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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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28 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

=> Unter E<strong>in</strong>beziehung der geplanten Vermeidungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d Verbotstatbestände<br />

nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht erfüllt und e<strong>in</strong>e weitergehende<br />

Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG kann entfallen.<br />

3.1.2.3 Strömer<br />

Vorkommen des Strömers (Leuciscus souffia) s<strong>in</strong>d für das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“<br />

gemeldet. Gemäß den Daten der Fischereibehörde des RP Karlsruhe liegt für<br />

den Strömer folgende Fundmeldung im Untersuchungskorridor vor:<br />

• Enz westlich Niefern (Querung der Enz bei SP44500+300)<br />

Der Strömer ist <strong>in</strong> Fließgewässern des baden-württembergischen Rhe<strong>in</strong>-Neckar-<br />

Gebietes und im Donaue<strong>in</strong>zugsgebiet heimisch. Es ist e<strong>in</strong> Schwarmfisch der Forellen-<br />

und Äschenregion und hält sich bevorzugt <strong>in</strong> kräftiger Strömung der Freiwasserzone<br />

auf. Se<strong>in</strong>e Nahrung besteht vornehmlich aus Wirbellosen, <strong>in</strong>sbesondere Insektenlarven<br />

und Kle<strong>in</strong>krebse. Zur Laichzeit, die sich von März bis Juni erstreckt, zieht der Strömer <strong>in</strong><br />

den Oberlauf des Gewässers, wo auf fe<strong>in</strong>körnigen Kiesböden ca. 6.000 – 8.000 Eier<br />

abgelegt werden. Bis zum Freischwimmen der Larven nach dem Schlupf vergehen ca.<br />

2 Wochen, wobei die Dottersacklarven zunächst noch wenig aktiv s<strong>in</strong>d und tief <strong>in</strong> das<br />

Lückensystem e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>gen. <strong>Die</strong> Bestände dieser Fischart s<strong>in</strong>d stark zurückgegangen und<br />

entsprechend stark gefährdet, nicht zuletzt <strong>in</strong>folge der zunehmenden Gewässerverbauung.<br />

Aufgrund der vorgesehenen offenen Querung der Enz bei Niefern s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte<br />

Inanspruchnahme von Habitatstrukturen adulter Tiere nicht auszuschließen.<br />

Verluste von Entwicklungsstadien des Strömers s<strong>in</strong>d jedoch auszuschließen, da sich<br />

diese <strong>in</strong> den flachen überströmten Schotterbänken der Flussoberläufe bef<strong>in</strong>den. Zudem<br />

kann die an der Enz vorgesehene Entnahme und Wiedere<strong>in</strong>leitung von Wassermengen<br />

im Rahmen der erforderlichen Druckwasserprüfung Bee<strong>in</strong>trächtigungen der Fischart<br />

bewirken.<br />

Zur Vermeidung von vorhabensbed<strong>in</strong>gten Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch die erforderlichen<br />

Wasserentnahmen- und –e<strong>in</strong>leitungen für die Druckprüfung ist die Maßnahme T6:<br />

Schutzmaßnahmen für Fische vorgesehen (siehe oben). Da die Adulten sehr mobil<br />

s<strong>in</strong>d und dem temporären E<strong>in</strong>griff ausweichen können, ist e<strong>in</strong> Abfischen des betreffenden<br />

Abschnitts h<strong>in</strong>sichtlich des Strömers nicht erforderlich.<br />

=> Da unter E<strong>in</strong>beziehung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen ke<strong>in</strong>e<br />

Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d, ist<br />

e<strong>in</strong>e weitergehende Prüfung der Ausnahmen gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht<br />

erforderlich.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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