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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 53 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

<strong>Die</strong> Prüfung erfolgt mittels des Formblattes zur speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung <strong>in</strong> <strong>Baden</strong>-Württemberg (M<strong>in</strong>isterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

<strong>Baden</strong>-Württemberg, Stand: Mai 2012).<br />

<strong>Die</strong> Prüfbögen für die betreffenden Arten s<strong>in</strong>d dem Textanhang beigefügt.<br />

3.3 Fazit<br />

Als Ergebnis des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages für die Errichtung der Erdgasfernleitung<br />

„<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong>“ zwischen Ettl<strong>in</strong>gen und Leonberg (2. Bauabschnitt)<br />

durch die terranets bw GmbH im Regierungsbezirk Karlsruhe/Stuttgart ist<br />

festzustellen, dass bei Durchführung des Vorhabens bei ke<strong>in</strong>er der geprüften europarechtlich<br />

streng oder besonders geschützten Arten Verbotstatbestände gem. § 44(1) i.<br />

V. m. § 44(5) BNatSchG erfüllt werden.<br />

Es werden zur Vermeidung der Tatbestände erforderliche Maßnahmen formuliert, deren<br />

E<strong>in</strong>haltung im Rahmen e<strong>in</strong>er Ökologischen Baubegleitung gesichert wird. <strong>Die</strong> Maßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ausführlicher Form im LBP (Teil E, Unterlage 12) beschrieben und <strong>in</strong> den<br />

zugehörigen Karten dargestellt.<br />

Kernpunkte der Maßnahmen s<strong>in</strong>d:<br />

• Schutz und Erhalt von E<strong>in</strong>zelbäumen mit Habitatfunktion (z. B. Höhlenbäume als<br />

Quartiere für Fledermäuse)<br />

• Schutzmaßnahmen für hochwertige Trocken- oder Feuchtbiotope, Ufer von Fließgewässern<br />

und Waldbiotoptypen (z. B. E<strong>in</strong>engung des Arbeitsstreifens)<br />

• Rodungen <strong>in</strong>nerhalb von Waldbeständen und Kle<strong>in</strong>gehölzen im W<strong>in</strong>terhalbjahr<br />

• besondere Schutzmaßnahmen bei der Behandlung von Höhlenbäumen mit potenziellen<br />

Fledermaus-W<strong>in</strong>terquartieren (z. B. Inspektion vor der Rodung)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Haselmausvorkommen (z.B. manuelles<br />

Fällen der Gehölze im W<strong>in</strong>terhalbjahr, spezifische Rekultivierung des Arbeitsstreifens<br />

zum Erhalt der Verbundfunktionen)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für Bereiche mit Reptilienvorkommen (z. B. Schutzzäune)<br />

• besondere Schutzmaßnahmen für streng geschützte Tagfalter<br />

• besondere Schutzmaßnahmen an Gewässern mit Vorkommen der FFH-relevanten<br />

Fischarten (Anhang II) Groppe, Bachneunauge und Strömer<br />

• bauvorbereitenden Maßnahmen zum Brutvogelschutz (z. B. frühzeitige Baufeldräumung<br />

und anschließender E<strong>in</strong>satz der Bauarbeiten)<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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