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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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52 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert“. Mögliche Konflikte können hier summarisch<br />

betrachtet werden, da die Störung vielfach nicht so sehr an e<strong>in</strong>zelne Arten als an<br />

bestimmte bevorzugt genutzte Raststätten und ganze Artengruppen gebunden ist.<br />

So s<strong>in</strong>d generell auch große Ackerflächen als Nahrungs- und Rastgebiete für arktische<br />

Gänse und Kraniche sowie Limikolen geeignet. Für Gänse, Kraniche, Enten- und<br />

Taucherarten s<strong>in</strong>d daneben noch (Schlaf-)Gewässer von großer Bedeutung. Essenzielle<br />

Rastbereiche bef<strong>in</strong>den sich jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes, so z. B.<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Rhe<strong>in</strong>aue.<br />

<strong>Die</strong> Verteilung der Nahrung suchenden Vögel im Raum ist zudem entscheidend von<br />

den aktuellen landwirtschaftlichen Tätigkeiten und Feldfrüchten abhängig. Alle o.g.<br />

Rastvögel suchen gern Maisstoppelfelder auf, Kraniche und Gänse die auflaufenden<br />

W<strong>in</strong>tergetreideflächen und Kiebitz frisch umgepflügte Äcker sowie Grünland. <strong>Die</strong><br />

Abhängigkeit von der Dynamik landwirtschaftlicher Tätigkeiten und Fruchtfolgen lässt<br />

auf e<strong>in</strong>e hohe Plastizität des Verhaltens schließen, die es den Vögeln erlaubt, die Rast-<br />

und Nahrungsplätze unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zu wählen.<br />

Damit s<strong>in</strong>d sie auch <strong>in</strong> der Lage, Störreizen bei Bedarf auszuweichen.<br />

=> Da somit e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>fluss von Störungen im Rahmen der Bauarbeiten auf den<br />

Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen werden kann, s<strong>in</strong>d<br />

ke<strong>in</strong>e Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig. E<strong>in</strong>e vertiefende<br />

Art-für-Art-Betrachtung kann damit hier entfallen.<br />

3.2 Art-für-Art Prüfung<br />

<strong>Die</strong> ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung wird für jene nach der Abschichtung<br />

verbleibenden Arten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie sowie für die europäischen<br />

Vogelarten mit Gefährdungsstatus gemäß Roter Liste <strong>Baden</strong>-Württemberg durchgeführt,<br />

für die Auswirkungen durch den geplanten Leitungsbau nicht ausgeschlossen<br />

werden können (sog. relevante Arten).<br />

Folgende relevante Arten wurden entsprechend der erfolgten Abschichtung ermittelt<br />

und s<strong>in</strong>d zu prüfen:<br />

Säugetiere:<br />

Reptilien:<br />

Braunes Langohr, Großer Abendsegler, Rauhhautfledermaus,<br />

Wasserfledermaus, Haselmaus<br />

Zauneidechse<br />

Schmetterl<strong>in</strong>ge: Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläul<strong>in</strong>g, Großer Feuerfalter<br />

Brutvögel:<br />

Baumpieper, Feldlerche, Grauspecht, Grünspecht, Mäusebussard,<br />

Mittelspecht, Schwarzmilan, Wendehals<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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