Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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48 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Gehölzbrütende Arten der halboffenen Landschaft, Hecken und Waldränder:<br />
Bluthänfl<strong>in</strong>g, Dorngrasmücke, Feldsperl<strong>in</strong>g, Elster, Fasan, Fitis, Gartenrotschwanz,<br />
Girlitz, Goldammer, Graureiher, Grünf<strong>in</strong>k, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke,<br />
Neuntöter, Rabenkrähe, R<strong>in</strong>geltaube, Saatkrähe und Star.<br />
• An mehreren Stellen der geplanten Trasse werden <strong>in</strong>nerhalb der Feldflur Hecken /<br />
kle<strong>in</strong>e Gehölzbestände, die nicht als Wald gelten, unter Gehölzverlust gequert.<br />
• Zur größtmöglichen Vermeidung von Gehölzverlust wird der Arbeitsstreifen an<br />
solchen Stellen überwiegend e<strong>in</strong>geengt.<br />
• Feste Vorgaben für den Zeitpunkt der Rodung liegen hier jedoch nur zugrunde, wenn<br />
seltene oder im Bestand rückläufige Brutvogelarten (RL-Arten, Arten mit ungünstigem<br />
oder schlechtem Erhaltungszustand) im betroffenen Gehölzbestand nachgewiesen<br />
wurden. Bei Vorkommen mehrerer der genannten Arten mit E<strong>in</strong>stufung <strong>in</strong> der<br />
Vorwarnliste wurde im Bereich von Gehölzrodungen e<strong>in</strong>e Zeitvorgabe für die bauvorbereitenden<br />
Maßnahmen e<strong>in</strong>gerichtet, um e<strong>in</strong>en Verlust von Nestern und Gelegen zu<br />
vermeiden. Dennoch besteht das Risiko, dass <strong>in</strong> den verbleibenden Gehölzbeständen<br />
ohne Bauzeitenvorgabe während der Brutzeiten der Vögel der Verlust e<strong>in</strong>es<br />
Geleges e<strong>in</strong>er häufigen Art erfolgt. <strong>Die</strong> ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätten<br />
bleibt durch die räumlich enge Begrenzung des E<strong>in</strong>griffs im Vergleich zum Habitatangebot<br />
im räumlichen Zusammenhang jedoch <strong>in</strong> diesem Fall grundsätzlich gewahrt.<br />
Zudem ist e<strong>in</strong>e Wiederherstellung der gerodeten Kle<strong>in</strong>gehölze unter<br />
Beachtung des gehölzfrei zu haltenden Streifens vorgesehen.<br />
• Brutplätze von <strong>in</strong> Kolonien brütende Vogelarten (Saatkrähe, Graureiher) wurden im<br />
Trassenverlauf sowie <strong>in</strong> den angrenzenden Gehölzstrukturen nicht nachgewiesen.<br />
• Im Rahmen der Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) wird zur größtmöglichen Vorsorge<br />
e<strong>in</strong>e frühzeitige Kontrolle der Gehölzbestände <strong>in</strong> der freien Landschaft auf Brutstätten<br />
vorgesehen. Bei negativem Nachweis werden die Rodungen durch die ÖBB<br />
freigegeben, anderenfalls werden geme<strong>in</strong>sam geeignete Vermeidungsmaßnahmen<br />
erarbeitet. Mit dieser Maßnahme s<strong>in</strong>d auch fitnessrelevante Störungen e<strong>in</strong>zelner<br />
Brutpaare der allgeme<strong>in</strong> verbreiteten Brutvogelarten zu vermeiden.<br />
• E<strong>in</strong>e populationsrelevante Störung kann im Rahmen des Leitungsbaus für die<br />
häufigen Vogelarten grundlegend ausgeschlossen werden, da die Bestände groß<br />
s<strong>in</strong>d und der E<strong>in</strong>griff im Verhältnis zur Verbreitung der Arten nur e<strong>in</strong>en sehr kle<strong>in</strong>en<br />
Ausschnitt betrifft.<br />
Für die allgeme<strong>in</strong> häufigen Arten der halboffenen Landschaft tritt ke<strong>in</strong> Verbotstatbestand<br />
nach § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>. Für die Gesamtheit der ungefährdeten und nicht<br />
streng geschützten europäischen Vogelarten gilt unter Berücksichtigung der genannten<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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