Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert“. Mögliche Konflikte können hier summarisch<br />
betrachtet werden, da die Störung vielfach nicht so sehr an e<strong>in</strong>zelne Arten als an<br />
bestimmte bevorzugt genutzte Raststätten und ganze Artengruppen gebunden ist.<br />
So s<strong>in</strong>d generell auch große Ackerflächen als Nahrungs- und Rastgebiete für arktische<br />
Gänse und Kraniche sowie Limikolen geeignet. Für Gänse, Kraniche, Enten- und<br />
Taucherarten s<strong>in</strong>d daneben noch (Schlaf-)Gewässer von großer Bedeutung. Essenzielle<br />
Rastbereiche bef<strong>in</strong>den sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes, so z. B.<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Rhe<strong>in</strong>aue.<br />
<strong>Die</strong> Verteilung der Nahrung suchenden Vögel im Raum ist zudem entscheidend von<br />
den aktuellen landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Feldfrüchten abhängig. Alle o.g.<br />
Rastvögel suchen gern Maisstoppelfelder auf, Kraniche und Gänse die auflaufenden<br />
W<strong>in</strong>tergetreideflächen und Kiebitz frisch umgepflügte Äcker sowie Grünland. <strong>Die</strong><br />
Abhängigkeit von der Dynamik landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Fruchtfolgen lässt<br />
auf e<strong>in</strong>e hohe Plastizität des Verhaltens schließen, die es den Vögeln erlaubt, die Rast-<br />
und Nahrungsplätze unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zu wählen.<br />
Damit s<strong>in</strong>d sie auch <strong>in</strong> der Lage, Störreizen bei Bedarf auszuweichen.<br />
=> Da somit e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluss von Störungen im Rahmen der Bauarbeiten auf den<br />
Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen werden kann, s<strong>in</strong>d<br />
ke<strong>in</strong>e Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig. E<strong>in</strong>e vertiefende<br />
Art-für-Art-Betrachtung kann damit hier entfallen.<br />
3.2 Art-für-Art Prüfung<br />
<strong>Die</strong> ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung wird für jene nach der Abschichtung<br />
verbleibenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie für die europäischen<br />
Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführt,<br />
für die Auswirkungen durch den geplanten Leitungsbau nicht ausgeschlossen<br />
werden können (sog. relevante Arten).<br />
Folgende relevante Arten wurden entsprechend der erfolgten Abschichtung ermittelt<br />
und s<strong>in</strong>d zu prüfen:<br />
Säugetiere:<br />
Reptilien:<br />
Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />
Wasserfledermaus, Haselmaus<br />
Zauneidechse<br />
Schmetterl<strong>in</strong>ge: Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g, Großer Feuerfalter<br />
Brutvögel:<br />
Baumpieper, Feldlerche, Grauspecht, Grünspecht, Mäusebussard,<br />
Mittelspecht, Schwarzmilan, Wendehals<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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