Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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20 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Das FFH-Gebiet „Enztal bei Mühlacker“ wird von der Trasse zwischen SP 41500 und<br />
SP 50000 fünf Mal tangiert oder durchquert. In drei dieser Abschnitte wurden ke<strong>in</strong>e<br />
sowie <strong>in</strong> 2 Abschnitten nicht geeignete Gewässer (schnellfließender Bach, z.T. trockenen<br />
Gräben) als Laichhabitate angetroffen. Auch adäquate Landhabitate s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen<br />
Bereichen nicht betroffen. Individuen oder Entwicklungsstadien der Gelbbauchunke und<br />
des Kammmolchs wurden zur Laichzeit nicht <strong>in</strong> den gequerten oder tangierten Gewässerläufen<br />
beobachtet, so dass Verluste von Individuen und Entwicklungsstadien sowie<br />
Trennwirkungen während des geöffneten Grabens auszuschließen s<strong>in</strong>d.<br />
Das FFH-Gebiet „Strogäu und unteres Enztal“ wird zwischen SP 57000 und 62000<br />
zweimalig tangiert und durchquert. Geeignete Habitate für Gelbbauchunke und Kammmolch<br />
s<strong>in</strong>d im Bereich der Querung des Steilhanges bei Mönsheim und des angrenzenden<br />
Grenzbaches sowie im Bereich der Hügelkuppe des Kalkofens nicht vorhanden.<br />
<strong>Die</strong> <strong>in</strong> Richtung Süden gequerten oder tangierten Grabenläufe führen nur temporär<br />
Wasser und s<strong>in</strong>d mit Vegetation stark überwachsen. Kontrollen der Abschnitte auf<br />
Vorkommen beider Arten erbrachten entsprechend ke<strong>in</strong>e Nachweise.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Gelbbauchunke und den Kammmolch<br />
kann entfallen.<br />
3.1.1.3 Reptilien<br />
Der betrachtete Untersuchungskorridor be<strong>in</strong>haltet entsprechend der <strong>in</strong> 2011 und 2012<br />
erfolgten Kartierungen nach derzeitigem Kenntnisstand 3 Reptilienarten (Bl<strong>in</strong>dschleiche,<br />
Waldeidechse, Zauneidechse), wobei nur der Zauneidechse e<strong>in</strong>e artenschutzrechtliche<br />
Prüfungsrelevanz zukommt.<br />
<strong>Die</strong> nachgewiesenen Vorkommen von Bl<strong>in</strong>dschleiche und Waldeidechse werden<br />
h<strong>in</strong>sichtlich möglicher erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplan berücksichtigt (vgl. Teil E Unterlage 11).<br />
Zauneidechse<br />
Folgendes Vorkommen der Zauneidechse (RL V) wurde 2011 und 2012 bei den<br />
Kartierungen <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors nachgewiesen:<br />
• Brache und Streuobstwiese nordöstlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 31500+410 und SP<br />
31500+480), ca.100 m und ca. 30 m von der geplanten Trasse entfernt<br />
Da sich bei Sperl<strong>in</strong>gshof auf beiden Seiten der geplanten Leitungstrasse adäquate<br />
Habitate für die Zauneidechse bef<strong>in</strong>den und die Art dort auch <strong>in</strong> räumlicher Nähe<br />
festgestellt wurde, kann e<strong>in</strong>e Querung des Arbeitsstreifens durch wechselnde Tiere<br />
während der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden. Während des geöffneten<br />
Grabens s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Barriere- und Fallenwirkung sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen nicht<br />
gänzlich auszuschließen.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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