06.11.2013 Aufrufe

Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong> <strong>Atdorf</strong><br />

Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren<br />

<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />

Betrachtungen zum Bauablauf und dessen Umweltwirkungen<br />

April 2010


Unter Mitwirkung von:<br />

Zusammenstellung der Antragsunterlagen, Projektsteuerung<br />

WALD + CORBE<br />

Ingenieurbüro für Wasserbau, Wasserwirtschaft und Tiefbau<br />

Am Hecklehamm 18, 76549 Hügelsheim<br />

Umweltstudien<br />

IUS Weibel & Ness GmbH<br />

Institut für Umweltstudien<br />

Bergheimer Straße 53 - 57, 69115 Heidelberg<br />

Technische Planung<br />

Lahmeyer International GmbH<br />

Engineering and Consulting Services<br />

Friedberger Straße 173, 61118 Bad Vilbel<br />

Hydrogeologie<br />

E. Funk Hydrogeologie<br />

Büro für Hydrogeologie<br />

Rothofweg 5, 79219 Staufen<br />

Rechtsfragen<br />

Gleiss Lutz<br />

Rechtsanwälte<br />

Maybachstraße 6, 70469 Stuttgart<br />

Klima und Luftreinhaltung<br />

iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG<br />

Immissionen, Meteorologie und Akustik<br />

Eisenbahnstraße 23, 79098 Freiburg<br />

Schalltechnik<br />

Pöyry Infra GmbH<br />

Ingenieurunternehmen<br />

Röttelnweiler 22, 79541 Lörrach<br />

I


Inhaltsverzeichnis<br />

1 Einleitung.......................................................................................................................1<br />

2 Bauausführung..............................................................................................................3<br />

2.1 Bauablauf...............................................................................................................3<br />

2.1.1 Hornbergbecken II ......................................................................................3<br />

2.1.2 Druckschächte ............................................................................................5<br />

2.1.3 Zufahrtsstollen ............................................................................................5<br />

2.1.4 Kavernen ....................................................................................................6<br />

2.1.5 Unterwasser-Stollensystem ........................................................................6<br />

2.1.6 Haselbecken...............................................................................................7<br />

2.1.7 Fensterstollen .............................................................................................8<br />

2.1.8 Energieableitungsstollen.............................................................................8<br />

2.1.9 Übergabestation .........................................................................................8<br />

2.1.10 Freileitung ...................................................................................................8<br />

2.2 Bauflächen.............................................................................................................8<br />

2.3 Transportwege .....................................................................................................10<br />

2.4 Flächen für Oberboden-Deponien........................................................................10<br />

2.5 Bauzeit.................................................................................................................11<br />

3 Umweltwirkungen ........................................................................................................13<br />

3.1 Einleitung und Aufgabenstellung .........................................................................13<br />

3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden .............................................................16<br />

3.2.1 Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung<br />

(Oberbodendeponien)...............................................................................17<br />

3.2.2 Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und<br />

Umlagerung in Baubereichen ...................................................................18<br />

3.2.3 Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung,<br />

Umlagerung, Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen ...19<br />

3.2.4 Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von<br />

Boden auf den Flächen der Zwischendeponien........................................24<br />

3.2.5 Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube25<br />

3.2.6 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................26<br />

3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser............................................................26<br />

3.3.1 Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden26<br />

3.3.2 Stoffeintrag in Grundwasser, Quellen und Bachläufe/Aufhebung von<br />

Wasserschutzgebieten .............................................................................27<br />

3.3.3 Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von<br />

Quellschüttungen durch den Bau von Untertageanlagen .........................27<br />

3.3.4 Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung .............28<br />

3.3.5 Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung ......29<br />

3.3.6 Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts......................................29<br />

3.3.7 Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten .29<br />

3.3.8 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................29<br />

3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation............................30<br />

3.4.1 Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope30<br />

3.4.2 Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-<br />

Deponien ..................................................................................................32<br />

II


3.4.3 Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre<br />

Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume,<br />

Zwischendeponien)...................................................................................34<br />

3.4.4 Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von<br />

Untertageanlagen .....................................................................................39<br />

3.4.5 Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr ..........39<br />

3.4.6 Mineralische Einträge in Moor-Biotope .....................................................39<br />

3.4.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................40<br />

3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere................................................................40<br />

3.5.1 Verlust von Tier-Lebensräumen durch Oberboden-Deponien ..................40<br />

3.5.2 Verluste von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für<br />

Baunebenflächen (Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume,<br />

Zwischendeponien)...................................................................................41<br />

3.5.3 Tötung von Tieren.....................................................................................43<br />

3.5.4 Störung von Tieren durch Schallimmission...............................................45<br />

3.5.5 Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe ..........................................50<br />

3.5.6 Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren...........................52<br />

3.5.7 Verluste von Tieren von Quellen und sonstiger Feuchtbiotope durch<br />

verringerten Grundwassereinfluss ............................................................53<br />

3.5.8 Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des<br />

Unterbeckenstandorts...............................................................................53<br />

3.5.9 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................53<br />

3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima...............................................................54<br />

3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft..................................................................54<br />

3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft....................................................................54<br />

3.7.2 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................57<br />

3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft ......................................................57<br />

3.8.1 Prägung der Landschaft in Baubereichen und<br />

Baustelleineinrichtungsflächen der Speicherbecken.................................58<br />

3.8.2 Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und<br />

Baustelleneinrichtungsflächen ..................................................................58<br />

3.8.3 Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-<br />

Deponien ..................................................................................................59<br />

3.8.4 Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch<br />

Zwischendeponien....................................................................................61<br />

3.8.5 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................61<br />

3.9 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch ...........................................................61<br />

3.9.1 Störung durch Verkehr und Baubetrieb ....................................................62<br />

3.9.2 Immission von Luftschadstoffen ...............................................................63<br />

3.9.3 Schallimmission in Siedlungen..................................................................63<br />

3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion..................................69<br />

3.9.5 Erschütterungen durch Sprengungen.......................................................75<br />

3.9.6 Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit<br />

Erholungsfunktion durch Bautätigkeiten ...................................................75<br />

3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen.................................78<br />

3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter ..............................................79<br />

3.11 Auswirkungen auf Wechselwirkungen .................................................................80<br />

4 Literatur........................................................................................................................81<br />

III


Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 1 Übersicht der baulichen Anlagen des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong>.......................................1<br />

Tabelle 2 Flächeninanspruchnahme des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> .................................................9<br />

Tabelle 3 Böden der potenziellen Flächen für dauerhafte Deponien .........................17<br />

Tabelle 4<br />

Tabelle 5<br />

Tabelle 6<br />

Tabelle 7<br />

Tabelle 8<br />

Tabelle 9<br />

Tabelle 10<br />

Tabelle 11<br />

Tabelle 12<br />

Tabelle 13<br />

Tabelle 14<br />

Bedeutung der von den einzelnen Deponien in Anspruch genommenen<br />

Standorte aus bodenkundlicher Sicht.........................................................18<br />

Böden im Bereich der luftseitigen Baugrube für den Abschlussdamm des<br />

Haselbeckens.............................................................................................19<br />

Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden<br />

der Baustelleneinrichtungsflächen (temporäre Beeinträchtigung, ohne<br />

Berücksichtigung der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen<br />

Flächen) .....................................................................................................20<br />

Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden<br />

der weiteren Baunebenflächen, insbesondere des Arbeitsraumes (ohne<br />

Berücksichtigung der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen<br />

Flächen) .....................................................................................................22<br />

Von Abgrabung und Umlagerung sowie ggf. von Verdichtung und<br />

Oberbodenabtrag betroffene Böden im Bereich der Trassen der erdverlegten<br />

Rohrleitungen.............................................................................................23<br />

Böden der für die optionale Zwischendeponie südlich Brennet vorgesehenen<br />

Fläche ........................................................................................................25<br />

Baubedingte Inanspruchnahme nach § 32 NatSchG oder nach § 30a<br />

LWaldG geschützter Biotope .....................................................................31<br />

Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopbeständen, die den fachlichen<br />

Kriterien des § 32 NatSchG oder des § 30a LWaldG entsprechen............31<br />

Biotoptypen der potenziellen Deponiestandorte.........................................33<br />

Bewertung der baubedingt in Anspruch zu nehmenden Biotoptypen.........37<br />

Bewertung der Biotopbestände auf den baubedingt in Anspruch zu<br />

nehmenden Flächen...................................................................................38<br />

Tabelle 15 Verlust von Tier-Lebensräumen durch baubedingte, temporäre<br />

Flächeninanspruchnahme ..........................................................................42<br />

IV


Tabelle 16 Lebensräume, in denen Beeinträchtigungen von Tieren durch<br />

Schallimmissionen > 55 dB (A) nicht ausgeschlossen werden können......50<br />

Tabelle 17 Prognose der Stickstoffdioxid-Belastung Orientierungswert nach 22.<br />

BImSchV: 40 µg/m³ ....................................................................................55<br />

Tabelle 18 Prognose der Belastung mit Feinstaub PM10 ............................................56<br />

Tabelle 19<br />

Tabelle 20<br />

Tabelle 21<br />

Tabelle 22<br />

Tabelle 23<br />

Tabelle 24<br />

Tabelle 25<br />

Tabelle 26<br />

Tabelle 27<br />

Tabelle 28<br />

Staubdeposition - Zusatzbelastung in mg/ (m²*d).......................................57<br />

Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung von<br />

Auswirkungen auf den Menschen ..............................................................64<br />

Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm......................................................64<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im<br />

Umfeld Hornbergbecken II, bezogen auf die als Orientierung angegebenen<br />

Immissionswerte der 16. BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN<br />

18005, Beiblatt 1 (O). .................................................................................65<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im<br />

Umfeld des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionswerte der 16.<br />

BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 (O).....67<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Baulärm in Siedlungen im<br />

Umkreis des Hornbergbeckens II, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />

(IRW) der AVV Baulärm (IRW). Zeitraum 7 - 20 h (Tagzeit).......................68<br />

Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im<br />

Umkreis des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die<br />

Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit) ..........................69<br />

Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die<br />

Erholungsnutzung im Umfeld des Hornbergbeckens II...............................72<br />

Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die<br />

Erholungsnutzung im Umfeld des Haselbeckens .......................................74<br />

Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises<br />

Waldshut, Auskunft 2009 ...........................................................................79<br />

V


1 Einleitung<br />

Die Schluchseewerk AG hat als Antragstellerin festgelegt, das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> als Vorhaben in<br />

das Raumordnungsverfahren einzubringen. Die Entscheidung wird in Kap. 3 des Erläuterungsberichtes<br />

(Mappe 1) begründet. Der Übersichtslageplan zum Vorhaben ist dem Erläuterungsbericht<br />

als Anlage I-04 beigefügt, der zugehörige Längsschnitt ist in Anlage I-05<br />

dargestellt (beide in Mappe 1).<br />

Die baulichen Anlagenteile sowohl der Übertage- als auch der Untertagebauwerke sind in<br />

Kap. 3.2 des Erläuterungsberichtes (Mappe 1) beschrieben. Die wesentlichen Elemente des<br />

geplanten <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>es <strong>Atdorf</strong> sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt:<br />

Tabelle 1<br />

Übersicht der baulichen Anlagen des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />

Oberirdische Anlagenteile<br />

Anlagen-<br />

Nummer<br />

Mappe 1<br />

Anlagen-<br />

Nummer<br />

Mappe 12<br />

Hornbergbecken II I-06 und I-07 II-01<br />

Ein-/ Auslauftürme Hornbergbecken II I-06<br />

Haselbecken I-08 und I-11 II-02<br />

Auslaufbauwerk Unterwasserstollen I-12 und I-13<br />

Auslaufbauwerk Verbindungsleitung Eggbergbecken - Haselbecken<br />

Portal Fensterstollen I-08 und I-19<br />

Portal Restentleerungsstollen I-15 II-04<br />

Auslauf Restentleerungsleitung (Rhein) I-15 II-04<br />

Betriebsgebäude und Betriebsstraßen I-06 und I-08<br />

I-08<br />

Betriebsgelände (Betriebsgebäude im Bereich <strong>PSW</strong> Wehr) I-20<br />

Portal Zufahrtsstollen I-19 und I-20<br />

Übergabestation (Energieableitung) I-21<br />

Unterirdische Anlagenteile<br />

Verbindungsleitung zwischen Hornbergbecken I und Hornbergbecken<br />

II<br />

I-06 II-01<br />

Restentleerungsleitung Hornbergbecken II I-06 II-01<br />

2 Druckschächte (vertikal) I-05<br />

Maschinenkaverne und Transformatoren-/Schieberkaverne I-16 bis I-18<br />

Zufahrtsstollen I-04 und I-16<br />

Energieableitungs- / Entrauchungsstollen I-04 und I-16<br />

Wasserschloss I-05<br />

Unterwasserstollen I-04 und I-16<br />

Fensterstollen I-08 II-02<br />

Restentleerungsstollen Haselbecken I-15 II-04<br />

Restentleerungsleitung (Rhein) I-15 II-04<br />

Verbindungsleitung zwischen Eggbergbecken und Haselbecken<br />

I-14 II-03<br />

1


Die Beschreibung des Bauablaufes und dessen Umweltwirkungen ist grundsätzlich Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens, da der Bauablauf zum aktuellen Planungszeitpunkt<br />

im ROV nur in groben Zügen feststeht. Die nachfolgenden Erläuterungen basieren<br />

daher auf der aktuellen Abschätzung des Bauablaufes, weshalb die Angaben lediglich vorläufigen<br />

Charakter haben. Die zugehörigen Bauzustandspläne sind dieser Mappe als Anlage<br />

II-01 bis Anlage II-08 beigefügt.<br />

2


2 Bauausführung<br />

2.1 Bauablauf<br />

Die Bauabläufe werden mit ihren wesentlichen Komponenten für die Hauptbauteile des<br />

<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> (siehe hierzu auch Planbeilagen) beschrieben:<br />

(1) Hornbergbecken II mit einem Speicherinhalt von 9 Mio. m³<br />

(2) 2 vertikale Druckschächte mit Einlauftürmen und Oberwasser-Verteilrohrleitungen<br />

(3) Zufahrtsstollen zu den Kavernen<br />

(4) Maschinenkaverne und Transformatoren-/Schieberkaverne<br />

(5) Unterwasser-Stollensystem mit Wasserschloss und Auslaufbauwerk in das Haselbecken.<br />

(6) Haselbecken mit einem Speicherinhalt von 9 Mio. m³<br />

(7) Energieableitungsstollen<br />

(8) Fensterstollen<br />

(9) Übergabestation<br />

(10) Freileitung<br />

2.1.1 Hornbergbecken II<br />

Die Verkehrsanbindung ist über die K 6535 möglich. Die Baustelleneinrichtungsflächen<br />

können am Nordende des Beckens zur Verfügung gestellt werden. Elektrizitäts- und Wasserversorgung<br />

sowie Abwasserversorgung ist durch Verbindung nach Obergebisbach oder<br />

Altenschwand möglich.<br />

Der Bau des Oberbeckens und der unter (2.1.2) näher beschriebenen Oberwasserwege<br />

macht die folgenden Hauptbauaktivitäten erforderlich:<br />

- Mobilisierung und Baustelleneinrichtung<br />

- Roden des Bewuchses<br />

- Entfernung des Oberbodens<br />

- Erdarbeiten mit Voreinschnitten für die Druckschächte<br />

- Erdarbeiten zum Aushub des Beckens und zur Dammschüttung<br />

- Pilotbohrungen für die beiden Druckschächte<br />

- Ausbruch der beiden Druckschächte<br />

- Bau der Dränagesystemeinrichtungen<br />

- Bau der Verbindungsleitung zwischen den Hornbergbecken I und II<br />

- Bau der Restentleerungsleitung für das Hornbergbecken II<br />

- Einbau der Dichtungen im Becken<br />

- Einbau der Druckschachtpanzerungen und Hinterbetonierung<br />

- Korrosionsschutz<br />

- Betonieren und Ausrüstung der beiden Einlauftürme für die Druckschächte<br />

3


- Restarbeiten<br />

Das Oberbecken wird im Massenausgleich gebaut, d.h. mit Ausnahme des für den Bau<br />

nicht verwendbaren Oberbodens wird der im Zentralbereich des Beckens ausgehobene<br />

Boden und Fels benutzt, um den Ringdamm des Beckens zu schütten. Dadurch werden<br />

Transporte außerhalb des Baubereichs und zusätzliche großflächige Deponien vermieden<br />

und eine wirtschaftlichere Bauweise ermöglicht.<br />

Die beim Roden anfallenden Baumstämme werden voraussichtlich wirtschaftlich genutzt<br />

und zur Weiterverarbeitung in Sägewerke abgefahren. Kleinhölzer, Äste, Wurzelstöcke, etc.<br />

werden vor Ort gehäckselt und dann als Späne zur energetischen Nutzung abtransportiert.<br />

Danach wird zunächst der humose Oberboden abgeschoben. Die Planung sieht vor, diesen<br />

Boden in Oberbodendeponien einzubauen; ggf. wird er später auch teilweise auf der Außenböschung<br />

des Ringdamms wieder angedeckt. Der Ringdamm selbst wird aus Bodenund<br />

Felsaushub, der im Beckeninneren anfällt, geschüttet; aus wirtschaftlichen Gründen<br />

sollen die Aushub- und Schüttarbeiten dabei zeitgleich ablaufen, so dass das Aushubmaterial<br />

nicht zwischengelagert werden muss. Ein großer Teil des anstehenden Gesteins<br />

(Lockermaterial, Reißfels) kann mit dem Bagger ausgehoben oder gerissen werden.<br />

Nur im südlichen Beckenbereich sowie im Bereich der späteren Beckensohle sind voraussichtlich<br />

Lockerungssprengungen erforderlich (Sprengfels).<br />

Im Oberbecken sind zwei Drainagesysteme vorgesehen. Ein System wird unter der Beckensohle<br />

eingebaut; es soll auch kleinste Sickerwassermengen, die ggf. unter der Beckensohle<br />

anfallen, sammeln. Dieses System wird so konzipiert, dass die Bereiche des<br />

Sickerwasseranfalls lokalisiert und ggf. vorhandene Leckagen repariert werden können.<br />

Das Sickerwasser wird zurück in das Becken gepumpt. Das zweite System wird im Bereich<br />

des luftseitigen (außenliegenden) Ringdammkörpers eingebaut, es dient dem Sammeln und<br />

Ableiten von Niederschlagswasser, das in den äußeren Dammbereich einsickert.<br />

Zur optionalen Befüllung des Beckens ist eine Verbindungsleitung vom Hornbergbecken I<br />

zum Hornbergbecken II vorgesehen, die als erdverlegte Rohrleitung gebaut wird. Die Verbindungsleitung<br />

verläuft vom Anschlusspunkt am Hornbergbecken I über das Eingangsgebäude<br />

am Hornbergbecken II weiter in das Becken. Am Eingangsgebäude zweigt eine weitere<br />

Rohrleitung ab, die im Falle einer Restentleerung des Beckens betrieben werden kann,<br />

um das Restwasser, das nicht über die Druckschächte abgelassen werden kann sicher<br />

abzuleiten.<br />

Das Oberbecken wird mit einer Asphaltbetonoberflächendichtung versehen. Diese "Dichtungshaut"<br />

wird im gesamten Beckeninneren und bis auf die Ringdammkrone hoch eingebaut<br />

und nur von den Einlauftürmen durchdrungen. Jeder der beiden Einlauftürme wird<br />

genau über einem der beiden vertikalen Druckschächte angeordnet. Er enthält eine Absperreinrichtung<br />

(Zylinderschütz), die es ermöglicht, den Druckschacht vom Becken hydraulisch<br />

zu trennen. Aus hydraulischen Gründen werden Mindestabstände der Türme zum<br />

Ringdamm vorgesehen.<br />

4


Abgesehen von der Anordnung zweier Einlauftürme wird das Becken in allen wesentlichen<br />

Komponenten dem bereits bestehenden Hornbergbecken I entsprechen.<br />

2.1.2 Druckschächte<br />

Der Bau des Hornbergbecken II erfolgt als unabhängige Baustelle ohne direkte Abhängigkeit<br />

von den anderen Bauteilen außer im Bereich der beiden Druckschachtausmündungen.<br />

Hier müssen Voreinschnitte ausgehoben werden, die nacheinander die folgenden Arbeiten<br />

ermöglichen:<br />

- Auffahren der Schächte<br />

- Einfahren und Hinterbetonieren der Stahlpanzerungen<br />

- Bau der Einlauftürme<br />

Die Druckschächte können nach heutigem Wissensstand im Vollquerschnitt im so genannten<br />

Raisebore-Verfahren aufgefahren werden. Bei diesem Verfahren wird zunächst ein Pilotloch<br />

von der Oberfläche nach unten in eine zuvor im Kavernenbereich ausgebrochene<br />

Schutterkammer gebohrt. Danach wird ein Bohrkopf mit Großquerschnitt mittels eines durch<br />

das Pilotloch geführten Gestänges von unten nach oben gezogen. Jeder der beiden<br />

Schächte wird mit einem Durchmesser von etwa 6 m gebohrt, was beim heutigen Stand der<br />

Technik im Vollschnitt möglich ist. Sollten unerwartet ungünstige geologische Verhältnisse<br />

in den Schachtlagen angetroffen werden, können nur Schutterschächte mit geringerem<br />

Durchmesser, die nachfolgend herkömmlich im Sprengvortrieb aufgeweitet werden müssen,<br />

im Raisebore-Verfahren aufgefahren werden.<br />

Die Arbeiten an den beiden Druckschächten werden parallel und zeitgleich zu den Erd- und<br />

Dichtungsarbeiten im Becken ausgeführt.<br />

Die Schutterkammern im Kavernenbereich werden gebraucht, um den beim Auffahren der<br />

Schächte anfallenden Abraum aufnehmen und abfahren zu können. Dort werden später die<br />

unteren Krümmer des oberwasserseitigen Wasserwegs eingebaut. Die Verbindung zwischen<br />

den beiden Schutterkammern und dem Zufahrtsstollen muss so rechtzeitig ausgebrochen<br />

sein, dass nach dem Durchstoßen der aus dem Oberbecken gebohrten Pilotbohrungen<br />

sofort mit dem Schachtaufweiten begonnen werden kann.<br />

2.1.3 Zufahrtsstollen<br />

Bevor die Arbeiten im Kavernenbereich begonnen werden können, muss zuerst der Zufahrtsstollen<br />

ausgebrochen werden. Die kürzeste Verbindung ist vom schon vorhandenen<br />

Abzweig des Zufahrtsstollens der Kaverne des <strong>PSW</strong> Wehr herstellbar; dieser Abzweig (der<br />

"Verbindungsstollen") wurde bereits in den 70er Jahren gebaut. Der Ausbruch des neuen<br />

Zufahrtsstollens wird sowohl am Teilstück „Neues Portal des Zufahrtsstollens - Verbindungsstollen“<br />

als auch am Teilstück „Verbindungsstollen – Kaverne“ gleichzeitig begonnen.<br />

Beide Teilstücke werden konventionell im Sprengvortrieb ausgebrochen.<br />

5


2.1.4 Kavernen<br />

Die vorhandene Anfahrt des Baubereichs über die L 148 ist als Verkehrsanbindung aus<br />

baulicher Sicht gut geeignet. Der Kavernenausbruch ist bis zur Fertigstellung des Unterwasserstollens<br />

durch die Ortslage Wehr zu transportieren. Das Baumaterial für die Kaverne<br />

und die technische Ausrüstung sind ebenfalls durch Wehr zu transportieren. Baustelleneinrichtungsflächen<br />

können auf und hinter dem Betriebsgelände des <strong>PSW</strong> Wehr im Mühlegrabental,<br />

in den benachbarten Gewannen Schindelgraben und Ochsenmatt zur Verfügung<br />

gestellt werden. Die Elektrizitäts- und Wasserversorgung kann aus dem Betriebsgelände<br />

des <strong>PSW</strong> Wehr zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Kavernen werden im konventionellen Sprengvortrieb aufgefahren. Zunächst wird ein<br />

Stollen längs des Kavernendaches vorgetrieben, danach wird zu beiden Seiten hin das<br />

Kavernendach in voller Breite ausgebrochen. Nach Ausbruch einer ersten Ebene (Strosse)<br />

werden an beiden Wänden Balken betoniert, auf denen zunächst Baukräne laufen und<br />

später Dachelemente montiert werden können. Die Kaverne wird dann bis auf volle Höhe<br />

ausgebrochen und der Abraum durch geeignete Stollen, die temporär als Zufahrten genutzt<br />

werden, geschuttert.<br />

Je nach Art der gewählten maschinellen Ausrüstung sind die Kavernen für den Einbau von<br />

entweder vier größeren oder sechs kleineren Maschinensätzen konzipiert. Die Abmessungen<br />

der alternativ vorgesehenen Kavernen variieren deshalb in ihren Höhen, Breiten und<br />

Längen. Die Gesamt-Ausbruchvolumina der Untertagebauwerke werden dadurch aber nur<br />

gering beeinflusst. Auch die Orientierung der Kavernenachsen ist noch nicht endgültig festgelegt;<br />

der gegenwärtig im Bau befindliche Sondierstollen wird bezüglich der Orientierung<br />

der Kavernenachsen die erforderlichen Hinweise geben.<br />

2.1.5 Unterwasser-Stollensystem<br />

Für die Stollenarbeiten im Unterwasser (UW) ist eine separate Baustelleneinrichtungsfläche<br />

nötig, da der Stollen vom Unterbecken aus mit einer Tunnelbohrmaschine (TBM) aufgefahren<br />

werden soll. Dies ist relativ unproblematisch, da die B 34 sehr nahe liegt, die in Frage<br />

kommenden Flächen landwirtschaftlich genutzt sind und in einiger Entfernung von Ortschaften<br />

liegen. Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung sind von Wehr,<br />

Ortsteile Öflingen bzw. Brennet oder Wallbach unproblematisch herstellbar.<br />

Sowohl der UW-Stollen als auch der Kavernenbereich mit den Wasserwegen im Oberwasser<br />

(OW) erfordern einen frühestmöglichen Baubeginn. Für den UW-Stollen wurden daher<br />

drei Monate für die Mobilisierung bis zum Stollenanschlag vorgesehen. Um möglichst früh<br />

und unabhängig von anderen Bauaktivitäten mit dem Ausbruch des UW-Stollens beginnen<br />

zu können, ist vorgesehen, zunächst einen Fensterstollen zur UW-Stollenstrecke aufzufahren.<br />

Der Fensterstollen wird etwa 280 m vom Schieberschacht des Auslaufbauwerks entfernt<br />

auf den UW-Stollen treffen; an dieser Stelle wird dann umgehend eine Kammer ausgebrochen,<br />

in der die TBM endmontiert wird und das Auffahren des UW-Stollens beginnt.<br />

6


Der Fensterstollen wird anschließend für den Transport des Aushubmaterials nach Übertage<br />

umgebaut.<br />

Um die Ortsdurchfahrt Wehr von Transporten zu entlasten, soll ein Teil des Kavernenausbruchs<br />

durch den Unterwasserstollen geschuttert werden. Aus diesem Grund muss mit dem<br />

Bau des Unterwasserstollens möglichst frühzeitig begonnen werden. Da der UW-Stollen<br />

neben dem Transport von Aushub auch für Betontransporte in den Kavernenbereich dienen<br />

soll, ist das Auskleiden der Tunnelstrecke mit Beton (nach heutiger Einschätzung werden<br />

etwa 20% des gesamten Tunnels mit Tunnelschalung auszukleiden sein) so spät wie möglich<br />

zu beginnen.<br />

Die UW-Verteilrohrleitung und sonstige Verbindungselemente sowie das Wasserschloss<br />

werden erst begonnen, wenn die Transformatorenkaverne ausgebrochen ist.<br />

2.1.6 Haselbecken<br />

Der Bau des Haselbeckens benötigt ebenfalls eine eigene Infrastruktur und Baustelleneinrichtung.<br />

Die jetzige Erschließung ist durch einspurige Straßen vorhanden. Eine leistungsfähige<br />

Straßenanbindung an die B 34 ist erforderlich und kann ohne Störung von Ortschaften<br />

im Rahmen der Baustelleneinrichtung (Verbreiterung der bestehenden Zufahrt)<br />

gebaut werden. Elektrizitäts- und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung kann von<br />

Wehr, Ortsteile Öflingen bzw. Brennet oder von Wallbach herangeführt werden.<br />

Mobilisierung und Baustelleneinrichtung erfordern 3 Monate. In dieser Zeit kann mit der<br />

Rodung und dem Aushub zur Gründung des Hauptdammes begonnen werden. In den folgenden<br />

36 Monaten wird der Hauptdamm gebaut, der dann im letzten Quartal des dritten<br />

Baujahres fertig gestellt wird. Als Dammtyp ist entweder ein Felsschüttdamm mit innenliegender<br />

Asphaltdichtung oder eine Betongewichtsmauer vorgesehen. Dies ist abhängig von<br />

den in der Gründungsfläche vorgefundenen geologischen Verhältnissen. Kommt eine Betonmauer<br />

zur Ausführung, so sollte Ausbruchmaterial aus dem Unterwasserstollen als Betonzuschlag<br />

verwendet werden. Beim Bau eines Schüttdammes wird weiteres Felsschüttmaterial<br />

aus sonstigen untertägigen Ausbrüchen des Projekts und, soweit benötigt, aus<br />

einem im Unterbecken liegenden Steinbruch (Seitenentnahme) im Dammkörper eingebaut.<br />

Die Abschlussdämme I und II sollen so frühzeitig begonnen werden, dass ein Teil des Aushubs<br />

der Hauptdammgründung voraussichtlich direkt ohne Zwischenlagerung für den Bauverwendet<br />

werden kann.<br />

Das Auslaufbauwerk des Unterwasserstollens kann weitgehend unabhängig von anderen<br />

Bauwerken erstellt werden.<br />

7


2.1.7 Fensterstollen<br />

Der Fensterstollen wird im konventionellen Sprengvortrieb fallend aufgefahren. Nur der<br />

Portalbereich, der östlich der Sportplätze von Brennet liegt, und die dorthin verlaufende<br />

Zufahrtsstraße nehmen dauerhaft Flächen in Anspruch. Der Stollen soll bauzeitlich als Zugang<br />

zum Unterwasserstollen und danach als Zugang zu einer Schieberkammer dienen; in<br />

dieser Schieberkammer werden die Absperrschieber für die Pflichtwasserabgabe in den<br />

Haselbach sowie die Unterbecken-Restentleerung zum Rhein untergebracht werden.<br />

2.1.8 Energieableitungsstollen<br />

Der Energieableitungsstollen wird im konventionellen Sprengvortrieb aufgefahren. Der Ausbruch<br />

erfolgt von der Kavernenlage aus in steigender Richtung, um die Wasserhaltung zu<br />

vereinfachen; lediglich der Portalbereich, der auf dem Gelände der Übergabestation liegt,<br />

wird von außen ausgebrochen. Da der Stollen auch der Belüftung und im Brandfall der Entrauchung<br />

der Kavernen dienen soll, wird dieser mit einem großen Querschnitt ausgeführt.<br />

Damit ist es möglich, den Stollen ggf. zunächst im Teilquerschnitt aufzufahren und später in<br />

fallendem Vortrieb aufzuweiten.<br />

2.1.9 Übergabestation<br />

Die Übergabestation an der Ausmündung des Energieableitungstollens ist etwa 200 m<br />

nordwestlich der Straßenabzweigung K 6535 / K 6537 bei Strick platziert. Die Zufahrt erfolgt<br />

direkt von dieser Straßenabzweigung aus über eine eigene Zufahrtsstraße. Die für diese<br />

Bauwerke benötigten Flächen werden von der Kreisstraße aus erschlossen.<br />

2.1.10 Freileitung<br />

Aus dem Bereich der Übergabestation erfolgt der Anschluss an die bestehende 400-kV-<br />

Freileitung vom <strong>PSW</strong> Wehr zum Netzknoten Kühmoos. An den Masten der Freileitung werden<br />

hierzu zusätzliche Traversen und Leiterseile angebracht. Eine neue Leitungstrasse<br />

bzw. das Errichten neuer Masten ist daher nicht erforderlich.<br />

2.2 Bauflächen<br />

Für den Bau des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> werden in den einzelnen Baubereichen unterschiedlich große<br />

Bauflächen benötigt. Für jeden Baubereich können diese Flächen in dauerhaft und temporär<br />

in Anspruch genommene Flächen unterschieden werden, wobei dauerhaft in Anspruch<br />

genommene Flächen wiederum durch die funktionalen Bauwerke des <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>es<br />

oder durch Zufahrten zu diesen Bauwerken belegt werden. Temporär genutzte<br />

Flächen dienen in der Regel für Baustelleneinrichtungen, die nach Beendigung der Baumaßnahmen<br />

wieder rückgebaut werden.<br />

8


Die in den jeweiligen Baubereichen benötigten Flächen sind in den als Anlagen beigefügten<br />

Planunterlagen dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die in Anspruch<br />

genommenen Flächen. Bei dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen wird davon ausgegangen,<br />

dass diese später nicht anderweitig genutzt werden können, obwohl dies für<br />

Oberbodendeponien nicht zwingend zutreffen muss. Temporär genutzte Flächen werden<br />

zum Abschluss der Baumaßnahmen wieder in ihren Ursprungszustand rückgebaut; Rohrleitungstrassen<br />

werden voraussichtlich als nicht überbaute Korridore erhalten bleiben (diese<br />

können aber ggf. zur Anlage von Wegen o.ä. genutzt werden).<br />

Tabelle 2<br />

Flächeninanspruchnahme des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong><br />

Baubereich Bauwerk Flächengröße Nutzung<br />

Oberbecken<br />

Unterbecken<br />

Fensterstollen<br />

Speicherbecken mit Ringdamm und<br />

Betriebsstraßen<br />

58,5 ha dauerhaft<br />

Zufahrt Eingangsgebäude 0,2 ha dauerhaft<br />

Baustelleneinrichtungsflächen (BE-<br />

Flächen)<br />

8,0 ha temporär<br />

Füllleitung vom Hornbergbecken I 1,1 ha als Trasse<br />

Restentleerungsleitung 0,6 ha als Trasse<br />

Speicherbecken mit Dämmen, Auslaufbauwerk<br />

und Betriebsstraßen<br />

Baustellenflächen (z.B. Baugrube<br />

Hauptdamm)<br />

49,8 ha dauerhaft<br />

8,7 ha temporär<br />

BE-Flächen 2,5 ha temporär<br />

Füllleitung vom Eggbergbecken 2,9 ha als Trasse<br />

Restentleerungsleitung 0,7 ha als Trasse<br />

BE-Flächen bei Restentleerung 1,4 ha temporär<br />

Objektfläche inkl. Zufahrt 0,3 ha dauerhaft<br />

BE-Flächen 0,2 ha temporär<br />

Übergabestation Objektfläche mit Betriebsstraßen 1,4 ha dauerhaft<br />

Untertagebauwerke (Kavernen,<br />

Stollen, Schächte)<br />

Oberboden-Deponien<br />

BE-Flächen (auch abgesetzt) 2,7 ha temporär<br />

Einbau von Oberboden (ca.<br />

200.000 m³) aus Oberbeckenbereich<br />

bis zu 33,6 ha<br />

(ca. 10 ha bei 2 m<br />

Einbauhöhe)<br />

Teilweise<br />

dauerhaft,<br />

jedoch<br />

rekultivierbar<br />

Optionale Zwischendeponie bei Brennet 3,3 ha temporär<br />

9


2.3 Transportwege<br />

Die überwiegende Zahl der Baubereiche ist über das öffentliche Straßennetz in geeigneter<br />

Weise anfahrbar, oder es bedarf nur kleinerer Ausbaumaßnahmen, um für den Bauablauf<br />

zufriedenstellende Zufahrtssituationen herzustellen.<br />

Der Baubereich Oberbecken ist über die K 6535 in seinem Nordbereich direkt anfahrbar;<br />

die Kreisstraße stellt eine für alle gängigen Transporte geeignete Verbindung zum übergeordneten<br />

Straßennetz (z.B. B 34, B 518) her. Für Transporte von Oberboden zu Deponien<br />

sind hauptsächlich Waldwege in der Nähe der Baustelle vorgesehen, insbesondere zum<br />

potenzielle Deponiestandort Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) auch öffentliche Straßen. In<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zum Baubereich Oberbecken liegt der Baubereich Übergabestation,<br />

der ebenfalls von der Kreisstraße K 6535 aus direkt angefahren werden kann. Der<br />

Baubereich Unterbecken kann von der B 34 aus (Abfahrt Wallbach) angefahren werden,<br />

wenn die vorhandene Unterführung unter der stillgelegten Bahnstrecke zwischen Bad Säckingen<br />

und Wehr für das Befahren mit Baufahrzeugen angepasst wird.<br />

Der Baubereich Zufahrtsstollen / Untertagebauwerke ist nur nach Durchfahrt durch die Ortschaft<br />

Wehr erreichbar. Besonders der Abtransport des Aushubs aus den Untertagebaustellen<br />

bedarf deshalb der sorgfältigen Planung, soweit er am Portal des Zufahrtsstollens<br />

anfällt. Hier ist keine Deponie vorhanden. Der Bereich Schindelgraben kann als Zwischendeponie<br />

für den Materialumschlag genutzt werden. Dies bedeutet, dass das Material durch<br />

die Ortslage von Wehr Richtung Haselbecken zu transportieren ist. Die für die Transporte<br />

vorgesehenen Straßen sind in den Anlagen 4-24 bis 4-26 dargestellt.<br />

2.4 Flächen für Oberboden-Deponien<br />

In den Baubereichen beider Becken fällt Bodenaushub an, der für die Bauwerke nicht verwendet<br />

werden kann und deshalb deponiert werden muss. Für den Aushub aus dem Baubereich<br />

des Unterbeckens ist vorgesehen, diesen bei Eignung für den Bau der Abschlussdämme<br />

I und II zu verwenden. Überschüssiger Aushub wird in unter dem Absenkziel liegenden<br />

Bereichen im Inneren des Unterbeckens, im Bereich der geplanten Materialentnahme<br />

deponiert oder zur Andeckung an der Luftseite des Hauptdamms verwendet. Die<br />

hier verfügbaren Räume reichen nach heutiger Abschätzung aus, um die zu deponierenden<br />

Aushubmengen aufzunehmen.<br />

Deponieflächen außerhalb der Baubereiche sind daher nur für die Ablagerung von Oberboden,<br />

der aus dem Baubereich des Oberbeckens stammt, notwendig. Da die insgesamt abzulagernde<br />

Menge nach vorläufiger Ermittlung auf etwa 200.000 m³ geschätzt wird, ist es<br />

zur Reduzierung des Transportverkehrs sinnvoll, Deponieflächen zu wählen, die in nicht<br />

allzu großer Entfernung zum Baubereich Oberbecken liegen und gut anfahrbar sind.<br />

Die in die Vorauswahl einbezogenen Deponieflächen befinden sich zumeist in einer Entfernung<br />

von nicht mehr als etwa 2 km vom Baubereich Oberbecken. Auch die Fahrentfernung<br />

10


liegt für diese Flächen im baubetrieblich interessanten Bereich. Die Nutzung der Deponie im<br />

Steinbruch bei der Wickartsmühle bedarf einer Anfahrt von etwa 8 km. Hier können unterschiedliche<br />

Fahrtrouten genutzt werden. Die Fahrtrouten zu den Oberboden-Deponien sind<br />

in Anlage 4-23 dargestellt.<br />

Die Auswahl der endgültig zu nutzenden Oberboden-Deponien steht derzeit noch aus und<br />

wird im Planfeststellungsverfahren konkretisiert. Die Oberboden-Deponien werden rekultiviert.<br />

2.5 Bauzeit<br />

Der Baubetrieb im Baubereich des Oberbeckens wird mehr oder weniger stark durch die<br />

saisonal wechselnden Wetterbedingungen geprägt sein; im Winter werden speziell der Erdund<br />

Asphaltbau zeitweise ausgesetzt. Andere Gewerke (z. B. Bau der Druckschächte) werden<br />

teils Hallen oder Zelte nutzen, um die witterungsbedingten Zeiten von Unterbrechungen<br />

möglichst klein zu halten. Die Gesamtbauzeit für das Oberbecken wird etwa 4½ Jahre<br />

betragen.<br />

Es wird von einer kürzeren Bauzeit für das Haselbecken ausgegangen. Abhängig von den<br />

eingesetzten Geräten und dem gewählten Typ des Hauptdamms könnte das Unterbecken<br />

in etwa 3 Jahren gebaut werden. Für den Bau des Unterwasserstollens mit Auslaufbauwerk<br />

wird allerdings eine Zeit von zusätzlich etwa 18 Monaten notwendig sein, so dass die Zeit<br />

für die erstmalige Nutzung des Beckens zur Erstbefüllung durch diese Aktivität bestimmt<br />

wird.<br />

Der UW-Stollen kann wirtschaftlich nur mit einer TBM aufgefahren werden. Bei einer durchschnittlichen<br />

Vortriebsleistung von ca. 500 m / Monat sind ca. 16 Monate erforderlich. Das<br />

nachfolgende teilweise Auskleiden des Stollens erfolgt in rd. 5½ Monaten.<br />

Der Zufahrtsstollen erreicht die Kavernenlage nach etwa 10 Monaten. Der Aushub der Maschinenkaverne<br />

erfolgt in den anschließenden 22 Monaten. Damit ist der Aushub der Maschinenkaverne<br />

durch den Zufahrtsstollen zu schuttern. Der UW-Stollen erreicht die Kavernenlage<br />

etwa zeitgleich mit dem Abschluss der Aushubarbeiten in der Maschinenkaverne.<br />

Die beiden Ziel-(Schutter-)kammern für die Druckschächte werden gegen Ende des ersten<br />

Baujahres erreicht. Danach wird mit dem zeitgleichen Ausbruch der Druckschächte begonnen.<br />

Es wurde ein Ausbruch per Raiseboring mit 4,4 m Vortriebsleistung je Tag zu Grunde<br />

gelegt. Daraus ergeben sich ca. 5½ Monate für das Auffahren jedes Schachtes. Nach Einbau<br />

der Schachtsicherung werden mit ca. 1,15 m pro Tag Stahlrohre eingebaut und hinterbetoniert,<br />

was ca. 20 Monate Bauzeit erfordert. Fertigstellung ist etwa zum Ende des vierten<br />

Baujahres, woran sich der Korrosionsschutz für die Stahlrohre anschließt. Das ermöglicht<br />

den rechtzeitigen Abbau der Baustelleneinrichtung im Oberbecken, um dort die dann noch<br />

durchzuführenden Beton- und Dichtungsarbeiten zu ermöglichen.<br />

11


Der Kavernenausbau mit Montage der Ausrüstungsteile dauert entsprechend den bei der<br />

Kaverne des <strong>PSW</strong> Wehr gemachten Erfahrungen ca. 2½ Jahre, bis der erste Maschinensatz<br />

in Betrieb gehen kann. Dabei ist eine Überschneidung der Ausbruch- und Betonarbeiten<br />

von einem Monat angesetzt worden. Der erste Maschinensatz kann nach ca. 63 Monaten<br />

Bauzeit in Betrieb genommen werden; nach ca. einem weiteren Jahr kann der letzte<br />

Maschinensatz ans Netz gehen.<br />

Die Transformatorenkaverne wird innerhalb von 9 Monaten ausgebrochen, und in weiteren<br />

8 Monaten erfolgt der Einbau der Ausrüstungsteile.<br />

Die Gesamtbauzeit inkl. aller Restarbeiten für das Projekt <strong>Atdorf</strong> wird nach gegenwärtiger<br />

Planung auf 6 Jahre veranschlagt. Diese unter Berücksichtigung der oben geschilderten<br />

Annahmen ermittelte Bauzeit kann je nach der jahreszeitlichen Positionierung des Baubeginns<br />

für die verschiedenen Baubereiche variieren.<br />

12


3 Umweltwirkungen<br />

3.1 Einleitung und Aufgabenstellung<br />

In der vorliegenden Unterlage werden jene Vorhabenswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

betrachtet, die aus Bautätigkeiten resultieren. Vielfach sind die Auswirkungen zeitlich befristet.<br />

Soweit Schutzgutausprägungen verändert werden, die nicht oder nur über lange Zeiträume<br />

zur Regeneration fähig sind, können baubedingte Auswirkungen aber auch dauerhaft<br />

sein. Die potenziellen Oberboden-Deponien sind ebenfalls Gegenstand der Betrachtung.<br />

Die anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen des <strong>Pumpspeicherkraftwerk</strong>s <strong>Atdorf</strong> werden<br />

in der UVS beschrieben (Mappe 3).<br />

Baubedingte Umweltwirkungen entstehen durch:<br />

o Errichtung der Untertageanlagen<br />

o Nutzung der Baunebenflächen<br />

o Anlage der dauerhaften Oberboden-Deponien<br />

o Baubedingten Verkehr<br />

Errichtung der Untertageanlagen<br />

Die folgenden Untertageanlagen zählen zum <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong>:<br />

o Kaverne mit den maschinentechnischen Anlagen ca. 780 m unter dem Hornbergbecken<br />

II<br />

o Zufahrtsstollen (Länge ca. 3,2 km) zur Kaverne mit Eingang auf dem Betriebsgelände<br />

des Kavernenkraftwerks Wehr<br />

o Energieableitungsstollen als Schrägstollen von der Kaverne zur Übergabestation<br />

östlich Rüttehof oberhalb des Mühlegrabentals, dient gleichzeitig als Zuluft- und Entrauchungsstollen<br />

sowie als weiterer Fluchtweg<br />

o Zwei Druckschächte mit je 4,8 m Durchmesser zwischen dem Hornbergbecken II<br />

und den Maschinensätzen in der Kaverne)<br />

o Unterwasserstollen von der Kaverne zum Haselbecken (Länge 8,6 km, Durchmesser<br />

9,2 m)<br />

o Der Fensterstollen am Haselbecken führt vom Portal östlich der Sportplätze von<br />

Brennet zum Unterwasserstollen. Bauzeitlich dient er als Zugang zum Unterwasserstollen,<br />

danach als Zugang zu einer Schieberkammer, in der die Absperrschieber<br />

für die Wasserabgabe in den Haselbach sowie die Restentleerung untergebracht<br />

werden.<br />

o Entleerungsstollen vom Haselbecken durch den Nordwestteil des Duttenbergs (am<br />

Hangfuß zum Rheintal schließt eine erdverlegte Rohrleitung an)<br />

13


Die Stollen und Druckschächte können wegen ihrer tiefen Lage im Gesteinsuntergrund keine<br />

anlagebedingten Auswirkungen auf Schutzgüter des UVPG entfalten. Baubedingte<br />

Auswirkungen sind wenig wahrscheinlich, aber nicht von vornherein ausgeschlossen.<br />

Baunebenflächen<br />

In der nahen Umgebung der Beckenstandorte werden Flächen zur Baustelleneinrichtung<br />

(BE-Flächen), zum Materialumschlag, als Arbeitsraum, für Zwischendeponien etc. benötigt.<br />

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand werden die folgenden Flächen benötigt:<br />

o BE-Flächen:<br />

- 8,0 ha am Nordfuß des Abhaus für die Errichtung des Oberbeckens (inklusive<br />

potenzieller Deponiefläche OD 04)<br />

- 2,5 ha am Ausgang des Haselbachtals für die Errichtung des Unterbeckens<br />

- 1,4 ha am Ausgang des Haselbachtals zur Errichtung der Restentleerung für das<br />

Haselbecken<br />

- 0,7 ha für den Zufahrtsstollen im Mühlegrabental<br />

- 0,2 ha für den Fensterstollen am Haselbecken<br />

- 1,7 ha im Industriegebiet „Ochsenmatt“ unterhalb des Wehrabeckens (Aufbereitung<br />

von Stollenausbruch als Betonzuschlag und ggf. Betonmischanlage)<br />

o Arbeitsräume / Baubereiche:<br />

- 1,4 ha Arbeitsraum um das Oberbecken<br />

- 8,7 ha Arbeitsraum am und um das Unterbecken (enthält Teile des Arbeitsraumes<br />

Fensterstollen)<br />

- 1,1 ha Baubereich für die Füllleitung Hornbergbecken I - Hornbergbecken II<br />

- 0,6 ha Baubereich für die Restentleerungsleitung des Hornbergbeckens II<br />

- 2,9 ha Baubereich für die Füllleitung Eggbergbecken - Haselbecken<br />

- 0,7 ha Baubereich für die Restentleerungsleitung des Haselbeckens<br />

- 0,2 ha Baubereich für die Mindestwasserabgabeleitung am Haselbecken (teilweise<br />

im Arbeitsraum des Unterbeckens enthalten)<br />

o Temporäre Zwischendeponien:<br />

- 0,3 ha im Wehratal, Bereich „Schindelgraben“<br />

- 3,3 ha südlich von Brennet (optional)<br />

Dauerhafte Oberboden-Deponien<br />

Im Rahmen des Vorhabens wird ein weitgehender Massenausgleich angestrebt, indem<br />

Aushub und Ausbruch der Untertagebauanlagen zum Bau der Dämme verwendet werden.<br />

Ein vollständiger Massenausgleich ist aber nicht erreichbar. Ca. 200.000 m³ an Aushub<br />

14


müssen dauerhaft deponiert werden. Hierzu sind weitere Flächen erforderlich. Im bisherigen<br />

Planungsverlauf wurden zahlreiche potenzielle Deponiestandorte für den Oberboden, die<br />

aufgrund ihrer Lage zu Vorhabensflächen und ihrer Erschließung technisch geeignet wären,<br />

einer orientierenden Betrachtung ihrer Auswirkungen unterzogen. Ihre Gesamtfläche betrug<br />

ca. 40 ha. Ausschlusskriterien waren<br />

o die Flächeninanspruchnahme in geschützten Biotopen nach § 32 NatSchG oder §<br />

30a LWaldG,<br />

o die Flächeninanspruchnahme in Schutzgebieten nach § 32 LWaldG oder §§ 26, 31,<br />

33, 36 NatSchG,<br />

o eine landschaftlich besonders exponierte Lage ohne die Möglichkeit einer landschaftsgerechten<br />

Neugestaltung oder<br />

o zum Zeitpunkt der Prüfung der jeweiligen Fläche erkennbare, besonders bedeutsame<br />

Flächenfunktionen für den Naturschutz.<br />

Nach dem Auswahlverfahren verblieben die folgenden potenziellen Deponiestandorte für<br />

Oberboden, deren Umweltwirkungen näher geprüft werden:<br />

o Deponie OD 04, am Nordfuß des Abhaus, während der Bauzeit Nutzung als BE-Fläche<br />

(5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³)<br />

o Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend<br />

für 53.500 m³)<br />

o Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />

179.000 m³)<br />

o Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (1,1 ha, ausreichend für<br />

12.100 m³)<br />

o Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (6,4 ha, ausreichend für<br />

100.000 m³)<br />

o Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I (2,1 ha, ausreichend für<br />

25.900 m³)<br />

o Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für<br />

18.300 m³)<br />

o Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für<br />

86.500 m³)<br />

Generell wird von einer Einbauhöhe von 2 m ausgegangen. Auffüllungen von Senken wie<br />

im Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) können größere Einbauhöhen erreichen.<br />

Nicht alle dieser potenziellen Standorte werden tatsächlich benötigt. Insgesamt könnten<br />

dort 550.000 m³ Aushub und Ausbruch deponiert werden. Dies sind deutlich mehr als das<br />

Doppelte der Massen, als nach gegenwärtigem Planungsstand anfallen. Die abschließende<br />

Auswahl und Festlegung der Deponiestandorte im Planfeststellungsverfahren kann u. a.<br />

unter besonderer Berücksichtigung ihrer Umweltwirkungen erfolgen. Grundsätzlich werden<br />

alle Oberbodendeponiestandorte gemäß Ihrer Vornutzung rekultiviert.<br />

15


Baubedingter Verkehr<br />

Baubedingter Verkehr wird einerseits zwischen der Baustelle Oberbecken und den Oberboden-Deponien<br />

zum Abtransport des Oberbodens sowie zwischen den Baustellen Untertage<br />

und dem Haselbecken zum Abtransport des Ausbruchmaterials entstehen, andererseits<br />

zwischen dem Hochrheintal bei Bad Säckingen und den Baustellen zum Antransport<br />

von Baustoffen und Material.<br />

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist die Anlieferung von Baustoffen und Materialien<br />

über die folgenden öffentlichen Straßen vorgesehen:<br />

o Zum Oberbeckenstandort aus dem Wehratal über die Bundesstraße 518 Brennet -<br />

Wehr, die Landesstraße 155 bis auf halbe Höhe des Wehratal-Osthangs, von hier<br />

über die Kreisstraße 6535 nach Rüttehof und weiter zum Kreuzfeld am Nordfuß des<br />

Abhaus<br />

o Der Unterbeckenstandort kann aus dem Rheintal über die Bundesstraße 34 (Abfahrt<br />

Wallbach) unter Nutzung der hierfür anzupassenden Bahnunterführung der stillgelegten<br />

Bahnlinie Bad Säckingen-Wehr direkt angefahren werden.<br />

o Der Baubereich Zufahrtstollen/Untertagebauwerke am Betriebsgelände Wehr ist<br />

nach der Ortsdurchfahrt Wehr über die Landesstraße 148 erreichbar.<br />

Für den Abtransport von Aushub zu den meisten Oberboden-Deponien können untergeordnete<br />

Straßen und Waldwege im Nahbereich der Baustelle des Oberbeckens genutzt werden.<br />

Für die potentielle Oberboden-Deponie im Steinbruch Wickartsmühle (OD 05) müssten<br />

in größerem Umfang öffentliche Straßen mit mehreren Ortsdurchfahrten genutzt werden.<br />

Es werden nicht alle Deponien tatsächlich benötigt; dementsprechend wird auch nur ein Teil<br />

der aufgeführten Straßen- und Wegeverbindungen genutzt werden müssen.<br />

Bauliche Veränderungen an vorhandenen Wegen und Straßen in großem Umfang sind<br />

gegenwärtig nicht vorgesehen. Kleinere Anpassungen sind z. B. bei der Bahnunterführung<br />

der stillgelegten Bahnlinie Bad Säckingen-Wehr und evtl. bei den Waldwegen zu den Deponien<br />

erforderlich.<br />

3.2 Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

Die folgenden Auswirkungen sind denkbar (vgl. Karte U 4.3-2):<br />

o Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung (dauerhafte Oberbodendeponien)<br />

o Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und Umlagerung<br />

in Baubereichen<br />

o Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />

Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen<br />

o Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von Boden auf<br />

den Flächen der Zwischendeponien<br />

o Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube<br />

16


3.2.1 Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung (Oberbodendeponien)<br />

Für dauerhafte Deponien sind 8 potenzielle Standorte Gegenstand der Umweltverträglichkeitsuntersuchung.<br />

Die dauerhaften Deponien werden aus Oberboden aufgebaut, der nicht im Zuge des angestrebten<br />

Massenausgleichs verwendet werden kann. Sie werden nach der Arbeitshilfe des<br />

Umweltministeriums „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“<br />

als anthropogene Auftragssubstrate eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit für die Bodenfunktionen<br />

aufweisen (Wertstufe 2), weil die natürliche Bodenstruktur nicht mehr bestehen<br />

wird. An den einzelnen Deponiestandorten befinden sich die folgenden Böden:<br />

Tabelle 3<br />

Böden der potenziellen Flächen für dauerhafte Deponien<br />

Bodentyp<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

2)<br />

Braunerde aus Fließerden - Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Braunerde aus Fließerden<br />

und Gneis-<br />

Verwitterungsmaterial<br />

Braunerde aus Granitzersatz<br />

und Fließerden<br />

Braunerde und podsolige<br />

Braunerde<br />

aus Granit<br />

Standort bedeutend<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 2<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 4<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

17<br />

Deponie / Fläche<br />

Deponie OD 05: 0,01 ha<br />

Deponie OD 04: 5,66 ha (gleichzeitig<br />

BE-Fläche)<br />

Deponie OD 05: 0,60 ha<br />

Deponie OD 07a: 11,58 ha<br />

Deponie OD 07c: 1,11 ha<br />

Deponie OD 08: 6,38 ha<br />

Deponie OD 09: 2,05 ha<br />

Deponie OD 11b: 5,90 ha<br />

Deponie OD 11a: 0,41 ha<br />

Deponie OD 11b: 0,05 ha<br />

Deponie OD 11a: 1,12 ha<br />

Deponie OD 11b: 0,99 ha<br />

Rohstoffabbauflächen nicht bewertet Deponie OD 05: 3,42 ha<br />

1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen


2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

Die nachfolgende Tabelle fasst zusammen, in welchem Umfang Standorte sehr hoher Bedeutung,<br />

hoher Bedeutung, bedeutende Standorte und sonstige Böden (Bewertungsstufen<br />

nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995) durch die einzelnen dauerhaften Deponien<br />

überdeckt werden:<br />

Tabelle 4<br />

Bedeutung der von den einzelnen Deponien in Anspruch genommenen Standorte<br />

aus bodenkundlicher Sicht<br />

Deponie<br />

Standorte sehr<br />

hoher<br />

Bedeu<br />

tun<br />

g<br />

Standorte hoher<br />

Bedeu<br />

tun<br />

g<br />

Bedeutende<br />

Sta<br />

ndo<br />

rte<br />

Sonstige Böden<br />

(nic<br />

ht<br />

bewer<br />

tet)<br />

Deponie 04 - 5,66 ha - -<br />

Deponie 05 - 0,60 ha 0,01 3,42 ha<br />

Deponie 07a - 11,58 ha - -<br />

Deponie 07c - 1,11 ha - -<br />

Deponie 08 - 6,38 ha - -<br />

Deponie 09 - 2,05 ha - -<br />

Deponie 11a - 1,53 ha - -<br />

Deponie 11b - 6,94 ha - -<br />

3.2.2 Verlust und Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung und Umlagerung<br />

in Baubereichen<br />

Von Abgrabung und Umlagerung sind Böden in Baubereichen betroffen.<br />

Die umfangreichste Abgrabung und Umlagerung von Boden erfolgt im Bereich der bis 50 m<br />

tiefen Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens. Im Bereich der Dammaufstandsfläche<br />

und der luftseitig anschließenden Fläche, insgesamt ca. 13,7 ha, wird der Boden<br />

vollständig abgetragen und - mit Ausnahme der ca. 6,6 ha großen Aufstandsfläche des<br />

Hauptdamms - später wieder aufgebracht. Die Umlagerung führt zum Verlust des natürlichen<br />

Bodengefüges. Die Beseitigung der sich nur über langjährige Zeiträume regenerierenden<br />

Humusdecke kann die Bodenfunktionen in erheblichem Maß einschränken.<br />

Umgelagerte Böden entsprechen in ihren Eigenschaften weitgehend anthropogenen Auftragsböden,<br />

die nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums (2006) nur mehr eine geringe<br />

bis mäßige Funktionserfüllung aufweisen.<br />

Die nachfolgende Tabelle listet die Böden im Bereich der Baugrube für den Hauptdamm<br />

auf. Diejenigen Flächen, die später von dem Damm eingenommen werden, sind nicht enthalten;<br />

sie sind in als anlagebedingte Wirkung in der UVS berücksichtigt (Mappe 3, Kap.<br />

5.1.3).<br />

18


Tabelle 5<br />

Böden im Bereich der luftseitigen Baugrube für den Abschlussdamm des Haselbeckens<br />

Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Fläche 3)<br />

Braunerde und Pelosol aus tonreichen Rotliegend-Sedimenten<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

3,80 ha<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort bedeutend<br />

Braunerde aus Fließerde - Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort bedeutend<br />

0,18 ha<br />

Kolluvium-Pseuodgley und Pseudogley-<br />

Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 5<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Auengley aus Auensand - Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 2<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Gesamt<br />

1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Standort bedeutend<br />

Summe<br />

3) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />

1,96 ha<br />

1,19 ha<br />

1,96 ha<br />

1,20 ha<br />

3,98 ha<br />

7,13 ha<br />

3.2.3 Temporäre Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />

Verdichtung und Oberbodenabtrag in den Baubereichen<br />

Abgrabungen und Umlagerungen von Boden entstehen auch auf den kleineren Baunebenflächen<br />

sowie in den Trassen der Rohrleitungen zur Befüllung und Restentleerung.<br />

Der Abtrag von Oberboden tritt bei der Einebnung von Baunebenflächen ein. Die verbleibenden<br />

„Restböden“ haben nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums (2006) noch eine<br />

geringe bis mäßige Funktionserfüllung. Der Oberboden kann später wieder aufgebracht<br />

werden. Die Beeinträchtigung durch seine Entfernung bleibt temporär.<br />

Die Böden der Baunebenflächen sind auch von Verdichtung betroffen. Sie tritt durch Befahren,<br />

Materiallagerung und Schotterauftrag auf Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen)<br />

19


und Baunebenflächen ein. Stark verdichtete Böden sind nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums<br />

„Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2006)<br />

mit versiegelten Flächen gleichzusetzen. Nach Abschluss der Bautätigkeit wird der Schotter<br />

wieder beseitigt, der Boden tiefengelockert und der Oberboden wieder aufgebracht, sodass<br />

die Beeinträchtigung temporär bleibt.<br />

Von der temporären Einschränkung der Bodenfunktionen durch Abgrabung, Umlagerung,<br />

Verdichtung und Oberbodenabtrag auf den weiteren Baunebenflächen sind, getrennt nach<br />

BE-Flächen und weiteren Baunebenflächen, die folgenden Böden betroffen:<br />

Tabelle 6<br />

Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden der<br />

Baustelleneinrichtungsflächen (temporäre Beeinträchtigung, ohne Berücksichtigung<br />

der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen)<br />

Bodentyp<br />

Braunerde aus<br />

Fließerden und<br />

Gneis-Verwitterungsmaterial<br />

Braunerde aus<br />

Granitzersatz und<br />

Fließerden<br />

Braunerde aus<br />

Fließerde<br />

Braunerde aus<br />

pleistozänen Flussund<br />

Terrassenschottern<br />

Braunerde und<br />

Pelosol aus tonreichen<br />

Rotliegend-<br />

Sedimenten<br />

Kolluvium-<br />

Pseudogley und<br />

Pseudogley-<br />

Kolluvium aus holozänen<br />

Abschwemmmassen<br />

Oberbecken Unterbecken<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

Sonstige<br />

2) - Natürliche Vegetation: 4 BE-Fläche 1: - -<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

1,37 ha<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4 (BE-<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3 Fläche 2/ OD<br />

- Organ. Schadstoffe: 3 04: 5,66 ha,<br />

- Säuren: 3<br />

optional als<br />

Standort hoher Bedeutung dauerhafte<br />

Deponie vor-<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort bedeutend<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort bedeutend<br />

gesehen)<br />

BE-Fläche 1:<br />

0,98 ha<br />

- -<br />

- - Ochsenmatt:<br />

0,03 ha<br />

Kaverne:<br />

0,67 ha<br />

- - Restentleerung<br />

Haselbecken:<br />

0,87<br />

ha<br />

- 0,27 ha Restentleerung<br />

Haselbecken:<br />

0,14<br />

ha<br />

- 0,49 ha -<br />

20


Bodentyp<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

Oberbecken Unterbecken<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort bedeutend<br />

Parabraunerde-<br />

Pseudogley aus<br />

Lösslehm<br />

Parabraunerde aus<br />

lehmiger Fließerde<br />

über mittel- und<br />

altpleistozänen<br />

Schottern<br />

Parabraunerde aus<br />

lösslehmhaltigen<br />

Fließerden<br />

Brauner Auenboden-Auengley<br />

und Auengley-<br />

Brauner Auenboden<br />

aus Auensand und<br />

-lehm<br />

Auengley aus Auensand<br />

Gesamt<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 4<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 2<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Sonstige<br />

- - Ochsenmatt:<br />

0,02 ha<br />

- - Restentleerung<br />

Haselbecken:<br />

0,33<br />

ha<br />

- 1,51 ha -<br />

- - Ochsenmatt:<br />

1,69 ha<br />

- 0,24 ha -<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Standort bedeutend<br />

-<br />

8,01 ha<br />

-<br />

-<br />

2,02 ha<br />

0,49 ha<br />

2,56 ha<br />

0,47 ha<br />

0,72 ha<br />

Summe Gesamtfläche 8,01 ha 2,51 ha 3,75 ha<br />

1) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

Für die BE-Fläche „Ochsenmatt“ sind nach den Einträgen in den Bodenkarten die umfangreichsten<br />

Eingriffe zu erwarten, u. a. werden hier Brauner Auenboden-Auengley und Auengley-Brauner<br />

Auenboden aus Auensand und -lehm als Standort sehr hoher Bedeutung<br />

auf 1,69 ha in Anspruch genommen. Diese Böden sind jedoch nicht mehr in natürlicher<br />

Form vorhanden. Sie sind durch Planierung, Umlagerung und Aufschüttungen bereits jetzt<br />

grundlegend verändert und erfüllen natürliche Bodenfunktionen nur noch eingeschränkt.<br />

21


Tabelle 7<br />

Von Verdichtung, Umlagerung und/oder Oberbodenabtrag betroffene Böden der<br />

weiteren Baunebenflächen, insbesondere des Arbeitsraumes (ohne Berücksichtigung<br />

der anlagebedingt dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen)<br />

Bodentyp<br />

Braunerde aus Fließerden<br />

und Gneis-Verwitterungsmaterial<br />

Braunerde aus Granitzersatz<br />

und Fließerden<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

Oberbecken Unterbecken<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

0,13 ha 0,03 ha<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

0,29 ha -<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- 0,54 ha<br />

Braunerde aus Fließerde - Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort bedeutend<br />

Braunerde und Pelosol aus<br />

tonreichen Rotliegend-<br />

Sedimenten<br />

Pseudovergleyte Parabraunerde<br />

und Pseudogley-<br />

Parabraunerde aus Lösslehm<br />

Parabraunerde aus lehmiger<br />

Fließerde über mittel- und<br />

altpleistozänen Schottern<br />

Parabraunerde aus lösslehmhaltigen<br />

Fließerden<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 3<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 1<br />

- Säuren: 2<br />

Standort bedeutend<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 4<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 4<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 4<br />

- Säuren: 4<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

- 0,22 ha<br />

- 0,06 ha<br />

- 0,15 ha<br />

- 0,31 ha<br />

Fensterstollen:<br />

0,21<br />

ha<br />

22


Bodentyp<br />

Regosol, Braunerde-Regosol,<br />

Skeletthumusboden und<br />

Ranker aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

Gesamt<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

Oberbecken Unterbecken<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- 0,42 ha<br />

- Kulturpflanzen: 2<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 2<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 2<br />

Standort bedeutend<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

-<br />

-<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

0,42 ha 0,76 ha<br />

Standort bedeutend<br />

- 1,18 ha<br />

Summe 0,42 ha 1,94 ha<br />

1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />

2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die Böden im Bereich der erdverlegten Leitungen aufgeführt,<br />

die von Abgrabung und Umlagerung sowie - im weiteren Bereich der Baufelder -<br />

ggf. von Verdichtung und Oberbodenabtrag durch Einebnung betroffen sind. Dies betrifft<br />

die Leitungstrasse der Restentleerung des Haselbeckens und der Verbindungsleitung Hornbergbecken<br />

I Hornbergbecken II. Die weiteren Leitungstrassen (Überleitung Eggbergbecken<br />

Haselbecken, Restentleerung Hornbergbecken II) werden größtenteils in<br />

vorhandenen Wegen verlegt.<br />

Tabelle 8<br />

Von Abgrabung und Umlagerung sowie ggf. von Verdichtung und Oberbodenabtrag<br />

betroffene Böden im Bereich der Trassen der erdverlegten Rohrleitungen<br />

Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Leitungstrasse<br />

Brauner Auenboden-Auengley und<br />

Auengley-Brauner Auenboden aus<br />

Auensand und -lehm<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Restentleerung Haselbecken:<br />

0,02 ha<br />

Braunerde aus pleistozänen<br />

Fluss- und Terrassenschottern<br />

Braunerde, z. T. lessiviert, aus<br />

Auensediment über Terrassenschotter<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 4<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 4<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 4<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Restentleerung Haselbecken:<br />

0,23 ha<br />

Restentleerung Haselbecken:<br />

0,44 ha<br />

23


Bodentyp Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse 2) Leitungstrasse<br />

Aufschüttungen, anthropogen veränderte<br />

Böden<br />

Gesamt<br />

- Natürliche Vegetation: 2<br />

- Kulturpflanzen: 2<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 2<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 2<br />

- Organ. Schadstoffe: 2<br />

- Säuren: 2<br />

Standort von gering bis mäßiger Bedeutung<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Standort bedeutend<br />

Standort von gering bis mäßiger Bedeutung<br />

Summe<br />

Verbindungsleitung<br />

Hornbergbecken I <br />

Hornbergbecken II:<br />

0,56 ha<br />

-<br />

0,69 ha<br />

-<br />

0,56 ha<br />

1,25 ha<br />

1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />

2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

2 ) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

3.2.4 Temporäre Einschränkung von Bodenfunktionen durch Überdeckung von<br />

Boden auf den Flächen der Zwischendeponien<br />

Für temporäre Zwischendeponien von Aushub- und Ausbruchmaterial sind zwei Standorte<br />

mit insgesamt rd. 3,6 ha vorgesehen. Die größere Fläche am Fuß des Duttenbergs zum<br />

Hochrheintal südlich von Brennet (ca. 3,25 ha) ist gegenwärtig als Option vorgesehen; in<br />

der weiteren Planung wird eine Reduzierung des Flächenbedarfs angestrebt. Für die vorliegende<br />

Wirkungsanalyse wird von einer vollständigen Beanspruchung der Fläche ausgegangen.<br />

Während der Zeit der Nutzung als Zwischendeponien werden die Bodenfunktionen nicht<br />

erfüllt. Nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums können die Aufschüttungen für die<br />

natürlichen Bodenfunktionen nur dann noch eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

haben (Wertstufe 2), wenn sie mit einer mindestens 30 - 40 cm mächtigen durchwurzelbaren<br />

Bodenschicht einschließlich 20 cm Mutterboden bedeckt wären. Dies kann im gegenwärtigen<br />

Stadium aber nicht gewährleistet werden.<br />

Nach Rückbau der Zwischendeponien erfolgt eine Rekultivierung, die u. a. die Tiefenlockerung<br />

der Böden einschließt. Die ursprünglichen Bodenfunktionen werden wieder hergestellt<br />

bzw. sie regenerieren.<br />

Die nachfolgende Tabelle listet die Böden der für Zwischendeponien vorgesehenen Flächen<br />

auf.<br />

24


Tabelle 9<br />

Böden der für die optionale Zwischendeponie südlich Brennet vorgesehenen Fläche<br />

Bodentyp<br />

Braunerde aus pleistozänen Fluss- und<br />

Terrassenschottern<br />

Parabraunerde aus Niederterrassenschottern<br />

mit geringmächtiger Deckschicht<br />

Gesamt<br />

Bodenfunktionen 1) / Bewertungsklasse<br />

2)<br />

- Natürliche Vegetation: 4<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 3<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

- Natürliche Vegetation: 3<br />

- Kulturpflanzen: 3<br />

- Ausgleich Wasserhaushalt: 5<br />

- Anorgan. Schadstoffe: 3<br />

- Organ. Schadstoffe: 3<br />

- Säuren: 4<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Standort sehr hoher Bedeutung<br />

Standort hoher Bedeutung<br />

Standort bedeutend<br />

Summe Gesamtfläche<br />

Optionale Zwischendeponie<br />

südlich Brennet<br />

1,69 ha<br />

1,56 ha<br />

3,25 ha<br />

-<br />

-<br />

3,25 ha<br />

1) ohne diejenigen Flächen, die dauerhaft durch den Abschlussdamm überbaut werden<br />

2) Bewertung der Bodenfunktionen:<br />

5 = sehr hohe Leistungsfähigkeit<br />

4 = hohe Leistungsfähigkeit<br />

3 = mittlere Leistungsfähigkeit<br />

2 = geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit<br />

1 = Boden ohne natürliche Bodenfunktionen<br />

2) Nach Umweltministerium <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 1995<br />

Die in der Bodenkarte für die Zwischendeponie „Schindelgraben“ eingetragenen Braunerden<br />

aus Fließerden sind durch Planierung, Aufschüttung und z. T. auch Überdeckung mit<br />

Schotter bereits grundlegend verändert.<br />

3.2.5 Veränderung organischer Böden durch Einwehung mineralischer Stäube<br />

Organische Böden in der Umgebung von Vorhabensflächen sind die Niedermoore im Altbachtal.<br />

Ihre besondere Eigenart beruht darauf, dass sie aus unvollständig zersetzter organischer<br />

Substanz bestehen und keine, allenfalls sehr geringe mineralische Komponenten<br />

enthalten. Durch den Eintrag mineralischer Stäube von offen liegendem Boden der Baufelder<br />

oder noch nicht begrünter Deponien kann die besondere Eigenart eingeschränkt werden.<br />

Unter anderem kann die Funktion als Standort für natürliche Vegetation eingeschränkt<br />

werden, für die das Niedermoor eine sehr hohe Leistungsfähigkeit hat.<br />

Die Moore nordwestlich Obergebisbach liegen 90 m östlich von den nächstgelegenen Bauflächen<br />

entfernt, jene zwischen Ober- und Niedergebisbach 400 m nordöstlich von der erwogenen<br />

Deponie am südöstlichen Abhau entfernt. Bei den häufigen westlichen Winden ist<br />

ein Staubeintrag denkbar. Nordwestlich Obergebisbach reduziert der Wald zwischen dem<br />

Baufeld und dem Moor durch seine Filterwirkung den Staubeintrag. Darüber hinaus beste-<br />

25


hen Möglichkeiten, das tatsächliche Eintreten der Wirkung z.B. durch Staubbindung weiter<br />

zu minimieren.<br />

3.2.6 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Am Ausgang des Haselbachtals werden durch die Baugrube für den Abschlussdamm des<br />

Haselbeckens großflächig natürliche Böden umgelagert. Ihre Funktionen werden dadurch<br />

eingeschränkt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen entwickelt,<br />

mit denen die Einschränkung der natürlichen Bodenfunktionen durch die Umlagerung gemindert<br />

wird.<br />

Die Funktionseinschränkung von Böden durch Überdeckung mit Oberboden auf dauerhaften<br />

Deponien wird im Zuge des angestrebten Massenausgleichs so gering wie möglich<br />

gehalten.<br />

Staubeinträge in die Moore könnten dem Ziel der Erhaltung der naturraumtypischen Vielfalt<br />

an Bodeneigenschaften zuwiderlaufen; ein kritisches Maß von Staubeinträgen kann aber<br />

vermieden werden.<br />

3.3 Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser<br />

Für das Schutzgut Wasser sind die folgenden baubedingten Auswirkungen denkbar (vgl.<br />

Karte U 5.3-1 und U 5.3-2):<br />

o Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden<br />

o Stoffeintrag in Grundwasser und Quellen/Aufhebung von Wasserschutzgebieten<br />

o Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von Quellschüttungen<br />

durch den Bau von Untertageanlagen<br />

o Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung<br />

o Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung<br />

o Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts<br />

o Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten<br />

3.3.1 Verringerung der Grundwasserneubildung durch Überdeckung von Boden<br />

Durch die Überdeckung von Boden mit Aushub auf den Oberboden-Deponien und dessen<br />

Verdichtung beim Einbau kann die Versickerungsmöglichkeit für Oberflächenwasser eingeschränkt<br />

werden. Die Grundwasserneubildung wird verringert.<br />

Eine Orientierung zur Verringerung der Grundwasserneubildung durch Versickerung infolge<br />

Verdichtung und Überdeckung von Böden gibt ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt.<br />

Diese Funktion ist an die Fähigkeit der Böden zur Wasseraufnahme gebunden.<br />

Nach der Arbeitshilfe des Umweltministeriums <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> „Das Schutzgut<br />

Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (2006) haben anthropogene Auf-<br />

26


tragssubstrate, zu denen die Oberboden-Deponien z. B. wegen der Veränderung der Porenstruktur<br />

und des Humushorizonts zu zählen sind, als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt<br />

eine geringe bis mäßige Leistungsfähigkeit; die flächenhaft vorherrschenden<br />

Böden der Baunebenflächen und der Deponieflächen haben diesbezüglich eine mittlere bis<br />

hohe Leistungsfähigkeit.<br />

Im Lauf der Zeit werden sich das Porensystem und die Humusdecke regenerieren. Niederschlagswasser<br />

wird in zunehmendem Umfang versickern können. Soweit Niederschlagswasser<br />

auf den Oberdeponien nicht versickern kann, wird nicht in einen Vorfluter<br />

geleitet. Es kann auf den benachbarten Flächen versickern, solange das Solum nicht wassergesättigt<br />

ist.<br />

3.3.2 Stoffeintrag in Grundwasser, Quellen und Bachläufe/Aufhebung von Wasserschutzgebieten<br />

Durch das Entfernen der schützenden Deckschichten und durch das Ausbaggern kann es<br />

durch Niederschläge zu Ausschwemmungen und damit zu Trübungen und mikrobiologischen<br />

Verunreinigungen in den angrenzenden Quellen und Bachläufen kommen. Die Möglichkeit<br />

besteht vor allem bei den großflächigen Baumaßnahmen zum Abtrag des Abhau-<br />

Rückens und zum Ausheben der Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens.<br />

Am Abhau sind auch Einzugsgebiete von Brunnen zur öffentlichen Wasserversorgung betroffen<br />

(Wasserschutzgebiete 337.189 Rohrquellen 1 - 4 auf 58 % der Schutzgebietsfläche,<br />

337.094 Mühlenweiher-, Abhau-, Saalbrunnen-, <strong>Atdorf</strong>quellen auf 30 % der Schutzgebietsfläche).<br />

Das Wasserschutzgebiet „Rohrquellen“ am Nordosthang des Abhaus muss wegen des<br />

Verschmutzungsrisikos aufgehoben werden. Am Abhau-Westhang wird das großflächige<br />

gemeinsame Wasserschutzgebiet der Mühlenweiher-, <strong>Atdorf</strong>-, Saalbrunnen- und Abhauquellen<br />

aus dem selben Grund aufgehoben. Die Mühlenweiherquellen am südwestlichen<br />

Unterhang des Abhaus liegen jedoch abseits des Arbeitsraums. Für diese kann das Wasserschutzgebiet<br />

neu abgegrenzt werden. Erforderlichenfalls können hier z. B. Ultrafiltrationsanlagen<br />

und Aktivkohlefilter die Sicherung der Trinkwasserqualität gewährleisten. Die<br />

Mühlenweiherquellen stehen der öffentlichen Wasserversorgung weiterhin zur Verfügung.<br />

Die Aufhebung und die Neuabgrenzung der Wasserschutzgebiete erfordern gesonderte<br />

Verfahren.<br />

3.3.3 Temporäre Senkung des Grundwassers und Verringerung von Quellschüttungen<br />

durch den Bau von Untertageanlagen<br />

Beim Bau der Untertageanlagen können wasserführende Klüfte angeschnitten werden, die<br />

in hydraulischem Zusammenhang mit dem oberflächennahen Grundwasser oder mit Quellen<br />

stehen. In diesem Fall entsteht eine drainierende Wirkung, die zum Absinken des oberflächennahen<br />

Grundwassers und ggf. zur Verringerung von Quellschüttungen führen kann.<br />

Eventuelle Wassereinbrüche in die Untertagebauwerke werden möglichst unverzüglich z. B.<br />

durch Verplombung unterbunden. Dies ist u. a. zur Gewährleistung eines reibungslosen<br />

27


Bauablaufs erforderlich. Nach Abschluss der Bautätigkeiten sind Wassereinbrüche in die<br />

Untertagebauwerke ausgeschlossen. Die denkbare Auswirkung auf das Grundwasser und<br />

Quellen bleibt temporär.<br />

Zur Wahrscheinlichkeit des Anschneidens wasserführender Klüfte wurden auf Grundlage<br />

der Erfahrungen bei der Errichtung des <strong>PSW</strong> Wehr die folgenden Annahmen zum Zufahrtsstollen<br />

zwischen dem Betriebsgelände des <strong>PSW</strong> Wehr und der Kaverne getroffen: „Es lässt<br />

sich nicht gänzlich ausschließen, eventuell eine ähnlich wasserführende offene Kluft wie im<br />

Druckschacht Wehr anzutreffen (bis ca. 50 l/s), jedoch ist die Wahrscheinlichkeit recht gering“<br />

(Lahmeyer 2009, zitiert im Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen [Mappe 9]).<br />

Dort wird weiter ausgeführt: „In der aktuellen Ausgabe der geologischen Karte werden keine<br />

Störungen im Bereich des Abhaus eingetragen. Von den über der Stollentrasse liegenden<br />

Quellen lässt nur die Schüttung der Mühlenweiherquelle 1 (ca. 2,0 l/s) den Schluss zu, dass<br />

sie überwiegend von Kluftgrundwasser gespeist wird. Die anderen Quellen reagieren deutlich<br />

auf Niederschläge und werden daher vermutlich fast ausschließlich aus dem Verwitterungssubstrat<br />

und von Hangschuttwasser gespeist. Eine direkte Verbindung vom geplanten<br />

Stollen zu den Quellen über Tage über eine Störungs- oder Kluftzone ist demnach wenig<br />

wahrscheinlich. Es wird daher für relativ unwahrscheinlich gehalten, das bei den Ausbrucharbeiten<br />

in ca. 500 m Tiefe unter den Quellen ein nachteiliger Einfluss auf die Quellen zu<br />

erwarten ist.“<br />

Die Aussagen gelten entsprechend für die sonstigen Untertageanlagen. Unwahrscheinlich,<br />

aber grundsätzlich möglich ist auch das Anschneiden wasserführender Klüfte durch die<br />

Druckschächte.<br />

3.3.4 Absinken von Grundwasserständen durch Grundwasserhaltung<br />

Beim Bau der Speicherbecken wird eine Grundwasserhaltung erforderlich sein. Die bis 40<br />

m tiefe Ausbaggerung auf dem Abhau wird bis 12 m unter den Grundwasserspiegel bei<br />

Niedrigwasser reichen. Die Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens wird bis 50 m<br />

tief sein; die Grundwasserflurabstände variieren hier zwischen 4,90 m und 47 m (Messungen<br />

im September 2009). Der Mittelwert liegt bei 20,5 m. Es handelt sich teilweise um<br />

unterschiedliche Grundwasserregime, die nicht direkt miteinander kommunizieren. Für den<br />

Bereich der Talmitte ist artesisch gespanntes Wasser nachgewiesen; möglicherweise ist<br />

auch im Bereich der Baugrube Grundwasser gespannt.<br />

Zum Trockenhalten der Baugruben wird es erforderlich sein, zutretendes Grundwasser abzupumpen<br />

und schadlos abzuführen. Auf dem Abhau werden Grundwasserzutritte im Bereich<br />

des Berglesandes und des verwitterten Granits (Reißfels) zu erwarten sein. Angaben<br />

über Art und Menge der Wasserhaltungsmaßnahmen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

gemacht werden. Die Auswirkungen evtl. erforderlicher Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

werden auf den Bereich des Abhaus begrenzt sein und können in den umliegenden<br />

Quellen zu einem temporär begrenzten Rückgang der Schüttung führen.<br />

Im Bereich des Hauptdammes am Ausgang des Haselbachtals sind verschiedene Aquiferbereiche<br />

von den Wasserhaltungsmaßnahmen betroffen.<br />

28


Der Umfang und die Auswirkungen der erforderlichen Maßnahmen werden im Rahmen des<br />

Planfeststellungsverfahrens beschrieben. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund<br />

der geringen Durchlässigkeiten die hydraulischen Auswirkungen der Wasserhaltungmaßnahmen<br />

lokal begrenzt sein werden, und keinen Einfluss auf weiter entfernt liegende<br />

Trinkwasserfassungen haben.<br />

3.3.5 Veränderung von Grundwasserständen infolge Substratumlagerung<br />

Im Bereich des Ausgangs des Haselbachtals können die unterschiedlichen Grundwasserregime<br />

durch die Umlagerung der Substrate beim Ausheben der Baugrube in hydraulischen<br />

Kontakt kommen. Die Grundwasserregime sind durch undurchlässige Schichten mehr oder<br />

minder voneinander getrennt. Diese Trennungen werden beim Ausheben der Baugrube<br />

beseitigt. Im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens werden hierzu weitere<br />

Untersuchungen vorgenommen.<br />

3.3.6 Temporärer Verlust eines Haselbach-Abschnitts<br />

Im Bereich der Baugrube für den Hauptdamm des Haselbeckens wird der naturnahe Haselbach<br />

beseitigt. Das Wasser wird um die Baugrube herumgeführt und in den unterhalb anschließenden<br />

Abschnitt des Haselbachs wieder eingeleitet. Sobald die Dammschüttung das<br />

Geländeniveau erreicht hat, wird das Wasser oberhalb des Dammes gefasst und unter dem<br />

Damm hindurch geleitet. Nach Wiederverfüllung der Baugrube wird das Gewässer wieder<br />

unterhalb des Dammes in naturnaher Form hergestellt.<br />

3.3.7 Trübstoffeintrag in Oberflächengewässer von Baustellen und Zufahrten<br />

Von den Baustellen einschließlich der Oberboden-Deponien kann offenliegendes Bodensubstrat<br />

in angrenzende Gewässer verfrachtet werden. Dies ist insbesondere für den Haselbach<br />

durch die Errichtung des Unterbeckens sowie den Rötelbach als dessen Vorfluter<br />

zu erwarten. Bei der Errichtung des Oberbeckens sind Trübstoffeinträge in Quellabflüsse<br />

am Abhau möglich.<br />

3.3.8 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Die Baugrube für den Absperrdamm des Haselbeckens führt zu Eingriffen ins Grundwasser.<br />

Die Veränderungen betreffen voraussichtlich auch tiefere Grundwasserhorizonte. Im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Eingriffe<br />

und zur Wiederherstellung des Ausgangszustands konzipiert.<br />

Am Abhau können die Bautätigkeiten zu Verunreinigungen von Grundwasser in Wasserschutzgebieten<br />

führen. Sie können dann ihre Funktion, zur öffentlichen Wasserversorgung<br />

genutztes Grundwasser zu schützen, nicht hinreichend erfüllen. Die Funktion der Rohrquellen<br />

für die öffentliche Wasserversorgung wird durch eine dauerhafte Ersatzwasserversorgung<br />

wieder hergestellt. Die Wasserversorgung durch die Quellen am Abhau-Westhang<br />

29


leibt durch die Neuabgrenzung des Wasserschutzgebiets teilweise erhalten und wird<br />

durch eine Ersatzwasserversorgung ergänzt.<br />

Die Einschränkung der Grundwasserneubildung durch die Oberbodendeponien wird sich im<br />

Lauf der Zeit abschwächen. Eine Versiegelung findet nicht statt; die Fähigkeit der Substrate<br />

zur Wasseraufnahme wird infolge Regeneration des Porensystems und der Humusdecke<br />

wieder zunehmen.<br />

Die sonstigen Auswirkungen auf das Wasser haben eine geringe Intensität und/oder sind<br />

zeitlichen befristet. Es besteht die Möglichkeit der umfassenden Wiederherstellung bzw.<br />

Regeneration des Ausgangszustands.<br />

3.4 Auswirkungen auf das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation<br />

Für das Schutzgut Biotoptypen und Vegetation sind die folgenden baubedingten Auswirkungen<br />

denkbar (vgl. Karten U 6.5-1 und U 6.5-2):<br />

o Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope (Oberboden-Deponie)<br />

o Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-Deponien<br />

o Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre Flächeninanspruchnahme (Baustelleneinrichtungsflächen,<br />

Baubereiche, Zwischendeponien)<br />

o Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von Untertageanlagen<br />

o Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr<br />

o Mineralische Einträge in Moor-Biotope<br />

3.4.1 Verlust nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützter Biotope<br />

Sofern der Steinbruch Wickartsmühle als Oberboden-Deponie festgelegt wird, sind in der<br />

landesweiten § 32-Biotopkartierung erfasste Biotope betroffen.<br />

o Nr. 8413-337-7859 Felsband O Wickartsmühle: 0,02 ha des 0,79 ha großen Biotops<br />

o Nr. 8413-337-0706 Steinbruch Wickartsmühle: 0,03 ha des 0,14 ha großen Biotops<br />

Weitere nach § 32 NatSchG und nach § 30a LWaldG geschützte Biotope liegen im Bereich<br />

von Baunebenflächen, sie sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.<br />

30


Tabelle 10<br />

Baubedingte Inanspruchnahme nach § 32 NatSchG oder nach § 30a LWaldG<br />

geschützter Biotope<br />

BE-Fläche für die<br />

Errichtung des Unterbeckens<br />

Zwischendeponie<br />

südlich von Brennet<br />

BE-Fläche für die<br />

Restentleerung des<br />

Unterbeckens<br />

Baubereich für die<br />

Restentleerungsleitung<br />

des Haselbeckens<br />

Biotop<br />

Nr. 8413-337-0449<br />

Feuchtbiotope „Klein Häsel Ost“<br />

Nr. 8413-337-3388<br />

Feuchtgebiet am Kirchbühl<br />

Nr. 8413-337-2023<br />

Haselbach SO Öflingen<br />

Nr. 8413-337-3389<br />

Tümpel im Hasel<br />

Nr. 8413-337-0007 „Feldhecke<br />

„Wüstmättle“.<br />

Nr. 8413-337-0453<br />

Feldhecke „Kilchbühl Süd“<br />

Nr. 8413-337-0014<br />

Feldhecken am Bahndamm der<br />

Wehratalbahn E Wallbach<br />

Nr. 8413-337-0004<br />

Feuchtbiotop „Weckertsmatt“<br />

Nr. 8413-337-0001<br />

Gehölzstreifen am Rheinufer<br />

nördlich von Wallbach<br />

Nr. 8413-337-0005<br />

Gehölzstreifen an der Bahnlinie<br />

nördlich von Wallbach<br />

Gesamtfläche<br />

des Biotops (ha)<br />

Vorhabensbestandteil<br />

Beanspruchte<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

0,17 0,17 100<br />

0,37 0,37 100<br />

Beanspruchter<br />

Anteil (%)<br />

1,10 0,27 ca. 25<br />

0,12 0,05 ca. 42<br />

0,03 0,03 100<br />

0,02 0,01 50<br />

0,97 0,02 ca. 2<br />

0,15 0,01 ca. 7<br />

0,40 0,01 2,5<br />

0,41 < 0,01 < 1<br />

Ferner sind folgende Biotopbestände, die den fachlichen Kriterien des § 32 NatSchG entsprechen,<br />

betroffen:<br />

Tabelle 11<br />

Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopbeständen, die den fachlichen Kriterien<br />

des § 32 NatSchG oder des § 30a LWaldG entsprechen<br />

Vorhabensbestandteil Schutz nach § 32 Abs. 1 Biotoptyp<br />

Fläche<br />

NatSchG<br />

BE-Fläche für die Errichtung<br />

Seggen- und binsenreiche Nasswiese basenarmer Standorte 670 m²<br />

des Unterbe-<br />

ckens<br />

Nasswiesen<br />

1.7 Röhrichte und Riede<br />

(33.23)<br />

Rohrkolben-Röhricht (34.53) 30 m²<br />

Naturnahe Schlucht-, Blockhalden-<br />

Ahorn-Eschen-Schluchtwald<br />

60 m²<br />

und Hangschuttwäl-<br />

der<br />

(54.11)<br />

Zwischendeponie süd-<br />

6.1 Feldhecken und Feldge-<br />

Schlehen-Feldhecke (41.23) 790 m²<br />

lich von Brennet<br />

BE-Fläche für die Restentleerung<br />

des Unterbeckens<br />

Baubereich für die<br />

Restentleerungsleitung<br />

des Unterbeckens<br />

Zuleitung von Eggbergbecken<br />

BE-Fläche für die Errichtung<br />

des Oberbeckens<br />

hölze<br />

6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />

6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />

6.1 Feldhecken und Feldgehölze<br />

Regional seltene, naturnahe<br />

Waldgesellschaften<br />

Feldhecke mittlerer Standorte<br />

(41.22)<br />

Feldgehölz (41.10), Feldhecke<br />

(41.20)<br />

170 m²<br />

160 m²<br />

41.22 Feldhecke mittlerer Standorte<br />

40 m²<br />

Hainsimsen-Buchenwald (55.12) 1.650 m²<br />

31


Ferner liegt im Bereich der potenziellen Oberbodendeponie OD 09 eine naturnahe Sickerquelle.<br />

3.4.2 Verlust von weiteren Vegetationsbeständen durch dauerhafte Oberboden-<br />

Deponien<br />

Gegenwärtig wird die Realisierbarkeit von acht potenziellen Standorten für dauerhafte Deponien<br />

für Ausbruch und Aushub geprüft. Deren Volumen beträgt überschlägig 557.300 m³.<br />

Tatsächlich benötigt wird Deponieraum nur für ca. 200.000 m³. Die abschließende Auswahl<br />

und Festlegung der Deponiestandorte im Planfeststellungsverfahren kann u. a. unter besonderer<br />

Berücksichtigung ihrer Umweltwirkungen erfolgen. Nachfolgend wird aufgeführt,<br />

welche Biotoptypen von den einzelnen Deponien betroffen wären.<br />

Deponie OD 04 am Nordfuß des Abhaus (5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³)<br />

Die Fläche wird zur Baustelleneinrichtung für die Errichtung des Hornbergbeckens II herangezogen.<br />

Durch eine anschließende Nutzung als Deponie entsteht keine zusätzliche Inanspruchnahme<br />

von Vegetationsbeständen.<br />

Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend für<br />

53.500 m³)<br />

Die Nutzung des Steinbruchs Wickartsmühle als Deponie entspräche einer Wiederverfüllung<br />

zur Rekultivierung. Gegenwärtig wird der Steinbruch von weitgehend vegetationsfreien<br />

Flächen, von Halden aus Steinen und von Halden aus bindigem Material mit Pionierbewuchs<br />

eingenommen (hauptsächlich Huflattich-Fluren).<br />

Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />

179.000 m³)<br />

Die Fläche liegt an beiden Hängen des oberen Abschnitts des in Richtung Herrischried führenden<br />

Tals und wird, abgesehen von randlichen Fichten-Beständen, von Grünland eingenommen.<br />

Es ist allseitig von Wald umgeben. Da die Fläche erst im Spätherbst 2009 als<br />

potenzieller Deponiestandort ermittelt wurde, war eine detaillierte Vegetationserfassung<br />

nicht möglich. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist das Grünland in seiner Gesamtheit<br />

als Wirtschaftswiese mittlerer Standorte ausgebildet. Soweit eine nähere Eingrenzung<br />

möglich war, handelt es sich um Glatthafer-Fettwiesen. Das Vorkommen von Magerrasen<br />

kann ausgeschlossen werden.<br />

Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I<br />

(1,1 ha, ausreichend für 12.100 m³)<br />

Die potenzielle Deponiefläche ist eine weitere Wiese wenig südöstlich der Fläche OD 7a.<br />

Auch sie ist eine Wirtschaftswiese mittlerer Standorte; eine nähere Zuordnung war jahreszeitbedingt<br />

nicht möglich. Der Ostrand wird von einem Fichten-Bestand eingenommen, an<br />

den eine streifenförmige Zwergstrauchheide anschließt. Sie verbleibt außerhalb der Oberboden-Deponie.<br />

32


Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I<br />

(6,4 ha, ausreichend für 100.000 m³)<br />

Die Fläche befindet sich auf einer Bergkuppe, die ebenfalls zum größten Teil mit Fichtenforst<br />

bestockt war. Auch er wurde zu großen Teilen durch Windwurf zerstört. Die dadurch<br />

entstandenen Freiflächen sind nahezu vollständig wieder mit Bäumen bestanden (Sukzessionswald<br />

überwiegend aus Fichten). Im Südwestteil befinden sich auch kleinflächig ein<br />

Hainsimsen-Buchenwald und Himbeer-Gestrüpp.<br />

Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I<br />

(2,1 ha, ausreichend für 25.900 m³)<br />

Diese Fläche befindet sich im Talschluss des Altbachtals. Sie war ursprünglich - bis auf<br />

kleine Randbereiche mit Hainsimsen-Buchenwald - von einem ausgedehnten Fichtenforst<br />

eingenommen, der zu großen Teilen durch Windwurf zerstört worden war. Die entstandenen<br />

Freiflächen werden inzwischen etwa zu zwei Dritteln von jungen Fichtenbeständen<br />

eingenommen, im zentralen Abschnitt sind größere Bereiche noch unbestockt und tragen<br />

Schlagflur-Vegetation. Im südlichen Bereich befindet sich eine naturnahe Sickerquelle.<br />

Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für 18.300 m³)<br />

Die Fläche wird fast vollständig von einem sehr artenarmen Fichten-Bestand im Stangenholz-Stadium<br />

eingenommen, am Nordwestrand befindet sich auch eine junge Buchenaufforstung.<br />

Den nordöstlichen Saum bildet eine artenarme Ruderalflur.<br />

Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für 86.500 m³)<br />

Die potenzielle Deponie wird durch einen asphaltierten Weg in zwei Teile getrennt. Sie<br />

schließt unmittelbar an den Wald des Abhaus an, der hier von artenarmen Fichtenbeständen<br />

gebildet wird. Die Fläche wird vollständig als Grünland genutzt, das je nach der Bewirtschaftungsintensität<br />

unterschiedlich ausgeprägt ist. Es überwiegen Glatthafer-Fettwiesen<br />

mittlerer Standorte; kleinere Flächen sind Fettweiden, Grünlandansaaten und auch Goldhafer-Bergwiesen.<br />

In der folgenden Tabelle wird zusammengefasst, welche Biotoptypen in den einzelnen potenziellen<br />

Deponiestandorten vorhanden sind.<br />

Tabelle 12<br />

Biotoptypen der potenziellen Deponiestandorte<br />

Biotoptypen<br />

Wertstufe<br />

OD 04<br />

33<br />

OD 05<br />

Flächen in ha<br />

Bach 7 0,01<br />

Fettwiese, Fettweide mittlerer Standorte, 5<br />

Wirtschaftswiese (nicht differenziert)<br />

0,04 0,06 5,37 10,20 0,77<br />

6<br />

Bergwiese 6<br />

0,78<br />

7<br />

Intensivgrünland oder Grünlandansaat 4 0,62<br />

Schlagflur, Ruderalvegetation, Gestrüpp 4<br />

5<br />

OD 11a<br />

OD 11b<br />

OD 09 2)<br />

OD 08<br />

0,46 0,11 0,60 0,08<br />

OD 07a<br />

OD 07c


Wertstufe<br />

OD 04<br />

OD 05<br />

Flächen in ha<br />

Biotoptypen<br />

Magerrasen, Zwergstrauchheiden 7<br />

8<br />

Baumgruppen, Baumreihen 7 0,02<br />

Sumpf- und Auwälder 7<br />

8<br />

1,81 0,01 0,08 0,02 0,17 0,04<br />

Sukzessionswald überwiegend aus Nadelbäumen<br />

4 2,55<br />

Laubbaumbestand, naturfern 4<br />

5<br />

0,03<br />

Mischbestand, naturfern, überwiegend 4<br />

aus Nadelbäumen<br />

5<br />

0,02 0,64<br />

Fichten-Bestand, jung 3 3,20 0,67 0,31<br />

Fichten-Bestand, mittleres Alter 4 1,27 0,08 0,77 3,55 0,37 0,02<br />

Abbaustätte (vegetationsfreie Flächen,<br />

Halden, anthropogene Felswände, Ruderalvegetation)<br />

5 1) 3,93<br />

Verkehrs- und Infrastrukturflächen 1 0,13 0,01 0,04 0,09 0,01 0,03 0,30 0,01<br />

Gesamtflächen in ha: 5,66 4,03 1,53 6,94 2,05 6,38 11,58 1,13<br />

1)<br />

2)<br />

Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Biotopbestände wird im Planfeststellungsverfahren<br />

vorgenommen.<br />

Ferner befindet sich auf der Fläche eine naturnahe Sickerquelle (Wertstufe 8).<br />

OD 11a<br />

OD 11b<br />

OD 09 2)<br />

OD 08<br />

OD 07a<br />

OD 07c<br />

0,02<br />

3.4.3 Verlust von Vegetationsbeständen durch temporäre Flächeninanspruchnahme<br />

(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume, Zwischendeponien)<br />

In Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräumen und auf Zwischendeponien geht die jetzige<br />

Vegetation verloren. Teilweise handelt es sich um Biotoptypen mit der Fähigkeit zur<br />

schnellen Regeneration; soweit Wald betroffen ist, wird der Vegetationsverlust nachhaltig<br />

sein.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Baustelleneinrichtung für das Hornbergbecken II (8 ha)<br />

Die BE-Fläche für das Hornbergbecken II am Nordfuß des Abhaus (inklusive des potenziellen<br />

Deponiestandorts OD 04) ist durch die Kreisstraße 6535 geteilt. Der Teil nördlich der<br />

Straße („Kreuzfeld“) nimmt größtenteils eine Fettwiese mittlerer Standorte in Anspruch. Sie<br />

enthält einzelne magere Stellen, in der als bestandsbedrohte Pflanzenart das Gefleckte<br />

Knabenkraut (Dactylorhiza maculata) vorkommt. Die weiteren Flächen entfallen auf eine<br />

Grünlandansaat, einen Fichten-Bestand im Stangenholzstadium und an der Straßenböschung<br />

eine Goldhafer-Bergwiese.<br />

Die Teilfläche südlich der Kreisstraße (potenzielle Oberbodendeponie OD 04) liegt überwiegend<br />

im Wald. Bei den Beständen handelt es sich zum größten Teil um Fichten-<br />

Bestände, auf kleineren Teilbereichen um Hainsimsen-Buchenwald. Am Südrand ist auf ca.<br />

34


1.600 m² ein Altbestand betroffen. Die innerhalb der BE-Fläche liegende Hochstaudenflur<br />

hat sich auf verdichtetem Substrat entwickelt, dass das Aufkommen von Feuchtezeigern<br />

wie dem Wasserdost ermöglicht. Sie ist von Ruderalarten durchsetzt.<br />

Die z. T. naturschutzfachlich bedeutsamen Grünlandbestände könnten innerhalb einiger<br />

Jahre wieder hergestellt werden. Eine Teilfläche wird später ggf. als dauerhafte Oberboden-<br />

Deponie genutzt, die aber begrünt werden kann.<br />

Baustelleneinrichtung und Arbeitsräume für die Errichtung des Unterbeckens (ca. 10 ha)<br />

Die BE-Fläche und die Arbeitsräume befinden sich am Ausgang des Haselbachtals. Im<br />

Nordwestteil wird die BE-Fläche von Grünland (Fettweide), im Südosten von Wald eingenommen<br />

(hauptsächlich Sukzessionswald, im Randbereich zum Offenland hin aber auch<br />

mit Auwald entlang des Haselbachs). Nahe dem Waldrand befindet sich ein Tümpel; zwei<br />

Senken am Rand der Fettweide werden von waldbinsenreichen Nasswiesen eingenommen.<br />

Der Auwald, der Tümpel und die Nasswiese entsprechen den fachlichen Kriterien des § 32<br />

NatSchG. Für den Tümpel, die Fettweide und den Sukzessionswald ist eine Regeneration<br />

innerhalb einiger Jahre möglich.<br />

Der Arbeitsraum für das Unterbecken entspricht größtenteils der Baugrube für den Hauptdamm.<br />

Als baubedingt werden die Wirkungen des luftseitig des Damms gelegenen Anteils<br />

der Baugrube betrachtet; die Anteile der Dammaufstandsfläche und des Beckeninnenraums<br />

sind als anlagebedingter Wirkraum Gegenstand der UVS (Mappe 3). Die Fläche des Arbeitsraums<br />

ist fast vollständig bewaldet. Den weit überwiegenden Teil nehmen Sukzessionswälder<br />

aus Laubbäumen und Naturferne Waldbestände (Nadelbäume, Edellaubhölzer)<br />

ein, entlang dem Haselbach erstreckt sich aber ein naturnaher Traubenkirschen-Eschen-<br />

Wald. In den überwiegenden Anteilen ist er strukturreich mit vergleichsweise alten Bäumen.<br />

Das Offenland entfällt größtenteils auf Schlagfluren, ferner auf einen Tümpel. Innerhalb der<br />

Fläche befindet sich ein ca. 300 m langer Abschnitt eines südseitigen Haselbach-Zuflusses,<br />

der wenig oberhalb der Baunebenfläche entspringt. Die Biotopbestände sind teils bedeutend;<br />

sie können nach Abschluss der Bauphase wieder rekultiviert werden.<br />

Baustelleneinrichtung für den Fensterstollen am Haselbecken (0,2 ha)<br />

Die BE-Fläche schließt im Nordosten an jene zur Errichtung des Unterbeckens an. Der beanspruchte<br />

Hangabschnitt wird größtenteils von Waldmeister-Buchenwald mit gemischter<br />

Altersstruktur einschließlich einiger Altbäume als bedeutendem Biotop mit allenfalls langfristig<br />

möglicher Regeneration eingenommen.<br />

Baustelleneinrichtung und Baubereich zur Errichtung der Restentleerung des Haselbeckens<br />

(1,4 ha)<br />

Die Restentleerungsleitung verläuft überwiegend durch Äcker und auf kleineren Abschnitten<br />

durch Grünland. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Fettwiesen; im Gewann „Weckersmatt“<br />

nahe dem Südostrand von Brennet wird eine Magerwiese tangiert und im Gewann<br />

„Rütte“ eine Magerwiese durchquert. Eine Regeneration der Bestände ist binnen weniger<br />

Jahre möglich, dies gilt bei Wiederherstellung der Bodeneigenschaften und gezielter<br />

Ansaat auch für die aus Naturschutzsicht bedeutende Magerwiese.<br />

35


Von der BE-Fläche sind randlich nach der gegenwärtigen Abgrenzung auch Abschnitte<br />

einer Feldhecke als nach § 32 NatSchG geschütztem Biotop betroffen. Voraussichtlich wird<br />

sie erhalten werden können; nähere Ermittlungen hierzu erfolgen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Für das Grünland ist eine schnelle Regeneration möglich.<br />

Baustelleneinrichtung für den Zufahrtsstollen im Mühlegrabental (0,7 ha)<br />

Nach gegenwärtigem Planungsstand werden lediglich Flächen innerhalb des bestehenden<br />

Betriebsgeländes benötigt, die derzeit als Verkehrs- und Lagerflächen genutzt werden.<br />

Ochsenmatt unterhalb des Wehrabeckens (1,7 ha)<br />

Die Fläche wird gegenwärtig als Lagerplatz genutzt. Auf dem überwiegenden Flächenanteil<br />

wächst Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte, nach Norden hin breiten sich<br />

Gestrüppe aus Brombeeren und Kratzbeeren mit aufkommenden Robinien und Schmetterlingsflieder<br />

aus. Die Ruderalvegetation kann schnell regenerieren; bei den sonstigen, geringwertigen<br />

Beständen ist eine Wiederentwicklung aus Naturschutzsicht nicht anzustreben.<br />

Weitere Baubereiche<br />

Weitere Baunebenflächen werden für die Verlegung von Rohrleitungen innerhalb vorhandener<br />

Wege, entlang von Straßen sowie für den Ausbau von Wegen als Zufahrten benötigt.<br />

Innerhalb von Wegen wird der weit überwiegende Abschnitt der Füllleitung vom Eggbergbecken<br />

durch das Schöpfebachtal und über den Röthekopf zum Haselbecken ausgebaut<br />

(u. a. Röthekopfweg). Der vorhabensbedingte Ausbau eines vorhandenen Weges<br />

erfolgt bei der Zufahrt von der Kreisstraße 6535 zur Übergabestation nordöstlich Rüttehof.<br />

Die Lage dieser Baunebenflächen wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt. Dabei kann<br />

auf Grundlage der für die vorliegende UVS durchgeführten Erfassungen besondere Rücksicht<br />

auf schutzwürdige Bestände genommen werden.<br />

Temporäre Zwischendeponien<br />

Als temporäre Zwischendeponie ist eine 0,3 ha große Fläche im Bereich „Schindelgraben“<br />

östlich des Wehrabeckens vorgesehen. Die Fläche ist größtenteils eine unbewachsene<br />

Schotterfläche; an den Rändern geht sie in Trittvegetation und nach Westen hin in artenarme<br />

Gestrüppe über. Dort befindet sich auch ein flacher Tümpel.<br />

Möglicherweise wird auch eine temporäre Zwischendeponie für das Unterbecken benötigt.<br />

Für sie ist optional eine 3,3 ha große Fläche südlich von Brennet vorgesehen (Gewann<br />

„Wüstmättle“). Sie wird von Acker sowie Grünland (Fettwiese, Intensivgrünland) mit Einzelbäumen<br />

eingenommen. Inmitten der Fläche befindet sich der nach § 32 NatSchG geschützte<br />

Biotop Nr. 8413-337-0007 „Feldhecke „Wüstmättle“. Die Artenzusammensetzung<br />

der Hecke entspricht einem Schlehen-Liguster-Gebüsch mittlerer Standorte.<br />

Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />

(Baustelleneinrichtungsflächen, Baubereiche, temporäre Zwischendeponien)<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind die Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />

und die Wertstufen zusammengefasst. Nicht aufgeführt sind die BE-Flächen für den Zu-<br />

36


fahrtsstollen im Mühlegrabental (Werksgelände) und die Aufbereitungsanlage im Gewann<br />

„Ochsenmatt“ (gegenwärtige Nutzung als Lagerplatz).<br />

Tabelle 13<br />

Bewertung der baubedingt in Anspruch zu nehmenden Biotoptypen<br />

Biotoptypen<br />

Flächen in ha<br />

Wertstufe (typologisch) 1)<br />

BE-Fläche Oberbecken<br />

BE-Fläche Unterbecken<br />

BE-Fläche Restentleerung<br />

Unterbecken<br />

BE-Fläche Fensterstollen<br />

Arbeitsraum Unterbecken<br />

Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />

II<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Hornbergbecken II<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Haselbecken<br />

Baubereich Fensterstollen<br />

Haselbecken<br />

Temporäre Zwischendeponie<br />

"Schindelgraben"<br />

Bach 7 0,04 0,05<br />

Tümpel 6 0,02 0,02 0,01<br />

Nasswiese 7 0,07<br />

Optionale Zwischendeponie<br />

bei Brennet<br />

Fettwiese, Fettweide mittlerer 5, 1,47 0,80 1,20 0,11 0,02 0,03 0,1<br />

1,43<br />

Standorte, Wirtschaftswiese 6<br />

6<br />

(nicht differenziert)<br />

Magerwiese mittlerer Standorte 7 0,02 0,0<br />

3<br />

Bergwiese 7 0,07<br />

Intensivgrünland oder Grünlandansaat<br />

4 0,70<br />

0,80<br />

Trittpflanzenbestand 3 0,01<br />

Schlagflur, Ruderalvegetation, 5 0,04 0,01 0,94 0,20 0,0 0,01 0,08<br />

Gestrüpp<br />

7<br />

Acker 3 0,2<br />

6 0,94<br />

Feldgehölz, Feldhecke 7 0,05 0,11 0,0<br />

5 0,08<br />

Baumgruppen, Baumreihen 6 0,02<br />

Streuobstbestand 7 0,0<br />

6<br />

Sumpf- und Auwälder 7, 0,28 0,57<br />

8<br />

Wälder trockenwarmer Standorte<br />

6,<br />

0,08<br />

7<br />

Schlucht- und Blockwälder 8 0,15<br />

Buchenwälder, junge Bestände 5 0,02<br />

Buchenwälder, mittelalte Bestände<br />

6 0,01 0,06 0,24 0,57 0,01<br />

Buchenwälder, alte Bestände<br />

bzw. mit Altbäumen<br />

7 0,24<br />

Bergmischwälder 6 0,03 0,18<br />

Eichen-Hainbuchenwälder 6 0,05 0,06<br />

Sukzessionswald überwiegend<br />

aus Laubbäumen<br />

5 0,78 4,34 0,05<br />

Sukzessionswald überwiegend<br />

aus Nadelbäumen<br />

5 0,11 0,04<br />

Laubbaumbestand, naturfern 4 0,05 1,55<br />

Mischbestand, naturfern, überwiegend<br />

aus Nadelbäumen<br />

4 0,12 0,04<br />

37


Flächen in ha<br />

Wertstufe (typologisch) 1)<br />

BE-Fläche Oberbecken<br />

BE-Fläche Unterbecken<br />

BE-Fläche Restentleerung<br />

Unterbecken<br />

BE-Fläche Fensterstollen<br />

Arbeitsraum Unterbecken<br />

Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />

II<br />

Biotoptypen<br />

Fichten-Bestand, jung 3 0,05 0,20<br />

Fichten-Bestand, mittleres Alter 4 0,10 0,27 0,23 0,07<br />

Verkehrs- und Infrastrukturflächen<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Hornbergbecken II<br />

1,<br />

2 0,32 0,11<br />

Gesamtflächen in ha: 2,35 2,52 1,35 0,23 8,75 1,11 0,57<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Haselbecken<br />

Baubereich Fensterstollen<br />

Haselbecken<br />

Temporäre Zwischendeponie<br />

"Schindelgraben"<br />

Optionale Zwischendeponie<br />

bei Brennet<br />

0,0<br />

5 0,19<br />

0,6<br />

8<br />

0,05 0,34 3,25<br />

1)<br />

Eine differenzierte Bewertung der einzelnen Bestände erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

Tabelle 14<br />

Bewertung der Biotopbestände auf den baubedingt in Anspruch zu nehmenden<br />

Flächen<br />

Wertstufe<br />

BE-Fläche Oberbecken<br />

BE-Fläche Unterbecken<br />

BE-Fläche Restentleerung<br />

Unterbecken<br />

BE-Fläche Fensterstollen<br />

8 0,15<br />

ha<br />

7 / 8 0,28 ha 0,57<br />

ha<br />

7 0,07<br />

ha<br />

0,16 ha 0,13 ha 0,05<br />

ha<br />

7 / 6 0,08<br />

ha<br />

6 0,01 0,02 ha 0,02 ha 0,11 0,32<br />

ha<br />

ha ha<br />

5 / 6 1,47<br />

ha<br />

0,8 ha 1,2 ha 0,11<br />

ha<br />

0,02<br />

ha<br />

5 0,82 ha 0,01 5,41<br />

ha ha<br />

4 0,8 ha 0,44 ha 1,78<br />

ha<br />

3 0,05<br />

ha<br />

1 / 2 0,32<br />

ha<br />

Summe 2,35 2,52 ha 1,35 ha 0,23 8,75<br />

ha<br />

ha ha<br />

Arbeitsraum Unterbecken<br />

Baubereich Füllleitung Hornbergbecken<br />

II<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Hornbergbecken II<br />

Baubereich Restentleerung<br />

Haselbecken<br />

0,24 ha 0,14 ha<br />

Baubereich Fensterstollen<br />

Haselbecken<br />

Temporäre Zwischendeponie<br />

"Schindelgraben"<br />

0,6 ha 0,19 ha 0,01 ha<br />

0,03 ha 0,16 ha<br />

0,24<br />

0,07 ha 0,01 ha 0,13 ha<br />

ha<br />

0,07<br />

0,04 ha<br />

ha<br />

0,2 ha 0,26 ha 0,01 ha<br />

1,11<br />

ha<br />

0,11 ha 0,05 ha 0,19 ha<br />

0,57 ha 0,68 ha 0,05 ha 0,34<br />

Optionale Zwischendeponie<br />

bei Brennet<br />

0,08 ha<br />

1,43 ha<br />

0,8 ha<br />

0,94 ha<br />

3,25 ha<br />

38


3.4.4 Beeinträchtigung von Quellen und Quellbächen infolge des Baues von Untertageanlagen<br />

Die Verringerung von Quellschüttungen durch das Anschneiden wasserführender Klüfte<br />

beim Bau von Untertageanlagen ist wenig wahrscheinlich und wird durch Unterbinden der<br />

Wassereinbrüche zeitlich eng begrenzt bleiben (vgl. Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen<br />

in Mappe 9). Die Vegetation der Quellen und ihrer Abflüsse könnte selbst nach<br />

vollständigem Trockenfallen wieder unverändert regenerieren. Die Regenerationsfähigkeit<br />

ist u. a. daran erkennbar, dass alle in Quellen und kleinen Bergbächen vorkommenden<br />

Pflanzen (Moose, Algen) auch an nur zeitweilig überfluteten Standorten vorkommen. Wasserzutritte<br />

aus wasserführenden Klüften in die Druckschächte sind ebenfalls nicht vollständig<br />

ausgeschlossen. Sofern sie Quellen beeinträchtigen sollten, könnten Gegenmaßnahmen<br />

ergriffen werden.<br />

3.4.5 Stickstoffeinträge in Magerstandorte durch baubedingten Verkehr<br />

Im Umkreis des Abhaus und auf dem Berg selbst befinden sich Vegetationseinheiten und<br />

Biotoptypen, die auf stickstoffarme Standorte angewiesen sind. Dies sind in erster Linie die<br />

Moore und die Magerrasen. Auch die naturnahen Wälder sind gegen anthropogen erhöhte<br />

Stickstoffeinträge empfindlich; diese können dort zu Veränderungen in der Krautschicht<br />

sowie bei Moosen und Flechten führen.<br />

Großflächige Stickstoffeinträge auch abseits landwirtschaftlicher Nutzflächen entstehen<br />

durch Deposition aus der Luft. Diese geht u. a. auf Stickoxid-Emissionen aus Verbrennungsmotoren<br />

zurück. Die Stickstoffdeposition am Boden hängt von den Stickoxidkonzentrationen<br />

der Luft im jeweiligen Gebiet und von der Vegetation ab. Im Wald ist sie wegen<br />

der großen Oberflächen umfangreicher als im Offenland („Auskämmeffekt“).<br />

Die zusätzlichen Stickstoffeinträge durch baubedingten Verkehr wurden durch das Gutachten<br />

zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Luft errechnet (Mappe 13). Als Deposition<br />

in direkter Straßennähe, wo stellenweise schutzwürdiges Magergrünland die Böschungen<br />

besiedelt (z. B. zwischen Altenschwand und Strick oder bei <strong>Atdorf</strong>), wurden bis zu<br />

0,9 kg/(ha·a) berechnet. Mit zunehmendem Abstand zu den betroffenen Straßen fällt der<br />

Stickstoffeintrag rasch ab. Im Bereich der Moore um den Abhau übersteigen sie<br />

0,1 kg/(ha·a) nicht. Sie liegen bei weniger als 1 % des Critical Loads (nach den Angaben<br />

des Landesumweltamts Brandenburg 2005). In 150 m bis 300 m Entfernung von den Zufahrten<br />

können i.d.R. rechnerisch keine Zusatzdepositionen durch den vorhabensbedingten<br />

Verkehr ermittelt werden. Vegetationsveränderungen durch die Stickstoffdeposition infolge<br />

des baubedingten Verkehrs sind nicht zu erwarten.<br />

3.4.6 Mineralische Einträge in Moor-Biotope<br />

Die Einwehung mineralischer Stäube von Baustellen in Moorbiotope im Umkreis des Abhaus<br />

kann die besondere Charakteristik der Torfböden und dadurch die Standortbedingungen<br />

für Pflanzen verändern. Dies kann zu Rückgängen von Arten führen, die eng an die<br />

organischen Moorböden gebunden sind.<br />

39


Der Wald zwischen dem Baufeld für das Oberbecken und den Mooren mindert durch seine<br />

Filterwirkung den Staubeintrag. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, das tatsächliche<br />

Eintreten der Wirkung z.B. durch Staubbindung weiter zu verringern.<br />

3.4.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Durch den Arbeitsraum und die BE-Fläche am Unterbecken wird ein Teil des nach § 30a<br />

LWaldG geschützten Auwalds am Haselbach entfernt. Er ist ein bestandsbedrohter Biotop<br />

auf einem wassergeprägten Sonderstandort mit gebietstypischen Artengemeinschaften.<br />

Für Baunebenflächen sowohl am Ober- als auch am Unterbecken werden Waldbestände in<br />

Anspruch genommen. Die Anspruchnahme ist temporär, weil nach Abschluss der Bautätigkeiten<br />

eine Neubegründung von Waldbeständen erfolgen wird.<br />

3.5 Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere<br />

Für das Schutzgut Tiere sind die folgenden baubedingten Auswirkungen denkbar (vgl. Karten<br />

U 7.4-1 bis U 7.9):<br />

o Verlust von Lebensräumen für Tiere durch Oberboden-Deponien<br />

o Verlust von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für Baunebenflächen<br />

(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume)<br />

o Tötung von Tieren (v. a. Baufeldberäumung, Erdarbeiten, Baustellenverkehr)<br />

o Störung von Tieren durch Schallimmission (Baustellen, Deponien, Baustellenverkehr)<br />

o Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe<br />

o Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />

o Verluste von an Quellen gebundenen Tieren infolge Verringerung von Quellschüttungen<br />

durch den Bau von Untertageanlagen<br />

o Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des Unterbeckenstandorts<br />

3.5.1 Verlust von Tier-Lebensräumen durch Oberboden-Deponien<br />

Die folgenden Oberboden-Deponien würden zu Verlusten bedeutender Tier-Lebensräume<br />

führen:<br />

o Deponie OD 05, Steinbruch Wickartsmühle südöstlich Rickenbach (4,0 ha, ausreichend<br />

für 53.500 m³): Der Steinbruch Wickartsmühle enthält auf Teilflächen Kleingewässer<br />

und in unmittelbarer Nähe Geröllhalden. Hier kommt die stark gefährdete<br />

Geburtshelferkröte vor. Auch die Gelbbauchunke sowie weitere, ungefährdete Amphibienarten<br />

können hier vorkommen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

wird die räumliche Verteilung bedeutender Tier-Lebensräume im Steinbruch näher<br />

geprüft.<br />

40


o Deponie OD 11b, Fläche am Südosthang des Abhaus (6,9 ha, ausreichend für<br />

86.500 m³): Das Grünland ist mit Ausnahme der waldnahen Bereiche als Bruthabitat<br />

der um Obergebisbach stark vertretenen, gefährdeten Feldlerche geeignet.<br />

Die folgenden Oberboden-Deponien führen zu Verlusten von Tier-Lebensräumen überwiegend<br />

mittlerer Bedeutung:<br />

o Deponie OD 09, Fläche östlich des Hornbergbeckens I (2,1 ha, ausreichend für<br />

25.900 m³), sowie Deponie OD 08, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (6,4 ha,<br />

ausreichend für 100.000 m³): Die Flächen werden von einem Mosaik aus Schlagfluren<br />

und fichtendominierten Waldbeständen unterschiedlichen Alters als Lebensraum<br />

weit verbreiteter Tierarten eingenommen. Die Fläche OD 09 enthält im Südteil auch<br />

eine naturnahe Sickerquelle als höherwertigen Biotop.<br />

o Deponie OD 07a, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (11,6 ha, ausreichend für<br />

179.000 m³), sowie Deponie OD 07c, Fläche nördlich des Hornbergbeckens I (1,1<br />

ha, ausreichend für 12.100 m³): Beide Flächen nordöstlich des Hornbergbeckens I<br />

werden größtenteils von Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte eingenommen. Für<br />

Wiesenbrüter wie die Feldlerche sind sie wegen der geringen Größe innerhalb von<br />

Wald und dessen Kulissenwirkung ungeeignet. Sie können von zurückgehenden<br />

Wirbellosenarten der Kulturlandschaft besiedelt sein. Eine abschließende Beurteilung<br />

der Lebensraumfunktionen ist gegenwärtig noch nicht möglich. Das Vorkommen<br />

besonders seltener Arten ist wegen der weiten Verbreitung vergleichbarer Wirtschaftswiesen<br />

unwahrscheinlich.<br />

Die folgenden Oberboden-Deponien führen zu Verlusten von Tier-Lebensräumen geringer<br />

Bedeutung:<br />

o Deponie OD 04 am Nordfuß des Abhaus (5,7 ha, ausreichend für 82.000 m³): Die<br />

Fläche wird zur Baustelleneinrichtung für das Oberbecken genutzt (vgl. nachfolgendes<br />

Kap. 3.5.2).<br />

o Deponie OD 11a, Fläche am Südosthang des Abhaus (1,5 ha, ausreichend für<br />

18.300 m³): Der Fichten-Bestand im Stangenholzstadium bietet nur wenigen, weit<br />

verbreiteten Tierarten Lebensmöglichkeiten.<br />

3.5.2 Verluste von Lebensräumen durch Flächeninanspruchnahme für Baunebenflächen<br />

(Baustelleneinrichtungsflächen, Arbeitsräume, Zwischendeponien)<br />

Die Baunebenflächen am Nordfuß des Abhau haben als überwiegend naturferne Fichten-<br />

Bestände mittleren Alters keine hohe Bedeutung für Tiere. Sie sind Bestandteile von Revieren<br />

mehrerer besonders schutzrelevanter Arten, die in der Nähe brüten (Raufußkauz, Sperlingskauz,<br />

Hohltaube, Schwarzspecht). Die für sie maßgeblichen Lebensräume werden<br />

teilweise vom Becken und seinen Nebenflächen eingenommen werden.<br />

Die Baunebenflächen im Haselbachtal nehmen Waldlebensräume mit überwiegend mittlerer<br />

Wertigkeit für Tiere ein. Bei den Erfassungen zur A 98 waren hier als Brutvögel die Hohltaube<br />

und der Wespenbussard nachgewiesen worden; beide Nachweise waren bei den<br />

Erfassungen 2009 nicht zu bestätigen. In der Talsohle befinden sich Lebensräume der<br />

41


Gelbbauchunke; als Streufund wurde hier die Quelljungfer (Cordulegaster bidentata) nachgewiesen.<br />

Die Baunebenfläche für die Restentleerung weist nach bisherigem Kenntnisstand keine<br />

wertgebenden Tierarten auf, ebenso die optionale Deponie am Duttenberg-Fuß (Gewann<br />

„Wüstmättle“). Bedeutende Habitate finden sich in geringer Entfernung südlich und südöstlich<br />

(teils offene, teils strukturreiche Landwirtschaftsflächen u. a. mit Feldlerche und Turteltaube).<br />

Die Baunebenflächen im Wehratal haben für Tiere überwiegend geringe Bedeutung. Im<br />

Bereich der Zwischendeponie „Schindelmatt“ befindet sich ein kleines Amphibienlaichgewässer.<br />

Im Planfeststellungsverfahren werden Möglichkeiten zu dessen Erhaltung geprüft.<br />

In der nachfolgenden Tabelle ist zusammengefasst, welcher Wertstufe für Tiere entsprechend<br />

RECK & KAULE (1991) die als Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsräume in<br />

Anspruch genommenen Flächen angehören. Nicht berücksichtigt sind die Baunebenflächen<br />

für Rohrleitungen innerhalb von Wegen; ihre Lage wird im Planfeststellungsverfahren ermittelt.<br />

Tabelle 15<br />

Biotoptypen<br />

8 Alte naturnahe Waldbestände mit besonders<br />

hohem Strukturreichtum (Alt- und Totholz)<br />

Verlust von Tier-Lebensräumen durch baubedingte, temporäre Flächeninanspruchnahme<br />

Wertstufe<br />

Baunebenflächen<br />

am<br />

Abhau<br />

Baunebenflächen<br />

im<br />

Haselbachtal<br />

- 1,18 ha -<br />

7 Alte Buchen- und Buchen-Tannen-Wälder 0,26 ha 0,05 ha -<br />

6 Buchenwälder im Baumholzstadium, artenreiches<br />

Grünland, Kleingewässer<br />

5 Ältere Nadelholzforste und Mischbestände,<br />

Fettwiesen<br />

Sonstige<br />

Baunebenflächen<br />

und<br />

Arbeitsräume<br />

0,02 ha - 1,74 ha<br />

4,26 ha 10,79 ha 3,33 ha<br />

4 Artenarme Sukzessionsfläche - 0,01 ha -<br />

3 V. a. gehölzdominierte Flächen in Straßennähe<br />

(störungsexponierte Bereiche)<br />

2 V. a. Offenland in Straßennähe (störungsexponierte<br />

Bereiche)<br />

0,65 ha 0,03 ha 2,12 ha<br />

2,81 ha - 0,17 ha<br />

1 Verkehrsflächen 0,03 ha - 0,01 ha<br />

42


3.5.3 Tötung von Tieren<br />

Die Baufeldräumung, Erdarbeiten sowie Baustellenverkehr führen zur zwangsläufigen Tötung<br />

von Tieren oder ihren Entwicklungsstadien.<br />

Tötung bei Baufeldräumungen und Erdarbeiten<br />

Die Tötung bei Baufeldräumungen und Erdarbeiten ist vor allem für Arten und Entwicklungsstadien<br />

mit geringer oder nicht bestehender Mobilität zu erwarten, z. B. Überwinterungsstadien<br />

von Wirbellosen.<br />

Wirbeltiere können auch dann bei Baufeldberäumungen und Erdarbeiten getötet werden,<br />

wenn sie eine ausreichende Mobilität für ein Entweichen aus dem Gefahrenbereich haben.<br />

Tiere der meisten Arten, etwa Kleinsäuger, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien, flüchten<br />

sich bei Gefahr in ein möglichst nah gelegenes Versteck, wo sie das Verstreichen der Gefährdungssituation<br />

abwarten und damit innerhalb des Gefahrenbereichs verbleiben.<br />

Ferner ist die Tötung von Tieren bei Erdarbeiten möglich, wenn sie in offene Gräben etwa<br />

zur Verlegung von Rohrleitungen fallen und diese nicht mehr verlassen können.<br />

Auf einzelnen Flächen können bestandsbedrohte Arten betroffen sein. Im Bereich der Baunebenflächen<br />

für das Unterbecken ist die stark gefährdete Gelbbauchunke nachgewiesen.<br />

Die Tötung der streng geschützten Art kann durch gezielte Artenschutzmaßnahmen auf ein<br />

nicht vermeidbares Maß reduziert werden. Der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

wird nicht verschlechtert.<br />

Tötung durch baubedingten Verkehr (Kollision mit Fahrzeugen)<br />

Als baubedingter Verkehr mit erhöhtem Tötungsrisiko für Tiere durch Kollision wird das erwartete<br />

Zusatzaufkommen an Schwerverkehr (Lkw > 3,5 t) betrachtet. Der zusätzliche Pkw-<br />

Verkehr wird vernachlässigbar sein.<br />

Angaben zum potenziellen projektbedingten Verkehrsaufkommen sind im schalltechnischen<br />

Gutachten enthalten (vgl. Mappe 14). Den Verkehrsprognosen liegt eine Worst Case-<br />

Annahme zugrunde, nach der die Transportvorgänge während des Prognosejahrs 2014 im<br />

engstmöglichen Zeitraum erfolgen, den der Bauablauf zulassen kann. Die signifikant erhöhte<br />

Verkehrsdichte stellt für Tiere im Straßenumfeld einen zusätzlichen Risikofaktor dar, an<br />

den die lokalen Populationen nicht angepasst sind. Die Verkehrsdichte je Zeiteinheit ist<br />

entscheidend dafür, ob Tieren mit langsamer Fortbewegung die Überquerung einer Straße<br />

möglich oder von vornherein sehr unwahrscheinlich ist. Verteilt sich das Verkehrsaufkommen<br />

über einen längeren Zeitraum und ist dementsprechend der Verkehrszuwachs<br />

je Zeiteinheit schwächer, so sind bei Tieren geringere Verluste zu erwarten, die<br />

ggf. im Rahmen natürlicher Populationsschwankungen bleiben können.<br />

Besonders starke Zunahmen der Verkehrsbelastung sind nach dem Worst Case-Szenario<br />

auf den folgenden Streckenabschnitten theoretisch denkbar:<br />

43


o Kreisstraße 6535 westlich des Abhaus zwischen Rüttehof und dem Hornbergbecken<br />

II (Zunahme um 83 % von 450 auf 825 Kfz/Tag)<br />

o Kreisstraße 6535 östlich des Abhaus im Altbachtal (Zunahme um 61 % von 450 auf<br />

724 Kfz/Tag)<br />

o Kreisstraße 6537 südlich des Abhaus zwischen Strick und Altenschwand (Zunahme<br />

um 36 % von 770 auf 1.044 Kfz/Tag)<br />

Für die Straße zwischen der L 155 und Rüttehof am Osthang des Wehratals innerhalb des<br />

FFH-Gebiets 8313-341 „Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra“ ist ein projektbedingtes<br />

Verkehrsaufkommen von maximal 58 zusätzlichen Fahrzeugbewegungen am<br />

Tag rechnerisch möglich.<br />

Ferner werden für den baubedingten Verkehr einige Wege genutzt, die für den öffentlichen<br />

Verkehr gesperrt sind:<br />

o Zuwegung von der Bundesstraße 34 zur Baustelle für den Abschlussdamm des Unterbeckens<br />

(102 Lkw-Bewegungen/Tag)<br />

o Zuwegung zu den Oberbodendeponien nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I<br />

(auf Höhe des Beckens bis 288 Lkw-Bewegungen/Tag, zur Deponie OD 7a noch<br />

262 Lkw-Bewegungen/Tag)<br />

o Zuwegung zu den Oberbodendeponien am Südosthang des Abhaus: 144 Lkw-<br />

Bewegungen/Tag)<br />

Durch Kollision mit den Lkw können insbesondere bodenlebende Kleinsäuger, Amphibien<br />

und Wirbellose getötet werden. Für hoch mobile Tiere wie größere Säugetiere, Fledermäuse<br />

und Vögel wird das Risiko wegen der für den Schwerverkehr auf den hier vorliegenden<br />

Straßenkategorien zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h lt. Straßenverkehrsordnung<br />

als gering eingestuft.<br />

Amphibien<br />

Amphibien sind in besonderer Weise durch Straßenverkehr bedroht. Auffällig werden die<br />

räumlich und zeitlich konzentrierten Verluste zur Laichzeit. Nach RECK & KAULE (1993)<br />

kommt aber den über das gesamte Sommerhalbjahr und flächig verteilten, daher weniger<br />

auffallenden Verlusten von Amphibien auf Straßen eine größere Bedeutung zu. In Abhängigkeit<br />

von der Verkehrsdichte kann der Kfz-Verkehr zum Erlöschen örtlicher Bestände führen.<br />

Eine Krötenpopulation kann bei einer einzigen Überquerung einer Straße mit 1000<br />

Kfz/Tag um die Hälfte reduziert werden (MADER 1981: 61).<br />

In den Tälern des Altbachs, des Schneckenbachs und des Dorfbachs befinden sich mehrere<br />

als Amphibienlaichgewässer geeignete Biotope, z. B. die Teiche nördlich <strong>Atdorf</strong>. Die<br />

potenziellen Verkehrszuwächse auf den Straßen um den Abhau um 36 % bis 83 % könnten<br />

erhebliche Dezimierungen der Bestände während der Bauausführung auslösen. Maßnahmen<br />

zur Vermeidung sind möglich und werden im Planfeststellungsverfahren festgelegt<br />

(z. B. Amphibienzäune).<br />

Bei der Zufahrt zur Baustelle des Unterbeckens besteht das Kollisionsrisiko u. a. für die<br />

Gelbbauchunke.<br />

44


Wirbellose Tiere<br />

o Schmetterlinge fliegen vielfach in weniger als 4 m Höhe. Der Luftsog am Heck von<br />

Fahrzeugen kann größere Tagfalter aus dieser Höhe nach unten reißen, sodass sie<br />

vom nachfolgenden Fahrzeug erfasst werden (GEPP 1973). Die Luftbewegungen<br />

können für Schmetterlinge - wie auch für andere Insekten - unmittelbar tödlich wirken.<br />

o Auch Wildbienen werden oft zu Verkehrsopfern. Sie können Fahrzeugen mit Geschwindigkeiten<br />

über 50 km/h i.d.R. nicht ausweichen.<br />

o Bei Laufkäfern können insbesondere größere Arten ohne enge Lebensraumbindung<br />

von der Kollision betroffen sein; eng an bestimmte Habitate gebundene Laufkäferarten<br />

meiden i.d.R. die Asphaltflächen von Straßen. Die Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />

von Laufkäfern beträgt über 5 m/min, weshalb sie Straßen schnell<br />

überqueren könnten. Mangels Orientierungsmöglichkeiten ist aber nicht von einem<br />

geradlinigen Überqueren auszugehen; die Verweildauer auf der Straße und damit<br />

das Kollisionsrisiko erhöht sich. Laufkäfer sind als räuberisch lebende Tiere vergleichsweise<br />

schnell; für andere Käfer mit geringerer Fortbewegungsgeschwindigkeit<br />

ist ein höheres Kollisionsrisiko gegeben.<br />

o Ähnliches gilt für Heuschrecken, die sich trotz der Flugfähigkeit der meisten Arten<br />

überwiegend am Boden fortbewegen.<br />

o Bei den Schnecken werden einige, wenig spezialisierte Arten wie die Weinbergschnecke<br />

nicht von der Oberflächenstruktur von Straßen zurückgehalten. Große<br />

Gehäuseschnecken mit durchschnittlichen Geschwindigkeiten von 5 cm/min bräuchten<br />

zur Überquerung einer nur 7 m breiten Straße nahezu 2,5 Stunden. Die lange<br />

Verweildauer bedingt fast zwangsläufig, dass die Tiere überfahren werden.<br />

Soweit Bestände von Tieren durch die Tötung nicht unter ein populationskritisches Maß<br />

dezimiert werden, ist ihre schnelle Erholung zu erwarten. Die Beeinträchtigung durch Kollision<br />

mit Fahrzeugen bleibt auf ein Jahr beschränkt. Bei Verteilung der Transportvorgänge<br />

über einen längeren Zeitraum hinweg und daraus resultierend längeren Zeiträumen mit<br />

erhöhtem Verkehrsaufkommen bleiben die täglichen Mehrbelastungen geringer und haben<br />

dementsprechend schwächere Auswirkungen auf die Tiere.<br />

3.5.4 Störung von Tieren durch Schallimmission<br />

Fachliche Grundlagen zur Störung von Tieren durch Schallimmission<br />

Schallimmissionen werden durch den baubedingten Verkehr und die Bautätigkeiten verursacht.<br />

Sie können zu Beeinträchtigungen von Tieren führen, die auf akustische Kommunikation<br />

angewiesen sind. Dies sind insbesondere Froschlurche, Heuschrecken und Vögel.<br />

Die Auswirkungen von Schall auf die Lebensraumeignung sind für Vögel intensiv untersucht<br />

(MIERWALD 2009). Die Untersuchung bezieht sich zwar auf Verkehrslärm, die Ergebnisse<br />

können aber unter Vorbehalt auch auf Baustellenlärm übertragen werden.<br />

45


Die Angaben zu den Schallimmissionen sind aus dem Schalltechnischen Gutachten entnommen<br />

(Mappe 14).<br />

Für Vögel und wahrscheinlich auch die weiteren auf akustische Kommunikation angewiesenen<br />

Tiere wirkt sich Dauerschall nachteiliger als unregelmäßiger Schall aus, weil er ihre<br />

Lautäußerungen maskieren („übertönen“) kann und für Artgenossen, im Fall von Warnrufen<br />

auch für Tiere anderer Arten nicht wahrnehmbar macht. Bei Schallimmissionen mit unregelmäßiger<br />

Intensität sind die Auswirkungen auf Tiere wegen der Schallpausen geringer.<br />

Ein Dauerschallpegel stellt sich an Straßen typischerweise bei > 10.000 Kfz-Bewegungen<br />

am Tag ein. Für die vorliegende UVS wurde im Sinne einer Worst-case-Betrachtung unterstellt,<br />

dass auch von den Baustellen Dauerschall ausgeht und deren Immissionen insofern<br />

jenen stark befahrener Straßen vergleichbar sind.<br />

MIERWALD (2009) ermittelte die folgenden Grundzüge zu möglichen Beeinträchtigungen von<br />

Vögeln durch (Verkehrs-)Lärm:<br />

o An Straßen mit < 10.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag bleiben Auswirkungen auf<br />

Vögel auf die Umgebung bis in 100 m Entfernung beschränkt; in größerer Entfernung<br />

sind keine Auswirkungen zu erwarten (MIERWALD 2009: 17).<br />

o Von Straßen mit > 10.000 Fahrzeugbewegungen pro Tag ausgehende Schallimmissionen<br />

können Vögel auch in größeren, unbestimmten Entfernungen beeinträchtigen,<br />

sofern sie die jeweils relevanten Schallpegel überschreiten.<br />

o Für etliche Vogelarten wird das Prädationsrisiko - d.h. das Risiko, von einem Fressfeind<br />

überwältigt zu werden - bei Schallimmissionen > 55 dB (A) als Dauerschall<br />

(entlang von Straßen > 10.000 Kfz/Tag und durch Baulärm) signifikant erhöht, weil<br />

sie hauptsächlich auf akustische Warnsignale anderer Vögel reagieren und diese<br />

maskiert werden. Von den Arten, bei denen die Erhöhung des Risikos bei MIERWALD<br />

(2009) nachgewiesen wurde (Raufußhühner, Wiesenlimikolen), kommt keine im Untersuchungsgebiet<br />

vor. In der vorangegangenen Studie von GARNIEL et al. (2007)<br />

wird ein erhöhtes Prädationsrisiko auch für das im Untersuchungsgebiet nachgewiesene<br />

Rebhuhn vermutet. Eine Erhöhung des Prädationsrisikos besteht demnach z.<br />

B. auch für etliche weit verbreitete Arten wie Amsel, Buchfink und Zaunkönig, in geringerem<br />

Maß auch für im Untersuchungsgebiet nachgewiesene, seltenere Arten<br />

wie Braunkehlchen, Neuntöter, Wiesenpieper und Waldlaubsänger.<br />

o Für einige der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen, besonders schutzrelevanten<br />

Vogelarten wurden von MIERWALD (2009) Schallpegel ermittelt, die zu verringerten<br />

Siedlungsdichten von Vögeln oder dem Meiden entsprechend verlärmter Bereiche<br />

führen. Für Vögel mit hoher Lärmempfindlichkeit wurden 47 dB (A) bzw. 52 dB<br />

(A) als artspezifische kritische Schallpegel ermittelt; von diesen Arten kommt im Untersuchungsgebiet<br />

nur der Rauhfußkauz vor (kritischer Schallpegel: 47 dB [A]. Für<br />

Arten mit einer mittleren Lärmempfindlichkeit liegt der kritische Wert bei 58 dB (A);<br />

zu ihnen zählen im Untersuchungsgebiet die Hohltaube, der Grau-, Mittel- und<br />

Schwarzspecht sowie der Sperlingskauz.<br />

46


o Besonders empfindlich gegen Schallimmissionen sind Eulen. Ursächlich sind die alle<br />

anderen Vogelarten übertreffende Leistungsfähigkeit ihres Gehörs und dessen Bedeutung<br />

für die Nahrungssuche bei einigen Arten (z. B. Rauhfußkauz). In Zeiten mit<br />

Nahrungsmangel oder erhöhtem Nahrungsbedarf (Jungenaufzucht) sind Eulen auch<br />

dämmerungs- und tagaktiv, weshalb für sie nicht nur die nächtlichen Schallpegel relevant<br />

sind, sondern auch jene am Tage.<br />

o Ein Sonderfall ist die Feldlerche: Im akustischen Wirkraum von Straßen mit mehr als<br />

2.500 Kfz-Bewegungen/Tag besteht eine besonders hohe Empfindlichkeit gegen<br />

Schall (Auswirkungen ab 47 dB [A]), während im Umkreis schwächer befahrener<br />

Straßen keine Auswirkungen von Schall nachgewiesen werden konnten.<br />

o Für zahlreiche, insbesondere weit verbreitete Vogelarten ist auf Grundlage des Vergleichs<br />

ihrer Brutplatzverteilung und der Schallimmission keine Auswirkung von<br />

Schall auf die Besiedlungsdichte erkennbar.<br />

Für die Ermittlung potenzieller Auswirkungen der baubedingten Schallimmissionen auf Tiere<br />

anhand der Indikatorgruppe der Vögel wurden die folgenden Worst-Case-Annahmen unterstellt:<br />

o Alle Transportvorgänge als wesentliche Schallquellen abseits der eigentlichen Baustellen<br />

finden innerhalb eines zweimonatigen Zeitraums während der Brut- und Aufzuchtsphase<br />

statt. Es entsteht somit die größtmögliche vorhabensbedingte Schallimmission<br />

konzentriert im ungünstigsten Zeitraum.<br />

o Für die Arten mit nachgewiesener Empfindlichkeit gegen Schallimmission wurde ermittelt,<br />

in welchem Umfang für sie geeignete Lebensräume den artspezifisch kritischen<br />

Schallpegeln ausgesetzt sein können. Berücksichtigt werden nicht nur die<br />

2009 nachgewiesenen Vorkommen, sondern alle potenziellen Lebensräume. Damit<br />

wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Reviere bis zum Baubeginn<br />

verlagern können oder dass - gerade bei gegenwärtig zunehmenden Arten wie<br />

Sperlingskauz und Rauhfußkauz - zusätzliche Reviere besetzt werden.<br />

o Für die als Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie besonders schutzrelevanten<br />

Arten Rauhfußkauz und Sperlingskauz wird unterstellt, dass sie im Zuge ihrer<br />

gegenwärtigen Ausbreitung auch Reviere in tiefen Lagen und nicht nur in der Montanstufe<br />

besetzen. In anderen Gebieten wurde dies bereits festgestellt.<br />

o In allen Flächen mit Dauerschallimmissionen > 55 dB (A) kann für Tiere ein erhöhtes<br />

Prädationsrisiko bestehen, soweit sie nicht durch ihr spezifisches Verhalten von a-<br />

kustischen Warnsignalen unabhängig sind. In diesen Flächen werden Beeinträchtigungen<br />

nicht nur von Vögeln, sondern auch anderer Tiere mit akustischer<br />

Kommunikation als möglich erachtet (z. B. Heuschrecken, Froschlurche).<br />

o Zur Schallausbreitung wurden die Angaben des Schalltechnischen Gutachtens für<br />

10 m Höhe verwendet. Dort breitet sich der Schall weiter aus als in Bodennähe.<br />

47


Beeinträchtigungen potenzieller Lebensräume im Gebiet nachgewiesener, besonders<br />

schutzrelevanter Vogelarten<br />

Nachfolgend wird für jene Arten, für die MIERWALD (2009) kritische Schallpegel festgestellt<br />

hat, der rechnerische Umfang der schallbedingten Lebensraumbeeinträchtigung angegeben.<br />

Diese Arten sind:<br />

o Rauhfußkauz (kritischer Schallpegel 47 dB [A])<br />

o Hohltaube (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />

o Grauspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />

o Mittelspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />

o Schwarzspecht (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />

o Sperlingskauz (kritischer Schallpegel 58 dB [A])<br />

o Feldlerche (47 dB [A] an Straßen > 2,500 Kfz/Tag, an schwächer befahrenen Straßen<br />

keine Schallempfindlichkeit)<br />

Es wird zwischen den Schallimmissionen der Baustelle und den verkehrsbedingten Schallimmissionen<br />

differenziert. Die verkehrsbedingten Schallimmissionen sind im ersten Baujahr<br />

wesentlich höher als in den Folgejahren, während die von der Baustelle ausgehenden<br />

Schallimmissionen gleichmäßiger verteilt sind (vgl. auch Karten U 7.6 - U 7.9).<br />

Rauhfußkauz<br />

Der Rauhfußkauz ist die schallempfindlichste nachgewiesene Vogelart. Seine Lebensräume<br />

sind Nadel- und Mischwälder, soweit sie alt sind oder zumindest Altbäume enthalten und<br />

strukturreich sind.<br />

Durch baubedingte Schallimmissionen im Umkreis der Beckenstandorte werden seine potenziellen<br />

Lebensräume auf einer Größe von 58,3 ha beeinträchtigt. Diese Fläche entspricht<br />

in etwa einem Revier. Das nachgewiesene Revier auf dem Abhau, das bereits durch<br />

die Flächeninanspruchnahme für das Oberbecken teilweise verloren geht, wird durch die<br />

zusätzliche Schallbelastung während der Bauzeit voraussichtlich nicht nutzbar sein.<br />

Hohltaube<br />

Die Hohltaube brütet in verlassenen Schwarzspechthöhlen und ist dementsprechend auf<br />

ältere bzw. Altbäume enthaltende Buchen- und Buchenmischwälder angewiesen. Potenzielle<br />

Lebensräume werden auf 19,6 ha durch Schallimmissionen der Baustellen und auf<br />

weiteren 2,7 ha durch verkehrsbedingte Schallimmission beeinträchtigt.<br />

Grauspecht<br />

Der Grauspecht besetzt Reviere in alten Laubwäldern, bevorzugt solchen mit hohem Eichenanteil.<br />

Wegen seiner Beschränkung auf tiefere Lagen kann er im Bereich des Oberbeckens<br />

nicht vorkommen. Potenzielle Beeinträchtigungen beschränken sich auf den Bereich<br />

des Unterbeckenstandorts und der Baunebenflächen im Wehratal. Potenzielle Lebensräume<br />

werden auf ca. 10 ha durch Schallimmissionen der Baustellen und auf weiteren 10 ha<br />

48


durch verkehrsbedingte Schallimmission beeinträchtigt. Der 2009 festgestellte Brutplatz am<br />

Nordosthang des Haselbachtals oberhalb des Beckens wird während der Bauzeit voraussichtlich<br />

nicht nutzbar sein.<br />

Mittelspecht<br />

Der Lebensraumanspruch des Mittelspechts ist jenem des Grauspechts ähnlich, er ist aber<br />

stärker an Eichen gebunden. Potenzielle Lebensräume werden auf ca. 5 ha durch Baulärm<br />

und während eines Jahres auf weiteren 2,8 ha durch verkehrsbedingte Schallimmission<br />

beeinträchtigt. Die Flächengröße entspricht etwa einem Revier. Der 2009 festgestellte Brutplatz<br />

am Röthekopf oberhalb des Beckens wird während der Bauzeit voraussichtlich nicht<br />

nutzbar sein; in geringer Entfernung verbleiben aber auf dem Röthekopf geeignete Brutmöglichkeiten<br />

innerhalb des Reviers.<br />

Sperlingskauz<br />

Der Sperlingskauz ist grundsätzlich dämmerungs- und tagaktiv, nicht aber nachtaktiv. Er<br />

ortet seine Beute optisch. Er ist hinsichtlich der Bruthöhlen vergleichsweise anspruchslos<br />

(Buntspechthöhlen) und daher nicht an alte Wälder gebunden. Auch Waldbestände mittleren<br />

Alters sind bei hinreichendem Strukturreichtum geeignet. Eine vorläufige Habitatanalyse<br />

ergab, dass sich innerhalb des Bereichs, der von Baulärm mit > 58 dB (A) betroffen ist,<br />

potenzielle Lebensräume auf ca. 56 ha befinden. Weitere ca. 4 ha werden während eines<br />

Jahres durch projektbedingte Verkehrsgeräusche beeinträchtigt. Die betroffene Fläche entspricht<br />

ungefähr der Größe eines Sperlingskauz-Reviers unter günstigen Bedingungen<br />

(Mindestgröße des Reviers: 45 ha).<br />

Feldlerche<br />

Für die Feldlerche ist hauptsächlich der Baulärm im Umkreis des Abhaus relevant, wo die<br />

Art im Grünland verbreitet ist. Weniger günstige Lebensräume sind bei Günnenbach durch<br />

die Baustelle des Unterbeckens betroffen. Als Feldlerchen-Habitate wurde das Offenland<br />

berücksichtigt, das mindestens 50 m von geschlossenen Vertikalstrukturen entfernt ist. Insgesamt<br />

werden potenzielle und i.d.R. auch tatsächliche Lebensräume auf einer Fläche von<br />

ca. 115 ha beeinträchtigt. Durch Überschreitung der 47 dB (A)-Isophone im Umkreis der<br />

Dauerschall emittierenden Bundesstraße 34 im Hochrheintal erfolgt eine weitere Beeinträchtigung<br />

auf 0,4 ha. Auf keiner Straße führt der baubedingte Verkehr zum Überschreiten<br />

der Verkehrsdichte von 2.500 Kfz/Tag, das weitere Wirkräume für die Feldlerche auslösen<br />

würde (vgl. Karte U 7.9).<br />

Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmission > 55 dB (A) als Dauerschall (nicht artspezifisch)<br />

Die Möglichkeit der nicht artspezifischen Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmission<br />

> 55 dB (A) als Dauerschall beschränkt sich auf die Umgebung der Baustellen, wo der<br />

Baulärm den kritischen Schallpegel übersteigt. Am Abhau werden 55 dB (A) u. a. im Moor<br />

nordwestlich Obergebisbach überschritten, wo u. a. für Braunkehlchen, Neuntöter und Wiesenpieper<br />

das Prädationsrisiko erhöht werden kann und seltene Heuschreckenarten beein-<br />

49


trächtigt werden können. Das Offenland des Schneckenbachtals wird nur kleinflächig und<br />

randlich von Schallimmissionen > 55 dB (A) erreicht, jenes des Altbachtals überhaupt nicht.<br />

Im Wald am Abhau, ebenso im Umkreis des Unterbeckenstandorts, sind u. a. Lebensräume<br />

des Waldlaubsängers von baubedingten Schallimmissionen > 55 dB (A) betroffen, nicht<br />

aber Flächen im Hochrheintal, wo u. a. das Rebhuhn als vergleichsweise empfindliche Art<br />

nachgewiesen wurde.<br />

Im Umkreis des Unterbeckens können Lebensräume der Gelbbauchunke von Schallimmissionen<br />

> 55 dB (A) betroffen sein. Die Rufe der Gelbbauchunke sind leise und daher<br />

maskierungsanfällig. Ihre Lautäußerungen dienen jedoch nicht zur Anlockung von Artgenossen,<br />

sondern zur Begrenzung der Territorien von Männchen (GOLLMANN & GOLLMANN<br />

2002). Das Auffinden der Laichgewässer und die Fortpflanzung werden durch die Schallimmissionen<br />

nicht eingeschränkt.<br />

Der baubedingte Verkehr führt nicht zu einer Beeinträchtigung von Tieren durch Schallimmissionen<br />

> 55 dB (A), weil die von ihm genutzten Straßen kein Verkehrsaufkommen ><br />

10.000 Kfz/Tag erreichen, auch nicht durch die Zusatzbelastung durch den baubedingten<br />

Verkehr. Es wird kein maskierender Dauerschall ausgelöst. Nur vom Verkehr auf den Bundesstraßen<br />

im Hochrhein- und dem unteren Wehratal geht Dauerschall aus. Hier vergrößert<br />

sich der Bereich, in dem 55 dB (A) überschritten werden, durch die Zusatzbelastung infolge<br />

des baubedingten Verkehrs nach den Modellrechnungen um 1 m bis 3 m breite Bänder.<br />

In der nachfolgenden Tabelle sind die Lebensräume zusammengefasst, in denen Beeinträchtigungen<br />

von Tieren durch baubedingte Schallimmissionen > 55 dB (A) nicht ausgeschlossen<br />

werden können (vgl. Karte U 7.8).<br />

Tabelle 16 Lebensräume, in denen Beeinträchtigungen von Tieren durch Schallimmissionen ><br />

55 dB (A) nicht ausgeschlossen werden können<br />

Lebensraum<br />

Alte Laubwälder<br />

Alte Nadel- und Mischwälder<br />

Sonstige Wälder<br />

Offenland-Biotope (v. a. Grünland)<br />

Funktionen für Tiere mit Empfindlichkeit gegen<br />

Schallimmissionen<br />

Bruthabitate von Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht,<br />

Hohltaube<br />

Bruthabitate von Schwarzspecht, Hohltaube, Sperlingskauz,<br />

Rauhfußkauz<br />

Ggf. sonstige Teile des Reviers/Nahrungsstätten für<br />

die o.g. Arten<br />

Bruthabitate der Feldlerche, Nahrungsstätten des<br />

Grauspechts, Lebensräume von Heuschrecken<br />

Fläche<br />

32,5 ha<br />

9 ha<br />

86 ha<br />

96 ha<br />

3.5.5 Störung von Tieren durch Bewegungsunruhe<br />

Bewegungsunruhe durch die Bautätigkeiten kann insbesondere bei Vögeln und größeren<br />

Säugetieren Fluchtreaktionen auslösen. Mögliche Folgen sind insbesondere eine Verschlechterung<br />

der Energiebilanz (durch erhöhten Energieverbrauch bei Einschränkung der<br />

Möglichkeit zur Nahrungsaufnahme) und der Brutpflege (durch verringerte Fütterungsfrequenz<br />

und erhöhtes Prädationsrisiko).<br />

50


Den nachfolgenden Prognosen für die Indikatorgruppe der Vögel liegt die Zusammenstellung<br />

Fluchtdistanzen von FLADE (1994) zugrunde. Sie beziehen sich auf die ruhige Annäherung<br />

einer Person zu Fuß bei freier Sichtbarkeit. Bei Annäherung mehrerer Personen<br />

sind die Fluchtdistanzen größer, auf Kraftfahrzeuge reagieren Vögel - zumindest nach einer<br />

gewissen Zeit der Gewöhnung - i.d.R. weniger scheu.<br />

Generell kann von den folgenden Fluchtdistanzen ausgegangen werden:<br />

o Singvögel mit häufiger Ansiedlung in der Nähe des Menschen (z. B. Haussperling):<br />

< 10 m<br />

o Singvögel, die die Nähe des Menschen meiden (im Untersuchungsgebiet z. B.<br />

Braunkehlchen, Neuntöter, Ringdrossel und Wiesenpieper): 20-40 m<br />

o Spechte: 30-60 m<br />

o Hohltaube: 100 m<br />

o Greifvögel: 100-300 m<br />

Einen Sonderfall stellt der Sperlingskauz mit einer Fluchtdistanz von 5 m dar.<br />

Die potenziellen Beeinträchtigungen durch Bewegungsunruhe überlagern sich mit jenen<br />

durch Schall.<br />

Oberbeckenstandort<br />

Am Oberbeckenstandort sind Beeinträchtigungen durch Bewegungsunruhe insbesondere<br />

im Bereich der Zufahrt und des westlichen Teils der Trasse für die Restentleerung zu erwarten.<br />

Die Trasse der Rohrleitung für die Restentleerung verläuft zwar fast vollständig innerhalb<br />

eines Weges, aber westlich von Obergebisbach wird er nur selten frequentiert, so dass er -<br />

im Gegensatz zu stärker genutzten Wegen - keinen Meidekorridor auslöst. Dies ist u. a. am<br />

Brutnachweis der Ringdrossel nahe dem Weg erkennbar. Während des Baus der Rohrleitung<br />

wird der Brutplatz nicht nutzbar sein. Der verbleibende Lebensraum wird durch Schallimmissionen<br />

belastet, sodass eine Revieraufgabe möglich erscheint. Gleiches gilt für ein<br />

weiteres Ringdrossel-Revier östlich der geplanten Zufahrt.<br />

Die Reviere der wertgebenden Wiesenbrüter Braunkehlchen und Wiesenpieper befinden<br />

sich in über 50-70 m Entfernung vom Arbeitsraum für die Rohrleitung. Wesentliche Störungen<br />

sind trotz der gegenüber den Revieren erhöhten Lage der Trasse nicht zu erwarten.<br />

Die Bautätigkeiten für das Oberbecken werden - außer durch Schall - auch durch Bewegungsunruhe<br />

die verbleibenden Wald-Lebensräume beeinträchtigen. Es ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass Arten mit Empfindlichkeit gegen Bewegungsunruhe und gegen Schall -<br />

hier insbesondere Hohltaube und Schwarzspecht - den Abhau während der Bauzeit meiden.<br />

Für Arten mit geringeren Fluchtdistanzen wie den Waldlaubsänger bleiben die Lebensmöglichkeiten<br />

hingegen weitgehend erhalten.<br />

51


Unterbeckenstandort<br />

Am Unterbeckenstandort können die Bautätigkeiten potenzielle Lebensräume von Greifvögeln<br />

am Duttenberg (insbesondere Wespenbussard sowie Rot- und Schwarzmilan) wegen<br />

derer großer Fluchtdistanzen blockieren.<br />

Wesentliche Beeinträchtigungen durch den Bau der Füllleitung vom Eggbergbecken her<br />

und durch Transporte zur optionalen temporären Deponie sind nicht zu erwarten, weil hierfür<br />

fast ausschließlich vorhandene und stark frequentierte Wege genutzt werden.<br />

Die Errichtung des Auslasses der Restentleerungsleitung am Rheinufer könnte ggf. während<br />

des Winters zu Störungen von Wasservögeln führen, die in der Stauhaltung rasten<br />

oder überwintern. Die Störungen können durch Bauzeitenregelungen vermieden werden.<br />

Festlegungen erfolgen im Planfeststellungsverfahren.<br />

3.5.6 Beeinträchtigung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />

Im Bereich des Haselbachtals und des Rheintals (Restentleerung, Zwischendeponie) können<br />

die Verluste von Vegetationsbeständen durch die Baufeldberäumung sowie die Störungen<br />

durch Schall und Bewegungsunruhe, im Falle von Nachtarbeit auch durch Licht den<br />

überregionalen Wildtier-Korridor beeinträchtigen.<br />

Die Verluste Deckung bietender Vegetation und die Störquellen beschränken sich während<br />

der Bauzeit nicht auf den Beckenstandort. Die Baunebenflächen westlich des Hauptdammes,<br />

von denen anhaltende Störungen ausgehen, betreffen alle außerhalb des Beckens<br />

verbleibenden Waldflächen am Talausgang. Sie reichen bis an die Sportplätze und<br />

die Landwirtschaftsflächen östlich von Brennet. Während der mehrjährigen Bauphase verbleibt<br />

den Wildtieren zwischen der Ortslage und dem künftigen Becken kein günstiger Korridor.<br />

Weitere bauzeitliche Beeinträchtigungen des Wildtierkorridors sind im Rheintal in der ca.<br />

400 m breiten Lücke zwischen Brennet und Wallbach zu erwarten. Sie stellt einen Engpass<br />

im Wildtierkorridor dar und unterliegt bereits Vorbelastungen durch die Bundesstraße 34<br />

sowie durch Nutzung für die Naherholung. Innerhalb der Siedlungszäsur wird die Restentleerungsleitung<br />

des Haselbeckens verlegt. Am Westfuß des Duttenbergs wird eine Baunebenfläche<br />

für die Restentleerung eingerichtet. Eine kleinräumige Verlagerung des Wildtierkorridors<br />

in südliche/südöstliche Richtung ist erschwert, falls die optionale Zwischendeponie<br />

im Gewann „Wüstmättle“ genutzt wird.<br />

Wegen verbleibender Prognoseunsicherheiten wird zur Frage einer eventuellen Barrierewirkung<br />

eine Fachstellungnahme nachgereicht. Dort werden auch Maßnahmen benannt, mit<br />

denen eventuelle Beeinträchtigungen gemindert und kompensiert werden könnten.<br />

52


3.5.7 Verluste von Tieren von Quellen und sonstiger Feuchtbiotope durch verringerten<br />

Grundwassereinfluss<br />

Die Verringerung von Quellschüttungen durch das Anschneiden wasserführender Klüfte<br />

beim Bau von Untertageanlagen ist wenig wahrscheinlich und wird durch Unterbinden der<br />

Wassereinbrüche zeitlich eng begrenzt bleiben (vgl. Fachgutachten Hydrologie und Thermalquellen<br />

im Mappe 9). Für die Fauna der Quellen ist jedoch in diesem unwahrscheinlichen<br />

Fall, im Gegensatz zu ihrer Vegetation, eine vollständige Regeneration nicht<br />

sicher zu erwarten. Quellen sind potenzielle Lebensräume reliktischer, eng an die stabilen<br />

Lebensbedingungen gebundener Tierarten mit sehr geringem Ausbreitungsvermögen. Ihre<br />

Bestände können auch durch ein temporäres Versiegen oder eine vorübergehende signifikante<br />

Schüttungsreduzierung dauerhaft geschädigt werden.<br />

3.5.8 Beeinträchtigung von Tieren im Haselbach unterhalb des Unterbeckenstandorts<br />

Wesentliche Beeinträchtigungen von wassergebundenen Tieren im Haselbach unterhalb<br />

der Baustelle können durch Aufrechterhaltung der Wasserführung (Umleitung des Haselbachs<br />

um die Baustelle, Einleitung in die Baugrube zutretenden Wassers) vermieden werden.<br />

Die baubedingte Trübung des Wassers und die Ablagerung von Feinsedimenten werden<br />

die Tiere voraussichtlich nicht wesentlich beeinträchtigen, da der gefällearme untere<br />

Haselbach-Abschnitt bereits im Ist-Zustand zeitweilig stark getrübt ist und die Sedimentverteilung<br />

an der Sohle durch dynamische Abflüsse wieder den Ausgangszustand einnimmt.<br />

3.5.9 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Durch Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals werden Lebensräume z. T. bestandsbedrohter<br />

Tierarten wie der Gelbbauchunke in Anspruch genommen. Gerade bei<br />

dieser Art besteht allerdings die Möglichkeit, die Lebensraumfunktionen im räumlichen Zusammenhang<br />

aufrecht zu erhalten; dies kann ggf. auch auf der Baustelle selbst erfolgen.<br />

Die Störungen durch Schall und Bewegungsunruhe von Baufahrzeugen bzw. Bautätigkeiten<br />

können die Lebensraumeignung außerhalb der Speicherbecken verbleibender Flächen<br />

auf dem Abhau und im Haselbachtal für einige besonders schutzrelevante Tierarten<br />

einschränken und zum Verlassen der Gebiete führen. Die Mehrzahl der betroffenen Arten<br />

weist in neuerer Zeit stabile oder auch zunehmende Bestände auf; daher besteht eine hohe<br />

Wahrscheinlichkeit zur Wiederbesiedlung nach Ende der Bautätigkeiten. Für empfindliche<br />

Arten können Beeinträchtigungen z. B. durch Bauzeitenregelungen vermieden werden (vgl.<br />

auch die Artenschutz-Rahmenkonzeption und das Rahmenkonzept zur Kompensation der<br />

Eingriffe in Mappe 9).<br />

Die Funktion des überregionalen Wildtierkorridors wird bauzeitlich eingeschränkt sein. Es ist<br />

davon auszugehen, dass die lange tradierten Wechselbeziehungen nach der Bauphase<br />

von den Tieren wieder aufgenommen werden. Die wesentlichen Funktionen des Biotopverbunds<br />

z. B. zum genetischen Austausch blieben auch bei einer mehrjährigen vollständigen<br />

53


Unterbrechung gewahrt. Zu den möglichen Vorhabenswirkungen auf den Wildtierkorridor<br />

wird eine Fachstellungnahme nachgereicht.<br />

Die temporären Lkw-Transporte werden voraussichtlich weder durch Schall noch durch<br />

Kollision nachhaltige Beeinträchtigungen wertgebender Tierarten auslösen.<br />

Die Vorauswahl für Flächen für dauerhafte Oberboden-Deponien wurde u. a. nach der erkennbaren<br />

Funktion für besonders schutzrelevante Tierarten getroffen. Die Standorte werden<br />

im Planfeststellungsverfahren weiter untersucht; nur ein Teil von ihnen wird tatsächlich<br />

benötigt.<br />

3.6 Auswirkungen auf das Schutzgut Klima<br />

Für das Schutzgut Klima wird die folgende Auswirkung eintreten:<br />

o Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />

Die Wirkung wird insbesondere auf Baunebenflächen durch Inanspruchnahme gegenwärtig<br />

bewaldeter Flächen eintreten.<br />

Die Baunebenflächen am Ausgang des Haselbachtals und am Nordfuß des Abhaus sowie<br />

Oberboden-Deponien auf gegenwärtig bewaldeten Flächen werden gegenüber dem Ist-<br />

Zustand einen stärker ausgeprägten Jahres- und Tagesgang der Temperatur, höhere Windgeschwindigkeiten<br />

und eine geringere Luftfeuchtigkeit aufweisen. Die klimaökologische<br />

Auswirkung bleibt auf die nahe Umgebung der Baunebenflächen beschränkt. Sie wird sich<br />

nach Ende der Bautätigkeit durch Wiederbegrünung sukzessive abschwächen.<br />

3.7 Auswirkungen auf das Schutzgut Luft<br />

Für das Schutzgut Luft ist die folgende baubedingte Auswirkung denkbar:<br />

o Immission von Luftschadstoffen (Stickstoffdioxid NO 2 ,Feinstaub PM 10 , Feinstaub<br />

PM 2,5<br />

3.7.1 Schadstoffbelastung der Luft<br />

Die möglichen Zusatzbelastungen wurden durch das Gutachten zu den Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Luft ermittelt (Mappe 13). Sie beziehen sich jeweils auf die Bauzeitabschnitte<br />

mit den höchsten denkbaren Immissionen (Worst-Case-Szenario).<br />

Stickstoffdioxid (NO 2 )<br />

Stickoxide werden bei den Transportvorgängen und Fahrzeugbetrieb auf den Baustellen<br />

aus den Verbrennungsmotoren freigesetzt. In der 22. BImSchV für NO 2 ist zum Schutz vor<br />

Gesundheitsverfahren der Grenzwert von 40 µg/m³ als Jahresmittelwert festgesetzt (bei<br />

Irrelevanzschwelle: 1,2 µg/m³). Die Vorbelastung liegt in den Höhenlagen des Untersuchungsgebiets<br />

um 15 µg/m³, im Wehratal zwischen 20 und 30 µg/m³. Nahe der Bundesstraße<br />

34 im Hochrheintal werden als Vorbelastung bis zu 37,6 µg/m³ erreicht.<br />

54


Für die Prognose in 2014 (Nullfall) ist allgemein mit einem Rückgang der Immissionen zu<br />

rechnen, so dass die Grenzwerte unterschritten werden. Die Zusatzbelastungen durch den<br />

Baustellenverkehr auf öffentlichen Straßen sind in der Relation gering.<br />

Eine Überschreitung des Orientierungswertes der 22. BImSchV von 40 µg/m³ wird an keinem<br />

Ort erwartet. Die Richtwerte für Kurorte werden ebenfalls an keinem Ort überschritten.<br />

In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionswerte aufgeführt<br />

Tabelle 17<br />

Prognose der Stickstoffdioxid-Belastung<br />

Orientierungswert nach 22. BImSchV: 40 µg/m³<br />

Ort<br />

Hintergrundbelastung<br />

2014<br />

(µg/m³)<br />

Gesamtbelastung<br />

(µg/m³)<br />

Nullfall 2014 Planfall 2014<br />

Anteil Gesamtbelastung<br />

Anteil<br />

Verkehr<br />

Verkehr<br />

(µg/m³) (µg/m³) (µg/m³)<br />

Anteil<br />

Baustellen<br />

(µg/m³)<br />

Richtwerte<br />

für Kurorte,<br />

Verkehrszentrum<br />

(µg/m³)<br />

Bad Säckingen 18 33,1 15,1 33,4 15,4 - 34<br />

Brennet 18 33,3 15,4 35,1 15,9 1,2 Kein Kur-/<br />

Erholungsort<br />

Öflingen 18 23,8 5,8 25,1 6,2 0,9 Kein Kur-/<br />

Erholungsort<br />

Wehr 18 20,1 2,1 20,5 2,5 - 34<br />

Hütten 15 15,7 1,0 16,1 1,1 - 28<br />

Rickenbach 15 16,2 1,9 16,9 1,9 - 28<br />

Altenschwand 15 15,6 0,7 16,4 1,4 - 28<br />

Niedergebisbach<br />

15 15,3 0,3 15,9 0,9 - 34<br />

<strong>Atdorf</strong> 15 15,2 0,2 16,4 0,7 0,7 34<br />

Obergebisbach 15 15,3 0,3 16,9 0,9 1,0 34<br />

Wickartsmühle 15 15,2 0,3 17,0 1,0 1,0 28<br />

Feinstaub PM 10<br />

Feinstaub PM 10 ist lungengängig. In der 22. BImSchV sind die folgenden Grenzwerte zum<br />

Schutz vor Gesundheitsgefahren festgesetzt:<br />

o 40 µg/m³ als Jahresmittelwert, bei einer Irrelevanzschwelle von 1,2 µg/m³<br />

o 50 µg/m³ als Mittelwert über 24 Stunden, der nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten<br />

werden darf.<br />

Die zulässige Zahl von 35 Überschreitungen im Kalenderjahr wird sicher eingehalten, solange<br />

der Jahresmittelwert unter 29 µg/m³ liegt.<br />

Der Ist-Zustand liegt in den Höhenlagen (Hotzenwald) bei 15,1 bis 15,6 µg/m³, in Bad Säckingen<br />

bei 22,7 µg/m³, in Wehr bei 17,7 µg/m³, in Brennet bei 23,1 µg/m³ und in Öflingen<br />

bei 19,8 µg/m³.<br />

Für die Prognose in 2014 (Nullfall) ist allgemein mit einem leichten Rückgang oder Stagnation<br />

der Immissionen zu rechnen. Die Zusatzbelastungen insbesondere durch den Baustellenverkehr<br />

auf öffentlichen Straßen führen dennoch zu keinen Überschreitungen der<br />

Werte.<br />

55


Eine Überschreitung des Wertes der 22. BImSchV von 40 µg/m³ wird auch hier an keinem<br />

Ort erwartet, Gleiches gilt für die Richtwerte für Kurorte.<br />

In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionswerte aufgeführt.<br />

Tabelle 18 Prognose der Belastung mit Feinstaub PM 10<br />

Ort<br />

Hintergrundbelastung<br />

(µg/m³)<br />

Nullfall 2014 Planfall 2014<br />

Gesamtbelastunlastunkehstellen<br />

Gesamtbe-<br />

Anteil Ver-<br />

Anteil Bau-<br />

(µg/m³) (µg/m³) (µg/m³) (µg/m³)<br />

Richtwerte<br />

für Kurorte,<br />

Verkehrszentrum<br />

(µg/m³)<br />

Bad Säckingen 17 22,3 22,4 5,4 - 24<br />

Brennet 17 23,0 28,3 6,2 5,1 Kein Kur-/<br />

Erholungsort<br />

Öflingen 17 19,3 23,0 2,5 3,5 Kein Kur-/<br />

Erholungsort<br />

Wehr 17 17,8 17,9 0,9 - 24<br />

Hütten 15 15,3 15,4 0,4 - 20<br />

Rickenbach 15 15,4 15,6 0,6 - 20<br />

Altenschwand 15 15,2 15,4 0,4 0,2 20<br />

Niedergebisbach 15 15,1 17,3 0,3 2,0 24<br />

<strong>Atdorf</strong> 15 15,1 18,7 0,2 3,5 24<br />

Obergebisbach 15 15,1 20,1 0,3 4,8 24<br />

Wickartsmühle 15 15,1 18,8 0,3 3,5 20<br />

Grenzwert nach 22. BImSchV: 40 µg/m³ als Jahresmittelwert<br />

Feinstaub PM 2,5<br />

PM 2,5 stellt eine Teilmenge von PM 10 dar. Die höchsten durch Baustellen des Projekts bedingten<br />

Zusatzbelastungen werden am südöstlichen Rand von Brennet mit 4 µg/m³ berechnet.<br />

Setzt man konservativ an, dass 80 % der Kfz-bedingten Immissionen PM 2,5 zuzuordnen<br />

sind, so errechnet sich der Beitrag des Kfz-Verkehrs an diesem Aufpunkt zu 1,6 µg/m³. Die<br />

Gesamtbelastung beträgt dann unter der Annahme einer Hintergrundbelastung von 12<br />

µg/m³ knapp 18 µg/m³. Der ab 2015 geltende Grenzwert von 25 µg/m³ wird somit sicher<br />

eingehalten. Dies gilt auch für die anderen beurteilungsrelevanten Punkte mit geringeren<br />

Zusatzbelastungen.<br />

Staubniederschlag<br />

Die Staubniederschlags-Vorbelastung unterliegt starken räumlichen und zeitlichen Schwankungen.<br />

Pegelmessprogramme der LUBW weisen Werte zwischen 100 und 500 kg/(ha a)<br />

auf. Im Mittel sind dies ca. 300 kg/ (ha a) bzw. 80 mg/(m²d).<br />

Für Staubniederschlag gibt es keine Grenzwerte. Unter Anlehnung an die TA Luft mit deren<br />

Grenzwert von 350 mg /(m²d) kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass bei einer angenommenen<br />

Hintergrundbelastung von 80mg /(m²d) und der in der untenstehenden Tabelle<br />

aufgeführten Staubdepositions-Zusatzbelastungen der Grenzwert an allen Orten sicher<br />

eingehalten wird.<br />

56


Tabelle 19<br />

Staubdeposition - Zusatzbelastung in mg/ (m²*d)<br />

Ort 1) Oberbecken 2) Deponie OD 05 2) Betriebsgelände<br />

Wehr 2) Unterbecken 2)<br />

1 32 (9,0 %) 1 (0,3 %) 1 (0,3 %) 22 (6,2 %)<br />

2 41 (12 %) 1 (0,3 %) - 27 (7,6 %)<br />

3 3 (0,8 %) 12 (3,3 %) - 3 (0,8 %)<br />

4 19 (5,5 %) 3 (0,9 %) - 17 (4,8 %)<br />

5 - 6 (1,7 %) - 2 (0,7 %)<br />

6 - 1 ( 0,2 %) - 1 (0,4 %)<br />

7 - - - 3 (1,0 %)<br />

1) Orte:<br />

1 - Brennet, Römerstraße<br />

2 - Brennet, Bergseestraße<br />

3 - Landwirtschaft an der Günnenbacher Straße in Öflingen<br />

4 - Günnenbach<br />

5 - Bad säckingen, Purkersdorfer Straße<br />

6 - Bad Säckingen, Eggbergklinik<br />

7 - Bergsee, Restaurant<br />

2) In Klammern: prozentualer Anteil am Immissionswert 350 mg /(m²d)<br />

3.7.2 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Es sind vorhabensbedingte Zusatzbelastungen von Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub<br />

(PM 10 , PM 2,5 ) zu erwarten. Sie resultieren aus der Bautätigkeit und dem baubedingten Verkehrsaufkommen.<br />

Bei keinem der Luftschadstoffe ist eine Überschreitung der Immissionswerte<br />

der 22. BImSchV zu erwarten. Die strengeren Luftqualitäts-Richtwerte für die<br />

Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen werden in der Kurstadt Bad<br />

Säckingen, den Luftkurorten Herrischried und Rickenbach (Gesamtgemeinde) sowie in den<br />

Erholungsorten Großherrischwand, Hogschür, Hornberg, Niedergebisbach, Rütte und<br />

Wehrhalden (Ortsteile von Herrischried) und Wehr durch die vorhabensbedingten zusätzlichen<br />

Immissionen ebenfalls nicht überschritten.<br />

3.8 Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft<br />

Als baubedingte Auswirkungen für das Schutzgut Landschaft sind möglich:<br />

o Prägung der Landschaft in Baubereichen und Baustelleineinrichtungsflächen der<br />

Speicherbecken<br />

o Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

o Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-Deponien<br />

o Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch Zwischendeponien<br />

57


3.8.1 Prägung der Landschaft in Baubereichen und Baustelleineinrichtungsflächen<br />

der Speicherbecken<br />

Oberbecken<br />

Der Höhenrücken des Abhaus wird auf der Fläche des Beckens um bis zu 40 m abgetragen.<br />

Der landschaftliche Eindruck der Baustelle wird in etwa jenem eines ausgedehnten<br />

Steinbruchs entsprechen.<br />

Unmittelbar nordwestlich an das insgesamt 59 ha große Baufeld des Speicherbeckens<br />

schließt eine 8 ha große Baustelleinrichtungsfläche an den Beckenstandort an. Die Fläche<br />

ist mit z. T. alten Waldbeständen bestockt (v.a. Fichtenbestand, z. T. auch Buchenwald).<br />

Sie grenzt unmittelbar an die Kreisstraße 6535. Durch die Beseitigung des Waldes entsteht<br />

eine Einsehbarkeit über die BE-Fläche hinweg auf das Baufeld des Oberbeckens.<br />

Unterbecken<br />

Das einschließlich der Dämme knapp 50 ha große Unterbecken wird während der Bauzeit<br />

aufgrund der Rodungen auf den Betrachter ähnlich einer Baustelle wirken. Westlich des<br />

Hauptdamms setzt sich die Baustelle mit weiteren Arbeitsräumen und BE-Flächen auf weiteren<br />

10 ha fort. Diese Flächen weisen ein Mosaik unterschiedlicher Wälder, darunter einem<br />

Auwaldstreifen entlang des Haselbachs, und Wiesen auf. Intensive landschaftliche<br />

Wirksamkeit wird innerhalb der 60 ha großen Baustelle die bis 50 m tiefe und bis zu 13,7 ha<br />

große Baugrube für den Hauptdamm haben. Bei einer Betonstaumauer wäre die Baugrube<br />

um ein Mehrfaches kleiner. Wenn der Hauptdamm als Felsschüttdamm errichtet wird, ist<br />

ferner eine Materialentnahme an einem nordwestlichen Ausläufer des Duttenbergs erforderlich.<br />

Hier wird eine ca. 70 m hohe und mehr als 200 m breite Felswand entstehen, die den<br />

Eindruck einer Steinbruchwand vermittelt. Bei einer Betonstaumauer entfällt die Seitenentnahme.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten können die Flächen außerhalb der Speicherbecken rekultiviert<br />

werden.<br />

3.8.2 Technische Überprägung der Landschaft in weiteren Baubereichen und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Abseits der Beckenstandorte werden die folgenden Baubereiche und Baustelleneinrichtungsflächen<br />

entstehen, die nach der Beseitigung der Vegetation durch offen liegenden<br />

Boden, Erdhalden, Baumaterialien und -maschinen ebenfalls den Charakter von Baustellen<br />

vermitteln werden:<br />

o BE-Fläche „Restentleerung des Haselbeckens“ im Rheintal (1,4 ha). Die Fläche wird<br />

von Grünland eingenommen. Sie wegen der Lage zwischen Bahndamm und mit<br />

Gehölzen bewachsenen Ausläufern des Duttenbergs trotz der Nähe zu Brennet wenig<br />

einsehbar. Der nach der gegenwärtigen, vorläufigen Planung eintretende Teilverlust<br />

einer landschaftsprägenden Feldhecke wird bei der weiterführenden Planung<br />

voraussichtlich vermieden.<br />

58


o BE-Fläche „Ochsenmatt“ im Wehratal (1,7 ha): Die Fläche wird gegenwärtig als Lagerplatz<br />

genutzt. Sie wird überwiegend von vegetationsfreien Flächen sowie anschließenden<br />

Ruderalbeständen und Gestrüppen eingenommen. Aufgrund der hohen<br />

Vorbelastung sind nur vergleichsweise geringe Auswirkungen auf die Landschaft<br />

zu erwarten<br />

o BE-Fläche Zufahrtsstollen Mühlegraben (0,7 ha): Die Fläche wird als Lager- und<br />

Verkehrsfläche genutzt. Aufgrund der Vorbelastung sind auch hier nur geringe Auswirkungen<br />

auf die Landschaft zu erwarten.<br />

o Baubereich „Restentleerungsleitung Haselbecken“ im Rheintal mit 0,7 ha Grünland<br />

(Fettwiese und Magerwiese). Dieser Bereich zieht sich als schmaler Streifen quer<br />

durch Offenland zum Rhein. An der stillgelegten Bahnlinie durchschneidet er die<br />

landschaftsprägenden Feldhecken auf dem Bahndamm.<br />

Nach Abschluss der Arbeiten können die BE-Flächen, Baubereiche und Arbeitsräume rekultiviert<br />

werden.<br />

3.8.3 Überprägung von Landschaftsausschnitten im Umfeld von Oberboden-<br />

Deponien<br />

Die Überprägung der Landschaft im Nahbereich von Oberboden-Deponien ist insbesondere<br />

temporär deutlich ausgeprägt. Sie resultiert während der Bauzeit aus<br />

o dem Verlust der Vegetation,<br />

o aus den offen liegenden Halden sowie<br />

o aus der Bewegungsunruhe und den Geräuschen bei der Anlieferung und dem Einbau<br />

von Material.<br />

Im weiteren Verlauf wird die Wirkintensität nach einer landschaftsgerechten Gestaltung und<br />

Begrünung der Deponien schwächer. Die Überformung des vorherigen Reliefs wird dauerhaft<br />

erkennbar bleiben.<br />

o Deponie OD 04 (5,7 ha, am Nordfuß des Abhaus): Die Deponie liegt im Talschluss<br />

des Schneckenbachtals. Sie wird von Fichtenforsten, teilweise aber auch naturnahem<br />

Buchenwald eingenommen. Die Deponie führt zum Verlust des natürlichen<br />

Reliefs des Talschlusses und vergleichsweise alter, nicht zeitnah wieder herstellbarer<br />

Waldbestände. Sie liegt unmittelbar neben der Kreisstraße 6535, insofern ist<br />

eine Einsehbarkeit gegeben. Eine weit reichende landschaftliche Wirksamkeit besteht<br />

nicht, weil zwischen ihr und dem Offenland bei <strong>Atdorf</strong> Wald verbleibt.<br />

o Deponie OD 05 (4 ha, Steinbruch Wickartsmühle): Durch die Deponie würde ein<br />

Steinbruch teilverfüllt. Dies entspräche einer Wiederherstellung der natürlichen<br />

Oberflächenform und der Aufhebung der Beeinträchtigungen, die durch den Rohstoffabbau<br />

eingetreten sind. Der Steinbruch als landschaftlich markante Situation<br />

einschließlich des Potenzials stillgelegter und in Sukzession befindlicher Abbaustätten<br />

ginge jedoch verloren.<br />

59


o Deponie OD 07a (11,6 ha, nordöstlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie käme<br />

auf einen flachen Höhenrücken zu liegen. Er wird von Grünland eingenommen. Auf<br />

der Scheitellinie verläuft ein Weg. Der Materialauftrag erfolgt beiderseitig von ihm; er<br />

überragt ihn nicht. Das Grünland könnte nach gegenwärtigem, vorläufigem Kenntnisstand<br />

gleichwertig wieder angelegt werden. Weil die Fläche allseitig von Wald<br />

umgeben ist, besteht nur eine geringe landschaftliche Wirksamkeit in die Umgebung.<br />

o Deponie OD 07c (1,1 ha, nordöstlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie nimmt<br />

eine Lichtung mit Grünland im südlichen Anschluss an die Deponie OD 07a ein.<br />

Auch sie ist allseitig von Wald umgeben.<br />

o Deponie OD 08 (6,4 ha, nördlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie befindet sich<br />

auf einem westlichen Bergausläufer des Ödlands. Die potenzielle Deponiefläche bildet<br />

hier eine flache Kuppe. Sie wird fast ausschließlich von Sukzessionswald auf einer<br />

Windwurffläche eingenommen. Der Sukzessionswald hat für die Landschaft keine<br />

hohe Bedeutung und ist binnen einiger Jahre wieder gleichartig herstellbar. Wegen<br />

der Lage innerhalb von Wald ist die landschaftliche Wirkung der Deponie auf<br />

die Umgebung gering.<br />

o Deponie OD 09 (2,1 ha, östlich des Hornbergbeckens I): Die Deponie nimmt den<br />

Talschluss des Altbachtals östlich des Hornbergbeckens I ein. Die Fläche wird größtenteils<br />

von einer in Sukzession befindlichen Windwurffläche mit randlich erhaltenem<br />

Hochwald eingenommen. Er wird größtenteils von Fichten gebildet. Durch die<br />

Deponie geht das markante Relief des Talschlusses verloren. Weil die Fläche allseitig<br />

von Wald umgeben ist, besteht nur eine geringe landschaftliche Wirksamkeit für<br />

die Umgebung.<br />

o Deponie OD 11 a (1,5 ha, am Südosthang des Abhaus): Die Deponie nimmt einen<br />

jungen Fichtenbestand ein. Er hat geringe Bedeutung für die Landschaft. Die Fläche<br />

ist nahezu allseitig von Wald umgeben und entfaltet daher nur eine geringe landschaftliche<br />

Wirksamkeit in der Umgebung.<br />

o Deponie OD 11 b (6,9 ha, am Südosthang des Abhaus): Die Deponie nimmt Grünland<br />

mit überwiegend intensiver Nutzung im Anschluss an einen östlich/nordöstlich<br />

exponierten Waldrand ein. Der Waldrand wird durch sie teilweise verdeckt. Weil es<br />

sich bei dem Wald um einen strukturarmen Fichtenbestand handelt, ist seine landschaftliche<br />

Bedeutung gering. Die Fläche ist von Niedergebisbach aus dominant<br />

sichtbar. Während der Bauphase wird eine markante landschaftliche Wirkung bestehen.<br />

Nach deren Abschluss kann landschaftlich gleichwertiges Grünland zeitnah<br />

wieder hergestellt oder z. B. auch ein abwechslungsreicher Waldmantel vor dem<br />

Fichtenforst entwickelt werden.<br />

60


3.8.4 Temporäre Überprägung von Landschaftsausschnitten durch Zwischendeponien<br />

Eine Zwischendeponie ist im Gewann „Schindelgraben“ in einem Hangeinschnitt östlich des<br />

Wehrabeckens vorgesehen, optional eine weitere im Rheintal zwischen Brennet und Wallbach.<br />

Die Fläche der Zwischendeponie „Schindelgraben“ ist von Siedlungen nicht einsehbar. Sie<br />

fällt jedoch von der unmittelbar vorbeiführenden L 148 aus auf. Die Fläche ist landschaftlich<br />

vorbelastet; sie wird größtenteils von vegetationsarmen Schotterflächen eingenommen.<br />

Die optionale Zwischendeponie südlich von Brennet liegt im Offenland im Rheintal. Gegen<br />

die Siedlungen hin ist sie durch Gehölzbestände abgeschirmt, jedoch ist sie von vielen Stellen<br />

der Feldflur aus einsehbar. Am Rand verläuft ein markierter Wanderweg. Die Anlage<br />

der Deponie würde zum Verlust einer lokal landschaftsprägenden Feldhecke in der Wiesenund<br />

Ackerflur führen.<br />

3.8.5 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Die ausgedehnten Baunebenflächen am Nordfuß des Abhaus und insbesondere am<br />

Ausgang des Haselbachtals werden zu lang anhaltenden Veränderungen der Landschaft<br />

führen, weil die Regeneration der vorherigen, teils alten Waldbestände Jahrzehnte in<br />

Anspruch nimmt.<br />

Es sind aber keine landschaftlichen Besonderheiten wie etwa gebietstypische Kleinformen<br />

oder charakteristische Bestandteile der historischen Kulturlandschaft betroffen.<br />

Die Großformen der Landschaft werden zwar durch die dauerhaft bleibenden Oberboden-Deponien<br />

überprägt, aber durch eine landschaftsgerechte, an den natürlichen<br />

Formen orientierte Gestaltung und Begrünung kann die landschaftliche Wirksamkeit<br />

dauerhaft gering gehalten werden.<br />

3.9 Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch<br />

Den Menschen als Schutzgut im Sinne des UVPG betreffen die folgenden baubedingten<br />

Auswirkungen:<br />

o Störung durch Verkehr und Baubetrieb<br />

o Immission von Luftschadstoffen<br />

o Schallimmission in Siedlungen<br />

o Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />

o Erschütterungen durch Sprengungen<br />

o Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit Erholungsfunktion<br />

durch Bautätigkeiten<br />

61


3.9.1 Störung durch Verkehr und Baubetrieb<br />

Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />

vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />

von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />

Beide Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />

die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />

überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />

Üblicherweise konzentriert sich die Analyse baubedingter Störungen auf die Bewertung der<br />

Immissionen von Schall und Luftschadstoffen sowie bei Projekten, die mit Sprengarbeiten<br />

verbunden sind, auch auf die Bewertung von Erschütterungen. Für diese Themen gibt es<br />

praxiserprobte und in der Rechtsprechung bewährte Analyse- und Bewertungsmethoden.<br />

Die Ergebnisse der Anwendung dieser Methoden werden im Kapitel 3.9.2 für die Immission<br />

von Luftschadstoffen, in den Kapiteln 3.9.3 und 3.9.4 für die Schallimmissionen und in Kapitel<br />

3.9.5 für die sprengbedingten Erschütterungen dargestellt. Wie die nachfolgenden<br />

Ausführungen zeigen, führen diese Betrachtungen dazu, dass voraussichtlich:<br />

o selbst unter Zugrundelegung ungünstiger Worst-Case Annahmen alle rechtlich verbindlichen<br />

Grenzwerte entweder vergleichsweise leicht eingehalten werden können<br />

oder<br />

o infolge von Schutz- oder Minderungsmaßnahmen deutlich unterschritten werden können<br />

Auch wenn dieses Ergebnis leicht auf der Grundlage der Fachgutachten in den Mappen 13<br />

und 14 nachvollziehbar ist und sich diese Betrachtungsweise in der Praxis und Rechtsprechung<br />

bewährt hat, wird vom Vorhabensträger nicht verkannt, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der<br />

Bauphase in bislang überwiegend unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen<br />

geprägten Gebieten zu deutlichen Störungen führen wird. In diesem Zusammenhang sind<br />

folgende Ursachen für baubedingte (temporäre) Belastungen besonders hervorzuheben:<br />

o LKW-Transporte auf Straßen, die ohne das Vorhaben kaum durch LKW-Verkehr und<br />

auch durch sonstigen Verkehr nur gering belastet sind, insbesondere bei Ortsdurchfahrten<br />

o Baubetrieb in Bereichen, die ansonsten durch Ruhe und besondere Störungsarmut<br />

geprägt sind, insbesondere<br />

- Abhau und Umfeld des Abhaus (Inanspruchnahme für Hornbergbecken II)<br />

- Haselbachtal und Umfeld des Haselbachtals (Inanspruchnahme für das Unterbecken)<br />

- Oberboden-Deponien, Umfeld der Oberbodendeponien und Zufahrten zu<br />

den Oberbodendeponien<br />

62


Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme des LKW-Verkehrs und infolge<br />

des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich unvermeidbare Störungen und<br />

Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission sowie Erschütterung<br />

nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie z.B.:<br />

o Unruhe<br />

o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />

o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />

Der Vorhabensträger ist sich dieser Besonderheit bewusst. Er wird im Rahmen der Vorbereitungen<br />

zum Planfeststellungsverfahren intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit<br />

auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen möglichst vermieden oder zumindest so<br />

weit als möglich vermindert werden können.<br />

3.9.2 Immission von Luftschadstoffen<br />

Die einschlägigen Immissionswerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid als Luftschadstoffe,<br />

die durch die Bautätigkeiten und den baubedingten Verkehr in nennenswertem Umfang<br />

emittiert werden, werden in den Siedlungen eingehalten. Auf der Baustelle für das Unterbecken<br />

am Ausgang des Haselbachtals könnten Maßnahmen zur Staubbindung sinnvoll<br />

sein, weil in Teilen von Brennet vergleichsweise hohe, die Immissionswerte der 22.<br />

BImSchV aber immer noch unterschreitende Feinstaubimmissionen eintreten können.<br />

Ausführlich wird die Immission von Luftschadstoffen in Siedlungen im Fachgutachten über<br />

die Auswirkungen zum Schutzgut Luft beschrieben (vgl. Mappe 13).<br />

3.9.3 Schallimmission in Siedlungen<br />

Während der Bauzeit mit Schwerpunkt im ersten Jahr treten Schallimmissionen durch Arbeiten<br />

auf der Baustelle für die jeweiligen Becken und Deponieflächen (stationärer Baulärm)<br />

sowie durch den Zu- und Abtransport von Material mit Lkws (zusätzlicher Verkehrslärm)<br />

auf. Dazu wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt (Mappe 14).<br />

Weil die tatsächlichen vorhabensbedingten Verkehrsbewegungen zum gegenwärtigen Planungsstand<br />

noch nicht ermittelt werden können, liegt dem schalltechnischen Gutachten<br />

eine Worst-Case-Annahme zugrunde. Sie unterstellt das größtmögliche Transportaufkommen<br />

im ersten Baujahr. Auch die Annahmen zum Baulärm haben vorläufigen Charakter.<br />

Der durch die Materialtransporte entstehende Schall ist nicht durch rechtsverbindliche Vorgaben<br />

limitiert. Die Transporte erfolgen auf öffentlichen Straßen. Als eine Grundlage zur<br />

Einschätzung der verkehrsbedingten Schalleinwirkungen werden nachfolgend die Immissionsgrenzwerte<br />

der 16. BImSchV verwendet, die hier jedoch keine rechtliche Anwendbarkeit<br />

besitzen. Ferner werden als weitere Einschätzungsgrundlage die die Orientierungswerte der<br />

DIN 18005, Beiblatt 1, verwendet.<br />

63


Für den Baulärm auf Baustellen und Deponien gelten hingegen rechtsverbindliche Immissionsrichtwerte.<br />

Sie sind in der AVV Baulärm festgelegt.<br />

Bei dieser Betrachtung wird die jeweilige Kategorie der ausgewiesenen Bebauung lt. Flächennutzungsplan<br />

berücksichtigt:<br />

o Wohngebiete (Reines Wohnen - WR und Allgemeines Wohnen - WA)<br />

o Mischgebiete (MI)<br />

o Gewerbegebiete (GE)<br />

o Kurgebiete<br />

Nachfolgend sind die Orientierungs- und Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV und der<br />

DIN 18005, Beiblatt 1, für die Beurteilung von Auswirkungen von Verkehrslärm auf den<br />

Menschen wiedergegeben:<br />

Tabelle 20<br />

Orientierungswerte und Immissionsgrenzwerte für die Beurteilung von Auswirkungen<br />

auf den Menschen<br />

Nutzung DIN 18005, Beiblatt 1 16. BImSchV<br />

Tags<br />

dB (A)<br />

Nachts<br />

dB (A)<br />

Tags<br />

dB (A)<br />

Nachts<br />

dB (A)<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 59 49<br />

Mischgebiete (MI) 60 50 64 54<br />

Gewerbegebiete (GE) 65 55 65 50<br />

Die Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergeben.<br />

Tabelle 21<br />

Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm<br />

Bauliche Nutzung<br />

Immissionsrichtwerte in dB (A)<br />

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35<br />

Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind<br />

(Reine Wohngebiete, WR)<br />

Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind<br />

(Allgemeine Wohngebiete, WA)<br />

Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen<br />

weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend<br />

Wohnungen untergebracht sind (Mischgebiete,<br />

MI)<br />

Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht<br />

sind (Gewerbegebiete, GE)<br />

Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und<br />

Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe<br />

sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal untergebracht<br />

sind<br />

Tag<br />

Nacht<br />

50 35<br />

55 40<br />

60 45<br />

65 50<br />

70 70<br />

Für das menschliche Ohr ist im Allgemeinen eine Pegelerhöhung um 1 dB(A) kaum wahrnehmbar,<br />

ab 3 dB(A) hörbar und um ca. 10 dB(A) wird sie als Verdoppelung der Lautstärke<br />

empfunden.<br />

64


In den nachfolgenden Tabellen ist zusammengefasst, in welchem Umfang unter der Annahme<br />

des Worst-Case-Szenario zusätzliche Schallbelastungen durch Verkehrs- und Baulärm<br />

während der Tagzeit in Siedlungen auftreten können. In Allgemeinen Wohngebieten<br />

(Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind) können die vorliegend als<br />

nicht rechtsrelevante Orientierung wiedergegebenen Immissionsgrenzwerte der 16.<br />

BImSchV während des ersten Baujahres in den Orten nahe dem Abhau bis in Entfernungen<br />

von 20-25 m von der Straßenmitte überschritten werden (Rüttehof, <strong>Atdorf</strong>, Ober- und Niedergebisbach,<br />

Strick, Altenschwand). Die Überschreitung der niedrigeren Orientierungswerte<br />

der DIN 18005 reichen von der Straßenmitte bis 36 m weit.<br />

In Hütten sowie in den Orten entlang der Landesstraßen 152 und 155 werden die Orientierungs-<br />

und teilweise auch die Immissionsgrenzwerte bereits im Ist-Zustand in Straßennähe<br />

überschritten. Durch den baubedingten zusätzlichen Verkehr reichen die Überschreitungen<br />

bis zu 20 m weiter als bisher, in Hütten (Allgemeines Wohngebiet) bis 31 m.<br />

An den Bundesstraßen 34 und 518 im Hochrhein- und Wehratal bestehen bereits hohe<br />

Vorbelastungen. Die Immissionswerte der 16. BImSchV und die Orientierungswerte der DIN<br />

18005 werden gegenwärtig in Allgemeinen Wohngebieten von Brennet bis in 141 bzw. 165<br />

m Entfernung von der Straßenmitte überschritten, in Öflingen bis in 82 bzw. 153 m. Vorhabensbedingt<br />

erhöht sich der Schallpegel nur wenig; die Pegelerhöhung um 1 dB (A) liegt im<br />

Bereich der Wahrnehmungsgrenze. Die Bereiche, in denen die Grenz- und Orientierungswerte<br />

überschritten werden, erweitern sich beiderseits der jeweiligen Straße um 3-8 m.<br />

Tabelle 22<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im Umfeld<br />

Hornbergbecken II, bezogen auf die als Orientierung angegebenen Immissionswerte<br />

der 16. BImSchV (I) und der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt<br />

1 (O).<br />

Verkehrslärm<br />

(6 - 22 h)<br />

Immissionsgrenzwert<br />

(I) 1) /<br />

Vorbelastung 2)<br />

Zusätzliche<br />

Belastung 3)<br />

Pegelerhöhung<br />

Ortslage Straße Orientierungswert<br />

(O)<br />

Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />

beidseitig<br />

<strong>Atdorf</strong>, Mischgebiet K 6535 I: 64 dB(A) keine + 8 m + 6 - 10 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) keine + 21 m<br />

Allg. Wohngebiet K 6535 I 59 dB(A) keine + 24 m<br />

O 55 dB(A) 7 m + 36 m<br />

Rüttehof, Mischgebiet I: 64 dB(A) keine + 8 m + 6 - 10 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) keine + 21 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 24 m<br />

O: 55 dB(A) 7 m + 36 m<br />

Obergebisbach,<br />

Mischgebiet<br />

I: 64 dB(A) keine + 6 m + 6 - 10 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) keine + 18 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 22 m<br />

O: 55 dB(A) 7 m + 32 m<br />

Niedergebisbach,<br />

Mischgebiet<br />

I: 64 dB(A) keine + 6 m + 6 - 10 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) keine + 18 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine + 22 m<br />

O: 55 dB(A) 7 m + 32 m<br />

Strick, Mischgebiet K 6537 I: 64 dB(A) keine + 7 m + 6 - 10 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) keine +19 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine +23 m<br />

O: 55 dB(A) 10 m +31 m<br />

65


Verkehrslärm<br />

(6 - 22 h)<br />

Immissionsgrenzwert<br />

(I) 1) /<br />

Vorbelastung 2)<br />

Zusätzliche<br />

Belastung 3)<br />

Pegelerhöhung<br />

Ortslage Straße Orientierungswert<br />

(O)<br />

Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />

beidseitig<br />

Altenschwand, Rohr<br />

I: 64 dB(A) keine + 7 m + 6 - 10 dB(A)<br />

Mischgebiet<br />

O: 60 dB(A) keine +19 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) keine +23 m<br />

O: 55 dB(A) 10 m +31 m<br />

Hütten, Mischgebiet K6539 I: 64 dB(A) keine + 11 m Max + 4 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 11 m +14 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 14 m +13 m<br />

O: 55 dB(A) 29 m +21 m<br />

Bergalingen, Mischgebiet<br />

L155 I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />

O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />

Rickenbach, Mischgebiet<br />

L152 I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />

O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />

Willaringen, Mischgebiet<br />

I: 64 dB(A) keine + 11 m max + 4 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 12 m +13 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +14 m<br />

O: 55 dB(A) 31 m +20 m<br />

Wickartsmühle,<br />

Mischgebiet<br />

I: 64 dB(A) -- --<br />

O: 60 dB(A) --<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) --<br />

O: 55 dB(A) --<br />

Wehr, Wehrabecken L148 I: 64 dB(A) -- + 6 m --<br />

Mischgebiet O: 60 dB(A) 14 m +4 m<br />

Wehr, Mischgebiet L155 I: 64 dB(A) -- + 4 m<br />

O: 60 dB(A) 12 m + 4 m<br />

max.+ 1 dB(A)<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 15 m +4 m<br />

O: 55 dB(A) 31 m +4 m<br />

Wehr, Mischgebiet B 518 I: 64 dB(A) 40 m + 2 m < 1 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 70 m +3 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 82 m +3 m<br />

O: 55 dB(A) 153 m + 8 m<br />

1) Die Immissionswerte der 16. BImSchV sind für das Vorhaben formal nicht anwendbar; sie werden als<br />

Grundlage zur Beurteilung der Schallimmissionen herangezogen<br />

2) Vorbelastung: Korridor, in dem der zur Beurteilung der Wirkung herangezogene Immissionsgrenzwert<br />

bzw. der Orientierungswert bereits überschritten wird<br />

3) Zusätzliche Belastung: Bereich, in dem die Immissions- bzw. Orientierungswerte vorhabensbedingt überschritten<br />

werden können (Worst case-Annahme)<br />

66


Tabelle 23<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Verkehrslärm in Siedlungen im Umfeld<br />

des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionswerte der 16. BImSchV (I) und<br />

der Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 (O)<br />

Verkehrslärm (6 - 22 h)<br />

Immissionsgrenzwert<br />

(I) 1) /<br />

Vorbelastung 2)<br />

Zusätzliche<br />

Belastung 3)<br />

Pegelerhöhung<br />

Ortslage Straße Orientierungswert<br />

(O)<br />

Auswirkungsbereich ab Straßenmitte<br />

beidseitig<br />

Schwörstadt, B 34 I: 64 dB(A) 33 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />

Mischgebiet O: 60 dB(A) 57 m + 1 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 65 m + 2 m + max 1 dB(A)<br />

O: 55 dB(A) 121 m + 4 m<br />

B 518 I: 64 dB(A) 40 m + 2 m + max 1 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 70 m + 3 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 82 m + 3 m + max 1 dB(A)<br />

Mischge-<br />

Brennet,<br />

biet<br />

Öflingen, Mischgebiet<br />

O: 55 dB(A) 153 m + 8 m<br />

B 34 I: 64 dB(A) 65 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />

O: 60 dB(A) 121 m + 2 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 141 m + 3 m + max 1 dB(A)<br />

Bad Säckingen -<br />

Wallbach<br />

O: 55 dB(A) 265 m + 3 m<br />

B 34 I: 64 dB(A) 41 m + 1 m + max 1 dB(A)<br />

Mischgebiet O: 60 dB(A) 72 m + 1 m<br />

Allg. Wohngebiet I: 59 dB(A) 84 m +1 m + max 1 dB(A)<br />

Günnenbach, I: 64 dB(A) Keine<br />

Mischgebiet O: 60 dB(A) keine<br />

O: 55 dB(A) 158 m + 3 m<br />

1) Die Immissionswerte der 16. BImSchV sind für das Vorhaben formal nicht anwendbar; sie werden als<br />

Grundlage zur Beurteilung der Schallimmissionen herangezogen<br />

2) Vorbelastung: Korridor, in dem der zur Beurteilung der Wirkung herangezogene Immissionsgrenzwert<br />

bzw. der Orientierungswert bereits überschritten wird<br />

3) Zusätzliche Belastung: Bereich, in dem die Immissions- bzw. Orientierungswerte vorhabensbedingt überschritten<br />

werden können (Worst case-Annahme)<br />

67


Tabelle 24<br />

Vorhabensbedingte Schallimmissionen durch Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />

des Hornbergbeckens II, bezogen auf die Immissionsrichtwerte (IRW) der AVV<br />

Baulärm (IRW). Zeitraum 7 - 20 h (Tagzeit)<br />

Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />

<strong>Atdorf</strong> Nicht betroffen -- --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Rüttehof Nicht betroffen -- --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Obergebisbach,<br />

Mischgebiet<br />

Keine Wohnen im Außenbereich Keine Überschreitung der<br />

IRW-Tag-Werte<br />

Niedergebisbach Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Strick Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Altenschwand, Rohr Keine<br />

Wohn- und Mischgebiet am Temporär mögliche Überschreitung<br />

Mischgebiet<br />

Sonnenweg<br />

der IRW-Tag-<br />

Werte<br />

Allg. Wohngebiet<br />

Hütten Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Bergalingen Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Rickenbach Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Willaringen Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Wickartsmühle,<br />

Mischgebiet<br />

Betriebsgebäude<br />

Keine Überschreitung der<br />

IRW-Tag-Werte<br />

Allg. Wohngebiet<br />

Wehr, Wehrabecken keine Kein Wohngebiet --<br />

Mischgebiet<br />

Wehr Nicht betroffen --<br />

Wohngebiet, Mischgebiet<br />

Durch die Vorgabe der AVV Baulärm werden die Zeiten 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 20.00<br />

Uhr bis 22.00 Uhr der Nachtzeit zugerechnet. Hier gelten Immissionsrichtwerte, die um 15<br />

dB(A) niedriger liegen als am Tag. Es ergibt sich deshalb ein vergrößerter Auswirkungsbereich<br />

während dieser Uhrzeiten.<br />

An einigen Gebäuden entlang der K 6535 in der Ortslage Obergebisbach, in Altenschwand<br />

im Baugebiet Bühlweg und am Sonnenweg, in Wohnbereichen von Brennet und in Randbereichen<br />

von Öflingen sind Überschreitungen der Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der<br />

Ausweisung als Allgemeines oder Reines Wohngebiet oder als Mischgebiet möglich.<br />

Der Schallgutachter hält hier Maßnahmen zur Minderung der Immissionssituation in der<br />

Nachtzeit für geboten.<br />

68


Tabelle 25<br />

Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />

des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />

der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit)<br />

Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung<br />

im Nahbereich von 1 km<br />

Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />

Obergebisbach keine An der K 6535 (MI) Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />

Altenschwand keine Baugebiet Bühlweg (WA) und<br />

Gebäude am nördlichen Sonnenweg<br />

(MI)<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Öflingen<br />

Brennet<br />

Bad Säckingen -<br />

Wallbach<br />

Randbereich Wohnen betroffen<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

WA betroffen.<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Günnenbach keine Mischgebiet Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />

für MI<br />

Im Bereich des Betriebsgeländes Wehr werden nach derzeitigem Planungsstand zwei Untervarianten<br />

betrachtet:<br />

Variante 1: Während der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr soll Ausbruchmaterial zwischen dem<br />

Betriebsgelände Wehr und der Zwischendeponie Schindelmatt umgeschlagen werden.<br />

Die nächtlichen Aktivitäten auf dem Betriebsgelände Wehr und der Baunebenfläche Schindelgraben<br />

führen trotz der Vergrößerung des lärmbedingten Auswirkungsbereiches nicht zu<br />

einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte in den nördlichen Wohngebieten von Wehr.<br />

Sollte dieses Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen sein, würden Lärmschutzmaßnahmen<br />

erforderlich werden.<br />

Variante 2: Die Betonmischanlage wird im Gewann „Ochsenmatt“ zwischen Wehr und dem<br />

Wehrabecken errichtet und zwischen 6 und 20 Uhr betrieben.<br />

Diese Verlagerung in Verbindung mit dem Nachtbetrieb auf dem Betriebsgelände Wehr und<br />

der Baunebenfläche Schindelgraben führt zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />

für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete in Wehr. Schallschutzmaßnahmen wären<br />

erforderlich.<br />

3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />

Durch Bautätigkeiten können Schallimmissionen entstehen, die den Orientierungswert von<br />

50 dB(A) für Gebiete mit Erholungsfunktion überschreiten. Erst dann ist von einer Einschränkung<br />

bzw. Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen auszugehen. In Bereichen, in<br />

denen sowohl Schallimmissionen durch Transportverkehr (Baustellenlärm) als auch durch<br />

Baulärm auf den Baustellen selbst entstehen können, wird die jeweils höchstmögliche Pegelerhöhung<br />

für den jeweiligen Standort betrachtet.<br />

69


Es wurde wie im vorangegangenen Abschnitt ein Worst Case angenommen, der nur im 1.<br />

Baujahr zu erwarten ist. Es wurden die jeweiligen Ortslagen und deren Naherholungsbereich<br />

im Radius von 1 km betrachtet, darüber hinaus einzelne bekannte Aussichtspunkte<br />

oder Ausflugsorte sowie die ausgewiesenen Erholungswälder. Grundlage für die Betrachtung<br />

ist das schalltechnische Gutachten.<br />

Wahrnehmbar sind i.d.R. Pegelerhöhungen ab 3 dB(A), ab ca. 10 dB(A) werden sie als<br />

störend eingestuft.<br />

Auswirkungen im Umfeld des Oberbeckens, der Oberbodendeponien und des Betriebsgeländes<br />

Wehr<br />

Es werden voraussichtlich mehrere Wanderwege von Lärmimmissionen > 50 dB(A) betroffen.<br />

Einige Wege kreuzen die als Transporttrassen vorgesehenen Straßen, andere führen<br />

abschnittsweise parallel entlang dieser Straßen. Einige der Wege haben Mehrfachfunktionen,<br />

da sie auch als Nordic-Walking-Routen ausgewiesen sind und im Winter als<br />

Loipe oder Winterwanderweg ausgewiesen dienen. Während der Winterzeit sind voraussichtlich<br />

keine Transportfahrten zu den Deponien möglich, Schallimmissionen von den Baustellen<br />

(Baulärm) und von den Straßen (Verkehrslärm) aus werden dennoch fortbestehen.<br />

Als Nutzungsdauer bzw. Zeitdauer des Passierens auf den Wegen wurde eine Wandergeschwindigkeit<br />

von 4 km/h zugrunde gelegt (vgl. Karten U 10.2 bis U 10.4):<br />

o Der Hotzenwald-Querweg wird an mehreren Stellen betroffen:<br />

- im Umfeld des Betriebsgeländes Wehr bei eine Nutzungedauer von 50 Minuten<br />

- am Hornberg mit ca. 23 Minuten<br />

- bei Obergebisbach mit 8 Minuten<br />

o Der Hotzenwald-Höhenweg mit ca. 12 Minuten am Abhau-Südhang und ca. 8 Minuten<br />

bei Obergebisbach<br />

o Die Wege im Bereich Ödland (Erholungswald) mit bis zu 30 Minuten<br />

o Der Banater Schicksalsweg zur Ödlandkapelle<br />

o Der Murgtalpfad nördlich Hottingen mit ca. 20 Minuten und bei Wickartsmühle der<br />

Zugangsweg<br />

o Der Hochrhrein-Höhenweg in der Nähe der L 155 mit ca. 10 Minuten<br />

o Der Schluchtensteig mit ca. 4 Minuten zusätzlich zur Vorbelastung<br />

o Weitere lokal ausgewiesene Wanderwege im Wirkbereich der Transport-Straßen<br />

sowie die Wege über den Abhau. Dort sind Nutzungsdauern von 2 bis zu 20 Minuten<br />

möglich.<br />

o Siedlungsnahe Erholungsbereiche im Umkreis von 1 km um die Ortslagen von <strong>Atdorf</strong>,<br />

Strick, Altenschwand, Obergebisbach, Niedergebisbach (insbesondere von<br />

Baulärm betroffen), Überschreitungen des Orientierungswertes um bis zu 15 dB(A)<br />

möglich<br />

70


Auswirkungen im Umfeld des Unterbeckens und der optionalen Zwischendeponie im Hochrheintal<br />

In der Umgebung des Haselbachtals ist Erholungswald der Stufen 1 und 2 von bauzeitlichen<br />

Schallimmissionen betroffen. Immissionen von mehr als 50 dB (A) treten im zugrunde<br />

gelegten Worst case-Szenario u.a. auf dem Bergsporn des Duttenbergs, in der Umgebung<br />

des Bergsees und in kleineren Teilen des Schöpfebachtals auf Höhe des Haselbachtals<br />

auf. Die überwiegenden Teile des Schöpfebachtals werden durch den Röthekopf und das<br />

Kleemättle soweit abgeschirmt, dass hier auch unter der Annahme des Worst case 50 dB<br />

(A) nicht überschritten werden.<br />

In den Bereichen mit bauzeitlichen Schallimmissionen befinden sich Wege mit mehreren<br />

Funktionen für die Erholungsnutzung; insbesondere im Bereich des Bergsees und über den<br />

Röthekopf sind zusätzlich Nordic-Walking-Routen der Stadt Bad Säckingen ausgewiesen.<br />

Folgende Bereiche sind betroffen:<br />

o Wanderwege um den Bergsee und vom Wildgehege zum Eggberg sind mit einer<br />

Nutzungsdauer von ca. 9 bis 18 Minuten betroffen. Die Überschreitung des Orientierungswertes<br />

kann 2-10 dB(A) betragen.<br />

o Am Röthekopf mit ca. 9 bis 18 Minuten und am Duttenberg mit ca. 23 Minuten, die<br />

Überschreitungen können bis zu 15 dB(A) betragen<br />

o Günnenbacher Weg in Richtung Jungholz mit ca. 12 Minuten und in Richtung Bad<br />

Säckingen mit ca. 20 Minuten. Es kann zu Überschreitungen bis zu 15 dB(A) kommen<br />

o Es werden wie beim Oberbecken zusätzlich siedlungsnahe Erholungsbereiche von<br />

Öflingen, Brennet und Bad Säckingen-Wallbach betroffen. Es kann zu Überschreitungen<br />

des Orientierungswertes stellenweise bis zu 15 dB(A) kommen.<br />

71


Tabelle 26<br />

Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />

im Umfeld des Hornbergbeckens II<br />

Örtlichkeit<br />

Erholungswald<br />

auf Ödland<br />

und<br />

Hornberg<br />

Straße<br />

mit Baustellenverkehr<br />

Betroffenheit von siedlungsnahen<br />

Erholungsbereichen<br />

und ausgewiesenen<br />

Wanderwegen<br />

-- Gesamter Erholungswald<br />

(außer Osthänge nach<br />

Stehle und Westhang<br />

Hornberg) mit Wegen für<br />

Wandern, Fernwandern,<br />

Nordic Walking<br />

Hotzenwald-Querweg: ca.<br />

23 Minuten Verweildauer<br />

Weg Richtung Norden<br />

durch Ödland: ca. 30<br />

Minuten<br />

Ödlandkapelle -- Wie Erholungswald<br />

Zugang von Stehle teils<br />

verlärmt, Banater Schicksalsweg:<br />

4 Minuten<br />

<strong>Atdorf</strong> K 6535 Deutlich hörbar:<br />

Westhang des Abhaus<br />

und des Schneckenbachtals,<br />

Südseite des Hornbergs<br />

1 Weg quert Straße: 5<br />

Minuten<br />

Rüttehof K 6535 <strong>Atdorf</strong>-Mühle,<br />

Wanderweg bei <strong>Atdorf</strong>-<br />

Mühle quert Straße: rd 3<br />

Minuten<br />

Wege durch den Ort: ca.<br />

9 - 13 Minuten<br />

Obergebisbach<br />

Niedergebisbach<br />

K 6535<br />

K6535<br />

Ostseite des Abhaus und<br />

des Hornbergs, Altbachtal<br />

Hotzenwald-Höhenweg:<br />

ca. 8 Minuten<br />

Südhang des Abhaus und<br />

Steinbühl, Westseite des<br />

Altbachtals<br />

3 Wanderwege queren<br />

Straße: ca. 2 Minuten<br />

1 Weg parallel Straße: ca.<br />

10 Minuten<br />

En Weg über Steinbühl:<br />

ca. 20 Minuten<br />

Strick K 6537 Südwesthang des Abhaus,<br />

Wanderparkplatz<br />

Strick<br />

2 Wanderwege queren<br />

Straße: ca. 4 Minuten<br />

1 Weg parallel Straße: ca.<br />

15 Minuten<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Verkehrslärm<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Baulärm<br />

im Radius<br />

1 km<br />

Wahrnehmung<br />

der jeweils höchsten<br />

Pegelerhöhung<br />

1 dB(A):<br />

kaum hörbar<br />

1-3 dB(A):<br />

hörbar<br />

> 4 dB(A):<br />

störend hörbar<br />

-- bis >15 dB(A) störend hörbar<br />

-- bis zu<br />

+10 dB(A)<br />

+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

+ 6- 10 dB(A) -- störend hörbar<br />

+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />

+10 dB(A)<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

72


Örtlichkeit<br />

Naturfreundehaus<br />

Hotzenwald<br />

Straße<br />

mit Baustellenverkehr<br />

Betroffenheit von siedlungsnahen<br />

Erholungsbereichen<br />

und ausgewiesenen<br />

Wanderwegen<br />

-- Süd- und Westhang des<br />

Abhaus, Westseite des<br />

Steinbühls<br />

Weg nach Strick: ca.<br />

6 Minuten<br />

Hotzenwald-Höhenweg:<br />

ca. 12 Minuten<br />

Altenschwand K 6537 Südhang des Abhaus und<br />

des Steinbühls<br />

1 Weg quert Straße: ca. 4<br />

Minuten<br />

2 Wege parallel Straße:<br />

6 - 11 Minuten<br />

1 Weg über Steinbühl: ca.<br />

20 Minuten<br />

Hütten K 6539 1 Weg quert Straße: ca. 6<br />

Minuten<br />

Bergalingen L 155 1 Weg quert Straße: ca. 7<br />

Minuten<br />

Nördlich Hottingen<br />

L 151 Murgtalpfad parallel zur<br />

Straße: ca. 20 Minuten<br />

Rickenbach L 152 2 Wege queren Straße:<br />

ca. 3 Minuten<br />

2 Wege parallel zur Straße:<br />

10 - 16 Minuten<br />

Willaringen L 152 3 Wege parallel zur Straße:<br />

7 - 12 Minuten<br />

Ein Weg: ca. 10 Min<br />

+ 2 dB (A) -- hörbar, z. T. störend<br />

Wickartsmühle<br />

-- Friedhof<br />

3 Wege: 8 - 9 Minuten<br />

Zugang zum Murgtalpfad:<br />

ca. 16 Minuten<br />

Wehrabecken L 148 Wanderparkplatz Kraftwerk,<br />

Wehratal, Nordhälfte<br />

Wehrabecken,<br />

Schluchtensteig und<br />

Wehratalweg:<br />

8 Wege kreuzen die Straße:<br />

4 - 16 Minuten<br />

3 Wege auf Abschnitten<br />

parallel zur Straße: 22 -<br />

26 Minuten<br />

Hotzenwald-Querweg: ca.<br />

50 Minuten<br />

Wehr L 155 Innerorts: keine Betroffenheit<br />

Außerorts:<br />

Hochrhein-Höhenweg<br />

quert Straße:<br />

ca. 10 Minuten<br />

2 Wege parallel zur Straße:<br />

23 - 25 Minuten<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Verkehrslärm<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Baulärm<br />

im Radius<br />

1 km<br />

-- bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

+ 6- 10 dB(A) bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

+ 3 dB(A),<br />

lokal mehr<br />

+ 3 dB(A),<br />

lokal mehr<br />

+ 3 dB(A),<br />

lokal mehr<br />

+ 2 dB(A),<br />

lokal mehr<br />

Wahrnehmung<br />

der jeweils höchsten<br />

Pegelerhöhung<br />

1 dB(A):<br />

kaum hörbar<br />

1-3 dB(A):<br />

hörbar<br />

> 4 dB(A):<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

-- hörbar, z. T. störend<br />

-- hörbar, z. T. störend<br />

hörbar, z. T. störend<br />

-- Hörbar, z. T. störend<br />

+ 8 dB (A) bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

+ 3 dB(A),<br />

lokal mehr)<br />

Innerorts:<br />

+ 1 dB(A)<br />

Außerorts:<br />

Bis zu<br />

15 dB(A)<br />

bis zu<br />

> 15 dB(A)<br />

B 518 keine + 1 dB(A) -- --<br />

--<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

73


Tabelle 27<br />

Auswirkungen durch Schallimmissionen in Bereichen mit Bedeutung für die Erholungsnutzung<br />

im Umfeld des Haselbeckens<br />

Örtlichkeit<br />

Betroffenheit von<br />

siedlungsnahen<br />

Erholungsbereichen<br />

und ausgewiesenen<br />

Wanderwegen<br />

Öflingen B 518 Südliches Offenland,<br />

Zugang zu Sportplatz<br />

Brennet, Günnenbacher<br />

Weg: ca. 21<br />

Minuten<br />

Brennet B 34 Gebiet wie bei Öflingen,<br />

zzgl. Offenland<br />

Richtung Wallbach<br />

2 Wanderwege zum<br />

Duttenberg:<br />

ca. 15 Minuten<br />

Bad Säckingen<br />

- Wallbach<br />

Günnenbach<br />

Haseltal und<br />

Haselhalde<br />

Duttenberg<br />

Bergsee<br />

Straße mit<br />

Baustellenverkehr<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Verkehrslärm<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Baulärm<br />

im Radius<br />

1 km<br />

Wahrnehmung<br />

der jeweils höchsten<br />

Pegelerhöhung<br />

1 dB(A):<br />

kaum hörbar<br />

1-3 dB(A):<br />

hörbar<br />

> 4 dB(A):<br />

störend hörbar<br />

+ 1 dB(A) bis zu 5 dB(A) störend hörbar<br />

+ 1 dB(A) bis zu<br />

>15 dB(A)<br />

B 518 Keine Betroffenheit + 1 dB(A) -- --<br />

B 34 Keine Betroffenheit + 1 dB(A) --- --<br />

Zufahrt<br />

Zwischendeponie<br />

Günnenbacher<br />

Straße<br />

Günnenbacher<br />

Straße<br />

Zufahrt zu<br />

Baustelle<br />

Nördliches Offenland<br />

Wanderweg Brennet -<br />

Bad Säckingen:<br />

28 Minuten<br />

Gesamtes Offenland<br />

Rest-Wanderweg<br />

Richtung Bad Säckingen:<br />

ca. 20 Minuten<br />

Wanderweg nach<br />

Jungholz:<br />

ca. 12 Minuten<br />

Außerhalb des Beckens<br />

verbleibender<br />

Restbereich (Erholungswald)<br />

Gesamter Bereich<br />

(Erholungswald)<br />

Verbindungsweg<br />

Murg-Wehra:<br />

ca. 23 Minuten<br />

West-, Süd- und Ostseite<br />

des Sees (Erholungswald),<br />

Ausflugslokal<br />

Rundweg und Nordic-<br />

Walking-Route<br />

ca. 8 Minuten<br />

Wanderweg nach Bad<br />

Säckingen:<br />

ca. 9 Minuten<br />

Günnenbacher<br />

Straße<br />

störend hörbar<br />

+ 3-6 dB(A) -- hörbar bis störend<br />

hörbar<br />

-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />

-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />

-- Bis > 15 dB(A) störend hörbar<br />

-- Bis zu<br />

+ 5 dB(A)<br />

störend hörbar<br />

74


Örtlichkeit<br />

Betroffenheit von<br />

siedlungsnahen<br />

Erholungsbereichen<br />

und ausgewiesenen<br />

Wanderwegen<br />

Wildgehege -- Nordseite zum<br />

Schöpfebachweg,<br />

Südwesthang Eggberg<br />

(Erholungswald)<br />

Wanderweg:<br />

ca. 7 Minuten<br />

Aussichtspunkt<br />

Röthekopf<br />

-- Wanderhütte, Gipfelkreuz<br />

(Erholungswald)<br />

2 Wanderwege und<br />

Nordic-Walking-<br />

Route: 9 - 18 Minuten<br />

Eggberg -- 2 Wanderwege Richtung<br />

Wildgehege: 4 -<br />

15 Minuten<br />

3.9.5 Erschütterungen durch Sprengungen<br />

Straße mit<br />

Baustellenverkehr<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Verkehrslärm<br />

Überschreitung<br />

von<br />

50 dB(A)<br />

durch Baulärm<br />

im Radius<br />

1 km<br />

-- Bis zu<br />

+ 10 dB(A)<br />

-- bis zu<br />

+ 15 dB(A)<br />

-- bis + 2-5<br />

dB(A)<br />

Wahrnehmung<br />

der jeweils höchsten<br />

Pegelerhöhung<br />

1 dB(A):<br />

kaum hörbar<br />

1-3 dB(A):<br />

hörbar<br />

> 4 dB(A):<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

störend hörbar<br />

hörbar bis störend<br />

hörbar<br />

Bezüglich der Erschütterungen bei Sprengungen wurde ein erschütterungstechnisches Gutachten<br />

erstellt.<br />

Danach kann der Wirkungsbereich von Erschütterungen durch Sprengungen bis 1000 m<br />

reichen. Die Siedlungen sind weit genug von den oberflächennahen Sprengungen entfernt,<br />

so dass hier z. B. durch die Auswahl des Sprengstoffes und der Zünder, die Zündfolge etc.<br />

erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen werden können. Entsprechendes gilt<br />

für die Sprengungen für die Untertageanlagen aufgrund ihrer Tiefe unter der Erdoberfläche.<br />

3.9.6 Einschränkungen der Nutzbarkeit oder Sperrung von Wegen mit Erholungsfunktion<br />

durch Bautätigkeiten<br />

Während der Bauphase wird es in Gebieten mit Erholungsfunktion zu zeitlich befristeten<br />

Beeinträchtigungen in der Nutzbarkeit von Wegen kommen.<br />

Durch folgende Arbeiten im Rahmen des Bauablaufs können Beeinträchtigungen entstehen:<br />

o Rodungsarbeiten zur Baufeldvorbereitung<br />

o Baustelleneinrichtungen am Kreuzfeld und beim Sportplatz Brennet<br />

o Benutzung von öffentlichen Straßen und Wegen zum Transport von Material von<br />

und zu den einzelnen Baubereichen<br />

o Bauausführung an den Beckenstandorten, auf den Deponien und an den Untertageanlagen.<br />

75


Während der Sprengarbeiten kann es aus Sicherheitsgründen vorübergehend zu kurzfristigen<br />

weiteren Wegesperrungen kommen.<br />

Es können Wege und untergeordnete Straßen (z. B. die Günnenbacher Straße) mit besonderer<br />

Bedeutung für die Erholungsnutzung betroffen sein.<br />

An folgenden Stellen kann die Nutzbarkeit von Wegen eingeschränkt oder zeitweilig unmöglich<br />

sein :<br />

Im Umfeld des Oberbeckens, von Oberbodendeponien und des Betriebsgeländes Wehr<br />

Beim Polenstein und der Ödlandhütte im Bereich der Zufahrt zu den Oberbodendeponien<br />

OD 7a und 7c:<br />

o Langlaufloipe „Ödlandloipe“ (mittig in Deponie OD 07a und OD 07c) bei ganzjähriger<br />

Sperrung oder bei Transportfahrten im Winter<br />

o Nordic-Walking-Route (NW 9, führt durch Deponie OD 07c))<br />

o Winterwanderweg (WW1, Freizeitzentrum Herrischried - Ödlandhütte- Polendenkmal<br />

- Rütte, führt mittig durch Deponie OD 07c und OD 07a)<br />

Am Rankholzplatz für die Zufahrt zu den Oberboden-Deponien OD 08, 7 a, 07c und OD 09:<br />

o Wanderparkplatz<br />

o Fernwanderweg „Hotzenwald-Querweg“ (an der Nordseite von Deponie OD 09)<br />

o Langlaufloipe „Ödlandloipe“ (an der Nordseite von Deponie OD 09 und an der Ostseite<br />

von Deponie OD 08)<br />

o ausgewiesener Winterwanderweg (WW1, Freizeitzentrum Herrischried - Ödlandhütte-<br />

Polendenkmal - Rütte, an der Nordseite der Deponie OD 09)<br />

o zwei Nordic-Walking-Routen (NW 8 und 9, an der Nordseite von Deponie OD 09)<br />

Im Bereich Kreuzfeld für Baustelleneinrichtung, Deponie OD 04 und Verbindungsleitung<br />

zwischen Hornbergbecken I und II)<br />

o Zugang zu Aussichtsplattformen auf Hornbergbecken I<br />

o Bushaltestelle „Hornbergbecken“ und Wanderparkplätze (Kreuzfeld, Hornbergbecken)<br />

o ausgewiesene Wanderwege wie Hotzenwald-Höhenweg, Abhauweg und Wege<br />

nach Rankholzplatz, Strick und Altenschwand - Maierhöfe<br />

Am Abhau für den Baubereich des Oberbecken einschließlich Arbeitsraum :<br />

o zwei Nordic-Walking-Routen (NW 6 und 7)<br />

o ausgewiesene Wanderwege wie Hotzenwald-Höhenweg, Abhauweg und Wege<br />

nach Rankholzplatz, Strick, Naturfreundehaus Hotzenwald und Altenschwand - Maierhöfe<br />

Am Steinbühl für die Zufahrt und die Oberboden-Deponien OD 11a und 11b:<br />

76


o Nordic-Walking-Route (NW 1)<br />

o Wanderwege über Abhau nach Altenschwand-Maierhöfe und Hotzenwald-Höhenweg<br />

sowie nach Strick und zum Naturfreundehaus Hotzenwald<br />

Auf dem Betriebsgelände des Kraftwerk Wehr für den Baubereich des Stollenportals und<br />

der Kaverne:<br />

o Bushaltestelle und Wanderparkplatz<br />

o Fernwanderweg „Hotzenwald-Querweg“<br />

BE-Fläche „Ochsenmatt“<br />

Auf der Ostseite der BE-Fläche verläuft in ca. 50 m Entfernung parallel der Wehra ein Wanderweg<br />

von Wehr in Richtung Wehrabecken. Er wird möglicherweise durch Schall- und<br />

Staubimmissionen beeinträchtigt.<br />

Im Haselbachtal für den Arbeitsraum und die Baunebenfläche des Unterbeckens<br />

o Nordic-Walking-Routen (NW3 und NW4)<br />

o Ausgewiesener Wanderweg Bad Säckingen - Günnenbach<br />

o Zugang zum ausgewiesenen Wanderweg auf den Röthekopf, zum Aussichtspunkt<br />

(Wanderhütte und Gipfelkreuz) und weiter nach Egg<br />

o Zugang zu Wildgehege und Schöpfebach von Brennet aus<br />

o Ausgewiesener Wanderweg am Verbindungskanal zwischen Schöpfebach und<br />

Bergsee (Bestandteil des Kulturdenkmals Heidenwuhr) auf der Nordwestseite des<br />

Wildgeheges<br />

o Günnenbacher Straße in Richtung Bad Säckingen<br />

o Haselbodenweg über den Duttenberg<br />

Im Umfeld des Unterbeckens<br />

o Die Straße nach Brennet bei Ortslage Günnenbach als Transportstraße und für Baufeld<br />

Fensterstollen<br />

Bei Brennet-Sportplatz als Transportstraße, für Baufeld Fensterstollen und als Baustelleneinrichtung<br />

o Die Straße nach Brennet<br />

o Sowie weitere Wald- und Forstwege am Duttenberg, die auch als Wanderwege benutzt<br />

werden, aber nicht ausgeschildert sind<br />

Am Wegekreuz Duttenberg für Baufeld „Restentleerung“ sowie bis zum Abschlussdamm I<br />

als Transportstrecke<br />

o Wanderweg „Haselbodenweg“ (Bergsee - Brennet), der als „Verbindungsweg Murg-<br />

Wehra“ ausgewiesen ist<br />

77


Zufahrt zur Übergabestation bei Rüttehof<br />

o Wanderparkplatz an <strong>Atdorf</strong>-Mühle<br />

o Ausgewiesene Wanderwege:<br />

- „Winterhaldenweg“ (Wehra-Stausee - Strick)<br />

- Weg nach Rüttehof<br />

Oberbodendeponie OD 05 (Steinbruch Wickartsmühle)<br />

Die Wanderwege nördlich und südlich am Steinbruch vorbei werden nicht mehr als bisher<br />

beeinträchtigt.<br />

Optionale Zwischendeponie südlich Brennet im Rheintal<br />

Der ausgewiesene Wanderweg durch das Rheintal von Brennet zum Bergsee oder nach<br />

Wallbach verläuft westlich und südlich unmittelbar entlang der Fläche. Er würde als Zufahrt<br />

zu der Zwischendeponie benutzt werden. Es könnten Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />

Staubimmissionen sowie durch Verschmutzungen entstehen.<br />

3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />

vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />

von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />

Die Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />

die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />

überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />

Dem Vorhabensträger ist bewusst, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der Bauphase in bislang überwiegend<br />

unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen geprägten Gebieten zu deutlichen<br />

Störungen führen wird. Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme<br />

des LKW-Verkehrs und infolge des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich<br />

unvermeidbare Störungen und Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission<br />

sowie Erschütterung nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie<br />

z.B.:<br />

o Unruhe<br />

o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />

o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />

Der Vorhabensträger wird im Rahmen der Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren<br />

intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen<br />

möglichst vermieden oder zumindest so weit als möglich vermindert werden können.<br />

78


In den Siedlungen werden die aus rechtlicher Sicht zur Sicherung der Gesundheit festgeschriebenen<br />

Grenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten. Hinsichtlich des Schalls können<br />

unter Annahme eines Worst-Case-Szenario Lärmintensitäten erreicht werden, die die zur<br />

Orientierung herangezogenen Immissionswerte überschreiten. Formal sind die Immissionswerte<br />

nicht anwendbar, weil die Immissionen durch die zulässige Nutzung öffentlicher Straßen<br />

verursacht werden. I.d.R. betreffen Überschreitungen „nur“ die unmittelbar an den Ortsdurchgangsstraßen<br />

gelegenen Häuser.<br />

Die Erholungsmöglichkeiten werden durch die Flächen- und Wegeinanspruchnahme für<br />

Baunebenflächen über das anlagebedingte Maß hinaus zusätzlich temporär eingeschränkt.<br />

Ein Ersatzwegekonzept kann im weiteren Planungsverlauf aufgestellt werden. Es kann die<br />

Wegeverbindungen aufrechterhalten und Beeinträchtigungen minimieren.<br />

Auch im Umfeld der Baustellen wird die Erholungsnutzung durch Schallimmissionen belastet.<br />

Davon sind auch Bereiche mit besonderer Bedeutung für die siedlungsnahe Erholung<br />

betroffen, bei Bad Säckingen der Bereich um den Bergsee, das Wildgehege im<br />

Schöpfebachtal und der Röthekopf (Erholungswald der Stufe 1). Schallimmissionen und<br />

Lkw-Transporte zu den potenziellen Oberbodendeponien betreffen den Bereich Ödland<br />

nördlich/nordöstlich des Hornbergbeckens I als einen Raum mit besonders hoher Erholungsrelevanz.<br />

Auch die Einschränkung der Erholungsmöglichkeiten infolge der Bautätigkeit<br />

bleibt zeitlich begrenzt.<br />

3.10 Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Im Bereich einer potenziellen Oberboden-Deponie (OD 11b) am Südosthang des Abhaus<br />

sowie in der Nähe des Baufeldes zum Hornbergbecken II sind Kulturgüter in Form von Köhlerplätzen<br />

bekannt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Plätze vorhanden sind.<br />

Diese sind für die Holzkohlearchäologie erhaltenswert. Sie sind jedoch nicht als Kulturdenkmale<br />

ausgewiesen.<br />

Tabelle 28<br />

Köhlerplätze lt. Altlasten- und Bodenschutzkataster des Landkreises Waldshut,<br />

Auskunft 2009<br />

Köhlerplatz Bergholz,<br />

Flst. 700, Eintrag<br />

2084,<br />

B - Neubewertung bei<br />

Nutzungsänderung<br />

Altenschwand<br />

Südosthang des Abhaus, Bereich gepl.<br />

Deponie OD 11b<br />

Köhlerplätze<br />

Glashütten,<br />

Flst 1081, Eintrag<br />

2085,<br />

B - Neubewertung bei<br />

Nutzungsänderung<br />

Altenschwand<br />

ca. 200 m westlich des<br />

Hornbergbeckens II<br />

Im weiteren Planungsverlauf können jeweils geeignete Schutzmaßnahmen wie Bautabuzone,<br />

Notgrabung usw. bestimmt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.<br />

Im Bereich der weiteren Vorhabensflächen einschließlich der Baunebenflächen sind keine<br />

Bodendenkmäler oder sonstige Kulturgüter bekannt. Es ist jedoch nicht vollständig auszuschließen,<br />

dass bislang nicht bekannte Bodendenkmäler z. B. bei Erdarbeiten zerstört<br />

werden könnten.<br />

79


Beeinträchtigungen hochwertiger Sachgüter (z. B. Gebäude) treten nicht ein. Das für das<br />

<strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> angefertigte Erschütterungstechnische Gutachten weist nach, dass bei den<br />

Sprengungen durch Festlegungen zur maximalen Sprengstoffmenge je Zündzeitstufe die<br />

einschlägigen Anhaltswerte gemäß DIN 4150 Teil 1 und 2 sicher eingehalten werden können.<br />

Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Die Baumaßnahmen am Abhau können Bodendenkmale beschädigen oder zerstören. Im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens werden Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung<br />

der Eingriffe konzipiert.<br />

Die Köhlerplätze im Nahbereich des Baufeldes zum Hornbergbeckens II können geschützt<br />

werden. Der Köhlerplatz im Bereich der potenziellen Deponie OD 11b würde im Falle der<br />

Nutzung der Deponie zerstört.<br />

3.11 Auswirkungen auf Wechselwirkungen<br />

Die aus der Versiegelung des Hornbergbeckens II resultierenden Veränderungen des Wirkungsgefüges<br />

der flachwelligen bis kuppigen Hotzenwald-Hochfläche werden kleinflächig<br />

verstärkt.<br />

Die Veränderungen bestehen in der verringerten Grundwasserneubildung, die sich auf<br />

Quellschüttungen und -abflüsse sowie - daraus resultierend - auf Pflanzen, Tiere und ggf.<br />

die Landschaft auswirkt. Sie entsteht durch weitere Versiegelung auf kleinen Flächen sowie<br />

die Einschränkung der Versickerung ankommenden Niederschlagswassers auf Baunebenflächen<br />

(z. B. durch Bodenverdichtung). Nach gegenwärtigem Kenntnisstand beschränkt<br />

sich die Auswirkung auf Zeiten mit hohen Grundwasserständen.<br />

80


4 Literatur<br />

FLADE, M. (1994): Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. - Eching.<br />

GARNIEL, A., DAUNICHT, W.D., MIERWALD, U. & U. OJOWSKI (2007): Vögel und Verkehrslärm.<br />

Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher Auswirkungen von Verkehrslärm<br />

auf die Avifauna. Schlussbericht November 2007. - FuE-Vorhaben<br />

02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. -<br />

Bonn, Kiel.<br />

GEPP, J. (1973): Kraftfahrzeugverkehr und fliegende Insekten. - Natur und Land 59: 127-<br />

129.<br />

GOLLMANN, B. & G. GOLLMANN (2002): Die Gelbbauchunke. - Beiheft der Zeitschrift für Feldherpetologie<br />

4, Bielefeld.<br />

LANDESUMWELTAMT BRANDENBURG (2008): Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter<br />

Stoffeinträge in Natura 2000-Gebiete. - Studien und Tagungsberichte des Landesumweltamts,<br />

Bd. 58. Potsdam.<br />

MADER, H.-J. (1981): Der Konflikt Straße - Tierwelt aus ökologischer Sicht. - Schriftenreihe f.<br />

Landschaftspflege u. Naturschutz 22. - Bonn-Bad Godesberg.<br />

MIERWALD, U. (Kieler Institut für Landschaftsökologie, 2009): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr.<br />

- Bericht zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt<br />

für Straßenwesen, Bergisch Gladbach: „Entwicklung eines Handlungsleitfadens für<br />

Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf die Avifauna“.<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!