Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
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Zufahrt zur Übergabestation bei Rüttehof<br />
o Wanderparkplatz an <strong>Atdorf</strong>-Mühle<br />
o Ausgewiesene Wanderwege:<br />
- „Winterhaldenweg“ (Wehra-Stausee - Strick)<br />
- Weg nach Rüttehof<br />
Oberbodendeponie OD 05 (Steinbruch Wickartsmühle)<br />
Die Wanderwege nördlich und südlich am Steinbruch vorbei werden nicht mehr als bisher<br />
beeinträchtigt.<br />
Optionale Zwischendeponie südlich Brennet im Rheintal<br />
Der ausgewiesene Wanderweg durch das Rheintal von Brennet zum Bergsee oder nach<br />
Wallbach verläuft westlich und südlich unmittelbar entlang der Fläche. Er würde als Zufahrt<br />
zu der Zwischendeponie benutzt werden. Es könnten Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />
Staubimmissionen sowie durch Verschmutzungen entstehen.<br />
3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />
Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />
vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />
von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />
Die Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />
die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />
überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />
Dem Vorhabensträger ist bewusst, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der Bauphase in bislang überwiegend<br />
unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen geprägten Gebieten zu deutlichen<br />
Störungen führen wird. Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme<br />
des LKW-Verkehrs und infolge des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich<br />
unvermeidbare Störungen und Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission<br />
sowie Erschütterung nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie<br />
z.B.:<br />
o Unruhe<br />
o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />
o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />
Der Vorhabensträger wird im Rahmen der Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren<br />
intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen<br />
möglichst vermieden oder zumindest so weit als möglich vermindert werden können.<br />
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