Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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42 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Art Konflikt Begründung<br />
gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
Saatkrähe<br />
Schwarzmilan<br />
Schwarzspecht<br />
Sperber<br />
ja<br />
ja<br />
ne<strong>in</strong><br />
• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />
ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />
Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />
• Der Schwarzmilan wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />
östlich von Nött<strong>in</strong>gen, nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof sowie nordöstlich<br />
Ispr<strong>in</strong>gen nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />
ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />
unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />
oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />
• Nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />
120 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des<br />
Schwarzmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur<br />
Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />
• Im Trassenverlauf konnte der Schwarzmilan zudem mehrfach<br />
als Nahrungsgast beobachtet werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />
verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme<br />
von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />
und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />
störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />
• Der Schwarzspecht wurde <strong>in</strong> Waldgebieten nördlich Karlsbad,<br />
südwestlich Sperl<strong>in</strong>gshof, östlich Ers<strong>in</strong>gen, nördlich Ispr<strong>in</strong>gen<br />
und westlich Weissach als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />
Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung zum<br />
geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch<br />
e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />
werden kann.<br />
• Westlich Grünwettersbach (SP 17000+130) h<strong>in</strong>gegen können<br />
aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />
Trasse (welche das Waldgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen<br />
Schneise quert) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Schwarzspechts<br />
von 100 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />
nicht ausgeschlossen werden.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />
sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />
werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />
Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />
Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />
stehen werden.<br />
• Der Sperber konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />
westlich Wettersbach, nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, südlich Öschelbronn<br />
und nordwestlich von Flacht als Nahrungsgast beobachtet<br />
werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />
Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />
• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />
Inanspruchnahme von Teilbereichen potenzieller Nahrungshabitate<br />
des Sperbers <strong>in</strong> Relation zu der Größe des beanspruchten<br />
Jagreviers von 4 bis 7 Quadratkilometern sowie e<strong>in</strong>e<br />
mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />
bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />
und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />
störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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