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Nordschwarzwaldleitung - Die Regierungspräsidien in Baden ...

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<strong>Nordschwarzwaldleitung</strong> 37 / 59<br />

Unterlage 13: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Art Konflikt Begründung<br />

Fitis<br />

Gartenrotschwanz<br />

Gebirgsstelze<br />

Gimpel<br />

Girlitz<br />

Goldammer<br />

Graureiher<br />

Grauschnäpper<br />

Grauspecht<br />

Grünspecht<br />

ja<br />

ja<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• <strong>Die</strong> Art ist gemäß der Roten Liste <strong>Baden</strong>-Württembergs<br />

ungefährdet (RL V) und wird aus diesem Grund e<strong>in</strong>er vere<strong>in</strong>fachten<br />

Prüfung unterzogen (siehe Kap. 3.1.3.2)<br />

• Der Grauspecht wurde im Trassenverlauf östlich Rüppurr,<br />

östlich Grünwettersbach, südwestlich Nött<strong>in</strong>gen, südlich Bilf<strong>in</strong>gen,<br />

östlich Ers<strong>in</strong>gen, östlich Mönsheim, westlich Weissach<br />

und westlich Flacht als Brutvogel nachgewiesen. <strong>Die</strong> Brutstätten<br />

werden aufgrund ausreichender Entfernung zum geplanten<br />

Leitungsverlauf unberührt bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung<br />

von Jungtieren oder Eiern vollständig ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

• Südwestlich Nött<strong>in</strong>gen (SP 27000+450) und südlich Bilf<strong>in</strong>gen<br />

(SP 33500+050) h<strong>in</strong>gegen können aufgrund der räumlichen<br />

Nähe der beiden Brutnachweise zur geplanten Trasse (Nachweise<br />

liegen nahe am Rand des Arbeitsstreifens) bei e<strong>in</strong>er<br />

Fluchtdistanz des Grauspechts von 60 m (FLADE 1994)<br />

Störungen zur Fortpflanzungszeit nicht ausgeschlossen werden.<br />

• <strong>Die</strong> mit dem Leitungsbau verbundene temporäre, kle<strong>in</strong>flächige<br />

Inanspruchnahme von Teilbereichen (potenzieller) Nahrungshabitate<br />

sowie e<strong>in</strong>e mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigung durch Emissionen<br />

werden als nicht bedeutsam gewertet, da während der<br />

Bauphase im näheren und weiteren Umfeld <strong>in</strong> ausreichendem<br />

Maße gleichartige, störungsarme Nahrungsflächen zur Verfügung<br />

stehen werden.<br />

• Für den Grünspecht liegen mehrere Brutnachweise im<br />

Trassenverlauf vor. <strong>Die</strong> Brutstätten werden aufgrund ausreichender<br />

Entfernung zum geplanten Leitungsverlauf unberührt<br />

bleiben, so dass auch e<strong>in</strong>e Schädigung von Jungtieren oder<br />

Eiern vollständig ausgeschlossen werden kann.<br />

• Südlich Bilf<strong>in</strong>gen (SP 33000+450), nördlich Kämpfelbach (SP<br />

34000+000) und nördlich Ers<strong>in</strong>gen (SP 34500+150) h<strong>in</strong>gegen<br />

können aufgrund der räumlichen Nähe der beiden Brutnach-<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-22 / Rev. 0<br />

ASP_Unterlage_13.doc 10/174

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