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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 39 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

jeweils als Durchzügler festgestellt. Brutvorkommen wurden<br />

ke<strong>in</strong>e nachgewiesen.<br />

• E<strong>in</strong>e vorhabensbed<strong>in</strong>gte Betroffenheit im Bruthabitat ist damit<br />

grundsätzlich auszuschließen.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der Bauphase<br />

im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Klappergrasmücke<br />

Kle<strong>in</strong>specht<br />

Kolkrabe<br />

Kornweihe<br />

Kuckuck<br />

Lachmöwe<br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Kornweihe wurde 2012 lediglich e<strong>in</strong>mal südöstlich von<br />

Öschelbronn <strong>in</strong> größerer Entfernung zur geplanten Leitungstrasse<br />

als Durchzügler <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

nachgewiesen.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

• Da nur e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zeltier festgestellt wurde, ist auszuschließen,<br />

dass die zeitlich begrenzt <strong>in</strong> Anspruch zu nehmenden Flächen<br />

Teile e<strong>in</strong>es essenziellen Rasthabitats der Kornweihe darstellen.<br />

• Der Kuckuck wurde südöstlich von Rüppurr bei ca. SP<br />

15500+000 an e<strong>in</strong>em Waldrand nahe des Hagenichgrabens<br />

mit Brutverdacht nachgewiesen. Der Fundpunkt liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Entfernung von etwa 220 m zur geplanten Trasse.<br />

• Aufgrund der großen Distanz zum geplanten Vorhaben s<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>e Beseitigung von Brutstätten bzw. e<strong>in</strong> Verlust von Fortpflanzungsstadien<br />

(Eier, Jungvögel) ebenso auszuschließen<br />

wie Störungen im Bruthabitat (Fluchtdistanz ca. 50 m, FLADE<br />

1994). Auch s<strong>in</strong>d im Nahrungshabitat ke<strong>in</strong>e relevanten vorhabensbed<strong>in</strong>gten<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen zu erwarten.<br />

• <strong>Die</strong> Lachmöwe konnte lediglich südlich von Kieselbronn nahe<br />

der A8 als Nahrungsgast <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

nachgewiesen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen des potenziellen Nahrungshabitats<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch<br />

Emissionen werden als nicht bedeutsam gewertet, da während<br />

der Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur<br />

Verfügung stehen werden.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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