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Pumpspeicherkraftwerk Atdorf PSW Atdorf - Baden-Württemberg

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Tabelle 25<br />

Denkbare Beeinträchtigungen durch nächtlichen Baulärm in Siedlungen im Umkreis<br />

des Hornbergbeckens II und des Haselbeckens, bezogen auf die Immissionsrichtwerte<br />

der AVV Baulärm IRW) (Nachtzeit)<br />

Ortslage Vorbelastung Zusätzliche Belastung<br />

im Nahbereich von 1 km<br />

Überschreitung von Immissionsrichtwerten<br />

Obergebisbach keine An der K 6535 (MI) Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />

Altenschwand keine Baugebiet Bühlweg (WA) und<br />

Gebäude am nördlichen Sonnenweg<br />

(MI)<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Öflingen<br />

Brennet<br />

Bad Säckingen -<br />

Wallbach<br />

Randbereich Wohnen betroffen<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

WA betroffen.<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

Falls WR vorhanden, wäre weitere<br />

Betroffenheit möglich<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 40 dB(A)<br />

für WA<br />

Günnenbach keine Mischgebiet Überschreitung möglich bei<br />

IRW-Nacht-Wert 45 dB(A)<br />

für MI<br />

Im Bereich des Betriebsgeländes Wehr werden nach derzeitigem Planungsstand zwei Untervarianten<br />

betrachtet:<br />

Variante 1: Während der Nachtzeit von 20 bis 7 Uhr soll Ausbruchmaterial zwischen dem<br />

Betriebsgelände Wehr und der Zwischendeponie Schindelmatt umgeschlagen werden.<br />

Die nächtlichen Aktivitäten auf dem Betriebsgelände Wehr und der Baunebenfläche Schindelgraben<br />

führen trotz der Vergrößerung des lärmbedingten Auswirkungsbereiches nicht zu<br />

einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte in den nördlichen Wohngebieten von Wehr.<br />

Sollte dieses Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen sein, würden Lärmschutzmaßnahmen<br />

erforderlich werden.<br />

Variante 2: Die Betonmischanlage wird im Gewann „Ochsenmatt“ zwischen Wehr und dem<br />

Wehrabecken errichtet und zwischen 6 und 20 Uhr betrieben.<br />

Diese Verlagerung in Verbindung mit dem Nachtbetrieb auf dem Betriebsgelände Wehr und<br />

der Baunebenfläche Schindelgraben führt zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte<br />

für Allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete in Wehr. Schallschutzmaßnahmen wären<br />

erforderlich.<br />

3.9.4 Schallimmission in Gebieten mit Erholungsfunktion<br />

Durch Bautätigkeiten können Schallimmissionen entstehen, die den Orientierungswert von<br />

50 dB(A) für Gebiete mit Erholungsfunktion überschreiten. Erst dann ist von einer Einschränkung<br />

bzw. Beeinträchtigung der Erholungsfunktionen auszugehen. In Bereichen, in<br />

denen sowohl Schallimmissionen durch Transportverkehr (Baustellenlärm) als auch durch<br />

Baulärm auf den Baustellen selbst entstehen können, wird die jeweils höchstmögliche Pegelerhöhung<br />

für den jeweiligen Standort betrachtet.<br />

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