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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 47 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Arten der Wälder:<br />

Amsel, Blaumeise, Buchf<strong>in</strong>k, Buntspecht, Eichelhäher, Gartenbaumläufer, Gartengrasmücke,<br />

Gimpel, Grauschnäpper, Haubenmeise, Hohltaube, Kernbeißer, Kleiber,<br />

Kohlmeise, Kolkrabe, Misteldrossel, Mönchsgrasmücke, Pirol, Rotkehlchen,<br />

Schwanzmeise, S<strong>in</strong>gdrossel, Sommergoldhähnchen, Sumpfmeise, Tannenmeise,<br />

Wacholderdrossel, Waldbaumläufer, Weidenmeise, W<strong>in</strong>tergoldhähnchen, Zaunkönig<br />

und Zilpzalp.<br />

• In den folgenden Bereichen werden von der geplanten Trasse Wälder unter Gehölzverlust<br />

durchquert (ungefähre Angaben): SP 16500 bis SP 17500 (Grünwettersbach),<br />

SP 30000 bis SP 31500 (östlich Nött<strong>in</strong>gen), SP 36000 bis SP 36500 (östlich Ers<strong>in</strong>gen)<br />

und SP 57000 bis SP 57500 (östlich Mönsheim)<br />

• In den Waldschneisen wird der Arbeitsstreifen grundsätzlich e<strong>in</strong>geengt, um den<br />

Gehölzverlust so ger<strong>in</strong>g wie möglich zu halten. <strong>Die</strong> ökologische Funktion als Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätte bleibt bei den Waldverlusten für die weit verbreiteten<br />

Arten erhalten.<br />

• Zusätzlich werden die erforderlichen Rodungen <strong>in</strong> den Waldschneisen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten der Vogelarten durchgeführt, so dass es<br />

weder zum Verlust besetzter Niststätten und zum damit verbundenen Tod von nicht<br />

mobilen Entwicklungsstadien (Eier, Jungtiere) noch zur fitnessrelevanten Störung<br />

von Brutpaaren der waldbewohnenden Vogelarten kommen kann.<br />

• Weitere zeitlich begrenzte bauvorbereitende Maßnahmen h<strong>in</strong>sichtlich der Gehölzrodungen<br />

für gefährdete Arten kommen auch den ubiquitär verbreiteten Arten zu Gute.<br />

• Weitere baubed<strong>in</strong>gte Verbotstatbestände h<strong>in</strong>sichtlich des Tötungsverbotes (z.B.<br />

Kollisonen) s<strong>in</strong>d auf Grund der hohen Mobilität der Vogelarten nicht zu erwarten.<br />

• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />

häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />

s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />

Ausschnitt betrifft.<br />

Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen waldbewohnenden Arten tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand nach §<br />

44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht streng geschützten<br />

europäischen Vogelarten gilt unter den genannten Voraussetzungen die Legalausnahme<br />

des § 44(5) BNatSchG. E<strong>in</strong>e Ausnahme nach § 45(7) BNatSchG ist nicht<br />

erforderlich.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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