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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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14 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Tab. 3:<br />

Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

• Existenz der Rohrleitung und des Steuerkabels im Boden<br />

• oberirdische Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme bei Erweiterung und Neubau von Absperrstationen<br />

• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme, ggf. Trennwirkung und optische Wirkung durch den holzleer zu haltenden<br />

Streifen über der Leitung bei der Querung von Wäldern und Gehölzflächen<br />

• Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)<br />

Dauer der Wirkung: dauerhaft<br />

2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />

Es wird nach menschlichem Ermessen zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb<br />

der Rohrleitung kommen. Der Betrieb der unterirdisch verlegten Leitung f<strong>in</strong>det völlig<br />

geräusch- und emissionsfrei statt.<br />

Regelmäßige Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den<br />

vorhandenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen,<br />

Flugverkehr) gleichzusetzen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong>se Maßnahmen s<strong>in</strong>d überwiegend für die Belange<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbesondere des Biotop- und Artenschutzes,<br />

ohne Relevanz.<br />

Tab. 4:<br />

Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />

• Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung)<br />

• kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden)<br />

Dauer der Wirkung: dauerhaft, jedoch temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)<br />

2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten<br />

Baubed<strong>in</strong>gt kann es <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Arten theoretisch zu folgenden<br />

Wirkungen kommen:<br />

• Individuenverluste bei Räumungs- oder Bauarbeiten durch fehlende Berücksichtigung<br />

nicht oder wenig mobiler Arten, sowie der Jungtiere oder anderer unbeweglicher<br />

Entwicklungsstadien<br />

• Erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten<br />

während sensibler Lebensphasen (Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Rast, W<strong>in</strong>terruhe)<br />

durch Fahrzeuge und Emissionen des Baubetriebs<br />

• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Baufeldräumung oder<br />

Baubetrieb<br />

2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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