Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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8 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
• im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, e<strong>in</strong>schließlich<br />
der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder<br />
maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder<br />
• aus anderen zw<strong>in</strong>genden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses<br />
e<strong>in</strong>schließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.<br />
E<strong>in</strong>e Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht<br />
gegeben s<strong>in</strong>d und sich der Erhaltungszustand der Population e<strong>in</strong>er Art nicht verschlechtert.<br />
Auf Antrag kann nach § 67 BNatSchG e<strong>in</strong>e Befreiung von den Verboten des § 44<br />
BNatSchG gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im E<strong>in</strong>zelfall zu e<strong>in</strong>er<br />
unzumutbaren Belastung führen würde. E<strong>in</strong>e Befreiung ist nur möglich, wenn die<br />
Abweichung von den Ge-/Verboten des BNatSchG mit den Belangen von Naturschutz<br />
und Landschaftspflege vere<strong>in</strong>bar ist.<br />
1.2 Methode und Datengrundlage<br />
Im vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird geprüft, ob <strong>in</strong>folge des<br />
geplanten Vorhabens <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten aufgrund<br />
der Lage ihrer Fundorte sowie ihrer Lebensansprüche e<strong>in</strong>e Betroffenheit anzunehmen<br />
ist, Verbotstatbestände gemäß § 44(1) BNatSchG e<strong>in</strong>schlägig s<strong>in</strong>d und aus naturschutzfachlicher<br />
Sicht e<strong>in</strong>e Ausnahme gemäß § 45(7) BNatSchG notwendig werden<br />
könnte.<br />
E<strong>in</strong>e Abstimmung h<strong>in</strong>sichtlich des zu untersuchenden Artenspektrums und der Kartiermethodik<br />
hat im Rahmen des Scop<strong>in</strong>g-Term<strong>in</strong>s am 28.07.2011 mit der Genehmigungsbehörde<br />
und den Fachbehörden beim RP Karlsruhe sowie im Rahmen e<strong>in</strong>es Folgeterm<strong>in</strong>s<br />
mit der Oberen Naturschutzbehörde RP Karlsruhe stattgefunden.<br />
Methodische Grundlagen für die Erfassungen der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten<br />
bildeten Standardwerke wie z.B. SÜDBECK et al. (2005), BFN-Methodik-<br />
Handbücher und TRAUTNER et al. (1992).<br />
<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt <strong>in</strong>sbesondere auf Basis der aktuell ermittelten Funddaten im Zuge<br />
der durchgeführten faunistischen und floristischen Bestandserhebungen (ab Juni 2011<br />
bis Oktober 2012). Systematisch erfasst wurden planungsrelevante Farn- und Blütenpflanzen<br />
und Moosarten, Fledermäuse, Haselmausvorkommen, Brut- und Gastvögel,<br />
Amphibien, Reptilien sowie FFH-relevanten Käfer (Hirschkäfer), Libellen und Tagfalter.<br />
Zudem wurden potenzielle Quartiere für Fledermausarten <strong>in</strong>nerhalb und im nahen<br />
Umfeld des Arbeitsstreifens (beidseitig der Trasse je ca. 30 bis 50 m) erfasst.<br />
<strong>Die</strong> Haselmauserfassungen wurden zwischen Mai und Ende Oktober 2012 <strong>in</strong> 20<br />
geeigneten Teilgebieten im Trassenverlauf im Zuge von vier Kontrollterm<strong>in</strong>en unter-<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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