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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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26 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

und danach absterben. Anders als die Flussneunaugen bleiben die Bachneunaugen<br />

Zeit ihres Lebens im Süßwasser. Sie leben und laichen <strong>in</strong> den Oberläufen der Bäche.<br />

<strong>Die</strong> Eier werden an flachen Stellen im Sand- oder Kiesgrund abgelegt. Nach dem<br />

Laichen sterben die Tiere.<br />

Da vorgesehen ist, die Enz bei Niefern <strong>in</strong> offener Bauweise zu queren, kann e<strong>in</strong>e<br />

vorhabensbed<strong>in</strong>gte Inanspruchnahme von Habitatstrukturen sowie e<strong>in</strong> Verlust von<br />

Individuen auch <strong>in</strong> dem wenig geeigneten Flusshabitat nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bei Vorkommen von Flachwasserzonen <strong>in</strong> Ufernähe können Lebensräume von Querdern<br />

und adulten Tieren vorhanden se<strong>in</strong>. Zudem kann die an der Enz vorgesehene<br />

Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen im Rahmen der erforderlichen<br />

Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart bewirken.<br />

Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen ist die Maßnahme T6:<br />

Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen. So ist vor dem E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Enz das Ufer<br />

auf (sandige) Flachwasserzonen im Arbeitsbereich zu überprüfen. Falls diese Strukturen<br />

im Querungsbereich vorhanden s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e Elektrobefischung <strong>in</strong>nerhalb und ca.<br />

50 m unterhalb der Querungsstelle erforderlich, um die wenig mobilen Larvenformen<br />

sowie adulte Tiere abzufischen. <strong>Die</strong> Individuen s<strong>in</strong>d an geeigneter Stelle (oberhalb) der<br />

Querungsstelle wieder e<strong>in</strong>zusetzen. Das Abfischen ist ganzjährig möglich. Weitere<br />

Vorkommen gefährdeter oder FFH-relevanter Arten s<strong>in</strong>d zu berücksichtigen (Groppe).<br />

Im Rahmen der Wasserentnahmen für die Druckprüfung sowie <strong>in</strong> Bereichen mit<br />

E<strong>in</strong>leitstellen zur Abführung des anfallenden Grundwassers (z. B. aus Rohrgräben, Ziel-<br />

und Pressgruben) s<strong>in</strong>d weitere Schutzmaßnahmen erforderlich:<br />

• E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen von Strohballenfiltern bei kle<strong>in</strong>eren Fließgewässern<br />

• E<strong>in</strong>satz von Klär- und Absetzbecken bei größeren Fließgewässern (ke<strong>in</strong>e zusätzlichen<br />

Strohballenfilter notwendig)<br />

• Filtersysteme an den Ansaugstellen (Saugköpfe mit Schutze<strong>in</strong>richtungen)<br />

• E<strong>in</strong>satz von Vliesmaterial im Uferbereich zur Verh<strong>in</strong>derung der Aufwirbelung von<br />

Sedimenten bei der E<strong>in</strong>leitung von größeren Wassermengen. Das Vliesmaterial<br />

puffert den Druck der e<strong>in</strong>strömenden Wassermengen ab. Alternativ ist e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>leiten<br />

der Wassermengen über Kaskadensysteme oder breitflächige E<strong>in</strong>leitstellen möglich.<br />

=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d,<br />

ist e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />

erforderlich.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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