Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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38 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
weise zur geplanten Trasse (Nachweise liegen nahe des<br />
Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Grünspechts von<br />
60 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht<br />
ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Habicht<br />
Hausrotschwanz<br />
Haussperl<strong>in</strong>g<br />
Heidelerche<br />
Hohltaube<br />
Kernbeißer<br />
ne<strong>in</strong><br />
ne<strong>in</strong><br />
• Der Habicht wurde im Untersuchungskorridor lediglich südlich<br />
Öschelbronn und südöstlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf<br />
Landwirtschaftsflächen nachgewiesen. Brutnachweise liegen<br />
nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />
wird.<br />
• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />
<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten des Habichts werden<br />
aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen<br />
im Verhältnis zu e<strong>in</strong>er Jagdreviergröße von bis zu 10 Quadratkilometern,<br />
der zur Verfügung stehenden, ausreichend dimensionierten<br />
und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />
im Umfeld sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als<br />
nicht bedeutsam e<strong>in</strong>gestuft.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• •Brutnachweise der Heidelerche liegen für den gesamten<br />
Untersuchungsraum nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />
• <strong>Die</strong> Heidelerche wurde im Trassenverlauf lediglich südwestlich<br />
Bilf<strong>in</strong>gen sowie östlich Ers<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> größerer Entfernung zur<br />
geplanten Leitungstrasse als Durchzügler beobachtet.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
(potenzielle) Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />
Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />
der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />
Verfügung stehen werden.<br />
• Da jeweils nur E<strong>in</strong>zeltiere festgestellt wurden, ist auszuschließen,<br />
dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden<br />
Flächen Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Heidelerche<br />
darstellen.<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
Kiebitz ne<strong>in</strong><br />
• Der Kiebitz wurde auf Landwirtschaftsflächen nordöstlich von<br />
Ispr<strong>in</strong>gen sowie südwestlich von Kieselbronn nahe der B294<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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