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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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Von der BE-Fläche sind randlich nach der gegenwärtigen Abgrenzung auch Abschnitte<br />

einer Feldhecke als nach § 32 NatSchG geschütztem Biotop betroffen. Voraussichtlich wird<br />

sie erhalten werden können; nähere Ermittlungen hierzu erfolgen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Für das Grünland ist eine schnelle Regeneration möglich.<br />

Baustelleneinrichtung für den Zufahrtsstollen im Mühlegrabental (0,7 ha)<br />

Nach gegenwärtigem Planungsstand werden lediglich Flächen innerhalb des bestehenden<br />

Betriebsgeländes benötigt, die derzeit als Verkehrs- und Lagerflächen genutzt werden.<br />

Ochsenmatt unterhalb des Wehrabeckens (1,7 ha)<br />

Die Fläche wird gegenwärtig als Lagerplatz genutzt. Auf dem überwiegenden Flächenanteil<br />

wächst Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte, nach Norden hin breiten sich<br />

Gestrüppe aus Brombeeren und Kratzbeeren mit aufkommenden Robinien und Schmetterlingsflieder<br />

aus. Die Ruderalvegetation kann schnell regenerieren; bei den sonstigen, geringwertigen<br />

Beständen ist eine Wiederentwicklung aus Naturschutzsicht nicht anzustreben.<br />

Weitere Baubereiche<br />

Weitere Baunebenflächen werden für die Verlegung von Rohrleitungen innerhalb vorhandener<br />

Wege, entlang von Straßen sowie für den Ausbau von Wegen als Zufahrten benötigt.<br />

Innerhalb von Wegen wird der weit überwiegende Abschnitt der Füllleitung vom Eggbergbecken<br />

durch das Schöpfebachtal und über den Röthekopf zum Haselbecken ausgebaut<br />

(u. a. Röthekopfweg). Der vorhabensbedingte Ausbau eines vorhandenen Weges<br />

erfolgt bei der Zufahrt von der Kreisstraße 6535 zur Übergabestation nordöstlich Rüttehof.<br />

Die Lage dieser Baunebenflächen wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt. Dabei kann<br />

auf Grundlage der für die vorliegende UVS durchgeführten Erfassungen besondere Rücksicht<br />

auf schutzwürdige Bestände genommen werden.<br />

Temporäre Zwischendeponien<br />

Als temporäre Zwischendeponie ist eine 0,3 ha große Fläche im Bereich „Schindelgraben“<br />

östlich des Wehrabeckens vorgesehen. Die Fläche ist größtenteils eine unbewachsene<br />

Schotterfläche; an den Rändern geht sie in Trittvegetation und nach Westen hin in artenarme<br />

Gestrüppe über. Dort befindet sich auch ein flacher Tümpel.<br />

Möglicherweise wird auch eine temporäre Zwischendeponie für das Unterbecken benötigt.<br />

Für sie ist optional eine 3,3 ha große Fläche südlich von Brennet vorgesehen (Gewann<br />

„Wüstmättle“). Sie wird von Acker sowie Grünland (Fettwiese, Intensivgrünland) mit Einzelbäumen<br />

eingenommen. Inmitten der Fläche befindet sich der nach § 32 NatSchG geschützte<br />

Biotop Nr. 8413-337-0007 „Feldhecke „Wüstmättle“. Die Artenzusammensetzung<br />

der Hecke entspricht einem Schlehen-Liguster-Gebüsch mittlerer Standorte.<br />

Zusammenfassende Darstellung der Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />

(Baustelleneinrichtungsflächen, Baubereiche, temporäre Zwischendeponien)<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind die Biotoptypen in den temporären Baunebenflächen<br />

und die Wertstufen zusammengefasst. Nicht aufgeführt sind die BE-Flächen für den Zu-<br />

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