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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 11 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Abstand zu Fremdleitungen:<br />

Abstand zu Hochspannungsfreileitungen:<br />

Bau<br />

Inbetriebnahme<br />

Verlegung i. d. R. mit e<strong>in</strong>em Achsabstand von 5 m zu unterirdischen<br />

Fremdleitungen<br />

i. d. R. m<strong>in</strong>. 10 m zum äußeren Leiterseil<br />

Beg<strong>in</strong>n Ende 2014 (Gehölze<strong>in</strong>schlag) Tiefbau 2015<br />

Herbst 2015<br />

<strong>Die</strong> Leitung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schutzstreifen von 10 m Breite (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />

verlegt, der durch beschränkt persönliche <strong>Die</strong>nstbarkeiten oder Gestattungsverträge<br />

gesichert wird. <strong>Die</strong>ser Schutzstreifen dient im Wesentlichen der Restriktion<br />

h<strong>in</strong>sichtlich der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen sowie sonstigen<br />

E<strong>in</strong>wirkung, die den Bestand oder Betrieb der Leitung gefährden oder bee<strong>in</strong>trächtigen<br />

könnten. E<strong>in</strong>schränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der<br />

Regel damit nicht verbunden. Um die Leitung vor Beschädigungen durch Baumwurzeln<br />

zu schützen, bestehen ferner <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Streifen über der Leitung bis zu e<strong>in</strong>em Abstand<br />

von 2,50 m beidseits der Rohraußenkanten (<strong>in</strong>sgesamt 5,6 m) Restriktionen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

tiefwurzelnder Bäume.<br />

Gasdruckregel- und Messanlagen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> folgenden Bereichen geplant:<br />

• Stadt Ettl<strong>in</strong>gen, Gemarkung Ettl<strong>in</strong>gen, Flurstück 10429<br />

• Stadt Leonberg, Gemarkung Leonberg, Flur 1, Flurstück 6124/6<br />

<strong>Die</strong> abgezäunten Stationsgelände der GDRM-Anlagen haben e<strong>in</strong>e Fläche von ca. 800 -<br />

900 m². Auf den Flächen werden Gebäude, 4 Armaturengruppen mit kle<strong>in</strong>eren gepflasterten<br />

Teilflächen e<strong>in</strong>gerichtet.<br />

Zudem s<strong>in</strong>d folgende Armaturenabsperrstationen s<strong>in</strong>d im Trassenverlauf geplant:<br />

• Geme<strong>in</strong>de Remch<strong>in</strong>gen: Gemarkung Nött<strong>in</strong>gen, Flurstück 10381.<br />

• Stadt Pforzheim Gemarkung Eut<strong>in</strong>gen, Flurstück 8302.<br />

• Geme<strong>in</strong>de Mönsheim, Gemarkung Mönsheim, Flurstück 4666.<br />

• Stadt Leonberg, Geme<strong>in</strong>de Leonberg, Flur 1 Flurstück 6124/6.<br />

Da die Armaturen über Fernantriebe verfügen, wird die E<strong>in</strong>zäunung der Stationen zum<br />

Schutz der oberirdisch <strong>in</strong>stallierten Bauteile erforderlich.<br />

Weitere technische Details s<strong>in</strong>d den Unterlagen Teil A (Erläuterungsbericht) und Teil E<br />

Unterlage 10 (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) der Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

zu entnehmen.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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