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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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38 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

weise zur geplanten Trasse (Nachweise liegen nahe des<br />

Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Grünspechts von<br />

60 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Habicht<br />

Hausrotschwanz<br />

Haussperl<strong>in</strong>g<br />

Heidelerche<br />

Hohltaube<br />

Kernbeißer<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• Der Habicht wurde im Untersuchungskorridor lediglich südlich<br />

Öschelbronn und südöstlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf<br />

Landwirtschaftsflächen nachgewiesen. Brutnachweise liegen<br />

nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

wird.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten des Habichts werden<br />

aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen<br />

im Verhältnis zu e<strong>in</strong>er Jagdreviergröße von bis zu 10 Quadratkilometern,<br />

der zur Verfügung stehenden, ausreichend dimensionierten<br />

und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />

im Umfeld sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als<br />

nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• •Brutnachweise der Heidelerche liegen für den gesamten<br />

Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />

• <strong>Die</strong> Heidelerche wurde im Trassenverlauf lediglich südwestlich<br />

Bilf<strong>in</strong>gen sowie östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> größerer Entfernung zur<br />

geplanten Leitungstrasse als Durchzügler beobachtet.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Da jeweils nur E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt wurden, ist auszuschließen,<br />

dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden<br />

Flächen Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Heidelerche<br />

darstellen.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

Kiebitz ne<strong>in</strong><br />

• Der Kiebitz wurde auf Landwirtschaftsflächen nordöstlich von<br />

Ispr<strong>in</strong>gen sowie südwestlich von Kieselbronn nahe der B294<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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