschaft für den Frieden auf <strong>NATO</strong>-Partnerländer ausgeweitet.<br />
Der Unterausschuss Frequenzzuweisung der <strong>NATO</strong> arbeitet aktiv mit den<br />
Partnerländern zusammen, um den Harmonisierungsbedarf zu berücksichtigen.<br />
Der Gemeinsame Zivil/Militärische <strong>NATO</strong>-Frequenzvertrag wird hierbei<br />
als Basis verwendet, und zwar sowohl im Unterausschuss Frequenzzuweisung<br />
der <strong>NATO</strong> als auch bei der Konferenz der europäischen Post- und<br />
Telekommunikationsbehörden, an der auch Partnerländer teilnehmen.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Frequency Management Sub-Committee<br />
<strong>NATO</strong> Headquarters C3 Staff<br />
1110 Brüssel<br />
Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 5528<br />
Informationssystemdienst der <strong>NATO</strong> (ISS)<br />
Der Informationssystemdienst (ISS) der <strong>NATO</strong> gehört zum Direktorat für<br />
Informationssysteme innerhalb des Exekutivsekretariats. Letzteres untersteht<br />
wiederum dem Büro des Generalsekretärs. Obwohl der ISS verwaltungstechnisch<br />
ein Organ des Internationalen Stabes ist, gehören ihm sowohl Mitarbeiter<br />
des Internationalen Stabes als auch des Internationalen Militärstabes an. Er<br />
unterstützt den Nordatlantikrat, den Verteidigungsplanungsausschuss, den<br />
Militärausschuss sowie nachgeordnete Ausschüsse und Unterstützungsstäbe<br />
im Bereich Informationssysteme. Darüber hinaus leistet der ISS dem<br />
Internationalen Stab und dem Militärischen Amt für Standardisierung<br />
363
Unterstützung bei Systemplanung, -entwicklung und -wartung. Er hilft bei der<br />
Wahrnehmung solcher Aufgaben wie Krisenmanagement, Registratur- und<br />
Dokumentenkontrolldienste, Informationssysteme für Finanz- und<br />
Personalverwaltung sowie Streitkräfteplanung. Er ist für den Betrieb zentraler<br />
DV-Anlagen beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, die Entwicklung und Pflege spezieller<br />
Benutzersoftware, die Ausbildung und Nutzerbetreuung, die Instandhaltung<br />
der Informationssysteme des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers und die Beratung von<br />
Stabsbediensteten bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit<br />
Informationssystemen zuständig.<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der<br />
Kommunikations- und Informationssysteme<br />
(NACOSA)<br />
Die <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der Kommunikationsund<br />
Informationssysteme (NACOSA, <strong>NATO</strong> Communications and Information<br />
System Operating and Support Agency) und ihre nachgeordneten<br />
Einrichtungen verwalten, betreiben und kontrollieren das Kommunikationsund<br />
Informationssystem und die ihr vom NC3B zugewiesenen Einrichtungen<br />
im Auftrag aller Benutzer. Darüber hinaus sind die NACOSA und ihre nachgeordneten<br />
Einrichtungen für operative Unterstützung zuständig, die Hardwareund<br />
Softwarewartung, Mitarbeiterfortbildung, Installation und dazugehörige<br />
Dienste einschließlich Sicherheit für zugewiesene Kommunikations- und<br />
Informationssysteme und autorisierte Benutzer umfasst. In Zusammenarbeit<br />
mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien, privaten Unternehmen und nationalen Stellen<br />
überwachen die NACOSA und ihre nachgeordneten Einrichtungen die Qualität<br />
der Dienste, die autorisierten Benutzern bereitgestellt werden. Die von der<br />
NACOSA und ihren nachgeordneten Einrichtungen durchgeführten<br />
Verwaltungs-, Kontroll-, Betriebs- und Unterstützungstätigkeiten betreffen<br />
sowohl feste Hauptquartiere als auch mobile Streitkräfte. Auf diese Weise werden<br />
die politische Beratung, Führung und Kommunikation aller <strong>NATO</strong>-<br />
Operationen unterstützt.<br />
Die NACOSA umfasst einen Zentralstab mit Sitz in Mons, Belgien, und<br />
wird von der <strong>NATO</strong>-CIS-Schule (CIS = Communication and Information<br />
Systems, Kommunikations- und Informationssysteme) in Latina, Italien, der<br />
Integrierten Software-Unterstützungszentrale, den Einrichtungen für<br />
Fernmeldesicherheit des Alliierten Oberkommandos Europa und der<br />
Operations- und Kontrollorganisation unterstützt. Die NACOSA wird vom<br />
Leiter, NACOSA, verwaltet, der auch die Funktionen von ACOS CIS SHAPE<br />
ausübt. Die Prioritäten der Einsatzgrundsätze sowie Verfahrensfragen werden<br />
von den Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshabern gemeinsam entschieden. Die nicht<br />
einsatzbezogene Leitung wird vom NC3B ausgeübt.<br />
364
ELEKTRONISCHE KAMPFFÜHRUNG<br />
<strong>NATO</strong>-Beratungsausschuss Elektronische<br />
Kampfführung<br />
Der <strong>NATO</strong>-Beratungsausschuss Elektronische Kampfführung wurde 1966<br />
zur Unterstützung des Militärausschusses, der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber<br />
und der Mitgliedstaaten gegründet. Als teilstreitkraftübergreifendes, multinationales<br />
Gremium fördert er die Fähigkeit der <strong>NATO</strong> zur effektiven elektronischen<br />
Kampfführung (EloKa). Der Ausschuss verfolgt die Fortschritte in den einzelnen<br />
Mitgliedstaaten und innerhalb der Integrierten Militärischen Kommandostruktur<br />
bei der Umsetzung vereinbarter EloKa-Maßnahmen. Er ist für die Entwicklung<br />
von Grundsätzen, Leitlinien, Operationen und Ausbildungsforderungen<br />
für den EloKa-Bereich der <strong>NATO</strong> zuständig und wirkt zudem an<br />
der Entwicklung von Führungskonzepten mit. Das EloKa-Potenzial ist ein entscheidender<br />
Faktor für den Schutz der Streitkräfte sowie die Überwachung der<br />
Einhaltung internationaler Übereinkommen und unabdingbare Voraussetzung<br />
für friedenserhaltende und andere Maßnahmen des Bündnisses. Der Ausschuss<br />
trägt auch dazu bei, den Partnerländern im Rahmen der Partnerschaft<br />
für den Frieden die EloKa-Konzepte der <strong>NATO</strong> zu vermitteln.<br />
Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der einzelnen <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
und der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber zusammen. Bei diesen Vertretern<br />
handelt es sich um ranghohe Angehörige nationaler EloKa-Organisationen.<br />
Der Vorsitzende und der Sekretär des Ausschusses sind ständige<br />
Mitglieder der Abteilung Operationsführung des Internationalen Militärstabes.<br />
Es gibt eine Reihe von Unterausschüssen, die sich mit Fragen der DV-Unterstützung,<br />
Ausbildung und Einsatzleitlinien für Elektronische Kampfführung<br />
befassen.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Electronic Warfare Advisory Committee (NEWAC)<br />
Operations Division<br />
International Military Staff<br />
1110 Brüssel<br />
Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 5627<br />
365
METEOROLOGIE<br />
Meteorologiegruppe des Militärausschusses<br />
Die Meteorologiegruppe des Militärausschusses ist ein Expertengremium,<br />
das sich aus nationalen Vertretern und Vertretern der Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber zusammensetzt, die dem Militärausschuss, den Obersten <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshabern und den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten meteorologische Verfahrensrichtlinien<br />
an die Hand geben. Die Gruppe hat für die Sicherstellung einer<br />
möglichst effizienten und effektiven Nutzung nationaler und <strong>NATO</strong>-eigener<br />
Mittel zur wirksamen und zeitgerechten meteorologischen Unterrichtung und<br />
Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte Sorge zu tragen. Der Meteorologiegruppe<br />
stehen zwei ständige Arbeitsgruppen, die Arbeitsgruppe für Operationsführung,<br />
Planung und Kommunikation sowie die Arbeitsgruppe für meteorologische<br />
Gefechtsfeldsysteme und -unterstützung, zur Seite.<br />
Die Arbeitsgruppe für Operationsführung, Planung und Kommunikation<br />
befasst sich mit planerischen und einsatzbezogenen Fragen im Hinblick auf die<br />
meteorologische Unterstützung von Übungen und Operationen der <strong>NATO</strong>.<br />
Außerdem entwickelt sie Kommunikationsmöglichkeiten auf dem Gebiet der<br />
Meteorologie sowie Standardverfahren für die Übertragung und den Austausch<br />
meteorologischer Daten.<br />
Die Arbeitsgruppe für meteorologische Gefechtsfeldsysteme und -unterstützung<br />
fördert gemeinsame Anstrengungen in den Bereichen Forschung und<br />
Entwicklung sowie Interoperabilität und die Entwicklung von Einsatzmöglichkeiten<br />
unter Verwendung moderner meteorologischer Geräte, Verfahren<br />
und Software. Sie nimmt die fachliche Beratung anderer <strong>NATO</strong>-Gruppen in<br />
meteorologischen Fragen wahr und führt Studien zu Fragen wie<br />
Hochwasservorhersagen und künstliche Nebelauflösung durch. Oft sind allgemeine<br />
Wettervorhersagen für die Anforderungen der taktischen Planung oder<br />
die Erfüllung eines Einsatzauftrags nicht ausreichend. Um diesen Mangel zu<br />
beheben, führt die Gruppe einen Bestand von meteorologischen Taktischen<br />
Entscheidungshilfen, die auf nationaler Ebene entwickelt wurden. Zur weiteren<br />
Standardisierung der Nutzung dieser Taktischen Entscheidungshilfen und zur<br />
Verbesserung der Einsatzfähigkeit arbeitet die Gruppe am Aufbau einer<br />
Bibliothek verbindlicher Taktischer Entscheidungshilfen, die allen <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden soll.<br />
Im Rahmen des PfP-Programms hält die Meteorologiegruppe<br />
Jahrestagungen mit den Partnerstaaten ab; zudem hat sie für die<br />
Partnerstaaten ein <strong>Handbuch</strong> Meteorologische Unterstützung erarbeitet. Sie<br />
hat außerdem ein Austauschprogramm für Meteorologen aus <strong>NATO</strong>-<br />
366
Mitgliedstaaten und Partnerstaaten im Rahmen von <strong>NATO</strong>/PfP-Übungen ins<br />
Leben gerufen, um engere Arbeitsbeziehungen auf der operativen Ebene zu<br />
erreichen.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
MCMG Operations Division (IMS)<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel<br />
Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 5538<br />
Fax: +32 2 707 5988<br />
E-MAIL: IMSSMO@HQ.<strong>NATO</strong>.INT<br />
MILITÄRISCHE OZEANOGRAFIE<br />
Die Gruppe Militärische Ozeanografie<br />
Bei der militärischen Ozeanografie handelt es sich um das Studium der<br />
ozeanografischen Bedingungen, von der Temperatur und dem Salzgehalt bis<br />
hin zu Gezeitenbewegungen und Küstenmerkmalen, die sich auf maritime<br />
Operationen auswirken können. Das Thema ist für viele Aspekte von Einsätzen<br />
auf See von Bedeutung, insbesondere für Operationen in den Bereichen<br />
U-Boot-Abwehr, Minenkampfführung und Amphibische Kampfführung. Die<br />
Arbeit der Gruppe Militärische Ozeanografie konzentriert sich darauf, aus<br />
ozeanografischen Gegebenheiten maximale militärische Vorteile für <strong>NATO</strong>-<br />
Streitkräfte zu erzielen.<br />
Die Gruppe Militärische Ozeanografie setzt sich aus nationalen Vertretern,<br />
Vertretern derjenigen <strong>NATO</strong>-Befehlshaber, die einen speziellen maritimen<br />
Schwerpunkt haben, sowie Vertretern des SACLANT-Unterwasserforschungszentrums<br />
zusammen. Sie berät den Obersten Alliierten<br />
Befehlshaber Atlantik (SACLANT), der die Gesamtzuständigkeit für militärischozeanographische<br />
Themen in der <strong>NATO</strong> hat. Eine ständige Untergruppe unterstützt<br />
die Gruppe.<br />
Die Gruppe Militärische Ozeanografie stellt sicher, dass militärisch-ozeanografische<br />
Aktivitäten mit der Strategie des Bündnisses im Einklang stehen.<br />
Zu den Routineaktivitäten der Gruppe gehören die Unterstützung von <strong>NATO</strong>-<br />
367
Operationen und -Übungen, die Entwicklung von Plänen und Grundsätzen für<br />
das Gebiet der militärischen Ozeanografie, die Förderung der Forschung und<br />
Entwicklung auf dem Gebiet der Ozeanografie sowie die Pflege von Kontakten<br />
mit anderen <strong>NATO</strong>- und nationalen Gruppen, einschließlich solcher mit Zuständigkeit<br />
in den Bereichen Meteorologie und Geografie.<br />
Die Gruppe Militärische Ozeanografie fördert aktiv neue Konzepte auf<br />
dem Gebiet der Umweltunterstützung und zeichnet für die Erstellung des<br />
<strong>NATO</strong>-Konzepts der maritimen Schnellen Umweltbewertung (REA) verantwortlich.<br />
Hierbei handelt es sich um eine neue Methode, die neu entwickelte<br />
Technologien wie beispielsweise Computermodelle, modernste Sensoren, Taktische<br />
Entscheidungshilfen (TDA) und Netzwerksysteme verwendet, um an die<br />
Bedürfnisse des Militärbenutzers angepasste, zeitgerechte Unterstützungsformen<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Arbeit der Gruppe berücksichtigt außerdem Anforderungen, die sich<br />
aus der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
(ESVI), der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden sowie dem Erweiterungsprozess<br />
der <strong>NATO</strong> ergeben, und sie ist bei der Stärkung der transatlantischen<br />
Kooperation als Ganzes behilflich.<br />
Die Untergruppe untersucht Probleme im Auftrag der Gruppe und formuliert<br />
entsprechende Empfehlungen und Berichte.<br />
Die Treffen der Gruppe Militärische Ozeanografie finden jährlich statt.<br />
<strong>NATO</strong>-Partnerländer sind im Rahmen des PfP-Programms zur Teilnahme eingeladen.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
MILOC Group<br />
Strategy Division<br />
HQ SACLANT<br />
7857 Blandy Road, Suite 1000<br />
Norfolk, Virginia 23551-2490, USA<br />
Tel.: +1 757 445 3431<br />
Fax: +1 757 445 3271<br />
Website: http://www.saclant.nato.int<br />
368
FORSCHUNG UND TECHNOLOGIE<br />
Forschungs- und Technologieorganisation<br />
Die Aufgaben der Forschungs- und Technologieorganisation umfassen die<br />
Leitung und Koordinierung der <strong>NATO</strong>-Projekte im Bereich Wehrforschung und<br />
-technologie, die Durchführung und Förderung gemeinsamer<br />
Forschungsvorhaben und des technischen Informationsaustauschs zwischen<br />
nationalen Wehrforschungseinrichtungen, die Entwicklung einer langfristigen<br />
<strong>NATO</strong>-Strategie für Forschung und Technologie sowie die fachliche Beratung<br />
in Forschungs- und Technologieangelegenheiten.<br />
Die Forschungs- und Technologieorganisation baut auf der bisherigen<br />
Kooperation im Bereich Wehrforschung und -technologie in der Zuständigkeit<br />
der früheren Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung<br />
sowie der Forschungsgruppe Rüstung auf, die mittlerweile zu der neuen<br />
Organisation zusammengefasst wurden. Die Forschungs- und<br />
Technologieorganisation hat die Aufgabe, gemeinsame Forschungs- und<br />
Informationsaustauschvorhaben durchzuführen und zu fördern, die<br />
Entwicklung und effektive Nutzung der nationalen Wehrforschung und -technologie<br />
mit Blick auf die Erfüllung der militärischen Erfordernisse des<br />
Bündnisses zu unterstützen, einen technischen Vorsprung zu wahren und die<br />
Entscheidungsträger auf <strong>NATO</strong>- und nationaler Ebene zu beraten. Die<br />
Organisation wird von einem umfassenden Netzwerk nationaler Experten<br />
unterstützt und stimmt ihre Tätigkeit mit anderen <strong>NATO</strong>-Gremien ab, deren<br />
Zuständigkeit ebenfalls im Bereich Forschung und Technologie liegt.<br />
Die Forschungs- und Technologieorganisation untersteht sowohl dem<br />
Militärausschuss als auch der Konferenz der Nationalen Rüstungsdirektoren<br />
(KNRD). Sie besteht aus einem Forschungs- und Technologieausschuss und<br />
einer Forschungs- und Technologieagentur und hat ihren Sitz in Neuilly,<br />
Frankreich. Das Gesamtspektrum des Forschungs- und Technologiesektors<br />
wird von sechs Arbeitsgruppen abgedeckt, die sich mit folgenden Themen<br />
befassen:<br />
• Studien, Analyse und Simulation;<br />
• Systeme, Konzepte und Integration;<br />
• Sensortechnologie und Elektronik;<br />
• Informationstechnik;<br />
• Angewandte Fahrzeugtechnik;<br />
• Ergonomie und Medizin.<br />
369
Jede Arbeitsgruppe setzt sich aus nationalen Vertretern, darunter auch<br />
hochqualifizierten Wissenschaftlern, zusammen. Die Arbeitsgruppen stehen in<br />
Verbindung mit militärischen Bedarfsträgern und anderen <strong>NATO</strong>-Gremien. Die<br />
wissenschaftlich-technische Arbeit der Forschungs- und Technologieorganisation<br />
nehmen sogenannte Technische Teams wahr, die für bestimmte Vorhaben<br />
und für begrenzte Zeit eingesetzt werden. Die Technischen Teams führen<br />
Seminare, Symposien, praktische Erprobungen, Vortragsreihen und Ausbildungslehrgänge<br />
durch und sichern die Kontinuität der Expertennetzwerke. Sie<br />
leisten auch einen wichtigen Beitrag zu längerfristigen Planungen.<br />
Zur Erleichterung der Kontakte zu militärischen Bedarfsträgern und anderen<br />
<strong>NATO</strong>-Dienststellen ist ein Teil der RTA-Mitarbeiter im Büro für<br />
Technologische Studien und Koordinierung im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel<br />
tätig. Letztere halten Verbindung mit dem Internationalen Militärstab und der<br />
Abteilung für Verteidigungsunterstützung des Internationalen Stabes. Die<br />
Koordinierung der Maßnahmen in Zusammenhang mit den Partnerländern<br />
wird ebenfalls vorwiegend von Brüssel aus wahrgenommen.<br />
Die Koordinierung der Aktivitäten im Forschungs- und Technologiesektor<br />
mit anderen Teilen der <strong>NATO</strong>-Struktur findet durch die Mitwirkung von<br />
Vertretern der Forschungs- und Technologieorganisation in den einschlägigen<br />
Ausschüssen und ihre Teilnahme an den Sitzungen von Leitungsorganen wie<br />
dem NC3B- und dem Wissenschaftsausschuss der <strong>NATO</strong> statt.<br />
Dementsprechend sind der Generaldirektor NC3A und auch der Direktor des<br />
SACLANT-Unterwasserforschungszentrums, um ein weiteres Beispiel zu nennen,<br />
von Amts wegen Mitglieder im Ausschuss Forschung und Technologie.<br />
Die Abstimmung der Aktivitäten auf dem Forschungs- und Technologiesektor<br />
mit den Mitgliedstaaten nehmen nationale Koordinierungsbeauftragte wahr, die<br />
auch bei der Abwicklung solcher Dinge wie Symposien, Ausschusssitzungen,<br />
Vortragsreihen und Beratungsdiensten behilflich sind.<br />
Im Rahmen des PfP-Programms werden die Kontakte zu den <strong>NATO</strong>-<br />
Partnerstaaten, die nach den Richtlinien des früheren Erweiterungsprogramms<br />
der Beratungsgruppe für Luft- und Raumfahrtforschung und -entwicklung aufgenommen<br />
wurden, vertieft, wobei ein besonderer Schwerpunkt den Ländern<br />
gilt, die in naher Zukunft der <strong>NATO</strong> beitreten werden.<br />
370<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
Research and Technology Agency (RTA)<br />
BP 25<br />
F-92201 Neuilly sur Seine<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 1 5561 22 00
Fax: +33 1 5561 22 99<br />
+33 1 5561 22 98<br />
E-Mail: mailbox@rta.nato.int<br />
Website: http://www.rta.nato.int<br />
AUS- UND FORTBILDUNG<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />
Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom untersteht der Leitung des<br />
Militärausschusses. Ein unabhängiger Beirat berät den Kommandanten und<br />
reicht beim Militärausschuss Empfehlungen für akademische Programme und<br />
Lehrpläne ein. Die Akademie bietet Lehrgänge auf strategischer Ebene zu<br />
militärpolitischen Fragen an, in denen ausgewähltes Personal für <strong>NATO</strong>- bzw.<br />
<strong>NATO</strong>-bezogene Verwendung vorbereitet werden soll, und führt außerdem<br />
weitere Programme und Maßnahmen zur Unterstützung der <strong>NATO</strong> durch.<br />
Offiziere und Beamte der <strong>NATO</strong>-Kooperationspartner nehmen ebenfalls am<br />
Programm der Akademie teil. Kommandant der Akademie ist ein Offizier, mindestens<br />
im Rang eines Generalleutnants, der für jeweils drei Jahre vom<br />
Militärausschuss ernannt wird. Ihm stehen ein ziviler und zwei militärische<br />
Stellvertreter zur Seite, die vom Gastgeberland Italien gestellt werden. Der<br />
Vorsitzende des Militärausschusses ist gleichzeitig Vorsitzender des<br />
Akademischen Beirats der Akademie. Der Lehrkörper der Akademie setzt sich<br />
aus Offizieren und zivilen Beamten zusammen, die in der Regel von den<br />
Außen- und Verteidigungsministerien der Mitgliedstaaten gestellt werden.<br />
Die Akademie wurde 1951 in Paris gegründet und 1966 nach Rom verlegt.<br />
Sie führt neun bis zehn verschiedene Lehrgänge und Seminare pro Jahr durch,<br />
die sich mit Sicherheitsfragen mit Bedeutung für die euro-atlantische<br />
Sicherheitslage befassen und von einem breiten Spektrum hochrangiger<br />
Offiziere der Streitkräfte, hochrangiger Regierungsbeamter sowie von<br />
Akademikern und Parlamentariern genutzt werden. Praktisch alle Aktivitäten<br />
der Akademie stehen sowohl Teilnehmern aus den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten als<br />
auch aus den PfP-Ländern offen. Der Teilnehmerkreis wird von den jeweiligen<br />
nationalen Behörden ausgewählt und finanziert. Seit Kurzem wird auch eine<br />
Reihe von Aktivitäten für Personal aus den Ländern angeboten, die am<br />
Mittelmeer-Dialog der <strong>NATO</strong> beteiligt sind.<br />
Den Stabslehrgang, der zweimal im Jahr stattfindet und 5 1/2 Monate dauert,<br />
besuchen etwa 84 Teilnehmer, die von ihrer jeweiligen Regierung aufgrund<br />
einer nationalen Quote ausgewählt werden. Bei den Teilnehmern handelt es<br />
sich entweder um Offiziere im Rang eines Obersts oder Oberstleutnants oder<br />
371
um Zivilbedienstete vergleichbarer Stellung von den Außen- oder<br />
Verteidigungsministerien sowie sonstigen relevanten Ministerien bzw. nationalen<br />
Institutionen. Die meisten Lehrgangsteilnehmer erwartet anschließend eine<br />
Stabsverwendung bei einer <strong>NATO</strong>-Kommandobehörde oder ein <strong>NATO</strong>-bezogener<br />
Dienstposten auf nationaler Ebene in ihrem jeweiligen Herkunftsland.<br />
Die Lehrgangsinhalte umfassen die internationalen politischen Entwicklungen<br />
in allgemein- und militärpolitischen Fragen der Sicherheit und Stabilität, die die<br />
Mitglied- und Partnerstaaten betreffen. Zu Beginn jedes Lehrgangs werden die<br />
Teilnehmer multinationalen, teilstreitkraftübergreifenden Ausschüssen zugewiesen,<br />
die von Angehörigen des Lehrkörpers der Akademie geleitet werden.<br />
Die täglichen Vorlesungen werden von Gastdozenten, Politikern, hochrangigen<br />
Offizieren und Beamten gehalten. Die Arbeits- und Diskussionsbeiträge der<br />
Teilnehmer sind in erster Linie auf Konsens ausgerichtet.<br />
1991 führte die Akademie erstmalig einen zweiwöchigen Lehrgang für<br />
hochrangige Offiziere und Beamte aus den KSZE-Ländern durch. Im darauffolgenden<br />
Jahr wurde der Lehrgang als Integrierter PfP/OSZE-Lehrgang in den<br />
regulären Lehrplan aufgenommen. Ziel des Lehrgangs ist es, Auftrag,<br />
Grundsätze und sicherheitspolitische Aufgaben der <strong>NATO</strong> sowie ihre<br />
Strukturen und ihren Aufbau zu analysieren und aktuelle sicherheitspolitische<br />
Fragen unter Berücksichtigung der sich wandelnden euro-atlantischen<br />
Sicherheitslage zu erörtern.<br />
Es finden jedes Jahr zwei Lehrgänge auf Generals-/Admiralsebene statt,<br />
die zum besseren Verständnis aktueller militärpolitischer Fragen des<br />
Bündnisses beitragen sollen. Einer dieser Lehrgänge wird in einem Zeitraum<br />
von zwei Wochen im Oktober sowohl an der Verteidigungsakademie als auch<br />
in Brüssel abgehalten und steht Offizieren und Beamten aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />
Staaten offen. Ein zweiter solcher Lehrgang wurde im April 1998 für Teilnehmer<br />
aus <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten sowie für Vertreter aus am Mittelmeer-Dialog beteiligten<br />
Ländern eingerichtet. Der Lehrgang soll durch Förderung von Dialog,<br />
Verständigung und Vertrauensbildung zur Stärkung der regionalen Stabilität<br />
beitragen.<br />
Es wird eine jährliche Kommandantentagung durchgeführt, auf der die<br />
Kommandanten der nationalen Verteidigungsakademien der <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />
Staaten zum Meinungsaustausch über akademische Grundsätze und<br />
Lehrmethoden zusammenkommen. Den Vorsitz führt der Kommandant der<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie.<br />
Die Akademie nimmt als Vollmitglied am Sekretariat des Konsortiums der<br />
Verteidigungsakademien und Sicherheitsstudieninstitute teil, einem nicht zur<br />
<strong>NATO</strong> gehörenden kooperativen Bildungsgremium. In dieser Eigenschaft stellt<br />
die Akademie die schwerpunktmäßige Ansprechstelle für dieses Konsortium<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong> dar.<br />
372
Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein <strong>NATO</strong>-Reserveoffizierlehrgang<br />
abgehalten. Dieser Lehrgang soll Reserveoffiziere aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />
Staaten mit den neuesten für das Bündnis bedeutsamen organisatorischen,<br />
strukturellen und verfahrenstechnischen Entwicklungen vertraut machen und<br />
ihnen einen besseren Einblick in das militärpolitische Umfeld der <strong>NATO</strong> vermitteln.<br />
Die Akademie veranstaltet jedes Jahr in Zusammenarbeit mit einer akademischen<br />
Einrichtung aus einem der PfP-Staaten ein Internationales Forschungsseminar<br />
zur Euro-Atlantischen Sicherheit. Dabei sollen Sicherheitsexperten<br />
aus <strong>NATO</strong>- und Partnerländern zusammenkommen und über wichtige<br />
Themen für die euro-atlantische Sicherheitslage debattieren.<br />
Ein Internationales Forschungsseminar mit Teilnehmerländern des Mittelmeer-Dialogs<br />
wird ebenfalls in jährlichen Abständen veranstaltet.<br />
Die Akademie bietet PfP-Staatsbürgern zweimal im Jahr ein Stipendium<br />
auf dem Gebiet sicherheitspolitischer Studien an.<br />
Mit dem Stipendium sollen individuelle wissenschaftliche Forschungsarbeiten<br />
zu Themen gefördert werden, die für PfP-Staaten von besonderem<br />
Interesse sind, insbesondere Fragen zur Sicherheit im euro-atlantischen und<br />
eurasischen Raum. Viele Arbeiten, die im Rahmen der internationalen Forschungsseminare<br />
vorgetragen und diskutiert werden, sowie Studienarbeiten<br />
von Stipendiaten werden in der Monographie-Reihe der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />
veröffentlicht.<br />
Die Akademie weckt ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl unter ihren<br />
Absolventen und hält jedes Jahr ein Seminar für Ehemalige ab. 1999 ist die<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom in ein neues, extra hierfür errichtetes<br />
Gebäude umgezogen, das größere Räumlichkeiten für mehr Kursteilnehmer<br />
bietet und der Akademie die Wahrnehmung ihrer erweiterten Aufgaben ermöglicht.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Defense College<br />
Via Giorgia Pelosi 1<br />
00143 Rom<br />
Italien<br />
Tel.: +39 06 505 259 (Zentrale)<br />
Fax: +39 06 50525799<br />
373
<strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau<br />
(Deutschland)<br />
Die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule in Oberammergau dient als Ausbildungszentrum<br />
für Militär- und Zivilpersonal des Atlantischen Bündnisses und der Partnerstaaten.<br />
Ihr Lehrangebot wird ständig überarbeitet und aktualisiert, um laufenden<br />
Entwicklungen im Alliierten Kommandobereich Europa sowie im<br />
Alliierten Kommandobereich Atlantik Rechnung zu tragen. Die Vielfalt der jährlich<br />
durchgeführten Lehrgänge umfasst Themen wie Waffeneinsatz, ABC-<br />
Abwehr, Elektronische Kampfführung, Führung, Mobilmachungsstreitkräfte,<br />
multinationale Streitkräfte, Friedenssicherung, Umweltschutz, Krisenmanagement<br />
und Einweisung in die Grundzüge der <strong>NATO</strong>. Die Schule ist dem Obersten<br />
Alliierten Befehlshaber Europa (SACEUR) unterstellt, wird aber als<br />
gemeinsame Einrichtung für beide Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber betrieben.<br />
Ein Beirat aus SHAPE-Mitarbeitern und Angehörigen des Lehrkörpers ist<br />
unterstützend und beratend tätig. Deutschland und die Vereinigten Staaten<br />
stellen Einrichtungen und logistische Unterstützung zur Verfügung; gleichwohl<br />
deckt die Schule die laufenden Kosten mit den Kursgebühren der Lehrgangsteilnehmer<br />
und trägt sich im Wesentlichen selbst.<br />
Die <strong>NATO</strong>-(SHAPE-)Schule geht auf die ersten Jahre des Bündnisses<br />
zurück; ihre Charta und ihren Namen erhielt sie aber erst im Jahr 1975. Viele<br />
Jahre lang lag ihr Hauptschwerpunkt auf Themen im Zusammenhang mit der<br />
<strong>NATO</strong>-Bündnisverteidigung. In letzter Zeit, d. h. seit Einführung des neuen<br />
Strategischen Konzepts der <strong>NATO</strong> im Jahr 1991, hat sich ein grundlegender<br />
Wandel dahin gehend vollzogen, dass Lehrgänge, Ausbildungsveranstaltungen<br />
und Seminare zur Unterstützung der bisherigen und im Entstehen begriffenen<br />
Strategie und Grundsätze, einschließlich der Kooperation und des Dialogs<br />
mit Nichtmitgliedstaaten der <strong>NATO</strong>, in das Angebot aufgenommen<br />
wurden. Seit Beginn der <strong>NATO</strong>-Operationen in Bosnien im Rahmen der IFORund<br />
SFOR-Einsätze (siehe Kapitel 5) leistet die Schule außerdem einen indirekten<br />
Unterstützungsbeitrag zu aktuellen Militäraktionen der <strong>NATO</strong>.<br />
Das Lehrangebot der Schule für 1998 sah 47 Lehrgänge für über 5.500<br />
Teilnehmer aus bis zu 50 Staaten vor. Die Lehrgänge sind in fünf grundlegende<br />
Einsatzbereiche der <strong>NATO</strong> unterteilt: technische Verfahren, <strong>NATO</strong>-Stabsoffiziereinweisung,<br />
<strong>NATO</strong>-Einsatzverfahren, multinationale Einsatzverfahren unter<br />
Führung der <strong>NATO</strong> sowie Foren zur Festlegung aktueller Einsatzgrundsätze.<br />
Zum Lehrkörper der Schule gehören Mitarbeiter aus <strong>NATO</strong>-Staaten sowie<br />
Gastdozenten von <strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und vom <strong>NATO</strong>-Hauptquartier,<br />
aus <strong>NATO</strong>- und PfP-Staaten sowie von internationalen humanitären und zivilen<br />
Organisationen. Bei allen Lehrgängen liegt der Schwerpunkt auf der Weiterbildung<br />
von Offizieren für gemeinsame Einsatzstäbe der <strong>NATO</strong>-Mitglied-<br />
374
und -Nichtmitgliedstaaten, um eine wirksamere Zusammenarbeit zu gewährleisten.<br />
Der Anteil ziviler Lehrgangsteilnehmer ist in den letzten Jahren erheblich<br />
gestiegen; eine deutliche Zunahme ist auch bei den Kontakten der Schule zu<br />
internationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten<br />
Kreuz (IKRK), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen<br />
(UNHCR), der Weltbank sowie zu internationalen Medienvertretern und Nachrichtenagenturen<br />
zu verzeichnen.<br />
Seit 1994 hat die Schule einen Lehrgang zum Thema Reservestreitkräfte<br />
und Mobilmachung im Angebot, an dem Reserveoffiziere aus <strong>NATO</strong>- und PfP-<br />
Staaten teilnehmen.<br />
Die stärksten Erweiterungen im Lehrangebot der Schule haben mit der<br />
Unterstützung des PfP-Programms zu tun. Ein erster Lehrgang über Europäische<br />
Sicherheitskooperation wurde 1991 angeboten. 1993-94 wurde das<br />
Angebot um zusätzliche Lehrgänge erweitert, etwa Verfahrensvorschriften für<br />
Inspektoren/Begleitteams für die Verifikation von KSE-Rüstungskontrollvereinbarungen,<br />
Umweltschutzaufgaben von Offizieren der Streitkräfte, Reservestreitkräfte<br />
sowie Mobilmachung und Friedenssicherung.<br />
1995-96 wurden weitere Lehrgänge eingerichtet, in denen PfP- und<br />
<strong>NATO</strong>-Offiziere auf die Zusammenarbeit in gemeinsamen Stäben vorbereitet<br />
werden sollten; dazu gehören Ressourcenmanagement, <strong>NATO</strong>-Einweisung,<br />
Zivile Notfallplanung/Zivil-Militärische Zusammenarbeit sowie multinationales<br />
Krisenmanagement.<br />
1997 wurde der erste für PfP-Staaten offene Fachlehrgang über ABC-<br />
Melde- und -Warnsysteme durchgeführt. Im selben Jahr richtete die Schule<br />
zwei von der <strong>NATO</strong> finanzierte Lehrgänge für militärisches und ziviles<br />
Führungspersonal der Unterzeichnerstaaten der Allgemeinen Rahmenvereinbarung<br />
zum Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton-Vereinbarung) ein.<br />
Die Lehrgänge konzentrieren sich in erster Linie auf die Rolle von Berufsoffizieren<br />
in einer Demokratie sowie auf Einsatzfragen und -verfahren, die für die<br />
Umsetzung der Vereinbarung von Belang sind. 1998 wurde erstmals ein Lehrgang<br />
für Einsatzstabsoffiziere der <strong>NATO</strong>-Mitglied- und -Partnerstaaten angeboten.<br />
Darin sollen Einsatzstabsoffiziere der <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten in die<br />
<strong>NATO</strong>-Doktrin und -Verfahren eingewiesen werden; Ziel ist insbesondere<br />
deren spätere Umsetzung in gemeinsamen Stäben unter Führung der <strong>NATO</strong><br />
im Rahmen der Friedensunterstützung. Die Kernfunktionen der <strong>NATO</strong> finden<br />
ebenfalls nach wie vor Berücksichtigung, etwa in der 1998 erfolgten Einführung<br />
eines neuen Lehrgangs zur Planung von Luftkriegsoperationen.<br />
Weitere Veränderungen im Lehrplan der Schule gehen auf Erfahrungen<br />
zurück, die im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong>-geführten SFOR-Truppe in Bos-<br />
375
nien gemacht wurden, sowie auf sonstige Entwicklungen innerhalb der Allianz.<br />
So werden zu den multinationalen Lehrgängen der Schule beispielsweise auch<br />
Teilnehmer aus den am Mittelmeer-Dialog der <strong>NATO</strong> beteiligten Ländern entsandt.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong>-Schule (SHAPE)<br />
Am Rainenbichl 54<br />
82487 Oberammergau<br />
Deutschland<br />
Tel.: +49 8822 4477 (Verwaltung für Lehrgangsteilnehmer)<br />
Fax: +49 8822 1035<br />
E-Mail: postmaster@natoschool-shape.de<br />
<strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikations- und<br />
Informationssysteme<br />
Die <strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikations- und Informationssysteme sorgt für<br />
die Fortbildung ziviler und militärischer Mitarbeiter im Betrieb und in der<br />
Instandhaltung von <strong>NATO</strong>-Fernmelde- und -Informationssystemen. Die Schule<br />
veranstaltet auch Einweisungs- und Aufbaulehrgänge sowie Einweisungslehrgänge<br />
für Kommunikations- und Informationssysteme (CIS, Communication<br />
and Information Systems) für Partnerstaaten.<br />
Seit ihrer Gründung im Jahre 1959 hat die Schule eine Reihe von Veränderungen<br />
erfahren; seit 1989 besteht die Schule unter ihrer jetzigen Bezeichnung.<br />
1994 wurden im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden neue Lehrgänge<br />
eingeführt. Seit 1995 bietet die Schule auch Lehrgänge zur<br />
Unterstützung der <strong>NATO</strong>-Streitkräfte im ehemaligen Jugoslawien<br />
(IFOR/SFOR) an.<br />
Gegenwärtig werden über 50 ein- bis zehnwöchige Lehrgänge durchgeführt,<br />
wobei die Zahl der Lehrgangsteilnehmer pro Jahr bei etwa 1.650 liegt.<br />
Die Schule ist in zwei Abteilungen gegliedert, eine für Ausbildung und eine<br />
für Unterstützung. Die Ausbildungsabteilung gliedert sich wiederum in eine<br />
Gruppe Netzwerksysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Übertragungssysteme,<br />
Vermittlungssysteme und Netzwerküberwachung, eine Gruppe<br />
Benutzersysteme, zuständig für Lehrgänge auf dem Gebiet Führungs- und<br />
Informationssysteme, Softwareentwicklung und Programmierung, und eine<br />
Gruppe Informationssicherheit, zuständig für Lehrgänge über Betrieb,<br />
Instandhaltung und Instandsetzung von Kryptogerät. Die Ausbildungsabteilung<br />
führt auch CIS-Fach- und -Einweisungslehrgänge, Lehrgänge auf dem Gebiet<br />
Frequenzmanagement und einen CIS-Lehrgang für Partnerstaaten durch.<br />
376
Die Unterstützungsabteilung nimmt die logistische und administrative<br />
Unterstützung der Ausbildungsabteilung wahr.<br />
Kommandant der Schule ist ein aktiver Offizier aus einem <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaat im Rang eines Obersts. Ein Leitender Ingenieur für<br />
Telekommunikationstechnik fungiert als sein technischer Berater. Aufgaben<br />
wie die Erstellung des jährlichen Lehrgangskatalogs und der<br />
Ausbildungsunterlagen, Erfassung statistischer Daten u. ä. werden von einem<br />
Verwaltungsbüro übernommen.<br />
Die Schule dient als Ausbildungseinrichtung für die beiden Obersten<br />
<strong>NATO</strong>-Kommandobehörden und wird administrativ von AFSOUTH unterstützt.<br />
Sie untersteht der <strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und Unterstützung der<br />
Kommunikations- und Informationssysteme (NACOSA).<br />
Die Schule wird vom italienischen Verteidigungsministerium durch die<br />
Ausbildungsbrigade der italienischen Luftwaffe in Latina unterstützt, mit der sie<br />
gemeinsam in einer Liegenschaft untergebracht ist.<br />
Weitere Informationen zur Schule sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> CIS School<br />
04010 Borgo Piave<br />
Latina<br />
Italien<br />
Tel.: +39 0773 6771<br />
Fax: +39 0773 662467<br />
<strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe<br />
Die <strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe ist für die Konsolidierung der<br />
Einzelausbildung zuständig. Das Ziel ist, bestehende Ausbildungsvereinbarungen<br />
zwischen Mitgliedstaaten zu verbessern und zu erweitern sowie<br />
neue Ausbildungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Gruppe untersteht dem<br />
Militärausschuss und unterhält enge Verbindungen zum Militärischen Amt für<br />
Standardisierung (MAS).<br />
Die Gruppe ermöglicht den Mitgliedstaaten und Militärbehörden der <strong>NATO</strong><br />
den Informationsaustausch über nationale Ausbildungskapazitäten und bietet<br />
ein Forum für Diskussionen und den Meinungsaustausch über einzelne<br />
Ausbildungsthemen. Durch die Festlegung und Förderung von<br />
Ausbildungsprojekten, die sich für eine bilaterale oder multilaterale<br />
Zusammenarbeit anbieten, trägt sie zu qualitativen Verbesserungen der<br />
Ausbildung, zu Kostensenkungen und personellen Einsparungen sowie zu<br />
mehr Standardisierung und Interoperabilität bei. Die Teilnahme einzelner<br />
377
Staaten an gemeinsamen Ausbildungsprojekten erfolgt von Fall zu Fall und<br />
stellt weder eine Wiederholung noch einen Ersatz für nationale<br />
Ausbildungsprogramme dar. Die Gruppe ermutigt einzelne Staaten,<br />
Verantwortung für konkrete Ausbildungsprojekte im Auftrag des Bündnisses<br />
insgesamt oder für mehrere Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Anforderungen<br />
zu übernehmen. Der Tätigkeitsbereich der Gruppe wurde um gemeinsame<br />
Ausbildungsvorhaben für Partnerstaaten erweitert.<br />
Die Arbeit erfolgt über fünf Untergruppen (Gesamt, Marine, Heer,<br />
Luftwaffe und Finanzen) und spezialisierte Arbeitsgruppen, in denen <strong>NATO</strong>und<br />
Partnerländer vertreten sind. Die Aktivitäten der NTG werden von einem<br />
Vollzeit-Stabselement koordiniert, das im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier angesiedelt ist.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
<strong>NATO</strong> Training Group Staff Element<br />
IMS Operations Division<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel, Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 5750<br />
Projektlenkungsausschüsse / Projektbüros<br />
378<br />
Raumverteidigung;<br />
Gefechtsfeld-Aufklärungssystem;<br />
Interoperabilität von Kommunikationssystemen;<br />
Datenfusion;<br />
Jäger F-16;<br />
Bündnisweites Bodenüberwachungspotenzial;<br />
Trägheitsnavigationssysteme für Schiffe;<br />
Panzerabwehrwaffensystem MILAN;<br />
Multifunktionale Informationsweitergabe (Kleindatenstation);<br />
Mehrfachraketenwerfer;<br />
<strong>NATO</strong>-CALS (Continuous Acquisition and Life-Cycle Support)<br />
(Managementausschuss);<br />
<strong>NATO</strong> Improvement Link II;<br />
<strong>NATO</strong>-Informationszentrum ‘Unempfindliche Munition’;<br />
<strong>NATO</strong>-Seefernaufklärer;<br />
Standorte zur Genauigkeitsprüfung von Sensoren und Waffen der <strong>NATO</strong>-<br />
Seestreitkräfte;<br />
<strong>NATO</strong>-Panzerabwehrflugkörper SEA SPARROW;<br />
<strong>NATO</strong>-System SEA GNAT;
Kompaktgeschütz OTO MELARA 76/62;<br />
Flugabwehrsysteme sehr kurzer und kurzer Reichweite.<br />
Weitere Informationen zu den vorstehend aufgeführten Projekten können<br />
bei der Defence Support Division (Abteilung für Verteidigungsunterstützung),<br />
<strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel, oder von folgenden Projektbüros angefordert werden:<br />
Alliance Ground Surveillance Capability<br />
Provisional Project Office (AGS/PPO)<br />
<strong>NATO</strong>, 1110 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 707 + Durchwahl<br />
Fax: +32 2 707 7962<br />
Battlefield Information Collection and Exploitation System (BICES)<br />
8 rue de Genève<br />
1140 Brüssel<br />
Tel.: 32 2 707 + Durchwahl<br />
Fax: 32 2 707 8811<br />
<strong>NATO</strong> Continuous Acquisition and Life Cycle Support Office (CALS)<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel<br />
Tel.: 32 2 707 + Durchwahl<br />
Fax: 32 2 707 4190<br />
<strong>NATO</strong> FORACS Office<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 707 4244<br />
Fax: +32 2 707 4103<br />
E-Mail: Foracs@hq.nato.int<br />
<strong>NATO</strong> Insensitive Munitions Information Centre (NIMIC)<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 707 + Durchwahl<br />
Fax: +32 2 707 5363<br />
E-Mail: idnnim@hq.nato.int<br />
379
KAPITEL 15<br />
DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE<br />
SICHERHEITSRAHMEN<br />
Vereinte Nationen<br />
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa<br />
Europäische Union<br />
Westeuropäische Union<br />
Europarat<br />
381
DER UMFASSENDERE INSTITUTIONELLE<br />
SICHERHEITSRAHMEN<br />
VEREINTE NATIONEN (VN)<br />
Die Charta der Vereinten Nationen (VN) wurde am 26. Juni 1945 in San<br />
Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Am 24. Oktober 1945 wurden die<br />
Vereinten Nationen offiziell begründet.<br />
Artikel 51 der VN-Charta legt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten<br />
Nationen das naturgegebene Recht auf individuelle oder kollektive<br />
Selbstverteidigung fest. Er sanktioniert Maßnahmen, die sie in Ausübung dieses<br />
Rechts ergreifen können, bis der VN-Sicherheitsrat die zur Wahrung des<br />
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Schritte unternommen<br />
hat. Er bestimmt außerdem, dass Maßnahmen, die Mitgliedstaaten<br />
im Rahmen der Bestimmungen dieses Artikels ergreifen, dem Sicherheitsrat<br />
sofort anzuzeigen sind und in keiner Weise dessen Befugnis und Pflicht<br />
berühren, die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder<br />
Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für<br />
erforderlich hält.<br />
Die VN-Charta hat daher für das Nordatlantische Bündnis zweifache<br />
Bedeutung. Erstens bildet sie die juristische Grundlage für die Schaffung des<br />
Bündnisses, und zweitens legt sie die umfassende Verantwortung des<br />
Sicherheitsrats für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit fest. Diese<br />
beiden grundlegenden Prinzipien sind im Nordatlantikvertrag verankert, der am<br />
4. April 1949 in Washington unterzeichnet wurde. Die Präambel zu diesem<br />
Vertrag macht von Anfang an deutlich, dass die Charta der Vereinten Nationen<br />
den Rahmen darstellt, in dessen Grenzen sich das Bündnis bewegt. In der<br />
Einleitung bekräftigen die Mitgliedstaaten des Bündnisses erneut ihren<br />
Glauben an die Ziele und Grundsätze der Charta. In Artikel 1 verpflichten sie<br />
sich zudem, nicht nur internationale Streitfälle auf friedlichem Wege gemäß<br />
den Zielen der Charta zu regeln, sondern sich auch jeder Androhung oder<br />
Anwendung von Gewalt zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten<br />
Nationen unvereinbar ist. In Artikel 5 des Vertrags wird ausdrücklich auf Artikel<br />
51 der Charta Bezug genommen, indem das Recht der Unterzeichnerstaaten<br />
bekräftigt wird, einzeln oder in ihrer Gesamtheit solche Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die sie zu ihrer Selbstverteidigung für erforderlich halten, was auch die<br />
Anwendung von Gewalt einschließt; ferner verpflichtet er die Mitgliedstaaten,<br />
die Anwendung von Waffengewalt zur Wiederherstellung und Bewahrung der<br />
Sicherheit des nordatlantischen Raums zu beenden, wenn der Sicherheitsrat<br />
383
selbst die für die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen<br />
Sicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.<br />
Ein weiterer Verweis auf die Charta der Vereinten Nationen findet sich in<br />
Artikel 7 des Nordatlantikvertrags, der die Unterzeichnerstaaten an ihre Rechte<br />
und Pflichten im Rahmen der Charta erinnert und die primäre Verantwortung<br />
des VN-Sicherheitsrats für die Wahrung von Frieden und Sicherheit erneut<br />
bekräftigt. Und schließlich wurde in Artikel 12 eine Klausel in den Vertrag aufgenommen,<br />
der zufolge dieser nach zehn Jahren überprüft werden muss,<br />
wenn eine der Vertragsparteien darum ersuchen sollte. Sie legte fest, dass die<br />
Überprüfung im Lichte neuer Entwicklungen stattfinden würde, die den Frieden<br />
und die Sicherheit im nordatlantischen Raum beeinflussen und auch den<br />
Abschluss globaler und regionaler Vereinbarungen im Rahmen der VN-Charta<br />
mit einschließen würde.<br />
Der Nordatlantikvertrag trat am 24. August 1949 in Kraft. Keine der<br />
Vertragsparteien hat um eine Überprüfung des Vertrags nach Artikel 12<br />
ersucht, obwohl das Bündnis in jeder seiner Entwicklungsphasen die<br />
Umsetzung des Vertrags einer ständigen Kontrolle unterzogen hat, um seine<br />
Ziele zu wahren. Die direkte Beziehung zwischen dem Vertrag und der Charta<br />
der Vereinten Nationen ist und bleibt ein grundlegendes Prinzip des<br />
Bündnisses.<br />
Von 1949 bis heute blieb die formelle Beziehung zwischen den Vereinten<br />
Nationen und dem Nordatlantischen Bündnis unverändert bestehen und manifestierte<br />
sich in erster Linie in dem juristischen Zusammenhang zwischen ihren<br />
jeweiligen Gründungsdokumenten. Die Kontakte zwischen den Institutionen<br />
der Vereinten Nationen und denjenigen des Bündnisses waren während dieses<br />
Zeitraums sowohl vom Umfang wie vom Inhalt her meistens außerordentlich<br />
begrenzt. 1992 veränderte sich die Situation aufgrund des Konflikts im ehemaligen<br />
Jugoslawien.<br />
Angesichts der wachsenden Konflikte nahmen im Juli 1992 zum<br />
Ständigen Einsatzverband Mittelmeer des Bündnisses gehörende Schiffe<br />
zusammen mit <strong>NATO</strong>-Seefernaufklärern Überwachungsoperationen in der<br />
Adria auf, die ein gegen alle Republiken des ehemaligen Jugoslawien verhängtes<br />
Waffenembargo der Vereinten Nationen unterstützen sollten. Im<br />
November 1992 begannen die <strong>NATO</strong> und die Westeuropäische Union (WEU)<br />
mit Maßnahmen zur Durchsetzung von Resolutionen des VN-Sicherheitsrats,<br />
die darauf abzielten, eine Eskalation des Konflikts durch Verbringung zusätzlicher<br />
Waffen in das Gebiet zu verhindern.<br />
384
Die Bereitschaft des Bündnisses, friedenserhaltende Maßnahmen im<br />
Auftrag des Sicherheitsrats zu unterstützen, wurde in einer formellen Erklärung<br />
der <strong>NATO</strong>-Außenminister im Dezember 1992 fixiert. Die bereits von <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten und der <strong>NATO</strong> als Bündnis ergriffenen Maßnahmen wurden überprüft,<br />
und zudem bekundete das Bündnis seine Bereitschaft zu einer positiven<br />
Reaktion auf weitere mögliche Initiativen des VN-Generalsekretärs, die <strong>NATO</strong><br />
in diesem Bereich um Unterstützung zu ersuchen.<br />
Anschließend wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, zu denen<br />
auch gemeinsame Seeoperationen im Auftrag des <strong>NATO</strong>- und des WEU-Rats,<br />
<strong>NATO</strong>-Luftoperationen, Luftnahunterstützung für die VN-Schutztruppe<br />
UNPROFOR, Lufteinsätze zur Sicherung von VN-„Schutzzonen” und die<br />
Eventualfallplanung für weitere mögliche Optionen der Vereinten Nationen<br />
gehören. Diese Maßnahmen und die Grundlage für ihre Umsetzung werden in<br />
Kapitel 5 beschrieben.<br />
Nach Unterzeichnung der bosnischen Friedensvereinbarung am 14.<br />
Dezember in Paris wurde der <strong>NATO</strong> im Dezember 1995 auf der Grundlage der<br />
Resolution 1031 des Sicherheitsrats ein VN-Mandat zur Umsetzung der<br />
militärischen Aspekte der Friedensvereinbarung erteilt. Eine Schutztruppe<br />
(IFOR) unter <strong>NATO</strong>-Führung begann ihren Einsatz zur Erfüllung dieses<br />
Mandats am 16. Dezember. Einzelheiten des IFOR-Einsatzes und der anschließende<br />
Austausch durch die unter <strong>NATO</strong>-Führung stehende SFOR-Truppe im<br />
Dezember 1996 sind ebenfalls in Kapitel 5 beschrieben. Während der gesamten<br />
Geltungsdauer der Mandate haben beide multinationale Truppen in<br />
Bosnien und Herzegowina am Boden mit anderen internationalen<br />
Organisationen und humanitären Stellen einschließlich denjenigen der<br />
Vereinten Nationen, wie dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten<br />
Nationen (UNHCR) und der Internationalen Polizeitruppe (IPTF), eng zusammengearbeitet.<br />
Nach Gesprächen mit Nicht-<strong>NATO</strong>-Staaten, die Truppen für die SFOR zur<br />
Verfügung stellen, kündigte der Nordatlantikrat im Februar 1998 an, dass die<br />
<strong>NATO</strong>, wenn der VN-Sicherheitsrat das erforderliche Mandat erteilen sollte,<br />
bereit sei, eine multinationale Truppe zusammenzustellen und zu führen, die<br />
nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998 die Arbeit in Bosnien und<br />
Herzegowina fortsetzen würde. Die neue Truppe behält den Namen „SFOR”,<br />
der zum Ausdruck bringt, dass die Lage in Bosnien weiter stabilisiert und die<br />
Grundlagen für einen dauerhaften Frieden in der Region geschaffen werden<br />
müssen.<br />
385
Seit Beginn des Konflikts im Kosovo im Jahre 1998 und während der<br />
gesamten Krise bestanden enge Kontakte zwischen dem Generalsekretär der<br />
Vereinten Nationen und dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär. Die vom Bündnis zur<br />
Unterstützung der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats sowohl während des<br />
Konflikts als auch nach dem Konflikt unternommenen Aktionen und die Rolle<br />
der Kosovo-Schutztruppe (KFOR), die auf der Basis der Resolution 1244 des<br />
VN-Sicherheitsrats vom 12. Juni 1999 gebildet wurde, sind in Kapitel 5<br />
beschrieben.<br />
Abgesehen vom ehemaligen Jugoslawien haben <strong>NATO</strong>-Länder, auch<br />
wenn sie nicht direkt als Bündnispartner beteiligt waren, angesichts sonstiger<br />
Gefahren für den Weltfrieden den Bemühungen des Sicherheitsrats und des<br />
Generalsekretärs der Vereinten Nationen um die Vermeidung von Konflikten<br />
und die Wiederherstellung des Völkerrechtsprinzips ihre Unterstützung und<br />
Zustimmung gewährt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung von<br />
Resolutionen des Sicherheitsrats zum Irak und zur internationalen<br />
Prüfkommission, die die Feststellung und Beseitigung von Massenvernichtungswaffen<br />
und der Produktionskapazitäten für solche Waffen gewährleisten<br />
sollte, forderte das Bündnis Anfang 1998 vom Irak die umfassende Erfüllung<br />
dieser Resolutionen.<br />
Am 25. Februar 1998 gab der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär eine Erklärung heraus,<br />
in der er die Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />
Nationen und dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irak-Krise<br />
begrüßte. Er zollte den diplomatischen Bemühungen und der entschlossenen<br />
Haltung der internationalen Gemeinschaft einschließlich der <strong>NATO</strong>-<br />
Verbündeten Respekt und bestand auf der Notwendigkeit, alle einschlägigen<br />
Resolutionen des Sicherheitsrats uneingeschränkt zu erfüllen. Als der<br />
Nordatlantikrat am 4. März 1998 erneut über die Lage im Irak beriet, begrüßte<br />
er die einstimmige Annahme der Resolution 1154 des Sicherheitsrats über die<br />
Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Generalsekretär der Vereinten<br />
Nationen und dem Irak. Der Nordatlantikrat brachte seine Zustimmung zu den<br />
einschlägigen VN-Entscheidungen zum Ausdruck und unterstrich die<br />
Bedeutung der Stabilität in der Golfregion für die Sicherheit des euro-atlantischen<br />
Raums.<br />
Somit bestehen zwischen der Charta der Vereinten Nationen und dem<br />
Nordatlantikvertrag einerseits und den Institutionen der Vereinten Nationen<br />
und denjenigen des Bündnisses andererseits sowohl juristische als auch enge<br />
praktische Beziehungen. Beide Elemente sind Teil des umfassenderen institutionellen<br />
Rahmens, in dem das Bündnis tätig ist. Andere an diesem Rahmen<br />
beteiligte institutionelle Beziehungen werden im Weiteren beschrieben.<br />
386
ORGANISATION FÜR SICHERHEIT UND<br />
ZUSAMMENARBEIT IN EUROPA (OSZE) 1<br />
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE),<br />
die frühere Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE),<br />
war ursprünglich ein politisches Beratungsforum mit Teilnehmerstaaten aus<br />
Europa, Zentralasien und Nordamerika. Im Januar 1995 wurde sie zur<br />
Organisation.<br />
Der im Jahre 1972 begonnene KSZE-Prozess führte 1975 zur<br />
Verabschiedung der Schlussakte von Helsinki. Dieses Dokument hatte ein<br />
breites Spektrum internationaler Verhaltensnormen und Verpflichtungen für die<br />
Regelung der gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, gegenseitige<br />
vertrauensbildende Maßnahmen insbesondere im politisch-militärischen<br />
Bereich, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die<br />
Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, technischem und wissenschaftlichem<br />
Gebiet zum Inhalt.<br />
Institutionalisierung der OSZE<br />
Am 21. November 1990 wurde beim KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und<br />
Regierungschefs der damals 34 Teilnehmerstaaten die Charta von Paris für ein<br />
Neues Europa verabschiedet. Die Charta setzte den Rat der Außenminister<br />
der KSZE als zentrales Forum für regelmäßige politische Konsultationen ein.<br />
Sie schuf außerdem den Ausschuss Hochrangiger Beamter, um aktuelle<br />
Fragen zu prüfen, die Arbeit des Rats vorzubereiten und dessen<br />
Entscheidungen umzusetzen, und drei ständige Einrichtungen der KSZE: ein<br />
Sekretariat in Prag (das später im Wiener Generalsekretariat aufging), ein<br />
Konfliktverhütungszentrum in Wien und ein Büro für freie Wahlen in Warschau<br />
(das später in Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte<br />
(ODIHR, Office for Democratic Institutions and Human Rights) umbenannt<br />
wurde).<br />
1 Liste der Teilnehmerstaaten: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und<br />
Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien,<br />
Griechenland, Irland, Island, Italien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*,<br />
Jugoslawien**, Kanada, Kasachstan, Kirgisische Republik, Kroatien, Lettland, Liechtenstein,<br />
Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,<br />
Rumänien, die Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien,<br />
Spanien, Tadschikistan, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn,<br />
Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland,<br />
Zypern.<br />
* Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
** Am 8. Juli 1992 wurde Jugoslawien aufgrund der Art seiner Beteiligung am Konflikt in Bosnien und<br />
Herzegowina aus der OSZE ausgeschlossen. Nach der Wahl von Vojislav Koštunica zum<br />
Präsidenten im September 2000 wurde die Bundesrepublik Jugoslawien am 10. November 2000 als<br />
55. Mitgliedstaat in die OSZE aufgenommen.<br />
387
Am 19. Juni 1991 fand das erste Treffen des Rats der Außenminister in<br />
Berlin statt. Der Rat verabschiedete einen Mechanismus zu Konsultation und<br />
Kooperation in Krisensituationen im KSZE-Raum. Dieser Mechanismus wurde<br />
im Falle des ehemaligen Jugoslawien und im Zusammenhang mit<br />
Bergkarabach zur Anwendung gebracht.<br />
Zum Abschluss des Folgetreffens am 9. Juli 1992 in Helsinki verabschiedeten<br />
die Staats- und Regierungschefs der KSZE-Teilnehmerstaaten die<br />
Gipfelerklärung von Helsinki mit dem Titel „Die Herausforderungen des<br />
Wandels”. Die Erklärung verleiht dem gemeinsamen Willen Ausdruck, die<br />
KSZE-Institutionen weiter zu stärken, einen Hohen Kommissar für Nationale<br />
Minderheiten einzusetzen und ein System zu Frühwarnung, Konfliktverhütung<br />
und Krisenbewältigung einschließlich Sondierungs- und Berichterstattungsmissionen<br />
zu entwickeln.<br />
Auf der Stockholmer Tagung des Rats der Außenminister vom 14.<br />
Dezember 1992 wurde ein Übereinkommen über Vergleichs- und<br />
Schiedsverfahren innerhalb der KSZE verabschiedet. Gleichzeitig wurde die<br />
Einsetzung eines KSZE-Generalsekretärs beschlossen.<br />
Der Rat der Außenminister billigte bei seinem Treffen in Rom am 1.<br />
Dezember 1993 neue organisatorische Veränderungen einschließlich der<br />
Einsetzung des Ständigen Ausschusses - des ersten ständigen Gremiums der<br />
KSZE für politische Konsultation und Entscheidungsfindung - und die<br />
Schaffung eines alleinigen Generalsekretariats, beide mit Sitz in Wien. Die<br />
Außenminister zeigten sich daneben besorgt über die Zahl und das Ausmaß<br />
regionaler Konflikte und bekräftigten ihr Eintreten für die Lösung dieser<br />
Konflikte, insbesondere im ehemaligen Jugoslawien. Sie leiteten Schritte zur<br />
Verbesserung der Fähigkeiten der KSZE in den Bereichen Krisenmanagement<br />
und Konfliktverhütung ein und waren sich einig, dass die Beziehungen zu<br />
anderen „europäischen und transatlantischen Organisationen” ausgebaut werden<br />
sollten.<br />
Bei dem Gipfeltreffen in Budapest im Jahre 1994 wurden eine Reihe institutioneller<br />
Entscheidungen zur Stärkung der KSZE getroffen. Eine davon war<br />
die Umbenennung der KSZE in Organisation für Sicherheit und<br />
Zusammenarbeit in Europa (OSZE); andere Entscheidungen betrafen den<br />
Zeitplan für das nächste Treffen der OSZE-Staats- und -Regierungschefs in<br />
Lissabon im Jahre 1996, den Austausch des Ausschusses hochrangiger<br />
Beamter durch den Hohen Rat, der jährlich mindestens zweimal sowie jeweils<br />
vor dem Treffen des Ministerrats zusammentritt und auch als Wirtschaftsforum<br />
tagen kann, weiterhin die Einsetzung des Ständigen Rats (des früheren<br />
Ständigen Ausschusses), der in Wien als reguläres Organ für politische<br />
Konsultation und Entscheidungsfindung zusammentritt, und schließlich der<br />
388
Zeitplan für die Überprüfung der Umsetzung aller KSZE-Verpflichtungen auf<br />
einem Treffen, das in Wien vor jedem Gipfel abgehalten werden soll.<br />
Auf dem Gipfeltreffen in Budapest brachten die KSZE-Staaten ihren politischen<br />
Willen zum Ausdruck, zur Beendigung des bewaffneten Konflikts in<br />
Bergkarabach mit Zustimmung der beteiligten Parteien eine multinationale<br />
KSZE-Friedenstruppe bereitzustellen.<br />
Auf dem OSZE-Gipfel, der im November 1999 in Istanbul stattfand, wurde<br />
entschieden, den politischen Konsultationsprozess innerhalb der OSZE durch<br />
die Einrichtung eines Vorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat der<br />
OSZE sowie einer Operationszentrale für die Planung und Umsetzung von<br />
OSZE-Feldoperationen zu stärken.<br />
Sicherheitsdialog, Rüstungskontrolle, Abrüstung<br />
sowie Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />
Maßnahmen (VSBM)<br />
Zu den Meilensteinen in der Entwicklung der KSZE-Arbeit für Vertrauensund<br />
Sicherheitsbildende Maßnahmen zählt das Stockholmer Dokument von<br />
1986, das in den Wiener Dokumenten von 1990 und 1992 verbessert und<br />
erweitert wurde. Beim Folgetreffen vom Juli 1992 in Helsinki beschlossen die<br />
Teilnehmerstaaten, in Wien das KSZE-Forum für Sicherheitskooperation (FSC)<br />
einzurichten, unter dessen Schirmherrschaft der Sicherheitsdialog gefördert<br />
wird und jetzt neue Verhandlungen über Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie<br />
Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen stattfinden.<br />
Das Forum trat am 22. September 1992 erstmals zusammen. Während<br />
der nächsten beiden Jahre verhandelte das Forum im Rahmen eines in<br />
Helsinki vereinbarten Mandats („Programm für Sofortmaßnahmen”) über eine<br />
Reihe von Dokumenten zu den Themen Rüstungskontrollfragen, Abrüstung,<br />
vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, Stärkung der Sicherheit<br />
sowie Kooperation und Konfliktverhütung.<br />
In der Vorbereitungsphase des KSZE-Gipfels von Budapest wurden im<br />
Dezember 1994 zwei weitere Elemente dieses Programms vereinbart: eine<br />
Neufassung des Wiener Dokuments (Wiener Dokument 1994), das die früheren<br />
Dokumente von Stockholm und Wien zusammenfasste und die 1993 vereinbarten<br />
Texte über Verteidigungsplanung und militärische Kontakte und<br />
Zusammenarbeit einschloss, und ein Dokument über den Allgemeinen<br />
Austausch Militärischer Informationen. Das Gipfeldokument selbst enthielt<br />
neue Grundsätze der Nichtverbreitung und leitete den wichtigen Schritt zur<br />
Vereinbarung eines Verhaltenskodexes für politisch-militärische<br />
389
Sicherheitsaspekte ein, der bedeutsame neue Verpflichtungen zur demokratischen<br />
Kontrolle und zum Einsatz von Streitkräften umfasste.<br />
Im Rahmen der konventionellen Rüstungskontrolle unterzeichneten am<br />
19. November 1990 bei der Eröffnung des KSZE-Gipfels in Paris 22<br />
Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und des (früheren) Warschauer Pakts den weitreichenden<br />
Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE), der die konventionellen<br />
Streitkräfte in Europa vom Atlantik bis zum Ural begrenzt. Der<br />
Vertrag trat am 9. November 1992 in Kraft. Seiner Unterzeichnung folgten<br />
Verhandlungen über die Schlussakte zum Vertrag KSE-1A, die<br />
Einschränkungen der militärischen Truppenstärke einführte sowie zusätzliche<br />
Stabilisierungsmaßnahmen festlegte. Sie wurde im Rahmen des KSZE-Gipfels<br />
von Helsinki am 10. Juli 1992 unterzeichnet.<br />
In der Friedensvereinbarung von Dayton aus dem Jahre 1995 wurde die<br />
Aushandlung Vertrauens- und Sicherheitsbildender Maßnahmen (VSBM) zwischen<br />
den Gebietseinheiten von Bosnien und Herzegowina und eines<br />
Rüstungskontrollsystems zwischen den Beteiligten der Dayton-Vereinbarung<br />
gefordert. Diese Verhandlungen fanden 1996 unter der Schirmherrschaft der<br />
OSZE statt. Persönliche Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden leiteten<br />
die Verhandlungen und halfen bei der Umsetzung. Eine Zelle des OSZE-<br />
Sekretariats in Wien ist für die Organisation der notwendigen Inspektionen, an<br />
denen mehrere OSZE-Teilnehmerstaaten mitgewirkt haben, verantwortlich.<br />
Beim OSZE-Gipfeltreffen im November 1999 in Istanbul wurden ein<br />
Geänderter KSE-Vertrag mit nunmehr 30 Unterzeichnerstaaten und ein überarbeitetes<br />
Wiener Dokument (Wiener Dokument 1999) unterzeichnet.<br />
1999 beschloss das OSZE-Forum für Sicherheitskooperation außerdem<br />
die Sondierung von Methoden zur Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen.<br />
Konfliktverhütung und Krisenmanagement<br />
Gemäß der Erklärung beim Gipfeltreffen von Helsinki im Jahre 1992 hat<br />
die OSZE eine Reihe von Methoden entwickelt, die darauf abzielen, im<br />
Rahmen ihres Auftrags zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung offizielle<br />
Delegationen und persönliche Vertreter des amtierenden Vorsitzenden für<br />
Sondierungs-, Berichterstattungs-, Beobachtungs- und Vermittlungszwecke in<br />
potenzielle Spannungs- oder Konfliktgebiete zu entsenden.<br />
Das Amt des OSZE-Kommissars für Nationale Minderheiten hat beispielsweise<br />
die Aufgabe, Missionen vor Ort durchzuführen und bei den ersten<br />
Anzeichen von Spannung vorbeugende Diplomatie zu betreiben. Die Rolle des<br />
1992 gegründeten Amts besteht darin, eine rasche Beseitigung ethnischer<br />
390
Spannungen anzustreben, die den Frieden, die Stabilität und die freundschaftlichen<br />
Beziehungen zwischen OSZE-Staaten gefährden könnten.<br />
Im Laufe der letzten Jahre wurden solche OSZE-Maßnahmen im Kosovo,<br />
im Sandžak, in der Wojwodina, in Skopje, Georgien, Estland, Tadschikistan,<br />
Moldau, Lettland, Bergkarabach und Tschetschenien in die Tat umgesetzt. Vom<br />
September 1992 an übernahm die KSZE sanktionsunterstützende Aufträge<br />
(SAM) in Albanien, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien 2 , Kroatien, Rumänien und Ungarn und half so bei der Überwachung<br />
der Umsetzung von den VN verhängter Sanktionen gegen die<br />
Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro).<br />
1996 organisierte die OSZE die Parlamentswahlen in Bosnien und<br />
Herzegowina nach der Friedensvereinbarung von Dayton und im September<br />
1997 die anschließenden Kommunalwahlen. 1997 half der Persönliche<br />
Vertreter des amtierenden OSZE-Vorsitzenden, eine politische Lösung für die<br />
Krise in Albanien zu finden. Die OSZE beobachtete die daraus resultierenden<br />
Wahlen.<br />
Der Kosovo-Konflikt und die internationale Intervention zur Beendigung<br />
des Konflikts und zur Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität stellten<br />
zusammen eine der größten Herausforderungen dar, der sich die OSZE<br />
stellen musste. Die Entwicklungen in der Provinz stellen die Organisation im<br />
Hinblick auf Ressourcen, Personal und Zeit auch weiterhin vor große<br />
Anforderungen. Die wachsende Beziehung zwischen der OSZE und der <strong>NATO</strong><br />
ist ein wichtiges Nebenprodukt der Krise, deren Konsequenzen noch viele<br />
Jahre lang weit oben auf der internationalen Tagesordnung stehen werden.<br />
Von Januar bis März 1998 führte die OSZE eine Kosovo-Verifikationsmission<br />
durch, um die Einhaltung der Waffenstillstandsvereinbarungen, die als<br />
Ergebnis der <strong>NATO</strong>-Intervention zur Unterstützung der Resolution 1199 des<br />
VN-Sicherheitsrats getroffen worden waren, auf dem Boden zu überwachen.<br />
Die <strong>NATO</strong> führte eine parallele Luftüberwachungsmission durch. Beide Missionen<br />
wurden von der Resolution 1203 des VN-Sicherheitsrats gebilligt.<br />
Die <strong>NATO</strong> bildete eine spezielle militärische Einsatzgruppe, um bei der<br />
Evakuierung der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE in einem Notfall behilflich<br />
zu sein, falls ein Wiederaufflammen des Konflikts die Mission gefährden<br />
sollte.<br />
Die OSZE-Mission überwachte Verletzungen der Menschenrechte auf beiden<br />
Seiten der ethnischen Grenze, kam jedoch zu dem Schluss, dass es überzeugende<br />
Beweise für das Leiden auf Seiten der Kosovo-Albaner gab, das<br />
2 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
391
vom jugoslawischen und serbischen Militär- und Sicherheitsapparat verursacht<br />
worden war.<br />
Anfang 1999 führten provokative Handlungen auf beiden Seiten zu einem<br />
Wiederaufflammen der Lage im Kosovo. Einige dieser Vorfälle wurden durch<br />
die Vermittlungsbemühungen der OSZE-Verifikatoren entschärft, aber die<br />
Eskalation der serbischen Offensive gegen die Kosovo-Albaner führte Mitte<br />
Januar 1999 zu einer weiteren Verschlechterung der Lage. Am 20. März 1999<br />
wurde die Kosovo-Verifikationsmission zum Rückzug aus der Region gezwungen,<br />
als ihr die Behinderung durch serbische Streitkräfte die Erfüllung ihrer<br />
Aufgabe unmöglich machte.<br />
Die OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) wurde vom Ständigen Rat der<br />
OSZE am 1. Juli 1999 gegründet, um die Führungsrolle innerhalb des<br />
Gesamtrahmens der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo (UNMIK) beim<br />
Aufbau von Institutionen und Demokratie sowie bezüglich der Menschenrechte<br />
zu übernehmen. Seither hat die OSZE-Mission eine Reihe von Büros vor Ort<br />
und regionalen Zentren im Kosovo eingerichtet und arbeitet mit anderen internationalen<br />
und nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um eine demokratische,<br />
stabile Zukunft für den Kosovo aufzubauen. Zu ihrer Arbeit gehört die<br />
Förderung der Entwicklung von Fortbildungsaktivitäten für demokratische politische<br />
Parteien, der Aufbau von Kontakten zu nichtstaatlichen und zivilen<br />
Strukturen, die Beschäftigung mit Menschenrechtsfragen und die Hilfe bei der<br />
Integration von Ausbildung über die Menschenrechte sowie deren Schutz in<br />
soziale Strukturen, die Teilnahme an der Einrichtung von Gerichtsinstitutionen<br />
und an Ausbildung und Aufbau der Polizei, die Unterstützung bei der<br />
Bewältigung von Problemen der zivilen und Wählerregistrierung sowie<br />
Hilfestellung beim Aufbau von Medien- und Senderstrukturen, die die Freiheit<br />
von Presse- und Informationsaktivitäten im Kosovo unterstützen.<br />
Das OSZE-Sicherheitsmodell<br />
Auf dem Budapester Gipfeltreffen vom 5. bis 6. Dezember 1994 leiteten<br />
die OSZE-Staats- und -Regierungschefs eine allgemeine und umfassende<br />
Diskussion über sämtliche Sicherheitsaspekte ein, die darauf abzielte, unter<br />
Berücksichtigung der in anderen Teilnehmerstaaten zu diesem Thema laufenden<br />
Debatten ein Sicherheitskonzept für das 21. Jahrhundert zu entwickeln.<br />
Mit der Erklärung beim Gipfeltreffen 1996 in Lissabon zu einem<br />
Gemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell für Europa im 21.<br />
Jahrhundert wurde erneut bestätigt, dass die europäische Sicherheit der breit<br />
angelegten Zusammenarbeit und Koordinierung der Teilnehmerstaaten sowie<br />
europäischer und transatlantischer Organisationen bedarf, und die OSZE als<br />
das am besten geeignete Forum bezeichnet, um die Zusammenarbeit und<br />
392
gegenseitige Ergänzung dieser Organisationen und Institutionen zu verbessern.<br />
Auf dem Gipfel wurde die Entwicklung einer Charta zur europäischen<br />
Sicherheit in Angriff genommen, die die Stärkung der Sicherheit und Stabilität<br />
in der Region sowie die Verbesserung der operativen Fähigkeiten der OSZE<br />
zum Ziel hat. In der Erklärung kam auch die Absicht der OSZE zum Ausdruck,<br />
die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken, die<br />
in ihren Aktionen offen und voraussagbar sind, deren Mitglieder einzeln und in<br />
ihrer Gesamtheit an OSZE-Grundsätzen und -Verpflichtungen festhalten und<br />
deren Mitgliedschaft auf umfassenden und freiwilligen Verpflichtungen basiert.<br />
Der nächste Schritt bei der Entwicklung des Sicherheitsmodells war das<br />
OSZE-Ministertreffen in Kopenhagen im Dezember 1997, bei dem eine<br />
Entscheidung zu Richtlinien für eine Charta von OSZE-Dokumenten über die<br />
Europäische Sicherheit getroffen wurde. Diese Charta von Dokumenten wird<br />
im Rahmen der Entwicklung einer Plattform für Kooperative Sicherheit erstellt,<br />
deren Ziel darin besteht, die Zusammenarbeit zwischen sich gegenseitig stärkenden<br />
Institutionen 3 in einer nicht hierarchischen, aktionsorientierten und<br />
wirksamen Weise zu verbessern.<br />
Die Charta zur europäischen Sicherheit wurde auf dem OSZE-Gipfel im<br />
November 1999 in Istanbul verabschiedet. Sie spiegelte mehrere politische<br />
Initiativen wider, darunter die Entwicklung der Rolle der OSZE bei friedenserhaltenden<br />
Operationen, die Verabschiedung einer Plattform für Kooperative<br />
Sicherheit, die Gründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe und<br />
Kooperation (REACT), damit die OSZE schnell auf Forderungen nach ziviler<br />
Unterstützung und nach umfangreichen zivilen Operationen vor Ort reagieren<br />
kann, die Erweiterung der Fähigkeit der OSZE zur Durchführung von<br />
Polizeiaktivitäten, die Einrichtung einer Operationszentrale für die Planung und<br />
Umsetzung von OSZE-Operationen vor Ort sowie die Stärkung des politischen<br />
Konsultationsprozesses innerhalb der OSZE durch Gründung eines<br />
Vorbereitungsausschusses unter dem Ständigen Rat der OSZE.<br />
Die Plattform für Kooperative Sicherheit zielt darauf ab, die gegenseitige<br />
Kooperation mit zuständigen Organisationen weiter zu stärken und zu entwickeln.<br />
In Istanbul drückten die Staats- und Regierungschefs ihre prinzipielle<br />
3 Der Begriff „sich gegenseitig stärkende Institutionen” im Sicherheitsbereich, die vorher als „ineinander<br />
greifende Institutionen” bezeichnet wurden, lässt sich auf die Erklärung von Rom über Frieden<br />
und Zusammenarbeit zurückführen, die auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Rom im November 1991 herausgegeben<br />
wurde. In ihr wird anerkannt, dass die Herausforderungen, die sich in dem neuen<br />
Europa stellen würden, nicht von einer Institution allein, sondern nur in einem Geflecht ineinander<br />
greifender Institutionen, das die Staaten Europas und Nordamerikas miteinander verbindet, aufgegriffen<br />
werden könnten. Die <strong>NATO</strong>-Staaten würden deshalb auf eine neue europäische<br />
Sicherheitsarchitektur hinarbeiten, in der sich die <strong>NATO</strong>, die KSZE (später OSZE), die Europäische<br />
Gemeinschaft, die WEU und der Europarat ergänzen und in der andere regionale<br />
Kooperationsstrukturen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen würden.<br />
393
Bereitschaft zum Einsatz der Ressourcen von internationalen Organisationen<br />
und Einrichtungen, deren Mitglieder sie sind, zur Unterstützung der Arbeit der<br />
OSZE aus.<br />
Zusammenarbeit des Bündnisses mit der OSZE<br />
Als einziges Forum, in dem alle Länder Europas sowie Kanada und die<br />
Vereinigten Staaten vereint sind, stellt die Organisation für Sicherheit und<br />
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eine Hauptkomponente der europäischen<br />
Sicherheitsarchitektur dar. Sie bildet einen umfassenden Kooperationsrahmen<br />
im Bereich der Menschenrechte, der Grundfreiheiten, der Demokratie, der<br />
Rechtsstaatlichkeit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.<br />
Das Bündnis hat die KSZE/OSZE seit ihrer Gründung aktiv unterstützt und<br />
gehörte zu den Befürwortern der Institutionalisierung des KSZE-Prozesses, die<br />
beim Pariser KSZE-Gipfeltreffen von 1990 vereinbart wurde. Bei ihrem<br />
Gipfeltreffen in Rom im November 1991 bestätigte die Allianz ihre Verpflichtung<br />
für den KSZE-Prozess und bezeichnete die Aufgaben der KSZE und der<br />
Allianz bei der Entwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Europa als<br />
komplementäre Vorhaben. In Anerkennung der Tatsache, dass die Sicherheit<br />
der Verbündeten untrennbar mit derjenigen anderer europäischer Staaten verbunden<br />
ist, betrachtete die Allianz den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen<br />
den mit Sicherheit befassten Institutionen als wichtigen Faktor bei der<br />
Entschärfung von Krisen und der Verhütung von Konflikten.<br />
Die der KSZE von der <strong>NATO</strong> zugeschriebene Bedeutung wurde in Oslo im<br />
Juni 1992 weiter hervorgehoben. Die Außenminister der Allianz bekundeten<br />
ihre Bereitschaft, friedenserhaltende Operationen unter der Ägide der KSZE zu<br />
unterstützen und dabei auch Ressourcen und Erfahrungen des Bündnisses zur<br />
Verfügung zu stellen. Diese wichtige Entscheidung ebnete den Weg zu einer<br />
verbesserten Zusammenarbeit der <strong>NATO</strong> mit der KSZE, insbesondere im<br />
Zusammenhang mit neuen Aufgaben der Allianz wie friedenserhaltenden<br />
Operationen.<br />
Von Dezember 1991 an fanden der Dialog und die Zusammenarbeit der<br />
<strong>NATO</strong> mit ihren Partnerländern in Mittel- und Osteuropa und der ehemaligen<br />
Sowjetunion im Rahmen des Nordatlantischen Kooperationsrats (NAKR) statt.<br />
Der NAKR erzielte konkrete Ergebnisse in einer Reihe wichtiger Bereiche wie<br />
unter anderem der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen, Abrüstung und<br />
Rüstungskontrolle und Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung. Der<br />
Prozess stellte einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong>-Verbündeten und Partnerstaaten dar und unterstützte dabei die<br />
Rolle der KSZE/OSZE in diesen Bereichen.<br />
394
Eine stärkere, funktionalere Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und ihren<br />
NAKR-Partnern nahm 1997 langsam Gestalt an, als der Euro-Atlantische<br />
Partnerschaftsrat (EAPR) an die Stelle des NAKR trat. Der EAPR bildet<br />
den Gesamtkooperationsrahmen für die <strong>NATO</strong> und ihre Partnerstaaten, einschließlich<br />
der Partnerschaft für den Frieden (PfP), und hebt ihn auf eine qualitativ<br />
neue Ebene. Ein als Politisch-Militärischer Lenkungsausschuss/Ad-hoc-<br />
Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung bezeichnetes<br />
Gremium, das innerhalb des EAPR-Rahmens tätig ist, stellt ein wichtiges institutionelles<br />
Bindeglied zur OSZE dar. Ein Vertreter des amtierenden OSZE-<br />
Vorsitzenden nimmt regelmäßig an ihren Sitzungen teil und hält Vorträge über<br />
aktuelle, für die Gruppe relevante OSZE-Themen. Diese formalisierte<br />
Regelung ist für den Bereich der Friedenserhaltung besonders wichtig. Sie ist<br />
ein Beleg für die Komplementarität und Transparenz, die die Entwicklung der<br />
Zusammenarbeit im Bereich der Friedenserhaltung kennzeichnet, welche derzeit<br />
im EAPR- und PfP-Rahmen stattfindet.<br />
Seit ihrem Budapester Gipfel im Dezember 1994 war die OSZE an einer<br />
breit angelegten und umfassenden Diskussion über alle Aspekte der Sicherheit<br />
beteiligt, deren Ziel die Entwicklung eines Sicherheitskonzepts für das 21.<br />
Jahrhundert sein sollte.<br />
Im Dezember 1996 bekräftigten die OSZE-Staats- und -Regierungschefs<br />
in ihrer Erklärung zum Lissaboner Gipfel über ein gemeinsames und umfassendes<br />
europäisches Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert erneut, dass<br />
die europäische Sicherheit größtmögliche Zusammenarbeit und Koordinierung<br />
der Teilnehmerstaaten sowie europäischer und transatlantischer<br />
Organisationen erfordert. Sie brachten auch ihre Absicht zum Ausdruck, die<br />
Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsorganisationen zu verstärken. Die<br />
Allianz leistete in diesem Zusammenhang ihren Beitrag zu der OSZE-<br />
Diskussion über das Sicherheitsmodell.<br />
In ihrer Madrider Erklärung von 1997 über die euro-atlantische Sicherheit<br />
und Zusammenarbeit erkannten die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong><br />
die OSZE als die umfassendste europäische Sicherheitsorganisation an. Sie<br />
betonten die wichtige Rolle, die sie bei der Sicherung des Friedens sowie der<br />
Stabilität und Sicherheit in Europa spielt, und hoben die Bedeutung der von der<br />
OSZE übernommenen Grundsätze und Verpflichtungen als Grundlage für die<br />
Entwicklung umfangreicher und kooperativer europäischer Sicherheitsstrukturen<br />
hervor.<br />
In Madrid bekräftigte die <strong>NATO</strong> auch ihre fortdauernde Unterstützung<br />
sowohl für die Arbeit der OSZE an einem Gemeinsamen und Umfassenden<br />
Europäischen Sicherheitsmodell für das 21. Jahrhundert als auch für die Idee<br />
der Entwicklung einer Charta zur europäischen Sicherheit gemäß der auf dem<br />
Lissaboner OSZE-Gipfel 1996 getroffenen Entscheidungen.<br />
395
Das auf dem OSZE-Ministertreffen im Dezember 1997 in Kopenhagen<br />
vereinbarte Gemeinsame Konzept für die Entwicklung der Zusammenarbeit<br />
zwischen sich Gegenseitig Stärkenden Institutionen enthält eine Reihe von<br />
Grundsätzen und Verpflichtungen für den Ausbau der Zusammenarbeit dieser<br />
Organisationen und Institutionen im Sinne der Plattform für Kooperative<br />
Sicherheit. Im Rahmen der entsprechenden Organisationen und Institutionen,<br />
denen sie angehören, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten, dafür zu sorgen,<br />
dass die Organisationen und Institutionen an der Plattform festhalten. Als erste<br />
praktische Schritte zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der OSZE<br />
und diesen Organisationen und Institutionen schreibt das Gemeinsame<br />
Konzept regelmäßige Kontakte vor, die auch Treffen einschließen und in einem<br />
kontinuierlichen Rahmen des Dialogs, einer verbesserten Transparenz und der<br />
praktischen Zusammenarbeit ablaufen. Dabei werden auch Verbindungsoffiziere<br />
oder Ansprechstellen, die wechselseitige Vertretung bei entsprechenden<br />
Treffen und sonstige Kontakte angeführt, die dazu dienen sollen, das<br />
Verständnis für die Konfliktverhütungsinstrumente der jeweiligen Organisation<br />
zu fördern. Die <strong>NATO</strong> und die OSZE haben ihre Beziehungen auf der<br />
Grundlage des Gemeinsamen Konzepts ausgebaut.<br />
Das Engagement des Bündnisses zur Förderung von Sicherheit,<br />
Wohlstand und Demokratie im gesamten euro-atlantischen Raum wurde im<br />
überarbeiteten Strategischen Konzept und in anderen Dokumenten unterstrichen,<br />
die von den Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> auf dem<br />
Washingtoner Gipfeltreffen im April 1999 herausgegeben wurden. Die <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedstaaten geben somit sowohl den grundlegenden Prinzipien der OSZE<br />
als auch ihrem umfassenden und kooperativen Sicherheitsansatz ihre volle<br />
Unterstützung. Diese Unterstützung manifestiert sich in Erklärungen des<br />
Bündnisses über seine Bereitschaft, OSZE-Bemühungen zur Stärkung der<br />
europäischen Sicherheit und Stabilität und insbesondere friedenserhaltende<br />
Operationen, für die die OSZE verantwortlich zeichnet, zu unterstützen. Der<br />
Fortschritt bei der Definition des Beitrags der OSZE zu friedenserhaltenden<br />
Operationen spiegelt sich in ihrer Charta zur Europäischen Sicherheit wider.<br />
Die Tatsache, dass die Charta den Schwerpunkt auf eine engere<br />
Kooperation zwischen internationalen Organisationen legt, wurde ebenfalls<br />
vom Bündnis begrüßt. Zwischen der <strong>NATO</strong> und der OSZE hat sich in den letzten<br />
Jahren eine Kooperation auf den Gebieten Konfliktverhütung,<br />
Friedenserhaltung, Krisenbewältigung und Konfliktnachsorge entwickelt, die<br />
voll und ganz dem Geist der unter der Charta zu entwickelnden Plattform für<br />
Kooperative Sicherheit entspricht.<br />
Die enge Kooperation zwischen den beiden Organisationen in der Praxis<br />
wird im Kontext internationaler Bemühungen, im ehemaligen Jugoslawien<br />
Frieden zu schaffen, noch verstärkt, speziell in den Beziehungen zwischen der<br />
396
OSZE und der <strong>NATO</strong>-geführten Stabilisierungstruppe (SFOR) in Bosnien und<br />
Herzegowina und zwischen der OSZE und der Kosovo-Schutztruppe (KFOR)<br />
(siehe unten).<br />
Eine der auf dem Gipfel in Istanbul verabschiedeten Initiativen ist die<br />
Gründung von Schnellen Einsatzgruppen für Expertenhilfe und Kooperation<br />
(REACT). Dieses schnell einsetzbare Potenzial wird eine breite Palette von<br />
zivilem Sachverstand abdecken, um bei der Konfliktverhütung, der<br />
Krisenbewältigung und dem Wiederaufbau nach einem Konflikt behilflich zu<br />
sein. Die Stärkung der Fähigkeit der OSZE, die zivilen Bestandteile einer friedenserhaltenden<br />
Operation schnell einsetzen zu können, erleichtert die<br />
Kooperation mit <strong>NATO</strong>-geführten stehenden Friedens<strong>truppen</strong>, die mit diesen<br />
zivilen Teams zusammenarbeiten.<br />
Beim OSZE-Forum für Sicherheitskooperation brachten die <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten in Verbindung mit anderen Teilnehmerstaaten eine Reihe wichtiger<br />
Vorschläge ein, die sich mit Fragen wie dem Austausch von Informationen über<br />
die Verteidigungsplanung, der Nichtverbreitung und Rüstungshilfe, der militärischen<br />
Zusammenarbeit und militärischer Kontakte, dem allgemeinen<br />
Austausch militärischer Informationen und Stabilisierungsmaßnahmen für<br />
begrenzte Krisensituationen befassten. Zwischen 1993 und 1995 trugen alle<br />
diese Vorschläge zur Erstellung einer Reihe vereinbarter OSZE-Dokumente<br />
bei. Das Bündnis unterbreitete auch Vorschläge zur Aktualisierung der im<br />
OSZE-Dokument von Wien enthaltenen Vertrauens- und Sicherheitsbildenden<br />
Maßnahmen; dies führte dazu, dass eine überarbeitete und verbesserte<br />
Fassung des Dokuments fertig gestellt wurde, die im Dezember 1994 in Wien<br />
(Wiener Dokument 1994) vereinbart wurde. Die Version von 1994 wurde inzwischen<br />
durch das Wiener Dokument 1999 ersetzt.<br />
Bereiche praktischer Zusammenarbeit<br />
Obwohl die Rollen des Atlantischen Bündnisses, der OSZE und anderer<br />
zwischenstaatlicher Organisationen, die zum weiteren euro-atlantischen<br />
Sicherheitsrahmen beitragen, weiterhin deutlich getrennt sind, ist die praktische<br />
Kooperation und Unterstützung zwischen ihnen zunehmend notwendig<br />
geworden.<br />
In Bosnien und Herzegowina arbeiteten die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR-Truppe<br />
und ihre Nachfolgerin SFOR bei der Umsetzung der Friedensvereinbarung von<br />
Dayton sehr eng mit der OSZE zusammen. Die IFOR half der OSZE bei ihren<br />
Vorbereitungen der Wahlen vom September 1996 und sorgte während der<br />
Wahlen, die ohne größeren Zwischenfall stattfanden, für Sicherheit und logistische<br />
Unterstützung. Die SFOR leistete der OSZE bei der Planung und<br />
Durchführung der Kommunalwahlen 1997 vergleichbare Unterstützung.<br />
397
Sowohl IFOR als auch SFOR ließen der OSZE im Rahmen der<br />
Umsetzung des Artikels II (VSBM) und des Artikels IV (Subregionale<br />
Rüstungskontrollvereinbarungen) der Dayton-Vereinbarung weitere praktische<br />
Hilfe angedeihen. IFOR und SFOR waren der OSZE durch die Weitergabe einschlägiger<br />
Informationen über Waffenlager von Nutzen. Die SFOR leistete<br />
auch logistische Unterstützung, beispielsweise durch den Transport schwerer<br />
Waffen aus Lagern zu Materialsammelpunkten.<br />
Die Kosovo-Krise hob die Zusammenarbeit zwischen der OSZE und der<br />
<strong>NATO</strong> auf ein neues Niveau. Die einzigartige Kooperation zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und der Kosovo-Verifikationsmission der OSZE im Jahre 1999 erlaubte es den<br />
beiden Organisationen, unter äußerst schwierigen Umständen kreativ zusammenzuarbeiten.<br />
KFOR unterstützt seither weiterhin die OSZE und andere<br />
Organisationen, die an der Mission der Vereinten Nationen im Kosovo beteiligt<br />
sind, insbesondere durch Absicherung des Umfelds, das diese für die<br />
Durchführung ihrer Arbeit benötigen.<br />
Weitere Informationen zur OSZE sind erhältlich beim OSZE-Sekretariat,<br />
Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, Österreich. Tel.: 43 1 514 360; Fax: 43 1 514<br />
3696 (http://www.osce.org). Das Sekretariat unterhält auch ein Büro in Prag:<br />
OSZE-Sekretariat Rytirska 31, 110 00 Prag 1, Tschechische Republik<br />
(http://www.osceprag.cz; E-Mail: webmaster@osceprag.cz).<br />
EUROPÄISCHE UNION (EU)<br />
Die Europäische Union (EU) wurde auf der Grundlage der Römischen<br />
Verträge begründet, die am 25. März 1957 von Belgien, Frankreich,<br />
Deutschland, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde.<br />
1973 traten Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, 1981<br />
Griechenland, 1986 Portugal und Spanien und 1995 Österreich, Finnland und<br />
Schweden bei. Erfolgreiche Beitrittsverhandlungen wurden auch mit Norwegen<br />
abgeschlossen, aber in einem im November 1994 abgehaltenen nationalen<br />
Referendum sprachen sich 52,5 Prozent der norwegischen Wähler gegen eine<br />
EU-Mitgliedschaft aus. Anträge auf Mitgliedschaft in der EU wurden von der<br />
Türkei und Zypern sowie den 10 assoziierten mitteleuropäischen Ländern<br />
(Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei,<br />
Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn) eingereicht.<br />
Auf der Sitzung des Europäischen Rats am 9. und 10. Dezember 1991 in<br />
Maastricht verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs einen Vertrag<br />
über die Politische Union sowie einen Vertrag über die Wirtschafts- und<br />
Währungsunion. Beide Verträge zusammen bilden den Vertrag über die<br />
398
Europäische Union. Der Vertrag trat nach Ratifizierung durch alle<br />
Vertragspartner am 1. November 1993 in Kraft.<br />
Am 16. und 17. Juni 1997 vereinbarten die Staats- und Regierungschefs<br />
der EU in Amsterdam eine Reihe von Änderungen an dem Vertrag von<br />
Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik (GASP) auswirken werden. Im Einzelnen wurden folgende<br />
besondere Vereinbarungen getroffen:<br />
• Der Generalsekretär des Europäischen Rats übernimmt die<br />
Funktionen eines Hochrangigen Vertreters in Fragen der<br />
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;<br />
• unter seiner Zuständigkeit wird eine Grundsatzplanungs- und<br />
Frühwarngruppe eingerichtet;<br />
• innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrags von<br />
Amsterdam trifft die EU zusammen mit der WEU Vereinbarungen über<br />
eine verbesserte gegenseitige Zusammenarbeit;<br />
• in den überarbeiteten Vertrag (Artikel J.7) werden humanitäre und<br />
Rettungsaufgaben, Aufgaben der Friedenserhaltung und solche von<br />
Kampf<strong>truppen</strong> bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender<br />
Maßnahmen (die so genannten „Petersberg-Aufgaben” der<br />
WEU; siehe Kapitel 4) aufgenommen.<br />
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wurde der<br />
bedingte Einsatz der qualifizierten Mehrheitswahl eingehender behandelt.<br />
Nach der neuen Struktur des Vertrags entscheidet der Europäische Rat über<br />
gemeinsame Strategien, die die Europäische Union in Bereichen umsetzen<br />
soll, in denen die Mitgliedstaaten gewichtige gemeinsame Interessen haben.<br />
Der Europäische Rat setzt diese insbesondere durch gemeinsame<br />
Maßnahmen und das Beziehen gemeinsamer Positionen um. Diese<br />
Entscheidungen werden mit qualifizierter Mehrheit getroffen, schließen jedoch<br />
die Möglichkeit ein, dass sich ein Mitgliedstaat der „konstruktiven Enthaltung”<br />
bedienen kann. Dies würde bedeuten, dass der betreffende Mitgliedstaat sich<br />
nicht an der Entscheidung beteiligen möchte, die anderen Mitgliedstaaten in<br />
ihrer Vorgehensweise jedoch nicht behindert. Stehen in einem anderen Fall<br />
wichtige nationale politische Fragen auf dem Spiel, kann ein Mitgliedstaat eine<br />
qualifizierte Mehrheitsentscheidung verhindern, wobei anderen Mitgliedstaaten<br />
die Möglichkeit bleibt, beim Europäischen Rat Rechtsmittel einzulegen.<br />
Die Rolle der Europäischen Union in den internationalen Beziehungen<br />
geht weit über die Standpunkte und Schritte hinaus, die im Rahmen der<br />
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen und unternommen<br />
wurden. Die EU ist die größte Handelsorganisation der Welt. Sie ist einer der<br />
399
größten Mittelgeber für die Entwicklungsländer, eine der größten<br />
Finanzierungsorganisationen für den Nahen Osten und die größte<br />
Finanzierungsorganisation im Rahmen der internationalen Bemühungen um<br />
die Schaffung einer Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Jugoslawien.<br />
Viele sonstige seit Langem verfolgte Bereiche der EU-Politik, wie die für<br />
Landwirtschaft und Fischereiwesen, haben ebenfalls wichtige Außenwirkung.<br />
Die Rolle der Union in den auswärtigen Beziehungen wird nach der<br />
Begründung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Einführung einer<br />
gemeinsamen Währung weiter an Bedeutung gewinnen.<br />
Es wird daher sehr viel Wert darauf gelegt sicherzustellen, dass die<br />
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Union mit allen anderen ihrer<br />
außenpolitischen Grundsätze übereinstimmt. Sowohl der Ministerrat als auch<br />
die Europäische Kommission haben im Rahmen ihrer Mandate dafür zu sorgen,<br />
dass die auswärtigen Aktivitäten der Union insgesamt mit ihren auswärtigen<br />
Beziehungen sowie der Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik<br />
vereinbar sind.<br />
Dieser Ansatz bestimmte die politische Entwicklung im Hinblick auf die<br />
EU-Erweiterung, die EU-Vorbereitungsstrategie für den Beitritt geeigneter mitteleuropäischer<br />
Länder, die Beziehungen zwischen der EU und Russland und<br />
die Beziehungen der EU zu den Mittelmeerländern. Der Grundstein für eine<br />
künftige Euro-Mediterrane Partnerschaft, die sowohl politische wie auch wirtschaftliche<br />
Beziehungen abdeckt, wurde bei der Konferenz von Barcelona im<br />
November 1995 gelegt (siehe Kapitel 3).<br />
Politische und wirtschaftliche Elemente standen gleichermaßen auf der<br />
Tagesordnung, als im März 1996 auf dem Bangkoker Gipfeltreffen der Staatsund<br />
Regierungschefs von 15 europäischen und 10 asiatischen Staaten der<br />
europäisch-asiatische Dialog eingeleitet wurde. Bei der letzten<br />
Zwischenprüfung des Übereinkommens von Lomé zwischen der EU und den<br />
afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten wurden die politischen<br />
Elemente des Übereinkommens ebenfalls bekräftigt. Die Europäische Union<br />
arbeitet auch eng mit den lateinamerikanischen Staaten zusammen.<br />
Außerdem führt die Union im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Zoll- und<br />
Handelsabkommen (GATT) und dem EU-US-Aktionsplan einen ständigen<br />
Dialog über politische und wirtschaftliche Fragen von gegenseitigem Interesse<br />
und steht in direkten Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über<br />
Handels- und Investitionsfragen.<br />
Seit dem Ausbruch des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien und dem<br />
Zerfall des Bundesstaates Jugoslawien bemühte sich die Europäische Union,<br />
in der Region Frieden zu schaffen und den vom Krieg heimgesuchten<br />
Gemeinden humanitäre Hilfe zukommen zu lassen. Die im August 1992 unter<br />
dem gemeinsamen Vorsitz des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und<br />
400
des Premierministers des Vereinigten Königreichs (damaliger Präsident des<br />
Europäischen Rates) abgehaltene Londoner Konferenz für Jugoslawien stellte<br />
für die EU einen Neuanfang im Bereich der Außenpolitik dar. Dies war der erste<br />
gemeinsame internationale Einsatz der EU und der Vereinten Nationen. Ein<br />
neuer europäischer Gesandter für Bosnien, Botschafter Carlos Westendorp<br />
(Spanien), wurde nach dem Rücktritt seines Vorgängers Carl Bildt, des früheren<br />
Ministerpräsidenten von Schweden, im Mai 1997 ernannt. Carlos<br />
Westendorp wurde im Sommer 1999 von Wolfgang Petrisch, dem früheren<br />
österreichischen Botschafter und Gesandten der Europäischen Union in<br />
Belgrad, abgelöst.<br />
Struktur der Europäischen Union<br />
Die Europäische Union setzt sich aus drei „Kernbereichen” zusammen:<br />
• Die Europäische Gemeinschaft bildet den rechtlichen Rahmen für die<br />
Politik der Gemeinschaft im Hinblick auf den Gemeinsamen Markt,<br />
den internationalen Handel, die Entwicklungshilfe, die Geldpolitik, die<br />
Landwirtschaft, das Fischereiwesen, die Umwelt, die regionale<br />
Entwicklung sowie den Energiesektor usw.;<br />
• die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;<br />
• die Justiz und innere Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit der<br />
Union auf Gebieten wie dem Zivil- und Strafrecht, der Einwanderungsund<br />
Asylpolitik, Grenzkontrollen, dem Drogenhandel, der polizeilichen<br />
Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch umfassen.<br />
Alle drei vorstehend genannten Hauptkomponenten der Europäischen<br />
Union werden zum einen maßgeblich durch eine Reihe fundamentaler Ziele<br />
und Grundsätze und zum anderen durch einen gemeinsamen institutionellen<br />
Rahmen bestimmt.<br />
Das wichtigste innenpolitische Ziel der Europäischen Union ist die<br />
Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts, insbesondere durch<br />
die Schaffung eines grenzfreien Raums, durch die Förderung des wirtschaftlichen<br />
und sozialen Zusammenhalts und durch die Gründung der Wirtschaftsund<br />
Währungsunion mit einer gemeinsamen Währung. Nach außen besteht<br />
das wichtigste allgemeine Ziel der Union darin, ihre Identität auf der internationalen<br />
Bühne zu behaupten, insbesondere durch eine Gemeinsame Außenund<br />
Sicherheitspolitik einschließlich der Entwicklung einer gemeinsamen<br />
Verteidigungspolitik. Die zentralen Grundsätze der Union sind die Achtung<br />
nationaler Identitäten, der Demokratie und der fundamentalen<br />
Menschenrechte.<br />
401
Den gemeinsamen institutionellen Rahmen der Union bilden folgende EU-<br />
Institutionen:<br />
402<br />
• Das Europäische Parlament ist die Vertretung der 370 Millionen<br />
Bürger der Europäischen Union. Seine Rolle besteht darin, Gesetze<br />
zu verabschieden und die Verwendung der Exekutivbefugnisse durch<br />
die Einrichtungen der Europäischen Union einer Prüfung und<br />
Kontrolle zu unterziehen. Bis 1979 werden Abgeordnete des<br />
Europäischen Parlaments durch nationale Gesetzgebungsorgane aus<br />
den Reihen ihrer eigenen Mitglieder bestimmt. Direkte Wahlen zum<br />
Europäischen Parlament fanden zum ersten Mal 1979 statt. Die wichtigsten<br />
Befugnisse des Europäischen Parlaments lassen sich in drei<br />
Kategorien einteilen. Erstens in Gesetzgebungsbefugnisse, wo der<br />
Einfluss des Parlaments auf die Abänderung und Annahme von der<br />
Kommission unterbreiteter Gesetzesvorlagen erweitert wurde. Damit<br />
üben das Parlament und der Ministerrat nunmehr in vielen Bereichen<br />
gemeinsame Entscheidungsgewalt aus. Zweitens in Haushaltsbefugnisse,<br />
in deren Rahmen das Europäische Parlament den<br />
Jahreshaushalt der Union genehmigt. Schließlich in Befugnisse zur<br />
Überwachung der Unionsexekutive durch das Recht auf Ernennung<br />
des Präsidenten und der Mitglieder der Kommission. Das Europäische<br />
Parlament kann einzelne Kommissare befragen und ist schließlich<br />
befugt, die Kommission selbst zu entlassen. Einzeln oder als Gruppe<br />
haben europäische Bürger das Recht, Petitionen an das Parlament zu<br />
richten. Es wurde ein Bürgerbeauftragter ernannt, der durch Bürger<br />
vorgebrachte Verwaltungsmissstände untersuchen soll.<br />
• Der Rat der Europäischen Union, Ministerrat genannt, der Vorschläge<br />
der Kommission aufgreift und das wichtigste Entscheidungsgremium<br />
der Union ist. Die Rolle des Ministerrats besteht darin, politische Ziele<br />
zu definieren, die Politik der Länder zu koordinieren und<br />
Meinungsverschiedenheiten zwischen seinen Mitgliedern oder mit<br />
anderen Einrichtungen auszuräumen. Seine Zuständigkeit erstreckt<br />
sich auf alle drei Kernbereiche der Union. Der Rat setzt sich aus<br />
Ministern der Mitgliedstaaten zusammen. Ministertreffen werden von<br />
den Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten vorbereitet.<br />
• Die Kommission, die für die Gesetzgebung und Politik der<br />
Gemeinschaft sowie für die Überwachung der Umsetzung dieser<br />
Gesetze verantwortlich ist. Darüber hinaus fungiert die Kommission<br />
als Rechtshüterin der Gemeinschaft und kann Fälle an den<br />
Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Kommission ist im<br />
Wesentlichen die Verwaltungs- und Exekutivbehörde für die Politik der<br />
Europäischen Union und für internationale Handelsbeziehungen. Sie
ist das Exekutivorgan der Union und besteht aus 20 von den<br />
Mitgliedstaaten nominierten Kommissionsmitgliedern mit einer<br />
Amtszeit von fünf Jahren.<br />
• Der Europäische Gerichtshof, das höchste Schiedsorgan für<br />
Gemeinschaftsrecht. Seine Richter (je einer pro Mitgliedstaat, von<br />
denen einer zum Präsidenten ernannt wird) regeln Streitigkeiten über<br />
die Auslegung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts und sind<br />
befugt, Entscheidungen aufzuheben, die ihrer Ansicht nach den<br />
Verträgen der Gemeinschaft zuwiderlaufen. Urteile des Gerichtshofs<br />
sind für die Kommission, nationale Regierungen sowie für Firmen und<br />
Einzelpersonen bindend. Somit stellt er den notwendigen juristischen<br />
Schutz bereit, damit sichergestellt ist, dass die Gesetze bei der<br />
Auslegung und Umsetzung der Verträge und bei EU-Aktivitäten insgesamt<br />
eingehalten werden.<br />
• Der Rechnungshof, der die Liste der Hauptinstitutionen der<br />
Europäischen Union vervollständigt. Seine Aufgabe besteht in der<br />
Finanzkontrolle der Gemeinschaft, damit Fehlausgaben vermieden<br />
und Betrugsfälle aufgedeckt werden. Der Rechnungshof vertritt so die<br />
Interessen des Steuerzahlers.<br />
• Die Europäische Investitionsbank ist die Finanzierungseinrichtung der<br />
EU, die Darlehen für Kapitalinvestitionen vergibt, die die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Union fördern.<br />
• Der Wirtschafts- und Sozialausschuss berät das Parlament, den Rat<br />
und die Kommission zu wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in der<br />
Union, entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag der Institutionen.<br />
• Der Regionalausschuss wurde gebildet, um regionale und lokale<br />
Identitäten in den Regionen der Europäischen Union zu schützen und<br />
sicherzustellen, dass sie bei der Art und Weise der Umsetzung der<br />
EU-Politik berücksichtigt werden.<br />
• Der Europäische Bürgerbeauftragte stellt den Mechanismus dar,<br />
durch den Opfer einer eventuellen unsachgemäßen Verwaltung durch<br />
EU-Institutionen Rechtsmittel einlegen können.<br />
Im Jahre 1999 führten vom Treffen des Europäischen Rats in Helsinki<br />
getroffene Entscheidungen zur Bildung einer Reihe von Interims- und dauerhaften<br />
Strukturen zur Förderung der Entwicklung einer Gemeinsamen Außenund<br />
Sicherheitspolitik. Diese sind zusammen mit der Entwicklung der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESDI), der Entwicklung<br />
der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Westeuropäischen<br />
Union (WEU) sowie der Aufnahme von Kontakten zwischen der<br />
403
Europäischen Union und der <strong>NATO</strong> in Kapitel 4 beschrieben. Weitere<br />
Informationen zur Rolle der WEU im Hinblick auf diese Fragen finden Sie weiter<br />
unten in diesem Kapitel.<br />
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der<br />
Europäischen Union (GASP)<br />
Der Rahmen für die politische Entwicklung der Union während der siebziger<br />
und achtziger Jahre war formell unter der Bezeichnung Europäische<br />
Politische Zusammenarbeit oder „EPZ” bekannt. Die Festlegung einer<br />
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) im Rahmen des Vertrags<br />
zur Europäischen Union, die 1993 in Kraft trat, stellte einen wesentlichen und<br />
qualitativen Fortschritt dar. Die in dem Vertrag festgelegten Hauptziele der<br />
GASP lauten wie folgt:<br />
• Sicherung der gemeinsamen Werte, grundlegenden Interessen und<br />
der Unabhängigkeit der Union;<br />
• Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in jederlei<br />
Hinsicht;<br />
• Erhaltung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit;<br />
• Förderung der internationalen Zusammenarbeit; und<br />
• Entwicklung und Festigung der Demokratie und der<br />
Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und<br />
Grundfreiheiten.<br />
Die Entscheidungsprozesse der EU im Bereich der Außen- und<br />
Sicherheitspolitik sind im Wesentlichen zwischenstaatlicher Natur. Der<br />
Europäische Rat legt die allgemeinen Richtlinien für die Gemeinsame Außenund<br />
Sicherheitspolitik fest; mit Ausnahme bestimmter, an früherer Stelle im vorliegenden<br />
Kapitel beschriebener Entscheidungen über die Umsetzung gemeinsamer<br />
Maßnahmen werden alle nachfolgenden Entscheidungen des<br />
Ministerrats einstimmig getroffen.<br />
Im Rahmen des fortlaufenden Prozesses der Entwicklung einer erfolgreichen<br />
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hat die EU ein Verfahren für<br />
die Ernennung von Sonderbotschaftern festgelegt, die als Vertreter der Union<br />
ganz bestimmte Aufgaben übernehmen sollen. Dieses Verfahren fand beispielsweise<br />
Anwendung, als es um die Ernennung von Sonderbotschaftern für<br />
Bosnien, das Gebiet der Großen Seen in Afrika und den Nahen Osten ging.<br />
404
Zum Abschluss der Regierungskonferenz der EU, die 1996/1997 stattfand,<br />
beschlossen die Staats- und Regierungschefs den Vertrag von<br />
Amsterdam. Die Implikationen dieses Vertrags für die zukünftige Gemeinsame<br />
Außen- und Sicherheitspolitik der Union und für die Beziehungen zwischen der<br />
EU und der WEU werden weiter unten in diesem Kapitel beschrieben.<br />
Weitere Schritte zur Umsetzung der GASP und der GESVP wurden auf<br />
nachfolgenden Treffen des Europäischen Rates beschlossen, insbesondere in<br />
Köln im Juni 1999, in Helsinki im Dezember 1999 und in Lissabon im März<br />
2000.<br />
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik soll umfassend sein und<br />
alle einschlägigen Bereiche abdecken. Im Vertrag über die Europäische Union<br />
sowie in der zugehörigen Erklärung der Mitgliedstaaten der Westeuropäischen<br />
Union (WEU) wurde beschlossen, dass die WEU integraler Bestandteil der<br />
Entwicklung der EU und die EU in der Lage sein sollte, die WEU zu ersuchen,<br />
GASP-Entscheidungen und -Maßnahmen, die Konsequenzen für die<br />
Verteidigung haben, auszuarbeiten und umzusetzen. Um den Zusammenhalt<br />
zwischen der EU, der WEU und der <strong>NATO</strong> zu gewährleisten, wurden Mitglieder<br />
der Europäischen Union aufgefordert, der WEU beizutreten oder Beobachter<br />
zu werden; anderen europäischen <strong>NATO</strong>-Staaten wurde der Status assoziierter<br />
WEU-Mitglieder angetragen.<br />
Bei der Genehmigung dieser Maßnahmen betonten die Staats- und<br />
Regierungschefs der Europäischen Union, dass die <strong>NATO</strong> die Grundlage der<br />
kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder bleibe und auch weiterhin eine wichtige<br />
Rolle bei der Krisenbewältigung spielen werde. Darüber hinaus werde die<br />
Entwicklung der GESVP unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedsländer<br />
nach Artikel 5 des Washingtoner (<strong>NATO</strong>-)Vertrags und nach Artikel V des<br />
Brüsseler (WEU-)Vertrags erfolgen.<br />
Zusätzlich zu den oben beschriebenen neuen ständigen Gremien und<br />
Interimsmaßnahmen legte der Rat in Helsinki im Dezember 1999 ein gemeinsames<br />
europäisches Leitziel für schnell einsetzbare Militärpotenziale fest und<br />
vereinbarte, kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Führung,<br />
Nachrichtendienst und strategischer Transport zu entwickeln, damit die EU den<br />
gesamten Bereich der Petersberg-Aufgaben durchführen kann. Diese Ziele<br />
würden durch freiwillige, koordinierte nationale und internationale<br />
Bemühungen erreicht werden.<br />
Das Leitziel zur Entwicklung von europäischen Militärpotenzialen erfordert<br />
die Fähigkeit zur schnellen Dislozierung (innerhalb von 60 Tagen) von einsatzfähigen<br />
Streitkräften in Korpsstärke von bis zu 60.000 Mann, die für die Dauer<br />
von mindestens einem Jahr im Einsatz verbleiben können. Es wurden auch<br />
405
Ziele für kleinere schnelle Eingreifelemente auf sehr hohem Bereitschaftsstand<br />
vorgegeben.<br />
In Lissabon, drei Monate später, begrüßte der Europäische Rat die<br />
Tatsache, dass die in Helsinki vorgesehenen Interimsgremien eingerichtet worden<br />
waren und dass ein Prozess zur Umsetzung des Leitziels und zur<br />
Identifizierung der nationalen Beiträge, die zur Erreichung der oben genannten<br />
militärischen Fähigkeitsziele erforderlich sein würden, ausgearbeitet worden<br />
war. Für den Herbst 2000 4 wurde eine Beitragskonferenz geplant.<br />
Auf dem Treffen des Europäischen Ministerrats in Santa Maria da Feira,<br />
Portugal, im Juni 2000 trieben die Staats- und Regierungschefs der<br />
Europäischen Union den GESVP-Prozess auf einer Reihe von Gebieten voran,<br />
insbesondere im Hinblick auf vom Rat zu beschließende Regelungen zu<br />
Beiträgen von Drittländern zur militärischen Krisenbewältigung der EU.<br />
Diese Regelungen befassen sich mit den Modalitäten der Konsultation<br />
und/oder Teilnahme von nicht zur EU gehörenden europäischen <strong>NATO</strong>-<br />
Mitgliedern und anderen Ländern, die Beitrittskandidaten der EU sind. Der EU-<br />
Rat vereinbarte außerdem, dass Russland, die Ukraine und andere europäische<br />
Länder, die einen politischen Dialog mit der Union führen, sowie andere<br />
interessierte Länder möglicherweise zur Teilnahme an Operationen unter EU-<br />
Führung eingeladen werden. Der Rat begrüßte das in diesem Zusammenhang<br />
von Kanada gezeigte Interesse.<br />
Ferner identifizierte der Rat die Prinzipien, auf deren Grundlage<br />
Konsultation und Kooperation mit der <strong>NATO</strong> entwickelt werden sollten.<br />
Insbesondere wurde vorgeschlagen, vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen einzurichten,<br />
um sich mit Sicherheitsfragen, Fähigkeitszielen, Modalitäten für den Rückgriff<br />
der EU auf <strong>NATO</strong>-Mittel und -Fähigkeiten bzw. der Definition von dauerhaften<br />
Regelungen für die EU-<strong>NATO</strong>-Konsultation zu befassen. 5<br />
Weitere Informationen sind bei den Dienststellen der vorstehend beschriebenen<br />
verschiedenen Institutionen der Europäischen Union, bei regionalen<br />
Informationsstellen der Europäischen Union und bei der Europäischen<br />
Kommission erhältlich.<br />
4 Auf der in Brüssel im November 2000 abgehaltenen Beitragskonferenz versprachen die<br />
Verteidigungsminister der EU und der Partnerländer umfangreiche Streitkräfte für die zukünftige<br />
europäische Schnelle Eingreiftruppe.<br />
5 Die Treffen der Ad-hoc-Arbeitsgruppen begannen im Sommer. Im Dezember 2000 führten die<br />
<strong>NATO</strong>-Minister eine Bestandsaufnahme des Erreichten durch. Sie begrüßten den verstärkten<br />
<strong>NATO</strong>-EU-Dialog und seinen Beitrag zum zunehmenden Übereinkommen innerhalb der beiden<br />
Organisationen darüber, wie sie effektiv kooperieren könnten.<br />
406
Europäische Kommission<br />
73 rue Archimède<br />
1040 Brüssel<br />
Belgien<br />
Tel.: +32 2 295 3844<br />
Fax: +32 2 295 0166<br />
Website: http://www.europa.eu.int<br />
WESTEUROPÄISCHE UNION (WEU) 6<br />
Die Westeuropäische Union (WEU) besteht seit 1954; ihr gehören gegenwärtig<br />
zehn europäische Länder an - Belgien, Deutschland, Frankreich,<br />
Griechenland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien und das<br />
Vereinigte Königreich. Sie verfügt über einen Rat und ein Sekretariat, früher<br />
mit Sitz in London und seit Januar 1993 in Brüssel, und eine Parlamentarische<br />
Versammlung in Paris. Die WEU hat ihren Ursprung im Brüsseler Vertrag von<br />
1948 über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Zusammenarbeit und<br />
Kollektive Selbstverteidigung, der von Belgien, Frankreich, Luxemburg, den<br />
Niederlanden und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet wurde.<br />
Mit der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags im Jahre 1949 wurden<br />
die militärischen Verantwortlichkeiten der Brüsseler Vertragsorganisation oder<br />
Westunion dem Nordatlantischen Bündnis übertragen. Durch die Pariser<br />
Verträge von 1954 traten die Bundesrepublik Deutschland und Italien dem<br />
Brüsseler Vertrag bei; zudem wurde die Organisation in Westeuropäische<br />
Union umbenannt. Diese blieb weiter bestehen, um so die in den Pariser<br />
Verträgen niedergelegten Bedingungen und Aufgaben zu erfüllen.<br />
Die Westeuropäische Union wurde 1984 mit Blick auf die Entwicklung<br />
einer „Gemeinsamen europäischen Verteidigungsidentität” durch<br />
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf sicherheitspolitischem<br />
Gebiet sowie die Stärkung des europäischen Pfeilers im Nordatlantischen<br />
Bündnis mit neuem Leben erfüllt.<br />
Im August 1987, zur Zeit des iranisch-irakischen Krieges, trafen Experten<br />
der Westeuropäischen Union in Den Haag zusammen, um über gemeinsame<br />
Aktionen im Golf zur Sicherung der freien Schifffahrt auf den Ölrouten zu beraten.<br />
Im Oktober 1987 tagten die WEU-Staaten erneut, um ihre militärische<br />
6 Im November 2000 begrüßte das Treffen des WEU-Ministerrats in Marseille den Fortschritt, der von<br />
der Europäischen Union auf dem Gebiet der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />
erzielt worden war, sowie die Unterstützung des Atlantischen Bündnisses für diesen Prozess. Der<br />
Rat traf eine Reihe von Entscheidungen bezüglich der Übertragung seiner operativen Rolle auf die<br />
Europäische Union sowie Regelungen, die für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEU<br />
getroffen werden sollten.<br />
407
Präsenz im Golf nach Angriffen auf die Schifffahrt in diesem Gebiet zu koordinieren.<br />
Auf seiner Tagung im Oktober 1987 in Den Haag verabschiedete der aus<br />
den Außen- und Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten bestehende<br />
Ministerrat der Westeuropäischen Union die „Plattform: Europäische<br />
Sicherheitsinteressen”, in der sie ihre Entschlossenheit bekräftigten, sowohl<br />
den europäischen Pfeiler der <strong>NATO</strong> zu stärken als auch einem geeinten<br />
Europa eine Sicherheits- und Verteidigungsdimension zu geben. Die Plattform<br />
definierte die Beziehungen der Westeuropäischen Union zur <strong>NATO</strong> und zu<br />
anderen Organisationen sowie die Erweiterung der WEU und die Bedingungen<br />
für eine Weiterentwicklung ihrer Rolle als Forum für regelmäßige Gespräche<br />
über Europa betreffende Verteidigungs- und Sicherheitsfragen.<br />
Nach der Ratifizierung des im November 1988 unterzeichneten<br />
Beitrittsvertrags wurden Portugal und Spanien in Übereinstimmung mit den<br />
Entscheidungen des Vorjahres über eine erleichterte Erweiterung Mitglieder<br />
der Westeuropäischen Union. Ein zusätzlicher Schritt wurde im November<br />
1989 getan, als der Rat die Schaffung eines Instituts für Sicherheitsstudien mit<br />
Sitz in Paris beschloss, das bei der Entwicklung einer Europäischen<br />
Sicherheitsidentität und der Umsetzung der Plattform von Den Haag helfen<br />
sollte.<br />
Am 9./10. Dezember 1991 wurden in Maastricht vom Europäischen Rat<br />
eine Reihe von Entscheidungen über die Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik der Europäischen Union und von den Mitgliedstaaten der<br />
Westeuropäischen Union über die Rolle der WEU und ihre Beziehungen zur<br />
Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis gefasst (niedergelegt in<br />
den Erklärungen von Maastricht). Diese Entscheidungen wurden vom<br />
Nordatlantikrat auf seiner Ministertagung am 19. Dezember 1991 mit großer<br />
Zustimmung aufgenommen. Sie betrafen unter anderem sowohl Einladungen<br />
an Mitglieder der Europäischen Union, der WEU beizutreten oder<br />
Beobachterstatus anzustreben, als auch Einladungen an europäische <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten zur Erlangung der assoziierten Mitgliedschaft; Vereinbarungen über<br />
die Ziele der WEU hinsichtlich des stufenweisen Ausbaus der Organisation zur<br />
Verteidigungskomponente der Europäischen Union und die Erarbeitung und<br />
Umsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen der Union mit verteidigungspolitischen<br />
Folgerungen; Vereinbarungen über die Ziele der Stärkung<br />
des europäischen Pfeilers des Atlantischen Bündnisses sowie die Aufgabe und<br />
die Zuständigkeiten und Beiträge der WEU-Mitgliedstaaten im Bündnis; die<br />
Bestätigung der Absicht der WEU, in Übereinstimmung mit den im Bündnis<br />
bezogenen Positionen zu handeln; die Stärkung der operativen Rolle der WEU<br />
und den Umzug von WEU-Rat und -Sekretariat von London nach Brüssel. Eine<br />
408
Reihe anderer Vorschläge wurden ebenfalls geprüft, darunter auch eine neue<br />
Rolle der WEU im Bereich der Rüstungskooperation.<br />
Am 19. Juni 1992 traten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-<br />
Mitgliedstaaten in der Nähe von Bonn zusammen, um die Rolle der WEU weiter<br />
zu stärken, und gaben dabei die „Petersberg-Erklärung” ab. Diese legte die<br />
Richtlinien für die zukünftige Entwicklung der Organisation auf der Grundlage<br />
der Entscheidungen von Maastricht fest. Die WEU-Mitgliedstaaten erklärten<br />
ihre Bereitschaft, aus dem gesamten Spektrum ihrer konventionellen<br />
Streitkräfte Truppenteile für militärische Aufgaben unter Führung der WEU zur<br />
Verfügung zu stellen. Diese Aufgaben, die sogenannten „Petersberg-<br />
Aufgaben”, bestanden aus humanitären und Rettungsaufgaben, Aufgaben der<br />
Friedenserhaltung und Aufgaben von Kampf<strong>truppen</strong> im Rahmen der<br />
Krisenbewältigung einschließlich friedensstiftender Einsätze. In der<br />
Petersberg-Erklärung sagten die WEU-Mitglieder zu, im Zusammenwirken mit<br />
der KSZE und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konfliktverhütende<br />
und friedenserhaltende Vorhaben zu unterstützen.<br />
Die im Vertrag von Maastricht enthaltenen Bestimmungen für die WEU<br />
(Artikel J.4.2 des Vertrags der Europäischen Union) fanden im November 1996<br />
zum ersten Mal Anwendung. Zu diesem Zeitpunkt fasste der Rat der<br />
Europäischen Union einen Beschluss, in dem die WEU ersucht wurde, rasch<br />
zu prüfen, wie sie die humanitären Bemühungen der EU bei der Hilfe für<br />
Flüchtlinge und Vertriebene im Gebiet der Großen Seen in Afrika unterstützen<br />
könnte. Zusammenarbeit zwischen WEU und EU gab es auch bei der Planung<br />
von Evakuierungsmaßnahmen, der Unterstützung afrikanischer Bemühungen<br />
um Friedenserhaltung und beim Minenräumen.<br />
Gemäß dem Vertrag von Maastricht festgelegte Bedingungen wurden<br />
anschließend bei der Regierungskonferenz 1996/97 erneut überprüft. Bei ihrer<br />
Ministertagung in Madrid im Jahre 1995 vereinbarte die WEU einen besonderen<br />
„WEU-Beitrag zur Regierungskonferenz der Europäischen Union von<br />
1996”. In diesem Dokument werden die Entwicklung der Organisation seit<br />
Maastricht bewertet, mehrere Alternativen für die künftigen Beziehungen zwischen<br />
EU und WEU beschrieben und eine Reihe vereinbarter Grundsätze und<br />
Richtlinien angeführt, die die Regierungskonferenz bei europäischen<br />
Verteidigungsabsprachen unterstützen sollen. Die WEU legte dieses<br />
Dokument formell dem Rat der Europäischen Union vor.<br />
Als Ergebnis der Regierungskonferenz am 16. und 17. Juni 1997 in<br />
Amsterdam vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der EU Änderungen<br />
am Vertrag von Maastricht, die sich auf die künftige Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik der Union und die Beziehungen zwischen EU und WEU auswirken.<br />
Insbesondere die Petersberg-Aufgaben, wie von der WEU beim<br />
409
Ministertreffen im Juni 1992 definiert, wurden in den Vertrag von Amsterdam<br />
aufgenommen.<br />
Der Vertrag von Amsterdam legt fest, dass die WEU integraler Bestandteil<br />
der Entwicklung der Europäischen Union ist und ihr dies Zugang zu einem operativen<br />
Potenzial, insbesondere im Rahmen der Petersberg-Aufgaben, verschafft.<br />
Die WEU sollte die EU bei der Gestaltung der Verteidigungsdimension<br />
der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik unterstützen; zudem sollte<br />
die EU in entsprechender Weise engere institutionelle Beziehungen zur WEU<br />
pflegen, „und zwar im Hinblick darauf, die WEU möglicherweise in die EU zu<br />
integrieren, falls der Europäische Rat dies beschließen sollte”.<br />
Nach dem Amsterdamer Vertrag „bedient sich die Union der WEU, um ihre<br />
Beschlüsse und Maßnahmen mit verteidigungspolitischen Auswirkungen<br />
umzusetzen”. Der Europäische Rat ist befugt, in den Angelegenheiten<br />
Richtlinien für die WEU festzulegen, in denen die EU plant, sich der WEU zu<br />
bedienen. In diesen Fällen sind alle EU-Mitgliedstaaten einschließlich derjenigen,<br />
die nicht Vollmitglieder der WEU sind, berechtigt, sich umfassend an den<br />
betreffenden Aufgaben zu beteiligen. In gleicher Weise würde der EU-Rat in<br />
Übereinstimmung mit den WEU-Institutionen die erforderlichen praktischen<br />
Vorkehrungen treffen, um allen beitragleistenden EU-Mitgliedstaaten die<br />
umfassende und gleichberechtigte Beteiligung an Planungen und<br />
Entscheidungen innerhalb der WEU zu gestatten.<br />
Im Protokoll zu Artikel 17 des Vertrags von Amsterdam heißt es, dass die<br />
EU zusammen mit der WEU innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des<br />
Vertrags an Regelungen für eine verbesserte wechselseitige Kooperation treffen<br />
wird. In ihrer von den WEU-Ministern am 22. Juli 1997 angenommenen<br />
„Erklärung zur Rolle der Westeuropäischen Union und zu ihren Beziehungen<br />
zur Europäischen Union und zum Atlantischen Bündnis” nahm die WEU die für<br />
sie geltenden Teile des Vertrags von Amsterdam zur Kenntnis. In der Erklärung<br />
der WEU werden auch deren Verständnis ihrer Rolle und ihre Beziehungen zur<br />
EU sowie zum Atlantischen Bündnis dargelegt. In ihrer Einführung heißt es,<br />
dass die WEU integraler Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union<br />
ist, ihr dies Zugang zu einem operativen Potenzial, insbesondere im Rahmen<br />
der Petersberg-Aufgaben, verschafft, und sie gemäß der Erklärung von Paris<br />
und den von den <strong>NATO</strong>-Ministern im Juni 1996 in Berlin gefassten<br />
Entscheidungen ein wesentliches Element bei der Entwicklung der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb des<br />
Bündnisses darstellt.<br />
Seit Amsterdam und der WEU-Erklärung vom 22. Juli 1997 wurden in der<br />
Entwicklung der Beziehungen zwischen EU und WEU weitere Schritte unternommen.<br />
Im September 1997 leitete der WEU-Rat Maßnahmen mit dem Ziel<br />
ein, den zwischen den Mitgliedstaaten der WEU und der EU turnusmäßig<br />
410
wechselnden sechsmonatigen Vorsitz so weit wie möglich zu harmonisieren.<br />
Bei ihrem Treffen in Erfurt im November 1997 billigten die EU-Minister einen<br />
Beschluss, nach dem gemäß den Bestimmungen des Artikels 17.3 des<br />
Vertrags von Amsterdam die operative Rolle der WEU-Beobachterstaaten verstärkt<br />
werden sollte. Die Minister bestätigten in Erfurt außerdem eine<br />
Entscheidung zu den Modalitäten der Teilnahme von assoziierten Mitgliedern<br />
und Beobachtern an allen WEU-Operationen.<br />
Seit 1991 hat die WEU eine Struktur entwickelt, in deren Rahmen eine<br />
zunehmende Zahl europäischer Länder an ihren Aktionen teilnimmt. In der<br />
zweiten EU-Erklärung von Maastricht aus dem Jahre 1991 forderte die WEU<br />
Mitgliedstaaten der EU auf, der WEU unter Bedingungen beizutreten, die<br />
jeweils entsprechend Artikel XI des abgeänderten Brüsseler Vertrags vereinbart<br />
werden würden, oder Beobachterstatus anzunehmen. Gleichzeitig wurde<br />
anderen Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> angetragen, in einer Weise assoziierte<br />
Mitglieder der WEU zu werden, „dass sie die Möglichkeit haben, sich in vollem<br />
Umfang an den Aktivitäten der WEU zu beteiligen”. In der Petersberg-<br />
Erklärung wurden die Rechte und Pflichten der Staaten, die Mitglieder der<br />
Europäischen Union und der <strong>NATO</strong> sind, als künftige Mitglieder, Beobachter<br />
oder assoziierte Mitglieder im Einzelnen festgelegt. Bei dem Ministertreffen in<br />
Rom am 20. November 1992 einigten sich die WEU-Mitglieder über die<br />
Erweiterung der Organisation und luden Griechenland vorbehaltlich der parlamentarischen<br />
Ratifizierung ein, zehntes Mitglied zu werden.<br />
Am 9. Mai 1994, auf seinem Treffen in Luxemburg, gab der WEU-<br />
Ministerrat die „Kirchberg-Erklärung” heraus, in der den neun Ländern Mittelund<br />
Osteuropas, die „Europaverträge” mit der EU unterzeichnet hatten, der<br />
Status „Assoziierter Partner” 7 (im Unterschied zur Assoziiertenmitgliedschaft<br />
von Island, Norwegen und der Türkei) gewährt wird. Im Jahre 1996 wurde<br />
Slowenien der zehnte assoziierte Partnerstaat.<br />
Griechenland trat der WEU formell 1995 bei. Island, Norwegen und die<br />
Türkei erhielten als Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> den Status assoziierter<br />
Mitglieder; Dänemark und Irland als Mitgliedstaaten der Europäischen Union<br />
wurden Beobachter. Nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Januar<br />
1995 und dem Abschluss der parlamentarischen Zustimmungsverfahren<br />
erhielten auch Österreich, Finnland und Schweden WEU-Beobachterstatus.<br />
Am 23. März 1999, nach ihrem Beitritt zur <strong>NATO</strong>, wurden Polen, die<br />
Tschechische Republik und Ungarn assoziierte Mitglieder.<br />
7 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik und<br />
Ungarn.<br />
411
Durch diese Entscheidungen wurde somit ein System variabler Geometrie<br />
mit drei verschiedenen Mitgliedschafts- und Zugehörigkeitsebenen sowie<br />
einem Beobachterstatus geschaffen:<br />
• Mitglieder (alle WEU-Mitglieder sind gleichzeitig auch Mitglieder der<br />
<strong>NATO</strong> und der EU);<br />
• assoziierte Mitglieder (<strong>NATO</strong>-, aber nicht EU-Mitglieder);<br />
• assoziierte Partner (weder <strong>NATO</strong>- noch EU-Mitglieder); und<br />
• Beobachter (EU-, aber nicht <strong>NATO</strong>-Mitglieder. Dänemark entschied<br />
sich ebenfalls für den Beobachterstatus).<br />
Umsetzung der Petersberg-Aufgaben<br />
Während der 90er Jahre entwickelte die WEU Beziehungen mit einer<br />
Reihe anderer Länder und Regionen. Ein Dialog mit Russland brachte politische<br />
Konsultationen und eine praktische Kooperation auf Gebieten von<br />
gemeinsamem Interesse. Hierzu gehörte beispielsweise die Bereitstellung von<br />
russischen Bildern für das WEU-Satellitenzentrum. Außerdem entwickelte die<br />
WEU einen Dialog mit der Ukraine auf der Basis eines gemeinsamen<br />
Kommuniqués der WEU und der Ukraine vom September 1996 sowie einen<br />
Dialog mit sechs nicht zur WEU gehörenden Mittelmeerländern (Ägypten,<br />
Algerien, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien). Diese Dialoge bieten<br />
eine Gelegenheit, diese Länder über Aktivitäten der WEU zu <strong>info</strong>rmieren und<br />
Meinungen zu Themen von gegenseitigem Interesse auszutauschen, beispielsweise<br />
die aus friedenserhaltenden Operationen gewonnenen<br />
Erfahrungen. Im Kontext der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft<br />
hat die WEU außerdem Arbeiten durchgeführt, um afrikanische Länder bei der<br />
Entwicklung effektiver friedenserhaltender Potenziale zu unterstützen.<br />
Zusätzlich zu den in Maastricht und auf dem Petersberg gefassten<br />
Entscheidungen wurden Schritte unternommen, um das operative Potenzial<br />
der WEU fortzuentwickeln und damit der Organisation die für die Durchführung<br />
der Petersberg-Aufgaben erforderlichen Mittel an die Hand zu geben. In diesem<br />
Zusammenhang wurde unter Leitung des WEU-Rats eine WEU-<br />
Planungszelle eingerichtet, die die Planung möglicher WEU-Operationen übernehmen<br />
und das Verzeichnis der für WEU-Einsätze verfügbaren Kräfte<br />
(FAWEU) führen und aktualisieren soll. Die WEU hat keine eigenen<br />
Präsenzstreitkräfte oder Kommandostrukturen. Daher können die von den<br />
WEU- und assoziierten Mitgliedern bestimmten Streitkräfte und<br />
Kommandostrukturen der WEU für ihre verschiedenen möglichen Aufgaben<br />
zur Verfügung gestellt werden. Sie umfassen sowohl nationale Truppenteile als<br />
auch mehrere multinationale Verbände wie das Eurokorps, die Multinationale<br />
412
Division der Zentralregion, den Britisch-Niederländischen Amphibischen<br />
Verband, Eurofor und Euromarfor, das Deutsch-Niederländische Korps und<br />
den Spanisch-Italienischen Amphibischen Verband. 8<br />
Zu den sonstigen Maßnahmen, mit denen das operative Potenzial der<br />
WEU weiterentwickelt werden soll, zählen die Einrichtung des<br />
Satellitenzentrums in Torrejón, Spanien, das im April 1993 eröffnet wurde und<br />
die Aufgabe hat, Satellitendaten für die Verifizierung von<br />
Rüstungskontrollvereinbarungen, die Krisenüberwachung und das<br />
Krisenmanagement im Rahmen von WEU-Operationen zu interpretieren und<br />
zu analysieren, die Einrichtung eines Lagezentrums (das im Juni 1996<br />
Betriebsbereitschaft erreichte) zur Überwachung durch den WEU-Rat bezeichneter<br />
Krisengebiete und des Fortgangs von WEU-Operationen sowie die<br />
Einführung eines Ausschusses militärischer Delegierter und die<br />
Umorganisation der militärischen Struktur der WEU im Jahre 1998 gemäß den<br />
von den WEU-Ministern bei ihren Treffen in Paris und Erfurt im Mai und<br />
November 1997 gefassten Entscheidungen.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen der Westeuropäischen Union und der<br />
<strong>NATO</strong> förderte den Prozess der Wiederbelebung der WEU und gestaltete sich<br />
fortlaufend enger und häufiger. Am 21. Mai 1992 trat der Rat der<br />
Westeuropäischen Union zum ersten Mal offiziell mit dem Nordatlantikrat im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammen. Der Generalsekretär der WEU nimmt inzwischen<br />
regelmäßig an den Ministertreffen des Nordatlantikrats teil; im<br />
Gegenzug wird der Generalsekretär der <strong>NATO</strong> zu WEU-Ministertagungen eingeladen.<br />
Der Nordatlantikrat und der WEU-Rat treffen viermal im Jahr zusammen,<br />
wobei im Bedarfsfall weitere Treffen anberaumt werden können.<br />
Zwischen der <strong>NATO</strong> und der WEU wurde ein Geheimschutzabkommen getroffen,<br />
um den Austausch von Verschlusssachen zu erleichtern. Weitere<br />
Beispiele einer verbesserten praktischen Zusammenarbeit umfassen den<br />
Zugang der WEU zum integrierten Fernmeldesystem der <strong>NATO</strong> auf der<br />
Grundlage einer zwischen der <strong>NATO</strong> und der WEU ausgehandelten<br />
Vereinbarung und regelmäßige Konsultationen zwischen den Sekretariaten<br />
und Militärstäben beider Organisationen.<br />
Ein weiterer wichtiger Schritt zur engeren Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong> und WEU wurde auf dem <strong>NATO</strong>-Gipfel im Januar 1994 in Brüssel getan.<br />
Die 16 Mitgliedstaaten des Bündnisses brachten ihre volle Unterstützung für<br />
8 Eurokorps: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Spanien. Die Multinationale Division<br />
Mitte (MND(C)) bildet einen Teil der Eingreifkräfte, die dem Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />
innerhalb der integrierten militärischen Struktur der <strong>NATO</strong> zur Verfügung stehen. Zu Eurofor<br />
(schnelle Eingreiftruppe) und Euromarfor (Seestreitkräfte) gehören Streitkräfte aus Frankreich,<br />
Italien, Portugal und Spanien.<br />
413
die Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
(ESVI) zum Ausdruck, die den europäischen Pfeiler des Bündnisses stärken,<br />
gleichzeitig die transatlantischen Bindungen festigen und die europäischen<br />
Verbündeten in die Lage versetzen würde, größere Verantwortung für ihre<br />
gemeinsame Sicherheit und Verteidigung zu übernehmen. Sie sprachen sich<br />
für die Stärkung dieses europäischen Pfeilers des Bündnisses durch die<br />
Westeuropäische Union aus, die dabei war, zur Verteidigungskomponente der<br />
Europäischen Union entwickelt zu werden. Zur Vermeidung doppelter<br />
Einsatzpotenziale erklärte sich die <strong>NATO</strong> bereit, ihre kollektiven Ressourcen<br />
auf der Grundlage von Konsultationen im Nordatlantikrat für „WEU-<br />
Operationen zur Verfügung zu stellen, die von den europäischen<br />
Bündnispartnern im Zuge ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik<br />
wahrgenommen werden”. Zusätzlich billigten die Staats- und Regierungschefs<br />
das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos (siehe Kapitel 12) als Mittel zur<br />
Erleichterung von Eventualfalloperationen. Nach ihren Weisungen sollte das<br />
Konzept so umgesetzt werden, dass trennbare, aber nicht getrennte<br />
Militärpotenziale entstehen, die durch die <strong>NATO</strong> oder WEU genutzt werden<br />
können, europäische Bedürfnisse erfüllen und zur Sicherheit des Bündnisses<br />
beitragen würden. Gleichzeitig bestätigten sie, dass das Bündnis das wichtigste<br />
Konsultationsforum für seine Mitglieder und die Verhandlungsort für<br />
Grundsätze darstellt, die die Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen der<br />
Verbündeten im Rahmen des Washingtoner Vertrags beeinflussen.<br />
Auf ihrem Treffen im Juni 1996 beschlossen die Außen- und<br />
Verteidigungsminister, dass als wichtiger Teil des inneren Anpassungsprozesses<br />
der <strong>NATO</strong> eine Europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
innerhalb der <strong>NATO</strong> aufgebaut werden sollte. Dies würde alle europäischen<br />
Verbündeten in die Lage versetzen, als Ausdruck ihrer gemeinsamen<br />
Verantwortung einen geschlosseneren und wirksameren Beitrag zu den<br />
Aufgaben und Aktivitäten des Bündnisses zu leisten, selbst bedarfsgemäß zu<br />
handeln und die transatlantische Partnerschaft zu stärken. Unter voller<br />
Ausnutzung des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos würde diese<br />
Identität auf soliden militärischen Grundsätzen fußen, durch entsprechende<br />
militärische Planungen unterstützt werden und die Aufstellung in sich geschlossener<br />
und leistungsfähiger Streitkräfte erlauben, die unter der politischen<br />
Kontrolle und der strategischen Weisung der WEU eingesetzt werden könnten.<br />
Auf dem Gipfeltreffen in Madrid im Juli 1997 begrüßten die Staats- und<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong> die bedeutenden Schritte, die zur Entwicklung der<br />
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität innerhalb des<br />
Bündnisses unternommen wurden und so die wichtigen politischen<br />
Entscheidungen der Außen- und Verteidigungsminister vom Juni 1996 umsetzten,<br />
und beauftragten den Ständigen <strong>NATO</strong>-Rat, seine Arbeit im<br />
Zusammenwirken mit der WEU rasch abzuschließen.<br />
414
Im Februar 2000 wurde zum ersten Mal eine Gemeinsame WEU/<strong>NATO</strong>-<br />
Krisenbewältigungsübung durchgeführt, um ESVI-bezogene Konzepte und<br />
Regelungen zur Handhabung unter WEU-Führung stehender Operationen, bei<br />
denen <strong>NATO</strong>-Mittel und -Fähigkeiten zum Einsatz kommen, zu testen, und für<br />
2001 wurde eine gemeinsame <strong>NATO</strong>-WEU-Übungsstudie (JES-01) geplant.<br />
Angesichts der 1999 in Helsinki vom Europäischen Rat getroffenen<br />
Entscheidungen erkannten die Außen- und Verteidigungsminister der WEU,<br />
dass die Wahrnehmung neuer Verantwortlichkeiten im Bereich der Sicherheit<br />
durch die EU fundamentale Auswirkungen auf die WEU als Organisation<br />
haben würde. Auf ihrem Treffen in Porto, Portugal, im Mai 2000 wiesen sie den<br />
Ständigen Rat der WEU an, die Maßnahmen zu untersuchen, die zur entsprechenden<br />
Zeit notwendig sein würden. Außerdem wurden Klarstellungen zu den<br />
Implikationen der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungspolitik für den Brüsseler Vertrag und die WEU herausgegeben.<br />
Auf der Grundlage der auf dem Ministertreffen der WEU in Marseille im<br />
November 2000 getroffenen Entscheidungen betonte die beginnende französische<br />
Präsidentschaft der WEU, dass Artikel V des Brüsseler Vertrags auch<br />
weiterhin die gegenseitige Verpflichtung der Mitgliedstaaten im Hinblick auf<br />
ihre kollektive Verteidigung widerspiegeln würde. Es wurden Regelungen zur<br />
Ausführung der restlichen Funktionen der WEU nach dem Inkrafttreten der<br />
Europäischen Union getroffen.<br />
Von der WEU übernommene operative Aufgaben<br />
Die WEU hat auch zu Bemühungen der internationalen Gemeinschaft im<br />
Zusammenhang mit dem Konflikt in Bosnien und Herzegowina ab 1992 und<br />
mit der Krise in Albanien 1997 beigetragen, und zwar sowohl durch die<br />
Durchführung von WEU-Operationen als auch im Rahmen einer gemeinsamen<br />
Operation mit der <strong>NATO</strong>, um die Maßnahmen der Vereinten Nationen zur<br />
Beendigung des Konflikts im ehemaligen Jugoslawien zu unterstützen.<br />
Im Juli 1992 beschlossen die WEU-Mitgliedstaaten, Seestreitkräfte in der<br />
Adria bereitzustellen, um die Einhaltung der Resolutionen des Sicherheitsrats<br />
der Vereinten Nationen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und<br />
Montenegro) zu überwachen. Ähnliche Maßnahmen wurden auch in<br />
Abstimmung mit der WEU vom Nordatlantikrat auf seinem Ministertreffen am<br />
Rande des OSZE-Gipfels am 10. Juli 1992 in Helsinki getroffen.<br />
Auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 8. Juni 1993 billigten der<br />
Nordatlantikrat und der Rat der Westeuropäischen Union das Konzept gemeinsamer<br />
<strong>NATO</strong>-/WEU-Operationen unter Leitung beider Organisationen zur<br />
Durchsetzung des Embargos. Es wurde ein alleiniger Oberkommandierender<br />
415
für den Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-WEU-Einsatzverband in der Adria ernannt. Die<br />
Umsetzung dieser Entscheidung ist in Kapitel 5 näher beschrieben.<br />
Am 5. April 1993 beschloss der WEU-Ministerrat, Bulgarien, Rumänien<br />
und Ungarn bei ihren Bemühungen zur Durchsetzung des Embargos auf der<br />
Donau zu unterstützen. Die Unterstützung erfolgte in Form eines mit anderen<br />
Organisationen, insbesondere der EU und der KSZE, abgestimmten zivilen<br />
Polizei- und Zolleinsatzes. Nach Aufhebung der VN-Sanktionen wurden die<br />
Operationen in der Adria und auf der Donau eingestellt.<br />
Anfang Juli 1994 reagierte die WEU auf ein Ersuchen, die EU-<br />
Verwaltung, die gerade in Mostar eingerichtet wurde, durch die Entsendung<br />
eines Polizeikontingents zu unterstützen. Das WEU-Polizeikontingent sollte<br />
den bosnischen und kroatischen Parteien in Mostar helfen, für Mostar eine<br />
einheitliche Polizeitruppe aufzustellen. Nach Ablauf des Mandats der EU-<br />
Verwaltung im Juli 1996 wurde bis Ende des Jahres ein EU-Sonderbotschafter<br />
ernannt. Das WEU-Polizeikontingent leistete so lange Unterstützung, bis die<br />
Leitungsbefugnisse des Botschafters am 15. Oktober 1996 den örtlichen<br />
Behörden übertragen wurden.<br />
1997 beschloss der WEU-Rat im Zusammenhang mit der Albanienkrise<br />
die Entsendung einer Multinationalen Polizei-Beratertruppe (MAPE,<br />
Multinational Advisory Police Element) zur Ergänzung der Maßnahmen der<br />
Multinationalen Schutztruppe, die von mehreren europäischen Ländern unter<br />
Federführung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Resolution 1101)<br />
aufgestellt und entsandt worden war. Die MAPE-Mission, die erste vom WEU-<br />
Rat mit Unterstützung des WEU-Sekretariats und der WEU-Planungszelle initiierte<br />
Operation, sollte den albanischen Polizeibehörden die notwendigen<br />
Informationen und Ratschläge zu entsprechenden Aspekten der polizeilichen<br />
Überwachung und der Wiederherstellung der Ordnung sowie zu ihren<br />
Aufgaben im Zuge der Abhaltung von Wahlen vermitteln. Die Entsendung<br />
begann im Mai 1997, wobei sowohl WEU-Mitglieder als auch assoziierte<br />
Mitglieder, Beobachter und assoziierte Partner ihren Beitrag leisteten. Als<br />
Antwort auf Anträge der albanischen Regierung wurde das Mandat der MAPE<br />
daraufhin verlängert.<br />
Im Mai 1999 initiierte die WEU auf Antrag der Europäischen Union eine<br />
Minenräum-Hilfsmission in der Republik Kroatien. Im November 2000 wurde<br />
vom WEU-Ministerrat in Marseille die Entscheidung getroffen, dass die<br />
Mission im Rahmen der WEU bis zum Auslaufen ihres Mandats im Mai 2001<br />
durchgeführt werden solle.<br />
Weitere Informationen zur Westeuropäischen Union und zu<br />
Entscheidungen bezüglich der Übertragung der operativen Rolle der WEU auf<br />
416
die EU und Regelungen für die restlichen Funktionen und Strukturen der WEU<br />
sind erhältlich bei:<br />
Western European Union Western European Union Assembly<br />
Secretariat-General<br />
43 Avenue du Président Wilson<br />
4 rue de la Régence 75775 Paris Cedex 16,<br />
Brüssel, Belgien<br />
Frankreich<br />
Tel.: 32 2 500 4455 Tel.: +33 1 53 67 22 00<br />
Fax: 32 2 511 3519 Fax: +33 1 47 20 45 43<br />
E-Mail: eo.presse@skynet.be E-Mail: 100315.240@compuserve.com<br />
Website: http://www.weu.int Website: http://www.weu.int/assembly<br />
WEU Institute for Security Studies<br />
43 Avenue du Président Wilson<br />
75775 Paris Cedex 16<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 1 53 67 22 00<br />
Fax: +33 1 47 20 81 78<br />
E-Mail: weu.iss@csi.com<br />
Website: http://www.weu.int/institut<br />
EUROPARAT<br />
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 gegründet, „um einen engeren<br />
Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale<br />
und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern<br />
und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen”. Das<br />
übergeordnete Ziel des Rats ist die Wahrung der Grundprinzipien<br />
Menschenrechte, pluralistische Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die<br />
Verbesserung der Lebensqualität der Bürger Europas 9 .<br />
Dem Europarat gehören 43 Mitgliedstaaten an (siehe unten). Die jüngsten<br />
Neumitglieder sind Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland,<br />
Litauen, Slowenien, die Tschechische Republik, die Slowakei und Rumänien<br />
(jeweils 1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldau, die ehemalige<br />
jugoslawische Republik Mazedonien 10 und die Ukraine (jeweils 1995),<br />
Russland und Kroatien (1996), Georgien (1999) sowie Armenien und<br />
Aserbaidschan (2001).<br />
9 Statut des Europarats, Kap. 1, Art. 1.<br />
10 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
417
Der Rat besteht aus einem Ministerausschuss, in dem gemeinsame<br />
Maßnahmen der Regierungen beschlossen werden, und einer<br />
Parlamentarischen Versammlung mit 286 Abgeordneten, die Vorschläge zu<br />
neuen Aktivitäten unterbreitet und im Allgemeineren als parlamentarisches<br />
Forum dient. Einige der Aktivitäten des Europarats stehen auch<br />
Nichtmitgliedstaaten offen. Bosnien und Herzegowina (seit 28. Januar 1994)<br />
und die Bundesrepublik Jugoslawien (seit 22. Januar 2001) verfügen über<br />
einen Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung. Im Jahre<br />
1997 wurde der Sondergaststatus von Weißrussland in der Parlamentarischen<br />
Versammlung ausgesetzt, und das Beitrittsverfahren zum Europarat wurde<br />
eingefroren. Israel, Kanada und Mexiko sind Beobachter in der<br />
Parlamentarischen Versammlung, und Japan, Kanada, Mexiko, Vatikanstadt<br />
und die Vereinigten Staaten haben Beobachterstatus im Ministerausschuss<br />
des Rats.<br />
Etwa 165 zwischenstaatliche Konventionen und Übereinkommen wurden<br />
bisher vom Rat geschlossen, allen voran die Konvention über den Schutz der<br />
Menschenrechte und Grundfreiheiten, das Europäische Kulturabkommen und<br />
die Europäische Sozialcharta. Auf seinem Gipfeltreffen 1993 in Wien hob der<br />
Europarat seinen Beitrag zur demokratischen Sicherheit in Europa hervor. Die<br />
Konzeption der demokratischen Sicherheit hat zwei Aspekte: erstens absolutes<br />
Festhalten an der pluralistischen und parlamentarischen Demokratie, an<br />
der Unteilbarkeit und Universalität der Menschenrechte und an der<br />
Rechtsstaatlichkeit und ein sich durch seine Vielfalt auszeichnendes gemeinsames<br />
Kulturerbe als Grundvoraussetzungen der Sicherheit, und zweitens<br />
eine starke Betonung der europäischen Kooperation auf der Grundlage dieser<br />
Werte als Mittel zur Knüpfung eines den ganzen Kontinent überziehenden<br />
Netzwerks des Vertrauens, durch das gleichzeitig Konflikte vermieden und<br />
Lösungen für gemeinsame Probleme gefunden werden können. Die Förderung<br />
demokratischer Sicherheit dient der Bewältigung vieler verschiedener<br />
Sicherheitsrisiken in Europa. Neben der Verminderung der Risiken einer<br />
Rückkehr zur totalitären Herrschaft hilft die demokratische Sicherheit, mit folgenden<br />
Herausforderungen fertig zu werden: schwerwiegende und massive<br />
Verletzungen der Grundfreiheiten und Menschenrechte, einschließlich der<br />
Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung, größere Mängel in der rechtsstaatlichen<br />
Ordnung, aggressiver Nationalismus, Rassismus und Intoleranz<br />
sowie Spannungen und Konflikte zwischen den Völkern, Terrorismus und organisiertes<br />
Verbrechen sowie soziale Auflösungserscheinungen, gravierende<br />
Ungleichheiten und Spannungen auf örtlicher und regionaler Ebene.<br />
Der Europarat hielt sein zweites Gipfeltreffen vom 10. bis 11. Oktober<br />
1997 in Straßburg ab, wo er einen auf die Hauptaufgaben bezogenen<br />
Aktionsplan für den Zeitraum bis zum 50. Jahrestag seines Bestehens im Mai<br />
1999 und darüber hinaus annahm. Der Aktionsplan befasste sich mit Fragen<br />
418
der Demokratie und Menschenrechte, des sozialen Zusammenhalts, der<br />
Sicherheit der Bürger sowie demokratischer Werte und der kulturellen Vielfalt.<br />
Am 1. Februar 1998 trat die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz<br />
Nationaler Minderheiten in Kraft. Außerdem genehmigte der Rat mit Wirkung<br />
vom 1. November 1998 an die Einrichtung eines neuen ständigen Gerichts für<br />
Menschenrechte im Rahmen der Bestimmungen des Protokolls zur<br />
Europäischen Menschenrechtskonvention, die dem Gericht zugrunde liegen.<br />
Der Aktionsplan legte auch Regelungen für die Ernennung eines<br />
Kommissars des Europarats für Menschenrechte fest. Schließlich wurde ein<br />
Überwachungsverfahren eingeführt, damit die von den Mitgliedstaaten eingegangenen<br />
Verpflichtungen auch tatsächlich beachtet werden. Ein vertraulicher,<br />
konstruktiver und auf dem Prinzip der Gleichbehandlung basierender Dialog<br />
wird sowohl auf Regierungsebene im Ministerausschuss als auch auf parlamentarischer<br />
Ebene in der Parlamentarischen Versammlung geführt.<br />
Die starke Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Europarats seit dem<br />
Ende des Kalten Krieges und die zunehmende Zahl der abgeschlossenen<br />
Konventionen ist ein Zeichen für die Entschlossenheit der Mitgliedstaaten,<br />
kooperative Strukturen festzulegen, durch die neue Spaltungen auf dem<br />
Kontinent vermieden werden sollen und eine gemeinsame europäische Kultur<br />
demokratischer Staaten aufgebaut werden soll. Die Bemühungen des<br />
Europarats in diesen Bereichen ergänzen daher diejenigen des<br />
Nordatlantischen Bündnisses. Der Europarat strebt auch eine gemeinsame<br />
Umsetzung seines Aktionsplans mit europäischen und anderen internationalen<br />
Organisationen an, insbesondere der Europäischen Union und der OSZE.<br />
EUROPARAT - MITGLIEDSTAATEN<br />
Albanien<br />
Andorra<br />
Armenien<br />
Aserbaidschan<br />
Belgien<br />
Bulgarien<br />
Dänemark<br />
Deutschland<br />
Estland<br />
Finnland<br />
Frankreich<br />
Georgien<br />
Griechenland<br />
Irland<br />
Island<br />
Italien<br />
Kroatien<br />
Lettland<br />
Liechtenstein<br />
Litauen<br />
Luxemburg<br />
Malta<br />
Ehemalige<br />
jugoslawische<br />
Republik<br />
Mazedonien 11<br />
Moldau<br />
Niederlande<br />
Norwegen<br />
Polen<br />
Portugal<br />
Rumänien<br />
Russland<br />
Österreich<br />
San Marino<br />
Slowakei<br />
Slowenien<br />
Schweden<br />
Schweiz<br />
Spanien<br />
Tschechische<br />
Republik<br />
Türkei<br />
Ukraine<br />
Ungarn<br />
Vereinigtes<br />
Königreich<br />
Zypern<br />
11 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
419
Bosnien und Herzegowina<br />
Antragsteller<br />
Sondergaststatus in der Parlamentarischen Versammlung<br />
Bosnien und Herzegowina<br />
Bundesrepublik Jugoslawien<br />
Beobachterstatus im Ministerausschuss<br />
Japan Kanada Mexiko Vatikanstadt Vereinigte Staaten<br />
Beobachterstatus in der Parlamentarischen Versammlung des<br />
Rats<br />
Israel Kanada Mexiko<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei:<br />
Council of Europe,<br />
67075 Strasbourg,<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 3 88 41 20 00<br />
Fax: +33 3 88 41 27 81/82/83<br />
Website: http://www.coe.fr<br />
420
KAPITEL 16<br />
PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE<br />
ORGANISATIONEN<br />
Nordatlantische Versammlung<br />
Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />
Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)<br />
Interalliierter Verband der Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes<br />
(CIOMR)<br />
Parlamentarische und nichtstaatliche Organisationen
PARLAMENTARISCHE UND NICHTSTAATLICHE<br />
ORGANISATIONEN<br />
NORDATLANTISCHE VERSAMMLUNG<br />
Der Zusammenhalt des Bündnisses wird dank der Unterstützung frei<br />
gewählter parlamentarischer Vertreter beträchtlich gestärkt.<br />
Die Nordatlantische Versammlung ist eine interparlamentarische<br />
Organisation, die seit 1955 als Forum für Parlamentarier aus den nordamerikanischen<br />
und westeuropäischen Mitgliedstaaten des Nordatlantischen<br />
Bündnisses dient, in dem sie zusammenkommen, um sich mit Themen von<br />
gemeinsamem Interesse und Belang zu befassen. In den letzten Jahren hat<br />
die Versammlung <strong>info</strong>lge der weitreichenden politischen Veränderungen in der<br />
ehemaligen Sowjetunion sowie in Mittel- und Osteuropa (MOE) sowohl den<br />
Kreis ihrer Mitglieder als auch ihren Auftrag erheblich erweitert.<br />
Vertreter aus siebzehn Partnerländern des Bündnisses haben den Status<br />
assoziierter Delegierter in der Nordatlantischen Versammlung. Dadurch haben<br />
sie die Möglichkeit, sich an der Arbeit der Versammlung und ihren Debatten zu<br />
beteiligen. Diese konzentrieren sich verstärkt auf die Sicherheit in Europa insgesamt<br />
sowie auf spezielle wirtschaftliche, politische, ökologische und kulturelle<br />
Probleme in Mittel- und Osteuropa.<br />
Folgende Länder sind mit dem Status assoziierter Delegierter in der<br />
Nordatlantischen Versammlung vertreten:<br />
Albanien, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Kroatien, Lettland,<br />
Litauen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 1 , Moldau, Österreich,<br />
Rumänien, die Russische Föderation, die Schweiz, die Slowakei,<br />
Slowenien und die Ukraine.<br />
Die Versammlung ist völlig unabhängig von der <strong>NATO</strong>, stellt allerdings ein<br />
Bindeglied zwischen den nationalen Parlamenten und dem Bündnis dar, das<br />
die Regierungen veranlasst, bei der Ausarbeitung nationaler Gesetze<br />
Bündnisbelange zu berücksichtigen. Sie erinnert auch stets daran, dass die<br />
von den Regierungen vereinbarten Entscheidungen der <strong>NATO</strong> letztlich von der<br />
politischen Billigung durch demokratisch gewählte Parlamente entsprechend<br />
der vorgesehenen verfassungsrechtlichen Verfahren abhängen. So hat die<br />
Versammlung unterstützend am Prozess der Ratifizierung der<br />
Beitrittsprotokolle mitgewirkt, die Ende 1997 mit dem Ziel unterzeichnet wur-<br />
1 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
423
den, die Bündnismitgliedschaft 1999 auf Polen, die Tschechische Republik und<br />
Ungarn auszudehnen.<br />
Die Delegierten der Nordatlantischen Versammlung werden von ihren<br />
Parlamenten nach nationalen Verfahren auf der Grundlage des<br />
Parteienproporzes in den Parlamenten ernannt. In der Versammlung ist daher<br />
ein breites Spektrum politischer Meinungen vertreten.<br />
Die Versammlung tritt zweimal im Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen.<br />
Die Sitzungen finden auf Einladung der nationalen Parlamente im turnusmäßigen<br />
Wechsel in den Mitgliedstaaten und den Ländern assoziierter Mitglieder<br />
statt. Die Funktionen der Versammlung werden von sechs Ausschüssen ausgeübt:<br />
dem Politischen Ausschuss, dem Verteidigungs- und Sicherheitsausschuss,<br />
dem Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss Wissenschaft und<br />
Technologie, dem Ausschuss Zivile Angelegenheiten sowie der Sondergruppe<br />
Mittelmeer. Hierbei handelt es sich sowohl um Arbeitsgremien als auch um<br />
bedeutende Diskussionsforen. Die Ausschüsse prüfen und untersuchen im<br />
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit alle wichtigen aktuellen Fragen. Sie treten<br />
im Laufe des Jahres in regelmäßigen Abständen zusammen und berichten<br />
der Versammlung. Das Sekretariat mit einem Stab von 30 Mitarbeitern hat seinen<br />
Sitz in Brüssel.<br />
Hauptziel der Versammlung ist die Meinungs- und Konsensbildung. Sie<br />
ermöglicht den Parlamentariern des Bündnisses, ihre nationalen Sorgen und<br />
Belange ihren Regierungen und den Entscheidungsorganen der Allianz vorzutragen<br />
und sich gegenseitig über die sehr unterschiedlichen nationalen und<br />
regionalen Ansichten zu <strong>info</strong>rmieren, die in vielen wichtigen Fragen von<br />
gemeinsamem Interesse vorherrschen. Die Mitglieder der Versammlung können<br />
die aus ihrer Teilnahme an der Arbeit der Versammlung gewonnenen<br />
Erfahrungen und Informationen auch in ihrer Funktion als nationale<br />
Parlamentarier nutzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bündnisinteressen<br />
und -standpunkte in den nationalen Debatten möglichst klar zum<br />
Ausdruck kommen. Die Versammlung ist auch ein wichtiger Prüfstein zur<br />
Bewertung der Meinung in den Parlamenten und in der Öffentlichkeit zu bündnispolitischen<br />
Fragen und spiegelt durch ihre Erörterungen die öffentlichen und<br />
parlamentarischen Anliegen im Zusammenhang mit der Bündnispolitik wider.<br />
In diesem Sinne spielt die Versammlung eine indirekte, aber dennoch wichtige<br />
Rolle bei der politischen Meinungsbildung. Die Empfehlungen und<br />
Resolutionen der Versammlung werden den nationalen Regierungen,<br />
Parlamenten, anderen einschlägigen Organisationen und dem <strong>NATO</strong>-<br />
Generalsekretär zugeleitet, der auf der Grundlage von Erörterungen im<br />
Nordatlantikrat Antworten formuliert.<br />
Die Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Staaten werden in<br />
der so genannten Rose-Roth-Initiative koordiniert, die 1990 von dem<br />
424
Kongressabgeordneten Charlie Rose, dem damaligen Präsidenten der<br />
Versammlung, und von Senator Bill Roth ins Leben gerufen wurde. Drei<br />
Aspekte bestimmen die Initiative:<br />
• Die aktive Beteiligung von Parlamentariern der Staaten Mittel- und<br />
Osteuropas (MOE) an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen<br />
der Versammlung.<br />
• Regelmäßige Ausrichtung spezieller Rose-Roth-Seminare zu Themen<br />
von besonderem Interesse für Parlamentarier aus MOE-Staaten. Sie<br />
werden in Zusammenarbeit mit Parlamenten von Mitgliedstaaten oder<br />
MOE-Staaten veranstaltet und sorgen bei Fragen von gemeinsamem<br />
Interesse für einen regelmäßigen Dialog zwischen Parlamentariern.<br />
Seit Beginn der Initiative haben mehr als 30 solcher Seminare stattgefunden.<br />
• Das Programm unterstützt auch die Aus- und Fortbildung parlamentarischer<br />
Mitarbeiter durch zweiwöchige Ausbildungsprogramme oder<br />
Kurzeinweisungen beim Sekretariat der Versammlung in Brüssel.<br />
Dieses Programm ist auf parlamentarische Mitarbeiter zugeschnitten,<br />
die für außen- oder sicherheitspolitische Ausschüsse arbeiten oder in<br />
anderen Bereichen internationaler Beziehungen tätig sind.<br />
Die Rose-Roth-Initiative zielt darauf ab,<br />
• Parlamentarier aus MOE-Staaten in die Arbeit der Versammlung einzubeziehen<br />
und aktiv zu beteiligen;<br />
• das Gefühl der Partnerschaft und Zusammenarbeit auf der Ebene der<br />
Parlamentarier zu fördern;<br />
• unter den Parlamentariern das gegenseitige Verständnis für ihre verschiedenen<br />
Probleme und Standpunkte zu verbessern;<br />
• die MOE-Parlamentarier über aktuelle Themen zu <strong>info</strong>rmieren;<br />
• die Entwicklung geeigneter zivil-militärischer Beziehungen in den<br />
MOE-Staaten zu fördern, indem sie Parlamentariern aus diesen<br />
Ländern ein besseres Verständnis sicherheitspolitischer Fragen vermittelt<br />
und ihnen die Beziehungen zwischen Parlamentariern, dem<br />
öffentlichen Dienst und Soldaten in den Bündnisstaaten veranschaulicht;<br />
• MOE-Parlamentariern praktische Erfahrungen und Fachwissen auf<br />
dem Gebiet der parlamentarischen Arbeit und der parlamentarischen<br />
Verfahren zu vermitteln;<br />
425
• beim Aufbau einer Parlamentsverwaltung in MOE-Parlamenten mitzuhelfen,<br />
um die Abgeordneten in diesen Ländern mit Hilfsmitteln auszustatten,<br />
wie sie ihren westlichen Kollegen zur Verfügung stehen.<br />
Die Rolle der Versammlung bei der Entwicklung der Beziehungen zu mittel-<br />
und osteuropäischen Parlamenten fand in der <strong>NATO</strong>-Russland-Grundakte<br />
und der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta Anerkennung, die beide 1997 unterzeichnet<br />
wurden. In diesen Dokumenten werden ein erweiterter Dialog und eine verstärkte<br />
Zusammenarbeit zwischen der Nordatlantischen Versammlung und der<br />
Bundesversammlung der Russischen Föderation bzw. der ukrainischen<br />
Werchowna Rada gefordert.<br />
Das Programm der Öffnung der Nordatlantischen Versammlung ist von<br />
der Arbeit des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats (EAPR) und der bündnisseitigen<br />
Initiative der Partnerschaft für den Frieden (PfP) unabhängig, es unterstützt<br />
diese jedoch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung<br />
zur Verwirklichung eines der PfP-Schlüsselziele, nämlich der demokratischen<br />
Kontrolle über die Streitkräfte. Die Aktivitäten der Versammlung zielen darauf<br />
ab, Fachwissen, Erfahrung und Informationen anzubieten, die es den MOE-<br />
Parlamentariern ermöglichen sollen, ihren Einfluss bei der Entwicklung der<br />
nationalen Verteidigungspolitik wirksamer zum Tragen zu bringen und die volle<br />
demokratische Kontrolle über die Streitkräfte sicherzustellen.<br />
Weitere Informationen über die Nordatlantische Versammlung erteilt das<br />
Internationale Sekretariat:<br />
Place du Petit Sablon 3<br />
1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 513 2865<br />
Fax: +32 2 514 1847<br />
E-Mail: secretariat@naa.be<br />
Website: http://www.naa.be<br />
VEREINIGUNG DER ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />
Die am 18. Juni 1954 gegründete Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften bringt nationale private Organisationen aus allen 19<br />
Mitgliedstaaten des Bündnisses zusammen, die die Aktivitäten der <strong>NATO</strong> und<br />
der einzelnen Regierungen bei der Förderung der Ziele des<br />
Nordatlantikvertrags unterstützen.<br />
Seit Anfang der 90er Jahre nimmt die Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften auf regulärer Basis auch in <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten eingerichtete<br />
nationale Freiwilligen- und Nichtregierungsorganisationen als assoziierte<br />
426
Mitglieder auf. Derzeit sind 18 Verbände assoziierte Mitglieder der Vereinigung<br />
der Atlantischen Gesellschaften. Gemäß der Satzung der ATA können assoziierte<br />
Mitglieder Vollmitglieder mit demselben Status wie Gründungsmitglieder<br />
werden, wenn die jeweiligen Länder <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten werden und ihre<br />
neue Stellung auf Vorschlag des Rats Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften von der Versammlung der Vereinigung anerkannt wurde.<br />
Seit 1999, nach der Änderung der Satzung, kann die Versammlung der<br />
Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften außerdem auf Vorschlag des<br />
Rats nationalen Nichtregierungsorganisationen, die in den Teilnehmerländern<br />
des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> oder in denjenigen Ländern gegründet wurden,<br />
die sich direkt oder aus geographischen Gründen mit Euro-Atlantischen<br />
Sicherheitsproblemen befassen, die Stellung eines Beobachtermitglieds<br />
gewähren, selbst wenn sie keine PfP-Verträge unterzeichnet haben 2 .<br />
Die Ziele der Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften und ihrer angeschlossenen<br />
nationalen Organisationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
• Aufklärung und Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und<br />
Zuständigkeiten der Nordatlantikpakt-Organisation;<br />
• Durchführung von Forschungsarbeiten im Hinblick auf die verschiedenen<br />
Ziele und Aktivitäten der <strong>NATO</strong> und ihrer Erweiterung um die<br />
Länder Mittel- und Osteuropas sowie Förderung des Mittelmeer-<br />
Dialogs der <strong>NATO</strong>;<br />
• Stärkung der Solidarität der Menschen im nordatlantischen Raum und<br />
in den Ländern, die sich am <strong>NATO</strong>-Programm Partnerschaft für den<br />
Frieden (PfP) beteiligen;<br />
• Förderung der Demokratie;<br />
• Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedsorganisationen<br />
zur Förderung der vorstehend genannten Ziele.<br />
2 Während der im Oktober/November 2000 in Budapest abgehaltenen Versammlung nahm die ATA<br />
die Allianz für die Sicherheit von Bosnien und Herzegowina als ersten Beobachtermitgliedsverband<br />
auf.<br />
427
Mitglieder der Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften<br />
BELGIEN<br />
Association Atlantique Belge<br />
Quartier Reine Astrid<br />
12 rue Bruyn<br />
1120 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 264 40 17<br />
Fax: +32 2 268 52 77<br />
E-Mail: aabav.ata@skynet.be<br />
DÄNEMARK<br />
Danish Atlantic Association<br />
Ryvangs Allé 1 - Postboks 2521<br />
2100 Kopenhagen 0<br />
Tel.: +45 39 27 19 44<br />
Fax: +45 39 27 56 26<br />
E-Mail: atlant@atlant.dk<br />
DEUTSCHLAND<br />
Deutsche Atlantische<br />
Gesellschaft<br />
Am Burgweiher 12<br />
53123 Bonn<br />
Tel.: +49 228 62 50 31<br />
Fax: +49 228 61 66 04<br />
E-Mail: DtAtlGes@aol.com<br />
EURO-ATLANTIC ASSOCIATION<br />
Ul. Sienkiewicza 12/14<br />
00-944 Warschau<br />
Tel.: +48 22 828 11 45<br />
Fax: +48 22 828 11 46<br />
FRANKREICH<br />
Association Française pour la<br />
Communauté Atlantique<br />
10 rue Crevaux<br />
75116 Paris<br />
Tel.: +33 1 45 53 15 08<br />
Fax: +33 1 47 55 49 63<br />
E-Mail: afca@club-internet.fr<br />
GRIECHENLAND<br />
Greek Association for Atlantic<br />
and European Cooperation<br />
160 A Ioannou Drossopoulou Str.<br />
112 56 Athen<br />
Tel.: +30 1 865 5979<br />
Fax: +30 1 865 4742<br />
E-Mail: gaaec@ath.forthnet.gr<br />
ISLAND<br />
Association of Western<br />
Cooperation<br />
PO Box 28<br />
121 Reykjavik<br />
Tel.: +354 561 0015<br />
Fax: +354 551 0015<br />
E-Mail: <strong>info</strong>nato@islandia.is<br />
ITALIEN<br />
Italian Atlantic Committee<br />
Piazza Firenze 27<br />
00186 Rom<br />
Tel.: +39 0 6 687 37 86<br />
Fax: +39 0 6 687 33 76<br />
E-Mail: italata@iol.it<br />
428
KANADA<br />
The Atlantic Council of Canada<br />
6 Hoskin avenue (Trinity<br />
College)<br />
Toronto<br />
Ontario M5S 1H8<br />
Tel.: +1 416 979 1875<br />
Fax: +1 416 979 0825<br />
E-Mail: atlantic@idirect.com<br />
LUXEMBURG<br />
Luxembourg Atlantic Committee<br />
BP 805<br />
2018 Luxemburg<br />
Tel.: +352 463 563<br />
Fax: +352 462 932<br />
E-Mail:<br />
birden@compuserve.com<br />
NIEDERLANDE<br />
Netherlands Atlantic Committee<br />
Bezuidenhoutseweg 237-239<br />
2594 AM Den Haag<br />
Tel.: +31 70 363 9495<br />
Fax: +31 70 364 6309<br />
E-Mail: atlcom@xs4all.nl<br />
NORWEGEN<br />
Norwegian Atlantic Committee<br />
Fridtjof Nanssens Plass 6<br />
0160 Oslo 1<br />
Tel.: +47 22 40 36 00<br />
Fax: +47 22 40 36 10<br />
E-Mail: post@atlanterhavskomiteen.no<br />
POLEN<br />
Polish Atlantic Club<br />
Al. 3 Maja 5/51<br />
00-401 Warschau<br />
Tel./Fax: +48 22 625 47 49<br />
PORTUGAL<br />
Portuguese Atlantic Committee<br />
Av. Infante Santo 42, 6e<br />
1350-174 Lissabon<br />
Tel.: +351 21/390 59 57 oder<br />
+397 59 06<br />
Fax: +351 21 397 84 93<br />
E-Mail: cpa@mail.telepac.pt<br />
SPANIEN<br />
Spanish Atlantic Association<br />
C/Montesa, 34, 1°<br />
28006 Madrid<br />
Tel./Fax: +34 91/ 309 3975:401<br />
2617<br />
Fax: +34 91 349 5392<br />
E-Mail: ata@spain.ms<br />
TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />
Czech Atlantic Commission<br />
Rytirska 31<br />
110 00 Prag 1<br />
E-Mail: pavel.bilek@volny.cz<br />
429
TÜRKEI<br />
Turkish Atlantic Committee<br />
G.O. Pasa Kuleli Sokak 44/1<br />
06700 Ankara<br />
Tel.: +90 312 446 34 23<br />
Fax: +90 312 446 50 11<br />
UNGARN<br />
Hungarian Atlantic Council<br />
Margit Krt. 43-45<br />
1024 Budapest<br />
Tel.: +36 1 326 8791<br />
Fax: +36 1 326 8793<br />
E-Mail:<br />
tmagyarics@hotmail.com<br />
VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />
The Atlantic Council of the United<br />
Kingdom<br />
185 Tower Bridge Road<br />
London SEI 2UF<br />
Tel.: +44 20 7403 0640/0740<br />
Fax: +44 20 7403 0901<br />
E-Mail:<br />
acuk@atlanticcouncil.demon.co.uk<br />
VEREINIGTE STAATEN<br />
The Atlantic Council of the United<br />
States<br />
Suite 1000 - 910 17th Street,<br />
N.W.<br />
Washington, D.C. 20006<br />
Tel.: +1 202 463 7226<br />
Fax: +1 202 463 7241<br />
E-Mail: <strong>info</strong>@acus.org<br />
ASSOZIIERTE MITGLIEDER DER VEREINIGUNG DER<br />
ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />
ALBANIEN<br />
Albanian Atlantic Association<br />
Bul. Deshmoret e Kombit<br />
Pallati I Kongreseve, Kati I Dyte<br />
Tirana<br />
Tel./Fax: +355 4 364 659<br />
E-Mail:<br />
amoisiu@abissnet.com.al<br />
ASERBAIDSCHAN<br />
Azerbaijan Atlantic Cooperation<br />
Association<br />
Azerbaijan prospekti 37<br />
Baku 370000<br />
Tel.: +994 12 983 176<br />
Fax: +994 12 675 353<br />
E-Mail: peace@elkhan.baku.az<br />
BULGARIEN<br />
The Atlantic Club of Bulgaria<br />
29 Slavyanska Street<br />
Sofia 1000<br />
Tel.: +359 2 981 0699<br />
Fax: +359 2 981 5782<br />
EHEMALIGE<br />
JUGOSLAWISCHE<br />
REPUBLIK MAZEDONIEN 3<br />
Euro-Atlantic Club<br />
Marshal Tito 22/1/15<br />
1000 Skopje<br />
Tel./Fax: +389 2 16 2221<br />
E-Mail:<br />
atamacedonia@mt.net.mk<br />
3 Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem verfassungsmäßigen Namen an.<br />
430
FINNLAND<br />
The Atlantic Council of Finland<br />
C/o Karollina Honkanen<br />
The Finnish Institute of<br />
International Affairs<br />
Mannerhelmintle 15A<br />
00260 Helsinki<br />
Tel.: +358 9 434 207 25<br />
Fax: +358 9 434 207 69<br />
E-Mail:<br />
karollina.honkanen@upifila.fl<br />
GEORGIEN<br />
Euro-Atlantic Club of Georgia<br />
23a Khoshtaria str.<br />
Tiflis 380008<br />
Tel.: +995 32 98 6956<br />
Fax: +995 32 93 1476<br />
E-Mail:<br />
atlantic_geo@hotmail.com<br />
KROATIEN<br />
The Atlantic Council of Croatia<br />
2 Lepusiceva 6<br />
10000 Zagreb<br />
Tel.: +385 1 4558 022<br />
Fax: +385 1 4647 545<br />
E-Mail:<br />
radovanvukadinovic@hotmail.co<br />
m<br />
LETTLAND<br />
The Latvian Transatlantic<br />
Organisation<br />
Academic Library<br />
Rupniecibas Str. 10 3rd fl.<br />
Riga 1235<br />
Tel.: +371 7 322883<br />
Fax: +371 7 106202<br />
E-Mail: lato@lato.lv<br />
LITAUEN<br />
Lithuanian Atlantic Treaty<br />
Association<br />
P.O. Box 2911<br />
2000 Vilnius<br />
Tel.: +370 2 362 423<br />
Fax: +370 2 362 519<br />
E-Mail: lata_aslb@yahoo.com<br />
MOLDAU<br />
Euro-Atlantic Association<br />
of Moldova<br />
8, N. Iorga str.<br />
2009 Chisinau<br />
Tel.: +3732 238 633<br />
Fax: +37 32 238 666<br />
E-Mail: magic@cni.md<br />
ÖSTERREICH<br />
Österreichisches Institut für<br />
Europäische Sicherheitspolitik<br />
Erlaufstraße 7/1<br />
2346 Maria Enzersdorf<br />
Südstadt<br />
Tel.: +43 22236 41196<br />
Fax: +43 2236 41196/9<br />
E-Mail: Institute@oeies.or.at<br />
RUMÄNIEN<br />
Euro-Atlantic Council of<br />
Romania<br />
Kiseleff Av., 41<br />
71268 Bukarest<br />
Tel./Fax: +40 1 222 71 62<br />
E-Mail: euro_atl@rnc.ro<br />
431
RUSSISCHE FÖDERATION<br />
Association for Euro-Atlantic<br />
Cooperation<br />
3 Prechistenka St.<br />
119034 Moskau<br />
Tel.: +7 095 203 62 71<br />
Fax: +7 095 230 22 29<br />
E-Mail: aeac@mail.ru<br />
SLOWAKISCHE REPUBLIK<br />
Slovak Atlantic Commission<br />
C/o Euro-Atlantic Centre<br />
Kuzmanyho 3<br />
974 01 Banska Bystrica<br />
Tel./Fax: +421 48 415 1689<br />
E-Mail: eac@calipso.sk<br />
SCHWEDEN<br />
Atlantic Council of Sweden<br />
Box 5434<br />
114 84 Stockholm<br />
Tel./Fax: +46 8 87 15 78<br />
E-Mail: Bo.hugemark@war-andpeace.se<br />
SLOWENIEN<br />
The Atlantic Council of Slovenia<br />
Kardeljeva pl. 16<br />
1000 Ljubljana<br />
Tel.: +386 1 589 2327<br />
Fax: +386 1 589 2290<br />
E-Mail: zass@atlantski-svet.org<br />
UKRAINE<br />
The Atlantic Council of Croatia<br />
Dep. 1<br />
10 Vorovsky Str.<br />
01052 Kiew<br />
Tel./Fax: +380 44 212 5837<br />
Tel.: +380 44 243 6207<br />
E-Mail: galenko@gala.net<br />
BEOBACHTERMITGLIEDER DER VEREINIGUNG DER<br />
ATLANTISCHEN GESELLSCHAFTEN<br />
BOSNIEN UND HERZEGOWINA<br />
Alliance for Security B&H<br />
Obala Kulina bana 4<br />
Sarajevo<br />
Tel./Fax: +387 33 212 026/667 737<br />
E-Mail: amv/fda@bih.net.ba<br />
BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN<br />
8 Kosovska Str.<br />
11000 Belgrad<br />
Tel./Fax: +381 11 322 0343<br />
E-Mail: bgatlantic@yahoo.com<br />
432
Ein Atlantischer Ausschuss für Bildung und Erziehung (AED) und<br />
eine Atlantische Vereinigung Junger Politischer Führungskräfte (AAYPC)<br />
betätigen sich in ihren eigenen Zuständigkeitsbereichen. Innerhalb der ATA<br />
wurde 1997 eine Jugendvereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />
(YATA) gegründet.<br />
Weitere Informationen über die Vereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften (ATA) können unter folgender Adresse angefordert werden:<br />
ATA<br />
10 rue Crevaux<br />
75116 Paris<br />
Frankreich<br />
Tel.: +33 145 53 28 80<br />
Fax: +33 145 55 49 63<br />
E-Mail: ata-sg@wanadoo.fr<br />
INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIERE<br />
(CIOR)<br />
Der CIOR wurde im Jahre 1948 durch den Zusammenschluss der<br />
Reserveoffizierverbände Belgiens, Frankreichs und der Niederlande gegründet.<br />
Dem Verband gehören heute alle Reserveoffizierverbände der <strong>NATO</strong>-<br />
Staaten an (insgesamt 18).<br />
Die Mitglieder dieser Verbände sind neben ihrer Rolle als Reserveoffiziere<br />
in ihren jeweiligen Zivilberufen in wirtschaftlichen, gewerblichen, akademischen,<br />
politischen und sonstigen Branchen tätig.<br />
Von daher sind sie in der Lage, zu einem besseren Verständnis sicherheits-<br />
und verteidigungspolitischer Fragen in der Bevölkerung insgesamt beizutragen<br />
und zivilen Sachverstand und Erfahrungen für die Aufgaben und<br />
Herausforderungen einzubringen, mit denen Reservestreitkräfte in der <strong>NATO</strong><br />
konfrontiert sind.<br />
CIOR ist die Abkürzung der französischen Langform „Confédération<br />
Interalliée des Officiers de Réserve”. Der Verband ist eine überparteiliche,<br />
nichtstaatliche, gemeinnützige Organisation, die sich der Zusammenarbeit zwischen<br />
den nationalen Reserveoffizierverbänden der <strong>NATO</strong>-Staaten und der<br />
Solidarität innerhalb des Atlantischen Bündnisses verschrieben hat.<br />
Zu den Hauptzielen des CIOR-Verbands gehören die Unterstützung der<br />
<strong>NATO</strong>-Politik, die Mitwirkung bei der Verwirklichung der Ziele des Bündnisses,<br />
die Aufrechterhaltung von Verbindungen zu militärischen Behörden und<br />
433
Führungsorganen der <strong>NATO</strong> sowie die Vermittlung internationaler Kontakte<br />
unter Reserveoffizieren zur Verbesserung des Wissens übereinander und des<br />
gegenseitigen Verständnisses.<br />
Die CIOR-Delegierten werden von den jeweiligen nationalen<br />
Reserveoffizierverbänden gewählt. Die Leiter der nationalen Delegationen sind<br />
gleichzeitig Vizepräsidenten des CIOR. Präsident und Generalsekretär des<br />
CIOR werden von einem Exekutivausschuss gewählt. Ihre Amtszeit beträgt<br />
zwei Jahre, und sie gehören dem selben nationalen Verband an.<br />
Zum Exekutivausschuss zählen neben dem Präsidenten und dem<br />
Generalsekretär die achtzehn Vizepräsidenten und bis zu vier weitere<br />
Delegierte der jeweiligen nationalen Verbände. Die Vizepräsidenten geben<br />
jeweils eine Stimme im Namen ihrer Delegation ab. Der Exekutivausschuss<br />
des CIOR legt die Grundsatzentscheidungen fest und bestimmt, welches Land<br />
die Präsidentschaft übernimmt, wo Kongresse abgehalten werden, mit welchen<br />
Projekten sich die einzelnen Kommissionen befassen und welche<br />
Maßnahmen in Bezug auf diese Projekte letztendlich getroffen werden.<br />
Die Finanzierung des CIOR erfolgt über die jährlichen Mitgliedsbeiträge<br />
der nationalen Verbände nach der jeweiligen Zahl der Mitglieder sowie über<br />
Zuschüsse, Schenkungen und Legate.<br />
Vier Ständige Kommissionen und ein Rechtsausschuss arbeiten dem<br />
Exekutivausschuss unter Vorsitz des Präsidenten zu. Im Einzelnen handelt es<br />
sich um folgende Kommissionen:<br />
• Kommission 1 - Verteidigungs- und sicherheitspolitische Fragen;<br />
• Kommission 2 - Zivil-Militärische Zusammenarbeit;<br />
• Kommission 3 - Kommunikationswesen;<br />
• Kommission 4 - Wettbewerbsangelegenheiten.<br />
Der Exekutivausschuss kann bei Bedarf einen Unterausschuss bzw. eine<br />
Unterkommission einsetzen, der bzw. die sich mit speziellen Angelegenheiten<br />
außerhalb des Aufgabenbereichs der Ständigen Kommissionen bzw.<br />
Ausschüsse befasst.<br />
Zur Erreichung seiner Ziele tritt der CIOR zu Jahrestagungen zusammen,<br />
wobei der Tagungsort turnusmäßig unter den Mitgliedstaaten wechselt. Die<br />
Wintertagung des Exekutivausschusses und der Kommissionen findet in der<br />
Regel in der ersten Februarwoche im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel statt.<br />
434
INTERALLIIERTER VERBAND DER RESERVEOFFIZIERE<br />
DES SANITÄTSDIENSTES (CIOMR)<br />
Der CIOMR (Confédération Interalliée des Officiers Médicaux de Réserve)<br />
wurde im Jahre 1947 als offizielle Organisation der Sanitätsoffiziere innerhalb<br />
der Reservestreitkräfte der <strong>NATO</strong> in Brüssel gegründet. Neben den ursprünglichen<br />
Gründerstaaten Belgien, Frankreich und den Niederlanden umfasst der<br />
Verband heute alle CIOR-Mitgliedstaaten. Zu den Zielen zählen die Herstellung<br />
enger fachlicher Kontakte zu den Ärzten und Sanitätsdiensten der Reservestreitkräfte<br />
der <strong>NATO</strong>-Staaten, die Beschäftigung mit Fragen, die für die<br />
Reserveoffiziere des Sanitätsdienstes von Bedeutung sind, u. a. die wehrmedizinische<br />
Ausbildung, sowie die Förderung einer effektiven Zusammenarbeit<br />
mit den aktiven Streitkräften des Bündnisses.<br />
CIOMR und CIOR sind miteinander verbundene Organisationen. Die<br />
Sitzungen des CIOMR finden zur selben Zeit und am gleichen Ort statt wie der<br />
Sommerkongress bzw. die Wintertagung des CIOR, allerdings wird für die<br />
Erörterung medizinischer Fragen eine eigene Tagesordnung festgelegt.<br />
Weitere Informationen über den CIOR und CIOMR sind unter folgenden<br />
Adressen erhältlich:<br />
CIOR Liaison Office Reserve Affairs The Secretary General<br />
in <strong>NATO</strong>Advisor<br />
CIOMR<br />
<strong>NATO</strong>/IMS/P1P/CIOR Public Inform. Office. 6 Boterdorpse<br />
<strong>NATO</strong> HQ 7010 SHAPE Verlaat<br />
1110 Brüssel Belgien 3054 XL Rotterdam<br />
Belgien Tel.: +32 65 44 33 89 Niederlande<br />
Tel.: +32 2 707 5295 Fax: +31 10 4635307<br />
Weitere Informationen zu nationalen Reserveoffizierverbänden sind unter<br />
diesen Adressen erhältlich:<br />
BELGIEN<br />
L’Union Royale Nationale des Officiers de Réserve de Belgique (URNOR-<br />
KNVRO)<br />
24 rue des Petits Carmes<br />
1000 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 701 3815<br />
DÄNEMARK<br />
Reserveofficersforeningen I Danmark (ROID)<br />
GI Hovedvagt<br />
Kastellet 1<br />
2100 Kopenhagen - O<br />
Tel.: +45 33 14 16 01<br />
435
DEUTSCHLAND<br />
Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw)<br />
Postfach 14361<br />
Bonn 1<br />
Tel.: +49 228 2590920FRANKREICH<br />
FRANKREICH<br />
L’Union Nationale des Officiers de Réserve de France (UNOR)<br />
12 rue Marie Laurencin<br />
75012 Paris<br />
Tel.: +33 1 43 47 40 16<br />
GRIECHENLAND<br />
The Supreme Pan-Hellenic Federation of Reserve Officers (SPFRO)<br />
100 Solonos Street<br />
10680 Athen<br />
Tel.: +30 1 362 50 21<br />
ITALIEN<br />
Unione Nazionale Ufficiali in Congedo d’Italia (UNUCI)<br />
Via Nomentana 313<br />
00162 Rom<br />
Tel.: +39 068 414108<br />
KANADA<br />
The Conference of Defence Associations of Canada (CDA)<br />
Suite 502<br />
359 Kent Street<br />
Ottawa, Ontario K2P OR7<br />
Tel.: +1 603 236 1552<br />
LUXEMBURG<br />
Amicale des Anciens Officiers de Réserve Luxembourgeois (ANORL)<br />
124 A. Kiem<br />
8030 Strassen<br />
NIEDERLANDE<br />
Koninklijke Vereniging van Nederlandse Reserve Officieren (KVNRO)<br />
Postbus 95395<br />
2509CJ ‘s-Gravenhage<br />
Tel.: +31 70 316 29 40<br />
NORWEGEN<br />
Norske Reserveoffiseres Forbund (NROF)<br />
Oslo Mil. Akershus<br />
0015 Oslo 1<br />
Tel.: +47 224 78260<br />
436
POLEN<br />
Federation of Reservists and Veterans Association<br />
of the Polish Armed Forces<br />
Ul. Nowowiejksa 26<br />
00-911 Warschau<br />
Tel.: +48 22 682 5147/6937<br />
Fax: +48 22 682 6937<br />
E-Mail: federez@poland.com<br />
PORTUGAL<br />
Uniao Portuguesa de Officiais de Reserva<br />
Estado Maior General das Forcas Armados<br />
Av. Ilha da Madeira<br />
1400-204 Lissabon<br />
Tel.: +351 21 301 00 01<br />
SPANIEN<br />
Federación de Organizaciones de la Reserva de España (FORE)<br />
Mayor, 16<br />
28013 Madrid<br />
Tel.: +34 91 661 6041<br />
TSCHECHISCHE REPUBLIK<br />
Svaz Dustojnikua a Praporciku Armadycr<br />
Vitezne Namesti, 4<br />
16000 Prag 6<br />
Tel.: +420 2 20215393<br />
TÜRKEI<br />
Türkiye Emekli<br />
Subaylar Dernegi<br />
Selanik Caddesi 34/6<br />
Kizilay, Ankara<br />
Tel.: +90 312 418 77 61<br />
UNGARN<br />
National Association of Reserve Soldiers (HUNGARY)<br />
HUVOSH - Volgyi int 21/23<br />
1026 Budapest<br />
VEREINIGTES KÖNIGREICH<br />
The Reserve Forces Association of the United Kingdom<br />
Centre Block<br />
Duke of York’s Headquarters<br />
Chelsea<br />
London SW3 4SG<br />
Tel.: +44 207 4145588<br />
437
438<br />
VEREINIGTE STAATEN<br />
The Reserve Officers Association of the United States (ROA)<br />
1 Constitution Avenue, N.E.<br />
Washington, D.C. 20002<br />
Tel.: +1 202 479 22 00
ANHANG 1<br />
GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN
ANHANG 1<br />
GEBRÄUCHLICHE ABKÜRZUNGEN 1<br />
AAP<br />
Allied Administrative Publication<br />
Alliierte Verwaltungsdruckschrift<br />
AAYPL<br />
Atlantic Association of Young<br />
Political Leaders<br />
Atlantische Vereinigung Junger<br />
Politischer Führungskräfte<br />
ABM<br />
AntiBallistic Missile<br />
Raketenabwehr-Flugkörper (ABM-<br />
Vertrag 1972)<br />
AC<br />
Alliance Committee<br />
Bündnisausschuss<br />
ACCHAN<br />
Allied Command Channel<br />
Alliierter Kommandobereich Ärmelkanal<br />
ACCIS<br />
Automated Command and Control<br />
Information System<br />
Automatisiertes Führungs- und<br />
Informationssystem<br />
ACCS<br />
Air Command and Control System<br />
Führungssystem Luftstreitkräfte<br />
ACE<br />
Allied Command Europe<br />
Alliierter Kommandobereich Europa,<br />
Alliiertes Oberkommando Europa<br />
ACLANT<br />
Allied Command Atlantic<br />
Alliierter Kommandobereich Atlantik<br />
ADP<br />
Automated Data Processing<br />
Datenverarbeitung (DV)<br />
ADREPS<br />
Air Defence Representatives<br />
Luftverteidigungsrepräsentanten<br />
AEC<br />
Atlantic Education Committee<br />
Atlantischer Ausschuss für Bildung<br />
und Erziehung<br />
AEW<br />
Airborne Early Warning<br />
Frühwarnung durch Luftfahrzeuge<br />
AFCENT<br />
Allied Forces Central Europe<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Mitte<br />
AFNORTH<br />
Allied Forces Northern Europe<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Nord<br />
AFNORTHWEST<br />
Allied Forces Northwestern Europe<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Nordwest<br />
AFSOUTH<br />
Allied Forces Southern Europe<br />
Alliierte Streitkräfte Europa Süd<br />
1 Diese Liste enthält nahezu alle im <strong>Handbuch</strong> verwendeten Akronyme sowie weitere gängige<br />
Abkürzungen. Sie stellt jedoch keine erschöpfende Aufstellung sämtlicher bei der <strong>NATO</strong> verwendeten<br />
Akronyme dar.<br />
441
AGARD<br />
Advisory Group for Aerospace<br />
Research and Development<br />
Beratungsgruppe für Luft- und<br />
Raumfahrtforschung und<br />
-entwicklung<br />
(im Rahmen der Forschungs- und<br />
Technologieorganisation der <strong>NATO</strong><br />
(RTO) als Forschungs- und<br />
Technologieagentur (RTA) neu strukturiert)<br />
AGS<br />
Air/Ground Surveillance<br />
Luft-/Bodenüberwachung<br />
AHWG<br />
Ad Hoc Working Group<br />
Ad-hoc-Arbeitsgruppe<br />
AIRCENT<br />
Allied Air Forces Central Europe<br />
Alliierte Luftstreitkräfte Europa Mitte<br />
AIRNORTHWEST<br />
Allied Air Forces Northwestern<br />
Europe<br />
Alliierte Luftstreitkräfte Europa<br />
Nordwest<br />
AJP<br />
Allied Joint Publication<br />
Gemeinsame Alliierte Druckschrift<br />
ALMC<br />
Air-Launched Cruise Missile<br />
Luftgestützter Marschflugkörper<br />
ALP<br />
Allied Logistic Publication<br />
Alliierte Logistikdruckschrift<br />
AMF<br />
ACE Mobile Force<br />
ACE-Eingreifkräfte<br />
AMF(L)<br />
ACE Mobile Force (LAND)<br />
ACE-Eingreifkräfte (Land)<br />
AOR<br />
Area of Responsibility<br />
Verantwortungs-/<br />
Zuständigkeitsbereich<br />
AP<br />
Allied Publication<br />
Alliierte Druckschrift<br />
APAG<br />
Atlantic Policy Advisory Group<br />
Beratergruppe für Atlantische Politik<br />
AQAP<br />
Allied Quality Assurance Publication<br />
Alliierte Gütesicherungsdruckschrift<br />
ARRC<br />
ACE Rapid Reaction Corps<br />
ACE-Schnelleingreifkorps<br />
ARW<br />
Advanced Research Workshop<br />
Arbeitsprogramm für weiterführende<br />
Forschungsvorhaben<br />
(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />
ASG<br />
Assistant Secretary General<br />
Beigeordneter Generalsekretär<br />
ASI<br />
Advanced Study Institute<br />
Institut für weiterführende Studien<br />
(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />
ASR<br />
Alliance Standardisation<br />
Requirements<br />
Standardisierungsforderungen des<br />
Bündnisses<br />
442
ASW<br />
Anti-Submarine Warfare<br />
U-Boot-Abwehr<br />
ATA<br />
Atlantic Treaty Association<br />
Vereinigung Atlantischer<br />
Gesellschaften<br />
AWACS<br />
Airborne Warning and Control<br />
System<br />
Luftgestütztes <strong>NATO</strong>-<br />
Frühwarnsystem<br />
BALTAP<br />
Allied Forces Baltic Approaches<br />
Alliierte Streitkräfte Ostseezugänge<br />
BICES<br />
Battlefield Information Collection and<br />
Exploitation System<br />
Gefechtsfeld-Aufklärungssystem<br />
BMEWS<br />
Ballistic Missile Early Warning<br />
System<br />
Frühwarnsystem für ballistische<br />
Flugkörper<br />
BOD<br />
Board of Directors<br />
Direktorium<br />
BTWC<br />
Biological and Toxin Weapons<br />
Convention<br />
B-Waffen-Übereinkommen<br />
CALS<br />
Continuous Acquisition and Life<br />
Cycle Support<br />
Systembegleitende logistische<br />
Unterstützung<br />
CANUS<br />
Canada-United-States<br />
Kanada-Vereinigte Staaten<br />
CAPC<br />
Civil Aviation Planning Committee<br />
Planungsausschuss Zivilluftfahrt<br />
CAPS<br />
Conventional Armaments Planning<br />
System<br />
Planungssystem für konventionelle<br />
Rüstung<br />
CAS<br />
Close Air Support<br />
Luftnahunterstützung<br />
CBC<br />
Civil Budget Committee<br />
Ausschuss Zivilhaushalt<br />
CBM<br />
Confidence Building Measure<br />
Vertrauensbildende Maßnahme<br />
CCC<br />
Capabilities Coordination Cell<br />
Koordinierungszelle Kräfte- und<br />
Mitteleinsatz<br />
CCMS<br />
Committee on the Challenges of<br />
Modern Society<br />
Ausschuss für die<br />
Herausforderungen der modernen<br />
Gesellschaft<br />
CCPC<br />
Civil Communications Planning<br />
Committee<br />
Planungsausschuss Ziviles<br />
Fernmeldewesen<br />
443
CDE<br />
Conference on Security and<br />
Confidence Building Measures and<br />
Disarmament in Europe<br />
Konferenz über Sicherheits- und<br />
Vertrauensbildende Maßnahmen<br />
und Abrüstung in Europa<br />
CEAC<br />
Committee for European Airspace<br />
Coordination<br />
Ausschuss Europäische<br />
Luftraumkoordinierung<br />
CEE<br />
Central and Eastern Europe<br />
Mittel- und Osteuropa (MOE)<br />
CENTAG<br />
Central Army Group, Central Europe<br />
Heeresgruppe Mitte, Europa Mitte<br />
CEOA<br />
Central Europe Operating Agency<br />
Betriebsagentur Europa Mitte<br />
CEP<br />
Civil Emergency Planning<br />
Zivile Notfallplanung<br />
CEPMO(A)<br />
Central Europe Pipeline<br />
Management Organisation (Agency)<br />
Pipeline-Managementorganisation<br />
Europa Mitte, Pipeline-Betriebsamt<br />
Europa Mitte<br />
CEPS<br />
Central Europe Pipeline System<br />
Pipeline-System Europa Mitte<br />
CESDP<br />
Common European Security and<br />
Defence Policy<br />
Gemeinsame Europäische<br />
Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />
(GESVP)<br />
CFE<br />
Conventional Armed Forces in<br />
Europe<br />
Konventionelle Streitkräfte in Europa<br />
(KSE gemäß Vertrag von 1990)<br />
CFE-1A<br />
Concluding Act of the Negotiations<br />
on Personnel Strength of the<br />
Conventional Armed Forces in<br />
Europe Treaty<br />
Schlussakte der Verhandlungen über<br />
Personalstärken der konventionellen<br />
Streitkräfte in Europa (1992)<br />
CFSP<br />
Common Foreign and Security<br />
Policy<br />
Gemeinsame Außen- und<br />
Sicherheitspolitik (GASP)<br />
CHANCOM<br />
Channel Committee<br />
Ausschuss Ärmelkanal<br />
CICR<br />
Committee on Information and<br />
Cultural Relations<br />
Ausschuss für Information und kulturelle<br />
Beziehungen<br />
CIMIC<br />
Civil/Military Cooperation<br />
Zivil-militärische Zusammenarbeit<br />
(ZMZ)<br />
CINCEASTLANT<br />
Commander-in-Chief Eastern<br />
Atlantic Area<br />
Oberbefehlshaber Abschnitt<br />
Ostatlantik<br />
444
CINCENT<br />
Commander-in-Chief Allied Forces<br />
Central Europe<br />
Oberbefehlshaber Alliierte<br />
Streitkräfte Europa Mitte<br />
CINCHAN<br />
Allied Commander-in-Chief Channel<br />
Alliierter Oberbefehlshaber Ärmelkanal<br />
(Amt 1994 aufgelöst)<br />
CINCIBERLANT<br />
Commander-in-Chief Iberian Atlantic<br />
Area<br />
Oberbefehlshaber Abschnitt<br />
Iberischer Atlantik<br />
CINCNORTH<br />
Commander-in-Chief Allied Forces<br />
Northern Europe<br />
Oberbefehlshaber Alliierte<br />
Streitkräfte Europa Nord<br />
CINCSOUTH<br />
Commander-in-Chief Allied Forces<br />
Southern Europe<br />
Oberbefehlshaber Alliierte<br />
Streitkräfte Europa Süd<br />
CINCUKAIR<br />
Commander-in-Chief United<br />
Kingdom Air Forces<br />
Oberbefehlshaber Luftstreitkräfte<br />
Vereinigtes Königreich<br />
CINCWESTLANT<br />
Commander-in-Chief Western<br />
Atlantic Area<br />
Oberbefehlshaber Abschnitt<br />
Westatlantik<br />
Zivil-Militärische Einsatzgruppe<br />
CMX<br />
Crisis Management Exercise<br />
Krisenbewältigungsübung<br />
CNAD<br />
Conference of National Armaments<br />
Directors<br />
Konferenz der Nationalen<br />
Rüstungsdirektoren<br />
CNISB<br />
Communication, Navigation and<br />
Identification Systems Branch<br />
Fachbereich Kommunikations-,<br />
Navigations- und<br />
Identifizierungssysteme<br />
COMIFOR<br />
Commander in Theatre of IFOR<br />
Befehlshaber im IFOR-Einsatzgebiet<br />
COMNAVSOUTH<br />
Commander Allied Naval Forces<br />
Southern Europe<br />
Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte<br />
Europa Süd<br />
COEC<br />
Council Operations and Exercise<br />
Committee<br />
Ausschuss für Einsatz und Übungen<br />
COMCEN<br />
Communication Centre<br />
Fernmeldezentrale<br />
COMEDS<br />
Committee of the Chiefs of Military<br />
Medical Services in <strong>NATO</strong><br />
Ausschuss der Leiter der Sanitätsund<br />
Gesundheitsdienste der <strong>NATO</strong><br />
COMNAVNORTH<br />
Commander Naval Forces North<br />
Befehlshaber Alliierte Seestreitkräfte<br />
Europa Nord<br />
COMSTRIKFLTLANT<br />
Commander Striking Fleet Atlantic<br />
Befehlshaber Eingreifflotte Atlantik<br />
445
COMSUBACLANT<br />
Commander Submarine Allied<br />
Command Atlantic<br />
Befehlshaber Alliiertes U-Boot-<br />
Kommando Atlantik<br />
CONMAROPS<br />
Concept of Maritime Operations<br />
Konzept der Marineoperationen<br />
COSC<br />
Chiefs of Staff Committee<br />
Ausschuss der Stabschefs<br />
CP<br />
Capability Package<br />
Leistungspaket<br />
CPC<br />
Conflict Prevention Centre<br />
Konfliktverhütungszentrum<br />
CPC<br />
Civil Protection Committee<br />
Ausschuss Zivilschutz<br />
CPSU<br />
Communist Party of the Soviet Union<br />
Kommunistische Partei der<br />
Sowjetunion (KPdSU)<br />
CPX<br />
Command Post Exercise<br />
Rahmenübung<br />
CRG<br />
Collaborative Research Grant<br />
Gemeinsames<br />
Forschungsstipendium (<strong>NATO</strong>-<br />
Wissenschaftsprogramm)<br />
CRPC<br />
Commission for Real Property<br />
Claims<br />
Kommission für<br />
Liegenschaftsansprüche<br />
CSBM<br />
Confidence and Security Building<br />
Measure<br />
Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />
Maßnahme (VSBM)<br />
CSCE<br />
Conference on Security and<br />
Cooperation in Europe<br />
Konferenz über Sicherheit und<br />
Zusammenarbeit in Europa<br />
(seit Januar 1995 Organisation für<br />
Sicherheit und Zusammenarbeit in<br />
Europa, OSZE)<br />
CST<br />
Conventional Stability Talks<br />
Verhandlungen/Gespräche über<br />
Konventionelle Stabilität<br />
CTBT<br />
Comprehensive Nuclear Test-Ban<br />
Treaty<br />
Vertrag über ein Umfassendes<br />
Verbot von Kernwaffenversuchen<br />
C3<br />
Consultation, Command and Control<br />
Konsultation und Führung<br />
CUSRPG<br />
Canada-US Regional Planning<br />
Group<br />
Regionale Planungsgruppe Kanada-<br />
USA<br />
CWC<br />
Chemical Weapons Convention<br />
C-Waffen-Konvention (1993)<br />
DCA<br />
Dual-Capable Aircraft<br />
Flugzeug mit dualer Einsatzfähigkeit<br />
DCI<br />
Defence Capabilities Initiative<br />
Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
446
DGP<br />
Senior Defence Group on<br />
Proliferation<br />
Hochrangige Verteidigungspolitische<br />
Gruppe für Proliferation<br />
DIMS<br />
Director International Military Staff<br />
Direktor des Internationalen<br />
Militärstabs (IMS)<br />
DCMC<br />
Deputy Chairman of the Military<br />
Committee<br />
Stellvertretender Vorsitzender des<br />
Militärausschusses<br />
DOS<br />
Democratic Opposition of Serbia<br />
Demokratische Opposition Serbiens<br />
DPAO<br />
Division of Defence Planning and<br />
Operations<br />
Abteilung für Verteidigungsplanung<br />
und -operationen<br />
DPC<br />
Defence Planning Committee<br />
Verteidigungsplanungsausschuss<br />
DPQ<br />
Defence Planning Questionnaire<br />
Fragebogen Verteidigungsplanung<br />
DRC<br />
Defence Review Committee<br />
Ausschuss<br />
Verteidigungsüberprüfung<br />
DRG<br />
Defence Research Group<br />
Forschungsgruppe Rüstung<br />
(aufgegangen in der Forschungsund<br />
Technologieorganisation (RTO)<br />
der <strong>NATO</strong>)<br />
DS<br />
Division of Defence Support<br />
Abteilung für<br />
Verteidigungsunterstützung<br />
EADRCC<br />
Euro-Atlantic Disaster Response<br />
Coordination Centre<br />
Euro-Atlantische<br />
Koordinierungszentrale für<br />
Katastrophenhilfe<br />
EADRU<br />
Euro-Atlantic Disaster Response<br />
Unit<br />
Euro-Atlantische<br />
Katastrophenhilfsorganisation<br />
EAF<br />
Entity Armed Forces<br />
Streitkräfte der Gebietseinheiten<br />
EAPC<br />
Euro-Atlantic Partnership Council<br />
Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat<br />
(EAPR)<br />
EAPR<br />
Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat<br />
EAPMC<br />
Euro-Atlantic Partnership Military<br />
Committee<br />
Im Rahmen der euro-atlantischen<br />
Partnerschaft tätiger militärischer<br />
Ausschuss<br />
EPC<br />
European Political Cooperation<br />
Europäische Politische<br />
Zusammenarbeit (EPZ)<br />
ESA<br />
European Space Agency<br />
Europäische Raumfahrtbehörde<br />
447
ESDI<br />
European Security and Defence<br />
Identity<br />
Europäische Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität (ESVI)<br />
ESDP<br />
European Security and Defence<br />
Policy<br />
Europäische Sicherheits- und<br />
Verteidigungspolitik (ESVP)<br />
EST<br />
Advisory Panels on Environmental<br />
and Earth Science and Technology<br />
Beratergremien Umwelt,<br />
Geowissenschaften und Technologie<br />
EU<br />
European Union<br />
Europäische Union<br />
EUROGROUP<br />
Informal Group of <strong>NATO</strong> European<br />
Defence Ministers<br />
Informelle Gruppe der europäischen<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister (1993<br />
aufgelöst)<br />
EV<br />
Expert Visit<br />
Expertenbesuch (<strong>NATO</strong>-<br />
Wissenschaftsprogramm)<br />
EW<br />
Electronic Warfare<br />
Elektronische Kampfführung (EloKa)<br />
EWISG<br />
Early-Warning Inter-Staff Group<br />
Stabsübergreifende Frühwarngruppe<br />
EWG<br />
Executive Working Group<br />
Exekutivarbeitsgruppe<br />
FAWEU<br />
Forces Answerable to the Western<br />
European Union (WEU)<br />
Für WEU-Einsätze verfügbare Kräfte<br />
FMB<br />
Frequency Management Branch<br />
Fachbereich Frequenzzuweisung<br />
FORACS<br />
<strong>NATO</strong> Naval Forces Sensors and<br />
Weapons Accuracy Check Sites<br />
Standorte zur Genauigkeitsprüfung<br />
von Sensoren und Waffen der<br />
<strong>NATO</strong>-Seestreitkräfte<br />
FRP<br />
Financial Rules and Procedures<br />
Finanzbestimmungen und -verfahren<br />
FSC<br />
Forum for Security Cooperation<br />
Forum für Sicherheitskooperation<br />
(OSZE)<br />
FSU<br />
Former Soviet Union<br />
Ehemalige Sowjetunion<br />
GLCM<br />
Ground Launched Cruise Missile<br />
Bodengestützter Marschflugkörper<br />
GNW<br />
Group on Nuclear Weapons<br />
Gruppe für Nuklearwaffen<br />
GSZ<br />
Ground Safety Zone<br />
Sicherheitszone am Boden<br />
HCNM<br />
OSCE High Commission on National<br />
Minorities<br />
Hohe Kommission für Nationale<br />
Minderheiten der OSZE<br />
448
HLG<br />
High Level Group<br />
Hochrangige Gruppe<br />
HLTF<br />
High Level Task Force<br />
Hochrangige Arbeitsgruppe<br />
HNS<br />
Host Nation Support<br />
Unterstützung durch den<br />
Aufnahmestaat<br />
HLSG<br />
High Level Steering Group<br />
Hochrangige Lenkungsgruppe<br />
IATA<br />
International Air Transport<br />
Association<br />
Internationaler Verband für<br />
Luftverkehr<br />
ICAO<br />
International Civil Aviation<br />
Organisation<br />
Internationale Zivile<br />
Luftfahrtorganisation<br />
ICB<br />
International Competitive Bidding<br />
Internationale Ausschreibung<br />
ICBM<br />
Intercontinental Ballistic Missile<br />
Interkontinentaler Ballistischer<br />
Flugkörper<br />
ICRC<br />
International Committee for the Red<br />
Cross<br />
Internationales Komitee vom Roten<br />
Kreuz (IKRK)<br />
ICTY<br />
International Criminal Tribunal for the<br />
former Yugoslavia<br />
Internationales<br />
Kriegsverbrechertribunal für das<br />
ehemalige Jugoslawien<br />
IEPG<br />
Independent European Programme<br />
Group<br />
Unabhängige Europäische<br />
Programmgruppe<br />
IFOR<br />
Implementation Force<br />
Friedenstruppe IFOR (für Bosnien<br />
und Herzegowina)<br />
IFRC<br />
International Federation of the Red<br />
Cross and Red Crescent Societies<br />
Internationale Föderation des Roten<br />
Kreuzes und des Roten Halbmondes<br />
IGC<br />
Inter-Governmental Conference<br />
Regierungskonferenz<br />
IISS<br />
International Institute for Strategic<br />
Studies<br />
Internationales Institut für<br />
Strategische Studien<br />
IMS<br />
International Military Staff<br />
Internationaler Militärstab<br />
INCOM<br />
Development of an Integrated<br />
Coastal Zone Management<br />
Programme<br />
Entwicklung eines integrierten<br />
Küstenzonen-<br />
Managementprogramms<br />
449
INF<br />
Intermediate-Range Nuclear Forces<br />
Nukleare Mittelstreckensysteme<br />
(Vertrag 1987)<br />
IO<br />
Interoperability Objective<br />
Interoperabilitätsziel<br />
IOB<br />
Interoperability Branch<br />
Fachbereich Interoperabilität<br />
IPP<br />
Individual Partnership Programme<br />
Individuelles<br />
Partnerschaftsprogramm (PfP)<br />
IPTF<br />
United Nations International Police<br />
Task Force<br />
Internationale Polizeitruppe der<br />
Vereinten Nationen<br />
IRBM<br />
Intermediate-Range Ballistic Missile<br />
Ballistischer Flugkörper mittlerer<br />
Reichweite<br />
IRF<br />
Immediate Reaction Forces<br />
Soforteingreifkräfte<br />
IRF(A)<br />
Immediate Reaction Forces Air<br />
Soforteingreifkräfte Luft<br />
IRF(L)<br />
Immediate Reaction Forces Land<br />
Soforteingreifkräfte Land<br />
IS<br />
International Staff<br />
Internationaler Stab<br />
ISB<br />
Information Security Branch<br />
Fachbereich Informationssicherheit<br />
ISTB<br />
Information Systems and Technology<br />
Branch<br />
Fachbereich Informationssysteme<br />
und -technologie<br />
IUKADGE<br />
Improved United Kingdom Air<br />
Defence Ground Environment<br />
Verbessertes Führungssystem für<br />
die Luftverteidigung des Vereinigten<br />
Königreichs<br />
JCP<br />
Joint Committee on Proliferation<br />
Gemeinsamer<br />
Proliferationsausschuss<br />
JCR<br />
Joint Committee on Returns<br />
Gemeinsamer<br />
Rückführungsausschuss<br />
JIAS<br />
Joint Integrated Administrative<br />
Structures<br />
Gemeinsame integrierte<br />
Verwaltungsstrukturen<br />
JMC<br />
Joint Medical Committee<br />
Gemeinsamer Sanitätsausschuss<br />
JSB<br />
Joint Service Board (MAS)<br />
Ausschuss Gesamtstreitkräfte (MAS)<br />
JSRC<br />
Joint Sub-Regional Command<br />
Gemeinsames Subregionales<br />
Kommando<br />
450
JSTC<br />
Joint <strong>NATO</strong>-Russia Scientific and<br />
Technological Cooperation<br />
Committee<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Ausschuss für wissenschaftliche<br />
und technologische<br />
Zusammenarbeit<br />
JWG<br />
Joint Working Group (<strong>NATO</strong>-Ukraine<br />
Joint Working Group on Defence<br />
Reform)<br />
Gemeinsame Arbeitsgruppe (<strong>NATO</strong>-<br />
Ukraine-Arbeitsgruppe für<br />
Verteidigungsreform)<br />
KFOR<br />
Kosovo Force<br />
Kosovo-Schutztruppe<br />
KLA<br />
Kosovo Liberation Army<br />
Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK)<br />
KPS<br />
Kosovo Police Service<br />
Kosovo-Polizeidienst<br />
KVM<br />
Kosovo Verification Mission<br />
Kosovo-Verifikationsmission<br />
LANDCENT<br />
Allied Land Forces Central Europe<br />
Alliierte Landstreitkräfte Europa Mitte<br />
LANDSOUTH<br />
Allied Land Forces Southern Europe<br />
Alliierte Landstreitkräfte Europa Süd<br />
LANDSOUTHCENT<br />
Allied Land Forces South Central<br />
Europe<br />
Alliierte Landstreitkräfte Südliches<br />
Mitteleuropa<br />
LANDSOUTHEAST<br />
Allied Land Forces South Eastern<br />
Europe<br />
Alliierte Landstreitkräfte Europa<br />
Südost<br />
LA&R<br />
Logistics, Armaments and<br />
Resources Division<br />
Abteilung Logistik, Rüstung und<br />
Ressourcen<br />
LCC<br />
Logistics Coordination Centre<br />
Logistische Koordinierungszentrale<br />
LDK<br />
Democratic League of Kosovo<br />
Demokratische Liga des Kosovo<br />
LG<br />
Linkage Grant<br />
Programmübergreifendes<br />
Stipendium (<strong>NATO</strong>-<br />
Wissenschaftsprogramm)<br />
LST<br />
Advisory Panels on Life, Science<br />
and Technology<br />
Beratergremien Life Science und<br />
Technologie<br />
LTS<br />
Long Term Study<br />
Langzeitstudie<br />
LTDP<br />
Long-Term Defence Programme<br />
Langfristiges<br />
Verteidigungsprogramm<br />
MAG<br />
Movement and Transportation<br />
Advisory Group<br />
Beratergruppe Verkehrs- und<br />
Transportwesen<br />
451
MAP<br />
Membership Action Plan<br />
Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />
MAPE<br />
Multinational Advisory Police<br />
Element<br />
Multinationale Polizei-Beratertruppe<br />
MARAIRMED<br />
Maritime Air Forces Mediterranean<br />
See-Einsatz-Fliegerverbände<br />
Mittelmeer<br />
MAREQ<br />
Military Assistance Requirement<br />
Militärhilfeforderung<br />
MAS<br />
Military Agency for Standardisation<br />
Militärisches Amt für<br />
Standardisierung<br />
MBC<br />
Military Budget Committee<br />
Ausschuss Militärhaushalt<br />
MBFR<br />
Mutual and Balanced Force<br />
Reductions<br />
Beiderseitige und ausgewogene<br />
Truppenreduzierungen<br />
MC<br />
Military Committee<br />
Militärausschuss<br />
MCDA<br />
Military and Civil Defence Assets<br />
Kräfte und Mittel der militärischen<br />
und zivilen Verteidigung<br />
MCG<br />
Mediterranean Cooperation Group<br />
Kooperationsgruppe Mittelmeer<br />
MCM<br />
Mine Countermeasures<br />
Minenabwehr<br />
MCMFORMED<br />
Mine Counter Measures Force<br />
Mediterranean<br />
Minenabwehrtruppe Mittelmeer<br />
MCMFORNORTH<br />
Mine Counter Measures Force North<br />
Minenabwehrtruppe Nord<br />
MCWG<br />
Military Committee Working Group<br />
Arbeitsgruppe des<br />
Militärausschusses<br />
MDF<br />
Main Defence Forces<br />
Hauptverteidigungskräfte<br />
MEADS<br />
Medium Extended Air Defence<br />
System<br />
Mittleres Erweitertes<br />
Luftverteidigungssystem<br />
MEPS<br />
Members of the European<br />
Parliament<br />
Abgeordnete des Europäischen<br />
Parlaments<br />
MILREP<br />
Military Representative<br />
Militärischer Vertreter (beim<br />
Militärausschuss)<br />
MLM<br />
Military Liaison Mission<br />
Militärmission<br />
MLRS<br />
Multiple Launch Rocket System<br />
Mehrfachraketenwerfer<br />
452
MNC<br />
Major <strong>NATO</strong> Command/Commander<br />
Oberste <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörde/Oberster <strong>NATO</strong>-<br />
Befehlshaber<br />
(umbenannt in Strategische <strong>NATO</strong>-<br />
Kommandobehörde/<br />
Strategischer <strong>NATO</strong>-Befehlshaber)<br />
MND(C)<br />
Multinational Division Central<br />
Multinationale Division Mitte<br />
MOB<br />
Main Operating Base<br />
Haupteinsatzflugplatz<br />
MOD<br />
Ministry of Defence<br />
Verteidigungsministerium<br />
MOU<br />
Memorandum of Understanding<br />
Regierungsvereinbarung<br />
MPA<br />
Maritime Patrol Aircraft<br />
Seefernaufklärer<br />
MRCA<br />
Multi-Role Combat Aircraft<br />
Mehrzweckkampfflugzeug<br />
(TORNADO)<br />
MSC<br />
Major Subordinate<br />
Command/Commander<br />
Höhere(r) Nachgeordnete(r)<br />
Kommandobehörde(-bereich)/<br />
Höherer Nachgeordneter<br />
Befehlshaber<br />
MSU<br />
Multinational Security Unit<br />
Multinationale Sicherungseinheit<br />
MTCR<br />
Missile Technology Control Regime<br />
Raketentechnologie-Kontrollregime<br />
MTRP<br />
Medium Term Resources Plan<br />
Mittelfristiger Ressourcenplan<br />
NAA<br />
North Atlantic Assembly<br />
Nordatlantische Versammlung<br />
NAADC<br />
<strong>NATO</strong> Analytical Air Defence Cell<br />
Analytische Luftverteidigungszelle<br />
der <strong>NATO</strong><br />
NAAG<br />
<strong>NATO</strong> Army Armaments Group<br />
<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Heer<br />
NAC<br />
North Atlantic Council<br />
Nordatlantikrat<br />
NACC<br />
North Atlantic Cooperation Council<br />
Nordatlantischer Kooperationsrat<br />
(NAKR)<br />
NACMA<br />
<strong>NATO</strong> Air Command and Control<br />
System (ACCS) Management<br />
Agency<br />
Managementagentur für das <strong>NATO</strong>-<br />
Führungssystem Luftstreitkräfte<br />
NACMO<br />
<strong>NATO</strong> ACCS Management<br />
Organisation<br />
Managementorganisation für das<br />
<strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />
Luftstreitkräfte<br />
453
NACOSA<br />
<strong>NATO</strong> CIS Operating and Support<br />
Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Betrieb und<br />
Unterstützung der<br />
Kommunikations- und<br />
Informationssysteme<br />
NADC<br />
<strong>NATO</strong> Air Defence Committee<br />
<strong>NATO</strong>-Luftverteidigungsausschuss<br />
NADEFCOL<br />
<strong>NATO</strong> Defence College<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />
NADGE<br />
<strong>NATO</strong> Air Defence Ground<br />
Environment<br />
<strong>NATO</strong>-Führungssystem<br />
Luftverteidigung<br />
NADREPS<br />
National Armaments Director’s<br />
Representatives<br />
Vertreter der Nationalen<br />
Rüstungsdirektoren<br />
NAEW&C<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />
Control<br />
Luftgestützte Frühwarnung und<br />
Überwachung der <strong>NATO</strong><br />
NAEWF<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning<br />
Forces<br />
Luftgestützte Frühwarnkräfte der<br />
<strong>NATO</strong><br />
NAFAG<br />
<strong>NATO</strong> Airforce Armaments Group<br />
<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Luftwaffe<br />
NAHEMA<br />
<strong>NATO</strong> Helicopter (NH90) Design,<br />
Development, Production and<br />
Logistics Management Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Leitstelle für die<br />
Entwicklung, Produktion und logistische<br />
Betreuung<br />
von Hubschraubern (NH90)<br />
NAKR<br />
Nordatlantischer Kooperationsrat<br />
NAMEADSMA<br />
<strong>NATO</strong> Medium Extended Air<br />
Defence System Management<br />
Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Planung,<br />
Entwicklung, Produktion und logistische<br />
Betreuung des<br />
Erweiterten<br />
Luftverteidigungssystems<br />
NAMFI<br />
<strong>NATO</strong> Missile Firing Installation<br />
<strong>NATO</strong>-Raketenabschussanlage<br />
NAMMA<br />
<strong>NATO</strong> Multirole Combat Aircraft<br />
Development and Production<br />
Management Agency<br />
Entwicklungs- und<br />
Produktionsagentur für das<br />
<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug<br />
NAMMO<br />
<strong>NATO</strong> Multirole Combat Aircraft<br />
Development and Production<br />
Management Organisation<br />
Entwicklungs- und<br />
Produktionsorganisation für das<br />
<strong>NATO</strong>-Mehrzweckkampfflugzeug<br />
454
NAMP<br />
<strong>NATO</strong> Annual Manpower Plan<br />
Jahrespersonalplan der <strong>NATO</strong><br />
NAMSA <strong>NATO</strong> Maintenance and<br />
Supply Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung<br />
und Ersatzteilversorgung<br />
NAMSO<br />
<strong>NATO</strong> Maintenance and Supply<br />
Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für<br />
Materialerhaltung und<br />
Ersatzteilversorgung<br />
NAPMA<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />
Control (AEW&C) Programme<br />
Management Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für das Programm<br />
der luftgestützten Frühwarnung und<br />
Überwachung<br />
(AEW&C)<br />
NAPMO<br />
<strong>NATO</strong> Airborne Early Warning and<br />
Control Programme Management<br />
Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für das<br />
Programm der luftgestützten<br />
Frühwarnung und Überwachung<br />
NAPR<br />
<strong>NATO</strong> Armaments Periodic Review<br />
Periodische Überprüfung der <strong>NATO</strong>-<br />
Rüstung<br />
NATINADS<br />
<strong>NATO</strong> Integrated Air Defence<br />
System<br />
Integriertes Luftverteidigungssystem<br />
der <strong>NATO</strong><br />
NATMC<br />
<strong>NATO</strong> Air Traffic Management<br />
Committee<br />
Ausschuss Luftverkehrsführung in<br />
der <strong>NATO</strong><br />
<strong>NATO</strong><br />
North Atlantic Treaty Organisation<br />
Nordatlantikpakt-Organisation<br />
<strong>NATO</strong> PA<br />
<strong>NATO</strong> Parliamentary Assembly<br />
Nordatlantische Versammlung<br />
NAU<br />
<strong>NATO</strong> Accounting Unit<br />
<strong>NATO</strong>-Verrechnungseinheit<br />
NAVNORTHWEST<br />
Allied Naval Forces North Western<br />
Europe<br />
Alliierte Seestreitkräfte Europa<br />
Nordwest<br />
NAVOCFORMED<br />
Naval On-Call Force, Mediterranean<br />
Marineabrufverband Mittelmeer<br />
NAVSOUTH<br />
Allied Naval Forces Southern<br />
Europe<br />
Alliierte Seestreitkräfte Europa Süd<br />
NBC<br />
Nuclear, Biological and Chemical<br />
Weapons<br />
ABC-Waffen<br />
NCARC<br />
<strong>NATO</strong> Conventional Armaments<br />
Review Committee<br />
<strong>NATO</strong>-Ausschuss zur Überprüfung<br />
der konventionellen Rüstung<br />
455
NCCIS<br />
<strong>NATO</strong> Command, Control and<br />
Information System<br />
<strong>NATO</strong>-Führungs- und<br />
Informationssystem<br />
NCISS<br />
<strong>NATO</strong> Communications and<br />
Information Systems School<br />
<strong>NATO</strong>-Schule für Kommunikationsund<br />
Informationssysteme<br />
NC3A<br />
<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />
Control Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultationsund<br />
Führungssysteme<br />
NC3B<br />
<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />
Control Board<br />
<strong>NATO</strong>-Ausschuss für Konsultationsund<br />
Führungssysteme<br />
NC3O<br />
<strong>NATO</strong> Consultation, Command and<br />
Control Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für<br />
Konsultations- und<br />
Führungssysteme<br />
NC3REPS<br />
Group of National C3<br />
Representatives<br />
Gruppe Nationaler C3-Vertreter<br />
NCS<br />
<strong>NATO</strong> Committee of Standardisation<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsausschuss<br />
NDC<br />
<strong>NATO</strong> Defence College<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />
NDMC<br />
<strong>NATO</strong> Defence Manpower<br />
Committee<br />
Ausschuss Militärpersonal der <strong>NATO</strong><br />
NDMP<br />
<strong>NATO</strong> Defence Manpower Plan<br />
Militärpersonalplan der <strong>NATO</strong><br />
NEFMA<br />
<strong>NATO</strong> European Fighter Aircraft<br />
Development, Production and<br />
Logistics Management Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Entwicklung,<br />
Produktion und logistische<br />
Betreuung des Systems Eurofighter<br />
NEFMO<br />
<strong>NATO</strong> European Fighter Aircraft<br />
(EFA) Development, Production and<br />
Logistics Management Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation für Entwicklung,<br />
Produktion und logistische<br />
Betreuung<br />
des Systems Eurofighter<br />
NEPS<br />
North Europe Pipeline System<br />
Pipeline-System Europa Nord<br />
NETMO(A)<br />
<strong>NATO</strong> Eurofighter 2000 and<br />
TORNADO Development, Production<br />
and Logistics<br />
Management Organisation (Agency)<br />
<strong>NATO</strong>-Organisation (Agentur) für<br />
Entwicklung, Produktion und logistische<br />
Betreuung der Waffensysteme<br />
Eurofighter 2000 und TORNADO<br />
NFR<br />
<strong>NATO</strong> Financial Regulations<br />
<strong>NATO</strong>-Finanzordnung<br />
456
NGO<br />
Non-Governmental Organisation<br />
Nichtstaatliche Organisation<br />
NHMO<br />
<strong>NATO</strong> HAWK Management Office<br />
<strong>NATO</strong>-Leitstelle für das<br />
Flugkörpersystem HAWK<br />
NHPLO<br />
<strong>NATO</strong> HAWK Production and<br />
Logistics Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />
Logistikorganisation für das<br />
Flugkörpersystem HAWK<br />
NHQC3S<br />
<strong>NATO</strong> Headquarters Consultation,<br />
Command and Control Staff<br />
C3-Stab der <strong>NATO</strong><br />
NIAG<br />
<strong>NATO</strong> Industrial Advisory Group<br />
<strong>NATO</strong>-Industrieberatergruppe<br />
NICS<br />
<strong>NATO</strong> Integrated Communications<br />
System<br />
Integriertes Kommunikationssystem<br />
der <strong>NATO</strong><br />
NIDS<br />
<strong>NATO</strong> Integrated Data Service<br />
Integrierter Datendienst der <strong>NATO</strong><br />
NIG<br />
Networking Infrastructure Grant<br />
Netzwerkinfrastrukturstipendium<br />
(<strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm)<br />
NIMIC<br />
<strong>NATO</strong> Insensitive Munitions<br />
Information Centre<br />
<strong>NATO</strong>-Informationszentrum<br />
‘Unempfindliche Munition’<br />
NMA<br />
<strong>NATO</strong> Military Authority<br />
<strong>NATO</strong>-Militärbehörde<br />
NMR<br />
National Military Representative<br />
Nationaler Militärischer Vertreter (bei<br />
SHAPE)<br />
NNAG<br />
<strong>NATO</strong> Naval Armaments Group<br />
<strong>NATO</strong>-Rüstungsgruppe Marine<br />
NORAD<br />
North American Air Defence System<br />
Nordamerikanisches<br />
Luftverteidigungssystem<br />
NORTHAG<br />
Northern Army Group, Central<br />
Europe<br />
Heeresgruppe Nord, Europa Mitte<br />
NOS <strong>NATO</strong> Office of Security<br />
<strong>NATO</strong>-Sicherheitsamt<br />
NPC<br />
<strong>NATO</strong> Pipeline Committee<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-Ausschuss<br />
NPG<br />
Nuclear Planning Group<br />
Nukleare Planungsgruppe<br />
NPLO<br />
<strong>NATO</strong> Production and Logistics<br />
Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Produktions- und<br />
-Logistikorganisation<br />
NPS<br />
<strong>NATO</strong> Pipeline System<br />
<strong>NATO</strong>-Pipeline-System<br />
NPSC<br />
<strong>NATO</strong> Project Steering Committee<br />
<strong>NATO</strong>-Projektlenkungsausschuss<br />
457
NPT<br />
Treaty on the Non-Proliferation of<br />
Nuclear Weapons<br />
Vertrag über die Nichtverbreitung<br />
von Kernwaffen (1968)<br />
NRR<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rat<br />
NSA<br />
<strong>NATO</strong> Standardisation Agency<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsagentur<br />
NSC<br />
<strong>NATO</strong> Supply Centre<br />
<strong>NATO</strong>-Versorgungszentrale<br />
NSIP<br />
<strong>NATO</strong> Security Investment<br />
Programme<br />
<strong>NATO</strong>-<br />
Sicherheitsinvestitionsprogramm<br />
NSLB<br />
<strong>NATO</strong> Standardisation Liaison Board<br />
<strong>NATO</strong>-Verbindungsausschuss für<br />
Standardisierung<br />
NSN<br />
<strong>NATO</strong> Stock Number<br />
<strong>NATO</strong>-Versorgungsnummer<br />
NSO<br />
<strong>NATO</strong> Standardisation Organisation<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsorganisation<br />
NTG<br />
<strong>NATO</strong> Training Group<br />
<strong>NATO</strong>-Ausbildungsgruppe<br />
NUC<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine Commission<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission (NUK)<br />
NUK<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission<br />
NVV<br />
Vertrag über die Nichtverbreitung<br />
von Kernwaffen (1968)<br />
OCC<br />
Operational Capabilities Concept<br />
Konzept operationeller Fähigkeiten<br />
ODIHR<br />
Office for Democratic Institutions and<br />
Human Rights<br />
Büro für Demokratische Institutionen<br />
und Menschenrechte<br />
OECD<br />
Organisation for Economic<br />
Cooperation and Development<br />
Organisation für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
OHR<br />
Office of the High Representative<br />
Büro des Hohen Repräsentanten<br />
(Bosnien)<br />
OMIK<br />
OSCE Mission in Kosovo<br />
OSZE-Mission im Kosovo<br />
ONS<br />
Office for <strong>NATO</strong> Standardisation<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsamt<br />
OPEC<br />
Organisation of Petroleum Exporting<br />
Countries<br />
Organisation erdölexportierender<br />
Länder<br />
OPLAN<br />
Operational Plan<br />
Operationsplan<br />
458
OSCE<br />
Organisation for Security and<br />
Cooperation in Europe<br />
Organisation für Sicherheit und<br />
Zusammenarbeit in Europa (OSZE,<br />
ehemals KSZE)<br />
OTAN<br />
Organisation du Traité de l’Atlantique<br />
Nord<br />
Nordatlantikpakt-Organisation<br />
PA<br />
Division of Political Affairs<br />
Abteilung für politische<br />
Angelegenheiten<br />
PADREPS<br />
Partner Air Defence Representatives<br />
Luftverteidigungsrepräsentanten der<br />
Partnerländer<br />
PADW<br />
Panel on Air Defence Weapons<br />
Unterausschuss LV-Waffensysteme<br />
PAPS<br />
Periodic Armaments Planning<br />
System<br />
System für periodische<br />
Rüstungsplanung<br />
PARP<br />
(PfP) Planning and Review Process<br />
PfP-Planung und -Überprüfung<br />
PBEIST<br />
Planning Board for European Inland<br />
Surface Transport<br />
Planungsausschuss Europäischer<br />
Binnenverkehr<br />
PBOS<br />
Planning Board for Ocean Shipping<br />
Planungsausschuss<br />
Hochseeschifffahrt<br />
PC<br />
Political Committee<br />
Politischer Ausschuss<br />
PMF<br />
Political Military Framework<br />
Politisch-Militärisches<br />
Rahmendokument<br />
PCC<br />
Partnership Coordination Cell<br />
Partnerschaftskoordinierungszelle<br />
PCG<br />
Policy Coordination Group<br />
Koordinierungsgruppe für<br />
Grundsatzfragen<br />
PERM REP<br />
Permanent Representative<br />
Ständiger Vertreter (beim<br />
Nordatlantikrat)<br />
PIA<br />
Public Information Adviser<br />
Berater Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
PfP<br />
Partnership for Peace<br />
Partnerschaft für den Frieden<br />
PIC<br />
Peace Implementation Council<br />
Rat für die Umsetzung des Friedens<br />
PJC<br />
Permanent Joint Council (<strong>NATO</strong>-<br />
Russia)<br />
Ständiger Gemeinsamer <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rat (NRR)<br />
POACCS<br />
Portuguese Air Command and<br />
Control System<br />
Portugiesisches Führungssystem der<br />
Luftstreitkräfte<br />
459
PMF<br />
Political Military Framework<br />
Politisch-Militärisches<br />
Rahmendokument<br />
PMSC<br />
Political-Military Steering Committee<br />
on Partnership for Peace<br />
Politisch-Militärischer<br />
Lenkungsausschuss Partnerschaft<br />
für den Frieden<br />
PMSC/AHG<br />
Political-Military Steering<br />
Committee/Ad Hoc Group on<br />
Cooperation in Peacekeeping<br />
Politisch-Militärischer<br />
Lenkungsausschuss/Ad-hoc-Gruppe<br />
für Zusammenarbeit<br />
in der Friedenserhaltung<br />
PNET<br />
Peaceful Nuclear Explosion Treaty<br />
Vertrag über Kernexplosionen zu<br />
friedlichen Zwecken (1976)<br />
PO<br />
Private Office<br />
Persönliches Büro<br />
PPCG<br />
Provisional Policy Coordination<br />
Group<br />
Vorläufige Politische<br />
Koordinierungsgruppe<br />
PSC<br />
Principal Subordinate<br />
Command/Commander<br />
Nachgeordnete<br />
Kommandobehörde/Nachgeordneter<br />
Befehlshaber<br />
PSE<br />
Partnership for Peace Staff Element<br />
PfP-Stabselement<br />
PST<br />
Advisory Panels on Physical and<br />
Engineering Sciences and<br />
Technology<br />
Beratergremien zu physikalisch-technischer<br />
Forschung und Technologie<br />
PSO<br />
Peace Support Operations<br />
Friedensunterstützungsoperationen<br />
PTBT<br />
Partial Test Ban Treaty<br />
Partieller Teststopp-Vertrag<br />
PWP<br />
Partnership Work Programme<br />
Partnerschaftsarbeitsprogramm<br />
(PfP)<br />
RCB<br />
Requirements and Concepts Branch<br />
Fachbereich Anforderungen und<br />
Konzepte<br />
R&D<br />
Research and Development<br />
Forschung und Entwicklung<br />
REACT<br />
Rapid Expert Assistance and<br />
Cooperation Teams<br />
Schnelle Einsatzgruppen für<br />
Expertenhilfe und Kooperation<br />
RHQ EASTLAND<br />
Regional Headquarters, Eastern<br />
Atlantic<br />
Regionales Hauptquartier Ostatlantik<br />
RHQ SOUTHLAND<br />
Regional Headquarters Southern<br />
Atlantic<br />
Regionales Hauptquartier<br />
Südatlantik<br />
460
RHQ WESTLAND<br />
Regional Headquarters, Western<br />
Atlantic<br />
Regionales Hauptquartier<br />
Westatlantik<br />
RPC<br />
Regional Planning Committee<br />
Regionaler Planungsausschuss<br />
RPC WT<br />
Regional Planning Committee<br />
Working Team<br />
Arbeitsgruppe des Regionalen<br />
Planungsausschusses<br />
RRF<br />
Rapid Reaction Force<br />
Schnelle Eingreiftruppe<br />
R&T<br />
Research and Technology<br />
Forschung und Technologie<br />
RTA<br />
Research and Technology Agency<br />
Forschungs- und Technologieagentur<br />
RTB<br />
Research and Technology Board<br />
Forschungs- und<br />
Technologieausschuss<br />
RTO<br />
Research and Technology<br />
Organisation<br />
Forschungs- und<br />
Technologieorganisation<br />
SAC<br />
Strategic Air Command<br />
Strategisches Luftwaffenkommando<br />
SACEUR<br />
Supreme Allied Commander Europe<br />
Oberster Alliierter Befehlshaber<br />
Europa<br />
SACLANT<br />
Supreme Allied Commander Atlantic<br />
Oberster Alliierter Befehlshaber<br />
Atlantik<br />
SACLANTCEN<br />
SACLANT Undersea Research<br />
Centre<br />
SACLANT-<br />
Unterwasserforschungszentrum<br />
SALT<br />
Strategic Arms Limitation Talks<br />
Gespräche über die Begrenzung<br />
strategischer Waffen<br />
SALW<br />
Small Arms and Light Weapons<br />
Kleinwaffen<br />
SAM<br />
Sanctions Assistance Missions<br />
Sanktionsunterstützende<br />
Maßnahmen<br />
SAM<br />
Surface-to-Air Missile<br />
Boden-Luft-Flugkörper<br />
SATCOM<br />
Satellite Communications<br />
Satellitenfernmeldeverkehr/-verbindungen<br />
SC<br />
Strategic Commander<br />
Oberster Befehlshaber<br />
SCEPC<br />
Senior Civil Emergency Planning<br />
Committee<br />
Oberausschuss Zivile Notfallplanung<br />
SCG<br />
Special Consultative Group<br />
Sonderberatungsgruppe<br />
461
SCOM<br />
Science Committee<br />
Wissenschaftsausschuss<br />
SCMM<br />
Standing Committee on Military<br />
Matters<br />
Ständiger Ausschuss für Militärische<br />
Angelegenheiten<br />
(Friedensabkommen für Bosnien)<br />
SCP<br />
Security Cooperation Programme<br />
Programm für<br />
Sicherheitszusammenarbeit<br />
SDI<br />
Strategic Defence Initiative<br />
Strategische Verteidigungsinitiative<br />
SEECAP<br />
Common Assessment Paper on<br />
Regional Security Challenges and<br />
Opportunities<br />
Gemeinsames Dokument zur<br />
Bewertung regionaler sicherheitspolitischer<br />
Herausforderungen und Chancen<br />
SEEGROUP<br />
South East Europe Security<br />
Cooperation Steering Group<br />
Lenkungsgruppe für<br />
Sicherheitskooperation in<br />
Südosteuropa<br />
SEEI<br />
South East Europe Initiative<br />
Südosteuropa-Initiative<br />
SILCEP<br />
Security Investment, Logistics & Civil<br />
Emergency Planning Division<br />
Abteilung für<br />
Sicherheitsinvestitionen, Logistik und<br />
Zivile Notfallplanung<br />
SFOR<br />
Stabilisation Force<br />
Stabilisierungstruppe<br />
SfP<br />
Science for Peace<br />
Wissenschaft für Frieden<br />
SG<br />
Secretary General<br />
Generalsekretär<br />
SGP<br />
Senior Political-Military Group on<br />
Proliferation<br />
Hochrangige Politisch-Militärische<br />
Gruppe für Proliferation<br />
SG PLE<br />
Standing Group of Partner Logistic<br />
Experts<br />
Ständige Expertengruppe<br />
Partnerlogistik<br />
SHAPE<br />
Supreme Headquarters Allied<br />
Powers Europe<br />
Oberstes Hauptquartier der Alliierten<br />
Mächte Europa<br />
SHARE<br />
Stock Holding and Asset<br />
Requirements Exchange<br />
Lagerhaltung und Bedarfsdeckung<br />
durch Austausch<br />
SLBM<br />
Submarine-Launched Ballistic<br />
Missile<br />
U-Boot-gestützter ballistischer<br />
Flugkörper<br />
SLCM<br />
Sea-Launched Cruise Missile<br />
Seegestützter Marschflugkörper<br />
462
SLWPG<br />
Senior Level Weapons Protection<br />
Group<br />
Hochrangige Gruppe für<br />
Nuklearwaffensicherheit<br />
SNF<br />
Short-Range Nuclear Forces<br />
Nukleare Kurzstreckensysteme<br />
SNLC<br />
Senior <strong>NATO</strong> Logisticians’<br />
Conference<br />
<strong>NATO</strong>-Logistikkonferenz<br />
SO<br />
Standardisation Objective<br />
Standardisierungsziel<br />
SOFA<br />
Status of Forces Agreement<br />
Vereinbarung über die<br />
Rechtsstellung der Truppen<br />
SPC<br />
Senior Political Committee<br />
Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />
SPC(R)<br />
Senior Political Committee<br />
(Re<strong>info</strong>rced)<br />
Hochrangiger Politischer Ausschuss<br />
(verstärkt)<br />
SRB<br />
Senior Resource Board<br />
Oberausschuss Ressourcen<br />
SST<br />
Advisory Panels on Security-Related<br />
Civil Science and Technology<br />
Beratergremien zu<br />
sicherheitsrelevanter ziviler<br />
Wissenschaft und Technologie<br />
STANAG<br />
Standardisation Agreement<br />
Standardisierungsübereinkommen<br />
STANAVFORCHAN<br />
Standing Naval Force Channel<br />
Ständiger Einsatzverband Ärmelkanal<br />
STANAVFORLANT<br />
Standing Naval Force Atlantic<br />
Ständiger Einsatzverband Atlantik<br />
STANAVFORMED<br />
Standing Naval Force Mediterranean<br />
Ständiger Einsatzverband Mittelmeer<br />
START<br />
Strategic Arms Reduction Talks<br />
Gespräche über die Verminderung<br />
nuklear-strategischer Waffen<br />
STC<br />
SHAPE Technical Centre<br />
Technische Zentrale von SHAPE<br />
STRIKFLTLANT<br />
Striking Fleet Atlantic<br />
Eingreifflotte Atlantik<br />
STRIKFORSOUTH<br />
Naval Striking and Support Forces<br />
Eingreif- und<br />
Unterstützungsseestreitkräfte<br />
SUBACLANT<br />
Submarine Allied Command Atlantic<br />
Alliierter U-Boot-Kommandobereich<br />
Atlantik<br />
TEEP<br />
Training and Education<br />
Enhancement Programme<br />
Programm für erweiterte Aus- und<br />
Fortbildung<br />
463
UNHCR<br />
United Nations High Commissioner<br />
for Refugees<br />
Hoher Flüchtlingskommissar der<br />
Vereinten Nationen<br />
UNMIK<br />
United Nations Mission in Kosovo<br />
Mission der Vereinten Nationen im<br />
Kosovo<br />
UNOCHA<br />
United Nations Office for the<br />
Coordination of Humanitarian Affairs<br />
Amt für die Koordinierung humanitärer<br />
Angelegenheiten der Vereinten<br />
Nationen<br />
UNPROFOR<br />
United Nations Protection Force<br />
VN-Schutztruppe<br />
UNSC<br />
United Nations Security Council<br />
Sicherheitsrat der Vereinten<br />
Nationen<br />
VCC<br />
Verification Coordinating Committee<br />
Ausschuss für<br />
Verifikationskoordinierung<br />
VERITY<br />
<strong>NATO</strong> Verification database<br />
<strong>NATO</strong>-Verifikationsdatenbank<br />
WCO<br />
Western Consultation Office<br />
Beratungsbüro West<br />
WEAG<br />
Western European Armaments<br />
Group<br />
Westeuropäische Rüstungsgruppe<br />
WEU<br />
Western European Union<br />
Westeuropäische Union<br />
WG<br />
Working Group<br />
Arbeitsgruppe<br />
WHO<br />
World Health Organisation<br />
Weltgesundheitsorganisation<br />
WMD<br />
Weapons of Mass Destruction<br />
Massenvernichtungswaffen (MVW)<br />
WP<br />
Working Party<br />
Arbeitsgruppe<br />
YATA<br />
Youth Atlantic Treaty Association<br />
Jugendvereinigung der Atlantischen<br />
Gesellschaften<br />
464
ANHANG 2<br />
WEITERE INFORMATIONSQUELLEN
ANHANG 2<br />
WEITERE INFORMATIONSQUELLEN<br />
<strong>NATO</strong>-Presse- und Informationsdienst beim <strong>NATO</strong>-Hauptquartier:<br />
<strong>NATO</strong><br />
1110 Brüssel - Belgien<br />
Tel.: +32 2 707 4111<br />
Fax: +32 2 707 1252<br />
E-Mail: natodoc@hq.nato.int<br />
Website: http://www.nato.int<br />
Weitere Informationen zum Wissenschaftsprogramm sowie den<br />
Umweltaktivitäten der <strong>NATO</strong> sind folgenden Websites zu entnehmen:<br />
http://www.nato.int/science<br />
http://www.nato.int/ccms<br />
Regionale Informationsbüros<br />
<strong>NATO</strong> Information Office<br />
Box 28<br />
121 Reykjavik<br />
Island<br />
Tel.: +354 561 00 15<br />
Fax: +354 551 00 15<br />
E-Mail: <strong>info</strong>nato@islandia.is<br />
<strong>NATO</strong> Information and<br />
Documentation Centre<br />
36/1 Melnikov St.<br />
Kiew, 254 119<br />
Ukraine<br />
Tel.: +380 44 246 86 16<br />
Fax: +380 44 246 86 22<br />
<strong>NATO</strong> Information Office<br />
ul. Mytnaja 3<br />
117049 Moskau<br />
Russland<br />
Tel.: +7 095 937 3640<br />
Tel.: +7 095 937 3641<br />
Tel.: +7 095 937 3676<br />
Fax: +7 502 937 3809 (via Satellit)<br />
Fax: +7 095 937 3809<br />
E-Mail: nato@garnet.ru<br />
467
Militärische Presse- und Informationsdienststellen<br />
Public Information Advisor<br />
International Military Staff<br />
<strong>NATO</strong>-HQ<br />
1110 Brüssel<br />
Tel.: +32 2 707 5422<br />
Fax: +32 2 707 5713<br />
E-Mail: pia@hq.nato.int<br />
dep.pia@hq.nato.int<br />
SHAPE<br />
7010 SHAPE/Mons - Belgien<br />
Tel.: +32 65 44 71 11<br />
Fax: +32 65 44 35 44/74 42<br />
E-Mail: shapepio@shape.nato.int<br />
Website: http://www.shape.nato.int<br />
SACLANT<br />
7857 Blandy Road - Suite 100<br />
Norfolk VA 23551-2490, USA<br />
Tel.: +1 757 445 3400<br />
Fax: +1 757 445 3234<br />
E-Mail: pio@saclant.nato.int<br />
Website: http://www.saclant.nato.int<br />
Die Anschriften und Kontaktstellen folgender Organisationen sind Kapitel 16 zu<br />
entnehmen:<br />
Nordatlantische Versammlung (<strong>NATO</strong> PA)<br />
Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften (ATA) und angeschlossene<br />
nationale Atlantische Gesellschaften und Organisationen<br />
Interalliierter Verband der Reserveoffiziere (CIOR)<br />
Integrierter Informationsdienst der <strong>NATO</strong> (NIDS)<br />
Der NIDS bietet DV-Zugriffsmöglichkeiten auf <strong>NATO</strong>-Pressemitteilungen,<br />
Kommuniqués und offizielle Erklärungen, Reden, Bücher und sonstige<br />
Dokumente. Zu den behandelten Themen gehören politische, militärische, wirtschaftliche<br />
und wissenschaftliche Fragen sowie aktuelle Informationen zur<br />
Rolle der <strong>NATO</strong> bei der Umsetzung des Friedensabkommens für Bosnien<br />
(SFOR) und bei der Kosovo-Schutztruppe (KFOR). Der „<strong>NATO</strong>-Brief” („<strong>NATO</strong><br />
Review”) sowie weitere Publikationen mit Informationen und Analysen zu<br />
Fragen im Zusammenhang mit der <strong>NATO</strong> werden ebenfalls über den NIDS veröffentlicht.<br />
Des Weiteren bietet der NIDS Zugriff auf Informationen und Dokumente ziviler<br />
und militärischer Dienststellen der <strong>NATO</strong> sowie weiterer Organisationen wie<br />
468
der Nordatlantischen Versammlung und Organisationen, die der Vereinigung<br />
der Atlantischen Gesellschaften angeschlossen sind.<br />
Das Netz der elektronischen Verbindungen, die der NIDS mit den Außen- und<br />
Verteidigungsministerien, Parlamenten und wissenschaftlichen Instituten in<br />
den <strong>NATO</strong>- und EAPR-Staaten aufgebaut hat, und der elektronische<br />
Informationsaustausch mit anderen internationalen Organisationen werden<br />
nach und nach weiter ausgebaut.<br />
Die über den NIDS erhältlichen Informationen sind über die <strong>NATO</strong>-Website<br />
abrufbar und können auch per E-Mail versandt werden.<br />
Die Aufnahme in den E-Mail-Verteiler ist unter<br />
listserv@listserv.cc.kuleuven.ac.be unter Nennung eines der folgenden<br />
Bezüge zu beantragen:<br />
• SUB <strong>NATO</strong>DATA (aktuelle Informationen über die <strong>NATO</strong> sowie <strong>NATO</strong>-<br />
Dienststellen und militärische Kommandobehörden sowie sonstige<br />
einschlägige internationale Organisationen);<br />
• SUB <strong>NATO</strong>PRES (vorwiegend an Journalisten gerichtete Mitteilungen,<br />
u. a. Reden, Ministerkommuniqués und Presseverlautbarungen);<br />
• SUB <strong>NATO</strong>SCI (Informationen zum Wissenschafts- und Umweltprogramm<br />
der <strong>NATO</strong>).<br />
Die Angabe des Vor- und Nachnamens ist grundsätzlich erforderlich.<br />
469
ANHANG 3<br />
CHRONOLOGIE
CHRONOLOGIE<br />
Die vorliegende Chronologie zeigt die wesentlichen Entwicklungen in der<br />
Geschichte der <strong>NATO</strong> vor dem Hintergrund bedeutsamer weltpolitischer Ereignisse<br />
auf. Sie gibt Aufschluss über die Intensität diplomatischer Kontakte und<br />
Verhandlungen in den ersten Jahren nach Ende des Kalten Krieges und die auf<br />
hoher Ebene kontinuierlich stattfindenden Konsultationen in wichtigen Bereichen<br />
der Bündnispolitik. Zahlreiche weitere Ereignisse, die im Rahmen der<br />
Partnerschaft für den Frieden und des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats<br />
stattfanden - hierzu zählen Seminare und Konferenzen, Lehrgänge, militärische<br />
Übungen und Übungen im Bereich der Krisenbewältigung, zusätzliche<br />
Besuche und Austausche sowie sonstige Aktivitäten - bleiben aus Platzgründen<br />
unerwähnt. Informationen über derartige Ereignisse können Kommuniqués<br />
und Presseveröffentlichungen entnommen werden, die über das Internet<br />
vom Integrierten Informationsdienst der <strong>NATO</strong> (http://www.nato.int) abrufbar<br />
sind.<br />
Verweise in dieser Chronologie auf die ehemalige jugoslawische Republik<br />
Mazedonien sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet, das auf folgende<br />
Fußnote verweist: Die Türkei erkennt die Republik Mazedonien unter ihrem<br />
verfassungsmäßigen Namen an.<br />
1945<br />
26. Juni Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in San<br />
Francisco.<br />
6. August Abwurf der Atombombe auf Hiroshima.<br />
1946<br />
5. März Winston Churchill prägt den Begriff des „Eisernen Vorhangs”<br />
in seiner Rede in Fulton, Missouri.<br />
1947<br />
19. Januar Das von den Sowjets unterstützte kommunistische „Lublin-Komitee”<br />
monopolisiert seine Macht in Polen.<br />
12. März Präsident Truman fordert die Vereinigten Staaten zur<br />
„Unterstützung freier Völker in ihrem Kampf gegen die versuchte<br />
Unterwerfung durch bewaffnete Minderheiten oder<br />
Druck von außen” auf (Truman-Doktrin).<br />
473
5. Juni US-Außenminister George C. Marshall kündigt Pläne für<br />
den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas an (Marshall-<br />
Plan).<br />
22.-27. September Gründung des Kom<strong>info</strong>rm, der Organisation für die ideologische<br />
Einheit des Sowjetblocks nach Zurückweisung der<br />
Marshall-Hilfe durch die Sowjetunion und ihre Verbündeten.<br />
1948<br />
22. Januar Der britische Außenminister Ernest Bevin schlägt in einer<br />
Rede vor dem Unterhaus eine Art westliche Union vor.<br />
Daraufhin wird am 27./28. September 1948 von den Verteidigungsministern<br />
der Mächte des Brüsseler Vertrags die<br />
Verteidigungsorganisation der Westunion ins Leben gerufen.<br />
22.-25. Februar Die Kommunistische Partei der Tschechoslowakei übernimmt<br />
durch einen Staatsstreich die Kontrolle über die<br />
Regierung in Prag.<br />
17. März Unterzeichnung des Brüsseler Vertrags über wirtschaftliche,<br />
soziale und kulturelle Zusammenarbeit und kollektive<br />
Selbstverteidigung durch die Außenminister Belgiens,<br />
Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und Großbritanniens.<br />
11. Juni Der US-Senat verabschiedet die „Vandenberg-Resolution”,<br />
mit der die Grundvoraussetzungen für die künftige<br />
US-Beteiligung an regionalen und sonstigen kollektiven<br />
Sicherheitsvereinbarungen geschaffen werden.<br />
24. Juni Beginn der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion.<br />
28. Juni Formeller Ausschluss Jugoslawiens aus dem Kom<strong>info</strong>rm.<br />
6. Juli Aufnahme von Verhandlungen über die nordatlantische<br />
Verteidigung zwischen den Vereinigten Staaten, Kanada<br />
und den Mächten des Brüsseler Vertrags in Washington.<br />
25.-26. Oktober Der Konsultativrat der Mächte des Brüsseler Vertrags verkündet<br />
die „vollständige Einigung über den Grundsatz<br />
eines Verteidigungspakts für das nordatlantische Gebiet”.<br />
10. Dezember Aufnahme von Verhandlungen über den Nordatlantikvertrag<br />
zwischen Vertretern der Mächte des Brüsseler Vertrags<br />
sowie Kanadas und der Vereinigten Staaten in Washington.<br />
474
1949<br />
15. März Die Verhandlungsmächte laden Dänemark, Island, Italien,<br />
Norwegen und Portugal ein, dem Nordatlantikvertrag beizutreten.<br />
2. April Die beteiligten Regierungen weisen sowjetische Behauptungen<br />
zurück, dass der Nordatlantikvertrag gegen die<br />
Charta der Vereinten Nationen verstößt.<br />
4. April Der Nordatlantikvertrag wird in Washington von Belgien,<br />
Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien,<br />
Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal<br />
und den Vereinigten Staaten unterzeichnet.<br />
8. April Die Mächte des Brüsseler Vertrags, Dänemark, Italien und<br />
Norwegen ersuchen die Vereinigten Staaten um militärische<br />
und finanzielle Hilfe.<br />
4. Mai Mit dem Londoner Zehnmächte-Abkommen wird der Europarat<br />
gegründet. Die konstituierende Sitzung des Rats in<br />
Straßburg findet am 10. August statt.<br />
9. Mai Aufhebung der Berlin-Blockade.<br />
24. August Inkrafttreten des Nordatlantikvertrags.<br />
17. September Erste Sitzung des Nordatlantikrats in Washington.<br />
6. Oktober Das Abkommen über gegenseitige Verteidigungshilfe von<br />
1949 wird von Präsident Truman unterzeichnet.<br />
1950<br />
27. Januar Präsident Truman billigt den Plan zur integrierten Verteidigung<br />
des nordatlantischen Gebiets und gibt damit 900<br />
Mio. US-Dollar für Militärhilfe frei.<br />
9. Mai Die französische Regierung schlägt die Schaffung einer<br />
einheitlichen Behörde zur Kontrolle der Kohle- und Stahlerzeugung<br />
in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland<br />
vor, der auch andere Länder als Mitglieder beitreten<br />
können (Schuman-Plan).<br />
25. Juni Nordkoreanische Truppen greifen Südkorea an.<br />
25. Juli Erstes Treffen von Vertretern des <strong>NATO</strong>-Rats in London.<br />
Botschafter Charles M. Spofford, der Vertreter der Vereinigten<br />
Staaten im Nordatlantikrat, wird zum Ständigen<br />
Vorsitzenden gewählt.<br />
24. Oktober Der französische Premierminister René Pleven erläutert<br />
seinen Plan gemeinsamer europäischer Streitkräfte unter<br />
Einschluss deutscher Kontingente im Rahmen der <strong>NATO</strong>.<br />
475
19. Dezember Der Nordatlantikrat ernennt General Dwight D. Eisenhower<br />
zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />
(SACEUR).<br />
20. Dezember Die Mächte des Brüsseler Vertrags vereinbaren die Einbindung<br />
der militärischen Organisation der Westunion in<br />
die Nordatlantikpakt-Organisation.<br />
1951<br />
15. Februar Eröffnung der von der französischen Regierung einberufenen<br />
Konferenz über die Aufstellung einer Europäischen<br />
Streitmacht in Paris.<br />
2. April Das Alliierte Oberkommando Europa nimmt seine Arbeit<br />
auf; Sitz des Obersten Hauptquartiers der Alliierten<br />
Mächte Europa (SHAPE) ist Rocquencourt bei Paris.<br />
18. April Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und<br />
Stahl, der Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die<br />
Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland<br />
angehören.<br />
3. Mai Einbindung des Verteidigungs- sowie Finanz- und Wirtschaftsausschusses<br />
in den Nordatlantikrat.<br />
19. Juni Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstellung<br />
ihrer Streitkräfte durch die Parteien des Nordatlantikvertrags.<br />
20. September Unterzeichnung eines Abkommens über die Rechtsstellung<br />
von <strong>NATO</strong>-Personal, nationalen Vertretern und<br />
Angehörigen des Internationalen Stabes (Abkommen über<br />
die Rechtsstellung von Zivilpersonal) durch die Mitgliedstaaten<br />
in Ottawa.<br />
9.-11. Oktober Erstes Treffen des Zeitweiligen Ratsausschusses in Paris,<br />
der vom Nordatlantikrat mit dem Ziel eingesetzt worden<br />
war, die Anforderungen der kollektiven Sicherheit mit den<br />
politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten<br />
in Einklang zu bringen.<br />
17.-22. Oktober Unterzeichnung des Protokolls zum Nordatlantikvertrag<br />
über den Beitritt Griechenlands und der Türkei in London.<br />
19. November Einweihung der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Paris<br />
(wurde am 10. Oktober 1966 nach Rom verlegt).<br />
1952<br />
30. Januar Ernennung von Vizeadmiral Lynde D. McCormick (USA)<br />
zum ersten Obersten Alliierten Befehlshaber Atlantik<br />
(SACLANT).<br />
476
18. Februar Griechenland und die Türkei treten dem Nordatlantikvertrag<br />
bei.<br />
20.-25. Februar Der Nordatlantikrat beschließt auf seiner Tagung in Lissabon<br />
eine Neuordnung der Bündnisstruktur; die <strong>NATO</strong><br />
wird zu einer ständigen Organisation mit Sitz in Paris.<br />
21. Februar Der Rat richtet ein Kommando Ärmelkanal ein und ernennt<br />
Admiral Sir Arthur John Power zum ersten Oberbefehlshaber<br />
der Alliierten Streitkräfte Ärmelkanal (CINCHAN).<br />
12. März Lord Ismay (Großbritannien) wird zum Stellvertretenden<br />
Vorsitzenden des Nordatlantikrats und zum Generalsekretär<br />
der <strong>NATO</strong> ernannt.<br />
10. April Arbeitsaufnahme des Alliierten Oberkommandos Atlantik<br />
(ACLANT) mit Sitz in Norfolk, Virginia (USA).<br />
16. April Die <strong>NATO</strong> eröffnet ihr vorläufiges Hauptquartier im Palais<br />
de Chaillot in Paris.<br />
28. April Erste Sitzung des ständigen <strong>NATO</strong>-Rats in Paris.<br />
27. Mai Unterzeichnung des Vertrags über die Gründung der<br />
Europäischen Verteidigungsgemeinschaft durch Belgien,<br />
Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die<br />
Bundesrepublik Deutschland in Paris. (Aufgrund der Entscheidung<br />
der Französischen Nationalversammlung vom<br />
29. August 1954 unterblieb die Inkraftsetzung des Vertrags.)<br />
28. August Unterzeichnung eines Protokolls über den Status internationaler<br />
Militärhauptquartiere durch die Mitgliedstaaten<br />
des Bündnisses in Paris.<br />
1953<br />
5. März Tod Stalins.<br />
23. Juli Unterzeichnung des Waffenstillstands für Korea in Panmunjon.<br />
20. August Die UdSSR gibt ein Kommuniqué über den Besitz der<br />
Wasserstoffbombe heraus.<br />
4.-8. Dezember Bermuda-Gipfelkonferenz der Regierungschefs Frankreichs,<br />
Großbritanniens und der Vereinigen Staaten, an<br />
der Lord Ismay als <strong>NATO</strong>-Beobachter teilnimmt.<br />
1954<br />
25. Jan.-18. Feb. Ergebnislose Viermächtekonferenz in Berlin über die<br />
Frage der deutschen Wiedervereinigung.<br />
7. Mai Ablehnung des Antrags der UdSSR auf Aufnahme in die<br />
Nordatlantikpakt-Organisation durch Großbritannien und<br />
die Vereinigten Staaten.<br />
477
17.-18. Juni Tagung der vom Internationalen Atlantischen Komitee<br />
geförderten Konstituierenden Konferenz über die Atlantische<br />
Vertragsorganisation in Den Haag.<br />
29. August Die Französische Nationalversammlung spricht sich<br />
gegen eine Ratifizierung des Vertrags über die Gründung<br />
der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft aus.<br />
6. September Eröffnung der Manila-Konferenz, an deren Ende die Unterzeichnung<br />
der Verträge über die Südostasiatische Vertragsorganisation<br />
(SEATO) 1 steht.<br />
28. Sept.-3. Okt. Tagung der Neunmächtekonferenz in London, die nach<br />
einer Alternative zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft<br />
(EVG) suchen soll. (Teilnehmerländer: Belgien,<br />
Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien,<br />
Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande und die Vereinigten<br />
Staaten.)<br />
23. Oktober Unterzeichnung der Pariser Verträge. Die Bundesrepublik<br />
Deutschland wird eingeladen, der <strong>NATO</strong> beizutreten; Italien<br />
und die Bundesrepublik Deutschland treten der Westeuropäischen<br />
Union (WEU) bei.<br />
1955<br />
6. Mai Die Bundesrepublik Deutschland wird Mitglied der <strong>NATO</strong>.<br />
14. Mai Die UdSSR schließt mit Albanien, Bulgarien, der DDR,<br />
Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Ungarn den<br />
Warschauer Pakt.<br />
18.-23. Juli Erste <strong>NATO</strong>-Parlamentarierkonferenz (seit November<br />
1966 die Nordatlantische Versammlung) in Paris.<br />
30. Dezember Die UdSSR unterzeichnet einen Vertrag mit dem Regime<br />
in Ostdeutschland, in dem diesem die Rechte eines Staates<br />
zuerkannt werden.<br />
1956<br />
24. Februar Auf dem 20. Parteitag der KPdSU rechnet Chruschtschow<br />
in einer „geheimen” Rede mit dem Stalinismus ab.<br />
18. April Auflösung des Kom<strong>info</strong>rm.<br />
28. Juni Aufstand in Posen gegen das Regime in Polen.<br />
26. Juli Ägypten verstaatlicht den Suezkanal.<br />
4. November Niederschlagung des ungarischen Volksaufstands durch<br />
die Sowjets.<br />
1 Mitgliedstaaten: Australien, Frankreich, Neuseeland, Pakistan, Philippinen, Thailand, Vereinigtes<br />
Königreich und Vereinigte Staaten.<br />
478
13. Dezember Der Nordatlantikrat billigt die Empfehlungen im Bericht des<br />
Dreierausschusses bezüglich der nichtmilitärischen<br />
Zusammenarbeit in der <strong>NATO</strong>.<br />
1957<br />
25. März Unterzeichnung der Römischen Verträge über die Errichtung<br />
der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und<br />
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />
2.-3. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Bonn. Der Rat<br />
beschließt eine Intensivierung seiner Bemühungen um<br />
eine Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Wege<br />
freier Wahlen.<br />
16. Mai Paul-Henri Spaak (Belgien) folgt Lord Ismay als Generalsekretär<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
29. Juli In Berlin unterzeichnen die Regierungen Frankreichs, der<br />
Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der<br />
Vereinigten Staaten eine Erklärung, in der sie die Übereinstimmung<br />
ihrer Politik im Hinblick auf die Wiedervereinigung<br />
Deutschlands und die europäische Sicherheit<br />
bekräftigen.<br />
14. September Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verurteilt die<br />
sowjetische Intervention in Ungarn.<br />
4. Oktober Start des ersten sowjetischen „Sputnik”.<br />
31. Oktober Französisch-britische Intervention am Suezkanal.<br />
16.-19. Dezember Bei einem Treffen des Nordatlantikrats in Paris bekräftigen<br />
die Regierungschefs die Grundsätze und Ziele des Atlantischen<br />
Bündnisses.<br />
1958<br />
1. Januar Inkrafttreten der Römischen Verträge und damit Gründung<br />
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.<br />
26.-29. März Erste Tagung des <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsausschusses.<br />
15.-17. April Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten bekräftigen<br />
bei ihrem Treffen in Paris den defensiven Charakter der<br />
Bündnisstrategie.<br />
10. November Chruschtschow erklärt, dass die UdSSR das Viermächteabkommen<br />
über den Status von Berlin aufkündigen<br />
möchte. (Der Plan wurde am 31. Dezember von den Westmächten<br />
zurückgewiesen.)<br />
16.-18. November Ministertagung des Nordatlantikrats. Der Rat bekennt sich<br />
zu den von den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens<br />
und der Vereinigten Staaten geäußerten Haltung zu<br />
479
Berlin und dem Recht der Westmächte, dort präsent zu<br />
bleiben.<br />
1959<br />
1. Januar Sturz des Batista-Regimes in Kuba durch Fidel Castro.<br />
11. Juni Eröffnung der Viermächte-Außenministerkonferenz in<br />
Genf (Frankreich, Großbritannien, Vereinigte Staaten und<br />
UdSSR) zur Behandlung der deutschen Frage.<br />
19. August Der am 24. Februar 1955 unterzeichnete Bagdadpakt wird<br />
zur Zentralen Vertragsorganisation (CENTO). Vollmitglieder:<br />
Großbritannien, Iran, Irak, Pakistan und Türkei. Assoziiertes<br />
Mitglied: Vereinigte Staaten. Sitz ist Ankara. (Auflösung<br />
am 26. September 1979.)<br />
20. November Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal,<br />
Schweden und die Schweiz paraphieren die Stockholmer<br />
Konvention über die Schaffung einer Europäischen<br />
Freihandelszone (EFTA). 2<br />
15.-22. Dezember Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers an der Porte<br />
Dauphine in Paris.<br />
1960<br />
15. März Aufnahme der Verhandlungen des Zehnmächte-Abrüstungsausschusses<br />
der Vereinten Nationen in Genf. Die<br />
kommunistischen Staaten erklären am 27. Juni ihren<br />
Rückzug.<br />
1. Mai Abschuss eines amerikanischen U2-Aufklärungsflugzeugs<br />
über der Sowjetunion.<br />
19. Mai Die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens und der<br />
Vereinigten Staaten berichten dem Nordatlantikrat über<br />
das Scheitern des Pariser Gipfels mit der UdSSR am 16.<br />
Mai.<br />
27. Mai Putsch des Militärs in der Türkei.<br />
23. September Chruschtschow vor der Vollversammlung der Vereinten<br />
Nationen in New York.<br />
10. November Gipfeltreffen der kommunistischen Führer von 81 Ländern<br />
in Moskau. Billigung der von Chruschtschow entwickelten<br />
Konzeption der friedlichen Koexistenz.<br />
2 Finnland wurde 1961 assoziiertes EFTA-Mitglied. Island trat 1970 bei. Dänemark und das Vereinigte<br />
Königreich sind mit ihrem Beitritt zur EWG am 1. Januar 1973 aus der EFTA ausgetreten. Portugal<br />
ist am 1. Januar 1986 aus der EFTA ausgetreten.<br />
480
14. Dezember Unterzeichnung der Konvention zur Gründung der Organisation<br />
für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) anstelle der OEEC mit 18 europäischen<br />
Unterzeichnerstaaten sowie den Vereinigten Staaten und<br />
Kanada. Australien, Neuseeland und Japan treten der<br />
Organisation in der Folge bei.<br />
1961<br />
12. April Der sowjetische Major Juri Gagarin umkreist als erster<br />
Mensch die Erde.<br />
21. April Dirk U. Stikker (Niederlande) wird Nachfolger Paul-Henri<br />
Spaaks als Generalsekretär der <strong>NATO</strong>.<br />
13. August Bau der Berliner Mauer.<br />
13.-15. Dezember Auf einer Ministertagung des Nordatlantikrats in Paris<br />
bekräftigt das Bündnis erneut seine Haltung in der Berlin-<br />
Frage; gleichzeitig verurteilt es nachdrücklich den Bau der<br />
Mauer und spricht sich für eine Wiederaufnahme der<br />
diplomatischen Kontakte mit der Sowjetunion zur Schaffung<br />
einer Verhandlungsbasis aus. Zudem kündigt das<br />
Bündnis die Aufstellung eines beweglichen Einsatzverbands<br />
an.<br />
1962<br />
8.-20. Januar Die „Atlantische Konvention” der <strong>NATO</strong>-Länder tritt<br />
zusammen und verabschiedet die „Pariser Erklärung”<br />
zugunsten einer Stärkung des Bündnisses und der atlantischen<br />
Gemeinschaft.<br />
18. März Mit dem Vertrag von Evian wird Algerien in die Unabhängigkeit<br />
entlassen.<br />
29. März Gründung der Europäischen Organisation für die Entwicklung<br />
und den Bau von Raumfahrtträgern (ELDO). Mitgliedstaaten:<br />
Australien, Belgien, Bundesrepublik<br />
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und die<br />
Niederlande.<br />
10. April Macmillan und Kennedy fordern Chruschtschow auf,<br />
einem Teststopp-Vertrag zuzustimmen.<br />
4.-6. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der Nordatlantischen<br />
Allianz beraten über die Umstände, unter denen<br />
das Bündnis sich zum Einsatz von Kernwaffen gezwungen<br />
sehen könnte (Athener Richtlinien).<br />
14. Juni Gründung der Europäischen Organisation für die Erforschung<br />
des Weltraums (ESRO). Mitgliedstaaten: Belgien,<br />
481
Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,<br />
Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweden, die<br />
Schweiz und Spanien. (ELDO und ESRO schließen sich<br />
am 31. Mai 1975 zur Europäischen Weltraumorganisation<br />
ESA zusammen.)<br />
22. Okt.-20. Nov. Teilblockade Kubas durch die USA nach Bekanntwerden<br />
des Baus sowjetischer Raketenbasen auf der Insel. Aufhebung<br />
der Blockade nach der sowjetischen Zusage eines<br />
Abbaus der Basen.<br />
18.-20. Dezember Präsident Kennedy und Premierminister Macmillan treffen<br />
sich in Nassau auf den Bahamas zu Gesprächen. Sie einigen<br />
sich darauf, einen Teil ihrer strategischen Nuklearstreitkräfte<br />
der <strong>NATO</strong> zu unterstellen.<br />
1963<br />
16. Januar Nach einer Erklärung des französischen Vertreters stellt<br />
der Rat fest, dass die einschlägigen Klauseln des Nordatlantikvertrags,<br />
soweit sie die ehemaligen algerischen<br />
Departements Frankreichs angehen, mit Wirkung vom 3.<br />
Juli 1962 nicht mehr anwendbar sind.<br />
20. Juni In Genf wird von den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion<br />
ein Abkommen über einen „Heißen Draht” zwischen<br />
Washington und Moskau unterzeichnet.<br />
15.-25. Juli Die Vereinigten Staaten, Großbritannien und die Sowjetunion<br />
unterzeichnen ein Abkommen über ein Verbot von<br />
Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum<br />
und unter Wasser.<br />
10. Oktober Inkrafttreten des am 5. August unterzeichneten Moskauer<br />
Vertrags über ein teilweises Verbot von Kernwaffenversuchen.<br />
22.-23. Oktober Im Rahmen einer militärischen Übung („Operation Big<br />
Lift”) werden 14.500 US-Soldaten auf dem Luftweg aus<br />
den USA nach Deutschland verlegt, um die Fähigkeit der<br />
Vereinigten Staaten zur schnellen Verstärkung der <strong>NATO</strong>-<br />
Truppen im Ernstfall zu demonstrieren.<br />
22. November Präsident Kennedy fällt in Dallas, Texas, einem Mordanschlag<br />
zum Opfer.<br />
1964<br />
1. August Manlio Brosio (Italien) tritt die Nachfolge Dirk Stikkers als<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär an.<br />
482
14. Oktober Chruschtschow wird gestürzt. Er wird durch Leonid Breschnew<br />
als Generalsekretär der KPdSU und Aleksej Kossygin<br />
als Ministerpräsident abgelöst.<br />
16. Oktober China zündet seine erste Atombombe.<br />
1965<br />
6. April Start des ersten kommerziellen Satelliten „Early Bird”<br />
durch die Vereinigten Staaten. Erfolgreicher Test als<br />
erstes globales Kommunikationssystem für Telefon-, Fernseh-<br />
und Telegrafieverbindungen.<br />
7. April Sowjetische und DDR-Behörden sperren eine Woche lang<br />
zeitweilig den Zugang nach Berlin auf dem Land- und<br />
Wasserweg, als der Deutsche Bundestag in der Westberliner<br />
Kongresshalle eine Plenarsitzung abhält.<br />
23. April Die Sowjetunion schießt ihren ersten Fernmeldesatelliten<br />
ins All.<br />
31. Mai-1. Juni Die Tagung der Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten<br />
in Paris befasst sich besonders mit den Verteidigungsproblemen<br />
Griechenlands und der Türkei; es wird die Prüfung<br />
eines Vorschlags bezüglich einer besseren Konsultation<br />
und erweiterten Beteiligung in Fragen der Planung nuklearer<br />
Streitkräfte vereinbart.<br />
9. September Auf einer Pressekonferenz kündigt Präsident de Gaulle<br />
den Ausstieg Frankreichs aus der militärischen Integration<br />
der <strong>NATO</strong> bis 1969 an.<br />
20. Oktober Der Nordatlantikrat billigt die geänderte Aufgabenstellung<br />
der Obersten <strong>NATO</strong>-Befehlshaber und der Regionalen<br />
Planungsgruppe USA-Kanada.<br />
14.-16. Dezember Der in Paris auf Ministerebene tagende Nordatlantikrat<br />
stimmt neuen Verfahren zu, die eine Verbesserung der<br />
jährlichen Überprüfung der Verteidigungsanstrengungen<br />
der Mitgliedstaaten und eine einfachere Einigung über<br />
deren Truppenbeiträge bewirken sollen.<br />
1966<br />
10. März Präsident de Gaulle gibt offiziell die Absicht Frankreichs<br />
bekannt, sich aus der integrierten militärischen Struktur<br />
des Bündnisses zurückzuziehen.<br />
14. Dezember Der Verteidigungsplanungsausschuss ruft den Nuklearen<br />
Verteidigungsausschuss und die Nukleare Planungsgruppe<br />
ins Leben.<br />
483
1967<br />
18. Januar Eröffnung der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie in Rom.<br />
31. März Offizielle Eröffnung des Hauptquartiers SHAPE in Casteau<br />
bei Mons, Belgien.<br />
6.-7. April Erstes Treffen der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in<br />
Washington.<br />
21. April Machtübernahme des Militärs in Griechenland.<br />
14. Juni Der Nordatlantikrat beschäftigt sich auf seiner Tagung in<br />
Luxemburg mit der Lage im Nahen Osten nach dem<br />
Sechstagekrieg zwischen Israel und seinen arabischen<br />
Nachbarn.<br />
16. Oktober Offizielle Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers in<br />
Brüssel.<br />
12. Dezember Der Nukleare Verteidigungsausschuss tagt in Brüssel zur<br />
Prüfung eines Berichts der Nuklearen Planungsgruppe<br />
über strategische Nuklearstreitkräfte, antiballistische Flugkörper,<br />
den taktischen Einsatz von Nuklearwaffen und die<br />
nationale Beteiligung an der nuklearen Planung.<br />
13.-14. Dezember Der Nordatlantikrat verabschiedet den Harmel-Bericht<br />
über die künftigen Aufgaben des Bündnisses. Vom Verteidigungsplanungsausschuss<br />
werden das neue strategische<br />
Konzept der flexiblen Reaktion und die Aufstellung<br />
eines Ständigen Einsatzverbands Atlantik (STANAVFOR-<br />
LANT) gebilligt.<br />
1968<br />
19. Januar Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion legen auf der<br />
Genfer Abrüstungskonferenz den Entwurf eines Vertrags<br />
über die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen vor.<br />
24.-25. Juni Die Ministertagung des Nordatlantikrats im isländischen<br />
Reykjavik beschäftigt sich mit den aktuellen Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit den Zugangswegen nach Berlin<br />
und gibt eine Erklärung über beiderseitige und ausgewogene<br />
Truppenreduzierungen (MBFR) heraus.<br />
20.-21. August Einmarsch sowjetischer, polnischer, ostdeutscher, bulgarischer<br />
und ungarischer Truppen in der Tschechoslowakei.<br />
12. September Albanien kündigt seine Mitgliedschaft im Warschauer Pakt<br />
auf.<br />
13.-14. November Bildung der Eurogroup.<br />
15.-16. November Der Nordatlantikrat verurteilt das sowjetische Eingreifen in<br />
der Tschechoslowakei als Verstoß gegen die Grundprinzi-<br />
484
pien der Charta der Vereinten Nationen und spricht eine<br />
Warnung an die UdSSR aus.<br />
1969<br />
28. Mai Aufstellung des Marineabrufverbands Mittelmeer<br />
(NAVOCFORMED).<br />
8.-10. Dezember Erstes Treffen des vom Nordatlantikrat am 6. November<br />
auf Vorschlag des neugewählten US-Präsidenten Nixon<br />
eingesetzten Ausschusses für die Herausforderungen der<br />
modernen Gesellschaft (CCMS).<br />
1970<br />
5. März Inkrafttreten des am 1. Juli 1968 unterzeichneten Nichtverbreitungsvertrags.<br />
20. März Start des ersten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />
Kennedy.<br />
16. April Aufnahme der Wiener Verhandlungen über die Reduzierung<br />
strategischer Waffen (SALT) zwischen den USA und<br />
der Sowjetunion.<br />
11. Juni Der auf Ministerebene tagende Verteidigungsplanungsausschuss<br />
erörtert die anhaltende Verstärkung der sowjetischen<br />
Präsenz im Mittelmeer und begrüßt die Aktivierung<br />
der NAVOCFORMED.<br />
2.-4. Dezember Auf Ministertagungen des Rats sowie des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
in Brüssel geben die Vereinigten<br />
Staaten zu verstehen, dass sie eine Verringerung der US-<br />
Streitkräfte in Europa nur im Kontext beiderseitiger Ost-<br />
West-Maßnahmen vornehmen werden. Der DPC verabschiedet<br />
eine Studie über die „Verteidigung des<br />
Bündnisses in den 70er Jahren”. Zehn europäische Staaten<br />
einigen sich auf das Programm zur Verstärkung der<br />
europäischen Verteidigung.<br />
1971<br />
2. Februar Start des zweiten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />
Kennedy.<br />
1. Oktober Joseph Luns (Niederlande) folgt Manlio Brosio als Generalsekretär<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
5.-6. Oktober Der ehemalige <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manlio Brosio wird<br />
mit der Führung vorbereitender Gespräche über eine beiderseitige<br />
und ausgewogene Truppenreduzierung mit den<br />
485
Sowjets und anderen interessierten Regierungen beauftragt.<br />
1972<br />
26. Mai Unterzeichnung eines vorläufigen Abkommens über die<br />
Begrenzung der strategischen Rüstung (SALT) und der<br />
Raketenabwehrsysteme (ABM) in Moskau.<br />
30.-31. Mai Auf seiner Ministertagung in Bonn vereinbart der Nordatlantikrat<br />
die Aufnahme vorbereitender multinationaler<br />
Gespräche für eine Konferenz über Sicherheit und<br />
Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Von den an der integrierten<br />
militärischen Kommandostruktur der <strong>NATO</strong> beteiligten<br />
Staaten werden multilaterale Sondierungsgespräche<br />
über beiderseitige und ausgewogene<br />
Truppenreduzierungen (MBFR) vorgeschlagen.<br />
3. Juni Unterzeichnung des Viermächteabkommens über Berlin<br />
durch die Außenminister Frankreichs, Großbritanniens,<br />
der Vereinigten Staaten und der UdSSR.<br />
21. November Aufnahme der SALT-II-Verhandlungen in Genf.<br />
22. November Aufnahme multilateraler KSZE-Vorbereitungsgespräche.<br />
21. Dezember Unterzeichnung des „Grundlagenvertrags” zwischen der<br />
Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen<br />
Republik (DDR) in Ost-Berlin.<br />
1973<br />
1. Januar Beitritt Dänemarks, Irlands und Großbritanniens zur<br />
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />
31. Jan.-29. Juni Multilaterale Sondierungsgespräche über MBFR in Wien.<br />
11. Mai Indienststellung des Ständigen Einsatzverbands Ärmelkanal<br />
(STANAVFORCHAN).<br />
3.-7. Juli Eröffnung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit<br />
in Europa (KSZE) in Helsinki.<br />
6.-24. Oktober Arabisch-israelischer Jom-Kippur-Krieg.<br />
30. Oktober Aufnahme der MBFR-Verhandlungen in Wien.<br />
1974<br />
25. April Putsch des Militärs in Portugal.<br />
26. Juni Auf ihrer Tagung in Brüssel unterzeichnen die Regierungschefs<br />
der <strong>NATO</strong> eine vom Nordatlantikrat am 19. Juni in<br />
Ottawa gebilligte und veröffentlichte Erklärung über die<br />
atlantischen Beziehungen.<br />
486
23. Juli Nach dem Rücktritt der Militärregierung wird Konstantinos<br />
Karamanlis griechischer Ministerpräsident.<br />
14. August Rückzug der griechischen Streitkräfte aus der integrierten<br />
Kommandostruktur der <strong>NATO</strong>.<br />
23.-24. November US-Präsident Ford und Generalsekretär Breschnew einigen<br />
sich bei ihrem Treffen in Wladiwostok auf Schritte zur<br />
Verringerung der strategischen Nuklearwaffen beider Seiten.<br />
1975<br />
31. Mai ELDO und ESRO schließen sich zur Europäischen Raumfahrtbehörde<br />
(ESA) zusammen. Mitgliedstaaten: Belgien,<br />
Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich,<br />
Großbritannien, Irland, Italien, die Niederlande, Schweden,<br />
die Schweiz und Spanien.<br />
31. Juli-1. Aug. Die Staats- und Regierungschefs der 35 Teilnehmerländer<br />
unterzeichnen die KSZE-Schlussakte von Helsinki.<br />
1976<br />
21.-22. Januar Auf der Tagung der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in<br />
Hamburg erörtern die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister das<br />
kontinuierliche Anwachsen des sowjetischen strategischen<br />
Nuklearpotentials und die Aussichten auf eine Stabilisierung<br />
durch SALT.<br />
2. Februar Gründung der Unabhängigen Europäischen Programmgruppe<br />
(IEPG) unter Beteiligung aller europäischen Mitgliedstaaten<br />
der <strong>NATO</strong> zur Förderung der Zusammenarbeit<br />
in der Forschung, Entwicklung und Produktion von<br />
Wehrgerät.<br />
20.-21. Mai Beim Treffen des Nordatlantikrats in Oslo erörtern die<br />
Außenminister die Ost-West-Beziehungen und den Fortgang<br />
der Bemühungen um die Umsetzung der KSZE-<br />
Schlussakte sowie die Aussichten von MBFR-Maßnahmen.<br />
9.-10. Dezember Der Nordatlantikrat weist Vorschläge der Warschauer-<br />
Pakt-Staaten zurück, die darauf abzielen, auf den Ersteinsatz<br />
von Nuklearwaffen zu verzichten und die Zahl der<br />
Bündnismitglieder zu begrenzen, und zudem die Forderung<br />
zum Inhalt haben, dass alle KSZE-Staaten der<br />
Androhung oder Anwendung von Gewalt, mit allen Arten<br />
von Waffen, nach der VN-Charta und der Schlussakte von<br />
Helsinki entsagen.<br />
487
1977<br />
10.-11. Mai Der Nordatlantikrat tagt in London in Gegenwart des neu<br />
gewählten US-Präsidenten Carter sowie anderer Staatsund<br />
Regierungschefs. Initiierung eines langfristigen Verteidigungsprogramms.<br />
4. Oktober KSZE-Folgekonferenz in Belgrad (4. Oktober 1977 bis 9.<br />
März 1978).<br />
12. Oktober Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe der NPG für Fragen<br />
der Modernisierung von TNF-Systemen (Mittelstreckenwaffen).<br />
1978<br />
30.-31. Mai Treffen des Nordatlantikrats mit den Staats- und Regierungschefs<br />
in Washington.<br />
31. Okt.-11. Dez. KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegung<br />
von Streitigkeiten in Montreux.<br />
18. November Start des dritten Fernmeldesatelliten der <strong>NATO</strong> in Cape<br />
Canaveral, Florida.<br />
5.-6. Dezember Billigung des AWACS-Systems.<br />
1979<br />
13. Feb.-26. März KSZE-Expertenkonferenz über Zusammenarbeit im Mittelmeerraum<br />
in Valletta.<br />
11. April Einsetzung einer Sondergruppe zur Untersuchung von<br />
Rüstungskontrollaspekten der TNF. (Die Sondergruppe<br />
schloss ihre Arbeit am 11. Dezember 1979 ab.)<br />
18. Juni Unterzeichnung des SALT-II-Abkommens durch Präsident<br />
Carter und Generalsekretär Breschnew in Wien. (Das<br />
Abkommen wurde von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert.)<br />
4. November Besetzung der US-Botschaft in Teheran und Geiselnahme<br />
von 53 Diplomaten durch islamistische Revolutionäre.<br />
12. Dezember Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister in<br />
Brüssel. Verabschiedung des „Doppelbeschlusses” über<br />
eine Modernisierung der TNF (Mittelstreckenwaffen)<br />
einschließlich der Dislozierung amerikanischer bodengestützter<br />
Marschflugkörper- und PERSHING-II-Systeme bei<br />
gleichzeitiger und ergänzender Durchführung von<br />
Bemühungen zur Rüstungskontrolle zur Verhinderung der<br />
Notwendigkeit dieser Maßnahmen.<br />
25.-26. Dezember Sowjetischer Einmarsch in Afghanistan.<br />
488
29. Dezember Sondersitzung des Nordatlantikrats nach dem sowjetischen<br />
Einmarsch in Afghanistan vom 25./26. Dezember.<br />
1980<br />
24. Januar Mitglieder des Bündnisses, die an der Sondersitzung vom<br />
12. Dezember 1979 teilgenommen haben, setzen die<br />
Besondere Konsultativgruppe für Rüstungskontrollaspekte<br />
der TNF-Systeme (Mittelstreckenwaffen) ein.<br />
18. Feb.-3. März KSZE-Forum über wissenschaftliche Zusammenarbeit in<br />
Hamburg.<br />
4. Mai Jugoslawiens Staatschef Tito stirbt.<br />
31. August Danziger Abkommen führen zur Gründung und offiziellen<br />
Anerkennung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft<br />
„Solidarność”.<br />
12. September Machtergreifung durch das türkische Militär.<br />
22. September Ausbruch des irakisch-iranischen Krieges.<br />
20. Oktober Wiedereingliederung der griechischen Streitkräfte in die<br />
integrierte Kommandostruktur des Bündnisses.<br />
11. November Eröffnung der Madrider KSZE-Folgekonferenz.<br />
9.-12. Dezember Auf Ministertagungen des Rats und des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
werden Bedenken bezüglich der Lage<br />
in Polen und der anhaltenden sowjetischen Besetzung<br />
Afghanistans laut.<br />
1981<br />
1. Januar Griechenland wird 10. Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.<br />
23. Februar Gescheiterter Putsch von Teilen der Guardia Civil gegen<br />
die spanische Regierung.<br />
6. Oktober Ermordung des ägyptischen Präsidenten Sadat.<br />
27. Oktober Sowjetisches U-Boot läuft in schwedischen Hoheitsgewässern<br />
auf Grund.<br />
18. November Präsident Reagan kündigt neue Abrüstungsinitiativen und<br />
Verhandlungen über atomare Mittelstreckensysteme (INF)<br />
und die Begrenzung der strategischen Rüstung (START)<br />
an.<br />
30. November Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion nehmen in<br />
Genf INF-Verhandlungen auf.<br />
10.-11. Dezember Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Spaniens<br />
zum Nordatlantikvertrag.<br />
13. Dezember Verhängung des Kriegsrechts in Polen.<br />
489
1982<br />
11. Januar Auf der auf Ministerebene abgehaltenen Sondersitzung<br />
des Nordatlantikrats wird eine Erklärung zu den Ereignissen<br />
in Polen verabschiedet.<br />
2. April-14. Juni Falkland-Konflikt.<br />
30. Mai Spanien wird 16. Mitglied der <strong>NATO</strong>.<br />
10. Juni Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Bonn. Die Staats- und<br />
Regierungschefs verabschieden die Bonner Erklärung, in<br />
der das Programm des Bündnisses für Frieden in Freiheit<br />
festgelegt ist.<br />
30. Juni Beginn der START-Verhandlungen in Genf.<br />
1983<br />
23. März Präsident Reagan kündigt ein umfassendes Forschungsprogramm<br />
zur Ausschaltung der Bedrohung durch strategische<br />
Nuklearraketen an (Strategische Verteidigungsinitiative;<br />
SDI).<br />
22. Juli Aufhebung des Kriegsrechts in Polen. Durch neue<br />
Gesetze werden die Kontrollbefugnisse der Regierung<br />
gestärkt.<br />
1. September Ein südkoreanisches Verkehrsflugzeug mit 269 Passagieren<br />
an Bord wird vor der Küste Sachalins von sowjetischen<br />
Abfangjägern abgeschossen.<br />
9. September Abschluss der KSZE-Folgekonferenz in Madrid.<br />
25. Oktober Intervention amerikanischer und ostkaribischer Streitkräfte<br />
in Grenada.<br />
25. Okt.-11. Nov. Vorbereitungskonferenz in Helsinki mit Blick auf die Stockholmer<br />
Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />
Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE).<br />
27. Oktober Montebello-Entscheidung. Die im Rahmen der Nuklearen<br />
Planungsgruppe der <strong>NATO</strong> (NPG) im kanadischen Montebello<br />
tagenden Verteidigungsminister geben ihre Entscheidung<br />
bekannt, weitere 1.400 Gefechtsköpfe aus Europa<br />
abzuziehen; damit steigt die Zahl der seit 1979 abgezogenen<br />
Gefechtsköpfe auf 2.400.<br />
23. November Die Verlegung von Teilen bodengestützter Marschflugkörper<br />
(Cruise Missiles) nach Großbritannien markiert den<br />
Beginn von INF-Stationierungen der <strong>NATO</strong>. Die Sowjetunion<br />
beschließt den Abbruch der laufenden INF-Verhandlungen<br />
in Genf.<br />
8. Dezember Abschluss der laufenden Runde der amerikanisch-sowjetischen<br />
START-Verhandlungen in Genf, ohne dass von<br />
490
sowjetischer Seite ein neues Datum für die Wiederaufnahme<br />
der Verhandlungen genannt wird.<br />
8.-9. Dezember Im Rahmen der auf Außenministerebene stattfindenden<br />
Tagung des Nordatlantikrats wird die Brüsseler Erklärung<br />
herausgegeben, in der die Minister ihre Entschlossenheit<br />
zum Ausdruck bringen, ausgewogene und konstruktive<br />
Beziehungen zum Osten anzustreben, und die Sowjetunion<br />
sowie andere Warschauer-Pakt-Staaten zu entsprechendem<br />
Handeln auffordern.<br />
13. Dezember Bildung einer Zivilregierung in der Türkei im Anschluss an<br />
Parlamentswahlen auf der Grundlage einer neuen Verfassung.<br />
1984<br />
17. Januar Eröffnung der Stockholmer Konferenz über Vertrauensund<br />
Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in<br />
Europa (KVAE).<br />
21. März-30. April KSZE-Expertenkonferenz über die friedliche Beilegung<br />
von Streitigkeiten in Athen.<br />
31. Mai Veröffentlichung der Washingtoner Erklärung über Ost-<br />
West-Beziehungen durch die Außenminister der <strong>NATO</strong>.<br />
7.-9. Juni Gipfeltreffen in London. Die Staats- und Regierungschefs<br />
der sieben wichtigsten Industrieländer geben eine<br />
Erklärung zu den Ost-West-Beziehungen und zur<br />
Rüstungskontrolle heraus.<br />
12. Juni Die Außenminister der sieben Staaten der Westeuropäischen<br />
Union beschließen auf ihrer Tagung in Paris die<br />
Reaktivierung der WEU.<br />
25. Juni Lord Carrington (Großbritannien) tritt die Nachfolge von<br />
Joseph Luns als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär an.<br />
16.-26. Oktober KSZE-Seminar über wirtschaftliche, wissenschaftliche und<br />
kulturelle Zusammenarbeit im Mittelmeerraum in Venedig.<br />
26.-27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />
geben die „Erklärung von Rom” heraus, in der sie eine verstärkte<br />
Zusammenarbeit der WEU ankündigen.<br />
7. Dezember Verleihung des ersten Atlantic Award (Atlantischer Preis)<br />
durch den Generalsekretär der <strong>NATO</strong> an Per Markussen<br />
(Dänemark) für seine langjährigen Verdienste um die Verwirklichung<br />
der Ziele des Atlantischen Bündnisses.<br />
491
1985<br />
11. März Michail Gorbatschow wird nach dem Tod von Konstantin<br />
Tschernenko Generalsekretär der KPdSU.<br />
12. März Die Vereinigten Staaten und die UdSSR nehmen in Genf<br />
neue Rüstungskontrollverhandlungen auf; einbezogen<br />
sind Verteidigungs- und Weltraumsysteme, strategische<br />
Nuklearstreitkräfte sowie atomare Mittelstreckenwaffen.<br />
26. April Der die Organisation des Warschauer Paktes begründende<br />
Freundschafts-, Kooperations- und Beistandspakt<br />
aus dem Jahr 1955 wird von den Führern der sieben Mitgliedstaaten<br />
um 20 Jahre verlängert.<br />
7. Mai-17. Juni KSZE-Expertenkonferenz über Menschenrechte in<br />
Ottawa.<br />
15. Okt.-25. Nov. KSZE-Kulturforum in Budapest.<br />
12. November Professor van der Beugel (Niederlande) wird zweiter<br />
Preisträger des Atlantic Award für herausragende Dienste<br />
für das Atlantische Bündnis.<br />
19.-21. November Auf dem Genfer Gipfel einigen sich US-Präsident Ronald<br />
Reagan und der sowjetische Staats- und Parteichef Michail<br />
Gorbatschow grundsätzlich auf eine Reduzierung der<br />
strategischen Nuklearstreitkräfte um 50 Prozent und ein<br />
INF-Interimsabkommen.<br />
21. November Präsident Reagan berichtet auf einer Sonderkonferenz<br />
des Nordatlantikrats, an der die Staats- und Regierungschefs<br />
sowie die Außenminister teilnehmen, über seine<br />
Genfer Gespräche mit Gorbatschow.<br />
1986<br />
1. Januar Portugal und Spanien werden Mitglieder der Europäischen<br />
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).<br />
12. März In einem von Ministerpräsident Felipe González anberaumten<br />
Referendum sprechen sich die spanischen<br />
Wähler für einen Verbleib Spaniens im Atlantischen Bündnis<br />
ohne Beteiligung an der integrierten militärischen Kommandostruktur<br />
der <strong>NATO</strong> aus.<br />
15. April Als Antwort auf Terroranschläge, die Libyen zugeschrieben<br />
werden, greifen US-Truppen Ziele in Tripolis und Bengasi<br />
an.<br />
15. April-26. Mai KSZE-Expertenkonferenz über menschliche Kontakte in<br />
Bern.<br />
26. April Reaktorkatastrophe im sowjetischen Kernkraftwerk<br />
Tschernobyl.<br />
492
29.-30. Mai Die Außenminister geben eine Erklärung zur Ministertagung<br />
des Nordatlantikrats im kanadischen Halifax heraus,<br />
in der sie an die Sowjetunion appellieren, sich zur Förderung<br />
des Friedens, der Sicherheit und eines produktiven<br />
Ost-West-Dialogs „kühnen neuen Schritten” anzuschließen.<br />
Die Minister richten eine Hochrangige Arbeitsgruppe<br />
Konventionelle Rüstungskontrolle ein.<br />
22. September Abschluss der Stockholmer Konferenz über Vertrauensund<br />
Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in<br />
Europa (KVAE). Das Schlussdokument (vom 19. September)<br />
sieht verbindliche Maßnahmen zur Vorankündigung<br />
und Beobachtung sowie Vor-Ort-Inspektionen militärischer<br />
Übungen der Teilnehmerstaaten vor.<br />
13. Oktober Auf einer Sondersitzung des Nordatlantikrats, an der die<br />
Außen- und Verteidigungsminister in Brüssel teilnehmen,<br />
berichtet US-Außenminister Shultz dem Rat über den<br />
negativen Ausgang des Reykjaviker Gipfels vom 11. bis<br />
13. Oktober.<br />
21.-22. Oktober Ministertagung der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong><br />
im schottischen Gleneagles. Die Verteidigungsminister<br />
stellen sich hinter das Rüstungskontrollprogramm von<br />
Präsident Reagan.<br />
4. November Eröffnung der dritten KSZE-Folgekonferenz in Wien.<br />
24. November Prof. Karl Kaiser (Bundesrepublik Deutschland) erhält den<br />
dritten Atlantic Award für Verdienste um das Bündnis.<br />
11. Dezember Die Außenminister der <strong>NATO</strong> veröffentlichen die Brüsseler<br />
Erklärung zur konventionellen Rüstungskontrolle, in der<br />
sie zum einen Verhandlungen über konventionelle Stabilität<br />
zur Beseitigung bestehender Ungleichgewichte vom<br />
Atlantik bis zum Ural und die Festlegung der konventionellen<br />
Stabilität auf niedrigerem Niveau fordern sowie für<br />
weitere VSBM eintreten.<br />
1987<br />
26. Januar Spanien nimmt die Verhandlungen mit seinen <strong>NATO</strong>-Partnern<br />
über die künftige Rolle der spanischen Streitkräfte im<br />
Bündnis wieder auf.<br />
17. Februar Aufnahme von Gesprächen zwischen der <strong>NATO</strong> und den<br />
Warschauer-Pakt-Staaten in Wien über ein Mandat für<br />
Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa<br />
vom Atlantik bis zum Ural.<br />
27. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Carrington bietet im<br />
Anschluss an eine Dringlichkeitssitzung des Nordatlan-<br />
493
tikrats seine Vermittlung bei der Lösung des Konflikts in<br />
der Ägäis zwischen Griechenland und der Türkei an.<br />
4. Juni Der Deutsche Bundestag verabschiedet einen Antrag, mit<br />
dem die Beseitigung der Mittel- und Kurzstreckenraketen<br />
(INF/SRINF) in Europa gefordert wird.<br />
5. Juni Die kanadische Regierung gibt ihre Entscheidung<br />
bekannt, die eingegangenen Verpflichtungen zur Verstärkung<br />
Europas vom Abschnitt Nord auf den Abschnitt Mitte<br />
zu verlagern.<br />
19. Juni Bundeskanzler Helmut Kohl schlägt die Aufstellung einer<br />
deutsch-französischen Brigade als ersten Schritt in Richtung<br />
einer gemeinsamen europäischen Streitmacht vor.<br />
22. Juli Gorbatschow teilt mit, dass die sowjetische Seite bereit<br />
sei, sämtliche INF-Systeme einschließlich der 1987 im<br />
asiatischen Teil der Sowjetunion stationierten Waffen im<br />
Rahmen eines amerikanisch-sowjetischen INF-Vertrags<br />
abzuschaffen.<br />
23. Juli Sowjetische Unterhändler legen bei den amerikanischsowjetischen<br />
Rüstungskontrollverhandlungen in Genf<br />
einen Vorschlag auf den Tisch, mit dem sie das Konzept<br />
einer „doppelten Null-Lösung” billigen, in deren Rahmen<br />
die sowjetischen und amerikanischen landgestützten Mittelstreckenraketen<br />
(LRINF- und SRINF-Systeme) weltweit<br />
abgeschafft werden.<br />
20. August Experten der Westeuropäischen Union beraten auf ihrem<br />
Treffen in Den Haag gemeinsame Maßnahmen in der<br />
Golfregion zur Gewährleistung der ungehinderten Nutzung<br />
der Ölrouten.<br />
28.-30. August US-Inspektoren nehmen an militärischen Übungen bei<br />
Minsk teil; dies ist die erste derartige Inspektion nach<br />
Maßgabe des Stockholmer Dokuments vom September<br />
1986.<br />
5.-7. Oktober Teilnahme sowjetischer Inspektoren an <strong>NATO</strong>-Übungen in<br />
der Türkei - die erste derartige Inspektion in einem Bündnisland<br />
nach Maßgabe des Stockholmer Dokuments vom<br />
September 1986.<br />
27. Oktober Die Außen- und Verteidigungsminister der sieben WEU-<br />
Staaten billigen die „Haager Plattform über Europäische<br />
Sicherheitsinteressen”.<br />
25. November Verleihung des jährlichen Atlantic Award der <strong>NATO</strong> an<br />
Pierre Harmel (Belgien), den Verfasser des Harmel-<br />
Berichts von 1967.<br />
494
8. Dezember US-Präsident Reagan und der sowjetische Parteichef<br />
Michail Gorbatschow unterzeichnen zu Beginn ihres<br />
dreitägigen Gipfeltreffens den Washingtoner INF-Vertrag,<br />
mit dem landgestützte atomare Mittelstreckensysteme<br />
weltweit abgeschafft werden.<br />
9. Dezember Die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion schließen<br />
ein Abkommen, das die gegenseitige Beobachtung von<br />
Kernwaffenversuchen vor Ort gestattet.<br />
10. Dezember Am Ende ihres dreitägigen Gipfeltreffens in Washington<br />
kündigen US-Präsident Reagan und der sowjetische Parteichef<br />
Gorbatschow einschneidende Kürzungen ihrer<br />
strategischen Rüstung an; sie weisen die Verhandlungsführer<br />
in Genf an, ein Abkommen nach den Vorgaben des<br />
ABM-Vertrags von 1972 auszuhandeln.<br />
11. Dezember Der Nordatlantikrat gedenkt des 20. Jahrestags des Harmel-Berichts.<br />
Die Außenminister Belgiens, der Bundesrepublik<br />
Deutschland, Großbritanniens, Italiens, der Niederlande<br />
und der USA unterzeichnen bilaterale<br />
Übereinkommen zur Umsetzung des INF-Vertrags und der<br />
damit zusammenhängenden Inspektions- und Verifikationsmaßnahmen.<br />
1988<br />
22. Januar Einsetzung eines Gemeinsamen Sicherheitsrats durch die<br />
Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreichs.<br />
Die beiden Regierungen unterzeichnen ferner ein<br />
Abkommen über die Aufstellung einer gemeinsamen<br />
deutsch-französischen Brigade.<br />
2.-3. März Auf einem Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel<br />
werden die Einigkeit des Bündnisses und die fortbestehende<br />
Gültigkeit der gemeinsamen Ziele und Grundsätze<br />
sowie der Bündnispolitik besonders hervorgehoben und<br />
erneut unterstrichen. Es wird eine Erklärung zur konventionellen<br />
Rüstungskontrolle veröffentlicht, in der wesentliche<br />
Schritte zum Abbau der konventionellen Ungleichgewichte<br />
durch Verhandlungen über konventionelle Stabilität<br />
gefordert werden.<br />
15. Mai Beginn des sowjetischen Truppenabzugs aus Afghanistan.<br />
26.-27. Mai Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> beauftragen die Exekutiv-Arbeitsgruppe<br />
mit einer Überprüfung der Aufgaben,<br />
Risiken und Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten im<br />
495
Zusammenhang mit ihren Bemühungen um die Erhaltung<br />
der Glaubwürdigkeit und Effizienz der kollektiven Sicherheit<br />
und Verteidigung.<br />
31. Mai Während ihres fünftägigen Gipfeltreffens in Moskau tauschen<br />
Präsident Reagan und Generalsekretär Gorbatschow<br />
Dokumente über den kurz zuvor ratifizierten INF-<br />
Vertrag vom Dezember 1987 aus; zudem kommt es zur<br />
Unterzeichnung bilateraler Abkommen über Kernwaffenversuche<br />
und auf sonstigen Gebieten.<br />
9.-10. Juni Auf der ersten Ministertagung des Nordatlantikrats in Madrid<br />
beschäftigen sich die Außenminister mit der beim<br />
Moskauer Gipfel konstatierten positiven Entwicklung der<br />
Ost-West-Beziehungen und begrüßen die Entwicklungen<br />
hinsichtlich des spanischen Beitrags zur gemeinsamen<br />
Verteidigung.<br />
24. Juni Ankündigung der Aufstellung einer <strong>NATO</strong> Composite<br />
Force (NCF) zur Verstärkung Nordnorwegens im Spannungs-<br />
oder Krisenfall als Ersatz für die kanadische<br />
CAST-Brigade, die nach den Plänen der kanadischen<br />
Regierung in den Abschnitt Europa Mitte verlegt werden<br />
soll.<br />
28. Juni-1. Juli Der 19. Parteitag der KPdSU in Moskau bringt ein Programm<br />
politischer, verfassungsmäßiger und juristischer<br />
Reformen auf den Weg.<br />
1. Juli Manfred Wörner, der frühere Bundesminister der Verteidigung<br />
der Bundesrepublik Deutschland, wird Nachfolger<br />
Lord Carringtons als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär.<br />
20. August Inkrafttreten eines Waffenstillstands im Golfkrieg zwischen<br />
Iran und Irak im Rahmen der vom Sicherheitsrat der Vereinten<br />
Nationen verabschiedeten Resolution 598.<br />
14. November Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertrag<br />
zur Westeuropäischen Union.<br />
5. Dezember Paul Nitze, der Sonderberater Präsident Reagans in Fragen<br />
der Rüstungskontrolle, erhält den Atlantic Award<br />
1988.<br />
7. Dezember Der sowjetische Präsident Gorbatschow kündigt in einer<br />
Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen<br />
einseitige konventionelle Truppenreduzierungen an. Ein<br />
starkes Erdbeben in Armenien verwüstet mehrere Städte<br />
und Dörfer und fordert hohe Verluste an Menschenleben.<br />
8. Dezember Die Außenminister des Bündnisses begrüßen die sowjetischen<br />
Kürzungen bei den konventionellen Streitkräften<br />
und veröffentlichen eine Erklärung, in der sie Vorschläge<br />
496
1989<br />
des Bündnisses für anstehende Verhandlungen über konventionelle<br />
Stabilität und weitere VSBM-Maßnahmen<br />
erläutern.<br />
7.-11. Januar Teilnahme von 149 Ländern an einer internationalen Konferenz<br />
über C-Waffen in Paris.<br />
18. Januar Gorbatschow gibt weitere Einzelheiten zu den in seiner<br />
Rede vor den Vereinten Nationen vom 7. Dezember 1988<br />
angekündigten sowjetischen Truppenreduzierungen<br />
bekannt; danach sollen die Verteidigungsausgaben um<br />
14,2 Prozent und die Rüstungsproduktion um 19,5 Prozent<br />
gekürzt werden.<br />
19. Januar Abschluss der Wiener KSZE-Folgekonferenz und<br />
Annahme eines Schlussdokuments, das Mandate für neue<br />
Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa<br />
sowie über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen<br />
(VSBM) vorsieht.<br />
23.-27. Januar Von der DDR, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei und<br />
Bulgarien werden weitere Reduzierungen bei den konventionellen<br />
Streitkräften und den Militärhaushalten angekündigt.<br />
Sie werden von den Mitgliedstaaten des Bündnisses<br />
als Beiträge zur Reduzierung der konventionellen<br />
Ungleichgewichte in Europa begrüßt.<br />
2. Februar Abschlusskonferenz der Wiener Verhandlungen über beiderseitige<br />
und ausgewogene Truppenreduzierungen.<br />
11. Februar Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Ungarns<br />
stimmt dem „schrittweisen und stetigen” Übergang zu<br />
einem politischen Mehrparteiensystem zu.<br />
15. Februar Die Sowjetunion schließt den Abzug der Truppen aus<br />
Afghanistan nach dem von Staats- und Parteichef Gorbatschow<br />
angekündigten Zeitplan fristgerecht ab.<br />
6. März Die Außenminister der KSZE-Staaten treffen sich in Wien<br />
zur Aufnahme neuer Verhandlungen über konventionelle<br />
Streitkräfte in Europa zwischen den 23 Mitgliedern von<br />
<strong>NATO</strong> und Warschauer Pakt sowie über VSBM-Maßnahmen<br />
unter Beteiligung aller 35 KSZE-Teilnehmerstaaten.<br />
26. März Bei den ersten Wahlen zum neuen Kongress der Volksdeputierten<br />
der UdSSR mit der Möglichkeit, zwischen mehreren<br />
Kandidaten zu entscheiden, verlieren in vielen Wahlbezirken<br />
die offiziellen Parteikandidaten erheblich.<br />
4. April Der 40. Jahrestag der Unterzeichnung des Nordatlantikvertrags<br />
wird mit einer Sondersitzung des Nordatlan-<br />
497
tikrats und anderen Feierlichkeiten bei der <strong>NATO</strong> und in<br />
den Hauptstädten des Bündnisses begangen.<br />
5. April In Warschau werden Abkommen zwischen der Regierung<br />
und Unterhändlern der Opposition über Maßnahmen<br />
unterzeichnet, die zu politischen Reformen in Polen unter<br />
Einschluss freier Wahlen und der Zulassung der verbotenen<br />
Gewerkschaftsbewegung „Solidarność” führen.<br />
18. April-23. Mai KSZE-Informationsforum in London.<br />
12. Mai Präsident Bush schlägt ein Regime des „Offenen Himmels”<br />
zur Förderung des Vertrauens und der Transparenz<br />
in Bezug auf militärische Aktivitäten vor. Der Vorschlag<br />
beinhaltet die gegenseitige Öffnung des Luftraums für<br />
Überflüge durch die beteiligten Länder.<br />
29.-30. Mai Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Brüssel unter Teilnahme<br />
der Staats- und Regierungschefs. Präsident Bush<br />
kündigt bedeutende neue Initiativen für konventionelle<br />
Truppenreduzierungen in Europa an. Verabschiedung der<br />
Gesamtkonzeption der Rüstungskontrolle und Abrüstung<br />
und Veröffentlichung einer Gipfelerklärung.<br />
30. Mai-23. Juni Erstes Treffen der KSZE-Konferenz über die menschliche<br />
Dimension (CHD) in Paris.<br />
31. Mai Bei einem Besuch der Bundesrepublik Deutschland werden<br />
von Präsident Bush Vorschläge zur Förderung freier<br />
Wahlen und des Pluralismus in Osteuropa sowie hinsichtlich<br />
der Beseitigung der Berliner Mauer unterbreitet.<br />
3.-4. Juni Chinas Führung setzt in Peking zur Niederschlagung einer<br />
von unbewaffneten Studenten geführten Demonstration<br />
für Demokratie Streitkräfte ein; die Folge sind eine Vielzahl<br />
von Toten und größere Unruhen in anderen Städten,<br />
Verfolgungen und Beschränkungen der Grundrechte.<br />
4. und 18. Juni Freie Wahlen zum polnischen Senat und Teilwahlen von<br />
35 Prozent der Sitze im Sejm, die zu einem großen Wahlerfolg<br />
für „Solidarność” führen.<br />
8.-9. Juni Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses.<br />
Die Verteidigungsminister prüfen die Auswirkungen westlicher<br />
Vorschläge hinsichtlich einer Reduzierung der konventionellen<br />
Streitkräfte in Europa auf die Verteidigungsplanung.<br />
16. Juni Imre Nagy, Reformpolitiker während des ungarischen<br />
Volksaufstands von 1956, der 1958 gehenkt wurde, wird<br />
mit allen Ehren in Budapest umgebettet.<br />
19. Juni Wiederaufnahme der START-Verhandlungen in Genf.<br />
498
2. Juli Tod des früheren sowjetischen Außenministers und Präsidenten<br />
Andrej Gromyko.<br />
9. August Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt im Namen der Verbündeten<br />
eine Erklärung zur Lage der türkischen Volksgruppe in<br />
Bulgarien heraus, in der er die bulgarische Regierung auffordert,<br />
den Appellen zur Erfüllung ihrer KSZE-Verpflichtungen<br />
nachzukommen.<br />
24. August Tadeusz Mazowiecki wird Ministerpräsident der ersten<br />
nichtkommunistischen Regierung in Polen seit 40 Jahren.<br />
Die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (KP) behält vier<br />
Ministerien.<br />
10. September Ungarn öffnet seine Westgrenze und ermöglicht es damit<br />
einer großen Zahl von Flüchtlingen aus der DDR, das<br />
Land in Richtung Westen zu verlassen.<br />
3. Oktober Nachdem 6.390 DDR-Bürger die westlichen Botschaften<br />
in Prag am 1. Oktober aufgrund einer mit der DDR-Regierung<br />
getroffenen Übereinkunft verlassen durften, suchen<br />
an die 20.000 DDR-Flüchtlinge Zuflucht in den Botschaften<br />
der Bundesrepublik Deutschland in Prag und Warschau.<br />
6.-7. Oktober Michail Gorbatschow fordert bei seinem Besuch der<br />
Parade zum 40. Jahrestag Reformen in der DDR.<br />
16. Oktober KSZE-Konferenz über Umweltschutz in Sofia.<br />
18. Oktober Erich Honecker, seit 1971 Generalsekretär der SED, wird<br />
an der Spitze der DDR von Egon Krenz abgelöst, während<br />
DDR-Bürger für politische Reformen demonstrieren und<br />
eine große Zahl von Flüchtlingen weiter über Prag und<br />
Budapest der DDR den Rücken kehren.<br />
23. Oktober Die am 18. Oktober vom ungarischen Parlament verabschiedete<br />
neue Verfassung macht die Republik Ungarn zu<br />
einem „freien, demokratischen, unabhängigen Rechtsstaat”<br />
und ebnet den Weg für Mehrparteienwahlen im<br />
Jahre 1990.<br />
7. November Rücktritt der DDR-Regierung nach Demonstrationen in<br />
vielen Städten, bei denen freie Wahlen und die Abschaffung<br />
des Machtmonopols der SED gefordert wurde, und<br />
nachdem innerhalb der Partei der Ruf nach größeren Veränderungen<br />
auf der höchsten Führungsebene laut geworden<br />
ist. Am darauffolgenden Tag tritt das Politbüro<br />
geschlossen zurück.<br />
9.-10. November Öffnung der Berliner Mauer. In einer Atmosphäre der politischen<br />
Ungewissheit und der Staatskrise in Ostberlin<br />
reißen Ost- und Westberliner die Mauer nieder und feiern<br />
499
den Beginn der Wiedervereinigung. Nach weitverbreiteten<br />
Demonstrationen und der Forderung nach politischen<br />
Reformen gibt die Regierung der DDR die Aufhebung der<br />
Reisebeschränkungen in den Westen bekannt und richtet<br />
neue Übergangsstellen ein.<br />
10. November Der seit 1954 amtierende bulgarische KP-Chef Todor<br />
Schiffkoff wird abgesetzt; es folgen weitere einschneidende<br />
Veränderungen in der Parteispitze.<br />
14. November Die Volkskammer der DDR wählt Hans Modrow zum Ministerpräsidenten.<br />
Portugal und Spanien unterzeichnen den Beitrittsvertrag<br />
zur Westeuropäischen Union.<br />
17. November Die gewaltsame Auflösung von Studentendemonstrationen<br />
in Prag führt zu einem Volksaufstand gegen die<br />
Regierung. Entstehung des Bürgerforums unter Václav<br />
Havel.<br />
20. November Auf Massendemonstrationen in Leipzig wird die deutsche<br />
Wiedervereinigung gefordert.<br />
24. November Rücktritt der tschechoslowakischen Parteiführung. Karel<br />
Urbanek wird Generalsekretär und lädt zum Dialog mit<br />
dem Bürgerforum ein.<br />
3. Dezember Rücktritt des neuen Politbüros und Zentralkomitees der<br />
DDR im Zuge der Aufdeckung von Misswirtschaft und Korruption<br />
der kommunistischen Parteiführung.<br />
4. Dezember <strong>NATO</strong>-Gipfeltreffen in Brüssel. US-Präsident Bush unterrichtet<br />
die Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> über<br />
seine Gespräche mit Gorbatschow beim amerikanischsowjetischen<br />
Gipfel in Malta vom 2. und 3. Dezember.<br />
Anlässlich des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs<br />
der Warschauer-Pakt-Staaten in Moskau wird<br />
eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der der Einmarsch<br />
Truppen des Warschauer Pakts in der Tschechoslowakei<br />
im Jahre 1968 verurteilt und die Breschnew-Doktrin<br />
der beschränkten Souveränität verworfen wird.<br />
7. Dezember Rücktritt von Präsident Gustav Husak und Bildung einer<br />
Koalitionsregierung in der Tschechoslowakei. Der von der<br />
<strong>NATO</strong> verliehene Atlantic Award für 1989 geht an Sir Michael<br />
Howard, Präsident und Mitbegründer des Internationalen<br />
Instituts für Strategische Studien (IISS).<br />
11. Dezember Volksdemonstrationen in Bulgarien führen zu dem Versprechen<br />
freier Wahlen und zur Aufgabe der Führungsrolle<br />
der Kommunistischen Partei.<br />
500
14.-15. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />
Außenminister erörtern den sich beschleunigenden politischen<br />
Wandel in Mittel- und Osteuropa.<br />
19. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner und den Ständigen<br />
Vertretern der <strong>NATO</strong>-Staaten; es ist der erste derartige<br />
Besuch eines Ministers einer mittel- oder osteuropäischen<br />
Regierung.<br />
20. Dezember Truppen und Polizei eröffnen das Feuer auf Tausende von<br />
Demonstranten in der rumänischen Stadt Temeschwar.<br />
22. Dezember Sturz des Ceau…escu-Regimes. Nicolae Ceau…ecsu wird<br />
von rumänischen Truppen festgenommen und am 25.<br />
Dezember erschossen. Die Nationale Rettungsfront unter<br />
Führung von Ion Iliescu übernimmt die Macht und verspricht<br />
freie Wahlen.<br />
29. Dezember Das polnische Parlament hebt die Führungsrolle der Kommunistischen<br />
Partei auf und führt wieder die Staatsbezeichnung<br />
Republik Polen ein. Václav Havel wird zum<br />
Präsidenten der Tschechoslowakei gewählt.<br />
1990<br />
15. Januar Die bulgarische Regierung schafft das seit 44 Jahren<br />
bestehende politische Machtmonopol der Kommunistischen<br />
Partei ab.<br />
16. Jan.-5 Feb. Seminar über Militärdoktrinen in Wien im Rahmen der<br />
KSZE mit 35 Teilnehmerstaaten.<br />
6. Februar In einer beispiellosen Rede vor der Plenarversammlung<br />
des Zentralkomitees der KPdSU trägt Michail Gorbatschow<br />
wesentliche Aspekte seines Reformprogramms<br />
vor, so unter anderem die Aufgabe der Führungsrolle der<br />
Kommunistischen Partei und die Einführung des politischen<br />
Pluralismus.<br />
12.-14. Februar Die Außenminister der <strong>NATO</strong>- und Warschauer-Pakt-Staaten<br />
kommen mit Beobachtern aus anderen KSZE-Staaten<br />
in Ottawa zur Konferenz über den „Offenen Himmel”<br />
zusammen.<br />
13. Februar Am Rande der Konferenz über den „Offenen Himmel” in<br />
Ottawa einigen sich die Außenminister der betreffenden<br />
Staaten auf „2+4”-Gespräche über außenpolitische<br />
Aspekte der deutschen Einheit. Die Außenminister der<br />
<strong>NATO</strong>- und Warschauer-Pakt-Staaten vereinbaren ferner<br />
501
Schritte, die den Abschluss eines KSE-Abkommens im<br />
Jahre 1990 ermöglichen sollen.<br />
3. März Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbier<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit<br />
Generalsekretär Manfred Wörner.<br />
8. März Auf einer Tagung mit Bundeskanzler Helmut Kohl finden<br />
im Nordatlantikrat Konsultationen über die Haltung der<br />
Bundesregierung im Zusammenhang mit den Entwicklungen<br />
in Deutschland und den damit einhergehenden<br />
Sicherheitsfragen statt.<br />
11. März Das litauische Parlament beschließt den Austritt aus der<br />
Sowjetunion und die Wiederherstellung der Unabhängigkeit<br />
des baltischen Staates.<br />
17. März Die Außenminister des Warschauer Pakts sprechen sich<br />
bei ihrem Treffen in Prag für das Weiterbestehen der<br />
<strong>NATO</strong> und des Warschauer Pakts aus.<br />
18. März In den ersten freien Wahlen in der DDR seit 40 Jahren<br />
stimmen die Bürger mit überwältigender Mehrheit für die<br />
„Allianz für Deutschland”. Damit wird ein weiterer wichtiger<br />
Schritt auf dem Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands<br />
getan.<br />
19. März-11. April KSZE-Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit in<br />
Europa in Bonn.<br />
21. März Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewski<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und trifft mit Generalsekretär<br />
Manfred Wörner und den Ständigen Vertretern der<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten zusammen.<br />
26. März Die tschechoslowakische Regierung ordnet den Abbau<br />
der Grenzanlagen an den Grenzen zu Österreich und zur<br />
Bundesrepublik Deutschland an.<br />
27. März Portugal und Spanien treten nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses<br />
formell der WEU bei.<br />
7. April Die Wahlen in Ungarn führen zu einem entscheidenden<br />
Sieg für das Ungarische Demokratische Forum (Mitte-<br />
Rechts-Partei).<br />
12. April Die Koalitionsregierung der DDR spricht sich für eine Wiedervereinigung<br />
mit der Bundesrepublik Deutschland nach<br />
Artikel 23 des Grundgesetzes und die Mitgliedschaft des<br />
vereinten Landes im Nordatlantischen Bündnis aus.<br />
3. Mai Präsident Bush gibt die Einstellung der Modernisierungsprogramme<br />
für die in Europa stationierten nuklearen Artilleriesysteme<br />
und der Pläne für ein Nachfolgemodell der<br />
nuklearen Kurzstreckenrakete LANCE bekannt. Gleichzei-<br />
502
tig fordert er die Aufnahme von Verhandlungen über amerikanische<br />
und sowjetische nukleare Kurzstreckenraketen<br />
im Anschluss an die Unterzeichnung eines KSE-Vertrags.<br />
4. Mai Das lettische Parlament erklärt die Unabhängigkeit der<br />
baltischen Republik.<br />
8. Mai Das Parlament Estlands ändert den Namen der Republik<br />
und deren Verfassung und führt ihre vor dem Krieg gültige<br />
Nationalflagge und Nationalhymne wieder ein.<br />
9.-10. Mai Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> beraten auf ihrer im<br />
Rahmen der Nuklearen Planungsgruppe im kanadischen<br />
Kananaski abgehaltenen Konferenz über die Auswirkungen<br />
der Veränderungen in Europa auf die Sicherheitspolitik<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
20. Mai Im Anschluss an Wahlen in Rumänien wird Ion Iliescu,<br />
ehemaliges Mitglied der kommunistischen Regierung,<br />
trotz des Vorwurfs von Wahlmanipulationen seitens der<br />
Opposition zum Präsidenten gewählt. Die Nationale Rettungsfront<br />
erhält eine Mehrheit im Parlament.<br />
22.-23. Mai Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister nehmen auf ihrer Tagung<br />
im Rahmen des Verteidigungsplanungsausschusses eine<br />
Bewertung der Folgen der Veränderungen in Europa für<br />
die Sicherheitspolitik der <strong>NATO</strong> vor und bringen eine Überprüfung<br />
der Militärstrategie der <strong>NATO</strong> auf den Weg.<br />
Ungarns neuer Premier József Antall gibt die Absicht seiner<br />
Regierung bekannt, sich nach Verhandlungen aus<br />
dem Warschauer Pakt zurückzuziehen.<br />
30. Mai Boris Jelzin wird im dritten Wahlgang zum Präsidenten der<br />
russischen Republik gewählt.<br />
30. Mai-2. Juni Amerikanisch-sowjetisches Gipfeltreffen in Washington.<br />
5. Juni Die an der zweiten KSZE-Konferenz über die menschliche<br />
Dimension (CHD2) in Kopenhagen teilnehmenden Außenminister<br />
von 35 Staaten kommen überein, Albanien Beobachterstatus<br />
einzuräumen.<br />
7.-8. Juni Auf der Ministerkonferenz des Nordatlantikrats im schottischen<br />
Turnberry veröffentlichen die Außenminister des<br />
Bündnisses die „Botschaft von Turnberry”, in der sie ihre<br />
Entschlossenheit bekunden, die sich aus den Veränderungen<br />
in Europa ergebenden Möglichkeiten zu nutzen und<br />
der Sowjetunion und allen anderen europäischen Staaten<br />
die Hand zu Freundschaft und Zusammenarbeit zu reichen.<br />
503
8. Juni Parlamentswahlen in der Tschechoslowakei. Das Bürgerforum<br />
und die damit verbundenen Parteien erhalten die<br />
Mehrheit in der Bundesversammlung.<br />
10. und 17. Juni Wahlen in Bulgarien führen zu einer parlamentarischen<br />
Mehrheit für die Sozialistische Partei Bulgariens.<br />
18. Juni Die <strong>NATO</strong> gibt die Vergabe von 70 Forschungsstipendien<br />
für 1990-91 bekannt, darunter 55 Stipendien für Forschungsvorhaben<br />
im Zusammenhang mit demokratischen<br />
Institutionen; dies ist das erste Mal, dass Stipendien<br />
sowohl Bürgern von <strong>NATO</strong>- als auch mittel- und osteuropäischen<br />
Staaten zuerkannt werden.<br />
28. Juni Auf der Kopenhagener KSZE-Konferenz über die menschliche<br />
Dimension verpflichten sich osteuropäische Staaten<br />
(mit Ausnahme Albaniens, das sich der KSZE erst im Juni<br />
1991 anschloss), zur parlamentarischen Demokratie auf<br />
Mehrparteienbasis und zur Rechtsstaatlichkeit.<br />
29. Juni Geza Jeszensky, der ungarische Außenminister, wird von<br />
Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
empfangen.<br />
2. Juli Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und der DDR. Der japanische Außenminister<br />
Taro Nakayama wird von Generalsekretär Manfred<br />
Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier empfangen.<br />
6. Juli Die in London tagenden Staats- und Regierungschefs der<br />
<strong>NATO</strong> geben die „Londoner Erklärung” über ein Gewandeltes<br />
Nordatlantisches Bündnis heraus. Die Erklärung<br />
enthält Vorschläge für den Ausbau der Zusammenarbeit<br />
mit den Staaten Mittel- und Osteuropas in einem breiten<br />
Spektrum politischer und militärischer Aktivitäten, einschließlich<br />
der Einrichtung regulärer diplomatischer Verbindungen<br />
zwischen diesen Ländern und der <strong>NATO</strong>.<br />
10. Juli DDR-Außenminister Markus Meckel besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
13.-17. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht im<br />
Anschluss an die Veröffentlichung der Londoner Erklärung<br />
auf Einladung von Außenminister Schewardnadse<br />
Moskau zu Gesprächen mit der sowjetischen Führung.<br />
16. Juli Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow einigen<br />
sich auf Maßnahmen, die es Deutschland ermöglichen,<br />
wieder seine volle Souveränität zu erlangen und sein<br />
Recht auf Vollmitgliedschaft im Nordatlantischen Bündnis<br />
wahrzunehmen.<br />
17. Juli Abschluss der „2+4”-Konferenz in Paris über die Wiedervereinigung<br />
Deutschlands.<br />
504
18. Juli Der ungarische Premier József Antall stattet dem <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier einen Besuch ab.<br />
2. August Nach Streitigkeiten zwischen den beiden Ländern über die<br />
Ölförderrechte im Golf marschieren irakische Truppen in<br />
Kuwait ein.<br />
6. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschließt einstimmig<br />
weitreichende Sanktionen gegen den Irak und fordert<br />
die Iraker auf, sich aus den besetzten Gebieten<br />
Kuwaits zurückzuziehen.<br />
8. August Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erklärt die<br />
Ankündigung des Irak bezüglich seiner De-facto-Annexion<br />
Kuwaits für null und nichtig.<br />
10. August Sondertagung des auf Außenministerebene tagenden<br />
Nordatlantikrats zu Konsultation und Informationsaustausch<br />
über die Entwicklungen am Golf.<br />
22. August Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik<br />
stimmt für die Wiedervereinigung der DDR mit der<br />
Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 und<br />
spricht sich für Wahlen im vereinigten Deutschland am<br />
2. Dezember 1990 aus.<br />
4. September Die neun Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union<br />
vereinbaren Richtlinien für die Koordinierung ihrer Marineoperationen<br />
in der Golfregion zur Unterstützung des<br />
internationalen Embargos gegen den Irak. Eine Reihe von<br />
WEU- und anderen Staaten entsenden Truppen in das<br />
Gebiet.<br />
5.-8. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner reist zu<br />
Gesprächen mit dem Präsidenten, Ministerpräsidenten<br />
und Parlamentspräsidenten in die Tschechische und Slowakische<br />
Föderative Republik.<br />
7. September Im Nordatlantikrat werden die Konsultationen über politische,<br />
militärische und wirtschaftliche Entwicklungen am<br />
Golf im Rahmen der Abstimmung der Politik der Bündnispartner<br />
und des Eintretens der Verbündeten für die<br />
Durchsetzung der VN-Resolutionen zur Golfkrise fortgeführt.<br />
10. September US-Außenminister James Baker unterrichtet den Nordatlantikrat<br />
auf einer Sondertagung auf Ministerebene über<br />
die Ergebnisse des amerikanisch-sowjetischen Gipfeltreffens<br />
zur Golfkrise.<br />
12. September In einer anlässlich der Unterzeichnung des „2+4”-Vertrags<br />
in Moskau abgegebenen Erklärung begrüßt das Bündnis<br />
dieses historische Abkommen, das den Weg für die Verei-<br />
505
nigung Deutschlands und die Wiedererlangung seiner<br />
vollen Souveränität ebnet.<br />
13.-15. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner spricht bei seinem<br />
ersten Besuch in Polen vor dem Sejm über die historischen<br />
Chancen zur Schaffung einer dauerhaften Friedensordnung<br />
und von Wohlstand in Europa auf der<br />
Grundlage von Zusammenarbeit und Freundschaft.<br />
14. September Beginn von Konsultationen der Bündnispartner in der<br />
Besonderen Beratungsgruppe der <strong>NATO</strong> zu künftigen Verhandlungen<br />
über nukleare Kurzstreckensysteme nach<br />
Maßgabe der Londoner Erklärung. In einer Erklärung, mit<br />
der das gewaltsame Eindringen irakischer Soldaten in die<br />
Botschaften von <strong>NATO</strong>-Staaten in Kuwait verurteilt wird,<br />
fordert das Bündnis den Irak auf, die Botschaften zu räumen<br />
und weitere aggressive Handlungen zu unterlassen.<br />
24. Sept.-19. Okt. KSZE-Mittelmeerkonferenz in Palma de Mallorca.<br />
1.-2. Oktober Die KSZE-Außenministerkonferenz in New York verurteilt<br />
in einer Resolution den irakischen Überfall auf Kuwait.<br />
3. Oktober Am Tag der Deutschen Einheit begeht der Nordatlantikrat<br />
dieses Ereignis durch ein außerordentliches Treffen, bei<br />
dem das vereinigte Land als Vollmitglied der Allianz<br />
begrüßt wird.<br />
15. Oktober Michail Gorbatschow erhält den Friedensnobelpreis 1990.<br />
23. Oktober Der rumänische Ministerpräsident Petre Roman wird von<br />
Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
empfangen.<br />
25.-26. Oktober Besuch des Ersten Stellvertretenden Verteidigungsministers<br />
und sowjetischen Generalstabschefs, General M. A.<br />
Moisejew, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
26. Oktober Dr. Lajos Fur, Verteidigungsminister der Republik Ungarn,<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
15. November Der bulgarische Außenminister Luben Gozew wird von<br />
Generalsekretär Manfred Wörner im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
empfangen.<br />
17. November Die KSZE-Unterhändler verabschieden das „Wiener<br />
Dokument” über Vertrauens- und Sicherheitsbildende<br />
Maßnahmen (VSBM).<br />
19. November Im Rahmen des KSZE-Gipfeltreffens in Paris unterzeichnen<br />
die 22 Mitgliedstaaten der <strong>NATO</strong> und des Warschauer<br />
Pakts einen wichtigen Vertrag über Konventionelle Streitkräfte<br />
in Europa (KSE); ferner geben sie eine Gemeinsame<br />
Erklärung über den Aggressionsverzicht heraus.<br />
506
21. November Die Staats- und Regierungschefs der KSZE veröffentlichen<br />
die Charta von Paris für ein Neues Europa und befürworten<br />
die Verabschiedung des Wiener Dokuments über<br />
Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen<br />
(VSBM).<br />
22.-25. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Ungarn.<br />
26.-28. November Auf der Tagung der Nordatlantischen Versammlung in<br />
London wird Parlamentariern aus der Sowjetunion, Bulgarien,<br />
der Tschechoslowakei, Ungarn und Polen der Status<br />
assoziierter Delegierter zuerkannt.<br />
6.-7. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der Nuklearen Planungsgruppe in Brüssel. Die Verteidigungsminister<br />
unterstützen die VN-Resolution 678, in<br />
der der Abzug irakischer Truppen aus Kuwait bis Januar<br />
1991 gefordert wird. Sie überprüfen den Fortschritt zur<br />
Entwicklung eines neuen Strategischen Konzepts für die<br />
<strong>NATO</strong> sowie andere Schritte zur Anpassung der <strong>NATO</strong>-<br />
Streitkräfte an das neue strategische Umfeld in Europa.<br />
9. Dezember Lech Wałęsa wird zum Präsidenten Polens gewählt.<br />
11. Dezember Die Kommunistische Partei Albaniens kündigt nach 45<br />
Jahren Ein-Parteien-Diktatur die Zulassung von Oppositionsparteien<br />
an.<br />
13. Dezember Der rumänische Verteidigungsminister General Vasile<br />
Ionel besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
15. Dezember Auf ihrem Gipfeltreffen in Rom eröffnen die Staats- und<br />
Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft (EG)<br />
Regierungskonferenzen über die Wirtschafts-, Währungsund<br />
Politische Union.<br />
17.-18. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />
Außenminister erörtern die Fortschritte, die seit dem Juli-<br />
Gipfel zur Erfüllung der Ziele der Londoner Erklärung<br />
gemacht wurde, und geben eine Erklärung zur Golfkrise<br />
ab.<br />
20. Dezember Der sowjetische Außenminister Eduard Schewardnadse<br />
tritt zurück und warnt vor einer neuerlichen Diktatur in der<br />
Sowjetunion.<br />
1991<br />
2. Januar Die <strong>NATO</strong> stationiert Flugzeuge des ACE-Eingreifverbands<br />
(AMF) mit einem operativen Auftrag im Südosten<br />
der Türkei.<br />
507
8. Januar Sowjetische Truppen werden um die litauische Hauptstadt<br />
stationiert, um die Durchsetzung der Wehrpflicht sicherzustellen.<br />
9. Januar Auf dem Genfer Treffen zwischen den Außenministern der<br />
USA und des Irak bleibt der Irak bei seiner Weigerung,<br />
seine Truppen aus Kuwait abzuziehen.<br />
11. Januar Die <strong>NATO</strong> gibt eine Erklärung ab, in der sie die sowjetische<br />
Regierung auffordert, keine Gewalt oder Einschüchterungsmaßnahmen<br />
gegen die baltischen Republiken<br />
anzuwenden.<br />
15. Jan.-8. Feb. Beim KSZE-Expertentreffen über die friedliche Beilegung<br />
von Streitigkeiten in Valletta wird die Einrichtung eines<br />
Schlichtungsmechanismus vorgeschlagen.<br />
17. Januar Koalitionsstreitkräfte fliegen zu Beginn des Golfkriegs Luftangriffe<br />
gegen den Irak, nachdem sich der Irak geweigert<br />
hatte, sich gemäß den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats<br />
aus Kuwait zurückzuziehen.<br />
9. Februar 85 Prozent der Wähler stimmen in einem Volksentscheid<br />
in Litauen für die Unabhängigkeit.<br />
18. Februar WEU-Generalsekretär Wim van Eekelen besucht die<br />
<strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wörner<br />
im Rahmen der laufenden Konsultationen über die<br />
Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität<br />
(ESVI) und die Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong> und WEU.<br />
19. Februar Ein sowjetischer Friedensplan zur Verhinderung des Golfkriegs<br />
in letzter Minute bleibt hinter den Forderungen der<br />
Bündnispartner nach einem bedingungslosen Abzug der<br />
irakischen Streitkräfte zurück.<br />
24. Februar Koalitionsstreitkräfte beginnen mit ihrer Bodenoffensive in<br />
Kuwait.<br />
25. Februar Vertreter der sechs Warschauer-Pakt-Staaten kündigen in<br />
Budapest die Auflösung ihrer Militärstruktur an. Der Verteidigungsministerausschuss<br />
des Warschauer Pakts, sein<br />
gemeinsames Oberkommando und sein Militär-, Wissenschafts-<br />
und Technologierat werden aufgelöst.<br />
27. Februar Der tschechoslowakische Außenminister Jíří Dienstbier<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
28. Februar Die Koalitionsstreitkräfte befreien Kuwait. US-Präsident<br />
George Bush lässt die Kampfhandlungen der Koalition<br />
einstellen. Der Irak akzeptiert bedingungslos alle zwölf<br />
VN-Resolutionen zum Abzug seiner Truppen aus Kuwait.<br />
508
3. März Bei Volksentscheiden in Estland und Lettland stimmen 77<br />
bzw. 73 Prozent für die Unabhängigkeit.<br />
4. März Die sowjetische Regierung ratifiziert den Vertrag, der die<br />
deutsche Wiedervereinigung gestattet und die Viermächteregelungen,<br />
die nach dem Zweiten Weltkrieg für<br />
Deutschland galten, förmlich außer Kraft setzt.<br />
5. März Der ACE-Eingreifverband (AMF) der <strong>NATO</strong> wird nach<br />
Beendigung des Golfkriegs aus der Türkei abgezogen.<br />
13.-26. März Abschluss des Abzugs amerikanischer Mittelstreckensysteme<br />
aus<br />
Europa gemäß INF-Vertrag.<br />
21. März Besuch des Präsidenten der Tschechischen und Slowakischen<br />
Föderativen Republik, Václav Havel, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
Präsident Havel hält eine historische Rede vor dem Nordatlantikrat.<br />
31. März Offizielle Auflösung der Militärstrukturen des Warschauer<br />
Pakts.<br />
5. April Gründung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und<br />
Entwicklung (EBWE) in London, die den osteuropäischen<br />
Staaten und der Sowjetunion beim Übergang zu Demokratie<br />
und Marktwirtschaft helfen soll.<br />
23.-24. April Besuch des Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses,<br />
General Vigleik Eide, in der Tschechischen und Slowakischen<br />
Föderativen Republik.<br />
25.-26. April Konferenz über die Zukunft der europäischen Sicherheit in<br />
Prag unter der gemeinsamen Schirmherrschaft des<br />
Außenministers der Tschechischen und Slowakischen<br />
Republik und des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs.<br />
29. April Der jährlich vergebene Atlantic Award der <strong>NATO</strong> wird<br />
posthum an den italienischen Senator Giovanni Malagodi<br />
verliehen.<br />
30. April Besuch des bulgarischen Ministerpräsidenten Dimitar<br />
Popow und seines Verteidigungsministers, Generaloberst<br />
Mutaftschiew, im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
7. Mai Der jugoslawische Verteidigungsminister erklärt, in seinem<br />
Land herrsche Bürgerkrieg.<br />
12. Mai Beseitigung der restlichen Raketen vom Typ SS 20 durch<br />
die Sowjetunion gemäß INF-Vertrag.<br />
21. Mai Das amerikanische Repräsentantenhaus fordert einen<br />
US-Truppenabbau in Europa von 250.000 auf 100.000<br />
Mann bis 1995.<br />
Der Oberste Sowjet verabschiedet ein Gesetz zur Liberalisierung<br />
von Auslandsreisen und Auswanderung.<br />
509
23. Mai Besuch des polnischen Verteidigungsministers Piotr<br />
Kolodziejczyk bei der <strong>NATO</strong>.<br />
28.-29. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong>. Die Minister<br />
vereinbaren unter anderem die Eckdaten der neuen<br />
Streitkräftestruktur der <strong>NATO</strong>.<br />
28. Mai-7. Juni KSZE-Symposium über das kulturelle Erbe in Krakau.<br />
1. Juni Amerikanische und sowjetische Beamte erklären, die noch<br />
bestehenden Meinungsverschiedenheiten über den KSE-<br />
Vertrag seien ausgeräumt.<br />
6.-7. Juni Die Außenminister der <strong>NATO</strong> veröffentlichen bei ihrer<br />
Tagung in Kopenhagen Erklärungen über die Partnerschaft<br />
mit den Staaten Mittel- und Osteuropas, die sicherheitspolitischen<br />
Kernfunktionen der <strong>NATO</strong> im neuen<br />
Europa und die Lösung von Problemen im Zusammenhang<br />
mit dem KSE-Vertrag.<br />
12.-14. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner reist zu einem<br />
offiziellen Besuch in die Republik Bulgarien.<br />
19. Juni Albanien wird 35. KSZE-Teilnehmerstaat.<br />
19.-20. Juni KSZE-Ratstagung in Berlin. Die Außenminister schaffen<br />
einen KSZE-Dringlichkeitsmechanismus, der kurzfristige<br />
Treffen hoher Beamter vorsieht, wenn 13 Staaten zustimmen,<br />
und billigen den Bericht von Valletta über die friedliche<br />
Beilegung von Streitigkeiten.<br />
20. Juni Der Deutsche Bundestag beschließt, dass Berlin wieder<br />
Hauptstadt werden soll.<br />
25. Juni Die Parlamente Sloweniens und Kroatiens erklären die<br />
Unabhängigkeit.<br />
28. Juni Auflösung des RGW.<br />
1. Juli Der Warschauer Pakt wird mit einem Protokoll, in dem die<br />
Errichtung „gesamteuropäischer Strukturen” gefordert<br />
wird, offiziell aufgelöst.<br />
1.-19. Juli KSZE-Expertentagung über nationale Minderheiten in<br />
Genf.<br />
3. Juli Der polnische Präsident Lech Wałęsa besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
4.-5. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumänien.<br />
30. Juli Der russische Präsident Boris Jelzin unterzeichnet einen<br />
Vertrag mit Litauen, in dem dessen Unabhängigkeit anerkannt<br />
wird.<br />
30.-31. Juli Die Präsidenten der USA und der Sowjetunion erklären,<br />
dass durch ihr zweitägiges Gipfeltreffen eine neue Ära in<br />
den bilateralen Beziehungen eröffnet wurde, und unter-<br />
510
zeichnen den START-Vertrag über die Reduzierung der<br />
strategischen Nuklearwaffen.<br />
19. August Der sowjetische Präsident Gorbatschow wird durch einen<br />
Putsch gestürzt und durch ein „Notstandskomitee” ersetzt.<br />
Auf einer Dringlichkeitssitzung des <strong>NATO</strong>-Rats wird die<br />
Sowjetunion vor „ernsthaften Folgen” einer Abweichung<br />
vom Reformkurs gewarnt. Westliche Hilfsprogramme werden<br />
ausgesetzt. Der russische Präsident Boris Jelzin ruft<br />
zum Generalstreik auf, während loyale Panzereinheiten<br />
mit russischen Flaggen um das russische Parlamentsgebäude<br />
Stellung beziehen.<br />
21. August Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenminister<br />
erörtern die politische Lage in der Sowjetunion und veröffentlichen<br />
eine Erklärung, in der sie die verfassungswidrige<br />
Absetzung Präsident Gorbatschows verurteilen und<br />
die Wiederaufnahme der demokratischen Reformen fordern.<br />
Präsident Gorbatschow kehrt nach Moskau zurück,<br />
nachdem der Putsch vom 19. August fehlgeschlagen ist<br />
und die Anführer verhaftet wurden. Führende westliche<br />
Politiker loben die Rolle Präsident Jelzins beim Widerstand<br />
gegen den Putsch und heben die Einfrierung der<br />
Hilfe an die Sowjetunion wieder auf.<br />
Der rumänische Außenminister Adrian Nastase besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
25. August Die Sowjetunion kündigt eine gründliche Säuberung des<br />
militärischen Oberkommandos an. Präsident Gorbatschow<br />
schlägt die Auflösung der Kommunistischen Partei<br />
vor und tritt als deren Generalsekretär zurück.<br />
26. August Präsident Gorbatschow deutet an, dass der Ruf der<br />
abspaltungswilligen Republiken nach Unabhängigkeit<br />
nicht länger ignoriert werden kann. Die EG-Staaten<br />
beschließen, diplomatische Beziehungen zu den drei baltischen<br />
Staaten aufzunehmen.<br />
28. August Präsident Gorbatschow ernennt Boris Pankin, ehemals<br />
Botschafter in der Tschechoslowakei, zum Außenminister,<br />
entzieht dem KGB seine Truppen und veranlasst eine<br />
Untersuchung seiner Aktivitäten.<br />
29. August Das sowjetische Parlament beschließt, alle Aktivitäten der<br />
Kommunistischen Partei ruhen zu lassen.<br />
5. September Der sowjetische Kongress der Volksdeputierten stimmt vor<br />
seiner Auflösung für die Übergabe wichtiger Befugnisse<br />
an die Republiken.<br />
511
10. Sept.-4. Okt. Dritte KSZE-Konferenz über die Menschliche Dimension<br />
in Moskau. Estland, Lettland und Litauen werden KSZE-<br />
Teilnehmerstaaten.<br />
17. September Estland, Lettland und Litauen werden in die Vereinten<br />
Nationen aufgenommen.<br />
27. September US-Präsident Bush kündigt einen drastischen Abbau des<br />
US-Nuklearwaffenarsenals an und fordert die Sowjets zu<br />
vergleichbaren Schritten auf. Im Rahmen der amerikanischen<br />
Reduzierungen sind die Vernichtung aller amerikanischen<br />
bodengestützten taktischen Nuklearraketen und<br />
die Entfernung nuklearer Marschflugkörper von U-Booten<br />
und Kriegsschiffen vorgesehen.<br />
6. Oktober Die Außenminister Polens, Ungarns und der Tschechoslowakei<br />
äußern auf ihrem Treffen in Krakau den Wunsch<br />
nach Einbeziehung ihrer Länder in Aktivitäten der <strong>NATO</strong>.<br />
Präsident Gorbatschow kündigt die Beseitigung sowjetischer<br />
nuklearer Kurzstreckenwaffen und die Entfernung<br />
aller taktischen Atomwaffen von Schiffen, U-Booten und<br />
landgestützten Marineflugzeugen an.<br />
17. Oktober Auf dem Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im italienischen<br />
Taormina wird ein Abbau des derzeitigen Arsenals<br />
der <strong>NATO</strong> an substrategischen Nuklearwaffen in Europa<br />
um rund 80 Prozent angekündigt.<br />
21. Oktober Besuch des sowjetischen Stellvertretenden Außenministers<br />
Derjabin bei der <strong>NATO</strong>.<br />
24.-25. Oktober Seminar über die Koordinierung des zivilen und militärischen<br />
Flugverkehrs bei der <strong>NATO</strong>, an dem Bündnis- sowie<br />
mittel- und osteuropäische Staaten teilnehmen.<br />
28. Oktober Der ungarische Ministerpräsident József Antall besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
30. Oktober Die erste Friedenskonferenz für den Nahen Osten wird<br />
unter dem gemeinsamen Vorsitz der USA und der Sowjetunion<br />
in Madrid eröffnet.<br />
4.-15. November KSZE-Expertenseminar über demokratische Institutionen<br />
in Oslo.<br />
7.-8. November Gipfeltreffen des Nordatlantikrats in Rom. Die Staats- und<br />
Regierungschefs veröffentlichen das neue Strategische<br />
Konzept des Bündnisses und die Erklärung von Rom über<br />
Frieden und Zusammenarbeit.<br />
11. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner empfängt den<br />
polnischen Außenminister Krzysztof Skubiszewski bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
512
12. November Der Außenminister Estlands, Lennart Meri, wird bei der<br />
<strong>NATO</strong> empfangen.<br />
Der bulgarische Außenminister Stojan Ganew besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
14. November Bulgariens Präsident Schelju Schelew stattet der <strong>NATO</strong><br />
einen Besuch ab.<br />
25. November Der rumänische Verteidigungsminister, Generalleutnant<br />
Nicolae Spiroiu, wird bei der <strong>NATO</strong> empfangen.<br />
1. Dezember In einer Volksabstimmung sprechen sich 90 Prozent der<br />
Wähler für die Unabhängigkeit der Ukraine von der<br />
Sowjetunion aus.<br />
8. Dezember Vertreter der drei ehemaligen Sowjetrepubliken Russland,<br />
Weißrussland und Ukraine kommen in Minsk zusammen<br />
und beschließen die Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger<br />
Staaten anstelle der Sowjetunion.<br />
9.-10. Dezember Auf der Tagung des Europäischen Rats in Maastricht verabschieden<br />
die Staats- und Regierungschefs der EG die<br />
Verträge über die Wirtschafts- und Währungsunion sowie<br />
über die Politische Union, die aber erst nach Ratifizierung<br />
in Kraft treten. Die WEU-Staaten, die ebenfalls in Maastricht<br />
tagen, laden die Mitglieder der Europäischen Union<br />
ein, der WEU beizutreten oder Beobachter zu werden.<br />
Andere europäische <strong>NATO</strong>-Staaten laden sie ein, assoziierte<br />
Mitglieder der WEU zu werden.<br />
12.-13. Dezember Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses in<br />
Brüssel. Die Verteidigungsminister erörtern die tief greifenden<br />
Änderungen der Streitkräftestruktur, die im neuen<br />
Strategischen Konzept des Bündnisses gefordert wurden,<br />
darunter einen substantiellen Truppen- und Rüstungsabbau.<br />
13. Dezember Der Erste Stellvertretende Ministerpräsident Russlands,<br />
Gennadij Burbulis, besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit<br />
Generalsekretär Manfred Wörner über die Lage in der<br />
Sowjetunion nach der Gründung der Gemeinschaft Unabhängiger<br />
Staaten durch Russland, die Ukraine und<br />
Weißrussland.<br />
17. Dezember In Gesprächen einigen sich Präsident Jelzin und Präsident<br />
Gorbatschow in Moskau darauf, dass der Übergang zur<br />
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten Ende Dezember<br />
1991 vollzogen werden soll.<br />
19. Dezember Ministertagung des Nordatlantikrats in Brüssel. Die<br />
Außenminister verurteilen die Gewalt in Jugoslawien und<br />
führen die auf dem Gipfeltreffen in Rom im November<br />
513
ergriffenen Initiativen weiter, beispielsweise zur Unterstützung<br />
der humanitären Hilfe an die Sowjetunion durch die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
20. Dezember Konstituierende Sitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats,<br />
an der die Außenminister und Vertreter von 16<br />
<strong>NATO</strong>-Staaten und neun mittel- und osteuropäischen Ländern<br />
teilnehmen. Am selben Tag markieren Entwicklungen<br />
in Moskau das tatsächliche Ende der Sowjetunion.<br />
21. Dezember Die Vertreter von elf der ehemaligen Sowjetrepubliken<br />
kommen in Alma Ata zusammen und unterzeichnen<br />
Abkommen zur Gründung einer neuen Gemeinschaft<br />
Unabhängiger Staaten (GUS).<br />
25. Dezember Präsident Gorbatschow verkündet seinen Rücktritt als<br />
sowjetischer Präsident und unterschreibt ein Dekret, mit<br />
dem er sein Amt als Oberbefehlshaber der sowjetischen<br />
Streitkräfte niederlegt.<br />
1992<br />
1. Januar Der Ägypter Boutros Boutros-Ghali wird nach Ablauf der<br />
Amtszeit des Peruaners Javier Pérez de Cuéllar neuer<br />
Generalsekretär der Vereinten Nationen.<br />
7.-8. Januar Die <strong>NATO</strong> beteiligt sich mit kanadischen und deutschen<br />
Flugzeugen am Lufttransport humanitärer Hilfsgüter der<br />
EG nach Moskau und St. Petersburg.<br />
8.-10. Januar Tagung des Ausschusses Hoher Beamter der KSZE in<br />
Prag.<br />
10. Januar Bei der ersten Sitzung einer <strong>info</strong>rmellen Hochrangigen<br />
Arbeitsgruppe, die vom Nordatlantischen Kooperationsrat<br />
zur Erörterung der Ratifizierung und Umsetzung des KSE-<br />
Vertrags eingesetzt wurde, wird Einigkeit über eine stufenweise<br />
Inkraftsetzung des KSE-Vertrags erzielt.<br />
22.-23. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner und Vertreter<br />
anderer internationaler Organisationen nehmen an der<br />
von den USA einberufenen Washingtoner Konferenz von<br />
47 Staaten über die Koordinierung der Hilfe für die ehemalige<br />
Sowjetunion teil.<br />
28. Januar In seiner Rede zur Lage der Nation schlägt Präsident<br />
Bush umfangreiche neue Rüstungskontroll- und Abrüstungsinitiativen<br />
vor.<br />
30. Januar Boris Jelzin, Präsident der Russischen Föderation, nimmt<br />
am ersten Gipfeltreffen der 15 Staaten des Sicherheitsrats<br />
der Vereinten Nationen teil.<br />
514
30.-31. Januar Auf dem Treffen des KSZE-Rats in Prag erkennen die<br />
Außenminister die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin<br />
der ehemaligen Sowjetunion an und nehmen zehn<br />
frühere Sowjetrepubliken als neue KSZE-Teilnehmerstaaten<br />
auf.<br />
19. Februar Der Ministerpräsident Aserbaidschans, Gasanow, besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
21. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht Rumänien<br />
und eröffnet das neue Euro-Atlantische Zentrum in<br />
Bukarest.<br />
22.-23. Februar Generalsekretär Manfred Wörner besucht die Ukraine.<br />
24.-25. Februar Besuch von Generalsekretär Manfred Wörner in Russland.<br />
26. Februar Die kanadische Regierung unterrichtet das Bündnis über<br />
ihre Entscheidung, Pläne für die weitere Stationierung von<br />
1.100 kanadischen Soldaten in Europa nach 1994 aufzugeben,<br />
bekräftigt aber gleichzeitig ihre Absicht, die anderen<br />
Verpflichtungen gegenüber der Allianz und in der integrierten<br />
militärischen Kommandostruktur zu erfüllen. In<br />
einer Erklärung zu Jugoslawien ruft der Nordatlantikrat<br />
alle Parteien auf, die Waffenstillstandsvereinbarungen zu<br />
respektieren und so die Stationierung einer Friedenstruppe<br />
der Vereinten Nationen zu ermöglichen.<br />
5.-6. März Die Außenminister Dänemarks, Deutschlands, Estlands,<br />
Finnlands, Lettlands, Litauens, Norwegens, Polens, Russlands<br />
und Schwedens geben die Gründung des Rats der<br />
Ostsee-Staaten bekannt.<br />
10. März Außerordentliche Tagung des Nordatlantischen Kooperationsrats.<br />
Die Außenminister und Vertreter der NAKR-Staaten<br />
veröffentlichen einen Arbeitsplan für Dialog, Partnerschaft<br />
und Zusammenarbeit.<br />
11. März Der Präsident der Italienischen Republik, Francesco Cossiga,<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
11.-12. März Generalsekretär Manfred Wörner besucht Polen und eröffnet<br />
das Seminar über „Sicherheit in Mitteleuropa”.<br />
13.-16. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht auf Einladung<br />
der Regierungen Lettlands, Estlands und Litauens<br />
die baltischen Staaten.<br />
24. März Eröffnung der vierten KSZE-Folgekonferenz in Helsinki.<br />
Kroatien, Georgien und Slowenien werden KSZE-Teilnehmerstaaten.<br />
Unterzeichnung des Vertrags über den Offe-<br />
515
nen Himmel, durch den gegenseitig Überflugrechte über<br />
nationale Hoheitsgebiete gewährt werden.<br />
Eine von der Medizinischen Arbeitsgruppe der Washingtoner<br />
Koordinierungskonferenz für Hilfsleistungen für die<br />
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten finanzierte Expertenmission<br />
besucht zur Einschätzung der medizinischen<br />
Bedürfnisse 10 Städte an Bord einer Boeing 707 der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
1. April Die Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong> tagen gemeinsam mit<br />
den Kooperationspartnern und bestimmen Bereiche für<br />
die künftige Zusammenarbeit auf verteidigungsrelevanten<br />
Gebieten.<br />
8.-10. April <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über die auswärtigen Wirtschaftsbeziehungen<br />
der mittel- und osteuropäischen Staaten.<br />
10. April Erste Kooperationstagung des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses<br />
mit den Verteidigungsministern und Generalstabschefs<br />
der mittel- und osteuropäischen Staaten.<br />
30. April Der <strong>NATO</strong>-Flottenbereitschaftsverband Mittelmeer wird<br />
durch den Ständigen Einsatzverband Mittelmeer (STA-<br />
NAVFORMED) ersetzt.<br />
4. Mai Besuch des japanischen Verteidigungsministers Sohei<br />
Miyashita bei der <strong>NATO</strong>.<br />
7. Mai Treffen des russischen Stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />
Gennadij Burbulis mit dem amtierenden <strong>NATO</strong>-<br />
Generalsekretär Amadeo de Franchis im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
11. Mai Besuch der Außenminister Estlands, Lettlands und Litauens<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
11.-12. Mai Seminar mit Kooperationspartnern bei der <strong>NATO</strong> über die<br />
Koordinierung des zivilen und militärischen Luftverkehrs.<br />
15. Mai Auf dem fünften Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs<br />
der GUS-Staaten in Taschkent werden Abkommen<br />
unter anderem über die Aufteilung von Rechten und Pflichten<br />
aus dem KSE-Vertrag zwischen den acht betroffenen<br />
ehemaligen Sowjetrepubliken unterzeichnet.<br />
20.-22. Mai <strong>NATO</strong>-Konversionsseminar über die Umstellung der<br />
Rüstungsindustrie unter Teilnahme der Kooperationspartner.<br />
21. Mai Erste offizielle gemeinsame Tagung des Nordatlantikrats<br />
mit dem Rat der Westeuropäischen Union im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
516
26.-27. Mai Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der Nuklearen Planungsgruppe der <strong>NATO</strong>. Die Verteidigungsminister<br />
erörtern die Unterstützung der <strong>NATO</strong> für<br />
die Aktivitäten der KSZE im Bereich der Friedenserhaltung.<br />
4. Juni Die Außenminister der <strong>NATO</strong> erklären auf der Ministertagung<br />
in Oslo ihre Bereitschaft, friedenserhaltende Maßnahmen<br />
unter dem Dach der KSZE unter bestimmten Voraussetzungen<br />
einzelfallbezogen zu unterstützen. Die<br />
Außenminister geben außerdem Erklärungen zur Krise im<br />
ehemaligen Jugoslawien und zur Krise um Bergkarabach<br />
ab.<br />
5. Juni Außenminister und Vertreter der Teilnehmerstaaten des<br />
NAKR beraten bei ihrer Tagung in Oslo über regionale<br />
Konflikte und andere wichtige sicherheitspolitische<br />
Fragen. Georgien und Albanien werden als NAKR-Mitglieder<br />
begrüßt. Finnland nimmt als Beobachter teil. Das<br />
Schlussdokument, das am Ende einer gleichzeitig mit diesen<br />
Tagungen stattfindenden Außerordentlichen Konferenz<br />
in Oslo herausgegeben wird, legt die Verpflichtungen<br />
der acht Staaten der ehemaligen Sowjetunion mit Hoheitsgebiet<br />
im Geltungsbereich des KSE-Vertrags förmlich fest.<br />
11.-12. Juni Seminar mit Kooperationspartnern über die Umsetzung<br />
des KSE-Vertrags unter Leitung des Ausschusses für Verifikationskoordinierung<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
16. Juni US-Präsident Bush und der russische Präsident Jelzin<br />
einigen sich auf einen weit über den START-Vertrag hinausgehenden<br />
Abbau nuklearer Gefechtsköpfe für strategische<br />
Flugkörper.<br />
19. Juni Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />
treffen sich auf dem Petersberg bei Bonn und geben eine<br />
Erklärung mit Richtlinien für die weitere Entwicklung der<br />
Organisation ab.<br />
1.-3. Juli Hochrangiges Seminar über Verteidigungspolitik und<br />
-management im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, an dem Vertreter<br />
aus 30 Staaten der <strong>NATO</strong> und der Kooperationspartner<br />
teilnehmen.<br />
2. Juli Die USA melden den Bündnispartnern den Abschluss des<br />
Abzugs bodengestützter nuklearer Artilleriegeschosse,<br />
LANCE-Gefechtsköpfe und nuklearer Wasserbomben aus<br />
Europa im Einklang mit der am 27. September 1991 verkündeten<br />
Initiative sowie die Entfernung aller taktischen<br />
Nuklearwaffen von amerikanischen Überwasserschiffen<br />
517
und Angriffs-U-Booten. Das Parlament von Kasachstan<br />
billigt die Ratifizierung des START-Vertrags.<br />
8. Juli Besuch des ukrainischen Präsidenten Leonid Krawtschuk<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
10. Juli Zum Abschluss der KSZE-Folgekonferenz auf Gipfelebene<br />
in Helsinki verabschieden die Staats- und Regierungschefs<br />
der 51 Teilnehmerstaaten ein Schlussdokument<br />
(„Herausforderungen des Wandels”), in dem unter<br />
anderem die Unterstützung der KSZE-Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />
durch die <strong>NATO</strong> und andere internationale<br />
Organisationen behandelt wird. Die Schlussakte der<br />
Verhandlungen über Personalstärken der konventionellen<br />
Streitkräfte in Europa (KSE-1A) wird ebenfalls unterzeichnet.<br />
Der Nordatlantikrat stimmt auf seiner Ministertagung<br />
in Helsinki einer See-Operation der <strong>NATO</strong> in der Adria in<br />
Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Operation der<br />
WEU zur Überwachung der Einhaltung der VN-Sanktionen<br />
gegen Serbien und Montenegro zu, die der Sicherheitsrat<br />
durch die Resolutionen 713 und 757 verhängt hat.<br />
16. Juli Die WEU-Staaten treffen sich in Rom mit Vertretern Dänemarks,<br />
Griechenlands, Islands, Irlands, Norwegens und<br />
der Türkei, um Maßnahmen zur Erweiterung der Organisation<br />
zu erörtern.<br />
16.-18. Juli Offizieller Besuch von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred<br />
Wörner in Ungarn.<br />
17. Juli Der am 19. November 1990 unterzeichnete KSE-Vertrag<br />
tritt vorläufig in Kraft, so dass Verifikationsverfahren umgesetzt<br />
werden können.<br />
26.-28. August Londoner Jugoslawien-Konferenz.<br />
28. August Unterzeichnung des zwischen der <strong>NATO</strong> und Spanien<br />
geschlossenen Koordinierungsabkommens über Luftverteidigung.<br />
2. September Der Nordatlantikrat verständigt sich auf Maßnahmen, die<br />
es ermöglichen, <strong>NATO</strong>-Ressourcen zur Unterstützung von<br />
Bemühungen der Vereinten Nationen, der KSZE und der<br />
EG zur Herstellung des Friedens im ehemaligen Jugoslawien<br />
zur Verfügung zu stellen, unter anderem für den<br />
Schutz humanitärer Hilfsmaßnahmen und zur Unterstützung<br />
der Überwachung schwerer Waffen durch die Vereinten<br />
Nationen.<br />
3. September Ein italienisches Flugzeug mit Hilfsgütern an Bord wird<br />
westlich von Sarajevo in Bosnien und Herzegowina abgeschossen.<br />
518
8. September Der tschechoslowakische Außenminister Jozef Moravcik<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
12.-13. September Die Vereinten Nationen beginnen mit der Überwachung<br />
schwerer Waffen in Bosnien und Herzegowina. Die <strong>NATO</strong>-<br />
Partner erklären sich zur Unterstützung dieser Maßnahmen<br />
bereit.<br />
22. September Das auf dem Helsinki-Gipfel im Juli 1992 gegründete<br />
KSZE-Forum für Sicherheitskooperation nimmt in Wien<br />
seine Arbeit auf. Die Vollversammlung der Vereinten<br />
Nationen beschließt den Ausschluss Serbiens und Montenegros<br />
und entscheidet, dass Belgrad einen Antrag auf<br />
Aufnahme in die Vereinten Nationen stellen muss.<br />
23. September Der litauische Präsident Vytautas Landsbergis besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
29. September Schwedens Außenministerin Margaretha af Ugglas wird<br />
von Generalsekretär Manfred Wörner bei der <strong>NATO</strong> empfangen.<br />
Der argentinische Außenminister Guido di Tella<br />
besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär<br />
Wörner.<br />
1. Oktober Der US-Senat ratifiziert den START-Vertrag, mit dem die<br />
amerikanischen und russischen Nuklearstreitkräfte um ein<br />
Drittel reduziert werden.<br />
2. Oktober Das neue ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) der <strong>NATO</strong><br />
wird in Bielefeld durch General John Shalikashvili<br />
(SACEUR) in Dienst gestellt.<br />
7. Oktober Besuch der polnischen Ministerpräsidentin Hanna<br />
Suchocka bei der <strong>NATO</strong>.<br />
14. Oktober Der Ständige Rat der WEU trifft auf Botschafterebene mit<br />
Vertretern aus acht mittel- und osteuropäischen Staaten<br />
zusammen. Der Nordatlantikrat genehmigt den Einsatz<br />
des AWACS-Systems zur Überwachung der von den Vereinten<br />
Nationen verhängten Flugverbotszone über Bosnien<br />
und Herzegowina.<br />
20.-21. Oktober Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister erörtern auf der Tagung<br />
der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) im schottischen<br />
Gleneagles insbesondere die Rolle der <strong>NATO</strong> bei Friedenserhaltungsmaßnahmen<br />
und ihre Folgen für die<br />
gemeinsame Verteidigungsplanung. Zudem werden neue<br />
politische Leitlinien verabschiedet, die eine geringere<br />
Abstützung auf Nuklearwaffen vorsehen.<br />
28. Oktober Der finnische Präsident Mauno Koivisto trifft in Brüssel mit<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner zusammen.<br />
519
30. Oktober Der Atlantische Klub Bulgariens tritt als erste Organisation<br />
eines Partnerstaates der Vereinigung Atlantischer Gesellschaften<br />
(ATA) als Beobachter bei.<br />
1.-5. November Generalsekretär Manfred Wörner besucht Weißrussland,<br />
Kasachstan und Kirgisistan.<br />
3. November Gouverneur Bill Clinton, der Kandidat der Demokraten,<br />
gewinnt die amerikanischen Präsidentschaftswahlen.<br />
6. November Die <strong>NATO</strong> stellt der VN-Schutztruppe in Bosnien und Herzegowina<br />
ein operatives Hauptquartier mit etwa 100 Mitarbeitern,<br />
entsprechenden Gerätschaften und Ausrüstungsgegenständen<br />
sowie einer finanziellen<br />
Erstausstattung zur Verfügung.<br />
9. November Der KSE-Vertrag tritt nach Ratifikation durch alle 29<br />
Unterzeichnerstaaten offiziell in Kraft.<br />
16. November SACEUR General John Shalikashvili trifft sich anlässlich<br />
eines Besuchs in der Ukraine mit Präsident Leonid Krawtschuk.<br />
20. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner ist erstmals zu<br />
Gast auf der Ministertagung der WEU in Rom. Griechenland<br />
wird als 10. Mitglied der WEU zugelassen. Dänemark<br />
und Irland erhalten Beobachterstatus, der Türkei, Norwegen<br />
und Island wird der Status assoziierter Mitglieder eingeräumt.<br />
22. November Als Ergänzung der Seeüberwachungsoperationen vom<br />
Juli 1992 beginnen in der Adria Einsätze durch <strong>NATO</strong>- und<br />
WEU-Seestreitkräfte zur Durchsetzung der VN-Sanktionen.<br />
25. November Der Präsident Estlands, Lennart Meri, besucht das <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
27. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner besucht in der<br />
früheren DDR stationierte russische Truppen.<br />
4. Dezember Die europäischen Verteidigungsminister der <strong>NATO</strong>-Staaten<br />
beschließen, die IEPG aufzulösen und deren Aufgaben<br />
der WEU zu übertragen.<br />
11. Dezember Die im Verteidigungsplanungsausschuss vertretenen Verteidigungsminister<br />
der <strong>NATO</strong>-Staaten sprechen sich dafür<br />
aus, dass die Unterstützung friedenserhaltender Maßnahmen<br />
der Vereinten Nationen und der KSZE Teil des Auftrags<br />
von <strong>NATO</strong>-Streitkräften und -Hauptquartieren werden<br />
sollte.<br />
14. Dezember Das Bündnis begeht den 25. Jahrestag des Harmel-<br />
Berichts der <strong>NATO</strong>.<br />
520
15. Dezember Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />
Boutros-Ghali, fordert Einsicht in die Eventualfallpläne der<br />
<strong>NATO</strong> für mögliche militärische Operationen im ehemaligen<br />
Jugoslawien, darunter die Überwachung der Flugverbotszone<br />
über Bosnien und Herzegowina, die Einrichtung<br />
von Schutzzonen für die bosnische Zivilbevölkerung und<br />
Wege zur Verhinderung der Ausweitung des Konflikts auf<br />
den Kosovo und die ehemalige jugoslawische Republik<br />
Mazedonien*.<br />
16. Dezember Albaniens Präsident Sali Berisha kommt zu einer Unterredung<br />
mit Generalsekretär Manfred Wörner ins <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
17. Dezember Auf der Ministertagung des Nordatlantikrats erklären die<br />
Außenminister ihre Bereitschaft, weitere Maßnahmen der<br />
Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien zu unterstützen,<br />
und kommen überein, die Mitarbeit der Allianz an<br />
der Friedenserhaltung auszubauen und praktische Maßnahmen<br />
zu entwickeln, um den Beitrag des Bündnisses<br />
auf diesem Gebiet zu stärken.<br />
18. Dezember Die Außenminister und Vertreter des NAKR verständigen<br />
sich auf einen Austausch von Erfahrungen und Fachwissen<br />
im Bereich der Friedenserhaltung und damit verbundenen<br />
Belangen und geben den NAKR-Maßnahmenkatalog<br />
für 1993 heraus.<br />
1993<br />
1. Januar Die Tschechische Republik und die Slowakische Republik<br />
werden unabhängige Staaten.<br />
3. Januar Die Präsidenten Bush und Jelzin unterzeichnen in Moskau<br />
den START-II-Vertrag, durch den die strategischen Offensivwaffen<br />
der USA und Russlands durch Beseitigung aller<br />
mit Mehrfachgefechtsköpfen bestückten Interkontinentalraketen<br />
(ICBM) und Abbau der strategischen Nuklearwaffen<br />
beider Seiten um zwei Drittel weiter reduziert werden<br />
sollen.<br />
13. Januar Das C-Waffen-Übereinkommen, das chemische Waffen<br />
völlig verbietet, wird in Paris zur Unterzeichnung vorgelegt<br />
und von 127 Staaten unterschrieben.<br />
14. Januar Die Bündnispartner vereinbaren Pläne zur Überwachung<br />
der Flugverbotszone über Bosnien und Herzegowina für<br />
den Fall, dass die Vereinten Nationen sie dazu auffordern.<br />
521
21. Januar Unterzeichnung der Vereinbarungen über die Bedingungen,<br />
unter denen das Europäische Korps im Bündnisrahmen<br />
durch den Obersten Alliierten Befehlshaber Europa<br />
und die Stabschefs Frankreichs und Deutschlands eingesetzt<br />
werden kann.<br />
26.-27. Januar Der Ausschuss für Verifikationskoordinierung der <strong>NATO</strong><br />
veranstaltet zusammen mit Ländern der Kooperationspartner<br />
ein Seminar über die Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />
des KSE-Vertrags.<br />
27. Januar WEU-Generalsekretär Willem van Eekelen kommt am 18.<br />
Januar erstmals seit dem Umzug der WEU nach Brüssel<br />
zu einer Besprechung mit Generalsekretär Manfred Wörner<br />
in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, um die praktische Zusammenarbeit<br />
zwischen den beiden Organisationen zu erörtern.<br />
1. Februar Nursultan Nasarbajew, der Präsident Kasachstans,<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu einer Unterredung<br />
mit dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär.<br />
4. Februar Weißrussland ratifiziert den START-I-Vertrag.<br />
17. Februar Der rumänische Präsident Ion Iliescu kommt zu<br />
Gesprächen mit Generalsekretär Manfred Wörner ins<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
23. Februar Vladimír Mečiar, Ministerpräsident der Slowakischen<br />
Republik, stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen<br />
Besuch ab. Der <strong>NATO</strong>-Ausschuss für die Herausforderungen<br />
der modernen Gesellschaft (CCMS) erörtert auf<br />
seiner ersten offiziellen Sitzung mit Kooperationspartnern<br />
unter anderem die Probleme grenzüberschreitender<br />
Umweltbelastungen.<br />
24. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung ab, in der<br />
er die US-Entscheidung unterstützt, humanitäre Hilfsgüter<br />
in Ostbosnien aus der Luft abzuwerfen.<br />
25. Feb.-4. März Die <strong>NATO</strong> hält eine Verfahrensübung im Rahmen der Krisenbewältigung<br />
ab (<strong>NATO</strong> CMX 93).<br />
26. Februar Sonderkonferenz des Nordatlantikrats auf Ministerebene<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier mit dem neuen US-Außenminister<br />
Warren Christopher.<br />
1.-3. März Bei einem USA-Besuch trifft <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred<br />
Wörner mit Präsident Clinton, Außenminister Christopher,<br />
Verteidigungsminister Aspin und einflussreichen<br />
Kongressabgeordneten zusammen.<br />
4. März Der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
522
8. März Der griechische Ministerpräsident Konstantin Mitsotakis<br />
stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen Besuch ab.<br />
8.-9. März Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, stattet Albanien einen offiziellen<br />
Besuch ab.<br />
9. März Der Ministerpräsident Bulgariens, Ljuben Berow, besucht<br />
das Nato-Hauptquartier.<br />
Der Außenminister der Tschechischen Republik, Josef<br />
Zieleniec, besucht das Nato-Hauptquartier.<br />
Der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewski<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
10. März Der Nordatlantikrat beauftragt die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden<br />
mit der Erarbeitung von Eventualfalloptionen für die mögliche<br />
Umsetzung eines VN-Friedensplans für Bosnien und<br />
Herzegowina.<br />
15. März Nordkorea weist Inspektoren der Internationalen Atomenergie-Organisation<br />
(IAEO) aus und kündigt seine<br />
Absicht an, aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von<br />
Kernwaffen auszuscheiden.<br />
16. März Italien führt die erste gemeinsame multinationale KSE-<br />
Inspektion unter Leitung eines <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaates und<br />
unter Beteiligung von Kooperationspartnern (Aserbaidschan,<br />
Ungarn und Polen) durch, um eine gemeldete<br />
Inspektionsstätte in Rumänien zu verifizieren.<br />
18.-20. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner stattet Albanien<br />
einen offiziellen Besuch ab.<br />
26. März Der tschechische Verteidigungsminister Antonin Baudys<br />
besucht den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und den Vorsitzenden<br />
des Militärausschusses im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
29. März Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister mit Kooperationspartnern<br />
zur Überprüfung des Fortschritts auf dem Gebiet<br />
der Zusammenarbeit in Verteidigungsangelegenheiten<br />
und zum Meinungsaustausch über weitergefasste Sicherheitsthemen.<br />
2. April Der Nordatlantikrat weist den SACEUR an, vorbereitende<br />
Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolution 816 zu<br />
treffen, die zur Durchsetzung der Flugverbotszone über<br />
Bosnien und Herzegowina ermächtigt.<br />
3.-4. April Das erste amerikanisch-russische Gipfeltreffen zwischen<br />
Präsident Clinton und Präsident Jelzin findet in Vancouver<br />
statt.<br />
12. April Beginn der <strong>NATO</strong>-Operation zur Durchsetzung der Flugverbotszone<br />
über Bosnien und Herzegowina im Rahmen<br />
523
der Resolution 816 des VN-Sicherheitsrats und gemäß<br />
Entscheidung des Nordatlantikrats vom 8. April. An der<br />
Operation sind Kampf- und Aufklärungsflugzeuge aus verschiedenen<br />
Bündnisstaaten sowie Flugzeuge der luftgestützten<br />
Frühwarnkräfte der <strong>NATO</strong> (NAEWF) beteiligt.<br />
19. April Einheiten des US-Such- und Rettungsdienstes nehmen in<br />
Sibirien gemeinsam mit russischen Verbänden an einer<br />
ersten amerikanisch-russischen Übung auf russischem<br />
Boden seit Ende des Zweiten Weltkriegs teil.<br />
22. April Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />
Boutros-Ghali, trifft <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner<br />
in Brüssel, um die Lage im ehemaligen Jugoslawien,<br />
die Rolle der <strong>NATO</strong> bei der Friedenserhaltung sowie die<br />
Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und der<br />
<strong>NATO</strong> generell zu erörtern.<br />
28. April Der Militärausschuss trifft sich auf Ebene der Stabs-/<br />
Generalstabschefs mit Kooperationspartnern im <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
6. Mai US-Außenminister Warren Christopher besucht das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Erörterung der Krise in Bosnien.<br />
17. Mai Der ungarische Außenminister Dr. Géza Jeszensky<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
Die bosnischen Serben lehnen den Vance-Owen-Friedensplan<br />
ab.<br />
22. Mai Mitglieder des VN-Sicherheitsrats (Frankreich, Russland,<br />
Spanien, Großbritannien und die Vereinigten Staaten)<br />
kündigen ein gemeinsames Aktionsprogramm für Bosnien<br />
und Herzegowina an, um den Kämpfen ein Ende zu setzen<br />
und Vorkehrungen für „Schutzzonen” zu treffen.<br />
24. Mai Die Verteidigungsminister der EUROGROUP übertragen<br />
die Übungsaktivitäten der EUROGROUP sowie EURO-<br />
MED auf die <strong>NATO</strong> und die Öffentlichkeitsarbeit der<br />
EUROGROUP sowie EUROCOM auf die WEU.<br />
25.-26. Mai Treffen des Verteidigungsplanungsausschusses und der<br />
Nuklearen Planungsgruppe (NPG) auf Ministerebene im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier, unter anderem zur Erörterung der<br />
praktischen Auswirkungen, die die Unterstützung friedenserhaltender<br />
VN- und KSZE-Maßnahmen auf die Verteidigungsplanung<br />
hat; sie behandeln ferner die verteidigungspolitischen<br />
Aspekte im Zusammenhang mit der<br />
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />
8. Juni Auf der gemeinsamen Tagung des Nordatlantikrats und<br />
des Rates der Westeuropäischen Union im <strong>NATO</strong>-Haupt-<br />
524
quartier billigen beide Organisationen die Einrichtung<br />
eines einheitlichen Führungssystems für die gemeinsamen<br />
maritimen Operationen der <strong>NATO</strong> und der WEU in<br />
der Adria zur Durchsetzung des VN-Embargos gegen Serbien<br />
und Montenegro.<br />
10. Juni Auf dem Außenministertreffen des Nordatlantikrats in<br />
Athen bieten die <strong>NATO</strong>-Außenminister an, auf Ersuchen<br />
der Vereinten Nationen zum Schutz der UNPROFOR Luftunterstützung<br />
bereitzustellen, sofern letztere in der Ausübung<br />
ihres Gesamtmandats angegriffen wird.<br />
11. Juni Die NAKR-Außenminister kündigen auf ihrem Treffen in<br />
Athen ein Kooperationsprogramm zur Vorbereitung auf<br />
gemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen zur Unterstützung<br />
der VN und KSZE an und veröffentlichen einen<br />
Bericht der NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit<br />
bei der Friedenserhaltung.<br />
18. Juni Der VN-Sicherheitsrat billigt die Entsendung von 300 US-<br />
Soldaten in die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />
zur Verstärkung der bereits vor Ort befindlichen<br />
700 VN-Soldaten. Durch diese Präventivmaßnahme soll<br />
eine Ausbreitung des Konflikts in Bosnien verhindert werden.<br />
23. Juni Eduard Schewardnadse, Parlamentspräsident und Staatschef<br />
von Georgien, stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen<br />
offiziellen Besuch ab.<br />
28.-30. Juni Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, besucht die Tschechische<br />
Republik.<br />
30. Juni-2. Juli In Prag findet ein hochrangig besetztes NAKR-Seminar<br />
über Friedenserhaltung statt, mit dem die Arbeit der<br />
NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />
vorangetrieben werden soll.<br />
30. Juni-2. Juli Das Wirtschaftskolloquium 1993 wird im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
abgehalten. Thema: „Die wirtschaftliche Entwicklung<br />
in Kooperationspartnerländern nach Sektoren<br />
betrachtet.”<br />
22. Juli Weißrussland tritt als Nichtkernwaffenstaat gemäß dem<br />
Lissabonner Protokoll zum START-I-Vertrag aus dem<br />
Jahre 1992 offiziell dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV)<br />
bei.<br />
2. August Auf einer Sondersitzung zur Lage in Bosnien und Herzegowina<br />
kündigt der Nordatlantikrat sofortige Vorbereitungen<br />
zur Durchführung wirksamerer Maßnahmen ein-<br />
525
schließlich Luftangriffen gegen die Verantwortlichen an,<br />
falls die Abschnürung Sarajevos und anderer Gebiete<br />
anhält und humanitäre Hilfsaktionen in größerem Ausmaß<br />
behindert werden.<br />
9. August Der Nordatlantikrat billigt operative Optionen für Luftangriffe<br />
in Bosnien und Herzegowina. Wie vom Rat am<br />
2. August gefordert, sollen diese nach Genehmigung<br />
durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen durchgeführt<br />
werden.<br />
Nach dem Tod König Baudouins besteigt Albert II. am<br />
31. Juli als König der Belgier den Thron.<br />
16.-18. August Der Vorsitzende des Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, stattet Rumänien und Moldau einen<br />
offiziellen Besuch ab.<br />
31. August Russland bringt seinen Truppenabzug aus Litauen zum<br />
Abschluss.<br />
1. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich in Genf<br />
mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />
Boutros-Ghali, um die Aussichten auf eine friedliche Beilegung<br />
des Konflikts in Bosnien und Herzegowina, die Rolle<br />
der <strong>NATO</strong> bei der Unterstützung des friedenserhaltenden<br />
Auftrags der VN im ehemaligen Jugoslawien sowie die<br />
Entwicklung engerer Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und den Vereinten Nationen zu erörtern.<br />
18. September Der ukrainische Außenminister Anatoli Slenko besucht das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
20. September NAKR-Vertreter treffen im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zusammen<br />
und geben eine Erklärung ab, in der die Beendigung<br />
der Kämpfe in Georgien gefordert und Verletzungen des<br />
Waffenstillstands durch die abchasischen Streitkräfte verurteilt<br />
werden.<br />
21. September Der Stabschef der Tschechischen Republik, Generalmajor<br />
Jíří Nekvasil, besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier. Der russische<br />
Präsident Boris Jelzin suspendiert das Parlament<br />
und setzt Neuwahlen für den 11./12. Dezember an. Vizepräsident<br />
Alexander Ruzkoj und Parlamentspräsident<br />
Ruslan Chasbulatow drängen die Streitkräfte, sich der<br />
Parlamentsauflösung zu widersetzen. Sie und andere<br />
Befürworter eines harten Kurses besetzen das russische<br />
Weiße Haus.<br />
22. September Thorvald Stoltenberg und Lord Owen, Ko-Vorsitzende der<br />
Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien,<br />
besuchen das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier, um die Umset-<br />
526
zung eines eventuellen Friedensplans für Bosnien und<br />
Herzegowina mit dem Generalsekretär und dem Vorsitzenden<br />
des Militärausschusses zu erörtern.<br />
29. September Offizieller Besuch des Präsidenten von Turkmenistan,<br />
Saparmurad Nijasow, im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
4. Oktober Dem russischen Präsidenten Jelzin ergebene Truppen<br />
nehmen das Weiße Haus, den Sitz des russischen Parlaments,<br />
mit Panzern und Maschinengewehren unter<br />
Beschuss und beenden so die Besetzung des Gebäudes<br />
durch parlamentarische Hardliner, die sich gegen Präsident<br />
Jelzins Reformprogramm stellen.<br />
Der Sicherheitsrat verlängert das Mandat der VN-Friedenstruppe<br />
in Kroatien und Bosnien um sechs Monate. Es<br />
erlaubt der Friedenstruppe in Kroatien, „die zu ihrer eigenen<br />
Sicherheit und Bewegungsfreiheit erforderlichen<br />
Maßnahmen zu ergreifen auch die Anwendung von<br />
Gewalt”.<br />
6.-7. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft sich bei<br />
einem USA-Besuch mit Präsident Bill Clinton in Washington<br />
und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen,<br />
Boutros Boutros-Ghali, in New York.<br />
18. Oktober Der Ministerpräsident der Republik Estland, Mart Laar,<br />
stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen Besuch<br />
ab.<br />
20.-21. Oktober Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich in Travemünde<br />
zur <strong>info</strong>rmellen Erörterung einer Reihe von Themen,<br />
so des Vorschlags für eine Partnerschaft für den<br />
Frieden, des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos<br />
und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.<br />
2.-3. November Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, stattet Bulgarien einen offiziellen<br />
Besuch ab und trifft mit Präsident Schelju Schelew<br />
zusammen.<br />
4. November Der Präsident der Slowakischen Republik, Michael Kovač,<br />
stattet dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen offiziellen Besuch<br />
ab.<br />
15.-17. November Der Verifikations- und Koordinierungsausschuss der<br />
<strong>NATO</strong> richtet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier ein Seminar mit<br />
NAKR-Partnern über Zusammenarbeit bei der Verifikation<br />
und Umsetzung konventioneller Rüstungskontrollbestimmungen<br />
einschließlich des KSE-Vertrags aus.<br />
30. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner spricht vor dem in<br />
Rom tagenden KSZE-Rat der Außenminister.<br />
527
2. Dezember Auf dem Ministertreffen des Nordatlantikrats erörtern die<br />
<strong>NATO</strong>-Außenminister die Konzeption der Partnerschaft für<br />
den Frieden und damit zusammenhängende Vorschläge<br />
zur Vorbereitung auf den Gipfel im Januar 1994.<br />
3. Dezember Auf dem NAKR-Ministertreffen verabschieden die <strong>NATO</strong>und<br />
NAKR-Außenminister einen zweiten Bericht der<br />
NAKR-Ad-hoc-Gruppe für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />
sowie den NAKR-Arbeitsplan für 1994.<br />
7. Dezember Die Minister der EUROGROUP geben bekannt, dass verschiedene<br />
Untergruppen entweder in die <strong>NATO</strong> integriert<br />
oder in die WEU verlagert werden und die EUROGROUP<br />
selbst mit Wirkung vom 1. Januar 1994 zu bestehen aufhört.<br />
8.-9. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister erörtern auf ihrer<br />
DPC/NPG-Tagung in Brüssel neue Verteidigungsaufgaben<br />
des Bündnisses, einschließlich der Unterstützung friedenserhaltender<br />
Maßnahmen der VN und KSZE, sowie<br />
des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos. Die Minister<br />
bekräftigen nachdrücklich ihre Unterstützung der Partnerschaft<br />
für den Frieden.<br />
9. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner trifft in Brüssel mit<br />
dem russischen Präsidenten Jelzin zusammen.<br />
12. Dezember In Russland finden die ersten Parlamentswahlen mit mehreren<br />
Parteien seit 1917 statt. Eine neue Verfassung mit<br />
größeren Machtbefugnissen für den Präsidenten wird mit<br />
58,4 Prozent der abgegebenen Stimmen angenommen.<br />
14. Dezember Gemeinsames Treffen des Nordatlantikrats und des Rats<br />
der WEU auf Botschafterebene am WEU-Sitz in Brüssel.<br />
1994<br />
10.-11. Januar Auf dem Brüsseler Gipfeltreffen bringen die Staats- und<br />
Regierungschefs die Partnerschaft für den Frieden (PfP)<br />
auf den Weg. Alle NAKR-Partnerstaaten und KSZE-Staaten,<br />
die in der Lage und willens dazu sind, werden zur Teilnahme<br />
eingeladen. Das PfP-Rahmendokument wird veröffentlicht.<br />
Das Konzept Alliierter Streitkräftekommandos<br />
wird gebilligt, ebenso wie andere Maßnahmen zur Förderung<br />
der Entwicklung einer Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität. Die Staats- und Regierungschefs<br />
der <strong>NATO</strong> bekräftigen die Entschlossenheit des Bündnisses,<br />
mit Luftangriffen die Abschnürung Sarajevos und<br />
anderer VN-Schutzzonen in Bosnien und Herzegowina zu<br />
verhindern.<br />
528
14. Januar Die Präsidenten der USA, Russlands und der Ukraine<br />
unterzeichnen in Moskau eine trilaterale Vereinbarung, die<br />
die Verfahren für die Übergabe ukrainischer Nukleargefechtsköpfe<br />
an Russland sowie die damit verbundenen<br />
Kompensationen und Sicherheitsgarantien im Einzelnen<br />
festlegt. US-Präsident Clinton und der russische Präsident<br />
Jelzin unterzeichnen ein Abkommen, in dem sie vereinbaren,<br />
die Zielvorgaben für nukleare Langstreckenraketen<br />
gegen das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes mit<br />
Wirkung vom 30. Mai 1994 aufzuheben.<br />
18. Januar Die Wahlen für die russische Staatsduma (Parlament)<br />
bringen hohe Stimmengewinne für die Gegner Präsident<br />
Jelzins.<br />
20. Januar Der Präsident von Bosnien und Herzegowina, Alija Izetbegović,<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
24.-27. Januar Zweite Internationale Konferenz des CCMS-Ausschusses<br />
der <strong>NATO</strong> über die Rolle der Streitkräfte beim Schutz der<br />
Ozonschicht. Die Teilnehmer verpflichten sich, die im Protokoll<br />
von Montreal festgesetzten Termine für das Verbot<br />
ozonschichtabbauender Substanzen einzuhalten.<br />
26. Januar Rumäniens Außenminister Teodor Melescanu kommt zur<br />
Unterzeichnung des Rahmenabkommens der Partnerschaft<br />
für den Frieden (PfP) in das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
27. Januar Der Präsident Litauens, Algirdas Brazauskas, stattet dem<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />
einen offiziellen Besuch ab.<br />
Ein in Moskau zwischen Russland und der <strong>NATO</strong> unterzeichnetes<br />
Programm für militärische Kooperation sieht<br />
gegenseitige Besuche hochrangiger Offiziere und militärischer<br />
Experten sowie gemeinsame Ausbildungsvorhaben<br />
und Übungen vor.<br />
1. Februar Sergio Silvio Balanzino (Italien) wird Nachfolger von Botschafter<br />
Amadeo de Franchis im Amt des Stellvertretenden<br />
Generalsekretärs der <strong>NATO</strong>.<br />
2. Februar Der polnische Ministerpräsident Waldemar Pawlak unterzeichnet<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
3. Februar Der estnische Außenminister Juri Luik unterzeichnet im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
Das ukrainische Parlament gibt die bei seiner Ratifizierung<br />
von START I am 18. November 1993 erhobenen Vorbehalte<br />
auf und ermächtigt die Regierung zum Austausch<br />
der Ratifikationsurkunden.<br />
529
6. Februar Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros<br />
Boutros-Ghali, ersucht die <strong>NATO</strong>, sich auf mögliche Luftangriffe<br />
gegen Artilleriestellungen in und um Sarajevo vorzubereiten,<br />
nachdem Mörserfeuer auf einen belebten<br />
Marktplatz in der Stadt viele Menschenleben gefordert hat.<br />
8. Februar Der ungarische Außenminister Géza Jeszenszky besucht<br />
das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-<br />
Rahmendokuments.<br />
Der ukranische Außenminister Anatoli Slenko unterzeichnet<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
9. Februar Der Nordatlantikrat verurteilt die fortdauernde Belagerung<br />
Sarajevos und kündigt an, dass schwere Waffen gleich<br />
welcher Partei, die sich nach dem 20. Februar weiterhin<br />
innerhalb eines Umkreises von 20 km um das Stadtzentrum<br />
befinden, Ziele von <strong>NATO</strong>-Luftangriffen sein werden,<br />
die in enger Abstimmung mit dem Generalsekretär der<br />
Vereinten Nationen und gemäß den Entscheidungen des<br />
Nordatlantikrats vom 2. und 9. August 1993 durchgeführt<br />
würden. Der slowakische Ministerpräsident Vladimír<br />
Mečiar unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-<br />
Rahmendokument.<br />
14. Februar Der bulgarische Präsident Schelju Schelew stattet dem<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier einen Besuch ab und unterzeichnet<br />
das PfP-Rahmendokument.<br />
Der lettische Ministerpräsident Valdis Birkavs unterzeichnet<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
In Übereinstimmung mit dem Lissabonner Protokoll zu<br />
START I aus dem Jahr 1992 tritt Kasachstan dem Nichtverbreitungsvertrag<br />
(NVV) als Nichtkernwaffenstaat offiziell<br />
bei.<br />
14.-15. Februar Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, stattet Polen im Rahmen des<br />
NAKR-Programms einen offiziellen Besuch ab.<br />
15. Februar Großbritannien und Russland vereinbaren, die Zielprogrammierung<br />
für ihre Nuklearraketen aufzuheben und<br />
diese Waffensysteme ab dem 30. Mai 1994 nicht mehr auf<br />
das Hoheitsgebiet des jeweils anderen Landes zu richten.<br />
21. Februar Nach Ablauf des für den Abzug schwerer Waffen aus<br />
der Sperrzone um Sarajevo gesetzten Ultimatums<br />
(9. Februar) gibt der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär bekannt, dass<br />
auf Empfehlung der Vereinten Nationen und der <strong>NATO</strong> im<br />
gegenwärtigen Stadium von Luftangriffen abgesehen<br />
werde, da die Ziele erreicht worden seien.<br />
530
23. Februar Der Präsident Albaniens, Sali Berisha, kommt zur Unterzeichnung<br />
des PfP-Rahmendokuments in das <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
28. Februar Vier Kampfflugzeuge werden nach Verletzung der von den<br />
Vereinten Nationen verhängten Flugverbotszone über<br />
Bosnien und Herzegowina von <strong>NATO</strong>-Flugzeugen abgeschossen.<br />
4. März Gemäß der trilateralen Erklärung der Ukraine, Russlands<br />
und der USA vom 14. Januar 1993 werden die ersten 60<br />
Nukleargefechtsköpfe von der Ukraine nach Russland verlegt.<br />
10. März Václav Klaus, Ministerpräsident der Tschechischen Republik,<br />
unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
14.-17. März Der Vorsitzende des Militärausschusses, Feldmarshall Sir<br />
Richard Vincent, stattet Estland, Lettland und Litauen<br />
einen offiziellen Besuch ab, um das militärische Kooperationsprogramm<br />
der <strong>NATO</strong> und die Sicherheitsinteressen<br />
dieser Staaten zu erörtern.<br />
16. März Der Präsident Moldaus, Mircea Snegur, besucht zur<br />
Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments das <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
23. März Der georgische Außenminister Alexander Tschikwaidse<br />
unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
30. März Der Ministerpräsident Sloweniens, Janez Drnovšek,<br />
kommt zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />
ins <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
10. April Auf Ersuchen der VN-Schutztruppe fliegen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge<br />
für VN-Personal in der Schutzzone Goražde<br />
Luftnahunterstützung unter Leitung eines Fliegerleitoffiziers<br />
der Vereinten Nationen.<br />
16. April Ein britisches Flugzeug vom Typ Sea Harrier wird bei<br />
einem <strong>NATO</strong>-Luftnahunterstützungseinsatz zum Schutz<br />
von UNPROFOR-Truppen in Bosnien und Herzegowina<br />
abgeschossen.<br />
22. April Auf Ersuchen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen<br />
vom 18. April fasst der Nordatlantikrat weitere Entscheidungen<br />
für den Einsatz von Luftstreitkräften zum<br />
Schutz des VN-Personals in ganz Bosnien und Herzegowina<br />
sowie in von den Vereinten Nationen ausgewiesenen<br />
Schutzzonen. Der Rat genehmigt außerdem Luftangriffe<br />
für den Fall, dass die schweren Waffen der bosnischen<br />
531
Serben nicht bis zum 27. April aus der 20-km-Zone um<br />
Goražde abgezogen werden. Dieses Ultimatum gilt auch<br />
für alle anderen VN-Schutzzonen, wenn sie mit schweren<br />
Waffen angegriffen werden.<br />
25. April Der polnische Verteidigungsminister Piotr Kolodziejczyk<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und überreicht dort das<br />
PfP-Einführungsdokument seines Landes.<br />
27. April Der <strong>NATO</strong>-Rat stellt bei der Überprüfung der Umsetzung<br />
seiner Entscheidungen vom 22. April über die Lage in und<br />
um Goražde und anderen Schutzzonen in Bosnien und<br />
Herzegowina fest, dass das gesetzte Ultimatum allgemein<br />
eingehalten wird. Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss tagt mit<br />
Kooperationspartnern auf der Ebene der Stabschefs/<br />
Generalstabschefs im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
27.-29. April In Budapest findet ein NAKR-Seminar über Planung und<br />
Management nationaler Verteidigungsprogramme statt.<br />
28. April Feierliche Eröffnung der Partnerschaftskoordinierungszelle,<br />
die bei SHAPE im belgischen Mons angesiedelt ist.<br />
Der rumänische Verteidigungsminister Gheorghe Tinca<br />
übergibt das PfP-Einführungsdokument seines Landes im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
4. Mai Der Präsident von Aserbaidschan, Gaidar Alijew, unterzeichnet<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
9. Mai Die schwedische Außenministerin Baronesse Margaretha<br />
af Ugglas und der finnische Außenminister Heikki Haavisto<br />
besuchen zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />
das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
Tagung des WEU-Ministerrats in Kirchberg, Luxemburg,<br />
mit den Außen- und Verteidigungsministern Bulgariens,<br />
Estlands, Lettlands, Litauens, Polens, Rumäniens, der<br />
Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik und<br />
Ungarns. Es wird ein neuer Status vereinbart, wonach<br />
diese Länder assoziierte Partner der WEU werden.<br />
10. Mai Finnland und Schweden übergeben der <strong>NATO</strong> ihr PfP-Einführungsdokument.<br />
Der Stellvertretende Ministerpräsident Turkmenistans,<br />
Boris Schikmuradow, unterzeichnet im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
das PfP-Rahmendokument.<br />
11.-14. Mai Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses, Feldmarschall<br />
Sir Richard Vincent, besucht die Slowakei und Russland<br />
und trifft im Rahmen des NAKR mit hohen Offizieren<br />
532
und zivilen Regierungsvertretern beider Staaten zusammen.<br />
17. Mai Die Tschechische Republik übergibt der <strong>NATO</strong> ihr PfP-Einführungsdokument.<br />
24. Mai Auf dem DPC/NPG-Treffen auf Ministerebene überprüfen<br />
die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister die Fortschritte hinsichtlich<br />
der verteidigungsspezifischen Auswirkungen des PfP-<br />
Programms, des Konzepts Alliierter Streitkräftekommandos<br />
sowie der Maßnahmen gegen Proliferation und der<br />
friedenserhaltenden Bemühungen.<br />
Der russische Verteidigungsminister Pawel Gratschow<br />
kommt ins <strong>NATO</strong>-Hauptquartier und unterrichtet die<br />
<strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister über Russlands neue Verteidigungsdoktrin.<br />
25. Mai Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich im Rahmen<br />
der PfP mit Verteidigungsministern und Vertretern aus<br />
Kooperationspartnerländern und erörtern Fragen der<br />
Zusammenarbeit in verteidigungsrelevanten Angelegenheiten<br />
einschließlich der Friedenserhaltung. An diesem<br />
Treffen nehmen erstmals auch Vertreter aus Finnland,<br />
Schweden und Slowenien teil.<br />
Die Slowakei und die Ukraine legen der <strong>NATO</strong> ihre PfP-<br />
Einführungsdokumente vor.<br />
26.-27. Mai Eröffnungskonferenz in Paris über einen Stabilitätspakt in<br />
Europa. Die europäischen Außenminister erörtern eine<br />
neue Initiative, die zum Ziel hat, grenzüberschreitende<br />
Konflikte zu verhindern, die Rechte von Minderheiten zu<br />
schützen, gutnachbarliche Beziehungen in Mittel- und Osteuropa<br />
zu fördern und regionale Zusammenarbeit sowie<br />
demokratische Institutionen zu stärken.<br />
27. Mai Der Außenminister der Republik Kasachstan, Kanet Saudabajew,<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung<br />
des PfP-Rahmendokuments.<br />
1. Juni Askar Akajew, Präsident von Kirgisistan, unterzeichnet im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
3. Juni Der Stellvertretende <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Sergio Balanzino<br />
eröffnet offiziell die Arbeitsräume der Kooperationspartner<br />
im Manfred-Wörner-Flügel des <strong>NATO</strong>-Hauptquartiers.<br />
6. Juni Bulgarien und Ungarn übergeben der <strong>NATO</strong> ihre PfP-Einführungsdokumente.<br />
9. Juni Die <strong>NATO</strong>-Außenminister überprüfen auf ihrer Tagung in<br />
Istanbul die Fortschritte bei der Umsetzung der Brüsseler<br />
533
Gipfelentscheidungen. Sie stellen fest, dass sich bereits<br />
20 Staaten dem PfP-Programm angeschlossen haben.<br />
Die Minister billigen einen politischen Gesamtrahmen für<br />
die Vorgehensweise des Bündnisses gegen die Verbreitung<br />
von Massenvernichtungswaffen.<br />
10. Juni Ministertreffen des NAKR in Istanbul. Die Außenminister<br />
geben einen dritten Bericht zur Friedenserhaltung der Adhoc-Gruppe<br />
für Zusammenarbeit bei der Friedenserhaltung<br />
heraus. Auch die Außenminister Finnlands, Schwedens<br />
und Sloweniens nehmen an diesem Treffen teil.<br />
Litauen übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
22. Juni Der russische Außenminister Andrej Kosyrew besucht das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments<br />
und zu Gesprächen mit dem Rat. Es wird<br />
eine Zusammenfassung der bei diesen Gesprächen<br />
gefassten Entscheidungen herausgegeben.<br />
26.-28. Juni General George Joulwan (SACEUR) besucht Moskau zur<br />
Gesprächen über Russlands PfP-Teilnahme und besondere<br />
Kooperationsprogramme mit Russland.<br />
29. Juni Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten<br />
Nationen, Yasushi Akashi, besucht in Begleitung von<br />
Generalleutnant Bertrand de Lapresle, dem Befehlshaber<br />
der VN-Schutztruppe UNPROFOR im ehemaligen Jugoslawien,<br />
sowie Generalleutnant Sir Michael Rose, Befehlshaber<br />
der UNPROFOR in Bosnien und Herzegowina, das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu Gesprächen mit dem Stellvertretenden<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Sergio Balanzino.<br />
29. Juni-1. Juli Das jährliche Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> befasst<br />
sich vorrangig mit Privatisierungen in der Rüstungsindustrie.<br />
5. Juli Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Polens mit<br />
der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
Russland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
8. Juli Estland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
11. Juli Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der er die<br />
Bereitschaft des Bündnisses bekräftigt, sich an der<br />
Umsetzung eines Friedensabkommens in Bosnien und<br />
Herzegowina zu beteiligen, wobei er die Möglichkeit einräumt,<br />
dass die Maßnahmen, die der von den Außenministern<br />
am 5. Juli in Genf veröffentlichte Plan vorsieht, zur<br />
Übernahme neuer Aufgaben durch das Bündnis im ehemaligen<br />
Jugoslawien führen könnten, falls die Vereinten<br />
Nationen darum ersuchen.<br />
534
12. Juli Das Bundesverfassungsgericht klärt die verfassungsrechtliche<br />
Grundlage für den Einsatz deutscher Truppen<br />
im Ausland und beseitigt damit verfassungsrechtliche Einwände<br />
gegen eine deutsche Beteiligung an friedenserhaltenden<br />
Missionen der Vereinten Nationen, der <strong>NATO</strong> und<br />
der WEU.<br />
13. Juli Usbekistans Außenminister Saidmukhtar Saidkasimow<br />
und Verteidigungsminister Rustam Ahmedow besuchen<br />
das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zur Unterzeichnung des PfP-<br />
Rahmendokuments.<br />
18. Juli Lettland übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
20. Juli Slowenien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
5. August Nach der gewaltsamen Aneignung von Waffen aus einem<br />
VN-Sammeldepot bei Sarajevo durch bosnische Serben<br />
greifen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf Ersuchen der UNPRO-<br />
FOR ein Ziel in der Sperrzone von Sarajevo an.<br />
13. August Tod von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Manfred Wörner in Brüssel.<br />
Der Stellvertretende Generalsekretär Sergio Balanzino<br />
übernimmt die Aufgaben als amtierender Generalsekretär.<br />
18. August Gedenkfeier des Nordatlantikrats zu Ehren des verstorbenen<br />
Generalsekretärs Manfred Wörner.<br />
22. August Das Individuelle Partnerschaftsprogramm (IPP) Schwedens<br />
mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
31. August Die letzten russischen Truppen verlassen Estland; damit<br />
ist der Truppenabzug aus den drei baltischen Staaten<br />
abgeschlossen.<br />
1. September Mit ihrem Abrücken aus Berlin ist der Abzug der russischen<br />
Streitkräfte aus Deutschland beendet.<br />
2.-10. September Die ersten auf russischem Territorium abgehaltenen<br />
gemeinsamen amerikanisch-russischen Manöver konzentrieren<br />
sich auf die Übung friedenserhaltender Maßnahmen.<br />
6. September Moldau übergibt der <strong>NATO</strong> sein PfP-Einführungsdokument.<br />
8. September Die USA, Großbritannien und Frankreich ziehen ihre letzten<br />
alliierten Truppen aus Berlin ab.<br />
12.-16. September Die erste gemeinsame Übung im PfP-Rahmen („Cooperative<br />
Bridge”) wird unter Beteiligung von Soldaten aus 13<br />
<strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten in Polen in der Nähe von<br />
Posen durchgeführt.<br />
13. September Generalleutnant John Sheehan wird zum Obersten Alliierten<br />
Befehlshaber Atlantik (SACLANT) ernannt.<br />
535
14. September Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Rumäniens<br />
mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
22. September Nach einem Angriff auf ein UNPROFOR-Fahrzeug in der<br />
Nähe von Sarajevo greifen <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge auf<br />
Anforderung der UNPROFOR einen Panzer der bosnischen<br />
Serben an.<br />
Albanien übergibt sein PfP-Einführungsdokument.<br />
28. Sept.-7. Okt. Im Skagerrak-Gebiet der Nordsee findet die maritime PfP-<br />
Übung „Cooperative Venture” mit Seestreitkräften aus<br />
<strong>NATO</strong>- und aus Kooperationspartnerländern statt, um<br />
Einsätze zur Friedenserhaltung, humanitäre Hilfsoperationen<br />
sowie Such- und Rettungseinsätze zu üben.<br />
29. September Der Nordatlantikrat tagt auf Außenministerebene in New<br />
York und bittet den belgischen Außenminister Willy Claes,<br />
das Amt des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zu übernehmen.<br />
29.-30. September Die Verteidigungsminister und Vertreter der 16 Bündnisstaaten<br />
treffen sich im spanischen Sevilla zu <strong>info</strong>rmellen<br />
Gesprächen über verschiedene Themen von gemeinsamem<br />
Interesse, wie zum Beispiel die Lage im ehemaligen<br />
Jugoslawien, die Friedenserhaltung, das Konzept Alliierter<br />
Streitkräftekommandos, die Verteidigungskooperation mit<br />
Ländern Mittel- und Osteuropas einschließlich der Partnerschaft<br />
für den Frieden sowie die Sicherheit im Mittelmeerraum.<br />
5. Oktober Der Außenminister Armeniens, Wahan Papasian, unterzeichnet<br />
im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier das PfP-Rahmendokument.<br />
5.-7. Oktober Am Seminar über Friedenserhaltung und ihre Wechselwirkung<br />
zum Krisenmanagement im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in<br />
Brüssel nehmen 38 Staaten zusammen mit anderen internationalen<br />
Organisationen teil.<br />
10 Okt.-2. Dez. KSZE-Überprüfungskonferenz in Budapest.<br />
12. Oktober Das Individuelle Partnerschaftsprogramm Finnlands mit<br />
der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
Bundespräsident Roman Herzog stattet dem <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier einen offiziellen Besuch ab.<br />
17. Oktober Willy Claes, bisher Stellvertretender Ministerpräsident und<br />
Außenminister Belgiens, folgt Manfred Wörner im Amt des<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretärs.<br />
17. Okt.-8. Nov. Das ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC) führt Übungen in<br />
Dänemark durch.<br />
536
21.-28. Oktober Die erste gemeinsame PfP-Übung zur Friedenserhaltung<br />
auf <strong>NATO</strong>-Gebiet „Cooperative Spirit” findet in den Niederlanden<br />
statt. 12 <strong>NATO</strong>- und Partnerstaaten nehmen<br />
daran teil.<br />
28. Oktober In Unterstützung einschlägiger VN-Resolutionen geben<br />
die <strong>NATO</strong> und die Vereinten Nationen eine gemeinsame<br />
Erklärung über den Einsatz von <strong>NATO</strong>-Luftstreitkräften in<br />
Bosnien und Herzegowina ab. <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />
Willy Claes spricht vor der 40. Vollversammlung der Nordatlantischen<br />
Gesellschaft in Den Haag.<br />
4. November Der rumänische Präsident Ion Iliescu besucht das <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
7. November Sondertreffen der alliierten Nationalen Rüstungsdirektoren<br />
zu Gesprächen über friedenserhaltende Operationen und<br />
ihre Auswirkungen auf militärisches Gerät.<br />
11. November <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy Claes gibt eine Erklärung zur<br />
angekündigten eingeschränkten Beteiligung der Vereinigten<br />
Staaten an der Operation „Sharp Guard” ab.<br />
14. November Treffen des WEU-Ministerrats unter Beteiligung der<br />
Außen- und Verteidigungsminister aus neun assoziierten<br />
Partnerstaaten. Veröffentlichung der Noordwijk-Erklärung,<br />
die unter anderem erste politische Schlussfolgerungen zur<br />
Formulierung einer gemeinsamen europäischen Verteidigungspolitik<br />
billigt.<br />
15. November Der ungarische Außenminister Lászlo Kóvács und Verteidigungsminister<br />
György Keleti besuchen die <strong>NATO</strong>. Das<br />
Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm Ungarns mit der<br />
<strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
21. November <strong>NATO</strong>-Kampfflugzeuge greifen als Reaktion auf die von<br />
Udbina aus gestarteten Angriffe gegen Ziele im Raum<br />
Bihać in Bosnien und Herzegowina auf Ersuchen von und<br />
in enger Abstimmung mit der UNPROFOR den Flugplatz<br />
Udbina im serbisch besetzten Teil Kroatiens an.<br />
23. November Nach Angriffen auf <strong>NATO</strong>-Flugzeuge führen Streitkräfte<br />
der <strong>NATO</strong> in Übereinstimmung mit zuvor angekündigten<br />
Maßnahmen zur Selbstverteidigung einen Luftangriff<br />
gegen eine Flugabwehr-Raketenstellung südlich von<br />
Otoka.<br />
Das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm der Slowakei<br />
mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
24. November Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung ab, in der die jüngsten<br />
Angriffe auf die VN-Schutzzone Bihać durch Kräfte<br />
der bosnischen und Krajina-Serben verurteilt und Maß-<br />
537
nahmen zur Unterstützung der Verhandlungsbemühungen<br />
der Vereinten Nationen ankündigt werden.<br />
25. November Der stellvertretende tschechische Außenminister Alexander<br />
Vondra und der stellvertretende Verteidigungsminister<br />
Jíří Pospisil besuchen die <strong>NATO</strong>. Das Individuelle PfP-<br />
Partnerschaftsprogramm der Tschechischen Republik mit<br />
der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
Der stellvertretende Außenminister Bulgariens, Todor<br />
Tschurow, besucht die <strong>NATO</strong>. Das Individuelle Partnerschaftsprogramm<br />
Bulgariens mit der <strong>NATO</strong> wird formell<br />
angenommen.<br />
30. November Der litauische Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten,<br />
Albinas Januska, besucht die <strong>NATO</strong>. Litauens PfP-<br />
Partnerschaftsprogramm mit der <strong>NATO</strong> wird formell angenommen.<br />
1. Dezember Teilnahme des russischen Außenministers Andrej Kosyrew<br />
am Ministertreffen des Nordatlantikrats in Brüssel.<br />
5. Dezember Unterzeichnung des Vertrags über die Nichtverbreitung<br />
von Kernwaffen (NVV) durch den ukrainischen Präsidenten<br />
Kutschma auf dem KSZE-Gipfel in Budapest.<br />
5.-6. Dezember KSZE-Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in<br />
Budapest, an dem auch <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy<br />
Claes teilnimmt.<br />
Die KSZE wird in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit<br />
in Europa (OSZE) umbenannt.<br />
Das Budapester Dokument „Zu echter Partnerschaft in<br />
einem neuen Zeitalter” („Towards a Genuine Partnership<br />
in a New Era”) wird veröffentlicht.<br />
1995<br />
1. Januar Beginn eines viermonatigen Waffenstillstands in Bosnien.<br />
Finnland, Österreich und Schweden treten der Europäischen<br />
Union bei.<br />
Die Welthandelsorganisation (WTO) wird als GATT-Nachfolgerin<br />
gegründet.<br />
11. Januar Der Außenminister Weißrusslands, Uladsimir Sjanko,<br />
besucht die <strong>NATO</strong> und unterzeichnet das PfP-Rahmendokument.<br />
13. Januar Der C-Waffen-Konvention der Vereinten Nationen von<br />
1993 bleibt die Zustimmung versagt; der Vertrag wird<br />
lediglich von 20 Staaten ratifiziert. Zu seiner Umsetzung<br />
wären 65 Staaten erforderlich.<br />
538
18. Januar Der <strong>NATO</strong>-Rat einigt sich auf ein Standardisierungsprogramm<br />
der <strong>NATO</strong> zur Verbesserung der Koordinierung<br />
alliierter Grundsätze und Verfahren auf dem materiellen,<br />
technischen und operativen Standardisierungssektor.<br />
23. Januar Der Vize-Außenminister Albaniens, Arjan Starova, sowie<br />
Vize-Verteidigungsminister Alfred Moisieu statten der<br />
<strong>NATO</strong> einen Besuch ab und verkünden die Annahme des<br />
Individuellen Partnerschaftsprogramms für Albanien.<br />
24. Januar Der <strong>NATO</strong>-Rat billigt die Gründung einer neuen Standardisierungsorganisation<br />
des Bündnisses.<br />
31. Januar Die USA verkünden die einjährige Verlängerung ihres einseitigen<br />
Moratoriums für Atomtests.<br />
8. Februar Der Verteidigungsminister Lettlands, Janis Trapans,<br />
besucht die <strong>NATO</strong> und gibt die Annahme des lettischen<br />
Individuellen Partnerschaftsprogramms bekannt. Die<br />
<strong>NATO</strong> billigt Pläne zur Aufnahme eines direkten Dialogs<br />
mit Ägypten, Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien<br />
zur Abwehr der Bedrohung durch den islamistischen Fundamentalismus.<br />
9. Februar Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Gyula Horn<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
10. Februar Der österreichische Außenminister Alois Mock besucht die<br />
<strong>NATO</strong> zur Unterzeichnung des PfP-Rahmendokuments.<br />
14.-21. Februar Der Verteidigungsminister der Ukraine, Walerij Schmarow,<br />
trifft mit dem Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses<br />
zusammen und unterzeichnet ein Protokoll über die beiderseitige<br />
Zusammenarbeit zwischen der Ukraine und der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
16. Februar Der Vizepräsident der Muslimisch-Kroatischen Föderation<br />
billigt einen internationalen Plan zur Aufhebung wirtschaftlicher<br />
Sanktionen gegen Serbien im Austausch für eine<br />
Anerkennung Bosniens und Kroatiens unter den Bedingungen<br />
einer völlig geschlossenen bosnisch-serbischen<br />
Grenze.<br />
23. Februar Weißrussland hebt sein Waffenvernichtungsprogramm auf<br />
und verstößt damit gegen den KSE-Vertrag.<br />
24. Februar Die <strong>NATO</strong> nimmt in Brüssel Gespräche mit Ägypten,<br />
Israel, Marokko, Mauretanien und Tunesien über die<br />
Sicherheit in Nordafrika auf.<br />
27. Februar Die Verteidigungsminister Estlands, Lettlands und Litauens<br />
setzen ihre Unterschrift unter ein militärisches Kooperationsabkommen<br />
über internationale Politik und Logistik.<br />
US-Vizepräsident Al Gore besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
539
1. März Die USA, Frankreich, Deutschland und Italien einigen sich<br />
grundsätzlich auf die alliierte Rüstungskooperation zur<br />
Entwicklung eines Mittleren Erweiterten Luftverteidigungssystems<br />
(MEADS).<br />
Estland unterzeichnet im Rahmen seiner seit 1994 bestehenden<br />
PfP-Mitgliedschaft ein individuelles militärisches<br />
Kooperationsprogramm mit der <strong>NATO</strong>.<br />
6. März Kroatien bildet eine militärische Allianz mit der bosnischen<br />
Muslimisch-Kroatischen Föderation. Die UNPROFOR<br />
bleibt in Kroatien.<br />
8. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Willy Claes und US-Präsident Bill<br />
Clinton kommen in Washington zusammen und erörtern<br />
einen möglichen Abzug der US-Friedens<strong>truppen</strong> aus<br />
Kroatien und Bosnien.<br />
16. März Slowakisch-ungarisches Übereinkommen bezüglich eines<br />
Vertrags über die Rechte von Minderheiten.<br />
18.-20. März Eine Pan-Europäische Sicherheitskonferenz in Paris mit<br />
50 Teilnehmerstaaten billigt einen Stabilitätspakt zur Ausschaltung<br />
der Gefahren einer Krise in Europa und einigt<br />
sich auf eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Grenzen<br />
und die Rechte ethnischer Minderheiten.<br />
30.-31. März Bei einem Treffen des Obersten OSZE-Rats wird ein<br />
gemeinsames und umfassendes Sicherheitsmodell für<br />
das 21. Jahrhundert erörtert - ein umfassendes, offenes<br />
Sicherheitskonzept, das allen Teilnehmerstaaten Nutzen<br />
bringen soll.<br />
11. April Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet<br />
die Resolution 984, die Nichtnuklearstaaten, die den<br />
Nichtverbreitungsvertrag von 1970 unterzeichnet haben,<br />
Hilfe für den Fall zusichert, dass sie einer nuklearen<br />
Bedrohung oder einem nuklearen Angriff ausgesetzt werden.<br />
26. April Der Stellvertretende Ministerpräsident und Außenminister<br />
Maltas, Professor Guido de Marco, unterzeichnet das PfP-<br />
Rahmendokument (Malta zieht sich anschließend wieder<br />
aus dem PfP-Programm zurück).<br />
7. Mai Gedenken an den 50. Jahrestag der Beendigung des<br />
Zweiten Weltkriegs.<br />
11. Mai Der Nichtverbreitungsvertrag wird einstimmig auf unbestimmte<br />
Zeit verlängert.<br />
15. Mai Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU tagen in<br />
Lissabon und erörtern die künftigen Beziehungen zwischen<br />
der WEU und der <strong>NATO</strong>.<br />
540
25. Mai Auf Anforderung der Vereinten Nationen greifen <strong>NATO</strong>-<br />
Flugzeuge ein bosnisch-serbisches Munitionsdepot bei<br />
Pale an. Ein zweiter Angriff wird am darauf folgenden Tag<br />
geflogen.<br />
27. Mai Anlässlich eines Treffens fordert der Nordatlantikrat die<br />
bosnischen Serben auf, ihre Angriffe auf VN-Schutzzonen<br />
einzustellen und dem UNPROFOR-Ultimatum Folge zu<br />
leisten, alle schweren Waffen aus der Sperrzone um Sarajevo<br />
abzuziehen oder sie der VN-Kontrolle zu unterstellen.<br />
Zudem werden die Tötung und Gefangennahme von<br />
Angehörigen der Friedenstruppe verurteilt.<br />
30.-31. Mai Die <strong>NATO</strong>-Außenminister und der Nordatlantische Kooperationsrat<br />
(NAKR) tagen im niederländischen Noordwijk.<br />
Bei einem Sondertreffen mit dem russischen Außenminister<br />
Kosyrew billigt Russland formell das russische Individuelle<br />
Partnerschaftsprogramm im PfP-Rahmen und das<br />
Dokument über „Bereiche eines umfassenden und erweiterten<br />
Programms des Dialogs und der Kooperation zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland”.<br />
In einer Erklärung zur Lage im ehemaligen Jugoslawien<br />
verurteilt der Nordatlantikrat die Eskalation der Gewalt<br />
durch die beteiligten Parteien und die feindseligen Akte<br />
gegen VN-Personal.<br />
1. Juni Der ukrainische Präsident Leonid Kutschma besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
28.-30. Juni Auf einem Wirtschaftskolloquium der <strong>NATO</strong> mit Vertretern<br />
der <strong>NATO</strong>- und der Partnerstaaten wird der Status wirtschaftlicher<br />
Reformen in den Kooperationspartnerländern<br />
erörtert.<br />
2. Juli Srebrenica erlebt den schwersten Beschuss, seit es zur<br />
VN-Schutzzone erklärt wurde. Das Kriegsverbrechertribunal<br />
der Vereinten Nationen klagt Radovan Karadžić und<br />
General Mladić offiziell wegen Völkermord und Verbrechen<br />
gegen die Menschheit an.<br />
11. Juli <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen Ziele im Raum Srebrenica in<br />
Bosnien und Herzegowina an.<br />
12. Juli Der Nordatlantikrat verurteilt die bosnisch-serbischen<br />
Angriffe in der Schutzzone Srebrenica aufs Schärfste.<br />
1. August Das US-Repräsentantenhaus stimmt für die Aufhebung<br />
des bosnischen Waffenembargos.<br />
Die <strong>NATO</strong> startet als Reaktion auf den Beschuss Sarajevos<br />
die Operation „Deliberate Force”, in deren Rahmen<br />
541
serbische Stellungen mit Flugzeugen und Artillerie angegriffen<br />
werden.<br />
30. August <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Stellungen<br />
bei Sarajevo an.<br />
1. September Wiederaufnahme der Bombardierung bosnisch-serbischer<br />
Stellungen durch <strong>NATO</strong>-Flugzeuge. Bosnische Serben<br />
reagieren mit dem Beschuss Sarajevos.<br />
<strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen bosnisch-serbische Ziele bei<br />
Pale an.<br />
Einstellung der Operation „Deliberate Force” durch die<br />
<strong>NATO</strong>, nachdem sich die bosnischen Serben mit dem<br />
Abzug schwerer Waffen aus der 20-km-Sperrzone um<br />
Sarajevo einverstanden erklärt haben.<br />
Unterzeichnung der Vereinbarung über die Rahmenbedingungen<br />
verfassungsmäßiger Regelungen für Bosnien und<br />
Herzegowina in New York.<br />
2. September Den Befehlshabern/Truppenführern der <strong>NATO</strong> wird vom<br />
<strong>NATO</strong>-Rat das Recht auf jederzeitige Wiederaufnahme<br />
der Luftangriffe gegen bosnisch-serbische Stellungen eingeräumt,<br />
um weitere aggressive Handlungen gegen<br />
Schutzzonen der Vereinten Nationen abzuwehren.<br />
5. September <strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen erneut bosnisch-serbische<br />
Militärziele an.<br />
12. September In Den Haag werden die Rahmenbedingungen für das<br />
Wassenaar-Übereinkommen, das COCOM-Nachfolgemodell,<br />
vereinbart, das Ausfuhrkontrollen für bestimmte konventionelle<br />
Waffen und Dualtechnologien vorsieht.<br />
14. September Griechenland und die ehemalige Jugoslawische Republik<br />
Mazedonien* unterzeichnen ein Abkommen über die Aufnahme<br />
diplomatischer und wirtschaftlicher Beziehungen.<br />
Der Nordatlantikrat trifft sich auf einer Sondersitzung mit<br />
dem Außenminister der Ukraine, Gennadi Udowenko, zur<br />
Erörterung einer Stärkung der Beziehungen zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />
Militärische und politische Führer der bosnischen Serben<br />
unterzeichnen eine Vereinbarung über den Abzug ihrer<br />
schweren Waffen aus der 20-km-Sperrzone um Sarajevo.<br />
20. September Ratstreffen mit Russland über die Umsetzung des KSE-<br />
Vertrags.<br />
21. September Die <strong>NATO</strong>-Botschafter billigen eine Studie über die Erweiterung<br />
der <strong>NATO</strong>, in der die durch beitrittswillige Staaten<br />
zu erfüllenden Voraussetzungen festgeschrieben sind.<br />
542
25. September In Wien wird die VN-Konferenz zur Überprüfung der Frage<br />
konventioneller Waffen eröffnet.<br />
26. September Die <strong>NATO</strong> unterbreitet dem russischen Botschafter<br />
Tschurkin den Entwurf eines „Politischen Rahmenwerks<br />
für die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland”.<br />
28. September Vorlage der Schlussfolgerungen der Studie über die<br />
<strong>NATO</strong>-Erweiterung beim Nordatlantikrat und bei den PfP-<br />
Kooperationspartnern durch die <strong>NATO</strong>.<br />
2. Oktober Kroaten und Serben einigen sich darauf, Ostslawonien<br />
nach einer Übergangsphase unter kroatische Verwaltung<br />
zu stellen.<br />
<strong>NATO</strong>-Flugzeuge greifen drei serbische Flugabwehrstellungen<br />
(SAM) an.<br />
Inkrafttreten des Waffenstillstands in Bosnien.<br />
5.-6. Oktober Konferenz der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im amerikanischen<br />
Williamsburg.<br />
12. Oktober Besuch des albanischen Präsidenten Sali Berisha bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
13. Oktober Die VN-Konferenz über konventionelle Waffen geht ohne<br />
Einigung über ein weltweites Verbot von Antipersonenminen<br />
zu Ende.<br />
19. Oktober Treffen des <strong>NATO</strong>-Rats mit Vertretern Russlands zur Erörterung<br />
der Pläne für die Umsetzung des Friedens in Bosnien.<br />
21. Oktober Willy Claes tritt als <strong>NATO</strong>-Generalsekretär zurück.<br />
27. Oktober Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und der WEU über die Einrichtung direkter und offener<br />
Verbindungen zwischen den beiden Organisationen.<br />
Besuch des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs<br />
der Vereinten Nationen und <strong>NATO</strong>-Sonderbotschafters<br />
Kofi Annan bei der <strong>NATO</strong>.<br />
1. November Aufnahme der bosnischen Friedensverhandlungen in<br />
Dayton, Ohio. In Dayton wird eine Vereinbarung über die<br />
Wiedereingliederung Ostslawoniens in Kroatien unterzeichnet.<br />
Aufhebung der Sanktionen gegen das ehemalige Jugoslawien<br />
durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.<br />
543
8. November US-Verteidigungsminister William Perry und der russische<br />
Verteidigungsminister General Pawel Gratschow besuchen<br />
die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen über die Beteiligung russischer<br />
Truppen an der IFOR.<br />
13. November Der US-Senatsausschuss für Auswärtige Beziehungen<br />
und der Streitkräfteausschuss blockieren die Ratifizierung<br />
der C-Waffen-Konvention.<br />
14. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU-Staaten<br />
tagen in Madrid und bekräftigen ihre Absicht, die WEU zu<br />
einem Instrument der Stärkung des europäischen Pfeilers<br />
der <strong>NATO</strong> zu entwickeln.<br />
15. November Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien*, Branko Crvenkovski, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
Beitritt seines Landes zum PfP-Programm.<br />
22. November Der finnische Präsident Martti Ahtisaari und der OSZE-<br />
Vorsitzende Lászlo Kóvács besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />
27. November Ordensverleihung für Dienste im Zusammenhang mit dem<br />
ehemaligen Jugoslawien an Angehörige von 14 Bündnisstaaten.<br />
28. November Die Europäische Union und 12 Mittelmeeranrainer unterzeichnen<br />
in Barcelona ein Abkommen über die künftige<br />
politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit.<br />
1. Dezember Javier Solana Madariaga wird zum <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />
ernannt.<br />
5. Dezember Treffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene. Die<br />
Außen- und Verteidigungsminister aller 16 Bündnisstaaten<br />
bekräftigen ihren Willen zur Fortsetzung der Bemühungen<br />
um die Befriedung von Bosnien und Herzegowina.<br />
Die <strong>NATO</strong> billigt formell den Einsatz einer 60.000 Mann<br />
starken Truppe in Bosnien. Der Deutsche Bundestag<br />
stimmt für die Bereitstellung von 4.000 Soldaten.<br />
In Paris unterzeichnen die Präsidenten von Bosnien und<br />
Herzegowina, Kroatien und Serbien das Allgemeine Rahmenabkommen<br />
über den Frieden in Bosnien und Herzegowina.<br />
US-Truppen treffen in Tuzla ein. Von den Vereinten Nationen<br />
wird die militärische Kommandogewalt in Bosnien der<br />
<strong>NATO</strong> übertragen.<br />
<strong>NATO</strong>-Befehlshaber Admiral Leighton Smith erteilt dem<br />
Ersuchen des Präsidenten der Bosnisch-Serbischen Versammlung,<br />
Momčilo Krajišnik, die Unterstellung der bosnisch-serbischen<br />
Gebiete Sarajevos unter muslimische<br />
544
Kontrolle um mindestens neun Monate zu verschieben,<br />
eine Absage.<br />
Frankreich kündigt an, dass es seinen Sitz im <strong>NATO</strong>-<br />
Militärausschuss wieder einnehmen wird. Der französische<br />
Verteidigungsminister will auch wieder regelmäßig<br />
an DPC- und sonstigen Tagungen teilnehmen.<br />
7.-8. Dezember Der OSZE-Ministerrat gibt in Budapest Richtlinien für ein<br />
Sicherheitsmodell heraus und bestätigt seine Rolle in Bosnien<br />
und Herzegowina.<br />
14. Dezember Die Präsidenten Slobodan Milošević (Serbien), Alija Izetbegović<br />
(Bosnien und Herzegowina) sowie Franjo Tudjman<br />
(Kroatien) unterzeichnen in Paris das Friedensabkommen<br />
für Bosnien.<br />
15. Dezember Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedet<br />
die Resolution 1031 über die Aufstellung einer Multinationalen<br />
Implementierungstruppe (IFOR).<br />
16. Dezember Beginn der Stationierung der unter <strong>NATO</strong>-Führung stehenden<br />
IFOR-Truppe in Bosnien.<br />
19. Dezember 28 Staaten unterzeichnen das Wassenaar-Übereinkommen<br />
bezüglich der Ausfuhrkontrollen für Waffen und Technologie.<br />
20. Dezember Übertragung der militärischen Kommandogewalt in Bosnien<br />
von der UNPROFOR-Truppe der Vereinten Nationen<br />
auf die <strong>NATO</strong>-geführte IFOR.<br />
1996<br />
3. Januar US-Verteidigungsminister William Perry fliegt zu Friedensgesprächen<br />
mit militärischen Vertretern der <strong>NATO</strong> und<br />
Angehörigen der bosnischen Führung nach Sarajevo.<br />
4. Januar In Wien werden unter dem Dach der OSZE Verhandlungen<br />
über vertrauensbildende und Rüstungskontrollmaßnahmen<br />
in Bosnien aufgenommen. Die Parteien des Friedensabkommens<br />
unterzeichnen Vereinbarungen über<br />
Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Vertrauens<br />
sowie zur Verringerung des Konfliktrisikos, Begrenzung<br />
des Militärpotenzials und Verbesserung der politischen<br />
Zusammenarbeit.<br />
5. Januar Das russische Parlament stimmt für die Verlegung russischer<br />
Truppen nach Bosnien als Beitrag zur Friedensmission<br />
der <strong>NATO</strong>. Bezüglich der Führung der russischen<br />
IFOR-Truppen werden Sonderregelungen getroffen.<br />
545
11. Januar Prinz El-Hassan Bin Talal von Jordanien trifft im Rahmen<br />
des Mittelmeerdialogs der <strong>NATO</strong> mit Generalsekretär<br />
Solana zusammen.<br />
13. Januar Beginn der Stationierung russischer Truppen zur Verstärkung<br />
der IFOR in Bosnien.<br />
15. Januar Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stimmt einer<br />
5.000 Mann starken und von Luftstreitkräften der <strong>NATO</strong><br />
unterstützten Truppe für Ostslawonien zu.<br />
17. Januar Der polnische Ministerpräsident Aleksander Kwaśniewski<br />
und Hans Koschnik, der EU-Administrator für Mostar,<br />
besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />
19. Januar Besuch von Richard Goldstone, Ankläger des VN-Kriegsverbrechertribunals,<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
23. Januar General George Joulwan (SACEUR) reist zu Gesprächen<br />
mit dem russischen Verteidigungsminister und Generalstabschef<br />
nach Russland.<br />
24. Januar Der Ministerpräsident von Estland, Tiit Vähi, besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
26. Januar Beitritt der Russischen Föderation zum Europarat.<br />
Der US-Senat ratifiziert den START-II-Vertrag, der die<br />
Reduzierung der amerikanischen und russischen strategischen<br />
Nuklearraketen zum Inhalt hat.<br />
29. Januar Der Generalsekretär der OSZE tritt einen zweitägigen<br />
Besuch im ehemaligen Jugoslawien an, um den Weg für<br />
die Überwachung freier Wahlen nach dem Krieg durch die<br />
OSZE zu ebnen.<br />
12. Februar Besuch des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs in Mostar.<br />
Bosnische Behörden gestatten die Überstellung von zwei<br />
bosnisch-serbischen Offizieren an das Internationale<br />
Kriegsverbrechertribunal.<br />
26. Februar Besuch des österreichischen Vizekanzlers Wolfgang<br />
Schüssel bei der <strong>NATO</strong>.<br />
Österreich unterzeichnet das Individuelle Partnerschaftsprogramm<br />
(IPP) mit der <strong>NATO</strong>.<br />
8. März Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen Sarajevo.<br />
13. März Russland unterzeichnet die IFOR-Teilnahme- und -Finanzvereinbarungen.<br />
15. März US-Außenminister Warren Christopher besucht SHAPE<br />
und erörtert mit dem Obersten Alliierten Befehlshaber<br />
Europa, General George Joulwan, Fragen im Zusammenhang<br />
mit der Einhaltung der Daytoner Friedensvereinbarung<br />
für Bosnien und der <strong>NATO</strong>-Erweiterung.<br />
546
20.-21. März Offizieller Besuch von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana in<br />
Moskau zu Gesprächen über die Beziehungen zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland. Er trifft dabei mit dem russischen<br />
Präsidenten Jelzin, dem Dumavorsitzenden Gennadij<br />
Selesnew und anderen hochrangigen Beamten zusammen.<br />
20. März Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit<br />
auf dem Gebiet der Zivilen Notfallhilfe zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland in Moskau.<br />
23. März Treffen der Außenminister der Kontaktgruppe für das ehemalige<br />
Jugoslawien in Moskau.<br />
25. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Schelew bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
26. März Der Ministerpräsident Weißrusslands, Michail Tschigir, der<br />
lettische Präsident Guntis Ulmanis und der Präsident Estlands,<br />
Lennart Meri, besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />
23. April Die Präsidenten Georgiens, Eduard Schewardnadse,<br />
Armeniens, Levon Ter-Petrosjan, und Aserbaidschans,<br />
Hajdar Alijew, statten der <strong>NATO</strong> einen Besuch ab.<br />
24. April Besuch des Außenministers und Stellvertretenden Ministerpräsidenten<br />
von Malta, Professor Guido de Marco, bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
26. April König Juan Carlos von Spanien besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
29. April Der Nordatlantikrat erklärt, dass die IFOR in den ersten<br />
vier Monaten ihres Einsatzes in Bosnien und Herzegowina<br />
für sichere Verhältnisse gesorgt habe.<br />
2. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und WEU-Generalsekretär<br />
José Cutileiro unterzeichnen ein Sicherheitsabkommen,<br />
das Verfahren für den Schutz und die Absicherung<br />
von Verschlusssachen festlegt, die von den beiden<br />
Organisationen zur Verfügung gestellt werden.<br />
7. Mai Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der WEU-<br />
Staaten in Birmingham.<br />
8. Mai Carl Bildt, der für die Koordinierung der zivilen Belange<br />
des Friedensabkommens für das ehemalige Jugoslawien<br />
zuständige Hohe Repräsentant, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
9. Mai SHAPE und das Internationale Kriegsverbrechertribunal<br />
für das ehemalige Jugoslawien schließen eine Vereinbarung<br />
über die Festnahme und Überstellung von unter der<br />
Anklage von Kriegsverbrechen stehenden Personen.<br />
15.-31. Mai Erste Überprüfungskonferenz zum KSE-Vertrag in Wien.<br />
Die Verhandlungen führen zu einer Lösung zum „Flan-<br />
547
kenübereinkommen” und einer Einigung über künftige<br />
Gespräche im Zusammenhang mit dem Vertrag.<br />
16. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht zusammen mit<br />
General George Joulwan (SACEUR) Banja Luka und Belgrad.<br />
19.-21. Mai Vertreter aus <strong>NATO</strong>- und Kooperationspartnerstaaten treffen<br />
sich in der Nähe von Bonn und prüfen die weltweiten<br />
Bemühungen um die Vernichtung chemischer, nuklearer<br />
und konventioneller Waffen.<br />
21. Mai Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten Janez<br />
Drnovšek bei der <strong>NATO</strong>.<br />
3. Juni Konferenz der <strong>NATO</strong>-Außenminister in Berlin. Die Minister<br />
beschließen den Aufbau der Europäischen Sicherheitsund<br />
Verteidigungsidentität (ESVI) innerhalb der <strong>NATO</strong> als<br />
Teil ihres internen Anpassungsprozesses.<br />
12. Juni Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />
unterzeichnet das Individuelle PfP-Partnerschaftsprogramm.<br />
13. Juni Tagung des Nordatlantikrats auf Verteidigungsministerebene.<br />
14.-15. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht Zagreb und Sarajevo.<br />
18. Juni Einstellung der Operation „Sharp Guard” nach Aufhebung<br />
des VN-Waffenembargos für das ehemalige Jugoslawien.<br />
26.-28. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium zu Fragen der wirtschaftlichen<br />
Entwicklungen und Reformen in Kooperationspartnerländern.<br />
1. Juli Einsetzung einer neuen <strong>NATO</strong>-Agentur für Konsultations-,<br />
Führungs- und Kommunikationssysteme (C3A).<br />
3. Juli Wiederwahl Boris Jelzins als Präsident der Russischen<br />
Föderation.<br />
17. Juli Admiral Leighton Smith wird in Anerkennung seiner Rolle<br />
als IFOR-Befehlshaber und Oberkommandierender des<br />
Abschnitts Süd mit dem <strong>NATO</strong>-Orden ausgezeichnet.<br />
19. Juli Der Nordatlantikrat verabschiedet ein umfassendes<br />
<strong>NATO</strong>-Standardisierungsprogramm mit 50 aufeinander<br />
abgestimmten Standardisierungsprojekten.<br />
13. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und US-Außenminister<br />
Warren Christopher kommen in Brüssel zu Gesprächen<br />
über die Wahl in Bosnien, die Erweiterung der Allianz und<br />
die Beziehungen mit Russland zusammen.<br />
27. August Vom russischen Sonderbeauftragten Alexander Lebed<br />
wird die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die<br />
548
Beendigung des Ende 1995 begonnenen Tschetschenien-<br />
Konflikts ausgehandelt.<br />
14. September IFOR-Truppen sorgen für die Sicherheit bei den in Bosnien<br />
und Herzegowina unter Aufsicht der OSZE abgehaltenen<br />
Wahlen.<br />
16. September Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Arpad<br />
Göncz bei der <strong>NATO</strong>.<br />
20. September Treffen von Generalsekretär Solana mit dem russischen<br />
Außenminister Primakow in Wien.<br />
24. September China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA<br />
unterzeichnen einen Umfassenden Teststopp-Vertrag.<br />
25.-26. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im<br />
norwegischen Bergen zur Erörterung der Friedensoperation<br />
in Bosnien.<br />
2. Oktober Der WEU-Rat beschließt die Aufhebung der Operation zur<br />
Durchsetzung des Embargos auf der Donau gegen die<br />
Bundesrepublik Jugoslawien.<br />
7. Oktober Der Vorsitzende des Sicherheitsrats der Russischen<br />
Föderation, General Alexander Lebed, besucht das<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
16. Oktober Der litauische Präsident Algirdas Brazauskas besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
17. Oktober Besuch des slowakischen Präsidenten Michael Kovač bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
19. Oktober Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt den erst kurz<br />
zuvor ernannten Vorsitzenden des Sicherheitsrats, Alexander<br />
Lebed, durch den Dumavorsitzenden Iwan Rybkin.<br />
29. Oktober Malta gibt seine Absicht zum Rückzug aus dem PfP-Programm<br />
bekannt.<br />
5. November Wiederwahl Bill Clintons zum Präsidenten der USA.<br />
13. November Der Präsident Usbekistans, Islam Karimow, besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
14. November Das spanische Parlament billigt die Teilnahme Spaniens<br />
an der neuen Militärstruktur der <strong>NATO</strong>.<br />
27. November Besuch des finnischen Ministerpräsidenten Paavo Lipponen<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
2.-3. Dezember Auf dem OSZE-Gipfel in Lissabon über Fragen der<br />
europäischen Sicherheit wird eine Erklärung zu einem<br />
Gemeinsamen und Umfassenden Sicherheitsmodell für<br />
Europa für das 21. Jahrhundert verabschiedet.<br />
9. Dezember Bundeskanzler Kohl und der französische Staatspräsident<br />
Jacques Chirac unterzeichnen ein Abkommen über<br />
gegenseitige Sicherheit und Verteidigung.<br />
549
10. Dezember Anlässlich einer Ministertagung des Nordatlantikrats im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel wird die Bereitschaft der<br />
<strong>NATO</strong> zur Aufstellung und Führung einer SFOR-Truppe in<br />
Bosnien und Herzegowina bekräftigt, wenn ein entsprechendes<br />
Mandat des VN-Sicherheitsrats erteilt wird. Darüber<br />
hinaus kündigen die Minister weitere Schritte im<br />
Zusammenhang mit der internen und externen Umstellung<br />
des Bündnisses im Zuge der Vorbereitung des Madrider<br />
Gipfels im Juli 1997 an. Die <strong>NATO</strong> veröffentlicht eine<br />
Erklärung zur Stationierung von Nuklearstreitkräften.<br />
11. Dezember Die Schweiz unterzeichnet bei einem Treffen mit dem<br />
Nordatlantikrat das PfP-Rahmendokument.<br />
17. Dezember Kofi Annan wird Generalsekretär der Vereinten Nationen.<br />
18. Dezember Besuch der <strong>NATO</strong> durch den Sultan von Brunei.<br />
20. Dezember Die in Bosnien stationierte IFOR-Truppe wird durch die<br />
SFOR ersetzt.<br />
1997<br />
16.-17. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht Österreich<br />
und trifft mit Bundeskanzler Vranitzky und anderen führenden<br />
Politikern zusammen.<br />
17. Januar Richard C. Holbrooke wird für seinen Beitrag zum Frieden<br />
im ehemaligen Jugoslawien mit dem ersten Manfred-Wörner-Orden<br />
ausgezeichnet.<br />
19.-21. Januar Erste Gesprächsrunde zwischen Generalsekretär Javier<br />
Solana und dem russischen Außenminister Jewgeni Primakow<br />
über ein zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes<br />
Dokument in Moskau.<br />
21. Januar Beginn der Verhandlungen über eine Neufassung des<br />
KSE-Vertrags von 1990 in Wien.<br />
22. Januar Besuch des norwegischen Ministerpräsidenten Thorbjörn<br />
Jagland bei der <strong>NATO</strong>.<br />
28. Januar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft bei einem<br />
Besuch in Paris mit dem französischen Staatspräsidenten<br />
Jacques Chirac zusammen.<br />
29. Januar Der bulgarische Präsident Petar Stojanow und der rumänische<br />
Präsident Emil Constantinescu besuchen die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
30. Januar Rede von Generalsekretär Solana vor der Parlamentarischen<br />
Versammlung des Europarats.<br />
4. Februar In seiner Rede zur Lage der Nation bekennt sich US-Präsident<br />
Bill Clinton nachhaltig zur <strong>NATO</strong>-Erweiterung bis<br />
550
zum Jahr 1999 und zur Schaffung einer „festen Partnerschaft”<br />
mit Russland.<br />
5.-6. Februar Generalsekretär Javier Solana trifft in Ankara mit dem türkischen<br />
Staatspräsidenten Süleyman Demirel und Ministerpräsident<br />
Necmettin Erbakan zu Gesprächen über die<br />
Erweiterung des Bündnisses und die umfassendere Frage<br />
des Standorts der Türkei in Europa zusammen.<br />
10.-14. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana besucht Moldau, Georgien,<br />
Armenien und Aserbaidschan zu Gesprächen mit<br />
den Staats- und Regierungschefs sowie anderen führenden<br />
Politikern.<br />
12. Februar Der ehemalige Guerillaführer Aslam Maschadow wird als<br />
neuer Präsident Tschetscheniens vereidigt.<br />
18. Februar Die neu ernannte US-Außenministerin Madeleine Albright<br />
nimmt an ihrer ersten <strong>NATO</strong>-Außenministertagung in<br />
Brüssel teil und schlägt die Aufstellung einer ständigen<br />
Brigade aus russischen und <strong>NATO</strong>-Streitkräften vor.<br />
19. Februar Der Hohe Repräsentant der EU in Bosnien, Carl Bildt,<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
20. Februar <strong>NATO</strong>-Verbündete schlagen umfangreiche Änderungen<br />
am KSE-Vertrag vor, der die konventionellen Streitkräfte in<br />
Europa begrenzt. Die <strong>NATO</strong> billigt nun das Prinzip der<br />
Begrenzung von Arsenalen nach einzelnen Ländern statt<br />
nach Gebieten. Das Bündnis akzeptiert auch Russlands<br />
Wunsch nach einer eher territorialen als nationalen<br />
Begrenzung der Truppendislozierung; dies hält in der Konsequenz<br />
die <strong>NATO</strong> davon ab, Truppen in einem bestimmten<br />
Gebiet in der Nähe der russischen Grenzen zu konzentrieren.<br />
21. Februar Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Wlodzimierz<br />
Cimoszewicz bei der <strong>NATO</strong>.<br />
23. Februar <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit dem<br />
russischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskau<br />
zu einer zweiten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument.<br />
7. März US-Verteidigungsminister William Cohen besucht zum<br />
ersten Mal das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel.<br />
9.-10. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft sich mit dem<br />
russischen Außenminister Jewgenij Primakow in Moskau<br />
zu einer dritten Gesprächsrunde über ein Dokument, das<br />
die Grundlage für die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland bilden soll.<br />
551
10.-15. März Generalsekretär Javier Solana besucht PfP-Mitgliedstaaten<br />
in Zentralasien: Kasachstan, die Kirgisische Republik,<br />
Usbekistan und Turkmenistan.<br />
11. März WEU-Konferenz in Athen zur Erörterung von Sicherheitsproblemen<br />
im Hinblick auf die <strong>NATO</strong>- und EU-Erweiterung.<br />
16. März Die EU-Außenminister treffen sich im niederländischen<br />
Apeldoorn, um unter anderen Themen über die EU-Erweiterung<br />
zu diskutieren.<br />
20.-21. März US-Präsident Bill Clinton und sein russischer Amtskollege<br />
Boris Jelzin treffen sich in Helsinki zu Gesprächen über<br />
die künftigen Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland.<br />
Die Parteien geben keine gemeinsame Erklärung<br />
über die <strong>NATO</strong>-Pläne zur Osterweiterung heraus, unterzeichnen<br />
jedoch eine allgemeine Erklärung zur europäischen<br />
Sicherheit.<br />
21. März Offizieller Besuch König Alberts II. von Belgien bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
24.-25. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und General<br />
George A. Joulwan (SACEUR) besuchen die frühere<br />
jugoslawische Republik Mazedonien* und die Republik<br />
Bosnien und Herzegowina.<br />
2. April Die baltischen Verteidigungsminister treffen sich im litauischen<br />
Wilna zu Verhandlungen über die Aufstellung eines<br />
gemeinsamen, mit der Durchführung friedenserhaltender<br />
Maßnahmen beauftragten Bataillons (BALTBAT) und<br />
eines gemeinsamen Marinegeschwaders (BALTRON).<br />
9.-11. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana trifft mit der amerikanischen<br />
Außenministerin Madeleine Albright zu<br />
Gesprächen über die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland zusammen und besucht Kanada.<br />
15. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kommt in Moskau<br />
mit dem russischen Außenminister Jewgenij Primakow zu<br />
einer vierten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />
Die ersten der 6.000 Soldaten der unter italienischer<br />
Führung stehenden multinationalen Sicherungslandungstruppe<br />
treffen auf dem Flughafen von Tirana ein. Ziel der<br />
„Operation Alba” ist der Schutz humanitärer Hilfsmaßnahmen<br />
für Albanien.<br />
Die WEU-Mitglieder kommen überein, dass die Nichtmitglieder<br />
Türkei und Norwegen die Wahl haben sollten, sich<br />
552
an allen WEU-Operationen, bei denen <strong>NATO</strong>-Gerät eingesetzt<br />
wird, in umfassender Weise beteiligen zu können.<br />
17. April Polen kündigt an, dass es zur Erfüllung der <strong>NATO</strong>-Vorgaben<br />
seine Truppenstärke in den nächsten sieben Jahren<br />
von 220.000 auf 180.000 Mann verringern wird.<br />
24. April Der US-Senat billigt die C-Waffen-Konvention, einen<br />
globalen Vertrag zum Verbot chemischer Waffen. (Das<br />
Übereinkommen tritt am 29. April in Kraft.)<br />
6. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kommt in Luxemburg<br />
zu einer fünften Gesprächsrunde mit dem russischen<br />
Außenminister Primakow über ein zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />
7. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht die<br />
Ukraine, um sich mit Präsident Leonid Kutschma zu treffen,<br />
und weiht ein <strong>NATO</strong>-Informations- und Dokumentationszentrum<br />
in Kiew ein.<br />
12.-13. Mai Unter Leitung der WEU treffen Außen- und Verteidigungsminister<br />
aus 28 Ländern zur Erörterung von Sicherheitsfragen<br />
in Paris zusammen.<br />
13.-14. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und der russische<br />
Außenminister Jewgenij Primakow treffen in Moskau zu<br />
einer sechsten Gesprächsrunde über ein zwischen der<br />
<strong>NATO</strong> und Russland zu verhandelndes Dokument zusammen.<br />
14. Mai <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana und der russische<br />
Außenminister Jewgenij Primakow einigen sich über die<br />
„Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit<br />
und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Russischen<br />
Föderation”.<br />
22. Mai Der russische Präsident Boris Jelzin ersetzt Verteidigungsminister<br />
Igor Rodionow durch Wiktor Samsonow.<br />
27. Mai Gipfeltreffen der <strong>NATO</strong> und Russlands in Paris. Unterzeichnung<br />
der Grundakte über gegenseitige Beziehungen,<br />
Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
der Russischen Föderation.<br />
29. Mai Am Rande des Außenministertreffens im portugiesischen<br />
Sintra initiieren <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Solana und der<br />
ukrainische Außenminister Udowenko eine „Charta über<br />
eine ausgeprägte Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
der Ukraine”.<br />
30. Mai Abschlusssitzung des Nordatlantischen Kooperationsrats<br />
(NAKR) und Eröffnungssitzung des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR) im portugiesischen Sintra. Die<br />
553
Außenminister der <strong>NATO</strong> und der Kooperationspartner<br />
stimmen dem EAPR-Grundlagendokument zu.<br />
2. Juni Unterzeichnung des Vertrags über Freundschaft und<br />
Zusammenarbeit zwischen Rumänien und der Ukraine.<br />
12.-13. Juni Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister treffen sich in Brüssel zu<br />
ihrer jährlichen Frühjahrstagung.<br />
16.-17. Juni Beim Gipfeltreffen des Europäischen Rats in Amsterdam<br />
kommt es zur Einigung über einen neuen EU-Vertrag, es<br />
werden jedoch keine wesentlichen Fortschritte in der<br />
Frage der gemeinsamen Verteidigung erzielt. Die WEU<br />
bleibt eine unabhängige Organisation, die die Aufgabe<br />
hat, für die Union Aufträge im Rahmen humanitärer Aktionen,<br />
friedenserhaltender Maßnahmen und der Krisenbewältigung<br />
durchzuführen.<br />
16.-27. Juni In Polen und Deutschland findet im Rahmen der Partnerschaft<br />
für den Frieden das Seemanöver „Baltic Operations<br />
1997” (BALTOPS) statt; dabei werden SAR-Einsätze auf<br />
See, Küstenüberwachung und die Durchsetzung von Zollbestimmungen<br />
erprobt. Teilnehmer sind die Vereinigten<br />
Staaten, Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Lettland,<br />
Litauen, die Niederlande, Norwegen, Polen, Russland,<br />
Schweden und Großbritannien.<br />
20.-22. Juni Russland tritt dem „G7”-Gipfel bei (in der Folge „G8”).<br />
25.-27. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über wirtschaftliche Entwicklungen<br />
in den Ländern der Kooperationspartner.<br />
26. Juni Die Abrüstungskonferenz in Genf kommt überein, den<br />
toten Punkt zu überwinden und in globale Verhandlungen<br />
über die allmähliche Beseitigung von Landminen einzutreten.<br />
Die 61 Teilnehmerstaaten ernennen Botschafter John<br />
Campbell aus Australien zum Sonderkoordinator. Von<br />
Kanada initiierte gesonderte Verhandlungen über ein globales<br />
Landminenverbot werden in Brüssel fortgesetzt.<br />
8. Juli Madrider Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. Die Staatsund<br />
Regierungschefs der <strong>NATO</strong> vereinbaren, die Tschechische<br />
Republik, Ungarn und Polen zur Aufnahme von<br />
Beitrittsverhandlungen mit dem Ziel, nach Abschluss des<br />
Ratifizierungsprozesses im April 1999 Mitglieder der des<br />
Bündnisses zu werden, einzuladen. Sie bekräftigen, dass<br />
die <strong>NATO</strong> gemäß Artikel 10 des Nordatlantikvertrags<br />
neuen Mitgliedern offen steht, und erklären sich damit einverstanden,<br />
diesen Prozess bei ihrem nächsten Treffen<br />
1999 zu überprüfen.<br />
554
Formelle Unterzeichnung der Charta über eine ausgeprägte<br />
Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs geben eine<br />
besondere Erklärung zu Bosnien und Herzegowina heraus,<br />
in der sie die uneingeschränkte Umsetzung des Friedensabkommens<br />
und die Schaffung eines einheitlichen,<br />
demokratischen und multiethnischen Staates Bosnien und<br />
Herzegowina bekräftigen.<br />
9. Juli Treffen der Staats- und Regierungschefs der <strong>NATO</strong> und<br />
der Kooperationspartner unter Leitung des Euro-Atlantischen<br />
Partnerschaftsrats (EAPR). Bei dem Treffen geht es<br />
in erster Linie um die Frage, wie der EAPR am effektivsten<br />
eingesetzt werden kann, um zur Sicherheit und Stabilität<br />
beizutragen.<br />
11. Juli US-Heeresgeneral Wesley Clark löst General G. Joulwan<br />
als neuer Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />
(SACEUR) ab.<br />
16. Juli Die Unterstützung anlässlich der Flutkatastrophe in Polen<br />
wird auf Antrag der polnischen Regierung durch die<br />
<strong>NATO</strong>-Katastrophenhilfe koordiniert.<br />
18. Juli Beim ersten Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats (NRR) auf Botschafterebene in Brüssel<br />
werden organisatorische und verfahrenstechnische Vereinbarungen<br />
getroffen.<br />
22. Juli Die WEU gibt eine Erklärung über die Rolle der Westeuropäischen<br />
Union und ihre Beziehungen zur Europäischen<br />
Union und zum Atlantischen Bündnis heraus.<br />
10. September Vertreter Ungarns nehmen Beitrittsverhandlungen mit der<br />
<strong>NATO</strong> auf.<br />
15. September Unter Beteiligung von <strong>NATO</strong>- sowie polnischen und ukrainischen<br />
Truppen beginnt in der Ukraine die Operation<br />
„Kozatskiy Step 97” im Rahmen der Partnerschaft für den<br />
Frieden. Die Übung soll einen ethnischen Konflikt simulieren.<br />
16. September Vertreter Polens nehmen Beitrittsverhandlungen mit der<br />
<strong>NATO</strong> auf.<br />
22. September Der schwedische Ministerpräsident Göran Persson<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
23. September Vertreter der Tschechischen Republik nehmen Beitrittsverhandlungen<br />
mit der <strong>NATO</strong> auf.<br />
24. September Der lettische Ministerpräsident Guntars Krasts besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
555
26. September Die Außenminister der <strong>NATO</strong> und Russlands treffen erstmalig<br />
im Rahmen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats (NRR) zusammen. Es wird ein Arbeitsplan<br />
gebilligt, der Konsultationen über vertrauensbildende<br />
Maßnahmen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle,<br />
gemeinsame friedenserhaltende Maßnahmen in Bosnien<br />
und die Stationierung russischer Militärvertreter bei der<br />
<strong>NATO</strong> vorsieht.<br />
30. September Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister führen im niederländischen<br />
Maastricht zweitägige <strong>info</strong>rmelle Gespräche über<br />
die geplante Öffnung der <strong>NATO</strong> für neue Mitglieder, die<br />
Fortführung des <strong>NATO</strong>-Mandats in Bosnien und die<br />
Anpassung der Kommandostruktur des Bündnisses.<br />
1. Oktober Der russische Verteidigungsminister Igor Sergejew erklärt<br />
sich bei einem Treffen mit den <strong>NATO</strong>-Verteidigungsministern<br />
damit einverstanden, dass Russland in naher<br />
Zukunft einen militärischen Verbindungsoffizier zum<br />
Hauptquartier des Bündnisses in Brüssel abstellt.<br />
Auf Antrag des Hohen Repräsentanten in Bosnien schreitet<br />
die SFOR nach Verstößen und Fällen von Missbrauch<br />
gegen serbische Radio- und Fernsehsender ein.<br />
2.-8. Oktober Vollversammlung der Vereinigung der Atlantischen Gesellschaften<br />
in Sofia mit dem Atlantischen Club Bulgarien als<br />
Gastgeber.<br />
8. Oktober Der Hohe Repräsentant in Bosnien, Carlos Westendorp,<br />
und Botschafter Robert H. Frowick besuchen die <strong>NATO</strong>.<br />
9. Oktober Die Ukraine und Ungarn eröffnen als erste Nicht-<strong>NATO</strong>-<br />
Staaten diplomatische Vertretungen beim Bündnis.<br />
13. Oktober 43. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung in<br />
Bukarest.<br />
24. Oktober Nach dem Besuch des russischen Generalstabschefs<br />
General Kwaschnin bei der <strong>NATO</strong> am 23. Oktober geben<br />
Teilnehmer der dritten NRR-Tagung auf Botschafterebene<br />
eine Erklärung heraus, in der die Ernennung von Generalleutnant<br />
Sawarsin als russischer Militärvertreter bei der<br />
<strong>NATO</strong> begrüßt wird.<br />
16. November Die Ungarn sprechen sich in einem Volksentscheid mit<br />
überwältigender Mehrheit (85 Prozent) für einen <strong>NATO</strong>-<br />
Beitritt aus.<br />
18. November Die Außen- und Verteidigungsminister der WEU treffen<br />
sich in Erfurt und vereinbaren eine Harmonisierung der<br />
EU- und WEU-Präsidentschaft.<br />
556
25. November Der russische Militärvertreter bei der <strong>NATO</strong>, Generalleutnant<br />
Wiktor Sawarsin, kommt zum ersten offiziellen Treffen<br />
mit dem Vorsitzenden des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses,<br />
Klaus Naumann, zusammen.<br />
27. November Besuch des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
2.-3. Dezember Erstes NRR-Treffen auf Verteidigungsministerebene. Die<br />
Stabschefs aus 44 Ländern tagen ebenfalls im Rahmen<br />
des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats. Verteidigungsminister<br />
aus 15 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten kommen in der<br />
Nuklearen Planungsgruppe und im Verteidigungsplanungsausschuss<br />
zusammen. Die 16 Mitglieder des Bündnisses<br />
treffen sich kurz darauf im Nordatlantikrat.<br />
4. Dezember NRR-Treffen auf der Ebene der Stabschefs.<br />
16. Dezember Die <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />
über Zivile Notfallplanung und Katastrophenschutz.<br />
16.-17. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Außenminister unterzeichnen in Gegenwart der<br />
jeweiligen Außenminister Beitrittsprotokolle für die Tschechische<br />
Republik, Ungarn und Polen.<br />
18.-19. Dezember Das Treffen der OSZE-Vollversammlung schließt mit einer<br />
Vereinbarung über Richtlinien zur Ausarbeitung einer<br />
Europäischen Sicherheitscharta.<br />
1998<br />
14. Januar Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) veröffentlicht<br />
seinen Maßnahmenkatalog für 1998-2000.<br />
Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der Vereinten<br />
Nationen, Sadako Ogata, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
26. Januar Besuch des Präsidenten Moldaus, Petru Lucinschi, bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
4. Februar Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
11. Februar Einweihung des <strong>NATO</strong>-Dokumentationszentrums für<br />
Europäische Sicherheitsfragen am Institut für Fach<strong>info</strong>rmationen<br />
über Sozialwissenschaften (INION) in Moskau.<br />
12.-18. Februar Jährliche <strong>NATO</strong>-Krisenbewältigungsübung unter erstmaliger<br />
aktiver Teilnahme der <strong>NATO</strong>-Partnerstaaten.<br />
20. Februar Die <strong>NATO</strong> erklärt vorbehaltlich eines Mandats des VN-<br />
Sicherheitsrats ihre Bereitschaft zur Aufstellung und<br />
Führung einer multinationalen Truppe in Bosnien und Herzegowina<br />
nach Ablauf des SFOR-Mandats im Juni 1998.<br />
557
23. Februar Besuch des Präsidenten Turkmenistans, Saparmurad<br />
Nijasow, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
25. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär begrüßt die Vereinbarung zwischen<br />
dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und<br />
dem Irak über eine diplomatische Lösung der Irakkrise. Er<br />
unterstreicht die Bedeutung der Gewährung des sofortigen<br />
bedingungslosen und uneingeschränkten Zugangs für<br />
UNSCOM-Waffeninspektoren gemäß den Resolutionen<br />
des VN-Sicherheitsrats.<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />
die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland in<br />
der SFOR mit dem Ziel, diese im Rahmen der internationalen<br />
Truppe fortzuführen, die im Anschluss an das derzeitige<br />
SFOR-Mandat im Juni 1998 in Bosnien eingesetzt<br />
werden soll.<br />
4. März Der Nordatlantikrat begrüßt die Resolution 1154 des VN-<br />
Sicherheitsrats zum Irak und unterstützt nachhaltig das<br />
Beharren der Vereinten Nationen auf deren vollständiger<br />
Erfüllung durch den Irak.<br />
5. März Der Nordatlantikrat gibt eine Erklärung heraus, in der er<br />
seine Besorgnis über die jüngsten Gewaltakte im Kosovo<br />
zum Ausdruck bringt, und fordert alle Seiten auf, unverzügliche<br />
Maßnahmen zur Verringerung der Spannungen<br />
zu ergreifen.<br />
Der Rat gibt eine Erklärung heraus, in der die Bemühungen<br />
der OSZE-Vertretung in Kroatien um die Wiederansiedlung<br />
von Flüchtlingen und Vertriebenen unterstützt<br />
werden, und er erinnert Kroatien an seine Verpflichtungen<br />
im Rahmen des Friedensabkommens für Bosnien.<br />
11. März Botschafter und Vertreter von EAPR-Ländern beraten<br />
über die gefährlichen Entwicklungen im Kosovo und präzisieren<br />
die Bedingungen für eine friedliche Beilegung der<br />
Krise.<br />
7. April Offizielle Einweihung des Manfred-Wörner-Gebäudes<br />
neben dem <strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel, in dem diplomatische<br />
Vertretungen der Partnerstaaten bei der <strong>NATO</strong><br />
untergebracht sind.<br />
20. April Ständige Vertreter des Nordatlantikrats besuchen in<br />
Begleitung Generalsekretär Javier Solanas und des Vorsitzenden<br />
des Militärausschusses, General Naumann,<br />
Bosnien und Herzegowina.<br />
23. April Besuch des litauischen Präsidenten Valdas Adamkus bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
558
27.-28. April EAPR-Seminar über Demokratische Kontrolle der<br />
Rüstungsausgaben in Bratislava.<br />
28. April Besuch von Josef Tosovsky, des Ministerpräsidenten der<br />
Tschechischen Republik, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
20. Mai Der Nordatlantikrat verurteilt die Entscheidung Indiens zur<br />
Durchführung von Kernwaffenversuchen.<br />
28. Mai Bei der Sitzung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats (NRR) in Luxemburg verurteilen die <strong>NATO</strong><br />
und Russland von Indien und Pakistan durchgeführte<br />
Kernwaffenversuche.<br />
Im Rahmen der Sitzung wird eine Vereinbarung über wissenschaftliche<br />
und technologische Zusammenarbeit zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und dem Ministerium für Wissenschaft<br />
und Technologie der Russischen Föderation unterzeichnet.<br />
Bei der Sitzung des Nordatlantikrats geben die <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister eine Erklärung heraus, in der sie ihre<br />
Besorgnis über die Lage im Kosovo zum Ausdruck bringen<br />
und Maßnahmen anführen, die zur Eindämmung und<br />
friedlichen Beilegung der Krise ergriffen werden.<br />
29. Mai Einrichtung der Euro-Atlantischen Koordinierungszentrale<br />
für Katastrophenhilfe bei der <strong>NATO</strong> unter Führung des<br />
EAPR.<br />
30. Mai Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär verurteilt weitere Kernwaffentests<br />
Pakistans und fordert Indien und Pakistan auf, Kernwaffen-<br />
und Flugkörperversuche einzustellen, den Vertrag<br />
über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) und den<br />
Vertrag über ein Umfassendes Verbot von Kernwaffenversuchen<br />
einzuhalten sowie in einen Dialog zum Abbau von<br />
Spannungen einzutreten.<br />
12. Juni Der NRR-Rat (Verteidigungsminister) erklärt sich damit<br />
einverstanden, die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland bei der SFOR fortzusetzen, und verurteilt<br />
die Gewaltanwendung im Kosovo durch Belgrad sowie die<br />
Angriffe durch kosovarische Extremisten.<br />
15. Juni Das <strong>NATO</strong>-Luftmanöver „Determined Falcon” findet in<br />
Abstimmung mit den jeweiligen Regierungen in Albanien<br />
und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />
statt.<br />
18. Juni Bei einer NRR-Sitzung bekräftigen die <strong>NATO</strong> und Russland<br />
erneut ihre Entschlossenheit, zu den internationalen<br />
559
Bemühungen um eine friedliche Lösung der Kosovo-Krise<br />
beizutragen.<br />
17.-19. Juni <strong>NATO</strong>-Wirtschaftskolloquium über Wirtschaftliche Entwicklungen<br />
und Reformen in Ländern der Kooperationspartner<br />
im slowenischen Ljubljana.<br />
2.-3. Juli <strong>NATO</strong>-Informationsseminar in Sarajevo; es soll die Entwicklung<br />
demokratischer Verfahren in Bosnien und Herzegowina<br />
fördern.<br />
10. Juli Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
24. Juli Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
12. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana äußert seine tiefe<br />
Besorgnis über die anhaltende Gewalt im Kosovo und<br />
führt an, dass der Nordatlantikrat die militärischen Planungen<br />
auf Optionen untersucht habe, mit denen sich die<br />
Gewalt beenden und Verhandlungsbedingungen schaffen<br />
ließen.<br />
14. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana ruft alle Parteien<br />
auf, Zurückhaltung zu üben und Voraussetzungen für die<br />
Rückkehr zu friedlichen und stabilen Verhältnissen in ganz<br />
Albanien zu schaffen.<br />
18. September Der französische Außenminister Hubert Védrine wird Präsident<br />
des Nordatlantikrats 3 .<br />
24. September Der Nordatlantikrat billigt die Ausgabe eines ACTWARN-<br />
Befehls sowohl für eine begrenzte Luftangriffsoption als<br />
auch für einen abgestuften Lufteinsatz im Kosovo.<br />
24.-25. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister im<br />
portugiesischen Vilamoura.<br />
30. September Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen Rats sprechen<br />
die <strong>NATO</strong> und Russland über die Fortsetzung ihrer<br />
Zusammenarbeit bei der SFOR und bringen noch einmal<br />
ihre Besorgnis über die humanitäre Lage im Kosovo zum<br />
Ausdruck.<br />
5. Oktober Besuch des slowenischen Präsidenten Milan Kučan bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
7. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der Tschechischen Republik<br />
Miloš Zeman und des bulgarischen Ministerpräsidenten<br />
Iwan Kostow bei der <strong>NATO</strong>.<br />
3 Ein turnusmäßig von einem Außenminister eines der Mitgliedstaaten übernommenes Ehrenamt.<br />
560
9. Oktober Die <strong>NATO</strong> und Russland bringen ihre volle Unterstützung<br />
für diplomatische Bemühungen zum Ausdruck, die auf<br />
eine politische Lösung der Kosovo-Krise abzielen, und<br />
betonen die Notwendigkeit der sofortigen, uneingeschränkten<br />
und irreversiblen Einhaltung der Resolutionen<br />
1160 und 1199 des VN-Sicherheitsrats.<br />
13. Oktober Angesichts der Nichterfüllung der VN-Resolution 1199<br />
durch die Bundesrepublik Jugoslawien prüft der Nordatlantikrat<br />
die Lage im Kosovo und gibt ACTORD-Vorbefehle<br />
sowohl für begrenzte Luftangriffe als auch einen abgestuften<br />
Lufteinsatz in Jugoslawien nach etwa 96 Stunden heraus.<br />
13.-15. Oktober Unter Führung des Luftverteidigungsausschusses der<br />
<strong>NATO</strong> (NADC) wird auf dem Luftwaffenstützpunkt Kayseri<br />
in der Türkei eine erste gemeinsame Übung abgehalten,<br />
bei der es um das strategische Verladen eines mobilen<br />
<strong>NATO</strong>-Luftabwehrradars durch ein schweres russisches<br />
Transportflugzeug vom Typ Iljuschin 76 geht. Die Übung<br />
dient der Vorbereitung einer möglichen Zusammenarbeit<br />
bei gemeinsamen friedensunterstützenden Maßnahmen.<br />
15. Oktober Besuch des lettischen Präsidenten Guntis Ulmanis und<br />
des polnischen Ministerpräsidenten Jerzy Buzek bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht Belgrad in<br />
Begleitung des Vorsitzenden des Militärausschusses,<br />
General Naumann, und des Obersten Alliierten Befehlshabers<br />
Europa (SACEUR), General Clark, um auf die vollständige<br />
und unverzügliche Einhaltung der VN-Resolution<br />
1199 zum Kosovo durch Präsident Milošević zu dringen.<br />
Es wird ein Abkommen über eine luftgestützte Verifikationskomponente<br />
für den Kosovo unterzeichnet.<br />
16. Oktober Der Nordatlantikrat kündigt seine Entscheidung zur Aufrechterhaltung<br />
der Einsatzbereitschaft für Lufteinsätze<br />
gegen Jugoslawien an und verlängert die Frist bis zur<br />
Durchführung von Luftangriffen auf den 27. Oktober.<br />
20. Oktober Der Oberste Alliierte Befehlshaber Europa (SACEUR)<br />
General Clark trifft die serbische Führung zur Erörterung<br />
der Kosovo-Krise in Belgrad.<br />
21. Oktober Carlos Westendorp, der für die Koordinierung der zivilen<br />
Organisationen und Dienststellen in Bosnien und Herzegowina<br />
zuständige Hohe Repräsentant, besucht die <strong>NATO</strong><br />
561
zu Gesprächen mit dem Generalsekretär und dem Nordatlantikrat.<br />
Bei einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats erörtern Botschafter die Lage in Bosnien<br />
und Herzegowina sowie im Kosovo. Die <strong>NATO</strong> und Russland<br />
unterstützen die Ziele einer politischen Lösung für die<br />
Kosovo-Krise auf der Grundlage der strikten Einhaltung<br />
der VN-Resolutionen 1160 und 1199.<br />
20. Oktober Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten Radu Vasile<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
22. Oktober Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien*, Branko Crvenkovski, bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
24.-25. Oktober Der Vorsitzende des <strong>NATO</strong>-Militärausschusses General<br />
Naumann und General Clark kehren nach Belgrad zurück,<br />
um mit der serbischen Führung über die Kosovo-Krise zu<br />
sprechen.<br />
27. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />
heraus, in der als Folge der Entscheidungen des Nordatlantikrats<br />
vom 13. Oktober eine Verbesserung der Sicherheit<br />
und der humanitären Lage im Kosovo festgestellt,<br />
erneut die Notwendigkeit der umfassenden Einhaltung<br />
der VN-Resolutionen 1199 und 1203 bekräftigt, die<br />
Aufrechterhaltung des <strong>NATO</strong>-Vorbefehls ACTORD für<br />
begrenzte Lufteinsätze vorbehaltlich der Entscheidung<br />
und Beurteilung des Rats und des <strong>NATO</strong>-Vorbefehls ACT-<br />
ORD für einen abgestuften Lufteinsatz angekündigt und<br />
die ordnungsgemäße Einhaltung der VN-Resolutionen<br />
durch die Kosovo-Albaner gefordert werden.<br />
4. November Besuch des estnischen Präsidenten Lennart Meri bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
5. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />
Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />
11. November Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission. Ihre Mitglieder<br />
begrüßen Informationen über das kürzlich von Präsident<br />
Kutschma gebilligte Programm der Ukraine zur Zusammenarbeit<br />
mit der <strong>NATO</strong> und erörtern sonstige Angelegenheiten<br />
einschließlich der Stationierung von zwei<br />
<strong>NATO</strong>-Verbindungsoffizieren in Kiew, die die Beteiligung<br />
der Ukraine an der PfP fördern sollen.<br />
16. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär nimmt an der Ministertagung<br />
der WEU in Rom teil.<br />
562
18.-20. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär trifft in New York und Washington<br />
mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen<br />
Kofi Annan sowie hochrangigen Vertretern der US-Regierung<br />
und US-Senatoren zusammen.<br />
19. November Erste Sitzung des Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Ausschusses<br />
für wissenschaftliche und technologische<br />
Zusammenarbeit in Moskau.<br />
Der Nordatlantikrat äußert seiner Besorgnis anlässlich der<br />
zunehmend schlechteren Lage im Kosovo und besteht auf<br />
der vollen Einhaltung der einschlägigen Resolutionen des<br />
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen durch sämtliche<br />
Parteien.<br />
25. November Der rumänische Präsident Dr. Emil Constantinescu<br />
besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
26. November Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und der Oberste Alliierte<br />
Befehlshaber Europa besuchen die ehemalige jugoslawische<br />
Republik Mazedonien* zu Gesprächen über die Lage<br />
im Kosovo mit Präsident Kiro Gligorov und hochrangigen<br />
Regierungsbeamten.<br />
26.-27. November Die staatliche interinstitutionelle Kommission der Ukraine<br />
stattet der <strong>NATO</strong> einen Besuch zur Vorlage des Kooperationsprogramms<br />
der Ukraine mit der <strong>NATO</strong> für 1999-2001<br />
ab.<br />
27. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />
Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />
30. November Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />
die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland<br />
bei der SFOR in Bosnien und Herzegowina und diskutiert<br />
Wege der Zusammenarbeit zur Unterstützung der internationalen<br />
Verifikationsmission im Kosovo.<br />
2. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />
zur Festnahme des als Kriegsverbrecher angeklagten<br />
Generals Radislav Krstić durch SFOR-Truppen heraus.<br />
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*<br />
erklärt sich bereit, die Stationierung von <strong>NATO</strong>-Streitkräften<br />
auf ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen und internationales<br />
Personal der OSZE-Verifikationsmission im benachbarten<br />
Kosovo auf Anforderung zu evakuieren.<br />
3. Dezember Besuch des albanischen Ministerpräsidenten Pandeli<br />
Majko bei der <strong>NATO</strong>.<br />
7. Dezember Besuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
563
8. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Außenministerebene unter<br />
Beteiligung der drei Beitrittskandidaten Tschechische<br />
Republik, Ungarn und Polen zusammen. Die Minister erörtern<br />
die Vorbereitungsarbeiten für das Washingtoner Gipfeltreffen<br />
im April 1999 sowie die Situation in Bosnien und<br />
Herzegowina und die Zukunft der SFOR und beraten über<br />
die Lage im Kosovo. Ferner prüfen sie die bei der internen<br />
Anpassung der <strong>NATO</strong> und der Aktualisierung des Strategischen<br />
Konzepts des Bündnisses erzielten Fortschritte.<br />
Es wird eine separate Erklärung im Auftrag der 19 Regierungen<br />
zur Anpassung des KSE-Vertrags herausgegeben.<br />
Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Außenministerebene<br />
zusammen. Die Minister erörtern künftige<br />
sicherheitspolitsche Herausforderungen und die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>NATO</strong>-Partnern im Rahmen des EAPR und<br />
der PfP unter besonderer Berücksichtigung der Lage in<br />
Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo. Sie überprüfen<br />
die bei der Umsetzung des EAPR-Grundlagendokuments<br />
und der Stärkung der Partnerschaft für den Frieden<br />
erzielten Fortschritte und billigen einen aktualisierten<br />
EAPR-Maßnahmenkatalog für 1998-2000.<br />
Der österreichische Außenminister Wolfgang Schüssel<br />
trifft in seiner Funktion als Präsident des Rats der Europäischen<br />
Union zu einem <strong>info</strong>rmellen Meinungsaustausch<br />
über Fragen von gemeinsamem Interesse - unter anderem<br />
zur Lage im Kosovo sowie in Bosnien und Herzegowina<br />
- mit dem <strong>NATO</strong>-Generalsekretär zusammen.<br />
9. Dezember Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat tritt auf<br />
Außenministerebene zusammen. Die Minister prüfen die<br />
Umsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 1998. Sie<br />
begrüßen die beim Aufbau einer starken, stabilen Partnerschaft<br />
erzielten Fortschritte und unterstreichen die Nützlichkeit<br />
des NRR bei der Förderung von Konsultation,<br />
Zusammenarbeit und gemeinsamen Maßnahmen.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommissin tritt auf Außenministerebene<br />
zusammen. Die Minister prüfen die Umsetzung der<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta und vereinbaren das Arbeitsprogramm<br />
für 1999. Es wird eine Regierungsvereinbarung<br />
über die Ernennung von zwei <strong>NATO</strong>-Verbindungsoffizieren<br />
in Kiew unterzeichnet. Die <strong>NATO</strong>-Minister begrüßen die<br />
Ankündigung des „Staatlichen Kooperationsprogramms<br />
der Ukraine mit der <strong>NATO</strong> bis zum Jahre 2001”.<br />
564
10. Dezember Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär besucht Bosnien und Herzegowina<br />
in Begleitung von General Wesley K. Clark<br />
(SACEUR).<br />
17. Dezember Der Nordatlantikrat tritt auf Ebene der Verteidigungsminister<br />
unter Beteiligung der drei Beitrittskandidaten Tschechische<br />
Republik, Ungarn und Polen zusammen. Die Minister<br />
prüfen die hinsichtlich der Umsetzung der<br />
Entscheidungen des Madrider Gipfels auf dem Gebiet der<br />
Verteidigung erzielten Fortschritte und erörtern die Verteidigungsfähigkeiten<br />
der <strong>NATO</strong> sowie die Vorbereitungen<br />
für das Washingtoner Gipfeltreffen. Ferner nehmen sie<br />
eine Bestandsaufnahme der Lage in Bosnien und Herzegowina<br />
sowie im Kosovo vor.<br />
Ministertagung des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der Nuklearen Planungsgruppe. Die Minister billigen<br />
die Ministerrichtlinie von 1998, die politische Weisungen<br />
für die <strong>NATO</strong>-Militärbehörden bis zum Jahr 2006 und darüber<br />
hinaus beinhaltet.<br />
Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der Präsident Saddam Hussein zur vollständen Einhaltung<br />
sämtlicher Verpflichtungen des Irak und zur Wiederaufnahme<br />
der Zusammenarbeit mit der Sonderkommission<br />
für Abrüstung der Vereinten Nationen (UNSCOM) aufgefordert<br />
wird.<br />
18. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat tritt auf Ebene der<br />
Verteidigungsminister zu Gesprächen über künftige<br />
sicherheitspolitische Herausforderungen und die Zusammenarbeit<br />
mit <strong>NATO</strong>-Partnern im Rahmen des EAPR und<br />
der PfP auf verteidigungspolitischer Ebene zusammen.<br />
Die Minister tauschen auch ihre Standpunkte zur Lage in<br />
Bosnien und Herzegowina aus und unterstreichen die Notwendigkeit<br />
einer frühzeitig ausgehandelten Beilegung der<br />
Kosovo-Krise. Die <strong>NATO</strong>-Minister begrüßen die Bereitschaft<br />
der Partnerstaaten, zur luftgestützten Verifikationsmission<br />
im Kosovo unter <strong>NATO</strong>-Führung beizutragen.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission trifft auf Ebene der Verteidigungsminister<br />
zusammen, um die Umsetzung der Maßnahmen<br />
zur verteidigungspolitischen und militärischen<br />
Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine zu<br />
überprüfen.<br />
565
1999<br />
1. Januar Das <strong>NATO</strong>-Wissenschaftsprogramm wird überarbeitet und<br />
so neu strukturiert, dass Unterstützung für die Zusammenarbeit<br />
zwischen Wissenschaftlern aus <strong>NATO</strong>- und<br />
Partnerstaaten bereitgestellt werden kann.<br />
Eine einheitliche europäische Währung, der Euro, wird<br />
von 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt.<br />
7. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär besucht die ehemalige jugoslawische<br />
Republik Mazedonien* zu Gesprächen mit<br />
Außenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsminister<br />
Nikola Kljusev. Ferner besucht der Generalsekretär<br />
die Kosovo-Verifikationskoordinierungszelle in Kumanovo<br />
und die <strong>NATO</strong>-Notfalltruppe („Extraction Force”).<br />
9. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung zum Vorgehen<br />
der französischen SFOR-Truppen ab, in dessen<br />
Rahmen es zur Erschießung des unter Anklage von<br />
Kriegsverbrechen stehenden Dragan Gagović kam, als<br />
dieser versuchte, sich der Festnahme zu entziehen.<br />
17. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär verurteilt im Namen des Nordatlantikrats<br />
das Massaker an Kosovo-Albanern durch<br />
serbische Kräfte in Račak und ruft die jugoslawischen<br />
Behörden zur umfassenden Zusammenarbeit mit dem<br />
ICTY gemäß der einschlägigen VN-Resolutionen und zur<br />
Überstellung der Verantwortlichen an die Justiz auf.<br />
18. Januar Die <strong>NATO</strong>-Generäle Wesley Clark, Oberster Alliierter<br />
Befehlshaber Europa, und Klaus Naumann, Vorsitzender<br />
des Militärausschusses, begeben sich nach Belgrad, um<br />
dem jugoslawischen Präsident Slobodan Milošević den<br />
Ernst der Lage im Kosovo deutlich zu machen.<br />
20. Januar Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat prüft die<br />
sich weiter verschlechternde Situation im Kosovo und<br />
bekräftigt seine volle Unterstützung für die OSZE-Verifikationsmission.<br />
Die <strong>NATO</strong> und Russland rufen alle Seiten<br />
auf, die Kampfhandlungen einzustellen und den Weg für<br />
Verhandlungen zu öffnen.<br />
28. Januar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der er die Vorschläge der Kontaktgruppe hinsichtlich der<br />
Vermittlung des Abschlusses einer politischen Interimsregelung<br />
im Kosovo innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens<br />
unterstützt. Die <strong>NATO</strong> beschließt eine Erhöhung<br />
ihrer militärischen Bereitschaft, um zu gewährleisten, dass<br />
566
den Forderungen der internationalen Gemeinschaft Rechnung<br />
getragen wird.<br />
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,<br />
stattet der <strong>NATO</strong> einen Besuch ab und hält eine Rede vor<br />
dem Nordatlantikrat. Schwerpunkt der Gespräche ist die<br />
Lage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.<br />
Die aus sechs Staaten bestehende Kontaktgruppe für das<br />
ehemalige Jugoslawien appelliert an die Regierung der<br />
Bundesrepublik Jugoslawien sowie die Vertreter der<br />
Kosovo-Albaner, die Verhandlungen im französischen<br />
Rambouillet aufzunehmen.<br />
30. Januar Der Nordatlantikrat genehmigt Luftangriffe auf dem Gebiet<br />
der Bundesrepublik Jugoslawien und delegiert die Befugnis<br />
zur Umsetzung dieser Entscheidung im Falle einer<br />
Nichteinhaltung der Forderungen der internationalen<br />
Gemeinschaft an den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär. Der Rat<br />
kündigt die Ergreifung entsprechender Maßnahmen auch<br />
im Falle einer Nichteinhaltung seitens der Kosovo-Albaner<br />
an.<br />
Der britische Außenminister Robin Cook fliegt nach Belgrad<br />
und fordert Präsident Milošević auf, das Töten zu<br />
beenden; andernfalls sei mit <strong>NATO</strong>-Luftangriffen gegen<br />
die für die Unterdrückung im Kosovo verantwortlichen serbischen<br />
Stellungen zu rechnen.<br />
3. Februar Gemeinsames Seminar zur Krisenbewältigung der <strong>NATO</strong><br />
und der WEU zum Aufbau der Europäischen Sicherheitsund<br />
Verteidigungsidentität (ESVI) im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
7. Februar Im französischen Rambouillet werden Kosovo-Friedensverhandlungen<br />
zwischen Vertretern der Serben und<br />
Kosovo-Albaner aufgenommen.<br />
9. Februar Das ungarische Parlament stimmt mit überwältigender<br />
Mehrheit für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft.<br />
10.-12. Februar Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> besucht die Ukraine<br />
zu Gesprächen mit hochrangigen Vertretern über die<br />
Umsetzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Charta.<br />
12. Februar Angesichts des ablaufenden Ultimatums für den<br />
Abschluss der Kosovo-Verhandlungen in Rambouillet<br />
bekräftigt der Nordatlantikrat seine früheren Forderungen<br />
und betont, dass die <strong>NATO</strong>-Streitkräfte bereit seien, sämtliche<br />
zur Abwendung einer humanitären Katastrophe und<br />
Herbeiführung einer politischen Lösung notwendigen<br />
Maßnahmen zu ergreifen.<br />
567
17. Februar Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />
die Lage in Bosnien und Herzegowina sowie im Kosovo.<br />
Er hebt die Bedeutung der Friedensverhandlungen in<br />
Rambouillet hervor und fordert die Parteien dringend auf,<br />
verantwortlich und intensiv an der Herbeiführung einer<br />
politischen Interimsvereinbarung zu arbeiten.<br />
Beide Kammern des polnischen Parlaments stimmen mit<br />
überwältigender Mehrheit für eine <strong>NATO</strong>-Mitgliedschaft.<br />
18.-19. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und der Oberste Alliierte<br />
Befehlshaber Europa, General Wesley Clark, besuchen<br />
die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien* sowie<br />
Bosnien und Herzegowina.<br />
23. Februar Generalsekretär Javier Solana appelliert an die Parteien<br />
der Kosovo-Friedensverhandlungen, den Friedensplan<br />
der Kontaktgruppe in seiner Gesamtheit anzunehmen.<br />
24.-26. Februar Die <strong>NATO</strong>-Botschafter und Vertreter der Länder des Mittelmeerdialogs<br />
treffen erstmals anlässlich einer Konferenz<br />
in Valencia zusammen, um die künftige Richtung des<br />
<strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs zu erörtern.<br />
1. März Der Nordatlantikrat billigt Aktivierungsanfragen für die<br />
Hauptquartiere der neuen militärischen <strong>NATO</strong>-Kommandostruktur.<br />
3. März Die Kosovo-Sonderbotschafter der USA und der EU, Botschafter<br />
Christopher Hill und Wolfgang Petritsch, unterrichten<br />
den Nordatlantikrat.<br />
5. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär begrüßt die Ankündigung des<br />
Unabhängigen Vermittlers Robert Owen hinsichtlich des<br />
künftigen neutralen Status von Brčko und ruft alle Parteien<br />
auf, die Entscheidung zu respektieren, der allen Bürgern<br />
von Bosnien und Herzegowina Bewegungsfreiheit im<br />
Distrikt Brčko garantiert.<br />
Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär sagt seine Unterstützung für<br />
die Entscheidung des Hohen Repräsentanten Carlos<br />
Westendorp zu, Nikola Poplašen gemäß den ihm durch<br />
das Allgemeine Rahmenabkommen über den Frieden in<br />
Bosnien und Herzegowina verliehenen Befugnissen aus<br />
dem Amt des Präsidenten der Republik Srpska zu entfernen.<br />
12. März Die Außenminister der Tschechischen Republik, Ungarns<br />
und Polens hinterlegen in Übereinstimmung mit Artikel 14<br />
des Nordatlantikvertrags ihre Beitrittsurkunden zum Washingtoner<br />
Vertrag bei der Truman Library in Indepen-<br />
568
dence (Missouri). Damit werden die Tschechische Republik,<br />
Ungarn und Polen offiziell <strong>NATO</strong>-Mitglieder.<br />
15. März In Paris werden die Verhandlungen über ein Interimsabkommen<br />
für Frieden im Kosovo wieder aufgenommen.<br />
16. März Mit feierlicher Hissung der Flaggen am <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
und einer Sondersitzung des Nordatlantikrats wird der<br />
<strong>NATO</strong>-Beitritt der Tschechischen Republik, Ungarns und<br />
Polens begangen.<br />
17. März Beim Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Russland-Rats setzen die Botschafter die Konsultationen<br />
zur Kosovo-Krise fort und unterstreichen die Bedeutung<br />
der Verhandlungen in Paris.<br />
19. März Die Pariser Verhandlungen über ein Interimsabkommen<br />
für Frieden im Kosovo werden ausgesetzt, als die Bundesrepublik<br />
Jugoslawien ihre Entscheidung bekannt gibt,<br />
das Abkommen nicht zu unterzeichnen.<br />
22. März Nach Aussetzung der Verhandlungen in Paris am 19. März<br />
und als Reaktion auf die Unnachgiebigkeit Belgrads<br />
ermächtigt der Nordatlantikrat den <strong>NATO</strong>-Generalsekretär,<br />
nach weiteren Konsultationen breiter angelegte Lufteinsätze<br />
zur Beendigung der Unterdrückung im Kosovo zu<br />
beschließen.<br />
Bei einem Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erörtern<br />
die Botschafter die sich verschlechternde Sicherheitslage<br />
im Kosovo und fordern die Bundesrepublik Jugoslawien<br />
dringend auf, das von der Delegation der Kosovo-Albaner<br />
unterzeichnete Interimsabkommen zu akzeptieren. Die<br />
Bündnispartner äußern ihre Anerkennung für das Angebot<br />
der Ukraine, einen Beitrag zur luftgestützten Kosovo-Verifikationsmission<br />
und zu einer möglichen IFOR-Truppe<br />
unter <strong>NATO</strong>-Führung zu leisten.<br />
23. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana weist General Wesley<br />
Clark (SACEUR) an, Lufteinsätze in der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien einzuleiten, die darauf abzielen, der<br />
Gewalt Einhalt zu gebieten und die humanitäre Krise im<br />
Kosovo zu beenden, ein Ausbreiten von Instabilität in der<br />
Region zu verhindern und eine politische Beilegung der<br />
Krise zu gewährleisten.<br />
24. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass die<br />
<strong>NATO</strong> beabsichtigt, nach dem Scheitern der politischen<br />
Verhandlungen zur Beendigung der Kosovo-Krise militärische<br />
Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien<br />
zu ergreifen. Er betont, dass die Maßnahmen der <strong>NATO</strong><br />
569
darauf abzielen, weiteres menschliches Leid und Gewalt<br />
zu verhindern sowie die Ausbreitung der Instabilität in der<br />
Region zu vermeiden, und dass sie gegen die repressive<br />
Politik der serbischen Führung gerichtet seien. <strong>NATO</strong>-Luftangriffe<br />
gegen militärische Einrichtungen werden aufgenommen.<br />
27. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär beauftragt den SACEUR mit<br />
der Aufnahme breiter angelegter Lufteinsätze in der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien und zur Verstärkung der Maßnahmen<br />
gegen die jugoslawischen Streitkräfte.<br />
3. April Der Nordatlantikrat ermächtigt den Befehlshaber des<br />
ACE-Schnelleingreifkorps (ARRC), General Sir Michael<br />
Jackson, die humanitären Bemühungen des Bündnisses<br />
in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />
unter Einsatz aller <strong>NATO</strong>-Kräfte in dieser Region zu koordinieren.<br />
4. April Der Nordatlantikrat tagt zur Koordinierung der Bemühungen<br />
um die Bewältigung der durch die Aktionen der serbischen<br />
Streitkräfte im Kosovo hervorgerufenen schweren<br />
humanitären Krise im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier mit den EU-<br />
Mitgliedstaaten, dem Amtierenden OSZE-Vorsitzenden,<br />
der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN, dem Europarat<br />
und der Westeuropäischen Union.<br />
5.-7. April Der Stellvertretende <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Botschafter<br />
Sergio Balanzino besucht Rumänien, Bulgarien, die ehemalige<br />
jugoslawische Republik Mazedonien* und Albanien<br />
zu Gesprächen mit den jeweiligen Regierungen. Er<br />
besucht auch die <strong>NATO</strong>-Truppen in der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien* und macht sich ein<br />
direktes Bild von der Lage der Flüchtlinge in dieser<br />
Region.<br />
6. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt eine Erklärung<br />
heraus, in der er den von der Bundesrepublik Jugoslawien<br />
vorgeschlagenen Waffenstillstand als unzureichend<br />
zurückweist und betont, dass die Forderungen der internationalen<br />
Staatengemeinschaft erfüllt werden müssen,<br />
bevor ein Waffenstillstand in Erwägung gezogen werden<br />
kann.<br />
9. April Außenminister Aleksander Dimitrov und Verteidigungsminister<br />
Nikola Kljusev aus der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien* treffen sich im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier<br />
mit dem Nordatlantikrat. Die Bündnispartner bekräftigen<br />
ihre Würdigung der entscheidenden Rolle, die das Land<br />
570
ei der Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie deren<br />
schwerwiegenden Folgen für das Land selbst spielt.<br />
12. April Außerordentliches Treffen des Nordatlantikrats auf Ministerebene.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Außenminister geben eine offizielle<br />
Erklärung zur Lage in und um Kosovo heraus, bekräftigen<br />
die Solidarität des Bündnisses hinsichtlich seiner Maßnahmen<br />
zur Beendigung des Konflikts im Namen der internationalen<br />
Gemeinschaft und nennen fünf Bedingungen,<br />
die durch die jugoslawische Führung zu erfüllen sind<br />
(Beendigung der Militäraktionen und der Unterdrückung,<br />
Abzug aller serbischen Streitkräfte, Zustimmung zu einer<br />
internationalen Militärpräsenz, Rückkehr der Flüchtlinge,<br />
Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen über eine<br />
politische Lösung auf Grundlage der Abkommen von<br />
Rambouillet).<br />
14. April Besuch der Hohen Flüchtlingskommissarin der VN,<br />
Sadako Ogata, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
21. April Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besucht<br />
das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
23. April Eröffnung des <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüros in Kiew.<br />
23.-25. April Washingtoner Gipfeltreffen des Nordatlantikrats. Die<br />
<strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs begehen den 50.<br />
Jahrestag der Nordatlantischen Allianz und bekräftigen<br />
ihre Entschlossenheit, die Politik der Unterdrückung im<br />
Kosovo durch das jugoslawische Regime zu beenden und<br />
die Luftschläge fortzusetzen, bis die fünf Bedingungen der<br />
internationalen Gemeinschaft erfüllt werden.<br />
Es werden Arbeiten zu einer Reihe von Initiativen aufgenommen<br />
oder abgeschlossen, mit denen die <strong>NATO</strong> auf die<br />
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts vorbereitet werden<br />
soll. Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs veröffentlichen<br />
die Erklärung von Washington und billigen ein<br />
aktualisiertes Strategisches Konzept sowie Initiativen, die<br />
die Verteidigungsfähigkeit verbessern, die mit Massenvernichtungswaffen<br />
verbundenen Risiken behandeln, den<br />
Prozess des Aufbaus der Europäischen Sicherheits- und<br />
Verteidigungsidentität innerhalb des Bündnisses vorantreiben,<br />
die operationelle Dimension der PfP sowie die Konsultation<br />
und Zusammenarbeit im Rahmen des EAPR<br />
stärken, den Mittelmeerdialog der <strong>NATO</strong> fortführen und<br />
beitrittswillige Länder durch einen Aktionsplan zur Mitgliedschaft<br />
unterstützen sollen.<br />
571
Es findet ein Treffen mit Vertretern der Nachbarländer der<br />
Bundesrepublik Jugoslawien statt, auf dem die Auswirkungen<br />
der anhaltenden Krise in und um Kosovo erörtert werden.<br />
Die <strong>NATO</strong>-Staats- und Regierungschefs schlagen<br />
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der<br />
Region und zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit<br />
in Südosteuropa vor.<br />
Die Staats- und Regierungschefs der 19 <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten<br />
und der Ukraine treffen erstmals auf Gipfelebene<br />
zusammen, um die Umsetzung der Charta über eine ausgeprägte<br />
Zusammenarbeit, die Lage im Kosovo, die Herausforderungen<br />
für die Sicherheit im euro-atlantischen<br />
Raum, die Anpassung der Allianz und den Beitrag der<br />
Ukraine zur Stabilität in Europa zu besprechen.<br />
Treffen des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf Gipfelebene<br />
in Washington. Die Staats- und Regierungschefs<br />
der EAPR-Mitgliedstaaten billigen einen Bericht des Politisch-Militärischen<br />
Lenkungsausschusses zur Partnerschaft<br />
für den Frieden („Auf dem Weg zu einer Allianz für<br />
das 21. Jahrhundert - Die vertiefte und operationellere<br />
Partnerschaft”).<br />
28. April Der Nordatlantikrat verlängert die Mission der aus <strong>NATO</strong>und<br />
Partnerstaaten bestehenden Expertengruppe zur<br />
Ausbildung des albanischen Militärs für die Räumung<br />
nicht ausgelöster Munition bis Ende 1999.<br />
3. Mai Der russische Balkanbeauftragte Viktor Tschernomyrdin<br />
trifft nach Besuchen in Rom, Bonn und Belgrad zu<br />
Gesprächen mit Präsident Clinton und VN-Generalsekretär<br />
Kofi Annan über Initiativen zur Herbeiführung einer<br />
diplomatischen Lösung der Kosovo-Krise in Washington<br />
ein.<br />
4. Mai Präsident Clinton besucht das <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu<br />
Gesprächen über die Kosovo-Krise.<br />
10. Mai Die europäischen Außen- und Verteidigungsminister vereinbaren<br />
die Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidigungskapazität<br />
zur Bewältigung von Krisen wie des Balkan-Konflikts.<br />
14. Mai Die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte,<br />
Mary Robinson, verurteilt die ethnischen<br />
Säuberungen im Kosovo.<br />
18. Mai Besuch Dr. Ibrahim Rugovas, des Führers der Demokratischen<br />
Liga des Kosovo, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
572
20. Mai Besuch des italienischen Ministerpräsidenten Massimo<br />
d’Alema bei der <strong>NATO</strong>. Er gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der er eine dreitägige Einstellung der Bombenangriffe in<br />
Jugoslawien vorbehaltlich einer Vereinbarung zwischen<br />
den <strong>NATO</strong>-Mitgliedstaaten und Russland über einen<br />
Resolutionsentwurf des VN-Sicherheitsrats vorschlägt.<br />
25. Mai Besuch der <strong>NATO</strong> durch den spanischen Ministerpräsidenten<br />
José María Aznar.<br />
Besuch des albanischen Ministerpräsidenten Pandeli<br />
Majko bei der <strong>NATO</strong>.<br />
1. Juni Die Gewinner des <strong>NATO</strong>-EAPR-Programms für Forschungsstipendien<br />
1999-2001 werden bekannt gegeben.<br />
Besuch des slowenischen Ministerpräsidenten Janez<br />
Drnovšek bei der <strong>NATO</strong>.<br />
4. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana übernimmt das<br />
neue Amt des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame<br />
Europäische Außen- und Sicherheitspolitik.<br />
10. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana gibt nach 78 Tagen<br />
und Nächten mit Luftangriffen eine Erklärung zur Aussetzung<br />
der Luftschläge heraus, nachdem Präsident<br />
Milošević einwilligt, seine Truppen aus dem Kosovo abzuziehen.<br />
Der VN-Sicherheitsrat genehmigt die Stationierung<br />
einer internationalen Schutztruppe (KFOR) auf<br />
<strong>NATO</strong>-Basis im Kosovo im Rahmen der von Generalleutnant<br />
Sir Michael Jackson, dem Befehlshaber der KFOR,<br />
und Vertretern Jugoslawiens unterzeichneten Militärisch-<br />
Technischen Vereinbarung.<br />
11. Juni Russische Truppen marschieren im Vorfeld der KFOR-<br />
Truppen in Priština ein.<br />
18. Juni Anlässlich einer außerordentlichen Sitzung der Außenund<br />
Verteidigungsminister der Nordatlantikrats bei der<br />
<strong>NATO</strong> wird eine weitere Erklärung zur „Lage in und um<br />
Kosovo” abgegeben.<br />
20. Juni Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt bekannt, dass alle jugoslawischen<br />
Militär- und Polizeikräfte den Kosovo entsprechend<br />
der Militärisch-Technischen Vereinbarung verlassen<br />
haben.<br />
23. Juni Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht den<br />
Kosovo. Der armenische Präsident Robert Kotscharjan<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
29. Juni Das erste PfP-Ausbildungszentrum wird in Ankara eröffnet.<br />
573
12. Juli Der ehemalige stellvertretende bosnisch-serbische Ministerpräsident<br />
Radislav Brdjanin tritt vor das VN-Kriegsverbrechertribunal.<br />
13. Juli Bernard Kouchner, VN-Sonderbeauftragter für den<br />
Kosovo, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
Der slowakische Präsident Rudolf Schuster besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
23. Juli Erklärung des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-<br />
Rats zur Sicherheitslage im Kosovo und Bekräftigung seiner<br />
Verpflichtung zur vollständigen Umsetzung der<br />
Bestimmungen und Ziele von Resolution 1244 des Sicherheitsrats<br />
der Vereinten Nationen.<br />
30. Juli Anlässlich des Ministerrats der Europäischen Union in<br />
Köln wird ein Stabilitätspakt für Südosteuropa vereinbart.<br />
2. August 1999 Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Javier Solana zur<br />
SFOR-Aktion gegen den unter Anklage von Kriegsverbrechen<br />
stehenden Radomir Kovać.<br />
4. August <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana kündigt an, dass der<br />
britische Verteidigungsminister Lord George Robertson<br />
seine Nachfolge antreten wird.<br />
19. August USA und Russland bestätigen, dass ein Vertrag von 1972<br />
über das Verbot von Raketenabwehrsystemen den Grundstein<br />
für die strategische Stabilität zwischen den beiden<br />
Nationen bildet.<br />
6. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana besucht den<br />
Kosovo.<br />
8. September Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisationen<br />
und Bosnien und Herzegowina zuständige Hohe<br />
Repräsentant Wolfgang Petritsch besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
9. September Die <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission begrüßt die von der<br />
KFOR erzielten Ergebnisse und billigt die künftige Beteiligung<br />
der Ukraine an der internationalen Sicherheitspräsenz<br />
im Kosovo.<br />
9.-11. September Eröffnung des neuen Standorts der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsakademie<br />
in Rom in Gegenwart der Ständigen Vertreter im<br />
Nordatlantikrat.<br />
10. September Ernennung des deutschen Heeresgenerals Dr. Klaus<br />
Reinhardt zum Nachfolger von Generalleutnant Sir Michael<br />
Jackson als Befehlshaber der KFOR.<br />
10.-11. September Die Staats- und Regierungschefs aus über 20 Schwarzmeer-<br />
und Ostseestaaten kommen in Jalta zur Erörterung<br />
von Fragen der europäischen Integration zusammen.<br />
574
13. September Truppen aus Deutschland, Polen, Dänemark, Rumänien<br />
und Litauen nehmen an militärischen Übungen in Zentrallitauen<br />
teil.<br />
15. September Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />
die Lage in und um Kosovo sowie die Zusammenarbeit<br />
von <strong>NATO</strong> und Russland bei der internationalen Sicherheitspräsenz<br />
im Kosovo.<br />
21. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Javier Solana begrüßt die<br />
Erklärung der KFOR, in der diese darüber berichtet, dass<br />
die Kosovo-Befreiungsarmee (UÇK) ihrer Verpflichtung<br />
zur Entmilitarisierung nachgekommen ist.<br />
21.-22. September Informelles Treffen der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister in<br />
Toronto.<br />
23. September Die Europäische Union begrüßt den Abschluss der Entwaffnung<br />
der Kosovo-Befreiungsarmee und die Bildung<br />
eines multiethnischen Kosovo-Schutzkorps.<br />
24. September Der Tschetschenien-Konflikt eskaliert mit Aufnahme von<br />
Bombenangriffen durch russische Kampfflugzeuge in der<br />
Gegend um die Hauptstadt der aufständischen Provinz,<br />
Grosny.<br />
6. Oktober Besuch von Bundespräsident Johannes Rau bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
11. Oktober Die <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />
über die zivile Ausbildung von freigesetzten ukrainischen<br />
Offizieren.<br />
13. Oktober Die <strong>NATO</strong> gibt eine Erklärung zu Forschungs-, Entwicklungs-<br />
und Akquisitionsprogrammen im Bereich nicht tödlicher<br />
Waffen heraus.<br />
14. Oktober Lord Robertson tritt im Amt des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs<br />
die Nachfolge von Javier Solana an, dessen Amtszeit am<br />
6. Oktober geendet hatte.<br />
15. Oktober Der Präsident von Montenegro, Milo Djukanović, trifft sich<br />
mit <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson zu<br />
Gesprächen über die Lage in Montenegro und der Balkanregion.<br />
Der Generalsekretär betont die Notwendigkeit<br />
eines Einsatzes für Stabilität und Demokratisierung seitens<br />
aller Staats- und Regierungschefs der Balkanregion.<br />
Fünfte <strong>NATO</strong>-Japan-Sicherheitskonferenz im <strong>NATO</strong>-<br />
Hauptquartier.<br />
19. Oktober Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär und die Ständigen Vertreter im<br />
Nordatlantikrat besuchen Bosnien und Herzegowina,<br />
Kosovo sowie die ehemalige jugoslawische Republik<br />
Mazedonien*.<br />
575
Besuch des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
21. Oktober <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson kündigt Reduzierungen<br />
der SFOR an.<br />
26. Oktober Die lettische Präsidentin Vaira Vike-Freiberga besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
27. Oktober Anlässlich einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rats auf Botschafterebene erörtern die<br />
<strong>NATO</strong> und Russland die Lage in und um Kosovo sowie<br />
ihre Zusammenarbeit im Rahmen der internationalen<br />
Sicherheitspräsenz im Kosovo.<br />
3. November Die <strong>NATO</strong> kündigt die Ernennung des US-Luftwaffengenerals<br />
Joseph W. Ralston als Nachfolger von General Wesley<br />
K. Clark als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />
(SACEUR) an.<br />
4. November Der Europarat ruft eine Dringlichkeitsdebatte zur Erörterung<br />
der russischen Offensive in Tschetschenien ein.<br />
17. November Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat auf Botschafterebene<br />
betont die Verpflichtung zur vollen Umsetzung<br />
von Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrats und<br />
bekräftigt die Entschlossenheit von <strong>NATO</strong> und Russland<br />
zur engen Zusammenarbeit bei der Gewährleistung des<br />
Schutzes der Minderheiten im Kosovo und der Schaffung<br />
einer multiethnischen, demokratischen Gesellschaft.<br />
18.-19. November OSZE-Gipfel in Istanbul. 54 Staaten unterzeichnen eine<br />
neue Europäische Sicherheitscharta sowie einen aktualisierten<br />
KSE-Vertrag über den Abbau konventioneller Truppen<br />
in Europa.<br />
29. November Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf Botschafterebene.<br />
Der für die Koordinierung der Arbeiten ziviler Organisationen<br />
und Dienststellen in Bosnien und Herzegowina<br />
zustängige Hohe Repräsentant Wolfgang Petritsch<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
1. Dezember Der irische Außenminister David Andrews besucht die<br />
<strong>NATO</strong> und unterzeichnet das PfP-Rahmendokument.<br />
Irland wird 25. Mitglied des PfP-Programms.<br />
3. Dezember Sitzung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission auf Ebene der<br />
Verteidigungsminister.<br />
Sitzung des Euro-Atlantischen Partnerschaftsrats auf<br />
Ebene der Verteidigungsminister.<br />
576
6. Dezember Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />
zum OSZE-Bericht über den Kosovo. Darin bestätigt er,<br />
dass eine geplante, systematische Verfolgung der albanischen<br />
Bevölkerung durch die serbischen Sicherheitskräfte<br />
stattgefunden hat.<br />
8. Dezember Die Vereinten Nationen, die OSZE und der Europarat<br />
geben eine gemeinsame Erklärung heraus, in der Russland<br />
zur Einhaltung der Menschenrechte in Tschetschenien<br />
aufgefordert wird.<br />
10. Dezember Türkei wird offizieller EU-Beitrittskandidat.<br />
13. Dezember Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson, in<br />
der er die Ergebnisse des Europäischen Rats von Helsinki<br />
zur Stärkung der europäischen Rolle im Bereich der<br />
Sicherheit und Verteidigung würdigt.<br />
15.-16. Dezember Die <strong>NATO</strong>-Außenminister erörtern auf einem Treffen in<br />
Brüssel die Ergebnisse des Europäischen Rats in Helsinki,<br />
die <strong>NATO</strong>-geführten Militäreinsätze in Bosnien und<br />
Herzegowina sowie im Kosovo, die Beziehungen zu Russland<br />
sowie die Lage in Tschetschenien.<br />
16. Dezember Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) verabschiedet<br />
seinen Maßnahmenkatalog für 2000-2002.<br />
31. Dezember Boris Jelzin gibt seinen Rücktritt vom Amt des russischen<br />
Präsidenten bekannt und übergibt die Präsidentschaft bis<br />
zu den Wahlen im Jahr 2000 an Ministerpräsident Wladimir<br />
Putin.<br />
2000<br />
19. Januar Die Anklägerin des Internationalen Kriegsverbrechertribunals<br />
für das ehemalige Jugoslawien, Carla Del Ponte,<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat bekräftigt<br />
die Entschlossenheit der <strong>NATO</strong> und Russlands zur engen<br />
Zusammenarbeit beim Schutz der Minderheiten im<br />
Kosovo.<br />
25. Januar Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />
zur Festnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnien<br />
und Herzegowina angeklagten Mitar Vasiljević.<br />
14. Februar Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson zu<br />
Angriffen auf KFOR-Truppen in Kosovska Mitrovica.<br />
15. Februar Besuch des kroatischen Ministerpräsidenten Ivica Račan<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
16. Februar Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung der <strong>NATO</strong><br />
und Russlands anlässlich des Moskaubesuchs von Gene-<br />
577
alsekretär Lord Robertson hinsichtlich der Bekräftigung<br />
ihrer Absicht zur Intensivierung des Dialogs und der<br />
Zusammenarbeit.<br />
1. März Veröffentlich einer Erklärung im Anschluss an das erste<br />
Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Kiew.<br />
5. März Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson zur<br />
Festnahme des wegen Kriegsverbrechen in Bosnien und<br />
Herzegowina angeklagten Dragoljub Prcač.<br />
8. März Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson im<br />
Anschluss an das Treffen des Nordatlantikrats, in der weitere<br />
Gewaltakte in Mitrovica verurteilt werden.<br />
14. März Algerien wird Teilnehmerstaat des <strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs.<br />
15. März Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat bekräftigt<br />
die Entschlossenheit beider Seiten zur Intensivierung des<br />
Dialogs und der Zusammenarbeit miteinander.<br />
21. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson veröffentlicht seinen<br />
persönlichen Bericht an den Nordatlantikrat zum Jahrestag<br />
der militärischen Intervention des Bündnisses in<br />
den Kosovo-Konflikt („Kosovo One Year On: Achievement<br />
and Challenge”).<br />
22. März Der Ministerpräsident von Estland, Maart Laar, besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
26. März Wahl Wladimir Putins zum Präsidenten der Russischen<br />
Föderation.<br />
28. März Vertreter aus den sechs Ländern der Kontaktgruppe für<br />
das ehemalige Jugoslawien treffen sich zur Untersuchung<br />
von Wegen, den Friedensprozess im Kosovo voranzutreiben.<br />
28. März Lord Robertson beglückwünscht Wladimir Putin zu seiner<br />
Wahl zum russischen Präsidenten und unterstreicht die<br />
Bereitschaft der <strong>NATO</strong>, die Zusammenarbeit mit Russland<br />
zu verstärken.<br />
31. März Internationale Spender stellen 2,4 Millionen Euro für den<br />
Balkan-Stabilitätspakt bereit.<br />
3. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />
Erklärung zur Festnahme von Momčilo Krajišnik, dem<br />
Berater des früheren Serbenführers Radovan Karadžić,<br />
heraus.<br />
12. April Generalsekretär Lord Robertson verleiht dem Obersten<br />
Alliierten Befehlshaber Europa, General Wesley Clark,<br />
<strong>NATO</strong>-Orden für seine Verdienste im ehemaligen Jugoslawien<br />
und im Kosovo.<br />
578
13. April <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson besucht das Internationale<br />
Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige<br />
Jugoslawien in Den Haag.<br />
14. April Das Unterhaus des russischen Parlaments, die Duma,<br />
ratifiziert den russisch-amerikanischen START-II-Vertrag<br />
über die Reduzierung strategischer Waffen.<br />
19. April Das Oberhaus des russischen Parlaments, der Föderationsrat,<br />
ratifiziert den START-II-Vertrag.<br />
2. Mai US-General Joseph Ralston folgt General Wesley Clark im<br />
Amt als Oberster Alliierter Befehlshaber Europa<br />
(SACEUR).<br />
4. Mai Botschafter Wolfgang Petritsch, der für die Koordinierung<br />
ziviler Organisationen und Dienststellen in Bosnien und<br />
Herzegowina zuständige Hohe Repräsentant, besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
5. Mai Der italienische Präsident Carlo Azeglio Ciampi besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
9. Mai Der kroatische Ministerpräsident Ivica Račan besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
22. Mai Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten Wiktor<br />
Juschtschenko bei der <strong>NATO</strong>.<br />
24. Mai Ministertagung des Nordatlantikrats in Florenz. Die <strong>NATO</strong>-<br />
Außenminister erörtern die Fortschritte bei SFOR und<br />
KFOR sowie weitere Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien,<br />
die Umsetzung der Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
(DCI), den künftigen Dialog mit der Europäischen<br />
Union und weitere Aspekte der Bündnispolitik.<br />
Anlässlich des Ministertreffens des Ständigen Gemeinsamen<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rats (NRR) in Florenz werden die<br />
erzielten Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland sowie die Lage im ehemaligen<br />
Jugoslawien überprüft; ferner wird ein NRR-Arbeitsprogramm<br />
für den Rest des Jahres 2000 gebilligt.<br />
25. Mai Der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) erörtert<br />
auf einer Sitzung auf Außenministerebene in Florenz eine<br />
Reihe von Sicherheitsfragen, unter anderem die Südosteuropa-Initiative<br />
sowie die Entwicklungen im Kosovo und<br />
in Bosnien und Herzegowina.<br />
Kroatien wird 46. Mitgliedstaat des EAPR und tritt der<br />
Partnerschaft für den Frieden (PfP) bei.<br />
Die auf Ministerebene in Florenz zusammengetretene<br />
<strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission erörtert die im Rahmen der<br />
Partnerschaft zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine erziel-<br />
579
ten Fortschritte, die Lage im Kosovo und weitere regionale<br />
Angelegenheiten.<br />
Dr. Alexander Juschtschenko von der Polytechnischen<br />
Universität Charkow (Ukraine) erhält das Manfred-Wörner-Stipendium<br />
für das Jahr 2000.<br />
7. Juni Die <strong>NATO</strong> verurteilt die jüngsten Angriffe auf Grenz<strong>truppen</strong><br />
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*.<br />
8. Juni Die <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister geben anlässlich des<br />
Treffens des Nordatlantikrats auf Ministerebene in Brüssel<br />
Erklärungen zur <strong>NATO</strong>-Initiative zur Verteidigungsfähigkeit<br />
sowie zur Lage auf dem Balkan heraus.<br />
Bei einem Treffen des Verteidigungsplanungsausschusses<br />
und der Nuklearen Planungsgruppe billigen die <strong>NATO</strong>-<br />
Verteidigungsminister neue <strong>NATO</strong>-Streitkräfteziele für den<br />
Zeitraum bis 2006.<br />
Die auf Verteidigungsministerebene tagende <strong>NATO</strong>-<br />
Ukraine-Kommission erörtert die Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong> und Ukraine im Rahmen der KFOR, die<br />
Beteiligung der Ukraine an der PfP, die Pläne der Ukraine<br />
zur Umstrukturierung ihrer Streitkräfte sowie weitere<br />
Aspekte der Partnerschaft.<br />
9. Juni Der auf Ebene der Verteidigungsminister tagende Euro-<br />
Atlantische Partnerschaftsrat (EAPR) begrüßt die Erarbeitung<br />
der ersten umfassenden Reihe von Partnerschaftszielen<br />
und erhält einen zusammenfassenden Bericht über<br />
die PfP-Planung und Überprüfung (PARP).<br />
Der auf Ministerebene tagende Ständige Gemeinsame<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) begrüßt Schritte zur Verstärkung<br />
der Konsultation und Zusammenarbeit, erörtert die<br />
Lage im ehemaligen Jugoslawien und untersucht verteidigungsspezifische<br />
militärische Prioritäten für den Dialog<br />
zwischen <strong>NATO</strong> und Russland.<br />
13. Juni Die <strong>NATO</strong> gibt die Vergabe von 54 <strong>NATO</strong>-EAPR-Forschungsstipendien<br />
an Bürger aus EAPR-Mitgliedstaaten<br />
bekannt.<br />
19.-20. Juni Anlässlich des Treffens des Rats der Europäischen Union<br />
im portugiesischen Feira werden Vorschläge für die Einrichtung<br />
von vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen für die Zusammenarbeit<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und der EU gebilligt.<br />
25. Juni <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />
Erklärung zur Festnahme von Duško Sikirica durch die<br />
SFOR bekannt, der unter Anklage des Internationalen<br />
580
Kriegsverbrechertribunals für das ehemalige Jugoslawien<br />
steht.<br />
27. Juni Der kasachische Präsident Nursultan Nasarbajew besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
28. Juni Ernennung des US-Generalleutnants Kernan zum Nachfolger<br />
von Admiral Gehman als Oberster Alliierter Befehlshaber<br />
Atlantik (SACLANT) ab September 2000.<br />
17. Juli Der kroatische Präsident Stipe Mesić besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
17.-19. Juli Sondierungsmission des Nordatlantikrats auf dem Balkan.<br />
24. Juli General Walerij Manilow, Erster Stellvertretender Generalstabschef<br />
der russischen Streitkräfte, unterrichtet den<br />
Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rat über die<br />
russische Militärdoktrin sowie über die russischen Ansichten<br />
zum Strategischen Konzept des Bündnisses.<br />
24.-29. Juli Vom norwegischen Zentrum für internationale Verteidigung<br />
in Sessvollmoen ausgerichtetes Seminar im Rahmen<br />
des <strong>NATO</strong>-Programms zur Sicherheitszusammenarbeit<br />
mit Bosnien und Herzegowina.<br />
27. Juli <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />
Erklärung heraus, in der er die Airlie-House-Deklaration<br />
führender Kosovo-Albaner und Serben als wichtigen<br />
Schritt in Richtung einer Versöhnung zwischen allen ethnischen<br />
Gruppen des Kosovo begrüßt.<br />
10. August Ernennung von Generalleutnant Thorstein Skiaker vom<br />
norwegischen Heer zum KFOR-Befehlshaber ab Frühling<br />
2001.<br />
22. August Die <strong>NATO</strong> spricht Russland ihr Beileid zum Verlust der U-<br />
Boot-Besatzung der „Kursk” aus.<br />
1. September <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt eine<br />
Erklärung zur Entscheidung der USA über die Fortsetzung<br />
der Tests und der Entwicklung eines begrenzten nationalen<br />
Raketenabwehrsystems heraus und unterstreicht die<br />
Bedeutung einer Fortsetzung der Konsultationen mit den<br />
Bündnispartnern.<br />
8. September US-General Michael L. Dodson löst US-General Ronald E.<br />
Adams als Befehlshaber der SFOR ab.<br />
13. September Der slowenische Ministerpräsident Andrej Bajuk besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
Carl Bildt, Sonderbotschafter der Vereinten Nationen für<br />
den Balkan, <strong>info</strong>rmiert den Nordatlantikrat im <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
581
18. September Der griechische Außenminister Georgios Papandreou wird<br />
Ehrenpräsident des Nordatlantikrats. Er löst damit den<br />
deutschen Außenminister Joschka Fischer ab.<br />
19. September Beim ersten Treffen des Nordatlantikrats und des Politischen<br />
und Sicherheitspolitischen Interimsausschusses<br />
der Europäischen Union erfolgt eine Bestandsaufnahme<br />
der von den Ad-hoc-Arbeitsgruppen der <strong>NATO</strong> und der EU<br />
erzielten Fortschritte, die eingerichtet wurden, um Regelungen<br />
für den Zugang der EU zu gemeinsamen <strong>NATO</strong>-<br />
Mitteln sowie ständige Konsultationsmechanismen zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und der EU zu definieren.<br />
20.-29. September In der westlichen Ukraine findet im Rahmen der Partnerschaft<br />
für den Frieden und des <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsplans<br />
die Katastrophenhilfsübung „Transkarpatien 2000”<br />
statt, bei der massive Überschwemmungen simuliert werden.<br />
350 Mitarbeiter von Katastrophenhilfseinheiten aus<br />
11 EAPR-Ländern nehmen daran teil.<br />
27. September Der Ministerpräsident der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien*, Ljubčo Georgievski, besucht die<br />
<strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit Generalsekretär Lord<br />
Robertson.<br />
4.-6. Oktober Der Politische Ausschuss der <strong>NATO</strong> besucht die Ukraine.<br />
5. Oktober Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan,<br />
besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen über die Sicherheitsprobleme<br />
auf dem Balkan und über den <strong>NATO</strong>-Beitrag<br />
zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen.<br />
6. Oktober Nach den angefochtenen Wahlen vom 24. September,<br />
Protesten in Belgrad und der Besetzung des Bundesparlaments<br />
wird der Führer der demokratischen Opposition<br />
Serbiens, Vojislav Koštunica, international als neuer Präsident<br />
Jugoslawiens anerkannt und damit der frühere Präsident<br />
Slobodan Milošević seines Amtes enthoben.<br />
10. Oktober Anlässlich eines <strong>info</strong>rmellen Treffens der <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister<br />
in Birmingham begrüßt <strong>NATO</strong>-Generalsekretär<br />
Lord Robertson den Übergang der Bundesrepublik<br />
Jugoslawien zur Demokratie und bietet dem jugoslawischen<br />
Volk die Hand der Freundschaft an.<br />
13. Oktober Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs Lord Robertson<br />
über den SROR-Einsatz zur Festnahme des wegen<br />
Kriegsverbrechen angeklagten Janko Janjić.<br />
13.-14. Oktober Seminar zu politischen/militärischen Instrumenten der<br />
Konfliktverhütung innerhalb des Euro-Atlantischen Part-<br />
582
nerschaftsrats (EAPR)/des PfP-Programms im slowenischen<br />
Ljubljana.<br />
16. Oktober General Carlo Calsigiosu (Italien) löst General Juan<br />
Ortuño (Spanien) als KFOR-Befehlshaber ab.<br />
18. Oktober Treffen der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Arbeitsgruppe für Zusammenarbeit<br />
im Wissenschafts- und Umweltbereich bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
Die Anklägerin der Internationalen Kriegsverbrechertribunals<br />
für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag, Carla<br />
Del Ponte, hält bei der <strong>NATO</strong> eine Rede vor dem Euro-<br />
Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPR).<br />
30. Oktober Erklärung von Lord Robertson zur erfolgreichen Durchführung<br />
von Kommunalwahlen im Kosovo am 28. Oktober.<br />
Die OSZE erklärt den Führer der Demokratischen Liga<br />
des Kosovo, Ibrahim Rugova, zum Gewinner der Kommunalwahlen.<br />
31. Okt.-3. Nov. Vollversammlung der Nordatlantischen Gesellschaft in<br />
Budapest.<br />
1.-10. November Übung „Cooperative Determination” in Luzern. 9 <strong>NATO</strong>und<br />
11 Partnerstaaten sowie internationale Organisationen<br />
einschließlich des Internationalen Komitees vom<br />
Roten Kreuz und des Amts des Hohen Flüchtlingskommisars<br />
der Vereinten Nationen nehmen an der Übung teil,<br />
mit der die Teilnehmer in Verfahren für friedensunterstützende<br />
Operationen geschult werden.<br />
2.-3. November Vertreter des ukrainischen Parlaments Werchowna Rada<br />
und der Nordatlantischen Versammlung treffen sich im<br />
<strong>NATO</strong>-Hauptquartier in Brüssel zu Gesprächen über die<br />
Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und der Ukraine.<br />
9. November Treffen des Nordatlantikrats mit dem Politischen und<br />
Sicherheitspolitischen Interimsausschuss der Europäischen<br />
Union.<br />
George Soros besucht die <strong>NATO</strong> zu Gesprächen mit<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson über die mögliche<br />
Zusammenarbeit bei der Stärkung der Demokratie in<br />
Südosteuropa und Zentralasien.<br />
10. November Jugoslawien wird als 55. Teilnehmerstaat in die Organisation<br />
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />
aufgenommen.<br />
11. November Parlamentswahlen in Bosnien und Herzegowina führen zu<br />
erheblichen Gewinnen für die nationalistischen Parteien<br />
aller drei ethnischen Gruppen.<br />
583
13. November Der in Marseille tagende Ministerrat der Westeuropäischen<br />
Union (WEU) trifft Entscheidungen zur Übertragung<br />
der operativen WEU-Funktionen auf die Europäische<br />
Union und Regelungen für die noch verbleibenden Funktionen<br />
und Strukturen der WEU.<br />
15.-17. November Der <strong>NATO</strong>-Militärausschuss besucht Bosnien und Herzegowina<br />
sowie den Kosovo.<br />
16. November Das ukrainische Parlament Werchowna Rada ratifiziert<br />
den Umfassenden Teststopp-Vertrag.<br />
20. November Der bulgarische Ministerpräsident Iwan Kostow besucht<br />
die <strong>NATO</strong>.<br />
21. November Anlässlich einer Beitragskonferenz in Brüssel sagen die<br />
Verteidigungsminister der Europäischen Union und der<br />
Partnerländer erhebliche militärische Kräfte zu, um das<br />
bei der Konferenz in Helsinki im Dezember 1999 vereinbarte<br />
Leitziel zu erreichen, die EU in die Lage zu versetzen,<br />
bis 2003 militärische Streitkräfte von bis zu 60.000<br />
Mann Stärke für Krisenbewältigungseinsätze bereitzustellen.<br />
22. November Besuch von Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
24. November Besuch des slowakischen Ministerpräsidenten Mikuláš<br />
Dzurinda bei der <strong>NATO</strong>.<br />
28. November Besuch der lettischen Präsidentin Vaira Vike-Freiberga bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
Besuch des polnischen Präsidenten Aleksander Kwaśniewski<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
29. November Erklärung von <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson<br />
zum Aufwallen von Gewalt im südlichen Serbien nahe der<br />
Grenze zum Kosovo.<br />
5. Dezember Der auf Verteidigungsministerebene tagende Ständige<br />
Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat (NRR) betont sein<br />
Engagement für eine starke und stabile Partnerschaft zwischen<br />
der <strong>NATO</strong> und Russland mit dem Ziel der Verbesserung<br />
der Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen<br />
Raum. Der Rat erörtert ferner die Lage im ehemaligen<br />
Jugoslawien, Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen<br />
Offizieren der <strong>NATO</strong> und Russlands im Rahmen<br />
von SHAPE, die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong><br />
und Russland im Rahmen von SFOR und KFOR, Möglichkeiten<br />
zur Ausweitung der künftigen Zusammenarbeit<br />
sowie die Eröffnung eines militärischen <strong>NATO</strong>-Verbindungsbüros<br />
in Moskau.<br />
584
6. Dezember <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dass<br />
Gespräche zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen<br />
Griechenland und der Türkei zu einer Vereinbarung<br />
der beiden Länder geführt habe, einander militärische<br />
Übungen im Voraus anzuzeigen.<br />
7. Dezember Gipfeltreffen der Europäischen Union in Nizza. Die EU-<br />
Staats- und Regierungschefs treiben Maßnahmen zur<br />
Stärkung der europäischen Politik im Bereich Sicherheit<br />
und Verteidigung voran und treffen Regelungen für die<br />
Konsultation und Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und<br />
EU.<br />
Der Präsident der ehemaligen Jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien*, Boris Trajkovski, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
14. Dezember Die in Brüssel tagenden <strong>NATO</strong>-Verteidigungsminister prüfen<br />
die nationalen Verteidigungspläne für 2001-2005 und<br />
billigen einen auf die Anforderungen des künftigen Sicherheitsumfelds<br />
abgestimmten Fünfjahres-Streitkräfteplan.<br />
Auch die neue Ministerrichtlinie, die den Rahmen für die<br />
Verteidigungsplanung auf nationaler und auf <strong>NATO</strong>-Ebene<br />
bis zum Jahr 2008 bildet, wird verabschiedet.<br />
George W. Bush wird nach der Entscheidung des Obersten<br />
Gerichtshofs zugunsten des republikanischen Präsidentschaftskandidaten<br />
zum gewählten Präsidenten der<br />
Vereinigten Staaten ernannt.<br />
Ministertagung der <strong>NATO</strong>-Ukraine-Kommission in Brüssel.<br />
Die Außenminister begrüßen die auf verschiedenen<br />
Gebieten der Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
der Ukraine erzielten Fortschritte und genehmigen einen<br />
ehrgeizigen Arbeitsplan für 2001. Die Außenminister prüfen<br />
den Stand der Zusammenarbeit auf dem Balkan, im<br />
Rahmen der PfP, bei parlamentarischen Kontakten, im<br />
Bereich der zivilen Notfallplanung, der Verteidigungsreform<br />
und den Maßnahmen gegen die Verbreitung von<br />
Massenvernichtungswaffen. Die Minister würdigen die<br />
Entscheidung zur Stilllegung des Atomkraftwerks Tschernobyl.<br />
15. Dezember Ministertreffen des EAPR. Die Außenminister prüfen die<br />
Lage im ehemaligen Jugoslawien und untersuchen weitere<br />
Aspekte der Zusammenarbeit einschließlich der künftigen<br />
Rolle des EAPR sowie des Beitrags zu regionalen<br />
Kooperationsinitiativen. Der EAPR-Aktionsplan 2000 -<br />
2002 wird veröffentlicht.<br />
585
2001<br />
Ministertagung des Nordatlantikrats. Die Außenminister<br />
prüfen die erzielten Fortschritte für das gesamte Spektrum<br />
der Bündnisaktivitäten, unter anderem hinsichtlich des<br />
Dialogs der <strong>NATO</strong> mit der Europäischen Union und der<br />
Erarbeitung von Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen<br />
<strong>NATO</strong> und EU im Rahmen der ESVI.<br />
Die <strong>NATO</strong> gibt einen Bericht über Optionen für vertrauensund<br />
sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM), Verifikation,<br />
Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle sowie Abrüstung<br />
heraus.<br />
Ministertreffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-Rats.<br />
Die Außenminister prüfen die Lage im ehemaligen<br />
Jugoslawien und begrüßen den friedlichen demokratischen<br />
Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien. Die<br />
Minister prüfen ferner die Fortschritte bei der Zusammenarbeit<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland hinsichtlich der<br />
Gespräche über Strategie und Doktrin, Rüstungskontrolle,<br />
Proliferation, militärische Infrastruktur, Nuklearwaffen,<br />
Umschulung von Militärpersonal sowie des Such- und<br />
Rettungswesens auf See.<br />
Die Außenminister führen einen Briefwechsel zur Einrichtung<br />
des <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau, das das<br />
öffentliche Verständnis für die sich entwickelnden Beziehungen<br />
zwischen der <strong>NATO</strong> und Russland verbessern<br />
soll.<br />
10. Januar Besuch des Außenministers der Bundesrepublik Jugoslawien,<br />
Goran Svilanović, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
Erklärung des Generalsekretärs zum Einsatz von Munition<br />
mit abgereichertem Uran auf dem Balkan.<br />
12. Januar Einrichtung eines Ad-hoc-Ausschusses der <strong>NATO</strong> für<br />
abgereichertes Uran, der als Zentralstelle für die Weitergabe<br />
von Informationen und die Koordinierung dieser<br />
Angelegenheit fungiert.<br />
18. Januar Die Befehlsgewalt für die KFOR-Truppen unter <strong>NATO</strong>-<br />
Führung wird vom Obersten Hauptquartier der Alliierten<br />
Mächte Europas (SHAPE) auf die Alliierten Streitkräfte<br />
Europa Süd (AFSOUTH) mit Sitz in Neapel übertragen.<br />
24. Januar Besuch des rumänischen Ministerpräsidenten Adrian<br />
Nastase bei der <strong>NATO</strong>.<br />
Ausschreibung eines internationalen Architekturwettbewerbs<br />
für das neue <strong>NATO</strong>-Hauptquartier.<br />
586
Anlässlich einer Sitzung des Ständigen Gemeinsamen<br />
<strong>NATO</strong>-Russland-Rats vereinbaren die Botschafter Schritte<br />
zur Umsetzung des NRR-Arbeitsprogramms für 2001.<br />
25. Januar Ein humanitäres Hilfsprojekt der <strong>NATO</strong> und ihrer Partnerstaaten<br />
unter der Leitung der <strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung<br />
und Ersatzteilversorgung (NAMSA) zur Unterstützung<br />
Albaniens bei der Vernichtung des<br />
Antipersonenminen-Arsenals wird aufgenommen.<br />
30. Januar Der ehemalige Sonderbeauftragte des Generalsekretärs<br />
der Vereinten Nationen im Kosovo, Bernard Kouchner,<br />
besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
31. Januar Besuch des litauischen Ministerpräsidenten Roland Paksas<br />
bei der <strong>NATO</strong>.<br />
5. Februar Erstes Treffen des Nordatlantikrats und des Politischen<br />
und Sicherheitpolitischen EU-Ausschusses auf Botschafterebene<br />
im Rahmen der neuen ständigen <strong>NATO</strong>-/EU-<br />
Konsultationsmechanismen. Schwerpunkt der Gespräche<br />
sind die Beziehungen zwischen der <strong>NATO</strong> und der EU<br />
sowie der Beitrag beider Organisationen zur Krisenbewältigung<br />
auf dem westlichen Balkan.<br />
6. Februar Besuch des neuen Hohen Flüchtlingskommissars der VN,<br />
Ruud Lubbers, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
14.-16. Februar Vom <strong>NATO</strong>-Ausschuss für Verifikationskoordinierung ausgerichtetes<br />
Jahresseminar zu Umsetzungsaspekten des<br />
KSE-Vertrags unter Beteiligung der Vertreter der 30 Unterzeichnerstaaten.<br />
15. Februar Der stellvertretende serbische Ministerpräsident Nebojsa<br />
Čović und der jugoslawische Außenminister Svilanović<br />
unterrichten den Nordatlantikrat über die Initiative zur<br />
Suche nach einer friedlichen Lösung der Konflikte in Südserbien.<br />
15.-21. Februar Die <strong>NATO</strong> hält eine jährliche Krisenbewältigungsübung<br />
(CMX 2001) ab, an der erstmals auch die 14 Mitgliedsländer<br />
der Partnerschaft für den Frieden teilnehmen.<br />
16. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der er den Angriff auf einen Bus nahe Podujevo im Kosovo<br />
verurteilt, bei dem serbische Zivilisten getötet oder verletzt<br />
wurden.<br />
18. Februar Erklärung des Generalsekretärs zur Verurteilung der<br />
Eskalation der Gewalt in Südserbien.<br />
18.-22. Februar Kräfte des Ständigen Einsatzverbands Atlantik der <strong>NATO</strong><br />
führen in der Karibik eine Übung für humanitäre Hilfsaktio-<br />
587
nen durch und erproben die Fähigkeiten zur Bereitstellung<br />
humanitärer Hilfe nach Tropenstürmen und Hurrikanen.<br />
20. Februar Eröffnung des neuen <strong>NATO</strong>-Informationsbüros in Moskau<br />
durch <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson.<br />
23. Februar Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der er die Bildung einer neuen, aus gemäßigten Parteien<br />
zusammengesetzten Regierung in Bosnien und Herzegowina<br />
begrüßt.<br />
26. Februar <strong>NATO</strong> und die Ukraine unterzeichnen eine Vereinbarung<br />
über die praktische Umsetzung des <strong>NATO</strong>-Ukraine-Programms<br />
zur Umschulung von freigesetztem oder freizusetzendem<br />
Militärpersonal in der Ukraine für das Jahr<br />
2001.<br />
27. Februar Treffen des Nordatlantikrats auf Ebene der Außenminister<br />
unter Teilnahme des neuen US-Außenministers Colin<br />
Powell.<br />
Vertreter der VN, der EU, der OSZE, des UNHCR und der<br />
<strong>NATO</strong> treffen im Brüsseler <strong>NATO</strong>-Hauptquartier zu<br />
Gesprächen über die wachsenden Spannungen im<br />
Preševo-Tal zusammen. Schwerpunkt der Gespräche ist<br />
die Koordinierung ihrer Bemühungen, zu einer Verringerung<br />
bewaffneter Zwischenfälle beizutragen und eine Ausbreitung<br />
der Gewalt in dieser Region zu verhindern.<br />
Der Nordatlantikrat bekräftigt seine Besorgnis angesichts<br />
der Lage im südlichen Serbien und verurteilt die anhaltenden<br />
Gewaltakte.<br />
Im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden veröffentlicht<br />
die <strong>NATO</strong> Einzelheiten der laufenden Planungen der<br />
<strong>NATO</strong>-Agentur für Materialerhaltung und Ersatzteilversorgung<br />
(NAMSA) zur Unterstützung und Schulung der<br />
Regierung Moldaus bei der Vernichtung von Antipersonen-<br />
Landminen und sonstiger Munition.<br />
28. Februar Der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten<br />
Nationen im Kosovo, Hans Haekkerup, besucht die<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
Der Ständige Gemeinsame <strong>NATO</strong>-Russland-Rat erörtert<br />
die Entwicklungen in der Bundesrepublik Jugoslawien<br />
sowie die Zusammenarbeit zwischen <strong>NATO</strong> und Russland<br />
im Kosovo (KFOR).<br />
<strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson gibt bekannt, dass<br />
die <strong>NATO</strong> bereit ist, eine schrittweise und bedingte Reduzierung<br />
der Sicherheitszone an der Grenze des Kosovo<br />
durchzuführen, und ernennt einen persönlichen Vertreter<br />
588
für die Region, der bei der Erarbeitung einer friedlichen<br />
Lösung des Konflikts helfen soll.<br />
2. März Der <strong>NATO</strong>-Generalsekretär gibt eine Erklärung heraus, in<br />
der er die gewalttätigen Zwischenfälle im Grenzbereich<br />
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />
verurteilt.<br />
4. März Nach der Einigung zwischen der <strong>NATO</strong> und der jugoslawischen<br />
Regierung stoßen jugoslawische Truppen erstmals<br />
seit ihrem Abzug aus dem Kosovo im Juni 1999 in die<br />
Sicherheitszone vor, die sich im Süden Serbiens in einer<br />
Breite von fünf Kilometern entlang der Grenze zum<br />
Kosovo erstreckt.<br />
5. März Besuch des bulgarischen Präsidenten Petar Stojanow bei<br />
der <strong>NATO</strong>.<br />
8. März Der Nordatlantikrat kündigt Maßnahmen im Hinblick auf<br />
Südserbien und die ehemalige jugoslawische Republik<br />
Mazedonien* an, unter anderem eine schrittweise Verringerung<br />
der Sicherheitszone.<br />
9. März Besuch des Außenministers der ehemaligen jugoslawischen<br />
Republik Mazedonien*, Srgjan Kerim, bei der<br />
<strong>NATO</strong>.<br />
13. März Die <strong>NATO</strong> begrüßt die Veröffentlichung des Berichts über<br />
mögliche Gesundheitsgefahren durch den Einsatz von<br />
abgereichertem Uran im Kosovo im Rahmen des Umweltprogramms<br />
der Vereinten Nationen (UNEP).<br />
19. März Der Hohe Repräsentant für Bosnien und Herzegowina,<br />
Wolfgang Petritsch, besucht die <strong>NATO</strong>.<br />
20.-29. März Bei einem von der <strong>NATO</strong> finanzierten Institut für weiterführende<br />
Studien in Budapest untersuchen Experten wissenschaftliche<br />
und technische Fragen im Zusammenhang<br />
mit der Umsetzung des Protokolls zum B-Waffen-Übereinkommen<br />
(BTWC).<br />
21. März Der Nordatlantikrat billigt weitere Maßnahmen zur Verbesserung<br />
der Stabilität im südlichen Balkan und zur Demonstration<br />
seiner Unterstützung für die Regierung in Skopje.<br />
Dies beinhaltet unter anderem die Ernennung von Botschafter<br />
Hans-Jörg Eiff zum hochrangigen Zivilvertreter<br />
der <strong>NATO</strong> in Skopje.<br />
Sitzung des Euro-Atlantische Partnerschaftsrats (EAPR).<br />
Die Botschafter verleihen ihrer Unterstützung für die<br />
Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik<br />
Mazedonien* Ausdruck, verurteilen extremistische Gewalt<br />
589
und begrüßen Maßnahmen zur Erhöhung der Grenzsicherheit.<br />
Besuch von Jakob Kellenberger, dem Präsidenten des<br />
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, bei der <strong>NATO</strong>.<br />
26. März <strong>NATO</strong>-Generalsekretär Lord Robertson und der Hohe<br />
Repräsentant der Europäischen Union, Javier Solana,<br />
besuchen Skopje, um ihre Unterstützung für die Regierung<br />
der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien*<br />
zu bekräftigen und auf Zurückhaltung im aktuellen<br />
Konflikt zu drängen.<br />
28. März Treffen des Ständigen Gemeinsamen <strong>NATO</strong>-Russland-<br />
Rats. Die Botschafter erörtern die Lage auf dem Balkan<br />
sowie die Zusammenarbeit zwischen der <strong>NATO</strong> und<br />
Russland in der KFOR und begrüßen internationale<br />
Anstrengungen zur Vermeidung einer Eskalation der ethnischen<br />
Spannungen in der Region.<br />
29. März Erklärung des <strong>NATO</strong>-Generalsekretärs zu Mörserexplosionen<br />
in der Nähe von Krivenik im Kosovo, bei denen<br />
Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden.<br />
590
ABBILDUNGEN<br />
Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />
Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />
Institutionen für Zusammenarbeit, Partnerschaft und Dialog<br />
Internationaler Stab der <strong>NATO</strong><br />
Abteilungen des Internationalen Stabes<br />
Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />
Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Europa<br />
Die militärische Struktur - Alliierter Kommandobereich Atlantik<br />
Der Internationale Militärstab
Die zivile und militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />
Nationale Behörden<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
PLANUNGS-<br />
AUSSCHUSS<br />
PLANUNGS-<br />
(VPA)<br />
AUSSCHUSS (VPA)<br />
NORDATLANTIKRAT<br />
NORDATLANTIKRAT<br />
NUKLEARE<br />
PLANUNGS-<br />
NUKLEARE<br />
GRUPPE<br />
PLANUNGS-<br />
(NPG)<br />
GRUPPE (NPG)<br />
Militärische Vertreter bei der <strong>NATO</strong><br />
MILITÄR-<br />
AUSSCHUSS<br />
MILITÄR-<br />
AUSSCHUSS<br />
Dem Rat, dem VPA und der<br />
NPG<br />
Dem<br />
NACHGEORDNETE<br />
Rat, dem VPA und der<br />
NPG<br />
AUSSCHÜSSE<br />
NACHGEORDNETE<br />
AUSSCHÜSSE<br />
GENERAL-<br />
SEKRETÄR<br />
GENERAL-<br />
SEKRETÄR<br />
Internationaler Stab<br />
Strategische<br />
Kommandobehörden<br />
Internationaler Militärstab<br />
ALLIIERTER<br />
KOMMANDO-<br />
ALLIIERTER<br />
KOMMANDO-<br />
BEREICH<br />
EUROPA<br />
BEREICH<br />
EUROPA<br />
ALLIIERTER<br />
KOMMANDO-<br />
ALLIIERTER<br />
KOMMANDO-<br />
BEREICH<br />
ATLANTIK<br />
BEREICH<br />
ATLANTIK<br />
REGIONALE<br />
PLANUNGSGRUPPE<br />
REGIONALE<br />
PLANUNGSGRUPPE<br />
KANADA-USA<br />
KANADA-USA<br />
593
Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-Ausschüsse<br />
VERTEIDIGUNGSPLANUNGS-<br />
VERTEIDIGUNGSPLANUNGS-<br />
AUSSCHUSS<br />
AUSSCHUSS<br />
NORDATLANTIK-<br />
NORDATLANTIK-<br />
RAT<br />
RAT 1 NUKLEARE PLANUNGS-<br />
1<br />
NUKLEARE PLANUNGS-<br />
GRUPPE<br />
GRUPPE<br />
MILITÄRAUSSCHUSS 2<br />
EXEKUTIV-<br />
ARBEITSGRUPPE<br />
HOCHRANGIGE<br />
ARBEITSGRUPPE<br />
KONVENTIONELLE<br />
RÜSTUNGSKONTROLLE<br />
POLIT.-MILITÄRISCHER<br />
GEMEINSAMER<br />
LENKUNGSAUSSCHUSS<br />
PROLIFERATIONS-<br />
PARTNERSCHAFT FÜR<br />
AUSSCHUSS 3 DEN FRIEDEN (PMSC/PfP)<br />
<strong>NATO</strong>-<br />
LUFTVERTEIDIGUNGS-<br />
AUSSCHUSS<br />
NC3-<br />
AUSSCHUSS 4<br />
<strong>NATO</strong>-(ACCS-)<br />
MANAGEMENT-<br />
ORGANISATION<br />
(DIREKTORIUM)<br />
POLITISCHER<br />
AUSSCHUSS BERATERGRUPPE FÜR<br />
AUF FÜHRUNGS- ATLANTISCHE POLITIK<br />
EBENE 5<br />
POLITISCHER<br />
AUSSCHUSS<br />
KOOPERATIONSGRUPPE<br />
MITTELMEER<br />
HOCHRANGIGE POLIT.-<br />
MILITÄRISCHE GRUPPE<br />
FÜR PROLIFERATION<br />
AUSSCHUSS FÜR<br />
VERIFIKATIONS-<br />
KOORDINIERUNG<br />
KOORDINIERUNGS-<br />
AUSSCHUSS FÜR<br />
GRUNDSATZFRAGEN<br />
AUSSCHUSS<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
ÜBERPRÜFUNG<br />
KONFERENZ DER<br />
NATIONALEN<br />
RÜSTUNGSDIREKTOREN<br />
STANDARDISIERUNGS-<br />
AUSSCHUSS<br />
DER <strong>NATO</strong><br />
INFRASTRUKTUR-<br />
AUSSCHUSS<br />
OBERAUSSCHUSS<br />
ZIVILE<br />
NOTFALLPLANUNG<br />
<strong>NATO</strong>-<br />
LOGISTIKKONFERENZ<br />
WISSENSCHAFTS-<br />
AUSSCHUSS<br />
AUSSCHUSS FÜR DIE<br />
HERAUSFORDERUNGEN<br />
DER MODERNEN<br />
GESELLSCHAFT<br />
AUSSCHUSS<br />
ZIVIL-/<br />
MILITÄRHAUSHALT<br />
OBERAUSSCHUSS<br />
RESSOURCEN<br />
HOCHRANGIGE VER-<br />
TEIDIGUNGSPOLITISCHE<br />
GRUPPE FÜR<br />
PROLIFERATION<br />
HOCHRANGIGE<br />
GRUPPE<br />
WIRTSCHAFTS-<br />
AUSSCHUSS<br />
AUSSCHUSS FÜR<br />
INFORMATION UND<br />
KULTURELLE<br />
BEZIEHUNGEN<br />
AUSSCHUSS FÜR<br />
EINSATZ UND<br />
ÜBUNGEN<br />
<strong>NATO</strong>-AUSSCHUSS<br />
LUFTVERKEHRS-<br />
FÜHRUNG<br />
PIPELINE-MANAGEMENT-<br />
ORGANISATION<br />
EUROPA MITTE<br />
(DIREKTORIUM)<br />
<strong>NATO</strong>-PIPELINE-<br />
AUSSCHUSS<br />
<strong>NATO</strong>-<br />
SICHERHEITS-<br />
AUSSCHUSS<br />
SONDERAUSSCHUSSS ARCHIVAUSSCHUSS<br />
(1) Die meisten der genannten Ausschüsse unterstehen dem Rat. Einige Ausschüsse sind dem Verteidigungsplanungsausschuss oder der Nuklearen Planungsgruppe verantwortlich.<br />
Bei bestimmten Ausschüssen handelt es sich um zivil-militärische Organe, die sowohl dem Rat als auch dem Verteidigungsplanungsausschuss bzw. der Nuklearen Planungsgruppe<br />
und dem Militärausschuss unterstellt sind.<br />
(2) Der Militärausschuss ist dem Nordatlantikrat und dem Verteidigungsplanungsausschuss nachgeordnet, verfügt jedoch über einen Sonderstatus als oberste Militärbehörde der <strong>NATO</strong>.<br />
Die Aufgaben des Militärausschusses sindin Kapitel 11 beschrieben.<br />
(3) Hochrangige Politisch-Militärische Gruppe für Proliferation plus Hochrangige Verteidigungspolitische Gruppe für Proliferation.<br />
(4) <strong>NATO</strong>-C3-Ausschuss (Ausschuss für Konsultations-, Führungs- und Kommunikationssysteme)<br />
(5) Wird bei Bedarf durch Experten verstärkt.<br />
594
Hauptinstitutionen für Zusammenarbeit und Dialog im<br />
Rahmen der Partnerschaft<br />
EURO-ATLANTISCHER<br />
EURO-ATLANTISCHER<br />
PARTNERSCHAFTS-<br />
PARTNERSCHAFTS-<br />
RAT<br />
RAT<br />
(EAPR) 1<br />
STÄNDIGER<br />
GEMEINSAMER<br />
GEMEINSAMER<br />
<strong>NATO</strong>-RUSSLAND-<br />
<strong>NATO</strong>-RUSSLAND-<br />
RAT<br />
RAT<br />
(NRR)<br />
(NRR)<br />
(EAPR) 1 STÄNDIGER<br />
<strong>NATO</strong>-UKRAINE-<br />
<strong>NATO</strong>-UKRAINE-<br />
KOMMISSION<br />
KOMMISSION<br />
(NUK)<br />
(NUK)<br />
KOOPERATIONS-<br />
KOOPERATIONS-<br />
GRUPPE<br />
GRUPPE<br />
MITTELMEER<br />
MITTELMEER 2<br />
2<br />
(1) Viele <strong>NATO</strong>-Ausschüsse treten regelmäßig auf EAPR-Ebene oder im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden zusammen (siehe unter „Die wichtigsten <strong>NATO</strong>-<br />
Ausschüsse”).<br />
(2) Neben den Treffen auf Bündnisebene tagt die Kooperationsgruppe Mittelmeer auch mit Vertretern aus Ländern des <strong>NATO</strong>-Mittelmeerdialogs.<br />
595
Der Internationale Stab der <strong>NATO</strong><br />
VORSITZENDER<br />
VORSITZENDER<br />
OBERAUSSCHUSS<br />
OBERAUSSCHUSS<br />
RESSOURCEN (1)<br />
RESSOURCEN (1)<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
STELLVERTRETENDER<br />
STELLVERTRETENDER<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
VORSITZENDER<br />
INTERNATIONALER<br />
VORSITZENDER<br />
INTERNATIONALER<br />
RECHNUNGSPRÜFUNGS-<br />
AUSSCHUSS (1)<br />
RECHNUNGSPRÜFUNGS-<br />
AUSSCHUSS (1)<br />
VORSITZENDER<br />
VORSITZENDER<br />
AUSSCHUSS<br />
AUSSCHUSS<br />
ZIVIL-/MILITÄR-<br />
ZIVIL-/MILITÄR-<br />
HAUSHALT (1)<br />
HAUSHALT (1)<br />
DIREKTOR DES PERSÖNLICHEN BÜROS<br />
DIREKTOR DES PERSÖNLICHEN BÜROS<br />
BEIGEORDNETER<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERAL-<br />
GENERAL-<br />
SEKRETÄR FÜR<br />
SEKRETÄR FÜR<br />
RÜSTUNG<br />
RÜSTUNG<br />
UND INFRASTRUKTUR<br />
UND INFRASTRUKTUR<br />
BEIGEORDNETER<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERALSEKRETÄR F.<br />
GENERALSEKRETÄR F.<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
PLANUNG<br />
PLANUNG<br />
UND OPERATIONS-<br />
UND OPERATIONS-<br />
FÜHRUNG<br />
FÜHRUNG<br />
BEIGEORDNETER<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
FÜR POLITISCHE<br />
FÜR POLITISCHE<br />
ANGELEGENHEITEN<br />
ANGELEGENHEITEN<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
FÜR SICHERHEITS-<br />
INVESTITIONEN,<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
FÜR SICHERHEITS-<br />
INVESTITIONEN,<br />
LOGISTIK UND ZIVILE<br />
NOTFALLPLANUNG<br />
LOGISTIK UND ZIVILE<br />
NOTFALLPLANUNG<br />
BEIGEORDNETER<br />
BEIGEORDNETER<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
GENERALSEKRETÄR<br />
FÜR WISSENSCHAFT<br />
FÜR WISSENSCHAFT<br />
UND UMWELT<br />
UND UMWELT<br />
DIREKTOR FÜR<br />
DIREKTOR FÜR<br />
PRESSE UND<br />
PRESSE UND<br />
INFORMATION<br />
INFORMATION<br />
LEITER<br />
LEITER<br />
FINANZWESEN<br />
FINANZWESEN<br />
EXEKUTIV-<br />
EXEKUTIV-<br />
SEKRETÄR<br />
SEKRETÄR<br />
DIREKTOR DES<br />
DIREKTOR DES<br />
<strong>NATO</strong>-SICHERHEITS-<br />
<strong>NATO</strong>-SICHERHEITS-<br />
AMTS<br />
AMTS<br />
DIREKTOR DER<br />
DIREKTOR DER<br />
VERWALTUNG<br />
VERWALTUNG<br />
(1) Diese Positionen sind nicht mit Mitgliedern des Internationalen Stabs, sondern mit vom Rat ernannten nationalen Vorsitzenden besetzt.<br />
596
Abteilungen des Internationalen Stabs<br />
ABTEILUNG POLITISCHE<br />
ANGELEGENHEITEN<br />
ABT. VERTEIDIGUNGS-<br />
PLANUNG UND OPE-<br />
RATIONSFÜHRUNG<br />
ABTEILUNG FÜR<br />
VERTEIDIGUNGS-<br />
UNTERSTÜTZUNG<br />
ABT. SICHERHEITS-<br />
INVESTITIONEN,<br />
LOGISTIK UND ZIVILE<br />
NOTFALLPLANUNG<br />
ABTEILUNG<br />
WISSENSCHAFT UND<br />
UMWELT<br />
DIREKTORAT POLITISCHE<br />
ANGELEGENHEITEN<br />
NARA 1<br />
POPS 2<br />
EEPS 3<br />
EPAC 4<br />
CSCM 5<br />
CARC 6<br />
WMDC 7<br />
DIREKTORAT<br />
WIRTSCHAFT<br />
WIRTSCHAFTSANALYSE &<br />
ZUSAMMENARBEIT<br />
DIREKTORAT VERTEID.-<br />
POLITIK & STREIT-<br />
KRÄFTEPLANUNG<br />
• Verteidigungspolitik<br />
• Streitkräfteplanung<br />
DIREKTORAT<br />
KRISENMANAGEMENT<br />
UND -EINSATZ<br />
• Krisenmanagement<br />
• Friedenserhaltung<br />
• Ratseinsätze<br />
DIREKTORAT<br />
RÜSTUNGSPLANUNG,<br />
-PROGRAMME<br />
UND -POLITIK<br />
• Planung und Politik<br />
• Rüstung Luft<br />
• Rüstung Heer<br />
• Rüstung Marine<br />
DIREKTORAT LUFTVER-<br />
TEIDIGUNG UND LUFT-<br />
RAUMKONTROLLE<br />
• Luftraumkontrolle<br />
• Luftverteidigung<br />
DIREKTORAT SICHER-<br />
HEITSINVESTITIONEN<br />
• Programmkontrolle<br />
• Durchhaltefähigkeit<br />
• Signale<br />
• Beweglichkeit<br />
DIREKTORAT ZIVILE<br />
NOTFALL-<br />
PLANUNG<br />
LOGISTIK<br />
(Direktorat)<br />
WISSENSCHAFTS -<br />
PROGRAMM<br />
WISSENSCHAFTS-<br />
STIPENDIEN<br />
KOOPERATIVE<br />
WISSENSCHAFT UND<br />
TECHNIK<br />
• Institute für weiterführende<br />
Studien<br />
• Workshops für weiterführende<br />
Forschungsvorhaben<br />
• Gemeinsame Programmübergreifende<br />
Stipendien<br />
• Expertenbesuche<br />
HERAUSFORDE-<br />
RUNGEN DER<br />
MODERNEN<br />
GESELLSCHAFT<br />
UMWELT UND<br />
GESELLSCHAFT<br />
Studien zu:<br />
• Verteidigungsrelevanten<br />
Fragen<br />
• Belastungskontrolle<br />
• Gesundheits- und<br />
Technikrisiken<br />
• Lebensqualität<br />
• Verteidigungswirtschaft<br />
DIREKTORAT VERTEI-<br />
DIGUNGSBEZOGENE<br />
PARTNERSCHAFT &<br />
ZUSAMMENARBEIT<br />
DIREKTORAT NUKLEARE<br />
GRUNDSATZFRAGEN<br />
• (1) Referat für Multilaterale und Regionale Angelegenheiten der <strong>NATO</strong><br />
• (2) Referat für Politische Planung und die Ausarbeitung von Reden<br />
• (3) Referat für Osteuropäische Partner<br />
• (4) Referat für Euro-Atlantische Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />
• (5) Referat für Kooperative Sicherheit u. Politisches Krisenmanagement<br />
• (6) Referat für Konv. R üstungskontrolle und Verifikationskoordinierung<br />
• (7) Zentrum für Massenvernichtungswaffen<br />
C3-STAB DER <strong>NATO</strong> 8<br />
<strong>NATO</strong>-STANDARDI-<br />
SIERUNGSAMT<br />
BÜRO FÜR TECHNISCHE<br />
STUDIEN UND KOOR-<br />
DINIERUNG<br />
DER FORSCHUNGS- UND<br />
TECHNOLOGIE-<br />
AGENTUR (RTA)<br />
KOORDINIERUNGS-<br />
EINHEIT<br />
RESSOURCENPOLITIK<br />
UNTERSTÜTZUNG<br />
DER FORSCHUNGS-<br />
INFRASTRUKTUR<br />
• Netzwerkinfrastrukturstipendien<br />
• Wissenschaft und Technik<br />
• Richtlinienschulung<br />
Wissenschaft und Technik<br />
WISSENSCHAFT<br />
FÜR DEN<br />
FRIEDEN<br />
• Angewandte F&E-<br />
Projektunterstützung<br />
• (8) Das Management des C3-Stabs der <strong>NATO</strong> unterliegt einer koordinierten<br />
zivil-/militärischen Zuständigkeit und ist sowohl dem Beigeordneten<br />
Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung als auch dem<br />
Direktor des IMS unterstellt.<br />
597
Die militärische Struktur der <strong>NATO</strong><br />
MILITÄRAUSSCHUSS (MC)<br />
INTERNATIONALER MILITÄRSTAB<br />
(IMS)<br />
BRÜSSEL BELGIEN<br />
OBERSTER ALLIIERTER<br />
BEFEHLSHABER EUROPA<br />
(SACEUR)<br />
SHAPE, CASTEAU BELGIEN<br />
OBERSTER ALLIIERTER<br />
BEFEHLSHABER ATLANTIK<br />
(SACLANT)<br />
NORFOLK, VIRGINIA USA<br />
REGIONALE PLANUNGSGRUPPE<br />
KANADA-USA<br />
(CUSRPG)<br />
ARLINGTON USA<br />
598
Militärische Struktur<br />
ALLIIERTER KOMMANDOBEREICH EUROPA<br />
OBERSTER<br />
OBERSTER<br />
ALLIIERTER<br />
ALLIIERTER<br />
BEFEHLSHABER<br />
BEFEHLSHABER<br />
EUROPA<br />
EUROPA<br />
(SACEUR)<br />
(SACEUR) 1 1<br />
CASTEAU BELGIEN<br />
CASTEAU BELGIEN<br />
OBERBEFEHLSHABER ALLIIERTE<br />
STREITKRÄFTE<br />
OBERBEFEHLSHABER<br />
EUROPA<br />
ALLIIERTE<br />
NORD<br />
STREITKRÄFTE<br />
(CINCNORTH)<br />
EUROPA 2 NORD<br />
(CINCNORTH) 2<br />
BRUNSSUM NIEDERLANDE<br />
BRUNSSUM NIEDERLANDE<br />
OBERBEFEHLSHABER ALLIIERTE<br />
OBERBEFEHLSHABER<br />
STREITKRÄFTE EUROPA<br />
ALLIIERTE<br />
SÜD<br />
STREITKRÄFTE<br />
(CINCSOUTH)<br />
EUROPA SÜD<br />
(CINCSOUTH) 2<br />
2<br />
NEAPEL ITALIEN<br />
NEAPEL ITALIEN<br />
(1) Strategischer Befehlshaber<br />
(2) Regionaler Befehlshaber<br />
599
REGIONALES HAUPT-<br />
QUARTIER OSTATLANTIK<br />
(RHQ EASLANT)<br />
NORTHWOOD GB<br />
Militärische Struktur<br />
ALLIIERTER KOMMANDOBEREICH ATLANTIK<br />
OBERSTER ALLIIERTER<br />
BEFEHLSHABER<br />
ATLANTIK<br />
(SACLANT)<br />
NORFOLK, VIRGINIA USA<br />
SACLANT-UNTERWASSER-<br />
FORSCHUNGSZENTRUM<br />
(SACLANCEN)<br />
LA SPEZIA ITALIEN<br />
REGIONALES HAUPT-<br />
QUARTIER SÜDATLANTIK<br />
(RHQ SOUTHLANT)<br />
REGIONALES HAUPT-<br />
QUARTIER WESTATLANTIK<br />
(RHQ WESTLANT)<br />
EINGREIFFLOTTE ATLANTIK<br />
(STRIKFLTLANT)<br />
OREIAS PORTUGAL<br />
NORFOLK, VIRGINIA USA<br />
NORFOLK, VIRGINIA USA<br />
ALLIIERTER U-BOOT-<br />
KOMMANDOBEREICH<br />
ATLANTIK<br />
(SUBACLANT)<br />
NORFOLK,VIRGINIA USA<br />
600
Der Internationale Militärstab<br />
DIREKTOR (DIMS)<br />
DIREKTOR (DIMS)<br />
LEITER LEITER FINANZWESEN BERATER<br />
FINANZWESEN<br />
BERATER PRESSE- PRESSE- UND<br />
LEITENDER KOORDI<strong>NATO</strong>R<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND<br />
LEITENDER KOORDI<strong>NATO</strong>R<br />
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT<br />
RECHTSBERATER<br />
RECHTSBERATER<br />
PERSONAL<br />
PERSONAL<br />
SITCEN 1 SITCEN 1<br />
UNTERSTÜTZUNGS-<br />
UNTERSTÜTZUNGS-<br />
AKTIVITÄTEN<br />
AKTIVITÄTEN<br />
ABTEILUNG<br />
NACHRICHTENWESEN<br />
ABTEILUNG<br />
NACHRICHTENWESEN<br />
ABTEILUNG<br />
OPERATIONSFÜHRUNG<br />
ABTEILUNG<br />
OPERATIONSFÜHRUNG<br />
ABTEILUNG PLANUNG<br />
U.<br />
ABTEILUNG<br />
GRUNDSATZFRAGEN<br />
PLANUNG<br />
U. GRUNDSATZFRAGEN<br />
ABTEILUNG ZUSAMMEN-<br />
ARBEIT<br />
ABTEILUNG<br />
UND REGIONALE<br />
ZUSAMMEN-<br />
ARBEIT<br />
SICHERHEIT<br />
UND REGIONALE<br />
SICHERHEIT<br />
ABTEILUNG LOGISTIK,<br />
ABTEILUNG<br />
RÜSTUNG<br />
LOGISTIK,<br />
UND<br />
RESSOURCEN<br />
RÜSTUNG UND<br />
RESSOURCEN<br />
NHQC3S<br />
BEWERTUNG FACHBEREICH<br />
BEWERTUNG<br />
EINSATZPLÄNE<br />
FACHBEREICH<br />
EINSATZPLÄNE<br />
FACHBEREICH STRATE-<br />
GISCHE FACHBEREICH GRUNDSÄTZE STRATE- KOOPERATIONSPOLITIK<br />
GISCHE UND KONZEPTE GRUNDSÄTZE KOOPERATIONSPOLITIK<br />
UND KONZEPTE<br />
FACHBEREICH LOGISTIK<br />
FACHBEREICH LOGISTIK<br />
FACHBEREICH ANFOR-<br />
DERUNGEN FACHBEREICH UND KONZEPTE ANFOR-<br />
DERUNGEN UND KONZEPTE<br />
FACHBEREICH AKTUELLE<br />
NACHRICHTENDIENSTLICHE<br />
FACHBEREICH AKTUELLE<br />
NACHRICHTENDIENSTLICHE<br />
ERKENNTNISSE UND<br />
ERKENNTNISSE WARNUNGEN UND<br />
WARNUNGEN<br />
FACHBEREICH<br />
AKTUELLE<br />
FACHBEREICH<br />
EINSÄTZE<br />
AKTUELLE EINSÄTZE<br />
FACHBEREICH<br />
ABC-POLITIK<br />
FACHBEREICH<br />
ABC-POLITIK<br />
RUSSLAND/UKRAINE-<br />
RUSSLAND/UKRAINE- FACHBEREICH RÜSTUNG<br />
MLO KIEW 4 FACHBEREICH RÜSTUNG<br />
MLO KIEW 4<br />
FACHBEREICH<br />
INTEROPERABILITÄT<br />
FACHBEREICH<br />
INTEROPERABILITÄT<br />
FACHBEREICH DOKUMENTEN-<br />
FACHBEREICH VERÖFFENTLICHUNG DOKUMENTEN-<br />
UND VERÖFFENTLICHUNG<br />
NACHRICHTEN-<br />
DIENSTARCHITEKTUR<br />
UND NACHRICHTEN-<br />
DIENSTARCHITEKTUR<br />
FACHBEREICH<br />
INFORMATIONSEINSÄTZE<br />
FACHBEREICH<br />
UND INFORMATIONSEINSÄTZE<br />
LUFTVERTEIDIGUNG<br />
UND LUFTVERTEIDIGUNG<br />
FACHBEREICH ÜBUNGEN<br />
FACHBEREICH<br />
UND SCHULUNG<br />
ÜBUNGEN<br />
UND SCHULUNG<br />
FACHBEREICH<br />
VERTEIDIGUNGS- FACHBEREICH UND<br />
STREITKRÄFTEPLANUNG<br />
VERTEIDIGUNGS- UND<br />
STREITKRÄFTEPLANUNG<br />
NHQC3S<br />
PARTNERSTABS-<br />
FACHBEREICH<br />
ELEMENT<br />
PARTNERSTABS-<br />
(PSE)<br />
RESSOURCEN<br />
FACHBEREICH<br />
ELEMENT (PSE)<br />
RESSOURCEN<br />
WCO WIEN 5<br />
RÜSTUNGSKONTROLL-<br />
RÜSTUNGSKONTROLL-<br />
WCO WIEN 5<br />
MAU/NDMAA 6<br />
MAU/NDMAA 6<br />
FACHBEREICH<br />
FREQUENZZUWEISUNG<br />
FACHBEREICH<br />
FREQUENZZUWEISUNG<br />
FACHBEREICH<br />
INFORMATIONSSYSTEME<br />
FACHBEREICH<br />
INFORMATIONSSYSTEME<br />
UND -TECHNOLOGIE<br />
UND -TECHNOLOGIE<br />
FACHBEREICH<br />
KOMMUNIKATIONS-,<br />
FACHBEREICH<br />
NAVIGATIONS- KOMMUNIKATIONS-, UND<br />
IDENTIFIZIERUNGSSYSTEME<br />
NAVIGATIONS- UND<br />
IDENTIFIZIERUNGSSYSTEME<br />
(1) Das Lagezentrum (SITCEN) untersteht dem Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsplanung und -operationen, wird jedoch im<br />
Tagesgeschäft vom Direktor des Internationalen Militärstabs geleitet.<br />
(2) Der Fachbereich Informationssysteme und -technologie arbeitet sowohl dem Internationalen Stab als auch dem Internationalen Militärstab zu.<br />
(3) Der C3-Stab der <strong>NATO</strong> wird vom Direktor (IMS) und vom Beigeordneten Generalsekretär für Verteidigungsunterstützung gemeinsam verwaltet.<br />
(4) MLO: Militärisches Verbindungsbüro.<br />
(5) WCO: Beratungsbüro West.<br />
(6) Arbeitseinheit Verwaltungsberatung/<strong>NATO</strong>-Behörde Verteidigungspersonal.<br />
601
DER NORDATLANTIKVERTRAG<br />
Washington DC, 4. April 1949<br />
Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die<br />
Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch,<br />
mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben.<br />
Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die<br />
Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit<br />
der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten.<br />
Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen<br />
Gebiet zu fördern.<br />
Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame<br />
Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.<br />
Sie vereinbaren daher diesen Nordatlantikvertrag:<br />
ARTIKEL 1<br />
Die Parteien verpflichten sich, in Übereinstimmung mit der Satzung der<br />
Vereinten Nationen, jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind,<br />
auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die<br />
Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden, und sich in ihren internationalen<br />
Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu<br />
enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar sind.<br />
ARTIKEL 2<br />
Die Parteien werden zur weiteren Entwicklung friedlicher und freundschaftlicher<br />
internationaler Beziehungen beitragen, indem sie ihre freien<br />
Einrichtungen festigen, ein besseres Verständnis für die Grundsätze herbeiführen,<br />
auf denen diese Einrichtungen beruhen, und indem sie die<br />
Voraussetzungen für die innere Festigkeit und das Wohlergehen fördern. Sie<br />
werden bestrebt sein, Gegensätze in ihrer internationalen Wirtschaftspolitik zu<br />
beseitigen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen einzelnen oder<br />
allen Parteien zu fördern.<br />
ARTIKEL 3<br />
Um die Ziele dieses Vertrags besser zu verwirklichen, werden die Parteien<br />
einzeln und gemeinsam durch ständige und wirksame Selbsthilfe und gegenseitige<br />
Unterstützung die eigene und die gemeinsame Widerstandskraft gegen<br />
bewaffnete Angriffe erhalten und fortentwickeln.<br />
603
ARTIKEL 4<br />
Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer<br />
von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder<br />
die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.<br />
ARTIKEL 5<br />
Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder<br />
mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle<br />
angesehen wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten<br />
Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der<br />
Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven<br />
Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden,<br />
Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im<br />
Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich<br />
der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die<br />
Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.<br />
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen<br />
Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen.<br />
Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen<br />
Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden<br />
und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.<br />
ARTIKEL 6 1<br />
Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere<br />
der Parteien jeder bewaffnete Angriff<br />
• auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf<br />
die algerischen Departements Frankreichs 2 , auf das Gebiet der Türkei<br />
oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden<br />
Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des<br />
Krebses;<br />
• auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn<br />
sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen<br />
europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des<br />
Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer<br />
oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des<br />
Krebses befinden.<br />
1 In der anlässlich des Beitritts Griechenlands und der Türkei durch Artikel 2 des Protokolls zum<br />
Nordatlantikvertrag geänderten Fassung vom 22. Oktober 1951.<br />
2 Am 16. Januar 1963 stellte der Rat fest, dass die Bestimmungen des Nordatlantikvertrags betreffend<br />
die ehemaligen algerischen Departements Frankreichs mit Wirkung vom 3. Juli 1962 gegenstandslos<br />
geworden sind.<br />
604
ARTIKEL 7<br />
Dieser Vertrag berührt weder die Rechte und Pflichten, welche sich für die<br />
Parteien, die Mitglieder der Vereinten Nationen sind, aus deren Satzung ergeben,<br />
oder die in erster Linie bestehende Verantwortlichkeit des Sicherheitsrats<br />
für die Erhaltung des internationalen Friedens und der internationalen<br />
Sicherheit, noch kann er in solcher Weise ausgelegt werden.<br />
ARTIKEL 8<br />
Jede Partei erklärt, dass keine der internationalen Verpflichtungen, die<br />
gegenwärtig zwischen ihr und einer anderen Partei oder einem dritten Staat<br />
bestehen, den Bestimmungen dieses Vertrags widerspricht, und verpflichtet<br />
sich, keine diesem Vertrag widersprechende internationale Verpflichtung einzugehen.<br />
ARTIKEL 9<br />
Die Parteien errichten hiermit einen Rat, in dem jede von ihnen vertreten<br />
ist, um Fragen zu prüfen, welche die Durchführung dieses Vertrags betreffen.<br />
Der Aufbau dieses Rats ist so zu gestalten, dass er jederzeit schnell zusammentreten<br />
kann. Der Rat errichtet, soweit erforderlich, nachgeordnete Stellen,<br />
insbesondere setzt er unverzüglich einen Verteidigungsausschuss ein, der<br />
Maßnahmen zur Durchführung der Artikel 3 und 5 zu empfehlen hat.<br />
ARTIKEL 10<br />
Die Parteien können durch einstimmige Entscheidung jeden anderen<br />
europäischen Staat, der in der Lage ist, die Grundsätze dieses Vertrags zu fördern<br />
und zur Sicherheit des nordatlantischen Gebiets beizutragen, zum Beitritt<br />
einladen. Jeder so eingeladene Staat kann durch Hinterlegung seiner<br />
Beitrittsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika<br />
Mitglied dieses Vertrags werden. Die Regierung der Vereinigten Staaten von<br />
Amerika unterrichtet jede der Parteien von der Hinterlegung einer solchen<br />
Beitrittsurkunde.<br />
ARTIKEL 11<br />
Der Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit ihren verfassungsmäßigen<br />
Verfahren zu ratifizieren und in seinen Bestimmungen durchzuführen.<br />
Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich bei der<br />
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt, die alle anderen<br />
Unterzeichnerstaaten von jeder Hinterlegung unterrichtet. Der Vertrag tritt zwischen<br />
den Staaten, die ihn ratifiziert haben, in Kraft, sobald die<br />
Ratifikationsurkunden der Mehrzahl der Unterzeichnerstaaten, einschließlich<br />
derjenigen Belgiens, Kanadas, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande,<br />
des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten hinterlegt worden<br />
605
sind; für andere Staaten tritt er am Tage der Hinterlegung ihrer<br />
Ratifikationsurkunden in Kraft. 3 ARTIKEL 12<br />
Nach zehnjähriger Geltungsdauer des Vertrags oder zu jedem späteren<br />
Zeitpunkt werden die Parteien auf Verlangen einer von ihnen miteinander beraten,<br />
um den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände zu überprüfen, die<br />
dann den Frieden und die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets berühren,<br />
zu denen auch die Entwicklung allgemeiner und regionaler Vereinbarungen<br />
gehört, die im Rahmen der Satzung der Vereinten Nationen zur<br />
Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen<br />
Sicherheit dienen.<br />
ARTIKEL 13<br />
Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus<br />
dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der<br />
Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet<br />
die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder<br />
Kündigungsmitteilung.<br />
ARTIKEL 14<br />
Der Vertrag, dessen englischer und französischer Wortlaut in gleicher<br />
Weise maßgebend ist, wird in den Archiven der Regierung der Vereinigten<br />
Staaten von Amerika hinterlegt. Diese Regierung übermittelt den Regierungen<br />
der anderen Unterzeichnerstaaten ordnungsgemäß beglaubigte Abschriften<br />
3 Der Nordatlantikvertrag trat nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle<br />
Unterzeichnerstaaten am 24. August 1949 in Kraft.<br />
606
VERMERKE<br />
607
608<br />
VERMERKE