Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 49 / 59<br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Voraussetzungen die Legalausnahme des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach §<br />
45(7) BNatSchG ist nicht erforderlich.<br />
Arten der Auen (z. B. Still- und Fließgewässer, feuchtegeprägte Wiesen, Gehölze<br />
und Röhrichte):<br />
Bachstelze, Blässhuhn, Gebirgsstelze, Höckerschwan, Kle<strong>in</strong>specht, Kormoran,<br />
Nachtigall, Rohrammer, Stockente, Sumpfrohrsänger und Wasseramsel.<br />
• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden höherwertige Fließgewässer<br />
gequert: Grenzbach bei Mönsheim, Enz bei Eut<strong>in</strong>gen, Kämpfelbach bei Ers<strong>in</strong>gen und<br />
Mühlengraben bei Nött<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Fließgewässer s<strong>in</strong>d an der konkreten Querungsstelle<br />
nicht als FFH-Gebiet oder Naturschutzgebiete ausgewiesen. <strong>Die</strong> Gewässerläufe<br />
werden offen mit stark e<strong>in</strong>geschränktem Arbeitsstreifen gequert.<br />
• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung gewässerbegleitender Gehölze <strong>in</strong> der<br />
freien Landschaft liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn seltene oder im Bestand<br />
rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem oder schlechtem Erhaltungszustand)<br />
im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen wurden. Damit besteht<br />
das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen und Röhrichten oder an<br />
kle<strong>in</strong>eren Gräben ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der<br />
Verlust e<strong>in</strong>es Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />
bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich<br />
zum Habitatangebot im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall<br />
grundsätzlich gewahrt.<br />
• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung wird zur größtmöglichen Vorsorge e<strong>in</strong>e<br />
frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände, Röhrichte und der Gewässerläufe <strong>in</strong> der<br />
freien Landschaft auf Brutstätten vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die<br />
Rodungen bzw. Bauarbeiten durch die ökologische Baubegleitung freigegeben, andernfalls<br />
werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen erarbeitet. Mit<br />
dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner Brutpaare der<br />
allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />
• E<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter Beachtung des gehölzfrei<br />
zu haltenden Streifens ist vorgesehen. Uferbegleitende Stauden, Brachen und Röhrichte<br />
regenerieren schnell, so dass ggf. temporär verloren gegangene Habitatstrukturen<br />
zukünftig wieder zur Verfügung stehen.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />
ASP_Unterlage_13.doc 10/174