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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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42 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

Saatkrähe<br />

Schwarzmilan<br />

Schwarzspecht<br />

Sperber<br />

ja<br />

ja<br />

ne<strong>in</strong><br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Schwarzmilan wurde als Brutvogel bzw. mit Brutverdacht<br />

östlich von Nött<strong>in</strong>gen, nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof sowie nordöstlich<br />

Ispr<strong>in</strong>gen nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund<br />

ausreichender Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf<br />

unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren<br />

oder Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

• Nördlich Sperl<strong>in</strong>gshof (SP 32000+190) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises von etwa<br />

120 m zur geplanten Trasse bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des<br />

Schwarzmilans von 200 m (FLADE 1994) Störungen zur<br />

Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />

• Im Trassenverlauf konnte der Schwarzmilan zudem mehrfach<br />

als Nahrungsgast beobachtet werden. <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau<br />

verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige Inanspruchnahme<br />

von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />

und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />

störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />

• Der Schwarzspecht wurde <strong>in</strong> Waldgebieten nördlich Karlsbad,<br />

südwestlich Sperl<strong>in</strong>gshof, östlich Ers<strong>in</strong>gen, nördlich Ispr<strong>in</strong>gen<br />

und westlich Weissach als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong><br />

Brutstätten werden aufgrund ausreichender Entfernung zum<br />

geplanten Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch<br />

e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• Westlich Grünwettersbach (SP 17000+130) h<strong>in</strong>gegen können<br />

aufgrund der räumlichen Nähe des Brutnachweises zur geplanten<br />

Trasse (welche das Waldgebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er vorhandenen<br />

Schneise quert) bei e<strong>in</strong>er Fluchtdistanz des Schwarzspechts<br />

von 100 m (FLADE 1994) Störungen zur Fortpflanzungszeit<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Der Sperber konnte <strong>in</strong>nerhalb des Untersuchungskorridors<br />

westlich Wettersbach, nordöstlich Ers<strong>in</strong>gen, südlich Öschelbronn<br />

und nordwestlich von Flacht als Nahrungsgast beobachtet<br />

werden. Brutnachweise liegen nicht vor, so dass e<strong>in</strong>e<br />

Betroffenheit von Bruthabitaten ausgeschlossen werden kann.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen potenzieller Nahrungshabitate<br />

des Sperbers <strong>in</strong> Relation zu der Größe des beanspruchten<br />

Jagreviers von 4 bis 7 Quadratkilometern sowie e<strong>in</strong>e<br />

mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen werden als nicht<br />

bedeutsam gewertet, da während der Bauphase im näheren<br />

und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem Maße gleichartige,<br />

störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung stehen werden.<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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