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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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54 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Bauzeitenregelungen zum Brutvogelschutz (z.B. Bauverbote während der Brut- und<br />

Aufzuchtzeiten gefährdeter Arten <strong>in</strong> unmittelbarer Trassennähe, s. hierzu anliegende<br />

Pläne M. 1: 2.000)<br />

• Vorgaben zur Rekultivierung habitatbildender Lebensraumtypenflächen<br />

Es wurde dargelegt, dass die dortigen Populationen der genannten Tierarten bzw. –<br />

gruppen <strong>in</strong> ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em günstigen Erhaltungszustand<br />

verbleiben bzw. sich deren aktueller Erhaltungszustand nicht verschlechtert.<br />

Damit liegen auch ke<strong>in</strong>e Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen<br />

i. S. von § 19 BNatSchG vor.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahmeprüfung gemäß § 45(7) BNatSchG ist daher nicht erforderlich.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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