Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...
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14 / 59 <strong>Nordschwarzwaldleitung</strong><br />
Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />
Tab. 3:<br />
Anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
• Existenz der Rohrleitung und des Steuerkabels im Boden<br />
• oberirdische Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme bei Erweiterung und Neubau von Absperrstationen<br />
• Flächen<strong>in</strong>anspruchnahme, ggf. Trennwirkung und optische Wirkung durch den holzleer zu haltenden<br />
Streifen über der Leitung bei der Querung von Wäldern und Gehölzflächen<br />
• Kennzeichnung der Leitung mit Schilderpfählen (Höhe ca. 2 m)<br />
Dauer der Wirkung: dauerhaft<br />
2.2.3 Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkungen<br />
Es wird nach menschlichem Ermessen zu ke<strong>in</strong>en Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch den Betrieb<br />
der Rohrleitung kommen. Der Betrieb der unterirdisch verlegten Leitung f<strong>in</strong>det völlig<br />
geräusch- und emissionsfrei statt.<br />
Regelmäßige Kontrollen erfolgen durch Begehen, Befahren oder Befliegen, die den<br />
vorhandenen Belastungen (z. B. forst- und landwirtschaftliche Bewirtschaftungen,<br />
Flugverkehr) gleichzusetzen s<strong>in</strong>d. <strong>Die</strong>se Maßnahmen s<strong>in</strong>d überwiegend für die Belange<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbesondere des Biotop- und Artenschutzes,<br />
ohne Relevanz.<br />
Tab. 4:<br />
Betriebsbed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
anlagebed<strong>in</strong>gte Wirkfaktoren<br />
• Kontrolle der Leitung (Begehung, Befahrung, Befliegung)<br />
• kathodischer Korrosionsschutz (Opferanoden)<br />
Dauer der Wirkung: dauerhaft, jedoch temporär begrenzt (Kontrolle und Instandhaltung)<br />
2.2.4 Mögliche Wirkungen auf europarechtlich geschützte Arten<br />
Baubed<strong>in</strong>gt kann es <strong>in</strong> Bezug auf planungsrelevante Arten theoretisch zu folgenden<br />
Wirkungen kommen:<br />
• Individuenverluste bei Räumungs- oder Bauarbeiten durch fehlende Berücksichtigung<br />
nicht oder wenig mobiler Arten, sowie der Jungtiere oder anderer unbeweglicher<br />
Entwicklungsstadien<br />
• Erhebliche Störung der streng geschützten Arten sowie der europäischen Vogelarten<br />
während sensibler Lebensphasen (Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Rast, W<strong>in</strong>terruhe)<br />
durch Fahrzeuge und Emissionen des Baubetriebs<br />
• Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten durch Baufeldräumung oder<br />
Baubetrieb<br />
2013-03-22 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />
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