Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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28 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
=> Unter E<strong>in</strong>beziehung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d Verbotstatbestände<br />
nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt und e<strong>in</strong>e weitergehende<br />
Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG kann entfallen.<br />
3.1.2.3 Strömer<br />
Vorkommen des Strömers (Leuciscus souffia) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />
gemeldet. Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für<br />
den Strömer folgende Fundmeldung im Untersuchungskorridor vor:<br />
• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />
Der Strömer ist <strong>in</strong> Fließgewässern des baden-württembergischen Rhe<strong>in</strong>-Neckar-<br />
Gebietes und im Donaue<strong>in</strong>zugsgebiet heimisch. Es ist e<strong>in</strong> Schwarmfisch der Forellen-<br />
und Äschenregion und hält sich bevorzugt <strong>in</strong> kräftiger Strömung der Freiwasserzone<br />
auf. Se<strong>in</strong>e Nahrung besteht vornehmlich aus Wirbellosen, <strong>in</strong>sbesondere Insektenlarven<br />
und Kle<strong>in</strong>krebse. Zur Laichzeit, die sich von März bis Juni erstreckt, zieht der Strömer <strong>in</strong><br />
den Oberlauf des Gewässers, wo auf fe<strong>in</strong>körnigen Kiesböden ca. 6.000 – 8.000 Eier<br />
abgelegt werden. Bis zum Freischwimmen der Larven nach dem Schlupf vergehen ca.<br />
2 Wochen, wobei die Dottersacklarven zunächst noch wenig aktiv s<strong>in</strong>d und tief <strong>in</strong> das<br />
Lückensystem e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Bestände dieser Fischart s<strong>in</strong>d stark zurückgegangen und<br />
entsprechend stark gefährdet, nicht zuletzt <strong>in</strong>folge der zunehmenden Gewässerverbauung.<br />
Aufgrund der vorgesehenen offenen Querung der Enz bei Niefern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />
Inanspruchnahme von Habitatstrukturen adulter Tiere nicht auszuschließen.<br />
Verluste von Entwicklungsstadien des Strömers s<strong>in</strong>d jedoch auszuschließen, da sich<br />
diese <strong>in</strong> den flachen überströmten Schotterbänken der Flussoberläufe bef<strong>in</strong>den. Zudem<br />
kann die an der Enz vorgesehene Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen<br />
im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart<br />
bewirken.<br />
Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die erforderlichen<br />
Wasserentnahmen- und –e<strong>in</strong>leitungen für die Druckprüfung ist die Maßnahme T6:<br />
Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Da die Adulten sehr mobil<br />
s<strong>in</strong>d und dem temporären E<strong>in</strong>griff ausweichen können, ist e<strong>in</strong> Abfischen des betreffenden<br />
Abschnitts h<strong>in</strong>sichtlich des Strömers nicht erforderlich.<br />
=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d, ist<br />
e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />
erforderlich.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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