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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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36 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

Dohle<br />

Dorngrasmücke<br />

Eisvogel<br />

Feldlerche<br />

Feldschwirl<br />

Feldsperl<strong>in</strong>g<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ja<br />

• <strong>Die</strong> Dohle wurde im Untersuchungskorridor lediglich östlich<br />

Eut<strong>in</strong>gen und östlich Wiernsheim als Nahrungsgast auf Landwirtschaftsflächen<br />

nachgewiesen. Brutnachweise liegen nicht<br />

vor, so dass e<strong>in</strong>e Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen<br />

wird.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten werden aufgrund<br />

der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der beanspruchten Flächen, der zur Verfügung<br />

stehenden, ausreichend dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt<br />

bleibenden Nahrungshabitate im Umfeld sowie der<br />

zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />

e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs ungefährdet<br />

(RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten Prüfung<br />

unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Eisvogel konnte im Trassenverlauf ausschließlich an der<br />

Pf<strong>in</strong>z südlich von Nött<strong>in</strong>gen als Nahrungsgast festgestellt<br />

werden. Brutnachweise liegen für den gesamten Untersuchungskorridor<br />

nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Betroffenheit im Bruthabitat auszuschließen ist.<br />

• Mögliche vorhabensbed<strong>in</strong>gte, zeitlich begrenzte E<strong>in</strong>schränkungen<br />

<strong>in</strong> potenziellen Nahrungshabitaten bei der offenen<br />

Querung der Pf<strong>in</strong>z werden aufgrund der Kle<strong>in</strong>räumigkeit der<br />

beanspruchten Flächen, der zur Verfügung stehenden, ausreichend<br />

dimensionierten und unbee<strong>in</strong>trächtigt bleibenden Nahrungshabitate<br />

oberhalb und unterhalb der Querungsstelle<br />

sowie der zeitlich eng begrenzten Maßnahme als nicht bedeutsam<br />

e<strong>in</strong>gestuft.<br />

• Brutvorkommen der Feldlerche konnten im Untersuchungskorridor<br />

auf folgenden von der geplanten Leitung zu querenden<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen festgestellt werden: östlich<br />

Waldbronn (SP 21500+170 bis SP 22500+000), nördlich<br />

Ispr<strong>in</strong>gen (SP 38500+450 bis 39500+240), vorgesehener<br />

Rohrlagerplatz südwestlich Kieselbronn (SP 42500+200),<br />

nordwestlich Wiernsheim (SP 51000+100 bis SP 52000+130),<br />

nördlich Mönsheim (SP 55000+220 bis 56000+330), südwestlich<br />

Flacht (SP 62000+140 bis SP 63000+010) sowie südlich<br />

Rutesheim (SP 675oo+400 bis SP 68000+200).<br />

• Infolge der beim Leitungsbau vorgesehenen temporären<br />

Inanspruchnahme von Landwirtschaftsflächen ist <strong>in</strong>sbesondere<br />

e<strong>in</strong> Verlust von Brutstätten sowie Gelegen und Jungvögeln<br />

während der Brut- und Aufzuchtzeit nicht auszuschließen.<br />

Ebenso s<strong>in</strong>d Störungen zur Fortpflanzungszeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />

nachgewiesenen Habitaten der Art (Fluchtdistanz 20 m,<br />

FLADE 1994) aufgrund deren räumlichen Nähe zur geplanten<br />

Trasse möglich.<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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