Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg
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Tabelle 25<br />
Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />
des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />
der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit)<br />
Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung<br />
im Nahbereich von 1 km<br />
Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />
Obergebisbach keine An der K 6535 (MI) Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />
Altenschwand keine Baugebiet Bühlweg (WA) und<br />
Gebäude am nördlichen Sonnenweg<br />
(MI)<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Öflingen<br />
Brennet<br />
Bad Säckingen -<br />
Wallbach<br />
Randbereich Wohnen betroffen<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
WA betroffen.<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />
Betroffenheit möglich<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />
für WA<br />
Günnenbach keine Mischgebiet Überschreitung möglich bei<br />
IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />
für MI<br />
Im Bereich des Betriebsgeländes Wehr werden nach derzeitigem Planungsstand zwei Untervarianten<br />
betrachtet:<br />
Variante 1: Während der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr soll Ausbruchmaterial zwischen dem<br />
Betriebsgelände Wehr und der Zwischendeponie Schindelmatt umgeschlagen werden.<br />
Die nächtlichen Aktivitäten auf dem Betriebsgelände Wehr und der Baunebenfläche Schindelgraben<br />
führen trotz der Vergrößerung des lärmbedingten Auswirkungsbereiches nicht zu<br />
einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte in den nördlichen Wohngebieten von Wehr.<br />
Sollte dieses Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen sein, würden Lärmschutzmaßnahmen<br />
erforderlich werden.<br />
Variante 2: Die Betonmischanlage wird im Gewann „Ochsenmatt“ zwischen Wehr und dem<br />
Wehrabecken errichtet und zwischen 6 und 20 Uhr betrieben.<br />
Diese Verlagerung in Verbindung mit dem Nachtbetrieb auf dem Betriebsgelände Wehr und<br />
der Baunebenfläche Schindelgraben führt zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />
für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete in Wehr. Schallschutzmaßnahmen wären<br />
erforderlich.<br />
3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />
Durch Bautätigkeiten können Schallimmissionen entstehen, die den Orientierungswert von<br />
50 dB(A) für Gebiete mit Erholungsfunktion überschreiten. Erst dann ist von einer Einschränkung<br />
bzw. Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen auszugehen. In Bereichen, in<br />
denen sowohl Schallimmissionen durch Transportverkehr (Baustellenlärm) als auch durch<br />
Baulärm auf den Baustellen selbst entstehen können, wird die jeweils höchstmögliche Pegelerhöhung<br />
für den jeweiligen Standort betrachtet.<br />
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