Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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24 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Trasse konnten weder <strong>in</strong> 2011 noch <strong>in</strong> 2012 geführt werden, so dass e<strong>in</strong> Vorkommen <strong>in</strong><br />
diesem Abschnitt außerhalb des FFH-Schutzgebietes auszuschließen ist.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für die Grüne Flußjungfer kann entfallen.<br />
3.1.1.7 Pflanzen<br />
Im Untersuchungskorridor konnten bei den erfolgten Bestandserfassungen besonders<br />
geschützte und gefährdete Pflanzenarten nachgewiesen werden, die h<strong>in</strong>sichtlich<br />
erforderlicher Vermeidungs- und Verm<strong>in</strong>derungsmaßnahmen im Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan (vgl. Teil E, Unterlage 11) berücksichtigt werden.<br />
Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtl<strong>in</strong>ie konnten <strong>in</strong>nerhalb des Arbeitstreifens<br />
und se<strong>in</strong>em Umfeld nicht nachgewiesen werden. Auf Basis externer Daten (Artenschutzprogramm)<br />
liegen jedoch Nachweise von zwei Anhang IV-Arten im betrachteten<br />
Raum vor.<br />
Grünes Gabelzahnmoos<br />
Vorkommen vom Grünen Gabelzahnmoos (Dicranium viride) wurden für die beiden zu<br />
querenden FFH-Gebiete „Wiesen und Wälder bei Ettl<strong>in</strong>gen“ und „Enztal bei Mühlacker“<br />
gemeldet.<br />
Das Moos kommt <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> älteren Wäldern an den Wurzelstämmen von<br />
Rotbuche, Eiche und Erle vor. Im Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten<br />
ke<strong>in</strong>e Vorkommen der Moos-Art, im Bereich und näheren Umfeld der Trassierung<br />
bestätigt werden. Im Abschnitt Grünwettersbach bis Waldbronn sowie Kieselbronn bis<br />
Öschelbronn werden <strong>in</strong>sbesondere Obstwiesen gequert oder Wälder randlich umgangen,<br />
so dass überwiegend ke<strong>in</strong>e geeigneten Wuchs-Standorte vorhanden s<strong>in</strong>d.<br />
Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs.5 BNatSchG s<strong>in</strong>d nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht e<strong>in</strong>schlägig.<br />
=> E<strong>in</strong>e weitere Art-für-Art-Prüfung für das Gabelzahnmoos kann entfallen.<br />
Spelz-Trespe<br />
<strong>Die</strong> Spelz-Trespe (Bromus grossus) ist entsprechend der Angaben des Meldebogens<br />
<strong>in</strong>nerhalb des von der geplanten Gasleitung zu querenden FFH-Gebietes „Pf<strong>in</strong>zgau Ost“<br />
gemeldet worden.<br />
Innerhalb e<strong>in</strong>es Teilgebietes zwischen Wilferd<strong>in</strong>gen und Kämpfelbach wurde die Art<br />
nachgewiesen. <strong>Die</strong>ser Bereich wird von der Trassierung weiträumig umgangen. Im<br />
Rahmen der aktuellen Erfassungen <strong>in</strong> 2012 konnten ke<strong>in</strong>e weiteren Vorkommen der<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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