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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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Zufahrt zur Übergabestation bei Rüttehof<br />

o Wanderparkplatz an <strong>Atdorf</strong>-Mühle<br />

o Ausgewiesene Wanderwege:<br />

- „Winterhaldenweg“ (Wehra-Stausee - Strick)<br />

- Weg nach Rüttehof<br />

Oberbodendeponie OD 05 (Steinbruch Wickartsmühle)<br />

Die Wanderwege nördlich und südlich am Steinbruch vorbei werden nicht mehr als bisher<br />

beeinträchtigt.<br />

Optionale Zwischendeponie südlich Brennet im Rheintal<br />

Der ausgewiesene Wanderweg durch das Rheintal von Brennet zum Bergsee oder nach<br />

Wallbach verläuft westlich und südlich unmittelbar entlang der Fläche. Er würde als Zufahrt<br />

zu der Zwischendeponie benutzt werden. Es könnten Beeinträchtigungen durch Lärm- und<br />

Staubimmissionen sowie durch Verschmutzungen entstehen.<br />

3.9.7 Zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen<br />

Die mehrjährige Bauphase des <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> führt im gesamten Untersuchungsgebiet zu<br />

vielfältigen und umfassenden Störungen. Generell kann zwischen den Störungen infolge<br />

von projektbedingtem Verkehr und infolge des eigentlichen Baubetriebs unterschieden werden.<br />

Die Störquellen betreffen beim <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> nicht nur vorbelastete Bereiche, in denen<br />

die projektbedingte Zusatzbelastung nicht oder nur kaum auffällt, sondern auch bislang<br />

überwiegend unbelastete oder durch nur geringe Vorbelastungen geprägte Gebiete.<br />

Dem Vorhabensträger ist bewusst, dass das <strong>PSW</strong> <strong>Atdorf</strong> in der Bauphase in bislang überwiegend<br />

unbelasteten oder nur durch geringe Vorbelastungen geprägten Gebieten zu deutlichen<br />

Störungen führen wird. Infolge der transportbedingten zeitweilig starken Zunahme<br />

des LKW-Verkehrs und infolge des Baubetriebs im Umfeld der Baustellen ergeben sich<br />

unvermeidbare Störungen und Belästigungen, die durch die Themen Schall- und Luftschadstoffimmission<br />

sowie Erschütterung nicht oder nur unzureichend umfasst werden, wie<br />

z.B.:<br />

o Unruhe<br />

o Entzug oder Minderung der Nutzbarkeit des Straßenraums für andere Nutzungen<br />

o Erfordernis erhöhter Achtsamkeit zur Vermeidung von Gefährdungen<br />

Der Vorhabensträger wird im Rahmen der Vorbereitungen zum Planfeststellungsverfahren<br />

intensiv prüfen, inwieweit während der Bauzeit auch rechtlich grundsätzlich zulässige Störungen<br />

möglichst vermieden oder zumindest so weit als möglich vermindert werden können.<br />

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