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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 17 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

• Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)<br />

• Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

• Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

<strong>Die</strong> Bechste<strong>in</strong>fledermaus ist zudem für die zu querenden FFH-Gebiete „Enztal bei Mühlacker“<br />

sowie „Strogäu und unteres Enztal“ gemeldet.<br />

<strong>Die</strong> relativ flexiblen Arten Mückenfledermaus und Zwergfledermaus nutzen gelegentlich<br />

auch Baumhöhlen, jedoch s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Deutschland bisher kaum Wochenstuben oder<br />

W<strong>in</strong>terquartiere <strong>in</strong> Gehölzen vorgefunden worden. Da das Vorkommen und die Betroffenheit<br />

Baumhöhlen besiedelnder Fledermausarten im Weiteren anhand der oben<br />

gelisteten stärker spezialisierten Arten betrachtet wird, können Mücken- und Zwergfledermaus<br />

hier vernachlässigt werden. Sollten sie dennoch <strong>in</strong> Baumhöhlen oder Spalten<br />

vorkommen, werden mögliche Verbotstatbestände durch die Betrachtung der oben<br />

gelisteten Arten mit abgedeckt. <strong>Die</strong> zu beschreibenden Vermeidungsmaßnahmen<br />

dienen ebenfalls dem Schutz der Arten, die nur selten <strong>in</strong> Gehölzen Quartiere nutzen.<br />

Vor Laubaustrieb im Frühjahr 2012 wurden alle Bäume mit Höhlen- und Spaltenvorkommen<br />

im nahen Umfeld des Trassenverlaufs der Nordschwarzleitung als potenziell<br />

geeignete Quartiermöglichkeiten dokumentiert. Besonders geeignete Bestände wurden<br />

nachfolgend im Juni und Juli 2012 auf Fledermausaktivitäten und H<strong>in</strong>weise auf e<strong>in</strong>en<br />

möglichen Besatz mit Fledermäusen (Wochenstuben) kontrolliert. Positive Nachweise<br />

konnten im direkten Umfeld <strong>in</strong>nerhalb und randlich des Arbeitsstreifens nicht erbracht<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>e Vielzahl an Bäumen verfügt jedoch über Höhlen, die aufgrund ihrer Größe und<br />

Ausprägung als potenzielles Sommer- oder auch W<strong>in</strong>terquartier für Fledermäuse<br />

e<strong>in</strong>gestuft werden können. E<strong>in</strong>ige davon bef<strong>in</strong>den sich im Bereich des Arbeitsstreifens,<br />

so dass von e<strong>in</strong>em Verlust auszugehen ist. Für weitere am Rand des Arbeitsstreifens<br />

stehende Höhlenbäume kann erst zum Zeitpunkt der Vermessung sicher festgelegt<br />

werden kann, ob e<strong>in</strong>zelne Bäume gefällt werden müssen oder erhalten werden können.<br />

Der Erhalt e<strong>in</strong>es Höhlenbaumes wird grundsätzlich angestrebt.<br />

Demnach kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den w<strong>in</strong>terlichen Rodungsarbeiten<br />

der Verlust <strong>in</strong>sbesondere von W<strong>in</strong>terquartieren <strong>in</strong> den oben benannten Höhlenbäumen<br />

sowie e<strong>in</strong>e Tötung von Individuen verursacht werden. Störungen von überw<strong>in</strong>ternden<br />

Fledermäusen <strong>in</strong> Höhlenbäumen der angrenzenden, erhalten bleibenden Wald-<br />

und Gehölzbestände durch Lärmemissionen etc. können <strong>in</strong> Rahmen der Rodungsarbeiten<br />

aufgrund der Lage und Entfernung ausgeschlossen werden.<br />

E<strong>in</strong>e Betroffenheit kann im Rahmen der worst-case-Abschätzung für jene Arten angenommen<br />

werden, die <strong>in</strong> den Spätherbst- und W<strong>in</strong>termonaten Quartiere <strong>in</strong> Baumhöhlen<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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