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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (DN 600)<br />

Abschnitt Ettl<strong>in</strong>gen - Leonberg<br />

Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Teil E<br />

Sonderteil Umwelt<br />

13. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

März 2013<br />

Antragsteller<strong>in</strong>:<br />

terranets bw GmbH<br />

Am Wallgraben 135<br />

70565 Stuttgart<br />

Projektbeauftragter:<br />

Projektleiter:<br />

Hartmut Drosch<br />

Christoph Kröhnert<br />

Tel.: 0711/7812-1328 Tel.: 0711/7812-1326<br />

Fax: 0711/7812-1398 Fax: 0711/7812-1456<br />

h.drosch@terranets-bw.de c.kroehnert@terranets-bw.de<br />

Bearbeitung: ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH /<br />

Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

Logebachstraße 4<br />

53604 Bad Honnef<br />

Projektleiter:<br />

Stefan F<strong>in</strong>ke<br />

Tel.: 02224/9733-33<br />

Fax: 02224/9733-41<br />

f<strong>in</strong>ke@ibni.de


<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 1 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. 2<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................. 3<br />

1.1 Rechtliche Grundlagen zum Artenschutz .................................................................... 4<br />

1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>er Artenschutz ............................................................................................. 4<br />

1.1.2 Besonderer Artenschutz ............................................................................................. 5<br />

1.2 Methode und Datengrundlage .................................................................................... 8<br />

2 Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens und der zu erwartenden<br />

Wirkungen ............................................................................................................... 10<br />

2.1 Beschreibung der geplanten Leitungsverlegung ....................................................... 10<br />

2.2 Wirkfaktoren des Leitungsbaus ................................................................................ 12<br />

2.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen ........................................................................................... 12<br />

2.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen ....................................................................................... 13<br />

2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen ..................................................................................... 14<br />

2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten ....................................... 14<br />

3 Bestand und Darlegung der betroffenen Arten und Prüfung der<br />

Auslösung von Verbotstatbeständen ................................................................... 15<br />

3.1 Vorkommen und Abschichtung des für die Artenschutzprüfung<br />

heranzuziehenden Artenspektrums .......................................................................... 16<br />

3.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ................................................................. 16<br />

3.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie ................................................................... 25<br />

3.1.3 Europäische Vogelarten ........................................................................................... 31<br />

3.2 Art-für-Art Prüfung .................................................................................................... 52<br />

3.3 Fazit ......................................................................................................................... 53<br />

4 Literaturverzeichnis ............................................................................................... 55<br />

4.1 Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien ................................................................... 55<br />

4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Literatur und Quellen .............................................................................. 55<br />

5 Anhang .................................................................................................................... 59<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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2 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Kenndaten der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (II. Bauabschnitt) ...................... 10<br />

Tab. 2: Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren ........................................................................................ 13<br />

Tab. 3: Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren .................................................................................... 14<br />

Tab. 4: Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren .................................................................................. 14<br />

Tab. 5: Liste der nachgewiesenen Brut- und Gastvogelarten ................................................ 31<br />

Tab. 6: Ermittlung der möglichen Betroffenheit nachgewiesener Brut- und Gastvögel .......... 35<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 3 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

1 Anlass und Aufgabenstellung<br />

<strong>Die</strong> terranets bw GmbH plant den Bau der „<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong>“, e<strong>in</strong>er neuen,<br />

leistungsfähigen Anb<strong>in</strong>dung <strong>Baden</strong>-Württembergs an die Trans-Europa-Naturgas-<br />

Pipel<strong>in</strong>e (TENP), e<strong>in</strong>er bedeutenden Nord-Süd-Achse des europäischen Erdgas-<br />

Transportsystems.<br />

<strong>Die</strong> von den Niederlanden bis nach Italien verlaufende TENP ist e<strong>in</strong>e wichtige Transversale<br />

für den Transport von Erdgas <strong>in</strong> Europa. Mit dem Anschluss an diese Leitung<br />

wird die Verknüpfung der baden-württembergischen Gasnetze mit den Gasquellen <strong>in</strong><br />

der Nordsee und <strong>in</strong> Nordafrika und der Zugang zu den sog. LNG-Term<strong>in</strong>als (Anlandepunkte<br />

für den Transport von verflüssigtem Erdgas: LNG = Liquid Natural Gas) am<br />

Atlantik und am Mittelmeer verbessert.<br />

<strong>Die</strong> geplante <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (DN 600) beg<strong>in</strong>nt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Bauabschnitt,<br />

für den seit Mai 2012 der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums<br />

Karlsruhe vorliegt, <strong>in</strong> Au am Rhe<strong>in</strong> und führt bis Ettl<strong>in</strong>gen. Der nach Osten anschließende<br />

zweite Bauabschnitt verb<strong>in</strong>det die beiden Städte Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg. Er verläuft<br />

von Ettl<strong>in</strong>gen über Karlsbad, Kämpfelbach und Pforzheim weiter über Wiernsheim,<br />

Mönsheim und Rutesheim nach Leonberg.<br />

Ziele s<strong>in</strong>d es, mit dieser Anb<strong>in</strong>dung des baden-württembergischen Ferngasnetzes an<br />

die TENP die steigende Nachfrage nach Transportkapazitäten zu befriedigen, e<strong>in</strong>en<br />

Beitrag zur Energiewende zu leisten, die Versorgung mit Gas und Strom weiterh<strong>in</strong><br />

sicherzustellen und den Wettbewerb zu stärken.<br />

Bei der geplanten Erdgasleitung handelt es sich um e<strong>in</strong>e Energieanlage im S<strong>in</strong>ne des<br />

§ 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie dient im S<strong>in</strong>ne von § 1 EnWG e<strong>in</strong>er sicheren,<br />

preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen<br />

Versorgung der Allgeme<strong>in</strong>heit mit Gas und damit dem öffentlichen Interesse, was<br />

bereits im Raumordnungsverfahren bestätigt wurde.<br />

Gegenstand dieses Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die Trassenführung des<br />

zweiten Bauabschnittes der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> im Zuständigkeitsbereich<br />

der <strong>Regierungspräsidien</strong> Karlsruhe und Stuttgart.<br />

Das Vorhaben umfasst Bau und Betrieb der Rohrleitung, der Gasdruckregel- und<br />

Messanlagen (GDRM) <strong>in</strong> Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg sowie der Absperrarmaturenstationen<br />

<strong>in</strong> Nött<strong>in</strong>gen, Pforzheim, Mönsheim sowie am Trassenendpunkt <strong>in</strong> Leonberg.<br />

<strong>Die</strong> Gesamtlänge der geplanten Leitung zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg beläuft sich<br />

auf rund 55,95 km; davon bef<strong>in</strong>det sich der größte Abschnitt im Bereich des Regierungsbezirkes<br />

Karlsruhe, die östlichen 10 km zwischen der Ortslage Flacht und dem<br />

Westrand der Stadt Leonberg im Bereich des Regierungsbezirks Stuttgart.<br />

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4 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> Inbetriebnahme der Leitung ist für den Herbst 2015 geplant. Weitere Ausführungen<br />

zur Projektbegründung können dem Erläuterungsbericht (Teil A) entnommen werden.<br />

Im Rahmen der geplanten Erdgasfernleitung ist der Schutz wild lebender Tier- und<br />

Pflanzenarten vor Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Menschen zu beachten, der im<br />

Bundesnaturschutzgesetz im Kapitel 5 <strong>in</strong> den §§ 37-55 verankert ist. Der allgeme<strong>in</strong>e<br />

Artenschutz wird mit den Betrachtungen im Landschaftspflegerischen Begleitplan (siehe<br />

Teil E, Anlage 11) behandelt. Für den besonderen Artenschutz nach Maßgabe der §§<br />

44 und 45 BNatSchG ist e<strong>in</strong> eigenständiges Prüfverfahren, die sog. Artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (ASP), erforderlich.<br />

Im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird daher geprüft, ob durch den<br />

Bau der <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach<br />

§ 44(1) i. V. m. § 44(5) BNatSchG erfüllt werden.<br />

1.1 Rechtliche Grundlagen zum Artenschutz<br />

1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>er Artenschutz<br />

Der allgeme<strong>in</strong>e Artenschutz laut Kapitel 5 Abschnitt 2 BNatSchG umfasst alle wildlebenden<br />

Tiere und Pflanzen, auch die sogenannten "Allerweltsarten". Er wird im Genehmigungsverfahren<br />

für E<strong>in</strong>griffe, Vorhaben oder Planungen nach den Maßgaben und<br />

mit den Instrumenten der E<strong>in</strong>griffsregelung bzw. des Baugesetzbuches berücksichtigt.<br />

Der allgeme<strong>in</strong>e Artenschutz unterb<strong>in</strong>det jegliche mutwillige Bee<strong>in</strong>trächtigung, Zerstörung<br />

oder Verwüstung "ohne vernünftigen Grund" der wild lebenden Tiere, Pflanzen und<br />

deren Lebensstätten.<br />

Es ist laut § 39(5) BNatSchG verboten<br />

1. die Bodendecke auf Wiesen, Feldra<strong>in</strong>en, Hochra<strong>in</strong>en und ungenutzten Grundflächen<br />

sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land- oder forstwirtschaftlich<br />

genutzte Grundflächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt wird,<br />

2. Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch<br />

genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere<br />

Gehölze <strong>in</strong> der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den<br />

Stock zu setzen; zulässig s<strong>in</strong>d schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung<br />

des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,<br />

3. Röhrichte <strong>in</strong> der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden;<br />

außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur <strong>in</strong> Abschnitten zurückgeschnitten werden,<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 5 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

4. ständig wasserführende Gräben unter E<strong>in</strong>satz von Grabenfräsen zu räumen, wenn<br />

dadurch der Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbesondere die Tierwelt erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt wird.<br />

<strong>Die</strong> obigen Verbote gelten nicht für<br />

1. behördlich angeordnete Maßnahmen,<br />

2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer<br />

Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich durchgeführt werden, behördlich<br />

zugelassen s<strong>in</strong>d oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,<br />

3. zulässige Bauvorhaben, wenn nur ger<strong>in</strong>gfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung<br />

der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist es laut § 39(6) verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche<br />

Räume, die als W<strong>in</strong>terquartier von Fledermäusen dienen, <strong>in</strong> der Zeit vom 1. Oktober bis<br />

zum 31. März aufzusuchen. <strong>Die</strong>s gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur<br />

ger<strong>in</strong>gfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte<br />

Bereiche.<br />

1.1.2 Besonderer Artenschutz<br />

Über den allgeme<strong>in</strong>en Artenschutz h<strong>in</strong>aus gelten laut Kapitel 5 Abschnitt 3 BNatSchG<br />

weiterführende Vorschriften zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter<br />

anderer Tier- und Pflanzenarten. <strong>Die</strong> Belange des besonderen Artenschutzes<br />

werden für E<strong>in</strong>griffe, Vorhaben und Planungen i. d. R. <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Gutachten,<br />

der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> besonders und streng geschützten Arten werden <strong>in</strong> § 7(2) Nr. 13 und 14 BNatSchG<br />

def<strong>in</strong>iert. Es handelt sich dabei um folgende Arten:<br />

Besonders geschützte Arten<br />

• Arten der Anhänge A u. B der EG-Verordnung 338/97<br />

(= EG-Artenschutzverordnung)<br />

• Arten des Anhangs IV der RL 92/43 EWG (= FFH-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />

• Europäische Vogelarten gem. Art. 1 Richtl<strong>in</strong>ie 2009/147/EG<br />

(= Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)<br />

• Arten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung nach § 54(1) aufgeführt s<strong>in</strong>d<br />

Streng geschützte Arten<br />

• Arten des Anhangs A der EG-Verordnung Nr. 338/97<br />

(= EG-Artenschutzverordnung)<br />

• Arten des Anhangs IV der Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/ EWG (= FFH-Richtl<strong>in</strong>ie)<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Arten, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung nach § 54(2) aufgeführt s<strong>in</strong>d<br />

• Alle streng geschützten Arten s<strong>in</strong>d auch besonders geschützt.<br />

Zu den europäischen Vogelarten zählen nach der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie alle <strong>in</strong> Europa<br />

heimischen, wildlebenden Vogelarten. Alle europäischen Vogelarten s<strong>in</strong>d besonders<br />

geschützt, e<strong>in</strong>ige Arten s<strong>in</strong>d daneben aufgrund der BArtSchV oder der EG-ArtSchVO<br />

auch streng geschützt (z. B. alle Greifvögel und Eulen).<br />

Nur national besonders oder streng geschützte Arten außerhalb der europäischen<br />

Vogelarten (z. B. e<strong>in</strong>ige Wirbellose) werden nicht im Rahmen der ASP, sondern <strong>in</strong> der<br />

E<strong>in</strong>griffsregelung berücksichtigt.<br />

Nach § 44(1) BNatSchG ist es verboten:<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,<br />

zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen,<br />

zu -beschädigen oder zu zerstören,<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />

während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten<br />

erheblich zu stören; e<strong>in</strong>e erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch<br />

die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert,<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu<br />

zerstören.<br />

Legalausnahme nach § 44(5) BNatSchG<br />

S<strong>in</strong>d bei nach § 15 BNatSchG zulässigen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Natur und Landschaft sowie bei<br />

zulässigen Vorhaben im S<strong>in</strong>ne des Baugesetzbuches<br />

• Arten des Anhangs IVa der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (streng zu schützende Tierarten)<br />

• europäische Vogelarten oder<br />

• Arten laut Rechtsverordnung nach § 54(1) Nr.2 BNatSchG<br />

betroffen, liegt e<strong>in</strong> Verstoß gegen § 44(1) Nr. 3 BNatSchG nicht vor, wenn die ökologische<br />

Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterh<strong>in</strong> erfüllt ist. In diesem Fall liegt auch ke<strong>in</strong> Verstoß gegen § 44(1)<br />

Nr. 1 BNatSchG vor.<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> Unzulässigkeit e<strong>in</strong>es E<strong>in</strong>griffs wird laut § 15(5) BNatSchG folgendermaßen def<strong>in</strong>iert:<br />

"E<strong>in</strong> E<strong>in</strong>griff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

nicht zu vermeiden oder nicht <strong>in</strong> angemessener Frist auszugleichen oder zu<br />

ersetzen s<strong>in</strong>d und die Belange des Naturschutzes [...] im Range vorgehen."<br />

Zusätzlich erläutert § 19 BNatSchG Restriktionen zu Schäden an bestimmten Arten und<br />

natürlichen Lebensräumen im S<strong>in</strong>ne des Umweltschadensgesetzes:<br />

1. "E<strong>in</strong>e Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen [...] ist jeder Schaden,<br />

der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des<br />

günstigen Erhaltungszustandes dieser Lebensräume oder Arten hat."<br />

2. Arten im S<strong>in</strong>ne des Abs. 1 s<strong>in</strong>d die Arten, die aufgeführt s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />

• Art. 4 Abs. 2 oder Anh. I der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

• Anh. II und IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

3. Lebensräume im S<strong>in</strong>ne des Abs. 1 s<strong>in</strong>d<br />

4. [...]<br />

• Lebensräume der Arten laut Art. 4 Abs. 2 oder Anh. I der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

bzw. laut Anh. II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

• natürliche Lebensraumtypen von geme<strong>in</strong>schaftlichem Interesse<br />

• Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Arten laut Anh. IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

5. Ob Auswirkungen nach Abs. 1 erheblich s<strong>in</strong>d, ist [...] unter Berücksichtigung der<br />

Kriterien des Anh. I der RL 2004/35/EG (RL über Umwelthaftung zur Vermeidung<br />

und Sanierung von Umweltschäden) zu ermitteln.<br />

Ausnahmen und Befreiungen<br />

<strong>Die</strong> nach Landesrecht zuständigen Behörden können gemäß § 45(7) BNatSchG von<br />

den Verboten des § 44 BNatSchG im E<strong>in</strong>zelfall Ausnahmen zulassen:<br />

• zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher<br />

wirtschaftlicher Schäden,<br />

• zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt,<br />

• für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesem<br />

Zwecke dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung,<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder<br />

maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder<br />

• aus anderen zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />

e<strong>in</strong>schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht<br />

gegeben s<strong>in</strong>d und sich der Erhaltungszustand der Population e<strong>in</strong>er Art nicht verschlechtert.<br />

Auf Antrag kann nach § 67 BNatSchG e<strong>in</strong>e Befreiung von den Verboten des § 44<br />

BNatSchG gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im E<strong>in</strong>zelfall zu e<strong>in</strong>er<br />

unzumutbaren Belastung führen würde. E<strong>in</strong>e Befreiung ist nur möglich, wenn die<br />

Abweichung von den Ge-/Verboten des BNatSchG mit den Belangen von Naturschutz<br />

und Landschaftspflege vere<strong>in</strong>bar ist.<br />

1.2 Methode und Datengrundlage<br />

Im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird geprüft, ob <strong>in</strong>folge des<br />

geplanten Vorhabens <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund<br />

der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche e<strong>in</strong>e Betroffenheit anzunehmen<br />

ist, Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d und aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht e<strong>in</strong>e Ausnahme gemäß § 45(7) BNatSchG notwendig werden<br />

könnte.<br />

E<strong>in</strong>e Abstimmung h<strong>in</strong>sichtlich des zu untersuchenden Artenspektrums und der Kartiermethodik<br />

hat im Rahmen des Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong>s am 28.07.2011 mit der Genehmigungsbehörde<br />

und den Fachbehörden beim RP Karlsruhe sowie im Rahmen e<strong>in</strong>es Folgeterm<strong>in</strong>s<br />

mit der Oberen Naturschutzbehörde RP Karlsruhe stattgefunden.<br />

Methodische Grundlagen für die Erfassungen der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />

bildeten Standardwerke wie z.B. SÜDBECK et al. (2005), BFN-Methodik-<br />

Handbücher und TRAUTNER et al. (1992).<br />

<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt <strong>in</strong>sbesondere auf Basis der aktuell ermittelten Funddaten im Zuge<br />

der durchgeführten faunistischen und floristischen Bestandserhebungen (ab Juni 2011<br />

bis Oktober 2012). Systematisch erfasst wurden planungsrelevante Farn- und Blütenpflanzen<br />

und Moosarten, Fledermäuse, Haselmausvorkommen, Brut- und Gastvögel,<br />

Amphibien, Reptilien sowie FFH-relevanten Käfer (Hirschkäfer), Libellen und Tagfalter.<br />

Zudem wurden potenzielle Quartiere für Fledermausarten <strong>in</strong>nerhalb und im nahen<br />

Umfeld des Arbeitsstreifens (beidseitig der Trasse je ca. 30 bis 50 m) erfasst.<br />

<strong>Die</strong> Haselmauserfassungen wurden zwischen Mai und Ende Oktober 2012 <strong>in</strong> 20<br />

geeigneten Teilgebieten im Trassenverlauf im Zuge von vier Kontrollterm<strong>in</strong>en unter-<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

sucht. In den Teilgebieten wurden <strong>in</strong>sgesamt 400 künstliche Niströhren <strong>in</strong> Abständen<br />

von jeweils 5 bis 20 m zue<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> der Strauchschicht aufgehängt. Tagsüber nutzt die<br />

Haselmaus diese Röhren als Versteck und kann dann nachgewiesen werden. Auch<br />

e<strong>in</strong>getragenes Nestmaterial liefert mögliche H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen. Zudem wurde <strong>in</strong><br />

den Teilgebieten nach Fraßspuren an Haselnüssen gesucht.<br />

Des Weiteren wurden für den betrachteten Raum bereits vorhandene Daten ausgewertet<br />

und berücksichtigt, so behördliche Fundortdaten zu den Grunddatenerfassungen der<br />

Natura2000-Gebiete sowie Artenschutzprogramme, Fischdaten der Oberen Fischereibehörde<br />

RP Karlsruhe. Des Weiteren wurden zwecks Datenabfragen bei den am<br />

Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong> anwesenden Behörden und Naturschutzverbänden sowie genannten<br />

Spezialisten Kontakt aufgenommen.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die gemeldeten planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />

ausgewertet und berücksichtigt.<br />

<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt unter Beachtung der derzeit gültigen Fassung des BNatSchG (<strong>in</strong><br />

Kraft seit 01.03.2010) und mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012). Des Weiteren werden länderübergreifende<br />

Ausarbeitungen und Empfehlungen zur Erstellung von Fachbeiträgen h<strong>in</strong>zugezogen<br />

(„Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung (saP))“ erarbeitet durch FROELICH & SPORBECK (2008),<br />

H<strong>in</strong>weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der<br />

Zulassung von Vorhaben und bei Planungen (2007).<br />

Im Folgenden wird anhand der E<strong>in</strong>griffsbeschreibung geprüft, ob e<strong>in</strong>zelne Individuen,<br />

Populationen oder essenzielle Habitate e<strong>in</strong>er relevanten Art trotz Vermeidungsmaßnahmen<br />

erheblich bee<strong>in</strong>trächtigt werden.<br />

Vorgesehene erforderliche Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen werden<br />

artbezogen zugeordnet. Sofern erforderlich, können gemäß § 44(5) BNatSchG auch<br />

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgesetzt werden.<br />

<strong>Die</strong>se müssen artspezifisch geeignet und spätestens zum Zeitpunkt des E<strong>in</strong>griffs<br />

wirksam se<strong>in</strong>.<br />

Norm und Bewertungsmaßstab für die Beurteilung erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen<br />

orientieren sich an den Art. 12, 13, 15 und 16 der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie (GASSNER et al. 2003,<br />

Rdnr. 45). Nach Art. 12 FFH-RL muss gewährleistet se<strong>in</strong>, dass die Populationen der<br />

betroffenen Art <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand verweilen können.<br />

Optische und/oder akustische Störungen durch den Baubetrieb s<strong>in</strong>d aus artenschutzrechtlicher<br />

Sicht nur dann von Relevanz, wenn sich <strong>in</strong> deren Folge der Erhaltungszu-<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

stand e<strong>in</strong>er lokalen Population verschlechtert. Relevant s<strong>in</strong>d Störungen nur für die<br />

europäischen Vogelarten und die streng geschützten Arten (§ 44(1) Nr. 2 BNatSchG).<br />

Alle Teillebensstätten e<strong>in</strong>er Tierpopulation s<strong>in</strong>d geschützt. Nahrungsstätten und Wanderkorridore<br />

zählen dann nicht dazu, wenn sie für den Erhalt der lokalen Population<br />

nicht zw<strong>in</strong>gend notwendig s<strong>in</strong>d. Regelmäßig genutzte Raststätten fallen unter den<br />

gesetzlichen Schutz.<br />

2 Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens und der zu<br />

erwartenden Wirkungen<br />

2.1 Beschreibung der geplanten Leitungsverlegung<br />

In der nachfolgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die wichtigsten technischen Kenndaten zusammengefasst<br />

dargestellt.<br />

Tab. 1:<br />

Kenndaten der geplanten <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> (II. Bauabschnitt)<br />

Nennweite:<br />

Gesamttrassenlänge:<br />

E<strong>in</strong>zelrohrlänge:<br />

Max. zulässiger Betriebsdruck:<br />

Rohrmaterial nach DIN 10208-2:<br />

Kenngrößen der geplanten Leitung<br />

DN 600 (610 x 10,0 mm)<br />

DN 600 (610 x 12,5 mm) bei Vortriebsrohren<br />

Ca. 55,95 km<br />

ca. 18,0 m<br />

MOP 80 bar<br />

L 415 MB<br />

Transportmedium: Erdgas gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 260<br />

Rohrüberdeckung:<br />

Oberirdische Anlagen:<br />

Korrosionsschutz:<br />

Begleitkabel auf der Trasse:<br />

ca. 1,2 m über Rohrscheitel<br />

Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM),<br />

Armaturen- und Molchstationen<br />

Bauzeit, geplant: Anfang bis Ende 2015<br />

Kreuzungen (Straßen, Bahnen):<br />

Kreuzungen (Gräben, Gewässer):<br />

Schutzstreifenbreite:<br />

Gehölzfrei zu haltender Streifen:<br />

Breite des Regelarbeitsstreifens<br />

Rohrlagerplätze:<br />

passiv: Kunststoff-Umhüllung (z. B. Polyethylen (PE) nach<br />

DIN 30670<br />

aktiv: Elektrischer kathodischer Korrosionsschutz<br />

3 x 50 mm PEHD-Leerrohr<br />

davon 1 Leerrohr mit Lichtwellenleiterkabel (Betriebskabel)<br />

belegt,<br />

2 Leerrohre <strong>in</strong> Reserve für Telekommunikationszwecke<br />

In geschlossener oder offener Bauweise mit Produkten- bzw.<br />

Mantelrohr entsprechend den Absprachen mit den Baulastträgern<br />

Düker mit Produktenrohr, offen e<strong>in</strong>gelegt, gegen Auftrieb<br />

gesichert oder <strong>in</strong> geschlossener Bauweise entsprechend den<br />

Absprachen mit den Rechtsträgern<br />

10 m (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />

5,6 m (2,5 m beiderseits der Rohraußenkanten)<br />

Im Feld 25 m, im Wald 15 m<br />

Lage und Fläche s<strong>in</strong>d dem beigefügten Planwerk Teil C zu<br />

entnehmen.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 11 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Abstand zu Fremdleitungen:<br />

Abstand zu Hochspannungsfreileitungen:<br />

Bau<br />

Inbetriebnahme<br />

Verlegung i. d. R. mit e<strong>in</strong>em Achsabstand von 5 m zu unterirdischen<br />

Fremdleitungen<br />

i. d. R. m<strong>in</strong>. 10 m zum äußeren Leiterseil<br />

Beg<strong>in</strong>n Ende 2014 (Gehölze<strong>in</strong>schlag) Tiefbau 2015<br />

Herbst 2015<br />

<strong>Die</strong> Leitung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schutzstreifen von 10 m Breite (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />

verlegt, der durch beschränkt persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeiten oder Gestattungsverträge<br />

gesichert wird. <strong>Die</strong>ser Schutzstreifen dient im Wesentlichen der Restriktion<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie sonstigen<br />

E<strong>in</strong>wirkung, die den Bestand oder Betrieb der Leitung gefährden oder bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

könnten. E<strong>in</strong>schränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel damit nicht verbunden. Um die Leitung vor Beschädigungen durch Baumwurzeln<br />

zu schützen, bestehen ferner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Streifen über der Leitung bis zu e<strong>in</strong>em Abstand<br />

von 2,50 m beidseits der Rohraußenkanten (<strong>in</strong>sgesamt 5,6 m) Restriktionen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

tiefwurzelnder Bäume.<br />

Gasdruckregel- und Messanlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> folgenden Bereichen geplant:<br />

• Stadt Ettl<strong>in</strong>gen, Gemarkung Ettl<strong>in</strong>gen, Flurstück 10429<br />

• Stadt Leonberg, Gemarkung Leonberg, Flur 1, Flurstück 6124/6<br />

<strong>Die</strong> abgezäunten Stationsgelände der GDRM-Anlagen haben e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 800 -<br />

900 m². Auf den Flächen werden Gebäude, 4 Armaturengruppen mit kle<strong>in</strong>eren gepflasterten<br />

Teilflächen e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Zudem s<strong>in</strong>d folgende Armaturenabsperrstationen s<strong>in</strong>d im Trassenverlauf geplant:<br />

• Geme<strong>in</strong>de Remch<strong>in</strong>gen: Gemarkung Nött<strong>in</strong>gen, Flurstück 10381.<br />

• Stadt Pforzheim Gemarkung Eut<strong>in</strong>gen, Flurstück 8302.<br />

• Geme<strong>in</strong>de Mönsheim, Gemarkung Mönsheim, Flurstück 4666.<br />

• Stadt Leonberg, Geme<strong>in</strong>de Leonberg, Flur 1 Flurstück 6124/6.<br />

Da die Armaturen über Fernantriebe verfügen, wird die E<strong>in</strong>zäunung der Stationen zum<br />

Schutz der oberirdisch <strong>in</strong>stallierten Bauteile erforderlich.<br />

Weitere technische Details s<strong>in</strong>d den Unterlagen Teil A (Erläuterungsbericht) und Teil E<br />

Unterlage 10 (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

zu entnehmen.<br />

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12 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

2.2 Wirkfaktoren des Leitungsbaus<br />

In diesem Kapitel werden die allgeme<strong>in</strong>en Auswirkungen e<strong>in</strong>er Rohrleitungsverlegung<br />

auf die europarechtlich geschützten Arten und deren Habitate dargestellt. E<strong>in</strong>griffsbed<strong>in</strong>gte<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen lassen sich unterscheiden nach:<br />

• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Bau des E<strong>in</strong>griffsobjektes selbst<br />

= baubed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die bloße Existenz des Objektes<br />

= anlagebed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

• Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb des E<strong>in</strong>griffsobjektes<br />

= betriebsbed<strong>in</strong>gte Bee<strong>in</strong>trächtigungen.<br />

• <strong>Die</strong> E<strong>in</strong>griffsqualität und -quantität e<strong>in</strong>er Rohrleitungsverlegung s<strong>in</strong>d bed<strong>in</strong>gt durch<br />

die unterirdische Lage des E<strong>in</strong>griffsobjektes,<br />

• die Möglichkeit, die Trassenführung an sich sowie den Arbeitsstreifen weitgehend an<br />

die Empf<strong>in</strong>dlichkeit des Raumes, z. B. <strong>in</strong> Bereichen hochwertiger Strukturen, anzupassen<br />

sowie<br />

• das weitgehende Fehlen e<strong>in</strong>er dauerhaften Bee<strong>in</strong>trächtigung durch den Bestand oder<br />

Betrieb der Leitung.<br />

<strong>Die</strong> Quantität der unterschiedlich ausgeprägten Bee<strong>in</strong>trächtigungen wird durch planerische<br />

und bauliche Anpassung an die naturhaushaltlichen Erfordernisse so weit wie<br />

möglich verr<strong>in</strong>gert.<br />

<strong>Die</strong> möglichen Bauverfahren für die Verlegung von Rohrleitungen e<strong>in</strong>schließlich<br />

Sonderbaustellen sowie, <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Bauverfahren und den topographischen<br />

Gegebenheiten, die Regelquerschnitte der Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d im allgeme<strong>in</strong>en Teil der<br />

Antragsunterlagen (Teil A - Erläuterungsbericht) beschrieben.<br />

2.2.1 Baubed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />

<strong>Die</strong> stärkste E<strong>in</strong>griffswirkung wird während der Bauphase verursacht. Während der<br />

Verlegung der Leitung werden auf dem Arbeitsstreifen die Biotopstrukturen und Nutzungen<br />

beseitigt und aufgrund des bandförmigen E<strong>in</strong>griffs Biotopstrukturen durchschnitten.<br />

In der zeitlich beschränkten Bauphase können durch kurzzeitig verstärkt auftretende<br />

Geräuschentwicklungen temporäre Störungen der Fauna verursacht werden und durch<br />

den geöffneten Graben e<strong>in</strong>e Barrierewirkung auftreten.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 13 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> Errichtung der Rohrlagerplätze erfolgt ohne Entfernung der Vegetation und Abschieben<br />

von Oberboden. Für die Errichtung der Rohrlagerplätze wird für den Vorgang<br />

des Be- und Entladens die Befestigung von ca. 1/3 der jeweiligen Rohrlagerplatzfläche<br />

durch z. B. Baggermatratzen notwendig. <strong>Die</strong> Nutzungsdauer der Plätze beträgt etwa e<strong>in</strong><br />

Jahr. Für die Rohrlagerplätze werden bevorzugt <strong>in</strong>tensiv genutzte landwirtschaftliche<br />

Flächen vorgesehen. Sie gehen jedoch grundsätzlich wie andere Baustellenflächen <strong>in</strong><br />

die E<strong>in</strong>griffsbilanzierung mit e<strong>in</strong>. Das benötigte Baulager wird <strong>in</strong> der Regel auf Freiflächen<br />

<strong>in</strong> Gewerbegebieten oder auf Brachflächen <strong>in</strong> Industriegeländen ohne nachteilige<br />

Umweltauswirkungen gelegt.<br />

Tab. 2:<br />

Baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

baubed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

• Entfernung der Vegetation und anderer den Baubetrieb beh<strong>in</strong>dernden Strukturen im Arbeitsstreifen<br />

(bei Querungen von Waldgebieten durchweg <strong>in</strong> der Breite e<strong>in</strong>geschränkt)<br />

• Abtrag des Oberbodens im Arbeitsstreifen im Offenland (im Wald ke<strong>in</strong> Oberbodenabtrag aufgrund<br />

verr<strong>in</strong>gerter Regelarbeitsstreifenbreite)<br />

• Grabenaushub für die Rohrverlegung (Tiefe und Sohlbreite <strong>in</strong> Abhängigkeit von der Rohrdimension,<br />

spätere Regelüberdeckung 1,2 m über dem Rohr)<br />

• Aushub von Baugruben am Anfang und Ende von geschlossenen Bauweisen<br />

• Anlegen von temporären Baustraßen (fallweise auf nicht ausreichend tragfähigem Untergrund)<br />

• Herrichten von Baustellenzufahrten und -e<strong>in</strong>richtungsflächen<br />

• Anlage von Material- und Lagerflächen (z. B. Rohrlagerplätze)<br />

• Bautätigkeiten (optische und akustische Wirkungen, Trenn- und Barrierewirkung)<br />

• temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen <strong>in</strong> Rohrgraben und Baugruben (Grundwasser, Stau- und<br />

Schichtenwasser, Tagwasser)<br />

• Druckprüfung (Wasserentnahme und -wiedere<strong>in</strong>leitung aus Oberflächengewässern)<br />

• Baustellenverkehr und Rohrtransport (Trenn- und Barrierewirkung)<br />

• Emissionen von Lärm, Staub, Licht, Erschütterungen<br />

Dauer der Wirkung: zeitlich begrenzt während der Bauzeit<br />

2.2.2 Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />

Zu den anlagebed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen gehören gegebenenfalls deutlich über die<br />

Bauphase h<strong>in</strong>aus andauernde E<strong>in</strong>griffswirkungen durch e<strong>in</strong>e Rohrleitung, die sich aus<br />

der Existenz der Leitung <strong>in</strong> ca. 1,2 m Tiefe unter der Geländeoberfläche ergäben.<br />

Der Arbeitsstreifen wird nach dem Bau wieder rekultiviert. Durch die Wiederherstellung<br />

von land- und forstwirtschaftlichen Flächen wird der E<strong>in</strong>griff auf der E<strong>in</strong>griffsfläche<br />

selbst so weit möglich ausgeglichen. Forstflächen behalten im Arbeitsstreifen weiterh<strong>in</strong><br />

ihre forstrechtliche Waldeigenschaft.<br />

Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkungen entstehen auch durch die Nebenanlagen (Streckenabsperrstationen<br />

etc.), <strong>in</strong>dem die beanspruchten Flächen der bisherigen Nutzung dauerhaft<br />

entzogen werden. Flächenversiegelungen entstehen dabei nur <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gem Umfang.<br />

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14 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Tab. 3:<br />

Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

• Existenz der Rohrleitung und des Steuerkabels im Boden<br />

• oberirdische Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme bei Erweiterung und Neubau von Absperrstationen<br />

• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme, ggf. Trennwirkung und optische Wirkung durch den holzleer zu haltenden<br />

Streifen über der Leitung bei der Querung von Wäldern und Gehölzflächen<br />

• Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)<br />

Dauer der Wirkung: dauerhaft<br />

2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />

Es wird nach menschlichem Ermessen zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb<br />

der Rohrleitung kommen. Der Betrieb der unterirdisch verlegten Leitung f<strong>in</strong>det völlig<br />

geräusch- und emissionsfrei statt.<br />

Regelmäßige Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den<br />

vorhandenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen,<br />

Flugverkehr) gleichzusetzen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong>se Maßnahmen s<strong>in</strong>d überwiegend für die Belange<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbesondere des Biotop- und Artenschutzes,<br />

ohne Relevanz.<br />

Tab. 4:<br />

Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

• Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung)<br />

• kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden)<br />

Dauer der Wirkung: dauerhaft, jedoch temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)<br />

2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten<br />

Baubed<strong>in</strong>gt kann es <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Arten theoretisch zu folgenden<br />

Wirkungen kommen:<br />

• Individuenverluste bei Räumungs- oder Bauarbeiten durch fehlende Berücksichtigung<br />

nicht oder wenig mobiler Arten, sowie der Jungtiere oder anderer unbeweglicher<br />

Entwicklungsstadien<br />

• Erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten<br />

während sensibler Lebensphasen (Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Rast, W<strong>in</strong>terruhe)<br />

durch Fahrzeuge und Emissionen des Baubetriebs<br />

• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Baufeldräumung oder<br />

Baubetrieb<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 15 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Als theoretisch mögliche langfristige anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkung auf planungsrelevante<br />

Arten kann lediglich folgender Punkt betrachtet werden:<br />

• Verlust nicht kurzfristig wiederherstellbarer Habitatelemente auf der Trassenstrecke<br />

oder den Nebenanlagen (z. B. alte Höhlenbäume, Quartierbäume)<br />

Es wird zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb der geplanten Gasleitung<br />

kommen, da dieser durch die unterirdische Verlegung geräusch- und emissionsfrei<br />

stattf<strong>in</strong>det. E<strong>in</strong>e zu vernachlässigende Störwirkung geht von den regelmäßigen Befliegungen<br />

(etwa alle vier Wochen) mit e<strong>in</strong>em Hubschrauber aus.<br />

3 Bestand und Darlegung der betroffenen Arten und<br />

Prüfung der Auslösung von Verbotstatbeständen<br />

Für die Prüfung der Schädigungs- und Störungstatbestände werden zunächst durch<br />

Abschichtung die sogenannten relevanten Arten ermittelt (siehe Kapitel 3.1), die <strong>in</strong> dem<br />

festgelegten Untersuchungsgebiet von 600 m Breite (300 m beidseits der Trasse)<br />

nachgewiesen worden s<strong>in</strong>d oder auf Grund der Habitatstrukturen dort potenziell<br />

vorkommen können. In diesem Zuge wird die Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber den <strong>in</strong> Kapitel<br />

2.2 beschriebenen Wirkfaktoren dargelegt und e<strong>in</strong>e Auswahl der Arten getroffen, die<br />

e<strong>in</strong>er artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen werden müssen, d. h. bei denen<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen nicht auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />

Zuzüglich wurden jene Arten berücksichtigt, welche ausschließlich außerhalb des<br />

Untersuchungsraumes im näheren Umfeld nachgewiesen wurden, sowie jene Arten, die<br />

über e<strong>in</strong>en großen Aktionsradius verfügen und möglicherweise auch Flächen <strong>in</strong> Trassennähe<br />

nutzen könnten oder sensibel <strong>in</strong> ihrem Bruthabitat s<strong>in</strong>d (z. B. Greifvögel,<br />

Schwarzstorch). Darüber h<strong>in</strong>aus werden Angaben aus den Grunddatenerfassungen und<br />

den NATURA 2000-Gebietsdatenbögen sowie die Liste der geschützten Arten <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>–Württemberg (LUBW) und die FFH-Prüfberichte mit Verbreitungskarten der<br />

FFH-relevanten Arten (BfN, Stand 2007) herangezogen.<br />

Arten und Tiergruppen, für die e<strong>in</strong>e mögliche anlagen-, bau- und betriebsbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit durch das geplante Vorhaben ausgeschlossen werden kann, werden<br />

ke<strong>in</strong>er weiteren Prüfung mehr unterzogen.<br />

Vogelarten, die zu den weit verbreiteten und nicht gefährdeten relevanten Arten zählen,<br />

werden nur e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten Prüfung unterzogen. E<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung<br />

e<strong>in</strong>zelner Brutpaare dieser Arten wird zu ke<strong>in</strong>er Verschlechterung des Erhaltungszustandes<br />

der betreffenden lokalen Population führen und die ökologische Funktion im<br />

räumlichen Zusammenhang weiterh<strong>in</strong> gewahrt bleiben, so dass e<strong>in</strong>e Erfüllung von<br />

Verbotstatbeständen nicht gegeben ist. <strong>Die</strong>se Vogelarten werden gruppenweise - zu<br />

ökologischen Gilden zusammengefasst - betrachtet.<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> verbleibenden relevanten Arten (Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie<br />

europäische Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste), bei denen e<strong>in</strong>e<br />

vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit nicht auszuschließen ist, werden e<strong>in</strong>er ausführlichen<br />

Art-für-Art-Prüfung unterzogen.<br />

Insbesondere Vogelarten reagieren unterschiedlich stark auf optische Reize, nur<br />

wenige Arten s<strong>in</strong>d sehr empf<strong>in</strong>dlich gegenüber dauerhaften Lärmereignissen. Wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse liegen bislang <strong>in</strong>sbesondere für Auswirkungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Straßenlärms vor (GARNIEL & MIERWALD 2009). Das geplante Vorhaben ist hiermit<br />

jedoch nicht gleichzusetzen, da es sich um kurzfristige Störungen handelt. Angaben zu<br />

artspezifischen Fluchtdistanzen gegenüber optischen Reizen werden FLADE (1994)<br />

entnommen. Darüber h<strong>in</strong>aus werden Angaben zur Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit von (GARNIEL &<br />

MIERWALD (2009) berücksichtigt.<br />

3.1 Vorkommen und Abschichtung des für die Artenschutzprüfung<br />

heranzuziehenden Artenspektrums<br />

3.1.1 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

3.1.1.1 Säugetiere<br />

Fledermäuse<br />

Siedlungsbereiche werden von der Leitungstrasse umgangen, so dass e<strong>in</strong>e Beseitigung<br />

von Bauwerken und damit e<strong>in</strong> Verlust von Habitaten der Gebäudefledermäuse nicht<br />

bewirkt werden. E<strong>in</strong>e Betroffenheit der Hausfledermäuse kann hier demnach von<br />

vornehere<strong>in</strong> ausgeschlossen.<br />

Bei den Bestandserfassungen wurden folgende gebäudebewohnende Arten <strong>in</strong>nerhalb<br />

des Untersuchungskorridors festgestellt: Großes Mausohr (Myotis myotis), Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serot<strong>in</strong>us), Große<br />

Bartfledermaus (Myotis brandtii) oder Kle<strong>in</strong>e Bartfledermaus (Myotis mytac<strong>in</strong>us),<br />

Langohr (Plecotus spec. - Graues Langohr (Plecotus auritus) und Mückenfledermaus<br />

(Pipistrellus pygmaeus). Sie wurden <strong>in</strong> der halboffenen Landschaft <strong>in</strong> den Jagdhabitaten<br />

bei der Nahrungssuche nachgewiesen.<br />

Aufgrund des vorhabensbed<strong>in</strong>gt notwendigen Gehölze<strong>in</strong>schlags im W<strong>in</strong>terhalbjahr ist<br />

jedoch e<strong>in</strong>e Betroffenheit waldbewohnender Fledermausarten möglich. Im betrachteten<br />

Untersuchungsraum konnten folgende Waldfledermäuse festgestellt werden:<br />

• Bechste<strong>in</strong>fledermaus (Myotis bechste<strong>in</strong>ii), Verdacht<br />

• Langohr (Plecotus spec.) - Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

• Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 17 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

• Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

<strong>Die</strong> Bechste<strong>in</strong>fledermaus ist zudem für die zu querenden FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />

sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />

<strong>Die</strong> relativ flexiblen Arten Mückenfledermaus und Zwergfledermaus nutzen gelegentlich<br />

auch Baumhöhlen, jedoch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Deutschland bisher kaum Wochenstuben oder<br />

W<strong>in</strong>terquartiere <strong>in</strong> Gehölzen vorgefunden worden. Da das Vorkommen und die Betroffenheit<br />

Baumhöhlen besiedelnder Fledermausarten im Weiteren anhand der oben<br />

gelisteten stärker spezialisierten Arten betrachtet wird, können Mücken- und Zwergfledermaus<br />

hier vernachlässigt werden. Sollten sie dennoch <strong>in</strong> Baumhöhlen oder Spalten<br />

vorkommen, werden mögliche Verbotstatbestände durch die Betrachtung der oben<br />

gelisteten Arten mit abgedeckt. <strong>Die</strong> zu beschreibenden Vermeidungsmaßnahmen<br />

dienen ebenfalls dem Schutz der Arten, die nur selten <strong>in</strong> Gehölzen Quartiere nutzen.<br />

Vor Laubaustrieb im Frühjahr 2012 wurden alle Bäume mit Höhlen- und Spaltenvorkommen<br />

im nahen Umfeld des Trassenverlaufs der Nordschwarzleitung als potenziell<br />

geeignete Quartiermöglichkeiten dokumentiert. Besonders geeignete Bestände wurden<br />

nachfolgend im Juni und Juli 2012 auf Fledermausaktivitäten und H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en<br />

möglichen Besatz mit Fledermäusen (Wochenstuben) kontrolliert. Positive Nachweise<br />

konnten im direkten Umfeld <strong>in</strong>nerhalb und randlich des Arbeitsstreifens nicht erbracht<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>e Vielzahl an Bäumen verfügt jedoch über Höhlen, die aufgrund ihrer Größe und<br />

Ausprägung als potenzielles Sommer- oder auch W<strong>in</strong>terquartier für Fledermäuse<br />

e<strong>in</strong>gestuft werden können. E<strong>in</strong>ige davon bef<strong>in</strong>den sich im Bereich des Arbeitsstreifens,<br />

so dass von e<strong>in</strong>em Verlust auszugehen ist. Für weitere am Rand des Arbeitsstreifens<br />

stehende Höhlenbäume kann erst zum Zeitpunkt der Vermessung sicher festgelegt<br />

werden kann, ob e<strong>in</strong>zelne Bäume gefällt werden müssen oder erhalten werden können.<br />

Der Erhalt e<strong>in</strong>es Höhlenbaumes wird grundsätzlich angestrebt.<br />

Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den w<strong>in</strong>terlichen Rodungsarbeiten<br />

der Verlust <strong>in</strong>sbesondere von W<strong>in</strong>terquartieren <strong>in</strong> den oben benannten Höhlenbäumen<br />

sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen verursacht werden. Störungen von überw<strong>in</strong>ternden<br />

Fledermäusen <strong>in</strong> Höhlenbäumen der angrenzenden, erhalten bleibenden Wald-<br />

und Gehölzbestände durch Lärmemissionen etc. können <strong>in</strong> Rahmen der Rodungsarbeiten<br />

aufgrund der Lage und Entfernung ausgeschlossen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Betroffenheit kann im Rahmen der worst-case-Abschätzung für jene Arten angenommen<br />

werden, die <strong>in</strong> den Spätherbst- und W<strong>in</strong>termonaten Quartiere <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

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18 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

nutzen. <strong>Die</strong>s s<strong>in</strong>d von den oben benannten potenziell im Raum vorkommenden Fledermaus-Arten<br />

das Langohr (Plecotus spec.) - Braunes Langohr (Plecotus auritus), Großer<br />

Abendsegler (Nyctalus noctula), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii).<br />

=> Aus diesem Grund wird für die Fledermausarten Braunes Langohr, Großer<br />

Abendsegler, Rauhhautfledermaus und Wasserfledermaus e<strong>in</strong>e ausführliche Artfür-Art-Prüfung<br />

durchgeführt (siehe Anhang).<br />

Haselmaus<br />

<strong>Die</strong> Haselmaus, welche gemäß der Verbreitungskarte des BfN (FFH-Bericht, 2007) <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg flächendeckend verbreitet ist, deren Erhaltungszustand sowohl <strong>in</strong><br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg als auch Deutschland weitgehend unbekannt ist, konnte im<br />

Rahmen der aktuellen Bestandserfassungen <strong>in</strong> 20 ausgewählten Habitatflächen bislang<br />

<strong>in</strong> 5 Fällen <strong>in</strong>direkt über Nester <strong>in</strong> Kunströhren oder Haselnüsse mit typischen Nagespuren<br />

nachgewiesen werden. In weiteren zwei Habitaten lässt sich e<strong>in</strong> Vorkommen auf<br />

Grund der geeigneten strukturellen Ausstattungen nicht völlig ausschließen.<br />

<strong>Die</strong> Haselmaushabitate und Funde wurden an folgenden Trassenabschnitten festgestellt:<br />

• südlich Bilf<strong>in</strong>gen an Böschung Eisenbahntrasse, an Rand Pressgrube (SP<br />

33500+050) - potenzielles Habitat<br />

• nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, an Rand Arbeitsstreifen (SP 34500) – Nachweis<br />

• nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, an Rand Arbeitsstreifen (SP 35000) – Nachweis<br />

• südlich Niefern an Böschung A8, an Rand Pressgrube (SP46500+090) - Nachweis<br />

• südlich Niefern am Kirnbach, an Rand Pressgrube der L1125 (SP47500+300) -<br />

potenzielles Habitat<br />

• nordöstlich Mönsheim, an Rand Arbeitsstreifen (SP56500+190) - Nachweis<br />

• südöstlich Mönsheim (<strong>in</strong>nerhalb NSG “Kalkofen“), ca. 70 m von Trasse entfernt<br />

(SP58500+100) - Nachweis<br />

Potenzielle Habitate im Trassenverlauf stellen arten- und früchtereiche Hecken, Waldränder<br />

und naturnahe Wälder dar. Aufgrund der Lage der Fundpunkte der Haselmaus<br />

(relativ weit von der Trasse entfernt) und der Ausprägung der Gehölzbestände im<br />

Trassenverlauf ist mit e<strong>in</strong>em Vorkommen der Haselmaus im Arbeitsstreifen zu rechnen.<br />

<strong>Die</strong> Populationen und Bewegungsradien der Art s<strong>in</strong>d relativ kle<strong>in</strong>, so dass Gehölzverluste<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Habitatverbundsystem zu e<strong>in</strong>er Habitatverschlechterung und Isolation von<br />

Populationen (Barrierewirkungen) führen können. E<strong>in</strong>e Unterbrechung von Wanderkor-<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 19 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

ridoren und Zerschneidung von Lebensräumen der Haselmaus durch das Offenhalten<br />

der Schneise kann zum Aussterben von Teilpopulationen sowie zu e<strong>in</strong>er Verh<strong>in</strong>derung<br />

e<strong>in</strong>er Wiederbesiedlung. Mit dem Verlust von Gehölzstrukturen im Zuge der Freistellung<br />

des Arbeitsstreifens im W<strong>in</strong>terhalbjahr, können zudem Verluste von (potenziellen)<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Haselmaus sowie Störungen und Tötung von<br />

Individuen während der W<strong>in</strong>terruhe durch Rodungsarbeiten nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

=> Aus diesem Grund wird für die Haselmaus e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-Art-<br />

Prüfung durchgeführt (siehe Anhang).<br />

3.1.1.2 Amphibien<br />

Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen <strong>in</strong> 2011<br />

und 2012 das Vorkommen von 5 Amphibienarten (Grasfrosch, Teichfrosch, Erdkröte,<br />

Bergmolch, Feuersalamander) festgestellt werden. Alle gelten nicht als prüfungsrelevante<br />

Arten im S<strong>in</strong>ne des speziellen Artenschutzrechts. Sie werden h<strong>in</strong>sichtlich erforderlicher<br />

Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan berücksichtigt (siehe Teil E Unterlage 11).<br />

H<strong>in</strong>gegen liegen für den betrachteten Raum H<strong>in</strong>weise auf potenzielle Vorkommen von<br />

zwei Amphibienarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor:<br />

Gelbbauchunke<br />

Gemäß Meldebögen s<strong>in</strong>d für die zu querenden FFH-Gebiete „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Enztal bei<br />

Mühlacker“ und „Strogäu und unteres Enztal“ Vorkommen der Gelbbauchunke, deren<br />

Bestände <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg gemäß Roter Liste stark gefährdet s<strong>in</strong>d (RL 2),<br />

angegeben.<br />

Kammmolch<br />

Nachweise des <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg stark gefährdeten Kammmolches (RL 2)<br />

Kammmolches liegen gemäß den Meldebögen für die FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />

sowie „Strogäu und unteres Enztal“ vor.<br />

Das FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ wird zwischen SP 31000 bis SP 37500 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Fall<br />

durchquert sowie <strong>in</strong> zwei Fällen <strong>in</strong> größerer Distanz tangiert. <strong>Die</strong> östlich von Ers<strong>in</strong>gen<br />

über Hügelkuppen führende Trasse durchquert e<strong>in</strong>e Waldschneise mit e<strong>in</strong>er temporär<br />

wasserführenden Senke, die für die Gelbbauchunke als Laichhabitat als potenziell<br />

geeignet e<strong>in</strong>zustufen ist. <strong>Die</strong>se Art konnte jedoch trotz mehrfacher Kontrollen <strong>in</strong> 2011<br />

und 2012 nicht nachgewiesen werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen derzeit auszuschließen<br />

ist. Der Kämpfelbach südlich der Ortslage Bilf<strong>in</strong>gen ist als Laichhabitat und Lebensraum<br />

ungeeignet. Auch hier konnten ke<strong>in</strong>e Funde erbracht werden.<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ wird von der Trasse zwischen SP 41500 und<br />

SP 50000 fünf Mal tangiert oder durchquert. In drei dieser Abschnitte wurden ke<strong>in</strong>e<br />

sowie <strong>in</strong> 2 Abschnitten nicht geeignete Gewässer (schnellfließender Bach, z.T. trockenen<br />

Gräben) als Laichhabitate angetroffen. Auch adäquate Landhabitate s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen<br />

Bereichen nicht betroffen. Individuen oder Entwicklungsstadien der Gelbbauchunke und<br />

des Kammmolchs wurden zur Laichzeit nicht <strong>in</strong> den gequerten oder tangierten Gewässerläufen<br />

beobachtet, so dass Verluste von Individuen und Entwicklungsstadien sowie<br />

Trennwirkungen während des geöffneten Grabens auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />

Das FFH-Gebiet „Strogäu und unteres Enztal“ wird zwischen SP 57000 und 62000<br />

zweimalig tangiert und durchquert. Geeignete Habitate für Gelbbauchunke und Kammmolch<br />

s<strong>in</strong>d im Bereich der Querung des Steilhanges bei Mönsheim und des angrenzenden<br />

Grenzbaches sowie im Bereich der Hügelkuppe des Kalkofens nicht vorhanden.<br />

<strong>Die</strong> <strong>in</strong> Richtung Süden gequerten oder tangierten Grabenläufe führen nur temporär<br />

Wasser und s<strong>in</strong>d mit Vegetation stark überwachsen. Kontrollen der Abschnitte auf<br />

Vorkommen beider Arten erbrachten entsprechend ke<strong>in</strong>e Nachweise.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Gelbbauchunke und den Kammmolch<br />

kann entfallen.<br />

3.1.1.3 Reptilien<br />

Der betrachtete Untersuchungskorridor be<strong>in</strong>haltet entsprechend der <strong>in</strong> 2011 und 2012<br />

erfolgten Kartierungen nach derzeitigem Kenntnisstand 3 Reptilienarten (Bl<strong>in</strong>dschleiche,<br />

Waldeidechse, Zauneidechse), wobei nur der Zauneidechse e<strong>in</strong>e artenschutzrechtliche<br />

Prüfungsrelevanz zukommt.<br />

<strong>Die</strong> nachgewiesenen Vorkommen von Bl<strong>in</strong>dschleiche und Waldeidechse werden<br />

h<strong>in</strong>sichtlich möglicher erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt (vgl. Teil E Unterlage 11).<br />

Zauneidechse<br />

Folgendes Vorkommen der Zauneidechse (RL V) wurde 2011 und 2012 bei den<br />

Kartierungen <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors nachgewiesen:<br />

• Brache und Streuobstwiese nordöstlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 31500+410 und SP<br />

31500+480), ca.100 m und ca. 30 m von der geplanten Trasse entfernt<br />

Da sich bei Sperl<strong>in</strong>gshof auf beiden Seiten der geplanten Leitungstrasse adäquate<br />

Habitate für die Zauneidechse bef<strong>in</strong>den und die Art dort auch <strong>in</strong> räumlicher Nähe<br />

festgestellt wurde, kann e<strong>in</strong>e Querung des Arbeitsstreifens durch wechselnde Tiere<br />

während der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden. Während des geöffneten<br />

Grabens s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Barriere- und Fallenwirkung sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen nicht<br />

gänzlich auszuschließen.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 21 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

=> Aus diesem Grund wird für die Zauneidechse e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-Art-<br />

Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />

3.1.1.4 Schmetterl<strong>in</strong>ge<br />

Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den erfolgten Bestandserfassungen<br />

mit dem Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g und dem Großen Feuerfalter zwei<br />

Falterarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie nachgewiesen werden.<br />

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g<br />

Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs (Macul<strong>in</strong>ea nausithous) s<strong>in</strong>d<br />

gemäß Meldebögen für die zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei<br />

Ettl<strong>in</strong>gen“, „Enztal bei Mühlacker“, „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Strogäu und unteres Enztal“ sowie<br />

„Bocksbach und obere Pf<strong>in</strong>z“ (Trasse parallel zu FFH-Grenze). <strong>Die</strong>se gemäß Roter<br />

Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs gefährdete Tagfalterart (RL 3) wurde 2011 <strong>in</strong> folgenden<br />

Bereichen des Trassenverlaufs vorgefunden:<br />

• Wiesen am Bocksbach nördlich Karlsbad (SP 23000+470), es werden Habitatflächen<br />

von der geplanten Trasse durchquert<br />

• Wiesen am Auerbach nordöstlich Auerbach (SP 26000+150), es werden Habitatflächen<br />

von der geplanten Trasse durchquert<br />

• Wiesen südwestlich Niefern nahe der BAB A8 (SP46000+030), es werden Habitatflächen<br />

von der geplanten Trasse durchquert<br />

• Graben südlich Öschelbronn im FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ (SP49500+010),<br />

der Graben wird <strong>in</strong> ca. 120 m Entfernung zum Fundort von der geplanten Trasse<br />

gequert<br />

• Wiesen am Ortsbach südlich Öschelbronn , das Vorkommen liegt ca. 290 m von der<br />

geplanten Trasse entfernt (SP50000+380), im Arbeitsstreifen f<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e geeigneten<br />

Habitatflächen für den Falter<br />

• Wiesen südlich Wettersbach (SP19500+060) im FFH-Gebiet „Wiesen und Wälder bei<br />

Ettl<strong>in</strong>gen“, es werden ke<strong>in</strong>e Habitatflächen von der geplanten Trasse durchquert<br />

In den oben aufgeführten Bereichen werden – mit Ausnahme der Vorkommen am<br />

Ortsbach bei Öschelbronn sowie bei Ettl<strong>in</strong>gen – nachgewiesene bzw. potenzielle<br />

Habitatflächen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />

=> Aus diesem Grund wird für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Großer Feuerfalter<br />

Der <strong>in</strong> der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs als gefährdet (RL 3) e<strong>in</strong>gestufte Große<br />

Feuerfalter (Lycaena dispar) ist für das zu querende FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />

gemeldet, wo die Falterart entsprechend der durchgeführten Kartierungen <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Untersuchungskorridors jedoch nicht beobachtet werden konnte. Aktuelle Nachweise<br />

des Großen Feuerfalters im Rahmen der Bestandserfassungen liegen für folgende<br />

Trassenabschnitte vor:<br />

• Wiesen am Auerbach nordöstlich Auerbach (SP 26000+150), es werden Habitatflächen<br />

von der geplanten Trasse durchquert<br />

• Wiesen südlich Öschelbronn im FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ (SP49500+020),<br />

welche <strong>in</strong> ca. 70 m Entfernung zum Fundort von der geplanten Trasse gequert werden<br />

• Wiesen am Ortsbach südlich Öschelbronn, das Vorkommen liegt ca. 100 m von der<br />

geplanten Trasse entfernt (SP50000+380), im Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d geeignete Habitatflächen<br />

für den Falter vorhanden<br />

<strong>Die</strong> Wiesen bei Auerbach stellen e<strong>in</strong> <strong>in</strong> 2011 nachgewiesenes Fortpflanzungs- und<br />

Nahrungshabitat des Großen Feuerfalters dar, wobei die bei Öschelbronn von der<br />

geplanten Trasse zu querenden Wiesen mit Nachweis der Art im nahen Umfeld aufgrund<br />

ihrer Ausprägung (so mit Vorkommen der Raupenfutterpflanze) als potenzielles<br />

Habitat des Falters gewertet werden müssen.<br />

=> Aus diesem Grund wird für den Großen Feuerfalter e<strong>in</strong>e ausführliche Art-für-<br />

Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus liegen gemäß FFH-Meldebögen Nachweise e<strong>in</strong>er weiteren Falterart des<br />

Anhang IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor:<br />

Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g<br />

Vorkommen des Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs (Macul<strong>in</strong>ea teleius) s<strong>in</strong>d für die<br />

von der geplanten Trasse zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“,<br />

„Enztal bei Mühlacker“ sowie „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ gemeldet. Nachweise dieser Tagfalterart,<br />

welche <strong>in</strong> der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs als „vom Aussterben bedroht“<br />

(RL 1) e<strong>in</strong>gestuft wird, konnten bei den im Untersuchungskorridor durchgeführten<br />

Bestandserfassungen nicht erbracht werden. Da von der geplanten Trasse jedoch<br />

Grünlandflächen mit Beständen des Großen Wiesenknopfs und damit potenzielle<br />

Fortpflanzungs- und Nahrungshabitate der Art gequert bzw. tangiert werden (entsprechend<br />

der Fundorte des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>gs), kann nicht ausge-<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 23 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

schlossen werden, dass dort bis zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen e<strong>in</strong>e Ansiedlung<br />

der Art erfolgt ist.<br />

=> Aus diesem Grund wird für den Hellen Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g e<strong>in</strong>e<br />

ausführliche Art-für-Art-Prüfung durchgeführt (siehe Anhang)<br />

Insgesamt liegen für den betrachteten Untersuchungskorridor auf Basis der Bestandserfassungen<br />

<strong>in</strong> 2011 Nachweise von 38 Tagfalter- und Widderchenarten vor, von denen<br />

19 Arten e<strong>in</strong> Gefährdungsstatus (<strong>in</strong>cl. Vorwarnliste) gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-<br />

Württembergs zukommt. <strong>Die</strong> gefährdeten (mit Ausnahme der beiden oben genannten<br />

streng geschützten Arten) und/ oder besonders geschützten Arten werden bezüglich<br />

Schutzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan behandelt.<br />

3.1.1.5 Käfer<br />

Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor nicht<br />

festgestellt werden. Weitere Angaben zu Vorkommen im betrachteten Raum liegen<br />

nicht vor.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

3.1.1.6 Libellen<br />

Innerhalb des Untersuchungskorridors konnte bei den Bestandserfassungen <strong>in</strong> 2011<br />

und 2012 das Vorkommen von 9 Libellenarten überwiegend an den gequerten Bach-<br />

und Grabenläufen sowie wenigen benachbarten Stillgewässern nachgewiesen werden,<br />

welche nicht als prüfungsrelevante Arten im S<strong>in</strong>ne des Artenschutzrechts gelten. Sie<br />

werden h<strong>in</strong>sichtlich erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt.<br />

Libellenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten im Untersuchungskorridor<br />

nicht festgestellt werden. Auf Basis externer Daten liegt jedoch der Nachweis e<strong>in</strong>er<br />

Anhang IV-Art im betrachteten Raum vor.<br />

Grüne Flußjungfer<br />

Für das von der geplanten Trasse zu querende FFH-Gebiet „Strogäu und Unteres<br />

Enztal“ s<strong>in</strong>d Vorkommen der Grünen Flußjungfer (Ophiogomphus cecilia) gemeldet<br />

worden. E<strong>in</strong> potenziell geeignetes Gewässer stellt der nördlich an das Schutzgebiet<br />

angrenzende Grenzbach auf Grund des naturnahen Verlaufs, der sandig-kiesigen<br />

Gewässersohle und der begleitenden Ufergehölze dar. Unterhalb des Querungsbereiches<br />

ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> Auslaufbauwerk e<strong>in</strong>er Kläranlage vorhanden, das zu e<strong>in</strong>er<br />

Verschmutzung des ersten Abschnitts des Bachlaufes und se<strong>in</strong>er Uferbereiche führt.<br />

Beobachtungen der Art entlang des Bachlaufs auch im Umfeld der Querungsstelle der<br />

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24 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Trasse konnten weder <strong>in</strong> 2011 noch <strong>in</strong> 2012 geführt werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen <strong>in</strong><br />

diesem Abschnitt außerhalb des FFH-Schutzgebietes auszuschließen ist.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Grüne Flußjungfer kann entfallen.<br />

3.1.1.7 Pflanzen<br />

Im Untersuchungskorridor konnten bei den erfolgten Bestandserfassungen besonders<br />

geschützte und gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen werden, die h<strong>in</strong>sichtlich<br />

erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt werden.<br />

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten <strong>in</strong>nerhalb des Arbeitstreifens<br />

und se<strong>in</strong>em Umfeld nicht nachgewiesen werden. Auf Basis externer Daten (Artenschutzprogramm)<br />

liegen jedoch Nachweise von zwei Anhang IV-Arten im betrachteten<br />

Raum vor.<br />

Grünes Gabelzahnmoos<br />

Vorkommen vom Grünen Gabelzahnmoos (Dicranium viride) wurden für die beiden zu<br />

querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“ und „Enztal bei Mühlacker“<br />

gemeldet.<br />

Das Moos kommt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> älteren Wäldern an den Wurzelstämmen von<br />

Rotbuche, Eiche und Erle vor. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten<br />

ke<strong>in</strong>e Vorkommen der Moos-Art, im Bereich und näheren Umfeld der Trassierung<br />

bestätigt werden. Im Abschnitt Grünwettersbach bis Waldbronn sowie Kieselbronn bis<br />

Öschelbronn werden <strong>in</strong>sbesondere Obstwiesen gequert oder Wälder randlich umgangen,<br />

so dass überwiegend ke<strong>in</strong>e geeigneten Wuchs-Standorte vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für das Gabelzahnmoos kann entfallen.<br />

Spelz-Trespe<br />

<strong>Die</strong> Spelz-Trespe (Bromus grossus) ist entsprechend der Angaben des Meldebogens<br />

<strong>in</strong>nerhalb des von der geplanten Gasleitung zu querenden FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />

gemeldet worden.<br />

Innerhalb e<strong>in</strong>es Teilgebietes zwischen Wilferd<strong>in</strong>gen und Kämpfelbach wurde die Art<br />

nachgewiesen. <strong>Die</strong>ser Bereich wird von der Trassierung weiträumig umgangen. Im<br />

Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten ke<strong>in</strong>e weiteren Vorkommen der<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 25 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art, im Bereich und im näheren Umfeld der Trassierung im Abschnitt bei Ers<strong>in</strong>gen<br />

bestätigt werden.<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Spelz-Trespe kann entfallen.<br />

3.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

Neben den Arten, die <strong>in</strong> Anhang IV (und z. T. zusätzlich <strong>in</strong> Anhang II) der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

aufgenommen s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d gemäß dem Umweltschadensgesetz (USchG, seit 14.11.2007<br />

geltend) nach Maßgabe des § 19 BNatSchG darüber h<strong>in</strong>aus jene Arten im artenschutzrechtlichen<br />

Fachbeitrag zu berücksichtigen, welche ausschließlich im Anhang II aufgeführt<br />

werden. E<strong>in</strong>e Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im S<strong>in</strong>ne des<br />

Umweltschadengesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen<br />

auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume<br />

oder Arten hat.<br />

Innerhalb des Betrachtungsraumes liegen H<strong>in</strong>weise auf Vorkommen von vier Arten des<br />

Anhangs II der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie vor. Da das für <strong>Baden</strong>-Württemberg vorliegende<br />

Formblatt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand: Mai 2012)<br />

ausschließlich bei Arten des Anhangs IV der FFH-RL und den europäischen<br />

Vogelarten Anwendung f<strong>in</strong>det, wird die Art-für-Art-Prüfung dieser Anhang II-Arten<br />

auf e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit nach §§ 44 und 45 BNatSchG an dieser<br />

Stelle durchgeführt.<br />

E<strong>in</strong>e gesonderte Prüfung der Arten erfolgt <strong>in</strong> den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

<strong>in</strong> Teil E, Unterlage 12.<br />

3.1.2.1 Bachneunauge<br />

Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für das Bachneunauge<br />

(Lampetra planeri) folgender aktueller Nachweis im Untersuchungskorridor vor:<br />

• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />

Bachneunaugen kommen <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en und mittelgroßen sauerstoffreichen Bäche der<br />

Mittelgebirge vor. Häufig s<strong>in</strong>d sie mit Groppe und Bachforelle vergesellschaftet. Weitere<br />

Vorkommen f<strong>in</strong>det man <strong>in</strong> sandigen Tieflandbächen deren Untergrund nicht allzu hart<br />

ist. Sie zeichnen sich durch e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte Entwicklung über augenlose Larvenstadien<br />

aus. <strong>Die</strong> als Querder bezeichneten Larven leben bis zu 7 Jahre im Sand des Gewässergrundes<br />

vergraben und ernähren sich durch das Herausfiltern von fe<strong>in</strong>sten pflanzlichen<br />

und tierischen Partikeln. Im Frühjahr wandeln sich die Larven <strong>in</strong> geschlechtsreife<br />

Tiere um, die dann ke<strong>in</strong>e Nahrung mehr aufnehmen, sondern auf Kiesgrund ablaichen<br />

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26 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

und danach absterben. Anders als die Flussneunaugen bleiben die Bachneunaugen<br />

Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie leben und laichen <strong>in</strong> den Oberläufen der Bäche.<br />

<strong>Die</strong> Eier werden an flachen Stellen im Sand- oder Kiesgrund abgelegt. Nach dem<br />

Laichen sterben die Tiere.<br />

Da vorgesehen ist, die Enz bei Niefern <strong>in</strong> offener Bauweise zu queren, kann e<strong>in</strong>e<br />

vorhabensbed<strong>in</strong>gte Inanspruchnahme von Habitatstrukturen sowie e<strong>in</strong> Verlust von<br />

Individuen auch <strong>in</strong> dem wenig geeigneten Flusshabitat nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bei Vorkommen von Flachwasserzonen <strong>in</strong> Ufernähe können Lebensräume von Querdern<br />

und adulten Tieren vorhanden se<strong>in</strong>. Zudem kann die an der Enz vorgesehene<br />

Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen im Rahmen der erforderlichen<br />

Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart bewirken.<br />

Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen ist die Maßnahme T6:<br />

Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen. So ist vor dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Enz das Ufer<br />

auf (sandige) Flachwasserzonen im Arbeitsbereich zu überprüfen. Falls diese Strukturen<br />

im Querungsbereich vorhanden s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e Elektrobefischung <strong>in</strong>nerhalb und ca.<br />

50 m unterhalb der Querungsstelle erforderlich, um die wenig mobilen Larvenformen<br />

sowie adulte Tiere abzufischen. <strong>Die</strong> Individuen s<strong>in</strong>d an geeigneter Stelle (oberhalb) der<br />

Querungsstelle wieder e<strong>in</strong>zusetzen. Das Abfischen ist ganzjährig möglich. Weitere<br />

Vorkommen gefährdeter oder FFH-relevanter Arten s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen (Groppe).<br />

Im Rahmen der Wasserentnahmen für die Druckprüfung sowie <strong>in</strong> Bereichen mit<br />

E<strong>in</strong>leitstellen zur Abführung des anfallenden Grundwassers (z. B. aus Rohrgräben, Ziel-<br />

und Pressgruben) s<strong>in</strong>d weitere Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />

• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Strohballenfiltern bei kle<strong>in</strong>eren Fließgewässern<br />

• E<strong>in</strong>satz von Klär- und Absetzbecken bei größeren Fließgewässern (ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />

Strohballenfilter notwendig)<br />

• Filtersysteme an den Ansaugstellen (Saugköpfe mit Schutze<strong>in</strong>richtungen)<br />

• E<strong>in</strong>satz von Vliesmaterial im Uferbereich zur Verh<strong>in</strong>derung der Aufwirbelung von<br />

Sedimenten bei der E<strong>in</strong>leitung von größeren Wassermengen. Das Vliesmaterial<br />

puffert den Druck der e<strong>in</strong>strömenden Wassermengen ab. Alternativ ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>leiten<br />

der Wassermengen über Kaskadensysteme oder breitflächige E<strong>in</strong>leitstellen möglich.<br />

=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d,<br />

ist e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />

erforderlich.<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

3.1.2.2 Groppe<br />

Vorkommen der Groppe (Cottus gobio) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />

gemeldet. Für die Groppe liegen gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP<br />

Karlsruhe folgende aktuelle Fundmeldungen im Untersuchungskorridor vor:<br />

• Mühlgraben südlich Nött<strong>in</strong>gen (Querung des Mühlgrabens bei SP28000+380)<br />

• Kämpfelbach südlich Bilf<strong>in</strong>gen (Querung des Kämpfelbaches bei SP33500+330)<br />

• Grenzbach nördlich Mönsheim (Querung des Grenzbaches bei SP 57000+100)<br />

• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />

<strong>Die</strong> Groppe ist e<strong>in</strong> typischer Bewohner der Forellen- und Äschenregion von Fließgewässern<br />

mit hohen Ansprüchen an die Wasserqualität. Sommerkühle, sauerstoffreiche<br />

Seen werden auch besiedelt. Sie bevorzugt niedrige Wassertemperaturen und hohe<br />

Sauerstoffkonzentrationen und lebt auf ste<strong>in</strong>igem Gewässergrund. Zur Laichzeit<br />

zwischen Februar und Mai werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Grube unter Ste<strong>in</strong>en oder Wurzeln die Eier<br />

abgelegt, welche vom Männchen solange bewacht werden, bis die Jungfische nach 4 –<br />

5 Wochen schlüpfen. Junge Groppen werden nach dem Schlupf von der Strömung<br />

verdriftet und treiben <strong>in</strong> ruhige Gewässerabschnitte. Hier wachsen sie heran, bis sie<br />

kräftig genug s<strong>in</strong>d, um wieder gegen die Strömung anzuschwimmen. Bei diesen<br />

Aufwärtswanderungen stellen Barrieren im Bach e<strong>in</strong> großes Problem dar, weil die<br />

Groppe als bodengebundene Fischart ohne Schwimmblase selbst ger<strong>in</strong>ge Sohlabstürze<br />

nicht überw<strong>in</strong>den kann.<br />

Da alle oben genannten Fließgewässer <strong>in</strong> offener Bauweise gequert werden sollen,<br />

kann e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Inanspruchnahme von Habitatstrukturen sowie e<strong>in</strong><br />

Verlust <strong>in</strong>sbesondere von Entwicklungsstadien der Groppe nicht ausgeschlossen<br />

werden. Des Weiteren können an der Pf<strong>in</strong>z und der Enz mit der vorgesehenen Entnahme<br />

und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart verbunden se<strong>in</strong>.<br />

Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen ist die Maßnahme T6:<br />

Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Hierbei ist das Abfischen<br />

außerhalb der Laich- und Entwicklungszeit der Groppe von 1. Juli bis 1. März durchzuführen.<br />

Bei der E<strong>in</strong>leitung von Wassermengen <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>ere Gewässer, welche die natürliche<br />

Abflussmenge überschreiten kann, ist e<strong>in</strong>e temporäre Verschlämmung der Fließgewässersedimente<br />

und damit e<strong>in</strong>e Überdeckung von Individuen und Laich möglich. In<br />

diesem Fall kommt der E<strong>in</strong>satz von Klär- und Absetzbecken zum Zuge.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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28 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

=> Unter E<strong>in</strong>beziehung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt und e<strong>in</strong>e weitergehende<br />

Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG kann entfallen.<br />

3.1.2.3 Strömer<br />

Vorkommen des Strömers (Leuciscus souffia) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />

gemeldet. Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für<br />

den Strömer folgende Fundmeldung im Untersuchungskorridor vor:<br />

• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />

Der Strömer ist <strong>in</strong> Fließgewässern des baden-württembergischen Rhe<strong>in</strong>-Neckar-<br />

Gebietes und im Donaue<strong>in</strong>zugsgebiet heimisch. Es ist e<strong>in</strong> Schwarmfisch der Forellen-<br />

und Äschenregion und hält sich bevorzugt <strong>in</strong> kräftiger Strömung der Freiwasserzone<br />

auf. Se<strong>in</strong>e Nahrung besteht vornehmlich aus Wirbellosen, <strong>in</strong>sbesondere Insektenlarven<br />

und Kle<strong>in</strong>krebse. Zur Laichzeit, die sich von März bis Juni erstreckt, zieht der Strömer <strong>in</strong><br />

den Oberlauf des Gewässers, wo auf fe<strong>in</strong>körnigen Kiesböden ca. 6.000 – 8.000 Eier<br />

abgelegt werden. Bis zum Freischwimmen der Larven nach dem Schlupf vergehen ca.<br />

2 Wochen, wobei die Dottersacklarven zunächst noch wenig aktiv s<strong>in</strong>d und tief <strong>in</strong> das<br />

Lückensystem e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Bestände dieser Fischart s<strong>in</strong>d stark zurückgegangen und<br />

entsprechend stark gefährdet, nicht zuletzt <strong>in</strong>folge der zunehmenden Gewässerverbauung.<br />

Aufgrund der vorgesehenen offenen Querung der Enz bei Niefern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Inanspruchnahme von Habitatstrukturen adulter Tiere nicht auszuschließen.<br />

Verluste von Entwicklungsstadien des Strömers s<strong>in</strong>d jedoch auszuschließen, da sich<br />

diese <strong>in</strong> den flachen überströmten Schotterbänken der Flussoberläufe bef<strong>in</strong>den. Zudem<br />

kann die an der Enz vorgesehene Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen<br />

im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart<br />

bewirken.<br />

Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die erforderlichen<br />

Wasserentnahmen- und –e<strong>in</strong>leitungen für die Druckprüfung ist die Maßnahme T6:<br />

Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Da die Adulten sehr mobil<br />

s<strong>in</strong>d und dem temporären E<strong>in</strong>griff ausweichen können, ist e<strong>in</strong> Abfischen des betreffenden<br />

Abschnitts h<strong>in</strong>sichtlich des Strömers nicht erforderlich.<br />

=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d, ist<br />

e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />

erforderlich.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 29 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

3.1.2.4 Spanische Fahne<br />

Gemäß Meldebögen s<strong>in</strong>d Vorkommen der Spanische Fahne (Euplagia quadripunctaria)<br />

für die zu querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“, „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“,<br />

„Enztal bei Mühlacker“ sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />

Bei den <strong>in</strong> 2011 durchgeführten Kartierungen konnte diese Falterart <strong>in</strong> folgenden<br />

Bereichen des Untersuchungskorridors nachgewiesen werden:<br />

• Waldschneise östlich Ers<strong>in</strong>gen (SP36000+170) <strong>in</strong>nerhalb des FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau<br />

Ost“<br />

• E<strong>in</strong>zeltier an e<strong>in</strong>em Gehölzsaum nordwestlich von Flacht (SP61000+150) am Rand<br />

des FFH-Gebietes „Strogäu und unteres Enztal“<br />

<strong>Die</strong> Schwerpunktvorkommen der Spanischen Fahne <strong>in</strong> Deutschland konzentrieren sich<br />

auf die We<strong>in</strong>bauregionen. So werden <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg u.a. die warmen Auwaldbereiche<br />

und Talhänge des Neckar besiedelt, die Art ist aber auch auf der Schwäbischen<br />

Alb und <strong>in</strong> warmen Seitentälern mit Schluchtwäldern im Schwarzwald vertreten.<br />

<strong>Die</strong> Flugzeit der Spanischen Fahne reicht von Ende Juli bis e<strong>in</strong>schließlich August, wo<br />

die Falter vorrangig an Wasserdost, zuweilen an Geme<strong>in</strong>em Dost saugen. <strong>Die</strong> Eiablage<br />

erfolgt vorrangig <strong>in</strong> trocken-warmen Habitaten. Raupenfutterpflanzen s<strong>in</strong>d Taubnessel,<br />

Brennessel und Weidenröschen, nach der Überw<strong>in</strong>terung u.a. Brom- und Himbeere,<br />

Hasel und Geißblatt.<br />

In der Waldschneise östlich Ers<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d durch die geplante Leitungsverlegung<br />

e<strong>in</strong>zelne Wasserdost-Pflanzen am Wegesrand betroffen. Es werden jedoch <strong>in</strong>nerhalb<br />

der Schneise noch <strong>in</strong> ausreichender Anzahl Saugpflanzen für den Falter erhalten<br />

bleiben, so dass die Funktion als Nahrungs- und Ruhehabitat erhalten bleibt. Zur<br />

Eiablage ist die Waldschneise wenig geeignet.<br />

Der E<strong>in</strong>zelnachweis bei Flacht liegt jenseits der K1017 ca. 30 m von der geplanten<br />

Trasse entfernt, im Arbeitsstreifen s<strong>in</strong>d jedoch ke<strong>in</strong>e geeigneten Habitatflächen für den<br />

Falter vorhanden. In den zu querenden FFH-Gebieten „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“<br />

sowie „Enztal bei Mühlacker“ konnten <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors ke<strong>in</strong>e<br />

Nachweise der Spanischen Fahne erbracht werden.<br />

Insgesamt werden durch das geplante Vorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand ke<strong>in</strong>e<br />

Fortpflanzungshabitate sowie <strong>in</strong> nicht relevantem Maße temporär Nahrungshabitate<br />

oder Rückzugsbereiche des Spanischen Fahne <strong>in</strong> den betreffenden Trassenabschnitten<br />

<strong>in</strong> Anspruch genommen.<br />

=> Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nicht<br />

e<strong>in</strong>schlägig.<br />

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30 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

3.1.2.5 Hirschkäfer<br />

Gemäß Meldebögen liegen Nachweise des Hirschkäfers (Lucanus cervus) für die zu<br />

querenden FFH-Gebiete „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“, „Enztal bei Mühlacker“ sowie „Strogäu und<br />

unteres Enztal“ vor. Im FFH-Gebiet „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“ wird der Wald östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong><br />

vorhandener Schneise ohne E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en angrenzenden älteren Bestand.gequert. Im<br />

FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ südlich Öschelbronn werden Streuobstwiesen mit<br />

e<strong>in</strong>zelnen älteren Obstgehölzen <strong>in</strong> Anspruch genommen, während südlich Niefern e<strong>in</strong><br />

älterer Waldbestand am Kirnbach passiert wird. Östlich Mönsheim im FFH-Gebiet<br />

„Strogäu und unteres Enztal“ quert die geplante Trasse ebenfalls e<strong>in</strong>en älteren Bestand.<br />

<strong>Die</strong> Larven des Hirschkäfers entwickeln sich unter der Erdoberfläche <strong>in</strong> morschen<br />

Wurzelstöcken oder Ästen im Bodenschluss, manchmal auch an Weidepfählen oder <strong>in</strong><br />

Komposthaufen. Als Nahrung wird <strong>in</strong> Mitteleuropa <strong>in</strong>sbesondere Eichenholz angenommen,<br />

jedoch wurden viele weitere Baumarten als Brutholz festgestellt: Neben Laubbäumen<br />

wie Buche, Ha<strong>in</strong>buche, u. a. nimmt er auch Obst- und Nadelbäume manchmal<br />

als Nahrungspflanzen an. <strong>Die</strong> Entwicklungsdauer vom Ei zum Käfer beträgt <strong>in</strong> Mitteleuropa<br />

um ca. 6 Jahre. Es werden drei Larvenstadien durchlaufen. <strong>Die</strong> Verpuppung<br />

erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nen geglätteten Kokon <strong>in</strong> der Erde. Das im Herbst bereits fertig<br />

ausgebildete Insekt liegt <strong>in</strong> dieser Puppenwiege bis zum kommenden Frühsommer und<br />

ersche<strong>in</strong>t etwa im Juni. Besonders an warmen, schwülen Abenden fliegen sie die<br />

Nahrungsbäume, meist "blutende", saftende Eichen, an. <strong>Die</strong> Lebensdauer der Käfer<br />

beträgt etwa vier Wochen, die Hauptflugzeit liegt zwischen Mitte Juni (teils Mai) und<br />

Mitte Juli.<br />

Im Rahmen der Kartierung des Untersuchungskorridors im Jahr 2011 konnte weder <strong>in</strong><br />

den genannten Schutzgebieten noch im weiteren Trassenverlauf e<strong>in</strong> Vorkommen des<br />

Hirschkäfers bestätigt werden. Es wurden im trassennahen Gehölzbestand ke<strong>in</strong>e<br />

geeigneten Stubben oder anderweitig nutzbare Habitatstrukturen festgestellt, so dass<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Beseitigung von Fortpflanzungsstätten<br />

und Entwicklungsstadien des Hirschkäfers nicht bewirkt wird.<br />

Da die adulten Tiere im Frühsommer erst abends <strong>in</strong> der Dämmerungsphase fliegen und<br />

die Bauarbeiten zur Leitungsverlegung tagsüber erfolgen, s<strong>in</strong>d auch diesbezüglich<br />

ke<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />

=> Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nicht<br />

e<strong>in</strong>schlägig.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 31 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

3.1.3 Europäische Vogelarten<br />

3.1.3.1 Streng geschützte Arten, besonders geschützte Arten mit Gefährdungsstatus<br />

sowie bemerkenswerte ungefährdete Arten<br />

In der folgenden Tabelle s<strong>in</strong>d die im Untersuchungskorridor von 600 m Breite festgestellten<br />

streng geschützten Arten, besonders geschützten gefährdeten Arten sowie<br />

besonders geschützten bemerkenswerten Vogelarten aufgelistet mit Angabe von<br />

gesetzlichem Schutz, Gefährdungskategorie gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

(erschienen 2004, veröffentlicht 2007), Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie sowie Status im Untersuchungsraum.<br />

<strong>Die</strong> im Frühjahr 2012 registrierten Zugvogelarten werden <strong>in</strong> der Tabelle<br />

mit aufgeführt.<br />

Tab. 5:<br />

Liste der nachgewiesenen Brut- und Gastvogelarten<br />

Art<br />

Baumfalke<br />

Falco subbuteo<br />

Baumpieper<br />

Anthus trivialis<br />

Bergf<strong>in</strong>k<br />

Fr<strong>in</strong>gilla montifr<strong>in</strong>gilla<br />

Blässhuhn<br />

Fulica atra<br />

Bluthänfl<strong>in</strong>g<br />

Carduelis cannab<strong>in</strong>a<br />

Braunkehlchen<br />

Saxicola rubetra<br />

Dohle<br />

Corvus monedula<br />

Dorngrasmücke<br />

Sylvia communis<br />

Eisvogel<br />

Alcedo atthis<br />

Feldlerche<br />

Alauda arvensis<br />

Feldschwirl<br />

Locustella naevia<br />

Feldsperl<strong>in</strong>g<br />

Passer montanus<br />

Fitis<br />

Phylloscopus<br />

nitidus<br />

Gartenrotschwanz<br />

Phoenicurus<br />

phoenicurus<br />

Schutzstatus<br />

Anh. V-RL<br />

Rote Liste BW<br />

(2007)<br />

Status U-Raum<br />

§§ Art. 4(2) 3 G<br />

§ 3 B<br />

§ k. A. Z<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ Art. 4(2) 1 Z<br />

§ 3 G<br />

§ V B<br />

§§ Anh. I V G<br />

§ 3 B<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

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32 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art<br />

Gebirgsstelze<br />

Motacilla c<strong>in</strong>erea<br />

Gimpel<br />

Pyrrhula pyrrhula<br />

Girlitz<br />

Ser<strong>in</strong>us ser<strong>in</strong>us<br />

Goldammer<br />

Emberiza citr<strong>in</strong>ella<br />

Graureiher<br />

Ardea c<strong>in</strong>erea<br />

Grauschnäpper<br />

Muscicapa striata<br />

Grauspecht<br />

Picus canus<br />

Grünspecht<br />

Picus viridis<br />

Habicht<br />

Accipiter gentilis<br />

Hausrotschwanz<br />

Phoenicurus<br />

ochruros<br />

Haussperl<strong>in</strong>g<br />

Passer domesticus<br />

Heidelerche<br />

Lullula arborea<br />

Hohltaube<br />

Columba oenas<br />

Kernbeißer<br />

Coccothraustes<br />

coccothraustes<br />

Kiebitz<br />

Vanellus vanellus<br />

Klappergrasmücke<br />

Sylvia curruca<br />

Kle<strong>in</strong>specht<br />

Dryobates m<strong>in</strong>or<br />

Kolkrabe<br />

Corvus corax<br />

Kornweihe<br />

Circus cyaneus<br />

Kuckuck<br />

Cuculus canorus<br />

Lachmöwe<br />

Larus ridibundus<br />

Mauersegler<br />

Apus apus<br />

Mäusebussard<br />

Buteo buteo<br />

Schutzstatus<br />

Anh. V-RL<br />

Rote Liste BW<br />

(2007)<br />

Status U-Raum<br />

§ - B<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ - G<br />

§ V B<br />

§§ Anh. I V B<br />

§§ - G<br />

§§ - G<br />

§ - B<br />

§ V B<br />

§§ Anh. I 1 Z<br />

§ V B<br />

§ - G<br />

§§ Art. 4(2) 2 Z<br />

§ V B<br />

§ V B<br />

§ - G<br />

§§ Anh. I 1 Z<br />

§ 3 B<br />

§ 3 G<br />

§ V G<br />

§§ - B<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 33 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art<br />

Mehlschwalbe<br />

Delichon urbica<br />

Mittelspecht<br />

Dendrocopos<br />

medius<br />

Nachtigall<br />

Lusc<strong>in</strong>ia megarhynchos<br />

Neuntöter<br />

Lanius collurio<br />

Pirol<br />

Oriolus oriolus<br />

Rauchschwalbe<br />

Hirundo rustica<br />

Rohrammer<br />

Emberiza schoeniclus<br />

Rotmilan<br />

Milvus milvus<br />

Saatkrähe<br />

Corvus frugilegus<br />

Schwarzmilan<br />

Milvus migrans<br />

Schwarzspecht<br />

Dryocopus martius<br />

Sperber<br />

Accipiter nisus<br />

Star<br />

Sturnus vulgaris<br />

Ste<strong>in</strong>kauz<br />

Athene noctua<br />

Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />

Oenanthe oenanthe<br />

Stockente<br />

Anas platyrhynchos<br />

Sumpfrohrsänger<br />

Acrocephalus<br />

palustris<br />

Turmfalke<br />

Falco t<strong>in</strong>nunculus<br />

Turteltaube<br />

Streptopelia turtur<br />

Wacholderdrossel<br />

Turdus pilaris<br />

Wachtel<br />

Coturnix coturnix<br />

Waldkauz<br />

Strix aluco<br />

Schutzstatus<br />

Anh. V-RL<br />

Rote Liste BW<br />

(2007)<br />

Status U-Raum<br />

§ 3 G<br />

§§ Anh. I V B<br />

§ Art. 4(2) - B<br />

§ Anh. I V B<br />

§ Art. 4(2) V B<br />

§ 3 B<br />

§ V Z<br />

§§ Anh. I - B<br />

§ - G<br />

§§ Anh. I - B<br />

§§ Anh. I - B<br />

§§ - G<br />

§ V B<br />

§§ V B<br />

§ 1 Z<br />

§ - G<br />

§ V B<br />

§§ V B<br />

§§ - Z<br />

§ V B<br />

§ B<br />

§§ - B<br />

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34 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art<br />

Waldohreule<br />

Asio otus<br />

Waldwasserläufer<br />

Tr<strong>in</strong>ga ochropus<br />

Wanderfalke<br />

Falco peregr<strong>in</strong>us<br />

Wasseramsel<br />

C<strong>in</strong>clus c<strong>in</strong>clus<br />

Weißstorch<br />

Ciconia ciconia<br />

Wendehals<br />

Jynx torquilla<br />

Wespenbussard<br />

Pernis apivorus<br />

Wiesenpieper<br />

Anthus pratensis<br />

Wiesenschafstelze<br />

Motacilla flava<br />

Zwergohreule<br />

Otus scops<br />

Schutzstatus<br />

Anh. V-RL<br />

Rote Liste BW<br />

(2007)<br />

Status U-Raum<br />

§§ V B<br />

§§ Art. 4(2) - Z<br />

§§ Anh.I - G<br />

§ - G<br />

§§ Anh. I V Z<br />

§§ Art. 4(2) 2 B<br />

§§ Anh. I 3 B<br />

§ Art. 4(2) - Z<br />

§ - B<br />

§§ k. A. Z<br />

Schutzstatus: §§ = streng geschützt; § = besonders geschützt<br />

V-RL: Anh. I: Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie; Art. 4(2): Gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2 der Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie<br />

Gefährdungskategorien gemäß Rote Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg (2007): 0 = Erloschen oder verschollen; 1 = vom Erlöschen bedroht;<br />

2 = Stark gefährdet; 3 = Gefährdet; R = Arten mit geographischer Restriktion, V = Arten der Vorwarnliste, - = Ungefährdet<br />

Status im Untersuchungsraum: B = Brutvogel; G = Gastvogel; Z = Zugvogel, ? = Status unbekannt<br />

In der nachfolgenden Tabelle wird bezüglich der im Untersuchungskorridor nachgewiesenen<br />

Brut- und Gastvögel ermittelt, bei welchen Arten e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit möglich ist. Hierbei wurden u.a. zur Beurteilung möglicher vorhabensbed<strong>in</strong>gter<br />

Störungen Angaben aus dem Gutachten „Vögel und Verkehr“ (GARNIEL, A. & U.<br />

MIERWALD, 2010) h<strong>in</strong>sichtlich Effektdistanz (= maximale Reichweite des erkennbar<br />

negativen E<strong>in</strong>flusses von Straßen auf die räumliche Verteilung e<strong>in</strong>er Vogelart) und<br />

Fluchtdistanz (= Abstand, den e<strong>in</strong> Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen<br />

Fe<strong>in</strong>den und Menschen e<strong>in</strong>hält, ohne dass es die Flucht ergreift) sowie Erkenntnisse<br />

aus FLADE (1994) zugrunde gelegt.<br />

Als Ergebnis dieser Abschichtung verbleiben jene relevanten Arten (fett hervorgehoben),<br />

welche e<strong>in</strong>er ausführlichen Art-für-Art Prüfung zu unterziehen s<strong>in</strong>d.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 35 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Tab. 6:<br />

Ermittlung der möglichen Betroffenheit nachgewiesener Brut- und Gastvögel<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Baumfalke<br />

Baumpieper<br />

Bergf<strong>in</strong>k<br />

Blässhuhn<br />

Bluthänfl<strong>in</strong>g<br />

Braunkehlchen<br />

ne<strong>in</strong><br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• Der Baumfalke wurde im Untersuchungsraum lediglich e<strong>in</strong>mal<br />

als Nahrungsgast <strong>in</strong> der Pf<strong>in</strong>zaue südlich Nött<strong>in</strong>gen beobachtet.<br />

Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit<br />

von Bruthabitaten ausgeschlossen wird.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten werden aufgrund<br />

der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen und der zeitlich<br />

eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• Der Baumpieper konnte sowohl östlich vom Sperl<strong>in</strong>gshof als<br />

auch nördlich von Ispr<strong>in</strong>gen mehrfach als Brutvogel festgestellt<br />

werden. Zudem liegt südlich von Niefern e<strong>in</strong> Brutnachweis vor.<br />

<strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung<br />

zum geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass<br />

auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

• Östlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe e<strong>in</strong>es Brutnachweises zur<br />

geplanten Trasse (Nachweis liegt nahe am Rand des Arbeitsstreifens)<br />

bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Baumpiepers von 30 m<br />

(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden<br />

• Der Bergf<strong>in</strong>k wurde im Trassenverlauf <strong>in</strong>nerhalb des 600 m-<br />

Korridors mehrfach als Durchzügler beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Brutnachweise des Braunkehlchens liegen für den gesamten<br />

Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />

• Das Braunkehlchen wurde im Trassenverlauf <strong>in</strong>nerhalb des<br />

600 m-Korridors mehrfach als Durchzügler beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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36 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

Dohle<br />

Dorngrasmücke<br />

Eisvogel<br />

Feldlerche<br />

Feldschwirl<br />

Feldsperl<strong>in</strong>g<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ja<br />

• <strong>Die</strong> Dohle wurde im Untersuchungskorridor lediglich östlich<br />

Eut<strong>in</strong>gen und östlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf Landwirtschaftsflächen<br />

nachgewiesen. Brutnachweise liegen nicht<br />

vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

wird.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten werden aufgrund<br />

der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen, der zur Verfügung<br />

stehenden, ausreichend dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt<br />

bleibenden Nahrungshabitate im Umfeld sowie der<br />

zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />

e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs ungefährdet<br />

(RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten Prüfung<br />

unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Eisvogel konnte im Trassenverlauf ausschließlich an der<br />

Pf<strong>in</strong>z südlich von Nött<strong>in</strong>gen als Nahrungsgast festgestellt<br />

werden. Brutnachweise liegen für den gesamten Untersuchungskorridor<br />

nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten bei der offenen<br />

Querung der Pf<strong>in</strong>z werden aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der<br />

beanspruchten Flächen, der zur Verfügung stehenden, ausreichend<br />

dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />

oberhalb und unterhalb der Querungsstelle<br />

sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />

e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• Brutvorkommen der Feldlerche konnten im Untersuchungskorridor<br />

auf folgenden von der geplanten Leitung zu querenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen festgestellt werden: östlich<br />

Waldbronn (SP 21500+170 bis SP 22500+000), nördlich<br />

Ispr<strong>in</strong>gen (SP 38500+450 bis 39500+240), vorgesehener<br />

Rohrlagerplatz südwestlich Kieselbronn (SP 42500+200),<br />

nordwestlich Wiernsheim (SP 51000+100 bis SP 52000+130),<br />

nördlich Mönsheim (SP 55000+220 bis 56000+330), südwestlich<br />

Flacht (SP 62000+140 bis SP 63000+010) sowie südlich<br />

Rutesheim (SP 675oo+400 bis SP 68000+200).<br />

• Infolge der beim Leitungsbau vorgesehenen temporären<br />

Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

e<strong>in</strong> Verlust von Brutstätten sowie Gelegen und Jungvögeln<br />

während der Brut- und Aufzuchtzeit nicht auszuschließen.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d Störungen zur Fortpflanzungszeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />

nachgewiesenen Habitaten der Art (Fluchtdistanz 20 m,<br />

FLADE 1994) aufgrund deren räumlichen Nähe zur geplanten<br />

Trasse möglich.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 37 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Fitis<br />

Gartenrotschwanz<br />

Gebirgsstelze<br />

Gimpel<br />

Girlitz<br />

Goldammer<br />

Graureiher<br />

Grauschnäpper<br />

Grauspecht<br />

Grünspecht<br />

ja<br />

ja<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Grauspecht wurde im Trassenverlauf östlich Rüppurr,<br />

östlich Grünwettersbach, südwestlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen,<br />

östlich Ers<strong>in</strong>gen, östlich Mönsheim, westlich Weissach<br />

und westlich Flacht als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten<br />

werden aufgrund ausreichender Entfernung zum geplanten<br />

Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung<br />

von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• Südwestlich Nött<strong>in</strong>gen (SP 27000+450) und südlich Bilf<strong>in</strong>gen<br />

(SP 33500+050) h<strong>in</strong>gegen können aufgrund der räumlichen<br />

Nähe der beiden Brutnachweise zur geplanten Trasse (Nachweise<br />

liegen nahe am Rand des Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er<br />

Fluchtdistanz des Grauspechts von 60 m (FLADE 1994)<br />

Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Für den Grünspecht liegen mehrere Brutnachweise im<br />

Trassenverlauf vor. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender<br />

Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder<br />

Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

• Südlich Bilf<strong>in</strong>gen (SP 33000+450), nördlich Kämpfelbach (SP<br />

34000+000) und nördlich Ers<strong>in</strong>gen (SP 34500+150) h<strong>in</strong>gegen<br />

können aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Brutnach-<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174


38 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

weise zur geplanten Trasse (Nachweise liegen nahe des<br />

Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Grünspechts von<br />

60 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Habicht<br />

Hausrotschwanz<br />

Haussperl<strong>in</strong>g<br />

Heidelerche<br />

Hohltaube<br />

Kernbeißer<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• Der Habicht wurde im Untersuchungskorridor lediglich südlich<br />

Öschelbronn und südöstlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf<br />

Landwirtschaftsflächen nachgewiesen. Brutnachweise liegen<br />

nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

wird.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten des Habichts werden<br />

aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen<br />

im Verhältnis zu e<strong>in</strong>er Jagdreviergröße von bis zu 10 Quadratkilometern,<br />

der zur Verfügung stehenden, ausreichend dimensionierten<br />

und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />

im Umfeld sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als<br />

nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• •Brutnachweise der Heidelerche liegen für den gesamten<br />

Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />

• <strong>Die</strong> Heidelerche wurde im Trassenverlauf lediglich südwestlich<br />

Bilf<strong>in</strong>gen sowie östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> größerer Entfernung zur<br />

geplanten Leitungstrasse als Durchzügler beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Da jeweils nur E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt wurden, ist auszuschließen,<br />

dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden<br />

Flächen Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Heidelerche<br />

darstellen.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

Kiebitz ne<strong>in</strong><br />

• Der Kiebitz wurde auf Landwirtschaftsflächen nordöstlich von<br />

Ispr<strong>in</strong>gen sowie südwestlich von Kieselbronn nahe der B294<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 39 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

jeweils als Durchzügler festgestellt. Brutvorkommen wurden<br />

ke<strong>in</strong>e nachgewiesen.<br />

• E<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit im Bruthabitat ist damit<br />

grundsätzlich auszuschließen.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Klappergrasmücke<br />

Kle<strong>in</strong>specht<br />

Kolkrabe<br />

Kornweihe<br />

Kuckuck<br />

Lachmöwe<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Kornweihe wurde 2012 lediglich e<strong>in</strong>mal südöstlich von<br />

Öschelbronn <strong>in</strong> größerer Entfernung zur geplanten Leitungstrasse<br />

als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

nachgewiesen.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Da nur e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier festgestellt wurde, ist auszuschließen,<br />

dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden Flächen<br />

Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Kornweihe darstellen.<br />

• Der Kuckuck wurde südöstlich von Rüppurr bei ca. SP<br />

15500+000 an e<strong>in</strong>em Waldrand nahe des Hagenichgrabens<br />

mit Brutverdacht nachgewiesen. Der Fundpunkt liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Entfernung von etwa 220 m zur geplanten Trasse.<br />

• Aufgrund der großen Distanz zum geplanten Vorhaben s<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>e Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />

(Eier, Jungvögel) ebenso auszuschließen<br />

wie Störungen im Bruthabitat (Fluchtdistanz ca. 50 m, FLADE<br />

1994). Auch s<strong>in</strong>d im Nahrungshabitat ke<strong>in</strong>e relevanten vorhabensbed<strong>in</strong>gten<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />

• <strong>Die</strong> Lachmöwe konnte lediglich südlich von Kieselbronn nahe<br />

der A8 als Nahrungsgast <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

nachgewiesen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174


40 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Mauersegler<br />

Mäusebussard<br />

Mehlschwalbe<br />

Mittelspecht<br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

ja<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Mäusebussard wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

regelmäßig als Nahrungsgast und mehrfach auch als<br />

Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />

ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />

unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen nicht gegeben.<br />

• Nördlich von <strong>Die</strong>tenhausen (SP 27000+360) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />

Trasse (Nachweis liegt nahe des Arbeitsstreifens) bei<br />

e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Mäusebussards von 100 m (FLADE<br />

1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen<br />

werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart<br />

e<strong>in</strong> großräumiges Jagdrevier hat und während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Mehlschwalbe wurde im Untersuchungskorridor lediglich<br />

im NSG „Kalkofen“ südöstlich von Mönsheim als Nahrungsgast<br />

beobachtet. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />

Betroffenheit von Bruthabitaten und damit e<strong>in</strong> Verlust von<br />

Fortpflanzungsstadien (Eier, Jungvögel) ausgeschlossen<br />

werden kann. Auch Störungen zur Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d<br />

nicht gegeben.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart<br />

e<strong>in</strong> großräumiges Jagdrevier hat und während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Nachweise des Mittelspechts als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />

konnten <strong>in</strong>nerhalb des Trassenverlaufs <strong>in</strong> Waldgebieten<br />

südöstlich Rüppurr, westlich von Grünwetterbach, südlich und<br />

südöstlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen und nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen<br />

erbracht werden. Da diese Wälder entweder umgangen<br />

oder <strong>in</strong> vorhandener Schneise gequert werden, kann e<strong>in</strong>e<br />

Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />

(Eier, Jungvögel) ausgeschlossen werden.<br />

• Aufgrund der räumlichen Nähe (30 m bzw. 40 m) von zwei<br />

Brutnachweisen westlich Grünwetterbach (SP16500+070 und<br />

SP 17000+380) zum geplanten Trassenverlauf s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er<br />

artspezifischen Fluchtdistanz des Mittelspechts von 60 m<br />

(FLADE 1994) jedoch vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen während<br />

der Brut- und Aufzuchtzeit nicht auszuschließen. Gemäß<br />

GARNIEL & MIERWALD (2010) gehört der Mittelspecht zu<br />

den Arten mit mittlerer Lärmempf<strong>in</strong>dlichkeit.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissio-<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 41 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

nen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Nachtigall<br />

Neuntöter<br />

Pirol<br />

Rauchschwalbe<br />

Rohrammer<br />

Rotmilan<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Rauchschwalbe wurde <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

sowohl als Brutvogel als auch Nahrungsgast nachgewiesen.<br />

<strong>Die</strong> an landwirtschaftlichen Gebäuden festgestellten<br />

Brutstätten nordöstlich Waldbronn, nördlich Karlsbad und<br />

nördlich Wiernsheim werden bei der geplanten Baumaßnahme<br />

nicht angetastet, so dass e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d vorhabensbed<strong>in</strong>gte Störungen aufgrund der großen<br />

Distanz zur Leitungstrasse nicht gegeben.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Rohrammer konnte nicht als Brutvogel nachgewiesen<br />

werden, sondern lediglich als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Untersuchungskorridors nachgewiesen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Der Rotmilan wurde mit Brutverdacht an e<strong>in</strong>em Waldrand<br />

westlich von Niefern bei ca. SP 45500+000 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Distanz<br />

von etwa 250 m zur geplanten Trasse nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />

Brutstätte wird somit beim geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge der<br />

großen Entfernung unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e<br />

Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann. Ebenso s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz<br />

des Rotmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht gegeben.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Rotmilan regelmäßig als<br />

Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />

Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />

bis zu 15 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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42 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Saatkrähe<br />

Schwarzmilan<br />

Schwarzspecht<br />

Sperber<br />

ja<br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Schwarzmilan wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />

östlich von Nött<strong>in</strong>gen, nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof sowie nordöstlich<br />

Ispr<strong>in</strong>gen nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />

ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />

unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

• Nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />

120 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des<br />

Schwarzmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur<br />

Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Schwarzmilan zudem mehrfach<br />

als Nahrungsgast beobachtet werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme<br />

von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />

und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />

störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />

• Der Schwarzspecht wurde <strong>in</strong> Waldgebieten nördlich Karlsbad,<br />

südwestlich Sperl<strong>in</strong>gshof, östlich Ers<strong>in</strong>gen, nördlich Ispr<strong>in</strong>gen<br />

und westlich Weissach als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />

Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung zum<br />

geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch<br />

e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• Westlich Grünwettersbach (SP 17000+130) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />

Trasse (welche das Waldgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen<br />

Schneise quert) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Schwarzspechts<br />

von 100 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Der Sperber konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

westlich Wettersbach, nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, südlich Öschelbronn<br />

und nordwestlich von Flacht als Nahrungsgast beobachtet<br />

werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />

Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen potenzieller Nahrungshabitate<br />

des Sperbers <strong>in</strong> Relation zu der Größe des beanspruchten<br />

Jagreviers von 4 bis 7 Quadratkilometern sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />

und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />

störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 43 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Star<br />

Ste<strong>in</strong>kauz<br />

Ste<strong>in</strong>schmätzer<br />

Stockente<br />

Sumpfrohrsänger<br />

Turmfalke<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Ste<strong>in</strong>kauz wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />

westlich von Palmbach (3 Nachweise) und westlich von Kieselbronn<br />

nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden <strong>in</strong>folge der<br />

jeweils großen Entfernung zum geplanten Leitungsbau unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Ste<strong>in</strong>kauzes von 100 m<br />

(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Für den Ste<strong>in</strong>schmätzer konnte nur nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen<br />

e<strong>in</strong> Nachweis als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

erbracht werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so<br />

dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Vom Turmfalken liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />

mit Brutverdacht vor, so westlich Wettersbach, nördlich Waldbronn<br />

und nördlich Eut<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />

geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d bei ger<strong>in</strong>gen Fluchtdistanz des Turmfalken von 40 m<br />

(FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht gegeben.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Turmfalke regelmäßig als<br />

Nahrungsgast festgestellt werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme von<br />

Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da diese Greifvogelart e<strong>in</strong> Jagdrevier von<br />

bis zu 2,5 Quadratkilometern nutzt und während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße<br />

gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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44 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Turteltaube<br />

Wacholderdrossel<br />

Wachtel<br />

Waldkauz<br />

Waldohreule<br />

Waldwasserläufer<br />

Wanderfalke<br />

Wasseramsel<br />

ne<strong>in</strong><br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Turteltaube wurde nordwestlich von Kämpfelbach sowie<br />

südwestlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Untersuchungskorridors nachgewiesen.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• SP 17000 Brutvogel im Waldgebiet südlich Wettersbach (170<br />

m), SP 28500, 31000, 31000+200, 34500+200, 58000+280<br />

und 60500 Nachweise als Brutvogel<br />

• Mehrere der nachgewiesenen Brutplätze liegen <strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Nähe zu der geplanten Trassierung, so dass Störungen<br />

nicht gänzlich auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />

• SP 60000+200 Brutvogel im Waldgebiet südlich Mönsheim.<br />

<strong>Die</strong>ser Brutplatz liegt südlich jenseits e<strong>in</strong>er Kreisstraße. <strong>Die</strong><br />

Trasse verläuft nördlich parallel zu dieser Straße. Auf Grund<br />

der Lage des bekannten Brutplatzes ist e<strong>in</strong> Verlust auszuschließen.<br />

Ebenfalls s<strong>in</strong>d erhebliche Störungen auf Grund der<br />

bestehenden Vorbelastungen bereits ausgeschlossen werden.<br />

• Der Waldwasserläufer wurde nordöstlich von Ispr<strong>in</strong>gen und<br />

südlich von Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Der Wanderfalke konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

südlich von Wettersbach, östlich von Nött<strong>in</strong>gen und<br />

südwestlich von Flacht im Jagdrevier beobachtet werden.<br />

Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von<br />

Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

Weißstorch ne<strong>in</strong> • Der Weißstorch wurde ausschließlich südwestlich von<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 45 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

Wendehals<br />

Wespenbussard<br />

Wiesenpieper<br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• Vom Wendehals liegen mehrere Nachweise als Brutvogel bzw.<br />

mit Brutverdacht vor, so nördlich Darmsbach, nordöstlich<br />

Sperl<strong>in</strong>gshof, südlich Bilf<strong>in</strong>gen, nördlich Ers<strong>in</strong>gen, südwestlich<br />

Kieselbronn und südlich Niefern. <strong>Die</strong> Brutstätten werden beim<br />

geplanten Leitungsbau <strong>in</strong>folge ausreichender Distanzen unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann. Ebenso<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Bereichen ke<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gten Störungen<br />

zu prognostizieren.<br />

• Nordwestlich Kämpfelbach (SP 32500+470) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />

50 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Wendehalses<br />

von 50 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Der Wespenbussard wurde <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Waldgebiet östlich von<br />

Ers<strong>in</strong>gen bei etwa SP 36000+040 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Entfernung von ca.<br />

220 m zur geplanten Trasse als Brutvogel festgestellt. Aufgrund<br />

der großen Entfernung s<strong>in</strong>d die Beseitigung e<strong>in</strong>es<br />

Horstes und e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien (Eier,<br />

Jungvögel) vollständig auszuschließen. Auch Störungen zur<br />

Fortpflanzungszeit s<strong>in</strong>d bei e<strong>in</strong>er artspezifischen Fluchtdistanz<br />

von 200 m (FLADE 1994) nicht zu befürchten. Da die Querung<br />

des betreffenden Waldes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen Schneise<br />

erfolgen wird, wird dort nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Gehölzverlust zu<br />

verzeichnen se<strong>in</strong>.<br />

• <strong>Die</strong> vom geplanten Leitungsbau im betreffenden Abschnitt<br />

temporär <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden, an das Waldgebiet<br />

angrenzenden Wiesen nördlich von Ers<strong>in</strong>gen und Ispr<strong>in</strong>gen<br />

sowie angrenzende Waldränder s<strong>in</strong>d als potenzielles Nahrungshabitat<br />

des Wespenbussards zu werten. Aufgrund se<strong>in</strong>es<br />

großräumigen Jagdreviers als Brutvogel von 17 bis 45 Quadratkilometern<br />

(Bauer et al. 2005) ist jedoch die kle<strong>in</strong>räumige,<br />

zeitlich begrenzte Inanspruchnahme e<strong>in</strong>es potenziellen Nahrungshabitats<br />

als nicht relevant e<strong>in</strong>zustufen.<br />

• Der Wiesenpieper wurde ausschließlich südwestlich von<br />

Kieselbronn als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichen-<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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46 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

dem Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

Wiesenschafstelze<br />

Zwergohreule<br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Für die Zwergohreule liegt ausschließlich e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelnachweis<br />

südlich von Wettersbach als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

3.1.3.2 Besonders geschützte Brutvogelarten ohne Gefährdungsstatus<br />

<strong>Die</strong> im Trassenkorridor nachgewiesenen sowie potenziell vorkommenden besonders<br />

geschützten, jedoch gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg nicht gefährdeten<br />

Vogelarten werden nachfolgend, unterteilt <strong>in</strong> sog. „Gilden“, entsprechend ihrer übere<strong>in</strong>stimmenden<br />

ökologischen Lebensraumansprüche zusammengefasst aufgelistet. Hierzu<br />

gehören auch die <strong>in</strong> der Vorwarnliste aufgeführten Arten (RL V), da ihre Bestände<br />

derzeit noch nicht gefährdet s<strong>in</strong>d und sie deshalb außerhalb der Roten Liste stehen.<br />

Der Erhaltungszustand der hier aufgeführten Arten wird als günstig bewertet. Auf Grund<br />

der Vielzahl an potenziell vorkommenden Vogelarten werden <strong>in</strong>sbesondere charakteristischen<br />

oder nur punktuell auftretenden Arten benannt.<br />

Auf die systematische Erfassung von ubiquitär verbreiteten Arten wurde im Rahmen der<br />

Kartierungen verzichtet.<br />

Typische Artvorkommen der Stadt- und Siedlungsbereiche (<strong>in</strong>sbesondere Gebäude<br />

bewohnenden Arten) s<strong>in</strong>d von der geplanten Leitungsverlegung grundsätzlich nicht oder<br />

nur sehr ger<strong>in</strong>gfügig (z. B. durch Querung der Nahrungshabitate) betroffen, so dass<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen dieser Vogelarten (z. B. Haussperl<strong>in</strong>g, Hausrotschwanz, Mauersegler)<br />

von vornhere<strong>in</strong> ausgeschlossen werden können und im Rahmen der nachfolgenden<br />

Prüfungen nicht weiter betrachtet werden. In den Aufzählungen fett markierte Arten<br />

wurden im Trassenverlauf nachgewiesen und werden <strong>in</strong> den Karten der Plananlagen<br />

des Fachgutachtens dargestellt.<br />

Der Untersuchungskorridor wird vorrangig von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker,<br />

Grünland) und kle<strong>in</strong>eren Waldabschnitten e<strong>in</strong>genommen. <strong>Die</strong> übrigen kle<strong>in</strong>flächigeren<br />

Biotoptypen stellen Hecken, Obstwiesen und Brachen, Ruderalfluren und trockenere<br />

Wiesen sowie Still- und Fließgewässer mit bereichsweise begleitenden Ufergehölzen<br />

und Röhrichtbeständen dar.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 47 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Arten der Wälder:<br />

Amsel, Blaumeise, Buchf<strong>in</strong>k, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke,<br />

Gimpel, Grauschnäpper, Haubenmeise, Hohltaube, Kernbeißer, Kleiber,<br />

Kohlmeise, Kolkrabe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Pirol, Rotkehlchen,<br />

Schwanzmeise, S<strong>in</strong>gdrossel, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Tannenmeise,<br />

Wacholderdrossel, Waldbaumläufer, Weidenmeise, W<strong>in</strong>tergoldhähnchen, Zaunkönig<br />

und Zilpzalp.<br />

• In den folgenden Bereichen werden von der geplanten Trasse Wälder unter Gehölzverlust<br />

durchquert (ungefähre Angaben): SP 16500 bis SP 17500 (Grünwettersbach),<br />

SP 30000 bis SP 31500 (östlich Nött<strong>in</strong>gen), SP 36000 bis SP 36500 (östlich Ers<strong>in</strong>gen)<br />

und SP 57000 bis SP 57500 (östlich Mönsheim)<br />

• In den Waldschneisen wird der Arbeitsstreifen grundsätzlich e<strong>in</strong>geengt, um den<br />

Gehölzverlust so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. <strong>Die</strong> ökologische Funktion als Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätte bleibt bei den Waldverlusten für die weit verbreiteten<br />

Arten erhalten.<br />

• Zusätzlich werden die erforderlichen Rodungen <strong>in</strong> den Waldschneisen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vogelarten durchgeführt, so dass es<br />

weder zum Verlust besetzter Niststätten und zum damit verbundenen Tod von nicht<br />

mobilen Entwicklungsstadien (Eier, Jungtiere) noch zur fitnessrelevanten Störung<br />

von Brutpaaren der waldbewohnenden Vogelarten kommen kann.<br />

• Weitere zeitlich begrenzte bauvorbereitende Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich der Gehölzrodungen<br />

für gefährdete Arten kommen auch den ubiquitär verbreiteten Arten zu Gute.<br />

• Weitere baubed<strong>in</strong>gte Verbotstatbestände h<strong>in</strong>sichtlich des Tötungsverbotes (z.B.<br />

Kollisonen) s<strong>in</strong>d auf Grund der hohen Mobilität der Vogelarten nicht zu erwarten.<br />

• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />

häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />

s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />

Ausschnitt betrifft.<br />

Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen waldbewohnenden Arten tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand nach §<br />

44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten<br />

europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen die Legalausnahme<br />

des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist nicht<br />

erforderlich.<br />

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48 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Gehölzbrütende Arten der halboffenen Landschaft, Hecken und Waldränder:<br />

Bluthänfl<strong>in</strong>g, Dorngrasmücke, Feldsperl<strong>in</strong>g, Elster, Fasan, Fitis, Gartenrotschwanz,<br />

Girlitz, Goldammer, Graureiher, Grünf<strong>in</strong>k, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke,<br />

Neuntöter, Rabenkrähe, R<strong>in</strong>geltaube, Saatkrähe und Star.<br />

• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden <strong>in</strong>nerhalb der Feldflur Hecken /<br />

kle<strong>in</strong>e Gehölzbestände, die nicht als Wald gelten, unter Gehölzverlust gequert.<br />

• Zur größtmöglichen Vermeidung von Gehölzverlust wird der Arbeitsstreifen an<br />

solchen Stellen überwiegend e<strong>in</strong>geengt.<br />

• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn<br />

seltene oder im Bestand rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem<br />

oder schlechtem Erhaltungszustand) im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen<br />

wurden. Bei Vorkommen mehrerer der genannten Arten mit E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> der<br />

Vorwarnliste wurde im Bereich von Gehölzrodungen e<strong>in</strong>e Zeitvorgabe für die bauvorbereitenden<br />

Maßnahmen e<strong>in</strong>gerichtet, um e<strong>in</strong>en Verlust von Nestern und Gelegen zu<br />

vermeiden. Dennoch besteht das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen<br />

ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der Verlust e<strong>in</strong>es<br />

Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />

bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich zum Habitatangebot<br />

im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall grundsätzlich gewahrt.<br />

Zudem ist e<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter<br />

Beachtung des gehölzfrei zu haltenden Streifens vorgesehen.<br />

• Brutplätze von <strong>in</strong> Kolonien brütende Vogelarten (Saatkrähe, Graureiher) wurden im<br />

Trassenverlauf sowie <strong>in</strong> den angrenzenden Gehölzstrukturen nicht nachgewiesen.<br />

• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) wird zur größtmöglichen Vorsorge<br />

e<strong>in</strong>e frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände <strong>in</strong> der freien Landschaft auf Brutstätten<br />

vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die Rodungen durch die ÖBB<br />

freigegeben, anderenfalls werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />

erarbeitet. Mit dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner<br />

Brutpaare der allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />

• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />

häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />

s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />

Ausschnitt betrifft.<br />

Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der halboffenen Landschaft tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand<br />

nach § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht<br />

streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter Berücksichtigung der genannten<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 49 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Voraussetzungen die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach §<br />

45(7) BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />

Arten der Auen (z. B. Still- und Fließgewässer, feuchtegeprägte Wiesen, Gehölze<br />

und Röhrichte):<br />

Bachstelze, Blässhuhn, Gebirgsstelze, Höckerschwan, Kle<strong>in</strong>specht, Kormoran,<br />

Nachtigall, Rohrammer, Stockente, Sumpfrohrsänger und Wasseramsel.<br />

• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden höherwertige Fließgewässer<br />

gequert: Grenzbach bei Mönsheim, Enz bei Eut<strong>in</strong>gen, Kämpfelbach bei Ers<strong>in</strong>gen und<br />

Mühlengraben bei Nött<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Fließgewässer s<strong>in</strong>d an der konkreten Querungsstelle<br />

nicht als FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. <strong>Die</strong> Gewässerläufe<br />

werden offen mit stark e<strong>in</strong>geschränktem Arbeitsstreifen gequert.<br />

• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung gewässerbegleitender Gehölze <strong>in</strong> der<br />

freien Landschaft liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn seltene oder im Bestand<br />

rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand)<br />

im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen wurden. Damit besteht<br />

das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen und Röhrichten oder an<br />

kle<strong>in</strong>eren Gräben ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der<br />

Verlust e<strong>in</strong>es Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />

bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich<br />

zum Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall<br />

grundsätzlich gewahrt.<br />

• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung wird zur größtmöglichen Vorsorge e<strong>in</strong>e<br />

frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände, Röhrichte und der Gewässerläufe <strong>in</strong> der<br />

freien Landschaft auf Brutstätten vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die<br />

Rodungen bzw. Bauarbeiten durch die ökologische Baubegleitung freigegeben, andernfalls<br />

werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet. Mit<br />

dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner Brutpaare der<br />

allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />

• E<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter Beachtung des gehölzfrei<br />

zu haltenden Streifens ist vorgesehen. Uferbegleitende Stauden, Brachen und Röhrichte<br />

regenerieren schnell, so dass ggf. temporär verloren gegangene Habitatstrukturen<br />

zukünftig wieder zur Verfügung stehen.<br />

• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />

häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />

s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />

Ausschnitt betrifft.<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der feuchtegeprägten Biotope tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand<br />

nach § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht<br />

streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen<br />

die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist<br />

nicht erforderlich.<br />

Arten der landwirtschaftlichen Flächen und Freiflächen:<br />

Wachtel und Wiesenschafstelze<br />

• An zahlreichen Stellen der geplanten Trasse werden <strong>in</strong>tensiv genutzte Feldfluren<br />

gequert.<br />

• In mehreren Bereichen s<strong>in</strong>d für die dort wertgebenden seltenen und gefährdeten<br />

Arten (z. B. Feldlerche) Schutzmaßnahmen (zumeist bauvorbereitende Bauzeitenregelungen)<br />

vorgesehen. <strong>Die</strong>se Maßnahmen schützen gleichzeitig auch die dort vorkommenden<br />

allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Arten vor dem E<strong>in</strong>treten artenschutzrechtlicher<br />

Tatbestände.<br />

• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Baufeldräumung <strong>in</strong> der freien Landschaft<br />

liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn seltene oder im Bestand rückläufige Brutvogelarten<br />

(RL-Arten, Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand) im<br />

betroffenen Bereich nachgewiesen wurden. Damit besteht das Risiko, dass <strong>in</strong> den<br />

verbleibenden Ackerfluren ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel<br />

der Verlust e<strong>in</strong>es Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der<br />

Fortpflanzungsstätten bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im<br />

Vergleich zum Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall<br />

grundsätzlich gewahrt.<br />

• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />

häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />

s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />

Ausschnitt betrifft.<br />

Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der offenen Feldflur tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand nach §<br />

44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten<br />

europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen die Legalausnahme<br />

des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Fazit<br />

<strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten bleibt für alle oben beschriebenen<br />

Arten durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich zum Habitatangebot<br />

im räumlichen Zusammenhang gewahrt. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 51 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

nicht streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen<br />

die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG.<br />

Weitergehende Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d nicht erforderlich.<br />

<strong>Die</strong> Verbotstatbestände des § 44(1) BNatSchG s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

3.1.3.3 Rastvogelarten<br />

Im Verlauf der <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> wurden im Spätsommer 2011 und im Frühjahr<br />

2012 Beobachtungen von Rast- und Zugvogelarten aufgenommen. Im Umfeld der<br />

geplanten Trasse wurden ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternational oder überregional bedeutsamen Rast- und<br />

Zugvogelgebiete oder Gebiete mit besonderer Eignung als Rastgebiete ausgewiesen.<br />

Im Beobachtungszeitraum konnten folgende Arten ausschließlich <strong>in</strong> ger<strong>in</strong>gen Zahlen<br />

oder als E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt werden:<br />

• Bergf<strong>in</strong>k, Kiebitz: E<strong>in</strong>zelbeobachtungen von mittleren Trupps<br />

• Braunkehlchen, Heidelerche, Rohrammer, Kornweihe, Ste<strong>in</strong>schmätzer, Turteltaube,<br />

Waldwasserläufer, Weißstorch, Wiesenpieper und Zwergohreule: E<strong>in</strong>zeltiere oder<br />

kle<strong>in</strong>e Trupps.<br />

Für Rastvögel geeignete Gebiete werden zum e<strong>in</strong>en durch das Vorkommen von<br />

Gewässern, Verlandungszonen und anderen gewässergeprägten Bereichen geprägt.<br />

Derartige Biotopkomplexe s<strong>in</strong>d im Untersuchungsraum und <strong>in</strong> dessen Umgebung kaum<br />

<strong>in</strong> größerem oder geeignetem Umfang zu f<strong>in</strong>den. <strong>Die</strong> geplante Leitungsverlegung wird<br />

grundsätzlich außerhalb dieser Bereiche erfolgen, es werden überwiegend landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen temporär <strong>in</strong> Anspruch genommen, die von e<strong>in</strong>igen Limikolen-<br />

sowie S<strong>in</strong>g- und Greifvogelarten temporär genutzt werden. Bedeutsame Rastgebiete<br />

von Wasservogelarten (z. B. arktische Gänse, Schwäne, Limikolen,<br />

wassergebundene Arten) werden zudem nicht berührt oder gequert. <strong>Die</strong> gequerten<br />

Waldabschnitte s<strong>in</strong>d als Rastgebiet für die genannten Arten nicht von Bedeutung.<br />

Im Zusammenhang mit der hohen Mobilität von Vögeln während der Zug- und Rastphasen<br />

ist es pr<strong>in</strong>zipiell ausgeschlossen, dass durch den vorgesehenen Leitungsbau<br />

Individuenverluste bewirkt werden. Rastvögel s<strong>in</strong>d zudem aufgrund ihres Lebenszyklus<br />

beim Aufenthalt im Durchzugs- oder Überw<strong>in</strong>terungsgebiet nicht von Verbotstatbeständen<br />

betroffen, welche sich auf Niststätten und Fortpflanzungsstätten beziehen.<br />

=> <strong>Die</strong> Verbotstatbestände nach § 44(1) Nr. 1 und Nr. 3 s<strong>in</strong>d damit hier grundsätzlich<br />

nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet jedoch die erhebliche Störung der europäischen<br />

Vogelarten u. a. während der Überw<strong>in</strong>terungs- und Wanderungszeiten. <strong>Die</strong><br />

Erheblichkeitsschwelle wird vom Gesetzgeber wie folgt def<strong>in</strong>iert: „[...] e<strong>in</strong>e erhebliche<br />

Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert“. Mögliche Konflikte können hier summarisch<br />

betrachtet werden, da die Störung vielfach nicht so sehr an e<strong>in</strong>zelne Arten als an<br />

bestimmte bevorzugt genutzte Raststätten und ganze Artengruppen gebunden ist.<br />

So s<strong>in</strong>d generell auch große Ackerflächen als Nahrungs- und Rastgebiete für arktische<br />

Gänse und Kraniche sowie Limikolen geeignet. Für Gänse, Kraniche, Enten- und<br />

Taucherarten s<strong>in</strong>d daneben noch (Schlaf-)Gewässer von großer Bedeutung. Essenzielle<br />

Rastbereiche bef<strong>in</strong>den sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes, so z. B.<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Rhe<strong>in</strong>aue.<br />

<strong>Die</strong> Verteilung der Nahrung suchenden Vögel im Raum ist zudem entscheidend von<br />

den aktuellen landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Feldfrüchten abhängig. Alle o.g.<br />

Rastvögel suchen gern Maisstoppelfelder auf, Kraniche und Gänse die auflaufenden<br />

W<strong>in</strong>tergetreideflächen und Kiebitz frisch umgepflügte Äcker sowie Grünland. <strong>Die</strong><br />

Abhängigkeit von der Dynamik landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Fruchtfolgen lässt<br />

auf e<strong>in</strong>e hohe Plastizität des Verhaltens schließen, die es den Vögeln erlaubt, die Rast-<br />

und Nahrungsplätze unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zu wählen.<br />

Damit s<strong>in</strong>d sie auch <strong>in</strong> der Lage, Störreizen bei Bedarf auszuweichen.<br />

=> Da somit e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluss von Störungen im Rahmen der Bauarbeiten auf den<br />

Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen werden kann, s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig. E<strong>in</strong>e vertiefende<br />

Art-für-Art-Betrachtung kann damit hier entfallen.<br />

3.2 Art-für-Art Prüfung<br />

<strong>Die</strong> ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung wird für jene nach der Abschichtung<br />

verbleibenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie für die europäischen<br />

Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführt,<br />

für die Auswirkungen durch den geplanten Leitungsbau nicht ausgeschlossen<br />

werden können (sog. relevante Arten).<br />

Folgende relevante Arten wurden entsprechend der erfolgten Abschichtung ermittelt<br />

und s<strong>in</strong>d zu prüfen:<br />

Säugetiere:<br />

Reptilien:<br />

Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />

Wasserfledermaus, Haselmaus<br />

Zauneidechse<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge: Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g, Großer Feuerfalter<br />

Brutvögel:<br />

Baumpieper, Feldlerche, Grauspecht, Grünspecht, Mäusebussard,<br />

Mittelspecht, Schwarzmilan, Wendehals<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 53 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012).<br />

<strong>Die</strong> Prüfbögen für die betreffenden Arten s<strong>in</strong>d dem Textanhang beigefügt.<br />

3.3 Fazit<br />

Als Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages für die Errichtung der Erdgasfernleitung<br />

„<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong>“ zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg (2. Bauabschnitt)<br />

durch die terranets bw GmbH im Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart ist<br />

festzustellen, dass bei Durchführung des Vorhabens bei ke<strong>in</strong>er der geprüften europarechtlich<br />

streng oder besonders geschützten Arten Verbotstatbestände gem. § 44(1) i.<br />

V. m. § 44(5) BNatSchG erfüllt werden.<br />

Es werden zur Vermeidung der Tatbestände erforderliche Maßnahmen formuliert, deren<br />

E<strong>in</strong>haltung im Rahmen e<strong>in</strong>er Ökologischen Baubegleitung gesichert wird. <strong>Die</strong> Maßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausführlicher Form im LBP (Teil E, Unterlage 12) beschrieben und <strong>in</strong> den<br />

zugehörigen Karten dargestellt.<br />

Kernpunkte der Maßnahmen s<strong>in</strong>d:<br />

• Schutz und Erhalt von E<strong>in</strong>zelbäumen mit Habitatfunktion (z. B. Höhlenbäume als<br />

Quartiere für Fledermäuse)<br />

• Schutzmaßnahmen für hochwertige Trocken- oder Feuchtbiotope, Ufer von Fließgewässern<br />

und Waldbiotoptypen (z. B. E<strong>in</strong>engung des Arbeitsstreifens)<br />

• Rodungen <strong>in</strong>nerhalb von Waldbeständen und Kle<strong>in</strong>gehölzen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />

• besondere Schutzmaßnahmen bei der Behandlung von Höhlenbäumen mit potenziellen<br />

Fledermaus-W<strong>in</strong>terquartieren (z. B. Inspektion vor der Rodung)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Haselmausvorkommen (z.B. manuelles<br />

Fällen der Gehölze im W<strong>in</strong>terhalbjahr, spezifische Rekultivierung des Arbeitsstreifens<br />

zum Erhalt der Verbundfunktionen)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Reptilienvorkommen (z. B. Schutzzäune)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für streng geschützte Tagfalter<br />

• besondere Schutzmaßnahmen an Gewässern mit Vorkommen der FFH-relevanten<br />

Fischarten (Anhang II) Groppe, Bachneunauge und Strömer<br />

• bauvorbereitenden Maßnahmen zum Brutvogelschutz (z. B. frühzeitige Baufeldräumung<br />

und anschließender E<strong>in</strong>satz der Bauarbeiten)<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Bauzeitenregelungen zum Brutvogelschutz (z.B. Bauverbote während der Brut- und<br />

Aufzuchtzeiten gefährdeter Arten <strong>in</strong> unmittelbarer Trassennähe, s. hierzu anliegende<br />

Pläne M. 1: 2.000)<br />

• Vorgaben zur Rekultivierung habitatbildender Lebensraumtypenflächen<br />

Es wurde dargelegt, dass die dortigen Populationen der genannten Tierarten bzw. –<br />

gruppen <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand<br />

verbleiben bzw. sich deren aktueller Erhaltungszustand nicht verschlechtert.<br />

Damit liegen auch ke<strong>in</strong>e Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen<br />

i. S. von § 19 BNatSchG vor.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahmeprüfung gemäß § 45(7) BNatSchG ist daher nicht erforderlich.<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 55 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

4 Literaturverzeichnis<br />

4.1 Gesetze, Verordnungen und Richtl<strong>in</strong>ien<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM: Landesentwicklungsplan 2002 <strong>Baden</strong>-Württemberg. S. 32<br />

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

– <strong>in</strong> der Fassung vom 25. März 2002; ab 01.03.2010 gültig: Art. 1 des Gesetzes<br />

zur Neu-regelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BARTSCHV) – Verordnung zum Schutz wild lebender<br />

Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBL. I Nr. 11 vom 24.2.2005<br />

S.258; ber. 18.3.2005 S.896) Gl.-Nr. 791-8-1<br />

FFH-RICHTLINIE – Richtl<strong>in</strong>ie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der<br />

natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L<br />

206 vom 22.7. 1992 S. 7; 97/62/EG - ABl. Nr. L 305 vom 8.11. 1997 S. 42; geändert<br />

durch Beitritts-akte 2003; VO (EG) 1882/2003 - ABl. Nr. L 284 vom:<br />

31.10.2003 S. 1)<br />

VOGELSCHUTZRICHTLINIE – Richtl<strong>in</strong>ie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten<br />

(ehemals Richtl<strong>in</strong>ie 79/409/EG)<br />

4.2 Allgeme<strong>in</strong>e Literatur und Quellen<br />

BAUCKLOH, M., KIEL, E.-F., STEIN, W. (2007): Berücksichtigung besonders und streng<br />

geschützter Arten bei der Straßenplanung <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. – Naturschutz<br />

und Landschaftsplanung 39 (1): 13-18; Stuttgart.<br />

BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas<br />

– Nonpasseriformes. Aula-Verlag Wiesbaden<br />

BAUER, H.-G., BEZZEL, E., FIEDLER, W. (2005): Kompendium der Vögel Mitteleuropas –<br />

Passeriformes. Aula-Verlag Wiesbaden<br />

BEZIRKSSTELLE FÜR NATURSCHUTZ UND LANDESPFLEGE KARLSRUHE (2000): <strong>Die</strong> Naturschutzgebiete<br />

im Regierungsbezirk Karlsruhe. Thorbecke Verlag GmbH & CO.,<br />

Stuttgart<br />

BLAB, J. (1986): Grundlagen des Biotopschutzes für Tiere. E<strong>in</strong> Leitfaden zum praktischen<br />

Schutz der Lebensräume unserer Tiere. Hrsg. Bundesforschungsanstalt<br />

für Naturschutz und Landschaftsökologie. Bonn-Bad Godesberg<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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56 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

BRAUN, M. & F. DIETERLEIN (2003): <strong>Die</strong> Säugetiere <strong>Baden</strong>-Württembergs, Band. 1. Ulmer<br />

Verlag, Stuttgart<br />

BRÜNNER, H. (2013): Fachgutachten zu Vorkommen der Haselmaus im Verlauf der<br />

geplanten Erdgasfernleitung der terranets bw GmbH zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg.<br />

Unveröfftl. Gutachten<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998a): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000 – BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtl<strong>in</strong>ie und der Vogelschutz-Richtl<strong>in</strong>ie. Bonn-Bad Godesberg.<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (HRSG.) (1998b): Rote Liste gefährdeter Tiere<br />

Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55.<br />

Bonn-Bad Godesberg<br />

BfN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2001): Berichtspflichten <strong>in</strong> Natura 2000-Gebieten.<br />

Angewandte Landschaftsökologie Heft 42<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000, Bd. 1 Pflanzen und Wirbellose, Schriftenreihe für Landschaftspflege<br />

und Naturschutz 69<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000, Bd. 2 Wirbeltiere, Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />

69<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler FFH-Bericht 2007. - Unter<br />

http://www.bfn.de<br />

BFN - BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN) (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere,<br />

Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. Naturschutz und Biologische<br />

Vielfalt, Heft 70 (1).<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BFN): Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen<br />

Artenschutz –www.wisia.de<br />

EBERT, G. (1993): <strong>Die</strong> Schmetterl<strong>in</strong>ge <strong>Baden</strong>-Württembergs, Band 1 und 2, Tagfalter.<br />

Ulmer Verlag, Stuttgart<br />

ELLENBERG, H. (1996): Vegetation Mitteleuropas mit den Alpen aus ökologischer Sicht.<br />

Ulmer-Verlag, 4.Aufl., Stuttgart<br />

EUROPEAN COMMISSION (2006): Guidance document on the strict protection of animal<br />

species of community <strong>in</strong>terest provided by the ‘Habitats’ Directive 92/43/EEC.<br />

Draft-Version 5 (April 2006). – 68 S.; Brüssel.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 57 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

FLADE, M. (1994): <strong>Die</strong> Brutvogelgeme<strong>in</strong>schaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen<br />

für den Gebrauch vogelkundlicher Daten n der Landschaftsplanung.<br />

Ech<strong>in</strong>g, IHW-Verlag, 1994.<br />

FROELICH & SPORBECK (2008): Beispieltexte für die naturschutzfachlichen Angaben zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. - Anlage 1a zu: H<strong>in</strong>weise zur Aufstellung<br />

der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung, erarbeitet i. A. der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsm<strong>in</strong>isterium<br />

des Inneren - Abt. Straßen- und Brückenbau.<br />

GARNIEL, A. & U. MIERWALD (2010): Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. Schlussbericht<br />

zum Forschungsprojekt FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen:<br />

“Entwicklung e<strong>in</strong>es Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation<br />

verkehrsbed<strong>in</strong>gter Wirkungen auf die Avifauna“. Im Auftrag des<br />

Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.<br />

GÜNTHER; R. (1996): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer<br />

Verlag, Jena.<br />

HÖLZINGER, J. & G. SCHMID (1987): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien <strong>Baden</strong>-Württembergs.<br />

Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz <strong>Baden</strong>-Württemberg, Institut für Ökologie<br />

und Naturschutz. Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad. –Württ. Karlsruhe.<br />

HÖLZINGER, J. (1997): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, S<strong>in</strong>gvögel 2. Ulmer Verlag,<br />

Stuttgart<br />

HÖLZINGER, J. (1999): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, S<strong>in</strong>gvögel 1. Ulmer Verlag,<br />

Stuttgart<br />

HÖLZINGER, J. & U. MAHLER (2001): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, Nicht-S<strong>in</strong>gvögel 3.<br />

Ulmer Verlag, Stuttgart<br />

HÖLZINGER, J. & M. BOSCHERT (2001): <strong>Die</strong> Vögel <strong>Baden</strong>-Württembergs, Nicht-S<strong>in</strong>gvögel<br />

2. Ulmer Verlag, Stuttgart<br />

HÖLZINGER, J., BAUER, H.-G, BERTHOLD, P., BOSCHERT, M. & MAHLER, U. (2007): Rote<br />

Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten <strong>Baden</strong>-Württembergs.<br />

Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11<br />

INSTITUT FÜR ANGEWANDTE ÖKOLOGIE (2003): Artensteckbrief Bachneunauge<br />

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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

LAMPRECHT, H., TRAUTNER, J., KAULE, G., GASSNER, E. (2004): Ermittlung von erheblichen<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung. – FuE-<br />

Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für<br />

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz<br />

– FKZ 801 82 130 [unter Mitarb. von M. RAHDE u. a.]. – Endbericht:<br />

316 S. – Hannover, Filderstadt, Stuttgart, Bonn.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (2001): Arten, Biotope,<br />

Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben und Bewerten. Karlsruhe<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG: Rote Listen der Pflanzen-<br />

und Tierarten <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg.<br />

LANGE, A. C. & WENZEL, A. (2003): Artensteckbrief Glaucopsyche (Macul<strong>in</strong>ea) nausithous<br />

(Bergsträsser 1779), Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g [Code: 1061]<br />

LAUFER, H., FRITZ, K. & SOWIG, P. (Hrsg.) (2007): <strong>Die</strong> Amphibien und Reptilien <strong>Baden</strong>-<br />

Württembergs. Ulmer-Verlag, Stuttgart.<br />

NÖLLERT; A. & NÖLLERT C. 1992): <strong>Die</strong> Amphibien Europas. Bestimmung, Gefährdung,<br />

Schutz: Franckh-Kosmos-Verlag, Stuttgart.<br />

PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P.,<br />

SCHRÖDER, E., SSYSMANK, A. (2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. Band 1:<br />

Pflanzen und Wirbellose. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz,<br />

Heft 69 / Band 1. Bonn – Bad Godesberg.<br />

PETERSEN, B., ELLWANGER, G., BIEWALD, G., HAUKE, U., LUDWIG, G., PRETSCHER, P.,<br />

SCHRÖDER, E., SSYSMANK, A. (2004): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

NATURA 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie. Band 2:<br />

Wirbeltiere. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 69 / Band<br />

2. Bonn – Bad Godesberg.<br />

STERNBERG, K. & R. BUCHWALD (2000): <strong>Die</strong> Libellen <strong>Baden</strong>-Württembergs. Bd. 2:<br />

Großlibellen (Anisoptera). Ulmer-Verlag, Stuttgart.<br />

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C.<br />

SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands.<br />

Radolfzell.<br />

TRAUTNER J. (Hrsg., 1992): Methodische Standards zur Erfassungen von Tierartengruppen.<br />

Ökologie <strong>in</strong> Forschung und Anwendung 5<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 59 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

TRAUTNER, J., KOCKELKE, K., LAMBRECHT, H. & J. MAYER (2006): Geschützte Arten <strong>in</strong><br />

Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on Demand GmbH, Norderstedt,<br />

2006.<br />

WEIDEMANN, H-J. (1988): Tagfalter: Bd. 1: Entwicklung und Lebensweise, Bd.2: Biologie-Ökologie-Biotopschutz.<br />

Melsungen: Neumann-Neudamm (JNN Naturführer)<br />

WOLF, R. (Hrsg.) (2002): <strong>Die</strong> Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Stuttgart. Für die<br />

Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Stuttgart. Jan Thorbecke<br />

Verlag<br />

5 Anhang<br />

Protokolle Art-für-Art-Prüfprotokolle<br />

Karte<br />

Karte<br />

Übersicht M. 1: 120.000 mit Blattschnitt<br />

Plandarstellung M. 1: 2.000 mit Blattschnitt<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

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